Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8471
(A) )
)(B)
Schreiner, Ottmar SPD 01.12.2010
werden sich regelmäßig Beweiserleichterungen für den
halten.
Ist das Protokoll ordnungsgemäß erstellt, können sich
im Streitfall beide Parteien darauf berufen. Im Falle ei-
ner unterbliebenen oder unvollständigen Protokollierung
Petermann, Jens DIE LINKE 01.12.2010
Scholz, Olaf SPD 01.12.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigt
*
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I
§
B
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Aigner, Ilse CDU/CSU 01.12.2010
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 01.12.2010
Bellmann, Veronika CDU/CSU 01.12.2010
Bülow, Marco SPD 01.12.2010
Burchardt, Ulla SPD 01.12.2010
Burkert, Martin SPD 01.12.2010
Crone, Petra SPD 01.12.2010
Frankenhauser,
Herbert
CDU/CSU 01.12.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 01.12.2010
Fritz, Erich G. CDU/CSU 01.12.2010*
Glos, Michael CDU/CSU 01.12.2010**
Göring-Eckardt,
Katrin
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.12.2010
Hörster, Joachim CDU/CSU 01.12.2010**
Kelber, Ulrich SPD 01.12.2010
Klamt, Ewa CDU/CSU 01.12.2010
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 01.12.2010
Krischer, Oliver BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.12.2010
Kunert, Katrin DIE LINKE 01.12.2010
Lötzer, Ulla DIE LINKE 01.12.2010
Maisch, Nicole BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.12.2010
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.12.2010
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A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 1):
Welche Rechtsfolgen ergeben sich – in zivilrechtlicher
und zivilprozessualer Hinsicht – de lege lata für Schadens-
ersatzansprüche eines Kunden gegenüber einem Wertpapier-
dienstleistungsunternehmen wegen fehlerhafter Anlagebera-
tung daraus, wenn das Anlageprotokoll gemäß § 34 Abs. 2 a
des Wertpapierhandelsgesetzes nicht, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig angefertigt wird?
Schadensersatzansprüche aus einer fehlerhaften Anla-
eberatung kommen in Betracht, wenn der Berater seine
flichten aus dem Beratungsvertrag schuldhaft verletzt
at und dem Anleger dadurch ein Schaden entstanden
st.
An diesen Grundsätzen ändert eine Verletzung der
okumentationspflicht aus § 34 Abs. 2 a WpHG zu-
ächst nichts. Dieser kann aber Bedeutung im Hinblick
uf die Beweislast zukommen.
Der Anleger als Anspruchsteller hat grundsätzlich die
eweislast für die Verletzung von Beratungspflichten.
nsoweit wird seine Situation durch die Einführung des
34 Abs. 2 a WpHG mit der Pflicht zur Erstellung eines
eratungsprotokolls zum 1. Januar diesen Jahres deut-
ich verbessert. In diesem Protokoll sind unter anderem
ie vom Anleger geäußerten wesentlichen Anliegen und
eren Gewichtung sowie die wesentlichen Gründe für
ine von der Bank ausgesprochene Empfehlung festzu-
agenknecht, Sahra DIE LINKE 01.12.2010
agner, Daniela BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
01.12.2010
ellmann, Karl-Georg CDU/CSU 01.12.2010***
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
8472 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
geschädigten Anleger ergeben. Ist nämlich eine Bera-
tung zu dokumentieren und wird diese Dokumentations-
pflicht verletzt, so greifen zugunsten des Gläubigers
(hier also des Anlegers) nach der Rechtsprechung Be-
weiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr ein.
Aus einer fehlenden oder unvollständigen Dokumenta-
tion kann dann auf eine – teilweise – unterbliebene Bera-
tung geschlossen werden. Der Schuldner (hier also der
Anlageberater) muss dann nachweisen, doch ordnungs-
gemäß beraten zu haben. Dies gilt auch, wenn die Doku-
mentation in sich unschlüssig ist. Bei einem verspätet er-
stellten Beratungsprotokoll wird es auf die Umstände
des Einzelfalles ankommen, ob dies einer fehlenden Do-
kumentation gleichgestellt werden kann. Dies wird bei
einer erst bei Schadenseintritt nachgereichten Dokumen-
tation eher zu bejahen sein als bei einer nur kurzfristig
verzögerten Übersendung des Protokolls.
Die geschilderten Beweislastgrundsätze ermöglichen
der Rechtsprechung damit bei Verletzung der Dokumen-
tationspflicht den Besonderheiten des konkreten Einzel-
falles Rechnung tragende, sachgerechte Entscheidungen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3947, Frage 6):
Wie viele Verfahren gab es in den vergangenen 24 Mona-
ten nach Kenntnis der Bundesregierung an Landwirtschafts-
gerichten mit Bezug auf § 19 des Grundstücksverkehrsgeset-
zes, und in wie vielen Fällen wurde für ein Vorkaufsrecht der
landwirtschaftlich ortsansässigen Betriebe entschieden?
Die Bundesregierung verfügt über statistische Anga-
ben zu der Anzahl der gerichtlichen Verfahren in Land-
wirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit pro
Jahr. Diese Zahlen liegen bis einschließlich 2009 vor. Im
Jahr 2009 gab es ausweislich der vom Bundesamt für Jus-
tiz herausgegebenen „Zusammenstellung der Geschäfts-
übersichten der Amtsgerichte für das Jahr 2009“ bundes-
weit 11 622 derartige Landwirtschaftssachen. Nähere
Angaben zum Gegenstand und Ergebnis dieser Verfahren
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 7):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der These „Wenn die Presse darüber berichtet, welche Orte
besonders gefährdet sind, dann kann das unter Umständen ein
Anreiz für Terroristen sein. Die Presse muss dazu verpflichtet
werden, sich zurückzuhalten, wenn die Gefährdungslage wie
jetzt hoch ist.“ – vergleiche die Aussage des Vorsitzenden des
Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried
Kauder (Villingen-Schwenningen), in der Saarbrücker Zei-
tung vom 24. November 2010 – Forderungen, wegen der Ter-
rorgefahr die Pressefreiheit einzuschränken, und sieht die
Bundesregierung Anlass, bei einer hohen Gefährdungslage
die Presse zu einer Einschränkung ihrer Berichterstattung zu
verpflichten bzw. auf eine diesbezügliche Selbstverpflichtung
der Medien hinzuwirken?
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Die Bundesregierung versteht die zitierte Äußerung
ls Appell an die Medien, den Sicherheitserfordernissen,
ie bei einer konkreten Gefährdungslage bestehen, in
achlich gebotener Weise Rechnung zu tragen.
In Wahrnehmung der Presse- und Informationsfreiheit
üssen die Medien selbst entscheiden, welche Bericht-
rstattung sie insoweit verantworten können.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
es Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 9):
Plant die Bundesregierung, bei einer Reform des Fahrgast-
rechtegesetzes eine Regelung aufzunehmen, mit der die Ser-
vicezeiten an Bahnhöfen an die Bedürfnisse von Reisenden
mit Mobilitätseinschränkungen angepasst werden, und, wenn
nein, warum nicht?
Die Fahrgastrechte sind im Jahr 2009 umfassend auf
uropäischer und nationaler Ebene geändert und erwei-
ert worden. Die Bundesregierung hält es für geboten,
unächst die Erfahrungen mit den neuen Regeln abzu-
arten. Erst dann soll entschieden werden, ob und in
elchem Umfang das Fahrgastrechtegesetz reformiert
erden soll. Vor diesem Hintergrund überprüft das Bun-
esministerium der Justiz derzeit die Rechte von Bahn-
unden.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 10):
Inwiefern hält die Bundesregierung den von ihr angestreb-
ten Abschluss eines Steuerabkommens mit der Schweiz unter
Einbezug einer anonymen Abgeltungsteuer vor dem Hinter-
grund der Aussagen des EU-Steuerkommissars Algirdas
Semeta (Neue Zürcher Zeitung, 16. Oktober 2010) und des
italienischen Finanzministers Giulio Tremonti (Tages-Anzei-
ger, 17. November 2010) für vereinbar mit der einstimmig im
Ecofin-Rat vereinbarten EU-Position, mit Drittstaaten den auto-
matischen Informationsaustausch in Steuerfragen anzustreben?
Die Bundesregierung teilt das Ziel der Europäischen
nion, den Informationsaustausch mit Drittstaaten im
ereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen so weit wie
öglich zu verbessern. Dies gilt auch für die beschlosse-
en weitergehenden Steuerverhandlungen mit der Schweiz.
ekanntermaßen gehen Deutschland und die Schweiz da-
ei von unterschiedlichen Standpunkten aus, die nur im
ompromissweg angenähert und zur Deckung gebracht
erden können. Das Ergebnis dieses Prozesses muss ab-
ewartet werden.
Ziel der Verhandlungen ist insbesondere, Lösungs-
öglichkeiten für das Problem der bisher unversteuerten
apitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz
u finden. Dies betrifft einerseits das in der Vergangenheit
icht besteuerte Kapital, andererseits die daraus erzielten
aufenden Erträge. Gegenstand der Verhandlungen wird
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8473
(A) )
)(B)
unter anderem die Kombination von Elementen einer Ab-
geltungsbesteuerung mit einem erweiterten Informa-
tionsaustausch sein. Dieser soll nach deutscher Auffas-
sung über den OECD-Standard hinausgehen, der ja im
kürzlich unterzeichneten Revisionsprotokoll zum Dop-
pelbesteuerungsabkommen bereits vereinbart worden ist.
Mit dieser Zielsetzung befindet sich die Bundesregie-
rung im Einklang mit der Politik der Europäischen
Union, insbesondere den Beschlüssen des ECOFIN-Ra-
tes, die keine Festlegung allein auf die Vereinbarung des
automatischen Informationsaustausches mit Drittstaaten
vorsehen. EU-Kommissar Šemeta hat im Hinblick auf
die geplanten deutsch-schweizerischen Verhandlungen
ausdrücklich betont, dass eine Ausdehnung der Amts-
hilfe, die über den OECD-Standard hinausgeht, stark mit
dem von der EU verfolgten Ziel übereinstimmt, einen
möglichst breiten Informationsaustausch zu fördern,
NZZ Online vom 31. Oktober 2010.
Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass das zwischen
der EU und der Schweiz geschlossene Zinsbesteuerungs-
abkommen innerhalb seines sehr begrenzten Anwen-
dungsbereiches bisher keinerlei Informationsaustausch,
sondern nur einen anonymen Steuereinbehalt vorsieht.
Demgegenüber enthält die für die EU-Mitgliedstaaten
verbindliche EU-Zinsrichtlinie das Prinzip des automati-
schen Informationsaustauschs mit der für eine Über-
gangszeit möglichen – und nur noch von Österreich und
Luxemburg in Anspruch genommenen – Ausnahme ei-
nes Steuereinbehalts. Hieran wird der Spielraum deut-
lich, der für Verhandlungen mit Drittstaaten besteht.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Druck-
sache 17/3947, Frage 11):
Wird der Zollstatus des Augsburger Flughafens erhalten
bleiben, und gibt es einen Zusammenhang zwischen einer
Aufwertung des Allgäu Airports Memmingerberg zum Zoll-
flughafen und einer etwaigen Aberkennung des Zollstatus für
den Augsburger Flughafen?
Die Zollverwaltung ist verpflichtet, ihre Tätigkeit
wirtschaftlich auszuüben und ihre Ressourcen ökono-
misch einzusetzen. Die Bestimmung eines Flughafens
zum Zollflugplatz bedeutet, dass dort jederzeit Dritt-
landswaren ankommen können und bedingt die Einrich-
tung eines Grenzzollamts mit allem personellen, organi-
satorischen und infrastrukturellen Aufwand – zum
Beispiel Schichtbetrieb.
Der Zollstatus des Flugplatzes Augsburg wurde von
den Bundesfinanzdirektionen Nord und Südost im März
2010 geprüft. Danach hat das zollrelevante Flugaufkom-
men auf dem Flugplatz Augsburg in den Jahren 2007 bis
2009 kontinuierlich abgenommen.
Unter welchen Voraussetzungen die Bestimmung eines
Flughafens zum Zollflugplatz versagt werden darf, ist
Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem Bundesfinanz-
hof gewesen.
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In diesem Grundsatzverfahren hat der BFH nach Aus-
unft der Geschäftsstelle entschieden, die Klage des Be-
reibers des Flugplatzes Lahr abzuweisen. Die Übersen-
ung der Urteilsgründe steht allerdings noch aus. Da
ach Auffassung des BMF die Entscheidung unmittelbar
ie Organisationshoheit der Zollverwaltung betrifft, wird
hr auch für andere Flugplätze grundsätzliche Bedeutung
eigemessen. Ich darf Ihnen versichern, dass keine Ent-
cheidung über den Flugplatz Augsburg vor einer umfas-
enden Auswertung der Urteilsgründe getroffen wird.
Der Flughafen Memmingerberg ist mit Wirkung von
eute an zum Zollflugplatz bestimmt worden. Zuvor er-
olgte eine Erhebung der zollrelevanten Flugbewegun-
en. Das dort erreichte Maß hat in den Jahren 2007 bis
009 erheblich zugenommen. Die Einrichtung einer ei-
enständigen Zolldienststelle sowie der damit verbunde-
en Infrastruktur ist erforderlich geworden, um dem ge-
enwärtigen hohen Verkehrsaufkommen an diesem
tandort hinreichend Rechnung tragen zu können.
Ich betone daher ganz ausdrücklich, dass die Bestim-
ung des Flughafens Memmingerberg zum Zollflug-
latz in keinerlei Abhängigkeit zum Flugplatz Augsburg
rfolgt ist.
Für die Entscheidung über die Bestimmung eines
lugplatzes zum Zollflugplatz sind allein die tatsächli-
hen Verhältnisse vor Ort, das verwaltungsseitige Inte-
esse an einer bestmöglichen und effizienten Aufgaben-
rledigung sowie spiegelbildlich die Bedürfnisse der
nsässigen Wirtschaft maßgeblich.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3947, Frage 13):
Welche deutschen Banken haben Kredite an das König-
reich Spanien, Irland und die Portugiesische Republik verge-
ben, und wie hat sich der Bestand an Verbindlichkeiten dieser
Banken in den genannten Ländern seit 2005 entwickelt?
Nach einer Veröffentlichung der Bundesanstalt für Fi-
anzdienstleistungsaufsicht sind zum 15. November 2010
929 Kreditinstitute in Deutschland zum Geschäftsbe-
rieb zugelassen. Es ist praktisch unmöglich, im Rahmen
iner Fragestunde sämtliche Institute, die Kredite an das
önigreich Spanien, Irland und die Portugiesische Re-
ublik ausgereicht haben, einzeln zu benennen.
Eine aggregierte Darstellung der Entwicklung der
reditvergabe an die genannten Länder ist möglich und
önnte schriftlich nachgereicht werden. (Angesichts der
ür die Beantwortung verfügbaren Zeit war eine sofor-
ige Vorlage nicht möglich.)
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
Drucksache 17/3947, Frage 14):
8474 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Wie können selbstständig arbeitende Assistenten von
Menschen mit Behinderung, die aus den Leistungen im Rah-
men eines Persönlichen Budgets ihres Klienten finanziert
werden und diese privat anbieten, diese Leistungen gleichbe-
rechtigt mit gemeinnützigen Diensten der Wohlfahrtspflege
ohne Umsatzsteuerbefreiung anbieten, und muss im Sinne des
Wunsch- und Wahlrechts die Mehrwertsteuer von der bewilli-
genden Behörde eingerechnet werden, wenn der Mensch mit
Behinderung eine Assistenz durch einen privaten selbstständi-
gen Anbieter verlangt?
Privat gewerbliche Unternehmer, die Betreuungs- oder
Pflegeleistungen an Menschen mit Behinderung erbrin-
gen, können ihre Leistungen, gleichberechtigt mit ge-
meinnützigen Diensten der Wohlfahrtspflege, umsatz-
steuerfrei anbieten, auch wenn ein Teil ihrer Leistungen
aus Geldern des Persönlichen Budgets finanziert wird.
Voraussetzung ist, dass die entsprechende Steuerbefrei-
ungsvorschrift, § 4 Nr. 16 Umsatzsteuergesetz, prüft.
Sofern selbstständig arbeitende Assistenten von Men-
schen mit Behinderung vollständig aus Geldern des Per-
sönlichen Budgets finanziert werden, sieht das Umsatz-
steuergesetz keine Steuerbefreiung dieser Leistungen
vor.
Soweit ein Persönliches Budget erbracht wird, gelten
die gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen wie bei an-
deren Sozialleistungen. Begünstigend kann sich gerade
bei Persönlichen Budgets auch die sogenannte Klein-
unternehmerregelung des § 19 UStG auswirken: Wird
die Leistung von einem Unternehmer, dessen Umsatz,
zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer, im vor-
angegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstie-
gen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich
50 000 Euro nicht übersteigen wird (Kleinunternehmer)
erbracht, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3947, Frage 15):
Wie wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sicherstellen,
dass ausländische Leiharbeitsagenturen die Mindestbestim-
mungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einhalten,
und inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung ein So-
zialdumping aufgrund unterschiedlicher Sozialabgaben und
Steuern der verschiedenen EU-Mitgliedsländer möglich?
Für die Leiharbeitsbranche gibt es keine Verordnung
über Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Zollverwaltung kann insoweit keine Einhaltung sicher-
stellen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3947, Frage 16):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen
Aufwand für Prüfungen von ausländischen Leiharbeitsagentu-
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ren durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, und in welchem
Umfang wird die Bundesregierung bei zu erwartendem Mehr-
aufwand zusätzliches Personal einstellen?
Da keine Prüfungen zur Einhaltung von Mindestar-
eitsbedingungenverordnungen nach dem Arbeitnehmer-
ntsendegesetz für die Leiharbeitsbranche vorgesehen
ind, erübrigt sich insoweit die Schätzung eines Prüfauf-
andes der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, ebenso wie
ie Frage nach zusätzlichem Personal.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
Drucksache 17/3947, Frage 19):
Welche Chancen sieht die Bundesregierung für die Ent-
wicklung eines sanften Tourismus in der Region Kyritz-Rup-
piner Heide nach der Entscheidung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages, die nahezu komplette Fläche des
Truppenübungsplatzes in das Nationale Naturerbe zu übertra-
gen?
