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ID1707720400

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    Vokabeln: 3
    1. Ihre: 1
    2. zweite: 1
    3. Nachfrage.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/77 8423 A Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einset- zung einer Enquete-Kommission „Wachs- tum, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu nachhaltigem Wirtschaften und gesellschaft- lichem Fortschritt in der Sozialen Markt- wirtschaft“ (Drucksache 17/3853) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 1: Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Heider (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Befragung der Bundesregierung: Umwelt- bericht 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 8413 D 8414 C 8424 A 8425 A 8425 D 8426 D 8428 A 8429 B 8429 B 8430 C Deutscher B Stenografisch 77. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Dr. Heinz Riesenhuber . . . . . . . . . . . . Erweiterung der Tagesordnung . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Än- derung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Drucksachen 17/3958, 17/3982) . . . . . . . . . . Zur Geschäftsordnung Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . o s t n s ( D D D S F B P M 8413 A 8413 B 8413 A 8413 C Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Sabine Leidig, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abge- undestag er Bericht ung . Dezember 2010 t : rdneter und der Fraktion DIE LINKE: Ein- etzung einer Enquete-Kommission „Wachs- um, Wohlstand, Lebensqualität – Wege zu achhaltigem Wirtschaften und gesell- chaftlichem Fortschritt“ Drucksache 17/3990) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . r. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . abine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . eter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8414 C 8414 D 8416 B 8417 D 8418 C 8419 D 8420 C 8421 D Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8430 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerd Bollmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . D U D E D T F ( D U A d A S Z U A D M I S r A D Z I M I G f V A D Z I 8430 D 8431 A 8431 C 8431 C 8432 A 8432 C 8432 D 8432 D 8433 A 8433 A 8433 C 8433 C 8433 D 8434 A 8434 B 8434 C 8434 D 8435 A 8435 A 8435 B 8435 C 8435 D 8435 D 8436 A 8436 B 8436 B 8436 C r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 4: ragestunde Drucksachen 17/3947, 17/3988) . . . . . . . . . . ringliche Frage 1 lrich Maurer (DIE LINKE) ntrag von Portugal auf Finanzhilfen aus em Euro-Rettungsschirm ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen lrich Maurer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ndrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . ündliche Frage 2 ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tand der Arbeiten am neuen Betreuungs- echt ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 3 ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eplante Festschreibung der Besuchshäu- igkeit im Gesetzentwurf zur Änderung des ormundschafts- und Betreuungsrechts ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8436 D 8436 D 8436 D 8437 A 8437 A 8437 C 8437 C 8437 D 8438 B 8438 D 8439 A 8439 B 8439 D 8440 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 III Mündliche Frage 4 Burkhard Lischka (SPD) Untersuchungen zur Aufarbeitung der Rolle des Justizministeriums während der NS-Zeit Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Christine Lambrecht (SPD) Gesetzlicher Handlungsbedarf nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Dauer des Unterhaltsanspruchs von Frauen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Dr. Eva Högl (SPD) Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorrats- datenspeicherung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Finanzinstitute in Deutsch- land an der Lösung der Schuldenkrise Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteuerung von Biokraftstoffen der soge- nannten ersten Generation ab 1. Januar 2013 A H Z H M K T R d A E Z K M K A m B A E Z K M M K A s d A E Z K M K A d u g 8440 C 8440 D 8441 B 8441 C 8442 A 8442 C 8443 C 8444 A 8444 D ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 27 laus Barthel (SPD) rend einer weltweiten Verknappung von ohstoffen, insbesondere bei seltenen Er- en ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 28 laus Barthel (SPD) bschluss von Rohstoffpartnerschaftsabkom- en mit potenziellen Förderländern zur eschaffung seltener Erden ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 29 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usfuhrgenehmigung bei Kriegswaffen und onstigen Rüstungsgütern seit Amtsantritt er Bundesregierung ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 30 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nteil der Waffenexporte seit Amtsantritt er Bundesregierung mit Projektierungen nter rot-grüner, schwarz-roter und schwarz- elber Regierung 8445 A 8445 B 8446 A 8446 C 8447 A 8447 B 8447 D 8448 A 8448 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . Mündliche Frage 34 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Werkstattfähigkeit von Menschen mit ho- hem Unterstützungsbedarf Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mitbestimmungsrechte der Werkstatträte sowie Evaluierung von § 139 SGB IX und der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 36 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedeutung des SGB IX bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M M E M A H Z M M D H a r r A H Z D M D B l n A H M D M n l A D M D M g U 8448 C 8448 D 8449 B 8449 C 8450 A 8450 B 8450 C 8451 A 8451 C 8451 D ündliche Frage 37 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inführung eines Bundesteilhabegelds für enschen mit Behinderung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) eraufsetzung der abschlagsfreien Regel- rbeitsgrenze für Erwerbsminderungs- ente und Rente wegen Schwerbehinde- ung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 52 r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) isherige Umsetzung und Weiterentwick- ung des betrieblichen Eingliederungsma- agements (BEM) ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 78 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) it Bundesmitteln geförderte Organisatio- en mit nicht grundgesetzkonformen Zie- en ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 79 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) odellprojekt „Wir fahren nach Berlin – egen Linksextremismus“ der Jungen nion 8452 C 8452 D 8453 B 8453 D 8454 C 8455 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 V Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und der FDP: Schlichtungs- spruch zum Bahnprojekt Stuttgart 21 . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schadensersatzansprüche gegenüber Wertpa- pierdienstleistungsunternehmen bei fehler- hafter Anlageberatung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 6 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Verfahren an Landwirtschaftsgerichten mit Bezug auf § 19 Grundstückverkehrsgesetz Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M V F s A D A M W A a b A D A M D A S m A H A M H E h A H A M K K l A H 8455 D 8456 A 8456 D 8456 D 0000 A8457 D 8459 A 8459 D 8460 C 8461 D 8463 A 8464 C 8465 B 8466 C 8468 A 8469 D 8471 A 8471 D 8472 A nlage 4 ündliche Frage 7 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orderungen nach Einschränkung der Pres- efreiheit bei erhöhter Terrorgefahr ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 9 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) npassung der Servicezeiten an Bahnhöfen n die Bedürfnisse von Reisenden mit Mo- ilitätseinschränkungen ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 10 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bschluss eines Steuerabkommens mit der chweiz unter Einbeziehung einer anony- en Abgeltungsteuer ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 11 einz Paula (SPD) rhalt des Zollstatus des Augsburger Flug- afens ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 13 laus Ernst (DIE LINKE) redite deutscher Banken an Spanien, Ir- and und Portugal seit 2005 ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8472 B 8472 C 8472 D 8473 C 8473 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Anlage 9 Mündliche Frage 14 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Umsatzsteuerbefreiung selbstständig arbei- tender Assistenten von Menschen mit Be- hinderungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 15 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Sicherstellung der Einhaltung der Min- destbestimmungen nach dem Arbeitneh- mer-Entsendegesetz durch die Finanzkon- trolle Schwarzarbeit Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 16 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Zusätzlicher Aufwand für Prüfungen von ausländischen Leiharbeitsagenturen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 19 Hans-Joachim Hacker (SPD) Entwicklung eines sanften Tourismus in der Region Kyritz-Ruppiner Heide Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 20 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Rückforderung der an die Deutsche Zen- trale für Tourismus gezahlten Bundesmit- tel mit zweckwidriger Verwendung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G F s 2 n R A E A M M G D w A E A M M S r A E A M G S r l g A E A M D F t n A E 8473 D 8474 B 8474 B 8474 C 8474 D nlage 14 ündliche Frage 21 abriele Hiller-Ohm (SPD) örderung der Nationalen Koordinations- telle Tourismus für Alle e. V. in den Jahren 007 bis 2011 und Weiterentwicklung zu ei- em Kompetenzzentrum für barrierefreies eisen ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 22 anfred Nink (SPD) efährdung der Währungsunion durch ifferenzen in der nationalen Wettbe- erbsfähigkeit ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 23 anfred Nink (SPD) chaffung einer europäischen Wirtschafts- egierung ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Fragen 24 und 25 arrelt Duin (SPD) tärkung der Binnennachfrage und Steige- ung des Wachstumspotenzials in Deutsch- and; Ausgleich der wirtschaftlichen Un- leichgewichte unter den EU-Staaten ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 26 oris Barnett (SPD) olgen der Verschiebung des Starts der Da- enabrufphase des elektronischen Entgelt- achweises (ELENA) ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8475 A 8475 C 8475 D 8476 A 8476 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 VII Anlage 19 Mündliche Frage 31 Doris Barnett (SPD) Gespeicherte Datensätze seit Einführung der Datenerfassungs- und -übermittlungs- verordnung im Jahr 1998 bzw. des Starts der Datenerhebungsphase des elektroni- schen Entgeltnachweises und Zugriff auf diese Datensätze Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 32 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Komplexleistung Frühför- derung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 33 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Evaluierung der Leistungen der Kranken- versicherungsträger im Rehabilitations- prozess Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 38 und 39 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung der Arbeitslosenzahlen bei Menschen mit Behinderung seit Inkrafttre- ten der UN-Behindertenrechtskonvention; etwaige Planung eines Nachteilsausgleichs für Menschen mit Behinderung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M M d g A H A M M F A H A M P A d p A H A M P G n A H A M B R w § A H 8476 D 8477 A 8477 B 8477 C nlage 23 ündliche Frage 40 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen auf EU-Ebene zur Stärkung er Rechte von Menschen mit Behinderung emäß UN-Behindertenrechtskonvention ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 41 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) örderung inklusiver Bildungssysteme ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 42 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ktionsplan zur Umsetzung der UN-Behin- ertenrechtskonvention im Themenkom- lex Bildung und Forschung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 43 riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) emeinsames Lernen von behinderten und icht behinderten Kindern ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Fragen 44 und 45 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eform der Eingliederungshilfe und Be- ertung des Mehrkostenvorbehalts nach 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8478 B 8478 C 8478 D 8479 B 8479 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Anlage 28 Mündliche Frage 46 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Anrechnung des Kindergeldes bei Eltern von Erwachsenen mit Behinderungen bei Bezug von Eingliederungshilfe und Be- schäftigung in einer Werkstatt für behin- derte Menschen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 47 und 48 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hilfen zur Existenzgründung für Behin- derte gemäß UN-Behindertenrechtskonven- tion Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 49 und 50 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß UN- Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 53 und 54 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Barrierefreie-Informations- technik-Verordnung (BITV) gemäß UN-Be- hindertenrechtskonvention und Schritte zur Einführung der novellierten Verordnung BITV 2 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M S c M d D A H A M T M D t F k d A H A M T V d s A A H A M A A J A H 8479 D 8480 B 8480 C 8481 A nlage 32 ündliche Fragen 55 und 56 onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tärkere Berücksichtigung der unterschiedli- hen Lebenssituationen von Frauen und ännern in den künftigen Berichten über ie Lage behinderter Menschen; aktuelle atenlage zu Menschen mit Behinderung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Fragen 57 und 58 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) aßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu okumenten, Schulbüchern, E-Books, digi- alen Bibliotheken, Nachschlagewerken, ernsehprogrammen, Filmen und anderen ulturellen Aktivitäten gemäß Art. 30 Abs. 1 er UN-Behindertenrechtskonvention ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Fragen 59 und 60 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orlage eines Aktionsplans zur Umsetzung er UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) owie Einrichtung von Focal Points nach rt. 33 BRK ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 61 nette Kramme (SPD) uswirkungen der Haushaltskürzungen in obcentern bzw. Optionskommunen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8481 C 8481 D 8482 C 8483 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 IX Anlage 36 Mündliche Frage 62 Anette Kramme (SPD) Auswirkungen der Aufhebung der Ober- grenze für befristet Beschäftigte in Jobcen- tern auf die Zahl der Mitarbeiter und Mit- arbeiterstunden Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 63 und 64 Bärbel Bas (SPD) Kostendeckende Überweisung der Kran- kenversicherungsbeiträge an Arbeitslosen- geld-II-Empfänger durch die Bundesagen- tur für Arbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 65 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Streichung des Tarifvorbehalts im Arbeit- nehmerüberlassungsgesetz zur Verhinde- rung von Lohndumping über ausländische Tarifverträge Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 66 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit ausländischen Leiharbeitsagen- turen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 67 und 68 Werner Dreibus (DIE LINKE) Bedingungen für das Tätigwerden von Leiharbeitsfirmen in Deutschland mit Sitz in den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern und Anfor- derungen für die eingesetzten Leiharbeiter A H A M K Z s A A H A M C R H A D A M D L e t A D A M O B B A C A M O I A C 8483 B 8483 C 8483 D 8484 B ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 69 laus Ernst (DIE LINKE) uzug von Arbeitskräften aus osteuropäi- chen EU-Staaten nach Inkrafttreten der rbeitnehmerfreizügigkeit ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Fragen 70 und 71 ornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echte an der Marke „Informationsdienst olz“ ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 72 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) änder mit erhöhten Gebühren bzw. Steu- rn für Transaktionen mit Nahrungsmit- eln und Agrarrohstoffen ntwort r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 73 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eschaffung des Airbus A400M für die undeswehr ntwort hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . nlage 45 ündliche Frage 74 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nhalte der geplanten Bundeswehrreform ntwort hristian Schmidt (Fürth) (CDU/CSU) . . . . . 8484 B 8484 D 8485 B 8485 C 8485 D 8485 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Anlage 46 Mündliche Frage 75 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ergebnisse der Prüfung zur Zuständig- keitskonzentration bei der Kinder- und Ju- gendhilfe Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Fragen 76 und 77 Caren Marks (SPD) Fehlen einer Übergangsregelung für El- terngeldbeziehende im SGB-II-Leistungs- bezug Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Fragen 80 und 81 Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention in der angekündigten Pflegere- form, insbesondere bei pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 82 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention bei der gesundheitlichen Versor- gung Behinderter Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 83 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention bei der gesundheitlichen Versor- gung Behinderter in ländlichen Gebieten A D A M K W v s A D A M R E n t A D A M H V g Z r A D A M D V H A D 8486 A 8486 B 8486 D 8487 A ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 84 athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) eiterentwicklung der Pflegetransparenz- ereinbarungen nach dem Abbruch ent- prechender Gespräche ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 85 ené Röspel (SPD) rfolgversprechende reproduktionsmedizi- ische Behandlung inklusive Präimplanta- ionsdiagnostik ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Fragen 86 und 87 arald Weinberg (DIE LINKE) erminderte Inanspruchnahme notwendi- er medizinischer Behandlungen durch uzahlungen und Umgang mit anderen Di- ect Payments ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Frage 88 r. Martina Bunge (DIE LINKE) erbesserung der Honorarsituation von ebammen ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8487 B 8487 C 8487 A 8487 B 8489 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 XI Anlage 55 Mündliche Fragen 89 und 90 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Überprüfung des Bedarfsplans Straße durch das BMVBS Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 91 und 92 Ulrike Gottschalck (SPD) Sicherheit im Luftfrachtbereich durch Überprüfung „bekannter Versender“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 93 Hans-Joachim Hacker (SPD) Auswirkungen der Luftverkehrsteuer Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 94 René Röspel (SPD) Auswirkungen der Havarie der Ostsee- fähre „Lisco Gloria“ bei Existenz der Feh- marnbelt-Querung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 95 Heinz Paula (SPD) Förderung des Programmgebiets Augs- burg des Bundesprogramms „Soziale Stadt“ über das Jahr 2010 hinaus A J A M W B A J A M V Ä R A U A M O S r A U A M S O d B M A U 8489 D 8490 B 8490 D 8491 A ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 96 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) arrierefreiheit im Bahnverkehr ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 97 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ußerung von Bundesminister Dr. Norbert öttgen zur Regierungskoalition ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 62 ündliche Frage 98 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eetransport von Atommüll von Ahaus ins ussische Majak ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 63 ündliche Frage 99 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rtstermin in Russland vor der Entschei- ung über den Transport abgebrannter rennelemente von Ahaus ins russische ajak ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8491 A 8491 B 8491 C 8491 D 8492 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Anlage 64 Mündliche Frage 100 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorbehalte des Landes Schleswig-Holstein zur