Plenarprotokoll 17/78
gelaltersgrenze auf 67 Jahre
(Drucksache 17/3814) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung über die
gesetzliche Rentenversicherung, insbeson-
dere über die Entwicklung der Einnah-
men und Ausgaben, der Nachhaltigkeits-
rücklage sowie des jeweils erforderlichen
Beitragssatzes in den künftigen 15 Ka-
lenderjahren gemäß § 154 Absatz 1 und
3 SGB VI (Rentenversicherungsbericht
2010)
und
Gutachten des Sozialbeirats zum Ren-
tenversicherungsbericht 2010
(Drucksache 17/3900) . . . . . . . . . . . . . . . .
Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . .
8501 B
8501 B
8503 B
0000 A8504 C
0000 A8506 D
8506 D
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8512 A
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Deutscher B
Stenografisch
78. Sitz
Berlin, Donnerstag, den
I n h a l
Erinnerung an die ersten gesamtdeutschen
Wahlen am 2. Dezember 1990 . . . . . . . . . . . .
Wahl der Abgeordneten Sonja Steffen zur
Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Absetzung der Tagesordnungspunkte 8 s
und 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . .
Tagesordnungspunkt 5:
a) Unterrichtung durch die Bundesregierung:
Bericht der Bundesregierung gemäß
§ 154 Absatz 4 des Sechsten Buches So-
zialgesetzbuch zur Anhebung der Re-
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8499 A
8499 D
8499 D
8500 D
8501 A
c) Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf,
Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
undestag
er Bericht
ung
2. Dezember 2010
t :
Chancen für die Teilhabe am Arbeitsle-
ben nutzen – Arbeitsbedingungen ver-
bessern – Rentenzugang flexibilisieren
(Drucksache 17/3995) . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 3:
ntrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang
trengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae,
eiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN: Voraussetzungen für
ie Rente mit 67 schaffen
Drucksache 17/4046) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8501 C
8501 D
8501 D
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . .
8515 B
8516 A
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . .
Tagesordnungspunkt 6:
a) Antrag der Abgeordneten Bernd Scheelen,
Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der SPD:
Klare Perspektiven für Kommunen –
Gewerbesteuer stärken
(Drucksache 17/3996) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi-
nanzausschusses zu dem Antrag der Frak-
tion der SPD: Rettungsschirm für Kom-
munen – Strategie für handlungsfähige
Städte, Gemeinden und Landkreise
(Drucksachen 17/1152, 17/4060) . . . . . . .
Dr. Carsten Kühl, Staatsminister
(Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD)
Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . .
Tagesordnungspunkt 36:
a) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010
zur Änderung des Protokolls über die
Übergangsbestimmungen, das dem Ver-
trag über die Europäische Union, dem
Vertrag über die Arbeitsweise der Eu-
ropäischen Union und dem Vertrag zur
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8541 C
Gründung der Europäischen Atomge-
meinschaft beigefügt ist
(Drucksache 17/3357) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten
Gesetzes zur Änderung des Berufs-
kraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
(Drucksache 17/3800) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Änderung des ZIS-Ausfüh-
rungsgesetzes und anderer Gesetze
(Drucksache 17/3960) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 29. März
2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und St. Vincent und die
Grenadinen über die Unterstützung in
Steuer- und Steuerstrafsachen durch
Informationsaustausch
(Drucksache 17/3959) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Abkommen vom 7. Juni
2010 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und St. Lucia über den In-
formationsaustausch in Steuersachen
(Drucksache 17/3961) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zu dem Protokoll vom 17. Juni 2010
zur Änderung des Abkommens vom
8. März 2001 zwischen der Bundesrepu-
blik Deutschland und Malta zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkom-
men und vom Vermögen
(Drucksache 17/3962) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Burkhard Lischka, Dr. Peter Danckert,
Martin Dörmann, weiteren Abgeordneten
und der Fraktion der SPD eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung
des Gesetzes über die Wahrnehmung
von Urheberrechten und verwandten
Schutzrechten (Urheberrechtswahrneh-
mungsgesetz – UrhWahrnG)
(Drucksache 17/3991) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Swen Schulz
(Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr.
Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der SPD: Bei Ausset-
zung der Wehrpflicht Hochschulpakt
aufstocken
(Drucksache 17/4018) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken,
Birgitt Bender, Cornelia Behm, weiterer
8543 B
8543 B
8543 C
8543 C
8543 C
8543 D
8543 D
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 III
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der
EU-Health-Claims-Verordnung voran-
bringen
(Drucksache 17/4015) . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 4:
Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner,
Oliver Krischer, Bettina Herlitzius, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Ungebundene EU-
Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR)
unverzüglich für mehr Energieeffizienz
und erneuerbare Energien nutzen
(Drucksache 17/4017) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 37:
a) Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Abgeordneten Viola von Cramon-
Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Volker
Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: OSZE-Vorsitz für Reformen in
Kasachstan nutzen
(Drucksachen 17/1432, 17/2476) . . . . . . .
b) – k)
Beschlussempfehlungen des Petitionsausschus-
ses: Sammelübersichten 171, 172, 173,
174, 175, 176, 177, 178, 179 und 180 zu
Petitionen
(Drucksachen 17/3918, 17/3919, 17/3920,
17/3921, 17/3922, 17/3923, 17/3924,
17/3925, 17/3926, 17/3927)
Zusatztagesordnungspunkt 5:
Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
der SPD: Fehlende Aktivitäten der Bundes-
regierung hinsichtlich der Zukunftsängste
des wissenschaftlichen Nachwuchses . . . . .
Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . .
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . .
Krista Sager (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . .
Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . .
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8544 B
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8552 A
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8555 A
8556 A
8557 A
r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
r. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 7:
) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Menschenrechtslage im Iran verbessern
(Drucksache 17/4011) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Fraktion DIE LINKE: Die
Hinrichtung der Iranerin Sakineh
Mohammadi Ashtiani verhindern und
weltweit die Todesstrafe abschaffen
(Drucksache 17/3993) . . . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 6:
ntrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN: Mehr Flüchtlinge aus dem
ran aufnehmen
Drucksache 17/3997) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . .
te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
nnette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 8:
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge,
Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE: Gerechte Alterseinkünfte
für Beschäftigte im Gesundheits- und
Sozialwesen der DDR
(Drucksache 17/3871) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Gerechte Lösung
für rentenrechtliche Situation von in
der DDR Geschiedenen
(Drucksache 17/3872) . . . . . . . . . . . . . . .
8558 A
8559 C
8560 C
8560 C
8560 D
8560 D
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8568 A
8568 D
8569 A
8569 C
8570 A
8571 C
8571 C
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Gerechte Versor-
gungslösung für Ballettmitglieder in der
DDR
(Drucksache 17/3873) . . . . . . . . . . . . . . . .
d) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Regelung der An-
sprüche der Bergleute der Braunkohle-
veredlung
(Drucksache 17/3874) . . . . . . . . . . . . . . . .
e) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE: Beseitigung von Rentennachtei-
len für Zeiten der Pflege von Angehöri-
gen in der DDR
(Drucksache 17/3875) . . . . . . . . . . . . . . . .
f) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche
Lösung für Land- und Forstwirte,
Handwerkerinnen und Handwerker,
andere Selbständige sowie deren mithel-
fende Familienangehörige aus der DDR
(Drucksache 17/3876) . . . . . . . . . . . . . . . .
g) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche
Anerkennung von zweiten und verein-
bart verlängerten Bildungswegen sowie
Forschungsstudien und Aspiranturen in
der DDR
(Drucksache 17/3877) . . . . . . . . . . . . . . . .
h) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche
Anerkennung von DDR-Regelungen für
ins Ausland mitgereiste Ehepartnerin-
nen und Ehepartner sowie von im Aus-
land erworbenen Ansprüchen
(Drucksache 17/3878) . . . . . . . . . . . . . . . .
i) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche
Anerkennung aller freiwilligen Beiträge
aus DDR-Zeiten
(Drucksache 17/3879) . . . . . . . . . . . . . . . .
j) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Befristetes System
k
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8571 C
8571 D
8571 D
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8572 A
8572 A
8572 B
„sui generis“ für die Beseitigung des
Versorgungsunrechts bei den Zusatz-
und Sonderversorgungen der DDR
(Drucksache 17/3880) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Vertrauensschutz
für Versorgungsberechtigte der DDR
mit einem Ruhestandsbeginn bis zum
30. Juni 1995 schaffen
(Drucksache 17/3881) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Regelung der An-
sprüche und Anwartschaften auf Al-
terssicherung für Angehörige der Deut-
schen Reichsbahn der DDR
(Drucksache 17/3882) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Regelung der An-
sprüche und Anwartschaften auf Al-
terssicherung für Angehörige der Deut-
schen Post der DDR
(Drucksache 17/3883) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al-
tersversorgung für Professorinnen und
Professoren neuen Rechts, Ärztinnen
und Ärzte im öffentlichen Dienst und
weitere Beschäftigte universitärer und
anderer wissenschaftlicher Einrichtun-
gen in Ostdeutschland
(Drucksache 17/3884) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al-
tersversorgung für Beschäftigte des öf-
fentlichen Dienstes der DDR, die nach
1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben
(Drucksache 17/3885) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al-
tersversorgung für Angehörige von Bun-
deswehr, Zoll und Polizei, die mit DDR-
Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre
Tätigkeit fortgesetzt haben
(Drucksache 17/3886) . . . . . . . . . . . . . . .
) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
8572 B
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8572 C
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8572 D
8573 A
8573 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 V
Fraktion DIE LINKE: Einheitliche Rege-
lung der Altersversorgung für Angehö-
rige der technischen Intelligenz der
DDR
(Drucksache 17/3887) . . . . . . . . . . . . . . . .
r) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina
Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar
Bartsch, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Wertneutralität
im Rentenrecht auch für Personen mit
bestimmten Funktionen in der DDR
(Drucksache 17/3888) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . .
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . .
Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 9:
Zweite und dritte Beratung des von den Frak-
tionen der CDU/CSU und der FDP eingebrach-
ten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung
des Rechts der Sicherungsverwahrung und
zu begleitenden Regelungen
(Drucksachen 17/3403, 17/4062) . . . . . . . . . .
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . .
Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
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8573 A
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8578 A
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8583 B
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8585 A
8585 C
8586 A
8588 A
8589 C
8590 C
8591 C
8592 A
8593 A
8593 C
8593 D
usatztagesordnungspunkt 7:
ntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN: Irland unterstützen und Steuerhar-
onisierung vorantreiben
ier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deut-
schem Bundestag in Angelegenhei-
ten der Europäischen Union
(Drucksache 17/4065) . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 8:
ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der
DP: Irland unterstützen – Euro stabilisie-
en
ier Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages gemäß Artikel 23 des
Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Geset-
zes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union
(Drucksache 17/4082) . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 9:
ntrag der Fraktion der SPD: Irland unter-
tützen und gerechten, wirksamen Mecha-
ismus zur Bewältigung von Staatsfinan-
ierungskrisen schaffen
ier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages nach Artikel 23 Absatz 3
des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit
von Bundesregierung und Deut-
schem Bundestag in Angelegenhei-
ten der Europäischen Union
(Drucksache 17/4014) . . . . . . . . . . . . .
n Verbindung mit
usatztagesordnungspunkt 10:
ntrag der Abgeordneten Alexander Ulrich,
ichael Schlecht, Jan van Aken, weiterer Ab-
eordneter und der Fraktion DIE LINKE:
um Antrag der Republik Irland auf finan-
ielle Unterstützung im Rahmen des Euro-
äischen Finanzstabilisierungsmechanis-
us (EuB-BReg 126/2010)
ier: Stellungnahme des Deutschen Bun-
destages nach Artikel 23 Absatz 2
8595 C
8595 D
8595 D
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab-
satz 1 des Gesetzes über die Zusam-
menarbeit von Bundesregierung
und Deutschem Bundestag in Ange-
legenheiten der Europäischen Union
Profiteure der Krise zur Kasse bit-
ten – Keine weitere Verstaatlichung
fauler Bankkredite bei Finanzhilfen
für Irland
(Drucksache 17/4029) . . . . . . . . . . . . .
Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . .
Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . .
Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 12:
a) Antrag der Fraktion der SPD: Vor Can-
cún – Mit Glaubwürdigkeit zu einem
globalen Klimaschutzabkommen
(Drucksache 17/3998) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten Andreas Jung
(Konstanz), Marie-Luise Dött, Peter
Altmaier, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge-
ordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer,
Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord-
neter und und der Fraktion der FDP: Die
UN-Klimakonferenz in Cancún – Fort-
schritte für den Klimaschutz erreichen
(Drucksache 17/4010) . . . . . . . . . . . . . . . .
c) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann
Ott, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler
Klimaschutz vor Cancún – Mit unter-
schiedlichen Geschwindigkeiten zum
Ziel
(Drucksache 17/4016) . . . . . . . . . . . . . . . .
Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . .
Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
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8595 D
8596 A
8597 A
8598 C
8600 A
8601 C
8602 C
8603 D, 8604 A
8606 C, 8608 B
8604 A
8604 B
8604 D
8604 C
8611 A
8612 C
8613 C
8614 D
8615 D
agesordnungspunkt 11:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Bundesregierung: Fortsetzung der Betei-
ligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten Operation
Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
vor der Küste Somalias auf Grundlage
des Seerechtsübereinkommens der Ver-
einten Nationen von 1982 und der Reso-
lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008,
1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838
(2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008)
vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom
30. November 2009 und nachfolgender
Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen in Verbindung mit
der Gemeinsamen Aktion 2008/851/
GASP des Rates der Europäischen
Union vom 10. November 2008, dem Be-
schluss 2009/907/GASP des Rates der
Europäischen Union vom 8. Dezember
2009, dem Beschluss 2010/437/GASP
des Rates der Europäischen Union vom
30. Juli 2010 und dem erwarteten Be-
schluss des Rates der Europäischen
Union vom 13. Dezember 2010
(Drucksachen 17/3691, 17/4048) . . . . . . .
Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/4055) . . . . . . . . . . . . . . .
urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . .
llrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
oderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . .
an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . .
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ngo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 13:
Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung der Be-
teiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der EU-geführten Operation
8616 C
8617 A
8617 A
8618 B
8619 D
8620 D
8621 C
8623 A
8623 B
8623 D
8624 C
8625 C
8629 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 VII
„ALTHEA“ zur weiteren Stabilisie-
rung des Friedensprozesses in Bosnien
und Herzegowina im Rahmen der Im-
plementierung der Annexe 1-A und 2
der Dayton-Friedensvereinbarung so-
wie an dem NATO-Hauptquartier Sara-
jevo und seinen Aufgaben, auf Grund-
lage der Resolution des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen 1575 (2004) und
Folgeresolutionen
(Drucksachen 17/3692, 17/4049) . . . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/4056) . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 15:
– Beschlussempfehlung und Bericht des
Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag
der Bundesregierung: Fortsetzung des
Einsatzes bewaffneter deutscher Streit-
kräfte bei der Unterstützung der ge-
meinsamen Reaktion auf terroristische
Angriffe gegen die USA auf Grundlage
des Artikels 51 der Satzung der Verein-
ten Nationen und des Artikels 5 des
Nordatlantikvertrags sowie der Resolu-
tionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
(Drucksachen 17/3690, 17/4050) . . . . . . .
– Bericht des Haushaltsausschusses gemäß
§ 96 der Geschäftsordnung
(Drucksache 17/4057) . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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8625 C
8625 D
8626 A
8627 A
8628 B
8632 A
8633 A
8633 D
8635 A
8636 D
8635 A
8635 B
8635 C
8639 A
8640 B
8641 C
8642 B
8643 B
mid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . .
rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 14:
weite und dritte Beratung des von der Frak-
ion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
esetzes zur Verbesserung des Verbrau-
herschutzes bei Vertragsabschlüssen im
nternet
Drucksachen 17/2409, 17/3588) . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 16:
ntrag der Fraktion DIE LINKE: Den Frie-
en befördern – Politische Gefangene in Is-
ael freilassen
Drucksache 17/3545) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . .
hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 17:
) Erste Beratung des von der Bundesregie-
rung eingebrachten Entwurfs eines Geset-
zes zur Übertragung ehebezogener Re-
gelungen im öffentlichen Dienstrecht
auf Lebenspartnerschaften
(Drucksache 17/3972) . . . . . . . . . . . . . . .
) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von
Notz, Birgitt Bender, weiteren Abgeordne-
ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Gleichstellung der eingetra-
genen Lebenspartnerschaften mit der Ehe
im Bundesbeamtengesetz und in weite-
ren Gesetzen
(Drucksache 17/906) . . . . . . . . . . . . . . . .
8643 B
8643 C
8644 B
8645 A
8645 C
8646 A
8648 D
8646 A
8646 B
8646 C
8647 A
8651 A
8652 B
8653 C
8654 D
8656 B
8656 B
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
Tagesordnungspunkt 18:
a) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz
(Herborn), Birgitt Bender, Markus Kurth,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz
von Patientinnen und Patienten bei der
genetischen Forschung in einem Bio-
banken-Gesetz sicherstellen
(Drucksache 17/3790) . . . . . . . . . . . . . . . .
b) Antrag der Abgeordneten René Röspel,
Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-
Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion der SPD: Biobanken als In-
strument von Wissenschaft und For-
schung ausbauen, Biobanken-Gesetz
prüfen und Missbrauch genetischer Da-
ten und Proben wirksam verhindern
(Drucksache 17/3868) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 19:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines
Fünften Gesetzes zur Änderung von Ver-
brauchsteuergesetzen
(Drucksachen 17/3025, 17/4052) . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 20:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundes-
rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur
Modernisierung des Benachrichtigungswe-
sens in Nachlasssachen durch Schaffung des
Zentralen Testamentsregisters bei der Bun-
desnotarkammer
(Drucksachen 17/2583, 17/4063) . . . . . . . . . .
Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 21:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN: Evaluierung der deutschen Betei-
ligung an ISAF und des deutschen und
internationalen Engagements für den Wie-
deraufbau Afghanistans seit 2001
(Drucksachen 17/1964, 17/4051) . . . . . . . . . .
Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . .
Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . .
Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . .
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8656 D
8657 B
8657 B
8659 A
8660 C
8661 B
8662 A
8663 A
8663 A
8663 D
8664 D
r. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 22:
weite und dritte Beratung des von der Bun-
esregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
etzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-
ichtlinie
Drucksachen 17/3023, 17/4047) . . . . . . . . . .
eter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 23:
ntrag der Abgeordneten Dirk Becker, Rolf
empelmann, Garrelt Duin, weiterer Abge-
rdneter und der Fraktion der SPD sowie der
bgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef
ell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
m Ausbau der hocheffizienten Kraft-
ärme-Kopplung festhalten
Drucksache 17/3999) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
liver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 24:
weite Beratung und Schlussabstimmung des
on der Bundesregierung eingebrachten Ent-
urfs eines Gesetzes zu dem Änderungs-
rotokoll vom 25. Mai 2010 zum Abkom-
en vom 17. Oktober 1962 zwischen der
undesrepublik Deutschland und Irland
ur Vermeidung der Doppelbesteuerung
nd zur Verhinderung der Steuerverkür-
ung bei den Steuern vom Einkommen und
om Vermögen sowie der Gewerbesteuer
Drucksachen 17/3358, 17/4061) . . . . . . . . . .
anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . .
r. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . .
8666 B
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8668 B
8668 D
8668 D
8669 D
8671 A
8671 B
8672 A
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8673 A
8674 C
8675 C
8676 B
8676 D
8677 A
8678 A
8678 C
8680 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 IX
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 25:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Arbeit und Soziales
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr.
Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Auch Ver-
letztenrenten von NVA-Angehörigen
der DDR anrechnungsfrei auf die
Grundsicherung für Arbeitsuchende
stellen
– zu dem Antrag der Abgeordneten Dr.
Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr.
Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE: Auch Ver-
letztenrenten von NVA-Angehörigen
der DDR anrechnungsfrei auf die Al-
tersrente stellen
(Drucksachen 17/2326, 17/3217, 17/3734) . . . .
Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . .
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . .
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 26:
Zweite und dritte Beratung des von der Bun-
desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge-
setzes zur Umsetzung der Dienstleistungs-
richtlinie in der Justiz und zur Änderung
weiterer Vorschriften
(Drucksachen 17/3356, 17/4064) . . . . . . . . . .
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . .
Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 27:
Beschlussempfehlung und Bericht des Aus-
schusses für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
–
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8681 B
8682 A
8682 D
8683 A
8683 C
8684 C
8685 A
8685 D
8686 B
8687 B
8687 C
8688 D
8689 D
8690 C
8691 B
zu dem Antrag der Abgeordneten Karin
Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert
Behrens, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion DIE LINKE: Lebensmittel-Smi-
ley nach dänischem Vorbild bundes-
weit einführen
zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike
Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Smiley-
Kennzeichnungssystem bundesweit ver-
bindlich einführen
Drucksachen 17/3434, 17/3220, 17/3994) . . . .
eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . .
lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
lrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 28:
ntrag der Abgeordneten Niema Movassat,
an van Aken, Christine Buchholz, weiterer
bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE:
eine großflächige Landnahme und Spe-
ulationen mit Land oder Agrarproduk-
ion in den Ländern des Südens
Drucksache 17/3541) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . .
iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 29:
ntrag der Abgeordneten Dorothea Steiner,
ornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Ab-
eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN: Blockade beim Boden-
chutz aufgeben – EU-Bodenschutzrah-
enrichtlinien voranbringen
Drucksache 17/3855) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
te Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
udith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . .
8692 A
8692 B
8693 B
8694 B
8695 B
8696 A
8697 A
8697 B
8698 A
8699 B
8700 D
8701 D
8702 C
8702 D
8704 A
8704 C
8705 B
8705 D
X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
Anlage 2
Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) über die Be-
schlussempfehlung zur Sammelübersicht 177
zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 37 h) . . .
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Agnes
Malczak und Omid Nouripour (alle BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über den Antrag: Menschenrechtslage im Iran
verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a) . . . . . .
Anlage 4
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Niema Movassat, Karin Binder, Sevim
Dağdelen, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel,
Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke und
Harald Koch (alle DIE LINKE) zur Abstim-
mung über den Antrag: Menschenrechtslage
im Iran verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a)
Anlage 5
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Alexander Funk und Klaus-Peter Willsch
(beide CDU/CSU) zum Antrag: Irland unter-
stützen – Euro stabilisieren
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes-
tages gemäß Artikel 23 des Grundge-
setzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über
die Zusammenarbeit von Bundesregie-
rung und Deutschem Bundestag in An-
gelegenheiten der Europäischen Union
(Zusatztagesordnungspunkt 8) . . . . . .
Anlage 6
Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele, Winfried Hermann,
Monika Lazar und Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur
Abstimmung über die Beschlussempfehlung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera-
tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie
v
S
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8706 D
8707 D
8709 A
8709 D
8710 B
8710 D
8711 C
or der Küste Somalias auf Grundlage des
eerechtsübereinkommens der Vereinten Na-
ionen von 1982 und der Resolutionen 1814
2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom
. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober
008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
897 (2009) vom 30. November 2009 und
achfolgender Resolutionen des Sicherheits-
ates der Vereinten Nationen in Verbindung
it der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP
es Rates der Europäischen Union vom 10. No-
ember 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP
es Rates der Europäischen Union vom 8. De-
ember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP
es Rates der Europäischen Union vom
0. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss
es Rates der Europäischen Union vom
3. Dezember 2010 (Tagesordnungspunkt 11)
nlage 7
rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten
er Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Dörner,
we Kekeritz, Beate Müller-Gemmeke,
orothea Steiner und Dr. Harald Terpe (alle
ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
ung über die Beschlussempfehlung: Fortset-
ung der Beteiligung bewaffneter deutscher
treitkräfte an der EU-geführten Operation
talanta zur Bekämpfung der Piraterie vor
er Küste Somalias auf Grundlage des See-
echtsübereinkommens der Vereinten Natio-
en von 1982 und der Resolutionen 1814
2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom
. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober
008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
897 (2009) vom 30. November 2009 und
achfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates
er Vereinten Nationen in Verbindung mit der
emeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Ra-
s der Europäischen Union vom 10. November
008, dem Beschluss 2009/907/GASP des
ates der Europäischen Union vom 8. De-
ember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP
es Rates der Europäischen Union vom
0. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss
es Rates der Europäischen Union vom
3. Dezember 2010 (Tagesordnungspunkt 11)
nlage 8
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des
ntwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des
erbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen
m Internet (Tagesordnungspunkt 14)
arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
echthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . .
lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . .
8712 C
8714 B
8715 D
8716 D
8717 C
8718 B
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 XI
Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . .
Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . .
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung
ehebezogener Regelungen im öffentli-
chen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaf-
ten
– Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung
der eingetragenen Lebenspartnerschaften
mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und
in weiteren Gesetzen
(Tagesordnungspunkt 17 a und b)
Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU)
– Schutz von Patientinnen und Patienten bei
der genetischen Forschung in einem Bio-
banken-Gesetz sicherstellen
– Biobanken als Instrument von Wissen-
schaft und Forschung ausbauen, Bioban-
ken-Gesetz prüfen und Missbrauch geneti-
scher Daten und Proben wirksam
verhindern
(Tagesordnungspunkt 18 a und b)
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . .
Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
8718 D
8719 C
8720 B
8720 D
8721 C
8726 C
8728 A
8729 B
8730 A
8731 A
8731 D
Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär
BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung
der Anträge:
A
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d
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P
I
D
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L
0000 A8722 B
0000 A8723 C
8724 A
8724 C
8725 A
8725 D
nlage 11
u Protokoll gegebene Reden zur Beratung
es Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Än-
erung von Verbrauchsteuergesetzen (Tages-
rdnungspunkt 19)
atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . .
ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
r. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . .
ichard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . .
isa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . .
8732 D
8734 A
8735 A
8735 D
8736 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8499
(A) )
)(B)
78. Sitz
Berlin, Donnerstag, den
Beginn: 9.0
negativ auf Klima, Artenvielfalt und den Wasserhaushalt schen Union eingeführt wird; und wir verlangen, dass
des Bodenschutzrecht. Da kann ich nur sagen: Wer im-
mer noch in Grenzen von Nationalstaaten Umweltpolitik
betreibt, scheint die letzten Jahre geschlafen zu haben.
e
z
ine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie dafür einzuset-
en, dass der deutsche Standard im Bodenschutzrecht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8709
(A) )
)(B)
eingesetzt werden muss“.Pols, Eckhard CDU/CSU 02.12.2010
ten Menschen im Rahmen des Persönlichen Budgets
gerecht zu werden. … In der Regel kommt es“ – so heißt
es in der Beschlussempfehlung – „für die Betroffenen
nicht so weit, dass das gesamte die jeweilige Einkom-
mensgrenze überschreitende Einkommen als Eigenanteil
Nietan, Dietmar SPD 02.12.2010
Petermann, Jens DIE LINKE 02.12.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
A
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„
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 02.12.2010
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 02.12.2010
Bellmann, Veronika CDU/CSU 02.12.2010
Bülow, Marco SPD 02.12.2010
Burchardt, Ulla SPD 02.12.2010
Crone, Petra SPD 02.12.2010
Dyckmans, Mechthild FDP 02.12.2010
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 02.12.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 02.12.2010
Fritz, Erich G. CDU/CSU 02.12.2010*
Glos, Michael CDU/CSU 02.12.2010*
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2010
Gruß, Miriam FDP 02.12.2010
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.12.2010
Hörster, Joachim CDU/CSU 02.12.2010*
Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2010
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2010
Kunert, Katrin DIE LINKE 02.12.2010
Lötzer, Ulla DIE LINKE 02.12.2010
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2010
Möller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2010
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2010
D
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
nlage 2
Erklärung nach § 31 GO
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
über die Beschlussempfehlung zur Sammel-
übersicht 177 zu Petitionen (Tagesordnungs-
punkt 37 h)
Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Ich lehne die Be-
chlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Aus-
chuss) – Sammelübersicht 177 zu Petitionen – auf
rucksache 17/3924 ab, weil damit dem Anliegen der
etition 3-17-11-2171-006312 aus Oelsnitz unter dem
tichwort „Hilfe für Behinderte“ nicht Rechnung getra-
en wird.
In dieser Petition fordern der Petent sowie 424 Mit-
eichnende und 20 Personen, die die Petition mit einem
iskussionsbeitrag unterstützten, die Umwandlung des
ersönlichen Budgets von einer einkommens- und ver-
ögensabhängigen in eine einkommens- und vermö-
ensunabhängige Leistung.
Der Petitionsausschuss kam mehrheitlich zur Ein-
chätzung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er
die bestehenden Regelungen als geeignet und ausrei-
hend an(sieht), der Vielfalt der gesundheitlichen Beein-
rächtigungen und der Lebenssituationen von behinder-
r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 02.12.2010
r. Ratjen-Damerau,
Christiane
FDP 02.12.2010
r. Röttgen, Norbert CDU/CSU 02.12.2010
cholz, Olaf SPD 02.12.2010
chreiner, Ottmar SPD 02.12.2010
trothmann, Lena CDU/CSU 02.12.2010
agenknecht, Sahra DIE LINKE 02.12.2010
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
8710 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Diese Einschätzung teile ich nicht. Seit Jahren wird
genau dieser Punkt von Betroffenen immer wieder als ei-
ner der Hauptmängel bei der Teilhabesicherung benannt.
Behindertenverbände fordern seit langem die Abschaf-
fung der Einkommens- und Vermögensprüfung für Teil-
habeleistungen. Deshalb werden die Fraktion Die Linke
und ich gegen diese Beschlussempfehlung stimmen.
Dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP keinen
Grund sehen, das Anliegen zu unterstützen, verwundert
sicher niemanden. Dass aber auch die Fraktion der SPD
das Anliegen der Petition ablehnt, verwundert schon.
Auf Veranstaltungen höre ich andere Verlautbarungen.
Aber man erinnert sich: Die SPD hatte – gemeinsam mit
Bündnis 90/Die Grünen – großen Anteil an den beste-
henden – und hier kritisierten – Rechtsgrundlagen für
das Persönliche Budget.
Warum sollte die Petition an die Bundesregierung als
Material und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis ge-
geben werden, wie die Linke es forderte?
Das Persönliche Budget wurde am 1. Juli 2001 mit
dem SGB IX eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 besteht
auf diese Leistungsform ein Rechtsanspruch.
Trotz langer Erprobung, viel Werbung, Beratungshot-
lines und begleitender Forschung ist das Persönliche Bud-
get bis heute kein Erfolgsmodell. Warum dies so ist, gibt
die Bundesregierung vor, nicht zu wissen. Dies wird unter
anderem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Lin-
ken „Umsetzung der Leistungsform Persönliches Bud-
get“, Drucksache 17/406 vom 6. Januar 2010, deutlich.
Hängt es vielleicht damit zusammen, dass das Persön-
liche Budget wie auch andere Leistungen für Menschen
mit Behinderungen, die sie als Nachteilsausgleich benö-
tigen, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben,
eben nicht – wie in der Begründung behauptet – bedarfs-
gerecht und einkommens- und vermögensunabhängig
zur Verfügung gestellt wird? Meine Erfahrungen aus ei-
ner Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen sprechen
dafür.
Wer die UN-Behindertenrechtskonvention ernst neh-
men will – dazu haben sich der Bundestag und die Bun-
desregierung mit der Ratifizierung der Konvention ver-
pflichtet –, sollte also unbedingt diese Petition und
weitere Meinungsäußerungen von Betroffenen zur Wir-
kung des Persönlichen Budgets zur Kenntnis nehmen
und sie bei der Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen
für eine bedarfsgerechte sowie einkommens- und vermö-
gensunabhängige Teilhabesicherung – auch durch die
Gewährung von Persönlichen Budgets als einer mögli-
chen Leistungsform – berücksichtigen.
Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck
(Köln), Agnes Malczak und Omid Nouripour
(alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim-
mung über den Antrag: Menschenrechtslage im
Iran verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a)
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(D
Für die Oppositionellen im Iran läuft die Zeit ab.
nwälte, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivis-
en, Journalistinnen und Journalisten und Bloggerinnen
nd Blogger sind von willkürlicher Verhaftung, Folte-
ung und Vergewaltigung bedroht. Faire Gerichtspro-
esse können sie nicht erwarten. Auch ihre Familien und
reunde sind bedroht. Viele sehen sich daher zur Flucht
ezwungen. Diese Flüchtlinge haben sich unter schwers-
en Entbehrungen für eine friedliche, freiheitliche und
emokratische Entwicklung des Iran eingesetzt. Die
undesregierung hat zu Recht mehrfach bekundet, dass
ie diese Bemühungen unterstützt. Es ist daher ihre Ver-
flichtung, unbürokratisch, großzügig und schnell irani-
che Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen.
Die Bundesregierung hat mit der Aufnahme von ge-
ade einmal 50 Flüchtlingen ihre eigenen hehren Worte
ntergraben. Das Zögern und Hinhalten gefährdet Leib
nd Leben von Menschen und nimmt der Kritik an der
ranischen Regierung ihre Substanz.
Es ist klar und dringend geboten, mehr als die vom
undesinnenminister bereits angekündigten 50 Flücht-
inge aus dem Iran aufzunehmen. Die Bundesregierung
ollte sich hier an anderen westlichen Staaten orientie-
en, die weitreichendere Maßnahmen ergriffen haben.
ie USA (1 169), Kanada (255), Australien (89),
chweden (45), Großbritannien (5), Finnland (5), die
iederlande (4) und Frankreich (3) haben allein im Jahr
009 bereits 1 575 iranische Flüchtlinge aus der Türkei
m Rahmen eines Resettlement-Programms mit dem
NHCR aufgenommen.
Wir stimmen dem Antrag der SPD und unserer Frak-
ion zu, betonen aber, dass die Zeit für langwierige Prüf-
rozesse abgelaufen ist. Der Antrag der Grünen-Bun-
estagsfraktion vom 7. Juli dieses Jahres – Drucksache
7/2439 – legt die Gründe dafür ausführlich dar: Die
erhältnisse im Iran und in der Türkei sind bekannt und
ielfach bezeugt. Jetzt ist der Zeitpunkt für die Bundes-
egierung gekommen, ihren Worten Taten folgen zu las-
en.
nlage 4
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Niema Movassat, Karin
Binder, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich,
Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla
Jelpke und Harald Koch (alle DIE LINKE) zur
Abstimmung über den Antrag: Menschen-
rechtslage im Iran verbessern (Tagesordnungs-
punkt 7 a)
Neben dem kritikwürdigen Vorgehen der Opposi-
ionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die erst
inen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Die Linke
orbereitet, und dann den Regierungsantrag mitgezeich-
et haben, lehnen wir den oben genannten Antrag aus
olgenden Gründen ab:
Die Linke hat sich bereits in den Beratungen mit der
PD und dem Bündnis 90/Die Grünen für den Fall
schtiani eingesetzt und die Verurteilung der Todes-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8711
(A) )
)(B)
strafe weltweit gefordert. Wir wollen ein starkes Zeichen
setzen, um das Leben von Sakine Aschtiani zu schützen.
Diese wichtigen zwei Forderungen werden in dem An-
trag der vier Fraktionen konterkariert. Der Fall Aschtiani
kommt nur als eine kleine Randbemerkung vor. Die
weltweite Abschaffung der Todesstrafe bleibt gänzlich
unerwähnt. Das zeigt, dass es CDU/CSU, SPD, FDP und
Bündnis 90/Die Grünen nicht ernsthaft um das Leben
von Frau Aschtiani geht.
Der Antrag „Menschenrechtslage im Iran verbessern“
steht im Kontext der geopolitischen Eskalationsstrategie
gegen den Iran. Der Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP
und Bündnis 90/Die Grünen missbraucht den Fall der
zum Tode verurteilten Iranerin Aschtiani zu einer will-
kürlichen und in Teilen auch unseriösen Ansammlung
von Vorwürfen gegen den Iran insgesamt. Unseriös ist
dabei vor allem der wiederholte Bezug auf den Präsiden-
ten Ahmadinedschad als Hauptverantwortlichen für die
Menschenrechtsverletzungen. Diese gab es schon vor
der jetzigen Regierung, auch ohne Ahmadinedschad. Die
Kontinuität der Menschenrechtslage wird somit auf-
grund geopolitischer Interessen bewusst ausgeblendet.
Wir lehnen den Antrag ab, weil er sich für Sanktionen
ausspricht und dabei lediglich fordert, dass diese „in ers-
ter Linie das Regime und nicht die Bevölkerung des
Landes treffen“ sollen. Dass dies strukturell und prak-
tisch unmöglich ist, ist spätestens seit den Sanktionen
gegen den Irak bekannt, womit diese Forderung die geo-
strategische Motivation hinter diesem „Menschenrechts-
antrag“ weiter entlarvt.
Wir lehnen Forderungen nach Sanktionen im Falle
des Iran grundsätzlich ab. Ohnehin geht es beispiels-
weise bei den EU-Sanktionen nicht um die Durchset-
zung von Menschenrechten, sondern erklärtermaßen ein-
zig und allein darum, Druck im Zusammenhang mit dem
– zivilen – Atomprogramm auszuüben. Iran hat aller-
dings nicht gegen den Atomwaffensperrvertrag versto-
ßen, weshalb es auch in dieser Hinsicht keine Grundlage
für Sanktionen gibt.
Anstatt sich seriös für das Leben der Iranerin Aschtiani
einzusetzen, werden Menschenrechte wieder einmal als
Einfallstor genutzt, um andere politische Ziele durchzu-
setzen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit jeder Men-
schenrechtspolitik. Dieser Antrag leistet damit vor dem
Hintergrund der konkreten Kriegsdrohungen gegenüber
Iran – wie sie erst jüngst durch Veröffentlichungen auf
Wikileaks bestätigt wurden – einer Zuspitzung der ange-
spannten Situation Vorschub und ist deshalb gefährlich.
Der Antrag erinnert an Vorgänge und Kriegslegitima-
tionsversuche, wie wir sie im Vorfeld des völkerrechts-
widrigen Feldzugs gegen den Irak erlebt haben. Wir sind
gegen einen neuen Krieg im Nahen und Mittleren Osten,
der katastrophale und unkalkulierbare Konsequenzen für
die Gesamtregion hätte, und wenden uns gegen jedwede
ideologische Kriegsvorbereitung. Aus diesen Gründen
lehnen wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
FDP und Bündnis 90/Die Grünen „Menschenrechte im
Iran verbessern“ – Drucksache 17/4011 – ab.
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(D
nlage 5
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Alexander Funk und Klaus-
Peter Willsch (beide CDU/CSU) zum Antrag:
Irland unterstützen – Euro stabilisieren
hier: Stellungnahme des Deutschen Bundesta-
ges gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes
i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusam-
menarbeit von Bundesregierung und
Deutschem Bundestag in Angelegenheiten
der Europäischen Union (Zusatztagesord-
nungspunkt 8)
Hiermit teilen wir mit, dass wir uns dem Antrag der
raktionen der CDU/CSU und FDP „Irland unterstützen
nd den Euro stabilisieren“ nicht anschließen werden.
Unsere Entscheidung ist eine logische Folge unserer
rundsätzlichen Ablehnung gegenüber der „Griechen-
andhilfe“ und dem „Rettungsschirm für die Euro-
one“. Bereits im Mai dieses Jahres haben wir unsere
edenken gegenüber diesen Maßnahmen ausführlich
argelegt“. An dieser Haltung hat sich nichts geändert –
m Gegenteil: Die Entwicklungen an den Finanzmärkten
nd Stellungnahmen renommierter Finanzexperten ha-
en uns darin bestärkt.
So verweisen wir beispielsweise auf die Sonderaus-
abe „Ein Krisenmechanismus für die Eurozone“ des ifo
chnelldienst vom Institut für Wirtschaftsforschung
ünchen, erschienen am 23. November 2010, in dem
nhand von Daten und Fakten überzeugend dargelegt
ird, dass die gegenwärtigen Turbulenzen nicht eine
rise des Euro indizieren, sondern Konsequenzen mas-
iver wirtschafts- und fiskalpolitischer Fehlentwicklun-
en der entsprechenden Länder sind.
Das Ausspreizen der Zinsen, das für viele als bedroh-
iche Krise erscheint, und in der Tat zur Belastung der
reditfinanzierten Staatsausgaben wird, war zu keinem
eitpunkt auch nur annähernd so groß wie vor der Ein-
ührung des Euro, vgl. ifo Schnelldienst, Seite 3. Wäh-
end indes die Länder in der Zeit vor Einführung des
uro die Chance hatten, durch Abwertung ihrer Wäh-
ung ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit das Vertrauen
er Märkte wiederherzustellen, sind sie nun gezwungen,
urch Preis- und Lohnkürzungen und eine Konsolidie-
ung des öffentlichen Budgets real abzuwerten. Dieser
chmerzliche Weg ist aus unserer Sicht unausweichlich
nd kann nicht über das ungerechtfertigte Verschenken
er Bonität Deutschlands und des Vertrauens, das wir
enießen, abgewendet werden. Im Gegenteil: Der mas-
ive Kapitaltransfer generiert – entgegen seinen Absich-
en – eine weitere Verschlechterung der Außenhandels-
ilanzen der betroffenen Länder und befeuert zusätzlich
en ökonomischen Abwärtstrend, den zu stoppen er vor-
ibt.
Ging es bei der „Griechenlandhilfe“ noch angeblich
arum, die Liquidität eines Landes sicherzustellen, trifft
iese Begründung auf Irland schon nicht mehr zu. Irland
8712 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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muss sich nicht in den nächsten sechs Monaten am Kapi-
talmarkt bedienen.
Sollten die Maßnahmen dazu dienen, die Märkte „zu
beruhigen“, kann man in den letzten Tagen, aber auch
schon nach der „Griechenlandhilfe“ erkennen, dass die-
ser Versuch gescheitert ist, ja scheitern musste. Einer
kurzfristigen Beruhigung der Märkte nach dem Be-
schluss zum Euro-Rettungsschirm folgte die Erkenntnis,
dass zehnjährige Anleihen nicht geschützt sind, und die
Spreads stiegen verständlicherweise wieder an. In der
Fehlentwicklung konsequent werden bereits Stimmen
laut, die eine dauerhafte Verstetigung des Rettungsschir-
mes fordern. Den Maßnahmen liegt insgesamt ein ver-
zerrtes Bild marktwirtschaftlicher Dynamik und Psycho-
logie zugrunde: Wir erliegen der Illusion, über bereits
jetzt unüberschaubare Garantiesummen nachvollzieh-
bare und der ökonomischen Realität angemessene Be-
wertungsmaßstäbe – CDS-Anstieg, Zinsspreads – aus-
blenden zu können. Den Preis dieser Bemühungen wird
der deutsche Steuerzahler mittelfristig und mindestens
indirekt über steigende Zinslasten zu tragen haben.
Weiterhin wird oftmals von den Befürwortern der
„Euro-Rettung“ argumentiert, man müsse das europäi-
sche Bankenwesen retten. Sollte dies ein ernsthaftes Ar-
gument sein, lehne ich es strikt ab, da dies ebenfalls
Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft außer
Kraft setzt. Dies würde bedeuten, dass Finanzakteure Ge-
winne mitnehmen dürfen – die Verluste aber muss der
Steuerzahler tragen. So ist es zwar richtig, dass die Kurse
vieler (süd-)europäischer Anleihen gefallen sind; dem
stehen aber Kursgewinne anderer, beispielsweise deut-
scher Anleihen, gegenüber. Sollte eine Bank wirklich in
eine finanzielle Schieflage aufgrund von Abschreibungen
ihrer Staatspapiere kommen, halten wir eine direkte Ret-
tung für Banken im Notfall für sinnvoller. Dann könnte
nach einer Verstaatlichung, Konsolidierung und einem
späteren Verkauf der Bank dem Steuerzahler zumindest
die Chance auf eine Gewinnbeteiligung ermöglicht wer-
den. Viel wichtiger ist jedoch, dass es unserem Grundver-
ständnis widerspricht, dass der Staat die Risiken von
Finanzakteuren übernimmt und diese ihre Gewinne ein-
streichen können.
Nun zielt der konkrete Antrag auf eine Stabilisierung
des Euro ab. Die entsprechende Debatte ist weiterhin ge-
prägt vom Nichtvorliegen konkreter Daten und Fakten
seitens der Bundesregierung: Bemessen sich Stabilitäts-
kriterien an der Inflationsrate des Euro, bezüglich des
Wechselkurses zum US-Dollar oder an möglichst mini-
malen Kursschwankungen? Auch diesbezüglich monie-
ren wir die für uns persönlich unklare wirtschaftliche
Folgenabschätzung, die mit sinkenden bzw. steigenden
Euro-Kursen verbunden ist.
Diese Fragen und Überlegungen führen uns zu dem
Schluss, dass es sich bei Fortführung der tadelnswerten
Strategie nicht um eine unabweisliche Bewältigung einer
Krise der Gemeinschaftswährung handelt, sondern da-
rum, betroffene Finanzakteure von den desaströsen Fol-
gen einer weiteren Kreditüberversorgung zu entlasten
und unseren Partnern in der Euro-Zone – am Markt nicht
gerechtfertigte – niedrige Zinssätze zu garantieren.
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Diesen Weg halten wir aus haushaltspolitischer Sicht
ür Deutschland für höchst gefährlich und mit unseren
uropapolitischen und marktwirtschaftlichen Grund-
berzeugungen unvereinbar. Wir marschieren sehenden
uges in eine Transferunion, die man aus europapoliti-
chen Gründen befürworten mag, die wir persönlich aber
eiterhin strikt ablehnen.
nlage 6
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
Winfried Hermann, Monika Lazar und
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über
die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der Be-
teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der EU-geführten Operation Atalanta zur Be-
kämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias
auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens
der Vereinten Nationen von 1982 und der Reso-
lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816
(2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Ok-
tober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008,
1897 (2009) vom 30. November 2009 und nach-
folgender Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen in Verbindung mit der Ge-
meinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates
der Europäischen Union vom 10. November
2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates
der Europäischen Union vom 8. Dezember
2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates
der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und
dem erwarteten Beschluss des Rates der Euro-
päischen Union vom 13. Dezember 2010 (Tages-
ordnungspunkt 11)
Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der
eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
peration Atalanta lehne ich ab.
Erstens. Das Einsatzgebiet der Bundeswehr ist in dem
orgelegten Antrag nicht ausreichend bestimmt festge-
egt. Es bleibt offen, in welchen Teilen des Indischen
zeans die deutschen Streitkräfte eingesetzt werden sol-
en. Der Indische Ozean ist groß. Er reicht von Afrika bis
ndien und Australien.
In der Begründung des Antrags wird ausgeführt, dass
infolge der internationalen Maßnahmen zur Pirateriebe-
ämpfung vor der somalischen Küste die somalischen
iraten ihre Aktivitäten bis zu 1 300 Seemeilen weit in
en Indischen Ozean ausgedehnt haben.“ In den Aufga-
en für die Bundeswehr wird die „Überwachung der Ge-
iete vor der Küste Somalias“ genannt, ohne Festlegung,
ie weit die Gebiete vor der Küste reichen sollen – Nr. 3 c
es Antrags.
Das Einsatzgebiet der Operation Atlanta umfasst laut
ntrag „zur See die Meeresgebiete innerhalb der Region
es Indischen Ozeans vor der Küste Somalias und be-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8713
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nachbarter Länder. Innerhalb dieses Einsatzgebietes
wird auf Vorschlag des Oberkommandeurs ein zur Erfül-
lung seines Auftrages zweckmäßiges Operationsgebiet
durch den Rat der EU bzw. dessen Gremium festgelegt.“
Ob zu dem Einsatzgebiet der Bundeswehr beispielweise
die Meeresgebiete um die Seychellen oder vor der indi-
schen Küste gehören, bleibt ungewiss.
Zweitens. Die Bundesregierung kümmert sich nicht
um die Ursachen der Piraterie vor der Küste Somalias.
Fischer, denen von schwimmenden Fischfabriken im
Meer vor Somalia die Existenzgrundlage geraubt wurde,
wurden zu Piraten. Darüber ist die frühere Bundesregie-
rung informiert gewesen und ausgegangen, als sie über
den Beginn der Beteiligung der Bundesmarine an der
Operation Atlanta entschieden hat. Das Auswärtige Amt
hatte mir „einen erkennbaren Zusammenhang zwischen
Piraterie und illegaler Fischerei bestätigt“.
Von 2006 bis 2009 waren – nach der Antwort der Bun-
desregierung auf die parlamentarische Anfrage 17/1287 – im
Indischen Ozean ein italienisches Ringwaden-Fischerei-
fahrzeug sowie, in einzelnen Jahren in unterschiedlicher
Zahl, auch französische und spanische Fischereischiffe
aktiv. Sie waren daran beteiligt, Fischgründe vor Soma-
lia, die zu den ertragreichsten der Welt gehört hatten,
weitgehend leerzufischen. Eine 2009 veröffentlichte Studie
der singapurischen Rajaratnam School of International
Studies besagt, dass vor der Küste Somalias jedes Jahr
Fisch für 90 bis 300 Millionen Dollar illegal gefangen
wird. Insgesamt sind laut Angaben der UNO-Ernäh-
rungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO 700 Schiffe
aus aller Welt beteiligt, die in mehreren Fällen einheimi-
sche Fischer mit Hochdruckschläuchen, kochendem
Wasser und sogar Schusswaffen abgedrängt haben.
Inzwischen wird die Entführung von Handelsschiffen
und deren Besatzungen mit anschließender Erpressung
von zweistelligen Millionendollarbeträgen von den Ree-
dereien von international vernetzten Syndikaten organi-
siert. Die Piraterie ist zu einem Wirtschaftszweig gewor-
den, durch den den Hintermännern in Somalia und am
Golf der überwiegende Teil der erpressten Summen zu-
fließen.
Auch wenn heute „Fischer nur in geringer Zahl,
hauptsächlich aufgrund ihrer seemännischen Erfahrung,
in Aktivitäten der Piraten involviert sind“, wäre es Auf-
gabe der Bundesregierung, lokale und nationale Fische-
reirechte durchzusetzen. Der Kampf gegen die Raubfi-
scherei könnte den Piraten zudem die angegebene
Legitimation für ihr verbrecherisches Handeln nehmen,
weil sie sich nicht mehr als Kämpfer gegen internatio-
nale Kriminalität in Form von Raubfischerei ausgeben
können.
Die Durchsetzung von Fischereirechten, die Regene-
rierung der Fischbestände und die gezielte Unterstützung
der früheren Fischer und ihrer Familien an der Küste So-
malias durch Versorgungs- und Entwicklungshilfe wäre
der bessere Beitrag zur Eindämmung der Piraterie.
Die Herstellung staatlicher Strukturen und Verwal-
tung könnte den rechtlosen Raum beseitigen, in dem die
Piraterie blüht und sich immer weiter ausdehnt.
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Zu Unrecht setzt die internationale Gemeinschaft fast
usschließlich auf die Übergangsregierung TFG. Diese
st durch Machtmissbrauch und Korruption gekenn-
eichnet. Sie wird von der Bevölkerung Somalias bis
eute nicht als legitime Regierung akzeptiert. Ihre Ein-
lusssphäre ist auf nur wenige Teile der Hauptstadt be-
chränkt.
Laut Antiterrorismuszentrum Gulf Research Centre
nterhalten die Islamisten, welche die Übergangsregie-
ung bedrohen, keine direkten Kontakte zu den Piraten.
m Gegensatz zu Abdullahi Yusuf Ahmed, dem Über-
angspräsidenten: Dieser schützt die Piraten gewollt
der unfreiwillig, denn er gehört zum Clan der Darod,
us dem viele der Piraten stammen. Und Abdullahi
raucht dessen Milizionäre im Kampf gegen die Al-
habaab-Islamisten.
Stattdessen müssen Gespräche mit allen dazu bereiten
räften des Landes geführt, lokale Autoritäten einge-
unden und unterstützt sowie Hilfe und Entwicklungszu-
ammenarbeit angeboten werden.
Erfolgreiche Beispiele in Südostasien machen vor,
ie eine effektive Antipirateriepolitik gestaltet werden
ann. Durch konzertierte multilaterale Politiken, die so-
ohl die Strafverfolgung koordinierten als auch die sozio-
konomische Lage der Küstenbewohner und -bewohner-
nnen verbesserten, konnten Indonesien, Malaysia und
ingapur die Piraterie in der Straße von Malakka nach-
altig reduzieren.
Aber im Mandat von Atalanta und den übrigen Ope-
ationen ist dies nicht enthalten.
Drittens. Zum Schutz der Versorgungsschiffe des
elternährungsprogramms WEP ist der Einsatz einer
anzen Armada von Kriegsschiffen und von bis zu 1 400
oldaten der Bundeswehr nicht notwendig. Bisher
urde lediglich ein Schiff des WEP im Jahr 2007, also
or Beginn der Operation Atalanta, tatsächlich entführt.
as UN-Welternährungsprogramm wird viel stärker
urch andere Faktoren gefährdet, etwa durch Korruption
nd Misswirtschaft. So soll nach dem Bericht der von
er UNO eingesetzten Beobachtergruppe für den UN-Si-
herheitsrat etwa die Hälfte der Nahrungsmittelhilfen in
alsche Hände kommen, nämlich 30 Prozent bei den Ver-
eilerorganisationen oder WEP-Angestellten, 10 Prozent
ei Transportunternehmen sowie 10 Prozent bei Milizen.
