Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7573
(A) )
)(B)
vielfältige und intensive Kontakte.Zimmermann, Sabine DIE LINKE 10.11.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Ackermann, Jens FDP 10.11.2010
van Aken, Jan DIE LINKE 10.11.2010
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD 10.11.2010
Buchholz, Christine DIE LINKE 10.11.2010
Bülow, Marco SPD 10.11.2010
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 10.11.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 10.11.2010
Glos, Michael CDU/CSU 10.11.2010
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.11.2010
Granold, Ute CDU/CSU 10.11.2010
Griese, Kerstin SPD 10.11.2010
Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 10.11.2010
Montag, Jerzy BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
10.11.2010
Movassat, Niema DIE LINKE 10.11.2010
Mücke, Jan FDP 10.11.2010
Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 10.11.2010
Oswald, Eduard CDU/CSU 10.11.2010
Petzold, Ulrich CDU/CSU 10.11.2010
Röspel, René SPD 10.11.2010
Scholz, Olaf SPD 10.11.2010
Schreiner, Ottmar SPD 10.11.2010
Dr. Schwanholz, Martin SPD 10.11.2010
Thönnes, Franz SPD 10.11.2010
Wagenknecht, Sahra DIE LINKE 10.11.2010
Wicklein, Andrea SPD 10.11.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Johannes Selle (CDU/CSU) zur
namentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Kernbrennstoffsteuergesetzes (68. Sitzung,
Tagesordnungspunkt 4 b)
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
ein Votum lautet „Ja“.
nlage 3
Erklärung
des Abgeordneten Joachim Hörster (CDU/CSU)
zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
wurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des
Atomgesetzes (Biblis B) (68. Sitzung, Nachtrag,
Tagesordnungspunkt 4 a)
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
ein Votum lautet „Nein“.
nlage 4
Erklärung
des Abgeordneten Dr. Michael Luther (CDU/
CSU) zur namentlichen Abstimmung über den
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung
des Atomgesetzes (Streichung § 7 d) (68. Sit-
zung, Nachtrag, Tagesordnungspunkt 4 a)
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
ein Votum lautet „Nein“.
nlage 5
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/3619, Frage 13):
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um nach den
Ergebnissen der US-Kongresswahlen die US-Administration
bei wichtigen Herausforderungen von internationaler Bedeu-
tung, wie zum Beispiel der Ratifizierung des START-Vertra-
ges, dem Abzug der taktischen Atomwaffen aus Europa sowie
dem OSZE-Prozess und der internationalen Klimapolitik, zu
unterstützen?
Für die erfolgreiche Bewältigung internationaler He-
ausforderungen – zum Beispiel im Bereich Abrüstung
nd nuklearer Nichtverbreitung – ist die transatlantische
artnerschaft von zentraler Bedeutung.
Die Zusammenarbeit von Bundesregierung und US-
dministration unter US-Präsident Barack Obama ist
ng und vertrauensvoll. Auch in den Kongress bestehen
7574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Auch nach den jüngsten Wahlen und unter den verän-
derten Mehrheitsverhältnissen im Kongress bleiben die
Vereinigten Staaten von Amerika unser wichtigster Part-
ner außerhalb der EU. Wir erwarten keine grundsätzli-
chen Änderungen in der Politik der USA gegenüber uns
oder ihren anderen Partnern. Das gilt insbesondere auch
für Fragen der europäischen Sicherheit und die OSZE.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ralf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/3619, Frage 14):
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Konsulta-
tionsprozess zur Europäischen Nachbarschaftspolitik, ENP,
ein, und wie steht die Bundesregierung zu einer stärker kondi-
tionierten Differenzierung, bei der unabhängig von der geo-
grafischen Lage des ENP-Partnerlandes dessen Reform-
schritte für die Intensität der Kooperation mit der EU und das
Ausmaß der finanziellen Unterstützung maßgeblich sein sol-
len?
Die Bundesregierung begrüßt den von der Hohen
Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Si-
cherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, und dem EU-
Kommissar für Erweiterung und europäische Nachbar-
schaftspolitik, Stefan Füle, angestoßenen Konsultations-
prozess zur Zukunft der Europäischen Nachbarschafts-
politik, ENP, ausdrücklich und hat sich aktiv in den
Prozess eingebracht.
Sie betrachtet die ENP als ein – auch sicherheitspoli-
tisch – wichtiges, umfassendes Instrument, um die Part-
nerländer durch Reformen an EU-Standards anzunähern,
zu stabilisieren sowie Demokratie und Menschenrechte
zu stärken. Daher nimmt die von Reformfortschritten ab-
hängige Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen
der ENP eine zentrale Rolle ein. Nach Ansicht der Bun-
desregierung sollte das Engagement und die Leistungs-
fähigkeit des jeweiligen Partnerlandes im Sinne der Um-
setzung der vereinbarten Reformen für die Intensität der
Zusammenarbeit ausschlaggebend sein. Nur so kann die
ENP ihren Anspruch erfüllen, im Geist der Europäischen
Sicherheitsstrategie einen „Ring von Freunden“ im Os-
ten und Süden der EU zu haben, der die grundlegenden
Werte der EU teilt, in eine zunehmend engere Beziehung
eingebunden wird und gekennzeichnet ist von politischer
Stabilität sowie wirtschaftlicher Prosperität.
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/3619,
Frage 15):
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber
dem vom Ratssekretariat und der EU-Kommission vorgeleg-
ten Optionenpapier zum weiteren Vorgehen der EU gegenüber
Kuba, und wann wird der Deutsche Bundestag darüber im
Einzelnen informiert?
Zunächst ist klarzustellen, dass die EU-Kommission
und das Ratssekretariat zwei unterschiedliche Optionen-
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apiere über die zukünftige Ausgestaltung der EU-
uba-Beziehungen vorgelegt haben:
Am 23. April 2010 eines mit insgesamt sechs Optio-
en; am 14. Oktober 2010 eines mit einer reduzierten
nzahl von drei Optionen. Letzteres bildete die Grund-
age der Beratungen der Außenminister über Kuba im
ahmen des Rates für Auswärtige Beziehungen am
5. Oktober 2010.
Im Ergebnis einigten sich die Außenminister auf ei-
en Mittelweg:
Der Gemeinsame Standpunkt der EU zu Kuba von
996 gilt unverändert fort; er gibt den Rahmen für einen
eflexionsprozess in der EU über die Möglichkeiten der
ukünftigen Gestaltung der EU-Kuba-Beziehungen. Die
ohe Vertreterin der Europäischen Union für Außen-
nd Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, ist nun
eauftragt, diesen Reflexionsprozess anzuführen.
Dies entspricht der von der Bundesregierung vertrete-
en Linie, ergebnisoffen die Optionen einer Neuausrich-
ung der EU-Kuba-Beziehungen zu prüfen. Hierbei wird
ie Entwicklung Kubas in den letzten Monaten – insbe-
ondere die teilweise Freilassung der politischen Gefan-
enen – ebenso eine Rolle spielen, wie die Fortschritte
m Bereich Menschenrechte, die Kuba immer noch ma-
hen muss.
Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen der sich
us dem Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundes-
egierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten
er Europäischen Union ergebenden Berichtspflichten
er Bundesregierung über die Beratungen des zuständi-
em Arbeitsgremiums der EU unterrichtet.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung den Bun-
estag weiterhin auf Wunsch umfassend über die deut-
che Kubapolitik, einschließlich der EU-Kuba-Bezie-
ungen, unterrichten.
nlage 8
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Klaus Barthel (SPD) (Drucksache 17/3619,
rage 16):
Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der
Bundesregierung erfüllt sein, damit der Gemeinsame Stand-
punkt von 1996 aufgegeben oder verändert und ein bilaterales
oder multilaterales Abkommen mit Kuba ausgehandelt wer-
den kann?
Die Achtung der Menschenrechte und die demokrati-
che Entwicklung der Republik Kuba bleiben für die
undesregierung vorrangige Ziele der Kubapolitik der
U. Der Gemeinsame Standpunkt von 1996 stellt die
rundsätze und Werte der Politik der EU gegenüber
uba richtig dar.
Die jüngsten Freilassungen politischer Gefangener,
enn auch erst von 39 der angekündigten 52 Inhaftierten
on 2003, ist ein richtiger und von der EU seit langem
eforderter Schritt. Zugleich sind noch immer viele poli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7575
(A) )
)(B)
tische Gefangene in Kuba inhaftiert, und die jetzt Freige-
lassenen wurden gezwungen, das Land zu verlassen.
Eine Fortführung der Freilassungen und grundle-
gende Fortschritte im Menschenrechtsbereich ermögli-
chen eine Offenheit in der EU für ein Nachdenken über
die zukünftige EU-Kuba-Politik. Mit dem Reflexions-
prozess gibt die EU ein politisches Signal ihrer Bereit-
schaft, Fortschritte im Bereich der Menschenrechte in
Rechnung zu stellen. Die Bundesregierung hält dies für
eine angemessene Reaktion zum jetzigen Zeitpunkt.
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 17):
Was unternimmt die Bundesregierung derzeit konkret, um
die Hinrichtung von Sakine Aschtiani in Iran zu verhindern,
nachdem die Vollstreckung des Todesurteils für den 3. No-
vember 2010 angekündigt, aber dann erneut nicht vollzogen
worden war, und welche Informationen hat sie über den Stand
der juristischen Verfahren bzw. einer möglichen Urteilsvoll-
streckung gegen Sakine Aschtiani?
Die Bundesregierung setzt sich seit Monaten intensiv
für Frau Sakine Aschtiani ein. Nach Bekanntwerden ei-
ner möglicherweise am 3. November 2010 bevorstehen-
den Hinrichtung von Frau Aschtiani hat die Bundesre-
gierung erneut umgehend mit der iranischen Regierung
Kontakt aufgenommen, an ihre entsprechenden Inter-
ventionen in den vorangegangenen Wochen erinnert und
ihre anhaltende Sorge über das Schicksal von Frau
Aschtiani deutlich gemacht. Der Hinweis auf eine an-
geblich bevorstehende Hinrichtung war – wie schon in
vorangegangenen Fällen – nicht durch iranische Stellen,
sondern durch eine Menschenrechtsorganisation erfolgt.
Bereits am 8. September 2010 hatte der Bundesminis-
ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, an Iran
appelliert, die gegen Frau Aschtiani verhängte Todes-
strafe aufzuheben. Er unterstrich, dass dies keine Frage
der Religion, sondern eine Frage der elementaren Men-
schenwürde sei. Auf dieser Grundlage wird der Fall
Aschtiani regelmäßig bei offiziellen Kontakten mit der
iranischen Seite thematisiert. So hat die Bundesregie-
rung in den letzten Monaten und Wochen sowohl bilate-
ral als auch gemeinsam mit ihren europäischen Partnern
gegenüber der iranischen Seite mehrfach auf die Ausset-
zung dieser Hinrichtung und die generelle Abschaffung
der Steinigungsstrafe im Besonderen und der Todes-
strafe im Allgemeinen gedrängt. Die Interventionen ha-
ben auch zum Ziel, Aufklärung über Stand und Verlauf
des Verfahrens gegen Frau Aschtiani zu erhalten. Die
Bundesregierung setzt sich aktiv für die Einhaltung der
Grundsätze eines fairen und transparenten Verfahrens
ein.
Auch die Hohe Vertreterin der Europäischen Union
für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton,
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at – in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten der EU –
ran am 2. November 2010 erneut aufgerufen, das
odesurteil nicht zu vollstrecken. Sie rief dazu auf, die
odesstrafe in eine andere Strafform umzuwandeln.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nach-
ruck dafür einsetzen, dass es tatsächlich nicht zu einer
inrichtung kommt. Deutschland ist, wie auch seine
U-Partner, entschiedener Gegner aller Formen der
odesstrafe.
nlage 10
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksa-
he 17/3619, Frage 18):
Welche Ergebnisse hatte die im Rahmen des Vertrages
über die Abwicklung urheberrechtlicher Ansprüche bis ein-
schließlich 2009 eingesetzte Arbeitsgruppe zu den Ansprü-
chen aus § 52 b des Urheberrechtsgesetzes, UrhG, erbracht,
und insbesondere welchen Vorschlag für die Abgeltung der
Ansprüche nach § 52 b UrhG ab 2010 hat die Arbeitsgruppe
unterbreitet?
Bund und Länder auf der einen und die Verwertungs-
esellschaften auf der anderen Seite schlossen 2009 ei-
en pauschalen Abgeltungsvertrag für alle urheberrecht-
ichen Nutzungsgebühren von Bund und Ländern für die
eit bis einschließlich 2009. Zur Abgeltung von Ansprü-
hen aus § 52 b des Urhebergesetzes wurde für 2008 und
009 ein Festbetrag in Höhe von jeweils 100 000 Euro
ereinbart. An einer Arbeitsgruppe, die die Tatsachen-
rundlage für einen Abgeltungsvertrag für die Zeit 2010
is 2012 verhandelt, ist der Bund nicht beteiligt und ver-
ügt dazu über keine Informationen.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619,
rage 19):
Welche ehemaligen Mitarbeiter von Bundessicherheits-
diensten wechselten seit Beginn des Jahres 2004 nach Kennt-
nis der Bundesregierung zu privaten Sicherheitsdienstleistern,
die in Afghanistan tätig sind, und wie beabsichtigt die Bun-
desregierung nach den bisherigen Erfahrungen, wonach Rege-
lungen für die Aufnahme von Tätigkeiten bei privaten Sicher-
heitsdienstleistern nicht eingehalten wurden, für die Zukunft
sicherzustellen, dass ausscheidende Mitarbeiter auch tatsäch-
lich die Regelungen einhalten?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse und
amit keine entsprechenden Erfahrungen im Sinne der
nfrage über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, die
eit 2004 ausgeschieden und bei privaten Sicherheits-
iensten in Afghanistan beschäftigt sind.
7576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Gustav Herzog (SPD)
(Drucksache 17/3619, Fragen 20 und 21):
Welche Termine, die für Bundesministerinnen und Bun-
desminister im Jahr 2010 in Rheinland-Pfalz vorgesehen wa-
ren, konnten von diesen nicht persönlich wahrgenommen wer-
den?
Bei welchen dieser Termine ließen sich die betreffenden
Bundesministerinnen und Bundesminister von wem jeweils
vertreten?
Die Mitglieder der Bundesregierung nehmen im Rah-
men der Ausübung ihrer Ämter regelmäßig im gesamten
Bundesgebiet Termine wahr. Dabei müssen sie sich bei
terminlichen Veränderungen gegebenenfalls, teilweise
auch kurzfristig, vertreten lassen. Gesonderte Aufstel-
lungen hierzu werden nicht geführt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 25):
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, eine Ein-
wanderung nach einem Punktesystem einzuführen, und, wenn
ja, dient ein Punktesystem aus einem bestimmten Staat als
Vorbild?
Innerhalb der Bundesregierung ist die Meinungsbil-
dung noch nicht abgeschlossen. Das Thema Fachkräfte-
migration wird Gegenstand einer Sitzung des Koalitions-
ausschusses am 18. November 2010 sein. Die verschiedenen
Ressorts werden hierbei ihre Vorstellungen vortragen
und aufeinander abstimmen. Wie Sie Stellungnahmen
von Mitgliedern der Bundesregierung entnehmen kön-
nen, gibt es gegen das angesprochene Verfahren einer
Einwanderung nach dem Punktesystem Einwände.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Manfred Grund (CDU/CSU)
(Drucksache 17/3619, Fragen 26 und 27):
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
parallele Anwendung von deutschem Recht und islamischem
Recht vor Gerichten in Deutschland (siehe Hamburger Mor-
genpost vom 11. Oktober 2010), und inwieweit kommt es
durch die parallele Anwendung zu Besserstellungen von Klä-
gern bzw. Beklagten mit islamischem Hintergrund gegenüber
nichtmuslimischen Klägern bzw. Beklagten?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über
Mehrkosten, zum Beispiel im Bereich von Sozialleistungen
und Transferzahlungen, durch Verfahren mit Klägern mit isla-
mischem Hintergrund infolge einer parallelen Anwendung is-
lamischen Rechts vor deutschen Gerichten?
