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    Plenarprotokoll 17/72 17/3360, 17/3441) . . . . . . . . . . . . . . . – Bericht des Haushaltsausschusses ge- mäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/3697) . . . . . . . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, Bärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Patienten- schutz statt Lobbyismus – Keine Vorkasse in der gesetzlichen Kran- kenversicherung – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Senger- Schäfer, Harald Weinberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE Dr. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Stracke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 7847 B 7847 C 7858 A 7860 B 7862 B 7863 A 7864 B 7864 D 7867 B 7868 A 7869 A 7870 A Deutscher B Stenografisch 72. Sitz Berlin, Freitag, den 12 I n h a l Tagesordnungspunkt 32: a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV- FinG) (Drucksachen 17/3040, 17/3360, 17/3441) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur nachhal- tigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finan- zierungsgesetz – GKV-FinG) (Drucksachen 17/3360, 17/3441, U A D D B 7847 B LINKE: Solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung in Gesund- heit und Pflege einführen undestag er Bericht ung . November 2010 t : – zu der Unterrichtung durch die Bun- desregierung: Bericht des GKV-Spit- zenverbandes über die Erfahrungen mit den durch das GKV-WSG be- wirkten Rechtsänderungen in § 13 Absatz 2 des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch (Drucksachen 17/3427, 17/1238, 16/12639, 17/3696) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndrea Nahles (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . irgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7847 D 7848 B 7849 B 7850 D 7853 A 7856 C Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7871 A 7873 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 Namentliche Abstimmungen . . . . . . . . . . . . . Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Harald Weinberg (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) (Erklärung nach § 31 GO) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: Zweite und dritte Beratung des von den Abge- ordneten Halina Wawzyniak, Ulla Jelpke, Jan Korte, weiteren Abgeordneten und der Frak- tion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs ei- nes … Gesetzes zur Änderung des Grund- gesetzes (Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung in das Grundgesetz) (Drucksachen 17/1199, 17/3609) . . . . . . . . . . Ingo Wellenreuther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jimmy Schulz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Frieser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU) . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Namentliche Abstimmung. . . . . . . . . . . . . . . . Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbes- serung der Funktionsfähigkeit des Kapital- m b ( H D F C N K T B s J – – – ( 1 D C N C M E C N 7874 C, 7875 A 7878 A, 7880 A 7875 B 7876 A 7876 D 7877 B 7883 A 7883 B 7887 A 7888 C 7890 B 7890 B 7890 C 7892 C 7894 B 7896 C 7897 A 7898 A 7898 B 7899 D 7901 A 7901 D 7905 A arkts (Anlegerschutz- und Funktionsver- esserungsgesetz) Drucksache 17/3628) . . . . . . . . . . . . . . . . . . artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . rank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 35: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Familie, Senioren, Frauen und ugend zu dem Antrag der Abgeordneten Christel Humme, Willi Brase, Petra Crone, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Mit gesetzlichen Regelungen die Gleichstellung von Frauen im Erwerbs- leben umgehend durchsetzen zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Dr. Barbara Höll, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern wirksam durchset- zen zu der Unterrichtung durch die Bundesre- gierung: Dritte Bilanz der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirt- schaft zur Förderung der Chancen- gleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft Drucksachen 17/821, 17/891, 16/10500, 7/1486) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . hristel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . icole Bracht-Bendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . ornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . onika Lazar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aren Marks (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . adine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . 7902 A 7902 B 7903 B 7907 A 7908 A 7908 C 7909 B 7910 B 7910 D 7912 C 7912 D 7914 A 7915 B 7917 A 7918 B 7919 C 7920 D 7922 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 III Tagesordnungspunkt 36: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Joachim Pfeiffer, Peter Bleser, Nadine Schön (St. Wendel), weiterer Abgeordne- Anlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Geset- zes zur nachhaltigen und sozial ausgewoge- nen Finanzierung der Gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – ter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr. Erik Schweickert, Claudia Bögel, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Kinderfreundliche Nachbesserung der EU-Spielzeugrichtlinie dringend er- forderlich – zu dem Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Offensive für ei- nen wirksamen Schutz der Kinder vor Gift in Spielzeug – zu dem Antrag der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Kirsten Tackmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Krebserregende Stoffe in Kinderspielzeugen durch Sofortmaß- nahmen ausschließen – zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Ulrike Höfken, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Kinder- spielzeug – Risiko für kleine Verbrau- cher (Drucksachen 17/3424, 17/2345, 17/1563, 17/656, 17/3695) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . . Nadine Schön (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . . Karin Binder (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . G W D D A E D h m n z r F A E P B B F H K M A U R D ( Z z w s s z n A A 7924 A 7924 B 7925 B 7926 D 7927 D 7928 D 7929 D 7930 B 7931 C 7933 A KV-FinG) (Tagesordnungspunkt 32 a) olfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Philipp Murmann (CDU/CSU) . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nlage 3 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten r. Bärbel Kofler und Angelika Graf (Rosen- eim) (beide SPD) zur namentlichen Abstim- ung über den Entwurf eines Gesetzes zur achhaltigen und sozial ausgewogenen Finan- ierung der Gesetzlichen Krankenversiche- ung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV- inG) (Tagesordnungspunkt 32 a) . . . . . . . . . nlage 4 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten eter Weiß (Emmendingen), Ernst-Reinhard eck (Reutlingen), Veronika Bellmann, Heike rehmer, Ingrid Fischbach, Ingo Gädechens, rank Heinrich, Rudolf Henke, Robert ochbaum, Axel Knoerig, Dr. Hermann ues, Katharina Landgraf, Ingbert Liebing, atthias Lietz, Rita Pawelski, Erwin Rüddel, nita Schäfer (Saalstadt), Karl Schiewerling, we Schummer, Armin Schuster (Weil am hein), Volkmar Vogel (Kleinsaara), r. Johann Wadephul, Marcus Weinberg Hamburg), Peter Wichtel, Dr. Matthias immer und Willi Zylajew (alle CDU/CSU) ur namentlichen Abstimmung über den Ent- urf eines Gesetzes zur nachhaltigen und ozial ausgewogenen Finanzierung der Ge- etzlichen Krankenversicherung (GKV-Finan- ierungsgesetz – GKV-FinG) (Tagesord- ungspunkt 32 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7933 D 7934 A 7934 B 7935 A 7935 D 7936 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 7847 (A) ) )(B) 72. Sitz Berlin, Freitag, den 12 Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 7933 (A) ) )(B) rer Gesundheitsversorgung in unserem Land erhält. tierenden Kosten machen Reformmaßnahmen unum- gänglich. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung anste- henden GKV-Finanzierungsgesetz wird gewährleistet, dass auch in Zukunft jeder den direkten Zugang zu unse- Mücke, Jan FDP 12.11.2010 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 12.11.2010 Nietan, Dietmar SPD 12.11.2010* Anlage 1 Liste der entschuldigt * A t G d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 12.11.2010 van Aken, Jan DIE LINKE 12.11.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 12.11.2010 Dr. Brandl, Reinhard CDU/CSU 12.11.2010 Buchholz, Christine DIE LINKE 12.11.2010 Bülow, Marco SPD 12.11.2010 Burkert, Martin SPD 12.11.2010 Ernst, Klaus DIE LINKE 12.11.2010 Evers-Meyer, Karin SPD 12.11.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 12.11.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 12.11.2010 Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 12.11.2010 Dr. Gerhardt, Wolfgang FDP 12.11.2010 Gottschalck, Ulrike SPD 12.11.2010 Granold, Ute CDU/CSU 12.11.2010 Griese, Kerstin SPD 12.11.2010 Dr. Hein, Rosemarie DIE LINKE 12.11.2010 Hochbaum, Robert CDU/CSU 12.11.2010 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 12.11.2010 Holmeier, Karl CDU/CSU 12.11.2010 Klöckner, Julia CDU/CSU 12.11.2010 Liebich, Stefan DIE LINKE 12.11.2010 Lühmann, Kirsten SPD 12.11.2010 Luksic, Oliver FDP 12.11.2010 Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 12.11.2010 Movassat, Niema DIE LINKE 12.11.2010 O P R R D D S S S D W W W W Z Z Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der NATO nlage 2 Erklärungen nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsge- setz – GKV-FinG) (Tagesordnungspunkt 32 a) Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ich un- erstütze die Reform der Gesetzlichen Krankenkassen, KV. Das drohende Milliardendefizit in der GKV und ie aus dem medizinisch-technischen Fortschritt resul- swald, Eduard CDU/CSU 12.11.2010 ronold, Florian SPD 12.11.2010 achel, Thomas CDU/CSU 12.11.2010 öspel, René SPD 12.11.2010 r. Röttgen, Norbert CDU/CSU 12.11.2010 r. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 12.11.2010 chlecht, Michael DIE LINKE 12.11.2010 chmidt (Aachen), Ulla SPD 12.11.2010* chreiner, Ottmar SPD 12.11.2010 r. Schwanholz, Martin SPD 12.11.2010 agenknecht, Sahra DIE LINKE 12.11.2010 erner, Katrin DIE LINKE 12.11.2010 icklein, Andrea SPD 12.11.2010 öhrl, Dagmar CDU/CSU 12.11.2010 apf, Uta SPD 12.11.2010 iegler, Dagmar SPD 12.11.2010 immermann, Sabine DIE LINKE 12.11.2010 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 7934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 (A) ) )(B) Allerdings wird mit dem Gesetz auch die Anglei- chung der Landesbasisfallwerte auf einen bundeseinheit- lichen Basisfallwert nach 2014 gestoppt. Traditionell hatte Schleswig-Holstein schon immer ein vergleichs- weise niedriges Budget für die somatische stationäre Versorgung und damit niedrige Fallkosten. Das heißt, für gleiche Tätigkeiten erhalten die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein weniger als Krankenhäuser in ande- ren Bundesländern. Die vorgesehene Regelung zementiert dieses Un- gleichgewicht zwischen den einzelnen Bundesländern und bedeutet eine dauerhafte Schlechterstellung der Krankenhäuser in Schleswig-Holstein. Dies lehne ich ab. Ich erwarte baldmöglichst eine alternative Lösung, die diesen Nachteil für die Krankenhäuser in Schleswig-Hol- stein behebt. Dr. Philipp Murmann (CDU/CSU): Ich unterstütze die Reform der Gesetzlichen Krankenkassen, GKV. Das drohende Milliardendefizit in der GKV und die aus dem