Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8889
        (A) )
        )(B)
        BHO, zunächst als Gesamtbetrag ohne Angabe von Jah- det hat. In diesem Bauherrenlenkungskreis werden kon-
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153,
        Frage 14):
        Kann das Bundesministerium der Finanzen bestätigen,
        dass die Anschubfinanzierung zum Ausbau der Autobahn 8
        zwischen Ulm und Augsburg gewährleistet ist, und hat die
        Aussage weiterhin Bestand, dass der Konzessionsbeginn Ja-
        nuar 2011 ist?
        Die für das Projekt im Falle einer Umsetzung in öf-
        fentlich-privater Partnerschaft durch die Vergabestelle im
        Verfahren vorgegebene Anschubfinanzierung ist – wie
        die weiteren über den vorgesehenen Konzessionszeit-
        raum benötigten Ausgabemittel – in der im Kapitel 1202
        Titel 823 51 ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung
        und in der Finanzplanung berücksichtigt. Infolge der Be-
        sonderheiten der Betreibermodelle im Bundesfernstra-
        ßenbereich ist die Verpflichtungsermächtigung abwei-
        chend von § 16 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung,
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bätzing-Lichtenthäler,
        Sabine
        SPD 15.12.2010
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        15.12.2010
        Brunkhorst, Angelika FDP 15.12.2010
        Bülow, Marco SPD 15.12.2010
        Burchardt, Ulla SPD 15.12.2010
        Friedhoff, Paul K. FDP 15.12.2010
        Hempelmann, Rolf SPD 15.12.2010
        Lötzer, Ulla DIE LINKE 15.12.2010
        Nord, Thomas DIE LINKE 15.12.2010
        Pols, Eckhard CDU/CSU 15.12.2010
        Scholz, Olaf SPD 15.12.2010
        Schreiner, Ottmar SPD 15.12.2010
        Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 15.12.2010
        Ziegler, Dagmar SPD 15.12.2010
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        sbeträgen im Haushalt veranschlagt. Die Inanspruch-
        ahme der Verpflichtungsermächtigung bedarf gemäß
        38 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BHO vor Zuschlagserteilung im
        ergabeverfahren der Einwilligung des Bundesministe-
        ums der Finanzen, BMF. Im Falle der Einwilligung des
        MF stehen die erforderlichen Ausgabemittel und damit
        uch die Mittel für die Anschubfinanzierung zur Verfü-
        ung.
        Als Konzessionsbeginn wurde von jeher der Januar
        011 angestrebt. Voraussetzung für jeden Konzessions-
        eginn ist der Abschluss des Vergabeverfahrens. Das
        ergabeverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        bgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/4153,
        rage 15):
        Durch welches konkrete Regierungshandeln gedenkt der
        Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
        Dr. Peter Ramsauer, seine Zusage einzuhalten, wonach er per-
        sönlich die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Stadtwerken und
        Deutscher Bahn AG beim Verfahren zum Umbau des Haupt-
        bahnhofs Augsburg und die Baumaßnahme selbst unterstüt-
        zen wird – Ergebnis eines Gesprächs des Bundesministers mit
        Kommunalpolitikern, laut Pressemitteilung der Stadt Augs-
        burg am 3. Dezember 2010 –, und was kann der Bundesminis-
        ter dafür tun, damit der Bahnsteig F am Augsburger Bahnhof
        – der doch nach bisherigem Kenntnisstand vom Freistaat Bay-
        ern aus Bundesmitteln finanziert wird – schnell realisiert
        wird?
        Der Umbau des Hauptbahnhofs Augsburg ist ein Teil
        es Vorhabens „Regio-Schienen-Takt Augsburg“. Hier
        oll in der Region Augsburg stufenweise eine Verdich-
        ng des Schienenpersonennahverkehrs, SPNV, erfolgen.
        es Weiteren sind die Umbaumaßnahmen am Augsbur-
        er Hauptbahnhof eng mit dem städtischen Projekt „Mo-
        ilitätsdrehscheibe Augsburg“ verbunden. Hier werden
        ie Umsteigemöglichkeiten zwischen städtischem Nah-
        erkehr und SPNV verbessert. Zuständig für die Planung,
        rganisation und Finanzierung des Öffentlichen Perso-
        ennahverkehrs, ÖPNV, und seit der Regionalisierung
        es SPNV zum 1. Januar 1996 auch für den SPNV, sind
        ie Länder.
        Der Bund steht zu seinen Zusagen, im Rahmen des
        VFG-Bundesprogramms das Gesamtvorhaben „Mobi-
        tätsdrehscheibe Augsburg“ anteilig zu finanzieren.
        uch nach den Bürgerbegehren und den städtebaulich
        edingten Planungsänderungen wird das Vorhaben „Mo-
        ilitätsdrehscheibe Augsburg“ positiv und unterstützend
        urch den Bund begleitet.
        Weiterhin gilt, dass das Bundesministerium für Ver-
        ehr, Bau und Stadtentwicklung für jeden der Beteiligten
        in Ansprechpartner ist. Der Bund sieht es wohlwollend,
        ass sich eine Projektgruppe mit allen Beteiligten gebil-
        8890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        krete Fragen unter den Projektbeteiligten besprochen
        und abgestimmt.
        Für die Finanzierung des Bahnsteiges F im Augsbur-
        ger Hauptbahnhof stellt der Bund die erforderlichen
        Mittel gemäß Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzie-
        rungsvereinbarung zur Verfügung. Die Verwendung der
        Bundesmittel für diese Maßnahme ist zwischen der
        DB AG und dem Freistaat Bayern abgestimmt.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
        Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/4153,
        Fragen 20 und 21):
        Wie viele Ausfälle von regulären Zugverbindungen hat es
        nach Kenntnis der Bundesregierung als Eigentümer der Deut-
        schen Bahn AG, DB AG, im Bahnverkehr seit dem Beginn der
        Winterperiode 2010/2011 gegeben, die auf den Einfluss der
        Witterungsbedingungen zurückzuführen sind?
        Wie viele Weichen sind im Schienennetz der DB AG mit
        einer Heizung ausgestattet, und wie beurteilt die Bundesregie-
        rung die Ansicht der DB AG als bundeseigenes Unternehmen,
        dass eine stärkere Beheizung der vorhandenen Weichen einen
        unverhältnismäßig hohen Energieverbrauch verursacht?
        Die in den Fragen angesprochenen Dinge liegen in
        unternehmerischer Verantwortung der DB AG und sind
        daher der Bundesregierung nicht unmittelbar bekannt.
        Die Bundesregierung kann die erbetenen Informationen
        aber bei der DB Netz AG ergänzend erfragen und sie der
        Abgeordneten übermitteln.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-
        sache 17/4153, Fragen 24 und 25):
        Wie stellte sich die Häufigkeit der Eisstände auf den Bun-
        deswasserstraßen im Frostwinter 2009/2010 im Vergleich zu
        den vergangenen fünf Jahren dar?
        War der Betrieb der Schiffsschleusen an deutschen Was-
        serstraßen im Winter 2009/2010 nach Kenntnis der Bundes-
        regierung durch Vereisung gefährdet und, wenn ja, in welchen
        Bereichen?
        Die Befahrbarkeit von Bundeswasserstraßen wird re-
        gelmäßig durch Eisgang eingeschränkt. Das Ausmaß der
        Betroffenheiten der einzelnen Wasserstraßen hängt von
        den jeweiligen geografischen, hydromorphologischen
        und meteorologischen Randbedingungen ab. Schwer-
        punkte bilden hier grundsätzlich die ostdeutschen und
        süddeutschen Wasserstraßen, künstliche Wasserstraßen
        (Kanäle) und staugeregelte Wasserstraßen. Wegen des
        Datenumfangs ist eine kurzfristige Auswertung entspre-
        chend der Fragestellung nicht möglich. Aktuelle Eisla-
        gen und statistische Daten können zum einen auf der
        Internetseite des Bundesamts für Seeschifffahrt und
        Hydrographie www.bsh.de und zum anderen über das
        elektronische Wasserstraßeninformationssystem der Was-
        ser- und Schifffahrtsverwaltung www.elwis.de abgerufen
        werden.
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        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        bgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153,
        rage 26):
        Wie haben sich die Verbraucherpreise für Heizenergie ins-
        gesamt und für einzelne Heizenergieträger seit der Einführung
        des Heizkostenzuschusses zum Wohngeld Anfang 2009 bis
        heute entwickelt?
        Von Januar 2009 bis November 2010 sind laut Ver-
        raucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die
        reise für Heizenergie um 7,2 Prozent gefallen. Die
        reise für die einzelnen Heizenergieträger haben sich da-
        ei unterschiedlich entwickelt:
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
        eordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/4153,
        rage 27):
        Um wie viel Euro wird die durchschnittliche monatliche
        Wohngeldzahlung durch die Streichung des Heizkostenzu-
        schusses ab 2011 voraussichtlich sinken, und wie viele Haus-
        halte werden nach Einschätzung der Bundesregierung auf-
        grund der niedrigeren Wohngeldzahlungen Arbeitslosen-
        geld II beantragen müssen?
        Durch die Streichung der Heizkostenkomponente
        ürfte die durchschnittliche monatliche Wohngeldzah-
        ng ab 2011 um durchschnittlich etwa 15 Euro sinken.
        Die Auswirkungen der Streichung der Heizkosten-
        omponente können nicht verlässlich quantifiziert wer-
        en, weil die Zahl der Haushalte, die durch diese Leis-
        ngskürzung aus dem Wohngeldanspruch herausfallen
        ürden, sich zurzeit nicht ausreichend genau ermitteln
        sst.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Druck-
        ache 17/4153, Frage 30):
        Heizenergieträger
        Relative Veränderung
        von November 2010
        gegenüber Januar 2009
        in Prozent
        as –18,7
        lüssige Brennstoffe
        leichtes Heizöl)
        +21,3
        este Brennstoffe +6,7
        entralheizung, Fern-
        ärme und andere
        –11,0
        darunter Fernwärme –9,4
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8891
        (A) )
        )(B)
        Ist die Bundesregierung angesichts zahlreicher Müllskan-
        dale – zum Beispiel illegale Abfallbeseitigung in Tongruben,
        illegaler Export von Elektroabfällen – und der aktuellen Er-
        fassungsprobleme bei Verpackungsabfällen sowie den techni-
        schen Problemen beim elektronischen Abfallnachweisverfah-
        ren, eANV, überzeugt, dass die Rückführung für die Tätigkeit
        von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern für Ab-
        fälle von einer Genehmigungspflicht zur Anzeigepflicht das
        richtige Signal ist, und wie sollen angesichts des niedrigeren
        Überwachungsstandards zukünftig Müllskandale verhindert
        und eine ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen garantiert
        werden?
        Der vorliegende Referentenentwurf zum Kreis-
        laufwirtschaftsgesetz sieht in den §§ 53 und 54 vor dem
        Hintergrund der novellierten Abfallrahmenrichtlinie eine
        EU-rechtskonforme Fortentwicklung der Überwachung
        von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von
        Abfällen vor. Soweit diese Tätigkeiten gefährliche
        Abfälle betreffen, wird eine Genehmigungspflicht be-
        stimmt, soweit sie nicht gefährliche Abfälle betreffen,
        eine Anzeigepflicht. Die Anzeige ist vor Aufnahme der
        jeweiligen Tätigkeit zu erstatten. Alle Akteure müssen
        über die für ihre Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit
        sowie Sach- und Fachkunde verfügen, unabhängig da-
        von, ob sie der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
        unterliegen. Die zuständige Behörde kann vom Anzeige-
        pflichtigen die Vorlage weiterer Nachweise, insbeson-
        dere zur Sach- und Fachkunde, verlangen.
        In Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird
        damit erstmals der mengenmäßig besonders relevante
        Bereich der nicht gefährlichen Abfälle zur Verwertung in
        die Überwachung einbezogen. Ebenfalls erstmalig wer-
        den auch Anzeige- und Genehmigungspflichten für das
        abfallwirtschaftlich bedeutsame Handeln mit Abfällen
        eingeführt. Demgegenüber werden lediglich die bisheri-
        gen Genehmigungspflichten für das Befördern von nicht
        gefährlichen Beseitigungsabfällen sowie für das Makeln
        von nicht gefährlichen Abfällen auf eine Anzeige vor
        Aufnahme der Tätigkeit zurückgeführt, um so zu der
        eingangs genannten einheitlichen, insoweit auch effi-
        zienteren und vollzugsfreundlicheren Struktur von Ge-
        nehmigungs- und Anzeigepflichten zu gelangen.
