Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9327
        (A) )
        )(B)
        sache 17/4406, Frage 4):Zimmermann, Sabine DIE LINKE 19.01.2011
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.01.2011
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 19.01.2011
        Anlage 1
        Liste der entschuldigte
        A
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Barthle, Norbert CDU/CSU 19.01.2011
        Bülow, Marco SPD 19.01.2011
        Burchardt, Ulla SPD 19.01.2011
        Connemann, Gitta CDU/CSU 19.01.2011
        Edathy, Sebastian SPD 19.01.2011
        Ernst, Klaus DIE LINKE 19.01.2011
        Friedhoff, Paul K. FDP 19.01.2011
        Friedrich, Peter SPD 19.01.2011
        Funk, Alexander CDU/CSU 19.01.2011
        Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.01.2011
        Hoppe, Thilo BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.01.2011
        Jelpke, Ulla DIE LINKE 19.01.2011
        Klöckner, Julia CDU/CSU 19.01.2011
        Dr. Kofler, Bärbel SPD 19.01.2011
        Kruse, Rüdiger CDU/CSU 19.01.2011
        Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 19.01.2011
        Mücke, Jan FDP 19.01.2011
        Nord, Thomas DIE LINKE 19.01.2011
        Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        19.01.2011
        Remmers, Ingrid DIE LINKE 19.01.2011
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 19.01.2011
        Scholz, Olaf SPD 19.01.2011
        Sendker, Reinhold CDU/CSU 19.01.2011
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        n Abgeordneten
        nlage 2
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        7/4406, Frage 3):
        Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung
        künftig sicherstellen, dass sich Planungsfehler wie beim soge-
        nannten Wissenschaftszug, der mit Millioneninvestitionen des
        Bundes auf das Gleis gestellt und beworben wurde, letztlich
        aber aufgrund fehlender sinnvoller Nutzungskonzepte unge-
        nutzt abgestellt werden musste und offenbar auch verschrottet
        werden soll, nicht wiederholen?
        Der Wissenschaftszug Science Express war eine zen-
        ale Aktivität des Wissenschaftsjahres 2009. Mehr als
        60 000 Besucher in 62 Städten haben im Jahr 2009 den
        ug besichtigt und dadurch vielfältige Einblicke in Wis-
        enschaft und Technik gewonnen. Der Science Express
        ar damit ein großer Erfolg. Das Bundesministerium für
        ildung und Forschung, BMBF, hat den Zug auf Antrag
        er Max-Planck-Gesellschaft, MPG, vom 1. Juli 2008
        is zum 30. Juni 2010 gefördert. Seit Anfang Januar
        011 steht der Zug auf einem Bundeswehrgelände im
        and Brandenburg. Abstellung und Bewachung erfolgen
        ort kostenlos.
        Eigentümerin von Wagen und Loks ist die Deutsche
        ahn AG, DB. Die MPG hat ein achtjähriges Nutzungs-
        cht für die Ausstellung. Die Max-Planck-Gesellschaft
        rüft derzeit intensiv die Option, die Exponate auszu-
        auen und im Rahmen von bereits bestehenden Ausstel-
        ngen weiter zu nutzen, beispielsweise in Science Cen-
        rn oder Museen – im Inland oder auch im Ausland.
        Aufgrund dieser Sach- und Planungslage rechnet die
        undesregierung nicht mit einer Verschrottung, sondern
        ielmehr damit, dass der Zug zu einem geeigneten Zeit-
        unkt an die Eigentümerin DB zurückgegeben und die
        xponate weiter sinnvoll zur Wissenschaftskommunika-
        on eingesetzt und genutzt werden.
        nlage 3
        öllmer, Manfred
        Helmut
        SPD 19.01.2011
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        9328 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet,
        um bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit dem Bau
        des Kernfusionsreaktors ITER in Frankreich den Anteil von
        Auftragnehmern aus Deutschland über die bisherige Quote
        von rund 2,2 Prozent zu steigern?
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
        BMBF, konnte in regelmäßigen Gesprächen mit der
        Kommission und der europäischen ITER-Agentur, F4E,
        erreichen, dass die Ausschreibungsregeln überarbeitet
        wurden.
        Im Blickpunkt stehen nun Fragen der Vergabepraxis
        als Teil der Managementreformen der europäischen
        ITER-Agentur. Die Bundesregierung konnte bereits
        durchsetzen, dass die Kommission vom Rat aufgefordert
        wurde, das Management von F4E zu optimieren. In die-
        sem Zusammenhang fordert die Bundesregierung auch
        solche Änderungen, die auf Verbesserungen bei der Aus-
        schreibungspraxis abzielen, zum Beispiel die Reduzie-
        rung des Umfangs von geforderten Detailbeschreibun-
        gen, die nach einschlägigen Erfahrungen bis zu mehr als
        tausend Seiten betragen können.
        Auf deutscher Seite vergibt das BMBF Projektmittel,
        die auch darauf abzielen, deutsche KMU zu ertüchtigen,
        sich durch Vernetzung mit den deutschen Forschungs-
        einrichtungen erfolgreich auf die ITER-Ausschreibun-
        gen zu bewerben. In diesem Zusammenhang wurde das
        deutsche ITER-Industrie Forum, dIIF, im Rahmen der
        Projektförderung ins Leben gerufen. Das dIIF nimmt
        eine unterstützende und koordinierende Funktion gegen-
        über den Unternehmen wahr. Das BMBF steht mit deut-
        schen Industrievertretern und dem dIIF in engem Aus-
        tausch.
        Anlage 4
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
        17/4406, Frage 16):
        Wie gedenkt die Bundesregierung sich dafür einzusetzen,
        dass bei der Vergabe öffentlicher Kredite seitens der Europäi-
        schen Investitionsbank an die Privatwirtschaft in Entwicklungs-
        ländern überprüft wird, ob und inwieweit diese tatsächlich einen
        positiven Entwicklungseffekt auf die Entwicklungsländer hat?
        Alle Maßnahmen der Europäischen Investitionsbank,
        EIB, in den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifi-
        schen Raumes, AKP, müssen zur Erfüllung entwick-
        lungspolitischer Ziele gemäß dem Cotonou-Abkommen
        beitragen. Eine in Kürze von der EU-Kommission zu ver-
        öffentlichende Evaluierung der EIB-Projekte in AKP-
        Ländern hat bestätigt, dass die Maßnahmen der EIB-In-
        vestitionsfazilität eine positive Wirkung auf Armutsmin-
        derung und nachhaltige Entwicklung entfalten. Für das
        sogenannte Außenmandat der EIB kann auf den aktuellen
        EU-Gesetzgebungsprozess verwiesen werden, in wel-
        chem sich die Bundesregierung bei der Stellungnahme
        des Rates dafür eingesetzt hat, dass auch die Aktivitäten
        unter dem EIB-Außenmandat in allen Entwicklungslän-
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        ern stärker und kohärenter zu deren nachhaltiger Ent-
        icklung beitragen sollen.
        In jährlichen Berichten der Kommission an das Euro-
        äische Parlament und den Rat werden die entsprechen-
        en Informationen über Finanzierungen im Rahmen des
        IB-Außenmandats sowie der AKP-Investitionsfazilität
        eröffentlicht. Darüber hinaus führt die EIB eigene Eva-
        ierungen zu ausgewählten Themen durch und veröf-
        ntlicht diese auf ihrer Internetseite.
        nlage 5
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
        7/4406, Frage 17):
        Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung in ihrer
        Entwicklungskooperation mit afrikanischen Ländern, wenn
        von wirtschaftlichen Wachstumsimpulsen die Rede ist, und
        wie will sie gewährleisten, dass wirtschaftliches Wachstum,
        wie beispielsweise in der Rohstoffindustrie in Sambia, auch
        zur Bekämpfung der Armut im Lande und zum Wohle der Be-
        völkerung konkret beiträgt?
        Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Entwick-
        ngskooperation in Afrika breitenorientierte Wachstums-
        rozesse, die gerade auch der armen Bevölkerung zugu-
        kommen sollen. Unser Ziel ist, das zum Teil enorme
        irtschaftliche Potenzial noch besser für die nachhaltige
        ntwicklung der afrikanischen Länder zu nutzen. Unser
        trategischer Ansatz zielt darauf ab, angepasste wirt-
        chaftspolitische Reformen gemeinsam mit dem Privat-
        ektor zur Erhöhung von Wettbewerb, Investitionen und
        eschäftigung umzusetzen.
        Im Rohstoffsektor sind Transparenz und gute Regie-
        ngsführung von zentraler Bedeutung, um die nachhal-
        ge Verwendung von Rohstoffeinnahmen zum Wohle
        er Gesamtbevölkerung zu ermöglichen. Die Bundesre-
        ierung unterstützt daher die internationale Initiative zur
        erbesserung der Transparenz in der Rohstoffindustrie,
        xtractive Industries Transparency Initiative/EITI, poli-
        sch und finanziell. Herausragende Beispiele sind Sam-
        ia und Ghana.
        In Sambia unterstützt die deutsche Entwicklungszu-
        ammenarbeit nationale Governance-Reformprozesse, so
        Finanzministerium und bei der Steuerbehörde, um bei-
        pielsweise die Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor
        u steigern und für die Entwicklung des Landes zu nut-
        en. Auch kooperieren wir eng mit der Zivilgesellschaft.
        Ghana geht es um die transparente Verwaltung der ab
        011 beginnenden Öleinnahmen. Deutschland hat hier
        as Thema Rohstoffgovernance von Beginn an mit Re-
        rmen der öffentlichen Finanzen, Steuer-, Finanz-,
        aushaltswesen, verbunden und als zentralen Gegen-
        tand in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
        it Ghana vereinbart. Auch privatwirtschaftliche Partner,
        ie SAP, sind hier eingebunden, um moderne Informa-
        onstechnologien für die Überwachung von Zahlungs-
        trömen zu nutzen – nach unserer Auffassung ein einma-
        ges Referenzprojekt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9329
        (A) )
        )(B)
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/4406, Frage 23):
        Erwägt die Bundesregierung bzw. ihre Vertretung bei der
        EU, die Abkommen mit der tunesischen und der algerischen
        Regierung über europäische Finanzhilfen und Wirtschaftsko-
        operation im Rahmen der Euro-Mediterranen Partnerschaft zu
        überprüfen, aufgrund der Tatsache, dass die tunesische und
        die algerische Regierung gegen die Bedingungen dieser Ko-
        operation – die Achtung demokratischer Rechte und Men-
        schenrechte – verstoßen?
        Die Bundesregierung misst der Achtung demokrati-
        scher Rechte und Menschenrechte in den Außenbezie-
        hungen der Europäischen Union große Bedeutung zu.
        Der Dialog über Grund- und Menschenrechte ist wichti-
        ger Bestandteil der Außenbeziehungen der Europäischen
        Union.
        In Reaktion auf die Unruhen in der Demokratischen
        Volksrepublik Algerien und der tunesischen Republik
        hat die Bundesregierung deutlich ihre Erwartungen an
        die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten zum
        Ausdruck gebracht und wiederholt auf ein klares Signal
        der EU gedrängt. Auch in Anbetracht der Möglichkeit
        eines Neuanfangs in Tunesien ist eine klare Postitio-
        nierung der EU erforderlich, die nachhaltige Reform-
        bemühungen unterstützt. Kurzfristig geht es um eine
        Unterstützung bei der Vorbereitung demokratischer Neu-
        wahlen, die innerhalb von 6 Monaten stattfinden sollen.
        Die weitere konkrete Gestaltung der Zusammenar-
        beit, einschließlich der Frage der Fortsetzung europäi-
        scher Finanzhilfen bzw. der Wirtschaftskooperation,
        wird im Lichte der Entwicklung der nächsten Tage und
        Wochen zu entscheiden sein. Die Ankündigung der tune-
        sischen Übergangsregierung, alle politischen Gefange-
        nen freizulassen, ist ein erstes ermutigendes Zeichen.
        Anlage 7
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 24):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, innerhalb der EU auf
        ein Aussetzen des Assoziationsabkommens der EU mit Tune-
        sien zu drängen, und, wenn nein, warum nicht?
        Nachdem der ehemalige Staatspräsident der Tune-
        sischen Republik, Ben Ali, am 14. Januar 2011 Tunesien
        verlassen hat, steht das Land vor einem Neuanfang. Die
        weitere konkrete Gestaltung der Zusammenarbeit wird
        im Lichte der Entwicklung der nächsten Tage und Wo-
        chen zu entscheiden sein. Die Ankündigung der tune-
        sischen Übergangsregierung, alle politischen Gefange-
        nen freizulassen, ist ein erstes ermutigendes Zeichen.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, hat am 15. Januar 2011 zu Demokratie und
        Stabilität aufgerufen. Das Auswärtige Amt hat im Ver-
        lauf der eskalierenden Unruhen auf eine deutliche und
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        ichtbare EU-Haltung und Rolle gedrängt und wird diese
        inie auch weiter verfolgen.