Zu Frage 26:
Es trifft zu, dass die deutschen Gerichte in Sachver-
halten mit Auslandsberührung im Einzelfall auch auslän-
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isches Zivilrecht anwenden. Es existieren aber keine
arallelen Rechtsordnungen in Deutschland. Rechtsgrund-
ge ist vielmehr allein das deutsche Recht, namentlich
as Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche.
n bestimmten Fällen ordnen die dortigen Vorschriften
es Internationalen Privatrechts seit jeher die Anwen-
ung ausländischen Rechts ausdrücklich an. Diese soge-
annten Kollisionsnormen betreffen bestimmte Fälle mit
uslandsbezug, zum Beispiel im Familienrecht. Aller-
ings lässt das deutsche Recht die Anwendung ausländi-
chen Rechts nicht schrankenlos zu. Dieses ist vielmehr
ann nicht anwendbar, wenn es dem deutschen ordre pu-
lic, das heißt fundamentalen Prinzipien unserer Rechts-
rdnung, widerspricht. Dies ist insbesondere dann der
all, wenn die Anwendung ausländischen Rechts gegen
ie Grundrechte verstößt.
Auch andere Staaten sehen im Übrigen die Anwen-
ung ausländischen Rechts vor. Dadurch soll vermieden
erden, dass ein und derselbe Sachverhalt durch Ge-
ichte unterschiedlicher Länder unterschiedlich beurteilt
ird. Dies dient der Rechtssicherheit. Eine Besser- oder
chlechterstellung ist hiermit nicht verbunden.
u Frage 27:
Wie bereits im Zusammenhang mit Frage 26 erläutert,
xistiert in Deutschland keine parallele Rechtsordnung,
ie Mehrkosten im hier angesprochenen Sinne verursa-
hen würde. Dementsprechend besitzt die Bundesregie-
ung dazu auch keine Erkenntnisse.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksa-
he 17/3619, Frage 28):
Hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und inter-
nationales Strafrecht, welches das Bundesministerium der
Justiz mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt hat, um
festzustellen, ob bzw. inwieweit durch das Aussetzen der Vor-
ratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts eine Schutzlücke entstanden ist, dem Bundes-
ministerium bereits Informationen dazu geliefert, und, wenn
ja, wie bewertet das Bundesministerium den Inhalt?
Das Bundesministerium der Justiz hat die rechtstat-
ächliche Untersuchung durch das Freiburger Max-
lanck-Institut für ausländisches und internationales
trafrecht zu möglichen Schutzlücken durch den Weg-
all der Vorratsdatenspeicherung über das Bundesamt für
ustiz in Auftrag gegeben.
Das Max-Planck-Institut hat dem Bundesamt für Jus-
iz einen Bericht übersandt, der im Wesentlichen nur
nformationen auf der Basis von durchgeführten Inter-
iews mit Angehörigen von Polizei, Justiz und Tele-
ommunikationsunternehmen enthält. Es stehen jedoch
nsbesondere die beauftragten fallbezogenen empiri-
chen Erhebungen durch das Max-Planck-Institut noch
us. Das Max-Planck-Institut arbeitet hieran mit Hoch-
ruck. Aufgrund des derzeit noch unvollständigen Cha-
akters der bisherigen Erkenntnisse ist eine belastbare
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7577
(A) )
)(B)
Bewertung noch nicht möglich und konnte daher vom
Bundesministerium der Justiz auch nicht vorgenommen
werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Frage 29):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Pres-
semeldungen (Spiegel Online vom 3. November 2010), wo-
nach der Insolvenzverwalter von Karstadt für seine Tätigkeit
32,3 Millionen Euro inklusive Mehrwertsteuer erhalten habe,
auch vor dem Hintergrund einer realitätsgerechten Entloh-
nung in Relation zu den Angestellten bei Karstadt, und sieht
die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, das Insolvenz-
recht zu verändern, um derartige Entlohnungen auf ein reali-
tätsgerechtes Maß zu beschränken?
Die Bundesregierung hat keinen Einblick in die nähe-
ren Umstände der Vergütung im konkret genannten Ver-
fahren und kann demzufolge auch nicht zum genannten
Verfahren Stellung nehmen. Dies gilt umso mehr ange-
sichts des laut Pressemitteilungen laufenden Beschwer-
deverfahrens.
Die Bundesregierung geht aber davon aus, dass das
geltende Recht eine angemessene Festsetzung und Über-
prüfung der Vergütung von Insolvenzverwaltern gewähr-
leistet.
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird gemäß
§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungs-
verordnung, InsVV, nach dem Wert der Insolvenzmasse
berechnet. Dabei bestimmt sich die Regelvergütung in
einem typisierten Normalverfahren nach § 2 InsVV. Die-
ser sieht bereits eine stark degressive Staffelung der Ver-
gütung vor, um unangemessen hohe Vergütungen zu ver-
meiden.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Verwalter-
vergütung nicht um eine reine Tätigkeitsvergütung han-
delt. Vielmehr stellt die nach der InsVV festgesetzte Ver-
gütung betriebswirtschaftlich nichts anderes dar als den
Umsatz einer kostenträchtigen Büroeinheit. Dabei muss
bedacht werden, dass der Kostenanteil für Personal,
Raum- und Sachkosten bei Rechtsanwälten im Durch-
schnitt zwischen 56 Prozent und 61 Prozent der Umsätze
ausmacht. Im Bereich der professionellen Insolvenzver-
waltung wird in der einschlägigen Literatur wegen der
besonders hohen Qualitätsanforderung an die Mitarbei-
ter teilweise von einem Satz von annähernd 70 Prozent
ausgegangen.
Bei der Ausgestaltung der InsVV wollte der Verord-
nungsgeber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Maß-
stäbe für die Bemessung der jeweils geschuldeten Vergü-
tung nach den Prinzipien der Angemessenheit und
Vertretbarkeit festlegen. Dabei hatte er zu berücksichti-
gen, dass die besonderen Probleme einer Insolvenzsitua-
tion gerade in komplexen Fällen regelmäßig den Einsatz
besonders qualifizierter Personen erfordern und dass von
solchen Personen nur dann die Übernahme einer Funk-
tion im Insolvenzverfahren erwartet werden kann, wenn
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ine Vergütung gewährt wird, die der Schwierigkeit der
ätigkeit und dem häufig großen Haftungsrisiko ent-
pricht. Andererseits war sich der Verordnungsgeber der
erpflichtung bewusst, die Belastung der Insolvenz-
asse mit Vergütungsansprüchen in Grenzen zu halten,
amit die Insolvenzverfahren durchführbar bleiben und
ie Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht unzu-
utbar gemindert werden. Im Rahmen dieses Span-
ungsverhältnisses wurden die Vergütungssätze der InsVV
estgelegt.
Die Angemessenheit der vom Gericht festgesetzten
ergütung wird im Einzelfall überdies dadurch gewähr-
eistet, dass dem Verwalter, dem Schuldner und jedem
nsolvenzgläubiger die nach § 64 Absatz 3 InsO sofor-
ige Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss zu-
teht.
Abschließend müssen Sie berücksichtigen, dass eine
rfolgreiche Sanierung, die ganz wesentlich von der Er-
ahrung und Qualifikation des Insolvenzverwalters ab-
ängt, auch im Interesse der Arbeitnehmer liegt. Die
öhe der Insolvenzverwaltervergütung tut im Übrigen
en Rechten der Arbeitnehmer keinen Abbruch. Ihrer
echte sind in vielfacher Hinsicht im Insolvenzverfah-
en geschützt, so zum Beispiel durch den Anspruch auf
nsolvenzgeld für die letzten drei Monate vor Verfahrens-
röffnung.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
Drucksache 17/3619, Frage 30):
Plant die Bundesregierung infolge der aktuellen Recht-
sprechung des Bundesfinanzhofs, BFH, vom 14. Juli 2010 zur
Aufteilung bzw. Verrechnung des Freibetrags nach § 16
Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes, nun entgegen der bis-
herigen Verwaltungsanweisung nach H 16 (13) der Einkom-
mensteuer-Hinweise 2009 bzw. des Schreibens des Bundes-
ministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2005 das
Meistbegünstigungsprinzip umzusetzen, und können Steuer-
pflichtige bis zur Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010
auf das BFH-Urteil vom 15. Juni 2010, VIII R 33/07, ver-
trauen, sodass im Zuge der formellen Bestandskraft gegen-
über den Finanzämtern entsprechende Zinsen nach § 233 a der
Abgabenordnung steuerfrei zu stellen sind?
Das BFH-Urteil vom 14. Juli 2010, X R 61/08, wird
n Kürze auf den Internetseiten des Bundesministeriums
er Finanzen sowie im Bundessteuerblatt unkommen-
iert veröffentlicht. Es ist nicht beabsichtigt, zu diesem
rteil ein Nichtanwendungsschreiben zu veröffentli-
hen, sodass das Urteil ab dem Zeitpunkt seiner Veröf-
entlichung auf den Internetseiten auf alle noch offenen
älle allgemein anzuwenden ist. Die bisher in H 16(13)
eileinkünfteverfahren EStH und dem BMF-Schreiben
om 20. Dezember 2005 (BStBl 2006 I Seite 7) darge-
egte anderslautende Verwaltungsauffassung wird durch
ie Veröffentlichung des Urteils aufgegeben. H 16(13)
StH wird bei nächster Gelegenheit entsprechend ange-
asst.
7578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Zu Ihrer Frage, ob Steuerpflichtige bis zur Verkündung
des JStG 2010 auf das BFH-Urteil vom 15. Juni 2010,
XIII R33/07, vertrauen können, sodass im Zuge der for-
mellen Bestandskraft gegenüber den Finanzämter ent-
sprechende Zinsen nach § 233 a AO steuerfrei zu stellen
sind, weise ich zunächst darauf hin, dass die Finanzämter
die Zinsen weiterhin steuerpflichtig behandeln. Dement-
sprechend kann es grundsätzlich keine formell bestands-
kräftigen – also unanfechtbaren – Bescheide geben, bei
denen Erstattungszinsen steuerfrei gestellt wurden.
Dass die Finanzämter das Urteil des BFH nicht be-
rücksichtigen, beruht auf der Tatsache, dass die in einem
finanzgerichtlichen Verfahren ergangenen und rechts-
kräftig gewordenen Urteile nur die am Rechtsstreit Be-
teiligten binden. Dies gilt auch für Entscheidungen des
Bundesfinanzhofs, die somit – im Gegensatz zu Ent-
scheidungen des Bundesverfassungsgerichts – keine all-
gemeinverbindliche Wirkung haben. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat erst jüngst in seinem Beschluss vom
21. Juli 2010, 1 BvL 11/06, 1 BvL 12/06, 1 BvL 13/06,
1 BvR 2530/05, in einer vergleichbaren Situation betont,
dass die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht Geset-
zesrecht ist und keine damit vergleichbare Rechtsbin-
dung erzeugen kann.
Aufgrund der fehlenden Rechtsbindung können die
Steuerpflichtigen auch nicht auf das Urteil vertrauen,
denn schutzwürdiges Vertrauen in eine bestimmte
Rechtslage kann aufgrund der höchstrichterlichen Recht-
sprechung allenfalls bei gefestigter, langjähriger Recht-
sprechung entstehen, die hier aufgrund der überraschen-
den Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht existierte.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/3619, Frage 31):
Wie vereinbaren sich die Ankündigungen der schwarz-
gelben Koalition in ihrem Koalitionsvertrag, den Tourismus-
standort Deutschland zu stärken und zusätzliche Wachstums-
potenziale der Tourismuswirtschaft als Jobmotor der Zukunft
freizusetzen sowie Wettbewerbsverzerrungen und Bürokratie-
belastungen so weit wie möglich zu reduzieren, mit den in der
Realität durch die Luftverkehrsteuer von großen Reiseveran-
staltern angekündigten deutlichen Preissteigerungen für Flug-
reisen über den neuen Steuertarif hinaus und den Ankündi-
gungen mehrerer Fluggesellschaften, Flugverbindungen zu
streichen?
Auf die Angebotsgestaltung der Reiseveranstalter und
Fluggesellschaften hat die Bundesregierung keinen Ein-
fluss. Die Bundesregierung hat jedoch bei der Ausgestal-
tung der Luftverkehrsteuer darauf geachtet, dass die
Steuerbelastung moderat bleibt, die Steuer zügig evalu-
iert wird (30. Juni 2012) und die Bürokratiekosten durch
die einfache Ausgestaltung minimiert werden. Belange
der mittelständischen Tourismuswirtschaft werden im
Rahmen der Steuerbefreiungen, zum Beispiel für Rund-
flüge und Inselluftverkehr, berücksichtigt.
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 32):
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass im Themen-
jahr 2011 „Gesundheitstourismus in Deutschland“ tatsächlich
flächendeckend die komplette Breite des gesundheitstouristi-
schen Angebotes kommuniziert wird, und welche Schwer-
punkte werden dabei gesetzt?
Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des Touris-
usstandortes Deutschland vor. Gesundheitstourismus
st ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Er ist deshalb auch
estandteil des tourismuspolitischen Arbeitsprogramms
ür die laufende Legislaturperiode.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus, die vom Bun-
esministerium für Wirtschaft und Technologie institu-
ionell gefördert wird, stellt das Thema „Wellness- und
esundheitsreisen in Deutschland“ im Jahr 2011 in den
ittelpunkt ihrer Arbeit. Damit soll Deutschland gezielt
m Ausland als Reiseziel für Gesundheitsurlaub und
ellness positioniert werden.
Die Grundlage der Vermarktung der gesundheitstou-
istischen Angebote bildet ein zwischen der Deutschen
entrale für Tourismus und dem Deutschen Heilbäder-
erband vereinbarter Kooperationsvertrag.
Daneben fördert das Bundesministerium für Wirt-
chaft und Technologie das Projekt „Innovativer Gesund-
eitstourismus in Deutschland“. In Zusammenarbeit mit
em Deutschen Tourismusverband sollen damit gezielt
nnovative, marktgerechte und nachhaltige gesundheits-
ouristische Angebote geschaffen werden. Die Ergeb-
isse werden am 14. April 2011 auf einem Gesundheits-
ourismuskongress im Bundesministerium für Wirtschaft
nd Technologie vorgestellt.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
Drucksache 17/3619, Fragen 33 und 34):
Wie definiert die Bundesregierung „Gesundheitstouris-
mus“ als neue touristische Erscheinungsform, und wie plant
die Bundesregierung die bestehenden Heilbäder und Kurorte,
die mit mehr als 30 Prozent Anteil an den Übernachtungen ein
wesentlicher Faktor des Deutschlandtourismus sind, in der
notwendigen Verbesserung ihrer Infrastruktur zu unterstützen,
damit sie diesem neuen Tourismustrend entsprechende Ange-
bote bieten können?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang den steigenden Anteil der Nutzung ausländischer ge-
sundheitstouristischer Angebote, und wie hoch ist der Anteil
der Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen für Mitglie-
der, die diese Auslandsangebote wahrnehmen, aufwenden
müssen?
u Frage 33:
Der Koalitionsvertrag sieht die Stärkung des Touris-
usstandortes Deutschland vor. Gesundheitstourismus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7579
(A) )
)(B)
ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Er ist deshalb auch
Bestandteil des tourismuspolitischen Arbeitsprogramms
für die laufende Legislaturperiode.
Im Zentrum des Gesundheitstourismus stehen die
Kur- und Heilbäder. Die Deutsche Zentrale für Touris-
mus hat deshalb mit Blick auf das Jahr des Gesundheits-
tourismus einen Kooperationsvertrag mit dem Deut-
schen Heilbäderverband geschlossen. Er verpflichtet die
Deutsche Zentrale für Tourismus insbesondere zu einem
stärkeren Auslandsmarketing der deutschen Kur- und
Heilbäder.
Daneben fördert das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie das Projekt Innovativer Gesund-
heitstourismus in Deutschland. In Zusammenarbeit mit
dem Deutschen Tourismusverband sollen damit gezielt
innovative, marktgerechte und nachhaltige gesundheits-
touristische Angebote geschaffen werden. Die Ergeb-
nisse werden am 14. April 2011 auf einem Gesundheits-
tourismuskongress im BMWi vorgestellt.
