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    Plenarprotokoll 17/69 Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jörg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Edgar Franke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dietrich Monstadt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Riebsamen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 29: 7446 A 7447 B 7447 C 7448 A 7448 B 7448 D 7450 B 7452 A 7452 C 7465 B 7466 B 7467 A 7468 C 7470 D 7471 A 7472 C 7473 A 7473 D Deutscher B Stenografisch 69. Sitz Berlin, Freitag, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 27: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen (Drucksache 17/3403) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Olaf Scholz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Günter Krings (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . T A B o s in (D D E H H M 7437 A 7437 B 7438 C 7440 B 7442 B 7444 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . 7454 C 7454 D undestag er Bericht ung 9. Oktober 2010 t : agesordnungspunkt 28: ntrag der Abgeordneten Dr. Edgar Franke, ärbel Bas, Petra Ernstberger, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der SPD: Patienten- chutz statt Lobbyismus – Keine Vorkasse der gesetzlichen Krankenversicherung rucksache 17/3427) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . rwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . arald Weinberg (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . einz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . aria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7455 B 7455 C 7457 A 7457 C 7459 D 7461 D 7463 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Ermittlung von II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetz- buch (Drucksache 17/3404) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Menschenwürdiges Dasein und Teil- habe für alle gewährleisten (Drucksache 17/3435) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 30: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales – zu dem Antrag der Abgeordneten Anton Schaaf, Anette Kramme, Elke Ferner, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Das Risiko von Altersarmut durch veränderte rentenrechtliche Bewertun- gen von Zeiten der Langzeitarbeitslo- sigkeit und der Niedriglohn-Beschäfti- gung bekämpfen – zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Risiken der Al- tersarmut verringern – Rentenbeiträge für Langzeiterwerbslose erhöhen – – – (D 1 P A D M D F D F T E e z e (D T A H te N je Q (D in 7474 C 7474 D 7474 D 7476 A 7477 A 7478 C 7480 A 7481 D 7482 D 7483 C 7485 A 7486 A 7487 A 7488 B 7489 D 7490 C zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dit- trich, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Verbesserung der Ren- tenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen zu dem Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der DIE LINKE: Schutz bei Er- werbsminderung umfassend verbes- sern – Risiken der Altersarmut verrin- gern zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring- Eckardt, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestbeiträge zur Renten- versicherung verbessern, statt sie zu streichen rucksachen 17/1747, 17/1735, 17/256, 7/1116, 17/2436, 17/3477) . . . . . . . . . . . . . . eter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . nton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . rank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 31: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Zweiten Geset- es zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht- helicher Kinder rucksache 17/3305) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 32: ntrag der Abgeordneten Kai Gehring, Britta aßelmann, Ute Koczy, weiterer Abgeordne- r und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN: Aufbauoffensive für Freiwilligendienste tzt auf den Weg bringen – Quantität, ualität und Attraktivität steigern rucksache 17/3436) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindung mit 7491 B 7491 C 0000 A7492 D 7494 B 7495 C 7496 D 7498 A 7499 A 7499 B 7500 A 7500 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 III Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Sönke Rix, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion der SPD: Chancen nutzen – Jugendfreiwilligendienste stärken (Drucksache 17/3429) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . – Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2010 (68. