Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8889
(A) )
)(B)
BHO, zunächst als Gesamtbetrag ohne Angabe von Jah- det hat. In diesem Bauherrenlenkungskreis werden kon-
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153,
Frage 14):
Kann das Bundesministerium der Finanzen bestätigen,
dass die Anschubfinanzierung zum Ausbau der Autobahn 8
zwischen Ulm und Augsburg gewährleistet ist, und hat die
Aussage weiterhin Bestand, dass der Konzessionsbeginn Ja-
nuar 2011 ist?
Die für das Projekt im Falle einer Umsetzung in öf-
fentlich-privater Partnerschaft durch die Vergabestelle im
Verfahren vorgegebene Anschubfinanzierung ist – wie
die weiteren über den vorgesehenen Konzessionszeit-
raum benötigten Ausgabemittel – in der im Kapitel 1202
Titel 823 51 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung
und in der Finanzplanung berücksichtigt. Infolge der Be-
sonderheiten der Betreibermodelle im Bundesfernstra-
ßenbereich ist die Verpflichtungsermächtigung abwei-
chend von § 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung,
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 15.12.2010
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
15.12.2010
Brunkhorst, Angelika FDP 15.12.2010
Bülow, Marco SPD 15.12.2010
Burchardt, Ulla SPD 15.12.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 15.12.2010
Hempelmann, Rolf SPD 15.12.2010
Lötzer, Ulla DIE LINKE 15.12.2010
Nord, Thomas DIE LINKE 15.12.2010
Pols, Eckhard CDU/CSU 15.12.2010
Scholz, Olaf SPD 15.12.2010
Schreiner, Ottmar SPD 15.12.2010
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 15.12.2010
Ziegler, Dagmar SPD 15.12.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
sbeträgen im Haushalt veranschlagt. Die Inanspruch-
ahme der Verpflichtungsermächtigung bedarf gemäß
38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BHO vor Zuschlagserteilung im
ergabeverfahren der Einwilligung des Bundesministe-
ums der Finanzen, BMF. Im Falle der Einwilligung des
MF stehen die erforderlichen Ausgabemittel und damit
uch die Mittel für die Anschubfinanzierung zur Verfü-
ung.
Als Konzessionsbeginn wurde von jeher der Januar
011 angestrebt. Voraussetzung für jeden Konzessions-
eginn ist der Abschluss des Vergabeverfahrens. Das
ergabeverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153,
rage 15):
Durch welches konkrete Regierungshandeln gedenkt der
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, seine Zusage einzuhalten, wonach er per-
sönlich die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Stadtwerken und
Deutscher Bahn AG beim Verfahren zum Umbau des Haupt-
bahnhofs Augsburg und die Baumaßnahme selbst unterstüt-
zen wird – Ergebnis eines Gesprächs des Bundesministers mit
Kommunalpolitikern, laut Pressemitteilung der Stadt Augs-
burg am 3. Dezember 2010 –, und was kann der Bundesminis-
ter dafür tun, damit der Bahnsteig F am Augsburger Bahnhof
– der doch nach bisherigem Kenntnisstand vom Freistaat Bay-
ern aus Bundesmitteln finanziert wird – schnell realisiert
wird?
Der Umbau des Hauptbahnhofs Augsburg ist ein Teil
es Vorhabens „Regio-Schienen-Takt Augsburg“. Hier
oll in der Region Augsburg stufenweise eine Verdich-
ng des Schienenpersonennahverkehrs, SPNV, erfolgen.
es Weiteren sind die Umbaumaßnahmen am Augsbur-
er Hauptbahnhof eng mit dem städtischen Projekt „Mo-
ilitätsdrehscheibe Augsburg“ verbunden. Hier werden
ie Umsteigemöglichkeiten zwischen städtischem Nah-
erkehr und SPNV verbessert. Zuständig für die Planung,
rganisation und Finanzierung des Öffentlichen Perso-
ennahverkehrs, ÖPNV, und seit der Regionalisierung
es SPNV zum 1. Januar 1996 auch für den SPNV, sind
ie Länder.
Der Bund steht zu seinen Zusagen, im Rahmen des
VFG-Bundesprogramms das Gesamtvorhaben „Mobi-
tätsdrehscheibe Augsburg“ anteilig zu finanzieren.
uch nach den Bürgerbegehren und den städtebaulich
edingten Planungsänderungen wird das Vorhaben „Mo-
ilitätsdrehscheibe Augsburg“ positiv und unterstützend
urch den Bund begleitet.
Weiterhin gilt, dass das Bundesministerium für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung für jeden der Beteiligten
in Ansprechpartner ist. Der Bund sieht es wohlwollend,
ass sich eine Projektgruppe mit allen Beteiligten gebil-
8890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
krete Fragen unter den Projektbeteiligten besprochen
und abgestimmt.
Für die Finanzierung des Bahnsteiges F im Augsbur-
ger Hauptbahnhof stellt der Bund die erforderlichen
Mittel gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzie-
rungsvereinbarung zur Verfügung. Die Verwendung der
Bundesmittel für diese Maßnahme ist zwischen der
DB AG und dem Freistaat Bayern abgestimmt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/4153,
Fragen 20 und 21):
Wie viele Ausfälle von regulären Zugverbindungen hat es
nach Kenntnis der Bundesregierung als Eigentümer der Deut-
schen Bahn AG, DB AG, im Bahnverkehr seit dem Beginn der
Winterperiode 2010/2011 gegeben, die auf den Einfluss der
Witterungsbedingungen zurückzuführen sind?
Wie viele Weichen sind im Schienennetz der DB AG mit
einer Heizung ausgestattet, und wie beurteilt die Bundesregie-
rung die Ansicht der DB AG als bundeseigenes Unternehmen,
dass eine stärkere Beheizung der vorhandenen Weichen einen
unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch verursacht?
Die in den Fragen angesprochenen Dinge liegen in
unternehmerischer Verantwortung der DB AG und sind
daher der Bundesregierung nicht unmittelbar bekannt.
Die Bundesregierung kann die erbetenen Informationen
aber bei der DB Netz AG ergänzend erfragen und sie der
Abgeordneten übermitteln.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-
sache 17/4153, Fragen 24 und 25):
Wie stellte sich die Häufigkeit der Eisstände auf den Bun-
deswasserstraßen im Frostwinter 2009/2010 im Vergleich zu
den vergangenen fünf Jahren dar?
War der Betrieb der Schiffsschleusen an deutschen Was-
serstraßen im Winter 2009/2010 nach Kenntnis der Bundes-
regierung durch Vereisung gefährdet und, wenn ja, in welchen
Bereichen?
Die Befahrbarkeit von Bundeswasserstraßen wird re-
gelmäßig durch Eisgang eingeschränkt. Das Ausmaß der
Betroffenheiten der einzelnen Wasserstraßen hängt von
den jeweiligen geografischen, hydromorphologischen
und meteorologischen Randbedingungen ab. Schwer-
punkte bilden hier grundsätzlich die ostdeutschen und
süddeutschen Wasserstraßen, künstliche Wasserstraßen
(Kanäle) und staugeregelte Wasserstraßen. Wegen des
Datenumfangs ist eine kurzfristige Auswertung entspre-
chend der Fragestellung nicht möglich. Aktuelle Eisla-
gen und statistische Daten können zum einen auf der
Internetseite des Bundesamts für Seeschifffahrt und
Hydrographie www.bsh.de und zum anderen über das
elektronische Wasserstraßeninformationssystem der Was-
ser- und Schifffahrtsverwaltung www.elwis.de abgerufen
werden.
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nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153,
rage 26):
Wie haben sich die Verbraucherpreise für Heizenergie ins-
gesamt und für einzelne Heizenergieträger seit der Einführung
des Heizkostenzuschusses zum Wohngeld Anfang 2009 bis
heute entwickelt?
Von Januar 2009 bis November 2010 sind laut Ver-
raucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die
reise für Heizenergie um 7,2 Prozent gefallen. Die
reise für die einzelnen Heizenergieträger haben sich da-
ei unterschiedlich entwickelt:
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
eordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153,
rage 27):
Um wie viel Euro wird die durchschnittliche monatliche
Wohngeldzahlung durch die Streichung des Heizkostenzu-
schusses ab 2011 voraussichtlich sinken, und wie viele Haus-
halte werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf-
grund der niedrigeren Wohngeldzahlungen Arbeitslosen-
geld II beantragen müssen?
Durch die Streichung der Heizkostenkomponente
ürfte die durchschnittliche monatliche Wohngeldzah-
ng ab 2011 um durchschnittlich etwa 15 Euro sinken.
Die Auswirkungen der Streichung der Heizkosten-
omponente können nicht verlässlich quantifiziert wer-
en, weil die Zahl der Haushalte, die durch diese Leis-
ngskürzung aus dem Wohngeldanspruch herausfallen
ürden, sich zurzeit nicht ausreichend genau ermitteln
sst.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Druck-
ache 17/4153, Frage 30):
Heizenergieträger
Relative Veränderung
von November 2010
gegenüber Januar 2009
in Prozent
as –18,7
lüssige Brennstoffe
leichtes Heizöl)
+21,3
este Brennstoffe +6,7
entralheizung, Fern-
ärme und andere
–11,0
darunter Fernwärme –9,4
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8891
(A) )
)(B)
Ist die Bundesregierung angesichts zahlreicher Müllskan-
dale – zum Beispiel illegale Abfallbeseitigung in Tongruben,
illegaler Export von Elektroabfällen – und der aktuellen Er-
fassungsprobleme bei Verpackungsabfällen sowie den techni-
schen Problemen beim elektronischen Abfallnachweisverfah-
ren, eANV, überzeugt, dass die Rückführung für die Tätigkeit
von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern für Ab-
fälle von einer Genehmigungspflicht zur Anzeigepflicht das
richtige Signal ist, und wie sollen angesichts des niedrigeren
Überwachungsstandards zukünftig Müllskandale verhindert
und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen garantiert
werden?
Der vorliegende Referentenentwurf zum Kreis-
laufwirtschaftsgesetz sieht in den §§ 53 und 54 vor dem
Hintergrund der novellierten Abfallrahmenrichtlinie eine
EU-rechtskonforme Fortentwicklung der Überwachung
von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von
Abfällen vor. Soweit diese Tätigkeiten gefährliche
Abfälle betreffen, wird eine Genehmigungspflicht be-
stimmt, soweit sie nicht gefährliche Abfälle betreffen,
eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist vor Aufnahme der
jeweiligen Tätigkeit zu erstatten. Alle Akteure müssen
über die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit
sowie Sach- und Fachkunde verfügen, unabhängig da-
von, ob sie der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
unterliegen. Die zuständige Behörde kann vom Anzeige-
pflichtigen die Vorlage weiterer Nachweise, insbeson-
dere zur Sach- und Fachkunde, verlangen.
In Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird
damit erstmals der mengenmäßig besonders relevante
Bereich der nicht gefährlichen Abfälle zur Verwertung in
die Überwachung einbezogen. Ebenfalls erstmalig wer-
den auch Anzeige- und Genehmigungspflichten für das
abfallwirtschaftlich bedeutsame Handeln mit Abfällen
eingeführt. Demgegenüber werden lediglich die bisheri-
gen Genehmigungspflichten für das Befördern von nicht
gefährlichen Beseitigungsabfällen sowie für das Makeln
von nicht gefährlichen Abfällen auf eine Anzeige vor
Aufnahme der Tätigkeit zurückgeführt, um so zu der
eingangs genannten einheitlichen, insoweit auch effi-
zienteren und vollzugsfreundlicheren Struktur von Ge-
nehmigungs- und Anzeigepflichten zu gelangen.
Über die Kontrolle der Beförderer, Händler und Mak-
ler hinaus bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz um-
fassende Pflichten zur Führung von Nachweisen und
Registern über die Entsorgung und den Verbleib von Ab-
fällen sowie weitreichende Befugnisse der zuständigen
Behörden zur Überwachung der Abfallbewirtschaftung.
Für die Überwachung grenzüberschreitender Abfall-
verbringungen gelten die EG-Abfallverbringungsverord-
nung sowie das Abfallverbringungsgesetz als nationales
Ausführungsgesetz.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 33):
Um welches Bundesland handelt es sich in der Antwort
auf den zweiten Teil meiner mündlichen Frage 83 auf Bundes-
tagsdrucksache 17/3113 – bitte mit Angabe des Datums, wann
dieses Bundesland die in der Antwort genannten „ersten Infor-
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mationen“ übermittelt hat; vergleiche Plenarprotokoll 17/77,
Anlage 64 –, und geschah diese Übermittlung auf eine Bitte
bzw. Aufforderung hin, die das Bundesministerium für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, an alle fünf
von der Bund-Länder-Nachrüstliste betroffenen Landesatom-
aufsichtsbehörden gerichtet hatte, gegebenenfalls bitte mit
Angabe des Datums dieser BMU-Bitte/-Aufforderung?
Das Land Schleswig-Holstein hat als Antwort auf
ine Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
chutz und Reaktorsicherheit, BMU, vom 2. September
010 eine Liste mit ersten Informationen zum Umset-
ungsbedarf noch am selben Tag übermittelt.
nlage 10
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 34):
Welche konkreten inhaltlichen und zeitlichen Vereinba-
rungen wurden auf der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz
vom 8. September 2010 hinsichtlich des weiteren Vorgehens
für die Atomkraftwerkenachrüstung getroffen – beispiels-
weise welche konkreten Fristen wurden für die anlagen-
scharfe Ermittlung des tatsächlichen Nachrüstbedarfs verein-
bart; vergleiche Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53 –, und wie
wurde für das weitere Vorgehen sichergestellt, dass es zwi-
schen dem BMU und den Abteilungsleitern der fünf betroffe-
nen Landesatomaufsichtsbehörden keine Missverständnisse
hinsichtlich aller wesentlichen Punkte, die besprochen wur-
den, gab – wurden beispielsweise die wesentlichen Inhalte
und Positionen der Telefonkonferenz schriftlich festgehalten?
Über die bereits in der Beantwortung der Fragen der
bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN), Bundestagsdrucksache 17/3007, Frage 59,
nd Bundestagsdrucksache 17/3113, Frage 83, dargeleg-
n Vereinbarungen hinaus wurden keine weiteren kon-
reten inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen auf
er Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. Septem-
er 2010 getroffen. Ein Protokoll dieser Telefonkonfe-
nz wurde seitens des Bundes nicht gefertigt.
nlage 11
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 35):
Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit
der Genehmigung der Einlagerung und des Transports der
152 zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Castoren
mit Brennelementen aus dem AVR Jülich – AVR: Arbeitsge-
meinschaft Versuchsreaktor – in das Brennelemente-Zwi-
schenlager Ahaus, und mit welcher Zahl an Einzeltransporten
von Jülich nach Ahaus per Bahn und Lkw rechnet die Bundes-
regierung infolge dieser Genehmigungen?
Die Genehmigung für die Aufbewahrung von be-
trahlten Brennelementen aus dem seit dem 31. Dezem-
er 1988 in Stilllegung befindlichen Atomversuchsreak-
r, AVR, Jülich im Zwischenlager Jülich endet am
0. Juni 2013. Danach ist die Aufbewahrung dieser Be-
älter in Jülich grundsätzlich nicht mehr möglich.
Das Forschungszentrum Jülich rechnet mit der Ertei-
ng der Genehmigung für die Aufbewahrung dieser Be-
8892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
hälter im Transportbehälterlager Ahaus in der zweiten
Jahreshälfte 2011. Hierzu ist anzumerken, dass im Trans-
portbehälterlager Ahaus bereits vergleichbare bestrahlte
Brennelemente aus dem Thorium-Hochtemperaturreaktor,
THTR, Hamm-Uentrop in 305 Behältern lagern.
Der Antrag auf Beförderungsgenehmigung von Jülich
in das Transportbehälterlager Ahaus wurde am 4. Okto-
ber 2010 gestellt – Eingang beim Bundesamt für Strah-
lenschutz am 8. Oktober. Im Rahmen des nunmehr an-
stehenden Genehmigungsverfahrens im Hinblick auf die
Erteilung der Beförderungsgenehmigung wird unter an-
derem das Innenministerium des Landes Nordrhein-
Westfalen beteiligt.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 43 und 44):
Wurde der Werbeauftritt von Dr. Annette Schavan für die
Bild-App vergütet?
Entspricht es der gebotenen Neutralität der Bundesregie-
rung, wenn ein Kabinettsmitglied wie Dr. Annette Schavan
für die iPad-App der Bild-Zeitung wirbt, und beabsichtigt die
Bundesregierung, in Zukunft auch für andere Verlage oder
Produkte werblich tätig zu werden?
Zu Frage 43:
Es handelte sich nicht um einen Werbeauftritt, und es
wurde nicht vergütet.
Zu Frage 44:
§ 5 Abs. 1 Bundesministergesetz regelt, dass Mitglie-
der der Bundesregierung neben ihrem Amt kein anderes
besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben
dürfen. Die Mitglieder der Bundesregierung halten sich an
diese Vorschriften. Die Bundesregierung ist weder für ei-
nen Verlag noch für ein Produkt werblich tätig. Ausweis-
lich des abgedruckten Zitats ging es um die Frage der Nut-
zung innovativer Technik und neuer Medien.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/4153, Frage 45):
Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für
zielführend, dass im Bioökonomierat kein Sachverstand aus
dem Bereich Verbraucherschutz sowie aus den Sozialwissen-
schaften vertreten ist, und folgt aus diesem Defizit nicht eine
nur begrenzte Ausgewogenheit der Stellungnahmen des Bio-
ökonomierates?
Der Sachverstand in den Bereichen Verbraucher-
schutz und Sozialwissenschaften ist im Bereich Bioöko-
nomie sehr wichtig. Daher wurden im Bioökonomierat
Experten aufgenommen, die neben ihrer direkten Insti-
tutsdisziplin auch breitere sozialwissenschaftliche
Expertise vertreten können.
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nlage 14
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
es Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Druck-
ache 17/4153, Fragen 46 und 47):
Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt zur Bera-
tung im Bereich Gender-Mainstreaming in Afghanistan, das
von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammen-
arbeit GmbH, GTZ, durchgeführt wird, vor dem Hintergrund
eines effizienten Einsatzes von Mitteln der Entwicklungszu-
sammenarbeit und vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des
Landes?
Inwieweit plant die Bundesregierung eine Fortsetzung sol-
cher Projekte vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in
Afghanistan?
u Frage 46:
Seit 2001 haben sich die rechtlichen, sozialen und
irtschaftlichen Rahmenbedingungen für die afghani-
chen Frauen und Mädchen insgesamt deutlich verbes-
ert. Probleme für die Achtung und Förderung der
leichberechtigung rühren jedoch weiterhin aus konfli-
ierenden Wertvorstellungen – insbesondere zwischen
tadt und Land sowie zwischen unterschiedlichen Be-
ölkerungsgruppen – sowie aus konkurrierenden Norm-
ystemen.
Zur Verbesserung der Lage von Frauen und Mädchen
etzt die deutsch-afghanische Entwicklungszusammen-
rbeit gezielt mit einem Gender-Mainstreaming-Projekt
n, das von der Gesellschaft für Technische Zusammen-
rbeit, GTZ, im Auftrag des Bundesministeriums für wirt-
chaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ,
urchgeführt wird. Das Projekt ist dem Schwerpunktsek-
r „Gute Regierungsführung“ der deutsch-afghanischen
ntwicklungszusammenarbeit, EZ, zugeordnet und wurde
uf Wunsch der afghanischen Regierung hin konzipiert.
Neben der Stärkung des afghanischen Frauenministeri-
ms hilft das Vorhaben beim Aufbau von Gleichstellungs-
feraten in sechs Sektorministerien der afghanischen
entralregierung, um die Gleichstellung im öffentlichen
ienst und in der Regierungsarbeit insgesamt zu fördern.
itiiert durch die Gleichstellungsreferate haben das
inanzministerium und das Ministerium für Handel und
dustrie bereits gezielte Programme zur Fort- und Wei-
rbildung ihrer Mitarbeiterinnen eingerichtet. Das
inanzministerium hat mit Unterstützung durch das Pro-
kt neben einem Gleichstellungsreferat auch ein soge-
anntes Gender-Budgeting-Referat in der Haushaltsabtei-
ng eingerichtet. Dieses dient dazu, die Belange von
rauen und Mädchen systematischer in der nationalen
aushaltsplanung berücksichtigen zu können.
Das Gender-Mainstreaming-Projekt fördert auch die
ernetzung von Regierungsinstitutionen und Zivilgesell-
chaft. Dazu wurden und werden gemeinsame Veranstal-
ngen organisiert, zum Beispiel eine Konferenz zur
orbereitung der Friedens-Jirga im Juni 2010, die dazu
eigetragen hat, dass die Beteiligung von Frauen gestei-
ert wurde. Des Weiteren wird eine Gruppe von Parla-
entarierinnen mit dem Ziel unterstützt, frauenpoliti-
chen Anliegen größeres Gehör in der Parlamentsarbeit
u verschaffen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8893
(A) )
)(B)
In Kabul und der nordöstlichen Provinz Badakhshan
wurde Anfang 2010 auch eine Zusammenarbeit mit reli-
giösen Autoritäten begonnen. Im Mittelpunkt stehen da-
bei fortschrittliche Mullahs und Imame, mit deren Hilfe
die Akzeptanz speziell der Mädchen- und Frauenbildung
gefördert werden soll. Zudem wird das Thema häusliche
Gewalt über diese Multiplikatoren thematisiert.
Durch seine Querschnittstätigkeit fördert das Gender-
Mainstreaming-Projekt parallel die stärkere Berücksichti-
gung von Aspekten der Gleichberechtigung in Schwer-
punktsektoren der deutschen EZ mit Afghanistan (Recht-
staatlichkeit, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung,
Bildung sowie Energie- und Trinkwasserversorgung).