medizinisch-technischen Fortschritt resultierenden Kos- ten machen Reformmaßnahmen unumgänglich. Mit dem zur zweiten und dritten Lesung anstehenden GKV-Fi- nanzierungsgesetz wird gewährleistet, dass auch in Zu- kunft jeder den direkten Zugang zu unserer Gesundheits- versorgung in unserem Land erhält. Allerdings wird mit dem Gesetz auch die Angleichung der Landesbasisfallwerte auf einen bundeseinheitlichen Basisfallwert nach 2014 gestoppt. Traditionell hatte Schleswig-Holstein schon immer ein vergleichsweise niedriges Budget für die somatische stationäre Versor- gung und damit niedrige Fallkosten. Das heißt, für glei- che Tätigkeiten erhalten die Krankenhäuser in Schles- wig-Holstein weniger als Krankenhäuser in anderen Bundesländern. Eine dauerhafte Schlechterstellung der Krankenhäu- ser in Schleswig-Holstein ist nicht akzeptabel. Der Pro- zess der Angleichung der Basisfallwerte muss weiterge- führt werden, um ein faires wettbewerbliches System im Krankenhausbereich zu erreichen. Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE): In der Koalitionsver- einbarung heißt es unter dem Punkt 7.4 „Menschen mit Behinderungen“: Politische Entscheidungen, die Menschen mit Be- hinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen. Auch der heute zur Abstimmung stehende Gesetzent- wurf der Koalition zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss sich – hier stimme ich mit der CDU/CSU und FDP hoffentlich überein – daran messen lassen; denn der überwiegende Teil der Men- schen mit Behinderungen sind Mitglieder in der Gesetz- lichen Krankenversicherung. Was also sind die Inhalte der UN-Behindertenrechts- konvention, vor allem in den Art. 25 „Gesundheit“ und Art. 26 „Habilitation und Rehabilitation“, an der ich m g l t d t F g r N w (C (D eine heutige Entscheidung zur Abstimmung der vorlie- enden Gesetzentwürfe und Anträge messe? Ich zitiere aus Art. 25 der seit März 2009 in Deutsch- and geltenden Behindertenrechtskonvention: Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Men- schen mit Behinderungen, das erreichbare Höchst- maß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu genießen. … Insbesondere a) stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behin- derungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen …; b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleis- tungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt wer- den, soweit angebracht, einschließlich Früherken- nung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen; c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleis- tungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten; d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Men- schen mit Behinderungen eine Versorgung von glei- cher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die öffentliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen; e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminie- rung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversiche- rung … solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten; f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminie- rende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung. Spielten die Inhalte dieses Artikels der UN-Behinder- enrechtskonvention bei den politischen Entscheidungen es Bundesgesundheitsministers und der Koalitionsfrak- ionen eine Rolle? Ich meine: Nein! Wird mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetz zur inanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung die esundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinde- ungen in irgendeiner Weise verbessert? Ich meine: ein! Im Gegenteil: Auch Menschen mit Behinderungen erden infolge dieses Gesetzes mehr zahlen und schlech- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 7935 (A) ) )(B) tere Leistungen erhalten. Damit macht die Bundesregie- rung deutlich, wie ernst sie es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ihren in diesem Zusammenhang gegebenen Versprechungen meint. Deshalb sage ich bei der Abstimmung: Nein! Anlage 3 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler und Angelika Graf (Rosenheim) (beide SPD) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Fi- nanzierung der Gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG) (Tagesordnungspunkt 32 a) „Eine Umstellung der bestehenden, am Lohn orientier- ten und sozial gerechten Arbeitnehmerbeiträge auf eine Pauschale wird es mit mir nicht geben“, erklärte der CSU- Vorsitzende Horst Seehofer noch im Februar 2010. Leider waren sämtliche Äußerungen der Herren Seehofer, Dobrindt oder Söder nur ein erbärmliches Schmieren- theater auf Kosten der Älteren, der Mittelschicht, der ein- fachen sowie der einkommensschwachen gesetzlich Ver- sicherten in unserer Gesellschaft. Mit dem Einstieg in ein Kopfpauschalenmodell, das der Gesetzentwurf vorsieht, droht diesen Bevölkerungsgruppen eine massive Belas- tung und deutlich weniger Netto vom Brutto. Der Wort- bruch der CSU führt künftig zu unbegrenzt wachsenden Kopfpauschalen. Die Christlich Soziale Union unter- schreibt mit ihrer Zustimmung zum GKV-FinG ihre Bankrotterklärung und blendet die Realität ganzer Bevöl- kerungsgruppen wie der Rentnerinnen und Rentner voll- kommen aus. Der Arbeitgeberbeitrag wird nach der im Gesetzent- wurf geplanten Erhöhung eingefroren. Die solidarische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerin- nen und Rentner auf der einen Seite und Arbeitgeber auf der anderen Seite will die Bundesregierung damit syste- matisch beenden. Weil die Arbeitgeber von CDU, CSU und FDP aus der Solidarität entlassen werden, müssen ge- setzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mer sowie Rentnerinnen und Rentner die zu erwartenden künftigen Kostensteigerungen alleine