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8) Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbe- 7500 C 7500 C 7501 D 7503 A 7510 A Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu: – Antrag: Qualitätsoffensive in der Berufs- ausbildung – Antrag: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken – Antrag: Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes- entfristen – Antrag: Konsequenzen aus dem Berufsbil- dungsbericht ziehen – Ehrliche Ausbil- dungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für alle ermöglichen – Antrag: Mehr Jugendlichen bessere Aus- bildungschancen geben – DualPlus unver- züglich umsetzen – (6 M A Z d re (T U S S J In D A A 7504 B 7505 D 7507 A 7508 C 7508 D 7509 A halts gegen die UN-Kinderrechtskonven- tion ziehen Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Kinderrechte stärken – Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückneh- men – UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen – UN-Kinderrechtskonvention unverzüg- lich vollständig umsetzen 8. Sitzung, Tagesordnungspunkt 24 a und b) iriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur erb- chtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder agesordnungspunkt 31) te Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . onja Steffen (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . tephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . grid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7511 D 7512 B 7513 C 7514 A 7514 D 7515 B 7516 A 7516 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7437 (A) ) )(B) 69. Sitz Berlin, Freitag, den 2 Beginn: 9.0
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    ung ), zweiter Absatz, der sen: „Laut Indikatoren- ltigkeitsstrategie liegen r Landwirtschaft immer ektar.“ gilt: Wenn jeder an sich . INKE]: Ach nee!) sung, dass eine Gesell- lich ist, wenn nicht der nzelnen übernimmt, son- der Verantwortung über- die Freiwilligendienste SU und der FDP) h viel zu tun. Aber mein Vizepräsidentin Katrin G Ich schließe die Aussprache Interfraktionell wird Überw den Drucksachen 17/3436 und gesordnung aufgeführten A Sind Sie damit einverstanden? ist die Überweisung so beschlo Damit sind wir am Schlus ordnung. Ich berufe die nächste Sitzu tages auf Mittwoch, den 10. N ein. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7509 (A) ) )(B) Dr. Merkel, Angela CDU/CSU 29.10.2010 alle ermöglichen ten – Antrag: Konsequenzen aus dem Berufsbil- dungsbericht ziehen – Ehrliche Ausbil- dungsstatistik vorlegen, gute Ausbildung für Leidig, Sabine DIE LINKE 29.10.2010 Maurer, Ulrich DIE LINKE 29.10.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigte A Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Aigner, Ilse CDU/CSU 29.10.2010 Bär, Dorothee CDU/CSU 29.10.2010 Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 29.10.2010 Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.10.2010 Binder, Karin DIE LINKE 29.10.2010 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 29.10.2010 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 29.10.2010 Dautzenberg, Leo CDU/CSU 29.10.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 29.10.2010 Gloser, Günter SPD 29.10.2010 Golze, Diana DIE LINKE 29.10.2010 Dr. Guttenberg, Karl- Theodor Freiherr zu CDU/CSU 29.10.2010 Hänsel, Heike DIE LINKE 29.10.2010 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 29.10.2010 Höfken, Ulrike BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.10.2010 Holmeier, Karl CDU/CSU 29.10.2010 Kauder (Villingen- Schwenningen), Siegfried CDU/CSU 29.10.2010 Klöckner, Julia CDU/CSU 29.10.2010 Krichbaum, Gunther CDU/CSU 29.10.2010 Laurischk, Sibylle FDP 29.10.2010 N O P D S S D S S V D W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts zu: – Antrag: Qualitätsoffensive