Schutz für diese WEP-Schiffe könnte in anderer
eise gewährt werden, etwa indem die Reedereien mehr
chutzvorkehrungen treffen und nach Möglichkeit be-
onders gefährdete Bereiche meiden, solange keine Ver-
inbarungen mit der Küstenbevölkerung getroffen wer-
en konnten.
Viertens. Die Operation Atalanta, an der die Bundes-
ehr weiter beteiligt ist, soll wichtige Handelswege si-
hern. Dies ist nicht Aufgabe der Bundeswehr.
Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den
Golf von Aden führt die wichtigste Handelsroute
zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und
Asien. Deutschland hat als Exportnation an siche-
ren Handelswegen großes Interesse, zumal es
8714 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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gleichzeitig auf den Import von Rohstoffen ange-
wiesen ist, die zu einem großen Teil auf dem See-
weg ins Land gelangen.
So steht es im Antrag der Bundesregierung. Darauf
hat der Bundesverteidigungsminister jüngst öffentlich
hingewiesen.
Piraterie gab es schon immer und gibt es noch heute
auf vielen Meeren, ohne dass dies bisher ein Grund für
einen Einsatz der Bundeswehr war. Im Jahr 2009 waren
es weltweit nach Auskunft der Bundesregierung 455 Pi-
raterievorfälle. Davon entfielen 155 auf den Golf von
Aden und 96 auf den Indischen Ozean. So war die Straße
von Malakka viele Jahre kaum passierbar, ohne von Pi-
raten bedroht zu werden. Aber deutsche Wirtschaftsinte-
ressen waren wohl weniger betroffen.
Der Schutz von Handelswegen und des Imports von
Rohstoffen ist nicht Aufgabe der Bundeswehr. Handels-
und Rohstoffkriege sind durch das Grundgesetz nicht ge-
deckt.
Fünftens. Der riesige Militäreinsatz von über 50
Kriegsschiffen ist kontraproduktiv. Durch den Einsatz
der EU, NATO und von Schiffen vieler weiterer Natio-
nen wurde die Piraterie nicht beseitigt oder auch nur ein-
gedämmt. Die Piraten sind dem Druck ausgewichen. Die
Zahl der Überfälle und Entführungen ist erheblich grö-
ßer geworden. Derzeit befinden sich Hunderte von Men-
schen in Geiselhaft. 29 Schiffe sind gekapert in der Hand
der Piraten. Die Lösegeldsummen sind rapide gestiegen.
Das Operationsgebiet ist unendlich weit ausgedehnt
worden bis zu den Seychellen und nahe an die Küste In-
diens. Ein Ende der Ausdehnung des Operationsgebiets
ist nicht abzusehen. Immer mehr Meeresgebiete und
Küstenregionen drohen in die Gewaltauseinandersetzun-
gen einbezogen zu werden.
Anlage 7
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja
Dörner, Uwe Kekeritz, Beate Müller-Gemmeke,
Dorothea Steiner und Dr. Harald Terpe (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung
über die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
an der EU-geführten Operation Atalanta zur
Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Soma-
lias auf Grundlage des Seerechtsübereinkom-
mens der Vereinten Nationen von 1982 und der
Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008,
1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom
7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember
2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und
nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsra-
tes der Vereinten Nationen in Verbindung mit
der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des
Rates der Europäischen Union vom 10. Novem-
ber 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des
Rates der Europäischen Union vom 8. Dezem-
ber 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des
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Rates der Europäischen Union vom 30. Juli
2010 und dem erwarteten Beschluss des Rates
der Europäischen Union vom 13. Dezember
2010 (Tagesordnungspunkt 11)
Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundes-
ehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die
bgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben,
nd fordert wie kaum eine andere das Gewissen und
erz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dem
ngagement der im Rahmen der Operation Atalanta ein-
esetzten Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Famili-
nangehörigen gilt unsere große Wertschätzung und zu-
iefst empfundener Dank.
Die Gründe für unsere Enthaltung zum Antrag der
undesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung be-
affneter deutscher Streitkräfte an der Operation Ata-
anta möchten wir im Folgenden darlegen:
Der Bürgerkrieg und der Staatszerfall in Somalia be-
rohen die Sicherheit in der Region. Durch die Piraterie
ind die Seewege am Horn von Afrika ernsthaft gefähr-
et. Gemeinsames internationales Handeln ist erforder-
ich. Es ist ein rechtsfreier Raum entstanden, in dem be-
affnete Milizen operieren und Waffenschmuggel in
roßem Ausmaß stattfindet. Die somalischen Gewässer
ntziehen sich der staatlichen Kontrolle und sind zu ei-
em Brennpunkt der internationalen organisierten Krimi-
alität geworden. Das Fehlen einer Küstenwache wurde
on ausländischen Fischereiflotten in großem Umfang
ür illegalen Fischfang genutzt und begünstigte die mas-
ive Verklappung von Giftmüll vor der Küste Somalias.
urch die Überfischung der Gewässer wurde den soma-
ischen Fischern die Lebensgrundlage entzogen. Hierin
iegt auch eine von vielen Ursachen für die sich ausdeh-
ende Piraterie am Horn von Afrika, die die internatio-
alen Seewege und die Lieferung von Nahrungsmitteln
ür die Not leidende somalische Bevölkerung bedroht.
Die Operation Atalanta ist völkerrechtlich legitimiert
nd setzt auf multilaterales Handeln. Doch die Ursachen
es zerfallenden Staatswesens in Somalia und der Pirate-
ie am Horn von Afrika lässt das vorgelegte Mandat au-
er Acht. Der Schutz der internationalen Seewege ist
ine kollektive Sicherheitsaufgabe und damit eine Auf-
abe der Vereinten Nationen und der internationalen
taatengemeinschaft. Die Hohe See steht nach dem UN-
eerechtsabkommen von 1982 allen gleichermaßen zur
riedlichen Nutzung zu. Mit dem Mandat der Vereinten
ationen und der Gemeinsamen Aktion und den Be-
chlüssen des Rates der Europäischen Union sind die
ölker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für
ine deutsche Beteiligung nach Art. 24 Abs. 2 des
rundgesetzes erfüllt. Die multilaterale Operation Ata-
anta hat zum Schutz humanitärer Hilfslieferungen und
ur Vereitelung von seeräuberischen Handlungen, be-
affneten Raubüberfällen und Geiselnahmen beigetra-
en.
Sie setzt jedoch lediglich am Symptom an. Mit einem
olchen Ansatz lässt sich das Problem der Piraterie aber
icht lösen. Neben Atalanta ist die internationale und
eutsche Strategie einseitig auf die Unterstützung der
bergangsregierung ausgerichtet, die aufgrund von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8715
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Machtmissbrauch und massiver Korruption von der so-
malischen Bevölkerung nicht als legitime Regierung So-
malias anerkannt wird. Die Ursachen des zerfallenden
Staatswesens in Somalia und der Piraterie am Horn von
Afrika werden nicht im erforderlichen Maß bekämpft.
Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass sich
die Probleme weiter verschärfen. Der Alltag der Men-
schen ist von bitterer Armut, der Willkürherrschaft von
Milizen, Flucht und Gewalt geprägt.
Die Probleme in Somalia werden so nicht gelöst. Der
Ausdehnung der Piraterie begegnet man lediglich mit ei-
ner Ausdehnung des Operationsgebietes, das im Mandat
nicht näher definiert ist und dessen Größe sich daher zu-
nehmend der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen
droht.
Die Anzahl der Piratenangriffe hat sich seit Beginn
der Militäraktion kontinuierlich erhöht, die Lösegeld-
summen werden immer höher. Während die Piraterie im
Golf von Aden gesunken ist, stieg sie im Somalibecken
und Indischen Ozean an. Der erweiterte Aktionsradius
der Piraten führt zu einer ständigen Ausweitung des
Mandatsgebietes von Atalanta. Die einseitige Konzen-
tration auf die Symptombekämpfung birgt die Gefahr ei-
ner zunehmenden Tendenz zu schnellen, aber nicht
nachhaltigen militärischen Antworten. Die Unbestimmt-
heit des Operationsgebietes stellt zudem ein ernsthaftes
Problem für die Wahrung der parlamentarischen Kon-
trolle von Einsätzen der Bundeswehr dar.
Es bedarf einer kohärenten Gesamtstrategie, in deren
Rahmen die EU-geführte Operation Atalanta eine not-
wendige und sinnvolle Komponente sein kann. Im Vor-
dergrund muss dabei die Eindämmung der Gewalt und
Suche nach einer politischen Lösung stehen. Deutsch-
land muss sich für einen nachhaltigen Friedensprozess
einsetzen, der alle gesprächsbereiten Gruppierungen in
Somalia mit einbindet und einen Staatsaufbau von unten
her durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit als legi-
tim anerkannten lokalen Autoritäten unterstützt. Wichtig
ist dabei, dass alle Konfliktparteien, einschließlich der so-
malischen Übergangsregierung, sowie die Friedensmis-
sion der Afrikanischen Union für Somalia, AMISOM, die
Mindeststandards des humanitären Völkerrechts und
Menschenrechte achten.
Zur Förderung des Friedens und Bekämpfung von Pi-
raterie gehört auch eine konsequente Entwaffnung. Dies
beinhaltet auch, dem anhaltenden Waffenschmuggel ent-
schieden entgegenzuwirken und sich für eine strikte Ein-
haltung des Waffenembargos unter Überwachung durch
die Vereinten Nationen einzusetzen. Die Ausrüstungs-
und Ausbildungsprogramme für bewaffnete Kräfte der
somalischen Übergangsregierung tragen zur Steigerung
des Gewaltniveaus in Somalia bei und sollten daher aus-
gesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft und die
Bundesrepublik müssen in Somalia den Fokus stärker
auf Maßnahmen der Demilitarisierung, Demobilisie-
rung und Reintegration von bewaffneten Kämpfern rich-
ten.
Für eine nachhaltige Ursachenbekämpfung ist zentral,
durch Maßnahmen zur Armutsreduktion und die Eröff-
nung von alternativen wirtschaftlichen Perspektiven der
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iraterie den Nährboden zu entziehen. Gezielte Ausbil-
ungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für die somali-
che Bevölkerung und eine Verstärkung der Versor-
ungs- und Entwicklungshilfe sind hierbei unverzicht-
are Bestandteile. Der illegale Fischfang europäischer
nd asiatischer Fischtrawler und die illegale Müllentsor-
ung in somalischen Gewässern müssen wirksam unter-
unden werden.
Piraterie ist eine Form transnationaler organisierter
riminalität, das Kapern von Schiffen nur Teil komple-
er Strukturen und Prozesse. Um diese zu zerschlagen
nd die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren, nützen
riegsschiffe und Aufklärungsflugzeuge wenig. Eine
ewährte Methode zur Bekämpfung transnationaler or-
anisierter Kriminalität sollte auch bei der Pirateriebe-
ämpfung verstärkt umgesetzt werden: Geldwäsche von
rpressten Lösegeldern der Piraten international wirk-
am zu verfolgen. Bemühungen hierzu sind zwar in An-
ätzen vorhanden, müssen aber noch deutlich ausgebaut
erden.
Die Mission setzt nicht bei den gesellschaftlichen Ur-
achen der Piraterie an. Der Ursprung der Piraterie liegt
icht auf dem Meer, sondern auf dem Land. Würde die
nternationale Gemeinschaft mit dem gleichen Koopera-
ionswillen und Engagement, wie sie ihn bei der Opera-
ion Atalanta unter Beweis stellt, auch die Ursachen der
iraterie bekämpfen, könnten deutlich größere Fort-
chritte bei der Schaffung von Sicherheit in der Region
rzielt werden. Wir brauchen daher eine kohärente Ge-
amtstrategie, in der der Einsatz von Militär als eine
omponente klar definiert und begrenzt ist. Hierzu ge-
ört auch, eine Perspektive für die Beendigung des Ein-
atzes von Anfang an mitzudenken. Trotz der Auswei-
ung der Operation Atalanta nimmt die Piraterie am
orn von Afrika zu. Die Antwort darauf kann nicht im-
er wieder eine weitere Ausdehnung des Militäreinsat-
es sein, während die Lösung der Probleme aus den Augen
erät. Einem Mandat für den Einsatz von Militär ohne
ie aufgezeigten zivilen Maßnahmen zur Bekämpfung
er Wurzeln von Piraterie können wir daher nicht zu-
timmen.
nlage 8
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur
Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Ver-
tragsabschlüssen im Internet (Tagesordnungs-
punkt 14)
Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Das leidige Thema
er sogenannten Internetabofallen beschäftigt uns leider
eit geraumer Zeit. Wir haben hier beispielsweise im
uni dazu diskutiert. Unseriöse Anbieter richten Schäden
n erheblicher Höhe an, indem Sie die Verbraucher über
ie Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen oder Waren
äuschen. Die Geschädigten erfahren das zumeist zudem
rst Wochen später durch eine Rechnung. Den folgenden
nkassobriefen halten wenige stand.
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Sowohl Zivil-, Straf- als auch Wettbewerbsrecht bie-
ten heute schon viele Möglichkeiten, um Abofallen im
konkreten Einzelfall erfolgreich zu begegnen, ihnen
schadlos zu entkommen und Täter zu verfolgen. Die vor-
handenen Regelungen allein reichen aber nicht aus, um
die Verbraucher ausreichend zu schützen. Nötiges Wis-
sen fehlt oft. Es gibt Regelungslücken. Die christlich-
liberale Koalition hat sich daher im Koalitionsvertrag
zum Handeln verpflichtet. Wir haben dabei von Anfang
an einen gemeinsamen europäischen Weg angestrebt.
Das war unser Handlungsziel, und das ist es angesichts
der vor den Landesgrenzen nicht haltmachenden Schur-
kereien noch immer. In den letzten Monaten mussten wir
aber zunehmend erkennen, dass dieser Weg leider so
schnell nicht zu beschreiten ist, wie wir uns das wün-
schen. Zwar wollen die europäischen Partner, will entge-
gen den Behauptungen der Antragsteller auch EU-Kom-
missarin Reding mitziehen, schnell wird auf dieser
Ebene aber wohl leider nichts passieren.
Solange die von Ministerin Ilse Aigner in Europa an-
gestoßene, in unseren Augen absolut notwendige Voll-
harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzbe-
stimmungen weitgehend nach dem Vorbild der bei uns
bewährten Form aber auf sich warten lässt, halten wir
Wort. Nun gibt es die nationale Lösung auf Zeit, der Re-
ferentenentwurf des BMJ dazu liegt vor.
Die sogenannte Button-Lösung wird kommen. Die
Anbieter sind damit verpflichtet, bei elektronisch ge-
schlossenen Verträgen durch einen hervorgehobenen und
deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer
Ware oder Dienstleistung zu informieren. Darüber hi-
naus müssen die Anbieter ihre Internetseiten so gestal-
ten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben kön-
nen, nachdem sie durch Anklicken eines hierfür
einzurichtenden Buttons bestätigt haben, dass sie die
Preisangabe zur Kenntnis genommen haben. Ein Vertrag
auf diesem elektronischen Wege kann danach nur wirk-
sam zustande kommen, wenn der Anbieter beide dieser
Voraussetzungen erfüllt hat.
Diese Button-Lösung ist aber nicht die des heute zu
diskutierenden Entwurfs der SPD. Der SPD-Antrag geht
in die richtige Richtung, den konkreten Weg aber können
wir aus gutem Grund nicht mitgehen. Die in der An-
tragsbegründung angesprochenen Regelungslücken lie-
gen schon nicht in der Weise vor, wie es die SPD be-
hauptet. Ihre Ausführungen lassen auf die Annahme
schließen, dass Verträge aus Internetkostenfallen immer
wirksam zustande kommen würden und Verbraucher nur
dann geschützt wären, wenn sie gegen solche vermeint-
lichen Verträge rechtzeitig vorgehen würden. Das ist
falsch.
Bereits nach aktueller Rechtslage fehlt es den typi-
schen Abofallen an dem Zustandekommen eines entgelt-
lichen Vertrages, da es an der Abgabe übereinstimmen-
der Willenserklärungen der Parteien fehlt. Dazu gehört
unter anderem, dass sich beide Parteien vorher über die
wesentlichen Vertragsmerkmale einig geworden sind. Zu
diesen gehören auch und insbesondere die mit dem Ver-
trag verbundenen Kosten. Ein Vertrag kann demnach
nicht wirksam durch einen Mausklick zustande kom-
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en, wenn der Verbraucher bis zu diesem Mausklick
icht hinreichend auf die Kosten hingewiesen wurde.
Darüber hinaus ist der vorliegende SPD-Entwurf so
ufgebaut, dass die Wirksamkeit des Vertrages von den
n der Norm geforderten Angaben abhängt. Es fehlt je-
och daran, dass der Anbieter verpflichtet wäre, sein In-
ernetangebot entsprechend zu gestalten.
Der vorgelegte Referentenentwurf hat demgegenüber
en Vorteil, dass er den Verbraucherschutzverbänden ein
räventives Tätigwerden ermöglicht, wenn die Seiten
icht entsprechend gestaltet sind, also unabhängig von
onkreten unwirksamen Vertragsschlüssen.
Die Angaben zur Entgeltlichkeit und zu den Gesamt-
osten sind im SPD-Entwurf nicht umfangreich genug.
er Referentenentwurf umfasst hier neben dem Gesamt-
reis auch etwaige Übersendungs- und Frachtkosten so-
ie die Darstellung der Laufzeit bei Dauerschuldverhält-
issen.
Der Deutsche Richterbund fuhrt in seiner zustimmen-
en Stellungnahme zum Referentenentwurf zutreffend
us, dass die neuen Regeln vor allem die Pflichten aus
er bestehenden Preisangabenverordnung vereinheitli-
hen. Schon jetzt hat eine Vielzahl von Anbietern ihren
etzauftritt so gestaltet, wie es das neue Gesetz zukünf-
ig erfordert. Die Vorschrift richtet sich zielgenau gegen
nseriös Agierende; für seriöse Anbieter ist sie keine Be-
astung. Auch das ist mir wichtig, Stichwort: Bürokratie-
osten.
Daneben aber, das halte ich für genauso wichtig, ist es
orrangig unsere Aufgabe, die Verbraucher umfassend
ufzuklären. Wir müssen sie bei der Informationsbe-
chaffung noch weitgehender unterstützen. Das ist die
igentliche große Aufgabe der Politik.
Mechthild Heil (CDU/CSU): „Sollte bis zum Herbst
icht erkennbar sein, dass sich eine Button-Lösung auf
U-Ebene abzeichnet, werden wir uns um eine nationale
egelung bemühen“, so unsere Ministerin Ilse Aigner.
ie macht verlässliche Politik. Sie handelt. Sie ergreift
ie Initiative. Der Referentenentwurf liegt uns vor. Die
PD ist auf den Zug aufgesprungen. Schön, wir nehmen
ie gerne mit.
Die Sachlage ist beschrieben: Kochrezepte, Horo-
koperstellung und ähnliche Dienste werden dem Nutzer
ngeboten. Oft steht ganz prominent auf der Seite „Gra-
is“, „Free“ oder „Kostenlos“. Und weiter unten steht
ersteckt: „Kostenpflichtig“ oder: „Nur frei für die erste
on noch weiteren Sendungen“.
Das Hinterhältige daran ist: Es handelt sich bei diesen
iensten um solche, die üblicherweise kostenlos zu be-
ommen sind. Mit dieser Erwartungshaltung übersieht
an leicht die geschickt versteckten Hinweise zu den
osten und der Laufzeit. Auch versierte Internetnutzer
assen sich so überrumpeln. Klar, diese Firmen legen es
arauf an. Das ist ihre Geschäftsidee: Abkassieren, die
ahren Bedingungen verschleiern, verstecken, ver-
chweigen. Das ist kriminell. Da gibt es nichts zu be-
chönigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8717
(A) )
)(B)
Die Gesetzeslage ist klar. In den meisten dieser Fälle
muss der Verbraucher nicht zahlen, weil gar kein Vertrag
zustande gekommen ist, die AGB unwirksam sind oder
nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde. Bei
Minderjährigen kommt sowieso nur mit Zustimmung der
Eltern ein Vertrag zustande. Oft wird das Gebot von Treu
und Glauben nicht eingehalten. Der Vertrag kann heute
nach geltendem Recht widerrufen werden, so lange bis
die Leistung vollständig erbracht ist. Es kann ein Verstoß
gegen die Preisangabenverordnung vorliegen. Hier kön-
nen Geldbußen bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Zu-
ständig sind die Länder. Es kann auch ein Verstoß gegen
die Gewerbeordnung vorliegen, mit der Folge, dass so-
gar das Gewerbe untersagt werden kann. Bei Zuwider-
handeln können 5 000 Euro verhängt werden. Rechtsan-
wälte, die das Geld einfordern, können unter Umständen
haftbar gemacht werden. Auch Rechtsanwaltskosten
können geltend gemacht werden. Sie merken, der Ver-
braucher ist ganz und gar nicht rechtlos!
Das Problem ist nur: Welcher Verbraucher findet sich
in diesen „Abwehrmöglichkeiten“ zurecht? Dies alles
können natürlich Juristen gut beurteilen; aber der Ver-
braucher ist selten Jurist.
Der Verbraucher fühlt sich hilflos, wenn erst einmal
eine Rechnung ist Haus geflattert ist und ihn ein Inkas-
sounternehmen einzuschüchtern versucht und versucht,
Druck aufzubauen. Viele Verbraucher ärgern sich über
ihre eigene Naivität genauso wie über die Aggressivität
und die offensichtliche Kriminalität der Anbieter – und
zahlen am Ende, weil sie keine andere Lösung wissen.
Dreistigkeit siegt über Gutgläubigkeit. Das werden wir
nicht länger hinnehmen.
Aber was kann der Verbraucher tun? Was können wir
tun? Jeder Verbraucher, der in eine Internetkostenfalle
getappt ist, sollte den guten Rat beherzigen, auf keinen
Fall zu zahlen, sondern zunächst sich zu informieren,
seine rechtlichen Möglichkeiten kennenzulernen, Hilfe
zu suchen. Dies kann er zum Beispiel auf der Homepage
des Justizministeriums tun, oder er wendet sich an eine
der Verbraucherzentralen. Diese gehen dann gegebenen-
falls gegen unlauteren Wettbewerb vor. Ordnungsgelder
bis zu 250 000 Euro sind möglich und Gewinne können
abgeschöpft werden. Und er sollte vorsichtig sein und
Angebote im Internet gewissenhaft prüfen – wie das bei
jedem anderen Angebot auch sinnvoll ist.
Aber Information und Hilfe allein reichen leider
manchmal nicht. Wie sonst wäre es möglich, dass auch
geschäftlich gewiefte Menschen in die Abofalle tappen?
Mit der sogenannten Button-Lösung gehen wir das Pro-
blem in seinem Ursprung an. Die Lösung ist einfach,
eindeutig und verbraucherfreundlich. Bevor es zu einem
Vertrag kommt, muss der Anbieter einen Button, ein
übersichtlich gestaltetes Feld, bestätigen, anklicken, ab-
haken lassen. Dort muss er kurz und prägnant über die
Kosten und die Laufzeit des Geschäfts informiert werden.
Dies hat zwei Vorteile: Erstens. Der Verbraucher macht
sich die Konsequenzen seines Tuns bewusst. Zweitens.
Wir erschweren den Versteckern, Verschweigern, Vertu-
schern der wahren Vertragsbedingungen ihr Handwerk.
Noch besser wäre es, wenn Europa mitziehen würde.
Deutsche Verbraucher surfen auch über Landesgrenzen
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inweg. Die im Ausland sitzenden Anbieter erreicht man
it einer nationalen gesetzlichen Lösung schwer. Eine
uropäische Lösung ist besser als ein deutscher Allein-
ang. Deshalb unterstützen wir auch weiter die Initiative
on Bundesministerin Aigner auf europäischer Ebene.
ir wünschen ihr viel Erfolg zum Vorteil aller Kunden.
Circa 276 000 Unternehmen betreiben Onlinehandel.
iele von ihnen haben ihre Seiten klar und übersichtlich
ufgebaut. Dies werden wir nicht mit weiteren Formvor-
chriften belasten. Den wenigen aber, die kriminell un-
erwegs sind, Internetgeschäfte in Verruf bringen und
on Kunden ungerechtfertigt Geld eintreiben, sagen wir
en Kampf an. Wir unterstützen Verbraucher und Ver-
raucherinnen. Das macht die Bundesregierung mit ih-
em Referentenentwurf. Das ist christlich-liberale Poli-
ik.
Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD): Heute be-
aten wir in zweiter und dritter Lesung den Gesetzent-
urf meiner Fraktion zur Verbesserung des Verbrau-
herschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet.
iesen Gesetzentwurf haben wir bereits Anfang Juli
ingebracht. Unser Ziel ist es damit, der Abzocke im In-
ernet schnell einen Riegel vorzuschieben. Wir alle wis-
en – und alle Fraktionen hier im Bundestag sind sich
arin einig –, dass dringender Handlungsbedarf besteht.
ausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern wur-
en bereits über Internetgeschäfte ausgenommen, über
en Tisch gezogen und übers Ohr gehauen. Monatlich
erzeichnen die Verbraucherzentralen über 20 000 Be-
chwerden von Menschen, die wortwörtlich in die Falle
in die Abzock- und Abofalle – getappt sind.
Wir wollen, dass ein im Internet geschlossener Ver-
rag nur wirksam wird, wenn Verbraucherinnen und Ver-
raucher deutlich darauf hingewiesen wurden, dass ein
ertragsabschluss zustande kommt und Kosten entste-
en werden. Über einen separaten, besonders grafisch
ervorgehobenen Hinweis müssen die Kosten dargestellt
erden. Erst durch das Anklicken dieses sogenannten
uttons kommt der Vertrag zustande, wird von den Ver-
raucherinnen und Verbrauchern bestätigt, dass Einver-
tändnis mit einem Vertrag besteht. Damit wird Kosten-
ransparenz im Internet gewährleistet und es wird
nseriösen und kriminellen Anbietern erschwert, Ver-
raucherinnen und Verbraucher durch unklare oder ver-
teckte Preisangaben in Kostenfallen zu locken.
Es gibt im World Wide Web viele seriöse und be-
ährte kostenlose Angebote, seien es Rezeptdatenban-
en, Routenplaner oder Gratissoftwareangebote. Höchst
roblematisch ist aber, dass es mehr und mehr dubiose
nbieter gibt, die in ähnlicher Aufmachung Angebote
fferieren. Es wird der Eindruck erweckt, als sei die Sa-
he kostenlos, bei Nutzung des Angebotes aber schlägt
ie Kostenfalle zu. Die Erfahrungen der Verbraucher-
entralen zeigen, dass sich selbst erfahrene Internetsur-
er auf Webseiten anmelden, um kostenlose Angebote zu
utzen oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Tatsächlich
ber kommt mit der Anmeldung bereits ein Vertrag zu-
tande.