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat am 15. Ja-
        uar 2011 die Bereitschaft der Bundesregierung und der
        uropäischen Union signalisiert, Tunesien bei einem
        euanfang wirklicher Demokratie unterstützend zur
        eite zu stehen.
        nlage 8
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        he 17/4406, Frage 25):
        Wie bewertet die Bundesregierung ihre Partnerschaft mit
        Tunesien im sogenannten Kampf gegen den Terrorismus vor
        dem Hintergrund der staatlichen Repressionsmaßnahmen ge-
        gen Demonstrantinnen und Demonstranten, unter denen es
        laut tunesischen Quellen bislang 70 Todesopfer gab?
        Die Bundesregierung misst der Einhaltung rechts-
        taatlicher Grundsätze im Kampf gegen den Terrorismus
        roße Bedeutung zu. Im Verlauf der Unruhen in Tune-
        ien hat das Auswärtige Amt wiederholt die Einhaltung
        on Menschen- und Bürgerrechten eingefordert.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        esterwelle, hat am 13. Januar 2011 deutlich zum Aus-
        ruck gebracht, dass das massive Vorgehen gegen De-
        onstranten ein Ende haben muss und rechtsstaatliche
        rinzipien gewahrt werden müssen.
        Die Erwartung des Respekts der Menschenrechte so-
        ie der Garantie von Presse- und Versammlungsfreiheit
        at Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 15. Januar
        011 an den amtierenden tunesischen Staatspräsidenten
        ebazaa herangetragen.
        nlage 9
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        7/4406, Fragen 26 und 27):
        Wird die Bundesregierung jeden sicherheitspolitisch ver-
        tretbaren Spielraum für eine frühestmögliche Reduzierung des
        deutschen ISAF-Kontingents in Afghanistan nutzen?
        Teilen alle Mitglieder der Bundesregierung die Zuversicht,
        die Präsenz des deutschen ISAF-Kontingents ab Ende 2011
        reduzieren zu können?
        Das Kabinett hat am 12. Januar 2011 vorbehaltlich
        er Zustimmung des Deutschen Bundestags die weitere
        eutsche Beteiligung an der Internationalen Sicherheits-
        nterstützungstruppe, ISAF, beschlossen.
        Im Antrag der Bundesregierung, der daraufhin dem
        eutschen Bundestag zugeleitet wurde, heißt es: „Die
        undesregierung ist zuversichtlich, im Zuge der Über-
        abe der Sicherheitsverantwortung die Präsenz der Bun-
        eswehr ab Ende 2011 reduzieren zu können und wird
        abei jeden sicherheitspolitisch vertretbaren Spielraum
        r eine frühestmögliche Reduzierung nutzen, soweit die
        9330 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Lage dies erlaubt und ohne dadurch unsere Truppen oder
        die Nachhaltigkeit des Übergabeprozesses zu gefähr-
        den.“
        Damit ist die Haltung der Bundesregierung, die von
        allen Mitgliedern des Kabinetts getragen wird, umfas-
        send dargestellt.
        Anlage 10
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fragen 28 und 29):
        Welche Strategie zum Friedensaufbau im Südsudan ver-
        folgt die Bundesregierung als verantwortliches Mitglied des
        Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, und welchen konkre-
        ten Beitrag will sie künftig dazu vor Ort leisten, um ihren
        Auftrag aus dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
        FDP und Bündnis 90/Die Grünen vom 24. März 2010 (Bun-
        destagsdrucksache 17/1158) „Freie und faire Wahlen im Su-
        dan sicherstellen, den Friedensprozess über das Referendum
        2011 hinaus begleiten sowie die humanitäre und menschen-
        rechtliche Situation verbessern“ zu erfüllen?
        Unter welchen Voraussetzungen wird die Bundesregierung
        angesichts des bestehenden Haftbefehls des Internationalen
        Strafgerichtshofes gegen den Präsidenten des Sudan, Umar al-
        Baschir, wegen Völkermordes in Darfur künftig mit der suda-
        nesischen Regierung in Khartoum zusammenarbeiten, und
        schließt sich die Bundesregierung dem Vorschlag der Regie-
        rung der USA an, die Sanktionen gegen die Regierung Umar
        al-Baschirs ohne Berücksichtigung des bestehenden Haftbe-
        fehls aufzuheben, falls diese das Ergebnis des Referendums
        akezptiert und den Südsudan in Frieden in die Unabhängigkeit
        entlässt?
        Zu Frage 28:
        Die Bundesregierung hat erheblich dazu beigetragen,
        dass das Referendum über die Unabhängigkeit des
        Südsudan nach Auffassung aller internationalen Be-
        obachter weitestgehend die internationalen Standards für
        freie und faire Wahlen erfüllt hat.
        Die Bundesregierung hat sich entscheidend für die
        Entsendung der EU-Beobachtermission eingesetzt, an
        der fünf Deutsche teilgenommen haben. Das Auswärtige
        Amt hat das Carter Center und Maßnahmen zu Wähler-
        aufklärung mit mehr als 3 Millionen Euro unterstützt.
        Mit ersten offiziellen Ergebnissen des Referendums
        wird Ende Januar, Anfang Februar 2011 zu rechnen sein.
        Mit Ausgaben von rund 87 Millionen Euro hat die Bun-
        desregierung die Friedenssicherung mit ihrer Beteili-
        gung an der Mission der Vereinten Nationen im Sudan,
        UNMIS, dem Training für die südsudanesische Polizei
        sowie an Versöhnungsprojekten zwischen Nord- und
        Südsudan unterstützt. Darüber hinaus werden die Rück-
        kehr und Reintegration von Flüchtlingen, Maßnahmen
        der entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe
        sowie Einsätze des Zivilen Friedensdienstes gefördert.
        Die Bundesregierung wird den Staatsaufbau im
        Südsudan weiter unterstützen, da die Stabilität in hohem
        Maße vom Vertrauen in staatliche Strukturen und von
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        er Bereitstellung sozialer Dienstleistungen abhängt.
        ngesichts der enormen Defizite im Land erscheinen
        aßnahmen zum Aufbau einer leistungsfähigen Verwal-
        ng, Polizeiausbildung und Basisdienstleistungen wie
        asserversorgung, Bildung und Ernährungssicherung
        ordringlich.
        Sowohl für den Nord- als auch den Südsudan ist ein
        onstruktiver Dialog über die Einhaltung globaler Men-
        chenrechtsstandards erforderlich.
        Ein wichtiger Beitrag zur Friedenssicherung ist auch
        ie deutsche Unterstützung der internationalen Prozesse
        u Entschuldungsfragen für den gesamten Sudan und der
        rage der HIPC-Entschuldungsinitiative für schwer ver-
        huldete arme Länder, Heavily Indebted Poor Countries.
        abei darf auch der Nordsudan nicht vergessen werden.
        r muss zur Sicherung des Friedensaufbaus in Aufbau-
        rogramme einbezogen werden.
        u Frage 29:
        Die Bundesregierung sieht in ihrem Sudankonzept die
        olitische Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträ-
        ern im Nord- und Südsudan als entscheidend für die
        icherung der gegenwärtigen, immer noch fragilen Frie-
        ensprozesse im Sudan an. Ziel der Zusammenarbeit ist
        s, die Lage für die Menschen im gesamten Sudan zu
        erbessern. Die Wiederaufnahme formeller bilateraler
        taatlicher Entwicklungszusammenarbeit mit der Regie-
        ng in Khartum ist aufgrund der Menschenrechtssitua-
        on und einer ausbleibenden friedlichen Lösung des
        arfur-Konflikts noch nicht möglich.
        Dennoch beabsichtigt die Bundesregierung ihre politi-
        che Zusammenarbeit mit dem Nordsudan zu intensivie-
        n. Dazu zählt die Förderung der zivilgesellschaftlichen
        ffnung und der Entwicklung von Reformkräften, sowie
        ie für die Friedenssicherung entscheidenden Bereiche
        er Entwaffnungs- und Demobilisierungsprogramme, die
        uch über übergeordnete EU- sowie VN-Programme un-
        rstützt werden können. Wichtig ist auch die Aufnahme
        ines ergebnisorientierten Menschenrechtsdialogs und
        ine Stärkung eines den globalen Standards entsprechen-
        en Justizsektors.
        Das Angebot der US-Regierung an den Sudan, Sank-
        onen aufzuheben, bezieht sich auf entsprechende natio-
        ale Embargomaßnahmen der US-Regierung. Die Verei-
        igten Staaten von Amerika sind nicht Mitglied des
        ömischen Statuts. Es steht der Bundesregierung nicht
        u, dieses Vorgehen zu bewerten.
        Die Bundesregierung stimmt aber mit den USA, unse-
        n Partnern in der EU und in der internationalen Ge-
        einschaft darin überein, dass nur ein konstruktiver Dia-
        g und die politische Zusammenarbeit mit beiden
        egierungen, sowohl im Norden mit der Regierung in
        hartum als auch im Süden, die Friedensprozesse im
        udan voranbringen können. Bestandteil dessen ist unter
        nderem die deutsche Unterstützung der internationalen
        ntschuldungsprozesse für den gesamten Sudan.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9331
        (A) )
        )(B)
        Anlage 11
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 30):
        Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass von den ange-
        setzten Finanzmitteln für das Kämpferdemobilisierungspro-
        gramm im Südsudan, welches die Bundesregierung mit meh-
        reren Millionen US-Dollar mitfinanziert und die Deutsche
        Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH mit
        durchführt, allein 7 Prozent als Verwaltungskosten an das Ent-
        wicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP abzufüh-
        ren sind sowie dass von den 20 Millionen US-Dollar Perso-
        nalmitteln für 2010 allein 14 Millionen US-Dollar an
        50 internationale Fachkräfte gezahlt wurden – bis zu einem
        Jahresgehalt von über 370 000 US-Dollar –, sodass einem
        UNDP-Prüfbericht zufolge das Programm 2011 deshalb fi-
        nanziell nicht fortgeführt werden kann (vergleiche taz vom
        23. Dezember 2010), und welche Initiativen wird die Bundes-
        regierung – gegebenenfalls auch im UN-Sicherheitsrat – er-
        greifen, um solche Fehlentwicklungen nicht nur in diesem
        Einzelfall zu korrigieren und eine Fortführung des Programms
        im Sudan zu ermöglichen?
        Grundsätzlich ist die Kritik in den taz-Artikeln zutref-
        fend: Das Programm leidet unter überdurchschnittlich
        hohen Personalkosten und wird nicht gut umgesetzt. In-
        effizienzen haben sich im Laufe des Jahres 2010 ange-
        deutet. So wurden zum Beispiel von der Kreditanstalt für
        Wiederaufbau, KfW, geforderte finanzielle Informatio-
        nen nicht in ausreichender Tiefe bereitgestellt. Dieser
        Eindruck hat sich während des Kontrollbesuchs der KfW
        im September 2010 erhärtet. Personalkosten standen in
        keinem Verhältnis zum Erfolg des Programms. Wie an-
        dere Geber auch hat Deutschland deshalb von dem Ent-
        wicklungsprogramm der Vereinten Nationen, UNDP, die
        Erstellung eines Prüfberichts, „internal audit“, gefordert
        und weitere Unterstützungsleistungen von den Ergebnis-
        sen dieses Berichts und daraus zu ziehender Konsequen-
        zen abhängig gemacht. Der Prüfbericht liegt in seiner
        Endfassung noch nicht vor. Die Einsichtnahme ist beim
        UNDP-Hauptquartier in New York am 23. Dezember
        2010 schriftlich beantragt worden. Mit einer Einsicht-
        nahme ist nicht vor Mitte Februar 2011 zu rechnen.
        Allerdings ist die berechtigte Kritik in Relation zu
        den schwierigen Verhältnissen im Sudan zu stellen. Die
        Aufgabe der Demobilisierung ehemaliger Soldaten ist
        gewaltig, circa 180 000 Personen müssen im Nord- und
        Südsudan entwaffnet und in das Zivilleben eingegliedert
        werden. Bisher wurden 31 000 Personen entwaffnet.
        UNDP ist eine erfahrene Organisation. Leitendes Per-
        sonal wurde bereits ausgetauscht. Die reinen UNDP-
        Verwaltungskosten, nicht die Personalkosten, entspre-
        chen mit 7 Prozent den üblichen UNDP-Standards für
        die Durchführung von Projekten und können insoweit
        nicht als überhöht bezeichnet werden.
        Außer Zweifel steht, wie auch im taz-Artikel betont,
        dass das Programm als solches für die Stabilität des Su-
        dan von hoher Bedeutung ist. Die Bundesregierung will
        daher Demobilisierungsmaßnahmen im Sudan weiter
        unterstützen. Umso wichtiger ist es, dass im Geberkreis
        konsequent und konstruktiv auf eine effiziente Verwal-
        tung des Programms hingewirkt wird. Die deutsche tech-
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        ische Beratung für die Südsudanesische Kommission
        r Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration,
        SDDRC, wird daher zunächst bis Ende März 2011 ver-
        ngert. Ein erneuter finanzieller Beitrag wird von der
        orlage und Auswertung des UNDP-internen Audits ab-
        ängen.
        nlage 12
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 31):
        Hat die Bundesregierung ein Interesse an der Lösung des
        Konflikts zwischen griechischen und türkischen Zyprioten,
        und warum hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wäh-
        rend ihres Besuchs der Insel Zypern nicht den höchsten Re-
        präsentanten der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft getrof-
        fen?