        Über die Kontrolle der Beförderer, Händler und Mak-
        ler hinaus bestimmt das Kreislaufwirtschaftsgesetz um-
        fassende Pflichten zur Führung von Nachweisen und
        Registern über die Entsorgung und den Verbleib von Ab-
        fällen sowie weitreichende Befugnisse der zuständigen
        Behörden zur Überwachung der Abfallbewirtschaftung.
        Für die Überwachung grenzüberschreitender Abfall-
        verbringungen gelten die EG-Abfallverbringungsverord-
        nung sowie das Abfallverbringungsgesetz als nationales
        Ausführungsgesetz.
        Anlage 9
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 33):
        Um welches Bundesland handelt es sich in der Antwort
        auf den zweiten Teil meiner mündlichen Frage 83 auf Bundes-
        tagsdrucksache 17/3113 – bitte mit Angabe des Datums, wann
        dieses Bundesland die in der Antwort genannten „ersten Infor-
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        mationen“ übermittelt hat; vergleiche Plenarprotokoll 17/77,
        Anlage 64 –, und geschah diese Übermittlung auf eine Bitte
        bzw. Aufforderung hin, die das Bundesministerium für Um-
        welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, an alle fünf
        von der Bund-Länder-Nachrüstliste betroffenen Landesatom-
        aufsichtsbehörden gerichtet hatte, gegebenenfalls bitte mit
        Angabe des Datums dieser BMU-Bitte/-Aufforderung?
        Das Land Schleswig-Holstein hat als Antwort auf
        ine Bitte des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
        chutz und Reaktorsicherheit, BMU, vom 2. September
        010 eine Liste mit ersten Informationen zum Umset-
        ungsbedarf noch am selben Tag übermittelt.
        nlage 10
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 34):
        Welche konkreten inhaltlichen und zeitlichen Vereinba-
        rungen wurden auf der Abteilungsleiter-Telefonkonferenz
        vom 8. September 2010 hinsichtlich des weiteren Vorgehens
        für die Atomkraftwerkenachrüstung getroffen – beispiels-
        weise welche konkreten Fristen wurden für die anlagen-
        scharfe Ermittlung des tatsächlichen Nachrüstbedarfs verein-
        bart; vergleiche Plenarprotokoll 17/64, Anlage 53 –, und wie
        wurde für das weitere Vorgehen sichergestellt, dass es zwi-
        schen dem BMU und den Abteilungsleitern der fünf betroffe-
        nen Landesatomaufsichtsbehörden keine Missverständnisse
        hinsichtlich aller wesentlichen Punkte, die besprochen wur-
        den, gab – wurden beispielsweise die wesentlichen Inhalte
        und Positionen der Telefonkonferenz schriftlich festgehalten?
        Über die bereits in der Beantwortung der Fragen der
        bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN), Bundestagsdrucksache 17/3007, Frage 59,
        nd Bundestagsdrucksache 17/3113, Frage 83, dargeleg-
        n Vereinbarungen hinaus wurden keine weiteren kon-
        reten inhaltlichen und zeitlichen Vereinbarungen auf
        er Abteilungsleiter-Telefonkonferenz vom 8. Septem-
        er 2010 getroffen. Ein Protokoll dieser Telefonkonfe-
        nz wurde seitens des Bundes nicht gefertigt.
        nlage 11
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 35):
        Zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit
        der Genehmigung der Einlagerung und des Transports der
        152 zurzeit im Forschungszentrum Jülich lagernden Castoren
        mit Brennelementen aus dem AVR Jülich – AVR: Arbeitsge-
        meinschaft Versuchsreaktor – in das Brennelemente-Zwi-
        schenlager Ahaus, und mit welcher Zahl an Einzeltransporten
        von Jülich nach Ahaus per Bahn und Lkw rechnet die Bundes-
        regierung infolge dieser Genehmigungen?
        Die Genehmigung für die Aufbewahrung von be-
        trahlten Brennelementen aus dem seit dem 31. Dezem-
        er 1988 in Stilllegung befindlichen Atomversuchsreak-
        r, AVR, Jülich im Zwischenlager Jülich endet am
        0. Juni 2013. Danach ist die Aufbewahrung dieser Be-
        älter in Jülich grundsätzlich nicht mehr möglich.
        Das Forschungszentrum Jülich rechnet mit der Ertei-
        ng der Genehmigung für die Aufbewahrung dieser Be-
        8892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        hälter im Transportbehälterlager Ahaus in der zweiten
        Jahreshälfte 2011. Hierzu ist anzumerken, dass im Trans-
        portbehälterlager Ahaus bereits vergleichbare bestrahlte
        Brennelemente aus dem Thorium-Hochtemperaturreaktor,
        THTR, Hamm-Uentrop in 305 Behältern lagern.
        Der Antrag auf Beförderungsgenehmigung von Jülich
        in das Transportbehälterlager Ahaus wurde am 4. Okto-
        ber 2010 gestellt – Eingang beim Bundesamt für Strah-
        lenschutz am 8. Oktober. Im Rahmen des nunmehr an-
        stehenden Genehmigungsverfahrens im Hinblick auf die
        Erteilung der Beförderungsgenehmigung wird unter an-
        derem das Innenministerium des Landes Nordrhein-
        Westfalen beteiligt.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 43 und 44):
        Wurde der Werbeauftritt von Dr. Annette Schavan für die
        Bild-App vergütet?
        Entspricht es der gebotenen Neutralität der Bundesregie-
        rung, wenn ein Kabinettsmitglied wie Dr. Annette Schavan
        für die iPad-App der Bild-Zeitung wirbt, und beabsichtigt die
        Bundesregierung, in Zukunft auch für andere Verlage oder
        Produkte werblich tätig zu werden?
        Zu Frage 43:
        Es handelte sich nicht um einen Werbeauftritt, und es
        wurde nicht vergütet.
        Zu Frage 44:
        § 5 Abs. 1 Bundesministergesetz regelt, dass Mitglie-
        der der Bundesregierung neben ihrem Amt kein anderes
        besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben
        dürfen. Die Mitglieder der Bundesregierung halten sich an
        diese Vorschriften. Die Bundesregierung ist weder für ei-
        nen Verlag noch für ein Produkt werblich tätig. Ausweis-
        lich des abgedruckten Zitats ging es um die Frage der Nut-
        zung innovativer Technik und neuer Medien.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
        17/4153, Frage 45):
        Aus welchen Gründen hält es die Bundesregierung für
        zielführend, dass im Bioökonomierat kein Sachverstand aus
        dem Bereich Verbraucherschutz sowie aus den Sozialwissen-
        schaften vertreten ist, und folgt aus diesem Defizit nicht eine
        nur begrenzte Ausgewogenheit der Stellungnahmen des Bio-
        ökonomierates?
        Der Sachverstand in den Bereichen Verbraucher-
        schutz und Sozialwissenschaften ist im Bereich Bioöko-
        nomie sehr wichtig. Daher wurden im Bioökonomierat
        Experten aufgenommen, die neben ihrer direkten Insti-
        tutsdisziplin auch breitere sozialwissenschaftliche
        Expertise vertreten können.
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        nlage 14
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        es Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Druck-
        ache 17/4153, Fragen 46 und 47):
        Wie bewertet die Bundesregierung das Projekt zur Bera-
        tung im Bereich Gender-Mainstreaming in Afghanistan, das
        von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammen-
        arbeit GmbH, GTZ, durchgeführt wird, vor dem Hintergrund
        eines effizienten Einsatzes von Mitteln der Entwicklungszu-
        sammenarbeit und vor dem Hintergrund der Bedürfnisse des
        Landes?
        Inwieweit plant die Bundesregierung eine Fortsetzung sol-
        cher Projekte vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in
        Afghanistan?
        u Frage 46:
        Seit 2001 haben sich die rechtlichen, sozialen und
        irtschaftlichen Rahmenbedingungen für die afghani-
        chen Frauen und Mädchen insgesamt deutlich verbes-
        ert. Probleme für die Achtung und Förderung der
        leichberechtigung rühren jedoch weiterhin aus konfli-
        ierenden Wertvorstellungen – insbesondere zwischen
        tadt und Land sowie zwischen unterschiedlichen Be-
        ölkerungsgruppen – sowie aus konkurrierenden Norm-
        ystemen.
        Zur Verbesserung der Lage von Frauen und Mädchen
        etzt die deutsch-afghanische Entwicklungszusammen-
        rbeit gezielt mit einem Gender-Mainstreaming-Projekt
        n, das von der Gesellschaft für Technische Zusammen-
        rbeit, GTZ, im Auftrag des Bundesministeriums für wirt-
        chaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ,
        urchgeführt wird. Das Projekt ist dem Schwerpunktsek-
        r „Gute Regierungsführung“ der deutsch-afghanischen
        ntwicklungszusammenarbeit, EZ, zugeordnet und wurde
        uf Wunsch der afghanischen Regierung hin konzipiert.
        Neben der Stärkung des afghanischen Frauenministeri-
        ms hilft das Vorhaben beim Aufbau von Gleichstellungs-
        feraten in sechs Sektorministerien der afghanischen
        entralregierung, um die Gleichstellung im öffentlichen
        ienst und in der Regierungsarbeit insgesamt zu fördern.
        itiiert durch die Gleichstellungsreferate haben das
        inanzministerium und das Ministerium für Handel und
        dustrie bereits gezielte Programme zur Fort- und Wei-
        rbildung ihrer Mitarbeiterinnen eingerichtet. Das
        inanzministerium hat mit Unterstützung durch das Pro-
        kt neben einem Gleichstellungsreferat auch ein soge-
        anntes Gender-Budgeting-Referat in der Haushaltsabtei-
        ng eingerichtet. Dieses dient dazu, die Belange von
        rauen und Mädchen systematischer in der nationalen
        aushaltsplanung berücksichtigen zu können.
        Das Gender-Mainstreaming-Projekt fördert auch die
        ernetzung von Regierungsinstitutionen und Zivilgesell-
        chaft. Dazu wurden und werden gemeinsame Veranstal-
        ngen organisiert, zum Beispiel eine Konferenz zur
        orbereitung der Friedens-Jirga im Juni 2010, die dazu
        eigetragen hat, dass die Beteiligung von Frauen gestei-
        ert wurde. Des Weiteren wird eine Gruppe von Parla-
        entarierinnen mit dem Ziel unterstützt, frauenpoliti-
        chen Anliegen größeres Gehör in der Parlamentsarbeit
        u verschaffen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8893
        (A) )
        )(B)
        In Kabul und der nordöstlichen Provinz Badakhshan
        wurde Anfang 2010 auch eine Zusammenarbeit mit reli-
        giösen Autoritäten begonnen. Im Mittelpunkt stehen da-
        bei fortschrittliche Mullahs und Imame, mit deren Hilfe
        die Akzeptanz speziell der Mädchen- und Frauenbildung
        gefördert werden soll. Zudem wird das Thema häusliche
        Gewalt über diese Multiplikatoren thematisiert.
        Durch seine Querschnittstätigkeit fördert das Gender-
        Mainstreaming-Projekt parallel die stärkere Berücksichti-
        gung von Aspekten der Gleichberechtigung in Schwer-
        punktsektoren der deutschen EZ mit Afghanistan (Recht-
        staatlichkeit, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung,
        Bildung sowie Energie- und Trinkwasserversorgung).
        Zu Frage 47:
        Die nachhaltige Verbesserung der Lebensumstände
        von Frauen und Mädchen in Afghanistan und die Gleich-
        stellung der Geschlechter wird auch in den kommenden
        Jahren noch das konsequente Engagement der afghani-
        schen Regierung und entsprechende Unterstützung durch
        die Bundesregierung und die internationale Gemein-
        schaft erfordern. Die Bundesregierung plant daher, ihr
        Engagement im Bereich Gender Mainstreaming für
        Afghanistan im Rahmen der etablierten Instrumente der
        technischen Zusammenarbeit fortzuführen. Es ist Ziel der
        Entwicklungspolitik, Menschenrechte zu fördern und
        Afghanistan dabei zu unterstützen, dass Frauen und Män-
        ner einen Beitrag zur Entwicklung Afghanistans leisten
        können.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/4153, Frage 48):
        Wie viel Prozent der von der Bundesregierung zugesagten
        finanziellen Mittel für die humanitären Krisen in Haiti und
        Pakistan wurden bislang jeweils ausgezahlt, und aus welchen
        Gründen wurden die zugesagten Gelder bisher noch nicht in
        vollem Umfang gezahlt?
