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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/70 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lars Klingbeil (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister Dringliche Frage 1 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fünf-Punkte-Katalog des Bundesministers des Innern zur Verbesserung der Sicher- heit bei der Luftfracht Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7522 A 7522 B 7522 D 7523 A 7523 C 7523 D 7524 B 7526 C 7526 D 7527 C 7528 A Deutscher B Stenografisch 70. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Strategie zur digitalen Zukunft Deutschlands . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R T R T R T F ( 7519 A 7519 B 7520 D 7521 A 7521 B 7521 C 7521 D 7522 A BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7524 B 7524 C undestag er Bericht ung 0. November 2010 t : ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: ragestunde Drucksachen 17/3619, 17/3635) . . . . . . . . . . 7524 D 7525 A 7525 B 7525 D 7525 D 7526 B Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . 7528 B 7528 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Dringliche Frage 2 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mängel in der Personalausstattung des Zolls als mögliche Ursache für Sicherheits- lücken im Luftfrachtverkehr Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Maßstäbe zur Messung der Wirkungsstei- gerung der deutschen wirtschaftlichen Zu- sammenarbeit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Implementierungsmaßnahmen zur Schär- fung des Bewusstseins für Entwicklungs- fragen in anderen Bundesministerien Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Stufenplan zur Erreichung eines Anteils von 0,7 Prozent des Bruttonationalproduk- tes bis 2015 für Entwicklungszusammenar- beit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . M D S A G Z D H M D K f D A G Z D M D Ä s A a A G Z D H H H W M K M s t A G Z K M K Z 7529 B 7529 C 7530 A 7530 C 7530 D 7531 B 7531 C 7532 A 7532 B 7532 D 7533 B 7533 B ündliche Frage 4 r. Bärbel Kofler (SPD) ektorstrategie Bildung im BMZ ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . ündliche Frage 5 r. Sascha Raabe (SPD) ritik der OECD an der Mittelverteilung ür die Entwicklungszusammenarbeit in eutschland ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 6 r. Sascha Raabe (SPD) ußerung des Bundesministers für Wirt- chaft und Technologie zur zukünftigen usrichtung der Entwicklungszusammen- rbeit ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . artwig Fischer (Göttingen) (CDU/CSU) . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 7 arin Roth (Esslingen) (SPD) ittel zur Unterstützung der selbstbe- timmten Familienplanung und reproduk- iven Gesundheit ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 8 arin Roth (Esslingen) (SPD) ielgröße „Gender“ im Haushalt des BMZ 7534 B 7534 C 7535 B 7535 C 7535 D 7536 D 7537 A 7538 A 7538 C 7538 C 7539 A 7539 B 7539 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 III Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Heike Hänsel (DIE LINKE) Finanzielle Unterstützung des „Plans zur integralen Konsolidierung der Macarena“ der kolumbianischen Regierung Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Thilo Hoppe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Heike Hänsel (DIE LINKE) Aussage im BMZ-Papier zur Bewertung des Macarena-Projektes betreffend Erfah- rungen mit der Schaffung von Gover- nance-Strukturen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Vorlage eines Berichtes zur Verstrickung des Auswärtigen Amtes in die Nazibarba- rei Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung über die Tätigkeit NS-belasteter Beamter des Auswärtigen Amtes nach 1945 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . M W V t u A D M W H d a s A D Z W M S A z d g A D Z S U M H Z A n B t D K C D C A D 7540 D 7541 A 7541 D 7542 A 7543 A 7543 B 7543 C 7544 A 7544 B 7545 B 7545 B ündliche Frage 22 altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) erhandlungen über ein allgemeines Da- enschutzabkommen zwischen den USA nd der EU ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) altung der Bundesregierung zu der von er EU-Kommission am 4. November 2010 ngekündigten neuen Strategie im Daten- chutzrecht ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen altraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . ündliche Frage 24 evim Dağdelen (DIE LINKE) nalyse im Bundesministerium des Innern u etwaigen Vollzugsdefiziten betreffend ie Verpflichtung zur Teilnahme an Inte- rationskursen ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . lla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en CDU/CSU, FDP, DIE LINKE und ÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Demonstra- ionen und Vorgänge beim Castortransport r. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lindner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . laudia Roth (Augsburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Dobrindt (CDU/CSU) . . . . . . . . . r. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . 7546 A 7546 B 7546 C 7547 A 7547 B 7548 A 7548 B 7548 C 7549 A 7550 D 7552 B 7553 C 7555 A 7556 C 7558 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuer- gesetzes (68. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b) Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis B) (68. Sitzung, Nachtrag, Tagesordnungspunkt 4 a) Anlage 4 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/CSU) zur namentlichen Ab- stimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung § 7 d) (68. Sitzung, Nachtrag, Ta- gesordnungspunkt 4 a) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 13 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Unterstützung der US-Administration bei wichtigen internationalen Herausforderun- gen nach den Ergebnissen der Kongress- wahlen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D H t s A C A M K D E A C A M K V m A C A M V I t A C A M R E z r A D 7559 A 7560 B 7561 C 7563 B 7564 D 7566 A 7567 C 7569 A 7571 A 7572 D 7573 A 7573 C 7573 C 7573 C 7573 D nlage 6 ündliche Frage 14 r. Rolf Mützenich (SPD) altung der Bundesregierung im Konsul- ationsprozess zur Europäischen Nachbar- chaftspolitik ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 15 laus Barthel (SPD) eutsche Position zum Optionenpapier der U zur Politik gegenüber Kuba ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 16 laus Barthel (SPD) oraussetzungen für ein bilaterales oder ultilaterales Abkommen mit Kuba ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 ündliche Frage 17 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nitiativen zur Verhinderung der Hinrich- ung von Sakine Aschtiani in Iran ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 10 ündliche Frage 18 ené Röspel (SPD) rgebnisse der eingesetzten Arbeitsgruppe u den Ansprüchen aus § 52 b des Urheber- echtsgesetzes ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7574 A 7574 B 7574 D 7575 A 7575 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 V Anlage 11 Mündliche Frage 19 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wechsel ehemaliger Mitarbeiter von Bun- dessicherheitsdiensten zu in Afghanistan tätigen privaten Sicherheitsdiensten seit 2004 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Fragen 20 und 21 Gustav Herzog (SPD) Termine von Bundesministerinnen und Bundesministern im Jahr 2010 in Rhein- land-Pfalz; Vertretung von Bundesministe- rinnen und Bundesministern im Jahr 2010 für Termine in Rheinland-Pfalz Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 25 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung eines Punktesystems bei der Einwanderung Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 26 und 27 Manfred Grund (CDU/CSU) Parallele Anwendung von deutschem und islamischem Recht vor deutschen Gerich- ten; etwaige Mehrkosten Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 28 Kirsten Lühmann (SPD) Etwaige Schutzlücke durch das Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung A D A M D B v A D A M D U z d E A H A M H V s b l A H A M H T i A H A M G T N l 7575 D 7576 A 7576 A 7576 B ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 29 r. Barbara Höll (DIE LINKE) eschränkung von Honoraren für Insolvenz- erwalter auf ein realitätsgerechtes Maß ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 30 r. Barbara Höll (DIE LINKE) msetzung des Meistbegünstigungsprin- ips infolge der aktuellen Rechtsprechung es Bundesfinanzhofes zu § 16 Abs. 4 des inkommensteuergesetzes ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 18 ündliche Frage 31 ans-Joachim Hacker (SPD) ereinbarkeit der geplanten Luftverkehr- teuer mit der im Koalitionsvertrag verein- arten Stärkung des Tourismus in Deutsch- and ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 19 ündliche Frage 32 ans-Joachim Hacker (SPD) hemenjahr 2011 „Gesundheitstourismus n Deutschland“ ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Fragen 33 und 34 abriele Hiller-Ohm (SPD) ourismustrend „Gesundheitstourismus“; utzung entsprechender Angebote im Aus- and 7576 D 7577 A 7577 D 7578 B 7578 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 35 Andrea Nahles (SPD) Auswahl der Leistungserbringer für das Themenjahr 2011 „Gesundheitstourismus“ Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 36 und 37 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Zahlung von Weihnachtsgeld oder äquiva- lente Zahlungen in den Jahren 1990, 2000 und 2009 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 38 und 39 Garrelt Duin (SPD) Evaluierung des erweiterten Bürg- schaftsprogramms der Bürgschaftsbanken Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 40 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zustand und Sicherheit der russischen Plu- toniumfabrik Majak Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 41 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des CCS-Gesetzes A H A M C P g s R l l A D A M A H d S s z A D A M A F t i A D A M J E e u d A D 7578 D 7579 A 7579 C 7580 A 7524 C ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 42 aren Marks (SPD) lanungen für den Fall einer nicht termin- erechten Umsetzung des Bundesverfas- ungsgerichtsurteils zur Bemessung der egelsätze und zur sozialen und kulturel- en Teilhabe von Kindern und Jugend- ichen bis zum 1. Januar 2011 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 43 nette Kramme (SPD) öhe und Organisation der Auszahlung er Regelleistungen nach SGB II und GB XII bei fehlender Umsetzung der Ent- cheidung des Bundesverfassungsgerichts um 1. Januar 2011 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 28 ündliche Frage 44 nette Kramme (SPD) orm und Höhe der beabsichtigten Leis- ungen nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII n der novellierten Fassung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Fragen 45 und 46 utta Krellmann (DIE LINKE) rmittlung des öffentlichen Interesses an iner Allgemeinverbindlichkeitserklärung nd Einschätzungen zur Repräsentativität es Mindestlohns in der Weiterbildung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7581 A 7581 A 7581 B 7581 D 7582 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 VII Anlage 30 Mündliche Frage 47 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Kriterien für die Auslegung des öffentli- chen Interesses beim Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 48 Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Gezahlte Stundenentgelte in der Weiterbil- dungsbranche im Rahmen des SGB II und SGB III sowie bei Weiterbildungsdienst- leistungen in der Privatwirtschaft Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 49 und 50 Beate Müller-Gemmeke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 51 Yvonne Ploetz (DIE LINKE) Untergraben der Ordnungs- und Befrie- dungsfunktion der Tarifautonomie durch Tarifflucht und Ausgründungen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 52 Yvonne Ploetz (DIE LINKE) Einschätzung der Tarifpartner in der Wei- terbildung zur Bedeutung der Repräsenta- tivität für § 1 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes A D A M A A M R t B A D A M M Z g z A D A M C V B n v v v A D A M S I t d r t A D 7582 D 7583 A 7583 A 7583 C ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 53 und 54 gnes Alpers (DIE LINKE) llgemeinverbindlichkeitserklärung des indestlohns in der Weiterbildung und epräsentativität des Mindestlohntarifver- rags und der Haustarifverträge für die ranche ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Frage 55 ichael Gerdes (SPD) usätzliche Fördermöglichkeiten für Mi- ranten in Anpassungs- und Nachqualifi- ierungsmaßnahmen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 37 ündliche Frage 56 hristel Humme (SPD) erhinderung einer Vermittlung in eine eschäftigung mit sittenwidriger Entloh- ung bzw. mit einem Bruttostundenlohn on unter 3 Euro; aufstockende Zahlung on Arbeitslosengeld II an entsprechend ermittelte Personen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Fragen 57 und 58 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) nkraftsetzung der Barrierefreie Informa- ionstechnik-Verordnung; Vereinbarkeit er Rechtslage für Menschen mit Behinde- ung in Deutschland mit der UN-Behinder- enrechtskonvention ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7583 D 7584 A 7584 C 7584 D 7585 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Anlage 39 Mündliche Frage 59 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Einbeziehung des Deutschen Bundestages in Diskussion und Beschlussfassung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 60 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Gestaltungsspielraum der Träger bei der Bürgerarbeit Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 61 und 62 Kerstin Tack (SPD) Verfahren im Rahmen der Veröffentli- chung von Verbraucheranfragen auf der neuen Internetplattform „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Auf- machung von Lebensmitteln“; Umsetzung ähnlicher Projekte in anderen Ländern Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Fragen 63 und 64 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Ausgaben der öffentlichen Hand für die Lebensmittelüberwachung in Deutschland und Dänemark; Finanzbedarf für die Ein- führung des Smiley-Systems nach däni- schem Vorbild Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 65 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Festlegung von Gesamtfangmengen und Fangquoten für alle im Bestand beein- trächtigten kommerziell genutzten Arten v d A J A M D U V T d A J A M F E m z A R S t A J A M F E u t A J A M I K z n V e N 7585 D 7586 A 7586 B 7586 D on Fischen und Meerestieren im Rahmen er Gemeinsamen Fischereipolitik ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 66 r. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) mgehung der Verschreibungspflicht beim ersand von verschreibungspflichtigen ierarzneimitteln durch die 15. Änderung es Arzneimittelgesetzes ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 67 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rfassung der eingesetzten Antibiotika- engen in der Tierhaltung nach Postleit- ahlenregion ab 2012 zur Reduzierung des ntibiotikaeinsatzes und damit drohender esistenzen wie MRSA; Vertretbarkeit der onderfallregelung für die Geflügelindus- rie ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Frage 68 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inhaltung der Brandschutzverordnungen nter den Bedingungen der Massentierhal- ung ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Frage 69 nge Höger (DIE LINKE) onsequenzen wissenschaftlicher Studien u den gesundheitlichen Auswirkungen io- isierender Strahlen für die vorliegenden ersorgungs- und Entschädigungsanträge hemaliger Soldaten von Bundeswehr und VA 7587 A 7587 B 7587 C 7588 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 IX Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 70 Klaus Brandner (SPD) Weiternutzung des Truppenübungsplatzes Senne für militärische Zwecke Antwort Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 71 Caren Marks (SPD) Umschulungsprogramm „Mehr Männer in Kitas“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 72 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Vorzeitige Erhöhung der Krankenversiche- rungsbeiträge für Studenten infolge der BAföG-Novelle durch die Techniker Kran- kenkasse Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 73 Peter Friedrich (SPD) Flugverkehrsbelastung durch Anflüge auf den Flughafen Zürich Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 74 und 75 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fahrrinnentiefe der Elbe und Planung ei- ner Staustufe durch die Tschechische Re- publik A D A M H S B A D A M A A K A K A M S V d k A K A M H Z k A K A M D G k e B 7588 B 7588 D 7589 A 7589 B 7589 C ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 76 einz Paula (SPD) tand der Realisierung der Umfahrung der undesstraße 19 Fischen im Allgäu ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Fragen 77 und 78 lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ustausch von Brennstäben in deutschen ernkraftwerken ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 55 ündliche Fragen 79 und 80 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orbehalte Schleswig-Holsteins bezüglich er Bund-Länder-Nachrüstliste für Atom- raftwerke ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 56 ündliche Frage 81 einz Paula (SPD) ulässigkeit der Errichtung eines Wasser- raftwerks im Augsburger Stadtwald ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 57 ündliche Frage 82 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) ewinnung von 300 000 zusätzlichen Fach- räften durch Anerkennung im Ausland rworbener Qualifikationen im Wege eines undesgesetzes 7589 D 7590 A 7590 B 7591 B 7592 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 83 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Bildungsabschlüsse und Berufsqualifika- tionen der in Deutschland lebenden Mi- granten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 84 und 85 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Gewährleistung einer bundesweit einheitli- chen Entscheidungspraxis im geplanten Gesetz zur Durchführung eines Gleichwer- tigkeitsfeststellungsverfahrens