Bund-Länder-Nachrüstliste für Atom- kraftwerke und Meldung der Länder zum tatsächlichen Nachrüstbedarf einzelner An- lagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 101 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen des § 37 des Erneuerbare- Energien-Gesetzes auf die EEG-Umlage Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Fragen 102 und 103 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gehäufte Krebsfälle in der Umgebung des Forschungsendlagers Asse II; Konsequen- zen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 104 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Korrekturen im Rahmen des Hochschul- paktes II im Hinblick auf die Berücksichti- gung der tatsächlichen Durchschnittskosten pro Studienplatz und unter Berücksichti- gung der gestiegenen Zahl der Studienan- fänger Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M N E g A T A M K K s A T A M O A z A T A M U S m l l A G A M D H d A 8492 B 8492 C 8492 D 8493 B nlage 68 ündliche Frage 105 icole Gohlke (DIE LINKE) ntwicklung der Studienanfängerquote 2010 egenüber 2009 ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 69 ündliche Frage 106 laus Hagemann (SPD) osten und weitere Verwendung des Wis- enschaftszuges ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 70 ündliche Frage 107 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tommülltransport aus dem Forschungs- entrum Jülich nach Lubmin ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 71 ündliche Fragen 108 und 109 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) trategie einer Inklusion von Menschen it Behinderung in die deutsche Entwick- ungszusammenarbeit; Zeitplan und Betei- igung der Zivilgesellschaft ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 72 ündliche Fragen 110 und 111 r. Rolf Mützenich (SPD) ilfe für den in der Türkei inhaftierten eutschen Staatsangehörigen Erdoğan khanli 8493 C 8493 D 8494 B 8494 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 XIII Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Frage 112 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einfluss auf die Mittelvergabe aus dem eu- ropäischen Finanzinstrument für Demo- kratie und Menschenrechte Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 74 Mündliche Frage 113 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausbildung irakischer Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamter im Rahmen der EU- Mission EUJUST LEX Antwort Anzahl der vom Wahlrechtsauschluss be- troffenen Menschen mit umfassender Be- treuung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 76 Mündliche Frage 115 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung zu behindertenpolitischen Sach- verhalten in den Jahren 2010 und 2011 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 77 Mündliche Frage 116 Dr. Eva Högl (SPD) 8494 D 8495 B 8496 B 8496 C Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 75 Mündliche Frage 114 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) A t s la A D 8495 D uswirkungen des Verbots der Vorratsda- enspeicherung durch das Bundesverfas- ungsgericht auf die aktuelle Sicherheits- ge ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8497 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8413 (A) ) )(B) 77. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8471 (A) ) )(B) Schreiner, Ottmar SPD 01.12.2010 werden sich regelmäßig Beweiserleichterungen für den halten. Ist das Protokoll ordnungsgemäß erstellt, können sich im Streitfall beide Parteien darauf berufen. Im Falle ei- ner unterbliebenen oder unvollständigen Protokollierung Petermann, Jens DIE LINKE 01.12.2010 Scholz, Olaf SPD 01.12.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigt * ** ** A d d D g P h i D n a B I § B l d d e Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 01.12.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 01.12.2010 Bellmann, Veronika CDU/CSU 01.12.2010 Bülow, Marco SPD 01.12.2010 Burchardt, Ulla SPD 01.12.2010 Burkert, Martin SPD 01.12.2010 Crone, Petra SPD 01.12.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 01.12.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 01.12.2010 Fritz, Erich G. CDU/CSU 01.12.2010* Glos, Michael CDU/CSU 01.12.2010** Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 01.12.2010** Kelber, Ulrich SPD 01.12.2010 Klamt, Ewa CDU/CSU 01.12.2010 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 01.12.2010 Krischer, Oliver BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2010 Kunert, Katrin DIE LINKE 01.12.2010 Lötzer, Ulla DIE LINKE 01.12.2010 Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2010 W W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 1): Welche Rechtsfolgen ergeben sich – in zivilrechtlicher und zivilprozessualer Hinsicht – de lege lata für Schadens- ersatzansprüche eines Kunden gegenüber einem Wertpapier- dienstleistungsunternehmen wegen fehlerhafter Anlagebera- tung daraus, wenn das Anlageprotokoll gemäß § 34 Abs. 2 a des Wertpapierhandelsgesetzes nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig angefertigt wird? Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anla- eberatung kommen in Betracht, wenn der Berater seine flichten aus dem Beratungsvertrag schuldhaft verletzt at und dem Anleger dadurch ein Schaden entstanden st. An diesen Grundsätzen ändert eine Verletzung der okumentationspflicht aus § 34 Abs. 2 a WpHG zu- ächst nichts. Dieser kann aber Bedeutung im Hinblick uf die Beweislast zukommen. Der Anleger als Anspruchsteller hat grundsätzlich die eweislast für die Verletzung von Beratungspflichten. nsoweit wird seine Situation durch die Einführung des 34 Abs. 2 a WpHG mit der Pflicht zur Erstellung eines eratungsprotokolls zum 1. Januar diesen Jahres deut- ich verbessert. In diesem Protokoll sind unter anderem ie vom Anleger geäußerten wesentlichen Anliegen und eren Gewichtung sowie die wesentlichen Gründe für ine von der Bank ausgesprochene Empfehlung festzu- agenknecht, Sahra DIE LINKE 01.12.2010 agner, Daniela BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 01.12.2010 ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 01.12.2010*** bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 8472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) geschädigten Anleger ergeben. Ist nämlich eine Bera- tung zu dokumentieren und wird diese Dokumentations- pflicht verletzt, so greifen zugunsten des Gläubigers (hier also des Anlegers) nach der Rechtsprechung Be- weiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr ein. Aus einer fehlenden oder unvollständigen Dokumenta- tion kann dann auf eine – teilweise – unterbliebene Bera- tung geschlossen werden. Der Schuldner (hier also der Anlageberater) muss dann nachweisen, doch ordnungs- gemäß beraten zu haben. Dies gilt auch, wenn die Doku- mentation in sich unschlüssig ist. Bei einem verspätet er- stellten Beratungsprotokoll wird es auf die Umstände des Einzelfalles ankommen, ob dies einer fehlenden Do- kumentation gleichgestellt werden kann. Dies wird bei einer erst bei Schadenseintritt nachgereichten Dokumen- tation eher zu bejahen sein als bei einer nur kurzfristig verzögerten Übersendung des Protokolls. Die geschilderten Beweislastgrundsätze ermöglichen der Rechtsprechung damit bei Verletzung der Dokumen- tationspflicht den Besonderheiten des konkreten Einzel- falles Rechnung tragende, sachgerechte Entscheidungen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 6): Wie viele Verfahren gab es in den vergangenen 24 Mona- ten nach Kenntnis der Bundesregierung an Landwirtschafts- gerichten mit Bezug auf § 19 des Grundstücksverkehrsgeset- zes, und in wie vielen Fällen wurde für ein Vorkaufsrecht der landwirtschaftlich ortsansässigen Betriebe entschieden? Die Bundesregierung verfügt über statistische Anga- ben zu der Anzahl der gerichtlichen Verfahren in Land- wirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit pro Jahr. Diese Zahlen liegen bis einschließlich 2009 vor. Im Jahr 2009 gab es ausweislich der vom Bundesamt für Jus- tiz herausgegebenen „Zusammenstellung der Geschäfts- übersichten der Amtsgerichte für das Jahr 2009“ bundes- weit 11 622 derartige Landwirtschaftssachen. Nähere Angaben zum Gegenstand und Ergebnis dieser Verfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 7): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der These „Wenn die Presse darüber berichtet, welche Orte besonders gefährdet sind, dann kann das unter Umständen ein Anreiz für Terroristen sein. Die Presse muss dazu verpflichtet werden, sich zurückzuhalten, wenn die Gefährdungslage wie jetzt hoch ist.“ – vergleiche die Aussage des Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), in der Saarbrücker Zei- tung vom 24. November 2010 – Forderungen, wegen der Ter- rorgefahr die Pressefreiheit einzuschränken, und sieht die Bundesregierung Anlass, bei einer hohen Gefährdungslage die Presse zu einer Einschränkung ihrer Berichterstattung zu verpflichten bzw. auf eine diesbezügliche Selbstverpflichtung der Medien hinzuwirken? a d s m e A d d D e t z w w w d k A d d D U B m n B b K w g m K z n l (C (D Die Bundesregierung versteht die zitierte Äußerung ls Appell an die Medien, den Sicherheitserfordernissen, ie bei einer konkreten Gefährdungslage bestehen, in achlich gebotener Weise Rechnung zu tragen. In Wahrnehmung der Presse- und Informationsfreiheit üssen die Medien selbst entscheiden, welche Bericht- rstattung sie insoweit verantworten können. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 9): Plant die Bundesregierung, bei einer Reform des Fahrgast- rechtegesetzes eine Regelung aufzunehmen, mit der die Ser- vicezeiten an Bahnhöfen an die Bedürfnisse von Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen angepasst werden, und, wenn nein, warum nicht? Die Fahrgastrechte sind im Jahr 2009 umfassend auf uropäischer und nationaler Ebene geändert und erwei- ert worden. Die Bundesregierung hält es für geboten, unächst die Erfahrungen mit den neuen Regeln abzu- arten. Erst dann soll entschieden werden, ob und in elchem Umfang das Fahrgastrechtegesetz reformiert erden soll. Vor diesem Hintergrund überprüft das Bun- esministerium der Justiz derzeit die Rechte von Bahn- unden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 10): Inwiefern hält die Bundesregierung den von ihr angestreb- ten Abschluss eines Steuerabkommens mit der Schweiz unter Einbezug einer anonymen Abgeltungsteuer vor dem Hinter- grund der Aussagen des EU-Steuerkommissars Algirdas Semeta (Neue Zürcher Zeitung, 16. Oktober 2010) und des italienischen Finanzministers Giulio Tremonti (Tages-Anzei- ger, 17. November 2010) für vereinbar mit der einstimmig im Ecofin-Rat vereinbarten EU-Position, mit Drittstaaten den auto- matischen Informationsaustausch in Steuerfragen anzustreben? Die Bundesregierung teilt das Ziel der Europäischen nion, den Informationsaustausch mit Drittstaaten im ereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen so weit wie öglich zu verbessern. Dies gilt auch für die beschlosse- en weitergehenden Steuerverhandlungen mit der Schweiz. ekanntermaßen gehen Deutschland und die Schweiz da- ei von unterschiedlichen Standpunkten aus, die nur im ompromissweg angenähert und zur Deckung gebracht erden können. Das Ergebnis dieses Prozesses muss ab- ewartet werden. Ziel der Verhandlungen ist insbesondere, Lösungs- öglichkeiten für das Problem der bisher unversteuerten apitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz u finden. Dies betrifft einerseits das in der Vergangenheit icht besteuerte Kapital, andererseits die daraus erzielten aufenden Erträge. Gegenstand der Verhandlungen wird Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8473 (A) ) )(B) unter anderem die Kombination von Elementen einer Ab- geltungsbesteuerung mit einem erweiterten Informa- tionsaustausch sein. Dieser soll nach deutscher Auffas- sung über den OECD-Standard hinausgehen, der ja im kürzlich unterzeichneten Revisionsprotokoll zum Dop- pelbesteuerungsabkommen bereits vereinbart worden ist. Mit dieser Zielsetzung befindet sich die Bundesregie- rung im Einklang mit der Politik der Europäischen Union, insbesondere den Beschlüssen des ECOFIN-Ra- tes, die keine Festlegung allein auf die Vereinbarung des automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten vorsehen. EU-Kommissar Šemeta hat im Hinblick auf die geplanten deutsch-schweizerischen Verhandlungen ausdrücklich betont, dass eine Ausdehnung der Amts- hilfe, die über den OECD-Standard hinausgeht, stark mit dem von der EU verfolgten Ziel übereinstimmt, einen möglichst breiten Informationsaustausch zu fördern, NZZ Online vom 31. Oktober 2010. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass das zwischen der EU und der Schweiz geschlossene Zinsbesteuerungs- abkommen innerhalb seines sehr begrenzten Anwen- dungsbereiches bisher keinerlei Informationsaustausch, sondern nur einen anonymen Steuereinbehalt vorsieht. Demgegenüber enthält die für die EU-Mitgliedstaaten verbindliche EU-Zinsrichtlinie das Prinzip des automati- schen Informationsaustauschs mit der für eine Über- gangszeit möglichen – und nur noch von Österreich und Luxemburg in Anspruch genommenen – Ausnahme ei- nes Steuereinbehalts. Hieran wird der Spielraum deut- lich, der für Verhandlungen mit Drittstaaten besteht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck- sache 17/3947, Frage 11): Wird der Zollstatus des Augsburger Flughafens erhalten bleiben, und gibt es einen Zusammenhang zwischen einer Aufwertung des Allgäu Airports Memmingerberg zum Zoll- flughafen und einer etwaigen Aberkennung des Zollstatus für den Augsburger Flughafen? Die Zollverwaltung ist verpflichtet, ihre Tätigkeit wirtschaftlich auszuüben und ihre Ressourcen ökono- misch einzusetzen. Die Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz bedeutet, dass dort jederzeit Dritt- landswaren ankommen können und bedingt die Einrich- tung eines Grenzzollamts mit allem personellen, organi- satorischen und infrastrukturellen Aufwand – zum Beispiel Schichtbetrieb. Der Zollstatus des Flugplatzes Augsburg wurde von den Bundesfinanzdirektionen Nord und Südost im März 2010 geprüft. Danach hat das zollrelevante Flugaufkom- men auf dem Flugplatz Augsburg in den Jahren 2007 bis 2009 kontinuierlich abgenommen. Unter welchen Voraussetzungen die Bestimmung eines Flughafens zum Zollflugplatz versagt werden darf, ist Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Bundesfinanz- hof gewesen. k t d n d i b s s h f g 2 g n g S m p e F c r e a A d d s n 1 t e K p K k f t A d d ( (C (D In diesem Grundsatzverfahren hat der BFH nach Aus- unft der Geschäftsstelle entschieden, die Klage des Be- reibers des Flugplatzes Lahr abzuweisen. Die Übersen- ung der Urteilsgründe steht allerdings noch aus. Da ach Auffassung des BMF die Entscheidung unmittelbar ie Organisationshoheit der Zollverwaltung betrifft, wird hr auch für andere Flugplätze grundsätzliche Bedeutung eigemessen. Ich darf Ihnen versichern, dass keine Ent- cheidung über den Flugplatz Augsburg vor einer umfas- enden Auswertung der Urteilsgründe getroffen wird. Der Flughafen Memmingerberg ist mit Wirkung von eute an zum Zollflugplatz bestimmt worden. Zuvor er- olgte eine Erhebung der zollrelevanten Flugbewegun- en. Das dort erreichte Maß hat in den Jahren 2007 bis 009 erheblich zugenommen. Die Einrichtung einer ei- enständigen Zolldienststelle sowie der damit verbunde- en Infrastruktur ist erforderlich geworden, um dem ge- enwärtigen hohen Verkehrsaufkommen an diesem tandort hinreichend Rechnung tragen zu können. Ich betone daher ganz ausdrücklich, dass die Bestim- ung des Flughafens Memmingerberg zum Zollflug- latz in keinerlei Abhängigkeit zum Flugplatz Augsburg rfolgt ist. Für die Entscheidung über die Bestimmung eines lugplatzes zum Zollflugplatz sind allein die tatsächli- hen Verhältnisse vor Ort, das verwaltungsseitige Inte- esse an einer bestmöglichen und effizienten Aufgaben- rledigung sowie spiegelbildlich die Bedürfnisse der nsässigen Wirtschaft maßgeblich. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3947, Frage 13): Welche deutschen Banken haben Kredite an das König- reich Spanien, Irland und die Portugiesische Republik verge- ben, und wie hat sich der Bestand an Verbindlichkeiten dieser Banken in den genannten Ländern seit 2005 entwickelt? Nach einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Fi- anzdienstleistungsaufsicht sind zum 15. November 2010 929 Kreditinstitute in Deutschland zum Geschäftsbe- rieb zugelassen. Es ist praktisch unmöglich, im Rahmen iner Fragestunde sämtliche Institute, die Kredite an das önigreich Spanien, Irland und die Portugiesische Re- ublik ausgereicht haben, einzeln zu benennen. Eine aggregierte Darstellung der Entwicklung der reditvergabe an die genannten Länder ist möglich und önnte schriftlich nachgereicht werden. (Angesichts der ür die Beantwortung verfügbaren Zeit war eine sofor- ige Vorlage nicht möglich.) nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Drucksache 17/3947, Frage 14): 8474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Wie können selbstständig arbeitende Assistenten von Menschen mit Behinderung, die aus den Leistungen im Rah- men eines Persönlichen Budgets ihres Klienten finanziert werden und diese privat anbieten, diese Leistungen gleichbe- rechtigt mit gemeinnützigen Diensten der Wohlfahrtspflege ohne Umsatzsteuerbefreiung anbieten, und muss im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts die Mehrwertsteuer von der bewilli- genden Behörde eingerechnet werden, wenn der Mensch mit Behinderung eine Assistenz durch einen privaten selbstständi- gen Anbieter verlangt? Privat gewerbliche Unternehmer, die Betreuungs- oder Pflegeleistungen an Menschen mit Behinderung erbrin- gen, können ihre Leistungen, gleichberechtigt mit ge- meinnützigen Diensten der Wohlfahrtspflege, umsatz- steuerfrei anbieten, auch wenn ein Teil ihrer Leistungen aus Geldern des Persönlichen Budgets finanziert wird. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Steuerbefrei- ungsvorschrift, § 4 Nr. 16 Umsatzsteuergesetz, prüft. Sofern selbstständig arbeitende Assistenten von Men- schen mit Behinderung vollständig aus Geldern des Per- sönlichen Budgets finanziert werden, sieht das Umsatz- steuergesetz keine Steuerbefreiung dieser Leistungen vor. Soweit ein Persönliches Budget erbracht wird, gelten die gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen wie bei an- deren Sozialleistungen. Begünstigend kann sich gerade bei Persönlichen Budgets auch die sogenannte Klein- unternehmerregelung des § 19 UStG auswirken: Wird die Leistung von einem Unternehmer, dessen Umsatz, zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, im vor- angegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstie- gen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50 000 Euro nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer) erbracht, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 15): Wie wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherstellen, dass ausländische Leiharbeitsagenturen die Mindestbestim- mungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten, und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung ein So- zialdumping aufgrund unterschiedlicher Sozialabgaben und Steuern der verschiedenen EU-Mitgliedsländer möglich? Für die Leiharbeitsbranche gibt es keine Verordnung über Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung kann insoweit keine Einhaltung sicher- stellen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 16): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Aufwand für Prüfungen von ausländischen Leiharbeitsagentu- b E s w d A d d ( D d F i l t b n N b m t N w s g d i A d g ( B r d r (C (D ren durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und in welchem Umfang wird die Bundesregierung bei zu erwartendem Mehr- aufwand zusätzliches Personal einstellen? Da keine Prüfungen zur Einhaltung von Mindestar- eitsbedingungenverordnungen nach dem Arbeitnehmer- ntsendegesetz für die Leiharbeitsbranche vorgesehen ind, erübrigt sich insoweit die Schätzung eines Prüfauf- andes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ebenso wie ie Frage nach zusätzlichem Personal. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) Drucksache 17/3947, Frage 19): Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Ent- wicklung eines sanften Tourismus in der Region Kyritz-Rup- piner Heide nach der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, die nahezu komplette Fläche des Truppenübungsplatzes in das Nationale Naturerbe zu übertra- gen? Gemäß der föderalen Struktur in der Bundesrepublik eutschland liegen die Entwicklung und die Gestaltung es Tourismus in der Zuständigkeit der Bundesländer. ür den Truppenübungsplatz Wittstock, der zur Gänze m brandenburgischen Teil der Kyritz-Ruppiner Heide iegt, gibt es nach Angaben des Landes Brandenburg ak- uell noch kein konkretes touristisches Nutzungsvorha- en. Bei einer zukünftigen touristischen Nutzung muss eben der Berücksichtigung der Belange des Nationalen aturerbes vor allem die öffentliche Sicherheit im Hin- lick auf die hohe Belastung der Liegenschaft mit Alt- unition im Vordergrund stehen. Derzeit besteht ein Be- retungsverbot. Für die Ausweisung einer Liegenschaft als Nationales aturerbe ist unter anderem ein sehr hoher Naturschutz- ert Voraussetzung. Flächen des Nationalen Naturerbes ind dauerhaft für den Naturschutz zu sichern. Eine be- renzte touristische Nutzung wäre nur möglich, soweit ies mit dem vorrangigen naturschutzfachlichen Zweck n Einklang zu bringen ist. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- en der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Drucksache 17/3947, Frage 20): In welcher Form wird die Bundesregierung die 353 500 Euro an Bundesmitteln, die von der Deutschen Zentrale für Touris- mus, DZT, laut Prüfung des Bundesrechnungshofs von 2006 bis 2009 zweckwidrig und unwirtschaftlich eingesetzt wur- den, zurückfordern, und wird die Bundesregierung diese Mit- tel in vollem Umfang für die Förderung des Tourismus einset- zen? Die Deutsche Zentrale für Tourismus, DZT, wird vom undesministerium für Wirtschaft und Technologie mit und 27 Millionen Euro jährlich gefördert. Die Förderung er DZT erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung (Finanzie- ungsart). Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8475 (A) ) )(B) Förderung in der Höhe, in der Bedarf besteht, der nicht anderweitig gedeckt werden kann. Überschüssige Mittel sind am Jahresende an den Zuwendungsgeber zurückzu- zahlen. Nach der Prüfung des Bundesrechnungshofes, BRH, wurden Mittel in Höhe von 353 500 Euro zweck- widrig und unwirtschaftlich eingesetzt. Diese wurden ge- genüber der DZT per Bescheid im Jahre 2009 widerrufen und zurück gefordert. Die Mittel wurden von der DZT be- reits zurück überwiesen und sind dem Bundeshaushalt zugeflossen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Hiller Ohm (SPD) (Druck- sache 17/3947, Frage 21): In welcher Höhe an Bundesmitteln wurde bzw. wird die Arbeit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., NatKo, in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 gefördert, und in welcher Form unterstützt die Bundes- regierung die Weiterentwicklung der NatKo zu einem Kom- petenzzentrum für barrierefreies Reisen? Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2007 bis 2010 Projekte der Nationalen Koordinationsstelle Tou- rismus für Alle e. V., NatKo, gefördert : 2007 1 Projekt: Höhe der Zuwendung 121 158 Euro 2008 1 Projekt: Höhe der Zuwendung: 119 790 Euro 2009/2010 Zweijahresprojekt in 2009 mit 89 245,10 Euro und in 2010 mit 93 314 Euro 2009 1 Projekt: Höhe der Zuwendung: 17 490 Euro 2010 1 Projekt: Höhe der Zuwendung: 15 987,51 Euro Für das Jahr 2011 hat NatKo beim BMG einen Antrag auf Projektförderung gestellt, der zurzeit geprüft wird. NAtKo hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, BMWi, einen Förderantrag gestellt, der zurzeit geprüft wird. Der Projektstart ist für Dezem- ber 2010 geplant. Eine endgültige Förderzusage für die Projekte ab 2011 kann durch die Bundesregierung erst nach Inkraft- treten des Bundeshaushaltes 2011 erfolgen. Im Dezember 2008 wurde das Bundeskompetenzzen- trum Barrierefreiheit gegründet. Sein Ziel ist die Umset- zung des Bundesgleichstellungsgesetzes, insbesondere die Herstellung umfassender Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderungen. In die Themenfelder des Bundeskompetenzzentrums, das vom Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales gefördert wird, ist der Tou- rismus eingeschlossen. Das Bundeskompetenzzentrum arbeitet eng mit der NatKo und den Behindertenverbän- den zusammen. Die NatKo bringt ihre Kompetenz auf dem Gebiet des barrierefreien Tourismus in die Tätigkeit des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit ein. A d d 1 w n s u – S d h d n U i n h E d s c B c m S V g A d d 1 E d s r M a E (C (D nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 7/3947, Frage 22): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass anhaltende und enorme makroökonomische Ungleichgewichte und Diffe- renzen in der nationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere der Euro-Staaten, die Anfälligkeit der europäischen Wirtschaft erhöhen und das Funktionieren der Währungsunion beein- trächtigen können, und welche konkreten wirtschaftspolitischen Maßnahmen hinsichtlich der Steigerung der Binnennachfrage und des Wachstumspotenzials, die von EU-Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen erwartet werden, hält sie für sinnvoll? Es hat sich gezeigt, dass Schwächen in der Wettbe- erbsfähigkeit und Versäumnisse bei Strukturreformen eben einer mangelhaften Haushaltspolitik ein ganz we- entliches Problem in einigen Mitgliedstaaten darstellten nd immer noch darstellen. Solche Probleme können wie wir erfahren mussten – in der Tat ein Risiko für die tabilität insbesondere des Euro-Raums darstellen. Dies ürfen wir nicht mehr zulassen. Die Bundesregierung at sich deswegen auf EU-Ebene neben einer Stärkung es Stabilitäts- und Wachstumspakts vor allem für ein eues Verfahren zur Überwachung makroökonomischer ngleichgewichte eingesetzt. Mit Beschluss des Europä- schen Rates vom 28. und 29. Oktober 2010 und der An- ahme der Vorschläge der Van-Rompuy-Arbeitsgruppe aben wir wesentliche Teile unserer Vorschläge auch auf U-Ebene durchgesetzt. Die Vorschläge sehen insbeson- ere eine Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes owie ein neu zu etablierendes Verfahren zur Überwa- hung makroökonomischer Ungleichgewichte vor. Die undesregierung sieht vor allem die Staaten mit Schwä- hen in der Wettbewerbsfähigkeit in der Pflicht, Refor- en zügig umzusetzen. Das entbindet aber nicht die taaten mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit von ihrer erantwortung, notwendige Strukturreformen zu verfol- en. nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache 7/3947, Frage 23): Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung einer einheitlichen politischen Autorität, die legitimiert ist, wirtschafts- politische Entscheidungen im Gesamtinteresse zu treffen – ver- gleichbar der Europäischen Zentralbank für geldpolitische Entscheidungen –, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten ein, eine europäische Wirtschaftsregierung rechtlich und demokratisch zu legitimieren? Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf EU- bene ganz bewusst dafür entschieden, die Abstimmung er Wirtschaftspolitiken auch weiterhin nach einem zwi- chenstaatlichen Koordinierungsverfahren zu konzipie- en, das auf verantwortungsvoller Zusammenarbeit der itgliedstaaten basiert. Die Verfahren zielen darauf ab, n die Eigenverantwortlichkeit der Staaten für sich und uropa zu appellieren und sie zu stärken. Auch die Bun- 8476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) desregierung hat sich immer klar zum Subsidiaritätsprin- zip und zur Eigenverantwortung bekannt. Ein zentrali- sierter Ansatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Dies sehen auch die Mitgliedstaaten der EU mehrheitlich so. Insofern stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Um- setzung bzw. Ausgestaltung einer solchen zentralen Steuerung nicht. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3947, Fragen 24 und 25): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Binnennachfrage und das Wachstumspotenzial in Deutsch- land nachhaltig zu steigern vor dem Hintergrund, dass der Eu- ropäische Rat den Bericht der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspo- litische Steuerung“ – Van-Rompuy-Arbeitsgruppe – gebilligt hat, in dem es in Nr. 33 unter anderem heißt: „In den Mitglied- staaten mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen hingegen sol- len politische Maßnahmen darauf abzielen, die Strukturrefor- men zu ermitteln und durchzuführen, mit denen diese Staaten ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial steigern können“? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in die- sem Zusammenhang, die gegebenen makroökonomischen Un- gleichgewichte dauerhaft zu verringern, ohne die Wettbe- werbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schwächen, und welche zusätzliche Abstimmung und Koordinierung der Wirt- schaftspolitiken hält die Bundesregierung auf europäischer Ebene für erforderlich? Zu Frage 24: Der deutschen Wirtschaft ist es gelungen, einen Groß- teil des krisenbedingten Rückgangs des Bruttoinlands- produkts wieder wettzumachen. Die Bundesregierung rechnet in ihrer Herbstprognose mit einem BIP-Wachs- tum von 3,4 Prozent. Damit wächst die deutsche Wirt- schaft im Jahr 2010 etwa doppelt so schnell wie der Durchschnitt der Europäischen Union. Das Wachstum wird sich im kommenden Jahr moderat fortsetzen. Die Binnennachfrage trägt im Jahr 2010 voraussichtlich mit mehr als zwei Dritteln bzw. im Jahr 2011 mit fast drei Vierteln zum Wachstum bei. Die wirtschaftliche Erholung ist insbesondere ein Be- schäftigungsaufschwung. Die Beschäftigung hat den höchs- ten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Dies führt zu höheren Arbeitseinkommen und stützt die binnenwirt- schaftliche Erholung. Gleichzeitig verläuft die Teuerung moderat. Die realen Nettolöhne und -gehälter je Arbeit- nehmer nahmen vor diesem Hintergrund im Jahr 2010 um 2,7 Prozent zu. Dies ist der höchste Zuwachs seit 18 Jah- ren. Weitere fiskalische Maßnahmen sind nicht zielfüh- rend, um die Binnennachfrage zu stimulieren oder den Leistungsbilanzüberschuss abzubauen. Sie würden ledig- lich zu steigender Staatsverschuldung führen. Vielmehr zielt die Wirtschaftspolitik darauf ab, das Wachstumspo- tenzial der deutschen Wirtschaft zu stärken. Die Bundes- regierung richtet ihre Wirtschaftspolitik an den ordnungs- politischen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft aus und setzt die richtigen Rahmenbedingungen, um private Investitionen in Deutschland zu stärken. Z z K v w v b R s A d d 1 b r e s r d m A d F s J - s r d t t P D d d a r (C (D u Frage 25: Der Staat hat geeignete Rahmenbedingungen zu set- en, damit sich unternehmerische Freiheit zum Wohl der onsumenten entfalten kann. Eine Leistungsbilanz ist or allem das Ergebnis von Marktprozessen. Die Wettbe- erbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ergibt sich or allem aus ihren Spezialisierungsvorteilen in der glo- alen Wirtschaft und einer moderaten Lohnpolitik im ahmen der Tarifautonomie. Sie ist nicht das Ergebnis taatlicher Einflussnahme. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 7/3947, Frage 26): Welche Folgen hat nach Einschätzung der Bundesregie- rung die angekündigte Verschiebung des Starts der Datenab- rufphase des elektronischen Entgeltnachweises, ELENA, für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen bzw. betroffene Be- hörden, und welche zusätzlichen Belastungen ergeben sich für die Bundesländer infolge der damit geplanten, verlängerten Anschubphase? Die vom Koalitionsausschuss beschlossene Verschie- ung des verpflichtenden Datenabrufs macht eine Ände- ung der gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren rforderlich. Die konkreten, damit im Zusammenhang tehenden Fragen werden derzeit innerhalb der Bundes- egierung geprüft. Ich bitte Sie daher um Verständnis, ass ich das Ergebnis der Prüfungen nicht vorwegneh- en kann. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck- ache 17/3947, Frage 31): Welche Meldeverfahren, das heißt welche und wie viele Datensätze, werden seit der Einführung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung im Jahr 1998 bzw. des Starts der Datenerhebungsphase des elektronischen Entgeltnachwei- ses durchgeführt und gespeichert, und wer erhält Zugriff auf diese Datensätze? Seit der Einführung einer statistischen Erfassung im ahre 2001 wurden im Rahmen der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung circa 1 166 Millionen Daten- ätze bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversiche- ung verarbeitet. Im Rahmen des ELENA-Verfahrens wur- en circa 366 Millionen Datensätze verarbeitet. Einen Zugriff auf die Daten haben im Rahmen der Da- enerfassungs- und -übermittlungsverordnung nur die au- orisierten Stellen, das heißt die Träger der Kranken-, flege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. ie speziell in Branchen mit hohem Schwarzarbeitsanteil urch eine Sofortmeldung erfassten Daten können außer- em von den Behörden der Finanzkontrolle Schwarz- rbeit abgefragt werden. Im Rahmen des ELENA-Verfah- ens werden nur die Behörden, die für die Beantragung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8477 (A) ) )(B) von Wohn-, Eltern- und Arbeitslosengeld zuständig sind, im Zusammenwirken mit dem Antragsteller auf die Daten zugreifen können. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 32): Welche Informationen hat die Bundesregierung aus dem runden Tisch mit zuständigen Rehabilitationsträgern, den Leistungserbringern und Verbänden behinderter Menschen zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung erhalten, und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um die entstandenen Probleme bei der Umsetzung der Komplex- leistung zu beseitigen? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit haben mit einem gemeinsamen Rundschreiben an die Spitzenverbände der zuständigen Rehabilitationsträger im Juni 2009 klarstel- lende Hinweise für die Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung gegeben. Das gemeinsame Rundschreiben wurde sowohl von den Betroffenenverbänden als auch von den Rehabilitationsträgern begrüßt. Ein Jahr nach Versendung des Schreibens wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rund 1 000 Fragebögen an Frühförderstellen bundesweit ver- sandt. Diese Daten liegen inzwischen vor und bilden die Grundlage, um in Fachgesprächen mit allen Beteiligten zu klären, ob und inwieweit die Hinweise des gemeinsa- men Rundschreibens vor Ort angekommen sind und ob es zu Fortschritten bei der Umsetzung der Komplexleis- tung Frühförderung gekommen ist. In einem ersten Schritt haben sich am 16. November 2010 die zuständigen Fachreferate im Bundesministe- rium für Arbeit und Soziales und im Bundesministerium für Gesundheit mit Vertretern von Leistungserbringern und Leistungsträgern auf Bundesebene sowie einer Ver- treterin des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen zu einer ersten Analyse getroffen. Zu Beginn des nächsten Jahres werden Bund- Länder-Gespräche stattfinden, um gemeinsam das wei- tere Vorgehen abzustimmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 33): Wird die Bundesregierung im Zuge des zehnjährigen Be- stehens des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, eva- luieren, inwiefern die Krankenversicherungsträger ihrer Ver- antwortung im trägerübergreifenden Rehabilitationsprozess nachgekommen sind, und, wenn nein, warum nicht? Mit dem SGB IX wurde der Grundstein für ein bür- gernahes Rehabilitations- und Teilhaberecht gelegt. Es schafft einheitliche Regelungen zu Leistungen zur medi- zinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am A d R R g u B E F t B A t f K s c G s r G g G A d F N u Z u e b d d a s M W s Z D (C (D rbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in er Gemeinschaft. Die Krankenkassen setzen als ein ehabilitationsträger neben anderen das SGB IX ein. Im ahmen dieses Umsetzungsprozesses hat die Bundesre- ierung auch einzelne neue Instrumente wissenschaftlich ntersuchen lassen. So hat die Bundesregierung zum eispiel eine Studie zur „Umsetzung des Betrieblichen ingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX, orschungsbericht 374, zur „Begleitung und Auswer- ung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher udgets“, Forschungsbericht 366, zur „Einrichtung und rbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabili- ation“ sowie zu „Vergütungsstrukturen in der Früh- örderung behinderter und von Behinderung bedrohter inder“ in Auftrag gegeben. Zurzeit läuft ein For- chungsvorhaben „Prozesskettenanalyse in den Berei- hen trägerübergreifendes Persönliches Budget und emeinsame Servicestellen“, um eine spürbare Verbes- erung der Servicequalität für potenzielle Budgetnehme- innen und Budgetnehmer durch Optimierung der eschäftsprozesse zu erreichen und den Auftrag zur trä- erübergreifenden Beratung aus einer Hand durch die emeinsamen Servicestellen konsequent umzusetzen. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 38 nd 39): Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen der Menschen mit Behinderung im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenzahl seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention entwi- ckelt – aufgelistet nach Monat und Geschlecht –, und wie be- wertet die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hin- tergrund des Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Be- hinderung auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit an- deren in Bezug auf Arbeit anerkennen? Plant die Bundesregierung einen allgemeinen und dauer- haften Nachteilsausgleich im Sinne eines Minderleistungsaus- gleiches für Menschen mit Behinderung, und wie bewertet die Bundesregierung ebensolche Bemühungen auf der Ebene der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Zukunft der Ein- gliederungshilfe? u Frage 38: Bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt nd von schwerbehinderten Menschen gibt es seit Jahren rkennbar zeitversetzte Verläufe. So baut sich die Ar- eitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderungen eutlich langsamer auf. Dies liegt vor allem in den beson- eren Kündigungsschutzverfahren begründet. Auf der nderen Seite erfolgt der Beschäftigungsaufbau bei die- em Personenkreis allerdings auch zeitverzögert. Die Arbeitslosigkeit allgemein und schwerbehinderter enschen ist 2009 bedingt durch die Auswirkungen der irtschaftskrise angestiegen. Bei der Gesamtarbeitslo- igkeit war bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung eine unahme um 4,8 Prozent auf 3 423 283 zu verzeichnen. emgegenüber stieg die Arbeitslosigkeit schwerbehin- 8478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) derter Menschen lediglich um 2,0 Prozent auf 167 379. Der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamt- arbeitslosigkeit lag 2009 bei 4,9 Prozent gegenüber 5,0 Prozent in 2008. In diesem Jahr sinkt die allgemeine Arbeitslosigkeit deutlich, aber auch die Zahl schwerbehinderter Arbeits- loser verminderte sich seit Jahresbeginn bis Oktober. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte sich dieser posi- tive Trend in absehbarer Zeit fortsetzen. Zu Frage 39: Erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern und ihnen im Bedarfsfall die hierfür erforderliche Hilfe gegebenen- falls unbefristet zur Verfügung zu stellen, ist keine Auf- gabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen der Sozialhilfe. Der Sachverhalt ist insoweit auch nicht Gegenstand von Beratungen in der von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Ar- beitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungs- hilfe für behinderte Menschen“. Soweit sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und im Weiteren die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit Fragen der Förderung der Teilhabe wesentlich behinder- ter Menschen am Arbeitsleben befassen, stehen Alterna- tiven zu einer Beschäftigung voll erwerbsgeminderter Personen in Werkstätten für behinderte Menschen im Blickpunkt. Dabei ist unter anderem auch daran gedacht, in geeigneten Fällen Lohnkostenzuschüsse zur Unter- stützung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Ar- beitsmarkt vorzusehen. Eine Beschränkung auf geeignete Fälle berücksichtigt, dass es sich bei den in Rede stehenden behinderten Men- schen ausnahmslos um Personen handelt, die als voll er- werbsgemindert im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (gesetzliche Ren- tenversicherung) gelten und insoweit nur ausnahmsweise für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes in Be- tracht gezogen werden können. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 40): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union voranbringen, um die Rechte von Men- schen mit Behinderung gemäß der UN-Behindertenrechtskon- vention auch im Rahmen der Europa-2020-Strategie umzuset- zen? Möglichkeiten zur Unterstützung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Ebene der Euro- päischen Union allgemein, im Rahmen der EU-2020- Strategie oder durch Unterstützung einzelner Maßnah- men der Behindertenstrategie der Kommission werden von den Ressorts derzeit auch im Zusammenhang mit der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft. H d K K A d F D d d D s z l m M r h d i B M s s z t l f t U w d z R B n A d F N (C (D Der Nationale Aktionsplan wird in einem eigenen andlungsfeld „Internationale Zusammenarbeit“ auch ie Zusammenarbeit mit der EU bei der Umsetzung der onvention explizit ansprechen. Der Nationale Aktionsplan soll im März 2011 vom abinett verabschiedet werden. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 41): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf der Grundlage der Entschließung des Rates der Europäischen Union vom 20. November 2010 (2010/C 316/01) ergreifen, um die unter Nr. 28 Buchstabe a beschlossene Förderung in- klusiver Bildungssysteme auf allen Ebenen umzusetzen? Die Anstrengungen zur Förderung inklusiver Bil- ungssysteme sind vor allem in der Bildungspraxis und amit insbesondere von den Ländern zu unternehmen. ie Bundesregierung sichert hier im Rahmen ihrer Zu- tändigkeit zu, die Länder und Träger in diesem Prozess u unterstützten und die Forschung und den internationa- en Austausch dazu zu fördern. Forschungsaktivitäten und Maßnahmen des Bundes it spezifischem Fokus auf die inklusive Teilhabe von enschen mit Behinderungen werden in folgenden Be- eichen unternommen: Bildungsforschung, frühe Kind- eit/frühkindliche Bildung, Übergang in den Beruf, Stu- ieren mit Behinderung sowie im europäischen und nternationalen Transfer. Wegen der genannten Zuständigkeit der Länder im ildungsbereich liegt ein wichtiger Schwerpunkt der aßnahmen der Bundesregierung zur Förderung inklu- iver Bildung im Bereich der Bewusstseinsbildung. Bei- piele sind hier die Broschüre „Wegweiser für Eltern um Gemeinsamen Unterricht“ des Behindertenbeauf- ragten und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam eben – gemeinsam lernen“ sowie der „Jakob Muth-Preis ür inklusive Schule“ ebenfalls des Behindertenbeauf- ragten, der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen nesco-Kommission. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit, elche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Art. 24 er UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch ur Förderung inklusiver Bildungssysteme im Sinne der atsentschließung in den Nationalen Aktionsplan der undesregierung zur Umsetzung der Konvention aufge- ommen werden können. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 42): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8479 (A) ) )(B) Welche Bereiche aus dem Themenkomplex Bildung und Forschung wird die Bundesregierung voraussichtlich in den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention aufnehmen, und in welcher Form hat bisher diesbe- züglich ein Austausch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung stattgefunden? Die Umsetzung der UN-Konvention im Bildungsbe- reich obliegt in erster Linie den für Bildungsfragen zu- ständigen Ländern. Die Bundesregierung wird die Länder und die Träger hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin un- terstützen. Dabei konzipiert die Bundesregierung ihre Aktivitäten im Bereich Bildung und Forschung grund- sätzlich so, dass die Teilhabe aller an Bildung und le- benslangem Lernen verfolgt wird. Darüber hinaus sollen in den Nationalen Aktionsplan spezielle bildungspolitische Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen voraussichtlich in den Bereichen Bil- dungsforschung, frühe Kindheit/frühkindliche Bildung, Übergang in den Beruf, Studieren mit Behinderung sowie internationale Zusammenarbeit aufgenommen werden. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Bil- dung und Forschung sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen hierbei in einem engen Austausch in Form von Ressortsgesprächen, schriftlichen Abfragen und Fachtagungen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 43): Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen gemäß Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Bundesregie- rung in dieser Legislatur ergreifen, die vermitteln, dass unter bestimmten Voraussetzungen alle Kinder von einem gemein- samen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern profitieren? Die Bundesregierung hat bereits bewusstseinsbil- dende Maßnahmen im Sinne der Art. 8 und 24 der UN- Konvention ergriffen. Beispiele sind hier die Broschüre „Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“ sowie der „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule“ des Behindertenbeauftragten. Bewusstseinsbildung wird auch über die Weiterbil- dungsinitiative „Frühpädagogische Fachkräfte“ sowie den Expertenkreis „Inklusive Bildung“ der Deutschen Unesco-Kommission, in dem die Bundesregierung ver- treten ist, gefördert. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit, welche weiteren Maßnahmen der Bewusstseinsförde- rung in den Nationalen Aktionsplan der Bundesregie- rung zur Umsetzung der Konvention aufgenommen wer- den können. Dazu gehört zum Beispiel die „Landkarte der inklusiven Beispiele“ des Behindertenbeauftragten. A d F N u Z t m f E s r b g C o j g d n d a Z A u v f n „ z d g B A d F ( (C (D nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 44 nd 45): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention – selbstbe- stimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft – den Mehrkostenvorbehalt nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII, und mit welchen Vorschlägen brachte sich die Bundesregierung in die Arbeit der Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe IV – „Sozial- raum/Angebotsgenerierung“ – zur Reform der Eingliede- rungshilfe ein? Wann wird die Bundesregierung auf der Grundlage des Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Re- form der Eingliederungshilfe vom 24./25. November 2010 ei- nen konkreten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, und welche gesetzlichen Schritte plant die Bun- desregierung in diesem Zusammenhang zur Herstellung eines inklusiven Sozialraums? u Frage 44: Nach den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wei- erentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen it Behinderungen“ der ASMK erarbeiteten Eckpunkte ür die Reformgesetzgebung „Weiterentwicklung der ingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“ oll – als Folge der Personenzentrierung – die Charakte- isierung von Leistungen der Eingliederungshilfe als am- ulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen aufge- eben werden. Da § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII an diese harakterisierung anknüpft, würde diese Bestimmung bsolet. Als Folge davon enthält das Eckpunktepapier edoch die noch zu klärende Frage, ob Ober- und Unter- renzen des Bedarfs und der Leistungen definiert wer- en können. Für die Gestaltung des Sozialraums sind die Kommu- en zuständig. Wegen der mittelbaren Auswirkungen auf ie Leistungen der Eingliederungshilfe hat sich der Bund uch an der Unterarbeitsgruppe IV beteiligt. u Frage 45: Die Bundesregierung wird – entsprechend des SMK-Beschlusses – auf der Grundlage der Eckpunkte nd auf der Basis einer zwischen Bund und Ländern ein- ernehmlich festzustellenden Verständigung über die inanziellen Folgen der strukturellen Veränderungen ei- er Reform einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ so recht- eitig vorlegen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren in ieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ab- eschlossen werden kann. Für die Gestaltung des inklusiven Sozialraums hat die undesregierung keine Gesetzgebungskompetenz. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 46): 8480 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Wie bewertet die Bundesregierung das Abzweigen des Kindergeldes zuungunsten der Eltern von Erwachsenen mit Behinderung, die Grundsicherungsleistungen nach dem Vier- ten Kapitel SGB XII beziehen und in Werkstätten für behin- derte Menschen, WfbM, arbeiten, obwohl den Eltern dennoch zusätzliche behinderungsbedingte Aufwendungen entstehen (siehe auch www.kobinet-nachrichten.org vom 6. November 2010 „Geänderte Hartz-IV-Sätze benachteiligen behinderte Menschen“ und die dazugehörigen diversen Leserbriefe)? Eine rechtliche Bewertung von Einzelfällen aus der Sozialhilfepraxis ist der Bundesregierung wegen der ver- fassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung nicht mög- lich. Der Bund hat auch kein Weisungsrecht gegenüber den gesetzesausführenden Ländern und Kommunen. Allgemein weise ich darauf hin, dass der Bundesge- setzgeber in den Vorschriften des Zwölften Buches So- zialgesetzbuch eine klare Wertentscheidung getroffen hat, wonach die Heranziehung von grundsätzlich unter- haltsverpflichteten Eltern zu den nicht unerheblichen Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf 31 Euro in 2010 begrenzt bleiben soll. Der Sozialhilfe- träger ist verpflichtet, in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob ein eventueller Antrag auf Abzweigung des Kinder- geldes nach § 74 des Einkommensteuergesetzes mit die- sem erklärten Willen des Gesetzgebers in Übereinstim- mung steht. Zweifelsfrei kommt in den Fällen, in denen den Kin- dergeldberechtigten unterhaltsrechtliche bzw. behinde- rungsbedingte Aufwendungen für das volljährige behin- derte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes entstehen, eine Abzweigung an den Sozialhilfeträger nicht in Betracht. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fra- gen der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 47 und 48): Wie möchte die Bundesregierung Art. 27 Buchstabe f der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen, mit dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat, „Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossen- schaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu för- dern“, und zu welchen neuen Erkenntnissen ist die Bundesre- gierung in den vergangenen zwei Jahren seit Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Existenzgründung für Menschen mit Behinderungen“ (Bun- destagsdrucksache 16/9272) bei der Frage gekommen, ob die Belange behinderter Menschen bei der Existenzgründungsbe- ratung angemessen berücksichtigt werden? In welchen Bundesländern gibt es nach Informationen der Bundesregierung spezielle Existenzgründungsberatungen für Menschen mit Behinderung, und wie werden diese finanziell gefördert? Zu Frage 47: Die Fördermittel des Bundes zur Gründung einer selbstständigen Existenz (zum Beispiel KfW-Darlehen) stehen schwerbehinderten Menschen genauso zur Verfü- gung wie Menschen ohne Behinderung. Darüber hinaus können schwerbehinderte Menschen durch die Integra- t g A E s w t r d r t a Z g B A d F N 4 Z d n r g B w s d c w f m U b a d m h d (C (D ionsämter zusätzlich gefördert werden. Die Bundesre- ierung hatte in der Antwort auf die genannte Kleine nfrage 16/9272 angeboten, dass die für die Fragen der xistenzgründung und für die Belange behinderter Men- chen zuständigen Ministerien Beschwerden nachgehen ürden, wenn die bestehenden Existenzgründungsbera- ungsstellen die Belange behinderter Menschen nicht hin- eichend berücksichtigten. Solche Beschwerden sind an ie Ministerien nicht herangetragen worden. Die Bundes- egierung sieht daher den Auftrag aus der UN-Konven- ion durch das geltende Förderinstrumentarium als erfüllt n. u Frage 48: Eine Übersicht über Stellen mit speziellen Existenz- ründungsberatungen für behinderte Menschen liegt der undesregierung nicht vor. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜND- IS 90/DIE GRPÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 9 und 50): Sieht die Bundesregierung bundesgesetzlichen Ände- rungsbedarf aufgrund der Regelungen des Art. 9 der UN-Be- hindertenrechtskonvention, und, wenn ja, wie sieht dieser aus? Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Jahr 2010 ausschließlich im Bundesland Rheinland-Pfalz Zielvereinba- rungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß § 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes abgeschlossen wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? u Frage 49: Die Koalitionsparteien haben beschlossen, die Behin- ertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ei- em eigenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregie- ung umzusetzen. Bei der Umsetzung der Konvention eht es um eine umfassende Teilhabe von Menschen mit ehinderungen und um ein Leben in Selbstbestimmung. Bei der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans urden von Anfang an die Verbände behinderter Men- chen einbezogen. In enger Abstimmung mit Ihnen wur- en Handlungsfelder und Querschnittsthemen entwi- kelt, die Herzstück des Aktionsplans werden sollen. Ein esentliches Querschnittsthema ist dabei die Barriere- reiheit in Art. 9 der Behindertenrechtskonvention. Die Bundesregierung hat und wird weiterhin im Rah- en der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die esonderen Belange von Menschen mit Behinderungen uch im Bereich Barrierefreiheit einbeziehen. Die Bun- esregierung prüft derzeit, welche konkreten Maßnah- en und Projekte zur Umsetzung des Art. 9 der UN-Be- indertenrechtskonvention und damit zur Herstellung er Barrierefreiheit in den Aktionsplan der Bundesregie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8481 (A) ) )(B) rung zur Umsetzung der Konvention aufgenommen wer- den können. Zu Frage 50: Zur Umsetzung von Barrierefreiheit außerhalb des öf- fentlich-rechtlichen Bereichs wurde mit dem Behinderten- gleichstellungsgesetz das Instrument der Zielvereinbarung geschaffen, mit dem anerkannte Behindertenverbände mit Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden über die Herstellung von Barrierefreiheit in Verhandlung tre- ten können. Mit Hilfe von Zielvereinbarungen können sich die Vertragspartner eigenverantwortlich über kon- krete und verhältnismäßige Regelungen einigen und ei- gene Lösungen für unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche finden, die für behinderte Menschen wichtig sind. Die Bundesregierung hat somit keinen Einfluss darauf, wo und in welcher Weise Zielvereinbarungen ab- geschlossen werden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 53 und 54): Inwiefern übernimmt die Bundesregierung eine koordinie- rende Rolle auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bei der vollständigen Umsetzung der Barrierefreien Informa- tionstechnik-Verordnung, BITV, als ein bedeutsames Instru- ment zur Umsetzung des Art. 9 der UN-Behindertenrechtskon- vention für den Informations- und Kommunikationssektor? Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter- nommen, um die bereits novellierte Verordnung, die soge- nannte BITV 2, abgestimmt einzuführen, und welches weitere Vorgehen plant sie? Zu Frage 53: Das Behindertengleichstellungsgesetz bzw. die da- nach erlassene Barrierefreie-Informationstechnik-Ver- ordnung waren Vorbilder für die Länder. Die meisten Länder haben die Verordnung des Bundes eins zu eins übernommen. Zur praktischen Umsetzung der Verord- nung hat sich das BMAS an Informationsveranstaltun- gen beteiligt oder diese selbst durchgeführt. Darüber hi- naus wurden bzw. werden zwei Projekte gefördert, die über barrierefreie Informationstechnik mit dem Schwer- punkt barrierefreies Internet informieren, Hilfestellun- gen bei der Gestaltung barrierefreier Internetseiten an- bieten sowie Standards und Prüfverfahren entwickeln, mit denen die Barrierefreiheit von Internetseiten und in- nerbetrieblichen Intranetseiten und -anwendungen durch den sogenannten BITV-Test bundesweit einheitlich beur- teilt werden kann. Zu Frage 54: Der Entwurf der überarbeiteten Barrierefreie-Infor- mationstechnik-Verordnung wurde den Ressorts der Bun- desregierung zur Abstimmung zugeleitet. Gegenwärtig g s i v n K f t t A n A d F D V A s v z r d A d F D (C (D ibt es zu dem vorgelegten Entwurf noch letzten Ab- timmungsbedarf. Die hieran beteiligten Häuser arbeiten ntensiv an einer Lösung, um die Verordnung in Kürze erabschieden zu können. Im Anschluss daran muss och das Notifizierungsverfahren der Europäischen ommission aufgrund der „EG-Richtlinie über ein In- ormationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und echnischen Vorschriften“ durchlaufen werden. Das No- ifizierungsverfahren dauert bis zu drei Monate. Nach bschluss der Notifizierung kann die novellierte Verord- ung in Kraft treten. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 55 und 56): Wie weit ist die Bundesregierung in ihren Plänen, in den künftigen Berichten über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe „noch stärker als bisher auf die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern sowie die Auswirkungen der getroffenen Maßnah- men auf beide Geschlechter einzugehen“ (Bundestagsdruck- sache 17/2595)? Was kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt über die in Auftrag gegebene Vorstudie zur aktuellen Daten- lage zu Menschen mit Behinderung sagen, die zugleich eine wissenschaftliche Konzeption für ein neues Berichtswesen entwerfen soll? Die Bundesregierung hat Ende September 2010 eine orstudie zur Neukonzeption des Behindertenberichts in uftrag gegeben. In der Leistungsbeschreibung der Vor- tudie wird explizit auf den Genderaspekt hingewiesen. Die Vorstudie wird der Bundesregierung im Februar orliegen. Auf dieser Grundlage wird dann die Neukon- eption des Behindertenberichts vorbereitet. Die Bundes- egierung wird dabei einen Schwerpunkt auf den Gen- eraspekt legen. nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 57 und 58): Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um gemäß Art. 30 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonven- tion den Zugang zu Dokumenten, Schulbüchern, E-Books, di- gitalen Bibliotheken und Nachschlagewerken zu sichern, und inwiefern wird die Bundesregierung Entwickler, Anbieter und Vertreiber der entsprechenden Informationssysteme, die für die Ausbildung und berufliche Teilhabe behinderter Men- schen unbedingt erforderlich sind, bei etwaigen Maßnahmen beteiligen? Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung gemäß Art. 30 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention Zugang unter anderem zu Fernsehprogrammen, Filmen und anderen kulturellen Aktivitäten haben? 8482 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Zu Frage 57: Viele Wörterbücher, Lexika und der Duden sind be- reits im Internet verfügbar oder können als digitales Nachschlagewerk am PC genutzt werden. Außerdem gibt es immer mehr Hörbücher auf CD. Die Medien, die aber nur über technische Informationssysteme zur Verfü- gung stehen, müssen über barrierefrei gestaltete Bedien- oberflächen bzw. Programmsteuerungen verfügen, damit sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Hier setzt ein gemeinsames Projekt des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Kompetenzzentrums zur Barrierefreiheit mit der „Deut- schen Zentralbücherei für Blinde“ in Leipzig an. Ziel ist die konzeptionelle Vorbereitung einer Zielvereinbarung zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Nachschlage- werken und Lexika. Dabei soll auch ein Konzept zur verbesserten Versorgung mit Schulbuchliteratur für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ein- gebunden werden. Außerdem fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe zahl- reiche Modellprojekte, in denen berufs- und arbeits- marktbezogene Informationen barrierefrei erstellt und Arbeitshandhabungen sowie technische Arbeitshilfen entwickelt werden. Auskunft über die geförderten Pro- jekte erteilt die Onlinedatenbank „Rehadat“ unter www.rehadat.de. Zu Frage 58: Fragen des Hörfunks und Fernsehens fallen in Deutschland in den Kompetenzbereich der Länder. Die Länder haben 2009 im Rundfunkstaatsvertrag eine Er- gänzung aufgenommen, nach der die ARD, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ver- breiteter Hörfunk- und Fernsehprogramme im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrie- refreie Angebote vermehrt aufnehmen sollen. Unab- hängig davon haben sich die ARD und das ZDF zur För- derung des barrierefreien Zugangs im Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet verpflichtet. Die Länder und Landesmedienanstalten überprüfen in regelmäßigen Abständen die fortschreitende Entwicklung auf diesem Gebiet. Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungs- gesetzes, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist, sieht auf Initiative des Beauftragten der Bundesregie- rung für Kultur und Medien eine Erleichterung der För- derbedingungen für Filme mit Hörbeschreibung für blinde und sehbehinderte Menschen und ausführlicher Untertitelung für hörbehinderte Menschen vor. Da der Großteil der deutschen Filme eine Förderung nach dem Filmförderungsgesetz erhält, geht die Bundesregierung von einer gesteigerten Verfügbarkeit deutscher Kino- filme mit Hörbeschreibung und erweiterter Untertitelung aus. A d F D Z p t a N r v d c d f B r S z g a h s A s Z b l A m t t b d a F F d (C (D nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 59 und 60): Wann genau wird die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, BRK, vorlegen, und welche konkreten Möglichkeiten hat die Zivil- gesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderung und die sie vertretenden Organisationen, im Rahmen des beim Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen eingerichteten Teilhabebeirats die Umsetzung der im Aktions- plan genannten Maßnahmen zu überwachen? In welchen Bundesministerien wird die Bundesregierung zur innerstaatlichen Durchführung der Konvention Focal Points nach Art. 33 der BRK einrichten, und wie wird die Bundesregierung als Vertragspartnerin gegenüber den Verein- ten Nationen sicherstellen, dass solche Focal Points auch ent- sprechend bei den jeweiligen 16 Bundesländern eingerichtet werden? u Frage 59: Die Bundesregierung plant, den Nationalen Aktions- lan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- ion im März 2011 mit einem Kabinettsbeschluss zu ver- bschieden. Im Anschluss an die Verabschiedung des ationalen Aktionsplans sollen Menschen mit Behinde- ungen, ihre Organisationen und weitere Akteure der Zi- ilgesellschaft in die Umsetzung der Konvention und es Nationalen Aktionsplans sowie in den Überwa- hungsprozess eingebunden werden. Ermöglicht wer- en soll dies insbesondere durch Fachtagungen und Um- ragen. Eine besondere Rolle wird dabei dem beim ehindertenbeauftragten eingerichtete „Inklusionsbei- at“ und dem beim Bundesministerium für Arbeit und oziales eingerichteten Ausschuss zur UN-Konvention ukommen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Beteili- ung steht noch nicht fest und ist auch Gegenstand der ktuellen Beratungen in diesen beiden Gremien. Darüber hinaus bindet auch die nichtstaatliche, unab- ängige Monitoringstelle im Deutschen Institut für Men- chenrechte die Zivilgesellschaft aktiv und eng in ihre rbeiten zur Überwachung der Durchführung und Um- etzung der Konvention ein. u Frage 60: Gemäß Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention estimmen die Vertragsstaaten einen oder mehrere staat- iche Anlaufstellen, die sogenannten Focal Points, für ngelegenheiten der Durchführung der Konvention. Da- it liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vertragsstaa- es, wie viele solcher Anlaufstellen eingerichtet werden. Hauptanlaufstelle für die Durchführung der Konven- ion in Deutschland ist das Bundesministerium für Ar- eit und Soziales. Im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans der Bun- esregierung zur Umsetzung der Konvention wird unge- chtet der bisherigen guten Zusammenarbeit in jedem all eine noch intensivere Vernetzung der Ressorts in ragen der Umsetzung der Konvention angestrebt und ie Benennung von weiteren Focal Points dabei aus- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8483 (A) ) )(B) drücklich nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung er- mutigt gleichzeitig die Länder ausdrücklich zur Benen- nung von eigenen Anlaufstellen für Angelegenheiten der Durchführung der Konvention. Einige Länder haben be- reits solche Stellen benannt. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Druck- sache 17/3947, Frage 61): Wie wirken sich nach den dem Bundesministerium für Ar- beit und Soziales vorliegenden Informationen die Kürzungen im Bundeshaushalt 2011 – im Vergleich zum Bundeshaushalt 2010 – beim Eingliederungstitel – Leistungen zur Eingliede- rung in Arbeit – und den Verwaltungskosten für die Durchfüh- rung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in den einzel- nen Jobcentern bzw. Optionskommunen aus, und um welchen Betrag – absolut und prozentual – reduzieren sich die vor Ort in dem jeweiligen Jobcenter bzw. der jeweiligen Optionskom- mune zur Verfügung stehenden Mittel sowohl für den Einglie- derungstitel als auch die für Verwaltungskosten? Es ist zutreffend, dass sich die im Bundeshaushalt für 2011 zur Verfügung stehenden Eingliederungs- und Ver- waltungsmittel im Vergleich zu den im Jahr 2010 zur Ver- fügung stehenden Mitteln verringern werden. Der neue Mittelansatz trägt einerseits den zwingenden Vorgaben zur Reduzierung von Ausgaben des Bundes Rechnung. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung der Arbeitslosigkeit infolge des konjunkturellen Auf- schwungs bisher insgesamt positiver als erwartet ausge- fallen ist. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Jobcen- ter – gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kom- munale Träger – auch im kommenden Jahr die Wirksam- keit des Mitteleinsatzes weiter steigern können. Wegen der verbesserten Arbeitsmarktlage und dem wirtschaftli- cheren Mitteleinsatz erwartet die Bundesregierung, dass trotz sinkendem Budget für Eingliederung und Verwal- tung die Zahl der Integrationen in den ersten Arbeits- markt im kommenden Jahr steigen wird. Die genaue Höhe der Eingliederungs- und Verwal- tungsmittel, die den einzelnen Jobcentern im Jahr 2011 zur Verfügung stehen werden, wird erst im Rahmen der Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 festgelegt. We- gen des Fehlens statistischer Daten können zum gegen- wärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben ge- macht werden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 62): Wie wirkt es sich von der Zahl der Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterstunden her – absolut und prozentual – in den ein- zelnen Jobcentern bzw. Optionskommunen aus, dass entgegen der in der Vergangenheit üblichen Praxis auf die Obergrenze für den Anteil der maximal zulässigen Zahl an befristet be- t 1 d t B g f v g S t A d F s v i g a B d s d B d A d F L (C (D schäftigten Mitarbeitern in den jeweiligen Jobcentern bei- spielsweise im Rahmen einer Schwangerschafts- oder Krank- heitsvertretung zeitlich befristet beschäftigte Mitarbeiter angerechnet werden? Wie in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage im Ok- ober 2010 – veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache 7/3565 – dargestellt, ist es bereits langjährige Praxis, ass im Rahmen einer Elternzeit- oder Krankheitsvertre- ung befristet beschäftigte Mitarbeiter auf die für die undesagentur für Arbeit geltende Befristungsober- renze angerechnet werden. Dem Bundesministerium ür Arbeit und Soziales liegen keine Angaben vor, wie iele befristet beschäftigte Mitarbeiter bei der Bundesa- entur für Arbeit in den Jobcentern im Rahmen einer chwangerschafts-, Elternzeit- oder Krankheitsvertre- ung beschäftigt sind. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die ragen der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Druck- ache 17/3947, Fragen 63 und 64): Wie begründet die Bundesregierung ihre Pläne, privat krankenversicherte Empfänger von Arbeitslosengeld II, ALG II, in die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, zu überfüh- ren, um das Kostendeckungsproblem zu lösen, Bericht Frank- furter Allgemeine Zeitung vom 25. November 2010, Seite 11, und warum senkt die Bundesregierung nicht den Basistarif der privaten Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger auf die Höhe des Zuschusses, den die Bundesagentur für Arbeit für gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Empfänger an die GKV zahlt? Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass die Bundesagentur für Arbeit für privatversicherte ALG-II- Empfänger einen kostendeckenden Beitrag an die Kranken- kassen überweist, und wie steht die Bundesregierung zur For- derung, auch für gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Emp- fänger den Kassen einen kostendeckenden Beitrag zu überweisen? Die Fragen betreffen jeweils mögliche Lösungs- arianten zur Schließung der sogenannten Beitragslücke n der privaten Krankenversicherung von Arbeitslosen- eld-II-Beziehern. Sie werden deshalb gemeinsam be- ntwortet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass diese eitragslücke dringend geschlossen werden muss. In en Fragen werden drei grundsätzlich denkbare Lö- ungsvarianten dargestellt. Die Bundesregierung prüft erzeit, welche Lösungsmöglichkeit die Interessen aller eteiligten am besten berücksichtigt. Die hierzu erfor- erlichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/3947, Frage 65): Welche Erkenntnisse hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales zu der Aussage veranlasst, mit der EU-Freizü- gigkeit ab dem 1. Mai 2011 könnte „über ausländische Tarif- 8484 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) verträge Lohndumping zu uns transportiert“ werden – Braun- schweiger Zeitung, 24. November 2010, und wäre es ein denkbarer Weg, diesem Problem mit einer Streichung des Tarif- vorbehalts im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu begegnen? Einige Vertreter der Sozialpartner befürchten, dass es durch das Einwirken ausländischer Tarifverträge mit Niedrigstlöhnen aus den neuen Mitgliedstaaten, sowie die neue Möglichkeit zur Beschäftigung von Arbeitneh- mern aus diesen Staaten bei inländischen Zeitarbeitsun- ternehmen zu Lohnverwerfungen in der Branche kom- men könnte. Die Bundesregierung beobachtet daher die Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche auch vor dem Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für acht, im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten ab Mai 2011 sehr genau. Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat hierzu einen Vorschlag unterbreitet und Gesprächsbereit- schaft signalisiert. Der Vorschlag zur Einführung einer Lohnuntergrenze zielt auf die Vermeidung von Lohn- dumping und Missbrauch des Instruments Zeitarbeit zum Schutz der Branche und aller in Deutschland tätigen Zeitarbeitskräfte, unabhängig davon, ob diese bei einem Zeitarbeitsunternehmen im In- oder Ausland angestellt sind. Allerdings ist innerhalb der Bundesregierung hierzu noch keine abschließende Entscheidung getroffen wor- den. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 66): Inwiefern arbeitet derzeit die Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektionen und Agenturen – mit Leiharbeitsfirmen zusammen, die nicht in Deutschland ansässig sind – bitte auch Form und Umfang nennen –, und wie werden die Regional- direktionen bzw. Arbeitsagenturen ab dem 1. Mai 2011 mit ausländischen Leiharbeitsagenturen zusammenarbeiten? Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit koordiniert die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV, die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Zeitarbeits- branche und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Die Art und der Inhalt der Zusammenarbeit hat die Bundesagentur für Arbeit in einer Musterkoopera- tionsvereinbarung beschrieben. Die Kooperationsverein- barungen wurden nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ausschließlich mit Zeitarbeitsunternehmen mit Betriebssitz in Deutschland geschlossen. Es bestehen keine Vereinbarungen mit Unternehmen dieser Branche mit Betriebssitz im Ausland. Auch liegen keine entspre- chenden Anträge vor. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/3947, Fragen 67 und 68): Z l l h a e A 2 S U d z g D l t d i f Z z f n T o A A m s W t s A d F ( (C (D Unter welchen Voraussetzungen können in Anbetracht der momentanen Regelungen zur EU-Dienstleistungsfreiheit und angesichts der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügig- keit derzeit Leiharbeitsfirmen mit Sitz in den 2004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern in Deutschland tätig werden, und welche Anforderungen gelten für die eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitneh- mer (bitte danach unterscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie haben, ob sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder in den Herkunftsländern haben bzw. ob sie eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland haben)? Was ändert sich bezüglich der oben geschilderten Proble- matik ab dem 1. Mai 2011? u Frage 67: Verleiher mit Sitz im Ausland benötigen für die Über- assung von Arbeitskräften nach Deutschland eine Ver- eiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, BA. Verlei- ern, die Betriebe, Betriebsteile oder Nebenbetriebe ußerhalb von EWR-Staaten haben, kann eine Verleih- rlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, ÜG, nicht erteilt werden. Verleiher mit Sitz in einem 004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen taat, EU-8, können bis 1. Mai 2011 ausschließlich Alt- nionsbürger nach Deutschland verleihen, da insoweit ie Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit u beachten sind. Allerdings können diese Verleihfirmen rundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie in eutschland ansässige Verleiher von der Gleichstel- ungsverpflichtung durch einen ausländischen Tarifver- rag abweichen, soweit dieser bestimmten Mindestanfor- erungen an einen deutschen Tarifvertrag vergleichbar st. Dies folgt aus den gemeinschaftsrechtlichen Grund- reiheiten. u Frage 68: Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen um 1. Mai 2011 benötigen Staatsangehörige der EU-8 ür eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitsge- ehmigung mehr. Es ist nicht mehr möglich, bestimmte ätigkeiten inländischen Arbeitnehmern vorzubehalten der freie Stellen mit diesen vorrangig zu besetzen. uch entfällt die Überprüfung der BA auf ungünstigere rbeitsbedingungen gegenüber inländischen Arbeitneh- ern. Die Öffnung erfasst den bisher umfassend ausge- chlossenen Zugang von Zeitarbeitnehmern, sowohl im ege der Beschäftigung bei inländischen Zeitarbeitsun- ernehmen als auch der grenzüberschreitenden Überlas- ung aus dem EU-Ausland an inländische Entleiher. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 69): Auf welcher Grundlage geht das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, davon aus, dass im Zuge der am 1. Mai 2011 in Kraft tretenden Arbeitnehmerfrei- zügigkeit „künftig jährlich zwischen 100 000 und 140 000 Ar- beitskräfte“ aus den acht osteuropäischen EU-Staaten zeitwei- lig oder dauerhaft einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8485 (A) ) )(B) Heinrich Alt, dass dies ein „Einschnitt insbesondere für die neuen Länder“ darstellt (vergleiche zum Beispiel WELT ONLINE „100.000 Arbeitskräfte aus Osteuropa erwartet“ vom 20. November 2010)? Zu den Auswirkungen der vollen Freizügigkeit liegen dem BMAS keine eigenen konkreten Erkenntnisse vor. Das von Herrn Alt genannte Szenario erscheint nicht un- realistisch, wobei Migrationsprognosen allgemein als schwierig und unsicher gelten. Vermutlich wird die Zu- wanderung aus den EU-8 zwar steigen, jedoch ist kein „Ansturm“ zu erwarten. Hiergegen sprechen auch Er- fahrungen anderer Mitgliedstaten und Entwicklungen in der Übergangszeit – wirtschaftlicher Aufholprozess der neuen Mitgliedstaaten; Wanderung in andere Mitglied- staaten; Nutzung bisheriger Zugangswege nach Deutsch- land. Nicht abschließend voraussagen lässt sich jedoch, inwieweit sich die Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in den bisher bevorzugten Zielländern – Großbri- tannien, Irland – sowie die noch bestehenden Lohnunter- schiede auf das Wanderungsverhalten auswirken können. Konkrete Aussagen über die Arbeitsmarktent- wicklung in Ostdeutschland lassen sich vor diesem Hin- tergrund derzeit nicht treffen. Das BMAS ist weiter der Auffassung, dass eine ge- wisse Steigerung der Attraktivität Deutschlands für Be- schäftigungen mit mittlerem Qualifikationsniveau, die eine Berufsausbildung voraussetzen, durch Wegfall der Vorrangprüfung eintreten kann. Für Hochqualifizierte mit Hochschulabschluss dürfte die volle Freizügigkeit wenig Auswirkungen haben, da diese Personengruppe bereits heute nahezu die volle Freizügigkeit hat. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 70 und 71): Welche Pläne für die Rechte an der Marke „Informations- dienst Holz“, die der Holzabsatzfonds gehalten hat, hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Abwicklung des Holzabsatzfonds? Führen die Pläne der Bundesregierung unter Umständen dazu, dass die Nutzung der Marke durch die Forst- und Holz- wirtschaft, die den Wert dieser Marke in den zurückliegenden Jahrzehnten durch eigene finanzielle Beiträge geschaffen hat, womöglich nur gegen eine Nutzungsgebühr möglich ist oder die Marke von ihr meistbietend erworben werden muss? Zu Frage 70: Der Holzabsatzfonds ist verpflichtet, seine Vermö- gensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Das gilt grundsätzlich auch für die Marke „Informationsdienst Holz“. Zu Frage 71: Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer Verwer- tung von Vermögensgegenständen im Rahmen eines Bieterverfahrens ein angemessener Preis ermittelt und vom Erwerber auch zu entrichten ist. A d d ( k A d F N w T A d d G r l a f d – b T l k v t s w t S (C (D nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 72): In welchen Ländern und in welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung erhöhte Gebühren bzw. Steu- ern für Transaktionen mit Nahrungsmitteln oder Agrarrohstof- fen erhoben? Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung eine Erkenntnisse vor. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die ragen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 73): Wie ist die Beschaffung des A400M für die Bundeswehr bis 2014 und dessen volle Einsatzbereitschaft im Jahr 2018 mit der Aussage des Bundesministers der Verteidigung ent- sprechend seinen Äußerungen anlässlich der Bundeswehrta- gung 2010 in Dresden vereinbar, wonach jeder Rüstungs- und Beschaffungsprozess vom Ziel her zu betrachten ist, und wel- che Alternativen zum Beschaffungsprojekt A400M wurden geprüft? Es ist gegenwärtig noch nicht endgültig entschieden, ann und mit welchem Inhalt das Kabinett mit dem hema Bundeswehrreform befasst werden soll. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 74): Welche konkreten Punkte der geplanten Bundeswehrre- form sollen am 9. Dezember 2010 durch das Kabinett der Bundesregierung beschlossen werden, und wann plant die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die konkre- ten Inhalte zu informieren? Die aktuellen Anforderungen an Material und Aus- üstung aus den Einsätzen erfordern schnellere Entwick- ungs- und Beschaffungsprozesse. Dieses entspricht uch der Beurteilung der Strukturkommission, die Emp- ehlungen hierzu ausgesprochen hat. Im Falle des von Ihnen angesprochenen A400M han- elt es sich um ein laufendes Projekt, mit dem nun trotz der bedauerlichen Programmverzögerungen – die estehende Fähigkeitslücke zügig geschlossen wird. Die ransportluftfahrzeuge A400M werden bereits bei Aus- ieferung in vorläufigen Standards über nutzbare Fähig- eiten insbesondere im strategischen Einsatzspektrum erfügen. Die in der Vergangenheit von der Industrie un- erschätzte Komplexität des Projekts macht diesen ge- tuften Fähigkeitsaufwuchs erforderlich. Der Luftwaffe erden daher auch bereits vor dem Jahr 2018 Fähigkei- en mit A400M bereitstehen, die über das derzeitige pektrum hinausgehen. 