        Pakistan:
        Für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan sagte
        die Bundesregierung Mittel in Höhe von 35 Millionen
        Euro zu. Diese Mittel verteilen sich jeweils zur Hälfte,
        17,5 Millionen Euro, auf das Auswärtige Amt, AA, und
        das Bundesentwicklungsministerium, BMZ. Das AA hat
        insgesamt 38 Projekte mit einem Gesamtvolumen von
        17,50 Millionen Euro geplant und beschieden. Das BMZ
        hat insgesamt 18 Projekte mit einem Gesamtvolumen
        von 17,54 Millionen Euro geplant und beschieden.
        Die Mittel des BMZ sind zu 81,73 Prozent,
        14,34 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht
        zur Auszahlung gekommenen 18,27 Prozent handelt es
        sich einerseits um Projekte, die in den Jahren 2011 bis
        2013 noch Verpflichtungsermächtigungen umsetzen, die
        demnach erst in den Folgejahren zur Auszahlung kom-
        men können. Andererseits handelt es sich um Projekte,
        bei denen die Barmittel 2010 bis Ende des laufenden
        Jahres abfließen werden.
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        Die Mittel des AA wurden zu 93,43 Prozent,
        6,35 Millionen Euro, ausgezahlt. Bei den noch nicht
        ur Auszahlung gekommenen 6,56 Prozent handelt es
        ich um aufgestockte Projekte, bei denen der Mittelabruf
        r die Aufstockungen vonseiten der Projektpartner ent-
        eder noch nicht erfolgte oder aber die kürzlich abgeru-
        nen Mittel erst in den nächsten Tagen abfließen.
        Haiti:
        Insgesamt waren von der Bundesregierung nach dem
        rdbeben Mittel in Höhe von 37,1 Millionen Euro für
        aßnahmen der humanitären Soforthilfe und der Ent-
        icklungsorientierten Not- und Übergangshilfe, ENÜh,
        ugesagt worden. AA: 5,1 Millionen Euro, BMZ:
        2 Millionen Euro.
        Von den zugesagten Mitteln des BMZ sind bislang
        ehn ENÜh-Projekte im Gesamtwert von 19,85 Millio-
        en Euro eingereicht und bewilligt worden. Die verblei-
        enden Mittel in Höhe von 12,15 Millionen Euro werden
        folgenden Jahr zugesagt werden.
        Der Auszahlungsstand bei den bewilligten Projekten
        eträgt 71,4 Prozent, 14,17 Millionen Euro. Bei den
        och nicht zur Auszahlung gekommenen 28,6 Prozent
        andelt es sich zum Teil um Projekte, die in den Jahren
        011 bis 2013 noch Verpflichtungsermächtigungen um-
        etzen, die demnach erst in den Folgejahren zur Auszah-
        ng kommen können. Ferner handelt es sich um Pro-
        kte, bei denen die Barmittel erst in den nächsten Tagen
        bfließen werden. Weiterhin wurden bereits laufende
        rojekte aufgestockt, sodass eine klare Zuordnung der
        bgerufenen Mittel nicht möglich ist. In Haiti gestaltet es
        ich zudem für unsere Partnerorganisationen schwierig,
        eeignete Durchführungspartner für ENÜh-Maßnahmen
        u finden. Hinzu kommt, dass haitianische öffentliche
        tellen selbst schwer vom Erdbeben betroffen waren und
        ind und ihre Arbeitsfähigkeit nur in beschränktem Um-
        ng gegeben ist. Ferner war der Bedarf nach öffentli-
        hen Zuwendungen, bedingt durch das hohe private
        pendenaufkommen in Deutschland, nicht so hoch wie
        eispielsweise in Pakistan, wo private Gelder nur in
        eitaus geringerem Umfang flössen.
        Die Mittel des AA wurden vollständig ausgezahlt.
        sgesamt waren 16 Projekte im Gesamtwert von
        ,14 Millionen Euro bewilligt worden.
        nlage 16
        Antwort
        es Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 49):
        Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass der Bundes-
        nachrichtendienst seinem Informanten Curveball fünf Jahre
        monatlich 3 000 Euro zahlte, diesen trotz fehlender Vorausset-
        zungen beim vorzeitigen Erwerb der deutschen Staatsbürger-
        schaft unterstützte sowie ein nicht existentes Arbeitsverhältnis
        mit einem nicht existenten Arbeitgeber bescheinigen ließ,
        nachdem feststand, dass die Behauptungen Curveballs, der
        Irak unter Saddam Hussein besitze Biowaffen, falsch und er-
        funden waren, aber gerade diese Unwahrheiten von den USA
        wesentlich als Begründung genutzt worden waren, in den Irak
        einzumarschieren und einen Krieg zu führen, in dem weit
        mehr als 100 000 Menschen getötet und ein unendliches Leid
        8894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        und Zerstörung angerichtet wurden (vergleiche ARD-Pano-
        rama und Dokumentation vom 2. Dezember 2010), und wie
        beurteilt die Bundesregierung die Handlungen sowie Unwahr-
        heiten des Informanten Curveball, die geeignet waren und
        vermutlich in der Absicht vorgenommen wurden, das friedli-
        che Zusammenleben der Völker zu stören im Hinblick darauf,
        dass Art. 26 des Grundgesetzes die Führung eines Angriffs-
        krieges als verfassungswidrig verbietet sowie verlangt, solche
        Handlungen in Deutschland unter Strafe zu stellen?
        Die in Ihrer Frage Nr. 49 zur Fragestunde am 15. De-
        zember 2010 enthaltenen Vorwürfe haushaltsrechtlicher
        Art sowie die Vorwürfe gegen die Bundesregierung in
        Bezug auf die Relevanz der Aktivitäten des Informanten
        für eine Vorbereitung des bewaffneten Konfliktes im
        Irak werden zurückgewiesen.
        Hinsichtlich der nachrichtendienstlichen Aspekte Ih-
        rer Anfrage ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
        Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene
        Auskunft geheimhaltungsbedürftig ist. Die Anfrage zielt
        auf Einzelheiten tatsächlicher oder vermuteter nachrich-
        tendienstlicher Aktivitäten, die grundsätzlich nicht öf-
        fentlich dargestellt werden können. Aus ihrer Offenle-
        gung könnten sowohl staatliche Akteure anderer Länder
        als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die
        Fähigkeiten und Methoden des BND ziehen. Im Ergeb-
        nis würde dadurch die Funktionsfähigkeit unserer Si-
        cherheitsbehörden und damit die Sicherheit der Bundes-
        republik Deutschland beeinträchtigt.
        Gleichwohl ist die Bundesregierung selbstverständ-
        lich bereit, das Informationsrecht des Parlaments unter
        Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen zu be-
        friedigen. Die Bundesregierung hat deshalb die erbete-
        nen Angaben als „GEHEIM“ eingestufte Verschluss-
        sache zur Einsicht durch Sie und berechtigte Personen an
        die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
        übermittelt.
        Anlage 17
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 50):
        Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternom-
        men, um aufzuklären, welche weiteren Informationen von In-
        formanten, insbesondere dem Informanten aus dem Büro des
        Bundesministers des Auswärtigen – diverse Medien seit dem
        3. Dezember 2010; Der Spiegel vom 6. Dezember 2010 –,
        nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen bis letzte Wo-
        che über Überlegungen, Pläne und Taktiken der Bundesregie-
        rung auch zu mit den USA strittigen Themen wie zur NATO-
        Konferenz in Lissabon und zum Abzug der US-Nuklearrake-
        ten aus Deutschland an US-Diplomaten abgeflossen sind und
        ob dadurch Schaden oder Schwierigkeiten für die Durchset-
        zung deutscher Interessen entstanden sind, und welche Maß-
        nahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um solche Prak-
        tiken rückhaltlos aufzuklären sowie zu vermeiden?
        Das Auswärtige Amt stellt Mitgliedern des Bundes-
        tages aller Bundestagsfraktionen, den Zentralen aller im
        Deutschen Bundestag vertretenen Parteien sowie den
        Landesregierungen auf Anfrage und anlassbezogen aus-
        gewählte und überprüfte Sachstände als Informations-
        material zur Verfügung. Diese Praxis gegenüber Vertre-
        tern der Regierungs- und der Oppositionsseite dient im
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        inne eines konsistenen Außenauftretens unseren außen-
        olitischen Interessen.
        Der ehemalige Leiter der Abteilung Internationales
        es Thomas-Dehler-Hauses hat aus dem Auswärtigen
        mt in einigen Einzelfällen anlassbezogen ausgewählte
        nd überprüfte Sachstände erhalten, so etwa Politische
        albjahresberichte zur Republik Serbien und zu Bosnien
        nd Herzegowina.
        Er hat keine Sachstände erhalten zu US-amerikani-
        chen oder transatlantischen Fragestellungen. Für Mit-
        rbeiter von politischen Parteien gilt im Übrigen ge-
        auso eine Verschwiegenheitspflicht wie für Mitarbeiter
        es Deutschen Bundestages oder der Fraktionen.
        nlage 18
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4153, Frage 51):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der Entscheidung der US-Administration, ihre „fruchtlosen
        Bemühungen aufzugeben, Israel zu einem neuen Baustopp
        von 90 Tagen zu bewegen“ – Ticker vom 8. Dezember 2010,
        dpa-Meldung um 10.45 Uhr?
        Die Bundesregierung bleibt der Überzeugung, dass
        ortschritte auf dem Weg hin zu einer verhandelten
        wei-Staaten-Lösung dringend erforderlich sind. Sie
        teht in ständigem und engem Kontakt sowohl mit der
        S-Regierung als auch mit beiden Parteien, den weite-
        n Quartett-Partnern sowie den arabischen Partnern in
        er Region.
        Die jüngsten Entwicklungen geben aus Sicht der Bun-
        esregierung Anlass zur Sorge. Der Bundesminister des
        uswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat bei vielen Ge-
        genheiten mit Nachdruck für eine Fortführung der di-
        kten Verhandlungen geworben, so auch bei seinen kürz-
        chen Besuchen im Staat Israel, den palästinensischen
        ebieten und im Haschemitischen Königreich Jordanien.
        abei hat er beiden Parteien gegenüber deutlich gemacht,
        ass die Bundesregierung die Einhaltung der Verpflich-
        ngen aus dem internationalen Friedensplan, der Roadmap,
        rwartet. Insbesondere gehört dazu die Einstellung des
        iedlungsbaus. An dieser Position hält die Bundesregie-
        ng fest.
        Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Tagen
        nd Wochen sehr intensiv mit ihren Partnern abstimmen
        nd ihre Bemühungen fortsetzen, den Friedensprozess
        oranzubringen. Dabei kommt insbesondere dem Nah-
        st-Quartett eine herausragende Rolle zu.
        nlage 19
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4153, Frage 52):
        Welche Bedeutung für die Nahostpolitik der Bundesregie-
        rung hat die Initiative der brasilianischen Regierung, den Staat
        Palästina in den Grenzen von 1967 anzuerkennen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8895
        (A) )
        )(B)
        Gemeinsam mit ihren Partnern in der EU hat die
        Bundesregierung wiederholt bekräftigt, dass sie Ver-
        handlungen, die zu einem eigenen palästinensischen
        Staat führen, und alle diesbezüglichen Bemühungen und
        Schritte unterstützt, und dass sie bereit ist, einen palästi-
        nensischen Staat gegebenenfalls anzuerkennen – so die
        EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009.
        In Bezug auf die Grenzen von 1967 hat sie gemein-
        sam mit den Partnern in der EU klargestellt, dass sie
        keine Änderungen der vor 1967 bestehenden Grenzen,
        auch hinsichtlich Jerusalems, anerkennen wird, die nicht
        zwischen beiden Seiten vereinbart worden sind – so die
        EU-Ratsschlussfolgerungen vom 8. Dezember 2009.