Zu Frage 47:
Die nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände
von Frauen und Mädchen in Afghanistan und die Gleich-
stellung der Geschlechter wird auch in den kommenden
Jahren noch das konsequente Engagement der afghani-
schen Regierung und entsprechende Unterstützung durch
die Bundesregierung und die internationale Gemein-
schaft erfordern. Die Bundesregierung plant daher, ihr
Engagement im Bereich Gender Mainstreaming für
Afghanistan im Rahmen der etablierten Instrumente der
technischen Zusammenarbeit fortzuführen. Es ist Ziel der
Entwicklungspolitik, Menschenrechte zu fördern und
Afghanistan dabei zu unterstützen, dass Frauen und Män-
ner einen Beitrag zur Entwicklung Afghanistans leisten
können.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/4153, Frage 48):
Wie viel Prozent der von der Bundesregierung zugesagten
finanziellen Mittel für die humanitären Krisen in Haiti und
Pakistan wurden bislang jeweils ausgezahlt, und aus welchen
Gründen wurden die zugesagten Gelder bisher noch nicht in
vollem Umfang gezahlt?
Pakistan:
Für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan sagte
die Bundesregierung Mittel in Höhe von 35 Millionen
Euro zu. Diese Mittel verteilen sich jeweils zur Hälfte,
17,5 Millionen Euro, auf das Auswärtige Amt, AA, und
das Bundesentwicklungsministerium, BMZ. Das AA hat
insgesamt 38 Projekte mit einem Gesamtvolumen von
17,50 Millionen Euro geplant und beschieden. Das BMZ
hat insgesamt 18 Projekte mit einem Gesamtvolumen
von 17,54 Millionen Euro geplant und beschieden.
Die Mittel des BMZ sind zu 81,73 Prozent,
14,34 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht
zur Auszahlung gekommenen 18,27 Prozent handelt es
sich einerseits um Projekte, die in den Jahren 2011 bis
2013 noch Verpflichtungsermächtigungen umsetzen, die
demnach erst in den Folgejahren zur Auszahlung kom-
men können. Andererseits handelt es sich um Projekte,
bei denen die Barmittel 2010 bis Ende des laufenden
Jahres abfließen werden.
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Die Mittel des AA wurden zu 93,43 Prozent,
6,35 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht
ur Auszahlung gekommenen 6,56 Prozent handelt es
ich um aufgestockte Projekte, bei denen der Mittelabruf
r die Aufstockungen vonseiten der Projektpartner ent-
eder noch nicht erfolgte oder aber die kürzlich abgeru-
nen Mittel erst in den nächsten Tagen abfließen.
Haiti:
Insgesamt waren von der Bundesregierung nach dem
rdbeben Mittel in Höhe von 37,1 Millionen Euro für
aßnahmen der humanitären Soforthilfe und der Ent-
icklungsorientierten Not- und Übergangshilfe, ENÜh,
ugesagt worden. AA: 5,1 Millionen Euro, BMZ:
2 Millionen Euro.
Von den zugesagten Mitteln des BMZ sind bislang
ehn ENÜh-Projekte im Gesamtwert von 19,85 Millio-
en Euro eingereicht und bewilligt worden. Die verblei-
enden Mittel in Höhe von 12,15 Millionen Euro werden
folgenden Jahr zugesagt werden.
Der Auszahlungsstand bei den bewilligten Projekten
eträgt 71,4 Prozent, 14,17 Millionen Euro. Bei den
och nicht zur Auszahlung gekommenen 28,6 Prozent
andelt es sich zum Teil um Projekte, die in den Jahren
011 bis 2013 noch Verpflichtungsermächtigungen um-
etzen, die demnach erst in den Folgejahren zur Auszah-
ng kommen können. Ferner handelt es sich um Pro-
kte, bei denen die Barmittel erst in den nächsten Tagen
bfließen werden. Weiterhin wurden bereits laufende
rojekte aufgestockt, sodass eine klare Zuordnung der
bgerufenen Mittel nicht möglich ist. In Haiti gestaltet es
ich zudem für unsere Partnerorganisationen schwierig,
eeignete Durchführungspartner für ENÜh-Maßnahmen
u finden. Hinzu kommt, dass haitianische öffentliche
tellen selbst schwer vom Erdbeben betroffen waren und
ind und ihre Arbeitsfähigkeit nur in beschränktem Um-
ng gegeben ist. Ferner war der Bedarf nach öffentli-
hen Zuwendungen, bedingt durch das hohe private
pendenaufkommen in Deutschland, nicht so hoch wie
eispielsweise in Pakistan, wo private Gelder nur in
eitaus geringerem Umfang flössen.
Die Mittel des AA wurden vollständig ausgezahlt.
sgesamt waren 16 Projekte im Gesamtwert von
,14 Millionen Euro bewilligt worden.
nlage 16
Antwort
es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 49):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Bundes-
nachrichtendienst seinem Informanten Curveball fünf Jahre
monatlich 3 000 Euro zahlte, diesen trotz fehlender Vorausset-
zungen beim vorzeitigen Erwerb der deutschen Staatsbürger-
schaft unterstützte sowie ein nicht existentes Arbeitsverhältnis
mit einem nicht existenten Arbeitgeber bescheinigen ließ,
nachdem feststand, dass die Behauptungen Curveballs, der
Irak unter Saddam Hussein besitze Biowaffen, falsch und er-
funden waren, aber gerade diese Unwahrheiten von den USA
wesentlich als Begründung genutzt worden waren, in den Irak
einzumarschieren und einen Krieg zu führen, in dem weit
mehr als 100 000 Menschen getötet und ein unendliches Leid
8894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
und Zerstörung angerichtet wurden (vergleiche ARD-Pano-
rama und Dokumentation vom 2. Dezember 2010), und wie
beurteilt die Bundesregierung die Handlungen sowie Unwahr-
heiten des Informanten Curveball, die geeignet waren und
vermutlich in der Absicht vorgenommen wurden, das friedli-
che Zusammenleben der Völker zu stören im Hinblick darauf,
dass Art. 26 des Grundgesetzes die Führung eines Angriffs-
krieges als verfassungswidrig verbietet sowie verlangt, solche
Handlungen in Deutschland unter Strafe zu stellen?
Die in Ihrer Frage Nr. 49 zur Fragestunde am 15. De-
zember 2010 enthaltenen Vorwürfe haushaltsrechtlicher
Art sowie die Vorwürfe gegen die Bundesregierung in
Bezug auf die Relevanz der Aktivitäten des Informanten
für eine Vorbereitung des bewaffneten Konfliktes im
Irak werden zurückgewiesen.
Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ih-
rer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene
Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt
auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich-
tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf-
fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle-
gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder
als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
Fähigkeiten und Methoden des BND ziehen. Im Ergeb-
nis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Si-
cherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundes-
republik Deutschland beeinträchtigt.
Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständ-
lich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter
Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be-
friedigen. Die Bundesregierung hat deshalb die erbete-
nen Angaben als „GEHEIM“ eingestufte Verschluss-
sache zur Einsicht durch Sie und berechtigte Personen an
die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
übermittelt.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 50):
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternom-
men, um aufzuklären, welche weiteren Informationen von In-
formanten, insbesondere dem Informanten aus dem Büro des
Bundesministers des Auswärtigen – diverse Medien seit dem
3. Dezember 2010; Der Spiegel vom 6. Dezember 2010 –,
nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bis letzte Wo-
che über Überlegungen, Pläne und Taktiken der Bundesregie-
rung auch zu mit den USA strittigen Themen wie zur NATO-
Konferenz in Lissabon und zum Abzug der US-Nuklearrake-
ten aus Deutschland an US-Diplomaten abgeflossen sind und
ob dadurch Schaden oder Schwierigkeiten für die Durchset-
zung deutscher Interessen entstanden sind, und welche Maß-
nahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um solche Prak-
tiken rückhaltlos aufzuklären sowie zu vermeiden?
Das Auswärtige Amt stellt Mitgliedern des Bundes-
tages aller Bundestagsfraktionen, den Zentralen aller im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie den
Landesregierungen auf Anfrage und anlassbezogen aus-
gewählte und überprüfte Sachstände als Informations-
material zur Verfügung. Diese Praxis gegenüber Vertre-
tern der Regierungs- und der Oppositionsseite dient im
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inne eines konsistenen Außenauftretens unseren außen-
olitischen Interessen.
Der ehemalige Leiter der Abteilung Internationales
es Thomas-Dehler-Hauses hat aus dem Auswärtigen
mt in einigen Einzelfällen anlassbezogen ausgewählte
nd überprüfte Sachstände erhalten, so etwa Politische
albjahresberichte zur Republik Serbien und zu Bosnien
nd Herzegowina.
Er hat keine Sachstände erhalten zu US-amerikani-
chen oder transatlantischen Fragestellungen. Für Mit-
rbeiter von politischen Parteien gilt im Übrigen ge-
auso eine Verschwiegenheitspflicht wie für Mitarbeiter
es Deutschen Bundestages oder der Fraktionen.
nlage 18
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/4153, Frage 51):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der Entscheidung der US-Administration, ihre „fruchtlosen
Bemühungen aufzugeben, Israel zu einem neuen Baustopp
von 90 Tagen zu bewegen“ – Ticker vom 8. Dezember 2010,
dpa-Meldung um 10.45 Uhr?
Die Bundesregierung bleibt der Überzeugung, dass
ortschritte auf dem Weg hin zu einer verhandelten
wei-Staaten-Lösung dringend erforderlich sind. Sie
teht in ständigem und engem Kontakt sowohl mit der
S-Regierung als auch mit beiden Parteien, den weite-
n Quartett-Partnern sowie den arabischen Partnern in
er Region.
Die jüngsten Entwicklungen geben aus Sicht der Bun-
esregierung Anlass zur Sorge. Der Bundesminister des
uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat bei vielen Ge-
genheiten mit Nachdruck für eine Fortführung der di-
kten Verhandlungen geworben, so auch bei seinen kürz-
chen Besuchen im Staat Israel, den palästinensischen
ebieten und im Haschemitischen Königreich Jordanien.
abei hat er beiden Parteien gegenüber deutlich gemacht,
ass die Bundesregierung die Einhaltung der Verpflich-
ngen aus dem internationalen Friedensplan, der Roadmap,
rwartet. Insbesondere gehört dazu die Einstellung des
iedlungsbaus. An dieser Position hält die Bundesregie-
ng fest.
Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Tagen
nd Wochen sehr intensiv mit ihren Partnern abstimmen
nd ihre Bemühungen fortsetzen, den Friedensprozess
oranzubringen. Dabei kommt insbesondere dem Nah-
st-Quartett eine herausragende Rolle zu.
nlage 19
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/4153, Frage 52):
Welche Bedeutung für die Nahostpolitik der Bundesregie-
rung hat die Initiative der brasilianischen Regierung, den Staat
Palästina in den Grenzen von 1967 anzuerkennen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8895
(A) )
)(B)
Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU hat die
Bundesregierung wiederholt bekräftigt, dass sie Ver-
handlungen, die zu einem eigenen palästinensischen
Staat führen, und alle diesbezüglichen Bemühungen und
Schritte unterstützt, und dass sie bereit ist, einen palästi-
nensischen Staat gegebenenfalls anzuerkennen – so die
EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009.
In Bezug auf die Grenzen von 1967 hat sie gemein-
sam mit den Partnern in der EU klargestellt, dass sie
keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen,
auch hinsichtlich Jerusalems, anerkennen wird, die nicht
zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind – so die
EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/4153, Frage 53):
Wie wird die Bundesregierung auf die Einreiseverweige-
rung seitens der israelischen Regierung für die Delegation des
Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung in den Gazastreifen am 5. Dezember 2010 reagie-
ren?
Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hatte sich im Vor-
feld der Reise gegenüber den zuständigen israelischen
Stellen für eine Einreise der Delegation in den Gazastrei-
fen eingesetzt.
Nach Verweigerung der Einreise hat die Bundesregie-
rung die Frage am 14. Dezember 2010 im Rahmen eines
Gesprächs des Ständigen Vertreters unserer Botschaft in
Tel Aviv mit dem israelischen Außenministerium in Je-
rusalem aufgenommen.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/4153, Frage 54):
Welche politischen Initiativen wird die Bundesregierung
unternehmen, um die israelische Regierung zu einem Ende
der wirtschaftlichen Blockade des Gazastreifens, mit katastro-
phalen humanitären Konsequenzen für die Bevölkerung, zu
bewegen?
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, setzt sich bereits seit längerem sowohl ge-
genüber dem Staat Israel als auch innerhalb der EU inten-
siv für die Ermöglichung von Exporten aus dem Gaza-
streifen ein. Diese sind für eine nachhaltige Verbesserung
der wirtschaftlichen Lage unerlässlich.
Am 8. Dezember 2010 hat das israelische Sicherheits-
kabinett beschlossen, künftig auch Exporte aus dem Ga-
zastreifen für die Bereiche Landwirtschaft, Möbel und
Textilien zuzulassen. Die israelische Regierung hat an-
gekündigt, diesen Entschluss stufenweise im Rahmen
der damit einhergehenden sicherheitstechnischen und lo-
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istischen Vorbereitungen am Übergang Kerem Shalom
msetzen zu wollen.
Bundesminister Dr. Westerwelle hat diesen Schritt am
0. Dezember 2010 als einen Schritt in die richtige Rich-
ng, um die Abriegelung des Gazastreifens weiter zu lo-
kern, begrüßt und sich für eine rasche und konsequente
msetzung dieser politischen Entscheidung ausgespro-
hen.
Die Situation im Gazastreifen stand auch auf der Ta-
esordnung des Rats für Allgemeine Beziehungen am
3. Dezember 2010. In ihren jüngsten Ratsschlussfolge-
ngen hat die EU erneut die Notwendigkeit einer sofor-
gen, nachhaltigen Öffnung der Übergänge aus und in
en Gazastreifen für humanitäre Hilfe, Waren und Perso-
en bekräftigt und unter anderem erneut ihre Bereit-
chaft erklärt, in enger Zusammenarbeit mit der Palästi-
ensischen Behörde und der israelischen Regierung im
inklang mit der Sicherheitsrats-Resolution 1860 der
ereinten Nationen und auf der Basis des „Agreement
n Movement & Access“ den Wiederaufbau und die
irtschaftlichen Erholung des Gazastreifens zu unter-
tützen.
nlage 22
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/4153, Frage 55):
Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Freilas-
sung der politischen Häftlinge in Kuba engagiert, und inwie-
fern hat sie sich für eine Aufnahme der bereits entlassenen
und ausgewiesenen politischen Exhäftlinge in der Bundesre-
publik Deutschland eingesetzt?
Vorrangiges Ziel der Kubapolitik der Bundesregie-
ng ist die Achtung der Menschenrechte und die Förde-
ng einer demokratischen Entwicklung in Kuba. Des-
alb fordert die Bundesregierung gemeinsam mit ihren
uropäischen Partnern seit langem die Freilassung aller
olitischen Gefangenen in Kuba. Die Bundesregierung
at diese Forderung sowohl in ihren bilateralen
esprächen als auch in Vorbereitung der Treffen der EU
it Kuba im Rahmen des politischen Dialogs mit Nach-
ruck vorgetragen.
Dabei hat sich die Bundesregierung aus humanitären
ründen vorrangig für die Freilassung derjenigen politi-
chen Häftlinge eingesetzt, deren Gesundheitszustand
uch aufgrund der Haftbedingungen in Kuba besonders
ngegriffen war.
Darüber hinaus haben die diplomatischen Vertreter
er Bundesrepublik Deutschland in Havanna den Einsatz
r die Freilassung der politischen Gefangenen durch
ichtbare Zeichen der Solidarität mit den Angehörigen
olitischer Gefangener wie den „Damas de Blanco“ un-
rstrichen.
Zunächst ist festzuhalten, dass die kubanische Regie-
ng aufgefordert ist, auch diejenigen Gefangenen frei-
ulassen, die in Kuba bleiben wollen. Bei der Gruppe der
2 Gefangenen, deren Freilassung im vergangenen
8896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Sommer angekündigt wurde, ist dies mit einer einzigen
Ausnahme bislang nicht erfolgt.
Die Bundesregierung würdigt die Bereitschaft Spaniens,
diejenigen politischen Gefangenen aufzunehmen, die ihr
Land verlassen mussten. Auch aus Sicht der politischen
Gefangenen liegt der Wunsch nach Aufnahme in einem
spanischsprachigen Land, zu dem enge historische und
kulturelle Bindungen bestehen, nahe. Eine Reihe der
sich in Spanien aufhaltenden politischen Gefangenen
soll im Übrigen die Absicht geäußert haben, sich in den
Vereinigten Staaten von Amerika niederzulassen – nicht
zuletzt aufgrund familiärer Verbindungen.
Aufnahmeanträge für Deutschland liegen bislang
nicht vor, gegebenenfalls wäre im Einklang mit den ein-
schlägigen ausländer- und asylrechtlichen Regeln zu ent-
scheiden.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 56 und 57):
Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein
Staat, der dem Nichtverbreitungsvertrag nicht beigetreten ist,
Mitglied der Nuclear Suppliers Group werden darf?
Vertritt der deutsche Botschafter in Indien, Thomas
Matussek, mit seinen Äußerungen, dass Deutschland eine indi-
sche Mitgliedschaft in der Nuclear Suppliers Group unterstützt
und die Bedingungen hierfür erfüllt seien – newkerala.com,
6. Dezember 2010 –, die Position der Bundesregierung, und
welche Bedingungen müssen für die Aufnahme eines Staates
in die Nuclear Suppliers Group aus Sicht der Bundesregierung
erfüllt sein?
Zu Frage 56:
Die Bundesregierung betrachtet den Nuklearen Nicht-
verbreitungsvertrag, NVV, als Eckpfeiler des internatio-
nalen Nichtverbreitungsregimes.
Die Bundesregierung hat die 2008 unter deutschem
Vorsitz beschlossene Nuclear-Suppliers-Group-Ausnah-
meregelung für die Republik Indien mitgetragen, da sie
das Ziel hat, Indien näher an das internationale Nichtver-
breitungsregime heranzuführen.
Die Nuclear Suppliers Group ist eine Gruppe von Staa-
ten, die sich zusammengeschlossen haben, um die weitere
Verbreitung von Kernwaffen in der Welt durch eine aktive
und koordinierte Exportkontrollpolitik zu verhindern. Sie
arbeitet auf der Grundlage des Einstimmigkeitsprinzips.
Dies macht es erforderlich, gemeinsam mit unseren Part-
nern immer wieder den Konsens zu suchen.
Zu Frage 57:
Die zitierten Äußerungen sind von der indischen
Presse aus dem Zusammenhang gerissen und missver-
ständlich wiedergegeben worden.
Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in
der Republik Indien, Thomas Matussek, hat erläutert,
dass die Bundesregierung die weitere Heranführung Indi-
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ns an das internationale Nichtverbreitungsregime nach-
rücklich unterstützt. An dieser Position der Bundes-
gierung hat sich nichts geändert.
nlage 24
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/4153, Frage 58):
Sind die aktuellen Diskussionen um den Einsatz einer EU-
Battle-Group zur Verstärkung der Mission der Vereinten Na-
tionen im Sudan, UNMIS, als Indiz zu werten, dass Bundes-
regierung und EU davon ausgehen, dass bis zum vorgesehe-
nen Termin für die Referenden über die Unabhängigkeit des
Südsudan am 9. Januar 2011 weder der zukünftige Grenzver-
lauf noch die offenen Fragen bezüglich der Wählerregistrie-
rung – die entscheidend für den Ausgang der Referenden sein
dürften – abschließend geklärt sind, also nicht mit einem rei-
bungslosen Ablauf und einer anschließenden Anerkennung
des Referendums durch die beteiligten Parteien zu rechnen ist,
und wird die Bundesregierung einen Einsatz einer EU-Battle-
Group befürworten (bitte begründen)?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen An-
ss für eine Diskussion über den Einsatz einer EU Battle
roup zur Verstärkung der Mission der Vereinten Natio-
en im Sudan, UNMIS.
Die Wählerregistrierung im Sudan für das Referen-
um über die Unabhängigkeit des Südsudans wurde am
. Dezember 2010 abgeschlossen. Es wurden keine grö-
eren Unregelmäßigkeiten von den internationalen
ahlbeobachtern gemeldet.
Die Verhandlungen zwischen Nord- und Südsudan
ber die noch offenen Fragen wie zum Beispiel den
renzverlauf gehen unter der Mediation der Afrikani-
chen Union und des Vermittlers Thabo Mbeki weiter.
Nord- und Südsudan haben mehrfach versichert, dass
ie das Referendum pünktlich durchführen und die Er-
ebnisse anerkennen werden. Risiken, bedingt durch die
thnischen und politischen Spannungen im Land, blei-
en.
nlage 25
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 59):
Ist der Bundesregierung die Aussage von Navanethem
Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Men-
schenrechte, bekannt, die hinsichtlich der Vorgänge um die In-
ternetplattform WikiLeaks gegenüber der Nachrichtenagentur
Reuters ihre Besorgnis über Berichte von Druck, der auf Fir-
men ausgeübt wurde, darunter Banken, Kreditkartenunterneh-
men und Internet-Service-Provider, um die Finanzströme zu
WikiLeaks zu unterbrechen und das Hosting der Website zu
unterbinden, zum Ausdruck brachte, da man ihrer Ansicht
nach diese Maßnahmen als Versuch interpretieren könne, die
Plattform von der Veröffentlichung abzuhalten, wodurch das
Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werden würde,
und teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
Der Bundesregierung ist die Meldung der Nachrich-
nagentur Reuters über die Aussagen der VN-Hoch-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8897
(A) )
)(B)
komissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, zum Fall
WikiLeaks bekannt.
Der Schutz der Menschenrechte ist ein Grundpfeiler
deutscher Außenpolitik. Dabei kommt der Meinungs-
freiheit ein hoher Stellenwert zu.
Frau Pillay hat dem Reuters-Bericht zufolge – zu
Recht – darauf hingewiesen, dass der Fall WikiLeaks die
schwierige menschenrechtliche Frage der Ausbalancie-
rung des Rechtes auf Meinungs- und Informationsfrei-
heit sowie des Schutzes der nationalen Sicherheit bzw.
der öffentlichen Ordnung aufwirft. Im Fall WikiLeaks
geht es außerdem um den notwendigen Schutz der Ver-
traulichkeit diplomatischen Schriftverkehrs.