Besonders verwerflich ist es, wenn sich solche Of-
erten an Kinder und Jugendliche wenden, etwa wenn
8718 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
(A) )
)(B)
angeblich kostenlose Hausaufgabenhilfen angeboten
werden. Die kriminelle Energie der unseriösen Ge-
schäftemacher kennt hier wirklich keine Grenzen. Dass
Kosten entstehen, ist auf den ersten Blick nicht zu erken-
nen, sondern verbirgt sich versteckt im Kleingedruckten
oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diesem
Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden.
Mit der von uns vorgeschlagenen sogenannten But-
ton-Lösung wird diesen Praktiken die Grundlage entzo-
gen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ein Feld
mit den Gesamtkosten noch einmal durch Anklicken be-
stätigen müssen, also erkennen können, dass und welche
Kosten entstehen. Warum, Frau Ministerin Leutheusser-
Schnarrenberger und Frau Ministerin Aigner, haben Sie
nicht schon lange gehandelt? Warum haben Sie monate-
lang auf eine europäische Regelung vertröstet, obwohl
diese nicht vor Ende 2012 zu erwarten ist. Sie haben
wertvolle Zeit verstreichen lassen. Warum legten Sie erst
am 29. Oktober einen ersten Referentenentwurf vor?
Angesichts der Zahlen, die die Verbraucherverbände
vorlegen – 20 000 Beschwerden monatlich und ein jähr-
licher Schaden im mehrstelligen Millionenbereich – ist
mir das unbegreiflich. Ich verstehe auch nicht, warum
die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und der
FDP im Rechtsausschuss unserem Gesetzentwurf nicht
zugestimmt haben, obwohl sie doch alle unseren Vor-
schlag unterstützen und das Gleiche fordern. Ich erin-
nere und verweise hier auf die erste Lesung unseres Ge-
setzentwurfes am 8. Juli 2010.
Frankreich hat die Button-Lösung. Dort sind Pro-
bleme mit Kostenfallen im Internet kaum noch ein
Thema. Der riesige kriminelle Abzocksumpf muss auch
in Deutschland so schnell wie möglich trockengelegt
werden. Ich appelliere deshalb an Ihre Vernunft. Ich ap-
pelliere an Sie im Namen der Verbraucherinnen und Ver-
braucher: Stimmen Sie hier und heute unserem Gesetz-
entwurf zu!
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Ob Kochrezepte,
Hausaufgabenhilfe oder Software – Hunderttausende
von Verbrauchern in Deutschland sind im Internet schon
in Kostenfallen getappt. Ein Vertragsschluss liegt bei
Kostenfallen in der Regel zwar gar nicht vor. Aber selbst
Juristen fällt die juristische Analyse oft schwer, ob der
Verbraucher zahlen muss oder nicht.
Zusätzlich wird oft mit Schufa-Einträgen und Inkas-
sounternehmen gedroht. In der Entscheidungssituation,
sich jetzt erst einen Anwalt zu suchen oder doch zu zah-
len, wählen Verbraucher oft das für sie einfachere: Sie
zahlen.
Das ist die Rechtswirklichkeit. Wir müssen die Re-
geln so formulieren, dass der Verbraucher erst gar nicht
in eine Falle tappt! Eine Button-Lösung ist für redliche
Anbieter kein Problem; deshalb sollten wir sie schnell
verabschieden.
„Alle wollen den Button – warum kommt er nicht?“
Diese Frage stellte der Verbraucherzentrale Bundesver-
band im Juli 2010.
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Wir wollten der Untätigkeit der Bundesregierung und
hrer ewigen Ankündigungsrhetorik nicht länger zusehen
nd haben deshalb im Juli 2010 in unserer Fraktion den
esetzentwurf beschlossen, der heute zur Abstimmung
teht.
Am 14. Oktober haben wir die Bundesregierung ge-
ragt, wann die Verbraucherinnen und Verbraucher in
eutschland denn mit einem Regierungsentwurf rechnen
önnen. Am 18. Oktober, also vier Tage nach unserer
rage, hat das BMJ endlich einen ersten Entwurf veröf-
entlicht und in die Ressortabstimmung gegeben. War
as reiner Zufall, oder würden wir ohne unseren Gesetz-
ntwurf und ohne unser beharrliches Nachfragen heute
mmer noch auf Aktivitäten der Bundesregierung war-
en? Auf einen Beschluss des Bundeskabinetts warten
ir leider noch immer! Und was macht eigentlich das
MELV, außer auf Entwürfe aus dem BMJ zu warten?
Am 10. Dezember wird sich der EU-Wettbewerbsrat
it dem Entwurf einer Verbraucherrechterichtlinie be-
assen und voraussichtlich einen Gemeinsamen Stand-
unkt verabschieden. Damit beginnt eine Stillhaltefrist,
ie bis zu 18 Monate dauern kann. Wollen Sie wirklich
ie Verbraucher noch weitere 18 Monate vertrösten?
Dass sich die Bundesregierung mit ihrer Arbeit so
ange Zeit lässt, kostet die Verbraucherinnen und Ver-
raucher Millionen. Alleine in Baden-Württemberg ha-
en sich im Jahr 2009 fast 12 000 Verbraucher bei der
andesverbraucherzentrale beschwert. Weil windige Ge-
chäftemacher die Kostenfallentricks inzwischen auf
martphones ausweiten, wird diese Zahl in 2010 rasant
eiter ansteigen.
Liebe Regierungskoalition, heute haben Sie die Mög-
ichkeit, den Verbraucherschutz im Internet zu stärken –
der aber wegen der Stillhaltefrist auf die lange Bank zu
chieben. Wenn sie dagegen stimmen, ist das nach mei-
er Auffassung Verbraucherabzocke durch Unterlassen.
Stephan Thomae (FDP): Kostenfallen im Internet
ind ein Problem, das viele von Ihnen vielleicht aus Be-
ichten von Freunden und Bekannten kennen. Vielleicht
st es sogar schon dem einen oder anderen von Ihnen sel-
er passiert: Man surft im Internet auf der Suche nach
nformationen oder bestimmten Produkten und stößt da-
ei auf ein verlockendes Angebot. Oft werden zum Bei-
piel bestimmte Softwareprogramme vermeintlich kos-
enfrei angeboten. Wer dann den entscheidenden Klick
ätigt, um dieses Angebot anzunehmen, bekommt da-
ach nicht selten Post von dem Unternehmen, in dem er
ufgefordert wird zu zahlen. Es stellt sich dann nämlich
eraus, dass das besagte Angebot eben doch nicht kos-
enfrei war. Allerdings war der Hinweis auf entstehende
osten nicht auf den ersten Blick erkennbar, weil er ent-
eder sehr klein oder kontrastarm oder erst viel weiter
nten auf der entsprechenden Internetseite zu finden
ar.
Was die wenigsten aber wissen, ist, dass man die er-
obenen Forderungen der Unternehmen in aller Regel
etrost ignorieren kann. Denn ein rechtskräftiger Ver-
rag, auf den eine solche Forderung gestützt werden
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8719
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)(B)
könnte, ist in solchen Fällen in aller Regel nicht zustande
gekommen. Ein solcher Vertrag setzt nämlich voraus,
dass sich die Vertragsparteien über mindestens zwei
Dinge geeinigt haben: Worum geht es bei dem Vertrag,
und welche Kosten kommen auf den Verbraucher zu?
Das ist im täglichen Leben nicht anders. Wenn ich zum
Bäcker gehe, kaufe ich meine Brötchen auch erst dann,
wenn ich weiß, wie viel diese kosten sollen.
Das Problem bei den Unternehmen, die sich die Inter-
netabzocke zum Beruf gemacht haben, ist, dass sie ihre
vermeintlichen Forderungen mit viel Druck einfordern.
Da werden Mahnschreiben von Anwälten oder Inkas-
sounternehmen verschickt, mit denen die Verbraucher
zum Zahlen aufgefordert werden. Wer dann nicht über
das nötige juristische Sachverständnis verfügt, zahlt
meist, allein schon um weiteren Ärger zu vermeiden.
Diesem Geschäftsmodell muss die Grundlage entzo-
gen werden. Der Gesetzentwurf der SPD geht zwar in
die richtige Richtung. Er ist uns Liberalen jedoch nicht
präzise genug. Um Kostenfallen im Internet zu vermei-
den, fordern wir, dass sich auf den Internetseiten der Un-
ternehmen ein separates Fenster öffnen muss, bevor es
zu einem eventuellen Vertragsschluss im Internet kom-
men kann. In diesem gesonderten Fenster muss der Ver-
braucher genau über alle wesentlichen Vertragsmerk-
male informiert werden.
Dazu zählen erstens die Ware oder die Dienstleistung,
die Gegenstand des Vertrages ist, zweitens sämtliche
Kosten, die durch den Vertragsschluss verursacht wer-
den, also der Preis für die Ware oder Dienstleistung so-
wie gegebenenfalls anfallende Liefer- oder Versandkos-
ten.
Diese beiden Punkte finden sich zwar auch im Ge-
setzentwurf der SPD. Die FDP will aber noch einen
Schritt weiter: Geht es in dem Vertrag um regelmäßig
wiederkehrende Leistungen, also zum Beispiel um ein
Abo, wollen wir, dass der Unternehmer den Verbraucher
in dem separaten Fenster drittens auch über die Mindest-
laufzeit des Vertrages und vorgesehene Verlängerungen
informiert. Nur so kann der Verbraucher vor überra-
schenden Vertragsabschlüssen wirksam geschützt wer-
den.
Dieses Ziel geht aus der von der SPD vorgeschlage-
nen Formulierung nicht eindeutig genug hervor. Der Ge-
setzentwurf der SPD sieht vor, dass ein entsprechender
Vertrag nur wirksam werde, wenn der Verbraucher – ich
zitiere –
vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer ei-
nen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit
dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutli-
cher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form
erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises
in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung
bestätigt hat.
Bei dieser Formulierung drängt sich mir der Eindruck
auf, sie sei bewusst unklar gehalten. In jedem Fall er-
möglicht dieser Wortlaut Unternehmern, die von uns ge-
forderte Form des Hinweises zu umgehen.
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Zudem löst der Gesetzentwurf der SPD nicht das Pro-
lem, dass das Internet keine Landesgrenzen kennt. Die
este deutsche Regelung zum Verbraucherschutz nützt
eutschen Verbrauchern nichts, wenn sie auf ausländi-
chen Internetseiten surfen und dort in Kostenfallen ge-
aten. Daher kann erfolgreicher Schutz vor Kostenfallen
m Internet auf europäischer Ebene nur im Rahmen einer
uropäischen Lösung erreicht werden. Die FDP-Bundes-
agsfraktion unterstützt daher ausdrücklich den von der
undesregierung eingeschlagenen Kurs zu diesem
hema. Denn die Bundesregierung hat das Problem
Kostenfallen im Internet“ auch bei den Verhandlungen
u dem Vorschlag der Europäischen Kommission für
ine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Ra-
es über Rechte der Verbraucher angesprochen. Die Bun-
esregierung hat dabei für ein europaweit einheitliches
orgehen gegen Kostenfallen im Internet geworben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie
ußern in Ihrem Gesetzentwurf die Sorge, dass eine Voll-
armonisierung des Verbraucherrechts auf europäischer
bene immer weniger Fürsprecher finde. Daher benötigt
an nach Ihrer Ansicht eine nationale Lösung. Diese
orge teile ich nicht. Denn wenn man sich vor Augen
ält, dass auch die anderen europäischen Mitgliedstaaten
it Kostenfallen im Internet konfrontiert sind, bin ich
uten Mutes, dass wir hier eine europäische Lösung fin-
en können.
Aus diesen Gründen kann die FDP-Bundestagsfrak-
ion den Gesetzentwurf der SPD, trotz seiner guten An-
ätze, nicht unterstützen.
Dr. Erik Schweickert (FDP): Ein unbedarfter Klick
arf nicht weiterhin dazu führen, dass man auf einer In-
ernetseite eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Diese
asche der Abzocker, bei der dem Verbraucher ver-
teckte Kosten oder teure Abonnements untergejubelt
erden, muss ein Ende haben. Auch muss Schluss sein
amit, dass in unverständlichen und ellenlangen Allge-
einen Geschäftsbedingungen zusätzliche Kosten ver-
teckt werden, die für den Nutzer eines Internetangebots
icht erkennbar waren.
Der bisherige Rechtsrahmen hat nicht verhindert, dass
chwarze Schafe den unbedarften Verbraucher abge-
ockt haben. Denn so mancher Verbraucher weiß eben
icht, dass in vielen Abzockefällen gar kein wirksamer
ertrag zustande gekommen ist, da keine Einigung über
en Preis erfolgte, insbesondere wenn vorher mit „free“
der „gratis“ geworben wurde. Dennoch werden die be-
rogenen Internetnutzer durch Zahlungsaufforderungen
nd Inkassobüros so sehr bedrängt und eingeschüchtert,
ass viele am Ende doch einfach zahlen. Deshalb brau-
hen wir einen wirksameren Schutz der Verbraucher vor
bzocke im Internet. Bei Vertragsabschlüssen im Inter-
et muss daher das verbindliche Bestätigungsfeld die
egel werden. In diesem Ziel sind wir uns einig. Darum
st die christlich-liberale Koalition auch dabei, eine ent-
prechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion
eigt darum zwar auch in die richtige Richtung, geht
ber noch nicht weit genug. Was heißt denn, dass Ge-
8720 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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samtkosten „in deutlicher, gestaltungstechnisch hervor-
gehobener Form“ hervorgehoben werden sollen? Am
Ende wird es doch so kommen, dass die schwarzen
Schafe weiterhin die entstehenden Kosten zu verbergen
versuchen, sei es durch eine willkürliche Platzierung des
Kostenhinweises, sei es durch eine kleine Schriftgröße.
Dies ist für den Verbraucher nur wenig effizient und ge-
genüber dem Jetztzustand kaum eine Verbesserung.
Was wir brauchen, ist eine Button-Lösung, die den
Verbraucher nicht weiterhin in Kostenfallen tappen lässt.
Wir brauchen ein wirkliches Bestätigungsfenster bei
Vertragsabschlüssen im Internet. Ich möchte ein separates
Fenster, das vor dem Vertragsschluss aufgeht. In diesem
Fenster sollen dann die Gesamtkosten stehen sowie ein
Button zur Bestätigung. Durch das separate Fenster wird
der Verbraucher noch einmal viel deutlicher als bisher
auf den nahenden Vertragsabschluss aufmerksam ge-
macht. Durch das Klicken auf einen Bestätigungsbutton
muss dieser aktiv seine Zustimmung zu den Kosten ge-
ben. Ein Unterschieben verdeckter Kosten wird somit ef-
fizient vermieden.
Effizienter Verbraucherschutz setzt auf Transparenz
und bessere Informationen. Der Gesetzentwurf der SPD
trägt dazu aber leider nicht ausreichend dazu bei. Das
wundert mich nicht, denn sie hat es auch in elf Jahren
nicht fertiggebracht, eine vernünftige Lösung bei Ver-
tragsabschlüssen im Internet vorzulegen. Darum können
wir ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustim-
men.
Caren Lay (DIE LINKE): Wenn Sie sich die Internet-
seite www.routenplaner-service.de anschauen, wird Ihnen
– scheinbar kostenfrei – ein Routenplaner angeboten.
Doch bevor die gewünschte Route berechnet wird, müs-
sen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten anmelden. Mit
Ihrem Klick auf das Feld „Jetzt anmelden“ schließen Sie
dann ein Abo ab. Kosten: 96 Euro pro Jahr. Da sind Sie
schnell 200 Euro los, ehe Sie sich versehen haben. Das
Abo gilt gleich für zwei Jahre.
Das ist nur ein Beispiel von vielen. Internetabzocke
hat viele Gesichter, um Tag für Tag von neuem Men-
schen in Kostenfallen zu locken. Mal wird mit Kochre-
zepten, Hausaufgabenhilfe oder Psychotests geködert.
Mal versprechen die Anbieter Gewinne, zum Beispiel
Handys und Digitalkameras, um gezielt von den Kosten
abzulenken.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt,
dass bundesweit monatlich 22 000 Beschwerden einge-
hen. Das ist nur die Spitze. Hinzu kommt die hohe Zahl
an Menschen, denen eine Beschwerde zu aufwendig ist
oder die unbemerkt auf Tricks hereinfallen.
Grund für die leichte Abzocke im Internet ist die
mangelnde Preistransparenz. Juristisch scheint das Pro-
blem geklärt. Die Kosten müssen schon länger klar an-
gegeben werden. Entscheidend ist aber, dass es in der
Praxis nicht funktioniert: Erstens. Die Unternehmen halten
sich nicht an die Regelungen. Zweitens. Die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher blicken bei den komplizierten
Seiten häufig nicht durch. Drittens. Die Gerichte sind
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ich uneinig. Davon zeugen unterschiedliche Urteile
rotz vergleichbarer Rechtslage.
Es ist daher unsere Aufgabe als Politikerinnen und
olitiker, die Regelungen zu vereinfachen und zu ver-
chärfen.
Der Gesetzentwurf der SPD ist ein Schritt in die rich-
ige Richtung: Ein Internetbutton, der die Kosten deut-
ich nennt, schafft Klarheit: Die Verbraucherinnen und
erbraucher müssen den Preis sehen und klar „Ja“ oder
Nein“ sagen können.
Zugleich sagen wir: Der Button allein kann das Pro-
lem nicht lösen. Damit Unternehmen den Button nicht
is zur Unkenntlichkeit kaschieren, brauchen wir ver-
indliche Vorgaben. Die Beweislast, dass ein Vertrag
echtsgemäß ist, muss bei den Unternehmen liegen.
altlose Drohgebärden von Inkassounternehmen wären
amit Vergangenheit. Gegen Anbieter, die Menschen in
ostenfallen locken, müssen wirksame Bußgelder ver-
ängt werden.
Auch wenn der Gesetzentwurf der SPD Handlungsbe-
arf übrig lässt, stimmen wir als Linke zu. Der Internet-
utton ist eine wichtige Verbesserung im Interesse von
erbraucherinnen und Verbrauchern.
Auch die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an
ns nehmen. Stimmen Sie ebenfalls zu! Noch im Koali-
ionsvertrag haben Sie sich für den Internetbutton ausge-
prochen. Wenn Sie heute hier zustimmen, könnte die
egelung in Kraft treten, und Sie hätten ihr Koalitions-
ersprechen sofort erfüllt.
Packen Sie das Problem endlich an, und lassen Sie Ih-
en Referentenentwurf nicht noch ewige Zeitschleifen
urch die Lobbyverbände drehen. Ich frage mich ohne-
in, warum Sie derart lang dafür gebraucht haben. Das
roblem ist längst bekannt und verursacht jährlich mehr-
tellige Millionenschäden – zulasten von Verbraucherin-
en und Verbrauchern.
Kein Mensch kann die ganzen Ankündigungen der
undesregierung noch ernst nehmen. Fakt ist: Sie haben
erbraucherpolitisch in dieser Legislatur noch nichts auf
ie Reihe gekriegt. Das muss sich endlich ändern.
Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
erbraucherschutz ist ein Thema, das kontinuierlich den
irtschaftlichen Veränderungen angepasst werden muss.
enn eine wesentliche Weiterentwicklung im Konsum-
ereich stattfindet, dann betrifft das viele Menschen. In
inem solchen Fall müssen wir hier im Parlament darauf
chten, dass sich diese Veränderung nicht zum Nachteil
er Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt. Im
ereich der Vertragsabschlüsse im Internet hat sich in
en letzten Jahren eine Vielzahl von Ungereimtheiten,
uch verbunden mit juristischen Nachspielen, einge-
tellt. Die Rückmeldungen der Verbraucherzentralen be-
egen das deutlich. Auch wir alle wissen: Internetkäufe
aben ihre Risiken.
Ich rede dabei nicht nur davon, dass ein älterer Herr in
ostock, der soeben einen VHS-Internetkurs belegt hat,
ersehentlich ein Zweijahresabo von „Die Frau im Spie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8721
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gel“ bestellt hat oder davon, dass eine 16-Jährige in Bad
Teinach beim nächtlichen Surfen 130 Musiktitel down-
geloadet hat. Nein, es geht nicht nur um Einzelfälle, son-
dern um ein ernstes Massenphänomen, übrigens mit der
Folge, dass es Tausende gerichtsanhängige Streitigkeiten
gibt, mit entsprechenden Belastungen in der Justiz.
Tausende Menschen kaufen im Internet Waren und
Dienstleistungen ein, die sie eigentlich nicht wollen oder
nicht brauchen. Hier stimmt etwas an der Struktur nicht,
und deshalb müssen wir gesetzgeberisch tätig werden.
Was können wir tun? Wir können uns an den seriösen
Anbietern im Internet orientieren. Was machen die seriö-
sen Anbieter im Internet? Sie vermeiden, dass ein einzi-
ger versehentlicher „Klick zu viel“ schon einen Kauf
auflöst. Sie stellen Angebot und Preis transparent und
offenkundig dar. Sie unterscheiden zwischen kosten-
freien und kostenpflichtigen Produkten, und sie stellen
sich darauf ein, dass Menschen unterschiedlich kompe-
tent in der Nutzung des Internets sind. Diese Firmen be-
raten so, wie es früher in guten Geschäften auch der Fall
war. Wir Grünen wollen den Internethandel nicht unter-
binden. Seriöse Anbieter sollen diese Vertriebsform nut-
zen können. Aber der Verbraucher und die Verbrauche-
rin müssen vor unnötigen Kaufrisiken geschützt werden.
Wir wollen im Internet eine Good Practice einführen und
schwarzen Schafen keine Plattform bieten. Dafür setzen
wir Grüne uns ein.
Wir alle wissen: Im Internet ist die Zeit zwischen op-
tischem Reiz und Kaufklick extrem kurz. Im Lebensmit-
telgeschäft zum Beispiel ist das anders. Da kann ich
auch eine Ananasdose einmal in die Hand nehmen,
schauen, wie viel Zucker darin ist und die Dose dann bei
Nichtgefallen wieder in das Regal stellen. Das muss
auch im Internet möglich sein. Wir sind deshalb der Mei-
nung, dass die sogenannte Button-Lösung für Vertrags-
abschlüsse im Internet einen richtigen Schritt darstellt.
Wenn der Button kommt, dann sind dem Nutzer und der
Nutzerin das Produkt und der Gesamtpreis klar. Er und
sie wissen dann: Jetzt wird es ernst; jetzt tippt der Ver-
käufer die Rechnung ein; jetzt kostet es cash. Die But-
ton-Lösung ist ein Verbraucherschutzinstrument, für das
wir Grüne uns seit langem einsetzen. In diesem Sinne
unterstützen wir den Gesetzentwurf der SPD zur Verbes-
serung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen
im Internet
Anlage 9
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung:
– Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung
ehebezogener Regelungen im öffentlichen
Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
– Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung
der eingetragenen Lebenspartnerschaften
mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in
weiteren Gesetzen
(Tagesordnungspunkt 17 a und b)
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Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Re-
ormen und Novellen sind die Frucht mühsamer Arbeit
es Entgegenkommens und des schrittweise Vorange-
ens. Das Thema Lebenspartnerschaften ist hierfür ein
utes Beispiel. Mit dem von der Bundesregierung einge-
rachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebe-
ogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Le-
enspartnerschaften wollen wir das Dienstrecht wieder
in Stück zeitgemäßer gestalten. Wir werden also insbe-
ondere Lebenspartnerschaften im Bundesbesoldungs-
esetz in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur
uslandsbesoldung integrieren. Wir werden Lebenspart-
er nun auch im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes
owie im Soldatenversorgungsgesetz bei der Hinterblie-
enenversorgung einbeziehen. Wir werden Lebenspart-
er im Bundesbeamtengesetz bei der Beihilfe berück-
ichtigen, und im Gesetz über den Auswärtigen Dienst
erden wir die Fürsorge auf den Lebenspartner der ent-
andten Beamtin oder des Beamten ausdehnen. Dies
lles soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 eingeführt
erden. Auf der Ebene von Rechtsverordnungen werden
ir dies in separaten Vorschriften umsetzen, zum Bei-
piel in der Auslandszuschlagsverordnung oder in der
undesbeihilfeverordnung.
In diversen Bundesländen, zum Beispiel in Hessen,
chleswig-Holstein und Niedersachsen, wurden bereits
hebezogene Regelungen auf verpartnerte Beamte über-
ragen. Ähnliche Anpassungen werden auch in Bayern
um 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wir haben uns daher
m Gegensatz zu anderen Ländern, zum Beispiel Nord-
hein-Westfalen, dazu durchgerungen, die Umsetzung
etzt voranzutreiben und keinesfalls so lange zu warten,
is uns ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs
der des Europäischen Gerichtshofs dazu zwingt.
Parlamentarier haben sich mit den Entwicklungen im
einungsbild unserer Gesellschaft proaktiv auseinan-
erzusetzen. Wer dies beim Thema Lebenspartnerschaf-
en macht, erkennt sehr schnell, dass sie längst Teil der
ealität unserer modernen Gesellschaft geworden sind,
iner Gesellschaft, die sich an den individuellen Lebens-
ntscheidungen der Menschen ausrichtet. Konsequenter-
eise müssen wir deshalb auch Regelungen zu Lebens-
artnerschaften in das öffentliche Dienstrecht einfließen
assen. Wie unchristlich wäre es für einen Staat, trau-
rnde Hinterbliebene einer Lebenspartnerschaft nicht zu
ersorgen. Dieser Lebenspartner hat sich doch auch für
ie Sicherheit und das Wohl unseres Staates eingesetzt.
it unserem christlich-abendländischen Verständnis von
he ist das für mich gleichwohl vereinbar. Auch der Vor-
itzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof
obert Zollitsch, hat sich am 18. Februar 2008 mit ent-
prechenden staatlichen Regelungen zur Lebenspartner-
chaft einverstanden erklärt, soweit sie keine Gleichstel-
ung zur Ehe darstellen. Darauf haben wir bei diesem
esetzentwurf geachtet, sodass uns zwei Dinge gelun-
en sind:
Wir übertragen im Dienstrecht die versorgungs- und
esoldungsrechtlichen ehebezogenen Regelungen auf
ebenspartnerschaften. Aber vor allem setzen wir das
echtsinstitut der Ehe nicht mit anderen Formen
enschlichen Zusammenlebens gleich. Die CDU/CSU-
8722 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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Fraktion wird also auch weiterhin die Besonderheit von
Ehe und Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft
schützen und verteidigen. Deshalb lehnen wir die voll-
ständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, wie
von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag gefordert,
aus Überzeugung ab.
