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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/78 gelaltersgrenze auf 67 Jahre (Drucksache 17/3814) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Rentenversicherung, insbeson- dere über die Entwicklung der Einnah- men und Ausgaben, der Nachhaltigkeits- rücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes in den künftigen 15 Ka- lenderjahren gemäß § 154 Absatz 1 und 3 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2010) und Gutachten des Sozialbeirats zum Ren- tenversicherungsbericht 2010 (Drucksache 17/3900) . . . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . 8501 B 8501 B 8503 B 0000 A8504 C 0000 A8506 D 8506 D 8507 A 8508 A 8509 D 8511 D 8512 A 8512 D 8513 D Deutscher B Stenografisch 78. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Erinnerung an die ersten gesamtdeutschen Wahlen am 2. Dezember 1990 . . . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Sonja Steffen zur Schriftführerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 8 s und 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung gemäß § 154 Absatz 4 des Sechsten Buches So- zialgesetzbuch zur Anhebung der Re- i Z A S w N d ( D 8499 A 8499 D 8499 D 8500 D 8501 A c) Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: undestag er Bericht ung 2. Dezember 2010 t : Chancen für die Teilhabe am Arbeitsle- ben nutzen – Arbeitsbedingungen ver- bessern – Rentenzugang flexibilisieren (Drucksache 17/3995) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 3: ntrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang trengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, eiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Voraussetzungen für ie Rente mit 67 schaffen Drucksache 17/4046) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8501 C 8501 D 8501 D Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . 8515 B 8516 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Hans-Joachim Fuchtel (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Antrag der Abgeordneten Bernd Scheelen, Nicolette Kressl, Joachim Poß, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Klare Perspektiven für Kommunen – Gewerbesteuer stärken (Drucksache 17/3996) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Fi- nanzausschusses zu dem Antrag der Frak- tion der SPD: Rettungsschirm für Kom- munen – Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise (Drucksachen 17/1152, 17/4060) . . . . . . . Dr. Carsten Kühl, Staatsminister (Rheinland-Pfalz) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Frank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Götz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Antje Tillmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Bernd Scheelen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 36: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 23. Juni 2010 zur Änderung des Protokolls über die Übergangsbestimmungen, das dem Ver- trag über die Europäische Union, dem Vertrag über die Arbeitsweise der Eu- ropäischen Union und dem Vertrag zur b c d e f g h i 8517 A 8517 D 8519 A 8519 C 8520 C 8522 A 8522 A 8522 B 8524 A 8524 D 8526 B 8527 A 8528 D 8529 D 8531 D 8534 A 8536 A 8536 B 8536 C 8538 C 8539 C 8540 D 8541 C Gründung der Europäischen Atomge- meinschaft beigefügt ist (Drucksache 17/3357) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufs- kraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Drucksache 17/3800) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des ZIS-Ausfüh- rungsgesetzes und anderer Gesetze (Drucksache 17/3960) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 29. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Vincent und die Grenadinen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch (Drucksache 17/3959) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 7. Juni 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und St. Lucia über den In- formationsaustausch in Steuersachen (Drucksache 17/3961) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Protokoll vom 17. Juni 2010 zur Änderung des Abkommens vom 8. März 2001 zwischen der Bundesrepu- blik Deutschland und Malta zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen (Drucksache 17/3962) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter Danckert, Martin Dörmann, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrneh- mungsgesetz – UrhWahrnG) (Drucksache 17/3991) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Swen Schulz (Spandau), Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bei Ausset- zung der Wehrpflicht Hochschulpakt aufstocken (Drucksache 17/4018) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Birgitt Bender, Cornelia Behm, weiterer 8543 B 8543 B 8543 C 8543 C 8543 C 8543 D 8543 D 8543 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 III Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung voran- bringen (Drucksache 17/4015) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 4: Antrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Oliver Krischer, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Ungebundene EU- Mittel aus dem Konjunkturpaket (EEPR) unverzüglich für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien nutzen (Drucksache 17/4017) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 37: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Viola von Cramon- Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: OSZE-Vorsitz für Reformen in Kasachstan nutzen (Drucksachen 17/1432, 17/2476) . . . . . . . b) – k) Beschlussempfehlungen des Petitionsausschus- ses: Sammelübersichten 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179 und 180 zu Petitionen (Drucksachen 17/3918, 17/3919, 17/3920, 17/3921, 17/3922, 17/3923, 17/3924, 17/3925, 17/3926, 17/3927) Zusatztagesordnungspunkt 5: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Fehlende Aktivitäten der Bundes- regierung hinsichtlich der Zukunftsängste des wissenschaftlichen Nachwuchses . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tankred Schipanski (CDU/CSU) . . . . . . . . . . D D T a b i Z A D I ( M A U A V R A S V C T a b 8544 8544 A 8544 B 8544 C 8545 C 8545 C 8547 A 8549 A 8550 A 8551 A 8552 A 8553 D 8555 A 8556 A 8557 A r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . r. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 7: ) Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Menschenrechtslage im Iran verbessern (Drucksache 17/4011) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktion DIE LINKE: Die Hinrichtung der Iranerin Sakineh Mohammadi Ashtiani verhindern und weltweit die Todesstrafe abschaffen (Drucksache 17/3993) . . . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 6: ntrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Mehr Flüchtlinge aus dem ran aufnehmen Drucksache 17/3997) . . . . . . . . . . . . . . . . . . arina Schuster (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . nnette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . tefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 8: ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Alterseinkünfte für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR (Drucksache 17/3871) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Lösung für rentenrechtliche Situation von in der DDR Geschiedenen (Drucksache 17/3872) . . . . . . . . . . . . . . . 8558 A 8559 C 8560 C 8560 C 8560 D 8560 D 8562 A 8563 B 8565 A 8566 B 8567 C 8568 A 8568 D 8569 A 8569 C 8570 A 8571 C 8571 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 c) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Gerechte Versor- gungslösung für Ballettmitglieder in der DDR (Drucksache 17/3873) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelung der An- sprüche der Bergleute der Braunkohle- veredlung (Drucksache 17/3874) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Beseitigung von Rentennachtei- len für Zeiten der Pflege von Angehöri- gen in der DDR (Drucksache 17/3875) . . . . . . . . . . . . . . . . f) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Lösung für Land- und Forstwirte, Handwerkerinnen und Handwerker, andere Selbständige sowie deren mithel- fende Familienangehörige aus der DDR (Drucksache 17/3876) . . . . . . . . . . . . . . . . g) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerkennung von zweiten und verein- bart verlängerten Bildungswegen sowie Forschungsstudien und Aspiranturen in der DDR (Drucksache 17/3877) . . . . . . . . . . . . . . . . h) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerkennung von DDR-Regelungen für ins Ausland mitgereiste Ehepartnerin- nen und Ehepartner sowie von im Aus- land erworbenen Ansprüchen (Drucksache 17/3878) . . . . . . . . . . . . . . . . i) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Rentenrechtliche Anerkennung aller freiwilligen Beiträge aus DDR-Zeiten (Drucksache 17/3879) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Befristetes System k l m n o p q 8571 C 8571 D 8571 D 8572 A 8572 A 8572 A 8572 B „sui generis“ für die Beseitigung des Versorgungsunrechts bei den Zusatz- und Sonderversorgungen der DDR (Drucksache 17/3880) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Vertrauensschutz für Versorgungsberechtigte der DDR mit einem Ruhestandsbeginn bis zum 30. Juni 1995 schaffen (Drucksache 17/3881) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelung der An- sprüche und Anwartschaften auf Al- terssicherung für Angehörige der Deut- schen Reichsbahn der DDR (Drucksache 17/3882) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Regelung der An- sprüche und Anwartschaften auf Al- terssicherung für Angehörige der Deut- schen Post der DDR (Drucksache 17/3883) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al- tersversorgung für Professorinnen und Professoren neuen Rechts, Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst und weitere Beschäftigte universitärer und anderer wissenschaftlicher Einrichtun- gen in Ostdeutschland (Drucksache 17/3884) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al- tersversorgung für Beschäftigte des öf- fentlichen Dienstes der DDR, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (Drucksache 17/3885) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Angemessene Al- tersversorgung für Angehörige von Bun- deswehr, Zoll und Polizei, die mit DDR- Beschäftigungszeiten nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben (Drucksache 17/3886) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der 8572 B 8572 C 8572 C 8572 D 8572 D 8573 A 8573 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 V Fraktion DIE LINKE: Einheitliche Rege- lung der Altersversorgung für Angehö- rige der technischen Intelligenz der DDR (Drucksache 17/3887) . . . . . . . . . . . . . . . . r) Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Wertneutralität im Rentenrecht auch für Personen mit bestimmten Funktionen in der DDR (Drucksache 17/3888) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sonja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der FDP eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (Drucksachen 17/3403, 17/4062) . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Z A N m h i Z A F r h i Z A s n z h i Z A M g z z p m h 8573 A 8573 B 8573 C 8574 C 8575 A 8576 B 8577 C 8578 A 8578 B 8579 B 8580 C 8582 A 8583 B 8584 A 8585 A 8585 C 8586 A 8588 A 8589 C 8590 C 8591 C 8592 A 8593 A 8593 C 8593 D usatztagesordnungspunkt 7: ntrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN: Irland unterstützen und Steuerhar- onisierung vorantreiben ier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deut- schem Bundestag in Angelegenhei- ten der Europäischen Union (Drucksache 17/4065) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 8: ntrag der Fraktionen der CDU/CSU und der DP: Irland unterstützen – Euro stabilisie- en ier Stellungnahme des Deutschen Bun- destages gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Geset- zes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksache 17/4082) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 9: ntrag der Fraktion der SPD: Irland unter- tützen und gerechten, wirksamen Mecha- ismus zur Bewältigung von Staatsfinan- ierungskrisen schaffen ier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages nach Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deut- schem Bundestag in Angelegenhei- ten der Europäischen Union (Drucksache 17/4014) . . . . . . . . . . . . . n Verbindung mit usatztagesordnungspunkt 10: ntrag der Abgeordneten Alexander Ulrich, ichael Schlecht, Jan van Aken, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion DIE LINKE: um Antrag der Republik Irland auf finan- ielle Unterstützung im Rahmen des Euro- äischen Finanzstabilisierungsmechanis- us (EuB-BReg 126/2010) ier: Stellungnahme des Deutschen Bun- destages nach Artikel 23 Absatz 2 8595 C 8595 D 8595 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 Ab- satz 1 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Ange- legenheiten der Europäischen Union Profiteure der Krise zur Kasse bit- ten – Keine weitere Verstaatlichung fauler Bankkredite bei Finanzhilfen für Irland (Drucksache 17/4029) . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Nord (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: a) Antrag der Fraktion der SPD: Vor Can- cún – Mit Glaubwürdigkeit zu einem globalen Klimaschutzabkommen (Drucksache 17/3998) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Marie-Luise Dött, Peter Altmaier, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abge- ordneten Michael Kauch, Horst Meierhofer, Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeord- neter und und der Fraktion der FDP: Die UN-Klimakonferenz in Cancún – Fort- schritte für den Klimaschutz erreichen (Drucksache 17/4010) . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Internationaler Klimaschutz vor Cancún – Mit unter- schiedlichen Geschwindigkeiten zum Ziel (Drucksache 17/4016) . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . T – – B U R J K C K I H N E T – 8595 D 8596 A 8597 A 8598 C 8600 A 8601 C 8602 C 8603 D, 8604 A 8606 C, 8608 B 8604 A 8604 B 8604 D 8604 C 8611 A 8612 C 8613 C 8614 D 8615 D agesordnungspunkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Betei- ligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Ver- einten Nationen von 1982 und der Reso- lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/ GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008, dem Be- schluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem erwarteten Be- schluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2010 (Drucksachen 17/3691, 17/4048) . . . . . . . Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/4055) . . . . . . . . . . . . . . . urkhardt Müller-Sönksen (FDP) . . . . . . . . . llrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . oderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngo Gädechens (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Be- teiligung bewaffneter deutscher Streit- kräfte an der EU-geführten Operation 8616 C 8617 A 8617 A 8618 B 8619 D 8620 D 8621 C 8623 A 8623 B 8623 D 8624 C 8625 C 8629 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 VII „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisie- rung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Im- plementierung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung so- wie an dem NATO-Hauptquartier Sara- jevo und seinen Aufgaben, auf Grund- lage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1575 (2004) und Folgeresolutionen (Drucksachen 17/3692, 17/4049) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/4056) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Peter Beyer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Hahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: – Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streit- kräfte bei der Unterstützung der ge- meinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Verein- ten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolu- tionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Drucksachen 17/3690, 17/4050) . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/4057) . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Götzer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Joachim Spatz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . O J R J N E T Z t G c I ( T A d r ( C P D D K M T a b 8625 C 8625 D 8626 A 8627 A 8628 B 8632 A 8633 A 8633 D 8635 A 8636 D 8635 A 8635 B 8635 C 8639 A 8640 B 8641 C 8642 B 8643 B mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Hardt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . amentliche Abstimmung . . . . . . . . . . . . . . . rgebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: weite und dritte Beratung des von der Frak- ion der SPD eingebrachten Entwurfs eines esetzes zur Verbesserung des Verbrau- herschutzes bei Vertragsabschlüssen im nternet Drucksachen 17/2409, 17/3588) . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Fraktion DIE LINKE: Den Frie- en befördern – Politische Gefangene in Is- ael freilassen Drucksache 17/3545) . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 17: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Übertragung ehebezogener Re- gelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften (Drucksache 17/3972) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Volker Beck (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Birgitt Bender, weiteren Abgeordne- ten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetra- genen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weite- ren Gesetzen (Drucksache 17/906) . . . . . . . . . . . . . . . . 8643 B 8643 C 8644 B 8645 A 8645 C 8646 A 8648 D 8646 A 8646 B 8646 C 8647 A 8651 A 8652 B 8653 C 8654 D 8656 B 8656 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 Tagesordnungspunkt 18: a) Antrag der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn), Birgitt Bender, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz von Patientinnen und Patienten bei der genetischen Forschung in einem Bio- banken-Gesetz sicherstellen (Drucksache 17/3790) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans- Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Biobanken als In- strument von Wissenschaft und For- schung ausbauen, Biobanken-Gesetz prüfen und Missbrauch genetischer Da- ten und Proben wirksam verhindern (Drucksache 17/3868) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung von Ver- brauchsteuergesetzen (Drucksachen 17/3025, 17/4052) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: Zweite und dritte Beratung des vom Bundes- rat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswe- sens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bun- desnotarkammer (Drucksachen 17/2583, 17/4063) . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- wärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Evaluierung der deutschen Betei- ligung an ISAF und des deutschen und internationalen Engagements für den Wie- deraufbau Afghanistans seit 2001 (Drucksachen 17/1964, 17/4051) . . . . . . . . . . Roderich Kiesewetter (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . D W D T Z d s R ( P M F D D T A H o A F d A W ( T D K D O T Z v w p m B z u z v ( M L D 8656 C 8656 D 8656 D 8657 B 8657 B 8659 A 8660 C 8661 B 8662 A 8663 A 8663 A 8663 D 8664 D r. Bijan Djir-Sarai (FDP) . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: weite und dritte Beratung des von der Bun- esregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge- etzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld- ichtlinie Drucksachen 17/3023, 17/4047) . . . . . . . . . . eter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . artin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 23: ntrag der Abgeordneten Dirk Becker, Rolf empelmann, Garrelt Duin, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der SPD sowie der bgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef ell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und er Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: m Ausbau der hocheffizienten Kraft- ärme-Kopplung festhalten Drucksache 17/3999) . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 24: weite Beratung und Schlussabstimmung des on der Bundesregierung eingebrachten Ent- urfs eines Gesetzes zu dem Änderungs- rotokoll vom 25. Mai 2010 zum Abkom- en vom 17. Oktober 1962 zwischen der undesrepublik Deutschland und Irland ur Vermeidung der Doppelbesteuerung nd zur Verhinderung der Steuerverkür- ung bei den Steuern vom Einkommen und om Vermögen sowie der Gewerbesteuer Drucksachen 17/3358, 17/4061) . . . . . . . . . . anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . r. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . 8666 B 8667 B 8668 B 8668 D 8668 D 8669 D 8671 A 8671 B 8672 A 8672 D 8673 A 8674 C 8675 C 8676 B 8676 D 8677 A 8678 A 8678 C 8680 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 IX Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auch Ver- letztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende stellen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Auch Ver- letztenrenten von NVA-Angehörigen der DDR anrechnungsfrei auf die Al- tersrente stellen (Drucksachen 17/2326, 17/3217, 17/3734) . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Zweite und dritte Beratung des von der Bun- desregierung eingebrachten Entwurfs eines Ge- setzes zur Umsetzung der Dienstleistungs- richtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksachen 17/3356, 17/4064) . . . . . . . . . . Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 27: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – – ( P E D K U T A J A K k t ( K D D N T T A C g D s m ( U J U J D 8681 B 8682 A 8682 D 8683 A 8683 C 8684 C 8685 A 8685 D 8686 B 8687 B 8687 C 8688 D 8689 D 8690 C 8691 B zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Lebensmittel-Smi- ley nach dänischem Vorbild bundes- weit einführen zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Höfken, Nicole Maisch, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Smiley- Kennzeichnungssystem bundesweit ver- bindlich einführen Drucksachen 17/3434, 17/3220, 17/3994) . . . . eter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . arin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Niema Movassat, an van Aken, Christine Buchholz, weiterer bgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: eine großflächige Landnahme und Spe- ulationen mit Land oder Agrarproduk- ion in den Ländern des Südens Drucksache 17/3541) . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Riegert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Christiane Ratjen-Damerau (FDP) . . . . . iema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 29: ntrag der Abgeordneten Dorothea Steiner, ornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer Ab- eordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN: Blockade beim Boden- chutz aufgeben – EU-Bodenschutzrah- enrichtlinien voranbringen Drucksache 17/3855) . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . te Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . udith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . 8692 A 8692 B 8693 B 8694 B 8695 B 8696 A 8697 A 8697 B 8698 A 8699 B 8700 D 8701 D 8702 C 8702 D 8704 A 8704 C 8705 B 8705 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) über die Be- schlussempfehlung zur Sammelübersicht 177 zu Petitionen (Tagesordnungspunkt 37 h) . . . Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Agnes Malczak und Omid Nouripour (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Antrag: Menschenrechtslage im Iran verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a) . . . . . . Anlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Niema Movassat, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke und Harald Koch (alle DIE LINKE) zur Abstim- mung über den Antrag: Menschenrechtslage im Iran verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a) Anlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Funk und Klaus-Peter Willsch (beide CDU/CSU) zum Antrag: Irland unter- stützen – Euro stabilisieren hier: Stellungnahme des Deutschen Bundes- tages gemäß Artikel 23 des Grundge- setzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag in An- gelegenheiten der Europäischen Union (Zusatztagesordnungspunkt 8) . . . . . . Anlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Winfried Hermann, Monika Lazar und Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie v S t ( 2 2 1 n r m d v d z d 3 d 1 A E d U D B m z S A d r n ( 2 2 1 n d G te 2 R z d 3 d 1 A Z E V i M M M E 8706 D 8707 D 8709 A 8709 D 8710 B 8710 D 8711 C or der Küste Somalias auf Grundlage des eerechtsübereinkommens der Vereinten Na- ionen von 1982 und der Resolutionen 1814 2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom . Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 897 (2009) vom 30. November 2009 und achfolgender Resolutionen des Sicherheits- ates der Vereinten Nationen in Verbindung it der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP es Rates der Europäischen Union vom 10. No- ember 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP es Rates der Europäischen Union vom 8. De- ember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP es Rates der Europäischen Union vom 0. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss es Rates der Europäischen Union vom 3. Dezember 2010 (Tagesordnungspunkt 11) nlage 7 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten er Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Dörner, we Kekeritz, Beate Müller-Gemmeke, orothea Steiner und Dr. Harald Terpe (alle ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- ung über die Beschlussempfehlung: Fortset- ung der Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an der EU-geführten Operation talanta zur Bekämpfung der Piraterie vor er Küste Somalias auf Grundlage des See- echtsübereinkommens der Vereinten Natio- en von 1982 und der Resolutionen 1814 2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom . Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 897 (2009) vom 30. November 2009 und achfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates er Vereinten Nationen in Verbindung mit der emeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Ra- s der Europäischen Union vom 10. November 008, dem Beschluss 2009/907/GASP des ates der Europäischen Union vom 8. De- ember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP es Rates der Europäischen Union vom 0. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss es Rates der Europäischen Union vom 3. Dezember 2010 (Tagesordnungspunkt 11) nlage 8 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung des ntwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des erbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen m Internet (Tagesordnungspunkt 14) arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . echthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . arianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . lvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8712 C 8714 B 8715 D 8716 D 8717 C 8718 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 XI Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Zu Protokoll gegebenen Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentli- chen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaf- ten – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) – Schutz von Patientinnen und Patienten bei der genetischen Forschung in einem Bio- banken-Gesetz sicherstellen – Biobanken als Instrument von Wissen- schaft und Forschung ausbauen, Bioban- ken-Gesetz prüfen und Missbrauch geneti- scher Daten und Proben wirksam verhindern (Tagesordnungspunkt 18 a und b) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8718 D 8719 C 8720 B 8720 D 8721 C 8726 C 8728 A 8729 B 8730 A 8731 A 8731 D Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: A Z d d o P I D R L 0000 A8722 B 0000 A8723 C 8724 A 8724 C 8725 A 8725 D nlage 11 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Än- erung von Verbrauchsteuergesetzen (Tages- rdnungspunkt 19) atricia Lips (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . r. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . ichard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . isa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 8732 D 8734 A 8735 A 8735 D 8736 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8499 (A) ) )(B) 78. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    negativ auf Klima, Artenvielfalt und den Wasserhaushalt schen Union eingeführt wird; und wir verlangen, dass des Bodenschutzrecht. Da kann ich nur sagen: Wer im- mer noch in Grenzen von Nationalstaaten Umweltpolitik betreibt, scheint die letzten Jahre geschlafen zu haben. e z ine EU-Bodenschutzrahmenrichtlinie dafür einzuset- en, dass der deutsche Standard im Bodenschutzrecht Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8709 (A) ) )(B) eingesetzt werden muss“.Pols, Eckhard CDU/CSU 02.12.2010 ten Menschen im Rahmen des Persönlichen Budgets gerecht zu werden. … In der Regel kommt es“ – so heißt es in der Beschlussempfehlung – „für die Betroffenen nicht so weit, dass das gesamte die jeweilige Einkom- mensgrenze überschreitende Einkommen als Eigenanteil Nietan, Dietmar SPD 02.12.2010 Petermann, Jens DIE LINKE 02.12.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigt * A s s D P S g z D p m g s „ c t Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 02.12.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 02.12.2010 Bellmann, Veronika CDU/CSU 02.12.2010 Bülow, Marco SPD 02.12.2010 Burchardt, Ulla SPD 02.12.2010 Crone, Petra SPD 02.12.2010 Dyckmans, Mechthild FDP 02.12.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 02.12.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 02.12.2010 Fritz, Erich G. CDU/CSU 02.12.2010* Glos, Michael CDU/CSU 02.12.2010* Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2010 Gruß, Miriam FDP 02.12.2010 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 02.12.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 02.12.2010* Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2010 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2010 Kunert, Katrin DIE LINKE 02.12.2010 Lötzer, Ulla DIE LINKE 02.12.2010 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2010 Möller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2010 D D D S S S W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union nlage 2 Erklärung nach § 31 GO des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) über die Beschlussempfehlung zur Sammel- übersicht 177 zu Petitionen (Tagesordnungs- punkt 37 h) Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): Ich lehne die Be- chlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Aus- chuss) – Sammelübersicht 177 zu Petitionen – auf rucksache 17/3924 ab, weil damit dem Anliegen der etition 3-17-11-2171-006312 aus Oelsnitz unter dem tichwort „Hilfe für Behinderte“ nicht Rechnung getra- en wird. In dieser Petition fordern der Petent sowie 424 Mit- eichnende und 20 Personen, die die Petition mit einem iskussionsbeitrag unterstützten, die Umwandlung des ersönlichen Budgets von einer einkommens- und ver- ögensabhängigen in eine einkommens- und vermö- ensunabhängige Leistung. Der Petitionsausschuss kam mehrheitlich zur Ein- chätzung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er die bestehenden Regelungen als geeignet und ausrei- hend an(sieht), der Vielfalt der gesundheitlichen Beein- rächtigungen und der Lebenssituationen von behinder- r. Ramsauer, Peter CDU/CSU 02.12.2010 r. Ratjen-Damerau, Christiane FDP 02.12.2010 r. Röttgen, Norbert CDU/CSU 02.12.2010 cholz, Olaf SPD 02.12.2010 chreiner, Ottmar SPD 02.12.2010 trothmann, Lena CDU/CSU 02.12.2010 agenknecht, Sahra DIE LINKE 02.12.2010 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8710 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Diese Einschätzung teile ich nicht. Seit Jahren wird genau dieser Punkt von Betroffenen immer wieder als ei- ner der Hauptmängel bei der Teilhabesicherung benannt. Behindertenverbände fordern seit langem die Abschaf- fung der Einkommens- und Vermögensprüfung für Teil- habeleistungen. Deshalb werden die Fraktion Die Linke und ich gegen diese Beschlussempfehlung stimmen. Dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP keinen Grund sehen, das Anliegen zu unterstützen, verwundert sicher niemanden. Dass aber auch die Fraktion der SPD das Anliegen der Petition ablehnt, verwundert schon. Auf Veranstaltungen höre ich andere Verlautbarungen. Aber man erinnert sich: Die SPD hatte – gemeinsam mit Bündnis 90/Die Grünen – großen Anteil an den beste- henden – und hier kritisierten – Rechtsgrundlagen für das Persönliche Budget. Warum sollte die Petition an die Bundesregierung als Material und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis ge- geben werden, wie die Linke es forderte? Das Persönliche Budget wurde am 1. Juli 2001 mit dem SGB IX eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf diese Leistungsform ein Rechtsanspruch. Trotz langer Erprobung, viel Werbung, Beratungshot- lines und begleitender Forschung ist das Persönliche Bud- get bis heute kein Erfolgsmodell. Warum dies so ist, gibt die Bundesregierung vor, nicht zu wissen. Dies wird unter anderem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Lin- ken „Umsetzung der Leistungsform Persönliches Bud- get“, Drucksache 17/406 vom 6. Januar 2010, deutlich. Hängt es vielleicht damit zusammen, dass das Persön- liche Budget wie auch andere Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die sie als Nachteilsausgleich benö- tigen, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, eben nicht – wie in der Begründung behauptet – bedarfs- gerecht und einkommens- und vermögensunabhängig zur Verfügung gestellt wird? Meine Erfahrungen aus ei- ner Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen sprechen dafür. Wer die UN-Behindertenrechtskonvention ernst neh- men will – dazu haben sich der Bundestag und die Bun- desregierung mit der Ratifizierung der Konvention ver- pflichtet –, sollte also unbedingt diese Petition und weitere Meinungsäußerungen von Betroffenen zur Wir- kung des Persönlichen Budgets zur Kenntnis nehmen und sie bei der Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen für eine bedarfsgerechte sowie einkommens- und vermö- gensunabhängige Teilhabesicherung – auch durch die Gewährung von Persönlichen Budgets als einer mögli- chen Leistungsform – berücksichtigen. Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Tom Koenigs, Volker Beck (Köln), Agnes Malczak und Omid Nouripour (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstim- mung über den Antrag: Menschenrechtslage im Iran verbessern (Tagesordnungspunkt 7 a) A t u r z F g t d B s p s r u u i B l s r D S N 2 i U t p d 1 V v r s A t e v n f S A (C (D Für die Oppositionellen im Iran läuft die Zeit ab. nwälte, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivis- en, Journalistinnen und Journalisten und Bloggerinnen nd Blogger sind von willkürlicher Verhaftung, Folte- ung und Vergewaltigung bedroht. Faire Gerichtspro- esse können sie nicht erwarten. Auch ihre Familien und reunde sind bedroht. Viele sehen sich daher zur Flucht ezwungen. Diese Flüchtlinge haben sich unter schwers- en Entbehrungen für eine friedliche, freiheitliche und emokratische Entwicklung des Iran eingesetzt. Die undesregierung hat zu Recht mehrfach bekundet, dass ie diese Bemühungen unterstützt. Es ist daher ihre Ver- flichtung, unbürokratisch, großzügig und schnell irani- che Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Die Bundesregierung hat mit der Aufnahme von ge- ade einmal 50 Flüchtlingen ihre eigenen hehren Worte ntergraben. Das Zögern und Hinhalten gefährdet Leib nd Leben von Menschen und nimmt der Kritik an der ranischen Regierung ihre Substanz. Es ist klar und dringend geboten, mehr als die vom undesinnenminister bereits angekündigten 50 Flücht- inge aus dem Iran aufzunehmen. Die Bundesregierung ollte sich hier an anderen westlichen Staaten orientie- en, die weitreichendere Maßnahmen ergriffen haben. ie USA (1 169), Kanada (255), Australien (89), chweden (45), Großbritannien (5), Finnland (5), die iederlande (4) und Frankreich (3) haben allein im Jahr 009 bereits 1 575 iranische Flüchtlinge aus der Türkei m Rahmen eines Resettlement-Programms mit dem NHCR aufgenommen. Wir stimmen dem Antrag der SPD und unserer Frak- ion zu, betonen aber, dass die Zeit für langwierige Prüf- rozesse abgelaufen ist. Der Antrag der Grünen-Bun- estagsfraktion vom 7. Juli dieses Jahres – Drucksache 7/2439 – legt die Gründe dafür ausführlich dar: Die erhältnisse im Iran und in der Türkei sind bekannt und ielfach bezeugt. Jetzt ist der Zeitpunkt für die Bundes- egierung gekommen, ihren Worten Taten folgen zu las- en. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Niema Movassat, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Heidrun Dittrich, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke und Harald Koch (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über den Antrag: Menschen- rechtslage im Iran verbessern (Tagesordnungs- punkt 7 a) Neben dem kritikwürdigen Vorgehen der Opposi- ionsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die erst inen gemeinsamen Antrag mit der Fraktion Die Linke orbereitet, und dann den Regierungsantrag mitgezeich- et haben, lehnen wir den oben genannten Antrag aus olgenden Gründen ab: Die Linke hat sich bereits in den Beratungen mit der PD und dem Bündnis 90/Die Grünen für den Fall schtiani eingesetzt und die Verurteilung der Todes- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8711 (A) ) )(B) strafe weltweit gefordert. Wir wollen ein starkes Zeichen setzen, um das Leben von Sakine Aschtiani zu schützen. Diese wichtigen zwei Forderungen werden in dem An- trag der vier Fraktionen konterkariert. Der Fall Aschtiani kommt nur als eine kleine Randbemerkung vor. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe bleibt gänzlich unerwähnt. Das zeigt, dass es CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen nicht ernsthaft um das Leben von Frau Aschtiani geht. Der Antrag „Menschenrechtslage im Iran verbessern“ steht im Kontext der geopolitischen Eskalationsstrategie gegen den Iran. Der Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen missbraucht den Fall der zum Tode verurteilten Iranerin Aschtiani zu einer will- kürlichen und in Teilen auch unseriösen Ansammlung von Vorwürfen gegen den Iran insgesamt. Unseriös ist dabei vor allem der wiederholte Bezug auf den Präsiden- ten Ahmadinedschad als Hauptverantwortlichen für die Menschenrechtsverletzungen. Diese gab es schon vor der jetzigen Regierung, auch ohne Ahmadinedschad. Die Kontinuität der Menschenrechtslage wird somit auf- grund geopolitischer Interessen bewusst ausgeblendet. Wir lehnen den Antrag ab, weil er sich für Sanktionen ausspricht und dabei lediglich fordert, dass diese „in ers- ter Linie das Regime und nicht die Bevölkerung des Landes treffen“ sollen. Dass dies strukturell und prak- tisch unmöglich ist, ist spätestens seit den Sanktionen gegen den Irak bekannt, womit diese Forderung die geo- strategische Motivation hinter diesem „Menschenrechts- antrag“ weiter entlarvt. Wir lehnen Forderungen nach Sanktionen im Falle des Iran grundsätzlich ab. Ohnehin geht es beispiels- weise bei den EU-Sanktionen nicht um die Durchset- zung von Menschenrechten, sondern erklärtermaßen ein- zig und allein darum, Druck im Zusammenhang mit dem – zivilen – Atomprogramm auszuüben. Iran hat aller- dings nicht gegen den Atomwaffensperrvertrag versto- ßen, weshalb es auch in dieser Hinsicht keine Grundlage für Sanktionen gibt. Anstatt sich seriös für das Leben der Iranerin Aschtiani einzusetzen, werden Menschenrechte wieder einmal als Einfallstor genutzt, um andere politische Ziele durchzu- setzen. Dies untergräbt die Glaubwürdigkeit jeder Men- schenrechtspolitik. Dieser Antrag leistet damit vor dem Hintergrund der konkreten Kriegsdrohungen gegenüber Iran – wie sie erst jüngst durch Veröffentlichungen auf Wikileaks bestätigt wurden – einer Zuspitzung der ange- spannten Situation Vorschub und ist deshalb gefährlich. Der Antrag erinnert an Vorgänge und Kriegslegitima- tionsversuche, wie wir sie im Vorfeld des völkerrechts- widrigen Feldzugs gegen den Irak erlebt haben. Wir sind gegen einen neuen Krieg im Nahen und Mittleren Osten, der katastrophale und unkalkulierbare Konsequenzen für die Gesamtregion hätte, und wenden uns gegen jedwede ideologische Kriegsvorbereitung. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen „Menschenrechte im Iran verbessern“ – Drucksache 17/4011 – ab. A F u g l Z B d i u b g S M a w K s g l k Z f r E r d d r s u d g s t b d g d d (C (D nlage 5 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Alexander Funk und Klaus- Peter Willsch (beide CDU/CSU) zum Antrag: Irland unterstützen – Euro stabilisieren hier: Stellungnahme des Deutschen Bundesta- ges gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes i. V. m. § 9 des Gesetzes über die Zusam- menarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Zusatztagesord- nungspunkt 8) Hiermit teilen wir mit, dass wir uns dem Antrag der raktionen der CDU/CSU und FDP „Irland unterstützen nd den Euro stabilisieren“ nicht anschließen werden. Unsere Entscheidung ist eine logische Folge unserer rundsätzlichen Ablehnung gegenüber der „Griechen- andhilfe“ und dem „Rettungsschirm für die Euro- one“. Bereits im Mai dieses Jahres haben wir unsere edenken gegenüber diesen Maßnahmen ausführlich argelegt“. An dieser Haltung hat sich nichts geändert – m Gegenteil: Die Entwicklungen an den Finanzmärkten nd Stellungnahmen renommierter Finanzexperten ha- en uns darin bestärkt. So verweisen wir beispielsweise auf die Sonderaus- abe „Ein Krisenmechanismus für die Eurozone“ des ifo chnelldienst vom Institut für Wirtschaftsforschung ünchen, erschienen am 23. November 2010, in dem nhand von Daten und Fakten überzeugend dargelegt ird, dass die gegenwärtigen Turbulenzen nicht eine rise des Euro indizieren, sondern Konsequenzen mas- iver wirtschafts- und fiskalpolitischer Fehlentwicklun- en der entsprechenden Länder sind. Das Ausspreizen der Zinsen, das für viele als bedroh- iche Krise erscheint, und in der Tat zur Belastung der reditfinanzierten Staatsausgaben wird, war zu keinem eitpunkt auch nur annähernd so groß wie vor der Ein- ührung des Euro, vgl. ifo Schnelldienst, Seite 3. Wäh- end indes die Länder in der Zeit vor Einführung des uro die Chance hatten, durch Abwertung ihrer Wäh- ung ihre Wettbewerbsfähigkeit und damit das Vertrauen er Märkte wiederherzustellen, sind sie nun gezwungen, urch Preis- und Lohnkürzungen und eine Konsolidie- ung des öffentlichen Budgets real abzuwerten. Dieser chmerzliche Weg ist aus unserer Sicht unausweichlich nd kann nicht über das ungerechtfertigte Verschenken er Bonität Deutschlands und des Vertrauens, das wir enießen, abgewendet werden. Im Gegenteil: Der mas- ive Kapitaltransfer generiert – entgegen seinen Absich- en – eine weitere Verschlechterung der Außenhandels- ilanzen der betroffenen Länder und befeuert zusätzlich en ökonomischen Abwärtstrend, den zu stoppen er vor- ibt. Ging es bei der „Griechenlandhilfe“ noch angeblich arum, die Liquidität eines Landes sicherzustellen, trifft iese Begründung auf Irland schon nicht mehr zu. Irland 8712 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) muss sich nicht in den nächsten sechs Monaten am Kapi- talmarkt bedienen. Sollten die Maßnahmen dazu dienen, die Märkte „zu beruhigen“, kann man in den letzten Tagen, aber auch schon nach der „Griechenlandhilfe“ erkennen, dass die- ser Versuch gescheitert ist, ja scheitern musste. Einer kurzfristigen Beruhigung der Märkte nach dem Be- schluss zum Euro-Rettungsschirm folgte die Erkenntnis, dass zehnjährige Anleihen nicht geschützt sind, und die Spreads stiegen verständlicherweise wieder an. In der Fehlentwicklung konsequent werden bereits Stimmen laut, die eine dauerhafte Verstetigung des Rettungsschir- mes fordern. Den Maßnahmen liegt insgesamt ein ver- zerrtes Bild marktwirtschaftlicher Dynamik und Psycho- logie zugrunde: Wir erliegen der Illusion, über bereits jetzt unüberschaubare Garantiesummen nachvollzieh- bare und der ökonomischen Realität angemessene Be- wertungsmaßstäbe – CDS-Anstieg, Zinsspreads – aus- blenden zu können. Den Preis dieser Bemühungen wird der deutsche Steuerzahler mittelfristig und mindestens indirekt über steigende Zinslasten zu tragen haben. Weiterhin wird oftmals von den Befürwortern der „Euro-Rettung“ argumentiert, man müsse das europäi- sche Bankenwesen retten. Sollte dies ein ernsthaftes Ar- gument sein, lehne ich es strikt ab, da dies ebenfalls Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft außer Kraft setzt. Dies würde bedeuten, dass Finanzakteure Ge- winne mitnehmen dürfen – die Verluste aber muss der Steuerzahler tragen. So ist es zwar richtig, dass die Kurse vieler (süd-)europäischer Anleihen gefallen sind; dem stehen aber Kursgewinne anderer, beispielsweise deut- scher Anleihen, gegenüber. Sollte eine Bank wirklich in eine finanzielle Schieflage aufgrund von Abschreibungen ihrer Staatspapiere kommen, halten wir eine direkte Ret- tung für Banken im Notfall für sinnvoller. Dann könnte nach einer Verstaatlichung, Konsolidierung und einem späteren Verkauf der Bank dem Steuerzahler zumindest die Chance auf eine Gewinnbeteiligung ermöglicht wer- den. Viel wichtiger ist jedoch, dass es unserem Grundver- ständnis widerspricht, dass der Staat die Risiken von Finanzakteuren übernimmt und diese ihre Gewinne ein- streichen können. Nun zielt der konkrete Antrag auf eine Stabilisierung des Euro ab. Die entsprechende Debatte ist weiterhin ge- prägt vom Nichtvorliegen konkreter Daten und Fakten seitens der Bundesregierung: Bemessen sich Stabilitäts- kriterien an der Inflationsrate des Euro, bezüglich des Wechselkurses zum US-Dollar oder an möglichst mini- malen Kursschwankungen? Auch diesbezüglich monie- ren wir die für uns persönlich unklare wirtschaftliche Folgenabschätzung, die mit sinkenden bzw. steigenden Euro-Kursen verbunden ist. Diese Fragen und Überlegungen führen uns zu dem Schluss, dass es sich bei Fortführung der tadelnswerten Strategie nicht um eine unabweisliche Bewältigung einer Krise der Gemeinschaftswährung handelt, sondern da- rum, betroffene Finanzakteure von den desaströsen Fol- gen einer weiteren Kreditüberversorgung zu entlasten und unseren Partnern in der Euro-Zone – am Markt nicht gerechtfertigte – niedrige Zinssätze zu garantieren. f e ü A s w A B O v l O l I „ k P d b b w d A d (C (D Diesen Weg halten wir aus haushaltspolitischer Sicht ür Deutschland für höchst gefährlich und mit unseren uropapolitischen und marktwirtschaftlichen Grund- berzeugungen unvereinbar. Wir marschieren sehenden uges in eine Transferunion, die man aus europapoliti- chen Gründen befürworten mag, die wir persönlich aber eiterhin strikt ablehnen. nlage 6 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Winfried Hermann, Monika Lazar und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der Be- teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Be- kämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 und der Reso- lutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Ok- tober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nach- folgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Ge- meinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss des Rates der Euro- päischen Union vom 13. Dezember 2010 (Tages- ordnungspunkt 11) Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der peration Atalanta lehne ich ab. Erstens. Das Einsatzgebiet der Bundeswehr ist in dem orgelegten Antrag nicht ausreichend bestimmt festge- egt. Es bleibt offen, in welchen Teilen des Indischen zeans die deutschen Streitkräfte eingesetzt werden sol- en. Der Indische Ozean ist groß. Er reicht von Afrika bis ndien und Australien. In der Begründung des Antrags wird ausgeführt, dass infolge der internationalen Maßnahmen zur Pirateriebe- ämpfung vor der somalischen Küste die somalischen iraten ihre Aktivitäten bis zu 1 300 Seemeilen weit in en Indischen Ozean ausgedehnt haben.“ In den Aufga- en für die Bundeswehr wird die „Überwachung der Ge- iete vor der Küste Somalias“ genannt, ohne Festlegung, ie weit die Gebiete vor der Küste reichen sollen – Nr. 3 c es Antrags. Das Einsatzgebiet der Operation Atlanta umfasst laut ntrag „zur See die Meeresgebiete innerhalb der Region es Indischen Ozeans vor der Küste Somalias und be- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8713 (A) ) )(B) nachbarter Länder. Innerhalb dieses Einsatzgebietes wird auf Vorschlag des Oberkommandeurs ein zur Erfül- lung seines Auftrages zweckmäßiges Operationsgebiet durch den Rat der EU bzw. dessen Gremium festgelegt.