In diesem Licht wird auch die Bundesregierung den
weiteren Verlauf des Falles WikiLeaks und die Reak-
tionen darauf aufmerksam beobachten.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153,
Frage 60):
Inwiefern sieht die Bundesregierung – auch im Lichte des
deutschen Informationsfreiheitsgesetzes und dessen oftmals
unzureichender Umsetzung in der Praxis – einen Zusammen-
hang zwischen einem berechtigten Transparenzanspruch der
Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen durch Platt-
formen wie WikiLeaks, und teilt die Bundesregierung die An-
sicht des Fragestellers, dass öffentliche Verwaltungen durch
eine erhöhte Transparenz dem grundsätzlich berechtigten
Transparenzanspruch besser entgegenkommen müssten?
Ein solcher Zusammenhang ist nicht erkennbar. Ins-
besondere soweit in der Frage eine unzureichende Um-
setzung des Informationsfreiheitsgesetzes unterstellt und
eine mangelnde Transparenz der öffentlichen Verwal-
tung behauptet wird, ist dies nicht nachvollziehbar. Ne-
ben dem Informationsfreiheitsgesetz, das sich in der Pra-
xis bewährt hat, bestehen unzählige Regelungen, die
dem Informations- und Transparenzinteresse der Bürge-
rinnen und Bürgern dienen. Hierzu zählen nicht nur das
Verbraucherinformationsgesetz, VIG, und das Umwelt-
informationsgesetz, UIG, sondern auch die Informa-
tionsrechte der Presse bis hin zu den verfahrensrechtli-
chen Auskunftsansprüchen für Beteiligte.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4153, Frage 61):
Wie hat die Bundesregierung die Stiftung Deutsches Sport &
Olympia Museum bzw. das Museum in Köln selbst seit Grün-
dung im Jahr 1999 unterstützt, und wie wird sie es künftig tun?
Die Bundesregierung hat für die Errichtung des Deut-
schen Sport- und Olympia-Museums in Köln 5,92 Millio-
nen DM, 3 Millionen Euro, zur Verfügung gestellt. Eine
weitere Beteiligung, insbesondere an den Betriebs- und
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olgekosten, erfolgte nicht und ist auch künftig nicht be-
bsichtigt.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
rucksache 17/4153, Frage 62):
Welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, von denen
türkische Staatsangehörige betroffen sind, wurden nach dem
1. Dezember 1980 entgegen Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80
des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Ent-
wicklung der Assoziation EWG/Türkei in der Weise ver-
schärft, dass eine nach dem 1. Dezember 1980 erfolgte Er-
leichterung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder
– teilweise oder gänzlich – zurückgenommen wurde (verglei-
che Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, C-300/1/09
vom 9. Dezember 2010), und wird die Bundesregierung von
der geplanten Verlängerung der Mindestbestandszeit für ein
eigenständiges Aufenthaltsrecht von Eheleuten von zwei auf
drei Jahre absehen, da dies gegen das genannte Urteil des
EuGH und damit gegen verbindliches Europarecht verstoßen
würde (bitte begründen)?
Die Bundesregierung wertet derzeit das in der Frage-
tellung genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs
om 9. Dezember 2010 aus.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 63):
In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren ge-
gen Journalisten, Blogger oder Inhaber von Webseiten jeweils
wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Geheimnisverrat ermit-
telt, und zu wie vielen Verurteilungen kam es (bitte nach Jah-
ren aufschlüsseln)?
Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, Blogger
der Inhaber von Webseiten und entsprechende Verurtei-
ngen werden in den Strafrechtspflegestatistiken nicht
esondert erfasst. Deswegen sind leider konkrete Anga-
en hierzu nicht möglich.
Erfasst werden nur die wegen Verstoßes gegen
353 b des Strafgesetzbuchs insgesamt verurteilten Per-
onen. Dies waren im Jahr 2007 11 Personen, im Jahr
008 27 Personen und im Jahr 2009 15 Personen.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des
bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4153,
rage 64):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von einigen
Wissenschaftlern, die in Bezug auf § 52 a des Urheberrechts-
gesetzes davon sprechen, dass die Auslegung und Anwen-
dung des § 52 a häufig nicht verfassungskonform und darüber
hinaus europarechtswidrig sei, und sind der Bundesregierung
Fälle bekannt, in denen der § 52 a durch Universitäten in einer
unrechtmäßigen Form angewendet worden ist?
8898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
§ 52 a des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, erlaubt die
Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in
schulischen und universitären Intranets. Der Bundes-
regierung sind keine Entscheidungen der Rechtsprechung
bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Auslegung und
Anwendung von § 52 a UrhG etwa an Universitäten
nicht verfassungskonform erfolge.
Europarechtlich ist daran zu erinnern, dass § 52 a UrhG
mit dem sogenannten Ersten Korb der Urheberrechts-
reform eingeführt wurde, mit dem die Richtlinie „Ur-
heberrecht in der Informationsgesellschaft“, Richtlinie
2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte
des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in
der Informationsgesellschaft, umgesetzt wurde. Dabei
hatte der Gesetzgeber im Interesse von Unterricht und
Wissenschaft von der Möglichkeit des Art. 5 Abs. 3
Buchstabe a der Richtlinie Gebrauch gemacht, die Nut-
zung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gesetz-
lich für zulässig zu erklären; er hat jedoch zugleich auch
den berechtigten Interessen der Schulbuchverlage und
der wissenschaftlichen Verlage Rechnung getragen und
die Voraussetzungen des § 52 a UrhG restriktiv formu-
liert. So erlaubt § 52 a UrhG lediglich, dass „kleine Teile
eines Werkes“, „Werke geringen Umfangs“ sowie „ein-
zelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften“ durch
einen abgegrenzten Personenkreis genutzt werden.
Ferner dürfen für den Unterrichtsgebrauch an Schulen
bestimmte Werke stets nur mit Einwilligung des Berech-
tigten genutzt werden. Weitere Einschränkungen gelten
für die Nutzung von Filmwerken.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4153, Fragen 65 und 66):
Ist die Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass,
UStAE, zu § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes, UStG, unter
Punkt 4.21.2 – Ergänzungsschulen –, Abs. 3 Satz 2 derart zu
verstehen, dass sämtliche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1
bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Maßnahmen zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung) – gegebenenfalls
auch in Kombination – umsatzsteuerbefreit sind, und, wenn
nein, welche Varianten bzw. Kombinationen sind von der Um-
satzsteuerbefreiung ausgenommen?
Welche Rechtssicherheit ist für eine durchführende Bil-
dungseinrichtung gegeben, wenn sie gemäß der Steuerbefrei-
ungsregelungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuch-
stabe bb UStG – Leistungen privater Schulen und anderer
allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen – von
der zuständigen Landesbehörde für eine bestimmte Maß-
nahme eine derartige Bescheinigung erhalten hat?
Zu Frage 65:
Ja, die von Ihnen angesprochene Regelung im Umsatz-
steuer-Anwendungserlass ist so zu verstehen, dass sämt-
liche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB III
(Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie-
derung) – gegebenenfalls auch in Kombination, umsatz-
steuerbefreit sind. Eine Differenzierung nach Einzel-
maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen ist nicht
erforderlich.
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u Frage 65:
Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde
indet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
ls Grundlagenbescheid die Finanzverwaltung hinsicht-
ch der Frage, ob und für welchen Zeitraum die Bil-
ungseinrichtung auf einen Beruf oder auf eine vor einer
ristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende
rüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Die Finanzbehör-
en entscheiden jedoch in eigener Zuständigkeit, ob die
oraussetzungen der Steuerbefreiung im Übrigen vorlie-
en. Dazu gehören laut Bundesfinanzhof insbesondere
ie Voraussetzungen einer allgemeinbildenden oder be-
fsbildenden Einrichtung.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 67):
Welche Neuregelung plant die Bundesregierung bei der
Verlustverrechnung nach dem vorläufigen Beschluss des Bun-
desfinanzhofs vom 26. August 2010, und welche Maßnahmen
strebt die Bundesregierung diesbezüglich zur Kompensation
von Einnahmeausfällen bei Bund, Länder und Kommunen
an?
Im Beschluss vom 26. August 2010 (I B 49/10) hält
er BFH die sogenannte Mindestgewinnbesteuerung
ach § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG im Grundsatz für verfas-
ungskonform. Er äußert aber nach summarischer Prü-
ng Zweifel, ob das Zusammenwirken der Mindest-
ewinnbesteuerung mit gesetzlichen Regelungen, die in
peziellen Konstellationen wie zum Beispiel bei einem
nteilseignerwechsel an einer Kapitalgesellschaft zum
egfall von Verlustvorträgen führen, verfassungsrechtli-
hen Anforderungen genügt.
Der Beschluss ist in einem Verfahren zum vorläufigen
echtsschutz (Aussetzung der Vollziehung eines Steuer-
escheids) ergangen. Vorläufiger Rechtsschutz wird da-
ei bereits dann gewährt, wenn bei summarischer Prü-
ng des angefochtenen Steuerbescheids gewichtige
ründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsi-
herheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken.
s bleibt abzuwarten, ob der BFH seine Rechtsauffas-
ung auch in einem Hauptsacheverfahren aufrechterhält.
Übrigen sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU,
SU und FDP eine Prüfung der Neustrukturierung der
egelungen zur Verlustverrechnung vor, die auch die
indestgewinnbesteuerung einschließt.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 68):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung als
Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission vom
30. September 2010 im Vertragsverletzungsverfahren
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8899
(A) )
)(B)
(Nr. 2008/4909) bezüglich der Organschaft und in welchem
Zeitrahmen?
Im Vertragsverletzungsverfahren zur Organschaft
(VVV 2008/4909) greift die Europäische Kommission
eine Vorschrift auf, nach der als Organgesellschaft nur
Kapitalgesellschaften in Betracht kommen, die sowohl
ihren Sitz als auch den Ort der Geschäftsleitung im In-
land haben (sogenannter doppelter Inlandsbezug). Es
handelt sich dabei lediglich um eine Detailfrage inner-
halb der deutschen Organschaftsregelungen; die Organ-
schaftsregelungen werden – wie die Europäische Kom-
mission ausdrücklich klarstellt – in ihrer Gesamtheit von
der Europäischen Kommission nicht beanstandet.
Die Bundesrepublik Deutschland hat zu der mit Grün-
den versehenen Stellungnahme der Europäischen Kom-
mission vom 30. September 2010 Stellung genommen. In
dieser Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass
der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die Prüfung
der Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungs-
systems anstelle der bisherigen Organschaft vorsieht. In
diesem Zusammenhang wird auch die im Vertragsverlet-
zungsverfahren angesprochene Detailfrage aufgegriffen.
Das Bundesministerium der Finanzen wird bis Sep-
tember 2011 Vorschläge zu dem Prüfauftrag aus dem
Koalitionsvertrag vorlegen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4153, Frage 69):
Welche Einzeldaten sind den Finanzbehörden bekannt, die
im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dem Steu-
erpflichtigen bereitgestellt werden können, und bezieht sich
die von der Bundesregierung angestrebte vorausgefüllte
Steuererklärung lediglich auf Fälle der Onlineerklärung via
Elster oder auch auf die Zusendung von vorausgefüllten Vor-
drucken an den Steuerpflichtigen auch vor dem Hinblick einer
Differenzierung zwischen Steuerpflichtigen als natürliche
Personen mit Neben- bzw. Haupteinkünften und der Besteue-
rung von juristischen Personen?