        Anlage 20
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/4153, Frage 53):
        Wie wird die Bundesregierung auf die Einreiseverweige-
        rung seitens der israelischen Regierung für die Delegation des
        Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung in den Gazastreifen am 5. Dezember 2010 reagie-
        ren?
        Die Deutsche Botschaft Tel Aviv hatte sich im Vor-
        feld der Reise gegenüber den zuständigen israelischen
        Stellen für eine Einreise der Delegation in den Gazastrei-
        fen eingesetzt.
        Nach Verweigerung der Einreise hat die Bundesregie-
        rung die Frage am 14. Dezember 2010 im Rahmen eines
        Gesprächs des Ständigen Vertreters unserer Botschaft in
        Tel Aviv mit dem israelischen Außenministerium in Je-
        rusalem aufgenommen.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/4153, Frage 54):
        Welche politischen Initiativen wird die Bundesregierung
        unternehmen, um die israelische Regierung zu einem Ende
        der wirtschaftlichen Blockade des Gazastreifens, mit katastro-
        phalen humanitären Konsequenzen für die Bevölkerung, zu
        bewegen?
        Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
        Westerwelle, setzt sich bereits seit längerem sowohl ge-
        genüber dem Staat Israel als auch innerhalb der EU inten-
        siv für die Ermöglichung von Exporten aus dem Gaza-
        streifen ein. Diese sind für eine nachhaltige Verbesserung
        der wirtschaftlichen Lage unerlässlich.
        Am 8. Dezember 2010 hat das israelische Sicherheits-
        kabinett beschlossen, künftig auch Exporte aus dem Ga-
        zastreifen für die Bereiche Landwirtschaft, Möbel und
        Textilien zuzulassen. Die israelische Regierung hat an-
        gekündigt, diesen Entschluss stufenweise im Rahmen
        der damit einhergehenden sicherheitstechnischen und lo-
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        istischen Vorbereitungen am Übergang Kerem Shalom
        msetzen zu wollen.
        Bundesminister Dr. Westerwelle hat diesen Schritt am
        0. Dezember 2010 als einen Schritt in die richtige Rich-
        ng, um die Abriegelung des Gazastreifens weiter zu lo-
        kern, begrüßt und sich für eine rasche und konsequente
        msetzung dieser politischen Entscheidung ausgespro-
        hen.
        Die Situation im Gazastreifen stand auch auf der Ta-
        esordnung des Rats für Allgemeine Beziehungen am
        3. Dezember 2010. In ihren jüngsten Ratsschlussfolge-
        ngen hat die EU erneut die Notwendigkeit einer sofor-
        gen, nachhaltigen Öffnung der Übergänge aus und in
        en Gazastreifen für humanitäre Hilfe, Waren und Perso-
        en bekräftigt und unter anderem erneut ihre Bereit-
        chaft erklärt, in enger Zusammenarbeit mit der Palästi-
        ensischen Behörde und der israelischen Regierung im
        inklang mit der Sicherheitsrats-Resolution 1860 der
        ereinten Nationen und auf der Basis des „Agreement
        n Movement & Access“ den Wiederaufbau und die
        irtschaftlichen Erholung des Gazastreifens zu unter-
        tützen.
        nlage 22
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/4153, Frage 55):
        Inwieweit hat sich die Bundesregierung für die Freilas-
        sung der politischen Häftlinge in Kuba engagiert, und inwie-
        fern hat sie sich für eine Aufnahme der bereits entlassenen
        und ausgewiesenen politischen Exhäftlinge in der Bundesre-
        publik Deutschland eingesetzt?
        Vorrangiges Ziel der Kubapolitik der Bundesregie-
        ng ist die Achtung der Menschenrechte und die Förde-
        ng einer demokratischen Entwicklung in Kuba. Des-
        alb fordert die Bundesregierung gemeinsam mit ihren
        uropäischen Partnern seit langem die Freilassung aller
        olitischen Gefangenen in Kuba. Die Bundesregierung
        at diese Forderung sowohl in ihren bilateralen
        esprächen als auch in Vorbereitung der Treffen der EU
        it Kuba im Rahmen des politischen Dialogs mit Nach-
        ruck vorgetragen.
        Dabei hat sich die Bundesregierung aus humanitären
        ründen vorrangig für die Freilassung derjenigen politi-
        chen Häftlinge eingesetzt, deren Gesundheitszustand
        uch aufgrund der Haftbedingungen in Kuba besonders
        ngegriffen war.
        Darüber hinaus haben die diplomatischen Vertreter
        er Bundesrepublik Deutschland in Havanna den Einsatz
        r die Freilassung der politischen Gefangenen durch
        ichtbare Zeichen der Solidarität mit den Angehörigen
        olitischer Gefangener wie den „Damas de Blanco“ un-
        rstrichen.
        Zunächst ist festzuhalten, dass die kubanische Regie-
        ng aufgefordert ist, auch diejenigen Gefangenen frei-
        ulassen, die in Kuba bleiben wollen. Bei der Gruppe der
        2 Gefangenen, deren Freilassung im vergangenen
        8896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        Sommer angekündigt wurde, ist dies mit einer einzigen
        Ausnahme bislang nicht erfolgt.
        Die Bundesregierung würdigt die Bereitschaft Spaniens,
        diejenigen politischen Gefangenen aufzunehmen, die ihr
        Land verlassen mussten. Auch aus Sicht der politischen
        Gefangenen liegt der Wunsch nach Aufnahme in einem
        spanischsprachigen Land, zu dem enge historische und
        kulturelle Bindungen bestehen, nahe. Eine Reihe der
        sich in Spanien aufhaltenden politischen Gefangenen
        soll im Übrigen die Absicht geäußert haben, sich in den
        Vereinigten Staaten von Amerika niederzulassen – nicht
        zuletzt aufgrund familiärer Verbindungen.
        Aufnahmeanträge für Deutschland liegen bislang
        nicht vor, gegebenenfalls wäre im Einklang mit den ein-
        schlägigen ausländer- und asylrechtlichen Regeln zu ent-
        scheiden.
        Anlage 23
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Fragen 56 und 57):
        Unterstützt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein
        Staat, der dem Nichtverbreitungsvertrag nicht beigetreten ist,
        Mitglied der Nuclear Suppliers Group werden darf?
        Vertritt der deutsche Botschafter in Indien, Thomas
        Matussek, mit seinen Äußerungen, dass Deutschland eine indi-
        sche Mitgliedschaft in der Nuclear Suppliers Group unterstützt
        und die Bedingungen hierfür erfüllt seien – newkerala.com,
        6. Dezember 2010 –, die Position der Bundesregierung, und
        welche Bedingungen müssen für die Aufnahme eines Staates
        in die Nuclear Suppliers Group aus Sicht der Bundesregierung
        erfüllt sein?
        Zu Frage 56:
        Die Bundesregierung betrachtet den Nuklearen Nicht-
        verbreitungsvertrag, NVV, als Eckpfeiler des internatio-
        nalen Nichtverbreitungsregimes.
        Die Bundesregierung hat die 2008 unter deutschem
        Vorsitz beschlossene Nuclear-Suppliers-Group-Ausnah-
        meregelung für die Republik Indien mitgetragen, da sie
        das Ziel hat, Indien näher an das internationale Nichtver-
        breitungsregime heranzuführen.
        Die Nuclear Suppliers Group ist eine Gruppe von Staa-
        ten, die sich zusammengeschlossen haben, um die weitere
        Verbreitung von Kernwaffen in der Welt durch eine aktive
        und koordinierte Exportkontrollpolitik zu verhindern. Sie
        arbeitet auf der Grundlage des Einstimmigkeitsprinzips.
        Dies macht es erforderlich, gemeinsam mit unseren Part-
        nern immer wieder den Konsens zu suchen.
        Zu Frage 57:
        Die zitierten Äußerungen sind von der indischen
        Presse aus dem Zusammenhang gerissen und missver-
        ständlich wiedergegeben worden.
        Der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in
        der Republik Indien, Thomas Matussek, hat erläutert,
        dass die Bundesregierung die weitere Heranführung Indi-
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        ns an das internationale Nichtverbreitungsregime nach-
        rücklich unterstützt. An dieser Position der Bundes-
        gierung hat sich nichts geändert.
        nlage 24
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/4153, Frage 58):
        Sind die aktuellen Diskussionen um den Einsatz einer EU-
        Battle-Group zur Verstärkung der Mission der Vereinten Na-
        tionen im Sudan, UNMIS, als Indiz zu werten, dass Bundes-
        regierung und EU davon ausgehen, dass bis zum vorgesehe-
        nen Termin für die Referenden über die Unabhängigkeit des
        Südsudan am 9. Januar 2011 weder der zukünftige Grenzver-
        lauf noch die offenen Fragen bezüglich der Wählerregistrie-
        rung – die entscheidend für den Ausgang der Referenden sein
        dürften – abschließend geklärt sind, also nicht mit einem rei-
        bungslosen Ablauf und einer anschließenden Anerkennung
        des Referendums durch die beteiligten Parteien zu rechnen ist,
        und wird die Bundesregierung einen Einsatz einer EU-Battle-
        Group befürworten (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keinen An-
        ss für eine Diskussion über den Einsatz einer EU Battle
        roup zur Verstärkung der Mission der Vereinten Natio-
        en im Sudan, UNMIS.
        Die Wählerregistrierung im Sudan für das Referen-
        um über die Unabhängigkeit des Südsudans wurde am
        . Dezember 2010 abgeschlossen. Es wurden keine grö-
        eren Unregelmäßigkeiten von den internationalen
        ahlbeobachtern gemeldet.
        Die Verhandlungen zwischen Nord- und Südsudan
        ber die noch offenen Fragen wie zum Beispiel den
        renzverlauf gehen unter der Mediation der Afrikani-
        chen Union und des Vermittlers Thabo Mbeki weiter.
        Nord- und Südsudan haben mehrfach versichert, dass
        ie das Referendum pünktlich durchführen und die Er-
        ebnisse anerkennen werden. Risiken, bedingt durch die
        thnischen und politischen Spannungen im Land, blei-
        en.
        nlage 25
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 59):
        Ist der Bundesregierung die Aussage von Navanethem
        Pillay, Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Men-
        schenrechte, bekannt, die hinsichtlich der Vorgänge um die In-
        ternetplattform WikiLeaks gegenüber der Nachrichtenagentur
        Reuters ihre Besorgnis über Berichte von Druck, der auf Fir-
        men ausgeübt wurde, darunter Banken, Kreditkartenunterneh-
        men und Internet-Service-Provider, um die Finanzströme zu
        WikiLeaks zu unterbrechen und das Hosting der Website zu
        unterbinden, zum Ausdruck brachte, da man ihrer Ansicht
        nach diese Maßnahmen als Versuch interpretieren könne, die
        Plattform von der Veröffentlichung abzuhalten, wodurch das
        Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werden würde,
        und teilt die Bundesregierung diese Ansicht?
        Der Bundesregierung ist die Meldung der Nachrich-
        nagentur Reuters über die Aussagen der VN-Hoch-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8897
        (A) )
        )(B)
        komissarin für Menschenrechte, Frau Pillay, zum Fall
        WikiLeaks bekannt.
        Der Schutz der Menschenrechte ist ein Grundpfeiler
        deutscher Außenpolitik. Dabei kommt der Meinungs-
        freiheit ein hoher Stellenwert zu.
        Frau Pillay hat dem Reuters-Bericht zufolge – zu
        Recht – darauf hingewiesen, dass der Fall WikiLeaks die
        schwierige menschenrechtliche Frage der Ausbalancie-
        rung des Rechtes auf Meinungs- und Informationsfrei-
        heit sowie des Schutzes der nationalen Sicherheit bzw.
        der öffentlichen Ordnung aufwirft. Im Fall WikiLeaks
        geht es außerdem um den notwendigen Schutz der Ver-
        traulichkeit diplomatischen Schriftverkehrs.
        In diesem Licht wird auch die Bundesregierung den
        weiteren Verlauf des Falles WikiLeaks und die Reak-
        tionen darauf aufmerksam beobachten.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153,
        Frage 60):
        Inwiefern sieht die Bundesregierung – auch im Lichte des
        deutschen Informationsfreiheitsgesetzes und dessen oftmals
        unzureichender Umsetzung in der Praxis – einen Zusammen-
        hang zwischen einem berechtigten Transparenzanspruch der
        Bürgerinnen und Bürger und Veröffentlichungen durch Platt-
        formen wie WikiLeaks, und teilt die Bundesregierung die An-
        sicht des Fragestellers, dass öffentliche Verwaltungen durch
        eine erhöhte Transparenz dem grundsätzlich berechtigten
        Transparenzanspruch besser entgegenkommen müssten?