“ Ob zu dem Einsatzgebiet der Bundeswehr beispielweise die Meeresgebiete um die Seychellen oder vor der indi- schen Küste gehören, bleibt ungewiss. Zweitens. Die Bundesregierung kümmert sich nicht um die Ursachen der Piraterie vor der Küste Somalias. Fischer, denen von schwimmenden Fischfabriken im Meer vor Somalia die Existenzgrundlage geraubt wurde, wurden zu Piraten. Darüber ist die frühere Bundesregie- rung informiert gewesen und ausgegangen, als sie über den Beginn der Beteiligung der Bundesmarine an der Operation Atlanta entschieden hat. Das Auswärtige Amt hatte mir „einen erkennbaren Zusammenhang zwischen Piraterie und illegaler Fischerei bestätigt“. Von 2006 bis 2009 waren – nach der Antwort der Bun- desregierung auf die parlamentarische Anfrage 17/1287 – im Indischen Ozean ein italienisches Ringwaden-Fischerei- fahrzeug sowie, in einzelnen Jahren in unterschiedlicher Zahl, auch französische und spanische Fischereischiffe aktiv. Sie waren daran beteiligt, Fischgründe vor Soma- lia, die zu den ertragreichsten der Welt gehört hatten, weitgehend leerzufischen. Eine 2009 veröffentlichte Studie der singapurischen Rajaratnam School of International Studies besagt, dass vor der Küste Somalias jedes Jahr Fisch für 90 bis 300 Millionen Dollar illegal gefangen wird. Insgesamt sind laut Angaben der UNO-Ernäh- rungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO 700 Schiffe aus aller Welt beteiligt, die in mehreren Fällen einheimi- sche Fischer mit Hochdruckschläuchen, kochendem Wasser und sogar Schusswaffen abgedrängt haben. Inzwischen wird die Entführung von Handelsschiffen und deren Besatzungen mit anschließender Erpressung von zweistelligen Millionendollarbeträgen von den Ree- dereien von international vernetzten Syndikaten organi- siert. Die Piraterie ist zu einem Wirtschaftszweig gewor- den, durch den den Hintermännern in Somalia und am Golf der überwiegende Teil der erpressten Summen zu- fließen. Auch wenn heute „Fischer nur in geringer Zahl, hauptsächlich aufgrund ihrer seemännischen Erfahrung, in Aktivitäten der Piraten involviert sind“, wäre es Auf- gabe der Bundesregierung, lokale und nationale Fische- reirechte durchzusetzen. Der Kampf gegen die Raubfi- scherei könnte den Piraten zudem die angegebene Legitimation für ihr verbrecherisches Handeln nehmen, weil sie sich nicht mehr als Kämpfer gegen internatio- nale Kriminalität in Form von Raubfischerei ausgeben können. Die Durchsetzung von Fischereirechten, die Regene- rierung der Fischbestände und die gezielte Unterstützung der früheren Fischer und ihrer Familien an der Küste So- malias durch Versorgungs- und Entwicklungshilfe wäre der bessere Beitrag zur Eindämmung der Piraterie. Die Herstellung staatlicher Strukturen und Verwal- tung könnte den rechtlosen Raum beseitigen, in dem die Piraterie blüht und sich immer weiter ausdehnt. a i z h f s u r I g o a b S K b s w k w ö i S h r W g S w v D d u d c f t b W S s e d w c (C (D Zu Unrecht setzt die internationale Gemeinschaft fast usschließlich auf die Übergangsregierung TFG. Diese st durch Machtmissbrauch und Korruption gekenn- eichnet. Sie wird von der Bevölkerung Somalias bis eute nicht als legitime Regierung akzeptiert. Ihre Ein- lusssphäre ist auf nur wenige Teile der Hauptstadt be- chränkt. Laut Antiterrorismuszentrum Gulf Research Centre nterhalten die Islamisten, welche die Übergangsregie- ung bedrohen, keine direkten Kontakte zu den Piraten. m Gegensatz zu Abdullahi Yusuf Ahmed, dem Über- angspräsidenten: Dieser schützt die Piraten gewollt der unfreiwillig, denn er gehört zum Clan der Darod, us dem viele der Piraten stammen. Und Abdullahi raucht dessen Milizionäre im Kampf gegen die Al- habaab-Islamisten. Stattdessen müssen Gespräche mit allen dazu bereiten räften des Landes geführt, lokale Autoritäten einge- unden und unterstützt sowie Hilfe und Entwicklungszu- ammenarbeit angeboten werden. Erfolgreiche Beispiele in Südostasien machen vor, ie eine effektive Antipirateriepolitik gestaltet werden ann. Durch konzertierte multilaterale Politiken, die so- ohl die Strafverfolgung koordinierten als auch die sozio- konomische Lage der Küstenbewohner und -bewohner- nnen verbesserten, konnten Indonesien, Malaysia und ingapur die Piraterie in der Straße von Malakka nach- altig reduzieren. Aber im Mandat von Atalanta und den übrigen Ope- ationen ist dies nicht enthalten. Drittens. Zum Schutz der Versorgungsschiffe des elternährungsprogramms WEP ist der Einsatz einer anzen Armada von Kriegsschiffen und von bis zu 1 400 oldaten der Bundeswehr nicht notwendig. Bisher urde lediglich ein Schiff des WEP im Jahr 2007, also or Beginn der Operation Atalanta, tatsächlich entführt. as UN-Welternährungsprogramm wird viel stärker urch andere Faktoren gefährdet, etwa durch Korruption nd Misswirtschaft. So soll nach dem Bericht der von er UNO eingesetzten Beobachtergruppe für den UN-Si- herheitsrat etwa die Hälfte der Nahrungsmittelhilfen in alsche Hände kommen, nämlich 30 Prozent bei den Ver- eilerorganisationen oder WEP-Angestellten, 10 Prozent ei Transportunternehmen sowie 10 Prozent bei Milizen. Schutz für diese WEP-Schiffe könnte in anderer eise gewährt werden, etwa indem die Reedereien mehr chutzvorkehrungen treffen und nach Möglichkeit be- onders gefährdete Bereiche meiden, solange keine Ver- inbarungen mit der Küstenbevölkerung getroffen wer- en konnten. Viertens. Die Operation Atalanta, an der die Bundes- ehr weiter beteiligt ist, soll wichtige Handelswege si- hern. Dies ist nicht Aufgabe der Bundeswehr. Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt die wichtigste Handelsroute zwischen Europa, der arabischen Halbinsel und Asien. Deutschland hat als Exportnation an siche- ren Handelswegen großes Interesse, zumal es 8714 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) gleichzeitig auf den Import von Rohstoffen ange- wiesen ist, die zu einem großen Teil auf dem See- weg ins Land gelangen. So steht es im Antrag der Bundesregierung. Darauf hat der Bundesverteidigungsminister jüngst öffentlich hingewiesen. Piraterie gab es schon immer und gibt es noch heute auf vielen Meeren, ohne dass dies bisher ein Grund für einen Einsatz der Bundeswehr war. Im Jahr 2009 waren es weltweit nach Auskunft der Bundesregierung 455 Pi- raterievorfälle. Davon entfielen 155 auf den Golf von Aden und 96 auf den Indischen Ozean. So war die Straße von Malakka viele Jahre kaum passierbar, ohne von Pi- raten bedroht zu werden. Aber deutsche Wirtschaftsinte- ressen waren wohl weniger betroffen. Der Schutz von Handelswegen und des Imports von Rohstoffen ist nicht Aufgabe der Bundeswehr. Handels- und Rohstoffkriege sind durch das Grundgesetz nicht ge- deckt. Fünftens. Der riesige Militäreinsatz von über 50 Kriegsschiffen ist kontraproduktiv. Durch den Einsatz der EU, NATO und von Schiffen vieler weiterer Natio- nen wurde die Piraterie nicht beseitigt oder auch nur ein- gedämmt. Die Piraten sind dem Druck ausgewichen. Die Zahl der Überfälle und Entführungen ist erheblich grö- ßer geworden. Derzeit befinden sich Hunderte von Men- schen in Geiselhaft. 29 Schiffe sind gekapert in der Hand der Piraten. Die Lösegeldsummen sind rapide gestiegen. Das Operationsgebiet ist unendlich weit ausgedehnt worden bis zu den Seychellen und nahe an die Küste In- diens. Ein Ende der Ausdehnung des Operationsgebiets ist nicht abzusehen. Immer mehr Meeresgebiete und Küstenregionen drohen in die Gewaltauseinandersetzun- gen einbezogen zu werden. Anlage 7 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Dörner, Uwe Kekeritz, Beate Müller-Gemmeke, Dorothea Steiner und Dr. Harald Terpe (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Soma- lias auf Grundlage des Seerechtsübereinkom- mens der Vereinten Nationen von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 (2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008, 1897 (2009) vom 30. November 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsra- tes der Vereinten Nationen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union vom 10. Novem- ber 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezem- ber 2009, dem Beschluss 2010/437/GASP des w A u H E g e t B w l d s d l w g e n n v f s D l l n n f u d r ß e g S S f N s V e G l z w g s n d Ü (C (D Rates der Europäischen Union vom 30. Juli 2010 und dem erwarteten Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2010 (Tagesordnungspunkt 11) Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundes- ehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die bgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen haben, nd fordert wie kaum eine andere das Gewissen und erz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dem ngagement der im Rahmen der Operation Atalanta ein- esetzten Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Famili- nangehörigen gilt unsere große Wertschätzung und zu- iefst empfundener Dank. Die Gründe für unsere Enthaltung zum Antrag der undesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung be- affneter deutscher Streitkräfte an der Operation Ata- anta möchten wir im Folgenden darlegen: Der Bürgerkrieg und der Staatszerfall in Somalia be- rohen die Sicherheit in der Region. Durch die Piraterie ind die Seewege am Horn von Afrika ernsthaft gefähr- et. Gemeinsames internationales Handeln ist erforder- ich. Es ist ein rechtsfreier Raum entstanden, in dem be- affnete Milizen operieren und Waffenschmuggel in roßem Ausmaß stattfindet. Die somalischen Gewässer ntziehen sich der staatlichen Kontrolle und sind zu ei- em Brennpunkt der internationalen organisierten Krimi- alität geworden. Das Fehlen einer Küstenwache wurde on ausländischen Fischereiflotten in großem Umfang ür illegalen Fischfang genutzt und begünstigte die mas- ive Verklappung von Giftmüll vor der Küste Somalias. urch die Überfischung der Gewässer wurde den soma- ischen Fischern die Lebensgrundlage entzogen. Hierin iegt auch eine von vielen Ursachen für die sich ausdeh- ende Piraterie am Horn von Afrika, die die internatio- alen Seewege und die Lieferung von Nahrungsmitteln ür die Not leidende somalische Bevölkerung bedroht. Die Operation Atalanta ist völkerrechtlich legitimiert nd setzt auf multilaterales Handeln. Doch die Ursachen es zerfallenden Staatswesens in Somalia und der Pirate- ie am Horn von Afrika lässt das vorgelegte Mandat au- er Acht. Der Schutz der internationalen Seewege ist ine kollektive Sicherheitsaufgabe und damit eine Auf- abe der Vereinten Nationen und der internationalen taatengemeinschaft. Die Hohe See steht nach dem UN- eerechtsabkommen von 1982 allen gleichermaßen zur riedlichen Nutzung zu. Mit dem Mandat der Vereinten ationen und der Gemeinsamen Aktion und den Be- chlüssen des Rates der Europäischen Union sind die ölker- und verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ine deutsche Beteiligung nach Art. 24 Abs. 2 des rundgesetzes erfüllt. Die multilaterale Operation Ata- anta hat zum Schutz humanitärer Hilfslieferungen und ur Vereitelung von seeräuberischen Handlungen, be- affneten Raubüberfällen und Geiselnahmen beigetra- en. Sie setzt jedoch lediglich am Symptom an. Mit einem olchen Ansatz lässt sich das Problem der Piraterie aber icht lösen. Neben Atalanta ist die internationale und eutsche Strategie einseitig auf die Unterstützung der bergangsregierung ausgerichtet, die aufgrund von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8715 (A) ) )(B) Machtmissbrauch und massiver Korruption von der so- malischen Bevölkerung nicht als legitime Regierung So- malias anerkannt wird. Die Ursachen des zerfallenden Staatswesens in Somalia und der Piraterie am Horn von Afrika werden nicht im erforderlichen Maß bekämpft. Die bisherigen Erfahrungen deuten darauf hin, dass sich die Probleme weiter verschärfen. Der Alltag der Men- schen ist von bitterer Armut, der Willkürherrschaft von Milizen, Flucht und Gewalt geprägt. Die Probleme in Somalia werden so nicht gelöst. Der Ausdehnung der Piraterie begegnet man lediglich mit ei- ner Ausdehnung des Operationsgebietes, das im Mandat nicht näher definiert ist und dessen Größe sich daher zu- nehmend der parlamentarischen Kontrolle zu entziehen droht. Die Anzahl der Piratenangriffe hat sich seit Beginn der Militäraktion kontinuierlich erhöht, die Lösegeld- summen werden immer höher. Während die Piraterie im Golf von Aden gesunken ist, stieg sie im Somalibecken und Indischen Ozean an. Der erweiterte Aktionsradius der Piraten führt zu einer ständigen Ausweitung des Mandatsgebietes von Atalanta. Die einseitige Konzen- tration auf die Symptombekämpfung birgt die Gefahr ei- ner zunehmenden Tendenz zu schnellen, aber nicht nachhaltigen militärischen Antworten. Die Unbestimmt- heit des Operationsgebietes stellt zudem ein ernsthaftes Problem für die Wahrung der parlamentarischen Kon- trolle von Einsätzen der Bundeswehr dar. Es bedarf einer kohärenten Gesamtstrategie, in deren Rahmen die EU-geführte Operation Atalanta eine not- wendige und sinnvolle Komponente sein kann. Im Vor- dergrund muss dabei die Eindämmung der Gewalt und Suche nach einer politischen Lösung stehen. Deutsch- land muss sich für einen nachhaltigen Friedensprozess einsetzen, der alle gesprächsbereiten Gruppierungen in Somalia mit einbindet und einen Staatsaufbau von unten her durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit als legi- tim anerkannten lokalen Autoritäten unterstützt. Wichtig ist dabei, dass alle Konfliktparteien, einschließlich der so- malischen Übergangsregierung, sowie die Friedensmis- sion der Afrikanischen Union für Somalia, AMISOM, die Mindeststandards des humanitären Völkerrechts und Menschenrechte achten. Zur Förderung des Friedens und Bekämpfung von Pi- raterie gehört auch eine konsequente Entwaffnung. Dies beinhaltet auch, dem anhaltenden Waffenschmuggel ent- schieden entgegenzuwirken und sich für eine strikte Ein- haltung des Waffenembargos unter Überwachung durch die Vereinten Nationen einzusetzen. Die Ausrüstungs- und Ausbildungsprogramme für bewaffnete Kräfte der somalischen Übergangsregierung tragen zur Steigerung des Gewaltniveaus in Somalia bei und sollten daher aus- gesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft und die Bundesrepublik müssen in Somalia den Fokus stärker auf Maßnahmen der Demilitarisierung, Demobilisie- rung und Reintegration von bewaffneten Kämpfern rich- ten. Für eine nachhaltige Ursachenbekämpfung ist zentral, durch Maßnahmen zur Armutsreduktion und die Eröff- nung von alternativen wirtschaftlichen Perspektiven der P d s g b u g b K x u K b g k e s s w s n i t t P s e s K h s t H m z g d d s A d s J i d t e I (C (D iraterie den Nährboden zu entziehen. Gezielte Ausbil- ungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für die somali- che Bevölkerung und eine Verstärkung der Versor- ungs- und Entwicklungshilfe sind hierbei unverzicht- are Bestandteile. Der illegale Fischfang europäischer nd asiatischer Fischtrawler und die illegale Müllentsor- ung in somalischen Gewässern müssen wirksam unter- unden werden. Piraterie ist eine Form transnationaler organisierter riminalität, das Kapern von Schiffen nur Teil komple- er Strukturen und Prozesse. Um diese zu zerschlagen nd die Drahtzieher im Hintergrund aufzuspüren, nützen riegsschiffe und Aufklärungsflugzeuge wenig. Eine ewährte Methode zur Bekämpfung transnationaler or- anisierter Kriminalität sollte auch bei der Pirateriebe- ämpfung verstärkt umgesetzt werden: Geldwäsche von rpressten Lösegeldern der Piraten international wirk- am zu verfolgen. Bemühungen hierzu sind zwar in An- ätzen vorhanden, müssen aber noch deutlich ausgebaut erden. Die Mission setzt nicht bei den gesellschaftlichen Ur- achen der Piraterie an. Der Ursprung der Piraterie liegt icht auf dem Meer, sondern auf dem Land. Würde die nternationale Gemeinschaft mit dem gleichen Koopera- ionswillen und Engagement, wie sie ihn bei der Opera- ion Atalanta unter Beweis stellt, auch die Ursachen der iraterie bekämpfen, könnten deutlich größere Fort- chritte bei der Schaffung von Sicherheit in der Region rzielt werden. Wir brauchen daher eine kohärente Ge- amtstrategie, in der der Einsatz von Militär als eine omponente klar definiert und begrenzt ist. Hierzu ge- ört auch, eine Perspektive für die Beendigung des Ein- atzes von Anfang an mitzudenken. Trotz der Auswei- ung der Operation Atalanta nimmt die Piraterie am orn von Afrika zu. Die Antwort darauf kann nicht im- er wieder eine weitere Ausdehnung des Militäreinsat- es sein, während die Lösung der Probleme aus den Augen erät. Einem Mandat für den Einsatz von Militär ohne ie aufgezeigten zivilen Maßnahmen zur Bekämpfung er Wurzeln von Piraterie können wir daher nicht zu- timmen. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Ver- tragsabschlüssen im Internet (Tagesordnungs- punkt 14) Marco Wanderwitz (CDU/CSU): Das leidige Thema er sogenannten Internetabofallen beschäftigt uns leider eit geraumer Zeit. Wir haben hier beispielsweise im uni dazu diskutiert. Unseriöse Anbieter richten Schäden n erheblicher Höhe an, indem Sie die Verbraucher über ie Unentgeltlichkeit von Dienstleistungen oder Waren äuschen. Die Geschädigten erfahren das zumeist zudem rst Wochen später durch eine Rechnung. Den folgenden nkassobriefen halten wenige stand. 8716 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Sowohl Zivil-, Straf- als auch Wettbewerbsrecht bie- ten heute schon viele Möglichkeiten, um Abofallen im konkreten Einzelfall erfolgreich zu begegnen, ihnen schadlos zu entkommen und Täter zu verfolgen. Die vor- handenen Regelungen allein reichen aber nicht aus, um die Verbraucher ausreichend zu schützen. Nötiges Wis- sen fehlt oft. Es gibt Regelungslücken. Die christlich- liberale Koalition hat sich daher im Koalitionsvertrag zum Handeln verpflichtet. Wir haben dabei von Anfang an einen gemeinsamen europäischen Weg angestrebt. Das war unser Handlungsziel, und das ist es angesichts der vor den Landesgrenzen nicht haltmachenden Schur- kereien noch immer. In den letzten Monaten mussten wir aber zunehmend erkennen, dass dieser Weg leider so schnell nicht zu beschreiten ist, wie wir uns das wün- schen. Zwar wollen die europäischen Partner, will entge- gen den Behauptungen der Antragsteller auch EU-Kom- missarin Reding mitziehen, schnell wird auf dieser Ebene aber wohl leider nichts passieren. Solange die von Ministerin Ilse Aigner in Europa an- gestoßene, in unseren Augen absolut notwendige Voll- harmonisierung der europäischen Verbraucherschutzbe- stimmungen weitgehend nach dem Vorbild der bei uns bewährten Form aber auf sich warten lässt, halten wir Wort. Nun gibt es die nationale Lösung auf Zeit, der Re- ferentenentwurf des BMJ dazu liegt vor. Die sogenannte Button-Lösung wird kommen. Die Anbieter sind damit verpflichtet, bei elektronisch ge- schlossenen Verträgen durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Darüber hi- naus müssen die Anbieter ihre Internetseiten so gestal- ten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben kön- nen, nachdem sie durch Anklicken eines hierfür einzurichtenden Buttons bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen haben. Ein Vertrag auf diesem elektronischen Wege kann danach nur wirk- sam zustande kommen, wenn der Anbieter beide dieser Voraussetzungen erfüllt hat. Diese Button-Lösung ist aber nicht die des heute zu diskutierenden Entwurfs der SPD. Der SPD-Antrag geht in die richtige Richtung, den konkreten Weg aber können wir aus gutem Grund nicht mitgehen. Die in der An- tragsbegründung angesprochenen Regelungslücken lie- gen schon nicht in der Weise vor, wie es die SPD be- hauptet. Ihre Ausführungen lassen auf die Annahme schließen, dass Verträge aus Internetkostenfallen immer wirksam zustande kommen würden und Verbraucher nur dann geschützt wären, wenn sie gegen solche vermeint- lichen Verträge rechtzeitig vorgehen würden. Das ist falsch. Bereits nach aktueller Rechtslage fehlt es den typi- schen Abofallen an dem Zustandekommen eines entgelt- lichen Vertrages, da es an der Abgabe übereinstimmen- der Willenserklärungen der Parteien fehlt. Dazu gehört unter anderem, dass sich beide Parteien vorher über die wesentlichen Vertragsmerkmale einig geworden sind. Zu diesen gehören auch und insbesondere die mit dem Ver- trag verbundenen Kosten. Ein Vertrag kann demnach nicht wirksam durch einen Mausklick zustande kom- m n a i d t d p n k k D p w n d a d c N t u l k v a s e n E R S d S s s a t v v D k m K l d w s s (C (D en, wenn der Verbraucher bis zu diesem Mausklick icht hinreichend auf die Kosten hingewiesen wurde. Darüber hinaus ist der vorliegende SPD-Entwurf so ufgebaut, dass die Wirksamkeit des Vertrages von den n der Norm geforderten Angaben abhängt. Es fehlt je- och daran, dass der Anbieter verpflichtet wäre, sein In- ernetangebot entsprechend zu gestalten. Der vorgelegte Referentenentwurf hat demgegenüber en Vorteil, dass er den Verbraucherschutzverbänden ein räventives Tätigwerden ermöglicht, wenn die Seiten icht entsprechend gestaltet sind, also unabhängig von onkreten unwirksamen Vertragsschlüssen. Die Angaben zur Entgeltlichkeit und zu den Gesamt- osten sind im SPD-Entwurf nicht umfangreich genug. er Referentenentwurf umfasst hier neben dem Gesamt- reis auch etwaige Übersendungs- und Frachtkosten so- ie die Darstellung der Laufzeit bei Dauerschuldverhält- issen. Der Deutsche Richterbund fuhrt in seiner zustimmen- en Stellungnahme zum Referentenentwurf zutreffend us, dass die neuen Regeln vor allem die Pflichten aus er bestehenden Preisangabenverordnung vereinheitli- hen. Schon jetzt hat eine Vielzahl von Anbietern ihren etzauftritt so gestaltet, wie es das neue Gesetz zukünf- ig erfordert. Die Vorschrift richtet sich zielgenau gegen nseriös Agierende; für seriöse Anbieter ist sie keine Be- astung. Auch das ist mir wichtig, Stichwort: Bürokratie- osten. Daneben aber, das halte ich für genauso wichtig, ist es orrangig unsere Aufgabe, die Verbraucher umfassend ufzuklären. Wir müssen sie bei der Informationsbe- chaffung noch weitgehender unterstützen. Das ist die igentliche große Aufgabe der Politik. Mechthild Heil (CDU/CSU): „Sollte bis zum Herbst icht erkennbar sein, dass sich eine Button-Lösung auf U-Ebene abzeichnet, werden wir uns um eine nationale egelung bemühen“, so unsere Ministerin Ilse Aigner. ie macht verlässliche Politik. Sie handelt. Sie ergreift ie Initiative. Der Referentenentwurf liegt uns vor. Die PD ist auf den Zug aufgesprungen. Schön, wir nehmen ie gerne mit. Die Sachlage ist beschrieben: Kochrezepte, Horo- koperstellung und ähnliche Dienste werden dem Nutzer ngeboten. Oft steht ganz prominent auf der Seite „Gra- is“, „Free“ oder „Kostenlos“. Und weiter unten steht ersteckt: „Kostenpflichtig“ oder: „Nur frei für die erste on noch weiteren Sendungen“. Das Hinterhältige daran ist: Es handelt sich bei diesen iensten um solche, die üblicherweise kostenlos zu be- ommen sind. Mit dieser Erwartungshaltung übersieht an leicht die geschickt versteckten Hinweise zu den osten und der Laufzeit. Auch versierte Internetnutzer assen sich so überrumpeln. Klar, diese Firmen legen es arauf an. Das ist ihre Geschäftsidee: Abkassieren, die ahren Bedingungen verschleiern, verstecken, ver- chweigen. Das ist kriminell. Da gibt es nichts zu be- chönigen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8717 (A) ) )(B) Die Gesetzeslage ist klar. In den meisten dieser Fälle muss der Verbraucher nicht zahlen, weil gar kein Vertrag zustande gekommen ist, die AGB unwirksam sind oder nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wurde. Bei Minderjährigen kommt sowieso nur mit Zustimmung der Eltern ein Vertrag zustande. Oft wird das Gebot von Treu und Glauben nicht eingehalten. Der Vertrag kann heute nach geltendem Recht widerrufen werden, so lange bis die Leistung vollständig erbracht ist. Es kann ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegen. Hier kön- nen Geldbußen bis zu 25 000 Euro verhängt werden. Zu- ständig sind die Länder. Es kann auch ein Verstoß gegen die Gewerbeordnung vorliegen, mit der Folge, dass so- gar das Gewerbe untersagt werden kann. Bei Zuwider- handeln können 5 000 Euro verhängt werden. Rechtsan- wälte, die das Geld einfordern, können unter Umständen haftbar gemacht werden. Auch Rechtsanwaltskosten können geltend gemacht werden. Sie merken, der Ver- braucher ist ganz und gar nicht rechtlos! Das Problem ist nur: Welcher Verbraucher findet sich in diesen „Abwehrmöglichkeiten“ zurecht? Dies alles können natürlich Juristen gut beurteilen; aber der Ver- braucher ist selten Jurist. Der Verbraucher fühlt sich hilflos, wenn erst einmal eine Rechnung ist Haus geflattert ist und ihn ein Inkas- sounternehmen einzuschüchtern versucht und versucht, Druck aufzubauen. Viele Verbraucher ärgern sich über ihre eigene Naivität genauso wie über die Aggressivität und die offensichtliche Kriminalität der Anbieter – und zahlen am Ende, weil sie keine andere Lösung wissen. Dreistigkeit siegt über Gutgläubigkeit. Das werden wir nicht länger hinnehmen. Aber was kann der Verbraucher tun? Was können wir tun? Jeder Verbraucher, der in eine Internetkostenfalle getappt ist, sollte den guten Rat beherzigen, auf keinen Fall zu zahlen, sondern zunächst sich zu informieren, seine rechtlichen Möglichkeiten kennenzulernen, Hilfe zu suchen. Dies kann er zum Beispiel auf der Homepage des Justizministeriums tun, oder er wendet sich an eine der Verbraucherzentralen. Diese gehen dann gegebenen- falls gegen unlauteren Wettbewerb vor. Ordnungsgelder bis zu 250 000 Euro sind möglich und Gewinne können abgeschöpft werden. Und er sollte vorsichtig sein und Angebote im Internet gewissenhaft prüfen – wie das bei jedem anderen Angebot auch sinnvoll ist. Aber Information und Hilfe allein reichen leider manchmal nicht. Wie sonst wäre es möglich, dass auch geschäftlich gewiefte Menschen in die Abofalle tappen? Mit der sogenannten Button-Lösung gehen wir das Pro- blem in seinem Ursprung an. Die Lösung ist einfach, eindeutig und verbraucherfreundlich. Bevor es zu einem Vertrag kommt, muss der Anbieter einen Button, ein übersichtlich gestaltetes Feld, bestätigen, anklicken, ab- haken lassen. Dort muss er kurz und prägnant über die Kosten und die Laufzeit des Geschäfts informiert werden. Dies hat zwei Vorteile: Erstens. Der Verbraucher macht sich die Konsequenzen seines Tuns bewusst. Zweitens. Wir erschweren den Versteckern, Verschweigern, Vertu- schern der wahren Vertragsbedingungen ihr Handwerk. Noch besser wäre es, wenn Europa mitziehen würde. Deutsche Verbraucher surfen auch über Landesgrenzen h m e g v W V a s t v d b r t r w c D e t s d T d d v s – t b V h h w B b s t u b s w k p A o c d z f n a s f (C (D inweg. Die im Ausland sitzenden Anbieter erreicht man it einer nationalen gesetzlichen Lösung schwer. Eine uropäische Lösung ist besser als ein deutscher Allein- ang. Deshalb unterstützen wir auch weiter die Initiative on Bundesministerin Aigner auf europäischer Ebene. ir wünschen ihr viel Erfolg zum Vorteil aller Kunden. Circa 276 000 Unternehmen betreiben Onlinehandel. iele von ihnen haben ihre Seiten klar und übersichtlich ufgebaut. Dies werden wir nicht mit weiteren Formvor- chriften belasten. Den wenigen aber, die kriminell un- erwegs sind, Internetgeschäfte in Verruf bringen und on Kunden ungerechtfertigt Geld eintreiben, sagen wir en Kampf an. Wir unterstützen Verbraucher und Ver- raucherinnen. Das macht die Bundesregierung mit ih- em Referentenentwurf. Das ist christlich-liberale Poli- ik. Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD): Heute be- aten wir in zweiter und dritter Lesung den Gesetzent- urf meiner Fraktion zur Verbesserung des Verbrau- herschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet. iesen Gesetzentwurf haben wir bereits Anfang Juli ingebracht. Unser Ziel ist es damit, der Abzocke im In- ernet schnell einen Riegel vorzuschieben. Wir alle wis- en – und alle Fraktionen hier im Bundestag sind sich arin einig –, dass dringender Handlungsbedarf besteht. ausende von Verbraucherinnen und Verbrauchern wur- en bereits über Internetgeschäfte ausgenommen, über en Tisch gezogen und übers Ohr gehauen. Monatlich erzeichnen die Verbraucherzentralen über 20 000 Be- chwerden von Menschen, die wortwörtlich in die Falle in die Abzock- und Abofalle – getappt sind. Wir wollen, dass ein im Internet geschlossener Ver- rag nur wirksam wird, wenn Verbraucherinnen und Ver- raucher deutlich darauf hingewiesen wurden, dass ein ertragsabschluss zustande kommt und Kosten entste- en werden. Über einen separaten, besonders grafisch ervorgehobenen Hinweis müssen die Kosten dargestellt erden. Erst durch das Anklicken dieses sogenannten uttons kommt der Vertrag zustande, wird von den Ver- raucherinnen und Verbrauchern bestätigt, dass Einver- tändnis mit einem Vertrag besteht. Damit wird Kosten- ransparenz im Internet gewährleistet und es wird nseriösen und kriminellen Anbietern erschwert, Ver- raucherinnen und Verbraucher durch unklare oder ver- teckte Preisangaben in Kostenfallen zu locken. Es gibt im World Wide Web viele seriöse und be- ährte kostenlose Angebote, seien es Rezeptdatenban- en, Routenplaner oder Gratissoftwareangebote. Höchst roblematisch ist aber, dass es mehr und mehr dubiose nbieter gibt, die in ähnlicher Aufmachung Angebote fferieren. Es wird der Eindruck erweckt, als sei die Sa- he kostenlos, bei Nutzung des Angebotes aber schlägt ie Kostenfalle zu. Die Erfahrungen der Verbraucher- entralen zeigen, dass sich selbst erfahrene Internetsur- er auf Webseiten anmelden, um kostenlose Angebote zu utzen oder an Gewinnspielen teilzunehmen. Tatsächlich ber kommt mit der Anmeldung bereits ein Vertrag zu- tande. Besonders verwerflich ist es, wenn sich solche Of- erten an Kinder und Jugendliche wenden, etwa wenn 8718 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) angeblich kostenlose Hausaufgabenhilfen angeboten werden. Die kriminelle Energie der unseriösen Ge- schäftemacher kennt hier wirklich keine Grenzen. Dass Kosten entstehen, ist auf den ersten Blick nicht zu erken- nen, sondern verbirgt sich versteckt im Kleingedruckten oder in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diesem Missbrauch muss ein Riegel vorgeschoben werden. Mit der von uns vorgeschlagenen sogenannten But- ton-Lösung wird diesen Praktiken die Grundlage entzo- gen, weil Verbraucherinnen und Verbraucher ein Feld mit den Gesamtkosten noch einmal durch Anklicken be- stätigen müssen, also erkennen können, dass und welche Kosten entstehen. Warum, Frau Ministerin Leutheusser- Schnarrenberger und Frau Ministerin Aigner, haben Sie nicht schon lange gehandelt? Warum haben Sie monate- lang auf eine europäische Regelung vertröstet, obwohl diese nicht vor Ende 2012 zu erwarten ist. Sie haben wertvolle Zeit verstreichen lassen. Warum legten Sie erst am 29. Oktober einen ersten Referentenentwurf vor? Angesichts der Zahlen, die die Verbraucherverbände vorlegen – 20 000 Beschwerden monatlich und ein jähr- licher Schaden im mehrstelligen Millionenbereich – ist mir das unbegreiflich. Ich verstehe auch nicht, warum die Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU und der FDP im Rechtsausschuss unserem Gesetzentwurf nicht zugestimmt haben, obwohl sie doch alle unseren Vor- schlag unterstützen und das Gleiche fordern. Ich erin- nere und verweise hier auf die erste Lesung unseres Ge- setzentwurfes am 8. Juli 2010. Frankreich hat die Button-Lösung. Dort sind Pro- bleme mit Kostenfallen im Internet kaum noch ein Thema. Der riesige kriminelle Abzocksumpf muss auch in Deutschland so schnell wie möglich trockengelegt werden. Ich appelliere deshalb an Ihre Vernunft. Ich ap- pelliere an Sie im Namen der Verbraucherinnen und Ver- braucher: Stimmen Sie hier und heute unserem Gesetz- entwurf zu! Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Ob Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe oder Software – Hunderttausende von Verbrauchern in Deutschland sind im Internet schon in Kostenfallen getappt. Ein Vertragsschluss liegt bei Kostenfallen in der Regel zwar gar nicht vor. Aber selbst Juristen fällt die juristische Analyse oft schwer, ob der Verbraucher zahlen muss oder nicht. Zusätzlich wird oft mit Schufa-Einträgen und Inkas- sounternehmen gedroht. In der Entscheidungssituation, sich jetzt erst einen Anwalt zu suchen oder doch zu zah- len, wählen Verbraucher oft das für sie einfachere: Sie zahlen. Das ist die Rechtswirklichkeit. Wir müssen die Re- geln so formulieren, dass der Verbraucher erst gar nicht in eine Falle tappt! Eine Button-Lösung ist für redliche Anbieter kein Problem; deshalb sollten wir sie schnell verabschieden. „Alle wollen den Button – warum kommt er nicht?“ Diese Frage stellte der Verbraucherzentrale Bundesver- band im Juli 2010. i u G s f D k F f d e i t w B m f p d d l b b L s S w l o s n s r i b I b s t t n a h t K w u w h g t (C (D Wir wollten der Untätigkeit der Bundesregierung und hrer ewigen Ankündigungsrhetorik nicht länger zusehen nd haben deshalb im Juli 2010 in unserer Fraktion den esetzentwurf beschlossen, der heute zur Abstimmung teht. Am 14. Oktober haben wir die Bundesregierung ge- ragt, wann die Verbraucherinnen und Verbraucher in eutschland denn mit einem Regierungsentwurf rechnen önnen. Am 18. Oktober, also vier Tage nach unserer rage, hat das BMJ endlich einen ersten Entwurf veröf- entlicht und in die Ressortabstimmung gegeben. War as reiner Zufall, oder würden wir ohne unseren Gesetz- ntwurf und ohne unser beharrliches Nachfragen heute mmer noch auf Aktivitäten der Bundesregierung war- en? Auf einen Beschluss des Bundeskabinetts warten ir leider noch immer! Und was macht eigentlich das MELV, außer auf Entwürfe aus dem BMJ zu warten? Am 10. Dezember wird sich der EU-Wettbewerbsrat it dem Entwurf einer Verbraucherrechterichtlinie be- assen und voraussichtlich einen Gemeinsamen Stand- unkt verabschieden. Damit beginnt eine Stillhaltefrist, ie bis zu 18 Monate dauern kann. Wollen Sie wirklich ie Verbraucher noch weitere 18 Monate vertrösten? Dass sich die Bundesregierung mit ihrer Arbeit so ange Zeit lässt, kostet die Verbraucherinnen und Ver- raucher Millionen. Alleine in Baden-Württemberg ha- en sich im Jahr 2009 fast 12 000 Verbraucher bei der andesverbraucherzentrale beschwert. Weil windige Ge- chäftemacher die Kostenfallentricks inzwischen auf martphones ausweiten, wird diese Zahl in 2010 rasant eiter ansteigen. Liebe Regierungskoalition, heute haben Sie die Mög- ichkeit, den Verbraucherschutz im Internet zu stärken – der aber wegen der Stillhaltefrist auf die lange Bank zu chieben. Wenn sie dagegen stimmen, ist das nach mei- er Auffassung Verbraucherabzocke durch Unterlassen. Stephan Thomae (FDP): Kostenfallen im Internet ind ein Problem, das viele von Ihnen vielleicht aus Be- ichten von Freunden und Bekannten kennen. Vielleicht st es sogar schon dem einen oder anderen von Ihnen sel- er passiert: Man surft im Internet auf der Suche nach nformationen oder bestimmten Produkten und stößt da- ei auf ein verlockendes Angebot. Oft werden zum Bei- piel bestimmte Softwareprogramme vermeintlich kos- enfrei angeboten. Wer dann den entscheidenden Klick ätigt, um dieses Angebot anzunehmen, bekommt da- ach nicht selten Post von dem Unternehmen, in dem er ufgefordert wird zu zahlen. Es stellt sich dann nämlich eraus, dass das besagte Angebot eben doch nicht kos- enfrei war. Allerdings war der Hinweis auf entstehende osten nicht auf den ersten Blick erkennbar, weil er ent- eder sehr klein oder kontrastarm oder erst viel weiter nten auf der entsprechenden Internetseite zu finden ar. Was die wenigsten aber wissen, ist, dass man die er- obenen Forderungen der Unternehmen in aller Regel etrost ignorieren kann. Denn ein rechtskräftiger Ver- rag, auf den eine solche Forderung gestützt werden Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8719 (A) ) )(B) könnte, ist in solchen Fällen in aller Regel nicht zustande gekommen. Ein solcher Vertrag setzt nämlich voraus, dass sich die Vertragsparteien über mindestens zwei Dinge geeinigt haben: Worum geht es bei dem Vertrag, und welche Kosten kommen auf den Verbraucher zu? Das ist im täglichen Leben nicht anders. Wenn ich zum Bäcker gehe, kaufe ich meine Brötchen auch erst dann, wenn ich weiß, wie viel diese kosten sollen. Das Problem bei den Unternehmen, die sich die Inter- netabzocke zum Beruf gemacht haben, ist, dass sie ihre vermeintlichen Forderungen mit viel Druck einfordern. Da werden Mahnschreiben von Anwälten oder Inkas- sounternehmen verschickt, mit denen die Verbraucher zum Zahlen aufgefordert werden. Wer dann nicht über das nötige juristische Sachverständnis verfügt, zahlt meist, allein schon um weiteren Ärger zu vermeiden. Diesem Geschäftsmodell muss die Grundlage entzo- gen werden. Der Gesetzentwurf der SPD geht zwar in die richtige Richtung. Er ist uns Liberalen jedoch nicht präzise genug. Um Kostenfallen im Internet zu vermei- den, fordern wir, dass sich auf den Internetseiten der Un- ternehmen ein separates Fenster öffnen muss, bevor es zu einem eventuellen Vertragsschluss im Internet kom- men kann. In diesem gesonderten Fenster muss der Ver- braucher genau über alle wesentlichen Vertragsmerk- male informiert werden. Dazu zählen erstens die Ware oder die Dienstleistung, die Gegenstand des Vertrages ist, zweitens sämtliche Kosten, die durch den Vertragsschluss verursacht wer- den, also der Preis für die Ware oder Dienstleistung so- wie gegebenenfalls anfallende Liefer- oder Versandkos- ten. Diese beiden Punkte finden sich zwar auch im Ge- setzentwurf der SPD. Die FDP will aber noch einen Schritt weiter: Geht es in dem Vertrag um regelmäßig wiederkehrende Leistungen, also zum Beispiel um ein Abo, wollen wir, dass der Unternehmer den Verbraucher in dem separaten Fenster drittens auch über die Mindest- laufzeit des Vertrages und vorgesehene Verlängerungen informiert. Nur so kann der Verbraucher vor überra- schenden Vertragsabschlüssen wirksam geschützt wer- den. Dieses Ziel geht aus der von der SPD vorgeschlage- nen Formulierung nicht eindeutig genug hervor. Der Ge- setzentwurf der SPD sieht vor, dass ein entsprechender Vertrag nur wirksam werde, wenn der Verbraucher – ich zitiere – vor Abgabe seiner Bestellung vom Unternehmer ei- nen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen Gesamtkosten in deutli- cher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten Erklärung bestätigt hat. Bei dieser Formulierung drängt sich mir der Eindruck auf, sie sei bewusst unklar gehalten. In jedem Fall er- möglicht dieser Wortlaut Unternehmern, die von uns ge- forderte Form des Hinweises zu umgehen. b b d s r i e t B T „ z e t d V ä h E m S h m g d t s d t M s w d m s n s z n V d o t u d c A n R i s z a (C (D Zudem löst der Gesetzentwurf der SPD nicht das Pro- lem, dass das Internet keine Landesgrenzen kennt. Die este deutsche Regelung zum Verbraucherschutz nützt eutschen Verbrauchern nichts, wenn sie auf ausländi- chen Internetseiten surfen und dort in Kostenfallen ge- aten. Daher kann erfolgreicher Schutz vor Kostenfallen m Internet auf europäischer Ebene nur im Rahmen einer uropäischen Lösung erreicht werden. Die FDP-Bundes- agsfraktion unterstützt daher ausdrücklich den von der undesregierung eingeschlagenen Kurs zu diesem hema. Denn die Bundesregierung hat das Problem Kostenfallen im Internet“ auch bei den Verhandlungen u dem Vorschlag der Europäischen Kommission für ine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Ra- es über Rechte der Verbraucher angesprochen. Die Bun- esregierung hat dabei für ein europaweit einheitliches orgehen gegen Kostenfallen im Internet geworben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie ußern in Ihrem Gesetzentwurf die Sorge, dass eine Voll- armonisierung des Verbraucherrechts auf europäischer bene immer weniger Fürsprecher finde. Daher benötigt an nach Ihrer Ansicht eine nationale Lösung. Diese orge teile ich nicht. Denn wenn man sich vor Augen ält, dass auch die anderen europäischen Mitgliedstaaten it Kostenfallen im Internet konfrontiert sind, bin ich uten Mutes, dass wir hier eine europäische Lösung fin- en können. Aus diesen Gründen kann die FDP-Bundestagsfrak- ion den Gesetzentwurf der SPD, trotz seiner guten An- ätze, nicht unterstützen. Dr. Erik Schweickert (FDP): Ein unbedarfter Klick arf nicht weiterhin dazu führen, dass man auf einer In- ernetseite eine Zahlungsverpflichtung eingeht. Diese asche der Abzocker, bei der dem Verbraucher ver- teckte Kosten oder teure Abonnements untergejubelt erden, muss ein Ende haben. Auch muss Schluss sein amit, dass in unverständlichen und ellenlangen Allge- einen Geschäftsbedingungen zusätzliche Kosten ver- teckt werden, die für den Nutzer eines Internetangebots icht erkennbar waren. Der bisherige Rechtsrahmen hat nicht verhindert, dass chwarze Schafe den unbedarften Verbraucher abge- ockt haben. Denn so mancher Verbraucher weiß eben icht, dass in vielen Abzockefällen gar kein wirksamer ertrag zustande gekommen ist, da keine Einigung über en Preis erfolgte, insbesondere wenn vorher mit „free“ der „gratis“ geworben wurde. Dennoch werden die be- rogenen Internetnutzer durch Zahlungsaufforderungen nd Inkassobüros so sehr bedrängt und eingeschüchtert, ass viele am Ende doch einfach zahlen. Deshalb brau- hen wir einen wirksameren Schutz der Verbraucher vor bzocke im Internet. Bei Vertragsabschlüssen im Inter- et muss daher das verbindliche Bestätigungsfeld die egel werden. In diesem Ziel sind wir uns einig. Darum st die christlich-liberale Koalition auch dabei, eine ent- prechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eigt darum zwar auch in die richtige Richtung, geht ber noch nicht weit genug. Was heißt denn, dass Ge- 8720 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) samtkosten „in deutlicher, gestaltungstechnisch hervor- gehobener Form“ hervorgehoben werden sollen? Am Ende wird es doch so kommen, dass die schwarzen Schafe weiterhin die entstehenden Kosten zu verbergen versuchen, sei es durch eine willkürliche Platzierung des Kostenhinweises, sei es durch eine kleine Schriftgröße. Dies ist für den Verbraucher nur wenig effizient und ge- genüber dem Jetztzustand kaum eine Verbesserung. Was wir brauchen, ist eine Button-Lösung, die den Verbraucher nicht weiterhin in Kostenfallen tappen lässt. Wir brauchen ein wirkliches Bestätigungsfenster bei Vertragsabschlüssen im Internet. Ich möchte ein separates Fenster, das vor dem Vertragsschluss aufgeht. In diesem Fenster sollen dann die Gesamtkosten stehen sowie ein Button zur Bestätigung. Durch das separate Fenster wird der Verbraucher noch einmal viel deutlicher als bisher auf den nahenden Vertragsabschluss aufmerksam ge- macht. Durch das Klicken auf einen Bestätigungsbutton muss dieser aktiv seine Zustimmung zu den Kosten ge- ben. Ein Unterschieben verdeckter Kosten wird somit ef- fizient vermieden. Effizienter Verbraucherschutz setzt auf Transparenz und bessere Informationen. Der Gesetzentwurf der SPD trägt dazu aber leider nicht ausreichend dazu bei. Das wundert mich nicht, denn sie hat es auch in elf Jahren nicht fertiggebracht, eine vernünftige Lösung bei Ver- tragsabschlüssen im Internet vorzulegen. Darum können wir ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustim- men. Caren Lay (DIE LINKE): Wenn Sie sich die Internet- seite www.routenplaner-service.de anschauen, wird Ihnen – scheinbar kostenfrei – ein Routenplaner angeboten. Doch bevor die gewünschte Route berechnet wird, müs- sen Sie sich mit Ihren persönlichen Daten anmelden. Mit Ihrem Klick auf das Feld „Jetzt anmelden“ schließen Sie dann ein Abo ab. Kosten: 96 Euro pro Jahr. Da sind Sie schnell 200 Euro los, ehe Sie sich versehen haben. Das Abo gilt gleich für zwei Jahre. Das ist nur ein Beispiel von vielen. Internetabzocke hat viele Gesichter, um Tag für Tag von neuem Men- schen in Kostenfallen zu locken. Mal wird mit Kochre- zepten, Hausaufgabenhilfe oder Psychotests geködert. Mal versprechen die Anbieter Gewinne, zum Beispiel Handys und Digitalkameras, um gezielt von den Kosten abzulenken. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass bundesweit monatlich 22 000 Beschwerden einge- hen. Das ist nur die Spitze. Hinzu kommt die hohe Zahl an Menschen, denen eine Beschwerde zu aufwendig ist oder die unbemerkt auf Tricks hereinfallen. Grund für die leichte Abzocke im Internet ist die mangelnde Preistransparenz. Juristisch scheint das Pro- blem geklärt. Die Kosten müssen schon länger klar an- gegeben werden. Entscheidend ist aber, dass es in der Praxis nicht funktioniert: Erstens. Die Unternehmen halten sich nicht an die Regelungen. Zweitens. Die Verbrauche- rinnen und Verbraucher blicken bei den komplizierten Seiten häufig nicht durch. Drittens. Die Gerichte sind s t P s t l V „ b b b r H d K h d b V u t s R v r d h P s n B v d V w W b e a d B d a s l h R v (C (D ich uneinig. Davon zeugen unterschiedliche Urteile rotz vergleichbarer Rechtslage. Es ist daher unsere Aufgabe als Politikerinnen und olitiker, die Regelungen zu vereinfachen und zu ver- chärfen. Der Gesetzentwurf der SPD ist ein Schritt in die rich- ige Richtung: Ein Internetbutton, der die Kosten deut- ich nennt, schafft Klarheit: Die Verbraucherinnen und erbraucher müssen den Preis sehen und klar „Ja“ oder Nein“ sagen können. Zugleich sagen wir: Der Button allein kann das Pro- lem nicht lösen. Damit Unternehmen den Button nicht is zur Unkenntlichkeit kaschieren, brauchen wir ver- indliche Vorgaben. Die Beweislast, dass ein Vertrag echtsgemäß ist, muss bei den Unternehmen liegen. altlose Drohgebärden von Inkassounternehmen wären amit Vergangenheit. Gegen Anbieter, die Menschen in ostenfallen locken, müssen wirksame Bußgelder ver- ängt werden. Auch wenn der Gesetzentwurf der SPD Handlungsbe- arf übrig lässt, stimmen wir als Linke zu. Der Internet- utton ist eine wichtige Verbesserung im Interesse von erbraucherinnen und Verbrauchern. Auch die Bundesregierung sollte sich ein Beispiel an ns nehmen. Stimmen Sie ebenfalls zu! Noch im Koali- ionsvertrag haben Sie sich für den Internetbutton ausge- prochen. Wenn Sie heute hier zustimmen, könnte die egelung in Kraft treten, und Sie hätten ihr Koalitions- ersprechen sofort erfüllt. Packen Sie das Problem endlich an, und lassen Sie Ih- en Referentenentwurf nicht noch ewige Zeitschleifen urch die Lobbyverbände drehen. Ich frage mich ohne- in, warum Sie derart lang dafür gebraucht haben. Das roblem ist längst bekannt und verursacht jährlich mehr- tellige Millionenschäden – zulasten von Verbraucherin- en und Verbrauchern. Kein Mensch kann die ganzen Ankündigungen der undesregierung noch ernst nehmen. Fakt ist: Sie haben erbraucherpolitisch in dieser Legislatur noch nichts auf ie Reihe gekriegt. Das muss sich endlich ändern. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): erbraucherschutz ist ein Thema, das kontinuierlich den irtschaftlichen Veränderungen angepasst werden muss. enn eine wesentliche Weiterentwicklung im Konsum- ereich stattfindet, dann betrifft das viele Menschen. In inem solchen Fall müssen wir hier im Parlament darauf chten, dass sich diese Veränderung nicht zum Nachteil er Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt. Im ereich der Vertragsabschlüsse im Internet hat sich in en letzten Jahren eine Vielzahl von Ungereimtheiten, uch verbunden mit juristischen Nachspielen, einge- tellt. Die Rückmeldungen der Verbraucherzentralen be- egen das deutlich. Auch wir alle wissen: Internetkäufe aben ihre Risiken. Ich rede dabei nicht nur davon, dass ein älterer Herr in ostock, der soeben einen VHS-Internetkurs belegt hat, ersehentlich ein Zweijahresabo von „Die Frau im Spie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8721 (A) ) )(B) gel“ bestellt hat oder davon, dass eine 16-Jährige in Bad Teinach beim nächtlichen Surfen 130 Musiktitel down- geloadet hat. Nein, es geht nicht nur um Einzelfälle, son- dern um ein ernstes Massenphänomen, übrigens mit der Folge, dass es Tausende gerichtsanhängige Streitigkeiten gibt, mit entsprechenden Belastungen in der Justiz. Tausende Menschen kaufen im Internet Waren und Dienstleistungen ein, die sie eigentlich nicht wollen oder nicht brauchen. Hier stimmt etwas an der Struktur nicht, und deshalb müssen wir gesetzgeberisch tätig werden. Was können wir tun? Wir können uns an den seriösen Anbietern im Internet orientieren. Was machen die seriö- sen Anbieter im Internet? Sie vermeiden, dass ein einzi- ger versehentlicher „Klick zu viel“ schon einen Kauf auflöst. Sie stellen Angebot und Preis transparent und offenkundig dar. Sie unterscheiden zwischen kosten- freien und kostenpflichtigen Produkten, und sie stellen sich darauf ein, dass Menschen unterschiedlich kompe- tent in der Nutzung des Internets sind. Diese Firmen be- raten so, wie es früher in guten Geschäften auch der Fall war. Wir Grünen wollen den Internethandel nicht unter- binden. Seriöse Anbieter sollen diese Vertriebsform nut- zen können. Aber der Verbraucher und die Verbrauche- rin müssen vor unnötigen Kaufrisiken geschützt werden. Wir wollen im Internet eine Good Practice einführen und schwarzen Schafen keine Plattform bieten. Dafür setzen wir Grüne uns ein. Wir alle wissen: Im Internet ist die Zeit zwischen op- tischem Reiz und Kaufklick extrem kurz. Im Lebensmit- telgeschäft zum Beispiel ist das anders. Da kann ich auch eine Ananasdose einmal in die Hand nehmen, schauen, wie viel Zucker darin ist und die Dose dann bei Nichtgefallen wieder in das Regal stellen. Das muss auch im Internet möglich sein. Wir sind deshalb der Mei- nung, dass die sogenannte Button-Lösung für Vertrags- abschlüsse im Internet einen richtigen Schritt darstellt. Wenn der Button kommt, dann sind dem Nutzer und der Nutzerin das Produkt und der Gesamtpreis klar. Er und sie wissen dann: Jetzt wird es ernst; jetzt tippt der Ver- käufer die Rechnung ein; jetzt kostet es cash. Die But- ton-Lösung ist ein Verbraucherschutzinstrument, für das wir Grüne uns seit langem einsetzen. In diesem Sinne unterstützen wir den Gesetzentwurf der SPD zur Verbes- serung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebezogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften – Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen (Tagesordnungspunkt 17 a und b) f d h g b z b e s g A n s b n s w s a w w s B S e t z i r j b o M d t R e e w p l e v d M E s R s s l G g b L R m (C (D Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Re- ormen und Novellen sind die Frucht mühsamer Arbeit es Entgegenkommens und des schrittweise Vorange- ens. Das Thema Lebenspartnerschaften ist hierfür ein utes Beispiel. Mit dem von der Bundesregierung einge- rachten Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung ehebe- ogener Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Le- enspartnerschaften wollen wir das Dienstrecht wieder in Stück zeitgemäßer gestalten. Wir werden also insbe- ondere Lebenspartnerschaften im Bundesbesoldungs- esetz in die Regelungen zum Familienzuschlag und zur uslandsbesoldung integrieren. Wir werden Lebenspart- er nun auch im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes owie im Soldatenversorgungsgesetz bei der Hinterblie- enenversorgung einbeziehen. Wir werden Lebenspart- er im Bundesbeamtengesetz bei der Beihilfe berück- ichtigen, und im Gesetz über den Auswärtigen Dienst erden wir die Fürsorge auf den Lebenspartner der ent- andten Beamtin oder des Beamten ausdehnen. Dies lles soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 eingeführt erden. Auf der Ebene von Rechtsverordnungen werden ir dies in separaten Vorschriften umsetzen, zum Bei- piel in der Auslandszuschlagsverordnung oder in der undesbeihilfeverordnung. In diversen Bundesländen, zum Beispiel in Hessen, chleswig-Holstein und Niedersachsen, wurden bereits hebezogene Regelungen auf verpartnerte Beamte über- ragen. Ähnliche Anpassungen werden auch in Bayern um 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wir haben uns daher m Gegensatz zu anderen Ländern, zum Beispiel Nord- hein-Westfalen, dazu durchgerungen, die Umsetzung etzt voranzutreiben und keinesfalls so lange zu warten, is uns ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs der des Europäischen Gerichtshofs dazu zwingt. Parlamentarier haben sich mit den Entwicklungen im einungsbild unserer Gesellschaft proaktiv auseinan- erzusetzen. Wer dies beim Thema Lebenspartnerschaf- en macht, erkennt sehr schnell, dass sie längst Teil der ealität unserer modernen Gesellschaft geworden sind, iner Gesellschaft, die sich an den individuellen Lebens- ntscheidungen der Menschen ausrichtet. Konsequenter- eise müssen wir deshalb auch Regelungen zu Lebens- artnerschaften in das öffentliche Dienstrecht einfließen assen. Wie unchristlich wäre es für einen Staat, trau- rnde Hinterbliebene einer Lebenspartnerschaft nicht zu ersorgen. Dieser Lebenspartner hat sich doch auch für ie Sicherheit und das Wohl unseres Staates eingesetzt. it unserem christlich-abendländischen Verständnis von he ist das für mich gleichwohl vereinbar. Auch der Vor- itzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof obert Zollitsch, hat sich am 18. Februar 2008 mit ent- prechenden staatlichen Regelungen zur Lebenspartner- chaft einverstanden erklärt, soweit sie keine Gleichstel- ung zur Ehe darstellen. Darauf haben wir bei diesem esetzentwurf geachtet, sodass uns zwei Dinge gelun- en sind: Wir übertragen im Dienstrecht die versorgungs- und esoldungsrechtlichen ehebezogenen Regelungen auf ebenspartnerschaften. Aber vor allem setzen wir das echtsinstitut der Ehe nicht mit anderen Formen enschlichen Zusammenlebens gleich. Die CDU/CSU- 8722 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Fraktion wird also auch weiterhin die Besonderheit von Ehe und Familie als Keimzelle unserer Gesellschaft schützen und verteidigen. Deshalb lehnen wir die voll- ständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften, wie von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag gefordert, aus Überzeugung ab. Wir lehnen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aber auch aus rechtlichen Gründen ab. Das Bundesver- fassungsgericht hat im Juli 2009 festgestellt, dass es dem Gesetzgeber freisteht, die Ehe gegenüber anderen Bezie- hungsformen zu begünstigen. Hierfür bedarf es gemäß dem Urteil jenseits des Schutzes der Ehe aus Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der die Benachteiligung anderer Lebens- formen rechtfertigt. Dieser gewichtige Sachgrund liegt für uns auf der Hand. Meine sehr verehrten Damen und Herren von Bünd- nis 90/Die Grünen, wir sind uns sicher einig, dass die Vorgaben der Natur eine Richtschnur für die Logik unse- res Lebens sein sollten. Dann aber ist die Heterosexuali- tät allen Lebens die allgemeine Normvorgabe für die Weitergabe des Lebens, wie sie sich in Jahrmillionen