Zu Frage 34:
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkennt-
nisse vor. In den Statistiken der gesetzlichen Kranken-
versicherung werden die Leistungen im Ausland nicht
nach Leistungsarten getrennt erfasst.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Andrea Nahles (SPD) (Druck-
sache 17/3619, Frage 35):
Nach welchen nachweisbaren Qualitätsparametern wurden
– über die jeweiligen landesrechtlichen Prädikatisierungen als
Heilbad, Kurort etc. hinaus – die diversen im Themenjahr
2011 – Gesundheitstourismus – zu kommunizierenden Leis-
tungserbringer ausgewählt?
Die Deutsche Zentrale für Tourismus, die vom Bun-
desministerium für Wirtschaft und Technologie institu-
tionell gefördert wird, stellt das Thema „Wellness- und
Gesundheitsreisen in Deutschland“ im Jahr 2011 in den
Mittelpunkt ihrer Arbeit. Damit soll Deutschland gezielt
im Ausland als Reiseziel für Gesundheitsurlaub und
Wellness positioniert werden.
Die Grundlage der Vermarktung der gesundheitstou-
ristischen Angebote bildet ein zwischen der Deutschen
Zentrale für Tourismus und dem Deutschen Heilbäder-
verband vereinbarter Kooperationsvertrag.
Von einem Expertenkreis des Deutschen Heilbäder-
verbandes wurden dazu in Abstimmung mit den Landes-
verbänden jeweils „Leuchttürme“ für die einzelnen Be-
reiche der Kurorte und Heilbäder ermittelt. Die
Bewertung erfolgte dabei anhand folgender Kriterien:
1. Die Heilmittel müssen im Rahmen eines umfassen-
den kurärztlichen Therapiekonzeptes eingesetzt werden.
2. Die Anzahl der Ausländerübernachtungen und die
Grundinfrastruktur im Tourismus muss angemessen
sein.
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nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/3619, Fragen 36 und 37):
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben
1990, 2000 und 2009 von ihrem Arbeitgeber Weihnachtsgeld
bzw. äquivalente Zahlungen erhalten – bitte absolute und rela-
tive Zahlen nennen –, und in welcher durchschnittlichen Höhe
wurde dieses – bitte neben der absoluten Zahl auch die rela-
tive Höhe zum Monatseinkommen nennen und, wenn mög-
lich, beide Teilfragen nach Branchen beantworten – ausge-
zahlt?
Wie unterscheidet sich die Auszahlung des Weihnachts-
geldes nach den Wirtschaftsbereichen mit Tarifbindung bzw.
ohne Tarifbindung, und in welchem Ausmaß sind Beschäf-
tigte in Leiharbeit, geringfügiger Beschäftigung, in befristeter
Beschäftigung und Teilzeitbeschäftigung bei der Zahlung von
Weihnachtsgeld bzw. äquivalenten Zahlungen schlechter ge-
stellt (bitte konkrete Zahlen nennen)?
u Frage 36:
Die amtliche Statistik der Verdienste und Arbeitskos-
en sieht keine separate Statistik über Weihnachtsgeld
or. Entsprechend internationalen Standards werden Sta-
istiken über Sonderzahlungen erstellt. Sonderzahlun-
en sind gleichzusetzen mit den „sonstigen Bezüge“
emäß Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige,
icht jeden Monat geleistete Zahlungen, wie Urlaubs-,
eihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinn-
eteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge,
ergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert
geldwerte Vorteil – von Aktienoptionen. Nachzahlun-
en laufenden Arbeitslohns, zum Beispiel aufgrund von
ariferhöhungen, zählen ebenfalls zu den Sonderzahlun-
en. Weihnachtsgeld ist somit nur ein nicht näher bezif-
erbarer Bestandteil der Sonderzahlungen.
Bezüglich der Zahl der Arbeitnehmerinnen und Ar-
eitnehmer mit Sonderzahlungen liegen allein Angaben
ur Situation im Jahr 2006 vor. In diesem Jahr hatten
9,6 Prozent aller ganzjährig Vollzeitbeschäftigten im
aufe des Jahres mindestens eine Sonderzahlung erhalten.
erlässliche absolute Zahlen liegen nicht vor. Gleichar-
ige Zahlen für andere Beschäftigtengruppen sowie eine
ufgliederung nach Branchen sind nicht vorrätig.
Bezüglich der durchschnittlichen Höhe der Sonder-
ahlungen je Beschäftigten liegen Angaben aus dem
. Quartal 2009 vor. Für Vollzeitarbeitnehmerinnen und
ollzeitarbeitnehmer im produzierenden Gewerbe und
ienstleistungsbereich betrugen im Durchschnitt die „Son-
erzahlungen insgesamt im 4. Quartal 2009“ 1 756 Euro.
amit beläuft sich der Anteil der Sonderzahlungen ins-
esamt am Bruttomonatsverdienst auf 46,7 Prozent.
Den Tabellen des Statistischen Bundesamtes, die dem
inisterium vorliegen, kann für das Jahr 2009 der Ge-
amtbetrag der drei Monate Oktober, November und De-
ember nach Branchen aufgegliedert entnommen wer-
en. Angaben für die Jahre 2000 und 1990 liegen nicht
or.
7580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 37:
Im 4. Quartal 2009 wurden für Vollzeitbeschäftigte in
Betrieben mit Bezahlung nach Tarifvertrag Sonderzah-
lungen in Höhe von 16,5 Prozent der Bruttoverdienst-
summe der drei Monate des Quartals geleistet, in Betrie-
ben ohne Bezahlung nach Tarifvertrag in Höhe von
14,7 Prozent. Für Teilzeitbeschäftigte mit Tarifbindung
betrug dieser Anteil 17,2 Prozent und für Teilzeitbe-
schäftigte ohne Tarifbindung 14,1 Prozent, siehe Tabel-
le 2.
Im 4. Quartal 2009 wurden für Vollzeitbeschäftigte
Sonderzahlungen in Höhe von 15,6 Prozent der Brutto-
verdienstsumme der drei Monate des Quartals geleistet,
Tabelle 1. Für Teilzeitbeschäftigte fiel dieser Anteil mit
15,7 Prozent fast identisch aus, Tabelle 1. Für Vollzeit-
beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen betrug der Anteil der
Sonderzahlungen 6,6 Prozent, Tabelle 3.
Für geringfügig Beschäftigte und befristet Beschäf-
tigte liegen keine Angaben vor.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache
17/3619, Fragen 38 und 39):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
ihren entsprechenden Feststellungen in der Evaluierung zum
erweiterten Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbanken,
dass für die Weiterentwicklung des Bürgschaftsprogramms
geprüft werden müsse, welche Elemente auch über das Jahr
2010 hinaus fortgeführt und gegebenenfalls in das reguläre
Angebot der Bürgschaftsbanken übernommen werden kön-
nen?
Wie wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
im Hinblick auf eine Verlängerung der Regelungen zur Eigen-
kompetenz, zum Bürgschaftshöchstbetrag und zur Sollober-
grenze für Betriebsmittelanteile verfahren, und wird das in
diesem Jahr eingeführte Kombiprodukt der Bürgschaftsban-
ken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften
weitergeführt?
Basierend auf einer im Frühjahr erfolgten Evaluierung,
Onlinebefragung von Kreditinstituten und Kammern) hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie,
wie von Herrn Bundesminister Brüderle zugesagt, ge-
prüft, ob die Übernahme einzelner Elemente des krisen-
bedingt erweiterten Programms der Bürgschaftsbanken in
das reguläre Bürgschaftsprogramm sinnvoll ist. Im Er-
gebnis ist festzustellen, dass einzelne Maßnahmen positiv
bewertet werden, jedoch die dauerhafte Übernahme ein-
zelner Erweiterungselemente zu Mehrkosten für die öf-
fentliche Hand führen würde.
Die Ressortabstimmung darüber, ob angesichts der
Konjunkturerholung Elemente aus dem krisenbedingt er-
weiterten Bürgschaftsprogramm – befristete zusätzliche
Risikoübernahme des Bundes – in das reguläre Pro-
gramm übernommen werden sollen oder nicht, dauert ge-
genwärtig noch an.
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nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 40):
Welchen konkreten Inhalt hat das derzeit sich in Vorberei-
tung befindliche Regierungsabkommen zwischen der Bundes-
republik Deutschland und Russland für die bestrahlten For-
schungsreaktor-Brennelemente aus dem Zwischenlager Ahaus
in das russische Majak, und was hat die Bundesregierung kon-
kret unternommen, sich über den Zustand und die Sicherheit
der Plutoniumfabrik Majak zu überzeugen?
Der Forschungsreaktor Rossendorf und sein Kern-
rennstoff wurden aus der ehemaligen Sowjetunion ge-
iefert.
Die USA und die Russische Föderation haben in den
ergangenen Jahrzehnten hoch angereichertes Uran in
ahlreiche Länder geliefert. Die USA haben im Jahr
996 ein nationales sowie im Jahr 2004 zusammen mit
er Russischen Föderation ein bilaterales Programm, das
ogenannte Russian Research Reactor Fuel Return
RRRFR)-Programm initiiert, um das hoch angerei-
herte Uran zurückzunehmen.
Das derzeit sich in Vorbereitung befindliche Regie-
ungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutsch-
and und der Russischen Föderation über die Zusammen-
rbeit bei der Einfuhr von bestrahltem Kernbrennstoff
us dem Forschungsreaktor Rossendorf, dessen Kern-
rennstoff sich derzeit im Zwischenlager Ahaus befin-
et, in die Russische Föderation regelt folgende Sach-
erhalte:
Gegenstand des Abkommens ist die Rückführung von
estrahltem Kernbrennstoff aus der Bundesrepublik in
ie Russische Föderation, um diesen dort zwischenzula-
ern und später aufzuarbeiten und die bei der Aufarbei-
ung entstehenden radioaktiven Abfälle in der Russi-
chen Föderation zu belassen.
Hierzu werden eine Reihe von organisatorischen Fra-
en geregelt, wie zum Beispiel Zuständigkeiten, formale
nforderungen, Kostenfragen und Begriffsbestimmun-
en.
Es werden die rechtlichen Grundlagen bestimmt so-
ie Haftungsfragen, Fragen des physischen Schutzes,
es Verbots der Verwendungen des Kernmaterials für
ilitärische Zwecke, des Schutzes an geistigem Eigen-
um sowie der Geheimhaltung geregelt.
Die Russische Föderation ist Vertragsstaat des Ge-
einsamen Übereinkommens über die Sicherheit der
ehandlung abgebrannter Brennelemente und über die
icherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle und hat
n der letzten Überprüfungskonferenz im Mai 2009 über
ie Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit bestrahl-
en Brennelementen und radioaktiven Abfällen berichtet.
m Rahmen dieser Überprüfungskonferenz wurde auch
ie Rückführung von bestrahlten Brennelementen aus
och angereichertem Uran als „gute Praxis“ identifiziert.
arüber hinaus wurde im Laufe der Verhandlungen zum
eutsch-Russischen Abkommen von der russischen
eite dargelegt und seitens der USA und der Internatio-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7581
(A) )
)(B)
nalen Atomenergie-Organisation bestätigt, dass in den
letzten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Verbesse-
rung der Sicherheit und der Sicherung am Standort Ma-
jak unternommen wurden.
Darüber hinaus soll ein Teil der Einnahmen aus dem
RRRFR-Program auch in die weitere Sanierung des
Standorts Majak fließen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 41):
Welche konkreten Änderungen gegenüber dem Referen-
tenentwurf vom 14. Juli 2010 beim CCS-Gesetz beabsichtigt
die Bundesregierung vorzunehmen, und wann wird das CCS-
Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet?
Die Ressortabstimmung zum überarbeiteten CCS-Ge-
setzentwurf läuft derzeit noch. Die konkreten Änderun-
gen sind von dieser Abstimmung abhängig. Eine Kabi-
nettbefassung soll noch im November erfolgen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/3619, Frage 42):
Welche Planungen trifft die Bundesregierung für den Fall,
dass bis zum 1. Januar 2011 keine verfassungskonforme Um-
setzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Be-
messung der Regelsätze und zur sozialen und kulturellen Teil-
habe von Kindern und Jugendlichen erfolgen kann?
Die Bundesregierung hat mit der Neubemessung der
Regelbedarfe und der Erstellung des Regierungsent-
wurfs die Vorarbeiten abgeschlossen, die notwendig
sind, damit Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur
Neuermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch recht-
zeitig vor dem 1. Januar 2011 verabschieden können.
Da die Bundesregierung derzeit von einer rechtzeiti-
gen Verabschiedung des Gesetzes ausgeht, sind weitere
Planungen der Bundesregierung nicht erforderlich.
Da nach der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts
die Regelbedarfe insbesondere für Kinder bis spätestens
1. Januar 2011, notfalls rückwirkend in Kraft zu setzen
wären, sieht der Gesetzentwurf als Tag des Inkrafttretens
den 1. Januar 2011 vor.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/3619, Frage 43):
In welcher Höhe sollen die Empfängerinnen und Empfän-
ger von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch So-
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zialgesetzbuch, SGB II und SGB XII, im Falle einer Nicht-
umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum
1. Januar 2011 Regelleistungen erhalten, und wie soll dies
verwaltungstechnisch bei den unterschiedlichen Trägern die-
ser Leistung umgesetzt werden?
ie Bundesregierung geht von einer fristgerechten Um-
etzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus.
as Urteil selbst sieht vor, dass die Regelbedarfe, insbe-
ondere für Kinder und Jugendliche, bis spätestens 1. Ja-
uar 2011 in Kraft zu setzen sind. Notfalls, das heißt im
alle einer späteren Verabschiedung des Gesetzes, ist die
euregelung rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft
u setzen.
ie Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind
etzt aufgefordert, die notwendigen verwaltungsseitigen
orkehrungen zu treffen, damit sie zum 1. Januar 2011
as bis dahin vom Parlament zu beschließende Gesetz
uch umsetzen können. Die Träger der Grundsicherung
ür Arbeitsuchende bereiten sich darauf vor, dass sie spä-
estens zum 1. Januar 2011 in der Lage sein müssen, Be-
illigungsbescheide an die nach Verabschiedung des
esetzes geänderte Rechtslage anzupassen und daran
ngepasste Auszahlungsbeträge zur Zahlung anzuwei-
en.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 44):
In welcher Form und Höhe sollen die beabsichtigten Leis-
tungen nach § 28 SGB II und § 34 SGB XII – jeweils in der
Fassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von Re-
gelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Bu-
ches Sozialgesetzbuch – erbracht werden?
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Leistungen
ach § 28 SGB II bzw. § 34 SGB XII entweder durch
ersonalisierte Gutscheine oder in Form von Kosten-
bernahmeerklärungen erbracht werden. Das heißt ver-
infacht, dass für leistungsberechtigte Kinder und Ju-
endliche ein Zahlungsversprechen gegenüber dem
eistungsanbieter abgegeben wird. Damit das Zahlungs-
ersprechen geltend gemacht werden kann, erhält der
eistungsanbieter einen Zahlungsanspruch gegenüber
em Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Direkt als Geldleistung wird nur die Ausstattung mit
ersönlichem Schulbedarf in Höhe von 30 Euro zum
. Februar und in Höhe von 70 Euro zum 1. August ge-
eistet. Anders als bei den neu geregelten Leistungen für
intägige Schulausflüge, liegt die Entscheidung, ob Trä-
er die Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten wei-
erhin als Geldleistung oder künftig mittels Gutschein
der Kostenübernahmeerklärung erbringen, in ihrem Er-
essen.