stemmen. Für die Höhe der Kopfpauschale pro Kassenmitglied spielt es keine Rolle, ob die Betroffenen nur über eine kleine Rente verfügen oder zu den Gutverdienern gehö- ren. Kleine Einkommen werden also durch den Gesetz- entwurf überproportional belastet. Das bedeutet eine drastische und klare Umverteilung von unten nach oben, die ich als zutiefst unsozial ablehne. Der sogenannte „Sozialausgleich“ ist ein Abbild für die Verschleierung der unsozialen Politik der schwarz- gelben Bundesregierung und verdient den Namen nicht. Der „Sozialausgleich“ ist ein schäbiges bürokratisches Monstrum, das an Zynismus kaum zu überbieten ist und n r g d B V t d e l d c d v s s V d v d n c v d d d t S a s l n 7 i r A (C (D euerdings selbst von den eigenen Erfindern als unge- echt und überarbeitungswürdig bezeichnet wird. Er leicht auch bei kleinen Einkommen in keinster Weise ie zusätzlichen Kosten für die Zusatzbeiträge aus. Der Gesetzentwurf sieht zwar zahlreiche zusätzliche elastungen, aber leider in keinem Punkt eine bessere ersorgung der gesetzlich Versicherten vor. Im Gegen- eil: Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderung es § 73 b SGB V werden die Hausarztverträge, die auf ine bessere Versorgung der gesetzlich Versicherten zie- en, faktisch ausgehebelt. Dies ist ein weiterer Wortbruch er CSU, die den Erhalt der Hausarztverträge verspro- hen hatte, und vergrößert insbesondere die Problematik er hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum. Es ist öllig absurd, dass die Bundesregierung eine Kommis- ion eingesetzt hat und über die Stärkung der Hausärzte pricht, aber das Gegenteil macht, wenn es konkret wird. Ich bin zutiefst entsetzt, wie hier mit den gesetzlich ersicherten umgegangen wird. Eine Bundesregierung, ie so agiert und den Privatversicherungen jeden Wunsch on den Lippen abliest, ist nicht nur sehr weit weg von en Menschen, sie untergräbt den Zusammenhalt der Ge- erationen und die Solidarität von Starken und Schwa- hen, von Gesunden und Kranken. Sie wird die Politik- erdrossenheit in unserem Land steigern. Sie schadet amit der parlamentarischen Demokratie. Es wird immer deutlicher, dass die Bürgerversicherung er SPD die einzig gerechte und nachhaltige Antwort auf ie demografische Entwicklung und die steigenden Kos- en des medizinischen Fortschritts ist. Wir brauchen mehr olidarität und nicht ein Aufbürden kommender Lasten llein auf die gesetzlich Versicherten. Für eine solidari- che Gesundheitsversorgung für alle – finanziert von al- en! Wir lehnen den unsozialen Gesetzentwurf aus den ge- annten Gründen entschieden ab und bedauern, dass die 0 Millionen gesetzlich Versicherten die einzige Gruppe m Gesundheitswesen sind, die bei dieser Bundesregie- ung keine Lobby hat. nlage 4 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Veronika Bellmann, Heike Brehmer, Ingrid Fischbach, Ingo Gädechens, Frank Heinrich, Rudolf Henke, Robert Hochbaum, Axel Knoerig, Dr. Hermann Kues, Katharina Landgraf, Ingbert Liebing, Matthias Lietz, Rita Pawelski, Erwin Rüddel, Anita Schäfer (Saalstadt), Karl Schiewerling, Uwe Schummer, Armin Schuster (Weil am Rhein), Volkmar Vogel (Kleinsaara), Dr. Johann Wadephul, Marcus Weinberg (Hamburg), Peter Wichtel, Dr. Matthias Zimmer und Willi Zylajew (alle CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur nachhalti- gen und sozial ausgewogenen Finanzierung der 7936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 (A) ) )(B) Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Fi- nanzierungsgesetz – GKV-FinG) (Tagesordnungs- punkt 32 a) „Gesundheit wird in einer älter werdenden Gesell- schaft, die den Zugang zu medizinischem Fortschritt für alle, unabhängig von Alter, Einkommen oder sozialem Status, erhalten will, teurer werden.“ Diese Wahrheit ist so simpel wie offensichtlich und wird doch allzu häufig negiert. Ziel muss es daher sein, steigende Gesundheitskosten in Zukunft nicht weiterhin automatisch zulasten der Ar- beitskosten in Deutschland zu finanzieren. Denn immer weiter steigende Sozialversicherungsbeiträge belasten Investitionen und sozialversicherungspflichtige Arbeits- plätze in Deutschland. Dies ist der entscheidende An- satzpunkt der aktuell diskutierten Finanzreform für die gesetzliche Krankenversicherung: Sie entkoppelt die künftigen Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen von den Lohnkosten. Denn sie werden über den lohnun- abhängigen Zusatzbeitrag, den die Kassen kassenindivi- duell von ihren Mitgliedern erheben können, finanziert. Damit niemand überfordert wird, erhalten diejenigen Beitragszahler eine aus Steuermitteln finanzierte Entlas- tung, bei denen der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens über- steigt. Damit wird erstmals der Sozialausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung auf wesentlich brei- tere Füße gestellt, da durch die Steuerfinanzierung alle Steuerzahler – übrigens inklusive der Privatversicherten und der Arbeitgeber – nach ihrer tatsächlichen Leis- tungsfähigkeit zum Sozialausgleich beitragen. Dies ist ein beachtlicher Schritt, denn bisher lastete seit Bismarck die gesamte Beitragslast in der GKV nahezu ausschließlich auf den Schultern der abhängig Beschäf- tigten und Rentner in Deutschland. Allerdings bleibt eine Ungerechtigkeit: Für die Frage, wer überfordert ist und damit einen Sozialausgleich er- hält oder nicht, werden nur Lohn, Gehalt und Rente he- rangezogen. Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen oder Dividenden und andere Ein- künfte spielen dabei nach dem vorliegenden Gesetzent- wurf weiterhin keine Rolle. So kann es passieren, dass jemand mit einem kleinen Erwerbseinkommen oder ei- ner kleinen Rente einen Steuerzuschuss zum Zusatzbei- trag erhält, obwohl der Versicherte etwa über erhebliche Zins- oder Mieteinnahmen verfügt. Dies ist nicht ge- recht. Zu Recht wird übrigens bei den freiwillig Versi- cherten bereits von Anfang an das Gesamteinkommen für den Sozialausgleich berücksichtigt. Daher wäre es richtig, generell beim Sozialausgleich nicht allein auf das beitragspflichtige Einkommen aus Lohn, Gehalt und Rente abzustellen, sondern die ge- samte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zahlenden Mitgliedes zu berücksichtigen. Ein solcher Ansatz wird bereits seit 2004 bei der Überforderungsklausel für Zu- zahlungen – unter anderem zu Medikamenten und Heil- und Hilfsmitteln – von 2 Prozent – bzw. 1 Prozent für chronisch Kranke – zugrunde gelegt. Es gibt pro Jahr bis z l s ü e t K – z W E e m k b d s d d g s W h r D z m g A v z s s – – – – – – (C (D u 7 Millionen Anträge auf Befreiung von der Zuzah- ung, die von den Krankenkassen geprüft werden müs- en, ohne dass bis heute jemand diesen Aufwand als bermäßig bezeichnet hätte. Denn natürlich bedeutet ine Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommenssi- uation im ersten Schritt zusätzlichen Aufwand für die rankenkassen. Aber der enorme Gerechtigkeitsgewinn und auch die daraus resultierende Ersparnis beim So- ialausgleich – machte dies zumindest mittelfristig bei eitem wett. Zudem wäre die Zahl der tatsächlichen zusätzlichen inkommensprüfungen derzeit überschaubar, da nur bei inem geringen Teil der Mitglieder notwendig. So üsste zum Beispiel eine tatsächliche Prüfung der Ein- ommenssituation bei einem durchschnittlichen Zusatz- eitrag von 10 Euro wohl nur bei denjenigen erfolgen, ie weniger als 500 Euro Einkommen haben. Dies be- chränkt sich auf knapp 1 Million Menschen. Zudem arf man davon ausgehen, dass bereits ein großer Anteil avon einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung estellt haben dürfte, sodass die jeweilige Einkommens- ituation den Krankenkassen bekannt ist. Erst dieser Schritt macht den nun eingeschlagenen eg einer gerechteren weil die tatsächliche Leistungsfä- igkeit der Versicherten berücksichtigenden, Finanzie- ung der gesetzlichen Krankenversicherung komplett. a sich im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Finan- ierungsgesetz keine Mehrheiten dafür finden ließen, uss er spätestens bei der nächsten Finanzreform fol- en. nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 876. Sitzung am 5. No- ember 2010 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen uzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Ab- atz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen bzw. einen Ein- pruch gemäß Artikel 77 Absatz 3 nicht einzulegen: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Banken- richtlinie und der geänderten Kapitaladäquanz- richtlinie Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fi- nanzbeiträge der Europäischen Union zum Inter- nationalen Fonds für Irland (2007 – 2010) Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungs- gesetz 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungs- rechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundes- recht Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immis- sionsschutzgesetzes Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 72. Sitzung. Berlin, Freitag, den 12. November 2010 7937 (A) (C) )(B) – Gesetz zu dem Änderungsprotokoll vom 21. Ja- nuar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Umset- zung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Kon- fliktlösung und Friedenskonsolidierung“ – Krisenprä- vention als gemeinsame Aufgabe – Drucksachen 16/10034, 17/790 Nr. 2 – Finanzausschuss – Gesetz zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Gesetz zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppel- besteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerverkür- zung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkom- men und vom Vermögen – Gesetz zu dem Abkommen vom 19. März 2010 zwi- schen der Regierung der Bundesrepublik Deutsch- land und der Regierung von Anguilla über den steuerlichen Informationsaustausch Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mitgeteilt, dass sie den Antrag Abschaffung der Visumspflicht für Albanien und Bosnien und Herzegowina auf Drucksa- che 17/3438 zurückzieht. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- geteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: m U n (D – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bioheizstoffe 2008 – Drucksachen 16/13900, 17/3110 Nr. 1 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Steuerbegünstigung für Biokraft- und Bio- heizstoffe 2009 – Drucksachen 17/2861, 17/3110 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Auswirkungen des vorläufigen Verfah- rens der Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapital- ertragsteuer sowie dessen Überprüfung mit dem Ziel der Einführung eines umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzuges auf Grundlage eines elektroni- schen Informationssystems 2010 – Drucksachen 17/2865, 17/3110 Nr. 4 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben itgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden nionsdokumente zur Kenntnis genommen oder von ei- er Beratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/2994 Nr. A.4 EuB-BReg 104/2010 Innenausschuss Drucksache 17/3280 Nr. A.7 Ratsdokument 14376/10 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/3135 Nr. A.5 Ratsdokument 13146/10 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/2994 Nr. A.59 Ratsdokument 12664/10 Drucksache 17/3135 Nr. A.7 Ratsdokument 13329/10 72. Sitzung Berlin, Freitag, den 12. November 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Ingo Wellenreuther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nein, ich bin bald fertig; wir wollen ja auch Zeit auf-