Wir lehnen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
aber auch aus rechtlichen Gründen ab. Das Bundesver-
fassungsgericht hat im Juli 2009 festgestellt, dass es dem
Gesetzgeber freisteht, die Ehe gegenüber anderen Bezie-
hungsformen zu begünstigen. Hierfür bedarf es gemäß
dem Urteil jenseits des Schutzes der Ehe aus Art. 6
Abs. 1 des Grundgesetzes eines hinreichend gewichtigen
Sachgrundes, der die Benachteiligung anderer Lebens-
formen rechtfertigt. Dieser gewichtige Sachgrund liegt
für uns auf der Hand.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von Bünd-
nis 90/Die Grünen, wir sind uns sicher einig, dass die
Vorgaben der Natur eine Richtschnur für die Logik unse-
res Lebens sein sollten. Dann aber ist die Heterosexuali-
tät allen Lebens die allgemeine Normvorgabe für die
Weitergabe des Lebens, wie sie sich in Jahrmillionen
entwickelt hat. So gibt es natürlicherweise bezüglich der
Funktion der Weitergabe des Lebens bereits keine
Gleichstellung einer heterosexuellen Ehe mit einer
homosexuellen Partnerschaft. Es handelt sich um voll-
kommen verschiedene Sachgegebenheiten. Dass es Le-
benspartnerschaften gibt, wird damit nicht bestritten.
Aus ihnen kann aber nie Elternschaft entstehen. Deshalb
werden wir Ehe und Familie nicht relativieren, indem
wir andere Formen menschlichen Zusammenlebens in
gleicher Weise ordnen. Die gesetzliche Anerkennung als
gleichgeschlechtliche Ehe ist und bleibt für uns nicht
verfassungsgemäß. Ich verweise auf den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1993.
Es ist erklärtes Ziel der christlich-liberalen Koalition,
den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu gestalten. Die
hier eingebrachten Regelungen sind ein Mosaikstein, um
die Attraktivität der Bundesverwaltung als öffentlicher
Arbeitgeber wieder ein Stück voranzubringen. Wir ge-
währleisten mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregie-
rung unseren politischen Auftrag, Ehe und Familie be-
sonders zu schützen, erfüllen aber gleichzeitig die
Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, im Dienst-
recht bestimmte ehebezogene Regelungen auf Lebens-
partnerschaften im Einklang mit unserer Verfassung zu
übertragen. Deshalb lehnen wir den Antrag von Bünd-
nis 90/Die Grünen ab und stimmen dem Antrag der Bun-
desregierung zu.
Kirsten Lühmann (SPD): Im Jahr 2001 hat die
SPD-geführte Bundesregierung mit ihrem grünen Koali-
tionspartner das Lebenspartnerschaftsgesetz verwirk-
licht. Damit hat sie einen Prozess in Gang gesetzt, im
Zuge dessen gleichgeschlechtliche Paare mit Eheleuten
gleichgesetzt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzent-
wurf der Bundesregierung sollen nun weitere ehebezo-
gene Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf
Lebenspartnerschaften übertragen werden: der Ehegat-
tenzuschlag, die Auslandsbesoldung, die Beihilfe und
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ie Hinterbliebenenversorgung. Das ist ein weiterer not-
endiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel: der voll-
tändigen Gleichstellung homosexueller Partnerschaf-
en. Dieses Ziel haben wir noch nicht erreicht, aber jeder
chritt in die richtige Richtung ist gut.
Ich freue mich, dass die Union, die sich seit nunmehr
ast einem Jahrzehnt dagegen sträubt, Lebenspartner-
chaften als gleichberechtigt anzuerkennen, sich endlich
u diesem Schritt hat drängen lassen. Gratulation an die
ollegen und Kolleginnen von der FDP: Das ist uns in
en letzten beiden Legislaturperioden nicht gelungen,
eder im Bundesrat noch in der Großen Koalition.
Ich erinnere mich noch gut an die Gespräche mit dem
DU-geführten Bundesinnenministerium im Zuge der
euordnung des Dienstrechts, an denen ich als Gewerk-
chaftsvertreterin beteiligt war. Die Übertragung der
ben genannten Regelungen war von der SPD als Teil
er Dienstrechtsreform vorgesehen. Genau hierhin hätte
ie Reform gehört. Aber Herr Schäuble hat sich mit
änden und Füßen dagegen gewehrt. Da war nichts zu
achen.
Heute sieht die Lage allerdings anders aus. Mittler-
eile haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als
uch – gerade vor fünf Wochen – das Bundesverwal-
ungsgericht bestätigt, dass die Benachteiligung von Le-
enspartnerschaften in diesen Punkten diskriminierend
st. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Urteile die
insicht der Bundesregierung befördert haben.
Dabei sollte der Fall so sonnenklar sein: Die Familie
st staatlich begünstigt, und zwar deshalb, weil in ihr
enschen auf Dauer Verantwortung füreinander über-
ehmen. Sie stehen füreinander ein und leisten gegensei-
ige Hilfe und Unterstützung in Situationen, in denen Al-
einstehende gegebenenfalls auf Hilfe und Unterstützung
es Staates angewiesen wären. Der Staat hat also hand-
este Vorteile von einer solchen Verbindung. Ob es sich
abei um zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen
eschlechts handelt, ob in Familien Kinder leben oder
icht, ist dabei unerheblich. Insofern ist es logisch, dass
ie Lebenspartnerschaft genauso wie die Ehe begünstigt
erden muss. Wird sie benachteiligt, stellt das eine Dis-
riminierung der Lebenspartnerschaft dar. Spätestens
it der Antidiskriminierungsrichtlinie von 2003 sollte
igentlich erreicht werden, dass die Gleichstellung in
echt und Gesetz umgewandelt werden muss. Schon da-
als haben die Gewerkschaften Verdi und dbb Beamten-
und und Tarifunion gefordert, dass Lebenspartnerschaf-
en von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und von
eamten und Beamtinnen der Ehe gleichgestellt werden.
Selbst die unionsgeführten Bundesländer, die die so-
enannte Homo-Ehe anfangs noch mit einer Verfas-
ungsklage verhindern wollten, haben mittlerweile ent-
prechende Regelungen für den öffentlichen Dienst ge-
roffen, mit einer Ausnahme: Die Union in Baden-
ürttemberg trägt immer noch unbeirrt die Fahne der
wiggestrigen vor sich her. Vielleicht sollte man ihr
emnächst einmal etwas Zeit geben, ihre Positionen in
uhe zu überdenken und sich neu zu sortieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8723
(A) )
)(B)
Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im öffent-
lichen Dienst ist ein Schritt auf dem richtigen Weg; aber
es müssen noch weitere Schritte gegangen werden: Le-
benspartner und Eheleute unterliegen zwar den gleichen
Pflichten, genießen aber nicht die gleichen Rechte. Le-
benspartner sind ebenso wie Eheleute im Falle einer
Scheidung unterhaltspflichtig, können aber das Ehegat-
tensplitting nicht in Anspruch nehmen. Sie dürfen ein
Kind adoptieren, das der Partner oder die Partnerin aus
einer vorherigen Beziehung mit in die Lebensgemein-
schaft bringt, sind aber nicht berechtigt, als Paar ein
fremdes Kind zu adoptieren. Warum dürfen sie das
nicht?
Verfechter traditioneller Geschlechterstereotypen be-
fürchten den Untergang des Abendlandes, wenn Kinder
von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen werden.
Dabei könnten sich selbst die größten Bedenkenträger
vom Gegenteil überzeugen, wenn sie einfach nur einmal
die Realität in unserem Land anschauen. Die Universität
Bamberg hat in einer repräsentativen Studie empirische
Daten über sogenannte Regenbogenfamilien gesammelt
und ausgewertet. Ergebnis: Persönlichkeitsentwicklung
sowie schulische und berufliche Entwicklung der betrof-
fenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich ge-
nauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen.
Das Adoptionsrecht ist ein weiteres Recht, das den Le-
benspartnerschaften gewährt werden muss.
Wir fordern die völlige Gleichstellung der Lebens-
partnerschaft mit der Ehe in allen Bereichen. Wir kämp-
fen weiter für dieses Ziel und haben auch in dieser Le-
gislaturperiode wieder einen entsprechenden Antrag
eingebracht. Ich appelliere an Sie, liebe Kollegen und
Kolleginnen von der Union, sich den aktuellen gesell-
schaftspolitischen Erkenntnissen nicht zu verschließen
und sich unserer Forderung anzuschließen. Wenn Sie so
nicht über Ihren Schatten springen können, sondern nur
getrieben durch den Reformmotor Bundesverfassungs-
gericht, dann reagieren Sie eben auf die Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts. Das oberste Gericht hat be-
reits 2002 festgestellt, dass die Verfassung die rechtliche
Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft zulässt.
Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, den rechtlichen
Unterschied zu beseitigen. Das Verfassungsgericht hat in
den folgenden Jahren in einer ganzen Serie von Urteilen
immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Benachtei-
ligung der Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt wer-
den kann durch den Verweis auf das Schutzgebot der
Ehe.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Union, Sie
haben in Ihren Koalitionsvertrag mit der FDP geschrie-
ben: „Wir werden gleichheitswidrige Benachteiligungen
im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entschei-
dungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstel-
lung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.“ Also
nehmen Sie das Bundesverfassungsgericht beim Wort
und setzen Sie die Gleichstellung der Lebenspartner-
schaft um. Viele Länder in Europa haben dies bereits ge-
tan, und das ist gut so, damit die letzten Schranken fallen
und wir ein klares Signal setzen, dass Schwule und Les-
ben nicht nur toleriert, sondern auch als gleichwertig ak-
zeptiert werden.
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Dr. Stefan Ruppert (FDP): Mit dem vorliegenden
esetzentwurf der Bundesregierung geht die christlich-
iberale Koalition einen entscheidenden Schritt in Rich-
ung Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartner-
chaften. Wir haben damit einen wichtigen Punkt aus dem
oalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem „Gesetz über die
ingetragenen Lebenspartnerschaften“, Lebenspartner-
chaftsgesetz, vom 16. Februar 2001 wurde für gleichge-
chlechtliche Paare erstmals die Möglichkeit geschaffen,
ine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die
ingetragene Lebenspartnerschaft ist ein familienrechtli-
hes Institut für eine auf Dauer angelegte gleichge-
chlechtliche Paarbindung. Dieser Definition folgend
üssen nun eingetragene Lebenspartnerschaften den
hen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung bezieht
ich nicht nur auf gleiche Pflichten, sondern ermöglicht
uch gleiche Rechte.
Eine der Grundlagen für die Gleichstellung von ein-
etragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht ist
ie Richtlinie 2000/78/EG der EU. Diese wurde am
7. November 2000 vom Rat verabschiedet. Ihr Ziel ist
s, einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung
er Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu
chaffen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales
echt hätte bis zum 2. Dezember 2003 erfolgen sollen.
on 2000 bis 2003 war die rot-grüne Bundesregierung in
er Verantwortung. Geschehen ist in dieser Zeit nichts.
eutschland hat die Richtlinie schließlich durch das
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur
erwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“
om 4. August 2006 umgesetzt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun ebenfalls
inen „Gesetzentwurf zur Gleichstellung von eingetrage-
en Lebenspartnerschaften im Bundesbeamtengesetz und
n weiteren Gesetzen“ vorgelegt. Es wäre besser gewe-
en, die Grünen hätten schon während ihrer Zeit an der
egierung dafür gesorgt, dass diese Gleichstellung im
eamtenrecht vorangetrieben wird. Wir müssen nun aus-
aden, was sie versäumt haben. Die christlich-liberale
undesregierung ist wieder einmal der Reparaturbetrieb
ür die Versäumnisse während der rot-grünen Regie-
ungszeit. Da wir aber inhaltlich dieselben Ziele verfol-
en, sollten wir nun zusammenarbeiten. Der vorliegende
esetzentwurf der Bundesregierung ist sehr weitgehend
nd wurde auch von Verbänden explizit gelobt. Eine voll-
tändige Gleichstellung erfolgt insbesondere durch fol-
ende Maßnahmen:
Im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezoge-
en Regelungen zum Familienzuschlag und zur Aus-
ndsbesoldung auf Lebenspartnerschaften erstreckt. Im
undesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vor-
chrift über die Beihilfe aufgenommen. Im Beamtenver-
orgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden
ebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenen-
ersorgung einbezogen. Im Gesetz über den Auswärtigen
ienst werden die Vorschriften über die Fürsorge des
uswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland
ntsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt. Mit
ieser umfassenden Übertragung von ehebezogenen Re-
elungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften im öf-
entlichen Dienstrecht hat die christlich-liberale Bundes-
8724 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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regierung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die
Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspart-
nerschaften getan.
Michael Kauch (FDP): In diesen Tagen setzt die
FDP-Fraktion im Bundestag weitere Projekte für die
Rechte von Lesben und Schwulen um. Wir lösen unsere
Wahlversprechen ein und arbeiten Punkt für Punkt den
Koalitionsvertrag ab. Bereits jetzt – nach einem Jahr
christlich-liberaler Koalition – hat die FDP in der Koali-
tion mit der Union mehr erreicht als die SPD in den letz-
ten vier Jahren.
In der letzten Woche wurde mit den Stimmen von
FDP und Union das Jahressteuergesetz verabschiedet.
Darin enthalten ist die Gleichstellung eingetragener Le-
benspartner mit Ehegatten bei Grunderwerbsteuer und
Erbschaftsteuer. Darüber hinaus hat der Bundestag am
vergangenen Freitag den Bundeshaushalt 2011 verab-
schiedet. Darin enthalten sind 10 bis 15 Millionen Euro
für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung des Bundes. Diese
soll durch Bildung und Forschung der Diskriminierung
Homosexueller in Deutschland entgegenwirken. Zwei
Anläufe hatte Rot-Grün dazu seit 2000 gemacht – sie ha-
ben es nicht erreicht, was wir nun schaffen.
Nun also folgt die erste Lesung des Gesetzes zur
Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamten-, Solda-
ten- und Richterrecht sowie im Entwicklungshelfergesetz.
Bereits vor Veröffentlichung der einschlägigen Gerichts-
urteile hatte die FDP in den Koalitionsverhandlungen
dieses Projekt gegenüber der Union durchgesetzt.
Das lassen wir uns auch nicht von den neidischen
Grünen kleinreden. Denn die Grünen haben es in der rot-
grünen Koalition nicht geschafft, das zu realisieren.
Beim Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz 2005 hatte
SPD-Innenminister Otto Schily noch erfolgreich Wider-
stand gegen die Reform geleistet.
Nun also beschließen wir, was längst überfällig war.
Während gesetzliche Rentenversicherte beim Tod des
Lebenspartners seit 2005 eine Hinterbliebenenrente er-
halten, ging bisher der Lebenspartner eines Bundesbe-
amten komplett leer aus. Eine himmelschreiende Unge-
rechtigkeit – und eine soziale Härte, die der Dienstherr
verursacht hatte, der doch eine besondere Fürsorge-
pflicht hat. Außerdem erfolgt nun bei Besoldung und
Beihilfe ebenfalls eine Gleichstellung mit verheirateten
Kollegen. Das ist nur recht und billig, denn bei den
Pflichten sind die eingetragenen Lebenspartner ja schon
längst mit Ehegatten gleichgestellt.
Wir Liberale meinen: Wer gleiche Pflichten hat, muss
auch gleiche Rechte bekommen. Mit diesem Gesetzent-
wurf wird ein weiterer Schritt zu diesem Prinzip ge-
macht.
Doch wir sind bei der Gleichstellung noch nicht am
Ende. Bei der Einkommensteuer und beim Adoptions-
recht werden eingetragene Lebenspartner noch immer
benachteiligt. Auch diese Diskriminierung muss ein
Ende haben. Daran werden wir im nächsten Jahr weiter-
arbeiten. Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir
den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Koali-
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ionsvertrages. Dort haben wir vereinbart, dass wir auch
m steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Benachteili-
ungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Im Koalitionsver-
rag verpflichtete sich die Regierungskoalition dazu,
gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht
bzubauen und insbesondere die Entscheidungen des
undesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Le-
enspartnern mit Ehegatten umzusetzen“. Diese Ver-
flichtung geschah nicht aus freien Stücken; sie war eine
olge der Grundsatzentscheidung des Bundesverfas-
ungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Ungleichbehandlung
er eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der
he. Das Gericht bezog sich dabei auf den Gleichheits-
rundsatz des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 1 und
achte deutlich, dass eine Ungleichbehandlung der Le-
enspartnerschaft nicht durch den grundgesetzlichen
chutz von Ehe und Familie legitimiert ist. Darüber hi-
aus müsse „ein hinreichend gewichtiger Differenzie-
ungsgrund“ vorliegen, um Lebenspartnerschaften ge-
enüber der Ehe schlechterzustellen. Dieser Grund liegt
m öffentlichen Dienstrecht ganz offensichtlich nicht
or.
Sie haben für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf über
in Jahr benötigt. Jetzt sollen erst das Bundesbesoldungs-
esetz, das Bundesbeamtengesetz und das Bundesversor-
ungsgesetz so geändert werden, dass Lebenspartnerschaf-
n gleichgestellt sind. Dies begrüße ich ausdrücklich.
och der Gesetzentwurf ist halbherzig. Sie stellen ledig-
ich rückwirkend zum 1. Januar 2009 gleich. Das Bundes-
erfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Gleich-
ehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
ur Ehe bei der „Erbschafts- und Schenkungsteuer“ eine
ückwirkende Gleichstellung seit Inkrafttreten des Geset-
es im Jahr 2001 angemahnt. Dies sollte auch für den heu-
igen Gesetzentwurf gelten.
Es gibt nicht ein bisschen Gleichbehandlung. Wir
ollten konsequent sein und rückwirkend seit Inkrafttre-
en des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichstellen. Die
inke wird einen dementsprechenden Änderungsantrag
n den Bundestag einbringen.
Die rot-rote Berliner Landesregierung hat im Jahr
008 die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im
eamtenrecht des Landes vollständig beendet, und sie
ar konsequent. Rot-Rot hat wenigstens rückwirkend
um Jahr 2003 gleichgestellt. Das Land Berlin bezog
ich mit dem Datum der Rückwirkung auf eine EU-
ichtlinie, in der Deutschland in diesem Jahr bindend
ur Gleichstellung aufgefordert wurde. Berlin hat damit
ereits vor dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungs-
erichts einen deutlichen Schritt zur Gleichstellung be-
chritten, sodass Lesben und Schwule gleichgestellt
ind. Berlin war Vorreiter. Später folgten die Bundeslän-
er Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vor-
ommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schles-
ig-Holstein und Sachsen-Anhalt und sogar Bayern,
och zumeist mit einer geringeren Rückwirkung und
uch mit einigen Einschränkungen. 2001 war Deutsch-
and mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eines der fort-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8725
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)(B)
schrittlichsten europäischen Länder in Bezug auf die
Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Heute sind
wir es nicht mehr. Mittlerweile haben viele EU-Staaten
die Gleichstellung viel konsequenter vollzogen. Wir
müssen jetzt noch die Gleichstellung im Einkommen-
steuerrecht und das gemeinsame Adoptionsrecht für les-
bische und schwule Paare angehen.
Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen lässt
sich gesellschaftlich nicht mehr aufhalten. Doch die
Linke möchte sie politisch konsequent vorantreiben.
Deshalb fordert die Linke, statt der umständlichen
Gleichstellung der Rechtsinstitute Ehe und Lebenspart-
nerschaft die Ehe vollständig für Lesben und Schwule zu
öffnen. Wir benötigen kein gesondertes Rechtsinstitut
für Lesben und Schwulen. Schweden, Norwegen, Spa-
nien, Island und Portugal haben diesen Weg beschritten.
Die Ehe für alle Menschen zu öffnen, ist ein wirklich
konsequenter Weg.
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor,
der endlich die verfassungswidrige Ungleichbehandlung
der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehepartnern
im Beamtenrecht beendet. Sie hat sich damit sehr viel
Zeit gelassen; denn das Bundesverfassungsgericht hat
diese Gleichstellung bereits in seinem Entscheid vom
7. Juli 2009 angemahnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen hat deswegen bereits im vergangenen Frühjahr
einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir
heute ebenfalls zur Beratung einbringen.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktio-
nen: Obwohl Sie sich mit der Ausarbeitung dieses Ge-
setzentwurfes übermäßig viel Zeit gelassen haben, sind
Sie an mindestens einer Stelle erneut hinter den Vorgaben
der Gerichte zurückgeblieben. Das Verwaltungsgericht
Wiesbaden hat Ihnen am 8. Oktober dieses Jahres klipp
und klar gesagt, dass Sie rechtlich verpflichtet sind, min-
destens bis zum 2. Dezember 2003 rückwirkend gleich-
zustellen. Dies ist der Tag, an dem Deutschland die Anti-
diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union
hätte umsetzen müssen. In Ihrem Gesetzentwurf wollen
Sie die Betroffenen aber nur zum Anfang des Jahres 2009
gleichstellen – ein völlig willkürlich gewähltes Datum.
Weiterhin wollen Sie also Menschen diskriminieren und
die ihnen zustehenden Rechte vorenthalten. Ihr Handeln
beruht ausschließlich auf dem Zwang durch das Verfas-
sungsgericht. Sie schaffen es noch nicht einmal, die ver-
fassungs- und europarechtlichen Vorgaben umzusetzen.
Peinlich für die Liberalen, eine Blamage für konservative
Rechtspolitiker!
Meine Damen und Herren von der Koalition, seit ei-
nem Jahr führen Sie immer denselben Schneckentanz
auf. Erst verurteilt Sie das Verfassungsgericht, dann war-
ten Sie bis zum letzten Moment und legen dann einen
Gesetzentwurf vor, der unzureichend bleibt. Im parla-
mentarischen Verfahren obliegt es dann uns als Opposi-
tion, Sie auf Ihre handwerklichen Fehler hinzuweisen.
Dafür sind wir uns nicht zu schade. Aber ist es Ihnen
nicht langsam peinlich?
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Politisch ist Ihr Vorgehen ohnehin schäbig. Die FDP-
raktion und ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender
auch kündigt „Wochen der schwul-lesbischen Gleich-
tellung“ an, um vermeintliche Wohltaten zu feiern. Die
ahrheit ist: Die schwarz-gelbe Koalition diskriminiert,
o sie nur kann. Sie von der FDP haben gegen die Ein-
ührung der Lebenspartnerschaft gestimmt und Bayern,
achsen und Thüringen haben dagegen in Karlsruhe ge-
lagt. Sie haben im Bundesrat über Jahre verhindert,
ass die Gleichstellung im Steuer- und Beamtenrecht
ommt. Es war Ihre schwarz-gelbe Politik, die Lebens-
artnerschaft systematisch schlechterzustellen als die
he. Es ist Ihre Landesregierung in Baden-Württemberg,
ie bis heute den lesbischen und schwulen Paaren sogar
as Standesamt verweigert.
Peinlich ist auch Ihr Vorgehen bei der Gleichstellung
er Einkommensteuer. Wieder kündigt die FDP an, dass
ie auf das Urteil des Verfassungsgerichts warten möchte.
abei weiß jeder, der lesen kann, wie das Gericht ent-
cheiden wird. Die Grundsätze sind doch längst klar: Ehe
nd eingetragene Lebenspartnerschaft sind juristisch ver-
leichbar, weil sie „eine auf Dauer übernommene, auch
echtlich verbindliche Verantwortung für den Partner“
egründen. Auch für Herrn Finanzminister Schäuble hat
as Gericht die passende Antwort: „Ein Grund für die Un-
erscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartner-
chaft kann nicht darin gesehen werden, dass typischer-
eise bei Eheleuten aufgrund von Kindererziehung ein
nderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspart-
ern. Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht
ede Ehe auf Kinder ausgerichtet.“ Schließlich stellte das
ericht fest: „In zahlreichen eingetragenen Lebenspart-
erschaften leben Kinder.“ Herr Schäuble, sehen Sie es
ndlich ein: Ihre Ideologie des Abstandgebotes ist vom
erfassungsgericht zertrümmert worden!
Am 9. November 2010 hat das Finanzgericht in Nie-
ersachsen geurteilt, dass die Benachteiligung beim Ein-
ommensteuerrecht verfassungswidrig ist. Das Gericht
nerkennt ausdrücklich, dass die eben zitierten Grund-
ätze und Ausführungen auf die Ungleichbehandlung im
inkommensteuerrecht übertragbar sind. Sie sehen also:
ie nächste Klatsche des Bundesverfassungsgerichts ist
bsehbar. Ich fordere Sie auf: Ändern Sie endlich Ihre
aktik und seien Sie einmal mutig! Sie können das Un-
ermeidliche ohnehin nur hinauszögern.
Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim
undesminister des Innern: Der Gesetzentwurf der Bun-
esregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen
m öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften
ieht eine Gleichstellung von Verpartnerten und Verhei-
ateten in zentralen Bereichen des öffentlichen Dienst-
echts, insbesondere bei Besoldung, Versorgung und
eihilfe, ab dem 1. Januar 2009 vor. Mit den im Entwurf
orgesehenen gesetzlichen Änderungen kommt die
leichstellung für Beamte, Soldaten, Richter und Ver-
orgungsempfänger des Bundes zum Abschluss.
Schon derzeit unterscheiden wichtige Teilbereiche
es öffentlichen Dienstrechts, das Umzugskosten- und
as Trennungsgeldrecht sowie das Sonderurlaubsrecht,
8726 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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nicht mehr zwischen verpartnerten und verheirateten Be-
amten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der
Entwurf der Bundesregierung nun auch die Einbeziehung
von Lebenspartnerschaften in die ehe- und familienbezo-
genen Regelungen bei Besoldung, Versorgung und Bei-
hilfe vor. Im Einzelnen bedeutet dies:
Im Besoldungsrecht werden Verpartnerte in die Rege-
lungen zum Familienzuschlag einbezogen. Dies betrifft
vor allem den Familienzuschlag der Stufe 1, den soge-
nannten Verheiratetenzuschlag, der künftig verpartnerten
genau wie verheirateten Besoldungsempfängern zusteht.
Auch bei der Auslandsbesoldung werden die ehebe-
zogenen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes
übertragen. Dies betrifft die Beamten, Soldaten und
Richter in einer Lebenspartnerschaft, die ihren Dienst im
Ausland versehen. Sie erhalten künftig einen erhöhten
Auslandszuschlag, wie ihn auch Verheiratete erhalten.
Auch bei der Versorgung entfällt künftig die Differen-
zierung zwischen Verheirateten und Verpartnerten. Dazu
werden hinterbliebene Lebenspartner von Beamten,
Richtern und Soldaten im Beamtenversorgungs- und im
Soldatenversorgungsgesetz wie Witwen und Witwer ge-
stellt.