Bund und Länder streben seit geraumer Zeit an, das
Besteuerungsverfahren grundlegend zu modernisieren,
um die Qualität des Steuervollzugs zu verbessern und
Bürokratiekosten abzubauen. Um dies zu erreichen, sol-
len sukzessive für möglichst alle Phasen im Besteue-
rungsprozess IT-basierte Verfahren entwickelt und ange-
boten werden.
In diesem Zusammenhang soll auch eine elektronisch
vorausgefüllte Einkommensteuererklärung zum Einsatz
kommen, die über das Verfahren Elster zu Beginn für
das ElsterOnlinePortal und im Anschluss daran sowohl
für die kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung
„ElsterFormular“ als auch für kommerzielle Software-
produkte als Service angeboten werden soll. Die der
Finanzverwaltung bereits vorliegenden aktuellen Daten
des Veranlagungsjahres sollen automatisch in den richti-
gen Feldern der Erklärung beigesteuert werden. Macht
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er Steuerpflichtige von dem Serviceangebot Gebrauch,
ft er seine Erklärung im Internet ab und sendet sie nach
rüfung und gegebenenfalls Ergänzung an die Finanzbe-
örde zurück.
Damit eine „Vorausgefüllte Steuererklärung“ bei den
ürgerinnen und Bürgern auf breite Akzeptanz stößt, ist
in solider Datenbestand für die Voreintragungen (soge-
annte eBeleg-Daten) Voraussetzung. Wichtige Schritte
ur Verbreiterung der von der Finanzverwaltung beizu-
teuernden Datenbasis wurden bereits unternommen. So
urden insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur
lektronischen Übermittlung der Daten der Rentenbe-
ugsmitteilungen, der Bescheinigungsdaten über Lohn-/
ntgeltersatzleistungen, über geleistete Altersvorsorge-
eiträge, über Beiträge zur privaten und gesetzlichen
asiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie über
uwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) ge-
chaffen. Eine Verordnung zur Übermittlung von Be-
cheinigungsdaten über vermögenswirksame Leistungen
t in Vorbereitung.
Insgesamt handelt es sich um ein technisch sehr an-
pruchsvolles Vorhaben. Deshalb wird die Bereitstellung
er eBeleg-Daten stufenweise erfolgen. In der ersten
tufe sollen die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung,
us Lohnersatzleistungen und Rentenbezugsmitteilun-
en bereitgestellt werden. Nach Verfügbarkeit weiterer
aten wird das Angebot dann jährlich ausgebaut. Ange-
trebt wird, für das Gros der Bürgerinnen und Bürger
ine weitgehend papierlose Kommunikation zwischen
teuerbürger und Finanzverwaltung bis 2013 zu errei-
hen.
Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
t die Zielsetzung einer möglichst weitgehend ohne zu-
ätzlichen Erfassungsaufwand und den damit verbunde-
en Reibungsverlusten und zeitlichen Verzögerungen
tattfindenden Kommunikation zwischen Bürgerinnen
nd Bürgern auf der einen und der Finanzverwaltung auf
er anderen Seite verbunden. Eine vorausgefüllte Papier-
teuerklärung ist daher nicht vorgesehen.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
rucksache 17/4153, Frage 70):
Welcher Vereinfachungseffekt bei Anhebung des Arbeit-
nehmerpauschbetrages auf 1 000 Euro tritt bei Steuerpflichti-
gen mit tatsächlichen Werbungskosten unter 920 Euro hin-
sichtlich des Erfordernisses der Belegpflichten ein, und stimmt
die Bundesregierung zu, dass in den genannten Fällen die Er-
höhung des Pauschbetrages zu Mitnahmeeffekten führt?
Eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf
000 Euro wird zusätzlich gut eine halbe Million Ar-
eitnehmer von Einzelnachweisen befreien. Die von Ih-
en im Übrigen angesprochenen Effekte können bei je-
em steuerlichen Pauschbetrag eintreten.
8900 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 71):
Wie berechnete die Bundesregierung die in ihrer Initiative
zur Steuervereinfachung geplanten aufkommensneutralen
Entlastungen von rund 4 Milliarden Euro für Unternehmen
– vergleiche Pressemeldungen vom 10. Dezember 2010 – im
Genauen – bitte komplette Maßnahmen auflisten und finan-
zielle Wirkungen im Detail aufschlüsseln –, und wie will die
Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich kleine und
mittlere Unternehmen von den Entlastungen profitieren?
Das vorgesehene Paket gesetzlicher Maßnahmen zur
Steuervereinfachung zielt im Verbund mit flankierenden
untergesetzlichen Maßnahmen im Besteuerungsverfah-
ren in erster Linie darauf ab, ein Weniger an Erklärungs-
und Prüfaufwand und ein Mehr an Vorhersehbarkeit und
Planungssicherheit zu bewirken. Die damit verbundene
finanzielle Steuerentlastung ist mit Blick auf die Situa-
tion der öffentlichen Haushalte auf ein verkraftbares
Maß begrenzt worden. Oberste Priorität hat die Einhal-
tung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und damit
die Umsetzung des von der Bundesregierung eingeschla-
genen konsequenten Konsolidierungskurses. Aber auch
wenn nur eine begrenzte monetäre Steuerentlastung
möglich ist, so wird die Gesamtbelastung von Bürgern
und Unternehmen durch die Vereinfachungsmaßnahmen
deutlich gesenkt: Allein die Unternehmen in Deutsch-
land werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur
Steuervereinfachung um circa 4 Milliarden Euro pro
Jahr an Bürokratieaufwand entlastet.
Die ausgewiesenen Bürokratiekosteneinsparungen in
Höhe von circa 4 Milliarden Euro pro Jahr beruhen im
Wesentlichen auf der geplanten „Erleichterung bei der
elektronischen Rechnungsstellung“ im Umsatzsteuerrecht.
Nachstehend die weiteren Maßnahmen mit relevanten
zahlenmäßig bezifferten Bürokratiekosteneinsparungen
für die Wirtschaft:
– Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in der
Forstwirtschaft durch Verzicht auf amtlich anerkann-
tes Betriebsgutachten oder Betriebswerk als Voraus-
setzung für die Feststellung des Nutzungssatzes für
die ermäßigte Besteuerung – Bürokratiekosteneinspa-
rungen in Höhe von 0,7 Millionen Euro;
– elektronische Abgabe der Erklärung zur Körper-
schaftsteuerzerlegung – Bürokratiekosteneinsparun-
gen in Höhe von 1 Million Euro.
Die Erleichterung bei der elektronischen Rechnungs-
stellung verteilt sich wiederum auf drei einzelne Infor-
mationspflichten: Ausstellung von Rechnungen – für die
gesetzlich bestehende Pflicht, für Umsätze an andere
Unternehmen Rechnungen zu erteilen, schlägt die vorge-
sehene elektronische Rechnungserteilung durch, Ver-
zicht auf die qualifizierte elektronische Signatur bei
elektronisch übermittelten Rechnungen – Unternehmen,
die diese weiter benutzen wollen, dürfen dies – und Auf-
bewahrung von Rechnungen – elektronisch erstellte und
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bersandte Rechnungen brauchen nicht in Papierform
ufbewahrt zu werden.
Die Entlastung bei der elektronischen Rechnungsstel-
ng kommt allen Unternehmen zugute, die die Vereinfa-
hung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die übrigen
aßnahmen.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 72):
Gibt es konkrete Kompensationsgeschäfte – wie etwa, von
der Rheinischen Post am 9. Dezember 2010 veröffentlicht, ein
Einlenken Deutschlands beim Euro-Rettungsschirm –, die im
Gegenzug zum Zugeständnis der anderen EU-Staaten an
Deutschland bei den Kohlebeihilfen gemacht werden, und,
wenn ja, welche?
Die Bundesregierung hat sich mit großem Nachdruck
afür eingesetzt, dass die auf nationaler Ebene verein-
arten Regelungen für ein sozialverträgliches Auslaufen
es subventionierten heimischen Steinkohlenbergbaus
is Ende 2018 durch einen entsprechenden EU-Beihilfe-
hmen abgesichert werden. Ich bin sehr zufrieden, dass
ies mit überzeugenden Argumenten inzwischen gelun-
en ist. Ein Zusammenhang mit anderen zurzeit auf EU-
bene diskutierten Dossiers wurde dabei nicht herge-
tellt.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
rucksache 17/4153, Frage 73):
Wie viele Verwaltungsanweisungen wurden durch das
Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2000 bis 2010
hinsichtlich eines vereinfachten Spendennachweises bei Na-
turkatastrophen erlassen – bitte differenziert nach Jahren –,
und welchen Effekt misst die Bundesregierung einer Verkür-
zung der Aufbewahrungszeiten auf deutlich unter zehn Jahre
für Belege für Privatpersonen bzw. Gewerbetreibende zu?
Zum ersten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel-
ng:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden
er Länder hat das Bundesministerium der Finanzen im
ahr 2010 Verwaltungsanweisungen zur Unterstützung
er Opfer des Erdbebens in Haiti im Januar 2010, verglei-
he BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010, und zur Unter-
tützung der Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan im
ommer 2010, vergleiche BMF-Schreiben vom 25. Au-
ust 2010, als Hilfsmaßnahme zur Beseitigung der bei
iesen Katastrophen entstandenen beträchtlichen Schä-
en herausgegeben. Diese BMF-Schreiben regelten unter
nderem auch Erleichterungen zum Spendennachweis
ei Naturkatastrophen.
Im Jahr 2002 erging ein bundeseinheitlich abgestimm-
r Katastrophenerlass zur Unterstützung der Opfer der
ochwasserkatastrophe im August 2002, die in weiten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8901
(A) )
)(B)
Teilen des Bundesgebiets erhebliche Schäden hervorge-
rufen hat, vergleiche BMF-Schreiben vom 1. Oktober
2002. Weitere Katastrophenerlasse wurden durch das
Bundesministerium der Finanzen zur Hilfe der Opfer der
Seebebenkatastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indo-
nesien, Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myan-
mar), Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellen
sowie in Kenia, Tansania und Somalia, vergleiche BMF-
Schreiben vom 14. Januar 2005, sowie zur Unterstützung
der Opfer des Hurrikans Katrina im Süden der USA im
Sommer 2005, vergleiche BMF-Schreiben vom 19. Sep-
tember 2005, herausgegeben.
Eine ausführliche Aufzählung der seit dem Jahr 2000
erlassenen Verwaltungsanweisungen zur Regelung
steuerlicher Erleichterungen in Katastrophenfällen war
in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider
nicht möglich.
Zum zweiten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel-
lung:
Nach den Vorschriften der Abgabenordnung, AO, ha-
ben Unternehmen Bücher und Aufzeichnungen sowie
alle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung
sind, sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren.
Eine entsprechende Aufbewahrungspflicht ergibt sich
auch aus § 257 Handelsgesetzbuch, HGB.
Für Steuerpflichtige, deren Summe der positiven
Überschusseinkünfte mehr als 500 000 Euro im Kalen-
derjahr beträgt, sieht § 147 a AO eine sechsjährige Auf-
bewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Unterlagen
über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden
Einnahmen und Werbungskosten vor. Demgegenüber ha-
ben „Privatpersonen“ nur bei ganz bestimmten Sachver-
halten eine Aufbewahrungspflicht, wie zum Beispiel bei
Rechnungen im Zusammenhang mit Vermietungsein-
künften.