in der Berufsaus- bildung – Antrag: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Men- schen und des Fachkräftebedarfs von mor- gen stärken – Antrag: Verordnungsermächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes entfris- ietan, Dietmar SPD 29.10.2010 swald, Eduard CDU/CSU 29.10.2010 aus, Lisa BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.10.2010 r. Reimann, Carola SPD 29.10.2010 chlecht, Michael DIE LINKE 29.10.2010 chreiner, Ottmar SPD 29.10.2010 r. Schwanholz, Martin SPD 29.10.2010 chwarzelühr-Sutter, Rita SPD 29.10.2010 enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 29.10.2010 ogel (Kleinsaara), Volkmar CDU/CSU 29.10.2010 r. Wiefelspütz, Dieter SPD 29.10.2010 öhrl, Dagmar CDU/CSU 29.10.2010 immermann, Sabine DIE LINKE 29.10.2010 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 7510 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 (A) ) )(B) – Antrag: Mehr Jugendlichen bessere Ausbil- dungschancen geben – DualPlus unverzüg- lich umsetzen – Unterrichtung: Berufsbildungsbericht 2010 (68. Sitzung, Tagesordnungspunkt 8) Willi Brase (SPD): Die aktuellen Zahlen zur Ausbil- dungsplatzsituation sind heute veröffentlicht worden: Es hat sich eine Besserung eingestellt. Allerdings, so schreibt zu Recht auch die Bertelsmann-Stiftung, gibt es berechtigte Zweifel an der offiziellen Statistik. Dort tau- chen Ausbildungsplatzsuchende nicht auf, die eine Maß- nahme im sogenannten Übergangssystem absolvieren, obwohl sie auf diese Weise keinen Berufsabschluss er- langen können. So blieben, wie die Bertelsmann-Stif- tung es ausdrückt, mehrere Hunderttausend Jugendliche ohne Ausbildungsplatz außen vor. Diese Analyse ist richtig. Wenn man die Altbewerber und die verbliebenen Jugendlichen hinzurechnet, ist die Ausbildungsbilanz in der Tat etwas geschönt. Als Antwort auf die Verbesserung der Ausbildungs- platzsituation wurde der Ausbildungspakt eingeführt. Er ist dieser Tage verlängert worden. Wie wir der Presse entnehmen konnten, haben sich die Gewerkschaften und der DGB geweigert, diesem Pakt beizutreten. Warum? Der DGB verlangt eine ehrliche Bilanz: Kürzere, zwei- jährige Ausbildungsordnungen dürften nur im Konsens entschieden werden, es darf keine Aufweichung des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes geben, verbindliche Ziele müssen gesteckt werden, und es muss einen neuen Titel geben. Wir unterstützen den DGB ausdrücklich in seiner Position, da auch die jetzige Bilanz keine ehrliche ist. Eine weitere Zulassung zweijähriger Ausbildungen ist nicht zielführend. Die Antwort müssen vollqualifizie- rende Ausbildungsplätze sein, und dazu müssen sich endlich auch die Unternehmen verpflichten. Wir wollen keine Aufweichung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dies hätte nur zur Folge, dass jüngere Leute noch früher und noch später arbeiten und das in Bereichen, wo häu- fig schon jetzt prekäre Beschäftigungsverhältnisse an oberster Stelle stehen. Das kann man besonders im Gastronomie- und Tourismusbereich beobachten. Dies hilft nicht den Jugendlichen, sondern nur den Unterneh- men. Ebenfalls ist es wichtig, verbindliche Ziele in ei- nem Ausbildungspakt festzuschreiben. Das bedeutet, dass die tatsächlich notwendigen Ausbildungsplätze auch zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung hat wieder einmal eine Chance vertan, im Sinne des Zusammenarbeitens mehr für junge Leute zu tun. Sie hat es nicht geschafft, die Unterneh- mensverbände zurückzudrängen, sondern sie haben sich durchgesetzt. Man kann sagen, die Bundesregierung ist vor den Unternehmensverbänden eingeknickt. Das beweist nur, was sie schon seit einem Jahr macht: Klien- telpolitik. Dies nutzt nur den Arbeitgebern und Unter- nehmen, ist aber zum Schaden der betroffenen Jugendli- chen. Es war ein hohes Gut, im Rahmen der dualen Ausbil- dung die Ausbildungsordnungen im Konsens auf den W d d a d 1 d h s w n w D li le IA d E s E b a s g d d s li k ti li re u H k d te w e a S R n L b n D L m d z b J u (C (D eg zu bringen. Wir verlangen, dass dies zukünftig wie- er Merkmal wird. Der Konsens in der dualen Ausbil- ung hat die Facharbeiterausbildung stark gemacht, weil lle Beteiligten