Die Höhe der jeweiligen Leistungen ist nur für die
usstattung mit persönlichem Bedarf und die Leistun-
en für soziale Teilhabe (10 Euro monatlich) betragsmä-
ig begrenzt. Bei den übrigen Teilhabeleistungen hängt
7582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
der hinter dem Zahlungsversprechen stehende Wert so-
wohl von den Vergütungsvereinbarungen, als auch vom
individuell festgestellten Bedarf (zum Beispiel Umfang
der erforderlichen Lernförderung) oder vom Preis des
Schulmittagessens ab.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Fragen 45 und 46):
Stimmt die Bundesregierung der Stellungnahme der Tarif-
partner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010 zu, dass
das öffentliche Interesse an einer Allgemeinverbindlicherklä-
rung vorrangig anhand der in § 1 des Arbeitnehmer-Entsende-
gesetzes, AEntG, festgelegten Gesetzesziele „Schaffung und
Durchsetzung angemessener Mindestarbeitsbedingungen“, „die
Gewährleistung fairer und funktionierender Wettbewerbsbe-
dingungen“ sowie die „Stabilisierung sozialversicherungs-
pflichtiger Beschäftigungsverhältnisse“ und nicht anhand der
Repräsentativität zu ermitteln ist, und hält die Bundesregie-
rung es für angemessen, dass diese in den einschlägigen
Urteilen als „Lohndrückerei“ und „Schmutzkonkurrenz“ be-
zeichneten Erscheinungen der Allgemeinverbindlicherklärung
im öffentlichen Interesse entgegenwirken?
Wie begründet die Bundesregierung die Abweichung ihrer
aktuellen Einschätzung der Repräsentativität des Mindestloh-
nes in der Weiterbildung – in der Stellungnahme der Bundes-
regierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deut-
schen Bundestages vom 6. Oktober 2010 ist von einer
Tarifbindung von nur 25 Prozent die Rede – von der 2008
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten
Einschätzung im Kontext der Aufnahme der Branche in das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, welche von einer „Tarifbin-
dung für die Branche von wenigstens rund 70 Prozent
(15 700/22 500) und höchstens rund 78 Prozent (15 700/
20 200)“ ausgeht und sich somit mit der Einschätzung der Ta-
rifparteien deckt?
Zu Frage 45:
Nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmer-Entsende-
gesetzes, AEntG, in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 Tarifvertragsgesetz, TVG, prüft der Verordnungs-
geber, ob eine gemeinsam von den Tarifvertragsparteien
beantragte Erstreckung eines Mindestlohn-Tarifvertrags
auf alle in seinen Geltungsbereich fallenden und nicht an
ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im öffentlichen Interesse geboten er-
scheint. Wird ein Tarifvertrag durch eine Verordnung
nach dem AEntG allgemein verbindlich, so geht er
arbeitsvertraglich und tarifvertraglich vereinbarten
ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor. Der damit ver-
bundene Eingriff in die grundrechtlich geschützte Ver-
tragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerechtfertigt, wenn
er zum Schutze der im AEntG genannten im öffentlichen
Interesse liegenden Regelungsziele sowie der im AEntG
angelegten weiteren Entscheidungskriterien erfolgt und
verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetzgeber bereits in
der Gesetzesbegründung zum AEntG klargestellt, Bun-
destagsdrucksache 16/10486, Seite 13. Die Verdrängung
anderer Tarifverträge im Geltungsbereich eines Mindest-
lohn-Tarifvertrags ist nur verhältnismäßig, wenn der Ta-
rifvertrag ein Mindestmaß an Repräsentativität und da-
mit Legitimation aufweist.
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u Frage 46:
Die Tarifbindung in einer Branche als Voraussetzung
ür deren Aufnahme in das AEntG und die Tarifbindung
ls Voraussetzung für die Erstreckung eines konkreten
indestlohn-Tarifvertrages auf die nicht an ihn gebun-
enen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Rechtsver-
rdnung nach dem AEntG sind voneinander zu unter-
cheiden. Für die Aufnahme einer Branche in das AEntG
m Jahr 2008 kam es nach den damaligen politischen
bsprachen darauf an, dass in dieser Branche eine Tarif-
indung von mehr als 50 Prozent nachgewiesen werden
onnte. Zur Ermittlung der Tarifbindung zur Branchen-
ufnahme in das AEntG wurden alle geltenden Tarifver-
räge in der Branche – ohne Unterschied, ob es sich um
erbands- oder Firmentarifverträge handelt – einbezo-
en. Auf der Grundlage dieser Berechnung wurde für die
ranche Aus- und Weiterbildung eine Tarifbindung von
und 70 Prozent ermittelt. Demgegenüber kommt es bei
er Prüfung eines Antrages auf Allgemeinverbindlich-
rklärung eines konkreten Mindestlohn-Tarifvertrages in
iner Branche nach dem AEntG darauf an, ob dieser
onkrete Mindestlohn-Tarifvertrag eine ausreichend
ohe Repräsentativität aufweist. Eine Repräsentativität
on nur 25 Prozent reicht dafür jedenfalls nicht aus. Des-
alb war der Antrag der Tarifvertragsparteien auf Allge-
einverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertra-
es in der Aus- und Weiterbildung vom Mai 2009
bzulehnen.
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-
uhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
7/3619, Frage 47):
Wird die Bundesregierung auch in Zukunft bei ihrer Aus-
legung des öffentlichen Interesses bleiben und bisher dem Ar-
beitnehmer-Entsendegesetz fremde Kriterien wie die Tarifbin-
dung bei der Beurteilung des öffentlichen Interesses
heranziehen?
Die Tarifbindung war und ist kein dem Arbeitnehmer-
ntsendegesetz, AentG, fremdes Kriterium bei der Beur-
eilung des öffentlichen Interesses. Wird ein Tarifvertrag
urch eine Verordnung nach dem AEntG allgemein ver-
indlich, so geht er arbeitsvertraglich und tarifvertraglich
ereinbarten ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor. Der
amit verbundene Eingriff in die grundrechtlich ge-
chützte Vertragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerecht-
ertigt, wenn er zum Schutz der im AEntG genannten, im
ffentlichen Interesse liegenden Regelungsziele sowie der
AEntG angelegten weiteren Entscheidungskriterien er-
olgt und verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetzgeber
ereits in der Gesetzesbegründung zum AEntG klarge-
tellt (Bundestagsdrucksache 16/10486, Seite 13). Die
erdrängung anderer Tarifverträge im Geltungsbereich
ines Mindestlohn-Tarifvertrags ist nur verhältnismäßig,
enn der Tarifvertrag ein Mindestmaß an Repräsentativi-
ät und damit Legitimation aufweist. Die Tarifbindung ist
in wesentlicher Gradmesser für die Repräsentativität ei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7583
(A) )
)(B)
nes Tarifvertrags. § 7 Abs. 2 AEntG stellt ausdrücklich
auf das Kriterium der Repräsentativität ab.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
17/3619, Frage 48):
Welche durchschnittlichen Stundenentgelte werden in der
Weiterbildungsbranche im Rahmen des Zweiten und Dritten
Buches Sozialgesetzbuch gezahlt, und wie hoch sind die Ent-
gelte bei Weiterbildungsdienstleistungen in der Privatwirt-
schaft, außerhalb des Einflussbereichs der Bundesagentur für
Arbeit?
Die durchschnittlichen Stundenentgelte in der Weiter-
bildungsbranche sind der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619,
Fragen 49 und 50):
Ist für die Weiterführung des Verfahrens zur Verordnung
eines Mindestlohns für die Weiterbildungsbranche zwingend
ein von den Tarifparteien der Weiterbildungsbranche neu ge-
stellter Antrag nötig, oder könnte die Bundesregierung theore-
tisch dem bereits gestellten Antrag nach reichlicher Überle-
gung stattgeben und den Mindestlohntarifvertrag für alle
Beschäftigten der Branche verbindlich erklären?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es auf dem
von der Bundesagentur für Arbeit gesteuerten Weiterbil-
dungsmarkt im Rechtskreis des Zweiten und Dritten Buches
Sozialgesetzbuch Dumpingkonkurrenz gibt und deswegen ein
Mindestlohn rein inhaltlich sinnvoll bzw. notwendig ist?
Zu Frage 49:
Mit seiner Entscheidung hat das BMAS den Antrag
der Tarifvertragsparteien der Weiterbildungsbranche auf
Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarif-
vertrages vom Mai 2009 endgültig abgelehnt. Daher
kann der Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche nur
auf der Grundlage eines neuen Antrages der Tarifver-
tragsparteien mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt wer-
den.
Zu Frage 50:
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautono-
mie. Die Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen
ist Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Der Gesetzgeber
hat in der Branche der Aus- und Weiterbildungsdienst-
leistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozial-
gesetzbuch die Möglichkeit geschaffen, Tarifverträge,
die Mindestentgelte regeln, nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz für allgemein verbindlich zu erklären.
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nlage 33
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Yvonne Ploetz (DIE LINKE)
Drucksache 17/3619, Frage 51):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ordnungs-
und Befriedungsfunktion der Tarifautonomie, deren Erhaltung
das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 44, 322 (325, 342)) Ver-
fassungsrang zuerkennt, durch Tarifflucht und Ausgründun-
gen untergraben wird, wenn das Abweichen von tariflichen
Standards durch die staatliche Vergabepraxis faktisch erzwun-
gen wird, wenn die Arbeitgeber durch die Preisentwicklung
faktisch gezwungen werden, den tarifgebundenen Verband zu
verlassen und die Tarifparteien den Arbeitsmarkt folglich
nicht mehr hinreichend durch Tarifverträge regulieren kön-
nen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Ta-
ifautonomie ein hohes Gut ist. Sie dient insbesondere
er Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens.
Das Vergaberecht dient dem wirtschaftlichen Einkauf
er öffentlichen Hand unter wettbewerblichen Bedingun-
en und der sparsamen Verwendung von Steuergeldern,
obei der vergaberechtliche Wirtschaftlichkeitsbegriff
ie Berücksichtigung weiterer Aspekte – insbesondere
ozialer, umweltbezogener und innovativer Kriterien –
rmöglicht. Öffentliche Auftraggeber können für die
uftragsausführung zusätzliche soziale Anforderungen
n den Auftragnehmer stellen, wenn diese im sachlichen
usammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Im
ahmen ihrer Finanzverantwortung entscheiden öffentli-
he Auftraggeber grundsätzlich frei darüber, welche
eistungen sie einkaufen, und können so nach ihren kon-
reten Bedürfnissen öffentliche Ausschreibungen gestal-
en.
Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige
owie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen ver-
eben werden. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste
ngebot, sodass neben dem Preis grundsätzlich auch an-
ere durch den Leistungsgegenstand gerechtfertigte Kri-
erien wie zum Beispiel Qualität, Zweckmäßigkeit oder
mwelteigenschaften eine Rolle spielen können.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Yvonne Ploetz (DIE LINKE)
Drucksache 17/3619, Frage 52):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Tarifpartner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010, dass
die Repräsentativität nach dem Wortlaut des Gesetzes nur er-
gänzend zu den in § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ge-
nannten Gesetzeszielen in eine Gesamtabwägung einzubezie-
hen ist?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der Verord-
ungsgeber im Rahmen der nach § 7 Abs. 1 Satz 2 des
rbeitnehmer-Entsendegesetzes, AentG, in Verbindung
it § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Tarifvertragsgesetzes er-
orderlichen Prüfung des öffentlichen Interesses eine
bwägung der durch einen Verordnungserlass betroffe-
en Interessen vorzunehmen hat. Wird ein Tarifvertrag
7584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
durch eine Verordnung nach dem AEntG allgemein ver-
bindlich, so geht er arbeitsvertraglich und tarifvertrag-
lich vereinbarten ungünstigeren Arbeitsbedingungen vor.
Der damit verbundene Eingriff in die grundrechtlich ge-
schützte Vertragsfreiheit und Tarifautonomie ist gerecht-
fertigt, wenn er zum Schutze der im AEntG genannten,
im öffentlichen Interesse liegenden Regelungsziele sowie
der im AEntG angelegten weiteren Entscheidungskrite-
rien erfolgt und verhältnismäßig ist. Dies hat der Gesetz-
geber bereits in der Gesetzesbegründung zum AEntG
klargestellt (Bundestagsdrucksache 16/10486, Seite 13).
Die Verdrängung anderer Tarifverträge im Geltungsbe-
reich eines Mindestlohntarifvertrags ist nur verhältnis-
mäßig, wenn der Tarifvertrag ein Mindestmaß an Reprä-
sentativität und damit Legitimation aufweist.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Agnes Alpers (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Fragen 53 und 54):
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Allgemeinver-
bindlicherklärung des Mindestlohns in der Weiterbildung ent-
sprechend den in § 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
festgelegten Gesetzeszielen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzung der
Tarifpartner in der Weiterbildung vom 27. Oktober 2010, dass
der Mindestlohn-Tarifvertrag der Weiterbildungsbranche – als
erster Tarifvertrag, der mit einem Geltungsbereich für die ge-
samte Branche abgeschlossen wurde, der 25 Prozent der bei
Trägern der beruflichen Bildung beschäftigten Arbeitnehme-
rinnen und Arbeitnehmer direkt erfasst sowie der über beste-
hende Haustarifverträge, die die Mindestbedingungen des
abgeschlossenen Mindestlohn-Tarifvertrages durchweg nicht
unterschreiten, indirekt eine Tarifbindung für die Branche von
rund 70 Prozent ergibt – repräsentativ für die Branche ist?
Zu Frage 53:
Die Weiterbildungsbranche ist eine der Branchen, die
nach den im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, AentG, defi-
nierten Anforderungen einen Antrag auf Allgemeinver-
bindlichkeit eines Mindestlohn-Tarifvertrags stellen kann.
Die Beurteilung eines Antrags auf Allgemeinverbindli-
cherklärung entsprechend den Vorschriften des Arbeit-
nehmer-Entsendegesetzes, AentG, kann nur im jeweili-
gen Einzelfall vorgenommen werden.
Zu Frage 54:
Nach Auffassung der Bundesregierung bemisst sich
die Repräsentativität eines Tarifvertrags maßgeblich
nach seiner Tarifbindung. § 7 Abs. 2 Satz 2 AEntG stellt
zur Feststellung der Repräsentativität eines Tarifvertrags
insbesondere auf die Zahl der von den tarifgebundenen
Arbeitgebern beschäftigten unter den Geltungsbereich
des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer ab. Im Rahmen des Verordnungsverfahrens
nach dem AEntG ist nicht eine Tarifbindung von 50 Pro-
zent zu fordern wie bei der Allgemeinverbindlicherklä-
rung nach dem Tarifvertragsgesetz. Auch nach dem
AEntG kann ein Tarifvertrag aber nur für allgemein-
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erbindlich erklärt werden, wenn er ein Mindestmaß an
epräsentativität aufweist.
nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 55):
Welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten plant die Bun-
desregierung für Migrantinnen und Migranten (siehe Frage 88)
in Anpassungs- und Nachqualifizierungsmaßnahmen, insbe-
sondere wenn sie Transferleistungsempfänger (Zweites oder
Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) oder Geringverdiener sind?
Die im SGB III und SGB II vorgesehenen Instru-
ente der Weiterbildungsförderung bieten bereits jetzt
öglichkeiten, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraus-
etzungen die für die Anerkennung erforderliche Nach-
nd Anpassungsqualifizierung durch Übernahme der
eiterbildungskosten sowohl bei Arbeitslosen als auch
ei Beschäftigten ohne bzw. ohne anerkannten Be-
ufsabschluss zu fördern, §§ 77 ff. SGB III und § 235 c
GB III.
Geprüft wird vonseiten des Bundes, ob und in wel-
her Form sonstige Instrumente der Weiterbildungsför-
erung, so die Studienkredite der KfW, gegebenenfalls
ntsprechend anzupassen und weiterzuentwickeln sind,
m die Unterhaltssicherung während der Teilnahme an
aßnahmen der Anpassungs- und Nachqualifizierung
u ermöglichen.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 56):
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung mittlerweile
ergriffen bzw. welche plant sie zu ergreifen, sodass von Job-
centern und Agenturen für Arbeit nicht in eine Beschäftigung
mit einer sittenwidrigen Entlohnung bzw. eine Entlohnung
von unter 3 Euro brutto pro Stunde vermittelt wird, und an wie
viele vermittelte Personen und in welchem Gesamtumfang
wird aufstockendes Arbeitslosengeld II gezahlt, weil die Ent-
lohnung unter 3 Euro brutto pro Stunde liegt?
