Rede:
ID1708020900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 42
    1. die: 3
    2. der: 2
    3. Angesichts: 1
    4. Tatsache,: 1
    5. dass: 1
    6. Ihnen: 1
    7. Situation: 1
    8. be-kannt: 1
    9. zu: 1
    10. sein: 1
    11. scheint,: 1
    12. stellt: 1
    13. sich: 1
    14. Frage,: 1
    15. warum: 1
    16. Siedie: 1
    17. Zustimmung: 1
    18. zur: 1
    19. vorliegenden: 1
    20. Finanzierungsverein-barung: 1
    21. zum: 1
    22. Bau: 1
    23. neuer: 1
    24. Tunnelröhren,: 1
    25. insbesondere: 1
    26. desSchwarzkopftunnels,: 1
    27. in: 1
    28. letzter: 1
    29. Sekunde: 1
    30. zurückgezogenund: 1
    31. Unterschrift: 1
    32. verweigert: 1
    33. haben,: 1
    34. obwohl: 1
    35. Ver-trag: 1
    36. schon: 1
    37. auf: 1
    38. dem: 1
    39. Schreibtisch: 1
    40. des: 1
    41. Ministers: 1
    42. lag.J: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/80 Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes Gesetzes zur Änderung wehrrechtli- cher Vorschriften 2011 und Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfrei- willigendienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Groschek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Annette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin 8832 A 8834 A 8835 A 8836 C 8837 D 8837 D 8842 C 8842 D 8843 A 8843 B 8843 C 8844 A 8844 B 8844 C Deutscher B Stenografisch 80. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zum Europäischen Rat am 16./17. Dezember 2010 in Brüssel . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . . D D D D K D D H 8817 A 8817 B 8820 D 8823 C 8825 C 8827 A 8828 B 8830 B 8831 A BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 8838 D 8839 D undestag er Bericht ung 5. Dezember 2010 t : r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . r. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . 8839 D 8840 B 8840 C 8840 D 8841 B 8841 D 8842 B 8842 B BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . 8844 D 8845 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/4153) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Hilde Mattheis (SPD) Finanzierung der künftigen Ausgabenstei- gerungen in der sozialen Pflegeversiche- rung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Hilde Mattheis (SPD) Beitragsbelastung für die Versicherten durch eine prognostizierte Beitragserhö- hung im Vergleich zu einem angedachten Zusatzbeitrag von 10 Euro, 15 Euro oder 20 Euro für das Jahr 2014 Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Ausgestaltung und Finanzierung des So- zialausgleichs bei Einführung der Zusatz- versicherung für die Pflege Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Steffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . . Mündliche Frage 4 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Verwendung der Kapitalanlagen bei Nicht- eintreten von Pflegebedürftigkeit A A Z S H M D G d A A Z D M D T g n B k A A Z D M D V s A A Z D M K M M A e n s A A 8845 B 8845 C 8845 D 8846 B 8846 C 8846 D 8846 D 8847 B 8847 C 8847 D 8848 B 8848 C 8848 C 8848 D ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . usatzfrage teffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 r. Karl Lauterbach (SPD) eplante Beitragshöhe für die kapitalge- eckte Zusatzpflegeversicherung ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 6 r. Karl Lauterbach (SPD) ragbare monatliche Prämienhöhe zur er- änzenden Kapitaldeckung für Rentnerin- en und Rentner sowie Bezieherinnen und ezieher vergleichsweise niedriger Ein- ommen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . usatzfrage r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 7 r. Carola Reimann (SPD) orlage der Reformpläne für die Pflegever- icherung ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . echthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . ündliche Frage 8 artin Dörmann (SPD) uszahlung des Krankengeldes ab dem rsten Tag für die Berufsgruppe der Jour- alisten sowie der Film- und Fernseh- chauspieler ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . 8849 A 8849 A 8849 B 8849 C 8849 C 8850 B 8850 C 8850 D 8851 A 8851 B 8851 D 8852 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 III Mündliche Frage 10 Michael Groß (SPD) Vorsorge für den erhöhten Mittelbedarf für Erhaltungsmaßnahmen der Verkehrs- infrastruktur aufgrund von Winterschä- den Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Michael Groß (SPD) Finanzieller Investitionsbedarf für die Sa- nierung der Infrastruktur im Bereich der Straße nach dem Winter 2010/2011 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Groß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Zahl der Flugbewegun- gen im Luftraum über Berlin in den letzten fünf Jahren Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Eisbrechern auf der Elbe in den letzten zehn Jahren und Behinderun- gen infolge unzureichender Fahrrinnen- tiefe Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . M K D d d A J Z K M K A s A J Z F M U V d d A J Z U M U B B d b A J M M A s fl B E A J Z M 8852 D 8852 D 8853 A 8853 B 8853 B 8853 C 8854 A 8854 B 8854 C 8854 D 8855 C 8855 D ündliche Frage 16 irsten Lühmann (SPD) efinition der Witterungsverhältnisse in er Straßenverkehrs-Ordnung angesichts er Einführung einer Winterreifenpflicht ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 17 irsten Lühmann (SPD) uslegung von Reifen mit Schneeflocken- ymbol für winterliche Wetterverhältnisse ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lorian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 18 lrike Gottschalck (SPD) on den Ländern zum 15. Juni 2010 gemel- ete Kosten für den Streudienst auf Bun- esstraßen ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage lrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 19 lrike Gottschalck (SPD) ehinderungen des Bahnverkehrs an ahnübergängen aufgrund der Verwen- ung von Streusalz seit dem Winterein- ruch im Dezember 2010 ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 22 artin Burkert (SPD) usschließlicher Einsatz von witterungsre- istenten Materialien in der DB-Fahrzeug- otte und bei der Instandhaltung des ahnnetzes sowie Finanzierung aus dem inzelplan 12 des Bundeshaushalts ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen artin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8856 B 8856 B 8857 A 8857 B 8857 D 8857 D 8858 B 8858 B 8858 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Mündliche Frage 23 Martin Burkert (SPD) Verwendung von Mitteln aus dem Einzel- plan 12 des Bundeshaushalts für die Witte- rungsresistenz des Bestandsnetzes der Deutschen Bahn AG Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 28 und 29 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fortführung der Mauterhebung nach Auslaufen des aktuellen Betreibervertra- ges; Stand der Schiedsverfahren mit Toll Collect Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Burkert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Dr. Matthias Miersch (SPD) Notwendigkeit von Atommülltransporten von Ahaus ins russische Majak Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Dr. Matthias Miersch (SPD) Nachrüstungen von Atomkraftwerken Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D G A d A U Z D D D M O U b g A U Z O M O M n s A U Z O M D U s U h d g u d s A U 8859 A 8859 A 8859 C 8860 A 8861 A 8861 B 8861 C 8862 A 8862 A 8862 D 8863 A ündliche Frage 36 orothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehäufte Krebsfälle in der Samtgemeinde sse und mögliche Zusammenhänge mit em dortigen atomaren Lager ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen orothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 liver Kaczmarek (SPD) msetzung der nationalen Strategie zur iologischen Vielfalt im Bereich der Fließ- ewässer und Auen ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 38 liver Kaczmarek (SPD) aßnahmen der Bundesregierung für ei- en guten ökologischen Zustand der Was- erkörper ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage liver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 39 und 40 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterschiedliche Bewertungen des Klima- chutzes zwischen dem Bundesminister für mwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- eit, Dr. Norbert Röttgen, und dem Bun- esminister für Wirtschaft und Technolo- ie, Rainer Brüderle; deutsche Position zur nkonditionierten Erhöhung des EU-Re- uktionszieles auf 30 Prozent in diesem Zu- ammenhang ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8863 B 8863 D 8864 C 8864 C 8864 D 8865 B 8865 C 8865 C 8866 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 V Zusatzfragen Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Frank Schwabe (SPD) Initiativen der Bundesregierung zur Erhö- hung des Klimaschutzziels der EU bis 2020 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Frank Schwabe (SPD) Einsatz der Bundesregierung in Cancún für eine zweite Verpflichtungsperiode des Kioto-Protokolls Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Konsequenzen der Bundesregie- rung aus der aktuellen PISA-Studie für die Bildungspolitik von Bund und Ländern Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Marcus Weinberg (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . . Sylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Jürgen Zöllner, Senator (Berlin) . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . D M N A L A M H A to K A J A M H U b S V A A J A M U W Z s B d A J A M H E W g 8866 C 8867 B 8867 C 8867 D 8867 D 8868 C 8868 D 8869 A 8869 B 8869 D 8871 A 8872 D 8873 D 8875 A 8876 A 8877 B 8879 A 8879 D 8881 A 8883 A 8884 B r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ichael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 14 einz Paula (SPD) nschubfinanzierung zum Ausbau der Au- bahn 8 zwischen Ulm und Augsburg und onzessionsbeginn im Januar 2011 ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 15 einz Paula (SPD) nterstützung durch Regierungshandeln ei der Zusammenarbeit zwischen Stadt, tadtwerken und Deutsche Bahn AG beim erfahren zum Umbau des Hauptbahnhofs ugsburg ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 20 und 21 te Kumpf (SPD) itterungsbedingte Ausfälle regulärer ugverbindungen der Deutschen Bahn AG eit Beginn der Winterperiode 2010/2011; eheizung von Weichen im Schienennetz er Deutschen Bahn AG ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 24 und 25 ans-Joachim Hacker (SPD) isstände auf den Bundeswasserstraßen im inter 2009/2010 im Vergleich zu den ver- angenen fünf Jahren; Etwaige Gefähr- 8885 C 8886 D 8888 C 8889 A 8889 B 8889 C 8890 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 dung des Betriebs der Schiffsschleusen an deutschen Wasserstraßen im Winter 2009/ 2010 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 26 Sören Bartol (SPD) Entwicklung der Verbraucherpreise für Heizenergie insgesamt und für einzelne Heizenergieträger seit Einführung des Heizkostenzuschusses zum Wohngeld Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 27 Sören Bartol (SPD) Niedrigere Wohngeldzahlungen durch die Streichung des Heizkostenzuschusses ab 2011 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 30 Gerd Bollmann (SPD) Verhinderung von Müllskandalen und Ge- währleistung einer ordnungsgemäßen Ent- sorgung von Abfällen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 33 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erwähntes Bundesland mit gemeldetem Nachrüstbedarf aufgrund der Bund-Län- der-Nachrüstliste für Atomkraftwerke in der Antwort auf die mündliche Frage 83 auf Bundestagsdrucksache 17/3113 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S B le a r w A U A M O G p g d Z A U A M T W D „ A T A M R F b im A T A M M B P M A G 8890 B 8890 C 8890 D 8890 D 8891 B nlage 10 ündliche Frage 34 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ei einer Telefonkonferenz mit Abteilungs- itern der Landesatomaufsichtsbehörden m 8. September 2010 getroffene Vereinba- ungen zur Nachrüstung von Atomkraft- erken ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 35 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enehmigung zu Einlagerung und Trans- ort der im Forschungszentrum Jülich la- ernden Castoren mit Brennelementen aus em AVR Jülich in das Brennelemente- wischenlager Ahaus ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Fragen 43 und 44 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erbung von Bundesministerin r. Annette Schavan für die iPad-App der Bild“-Zeitung ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 45 ené Röspel (SPD) ehlende Vertretung der Bereiche Ver- raucherschutz und Sozialwissenschaften Bioökonomierat ntwort homas Rachel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 46 und 47 anfred Grund (CDU/CSU) ewertung und mögliche Fortsetzung des rojekts zur Beratung im Bereich Gender ainstreaming in Afghanistan ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8891 C 8891 D 8892 A 8892 B 8892 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 VII Anlage 15 Mündliche Frage 48 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auszahlung der für die humanitären Kri- sen in Haiti und Pakistan zugesagten finan- ziellen Mittel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 49 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit des Bundesnachrichten- dienstes mit seinem Informanten Curveball Antwort Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 50 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abfluss von Informationen aus dem Aus- wärtigen Amt an US-Diplomaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 51 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Abrücken der US-Administration von ihrer Forderung an Israel nach einem Baustopp von 90 Tagen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 52 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Auswirkungen der Initiative der brasiliani- schen Regierung zur Anerkennung des S a A C A M H E s B Z G A C A M H I c A C A M T I H e E A C A M A B te te A C 8893 B 8893 D 8894 B 8894 C taates Palästina in den Grenzen von 1967 uf die Nahostpolitik der Bundesregierung ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 53 eike Hänsel (DIE LINKE) inreiseverweigerung seitens der israeli- chen Regierung für die Delegation des undestagsausschusses für wirtschaftliche usammenarbeit und Entwicklung in den azastreifen am 5. Dezember 2010 ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 54 eike Hänsel (DIE LINKE) nitiativen zur Aufhebung der wirtschaftli- hen Blockade des Gazastreifens ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 55 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nitiativen zur Freilassung der politischen äftlinge in Kuba und Aufnahme bereits ntlassener und ausgewiesener politischer xhäftlinge in Deutschland ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Fragen 56 und 57 gnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) edingungen für die Aufnahme eines Staa- s in die Nuclear Suppliers Group und Un- rstützung einer indischen Mitgliedschaft ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8894 D 8895 A 8895 B 8895 C 8896 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Anlage 24 Mündliche Frage 58 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einsatz einer EU-Battle-Group im Sudan vor dem Hintergrund der dortigen Refe- renden über die Unabhängigkeit des Südsudan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 59 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussage der Hohen Kommissarin der Ver- einten Nationen für Menschenrechte zu den Vorgängen um die Internetplattform WikiLeaks Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 60 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenhang zwischen einem berechtig- ten Transparenzanspruch der Bürger und Veröffentlichungen durch Plattformen wie WikiLeaks Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 61 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Unterstützung der Stiftung Deutsches Sport & Olympia Museum und des ent- sprechenden Museums in Köln seit Grün- dung im Jahr 1999 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 62 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verlängerung der Mindestbestandszeit zur Erlangung eines eigenständigen Aufent- h S A D A M V E J W z A D A M R V A U A D A M H A u g B d tu m E A s A H A M D N n d 8896 C 8896 D 8897 A 8897 B altsrechts von Eheleuten für türkische taatsbürger ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 63 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rmittlungen und Verurteilungen von ournalisten, Bloggern oder Inhabern von ebseiten wegen Anstiftung oder Beihilfe um Geheimnisverrat ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 64 ené Röspel (SPD) erfassungs- und europarechtswidrige uslegung und Anwendung von § 52 a des rheberrechtsgesetzes ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Fragen 65 und 66 arald Koch (DIE LINKE) usnahmen von der Umsatzsteuerbefrei- ng für Maßnahmen der beruflichen Ein- liederung nach SGB III und rechtlicher estand von Bescheiden der Landesbehör- en zur Umsatzsteuerbefreiung für Leis- ngen privater Schulen und anderer allge- einbildender oder berufsbildender inrichtungen nach dem Umsatzsteuer- nwendungserlass zu § 4 Nr. 21 Umsatz- teuergesetz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 67 r. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) euregelung bei der Verlustverrechnung ach dem vorläufigen Beschluss des Bun- esfinanzhofes sowie entsprechende Kom- 8897 C 8897 C 8897 D 8898 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 IX pensationen für die Einnahmeausfälle bei Bund, Ländern und Kommunen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 68 Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung in Reaktion auf die Stellungnahme der EU- Kommission vom 30. September 2010 im Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Organschaft (Nr. 2008/4909) Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 69 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Bereitstellung von Einzeldaten im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung durch die Finanzbehörden Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 70 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Vereinfachungseffekt bei Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags auf 1 000 Euro und etwaige Mitnahmeeffekte Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 71 Christine Scheel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnung der geplanten aufkommens- neutralen Entlastungen für Unternehmen und Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen A H A M O E g S h A H A M R Z a d w A A H A M T S M a I A P A M G V g B A P 8898 C 8898 C 8899 B 8899 D ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 37 ündliche Frage 72 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Kompensationsgeschäfte im Ge- enzug zum Zugeständnis anderer EU- taaten an Deutschland bei den Kohlebei- ilfen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Frage 73 ichard Pitterle (DIE LINKE) ahl der seit 2000 erlassenen Verwaltungs- nweisungen für einen vereinfachten Spen- ennachweis bei Naturkatastrophen; Aus- irkung der geplanten Verkürzung der ufbewahrungszeiten für Belege ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Frage 74 homas Jarzombek (CDU/CSU) enkung der Terminierungsentgelte für obilfunkanbieter durch die Bundesnetz- gentur und mögliche Auswirkungen auf nvestitionen in den Breitbandausbau ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 75 erd Bollmann (SPD) orlage des CCS-Gesetzentwurfs und Re- elung diesbezüglicher Kompetenzen der undesländer ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8900 A 8900 C 8900 D 8901 B 8901 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Anlage 41 Mündliche Frage 76 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Verweis auf Gutscheine anstatt Übernahme tatsächlicher Kosten bei der Leistungser- bringung für Schulausflüge und Klassen- fahrten Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 77 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Entscheidungskriterien persönlicher Bera- ter im Jobcenter hinsichtlich des individu- ellen Bedarfs an Lernförderung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 78 und 79 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Unterschiedliche Altersgrenzen beim Bil- dungs- und Teilhabepaket im Gesetzent- wurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch; Basisleistun- gen der Jobcenter ab 1. Januar 2011 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 80 und 81 Werner Dreibus (DIE LINKE) Umsetzungskosten und vorgesehene De- ckelung des Bildungspakets Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 82 und 83 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Erforderliches zusätzliches Personal zur Umsetzung des Bildungspaketes Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D U la A D A M F A T A J A M D T O m A C A M C A 1 M b A D A M D A tr v 8901 D 8902 A 8902 B 8902 D 8903 A nlage 46 ündliche Frage 84 r. Carola Reimann (SPD) mgehung des Mindestlohns in der ambu- nten Pflege ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Frage 85 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ntibiotikaeinsatz in der gewerblichen ierhaltung ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 48 ündliche Fragen 86 und 87 r. Rolf Mützenich (SPD) eilnahme von NATO-Ländern an der peration Active Endeavour im Mittel- eer ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 88 aren Marks (SPD) nhebung der Altersgrenze von 12 auf 4 Jahre im Unterhaltsvorschussgesetz und aßnahmen zur Entbürokratisierung eim Unterhaltsvorschuss ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Fragen 89 und 90 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) bgabe einer Erklärung zur Verfassungs- eue bei Teilnahme an Extremismusprä- entionsprogrammen 8903 C 8903 C 8904 A 8904 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 XI Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 91 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Barrierefreiheit bei Kriegsgräbergedenk- stätten und Ehrenmalen Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8904 C 8905 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8817 (A) ) )(B) 80. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 11.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8889 (A) ) )(B) BHO, zunächst als Gesamtbetrag ohne Angabe von Jah- det hat. In diesem Bauherrenlenkungskreis werden kon- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153, Frage 14): Kann das Bundesministerium der Finanzen bestätigen, dass die Anschubfinanzierung zum Ausbau der Autobahn 8 zwischen Ulm und Augsburg gewährleistet ist, und hat die Aussage weiterhin Bestand, dass der Konzessionsbeginn Ja- nuar 2011 ist? Die für das Projekt im Falle einer Umsetzung in öf- fentlich-privater Partnerschaft durch die Vergabestelle im Verfahren vorgegebene Anschubfinanzierung ist – wie die weiteren über den vorgesehenen Konzessionszeit- raum benötigten Ausgabemittel – in der im Kapitel 1202 Titel 823 51 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung und in der Finanzplanung berücksichtigt. Infolge der Be- sonderheiten der Betreibermodelle im Bundesfernstra- ßenbereich ist die Verpflichtungsermächtigung abwei- chend von § 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung, re n § V ri B a g 2 b V A d A F d s tu D g b d v O n d d G li A b b d k e d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 15.12.2010 Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 15.12.2010 Brunkhorst, Angelika FDP 15.12.2010 Bülow, Marco SPD 15.12.2010 Burchardt, Ulla SPD 15.12.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 15.12.2010 Hempelmann, Rolf SPD 15.12.2010 Lötzer, Ulla DIE LINKE 15.12.2010 Nord, Thomas DIE LINKE 15.12.2010 Pols, Eckhard CDU/CSU 15.12.2010 Scholz, Olaf SPD 15.12.2010 Schreiner, Ottmar SPD 15.12.2010 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 15.12.2010 Ziegler, Dagmar SPD 15.12.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht sbeträgen im Haushalt veranschlagt. Die Inanspruch- ahme der Verpflichtungsermächtigung bedarf gemäß 38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BHO vor Zuschlagserteilung im ergabeverfahren der Einwilligung des Bundesministe- ums der Finanzen, BMF. Im Falle der Einwilligung des MF stehen die erforderlichen Ausgabemittel und damit uch die Mittel für die Anschubfinanzierung zur Verfü- ung. Als Konzessionsbeginn wurde von jeher der Januar 011 angestrebt. Voraussetzung für jeden Konzessions- eginn ist der Abschluss des Vergabeverfahrens. Das ergabeverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153, rage 15): Durch welches konkrete Regierungshandeln gedenkt der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, seine Zusage einzuhalten, wonach er per- sönlich die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Stadtwerken und Deutscher Bahn AG beim Verfahren zum Umbau des Haupt- bahnhofs Augsburg und die Baumaßnahme selbst unterstüt- zen wird – Ergebnis eines Gesprächs des Bundesministers mit Kommunalpolitikern, laut Pressemitteilung der Stadt Augs- burg am 3. Dezember 2010 –, und was kann der Bundesminis- ter dafür tun, damit der Bahnsteig F am Augsburger Bahnhof – der doch nach bisherigem Kenntnisstand vom Freistaat Bay- ern aus Bundesmitteln finanziert wird – schnell realisiert wird? Der Umbau des Hauptbahnhofs Augsburg ist ein Teil es Vorhabens „Regio-Schienen-Takt Augsburg“. Hier oll in der Region Augsburg stufenweise eine Verdich- ng des Schienenpersonennahverkehrs, SPNV, erfolgen. es Weiteren sind die Umbaumaßnahmen am Augsbur- er Hauptbahnhof eng mit dem städtischen Projekt „Mo- ilitätsdrehscheibe Augsburg“ verbunden. Hier werden ie Umsteigemöglichkeiten zwischen städtischem Nah- erkehr und SPNV verbessert. Zuständig für die Planung, rganisation und Finanzierung des Öffentlichen Perso- ennahverkehrs, ÖPNV, und seit der Regionalisierung es SPNV zum 1. Januar 1996 auch für den SPNV, sind ie Länder. Der Bund steht zu seinen Zusagen, im Rahmen des VFG-Bundesprogramms das Gesamtvorhaben „Mobi- tätsdrehscheibe Augsburg“ anteilig zu finanzieren. uch nach den Bürgerbegehren und den städtebaulich edingten Planungsänderungen wird das Vorhaben „Mo- ilitätsdrehscheibe Augsburg“ positiv und unterstützend urch den Bund begleitet. Weiterhin gilt, dass das Bundesministerium für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung für jeden der Beteiligten in Ansprechpartner ist. Der Bund sieht es wohlwollend, ass sich eine Projektgruppe mit allen Beteiligten gebil- 8890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) krete Fragen unter den Projektbeteiligten besprochen und abgestimmt. Für die Finanzierung des Bahnsteiges F im Augsbur- ger Hauptbahnhof stellt der Bund die erforderlichen Mittel gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzie- rungsvereinbarung zur Verfügung. Die Verwendung der Bundesmittel für diese Maßnahme ist zwischen der DB AG und dem Freistaat Bayern abgestimmt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/4153, Fragen 20 und 21): Wie viele Ausfälle von regulären Zugverbindungen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung als Eigentümer der Deut- schen Bahn AG, DB AG, im Bahnverkehr seit dem Beginn der Winterperiode 2010/2011 gegeben, die auf den Einfluss der Witterungsbedingungen zurückzuführen sind? Wie viele Weichen sind im Schienennetz der DB AG mit einer Heizung ausgestattet, und wie beurteilt die Bundesregie- rung die Ansicht der DB AG als bundeseigenes Unternehmen, dass eine stärkere Beheizung der vorhandenen Weichen einen unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch verursacht? Die in den Fragen angesprochenen Dinge liegen in unternehmerischer Verantwortung der DB AG und sind daher der Bundesregierung nicht unmittelbar bekannt. Die Bundesregierung kann die erbetenen Informationen aber bei der DB Netz AG ergänzend erfragen und sie der Abgeordneten übermitteln. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck- sache 17/4153, Fragen 24 und 25): Wie stellte sich die Häufigkeit der Eisstände auf den Bun- deswasserstraßen im Frostwinter 2009/2010 im Vergleich zu den vergangenen fünf Jahren dar? War der Betrieb der Schiffsschleusen an deutschen Was- serstraßen im Winter 2009/2010 nach Kenntnis der Bundes- regierung durch Vereisung gefährdet und, wenn ja, in welchen Bereichen? Die Befahrbarkeit von Bundeswasserstraßen wird re- gelmäßig durch Eisgang eingeschränkt. Das Ausmaß der Betroffenheiten der einzelnen Wasserstraßen hängt von den jeweiligen geografischen, hydromorphologischen und meteorologischen Randbedingungen ab. Schwer- punkte bilden hier grundsätzlich die ostdeutschen und süddeutschen Wasserstraßen, künstliche Wasserstraßen (Kanäle) und staugeregelte Wasserstraßen. Wegen des Datenumfangs ist eine kurzfristige Auswertung entspre- chend der Fragestellung nicht möglich. Aktuelle Eisla- gen und statistische Daten können zum einen auf der Internetseite des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie www.bsh.de und zum anderen über das elektronische Wasserstraßeninformationssystem der Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung www.elwis.de abgerufen werden. A d A F b P P b A d g F d lu k d tu w lä A d F s G f ( f Z w (C (D nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153, rage 26): Wie haben sich die Verbraucherpreise für Heizenergie ins- gesamt und für einzelne Heizenergieträger seit der Einführung des Heizkostenzuschusses zum Wohngeld Anfang 2009 bis heute entwickelt? Von Januar 2009 bis November 2010 sind laut Ver- raucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die reise für Heizenergie um 7,2 Prozent gefallen. Die reise für die einzelnen Heizenergieträger haben sich da- ei unterschiedlich entwickelt: nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- eordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153, rage 27): Um wie viel Euro wird die durchschnittliche monatliche Wohngeldzahlung durch die Streichung des Heizkostenzu- schusses ab 2011 voraussichtlich sinken, und wie viele Haus- halte werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf- grund der niedrigeren Wohngeldzahlungen Arbeitslosen- geld II beantragen müssen? Durch die Streichung der Heizkostenkomponente ürfte die durchschnittliche monatliche Wohngeldzah- ng ab 2011 um durchschnittlich etwa 15 Euro sinken. Die Auswirkungen der Streichung der Heizkosten- omponente können nicht verlässlich quantifiziert wer- en, weil die Zahl der Haushalte, die durch diese Leis- ngskürzung aus dem Wohngeldanspruch herausfallen ürden, sich zurzeit nicht ausreichend genau ermitteln sst. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Druck- ache 17/4153, Frage 30): Heizenergieträger Relative Veränderung von November 2010 gegenüber Januar 2009 in Prozent as –18,7 lüssige Brennstoffe leichtes Heizöl) +21,3 este Brennstoffe +6,7 entralheizung, Fern- ärme und andere –11,0 darunter Fernwärme –9,4 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8891 (A) ) )(B) Ist die Bundesregierung angesichts zahlreicher Müllskan- dale – zum Beispiel illegale Abfallbeseitigung in Tongruben, illegaler Export von Elektroabfällen – und der aktuellen Er- fassungsprobleme bei Verpackungsabfällen sowie den techni- schen Problemen beim elektronischen Abfallnachweisverfah- ren, eANV, überzeugt, dass die Rückführung für die Tätigkeit von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern für Ab- fälle von einer Genehmigungspflicht zur Anzeigepflicht das richtige Signal ist, und wie sollen angesichts des niedrigeren Überwachungsstandards zukünftig Müllskandale verhindert und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen garantiert werden? Der vorliegende Referentenentwurf zum Kreis- laufwirtschaftsgesetz sieht in den §§ 53 und 54 vor dem Hintergrund der novellierten Abfallrahmenrichtlinie eine EU-rechtskonforme Fortentwicklung der Überwachung von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen vor. Soweit diese Tätigkeiten gefährliche Abfälle betreffen, wird eine Genehmigungspflicht be- stimmt, soweit sie nicht gefährliche Abfälle betreffen, eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit zu erstatten. Alle Akteure müssen über die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit sowie Sach- und Fachkunde verfügen, unabhängig da- von, ob sie der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen. Die zuständige Behörde kann vom Anzeige- pflichtigen die Vorlage weiterer Nachweise, insbeson- dere zur Sach- und Fachkunde, verlangen. In Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird damit erstmals der mengenmäßig besonders relevante Bereich der nicht gefährlichen Abfälle zur Verwertung in die Überwachung einbezogen. Ebenfalls erstmalig wer- den auch Anzeige- und Genehmigungspflichten für das abfallwirtschaftlich bedeutsame Handeln mit Abfällen eingeführt. Demgegenüber werden lediglich die bisheri- gen Genehmigungspflichten für das Befördern von nicht gefährlichen Beseitigungsabfällen sowie für das Makeln von nicht gefährlichen Abfällen auf eine Anzeige vor Aufnahme der Tätigkeit zurückgeführt, um so zu der eingangs genannten einheitlichen, insoweit auch effi- zienteren und vollzugsfreundlicheren Struktur von Ge- nehmigungs- und Anzeigepflichten zu gelangen. Über die Kontrolle der Beförderer, Händler und Mak- ler hinaus bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz um- fassende Pflichten zur Führung von Nachweisen und Registern über die Entsorgung und den Verbleib von Ab- fällen sowie weitreichende Befugnisse der zuständigen Behörden zur Überwachung der Abfallbewirtschaftung. Für die Überwachung grenzüberschreitender Abfall- verbringungen gelten die EG-Abfallverbringungsverord- nung sowie das Abfallverbringungsgesetz als nationales Ausführungsgesetz. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 33): Um welches Bundesland handelt es sich in der Antwort auf den zweiten Teil meiner mündlichen Frage 83 auf Bundes- tagsdrucksache 17/3113 – bitte mit Angabe des Datums, wann dieses Bundesland die in der Antwort genannten „ersten Infor- e s 2 z A d F N A G u te k d b re A d F N s b to 3 h lu (C (D mationen“ übermittelt hat; vergleiche Plenarprotokoll 17/77, Anlage 64 –, und geschah diese Übermittlung auf eine Bitte bzw. Aufforderung hin, die das Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, an alle fünf von der Bund-Länder-Nachrüstliste betroffenen Landesatom- aufsichtsbehörden gerichtet hatte, gegebenenfalls bitte mit Angabe des Datums dieser BMU-Bitte/-Aufforderung? Das Land Schleswig-Holstein hat als Antwort auf ine Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit, BMU, vom 2. September 010 eine Liste mit ersten Informationen zum Umset- ungsbedarf noch am selben Tag übermittelt. nlage 10 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 34): Welche konkreten inhaltlichen und zeitlichen Vereinba- rungen wurden auf der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. September 2010 hinsichtlich des weiteren Vorgehens für die Atomkraftwerkenachrüstung getroffen – beispiels- weise welche konkreten Fristen wurden für die anlagen- scharfe Ermittlung des tatsächlichen Nachrüstbedarfs verein- bart; vergleiche Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53 –, und wie wurde für das weitere Vorgehen sichergestellt, dass es zwi- schen dem BMU und den Abteilungsleitern der fünf betroffe- nen Landesatomaufsichtsbehörden keine Missverständnisse hinsichtlich aller wesentlichen Punkte, die besprochen wur- den, gab – wurden beispielsweise die wesentlichen Inhalte und Positionen der Telefonkonferenz schriftlich festgehalten? Über die bereits in der Beantwortung der Fragen der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN), Bundestagsdrucksache 17/3007, Frage 59, nd Bundestagsdrucksache 17/3113, Frage 83, dargeleg- n Vereinbarungen hinaus wurden keine weiteren kon- reten inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen auf er Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. Septem- er 2010 getroffen. Ein Protokoll dieser Telefonkonfe- nz wurde seitens des Bundes nicht gefertigt. nlage 11 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 35): Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit der Genehmigung der Einlagerung und des Transports der 152 zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Castoren mit Brennelementen aus dem AVR Jülich – AVR: Arbeitsge- meinschaft Versuchsreaktor – in das Brennelemente-Zwi- schenlager Ahaus, und mit welcher Zahl an Einzeltransporten von Jülich nach Ahaus per Bahn und Lkw rechnet die Bundes- regierung infolge dieser Genehmigungen? Die Genehmigung für die Aufbewahrung von be- trahlten Brennelementen aus dem seit dem 31. Dezem- er 1988 in Stilllegung befindlichen Atomversuchsreak- r, AVR, Jülich im Zwischenlager Jülich endet am 0. Juni 2013. Danach ist die Aufbewahrung dieser Be- älter in Jülich grundsätzlich nicht mehr möglich. Das Forschungszentrum Jülich rechnet mit der Ertei- ng der Genehmigung für die Aufbewahrung dieser Be- 8892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) hälter im Transportbehälterlager Ahaus in der zweiten Jahreshälfte 2011. Hierzu ist anzumerken, dass im Trans- portbehälterlager Ahaus bereits vergleichbare bestrahlte Brennelemente aus dem Thorium-Hochtemperaturreaktor, THTR, Hamm-Uentrop in 305 Behältern lagern. Der Antrag auf Beförderungsgenehmigung von Jülich in das Transportbehälterlager Ahaus wurde am 4. Okto- ber 2010 gestellt – Eingang beim Bundesamt für Strah- lenschutz am 8. Oktober. Im Rahmen des nunmehr an- stehenden Genehmigungsverfahrens im Hinblick auf die Erteilung der Beförderungsgenehmigung wird unter an- derem das Innenministerium des Landes Nordrhein- Westfalen beteiligt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 43 und 44): Wurde der Werbeauftritt von Dr. Annette Schavan für die Bild-App vergütet? Entspricht es der gebotenen Neutralität der Bundesregie- rung, wenn ein Kabinettsmitglied wie Dr. Annette Schavan für die iPad-App der Bild-Zeitung wirbt, und beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft auch für andere Verlage oder Produkte werblich tätig zu werden? Zu Frage 43: Es handelte sich nicht um einen Werbeauftritt, und es wurde nicht vergütet. Zu Frage 44: § 5 Abs. 1 Bundesministergesetz regelt, dass Mitglie- der der Bundesregierung neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürfen. Die Mitglieder der Bundesregierung halten sich an diese Vorschriften. Die Bundesregierung ist weder für ei- nen Verlag noch für ein Produkt werblich tätig. Ausweis- lich des abgedruckten Zitats ging es um die Frage der Nut- zung innovativer Technik und neuer Medien. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4153, Frage 45): Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für zielführend, dass im Bioökonomierat kein Sachverstand aus dem Bereich Verbraucherschutz sowie aus den Sozialwissen- schaften vertreten ist, und folgt aus diesem Defizit nicht eine nur begrenzte Ausgewogenheit der Stellungnahmen des Bio- ökonomierates? Der Sachverstand in den Bereichen Verbraucher- schutz und Sozialwissenschaften ist im Bereich Bioöko- nomie sehr wichtig. Daher wurden im Bioökonomierat Experten aufgenommen, die neben ihrer direkten Insti- tutsdisziplin auch breitere sozialwissenschaftliche Expertise vertreten können. A d d s Z w s s G g S v s s a a a s d to E a u re Z D In F In te F je n lu F H V s tu V b g m s z (C (D nlage 14 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen es Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Druck- ache 17/4153, Fragen 46 und 47): Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt zur Bera- tung im Bereich Gender-Mainstreaming in Afghanistan, das von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammen- arbeit GmbH, GTZ, durchgeführt wird, vor dem Hintergrund eines effizienten Einsatzes von Mitteln der Entwicklungszu- sammenarbeit und vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des Landes? Inwieweit plant die Bundesregierung eine Fortsetzung sol- cher Projekte vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Afghanistan? u Frage 46: Seit 2001 haben sich die rechtlichen, sozialen und irtschaftlichen Rahmenbedingungen für die afghani- chen Frauen und Mädchen insgesamt deutlich verbes- ert. Probleme für die Achtung und Förderung der leichberechtigung rühren jedoch weiterhin aus konfli- ierenden Wertvorstellungen – insbesondere zwischen tadt und Land sowie zwischen unterschiedlichen Be- ölkerungsgruppen – sowie aus konkurrierenden Norm- ystemen. Zur Verbesserung der Lage von Frauen und Mädchen etzt die deutsch-afghanische Entwicklungszusammen- rbeit gezielt mit einem Gender-Mainstreaming-Projekt n, das von der Gesellschaft für Technische Zusammen- rbeit, GTZ, im Auftrag des Bundesministeriums für wirt- chaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, urchgeführt wird. Das Projekt ist dem Schwerpunktsek- r „Gute Regierungsführung“ der deutsch-afghanischen ntwicklungszusammenarbeit, EZ, zugeordnet und wurde uf Wunsch der afghanischen Regierung hin konzipiert. Neben der Stärkung des afghanischen Frauenministeri- ms hilft das Vorhaben beim Aufbau von Gleichstellungs- feraten in sechs Sektorministerien der afghanischen entralregierung, um die Gleichstellung im öffentlichen ienst und in der Regierungsarbeit insgesamt zu fördern. itiiert durch die Gleichstellungsreferate haben das inanzministerium und das Ministerium für Handel und dustrie bereits gezielte Programme zur Fort- und Wei- rbildung ihrer Mitarbeiterinnen eingerichtet. Das inanzministerium hat mit Unterstützung durch das Pro- kt neben einem Gleichstellungsreferat auch ein soge- anntes Gender-Budgeting-Referat in der Haushaltsabtei- ng eingerichtet. Dieses dient dazu, die Belange von rauen und Mädchen systematischer in der nationalen aushaltsplanung berücksichtigen zu können. Das Gender-Mainstreaming-Projekt fördert auch die ernetzung von Regierungsinstitutionen und Zivilgesell- chaft. Dazu wurden und werden gemeinsame Veranstal- ngen organisiert, zum Beispiel eine Konferenz zur orbereitung der Friedens-Jirga im Juni 2010, die dazu eigetragen hat, dass die Beteiligung von Frauen gestei- ert wurde. Des Weiteren wird eine Gruppe von Parla- entarierinnen mit dem Ziel unterstützt, frauenpoliti- chen Anliegen größeres Gehör in der Parlamentsarbeit u verschaffen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8893 (A) ) )(B) In Kabul und der nordöstlichen Provinz Badakhshan wurde Anfang 2010 auch eine Zusammenarbeit mit reli- giösen Autoritäten begonnen. Im Mittelpunkt stehen da- bei fortschrittliche Mullahs und Imame, mit deren Hilfe die Akzeptanz speziell der Mädchen- und Frauenbildung gefördert werden soll. Zudem wird das Thema häusliche Gewalt über diese Multiplikatoren thematisiert. Durch seine Querschnittstätigkeit fördert das Gender- Mainstreaming-Projekt parallel die stärkere Berücksichti- gung von Aspekten der Gleichberechtigung in Schwer- punktsektoren der deutschen EZ mit Afghanistan (Recht- staatlichkeit, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Bildung sowie Energie- und Trinkwasserversorgung). Zu Frage 47: Die nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände von Frauen und Mädchen in Afghanistan und die Gleich- stellung der Geschlechter wird auch in den kommenden Jahren noch das konsequente Engagement der afghani- schen Regierung und entsprechende Unterstützung durch die Bundesregierung und die internationale Gemein- schaft erfordern. Die Bundesregierung plant daher, ihr Engagement im Bereich Gender Mainstreaming für Afghanistan im Rahmen der etablierten Instrumente der technischen Zusammenarbeit fortzuführen. Es ist Ziel der Entwicklungspolitik, Menschenrechte zu fördern und Afghanistan dabei zu unterstützen, dass Frauen und Män- ner einen Beitrag zur Entwicklung Afghanistans leisten können. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/4153, Frage 48): Wie viel Prozent der von der Bundesregierung zugesagten finanziellen Mittel für die humanitären Krisen in Haiti und Pakistan wurden bislang jeweils ausgezahlt, und aus welchen Gründen wurden die zugesagten Gelder bisher noch nicht in vollem Umfang gezahlt? Pakistan: Für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan sagte die Bundesregierung Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro zu. Diese Mittel verteilen sich jeweils zur Hälfte, 17,5 Millionen Euro, auf das Auswärtige Amt, AA, und das Bundesentwicklungsministerium, BMZ. Das AA hat insgesamt 38 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 17,50 Millionen Euro geplant und beschieden. Das BMZ hat insgesamt 18 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 17,54 Millionen Euro geplant und beschieden. Die Mittel des BMZ sind zu 81,73 Prozent, 14,34 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht zur Auszahlung gekommenen 18,27 Prozent handelt es sich einerseits um Projekte, die in den Jahren 2011 bis 2013 noch Verpflichtungsermächtigungen umsetzen, die demnach erst in den Folgejahren zur Auszahlung kom- men können. Andererseits handelt es sich um Projekte, bei denen die Barmittel 2010 bis Ende des laufenden Jahres abfließen werden. 