Gemäß der föderalen Struktur in der Bundesrepublik
eutschland liegen die Entwicklung und die Gestaltung
es Tourismus in der Zuständigkeit der Bundesländer.
ür den Truppenübungsplatz Wittstock, der zur Gänze
m brandenburgischen Teil der Kyritz-Ruppiner Heide
iegt, gibt es nach Angaben des Landes Brandenburg ak-
uell noch kein konkretes touristisches Nutzungsvorha-
en. Bei einer zukünftigen touristischen Nutzung muss
eben der Berücksichtigung der Belange des Nationalen
aturerbes vor allem die öffentliche Sicherheit im Hin-
lick auf die hohe Belastung der Liegenschaft mit Alt-
unition im Vordergrund stehen. Derzeit besteht ein Be-
retungsverbot.
Für die Ausweisung einer Liegenschaft als Nationales
aturerbe ist unter anderem ein sehr hoher Naturschutz-
ert Voraussetzung. Flächen des Nationalen Naturerbes
ind dauerhaft für den Naturschutz zu sichern. Eine be-
renzte touristische Nutzung wäre nur möglich, soweit
ies mit dem vorrangigen naturschutzfachlichen Zweck
n Einklang zu bringen ist.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
en der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Drucksache 17/3947, Frage 20):
In welcher Form wird die Bundesregierung die 353 500 Euro
an Bundesmitteln, die von der Deutschen Zentrale für Touris-
mus, DZT, laut Prüfung des Bundesrechnungshofs von 2006
bis 2009 zweckwidrig und unwirtschaftlich eingesetzt wur-
den, zurückfordern, und wird die Bundesregierung diese Mit-
tel in vollem Umfang für die Förderung des Tourismus einset-
zen?
Die Deutsche Zentrale für Tourismus, DZT, wird vom
undesministerium für Wirtschaft und Technologie mit
und 27 Millionen Euro jährlich gefördert. Die Förderung
er DZT erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung (Finanzie-
ungsart). Bei einer Fehlbedarfsfinanzierung erfolgt die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8475
(A) )
)(B)
Förderung in der Höhe, in der Bedarf besteht, der nicht
anderweitig gedeckt werden kann. Überschüssige Mittel
sind am Jahresende an den Zuwendungsgeber zurückzu-
zahlen. Nach der Prüfung des Bundesrechnungshofes,
BRH, wurden Mittel in Höhe von 353 500 Euro zweck-
widrig und unwirtschaftlich eingesetzt. Diese wurden ge-
genüber der DZT per Bescheid im Jahre 2009 widerrufen
und zurück gefordert. Die Mittel wurden von der DZT be-
reits zurück überwiesen und sind dem Bundeshaushalt
zugeflossen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Gabriele Hiller Ohm (SPD) (Druck-
sache 17/3947, Frage 21):
In welcher Höhe an Bundesmitteln wurde bzw. wird die
Arbeit der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für
Alle e. V., NatKo, in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und
2011 gefördert, und in welcher Form unterstützt die Bundes-
regierung die Weiterentwicklung der NatKo zu einem Kom-
petenzzentrum für barrierefreies Reisen?
Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2007 bis
2010 Projekte der Nationalen Koordinationsstelle Tou-
rismus für Alle e. V., NatKo, gefördert :
2007 1 Projekt: Höhe der Zuwendung 121 158 Euro
2008 1 Projekt: Höhe der Zuwendung: 119 790 Euro
2009/2010 Zweijahresprojekt in 2009 mit 89 245,10 Euro
und in 2010 mit 93 314 Euro
2009 1 Projekt: Höhe der Zuwendung: 17 490 Euro
2010 1 Projekt: Höhe der Zuwendung:
15 987,51 Euro
Für das Jahr 2011 hat NatKo beim BMG einen Antrag
auf Projektförderung gestellt, der zurzeit geprüft wird.
NAtKo hat beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie, BMWi, einen Förderantrag gestellt,
der zurzeit geprüft wird. Der Projektstart ist für Dezem-
ber 2010 geplant.
Eine endgültige Förderzusage für die Projekte ab
2011 kann durch die Bundesregierung erst nach Inkraft-
treten des Bundeshaushaltes 2011 erfolgen.
Im Dezember 2008 wurde das Bundeskompetenzzen-
trum Barrierefreiheit gegründet. Sein Ziel ist die Umset-
zung des Bundesgleichstellungsgesetzes, insbesondere
die Herstellung umfassender Barrierefreiheit für alle
Menschen mit Behinderungen. In die Themenfelder des
Bundeskompetenzzentrums, das vom Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales gefördert wird, ist der Tou-
rismus eingeschlossen. Das Bundeskompetenzzentrum
arbeitet eng mit der NatKo und den Behindertenverbän-
den zusammen. Die NatKo bringt ihre Kompetenz auf
dem Gebiet des barrierefreien Tourismus in die Tätigkeit
des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit ein.
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nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
7/3947, Frage 22):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass anhaltende
und enorme makroökonomische Ungleichgewichte und Diffe-
renzen in der nationalen Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere
der Euro-Staaten, die Anfälligkeit der europäischen Wirtschaft
erhöhen und das Funktionieren der Währungsunion beein-
trächtigen können, und welche konkreten wirtschaftspolitischen
Maßnahmen hinsichtlich der Steigerung der Binnennachfrage
und des Wachstumspotenzials, die von EU-Mitgliedstaaten
mit Leistungsbilanzüberschüssen erwartet werden, hält sie für
sinnvoll?
Es hat sich gezeigt, dass Schwächen in der Wettbe-
erbsfähigkeit und Versäumnisse bei Strukturreformen
eben einer mangelhaften Haushaltspolitik ein ganz we-
entliches Problem in einigen Mitgliedstaaten darstellten
nd immer noch darstellen. Solche Probleme können
wie wir erfahren mussten – in der Tat ein Risiko für die
tabilität insbesondere des Euro-Raums darstellen. Dies
ürfen wir nicht mehr zulassen. Die Bundesregierung
at sich deswegen auf EU-Ebene neben einer Stärkung
es Stabilitäts- und Wachstumspakts vor allem für ein
eues Verfahren zur Überwachung makroökonomischer
ngleichgewichte eingesetzt. Mit Beschluss des Europä-
schen Rates vom 28. und 29. Oktober 2010 und der An-
ahme der Vorschläge der Van-Rompuy-Arbeitsgruppe
aben wir wesentliche Teile unserer Vorschläge auch auf
U-Ebene durchgesetzt. Die Vorschläge sehen insbeson-
ere eine Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
owie ein neu zu etablierendes Verfahren zur Überwa-
hung makroökonomischer Ungleichgewichte vor. Die
undesregierung sieht vor allem die Staaten mit Schwä-
hen in der Wettbewerbsfähigkeit in der Pflicht, Refor-
en zügig umzusetzen. Das entbindet aber nicht die
taaten mit einer hohen Wettbewerbsfähigkeit von ihrer
erantwortung, notwendige Strukturreformen zu verfol-
en.
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksache
7/3947, Frage 23):
Wie bewertet die Bundesregierung die Schaffung einer
einheitlichen politischen Autorität, die legitimiert ist, wirtschafts-
politische Entscheidungen im Gesamtinteresse zu treffen – ver-
gleichbar der Europäischen Zentralbank für geldpolitische
Entscheidungen –, und wie schätzt die Bundesregierung die
Möglichkeiten ein, eine europäische Wirtschaftsregierung
rechtlich und demokratisch zu legitimieren?
Die Staats- und Regierungschefs haben sich auf EU-
bene ganz bewusst dafür entschieden, die Abstimmung
er Wirtschaftspolitiken auch weiterhin nach einem zwi-
chenstaatlichen Koordinierungsverfahren zu konzipie-
en, das auf verantwortungsvoller Zusammenarbeit der
itgliedstaaten basiert. Die Verfahren zielen darauf ab,
n die Eigenverantwortlichkeit der Staaten für sich und
uropa zu appellieren und sie zu stärken. Auch die Bun-
8476 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
desregierung hat sich immer klar zum Subsidiaritätsprin-
zip und zur Eigenverantwortung bekannt. Ein zentrali-
sierter Ansatz würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Dies
sehen auch die Mitgliedstaaten der EU mehrheitlich so.
Insofern stellt sich die Frage nach der tatsächlichen Um-
setzung bzw. Ausgestaltung einer solchen zentralen
Steuerung nicht.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/3947, Fragen 24 und 25):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Binnennachfrage und das Wachstumspotenzial in Deutsch-
land nachhaltig zu steigern vor dem Hintergrund, dass der Eu-
ropäische Rat den Bericht der Arbeitsgruppe „Wirtschaftspo-
litische Steuerung“ – Van-Rompuy-Arbeitsgruppe – gebilligt
hat, in dem es in Nr. 33 unter anderem heißt: „In den Mitglied-
staaten mit hohen Leistungsbilanzüberschüssen hingegen sol-
len politische Maßnahmen darauf abzielen, die Strukturrefor-
men zu ermitteln und durchzuführen, mit denen diese Staaten
ihre Binnennachfrage und ihr Wachstumspotenzial steigern
können“?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in die-
sem Zusammenhang, die gegebenen makroökonomischen Un-
gleichgewichte dauerhaft zu verringern, ohne die Wettbe-
werbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schwächen, und
welche zusätzliche Abstimmung und Koordinierung der Wirt-
schaftspolitiken hält die Bundesregierung auf europäischer
Ebene für erforderlich?
Zu Frage 24:
Der deutschen Wirtschaft ist es gelungen, einen Groß-
teil des krisenbedingten Rückgangs des Bruttoinlands-
produkts wieder wettzumachen. Die Bundesregierung
rechnet in ihrer Herbstprognose mit einem BIP-Wachs-
tum von 3,4 Prozent. Damit wächst die deutsche Wirt-
schaft im Jahr 2010 etwa doppelt so schnell wie der
Durchschnitt der Europäischen Union. Das Wachstum
wird sich im kommenden Jahr moderat fortsetzen. Die
Binnennachfrage trägt im Jahr 2010 voraussichtlich mit
mehr als zwei Dritteln bzw. im Jahr 2011 mit fast drei
Vierteln zum Wachstum bei.
Die wirtschaftliche Erholung ist insbesondere ein Be-
schäftigungsaufschwung. Die Beschäftigung hat den höchs-
ten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht. Dies führt zu
höheren Arbeitseinkommen und stützt die binnenwirt-
schaftliche Erholung. Gleichzeitig verläuft die Teuerung
moderat. Die realen Nettolöhne und -gehälter je Arbeit-
nehmer nahmen vor diesem Hintergrund im Jahr 2010 um
2,7 Prozent zu. Dies ist der höchste Zuwachs seit 18 Jah-
ren. Weitere fiskalische Maßnahmen sind nicht zielfüh-
rend, um die Binnennachfrage zu stimulieren oder den
Leistungsbilanzüberschuss abzubauen. Sie würden ledig-
lich zu steigender Staatsverschuldung führen. Vielmehr
zielt die Wirtschaftspolitik darauf ab, das Wachstumspo-
tenzial der deutschen Wirtschaft zu stärken. Die Bundes-
regierung richtet ihre Wirtschaftspolitik an den ordnungs-
politischen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft aus
und setzt die richtigen Rahmenbedingungen, um private
Investitionen in Deutschland zu stärken.
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u Frage 25:
Der Staat hat geeignete Rahmenbedingungen zu set-
en, damit sich unternehmerische Freiheit zum Wohl der
onsumenten entfalten kann. Eine Leistungsbilanz ist
or allem das Ergebnis von Marktprozessen. Die Wettbe-
erbsfähigkeit der deutschen Unternehmen ergibt sich
or allem aus ihren Spezialisierungsvorteilen in der glo-
alen Wirtschaft und einer moderaten Lohnpolitik im
ahmen der Tarifautonomie. Sie ist nicht das Ergebnis
taatlicher Einflussnahme.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache
7/3947, Frage 26):
Welche Folgen hat nach Einschätzung der Bundesregie-
rung die angekündigte Verschiebung des Starts der Datenab-
rufphase des elektronischen Entgeltnachweises, ELENA, für
Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen bzw. betroffene Be-
hörden, und welche zusätzlichen Belastungen ergeben sich für
die Bundesländer infolge der damit geplanten, verlängerten
Anschubphase?
Die vom Koalitionsausschuss beschlossene Verschie-
ung des verpflichtenden Datenabrufs macht eine Ände-
ung der gesetzlichen Regelungen zum ELENA-Verfahren
rforderlich. Die konkreten, damit im Zusammenhang
tehenden Fragen werden derzeit innerhalb der Bundes-
egierung geprüft. Ich bitte Sie daher um Verständnis,
ass ich das Ergebnis der Prüfungen nicht vorwegneh-
en kann.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck-
ache 17/3947, Frage 31):
Welche Meldeverfahren, das heißt welche und wie viele
Datensätze, werden seit der Einführung der Datenerfassungs-
und -übermittlungsverordnung im Jahr 1998 bzw. des Starts
der Datenerhebungsphase des elektronischen Entgeltnachwei-
ses durchgeführt und gespeichert, und wer erhält Zugriff auf
diese Datensätze?
Seit der Einführung einer statistischen Erfassung im
ahre 2001 wurden im Rahmen der Datenerfassungs- und
übermittlungsverordnung circa 1 166 Millionen Daten-
ätze bei der Datenstelle der Deutschen Rentenversiche-
ung verarbeitet. Im Rahmen des ELENA-Verfahrens wur-
en circa 366 Millionen Datensätze verarbeitet.
Einen Zugriff auf die Daten haben im Rahmen der Da-
enerfassungs- und -übermittlungsverordnung nur die au-
orisierten Stellen, das heißt die Träger der Kranken-,
flege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung.
ie speziell in Branchen mit hohem Schwarzarbeitsanteil
urch eine Sofortmeldung erfassten Daten können außer-
em von den Behörden der Finanzkontrolle Schwarz-
rbeit abgefragt werden. Im Rahmen des ELENA-Verfah-
ens werden nur die Behörden, die für die Beantragung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8477
(A) )
)(B)
von Wohn-, Eltern- und Arbeitslosengeld zuständig sind,
im Zusammenwirken mit dem Antragsteller auf die Daten
zugreifen können.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 32):
Welche Informationen hat die Bundesregierung aus dem
runden Tisch mit zuständigen Rehabilitationsträgern, den
Leistungserbringern und Verbänden behinderter Menschen
zur Umsetzung der Komplexleistung Frühförderung erhalten,
und welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung, um
die entstandenen Probleme bei der Umsetzung der Komplex-
leistung zu beseitigen?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
das Bundesministerium für Gesundheit haben mit einem
gemeinsamen Rundschreiben an die Spitzenverbände der
zuständigen Rehabilitationsträger im Juni 2009 klarstel-
lende Hinweise für die Umsetzung der Komplexleistung
Frühförderung gegeben. Das gemeinsame Rundschreiben
wurde sowohl von den Betroffenenverbänden als auch
von den Rehabilitationsträgern begrüßt.
Ein Jahr nach Versendung des Schreibens wurden
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rund
1 000 Fragebögen an Frühförderstellen bundesweit ver-
sandt. Diese Daten liegen inzwischen vor und bilden die
Grundlage, um in Fachgesprächen mit allen Beteiligten
zu klären, ob und inwieweit die Hinweise des gemeinsa-
men Rundschreibens vor Ort angekommen sind und ob
es zu Fortschritten bei der Umsetzung der Komplexleis-
tung Frühförderung gekommen ist.
In einem ersten Schritt haben sich am 16. November
2010 die zuständigen Fachreferate im Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales und im Bundesministerium
für Gesundheit mit Vertretern von Leistungserbringern
und Leistungsträgern auf Bundesebene sowie einer Ver-
treterin des Beauftragten der Bundesregierung für die
Belange behinderter Menschen zu einer ersten Analyse
getroffen. Zu Beginn des nächsten Jahres werden Bund-
Länder-Gespräche stattfinden, um gemeinsam das wei-
tere Vorgehen abzustimmen.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 33):
Wird die Bundesregierung im Zuge des zehnjährigen Be-
stehens des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, eva-
luieren, inwiefern die Krankenversicherungsträger ihrer Ver-
antwortung im trägerübergreifenden Rehabilitationsprozess
nachgekommen sind, und, wenn nein, warum nicht?
Mit dem SGB IX wurde der Grundstein für ein bür-
gernahes Rehabilitations- und Teilhaberecht gelegt. Es
schafft einheitliche Regelungen zu Leistungen zur medi-
zinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am
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rbeitsleben und Leistungen zur Teilhabe am Leben in
er Gemeinschaft. Die Krankenkassen setzen als ein
ehabilitationsträger neben anderen das SGB IX ein. Im
ahmen dieses Umsetzungsprozesses hat die Bundesre-
ierung auch einzelne neue Instrumente wissenschaftlich
ntersuchen lassen. So hat die Bundesregierung zum
eispiel eine Studie zur „Umsetzung des Betrieblichen
ingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX,
orschungsbericht 374, zur „Begleitung und Auswer-
ung der Erprobung trägerübergreifender Persönlicher
udgets“, Forschungsbericht 366, zur „Einrichtung und
rbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabili-
ation“ sowie zu „Vergütungsstrukturen in der Früh-
örderung behinderter und von Behinderung bedrohter
inder“ in Auftrag gegeben. Zurzeit läuft ein For-
chungsvorhaben „Prozesskettenanalyse in den Berei-
hen trägerübergreifendes Persönliches Budget und
emeinsame Servicestellen“, um eine spürbare Verbes-
erung der Servicequalität für potenzielle Budgetnehme-
innen und Budgetnehmer durch Optimierung der
eschäftsprozesse zu erreichen und den Auftrag zur trä-
erübergreifenden Beratung aus einer Hand durch die
emeinsamen Servicestellen konsequent umzusetzen.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 38
nd 39):
Wie haben sich die Arbeitslosenzahlen der Menschen mit
Behinderung im Vergleich zur allgemeinen Arbeitslosenzahl
seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention entwi-
ckelt – aufgelistet nach Monat und Geschlecht –, und wie be-
wertet die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hin-
tergrund des Art. 27 der UN-Behindertenrechtskonvention,
wonach die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Be-
hinderung auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit an-
deren in Bezug auf Arbeit anerkennen?