Sittenwidrigkeit ist anzunehmen, wenn die Lohnge-
taltung durch ein auffälliges Missverhältnis gegenüber
em allgemeinen Lohnniveau für vergleichbare Arbeiten
ekennzeichnet ist. Ein solch auffälliges Missverhältnis
iegt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts vor,
enn die Entlohnung nicht einmal zwei Drittel eines in
er betreffenden Branche und Wirtschaftsregion übli-
herweise gezahlten Tariflohns beträgt (Urteil vom
2. April 2009, 5 AZR 436/08). In Bereichen, in denen
eine einschlägigen Tarifverträge existieren, sind gege-
enenfalls verwandte Tarifverträge als Vergleichsmaß-
tab heranzuziehen.
Dieser Richtwert bildet zunächst den Ausgangspunkt
ür die Beurteilung der Entgeltvereinbarung. In die not-
endige Gesamtwürdigung fließen sämtliche Umstände
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7585
(A) )
)(B)
des Einzelfalles mit ein, wie etwa überlange und unre-
gelmäßige Arbeitszeiten.
Sittenwidrigkeit kann demnach auch dann vorliegen,
wenn die Entlohnung höher als 3 Euro brutto pro Stunde
ist.
Die Agenturen für Arbeit und die Grundsicherungs-
stellen dürfen gemäß § 36 Abs. 1 SGB III, der auch für
die Grundsicherung für Arbeitsuchende über § 16 Abs. 2
SGB II Anwendung findet, nicht in ein Ausbildungs-
oder Arbeitsverhältnis vermitteln, wenn dieses gegen ein
Gesetz oder die guten Sitten verstößt. Hierunter fallen
auch Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse, bei denen
das Entgelt sittenwidrig zu niedrig ist. Die Bundesagen-
tur für Arbeit hat für die erforderlichen Prüfschritte ei-
nen verbindlichen „Leitfaden Mindestlöhne/zwingende
Arbeitsbedingungen“ entwickelt.
Zur Anzahl der vermittelten Personen, an die aufsto-
ckendes Arbeitslosengeld II gezahlt wird, weil die Ent-
lohnung unter 3 Euro brutto pro Stunde liegt, liegen der
Bundesagentur für Arbeit keine statistischen Informatio-
nen vor. Im Rahmen der Grundsicherungsstatistik wer-
den nur Daten über die monatlichen Bruttoeinkommen
aus Erwerbstätigkeit erhoben. Angaben über die zu-
grunde liegenden Stundenlöhne sowie die konkreten Ar-
beitszeiten liegen nicht vor.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
(Drucksache 17/3619, Fragen 57 und 58):
Wann wird die Barrierefreie Informationstechnik-Verord-
nung 2, BITV 2, in Kraft gesetzt, und wie werden Menschen
mit Behinderung vor dem Hintergrund der schnelllebigen
technischen Entwicklung direkt an der Weiterentwicklung der
Verordnung beteiligt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussa-
gen des 9. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschen-
rechtspolitik, nach dem die Rechtslage für Menschen mit
Behinderung in Deutschland grundsätzlich mit der UN-Behin-
dertenrechtskonvention vereinbar sei und die Konvention le-
diglich ein „wichtiges Referenzdokument“ sei, dem Bestreben
der Bundesregierung zur Erstellung eines nationalen Aktions-
planes in einem offenen Beteiligungsprozess widersprechen,
und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Aussagen ins-
besondere hinsichtlich der Tatsache, dass die UNO bzw. Son-
derberichterstatter Vernor Muñoz den nur geringen Anteil an
integrativ und inklusiv beschulten Kindern in Deutschland
scharf kritisiert hat?
Zu Frage 57:
Der Entwurf der BITV 2.0 regelt die Gestaltung der
barrierefreien Internetauftritte der Bundesverwaltung auf
dem aktuellen Stand der Informationstechnologie. Bei
der Entwicklung dieser Verordnung waren technische
Sachverständige, zum Teil auch der Behindertenver-
bände, direkt beteiligt.
Gegenwärtig gibt es zu dem vorgelegten Entwurf noch
letzten Abstimmungsbedarf auf Ressortebene. Die hieran
beteiligten Häuser arbeiten intensiv an einer Lösung, die
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s ermöglichen soll, die BITV 2.0 in Kürze zu verabschie-
en. Im Anschluss daran muss noch das Notifizierungs-
erfahren der Europäischen Kommission aufgrund der
G-Richtlinie 98/48/EG über ein Informationsverfahren
uf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften
urchlaufen werden. Ein Notifizierungsverfahren dauert
urchschnittlich sechs Monate. Nach Abschluss der No-
ifizierung kann die BITV 2.0 in Kraft treten.
u Frage 58:
Die grundsätzliche Vereinbarkeit der deutschen
echtslage mit den Anforderungen der UN-Behinderten-
echtskonvention ist eine Feststellung, die die damalige
undesregierung gemeinsam mit dem Vertragsausschuss
er Länder im Rahmen des Ratifikationsprozesses der
onvention 2008 getroffen hat. Da dies in den Berichts-
eitraum des 9. Menschenrechtsberichts (März 2008 bis
ebruar 2010) fällt, wurde diese Aussage in den Bericht
bernommen. Einen Widerspruch zur aktuellen Erstel-
ung des Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention
ieht die Bundesregierung indes nicht: Der Wille der
undesregierung zur weiteren und umfassenden Umset-
ung der UN-Behindertenrechtskonvention wird an meh-
eren Stellen des Berichts ausdrücklich betont. Dies gilt
uch für den Bereich der gemeinsamen Bildung von
chülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung
Seite 55 des Berichts). Die Entwicklung des nationalen
ktionsplans zur Umsetzung der Konvention unter Ein-
eziehung der Verbände behinderter Menschen ist zudem
egenstand des Aktionsplans Menschenrechte (Seite 273 f.
es Berichts).
Die Bezeichnung der Konvention als „wichtiges Re-
erenzdokument" bringt schließlich zum Ausdruck, dass
n Zukunft alle Maßnahmen der deutschen Behinderten-
olitik an den Anforderungen der Konvention gemessen
erden müssen. Eine Geringschätzung der Bedeutung
er Konvention durch diese Formulierung vermag die
undesregierung nicht zu erkennen.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/3619, Frage 59):
Wie bezieht die Bundesregierung den Deutschen Bundes-
tag nach Vorlage des Entwurfs eines nationalen Aktionsplans
zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – ange-
kündigt für Dezember 2010 – in die Diskussion und nach Be-
schlussfassung im Kabinett – angekündigt für März 2011 –
ein?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird,
ie bereits im Frühjahr und zuletzt auf dem Kongress
Teilhabe braucht Maßnahmen“ am 4. November 2010
n Berlin angekündigt, im Dezember mit der Erstellung
es Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Behin-
ertenrechtskonvention beginnen. Dabei wird das Bun-
esministerium für Arbeit und Soziales die Ergebnisse
es Kongresses mit einbeziehen und sehr eng mit den
essorts zusammenarbeiten.
7586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Die Bundesregierung wird nach der Beschlussfassung
des Aktionsplanes durch das Bundeskabinett im März
2011 den Deutschen Bundestag umfassend unterrichten.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/3619, Frage 60):
Inwiefern besteht im Zusammenhang mit der Bürgerarbeit
eine Flexibilität bei den einzelnen Phasen in zeitlichem Rah-
men und inhaltlicher Ausgestaltung, insbesondere der Akti-
vierungsphase, und welchen Gestaltungsspielraum haben die
jeweiligen Träger der Bürgerarbeit dabei?
Bürgerarbeit besteht aus zwei Phasen: der Aktivie-
rungs- und der Beschäftigungsphase. In der mindestens
sechs Monate dauernden Aktivierungsphase sollen mög-
lichst viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch in-
tensive und konsequente Aktivierung, Beratung/Stand-
ortbestimmung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/
Förderung, in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert
werden. Nur die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei
denen dies nicht gelingt, können in der Beschäftigungs-
phase auf Bürgerarbeitsplätze vermittelt werden. Einer
möglichen Beschäftigung auf einem Bürgerarbeitsplatz
muss damit zwingend eine mindestens sechsmonatige
Aktivierungsphase vorangegangen sein.
Für die Gestaltung der Aktivierungsphase gibt es keine
zeitlichen oder inhaltlichen Vorgaben. Qualifizierungs-
und Fördermaßnahmen oder Vermittlungsaktivitäten sind
nicht in einer bestimmten Reihenfolge zu erbringen, son-
dern sollen auf Grundlage einer Eingliederungs- und In-
tegrationsstrategie erfolgen, die sich aus der Beratung
und Standortbestimmung im jeweiligen Einzelfall ergibt.
Die Grundsicherungsstellen haben insoweit einen großen
Gestaltungsspielraum. Ziel der Aktivierungsphase ist die
Integration des Teilnehmers in den allgemeinen Arbeits-
markt.
Die teilnehmenden Grundsicherungsstellen konnten
mit ihren jeweiligen Modellprojekten zum 15. Juli 2010
starten. Die Einrichtung und erstmalige Besetzung von
Bürgerarbeitsplätzen ist vom 15. Januar 2011 bis zum
1. Januar 2012 möglich. Bürgerarbeitsplätze können für
einen Zeitraum von 36 Monaten, längstens jedoch bis
zum 31. Dezember 2014 gefördert werden. Die Aktivie-
rung von Teilnehmern ist während der gesamten Projekt-
laufzeit möglich, um frei werdende Bürgerarbeitsplätze
nachbesetzen zu können.
Anlage 41
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
der Abgeordneten Kerstin Tack (SPD) (Drucksache
17/3619, Fragen 61 und 62):
Ist die Bundesregierung nach wie vor der Auffassung, dass
Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der
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neuen Internetplattform „Klarheit und Wahrheit bei der Kenn-
zeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ nur zensiert
veröffentlicht werden sollen, und, wenn ja, wie soll das Ver-
fahren organisiert werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es ähnliche Projekte
in anderen Ländern gibt und, wenn ja, wie es dort praktisch
umgesetzt wird?
u Frage 61:
In dem vom vzbv gemeinsam mit der Verbraucher-
entrale Hessen getragenen und vom BMELV geförder-
en Internetportal soll den Verbrauchern unter anderem
ie Möglichkeit gegeben werden, aus ihrer Sicht irrefüh-
ende Produktkennzeichnungen oder -aufmachungen zur
iskussion zu stellen. Der Moderator des Portalbetrei-
ers nimmt vor der Einstellung ins Portal eine Prüfung
er Verbrauchermeldungen vor, um dem Ziel des Portals
icht entsprechende Meldungen herauszufiltern. Solche
eldungen können beispielsweise offensichtliche Irrtü-
er der Verbraucher, gezielte Kampagnen gegen ein-
elne Hersteller, Schmähkritik oder offensichtliche
echtsverstöße sein.
Diese Vorprüfung der Verbrauchermeldungen durch
en Portalbetreiber begrüßt das BMELV, da hierdurch
ine faire und zielorientierte Diskussion der von den
erbrauchern vorgebrachten Ansichten unterstützt wird.
u Frage 62:
Das BMELV geht davon aus, dass mit „anderen Län-
ern“ andere Staaten und nicht die Bundesländer ge-
eint sind. Dem BMELV sind keine vergleichbaren Pro-
ekte in anderen Staaten bekannt. Auch aus den
undesländern sind dem BMELV keine Projekte be-
annt, die der Wirtschaft in vergleichbarer Weise die
öglichkeit geben, sich an dem Diskussionsprozess zu
eteiligen.
nlage 42
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
er Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß (SPD)
Drucksache 17/3619, Fragen 63 und 64):
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausgaben der öffentlichen Hand insgesamt für die Lebensmit-
telüberwachung in Deutschland, und welche Informationen
hat die Bundesregierung über entsprechende Kosten in Däne-
mark?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Finanzbedarf
für die öffentliche Hand insgesamt ein, um in Deutschland das
Smiley-System in derselben Form wie seit 2001 in Dänemark
praktiziert einzuführen – bitte aufgeschlüsselt nach Kosten für
Ausrüstung, Personal, Prozessetablierung –, und welche Ein-
sparungsmöglichkeiten können sich mittelfristig ergeben?
u Frage 63:
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden
enntnisse vor. Dies gilt sowohl im Hinblick auf
eutschland als auch bezüglich Dänemark. Anzumerken
st, dass die Zuständigkeit für die Lebensmittelüberwa-
hung in Deutschland bei den Ländern liegt und diese
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7587
(A) )
)(B)
über den Kostenaufwand für die Lebensmittelüberwa-
chung keine Angaben machen.
Zu Frage 64:
Die Beantwortung dieser Frage schließt an die vorhe-
rige an. Zuständig für die amtliche Lebensmittelüberwa-
chung in Deutschland sind die Länder. Hierzu gehört
auch die Etablierung eines Systems zur Transparentma-
chung von Kontrollergebnissen. Die Verbraucherschutz-
ministerkonferenz hat sich in ihrer Sitzung am 17. Sep-
tember 2010 darauf verständigt, dass bei Erarbeitung
eines solchen Systems die Aspekte Kostenneutralität und
geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden be-
rücksichtigt werden sollten. Eine hierzu eingerichtete
Projektgruppe ist mit der Umsetzung des Beschlusses
der Verbraucherschutzministerkonferenz befasst. Der Fi-
nanzbedarf für die Verwirklichung eines Systems zur
Transparentmachung von Kontrollergebnissen in Deutsch-
land richtet sich nach der konkreten Ausgestaltung, ohne
dessen Kenntnis keine Schätzungen vorgenommen wer-
den können. Eine 1:1-Umsetzung des dänischen Systems
wird von den Ländern vor dem Hintergrund der ange-
strebten Kostenneutralität nach Kenntnis der Bundes-
regierung nicht ins Auge gefasst.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Frage 65):
Welche Position bezieht die Bundesregierung zu dem Vor-
schlag, für alle im Bestand beeinträchtigten, kommerziell ge-
nutzten Arten von Fischen und Meerestieren – zum Beispiel
Krabben – Gesamtfangmengen und Fangquoten im Rahmen
der Gemeinsamen Fischereipolitik festzulegen?
Die Bundesregierung befürwortet die Festsetzung von
Gesamtfangmengen für kommerziell genutzte Arten, so-
weit diese in ihrem Bestand tatsächlich beeinträchtigt
sind. Sie setzt sich darüber hinaus im Rahmen der Re-
form der Gemeinsamen Fischereipolitik dafür ein, dass
für möglichst viele Arten langfristige Bewirtschaftungs-
und Wiederaufbaupläne – möglichst nach dem ökosys-
tembasierten Mehrartenansatz – erstellt werden.
Gleichzeitig setzt sich die Bundesregierung dafür ein,
die Gemeinsame Fischereipolitik zu vereinfachen, und
die Fischer und Kontrollbehörden nicht mit unnötiger
Bürokratie zu belasten. Deshalb spricht sich die Bundes-
regierung bei Arten wie zum Beispiel den Krabben, die
durch die Fischerei nicht in ihrem Bestand beeinträchtigt
sind, gegen die Einführung von Gesamtfangmengen und
Quoten aus.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Frage 66):
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Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik, dass durch
die 15. Änderung des Arzneimittelgesetzes beim Versand von
verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln die Verschrei-
bungspflicht umgangen und damit einer unkontrollierten vete-
rinärmedizinischen Behandlung von Tierbeständen Vorschub
geleistet werden könnte?