        Die Bundesregierung hat sich auch aus europapoliti-
        chen Gründen immer für eine umfassende Lösung des
        ypern-Konflikts eingesetzt.
        Die Bundesregierung begrüßt daher die direkten Ver-
        andlungen und ermutigt die Verhandlungspartner, ent-
        chlossen und konstruktiv nach einer dauerhaften und
        erechten Lösung des Zypern-Konfliktes zu suchen.
        Der Besuch von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
        alt dem EU-Mitgliedstaat Zypern und insbesondere
        em Regierungschef dieses Mitgliedstaates. In diesem
        ahmen wurde auch über die laufenden Verhandlungen
        esprochen. Ein Treffen mit den Verhandlungsführern
        ar nicht geplant.
        Die sogenannte Türkische Republik Nordzypern,
        RNZ, umfasst das seit 1974 von der Türkei okkupierte
        ebiet im Norden Zyperns, etwa ein Drittel des Territo-
        ums. Die sogenannte TRNZ wurde 1983 gegründet und
        t allein von der Türkei völkerrechtlich anerkannt. Dies
        edeutet, dass weder „Regierung“, „Parlament“ oder
        Präsident“ des türkisch-zyprischen Teils international
        nerkannt sind.
        Treffen von Staats-und Regierungschefs mit Vertre-
        rn der türkisch-zyprischen Gemeinschaft könnten völ-
        errechtlich als Anerkennung gewertet werden. Ein ent-
        prechender Präzedenzfall sollte hier vermieden werden.
        nlage 13
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        bgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fragen 32 und 33):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die ak-
        tuelle Anzahl, den seelischen sowie physischen Zustand und
        den Stand der juristischen Verfahren der wegen der Proteste
        gegen Fälschung der Präsidentschaftswahl in Belarus am
        19. Dezember 2010 inhaftierten politischen Gefangenen, und
        was unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung die-
        ser politischen Häftlinge?
        Hat die Bundesregierung Kenntnis über die drohende Kin-
        desentziehung des dreijährigen Sohnes der beiden politischen
        9332 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Häftlinge Irina Chalip und Andrej Sannikow, denen wegen
        des Vorwurfs des Aufrufs zu Protesten gegen die Fälschung
        der belarussischen Präsidentschaftswahl am 19. Dezember
        2010 langjährige Haftstrafen drohen, und was unternimmt die
        Bundesregierung, um die Eltern bei der Abwendung der dro-
        henden Kindesentziehung zu unterstützen?
        Zu Frage 32:
        Nach Kenntnis der Bundesregierung sind zum jet-
        zigen Stand 31 Personen wegen der Organisation von
        oder der Teilnahme an Massenunruhen angeklagt wor-
        den. Das belarussische Strafgesetz droht hierfür bis zu
        15 Jahre Gefängnis für Organisatoren und bis zu 8 Jahre
        Haft für Teilnehmer an. Gegen 16 weitere Personen lau-
        fen Ermittlungsverfahren. Zwei Personen sind des Row-
        dytums angeklagt. Ihnen drohen Haftstrafen von bis zu
        10 Jahren. Es sind noch knapp 30 Personen in Haft.
        Mehrere Oppositionskandidaten und Journalisten
        wurden vor oder bei ihrer Festnahme verletzt. Kontakte
        der Inhaftierten zu ihren Anwälten sind eingeschränkt,
        Besuche der Familien nur in Ausnahmefällen gestattet.
        Präsidentschaftsbewerber Nikolai Statkewitsch befindet
        sich seit seiner Inhaftierung im Hungerstreik.
        Genaue Kenntnisse über den Zustand der Inhaftierten
        bestehen nicht, da ihre Anwälte angehalten sind, nicht
        darüber zu berichten, und sich belarussische Behörden
        gegenüber fortwährenden EU-Bemühungen in Minsk
        um Informationen über die Inhaftierten und um Besuchs-
        erlaubnis nicht kooperativ zeigen.
        Die belarussischen Behörden behaupten, dass die me-
        dizinische Versorgung in den Gefängnissen bei allen In-
        haftierten sichergestellt sei. Es gibt jedoch Berichte über
        unzumutbare Haftbedingungen und die Versagung medi-
        zinischer Betreuung.
        Die Bundesregierung hat die Gewalt nach der Präsi-
        dentschaftswahl in Belarus am 19. Dezember 2010 öf-
        fentlich entschieden verurteilt und die belarussischen
        Behörden dazu aufgerufen, die Festgenommenen unver-
        züglich freizulassen und in einen Dialog mit der Opposi-
        tion zu treten. Das Auswärtige Amt hat den Botschafter
        der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutsch-
        land dreimal einbestellt, seine große Besorgnis zum
        Ausdruck gebracht und die Freilassung aller Verhafteten
        gefordert. Aus diesem Grund ist auch der Beauftragte
        der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Hu-
        manitäre Hilfe, Markus Löning, am 14./15. Januar 2011
        nach Minsk gereist. Dort traf er mit Vertretern der Op-
        position, Angehörigen inhaftierter Regimekritiker und
        Vertretern der Regierung zu Gesprächen zusammen. Er
        forderte die sofortige Freilassung der Gefangenen, das
        Fallenlassen der Anklagen, einen uneingeschränkten Zu-
        gang der Verwandten und Anwälte zu den Inhaftierten
        sowie ausreichende medizinische Versorgung.
        Die EU hat sich bereits darauf verständigt, Gewalt-
        und Repressionsopfer und deren Angehörige zum Bei-
        spiel durch rechtlichen Beistand zu unterstützen.
        Zu Frage 33:
        Die Bundesregierung und die Deutsche Botschaft in
        Minsk verfolgen die Entwicklung im Fall des drohenden
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        indesentzuges mit großer Besorgnis und Aufmerksam-
        eit.
        Im Rahmen seines Besuches am 14. Januar 2011 in
        insk hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für
        enschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus
        öning, mit der Mutter von Frau Chalip getroffen und
        en dreijährigen Sohn der beiden Inhaftierten Frau
        halip und Herrn Sannikow gesehen.
        Die Bundesregierung fordert, dass der Junge in der
        ertrauten Umgebung bei seiner Großmutter bleiben
        ann.
        nlage 14
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Druck-
        ache 17/4406, Frage 34):
        Mit welchen Schritten treibt die Bundesregierung die Kor-
        ruptionsbekämpfung auf der Ebene internationaler Organisa-
        tionen wie den Vereinten Nationen, der Weltbank, der Euro-
        päischen Union und der Organisation für wirtschaftliche
        Zusammenarbeit und Entwicklung konkret voran?
        Korruption macht vor den Grenzen der Staaten heute
        icht mehr Halt. Die Bundesregierung unterstützt die
        chaffung internationaler Rechtsinstrumente zur Be-
        ämpfung der Korruption nachdrücklich. Um möglichst
        leiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen
        Weltmarkt zu schaffen, ist ein koordiniertes Vorgehen
        er Staatengemeinschaft erforderlich.
        Die Bundesregierung begleitet und fördert seit Jahren
        ie Umsetzung der völkerrechtlichen Instrumente zur
        orruptionsbekämpfung in den Vereinten Nationen, der
        uropäischen Union, im Europarat und in der Organisa-
        on für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
        ng, OECD.
        Dies geschieht unter anderem durch finanzielle und
        rojektgebundene Unterstützung von strukturschwa-
        hen Ländern. Ein Beispiel ist das vom Bundesministe-
        um für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
        ng mit 4,5 Millionen Euro – 2004 bis 2010 –
        nanzierte Sektorvorhaben „Unterstützung von Partner-
        ndern bei der Umsetzung der VN-Konvention gegen
        orruption“. Ferner arbeitet die Bundesregierung multi-
        teral mit der Weltbank, dem OECD-Ausschuss für Ent-
        icklungshilfe, DAC, und regionalen Entwicklungsban-
        en zusammen. An den jährlichen Internationalen
        ntikorruptionskonferenzen – zuletzt in Bangkok vom
        0. bis 13. November 2010 – beteiligt sich Deutschland
        it Workshops und stellt seine vielbeachtete Projekt-
        nd Programmarbeit vor.
        In Deutschland sind bisher zur Bekämpfung der Kor-
        ption im internationalen Bereich mit dem EU-Beste-
        hungsesetz vom 10. September 1998 das EU-Protokoll
        om 27. September 1996 zum Übereinkommen über den
        chutz der finanziellen Interessen der EG und das EU-
        bereinkommen vom 26. Mai 1997 über die Bekämp-
        ng der Bestechung, an der Beamte der EG oder der
        itgliedstaaten der EU beteiligt sind, umgesetzt worden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9333
        (A) )
        )(B)
        Mit dem Gesetz zur Bekämpfung internationaler Beste-
        chung vom 10. September 1998 wurde das OECD-Über-
        einkommen über die Bekämpfung der Bestechung
        ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäfts-
        verkehr vom 17. Dezember 1997 umgesetzt.
        Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an verschie-
        denen multilateralen Foren im Rahmen von Vertrags-
        staatenkonferenzen und Arbeitsgruppen, zum Beispiel
        über Vermögenseinfrierung und technischer Zusammen-
        arbeit, und bringt sich bei den Anstrengungen der G20
        ein, im Rahmen des Aktionsplans gegen Korruption die
        Bekämpfung der globalen Korruption zu verstärken.
        Der Aktionsplan fordert die G20-Staaten vorbildhaft
        zur Ratifizierung der VN-Konvention, zur Unterstrafe-
        stellung der Bestechung ausländischer Amtsträger, zu
        stärkerem Engagement in der OECD-Arbeitsgruppe ge-
        gen Bestechung und zu verstärkter Thematisierung von
        Korruption im Rahmen der Financial Action Task Force,
        FATF, auf.
        Informanten zu Korruptionsstraftaten sollen besser
        geschützt, die Rückführung von Vermögensgütern soll
        verstärkt, und die freie Bewegung korrupter Amtsträger
        soll im Rahmen des Möglichen eingeschränkt werden.
        Die Bundesregierung hat außerdem mit Nachdruck
        die Einrichtung des 2009 beschlossenen Mechanismus
        zur Überwachung der Implementierung der VN-Kon-
        vention gegen Korruption vom 31. Oktober 2003 durch
        die VN-Mitgliedstaaten vorangetrieben. Dem zuständi-
        gen Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Ver-
        brechensbekämpfung, UNODC, wurden vom Auswärti-
        gen Amt 2009/2010 Mittel in Höhe von 1,05 Millionen
        Euro zur Umsetzung der VN-Konvention zur Verfügung
        gestellt.
        Anlage 15
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/4406, Frage 35):
        Wie steht die Bundesregierung zu dem Mediengesetz, das
        am 1. Januar 2011 in Ungarn in Kraft getreten ist, und wird
        die Bundesregierung gegebenenfalls ein Vertragsverletzungs-
        verfahren nach Art. 7 des Vertrags über die Europäische
        Union unterstützen?
        Die Bundesregierung hat ihre Kritik an dem ungari-
        schen Mediengesetz mehrfach geäußert. Die EU-Kom-
        mission und die Organisation für Sicherheit und Zusam-
        menarbeit in Europa, OSZE, äußerten ebenfalls ihre
        Besorgnis über mögliche Eingriffe in ein so hohes Gut
        wie die Pressefreiheit.
        Eine erste Analyse des Gesetzeswerks kommt zu dem
        Ergebnis, dass das Gesetz erhebliche Risiken für die
        Meinungs- und Medienfreiheit birgt. Diese erste Analyse
        der Gesetzesbestimmungen, Kritikpunkte von ungari-
        schen Medienvertretern und der OSZE sehen formale
        und inhaltliche Unzulänglichkeiten: Mitglieder im Me-
        dienrat sind ausschließlich Mitglieder der Regierungs-
        partei Fidesz, die auf neun Jahre ernannt wurden; anders
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        ls in Deutschland macht das ungarische Mediengesetz
        ositive inhaltliche Vorgaben – „ausgewogene Bericht-
        rstattung, umfassend objektiv, Themen von nationaler
        edeutung“ – statt, wie zum Beispiel in Deutschland,
        egative Schranken (Jugendschutz, Strafrecht) zu zie-
        en.
        Das Europäische Parlament trifft heute mit Minister-
        räsident Viktor Orban zusammen, der das Gesetz wei-
        rhin als EU-konform bezeichnet. Die Bundesregierung
        egrüßt aber die Ankündigung Orbans vom 7. Januar
        011 gegenüber dem Präsidenten der Europäischen
        ommission, Jose Manuel Barroso, eventuelle Ände-
        ngsvorschläge der EU-Kommission zu akzeptieren.