Plant die Bundesregierung einen allgemeinen und dauer-
haften Nachteilsausgleich im Sinne eines Minderleistungsaus-
gleiches für Menschen mit Behinderung, und wie bewertet die
Bundesregierung ebensolche Bemühungen auf der Ebene der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Zukunft der Ein-
gliederungshilfe?
u Frage 38:
Bei der Entwicklung der Arbeitslosigkeit insgesamt
nd von schwerbehinderten Menschen gibt es seit Jahren
rkennbar zeitversetzte Verläufe. So baut sich die Ar-
eitslosigkeit von Menschen mit Schwerbehinderungen
eutlich langsamer auf. Dies liegt vor allem in den beson-
eren Kündigungsschutzverfahren begründet. Auf der
nderen Seite erfolgt der Beschäftigungsaufbau bei die-
em Personenkreis allerdings auch zeitverzögert.
Die Arbeitslosigkeit allgemein und schwerbehinderter
enschen ist 2009 bedingt durch die Auswirkungen der
irtschaftskrise angestiegen. Bei der Gesamtarbeitslo-
igkeit war bei jahresdurchschnittlicher Betrachtung eine
unahme um 4,8 Prozent auf 3 423 283 zu verzeichnen.
emgegenüber stieg die Arbeitslosigkeit schwerbehin-
8478 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
derter Menschen lediglich um 2,0 Prozent auf 167 379.
Der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamt-
arbeitslosigkeit lag 2009 bei 4,9 Prozent gegenüber
5,0 Prozent in 2008.
In diesem Jahr sinkt die allgemeine Arbeitslosigkeit
deutlich, aber auch die Zahl schwerbehinderter Arbeits-
loser verminderte sich seit Jahresbeginn bis Oktober.
Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte sich dieser posi-
tive Trend in absehbarer Zeit fortsetzen.
Zu Frage 39:
Erwerbsfähige Menschen mit Behinderungen in den
allgemeinen Arbeitsmarkt einzugliedern und ihnen im
Bedarfsfall die hierfür erforderliche Hilfe gegebenen-
falls unbefristet zur Verfügung zu stellen, ist keine Auf-
gabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
der Sozialhilfe. Der Sachverhalt ist insoweit auch nicht
Gegenstand von Beratungen in der von der Arbeits- und
Sozialministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungs-
hilfe für behinderte Menschen“.
Soweit sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe und im
Weiteren die Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit
Fragen der Förderung der Teilhabe wesentlich behinder-
ter Menschen am Arbeitsleben befassen, stehen Alterna-
tiven zu einer Beschäftigung voll erwerbsgeminderter
Personen in Werkstätten für behinderte Menschen im
Blickpunkt. Dabei ist unter anderem auch daran gedacht,
in geeigneten Fällen Lohnkostenzuschüsse zur Unter-
stützung von Beschäftigungen auf dem allgemeinen Ar-
beitsmarkt vorzusehen.
Eine Beschränkung auf geeignete Fälle berücksichtigt,
dass es sich bei den in Rede stehenden behinderten Men-
schen ausnahmslos um Personen handelt, die als voll er-
werbsgemindert im Sinne der einschlägigen Vorschriften
des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (gesetzliche Ren-
tenversicherung) gelten und insoweit nur ausnahmsweise
für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf
Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes in Be-
tracht gezogen werden können.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 40):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rat der
Europäischen Union voranbringen, um die Rechte von Men-
schen mit Behinderung gemäß der UN-Behindertenrechtskon-
vention auch im Rahmen der Europa-2020-Strategie umzuset-
zen?
Möglichkeiten zur Unterstützung der Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auf Ebene der Euro-
päischen Union allgemein, im Rahmen der EU-2020-
Strategie oder durch Unterstützung einzelner Maßnah-
men der Behindertenstrategie der Kommission werden
von den Ressorts derzeit auch im Zusammenhang mit
der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention geprüft.
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Der Nationale Aktionsplan wird in einem eigenen
andlungsfeld „Internationale Zusammenarbeit“ auch
ie Zusammenarbeit mit der EU bei der Umsetzung der
onvention explizit ansprechen.
Der Nationale Aktionsplan soll im März 2011 vom
abinett verabschiedet werden.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 41):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf der
Grundlage der Entschließung des Rates der Europäischen
Union vom 20. November 2010 (2010/C 316/01) ergreifen,
um die unter Nr. 28 Buchstabe a beschlossene Förderung in-
klusiver Bildungssysteme auf allen Ebenen umzusetzen?
Die Anstrengungen zur Förderung inklusiver Bil-
ungssysteme sind vor allem in der Bildungspraxis und
amit insbesondere von den Ländern zu unternehmen.
ie Bundesregierung sichert hier im Rahmen ihrer Zu-
tändigkeit zu, die Länder und Träger in diesem Prozess
u unterstützten und die Forschung und den internationa-
en Austausch dazu zu fördern.
Forschungsaktivitäten und Maßnahmen des Bundes
it spezifischem Fokus auf die inklusive Teilhabe von
enschen mit Behinderungen werden in folgenden Be-
eichen unternommen: Bildungsforschung, frühe Kind-
eit/frühkindliche Bildung, Übergang in den Beruf, Stu-
ieren mit Behinderung sowie im europäischen und
nternationalen Transfer.
Wegen der genannten Zuständigkeit der Länder im
ildungsbereich liegt ein wichtiger Schwerpunkt der
aßnahmen der Bundesregierung zur Förderung inklu-
iver Bildung im Bereich der Bewusstseinsbildung. Bei-
piele sind hier die Broschüre „Wegweiser für Eltern
um Gemeinsamen Unterricht“ des Behindertenbeauf-
ragten und der Bundesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam
eben – gemeinsam lernen“ sowie der „Jakob Muth-Preis
ür inklusive Schule“ ebenfalls des Behindertenbeauf-
ragten, der Bertelsmann-Stiftung und der Deutschen
nesco-Kommission.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit,
elche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Art. 24
er UN-Behindertenrechtskonvention und damit auch
ur Förderung inklusiver Bildungssysteme im Sinne der
atsentschließung in den Nationalen Aktionsplan der
undesregierung zur Umsetzung der Konvention aufge-
ommen werden können.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 42):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8479
(A) )
)(B)
Welche Bereiche aus dem Themenkomplex Bildung und
Forschung wird die Bundesregierung voraussichtlich in den
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon-
vention aufnehmen, und in welcher Form hat bisher diesbe-
züglich ein Austausch zwischen dem Bundesministerium für
Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung stattgefunden?
Die Umsetzung der UN-Konvention im Bildungsbe-
reich obliegt in erster Linie den für Bildungsfragen zu-
ständigen Ländern.
Die Bundesregierung wird die Länder und die Träger
hierbei im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weiterhin un-
terstützen. Dabei konzipiert die Bundesregierung ihre
Aktivitäten im Bereich Bildung und Forschung grund-
sätzlich so, dass die Teilhabe aller an Bildung und le-
benslangem Lernen verfolgt wird.
Darüber hinaus sollen in den Nationalen Aktionsplan
spezielle bildungspolitische Maßnahmen für Menschen
mit Behinderungen voraussichtlich in den Bereichen Bil-
dungsforschung, frühe Kindheit/frühkindliche Bildung,
Übergang in den Beruf, Studieren mit Behinderung sowie
internationale Zusammenarbeit aufgenommen werden.
Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Bil-
dung und Forschung sowie für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend stehen hierbei in einem engen Austausch in
Form von Ressortsgesprächen, schriftlichen Abfragen
und Fachtagungen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947,
Frage 43):
Welche bewusstseinsbildenden Maßnahmen gemäß Art. 8
der UN-Behindertenrechtskonvention wird die Bundesregie-
rung in dieser Legislatur ergreifen, die vermitteln, dass unter
bestimmten Voraussetzungen alle Kinder von einem gemein-
samen Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern
profitieren?
Die Bundesregierung hat bereits bewusstseinsbil-
dende Maßnahmen im Sinne der Art. 8 und 24 der UN-
Konvention ergriffen. Beispiele sind hier die Broschüre
„Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht“
sowie der „Jakob Muth-Preis für inklusive Schule“ des
Behindertenbeauftragten.
Bewusstseinsbildung wird auch über die Weiterbil-
dungsinitiative „Frühpädagogische Fachkräfte“ sowie
den Expertenkreis „Inklusive Bildung“ der Deutschen
Unesco-Kommission, in dem die Bundesregierung ver-
treten ist, gefördert.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung derzeit,
welche weiteren Maßnahmen der Bewusstseinsförde-
rung in den Nationalen Aktionsplan der Bundesregie-
rung zur Umsetzung der Konvention aufgenommen wer-
den können. Dazu gehört zum Beispiel die „Landkarte
der inklusiven Beispiele“ des Behindertenbeauftragten.
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nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 44
nd 45):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
des Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention – selbstbe-
stimmtes Leben und Einbeziehung in die Gemeinschaft – den
Mehrkostenvorbehalt nach § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII, und
mit welchen Vorschlägen brachte sich die Bundesregierung in
die Arbeit der Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe IV – „Sozial-
raum/Angebotsgenerierung“ – zur Reform der Eingliede-
rungshilfe ein?
Wann wird die Bundesregierung auf der Grundlage des
Beschlusses der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Re-
form der Eingliederungshilfe vom 24./25. November 2010 ei-
nen konkreten Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag
einbringen, und welche gesetzlichen Schritte plant die Bun-
desregierung in diesem Zusammenhang zur Herstellung eines
inklusiven Sozialraums?
u Frage 44:
Nach den von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Wei-
erentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen
it Behinderungen“ der ASMK erarbeiteten Eckpunkte
ür die Reformgesetzgebung „Weiterentwicklung der
ingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen“
oll – als Folge der Personenzentrierung – die Charakte-
isierung von Leistungen der Eingliederungshilfe als am-
ulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen aufge-
eben werden. Da § 13 Abs. 1 Satz 3 SGB XII an diese
harakterisierung anknüpft, würde diese Bestimmung
bsolet. Als Folge davon enthält das Eckpunktepapier
edoch die noch zu klärende Frage, ob Ober- und Unter-
renzen des Bedarfs und der Leistungen definiert wer-
en können.
Für die Gestaltung des Sozialraums sind die Kommu-
en zuständig. Wegen der mittelbaren Auswirkungen auf
ie Leistungen der Eingliederungshilfe hat sich der Bund
uch an der Unterarbeitsgruppe IV beteiligt.
u Frage 45:
Die Bundesregierung wird – entsprechend des
SMK-Beschlusses – auf der Grundlage der Eckpunkte
nd auf der Basis einer zwischen Bund und Ländern ein-
ernehmlich festzustellenden Verständigung über die
inanziellen Folgen der strukturellen Veränderungen ei-
er Reform einen Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur
Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ so recht-
eitig vorlegen, dass dieses Gesetzgebungsverfahren in
ieser Legislaturperiode des Deutschen Bundestages ab-
eschlossen werden kann.
Für die Gestaltung des inklusiven Sozialraums hat die
undesregierung keine Gesetzgebungskompetenz.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 46):
8480 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Wie bewertet die Bundesregierung das Abzweigen des
Kindergeldes zuungunsten der Eltern von Erwachsenen mit
Behinderung, die Grundsicherungsleistungen nach dem Vier-
ten Kapitel SGB XII beziehen und in Werkstätten für behin-
derte Menschen, WfbM, arbeiten, obwohl den Eltern dennoch
zusätzliche behinderungsbedingte Aufwendungen entstehen
(siehe auch www.kobinet-nachrichten.org vom 6. November
2010 „Geänderte Hartz-IV-Sätze benachteiligen behinderte
Menschen“ und die dazugehörigen diversen Leserbriefe)?
Eine rechtliche Bewertung von Einzelfällen aus der
Sozialhilfepraxis ist der Bundesregierung wegen der ver-
fassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung nicht mög-
lich. Der Bund hat auch kein Weisungsrecht gegenüber
den gesetzesausführenden Ländern und Kommunen.
Allgemein weise ich darauf hin, dass der Bundesge-
setzgeber in den Vorschriften des Zwölften Buches So-
zialgesetzbuch eine klare Wertentscheidung getroffen
hat, wonach die Heranziehung von grundsätzlich unter-
haltsverpflichteten Eltern zu den nicht unerheblichen
Aufwendungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen
an volljährige behinderte Kinder im Regelfall auf
31 Euro in 2010 begrenzt bleiben soll. Der Sozialhilfe-
träger ist verpflichtet, in jedem Einzelfall zu überprüfen,
ob ein eventueller Antrag auf Abzweigung des Kinder-
geldes nach § 74 des Einkommensteuergesetzes mit die-
sem erklärten Willen des Gesetzgebers in Übereinstim-
mung steht.
Zweifelsfrei kommt in den Fällen, in denen den Kin-
dergeldberechtigten unterhaltsrechtliche bzw. behinde-
rungsbedingte Aufwendungen für das volljährige behin-
derte Kind mindestens in Höhe des Kindergeldes
entstehen, eine Abzweigung an den Sozialhilfeträger
nicht in Betracht.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fra-
gen der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 47 und 48):
Wie möchte die Bundesregierung Art. 27 Buchstabe f der
UN-Behindertenrechtskonvention nachkommen, mit dem sich
die Bundesregierung verpflichtet hat, „Möglichkeiten für
Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossen-
schaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu för-
dern“, und zu welchen neuen Erkenntnissen ist die Bundesre-
gierung in den vergangenen zwei Jahren seit Beantwortung
der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
„Existenzgründung für Menschen mit Behinderungen“ (Bun-
destagsdrucksache 16/9272) bei der Frage gekommen, ob die
Belange behinderter Menschen bei der Existenzgründungsbe-
ratung angemessen berücksichtigt werden?
In welchen Bundesländern gibt es nach Informationen der
Bundesregierung spezielle Existenzgründungsberatungen für
Menschen mit Behinderung, und wie werden diese finanziell
gefördert?
Zu Frage 47:
Die Fördermittel des Bundes zur Gründung einer
selbstständigen Existenz (zum Beispiel KfW-Darlehen)
stehen schwerbehinderten Menschen genauso zur Verfü-
gung wie Menschen ohne Behinderung. Darüber hinaus
können schwerbehinderte Menschen durch die Integra-
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ionsämter zusätzlich gefördert werden. Die Bundesre-
ierung hatte in der Antwort auf die genannte Kleine
nfrage 16/9272 angeboten, dass die für die Fragen der
xistenzgründung und für die Belange behinderter Men-
chen zuständigen Ministerien Beschwerden nachgehen
ürden, wenn die bestehenden Existenzgründungsbera-
ungsstellen die Belange behinderter Menschen nicht hin-
eichend berücksichtigten. Solche Beschwerden sind an
ie Ministerien nicht herangetragen worden. Die Bundes-
egierung sieht daher den Auftrag aus der UN-Konven-
ion durch das geltende Förderinstrumentarium als erfüllt
n.
u Frage 48:
Eine Übersicht über Stellen mit speziellen Existenz-
ründungsberatungen für behinderte Menschen liegt der
undesregierung nicht vor.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜND-
IS 90/DIE GRPÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen
9 und 50):
Sieht die Bundesregierung bundesgesetzlichen Ände-
rungsbedarf aufgrund der Regelungen des Art. 9 der UN-Be-
hindertenrechtskonvention, und, wenn ja, wie sieht dieser
aus?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Jahr 2010
ausschließlich im Bundesland Rheinland-Pfalz Zielvereinba-
rungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß § 5 des
Behindertengleichstellungsgesetzes abgeschlossen wurden,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
hieraus?
u Frage 49:
Die Koalitionsparteien haben beschlossen, die Behin-
ertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit ei-
em eigenen Nationalen Aktionsplan der Bundesregie-
ung umzusetzen. Bei der Umsetzung der Konvention
eht es um eine umfassende Teilhabe von Menschen mit
ehinderungen und um ein Leben in Selbstbestimmung.
Bei der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans
urden von Anfang an die Verbände behinderter Men-
chen einbezogen. In enger Abstimmung mit Ihnen wur-
en Handlungsfelder und Querschnittsthemen entwi-
kelt, die Herzstück des Aktionsplans werden sollen. Ein
esentliches Querschnittsthema ist dabei die Barriere-
reiheit in Art. 9 der Behindertenrechtskonvention.
Die Bundesregierung hat und wird weiterhin im Rah-
en der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur
msetzung der UN-Behindertenrechtskonvention die
esonderen Belange von Menschen mit Behinderungen
uch im Bereich Barrierefreiheit einbeziehen. Die Bun-
esregierung prüft derzeit, welche konkreten Maßnah-
en und Projekte zur Umsetzung des Art. 9 der UN-Be-
indertenrechtskonvention und damit zur Herstellung
er Barrierefreiheit in den Aktionsplan der Bundesregie-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8481
(A) )
)(B)
rung zur Umsetzung der Konvention aufgenommen wer-
den können.
Zu Frage 50:
Zur Umsetzung von Barrierefreiheit außerhalb des öf-
fentlich-rechtlichen Bereichs wurde mit dem Behinderten-
gleichstellungsgesetz das Instrument der Zielvereinbarung
geschaffen, mit dem anerkannte Behindertenverbände
mit Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden über
die Herstellung von Barrierefreiheit in Verhandlung tre-
ten können. Mit Hilfe von Zielvereinbarungen können
sich die Vertragspartner eigenverantwortlich über kon-
krete und verhältnismäßige Regelungen einigen und ei-
gene Lösungen für unterschiedliche gesellschaftliche
Bereiche finden, die für behinderte Menschen wichtig
sind. Die Bundesregierung hat somit keinen Einfluss
darauf, wo und in welcher Weise Zielvereinbarungen ab-
geschlossen werden.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947,
Fragen 53 und 54):
Inwiefern übernimmt die Bundesregierung eine koordinie-
rende Rolle auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bei
der vollständigen Umsetzung der Barrierefreien Informa-
tionstechnik-Verordnung, BITV, als ein bedeutsames Instru-
ment zur Umsetzung des Art. 9 der UN-Behindertenrechtskon-
vention für den Informations- und Kommunikationssektor?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unter-
nommen, um die bereits novellierte Verordnung, die soge-
nannte BITV 2, abgestimmt einzuführen, und welches weitere
Vorgehen plant sie?