im Verfahren dabei waren. Das größte Problem packt aber weder der Ausbil- ungspakt noch die Bundesregierung an. Es sind über ,4 Millionen junge Leute zwischen 20 und 29 Jahren, ie keinen Berufsabschluss bzw. keine Berufsausbildung aben und die nicht wissen, wie ihre Perspektive aus- ieht. Hier hätte der Pakt – ein neuer Pakt mit den Ge- erkschaften zusammen – eine gute Antwort geben kön- en. Auch diese Chance wurde vertan. Ein großes Problem – ich will durchaus gestehen, dies ird im Pakt angesprochen – ist das Übergangssystem. ieses System hat eine große Vielfalt und Unübersicht- chkeit. Das System ist komplex und ist durch eine feh- nde Transparenz und Ineffizienz gekennzeichnet. Das T schätzt jährliche Kosten von 7 Milliarden Euro für ie mittlerweile über 300 000 betroffenen jungen Leute. s wird endlich Zeit, dass die Bundesregierung gemein- am mit den Ländern, die jetzt ja auch dem Pakt auf der bene der Kultusminister beigetreten sind, dieses Pro- lem in Angriff nimmt und weniger Maßnahmen, die ber effektiv, finanziell günstiger und zielgerichteter ind, auf den Weg bringt. Häufig erleben wir, dass Unternehmensvertreter, so- enannte Spitzenfunktionäre, über mangelnde Ausbil- ungsreife der Jugendlichen klagen. Sind es vielleicht ie Leistungsanforderungen, die immer wieder höher ge- chraubt werden? Ist nicht eine differenzierte Begriff- chkeit notwendig? Was ist Ausbildungsreife: soziale, ulturelle, intellektuelle Fähigkeiten? Die Auswahlsitua- on ist nicht deckungsgleich mit der Ausbildungswirk- chkeit. Häufig erleben wir, dass junge Leute im Theo- tischen nicht immer so stark sind, aber dann während nd bei der Ausbildung mit ausbildungsbegleitenden ilfen zu einem guten, manchmal sehr guten Abschluss ommen. Wir sind der Meinung: Das Thema „Ausbil- ungsreife“ wird immer dann genutzt, wenn es den Un- rnehmen und ihren Spitzenfunktionären nutzt, aber eniger, um der tatsächlichen Lage der jungen Leute zu ntsprechen. Mit unserem Antrag wollen und geben wir Antworten uf die derzeitige Lage am Ausbildungsmarkt. Uns als PD ist es ganz wichtig, dass die jungen Leute einen echtsanspruch auf Berufsausbildung erhalten. Es geht icht mehr an, dass eine so große Bugwelle von jungen euten, die keine Ausbildung haben, vor uns hergescho- en wird und gleichzeitig schon einige wieder anfangen, ach ausgebildeten Kräften aus dem Ausland zu rufen. as ist nicht akzeptabel, solange wir so viele junge eute haben, die endlich vernünftig ausgebildet werden üssen. Auch der Ausbildungsbonus sollte weitergeführt wer- en. Gerade kleinere Unternehmen in der Betriebsgröße wischen 5 und 50 Beschäftigten haben durch den Aus- ildungsbonus den Schritt in die Ausbildung begonnen. a, sie erhalten zu Beginn eine finanzielle Unterstützung, nd wir sind sicher, dass über diesen Weg die Zahl der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7511 (A) ) )(B) ausbildenden Betriebe erheblich erweitert werden könnte. Die Berufseinstiegsbegleitung, die von der alten Ko- alition auf den Weg gebracht wurde, wird in der Praxis als sehr positiv angesehen, und wir freuen uns, dass die Regierungsfraktionen dieses Instrument jetzt aufgreifen und mit dem Pakt ausweiten. Es ist wichtig, schon ab der siebten, achten Klasse die betroffenen Jugendlichen zu begleiten, sie zu unterstützen und zielgerichtet in Ausbil- dung zu führen. Die Bundesregierung will mit dem Pakt auch das In- strument der Ausbildungsbausteine weiter ausweiten. Eine der letzten Veranstaltungen zum Thema „Ausbil- dungsbausteine“ lässt aber einen erheblichen Zweifel aufkommen, ob dieses Instrument tatsächlich entspre- chend greift. Immerhin werden seit 2008 und dann bis 2015 insgesamt 60 Millionen Euro in 40 Bausteinpro- jekte gesteckt. 