        Ein solcher Zusammenhang ist nicht erkennbar. Ins-
        besondere soweit in der Frage eine unzureichende Um-
        setzung des Informationsfreiheitsgesetzes unterstellt und
        eine mangelnde Transparenz der öffentlichen Verwal-
        tung behauptet wird, ist dies nicht nachvollziehbar. Ne-
        ben dem Informationsfreiheitsgesetz, das sich in der Pra-
        xis bewährt hat, bestehen unzählige Regelungen, die
        dem Informations- und Transparenzinteresse der Bürge-
        rinnen und Bürgern dienen. Hierzu zählen nicht nur das
        Verbraucherinformationsgesetz, VIG, und das Umwelt-
        informationsgesetz, UIG, sondern auch die Informa-
        tionsrechte der Presse bis hin zu den verfahrensrechtli-
        chen Auskunftsansprüchen für Beteiligte.
        Anlage 27
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4153, Frage 61):
        Wie hat die Bundesregierung die Stiftung Deutsches Sport &
        Olympia Museum bzw. das Museum in Köln selbst seit Grün-
        dung im Jahr 1999 unterstützt, und wie wird sie es künftig tun?
        Die Bundesregierung hat für die Errichtung des Deut-
        schen Sport- und Olympia-Museums in Köln 5,92 Millio-
        nen DM, 3 Millionen Euro, zur Verfügung gestellt. Eine
        weitere Beteiligung, insbesondere an den Betriebs- und
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        olgekosten, erfolgte nicht und ist auch künftig nicht be-
        bsichtigt.
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        rage des Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        rucksache 17/4153, Frage 62):
        Welche aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen, von denen
        türkische Staatsangehörige betroffen sind, wurden nach dem
        1. Dezember 1980 entgegen Art. 13 des Beschlusses Nr. 1/80
        des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Ent-
        wicklung der Assoziation EWG/Türkei in der Weise ver-
        schärft, dass eine nach dem 1. Dezember 1980 erfolgte Er-
        leichterung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder
        – teilweise oder gänzlich – zurückgenommen wurde (verglei-
        che Urteil des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, C-300/1/09
        vom 9. Dezember 2010), und wird die Bundesregierung von
        der geplanten Verlängerung der Mindestbestandszeit für ein
        eigenständiges Aufenthaltsrecht von Eheleuten von zwei auf
        drei Jahre absehen, da dies gegen das genannte Urteil des
        EuGH und damit gegen verbindliches Europarecht verstoßen
        würde (bitte begründen)?
        Die Bundesregierung wertet derzeit das in der Frage-
        tellung genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs
        om 9. Dezember 2010 aus.
        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 63):
        In wie vielen Fällen wurde in den letzten zehn Jahren ge-
        gen Journalisten, Blogger oder Inhaber von Webseiten jeweils
        wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Geheimnisverrat ermit-
        telt, und zu wie vielen Verurteilungen kam es (bitte nach Jah-
        ren aufschlüsseln)?
        Ermittlungsverfahren gegen Journalisten, Blogger
        der Inhaber von Webseiten und entsprechende Verurtei-
        ngen werden in den Strafrechtspflegestatistiken nicht
        esondert erfasst. Deswegen sind leider konkrete Anga-
        en hierzu nicht möglich.
        Erfasst werden nur die wegen Verstoßes gegen
        353 b des Strafgesetzbuchs insgesamt verurteilten Per-
        onen. Dies waren im Jahr 2007 11 Personen, im Jahr
        008 27 Personen und im Jahr 2009 15 Personen.
        nlage 30
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des
        bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/4153,
        rage 64):
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von einigen
        Wissenschaftlern, die in Bezug auf § 52 a des Urheberrechts-
        gesetzes davon sprechen, dass die Auslegung und Anwen-
        dung des § 52 a häufig nicht verfassungskonform und darüber
        hinaus europarechtswidrig sei, und sind der Bundesregierung
        Fälle bekannt, in denen der § 52 a durch Universitäten in einer
        unrechtmäßigen Form angewendet worden ist?
        8898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        § 52 a des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, erlaubt die
        Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in
        schulischen und universitären Intranets. Der Bundes-
        regierung sind keine Entscheidungen der Rechtsprechung
        bekannt, aus denen hervorgeht, dass die Auslegung und
        Anwendung von § 52 a UrhG etwa an Universitäten
        nicht verfassungskonform erfolge.
        Europarechtlich ist daran zu erinnern, dass § 52 a UrhG
        mit dem sogenannten Ersten Korb der Urheberrechts-
        reform eingeführt wurde, mit dem die Richtlinie „Ur-
        heberrecht in der Informationsgesellschaft“, Richtlinie
        2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte
        des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in
        der Informationsgesellschaft, umgesetzt wurde. Dabei
        hatte der Gesetzgeber im Interesse von Unterricht und
        Wissenschaft von der Möglichkeit des Art. 5 Abs. 3
        Buchstabe a der Richtlinie Gebrauch gemacht, die Nut-
        zung von urheberrechtlich geschützten Inhalten gesetz-
        lich für zulässig zu erklären; er hat jedoch zugleich auch
        den berechtigten Interessen der Schulbuchverlage und
        der wissenschaftlichen Verlage Rechnung getragen und
        die Voraussetzungen des § 52 a UrhG restriktiv formu-
        liert. So erlaubt § 52 a UrhG lediglich, dass „kleine Teile
        eines Werkes“, „Werke geringen Umfangs“ sowie „ein-
        zelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften“ durch
        einen abgegrenzten Personenkreis genutzt werden.
        Ferner dürfen für den Unterrichtsgebrauch an Schulen
        bestimmte Werke stets nur mit Einwilligung des Berech-
        tigten genutzt werden. Weitere Einschränkungen gelten
        für die Nutzung von Filmwerken.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4153, Fragen 65 und 66):
        Ist die Regelung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass,
        UStAE, zu § 4 Nr. 21 des Umsatzsteuergesetzes, UStG, unter
        Punkt 4.21.2 – Ergänzungsschulen –, Abs. 3 Satz 2 derart zu
        verstehen, dass sämtliche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1
        bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Maßnahmen zur
        Aktivierung und beruflichen Eingliederung) – gegebenenfalls
        auch in Kombination – umsatzsteuerbefreit sind, und, wenn
        nein, welche Varianten bzw. Kombinationen sind von der Um-
        satzsteuerbefreiung ausgenommen?
        Welche Rechtssicherheit ist für eine durchführende Bil-
        dungseinrichtung gegeben, wenn sie gemäß der Steuerbefrei-
        ungsregelungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuch-
        stabe bb UStG – Leistungen privater Schulen und anderer
        allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen – von
        der zuständigen Landesbehörde für eine bestimmte Maß-
        nahme eine derartige Bescheinigung erhalten hat?
        Zu Frage 65:
        Ja, die von Ihnen angesprochene Regelung im Umsatz-
        steuer-Anwendungserlass ist so zu verstehen, dass sämt-
        liche Maßnahmen nach § 46 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 SGB III
        (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglie-
        derung) – gegebenenfalls auch in Kombination, umsatz-
        steuerbefreit sind. Eine Differenzierung nach Einzel-
        maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen ist nicht
        erforderlich.
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        u Frage 65:
        Die Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde
        indet nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
        ls Grundlagenbescheid die Finanzverwaltung hinsicht-
        ch der Frage, ob und für welchen Zeitraum die Bil-
        ungseinrichtung auf einen Beruf oder auf eine vor einer
        ristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende
        rüfung ordnungsgemäß vorbereitet. Die Finanzbehör-
        en entscheiden jedoch in eigener Zuständigkeit, ob die
        oraussetzungen der Steuerbefreiung im Übrigen vorlie-
        en. Dazu gehören laut Bundesfinanzhof insbesondere
        ie Voraussetzungen einer allgemeinbildenden oder be-
        fsbildenden Einrichtung.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 67):
        Welche Neuregelung plant die Bundesregierung bei der
        Verlustverrechnung nach dem vorläufigen Beschluss des Bun-
        desfinanzhofs vom 26. August 2010, und welche Maßnahmen
        strebt die Bundesregierung diesbezüglich zur Kompensation
        von Einnahmeausfällen bei Bund, Länder und Kommunen
        an?
        Im Beschluss vom 26. August 2010 (I B 49/10) hält
        er BFH die sogenannte Mindestgewinnbesteuerung
        ach § 10 d Abs. 2 Satz 1 EStG im Grundsatz für verfas-
        ungskonform. Er äußert aber nach summarischer Prü-
        ng Zweifel, ob das Zusammenwirken der Mindest-
        ewinnbesteuerung mit gesetzlichen Regelungen, die in
        peziellen Konstellationen wie zum Beispiel bei einem
        nteilseignerwechsel an einer Kapitalgesellschaft zum
        egfall von Verlustvorträgen führen, verfassungsrechtli-
        hen Anforderungen genügt.
        Der Beschluss ist in einem Verfahren zum vorläufigen
        echtsschutz (Aussetzung der Vollziehung eines Steuer-
        escheids) ergangen. Vorläufiger Rechtsschutz wird da-
        ei bereits dann gewährt, wenn bei summarischer Prü-
        ng des angefochtenen Steuerbescheids gewichtige
        ründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsi-
        herheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken.
        s bleibt abzuwarten, ob der BFH seine Rechtsauffas-
        ung auch in einem Hauptsacheverfahren aufrechterhält.
        Übrigen sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU,
        SU und FDP eine Prüfung der Neustrukturierung der
        egelungen zur Verlustverrechnung vor, die auch die
        indestgewinnbesteuerung einschließt.
        nlage 33
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 68):
        Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung als
        Reaktion auf die Stellungnahme der EU-Kommission vom
        30. September 2010 im Vertragsverletzungsverfahren
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8899
        (A) )
        )(B)
        (Nr. 2008/4909) bezüglich der Organschaft und in welchem
        Zeitrahmen?
        Im Vertragsverletzungsverfahren zur Organschaft
        (VVV 2008/4909) greift die Europäische Kommission
        eine Vorschrift auf, nach der als Organgesellschaft nur
        Kapitalgesellschaften in Betracht kommen, die sowohl
        ihren Sitz als auch den Ort der Geschäftsleitung im In-
        land haben (sogenannter doppelter Inlandsbezug). Es
        handelt sich dabei lediglich um eine Detailfrage inner-
        halb der deutschen Organschaftsregelungen; die Organ-
        schaftsregelungen werden – wie die Europäische Kom-
        mission ausdrücklich klarstellt – in ihrer Gesamtheit von
        der Europäischen Kommission nicht beanstandet.
        Die Bundesrepublik Deutschland hat zu der mit Grün-
        den versehenen Stellungnahme der Europäischen Kom-
        mission vom 30. September 2010 Stellung genommen. In
        dieser Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass
        der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien die Prüfung
        der Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungs-
        systems anstelle der bisherigen Organschaft vorsieht. In
        diesem Zusammenhang wird auch die im Vertragsverlet-
        zungsverfahren angesprochene Detailfrage aufgegriffen.
        Das Bundesministerium der Finanzen wird bis Sep-
        tember 2011 Vorschläge zu dem Prüfauftrag aus dem
        Koalitionsvertrag vorlegen.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4153, Frage 69):
        Welche Einzeldaten sind den Finanzbehörden bekannt, die
        im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dem Steu-
        erpflichtigen bereitgestellt werden können, und bezieht sich
        die von der Bundesregierung angestrebte vorausgefüllte
        Steuererklärung lediglich auf Fälle der Onlineerklärung via
        Elster oder auch auf die Zusendung von vorausgefüllten Vor-
        drucken an den Steuerpflichtigen auch vor dem Hinblick einer
        Differenzierung zwischen Steuerpflichtigen als natürliche
        Personen mit Neben- bzw. Haupteinkünften und der Besteue-
        rung von juristischen Personen?
        Bund und Länder streben seit geraumer Zeit an, das
        Besteuerungsverfahren grundlegend zu modernisieren,
        um die Qualität des Steuervollzugs zu verbessern und
        Bürokratiekosten abzubauen. Um dies zu erreichen, sol-
        len sukzessive für möglichst alle Phasen im Besteue-
        rungsprozess IT-basierte Verfahren entwickelt und ange-
        boten werden.