Zu Frage 53:
Das Behindertengleichstellungsgesetz bzw. die da-
nach erlassene Barrierefreie-Informationstechnik-Ver-
ordnung waren Vorbilder für die Länder. Die meisten
Länder haben die Verordnung des Bundes eins zu eins
übernommen. Zur praktischen Umsetzung der Verord-
nung hat sich das BMAS an Informationsveranstaltun-
gen beteiligt oder diese selbst durchgeführt. Darüber hi-
naus wurden bzw. werden zwei Projekte gefördert, die
über barrierefreie Informationstechnik mit dem Schwer-
punkt barrierefreies Internet informieren, Hilfestellun-
gen bei der Gestaltung barrierefreier Internetseiten an-
bieten sowie Standards und Prüfverfahren entwickeln,
mit denen die Barrierefreiheit von Internetseiten und in-
nerbetrieblichen Intranetseiten und -anwendungen durch
den sogenannten BITV-Test bundesweit einheitlich beur-
teilt werden kann.
Zu Frage 54:
Der Entwurf der überarbeiteten Barrierefreie-Infor-
mationstechnik-Verordnung wurde den Ressorts der Bun-
desregierung zur Abstimmung zugeleitet. Gegenwärtig
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ibt es zu dem vorgelegten Entwurf noch letzten Ab-
timmungsbedarf. Die hieran beteiligten Häuser arbeiten
ntensiv an einer Lösung, um die Verordnung in Kürze
erabschieden zu können. Im Anschluss daran muss
och das Notifizierungsverfahren der Europäischen
ommission aufgrund der „EG-Richtlinie über ein In-
ormationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und
echnischen Vorschriften“ durchlaufen werden. Das No-
ifizierungsverfahren dauert bis zu drei Monate. Nach
bschluss der Notifizierung kann die novellierte Verord-
ung in Kraft treten.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Monika Lazar (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 55 und 56):
Wie weit ist die Bundesregierung in ihren Plänen, in den
künftigen Berichten über die Lage behinderter Menschen und
die Entwicklung ihrer Teilhabe „noch stärker als bisher auf
die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und
Männern sowie die Auswirkungen der getroffenen Maßnah-
men auf beide Geschlechter einzugehen“ (Bundestagsdruck-
sache 17/2595)?
Was kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt
über die in Auftrag gegebene Vorstudie zur aktuellen Daten-
lage zu Menschen mit Behinderung sagen, die zugleich eine
wissenschaftliche Konzeption für ein neues Berichtswesen
entwerfen soll?
Die Bundesregierung hat Ende September 2010 eine
orstudie zur Neukonzeption des Behindertenberichts in
uftrag gegeben. In der Leistungsbeschreibung der Vor-
tudie wird explizit auf den Genderaspekt hingewiesen.
Die Vorstudie wird der Bundesregierung im Februar
orliegen. Auf dieser Grundlage wird dann die Neukon-
eption des Behindertenberichts vorbereitet. Die Bundes-
egierung wird dabei einen Schwerpunkt auf den Gen-
eraspekt legen.
nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 57 und 58):
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen,
um gemäß Art. 30 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonven-
tion den Zugang zu Dokumenten, Schulbüchern, E-Books, di-
gitalen Bibliotheken und Nachschlagewerken zu sichern, und
inwiefern wird die Bundesregierung Entwickler, Anbieter und
Vertreiber der entsprechenden Informationssysteme, die für
die Ausbildung und berufliche Teilhabe behinderter Men-
schen unbedingt erforderlich sind, bei etwaigen Maßnahmen
beteiligen?
Wie möchte die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung
gemäß Art. 30 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention
Zugang unter anderem zu Fernsehprogrammen, Filmen und
anderen kulturellen Aktivitäten haben?
8482 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 57:
Viele Wörterbücher, Lexika und der Duden sind be-
reits im Internet verfügbar oder können als digitales
Nachschlagewerk am PC genutzt werden. Außerdem
gibt es immer mehr Hörbücher auf CD. Die Medien, die
aber nur über technische Informationssysteme zur Verfü-
gung stehen, müssen über barrierefrei gestaltete Bedien-
oberflächen bzw. Programmsteuerungen verfügen, damit
sie von Menschen mit Behinderungen genutzt werden
können. Hier setzt ein gemeinsames Projekt des vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten
Kompetenzzentrums zur Barrierefreiheit mit der „Deut-
schen Zentralbücherei für Blinde“ in Leipzig an. Ziel ist
die konzeptionelle Vorbereitung einer Zielvereinbarung
zur barrierefreien Gestaltung von digitalen Nachschlage-
werken und Lexika. Dabei soll auch ein Konzept zur
verbesserten Versorgung mit Schulbuchliteratur für
blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler ein-
gebunden werden.
Außerdem fördert das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales mit den Mitteln der Ausgleichsabgabe zahl-
reiche Modellprojekte, in denen berufs- und arbeits-
marktbezogene Informationen barrierefrei erstellt und
Arbeitshandhabungen sowie technische Arbeitshilfen
entwickelt werden. Auskunft über die geförderten Pro-
jekte erteilt die Onlinedatenbank „Rehadat“ unter
www.rehadat.de.
Zu Frage 58:
Fragen des Hörfunks und Fernsehens fallen in
Deutschland in den Kompetenzbereich der Länder. Die
Länder haben 2009 im Rundfunkstaatsvertrag eine Er-
gänzung aufgenommen, nach der die ARD, das ZDF, das
Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ver-
breiteter Hörfunk- und Fernsehprogramme im Rahmen
ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrie-
refreie Angebote vermehrt aufnehmen sollen. Unab-
hängig davon haben sich die ARD und das ZDF zur För-
derung des barrierefreien Zugangs im Hörfunk und
Fernsehen sowie im Internet verpflichtet. Die Länder
und Landesmedienanstalten überprüfen in regelmäßigen
Abständen die fortschreitende Entwicklung auf diesem
Gebiet.
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungs-
gesetzes, das am 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist,
sieht auf Initiative des Beauftragten der Bundesregie-
rung für Kultur und Medien eine Erleichterung der För-
derbedingungen für Filme mit Hörbeschreibung für
blinde und sehbehinderte Menschen und ausführlicher
Untertitelung für hörbehinderte Menschen vor. Da der
Großteil der deutschen Filme eine Förderung nach dem
Filmförderungsgesetz erhält, geht die Bundesregierung
von einer gesteigerten Verfügbarkeit deutscher Kino-
filme mit Hörbeschreibung und erweiterter Untertitelung
aus.
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nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 59 und 60):
Wann genau wird die Bundesregierung einen Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, BRK,
vorlegen, und welche konkreten Möglichkeiten hat die Zivil-
gesellschaft, insbesondere Menschen mit Behinderung und
die sie vertretenden Organisationen, im Rahmen des beim
Bundesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen
eingerichteten Teilhabebeirats die Umsetzung der im Aktions-
plan genannten Maßnahmen zu überwachen?
In welchen Bundesministerien wird die Bundesregierung
zur innerstaatlichen Durchführung der Konvention Focal
Points nach Art. 33 der BRK einrichten, und wie wird die
Bundesregierung als Vertragspartnerin gegenüber den Verein-
ten Nationen sicherstellen, dass solche Focal Points auch ent-
sprechend bei den jeweiligen 16 Bundesländern eingerichtet
werden?
u Frage 59:
Die Bundesregierung plant, den Nationalen Aktions-
lan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-
ion im März 2011 mit einem Kabinettsbeschluss zu ver-
bschieden. Im Anschluss an die Verabschiedung des
ationalen Aktionsplans sollen Menschen mit Behinde-
ungen, ihre Organisationen und weitere Akteure der Zi-
ilgesellschaft in die Umsetzung der Konvention und
es Nationalen Aktionsplans sowie in den Überwa-
hungsprozess eingebunden werden. Ermöglicht wer-
en soll dies insbesondere durch Fachtagungen und Um-
ragen. Eine besondere Rolle wird dabei dem beim
ehindertenbeauftragten eingerichtete „Inklusionsbei-
at“ und dem beim Bundesministerium für Arbeit und
oziales eingerichteten Ausschuss zur UN-Konvention
ukommen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Beteili-
ung steht noch nicht fest und ist auch Gegenstand der
ktuellen Beratungen in diesen beiden Gremien.
Darüber hinaus bindet auch die nichtstaatliche, unab-
ängige Monitoringstelle im Deutschen Institut für Men-
chenrechte die Zivilgesellschaft aktiv und eng in ihre
rbeiten zur Überwachung der Durchführung und Um-
etzung der Konvention ein.
u Frage 60:
Gemäß Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention
estimmen die Vertragsstaaten einen oder mehrere staat-
iche Anlaufstellen, die sogenannten Focal Points, für
ngelegenheiten der Durchführung der Konvention. Da-
it liegt es grundsätzlich im Ermessen des Vertragsstaa-
es, wie viele solcher Anlaufstellen eingerichtet werden.
Hauptanlaufstelle für die Durchführung der Konven-
ion in Deutschland ist das Bundesministerium für Ar-
eit und Soziales.
Im Rahmen der Erstellung des Aktionsplans der Bun-
esregierung zur Umsetzung der Konvention wird unge-
chtet der bisherigen guten Zusammenarbeit in jedem
all eine noch intensivere Vernetzung der Ressorts in
ragen der Umsetzung der Konvention angestrebt und
ie Benennung von weiteren Focal Points dabei aus-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8483
(A) )
)(B)
drücklich nicht ausgeschlossen. Die Bundesregierung er-
mutigt gleichzeitig die Länder ausdrücklich zur Benen-
nung von eigenen Anlaufstellen für Angelegenheiten der
Durchführung der Konvention. Einige Länder haben be-
reits solche Stellen benannt.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Druck-
sache 17/3947, Frage 61):
Wie wirken sich nach den dem Bundesministerium für Ar-
beit und Soziales vorliegenden Informationen die Kürzungen
im Bundeshaushalt 2011 – im Vergleich zum Bundeshaushalt
2010 – beim Eingliederungstitel – Leistungen zur Eingliede-
rung in Arbeit – und den Verwaltungskosten für die Durchfüh-
rung der Grundsicherung für Arbeitssuchende in den einzel-
nen Jobcentern bzw. Optionskommunen aus, und um welchen
Betrag – absolut und prozentual – reduzieren sich die vor Ort
in dem jeweiligen Jobcenter bzw. der jeweiligen Optionskom-
mune zur Verfügung stehenden Mittel sowohl für den Einglie-
derungstitel als auch die für Verwaltungskosten?
Es ist zutreffend, dass sich die im Bundeshaushalt für
2011 zur Verfügung stehenden Eingliederungs- und Ver-
waltungsmittel im Vergleich zu den im Jahr 2010 zur Ver-
fügung stehenden Mitteln verringern werden. Der neue
Mittelansatz trägt einerseits den zwingenden Vorgaben
zur Reduzierung von Ausgaben des Bundes Rechnung.
Andererseits ist zu berücksichtigen, dass die Entwicklung
der Arbeitslosigkeit infolge des konjunkturellen Auf-
schwungs bisher insgesamt positiver als erwartet ausge-
fallen ist.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Jobcen-
ter – gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kom-
munale Träger – auch im kommenden Jahr die Wirksam-
keit des Mitteleinsatzes weiter steigern können. Wegen
der verbesserten Arbeitsmarktlage und dem wirtschaftli-
cheren Mitteleinsatz erwartet die Bundesregierung, dass
trotz sinkendem Budget für Eingliederung und Verwal-
tung die Zahl der Integrationen in den ersten Arbeits-
markt im kommenden Jahr steigen wird.
Die genaue Höhe der Eingliederungs- und Verwal-
tungsmittel, die den einzelnen Jobcentern im Jahr 2011
zur Verfügung stehen werden, wird erst im Rahmen der
Eingliederungsmittel-Verordnung 2011 festgelegt. We-
gen des Fehlens statistischer Daten können zum gegen-
wärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angaben ge-
macht werden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/3947, Frage 62):
Wie wirkt es sich von der Zahl der Mitarbeiter bzw. der
Mitarbeiterstunden her – absolut und prozentual – in den ein-
zelnen Jobcentern bzw. Optionskommunen aus, dass entgegen
der in der Vergangenheit üblichen Praxis auf die Obergrenze
für den Anteil der maximal zulässigen Zahl an befristet be-
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schäftigten Mitarbeitern in den jeweiligen Jobcentern bei-
spielsweise im Rahmen einer Schwangerschafts- oder Krank-
heitsvertretung zeitlich befristet beschäftigte Mitarbeiter
angerechnet werden?
Wie in der Antwort auf Ihre schriftliche Frage im Ok-
ober 2010 – veröffentlicht in der Bundestagsdrucksache
7/3565 – dargestellt, ist es bereits langjährige Praxis,
ass im Rahmen einer Elternzeit- oder Krankheitsvertre-
ung befristet beschäftigte Mitarbeiter auf die für die
undesagentur für Arbeit geltende Befristungsober-
renze angerechnet werden. Dem Bundesministerium
ür Arbeit und Soziales liegen keine Angaben vor, wie
iele befristet beschäftigte Mitarbeiter bei der Bundesa-
entur für Arbeit in den Jobcentern im Rahmen einer
chwangerschafts-, Elternzeit- oder Krankheitsvertre-
ung beschäftigt sind.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
ragen der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Druck-
ache 17/3947, Fragen 63 und 64):
Wie begründet die Bundesregierung ihre Pläne, privat
krankenversicherte Empfänger von Arbeitslosengeld II, ALG
II, in die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, zu überfüh-
ren, um das Kostendeckungsproblem zu lösen, Bericht Frank-
furter Allgemeine Zeitung vom 25. November 2010, Seite 11,
und warum senkt die Bundesregierung nicht den Basistarif der
privaten Krankenversicherung für ALG-II-Empfänger auf die
Höhe des Zuschusses, den die Bundesagentur für Arbeit für
gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Empfänger an die
GKV zahlt?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, dass
die Bundesagentur für Arbeit für privatversicherte ALG-II-
Empfänger einen kostendeckenden Beitrag an die Kranken-
kassen überweist, und wie steht die Bundesregierung zur For-
derung, auch für gesetzlich krankenversicherte ALG-II-Emp-
fänger den Kassen einen kostendeckenden Beitrag zu
überweisen?
Die Fragen betreffen jeweils mögliche Lösungs-
arianten zur Schließung der sogenannten Beitragslücke
n der privaten Krankenversicherung von Arbeitslosen-
eld-II-Beziehern. Sie werden deshalb gemeinsam be-
ntwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass diese
eitragslücke dringend geschlossen werden muss. In
en Fragen werden drei grundsätzlich denkbare Lö-
ungsvarianten dargestellt. Die Bundesregierung prüft
erzeit, welche Lösungsmöglichkeit die Interessen aller
eteiligten am besten berücksichtigt. Die hierzu erfor-
erlichen Abstimmungen sind noch nicht abgeschlossen.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/3947, Frage 65):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesministerin für Arbeit
und Soziales zu der Aussage veranlasst, mit der EU-Freizü-
gigkeit ab dem 1. Mai 2011 könnte „über ausländische Tarif-
8484 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
verträge Lohndumping zu uns transportiert“ werden – Braun-
schweiger Zeitung, 24. November 2010, und wäre es ein
denkbarer Weg, diesem Problem mit einer Streichung des Tarif-
vorbehalts im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu begegnen?
Einige Vertreter der Sozialpartner befürchten, dass es
durch das Einwirken ausländischer Tarifverträge mit
Niedrigstlöhnen aus den neuen Mitgliedstaaten, sowie
die neue Möglichkeit zur Beschäftigung von Arbeitneh-
mern aus diesen Staaten bei inländischen Zeitarbeitsun-
ternehmen zu Lohnverwerfungen in der Branche kom-
men könnte. Die Bundesregierung beobachtet daher die
Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche auch vor dem
Hintergrund der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit für
acht, im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten
ab Mai 2011 sehr genau.
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat
hierzu einen Vorschlag unterbreitet und Gesprächsbereit-
schaft signalisiert. Der Vorschlag zur Einführung einer
Lohnuntergrenze zielt auf die Vermeidung von Lohn-
dumping und Missbrauch des Instruments Zeitarbeit
zum Schutz der Branche und aller in Deutschland tätigen
Zeitarbeitskräfte, unabhängig davon, ob diese bei einem
Zeitarbeitsunternehmen im In- oder Ausland angestellt
sind.
Allerdings ist innerhalb der Bundesregierung hierzu
noch keine abschließende Entscheidung getroffen wor-
den.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/3947, Frage 66):
Inwiefern arbeitet derzeit die Bundesagentur für Arbeit
– Regionaldirektionen und Agenturen – mit Leiharbeitsfirmen
zusammen, die nicht in Deutschland ansässig sind – bitte auch
Form und Umfang nennen –, und wie werden die Regional-
direktionen bzw. Arbeitsagenturen ab dem 1. Mai 2011 mit
ausländischen Leiharbeitsagenturen zusammenarbeiten?
Innerhalb der Bundesagentur für Arbeit koordiniert
die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung, ZAV, die
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Zeitarbeits-
branche und den Dienststellen der Bundesagentur für
Arbeit. Die Art und der Inhalt der Zusammenarbeit hat
die Bundesagentur für Arbeit in einer Musterkoopera-
tionsvereinbarung beschrieben. Die Kooperationsverein-
barungen wurden nach Auskunft der Bundesagentur für
Arbeit ausschließlich mit Zeitarbeitsunternehmen mit
Betriebssitz in Deutschland geschlossen. Es bestehen
keine Vereinbarungen mit Unternehmen dieser Branche
mit Betriebssitz im Ausland. Auch liegen keine entspre-
chenden Anträge vor.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE
LINKE) (Drucksache 17/3947, Fragen 67 und 68):
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Unter welchen Voraussetzungen können in Anbetracht der
momentanen Regelungen zur EU-Dienstleistungsfreiheit und
angesichts der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügig-
keit derzeit Leiharbeitsfirmen mit Sitz in den 2004 der EU
beigetretenen mittel- und osteuropäischen Ländern in
Deutschland tätig werden, und welche Anforderungen gelten
für die eingesetzten Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitneh-
mer (bitte danach unterscheiden, welche Staatsangehörigkeit
sie haben, ob sie ihren Wohnsitz in Deutschland oder in den
Herkunftsländern haben bzw. ob sie eine Arbeitsgenehmigung
für Deutschland haben)?