8486 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Vor der Entscheidung zur Realisierung des Transport- luftfahrzeugs A400M im Jahr 2003 wurden Unter- suchungen zu Alternativen durchgeführt. Diese Unter- suchungen umfassten sowohl die Deckung der Fähigkeitslücke über eine Mischflotte, als auch die Be- schaffung der Antonov AN 70. Die Entscheidung für den A400M war nicht unerheblich von sicherheitspoliti- schen sowie wirtschafts-, rüstungs- und europapoliti- schen Argumenten geprägt. In der Gesamtbetrachtung wurde die bereits im Jahr 2000 angekündigte und im Jahr 2003 getroffene Entscheidung auf A400M als dem bedeutendsten europäischen Rüstungsprojekt bestätigt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 75): Wie ist der Stand der Erarbeitungen zu „Optionen für eine Neugestaltung der Verantwortungsbereiche von Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe“, und welche Ergebnisse ergab die intensive Prüfung einer „Zuständigkeitskonzentration bei der Kinder- und Jugendhilfe“ – sogenannte große Lösung –, welche die Bundesregierung Bezug nehmend auf Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung in ihrer Stellung- nahme zum 13. Kinder- und Jugendbericht angekündigt hat? Das Bundesfamilienministerium und das Bundes- arbeitsministerium arbeiten eng zusammen und bringen sich aktiv in die neue gemeinsame Arbeitsgruppe der Ar- beits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, und der Ju- gend- und Familienministerkonferenz, JFMK, ein, die sich unter Beteiligung der kommunalen Spitzenver- bände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landes- jugendämter und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger im neuen Jahr vertieft mit der Thematik befassen wird. Die Arbeitsgruppe wird 2011 der ASMK und der JFMK einen qualifizierten Zwischenbericht vorlegen. Bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche unter dem Dach des SGB VIII – der sogenannten großen Lösung – han- delt es sich um ein großes und schwieriges Projekt, das mit erheblichen finanziellen, personellen und strukturel- len Verschiebungen verbunden wäre. Die Realisierung der Großen Lösung würde eine immense Herausforde- rung, insbesondere für die Kommunen als örtliche Trä- ger der Kinder- und Jugendhilfe darstellen. Daher ist das Vorhaben auch im Kontext mit den Arbeiten der Ge- meindefinanzkommission zu sehen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/3947, Fragen 76 und 77): Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass es keine Übergangsregelung für Elterngeldbezieherinnen und -be- zieher gibt, die sich im SGB-II-Leistungsbezug befinden, ins- besondere für diejenigen, die ihre Elterngeldleistung nach gel- Z d g n b e d v Z n V r s m n d A d A D Z c M t f w g (C (D tendem Recht auf zwei Jahre gestreckt haben, und ist das Fehlen eines Bestandsschutzes nach Auffassung der Bundes- regierung rechtskonform? Stellt die Bundesregierung sicher, dass diejenigen Eltern- geldbezieherinnen und -bezieher, die von der Möglichkeit des Widerspruches Gebrauch machen und die Streckung des El- terngeldes auf 24 Monate rückgängig machen, ihre bestehen- den Ansprüche im Bezugsjahr 2010 auch in voller Höhe unab- hängig vom Zeitpunkt der Zahlung erhalten können, und, wenn nein, warum nicht? u Frage 76: Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund er Einsparbemühungen im Rahmen des Haushaltsbe- leitgesetzes entschieden, von einer Stichtagsregelung, ach der die Änderungen erst für Geburten ab 1. Dezem- er 2011 wirksam würden, abzusehen. Ändern sich bei iner laufenden Leistung die rechtlichen Verhältnisse für ie Zukunft, sind Vertrauenschutzgesichtspunkte nicht erletzt. u Frage 77 Die Bundesregierung prüft die Nichtberücksichtigung achgezahlter Elterngeldbeträge wegen Widerrufs der erlängerungsoption als Einkommen in der Grundsiche- ung für Arbeitsuchende auf gesetzlicher oder unterge- etzlicher Ebene für Fälle, in denen Beträge für Lebens- onate, die vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben, erst ach dem 31. Dezember 2010 nachgezahlt werden, wenn er Widerruf bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der bgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 80 und 81): Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung pflege- bedürftige Menschen nach dem Elften Buch Sozialgesetz- buch, SGB XI, auch Menschen mit Behinderung nach der UN-Behindertenrechtskonvention, und wie wird sicherge- stellt, dass die für das Jahr 2011 angekündigte Pflegereform und die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs den Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht? Wie möchte die Bundesregierung die Schnittstellenpro- bleme zwischen dem SGB XI und dem SGB XII beheben, die sich unter anderem in der Regelung zu § 43 a SGB XI wider- spiegeln, wonach Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe die umfängliche Inan- spruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erschwert wird, und inwiefern wird die Bundesregierung einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff vorschlagen, der diese existieren- den Schnittstellenprobleme beseitigt? u Frage 80: Pflegebedürftige Menschen im Sinne des Elften Bu- hes Sozialgesetzbuch gelten grundsätzlich auch als enschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behinder- enrechtskonvention. Im Koalitionsvertrag sind Maßnahmen für eine Re- orm der Pflegeversicherung vereinbart worden. Hierfür ird zunächst eine interministerielle Arbeitsgruppe ein- esetzt, die zeitnah mit ihren Beratungen beginnen wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8487 (A) ) )(B) Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch noch zu früh, die Frage nach der Verbindung des Pflegebedürftigkeitsbe- griffs mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu be- antworten. Zu Frage 81: Es sind noch keinerlei Festlegungen über die Inhalte einer Pflegereform getroffen worden, sodass über Maß- nahmen im Einzelnen noch keine Auskunft gegeben werden kann. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 82): Welche Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderung sind der Bundesregierung be- kannt, und wie verhalten sich diese zum „Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit, Habilitation und Re- habilitation“ gemäß den Art. 24 und 26 der UN-Behinderten- rechtskonvention? Menschen mit Behinderungen haben zum Teil spezifi- sche Bedürfnisse und Bedarfe in der gesundheitlichen Versorgung. Dem wird in der gesetzlichen Krankenversi- cherung Rechnung getragen. Das Fünfte Buch Sozialge- setzbuch sieht ausdrücklich in § 2a vor, dass den beson- deren Belangen chronisch Kranker und behinderter Menschen Rechnung zu tragen ist. Adressat dieser Rege- lung sind dabei insbesondere die für die konkrete Leis- tungserbringung Verantwortlichen, also alle Leistungser- bringer und die Krankenkassen. Diese haben bei ihrer konkreten Tätigkeit darauf zu achten, dass die Belange behinderter Menschen im Sinne von mehr Teilhabe be- rücksichtigt werden. Dies entspricht den Anforderungen der Art. 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonven- tion. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 83): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Ge- sundheitsleistungen gemäß Art. 25 der UN-Behinderten- rechtskonvention so gemeindenah wie möglich, auch in länd- lichen Gebieten, anzubieten, und welche Rolle spielte dieses Thema in der Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe IV – „Sozial- raum/Angebotsgenerierung“ – zur Reform der Eingliede- rungshilfe? Die Sicherung der medizinischen Versorgung in dünn besiedelten und strukturschwachen Gebieten, die gegen- wärtig auch in der interministeriellen Arbeitsgruppe „Ländliche Räume“ thematisiert wird, wird ein wichti- ger Punkt im Hinblick auf die weitere gesetzgeberische Arbeit der Legislaturperiode sein. Im Rahmen dieser Re- formüberlegungen wird auch zu diskutieren sein, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen notwendig sind, um Menschen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten G l f r w d d h U b L z p z A d A ( d m V g L g B W v d g n G v m w v w (C (D esundheitsdienstleistungen „so gemeindenah wie mög- ich“ anzubieten. Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat estgestellt, dass die Weiterentwicklung der Eingliede- ungshilfe ihre volle Wirkung nur dann entfalten kann, enn sie sozialräumlich unterstützt wird. Daher ist es für ie 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz bedeutsam, ie inklusive Sozialraumgestaltung zu fördern. Deshalb at die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Rahmen der nterarbeitsgruppe IV „Ambulante Wohnformen/Am- ulantisierung/Bedingungen für ein selbstbestimmtes eben“ ein Begleitprojekt „Förderung der inklusiven So- ialraumgestaltung“ initiiert. Im Rahmen dieses Begleit- rojektes wurde auch die Förderung der inklusiven So- ialraumgestaltung in den Landkreisen thematisiert. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der bgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 84): Welche Konsequenzen und welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf – wie vom Patientenbeauftragten der Bun- desregierung, Wolfgang Zöller, bei den Rosenthaler Gesprä- chen des AOK-Bundesverbandes geäußert und bei einem Scheitern der Gespräche der Selbstverwaltung ab Ende No- vember 2010 angekündigt; vergleiche Ärzte Zeitung online vom 12. November 2010 – ergeben sich für die Bundesregie- rung aus der neuerlichen Entwicklung, die zum Abbruch der Gespräche zu den Pflegetransparenzvereinbarungen führte, vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ge- sundheit vom 24. November 2010, und daraus, dass keine, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Transparenz der Pflegequalität“, Bundestagsdrucksa- che 17/3372 zu Frage 9 beschriebene, konstruktive und ziel- führende Mitarbeit aller Vereinbarungspartner der Pflege- Transparenzvereinbarung ambulant und stationär – PTVA, PTVS – zu erwarten ist, welche aber für eine Weiterentwick- lung der sogenannten Pflegenoten auf Grundlage des Einstim- migkeitsprinzips notwendig ist? Die Bundesregierung hält das vorläufige Scheitern er Gespräche für nicht akzeptabel. Es verzögert sich da- it die zeitnahe Überarbeitung der Pflegetransparenz- ereinbarung, obwohl sich alle Leistungsträger und alle roßen Verbände der Leistungserbringer bereits zu einer ösung bereiterklärt hatten. Diese sah etwa vor, die (Er- ebnis-)Qualität in bestimmten Pflegebereichen – zum eispiel Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und undliegen – deutlicher anzuheben. Mit dem Scheitern der Gespräche wurde die Chance ertan, sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch ie Transparenz für die Pflegebedürftigen und ihre An- ehörigen weiter zu verbessern. Eine Einigung bedurfte ach geltendem Recht der Einstimmigkeit der beteiligten esprächsteilnehmer. Eine Minderheit wollte sich der orliegenden Lösung, die unter Moderation des Bundes- inisterium für Gesundheit, BMG, mit allen erörtert urde, nicht anschließen und hat damit eine Einigung erhindert. Da das Gesetz klar die Zuständigkeit für die Weiterent- icklung bei der Selbstverwaltung festlegt, fordert das 8488 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) BMG die Vereinbarungspartner der Selbstverwaltung auf, zügig zu einem Konsens zu kommen. Notwendige Weiterentwicklungen dürfen nicht an der Überstrapazie- rung des Einstimmigkeitsprinzips durch Minderheiten scheitern. Überlegt werden muss deshalb, ob dem Wunsch relevanter Teile der Selbstverwaltung entsprochen wer- den kann, in solchen Fällen – wie im Sozialrecht auch an- sonsten üblich – zukünftig als Konfliktlösungsmechanis- mus Schiedsstellen-Lösungen zu ermöglichen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 85): Die Befruchtung von wie vielen Eizellen ist nach Wissen der Bundesregierung im Rahmen einer reproduktionsmedizi- nischen Behandlung notwendig, sofern neben der künstlichen Befruchtung auch die Durchführung einer Präimplantations- diagnostik, PID, geplant ist, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass für eine erfolgversprechende reproduktions- medizinische Behandlung inklusive PID mehr als drei Eizel- len befruchtet werden müssen? Zur Beantwortung der Frage muss die Bundesregie- rung auf die Erfahrungen aus der Praxis in den Ländern zurückgreifen, in denen die Präimplantationsdiagnostik, PID, zulässig ist und durchgeführt wird. Entsprechend des Gutachtens im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung „Präimplantationsdiagnostik – ein Ländervergleich“ aus dem Jahr 2006 werden dazu in der Regel acht bis zwölf Eizellen in vitro befruchtet. Der aktuelle Bericht des Büros für Technikfolgenab- schätzung beim Deutschen Bundestag, TAB, zum Thema „Fortpflanzungsmedizin“ stellt fest, dass eine PID aus verfahrenstechnischen Gründen zumeist die Ge- winnung von bis zu neun Eizellen erfordere. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3947, Fragen 86 und 87): Kann die Bundesregierung in jedem Fall ausschließen, dass Zuzahlungen und andere im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung zu leistende Zahlungen – Kostenerstattungstarife, wirtschaftliche Aufzahlungen, rezeptfreie Medikamente etc. – zu einem verminderten Inanspruchnahmeverhalten bei not- wendigen Behandlungen führen bzw. zu finanziellen Härten im Fall der Inanspruchnahme? Ist der Bundesregierung das eindringliche Plädoyer im Weltgesundheitsbericht 2010 der Weltgesundheitsorganisa- tion gegen Direct Payments, also gegen Zahlungen, die im di- rekten Zusammenhang mit der Gewährung von Arztbesuchen oder Medikamenten stehen, bekannt, und welche Konsequen- zen zieht die Bundesregierung für die Forcierung von Kosten- erstattungstarifen, Praxisgebühr, Rezeptgebühr, andere Zuzahlungen, Aufzahlungen bei Festbeträgen, Nichterstat- tungsfähigkeit von rezeptfreien Medikamenten und Sehhilfen und anderen entsprechenden Direct Payments? Z V G z V k n p i t B g d s v L s s r f d r s r v g B J i m s h v g n L g S V e d K t z w t w s t r z E j (C (D u Frage 86: Hinsichtlich der Zuzahlungen gilt Folgendes: Die ersicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, KV, haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen u beteiligen. Der Eigenanteil soll bewirken, dass die ersicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine ostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruch- ahme von Leistungen Wert legen. Jeder Versicherte hat ro Kalenderjahr Zuzahlungen höchstens bis zu seiner ndividuellen Belastungsgrenze zu zahlen. Die Belas- ungsgrenze beträgt 2 Prozent der zu berücksichtigenden ruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Besondere Re- elungen gelten für chronisch Kranke: Für Versicherte, ie wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung ind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze on nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum ebensunterhalt. Zudem sind Kinder und Jugendliche owie Frauen, soweit sie Leistungen bei Schwanger- chaft und Mutterschutz nach § 195 Reichsversiche- ungsordnung entgegennehmen, von Zuzahlungen be- reit. Die Krankenkassen sind verpflichtet, denjenigen, die ie Belastungsgrenze während eines Kalenderjahres er- eicht haben, einen Befreiungsbescheid für den Rest die- es Jahres auszustellen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da- über vor, dass die Zuzahlungsverpflichtungen zu einem erminderten Inanspruchnahmeverhalten bei notwendi- en Behandlungen führen, insbesondere, weil durch die elastungsgrenzen und die Freistellung von Kindern und ugendlichen sichergestellt ist, dass niemand über seine ndividuelle Belastungsgrenze hinaus Zahlungen leisten uss. Außerdem wird durch die Freistellung der Ge- undheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krank- eiten bzw. der Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt on der Entrichtung der Praxisgebühr verhindert, dass esundheitspolitisch besonders erwünschte Maßnahmen icht in Anspruch genommen werden. Hinsichtlich der weiteren im Zusammenhang mit der eistungserbringung zu leistenden Zahlungen gilt Fol- endes: Die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 Fünftes Buch ozialgesetzbuch, SGB V, ist eine freiwillige Option für ersicherte der GKV. Vor Inanspruchnahme der Kosten- rstattung hat der Leistungserbringer die Versicherten arüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der rankenkasse übernommen werden, von dem Versicher- en zu übernehmen sind. Von daher ist nicht davon aus- ugehen, dass ein Versicherter die Kostenerstattung ählt, wenn er weiß, dass die gegebenenfalls zu leis- ende Eigenbeteiligung ihn wirtschaftlich überfordern ürde. Apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimittel, die ich jedermann ohne ärztliche Verordnung in der Apo- heke kaufen kann, sind grundsätzlich selbst zu finanzie- en. Dies gilt allerdings nicht für versicherte Kinder bis um vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit ntwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebens- ahr. Weitere Ausnahmen gelten nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8489 (A) ) )(B) SGB V für Arzneimittel, die Therapiestandard für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen sind. Eine Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie auf Grund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt. Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem all- gemein anerkannten Stand der medizinischen Erkennt- nisse entspricht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine verbindliche Liste von Wirkstoffen in nicht ver- schreibungspflichtigen Arzneimitteln erstellt, die als Standardtherapeutika bei bestimmten Erkrankungen weiter verordnet werden dürfen. Diese Liste wird regel- mäßig überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst. Grundsätzlich werden rezeptfreie Arzneimittel somit von den Krankenkassen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB V nicht bezahlt. Damit ist nicht in jedem Falle eine höhere finanzielle Belastung verbunden, denn für ver- schreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept ist mindestens eine Zuzahlung in Höhe von 5 Euro zu leis- ten. Daneben können Versicherte aufgrund der Preisfrei- gabe bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Preisvergleiche bei verschiedenen Apotheken oder Internetapotheken auch durch den Austausch in ver- gleichbare, günstigere Arzneimittel weitere Kosten spa- ren. Zu Frage 87: Der Bundesregierung ist der Weltgesundheitsbericht 2010 der Weltgesundheitsorganisation, WHO, bekannt. In ihrem diesjährigen Weltgesundheitsbericht legt die WHO dar, wie Länder die Finanzierung der Gesund- heitsversorgung so gestalten können, dass schnellere Fortschritte auf dem Weg zu universeller Absicherung im Krankheitsfall möglich sind bei gleichzeitiger nach- haltiger Sicherung bereits erzielter Erfolge. Als weltweit großes Hindernis auf dem Weg zu uni- verseller Absicherung im Krankheitsfall sieht die WHO die in vielen Ländern bestehende Abhängigkeit von Di- rektzahlungen im Moment der Inanspruchnahme medizi- nischer Versorgung und das grundsätzliche Fehlen von Risikoteilungs- und Vorauszahlungsansätzen. Der Welt- gesundheitsbericht spricht sich nicht gegen begrenzte Zuzahlungen, Eigenanteile, Selbstbehalte und sonstige Gebühren aus. Die WHO weist darauf hin, dass diese Zahlungsformen weniger als 15 bis 20 Prozent der ge- samten Gesundheitsausgaben eines Landes ausmachen sollten, um finanzielle Katastrophen und Verelendung infolge direkter Zahlung nicht erstatteter Behandlungs- kosten abzuwenden. Daten der OECD belegen, dass Zuzahlungen und pri- vate Ausgaben für die Gesundheit in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr moderat ausfallen und deut- lich unter den oben genannten Werten liegen. In Deutschland betragen die Zuzahlungen (einschließlich der Praxisgebühr), die in der GKV erhoben werden, le- diglich rund 2,8 Prozent der dort anfallenden Gesamt- ausgaben. Die Fragestellung verkennt, dass die vom D g g s A d A ( S H 2 e g b p d D m d e h s k s d d V d ( A d A G (C (D eutschen Bundestag jüngst beschlossenen ausgabenbe- renzenden Regelungen in der GKV keinerlei Erhöhun- en von Zuzahlungen oder Praxisgebühren oder Ein- chränkungen des Leistungskatalogs vorsehen. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der bgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 88): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ge- spräch des Bundesministers für Gesundheit mit Hebammen- vertreterinnen am 9. November 2010, und welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Honorar- situation der Hebammen – bitte die Maßnahmen mit einem Zeitplan vorlegen – zu verbessern? Da der Bundesminister für Gesundheit, BMG, die orgen der in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen ebammen sehr ernst nimmt, hat er am 9. November 010 mit Vertreterinnen der Hebammenverbände erneut in Gespräch über die aktuelle Situation geführt. Als Er- ebnis dieses Gespräches wurde unter anderem verein- art, zu den Auswirkungen der gestiegenen Haftpflicht- rämien auf die Vergütungssituation der Hebammen und ie Versorgung mit Hebammenleistungen zunächst die atengrundlage zu verbessern. Hierzu wird das Bundes- inisterium für Gesundheit in enger Abstimmung mit en Hebammenverbänden ein entsprechendes Gutachten rstellen lassen, um Details zu den mit der Prämienerhö- ung in Zusammenhang stehenden Vergütungs- und Ver- orgungsfragen zu ermitteln. Um die Behandlungsposition der Hebammen bei ünftigen Vergütungsverhandlungen zu stärken und eine tärkere Berücksichtigung der Haftpflichtprämien bei en Gesamtkosten der Hebammen zu erreichen, wird zu- em im Rahmen des für 2011 anstehenden Gesetzes zur erbesserung der ambulanten Versorgung auch eine Än- erung des § 134 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V) geprüft. nlage 55 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 89 und 90): Welche Untersuchungen umfasst die kürzlich vorgestellte Bedarfsplanüberprüfung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung neben den bereits veröf- fentlichten Berichten, und welche Kosten haben diese Unter- suchungen verursacht? In welcher Form soll das für Einzelprojekte des Bedarfs- plans Straße vorgesehene Projektmanagement ablaufen, das Entwicklungsprozesse zu Projektnutzen und -kosten kontinu- ierlich beobachtet und bewertet (vergleiche Schlussbericht Fernstraßen, veröffentlicht durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 11. November 2010), und aus welchem Grund wurde die Veröffentlichung der Be- darfsplanüberprüfung erst jetzt vorgestellt? 