        Eine abschließende Bewertung des Mediengesetzes
        ach detaillierter sachlicher Prüfung ist nun Aufgabe der
        U-Kommission. Die Bundesregierung setzt sich für
        ine möglichst rasche Prüfung durch die EU-Kommis-
        ion ein.
        nlage 16
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/4406, Frage 36):
        Gibt es innerhalb der Europäischen Union Überlegungen,
        das EU-Waffenembargo gegen China aufzuheben, und, wenn
        ja, welche Position bezieht die Bundesregierung zu diesem
        Vorschlag?
        Einzelne Partner im EU-Kreis haben die Überprüfung
        zw. Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen die
        olksrepublik China im Rahmen der Beratungen über
        ie strategische Partnerschaft der EU mit China zur Dis-
        ussion gestellt. Dazu gibt es in der EU keinen Konsens.
        hina spricht das Thema weiterhin bei Konsultationen
        it EU-Mitgliedstaaten und mit der EU aktiv an.
        Die Bundesregierung würde bei Vorliegen entspre-
        hender Voraussetzungen die völlige Normalisierung der
        eziehungen der EU zu China begrüßen, kann aber einer
        ufhebung des Waffenembargos gegenwärtig nicht zu-
        timmen. Für eine Aufhebung des Waffenembargos
        üssen nach Ansicht der Bundesregierung bestimmte
        oraussetzungen gegeben sein, die auch in entsprechen-
        en Beschlüssen der EU festgehalten wurden.
        Dazu gehören:
        1. Nachhaltige Entspannung in der Taiwanstraße.
        Hier gibt es deutliche Fortschritte, diese sind jedoch
        och nicht nachhaltig. China verhält sich derzeit kon-
        truktiv und pragmatisch, hält sich aber auch die militä-
        sche Option weiterhin offen und unternimmt gegen
        aiwan gerichtete Rüstungsanstrengungen.
        2. Weitere Verbesserungen der Menschenrechtssitua-
        on.
        Auch hier gab es seit 1989 insgesamt große Fort-
        chritte, aber gerade in den letzten zwei Jahren eher Sta-
        nation und sogar negative Entwicklungen. Noch sind
        9334 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        auch Personen in Haft, die im Zusammenhang mit
        Tiananmen verurteilt wurden.
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, hat im August 2010 in einem Brief an die
        Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen-
        und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, der auch
        an alle Außenminister der Mitgliedstaaten verteilt
        wurde, über eine umfassende Chinapolitik der Europäi-
        schen Union die deutsche Haltung in dieser Frage darge-
        stellt. Dies wurde von vielen EU-Partnern ausdrücklich
        begrüßt.
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/4406, Frage 37):
        Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung ihrer
        Vorgängerregierung aus CDU, CSU und SPD, wonach „die
        Bundesregierung keine Veranlassung hat, am rechtmäßigen
        Vorgehen der amerikanischen Justizbehörden“ gegen die als
        „Miami Five“ bekannten kubanischen Gefangenen in den USA
        zu zweifeln (Plenarprotokoll 16/135, Seite 14230 (B), Antwort
        zu Frage 21), nachdem die US-amerikanische Sektion von Am-
        nesty International in einem Brief an den US-Justizminister
        Eric Holder vom 4. Oktober 2010 die Wahl von Miami als Ort
        der Verhandlung angesichts der überwiegenden Feindseligkeit
        gegenüber der kubanischen Regierung in dieser Region sowie
        deren Medienberichterstattung und anderer Ereignisse vor und
        während der Verhandlung, sodass eine faire Verhandlung
        unmöglich gewesen sei, kritisiert hat (www.amnestyusa.org/
        document.php?id=ENGUSA20101013001&lang=e)?
        Die Bundesregierung hat ihre Einschätzung zum Fall
        der „Miami Five“ nicht geändert.
        Aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen
        sieht die Bundesregierung weiterhin keine Veranlassung,
        am rechtmäßigen Vorgehen der amerikanischen Justiz-
        behörden zu zweifeln.
        Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse
        zu den genannten Fällen.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 38):
        Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
        zum Schutz von koptischen Christen in Deutschland ergriffen,
        und erwägt sie nun eine verstärkte Aufnahme von Angehöri-
        gen christlicher und anderer in Ägypten bedrohter Minderhei-
        ten, wie etwa den Bahai, sollten diese in Deutschland Schutz
        suchen?
        Aus Sicht der Bundesregierung stellt der Anschlag
        auf Besucher der koptischen Kirche in Alexandria/
        Ägypten am 1. Januar 2011 eine neue Dimension der
        Gewalt dar; vergleichbare Auswirkungen auf die Situa-
        tion der Kopten in Deutschland sind jedoch gegenwärtig
        nicht zu erwarten.
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        Die im Dezember 2010 im Internet gefundenen Auf-
        fe zu weltweiten Anschlägen gegen koptische Kirchen
        ährend der Weihnachtsfeiertage haben die Sicherheits-
        ehörden des Bundes unverzüglich an alle Länder ge-
        teuert. Die Länder, nach dem Grundgesetz zuständig für
        en polizeilichen Schutz vor Ort, haben daraufhin die er-
        rderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit den jewei-
        gen koptischen Gemeinden ergriffen. Die zuständigen
        tellen von Bund und Ländern stehen hierzu weiterhin in
        ngem Kontakt. Sicherheitsrelevante Zwischenfälle zum
        achteil koptischer Interessen und Einrichtungen sind
        en Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang bis-
        er nicht bekannt geworden.
        Den Sicherheitsbehörden liegen gegenwärtig weder
        rkenntnisse noch Hinweise vor, die für eine konkrete
        efährdung koptischer Interessen und Einrichtungen auf
        em Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sprechen
        ürden. Für weitere Maßnahmen der Bundesregierung
        um Schutz der koptischen Gemeinden im Bundesgebiet
        ibt es aktuell keine Ansätze.
        Die Bundesregierung plant derzeit keine Aktion zur
        ufnahme von Angehörigen von Minderheiten aus
        gypten in Deutschland.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Frage 39):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung über den
        Tod der 47 Jahre alten Roma aus dem Landkreis Mayen-
        Koblenz, die in Deutschland fachärztlich therapiert wurde und
        einen Monat nach ihrer Abschiebung aus Deutschland im Ko-
        sovo gestorben ist, und wie beurteilt es die Bundesregierung,
        dass bei der Einzelfallprüfung, bei der die Frau nicht als be-
        sonders schutzbedürftige Person anerkannt wurde, lediglich
        die Flugtauglichkeit der Frau, jedoch nicht die Diagnose ärzt-
        lich überprüft wurde (taz vom 13. Januar 2011)?
        Es handelt sich hierbei um einen Fall des Rückfüh-
        ngsvollzugs, den das Land Rheinland-Pfalz durchge-
        hrt hat, weil Rheinland-Pfalz einzig zuständig ist. Der
        all wird derzeit im zuständigen Innenministerium
        heinland-Pfalz fachaufsichtlich überprüft. Die Prüfung
        auert noch an.
        Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Ver-
        torbene mit ihrer Familie und weiteren Personen am
        . Dezember 2010 in den Kosovo zurückgeführt. Dabei
        am es zu keinem besonderen Vorfall; auch während des
        luges und am Flughafen Pristina bereitstehendes ärztli-
        hes Personal musste weder in diesem Fall noch ander-
        eitig in Anspruch genommen werden.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Frage 40):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9335
        (A) )
        )(B)
        Wie können Aktivistinnen und Aktivisten aus dem globa-
        lisierungskritischen, antirassistischen oder antimilitaristischen
        Spektrum in Deutschland sichergehen, dass sie nicht in den
        letzten sieben Jahren aufgrund falscher Anschuldigungen oder
        durch illegale Handlungen – als Agent Provocateur oder auf
        andere Art und Weise, darunter den Einsatz von Sexualität –
        von M. K. ins Visier von Verfolgungsbehörden gerieten oder
        verurteilt wurden und werden, wie dies unter anderem in
        Großbritannien geschah und was nach Bekanntwerden zur so-
        fortigen Einstellung von Gerichtsverfahren führte?
        Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage
        der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/4333,
        vom 22. Dezember 2010 unter anderem zum grenzüber-
        schreitenden Einsatz verdeckter Ermittler, verweist die
        Bundesregierung auf die allgemeinen Rechte des Betrof-
        fenen, im Strafverfahren Eingriffsmaßnahmen einer
        gerichtlichen Überprüfung zuzuführen. Diese ergeben
        sich unter anderem aus § 98 Abs. 2 Satz 2 analog, §§ 101
        und 304 der Strafprozessordnung.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 41):
        Wie rechtfertigt die Bundesregierung auch unter straf-
        rechtlichen Gesichtspunkten, vor allem einer bedingt vorsätz-
        lichen Mordteilnahme, die laufende Praxis deutscher Militär-
        oder Sicherheitsbehörden, in Afghanistan angebliche Aufstän-
        dische für diverse Maßnahmenlisten der Internationalen Si-
        cherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan zu benennen,
        obwohl die Bundesregierung dabei in Kenntnis entsprechen-
        der Vorgehensweisen nicht ausschließen kann, dass die betref-
        fenden Personen daraufhin in Afghanistan oder Pakistan unter
        anderem durch Drohnenangriffe von US-Stellen getötet wer-
        den (vergleiche Antworten der Bundesregierung auf meine
        zahlreichen Anfragen sowie auf die Kleine Anfrage der
        Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache
        17/2884 zu Frage 27), und wie beurteilt die Bundesregierung
        ebenfalls strafrechtlich die Praxis des Bundeskriminalamtes so-
        wie wohl weiterer deutscher Sicherheitsbehörden, laufend an
        ausländische Partnerdienste Personaldaten über aus Deutsch-
        land ausreisende „Gefährder“ zu übermitteln, ohne dabei eine
        Datenverwendung zu deren Tötung auszuschließen, wie – ei-
        ner Strafanzeige des Richters am Oberlandesgericht Thomas
        Schulte-Kellinghaus zufolge – der Präsident des Bundeskri-
        minalamtes, Jörg Ziercke, schon am 21. Juni 2006 öffentlich
        eingeräumt haben soll (vergleiche Spiegel Online vom 8. Ja-
        nuar 2011, taz vom 12. Januar 2011)?
        Die strafrechtliche Beurteilung der von Ihnen ange-
        sprochenen Geschehnisse obliegt den zuständigen Stel-
        len der Justiz des Bundes und der Länder. Dementspre-
        chend hat – vergleiche die Antwort der Bundesregierung
        auf die Frage 23 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd-
        nis 90/Die Grünen vom 23. November 2010 „US-Droh-
        nenangriff tötet deutsche Staatsangehörige – Eingreifen
        der deutschen Justiz“, Bundestagsdrucksache 17/3916,
        Seite 8, – der Generalbundesanwalt beim Bundesge-
        richtshof wegen eines mutmaßlichen Drohnenangriffs
        am 4. Oktober 2010 bei der Stadt Mir Ali, über den in
        den Medien berichtet wurde, einen Prüfvorgang ange-
        legt. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob Anlass be-
        steht, ein Ermittlungsverfahren wegen eines in die Zu-
        ständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden
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        traftatbestandes einzuleiten. Diese Prüfung ist noch
        icht abgeschlossen.
        Der Bundesregierung ist weiterhin bekannt, dass bei
        er Staatsanwaltschaft Hamburg eine Strafanzeige im
        usammenhang mit den „Drohnenfällen“ in Pakistan
        ingegangen ist, die dort derzeit bearbeitet wird. Im
        brigen darf ich auf die – auch von Ihnen bereits ange-
        hrte – Antwort der Bundesregierung auf die Frage 27
        er Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
        en vom 8. September 2010 „Informationspolitik zum
        fghanistan-Einsatz“, Bundestagsdrucksache 17/2884,
        eite 10 f., verweisen.
        Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Bundesregierung
        t bekannt, dass ein Richter am Oberlandesgericht eine
        trafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft
        iesbaden gestellt hat. Die Staatsanwaltschaft Wiesba-
        en hat den Vorgang mit der Bitte um Prüfung, ob der
        nfangsverdacht einer in die Zuständigkeit der Bundes-
        nwaltschaft fallenden Straftat besteht, an den General-
        undesanwalt beim Bundesgerichtshof übersandt. Diese
        rüfung findet derzeit statt. In diesem Verfahrenssta-
        ium nimmt die Bundesregierung zu dem erhobenen
        trafrechtlichen Vorwurf keine Stellung.
        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fra-
        en 42 und 43):
        Wie schätzt die Bundesregierung Umfang und Bedeutung
        des Sachverhalts der anonymisierenden Wirkung von Versi-
        cherungsschutzmänteln (Financial Times Deutschland vom
        10. Dezember 2010) in Bezug auf die verschiedenen Staaten
        ein, über die dieses sogenannte Wrapping erfolgen kann?
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung Steuerflucht über
        sogenanntes Wrapping zu verhindern, und welche Lösungs-
        möglichkeiten strebt die Bundesregierung im Rahmen der
        Verhandlungen mit der Schweiz über ein Steuerabkommen für
        eine dauerhafte Lösung des Problems unversteuerter Kapital-
        anlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz diesbezüg-
        lich an?
        u Frage 42:
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der
        inbringung von in einem ausländischen Staat geführten
        ankdepots oder Bankkonten als Einmalbeitrag in eine
        ach ausländischem Recht abgeschlossene Lebensversi-
        herung eine Auskunftserteilung für Steuerzwecke nach
        iner dem OECD-Standard für Transparenz und effekti-
        en Informationsaustausch in Steuersachen entsprechen-
        en Informationsaustauschklausel nicht ausgeschlossen
        erden kann.
        Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem
        ECD-Standard betrifft alle Informationen, die zur Be-
        teuerung im ersuchenden Staat „voraussichtlich erheb-
        ch“ sind. Dies gilt für Steuern aller Art und Bezeich-
        ung und schließt auch Angaben über die Berechtigten
        der Begünstigten von Lebensversicherungen bzw. über
        9336 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Transaktionen wie die Übertragung von Depots oder
        Konten ein.
        Zu Frage 43:
        Der Gesetzgeber hat durch die gesetzliche Regelung
        in § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG im Jahressteuergesetz
        2009 etwaige steuerliche Privilegierungen für vermö-
        gensverwaltende Lebensversicherungen – den klassi-
        schen Versicherungs-„Wraps“ – erheblich eingeschränkt,
        indem die Besteuerung durch den Lebensversicherungs-
        „Mantel“ auf das vom Versicherungsunternehmen gehal-
        tene Anlage-Produkt durchgreift. Außerdem hat er den
        Steuerabzug bei Lebensversicherungserträgen auf inlän-
        dische Niederlassungen ausländischer Unternehmen er-
        weitert. Schließlich sind nunmehr auch Versicherungs-
        vermittler im Inland verpflichtet, den Vertragsabschluss
        eines Kunden mit einem ausländischen Unternehmen an-
        zuzeigen.
        Ferner verfolgt die Bundesregierung im Rahmen der
        Revision der EU-Zinsrichtlinie das Ziel, bestimmte Le-
        bensversicherungen in den Anwendungsbereich der
        Zinsrichtlinie aufzunehmen.
        In den Steuerverhandlungen mit der Schweiz ist es
        ein Anliegen der Bundesregierung, dass die zu vereinba-
        renden Lösungen nicht durch Umgehungsgestaltungen
        wie zum Beispiel durch die Verwendung von „Versiche-
        rungs-Mänteln“ unterlaufen werden können. Ich bitte
        um Verständnis, dass die Bundesregierung keine weiter-
        gehenden Einzelheiten zum Inhalt der laufenden Ver-
        handlungen mitteilt.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 44):
        Wie hat sich die Bundesregierung in den derzeit laufenden
        Verhandlungen gegenüber den geplanten Änderungen der Eu-
        ropäischen Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF, positioniert,
        und wie steht sie zu dem Vorschlag, dass die EFSF in Zukunft
        nach einer vorherigen Gläubigerbeteiligung – sogenanntes
        Haircut – Staatsanleihen von krisengebeutelten Staaten an-
        kauft?
        Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen
        an den Finanz- und Anleihemärkten sehr genau. Sie ist
        entschlossen, das Notwendige umzusetzen, um die Sta-
        bilität der Wirtschafts- und Währungsunion als Ganzes
        zu sichern.
        Die Bundesregierung vertritt dabei die Auffassung,
        dass alle Maßnahmen zur Euro-Stabilisierung in eine
        Gesamtstrategie zur Krisenbewältigung eingebettet wer-
        den müssen, über die auch in einem Gesamtkontext zu
        befinden und entscheiden ist. Eine solche Gesamtstrate-
        gie beinhaltet beispielsweise auch die Anstrengungen
        der einzelnen Länder und eine stärkere wirtschaftspoliti-
        sche Koordinierung.
        Die EFSF hat im letzten Jahr ihre Arbeit aufgenom-
        men. Ende Januar wird sie voraussichtlich zur Finan-
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        ierung der ersten Tranche des Irland-Kredits eine erste
        nleihe begeben. Die Rating-Agenturen werden diese
        nleihe erstklassig bewerten.
        Die EFSF ist als Refinanzierungsinstrument für Kre-
        ithilfen ausgestaltet. Die Euro-Staaten – sofern sie nicht
        elbst Nehmer eines Kredits sind – stellen hierzu Garan-
        en bereit, um die Kredite abzusichern. Die Grundlagen
        ieses Mechanismus sind in einem Gesellschafts- und in
        inem Rahmenvertrag geregelt.
        Das Ziel der Bundesregierung ist, diesen Mechanis-
        us effizient und effektiv zu nutzen. Nach der Mechanik
        er Fazilität stehen die beschlossenen 440 Milliarden
        uro in der Realität nicht voll umfänglich zur Wahrung
        er Finanzstabilität zur Verfügung stehen, weil die EFSF
        in erstklassiges Rating braucht und deshalb finanzielle
        ittel in der EFSF gebunden werden müssen. Änderun-
        en, die das Verhältnis von Mitteleinsatz und Wirkungs-
        rad verbessern, werden von der Bundesregierung ge-
        rüft.
        Eine Aufstockung des Eurorettungsschirms steht jetzt
        icht an. Abzüglich des Irland-Kredits ist genügend
        pielraum für weitere Stabilisierungshilfen vorhanden,
        enn die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und
        er Internationale Währungsfonds in bewährter Manier
        usammenwirken.
        Zu der von Wissenschaftlern und Experten vorgeschla-
        enen Erweiterung des Aufgabenspektrums der EFSF in
        orm einer finanziellen Unterstützung von Schulden-
        ckkäufen durch die überschuldeten Staaten selbst hat
        ich die Bundesregierung bislang nicht positioniert.
        chuldenrückkäufe durch die EFSF bewertet sie aber als
        ußerst problematisch.
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 45):
        Wie viele direkte und indirekte Arbeitsplätze existieren in
        den Bundesländern der ehemaligen DDR in der Sanierung
        von Braunkohletagebauen und Braunkohleveredelungsanla-
        gen – bitte nach aktuellem Stand nach Bundesländern auf-
        schlüsseln, möglichst für 2010 –, die nach der Wende nicht
        privatisiert werden konnten?
        Gemäß Angaben des bundeseigenen Bergbausanierers
        MBV, Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwal-
        ngsgesellschaft mbH, bestanden im Jahr 2010 insge-
        amt circa 2 800 Arbeitsplätze in der Braunkohlesanie-
        ng. Davon ergeben sich 2 477 direkte Arbeitsplätze,
        leich primäre Beschäftigungswirkung, aus folgenden
        ruppen: Beschäftigte bei der LMBV, förderfähige Ar-
        eitsplätze, Arbeitsplätze bei Nachauftragnehmern und
        uszubildende. Circa 330 Arbeitsplätze ergaben sich aus
        er sekundäre Beschäftigungswirkung der Kaufkraft aus
        rbeitseinkommen, indirekte Arbeitsplätze.
        Nachfolgend die erbetene Zuordnung auf die Bundes-
        nder: Land Brandenburg: 1 134 direkte und circa 150 in-
        irekte Arbeitsplätze; Freistaat Sachsen: 1 019 direkte
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9337
        (A) )
        )(B)
        und circa 140 indirekte Arbeitsplätze; Land Sachsen-An-
        halt: 298 direkte und circa 40 indirekte Arbeitsplätze;
        Freistaat Thüringen: 26 direkte und circa 4 indirekte Ar-
        beitsplätze.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 46):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Ankündigungen
        der Europäischen Kommission zur Erstellung eines Rechts-
        gutachtens zu unkonventionellen Erdgasbohrungen und der
        damit einhergehenden Frage, ob die bestehenden rechtlichen
        Rahmenbedingungen in Europa und Deutschland ausreichen
        (dpa-Meldung vom 10. Januar 2011), vor dem Hintergrund ih-
        rer Aussagen in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bun-
        destagsdrucksache 17/1867, dass bei Beachtung der geltenden
        technischen Umweltstandards grundsätzlich keine Unter-
        schiede zur Förderung von konventionellem Erdgas bestehen?
        Die Bundesregierung begrüßt die Initiative der Euro-
        päischen Kommission, durch externen Sachverstand
        überprüfen zu lassen, ob der bestehende europäische
        Rechtsrahmen ausreicht, um die geltenden Umweltstan-
        dards auch bei der Förderung von unkonventionellem
        Erdgas europaweit einzuhalten.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/4406, Frage 47):
        Hat die Bundesregierung vor, deutsche Ausstattungshilfe
        für die tunesische Polizei und das tunesische Militär sowie
        Rüstungsexporte nach Tunesien vor dem Hintergrund der ak-
        tuellen Polizeigewalt zu überprüfen (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung entscheidet über Rüstungs-
        exporte jeweils im Einzelfall und im Lichte der aktuellen
        Situation. Grundlage dafür sind die „Politischen Grund-
        sätze der Bundesregierung für den Export von Kriegs-
        waffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr
        2000 und der „Gemeinsame Standpunkt 2008/944/
        GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. De-
        zember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die
        Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Mili-
        tärgütern“. Der Beachtung der Menschenrechte im Emp-
        fängerland kommt danach eine besondere Bedeutung zu.
        Dies gilt auch für Exporte und Ausstattungshilfe für
        Polizei und Militär in Tunesien.
        In den Jahren 2007 und 2008 wurde die tunesische
        Polizei mit Informationstechnik sowie mit Bürokommu-
        nikation in Höhe von circa 37 000 Euro durch das BKA
        unterstützt. Für 2011 sind keine polizeilichen Ausstat-
        tungshilfen vorgesehen.
        Die Streitkräfte der Republik Tunesien waren, mit
        zeitlichen Unterbrechungen, seit 1968 Empfängerland
        im Rahmen des Ausstattungshilfeprogramms, AH, der
        Bundesregierung für ausländische Streitkräfte. Mit Billi-
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        ung des Auswärtigen Ausschusses und des Haushaltsaus-
        husses des Deutschen Bundestages wurden bisher in
        ewilligungszeiträumen von jeweils 3 bis 4 Jahren ins-
        esamt rund 44 Millionen Euro bereitgestellt. Die Liefe-
        ng von Waffen und Munition ist dabei ausdrücklich durch
        aushaltsvermerk ausgeschlossen. Die Ausstattungshil-
        n bezogen sich unter anderem auf Transportfahrzeuge,
        chnische Ausbildungszentren und medizinische Ein-
        chtungen. Die entsprechenden Ausstattungshilfen sind
        bgeschlossen. Eine Wiederaufnahme Tunesiens in das
        rogramm ist nicht vorgesehen.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Fragen 48 und 49):
        Welche Vorteile erwartet die Bundesregierung von der ge-
        planten Umstrukturierung der Integrationsfachdienste, IFD,
        für den Fachbereich Berufliche Sicherung (§ 109 ff. des
        Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX), wonach die
        freihändige Vergabe seitens der Bundesagentur für Arbeit für
        Vermittlungsdienstleistungen entfällt, in Anbetracht der Tatsa-
        che, dass damit die Umsetzung des im SGB IX formulierten
        Ziels, mit den Integrationsfachdiensten eine verlässliche und
        kontinuierliche Struktur für schwerbehinderte Menschen und
        ihre Arbeitgeber zu schaffen, gefährdet wird?
        Wie stellte sich 2010 die Arbeitsmarktsituation für Men-
        schen mit Behinderung dar, und wie bewertet die Bundesre-
        gierung diese Entwicklungen?
        u Frage 48:
        Die Bundesregierung plant keine Umstrukturierung
        er Integrationsfachdienste. Die Bundesagentur für Ar-
        eit beschafft Arbeitsmarktdienstleistungen im Rahmen
        es Vergaberechts. Dies gilt auch für die Leistungen der
        tegrationsfachdienste zur Vermittlung schwerbehin-
        erter Menschen, soweit sie keine Rehabilitanden sind.
        ach den Änderungen der VOL/A im Jahr 2009 können
        tegrationsfachdienste nicht mehr im Wege der freihän-
        igen Vergabe beauftragt werden. Diese Rechtsänderung
        lgt der Rechtsprechung zum Vergaberecht, an das auch
        ie Bundesagentur für Arbeit als öffentlicher Auftragge-
        er gebunden ist.
        Die in der Frage genannten §§ 109 ff. Neuntes Buch
        ozialgesetzbuch, SGB IX, gelten nur für Rehabilitan-
        en. Integrationsfachdienste werden in diesen Fällen
        icht im Wege des Vergaberechts in Anspruch genom-
        en und vergütet, sondern auf der Grundlage der Ge-
        einsamen Empfehlung nach § 113 SGB IX.
        u Frage 49:
        Von der guten Entwicklung des Arbeitsmarktes insge-
        amt hat im vergangen Jahr der Arbeitsmarkt für schwer-
        ehinderte Menschen leider nicht in dem gewünschten
        usmaß profitiert. Entgegen der Gesamtentwicklung der
        rbeitslosigkeit 2010, Rückgang um 5,2 Prozent auf
        ,2 Millionen, nahm die Arbeitslosigkeit schwerbehin-
        erter Menschen um 4,8 Prozent auf 175 586 zu. Aller-
        ings gelang es im Vergleich zu 2009 deutlich mehr
        chwerbehinderten Menschen, ihre Arbeitslosigkeit durch
        9338 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Aufnahme einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeits-
        markt zu beenden, + 20,2 Prozent. Dieser Anstieg liegt
        spürbar über der Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit ins-
        gesamt, + 11 Prozent.