Was ändert sich bezüglich der oben geschilderten Proble-
matik ab dem 1. Mai 2011?
u Frage 67:
Verleiher mit Sitz im Ausland benötigen für die Über-
assung von Arbeitskräften nach Deutschland eine Ver-
eiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, BA. Verlei-
ern, die Betriebe, Betriebsteile oder Nebenbetriebe
ußerhalb von EWR-Staaten haben, kann eine Verleih-
rlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,
ÜG, nicht erteilt werden. Verleiher mit Sitz in einem
004 der EU beigetretenen mittel- und osteuropäischen
taat, EU-8, können bis 1. Mai 2011 ausschließlich Alt-
nionsbürger nach Deutschland verleihen, da insoweit
ie Übergangsregelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit
u beachten sind. Allerdings können diese Verleihfirmen
rundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen wie in
eutschland ansässige Verleiher von der Gleichstel-
ungsverpflichtung durch einen ausländischen Tarifver-
rag abweichen, soweit dieser bestimmten Mindestanfor-
erungen an einen deutschen Tarifvertrag vergleichbar
st. Dies folgt aus den gemeinschaftsrechtlichen Grund-
reiheiten.
u Frage 68:
Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen
um 1. Mai 2011 benötigen Staatsangehörige der EU-8
ür eine Beschäftigung in Deutschland keine Arbeitsge-
ehmigung mehr. Es ist nicht mehr möglich, bestimmte
ätigkeiten inländischen Arbeitnehmern vorzubehalten
der freie Stellen mit diesen vorrangig zu besetzen.
uch entfällt die Überprüfung der BA auf ungünstigere
rbeitsbedingungen gegenüber inländischen Arbeitneh-
ern. Die Öffnung erfasst den bisher umfassend ausge-
chlossenen Zugang von Zeitarbeitnehmern, sowohl im
ege der Beschäftigung bei inländischen Zeitarbeitsun-
ernehmen als auch der grenzüberschreitenden Überlas-
ung aus dem EU-Ausland an inländische Entleiher.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage des Abgeordneten Klaus Ernst (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 69):
Auf welcher Grundlage geht das Vorstandsmitglied der
Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, davon aus, dass im
Zuge der am 1. Mai 2011 in Kraft tretenden Arbeitnehmerfrei-
zügigkeit „künftig jährlich zwischen 100 000 und 140 000 Ar-
beitskräfte“ aus den acht osteuropäischen EU-Staaten zeitwei-
lig oder dauerhaft einen Arbeitsplatz in Deutschland suchen
werden, und teilt die Bundesregierung die Auffassung von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8485
(A) )
)(B)
Heinrich Alt, dass dies ein „Einschnitt insbesondere für die
neuen Länder“ darstellt (vergleiche zum Beispiel WELT
ONLINE „100.000 Arbeitskräfte aus Osteuropa erwartet“
vom 20. November 2010)?
Zu den Auswirkungen der vollen Freizügigkeit liegen
dem BMAS keine eigenen konkreten Erkenntnisse vor.
Das von Herrn Alt genannte Szenario erscheint nicht un-
realistisch, wobei Migrationsprognosen allgemein als
schwierig und unsicher gelten. Vermutlich wird die Zu-
wanderung aus den EU-8 zwar steigen, jedoch ist kein
„Ansturm“ zu erwarten. Hiergegen sprechen auch Er-
fahrungen anderer Mitgliedstaten und Entwicklungen in
der Übergangszeit – wirtschaftlicher Aufholprozess der
neuen Mitgliedstaaten; Wanderung in andere Mitglied-
staaten; Nutzung bisheriger Zugangswege nach Deutsch-
land. Nicht abschließend voraussagen lässt sich jedoch,
inwieweit sich die Verschlechterung der wirtschaftlichen
Lage in den bisher bevorzugten Zielländern – Großbri-
tannien, Irland – sowie die noch bestehenden Lohnunter-
schiede auf das Wanderungsverhalten auswirken
können. Konkrete Aussagen über die Arbeitsmarktent-
wicklung in Ostdeutschland lassen sich vor diesem Hin-
tergrund derzeit nicht treffen.
Das BMAS ist weiter der Auffassung, dass eine ge-
wisse Steigerung der Attraktivität Deutschlands für Be-
schäftigungen mit mittlerem Qualifikationsniveau, die
eine Berufsausbildung voraussetzen, durch Wegfall der
Vorrangprüfung eintreten kann. Für Hochqualifizierte
mit Hochschulabschluss dürfte die volle Freizügigkeit
wenig Auswirkungen haben, da diese Personengruppe
bereits heute nahezu die volle Freizügigkeit hat.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 70 und 71):
Welche Pläne für die Rechte an der Marke „Informations-
dienst Holz“, die der Holzabsatzfonds gehalten hat, hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Abwicklung des
Holzabsatzfonds?
Führen die Pläne der Bundesregierung unter Umständen
dazu, dass die Nutzung der Marke durch die Forst- und Holz-
wirtschaft, die den Wert dieser Marke in den zurückliegenden
Jahrzehnten durch eigene finanzielle Beiträge geschaffen hat,
womöglich nur gegen eine Nutzungsgebühr möglich ist oder
die Marke von ihr meistbietend erworben werden muss?
Zu Frage 70:
Der Holzabsatzfonds ist verpflichtet, seine Vermö-
gensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Das gilt
grundsätzlich auch für die Marke „Informationsdienst
Holz“.
Zu Frage 71:
Es liegt in der Natur der Sache, dass bei einer Verwer-
tung von Vermögensgegenständen im Rahmen eines
Bieterverfahrens ein angemessener Preis ermittelt und
vom Erwerber auch zu entrichten ist.
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nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 72):
In welchen Ländern und in welcher Höhe werden nach
Kenntnis der Bundesregierung erhöhte Gebühren bzw. Steu-
ern für Transaktionen mit Nahrungsmitteln oder Agrarrohstof-
fen erhoben?
Zu dieser Fragestellung liegen der Bundesregierung
eine Erkenntnisse vor.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
ragen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 73):
Wie ist die Beschaffung des A400M für die Bundeswehr
bis 2014 und dessen volle Einsatzbereitschaft im Jahr 2018
mit der Aussage des Bundesministers der Verteidigung ent-
sprechend seinen Äußerungen anlässlich der Bundeswehrta-
gung 2010 in Dresden vereinbar, wonach jeder Rüstungs- und
Beschaffungsprozess vom Ziel her zu betrachten ist, und wel-
che Alternativen zum Beschaffungsprojekt A400M wurden
geprüft?
Es ist gegenwärtig noch nicht endgültig entschieden,
ann und mit welchem Inhalt das Kabinett mit dem
hema Bundeswehrreform befasst werden soll.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 74):
Welche konkreten Punkte der geplanten Bundeswehrre-
form sollen am 9. Dezember 2010 durch das Kabinett der
Bundesregierung beschlossen werden, und wann plant die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag über die konkre-
ten Inhalte zu informieren?
Die aktuellen Anforderungen an Material und Aus-
üstung aus den Einsätzen erfordern schnellere Entwick-
ungs- und Beschaffungsprozesse. Dieses entspricht
uch der Beurteilung der Strukturkommission, die Emp-
ehlungen hierzu ausgesprochen hat.
Im Falle des von Ihnen angesprochenen A400M han-
elt es sich um ein laufendes Projekt, mit dem nun
trotz der bedauerlichen Programmverzögerungen – die
estehende Fähigkeitslücke zügig geschlossen wird. Die
ransportluftfahrzeuge A400M werden bereits bei Aus-
ieferung in vorläufigen Standards über nutzbare Fähig-
eiten insbesondere im strategischen Einsatzspektrum
erfügen. Die in der Vergangenheit von der Industrie un-
erschätzte Komplexität des Projekts macht diesen ge-
tuften Fähigkeitsaufwuchs erforderlich. Der Luftwaffe
erden daher auch bereits vor dem Jahr 2018 Fähigkei-
en mit A400M bereitstehen, die über das derzeitige
pektrum hinausgehen.
8486 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Vor der Entscheidung zur Realisierung des Transport-
luftfahrzeugs A400M im Jahr 2003 wurden Unter-
suchungen zu Alternativen durchgeführt. Diese Unter-
suchungen umfassten sowohl die Deckung der
Fähigkeitslücke über eine Mischflotte, als auch die Be-
schaffung der Antonov AN 70. Die Entscheidung für
den A400M war nicht unerheblich von sicherheitspoliti-
schen sowie wirtschafts-, rüstungs- und europapoliti-
schen Argumenten geprägt. In der Gesamtbetrachtung
wurde die bereits im Jahr 2000 angekündigte und im
Jahr 2003 getroffene Entscheidung auf A400M als dem
bedeutendsten europäischen Rüstungsprojekt bestätigt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 75):
Wie ist der Stand der Erarbeitungen zu „Optionen für eine
Neugestaltung der Verantwortungsbereiche von Kinder- und
Jugendhilfe und Sozialhilfe“, und welche Ergebnisse ergab
die intensive Prüfung einer „Zuständigkeitskonzentration bei
der Kinder- und Jugendhilfe“ – sogenannte große Lösung –,
welche die Bundesregierung Bezug nehmend auf Kinder und
Jugendliche mit und ohne Behinderung in ihrer Stellung-
nahme zum 13. Kinder- und Jugendbericht angekündigt hat?
Das Bundesfamilienministerium und das Bundes-
arbeitsministerium arbeiten eng zusammen und bringen
sich aktiv in die neue gemeinsame Arbeitsgruppe der Ar-
beits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, und der Ju-
gend- und Familienministerkonferenz, JFMK, ein, die
sich unter Beteiligung der kommunalen Spitzenver-
bände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landes-
jugendämter und der Bundesarbeitsgemeinschaft der
überörtlichen Sozialhilfeträger im neuen Jahr vertieft mit
der Thematik befassen wird. Die Arbeitsgruppe wird
2011 der ASMK und der JFMK einen qualifizierten
Zwischenbericht vorlegen.
Bei der Zusammenführung der Eingliederungshilfe
für behinderte Kinder und Jugendliche unter dem Dach
des SGB VIII – der sogenannten großen Lösung – han-
delt es sich um ein großes und schwieriges Projekt, das
mit erheblichen finanziellen, personellen und strukturel-
len Verschiebungen verbunden wäre. Die Realisierung
der Großen Lösung würde eine immense Herausforde-
rung, insbesondere für die Kommunen als örtliche Trä-
ger der Kinder- und Jugendhilfe darstellen. Daher ist das
Vorhaben auch im Kontext mit den Arbeiten der Ge-
meindefinanzkommission zu sehen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/3947, Fragen 76 und 77):
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass es
keine Übergangsregelung für Elterngeldbezieherinnen und -be-
zieher gibt, die sich im SGB-II-Leistungsbezug befinden, ins-
besondere für diejenigen, die ihre Elterngeldleistung nach gel-
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tendem Recht auf zwei Jahre gestreckt haben, und ist das
Fehlen eines Bestandsschutzes nach Auffassung der Bundes-
regierung rechtskonform?
Stellt die Bundesregierung sicher, dass diejenigen Eltern-
geldbezieherinnen und -bezieher, die von der Möglichkeit des
Widerspruches Gebrauch machen und die Streckung des El-
terngeldes auf 24 Monate rückgängig machen, ihre bestehen-
den Ansprüche im Bezugsjahr 2010 auch in voller Höhe unab-
hängig vom Zeitpunkt der Zahlung erhalten können, und,
wenn nein, warum nicht?
u Frage 76:
Die Bundesregierung hat sich vor dem Hintergrund
er Einsparbemühungen im Rahmen des Haushaltsbe-
leitgesetzes entschieden, von einer Stichtagsregelung,
ach der die Änderungen erst für Geburten ab 1. Dezem-
er 2011 wirksam würden, abzusehen. Ändern sich bei
iner laufenden Leistung die rechtlichen Verhältnisse für
ie Zukunft, sind Vertrauenschutzgesichtspunkte nicht
erletzt.
u Frage 77
Die Bundesregierung prüft die Nichtberücksichtigung
achgezahlter Elterngeldbeträge wegen Widerrufs der
erlängerungsoption als Einkommen in der Grundsiche-
ung für Arbeitsuchende auf gesetzlicher oder unterge-
etzlicher Ebene für Fälle, in denen Beträge für Lebens-
onate, die vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben, erst
ach dem 31. Dezember 2010 nachgezahlt werden, wenn
er Widerruf bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
bgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 80 und 81):
Inwieweit sind nach Ansicht der Bundesregierung pflege-
bedürftige Menschen nach dem Elften Buch Sozialgesetz-
buch, SGB XI, auch Menschen mit Behinderung nach der
UN-Behindertenrechtskonvention, und wie wird sicherge-
stellt, dass die für das Jahr 2011 angekündigte Pflegereform
und die Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs den
Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht?
Wie möchte die Bundesregierung die Schnittstellenpro-
bleme zwischen dem SGB XI und dem SGB XII beheben, die
sich unter anderem in der Regelung zu § 43 a SGB XI wider-
spiegeln, wonach Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer
Einrichtungen der Eingliederungshilfe die umfängliche Inan-
spruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI erschwert
wird, und inwiefern wird die Bundesregierung einen neuen
Pflegebedürftigkeitsbegriff vorschlagen, der diese existieren-
den Schnittstellenprobleme beseitigt?
u Frage 80:
Pflegebedürftige Menschen im Sinne des Elften Bu-
hes Sozialgesetzbuch gelten grundsätzlich auch als
enschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behinder-
enrechtskonvention.
Im Koalitionsvertrag sind Maßnahmen für eine Re-
orm der Pflegeversicherung vereinbart worden. Hierfür
ird zunächst eine interministerielle Arbeitsgruppe ein-
esetzt, die zeitnah mit ihren Beratungen beginnen wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8487
(A) )
)(B)
Zum jetzigen Zeitpunkt ist es jedoch noch zu früh, die
Frage nach der Verbindung des Pflegebedürftigkeitsbe-
griffs mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu be-
antworten.
Zu Frage 81:
Es sind noch keinerlei Festlegungen über die Inhalte
einer Pflegereform getroffen worden, sodass über Maß-
nahmen im Einzelnen noch keine Auskunft gegeben
werden kann.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 82):
Welche Probleme bei der gesundheitlichen Versorgung
von Menschen mit Behinderung sind der Bundesregierung be-
kannt, und wie verhalten sich diese zum „Recht auf ein
erreichbares Höchstmaß an Gesundheit, Habilitation und Re-
habilitation“ gemäß den Art. 24 und 26 der UN-Behinderten-
rechtskonvention?
Menschen mit Behinderungen haben zum Teil spezifi-
sche Bedürfnisse und Bedarfe in der gesundheitlichen
Versorgung. Dem wird in der gesetzlichen Krankenversi-
cherung Rechnung getragen. Das Fünfte Buch Sozialge-
setzbuch sieht ausdrücklich in § 2a vor, dass den beson-
deren Belangen chronisch Kranker und behinderter
Menschen Rechnung zu tragen ist. Adressat dieser Rege-
lung sind dabei insbesondere die für die konkrete Leis-
tungserbringung Verantwortlichen, also alle Leistungser-
bringer und die Krankenkassen. Diese haben bei ihrer
konkreten Tätigkeit darauf zu achten, dass die Belange
behinderter Menschen im Sinne von mehr Teilhabe be-
rücksichtigt werden. Dies entspricht den Anforderungen
der Art. 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonven-
tion.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 83):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Ge-
sundheitsleistungen gemäß Art. 25 der UN-Behinderten-
rechtskonvention so gemeindenah wie möglich, auch in länd-
lichen Gebieten, anzubieten, und welche Rolle spielte dieses
Thema in der Bund-Länder-Unterarbeitsgruppe IV – „Sozial-
raum/Angebotsgenerierung“ – zur Reform der Eingliede-
rungshilfe?
Die Sicherung der medizinischen Versorgung in dünn
besiedelten und strukturschwachen Gebieten, die gegen-
wärtig auch in der interministeriellen Arbeitsgruppe
„Ländliche Räume“ thematisiert wird, wird ein wichti-
ger Punkt im Hinblick auf die weitere gesetzgeberische
Arbeit der Legislaturperiode sein. Im Rahmen dieser Re-
formüberlegungen wird auch zu diskutieren sein, ob und
gegebenenfalls welche Maßnahmen notwendig sind, um
Menschen mit Behinderungen in ländlichen Gebieten
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esundheitsdienstleistungen „so gemeindenah wie mög-
ich“ anzubieten.
Die 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat
estgestellt, dass die Weiterentwicklung der Eingliede-
ungshilfe ihre volle Wirkung nur dann entfalten kann,
enn sie sozialräumlich unterstützt wird. Daher ist es für
ie 86. Arbeits- und Sozialministerkonferenz bedeutsam,
ie inklusive Sozialraumgestaltung zu fördern. Deshalb
at die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Rahmen der
nterarbeitsgruppe IV „Ambulante Wohnformen/Am-
ulantisierung/Bedingungen für ein selbstbestimmtes
eben“ ein Begleitprojekt „Förderung der inklusiven So-
ialraumgestaltung“ initiiert. Im Rahmen dieses Begleit-
rojektes wurde auch die Förderung der inklusiven So-
ialraumgestaltung in den Landkreisen thematisiert.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
bgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 84):
Welche Konsequenzen und welcher gesetzgeberische
Handlungsbedarf – wie vom Patientenbeauftragten der Bun-
desregierung, Wolfgang Zöller, bei den Rosenthaler Gesprä-
chen des AOK-Bundesverbandes geäußert und bei einem
Scheitern der Gespräche der Selbstverwaltung ab Ende No-
vember 2010 angekündigt; vergleiche Ärzte Zeitung online
vom 12. November 2010 – ergeben sich für die Bundesregie-
rung aus der neuerlichen Entwicklung, die zum Abbruch der
Gespräche zu den Pflegetransparenzvereinbarungen führte,
vergleiche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ge-
sundheit vom 24. November 2010, und daraus, dass keine,
wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die
Linke „Transparenz der Pflegequalität“, Bundestagsdrucksa-
che 17/3372 zu Frage 9 beschriebene, konstruktive und ziel-
führende Mitarbeit aller Vereinbarungspartner der Pflege-
Transparenzvereinbarung ambulant und stationär – PTVA,
PTVS – zu erwarten ist, welche aber für eine Weiterentwick-
lung der sogenannten Pflegenoten auf Grundlage des Einstim-
migkeitsprinzips notwendig ist?
