Rede von
Dr.
Günter
Krings
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Lieber Herr Kollege Ströbele, ich bin immer bereit,
Selbstverständlichkeiten zur Kenntnis zu nehmen. Dazu
hätte es Ihrer Nachfrage nicht bedurft.
Ich freue mich aber über die Gelegenheit, darauf – und
zwar ohne Anrechnung auf meine Redezeit – zu antwor-
ten. Es geht doch gar nicht darum, dass die Willensbil-
dung auch durch Demonstrationen – solange sie fried-
lich geschehen, was nicht immer der Fall war –
beeinflusst werden kann. Die Frage ist aber, ob man sol-
che Demonstrationen mit dem Anspruch und der klaren
Zielsetzung durchführt, nicht nur die Willensbildung,
sondern auch die Entscheidung auf die Straße zu tragen.
Das ist etwas grundlegend anderes. Zur Willensbildung
kann man mit Demonstrationen, mit allen Mitteln beitra-
gen. Man kann diese Entscheidung aber nicht blockie-
ren, indem man beispielsweise Sitzblockaden für die
höchste Instanz in diesem Land hält. Das geht nicht, und
das ist nicht mehr rechtsstaatlich. – Vielen Dank.
Wie ich schon sagte: Die Geltung der Rechtsordnung
steht auch bei Projekten wie Stuttgart 21 und den Castor-
transporten eben nicht unter dem Vorbehalt einer politi-
schen Gesinnung. Sitzblockaden sind nicht Teil eines
Entscheidungsprozesses. Sie können, wenn es bei De-
monstrationen Willensbildungsbeiträge gibt, natürlich
gemacht werden und sind sogar erwünscht. Aber sie
können Entscheidungen nicht im wahrsten Sinne des
Wortes blockieren.