        In diesem Zusammenhang soll auch eine elektronisch
        vorausgefüllte Einkommensteuererklärung zum Einsatz
        kommen, die über das Verfahren Elster zu Beginn für
        das ElsterOnlinePortal und im Anschluss daran sowohl
        für die kostenlose Steuersoftware der Finanzverwaltung
        „ElsterFormular“ als auch für kommerzielle Software-
        produkte als Service angeboten werden soll. Die der
        Finanzverwaltung bereits vorliegenden aktuellen Daten
        des Veranlagungsjahres sollen automatisch in den richti-
        gen Feldern der Erklärung beigesteuert werden. Macht
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        er Steuerpflichtige von dem Serviceangebot Gebrauch,
        ft er seine Erklärung im Internet ab und sendet sie nach
        rüfung und gegebenenfalls Ergänzung an die Finanzbe-
        örde zurück.
        Damit eine „Vorausgefüllte Steuererklärung“ bei den
        ürgerinnen und Bürgern auf breite Akzeptanz stößt, ist
        in solider Datenbestand für die Voreintragungen (soge-
        annte eBeleg-Daten) Voraussetzung. Wichtige Schritte
        ur Verbreiterung der von der Finanzverwaltung beizu-
        teuernden Datenbasis wurden bereits unternommen. So
        urden insbesondere die gesetzlichen Regelungen zur
        lektronischen Übermittlung der Daten der Rentenbe-
        ugsmitteilungen, der Bescheinigungsdaten über Lohn-/
        ntgeltersatzleistungen, über geleistete Altersvorsorge-
        eiträge, über Beiträge zur privaten und gesetzlichen
        asiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie über
        uwendungsnachweise (Spendenbescheinigungen) ge-
        chaffen. Eine Verordnung zur Übermittlung von Be-
        cheinigungsdaten über vermögenswirksame Leistungen
        t in Vorbereitung.
        Insgesamt handelt es sich um ein technisch sehr an-
        pruchsvolles Vorhaben. Deshalb wird die Bereitstellung
        er eBeleg-Daten stufenweise erfolgen. In der ersten
        tufe sollen die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung,
        us Lohnersatzleistungen und Rentenbezugsmitteilun-
        en bereitgestellt werden. Nach Verfügbarkeit weiterer
        aten wird das Angebot dann jährlich ausgebaut. Ange-
        trebt wird, für das Gros der Bürgerinnen und Bürger
        ine weitgehend papierlose Kommunikation zwischen
        teuerbürger und Finanzverwaltung bis 2013 zu errei-
        hen.
        Mit der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
        t die Zielsetzung einer möglichst weitgehend ohne zu-
        ätzlichen Erfassungsaufwand und den damit verbunde-
        en Reibungsverlusten und zeitlichen Verzögerungen
        tattfindenden Kommunikation zwischen Bürgerinnen
        nd Bürgern auf der einen und der Finanzverwaltung auf
        er anderen Seite verbunden. Eine vorausgefüllte Papier-
        teuerklärung ist daher nicht vorgesehen.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        rucksache 17/4153, Frage 70):
        Welcher Vereinfachungseffekt bei Anhebung des Arbeit-
        nehmerpauschbetrages auf 1 000 Euro tritt bei Steuerpflichti-
        gen mit tatsächlichen Werbungskosten unter 920 Euro hin-
        sichtlich des Erfordernisses der Belegpflichten ein, und stimmt
        die Bundesregierung zu, dass in den genannten Fällen die Er-
        höhung des Pauschbetrages zu Mitnahmeeffekten führt?
        Eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages auf
        000 Euro wird zusätzlich gut eine halbe Million Ar-
        eitnehmer von Einzelnachweisen befreien. Die von Ih-
        en im Übrigen angesprochenen Effekte können bei je-
        em steuerlichen Pauschbetrag eintreten.
        8900 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 71):
        Wie berechnete die Bundesregierung die in ihrer Initiative
        zur Steuervereinfachung geplanten aufkommensneutralen
        Entlastungen von rund 4 Milliarden Euro für Unternehmen
        – vergleiche Pressemeldungen vom 10. Dezember 2010 – im
        Genauen – bitte komplette Maßnahmen auflisten und finan-
        zielle Wirkungen im Detail aufschlüsseln –, und wie will die
        Bundesregierung sicherstellen, dass ausschließlich kleine und
        mittlere Unternehmen von den Entlastungen profitieren?
        Das vorgesehene Paket gesetzlicher Maßnahmen zur
        Steuervereinfachung zielt im Verbund mit flankierenden
        untergesetzlichen Maßnahmen im Besteuerungsverfah-
        ren in erster Linie darauf ab, ein Weniger an Erklärungs-
        und Prüfaufwand und ein Mehr an Vorhersehbarkeit und
        Planungssicherheit zu bewirken. Die damit verbundene
        finanzielle Steuerentlastung ist mit Blick auf die Situa-
        tion der öffentlichen Haushalte auf ein verkraftbares
        Maß begrenzt worden. Oberste Priorität hat die Einhal-
        tung der Schuldenbremse des Grundgesetzes und damit
        die Umsetzung des von der Bundesregierung eingeschla-
        genen konsequenten Konsolidierungskurses. Aber auch
        wenn nur eine begrenzte monetäre Steuerentlastung
        möglich ist, so wird die Gesamtbelastung von Bürgern
        und Unternehmen durch die Vereinfachungsmaßnahmen
        deutlich gesenkt: Allein die Unternehmen in Deutsch-
        land werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen zur
        Steuervereinfachung um circa 4 Milliarden Euro pro
        Jahr an Bürokratieaufwand entlastet.
        Die ausgewiesenen Bürokratiekosteneinsparungen in
        Höhe von circa 4 Milliarden Euro pro Jahr beruhen im
        Wesentlichen auf der geplanten „Erleichterung bei der
        elektronischen Rechnungsstellung“ im Umsatzsteuerrecht.
        Nachstehend die weiteren Maßnahmen mit relevanten
        zahlenmäßig bezifferten Bürokratiekosteneinsparungen
        für die Wirtschaft:
        – Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens in der
        Forstwirtschaft durch Verzicht auf amtlich anerkann-
        tes Betriebsgutachten oder Betriebswerk als Voraus-
        setzung für die Feststellung des Nutzungssatzes für
        die ermäßigte Besteuerung – Bürokratiekosteneinspa-
        rungen in Höhe von 0,7 Millionen Euro;
        – elektronische Abgabe der Erklärung zur Körper-
        schaftsteuerzerlegung – Bürokratiekosteneinsparun-
        gen in Höhe von 1 Million Euro.
        Die Erleichterung bei der elektronischen Rechnungs-
        stellung verteilt sich wiederum auf drei einzelne Infor-
        mationspflichten: Ausstellung von Rechnungen – für die
        gesetzlich bestehende Pflicht, für Umsätze an andere
        Unternehmen Rechnungen zu erteilen, schlägt die vorge-
        sehene elektronische Rechnungserteilung durch, Ver-
        zicht auf die qualifizierte elektronische Signatur bei
        elektronisch übermittelten Rechnungen – Unternehmen,
        die diese weiter benutzen wollen, dürfen dies – und Auf-
        bewahrung von Rechnungen – elektronisch erstellte und
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        bersandte Rechnungen brauchen nicht in Papierform
        ufbewahrt zu werden.
        Die Entlastung bei der elektronischen Rechnungsstel-
        ng kommt allen Unternehmen zugute, die die Vereinfa-
        hung in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für die übrigen
        aßnahmen.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 72):
        Gibt es konkrete Kompensationsgeschäfte – wie etwa, von
        der Rheinischen Post am 9. Dezember 2010 veröffentlicht, ein
        Einlenken Deutschlands beim Euro-Rettungsschirm –, die im
        Gegenzug zum Zugeständnis der anderen EU-Staaten an
        Deutschland bei den Kohlebeihilfen gemacht werden, und,
        wenn ja, welche?
        Die Bundesregierung hat sich mit großem Nachdruck
        afür eingesetzt, dass die auf nationaler Ebene verein-
        arten Regelungen für ein sozialverträgliches Auslaufen
        es subventionierten heimischen Steinkohlenbergbaus
        is Ende 2018 durch einen entsprechenden EU-Beihilfe-
        hmen abgesichert werden. Ich bin sehr zufrieden, dass
        ies mit überzeugenden Argumenten inzwischen gelun-
        en ist. Ein Zusammenhang mit anderen zurzeit auf EU-
        bene diskutierten Dossiers wurde dabei nicht herge-
        tellt.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Richard Pitterle (DIE LINKE)
        rucksache 17/4153, Frage 73):
        Wie viele Verwaltungsanweisungen wurden durch das
        Bundesministerium der Finanzen in den Jahren 2000 bis 2010
        hinsichtlich eines vereinfachten Spendennachweises bei Na-
        turkatastrophen erlassen – bitte differenziert nach Jahren –,
        und welchen Effekt misst die Bundesregierung einer Verkür-
        zung der Aufbewahrungszeiten auf deutlich unter zehn Jahre
        für Belege für Privatpersonen bzw. Gewerbetreibende zu?
        Zum ersten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel-
        ng:
        Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden
        er Länder hat das Bundesministerium der Finanzen im
        ahr 2010 Verwaltungsanweisungen zur Unterstützung
        er Opfer des Erdbebens in Haiti im Januar 2010, verglei-
        he BMF-Schreiben vom 4. Februar 2010, und zur Unter-
        tützung der Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan im
        ommer 2010, vergleiche BMF-Schreiben vom 25. Au-
        ust 2010, als Hilfsmaßnahme zur Beseitigung der bei
        iesen Katastrophen entstandenen beträchtlichen Schä-
        en herausgegeben. Diese BMF-Schreiben regelten unter
        nderem auch Erleichterungen zum Spendennachweis
        ei Naturkatastrophen.
        Im Jahr 2002 erging ein bundeseinheitlich abgestimm-
        r Katastrophenerlass zur Unterstützung der Opfer der
        ochwasserkatastrophe im August 2002, die in weiten
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8901
        (A) )
        )(B)
        Teilen des Bundesgebiets erhebliche Schäden hervorge-
        rufen hat, vergleiche BMF-Schreiben vom 1. Oktober
        2002. Weitere Katastrophenerlasse wurden durch das
        Bundesministerium der Finanzen zur Hilfe der Opfer der
        Seebebenkatastrophe im Dezember 2004 in Indien, Indo-
        nesien, Sri Lanka, Thailand, Malaysia, Birma (Myan-
        mar), Bangladesch, auf den Malediven, den Seychellen
        sowie in Kenia, Tansania und Somalia, vergleiche BMF-
        Schreiben vom 14. Januar 2005, sowie zur Unterstützung
        der Opfer des Hurrikans Katrina im Süden der USA im
        Sommer 2005, vergleiche BMF-Schreiben vom 19. Sep-
        tember 2005, herausgegeben.
        Eine ausführliche Aufzählung der seit dem Jahr 2000
        erlassenen Verwaltungsanweisungen zur Regelung
        steuerlicher Erleichterungen in Katastrophenfällen war
        in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit leider
        nicht möglich.
        Zum zweiten Teil der Frage nehme ich wie folgt Stel-
        lung:
        Nach den Vorschriften der Abgabenordnung, AO, ha-
        ben Unternehmen Bücher und Aufzeichnungen sowie
        alle Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung
        sind, sechs bzw. zehn Jahre aufzubewahren.
        Eine entsprechende Aufbewahrungspflicht ergibt sich
        auch aus § 257 Handelsgesetzbuch, HGB.
        Für Steuerpflichtige, deren Summe der positiven
        Überschusseinkünfte mehr als 500 000 Euro im Kalen-
        derjahr beträgt, sieht § 147 a AO eine sechsjährige Auf-
        bewahrungspflicht für Aufzeichnungen und Unterlagen
        über die den Überschusseinkünften zugrunde liegenden
        Einnahmen und Werbungskosten vor. Demgegenüber ha-
        ben „Privatpersonen“ nur bei ganz bestimmten Sachver-
        halten eine Aufbewahrungspflicht, wie zum Beispiel bei
        Rechnungen im Zusammenhang mit Vermietungsein-
        künften.