Die Bundesregierung hält das vorläufige Scheitern
er Gespräche für nicht akzeptabel. Es verzögert sich da-
it die zeitnahe Überarbeitung der Pflegetransparenz-
ereinbarung, obwohl sich alle Leistungsträger und alle
roßen Verbände der Leistungserbringer bereits zu einer
ösung bereiterklärt hatten. Diese sah etwa vor, die (Er-
ebnis-)Qualität in bestimmten Pflegebereichen – zum
eispiel Ernährungszustand, Flüssigkeitsversorgung und
undliegen – deutlicher anzuheben.
Mit dem Scheitern der Gespräche wurde die Chance
ertan, sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch
ie Transparenz für die Pflegebedürftigen und ihre An-
ehörigen weiter zu verbessern. Eine Einigung bedurfte
ach geltendem Recht der Einstimmigkeit der beteiligten
esprächsteilnehmer. Eine Minderheit wollte sich der
orliegenden Lösung, die unter Moderation des Bundes-
inisterium für Gesundheit, BMG, mit allen erörtert
urde, nicht anschließen und hat damit eine Einigung
erhindert.
Da das Gesetz klar die Zuständigkeit für die Weiterent-
icklung bei der Selbstverwaltung festlegt, fordert das
8488 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
BMG die Vereinbarungspartner der Selbstverwaltung
auf, zügig zu einem Konsens zu kommen. Notwendige
Weiterentwicklungen dürfen nicht an der Überstrapazie-
rung des Einstimmigkeitsprinzips durch Minderheiten
scheitern. Überlegt werden muss deshalb, ob dem Wunsch
relevanter Teile der Selbstverwaltung entsprochen wer-
den kann, in solchen Fällen – wie im Sozialrecht auch an-
sonsten üblich – zukünftig als Konfliktlösungsmechanis-
mus Schiedsstellen-Lösungen zu ermöglichen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3947,
Frage 85):
Die Befruchtung von wie vielen Eizellen ist nach Wissen
der Bundesregierung im Rahmen einer reproduktionsmedizi-
nischen Behandlung notwendig, sofern neben der künstlichen
Befruchtung auch die Durchführung einer Präimplantations-
diagnostik, PID, geplant ist, und teilt die Bundesregierung die
Auffassung, dass für eine erfolgversprechende reproduktions-
medizinische Behandlung inklusive PID mehr als drei Eizel-
len befruchtet werden müssen?
Zur Beantwortung der Frage muss die Bundesregie-
rung auf die Erfahrungen aus der Praxis in den Ländern
zurückgreifen, in denen die Präimplantationsdiagnostik,
PID, zulässig ist und durchgeführt wird. Entsprechend
des Gutachtens im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung
„Präimplantationsdiagnostik – ein Ländervergleich“ aus
dem Jahr 2006 werden dazu in der Regel acht bis zwölf
Eizellen in vitro befruchtet.
Der aktuelle Bericht des Büros für Technikfolgenab-
schätzung beim Deutschen Bundestag, TAB, zum
Thema „Fortpflanzungsmedizin“ stellt fest, dass eine
PID aus verfahrenstechnischen Gründen zumeist die Ge-
winnung von bis zu neun Eizellen erfordere.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen des
Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3947, Fragen 86 und 87):
Kann die Bundesregierung in jedem Fall ausschließen, dass
Zuzahlungen und andere im Zusammenhang mit der Leistungs-
erbringung zu leistende Zahlungen – Kostenerstattungstarife,
wirtschaftliche Aufzahlungen, rezeptfreie Medikamente etc. –
zu einem verminderten Inanspruchnahmeverhalten bei not-
wendigen Behandlungen führen bzw. zu finanziellen Härten
im Fall der Inanspruchnahme?
Ist der Bundesregierung das eindringliche Plädoyer im
Weltgesundheitsbericht 2010 der Weltgesundheitsorganisa-
tion gegen Direct Payments, also gegen Zahlungen, die im di-
rekten Zusammenhang mit der Gewährung von Arztbesuchen
oder Medikamenten stehen, bekannt, und welche Konsequen-
zen zieht die Bundesregierung für die Forcierung von Kosten-
erstattungstarifen, Praxisgebühr, Rezeptgebühr, andere
Zuzahlungen, Aufzahlungen bei Festbeträgen, Nichterstat-
tungsfähigkeit von rezeptfreien Medikamenten und Sehhilfen
und anderen entsprechenden Direct Payments?
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u Frage 86:
Hinsichtlich der Zuzahlungen gilt Folgendes: Die
ersicherten der gesetzlichen Krankenversicherung,
KV, haben sich an den Kosten bestimmter Leistungen
u beteiligen. Der Eigenanteil soll bewirken, dass die
ersicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine
ostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruch-
ahme von Leistungen Wert legen. Jeder Versicherte hat
ro Kalenderjahr Zuzahlungen höchstens bis zu seiner
ndividuellen Belastungsgrenze zu zahlen. Die Belas-
ungsgrenze beträgt 2 Prozent der zu berücksichtigenden
ruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Besondere Re-
elungen gelten für chronisch Kranke: Für Versicherte,
ie wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung
ind, gilt grundsätzlich eine geringere Belastungsgrenze
on nur 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum
ebensunterhalt. Zudem sind Kinder und Jugendliche
owie Frauen, soweit sie Leistungen bei Schwanger-
chaft und Mutterschutz nach § 195 Reichsversiche-
ungsordnung entgegennehmen, von Zuzahlungen be-
reit.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, denjenigen, die
ie Belastungsgrenze während eines Kalenderjahres er-
eicht haben, einen Befreiungsbescheid für den Rest die-
es Jahres auszustellen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da-
über vor, dass die Zuzahlungsverpflichtungen zu einem
erminderten Inanspruchnahmeverhalten bei notwendi-
en Behandlungen führen, insbesondere, weil durch die
elastungsgrenzen und die Freistellung von Kindern und
ugendlichen sichergestellt ist, dass niemand über seine
ndividuelle Belastungsgrenze hinaus Zahlungen leisten
uss. Außerdem wird durch die Freistellung der Ge-
undheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krank-
eiten bzw. der Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt
on der Entrichtung der Praxisgebühr verhindert, dass
esundheitspolitisch besonders erwünschte Maßnahmen
icht in Anspruch genommen werden.
Hinsichtlich der weiteren im Zusammenhang mit der
eistungserbringung zu leistenden Zahlungen gilt Fol-
endes:
Die Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 Fünftes Buch
ozialgesetzbuch, SGB V, ist eine freiwillige Option für
ersicherte der GKV. Vor Inanspruchnahme der Kosten-
rstattung hat der Leistungserbringer die Versicherten
arüber zu informieren, dass Kosten, die nicht von der
rankenkasse übernommen werden, von dem Versicher-
en zu übernehmen sind. Von daher ist nicht davon aus-
ugehen, dass ein Versicherter die Kostenerstattung
ählt, wenn er weiß, dass die gegebenenfalls zu leis-
ende Eigenbeteiligung ihn wirtschaftlich überfordern
ürde.
Apothekenpflichtige, rezeptfreie Arzneimittel, die
ich jedermann ohne ärztliche Verordnung in der Apo-
heke kaufen kann, sind grundsätzlich selbst zu finanzie-
en. Dies gilt allerdings nicht für versicherte Kinder bis
um vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit
ntwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebens-
ahr. Weitere Ausnahmen gelten nach § 34 Abs. 1 Satz 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8489
(A) )
)(B)
SGB V für Arzneimittel, die Therapiestandard für die
Behandlung schwerwiegender Erkrankungen sind. Eine
Krankheit ist schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich
ist oder wenn sie auf Grund der Schwere der durch sie
verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf
Dauer nachhaltig beeinträchtigt. Ein Arzneimittel gilt als
Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur
Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem all-
gemein anerkannten Stand der medizinischen Erkennt-
nisse entspricht. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat
eine verbindliche Liste von Wirkstoffen in nicht ver-
schreibungspflichtigen Arzneimitteln erstellt, die als
Standardtherapeutika bei bestimmten Erkrankungen
weiter verordnet werden dürfen. Diese Liste wird regel-
mäßig überprüft und an neue Erkenntnisse angepasst.
Grundsätzlich werden rezeptfreie Arzneimittel somit
von den Krankenkassen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1
SGB V nicht bezahlt. Damit ist nicht in jedem Falle eine
höhere finanzielle Belastung verbunden, denn für ver-
schreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept ist
mindestens eine Zuzahlung in Höhe von 5 Euro zu leis-
ten. Daneben können Versicherte aufgrund der Preisfrei-
gabe bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
durch Preisvergleiche bei verschiedenen Apotheken oder
Internetapotheken auch durch den Austausch in ver-
gleichbare, günstigere Arzneimittel weitere Kosten spa-
ren.
Zu Frage 87:
Der Bundesregierung ist der Weltgesundheitsbericht
2010 der Weltgesundheitsorganisation, WHO, bekannt.
In ihrem diesjährigen Weltgesundheitsbericht legt die
WHO dar, wie Länder die Finanzierung der Gesund-
heitsversorgung so gestalten können, dass schnellere
Fortschritte auf dem Weg zu universeller Absicherung
im Krankheitsfall möglich sind bei gleichzeitiger nach-
haltiger Sicherung bereits erzielter Erfolge.
Als weltweit großes Hindernis auf dem Weg zu uni-
verseller Absicherung im Krankheitsfall sieht die WHO
die in vielen Ländern bestehende Abhängigkeit von Di-
rektzahlungen im Moment der Inanspruchnahme medizi-
nischer Versorgung und das grundsätzliche Fehlen von
Risikoteilungs- und Vorauszahlungsansätzen. Der Welt-
gesundheitsbericht spricht sich nicht gegen begrenzte
Zuzahlungen, Eigenanteile, Selbstbehalte und sonstige
Gebühren aus. Die WHO weist darauf hin, dass diese
Zahlungsformen weniger als 15 bis 20 Prozent der ge-
samten Gesundheitsausgaben eines Landes ausmachen
sollten, um finanzielle Katastrophen und Verelendung
infolge direkter Zahlung nicht erstatteter Behandlungs-
kosten abzuwenden.
Daten der OECD belegen, dass Zuzahlungen und pri-
vate Ausgaben für die Gesundheit in Deutschland im in-
ternationalen Vergleich sehr moderat ausfallen und deut-
lich unter den oben genannten Werten liegen. In
Deutschland betragen die Zuzahlungen (einschließlich
der Praxisgebühr), die in der GKV erhoben werden, le-
diglich rund 2,8 Prozent der dort anfallenden Gesamt-
ausgaben. Die Fragestellung verkennt, dass die vom
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eutschen Bundestag jüngst beschlossenen ausgabenbe-
renzenden Regelungen in der GKV keinerlei Erhöhun-
en von Zuzahlungen oder Praxisgebühren oder Ein-
chränkungen des Leistungskatalogs vorsehen.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
bgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 88):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ge-
spräch des Bundesministers für Gesundheit mit Hebammen-
vertreterinnen am 9. November 2010, und welche konkreten
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Honorar-
situation der Hebammen – bitte die Maßnahmen mit einem
Zeitplan vorlegen – zu verbessern?
Da der Bundesminister für Gesundheit, BMG, die
orgen der in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen
ebammen sehr ernst nimmt, hat er am 9. November
010 mit Vertreterinnen der Hebammenverbände erneut
in Gespräch über die aktuelle Situation geführt. Als Er-
ebnis dieses Gespräches wurde unter anderem verein-
art, zu den Auswirkungen der gestiegenen Haftpflicht-
rämien auf die Vergütungssituation der Hebammen und
ie Versorgung mit Hebammenleistungen zunächst die
atengrundlage zu verbessern. Hierzu wird das Bundes-
inisterium für Gesundheit in enger Abstimmung mit
en Hebammenverbänden ein entsprechendes Gutachten
rstellen lassen, um Details zu den mit der Prämienerhö-
ung in Zusammenhang stehenden Vergütungs- und Ver-
orgungsfragen zu ermitteln.
Um die Behandlungsposition der Hebammen bei
ünftigen Vergütungsverhandlungen zu stärken und eine
tärkere Berücksichtigung der Haftpflichtprämien bei
en Gesamtkosten der Hebammen zu erreichen, wird zu-
em im Rahmen des für 2011 anstehenden Gesetzes zur
erbesserung der ambulanten Versorgung auch eine Än-
erung des § 134 a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
SGB V) geprüft.
nlage 55
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 89 und 90):
Welche Untersuchungen umfasst die kürzlich vorgestellte
Bedarfsplanüberprüfung durch das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung neben den bereits veröf-
fentlichten Berichten, und welche Kosten haben diese Unter-
suchungen verursacht?
In welcher Form soll das für Einzelprojekte des Bedarfs-
plans Straße vorgesehene Projektmanagement ablaufen, das
Entwicklungsprozesse zu Projektnutzen und -kosten kontinu-
ierlich beobachtet und bewertet (vergleiche Schlussbericht
Fernstraßen, veröffentlicht durch das Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 11. November 2010),
und aus welchem Grund wurde die Veröffentlichung der Be-
darfsplanüberprüfung erst jetzt vorgestellt?
8490 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 89:
Neben den bereits veröffentlichten Berichten zur
Überprüfung der Bedarfspläne für die Bundesschienen-
wege und die Bundesfernstraßen umfassen die Bedarfs-
planüberprüfungen keine weiteren Untersuchungen. Für
die Bedarfsplanüberprüfung waren für den Teil Straße
gutachterliche Leistungen in Höhe von rund 115 000 Euro
erforderlich, für den Teil Schiene in Höhe von rund
1,4 Millionen Euro.
Zu Frage 90:
Primäre Aufgabe eines Projektmanagements ist die
Schaffung von Kostentransparenz in den einzelnen Pha-
sen der Straßenplanung und Baudurchführung und eine
realitätsnähere Einschätzung entstehender Kosten. Das
Kostenmanagement soll langfristig als Planungsinstru-
ment und Instrument der Erfolgskontrolle nutzbar ge-
macht werden.
Im Einzelnen ist vorgesehen:
Verbesserung der Kostenschätzungen für einen zu-
künftigen Bundesverkehrswegeplan und den Bedarfs-
plan für die Bundesfernstraßen durch ein qualifiziertes
Projektmeldeverfahren sowie durch Kosten-Nutzen-Be-
rechnungen auf der Basis aktueller Marktpreise.
Kontinuität der Kostenkontrolle durch die Vorgabe ei-
ner klaren Kostenstruktur, die von der Bedarfsplanung
bis zur Fertigstellung eines Vorhabens gespannt werden
soll, um die Nachvollziehbarkeit der Kostenentwicklung
eines Projektes zu gewährleisten.
Kostenprüfstationen sollen zukünftig noch stärker mit
Genehmigungs- bzw. Freigabeschritten in der Planung
und Bauvorbereitung gekoppelt werden und sich auch
auf die Bauausführung und Abrechnung beziehen, so-
dass eine Kontinuität in der Kostenermittlung vom Be-
darfsplan bis zur Abrechnung gegeben ist.
Die Überprüfung der Bedarfspläne ist unmittelbar vor
ihrer Vorstellung abgeschlossen worden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache
17/3947, Fragen 91 und 92):
Wie konkret greift der Bundesminister für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, gegen Sicherheits-
mängel im Luftfrachtbereich durch sogenannte bekannte Ver-
sender durch, und wie viele der 65 000 „bekannten Versen-
der“ wurden bisher durch das Luftfahrt-Bundesamt, LBA, auf
Sicherheitstauglichkeit überprüft?
Wie vielen „bekannten Versendern“ wurde die Sicher-
heitslizenz entzogen, und wie viele „bekannte Versender“
wurden mit welchen Maßnahmen abgemahnt?
Deutschland erfüllt bei der Luftfrachtsicherheit hohe
Standards. Dennoch müssen wir wachsam bleiben, um
größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten. Nach den
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ereitelten Anschlägen mit Luftfrachtbomben hat das
uftfahrt-Bundesamt unangekündigte Kontrollen bei
uftfrachtunternehmen verstärkt durchgeführt. Dazu ge-
ören sowohl die großen Versender als auch kleinere
nternehmen aus ganz Deutschland. Bis zum 24. No-
ember 2010 wurden insgesamt 63 bekannte Versender
urch das Luftfahrt-Bundesamt überprüft. Mit unange-
eldeten Besuchen wollen wir Schwachstellen aufspü-
en und umgehend beseitigen. Unternehmen, die unseren
icherheitsauflagen nicht genügen, wird die Lizenz ent-
ogen. Wir wollen die Sicherheit der Lieferkette weiter
erbessern – gemeinsam mit den Unternehmen.
Die festgestellten Mängel waren in 23 Fällen leichter
owie in fünf Fällen mittlerer Natur:
In 19 Fällen erfolgte die Vorlage von Schulungsnach-
eisen der Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben (leich-
er Mangel), in vier Fällen wurden organisatorische
aßnahmen zu Verbesserung des Zugangs zur Betriebs-
tätte gefordert (leichter Mangel), in zwei Fällen waren
ie Lagerräume von Luftfracht während der Betriebszei-
en nicht ordnungsgemäß verschlossen (mittlerer Man-
el), in einem Fall fehlte der Nachweis einer Zuverläs-
igkeitsüberprüfung (mittlerer Mangel), in zwei Fällen
urden bauliche Veränderungen eingefordert (mittlerer
angel).
Den Unternehmen wurde auferlegt, die Unzulänglich-
eiten unverzüglich abzustellen.
Die leichten Mängel geben keinen ernsthaften Anlass
ur Sorge und können kurzfristig behoben werden. Auch
ei den mittleren Mängeln konnten durch strenge Aufla-
en bis zur endgültigen Behebung sichere Übergangslö-
ungen, wie zum Beispiel die Bewachung der Fracht,
mgesetzt werden. Darüber hinaus wird die Aufsichtstä-
igkeit des LBAs über die betroffenen Unternehmen ver-
tärkt.
nlage 57
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-
ache 17/3947, Frage 93):
Wann beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter-
grund der Entscheidung deutscher Luftfahrtunternehmen,
Flugverbindungen und Flugflotten zu verringern, sowie des
Ausbaustopps für den Flughafen Hahn die offensichtlich ne-
gativen Auswirkungen der als „Insellösung“ gestalteten deut-
schen Luftverkehrsteuer auf ihre Wirkung hin zu untersuchen,
und welche Kriterien wird sie dafür zugrunde legen?