entwickelt hat. So gibt es natürlicherweise bezüglich der Funktion der Weitergabe des Lebens bereits keine Gleichstellung einer heterosexuellen Ehe mit einer homosexuellen Partnerschaft. Es handelt sich um voll- kommen verschiedene Sachgegebenheiten. Dass es Le- benspartnerschaften gibt, wird damit nicht bestritten. Aus ihnen kann aber nie Elternschaft entstehen. Deshalb werden wir Ehe und Familie nicht relativieren, indem wir andere Formen menschlichen Zusammenlebens in gleicher Weise ordnen. Die gesetzliche Anerkennung als gleichgeschlechtliche Ehe ist und bleibt für uns nicht verfassungsgemäß. Ich verweise auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Oktober 1993. Es ist erklärtes Ziel der christlich-liberalen Koalition, den öffentlichen Dienst zukunftsfähig zu gestalten. Die hier eingebrachten Regelungen sind ein Mosaikstein, um die Attraktivität der Bundesverwaltung als öffentlicher Arbeitgeber wieder ein Stück voranzubringen. Wir ge- währleisten mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregie- rung unseren politischen Auftrag, Ehe und Familie be- sonders zu schützen, erfüllen aber gleichzeitig die Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern, im Dienst- recht bestimmte ehebezogene Regelungen auf Lebens- partnerschaften im Einklang mit unserer Verfassung zu übertragen. Deshalb lehnen wir den Antrag von Bünd- nis 90/Die Grünen ab und stimmen dem Antrag der Bun- desregierung zu. Kirsten Lühmann (SPD): Im Jahr 2001 hat die SPD-geführte Bundesregierung mit ihrem grünen Koali- tionspartner das Lebenspartnerschaftsgesetz verwirk- licht. Damit hat sie einen Prozess in Gang gesetzt, im Zuge dessen gleichgeschlechtliche Paare mit Eheleuten gleichgesetzt werden. Mit dem vorliegenden Gesetzent- wurf der Bundesregierung sollen nun weitere ehebezo- gene Regelungen im öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften übertragen werden: der Ehegat- tenzuschlag, die Auslandsbesoldung, die Beihilfe und d w s t S f s z K d w C N s e d d H m w a t b i E i M n t l d f d G n d w k m e R m b t B g s s t W E d R (C (D ie Hinterbliebenenversorgung. Das ist ein weiterer not- endiger Schritt auf dem Weg zu unserem Ziel: der voll- tändigen Gleichstellung homosexueller Partnerschaf- en. Dieses Ziel haben wir noch nicht erreicht, aber jeder chritt in die richtige Richtung ist gut. Ich freue mich, dass die Union, die sich seit nunmehr ast einem Jahrzehnt dagegen sträubt, Lebenspartner- chaften als gleichberechtigt anzuerkennen, sich endlich u diesem Schritt hat drängen lassen. Gratulation an die ollegen und Kolleginnen von der FDP: Das ist uns in en letzten beiden Legislaturperioden nicht gelungen, eder im Bundesrat noch in der Großen Koalition. Ich erinnere mich noch gut an die Gespräche mit dem DU-geführten Bundesinnenministerium im Zuge der euordnung des Dienstrechts, an denen ich als Gewerk- chaftsvertreterin beteiligt war. Die Übertragung der ben genannten Regelungen war von der SPD als Teil er Dienstrechtsreform vorgesehen. Genau hierhin hätte ie Reform gehört. Aber Herr Schäuble hat sich mit änden und Füßen dagegen gewehrt. Da war nichts zu achen. Heute sieht die Lage allerdings anders aus. Mittler- eile haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als uch – gerade vor fünf Wochen – das Bundesverwal- ungsgericht bestätigt, dass die Benachteiligung von Le- enspartnerschaften in diesen Punkten diskriminierend st. Es liegt die Vermutung nahe, dass diese Urteile die insicht der Bundesregierung befördert haben. Dabei sollte der Fall so sonnenklar sein: Die Familie st staatlich begünstigt, und zwar deshalb, weil in ihr enschen auf Dauer Verantwortung füreinander über- ehmen. Sie stehen füreinander ein und leisten gegensei- ige Hilfe und Unterstützung in Situationen, in denen Al- einstehende gegebenenfalls auf Hilfe und Unterstützung es Staates angewiesen wären. Der Staat hat also hand- este Vorteile von einer solchen Verbindung. Ob es sich abei um zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen eschlechts handelt, ob in Familien Kinder leben oder icht, ist dabei unerheblich. Insofern ist es logisch, dass ie Lebenspartnerschaft genauso wie die Ehe begünstigt erden muss. Wird sie benachteiligt, stellt das eine Dis- riminierung der Lebenspartnerschaft dar. Spätestens it der Antidiskriminierungsrichtlinie von 2003 sollte igentlich erreicht werden, dass die Gleichstellung in echt und Gesetz umgewandelt werden muss. Schon da- als haben die Gewerkschaften Verdi und dbb Beamten- und und Tarifunion gefordert, dass Lebenspartnerschaf- en von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und von eamten und Beamtinnen der Ehe gleichgestellt werden. Selbst die unionsgeführten Bundesländer, die die so- enannte Homo-Ehe anfangs noch mit einer Verfas- ungsklage verhindern wollten, haben mittlerweile ent- prechende Regelungen für den öffentlichen Dienst ge- roffen, mit einer Ausnahme: Die Union in Baden- ürttemberg trägt immer noch unbeirrt die Fahne der wiggestrigen vor sich her. Vielleicht sollte man ihr emnächst einmal etwas Zeit geben, ihre Positionen in uhe zu überdenken und sich neu zu sortieren. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8723 (A) ) )(B) Die Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im öffent- lichen Dienst ist ein Schritt auf dem richtigen Weg; aber es müssen noch weitere Schritte gegangen werden: Le- benspartner und Eheleute unterliegen zwar den gleichen Pflichten, genießen aber nicht die gleichen Rechte. Le- benspartner sind ebenso wie Eheleute im Falle einer Scheidung unterhaltspflichtig, können aber das Ehegat- tensplitting nicht in Anspruch nehmen. Sie dürfen ein Kind adoptieren, das der Partner oder die Partnerin aus einer vorherigen Beziehung mit in die Lebensgemein- schaft bringt, sind aber nicht berechtigt, als Paar ein fremdes Kind zu adoptieren. Warum dürfen sie das nicht? Verfechter traditioneller Geschlechterstereotypen be- fürchten den Untergang des Abendlandes, wenn Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren aufgezogen werden. Dabei könnten sich selbst die größten Bedenkenträger vom Gegenteil überzeugen, wenn sie einfach nur einmal die Realität in unserem Land anschauen. Die Universität Bamberg hat in einer repräsentativen Studie empirische Daten über sogenannte Regenbogenfamilien gesammelt und ausgewertet. Ergebnis: Persönlichkeitsentwicklung sowie schulische und berufliche Entwicklung der betrof- fenen Kinder verlaufen positiv. Sie entwickeln sich ge- nauso gut wie Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Das Adoptionsrecht ist ein weiteres Recht, das den Le- benspartnerschaften gewährt werden muss. Wir fordern die völlige Gleichstellung der Lebens- partnerschaft mit der Ehe in allen Bereichen. Wir kämp- fen weiter für dieses Ziel und haben auch in dieser Le- gislaturperiode wieder einen entsprechenden Antrag eingebracht. Ich appelliere an Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen von der Union, sich den aktuellen gesell- schaftspolitischen Erkenntnissen nicht zu verschließen und sich unserer Forderung anzuschließen. Wenn Sie so nicht über Ihren Schatten springen können, sondern nur getrieben durch den Reformmotor Bundesverfassungs- gericht, dann reagieren Sie eben auf die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts. Das oberste Gericht hat be- reits 2002 festgestellt, dass die Verfassung die rechtliche Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft zulässt. Es liegt in der Hand des Gesetzgebers, den rechtlichen Unterschied zu beseitigen. Das Verfassungsgericht hat in den folgenden Jahren in einer ganzen Serie von Urteilen immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Benachtei- ligung der Lebenspartnerschaft nicht gerechtfertigt wer- den kann durch den Verweis auf das Schutzgebot der Ehe. Liebe Kollegen und Kolleginnen von der Union, Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag mit der FDP geschrie- ben: „Wir werden gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abbauen und insbesondere die Entschei- dungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstel- lung von Lebenspartnern mit Ehegatten umsetzen.“ Also nehmen Sie das Bundesverfassungsgericht beim Wort und setzen Sie die Gleichstellung der Lebenspartner- schaft um. Viele Länder in Europa haben dies bereits ge- tan, und das ist gut so, damit die letzten Schranken fallen und wir ein klares Signal setzen, dass Schwule und Les- ben nicht nur toleriert, sondern auch als gleichwertig ak- zeptiert werden. G l t s K e s s e e c s m E s a g d 2 e d s R V d D „ V v e n i s R B b B f r g G u s g n la B s s L v D A e d g f (C (D Dr. Stefan Ruppert (FDP): Mit dem vorliegenden esetzentwurf der Bundesregierung geht die christlich- iberale Koalition einen entscheidenden Schritt in Rich- ung Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartner- chaften. Wir haben damit einen wichtigen Punkt aus dem oalitionsvertrag umgesetzt. Mit dem „Gesetz über die ingetragenen Lebenspartnerschaften“, Lebenspartner- chaftsgesetz, vom 16. Februar 2001 wurde für gleichge- chlechtliche Paare erstmals die Möglichkeit geschaffen, ine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die ingetragene Lebenspartnerschaft ist ein familienrechtli- hes Institut für eine auf Dauer angelegte gleichge- chlechtliche Paarbindung. Dieser Definition folgend üssen nun eingetragene Lebenspartnerschaften den hen gleichgestellt werden. Diese Gleichstellung bezieht ich nicht nur auf gleiche Pflichten, sondern ermöglicht uch gleiche Rechte. Eine der Grundlagen für die Gleichstellung von ein- etragenen Lebenspartnerschaften im Beamtenrecht ist ie Richtlinie 2000/78/EG der EU. Diese wurde am 7. November 2000 vom Rat verabschiedet. Ihr Ziel ist s, einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung er Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf zu chaffen. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales echt hätte bis zum 2. Dezember 2003 erfolgen sollen. on 2000 bis 2003 war die rot-grüne Bundesregierung in er Verantwortung. Geschehen ist in dieser Zeit nichts. eutschland hat die Richtlinie schließlich durch das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur erwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung“ om 4. August 2006 umgesetzt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun ebenfalls inen „Gesetzentwurf zur Gleichstellung von eingetrage- en Lebenspartnerschaften im Bundesbeamtengesetz und n weiteren Gesetzen“ vorgelegt. Es wäre besser gewe- en, die Grünen hätten schon während ihrer Zeit an der egierung dafür gesorgt, dass diese Gleichstellung im eamtenrecht vorangetrieben wird. Wir müssen nun aus- aden, was sie versäumt haben. Die christlich-liberale undesregierung ist wieder einmal der Reparaturbetrieb ür die Versäumnisse während der rot-grünen Regie- ungszeit. Da wir aber inhaltlich dieselben Ziele verfol- en, sollten wir nun zusammenarbeiten. Der vorliegende esetzentwurf der Bundesregierung ist sehr weitgehend nd wurde auch von Verbänden explizit gelobt. Eine voll- tändige Gleichstellung erfolgt insbesondere durch fol- ende Maßnahmen: Im Bundesbesoldungsgesetz werden die ehebezoge- en Regelungen zum Familienzuschlag und zur Aus- ndsbesoldung auf Lebenspartnerschaften erstreckt. Im undesbeamtengesetz werden Lebenspartner in die Vor- chrift über die Beihilfe aufgenommen. Im Beamtenver- orgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz werden ebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenen- ersorgung einbezogen. Im Gesetz über den Auswärtigen ienst werden die Vorschriften über die Fürsorge des uswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland ntsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt. Mit ieser umfassenden Übertragung von ehebezogenen Re- elungen auf eingetragene Lebenspartnerschaften im öf- entlichen Dienstrecht hat die christlich-liberale Bundes- 8724 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) regierung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebenspart- nerschaften getan. Michael Kauch (FDP): In diesen Tagen setzt die FDP-Fraktion im Bundestag weitere Projekte für die Rechte von Lesben und Schwulen um. Wir lösen unsere Wahlversprechen ein und arbeiten Punkt für Punkt den Koalitionsvertrag ab. Bereits jetzt – nach einem Jahr christlich-liberaler Koalition – hat die FDP in der Koali- tion mit der Union mehr erreicht als die SPD in den letz- ten vier Jahren. In der letzten Woche wurde mit den Stimmen von FDP und Union das Jahressteuergesetz verabschiedet. Darin enthalten ist die Gleichstellung eingetragener Le- benspartner mit Ehegatten bei Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer. Darüber hinaus hat der Bundestag am vergangenen Freitag den Bundeshaushalt 2011 verab- schiedet. Darin enthalten sind 10 bis 15 Millionen Euro für die Magnus-Hirschfeld-Stiftung des Bundes. Diese soll durch Bildung und Forschung der Diskriminierung Homosexueller in Deutschland entgegenwirken. Zwei Anläufe hatte Rot-Grün dazu seit 2000 gemacht – sie ha- ben es nicht erreicht, was wir nun schaffen. Nun also folgt die erste Lesung des Gesetzes zur Gleichstellung von Lebenspartnern im Beamten-, Solda- ten- und Richterrecht sowie im Entwicklungshelfergesetz. Bereits vor Veröffentlichung der einschlägigen Gerichts- urteile hatte die FDP in den Koalitionsverhandlungen dieses Projekt gegenüber der Union durchgesetzt. Das lassen wir uns auch nicht von den neidischen Grünen kleinreden. Denn die Grünen haben es in der rot- grünen Koalition nicht geschafft, das zu realisieren. Beim Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz 2005 hatte SPD-Innenminister Otto Schily noch erfolgreich Wider- stand gegen die Reform geleistet. Nun also beschließen wir, was längst überfällig war. Während gesetzliche Rentenversicherte beim Tod des Lebenspartners seit 2005 eine Hinterbliebenenrente er- halten, ging bisher der Lebenspartner eines Bundesbe- amten komplett leer aus. Eine himmelschreiende Unge- rechtigkeit – und eine soziale Härte, die der Dienstherr verursacht hatte, der doch eine besondere Fürsorge- pflicht hat. Außerdem erfolgt nun bei Besoldung und Beihilfe ebenfalls eine Gleichstellung mit verheirateten Kollegen. Das ist nur recht und billig, denn bei den Pflichten sind die eingetragenen Lebenspartner ja schon längst mit Ehegatten gleichgestellt. Wir Liberale meinen: Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte bekommen. Mit diesem Gesetzent- wurf wird ein weiterer Schritt zu diesem Prinzip ge- macht. Doch wir sind bei der Gleichstellung noch nicht am Ende. Bei der Einkommensteuer und beim Adoptions- recht werden eingetragene Lebenspartner noch immer benachteiligt. Auch diese Diskriminierung muss ein Ende haben. Daran werden wir im nächsten Jahr weiter- arbeiten. Gerade bei der Einkommensteuer erinnern wir den Koalitionspartner an die Bestimmungen des Koali- t i g t „ a B b p F s d E g m b S n r g i v e g g te D l v b z r z t s t L i 2 B w z s R z b g s s d p w d a l (C (D ionsvertrages. Dort haben wir vereinbart, dass wir auch m steuerlichen Bereich gleichheitswidrige Benachteili- ungen eingetragener Lebenspartner abbauen werden. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Im Koalitionsver- rag verpflichtete sich die Regierungskoalition dazu, gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht bzubauen und insbesondere die Entscheidungen des undesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Le- enspartnern mit Ehegatten umzusetzen“. Diese Ver- flichtung geschah nicht aus freien Stücken; sie war eine olge der Grundsatzentscheidung des Bundesverfas- ungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Ungleichbehandlung er eingetragenen Lebenspartnerschaft gegenüber der he. Das Gericht bezog sich dabei auf den Gleichheits- rundsatz des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 1 und achte deutlich, dass eine Ungleichbehandlung der Le- enspartnerschaft nicht durch den grundgesetzlichen chutz von Ehe und Familie legitimiert ist. Darüber hi- aus müsse „ein hinreichend gewichtiger Differenzie- ungsgrund“ vorliegen, um Lebenspartnerschaften ge- enüber der Ehe schlechterzustellen. Dieser Grund liegt m öffentlichen Dienstrecht ganz offensichtlich nicht or. Sie haben für den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf über in Jahr benötigt. Jetzt sollen erst das Bundesbesoldungs- esetz, das Bundesbeamtengesetz und das Bundesversor- ungsgesetz so geändert werden, dass Lebenspartnerschaf- n gleichgestellt sind. Dies begrüße ich ausdrücklich. och der Gesetzentwurf ist halbherzig. Sie stellen ledig- ich rückwirkend zum 1. Januar 2009 gleich. Das Bundes- erfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Gleich- ehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ur Ehe bei der „Erbschafts- und Schenkungsteuer“ eine ückwirkende Gleichstellung seit Inkrafttreten des Geset- es im Jahr 2001 angemahnt. Dies sollte auch für den heu- igen Gesetzentwurf gelten. Es gibt nicht ein bisschen Gleichbehandlung. Wir ollten konsequent sein und rückwirkend seit Inkrafttre- en des Lebenspartnerschaftsgesetzes gleichstellen. Die inke wird einen dementsprechenden Änderungsantrag n den Bundestag einbringen. Die rot-rote Berliner Landesregierung hat im Jahr 008 die Diskriminierung von Lesben und Schwulen im eamtenrecht des Landes vollständig beendet, und sie ar konsequent. Rot-Rot hat wenigstens rückwirkend um Jahr 2003 gleichgestellt. Das Land Berlin bezog ich mit dem Datum der Rückwirkung auf eine EU- ichtlinie, in der Deutschland in diesem Jahr bindend ur Gleichstellung aufgefordert wurde. Berlin hat damit ereits vor dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungs- erichts einen deutlichen Schritt zur Gleichstellung be- chritten, sodass Lesben und Schwule gleichgestellt ind. Berlin war Vorreiter. Später folgten die Bundeslän- er Bremen, Hamburg, Brandenburg, Mecklenburg-Vor- ommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Schles- ig-Holstein und Sachsen-Anhalt und sogar Bayern, och zumeist mit einer geringeren Rückwirkung und uch mit einigen Einschränkungen. 2001 war Deutsch- and mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eines der fort- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8725 (A) ) )(B) schrittlichsten europäischen Länder in Bezug auf die Gleichstellung von Lesben und Schwulen. Heute sind wir es nicht mehr. Mittlerweile haben viele EU-Staaten die Gleichstellung viel konsequenter vollzogen. Wir müssen jetzt noch die Gleichstellung im Einkommen- steuerrecht und das gemeinsame Adoptionsrecht für les- bische und schwule Paare angehen. Die Gleichstellung von Lesben und Schwulen lässt sich gesellschaftlich nicht mehr aufhalten. Doch die Linke möchte sie politisch konsequent vorantreiben. Deshalb fordert die Linke, statt der umständlichen Gleichstellung der Rechtsinstitute Ehe und Lebenspart- nerschaft die Ehe vollständig für Lesben und Schwule zu öffnen. Wir benötigen kein gesondertes Rechtsinstitut für Lesben und Schwulen. Schweden, Norwegen, Spa- nien, Island und Portugal haben diesen Weg beschritten. Die Ehe für alle Menschen zu öffnen, ist ein wirklich konsequenter Weg. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bundesregierung legt heute einen Gesetzentwurf vor, der endlich die verfassungswidrige Ungleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehepartnern im Beamtenrecht beendet. Sie hat sich damit sehr viel Zeit gelassen; denn das Bundesverfassungsgericht hat diese Gleichstellung bereits in seinem Entscheid vom 7. Juli 2009 angemahnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deswegen bereits im vergangenen Frühjahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, den wir heute ebenfalls zur Beratung einbringen. Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktio- nen: Obwohl Sie sich mit der Ausarbeitung dieses Ge- setzentwurfes übermäßig viel Zeit gelassen haben, sind Sie an mindestens einer Stelle erneut hinter den Vorgaben der Gerichte zurückgeblieben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat Ihnen am 8. Oktober dieses Jahres klipp und klar gesagt, dass Sie rechtlich verpflichtet sind, min- destens bis zum 2. Dezember 2003 rückwirkend gleich- zustellen. Dies ist der Tag, an dem Deutschland die Anti- diskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union hätte umsetzen müssen. In Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie die Betroffenen aber nur zum Anfang des Jahres 2009 gleichstellen – ein völlig willkürlich gewähltes Datum. Weiterhin wollen Sie also Menschen diskriminieren und die ihnen zustehenden Rechte vorenthalten. Ihr Handeln beruht ausschließlich auf dem Zwang durch das Verfas- sungsgericht. Sie schaffen es noch nicht einmal, die ver- fassungs- und europarechtlichen Vorgaben umzusetzen. Peinlich für die Liberalen, eine Blamage für konservative Rechtspolitiker! Meine Damen und Herren von der Koalition, seit ei- nem Jahr führen Sie immer denselben Schneckentanz auf. Erst verurteilt Sie das Verfassungsgericht, dann war- ten Sie bis zum letzten Moment und legen dann einen Gesetzentwurf vor, der unzureichend bleibt. Im parla- mentarischen Verfahren obliegt es dann uns als Opposi- tion, Sie auf Ihre handwerklichen Fehler hinzuweisen. Dafür sind wir uns nicht zu schade. Aber ist es Ihnen nicht langsam peinlich? F K s W w f S k d k p E d d d s D s u g r b d t s w a n j G n e V d k a s E D a T v B d i s r r B v G s d d (C (D Politisch ist Ihr Vorgehen ohnehin schäbig. Die FDP- raktion und ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender auch kündigt „Wochen der schwul-lesbischen Gleich- tellung“ an, um vermeintliche Wohltaten zu feiern. Die ahrheit ist: Die schwarz-gelbe Koalition diskriminiert, o sie nur kann. Sie von der FDP haben gegen die Ein- ührung der Lebenspartnerschaft gestimmt und Bayern, achsen und Thüringen haben dagegen in Karlsruhe ge- lagt. Sie haben im Bundesrat über Jahre verhindert, ass die Gleichstellung im Steuer- und Beamtenrecht ommt. Es war Ihre schwarz-gelbe Politik, die Lebens- artnerschaft systematisch schlechterzustellen als die he. Es ist Ihre Landesregierung in Baden-Württemberg, ie bis heute den lesbischen und schwulen Paaren sogar as Standesamt verweigert. Peinlich ist auch Ihr Vorgehen bei der Gleichstellung er Einkommensteuer. Wieder kündigt die FDP an, dass ie auf das Urteil des Verfassungsgerichts warten möchte. abei weiß jeder, der lesen kann, wie das Gericht ent- cheiden wird. Die Grundsätze sind doch längst klar: Ehe nd eingetragene Lebenspartnerschaft sind juristisch ver- leichbar, weil sie „eine auf Dauer übernommene, auch echtlich verbindliche Verantwortung für den Partner“ egründen. Auch für Herrn Finanzminister Schäuble hat as Gericht die passende Antwort: „Ein Grund für die Un- erscheidung von Ehe und eingetragener Lebenspartner- chaft kann nicht darin gesehen werden, dass typischer- eise bei Eheleuten aufgrund von Kindererziehung ein nderer Versorgungsbedarf bestünde als bei Lebenspart- ern. Nicht in jeder Ehe gibt es Kinder. Es ist auch nicht ede Ehe auf Kinder ausgerichtet.“ Schließlich stellte das ericht fest: „In zahlreichen eingetragenen Lebenspart- erschaften leben Kinder.“ Herr Schäuble, sehen Sie es ndlich ein: Ihre Ideologie des Abstandgebotes ist vom erfassungsgericht zertrümmert worden! Am 9. November 2010 hat das Finanzgericht in Nie- ersachsen geurteilt, dass die Benachteiligung beim Ein- ommensteuerrecht verfassungswidrig ist. Das Gericht nerkennt ausdrücklich, dass die eben zitierten Grund- ätze und Ausführungen auf die Ungleichbehandlung im inkommensteuerrecht übertragbar sind. Sie sehen also: ie nächste Klatsche des Bundesverfassungsgerichts ist bsehbar. Ich fordere Sie auf: Ändern Sie endlich Ihre aktik und seien Sie einmal mutig! Sie können das Un- ermeidliche ohnehin nur hinauszögern. Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär beim undesminister des Innern: Der Gesetzentwurf der Bun- esregierung zur Übertragung ehebezogener Regelungen m öffentlichen Dienstrecht auf Lebenspartnerschaften ieht eine Gleichstellung von Verpartnerten und Verhei- ateten in zentralen Bereichen des öffentlichen Dienst- echts, insbesondere bei Besoldung, Versorgung und eihilfe, ab dem 1. Januar 2009 vor. Mit den im Entwurf orgesehenen gesetzlichen Änderungen kommt die leichstellung für Beamte, Soldaten, Richter und Ver- orgungsempfänger des Bundes zum Abschluss. Schon derzeit unterscheiden wichtige Teilbereiche es öffentlichen Dienstrechts, das Umzugskosten- und as Trennungsgeldrecht sowie das Sonderurlaubsrecht, 8726 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) nicht mehr zwischen verpartnerten und verheirateten Be- amten. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht der Entwurf der Bundesregierung nun auch die Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in die ehe- und familienbezo- genen Regelungen bei Besoldung, Versorgung und Bei- hilfe vor. Im Einzelnen bedeutet dies: Im Besoldungsrecht werden Verpartnerte in die Rege- lungen zum Familienzuschlag einbezogen. Dies betrifft vor allem den Familienzuschlag der Stufe 1, den soge- nannten Verheiratetenzuschlag, der künftig verpartnerten genau wie verheirateten Besoldungsempfängern zusteht. Auch bei der Auslandsbesoldung werden die ehebe- zogenen Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes übertragen. Dies betrifft die Beamten, Soldaten und Richter in einer Lebenspartnerschaft, die ihren Dienst im Ausland versehen. Sie erhalten künftig einen erhöhten Auslandszuschlag, wie ihn auch Verheiratete erhalten. Auch bei der Versorgung entfällt künftig die Differen- zierung zwischen Verheirateten und Verpartnerten. Dazu werden hinterbliebene Lebenspartner von Beamten, Richtern und Soldaten im Beamtenversorgungs- und im Soldatenversorgungsgesetz wie Witwen und Witwer ge- stellt. Auch im dritten, neben Besoldung und Versorgung wichtigen Bereich, der Beihilfe, werden Lebenspartner künftig genauso berücksichtigt wie Ehegatten. Mit der im Entwurf vorgesehenen Änderung im Bundesbeam- tengesetz werden die notwendigen Voraussetzungen für eine entsprechende Änderung der Bundesbeihilfeverord- nung geschaffen. Das Bundesministerium des Innern be- reitet diese Änderungen in der Beihilfeverordnung be- reits vor. Daneben sieht der Entwurf schließlich auch Änderun- gen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst vor. Hier- durch werden Lebenspartner den Ehegatten der deut- schen Diplomaten im Ausland gleichgestellt. Damit können künftig auch die Lebenspartner der Bediensteten die zahlreichen Fürsorgeleistungen des Auswärtigen Amtes erhalten. Dazu zählen zum Beispiel Sprachkurse, mit denen das Auswärtige Amt auch die Angehörigen seiner Bediensteten auf einen Auslandsaufenthalt vorbe- reitet. Ich möchte daran erinnern: Der von der Bundesregie- rung vorgelegte Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer längeren Rechtsentwicklung, die sehr differenziert und keineswegs immer gradlinig verlaufen ist. Bis in die obersten Gerichte waren die Fragen rund um die Einbe- ziehung von verpartnerten Beamten in die ehebezogenen Regelungen des Dienstrechts sehr umstritten. Über rela- tiv lange Zeit standen das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht der Gleichstellung im Dienstrecht eher ablehnend gegenüber. Beide Gerichte haben erst vor kurzem ihre Rechtsprechung geändert. Auch ein Blick in die Länder, die ja seit der Föderalis- musreform das Recht ihrer Landesbeamten in eigener Zuständigkeit gestalten, ergibt bei weitem kein einheitli- ches Bild: Einige Länder sehen bislang weder bei der Besoldung noch bei der Versorgung, noch bei der Bei- hilfe eine Einbeziehung von Lebenspartnerschaften in d g G e v K e u g v R A v l p I d s s z v n s d l p w t e b a m d h n Z z a d d s (C (D ie ehebezogenen Regelungen vor. In einigen Ländern ibt es nur eine partielle, jedoch keine umfassende leichstellung. Nur in einigen Ländern gibt es bisher ine Gleichstellung, wie sie der Regierungsentwurf jetzt orsieht. Der Entwurf der Bundesregierung orientiert sich am oalitionsvertrag, in dem es heißt: Die familien- und hebezogenen Regelungen über Besoldung, Versorgung nd Beihilfe werden auf Lebenspartnerschaften übertra- en. – Dies geschieht für die Zukunft und für einen maß- ollen Zeitraum in der Vergangenheit und schafft damit echtssicherheit für die Betroffenen. nlage 10 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Schutz von Patientinnen und Patienten bei der genetischen Forschung in einem Bioban- ken-Gesetz sicherstellen – Biobanken als Instrument von Wissenschaft und Forschung ausbauen, Biobanken-Gesetz prüfen und Missbrauch genetischer Daten und Proben wirksam verhindern (Tagesordnungspunkt 18 a und b) Dr. Thomas Feist (CDU/CSU): Biobanken enthalten on Menschen stammende erbsubstanzhaltige Materia- ien mit den dazugehörigen Daten, welche wiederum mit ersonenbezogenen Angaben und gesundheitsbezogenen nformationen verknüpft sind. Diese Datenbestände wer- en für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ge- ammelt oder aufbewahrt. Dabei handelt es sich bei- pielsweise um DNA-, Blut- oder Gewebeproben, die usammen mit Hintergrundinformationen der Spender erwaltet werden. Sie bilden die Grundlage für viele eue Verfahren in der Wissenschaft und Medizin und ind damit ein wichtiger Bestandteil bei der Suche nach en Ursachen vieler Krankheiten und deren Behand- ungsmethoden. Die Forschung mit menschlichen Kör- ermaterialen ist kein Phänomen der Neuzeit; vielmehr erden Körpersubstanzen schon seit vielen Jahrhunder- en für die Forschung gesammelt und ausgewertet. Ein rheblicher Teil unseres heutigen medizinischen Wissens eruht auf Sammlungen von menschlichem Gewebe, lso den Vorgängern der heutigen Biobanken. Neue Untersuchungsmöglichkeiten und das zuneh- end bessere Verständnis im Bereich der Genetik haben ie Bedeutung von Biobanken noch einmal deutlich er- öht. Das bessere Verständnis des menschlichen Ge- oms erweitert ihre Nutzungsmöglichkeiten erheblich. ur Heilung zahlreicher Volkskrankheiten können in- wischen nicht nur äußere Faktoren, sondern auch Erb- nlagen als Ursachen der Krankheiten untersucht wer- en. Um diese Effekte untersuchen zu können, ist es aller- ings nötig, dass eine große Anzahl von Daten unter- ucht wird. Deshalb entstehen immer größere Sammlun- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8727 (A) ) )(B) gen, und die einzelnen Sammlungen vernetzen sich immer besser untereinander. Ein aktuelles Beispiel einer großangelegten Biobank ist die als nationale Kohorte im Aufbau befindliche „Helmholtz-Kohorte“. In der Kohor- tenstudie sollen 200 000 Menschen eingebunden und über 10 bis 20 Jahre medizinisch begleitet werden, um Risikofaktoren für Volkskrankheiten zu entdecken und diesen vorbeugen zu können. Ähnlich große Biobanken existieren bereits in Großbritannien und Norwegen, die bereits über 500 000 Proben erfasst haben. In Schweden sind in der Nationalen Biobank bereits zwischen 50 und 100 Millionen Daten erfasst. Dies gilt insbesondere für meine Heimatstadt. Die Universität Leipzig hat ein Forschungsprojekt im Kampf gegen Volkskrankheiten mithilfe einer Biobank begon- nen. Beim Leipziger Forschungszentrum für Zivilisati- onserkrankungen, LIFE, werden mehr als 100 Ärzte und Wissenschaftler der Universität sowie der Universitäts- medizin bis 2013 rund 25 000 Leipziger klinisch und bio- analytisch untersuchen. Die knapp 40 Millionen Euro teure Bevölkerungs- und Patientenstudie soll die Zusam- menhänge zwischen genetischer Anlage, Stoffwechsel und individueller Lebensführung in großem Umfang er- forschen. Ziel ist es, Erkenntnisse über Ursachen und die unterschiedliche Ausprägung der wichtigsten Zivilisa- tionserkrankungen zu gewinnen. Besonderes Augen- merk werden die Forscher auf Gefäßerkrankungen und Herzinfarkt, Diabetes und Adipositas, Depression, De- menz, Entzündungen der Bauchspeicheldrüse, Kopf- und Halstumore sowie Allergien und Stoffwechselstö- rungen richten. Ziel ist die Entdeckung neuer Ansätze für frühzeitige Prävention und Therapie. Ebenfalls ganz aktuell ist das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte „Projekt-Portal im Deutschen Biobanken-Register“, in dem die existieren- den Biobanken für die externe Forschungen zugänglich gemacht werden. Hier haben sich unter Beteiligung des Fraunhofer-Instituts für Biomedizinische Technik, des TMF – Technologie- und Methodenplattform für die ver- netzte medizinische Forschung e. V. –, und ihrer Partner bisher 87 Biobanken registriert. Die steigende Größe der Biobanken, deren bessere Vernetzung und der wissenschaftliche Fortschritt machen aus den Biobanken einen ungemein wertvollen Daten- und Wissensschatz für die Forschung. Allerdings hat dies auch zur Folge, dass die Datensätze immer individueller werden, da der Informationsgehalt des menschlichen Ma- terials nahezu unerschöpflich ist. Dies löst bei vielen Menschen Unbehagen aus. Sie befürchten, dass ihre Da- ten unkontrolliert verwendet werden. Aber auch Forscher und Betreiber von Biobanken fühlen sich einer Rechtsun- sicherheit ausgesetzt. Denn die Frage der Voraussetzung der Verwendung von Materialen ist in Deutschland um- stritten. Die forschungspraktischen und rechtlichen Realitä- ten überschneiden sich auf diesem Gebiet. Eine ver- stärkte Zusammenarbeit der bestehenden Biobanken auf der einen Seite und die zersplitterte Regelung durch Standes- und Landesdatenschutzbestimmungen auf der a s l h S J S B l l b d R s d d w w d g n d z D s l z m s d p v e i s z w D d u s s S o D b n d z d s s b v R (C (D nderen Seite verlangen also eine übergreifende Be- chäftigung mit diesem wichtigen Thema. Dies sind nur einige Beispiele für ethische und recht- iche Fragestellungen, die sich in diesem Zusammen- ang ergeben. Auf weitere Probleme haben verschiedene tellungnahmen, zuletzt des Deutschen Ethikrates im uni dieses Jahres, hingewiesen. Diese kommen zu dem chluss, dass eine gesetzliche Regelung im Bereich der iobanken für die Forschung nötig ist. In seiner Stel- ungnahme schlägt der Deutsche Ethikrat ein Fünf-Säu- en-Konzept für die gesetzliche Regulierung von Bio- anken vor. Ziel der Empfehlungen ist es, für den Schutz er Persönlichkeitsrechte der Spender einen adäquaten echtsrahmen zur Verfügung zu stellen und für die For- chung mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ich begrüße, ass der Deutsche Ethikrat zu Fragen der Biobanken in er Forschung eine Stellungnahme abgegeben hat. Wir erden diese bei den Überlegungen über die Weiterent- icklung der Rahmenbedingungen berücksichtigen. Bei er Abwägung der verschiedenen Belange ist allerdings roßes Augenmaß gefordert. Lassen Sie mich das an ei- igen Bespielen verdeutlichen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag, dass die verwen- ete Probe unverzüglich nach Erreichen des Forschungs- weckes vernichtet werden wird und die gespeicherten aten gelöscht werden. Diese „unverzügliche Lösung“ teht, wie schon der Deutsche Ethikrat in seiner Stel- ungnahme bemerkte, oftmals in direktem Widerspruch ur Forschungspraxis, da die zugrunde liegenden Daten itunter auch nach dem Erreichen des angestrebten For- chungsziels als wichtige Informationsquelle, gerade für ie Evaluierung und Weiterführung von im Forschungs- rozess aufgetauchten Fragestellungen, von hoher Rele- anz bleiben können. In diesem Rahmen gilt es auch, zu bedenken, dass ine zu enge Eingrenzung der Verwendung im Zug der nformierten Einwilligung der Probanden die For- chungsarbeit erheblich beeinträchtigen kann. Was nut- en dem Forscher Daten, die er nicht verwenden kann, eil sie einem zu spezifischen Zweck zugeordnet sind. aher sind eine qualifizierte und einsichtige Information er Spender und ein hoher Grad an Transparenz nötig, m die Interessen sowohl der Spender als auch der For- cher zu wahren. Offene Fragen gibt es auch bei dem sogenannten For- chungsgeheimnis oder Biobankgeheimnis, welches den trafverfolgungsbehörden auch nach richterlicher An- rdnung und bei schwersten Straftaten den Zugriff auf aten der Biobanken verwehren würde. Die Befürworter egründen die Notwendigkeit dieses Forschungsgeheim- isses damit, dass nur über eine gesetzliche Zusicherung er ausschließlichen Verwendung der gespendeten Daten u Forschungszwecken Menschen dazu motiviert wer- en können, ihre Daten einer Biobank anzuvertrauen. An dieser Stelle ist es wichtig festzuhalten, dass deut- che Biobanken bereits heute hohe Standards des Daten- chutzes erfüllen und dass die beteiligten Forscher sehr ehutsam und verantwortungsbewusst mit den ihnen an- ertrauten Daten umgehen. Im Übrigen wurden die echte des Zugriffs auf diese Proben durch Dritte wie 8728 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Arbeitgeber und Versicherungen bereits im Gendiagnos- tikgesetz geregelt. Es besteht also für die Spender von menschlichem Material kein Grund zur Angst. Dass da- rüber hinaus weitere vertrauensbildende Maßnahmen sinnvoll sind, um die Forschung weiter zu fördern, scheint mir unbestritten. Bei Überlegungen zu einem Forschungsgeheimnis und einem damit verbundenen absoluten Ausschluss des Staa- tes halten dessen Kritiker allerdings die Frage dagegen, ob damit nicht leichtfertig Möglichkeiten ausgelassen werden, schwerste Straftaten aufzuklären oder zu verhin- dern. Es gehe ja nicht um eine undifferenzierte und breite Durchforstung von Biodatenbanken aus nichtigen Grün- den, sondern um die Möglichkeit, in extremen Ausnah- mefällen zur Verteidigung hochrangiger Rechtsgüter bei- zutragen. Bevor hier eine Entscheidung getroffen werden kann, muss meines Erachtens eine sorgfältige Güterab- wägung stattfinden, welche die Rechtsgüter des Daten- schutzes der Freiheit der Forschung, dem Schutz des In- dividualrechts und der Verfolgung schwerster Straftaten gegenüberstellt. René Röspel (SPD): Die Fortschritte in den vergan- genen Jahren bei der Weiterentwicklung der Anwendung der genetischen Diagnostik waren rasant. Heute sind mit bis vor kurzem noch undenkbarer Geschwindigkeit ge- netische Analysen von einzelnen Personen, aber auch von ganzen Personengruppen möglich. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Wissenschaft und Forschung das „1 000 Dollar Genom“ ermöglichen werden. Wenn also bald die Sequenzierung des gesamten Genoms eines Menschen für 1 000 Dollar möglich sein wird, so ist ab- sehbar, dass wir vor einer massiven Ausweitung der An- wendung dieser Technologie in Wissenschaft und For- schung, aber auch in der medizinischen Praxis stehen. Wie so oft liegen jedoch auch bei der Anwendung von genetischen Diagnosemethoden die Chancen ebenso auf dem Tisch wie das Missbrauchspotenzial. Deutschland nimmt heute international eine starke Position in der Nutzung der genetischen Diagnostik in Wissenschaft und Forschung und hierbei insbesondere bei der Nut- zung sogenannter Biobanken ein. Als Biobanken werden Sammlungen von Proben menschlicher Körpersubstan- zen wie Gewebe, Blut oder DNA bezeichnet, die mit personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen verknüpft sind und medizinischen oder wissenschaftli- chen Zwecken dienen. Der Großteil der existierenden Biobanken wird derzeit zu Forschungszwecken genutzt. Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen ausdrücklich diese führende Rolle Deutschlands sichern und durch eine gezielte Förderpolitik weiter vorantreiben. Wissen- schaft und Forschung können aber nur dort von der Gesellschaft akzeptiert gedeihen, wo klare rechtliche Rahmenbedingungen sicherstellen, dass Missbrauch ver- hindert und Datenschutz sichergestellt werden kann. Bis- her haben die in Deutschland tätigen Wissenschaftlerin- nen und Wissenschaftler bei der Nutzung von Biobanken ein großes Verantwortungsbewusstsein an den Tag gelegt. Dieses verantwortungsbewusste Handeln verhindert je- doch nicht das Aufkeimen von Kritik, wie die Debatte ü d o s d J s t r f d s ß B g u z w k K u b S u t N u s w w m B B D ü s i Ü E w z l a f k i M s m B d B B e l a (C (D ber die sogenannte Helmholtz-Kohorte zeigt. Aufgabe es Deutschen Bundestages muss es daher sein, ergebnis- ffen darüber zu diskutieren, wo und in welcher Form ein icherer Rechtsrahmen insbesondere für den Aufbau und ie Nutzung von Biobanken geschaffen werden sollte. Der Deutsche Bundestag hat sich in den vergangenen ahren bereits mehrfach und aus unterschiedlichen Per- pektiven mit der Anwendung der genetischen Diagnos- ik in Wissenschaft und Forschung befasst. In Zeiten der ot-grünen Regierungskoalition waren die Bemühungen ür ein Gendiagnostikgesetz, welches Regelungen für ie Forschung beinhalten sollte, bereits weit vorange- chritten. Die Neuwahl verhinderte jedoch eine abschlie- ende Beratung des damaligen Entwurfs. Es folgten die eratungen der Großen Koalition für ein Gendiagnostik- esetz. Schlussendlich wurde entschieden, Wissenschaft nd Forschung aus dem Anwendungsbereich des Geset- es ausdrücklich herauszunehmen. Der Grund hierfür ar jedoch mitnichten, dass SPD und CDU/CSU hier einen Regelungsbedarf sahen. Vielmehr waren sich die oalitionspartner von damals einig, dass man zunächst nd zügig etwas für den Datenschutz im Bereich des Ar- eits- sowie des Versicherungsrechts tun wollte. Wir als SPD-Bundestagsfraktion haben anlässlich der chlussberatung des Gendiagnostikgesetzes öffentlich nd unmissverständlich betont, dass wir uns für eine in- ensive Prüfung des gesetzlichen Regelungsbedarfs der utzung der genetischen Diagnostik in der Forschung nd hierbei insbesondere im Bereich der Biobanken ein- etzen wollen. Mit dem heute vorliegenden Antrag setzen ir diese Ankündigung um. Mit unserem Antrag nehmen ir zahlreiche nationale wie internationale Stellungnah- en von Expertenkommissionen und Organisationen auf. eispielhaft möchte ich an dieser Stelle lediglich auf den ericht des Büros für Technikfolgenabschätzung vom ezember 2006 hinweisen. Dieser ebenso fundierte wie berzeugende Bericht kam zu dem Ergebnis, dass der Ge- etzgeber für den Bereich der Biobanken eine Regelung m Sinne eines Mittelweges finden müsse, „um sowohl berregulierung als auch ‚Wildwuchs‘ bei der weiteren ntwicklung zu vermeiden“. Genau diesen Weg wollen ir mit unserem Antrag beschreiten. Wir fordern die Bundesregierung auf, ergebnisoffen u prüfen, in welchen Punkten eine gesetzliche Rege- ung zum Umgang mit genetischen Daten und Proben ngebracht und zielführend sein würde. Darüber hinaus ordern wir die Regierung auf, ein umfassendes Förder- onzept für Biobanken in Deutschland aufzubauen. Es st zu begrüßen, dass die TMF, die Technologie- und ethodenplattform für die vernetzte medizinische For- chung, am 19. November 2010 angekündigt hat, ge- einsam mit zahlreichen Partnern eine zentrale deutsche iobanken-Infrastruktur aufzubauen. Es ist auch aus- rücklich zu begrüßen, dass das Bundesministerium für ildung und Forschung die Förderung einer „Nationalen iomaterialbanken-Initiative“ auf den Weg gebracht hat. Es ist mir aber trotz dieser finanziellen Zusagen für ine verstärkte Vernetzung von Biobanken in Deutsch- and nicht verständlich, warum die Bundesregierung trotz ller nationalen wie internationalen Bemühungen um Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8729 (A) ) )(B) klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit genetischen Daten und Proben keinerlei Anstalten macht, auch nur zu prüfen, ob eine gesetzliche Regelung für Biobanken sinnvoll sein könnte. Man könnte fast glauben, die Bundesministerin für Bildung und For- schung habe sich in dieser Frage nicht nur von der fach- wissenschaftlichen, sondern auch von der gesellschaftli- chen Debatte abgekoppelt. Man darf gespannt sein, ob das Bundesministerium für Bildung und Forschung hier demnächst eine Initiative zeigen wird. Denn es kann nicht sein, dass zwar der Aufbau und die Vernetzung von Bio- banken – richtigerweise – gefördert, die strukturellen Voraussetzungen etwa in Bezug auf einen hinreichenden Datenschutz jedoch bestenfalls in Förderrichtlinien be- schrieben werden. Nun noch einige kurze Worte zum Antrag der Frak- tion Bündnis 90/Die Grünen. Wir teilen die grundsätzli- chen Überlegungen der Grünen zum Umgang mit geneti- schen Daten und Proben. Allerdings fordern die Grünen bereits sehr konkret einen Gesetzentwurf mit zum Teil detaillierten Anforderungen. So richtig und wichtig die Pläne der Grünen sind, die ihre Fraktion an einen sol- chen Regelungsrahmen stellt, so sehr muss man sich doch fragen, ob wir parlamentarisch bereits hinreichend diskutiert haben, wo und wie man diese Regelungen am besten verorten sollte. Um es kurz und prägnant zu for- mulieren: Wir sehen unseren Antrag als Einstieg in eine ergebnisoffene Debatte über eine sinnvolle Ausgestal- tung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Um- gang mit genetischen Daten und Proben in Wissenschaft und Forschung. Die Grünen hingegen scheinen die Auf- fassung zu vertreten, dass bereits genug Expertisen vor- liegen, um in die konkrete Gesetzgebung einzusteigen. Bei einigen Vorschlägen glaube ich aber, dass noch Klä- rungsbedarf besteht. Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen das Gespräch mit der Bundesregierung und den beteiligten Expertinnen und Experten suchen. Hierzu sollen auch die Beratungen unseres Antrages in den Aus- schüssen dienen. Wir sprechen, wenn wir über Biobanken diskutieren, über höchst persönliche Daten, die zumeist in einem en- gen Bezug zu einer Krankheit oder einer Krankheitsdis- position stehen. Es wäre unverantwortlich, wenn der Ge- setzgeber hier erst dann in eine Debatte über einen angemessenen Regelungsrahmen einsteigen würde, wenn man in der Presse über Missbrauchsfälle liest. In dieser Einschätzung sind wir uns mit der Fraktion von Bünd- nis 90/Die Grünen einig. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP einer ergebnisoffe- nen Beratung in den Fachausschüssen nicht verschließen werden. Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP): Biobanken sind für die Forschung eine wichtige Ressource für Da- ten und eine Kernstück für die Aufklärung von Ursachen und Mechanismen von zahlreichen Krankheiten. Allein die krankheitsbezogene Genomforschung kann durch das umfangreiche Datenmaterial, das in den Biobanken zur Verfügung steht, auch Faktoren wie Geschlecht, Le- bensstil, Gene und genetische Epidemiologien in ihre Forschungen einbeziehen und Kenntnisse über die Ent- s z k d m I d s z d l g B a a d s D l h k F d e w b w m n g F b g tr B d s d n i t c g v P F j g d a v b n w n u f s (C (D tehung und den Verlauf von Krankheiten liefern, was ur Entwicklung neuer therapeutischer Ansätze oder wir- ungsvollerer Methoden der Prävention führen kann. Aus iesen Gründen werden Biobanken zukünftig immer ehr an Bedeutung gewinnen, und die Daten und deren nformationsgehalt werden differenzierter und somit in- ividueller. Umso wichtiger ist es, bestehende Daten- chutzlücken zum Schutz der Patienten und Probanden u schließen und entsprechende Rahmenbedingungen für ie Forschung festzulegen. Die diesbezüglichen Rege- ungen des Bundesdatenschutzgesetzes sind nach Aussa- en des Bundesdatenschutzbeauftragten heute für den ereich der sicheren Verwahrung von Biodaten nicht usreichend. Daher müssen klare Rahmenbedingungen bgesteckt werden. Dabei ist es aus unserer Sicht beson- ers wichtig, dass der Grundsatz der Freiheit der For- chung nach Art. 5 Grundgesetz auch in einem künftigen eutschen Biobankengesetz gewährleistet wird. Die Forschung an genetischen Daten und Biomateria- ien hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Es andelt sich nicht mehr um einzelne Probensammlungen leiner Institute, die von Wissenschaftlern zu begrenzten orschungszwecken verwendet werden; vielmehr wer- en die Sammlungen immer größer, und sie werden auch lektronisch vernetzt. Wir sind der Auffassung – das erden wir in einem eigenen Antrag zum Ausdruck ringen –, dass die Erhebung, Aufbewahrung und Ver- endung genetischer Daten und Proben im Bereich der edizinischen Forschung explizit zu regeln sind, um ei- erseits den Betroffenen Sicherheit hinsichtlich des Um- angs mit ihren genetischen Daten und andererseits der orschung die notwendige Rechtssicherheit für ihre Ar- eit zu geben. Dieses Problem bedarf einer eigenständi- en Lösung. Die Prinzipien der Datensparsamkeit oder der Dezen- alität von Datenspeicherung können im Bereich einer iobank für die Forschung nicht aufrechterhalten werden; enn erst die Vielzahl von Daten und deren Vernetzung orgen für den Erkenntnisgewinn. Eine Anonymisierung er Daten und Proben ist in diesem Zusammenhang auch icht immer möglich und auch nicht gewünscht. Gefragt st daher eine Standardsetzung, die Sicherheit für die Be- roffenen schafft, aber auch die notwendige Rechtssi- herheit für die Forschung. Ein allgemeines Forschungs- eheimnis in Bezug auf Biobanken sollte gesetzlich erankert werden. Damit wird sichergestellt, dass die roben und Daten nur im Rahmen der Einwilligung zu orschungszwecken verwendet werden dürfen und vor edem anderen Zugriff absolut gesichert sind. Natürlich ibt es heute schon ein großes Interesse an den Daten aus em Bereich der Verbrechensbekämpfung. Diesem sollte ber von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden. Es freut mich, dass die Kollegen von der SPD und on Bündnis 90/Die Grünen die Problematik erkannt ha- en. Jedoch sind die Forderungen im Antrag von Bünd- is 90/Die Grünen überzogen. Die Koalitionsfraktionen erden in den kommenden Wochen dem Bundestag ei- en Antrag vorlegen, um Rechtssicherheit für Betroffene nd Forschung zu schaffen. Ich freue mich auf eine ruchtbare und zielführende Diskussion in den Aus- chüssen. 