Auch im dritten, neben Besoldung und Versorgung
wichtigen Bereich, der Beihilfe, werden Lebenspartner
künftig genauso berücksichtigt wie Ehegatten. Mit der
im Entwurf vorgesehenen Änderung im Bundesbeam-
tengesetz werden die notwendigen Voraussetzungen für
eine entsprechende Änderung der Bundesbeihilfeverord-
nung geschaffen. Das Bundesministerium des Innern be-
reitet diese Änderungen in der Beihilfeverordnung be-
reits vor.
Daneben sieht der Entwurf schließlich auch Änderun-
gen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst vor. Hier-
durch werden Lebenspartner den Ehegatten der deut-
schen Diplomaten im Ausland gleichgestellt. Damit
können künftig auch die Lebenspartner der Bediensteten
die zahlreichen Fürsorgeleistungen des Auswärtigen
Amtes erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Sprachkurse,
mit denen das Auswärtige Amt auch die Angehörigen
seiner Bediensteten auf einen Auslandsaufenthalt vorbe-
reitet.
Ich möchte daran erinnern: Der von der Bundesregie-
rung vorgelegte Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer
längeren Rechtsentwicklung, die sehr differenziert und
keineswegs immer gradlinig verlaufen ist. Bis in die
obersten Gerichte waren die Fragen rund um die Einbe-
ziehung von verpartnerten Beamten in die ehebezogenen
Regelungen des Dienstrechts sehr umstritten. Über rela-
tiv lange Zeit standen das Bundesverfassungsgericht und
das Bundesverwaltungsgericht der Gleichstellung im
Dienstrecht eher ablehnend gegenüber. Beide Gerichte
haben erst vor kurzem ihre Rechtsprechung geändert.
Auch ein Blick in die Länder, die ja seit der Föderalis-
musreform das Recht ihrer Landesbeamten in eigener
Zuständigkeit gestalten, ergibt bei weitem kein einheitli-
ches Bild: Einige Länder sehen bislang weder bei der
Besoldung noch bei der Versorgung, noch bei der Bei-
hilfe eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in
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ie ehebezogenen Regelungen vor. In einigen Ländern
ibt es nur eine partielle, jedoch keine umfassende
leichstellung. Nur in einigen Ländern gibt es bisher
ine Gleichstellung, wie sie der Regierungsentwurf jetzt
orsieht.
Der Entwurf der Bundesregierung orientiert sich am
oalitionsvertrag, in dem es heißt: Die familien- und
hebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung
nd Beihilfe werden auf Lebenspartnerschaften übertra-
en. – Dies geschieht für die Zukunft und für einen maß-
ollen Zeitraum in der Vergangenheit und schafft damit
echtssicherheit für die Betroffenen.
nlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Anträge:
– Schutz von Patientinnen und Patienten bei
der genetischen Forschung in einem Bioban-
ken-Gesetz sicherstellen
– Biobanken als Instrument von Wissenschaft
und Forschung ausbauen, Biobanken-Gesetz
prüfen und Missbrauch genetischer Daten
und Proben wirksam verhindern
(Tagesordnungspunkt 18 a und b)
Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Biobanken enthalten
on Menschen stammende erbsubstanzhaltige Materia-
ien mit den dazugehörigen Daten, welche wiederum mit
ersonenbezogenen Angaben und gesundheitsbezogenen
nformationen verknüpft sind. Diese Datenbestände wer-
en für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ge-
ammelt oder aufbewahrt. Dabei handelt es sich bei-
pielsweise um DNA-, Blut- oder Gewebeproben, die
usammen mit Hintergrundinformationen der Spender
erwaltet werden. Sie bilden die Grundlage für viele
eue Verfahren in der Wissenschaft und Medizin und
ind damit ein wichtiger Bestandteil bei der Suche nach
en Ursachen vieler Krankheiten und deren Behand-
ungsmethoden. Die Forschung mit menschlichen Kör-
ermaterialen ist kein Phänomen der Neuzeit; vielmehr
erden Körpersubstanzen schon seit vielen Jahrhunder-
en für die Forschung gesammelt und ausgewertet. Ein
rheblicher Teil unseres heutigen medizinischen Wissens
eruht auf Sammlungen von menschlichem Gewebe,
lso den Vorgängern der heutigen Biobanken.
Neue Untersuchungsmöglichkeiten und das zuneh-
end bessere Verständnis im Bereich der Genetik haben
ie Bedeutung von Biobanken noch einmal deutlich er-
öht. Das bessere Verständnis des menschlichen Ge-
oms erweitert ihre Nutzungsmöglichkeiten erheblich.
ur Heilung zahlreicher Volkskrankheiten können in-
wischen nicht nur äußere Faktoren, sondern auch Erb-
nlagen als Ursachen der Krankheiten untersucht wer-
en.
Um diese Effekte untersuchen zu können, ist es aller-
ings nötig, dass eine große Anzahl von Daten unter-
ucht wird. Deshalb entstehen immer größere Sammlun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8727
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gen, und die einzelnen Sammlungen vernetzen sich
immer besser untereinander. Ein aktuelles Beispiel einer
großangelegten Biobank ist die als nationale Kohorte im
Aufbau befindliche „Helmholtz-Kohorte“. In der Kohor-
tenstudie sollen 200 000 Menschen eingebunden und
über 10 bis 20 Jahre medizinisch begleitet werden, um
Risikofaktoren für Volkskrankheiten zu entdecken und
diesen vorbeugen zu können. Ähnlich große Biobanken
existieren bereits in Großbritannien und Norwegen, die
bereits über 500 000 Proben erfasst haben. In Schweden
sind in der Nationalen Biobank bereits zwischen 50 und
100 Millionen Daten erfasst.
Dies gilt insbesondere für meine Heimatstadt. Die
Universität Leipzig hat ein Forschungsprojekt im Kampf
gegen Volkskrankheiten mithilfe einer Biobank begon-
nen. Beim Leipziger Forschungszentrum für Zivilisati-
onserkrankungen, LIFE, werden mehr als 100 Ärzte und
Wissenschaftler der Universität sowie der Universitäts-
medizin bis 2013 rund 25 000 Leipziger klinisch und bio-
analytisch untersuchen. Die knapp 40 Millionen Euro
teure Bevölkerungs- und Patientenstudie soll die Zusam-
menhänge zwischen genetischer Anlage, Stoffwechsel
und individueller Lebensführung in großem Umfang er-
forschen. Ziel ist es, Erkenntnisse über Ursachen und die
unterschiedliche Ausprägung der wichtigsten Zivilisa-
tionserkrankungen zu gewinnen. Besonderes Augen-
merk werden die Forscher auf Gefäßerkrankungen und
Herzinfarkt, Diabetes und Adipositas, Depression, De-
menz, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Kopf-
und Halstumore sowie Allergien und Stoffwechselstö-
rungen richten. Ziel ist die Entdeckung neuer Ansätze
für frühzeitige Prävention und Therapie.
Ebenfalls ganz aktuell ist das vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung geförderte „Projekt-Portal im
Deutschen Biobanken-Register“, in dem die existieren-
den Biobanken für die externe Forschungen zugänglich
gemacht werden. Hier haben sich unter Beteiligung des
Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik, des
TMF – Technologie- und Methodenplattform für die ver-
netzte medizinische Forschung e. V. –, und ihrer Partner
bisher 87 Biobanken registriert.
Die steigende Größe der Biobanken, deren bessere
Vernetzung und der wissenschaftliche Fortschritt machen
aus den Biobanken einen ungemein wertvollen Daten-
und Wissensschatz für die Forschung. Allerdings hat dies
auch zur Folge, dass die Datensätze immer individueller
werden, da der Informationsgehalt des menschlichen Ma-
terials nahezu unerschöpflich ist. Dies löst bei vielen
Menschen Unbehagen aus. Sie befürchten, dass ihre Da-
ten unkontrolliert verwendet werden. Aber auch Forscher
und Betreiber von Biobanken fühlen sich einer Rechtsun-
sicherheit ausgesetzt. Denn die Frage der Voraussetzung
der Verwendung von Materialen ist in Deutschland um-
stritten.
Die forschungspraktischen und rechtlichen Realitä-
ten überschneiden sich auf diesem Gebiet. Eine ver-
stärkte Zusammenarbeit der bestehenden Biobanken auf
der einen Seite und die zersplitterte Regelung durch
Standes- und Landesdatenschutzbestimmungen auf der
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nderen Seite verlangen also eine übergreifende Be-
chäftigung mit diesem wichtigen Thema.
Dies sind nur einige Beispiele für ethische und recht-
iche Fragestellungen, die sich in diesem Zusammen-
ang ergeben. Auf weitere Probleme haben verschiedene
tellungnahmen, zuletzt des Deutschen Ethikrates im
uni dieses Jahres, hingewiesen. Diese kommen zu dem
chluss, dass eine gesetzliche Regelung im Bereich der
iobanken für die Forschung nötig ist. In seiner Stel-
ungnahme schlägt der Deutsche Ethikrat ein Fünf-Säu-
en-Konzept für die gesetzliche Regulierung von Bio-
anken vor. Ziel der Empfehlungen ist es, für den Schutz
er Persönlichkeitsrechte der Spender einen adäquaten
echtsrahmen zur Verfügung zu stellen und für die For-
chung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ich begrüße,
ass der Deutsche Ethikrat zu Fragen der Biobanken in
er Forschung eine Stellungnahme abgegeben hat. Wir
erden diese bei den Überlegungen über die Weiterent-
icklung der Rahmenbedingungen berücksichtigen. Bei
er Abwägung der verschiedenen Belange ist allerdings
roßes Augenmaß gefordert. Lassen Sie mich das an ei-
igen Bespielen verdeutlichen.
Die Grünen fordern in ihrem Antrag, dass die verwen-
ete Probe unverzüglich nach Erreichen des Forschungs-
weckes vernichtet werden wird und die gespeicherten
aten gelöscht werden. Diese „unverzügliche Lösung“
teht, wie schon der Deutsche Ethikrat in seiner Stel-
ungnahme bemerkte, oftmals in direktem Widerspruch
ur Forschungspraxis, da die zugrunde liegenden Daten
itunter auch nach dem Erreichen des angestrebten For-
chungsziels als wichtige Informationsquelle, gerade für
ie Evaluierung und Weiterführung von im Forschungs-
rozess aufgetauchten Fragestellungen, von hoher Rele-
anz bleiben können.
In diesem Rahmen gilt es auch, zu bedenken, dass
ine zu enge Eingrenzung der Verwendung im Zug der
nformierten Einwilligung der Probanden die For-
chungsarbeit erheblich beeinträchtigen kann. Was nut-
en dem Forscher Daten, die er nicht verwenden kann,
eil sie einem zu spezifischen Zweck zugeordnet sind.
aher sind eine qualifizierte und einsichtige Information
er Spender und ein hoher Grad an Transparenz nötig,
m die Interessen sowohl der Spender als auch der For-
cher zu wahren.
Offene Fragen gibt es auch bei dem sogenannten For-
chungsgeheimnis oder Biobankgeheimnis, welches den
trafverfolgungsbehörden auch nach richterlicher An-
rdnung und bei schwersten Straftaten den Zugriff auf
aten der Biobanken verwehren würde. Die Befürworter
egründen die Notwendigkeit dieses Forschungsgeheim-
isses damit, dass nur über eine gesetzliche Zusicherung
er ausschließlichen Verwendung der gespendeten Daten
u Forschungszwecken Menschen dazu motiviert wer-
en können, ihre Daten einer Biobank anzuvertrauen.
An dieser Stelle ist es wichtig festzuhalten, dass deut-
che Biobanken bereits heute hohe Standards des Daten-
chutzes erfüllen und dass die beteiligten Forscher sehr
ehutsam und verantwortungsbewusst mit den ihnen an-
ertrauten Daten umgehen. Im Übrigen wurden die
echte des Zugriffs auf diese Proben durch Dritte wie
8728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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Arbeitgeber und Versicherungen bereits im Gendiagnos-
tikgesetz geregelt. Es besteht also für die Spender von
menschlichem Material kein Grund zur Angst. Dass da-
rüber hinaus weitere vertrauensbildende Maßnahmen
sinnvoll sind, um die Forschung weiter zu fördern,
scheint mir unbestritten.
Bei Überlegungen zu einem Forschungsgeheimnis und
einem damit verbundenen absoluten Ausschluss des Staa-
tes halten dessen Kritiker allerdings die Frage dagegen,
ob damit nicht leichtfertig Möglichkeiten ausgelassen
werden, schwerste Straftaten aufzuklären oder zu verhin-
dern. Es gehe ja nicht um eine undifferenzierte und breite
Durchforstung von Biodatenbanken aus nichtigen Grün-
den, sondern um die Möglichkeit, in extremen Ausnah-
mefällen zur Verteidigung hochrangiger Rechtsgüter bei-
zutragen. Bevor hier eine Entscheidung getroffen werden
kann, muss meines Erachtens eine sorgfältige Güterab-
wägung stattfinden, welche die Rechtsgüter des Daten-
schutzes der Freiheit der Forschung, dem Schutz des In-
dividualrechts und der Verfolgung schwerster Straftaten
gegenüberstellt.
René Röspel (SPD): Die Fortschritte in den vergan-
genen Jahren bei der Weiterentwicklung der Anwendung
der genetischen Diagnostik waren rasant. Heute sind mit
bis vor kurzem noch undenkbarer Geschwindigkeit ge-
netische Analysen von einzelnen Personen, aber auch
von ganzen Personengruppen möglich. Es ist nur eine
Frage der Zeit, bis Wissenschaft und Forschung das
„1 000 Dollar Genom“ ermöglichen werden. Wenn also
bald die Sequenzierung des gesamten Genoms eines
Menschen für 1 000 Dollar möglich sein wird, so ist ab-
sehbar, dass wir vor einer massiven Ausweitung der An-
wendung dieser Technologie in Wissenschaft und For-
schung, aber auch in der medizinischen Praxis stehen.
Wie so oft liegen jedoch auch bei der Anwendung von
genetischen Diagnosemethoden die Chancen ebenso auf
dem Tisch wie das Missbrauchspotenzial. Deutschland
nimmt heute international eine starke Position in der
Nutzung der genetischen Diagnostik in Wissenschaft
und Forschung und hierbei insbesondere bei der Nut-
zung sogenannter Biobanken ein. Als Biobanken werden
Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstan-
zen wie Gewebe, Blut oder DNA bezeichnet, die mit
personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen
verknüpft sind und medizinischen oder wissenschaftli-
chen Zwecken dienen. Der Großteil der existierenden
Biobanken wird derzeit zu Forschungszwecken genutzt.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen ausdrücklich
diese führende Rolle Deutschlands sichern und durch
eine gezielte Förderpolitik weiter vorantreiben. Wissen-
schaft und Forschung können aber nur dort von der
Gesellschaft akzeptiert gedeihen, wo klare rechtliche
Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Missbrauch ver-
hindert und Datenschutz sichergestellt werden kann. Bis-
her haben die in Deutschland tätigen Wissenschaftlerin-
nen und Wissenschaftler bei der Nutzung von Biobanken
ein großes Verantwortungsbewusstsein an den Tag gelegt.
Dieses verantwortungsbewusste Handeln verhindert je-
doch nicht das Aufkeimen von Kritik, wie die Debatte
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ber die sogenannte Helmholtz-Kohorte zeigt. Aufgabe
es Deutschen Bundestages muss es daher sein, ergebnis-
ffen darüber zu diskutieren, wo und in welcher Form ein
icherer Rechtsrahmen insbesondere für den Aufbau und
ie Nutzung von Biobanken geschaffen werden sollte.
Der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen
ahren bereits mehrfach und aus unterschiedlichen Per-
pektiven mit der Anwendung der genetischen Diagnos-
ik in Wissenschaft und Forschung befasst. In Zeiten der
ot-grünen Regierungskoalition waren die Bemühungen
ür ein Gendiagnostikgesetz, welches Regelungen für
ie Forschung beinhalten sollte, bereits weit vorange-
chritten. Die Neuwahl verhinderte jedoch eine abschlie-
ende Beratung des damaligen Entwurfs. Es folgten die
eratungen der Großen Koalition für ein Gendiagnostik-
esetz. Schlussendlich wurde entschieden, Wissenschaft
nd Forschung aus dem Anwendungsbereich des Geset-
es ausdrücklich herauszunehmen. Der Grund hierfür
ar jedoch mitnichten, dass SPD und CDU/CSU hier
einen Regelungsbedarf sahen. Vielmehr waren sich die
oalitionspartner von damals einig, dass man zunächst
nd zügig etwas für den Datenschutz im Bereich des Ar-
eits- sowie des Versicherungsrechts tun wollte.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben anlässlich der
chlussberatung des Gendiagnostikgesetzes öffentlich
nd unmissverständlich betont, dass wir uns für eine in-
ensive Prüfung des gesetzlichen Regelungsbedarfs der
utzung der genetischen Diagnostik in der Forschung
nd hierbei insbesondere im Bereich der Biobanken ein-
etzen wollen. Mit dem heute vorliegenden Antrag setzen
ir diese Ankündigung um. Mit unserem Antrag nehmen
ir zahlreiche nationale wie internationale Stellungnah-
en von Expertenkommissionen und Organisationen auf.
eispielhaft möchte ich an dieser Stelle lediglich auf den
ericht des Büros für Technikfolgenabschätzung vom
ezember 2006 hinweisen. Dieser ebenso fundierte wie
berzeugende Bericht kam zu dem Ergebnis, dass der Ge-
etzgeber für den Bereich der Biobanken eine Regelung
m Sinne eines Mittelweges finden müsse, „um sowohl
berregulierung als auch ‚Wildwuchs‘ bei der weiteren
ntwicklung zu vermeiden“. Genau diesen Weg wollen
ir mit unserem Antrag beschreiten.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ergebnisoffen
u prüfen, in welchen Punkten eine gesetzliche Rege-
ung zum Umgang mit genetischen Daten und Proben
ngebracht und zielführend sein würde. Darüber hinaus
ordern wir die Regierung auf, ein umfassendes Förder-
onzept für Biobanken in Deutschland aufzubauen. Es
st zu begrüßen, dass die TMF, die Technologie- und
ethodenplattform für die vernetzte medizinische For-
chung, am 19. November 2010 angekündigt hat, ge-
einsam mit zahlreichen Partnern eine zentrale deutsche
iobanken-Infrastruktur aufzubauen. Es ist auch aus-
rücklich zu begrüßen, dass das Bundesministerium für
ildung und Forschung die Förderung einer „Nationalen
iomaterialbanken-Initiative“ auf den Weg gebracht hat.
Es ist mir aber trotz dieser finanziellen Zusagen für
ine verstärkte Vernetzung von Biobanken in Deutsch-
and nicht verständlich, warum die Bundesregierung trotz
ller nationalen wie internationalen Bemühungen um
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8729
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klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang
mit genetischen Daten und Proben keinerlei Anstalten
macht, auch nur zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung
für Biobanken sinnvoll sein könnte. Man könnte fast
glauben, die Bundesministerin für Bildung und For-
schung habe sich in dieser Frage nicht nur von der fach-
wissenschaftlichen, sondern auch von der gesellschaftli-
chen Debatte abgekoppelt. Man darf gespannt sein, ob
das Bundesministerium für Bildung und Forschung hier
demnächst eine Initiative zeigen wird. Denn es kann nicht
sein, dass zwar der Aufbau und die Vernetzung von Bio-
banken – richtigerweise – gefördert, die strukturellen
Voraussetzungen etwa in Bezug auf einen hinreichenden
Datenschutz jedoch bestenfalls in Förderrichtlinien be-
schrieben werden.
Nun noch einige kurze Worte zum Antrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen. Wir teilen die grundsätzli-
chen Überlegungen der Grünen zum Umgang mit geneti-
schen Daten und Proben. Allerdings fordern die Grünen
bereits sehr konkret einen Gesetzentwurf mit zum Teil
detaillierten Anforderungen. So richtig und wichtig die
Pläne der Grünen sind, die ihre Fraktion an einen sol-
chen Regelungsrahmen stellt, so sehr muss man sich
doch fragen, ob wir parlamentarisch bereits hinreichend
diskutiert haben, wo und wie man diese Regelungen am
besten verorten sollte. Um es kurz und prägnant zu for-
mulieren: Wir sehen unseren Antrag als Einstieg in eine
ergebnisoffene Debatte über eine sinnvolle Ausgestal-
tung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Um-
gang mit genetischen Daten und Proben in Wissenschaft
und Forschung. Die Grünen hingegen scheinen die Auf-
fassung zu vertreten, dass bereits genug Expertisen vor-
liegen, um in die konkrete Gesetzgebung einzusteigen.
Bei einigen Vorschlägen glaube ich aber, dass noch Klä-
rungsbedarf besteht. Wir als SPD-Bundestagsfraktion
wollen das Gespräch mit der Bundesregierung und den
beteiligten Expertinnen und Experten suchen. Hierzu
sollen auch die Beratungen unseres Antrages in den Aus-
schüssen dienen.
Wir sprechen, wenn wir über Biobanken diskutieren,
über höchst persönliche Daten, die zumeist in einem en-
gen Bezug zu einer Krankheit oder einer Krankheitsdis-
position stehen. Es wäre unverantwortlich, wenn der Ge-
setzgeber hier erst dann in eine Debatte über einen
angemessenen Regelungsrahmen einsteigen würde, wenn
man in der Presse über Missbrauchsfälle liest. In dieser
Einschätzung sind wir uns mit der Fraktion von Bünd-
nis 90/Die Grünen einig. Es bleibt zu hoffen, dass sich die
Fraktionen von CDU/CSU und FDP einer ergebnisoffe-
nen Beratung in den Fachausschüssen nicht verschließen
werden.
Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Biobanken
sind für die Forschung eine wichtige Ressource für Da-
ten und eine Kernstück für die Aufklärung von Ursachen
und Mechanismen von zahlreichen Krankheiten. Allein
die krankheitsbezogene Genomforschung kann durch
das umfangreiche Datenmaterial, das in den Biobanken
zur Verfügung steht, auch Faktoren wie Geschlecht, Le-
bensstil, Gene und genetische Epidemiologien in ihre
Forschungen einbeziehen und Kenntnisse über die Ent-
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tehung und den Verlauf von Krankheiten liefern, was
ur Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze oder wir-
ungsvollerer Methoden der Prävention führen kann. Aus
iesen Gründen werden Biobanken zukünftig immer
ehr an Bedeutung gewinnen, und die Daten und deren
nformationsgehalt werden differenzierter und somit in-
ividueller. Umso wichtiger ist es, bestehende Daten-
chutzlücken zum Schutz der Patienten und Probanden
u schließen und entsprechende Rahmenbedingungen für
ie Forschung festzulegen. Die diesbezüglichen Rege-
ungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind nach Aussa-
en des Bundesdatenschutzbeauftragten heute für den
ereich der sicheren Verwahrung von Biodaten nicht
usreichend. Daher müssen klare Rahmenbedingungen
bgesteckt werden. Dabei ist es aus unserer Sicht beson-
ers wichtig, dass der Grundsatz der Freiheit der For-
chung nach Art. 5 Grundgesetz auch in einem künftigen
eutschen Biobankengesetz gewährleistet wird.
Die Forschung an genetischen Daten und Biomateria-
ien hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Es
andelt sich nicht mehr um einzelne Probensammlungen
leiner Institute, die von Wissenschaftlern zu begrenzten
orschungszwecken verwendet werden; vielmehr wer-
en die Sammlungen immer größer, und sie werden auch
lektronisch vernetzt. Wir sind der Auffassung – das
erden wir in einem eigenen Antrag zum Ausdruck
ringen –, dass die Erhebung, Aufbewahrung und Ver-
endung genetischer Daten und Proben im Bereich der
edizinischen Forschung explizit zu regeln sind, um ei-
erseits den Betroffenen Sicherheit hinsichtlich des Um-
angs mit ihren genetischen Daten und andererseits der
orschung die notwendige Rechtssicherheit für ihre Ar-
eit zu geben. Dieses Problem bedarf einer eigenständi-
en Lösung.
Die Prinzipien der Datensparsamkeit oder der Dezen-
alität von Datenspeicherung können im Bereich einer
iobank für die Forschung nicht aufrechterhalten werden;
enn erst die Vielzahl von Daten und deren Vernetzung
orgen für den Erkenntnisgewinn. Eine Anonymisierung
er Daten und Proben ist in diesem Zusammenhang auch
icht immer möglich und auch nicht gewünscht. Gefragt
st daher eine Standardsetzung, die Sicherheit für die Be-
roffenen schafft, aber auch die notwendige Rechtssi-
herheit für die Forschung. Ein allgemeines Forschungs-
eheimnis in Bezug auf Biobanken sollte gesetzlich
erankert werden. Damit wird sichergestellt, dass die
roben und Daten nur im Rahmen der Einwilligung zu
orschungszwecken verwendet werden dürfen und vor
edem anderen Zugriff absolut gesichert sind. Natürlich
ibt es heute schon ein großes Interesse an den Daten aus
em Bereich der Verbrechensbekämpfung. Diesem sollte
ber von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden.
Es freut mich, dass die Kollegen von der SPD und
on Bündnis 90/Die Grünen die Problematik erkannt ha-
en. Jedoch sind die Forderungen im Antrag von Bünd-
is 90/Die Grünen überzogen. Die Koalitionsfraktionen
erden in den kommenden Wochen dem Bundestag ei-
en Antrag vorlegen, um Rechtssicherheit für Betroffene
nd Forschung zu schaffen. Ich freue mich auf eine
ruchtbare und zielführende Diskussion in den Aus-
chüssen.
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Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Seitdem meine Fraktion
beim Gesetzgebungsprozess zum Gendiagnostikgesetz
angemahnt hatte, auch Regelungen zur Forschung mit ge-
netischem Material anzugehen, drängt dieses Anliegen
immer mehr. Zum einen machte der Deutsche Ethikrat in
seiner Stellungnahme zu Humanbiobanken darauf auf-
merksam, dass sie zurzeit eine rasante Entwicklung
durchmachen. Bisher unterliegen die beispielsweise an
Uniklinika oder in gendiagnostischen Labors vorhande-
nen Probensammlungen keiner Qualitätskontrolle und
keiner Zugriffsregelung. Neben vielen Neugründungen
weitet sich der Austausch der dort eingelagerten Zell- und
Gewebeproben bereits über Deutschland und Europa hi-
naus. Zum anderen macht das aktuelle Interesse der schwe-
dischen Behörden, für Ermittlungsarbeiten der Polizei
noch umfassender auf Bestände der schwedischen Natio-
nalen Biobank zuzugreifen, den politischen Sprengstoff
deutlich.