        Die Bundesregierung definiert in ihrem Kabinettsbe-
        schluss vom 27. Januar 2010 die „Harmonisierung und
        Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen
        nach Handels-, Steuer- und Sozialrecht“ als eines von acht
        Projekten in prioritären Lebens- und Rechtsbereichen, in
        denen die Erzielung spürbarer Vereinfachungen geprüft
        werden. Dabei werden wir auch untersuchen, inwieweit
        bestehendes Vereinfachungspotenzial tatsächlich umge-
        setzt werden kann, denn Unterlagen werden nicht nur aus
        handels-, steuer- oder sozialrechtlichen Gründen aufbe-
        wahrt. Hinzu kommt eine Rechtsfolgenabschätzung, in
        der wir die Auswirkungen von potenziellen Rechtsände-
        rungen auf das Normengefüge beurteilen müssen. Es han-
        delt sich um einen laufenden Prozess. Ergebnisse können
        naturgemäß erst bei Abschluss des Projektes vorliegen.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Thomas Jarzombek (CDU/CSU)
        (Drucksache 17/4153, Frage 74):
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        Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
        ihrer Breitbandstrategie und der Tatsache, dass die Mobil-
        funkanbieter beim Breitbandausbau – LTE-Technologie – eine
        tragende Rolle spielen sollen, dass die Bundesnetzagentur die
        Terminierungsentgelte für die Mobilfunkanbieter auf die
        Hälfte gesenkt hat, obwohl eine solche drastische Senkung
        ungewöhnlich ist – bisher waren 16 bis 19 Prozent schon
        viel –, und dadurch den Mobilfunkanbietern möglicherweise
        Erlöse für Investitionen in den Breitbandausbau fehlen?
        Die Bundesnetzagentur entscheidet unabhängig auf
        asis der gesetzlichen Grundlagen. Daher kann die Bun-
        esregierung zu der genannten Entscheidung inhaltlich
        icht Stellung nehmen. Allerdings erwartet die Bundes-
        gierung, dass der Ausbau von mobilem Breitband un-
        eachtet der Entscheidung der Bundesnetzagentur weiter
        oranschreiten wird.
        nlage 40
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Ab-
        eordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksache 17/4153,
        rage 75):
        Wann wird die Bundesregierung den CCS-Gesetzentwurf
        vorstellen, und wie sollen die Kompetenzen für die Bundes-
        länder geregelt werden?
        Die Richtlinie 2009/31/EG des Europäischen Parla-
        ents und des Rates vom 23. April 2009 über die geolo-
        ische Speicherung von Kohlendioxid muss bis 25. Juni
        011 umgesetzt werden. Eine zügige Kabinettsbefassung
        es gemeinsamen CCS-Referentenentwurfs des BMU
        nd des BMWi zur Umsetzung der Richtlinie in nationa-
        s Recht wird angestrebt. In Einzelfragen ist die Mei-
        ungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht
        bgeschlossen.
        nlage 41
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        rucksache 17/4153, Frage 76):
        Weshalb wird bei der Leistungserbringung für Schulaus-
        flüge und Klassenfahrten auf Gutscheine verwiesen, obwohl
        der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Ge-
        setzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung
        des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – vor-
        sieht, dass für diese Leistungen die tatsächlichen Kosten über-
        nommen werden?
        Die Leistungserbringung durch Gutscheine schließt
        ine Übernahme der tatsächlichen Kosten ein. Der Gut-
        chein ist das Versprechen des Leistungsträgers, für die
        rbringung der im Gutschein genannten Leistungen die
        ntsprechende Vergütung zu zahlen. Steht die Höhe der
        ergütung zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht
        st, steht dies einer Erteilung des Zahlungsversprechens
        icht entgegen, wenn die Vergütungshöhe bestimmbar
        t.
        Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Gesetz-
        ntwurf für mehrtägige Klassenfahrten sowohl im
        egierungsentwurf als auch in der vom Bundestag be-
        8902 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        schlossenen Fassung in Art. 2, § 29 vorsieht, dass mehr-
        tägige Klassenfahrten – wie bisher auch – durch Geld-
        leistung gedeckt werden können.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/4153, Frage 77):
        Nach welchen Kriterien soll ein persönlicher Berater im
        Jobcenter über den individuellen Bedarf für die Art der Lern-
        förderung entscheiden, sofern keine Empfehlung eines Fach-
        lehrers vorliegt, und ab wann stehen hierfür geschulte Mitar-
        beiter zur Verfügung?
        Ausgangspunkt für die Feststellung des Bedarfes für
        Lernförderung ist regelmäßig die fachkundige Stellung-
        nahme einer Lehrerin oder eines Lehrers. Auch für die
        Frage, ob schulische Angebote ausreichen, um festge-
        stellte Lerndefizite zu beheben, werden regelmäßig An-
        gaben aus der Schule erforderlich sein. Stellen Lehrerin-
        nen und Lehrer oder andere fachkundige Personen
        Lerndefizite fest, die durch Lernförderung behoben wer-
        den können, und liegen die weiteren Anspruchsvoraus-
        setzungen vor, so haben die Mitarbeiterinnen oder Mit-
        arbeiter der Jobcenter die erforderliche Lernförderung zu
        bewilligen. Ihnen steht dabei kein Ermessensspielraum
        zur Verfügung.
        Die Bundesagentur für Arbeit wird zur Feststellung
        des Lernförderbedarfes ein Formular „Bestätigung der
        Schule“ bereitstellen, das die für das Jobcenter erforder-
        lichen Entscheidungsgrundlagen enthält und als Nach-
        weis der Leistungsvoraussetzungen dient. Daneben sind
        besondere personelle Maßnahmen zur Umsetzung der
        Lernförderung nicht erforderlich und auch nicht beab-
        sichtigt.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
        (Drucksache 17/4153, Fragen 78 und 79):
        Wie begründet die Bundesregierung die im Gesetzentwurf
        zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
        Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgenom-
        mene unterschiedliche Altersgrenze beim Bildungs- und Teil-
        habepaket von 18 Jahren einerseits und 25 Jahren anderer-
        seits?
        Welche Basisleistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-
        paket werden ab 1. Januar 2011 flächendeckend bundesweit
        durch die Jobcenter angeboten?
        Zu Frage 78:
        Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterteilen
        sich in Bedarfe, die nur im Zusammenhang mit dem
        Schulbesuch auftreten können – Schulausflüge, Schulbe-
        darf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Mittags-
        verpflegung – und solche, die eine Teilhabe am sozialen
        und kulturellen Leben ermöglichen sollen. Da der Schul-
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        esuch nicht zwingend mit Vollendung des 18. Lebens-
        hres endet, musste die Altersgrenze für diese Leistun-
        en angehoben werden. Entsprechend der bestehenden
        ystematik im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wurde
        ie Vollendung des 25. Lebensjahres als Altersgrenze
        ingeführt. Die Altersgrenze wurde im Zweiten Buch
        ozialgesetzbuch auf Beschlussempfehlung des Bundes-
        gsausschusses für Arbeit und Soziales vom 15. Februar
        006, Bundestagsdrucksache 16/688, mit dem Gesetz
        ur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
        um 1. Juli 2006 eingeführt.
        u Frage 79:
        Die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind Teil des
        esetzentwurfs zur Ermittlung von Regelbedarfen und
        ur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozial-
        esetzbuch. Der Bundesrat wird am 17. Dezember 2010
        ber den Entwurf abstimmen. Bei Zustimmung durch
        en Bundesrat und Verkündung des Gesetzes im Bun-
        esgesetzblatt vor dem 1. Januar 2011 werden die Bil-
        ungs- und Teilhabeleistungen bundesweit durch die
        obcenter angeboten. Für das Schulbasispaket ist ein In-
        rafttreten erst zum 1. August 2011 vorgesehen, da die
        eistungen für das laufende Schuljahr bereits im August
        010 im Rahmen des existenten Schulbedarfspakets aus-
        ezahlt worden sind.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
        rucksache 17/4153, Fragen 80 und 81):
        Ist für das Bildungspaket – Leistungen zu Bildung und
        Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – eine
        Deckelung vorgesehen, und wie gestaltet sich die Regelung
        für Geringverdiener?
        Wie hoch sind die Umsetzungskosten – Personal- und Ver-
        waltungskosten – an den Gesamtkosten des Bildungspaketes?
        u Frage 80:
        Die Bedarfe für Bildung und Teilhabe nach § 28
        GB II in der Fassung des Gesetzentwurfs sind – mit
        usnahme des Schulbasispakets und der Leistung zur
        ozialen und kulturellen Teilhabe – nicht der Höhe nach
        egrenzt. Eine Begrenzung ergibt sich aber mittelbar
        ufgrund der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen bei-
        pielsweise dann, wenn als Zuschuss zum Mittagessen
        ur die Differenz zwischen Eigenanteil und Preis des
        ittagessens gezahlt wird.
        Eine Sonderregelung nur für Geringverdiener gibt es
        icht. Geringverdiener können erwerbstätige hilfebe-
        ürftige Jugendliche oder Eltern sein, die Arbeitslosen-
        eld II beziehen, oder kinderzuschlagsberechtigte El-
        rn. Diese sind genauso anspruchsberechtigt wie auch
        eistungsberechtigte nach dem SGB XII. Die Leistun-
        en für Bildung und Teilhabe sind im Bundeskindergeld-
        esetz und im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – jeweils
        der Fassung des Gesetzentwurfs – unterschiedlich
        usgestaltet. Neben den oben bereits genannten Leistun-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8903
        (A) )
        )(B)
        gen werden im Bundeskindergeldgesetz auch die Leis-
        tungen für die Schülerbeförderung in pauschalierter
        Höhe erbracht. Grundsätzlich gilt das Folgende: Sofern
        – nach Berücksichtigung vorrangiger Bedarfe – noch zu
        berücksichtigendes Einkommen vorhanden ist, deckt es
        die Bedarfe für Bildung und Teilhabe und vermindert
        den Leistungsanspruch entsprechend.
        Zu Frage 81:
        Die Gesamtkosten des Bildungs- und Teilhabepakets
        in den Bereichen SGB II, SGB XII und dem Kinderzu-
        schlag nach dem Bundeskindergeldgesetz belaufen sich
        auf rund 740 Millionen Euro.
        Im Verwaltungsbereich werden die Mehraufwendun-
        gen für die Leistungsträger der Grundsicherung für Ar-
        beitsuchende aufgrund der Einführung der Leistungen
        für Bildung und Teilhabe auf rund 135 Millionen Euro
        im Jahr 2011 und auf 110 Millionen Euro ab dem Jahr
        2012 geschätzt.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/4153, Fragen 82 und 83):
        Wie viel zusätzliches Personal wird den Grundsicherungs-
        stellen zur Umsetzung des Bildungspaketes – Leistungen zu
        Bildung und Teilhabe nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz-
        buch – zur Verfügung gestellt – bitte nach Bundesländern auf-
        gliedern –, und ab welchem Zeitpunkt steht dieses vollständig
        zur Verfügung?
        Nach welchen Kriterien wird das Personal eingesetzt, und
        ist für den Fall, dass ab dem 1. Januar 2011 das Bildungspaket
        noch nicht umgesetzt werden kann, eine Barauszahlung der
        Ansprüche vorgesehen (bitte auch die Höhe der geschätzten
        Ansprüche nennen)?
        Zu Frage 82:
        Um die Mehrbelastungen aufgrund der neuen Auf-
        gabe „Umsetzung Bildungs- und Teilhabepaket für Kin-
        der“ aufzufangen, wurden im Haushalt 2011 der Bundes-
        agentur für Arbeit zusätzlich 1 300 Stellen etatisiert. Die
        konkrete Verteilung dieser Stellen auf die Regionaldirek-
        tionsbezirke befindet sich derzeit in der Abstimmung
        zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Bun-
        desministerium für Arbeit und Soziales. Diese wird bis
        zum Jahresende abgeschlossen.
        Zu Frage 83:
        Über den konkreten Einsatz des Personals entschei-
        den die zukünftigen gemeinsamen Einrichtungen vor
        Ort.
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Gesetz-
        gebungsvorhaben vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen
        werden kann. Der Gesetzentwurf sieht im Übrigen – mit
        Ausnahme des Schulbasispakets und gegebenenfalls der
        mehrtägigen Klassenfahrten – keine Geldleistungen und
        damit keine Barauszahlung vor.