1 200 Förderfälle sollen damit erreicht werden; das macht pro Kopf die enorme Fördersumme von 50 000 Euro. So üppig war selten eine öffentliche Förderung. An der Umsetzung scheint es aber zu hapern. Viele Unternehmensvertreter bei dieser Tagung waren wenig entzückt und verließen den Tagungsort mit dem Hinweis: nichts Neues. Auch die dargestellten Beispiele lassen nicht vermuten, dass dieses Projekt ein großer Renner wird. Es wäre besser, dieses Geld zu nehmen und für vernünftige Maßnahmen und vollqualifizierende Ausbildung einzusetzen, damit die Jugendlichen auch eine tatsächliche Chance erhalten. Ob wir wollen oder nicht: Auf dem Ausbildungsmarkt und in der Versorgung der jungen Leute ist noch eine Menge auf den Weg zu bringen. Bedenklich und sehr kritisch muss gesehen werden, dass die Jugendlichen nach der Ausbildung, wenn sie fertig werden, nur knapp zur Hälfte in sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigung übernommen werden. Der andere Teil geht in prekäre Beschäftigungsverhält- nisse, in Leiharbeit zu schlechten Bedingungen und niedrigen Löhnen und Gehältern, geht in mehrfach be- fristete Arbeitsverhältnisse, macht teilweise Praktika- phasen durch oder – wenn die jungen Menschen ganz großes Pech haben – bekommt nur einen Minijob. Wer so mit der Jugend umgeht und zulässt, dass sich diese prekären Beschäftigungsverhältnisse weiter ausweiten, hat die Zukunftschancen der Jugendlichen nicht im Blick, sondern verletzt sie, vernichtet sie und betrachtet die jungen Leute allzu häufig nur als industrielle Reser- vearmee. Dies werden wir als SPD nicht mitmachen. Wir weisen das auf entschiedene Weise zurück. Gerade heute ist es wichtig, den jungen Leuten eine vernünftige Perspektive zu geben. Die Regierung lässt sich für arbeitsmarktpolitische Erfolge feiern, doch die Kommentatoren im Fernsehen und in den Medien sprechen eine deutliche Sprache. Es war Rot-Grün und es war die große Koalition, die mit Konjunkturpaketen, mit der Abwrackprämie und Olaf Scholz mit der Kurzarbeitergeldregel den Grundstein und Grundstock für diesen Aufschwung gelegt haben. Die FDP war damals nicht dabei. Sie versucht sich heute als Trittbrettfahrer auf den Pfad der Konjunktur zu s u n is N A g g re R a R B w d U d g D K d je S v a w s p d m d (C (D chwingen. Das ist peinlich und nicht einer realistischen nd klaren politischen Betrachtungsweise würdig. Es bleibt festzuhalten, die Chance für einen guten ver- ünftigen Pakt wurde leichtfertig vertan, die Regierung t mal wieder eingeknickt, treibt Klientelpolitik; das achsehen haben die jungen Leute. nlage 3 Nachträglich zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung: – Antrag: Bundesrechtliche Konsequenzen aus der Rücknahme des deutschen Vorbe- halts gegen die UN-Kinderrechtskonvention ziehen – Beschlussempfehlung und Bericht zu den Anträgen: – Kinderrechte stärken – Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückneh- men – UN-Kinderrechtskonvention umfassend umsetzen – UN-Kinderrechtskonvention unverzüg- lich vollständig umsetzen (68. Sitzung, Tagesordnungspunkt 24 a und b) Miriam Gruß (FDP): Kinder sind vollwertige Mit- lieder unserer Gesellschaft. Als solche müssen ihnen ewisse Grundrechte garantiert werden. Die UN-Kinder- chtskonvention gewährt ihnen diese Grundrechte: Das echt auf Überleben, das Recht auf Bildung, das Recht uf Schutz vor Missbrauch und Gewalt, ebenso das echt auf einen eigenen Namen, auf Information und eteiligung am gesellschaftlichen Leben. Es ist dieser christlich-liberalen Koalition gelungen, as bei der jetzigen Opposition jahrelang brach lag: Mit er Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegenüber der N-Kinderrechtskonvention haben wir nun allen Kin- ern in Deutschland diese Grundrechte vollständig ein- eräumt. Vor beinahe 20 Jahren trat für die Bundesrepublik eutschland das „Übereinkommen über die Rechte des indes“ vom 20. November 1989 in Kraft. Eine im Zuge er Ratifizierung abgegebene Erklärung enthielt jedoch ne Vorbehalte, die sich insbesondere auf das elterliche orgerecht, die Anwaltsvertretung sowie weitere Rechte on Kindern im Strafverfahren, sowie in Vorbehalt IV uf die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern so- ie die Bedingungen ihres Aufenthalts und Unter- chiede zwischen In- und Ausländern beziehen. Die Rücknahme der Vorbehalte wurde seit langem in arlamentarischen Initiativen und auch seitens der Kin- erkommission immer wieder gefordert. Ich selbst habe ich seit Jahren dafür eingesetzt und freue mich sehr, ass wir dies nun erreicht haben. 