Ich gehe davon aus, dass unter „Tierbestände“ Le-
ensmittel liefernde Tierbestände zu verstehen sind.
iese werden von der neuen Bestimmung nicht betrof-
en sein, da künftig ausschließlich der Versand von Tier-
rzneimitteln für nicht Lebensmittel liefernde Tiere, so
enannte Hobbytiere, vorgesehen ist. Die Kritik ist daher
nbegründet.
nlage 45
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
es Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 67):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die ab 2012
in der Tierhaltung geltende Erfassung der eingesetzten Anti-
biotikamengen nach Postleitzahlenregion im Rahmen der
DIMDI-Verordnung ausreichend ist, um den Antibiotikaein-
satz und damit drohende Resistenzen wie MRSA zu reduzie-
ren, und, wenn ja, ist dann die Sonderfallregelung für die Ge-
flügelindustrie mit Hinweis auf Datenschutzgründe vertretbar,
obwohl insbesondere in der Mastgeflügelhaltung der Antibio-
tikaeinsatz in den letzten Jahren erheblich zugenommnen hat?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der ge-
tellten Frage die DIMDI-Arzneimittel-Verordnung,
IMDI-AMV, gemeint ist, die die Datensammlung und
nutzung bestimmter Tierarzneimittel regelt, deren pro
ahr an Tierärzte abgegebene Menge von Pharmazeuti-
chen Unternehmern und Großhändlern zu melden ist,
ach § 47 Abs. 1 c des Arzneimittelgesetzes. Dabei sind
ie abgegebenen Mengen aufgeschlüsselt nach den ers-
en beiden Ziffern der Postleitzahl zu melden, in der die
eweiligen Tierärzte ihren Sitz haben.
Sinn und Zweck der DIMDI-AMV ist es, einen Über-
lick über den Umfang und die regionale Verteilung von
ntibiotika in Deutschland zu erhalten, der dann in Zu-
ammenhang mit anderweitig erzielten Monitoringdaten
u Antibiotikaresistenzen bei Zoonoseerregern – Erreger
on Tierkrankheiten, an denen auch der Mensch erkran-
en kann –, Kommensalen – Bakterien der normalen bio-
ogischen Flora, die nicht krank machen – und Krank-
eitserregern – beim Tier – für eine Risikobewertung der
esistenzsituation in Deutschland herangezogen werden
oll.
Hinsichtlich des Abrufs dieser Daten durch die Lan-
esbehörden gilt, dass die Aufschlüsselung nach den ers-
en beiden Ziffern der Postleitzahl entfällt, soweit aus-
chließlich für Geflügel zugelassene Tierarzneimittel
etroffen sind. Die Ausnahme ist zum Schutz personen-
ezogener Daten erforderlich. Diese Ausnahme läuft
em geschilderten Zweck der DIMDI-AMV nicht zu wi-
er.
Ob und inwieweit der Antibiotikaeinsatz in der Mast-
eflügelhaltung zugenommen hat, ist nach jetzigem
7588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Kenntnisstand nicht geklärt. Wie Sie vielleicht wissen,
hat der Zentralverband der Geflügelwirtschaft sich ent-
schieden gegen eine solche Behauptung verwahrt. Auf-
gabe der Bundesregierung ist es, solchen Aussagen
nachzugehen und im Sinne des vorsorgenden Verbrau-
cherschutzes zu prüfen. BMELV klärt die bisher verfüg-
bare Datenlage und wird in Zukunft durch die in der
Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie bereits vorge-
zeichneten Maßnahmen einen Überblick über die Ent-
wicklung von Antibiotikaresistenzen im veterinärmedi-
zinischen Bereich erhalten.
Anlage 46
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 68):
Ist aus Sicht der Bundesregierung die Einhaltung von be-
stehenden Brandschutzverordnungen unter den Bedingungen
der Massentierhaltung möglich?
Es ist unklar, was mit dem Begriff „Massentierhal-
tung“ gemeint sein soll. Gesetzliche Vorgaben zum
Brandschutz sind bei Errichtung und Betrieb aller Tier-
haltungsanlagen zu beachten (zum Beispiel bei landwirt-
schaftlichen oder gewerblichen Nutztierhaltungen, Pfer-
deställen, Tierheimen). Größere Tierhaltungsanlagen für
bestimmte Nutztiere (zum Beispiel Anlagen mit mehr als
1 500 Mastschweinen oder 15 000 Hennenplätzen) sind
nach § 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmi-
gen, wenn alle einschlägigen Vorschriften, zu denen
auch die landesrechtlichen Brandschutzvorschriften
etwa hinsichtlich der Brandschutzwände, Flucht- und
Rettungswege und des Feuerwiderstands von Bauteilen
gehören, der Genehmigung nicht entgegenstehen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Frage 69):
Inwiefern erkennt die Bundesregierung an, dass, wie die
Studie von Professor Dr. Eduard David – Universität Witten –
vom 16. Juni 2003 zeigt, ionisierende Strahlen, die beispiels-
weise von Radargeräten der Bundeswehr bis 1986 und der Na-
tionalen Volksarmee, NVA, bis 1990 ausgingen, neben Krebs
auch andere Krankheiten hervorrufen können, und welche
Konsequenzen hat das für die vorliegenden Versorgungs- und
Entschädigungsanträge radargeschädigter ehemaliger Solda-
ten von Bundeswehr und NVA?
Nach dem Beschluss des Verteidigungsausschusses
des Deutschen Bundestages vom 24. September 2003
werden die Empfehlungen aus dem Bericht der Radar-
kommission vom 2. Juli 2003 eins zu eins umgesetzt.
Der Bericht enthält klare Vorgaben hinsichtlich der für
eine versorgungsrechtliche Anerkennung qualifizieren-
den Erkrankungen.
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5
(C
(D
Qualifizierende Erkrankungen sind nach dem Bericht
er Radarkommission alle malignen Tumore – mit Aus-
ahme der chronisch lymphatischen Leukämie – und die
atarakt, grauer Star.
Die Studien von Professor Dr. David waren den Ex-
erten der Radarkommission bekannt. Es ist unstrittig,
ass ionisierende Strahlung neben Krebs auch andere
rankheiten, wie zum Beispiel Blutgerinnungsstörun-
en, Sterilität oder Schäden an den Zellerneuerungssys-
emen, hervorrufen können. Maßgeblich für die Empfeh-
ungen der Radarkommission war jedoch die Bewertung,
elche Erkrankungen durch – für Radaranlagen charak-
eristische – ionisierende Strahlung hervorgerufen wer-
en konnten und in welchem zeitlichen Abstand sie zu
em möglicherweise schädigenden Ereignis aufgetreten
ind. Nur für die derart qualifizierten Erkrankungen kön-
en die durch die Radarkommission empfohlenen erheb-
ichen Beweiserleichterungen zugunsten der Antragstel-
er gelten.
Grundsätzlich können auch alle anderen Erkrankun-
en als Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden, die
m Bericht der Radarkommission nicht als qualifizie-
ende Erkrankungen bewertet worden sind, soweit sie
ie Bearbeitungskriterien des „normalen“ Wehrdienstbe-
chädigungsverfahrens mit den dafür vorgesehenen Be-
eisanforderungen erfüllen.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Kossendey auf die
rage des Abgeordneten Klaus Brandner (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 70):
In welchem Umfang und zu welchen Aufgaben gibt es
Planungen seitens der Bundeswehr, nach dem angekündigten
Abzug der britischen Streitkräfte aus Deutschland – trotz der
vom Bundesminister der Verteidigung angekündigten Redu-
zierung der Truppenstärke – den Truppenübungsplatz Senne
für die militärische Nutzung zu beanspruchen?
Der zum Ressortvermögen des Bundesministeriums
er Finanzen gehörende Truppenübungsplatz Senne ist
en britischen Streitkräften auf der Grundlage des
ATO-Truppenstatuts überlassen. Die Mitbenutzung
urch die Bundeswehr ist in einem bilateralen Abkom-
en des Bundesministeriums der Verteidigung mit den
ritischen Streitkräften geregelt. Für die Wahrnehmung
er Betriebsaufgaben im Rahmen der Mitnutzung durch
ie Bundeswehr ist ein Deutscher Militärischer Vertreter
ei der Truppenübungsplatzkommandantur der briti-
chen Streitkräften eingerichtet.
Die britischen Streitkräfte haben bisher lediglich über
en Inhalt des am 19. Oktober 2010 veröffentlichten
trategic Defense and Security Review hinsichtlich der
ukünftigen Stationierung von britischen Streitkräften in
eutschland informiert und angekündigt, dass nunmehr
ntgegen der ursprünglichen Planung (Komplettabzug
er britischen Streitkräfte aus Deutschland bis 2035) be-
bsichtigt ist, die britischen Streitkräfte bis 2015 um
0 Prozent zu reduzieren und bis 2020 komplett aus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7589
(A) )
)(B)
Deutschland abzuziehen. Konkrete Abzugspläne wurden
bisher nicht übermittelt. Es wurde jedoch versichert,
dass man diesbezüglich einen engen Dialog mit der deut-
schen Seite pflegen möchte, um die Auswirkungen des
Abzuges so gering wie möglich zu halten.
Entscheidungen über die künftige Nutzung von Trup-
penübungsplätzen in Deutschland werden erst nach
Abschluss der Untersuchungen zum zukünftigen Ausbil-
dungs-, Übungs- und Schießbedarf der deutschen Streit-
kräfte als Folge von anstehenden Strukturentscheidun-
gen getroffen werden können.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/3619, Frage 71):
Mit welchen beteiligten Institutionen, Organisationen und
Bundesländern stimmen das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundesagentur für
Arbeit das Umschulungsprogramm für „Mehr Männer in Ki-
tas“ ab, und zu welchem Zeitpunkt ist der Beginn der Um-
schulungsmaßnahme geplant?
Abstimmungen zum Thema Ausbildung für Querein-
steiger in das Arbeitsfeld Kita führt das BMFSFJ mit der
Bundesagentur für Arbeit und den für fachschulische
Ausbildungen zuständigen ministeriellen Stellen aller
Länder durch. Wir gehen davon aus, dass die geplanten
Umschulungen zum nächsten üblichen Ausbildungsbe-
ginn im August/September 2011 gestartet werden kön-
nen.
Abschließendes kann zum jetzigen Zeitpunkt ver-
ständlicherweise noch nicht gesagt werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/3619, Frage 72):
Wie bewertet die Bundesregierung das Vorgehen der Tech-
niker Krankenkasse, die Erhöhung der studentischen Kran-
kenversicherung infolge der 23. BAföG-Novelle bereits zum
1. Oktober 2010 vorzunehmen, statt wie üblich zum darauf-
folgenden Sommersemester, also zum 1. April 2011?
Änderungen der BAföG-Bedarfssätze werden vom
Beginn des auf die Änderung folgenden Semesters an
bei der Beitragsbemessung von versicherungspflichtigen
Studenten und Praktikanten berücksichtigt, vergleiche
§ 236 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch.
Da sich Beitragsanpassungen somit an dem Zeitpunkt
des Inkrafttretens der Erhöhung der BAföG-Bedarfs-
sätze zu orientieren haben, wirken sich die Erhöhungen
der BAföG-Bedarfssätze durch das 23. BAföGÄndG
zum 1. Oktober 2010 erst zum Sommersemester 2011 bei-
tragsrechtlich aus.
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(C
(D
Entsprechendes hat das Bundesministerium für Ge-
undheit mit Schreiben vom 1. November 2010 dem
pitzenverband Bund der Krankenkassen mitgeteilt, der
araufhin wiederum seine Mitgliedskassen mit einem
ntsprechenden Rundschreiben informiert hat. Insoweit
eht die Bundesregierung davon aus, dass es sich bei et-
aigen gegenteiligen Entscheidungen der Techniker
rankenkasse nur um Einzelfälle gehandelt haben kann,
ie entsprechend korrigiert werden.
Das Bundesversicherungsamt – als zuständige Auf-
ichtsbehörde – überwacht zudem die Einhaltung des
eltenden Rechts.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Druck-
ache 17/3619, Frage 73):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die in der Stuttgarter
Erklärung vom 25. November 2009 der politisch Verantwort-
lichen in Südbaden zur Flugverkehrsbelastung durch den
Flughafen Zürich festgeschriebenen Positionen zu übernehmen
und die deutsche Rechtsverordnung auf 80 000 Anflüge pro
Jahr zu verschärfen?
Nein. Die weiteren Verhandlungen innerhalb der nicht
ffentlichen AG Zürich bleiben abzuwarten.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fra-
en der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 74 und 75):
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der Tatsache, dass die Elbe zwischen Dresden und Hamburg
seit 1997 regelmäßig an weit weniger als 345 Tagen im Jahr
– im Schnitt 100 Tage pro Jahr – eine durchgehende Fahr-
rinnentiefe von 1,60 Meter aufgewiesen hat, ihre Zusicherung
an die Tschechische Republik, dass ab 2010 durchschnittlich
an mindestens 345 Tagen im Jahr eine durchgängige Fahr-
rinnentiefe von mindestens 1,60 Meter für die Güterschiff-
fahrt gegeben sein soll?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Tschechische
Republik derzeit auf der Basis dieser Zusicherung auf eige-
nem Territorium eine Elbstaustufe plant, und hat die Bundes-
regierung der Tschechischen Republik mitgeteilt, an wie
vielen Tagen zwischen 1997 und 2009 eine durchgehende
Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 Meter zwischen Dresden
und Hamburg real gegeben war?
u Frage 74:
Es trifft nicht zu, dass die Elbe zwischen Dresden und
amburg im Durchschnitt nur an 100 Tagen im Jahr
ahrrinnentiefen von 1,60 Meter und mehr aufgewiesen
at. Aus den vorliegenden Daten ergibt sich, dass die
ahrrinnentiefe von 1,60 Meter in den weit überwiegen-
en Zeiträumen des Jahres vorhanden ist. Ich hatte Ihnen
ieses bereits als Antwort auf Ihre Fragen 333 und 334
m Oktober bezüglich der Elbeabschnitte E4 und E5 mit-
7590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) (C)
)(B)
geteilt, indem ich Ihnen die Unterschreitungstage für
Jahresscheiben seit 1997 angegeben habe.
Im Übrigen gibt es keine vertragsähnliche Zusiche-
rung an die Tschechische Republik zu einer Mindest-
fahrrinnentiefe an der deutschen Binnenelbe.
Wie viele Brennstäbe wurden in welchen deutschen Atom-
kraftwerken seit September dieses Jahres ausgetauscht oder
sollen bis Ende des Kalenderjahres 2010 noch ausgetauscht
werden?
Wie viele Brennstäbe wurden in welchen deutschen Atom-
kraftwerken in den Jahren 2007, 2008 und 2009 ausgetauscht?
Zu Frage 75:
Das Vorhaben ist der Bundesregierung bekannt. Die
Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schiff-
fahrtsdirektion Ost führt derzeit die Beteiligung der
deutschen Behörden und der Öffentlichkeit im Rahmen
der Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die Fahrrin-
nenverhältnisse der deutschen Binnenelbe vergangener
Jahre sind den Vertretern der Tschechischen Republik
bekannt bzw. zugänglich.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
che 17/3619, Frage 76):
Wie weit ist die Realisierung der im Bundesverkehrswege-
plan als vordringlich eingestuften Umfahrung der Bundes-
straße 19 Fischen im Allgäu fortgeschritten, und welche der
vorgeschlagenen Varianten beurteilt die Bundesregierung als
realistisch?
Das Vorhaben Entlastungstunnel Fischen im Zuge der
Bundesstraße B 19 ist im geltenden Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen 2004 im Vordringlichen Bedarf aus-
gewiesen.
Da sich das Projekt entsprechend der Vorentwurfspla-
nung mit geschätzten Kosten in Höhe von rund 24 Mil-
lionen Euro im Grenzbereich der Wirtschaftlichkeit be-
findet, führt die für die Planung zuständige bayerische
Straßenbauverwaltung derzeit einen wirtschaftlichen
Optimierungsprozess im Rahmen der Planung durch.
Die bayerische Straßenbauverwaltung hat hierzu ver-
schiedene optimierte Varianten ausgearbeitet und vor Ort
vorgestellt. Bislang ist das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung in diesen Planungs-
schritt nicht eingebunden. Vor diesem Hintergrund kann
die Bundesregierung die einzelnen Varianten nicht näher
beurteilen.