8730 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Seitdem meine Fraktion beim Gesetzgebungsprozess zum Gendiagnostikgesetz angemahnt hatte, auch Regelungen zur Forschung mit ge- netischem Material anzugehen, drängt dieses Anliegen immer mehr. Zum einen machte der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme zu Humanbiobanken darauf auf- merksam, dass sie zurzeit eine rasante Entwicklung durchmachen. Bisher unterliegen die beispielsweise an Uniklinika oder in gendiagnostischen Labors vorhande- nen Probensammlungen keiner Qualitätskontrolle und keiner Zugriffsregelung. Neben vielen Neugründungen weitet sich der Austausch der dort eingelagerten Zell- und Gewebeproben bereits über Deutschland und Europa hi- naus. Zum anderen macht das aktuelle Interesse der schwe- dischen Behörden, für Ermittlungsarbeiten der Polizei noch umfassender auf Bestände der schwedischen Natio- nalen Biobank zuzugreifen, den politischen Sprengstoff deutlich. Biobanken sind ein stets wichtiger werdendes wissen- schaftliches Werkzeug. Der Bund fördert die Vernetzung ihrer Bestände, die Synergien in der Grundlagenfor- schung möglich machen, und das hat unsere volle Unter- stützung. Forscher und Forscherinnen sind insbesondere bei der Erforschung von Volkskrankheiten wie Diabetes-, Krebs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf viele me- dizinische Daten und Proben in Verbindung mit viel- schichtigen Daten der Probanden angewiesen. Eine große Rolle werden Biobanken auch für die junge Diszi- plin der Epigenetik, also des Zusammenspiels von Ge- nen mit Lebensweisen und Umweltfaktoren, spielen. Zugleich aber dringt die Einsicht durch, dass je viel- schichtiger die Daten werden, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Zuge wiederholter Erhebungen oder Recherchen sammeln, desto unverwechselbarer auch die Datensätze werden. Das heißt, man weiß immer mehr auch über das Leben von Personen, von denen man zugleich extrem sensible medizinische Daten bis hin zum genetischen Fingerabdruck lagert. Gerade letzteres, also genetisches Material, macht gängige Schutzinstru- mente wie Pseudonymisierung und Anonymisierung ex- trem schwierig. Es wird also einfacher, Datenbanken mit persönlichen Profilen nach bestimmten Rastern und Mustern anzule- gen. Daran haben, wie wir aus der Debatte um geneti- sche Tests wissen, immer auch Dritte Interesse, bei- spielsweise Versicherungen, kommerzielle Konsum- forschungsstellen oder große Arbeitgeber. Zudem we- cken Datenbestände immer auch Begehrlichkeiten bei staatlichen Stellen, wie die Nutzung für die Strafverfol- gung in Schweden zeigt. Für Deutschland will ich nur daran erinnern, dass die zentral gespeicherten Lkw- Mautdaten, die die Arbeit der Behörden des Verkehrs- ministeriums erleichtern sollten, bereits zur Fahndung nach einem Gewaltverbrecher zweckentfremdet worden sind. Zurzeit sind Biobanken bei uns zwar dezentral an- gelegt, doch die anlaufende große Bevölkerungsstudie bei der Helmholtz-Gemeinschaft, die am Ende 200 000 Personen umfassen soll, ändert die Dimensionen auch in Deutschland. d g S m s d D s Z n e s n z t r a d z d f l w g u S N V t n d b b P w V z a V d e w m A d d h r n t A d O k b G w (C (D Meine Fraktion schließt sich daher der Auffassung er SPD und der Grünen an, dass bei Fragen des Zu- angs und der Verwendung von Biobankdaten der chutz von Persönlichkeitsrechten geregelt werden uss. Dabei reicht es nicht, auf den bestehenden Daten- chutz zu verweisen. Zu den Hauptaufgaben eines mo- ernen Datenschutzes gehört es, die Speicherung von aten zeitlich genau zu begrenzen. Dahinter steht die Ein- icht, dass noch so gut austarierte Regeln, wer zu ihnen ugang hat, regelmäßig an Leckagen scheitern und dass ur das Löschen von Daten, nachdem sie ihren Zweck rfüllt haben, wirklich sicher ist. Der Ethikrat kommt in einer Expertise nun zu dem Schluss, dass es de facto icht möglich ist, die Nutzung der Proben und Daten eitlich zu begrenzen. Dem steht die digitale Ausbrei- ung von Kopien, die schon aus Gründen der Datensiche- ung der Bestände angelegt werden, entgegen. Vor allem ber spricht gerade das Interesse der Forschung dafür, ie Daten erstens möglichst gut zu vernetzen und sie weitens nicht sofort zu vernichten. Die Wissenschaft ist arauf angewiesen, dass sie für die kritische Überprü- ung der Ergebnisse oder auch für eine neue Fragestel- ung, die sich aus dem abgeschlossenen Projekt ergibt, eiter genutzt werden können. Was also kann der Ansatz sein, mit dem man beidem erecht wird, dem Erkenntnisfortschritt für Wissenschaft nd Patienten und der Wahrung der informationellen elbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte? Der ationale und der Deutsche Ethikrat haben dazu einen orschlag gemacht, den meine Fraktion ausdrücklich un- erstützt, nämlich ein Forschungs- bzw. Biobankgeheim- is gesetzlich zu verankern. Dieses soll sicherstellen, ass Daten und Proben nur zu Forschungszwecken erho- en und genutzt werden dürfen. Im Kern würde das Bio- ankgeheimnis umfassen: die Schweigepflicht für alle ersonen, die Zugriff zu Daten haben, ihr Zeugnisver- eigerungsrecht gegenüber allen Gerichten sowie das erbot, die Biobankenbestände zu beschlagnahmen oder um Zweck der Gefahrenabwehr zu verwenden. Als die ndere tragende Säule begreift meine Fraktion genaue orschriften zur informierten Einwilligung der Proban- en zum Zweck der Forschung, mit der Möglichkeit, inzelne Zwecke auszunehmen oder alle global zu be- illigen. Zu prüfen wäre zudem, inwiefern ein Widerruf öglich ist. Grundsätzlich befürworten wir beide vorliegenden nträge, haben aber mit beiden jeweils ein Problem: Mit em der SPD ein grundsätzliches, da sie Ausnahmen für en Zugriff durch Strafermittlungsbehörden für denkbar ält. Das lehnen wir ab. Dennoch benennt der Antrag die ichtigen Eckpunkte in Richtung eines Biobankgeheim- isses. Der Antrag der Grünen enthält wiederum sehr de- aillierte Vorstellungen zu Einwilligung, Aufklärung und uskunft über Ergebnisse der Forschung an Probanden, ie wir ähnlich in anderen Zusammenhängen mittragen. b sie aber im Detail nicht an entscheidender Stelle die omplizierte Kommunikation in Forschungsprojekten ehindern, sollte ein Beratungsprozess im Rahmen des esetzgebungsverfahrens zeigen. Daher unterstützen ir das politische Anliegen beider Anträge. Ob wir am Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8731 (A) ) )(B) Ende aber beiden zustimmen können, wollen wir erst nach weiterer parlamentarischer Beratung entscheiden. Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Mit unserem Antrag für ein Biobanken-Gesetz fordern wir die Bundesregierung auf, endlich die Lücke zu schließen, die seit der Verabschiedung des Gendia- gnostikgesetzes der schwarz-roten Koalition besteht. Während in diesem Gesetz Regelungen für Gentests zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie für Bereiche des Arbeitslebens und der Versiche- rungswirtschaft aufgenommen wurden, blieb der For- schungsbereich ausgenommen. Wir Grünen hatten da- mals schon einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet, der unter anderem Regelungsvorschläge für den For- schungsbereich enthielt, und wir hatten dafür auch viel Unterstützung in Anhörungen erhalten. Leider hat sich die damalige Mehrheit dem nicht anschließen wollen. Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für ein Bioban- ken-Gesetz ein, in dem der Umgang mit genetischen Daten für die Forschung endlich geregelt wird. Dabei geht es uns darum, die Forschung mit genetischen Pro- ben zu fördern, sie auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen und damit die Ziele und Vorgehensweisen ge- genüber den betroffenen Personen transparent zu ma- chen. Wir halten diese Forschung für notwendig und sinnvoll; gerade deshalb ist eine gesetzliche Regelung wichtig. Die Zahl der Biobanken in Deutschland hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Nun will das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bio- bank der Helmholtz-Gemeinschaft mit Bundesgeldern unterstützen. Geplant ist der Aufbau einer riesigen Da- tenbank mit Proben von insgesamt 200 000 Bürgerinnen und Bürgern. Spätestens jetzt ist es höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung. Dies wird nur möglich, wenn es eine Mehr- heit des Bundestages will, denn die Regierung hält es nicht für notwendig. Bislang ist der Datenschutz so ge- ring, dass wir Gefahr laufen, dass das Vertrauen der Pro- banden schwindet und die Bereitschaft abnimmt, sich an wichtigen Studienprojekten zu beteiligen. Dies kann nicht in unserem Interesse liegen. Umfassende Regelungen zu Biobanken sind bislang weder auf Landes- noch auf Bundesebene getroffen wor- den. Der Aufbau von Biobanken stellt eine erhebliche Herausforderung für den Datenschutz und den Schutz von Persönlichkeitsrechten dar. Diesen Problemen wer- den die bestehenden rechtlichen Regelungen in Deutsch- land nicht gerecht. Durch die zunehmende nationale und internationale Vernetzung, die Kommerzialisierung und Institutionalisierung von Biobanken treten verstärkt da- tenschutzrechtliche Probleme auf. Das kann dazu führen, dass die Daten für Zwecke verwendet werden, in die die Probanden bei einer umfassenden Aufklärung nie einge- willigt hätten. Sie haben derzeit kein Recht, auf Verlan- gen Auskunft über die wesentlichen, auf ihre Gesundheit bezogenen Erkenntnisse zu bekommen. Der Verkauf von Daten ist ebenso möglich wie der Austausch und die Vernetzung von Biobanken, ohne dass es datenschutz- rechtliche Regelungen gibt. Wer stellt sich unter solchen B d r s l s b s g b g s l F t S g g l c D R s a s D A c t h k d F b t m k b U b s in f h u d g d ö T s a (C (D edingungen gerne als Proband zur Verfügung, wenn ie Proben noch nicht mal vor dem staatlichen Zugriffs- echt beispielsweise bei der Strafverfolgung geschützt ind? So verständlich so etwas aus Sicht der Ermitt- ungsbehörden sein mag, für die Wissenschaft kann es ich jedoch als außerordentlich problematisch erweisen. Wir wollen die Probanden durch eine strikte Zweck- indung davor schützen, dass ihre Daten über die For- chung hinaus genutzt werden – etwa durch den Arbeit- eber oder die Polizei. Dafür fordern wir ein Bio- ankengeheimnis. Zudem soll mit der Forschung nur be- onnen werden, wenn eine unabhängige Ethikkommis- ion das Forschungsvorhaben in einer schriftlichen Stel- ungnahme positiv bewertet hat. Nach Erreichung des orschungsziels sollen die Daten gelöscht werden. Wei- erhin müssen durch eine gesetzliche Regelung klare tandards im Umgang mit Daten von nichteinwilli- ungsfähigen Personen festgeschrieben werden. Auch der Deutsche Ethikrat hat in seiner im Juni vor- elegten Stellungnahme eine eigene Regelung empfoh- en, die „den spezifischen Anforderungen an den rechtli- hen Schutz der in Biobanken vorhandenen Proben und aten Rechnung“ trägt. Damit die Empfehlungen des ates nicht immer nur im luftleeren Raum bleiben, müs- en wir die Konsequenzen daraus ziehen. Inzwischen ist uch die SPD für eine gesetzliche Regelung, nachdem ie dies in der Großen Koalition noch abgelehnt hatte. as finde ich gut, wenn ich auch nicht jede Passage des ntrags unterschreiben würde. Aber es geht in die glei- he Richtung, und deshalb freue ich mich auf die Bera- ungen im Ausschuss für Bildung und Forschung und offe, dass wir die anderen Kollegen noch überzeugen önnen. Ich bitte um Unterstützung für unseren Antrag. Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin für Bildung und Forschung: Medizinische orschung ist seit jeher mit der Nutzung und Sammlung iologischer Proben verbunden. Mit verbesserten Me- hoden der Analyse und der Datenverarbeitung sind Bio- aterialbanken heute ein unverzichtbares Instrument der rankheits- und patientenorientierten Forschung. Bio- anken wirken als Multiplikator bei der Aufklärung von rsachen und Mechanismen zahlreicher Krankheiten. In vielen wichtigen Forschungsinitiativen sind Bio- anken wichtige Bestandteile der Forschung. Zu nennen ind etwa die vom BMBF geförderten Kompetenznetze der Medizin, das BrainNet oder das Nationale Genom- orschungsnetz, NGFN. Das Thema Biomaterialbanken, welches wir hier eute anlässlich der Anträge vonseiten der Kolleginnen nd Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und er SPD-Fraktion erörtern, ist für die Forschung von roßer Bedeutung. Das BMBF begrüßt es daher sehr, ass der Deutsche Ethikrat mit seiner im Juni 2010 ver- ffentlichten Stellungnahme dieses vielfach diskutierte hema noch einmal vertieft aufgegriffen und für die ge- ellschaftliche Diskussion aufbereitet hat. Wir sind uns einig, dass ein besonderes Augenmerk uf dem Schutz der Spender liegen muss. So darf es kei- 8732 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) nen Missbrauch der gesammelten Proben und Daten ge- ben. Ist ein solcher Missbrauch erkennbar, müssen die bestehenden Vorkehrungen überprüft werden. Bei den in Biobanken gespeicherten Informationen handelt es sich um medizinisch sensible Daten; daher muss der Daten- schutz einen hohen Standard erfüllen. Auch muss eine hinreichende Qualität der Biomaterialbanken sicherge- stellt sein. Schließlich muss die Nutzung der gespeicher- ten Proben und Daten hinreichend transparent sein. Gleichzeitig gibt es ein grundsätzlich berechtigtes In- teresse, das in den Biobanken liegende wissenschaftliche Potenzial ausschöpfen zu können, um die medizinische Forschung voranzubringen. Hierzu gehört es, wie auch der Deutsche Ethikrat hervorhebt, dass die Verwendung der Proben und Daten nicht auf spezifische Forschungs- vorhaben beschränkt bleibt und die Weitergabe von Pro- ben und Daten im Wissenschaftsbereich möglich ist. Wichtig ist es aus Sicht des BMBF, genau zu schauen, auf welche Weise die angesprochenen Aspekte bereits behandelt werden und welches Instrumentarium hierfür zur Verfügung steht. So sind wir uns zum Beispiel einig in dem Ziel, dass hinreichende Vorkehrungen gegen ei- nen Missbrauch von genetischen Proben und Daten eta- bliert sein müssen. Allerdings müssen wir sehr genau prüfen, welche Sachumstände es rechtfertigen, von einem Missbrauch von genetischen Proben und Daten zu spre- chen. So haben wir im Rahmen der Diskussionen für das Anfang des Jahres in Kraft getretene Gendiagnostikge- setz eine differenzierte Debatte in Bezug auf die Nut- zung genetischer Proben und Daten durch Versicherun- gen und Arbeitgeber geführt. Wir sind dabei zu abgewo- genen Regelungen gekommen, die hier einen Miss- brauch genetischer Proben verhindern. Die insbesondere vom DER vorgeschlagenen weiteren Schutzkonzepte zur Vertraulichkeit der genetischen Proben und Daten, zum Beispiel gegenüber Strafverfolgungsbehörden, müssen wir vor diesem Hintergrund sehr sorgfältig diskutieren und dabei die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenhei- ten berücksichtigen. Auch hat das BMBF bereits erste Schritte unternom- men, um Qualität und Transparenz von Biobanken, die wir alle für erforderlich halten, in Deutschland sicherzu- stellen. Zu nennen ist die Förderung eines nationalen Biomaterialbankenregisters seit März 2010. Es soll Kerninformationen über alle für die medizinische For- schung relevanten Biobanken in Deutschland enthalten, wodurch ein effektiver und strukturierter Zugang zu die- ser nationalen Wissenschaftsressource möglich wird. Das Register wird dazu beitragen, die deutschen Bioban- ken national wie international besser sichtbar zu ma- chen, und es wird die Forscher dabei unterstützen, gemeinsam Qualitätsstandards für Biobanken zu entwi- ckeln. Zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus von Biomaterialbanken hat das BMBF außerdem im Juni 2010 eine Initiative gestartet zum Aufbau übergeordne- ter Strukturen an Standorten mit bereits vorhandenen Biomaterialbanken, Nationale Biomaterialbanken-Initia- tive. Zu berücksichtigen ist in der Diskussion schließlich die Dynamik, die das Thema auf internationaler Ebene h f s 2 b a m i d s z n a d l s g H a d n g D d k G l d b n b b a W t g A d g d f r Z k L z g b (C (D at. Verschiedene internationale Richtlinien und Emp- ehlungen, stellen Grundsätze zum Umgang mit For- chungsbiobanken auf. Zu nennen sind insbesondere die 009 verabschiedeten OECD Guidelines on Human Bio- anks and Genetic Resesarch Databases. Zu nennen ist uch die Empfehlung des Europarates über Forschung it humanbiologischem Material, deren Überarbeitung n den kommenden Jahren geplant ist. Mit der europäischen Biobankeninitiative BBMRI, an er Deutschland beteiligt ist, verfolgen die EU-Kommis- ion und die Mitgliedstaaten das Ziel, tragfähige Kon- epte zu entwickeln, wie eine nationale und internatio- ale Vernetzung vorhandener Bestände aus Biobanken ls Forschungsinfrastruktur erreicht werden kann, um em wachsenden Bedarf für viele Forschungsfragestel- ungen in größerem Umfang und hoher Qualität zu ent- prechen. Mit gutem Grund hat die Bundesregierung im Gesetz- ebungsverfahren zum Gendiagnostikgesetz auch unter inweis auf die laufende Diskussion auf nationaler wie uf internationaler Ebene derzeit von einer Regelung für en Bereich der Forschung abgesehen. Bei jeder Maß- ahme, die wir diskutieren, müssen wir die Auswirkun- en für die Forschung in Deutschland im Auge haben. aher brauchen wir, ebenso wie in anderen Bereichen er modernen Biomedizin, eine fundiert geführte Dis- ussion, um im Konsens mit den gesellschaftlichen ruppen sowie in Zusammenarbeit mit der Forschungs- andschaft die Möglichkeiten von Biobanken für die me- izinische Forschung verantwortlich zu nutzen. Wir haben 2010 wichtige Fördermaßnahmen wie ins- esondere das Biomaterialbankenregister und die Natio- ale Biomaterialbanken-Initiative etabliert, um zur Ver- esserung von Qualität und Transparenz von Biobanken eizutragen. Die Bundesregierung wird sich weiterhin ktiv an der – auch internationalen – Diskussion und eiterentwicklung verantwortungsvoller und gleichzei- ig innovationsfördernder Rahmenbedingungen beteili- en. nlage 11 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Fünften Geset- zes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (Tagesordnungspunkt 19) Patricia Lips (CDU/CSU): Wir beschließen heute as „Fünfte Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuer- esetzen“. Die Neuerungen basieren auf einer Richtlinie er EU. Die darin enthaltenen Maßnahmen beinhalten ür Deutschland im Wesentlichen zunächst keine gravie- enden Änderungen: Mit einer Übergangsfrist werden igarren und Zigarillos, die Zigaretten vergleichbar sind, ünftig wie Zigaretten besteuert. Die Definition der änge von Zigaretten bzw. von Tabakabfällen wird prä- isiert, und die Schnittbreite bei Feinschnitt wird herauf- esetzt. Hinzu kommen Steuerbefreiungen zum Beispiel ei der Branntweinsteuer und weitere redaktionelle Än- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8733 (A) ) )(B) derungen. Diejenigen Elemente, die die Biersteuer be- treffen, werden ausgegliedert und in einem späteren Ver- fahren behandelt. Was damit eher unspektakulär klingt – und auch war –, hat in den vergangenen Wochen dann doch zu einer wei- teren Ergänzung geführt, die zeitweise lebhafte Diskus- sionen auslöste: einer Erhöhung der Tabaksteuer. Ich glaube, es wurde in den vergangenen Wochen deutlich, dass uns diese Erhöhung nicht leichtgefallen ist und bis zum Schluss auch umstritten war. Es bleibt jedoch fest- zustellen, dass die größte Wirtschafts- und Finanzkrise der Nachkriegsgeschichte an den öffentlichen Haushal- ten nicht spurlos vorbeigegangen ist. Die parlamentari- schen Beratungen zum Haushalt, die parallel stattgefun- den haben, machten deutlich, dass eine ursprünglich geplante Mehrbelastung energieintensiver Unternehmen nach Plänen des Kabinetts noch vor der Sommerpause zu einer massiven Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze in diesem für unser Land wichtigen, industriellen Be- reich geführt hätte. Insofern wurde nun beschlossen, dass diese Unternehmen zwar nach wie vor einen spür- baren Beitrag zum „Sparpaket“ leisten, jedoch nicht mehr in der vollen Höhe. Es entstanden Einnahmeaus- fälle; das sprechen wir ganz offen an. Doch angesichts der Notwendigkeit der Rückführung der Neuverschul- dung – Stichwort: strukturelles Defizit –, vor dem Hin- tergrund der Einhaltung der Schuldenbremse und zur Si- cherung beruflicher Existenzen sehen wir es als vertretbar an, die nun vorgelegte moderate Erhöhung der Tabaksteuer durchzuführen. Ich möchte bereits an dieser Stelle erwähnen: In der öffentlichen Anhörung am vergangenen Dienstag wurde mehrheitlich deutlich, dass, wenn es schon zur Erhöhung kommen soll, der von uns vorgeschlagene Weg am ehes- ten geeignet ist, das erstrebte Ziel auch zu erreichen. Nun ist die Vorgehensweise nicht grundsätzlich neu: In den Jahren 2002 bis 2005, damals noch unter der Füh- rung von SPD und Grünen, wurde die Tabaksteuer zur Konsolidierung an anderer Stelle erhöht. Was damals zur Begründung galt, muss auch heute grundsätzlich gelten dürfen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass es damals nicht zu Mehreinnahmen kam. Im Gegenteil: Der Anteil illegal eingeführter oder produzierter Tabakprodukte ist deutlich angestiegen und hat sich verfestigt. Ich komme darauf noch einmal zurück. Gleichzeitig gab es Verwerfungen innerhalb Deutsch- lands zwischen den einzelnen Tabakprodukten. Cross- Border-Käufe, also legale Grenzkäufe, nahmen ebenfalls zu. Der Anteil derer, die deshalb mit dem Rauchen auf- gehört oder als Jugendliche gar nicht erst angefangen ha- ben, blieb im Vergleich eher übersichtlich. Wir müssen es natürlich begrüßen, wenn Menschen nicht rauchen oder aufhören. Aber die Forderung, drastische Erhöhun- gen durchzuführen, um diesem Ziel näherzukommen, wird zumindest vorrangig die oben genannten Punkte zur Folge haben. Ich betone es noch einmal: Auch damals war das Ziel ein fiskalisches; es ging um erhoffte Mehreinnahmen, die aber ausblieben. Bleibt die Frage: Was ist diesmal anders? Die Steuererhöhung wird über mehrere Jahre bis 2 u 8 Z n e s e t v v Z r g t s d g t s D E V t h E r v g s u p a f s w l I S g w a f d S r k S h A f I d e c E a s (C (D 015 stufenweise stattfinden, beginnend ab Mai 2011 nd endend 2015. Die Stufen fallen mit 4 Cent bis Cent je Zigarettenpackung pro Jahr sehr moderat aus. um Vergleich: In den früheren Jahren entsprach dies ahezu der Erhöhung bezogen auf eine Zigarette. Großen Verwerfungen innerhalb Deutschlands, also iner Abwanderung in günstigere Produkte wie Fein- chnitt, soll entgegengewirkt werden, indem deren Steu- rbelastung nun proportional stärker ansteigt. Gleichzei- ig wird dort eine Umstellung der Mindeststeuer orgenommen. Die Spreizung bleibt, wird aber deutlich erringert. Es wird eine Mindeststeuer bei Zigarren und igarillos eingeführt, damit der Preisabstand von Ziga- etten bzw. Feinschnitt zu diesen Produkten nicht zu roß wird. Zudem soll es eine Mindeststeuer für Pfeifen- abak geben. Dies geschieht, um die EU-weite Mindest- teuer im Pfeifentabakbereich einzuhalten. Maßnahmen er EU zur Anhebung der Mindeststeuer für Zigaretten enerell sollen, auch nach Angaben des Zollkriminalam- es, die legalen Grenzeinkäufe reduzieren. In diesem Zu- ammenhang gilt mit der vorliegenden Richtlinie für eutschland auch eine Mengenbeschränkung der legalen infuhr von Zigaretten aus den Ländern, die diese EU- orgaben noch nicht umgesetzt haben. Unser Ziel, die Steuereinnahmen bei Tabak zu verste- igen und zu erhöhen, wurde in der Anhörung von na- ezu allen Fachleuten aufgrund dieser Strategie geteilt. s ist ein Gesamtpaket und kann nur als solches zielfüh- end sein. Lassen Sie mich an dieser Stelle ein Argument orwegnehmen, welches seitens Teilen der Opposition erne bemüht wird: Eine große Zahl an Rauchern finde ich gerade in den einkommensschwächeren Kreisen, nd ausgerechnet diesen Personenkreis würden wir nun roportional stärker belasten. Ich sage: Es ist geradezu bsurd, uns dieses sozialpolitische Argument vorzuwer- en – gar noch in Verbindung damit, betroffene Men- chen würden in die „Illegalität“ getrieben werden –, enn gleichzeitig und allen voran ausgerechnet die Kol- eginnen und Kollegen der Sozialdemokratie eine eigene nitiative starten, die am Ende eine Verdreifachung der teuer bei Feinschnitt zur Folge hätte. Das wäre die rößte Belastung derer, die sie vermeintlich „schützen“ ill – von den unkalkulierbaren Marktverwerfungen mit bsehbaren Folgen am Arbeitsmarkt und völlig unklaren iskalischen Auswirkungen ganz zu schweigen. Einen großen Schwerpunkt in der Diskussion und in er Anhörung bildete die illegale Einfuhr, also der chmuggel, und die illegale Produktion von Tabakwa- en. Dabei waren die Meinungen der Fachleute durchaus ontrovers in Bezug auf die Frage, inwieweit der chmuggelanteil ursächlich mit dem Preis zusammen- ängt. Dennoch dürfen wir vor diesem Problem nicht die ugen verschließen. Es ist ein Grundsätzliches und er- ordert ein Handeln unabhängig von Steuererhöhungen. ch sage dies ausdrücklich. Umso mehr ist zu begrüßen, ass auf Einladung des zuständigen Finanzministeriums rst kürzlich mit allen Beteiligten entsprechende Gesprä- he stattfanden. Dies wurde von vielen Seiten betont. benso hervorgehoben wurde die gute Zusammenarbeit uf europäischer Ebene, denn nur gemeinsam kann die- em Problem entgegengewirkt werden. Ich möchte an 8734 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) dieser Stelle den zuständigen Behörden unsere Anerken- nung und unseren Respekt vor ihrer Arbeit zum Aus- druck bringen. Ich fasse zusammen: Die Änderungen bei Verbrauch- steuergesetzen, basierend auf einer Richtlinie der EU, in Verbindung mit einer moderaten Steuererhöhung auf Ta- bakprodukte im Inland sollen die Einnahmen erhöhen und stabilisieren. Ziel ist es auch, Planungssicherheit für Verwaltung, Handel sowie Industrie herzustellen. Es fin- det die Kompensierung von Einnahmeausfällen im Haushalt statt; und dies trägt zum Erhalt von Arbeitsplät- zen an anderer Stelle bei. Damit ist das vorrangige Ziel ein fiskalisches. Sollte diese Maßnahme jedoch auch dazu beitragen, dass auch nur ein Mensch mit dem Rau- chen aufhört oder ein Jugendlicher erst gar nicht damit anfängt, dann wird diese gesundheitspolitische Maß- nahme mindestens ebenso von uns begrüßt. Ingrid Arndt-Brauer (SPD): Ich kann mich noch sehr gut an die volltönenden Ankündigungen der FDP erinnern: Steuerhöhungen wird es mit uns nicht geben. Von mehr Brutto vom Netto war die Rede. Offenbar waren ihre Steuerversprechen reine Wahl- kampftaktik, und der Koalitionsvertrag ist das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben worden ist: Heute werden sie bei der Tabaksteuer eine lupenreine Steuerer- höhung beschließen. Damit es möglichst wenige Men- schen merken, haben sie vorsorglich die heutige Debatte zu einer entsprechend späten Zeit angesetzt. Dieses Ab- ducken lassen wir ihnen aber nicht durchgehen. Wo im- mer es mir und meinen Fraktionskollegen möglich ist, werden wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort über ihre einseitige und ungerechte Steuerpolitik berichten. Darauf können sie sich verlassen. Sonnenklar ist, wer die Tabaksteuererhöhung zu be- zahlen hat: die Verbraucherinnen und Verbraucher, ge- nauer gesagt: die Gruppe der Raucherinnen und Rau- cher. Der „Raucher“ als solcher hat in Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern heutzutage fast keine Lobby mehr. Sein Image ist schlecht. Darum eig- net sich die Gruppe der Raucher auch so gut als Ziel- gruppe für ihre Steuererhöhungen. Das Risiko, dass es zu Solidarisierung durch nennenswerte Teile der Bevöl- kerung kommen wird, ist gering. Wes Geistes Kind die Erfinder der Tabaksteuererhö- hung sind, ist offenkundig: Das vorgelegte Tabaksteuer- modell hat das Bundesfinanzministerium zusammen mit Vertretern der Tabaklobby und des Handels entwickelt – bereits Monate vor der Kabinettsklausur. Kein Wunder also, dass dieses Gesetz von der Tabakindustrie gelobt wurde, werden doch praktisch alle wichtigen Ziele ver- fehlt: Die Steuermehreinnahmen werden kläglich sein, und präventive Wirkungen zum Schutz der Menschen vor den Folgen des Rauchens und Passivrauchens sind nicht einmal in der Begründung zum Gesetz zu finden. Verbesserter Jugendschutz: Fehlanzeige! Den Kollegen von der CDU/CSU und FDP geht es doch in allerster Linie darum, ihren Haushalt zu retten. Jedem, der auch nur halbwegs eins und eins zusammen- z l n w s u l s g A A d b g h S g g r G d H E M B p a w g w w g k s j l n a 5 t V h h