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        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD)
        rucksache 17/4153, Frage 84):
        Ist der Bundesregierung bekannt, welche Praktiken Ar-
        beitgeber in der ambulanten Pflege nutzen, um die Bezahlung
        des Mindestlohns zu umgehen, und was gedenkt die Bundes-
        regierung dagegen zu tun?
        Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Ent-
        icklung in der Pflegebranche, wie auch in den übrigen
        ranchen, in denen ein Mindestlohn nach dem Arbeit-
        ehmer-Entsendegesetz eingeführt worden ist. Dazu ge-
        ört auch der Bereich der Kontrolle.
        Unabhängig davon sieht die Bundesregierung das
        ach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zur Verfügung
        tehende Kontroll- und Sanktionsinstrumentarium als
        usreichend an.
        nlage 47
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
        es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/4153, Frage 85):
        Sieht sich die Bundesregierung durch die bestehende Ge-
        setzeslage und die Ausgestaltung der DIMDI-Arzneimittel-
        verordnung, DIMDI-AMV, in der Lage, wirksam zu kontrol-
        lieren, ob und inwieweit der Antibiotikaeinsatz in der
        gewerblichen Tierhaltung zugenommen hat, zumal in der Ge-
        flügelindustrie, für die in der DIMDI-AMV aus Datenschutz-
        gründen eine Sonderfallregelung festgelegt wurde?
        Ziel der DIMDI-Arzneimittel-Verordnung, DIMDI-
        MV, ist es, die Abgabemengen von bestimmten Arz-
        eimitteln im Rahmen eines Monitorings zu erfassen.
        it den durch die Verordnung getroffenen Regelungen
        t es möglich, einen Überblick über den Umfang und
        ie regionale Verteilung von Antibiotika in Deutschland
        u erhalten. Die Daten werden dem Bundesamt für Ver-
        raucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfü-
        ung gestellt. Diese werden in der Folge mit anderweitig
        rzielten Monitoringdaten zu Antibiotikaresistenzen für
        ine wissenschaftliche Bewertung der Resistenzsituation
        Deutschland herangezogen.
        Da die mit der DIMDI-AMV erhobenen Daten einer
        isikobewertung dienen und nicht unmittelbar der Über-
        achung, müssen diese aus Datenschutzgründen anony-
        isiert erhoben werden. Diese Anonymisierung ist
        otwendig und behindert nicht – wie in der Frage
        nterstellt – eine Risikobewertung des Antibiotikaein-
        atzes.
        Die in der Frage erwähnte Ausnahmeregelung bei Ge-
        ügel bezieht sich auf den Abruf der Daten durch die zu-
        tändige oberste Landesbehörde. Die Ausnahme hin-
        ichtlich der ausschließlich für Geflügel zugelassenen
        ierarzneimittel bei einem Abruf der Daten durch die
        änder ist sowohl zum Schutz personenbezogener Daten
        ls auch zur Einhaltung der Ermächtigung des Arznei-
        ittelgesetzes notwendig. Die Ausnahme läuft dem Ver-
        8904 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        (A) )
        )(B)
        braucherschutzzweck der DIMDI-AMV nicht zuwider.
        Der mit der DIMDI-AMV angestrebte Verbraucher-
        schutzzweck wird dadurch nicht tangiert, da der Bund
        jederzeit auf den vollen Umfang der Daten zurückgrei-
        fen kann.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD)
        (Drucksache 17/4153, Fragen 86 und 87):
        Welche NATO-Länder haben mit welchen militärischen
        Kräften in den vergangenen zwölf Monaten aktiv – das heißt
        nicht anlässlich von Transiten bzw. Passagen – an der Opera-
        tion Active Endeavour, OAE, im Mittelmeer teilgenommen?
        Für welche Zeiträume haben diese Kräfte jeweils an der
        NATO-Mission OAE teilgenommen?
        Zu Frage 86:
        An der NATO-Operation Active Endeavour haben in
        den vergangenen zwölf Monaten, Dezember 2009 bis
        Oktober 2010, folgende NATO-Nationen mit aktiven
        Kräftebeiträgen teilgenommen: Dänemark, Frankreich,
        Griechenland, Großbritannien, Italien, die Niederlande,
        Polen, Portugal, die Türkei, die Vereinigten Staaten von
        Amerika, Rumänien sowie Deutschland. Diese Nationen
        haben mit Schiffen, U-Booten, Hubschraubern und See-
        fernaufklärern zur Operation beigetragen.
        Russland und die Ukraine haben als Nicht-NATO-
        Länder ebenfalls an der Operation teilgenommen. Da-
        rüber hinaus wurden durch das zuständige NATO-
        Hauptquartier in Neapel maritime Lage-Informationen
        gesammelt, zusammengeführt, ausgewertet und den Mit-
        gliedsländern zur Verfügung gestellt.
        Zu Frage 87:
        Der NATO-Operation Active Endeavour sind Kräfte
        nicht dauerhaft unterstellt. See- und Seeluftstreitkräfte
        tragen zu dieser Operation zumeist durch kürzere Unter-
        stellungen im Rahmen von begrenzten Schwerpunkt-
        operationen, Surge, zur Seeraumüberwachung, Informa-
        tionsgewinnung und Präsenz bei. Diese werden in der
        Regel für Zeiträume zwischen einer und zwei Wochen
        durchgeführt.
        In diesen Schwerpunktoperationen werden in erster
        Linie die stehenden NATO-Einsatzverbände und die
        Flugzeuge aus dem NATO-AWACS-Verband eingesetzt.
        Ergänzt wird dies durch Einzelabstellungen, die diese
        Operationen verstärken oder eigene begrenzte Überwa-
        chungsaufgaben durchführen. In diesem Zusammenhang
        leisten auch die deutschen Einheiten im Transit einen
        wertvollen Beitrag. Darüber hinaus tragen die Mittel-
        meeranrainer durch Bereitschaftskräfte einem kurzfristig
        entstehenden Informations- oder Handlungsbedarf Rech-
        nung.
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        nlage 49
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/4153, Frage 88):
        Wann beabsichtigt die Bundesregierung die Anhebung der
        Altersgrenze von 12 auf 14 Jahre im Unterhaltsvorschussge-
        setz umzusetzen, und inwieweit sind dann mit dieser Ände-
        rung des Unterhaltsvorschussgesetzes auch Maßnahmen zur
        Entbürokratisierung beim Unterhaltsvorschuss geplant?
        Die derzeitige Haushaltslage lässt eine weitere Ver-
        lgung des im Frühjahr an die Ressorts versendeten
        ntwurfes eines UVG-Neuregelungsgesetzes nicht zu.
        nlage 50
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
        rucksache 17/4153, Fragen 89 und 90):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht nur im Ge-
        schäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend, sondern auch in anderen Geschäftsberei-
        chen, wie zum Beispiel dem Bundesministerium des Innern
        und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, von den
        Trägern, die an den Extremismuspräventionsprogrammen par-
        tizipieren wollen, eine gesonderte Erklärung zur Verfassungs-
        treue verpflichtend erwartet und die Träger verpflichtet wer-
        den, dafür Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und
        Projektbeteiligten entsprechend verhalten?
        Müssen Träger, die per Verwaltungsakt bereits durch die
        zuständigen Behörden als Träger der Jugendhilfe oder als Trä-
        ger der politischen Bildung staatlich anerkannt sind, ebenfalls
        eine Erklärung zur Verfassungstreue unterschreiben, und wird
        diese Erklärung auch von Trägern, die zum Beispiel in der Er-
        innerungsarbeit bei dem Beauftragten der Bundesregierung
        für Kultur und Medien oder in den Bereichen der Jugendhilfe
        sowie der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung ge-
        fördert werden, abverlangt?
        u Frage 89:
        Ja, das trifft zu. Das Bundesinnenministerium ver-
        ngt beispielsweise in seinem Programm „Zusammen-
        alt durch Teilhabe“ ebenfalls eine Erklärung, mit der
        ie Träger sich dazu verpflichten, eine dem Grundgesetz
        rderliche Arbeit zu leisten und sich zu der freiheitli-
        hen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik
        eutschland zu bekennen. Sie erklären zudem damit, da-
        r Sorge zu tragen, dass sich auch ihre Partner und Pro-
        ktbeteiligten den Zielen des Grundgesetzes verpflich-
        n.
        u Frage 90:
        Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnen-
        inisterium verlangen die Unterzeichnung einer entspre-
        henden Erklärung, da es sich bei den Programmen zur
        xtremismusprävention um ein besonders sensibles Feld
        andelt. Die Zeichnung ist unabhängig vom Vorliegen
        iner Anerkennung zum Beispiel als Freier Träger der
        ugendhilfe.
        Im Rahmen der Extremismusprävention verlangt auch
        ecklenburg-Vorpommern seit diesem Jahr, dass Träger
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 80. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010 8905
        (A) (C)von Kindertageseinrichtungen eine Erklärung unter-
        zeichnen müssen, dass sie die Gewähr für eine den Zie-
        len des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten.
        Demgegenüber wird keine gesonderte schriftliche Er-
        klärung bei der Förderung aus Mitteln des Kinder- und
        Jugendplans des Bundes, bei der Förderung durch die
        Bundeszentrale für politische Bildung sowie im Bereich
        der Erinnerungsarbeit im Rahmen der Gedenkstättenför-
        derung des Bundes verlangt. Bei einer Förderung aus
        Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes sowie
        durch die Bundeszentrale für politische Bildung wird al-
        lerdings in den entsprechenden Förderrichtlinien darauf
        hingewiesen, dass eine Bejahung der freiheitlich demo-
        kratischen Grundordnung eine Voraussetzung für die
        Anerkennung als Träger der Jugendhilfe bzw. der politi-
        schen Bildung darstellt. Die Förderrichtlinien sind Be-
        standteil des Zuwendungsbescheids.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/4153, Frage 91):
        Wie hat die Bundesregierung die in der Fragestunde des
        Deutschen Bundestages gegebene Zusage des Parlamentarischen
        Staatssekretärs Dr. Hermann Kues an den Abgeordneten
        Dr. Ilja Seifert, Die Linke: „Ich sage Ihnen allerdings zu, Herr
        Kollege Seifert, dass wir das zum Anlass nehmen werden, bei
        der nächsten Bund-Länder-Besprechung zur Kriegsgräberfinan-
        zierung das Thema ‚Barrierefreiheit bei Kriegsgräbergedenk-
        stätten und Ehrenmalen‘ als eigenen Tagesordnungspunkt vor-
        zusehen“, Plenarprotokoll 17/42 vom 19. Mai 2010, Seite 4171,
        erfüllt, und welche diesbezüglichen Ergebnisse wurden dabei
        erzielt?
        Die Bundesregierung hat mit den für die Kriegsgräber-
        fürsorge zuständigen Länderministerien Kontakt auf-
        genommen. In keinem Land gab es Beschwerden über
        mangelhafte barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu Kriegs-
        gräberstätten. Die meisten Kriegsgräberstätten sind
        ebenerdig, sodass sich keine Probleme ergeben. Wenn
        im Einzelfall Probleme auftreten sollten, werden diese
        bei Friedhofsrenovierungen mit behoben.
        Ich weise aber ausdrücklich darauf hin, dass die Frage
        der Barrierefreiheit und der Verkehrssicherheit in den
        Aufgabenbereich der jeweiligen Friedhofsträger fallen.
        Selbstverständlich werden von diesen die landesrecht-
        lichen Bauvorschriften beachtet. Viele Friedhöfe, auf
        denen Kriegsgräber schon im 18. oder 19. Jahrhundert
        angelegt worden sind, dürfen von den jeweiligen Fried-
        hofsträgern nur mit Zustimmung der Denkmalbehörde
        verändert werden. Deshalb ist eine Barrierefreiheit leider
        nicht immer gewährleistet, da dies eventuell das vorhan-
        dene schmale Wegesystem oder kleinere Treppenabsätze
        einfach nicht zulässt.
        Wenn Zugangshindernisse festgestellt werden, so
        werden diese in der Regel bei Grundsanierungen der Be-
        gräbnisstätten behoben, wie zurzeit bei der Sanierung
        des Soldatenfriedhofs Schönholz hier in Berlin.
        (D
        (B)
        )
        80. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 15. Dezember 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51