7512 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 (A) ) )(B) Neben der Bundesregierung haben sich auch die Bun- desländer positioniert. In einer Bundesratsentschließung vom 26. März 2010 hat sich die Mehrheit für die Rück- nahme ausgesprochen. Dies ist ein wichtiges Signal, da die Vorbehalte im Wesentlichen auf den Wunsch der Länder zurückgingen. Sie befürchteten in den in der Vor- behaltserklärung genannten Bereichen eine Fehl- oder Überinterpretation. Mit der Entscheidung der Bundesregierung, die Vor- behalte zurückzunehmen, haben die Länder nun die Möglichkeit, ihre legislative Praxis und die Gesetzes- anwendung zu überprüfen. Vor allem die Zeit, die min- derjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft sitzen, muss auf die kürzest mögliche Zeit reduziert werden. Denn Kin- der und minderjährige Jugendliche und Flüchtlinge brau- chen einen ganz besonderen Schutz. Mit der Rücknahme der Vorbehaltserklärung gegen- über der UN-Kinderrechtskonvention ist uns ein wesent- licher Schritt gelungen. Jetzt gilt es, sich gemeinsam mit den Ländern für ein kinderfreundlicheres Deutschland einzusetzen. Die Rücknahme der Vorbehaltserklärung war auch deshalb seit langem geboten. Wir haben damit national wie international deutlich gemacht, wie wichtig uns ein kinderfreundliches Deutschland ist und den Willen der Bundesregierung unterstrichen, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Die Entscheidung stärkt die Posi- tion der Bundesrepublik Deutschland in der Frage des internationalen Menschenrechtsschutzes und hilft, inner- halb und außerhalb Deutschland Irritationen zu vermei- den. Ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Kin- derrechte auf internationaler Ebene wäre die Schaffung einer Individualbeschwerde. Denn ein solches Verfah- ren, wie es etwa im Rahmen des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“, des „Überein- kommens gegen Folter und andere grausame, unmensch- liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe“ und anderen Menschenrechtsverträgen vorgesehen ist, gibt es bei der Kinderrechtskonvention bislang nicht. Es gibt also noch viel zu tun. Wir haben mit unserer Politik für ein Stück mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland gesorgt. Diesen Weg werden wir weiter fortsetzen. Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Zweiten Ge- setzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht- ehelicher Kinder (Tagesordnungspunkt 31) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem die nicht- ehelichen Kinder auch im Bereich des Erbrechts gleich- gestellt werden sollen. Auch wenn es heute kaum noch vorstellbar ist, hatten nichteheliche Kinder bis zum Jahr 1970 keinerlei Erb- re w u e d d n s d E 1 P n s m tr V a te R v ta fa s fe d w K n k G ti s d 1 k ih m s d d a E s d s v W a n d v u (C (D cht nach ihrem Vater, weil sie mit diesem nicht als ver- andt galten. Dieser Ungleichbehandlung von ehelichen nd nichtehelichen Kindern lag ganz offensichtlich eine ntsprechende gesellschaftliche Vorstellung zugrunde, ie zum Teil noch bis in die heutige Zeit fortwirkt und ie rechtspolitischen Diskussionen mitbestimmt. Der Gesetzgeber hat die Rechtsposition der betroffe- en Kinder erst im Jahr 1969 mit dem sogenannten Ge- etz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kin- er verbessert und damit den nichtehelichen Kindern für rbfälle, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 970 ereignet haben bzw. noch ereignen, ein Erb- und flichtteilsrecht zuerkannt. Dabei handelte es sich aber icht um eine umfassende Neuregelung. Von der Gleich- tellung waren nämlich explizit jene Kinder ausgenom- en, die vor dem 1. Juli 1949 geboren und bei Inkraft- eten des Gesetzes älter als 21 Jahre waren. Eine Änderung dieser Stichtagsregelung wurde in ergangenheit immer wieder diskutiert, im Ergebnis ber mit Verweis auf das vermeintliche Vertrauen der vä- rlichen Familie in den Fortbestand der bisherigen echtslage abgelehnt. Diese Auffassung wurde auch om Bundesverfassungsgericht, das die geltende Stich- gsregelung in verschiedenen Entscheidungen für ver- ssungskonform erklärt hat, bestätigt. Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof für Men- chenrechte mit seiner Entscheidung vom 28. Mai 2009 stgestellt, dass die geltende Stichtagsregelung gegen ie Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, eil den vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen indern nach geltendem deutschen Recht kein Erbrecht ach ihrem Vater zusteht und dies eine unzulässige Dis- riminierung darstellt. Deutschland ist verpflichtet, seine esetze mit der Europäischen Menschenrechtskonven- on in Einklang zu bringen. Der heute zur Beratung an- tehende Gesetzentwurf sieht daher richtigerweise vor, ie bestehende Stichtagsregelung aufzuheben. Auch jene nichtehelichen Kinder, die vor dem 1. Juli 949 geboren wurden und die mangels rechtlich aner- annter Verwandtschaft bisher nicht gesetzliche Erben res Vaters und seiner Verwandten waren, sollen nun- ehr den ehelichen Kindern gleichgestellt werden. Dazu oll der Stichtag 1. Juli 1949 rückwirkend für Erbfälle, ie nach dem 28. Mai 2009, also dem Tag der Entschei- ung des Europäischen Gerichtshofs eingetreten sind, ufgehoben werden. Die Neuregelung ist somit im Hinblick auf künftige rbfälle klar: Es findet eine komplette Gleichstellung tatt – und zwar ohne Einschränkung. Nach dem Willen er Bundesregierung wären dann alle Kinder auch ge- etzliche Erben ihres leiblichen Vaters unabhängig da- on, ob sie ehelich sind und wann sie geboren wurden. eitere Folge der Gleichstellung ist, dass umgekehrt uch ein Erbrecht des Vaters im Verhältnis zu seinem ichtehelichen Kind entsteht. Selbstverständlich steht es aber dem Vater auch in iesen Fällen frei, durch entsprechende Verfügungen on Todes wegen eine abweichende Regelung zu treffen nd sein Kind auf den gesetzlichen Pflichtteil zu verwei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7513 (A) ) )(B) sen. Ein etwaiges schutzwürdiges Vertrauen der Erblas- ser und ihrer schon heute erbberechtigten Familienange- hörigen besteht somit nicht. Während die erbrechtliche Gleichstellung für die Zu- kunft grundsätzlich unproblematisch ist, muss aber bei Erbfällen, die sich vor Inkrafttreten des Gesetzes ereig- net haben, differenziert werden. In diesen Fällen ist das Vermögen der Erblasser bereits auf die Erben überge- gangen. Eine Entziehung dergestalt, dass jetzt weitere Erben hinzutreten, stellt somit einen rückwirkenden Ein- griff dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf und nur in engen Grenzen zulässig ist. Der Regierungsentwurf unterscheidet in diesem Zu- sammenhang zwischen Erbfällen, die sich vor oder nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 28. Mai 2009 ereignet haben. Zu Recht geht die Bundesregierung davon aus, dass für die Zeit nach der Entscheidung keine Schutzbedürftigkeit mehr bestanden hat, da ab diesem Zeitpunkt kein Erbe mehr darauf vertrauen durfte, dass es bei der bisherigen Rechtslage bleiben würde. Anders sieht es hingegen bei den Erbfällen vor dem 28. Mai 2009 aus. Die betroffenen Erben durften berech- tigter Weise davon ausgehen, dass es keine Neuregelung geben würde und sie entsprechend uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen dürfen. Unstreitig besteht hier also ein schutzwürdiges Vertrauen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll es daher in diesen Fällen bei der alten Rechtslage bleiben. Im Klartext heißt das: Nicht- eheliche Kinder, deren Väter vor dem 28. Mai 2009 ge- storben sind, werden nicht rückwirkend Erbe. Die Bundesregierung hat diese Frage sorgfältig abge- wogen und auch alternative Lösungsansätze in Erwä- gung gezogen. Ein früherer Entwurf sah beispielsweise für die Erbfälle vor dem 28. Mai 2009 eine sogenannte Härtefallregelung vor, nach der die nichtehelichen Kin- der im Verhältnis zur Ehefrau des Vaters Nacherbe sein sollten. Zahlreiche Verbände und Experten, die bereits im Vorfeld von der Bundesregierung konsultiert worden waren, haben von einer solchen Lösung jedoch abgera- ten, da diese nach ihrer Auffassung zu kompliziert und streitträchtig sei. Diesen Aspekt sollten wir – so meine ich – in den anstehenden Ausschussberatungen noch ein- mal sorgfältig prüfen und diskutieren. Zusammenfassend bleibt also festzuhalten, dass der vorliegende Gesetzentwurf eine Vorgabe des Europäi- schen Gerichtshofs für Menschenrechte