Anlage 54
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die
Fragen des Abgeordneten Alexander Bonde (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 77
und 78):
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(D
u Frage 77:
Ein Brennelement besteht je nach Reaktortyp aus un-
erschiedlich vielen Brennstäben. Die Brennstäbe sind
uadratisch in einem Gitter angeordnet. Druckwasser-
eaktoren haben mehrere hundert Brennstäbe je Brenn-
lement, Siedewasserreaktoren bis zu hundert Brenn-
täbe. Einzelne Brennstäbe werden prinzipiell nur
usgetauscht, wenn Undichtigkeiten oder Defekte des
rennstabs vorliegen, in der Regel sehr wenige Brenn-
täbe im Jahr.
Ich gehe davon aus, dass sich die Fragestellung auf
en Austausch von Brennelementen bezieht:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit führt entsprechend § 9 a Abs. 1 a
tomgesetz jährlich zum Stichtag 31. Dezember eine
rhebung zum Anfall bestrahlter Brennelemente in deut-
chen Kernkraftwerken durch, aus der sich auch das
ufkommen im zurückliegenden Jahr ermitteln lässt.
Die Brennelementeinsatzstrategie liegt in der Verant-
ortung der Energieversorgungsunternehmen und unter-
iegt aus sicherheitstechnischen Gründen der atomrecht-
ichen Aufsicht der Länder. Vorlaufende Angaben zum
ustausch von Brennelementen durch die Energiever-
orgungsunternehmen erfasst die Bundesregierung nicht
ystematisch.
u Frage 78:
Im Hinblick auf die Unterschiede zwischen Brennstä-
en und Brennelementen wird auf die vorherige Frage
erwiesen.
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
nd Reaktorsicherheit liegen die Daten für die jährliche
ntladung von bestrahlten Brennelementen in den Kern-
raftwerken vor; die Nachladungen erfolgen entspre-
hend. Die hier gestellte Frage hat das Bundesministe-
ium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf
ine Schriftliche Frage von Frau MdB Kotting-Uhl vom
. September 2010 – Arbeitsnummer 9/62 – mit Schrei-
en von Frau Parlamentarischen Staatssekretärin
einen-Esser am 13. September 2010 für die Jahre 2000
is 2009 beantwortet. In der Tabelle sind die Angaben
ür die Jahre 2007 bis 2009 nochmals zusammengestellt.
Die Angaben in Megagramm – Mg; ein Megagramm
ntspricht einer Tonne – Schwermetall sind aus der Zahl
er entladenen Brennelemente mit einem mittleren
rennelementgewicht berechnet.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7591
(A) )
)(B)
(D
KWB-B 17,1 0,0 38,5
Niedersachsen
KWG 28,3 26,2 26,2
KKU 19,4 23,7 19,4
KKE 23,7 25,8 23,7
Schleswig-Holstein
KKB 13,2 0,0 0,0
KKK 18,4 0,0 0,0
KBR 28,1 30,3 30,3
Anlage 55
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Fragen 79
und 80):
Wann genau – genaues Datum – hat der zuständige Abtei-
lungsleiter des Landes Schleswig-Holstein im Hinblick auf
die Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke seine
Vorbehalte geäußert, und hat er der auf www.bmu.de online
veröffentlichten Version der Nachrüstliste letztlich die Zu-
stimmung verweigert oder nicht (bitte klare Aussage, ob es
sich unterm Strich um Zustimmung oder Ablehnung handelt,
das heißt bitte insbesondere klarere Aussage als „Vorbehalte
geäußert“; vergleiche Antwort zu Frage 4 auf Bundestags-
drucksache 17/3626 auf die Kleine Anfrage auf Bundestags-
drucksache 17/3346)?
Welche genauen Vorbehalte im Hinblick auf den Umfang
der Maßnahmen und auf die vorgesehenen Fristen bei der
Bund-Länder-Nachrüstliste für Atomkraftwerke hat der zu-
ständige Abteilungsleiter des Landes Schleswig-Holstein kon-
kret geäußert – bitte vollständige Angabe aller konkreten Vor-
behalte inklusive Angabe, ob seine konkreten Vorbehalte im
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit in schriftlicher Form dokumentiert wurden/vorliegen –,
und bei welcher Gelegenheit tat er dies?
Zu Frage 79:
Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage in Bun-
destagsdrucksache 17/3346 bereits dargestellt ist die
Liste ein Zwischenergebnis der laufenden Zusammenar-
beit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit und den Ländern mit
Kernkraftwerken. Deshalb ist die Angabe eines Datums
für Zustimmungserteilungen nicht möglich. Die Einzel-
punkte der Liste wurden zwischen den Experten von
Bund und Ländern, einschließlich Schleswig-Holstein,
abgestimmt. Nach der Laufzeitentscheidung vom 5. Sep-
tember 2010 hat der zuständige Abteilungsleiter des
Landes Schleswig-Holstein dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mitgeteilt,
er könne nicht bestätigen, dass seine Behörde die Zu-
stimmung erteile.
2
Baden-Württemberg
Neckarwestheim Block 1
Neckarwestheim Block 2
KKP-1
KKP-2
Bayern
KKI-1
KKI-2
KRB-B
KRB-C
KKG
Hessen
KWB-A
(C007 2008 2009
12,9 17,2 0,0
23,7 23,7 25,8
14,0 13,3 11,2
23,8 21,6 21,6
23,0 0,0 22,3
25,7 25,7 23,5
23,7 26,4 24,4
20,9 26,4 21,6
21,5 21,5 23,6
32,1 0,0 2,1
7592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 80:
Der zuständige Abteilungsleiter des Landes Schles-
wig-Holstein hat seine Vorbehalte damit begründet, dass
sich in der Liste keine Forderungen zur Realisierung
baulich-technischer Schutzmaßnahmen zur Verbesse-
rung des Schutzes gegen terroristische Bedrohungen
durch gezielt herbeigeführte Flugzeugabstürze fänden,
dass viele der in der Liste enthaltenen Maßnahmen erst
mittel- oder langfristig realisiert werden sollten und dass
der Eindruck eines abschließenden und vollständigen
Katalogs über Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen
Risiken erweckt werde.
Anlage 56
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache
17/3619, Frage 81):
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung,
wenn es nach geltender Gesetzeslage als zulässig angesehen
werden sollte, inmitten eines Trinkwasserschutz-, Natur-
schutz- und Fauna-Flora-Habitat-Gebietes ein Wasserkraft-
werk zu errichten, wie dies derzeit im Augsburger Stadtwald
geplant ist?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat am 4. Sep-
tember 2009 die Firma E.ON Wasserkraft GmbH bei der
Stadt Augsburg beantragt, den Bau und Betrieb einer
Wasserkraftanlage am Lech bei Kilometer 50,40 wasser-
rechtlich zuzulassen. Beteiligt an der Prüfung dieses An-
trags ist auch das zuständige Wasserwirtschaftsamt
Donauwörth. Nach mündlicher Auskunft des Bayrischen
Staatsministeriums für Umwelt- und Gesundheit werden
voraussichtlich ein Planfeststellungsverfahren mit Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und ein wasserrechtliches Be-
willigungsverfahren durchgeführt. Die verschiedenen,
vor der Entscheidung über den Antrag durchzuführenden
Prüfungen befinden sich noch in einem frühen Stadium.
Die Durchführung dieser Prüfungen und die Entschei-
dung über den Zulassungsantrag liegen bei den zuständi-
gen bayrischen Behörden. Angesicht dieses Sachstandes
kann die Bundesregierung ihrerseits keinen Handlungs-
bedarf erkennen.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/3619, Frage 82):
Auf welcher Datengrundlage kommt die Bundesregierung
zu dem Schluss, dass mit dem angekündigten Bundesgesetz
zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens
bzw. Anerkennungsgesetzes zu ausländischen Qualifikationen
etwa 300 000 zusätzliche Fachkräfte für die Wirtschaft ge-
wonnen werden können (vergleiche Financial Times Deutsch-
land vom 18. Oktober 2010)?
Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische
Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht aner-
kannt sind, können auf Grundlage der derzeit verfügbaren
Datenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen
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rfolgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundesminis-
rium für Arbeit und Soziales und der Beauftragten der
undesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-
ion 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswertung des
ikrozensus 2007 gehen von einem Potenzial von rund
00 000 Personen aus, die aufgrund einer Neuregelung
egebenenfalls ein Anerkennungsverfahren anstreben
erden.
nlage 58
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
Drucksache 17/3619, Frage 83):
Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
vorhandenen ausländischen Qualifikationen der in Deutsch-
land lebenden Migratinnen und Migranten hinsichtlich einfa-
cher Berufsabschlüsse, eines dem Techniker- oder Meisterab-
schluss vergleichbaren Abschlusses oder akademischer
Abschlüsse?
Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
nd der Beauftragten der Bundesregierung für Migra-
ion, Flüchtlinge und Integration 2009 in Auftrag gege-
ene Sonderauswertung des Mikrozensus 2007 kommt
u dem folgenden Ergebnis:
Von den rund 2,8 Millionen Menschen mit berufli-
hem Auslandsabschluss wurden folgende Angaben zur
ugehörigkeit zu Abschlussgruppen gemacht:
Lehre bzw. berufsqualifizierender Abschluss (einfa-
che Berufsabschlüsse): circa 1,82 Millionen,
Techniker- oder Meisterabschluss: circa 201 000,
akademischer Abschlüsse: circa 800 000.
nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
er Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
SPD) (Drucksache 17/3619, Fragen 84 und 85):
Wie stellt die Bundesregierung in dem geplanten Bundes-
gesetz zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfeststel-
lungsverfahrens zu ausländischen Qualifikationen eine bun-
desweit einheitliche Entscheidungspraxis sowohl für
reglementierte wie auch nichtreglementierte Berufe sicher, so-
dass die Ergebnisse einmal durchgeführter Anerkennungsver-
fahren bundesweit gültig bleiben?
Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für die
Länder und die beauftragten Organisationen, damit der not-
wendige personelle Aufbau der zuständigen Stellen für die
Verfahrensdurchführung und auch für die wichtige Beratungs-
und Betreuungsfunktion für die Antragsteller sichergestellt
ist?
u Frage 84:
Eine bundesweite Einheitlichkeit und Verbindlichkeit
er Entscheidungen soll dadurch gewährleistet werden,
ass im geplanten Gesetz des Bundes zur Verbesserung
er Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbe-
er Berufsqualifikationen verbindliche, bundesweit gel-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7593
(A) )
)(B)
tende Verfahrensvorgaben für die Bewertung der im
Ausland erworbenen Berufsqualifikationen vorgesehen
sind. Eine erneute Anerkennung der im Ausland erwor-
benen Berufsqualifikationen bei einem Umzug in ein an-
deres Bundesland ist durch die Verankerung bundesweit
geltender verbindlicher Kriterien und Verfahrensvorga-
ben im Anerkennungsgesetz im Regelfall entbehrlich.
Zu Frage 85:
Aufgrund der grundgesetzlichen Kompetenzordnung
haben Bund und Länder gesondert die Ausgaben zu leis-
ten, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben erge-
ben. Eine dauerhafte Übernahme der Kosten für die
Durchführung der Verfahren durch den Bund ist nicht
möglich.
Darüber hinaus können die zuständigen Stellen für die
Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die ihnen durch das Bun-
desgesetz zugewiesen wird, Gebühren verlangen.
Die Bundesregierung wird jedoch gemeinsam mit den
Ländern Möglichkeiten prüfen, eine begleitende Bera-
tung sicherzustellen, die Petenten bei der Antragstellung
und während des Bewertungsverfahrens Unterstützung
leistet und sie zu Fragen der Arbeitsmarktintegration be-
rät. Hierbei soll auf bestehenden bundesgeförderten Be-
ratungsstrukturen aufgebaut werden.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/3619,
Fragen 86 und 87):
Wie schätzt die Bundesregierung den Anteil der in
Deutschland vorhandenen ausländischen Qualifikationen von
Migrantinnen und Migranten ein, die sich nicht auf bundes-
rechtlich geregelte Berufe beziehen und deshalb auch nicht in
den geplanten Verfahrensanspruch des angekündigten Bun-
desgesetzes zur Durchführung eines Gleichwertigkeitsfest-
stellungsverfahrens einbezogen werden können?
In welcher Weise wird das Bundesgesetz zur Durchfüh-
rung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens auch ei-
nen Anspruch auf individuelle Feststellung informeller Kom-
petenzen enthalten?
Zu Frage 86:
Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische
Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht aner-
kannt sind, können auf Grundlage der derzeit verfügba-
ren Datenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen
erfolgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundes-
ministerium für Arbeit und Soziales und der Beauftrag-
ten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswer-
tung des Mikrozensus 2007 gehen von einem Potenzial
von rund 300 000 Personen aus, die aufgrund einer Neu-
regelung gegebenenfalls ein Anerkennungsverfahren an-
streben werden.
Eine Unterscheidung nach Berufsgruppen ist auf-
grund dieser Daten nicht möglich. Damit ist auch eine
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uordnung zu Zuständigkeiten des Bundes oder der Län-
er nicht möglich.
u Frage 87:
Die Eckpunkte der Bundesregierung vom 9. Dezem-
er 2009 sehen vor, dass im Rahmen der entsprechenden
erfahren neben formalen Berufsabschlüssen auch die
inschlägige Berufserfahrung, das heißt informell erwor-
ene Kompetenzen, in die Entscheidungsfindung einzu-
eziehen ist, vergleiche Eckpunkt Nr. 3.
Das Regelungskonzept der Bundesregierung sieht
eine umfassende Gleichstellung der im Rahmen ein-
chlägiger Berufserfahrung erworbenen Kenntnisse und
ähigkeiten mit formalen Abschlüssen vor. Vom An-
endungsbereich des Gesetzes sollen nur Personen um-
asst werden, die im Ausland einen Ausbildungsnach-
eis erworben haben.
Durch einschlägige Berufserfahrung erworbene
enntnisse und Fähigkeiten sollen lediglich ergänzend
erücksichtigt werden, sofern wesentliche Unterschiede
wischen der im Ausland erfolgreich absolvierten Aus-
ildung und der jeweiligen inländischen Ausbildung
orliegen.
nlage 61
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
7/3619, Frage 88):
In welcher Weise wird das Bundesgesetz zur Durchfüh-
rung eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens auch ei-
nen Rechtsanspruch auf Anpassungs- oder Nachqualifizie-
rung enthalten, wenn als Ergebnis des Verfahrens nur eine
Teilanerkennung erfolgt ist?
Ein allgemeiner Anspruch auf Anpassungs- oder
achqualifizierung ist im Anerkennungsgesetz nicht
orgesehen. Ein solcher allgemeiner Rechtsanspruch
äre mit den Rechtsansprüchen im inländischen Bil-
ungssystem nicht vereinbar.
Allerdings sieht der Arbeitsentwurf eines „Gesetzes
ur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im
usland erworbener Berufsqualifikationen“ für den Be-
eich der reglementierten Berufe, das heißt Berufe, in de-
en der Berufszugang staatlich geregelt ist, wie dies zum
eispiel bei akademischen Heilberufen der Fall ist, ei-
en Rechtsanspruch auf eine verbindliche Feststellung
er Ausgleichsmaßnahmen vor, durch die der Berufszu-
ang erreicht werden kann. Nach der Konzeption des
rbeitsentwurfs kann es sich bei solchen Ausgleichs-
aßnahmen im Einklang mit den Vorgaben der Berufs-
nerkennungsrichtlinie der EU um Eignungsprüfungen
der Anpassungslehrgänge mit Leistungskontrollen han-
eln. Der Arbeitsentwurf befindet sich gegenwärtig noch
n der Ressortabstimmung, deren Ergebnis nicht vorge-
riffen werden kann.