8490 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Zu Frage 89: Neben den bereits veröffentlichten Berichten zur Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienen- wege und die Bundesfernstraßen umfassen die Bedarfs- planüberprüfungen keine weiteren Untersuchungen. Für die Bedarfsplanüberprüfung waren für den Teil Straße gutachterliche Leistungen in Höhe von rund 115 000 Euro erforderlich, für den Teil Schiene in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro. Zu Frage 90: Primäre Aufgabe eines Projektmanagements ist die Schaffung von Kostentransparenz in den einzelnen Pha- sen der Straßenplanung und Baudurchführung und eine realitätsnähere Einschätzung entstehender Kosten. Das Kostenmanagement soll langfristig als Planungsinstru- ment und Instrument der Erfolgskontrolle nutzbar ge- macht werden. Im Einzelnen ist vorgesehen: Verbesserung der Kostenschätzungen für einen zu- künftigen Bundesverkehrswegeplan und den Bedarfs- plan für die Bundesfernstraßen durch ein qualifiziertes Projektmeldeverfahren sowie durch Kosten-Nutzen-Be- rechnungen auf der Basis aktueller Marktpreise. Kontinuität der Kostenkontrolle durch die Vorgabe ei- ner klaren Kostenstruktur, die von der Bedarfsplanung bis zur Fertigstellung eines Vorhabens gespannt werden soll, um die Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung eines Projektes zu gewährleisten. Kostenprüfstationen sollen zukünftig noch stärker mit Genehmigungs- bzw. Freigabeschritten in der Planung und Bauvorbereitung gekoppelt werden und sich auch auf die Bauausführung und Abrechnung beziehen, so- dass eine Kontinuität in der Kostenermittlung vom Be- darfsplan bis zur Abrechnung gegeben ist. Die Überprüfung der Bedarfspläne ist unmittelbar vor ihrer Vorstellung abgeschlossen worden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/3947, Fragen 91 und 92): Wie konkret greift der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, gegen Sicherheits- mängel im Luftfrachtbereich durch sogenannte bekannte Ver- sender durch, und wie viele der 65 000 „bekannten Versen- der“ wurden bisher durch das Luftfahrt-Bundesamt, LBA, auf Sicherheitstauglichkeit überprüft? Wie vielen „bekannten Versendern“ wurde die Sicher- heitslizenz entzogen, und wie viele „bekannte Versender“ wurden mit welchen Maßnahmen abgemahnt? Deutschland erfüllt bei der Luftfrachtsicherheit hohe Standards. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Nach den v L L h U v d m r S z v s w t M s d t g s w M k z b g s u t s A d A s L m s B A s d (C (D ereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das uftfahrt-Bundesamt unangekündigte Kontrollen bei uftfrachtunternehmen verstärkt durchgeführt. Dazu ge- ören sowohl die großen Versender als auch kleinere nternehmen aus ganz Deutschland. Bis zum 24. No- ember 2010 wurden insgesamt 63 bekannte Versender urch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft. Mit unange- eldeten Besuchen wollen wir Schwachstellen aufspü- en und umgehend beseitigen. Unternehmen, die unseren icherheitsauflagen nicht genügen, wird die Lizenz ent- ogen. Wir wollen die Sicherheit der Lieferkette weiter erbessern – gemeinsam mit den Unternehmen. Die festgestellten Mängel waren in 23 Fällen leichter owie in fünf Fällen mittlerer Natur: In 19 Fällen erfolgte die Vorlage von Schulungsnach- eisen der Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben (leich- er Mangel), in vier Fällen wurden organisatorische aßnahmen zu Verbesserung des Zugangs zur Betriebs- tätte gefordert (leichter Mangel), in zwei Fällen waren ie Lagerräume von Luftfracht während der Betriebszei- en nicht ordnungsgemäß verschlossen (mittlerer Man- el), in einem Fall fehlte der Nachweis einer Zuverläs- igkeitsüberprüfung (mittlerer Mangel), in zwei Fällen urden bauliche Veränderungen eingefordert (mittlerer angel). Den Unternehmen wurde auferlegt, die Unzulänglich- eiten unverzüglich abzustellen. Die leichten Mängel geben keinen ernsthaften Anlass ur Sorge und können kurzfristig behoben werden. Auch ei den mittleren Mängeln konnten durch strenge Aufla- en bis zur endgültigen Behebung sichere Übergangslö- ungen, wie zum Beispiel die Bewachung der Fracht, mgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Aufsichtstä- igkeit des LBAs über die betroffenen Unternehmen ver- tärkt. nlage 57 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck- ache 17/3947, Frage 93): Wann beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter- grund der Entscheidung deutscher Luftfahrtunternehmen, Flugverbindungen und Flugflotten zu verringern, sowie des Ausbaustopps für den Flughafen Hahn die offensichtlich ne- gativen Auswirkungen der als „Insellösung“ gestalteten deut- schen Luftverkehrsteuer auf ihre Wirkung hin zu untersuchen, und welche Kriterien wird sie dafür zugrunde legen? Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der uftverkehrsteuer auf die Luftverkehrswirtschaft auf- erksam beobachten. Gemäß § 19 Abs. 4 Luftverkehr- teuergesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen undestag bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht über die uswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuerge- etzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung er Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8491 (A) ) )(B) Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 94): Welche Konsequenzen oder Probleme hätten bei der Ha- varie der Ostseefähre „Lisco Gloria“ entstehen können oder könnten bei einem vergleichbaren Unglück entstehen – so- wohl für das Brückenbauwerk wie auch für den Schifffahrts- verkehr –, wenn die Fehrmarnbelt-Querung bereits existiert hätte? Hypothetische Fragen werden von der Bundesregie- rung nicht beantwortet. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 95): Wird das Programmgebiet Augsburg des Bundesprogram- mes „Soziale Stadt“ trotz der beschlossenen Haushaltskürzun- gen auch über das Jahr 2010 hinaus weiterhin mit Mitteln des Bundes gefördert und, wenn ja, in welchem Umfang? Die Bundesregierung bekennt sich im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten ausdrücklich zur Städte- bauförderung und möchte die Kommunen auch in Zu- kunft bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützen. Nach Maßgabe der aktuellen Beschlusslage wird der Bund den Ländern entsprechende Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 455 Millionen Euro für das Jahr 2011 be- reitstellen. Bund und Länder werden der guten partner- schaftlichen Tradition folgend gemeinsam mit den kom- munalen Spitzenverbänden die Umsetzung des durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Mittelumfan- ges intensiv erörtern. Hierbei wird die Verantwortung über die Fördermit- telzuweisung zugunsten der einzelnen Kommunen auf- grund ihrer originären Aufgabenzuständigkeit jedoch in der alleinigen Hand der Länder liegen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 96): Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Deutsche Bahn AG ein zweites Eisenbahnprogramm nach dem Behinderten- gleichstellungsgesetz bzw. der Eisenbahn-Bau- und Betriebs- ordnung vorlegen wird, und wie hoch war der Anteil an Bundesmitteln – Auflistung der letzten fünf Jahre – bei der Fi- nanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefrei- heit im Bahnverkehr? Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG stehen ihre Ar- beiten zum zweiten Programm gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ff. Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung kurz vor dem Ab- s z g M m u r I s f t h k A d F N h ß r A d F N S B S S d Z d n g b a (C (D chluss. Die Veröffentlichung ist Anfang des Jahres 2011 u erwarten. Die Herstellung der Barrierefreiheit nach dem Pro- ramm aus dem Jahre 2005 umfasste eine Vielzahl von aßnahmen, die in der Regel in größere Baumaßnah- en oder die Gestaltung von Fahrzeugen integriert sind nd in diesen Fällen in der Rechnungslegung nicht sepa- at ausgewiesen werden. Eine Auflistung der anteiligen nvestitionen bei Bahnanlagen und Fahrzeugen zur Her- tellung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr der letzten ünf Jahre mit Angaben über den Anteil an Bundesmit- eln bei der Finanzierung liegt der Bundesregierung da- er nicht vor. Im Übrigen erhält die Deutsche Bahn AG eine Bundesmittel für die Beschaffung von Fahrzeugen. nlage 61 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 97): Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Bun- desministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen: „Wir waren geistig nicht ausreichend aufs Regieren vorbereitet, wir nicht, und zusammen mit der FDP schon gar nicht“ (Stern vom 25. November 2010, dapd vom 24. November 2010)? Bei der Äußerung im Stern vom 25. November 2010 andelt es sich um eine private und parteipolitische Äu- erung, die nicht der Bewertung durch die Bundesregie- ung unterliegt. nlage 62 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 98): Welches Schiff soll nach Informationen der Bundesregie- rung für den möglichen Seetransport von hochradioaktiven Brennelementen von Ahaus in das russische Majak genutzt werden, und wie bewertet sie dabei die Sicherheit des mögli- chen Transportschiffs „MCL Trader“, welches am 17. Mai 2008 aufgrund von Trunkenheit des Kapitäns auf eine Sand- bank vor Bornholm auflief? Es ist zutreffend, dass in der vom Bundesamt für trahlenschutz, BfS, am 23. September 2010 erteilten eförderungsgenehmigung als Beförderungsmittel das eeschiff „MCL Trader“ eingetragen ist. Für dieses chiff wurden vom Antragsteller dem BfS alle notwen- igen Unterlagen, insbesondere das erforderliche „INF- ertifikat“, vorgelegt. Was die Zuverlässigkeit des Personals betrifft, ist urch eine Nebenbestimmung in der Beförderungsge- ehmigung geregelt, dass durch eine schriftliche Bestäti- ung die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen eim Seetransport nachgewiesen ist. Im Übrigen steht das Seeschiff „MCL Trader“ derzeit us betrieblichen Gründen nicht zur Verfügung. Die Ver- 8492 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) wendung eines geeigneten Schiffs einer dänischen Ree- derei wurde beantragt. Anlage 63 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 99): Plant das BMU, sich vor seiner Entscheidung über den be- antragten Transport der 951 abgebrannten Rossendorfer Brennelemente von Ahaus ins russische Majak vor Ort, also in Majak, ein Bild von den Verhältnissen zu machen – gege- benenfalls auch durch Institutionen wie die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit –, und bis wann will die Bun- desregierung nach aktueller Planung spätestens über die Ge- nehmigung des Transports entscheiden? Die hier angesprochene Thematik wurde heute, am 1. Dezember 2010, ausführlich im Ausschuss für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages beraten. Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, ist entscheidend das Vor- liegen der schadlosen Verwertung. Das BMU braucht, um dies bejahen zu können, – neben dem Gutachten der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH, GRS, und weiteren Berichten – auch ein Bild der örtli- chen Verhältnisse. Über den Zeitpunkt der Entscheidung insbesondere zur Erteilung der Genehmigung nach der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung, AtAV, können noch keine Aussagen getroffen werden. Anlage 64 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 100): Hat der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schles- wig-Holstein dem Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, seine Vorbehalte im Hin- blick auf die Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke nach dem 5. September 2010 per Brief, Fax oder E-Mail mit- geteilt – bitte mit Angabe des Datums –, und liegen dem BMU aus einzelnen Bundesländern bereits erste Informatio- nen zum tatsächlichen Nachrüstbedarf einzelner Anlagen ganz konkret – es wird um eine klare Aussage gebeten und nicht um einen erneuten Verweis auf Bundestagsdrucksache 17/3394, Frage 1 – im Zusammenhang mit den in der Liste enthaltenen Maßnahmen vor oder nicht? Ja, der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schleswig-Holstein hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, seine Vorbehalte im Hinblick auf die Bund-Länder- Nachrüstliste für Atomkraftwerke am 10. September 2010 per E-Mail mitgeteilt. Im Rahmen der Diskussion der Liste hat ein Bundes- land erste Informationen zum Umsetzungsbedarf über- mittelt. A d F N E l f g s w s I d t v z d g P r § G s u n f s s n d r n s s f s u e r n m e A d F D u (C (D nlage 65 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 101): Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, ob eine intensivere Anwendung des § 37 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes, EEG, absehbar zu einer höheren EEG-Umlage füh- ren könnte, und, falls ja, auf welche Höhe belaufen sich diese Abschätzungen? Die Auswirkungen der Inanspruchnahme von § 37 rneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, „Grünstromprivi- eg“, auf die EEG-Umlage hängen zum einen davon ab, ür welches Potenzial an Strom aus erneuerbaren Ener- ien mit Anspruch auf EEG-Vergütung bei einer be- timmten Höhe der Umlage eine Nutzung von § 37 EEG irtschaftlich wäre, und zum anderen vom Grad der tat- ächlichen Nutzung dieses Potenzials. Prognos und das nstitut für Energie Leipzig gehen in ihren Studien, die er Festsetzung der EEG-Umlage 2011 durch die Über- ragungsnetzbetreiber zugrunde liegen, bei einer Umlage on 3,53 Cent/Kilowattstunde, ct/kWh, von einem Poten- ial von rund 37 Terawattstunde, TWh, EEG-Strom aus, er im Rahmen des Grünstromprivilegs wirtschaftlich enutzt werden könnte. Unter der Annahme, dass dieses otenzial zu etwa einem Drittel genutzt wird, und be- ücksichtigend, dass durch das 50-Prozent-Kriterium in 37 EEG theoretisch die doppelte Strommenge in den enuss der Befreiung von der Umlage kommen kann, etzen sie für 2011 eine Strommenge von 24,66 TWh als mlagebefreit nach § 37 EEG an. Dadurch wird der ichtprivilegierte Letztverbrauch, auf den die EEG-Dif- erenzkosten umgelegt werden, entsprechend reduziert, odass die EEG-Umlage für die Betroffenen steigt. Die- er Effekt beträgt nach den Prognosen der Übertragungs- etzbetreiber 2011 erst etwa 0,1 ct/kWh. Es ist aber avon auszugehen, dass bei Konstanz der aktuellen echtlichen Rahmenbedingungen das unter § 37 EEG utzbare Potenzial nach und nach tatsächlich ausge- chöpft wird. Hinzu kommt, dass dieses Potenzial mit teigender Umlage weiter steigen würde. In ihrer am 15. November 2010 vorgelegten Mittel- ristprognose rechnen die Übertragungsnetzbetreiber ent- prechend bis 2015 mit einer aufgrund von § 37 EEG mlagebefreiten Strommenge von 76 TWh, das heißt twa einer Verdreifachung gegenüber 2011. Die hieraus esultierende Erhöhung der EEG-Umlage könnte – je ach Entwicklung der sonstigen umlagerelevanten Para- eter – durchaus eine Größenordnung von etwa 0,5 ct/kWh rreichen. nlage 66 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 102 nd 103): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8493 (A) ) )(B) Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die gehäuf- ten Krebsfälle in der Umgebung des Forschungsendlagers Asse II auf die dortige Atommülllagerung zurückzuführen sind? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen über gehäufte Krebsfälle in der Nähe der Asse II? Bei den berichteten erhöhten Krebsraten in der Um- gebung des Endlagers Asse handelt es sich um zwei Krebsarten, Leukämie und Schilddrüsenkrebs, wobei die Erhöhung der Leukämiehäufigkeit nur bei Männern, die von Schilddrüsenkrebs nur bei Frauen gefunden wurde. Der berichtete Anstieg an Krebsfällen bezieht sich auf zwei aus einer Vielzahl von untersuchten Krebsarten. Die Daten beziehen sich auf das Gebiet der Samtge- meinde Asse, die im Landkreis Wolfenbüttel liegt. Im Landkreis selbst sind die Daten unauffällig. Bei den vorliegenden Daten handelt sich dabei um die Analyse zum Auftreten von Krebsfällen in einer kleinen Region, die zwangsläufig, da es sich bei den gefundenen Krebsfällen um seltene Erkrankungen handelt (weniger als 10 Fälle pro 100 000 Einwohner), starken statisti- schen Schwankungen unterliegt. Die Strahlenbelastung in der Umgebung der Asse wird seit 1966 lückenlos erfasst. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen der Umgebungsüberwachung kann der beobachtete Anstieg in der Samtgemeinde Asse nicht durch die Strahlenbelastung aus der Asse erklärt werden. Um den beobachteten Anstieg mit Strahlung er- klären zu können, müsste nach den vorliegenden wissen- schaftlichen Kenntnissen über die Entstehung der entspre- chenden Krebserkrankungen die Dosis etwa 10 000-mal höher sein als beobachtet. Weiterhin ist bei derartigen Auswertungen davon aus- zugehen, dass aufgrund der statistischen Nachweisver- fahren in einer bestimmten Zahl von Gemeinden alleine aufgrund des statistischen Zufalls Erhöhungen in Er- krankungsraten gefunden werden. Die Bundesregierung ist an einer schnellen Klärung der Sachlage interessiert und bietet dem Land Nieder- sachsen ihre Unterstützung bei der Bewertung der nun beobachteten erhöhten Krebshäufigkeiten an. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3947, Frage 104): Welche Korrekturen im Rahmen des Hochschulpaktes II plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Berücksichti- gung der tatsächlichen Durchschnittskosten pro Studienplatz und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die im Rahmen des Hochschulpaktes I vorgesehenen Studienanfänger-/Studienan- fängerinnenzahlen deutlich übertroffen wurden? Mit dem Hochschulpakt 2020 sorgen Bund und Län- der für ein bedarfsgerechtes Studienangebot. Damit er- halten die jungen Menschen und auch die Hochschulen eine verlässliche Perspektive. Die zusätzlichen Studien- anfänger des Studienjahres 2010 sind Teil des Hoch- schulpakts 2020. S s L e l 2 f V f a w E A d d s d f u z d j g a 2 k j A a e A d d c (C (D Bereits im Studienjahr 2009 lagen die tatsächlichen tudienanfängerzahlen deutlich oberhalb der dem Hoch- chulpakt zugrunde liegenden KMK-Prognose. Bund und änder haben darauf reagiert und entsprechende finanzi- lle Vorsorge getroffen. Rund 400 Millionen Euro hat al- ein der Bund hierfür zusätzlich in den Jahren 2011 bis 013 eingeplant. Auch für die zusätzlichen Studienan- änger des Studienjahres 2010 will die Bundesregierung orsorge treffen. Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung ür eine Qualitätsverbesserung der Hochschullehre, die llen Studierenden zugutekommt. Mit dem Qualitätspakt ird die Bundesregierung bis 2020 rund 2 Milliarden uro in bessere Studienbedingungen investieren. nlage 68 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3947, Frage 105): Wie entwickelt sich im Zusammenhang mit der vom Sta- tistischen Bundesamt veröffentlichten Studienanfängerquote das Verhältnis von Studienanfängerinnen und Studienanfän- gern zur Zahl der Hochschulzugangsberechtigten im gleichen Alter, und welchen Einfluss hat die Zahl der sogenannten Bil- dungsausländerinnen und Bildungsausländer einerseits und die Einbeziehung zusätzlicher Bildungseinrichtungen in die Statistik andererseits auf die Entwicklung der Studienanfän- gerquote von 2010 gegenüber 2009? Für das Studienjahr 2010 liegt derzeit die Schnellmel- ung des Statistischen Bundesamts vor, die eine erste In- ormation über die Entwicklung der Studierenden gibt nd nur eine grobe Gliederung enthält. Eine differen- ierte Analyse sowie ein detaillierter Vergleich zwischen en beiden Studienjahren 2010 und 2009 sind daher zum etzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. In den vorläufigen Zahlen sind Bildungseinrichtun- en, die – ähnlich wie bei der Umwandlung der Berufs- kademien in Baden-Württemberg zu Hochschulen – in 010 erstmals zu Hochschulen dazugerechnet werden önnten, nicht enthalten. Es handelt sich daher im Vor- ahresvergleich um einen echten Anstieg. Auch doppelte biturjahrgänge durch die Umstellung der Gymnasien uf G8 wirken sich kaum aus, da in 2010 nur Hamburg inen doppelten Abiturientenjahrgang hat. nlage 69 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- he 17/3947, Frage 106): Wie soll der 7 Millionen Euro teure Wissenschaftszug un- ter Angabe des Einsatzortes und des Starttermins im Hinblick auf die Antwort zu meiner schriftlichen Frage 140 auf Bun- destagsdrucksache 17/2892 nunmehr verwendet bzw. einge- setzt werden, und wie hoch sind die Bewachungs- und Unter- haltungskosten für den Zug unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Deutschen Bahn AG seit Stilllegung des Science Trains sowohl insgesamt als auch pro Monat? 8494 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) Die weitere Verwendung des Sonderzuges der Wis- senschaftsausstellung „Expedition Zukunft“ liegt in der Verantwortung der Max-Planck-Gesellschaft, MPG. Der Zug wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, auf Antrag der MPG von Juli 2008 bis Juni 2010 im Rahmen eines Förderprojektes fi- nanziert. Entsprechend liegt die Entscheidung über eine weitere Verwendung nach Ablauf der Förderung bei der MPG. Die Ausstellungseinbauten sind Eigentum der MPG. Es besteht für die MPG ein achtjähriges Nut- zungsrecht an den Wagen und den Loks, deren Eigentü- merin die Deutsche Bahn AG ist. Das BMBF unterstützt die MPG bei ihrem Ziel den Zug im Ausland einzusetzen. Die Verhandlungen dauern allerdings noch an. Seit dem Ende der Wissenschaftsausstellung im No- vember 2009 sind bis einschließlich Oktober 2010 Kos- ten für Abstellung und Bewachung des Sonderzuges in Höhe von 429 600 Euro entstanden. Im Rahmen des BMBF-Förderprojektes wurden bis Mai 2010 die Ab- stellungskosten in Höhe von 212 274 Euro finanziert. Seitdem trägt die MPG die monatlichen Kosten von etwa 38 000 Euro. Aktuell bemüht sich die MPG intensiv um eine kostengünstigere Lösung für Parken und Bewa- chung des Ausstellungszuges. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 107): Trifft es zu, dass – wie Medien in Mecklenburg-Vorpom- mern berichten – am 16. Dezember 2010 oder zu einem ande- ren Zeitpunkt Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich nach Lubmin transportiert werden soll, und, wenn ja, um wel- che Abfälle/Mengen handelt es sich konkret? Ein Transport von radioaktivem Abfall von Jülich nach Lubmin ist derzeit weder für Dezember 2010 noch sonst geplant. Anlage 71 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 108 und 109): Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die Entwicklung einer Strategie gesetzt, um die deutsche Ent- wicklungszusammenarbeit im Sinne des Art. 32 der UN-Be- hindertenrechtskonvention zu gestalten, und in welcher Weise wird die Zivilgesellschaft daran beteiligt werden? Mit welchen Mitteln – personell und finanziell – ist das GTZ-Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“ ausge- stattet, und welche weiteren Mittel werden für Maßnahmen und konkrete Projektvorhaben zur Inklusion von Menschen mit Behinderung in der deutschen Entwicklungszusammen- arbeit im Haushalt 2011 bereitgestellt? Z z E f B t B b s A t g d s z d z I i „ v e s t c s V Z v J h s e v P d P s u w N k R a r A d A 1 (C (D u Frage 108: Am 2. November 2010 fand der zweite Runde Tisch ur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der ntwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium ür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, MZ, statt. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertre- er der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und des undesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar- eit und Entwicklung erarbeiteten gemeinsam Vor- chläge für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des rt. 32 der VN-Behindertenrechtskonvention. Die Erarbeitung einer Strategie hat unter Berücksich- igung der Ergebnisse dieses Runden Tisches bereits be- onnen. Es ist beabsichtigt, die grundlegenden Elemente ieser Strategie im Rahmen eines weiteren Runden Ti- ches in 2011 vorzustellen und zu erörtern. Parallel zum BMZ-gesteuerten Prozess zur Umset- ung des Art. 32 erstellt die Bundesregierung unter Fe- erführung des BMAS einen Aktionsplan zur Umset- ung der gesamten Behindertenrechtskonvention. Auf ntervention des BMZ und der Zivilgesellschaft wird es n diesem nationalen Aktionsplan ein eigenes Kapitel zur Internationalen Zusammenarbeit“ geben. Am 4. No- ember 2010 fand im BMAS unter Beteiligung des BMZ in Maßnahmenkongress zum nationalen Aktionsplan tatt, der der Partizipation der Zivilgesellschaft im direk- en Dialog mit Vertreterinnen und Vertreten der staatli- hen Institutionen diente. Fragen der Entwicklungszu- ammenarbeit wurden auch im Rahmen dieser eranstaltung explizit angesprochen. u Frage 109: Das Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“ erfügt über 1 Million Euro für die dreijährige Laufzeit, uli 2009 bis Juni 2012. Personell verfügt das Sektorvor- aben über zwei feste Mitarbeiter. Darüber hinaus ent- endet die Christoffel-Blindenmission, CBM, pro Jahr ine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter an das Sektor- orhaben. Aktuell wird das Sektorvorhaben durch einen raktikanten personell verstärkt. Grundsätzlich können aus dem Haushalt 2011 behin- erten-spezifische und inklusive Vorhaben über die Titel rivate Träger und Kirchliche Träger, im Bereich Res- ortforschung sowie in der bilateralen Zusammenarbeit mgesetzt werden. Der Betrag der bereitgestellten Mittel ird sich abhängig von entsprechenden Anträgen der ichtregierungsorganisationen und Bewilligungen im irchlichen Förderverfahren, vom Ergebnis bilateraler egierungsverhandlungen sowie vom konkreten Bedarf n wissenschaftsbasierter Politikberatung in diesem Be- eich ergeben. nlage 72 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/3947, Fragen 110 und 111): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8495 (A) ) )(B) Was hat die Bundesregierung bisher über konsularische Betreuungsmaßnahmen hinaus unternommen, um dem deut- schen Staatsangehörigen Erdoğan Akhanli nach seiner Ver- haftung in der Türkei zu helfen, und was hat sie bisher unter- nommen, um die Gründe für die Verhaftung Erdoğan Akhanlis in Erfahrung zu bringen? Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene Beobachter zum bevorstehenden Prozess gegen Erdoğan Akhanli zu entsen- den, und hat sie bereits organisatorische Schritte unternom- men, um ihm eine kontinuierliche Prozessbeobachtung durch die deutsche Botschaft in Ankara sicherzustellen? Zu Frage 110: Seit Bekanntwerden seiner Inhaftierung wird Herr Akhanli von der zuständigen Auslandsvertretung inten- siv konsularisch betreut. Die Bundesregierung steht da- rüber hinaus in Kontakt mit den Anwälten, die Herr Akhanli für seine strafrechtliche Verteidigung aus- gewählt hat. Die Bundesregierung hat des Weiteren mehrfach hochrangig und gegenüber verschiedenen türkischen Stellen auf die besonderen Umstände des Falles und auf die große Besorgnis, die Herrn Akhanlis Inhaftierung in Deutschland hervorgerufen hat, hingewiesen. Auf Nachfrage erhielt die Bundesregierung am 7. September 2010 von der türkischen Regierung Aus- kunft über die Herrn Akhanli von der türkischen Justiz vorgeworfenen Straftaten. Zu Frage 111: Ja. Es ist beabsichtigt, dass ein Konsularbeamter des Deutschen Generalkonsulats in Istanbul den Prozess re- gelmäßig beobachtet. Da die Verhandlung in öffentlicher Sitzung stattfin- det, sind darüber hinaus keine organisatorischen Vorbe- reitungen notwendig. Anlage 73 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3947, Frage 112): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass aus dem europäischen Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte zwar zahlreiche oppositionelle Gruppen und Organisationen in den ALBA-Staaten bezuschusst werden, aber nicht eine Menschenrechtsorganisation aus dem König- reich Saudi-Arabien und den anderen Staaten des Golfkoope- rationsrates, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf die Mittelvergabe in den jeweiligen Staaten ausgeübt? Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte, EIDHR, finanziert mit einem Gesamt- volumen von jährlich circa 100 Millionen Euro vorran- gig, das heißt zu 90 Prozent, Projekte, die durch die lo- kale und internationale Zivilgesellschaft durchgeführt werden. 62 Prozent des Budgets entfallen auf die ersten drei thematischen Förderziele des EIDHR, das heißt auf die Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten ( s g E z u l s j p L v s M s g k d O g t n b n P j F v k n t A d A s K d E m e u n (C (D 1), die Stärkung der Zivilgesellschaft (2) und die Um- etzung der EU-Menschenrechtsleitlinien (3). Projekte werden auf Länderebene durch die EU-Dele- ationen in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, den U-Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern identifi- iert. Die EU-Delegationen sind für die Ausschreibung nd für das lokale Management der Projekte verantwort- ich. Die Bundesregierung wird von der EU-Kommis- ion zur Mehrjahresstrategie, 2007 bis 2010, und zum ährlichen Aktionsplan konsultiert. Bei der Festlegung der geografischen Förderschwer- unkte stellen die EU-Delegationen jährlich Listen von ändern/Regionen auf, in denen die Aktionen Effizienz ersprechen. Das heißt, der Spielraum für zivilgesell- chaftliches Handeln muss vorhanden sein, damit mittels enschenrechts- und Demokratieprojekten die Organi- ationsstruktur und der Einfluss der Zivilgesellschaft, zu esellschaftlichem Wandel beizutragen, gestärkt werden önnen. Im Strategiepapier, 2007 bis 2010, sind für die Länder er Europäischen Partnerschaft und für den Mittleren sten 35 Prozent für Ziel 1 und 30 Prozent für Ziel 2 an- esetzt. Dies ist deutlich mehr als zum Beispiel in La- einamerika mit jeweils 15 Prozent. Die Staaten des Golfkooperationsrates befinden sich icht auf dieser Liste. Es ist der Bundesregierung nicht ekannt, ob Förderanträge zivilgesellschaftlicher Orga- isationen aus diesen Staaten eingereicht wurden. Laut rojektliste der EU-Kommission wurde 2009 und 2010 eweils ein Projekt in der Republik Jemen durchgeführt. ür das Königreich Saudi-Arabien liegt keine Angabe or. Die Bundesregierung wird die Möglichkeit einer stär- eren Berücksichtigung von Menschenrechtsorganisatio- en aus Saudi-Arabien und den Staaten des Golfkoopera- ionsrates im EU-Rahmen aufnehmen. nlage 74 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3947, Frage 113): Womit wird vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten begründet, dass Angaben darüber, an welchen Einrichtungen und durch wen bislang im Rahmen der EU-Mission EUJUST LEX irakische Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamte in Europa ausgebildet wurden, und insbesondere darüber, ob auch weibliche Personen im Rahmen von EUJUST LEX aus- gebildet wurden, als „Verschlusssache – Nur für den Dienst- gebrauch“ eingestuft und damit der Öffentlichkeit vorenthal- ten werden? Die nicht veröffentlichten Teile des Antworttextes zur leinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags- rucksache 17/3785 zur deutschen Beteiligung an UJUST LEX stützen sich auf Berichte der Mission, die it dem EU-eigenen Geheimhaltungsgrad „restricted“ ingestuft sind. Dieser bezieht sich auf alle Dokumente nd Informationen, deren nicht autorisierte Verbreitung achteilig für die Interessen der EU oder eines bzw. 8496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 (A) ) )(B) mehrerer ihrer Mitgliedstaaten sein könnte und ent- spricht der deutschen Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“, VS-NfD. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Ver- schlusssachen, VSA, sind nichtdeutsche Verschlusssa- chen, zu deren Schutz sich die Bundesrepublik Deutsch- land vertraglich verpflichtet hat, mit dem deutschen Geheimhaltungsgrad, der dem zugeordneten nichtdeut- schen Geheimhaltungsgrad entspricht, zu kennzeichnen. Die Bundesregierung kann die betreffenden Auskünfte bezüglich anderer EU-Mitgliedstaaten daher nicht ohne deren vorherige Einwilligung veröffentlichen. In Bezug auf die Gemeinsame Sicherheits- und Ver- teidigungspolitik der EU, GSVP, dient diese Regelung nicht nur der Geheimhaltung operativer Fragen, sondern auch dem Schutz persönlicher Daten. Die Einstufung der Information dient dem Schutz der irakischen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und ihrer Ausbilder. Eine Veröffentlichung der angefragten Information durch die Bundesregierung könnte die Zu- sammenarbeit der Mission mit den Trainings- und Aus- bildungszentren in den beteiligten EU-Mitgliedstaaten infrage stellen. Dem Deutschen Bundestag wurde die angeforderte Information zur Verfügung gestellt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 114): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur An- zahl der vom Wahlrechtsausschluss des § 13 Nr. 2 des Bun- deswahlgesetzes betroffenen Menschen mit umfassender Be- treuung vor, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Regelung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechts- konvention? Die Zahl der nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgeset- zes, BWG, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgern ist nicht bekannt. Durch die restriktive Fassung der gesetz- lichen Regelung ist aber der Kreis der Betroffenen mög- lichst klein gehalten. Von ihr werden nur Fälle erfasst, in denen Bürgern die Fähigkeit zu einer eigenverantwortli- chen, höchstpersönlichen Wahlentscheidung fehlt. Der Wahlrechtsausschlussgrund steht nach Auffas- sung der Bundesregierung im Einklang mit der Behin- dertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die dort in Art. 29 garantierte Teilhabe von Menschen mit Behin- derungen am politischen Leben greift die bereits durch den Zivilpakt der Vereinten Nationen von 1966 festge- schriebenen staatlichen Verpflichtungen auf. Für das im Zivilpakt verankerte Wahlrecht können die Vertragsstaa- ten nach allgemeiner Ansicht objektive und angemes- sene Ausschlussgründe durch Gesetze auch für Fälle geistiger oder psychischer Behinderungen vorsehen. Ein gleich lautender Wahlrechtsausschlussgrund im bayerischen Landeswahlrecht ist vom Bayerischen Ver- f w F d n v c u d 1 A d F ( d V d s v f d G b s Z m n E r d l u l B d d B w s g b „ e (C (D assungsgerichtshof als verfassungsgemäß angesehen orden, Entscheidung vom 9. Juli 2002. Die der jetzigen assung des § 13 Nr. 2 BWG vorangegangene Regelung, ie den Ausschluss vom Wahlrecht an die Anordnung ei- er Pflegschaft wegen geistigen Gebrechens knüpfte, ist om Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtspre- hung als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung nd als vereinbar mit dem Grundsatz der Allgemeinheit er Wahl angesehen worden, vergleiche BVerfGE 67, 46, 147 f.; 36, 139, 141 f. nlage 76 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/3947, Frage 115): Welche Publikationen, Onlineangebote, Veranstaltungen oder sonstigen Maßnahmen der politischen Bildung zur För- derung des Verständnisses für behindertenpolitische Sachver- halte gibt es von der Bundeszentrale für politische Bildung nach derzeitiger Planung in den Jahren 2010 und 2011 – über die am 7. Juni 2010 erschienene Ausgabe der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte, APuZ 23/2010, zum Thema „Men- schen mit Behinderungen“ hinaus –, und inwiefern wird aus Sicht der Bundesregierung die Bundeszentrale damit – auch mit Blick auf Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention „Bewusstseinsbildung“ – dieser Aufgabe gerecht? Die Bundeszentrale für politische Bildung, BpB, hat ie Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung erständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das emokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereit- chaft zur politischen Mitarbeit zu stärken. Politische Bildung fußt auf der normativen Grundlage on Demokratie, Toleranz und Menschenrechten und ördert auf diese Weise das Bewusstsein für Vielfalt und ie Toleranz gegenüber jeglichen gesellschaftlichen ruppen und Minderheiten. Eine Grundlage der Entwicklung von Bildungsange- oten in der BpB ist der Diversity-Ansatz. Diversity be- chreibt die Vielfalt von Identitäten, Unterschieden und ugehörigkeiten, die Menschen zu eigen sind. Im Rah- en dieses Ansatzes wird zwischen sechs Kerndimensio- en unterschieden. Es handelt sich hierbei um: Alter, thnizität, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinde- ung, Religion. Diese Dimensionen werden auch in § 13 es EU-Vertrages und im Allgemeinen Gleichbehand- ungsgesetz genannt. Weitere Dimensionen ergeben sich nter anderem aus Kultur, Bildung, Sprache und Fami- ienstand. Durch entsprechende Fortbildungen der Mitarbeiter der pB werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass er Diversity-Ansatz mittelbar und unmittelbar in den Bil- ungsangeboten zum Ausdruck kommt. So soll das ewusstsein der Nutzer dieser Angebote dafür geschärft erden, dass „Gleichbehandlung bei gegebenen Unter- chieden und ungleichen ,Startbedingungen‘ Benachteili- ungen fortschreibt und bestätigt“ (Paul Mecheril) und sie efähigt werden, alternative Handlungsstrategien zu Gleichbehandlung bei gegebenen Unterschieden“ zu ntwickeln. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8497 (A) (C) (D)(B) Bisherige Schwerpunkte lagen bei der Bekämpfung von Diskriminierung, Benachteiligung oder Exklusion aufgrund des Geschlechtes, der Ethnizität und der Reli- gion. Zu diesen Kerndimensionen von Diversity und den Themenfeldern „Grundfragen der Demokratie“ und „Menschenrechte“ im engeren Sinne stellt die BpB um- fangreiche Basismaterialien und didaktische Handrei- chungen zur Verfügung. Hierzu gehören Publikationen wie zum Beispiel „Zivilcourage lernen“, ein Lehr- und Arbeitsbuch, das unter anderem Lehreinheiten enthält, in denen die Bereitschaft, sich in Konfliktfällen für Be- nachteiligte oder Bedrohte erfolgreich einzusetzen. Zu- dem plant die BpB, 2011 in Form einer Lizenzausgabe oder einer Eigenpublikation einen Schriftenreiheband bereitzustellen, der sich mit den behindertenpolitischen Entwicklungen auseinandersetzt und darauf abzielt, das gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behin- derung zu schärfen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksa- che 17/3947, Frage 116): Was sind die Auswirkungen der durch das Urteil des Bun- desverfassungsgerichts untersagten Vorratsdatenspeicherung auf die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland? Im Zusammenhang mit der Ihnen bekannten aktuellen Bedrohungslage, die sich zuletzt in den Anschlagsversu- chen auf den Frachtflugverkehr und Hinweisen auf mög- liche Anschlagsplanungen auf Ziele in Deutschland ver- deutlicht hat, gehen die Sicherheitsbehörden jedem einzelnen Hinweis nach. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass die Bun- desregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Stellungnahme abgeben kann. 77. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72 Anlage 73 Anlage 74 Anlage 75 Anlage 76 Anlage 77
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kues


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Vielleicht darf ich zunächst sagen: Wir fördern nicht
    nur die Junge Union als politische Jugendgruppe, wenn
    sie Anträge stellt und diese ins Konzept passen, sondern
    auch andere politische Jugendorganisationen. Die vorge-
    legten Antragsunterlagen waren Grundlage für die Ent-
    scheidung. Wir werden dem aber noch einmal ganz ge-
    nau nachgehen, weil wir einige Hinweise bekommen
    haben, die für uns Anlass sind, das noch einmal im Ein-
    zelnen zu überprüfen.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Ihre zweite Nachfrage.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Daniela Kolbe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Ich muss noch einmal nachhaken: In Ihrer Förder-

    richtlinie geht es ja eindeutig darum, wie Sie beschrie-
    ben haben, eine bestimmte Zielgruppe, nämlich gefähr-
    dete Jugendliche, davor zu bewahren, in ein solches
    Spektrum abzurutschen. Ich kenne leider den Antrag der
    Jungen Union nicht; vielleicht hat sie das ja plausibel
    machen können. Wir reden hier über Modellprojekte und
    über relativ viel Geld, nämlich 2 Millionen Euro, die für
    einen bestimmten Bereich zur Verfügung gestellt wer-
    den. Das sind Steuergelder, und Sie müssen durchaus
    rechtfertigen, mit welcher Intention Sie hier Modellpro-
    jekte ins Leben rufen. Gerade diese Projekte sollen ja

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    (C (D odellcharakter für die zukünftige Arbeit haben. Vieleicht können Sie mir noch einmal plausibel erklären, orin der modellhafte Charakter einer Berlinfahrt der ungen Union besteht. Dr Ich habe gesagt, in diesem Zusammenhang werden nterschiedliche Projekte gefördert, nämlich insgesamt 6. Hier ging es darum, wie man Jugendlichen Wissen ber Linksextremismus vermitteln kann. Dass es ihn ibt, ist ja wohl unstrittig, genauso wie unstrittig ist, dass s einen Islamismus gibt. Dass sich auch die Junge Union, genauso wie andere olitische Jugendorganisationen, bewerben kann, ist, laube ich, völlig eindeutig. Die eingereichten Unterlaen haben den Anforderungen ganz offenkundig entprochen. Wir gehen jetzt aber noch einmal genau der rage nach, ob auch die konkrete Ausgestaltung der eise den Antragsunterlagen entsprach. Das tun wir uch in anderen Fällen, in denen es um Wissensvermittung im Komplex Extremismus geht. Das werden wir etzt auch tun, und danach werden wir sagen können, ob ie ganze Ausgestaltung dem Konzept, das wir zugrunde elegt haben, tatsächlich entspricht. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Die übrigen ragen werden wie immer schriftlich beantwortet. Ich rufe den Zusatzpunkt 2 auf: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Schlichtungsspruch zum Bahnprojekt Stuttgart 21 Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege homas Strobl für die Unionsfraktion. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! as Schlichtungsverfahren zu Stuttgart 21 war ein deokratiepraktischer Feldversuch mit offenem Ausgang. r wurde von vielen zunächst kritisch beäugt und von ehr vielen im Fernsehen und im Internet interessiert erfolgt. Was ist nun das Ergebnis? – Schön, dass wir darüber eredet haben? Ein Hornberger Schießen? Nein! Die chlichtung war kein Gesprächsplacebo zur Lageberuhiung, sie zeitigt auch keine Gewinner und Verlierer, aber ie ist ein Erfolg für unsere Demokratie und für die Bürerinnen und Bürger, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8457 Thomas Strobl )