Die Bundesregierung definiert in ihrem Kabinettsbe-
schluss vom 27. Januar 2010 die „Harmonisierung und
Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen
nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht“ als eines von acht
Projekten in prioritären Lebens- und Rechtsbereichen, in
denen die Erzielung spürbarer Vereinfachungen geprüft
werden. Dabei werden wir auch untersuchen, inwieweit
bestehendes Vereinfachungspotenzial tatsächlich umge-
setzt werden kann, denn Unterlagen werden nicht nur aus
handels-, steuer- oder sozialrechtlichen Gründen aufbe-
wahrt. Hinzu kommt eine Rechtsfolgenabschätzung, in
der wir die Auswirkungen von potenziellen Rechtsände-
rungen auf das Normengefüge beurteilen müssen. Es han-
delt sich um einen laufenden Prozess. Ergebnisse können
naturgemäß erst bei Abschluss des Projektes vorliegen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU)
(Drucksache 17/4153, Frage 74):
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Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
ihrer Breitbandstrategie und der Tatsache, dass die Mobil-
funkanbieter beim Breitbandausbau – LTE-Technologie – eine
tragende Rolle spielen sollen, dass die Bundesnetzagentur die
Terminierungsentgelte für die Mobilfunkanbieter auf die
Hälfte gesenkt hat, obwohl eine solche drastische Senkung
ungewöhnlich ist – bisher waren 16 bis 19 Prozent schon
viel –, und dadurch den Mobilfunkanbietern möglicherweise
Erlöse für Investitionen in den Breitbandausbau fehlen?
Die Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf
asis der gesetzlichen Grundlagen. Daher kann die Bun-
esregierung zu der genannten Entscheidung inhaltlich
icht Stellung nehmen. Allerdings erwartet die Bundes-
gierung, dass der Ausbau von mobilem Breitband un-
eachtet der Entscheidung der Bundesnetzagentur weiter
oranschreiten wird.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab-
eordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/4153,
rage 75):
Wann wird die Bundesregierung den CCS-Gesetzentwurf
vorstellen, und wie sollen die Kompetenzen für die Bundes-
länder geregelt werden?
Die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parla-
ents und des Rates vom 23. April 2009 über die geolo-
ische Speicherung von Kohlendioxid muss bis 25. Juni
011 umgesetzt werden. Eine zügige Kabinettsbefassung
es gemeinsamen CCS-Referentenentwurfs des BMU
nd des BMWi zur Umsetzung der Richtlinie in nationa-
s Recht wird angestrebt. In Einzelfragen ist die Mei-
ungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht
bgeschlossen.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
rucksache 17/4153, Frage 76):
Weshalb wird bei der Leistungserbringung für Schulaus-
flüge und Klassenfahrten auf Gutscheine verwiesen, obwohl
der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Ge-
setzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – vor-
sieht, dass für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten über-
nommen werden?
Die Leistungserbringung durch Gutscheine schließt
ine Übernahme der tatsächlichen Kosten ein. Der Gut-
chein ist das Versprechen des Leistungsträgers, für die
rbringung der im Gutschein genannten Leistungen die
ntsprechende Vergütung zu zahlen. Steht die Höhe der
ergütung zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht
st, steht dies einer Erteilung des Zahlungsversprechens
icht entgegen, wenn die Vergütungshöhe bestimmbar
t.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Gesetz-
ntwurf für mehrtägige Klassenfahrten sowohl im
egierungsentwurf als auch in der vom Bundestag be-
8902 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
schlossenen Fassung in Art. 2, § 29 vorsieht, dass mehr-
tägige Klassenfahrten – wie bisher auch – durch Geld-
leistung gedeckt werden können.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/4153, Frage 77):
Nach welchen Kriterien soll ein persönlicher Berater im
Jobcenter über den individuellen Bedarf für die Art der Lern-
förderung entscheiden, sofern keine Empfehlung eines Fach-
lehrers vorliegt, und ab wann stehen hierfür geschulte Mitar-
beiter zur Verfügung?
Ausgangspunkt für die Feststellung des Bedarfes für
Lernförderung ist regelmäßig die fachkundige Stellung-
nahme einer Lehrerin oder eines Lehrers. Auch für die
Frage, ob schulische Angebote ausreichen, um festge-
stellte Lerndefizite zu beheben, werden regelmäßig An-
gaben aus der Schule erforderlich sein. Stellen Lehrerin-
nen und Lehrer oder andere fachkundige Personen
Lerndefizite fest, die durch Lernförderung behoben wer-
den können, und liegen die weiteren Anspruchsvoraus-
setzungen vor, so haben die Mitarbeiterinnen oder Mit-
arbeiter der Jobcenter die erforderliche Lernförderung zu
bewilligen. Ihnen steht dabei kein Ermessensspielraum
zur Verfügung.
Die Bundesagentur für Arbeit wird zur Feststellung
des Lernförderbedarfes ein Formular „Bestätigung der
Schule“ bereitstellen, das die für das Jobcenter erforder-
lichen Entscheidungsgrundlagen enthält und als Nach-
weis der Leistungsvoraussetzungen dient. Daneben sind
besondere personelle Maßnahmen zur Umsetzung der
Lernförderung nicht erforderlich und auch nicht beab-
sichtigt.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/4153, Fragen 78 und 79):
Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf
zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgenom-
mene unterschiedliche Altersgrenze beim Bildungs- und Teil-
habepaket von 18 Jahren einerseits und 25 Jahren anderer-
seits?
Welche Basisleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-
paket werden ab 1. Januar 2011 flächendeckend bundesweit
durch die Jobcenter angeboten?
Zu Frage 78:
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterteilen
sich in Bedarfe, die nur im Zusammenhang mit dem
Schulbesuch auftreten können – Schulausflüge, Schulbe-
darf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittags-
verpflegung – und solche, die eine Teilhabe am sozialen
und kulturellen Leben ermöglichen sollen. Da der Schul-
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esuch nicht zwingend mit Vollendung des 18. Lebens-
hres endet, musste die Altersgrenze für diese Leistun-
en angehoben werden. Entsprechend der bestehenden
ystematik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wurde
ie Vollendung des 25. Lebensjahres als Altersgrenze
ingeführt. Die Altersgrenze wurde im Zweiten Buch
ozialgesetzbuch auf Beschlussempfehlung des Bundes-
gsausschusses für Arbeit und Soziales vom 15. Februar
006, Bundestagsdrucksache 16/688, mit dem Gesetz
ur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
um 1. Juli 2006 eingeführt.
u Frage 79:
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind Teil des
esetzentwurfs zur Ermittlung von Regelbedarfen und
ur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozial-
esetzbuch. Der Bundesrat wird am 17. Dezember 2010
ber den Entwurf abstimmen. Bei Zustimmung durch
en Bundesrat und Verkündung des Gesetzes im Bun-
esgesetzblatt vor dem 1. Januar 2011 werden die Bil-
ungs- und Teilhabeleistungen bundesweit durch die
obcenter angeboten. Für das Schulbasispaket ist ein In-
rafttreten erst zum 1. August 2011 vorgesehen, da die
eistungen für das laufende Schuljahr bereits im August
010 im Rahmen des existenten Schulbedarfspakets aus-
ezahlt worden sind.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
rucksache 17/4153, Fragen 80 und 81):
Ist für das Bildungspaket – Leistungen zu Bildung und
Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – eine
Deckelung vorgesehen, und wie gestaltet sich die Regelung
für Geringverdiener?
Wie hoch sind die Umsetzungskosten – Personal- und Ver-
waltungskosten – an den Gesamtkosten des Bildungspaketes?
u Frage 80:
Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28
GB II in der Fassung des Gesetzentwurfs sind – mit
usnahme des Schulbasispakets und der Leistung zur
ozialen und kulturellen Teilhabe – nicht der Höhe nach
egrenzt. Eine Begrenzung ergibt sich aber mittelbar
ufgrund der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen bei-
pielsweise dann, wenn als Zuschuss zum Mittagessen
ur die Differenz zwischen Eigenanteil und Preis des
ittagessens gezahlt wird.
Eine Sonderregelung nur für Geringverdiener gibt es
icht. Geringverdiener können erwerbstätige hilfebe-
ürftige Jugendliche oder Eltern sein, die Arbeitslosen-
eld II beziehen, oder kinderzuschlagsberechtigte El-
rn. Diese sind genauso anspruchsberechtigt wie auch
eistungsberechtigte nach dem SGB XII. Die Leistun-
en für Bildung und Teilhabe sind im Bundeskindergeld-
esetz und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – jeweils
der Fassung des Gesetzentwurfs – unterschiedlich
usgestaltet. Neben den oben bereits genannten Leistun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8903
(A) )
)(B)
gen werden im Bundeskindergeldgesetz auch die Leis-
tungen für die Schülerbeförderung in pauschalierter
Höhe erbracht. Grundsätzlich gilt das Folgende: Sofern
– nach Berücksichtigung vorrangiger Bedarfe – noch zu
berücksichtigendes Einkommen vorhanden ist, deckt es
die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und vermindert
den Leistungsanspruch entsprechend.
Zu Frage 81:
Die Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepakets
in den Bereichen SGB II, SGB XII und dem Kinderzu-
schlag nach dem Bundeskindergeldgesetz belaufen sich
auf rund 740 Millionen Euro.
Im Verwaltungsbereich werden die Mehraufwendun-
gen für die Leistungsträger der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende aufgrund der Einführung der Leistungen
für Bildung und Teilhabe auf rund 135 Millionen Euro
im Jahr 2011 und auf 110 Millionen Euro ab dem Jahr
2012 geschätzt.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/4153, Fragen 82 und 83):
Wie viel zusätzliches Personal wird den Grundsicherungs-
stellen zur Umsetzung des Bildungspaketes – Leistungen zu
Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
buch – zur Verfügung gestellt – bitte nach Bundesländern auf-
gliedern –, und ab welchem Zeitpunkt steht dieses vollständig
zur Verfügung?
Nach welchen Kriterien wird das Personal eingesetzt, und
ist für den Fall, dass ab dem 1. Januar 2011 das Bildungspaket
noch nicht umgesetzt werden kann, eine Barauszahlung der
Ansprüche vorgesehen (bitte auch die Höhe der geschätzten
Ansprüche nennen)?
Zu Frage 82:
Um die Mehrbelastungen aufgrund der neuen Auf-
gabe „Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket für Kin-
der“ aufzufangen, wurden im Haushalt 2011 der Bundes-
agentur für Arbeit zusätzlich 1 300 Stellen etatisiert. Die
konkrete Verteilung dieser Stellen auf die Regionaldirek-
tionsbezirke befindet sich derzeit in der Abstimmung
zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales. Diese wird bis
zum Jahresende abgeschlossen.
Zu Frage 83:
Über den konkreten Einsatz des Personals entschei-
den die zukünftigen gemeinsamen Einrichtungen vor
Ort.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz-
gebungsvorhaben vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen
werden kann. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen – mit
Ausnahme des Schulbasispakets und gegebenenfalls der
mehrtägigen Klassenfahrten – keine Geldleistungen und
damit keine Barauszahlung vor.