1 z s fü w fe E M w z 3 z n b im b n h 2 s lu je a P a s g z S s fa c S b w In 5 A d A D (C (D Die Mittel des AA wurden zu 93,43 Prozent, 6,35 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht ur Auszahlung gekommenen 6,56 Prozent handelt es ich um aufgestockte Projekte, bei denen der Mittelabruf r die Aufstockungen vonseiten der Projektpartner ent- eder noch nicht erfolgte oder aber die kürzlich abgeru- nen Mittel erst in den nächsten Tagen abfließen. Haiti: Insgesamt waren von der Bundesregierung nach dem rdbeben Mittel in Höhe von 37,1 Millionen Euro für aßnahmen der humanitären Soforthilfe und der Ent- icklungsorientierten Not- und Übergangshilfe, ENÜh, ugesagt worden. AA: 5,1 Millionen Euro, BMZ: 2 Millionen Euro. Von den zugesagten Mitteln des BMZ sind bislang ehn ENÜh-Projekte im Gesamtwert von 19,85 Millio- en Euro eingereicht und bewilligt worden. Die verblei- enden Mittel in Höhe von 12,15 Millionen Euro werden folgenden Jahr zugesagt werden. Der Auszahlungsstand bei den bewilligten Projekten eträgt 71,4 Prozent, 14,17 Millionen Euro. Bei den och nicht zur Auszahlung gekommenen 28,6 Prozent andelt es sich zum Teil um Projekte, die in den Jahren 011 bis 2013 noch Verpflichtungsermächtigungen um- etzen, die demnach erst in den Folgejahren zur Auszah- ng kommen können. Ferner handelt es sich um Pro- kte, bei denen die Barmittel erst in den nächsten Tagen bfließen werden. Weiterhin wurden bereits laufende rojekte aufgestockt, sodass eine klare Zuordnung der bgerufenen Mittel nicht möglich ist. In Haiti gestaltet es ich zudem für unsere Partnerorganisationen schwierig, eeignete Durchführungspartner für ENÜh-Maßnahmen u finden. Hinzu kommt, dass haitianische öffentliche tellen selbst schwer vom Erdbeben betroffen waren und ind und ihre Arbeitsfähigkeit nur in beschränktem Um- ng gegeben ist. Ferner war der Bedarf nach öffentli- hen Zuwendungen, bedingt durch das hohe private pendenaufkommen in Deutschland, nicht so hoch wie eispielsweise in Pakistan, wo private Gelder nur in eitaus geringerem Umfang flössen. Die Mittel des AA wurden vollständig ausgezahlt. sgesamt waren 16 Projekte im Gesamtwert von ,14 Millionen Euro bewilligt worden. nlage 16 Antwort es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 49): Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Bundes- nachrichtendienst seinem Informanten Curveball fünf Jahre monatlich 3 000 Euro zahlte, diesen trotz fehlender Vorausset- zungen beim vorzeitigen Erwerb der deutschen Staatsbürger- schaft unterstützte sowie ein nicht existentes Arbeitsverhältnis mit einem nicht existenten Arbeitgeber bescheinigen ließ, nachdem feststand, dass die Behauptungen Curveballs, der Irak unter Saddam Hussein besitze Biowaffen, falsch und er- funden waren, aber gerade diese Unwahrheiten von den USA wesentlich als Begründung genutzt worden waren, in den Irak einzumarschieren und einen Krieg zu führen, in dem weit mehr als 100 000 Menschen getötet und ein unendliches Leid 8894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) und Zerstörung angerichtet wurden (vergleiche ARD-Pano- rama und Dokumentation vom 2. Dezember 2010), und wie beurteilt die Bundesregierung die Handlungen sowie Unwahr- heiten des Informanten Curveball, die geeignet waren und vermutlich in der Absicht vorgenommen wurden, das friedli- che Zusammenleben der Völker zu stören im Hinblick darauf, dass Art. 26 des Grundgesetzes die Führung eines Angriffs- krieges als verfassungswidrig verbietet sowie verlangt, solche Handlungen in Deutschland unter Strafe zu stellen? Die in Ihrer Frage Nr. 49 zur Fragestunde am 15. De- zember 2010 enthaltenen Vorwürfe haushaltsrechtlicher Art sowie die Vorwürfe gegen die Bundesregierung in Bezug auf die Relevanz der Aktivitäten des Informanten für eine Vorbereitung des bewaffneten Konfliktes im Irak werden zurückgewiesen. Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ih- rer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich- tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf- fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle- gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und Methoden des BND ziehen. Im Ergeb- nis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Si- cherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundes- republik Deutschland beeinträchtigt. Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständ- lich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be- friedigen. Die Bundesregierung hat deshalb die erbete- nen Angaben als „GEHEIM“ eingestufte Verschluss- sache zur Einsicht durch Sie und berechtigte Personen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 50): Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternom- men, um aufzuklären, welche weiteren Informationen von In- formanten, insbesondere dem Informanten aus dem Büro des Bundesministers des Auswärtigen – diverse Medien seit dem 3. Dezember 2010; Der Spiegel vom 6. Dezember 2010 –, nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bis letzte Wo- che über Überlegungen, Pläne und Taktiken der Bundesregie- rung auch zu mit den USA strittigen Themen wie zur NATO- Konferenz in Lissabon und zum Abzug der US-Nuklearrake- ten aus Deutschland an US-Diplomaten abgeflossen sind und ob dadurch Schaden oder Schwierigkeiten für die Durchset- zung deutscher Interessen entstanden sind, und welche Maß- nahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um solche Prak- tiken rückhaltlos aufzuklären sowie zu vermeiden? Das Auswärtige Amt stellt Mitgliedern des Bundes- tages aller Bundestagsfraktionen, den Zentralen aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie den Landesregierungen auf Anfrage und anlassbezogen aus- gewählte und überprüfte Sachstände als Informations- material zur Verfügung. Diese Praxis gegenüber Vertre- tern der Regierungs- und der Oppositionsseite dient im S p d A u H u s a n d A d A s F Z s U re d d A le re li G D d tu e S ru u u v o A d A s (C (D inne eines konsistenen Außenauftretens unseren außen- olitischen Interessen. Der ehemalige Leiter der Abteilung Internationales es Thomas-Dehler-Hauses hat aus dem Auswärtigen mt in einigen Einzelfällen anlassbezogen ausgewählte nd überprüfte Sachstände erhalten, so etwa Politische albjahresberichte zur Republik Serbien und zu Bosnien nd Herzegowina. Er hat keine Sachstände erhalten zu US-amerikani- chen oder transatlantischen Fragestellungen. Für Mit- rbeiter von politischen Parteien gilt im Übrigen ge- auso eine Verschwiegenheitspflicht wie für Mitarbeiter es Deutschen Bundestages oder der Fraktionen. nlage 18 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4153, Frage 51): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entscheidung der US-Administration, ihre „fruchtlosen Bemühungen aufzugeben, Israel zu einem neuen Baustopp von 90 Tagen zu bewegen“ – Ticker vom 8. Dezember 2010, dpa-Meldung um 10.45 Uhr? Die Bundesregierung bleibt der Überzeugung, dass ortschritte auf dem Weg hin zu einer verhandelten wei-Staaten-Lösung dringend erforderlich sind. Sie teht in ständigem und engem Kontakt sowohl mit der S-Regierung als auch mit beiden Parteien, den weite- n Quartett-Partnern sowie den arabischen Partnern in er Region. Die jüngsten Entwicklungen geben aus Sicht der Bun- esregierung Anlass zur Sorge. Der Bundesminister des uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat bei vielen Ge- genheiten mit Nachdruck für eine Fortführung der di- kten Verhandlungen geworben, so auch bei seinen kürz- chen Besuchen im Staat Israel, den palästinensischen ebieten und im Haschemitischen Königreich Jordanien. abei hat er beiden Parteien gegenüber deutlich gemacht, ass die Bundesregierung die Einhaltung der Verpflich- ngen aus dem internationalen Friedensplan, der Roadmap, rwartet. Insbesondere gehört dazu die Einstellung des iedlungsbaus. An dieser Position hält die Bundesregie- ng fest. Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Tagen nd Wochen sehr intensiv mit ihren Partnern abstimmen nd ihre Bemühungen fortsetzen, den Friedensprozess oranzubringen. Dabei kommt insbesondere dem Nah- st-Quartett eine herausragende Rolle zu. nlage 19 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4153, Frage 52): Welche Bedeutung für die Nahostpolitik der Bundesregie- rung hat die Initiative der brasilianischen Regierung, den Staat Palästina in den Grenzen von 1967 anzuerkennen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8895 (A) ) )(B) Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU hat die Bundesregierung wiederholt bekräftigt, dass sie Ver- handlungen, die zu einem eigenen palästinensischen Staat führen, und alle diesbezüglichen Bemühungen und Schritte unterstützt, und dass sie bereit ist, einen palästi- nensischen Staat gegebenenfalls anzuerkennen – so die EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009. In Bezug auf die Grenzen von 1967 hat sie gemein- sam mit den Partnern in der EU klargestellt, dass sie keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen, auch hinsichtlich Jerusalems, anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind – so die EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Frage 53): Wie wird die Bundesregierung auf die Einreiseverweige- rung seitens der israelischen Regierung für die Delegation des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung in den Gazastreifen am 5. Dezember 2010 reagie- ren? Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hatte sich im Vor- feld der Reise gegenüber den zuständigen israelischen Stellen für eine Einreise der Delegation in den Gazastrei- fen eingesetzt. Nach Verweigerung der Einreise hat die Bundesregie- rung die Frage am 14. Dezember 2010 im Rahmen eines Gesprächs des Ständigen Vertreters unserer Botschaft in Tel Aviv mit dem israelischen Außenministerium in Je- rusalem aufgenommen. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Frage 54): Welche politischen Initiativen wird die Bundesregierung unternehmen, um die israelische Regierung zu einem Ende der wirtschaftlichen Blockade des Gazastreifens, mit katastro- phalen humanitären Konsequenzen für die Bevölkerung, zu bewegen? Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, setzt sich bereits seit längerem sowohl ge- genüber dem Staat Israel als auch innerhalb der EU inten- siv für die Ermöglichung von Exporten aus dem Gaza- streifen ein. Diese sind für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Lage unerlässlich. Am 8. Dezember 2010 hat das israelische Sicherheits- kabinett beschlossen, künftig auch Exporte aus dem Ga- zastreifen für die Bereiche Landwirtschaft, Möbel und Textilien zuzulassen. Die israelische Regierung hat an- gekündigt, diesen Entschluss stufenweise im Rahmen der damit einhergehenden sicherheitstechnischen und lo- g u 1 tu c U c g 1 ru ti d n s n E V o w s A d A N ru ru h e p h G m d G s a a d fü s p te ru z 5 (C (D istischen Vorbereitungen am Übergang Kerem Shalom msetzen zu wollen. Bundesminister Dr. Westerwelle hat diesen Schritt am 0. Dezember 2010 als einen Schritt in die richtige Rich- ng, um die Abriegelung des Gazastreifens weiter zu lo- kern, begrüßt und sich für eine rasche und konsequente msetzung dieser politischen Entscheidung ausgespro- hen. Die Situation im Gazastreifen stand auch auf der Ta- esordnung des Rats für Allgemeine Beziehungen am 3. Dezember 2010. In ihren jüngsten Ratsschlussfolge- ngen hat die EU erneut die Notwendigkeit einer sofor- gen, nachhaltigen Öffnung der Übergänge aus und in en Gazastreifen für humanitäre Hilfe, Waren und Perso- en bekräftigt und unter anderem erneut ihre Bereit- chaft erklärt, in enger Zusammenarbeit mit der Palästi- ensischen Behörde und der israelischen Regierung im inklang mit der Sicherheitsrats-Resolution 1860 der ereinten Nationen und auf der Basis des „Agreement n Movement & Access“ den Wiederaufbau und die irtschaftlichen Erholung des Gazastreifens zu unter- tützen. nlage 22 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/4153, Frage 55): Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Freilas- sung der politischen Häftlinge in Kuba engagiert, und inwie- fern hat sie sich für eine Aufnahme der bereits entlassenen und ausgewiesenen politischen Exhäftlinge in der Bundesre- publik Deutschland eingesetzt? Vorrangiges Ziel der Kubapolitik der Bundesregie- ng ist die Achtung der Menschenrechte und die Förde- ng einer demokratischen Entwicklung in Kuba. Des- alb fordert die Bundesregierung gemeinsam mit ihren uropäischen Partnern seit langem die Freilassung aller olitischen Gefangenen in Kuba. Die Bundesregierung at diese Forderung sowohl in ihren bilateralen esprächen als auch in Vorbereitung der Treffen der EU it Kuba im Rahmen des politischen Dialogs mit Nach- ruck vorgetragen. Dabei hat sich die Bundesregierung aus humanitären ründen vorrangig für die Freilassung derjenigen politi- chen Häftlinge eingesetzt, deren Gesundheitszustand uch aufgrund der Haftbedingungen in Kuba besonders ngegriffen war. Darüber hinaus haben die diplomatischen Vertreter er Bundesrepublik Deutschland in Havanna den Einsatz r die Freilassung der politischen Gefangenen durch ichtbare Zeichen der Solidarität mit den Angehörigen olitischer Gefangener wie den „Damas de Blanco“ un- rstrichen. Zunächst ist festzuhalten, dass die kubanische Regie- ng aufgefordert ist, auch diejenigen Gefangenen frei- ulassen, die in Kuba bleiben wollen. Bei der Gruppe der 2 Gefangenen, deren Freilassung im vergangenen 8896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) Sommer angekündigt wurde, ist dies mit einer einzigen Ausnahme bislang nicht erfolgt. Die Bundesregierung würdigt die Bereitschaft Spaniens, diejenigen politischen Gefangenen aufzunehmen, die ihr Land verlassen mussten. Auch aus Sicht der politischen Gefangenen liegt der Wunsch nach Aufnahme in einem spanischsprachigen Land, zu dem enge historische und kulturelle Bindungen bestehen, nahe. Eine Reihe der sich in Spanien aufhaltenden politischen Gefangenen soll im Übrigen die Absicht geäußert haben, sich in den Vereinigten Staaten von Amerika niederzulassen – nicht zuletzt aufgrund familiärer Verbindungen. Aufnahmeanträge für Deutschland liegen bislang nicht vor, gegebenenfalls wäre im Einklang mit den ein- schlägigen ausländer- und asylrechtlichen Regeln zu ent- scheiden. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 56 und 57): Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Staat, der dem Nichtverbreitungsvertrag nicht beigetreten ist, Mitglied der Nuclear Suppliers Group werden darf? Vertritt der deutsche Botschafter in Indien, Thomas Matussek, mit seinen Äußerungen, dass Deutschland eine indi- sche Mitgliedschaft in der Nuclear Suppliers Group unterstützt und die Bedingungen hierfür erfüllt seien – newkerala.com, 6. Dezember 2010 –, die Position der Bundesregierung, und welche Bedingungen müssen für die Aufnahme eines Staates in die Nuclear Suppliers Group aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein? Zu Frage 56: Die Bundesregierung betrachtet den Nuklearen Nicht- verbreitungsvertrag, NVV, als Eckpfeiler des internatio- nalen Nichtverbreitungsregimes. Die Bundesregierung hat die 2008 unter deutschem Vorsitz beschlossene Nuclear-Suppliers-Group-Ausnah- meregelung für die Republik Indien mitgetragen, da sie das Ziel hat, Indien näher an das internationale Nichtver- breitungsregime heranzuführen. Die Nuclear Suppliers Group ist eine Gruppe von Staa- ten, die sich zusammengeschlossen haben, um die weitere Verbreitung von Kernwaffen in der Welt durch eine aktive und koordinierte Exportkontrollpolitik zu verhindern. Sie arbeitet auf der Grundlage des Einstimmigkeitsprinzips. Dies macht es erforderlich, gemeinsam mit unseren Part- nern immer wieder den Konsens zu suchen. Zu Frage 57: Die zitierten Äußerungen sind von der indischen Presse aus dem Zusammenhang gerissen und missver- ständlich wiedergegeben worden. Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Indien, Thomas Matussek, hat erläutert, dass die Bundesregierung die weitere Heranführung Indi- e d re A d A s la G n d 8 ß W ü G s s g e b A d A D te (C (D ns an das internationale Nichtverbreitungsregime nach- rücklich unterstützt. An dieser Position der Bundes- gierung hat sich nichts geändert. nlage 24 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/4153, Frage 58): Sind die aktuellen Diskussionen um den Einsatz einer EU- Battle-Group zur Verstärkung der Mission der Vereinten Na- tionen im Sudan, UNMIS, als Indiz zu werten, dass Bundes- regierung und EU davon ausgehen, dass bis zum vorgesehe- nen Termin für die Referenden über die Unabhängigkeit des Südsudan am 9. Januar 2011 weder der zukünftige Grenzver- lauf noch die offenen Fragen bezüglich der Wählerregistrie- rung – die entscheidend für den Ausgang der Referenden sein dürften – abschließend geklärt sind, also nicht mit einem rei- bungslosen Ablauf und einer anschließenden Anerkennung des Referendums durch die beteiligten Parteien zu rechnen ist, und wird die Bundesregierung einen Einsatz einer EU-Battle- Group befürworten (bitte begründen)? Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen An- ss für eine Diskussion über den Einsatz einer EU Battle roup zur Verstärkung der Mission der Vereinten Natio- en im Sudan, UNMIS. Die Wählerregistrierung im Sudan für das Referen- um über die Unabhängigkeit des Südsudans wurde am . Dezember 2010 abgeschlossen. Es wurden keine grö- eren Unregelmäßigkeiten von den internationalen ahlbeobachtern gemeldet. Die Verhandlungen zwischen Nord- und Südsudan ber die noch offenen Fragen wie zum Beispiel den renzverlauf gehen unter der Mediation der Afrikani- chen Union und des Vermittlers Thabo Mbeki weiter. Nord- und Südsudan haben mehrfach versichert, dass ie das Referendum pünktlich durchführen und die Er- ebnisse anerkennen werden. Risiken, bedingt durch die thnischen und politischen Spannungen im Land, blei- en. nlage 25 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 59): Ist der Bundesregierung die Aussage von Navanethem Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Men- schenrechte, bekannt, die hinsichtlich der Vorgänge um die In- ternetplattform WikiLeaks gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters ihre Besorgnis über Berichte von Druck, der auf Fir- men ausgeübt wurde, darunter Banken, Kreditkartenunterneh- men und Internet-Service-Provider, um die Finanzströme zu WikiLeaks zu unterbrechen und das Hosting der Website zu unterbinden, zum Ausdruck brachte, da man ihrer Ansicht nach diese Maßnahmen als Versuch interpretieren könne, die Plattform von der Veröffentlichung abzuhalten, wodurch das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werden würde, und teilt die Bundesregierung diese Ansicht? Der Bundesregierung ist die Meldung der Nachrich- nagentur Reuters über die Aussagen der VN-Hoch- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8897 (A) ) )(B) komissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, zum Fall WikiLeaks bekannt. Der Schutz der Menschenrechte ist ein Grundpfeiler deutscher Außenpolitik. Dabei kommt der Meinungs- freiheit ein hoher Stellenwert zu. Frau Pillay hat dem Reuters-Bericht zufolge – zu Recht – darauf hingewiesen, dass der Fall WikiLeaks die schwierige menschenrechtliche Frage der Ausbalancie- rung des Rechtes auf Meinungs- und Informationsfrei- heit sowie des Schutzes der nationalen Sicherheit bzw. der öffentlichen Ordnung aufwirft. Im Fall WikiLeaks geht es außerdem um den notwendigen Schutz der Ver- traulichkeit diplomatischen Schriftverkehrs. In diesem Licht wird auch die Bundesregierung den weiteren Verlauf des Falles WikiLeaks und die Reak- tionen darauf aufmerksam beobachten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 60): Inwiefern sieht die Bundesregierung – auch im Lichte des deutschen Informationsfreiheitsgesetzes und dessen oftmals unzureichender Umsetzung in der Praxis – einen Zusammen- hang zwischen einem berechtigten Transparenzanspruch der Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen durch Platt- formen wie WikiLeaks, und teilt die Bundesregierung die An- sicht des Fragestellers, dass öffentliche Verwaltungen durch eine erhöhte Transparenz dem grundsätzlich berechtigten Transparenzanspruch besser entgegenkommen müssten? Ein solcher Zusammenhang ist nicht erkennbar. Ins- besondere soweit in der Frage eine unzureichende Um- setzung des Informationsfreiheitsgesetzes unterstellt und eine mangelnde Transparenz der öffentlichen Verwal- tung behauptet wird, ist dies nicht nachvollziehbar. Ne- ben dem Informationsfreiheitsgesetz, das sich in der Pra- xis bewährt hat, bestehen unzählige Regelungen, die dem Informations- und Transparenzinteresse der Bürge- rinnen und Bürgern dienen. Hierzu zählen nicht nur das Verbraucherinformationsgesetz, VIG, und das Umwelt- informationsgesetz, UIG, sondern auch die Informa- tionsrechte der Presse bis hin zu den verfahrensrechtli- chen Auskunftsansprüchen für Beteiligte. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Frage 61): Wie hat die Bundesregierung die Stiftung Deutsches Sport & Olympia Museum bzw. das Museum in Köln selbst seit Grün- dung im Jahr 1999 unterstützt, und wie wird sie es künftig tun? Die Bundesregierung hat für die Errichtung des Deut- schen Sport- und Olympia-Museums in Köln 5,92 Millio- nen DM, 3 Millionen Euro, zur Verfügung gestellt. Eine weitere Beteiligung, insbesondere an den Betriebs- und F a A d F (D s v A d d D o lu g b § s 2 A d A F (C (D olgekosten, erfolgte nicht und ist auch künftig nicht be- bsichtigt. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/4153, Frage 62): Welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, von denen türkische Staatsangehörige betroffen sind, wurden nach dem 1. Dezember 1980 entgegen Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Ent- wicklung der Assoziation EWG/Türkei in der Weise ver- schärft, dass eine nach dem 1. Dezember 1980 erfolgte Er- leichterung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder – teilweise oder gänzlich – zurückgenommen wurde (verglei- che Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, C-300/1/09 vom 9. Dezember 2010), und wird die Bundesregierung von der geplanten Verlängerung der Mindestbestandszeit für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von Eheleuten von zwei auf drei Jahre absehen, da dies gegen das genannte Urteil des EuGH und damit gegen verbindliches Europarecht verstoßen würde (bitte begründen)? Die Bundesregierung wertet derzeit das in der Frage- tellung genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs om 9. Dezember 2010 aus. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 63): In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren ge- gen Journalisten, Blogger oder Inhaber von Webseiten jeweils wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Geheimnisverrat ermit- telt, und zu wie vielen Verurteilungen kam es (bitte nach Jah- ren aufschlüsseln)? Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, Blogger der Inhaber von Webseiten und entsprechende Verurtei- ngen werden in den Strafrechtspflegestatistiken nicht esondert erfasst. Deswegen sind leider konkrete Anga- en hierzu nicht möglich. Erfasst werden nur die wegen Verstoßes gegen 353 b des Strafgesetzbuchs insgesamt verurteilten Per- onen. Dies waren im Jahr 2007 11 Personen, im Jahr 008 27 Personen und im Jahr 2009 15 Personen. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4153, rage 64): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von einigen Wissenschaftlern, die in Bezug auf § 52 a des Urheberrechts- gesetzes davon sprechen, dass die Auslegung und Anwen- dung des § 52 a häufig nicht verfassungskonform und darüber hinaus europarechtswidrig sei, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen der § 52 a durch Universitäten in einer unrechtmäßigen Form angewendet worden ist? 8898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) § 52 a des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, erlaubt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in schulischen und universitären Intranets. Der Bundes- regierung sind keine Entscheidungen der Rechtsprechung bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Auslegung und Anwendung von § 52 a UrhG etwa an Universitäten nicht verfassungskonform erfolge. Europarechtlich ist daran zu erinnern, dass § 52 a UrhG mit dem sogenannten Ersten Korb der Urheberrechts- reform eingeführt wurde, mit dem die Richtlinie „Ur- heberrecht in der Informationsgesellschaft“, Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft, umgesetzt wurde. Dabei hatte der Gesetzgeber im Interesse von Unterricht und Wissenschaft von der Möglichkeit des Art. 5 Abs. 3 Buchstabe a der Richtlinie Gebrauch gemacht, die Nut- zung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gesetz- lich für zulässig zu erklären; er hat jedoch zugleich auch den berechtigten Interessen der Schulbuchverlage und der wissenschaftlichen Verlage Rechnung getragen und die Voraussetzungen des § 52 a UrhG restriktiv formu- liert. So erlaubt § 52 a UrhG lediglich, dass „kleine Teile eines Werkes“, „Werke geringen Umfangs“ sowie „ein- zelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften“ durch einen abgegrenzten Personenkreis genutzt werden. Ferner dürfen für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmte Werke stets nur mit Einwilligung des Berech- tigten genutzt werden. Weitere Einschränkungen gelten für die Nutzung von Filmwerken. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Fragen 65 und 66): Ist die Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass, UStAE, zu § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes, UStG, unter Punkt 4.21.2 – Ergänzungsschulen –, Abs. 3 Satz 2 derart zu verstehen, dass sämtliche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung) – gegebenenfalls auch in Kombination – umsatzsteuerbefreit sind, und, wenn nein, welche Varianten bzw. Kombinationen sind von der Um- satzsteuerbefreiung ausgenommen? Welche Rechtssicherheit ist für eine durchführende Bil- dungseinrichtung gegeben, wenn sie gemäß der Steuerbefrei- ungsregelungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuch- stabe bb UStG – Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen – von der zuständigen Landesbehörde für eine bestimmte Maß- nahme eine derartige Bescheinigung erhalten hat? Zu Frage 65: Ja, die von Ihnen angesprochene Regelung im Umsatz- steuer-Anwendungserlass ist so zu verstehen, dass sämt- liche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB III (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie- derung) – gegebenenfalls auch in Kombination, umsatz- steuerbefreit sind. Eine Differenzierung nach Einzel- maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen ist nicht erforderlich. Z b a li d ju P d V g d ru A d d D d n s fu g s A W c R b b fu G c E s Im C R M A d d D (C (D u Frage 65: Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde indet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ls Grundlagenbescheid die Finanzverwaltung hinsicht- ch der Frage, ob und für welchen Zeitraum die Bil- ungseinrichtung auf einen Beruf oder auf eine vor einer ristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende rüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Die Finanzbehör- en entscheiden jedoch in eigener Zuständigkeit, ob die oraussetzungen der Steuerbefreiung im Übrigen vorlie- en. Dazu gehören laut Bundesfinanzhof insbesondere ie Voraussetzungen einer allgemeinbildenden oder be- fsbildenden Einrichtung. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 67): Welche Neuregelung plant die Bundesregierung bei der Verlustverrechnung nach dem vorläufigen Beschluss des Bun- desfinanzhofs vom 26. August 2010, und welche Maßnahmen strebt die Bundesregierung diesbezüglich zur Kompensation von Einnahmeausfällen bei Bund, Länder und Kommunen an? Im Beschluss vom 26. August 2010 (I B 49/10) hält er BFH die sogenannte Mindestgewinnbesteuerung ach § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG im Grundsatz für verfas- ungskonform. Er äußert aber nach summarischer Prü- ng Zweifel, ob das Zusammenwirken der Mindest- ewinnbesteuerung mit gesetzlichen Regelungen, die in peziellen Konstellationen wie zum Beispiel bei einem nteilseignerwechsel an einer Kapitalgesellschaft zum egfall von Verlustvorträgen führen, verfassungsrechtli- hen Anforderungen genügt. Der Beschluss ist in einem Verfahren zum vorläufigen echtsschutz (Aussetzung der Vollziehung eines Steuer- escheids) ergangen. Vorläufiger Rechtsschutz wird da- ei bereits dann gewährt, wenn bei summarischer Prü- ng des angefochtenen Steuerbescheids gewichtige ründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsi- herheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken. s bleibt abzuwarten, ob der BFH seine Rechtsauffas- ung auch in einem Hauptsacheverfahren aufrechterhält. Übrigen sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, SU und FDP eine Prüfung der Neustrukturierung der egelungen zur Verlustverrechnung vor, die auch die indestgewinnbesteuerung einschließt. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 68): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung als Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission vom 30. September 2010 im Vertragsverletzungsverfahren Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8899 (A) ) )(B) (Nr. 2008/4909) bezüglich der Organschaft und in welchem Zeitrahmen? Im Vertragsverletzungsverfahren zur Organschaft (VVV 2008/4909) greift die Europäische Kommission eine Vorschrift auf, nach der als Organgesellschaft nur Kapitalgesellschaften in Betracht kommen, die sowohl ihren Sitz als auch den Ort der Geschäftsleitung im In- land haben (sogenannter doppelter Inlandsbezug). Es handelt sich dabei lediglich um eine Detailfrage inner- halb der deutschen Organschaftsregelungen; die Organ- schaftsregelungen werden – wie die Europäische Kom- mission ausdrücklich klarstellt – in ihrer Gesamtheit von der Europäischen Kommission nicht beanstandet. Die Bundesrepublik Deutschland hat zu der mit Grün- den versehenen Stellungnahme der Europäischen Kom- mission vom 30. September 2010 Stellung genommen. In dieser Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die Prüfung der Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungs- systems anstelle der bisherigen Organschaft vorsieht. In diesem Zusammenhang wird auch die im Vertragsverlet- zungsverfahren angesprochene Detailfrage aufgegriffen. Das Bundesministerium der Finanzen wird bis Sep- tember 2011 Vorschläge zu dem Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag vorlegen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Frage 69): Welche Einzeldaten sind den Finanzbehörden bekannt, die im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dem Steu- erpflichtigen bereitgestellt werden können, und bezieht sich die von der Bundesregierung angestrebte vorausgefüllte Steuererklärung lediglich auf Fälle der Onlineerklärung via Elster oder auch auf die Zusendung von vorausgefüllten Vor- drucken an den Steuerpflichtigen auch vor dem Hinblick einer Differenzierung zwischen Steuerpflichtigen als natürliche Personen mit Neben- bzw. Haupteinkünften und der Besteue- rung von juristischen Personen? Bund und Länder streben seit geraumer Zeit an, das Besteuerungsverfahren grundlegend zu modernisieren, um die Qualität des Steuervollzugs zu verbessern und Bürokratiekosten abzubauen. Um dies zu erreichen, sol- len sukzessive für möglichst alle Phasen im Besteue- rungsprozess IT-basierte Verfahren entwickelt und ange- boten werden. In diesem Zusammenhang soll auch eine elektronisch vorausgefüllte Einkommensteuererklärung zum Einsatz kommen, die über das Verfahren Elster zu Beginn für das ElsterOnlinePortal und im Anschluss daran sowohl für die kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung „ElsterFormular“ als auch für kommerzielle Software- produkte als Service angeboten werden soll. Die der Finanzverwaltung bereits vorliegenden aktuellen Daten des Veranlagungsjahres sollen automatisch in den richti- gen Feldern der Erklärung beigesteuert werden. Macht d ru P h B e n z s w e z E b B Z s s is s d S a g D s e S c is s n s u d S A d d (D 1 b n d (C (D er Steuerpflichtige von dem Serviceangebot Gebrauch, ft er seine Erklärung im Internet ab und sendet sie nach rüfung und gegebenenfalls Ergänzung an die Finanzbe- örde zurück. Damit eine „Vorausgefüllte Steuererklärung“ bei den ürgerinnen und Bürgern auf breite Akzeptanz stößt, ist in solider Datenbestand für die Voreintragungen (soge- annte eBeleg-Daten) Voraussetzung. Wichtige Schritte ur Verbreiterung der von der Finanzverwaltung beizu- teuernden Datenbasis wurden bereits unternommen. So urden insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur lektronischen Übermittlung der Daten der Rentenbe- ugsmitteilungen, der Bescheinigungsdaten über Lohn-/ ntgeltersatzleistungen, über geleistete Altersvorsorge- eiträge, über Beiträge zur privaten und gesetzlichen asiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie über uwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) ge- chaffen. Eine Verordnung zur Übermittlung von Be- cheinigungsdaten über vermögenswirksame Leistungen t in Vorbereitung. Insgesamt handelt es sich um ein technisch sehr an- pruchsvolles Vorhaben. Deshalb wird die Bereitstellung er eBeleg-Daten stufenweise erfolgen. In der ersten tufe sollen die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung, us Lohnersatzleistungen und Rentenbezugsmitteilun- en bereitgestellt werden. Nach Verfügbarkeit weiterer aten wird das Angebot dann jährlich ausgebaut. Ange- trebt wird, für das Gros der Bürgerinnen und Bürger ine weitgehend papierlose Kommunikation zwischen teuerbürger und Finanzverwaltung bis 2013 zu errei- hen. Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens t die Zielsetzung einer möglichst weitgehend ohne zu- ätzlichen Erfassungsaufwand und den damit verbunde- en Reibungsverlusten und zeitlichen Verzögerungen tattfindenden Kommunikation zwischen Bürgerinnen nd Bürgern auf der einen und der Finanzverwaltung auf er anderen Seite verbunden. Eine vorausgefüllte Papier- teuerklärung ist daher nicht vorgesehen. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) rucksache 17/4153, Frage 70): Welcher Vereinfachungseffekt bei Anhebung des Arbeit- nehmerpauschbetrages auf 1 000 Euro tritt bei Steuerpflichti- gen mit tatsächlichen Werbungskosten unter 920 Euro hin- sichtlich des Erfordernisses der Belegpflichten ein, und stimmt die Bundesregierung zu, dass in den genannten Fällen die Er- höhung des Pauschbetrages zu Mitnahmeeffekten führt? Eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf 000 Euro wird zusätzlich gut eine halbe Million Ar- eitnehmer von Einzelnachweisen befreien. Die von Ih- en im Übrigen angesprochenen Effekte können bei je- em steuerlichen Pauschbetrag eintreten. 8900 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 71): Wie berechnete die Bundesregierung die in ihrer Initiative zur Steuervereinfachung geplanten aufkommensneutralen Entlastungen von rund 4 Milliarden Euro für Unternehmen – vergleiche Pressemeldungen vom 10. Dezember 2010 – im Genauen – bitte komplette Maßnahmen auflisten und finan- zielle Wirkungen im Detail aufschlüsseln –, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen von den Entlastungen profitieren? Das vorgesehene Paket gesetzlicher Maßnahmen zur Steuervereinfachung zielt im Verbund mit flankierenden untergesetzlichen Maßnahmen im Besteuerungsverfah- ren in erster Linie darauf ab, ein Weniger an Erklärungs- und Prüfaufwand und ein Mehr an Vorhersehbarkeit und Planungssicherheit zu bewirken. Die damit verbundene finanzielle Steuerentlastung ist mit Blick auf die Situa- tion der öffentlichen Haushalte auf ein verkraftbares Maß begrenzt worden. Oberste Priorität hat die Einhal- tung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und damit die Umsetzung des von der Bundesregierung eingeschla- genen konsequenten Konsolidierungskurses. Aber auch wenn nur eine begrenzte monetäre Steuerentlastung möglich ist, so wird die Gesamtbelastung von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachungsmaßnahmen deutlich gesenkt: Allein die Unternehmen in Deutsch- land werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Steuervereinfachung um circa 4 Milliarden Euro pro Jahr an Bürokratieaufwand entlastet. Die ausgewiesenen Bürokratiekosteneinsparungen in Höhe von circa 4 Milliarden Euro pro Jahr beruhen im Wesentlichen auf der geplanten „Erleichterung bei der elektronischen Rechnungsstellung“ im Umsatzsteuerrecht. Nachstehend die weiteren Maßnahmen mit relevanten zahlenmäßig bezifferten Bürokratiekosteneinsparungen für die Wirtschaft: – Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in der Forstwirtschaft durch Verzicht auf amtlich anerkann- tes Betriebsgutachten oder Betriebswerk als Voraus- setzung für die Feststellung des Nutzungssatzes für die ermäßigte Besteuerung – Bürokratiekosteneinspa- rungen in Höhe von 0,7 Millionen Euro; – elektronische Abgabe der Erklärung zur Körper- schaftsteuerzerlegung – Bürokratiekosteneinsparun- gen in Höhe von 1 Million Euro. Die Erleichterung bei der elektronischen Rechnungs- stellung verteilt sich wiederum auf drei einzelne Infor- mationspflichten: Ausstellung von Rechnungen – für die gesetzlich bestehende Pflicht, für Umsätze an andere Unternehmen Rechnungen zu erteilen, schlägt die vorge- sehene elektronische Rechnungserteilung durch, Ver- zicht auf die qualifizierte elektronische Signatur bei elektronisch übermittelten Rechnungen – Unternehmen, die diese weiter benutzen wollen, dürfen dies – und Auf- bewahrung von Rechnungen – elektronisch erstellte und ü a lu c M A d d G d b d b ra d g E s A d d (D lu d J d c s S g d d a b te H (C (D bersandte Rechnungen brauchen nicht in Papierform ufbewahrt zu werden. Die Entlastung bei der elektronischen Rechnungsstel- ng kommt allen Unternehmen zugute, die die Vereinfa- hung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die übrigen aßnahmen. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 72): Gibt es konkrete Kompensationsgeschäfte – wie etwa, von der Rheinischen Post am 9. Dezember 2010 veröffentlicht, ein Einlenken Deutschlands beim Euro-Rettungsschirm –, die im Gegenzug zum Zugeständnis der anderen EU-Staaten an Deutschland bei den Kohlebeihilfen gemacht werden, und, wenn ja, welche? Die Bundesregierung hat sich mit großem Nachdruck afür eingesetzt, dass die auf nationaler Ebene verein- arten Regelungen für ein sozialverträgliches Auslaufen es subventionierten heimischen Steinkohlenbergbaus is Ende 2018 durch einen entsprechenden EU-Beihilfe- hmen abgesichert werden. Ich bin sehr zufrieden, dass ies mit überzeugenden Argumenten inzwischen gelun- en ist. Ein Zusammenhang mit anderen zurzeit auf EU- bene diskutierten Dossiers wurde dabei nicht herge- tellt. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE) rucksache 17/4153, Frage 73): Wie viele Verwaltungsanweisungen wurden durch das Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2000 bis 2010 hinsichtlich eines vereinfachten Spendennachweises bei Na- turkatastrophen erlassen – bitte differenziert nach Jahren –, und welchen Effekt misst die Bundesregierung einer Verkür- zung der Aufbewahrungszeiten auf deutlich unter zehn Jahre für Belege für Privatpersonen bzw. Gewerbetreibende zu? Zum ersten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel- ng: Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden er Länder hat das Bundesministerium der Finanzen im ahr 2010 Verwaltungsanweisungen zur Unterstützung er Opfer des Erdbebens in Haiti im Januar 2010, verglei- he BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010, und zur Unter- tützung der Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan im ommer 2010, vergleiche BMF-Schreiben vom 25. Au- ust 2010, als Hilfsmaßnahme zur Beseitigung der bei iesen Katastrophen entstandenen beträchtlichen Schä- en herausgegeben. Diese BMF-Schreiben regelten unter nderem auch Erleichterungen zum Spendennachweis ei Naturkatastrophen. Im Jahr 2002 erging ein bundeseinheitlich abgestimm- r Katastrophenerlass zur Unterstützung der Opfer der ochwasserkatastrophe im August 2002, die in weiten Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8901 (A) ) )(B) Teilen des Bundesgebiets erhebliche Schäden hervorge- rufen hat, vergleiche BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2002. Weitere Katastrophenerlasse wurden durch das Bundesministerium der Finanzen zur Hilfe der Opfer der Seebebenkatastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indo- nesien, Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myan- mar), Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellen sowie in Kenia, Tansania und Somalia, vergleiche BMF- Schreiben vom 14. Januar 2005, sowie zur Unterstützung der Opfer des Hurrikans Katrina im Süden der USA im Sommer 2005, vergleiche BMF-Schreiben vom 19. Sep- tember 2005, herausgegeben. Eine ausführliche Aufzählung der seit dem Jahr 2000 erlassenen Verwaltungsanweisungen zur Regelung steuerlicher Erleichterungen in Katastrophenfällen war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider nicht möglich. Zum zweiten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel- lung: Nach den Vorschriften der Abgabenordnung, AO, ha- ben Unternehmen Bücher und Aufzeichnungen sowie alle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren. Eine entsprechende Aufbewahrungspflicht ergibt sich auch aus § 257 Handelsgesetzbuch, HGB. Für Steuerpflichtige, deren Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500 000 Euro im Kalen- derjahr beträgt, sieht § 147 a AO eine sechsjährige Auf- bewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten vor. Demgegenüber ha- ben „Privatpersonen“ nur bei ganz bestimmten Sachver- halten eine Aufbewahrungspflicht, wie zum Beispiel bei Rechnungen im Zusammenhang mit Vermietungsein- künften. Die Bundesregierung definiert in ihrem Kabinettsbe- schluss vom 27. Januar 2010 die „Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht“ als eines von acht Projekten in prioritären Lebens- und Rechtsbereichen, in denen die Erzielung spürbarer Vereinfachungen geprüft werden. Dabei werden wir auch untersuchen, inwieweit bestehendes Vereinfachungspotenzial tatsächlich umge- setzt werden kann, denn Unterlagen werden nicht nur aus handels-, steuer- oder sozialrechtlichen Gründen aufbe- wahrt. Hinzu kommt eine Rechtsfolgenabschätzung, in der wir die Auswirkungen von potenziellen Rechtsände- rungen auf das Normengefüge beurteilen müssen. Es han- delt sich um einen laufenden Prozess. Ergebnisse können naturgemäß erst bei Abschluss des Projektes vorliegen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU) (Drucksache 17/4153, Frage 74): B d n re g v A d g F m g 2 d u le n a A d F (D e s E e V fe n is e R (C (D Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Breitbandstrategie und der Tatsache, dass die Mobil- funkanbieter beim Breitbandausbau – LTE-Technologie – eine tragende Rolle spielen sollen, dass die Bundesnetzagentur die Terminierungsentgelte für die Mobilfunkanbieter auf die Hälfte gesenkt hat, obwohl eine solche drastische Senkung ungewöhnlich ist – bisher waren 16 bis 19 Prozent schon viel –, und dadurch den Mobilfunkanbietern möglicherweise Erlöse für Investitionen in den Breitbandausbau fehlen? Die Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf asis der gesetzlichen Grundlagen. Daher kann die Bun- esregierung zu der genannten Entscheidung inhaltlich icht Stellung nehmen. Allerdings erwartet die Bundes- gierung, dass der Ausbau von mobilem Breitband un- eachtet der Entscheidung der Bundesnetzagentur weiter oranschreiten wird. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab- eordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/4153, rage 75): Wann wird die Bundesregierung den CCS-Gesetzentwurf vorstellen, und wie sollen die Kompetenzen für die Bundes- länder geregelt werden? Die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parla- ents und des Rates vom 23. April 2009 über die geolo- ische Speicherung von Kohlendioxid muss bis 25. Juni 011 umgesetzt werden. Eine zügige Kabinettsbefassung es gemeinsamen CCS-Referentenentwurfs des BMU nd des BMWi zur Umsetzung der Richtlinie in nationa- s Recht wird angestrebt. In Einzelfragen ist die Mei- ungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht bgeschlossen. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) rucksache 17/4153, Frage 76): Weshalb wird bei der Leistungserbringung für Schulaus- flüge und Klassenfahrten auf Gutscheine verwiesen, obwohl der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Ge- setzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – vor- sieht, dass für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten über- nommen werden? Die Leistungserbringung durch Gutscheine schließt ine Übernahme der tatsächlichen Kosten ein. Der Gut- chein ist das Versprechen des Leistungsträgers, für die rbringung der im Gutschein genannten Leistungen die ntsprechende Vergütung zu zahlen. Steht die Höhe der ergütung zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht st, steht dies einer Erteilung des Zahlungsversprechens icht entgegen, wenn die Vergütungshöhe bestimmbar t. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Gesetz- ntwurf für mehrtägige Klassenfahrten sowohl im egierungsentwurf als auch in der vom Bundestag be- 8902 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) schlossenen Fassung in Art. 2, § 29 vorsieht, dass mehr- tägige Klassenfahrten – wie bisher auch – durch Geld- leistung gedeckt werden können. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/4153, Frage 77): Nach welchen Kriterien soll ein persönlicher Berater im Jobcenter über den individuellen Bedarf für die Art der Lern- förderung entscheiden, sofern keine Empfehlung eines Fach- lehrers vorliegt, und ab wann stehen hierfür geschulte Mitar- beiter zur Verfügung? Ausgangspunkt für die Feststellung des Bedarfes für Lernförderung ist regelmäßig die fachkundige Stellung- nahme einer Lehrerin oder eines Lehrers. Auch für die Frage, ob schulische Angebote ausreichen, um festge- stellte Lerndefizite zu beheben, werden regelmäßig An- gaben aus der Schule erforderlich sein. Stellen Lehrerin- nen und Lehrer oder andere fachkundige Personen Lerndefizite fest, die durch Lernförderung behoben wer- den können, und liegen die weiteren Anspruchsvoraus- setzungen vor, so haben die Mitarbeiterinnen oder Mit- arbeiter der Jobcenter die erforderliche Lernförderung zu bewilligen. Ihnen steht dabei kein Ermessensspielraum zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit wird zur Feststellung des Lernförderbedarfes ein Formular „Bestätigung der Schule“ bereitstellen, das die für das Jobcenter erforder- lichen Entscheidungsgrundlagen enthält und als Nach- weis der Leistungsvoraussetzungen dient. Daneben sind besondere personelle Maßnahmen zur Umsetzung der Lernförderung nicht erforderlich und auch nicht beab- sichtigt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/4153, Fragen 78 und 79): Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgenom- mene unterschiedliche Altersgrenze beim Bildungs- und Teil- habepaket von 18 Jahren einerseits und 25 Jahren anderer- seits? Welche Basisleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe- paket werden ab 1. Januar 2011 flächendeckend bundesweit durch die Jobcenter angeboten? Zu Frage 78: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterteilen sich in Bedarfe, die nur im Zusammenhang mit dem Schulbesuch auftreten können – Schulausflüge, Schulbe- darf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittags- verpflegung – und solche, die eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen sollen. Da der Schul- b ja g S d e S ta 2 z z Z G z g ü d d d J k L 2 g A d g (D Z S A s b a s n M n d g te L g g in a (C (D esuch nicht zwingend mit Vollendung des 18. Lebens- hres endet, musste die Altersgrenze für diese Leistun- en angehoben werden. Entsprechend der bestehenden ystematik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wurde ie Vollendung des 25. Lebensjahres als Altersgrenze ingeführt. Die Altersgrenze wurde im Zweiten Buch ozialgesetzbuch auf Beschlussempfehlung des Bundes- gsausschusses für Arbeit und Soziales vom 15. Februar 006, Bundestagsdrucksache 16/688, mit dem Gesetz ur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch um 1. Juli 2006 eingeführt. u Frage 79: Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind Teil des esetzentwurfs zur Ermittlung von Regelbedarfen und ur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozial- esetzbuch. Der Bundesrat wird am 17. Dezember 2010 ber den Entwurf abstimmen. Bei Zustimmung durch en Bundesrat und Verkündung des Gesetzes im Bun- esgesetzblatt vor dem 1. Januar 2011 werden die Bil- ungs- und Teilhabeleistungen bundesweit durch die obcenter angeboten. Für das Schulbasispaket ist ein In- rafttreten erst zum 1. August 2011 vorgesehen, da die eistungen für das laufende Schuljahr bereits im August 010 im Rahmen des existenten Schulbedarfspakets aus- ezahlt worden sind. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) rucksache 17/4153, Fragen 80 und 81): Ist für das Bildungspaket – Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – eine Deckelung vorgesehen, und wie gestaltet sich die Regelung für Geringverdiener? Wie hoch sind die Umsetzungskosten – Personal- und Ver- waltungskosten – an den Gesamtkosten des Bildungspaketes? u Frage 80: Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28 GB II in der Fassung des Gesetzentwurfs sind – mit usnahme des Schulbasispakets und der Leistung zur ozialen und kulturellen Teilhabe – nicht der Höhe nach egrenzt. Eine Begrenzung ergibt sich aber mittelbar ufgrund der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen bei- pielsweise dann, wenn als Zuschuss zum Mittagessen ur die Differenz zwischen Eigenanteil und Preis des ittagessens gezahlt wird. Eine Sonderregelung nur für Geringverdiener gibt es icht. Geringverdiener können erwerbstätige hilfebe- ürftige Jugendliche oder Eltern sein, die Arbeitslosen- eld II beziehen, oder kinderzuschlagsberechtigte El- rn. Diese sind genauso anspruchsberechtigt wie auch eistungsberechtigte nach dem SGB XII. Die Leistun- en für Bildung und Teilhabe sind im Bundeskindergeld- esetz und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – jeweils der Fassung des Gesetzentwurfs – unterschiedlich usgestaltet. Neben den oben bereits genannten Leistun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8903 (A) ) )(B) gen werden im Bundeskindergeldgesetz auch die Leis- tungen für die Schülerbeförderung in pauschalierter Höhe erbracht. Grundsätzlich gilt das Folgende: Sofern – nach Berücksichtigung vorrangiger Bedarfe – noch zu berücksichtigendes Einkommen vorhanden ist, deckt es die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und vermindert den Leistungsanspruch entsprechend. Zu Frage 81: Die Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepakets in den Bereichen SGB II, SGB XII und dem Kinderzu- schlag nach dem Bundeskindergeldgesetz belaufen sich auf rund 740 Millionen Euro. Im Verwaltungsbereich werden die Mehraufwendun- gen für die Leistungsträger der Grundsicherung für Ar- beitsuchende aufgrund der Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe auf rund 135 Millionen Euro im Jahr 2011 und auf 110 Millionen Euro ab dem Jahr 2012 geschätzt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Fragen 82 und 83): Wie viel zusätzliches Personal wird den Grundsicherungs- stellen zur Umsetzung des Bildungspaketes – Leistungen zu Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz- buch – zur Verfügung gestellt – bitte nach Bundesländern auf- gliedern –, und ab welchem Zeitpunkt steht dieses vollständig zur Verfügung? Nach welchen Kriterien wird das Personal eingesetzt, und ist für den Fall, dass ab dem 1. Januar 2011 das Bildungspaket noch nicht umgesetzt werden kann, eine Barauszahlung der Ansprüche vorgesehen (bitte auch die Höhe der geschätzten Ansprüche nennen)? Zu Frage 82: Um die Mehrbelastungen aufgrund der neuen Auf- gabe „Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket für Kin- der“ aufzufangen, wurden im Haushalt 2011 der Bundes- agentur für Arbeit zusätzlich 1 300 Stellen etatisiert. Die konkrete Verteilung dieser Stellen auf die Regionaldirek- tionsbezirke befindet sich derzeit in der Abstimmung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bun- desministerium für Arbeit und Soziales. Diese wird bis zum Jahresende abgeschlossen. Zu Frage 83: Über den konkreten Einsatz des Personals entschei- den die zukünftigen gemeinsamen Einrichtungen vor Ort. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz- gebungsvorhaben vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen werden kann. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen – mit Ausnahme des Schulbasispakets und gegebenenfalls der mehrtägigen Klassenfahrten – keine Geldleistungen und damit keine Barauszahlung vor. A d F (D w B n h n s a A d d D A n M is d z b g e e in R w m n u s fl s s T L a m (C (D nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD) rucksache 17/4153, Frage 84): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Praktiken Ar- beitgeber in der ambulanten Pflege nutzen, um die Bezahlung des Mindestlohns zu umgehen, und was gedenkt die Bundes- regierung dagegen zu tun? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Ent- icklung in der Pflegebranche, wie auch in den übrigen ranchen, in denen ein Mindestlohn nach dem Arbeit- ehmer-Entsendegesetz eingeführt worden ist. Dazu ge- ört auch der Bereich der Kontrolle. Unabhängig davon sieht die Bundesregierung das ach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zur Verfügung tehende Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium als usreichend an. nlage 47 Antwort er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 85): Sieht sich die Bundesregierung durch die bestehende Ge- setzeslage und die Ausgestaltung der DIMDI-Arzneimittel- verordnung, DIMDI-AMV, in der Lage, wirksam zu kontrol- lieren, ob und inwieweit der Antibiotikaeinsatz in der gewerblichen Tierhaltung zugenommen hat, zumal in der Ge- flügelindustrie, für die in der DIMDI-AMV aus Datenschutz- gründen eine Sonderfallregelung festgelegt wurde? Ziel der DIMDI-Arzneimittel-Verordnung, DIMDI- MV, ist es, die Abgabemengen von bestimmten Arz- eimitteln im Rahmen eines Monitorings zu erfassen. it den durch die Verordnung getroffenen Regelungen t es möglich, einen Überblick über den Umfang und ie regionale Verteilung von Antibiotika in Deutschland u erhalten. Die Daten werden dem Bundesamt für Ver- raucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfü- ung gestellt. Diese werden in der Folge mit anderweitig rzielten Monitoringdaten zu Antibiotikaresistenzen für ine wissenschaftliche Bewertung der Resistenzsituation Deutschland herangezogen. Da die mit der DIMDI-AMV erhobenen Daten einer isikobewertung dienen und nicht unmittelbar der Über- achung, müssen diese aus Datenschutzgründen anony- isiert erhoben werden. Diese Anonymisierung ist otwendig und behindert nicht – wie in der Frage nterstellt – eine Risikobewertung des Antibiotikaein- atzes. Die in der Frage erwähnte Ausnahmeregelung bei Ge- ügel bezieht sich auf den Abruf der Daten durch die zu- tändige oberste Landesbehörde. Die Ausnahme hin- ichtlich der ausschließlich für Geflügel zugelassenen ierarzneimittel bei einem Abruf der Daten durch die änder ist sowohl zum Schutz personenbezogener Daten ls auch zur Einhaltung der Ermächtigung des Arznei- ittelgesetzes notwendig. Die Ausnahme läuft dem Ver- 8904 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 (A) ) )(B) braucherschutzzweck der DIMDI-AMV nicht zuwider. Der mit der DIMDI-AMV angestrebte Verbraucher- schutzzweck wird dadurch nicht tangiert, da der Bund jederzeit auf den vollen Umfang der Daten zurückgrei- fen kann. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/4153, Fragen 86 und 87): Welche NATO-Länder haben mit welchen militärischen Kräften in den vergangenen zwölf Monaten aktiv – das heißt nicht anlässlich von Transiten bzw. Passagen – an der Opera- tion Active Endeavour, OAE, im Mittelmeer teilgenommen? Für welche Zeiträume haben diese Kräfte jeweils an der NATO-Mission OAE teilgenommen? Zu Frage 86: An der NATO-Operation Active Endeavour haben in den vergangenen zwölf Monaten, Dezember 2009 bis Oktober 2010, folgende NATO-Nationen mit aktiven Kräftebeiträgen teilgenommen: Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, die Niederlande, Polen, Portugal, die Türkei, die Vereinigten Staaten von Amerika, Rumänien sowie Deutschland. Diese Nationen haben mit Schiffen, U-Booten, Hubschraubern und See- fernaufklärern zur Operation beigetragen. Russland und die Ukraine haben als Nicht-NATO- Länder ebenfalls an der Operation teilgenommen. Da- rüber hinaus wurden durch das zuständige NATO- Hauptquartier in Neapel maritime Lage-Informationen gesammelt, zusammengeführt, ausgewertet und den Mit- gliedsländern zur Verfügung gestellt. Zu Frage 87: Der NATO-Operation Active Endeavour sind Kräfte nicht dauerhaft unterstellt. See- und Seeluftstreitkräfte tragen zu dieser Operation zumeist durch kürzere Unter- stellungen im Rahmen von begrenzten Schwerpunkt- operationen, Surge, zur Seeraumüberwachung, Informa- tionsgewinnung und Präsenz bei. Diese werden in der Regel für Zeiträume zwischen einer und zwei Wochen durchgeführt. In diesen Schwerpunktoperationen werden in erster Linie die stehenden NATO-Einsatzverbände und die Flugzeuge aus dem NATO-AWACS-Verband eingesetzt. Ergänzt wird dies durch Einzelabstellungen, die diese Operationen verstärken oder eigene begrenzte Überwa- chungsaufgaben durchführen. In diesem Zusammenhang leisten auch die deutschen Einheiten im Transit einen wertvollen Beitrag. Darüber hinaus tragen die Mittel- meeranrainer durch Bereitschaftskräfte einem kurzfristig entstehenden Informations- oder Handlungsbedarf Rech- nung. A d F s fo E A d g (D Z la h d fö c D fü je te Z m c E h e J M (C (D nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/4153, Frage 88): Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Anhebung der Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre im Unterhaltsvorschussge- setz umzusetzen, und inwieweit sind dann mit dieser Ände- rung des Unterhaltsvorschussgesetzes auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung beim Unterhaltsvorschuss geplant? Die derzeitige Haushaltslage lässt eine weitere Ver- lgung des im Frühjahr an die Ressorts versendeten ntwurfes eines UVG-Neuregelungsgesetzes nicht zu. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) rucksache 17/4153, Fragen 89 und 90): Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht nur im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sondern auch in anderen Geschäftsberei- chen, wie zum Beispiel dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von den Trägern, die an den Extremismuspräventionsprogrammen par- tizipieren wollen, eine gesonderte Erklärung zur Verfassungs- treue verpflichtend erwartet und die Träger verpflichtet wer- den, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und Projektbeteiligten entsprechend verhalten? Müssen Träger, die per Verwaltungsakt bereits durch die zuständigen Behörden als Träger der Jugendhilfe oder als Trä- ger der politischen Bildung staatlich anerkannt sind, ebenfalls eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben, und wird diese Erklärung auch von Trägern, die zum Beispiel in der Er- innerungsarbeit bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien oder in den Bereichen der Jugendhilfe sowie der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung ge- fördert werden, abverlangt? u Frage 89: Ja, das trifft zu. Das Bundesinnenministerium ver- ngt beispielsweise in seinem Programm „Zusammen- alt durch Teilhabe“ ebenfalls eine Erklärung, mit der ie Träger sich dazu verpflichten, eine dem Grundgesetz rderliche Arbeit zu leisten und sich zu der freiheitli- hen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik eutschland zu bekennen. Sie erklären zudem damit, da- r Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und Pro- ktbeteiligten den Zielen des Grundgesetzes verpflich- n. u Frage 90: Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnen- inisterium verlangen die Unterzeichnung einer entspre- henden Erklärung, da es sich bei den Programmen zur xtremismusprävention um ein besonders sensibles Feld andelt. Die Zeichnung ist unabhängig vom Vorliegen iner Anerkennung zum Beispiel als Freier Träger der ugendhilfe. Im Rahmen der Extremismusprävention verlangt auch ecklenburg-Vorpommern seit diesem Jahr, dass Träger Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8905 (A) (C)von Kindertageseinrichtungen eine Erklärung unter- zeichnen müssen, dass sie die Gewähr für eine den Zie- len des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten. Demgegenüber wird keine gesonderte schriftliche Er- klärung bei der Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes, bei der Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung sowie im Bereich der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Gedenkstättenför- derung des Bundes verlangt. Bei einer Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie durch die Bundeszentrale für politische Bildung wird al- lerdings in den entsprechenden Förderrichtlinien darauf hingewiesen, dass eine Bejahung der freiheitlich demo- kratischen Grundordnung eine Voraussetzung für die Anerkennung als Träger der Jugendhilfe bzw. der politi- schen Bildung darstellt. Die Förderrichtlinien sind Be- standteil des Zuwendungsbescheids. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/4153, Frage 91): Wie hat die Bundesregierung die in der Fragestunde des Deutschen Bundestages gegebene Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues an den Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Die Linke: „Ich sage Ihnen allerdings zu, Herr Kollege Seifert, dass wir das zum Anlass nehmen werden, bei der nächsten Bund-Länder-Besprechung zur Kriegsgräberfinan- zierung das Thema ‚Barrierefreiheit bei Kriegsgräbergedenk- stätten und Ehrenmalen‘ als eigenen Tagesordnungspunkt vor- zusehen“, Plenarprotokoll 17/42 vom 19. Mai 2010, Seite 4171, erfüllt, und welche diesbezüglichen Ergebnisse wurden dabei erzielt? Die Bundesregierung hat mit den für die Kriegsgräber- fürsorge zuständigen Länderministerien Kontakt auf- genommen. In keinem Land gab es Beschwerden über mangelhafte barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu Kriegs- gräberstätten. Die meisten Kriegsgräberstätten sind ebenerdig, sodass sich keine Probleme ergeben. Wenn im Einzelfall Probleme auftreten sollten, werden diese bei Friedhofsrenovierungen mit behoben. Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Frage der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit in den Aufgabenbereich der jeweiligen Friedhofsträger fallen. Selbstverständlich werden von diesen die landesrecht- lichen Bauvorschriften beachtet. Viele Friedhöfe, auf denen Kriegsgräber schon im 18. oder 19. Jahrhundert angelegt worden sind, dürfen von den jeweiligen Fried- hofsträgern nur mit Zustimmung der Denkmalbehörde verändert werden. Deshalb ist eine Barrierefreiheit leider nicht immer gewährleistet, da dies eventuell das vorhan- dene schmale Wegesystem oder kleinere Treppenabsätze einfach nicht zulässt. Wenn Zugangshindernisse festgestellt werden, so werden diese in der Regel bei Grundsanierungen der Be- gräbnisstätten behoben, wie zurzeit bei der Sanierung des Soldatenfriedhofs Schönholz hier in Berlin. (D (B) ) 80. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Bitte schön.