        Angesichts der Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit
        schwerbehinderter Menschen und vor dem Hintergrund
        des Fachkräftebedarfs muss es das Ziel sein, bisher unge-
        nutzte Potenziale schwerbehinderter Menschen intensi-
        ver für den Arbeitsmarkt zu nutzen. Die Bundesregierung
        prüft derzeit in Abstimmung mit den Ländern, auf welche
        Weise vorhandene Bundesmittel aus der Ausgleichsab-
        gabe zur Verbesserung der Ausbildungs- und Beschäfti-
        gungssituation schwerbehinderter Menschen genutzt
        werden können.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4406, Frage 50):
        Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf natio-
        naler, europäischer und internationaler Ebene ergreifen, um
        die Preisspirale bei Nahrungsmitteln, die sich derzeit wieder
        gefährlich in die Höhe dreht, zu stoppen und Hungerrevolten
        wie derzeit in Algerien zu verhindern?
        Die Bundesregierung sieht die extremen Preis-
        schwankungen mit Sorge, weil sich damit die Risiken
        für die weltweite Ernährungssicherheit erheblich ver-
        stärkt haben. Sie setzt sich vor diesem Hintergrund aktiv
        dafür ein, im Rahmen der Bemühungen um eine stärkere
        Regulierung der Finanzmärkte auch mögliche Maßnah-
        men im Agrarbereich intensiv zu prüfen. Auch hat sie ihr
        entwicklungspolitisches Engagement zur Sicherung der
        Welternährung in den letzten Jahren deutlich ausgebaut.
        Im internationalen Bereich setzt sich die Bundesre-
        gierung für einen erfolgreichen Abschluss der Doha-
        Runde bei der WTO ein, von dem stabilisierende Wir-
        kungen auf die Märkte erwartet werden.
        Außerdem veranstaltet das BMELV in dieser Woche
        die internationale Agrarministerkonferenz in Berlin, die
        sich im Rahmen des „Global Forum for Food and Agri-
        culture“ auch mit dem Thema Preisvolatilität und Aus-
        wirkungen auf die Welternährungslage befasst.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 51):
        Auf welcher Faktengrundlage – bitte für die jeweilige ver-
        öffentlichende Stelle mit Veröffentlichungsdatum aufschlüs-
        seln – wurde den deutschen Verbrauchern mitgeteilt, es sei
        keine mit Dioxin belastete Ware in den Lebensmittelhandel
        gelangt, und welche dioxinbelasteten Lebensmittel sind nach
        Kenntnis der Bundesregierung in den Handel – sowohl in
        Deutschland als auch durch den Export – gelangt (Spiegel On-
        line vom 13. Januar 2011)?
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        Die Kontrolle von Lebensmitteln und Futtermitteln
        llt in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder.
        ber die Faktengrundlage, auf deren Basis die Länder
        ie Öffentlichkeit informieren oder informiert haben, lie-
        en dem Bund keine Erkenntnisse vor.
        nlage 30
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
        es Abgeordneten Alexander Süßmair (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Fragen 52 und 53):
        Welche Probenstrategie wurde in den jeweiligen Bundes-
        ländern bei der Untersuchung der Betriebe im Zusammenhang
        mit dem derzeitigen Dioxinskandal angewendet?
        Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bewertung der
        Gefährdung der Bevölkerung durch Dioxin im Zusammen-
        hang mit dem aktuellen Skandal Risikogruppen wie Schwan-
        gere, Stillende, Personen mit Gewichtsreduzierung und an-
        dere gesondert berücksichtigt?
        u Frage 52:
        Die Zuständigkeit für die Durchführung der amtli-
        hen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung liegt
        ei den Ländern. Nach den dem Bundesministerium für
        rnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über-
        ittelten Angaben geben die Überwachungsbehörden
        ie Betriebe erst wieder frei, wenn die Erzeugnisse keine
        rhöhten Dioxingehalte aufweisen oder wenn durch Un-
        rsuchungen erwiesen ist, dass die verfütterten Partien
        eine überhöhten Dioxingehalte enthielten.
        u Frage 53:
        Das Bundesinstitut für Risikobewertung zieht bei sei-
        en Risikobewertungen vielfältige Kriterien heran.
        ierzu gehören auch die in der Fragestellung genannten
        mpfindlichen Bevölkerungsgruppen.
        nlage 31
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        er Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 54):
        Wie viele landwirtschaftliche Betriebe sind aktuell auf-
        grund der Dioxinfunde in Futtermitteln noch gesperrt – bitte
        auch nach Bundesländern auflisten –, und wie viele der in die-
        sem Zusammenhang bundesweit analysierten Proben weisen
        Dioxinwerte über dem entsprechenden Grenzwert auf?
        Nach derzeitigem Stand (16. Januar 2011, 18:00 Uhr)
        ind 943 landwirtschaftliche Betriebe gesperrt, hiervon
        79 in Niedersachsen, 56 in Nordrhein-Westfalen, 4 in
        achsen-Anhalt, 2 in Mecklenburg-Vorpommern und je
        in Betrieb in Brandenburg und Hessen.
        Es liegen Analyseergebnisse für 34 amtliche Proben
        on Mischfuttermitteln vor. Die Ergebnisse liegen im
        ereich von 0,039 (+/- 0,008) bis 0,41 (+/- 0,12) ng
        CDD/F WHO-TEQ/kg und damit unterhalb des
        öchstgehalts für Mischfuttermittel von 0,75 ng PCDD/
        WHO-TEQ/kg.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9339
        (A) )
        )(B)
        Untersuchungsergebnisse von Eiern aus den betroffe-
        nen Betrieben zeigen Gehalte im Bereich des zulässigen
        Höchstgehalts von 3 pg/g Fett, WHO-PCDD/F-TEQ und
        in Einzelfällen Überschreitungen bis zum Vierfachen.
        Von insgesamt 98 Proben von Hühnereiern und Eipro-
        dukten (homogenisiertes und pasteurisiertes Vollei) wei-
        sen 66 (73 Prozent) keine Höchstgehaltsüberschreitungen
        auf. Die Gehalte der Proben mit Höchstgehaltsüber-
        schreitungen liegen zwischen 3 und 8,7 pg/g Fett.
        Zwei von drei amtlichen Untersuchungsergebnissen
        von Fleisch der Legehennen aus den betroffenen Betrie-
        ben wiesen erhöhte Dioxingehalte auf (4,99 pg/g bzw.
        3,93 pg/g, Höchstgehalt 2 pg/g WHO-PCDD/ F-TEQ).
        Sechs Proben von Hähnchen – davon jeweils drei aus
        Eigenkontrollen und drei aus amtlichen Kontrollen –
        weisen keine Überschreitungen des Höchstgehalts von
        2 pg/g WHO-PCDD/ F-TEQ) auf.
        Bei Mastputen liegen bisher amtliche Ergebnisse für
        16 Proben und weitere 5 Ergebnisse aus betrieblichen
        Eigenkontrollen vor. Deren Gehalte liegen deutlich un-
        terhalb des Höchstgehalts von 2,0 pg/g WHO-PCDD/
        F-TEQ.
        42 Untersuchungen vom Fleisch von Schweinen zei-
        gen keine Überschreitungen des Höchstgehalts von 1 pg/g
        Fett WHO-PCDD/ F-TEQ. Bei zwei Probeschlachtun-
        gen von Schweinen aus gesperrten landwirtschaftlichen
        Betrieben wurde bei einer Probe eine Überschreitung des
        Höchstgehalts (1,51 pg/g) festgestellt. Eine weitere
        Probe liegt mit 1,07 pg/g im Streubereich des Höchstge-
        halts.
        Für Rindfleisch liegt bisher ein amtliches Untersu-
        chungsergebnis vor, welches deutlich unterhalb des
        Höchstgehalts von 3,0 pg/g, WHO-PCDD/ F-TEQ, liegt.
        26 amtliche Proben von Kuhmilch sind inzwischen
        analysiert. Die Ergebnisse liegen alle unterhalb des
        Höchstgehalts von 3,0 pg/g Fett WHO-PCDD/ F-TEQ.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4406, Frage 55):
        Welche Angaben kann die Bundesregierung über die Her-
        kunft der Waffen machen, die bislang im Zuge der Militärmis-
        sionen von EU und NATO am Horn von Afrika bei der Be-
        kämpfung der Piraterie – Atalanta, Allied Protection, Allied
        Provider, Ocean Shield – sichergestellt wurden, und welche
        Informationen hat sie darüber, ob von den Piraten auch Waf-
        fen verwendet werden, die im Zuge der Entführung des
        Motorschiffs „Faina“, das Waffen von der Ukraine an die
        „Regierung des Südsudan“ bzw. die Sudanesische Volksbe-
        freiungsarmee SPLA lieferte, im September 2008 – unmittel-
        bar vor dem drastischen Anstieg der Piratenübergriffe am
        Horn von Afrika, dem drastischen Appell des UN-Generalse-
        kretärs zur Bekämpfung der Piraterie und dem Beginn der ers-
        ten entsprechenden NATO-Mission – erbeutet wurden?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur
        Herkunft der im Rahmen der Pirateriebekämpfung am
        Horn von Afrika beschlagnahmten Waffen vor.
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        nlage 33
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Heidrun Dittrich (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Frage 56):
        Inwieweit wurden die Ergebnisse des runden Tisches Heim-
        erziehung zur Entschädigung ehemaliger Heimkinder ange-
        sichts des hohen Alters der Betroffenen und der finanziellen
        und psychischen Not vieler umgesetzt, und was müssen Be-
        troffene tun, um eine Entschädigung für entgangenes Entgelt,
        nicht gezahlte Rentenversicherungsbeiträge sowie einen Nach-
        teilsausgleich wegen zwangsläufigen Abbruchs der Berufs-
        ausbildung durch Heimunterbringung zu erlangen?
        Der runde Tisch Heimerziehung in den 50er- und
        0er-Jahren hat heute, 19. Januar 2011, seinen Ab-
        chlussbericht dem Bundestagpräsidenten übergeben.
        amit hat er sein auf zwei Jahre befristetes Mandat des
        eutschen Bundestags fristgerecht und mit einem sehr
        indrücklichen Ergebnis erfüllt.
        Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich der Mo-
        eratorin des runden Tischs, Frau Dr. Vollmer, und na-
        rlich allen Mitgliedern des runden Tischs aus Verbän-
        en, Kirchen, Wissenschaft und Verwaltung, aber ganz
        esonders den ehemaligen Heimkindern, die trotz man-
        igfaltiger Anfeindungen von außen konstruktiv, aber
        achdrücklich ihre Erfahrungen und Interessen in die
        rbeit des runden Tischs sowie in den Abschlussbericht
        ingebracht haben.
        Nach Übergabe des Abschlussberichts an den Deut-
        chen Bundestag obliegt es nun diesem, den Länderpar-
        menten sowie den beiden christlichen Kirchen und ih-
        n Wohlfahrtsverbänden, die im Abschlussbericht des
        nden Tischs Heimerziehung unterbreiteten Vorschläge
        nd Empfehlungen zu bewerten, darüber zu entscheiden
        nd die Umsetzung in die Wege zu leiten. Ich teile jedoch
        re Auffassung, dass eine zügige Behandlung der Vor-
        chläge des runden Tischs im Interesse der Betroffenen
        ünschenswert ist.
        Da die Arbeit der Geschäfts- und Infostelle des run-
        en Tischs im Februar 2011 enden wird hat der runde
        isch Heimerziehung in seinem Anschlussbericht die
        ringende Empfehlung an Bund und Länder ausgespro-
        hen, für eine Übergangszeit eine Stelle einzurichten, die
        ls Anlaufstelle für ehemalige Heimkinder dient und
        onstige interessierte Personen über die Entwicklung in-
        rmiert.
        Es ist geplant, die bisherige Ansprechstelle für die
        etroffenen bis Ende 2011 fortzuführen.
        Derzeit finden hierzu Gespräche zwischen Bund, Län-
        ern sowie dem bisherigen Träger der bisherigen An-
        prechstelle zur Klärung der Rahmenbedingungen statt.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/4406, Fragen 57 und 58):
        9340 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass zur
        langfristigen Stärkung des Kinderschutzes – insbesondere des
        Netzwerks Frühe Hilfen – Familienhebammen eingesetzt wer-
        den sollen, während gleichzeitig die geplante Bundesinitiative
        Familienhebammen, die im Referentenentwurf des Bundes-
        kinderschutzgesetzes enthalten ist, auf den Zeitraum von 2012
        bis 2015 befristet ist?
        In welchem Zeitraum vor und nach der Geburt eines Kin-
        des sollen die im Rahmen der geplanten Bundesinitiative Fa-
        milienhebammen tätig werdenden Familienhebammen zum
        Einsatz kommen, und welche Qualifikation müssen diese ha-
        ben?