Biobanken sind ein stets wichtiger werdendes wissen-
schaftliches Werkzeug. Der Bund fördert die Vernetzung
ihrer Bestände, die Synergien in der Grundlagenfor-
schung möglich machen, und das hat unsere volle Unter-
stützung. Forscher und Forscherinnen sind insbesondere
bei der Erforschung von Volkskrankheiten wie Diabetes-,
Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf viele me-
dizinische Daten und Proben in Verbindung mit viel-
schichtigen Daten der Probanden angewiesen. Eine
große Rolle werden Biobanken auch für die junge Diszi-
plin der Epigenetik, also des Zusammenspiels von Ge-
nen mit Lebensweisen und Umweltfaktoren, spielen.
Zugleich aber dringt die Einsicht durch, dass je viel-
schichtiger die Daten werden, die Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler im Zuge wiederholter Erhebungen
oder Recherchen sammeln, desto unverwechselbarer
auch die Datensätze werden. Das heißt, man weiß immer
mehr auch über das Leben von Personen, von denen man
zugleich extrem sensible medizinische Daten bis hin
zum genetischen Fingerabdruck lagert. Gerade letzteres,
also genetisches Material, macht gängige Schutzinstru-
mente wie Pseudonymisierung und Anonymisierung ex-
trem schwierig.
Es wird also einfacher, Datenbanken mit persönlichen
Profilen nach bestimmten Rastern und Mustern anzule-
gen. Daran haben, wie wir aus der Debatte um geneti-
sche Tests wissen, immer auch Dritte Interesse, bei-
spielsweise Versicherungen, kommerzielle Konsum-
forschungsstellen oder große Arbeitgeber. Zudem we-
cken Datenbestände immer auch Begehrlichkeiten bei
staatlichen Stellen, wie die Nutzung für die Strafverfol-
gung in Schweden zeigt. Für Deutschland will ich nur
daran erinnern, dass die zentral gespeicherten Lkw-
Mautdaten, die die Arbeit der Behörden des Verkehrs-
ministeriums erleichtern sollten, bereits zur Fahndung
nach einem Gewaltverbrecher zweckentfremdet worden
sind. Zurzeit sind Biobanken bei uns zwar dezentral an-
gelegt, doch die anlaufende große Bevölkerungsstudie
bei der Helmholtz-Gemeinschaft, die am Ende 200 000
Personen umfassen soll, ändert die Dimensionen auch in
Deutschland.
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Meine Fraktion schließt sich daher der Auffassung
er SPD und der Grünen an, dass bei Fragen des Zu-
angs und der Verwendung von Biobankdaten der
chutz von Persönlichkeitsrechten geregelt werden
uss. Dabei reicht es nicht, auf den bestehenden Daten-
chutz zu verweisen. Zu den Hauptaufgaben eines mo-
ernen Datenschutzes gehört es, die Speicherung von
aten zeitlich genau zu begrenzen. Dahinter steht die Ein-
icht, dass noch so gut austarierte Regeln, wer zu ihnen
ugang hat, regelmäßig an Leckagen scheitern und dass
ur das Löschen von Daten, nachdem sie ihren Zweck
rfüllt haben, wirklich sicher ist. Der Ethikrat kommt in
einer Expertise nun zu dem Schluss, dass es de facto
icht möglich ist, die Nutzung der Proben und Daten
eitlich zu begrenzen. Dem steht die digitale Ausbrei-
ung von Kopien, die schon aus Gründen der Datensiche-
ung der Bestände angelegt werden, entgegen. Vor allem
ber spricht gerade das Interesse der Forschung dafür,
ie Daten erstens möglichst gut zu vernetzen und sie
weitens nicht sofort zu vernichten. Die Wissenschaft ist
arauf angewiesen, dass sie für die kritische Überprü-
ung der Ergebnisse oder auch für eine neue Fragestel-
ung, die sich aus dem abgeschlossenen Projekt ergibt,
eiter genutzt werden können.
Was also kann der Ansatz sein, mit dem man beidem
erecht wird, dem Erkenntnisfortschritt für Wissenschaft
nd Patienten und der Wahrung der informationellen
elbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte? Der
ationale und der Deutsche Ethikrat haben dazu einen
orschlag gemacht, den meine Fraktion ausdrücklich un-
erstützt, nämlich ein Forschungs- bzw. Biobankgeheim-
is gesetzlich zu verankern. Dieses soll sicherstellen,
ass Daten und Proben nur zu Forschungszwecken erho-
en und genutzt werden dürfen. Im Kern würde das Bio-
ankgeheimnis umfassen: die Schweigepflicht für alle
ersonen, die Zugriff zu Daten haben, ihr Zeugnisver-
eigerungsrecht gegenüber allen Gerichten sowie das
erbot, die Biobankenbestände zu beschlagnahmen oder
um Zweck der Gefahrenabwehr zu verwenden. Als die
ndere tragende Säule begreift meine Fraktion genaue
orschriften zur informierten Einwilligung der Proban-
en zum Zweck der Forschung, mit der Möglichkeit,
inzelne Zwecke auszunehmen oder alle global zu be-
illigen. Zu prüfen wäre zudem, inwiefern ein Widerruf
öglich ist.
Grundsätzlich befürworten wir beide vorliegenden
nträge, haben aber mit beiden jeweils ein Problem: Mit
em der SPD ein grundsätzliches, da sie Ausnahmen für
en Zugriff durch Strafermittlungsbehörden für denkbar
ält. Das lehnen wir ab. Dennoch benennt der Antrag die
ichtigen Eckpunkte in Richtung eines Biobankgeheim-
isses. Der Antrag der Grünen enthält wiederum sehr de-
aillierte Vorstellungen zu Einwilligung, Aufklärung und
uskunft über Ergebnisse der Forschung an Probanden,
ie wir ähnlich in anderen Zusammenhängen mittragen.
b sie aber im Detail nicht an entscheidender Stelle die
omplizierte Kommunikation in Forschungsprojekten
ehindern, sollte ein Beratungsprozess im Rahmen des
esetzgebungsverfahrens zeigen. Daher unterstützen
ir das politische Anliegen beider Anträge. Ob wir am
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8731
(A) )
)(B)
Ende aber beiden zustimmen können, wollen wir erst
nach weiterer parlamentarischer Beratung entscheiden.
Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN): Mit unserem Antrag für ein Biobanken-Gesetz
fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die Lücke
zu schließen, die seit der Verabschiedung des Gendia-
gnostikgesetzes der schwarz-roten Koalition besteht.
Während in diesem Gesetz Regelungen für Gentests zu
medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung
sowie für Bereiche des Arbeitslebens und der Versiche-
rungswirtschaft aufgenommen wurden, blieb der For-
schungsbereich ausgenommen. Wir Grünen hatten da-
mals schon einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der
unter anderem Regelungsvorschläge für den For-
schungsbereich enthielt, und wir hatten dafür auch viel
Unterstützung in Anhörungen erhalten. Leider hat sich
die damalige Mehrheit dem nicht anschließen wollen.
Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für ein Bioban-
ken-Gesetz ein, in dem der Umgang mit genetischen
Daten für die Forschung endlich geregelt wird. Dabei
geht es uns darum, die Forschung mit genetischen Pro-
ben zu fördern, sie auf eine rechtlich sichere Grundlage
zu stellen und damit die Ziele und Vorgehensweisen ge-
genüber den betroffenen Personen transparent zu ma-
chen. Wir halten diese Forschung für notwendig und
sinnvoll; gerade deshalb ist eine gesetzliche Regelung
wichtig. Die Zahl der Biobanken in Deutschland hat in
den letzten Jahren stark zugenommen. Nun will das
Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bio-
bank der Helmholtz-Gemeinschaft mit Bundesgeldern
unterstützen. Geplant ist der Aufbau einer riesigen Da-
tenbank mit Proben von insgesamt 200 000 Bürgerinnen
und Bürgern.
Spätestens jetzt ist es höchste Zeit für eine gesetzliche
Regelung. Dies wird nur möglich, wenn es eine Mehr-
heit des Bundestages will, denn die Regierung hält es
nicht für notwendig. Bislang ist der Datenschutz so ge-
ring, dass wir Gefahr laufen, dass das Vertrauen der Pro-
banden schwindet und die Bereitschaft abnimmt, sich an
wichtigen Studienprojekten zu beteiligen. Dies kann
nicht in unserem Interesse liegen.
Umfassende Regelungen zu Biobanken sind bislang
weder auf Landes- noch auf Bundesebene getroffen wor-
den. Der Aufbau von Biobanken stellt eine erhebliche
Herausforderung für den Datenschutz und den Schutz
von Persönlichkeitsrechten dar. Diesen Problemen wer-
den die bestehenden rechtlichen Regelungen in Deutsch-
land nicht gerecht. Durch die zunehmende nationale und
internationale Vernetzung, die Kommerzialisierung und
Institutionalisierung von Biobanken treten verstärkt da-
tenschutzrechtliche Probleme auf. Das kann dazu führen,
dass die Daten für Zwecke verwendet werden, in die die
Probanden bei einer umfassenden Aufklärung nie einge-
willigt hätten. Sie haben derzeit kein Recht, auf Verlan-
gen Auskunft über die wesentlichen, auf ihre Gesundheit
bezogenen Erkenntnisse zu bekommen. Der Verkauf von
Daten ist ebenso möglich wie der Austausch und die
Vernetzung von Biobanken, ohne dass es datenschutz-
rechtliche Regelungen gibt. Wer stellt sich unter solchen
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edingungen gerne als Proband zur Verfügung, wenn
ie Proben noch nicht mal vor dem staatlichen Zugriffs-
echt beispielsweise bei der Strafverfolgung geschützt
ind? So verständlich so etwas aus Sicht der Ermitt-
ungsbehörden sein mag, für die Wissenschaft kann es
ich jedoch als außerordentlich problematisch erweisen.
Wir wollen die Probanden durch eine strikte Zweck-
indung davor schützen, dass ihre Daten über die For-
chung hinaus genutzt werden – etwa durch den Arbeit-
eber oder die Polizei. Dafür fordern wir ein Bio-
ankengeheimnis. Zudem soll mit der Forschung nur be-
onnen werden, wenn eine unabhängige Ethikkommis-
ion das Forschungsvorhaben in einer schriftlichen Stel-
ungnahme positiv bewertet hat. Nach Erreichung des
orschungsziels sollen die Daten gelöscht werden. Wei-
erhin müssen durch eine gesetzliche Regelung klare
tandards im Umgang mit Daten von nichteinwilli-
ungsfähigen Personen festgeschrieben werden.
Auch der Deutsche Ethikrat hat in seiner im Juni vor-
elegten Stellungnahme eine eigene Regelung empfoh-
en, die „den spezifischen Anforderungen an den rechtli-
hen Schutz der in Biobanken vorhandenen Proben und
aten Rechnung“ trägt. Damit die Empfehlungen des
ates nicht immer nur im luftleeren Raum bleiben, müs-
en wir die Konsequenzen daraus ziehen. Inzwischen ist
uch die SPD für eine gesetzliche Regelung, nachdem
ie dies in der Großen Koalition noch abgelehnt hatte.
as finde ich gut, wenn ich auch nicht jede Passage des
ntrags unterschreiben würde. Aber es geht in die glei-
he Richtung, und deshalb freue ich mich auf die Bera-
ungen im Ausschuss für Bildung und Forschung und
offe, dass wir die anderen Kollegen noch überzeugen
önnen. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag.
Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun-
esministerin für Bildung und Forschung: Medizinische
orschung ist seit jeher mit der Nutzung und Sammlung
iologischer Proben verbunden. Mit verbesserten Me-
hoden der Analyse und der Datenverarbeitung sind Bio-
aterialbanken heute ein unverzichtbares Instrument der
rankheits- und patientenorientierten Forschung. Bio-
anken wirken als Multiplikator bei der Aufklärung von
rsachen und Mechanismen zahlreicher Krankheiten.
In vielen wichtigen Forschungsinitiativen sind Bio-
anken wichtige Bestandteile der Forschung. Zu nennen
ind etwa die vom BMBF geförderten Kompetenznetze
der Medizin, das BrainNet oder das Nationale Genom-
orschungsnetz, NGFN.
Das Thema Biomaterialbanken, welches wir hier
eute anlässlich der Anträge vonseiten der Kolleginnen
nd Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und
er SPD-Fraktion erörtern, ist für die Forschung von
roßer Bedeutung. Das BMBF begrüßt es daher sehr,
ass der Deutsche Ethikrat mit seiner im Juni 2010 ver-
ffentlichten Stellungnahme dieses vielfach diskutierte
hema noch einmal vertieft aufgegriffen und für die ge-
ellschaftliche Diskussion aufbereitet hat.
Wir sind uns einig, dass ein besonderes Augenmerk
uf dem Schutz der Spender liegen muss. So darf es kei-
8732 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
(A) )
)(B)
nen Missbrauch der gesammelten Proben und Daten ge-
ben. Ist ein solcher Missbrauch erkennbar, müssen die
bestehenden Vorkehrungen überprüft werden. Bei den in
Biobanken gespeicherten Informationen handelt es sich
um medizinisch sensible Daten; daher muss der Daten-
schutz einen hohen Standard erfüllen. Auch muss eine
hinreichende Qualität der Biomaterialbanken sicherge-
stellt sein. Schließlich muss die Nutzung der gespeicher-
ten Proben und Daten hinreichend transparent sein.
Gleichzeitig gibt es ein grundsätzlich berechtigtes In-
teresse, das in den Biobanken liegende wissenschaftliche
Potenzial ausschöpfen zu können, um die medizinische
Forschung voranzubringen. Hierzu gehört es, wie auch
der Deutsche Ethikrat hervorhebt, dass die Verwendung
der Proben und Daten nicht auf spezifische Forschungs-
vorhaben beschränkt bleibt und die Weitergabe von Pro-
ben und Daten im Wissenschaftsbereich möglich ist.
Wichtig ist es aus Sicht des BMBF, genau zu schauen,
auf welche Weise die angesprochenen Aspekte bereits
behandelt werden und welches Instrumentarium hierfür
zur Verfügung steht. So sind wir uns zum Beispiel einig
in dem Ziel, dass hinreichende Vorkehrungen gegen ei-
nen Missbrauch von genetischen Proben und Daten eta-
bliert sein müssen. Allerdings müssen wir sehr genau
prüfen, welche Sachumstände es rechtfertigen, von einem
Missbrauch von genetischen Proben und Daten zu spre-
chen. So haben wir im Rahmen der Diskussionen für das
Anfang des Jahres in Kraft getretene Gendiagnostikge-
setz eine differenzierte Debatte in Bezug auf die Nut-
zung genetischer Proben und Daten durch Versicherun-
gen und Arbeitgeber geführt. Wir sind dabei zu abgewo-
genen Regelungen gekommen, die hier einen Miss-
brauch genetischer Proben verhindern. Die insbesondere
vom DER vorgeschlagenen weiteren Schutzkonzepte zur
Vertraulichkeit der genetischen Proben und Daten, zum
Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, müssen
wir vor diesem Hintergrund sehr sorgfältig diskutieren
und dabei die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenhei-
ten berücksichtigen.
Auch hat das BMBF bereits erste Schritte unternom-
men, um Qualität und Transparenz von Biobanken, die
wir alle für erforderlich halten, in Deutschland sicherzu-
stellen. Zu nennen ist die Förderung eines nationalen
Biomaterialbankenregisters seit März 2010. Es soll
Kerninformationen über alle für die medizinische For-
schung relevanten Biobanken in Deutschland enthalten,
wodurch ein effektiver und strukturierter Zugang zu die-
ser nationalen Wissenschaftsressource möglich wird.
Das Register wird dazu beitragen, die deutschen Bioban-
ken national wie international besser sichtbar zu ma-
chen, und es wird die Forscher dabei unterstützen,
gemeinsam Qualitätsstandards für Biobanken zu entwi-
ckeln. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus
von Biomaterialbanken hat das BMBF außerdem im Juni
2010 eine Initiative gestartet zum Aufbau übergeordne-
ter Strukturen an Standorten mit bereits vorhandenen
Biomaterialbanken, Nationale Biomaterialbanken-Initia-
tive.
Zu berücksichtigen ist in der Diskussion schließlich
die Dynamik, die das Thema auf internationaler Ebene
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at. Verschiedene internationale Richtlinien und Emp-
ehlungen, stellen Grundsätze zum Umgang mit For-
chungsbiobanken auf. Zu nennen sind insbesondere die
009 verabschiedeten OECD Guidelines on Human Bio-
anks and Genetic Resesarch Databases. Zu nennen ist
uch die Empfehlung des Europarates über Forschung
it humanbiologischem Material, deren Überarbeitung
n den kommenden Jahren geplant ist.
Mit der europäischen Biobankeninitiative BBMRI, an
er Deutschland beteiligt ist, verfolgen die EU-Kommis-
ion und die Mitgliedstaaten das Ziel, tragfähige Kon-
epte zu entwickeln, wie eine nationale und internatio-
ale Vernetzung vorhandener Bestände aus Biobanken
ls Forschungsinfrastruktur erreicht werden kann, um
em wachsenden Bedarf für viele Forschungsfragestel-
ungen in größerem Umfang und hoher Qualität zu ent-
prechen.
Mit gutem Grund hat die Bundesregierung im Gesetz-
ebungsverfahren zum Gendiagnostikgesetz auch unter
inweis auf die laufende Diskussion auf nationaler wie
uf internationaler Ebene derzeit von einer Regelung für
en Bereich der Forschung abgesehen. Bei jeder Maß-
ahme, die wir diskutieren, müssen wir die Auswirkun-
en für die Forschung in Deutschland im Auge haben.
aher brauchen wir, ebenso wie in anderen Bereichen
er modernen Biomedizin, eine fundiert geführte Dis-
ussion, um im Konsens mit den gesellschaftlichen
ruppen sowie in Zusammenarbeit mit der Forschungs-
andschaft die Möglichkeiten von Biobanken für die me-
izinische Forschung verantwortlich zu nutzen.
Wir haben 2010 wichtige Fördermaßnahmen wie ins-
esondere das Biomaterialbankenregister und die Natio-
ale Biomaterialbanken-Initiative etabliert, um zur Ver-
esserung von Qualität und Transparenz von Biobanken
eizutragen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin
ktiv an der – auch internationalen – Diskussion und
eiterentwicklung verantwortungsvoller und gleichzei-
ig innovationsfördernder Rahmenbedingungen beteili-
en.
nlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset-
zes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
(Tagesordnungspunkt 19)
Patricia Lips (CDU/CSU): Wir beschließen heute
as „Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuer-
esetzen“. Die Neuerungen basieren auf einer Richtlinie
er EU. Die darin enthaltenen Maßnahmen beinhalten
ür Deutschland im Wesentlichen zunächst keine gravie-
enden Änderungen: Mit einer Übergangsfrist werden
igarren und Zigarillos, die Zigaretten vergleichbar sind,
ünftig wie Zigaretten besteuert. Die Definition der
änge von Zigaretten bzw. von Tabakabfällen wird prä-
isiert, und die Schnittbreite bei Feinschnitt wird herauf-
esetzt. Hinzu kommen Steuerbefreiungen zum Beispiel
ei der Branntweinsteuer und weitere redaktionelle Än-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8733
(A) )
)(B)
derungen. Diejenigen Elemente, die die Biersteuer be-
treffen, werden ausgegliedert und in einem späteren Ver-
fahren behandelt.
Was damit eher unspektakulär klingt – und auch war –,
hat in den vergangenen Wochen dann doch zu einer wei-
teren Ergänzung geführt, die zeitweise lebhafte Diskus-
sionen auslöste: einer Erhöhung der Tabaksteuer. Ich
glaube, es wurde in den vergangenen Wochen deutlich,
dass uns diese Erhöhung nicht leichtgefallen ist und bis
zum Schluss auch umstritten war. Es bleibt jedoch fest-
zustellen, dass die größte Wirtschafts- und Finanzkrise
der Nachkriegsgeschichte an den öffentlichen Haushal-
ten nicht spurlos vorbeigegangen ist. Die parlamentari-
schen Beratungen zum Haushalt, die parallel stattgefun-
den haben, machten deutlich, dass eine ursprünglich
geplante Mehrbelastung energieintensiver Unternehmen
nach Plänen des Kabinetts noch vor der Sommerpause
zu einer massiven Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze
in diesem für unser Land wichtigen, industriellen Be-
reich geführt hätte. Insofern wurde nun beschlossen,
dass diese Unternehmen zwar nach wie vor einen spür-
baren Beitrag zum „Sparpaket“ leisten, jedoch nicht
mehr in der vollen Höhe. Es entstanden Einnahmeaus-
fälle; das sprechen wir ganz offen an. Doch angesichts
der Notwendigkeit der Rückführung der Neuverschul-
dung – Stichwort: strukturelles Defizit –, vor dem Hin-
tergrund der Einhaltung der Schuldenbremse und zur Si-
cherung beruflicher Existenzen sehen wir es als
vertretbar an, die nun vorgelegte moderate Erhöhung der
Tabaksteuer durchzuführen.
Ich möchte bereits an dieser Stelle erwähnen: In der
öffentlichen Anhörung am vergangenen Dienstag wurde
mehrheitlich deutlich, dass, wenn es schon zur Erhöhung
kommen soll, der von uns vorgeschlagene Weg am ehes-
ten geeignet ist, das erstrebte Ziel auch zu erreichen.
Nun ist die Vorgehensweise nicht grundsätzlich neu: In
den Jahren 2002 bis 2005, damals noch unter der Füh-
rung von SPD und Grünen, wurde die Tabaksteuer zur
Konsolidierung an anderer Stelle erhöht. Was damals zur
Begründung galt, muss auch heute grundsätzlich gelten
dürfen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass es damals
nicht zu Mehreinnahmen kam. Im Gegenteil: Der Anteil
illegal eingeführter oder produzierter Tabakprodukte ist
deutlich angestiegen und hat sich verfestigt. Ich komme
darauf noch einmal zurück.
Gleichzeitig gab es Verwerfungen innerhalb Deutsch-
lands zwischen den einzelnen Tabakprodukten. Cross-
Border-Käufe, also legale Grenzkäufe, nahmen ebenfalls
zu. Der Anteil derer, die deshalb mit dem Rauchen auf-
gehört oder als Jugendliche gar nicht erst angefangen ha-
ben, blieb im Vergleich eher übersichtlich. Wir müssen
es natürlich begrüßen, wenn Menschen nicht rauchen
oder aufhören. Aber die Forderung, drastische Erhöhun-
gen durchzuführen, um diesem Ziel näherzukommen,
wird zumindest vorrangig die oben genannten Punkte
zur Folge haben.
Ich betone es noch einmal: Auch damals war das Ziel
ein fiskalisches; es ging um erhoffte Mehreinnahmen,
die aber ausblieben. Bleibt die Frage: Was ist diesmal
anders? Die Steuererhöhung wird über mehrere Jahre bis
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015 stufenweise stattfinden, beginnend ab Mai 2011
nd endend 2015. Die Stufen fallen mit 4 Cent bis
Cent je Zigarettenpackung pro Jahr sehr moderat aus.
um Vergleich: In den früheren Jahren entsprach dies
ahezu der Erhöhung bezogen auf eine Zigarette.
Großen Verwerfungen innerhalb Deutschlands, also
iner Abwanderung in günstigere Produkte wie Fein-
chnitt, soll entgegengewirkt werden, indem deren Steu-
rbelastung nun proportional stärker ansteigt. Gleichzei-
ig wird dort eine Umstellung der Mindeststeuer
orgenommen. Die Spreizung bleibt, wird aber deutlich
erringert. Es wird eine Mindeststeuer bei Zigarren und
igarillos eingeführt, damit der Preisabstand von Ziga-
etten bzw. Feinschnitt zu diesen Produkten nicht zu
roß wird. Zudem soll es eine Mindeststeuer für Pfeifen-
abak geben. Dies geschieht, um die EU-weite Mindest-
teuer im Pfeifentabakbereich einzuhalten. Maßnahmen
er EU zur Anhebung der Mindeststeuer für Zigaretten
enerell sollen, auch nach Angaben des Zollkriminalam-
es, die legalen Grenzeinkäufe reduzieren. In diesem Zu-
ammenhang gilt mit der vorliegenden Richtlinie für
eutschland auch eine Mengenbeschränkung der legalen
infuhr von Zigaretten aus den Ländern, die diese EU-
orgaben noch nicht umgesetzt haben.
Unser Ziel, die Steuereinnahmen bei Tabak zu verste-
igen und zu erhöhen, wurde in der Anhörung von na-
ezu allen Fachleuten aufgrund dieser Strategie geteilt.
s ist ein Gesamtpaket und kann nur als solches zielfüh-
end sein. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Argument
orwegnehmen, welches seitens Teilen der Opposition
erne bemüht wird: Eine große Zahl an Rauchern finde
ich gerade in den einkommensschwächeren Kreisen,
nd ausgerechnet diesen Personenkreis würden wir nun
roportional stärker belasten. Ich sage: Es ist geradezu
bsurd, uns dieses sozialpolitische Argument vorzuwer-
en – gar noch in Verbindung damit, betroffene Men-
chen würden in die „Illegalität“ getrieben werden –,
enn gleichzeitig und allen voran ausgerechnet die Kol-
eginnen und Kollegen der Sozialdemokratie eine eigene
nitiative starten, die am Ende eine Verdreifachung der
teuer bei Feinschnitt zur Folge hätte. Das wäre die
rößte Belastung derer, die sie vermeintlich „schützen“
ill – von den unkalkulierbaren Marktverwerfungen mit
bsehbaren Folgen am Arbeitsmarkt und völlig unklaren
iskalischen Auswirkungen ganz zu schweigen.
Einen großen Schwerpunkt in der Diskussion und in
er Anhörung bildete die illegale Einfuhr, also der
chmuggel, und die illegale Produktion von Tabakwa-
en. Dabei waren die Meinungen der Fachleute durchaus
ontrovers in Bezug auf die Frage, inwieweit der
chmuggelanteil ursächlich mit dem Preis zusammen-
ängt. Dennoch dürfen wir vor diesem Problem nicht die
ugen verschließen. Es ist ein Grundsätzliches und er-
ordert ein Handeln unabhängig von Steuererhöhungen.
ch sage dies ausdrücklich. Umso mehr ist zu begrüßen,
ass auf Einladung des zuständigen Finanzministeriums
rst kürzlich mit allen Beteiligten entsprechende Gesprä-
he stattfanden. Dies wurde von vielen Seiten betont.
benso hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit
uf europäischer Ebene, denn nur gemeinsam kann die-
em Problem entgegengewirkt werden. Ich möchte an
8734 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
(A) )
)(B)
dieser Stelle den zuständigen Behörden unsere Anerken-
nung und unseren Respekt vor ihrer Arbeit zum Aus-
druck bringen.