Rede von Martin Burkert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Angesichts der Tatsache, dass Ihnen die Situation be-

kannt zu sein scheint, stellt sich die Frage, warum Sie
die Zustimmung zur vorliegenden Finanzierungsverein-
barung zum Bau neuer Tunnelröhren, insbesondere des
Schwarzkopftunnels, in letzter Sekunde zurückgezogen
und die Unterschrift verweigert haben, obwohl der Ver-
trag schon auf dem Schreibtisch des Ministers lag.

J
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jan Mücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Das kann ich jetzt nicht bestätigen; ich müsste nach-
    prüfen, ob es tatsächlich so war. Ich werde Ihnen die ent-
    sprechenden Informationen gerne schriftlich zukommen
    lassen.

    H
    e

    H

    te

    la
    s
    n

    n
    d

    d

    d
    n

    tr
    B
    g

    fo
    s
    v
    T
    s
    e
    s
    e
    ru
    s
    d

    M
    v
    fa
    ü
    B
    w

    g
    g
    d

    (C (D Vielen Dank. – Die Fragen 24 und 25 des Kollegen ans-Joachim Hacker werden schriftlich beantwortet, benso die Fragen 26 und 27 des Kollegen Sören Bartol. Wir kommen zu den Fragen 28 und 29 des Kollegen ofreiter: Wer ist Eigentümer der für die Mauterhebung erforderlichen Einrichtungen und Anlagen – Mautbrücken, On-BoardUnits, Server, Software etc. – nach Auslaufen des aktuellen Betreibervertrages, und wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, das Unternehmen Toll Collect GmbH durch den Bund zu übernehmen? In welcher Form sucht die Bundesregierung nach einem künftigen Betreiber nach Auslaufen des aktuellen Betreibervertrages – öffentliche Ausschreibung, Direktvergabe oder Ähnliches –, und wie ist der Stand der beiden Schiedsverfahren gegen die Toll Collect GmbH? J Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Hofreiter, nach Aus ufen des aktuellen Betreibervertrages zur Lkw-Maut tehen der Bundesrepublik Deutschland mehrere Optioen zur Verfügung: Erstens: Errichtung eines neuen Mautsystems mit eiem neuen Betreiber nach Ausschreibung und Abbau es aktuellen Mautsystems durch Toll Collect. Zweitens: Übernahme und Weiterbetrieb des bestehenen Mautsystems durch die Bundesrepublik Deutschland. Drittens: Weiterbetrieb des bestehenden Mautsystems urch Toll Collect oder einen neuen Betreiber, ebenfalls ach Ausschreibung. Ob und in welcher Form nach einem zukünftigen Beeiber zu suchen ist, hängt davon ab, welche Option die undesrepublik Deutschland auswählt. Die Bundesreierung hat hierzu noch keine Entscheidung getroffen. Zum Stand des Schiedsverfahrens nehme ich wie lgt Stellung: Zwischen dem Bund und Toll Collect ind zwei Schiedsverfahren anhängig. Das erste Schiedserfahren wurde im Herbst 2004 vom Bund gegen das oll-Collect-Konsortium und dessen Konsorten Deutche Telekom AG und Daimler Financial Services AG ingeleitet. Der Bund macht in diesem Verfahren im Weentlichen rund 3,3 Milliarden Euro Schadensersatz für ntgangene Mauteinnahmen wegen verspäteter Einfühng der streckenbezogenen Lkw-Maut sowie Vertrags trafen in Höhe von rund 1,65 Milliarden Euro wegen iverser Verletzungen des Betreibervertrages geltend. Die Toll Collect GmbH, die Betreibergesellschaft des autsystems, hat im Dezember 2006 gegen den Bund or demselben Schiedsgericht ein weiteres Schiedsverhren eingeleitet. Die Toll Collect GmbH macht gegen ber dem Bund im Wesentlichen angeblich ausstehende etreibervergütungen geltend. Dieses Verfahren nennen ir das zweite Schiedsverfahren. Derzeit findet die ursprünglich für Oktober 2009 anesetzte, dann aber wegen eines unbegründeten Befanenheitsantrages der Toll-Collect-Unternehmen gegen en vom Bund benannten Schiedsrichter verschobene 8860 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 Parl. Staatssekretär Jan Mücke )