        Zu Frage 57:
        Zuständig für den Einsatz von Familienhebammen
        sind ganz klar Länder und Kommunen – insbesondere
        im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und
        der Kinder- und Jugendhilfe.
        Um jedoch die Aktivitäten zu Familienhebammen als
        Teil der Frühen Hilfen von Ländern und Kommunen zu
        unterstützen und dort solche anzuregen, wo es noch
        keine gibt, möchten wir auch als Bund unseren Beitrag
        leisten und planen mit dem Bundeskinderschutzgesetz
        eine Regelung im Kontext der Vorgaben zur strukturel-
        len Zusammenarbeit im Rahmen des Gesetzes zur
        Kooperation und Information im Kinderschutz, KKG.
        Wir werden uns im Rahmen unserer begrenzten Zu-
        ständigkeit mit der „Bundesinitiative Familienhebam-
        men“ dafür einsetzten, dass der Aus- und Aufbau der Ar-
        beit der Familienhebammen auch im Hinblick auf ihre
        Funktion in Netzwerken Früher Hilfen so gestärkt wird,
        dass der Kinderschutz langfristig davon profitieren kann.
        Die Initiative ist auf den Zeitraum 2012 bis 2015, vier
        Jahre, befristet. Geplant ist ein Zwischenbericht nach
        zwei Jahren, der konkrete Empfehlungen enthält, wie die
        Erfahrungen aus dem Programm nach dieser durch den
        Bund initiierten und unterstützten Anlaufphase umge-
        setzt werden sollen. Klar ist, dass der Bund diese Leis-
        tung vor Ort nicht dauerhaft finanzieren kann. Wir wer-
        den rechtzeitige Gespräche zwischen Bund, Ländern und
        Kommunen initiieren, um die Nachhaltigkeit der
        Bundesinitiative sicherzustellen.
        Zu Frage 58:
        Die dazu im Einzelnen zu klärenden Fragen werden
        wir in den kommenden Monaten in engem Austausch
        mit Ländern und Kommunen sowie Verbänden und wei-
        teren Expertinnen und Experten erörtern. Wir planen, für
        die Laufzeit der Bundesinitiative und die Vergabe der
        Bundesmittel eine Kooperationsvereinbarung mit den
        Ländern abzuschließen.
        Familienhebammen sind staatlich examinierte Heb-
        ammen mit einer Zusatzqualifikation. Die Weiterbildung
        erfolgt über die Länder, in der Regel durch Landesbe-
        rufsverbände, aber auch Fortbildungsinstitute, Jugend-
        ämter oder Landessozialministerien, und ist bundesweit
        nicht einheitlich.
        Sie umfasst je nach Land 150 bis 240 Stunden in ei-
        nem Zeitraum von 6 Monaten bis 1 Jahr und orientiert
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        ich meistens an einem vom Deutschen Hebammenver-
        and, DHV, entwickelten Fortbildungscurriculum.
        Familienhebammen begleiten Familien in belasten-
        en Lebenslagen bis maximal zum 1. Lebensjahr des
        indes. Ziel ist es, in dieser Zeit die Familie so zu stabi-
        sieren, dass sie selbstständig zu Recht kommt oder sie
        die Hand einer anderen Hilfe zu geben zum Beispiel
        ozialpädagogische Familienhilfe, Vermittlung einer El-
        rngruppe in der örtlichen Familienberatungsstelle, usw.
        Für jede Hebamme – also auch die Familienhebamme –
        t grundsätzlich eine Abrechnung der im Hebammen-
        ergütungsvertrag, i. V. m. § 134 a SGB V, vorgesehenen
        eistungen und damit über die Gesetzliche Krankenver-
        icherung möglich, also eine Betreuung von Beginn der
        chwangerschaft bis zur 8. Woche nach der Geburt.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchen-
        ach) (SPD) (Drucksache 17/4406, Frage 59):
        Inwiefern hat aus Sicht der Bundesregierung die Umset-
        zung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
        Behinderungen Auswirkungen auf § 35 a des Achten Buches
        Sozialgesetzbuch, und inwieweit sieht die Bundesregierung
        bei dieser Regelung Änderungsbedarf?
        Die VN-Behindertenrechtskonvention prägt grund-
        ätzlich das Verständnis für die Teilhabe der Menschen
        it Behinderungen in unserer Gesellschaft. Dieses Ver-
        tändnis hat Ausstrahlungswirkung auf alle Bereiche, die
        enschen mit Behinderungen betreffen.
        § 35 a SGB VIII dient dazu, Kindern und Jugendlichen
        it seelischer Behinderung die Teilhabe am Leben in der
        esellschaft zu ermöglichen. Dies entspricht dem Anlie-
        en der VN-Behindertenrechtskonvention, Menschen mit
        ehinderungen zu einer unabhängigen Lebensführung
        nd zur vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ver-
        elfen.
        Zur weiteren Beförderung des Inklusionsgedankens
        er VN-Behindertenrechtskonvention prüft die Bundes-
        gierung derzeit die Zusammenführung der Eingliede-
        ngshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behin-
        erungen.
        BMFSFJ und BMAS arbeiten hier eng zusammen und
        ringen sich aktiv in die neue gemeinsame Arbeitsgruppe
        er Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, und
        er Jugend- und Familienministerkonferenz, JFMK, ein,
        ie sich unter Beteiligung der kommunalen Spitzenver-
        ände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesju-
        endämter und der Bundesarbeitsgemeinschaft der über-
        rtlichen Sozialhilfeträger im Jahr 2011 vertieft mit der
        hematik befassen wird. Die Arbeitsgruppe wird 2011
        er ASMK und der JFMK einen qualifizierten Zwischen-
        ericht vorlegen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9341
        (A) )
        )(B)
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
        Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksa-
        che 17/4406, Fragen 60 und 61):
        Welche Maßnahmen hat der Beauftragte der Bundesregie-
        rung für die Belange der Patientinnen und Patienten ergriffen,
        um seine Zuversicht, „dass wir mit Beginn des neuen Jahres
        eine unabhängige Verbraucher- und Patientenberatung als Re-
        gelversorgung haben werden“ (Pressemitteilung vom 11. No-
        vember 2010), in politisches Handeln umzusetzen?
        Aus welchen Gründen erweist sich die in Frage 60 zitierte
        Aussage bisher – ausweislich der nach wie vor nicht stattfin-
        denden Beratung der Patientinnen und Patienten – als unzu-
        treffend, und wann erwartet der Beauftragte der Bundesregie-
        rung, dass die Beratung der Patientinnen und Patienten in den
        Beratungsstellen telefonisch und über das Internet vollständig
        wieder aufgenommen wird?
        Zu Frage 60:
        Auch als Mitglied des Beirates, der den Spitzenver-
        band Bund der Krankenkassen bei der Vergabe der För-
        dermittel nach § 65 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,
        SGB V, berät, hat der Beauftragte der Bundesregierung
        für die Belange der Patientinnen und Patienten auf eine
        zügige und sachgerechte Bewertung der im Rahmen des
        Vergabeverfahrens eingereichten konkreten Konzepte
        zur Einrichtung einer unabhängigen Patienten- und Ver-
        braucherberatung hingewirkt.
        Nach Auskunft des Beauftragten der Bundesregie-
        rung für die Belange der Patientinnen und Patienten, der
        über die Vergabe der Fördermittel entsprechend der ge-
        setzlichen Vorgabe in § 65 b Abs. 1 SGB V mit dem
        Spitzenverband der Krankenkassen einvernehmlich ent-
        scheidet, gab es gute Bewerber, mit denen intensive Ver-
        handlungen um die beste Qualität der Beratung geführt
        wurden.
        Die letzte Verhandlung mit den Bietern hat stattgefun-
        den. Aktuell läuft die zehntägige sogenannte Stillhalte-
        frist bis zum 23. Januar 2011, 00:00 Uhr. Es ist geplant,
        am 24. Januar den Zuschlag an den Gewinner der Aus-
        schreibung zu erteilen.
        Zu Frage 61:
        Bereits im August 2010 hat der Spitzenverband Bund
        der Krankenkassen unter dem Vorbehalt des Inkraft-Tre-
        tens der Neufassung des § 65 b SGB V mit einer europa-
        weiten Neuausschreibung begonnen und die Vergabebe-
        kanntmachung veröffentlicht.
        Die im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bun-
        desregierung für die Belange der Patientinnen und Pa-
        tienten gefallene Entscheidung des Spitzenverbandes
        Bund der Krankenkassen über die Vergabe der Förder-
        mittel nach § 65 b SGB V wird aufgrund der gegenwär-
        tig laufenden zehntägigen sogenannten Stillhaltefrist des
        Vergabeverfahrens bis zum 23. Januar 2011, 00:00 Uhr
        zum jetzigen Zeitpunkt nicht veröffentlicht. Der Beauf-
        tragte der Bundesregierung für die Belange der Patientin-
        nen und Patienten erwartet, dass die Beratungseinrich-
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        ng umgehend nach Zuschlag ihre Arbeit aufnehmen
        ird.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
        bgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE)
        rucksache 17/4406, Frage 62):
        Wann ist seitens der Bundesregierung mit einem, wie vom
        GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Vertragspartnern
        nach § 113 des Elften Buches Sozialgesetzbuch geforderten,
        für die Weiterentwicklung der Pflegetransparenzvereinbarun-
        gen ambulant und stationär geeigneten Konfliktlösungsver-
        fahren und den dafür notwendigen Änderungen des SGB XI
        zu rechnen, und wie weit sind die dafür notwendigen Vorbe-
        reitungen für das gesetzgeberische Verfahren vorangeschrit-
        ten?
        Eine Überarbeitung der Transparenzvereinbarungen
        ann derzeit nur einvernehmlich erfolgen. Notwendige
        eiterentwicklungen können damit durch Minderheiten
        lockiert werden. Um die Chance zu erhalten, sowohl
        ie Qualität der Einrichtungen als auch die Transparenz
        r die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen weiter
        u verbessern, wird – auch dem Wunsch relevanter Teile
        er Selbstverwaltung entsprechend – die Bundesregie-
        ng daher ein geeignetes Konfliktlösungsverfahren vor-
        chlagen.
        Die Bundesregierung strebt die rasche Einbringung
        es Vorschlags einer gesetzlichen Änderung und parla-
        entarische Behandlung an.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra-
        en des Abgeordneten Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fragen 63 und 64):
        Wie hoch ist der Investitionsbedarf in Summe und nach
        aktuellem Kostenstand für die Straßenbauprojekte des Bun-
        desverkehrswegeplanes 2003 im Freistaat Bayern, für die ein
        unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, deren Bau
        jedoch noch nicht begonnen wurde, und wie hoch ist der In-
        vestitionsbedarf in Summe und nach aktuellem Kostenstand
        für die Straßenbauprojekte des Bundesverkehrswegeplanes
        2003 im Freistaat Bayern, die sich derzeit im Planfeststel-
        lungsverfahren befinden?
        Wie hoch ist der Investitionsbedarf in Summe und nach
        aktuellem Kostenstand für die Straßenbauprojekte des Bun-
        desverkehrswegeplanes 2003 im Freistaat Bayern, für die die
        Linienbestimmungsverfahren abgeschlossen sind und Plan-
        feststellungsverfahren noch nicht aufgenommen wurden, und
        wie hoch ist der Investitionsbedarf in Summe und nach aktu-
        ellem Kostenstand für die Straßenbauprojekte des Bundesver-
        kehrswegeplanes 2003 im Freistaat Bayern, für die bereits
        Entwurfsplanungen erarbeitet wurden bzw. werden, die je-
        doch noch nicht linienbestimmt sind?
        u Frage 63:
        Die Investitionssumme der Projekte mit Baurecht, die
        och nicht begonnen wurden, beträgt nach derzeitigem
        tand 1,42 Milliarden Euro, die der im Planfeststellungs-
        erfahren befindlichen 1,23 Milliarden Euro.
        9342 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) )
        )(B)
        Zu Frage 64:
        Die geschätzte Investitionssumme für die linienbe-
        stimmten Projekte, die sich noch nicht im Planfeststel-
        lungsverfahren befinden, beläuft sich auf 2,49 Milliar-
        den Euro, wobei auch Projekte berücksichtigt wurden,
        für die keine formale Linienbestimmung erfolgt ist.
        Davon ausgehend, dass im zweiten Teil der Frage
        Projekte in der Phase der Linienplanung gemeint sind, be-
        trägt deren geschätzte Investitionssumme 3,01 Milliarden
        Euro.
        Nicht für alle diese Projekte wird eine formale Linien-
        bestimmung erfolgen und die Entwurfsplanung wird erst
        nach der Linienplanung durchgeführt.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 65):
        Auf welche Weise stellt die Bundesregierung sicher, dass
        bei den durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung fest-
        zulegenden Flugrouten am zukünftigen Flughafen Berlin
        Brandenburg International BBI, die entsprechend der gelten-
        den Gesetzeslage nicht im Rahmen des Planfeststellungsver-
        fahrens festgelegt worden sind und die nach aktuellen Vor-
        schlägen anders verlaufen werden als nach der dem
        Planfeststellungsverfahren zugrunde liegenden Grobplanung,
        europäische Vogelschutzgebiete – Special Protection Areas,
        SPA – wie das SPA-Gebiet Nr. 7023 am Rangsdorfer See aus-
        reichend Berücksichtigung finden, unter anderem durch eine
        Flora-Fauna-Habitat-Prüfung bzw. Umweltverträglichkeits-
        prüfung?