s d g a P a s d s d M n (C (D ählen kann, ist in den vergangenen Monaten aufgefal- en, wie das von ihnen aufgelegte Sparpaket nach und ach löchrig wie der sprichwörtliche Schweizer Käse ge- orden ist. Überall, wo Wirtschaft oder Vermögende tärker in die Pflicht hätten genommen werden können nd müssen, ist fast nichts passiert. Vor gar nicht allzu anger Zeit haben Sie die Kernbrennstoffsteuer beschlos- en. Die ohnehin viel zu knapp bemessene Steuer wurde leich bei erster Gelegenheit durch einen vorgezogenen ustausch von Brennelementen in Biblis unterlaufen. Nicht die geringsten Abschläge hingegen wurden den rbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern bei en umfangreichen Leistungskürzungen gewährt. Da ha- en sie all das, was sie streichen wollten, auch wirklich estrichen – ohne Ausnahme! Von der Tabaksteuererhö- ung werden wieder einmal besonders die ärmeren chichten betroffen sein. Die Anhörung hat einmal mehr ezeigt, dass in jenen Bevölkerungsgruppen mit niedri- em Einkommen und schlechter Bildung am meisten ge- aucht wird. Hier wird erneut ein zentrales steuerpolitisches erechtigkeitsproblem deutlich: Verbrauchsteuern – wie ie Tabaksteuer – sind von allen Menschen in gleicher öhe und unabhängig von der Höhe der individuellen inkommen zu zahlen. Arme zahlen so viel wie Reiche. it jeder Erhöhung der Steuersätze steigt auch die elastung der Armen gegenüber den Reichen überpro- ortional an. Menschen mit hohen Einkommen sind es ber, deren Steuern seit Jahren systematisch gesenkt erden, sodass sich Deutschland im internationalen Ver- leich der Vermögens- und Kapitalertragsteuern mittler- eile streueroasenähnlich im untersten Mittelfeld be- egt. Unter der Überschrift „Subventionsabbau und ökolo- ische Neuausrichtung“ sah das Sparpaket des Bundes- abinetts vom Juni 2010 eine Reduzierung der Energie- teuervergünstigungen der Wirtschaft im Umfang von ährlich 1,5 Milliarden Euro – 2011 war es genau 1 Mil- iarde Euro – vor. Nach massiven Protesten der betroffe- en Unternehmen entschloss sich die schwarz-gelbe Ko- lition im Herbst 2010, das Einsparvolumen um über 00 Millionen Euro pro Jahr zu verringern. Stattdessen wollen sie die Tabaksteuer in den nächs- en fünf Jahren schrittweise erhöhen. Ihr Vorhaben, die erbraucher zur Konsolidierung des Bundeshaushalts eranzuziehen, ist mit erheblichen Unsicherheiten be- aftet. Dies hat die Anhörung des Finanzausschusses be- tätigt. Ihre Erwartungen basieren einzig und allein auf er Hoffnung, dass die Steuererhöhungsschritte moderat enug ausfallen, um keine nennenswerten Ausweichre- ktionen der Verbraucher auszulösen. Wie bei früheren reiserhöhungen konnten die Sachverständigen nicht usschließen, dass die Konsumenten auf geringer be- teuerte oder illegale Tabakwaren umsteigen oder sogar as Rauchen aufgeben. Der verhaltene Beifall der Tabakwirtschaft für die chrittweise Steuererhöhung überrascht mich nicht, bietet iese doch hinreichend Gelegenheit zur Preis- und arktanteilsgestaltung. Auch für die organisierte Krimi- alität, so die unmissverständliche Warnung der Zollge- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8735 (A) ) )(B) werkschaft BDZ und des Zollkriminalamtes, werden die „Gewinnchancen“ steigen. Nach den Erfahrungen bei früheren Preiserhöhungen konnten und wollten die Sach- verständigen nicht ausschließen, dass die Konsumenten auf geringer besteuerte oder illegale Tabakwaren umstei- gen werden. Es war irritierend, dass gerade die Tabakin- dustrie das Argument des zunehmenden Schmuggels ins Feld führte. Schließlich hat diese im letzten Jahr ihre Preise um ganze 8 Prozent erhöht. Damals war von zu- nehmendem Schwarzhandel aber keine Rede. Weil gerade die ärmeren Schichten von der Steueran- hebung betroffen sein werden, halten wir es für zwin- gend notwendig, die Angebote zur Suchtbekämpfung und Hilfen bei der Rauchentwöhnung zu verstärken. An- ders als die Lobbyvertreter waren sich die Wissenschaft- ler einig, dass dieses Gesetz gesundheitspolitisch viel besser hätte wirken könnte, wenn die Steueranhebung möglichst kurzfristig und in einem Schritt erfolgen würde. Ein Vorschlag, dem die schwarz-gelbe Koalition wohl leider nicht folgen wird. Zu stark ist die Lobby! Für den Staat, unsere Gemeinschaft, wird die Rech- nung unter dem Strich kaum aufgehen: Die veranschlag- ten Steuermehreinnahmen, die bis 2015 auf 1 Milliarde Euro pro Jahr anwachsen sollen, werden nicht erzielt werden können; die exorbitanten Kosten für die Folgen des Rauchens bleiben uns erhalten. Ihrem Gesetzentwurf können wir daher auf keinen Fall zustimmen. Dr. Birgit Reinemund (FDP): 90 Prozent der heuti- gen Gesetzesvorlage umfassen unstrittige technische Änderungen zur Umsetzung von EU-Vorgaben. Eine kontroverse Diskussion entfachte sich lediglich an der geplanten Erhöhung der Tabaksteuer. Um nicht um den heißen Brei herumzureden: Laut Gesetzesbegründung dient diese Maßnahme in erster Linie fiskalischen Ziel- setzungen. Sie leistet einen Beitrag zur Haushalts- konsolidierung. Zusätzlich hat sie sicherlich positive Ne- beneffekte für den Jugendschutz und die gesundheitliche Prävention. Die Erhöhung der Tabaksteuer in fünf Schritten, ver- teilt über fünf Jahre, ist moderat. So wurde es von den meisten Experten während der Anhörung am Dienstag bestätigt, wie auch die gesamte Vorlage begrüßt wurde – und zwar eindeutig und in erstaunlich großer Einmütig- keit. Weniger eindeutig ist, was die Oppositionsparteien eigentlich wollen. Einerseits wird diese Erhöhung als unzumutbar für sozial schwache Raucher kritisiert; deshalb, so die Op- position, dürfe es diese Tabaksteuererhöhung eigentlich gar nicht geben. Andererseits sorgt sich die Opposition um den Jugendschutz. Deshalb kommt man zu dem Er- gebnis, dass die Erhöhung der Steuer auf Feinschnitt deutlich höher ausfallen müsse, damit die Jugendlichen nicht mit selbstgedrehten Zigaretten in die Droge Niko- tin einsteigen. Darüber hinaus macht man sich Gedanken um die Volksgesundheit: Auch aus dieser Sicht sollte die Tabaksteuer nicht moderat, sondern deutlich erhöht wer- den. Und zum guten Schluss wird noch über die Folgen der Steuererhöhung auf eine Ausweitung des Schwarz- marktes und des Schmuggels nachgedacht. Hierbei k h w m h p r d V m S S B S J m m d p n d v S u d s k b g g g c U E h a E w R u d A H z s e n p Z d f (C (D ommt die Opposition zu dem Ergebnis, dass die Erhö- ung nun doch nicht so hoch ausfallen darf, um eine Ab- anderung zu „Cross-Border-Einkäufen“, zum Schwarz- arkt und Schmuggelware zu verhindern. Was denn nun? Erhöhung ja? Erhöhung nein? Erhö- ung vielleicht? Meine Damen und Herren von der Op- osition, wie hätten Sie es gerne, und was sind Ihre Prio- itäten? Sie müssen sich schon entscheiden: Wollen Sie ie Tabaksteuer zum Wohle von Jugendschutz und olksgesundheit einheitlich deutlich erhöhen und dies öglichst sofort in einem kräftigen Schritt, oder wollen ie zum Wohle der niedrigen Einkommensgruppen die teuer gar nicht beziehungsweise nur moderat erhöhen? eides zusammen geht nicht. Für uns steht fest, dass die jährlich vorgesehenen teuerschritte Herstellern, Industrie und Handel über ahre Planungssicherheit geben und für den Verbraucher it 4 Cent bis 8 Cent Erhöhung pro Packung jährlich zu- utbar sind. Feinschnitttabak wird stärker erhöht, um ie Differenz zum Zigarettenpreis zu verringern. Die Ex- erten waren in der Anhörung überwiegend der Mei- ung, dass wir die geplanten Steuermehreinnahmen urchaus realisieren können: Die moderaten Erhöhungen erhindern, dass die Konsumenten verstärkt auf chmuggelware und legale Grenzeinkäufe ausweichen nd dass die auf europäischer Ebene erreichte Anhebung er Mindeststeuern, die zur Verringerung des Preisunter- chiedes zwischen einzelnen Staaten eingeführt wurde, onterkariert wird. Auch sind nennenswerte Ausweich- ewegungen auf Billigprodukte bei diesen geringen Stei- erungen nicht zu erwarten. Um noch auf die Aspekte Gesundheitspolitik und Ju- endschutz einzugehen: Ich bin mir sicher, dass auf- rund der höheren Kosten der eine oder andere Jugendli- he mit dem Rauchen erst gar nicht angefangen wird. nd wenn der eine oder andere erwachsene Raucher die rhöhung zum Anlass nimmt, mit dem Rauchen aufzu- ören, haben wir mit dieser fiskalischen Maßnahme uch etwas für Jugendschutz und Gesundheit erreicht. ntfallen dadurch Steuereinnahmen, profitiert die Volks- irtschaft dennoch aufgrund geringerer Folgekosten des auchens, das heißt durch weniger Krankheitskosten nd durch eine höhere Lebenserwartung. Ich verhehle nicht, dass diese Steuererhöhung nicht er Herzenswunsch der FDP-Bundestagsfraktion war. ber sie leistet einen Beitrag zur Konsolidierung des aushaltes, ohne die betroffenen Verbraucher übermäßig u belasten. Das können wir mittragen. Richard Pitterle (DIE LINKE): Der vorliegende Ge- etzentwurf verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Erstens werden Vorgaben der Europäischen Union für in neues allgemeines Verbrauchsteuersystem in natio- ales Recht umgesetzt. Zweitens wird die notwendige Umsetzung des euro- äischen Rechts zum Anlass genommen, um politische ugeständnisse an die Unternehmerverbände im Bereich er Ökosteuer über eine Erhöhung der Tabaksteuer zu inanzieren. 8736 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 (A) ) )(B) Der französische Schriftsteller Victor Hugo sagte ein- mal: „Tabak verwandelt Gedanken in Träume.“ Die Regierungskoalition will hier ihren Traum von Mehrein- nahmen in ein Gesetz verwandeln. Im Gegensatz zur FDP, die vor den Wahlen versprochen hatte, mit ihr werde es keine Steuererhöhungen geben, sind wir nicht grundsätzlich gegen Steuererhöhungen, wenn die Ver- mögenden dieser Gesellschaft erreicht werden. Aber Verbrauchsteuern zu erhöhen, ist sozial ungerecht, weil diese von allen Menschen, unabhängig von der Höhe ih- res Einkommens, zu zahlen sind. Mit der Erhöhung der Tabaksteuer verlagert Schwarz-Gelb die Finanzierung der Staatsaufgaben wieder einmal von der Wirtschaft auf die Bürgerinnen und Bürger. Frau Bundeskanzlerin und wir Bundestagsabgeordnete werden mit der Erhöhung weniger belastet als die Durchschnittsverdienerin und der Durchschnittsverdiener. Darum ist diese Erhöhung nicht nur unsozial, sondern auch ungerecht. Meine Frak- tion lehnt daher dieses Gesetz ab. In der Anhörung haben einige Sachverständige be- gründet, warum eine Tabaksteuererhöhung geeignet wäre, den Gesundheitsschutz zu stärken. Aber der Gesundheitsschutz lag nicht in der Absicht von Schwarz-Gelb. Ich selbst bin ein überzeugter Verfechter des Nichtraucherschutzes und nehme die Argumente zum Gesundheitsschutz ernst. Rauchen gefährdet die Raucherinnen und Raucher. Es schadet auch ihren Fami- lien und Freunden, die oft zum Passivrauchen gezwun- gen werden. Die Tabaksteuererhöhung, wie sie im Ge- setz angelegt ist, ist jedoch der falsche Weg, den wir nicht akzeptieren. Selbst die Sachverständigen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine Erhöhung der Tabaksteuer befürworteten, kritisierten die Erhöhung in kleinen Schritten, wie im Gesetzentwurf vorgesehen. Dies sei zwar „marktschonend“, habe aber die Konse- quenz, dass möglichst wenige Leute deswegen aufhören, zu rauchen. Kein Wunder, dass die Tabaklobby für diese Art der Tabaksteuererhöhung in der Anhörung öffentlich gedankt hat. Die von Schwarz-Gelb geplante Erhöhung der Tabak- steuer bringt in keinem Fall die gewünschten Einnahmen und wird die Ökosteuergeschenke an die Wirtschaft nicht kompensieren können. Auch die Sachverständigen in der Anhörung haben dies bestätigt, sofern sie unab- hängig waren, und nicht zu dem Dutzend Vertretern der Tabakindustrie gehörten, die Schwarz-Gelb zu der An- hörung eingeladen hatte. Meine Damen und Herren von der Koalition, das von Ihnen angestrebte fiskalische Ziel werden Sie nicht errei- chen. Sie werden auch keine gesundheitspolitischen Wirkungen erzielen. Notwendig ist nämlich ein konse- quenter Nichtraucherschutz auf Bundesebene, der die Beschäftigten in den Betrieben vor Rauch schützt und das Rauchen nicht allein aufgrund von steigenden Kos- ten unattraktiv macht. Wer jedoch wie Sie nur an den In- teressen von Lobbyverbänden ausgerichtet ist, von dem kann man nicht erwarten, dass er sich ernsthaft um einen effektiven Nichtraucherschutz bemüht. s e m g h D e l R z d v d s e g d r d G n s G n t s e d I R l N z s h S h m a h g s e c i a l s s b b a b L s m E (C (D Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So lang- am hat man sich daran gewöhnt: Wenn Schwarz-Gelb in Gesetz verabschieden will, gibt es entweder Zustim- ung aus der Wirtschaft, oder das Gesetz wird nicht um- esetzt. Die mit dem vorliegenden Gesetz verbundene Erhö- ung der Tabaksteuer ist das perfekte Beispiel dafür. Der eutsche Zigarettenverband unterstützt den Gesetzes- ntwurf von schwarz-gelb ausdrücklich. Und der BDI acht sich leise ins Fäustchen. So etwas hat vor dieser egierung wohl noch keiner geschafft: die Tabaksteuer u erhöhen und ausgerechnet von denen bejubelt zu wer- en, die eigentlich dagegen wettern müssten, nämlich on der Zigarettenindustrie. Das ist ein deutliches Indiz afür, dass etwas faul ist im Staate Deutschland. Und tat- ächlich: Da ist etwas faul – und das mindestens in drei- rlei Hinsicht. Erstens bleiben bei diesem Gesetz esundheitspolitische Fragen ganz bewusst und aus- rücklich unberücksichtigt. Das Gesundheitsministe- ium war nicht beteiligt – und das bei der Tabaksteuer, azu gehört schon gehörige Chuzpe. Zweitens ist dieses esetz unsozial, denn Sie belasten mit diesem Gesetz er- eut einkommensschwache Schichten, um die Wirt- chaft zu entlasten. Drittens zeigen Sie mit diesem esetz, was dieser Koalition ihre vermeintlichen eige- en Prinzipien – nämlich „keine Steuererhöhungen“ – atsächlich wert sind, wenn sie für die gesamte Gesell- chaft gelten sollen und nicht nur für Mövenpick: nichts. Zur gesundheitspolitischen Wirkung Ihrer Tabaksteu- rerhöhung hat die Anhörung Erhellendes zutage geför- ert. Erstens, die Tabaksteuer kann ein sehr wirksames nstrument sein beim Nichtraucherschutz. Raucher und aucherinnen reagieren auf Preisänderungen nachweis- ich sehr stark mit Konsumänderungen. Ein wirklicher ichtrauchereffekt, also ein starkes Sinken der Raucher- ahlen braucht aber ein klares Preissignal. Ein paar Cent ind unterhalb der Wahrnehmungsschwelle für eine Ver- altensänderung. Und welche Schlussfolgerung ziehen ie von der Koalition daraus? Sie drehen die gesund- eitspolitische Debatte von den Füßen auf den Kopf und achen die Erhöhung peinlichst genau gerade so, dass uf jeden Fall niemand droht, mit dem Rauchen aufzu- ören. Kein Wunder, dass Sie dafür Applaus von der Zi- arettenindustrie bekommen. Aber versündigt haben Sie ich damit an den Kindern und Jugendlichen, die Sie ben gerade bewusst nicht davon abhalten, mit dem Rau- hen anzufangen. Hierzu hätten Sie die Steuererhöhung n ein oder zwei Schritten umsetzen können, sich dabei llerdings gegen die Tabaklobby stellen müssen. Vor al- em hätte Feinschnitt endlich genauso wie Zigaretten be- teuert werden müssen. Denn gerade für junge Men- chen gilt, dass sie erst gar nicht mit dem Rauchen eginnen oder dass sie damit wieder aufhören, wenn Ta- akprodukte schlagartig verteuert werden. Wer jedoch ls Kind oder Jugendlicher nicht zum Raucher wird, leibt mit großer Wahrscheinlichkeit auch sein restliches eben Nichtraucher. Kurz- und mittelfristig führt der ge- undheitspolitische Effekt sogar dazu, dass mit einem utigen Erhöhungsschritt die Steuereinnahmen bei der inkommensteuer und bei anderen Steuerarten steigen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8737 (A) (C) )(B) Verantwortungsvoll wäre es aber auch gewesen, die Steuermehreinnahmen nicht zur Subventionierung ener- gieintensiver Unternehmen, sondern für Präventions- und Entwöhnungsprogramme zu verwenden. Nachteil dieser Politik: Die Gewinnaussichten der Tabakindustrie wären gefährdet. Sie spekulieren stattdessen im Einver- nehmen mit der Zigarettenindustrie lieber darauf, dass sich genug Nachwuchskonsumenten finden und die be- reits Süchtigen weiterrauchen. Und um dem Zynismus noch die Krone aufzusetzen, haben Sie aber natürlich zu- vor den Hartz-IV-Empfängern die Zigaretten aus dem Budget herausgerechnet. Im Jahr 2012 werden wir das gesundheitspolitische Desaster dieser Tabaksteuererhö- hung in dem uns dann vorliegenden Evaluationsbericht nachlesen können. Mit Widerstand der Raucher gegen Ihre Pläne hatten Sie nicht zu rechnen. Problematischer sind da schon die Tabakunternehmen und deren Verbände. Deshalb haben Sie das Gesetz so gestrickt, dass auch die Tabakkonzerne Großkonzernen einknickt. Die Kanzlerin persönlich hat die Erhöhung der Ökosteuer kassiert. BDI und Co. haben gesiegt. Insgesamt 600 Millionen Euro war Ihnen von der Koalition dieser Zuruf wert. Damit spart die Wirt- schaft mehr als ein Drittel ihres ursprünglichen Beitrags zum Sparpaket. Das führt mich zum dritten Punkt. Bisher konnte man ja zumindest der FDP eine gewisse Prinzipientreue bei ihrem Kernmantra, keine Steuern zu erhöhen, unterstel- len. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Was wir vor der Bundestagswahl den Wählerinnen und Wählern ver- sprochen haben, gilt auch danach: Steuererhöhungen zur Krisenbewältigung kommen für uns nicht in Frage.“ „Mit uns gibt es keine Steuererhöhungen“, sagten Merkel, Seehofer und Westerwelle nach der Sparklausur. Noch am vergangenen Wochenende verkündeten Brüderle und Lindner, die versprochenen Entlastungen würden bald kommen. Das Ergebnis bekommen wir nun serviert. Steuersenkungen waren vor allem das Wahlver- gut damit leben können. Sie nehmen dabei billigend in Kauf, dass sich die Menschen ihre Gesundheit ruinieren und die Kosten der Krankenversicherung in die Höhe ge- trieben werden. Hauptsache, das Haushaltsloch kann ge- stopft werden, ohne BDI, Philip Morris und Konsorten zu verprellen! Das bringt mich zum zweiten Punkt. Ihre Tabaksteu- erpolitik dient nicht nur der Zigarettenindustrie. Sie ist vor allem ein Geschenk an den BDI. Ihr Sparpaket vom Juni dieses Jahres hatte bereits eine erhebliche soziale Schieflage. Da legen Sie jetzt noch eins drauf. Nach dem Motto „Rauchen für die Konzerne“ sollen Tabakkonsu- menten mit ihren Steuerzahlungen die Dreckschleudern der Industrie subventionieren. Der ursprünglich geplante Abbau der Ökosteuersubventionen war einer der weni- gen Lichtblicke Ihres Sparpakets – auch wenn wir uns natürlich ein entschlosseneres Handeln gewünscht hät- ten. An dieser Stelle stimmte die Richtung. Aber Sie op- fern einen der extrem seltenen guten Vorschläge von Ih- rer Seite klientelistischen Interessen, für die einmal wieder besonders Geringverdienende und Hartz-IV- Empfänger zahlen werden. Ein Zuruf vom BDI-Präsi- dent Keitel hat gereicht, damit Angela Merkel vor den s p S d g e 2 k A z M S l P „ l M P S d f a (D prechen der FDP. Steuererhöhungen sind dessen real- olitische Umsetzung. Pünktlich zum Jahrestag, an dem ie die Tinte unter den Koalitionsvertrag gesetzt haben, er das Steuersenkungsmantra der FDP zum Motto der esamten Regierung Merkel gemacht hat, haben Sie das rste Steuererhöhungsgesetz in der Koalitionsrunde am 6. Oktober beschlossen. Im Fall der Tabaksteuer er- lärte der parlamentarische Geschäftsführer der Union, ltmaier, dass diese Steuererhöhung nicht als solche ählt, weil sie nicht zur Krisenbewältigung gedacht sei. eine Damen und Herren von Schwarz-Gelb, ich frage ie: Für wie blöd halten Sie Ihre Wählerinnen und Wäh- er eigentlich? Spätestens mit diesem Gesetz ist glasklar: Das einzige rinzip, das bei Ihnen von Schwarz-Gelb noch gilt, ist: Wer hat, dem wird gegeben, wer nicht hat, darf bezah- en.“ Dabei ist es Ihnen völlig egal, was das für die ehrheit der Bevölkerung bedeutet. Sie betreiben Ihre olitik zugunsten der mächtigsten Lobbies mit einer chamlosigkeit, die Ihresgleichen sucht. Für mich lässt as alles nur einen Schluss zu: Schwarz-Gelb wählen ge- ährdet Ihre Gesundheit – fangen Sie gar nicht erst damit n! 78. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Bitte.


    (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Kollege Ahrendt, wenn Sie die Frau Justizminis-
    terin loben,


    (Marco Buschmann [FDP]: Was immer gut ist!)


    dann kann das nicht nur daran liegen, dass sie aus Ihrer
    Partei und Fraktion kommt. Sie sollten auch dazu Stel-
    lung nehmen, was der Kollege Montag gesagt hat, näm-
    lich dass die Justizministerin nicht nur in einer Veran-
    staltung, sondern den ganzen Sommer über in der
    Diskussion über die Veränderung der Sicherungsverwah-
    rung immer wieder betont hat, dass sie dieses verfas-
    sungsrechtlich schwierige und problematische Instru-
    ment nur ganz eng bei Gewalttaten und Straftaten gegen
    die sexuelle Selbstbestimmung einsetzen will.

    Nun legen Sie einen Gesetzentwurf vor – dafür loben
    Sie die Bundesministerin auch noch –, der eine Auswei-
    tung auf viele andere Tatbestände wie Diebstahl, Zerstö-
    ren einer Telefoneinrichtung und Ähnliches vorsieht.
    Das passt irgendwie nicht zusammen. Wollen Sie Ihr
    Lob nicht ein bisschen einschränken?



Rede von Christian Ahrendt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Nein, im Gegenteil. Der Gesetzentwurf veranlasst

mich, mein Lob zu verstärken. Denn das Justizministe-
rium und die Koalition haben zusammen mit der SPD
gezeigt, dass es im Gesetzgebungsverfahren möglich ist,
ein Gesetz ein Stück weit zu verbessern. An einer Stelle
gebe ich Ihnen recht. In dem Entwurf stand, dass alle
Straftaten mit einer Strafe über zehn Jahren zu einer Si-
cherungsverwahrung führen können. Wir haben das, was
Herr Montag in der ersten Lesung kritisiert hat, in den
Beratungen aufgenommen, diese Einwände mit dem Jus-
tizministerium abgeklärt und das Gesetz neu gefasst, so-
dass jetzt die Ultima Ratio im Gesetz steht: nur schwere
Straftaten.


(Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Lassen Sie mich ausreden, Herr Kollege. – Deshalb
haben wir gemeingefährliche Straftaten aufgenommen;
denn es ist gefährlich, wenn jemand in Serie Brände legt.
Wenn eine entsprechende Gefährlichkeit des Täters ge-
geben ist, kann die Sicherungsverwahrung verhängt wer-
den. Wir können uns als Parlament für diese entschei-
dende Verbesserung, die im Gesetzgebungsverfahren
erfolgt ist, selbst loben.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Ich möchte an der Stelle die Gelegenheit ergreifen,
die weiteren Punkte auszuführen, die wir bei der Siche-
rungsverwahrung verbessern. Dadurch, dass wir die
nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen, was

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(C (D err Montag kritisiert hat, und dafür die vorbehaltene icherungsverwahrung ausbauen, erreichen wir zwei inge: Wir machen die Anwendung des Rechts sowohl ür die Bevölkerung, die wir schützen müssen, als auch ür die Täter, die resozialisiert werden sollen, sicherer. enn die Täter den Vorbehalt auf dem Weg in die Haft itbekommen, dann wissen sie, worum sie sich in der aft kümmern müssen. Dann können sie aktiv an der esozialisierung, an Therapien mitwirken; denn sie wis en: Wenn sie aktiv sind, können sie den Vorbehalt wierlegen. Das ist viel besser, als wenn sie am Ende der trafverbüßung erfahren, dass die nachträgliche Sicheungsverwahrung verhängt wird und sie nicht mehr die hance haben, in die Freiheit entlassen zu werden. Inso ern ist das ein ganz entscheidender Fortschritt, wobei ir bei der Abwägung darauf achten, dass wir die rundrechte der Täter schützen. Wir geben ihnen mit iesem Instrument die Möglichkeit, in Freiheit zu komen. Es ist auch richtig gewesen, dass wir die Frist für die ückfallverjährung für Sexualstraftäter auf 15 Jahre ver ängert haben; denn das ist ein ganz besonders gefährliher Täterkreis. Die Beratungen im Rechtsausschuss und ie Beratungen mit den Sachverständigen haben gezeigt, ass wir ein gutes Stück vorangekommen sind. Was ein Problem bleibt – das ist eine schwierige Gratanderung, die das Justizministerium aber erfolgreich emeistert hat –, ist das Therapieunterbringungsgesetz. uf der einen Seite beschäftigen wir uns mit der Frage: ind wir zuständig? Oder ist der Aspekt der Gefahrenabehr schon so groß, dass eigentlich die Länder zuständig ind? Auf der anderen Seite haben wir das Problem mit em Rückwirkungsverbot, weil die Sicherungsverwahung vom Bundesverfassungsgericht als Strafe angeseen worden ist und die Zuständigkeit deshalb beim Bund iegt. Mit dem Recht, das wir hier geschaffen haben, haben ir zum einen den Schutz für die Bevölkerung herge tellt, den wir vor dem Hintergrund, dass es jetzt Straftäer gibt, die zu entlassen sind, brauchen. Wir haben aber um anderen dafür gesorgt, dass diese Straftäter aus dem ormalen Vollzug herauskommen und in eine gesonderte herapie kommen und somit in der Lage sind, sich dort ntsprechend zu resozialisieren. An dieser Stelle muss man einfach sagen, dass dies icht immer im Verantwortungsbereich der Bundesregieung liegt, und zwar aus dem einfachen Grund, weil die änder für die Strafvollstreckung zuständig sind. Es iegt auch an den Ländern, in diesem Bereich besser zu erden; denn im Urteil des Europäischen Gerichtshofs ür Menschenrechte steht, über mehrere Seiten deutlich usgeführt, dass das, was in der Vergangenheit im Vollug der Sicherungsverwahrung in den Ländern geleistet orden ist, nicht ausreicht. Hier sind jetzt die Länder ge ordert. Auch das muss an dieser Stelle gesagt werden. Wir haben heute die Möglichkeit, ein gutes Gesetz zu erabschieden. Dieses Gesetz verbessert die Situation er betroffenen Sicherungsverwahrten. Was aber entcheidend ist: Es schützt die Bevölkerung, und darum Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 78. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 2. Dezember 2010 8593 Christian Ahrendt )


(A) )

geht es uns. Deswegen können wir diesem Gesetz guten
Gewissens zustimmen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Zu einer Kurzintervention erteile ich dem Kollegen

    Montag das Wort.