zu im Aus- land erworbenen Qualifikationen; Unter- stützung der Länder und beauftragten Organisationen bei der Verfahrensdurch- führung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Fragen 86 und 87 Willi Brase (SPD) Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für im Ausland erworbene Qualifikationen bei nicht bundesrechtlich geregelten Berufen; etwaiger Anspruch auf individuelle Fest- stellung informeller Kompetenzen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 88 Michael Gerdes (SPD) Rechtsanspruch auf Anpassungs- oder Nachqualifizierung im geplanten Bundes- gesetz zur Durchführung eines Gleich- wertigkeitsfeststellungsverfahrens bei Teil- anerkennung von Qualifikationen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M U Z k s e A D A M K G u v A D A M K U v b p A A T A M S A a A T A M N G E l 2 7592 B 7592 C 7592 D 7593 A 7593 C nlage 62 ündliche Fragen 89 und 90 lla Burchardt (SPD) ahl der Akademikerinnen und Akademi- er in Deutschland mit ausländischen Ab- chlüssen und seit 2005 durchgeführte An- rkennungsverfahren ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 63 ündliche Frage 91 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) espräche zwischen der Bundesregierung nd den Sozialpartnern zur Ermittlung on Standards für faire Praktika ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 64 ündliche Frage 92 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nterstützung der Länder über den bisher ereinbarten Hochschulpakt 2020 hinaus eim zusätzlichen Ausbau von Studien- latzkapazitäten aufgrund der geplanten ussetzung von Wehr- und Zivildienst ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 65 ündliche Fragen 93 und 94 wen Schulz (Spandau) (SPD) uswirkungen der Wehrpflichtaussetzung uf den Mehrbedarf von Studienplätzen ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 66 ündliche Frage 95 icole Gohlke (DIE LINKE) rund für die fehlende Angleichung der rhöhung der sogenannten Sozialpauscha- en nach § 13 a BAföG im Zuge der 3. BAföG-Novelle an die tatsächliche Bei- 7594 A 7594 D 7595 A 7595 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 XI tragssteigerung der Kranken- und Pflege- versicherung für versicherte Studierende und Praktikantinnen und Praktikanten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 96 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Stand der Überarbeitung der sonderpäda- gogischen Empfehlungen der Kultusminis- terkonferenz Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 97 René Röspel (SPD) Projekte und finanzielle Mittel zur Förde- rung der Forschung zur Konfliktvermei- dung und Friedenssicherung seit Mitte 2007 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7595 D 7596 A 7596 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7519 (A) ) )(B) 70. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7573 (A) ) )(B) vielfältige und intensive Kontakte.Zimmermann, Sabine DIE LINKE 10.11.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A M A M A M A d A 1 r u P A e Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ackermann, Jens FDP 10.11.2010 van Aken, Jan DIE LINKE 10.11.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 10.11.2010 Buchholz, Christine DIE LINKE 10.11.2010 Bülow, Marco SPD 10.11.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.11.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 10.11.2010 Glos, Michael CDU/CSU 10.11.2010 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2010 Granold, Ute CDU/CSU 10.11.2010 Griese, Kerstin SPD 10.11.2010 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 10.11.2010 Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 10.11.2010 Movassat, Niema DIE LINKE 10.11.2010 Mücke, Jan FDP 10.11.2010 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 10.11.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 10.11.2010 Petzold, Ulrich CDU/CSU 10.11.2010 Röspel, René SPD 10.11.2010 Scholz, Olaf SPD 10.11.2010 Schreiner, Ottmar SPD 10.11.2010 Dr. Schwanholz, Martin SPD 10.11.2010 Thönnes, Franz SPD 10.11.2010 Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 10.11.2010 Wicklein, Andrea SPD 10.11.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Erklärung des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei- nes Kernbrennstoffsteuergesetzes (68. Sitzung, Tagesordnungspunkt 4 b) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Ja“. nlage 3 Erklärung des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Ent- wurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Biblis B) (68. Sitzung, Nachtrag, Tagesordnungspunkt 4 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. nlage 4 Erklärung des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/ CSU) zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (Streichung § 7 d) (68. Sit- zung, Nachtrag, Tagesordnungspunkt 4 a) In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt. ein Votum lautet „Nein“. nlage 5 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/3619, Frage 13): Was wird die Bundesregierung unternehmen, um nach den Ergebnissen der US-Kongresswahlen die US-Administration bei wichtigen Herausforderungen von internationaler Bedeu- tung, wie zum Beispiel der Ratifizierung des START-Vertra- ges, dem Abzug der taktischen Atomwaffen aus Europa sowie dem OSZE-Prozess und der internationalen Klimapolitik, zu unterstützen? Für die erfolgreiche Bewältigung internationaler He- ausforderungen – zum Beispiel im Bereich Abrüstung nd nuklearer Nichtverbreitung – ist die transatlantische artnerschaft von zentraler Bedeutung. Die Zusammenarbeit von Bundesregierung und US- dministration unter US-Präsident Barack Obama ist ng und vertrauensvoll. Auch in den Kongress bestehen 7574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Auch nach den jüngsten Wahlen und unter den verän- derten Mehrheitsverhältnissen im Kongress bleiben die Vereinigten Staaten von Amerika unser wichtigster Part- ner außerhalb der EU. Wir erwarten keine grundsätzli- chen Änderungen in der Politik der USA gegenüber uns oder ihren anderen Partnern. Das gilt insbesondere auch für Fragen der europäischen Sicherheit und die OSZE. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ralf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 14): Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Konsulta- tionsprozess zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, ENP, ein, und wie steht die Bundesregierung zu einer stärker kondi- tionierten Differenzierung, bei der unabhängig von der geo- grafischen Lage des ENP-Partnerlandes dessen Reform- schritte für die Intensität der Kooperation mit der EU und das Ausmaß der finanziellen Unterstützung maßgeblich sein sol- len? Die Bundesregierung begrüßt den von der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Si- cherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, und dem EU- Kommissar für Erweiterung und europäische Nachbar- schaftspolitik, Stefan Füle, angestoßenen Konsultations- prozess zur Zukunft der Europäischen Nachbarschafts- politik, ENP, ausdrücklich und hat sich aktiv in den Prozess eingebracht. Sie betrachtet die ENP als ein – auch sicherheitspoli- tisch – wichtiges, umfassendes Instrument, um die Part- nerländer durch Reformen an EU-Standards anzunähern, zu stabilisieren sowie Demokratie und Menschenrechte zu stärken. Daher nimmt die von Reformfortschritten ab- hängige Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen der ENP eine zentrale Rolle ein. Nach Ansicht der Bun- desregierung sollte das Engagement und die Leistungs- fähigkeit des jeweiligen Partnerlandes im Sinne der Um- setzung der vereinbarten Reformen für die Intensität der Zusammenarbeit ausschlaggebend sein. Nur so kann die ENP ihren Anspruch erfüllen, im Geist der Europäischen Sicherheitsstrategie einen „Ring von Freunden“ im Os- ten und Süden der EU zu haben, der die grundlegenden Werte der EU teilt, in eine zunehmend engere Beziehung eingebunden wird und gekennzeichnet ist von politischer Stabilität sowie wirtschaftlicher Prosperität. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 15): Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber dem vom Ratssekretariat und der EU-Kommission vorgeleg- ten Optionenpapier zum weiteren Vorgehen der EU gegenüber Kuba, und wann wird der Deutsche Bundestag darüber im Einzelnen informiert? Zunächst ist klarzustellen, dass die EU-Kommission und das Ratssekretariat zwei unterschiedliche Optionen- p K n A l R 2 n 1 R z H u b n t d s g i c a r d d g d s h A d A F s B E G K w v g (C (D apiere über die zukünftige Ausgestaltung der EU- uba-Beziehungen vorgelegt haben: Am 23. April 2010 eines mit insgesamt sechs Optio- en; am 14. Oktober 2010 eines mit einer reduzierten nzahl von drei Optionen. Letzteres bildete die Grund- age der Beratungen der Außenminister über Kuba im ahmen des Rates für Auswärtige Beziehungen am 5. Oktober 2010. Im Ergebnis einigten sich die Außenminister auf ei- en Mittelweg: Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Kuba von 996 gilt unverändert fort; er gibt den Rahmen für einen eflexionsprozess in der EU über die Möglichkeiten der ukünftigen Gestaltung der EU-Kuba-Beziehungen. Die ohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- nd Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, ist nun eauftragt, diesen Reflexionsprozess anzuführen. Dies entspricht der von der Bundesregierung vertrete- en Linie, ergebnisoffen die Optionen einer Neuausrich- ung der EU-Kuba-Beziehungen zu prüfen. Hierbei wird ie Entwicklung Kubas in den letzten Monaten – insbe- ondere die teilweise Freilassung der politischen Gefan- enen – ebenso eine Rolle spielen, wie die Fortschritte m Bereich Menschenrechte, die Kuba immer noch ma- hen muss. Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen der sich us dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundes- egierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten er Europäischen Union ergebenden Berichtspflichten er Bundesregierung über die Beratungen des zuständi- em Arbeitsgremiums der EU unterrichtet. Darüber hinaus wird die Bundesregierung den Bun- estag weiterhin auf Wunsch umfassend über die deut- che Kubapolitik, einschließlich der EU-Kuba-Bezie- ungen, unterrichten. nlage 8 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/3619, rage 16): Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, damit der Gemeinsame Stand- punkt von 1996 aufgegeben oder verändert und ein bilaterales oder multilaterales Abkommen mit Kuba ausgehandelt wer- den kann? Die Achtung der Menschenrechte und die demokrati- che Entwicklung der Republik Kuba bleiben für die undesregierung vorrangige Ziele der Kubapolitik der U. Der Gemeinsame Standpunkt von 1996 stellt die rundsätze und Werte der Politik der EU gegenüber uba richtig dar. Die jüngsten Freilassungen politischer Gefangener, enn auch erst von 39 der angekündigten 52 Inhaftierten on 2003, ist ein richtiger und von der EU seit langem eforderter Schritt. Zugleich sind noch immer viele poli- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7575 (A) ) )(B) tische Gefangene in Kuba inhaftiert, und die jetzt Freige- lassenen wurden gezwungen, das Land zu verlassen. Eine Fortführung der Freilassungen und grundle- gende Fortschritte im Menschenrechtsbereich ermögli- chen eine Offenheit in der EU für ein Nachdenken über die zukünftige EU-Kuba-Politik. Mit dem Reflexions- prozess gibt die EU ein politisches Signal ihrer Bereit- schaft, Fortschritte im Bereich der Menschenrechte in Rechnung zu stellen. Die Bundesregierung hält dies für eine angemessene Reaktion zum jetzigen Zeitpunkt. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 17): Was unternimmt die Bundesregierung derzeit konkret, um die Hinrichtung von Sakine Aschtiani in Iran zu verhindern, nachdem die Vollstreckung des Todesurteils für den 3. No- vember 2010 angekündigt, aber dann erneut nicht vollzogen worden war, und welche Informationen hat sie über den Stand der juristischen Verfahren bzw. einer möglichen Urteilsvoll- streckung gegen Sakine Aschtiani? Die Bundesregierung setzt sich seit Monaten intensiv für Frau Sakine Aschtiani ein. Nach Bekanntwerden ei- ner möglicherweise am 3. November 2010 bevorstehen- den Hinrichtung von Frau Aschtiani hat die Bundesre- gierung erneut umgehend mit der iranischen Regierung Kontakt aufgenommen, an ihre entsprechenden Inter- ventionen in den vorangegangenen Wochen erinnert und ihre anhaltende Sorge über das Schicksal von Frau Aschtiani deutlich gemacht. Der Hinweis auf eine an- geblich bevorstehende Hinrichtung war – wie schon in vorangegangenen Fällen – nicht durch iranische Stellen, sondern durch eine Menschenrechtsorganisation erfolgt. Bereits am 8. September 2010 hatte der Bundesminis- ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, an Iran appelliert, die gegen Frau Aschtiani verhängte Todes- strafe aufzuheben. Er unterstrich, dass dies keine Frage der Religion, sondern eine Frage der elementaren Men- schenwürde sei. Auf dieser Grundlage wird der Fall Aschtiani regelmäßig bei offiziellen Kontakten mit der iranischen Seite thematisiert. So hat die Bundesregie- rung in den letzten Monaten und Wochen sowohl bilate- ral als auch gemeinsam mit ihren europäischen Partnern gegenüber der iranischen Seite mehrfach auf die Ausset- zung dieser Hinrichtung und die generelle Abschaffung der Steinigungsstrafe im Besonderen und der Todes- strafe im Allgemeinen gedrängt. Die Interventionen ha- ben auch zum Ziel, Aufklärung über Stand und Verlauf des Verfahrens gegen Frau Aschtiani zu erhalten. Die Bundesregierung setzt sich aktiv für die Einhaltung der Grundsätze eines fairen und transparenten Verfahrens ein. Auch die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, h I T T d H E T A d F c g n l Z c 2 v g b f A d F ( F d A s d (C (D at – in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der EU – ran am 2. November 2010 erneut aufgerufen, das odesurteil nicht zu vollstrecken. Sie rief dazu auf, die odesstrafe in eine andere Strafform umzuwandeln. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nach- ruck dafür einsetzen, dass es tatsächlich nicht zu einer inrichtung kommt. Deutschland ist, wie auch seine U-Partner, entschiedener Gegner aller Formen der odesstrafe. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksa- he 17/3619, Frage 18): Welche Ergebnisse hatte die im Rahmen des Vertrages über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis ein- schließlich 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe zu den Ansprü- chen aus § 52 b des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, erbracht, und insbesondere welchen Vorschlag für die Abgeltung der Ansprüche nach § 52 b UrhG ab 2010 hat die Arbeitsgruppe unterbreitet? Bund und Länder auf der einen und die Verwertungs- esellschaften auf der anderen Seite schlossen 2009 ei- en pauschalen Abgeltungsvertrag für alle urheberrecht- ichen Nutzungsgebühren von Bund und Ländern für die eit bis einschließlich 2009. Zur Abgeltung von Ansprü- hen aus § 52 b des Urhebergesetzes wurde für 2008 und 009 ein Festbetrag in Höhe von jeweils 100 000 Euro ereinbart. An einer Arbeitsgruppe, die die Tatsachen- rundlage für einen Abgeltungsvertrag für die Zeit 2010 is 2012 verhandelt, ist der Bund nicht beteiligt und ver- ügt dazu über keine Informationen. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, rage 19): Welche ehemaligen Mitarbeiter von Bundessicherheits- diensten wechselten seit Beginn des Jahres 2004 nach Kennt- nis der Bundesregierung zu privaten Sicherheitsdienstleistern, die in Afghanistan tätig sind, und wie beabsichtigt die Bun- desregierung nach den bisherigen Erfahrungen, wonach Rege- lungen für die Aufnahme von Tätigkeiten bei privaten Sicher- heitsdienstleistern nicht eingehalten wurden, für die Zukunft sicherzustellen, dass ausscheidende Mitarbeiter auch tatsäch- lich die Regelungen einhalten? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse und amit keine entsprechenden Erfahrungen im Sinne der nfrage über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, die eit 2004 ausgeschieden und bei privaten Sicherheits- iensten in Afghanistan beschäftigt sind. 7576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 20 und 21): Welche Termine, die für Bundesministerinnen und Bun- desminister im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz vorgesehen wa- ren, konnten von diesen nicht persönlich wahrgenommen wer- den? Bei welchen dieser Termine ließen sich die betreffenden Bundesministerinnen und Bundesminister von wem jeweils vertreten? Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen im Rah- men der Ausübung ihrer Ämter regelmäßig im gesamten Bundesgebiet Termine wahr. Dabei müssen sie sich bei terminlichen Veränderungen gegebenenfalls, teilweise auch kurzfristig, vertreten lassen. Gesonderte Aufstel- lungen hierzu werden nicht geführt. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 25): Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, eine Ein- wanderung nach einem Punktesystem einzuführen, und, wenn ja, dient ein Punktesystem aus einem bestimmten Staat als Vorbild? Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbil- dung noch nicht abgeschlossen. Das Thema Fachkräfte- migration wird Gegenstand einer Sitzung des Koalitions- ausschusses am 18. November 2010 sein. Die verschiedenen Ressorts werden hierbei ihre Vorstellungen vortragen und aufeinander abstimmen. Wie Sie Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung entnehmen kön- nen, gibt es gegen das angesprochene Verfahren einer Einwanderung nach dem Punktesystem Einwände. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU) (Drucksache 17/3619, Fragen 26 und 27): Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die parallele Anwendung von deutschem Recht und islamischem Recht vor Gerichten in Deutschland (siehe Hamburger Mor- genpost vom 11. Oktober 2010), und inwieweit kommt es durch die parallele Anwendung zu Besserstellungen von Klä- gern bzw. Beklagten mit islamischem Hintergrund gegenüber nichtmuslimischen Klägern bzw. Beklagten? Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Mehrkosten, zum Beispiel im Bereich von Sozialleistungen und Transferzahlungen, durch Verfahren mit Klägern mit isla- mischem Hintergrund infolge einer parallelen Anwendung is- lamischen Rechts vor deutschen Gerichten? Zu Frage 26: Es trifft zu, dass die deutschen Gerichte in Sachver- halten mit Auslandsberührung im Einzelfall auch auslän- d p la d I d d n A d s d b o F d d w r w S Z e d c r A d d c s P S f J t I v k i s a d r (C (D isches Zivilrecht anwenden. Es existieren aber keine arallelen Rechtsordnungen in Deutschland. Rechtsgrund- ge ist vielmehr allein das deutsche Recht, namentlich as Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. n bestimmten Fällen ordnen die dortigen Vorschriften es Internationalen Privatrechts seit jeher die Anwen- ung ausländischen Rechts ausdrücklich an. Diese soge- annten Kollisionsnormen betreffen bestimmte Fälle mit uslandsbezug, zum Beispiel im Familienrecht. Aller- ings lässt das deutsche Recht die Anwendung ausländi- chen Rechts nicht schrankenlos zu. Dieses ist vielmehr ann nicht anwendbar, wenn es dem deutschen ordre pu- lic, das heißt fundamentalen Prinzipien unserer Rechts- rdnung, widerspricht. Dies ist insbesondere dann der all, wenn die Anwendung ausländischen Rechts gegen ie Grundrechte verstößt. Auch andere Staaten sehen im Übrigen die Anwen- ung ausländischen Rechts vor. Dadurch soll vermieden erden, dass ein und derselbe Sachverhalt durch Ge- ichte unterschiedlicher Länder unterschiedlich beurteilt ird. Dies dient der Rechtssicherheit. Eine Besser- oder chlechterstellung ist hiermit nicht verbunden. u Frage 27: Wie bereits im Zusammenhang mit Frage 26 erläutert, xistiert in Deutschland keine parallele Rechtsordnung, ie Mehrkosten im hier angesprochenen Sinne verursa- hen würde. Dementsprechend besitzt die Bundesregie- ung dazu auch keine Erkenntnisse. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksa- he 17/3619, Frage 28): Hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und inter- nationales Strafrecht, welches das Bundesministerium der Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hat, um festzustellen, ob bzw. inwieweit durch das Aussetzen der Vor- ratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfas- sungsgerichts eine Schutzlücke entstanden ist, dem Bundes- ministerium bereits Informationen dazu geliefert, und, wenn ja, wie bewertet das Bundesministerium den Inhalt? Das Bundesministerium der Justiz hat die rechtstat- ächliche Untersuchung durch das Freiburger Max- lanck-Institut für ausländisches und internationales trafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Weg- all der Vorratsdatenspeicherung über das Bundesamt für ustiz in Auftrag gegeben. Das Max-Planck-Institut hat dem Bundesamt für Jus- iz einen Bericht übersandt, der im Wesentlichen nur nformationen auf der Basis von durchgeführten Inter- iews mit Angehörigen von Polizei, Justiz und Tele- ommunikationsunternehmen enthält. Es stehen jedoch nsbesondere die beauftragten fallbezogenen empiri- chen Erhebungen durch das Max-Planck-Institut noch us. Das Max-Planck-Institut arbeitet hieran mit Hoch- ruck. Aufgrund des derzeit noch unvollständigen Cha- akters der bisherigen Erkenntnisse ist eine belastbare Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7577 (A) ) )(B) Bewertung noch nicht möglich und konnte daher vom Bundesministerium der Justiz auch nicht vorgenommen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Frage 29): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Pres- semeldungen (Spiegel Online vom 3. November 2010), wo- nach der Insolvenzverwalter von Karstadt für seine Tätigkeit 32,3 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer erhalten habe, auch vor dem Hintergrund einer realitätsgerechten Entloh- nung in Relation zu den Angestellten bei Karstadt, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, das Insolvenz- recht zu verändern, um derartige Entlohnungen auf ein reali- tätsgerechtes Maß zu beschränken? Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die nähe- ren Umstände der Vergütung im konkret genannten Ver- fahren und kann demzufolge auch nicht zum genannten Verfahren Stellung nehmen. Dies gilt umso mehr ange- sichts des laut Pressemitteilungen laufenden Beschwer- deverfahrens. Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass das geltende Recht eine angemessene Festsetzung und Über- prüfung der Vergütung von Insolvenzverwaltern gewähr- leistet. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungs- verordnung, InsVV, nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet. Dabei bestimmt sich die Regelvergütung in einem typisierten Normalverfahren nach § 2 InsVV. Die- ser sieht bereits eine stark degressive Staffelung der Ver- gütung vor, um unangemessen hohe Vergütungen zu ver- meiden. Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Verwalter- vergütung nicht um eine reine Tätigkeitsvergütung han- delt. Vielmehr stellt die nach der InsVV festgesetzte Ver- gütung betriebswirtschaftlich nichts anderes dar als den Umsatz einer kostenträchtigen Büroeinheit. Dabei muss bedacht werden, dass der Kostenanteil für Personal, Raum- und Sachkosten bei Rechtsanwälten im Durch- schnitt zwischen 56 Prozent und 61 Prozent der Umsätze ausmacht. Im Bereich der professionellen Insolvenzver- waltung wird in der einschlägigen Literatur wegen der besonders hohen Qualitätsanforderung an die Mitarbei- ter teilweise von einem Satz von annähernd 70 Prozent ausgegangen. Bei der Ausgestaltung der InsVV wollte der Verord- nungsgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Maß- stäbe für die Bemessung der jeweils geschuldeten Vergü- tung nach den Prinzipien der Angemessenheit und Vertretbarkeit festlegen. Dabei hatte er zu berücksichti- gen, dass die besonderen Probleme einer Insolvenzsitua- tion gerade in komplexen Fällen regelmäßig den Einsatz besonders qualifizierter Personen erfordern und dass von solchen Personen nur dann die Übernahme einer Funk- tion im Insolvenzverfahren erwartet werden kann, wenn e T s V m d d m n f V l I t s e f h H d R r I e A d d ( i d t U c f F T v l d E p (C (D ine Vergütung gewährt wird, die der Schwierigkeit der ätigkeit und dem häufig großen Haftungsrisiko ent- pricht. Andererseits war sich der Verordnungsgeber der erpflichtung bewusst, die Belastung der Insolvenz- asse mit Vergütungsansprüchen in Grenzen zu halten, amit die Insolvenzverfahren durchführbar bleiben und ie Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht unzu- utbar gemindert werden. Im Rahmen dieses Span- ungsverhältnisses wurden die Vergütungssätze der InsVV estgelegt. Die Angemessenheit der vom Gericht festgesetzten ergütung wird im Einzelfall überdies dadurch gewähr- eistet, dass dem Verwalter, dem Schuldner und jedem nsolvenzgläubiger die nach § 64 Absatz 3 InsO sofor- ige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss zu- teht. Abschließend müssen Sie berücksichtigen, dass eine rfolgreiche Sanierung, die ganz wesentlich von der Er- ahrung und Qualifikation des Insolvenzverwalters ab- ängt, auch im Interesse der Arbeitnehmer liegt. Die öhe der Insolvenzverwaltervergütung tut im Übrigen en Rechten der Arbeitnehmer keinen Abbruch. Ihrer echte sind in vielfacher Hinsicht im Insolvenzverfah- en geschützt, so zum Beispiel durch den Anspruch auf nsolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Verfahrens- röffnung. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Drucksache 17/3619, Frage 30): Plant die Bundesregierung infolge der aktuellen Recht- sprechung des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 14. Juli 2010 zur Aufteilung bzw. Verrechnung des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, nun entgegen der bis- herigen Verwaltungsanweisung nach H 16 (13) der Einkom- mensteuer-Hinweise 2009 bzw. des Schreibens des Bundes- ministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2005 das Meistbegünstigungsprinzip umzusetzen, und können Steuer- pflichtige bis zur Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 auf das BFH-Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R 33/07, ver- trauen, sodass im Zuge der formellen Bestandskraft gegen- über den Finanzämtern entsprechende Zinsen nach § 233 a der Abgabenordnung steuerfrei zu stellen sind? Das BFH-Urteil vom 14. Juli 2010, X R 61/08, wird n Kürze auf den Internetseiten des Bundesministeriums er Finanzen sowie im Bundessteuerblatt unkommen- iert veröffentlicht. Es ist nicht beabsichtigt, zu diesem rteil ein Nichtanwendungsschreiben zu veröffentli- hen, sodass das Urteil ab dem Zeitpunkt seiner Veröf- entlichung auf den Internetseiten auf alle noch offenen älle allgemein anzuwenden ist. Die bisher in H 16(13) eileinkünfteverfahren EStH und dem BMF-Schreiben om 20. Dezember 2005 (BStBl 2006 I Seite 7) darge- egte anderslautende Verwaltungsauffassung wird durch ie Veröffentlichung des Urteils aufgegeben. H 16(13) StH wird bei nächster Gelegenheit entsprechend ange- asst. 7578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Zu Ihrer Frage, ob Steuerpflichtige bis zur Verkündung des JStG 2010 auf das BFH-Urteil vom 15. Juni 2010, XIII R33/07, vertrauen können, sodass im Zuge der for- mellen Bestandskraft gegenüber den Finanzämter ent- sprechende Zinsen nach § 233 a AO steuerfrei zu stellen sind, weise ich zunächst darauf hin, dass die Finanzämter die Zinsen weiterhin steuerpflichtig behandeln. Dement- sprechend kann es grundsätzlich keine formell bestands- kräftigen – also unanfechtbaren – Bescheide geben, bei denen Erstattungszinsen steuerfrei gestellt wurden. Dass die Finanzämter das Urteil des BFH nicht be- rücksichtigen, beruht auf der Tatsache, dass die in einem finanzgerichtlichen Verfahren ergangenen und rechts- kräftig gewordenen Urteile nur die am Rechtsstreit Be- teiligten binden. Dies gilt auch für Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die somit – im Gegensatz zu Ent- scheidungen des Bundesverfassungsgerichts – keine all- gemeinverbindliche Wirkung haben. Das Bundesverfas- sungsgericht hat erst jüngst in seinem Beschluss vom 21. Juli 2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06, 1 BvR 2530/05, in einer vergleichbaren Situation betont, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht Geset- zesrecht ist und keine damit vergleichbare Rechtsbin- dung erzeugen kann. Aufgrund der fehlenden Rechtsbindung können die Steuerpflichtigen auch nicht auf das Urteil vertrauen, denn schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte Rechtslage kann aufgrund der höchstrichterlichen Recht- sprechung allenfalls bei gefestigter, langjähriger Recht- sprechung entstehen, die hier aufgrund der überraschen- den Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht existierte. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 31): Wie vereinbaren sich die Ankündigungen der schwarz- gelben Koalition in ihrem Koalitionsvertrag, den Tourismus- standort Deutschland zu stärken und zusätzliche Wachstums- potenziale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft freizusetzen sowie Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratie- belastungen so weit wie möglich zu reduzieren, mit den in der Realität durch die Luftverkehrsteuer von großen Reiseveran- staltern angekündigten deutlichen Preissteigerungen für Flug- reisen über den neuen Steuertarif hinaus und den Ankündi- gungen mehrerer Fluggesellschaften, Flugverbindungen zu streichen? Auf die Angebotsgestaltung der Reiseveranstalter und Fluggesellschaften hat die Bundesregierung keinen Ein- fluss. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Ausgestal- tung der Luftverkehrsteuer darauf geachtet, dass die Steuerbelastung moderat bleibt, die Steuer zügig evalu- iert wird (30. Juni 2012) und die Bürokratiekosten durch die einfache Ausgestaltung minimiert werden. Belange der mittelständischen Tourismuswirtschaft werden im Rahmen der Steuerbefreiungen, zum Beispiel für Rund- flüge und Inselluftverkehr, berücksichtigt. A d F ( m i B f d t G M i W r Z v s h d i t n t u A d g ( Z m (C (D nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 32): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Themen- jahr 2011 „Gesundheitstourismus in Deutschland“ tatsächlich flächendeckend die komplette Breite des gesundheitstouristi- schen Angebotes kommuniziert wird, und welche Schwer- punkte werden dabei gesetzt? Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des Touris- usstandortes Deutschland vor. Gesundheitstourismus st ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Er ist deshalb auch estandteil des tourismuspolitischen Arbeitsprogramms ür die laufende Legislaturperiode. Die Deutsche Zentrale für Tourismus, die vom Bun- esministerium für Wirtschaft und Technologie institu- ionell gefördert wird, stellt das Thema „Wellness- und esundheitsreisen in Deutschland“ im Jahr 2011 in den ittelpunkt ihrer Arbeit. Damit soll Deutschland gezielt m Ausland als Reiseziel für Gesundheitsurlaub und ellness positioniert werden. Die Grundlage der Vermarktung der gesundheitstou- istischen Angebote bildet ein zwischen der Deutschen entrale für Tourismus und dem Deutschen Heilbäder- erband vereinbarter Kooperationsvertrag. Daneben fördert das Bundesministerium für Wirt- chaft und Technologie das Projekt „Innovativer Gesund- eitstourismus in Deutschland“. In Zusammenarbeit mit em Deutschen Tourismusverband sollen damit gezielt nnovative, marktgerechte und nachhaltige gesundheits- ouristische Angebote geschaffen werden. Die Ergeb- isse werden am 14. April 2011 auf einem Gesundheits- ourismuskongress im Bundesministerium für Wirtschaft nd Technologie vorgestellt. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- en der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Drucksache 17/3619, Fragen 33 und 34): Wie definiert die Bundesregierung „Gesundheitstouris- mus“ als neue touristische Erscheinungsform, und wie plant die Bundesregierung die bestehenden Heilbäder und Kurorte, die mit mehr als 30 Prozent Anteil an den Übernachtungen ein wesentlicher Faktor des Deutschlandtourismus sind, in der notwendigen Verbesserung ihrer Infrastruktur zu unterstützen, damit sie diesem neuen Tourismustrend entsprechende Ange- bote bieten können? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang den steigenden Anteil der Nutzung ausländischer ge- sundheitstouristischer Angebote, und wie hoch ist der Anteil der Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen für Mitglie- der, die diese Auslandsangebote wahrnehmen, aufwenden müssen? u Frage 33: Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des Touris- usstandortes Deutschland vor. Gesundheitstourismus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7579 (A) ) )(B) ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Er ist deshalb auch Bestandteil des tourismuspolitischen Arbeitsprogramms für die laufende Legislaturperiode. Im Zentrum des Gesundheitstourismus stehen die Kur- und Heilbäder. Die Deutsche Zentrale für Touris- mus hat deshalb mit Blick auf das Jahr des Gesundheits- tourismus einen Kooperationsvertrag mit dem Deut- schen Heilbäderverband geschlossen. Er verpflichtet die Deutsche Zentrale für Tourismus insbesondere zu einem stärkeren Auslandsmarketing der deutschen Kur- und Heilbäder. Daneben fördert das Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie das Projekt Innovativer Gesund- heitstourismus in Deutschland. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband sollen damit gezielt innovative, marktgerechte und nachhaltige gesundheits- touristische Angebote geschaffen werden. Die Ergeb- nisse werden am 14. April 2011 auf einem Gesundheits- tourismuskongress im BMWi vorgestellt. Zu Frage 34: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt- nisse vor. In den Statistiken der gesetzlichen Kranken- versicherung werden die Leistungen im Ausland nicht nach Leistungsarten getrennt erfasst. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Andrea Nahles (SPD) (Druck- sache 17/3619, Frage 35): Nach welchen nachweisbaren Qualitätsparametern wurden – über die jeweiligen landesrechtlichen Prädikatisierungen als Heilbad, Kurort etc. hinaus – die diversen im Themenjahr 2011 – Gesundheitstourismus – zu kommunizierenden Leis- tungserbringer ausgewählt? Die Deutsche Zentrale für Tourismus, die vom Bun- desministerium für Wirtschaft und Technologie institu- tionell gefördert wird, stellt das Thema „Wellness- und Gesundheitsreisen in Deutschland“ im Jahr 2011 in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Damit soll Deutschland gezielt im Ausland als Reiseziel für Gesundheitsurlaub und Wellness positioniert werden. Die Grundlage der Vermarktung der gesundheitstou- ristischen Angebote bildet ein zwischen der Deutschen Zentrale für Tourismus und dem Deutschen Heilbäder- verband vereinbarter Kooperationsvertrag. Von einem Expertenkreis des Deutschen Heilbäder- verbandes wurden dazu in Abstimmung mit den Landes- verbänden jeweils „Leuchttürme“ für die einzelnen Be- reiche der Kurorte und Heilbäder ermittelt. Die Bewertung erfolgte dabei anhand folgender Kriterien: 1. Die Heilmittel müssen im Rahmen eines umfassen- den kurärztlichen Therapiekonzeptes eingesetzt werden. 