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nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD)
rucksache 17/4153, Frage 84):
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Praktiken Ar-
beitgeber in der ambulanten Pflege nutzen, um die Bezahlung
des Mindestlohns zu umgehen, und was gedenkt die Bundes-
regierung dagegen zu tun?
Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Ent-
icklung in der Pflegebranche, wie auch in den übrigen
ranchen, in denen ein Mindestlohn nach dem Arbeit-
ehmer-Entsendegesetz eingeführt worden ist. Dazu ge-
ört auch der Bereich der Kontrolle.
Unabhängig davon sieht die Bundesregierung das
ach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zur Verfügung
tehende Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium als
usreichend an.
nlage 47
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 85):
Sieht sich die Bundesregierung durch die bestehende Ge-
setzeslage und die Ausgestaltung der DIMDI-Arzneimittel-
verordnung, DIMDI-AMV, in der Lage, wirksam zu kontrol-
lieren, ob und inwieweit der Antibiotikaeinsatz in der
gewerblichen Tierhaltung zugenommen hat, zumal in der Ge-
flügelindustrie, für die in der DIMDI-AMV aus Datenschutz-
gründen eine Sonderfallregelung festgelegt wurde?
Ziel der DIMDI-Arzneimittel-Verordnung, DIMDI-
MV, ist es, die Abgabemengen von bestimmten Arz-
eimitteln im Rahmen eines Monitorings zu erfassen.
it den durch die Verordnung getroffenen Regelungen
t es möglich, einen Überblick über den Umfang und
ie regionale Verteilung von Antibiotika in Deutschland
u erhalten. Die Daten werden dem Bundesamt für Ver-
raucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfü-
ung gestellt. Diese werden in der Folge mit anderweitig
rzielten Monitoringdaten zu Antibiotikaresistenzen für
ine wissenschaftliche Bewertung der Resistenzsituation
Deutschland herangezogen.
Da die mit der DIMDI-AMV erhobenen Daten einer
isikobewertung dienen und nicht unmittelbar der Über-
achung, müssen diese aus Datenschutzgründen anony-
isiert erhoben werden. Diese Anonymisierung ist
otwendig und behindert nicht – wie in der Frage
nterstellt – eine Risikobewertung des Antibiotikaein-
atzes.
Die in der Frage erwähnte Ausnahmeregelung bei Ge-
ügel bezieht sich auf den Abruf der Daten durch die zu-
tändige oberste Landesbehörde. Die Ausnahme hin-
ichtlich der ausschließlich für Geflügel zugelassenen
ierarzneimittel bei einem Abruf der Daten durch die
änder ist sowohl zum Schutz personenbezogener Daten
ls auch zur Einhaltung der Ermächtigung des Arznei-
ittelgesetzes notwendig. Die Ausnahme läuft dem Ver-
8904 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
(A) )
)(B)
braucherschutzzweck der DIMDI-AMV nicht zuwider.
Der mit der DIMDI-AMV angestrebte Verbraucher-
schutzzweck wird dadurch nicht tangiert, da der Bund
jederzeit auf den vollen Umfang der Daten zurückgrei-
fen kann.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD)
(Drucksache 17/4153, Fragen 86 und 87):
Welche NATO-Länder haben mit welchen militärischen
Kräften in den vergangenen zwölf Monaten aktiv – das heißt
nicht anlässlich von Transiten bzw. Passagen – an der Opera-
tion Active Endeavour, OAE, im Mittelmeer teilgenommen?
Für welche Zeiträume haben diese Kräfte jeweils an der
NATO-Mission OAE teilgenommen?
Zu Frage 86:
An der NATO-Operation Active Endeavour haben in
den vergangenen zwölf Monaten, Dezember 2009 bis
Oktober 2010, folgende NATO-Nationen mit aktiven
Kräftebeiträgen teilgenommen: Dänemark, Frankreich,
Griechenland, Großbritannien, Italien, die Niederlande,
Polen, Portugal, die Türkei, die Vereinigten Staaten von
Amerika, Rumänien sowie Deutschland. Diese Nationen
haben mit Schiffen, U-Booten, Hubschraubern und See-
fernaufklärern zur Operation beigetragen.
Russland und die Ukraine haben als Nicht-NATO-
Länder ebenfalls an der Operation teilgenommen. Da-
rüber hinaus wurden durch das zuständige NATO-
Hauptquartier in Neapel maritime Lage-Informationen
gesammelt, zusammengeführt, ausgewertet und den Mit-
gliedsländern zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 87:
Der NATO-Operation Active Endeavour sind Kräfte
nicht dauerhaft unterstellt. See- und Seeluftstreitkräfte
tragen zu dieser Operation zumeist durch kürzere Unter-
stellungen im Rahmen von begrenzten Schwerpunkt-
operationen, Surge, zur Seeraumüberwachung, Informa-
tionsgewinnung und Präsenz bei. Diese werden in der
Regel für Zeiträume zwischen einer und zwei Wochen
durchgeführt.
In diesen Schwerpunktoperationen werden in erster
Linie die stehenden NATO-Einsatzverbände und die
Flugzeuge aus dem NATO-AWACS-Verband eingesetzt.
Ergänzt wird dies durch Einzelabstellungen, die diese
Operationen verstärken oder eigene begrenzte Überwa-
chungsaufgaben durchführen. In diesem Zusammenhang
leisten auch die deutschen Einheiten im Transit einen
wertvollen Beitrag. Darüber hinaus tragen die Mittel-
meeranrainer durch Bereitschaftskräfte einem kurzfristig
entstehenden Informations- oder Handlungsbedarf Rech-
nung.
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(D
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/4153, Frage 88):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Anhebung der
Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre im Unterhaltsvorschussge-
setz umzusetzen, und inwieweit sind dann mit dieser Ände-
rung des Unterhaltsvorschussgesetzes auch Maßnahmen zur
Entbürokratisierung beim Unterhaltsvorschuss geplant?
Die derzeitige Haushaltslage lässt eine weitere Ver-
lgung des im Frühjahr an die Ressorts versendeten
ntwurfes eines UVG-Neuregelungsgesetzes nicht zu.
nlage 50
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
rucksache 17/4153, Fragen 89 und 90):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht nur im Ge-
schäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, sondern auch in anderen Geschäftsberei-
chen, wie zum Beispiel dem Bundesministerium des Innern
und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von den
Trägern, die an den Extremismuspräventionsprogrammen par-
tizipieren wollen, eine gesonderte Erklärung zur Verfassungs-
treue verpflichtend erwartet und die Träger verpflichtet wer-
den, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und
Projektbeteiligten entsprechend verhalten?
Müssen Träger, die per Verwaltungsakt bereits durch die
zuständigen Behörden als Träger der Jugendhilfe oder als Trä-
ger der politischen Bildung staatlich anerkannt sind, ebenfalls
eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben, und wird
diese Erklärung auch von Trägern, die zum Beispiel in der Er-
innerungsarbeit bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien oder in den Bereichen der Jugendhilfe
sowie der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung ge-
fördert werden, abverlangt?
u Frage 89:
Ja, das trifft zu. Das Bundesinnenministerium ver-
ngt beispielsweise in seinem Programm „Zusammen-
alt durch Teilhabe“ ebenfalls eine Erklärung, mit der
ie Träger sich dazu verpflichten, eine dem Grundgesetz
rderliche Arbeit zu leisten und sich zu der freiheitli-
hen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
eutschland zu bekennen. Sie erklären zudem damit, da-
r Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und Pro-
ktbeteiligten den Zielen des Grundgesetzes verpflich-
n.
u Frage 90:
Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnen-
inisterium verlangen die Unterzeichnung einer entspre-
henden Erklärung, da es sich bei den Programmen zur
xtremismusprävention um ein besonders sensibles Feld
andelt. Die Zeichnung ist unabhängig vom Vorliegen
iner Anerkennung zum Beispiel als Freier Träger der
ugendhilfe.
Im Rahmen der Extremismusprävention verlangt auch
ecklenburg-Vorpommern seit diesem Jahr, dass Träger
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8905
(A) (C)von Kindertageseinrichtungen eine Erklärung unter-
zeichnen müssen, dass sie die Gewähr für eine den Zie-
len des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten.
Demgegenüber wird keine gesonderte schriftliche Er-
klärung bei der Förderung aus Mitteln des Kinder- und
Jugendplans des Bundes, bei der Förderung durch die
Bundeszentrale für politische Bildung sowie im Bereich
der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Gedenkstättenför-
derung des Bundes verlangt. Bei einer Förderung aus
Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie
durch die Bundeszentrale für politische Bildung wird al-
lerdings in den entsprechenden Förderrichtlinien darauf
hingewiesen, dass eine Bejahung der freiheitlich demo-
kratischen Grundordnung eine Voraussetzung für die
Anerkennung als Träger der Jugendhilfe bzw. der politi-
schen Bildung darstellt. Die Förderrichtlinien sind Be-
standteil des Zuwendungsbescheids.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/4153, Frage 91):
Wie hat die Bundesregierung die in der Fragestunde des
Deutschen Bundestages gegebene Zusage des Parlamentarischen
Staatssekretärs Dr. Hermann Kues an den Abgeordneten
Dr. Ilja Seifert, Die Linke: „Ich sage Ihnen allerdings zu, Herr
Kollege Seifert, dass wir das zum Anlass nehmen werden, bei
der nächsten Bund-Länder-Besprechung zur Kriegsgräberfinan-
zierung das Thema ‚Barrierefreiheit bei Kriegsgräbergedenk-
stätten und Ehrenmalen‘ als eigenen Tagesordnungspunkt vor-
zusehen“, Plenarprotokoll 17/42 vom 19. Mai 2010, Seite 4171,
erfüllt, und welche diesbezüglichen Ergebnisse wurden dabei
erzielt?
Die Bundesregierung hat mit den für die Kriegsgräber-
fürsorge zuständigen Länderministerien Kontakt auf-
genommen. In keinem Land gab es Beschwerden über
mangelhafte barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu Kriegs-
gräberstätten. Die meisten Kriegsgräberstätten sind
ebenerdig, sodass sich keine Probleme ergeben. Wenn
im Einzelfall Probleme auftreten sollten, werden diese
bei Friedhofsrenovierungen mit behoben.
Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Frage
der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit in den
Aufgabenbereich der jeweiligen Friedhofsträger fallen.
Selbstverständlich werden von diesen die landesrecht-
lichen Bauvorschriften beachtet. Viele Friedhöfe, auf
denen Kriegsgräber schon im 18. oder 19. Jahrhundert
angelegt worden sind, dürfen von den jeweiligen Fried-
hofsträgern nur mit Zustimmung der Denkmalbehörde
verändert werden. Deshalb ist eine Barrierefreiheit leider
nicht immer gewährleistet, da dies eventuell das vorhan-
dene schmale Wegesystem oder kleinere Treppenabsätze
einfach nicht zulässt.
Wenn Zugangshindernisse festgestellt werden, so
werden diese in der Regel bei Grundsanierungen der Be-
gräbnisstätten behoben, wie zurzeit bei der Sanierung
des Soldatenfriedhofs Schönholz hier in Berlin.
(D
(B)
)
80. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51