Darüber hinaus sollen für alle Berufsgruppen Bera-
ungsangebote für Ausgleichsmaßnahmen und sonstige
achqualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen so-
7594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) )
)(B)
wie zu entsprechenden Fördermöglichkeiten geschaffen
werden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/3619, Fragen 89 und 90):
Auf welcher empirischen Grundlage kommt die Bundesre-
gierung zu ihrer aktuellen Einschätzung von rund 300 000 Aka-
demikerinnen und Akademikern mit ausländischen Abschlüs-
sen (Financial Times Deutschland vom 18. Oktober 2010),
zumal der oft zitierte jährliche Mikrozensus selbst keine Dif-
ferenzierung von im Ausland bzw. nicht im Ausland erworbe-
nen Qualifikationen enthält und Bund und Länder noch Ende
2009 von 800 000 – Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerken-
nungsverfahren“ zur Qualifizierungsinitiative für Deutschland –,
bzw. der Siebte Bericht über die Lage der Ausländerinnen und
Ausländer in Deutschland (Bundestagsdrucksache 16/7600)
in 2008 von rund 500 000 Personen ausgingen?
Wie viele Anerkennungsverfahren sind mit welchem Er-
gebnis in Deutschland in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008
und 2009 nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt
worden?
Zu Frage 89:
Angaben zur Zahl der Menschen, deren ausländische
Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt
sind, können auf Grundlage der derzeit verfügbaren Da-
tenquellen nur im Rahmen begründeter Schätzungen er-
folgen. Schätzungen aufgrund einer vom Bundesminis-
terium für Arbeit und Soziales und der Beauftragten der
Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integra-
tion 2009 in Auftrag gegebener Sonderauswertung des
Mikrozensus 2007 gehen unter Anwendung gewisser
Vorannahmen von einem Potenzial von rund 300 000 Per-
sonen aus, die aufgrund einer Neuregelung gegebenen-
falls ein Anerkennungsverfahren anstreben werden.
Der Bericht der Bund-Länder-AG „Anerkennungs-
verfahren“ an die 199. Amtschefkonferenz der KMK im
Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland
bezieht sich ebenfalls auf diese Sonderauswertung des
Mikrozensus 2007. Die Zahl 800 000 gibt die Gesamt-
heit der Personen mit einem im Ausland erworbenen
Fachhochschul- bzw. Hochschulabschluss wieder. Im
Unterschied zu oben genannter Schätzung zum An-
tragspotenzial wurden hier keine weiteren Vorannahmen
getroffen.
Der Siebte Bericht über die Lage der Ausländerinnen
und Ausländer in Deutschland vom 20. Dezember 2007
– Bundestagsdrucksache 16/7600 – der Integrationsbe-
auftragten bezog sich auf eine Schätzung der Universität
Oldenburg:
„Nach Schätzungen der Universität Oldenburg leben
in Deutschland zurzeit allein rund 500 000 zuge-
wanderte Akademiker/-innen, deren Abschluss
nicht anerkannt wurde und die deshalb unqualifi-
zierten oder nicht ausbildungsadäquaten Tätigkei-
ten nachgehen.“
–
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Bundestagsdrucksache 16/7600, Seite 62, vgl. auch
ortige Fußnote 201.
Im Achten Bericht über die Lage der Ausländerinnen
nd Ausländer in Deutschland vom 7. Juli 2010 – Bun-
estagsdrucksache 17/2400, Seite 108 – wird das Poten-
ial möglicher Antragsteller auf 300 000 Personen ge-
chätzt.
u Frage 90:
Daten zu den in Deutschland durchgeführten Verfah-
en zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in
inem Drittstaat erworben wurden, werden von Bund
nd Ländern nicht erhoben.
Statistische Zahlen liegen vor für den Anwendungs-
ereich der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
u den Anerkennungen bzw. zu den Anerkennungsanträ-
en von in einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem
WR-Vertragsstaat oder der Schweiz erworbenen Be-
ufsqualifikationen. Für die Jahre 2005/2006 existiert al-
erdings nur eine unvollständige Erhebung ohne die so-
enannte sektoralen Berufe – Gesundheitsberufe und
rchitekten –, da gemäß Art. 60 Abs. 1 der Richtlinie
005/36/EG die Datenerhebung erst ab dem 20. Oktober
007 erfolgt. In diesem Doppeljahrgang sind unter Be-
ücksichtigung der vorgenannten Einschränkung in
eutschland 1 884 Verfahren, davon 926 mit positivem
nd 252 mit negativem Ausgang durchgeführt worden;
ür 706 Verfahren war die Prüfung noch nicht abge-
chlossen. Die vollständige Gesamtzahl für 2007 beträgt
167 Verfahren, davon 2 880 mit positivem und 370 mit
egativem Ausgang; noch nicht abgeschlossen waren
917 Fälle. Für 2008 waren es insgesamt 5 262 Ver-
ahren, davon 2 986 mit positivem und 190 mit negati-
em Ausgang; nicht abgeschlossen waren 2 086 Fälle.
ür 2009 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor. Die
inzelheiten zu den Zahlen sind auf der Internetseite der
uropäischen Kommission veröffentlicht – http://ec.
uropa.eu/internal_market/qualifications/index_de.htm.
Für sonstige durch die zuständigen Stellen der Länder
urchgeführte Anerkennungsverfahren liegen dem Bund
islang keine Zahlen vor.
nlage 63
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 91):
Wann genau hat es Gespräche zwischen der Bundesregie-
rung und den Sozialpartnern – Arbeitgeberverbände und Ge-
werkschaften – gegeben, deren Ergebnisse jedoch noch nicht
vorliegen (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Initiati-
ven für faire Praktika und einen verbesserten Schutz von
Praktikantinnen und Praktikanten“, Bundestagsdrucksache
17/3567, hier Antworten zu den Fragen 1 und 8), und welche
konkreten qualitativen Standards für faire Praktika sollen im
Zuge dieser Gespräche vereinbart werden?
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Prüfung des
andlungsbedarfs zu Praktika bei Berufsanfängern im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010 7595
(A) )
)(B)
Laufe mehrerer Jahre eine große Zahl eingehender Ge-
spräche mit Vertretern der Sozialpartner geführt. Das in
der mündlichen Frage spezifizierte Gespräch fand am
27. April 2010 zwischen Vertretern der Bundesministe-
rien für Bildung und Forschung und für Arbeit und So-
ziales und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeit-
geberverbände, BDA, statt; hierbei wurde vereinbart,
eine Empfehlung für einen Musterpraktikumsvertrag
bzw. eine Checkliste für gute Praktika von Berufsanfän-
gern zu erarbeiten. Eine solche Empfehlung soll nach
Bewertung der Bundesregierung zu jeweils beiderseits
klaren Rechten und Pflichten führen, und zwar unter an-
derem hinsichtlich des ausdrücklichen Praktikumsziels
und zur Zeugniserteilung, zu Praktikumsplan und Be-
treuung, hinsichtlich eines Vergütungsanspruchs, zur
sozialen Sicherung, zu Beschäftigungszeiten und etwai-
gem Urlaub, zur Dauer des Praktikums und zur etwaigen
vorzeitigen Vertragsbeendigung. Dies sollte aus der
Sicht der Bundesregierung in aller Regel auch schriftlich
niedergelegt werden.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3619, Frage 92):
Mit welchen konkreten Angeboten über den bisher verein-
barten Hochschulpakt 2020 hinaus wird die Bundesregierung
die Länder beim zusätzlich notwendigen Ausbau von Studien-
platzkapazitäten aufgrund der geplanten Aussetzung von
Wehr- und Zivildienst unterstützen (Quelle: Interview Bun-
desministerin Dr. Annette Schavan „Politik muss manchmal
unpopulär sein“, Neue Westfälische vom 30. Oktober 2010),
und welchen Zeitpunkt einer Aussetzung von Wehr- und Zi-
vildienst hält das Bundesministerium für Bildung und For-
schung angesichts eines noch zu organisierenden Ausbaus
von Studienplatzkapazitäten für hochschulpolitisch sinnvoll?
Die Entscheidungen über eine Aussetzung von Wehr-
und Zivildienst und die konkrete Ausgestaltung stehen
noch aus. Dem Ergebnis einer entsprechenden Ressort-
abstimmung und einer Entscheidung der Legislative
kann ich hier nicht vorgreifen.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/3619, Fragen 93 und 94):
Über welche neuen Informationen bezüglich der Auswir-
kungen der Wehrpflichtaussetzung hat die Bundesregierung
zwischen der letzten Sitzung des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwoch, dem
29. Oktober 2010, in der das Bundesministerium für Bildung
und Forschung keinerlei Erkenntnisse nennen konnte, und ak-
tuellen Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 2. No-
vember 2010), in denen die Bundesministerin für Bildung und
Forschung, Dr. Annette Schavan, einen Mehrbedarf von
52 000 Studienplätzen nennt, Kenntnis erlangt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
von ihr aufgrund der Wehrpflichtaussetzung in Presseberich-
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ten eingeräumten Mehrbedarf von rund 52 000 Studienplätzen
bedienen zu können?
u Frage 93:
Wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Bil-
ung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am
9. Oktober 2010 erläutert, lassen sich die konkreten
uswirkungen der Planungen zur Aussetzung von Wehr-
nd Zivildienst auf die Studienanfängerzahlen in den
ächsten Jahren derzeit nicht genau bestimmen. Dies
ird auch daran deutlich, dass in der Presse Zahlen zwi-
chen 20 000 und 70 000 zusätzlichen Studienanfängern
enannt werden. Ich möchte mich daher nicht an Speku-
ationen beteiligen. Wie Sie wissen, hat die Gemeinsame
issenschaftskonferenz am 25. Oktober 2010 ihre Staats-
ekretärs-Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“ beauftragt, die
ahlenmäßigen Auswirkungen, Kosten und Umset-
ungsmöglichkeiten zu prüfen und dem Dringlichkeits-
usschuss bis Mitte November einen Bericht mit einem
orschlag für eine Positionierung der GWK vorzulegen.
u Frage 94:
Die Bereitstellung eines ausreichenden Studienange-
ots ist entsprechend der föderalen Aufgabenverteilung
n erster Linie Sache der Länder. Die Bundesregierung
ngagiert sich im Rahmen des Hochschulpakts 2020 be-
eits in außergewöhnlichem Maße dafür, Länder und
ochschulen bei der Bereitstellung von zusätzlichen
tudiermöglichkeiten für die junge Generation zu unter-
tützen. Im Rahmen der ersten Programmphase stellt der
und insgesamt 565 Millionen Euro bereit, in der zwei-
en Programmphase des Hochschulpakts stellt der Bund
n den Jahren 2011 bis 2015 rund 3,6 Milliarden Euro
ur Verfügung.
nlage 66
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3619, Frage 95):
Aus welchen Gründen wurde die Erhöhung der sogenann-
ten Sozialpauschalen nach § 13 a des Bundesausbildungsför-
derungsgesetzes, BAföG, im Zuge der 23. BAföG-Novelle
nicht an die tatsächliche Beitragssteigerung der Kranken- und
Pflegeversicherung für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch versicherten Studierenden,
Praktikantinnen und Praktikanten und zu ihrer Berufsausbil-
dung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigten angeglichen und statt-
dessen eine Unterdeckung von 2,77 Euro für die Krankenver-
sicherung und 0,64 bzw. 2,13 Euro für die Pflegeversicherung
bezogen auf den Höchstsatz gemäß BAföG in Kauf genom-
men?
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Änderungen
er krankenversicherungsbeitragsrechtlichen Grundla-
en einerseits und der BAföG-rechtlichen Berücksichti-
ung von Krankenversicherungszuschlägen andererseits
eitlich nicht zwingend parallel laufen. Schon in der Ver-
angenheit gab es Zeitabschnitte mit vorübergehend ge-
ingfügigen Unter- oder auch Überdeckungen. Das ist
uch bei dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt der
all.
7596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 70. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
(A) (C)
)(B)
Zum einen ist das erst rückwirkende Inkrafttreten des
23. BAföG-Änderungsgesetzes wegen der Verfahrens-
verlängerung durch das Vermittlungsverfahren zu be-
rücksichtigen. Zum anderen ist die Beschlussfassung des
Deutschen Bundestages zum GKV-Finanzierungsgesetz,
mit dem die vorübergehende Absenkung des allgemei-
nen Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (GKV) um 0,6 Prozent zum Jahresende ausläuft,
Mittels welcher Projekte und in welcher Förderhöhe hat
die Bundesregierung – wie vom Deutschen Bundestag mit
Antrag der Fraktion der SPD auf Bundestagsdrucksache 16/1546,
angenommen am 11. Mai 2007, gefordert – seit Mitte 2007
die Forschung zur Konfliktvermeidung und Friedenssiche-
rung gefördert, und an welcher Stelle hat die im Antrag gefor-
derte Verstärkung konkret stattgefunden?
Es werden folgende Projekte gefördert:
erst für diesen Freitag vorgesehen. Das 23. BAföGÄndG
wurde im Deutschen Bundestag bereits am 18. Juni 2010
verabschiedet; der Entwurf des GKV-Finanzierungsge-
setzes wurde vom Bundeskabinett drei Monate später am
22. September 2010 beschlossen; die geplante Änderung
des allgemeinen Beitragssatzes der GKV konnte daher
im Gesetzgebungsverfahrens zum 23. BAföGÄndG schon
verfahrensmäßig nicht berücksichtigt werden.
Von einer bewussten Inkaufnahme einer Unterdeckung
bei der Anhebung der Pauschalen nach § 13a BAföG für
Kranken- und Pflegeversicherungskosten durch das
23. BAföGÄndG zum 1. Oktober 2010 kann also keine
Rede sein.
Im Übrigen liegt bis zum Sommersemester 2011
keine Unter-, sondern sogar eine Überdeckung vor.
Diese beträgt derzeit bis zum Jahresende 8,60 Euro und
anschließend bis zum Beginn des Sommersemesters
2011 6,45 Euro.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3619, Frage 96):
Wie weit sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die
Diskussionen innerhalb der Kultusministerkonferenz, KMK,
zu einer Überarbeitung der sonderpädagogischen Empfehlun-
gen inhaltlich fortgeschritten, und wann ist mit einem Be-
schluss über Empfehlungen der KMK zur inklusiven Bildung
zu rechnen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll ein erster
Entwurf der überarbeiteten sonderpädagogischen Emp-
fehlungen in den nächsten Monaten in den zuständigen
Gremien der KMK beraten werden. Zur genauen Zeit-
planung bitte ich Sie, sich direkt an das Sekretariat der
KMK zu wenden.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3619,
Frage 97):
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Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF)
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
etreibt keine eigenständige programmgestützte Projekt-
örderung im Bereich der Friedens- und Konfliktfor-
chung.
Dieses ist Aufgabe der Deutschen Stiftung Friedens-
orschung, DSF, die im Jahre 2000 in Osnabrück mit
em Ziel gegründet wurde, „die Friedensforschung in
eutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politi-
chen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen.“
ie DSF initiiert und fördert wissenschaftliche Vor-
aben, führt Konferenzen durch und fördert den wissen-
chaftlichen Nachwuchs. Am 31. Dezember 2007 erfolgte
ie letzte Kapitalaufstockung in Höhe von 1,5 Millionen
uro.
Aktuell, im Oktober dieses Jahres fand das Internatio-
ale Symposium „Religionen und Weltfrieden. Zum
riedens- und Konfliktlösungspotenzial von Religions-
emeinschaften“ statt, das das BMBF mit 250 000 Euro
efördert hat.
Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktfor-
chung
Eine weitere Stärkung hat die Friedens- und Konflikt-
orschung durch die Aufnahme der Hessischen Stiftung
ür Friedens- und Konfliktforschung, HSFK, in Frank-
urt/Main in die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried
ilhelm Leibniz, WGL, am 1. Januar 2009 erfahren. Im
ahr 2009 beteiligten sich Bund und Land Hessen mit je-
eils 1,275 Millionen Euro an der Finanzierung.
Projektverbünde im Programm „Forschung für
ie zivile Sicherheit“ der Bundesregierung
Auf die Förderbekanntmachungen im Programm
Forschung für die zivile Sicherheit“ wurden einzelne
orschungsthemen eingereicht, die inhaltliche Bezüge
u Fragestellungen der Friedens- und Konfliktforschung
aben.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
ördert hier vier Projektverbünde, die sich mit Piraterie
nd maritimen Terrorismus, Instrumenten ziviler Kon-
liktprävention, Ursachen und Folgen des Wandels in der
icherheitskultur und Einflussfaktoren von Radikalisie-
ungsprozessen befassen.
70. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 10. November 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68