    olen.

    Weiterhin gefiel den Grünen in Hamburg nicht, dass
    achgewiesenermaßen die Wahlbeteiligung mit der
    öhe des Einkommens stieg. Herr Özdemir sah darin die





    Ingo Wellenreuther


    (A) )


    )(B)

    Gefahr, dass Reformen im Sinne angeblich Benachteilig-
    ter von Leuten torpediert würden, die – ich zitiere –

    besser situiert und besser vernetzt sind und durch
    ihren Bildungshintergrund besseren Medienzugang
    haben.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Unerhört!)


    Deshalb müsse man sich fragen, so Özdemir weiter,
    „wie eine gleichberechtigte Mitwirkung von allen mög-
    lich ist“.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Gute Frage!)


    – Ja, gute Frage. – Wenn also ein mehrheitlicher Bürger-
    wille zum Ausdruck kommt, der nicht passt, dann sind
    es die Befürworter selbst, die ihn nicht akzeptieren wol-
    len,


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir akzeptieren es! Erzählen Sie doch nichts!)


    und es wird versucht, ihn passend zu machen. Herr
    Wieland, scheinheiliger geht es nimmer.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Ein weiteres Argument: Sie werfen uns immer vor,
    wir hätten kein Vertrauen in die Bevölkerung, aber ins-
    besondere bei den Linken scheint das Vertrauen in das
    Volk seine Grenzen zu haben; denn Volksinitiativen zum
    Haushaltsgesetz sollen nach Ihrem eigenen Gesetzent-
    wurf gerade nicht möglich sein.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Zum Gesetz schon!)


    Neben diesen allgemeinen Erwägungen gegen die Ar-
    gumente der Befürworter von mehr direkter Demokratie
    auf Bundesebene leidet der vorliegende Gesetzentwurf
    ganz konkret an zwei gravierenden Mängeln:

    Erstens. Ihr Entwurf ist glatt verfassungswidrig, weil
    er nicht den Anforderungen des Art. 79 Abs. 3 genügt.
    Dieser Grundsatz steht unter der Ewigkeitsgarantie des
    Grundgesetzes, das heißt, er ist unabänderlich. Darin
    sieht das Grundgesetz zwingend die grundsätzliche Mit-
    wirkung der Länder bei der Gesetzgebung vor. Diese
    Mitwirkung der Länder darf sich nicht in einer lediglich
    formalen Beteiligung erschöpfen. Sie muss vielmehr be-
    stimmenden Einfluss ermöglichen.

    Der Entwurf der Linken greift laut seiner Begründung
    im Falle zustimmungspflichtiger Gesetze auf das Modell
    des schweizerischen Volks- und Ständemehrs zurück.
    Demnach soll beim Volksentscheid in Deutschland das
    Ergebnis der Abstimmung in einem Land als Abgabe
    seiner Bundesratsstimmen gelten.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ja!)


    Genau das ist aber eine rein rechnerische, formale
    Methode und weit entfernt von der grundgesetzlich ge-
    forderten inhaltlichen Mitwirkung der Länder. Damit
    wird der Einfluss der Länder in keiner Weise gesichert.


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    (C (D (Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Das ist aber demokratischer! Das müssen Sie zugeben!)


    Das ist aber ein Verstoß gegen das Grundgesetz, meine
    ame.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Sehr richtig erkannt!)


    Wir haben in der Bundesrepublik aus guten Gründen
    in föderales System. Die Länder haben eigene Interes-
    en, die Sie mit Ihrem Modell offensichtlich untergraben
    ollen. Das von Ihnen vorgeschlagene Modell erlaubt

    war eine formale Berücksichtigung der Landesvölker,
    icht aber die Berücksichtigung des organschaftlich ge-
    ildeten Willens der einzelnen Länder. Ihr Entwurf ge-
    ügt daher nicht den Anforderungen des Art. 79 Abs. 3
    rundgesetz; er ist verfassungswidrig. Allein deshalb ist

    hr Gesetzentwurf abzulehnen.


    (Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)


    Zweitens. Die notwendige Zahl an Beteiligten für Ihr
    reistufiges Volksgesetzgebungsmodell ist vollkommen
    nzureichend. Schon 100 000 Wahlberechtigte sollen
    ine Volksinitiative starten können. Damit wäre es zum
    inen gut organisierten Lobbyistengruppen, die der Lin-
    en ja ein Dorn im Auge sind, ein Leichtes, die notwen-
    ige Anzahl von Bürgern zu mobilisieren, um ihre Inte-
    essen durchzusetzen. Zum anderen öffnen Sie damit
    agatellinitiativen Tür und Tor.


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Aber da ist ja nicht Schluss! Es geht ja weiter!)