2. Die Anzahl der Ausländerübernachtungen und die Grundinfrastruktur im Tourismus muss angemessen sein. A d g L Z t v t g g n W b V – g T g f b z 8 L V t A z 4 V D d D g M s z d v (C (D nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/3619, Fragen 36 und 37): Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben 1990, 2000 und 2009 von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld bzw. äquivalente Zahlungen erhalten – bitte absolute und rela- tive Zahlen nennen –, und in welcher durchschnittlichen Höhe wurde dieses – bitte neben der absoluten Zahl auch die rela- tive Höhe zum Monatseinkommen nennen und, wenn mög- lich, beide Teilfragen nach Branchen beantworten – ausge- zahlt? Wie unterscheidet sich die Auszahlung des Weihnachts- geldes nach den Wirtschaftsbereichen mit Tarifbindung bzw. ohne Tarifbindung, und in welchem Ausmaß sind Beschäf- tigte in Leiharbeit, geringfügiger Beschäftigung, in befristeter Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung bei der Zahlung von Weihnachtsgeld bzw. äquivalenten Zahlungen schlechter ge- stellt (bitte konkrete Zahlen nennen)? u Frage 36: Die amtliche Statistik der Verdienste und Arbeitskos- en sieht keine separate Statistik über Weihnachtsgeld or. Entsprechend internationalen Standards werden Sta- istiken über Sonderzahlungen erstellt. Sonderzahlun- en sind gleichzusetzen mit den „sonstigen Bezüge“ emäß Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, icht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-, eihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinn- eteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, ergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert geldwerte Vorteil – von Aktienoptionen. Nachzahlun- en laufenden Arbeitslohns, zum Beispiel aufgrund von ariferhöhungen, zählen ebenfalls zu den Sonderzahlun- en. Weihnachtsgeld ist somit nur ein nicht näher bezif- erbarer Bestandteil der Sonderzahlungen. Bezüglich der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Ar- eitnehmer mit Sonderzahlungen liegen allein Angaben ur Situation im Jahr 2006 vor. In diesem Jahr hatten 9,6 Prozent aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten im aufe des Jahres mindestens eine Sonderzahlung erhalten. erlässliche absolute Zahlen liegen nicht vor. Gleichar- ige Zahlen für andere Beschäftigtengruppen sowie eine ufgliederung nach Branchen sind nicht vorrätig. Bezüglich der durchschnittlichen Höhe der Sonder- ahlungen je Beschäftigten liegen Angaben aus dem . Quartal 2009 vor. Für Vollzeitarbeitnehmerinnen und ollzeitarbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und ienstleistungsbereich betrugen im Durchschnitt die „Son- erzahlungen insgesamt im 4. Quartal 2009“ 1 756 Euro. amit beläuft sich der Anteil der Sonderzahlungen ins- esamt am Bruttomonatsverdienst auf 46,7 Prozent. Den Tabellen des Statistischen Bundesamtes, die dem inisterium vorliegen, kann für das Jahr 2009 der Ge- amtbetrag der drei Monate Oktober, November und De- ember nach Branchen aufgegliedert entnommen wer- en. Angaben für die Jahre 2000 und 1990 liegen nicht or. 7580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Zu Frage 37: Im 4. Quartal 2009 wurden für Vollzeitbeschäftigte in Betrieben mit Bezahlung nach Tarifvertrag Sonderzah- lungen in Höhe von 16,5 Prozent der Bruttoverdienst- summe der drei Monate des Quartals geleistet, in Betrie- ben ohne Bezahlung nach Tarifvertrag in Höhe von 14,7 Prozent. Für Teilzeitbeschäftigte mit Tarifbindung betrug dieser Anteil 17,2 Prozent und für Teilzeitbe- schäftigte ohne Tarifbindung 14,1 Prozent, siehe Tabel- le 2. Im 4. Quartal 2009 wurden für Vollzeitbeschäftigte Sonderzahlungen in Höhe von 15,6 Prozent der Brutto- verdienstsumme der drei Monate des Quartals geleistet, Tabelle 1. Für Teilzeitbeschäftigte fiel dieser Anteil mit 15,7 Prozent fast identisch aus, Tabelle 1. Für Vollzeit- beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen betrug der Anteil der Sonderzahlungen 6,6 Prozent, Tabelle 3. Für geringfügig Beschäftigte und befristet Beschäf- tigte liegen keine Angaben vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 38 und 39): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihren entsprechenden Feststellungen in der Evaluierung zum erweiterten Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbanken, dass für die Weiterentwicklung des Bürgschaftsprogramms geprüft werden müsse, welche Elemente auch über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt und gegebenenfalls in das reguläre Angebot der Bürgschaftsbanken übernommen werden kön- nen? Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang im Hinblick auf eine Verlängerung der Regelungen zur Eigen- kompetenz, zum Bürgschaftshöchstbetrag und zur Sollober- grenze für Betriebsmittelanteile verfahren, und wird das in diesem Jahr eingeführte Kombiprodukt der Bürgschaftsban- ken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften weitergeführt? Basierend auf einer im Frühjahr erfolgten Evaluierung, Onlinebefragung von Kreditinstituten und Kammern) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, wie von Herrn Bundesminister Brüderle zugesagt, ge- prüft, ob die Übernahme einzelner Elemente des krisen- bedingt erweiterten Programms der Bürgschaftsbanken in das reguläre Bürgschaftsprogramm sinnvoll ist. Im Er- gebnis ist festzustellen, dass einzelne Maßnahmen positiv bewertet werden, jedoch die dauerhafte Übernahme ein- zelner Erweiterungselemente zu Mehrkosten für die öf- fentliche Hand führen würde. Die Ressortabstimmung darüber, ob angesichts der Konjunkturerholung Elemente aus dem krisenbedingt er- weiterten Bürgschaftsprogramm – befristete zusätzliche Risikoübernahme des Bundes – in das reguläre Pro- gramm übernommen werden sollen oder nicht, dauert ge- genwärtig noch an. A d F N b l v z 1 d s ( c r l a a b d v b d g t s g A g w d m t m B S i d t I d h D D S (C (D nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 40): Welchen konkreten Inhalt hat das derzeit sich in Vorberei- tung befindliche Regierungsabkommen zwischen der Bundes- republik Deutschland und Russland für die bestrahlten For- schungsreaktor-Brennelemente aus dem Zwischenlager Ahaus in das russische Majak, und was hat die Bundesregierung kon- kret unternommen, sich über den Zustand und die Sicherheit der Plutoniumfabrik Majak zu überzeugen? Der Forschungsreaktor Rossendorf und sein Kern- rennstoff wurden aus der ehemaligen Sowjetunion ge- iefert. Die USA und die Russische Föderation haben in den ergangenen Jahrzehnten hoch angereichertes Uran in ahlreiche Länder geliefert. Die USA haben im Jahr 996 ein nationales sowie im Jahr 2004 zusammen mit er Russischen Föderation ein bilaterales Programm, das ogenannte Russian Research Reactor Fuel Return RRRFR)-Programm initiiert, um das hoch angerei- herte Uran zurückzunehmen. Das derzeit sich in Vorbereitung befindliche Regie- ungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch- and und der Russischen Föderation über die Zusammen- rbeit bei der Einfuhr von bestrahltem Kernbrennstoff us dem Forschungsreaktor Rossendorf, dessen Kern- rennstoff sich derzeit im Zwischenlager Ahaus befin- et, in die Russische Föderation regelt folgende Sach- erhalte: Gegenstand des Abkommens ist die Rückführung von estrahltem Kernbrennstoff aus der Bundesrepublik in ie Russische Föderation, um diesen dort zwischenzula- ern und später aufzuarbeiten und die bei der Aufarbei- ung entstehenden radioaktiven Abfälle in der Russi- chen Föderation zu belassen. Hierzu werden eine Reihe von organisatorischen Fra- en geregelt, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, formale nforderungen, Kostenfragen und Begriffsbestimmun- en. Es werden die rechtlichen Grundlagen bestimmt so- ie Haftungsfragen, Fragen des physischen Schutzes, es Verbots der Verwendungen des Kernmaterials für ilitärische Zwecke, des Schutzes an geistigem Eigen- um sowie der Geheimhaltung geregelt. Die Russische Föderation ist Vertragsstaat des Ge- einsamen Übereinkommens über die Sicherheit der ehandlung abgebrannter Brennelemente und über die icherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle und hat n der letzten Überprüfungskonferenz im Mai 2009 über ie Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit bestrahl- en Brennelementen und radioaktiven Abfällen berichtet. m Rahmen dieser Überprüfungskonferenz wurde auch ie Rückführung von bestrahlten Brennelementen aus och angereichertem Uran als „gute Praxis“ identifiziert. arüber hinaus wurde im Laufe der Verhandlungen zum eutsch-Russischen Abkommen von der russischen eite dargelegt und seitens der USA und der Internatio- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7581 (A) ) )(B) nalen Atomenergie-Organisation bestätigt, dass in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verbesse- rung der Sicherheit und der Sicherung am Standort Ma- jak unternommen wurden. Darüber hinaus soll ein Teil der Einnahmen aus dem RRRFR-Program auch in die weitere Sanierung des Standorts Majak fließen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 41): Welche konkreten Änderungen gegenüber dem Referen- tenentwurf vom 14. Juli 2010 beim CCS-Gesetz beabsichtigt die Bundesregierung vorzunehmen, und wann wird das CCS- Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet? Die Ressortabstimmung zum überarbeiteten CCS-Ge- setzentwurf läuft derzeit noch. Die konkreten Änderun- gen sind von dieser Abstimmung abhängig. Eine Kabi- nettbefassung soll noch im November erfolgen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/3619, Frage 42): Welche Planungen trifft die Bundesregierung für den Fall, dass bis zum 1. Januar 2011 keine verfassungskonforme Um- setzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Be- messung der Regelsätze und zur sozialen und kulturellen Teil- habe von Kindern und Jugendlichen erfolgen kann? Die Bundesregierung hat mit der Neubemessung der Regelbedarfe und der Erstellung des Regierungsent- wurfs die Vorarbeiten abgeschlossen, die notwendig sind, damit Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Neuermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch recht- zeitig vor dem 1. Januar 2011 verabschieden können. Da die Bundesregierung derzeit von einer rechtzeiti- gen Verabschiedung des Gesetzes ausgeht, sind weitere Planungen der Bundesregierung nicht erforderlich. Da nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts die Regelbedarfe insbesondere für Kinder bis spätestens 1. Januar 2011, notfalls rückwirkend in Kraft zu setzen wären, sieht der Gesetzentwurf als Tag des Inkrafttretens den 1. Januar 2011 vor. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 43): In welcher Höhe sollen die Empfängerinnen und Empfän- ger von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch So- D s D s n F N z D j V d a f t w G a s A d F ( n p ü e g L v L d p 1 l e g t o m A g ß (C (D zialgesetzbuch, SGB II und SGB XII, im Falle einer Nicht- umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum 1. Januar 2011 Regelleistungen erhalten, und wie soll dies verwaltungstechnisch bei den unterschiedlichen Trägern die- ser Leistung umgesetzt werden? ie Bundesregierung geht von einer fristgerechten Um- etzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus. as Urteil selbst sieht vor, dass die Regelbedarfe, insbe- ondere für Kinder und Jugendliche, bis spätestens 1. Ja- uar 2011 in Kraft zu setzen sind. Notfalls, das heißt im alle einer späteren Verabschiedung des Gesetzes, ist die euregelung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft u setzen. ie Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind etzt aufgefordert, die notwendigen verwaltungsseitigen orkehrungen zu treffen, damit sie zum 1. Januar 2011 as bis dahin vom Parlament zu beschließende Gesetz uch umsetzen können. Die Träger der Grundsicherung ür Arbeitsuchende bereiten sich darauf vor, dass sie spä- estens zum 1. Januar 2011 in der Lage sein müssen, Be- illigungsbescheide an die nach Verabschiedung des esetzes geänderte Rechtslage anzupassen und daran ngepasste Auszahlungsbeträge zur Zahlung anzuwei- en. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 44): In welcher Form und Höhe sollen die beabsichtigten Leis- tungen nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII – jeweils in der Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Re- gelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Bu- ches Sozialgesetzbuch – erbracht werden? Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Leistungen ach § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII entweder durch ersonalisierte Gutscheine oder in Form von Kosten- bernahmeerklärungen erbracht werden. Das heißt ver- infacht, dass für leistungsberechtigte Kinder und Ju- endliche ein Zahlungsversprechen gegenüber dem eistungsanbieter abgegeben wird. Damit das Zahlungs- ersprechen geltend gemacht werden kann, erhält der eistungsanbieter einen Zahlungsanspruch gegenüber em Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Direkt als Geldleistung wird nur die Ausstattung mit ersönlichem Schulbedarf in Höhe von 30 Euro zum . Februar und in Höhe von 70 Euro zum 1. August ge- eistet. Anders als bei den neu geregelten Leistungen für intägige Schulausflüge, liegt die Entscheidung, ob Trä- er die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten wei- erhin als Geldleistung oder künftig mittels Gutschein der Kostenübernahmeerklärung erbringen, in ihrem Er- essen. Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist nur für die usstattung mit persönlichem Bedarf und die Leistun- en für soziale Teilhabe (10 Euro monatlich) betragsmä- ig begrenzt. Bei den übrigen Teilhabeleistungen hängt 7582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) der hinter dem Zahlungsversprechen stehende Wert so- wohl von den Vergütungsvereinbarungen, als auch vom individuell festgestellten Bedarf (zum Beispiel Umfang der erforderlichen Lernförderung) oder vom Preis des Schulmittagessens ab. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Fragen 45 und 46): Stimmt die Bundesregierung der Stellungnahme der Tarif- partner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010 zu, dass das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklä- rung vorrangig anhand der in § 1 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes, AEntG, festgelegten Gesetzesziele „Schaffung und Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen“, „die Gewährleistung fairer und funktionierender Wettbewerbsbe- dingungen“ sowie die „Stabilisierung sozialversicherungs- pflichtiger Beschäftigungsverhältnisse“ und nicht anhand der Repräsentativität zu ermitteln ist, und hält die Bundesregie- rung es für angemessen, dass diese in den einschlägigen Urteilen als „Lohndrückerei“ und „Schmutzkonkurrenz“ be- zeichneten Erscheinungen der Allgemeinverbindlicherklärung im öffentlichen Interesse entgegenwirken? Wie begründet die Bundesregierung die Abweichung ihrer aktuellen Einschätzung der Repräsentativität des Mindestloh- nes in der Weiterbildung – in der Stellungnahme der Bundes- regierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deut- schen Bundestages vom 6. Oktober 2010 ist von einer Tarifbindung von nur 25 Prozent die Rede – von der 2008 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Einschätzung im Kontext der Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, welche von einer „Tarifbin- dung für die Branche von wenigstens rund 70 Prozent (15 700/22 500) und höchstens rund 78 Prozent (15 700/ 20 200)“ ausgeht und sich somit mit der Einschätzung der Ta- rifparteien deckt? Zu Frage 45: Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmer-Entsende- gesetzes, AEntG, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Tarifvertragsgesetz, TVG, prüft der Verordnungs- geber, ob eine gemeinsam von den Tarifvertragsparteien beantragte Erstreckung eines Mindestlohn-Tarifvertrags auf alle in seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Interesse geboten er- scheint. Wird ein Tarifvertrag durch eine Verordnung nach dem AEntG allgemein verbindlich, so geht er arbeitsvertraglich und tarifvertraglich vereinbarten ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor. Der damit ver- bundene Eingriff in die grundrechtlich geschützte Ver- tragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerechtfertigt, wenn er zum Schutze der im AEntG genannten im öffentlichen Interesse liegenden Regelungsziele sowie der im AEntG angelegten weiteren Entscheidungskriterien erfolgt und verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetzgeber bereits in der Gesetzesbegründung zum AEntG klargestellt, Bun- destagsdrucksache 16/10486, Seite 13. Die Verdrängung anderer Tarifverträge im Geltungsbereich eines Mindest- lohn-Tarifvertrags ist nur verhältnismäßig, wenn der Ta- rifvertrag ein Mindestmaß an Repräsentativität und da- mit Legitimation aufweist. Z f a M d o s i A b k a t V g B r d e e k h v h m g a A d F K 1 E t d b v d s f ö im f b s V e w t e (C (D u Frage 46: Die Tarifbindung in einer Branche als Voraussetzung ür deren Aufnahme in das AEntG und die Tarifbindung ls Voraussetzung für die Erstreckung eines konkreten indestlohn-Tarifvertrages auf die nicht an ihn gebun- enen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Rechtsver- rdnung nach dem AEntG sind voneinander zu unter- cheiden. Für die Aufnahme einer Branche in das AEntG m Jahr 2008 kam es nach den damaligen politischen bsprachen darauf an, dass in dieser Branche eine Tarif- indung von mehr als 50 Prozent nachgewiesen werden onnte. Zur Ermittlung der Tarifbindung zur Branchen- ufnahme in das AEntG wurden alle geltenden Tarifver- räge in der Branche – ohne Unterschied, ob es sich um erbands- oder Firmentarifverträge handelt – einbezo- en. Auf der Grundlage dieser Berechnung wurde für die ranche Aus- und Weiterbildung eine Tarifbindung von und 70 Prozent ermittelt. Demgegenüber kommt es bei er Prüfung eines Antrages auf Allgemeinverbindlich- rklärung eines konkreten Mindestlohn-Tarifvertrages in iner Branche nach dem AEntG darauf an, ob dieser onkrete Mindestlohn-Tarifvertrag eine ausreichend ohe Repräsentativität aufweist. Eine Repräsentativität on nur 25 Prozent reicht dafür jedenfalls nicht aus. Des- alb war der Antrag der Tarifvertragsparteien auf Allge- einverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertra- es in der Aus- und Weiterbildung vom Mai 2009 bzulehnen. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- uhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 7/3619, Frage 47): Wird die Bundesregierung auch in Zukunft bei ihrer Aus- legung des öffentlichen Interesses bleiben und bisher dem Ar- beitnehmer-Entsendegesetz fremde Kriterien wie die Tarifbin- dung bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses heranziehen? Die Tarifbindung war und ist kein dem Arbeitnehmer- ntsendegesetz, AentG, fremdes Kriterium bei der Beur- eilung des öffentlichen Interesses. Wird ein Tarifvertrag urch eine Verordnung nach dem AEntG allgemein ver- indlich, so geht er arbeitsvertraglich und tarifvertraglich ereinbarten ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor. Der amit verbundene Eingriff in die grundrechtlich ge- chützte Vertragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerecht- ertigt, wenn er zum Schutz der im AEntG genannten, im ffentlichen Interesse liegenden Regelungsziele sowie der AEntG angelegten weiteren Entscheidungskriterien er- olgt und verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetzgeber ereits in der Gesetzesbegründung zum AEntG klarge- tellt (Bundestagsdrucksache 16/10486, Seite 13). Die erdrängung anderer Tarifverträge im Geltungsbereich ines Mindestlohn-Tarifvertrags ist nur verhältnismäßig, enn der Tarifvertrag ein Mindestmaß an Repräsentativi- ät und damit Legitimation aufweist. Die Tarifbindung ist in wesentlicher Gradmesser für die Repräsentativität ei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7583 (A) ) )(B) nes Tarifvertrags. § 7 Abs. 2 AEntG stellt ausdrücklich auf das Kriterium der Repräsentativität ab. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 48): Welche durchschnittlichen Stundenentgelte werden in der Weiterbildungsbranche im Rahmen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch gezahlt, und wie hoch sind die Ent- gelte bei Weiterbildungsdienstleistungen in der Privatwirt- schaft, außerhalb des Einflussbereichs der Bundesagentur für Arbeit? Die durchschnittlichen Stundenentgelte in der Weiter- bildungsbranche sind der Bundesregierung nicht be- kannt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 49 und 50): Ist für die Weiterführung des Verfahrens zur Verordnung eines Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche zwingend ein von den Tarifparteien der Weiterbildungsbranche neu ge- stellter Antrag nötig, oder könnte die Bundesregierung theore- tisch dem bereits gestellten Antrag nach reichlicher Überle- gung stattgeben und den Mindestlohntarifvertrag für alle Beschäftigten der Branche verbindlich erklären? Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es auf dem von der Bundesagentur für Arbeit gesteuerten Weiterbil- dungsmarkt im Rechtskreis des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch Dumpingkonkurrenz gibt und deswegen ein Mindestlohn rein inhaltlich sinnvoll bzw. notwendig ist? Zu Frage 49: Mit seiner Entscheidung hat das BMAS den Antrag der Tarifvertragsparteien der Weiterbildungsbranche auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarif- vertrages vom Mai 2009 endgültig abgelehnt. Daher kann der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche nur auf der Grundlage eines neuen Antrages der Tarifver- tragsparteien mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt wer- den. Zu Frage 50: Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautono- mie. Die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Der Gesetzgeber hat in der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienst- leistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozial- gesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, Tarifverträge, die Mindestentgelte regeln, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu erklären. A d F ( r d d g w d s e A a Z R c L k t s g A d t U A d F ( n A m f A n (C (D nlage 33 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Yvonne Ploetz (DIE LINKE) Drucksache 17/3619, Frage 51): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ordnungs- und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie, deren Erhaltung das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 322 (325, 342)) Ver- fassungsrang zuerkennt, durch Tarifflucht und Ausgründun- gen untergraben wird, wenn das Abweichen von tariflichen Standards durch die staatliche Vergabepraxis faktisch erzwun- gen wird, wenn die Arbeitgeber durch die Preisentwicklung faktisch gezwungen werden, den tarifgebundenen Verband zu verlassen und die Tarifparteien den Arbeitsmarkt folglich nicht mehr hinreichend durch Tarifverträge regulieren kön- nen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Ta- ifautonomie ein hohes Gut ist. Sie dient insbesondere er Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens. Das Vergaberecht dient dem wirtschaftlichen Einkauf er öffentlichen Hand unter wettbewerblichen Bedingun- en und der sparsamen Verwendung von Steuergeldern, obei der vergaberechtliche Wirtschaftlichkeitsbegriff ie Berücksichtigung weiterer Aspekte – insbesondere ozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien – rmöglicht. Öffentliche Auftraggeber können für die uftragsausführung zusätzliche soziale Anforderungen n den Auftragnehmer stellen, wenn diese im sachlichen usammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Im ahmen ihrer Finanzverantwortung entscheiden öffentli- he Auftraggeber grundsätzlich frei darüber, welche eistungen sie einkaufen, und können so nach ihren kon- reten Bedürfnissen öffentliche Ausschreibungen gestal- en. Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige owie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen ver- eben werden. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste ngebot, sodass neben dem Preis grundsätzlich auch an- ere durch den Leistungsgegenstand gerechtfertigte Kri- erien wie zum Beispiel Qualität, Zweckmäßigkeit oder mwelteigenschaften eine Rolle spielen können. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Yvonne Ploetz (DIE LINKE) Drucksache 17/3619, Frage 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Tarifpartner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010, dass die Repräsentativität nach dem Wortlaut des Gesetzes nur er- gänzend zu den in § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ge- nannten Gesetzeszielen in eine Gesamtabwägung einzubezie- hen ist? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der Verord- ungsgeber im Rahmen der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des rbeitnehmer-Entsendegesetzes, AentG, in Verbindung it § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Tarifvertragsgesetzes er- orderlichen Prüfung des öffentlichen Interesses eine bwägung der durch einen Verordnungserlass betroffe- en Interessen vorzunehmen hat. Wird ein Tarifvertrag 7584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) durch eine Verordnung nach dem AEntG allgemein ver- bindlich, so geht er arbeitsvertraglich und tarifvertrag- lich vereinbarten ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor. Der damit verbundene Eingriff in die grundrechtlich ge- schützte Vertragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerecht- fertigt, wenn er zum Schutze der im AEntG genannten, im öffentlichen Interesse liegenden Regelungsziele sowie der im AEntG angelegten weiteren Entscheidungskrite- rien erfolgt und verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetz- geber bereits in der Gesetzesbegründung zum AEntG klargestellt (Bundestagsdrucksache 16/10486, Seite 13). Die Verdrängung anderer Tarifverträge im Geltungsbe- reich eines Mindestlohntarifvertrags ist nur verhältnis- mäßig, wenn der Tarifvertrag ein Mindestmaß an Reprä- sentativität und damit Legitimation aufweist. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Agnes Alpers (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Fragen 53 und 54): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Allgemeinver- bindlicherklärung des Mindestlohns in der Weiterbildung ent- sprechend den in § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes festgelegten Gesetzeszielen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der Tarifpartner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010, dass der Mindestlohn-Tarifvertrag der Weiterbildungsbranche – als erster Tarifvertrag, der mit einem Geltungsbereich für die ge- samte Branche abgeschlossen wurde, der 25 Prozent der bei Trägern der beruflichen Bildung beschäftigten Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer direkt erfasst sowie der über beste- hende Haustarifverträge, die die Mindestbedingungen des abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrages durchweg nicht unterschreiten, indirekt eine Tarifbindung für die Branche von rund 70 Prozent ergibt – repräsentativ für die Branche ist? Zu Frage 53: Die Weiterbildungsbranche ist eine der Branchen, die nach den im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AentG, defi- nierten Anforderungen einen Antrag auf Allgemeinver- bindlichkeit eines Mindestlohn-Tarifvertrags stellen kann. Die Beurteilung eines Antrags auf Allgemeinverbindli- cherklärung entsprechend den Vorschriften des Arbeit- nehmer-Entsendegesetzes, AentG, kann nur im jeweili- gen Einzelfall vorgenommen werden. Zu Frage 54: Nach Auffassung der Bundesregierung bemisst sich die Repräsentativität eines Tarifvertrags maßgeblich nach seiner Tarifbindung. § 7 Abs. 2 Satz 2 AEntG stellt zur Feststellung der Repräsentativität eines Tarifvertrags insbesondere auf die Zahl der von den tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmerinnen und Ar- beitnehmer ab. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens nach dem AEntG ist nicht eine Tarifbindung von 50 Pro- zent zu fordern wie bei der Allgemeinverbindlicherklä- rung nach dem Tarifvertragsgesetz. Auch nach dem AEntG kann ein Tarifvertrag aber nur für allgemein- v R A d F ( m M s u W b r S c d e u M z A d F ( s d g l w d c 2 k b s f w (C (D erbindlich erklärt werden, wenn er ein Mindestmaß an epräsentativität aufweist. nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 55): Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten plant die Bun- desregierung für Migrantinnen und Migranten (siehe Frage 88) in Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen, insbe- sondere wenn sie Transferleistungsempfänger (Zweites oder Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) oder Geringverdiener sind? Die im SGB III und SGB II vorgesehenen Instru- ente der Weiterbildungsförderung bieten bereits jetzt öglichkeiten, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus- etzungen die für die Anerkennung erforderliche Nach- nd Anpassungsqualifizierung durch Übernahme der eiterbildungskosten sowohl bei Arbeitslosen als auch ei Beschäftigten ohne bzw. ohne anerkannten Be- ufsabschluss zu fördern, §§ 77 ff. SGB III und § 235 c GB III. Geprüft wird vonseiten des Bundes, ob und in wel- her Form sonstige Instrumente der Weiterbildungsför- erung, so die Studienkredite der KfW, gegebenenfalls ntsprechend anzupassen und weiterzuentwickeln sind, m die Unterhaltssicherung während der Teilnahme an aßnahmen der Anpassungs- und Nachqualifizierung u ermöglichen. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 56): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mittlerweile ergriffen bzw. welche plant sie zu ergreifen, sodass von Job- centern und Agenturen für Arbeit nicht in eine Beschäftigung mit einer sittenwidrigen Entlohnung bzw. eine Entlohnung von unter 3 Euro brutto pro Stunde vermittelt wird, und an wie viele vermittelte Personen und in welchem Gesamtumfang wird aufstockendes Arbeitslosengeld II gezahlt, weil die Ent- lohnung unter 3 Euro brutto pro Stunde liegt? Sittenwidrigkeit ist anzunehmen, wenn die Lohnge- taltung durch ein auffälliges Missverhältnis gegenüber em allgemeinen Lohnniveau für vergleichbare Arbeiten ekennzeichnet ist. Ein solch auffälliges Missverhältnis iegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vor, enn die Entlohnung nicht einmal zwei Drittel eines in er betreffenden Branche und Wirtschaftsregion übli- herweise gezahlten Tariflohns beträgt (Urteil vom 2. April 2009, 5 AZR 436/08). In Bereichen, in denen eine einschlägigen Tarifverträge existieren, sind gege- enenfalls verwandte Tarifverträge als Vergleichsmaß- tab heranzuziehen. Dieser Richtwert bildet zunächst den Ausgangspunkt ür die Beurteilung der Entgeltvereinbarung. In die not- endige Gesamtwürdigung fließen sämtliche Umstände Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7585 (A) ) )(B) des Einzelfalles mit ein, wie etwa überlange und unre- gelmäßige Arbeitszeiten. Sittenwidrigkeit kann demnach auch dann vorliegen, wenn die Entlohnung höher als 3 Euro brutto pro Stunde ist. Die Agenturen für Arbeit und die Grundsicherungs- stellen dürfen gemäß § 36 Abs. 1 SGB III, der auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende über § 16 Abs. 2 SGB II Anwendung findet, nicht in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis vermitteln, wenn dieses gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Hierunter fallen auch Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse, bei denen das Entgelt sittenwidrig zu niedrig ist. Die Bundesagen- tur für Arbeit hat für die erforderlichen Prüfschritte ei- nen verbindlichen „Leitfaden Mindestlöhne/zwingende Arbeitsbedingungen“ entwickelt. Zur Anzahl der vermittelten Personen, an die aufsto- ckendes Arbeitslosengeld II gezahlt wird, weil die Ent- lohnung unter 3 Euro brutto pro Stunde liegt, liegen der Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Informatio- nen vor. Im Rahmen der Grundsicherungsstatistik wer- den nur Daten über die monatlichen Bruttoeinkommen aus Erwerbstätigkeit erhoben. Angaben über die zu- grunde liegenden Stundenlöhne sowie die konkreten Ar- beitszeiten liegen nicht vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 57 und 58): Wann wird die Barrierefreie Informationstechnik-Verord- nung 2, BITV 2, in Kraft gesetzt, und wie werden Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund der schnelllebigen technischen Entwicklung direkt an der Weiterentwicklung der Verordnung beteiligt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussa- gen des 9. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschen- rechtspolitik, nach dem die Rechtslage für Menschen mit Behinderung in Deutschland grundsätzlich mit der UN-Behin- dertenrechtskonvention vereinbar sei und die Konvention le- diglich ein „wichtiges Referenzdokument“ sei, dem Bestreben der Bundesregierung zur Erstellung eines nationalen Aktions- planes in einem offenen Beteiligungsprozess widersprechen, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussagen ins- besondere hinsichtlich der Tatsache, dass die UNO bzw. Son- derberichterstatter Vernor Muñoz den nur geringen Anteil an integrativ und inklusiv beschulten Kindern in Deutschland scharf kritisiert hat? Zu Frage 57: Der Entwurf der BITV 2.0 regelt die Gestaltung der barrierefreien Internetauftritte der Bundesverwaltung auf dem aktuellen Stand der Informationstechnologie. Bei der Entwicklung dieser Verordnung waren technische Sachverständige, zum Teil auch der Behindertenver- bände, direkt beteiligt. Gegenwärtig gibt es zu dem vorgelegten Entwurf noch letzten Abstimmungsbedarf auf Ressortebene. Die hieran beteiligten Häuser arbeiten intensiv an einer Lösung, die e d v E a d d t Z R r B d K z F ü l s B z r a S ( A b G d f i p w d B A d F ( w „ i d d d d R (C (D s ermöglichen soll, die BITV 2.0 in Kürze zu verabschie- en. Im Anschluss daran muss noch das Notifizierungs- erfahren der Europäischen Kommission aufgrund der G-Richtlinie 98/48/EG über ein Informationsverfahren uf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften urchlaufen werden. Ein Notifizierungsverfahren dauert urchschnittlich sechs Monate. Nach Abschluss der No- ifizierung kann die BITV 2.0 in Kraft treten. u Frage 58: Die grundsätzliche Vereinbarkeit der deutschen echtslage mit den Anforderungen der UN-Behinderten- echtskonvention ist eine Feststellung, die die damalige undesregierung gemeinsam mit dem Vertragsausschuss er Länder im Rahmen des Ratifikationsprozesses der onvention 2008 getroffen hat. Da dies in den Berichts- eitraum des 9. Menschenrechtsberichts (März 2008 bis ebruar 2010) fällt, wurde diese Aussage in den Bericht bernommen. Einen Widerspruch zur aktuellen Erstel- ung des Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention ieht die Bundesregierung indes nicht: Der Wille der undesregierung zur weiteren und umfassenden Umset- ung der UN-Behindertenrechtskonvention wird an meh- eren Stellen des Berichts ausdrücklich betont. Dies gilt uch für den Bereich der gemeinsamen Bildung von chülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung Seite 55 des Berichts). Die Entwicklung des nationalen ktionsplans zur Umsetzung der Konvention unter Ein- eziehung der Verbände behinderter Menschen ist zudem egenstand des Aktionsplans Menschenrechte (Seite 273 f. es Berichts). Die Bezeichnung der Konvention als „wichtiges Re- erenzdokument" bringt schließlich zum Ausdruck, dass n Zukunft alle Maßnahmen der deutschen Behinderten- olitik an den Anforderungen der Konvention gemessen erden müssen. Eine Geringschätzung der Bedeutung er Konvention durch diese Formulierung vermag die undesregierung nicht zu erkennen. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/3619, Frage 59): Wie bezieht die Bundesregierung den Deutschen Bundes- tag nach Vorlage des Entwurfs eines nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – ange- kündigt für Dezember 2010 – in die Diskussion und nach Be- schlussfassung im Kabinett – angekündigt für März 2011 – ein? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird, ie bereits im Frühjahr und zuletzt auf dem Kongress Teilhabe braucht Maßnahmen“ am 4. November 2010 n Berlin angekündigt, im Dezember mit der Erstellung es Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Behin- ertenrechtskonvention beginnen. Dabei wird das Bun- esministerium für Arbeit und Soziales die Ergebnisse es Kongresses mit einbeziehen und sehr eng mit den essorts zusammenarbeiten. 7586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Die Bundesregierung wird nach der Beschlussfassung des Aktionsplanes durch das Bundeskabinett im März 2011 den Deutschen Bundestag umfassend unterrichten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/3619, Frage 60): Inwiefern besteht im Zusammenhang mit der Bürgerarbeit eine Flexibilität bei den einzelnen Phasen in zeitlichem Rah- men und inhaltlicher Ausgestaltung, insbesondere der Akti- vierungsphase, und welchen Gestaltungsspielraum haben die jeweiligen Träger der Bürgerarbeit dabei? Bürgerarbeit besteht aus zwei Phasen: der Aktivie- rungs- und der Beschäftigungsphase. In der mindestens sechs Monate dauernden Aktivierungsphase sollen mög- lichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch in- tensive und konsequente Aktivierung, Beratung/Stand- ortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/ Förderung, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden. Nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen dies nicht gelingt, können in der Beschäftigungs- phase auf Bürgerarbeitsplätze vermittelt werden. Einer möglichen Beschäftigung auf einem Bürgerarbeitsplatz muss damit zwingend eine mindestens sechsmonatige Aktivierungsphase vorangegangen sein. Für die Gestaltung der Aktivierungsphase gibt es keine zeitlichen oder inhaltlichen Vorgaben. Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen oder Vermittlungsaktivitäten sind nicht in einer bestimmten Reihenfolge zu erbringen, son- dern sollen auf Grundlage einer Eingliederungs- und In- tegrationsstrategie erfolgen, die sich aus der Beratung und Standortbestimmung im jeweiligen Einzelfall ergibt. Die Grundsicherungsstellen haben insoweit einen großen Gestaltungsspielraum. Ziel der Aktivierungsphase ist die Integration des Teilnehmers in den allgemeinen Arbeits- markt. Die teilnehmenden Grundsicherungsstellen konnten mit ihren jeweiligen Modellprojekten zum 15. Juli 2010 starten. Die Einrichtung und erstmalige Besetzung von Bürgerarbeitsplätzen ist vom 15. Januar 2011 bis zum 1. Januar 2012 möglich. Bürgerarbeitsplätze können für einen Zeitraum von 36 Monaten, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014 gefördert werden. Die Aktivie- rung von Teilnehmern ist während der gesamten Projekt- laufzeit möglich, um frei werdende Bürgerarbeitsplätze nachbesetzen zu können. Anlage 41 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 61 und 62): Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der Z z t d r D b d n M m z R d e V Z d m j B k M b A d d ( Z K D i c (C (D neuen Internetplattform „Klarheit und Wahrheit bei der Kenn- zeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ nur zensiert veröffentlicht werden sollen, und, wenn ja, wie soll das Ver- fahren organisiert werden? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es ähnliche Projekte in anderen Ländern gibt und, wenn ja, wie es dort praktisch umgesetzt wird? u Frage 61: In dem vom vzbv gemeinsam mit der Verbraucher- entrale Hessen getragenen und vom BMELV geförder- en Internetportal soll den Verbrauchern unter anderem ie Möglichkeit gegeben werden, aus ihrer Sicht irrefüh- ende Produktkennzeichnungen oder -aufmachungen zur iskussion zu stellen. Der Moderator des Portalbetrei- ers nimmt vor der Einstellung ins Portal eine Prüfung er Verbrauchermeldungen vor, um dem Ziel des Portals icht entsprechende Meldungen herauszufiltern. Solche eldungen können beispielsweise offensichtliche Irrtü- er der Verbraucher, gezielte Kampagnen gegen ein- elne Hersteller, Schmähkritik oder offensichtliche echtsverstöße sein. Diese Vorprüfung der Verbrauchermeldungen durch en Portalbetreiber begrüßt das BMELV, da hierdurch ine faire und zielorientierte Diskussion der von den erbrauchern vorgebrachten Ansichten unterstützt wird. u Frage 62: Das BMELV geht davon aus, dass mit „anderen Län- ern“ andere Staaten und nicht die Bundesländer ge- eint sind. Dem BMELV sind keine vergleichbaren Pro- ekte in anderen Staaten bekannt. Auch aus den undesländern sind dem BMELV keine Projekte be- annt, die der Wirtschaft in vergleichbarer Weise die öglichkeit geben, sich an dem Diskussionsprozess zu eteiligen. nlage 42 Antwort er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen er Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Drucksache 17/3619, Fragen 63 und 64): Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben der öffentlichen Hand insgesamt für die Lebensmit- telüberwachung in Deutschland, und welche Informationen hat die Bundesregierung über entsprechende Kosten in Däne- mark? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Finanzbedarf für die öffentliche Hand insgesamt ein, um in Deutschland das Smiley-System in derselben Form wie seit 2001 in Dänemark praktiziert einzuführen – bitte aufgeschlüsselt nach Kosten für Ausrüstung, Personal, Prozessetablierung –, und welche Ein- sparungsmöglichkeiten können sich mittelfristig ergeben? u Frage 63: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden enntnisse vor. Dies gilt sowohl im Hinblick auf eutschland als auch bezüglich Dänemark. Anzumerken st, dass die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwa- hung in Deutschland bei den Ländern liegt und diese Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7587 (A) ) )(B) über den Kostenaufwand für die Lebensmittelüberwa- chung keine Angaben machen. Zu Frage 64: Die Beantwortung dieser Frage schließt an die vorhe- rige an. Zuständig für die amtliche Lebensmittelüberwa- chung in Deutschland sind die Länder. Hierzu gehört auch die Etablierung eines Systems zur Transparentma- chung von Kontrollergebnissen. Die Verbraucherschutz- ministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 17. Sep- tember 2010 darauf verständigt, dass bei Erarbeitung eines solchen Systems die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden be- rücksichtigt werden sollten. Eine hierzu eingerichtete Projektgruppe ist mit der Umsetzung des Beschlusses der Verbraucherschutzministerkonferenz befasst. Der Fi- nanzbedarf für die Verwirklichung eines Systems zur Transparentmachung von Kontrollergebnissen in Deutsch- land richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung, ohne dessen Kenntnis keine Schätzungen vorgenommen wer- den können. Eine 1:1-Umsetzung des dänischen Systems wird von den Ländern vor dem Hintergrund der ange- strebten Kostenneutralität nach Kenntnis der Bundes- regierung nicht ins Auge gefasst. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Frage 65): Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Vor- schlag, für alle im Bestand beeinträchtigten, kommerziell ge- nutzten Arten von Fischen und Meerestieren – zum Beispiel Krabben – Gesamtfangmengen und Fangquoten im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik festzulegen? Die Bundesregierung befürwortet die Festsetzung von Gesamtfangmengen für kommerziell genutzte Arten, so- weit diese in ihrem Bestand tatsächlich beeinträchtigt sind. Sie setzt sich darüber hinaus im Rahmen der Re- form der Gemeinsamen Fischereipolitik dafür ein, dass für möglichst viele Arten langfristige Bewirtschaftungs- und Wiederaufbaupläne – möglichst nach dem ökosys- tembasierten Mehrartenansatz – erstellt werden. Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Gemeinsame Fischereipolitik zu vereinfachen, und die Fischer und Kontrollbehörden nicht mit unnötiger Bürokratie zu belasten. Deshalb spricht sich die Bundes- regierung bei Arten wie zum Beispiel den Krabben, die durch die Fischerei nicht in ihrem Bestand beeinträchtigt sind, gegen die Einführung von Gesamtfangmengen und Quoten aus. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Frage 66): b D f a g u A d d D s D - J s n d t j b A s z v k l h R s d t s b b d d g (C (D Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass durch die 15. Änderung des Arzneimittelgesetzes beim Versand von verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln die Verschrei- bungspflicht umgangen und damit einer unkontrollierten vete- rinärmedizinischen Behandlung von Tierbeständen Vorschub geleistet werden könnte? Ich gehe davon aus, dass unter „Tierbestände“ Le- ensmittel liefernde Tierbestände zu verstehen sind. iese werden von der neuen Bestimmung nicht betrof- en sein, da künftig ausschließlich der Versand von Tier- rzneimitteln für nicht Lebensmittel liefernde Tiere, so enannte Hobbytiere, vorgesehen ist. Die Kritik ist daher nbegründet. nlage 45 Antwort er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 67): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die ab 2012 in der Tierhaltung geltende Erfassung der eingesetzten Anti- biotikamengen nach Postleitzahlenregion im Rahmen der DIMDI-Verordnung ausreichend ist, um den Antibiotikaein- satz und damit drohende Resistenzen wie MRSA zu reduzie- ren, und, wenn ja, ist dann die Sonderfallregelung für die Ge- flügelindustrie mit Hinweis auf Datenschutzgründe vertretbar, obwohl insbesondere in der Mastgeflügelhaltung der Antibio- tikaeinsatz in den letzten Jahren erheblich zugenommnen hat? Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der ge- tellten Frage die DIMDI-Arzneimittel-Verordnung, IMDI-AMV, gemeint ist, die die Datensammlung und nutzung bestimmter Tierarzneimittel regelt, deren pro ahr an Tierärzte abgegebene Menge von Pharmazeuti- chen Unternehmern und Großhändlern zu melden ist, ach § 47 Abs. 1 c des Arzneimittelgesetzes. Dabei sind ie abgegebenen Mengen aufgeschlüsselt nach den ers- en beiden Ziffern der Postleitzahl zu melden, in der die eweiligen Tierärzte ihren Sitz haben. Sinn und Zweck der DIMDI-AMV ist es, einen Über- lick über den Umfang und die regionale Verteilung von ntibiotika in Deutschland zu erhalten, der dann in Zu- ammenhang mit anderweitig erzielten Monitoringdaten u Antibiotikaresistenzen bei Zoonoseerregern – Erreger on Tierkrankheiten, an denen auch der Mensch erkran- en kann –, Kommensalen – Bakterien der normalen bio- ogischen Flora, die nicht krank machen – und Krank- eitserregern – beim Tier – für eine Risikobewertung der esistenzsituation in Deutschland herangezogen werden oll. Hinsichtlich des Abrufs dieser Daten durch die Lan- esbehörden gilt, dass die Aufschlüsselung nach den ers- en beiden Ziffern der Postleitzahl entfällt, soweit aus- chließlich für Geflügel zugelassene Tierarzneimittel etroffen sind. Die Ausnahme ist zum Schutz personen- ezogener Daten erforderlich. Diese Ausnahme läuft em geschilderten Zweck der DIMDI-AMV nicht zu wi- er. Ob und inwieweit der Antibiotikaeinsatz in der Mast- eflügelhaltung zugenommen hat, ist nach jetzigem 7588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Kenntnisstand nicht geklärt. Wie Sie vielleicht wissen, hat der Zentralverband der Geflügelwirtschaft sich ent- schieden gegen eine solche Behauptung verwahrt. Auf- gabe der Bundesregierung ist es, solchen Aussagen nachzugehen und im Sinne des vorsorgenden Verbrau- cherschutzes zu prüfen. BMELV klärt die bisher verfüg- bare Datenlage und wird in Zukunft durch die in der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie bereits vorge- zeichneten Maßnahmen einen Überblick über die Ent- wicklung von Antibiotikaresistenzen im veterinärmedi- zinischen Bereich erhalten. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 68): Ist aus Sicht der Bundesregierung die Einhaltung von be- stehenden Brandschutzverordnungen unter den Bedingungen der Massentierhaltung möglich? Es ist unklar, was mit dem Begriff „Massentierhal- tung“ gemeint sein soll. Gesetzliche Vorgaben zum Brandschutz sind bei Errichtung und Betrieb aller Tier- haltungsanlagen zu beachten (zum Beispiel bei landwirt- schaftlichen oder gewerblichen Nutztierhaltungen, Pfer- deställen, Tierheimen). Größere Tierhaltungsanlagen für bestimmte Nutztiere (zum Beispiel Anlagen mit mehr als 1 500 Mastschweinen oder 15 000 Hennenplätzen) sind nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmi- gen, wenn alle einschlägigen Vorschriften, zu denen auch die landesrechtlichen Brandschutzvorschriften etwa hinsichtlich der Brandschutzwände, Flucht- und Rettungswege und des Feuerwiderstands von Bauteilen gehören, der Genehmigung nicht entgegenstehen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Frage 69): Inwiefern erkennt die Bundesregierung an, dass, wie die Studie von Professor Dr. Eduard David – Universität Witten – vom 16. Juni 2003 zeigt, ionisierende Strahlen, die beispiels- weise von Radargeräten der Bundeswehr bis 1986 und der Na- tionalen Volksarmee, NVA, bis 1990 ausgingen, neben Krebs auch andere Krankheiten hervorrufen können, und welche Konsequenzen hat das für die vorliegenden Versorgungs- und Entschädigungsanträge radargeschädigter ehemaliger Solda- ten von Bundeswehr und NVA? Nach dem Beschluss des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003 werden die Empfehlungen aus dem Bericht der Radar- kommission vom 2. Juli 2003 eins zu eins umgesetzt. Der Bericht enthält klare Vorgaben hinsichtlich der für eine versorgungsrechtliche Anerkennung qualifizieren- den Erkrankungen. d n K p d K g t l w t d d s n l l g i r d s w A d F ( d d N d m b d d b s d S z D e d a 5 (C (D Qualifizierende Erkrankungen sind nach dem Bericht er Radarkommission alle malignen Tumore – mit Aus- ahme der chronisch lymphatischen Leukämie – und die atarakt, grauer Star. Die Studien von Professor Dr. David waren den Ex- erten der Radarkommission bekannt. Es ist unstrittig, ass ionisierende Strahlung neben Krebs auch andere rankheiten, wie zum Beispiel Blutgerinnungsstörun- en, Sterilität oder Schäden an den Zellerneuerungssys- emen, hervorrufen können. Maßgeblich für die Empfeh- ungen der Radarkommission war jedoch die Bewertung, elche Erkrankungen durch – für Radaranlagen charak- eristische – ionisierende Strahlung hervorgerufen wer- en konnten und in welchem zeitlichen Abstand sie zu em möglicherweise schädigenden Ereignis aufgetreten ind. Nur für die derart qualifizierten Erkrankungen kön- en die durch die Radarkommission empfohlenen erheb- ichen Beweiserleichterungen zugunsten der Antragstel- er gelten. Grundsätzlich können auch alle anderen Erkrankun- en als Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden, die m Bericht der Radarkommission nicht als qualifizie- ende Erkrankungen bewertet worden sind, soweit sie ie Bearbeitungskriterien des „normalen“ Wehrdienstbe- chädigungsverfahrens mit den dafür vorgesehenen Be- eisanforderungen erfüllen. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die rage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 70): In welchem Umfang und zu welchen Aufgaben gibt es Planungen seitens der Bundeswehr, nach dem angekündigten Abzug der britischen Streitkräfte aus Deutschland – trotz der vom Bundesminister der Verteidigung angekündigten Redu- zierung der Truppenstärke – den Truppenübungsplatz Senne für die militärische Nutzung zu beanspruchen? Der zum Ressortvermögen des Bundesministeriums er Finanzen gehörende Truppenübungsplatz Senne ist en britischen Streitkräften auf der Grundlage des ATO-Truppenstatuts überlassen. Die Mitbenutzung urch die Bundeswehr ist in einem bilateralen Abkom- en des Bundesministeriums der Verteidigung mit den ritischen Streitkräften geregelt. Für die Wahrnehmung er Betriebsaufgaben im Rahmen der Mitnutzung durch ie Bundeswehr ist ein Deutscher Militärischer Vertreter ei der Truppenübungsplatzkommandantur der briti- chen Streitkräften eingerichtet. Die britischen Streitkräfte haben bisher lediglich über en Inhalt des am 19. Oktober 2010 veröffentlichten trategic Defense and Security Review hinsichtlich der ukünftigen Stationierung von britischen Streitkräften in eutschland informiert und angekündigt, dass nunmehr ntgegen der ursprünglichen Planung (Komplettabzug er britischen Streitkräfte aus Deutschland bis 2035) be- bsichtigt ist, die britischen Streitkräfte bis 2015 um 0 Prozent zu reduzieren und bis 2020 komplett aus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7589 (A) ) )(B) Deutschland abzuziehen. Konkrete Abzugspläne wurden bisher nicht übermittelt. Es wurde jedoch versichert, dass man diesbezüglich einen engen Dialog mit der deut- schen Seite pflegen möchte, um die Auswirkungen des Abzuges so gering wie möglich zu halten. Entscheidungen über die künftige Nutzung von Trup- penübungsplätzen in Deutschland werden erst nach Abschluss der Untersuchungen zum zukünftigen Ausbil- dungs-, Übungs- und Schießbedarf der deutschen Streit- kräfte als Folge von anstehenden Strukturentscheidun- gen getroffen werden können. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/3619, Frage 71): Mit welchen beteiligten Institutionen, Organisationen und Bundesländern stimmen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundesagentur für Arbeit das Umschulungsprogramm für „Mehr Männer in Ki- tas“ ab, und zu welchem Zeitpunkt ist der Beginn der Um- schulungsmaßnahme geplant? Abstimmungen zum Thema Ausbildung für Querein- steiger in das Arbeitsfeld Kita führt das BMFSFJ mit der Bundesagentur für Arbeit und den für fachschulische Ausbildungen zuständigen ministeriellen Stellen aller Länder durch. Wir gehen davon aus, dass die geplanten Umschulungen zum nächsten üblichen Ausbildungsbe- ginn im August/September 2011 gestartet werden kön- nen. Abschließendes kann zum jetzigen Zeitpunkt ver- ständlicherweise noch nicht gesagt werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/3619, Frage 72): Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der Tech- niker Krankenkasse, die Erhöhung der studentischen Kran- kenversicherung infolge der 23. BAföG-Novelle bereits zum 1. Oktober 2010 vorzunehmen, statt wie üblich zum darauf- folgenden Sommersemester, also zum 1. April 2011? Änderungen der BAföG-Bedarfssätze werden vom Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an bei der Beitragsbemessung von versicherungspflichtigen Studenten und Praktikanten berücksichtigt, vergleiche § 236 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch. Da sich Beitragsanpassungen somit an dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung der BAföG-Bedarfs- sätze zu orientieren haben, wirken sich die Erhöhungen der BAföG-Bedarfssätze durch das 23. BAföGÄndG zum 1. Oktober 2010 erst zum Sommersemester 2011 bei- tragsrechtlich aus. s S d e g w K d s g A d F s ö A d g D Z H F h F d d i (C (D Entsprechendes hat das Bundesministerium für Ge- undheit mit Schreiben vom 1. November 2010 dem pitzenverband Bund der Krankenkassen mitgeteilt, der araufhin wiederum seine Mitgliedskassen mit einem ntsprechenden Rundschreiben informiert hat. Insoweit eht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei et- aigen gegenteiligen Entscheidungen der Techniker rankenkasse nur um Einzelfälle gehandelt haben kann, ie entsprechend korrigiert werden. Das Bundesversicherungsamt – als zuständige Auf- ichtsbehörde – überwacht zudem die Einhaltung des eltenden Rechts. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Druck- ache 17/3619, Frage 73): Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Stuttgarter Erklärung vom 25. November 2009 der politisch Verantwort- lichen in Südbaden zur Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich festgeschriebenen Positionen zu übernehmen und die deutsche Rechtsverordnung auf 80 000 Anflüge pro Jahr zu verschärfen? Nein. Die weiteren Verhandlungen innerhalb der nicht ffentlichen AG Zürich bleiben abzuwarten. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra- en der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 74 und 75): Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Elbe zwischen Dresden und Hamburg seit 1997 regelmäßig an weit weniger als 345 Tagen im Jahr – im Schnitt 100 Tage pro Jahr – eine durchgehende Fahr- rinnentiefe von 1,60 Meter aufgewiesen hat, ihre Zusicherung an die Tschechische Republik, dass ab 2010 durchschnittlich an mindestens 345 Tagen im Jahr eine durchgängige Fahr- rinnentiefe von mindestens 1,60 Meter für die Güterschiff- fahrt gegeben sein soll? Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Tschechische Republik derzeit auf der Basis dieser Zusicherung auf eige- nem Territorium eine Elbstaustufe plant, und hat die Bundes- regierung der Tschechischen Republik mitgeteilt, an wie vielen Tagen zwischen 1997 und 2009 eine durchgehende Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 Meter zwischen Dresden und Hamburg real gegeben war? u Frage 74: Es trifft nicht zu, dass die Elbe zwischen Dresden und amburg im Durchschnitt nur an 100 Tagen im Jahr ahrrinnentiefen von 1,60 Meter und mehr aufgewiesen at. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass die ahrrinnentiefe von 1,60 Meter in den weit überwiegen- en Zeiträumen des Jahres vorhanden ist. Ich hatte Ihnen ieses bereits als Antwort auf Ihre Fragen 333 und 334 m Oktober bezüglich der Elbeabschnitte E4 und E5 mit- 7590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) (C) )(B) geteilt, indem ich Ihnen die Unterschreitungstage für Jahresscheiben seit 1997 angegeben habe. Im Übrigen gibt es keine vertragsähnliche Zusiche- rung an die Tschechische Republik zu einer Mindest- fahrrinnentiefe an der deutschen Binnenelbe. Wie viele Brennstäbe wurden in welchen deutschen Atom- kraftwerken seit September dieses Jahres ausgetauscht oder sollen bis Ende des Kalenderjahres 2010 noch ausgetauscht werden? Wie viele Brennstäbe wurden in welchen deutschen Atom- kraftwerken in den Jahren 2007, 2008 und 2009 ausgetauscht? Zu Frage 75: Das Vorhaben ist der Bundesregierung bekannt. Die Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schiff- fahrtsdirektion Ost führt derzeit die Beteiligung der deutschen Behörden und der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die Fahrrin- nenverhältnisse der deutschen Binnenelbe vergangener Jahre sind den Vertretern der Tschechischen Republik bekannt bzw. zugänglich. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/3619, Frage 76): Wie weit ist die Realisierung der im Bundesverkehrswege- plan als vordringlich eingestuften Umfahrung der Bundes- straße 19 Fischen im Allgäu fortgeschritten, und welche der vorgeschlagenen Varianten beurteilt die Bundesregierung als realistisch? Das Vorhaben Entlastungstunnel Fischen im Zuge der Bundesstraße B 19 ist im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 im Vordringlichen Bedarf aus- gewiesen. Da sich das Projekt entsprechend der Vorentwurfspla- nung mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 24 Mil- lionen Euro im Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit be- findet, führt die für die Planung zuständige bayerische Straßenbauverwaltung derzeit einen wirtschaftlichen Optimierungsprozess im Rahmen der Planung durch. Die bayerische Straßenbauverwaltung hat hierzu ver- schiedene optimierte Varianten ausgearbeitet und vor Ort vorgestellt. Bislang ist das Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung in diesen Planungs- schritt nicht eingebunden. Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung die einzelnen Varianten nicht näher beurteilen. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 77 und 78): Z t q r e s a B s d R A E s A w l l A s s Z b v u E k c r e 7 b H b f e d B (D u Frage 77: Ein Brennelement besteht je nach Reaktortyp aus un- erschiedlich vielen Brennstäben. Die Brennstäbe sind uadratisch in einem Gitter angeordnet. Druckwasser- eaktoren haben mehrere hundert Brennstäbe je Brenn- lement, Siedewasserreaktoren bis zu hundert Brenn- täbe. Einzelne Brennstäbe werden prinzipiell nur usgetauscht, wenn Undichtigkeiten oder Defekte des rennstabs vorliegen, in der Regel sehr wenige Brenn- täbe im Jahr. Ich gehe davon aus, dass sich die Fragestellung auf en Austausch von Brennelementen bezieht: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit führt entsprechend § 9 a Abs. 1 a tomgesetz jährlich zum Stichtag 31. Dezember eine rhebung zum Anfall bestrahlter Brennelemente in deut- chen Kernkraftwerken durch, aus der sich auch das ufkommen im zurückliegenden Jahr ermitteln lässt. Die Brennelementeinsatzstrategie liegt in der Verant- ortung der Energieversorgungsunternehmen und unter- iegt aus sicherheitstechnischen Gründen der atomrecht- ichen Aufsicht der Länder. Vorlaufende Angaben zum ustausch von Brennelementen durch die Energiever- orgungsunternehmen erfasst die Bundesregierung nicht ystematisch. u Frage 78: Im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Brennstä- en und Brennelementen wird auf die vorherige Frage erwiesen. Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit liegen die Daten für die jährliche ntladung von bestrahlten Brennelementen in den Kern- raftwerken vor; die Nachladungen erfolgen entspre- hend. Die hier gestellte Frage hat das Bundesministe- ium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf ine Schriftliche Frage von Frau MdB Kotting-Uhl vom . September 2010 – Arbeitsnummer 9/62 – mit Schrei- en von Frau Parlamentarischen Staatssekretärin einen-Esser am 13. September 2010 für die Jahre 2000 is 2009 beantwortet. In der Tabelle sind die Angaben ür die Jahre 2007 bis 2009 nochmals zusammengestellt. Die Angaben in Megagramm – Mg; ein Megagramm ntspricht einer Tonne – Schwermetall sind aus der Zahl er entladenen Brennelemente mit einem mittleren rennelementgewicht berechnet. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7591 (A) ) )(B) (D KWB-B 17,1 0,0 38,5 Niedersachsen KWG 28,3 26,2 26,2 KKU 19,4 23,7 19,4 KKE 23,7 25,8 23,7 Schleswig-Holstein KKB 13,2 0,0 0,0 KKK 18,4 0,0 0,0 KBR 28,1 30,3 30,3 Anlage 55 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 79 und 80): Wann genau – genaues Datum – hat der zuständige Abtei- lungsleiter des Landes Schleswig-Holstein im Hinblick auf die Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke seine Vorbehalte geäußert, und hat er der auf www.bmu.de online veröffentlichten Version der Nachrüstliste letztlich die Zu- stimmung verweigert oder nicht (bitte klare Aussage, ob es sich unterm Strich um Zustimmung oder Ablehnung handelt, das heißt bitte insbesondere klarere Aussage als „Vorbehalte geäußert“; vergleiche Antwort zu Frage 4 auf Bundestags- drucksache 17/3626 auf die Kleine Anfrage auf Bundestags- drucksache 17/3346)? Welche genauen Vorbehalte im Hinblick auf den Umfang der Maßnahmen und auf die vorgesehenen Fristen bei der Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke hat der zu- ständige Abteilungsleiter des Landes Schleswig-Holstein kon- kret geäußert – bitte vollständige Angabe aller konkreten Vor- behalte inklusive Angabe, ob seine konkreten Vorbehalte im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit in schriftlicher Form dokumentiert wurden/vorliegen –, und bei welcher Gelegenheit tat er dies? Zu Frage 79: Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Bun- destagsdrucksache 17/3346 bereits dargestellt ist die Liste ein Zwischenergebnis der laufenden Zusammenar- beit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit und den Ländern mit Kernkraftwerken. Deshalb ist die Angabe eines Datums für Zustimmungserteilungen nicht möglich. Die Einzel- punkte der Liste wurden zwischen den Experten von Bund und Ländern, einschließlich Schleswig-Holstein, abgestimmt. Nach der Laufzeitentscheidung vom 5. Sep- tember 2010 hat der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schleswig-Holstein dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitgeteilt, er könne nicht bestätigen, dass seine Behörde die Zu- stimmung erteile. 2 Baden-Württemberg Neckarwestheim Block 1 Neckarwestheim Block 2 KKP-1 KKP-2 Bayern KKI-1 KKI-2 KRB-B KRB-C KKG Hessen KWB-A (C007 2008 2009 12,9 17,2 0,0 23,7 23,7 25,8 14,0 13,3 11,2 23,8 21,6 21,6 23,0 0,0 22,3 25,7 25,7 23,5 23,7 26,4 24,4 20,9 26,4 21,6 21,5 21,5 23,6 32,1 0,0 2,1 7592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) Zu Frage 80: Der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schles- wig-Holstein hat seine Vorbehalte damit begründet, dass sich in der Liste keine Forderungen zur Realisierung baulich-technischer Schutzmaßnahmen zur Verbesse- rung des Schutzes gegen terroristische Bedrohungen durch gezielt herbeigeführte Flugzeugabstürze fänden, dass viele der in der Liste enthaltenen Maßnahmen erst mittel- oder langfristig realisiert werden sollten und dass der Eindruck eines abschließenden und vollständigen Katalogs über Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken erweckt werde. Anlage 56 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 81): Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, wenn es nach geltender Gesetzeslage als zulässig angesehen werden sollte, inmitten eines Trinkwasserschutz-, Natur- schutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebietes ein Wasserkraft- werk zu errichten, wie dies derzeit im Augsburger Stadtwald geplant ist? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat am 4. Sep- tember 2009 die Firma E.ON Wasserkraft GmbH bei der Stadt Augsburg beantragt, den Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage am Lech bei Kilometer 50,40 wasser- rechtlich zuzulassen. Beteiligt an der Prüfung dieses An- trags ist auch das zuständige Wasserwirtschaftsamt Donauwörth. Nach mündlicher Auskunft des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt- und Gesundheit werden voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren mit Öf- fentlichkeitsbeteiligung und ein wasserrechtliches Be- willigungsverfahren durchgeführt. Die verschiedenen, vor der Entscheidung über den Antrag durchzuführenden Prüfungen befinden sich noch in einem frühen Stadium. Die Durchführung dieser Prüfungen und die Entschei- dung über den Zulassungsantrag liegen bei den zuständi- gen bayrischen Behörden. Angesicht dieses Sachstandes kann die Bundesregierung ihrerseits keinen Handlungs- bedarf erkennen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 82): Auf welcher Datengrundlage kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass mit dem angekündigten Bundesgesetz zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens bzw. Anerkennungsgesetzes zu ausländischen Qualifikationen etwa 300 000 zusätzliche Fachkräfte für die Wirtschaft ge- wonnen werden können (vergleiche Financial Times Deutsch- land vom 18. Oktober 2010)? Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht aner- kannt sind, können auf Grundlage der derzeit verfügbaren Datenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen e te B t M 3 g w A d d ( u t b z c Z – – – A d d ( Z d d d n (C (D rfolgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundesminis- rium für Arbeit und Soziales und der Beauftragten der undesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra- ion 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswertung des ikrozensus 2007 gehen von einem Potenzial von rund 00 000 Personen aus, die aufgrund einer Neuregelung egebenenfalls ein Anerkennungsverfahren anstreben erden. nlage 58 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Drucksache 17/3619, Frage 83): Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die vorhandenen ausländischen Qualifikationen der in Deutsch- land lebenden Migratinnen und Migranten hinsichtlich einfa- cher Berufsabschlüsse, eines dem Techniker- oder Meisterab- schluss vergleichbaren Abschlusses oder akademischer Abschlüsse? Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nd der Beauftragten der Bundesregierung für Migra- ion, Flüchtlinge und Integration 2009 in Auftrag gege- ene Sonderauswertung des Mikrozensus 2007 kommt u dem folgenden Ergebnis: Von den rund 2,8 Millionen Menschen mit berufli- hem Auslandsabschluss wurden folgende Angaben zur ugehörigkeit zu Abschlussgruppen gemacht: Lehre bzw. berufsqualifizierender Abschluss (einfa- che Berufsabschlüsse): circa 1,82 Millionen, Techniker- oder Meisterabschluss: circa 201 000, akademischer Abschlüsse: circa 800 000. nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 84 und 85): Wie stellt die Bundesregierung in dem geplanten Bundes- gesetz zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststel- lungsverfahrens zu ausländischen Qualifikationen eine bun- desweit einheitliche Entscheidungspraxis sowohl für reglementierte wie auch nichtreglementierte Berufe sicher, so- dass die Ergebnisse einmal durchgeführter Anerkennungsver- fahren bundesweit gültig bleiben? Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für die Länder und die beauftragten Organisationen, damit der not- wendige personelle Aufbau der zuständigen Stellen für die Verfahrensdurchführung und auch für die wichtige Beratungs- und Betreuungsfunktion für die Antragsteller sichergestellt ist? u Frage 84: Eine bundesweite Einheitlichkeit und Verbindlichkeit er Entscheidungen soll dadurch gewährleistet werden, ass im geplanten Gesetz des Bundes zur Verbesserung er Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbe- er Berufsqualifikationen verbindliche, bundesweit gel- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7593 (A) ) )(B) tende Verfahrensvorgaben für die Bewertung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vorgesehen sind. Eine erneute Anerkennung der im Ausland erwor- benen Berufsqualifikationen bei einem Umzug in ein an- deres Bundesland ist durch die Verankerung bundesweit geltender verbindlicher Kriterien und Verfahrensvorga- ben im Anerkennungsgesetz im Regelfall entbehrlich. Zu Frage 85: Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzordnung haben Bund und Länder gesondert die Ausgaben zu leis- ten, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erge- ben. Eine dauerhafte Übernahme der Kosten für die Durchführung der Verfahren durch den Bund ist nicht möglich. Darüber hinaus können die zuständigen Stellen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die ihnen durch das Bun- desgesetz zugewiesen wird, Gebühren verlangen. Die Bundesregierung wird jedoch gemeinsam mit den Ländern Möglichkeiten prüfen, eine begleitende Bera- tung sicherzustellen, die Petenten bei der Antragstellung und während des Bewertungsverfahrens Unterstützung leistet und sie zu Fragen der Arbeitsmarktintegration be- rät. Hierbei soll auf bestehenden bundesgeförderten Be- ratungsstrukturen aufgebaut werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 86 und 87): Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der in Deutschland vorhandenen ausländischen Qualifikationen von Migrantinnen und Migranten ein, die sich nicht auf bundes- rechtlich geregelte Berufe beziehen und deshalb auch nicht in den geplanten Verfahrensanspruch des angekündigten Bun- desgesetzes zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfest- stellungsverfahrens einbezogen werden können? In welcher Weise wird das Bundesgesetz zur Durchfüh- rung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens auch ei- nen Anspruch auf individuelle Feststellung informeller Kom- petenzen enthalten? Zu Frage 86: Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht aner- kannt sind, können auf Grundlage der derzeit verfügba- ren Datenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen erfolgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales und der Beauftrag- ten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswer- tung des Mikrozensus 2007 gehen von einem Potenzial von rund 300 000 Personen aus, die aufgrund einer Neu- regelung gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren an- streben werden. Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen ist auf- grund dieser Daten nicht möglich. Damit ist auch eine Z d Z b V e b b k s F w f w K b z b v A d d 1 N v w d z A r n B n d g A m a o d i g t N (C (D uordnung zu Zuständigkeiten des Bundes oder der Län- er nicht möglich. u Frage 87: Die Eckpunkte der Bundesregierung vom 9. Dezem- er 2009 sehen vor, dass im Rahmen der entsprechenden erfahren neben formalen Berufsabschlüssen auch die inschlägige Berufserfahrung, das heißt informell erwor- ene Kompetenzen, in die Entscheidungsfindung einzu- eziehen ist, vergleiche Eckpunkt Nr. 3. Das Regelungskonzept der Bundesregierung sieht eine umfassende Gleichstellung der im Rahmen ein- chlägiger Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und ähigkeiten mit formalen Abschlüssen vor. Vom An- endungsbereich des Gesetzes sollen nur Personen um- asst werden, die im Ausland einen Ausbildungsnach- eis erworben haben. Durch einschlägige Berufserfahrung erworbene enntnisse und Fähigkeiten sollen lediglich ergänzend erücksichtigt werden, sofern wesentliche Unterschiede wischen der im Ausland erfolgreich absolvierten Aus- ildung und der jeweiligen inländischen Ausbildung orliegen. nlage 61 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 7/3619, Frage 88): In welcher Weise wird das Bundesgesetz zur Durchfüh- rung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens auch ei- nen Rechtsanspruch auf Anpassungs- oder Nachqualifizie- rung enthalten, wenn als Ergebnis des Verfahrens nur eine Teilanerkennung erfolgt ist? Ein allgemeiner Anspruch auf Anpassungs- oder achqualifizierung ist im Anerkennungsgesetz nicht orgesehen. Ein solcher allgemeiner Rechtsanspruch äre mit den Rechtsansprüchen im inländischen Bil- ungssystem nicht vereinbar. Allerdings sieht der Arbeitsentwurf eines „Gesetzes ur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im usland erworbener Berufsqualifikationen“ für den Be- eich der reglementierten Berufe, das heißt Berufe, in de- en der Berufszugang staatlich geregelt ist, wie dies zum eispiel bei akademischen Heilberufen der Fall ist, ei- en Rechtsanspruch auf eine verbindliche Feststellung er Ausgleichsmaßnahmen vor, durch die der Berufszu- ang erreicht werden kann. Nach der Konzeption des rbeitsentwurfs kann es sich bei solchen Ausgleichs- aßnahmen im Einklang mit den Vorgaben der Berufs- nerkennungsrichtlinie der EU um Eignungsprüfungen der Anpassungslehrgänge mit Leistungskontrollen han- eln. Der Arbeitsentwurf befindet sich gegenwärtig noch n der Ressortabstimmung, deren Ergebnis nicht vorge- riffen werden kann. Darüber hinaus sollen für alle Berufsgruppen Bera- ungsangebote für Ausgleichsmaßnahmen und sonstige achqualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen so- 7594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) ) )(B) wie zu entsprechenden Fördermöglichkeiten geschaffen werden. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 89 und 90): Auf welcher empirischen Grundlage kommt die Bundesre- gierung zu ihrer aktuellen Einschätzung von rund 300 000 Aka- demikerinnen und Akademikern mit ausländischen Abschlüs- sen (Financial Times Deutschland vom 18. Oktober 2010), zumal der oft zitierte jährliche Mikrozensus selbst keine Dif- ferenzierung von im Ausland bzw. nicht im Ausland erworbe- nen Qualifikationen enthält und Bund und Länder noch Ende 2009 von 800 000 – Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerken- nungsverfahren“ zur Qualifizierungsinitiative für Deutschland –, bzw. der Siebte Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland (Bundestagsdrucksache 16/7600) in 2008 von rund 500 000 Personen ausgingen? Wie viele Anerkennungsverfahren sind mit welchem Er- gebnis in Deutschland in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt worden? Zu Frage 89: Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt sind, können auf Grundlage der derzeit verfügbaren Da- tenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen er- folgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra- tion 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswertung des Mikrozensus 2007 gehen unter Anwendung gewisser Vorannahmen von einem Potenzial von rund 300 000 Per- sonen aus, die aufgrund einer Neuregelung gegebenen- falls ein Anerkennungsverfahren anstreben werden. Der Bericht der Bund-Länder-AG „Anerkennungs- verfahren“ an die 199. Amtschefkonferenz der KMK im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland bezieht sich ebenfalls auf diese Sonderauswertung des Mikrozensus 2007. Die Zahl 800 000 gibt die Gesamt- heit der Personen mit einem im Ausland erworbenen Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss wieder. Im Unterschied zu oben genannter Schätzung zum An- tragspotenzial wurden hier keine weiteren Vorannahmen getroffen. Der Siebte Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vom 20. Dezember 2007 – Bundestagsdrucksache 16/7600 – der Integrationsbe- auftragten bezog sich auf eine Schätzung der Universität Oldenburg: „Nach Schätzungen der Universität Oldenburg leben in Deutschland zurzeit allein rund 500 000 zuge- wanderte Akademiker/-innen, deren Abschluss nicht anerkannt wurde und die deshalb unqualifi- zierten oder nicht ausbildungsadäquaten Tätigkei- ten nachgehen.“ – d u d z s Z r e u b z g E r l g A 2 2 r D u f s 5 n 1 f v F E E e d b A d d G H (C (D Bundestagsdrucksache 16/7600, Seite 62, vgl. auch ortige Fußnote 201. Im Achten Bericht über die Lage der Ausländerinnen nd Ausländer in Deutschland vom 7. Juli 2010 – Bun- estagsdrucksache 17/2400, Seite 108 – wird das Poten- ial möglicher Antragsteller auf 300 000 Personen ge- chätzt. u Frage 90: Daten zu den in Deutschland durchgeführten Verfah- en zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in inem Drittstaat erworben wurden, werden von Bund nd Ländern nicht erhoben. Statistische Zahlen liegen vor für den Anwendungs- ereich der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG u den Anerkennungen bzw. zu den Anerkennungsanträ- en von in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem WR-Vertragsstaat oder der Schweiz erworbenen Be- ufsqualifikationen. Für die Jahre 2005/2006 existiert al- erdings nur eine unvollständige Erhebung ohne die so- enannte sektoralen Berufe – Gesundheitsberufe und rchitekten –, da gemäß Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie 005/36/EG die Datenerhebung erst ab dem 20. Oktober 007 erfolgt. In diesem Doppeljahrgang sind unter Be- ücksichtigung der vorgenannten Einschränkung in eutschland 1 884 Verfahren, davon 926 mit positivem nd 252 mit negativem Ausgang durchgeführt worden; ür 706 Verfahren war die Prüfung noch nicht abge- chlossen. Die vollständige Gesamtzahl für 2007 beträgt 167 Verfahren, davon 2 880 mit positivem und 370 mit egativem Ausgang; noch nicht abgeschlossen waren 917 Fälle. Für 2008 waren es insgesamt 5 262 Ver- ahren, davon 2 986 mit positivem und 190 mit negati- em Ausgang; nicht abgeschlossen waren 2 086 Fälle. ür 2009 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Die inzelheiten zu den Zahlen sind auf der Internetseite der uropäischen Kommission veröffentlicht – http://ec. uropa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm. Für sonstige durch die zuständigen Stellen der Länder urchgeführte Anerkennungsverfahren liegen dem Bund islang keine Zahlen vor. nlage 63 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 91): Wann genau hat es Gespräche zwischen der Bundesregie- rung und den Sozialpartnern – Arbeitgeberverbände und Ge- werkschaften – gegeben, deren Ergebnisse jedoch noch nicht vorliegen (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Initiati- ven für faire Praktika und einen verbesserten Schutz von Praktikantinnen und Praktikanten“, Bundestagsdrucksache 17/3567, hier Antworten zu den Fragen 1 und 8), und welche konkreten qualitativen Standards für faire Praktika sollen im Zuge dieser Gespräche vereinbart werden? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Prüfung des andlungsbedarfs zu Praktika bei Berufsanfängern im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7595 (A) ) )(B) Laufe mehrerer Jahre eine große Zahl eingehender Ge- spräche mit Vertretern der Sozialpartner geführt. Das in der mündlichen Frage spezifizierte Gespräch fand am 27. April 2010 zwischen Vertretern der Bundesministe- rien für Bildung und Forschung und für Arbeit und So- ziales und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit- geberverbände, BDA, statt; hierbei wurde vereinbart, eine Empfehlung für einen Musterpraktikumsvertrag bzw. eine Checkliste für gute Praktika von Berufsanfän- gern zu erarbeiten. Eine solche Empfehlung soll nach Bewertung der Bundesregierung zu jeweils beiderseits klaren Rechten und Pflichten führen, und zwar unter an- derem hinsichtlich des ausdrücklichen Praktikumsziels und zur Zeugniserteilung, zu Praktikumsplan und Be- treuung, hinsichtlich eines Vergütungsanspruchs, zur sozialen Sicherung, zu Beschäftigungszeiten und etwai- gem Urlaub, zur Dauer des Praktikums und zur etwaigen vorzeitigen Vertragsbeendigung. Dies sollte aus der Sicht der Bundesregierung in aller Regel auch schriftlich niedergelegt werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 92): Mit welchen konkreten Angeboten über den bisher verein- barten Hochschulpakt 2020 hinaus wird die Bundesregierung die Länder beim zusätzlich notwendigen Ausbau von Studien- platzkapazitäten aufgrund der geplanten Aussetzung von Wehr- und Zivildienst unterstützen (Quelle: Interview Bun- desministerin Dr. Annette Schavan „Politik muss manchmal unpopulär sein“, Neue Westfälische vom 30. Oktober 2010), und welchen Zeitpunkt einer Aussetzung von Wehr- und Zi- vildienst hält das Bundesministerium für Bildung und For- schung angesichts eines noch zu organisierenden Ausbaus von Studienplatzkapazitäten für hochschulpolitisch sinnvoll? Die Entscheidungen über eine Aussetzung von Wehr- und Zivildienst und die konkrete Ausgestaltung stehen noch aus. Dem Ergebnis einer entsprechenden Ressort- abstimmung und einer Entscheidung der Legislative kann ich hier nicht vorgreifen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 93 und 94): Über welche neuen Informationen bezüglich der Auswir- kungen der Wehrpflichtaussetzung hat die Bundesregierung zwischen der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem 29. Oktober 2010, in der das Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Erkenntnisse nennen konnte, und ak- tuellen Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 2. No- vember 2010), in denen die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, einen Mehrbedarf von 52 000 Studienplätzen nennt, Kenntnis erlangt? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den von ihr aufgrund der Wehrpflichtaussetzung in Presseberich- Z d 2 A u n w s g l W s z z a V Z b i e r H S s B t i z A d d s d g g z g r a F (C (D ten eingeräumten Mehrbedarf von rund 52 000 Studienplätzen bedienen zu können? u Frage 93: Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bil- ung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 9. Oktober 2010 erläutert, lassen sich die konkreten uswirkungen der Planungen zur Aussetzung von Wehr- nd Zivildienst auf die Studienanfängerzahlen in den ächsten Jahren derzeit nicht genau bestimmen. Dies ird auch daran deutlich, dass in der Presse Zahlen zwi- chen 20 000 und 70 000 zusätzlichen Studienanfängern enannt werden. Ich möchte mich daher nicht an Speku- ationen beteiligen. Wie Sie wissen, hat die Gemeinsame issenschaftskonferenz am 25. Oktober 2010 ihre Staats- ekretärs-Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“ beauftragt, die ahlenmäßigen Auswirkungen, Kosten und Umset- ungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Dringlichkeits- usschuss bis Mitte November einen Bericht mit einem orschlag für eine Positionierung der GWK vorzulegen. u Frage 94: Die Bereitstellung eines ausreichenden Studienange- ots ist entsprechend der föderalen Aufgabenverteilung n erster Linie Sache der Länder. Die Bundesregierung ngagiert sich im Rahmen des Hochschulpakts 2020 be- eits in außergewöhnlichem Maße dafür, Länder und ochschulen bei der Bereitstellung von zusätzlichen tudiermöglichkeiten für die junge Generation zu unter- tützen. Im Rahmen der ersten Programmphase stellt der und insgesamt 565 Millionen Euro bereit, in der zwei- en Programmphase des Hochschulpakts stellt der Bund n den Jahren 2011 bis 2015 rund 3,6 Milliarden Euro ur Verfügung. nlage 66 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3619, Frage 95): Aus welchen Gründen wurde die Erhöhung der sogenann- ten Sozialpauschalen nach § 13 a des Bundesausbildungsför- derungsgesetzes, BAföG, im Zuge der 23. BAföG-Novelle nicht an die tatsächliche Beitragssteigerung der Kranken- und Pflegeversicherung für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherten Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten und zu ihrer Berufsausbil- dung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten angeglichen und statt- dessen eine Unterdeckung von 2,77 Euro für die Krankenver- sicherung und 0,64 bzw. 2,13 Euro für die Pflegeversicherung bezogen auf den Höchstsatz gemäß BAföG in Kauf genom- men? Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Änderungen er krankenversicherungsbeitragsrechtlichen Grundla- en einerseits und der BAföG-rechtlichen Berücksichti- ung von Krankenversicherungszuschlägen andererseits eitlich nicht zwingend parallel laufen. Schon in der Ver- angenheit gab es Zeitabschnitte mit vorübergehend ge- ingfügigen Unter- oder auch Überdeckungen. Das ist uch bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt der all. 7596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 (A) (C) )(B) Zum einen ist das erst rückwirkende Inkrafttreten des 23. BAföG-Änderungsgesetzes wegen der Verfahrens- verlängerung durch das Vermittlungsverfahren zu be- rücksichtigen. Zum anderen ist die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum GKV-Finanzierungsgesetz, mit dem die vorübergehende Absenkung des allgemei- nen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversiche- rung (GKV) um 0,6 Prozent zum Jahresende ausläuft, Mittels welcher Projekte und in welcher Förderhöhe hat die Bundesregierung – wie vom Deutschen Bundestag mit Antrag der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 16/1546, angenommen am 11. Mai 2007, gefordert – seit Mitte 2007 die Forschung zur Konfliktvermeidung und Friedenssiche- rung gefördert, und an welcher Stelle hat die im Antrag gefor- derte Verstärkung konkret stattgefunden? Es werden folgende Projekte gefördert: erst für diesen Freitag vorgesehen. Das 23. BAföGÄndG wurde im Deutschen Bundestag bereits am 18. Juni 2010 verabschiedet; der Entwurf des GKV-Finanzierungsge- setzes wurde vom Bundeskabinett drei Monate später am 22. September 2010 beschlossen; die geplante Änderung des allgemeinen Beitragssatzes der GKV konnte daher im Gesetzgebungsverfahrens zum 23. BAföGÄndG schon verfahrensmäßig nicht berücksichtigt werden. Von einer bewussten Inkaufnahme einer Unterdeckung bei der Anhebung der Pauschalen nach § 13a BAföG für Kranken- und Pflegeversicherungskosten durch das 23. BAföGÄndG zum 1. Oktober 2010 kann also keine Rede sein. Im Übrigen liegt bis zum Sommersemester 2011 keine Unter-, sondern sogar eine Überdeckung vor. Diese beträgt derzeit bis zum Jahresende 8,60 Euro und anschließend bis zum Beginn des Sommersemesters 2011 6,45 Euro. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/3619, Frage 96): Wie weit sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz, KMK, zu einer Überarbeitung der sonderpädagogischen Empfehlun- gen inhaltlich fortgeschritten, und wann ist mit einem Be- schluss über Empfehlungen der KMK zur inklusiven Bildung zu rechnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll ein erster Entwurf der überarbeiteten sonderpädagogischen Emp- fehlungen in den nächsten Monaten in den zuständigen Gremien der KMK beraten werden. Zur genauen Zeit- planung bitte ich Sie, sich direkt an das Sekretariat der KMK zu wenden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3619, Frage 97): b f s f d D s D h s d E n F g g s f f f W J w d „ F z h f u f S r (D Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung etreibt keine eigenständige programmgestützte Projekt- örderung im Bereich der Friedens- und Konfliktfor- chung. Dieses ist Aufgabe der Deutschen Stiftung Friedens- orschung, DSF, die im Jahre 2000 in Osnabrück mit em Ziel gegründet wurde, „die Friedensforschung in eutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politi- chen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen.“ ie DSF initiiert und fördert wissenschaftliche Vor- aben, führt Konferenzen durch und fördert den wissen- chaftlichen Nachwuchs. Am 31. Dezember 2007 erfolgte ie letzte Kapitalaufstockung in Höhe von 1,5 Millionen uro. Aktuell, im Oktober dieses Jahres fand das Internatio- ale Symposium „Religionen und Weltfrieden. Zum riedens- und Konfliktlösungspotenzial von Religions- emeinschaften“ statt, das das BMBF mit 250 000 Euro efördert hat. Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktfor- chung Eine weitere Stärkung hat die Friedens- und Konflikt- orschung durch die Aufnahme der Hessischen Stiftung ür Friedens- und Konfliktforschung, HSFK, in Frank- urt/Main in die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried ilhelm Leibniz, WGL, am 1. Januar 2009 erfahren. Im ahr 2009 beteiligten sich Bund und Land Hessen mit je- eils 1,275 Millionen Euro an der Finanzierung. Projektverbünde im Programm „Forschung für ie zivile Sicherheit“ der Bundesregierung Auf die Förderbekanntmachungen im Programm Forschung für die zivile Sicherheit“ wurden einzelne orschungsthemen eingereicht, die inhaltliche Bezüge u Fragestellungen der Friedens- und Konfliktforschung aben. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ördert hier vier Projektverbünde, die sich mit Piraterie nd maritimen Terrorismus, Instrumenten ziviler Kon- liktprävention, Ursachen und Folgen des Wandels in der icherheitskultur und Einflussfaktoren von Radikalisie- ungsprozessen befassen. 70. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Wir kommen zur

    Frage des Kollegen Lars Klingbeil.



Rede von Lars Klingbeil
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Meine Frage bezieht sich auf das Leistungsschutz-

recht, das Teil der Berliner Reden war und somit auch in
die Internetstrategie der Bundesregierung eingehen wird.
Davon gehe ich jedenfalls aus. Herr Minister, es gibt ei-
nen großen Konflikt zwischen den Verlagen auf der ei-
nen Seite und der Internetwirtschaft und dem BDI auf
der anderen Seite. Dazu interessiert mich explizit die
Position Ihres Hauses. So gerne ich Herrn Stadler dazu
höre, interessiert es mich auch, mit welchen Positionen
das Wirtschaftsministerium in die Verhandlungen geht.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie etwas dazu sagen
könnten.

Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und
Technologie:

Ich kann glücklicherweise berichten, dass wir intensiv
miteinander im Gespräch sind. Die Gespräche sind noch

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(C (D icht abgeschlossen. Wenn sie abgeschlossen sind, kann ch darüber berichten. Die nächste Frage stellt der Kollege Garrelt Duin. Vielen Dank, Herr Minister. – Ich muss zugeben, dass ch die Frage des Kollegen zum Thema Netzneutralität icht erschöpfend beantwortet fand. Deswegen will ich n dieser Stelle nachhaken. Ich habe Ihre Antwort so erstanden, als ob Sie dieses Thema begleitend beobachen und quasi in Einzelfällen entscheiden wollen, inwieeit zu reagieren ist. Müssen wir aber nicht sehr genau darauf achten, dass s nicht, wie Sie vorhin in Ihrer Eingangsrede gesagt haen, zu einer Monopolisierung in diesem Bereich ommt? Wenn das so ist, dann kann man sich nicht auf inzelfallentscheidungen beschränken. Man muss vielehr fragen, nach welchen Kriterien eine Priorisierung ür bestimmte Bereiche, die man für wichtig hält, vorgeommen werden soll. Haben Sie Vorstellungen, welche riterien man dabei zugrunde legen könnte? Vielleicht önnen Sie auch sagen, wie Sie sicherstellen wollen, ass eine Kontrolle von Inhalten verhindert wird. Denn ch denke, es kann auch nicht im liberalen Sinne sein, ass wir seitens der Politik oder über die Agentur Vorehrungen treffen, Inhalte zu kontrollieren und danach ine Priorisierung vorzunehmen. Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und echnologie: Herr Kollege Duin, im Grunde ist beides notwendig. um einen brauchen wir eine quasi durch den Wettbeerb gegebene Neutralität, die in der Tat bis zum artellamt reicht, das die Strukturen überprüfen und geebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen muss, damit eine Monopolstrukturen entstehen. Zum anderen müsen wir, weil es eine Entwicklung mit völlig neuen Proukten ist, in der plötzlich etwas entstehen kann, was wir eute noch nicht überblicken, die Einzelangebotssituaion permanent im Blick behalten. Wir bewegen uns in in völliges Neuland hinein; das ist etwas anderes als um Beispiel der Markt für Schnürsenkel, dessen Markttrukturen uns seit langem bekannt sind. Insofern bleibt s uns nicht erspart, die Entwicklung auch im Hinblick uf die Einzelangebotsstruktur zu verfolgen. Wenn man bei diesen Angeboten, die auch andere ntwicklungen behindern können, in der Vorstufe eine inseitige Monopolisierung zulassen würde, würde das öglicherweise komplette Innovationsprozesse unter inden. Deshalb bin ich seit langem für ein europäisches artellamt. Denn wir haben gar nicht die notwendigen nstrumente. Die relevanten Märkte werden immer gröer. Es sind schon fast Weltmärkte, in denen wir uns etätigen. Denken Sie etwa an Google. Je größer die ezugseinheit ist, desto weniger kartellrechtliche Beleitung gibt es. Das ist ein Problem, das man im ahmen der WTO und auf anderen Ebenen wie bei den -20-Treffen erörtern muss, um zu klären, wie weit wir ns weltweit interaktiv miteinander vernetzen wollen. Je Bundesminister Rainer Brüderle )