        Für die Festlegung von Flugverfahren durch das Bun-
        desaufsichtsamt für Flugsicherung sieht das Gesetz über
        die Umweltverträglichkeitsprüfung weder eine Umwelt-
        verträglichkeitsprüfung noch eine Strategische Umwelt-
        prüfung vor.
        Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beabsich-
        tigt nicht, eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34
        und 35 Bundesnaturschutzgesetz, durchzuführen.
        Anlage 40
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fra-
        gen 66 und 67):
        Wie sind, wenn es richtig ist, dass für die Probeöffnung
        von Einlagerungskammern des Atommülllagers Asse II ein
        förmliches atomrechtliches Verfahren durchgeführt wird, die
        Zeitabläufe dieses Genehmigungsverfahrens, und aus welchen
        Gründen wurde nicht der nach dem Atomgesetz mögliche
        Weg einer Maßnahme zur Gefahrenabwehr gewählt (bitte mit
        Angabe, wer in diesem Fall die Entscheidung für das förmli-
        che Verfahren getroffen hat)?
        Werden bereits Komponenten des vom Bundesamt für
        Strahlenschutz vorgelegten Notfallplans für das Atommüll-
        lager Asse II umgesetzt – gegebenenfalls bitte mit Angabe,
        welche –, und, wenn nein, aus welchen Gründen wurde mit
        diesen Maßnahmen noch nicht begonnen?
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        u Frage 66:
        Das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, hat am
        7. Oktober 2010 beim Niedersächsischen Ministerium
        r Umwelt und Klimaschutz, NMU, einen Antrag nach
        9 Abs. 1 Atomgesetz, AtG, für die Faktenerhebung
        chritt 1 zum Anbohren von zwei ausgewählten Einlage-
        ngskammern gestellt. Am 23. Dezember 2010 lagen
        em NMU die Antragsunterlagen vor. Das NMU hat
        ich zum Ziel gesetzt, die Genehmigung circa zwei Mo-
        ate nach Vorliegen der Antragsunterlagen zu beschei-
        en.
        Es liegt zurzeit keine Situation vor, die es als unab-
        eisbar erscheinen lässt, nach Gefahrenabwehrrecht
        orzugehen, so dass aufgrund der derzeitigen Situation
        as gesetzlich vorgesehene Genehmigungsverfahren
        urchgeführt wird. Diese Entscheidung hat das Bundes-
        inisterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
        herheit getroffen.
        u Frage 67:
        Nach Vorlage des Notfallplans im Februar 2010 hat
        as Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, unverzüglich
        it der Umsetzung von Vorsorge- und Notfallmaßnah-
        en begonnen. Bereits in der Umsetzung befinden sich
        ie Rückholung gasbildender und wassergefährdender
        toffe sowie die Reduzierung des Resthohlraumvolu-
        ens durch Feststoffversatz als Maßnahmen zur Mini-
        ierung der Konsequenzen eines auslegungsüberschrei-
        nden Lösungszutritts.
        Auch wurden Maßnahmen zur Verbesserung der An-
        genauslegung durchgeführt. Hierzu gehören die Ein-
        chtung eines über- und unterirdischen Notfalllagers zur
        agerung technischer Geräte wie zum Beispiel Rohrlei-
        ngen und Pumpen für den Fall eines unvorgesehenen
        ösungszutritts sowie die vertragliche Sicherung einer
        rhöhten Entsorgungskapazität für eine technisch förder-
        are Lösungsmenge von nunmehr 500 Kubikmetern.
        aneben laufen die Auffahrungen von zusätzlichen Not-
        llspeichervolumen für steigende Lösungsmengen auf
        er 800-Meter-Sohle.
        Zur Stützung des Grubengebäudes wurde mit der
        irstspaltverfüllung als Gefahrenabwehrmaßnahme be-
        onnen; bisher wurden circa 9 000 Kubikmeter Sorel-
        eton in die Firstspalten gepumpt.
        Ebenfalls konnte die Planung der Maßnahmen zur
        bdichtung potenzieller Wegsamkeiten durch die sali-
        are Schutzschicht sowie zur Stabilisierung und Abdich-
        ng der Zugangsbereiche zu den LAW-Kammern, Low
        ctive Waste, deutsch: schwachaktive Abfälle, und der
        inlagerungskammern für mittelaktive Abfälle abge-
        chlossen werden.
        Schließlich laufen derzeit Planungsarbeiten für den
        all, dass der Lösungszutritt in das Grubengebäude der
        chachtanlage Asse II nicht mehr kontrolliert werden
        ann. Hierzu gehören das Verfüllen der Resthohlräume
        den Nebenbauen der Einlagerungskammern mit
        chwachradioaktiven Abfällen, das Verfüllen der Rest-
        ohlräume in den Einlagerungskammern, das Verfüllen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011 9343
        (A) )
        )(B)
        und Abdichten der Tagesschächte sowie die Gegenflu-
        tung zur Verringerung der Umlösungsprozesse.
        Anlage 41
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fragen 68 und 69):
        Wurden vor dem Hintergrund, dass im Atommülllager
        Asse II bei Wolfenbüttel in 750 Meter Tiefe erstmals von au-
        ßen eindringendes Wasser den Weg in eine Lagerkammer mit
        über 11 000 Atommüllfässern gefunden hat, entsprechende
        Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintretens von
        Laugen in die Einlagerungskammern mit höchster Priorität
        versehen, wurde mit diesen Maßnahmen bereits begonnen
        und, wenn nein, warum nicht?
        Was gedenkt die Bundesregierung zur Beschleunigung des
        stockenden Genehmigungsverfahrens (vergleiche Braun-
        schweiger Zeitung vom 8. Januar 2011) zum Anbohren der
        ersten Kammer im Atommülllager Asse II zu tun, welches der
        Gefahrenabwehr dient und eine wichtige Vorraussetzung für
        den schnellen Beginn der Rückholung der Fässer darstellt?
        Zu Frage 68:
        Vorsorge- und Notfallmaßnahmen zur Minimierung
        eines auslegungsüberschreitenden Lösungszutritts haben
        oberste Priorität. Um das Zutreten von Lösungen aus
        dem umgebenden Gebirge zu verhindern, werden poten-
        zielle Wegsamkeiten abgedichtet, Resthohlräume aufge-
        füllt und Kammern mit Sorelbeton stabilisiert, in denen
        keine radioaktiven Abfälle lagern.
        Derzeit wird das Resthohlraumvolumen durch Fest-
        stoffversatz reduziert und bei der Firstspaltverfüllung
        zur Stützung des Grubengebäudes wurden bereits circa
        9 000 Kubikmeter Sorelbeton in die Firstspalten ge-
        pumpt. Zutrittswässer werden soweit technisch möglich
        gesammelt, um ein Eindringen in die Einlagerungskam-
        mern zu verhindern.
        Die Planung der Maßnahmen zur Abdichtung poten-
        zieller Wegsamkeiten durch die salinare Schutzschicht
        sowie zur Stabilisierung und Abdichtung der Zugangs-
        bereiche zu den LAW-Kammern, Low Active Waste,
        deutsch: schwachaktive Abfälle, und der Einlagerungs-
        kammern für mittelradioaktive Abfälle konnte bereits
        abgeschlossen werden. Dagegen laufen noch die Pla-
        nungsarbeiten für die Maßnahmen zum Verfüllen der
        Resthohlräume in den Nebenbauen der Einlagerungs-
        kammern mit schwachradioaktiven Abfällen, zum Ver-
        füllen der Resthohlräume in den Einlagerungskammern,
        zum Verfüllen und Abdichten der Tagesschächte sowie
        für die Gegenflutung zur Verringerung der Umlösungs-
        prozesse.
        Notfall- und Vorsorgemaßnahmen werden so geplant
        und durchgeführt, dass sie einer Rückholung der radio-
        aktiven Abfälle möglichst wenig entgegenstehen.
        Zu Frage 69:
        Das Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, hat am
        27. Oktober 2010 beim Niedersächsischen Ministerium
        für Umwelt und Klimaschutz, NMU, einen Antrag nach
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        9 Abs. 1 Atomgesetz, AtG, für die Faktenerhebung
        chritt 1 zum Anbohren von zwei ausgewählten Einlage-
        ngskammern gestellt. Am 23. Dezember 2010 lagen
        em NMU die Antragsunterlagen vor. Das NMU hat
        ich zum Ziel gesetzt, die Genehmigung circa zwei Mo-
        ate nach Vorliegen der Antragsunterlagen zu beschei-
        en. Somit verläuft das Genehmigungsverfahren derzeit
        lanmäßig. Die für ein atomrechtliches Genehmigungs-
        erfahren vergleichsweise kurze Bearbeitungszeit zeigt
        ie Anstrengungen aller Verfahrensbeteiligten, das Ge-
        ehmigungsverfahren unter Einhaltung der atomrechtli-
        hen Bestimmungen schnellstmöglich zum Abschluss zu
        ringen.
        nlage 42
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4406, Fragen 70 und 71):
        Erwartet die Bundesregierung, dass die Erneuerbare-Ener-
        gien-Ziele der Europäischen Union für 2020 auf der Grund-
        lage der bestehenden Richtlinie für erneuerbare Energien und
        der vorliegenden nationalen Aktionsprogramme der Mitglied-
        staaten erreicht werden, und was spricht aus Sicht der Bun-
        desregierung dagegen, neben den Energiekonzernen auch die
        mittelständischen Vertreter der Erneuerbare-Energien-Bran-
        che zu ihren Energiegesprächen zur europäischen Energie-
        politik der Bundesregierung ins Bundeskanzleramt einzula-
        den?
        Befürwortet die Bundesregierung den Fortbestand des
        deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf der Grundlage
        der bestehenden EU-Richtlinie für erneuerbare Energien, oder
        unterstützt die Bundesregierung die Pläne der Europäischen
        Kommission für die Abschaffung der nationalen Fördersys-
        teme und deren Ersatz durch ein europaweit vereinheitlichtes
        Fördersystem?
        u Frage 70:
        Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Nationalen
        ktionspläne für erneuerbare Energie sind noch nicht
        on der Europäischen Kommission ausgewertet worden.
        ach einer ersten, vorläufigen Abschätzung der Kom-
        ission kann das EU-Ziel von 20 Prozent erneuerbare
        nergien im Jahr 2020 erreicht werden.
        Die Bundesregierung führt zur europäischen Energie-
        olitik regelmäßig Gespräche mit allen betroffenen Wirt-
        chaftsbranchen, selbstverständlich auch mit der Erneu-
        rbare-Energien-Branche.
        u Frage 71:
        Die Bundesregierung hält am Erneuerbare-Energien-
        esetz fest und wird im Rahmen des EEG-Erfahrungs-
        erichts über seine Weiterentwicklung beraten und ent-
        cheiden.
        Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sieht als In-
        trument zur Zielerfüllung nationale Fördersysteme vor.
        er Bundesregierung ist kein aktueller Vorschlag der
        uropäischen Kommission für eine Abschaffung der na-
        onalen Fördersysteme durch ein EU-weit vereinheit-
        chtes Fördersystem bekannt.
        9344 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 83. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        (A) (C)
        (D)(B)
        V
        Anlage 43
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4406, Frage 72):
        Inwieweit kann die von der Bundesregierung angedachte
        Übertragung des Geländes der ehemaligen Heeresversuchs-
        stelle Kummersdorf in das Nationale Naturerbe sicherstellen,
        dass das Gelände in seiner Gesamtheit erhalten bleibt, ohne
        dass der Status des Nationalen Naturerbes eine Nutzung von
        Teilflächen für erneuerbare Energien verhindert?
        Die Bundesregierung hat bisher keine Schritte zur
        Aufnahme der ehemaligen Heeresversuchsstelle Kum-
        mersdorf in das Nationale Naturerbe ergriffen. Die Lie-
        genschaft fällt unter das Verwaltungsabkommen zwi-
        schen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land
        Brandenburg zur Übertragung der von der Westgruppe
        der Truppen, WGT, genutzten Liegenschaften auf das
        Land Brandenburg vom 20. Juni 1994, WGT-Abkom-
        men. Der Bund, die Bundesanstalt für Immobilienaufga-
        ben, hat sich mit diesem Abkommen verpflichtet, die
        Liegenschaft dem Land Brandenburg zu übereignen. Das
        Land Brandenburg ist im Gegenzug verpflichtet, diese
        Liegenschaft ohne weitere Bedingungen in ihr Eigentum
        zu übernehmen.
        Davon unabhängig gilt, dass auf Flächen des Natio-
        nalen Naturerbes nicht bzw. – in Ausnahmefällen – nur
        für einen Übergangszeitraum eine Nutzung möglich ist.
        Offsetdrucker
        ertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
        ,
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        7980
        83. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 19. Januar 2011
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43