Ich fasse zusammen: Die Änderungen bei Verbrauch-
steuergesetzen, basierend auf einer Richtlinie der EU, in
Verbindung mit einer moderaten Steuererhöhung auf Ta-
bakprodukte im Inland sollen die Einnahmen erhöhen
und stabilisieren. Ziel ist es auch, Planungssicherheit für
Verwaltung, Handel sowie Industrie herzustellen. Es fin-
det die Kompensierung von Einnahmeausfällen im
Haushalt statt; und dies trägt zum Erhalt von Arbeitsplät-
zen an anderer Stelle bei. Damit ist das vorrangige Ziel
ein fiskalisches. Sollte diese Maßnahme jedoch auch
dazu beitragen, dass auch nur ein Mensch mit dem Rau-
chen aufhört oder ein Jugendlicher erst gar nicht damit
anfängt, dann wird diese gesundheitspolitische Maß-
nahme mindestens ebenso von uns begrüßt.
Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Ich kann mich noch
sehr gut an die volltönenden Ankündigungen der FDP
erinnern: Steuerhöhungen wird es mit uns nicht geben.
Von mehr Brutto vom Netto war die Rede.
Offenbar waren ihre Steuerversprechen reine Wahl-
kampftaktik, und der Koalitionsvertrag ist das Papier
nicht wert, auf dem er geschrieben worden ist: Heute
werden sie bei der Tabaksteuer eine lupenreine Steuerer-
höhung beschließen. Damit es möglichst wenige Men-
schen merken, haben sie vorsorglich die heutige Debatte
zu einer entsprechend späten Zeit angesetzt. Dieses Ab-
ducken lassen wir ihnen aber nicht durchgehen. Wo im-
mer es mir und meinen Fraktionskollegen möglich ist,
werden wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort über
ihre einseitige und ungerechte Steuerpolitik berichten.
Darauf können sie sich verlassen.
Sonnenklar ist, wer die Tabaksteuererhöhung zu be-
zahlen hat: die Verbraucherinnen und Verbraucher, ge-
nauer gesagt: die Gruppe der Raucherinnen und Rau-
cher. Der „Raucher“ als solcher hat in Deutschland und
in vielen anderen europäischen Ländern heutzutage fast
keine Lobby mehr. Sein Image ist schlecht. Darum eig-
net sich die Gruppe der Raucher auch so gut als Ziel-
gruppe für ihre Steuererhöhungen. Das Risiko, dass es
zu Solidarisierung durch nennenswerte Teile der Bevöl-
kerung kommen wird, ist gering.
Wes Geistes Kind die Erfinder der Tabaksteuererhö-
hung sind, ist offenkundig: Das vorgelegte Tabaksteuer-
modell hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit
Vertretern der Tabaklobby und des Handels entwickelt –
bereits Monate vor der Kabinettsklausur. Kein Wunder
also, dass dieses Gesetz von der Tabakindustrie gelobt
wurde, werden doch praktisch alle wichtigen Ziele ver-
fehlt: Die Steuermehreinnahmen werden kläglich sein,
und präventive Wirkungen zum Schutz der Menschen
vor den Folgen des Rauchens und Passivrauchens sind
nicht einmal in der Begründung zum Gesetz zu finden.
Verbesserter Jugendschutz: Fehlanzeige!
Den Kollegen von der CDU/CSU und FDP geht es
doch in allerster Linie darum, ihren Haushalt zu retten.
Jedem, der auch nur halbwegs eins und eins zusammen-
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ählen kann, ist in den vergangenen Monaten aufgefal-
en, wie das von ihnen aufgelegte Sparpaket nach und
ach löchrig wie der sprichwörtliche Schweizer Käse ge-
orden ist. Überall, wo Wirtschaft oder Vermögende
tärker in die Pflicht hätten genommen werden können
nd müssen, ist fast nichts passiert. Vor gar nicht allzu
anger Zeit haben Sie die Kernbrennstoffsteuer beschlos-
en. Die ohnehin viel zu knapp bemessene Steuer wurde
leich bei erster Gelegenheit durch einen vorgezogenen
ustausch von Brennelementen in Biblis unterlaufen.
Nicht die geringsten Abschläge hingegen wurden den
rbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern bei
en umfangreichen Leistungskürzungen gewährt. Da ha-
en sie all das, was sie streichen wollten, auch wirklich
estrichen – ohne Ausnahme! Von der Tabaksteuererhö-
ung werden wieder einmal besonders die ärmeren
chichten betroffen sein. Die Anhörung hat einmal mehr
ezeigt, dass in jenen Bevölkerungsgruppen mit niedri-
em Einkommen und schlechter Bildung am meisten ge-
aucht wird.
Hier wird erneut ein zentrales steuerpolitisches
erechtigkeitsproblem deutlich: Verbrauchsteuern – wie
ie Tabaksteuer – sind von allen Menschen in gleicher
öhe und unabhängig von der Höhe der individuellen
inkommen zu zahlen. Arme zahlen so viel wie Reiche.
it jeder Erhöhung der Steuersätze steigt auch die
elastung der Armen gegenüber den Reichen überpro-
ortional an. Menschen mit hohen Einkommen sind es
ber, deren Steuern seit Jahren systematisch gesenkt
erden, sodass sich Deutschland im internationalen Ver-
leich der Vermögens- und Kapitalertragsteuern mittler-
eile streueroasenähnlich im untersten Mittelfeld be-
egt.
Unter der Überschrift „Subventionsabbau und ökolo-
ische Neuausrichtung“ sah das Sparpaket des Bundes-
abinetts vom Juni 2010 eine Reduzierung der Energie-
teuervergünstigungen der Wirtschaft im Umfang von
ährlich 1,5 Milliarden Euro – 2011 war es genau 1 Mil-
iarde Euro – vor. Nach massiven Protesten der betroffe-
en Unternehmen entschloss sich die schwarz-gelbe Ko-
lition im Herbst 2010, das Einsparvolumen um über
00 Millionen Euro pro Jahr zu verringern.
Stattdessen wollen sie die Tabaksteuer in den nächs-
en fünf Jahren schrittweise erhöhen. Ihr Vorhaben, die
erbraucher zur Konsolidierung des Bundeshaushalts
eranzuziehen, ist mit erheblichen Unsicherheiten be-
aftet. Dies hat die Anhörung des Finanzausschusses be-
tätigt. Ihre Erwartungen basieren einzig und allein auf
er Hoffnung, dass die Steuererhöhungsschritte moderat
enug ausfallen, um keine nennenswerten Ausweichre-
ktionen der Verbraucher auszulösen. Wie bei früheren
reiserhöhungen konnten die Sachverständigen nicht
usschließen, dass die Konsumenten auf geringer be-
teuerte oder illegale Tabakwaren umsteigen oder sogar
as Rauchen aufgeben.
Der verhaltene Beifall der Tabakwirtschaft für die
chrittweise Steuererhöhung überrascht mich nicht, bietet
iese doch hinreichend Gelegenheit zur Preis- und
arktanteilsgestaltung. Auch für die organisierte Krimi-
alität, so die unmissverständliche Warnung der Zollge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8735
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werkschaft BDZ und des Zollkriminalamtes, werden die
„Gewinnchancen“ steigen. Nach den Erfahrungen bei
früheren Preiserhöhungen konnten und wollten die Sach-
verständigen nicht ausschließen, dass die Konsumenten
auf geringer besteuerte oder illegale Tabakwaren umstei-
gen werden. Es war irritierend, dass gerade die Tabakin-
dustrie das Argument des zunehmenden Schmuggels ins
Feld führte. Schließlich hat diese im letzten Jahr ihre
Preise um ganze 8 Prozent erhöht. Damals war von zu-
nehmendem Schwarzhandel aber keine Rede.
Weil gerade die ärmeren Schichten von der Steueran-
hebung betroffen sein werden, halten wir es für zwin-
gend notwendig, die Angebote zur Suchtbekämpfung
und Hilfen bei der Rauchentwöhnung zu verstärken. An-
ders als die Lobbyvertreter waren sich die Wissenschaft-
ler einig, dass dieses Gesetz gesundheitspolitisch viel
besser hätte wirken könnte, wenn die Steueranhebung
möglichst kurzfristig und in einem Schritt erfolgen
würde. Ein Vorschlag, dem die schwarz-gelbe Koalition
wohl leider nicht folgen wird. Zu stark ist die Lobby!
Für den Staat, unsere Gemeinschaft, wird die Rech-
nung unter dem Strich kaum aufgehen: Die veranschlag-
ten Steuermehreinnahmen, die bis 2015 auf 1 Milliarde
Euro pro Jahr anwachsen sollen, werden nicht erzielt
werden können; die exorbitanten Kosten für die Folgen
des Rauchens bleiben uns erhalten. Ihrem Gesetzentwurf
können wir daher auf keinen Fall zustimmen.
Dr. Birgit Reinemund (FDP): 90 Prozent der heuti-
gen Gesetzesvorlage umfassen unstrittige technische
Änderungen zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Eine
kontroverse Diskussion entfachte sich lediglich an der
geplanten Erhöhung der Tabaksteuer. Um nicht um den
heißen Brei herumzureden: Laut Gesetzesbegründung
dient diese Maßnahme in erster Linie fiskalischen Ziel-
setzungen. Sie leistet einen Beitrag zur Haushalts-
konsolidierung. Zusätzlich hat sie sicherlich positive Ne-
beneffekte für den Jugendschutz und die gesundheitliche
Prävention.
Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten, ver-
teilt über fünf Jahre, ist moderat. So wurde es von den
meisten Experten während der Anhörung am Dienstag
bestätigt, wie auch die gesamte Vorlage begrüßt wurde –
und zwar eindeutig und in erstaunlich großer Einmütig-
keit. Weniger eindeutig ist, was die Oppositionsparteien
eigentlich wollen.
Einerseits wird diese Erhöhung als unzumutbar für
sozial schwache Raucher kritisiert; deshalb, so die Op-
position, dürfe es diese Tabaksteuererhöhung eigentlich
gar nicht geben. Andererseits sorgt sich die Opposition
um den Jugendschutz. Deshalb kommt man zu dem Er-
gebnis, dass die Erhöhung der Steuer auf Feinschnitt
deutlich höher ausfallen müsse, damit die Jugendlichen
nicht mit selbstgedrehten Zigaretten in die Droge Niko-
tin einsteigen. Darüber hinaus macht man sich Gedanken
um die Volksgesundheit: Auch aus dieser Sicht sollte die
Tabaksteuer nicht moderat, sondern deutlich erhöht wer-
den. Und zum guten Schluss wird noch über die Folgen
der Steuererhöhung auf eine Ausweitung des Schwarz-
marktes und des Schmuggels nachgedacht. Hierbei
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ommt die Opposition zu dem Ergebnis, dass die Erhö-
ung nun doch nicht so hoch ausfallen darf, um eine Ab-
anderung zu „Cross-Border-Einkäufen“, zum Schwarz-
arkt und Schmuggelware zu verhindern.
Was denn nun? Erhöhung ja? Erhöhung nein? Erhö-
ung vielleicht? Meine Damen und Herren von der Op-
osition, wie hätten Sie es gerne, und was sind Ihre Prio-
itäten? Sie müssen sich schon entscheiden: Wollen Sie
ie Tabaksteuer zum Wohle von Jugendschutz und
olksgesundheit einheitlich deutlich erhöhen und dies
öglichst sofort in einem kräftigen Schritt, oder wollen
ie zum Wohle der niedrigen Einkommensgruppen die
teuer gar nicht beziehungsweise nur moderat erhöhen?
eides zusammen geht nicht.
Für uns steht fest, dass die jährlich vorgesehenen
teuerschritte Herstellern, Industrie und Handel über
ahre Planungssicherheit geben und für den Verbraucher
it 4 Cent bis 8 Cent Erhöhung pro Packung jährlich zu-
utbar sind. Feinschnitttabak wird stärker erhöht, um
ie Differenz zum Zigarettenpreis zu verringern. Die Ex-
erten waren in der Anhörung überwiegend der Mei-
ung, dass wir die geplanten Steuermehreinnahmen
urchaus realisieren können: Die moderaten Erhöhungen
erhindern, dass die Konsumenten verstärkt auf
chmuggelware und legale Grenzeinkäufe ausweichen
nd dass die auf europäischer Ebene erreichte Anhebung
er Mindeststeuern, die zur Verringerung des Preisunter-
chiedes zwischen einzelnen Staaten eingeführt wurde,
onterkariert wird. Auch sind nennenswerte Ausweich-
ewegungen auf Billigprodukte bei diesen geringen Stei-
erungen nicht zu erwarten.
Um noch auf die Aspekte Gesundheitspolitik und Ju-
endschutz einzugehen: Ich bin mir sicher, dass auf-
rund der höheren Kosten der eine oder andere Jugendli-
he mit dem Rauchen erst gar nicht angefangen wird.
nd wenn der eine oder andere erwachsene Raucher die
rhöhung zum Anlass nimmt, mit dem Rauchen aufzu-
ören, haben wir mit dieser fiskalischen Maßnahme
uch etwas für Jugendschutz und Gesundheit erreicht.
ntfallen dadurch Steuereinnahmen, profitiert die Volks-
irtschaft dennoch aufgrund geringerer Folgekosten des
auchens, das heißt durch weniger Krankheitskosten
nd durch eine höhere Lebenserwartung.
Ich verhehle nicht, dass diese Steuererhöhung nicht
er Herzenswunsch der FDP-Bundestagsfraktion war.
ber sie leistet einen Beitrag zur Konsolidierung des
aushaltes, ohne die betroffenen Verbraucher übermäßig
u belasten. Das können wir mittragen.
Richard Pitterle (DIE LINKE): Der vorliegende Ge-
etzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
Erstens werden Vorgaben der Europäischen Union für
in neues allgemeines Verbrauchsteuersystem in natio-
ales Recht umgesetzt.
Zweitens wird die notwendige Umsetzung des euro-
äischen Rechts zum Anlass genommen, um politische
ugeständnisse an die Unternehmerverbände im Bereich
er Ökosteuer über eine Erhöhung der Tabaksteuer zu
inanzieren.
8736 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
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Der französische Schriftsteller Victor Hugo sagte ein-
mal: „Tabak verwandelt Gedanken in Träume.“ Die
Regierungskoalition will hier ihren Traum von Mehrein-
nahmen in ein Gesetz verwandeln. Im Gegensatz zur
FDP, die vor den Wahlen versprochen hatte, mit ihr
werde es keine Steuererhöhungen geben, sind wir nicht
grundsätzlich gegen Steuererhöhungen, wenn die Ver-
mögenden dieser Gesellschaft erreicht werden. Aber
Verbrauchsteuern zu erhöhen, ist sozial ungerecht, weil
diese von allen Menschen, unabhängig von der Höhe ih-
res Einkommens, zu zahlen sind. Mit der Erhöhung der
Tabaksteuer verlagert Schwarz-Gelb die Finanzierung
der Staatsaufgaben wieder einmal von der Wirtschaft auf
die Bürgerinnen und Bürger. Frau Bundeskanzlerin und
wir Bundestagsabgeordnete werden mit der Erhöhung
weniger belastet als die Durchschnittsverdienerin und
der Durchschnittsverdiener. Darum ist diese Erhöhung
nicht nur unsozial, sondern auch ungerecht. Meine Frak-
tion lehnt daher dieses Gesetz ab.
In der Anhörung haben einige Sachverständige be-
gründet, warum eine Tabaksteuererhöhung geeignet
wäre, den Gesundheitsschutz zu stärken. Aber der
Gesundheitsschutz lag nicht in der Absicht von
Schwarz-Gelb. Ich selbst bin ein überzeugter Verfechter
des Nichtraucherschutzes und nehme die Argumente
zum Gesundheitsschutz ernst. Rauchen gefährdet die
Raucherinnen und Raucher. Es schadet auch ihren Fami-
lien und Freunden, die oft zum Passivrauchen gezwun-
gen werden. Die Tabaksteuererhöhung, wie sie im Ge-
setz angelegt ist, ist jedoch der falsche Weg, den wir
nicht akzeptieren. Selbst die Sachverständigen, die aus
Gründen des Gesundheitsschutzes eine Erhöhung der
Tabaksteuer befürworteten, kritisierten die Erhöhung in
kleinen Schritten, wie im Gesetzentwurf vorgesehen.
Dies sei zwar „marktschonend“, habe aber die Konse-
quenz, dass möglichst wenige Leute deswegen aufhören,
zu rauchen. Kein Wunder, dass die Tabaklobby für diese
Art der Tabaksteuererhöhung in der Anhörung öffentlich
gedankt hat.
Die von Schwarz-Gelb geplante Erhöhung der Tabak-
steuer bringt in keinem Fall die gewünschten Einnahmen
und wird die Ökosteuergeschenke an die Wirtschaft
nicht kompensieren können. Auch die Sachverständigen
in der Anhörung haben dies bestätigt, sofern sie unab-
hängig waren, und nicht zu dem Dutzend Vertretern der
Tabakindustrie gehörten, die Schwarz-Gelb zu der An-
hörung eingeladen hatte.
Meine Damen und Herren von der Koalition, das von
Ihnen angestrebte fiskalische Ziel werden Sie nicht errei-
chen. Sie werden auch keine gesundheitspolitischen
Wirkungen erzielen. Notwendig ist nämlich ein konse-
quenter Nichtraucherschutz auf Bundesebene, der die
Beschäftigten in den Betrieben vor Rauch schützt und
das Rauchen nicht allein aufgrund von steigenden Kos-
ten unattraktiv macht. Wer jedoch wie Sie nur an den In-
teressen von Lobbyverbänden ausgerichtet ist, von dem
kann man nicht erwarten, dass er sich ernsthaft um einen
effektiven Nichtraucherschutz bemüht.
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Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So lang-
am hat man sich daran gewöhnt: Wenn Schwarz-Gelb
in Gesetz verabschieden will, gibt es entweder Zustim-
ung aus der Wirtschaft, oder das Gesetz wird nicht um-
esetzt.
Die mit dem vorliegenden Gesetz verbundene Erhö-
ung der Tabaksteuer ist das perfekte Beispiel dafür. Der
eutsche Zigarettenverband unterstützt den Gesetzes-
ntwurf von schwarz-gelb ausdrücklich. Und der BDI
acht sich leise ins Fäustchen. So etwas hat vor dieser
egierung wohl noch keiner geschafft: die Tabaksteuer
u erhöhen und ausgerechnet von denen bejubelt zu wer-
en, die eigentlich dagegen wettern müssten, nämlich
on der Zigarettenindustrie. Das ist ein deutliches Indiz
afür, dass etwas faul ist im Staate Deutschland. Und tat-
ächlich: Da ist etwas faul – und das mindestens in drei-
rlei Hinsicht. Erstens bleiben bei diesem Gesetz
esundheitspolitische Fragen ganz bewusst und aus-
rücklich unberücksichtigt. Das Gesundheitsministe-
ium war nicht beteiligt – und das bei der Tabaksteuer,
azu gehört schon gehörige Chuzpe. Zweitens ist dieses
esetz unsozial, denn Sie belasten mit diesem Gesetz er-
eut einkommensschwache Schichten, um die Wirt-
chaft zu entlasten. Drittens zeigen Sie mit diesem
esetz, was dieser Koalition ihre vermeintlichen eige-
en Prinzipien – nämlich „keine Steuererhöhungen“ –
atsächlich wert sind, wenn sie für die gesamte Gesell-
chaft gelten sollen und nicht nur für Mövenpick: nichts.
Zur gesundheitspolitischen Wirkung Ihrer Tabaksteu-
rerhöhung hat die Anhörung Erhellendes zutage geför-
ert. Erstens, die Tabaksteuer kann ein sehr wirksames
nstrument sein beim Nichtraucherschutz. Raucher und
aucherinnen reagieren auf Preisänderungen nachweis-
ich sehr stark mit Konsumänderungen. Ein wirklicher
ichtrauchereffekt, also ein starkes Sinken der Raucher-
ahlen braucht aber ein klares Preissignal. Ein paar Cent
ind unterhalb der Wahrnehmungsschwelle für eine Ver-
altensänderung. Und welche Schlussfolgerung ziehen
ie von der Koalition daraus? Sie drehen die gesund-
eitspolitische Debatte von den Füßen auf den Kopf und
achen die Erhöhung peinlichst genau gerade so, dass
uf jeden Fall niemand droht, mit dem Rauchen aufzu-
ören. Kein Wunder, dass Sie dafür Applaus von der Zi-
arettenindustrie bekommen. Aber versündigt haben Sie
ich damit an den Kindern und Jugendlichen, die Sie
ben gerade bewusst nicht davon abhalten, mit dem Rau-
hen anzufangen. Hierzu hätten Sie die Steuererhöhung
n ein oder zwei Schritten umsetzen können, sich dabei
llerdings gegen die Tabaklobby stellen müssen. Vor al-
em hätte Feinschnitt endlich genauso wie Zigaretten be-
teuert werden müssen. Denn gerade für junge Men-
chen gilt, dass sie erst gar nicht mit dem Rauchen
eginnen oder dass sie damit wieder aufhören, wenn Ta-
akprodukte schlagartig verteuert werden. Wer jedoch
ls Kind oder Jugendlicher nicht zum Raucher wird,
leibt mit großer Wahrscheinlichkeit auch sein restliches
eben Nichtraucher. Kurz- und mittelfristig führt der ge-
undheitspolitische Effekt sogar dazu, dass mit einem
utigen Erhöhungsschritt die Steuereinnahmen bei der
inkommensteuer und bei anderen Steuerarten steigen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8737
(A) (C)
)(B)
Verantwortungsvoll wäre es aber auch gewesen, die
Steuermehreinnahmen nicht zur Subventionierung ener-
gieintensiver Unternehmen, sondern für Präventions-
und Entwöhnungsprogramme zu verwenden. Nachteil
dieser Politik: Die Gewinnaussichten der Tabakindustrie
wären gefährdet. Sie spekulieren stattdessen im Einver-
nehmen mit der Zigarettenindustrie lieber darauf, dass
sich genug Nachwuchskonsumenten finden und die be-
reits Süchtigen weiterrauchen. Und um dem Zynismus
noch die Krone aufzusetzen, haben Sie aber natürlich zu-
vor den Hartz-IV-Empfängern die Zigaretten aus dem
Budget herausgerechnet. Im Jahr 2012 werden wir das
gesundheitspolitische Desaster dieser Tabaksteuererhö-
hung in dem uns dann vorliegenden Evaluationsbericht
nachlesen können.
Mit Widerstand der Raucher gegen Ihre Pläne hatten
Sie nicht zu rechnen. Problematischer sind da schon die
Tabakunternehmen und deren Verbände. Deshalb haben
Sie das Gesetz so gestrickt, dass auch die Tabakkonzerne
Großkonzernen einknickt. Die Kanzlerin persönlich hat
die Erhöhung der Ökosteuer kassiert. BDI und Co. haben
gesiegt. Insgesamt 600 Millionen Euro war Ihnen von
der Koalition dieser Zuruf wert. Damit spart die Wirt-
schaft mehr als ein Drittel ihres ursprünglichen Beitrags
zum Sparpaket.
Das führt mich zum dritten Punkt. Bisher konnte man
ja zumindest der FDP eine gewisse Prinzipientreue bei
ihrem Kernmantra, keine Steuern zu erhöhen, unterstel-
len. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Was wir vor
der Bundestagswahl den Wählerinnen und Wählern ver-
sprochen haben, gilt auch danach: Steuererhöhungen zur
Krisenbewältigung kommen für uns nicht in Frage.“
„Mit uns gibt es keine Steuererhöhungen“, sagten
Merkel, Seehofer und Westerwelle nach der Sparklausur.
Noch am vergangenen Wochenende verkündeten
Brüderle und Lindner, die versprochenen Entlastungen
würden bald kommen. Das Ergebnis bekommen wir nun
serviert. Steuersenkungen waren vor allem das Wahlver-
gut damit leben können. Sie nehmen dabei billigend in
Kauf, dass sich die Menschen ihre Gesundheit ruinieren
und die Kosten der Krankenversicherung in die Höhe ge-
trieben werden. Hauptsache, das Haushaltsloch kann ge-
stopft werden, ohne BDI, Philip Morris und Konsorten
zu verprellen!
Das bringt mich zum zweiten Punkt. Ihre Tabaksteu-
erpolitik dient nicht nur der Zigarettenindustrie. Sie ist
vor allem ein Geschenk an den BDI. Ihr Sparpaket vom
Juni dieses Jahres hatte bereits eine erhebliche soziale
Schieflage. Da legen Sie jetzt noch eins drauf. Nach dem
Motto „Rauchen für die Konzerne“ sollen Tabakkonsu-
menten mit ihren Steuerzahlungen die Dreckschleudern
der Industrie subventionieren. Der ursprünglich geplante
Abbau der Ökosteuersubventionen war einer der weni-
gen Lichtblicke Ihres Sparpakets – auch wenn wir uns
natürlich ein entschlosseneres Handeln gewünscht hät-
ten. An dieser Stelle stimmte die Richtung. Aber Sie op-
fern einen der extrem seltenen guten Vorschläge von Ih-
rer Seite klientelistischen Interessen, für die einmal
wieder besonders Geringverdienende und Hartz-IV-
Empfänger zahlen werden. Ein Zuruf vom BDI-Präsi-
dent Keitel hat gereicht, damit Angela Merkel vor den
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prechen der FDP. Steuererhöhungen sind dessen real-
olitische Umsetzung. Pünktlich zum Jahrestag, an dem
ie die Tinte unter den Koalitionsvertrag gesetzt haben,
er das Steuersenkungsmantra der FDP zum Motto der
esamten Regierung Merkel gemacht hat, haben Sie das
rste Steuererhöhungsgesetz in der Koalitionsrunde am
6. Oktober beschlossen. Im Fall der Tabaksteuer er-
lärte der parlamentarische Geschäftsführer der Union,
ltmaier, dass diese Steuererhöhung nicht als solche
ählt, weil sie nicht zur Krisenbewältigung gedacht sei.
eine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, ich frage
ie: Für wie blöd halten Sie Ihre Wählerinnen und Wäh-
er eigentlich?
Spätestens mit diesem Gesetz ist glasklar: Das einzige
rinzip, das bei Ihnen von Schwarz-Gelb noch gilt, ist:
Wer hat, dem wird gegeben, wer nicht hat, darf bezah-
en.“ Dabei ist es Ihnen völlig egal, was das für die
ehrheit der Bevölkerung bedeutet. Sie betreiben Ihre
olitik zugunsten der mächtigsten Lobbies mit einer
chamlosigkeit, die Ihresgleichen sucht. Für mich lässt
as alles nur einen Schluss zu: Schwarz-Gelb wählen ge-
ährdet Ihre Gesundheit – fangen Sie gar nicht erst damit
n!
78. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11