    Ungenügend ist auch, dass Ihr Gesetzentwurf beim ei-
    entlichen Volksentscheid, außer bei einer Grundge-
    etzänderung, überhaupt keine Mindestbeteiligung vor-
    ieht. Bei den genannten geringen Wahlbeteiligungen,
    ie ich vorhin genannt habe, kann dies die gefährliche
    olge haben, dass eine nicht repräsentative Mehrheit
    olitisch bedeutsame Fragen entscheidet.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, all diese Argumente
    ühren zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die
    DU/CSU-Bundestagsfraktion den vorliegenden Ge-

    etzentwurf ablehnt. Das habe ich am Anfang schon an-
    ekündigt. Wünschenswert wäre, wenn ich Sie vielleicht
    eute überzeugt hätte; dann bestünde nämlich schon ein
    nlass zu vorweihnachtlicher Freude.


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie doch nun wirklich nicht, dass sich irgendjemand darüber freut!)


    Ich bedanke mich fürs Zuhören. Drei Minuten haben
    ir gespart.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)




Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Gabriele Fograscher für die SPD-Frak-

ion.


(Beifall bei der SPD)







(A) )


)(B)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gabriele Fograscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kolle-

    gen! Einen Lernprozess, Herr Wellenreuther, würden wir
    von Ihrer Fraktion auch einmal erwarten.


    (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Ihre Argumente sind immer die gleichen, und sie wirken
    sehr bemüht. Sie sollten vielleicht auch einmal zur
    Kenntnis nehmen, dass sich mehr als 60 Jahre nach Ein-
    führung des Grundgesetzes auch die Gesellschaft verän-
    dert hat.

    Wir als Politikerinnen und Politiker erleben doch seit
    längerem – ganz aktuell ja Sie, Schwarz-Gelb –, dass die
    Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger zum Bei-
    spiel bei der Bundestagswahl eben nicht automatisch als
    Legitimation, als Zustimmung zu einzelnen Entschei-
    dungen angesehen wird. Ein Beispiel: Sie begründen die
    Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke damit,
    dass Bürgerinnen und Bürger Sie gewählt haben und
    demzufolge auch die längeren Laufzeiten wollten. Die
    massiven Proteste aber, die erst begonnen haben, zeigen
    da etwas anderes.

    Wir erleben in Stuttgart, dass zwar die formalen und
    rechtlichen Mitwirkungsrechte eingehalten wurden, aber
    die Bürgerinnen und Bürger diese Entscheidung der zu-
    ständigen Gremien eben nicht mehr automatisch mittra-
    gen. Wir erleben, dass das Ansehen der Politiker, das
    Vertrauen in politische Entscheidungen, die Akzeptanz
    von Mehrheitsentscheidungen der Abgeordneten, die re-
    präsentativ für die Bürgerinnen und Bürger Entscheidun-
    gen treffen, abnehmen. „Die da oben entscheiden, wir da
    unten werden nicht gefragt“, so ist doch die Stimmung
    im Lande. Wenn sich diese Einstellung verfestigt, dann
    ist auch Demokratie gefährdet. Wir tun auch deshalb gut
    daran, nicht als Ersatz, nicht als Beruhigungspille, nicht
    anstelle der repräsentativen Demokratie, sondern in Er-
    gänzung dazu, Instrumente direkter Demokratie und
    Mitsprache einzuführen.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Wir haben diese Möglichkeiten auf kommunaler Ebene,
    wir haben sie auf Landesebene, und wir werden sie auf
    europäischer Ebene bekommen. Warum dann also nicht
    auf Bundesebene?

    Bürgerinnen und Bürger – das haben die Erfahrungen
    in den Kommunen und in den Bundesländern gezeigt –
    gehen mit diesen Instrumenten verantwortungsvoll um.
    Es gibt keine Unzahl von Volksinitiativen und auch kei-
    nen Unsinn bei Volksinitiativen. Die Ergebnisse von
    Volksentscheiden mögen einem gefallen oder nicht. Dies
    gilt ebenso für andere politische Entscheidungen. Aber
    ein Volksentscheid kann befrieden. Wer da unterliegt,
    fügt sich, nicht mit Begeisterung, aber ohne Hass und
    Groll; so hat es Erhard Eppler formuliert.

    Wenn der Rahmen für die Quoren, also für die Min-
    destbeteiligung, für die Voraussetzungen, für die Vorga-

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    (C (D en klug gesetzt ist, werden Bagatellinitiativen und ein nflationärer Gebrauch des Instruments „direkte Demoratie“ vermieden. Sehr geehrter Herr Kollege Brandt, ein Argument, das ie in der ersten Lesung gebracht haben und das Herr ellenreuther heute aufgegriffen hat, lautete: Mit Volksabstimmungen kann man den immer schwierigeren und komplexen Fragestellungen unserer pluralistischen Welt gerade nicht gerecht werden. ch glaube nicht, (Helmut Brandt [CDU/CSU]: Das hat nichts mit Glauben zu tun! Das ist eine Tatsache!)


    ass nur wir Politiker und Politikerinnen klug genug
    ind, komplexe Sachverhalte zu verstehen und über sie
    u entscheiden.


    (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    ch befürchte im Gegenteil, dass solche Aussagen die
    luft zwischen „denen da oben“ und „denen da unten“
    ergrößern. Das Volk ist nicht dümmer oder klüger als
    ir.


    (Beifall bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    en mündigen Bürger gibt es nicht nur in Sonntagsre-
    en, sondern auch im echten Leben. Die Möglichkeit
    on Volksbegehren zwingt Politik dazu, Entscheidungen
    u erklären, zu begründen, zu kommunizieren, um
    olksbegehren möglichst zu vermeiden.