Die Bundesregierung wird die Auswirkungen der
uftverkehrsteuer auf die Luftverkehrswirtschaft auf-
erksam beobachten. Gemäß § 19 Abs. 4 Luftverkehr-
teuergesetz legt die Bundesregierung dem Deutschen
undestag bis zum 30. Juni 2012 einen Bericht über die
uswirkungen der Einführung des Luftverkehrsteuerge-
etzes auf den Luftverkehrssektor und die Entwicklung
er Steuereinnahmen aus der Luftverkehrsteuer vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8491
(A) )
)(B)
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3947,
Frage 94):
Welche Konsequenzen oder Probleme hätten bei der Ha-
varie der Ostseefähre „Lisco Gloria“ entstehen können oder
könnten bei einem vergleichbaren Unglück entstehen – so-
wohl für das Brückenbauwerk wie auch für den Schifffahrts-
verkehr –, wenn die Fehrmarnbelt-Querung bereits existiert
hätte?
Hypothetische Fragen werden von der Bundesregie-
rung nicht beantwortet.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/3947,
Frage 95):
Wird das Programmgebiet Augsburg des Bundesprogram-
mes „Soziale Stadt“ trotz der beschlossenen Haushaltskürzun-
gen auch über das Jahr 2010 hinaus weiterhin mit Mitteln des
Bundes gefördert und, wenn ja, in welchem Umfang?
Die Bundesregierung bekennt sich im Rahmen ihrer
finanziellen Möglichkeiten ausdrücklich zur Städte-
bauförderung und möchte die Kommunen auch in Zu-
kunft bei der Bewältigung des wirtschaftlichen, sozialen,
demografischen und ökologischen Wandels unterstützen.
Nach Maßgabe der aktuellen Beschlusslage wird der
Bund den Ländern entsprechende Finanzhilfen in Höhe
von insgesamt 455 Millionen Euro für das Jahr 2011 be-
reitstellen. Bund und Länder werden der guten partner-
schaftlichen Tradition folgend gemeinsam mit den kom-
munalen Spitzenverbänden die Umsetzung des durch
den Deutschen Bundestag beschlossenen Mittelumfan-
ges intensiv erörtern.
Hierbei wird die Verantwortung über die Fördermit-
telzuweisung zugunsten der einzelnen Kommunen auf-
grund ihrer originären Aufgabenzuständigkeit jedoch in
der alleinigen Hand der Länder liegen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 96):
Ist der Bundesregierung bekannt, wann die Deutsche Bahn
AG ein zweites Eisenbahnprogramm nach dem Behinderten-
gleichstellungsgesetz bzw. der Eisenbahn-Bau- und Betriebs-
ordnung vorlegen wird, und wie hoch war der Anteil an
Bundesmitteln – Auflistung der letzten fünf Jahre – bei der Fi-
nanzierung von Investitionen zur Herstellung der Barrierefrei-
heit im Bahnverkehr?
Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG stehen ihre Ar-
beiten zum zweiten Programm gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 ff.
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung kurz vor dem Ab-
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chluss. Die Veröffentlichung ist Anfang des Jahres 2011
u erwarten.
Die Herstellung der Barrierefreiheit nach dem Pro-
ramm aus dem Jahre 2005 umfasste eine Vielzahl von
aßnahmen, die in der Regel in größere Baumaßnah-
en oder die Gestaltung von Fahrzeugen integriert sind
nd in diesen Fällen in der Rechnungslegung nicht sepa-
at ausgewiesen werden. Eine Auflistung der anteiligen
nvestitionen bei Bahnanlagen und Fahrzeugen zur Her-
tellung der Barrierefreiheit im Bahnverkehr der letzten
ünf Jahre mit Angaben über den Anteil an Bundesmit-
eln bei der Finanzierung liegt der Bundesregierung da-
er nicht vor. Im Übrigen erhält die Deutsche Bahn AG
eine Bundesmittel für die Beschaffung von Fahrzeugen.
nlage 61
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 97):
Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung des Bun-
desministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Dr. Norbert Röttgen: „Wir waren geistig nicht ausreichend
aufs Regieren vorbereitet, wir nicht, und zusammen mit der
FDP schon gar nicht“ (Stern vom 25. November 2010, dapd
vom 24. November 2010)?
Bei der Äußerung im Stern vom 25. November 2010
andelt es sich um eine private und parteipolitische Äu-
erung, die nicht der Bewertung durch die Bundesregie-
ung unterliegt.
nlage 62
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 98):
Welches Schiff soll nach Informationen der Bundesregie-
rung für den möglichen Seetransport von hochradioaktiven
Brennelementen von Ahaus in das russische Majak genutzt
werden, und wie bewertet sie dabei die Sicherheit des mögli-
chen Transportschiffs „MCL Trader“, welches am 17. Mai
2008 aufgrund von Trunkenheit des Kapitäns auf eine Sand-
bank vor Bornholm auflief?
Es ist zutreffend, dass in der vom Bundesamt für
trahlenschutz, BfS, am 23. September 2010 erteilten
eförderungsgenehmigung als Beförderungsmittel das
eeschiff „MCL Trader“ eingetragen ist. Für dieses
chiff wurden vom Antragsteller dem BfS alle notwen-
igen Unterlagen, insbesondere das erforderliche „INF-
ertifikat“, vorgelegt.
Was die Zuverlässigkeit des Personals betrifft, ist
urch eine Nebenbestimmung in der Beförderungsge-
ehmigung geregelt, dass durch eine schriftliche Bestäti-
ung die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen
eim Seetransport nachgewiesen ist.
Im Übrigen steht das Seeschiff „MCL Trader“ derzeit
us betrieblichen Gründen nicht zur Verfügung. Die Ver-
8492 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
wendung eines geeigneten Schiffs einer dänischen Ree-
derei wurde beantragt.
Anlage 63
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 99):
Plant das BMU, sich vor seiner Entscheidung über den be-
antragten Transport der 951 abgebrannten Rossendorfer
Brennelemente von Ahaus ins russische Majak vor Ort, also
in Majak, ein Bild von den Verhältnissen zu machen – gege-
benenfalls auch durch Institutionen wie die Gesellschaft für
Anlagen- und Reaktorsicherheit –, und bis wann will die Bun-
desregierung nach aktueller Planung spätestens über die Ge-
nehmigung des Transports entscheiden?
Die hier angesprochene Thematik wurde heute, am
1. Dezember 2010, ausführlich im Ausschuss für Um-
welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen
Bundestages beraten.
Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, BMU, ist entscheidend das Vor-
liegen der schadlosen Verwertung. Das BMU braucht,
um dies bejahen zu können, – neben dem Gutachten der
Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH,
GRS, und weiteren Berichten – auch ein Bild der örtli-
chen Verhältnisse. Über den Zeitpunkt der Entscheidung
insbesondere zur Erteilung der Genehmigung nach der
Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung, AtAV,
können noch keine Aussagen getroffen werden.
Anlage 64
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 100):
Hat der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schles-
wig-Holstein dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, seine Vorbehalte im Hin-
blick auf die Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke
nach dem 5. September 2010 per Brief, Fax oder E-Mail mit-
geteilt – bitte mit Angabe des Datums –, und liegen dem
BMU aus einzelnen Bundesländern bereits erste Informatio-
nen zum tatsächlichen Nachrüstbedarf einzelner Anlagen
ganz konkret – es wird um eine klare Aussage gebeten und
nicht um einen erneuten Verweis auf Bundestagsdrucksache
17/3394, Frage 1 – im Zusammenhang mit den in der Liste
enthaltenen Maßnahmen vor oder nicht?
Ja, der zuständige Abteilungsleiter des Landes
Schleswig-Holstein hat dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU,
seine Vorbehalte im Hinblick auf die Bund-Länder-
Nachrüstliste für Atomkraftwerke am 10. September
2010 per E-Mail mitgeteilt.
Im Rahmen der Diskussion der Liste hat ein Bundes-
land erste Informationen zum Umsetzungsbedarf über-
mittelt.
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nlage 65
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 101):
Liegen der Bundesregierung Abschätzungen vor, ob eine
intensivere Anwendung des § 37 des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes, EEG, absehbar zu einer höheren EEG-Umlage füh-
ren könnte, und, falls ja, auf welche Höhe belaufen sich diese
Abschätzungen?
Die Auswirkungen der Inanspruchnahme von § 37
rneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, „Grünstromprivi-
eg“, auf die EEG-Umlage hängen zum einen davon ab,
ür welches Potenzial an Strom aus erneuerbaren Ener-
ien mit Anspruch auf EEG-Vergütung bei einer be-
timmten Höhe der Umlage eine Nutzung von § 37 EEG
irtschaftlich wäre, und zum anderen vom Grad der tat-
ächlichen Nutzung dieses Potenzials. Prognos und das
nstitut für Energie Leipzig gehen in ihren Studien, die
er Festsetzung der EEG-Umlage 2011 durch die Über-
ragungsnetzbetreiber zugrunde liegen, bei einer Umlage
on 3,53 Cent/Kilowattstunde, ct/kWh, von einem Poten-
ial von rund 37 Terawattstunde, TWh, EEG-Strom aus,
er im Rahmen des Grünstromprivilegs wirtschaftlich
enutzt werden könnte. Unter der Annahme, dass dieses
otenzial zu etwa einem Drittel genutzt wird, und be-
ücksichtigend, dass durch das 50-Prozent-Kriterium in
37 EEG theoretisch die doppelte Strommenge in den
enuss der Befreiung von der Umlage kommen kann,
etzen sie für 2011 eine Strommenge von 24,66 TWh als
mlagebefreit nach § 37 EEG an. Dadurch wird der
ichtprivilegierte Letztverbrauch, auf den die EEG-Dif-
erenzkosten umgelegt werden, entsprechend reduziert,
odass die EEG-Umlage für die Betroffenen steigt. Die-
er Effekt beträgt nach den Prognosen der Übertragungs-
etzbetreiber 2011 erst etwa 0,1 ct/kWh. Es ist aber
avon auszugehen, dass bei Konstanz der aktuellen
echtlichen Rahmenbedingungen das unter § 37 EEG
utzbare Potenzial nach und nach tatsächlich ausge-
chöpft wird. Hinzu kommt, dass dieses Potenzial mit
teigender Umlage weiter steigen würde.
In ihrer am 15. November 2010 vorgelegten Mittel-
ristprognose rechnen die Übertragungsnetzbetreiber ent-
prechend bis 2015 mit einer aufgrund von § 37 EEG
mlagebefreiten Strommenge von 76 TWh, das heißt
twa einer Verdreifachung gegenüber 2011. Die hieraus
esultierende Erhöhung der EEG-Umlage könnte – je
ach Entwicklung der sonstigen umlagerelevanten Para-
eter – durchaus eine Größenordnung von etwa 0,5 ct/kWh
rreichen.
nlage 66
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 102
nd 103):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8493
(A) )
)(B)
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die gehäuf-
ten Krebsfälle in der Umgebung des Forschungsendlagers
Asse II auf die dortige Atommülllagerung zurückzuführen
sind?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
Erkenntnissen über gehäufte Krebsfälle in der Nähe der Asse II?
Bei den berichteten erhöhten Krebsraten in der Um-
gebung des Endlagers Asse handelt es sich um zwei
Krebsarten, Leukämie und Schilddrüsenkrebs, wobei die
Erhöhung der Leukämiehäufigkeit nur bei Männern, die
von Schilddrüsenkrebs nur bei Frauen gefunden wurde.
Der berichtete Anstieg an Krebsfällen bezieht sich auf
zwei aus einer Vielzahl von untersuchten Krebsarten.
Die Daten beziehen sich auf das Gebiet der Samtge-
meinde Asse, die im Landkreis Wolfenbüttel liegt. Im
Landkreis selbst sind die Daten unauffällig.
Bei den vorliegenden Daten handelt sich dabei um die
Analyse zum Auftreten von Krebsfällen in einer kleinen
Region, die zwangsläufig, da es sich bei den gefundenen
Krebsfällen um seltene Erkrankungen handelt (weniger
als 10 Fälle pro 100 000 Einwohner), starken statisti-
schen Schwankungen unterliegt.
Die Strahlenbelastung in der Umgebung der Asse
wird seit 1966 lückenlos erfasst. Nach den vorliegenden
Untersuchungsergebnissen der Umgebungsüberwachung
kann der beobachtete Anstieg in der Samtgemeinde Asse
nicht durch die Strahlenbelastung aus der Asse erklärt
werden. Um den beobachteten Anstieg mit Strahlung er-
klären zu können, müsste nach den vorliegenden wissen-
schaftlichen Kenntnissen über die Entstehung der entspre-
chenden Krebserkrankungen die Dosis etwa 10 000-mal
höher sein als beobachtet.
Weiterhin ist bei derartigen Auswertungen davon aus-
zugehen, dass aufgrund der statistischen Nachweisver-
fahren in einer bestimmten Zahl von Gemeinden alleine
aufgrund des statistischen Zufalls Erhöhungen in Er-
krankungsraten gefunden werden.
Die Bundesregierung ist an einer schnellen Klärung
der Sachlage interessiert und bietet dem Land Nieder-
sachsen ihre Unterstützung bei der Bewertung der nun
beobachteten erhöhten Krebshäufigkeiten an.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3947, Frage 104):
Welche Korrekturen im Rahmen des Hochschulpaktes II
plant die Bundesregierung im Hinblick auf die Berücksichti-
gung der tatsächlichen Durchschnittskosten pro Studienplatz
und mit Rücksicht auf die Tatsache, dass die im Rahmen des
Hochschulpaktes I vorgesehenen Studienanfänger-/Studienan-
fängerinnenzahlen deutlich übertroffen wurden?
Mit dem Hochschulpakt 2020 sorgen Bund und Län-
der für ein bedarfsgerechtes Studienangebot. Damit er-
halten die jungen Menschen und auch die Hochschulen
eine verlässliche Perspektive. Die zusätzlichen Studien-
anfänger des Studienjahres 2010 sind Teil des Hoch-
schulpakts 2020.
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Bereits im Studienjahr 2009 lagen die tatsächlichen
tudienanfängerzahlen deutlich oberhalb der dem Hoch-
chulpakt zugrunde liegenden KMK-Prognose. Bund und
änder haben darauf reagiert und entsprechende finanzi-
lle Vorsorge getroffen. Rund 400 Millionen Euro hat al-
ein der Bund hierfür zusätzlich in den Jahren 2011 bis
013 eingeplant. Auch für die zusätzlichen Studienan-
änger des Studienjahres 2010 will die Bundesregierung
orsorge treffen.
Darüber hinaus engagiert sich die Bundesregierung
ür eine Qualitätsverbesserung der Hochschullehre, die
llen Studierenden zugutekommt. Mit dem Qualitätspakt
ird die Bundesregierung bis 2020 rund 2 Milliarden
uro in bessere Studienbedingungen investieren.
nlage 68
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3947, Frage 105):
Wie entwickelt sich im Zusammenhang mit der vom Sta-
tistischen Bundesamt veröffentlichten Studienanfängerquote
das Verhältnis von Studienanfängerinnen und Studienanfän-
gern zur Zahl der Hochschulzugangsberechtigten im gleichen
Alter, und welchen Einfluss hat die Zahl der sogenannten Bil-
dungsausländerinnen und Bildungsausländer einerseits und
die Einbeziehung zusätzlicher Bildungseinrichtungen in die
Statistik andererseits auf die Entwicklung der Studienanfän-
gerquote von 2010 gegenüber 2009?
Für das Studienjahr 2010 liegt derzeit die Schnellmel-
ung des Statistischen Bundesamts vor, die eine erste In-
ormation über die Entwicklung der Studierenden gibt
nd nur eine grobe Gliederung enthält. Eine differen-
ierte Analyse sowie ein detaillierter Vergleich zwischen
en beiden Studienjahren 2010 und 2009 sind daher zum
etzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
In den vorläufigen Zahlen sind Bildungseinrichtun-
en, die – ähnlich wie bei der Umwandlung der Berufs-
kademien in Baden-Württemberg zu Hochschulen – in
010 erstmals zu Hochschulen dazugerechnet werden
önnten, nicht enthalten. Es handelt sich daher im Vor-
ahresvergleich um einen echten Anstieg. Auch doppelte
biturjahrgänge durch die Umstellung der Gymnasien
uf G8 wirken sich kaum aus, da in 2010 nur Hamburg
inen doppelten Abiturientenjahrgang hat.
nlage 69
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
he 17/3947, Frage 106):
Wie soll der 7 Millionen Euro teure Wissenschaftszug un-
ter Angabe des Einsatzortes und des Starttermins im Hinblick
auf die Antwort zu meiner schriftlichen Frage 140 auf Bun-
destagsdrucksache 17/2892 nunmehr verwendet bzw. einge-
setzt werden, und wie hoch sind die Bewachungs- und Unter-
haltungskosten für den Zug unter Berücksichtigung der
Aufwendungen der Deutschen Bahn AG seit Stilllegung des
Science Trains sowohl insgesamt als auch pro Monat?
8494 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
Die weitere Verwendung des Sonderzuges der Wis-
senschaftsausstellung „Expedition Zukunft“ liegt in der
Verantwortung der Max-Planck-Gesellschaft, MPG. Der
Zug wurde durch das Bundesministerium für Bildung
und Forschung, BMBF, auf Antrag der MPG von Juli
2008 bis Juni 2010 im Rahmen eines Förderprojektes fi-
nanziert. Entsprechend liegt die Entscheidung über eine
weitere Verwendung nach Ablauf der Förderung bei der
MPG. Die Ausstellungseinbauten sind Eigentum der
MPG. Es besteht für die MPG ein achtjähriges Nut-
zungsrecht an den Wagen und den Loks, deren Eigentü-
merin die Deutsche Bahn AG ist.
Das BMBF unterstützt die MPG bei ihrem Ziel den
Zug im Ausland einzusetzen. Die Verhandlungen dauern
allerdings noch an.
Seit dem Ende der Wissenschaftsausstellung im No-
vember 2009 sind bis einschließlich Oktober 2010 Kos-
ten für Abstellung und Bewachung des Sonderzuges in
Höhe von 429 600 Euro entstanden. Im Rahmen des
BMBF-Förderprojektes wurden bis Mai 2010 die Ab-
stellungskosten in Höhe von 212 274 Euro finanziert.