    Die SPD setzt sich schon seit vielen Jahren dafür ein,
    lemente direkter Demokratie ins Grundgesetz aufzu-
    ehmen. In unserem Wahlprogramm steht es; und auch
    m Koalitionsvertrag von SPD und Bündnis 90/Die Grü-
    en von 1998 heißt es:

    Wir wollen die demokratischen Beteiligungsrechte
    der Bürgerinnen und Bürger stärken. Dazu wollen
    wir auch auf Bundesebene Volksinitiative, Volksbe-
    gehren und Volksentscheid durch Änderung des
    Grundgesetzes einführen.

    ementsprechend haben wir Anfang 2002 einen Gesetz-
    ntwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Er
    nthält gestufte Quoren, Fristen und schließt Themen
    ie die Wiedereinführung der Todesstrafe für Volksent-

    cheide aus. Wir halten diesen Gesetzentwurf heute im-
    er noch für richtig und wichtig,


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er ist gut!)


    ind aber in der 14. Wahlperiode an der Ablehnung der
    DU/CSU und somit auch an der notwendigen Zwei-
    rittelmehrheit gescheitert.

    Ich möchte hier auch eines klarstellen: Der Kollege
    homas Strobl hat am 7. September 2010 in einer Phoe-
    ix-Runde zum Thema „Ignoranz der Mächtigen? – Bür-





    Gabriele Fograscher


    (A) )


    )(B)

    ger kontra Politiker“ erklärt, die rot-grüne Bundesregie-
    rung habe aus guten Gründen keinen bundesweiten
    Volksentscheid eingeführt. Das stimmt nicht;


    (Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)


    denn wir haben mit der Drucksache 14/8503 einen ent-
    sprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Herr Strobl sagte
    in dieser Sendung, wir hätten nicht über einen solchen
    Gesetzentwurf entschieden. Das ist falsch; denn darüber
    wurde am 7. Juni 2002 namentlich abgestimmt. Kollege
    Strobl hat laut Plenarprotokoll an dieser Abstimmung
    teilgenommen und mit Nein votiert. – Auch wenn Sie
    gegen die Einführung von plebiszitären Elementen in
    unsere Verfassung sind, so halte ich es einfach für unan-
    ständig, in aller Öffentlichkeit solche Unwahrheiten zu
    behaupten. Sie sollten das hier auch klarstellen.


    (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er muss sich sowieso entschuldigen! Das kann er auch hier machen!)


    Nun aber zum Gesetzentwurf der Linksfraktion. Ich
    habe bereits in der ersten Lesung vorgetragen, dass die
    vorgesehenen Quoren für Volksinitiative und Volksbe-
    gehren von 100 000 Abstimmenden viel zu gering sind;
    das ist weniger als die Hälfte der Bevölkerung eines
    Wahlkreises. Damit öffnen Sie Bagatellinitiativen Tür
    und Tor.

    Weiterhin halte ich den Vorschlag für problematisch,
    dass die Fraktionen des Bundestages das Recht bekom-
    men sollen, eine Sachfrage zur Abstimmung zum Ter-
    min der nächsten Bundestagswahl vorzuschlagen und
    den neu gewählten Bundestag für die Dauer der Legisla-
    turperiode an diese Entscheidung zu binden. Volksent-
    scheide sollen den Bürgerinnen und Bürgern ja gerade
    zwischen den Bundestagswahlen die Möglichkeit geben,
    sich zu Sachfragen zu äußern. Auch konnten Sie mir bis-
    her nicht erklären, warum nur die im Bundestag vertrete-
    nen Parteien und nicht alle Parteien, die zur Bundestags-
    wahl zugelassen sind, Sachfragen stellen können sollen.
    Ich halte Ihre Vorschläge für eine Volksgesetzgebung für
    nicht praktikabel. Volksentscheide sollen aus der Mitte
    des Volkes kommen und nicht von den Bundestagsfrak-
    tionen vorgegeben werden. Damit würden Sie dieses
    Instrument ad absurdum führen. Wir werden Ihren Ge-
    setzentwurf deshalb ablehnen.

    Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Vorgänge in
    Stuttgart, in Gorleben und anderswo zeigen, dass die
    Bürgerinnen und Bürger immer mehr das Gefühl haben,
    dass ihre Volksvertreter sie nicht mehr verstehen, sich
    entfremden, sie nicht ernst nehmen. Ich will noch einmal
    Erhard Eppler zitieren, der in der Süddeutschen Zeitung
    vom 26. Oktober 2010 schrieb:

    Aber es gibt ein Mittel gegen die Spaltung zwi-
    schen unten und oben: das Plebiszit. Wenn alle Ge-
    walt vom Volke ausgeht, dann muss das Volk not-
    falls auch das letzte Wort haben.

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    (C (D Die repräsentative Demokratie stößt erkennbar an ihre Grenzen. … Wer jetzt nicht mehr Demokratie wagt, wird sehr viel mehr Polizei brauchen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die meisten Mitlieder dieses Hauses – dabei schließe ich die FDP mit in, die ja in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzntwurf zur Einführung von Elementen direkter Demoratie in den Bundestag eingebracht hat – sind für die inführung von Volksinitiative, Volksbegehren und olksentscheid auf Bundesebene. Bis auf die Unions raktion sind wir uns hier im Hause einig über das Ziel, ehr direkte Demokratie auf Bundesebene zu ermögli hen. Über den Weg dahin sollten wir ernsthaft diskutieen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)