Seitdem trägt die MPG die monatlichen Kosten von etwa
38 000 Euro. Aktuell bemüht sich die MPG intensiv um
eine kostengünstigere Lösung für Parken und Bewa-
chung des Ausstellungszuges.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Frage 107):
Trifft es zu, dass – wie Medien in Mecklenburg-Vorpom-
mern berichten – am 16. Dezember 2010 oder zu einem ande-
ren Zeitpunkt Atommüll aus dem Forschungszentrum Jülich
nach Lubmin transportiert werden soll, und, wenn ja, um wel-
che Abfälle/Mengen handelt es sich konkret?
Ein Transport von radioaktivem Abfall von Jülich
nach Lubmin ist derzeit weder für Dezember 2010 noch
sonst geplant.
Anlage 71
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3947, Fragen 108 und 109):
Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die
Entwicklung einer Strategie gesetzt, um die deutsche Ent-
wicklungszusammenarbeit im Sinne des Art. 32 der UN-Be-
hindertenrechtskonvention zu gestalten, und in welcher Weise
wird die Zivilgesellschaft daran beteiligt werden?
Mit welchen Mitteln – personell und finanziell – ist das
GTZ-Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“ ausge-
stattet, und welche weiteren Mittel werden für Maßnahmen
und konkrete Projektvorhaben zur Inklusion von Menschen
mit Behinderung in der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit im Haushalt 2011 bereitgestellt?
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u Frage 108:
Am 2. November 2010 fand der zweite Runde Tisch
ur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der
ntwicklungszusammenarbeit im Bundesministerium
ür wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
MZ, statt. Die anwesenden Vertreterinnen und Vertre-
er der Zivilgesellschaft, der Privatwirtschaft und des
undesministeriums für wirtschaftliche Zusammenar-
eit und Entwicklung erarbeiteten gemeinsam Vor-
chläge für konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des
rt. 32 der VN-Behindertenrechtskonvention.
Die Erarbeitung einer Strategie hat unter Berücksich-
igung der Ergebnisse dieses Runden Tisches bereits be-
onnen. Es ist beabsichtigt, die grundlegenden Elemente
ieser Strategie im Rahmen eines weiteren Runden Ti-
ches in 2011 vorzustellen und zu erörtern.
Parallel zum BMZ-gesteuerten Prozess zur Umset-
ung des Art. 32 erstellt die Bundesregierung unter Fe-
erführung des BMAS einen Aktionsplan zur Umset-
ung der gesamten Behindertenrechtskonvention. Auf
ntervention des BMZ und der Zivilgesellschaft wird es
n diesem nationalen Aktionsplan ein eigenes Kapitel zur
Internationalen Zusammenarbeit“ geben. Am 4. No-
ember 2010 fand im BMAS unter Beteiligung des BMZ
in Maßnahmenkongress zum nationalen Aktionsplan
tatt, der der Partizipation der Zivilgesellschaft im direk-
en Dialog mit Vertreterinnen und Vertreten der staatli-
hen Institutionen diente. Fragen der Entwicklungszu-
ammenarbeit wurden auch im Rahmen dieser
eranstaltung explizit angesprochen.
u Frage 109:
Das Sektorvorhaben „Menschen mit Behinderungen“
erfügt über 1 Million Euro für die dreijährige Laufzeit,
uli 2009 bis Juni 2012. Personell verfügt das Sektorvor-
aben über zwei feste Mitarbeiter. Darüber hinaus ent-
endet die Christoffel-Blindenmission, CBM, pro Jahr
ine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter an das Sektor-
orhaben. Aktuell wird das Sektorvorhaben durch einen
raktikanten personell verstärkt.
Grundsätzlich können aus dem Haushalt 2011 behin-
erten-spezifische und inklusive Vorhaben über die Titel
rivate Träger und Kirchliche Träger, im Bereich Res-
ortforschung sowie in der bilateralen Zusammenarbeit
mgesetzt werden. Der Betrag der bereitgestellten Mittel
ird sich abhängig von entsprechenden Anträgen der
ichtregierungsorganisationen und Bewilligungen im
irchlichen Förderverfahren, vom Ergebnis bilateraler
egierungsverhandlungen sowie vom konkreten Bedarf
n wissenschaftsbasierter Politikberatung in diesem Be-
eich ergeben.
nlage 72
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/3947, Fragen 110 und 111):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8495
(A) )
)(B)
Was hat die Bundesregierung bisher über konsularische
Betreuungsmaßnahmen hinaus unternommen, um dem deut-
schen Staatsangehörigen Erdoğan Akhanli nach seiner Ver-
haftung in der Türkei zu helfen, und was hat sie bisher unter-
nommen, um die Gründe für die Verhaftung Erdoğan
Akhanlis in Erfahrung zu bringen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eigene Beobachter zum
bevorstehenden Prozess gegen Erdoğan Akhanli zu entsen-
den, und hat sie bereits organisatorische Schritte unternom-
men, um ihm eine kontinuierliche Prozessbeobachtung durch
die deutsche Botschaft in Ankara sicherzustellen?
Zu Frage 110:
Seit Bekanntwerden seiner Inhaftierung wird Herr
Akhanli von der zuständigen Auslandsvertretung inten-
siv konsularisch betreut. Die Bundesregierung steht da-
rüber hinaus in Kontakt mit den Anwälten, die
Herr Akhanli für seine strafrechtliche Verteidigung aus-
gewählt hat.
Die Bundesregierung hat des Weiteren mehrfach
hochrangig und gegenüber verschiedenen türkischen
Stellen auf die besonderen Umstände des Falles und auf
die große Besorgnis, die Herrn Akhanlis Inhaftierung in
Deutschland hervorgerufen hat, hingewiesen.
Auf Nachfrage erhielt die Bundesregierung am
7. September 2010 von der türkischen Regierung Aus-
kunft über die Herrn Akhanli von der türkischen Justiz
vorgeworfenen Straftaten.
Zu Frage 111:
Ja. Es ist beabsichtigt, dass ein Konsularbeamter des
Deutschen Generalkonsulats in Istanbul den Prozess re-
gelmäßig beobachtet.
Da die Verhandlung in öffentlicher Sitzung stattfin-
det, sind darüber hinaus keine organisatorischen Vorbe-
reitungen notwendig.
Anlage 73
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3947, Frage 112):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass aus
dem europäischen Finanzinstrument für Demokratie und
Menschenrechte zwar zahlreiche oppositionelle Gruppen und
Organisationen in den ALBA-Staaten bezuschusst werden,
aber nicht eine Menschenrechtsorganisation aus dem König-
reich Saudi-Arabien und den anderen Staaten des Golfkoope-
rationsrates, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung
auf die Mittelvergabe in den jeweiligen Staaten ausgeübt?
Das Europäische Instrument für Demokratie und
Menschenrechte, EIDHR, finanziert mit einem Gesamt-
volumen von jährlich circa 100 Millionen Euro vorran-
gig, das heißt zu 90 Prozent, Projekte, die durch die lo-
kale und internationale Zivilgesellschaft durchgeführt
werden.
62 Prozent des Budgets entfallen auf die ersten drei
thematischen Förderziele des EIDHR, das heißt auf die
Förderung von Menschenrechten und Grundfreiheiten
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1), die Stärkung der Zivilgesellschaft (2) und die Um-
etzung der EU-Menschenrechtsleitlinien (3).
Projekte werden auf Länderebene durch die EU-Dele-
ationen in Abstimmung mit der Zivilgesellschaft, den
U-Mitgliedstaaten und anderen Geldgebern identifi-
iert. Die EU-Delegationen sind für die Ausschreibung
nd für das lokale Management der Projekte verantwort-
ich. Die Bundesregierung wird von der EU-Kommis-
ion zur Mehrjahresstrategie, 2007 bis 2010, und zum
ährlichen Aktionsplan konsultiert.
Bei der Festlegung der geografischen Förderschwer-
unkte stellen die EU-Delegationen jährlich Listen von
ändern/Regionen auf, in denen die Aktionen Effizienz
ersprechen. Das heißt, der Spielraum für zivilgesell-
chaftliches Handeln muss vorhanden sein, damit mittels
enschenrechts- und Demokratieprojekten die Organi-
ationsstruktur und der Einfluss der Zivilgesellschaft, zu
esellschaftlichem Wandel beizutragen, gestärkt werden
önnen.
Im Strategiepapier, 2007 bis 2010, sind für die Länder
er Europäischen Partnerschaft und für den Mittleren
sten 35 Prozent für Ziel 1 und 30 Prozent für Ziel 2 an-
esetzt. Dies ist deutlich mehr als zum Beispiel in La-
einamerika mit jeweils 15 Prozent.
Die Staaten des Golfkooperationsrates befinden sich
icht auf dieser Liste. Es ist der Bundesregierung nicht
ekannt, ob Förderanträge zivilgesellschaftlicher Orga-
isationen aus diesen Staaten eingereicht wurden. Laut
rojektliste der EU-Kommission wurde 2009 und 2010
eweils ein Projekt in der Republik Jemen durchgeführt.
ür das Königreich Saudi-Arabien liegt keine Angabe
or.
Die Bundesregierung wird die Möglichkeit einer stär-
eren Berücksichtigung von Menschenrechtsorganisatio-
en aus Saudi-Arabien und den Staaten des Golfkoopera-
ionsrates im EU-Rahmen aufnehmen.
nlage 74
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3947, Frage 113):
Womit wird vonseiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten
begründet, dass Angaben darüber, an welchen Einrichtungen
und durch wen bislang im Rahmen der EU-Mission EUJUST
LEX irakische Richter, Polizei- und Justizvollzugsbeamte in
Europa ausgebildet wurden, und insbesondere darüber, ob
auch weibliche Personen im Rahmen von EUJUST LEX aus-
gebildet wurden, als „Verschlusssache – Nur für den Dienst-
gebrauch“ eingestuft und damit der Öffentlichkeit vorenthal-
ten werden?
Die nicht veröffentlichten Teile des Antworttextes zur
leinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestags-
rucksache 17/3785 zur deutschen Beteiligung an
UJUST LEX stützen sich auf Berichte der Mission, die
it dem EU-eigenen Geheimhaltungsgrad „restricted“
ingestuft sind. Dieser bezieht sich auf alle Dokumente
nd Informationen, deren nicht autorisierte Verbreitung
achteilig für die Interessen der EU oder eines bzw.
8496 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
(A) )
)(B)
mehrerer ihrer Mitgliedstaaten sein könnte und ent-
spricht der deutschen Einstufung „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“, VS-NfD.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen und organisatorischen Schutz von Ver-
schlusssachen, VSA, sind nichtdeutsche Verschlusssa-
chen, zu deren Schutz sich die Bundesrepublik Deutsch-
land vertraglich verpflichtet hat, mit dem deutschen
Geheimhaltungsgrad, der dem zugeordneten nichtdeut-
schen Geheimhaltungsgrad entspricht, zu kennzeichnen.
Die Bundesregierung kann die betreffenden Auskünfte
bezüglich anderer EU-Mitgliedstaaten daher nicht ohne
deren vorherige Einwilligung veröffentlichen.
In Bezug auf die Gemeinsame Sicherheits- und Ver-
teidigungspolitik der EU, GSVP, dient diese Regelung
nicht nur der Geheimhaltung operativer Fragen, sondern
auch dem Schutz persönlicher Daten.
Die Einstufung der Information dient dem Schutz der
irakischen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer und
ihrer Ausbilder. Eine Veröffentlichung der angefragten
Information durch die Bundesregierung könnte die Zu-
sammenarbeit der Mission mit den Trainings- und Aus-
bildungszentren in den beteiligten EU-Mitgliedstaaten
infrage stellen.
Dem Deutschen Bundestag wurde die angeforderte
Information zur Verfügung gestellt.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/3947, Frage 114):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur An-
zahl der vom Wahlrechtsausschluss des § 13 Nr. 2 des Bun-
deswahlgesetzes betroffenen Menschen mit umfassender Be-
treuung vor, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Regelung vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechts-
konvention?
Die Zahl der nach § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgeset-
zes, BWG, vom Wahlrecht ausgeschlossenen Bürgern ist
nicht bekannt. Durch die restriktive Fassung der gesetz-
lichen Regelung ist aber der Kreis der Betroffenen mög-
lichst klein gehalten. Von ihr werden nur Fälle erfasst, in
denen Bürgern die Fähigkeit zu einer eigenverantwortli-
chen, höchstpersönlichen Wahlentscheidung fehlt.
Der Wahlrechtsausschlussgrund steht nach Auffas-
sung der Bundesregierung im Einklang mit der Behin-
dertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Die dort
in Art. 29 garantierte Teilhabe von Menschen mit Behin-
derungen am politischen Leben greift die bereits durch
den Zivilpakt der Vereinten Nationen von 1966 festge-
schriebenen staatlichen Verpflichtungen auf. Für das im
Zivilpakt verankerte Wahlrecht können die Vertragsstaa-
ten nach allgemeiner Ansicht objektive und angemes-
sene Ausschlussgründe durch Gesetze auch für Fälle
geistiger oder psychischer Behinderungen vorsehen.
Ein gleich lautender Wahlrechtsausschlussgrund im
bayerischen Landeswahlrecht ist vom Bayerischen Ver-
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assungsgerichtshof als verfassungsgemäß angesehen
orden, Entscheidung vom 9. Juli 2002. Die der jetzigen
assung des § 13 Nr. 2 BWG vorangegangene Regelung,
ie den Ausschluss vom Wahlrecht an die Anordnung ei-
er Pflegschaft wegen geistigen Gebrechens knüpfte, ist
om Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtspre-
hung als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung
nd als vereinbar mit dem Grundsatz der Allgemeinheit
er Wahl angesehen worden, vergleiche BVerfGE 67,
46, 147 f.; 36, 139, 141 f.
nlage 76
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/3947, Frage 115):
Welche Publikationen, Onlineangebote, Veranstaltungen
oder sonstigen Maßnahmen der politischen Bildung zur För-
derung des Verständnisses für behindertenpolitische Sachver-
halte gibt es von der Bundeszentrale für politische Bildung
nach derzeitiger Planung in den Jahren 2010 und 2011 – über
die am 7. Juni 2010 erschienene Ausgabe der Zeitschrift Aus
Politik und Zeitgeschichte, APuZ 23/2010, zum Thema „Men-
schen mit Behinderungen“ hinaus –, und inwiefern wird aus
Sicht der Bundesregierung die Bundeszentrale damit – auch
mit Blick auf Art. 8 der UN-Behindertenrechtskonvention
„Bewusstseinsbildung“ – dieser Aufgabe gerecht?
Die Bundeszentrale für politische Bildung, BpB, hat
ie Aufgabe, durch Maßnahmen der politischen Bildung
erständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das
emokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereit-
chaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.
Politische Bildung fußt auf der normativen Grundlage
on Demokratie, Toleranz und Menschenrechten und
ördert auf diese Weise das Bewusstsein für Vielfalt und
ie Toleranz gegenüber jeglichen gesellschaftlichen
ruppen und Minderheiten.
Eine Grundlage der Entwicklung von Bildungsange-
oten in der BpB ist der Diversity-Ansatz. Diversity be-
chreibt die Vielfalt von Identitäten, Unterschieden und
ugehörigkeiten, die Menschen zu eigen sind. Im Rah-
en dieses Ansatzes wird zwischen sechs Kerndimensio-
en unterschieden. Es handelt sich hierbei um: Alter,
thnizität, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Behinde-
ung, Religion. Diese Dimensionen werden auch in § 13
es EU-Vertrages und im Allgemeinen Gleichbehand-
ungsgesetz genannt. Weitere Dimensionen ergeben sich
nter anderem aus Kultur, Bildung, Sprache und Fami-
ienstand.
Durch entsprechende Fortbildungen der Mitarbeiter der
pB werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass
er Diversity-Ansatz mittelbar und unmittelbar in den Bil-
ungsangeboten zum Ausdruck kommt. So soll das
ewusstsein der Nutzer dieser Angebote dafür geschärft
erden, dass „Gleichbehandlung bei gegebenen Unter-
chieden und ungleichen ,Startbedingungen‘ Benachteili-
ungen fortschreibt und bestätigt“ (Paul Mecheril) und sie
efähigt werden, alternative Handlungsstrategien zu
Gleichbehandlung bei gegebenen Unterschieden“ zu
ntwickeln.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 77. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010 8497
(A) (C)
(D)(B)
Bisherige Schwerpunkte lagen bei der Bekämpfung
von Diskriminierung, Benachteiligung oder Exklusion
aufgrund des Geschlechtes, der Ethnizität und der Reli-
gion.
Zu diesen Kerndimensionen von Diversity und den
Themenfeldern „Grundfragen der Demokratie“ und
„Menschenrechte“ im engeren Sinne stellt die BpB um-
fangreiche Basismaterialien und didaktische Handrei-
chungen zur Verfügung. Hierzu gehören Publikationen
wie zum Beispiel „Zivilcourage lernen“, ein Lehr- und
Arbeitsbuch, das unter anderem Lehreinheiten enthält, in
denen die Bereitschaft, sich in Konfliktfällen für Be-
nachteiligte oder Bedrohte erfolgreich einzusetzen. Zu-
dem plant die BpB, 2011 in Form einer Lizenzausgabe
oder einer Eigenpublikation einen Schriftenreiheband
bereitzustellen, der sich mit den behindertenpolitischen
Entwicklungen auseinandersetzt und darauf abzielt, das
gesellschaftliche Bewusstsein für Menschen mit Behin-
derung zu schärfen.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksa-
che 17/3947, Frage 116):
Was sind die Auswirkungen der durch das Urteil des Bun-
desverfassungsgerichts untersagten Vorratsdatenspeicherung
auf die aktuelle Sicherheitslage in Deutschland?
Im Zusammenhang mit der Ihnen bekannten aktuellen
Bedrohungslage, die sich zuletzt in den Anschlagsversu-
chen auf den Frachtflugverkehr und Hinweisen auf mög-
liche Anschlagsplanungen auf Ziele in Deutschland ver-
deutlicht hat, gehen die Sicherheitsbehörden jedem
einzelnen Hinweis nach.
Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass die Bun-
desregierung zu laufenden Ermittlungsverfahren keine
Stellungnahme abgeben kann.
77. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 1. Dezember 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72
Anlage 73
Anlage 74
Anlage 75
Anlage 76
Anlage 77