umsetzt und da- mit eine längst überfällige Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern vollzieht. Die zeitliche An- knüpfung an die Entscheidung macht durchaus Sinn, ist aber im Einzelnen noch diskussionswürdig. Der jetzige Gesetzentwurf fügt sich in eine Reihe von Gesetzen und Initiativen ein, mit denen jetzt die Gleich- stellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern kom- plettiert wird. Nach der Kindschaftsrechtsreform im Jahr 1998 und der Unterhaltsrechtsreform in der letzten Le- gislaturperiode, in deren Folge die nichtehelichen Kin- der hinsichtlich des Ranges des Unterhaltsanspruchs der Mutter bei Mangelfällen sowie bei der Dauer des Betreu- u w im K lu d s d fü a u d re te g s c s 2 m v E c e s K g 1 s e n n ü D n B ti S n S E h fä 2 h d lu K E e s n (C (D ngsunterhalts mit den ehelichen Kindern gleichgestellt urden, wird nun auch die letzte Ungleichbehandlung Erbrecht beseitigt. Darüber hinaus werden wir in der oalition in Kürze einen Gesetzentwurf zur Neurege- ng des gemeinsamen Sorgerechts nichtehelicher Kin- er vorlegen und damit auch im Bereich des Kind- chaftsrechts die letzte Baustelle angehen. Das zeigt, ass wir rechtspolitisch auf einem sehr guten Weg sind. Insgesamt ist der Entwurf eine sehr gute Grundlage r die weiteren Beratungen. Als Union freuen wir uns uf offene und konstruktive Beratungen. Sonja Steffen (SPD): Bislang gilt in Deutschland die ngerechte Regelung, die nichteheliche Kinder, die vor em 1. Juli 1949 geboren wurden, vom Erbrecht nach ih- n Vätern ausschließt. Sie gelten bis heute mit ihren Vä- rn als nicht verwandt, haben daher auch bis heute kein esetzliches Erbrecht. Nur die nichtehelichen Kinder, die päter geboren wurden, erhalten seit 1970 ein gesetzli- hes Erbrecht. Nach einer Entscheidung des Europäi- chen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR, vom 8. Mai 2009 verstößt diese Regelung gegen das Diskri- inierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskon- ention. Durch die Entscheidung wird Deutschland zu ntschädigungszahlungen an die betroffenen nichteheli- hen Kinder verpflichtet. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Gesetz- ntwurf auf den Weg gebracht, der die Überschrift „Ge- etz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher inder“ trägt. Jedoch zielt der Entwurf in seiner derzeiti- en Fassung noch nicht darauf ab, die vor dem 1. Juli 949 geborenen Kinder wirklich vollständig gleichzu- tellen. Hier ist zunächst zu begrüßen, dass der Regierungs- ntwurf auf die Nacherbfolgeregelung verzichtet, die och in dem Referentenentwurf enthalten war; denn da- ach wären die nichtehelichen Kinder nur Nacherben berlebender Ehefrauen oder Lebenspartner geworden. ies hätte keine unterschiedslose Gleichstellung der ichtehelichen Kinder bedeutet. Es gibt jedoch in dem nun vorliegenden Entwurf eine estimmung, die unbedingt zu überdenken ist. Für künf- ge, also ab Inkrafttreten dieses Gesetzes eintretende terbefälle werden alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen ichtehelichen Kinder ehelichen Kindern gleichgestellt. ie beerben ihre Väter als gesetzliche Erben. Für die rbfälle, die sich vor der Geltung des Gesetzes ereignet aben, sieht der Entwurf eine Differenzierung vor: Erb- lle, die sich nach der Entscheidung des EGMR am 8. Mai 2009 ereignet haben, sollen rückwirkend so be- andelt werden, als ob sie sich nach dem Inkrafttreten es geplanten Gesetzes ereignet hätten, also Gleichstel- ng nichtehelicher Kinder gegenüber den ehelichen indern. Für Erbfälle, die sich jedoch vor der Entscheidung des GMR, also vor dem 28. Mai 2009, ereignet haben, soll s bei der früheren Regelung verbleiben. Die Kinder die- er Väter gelten also nach wie vor als mit dem Vater icht verwandt. 7514 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 (A) ) )(B) Ich befürchte, dass diese Regelung den Anforderun- gen der Entscheidung des EGMR nicht gerecht wird und daher Schadensersatzzahlungen der Bundesrepublik Deutschland auslösen wird. Denn der Europäische Ge- richtshof hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Schutz des Vertrauens des Erblassers und seiner Familie dem Gebot der Gleichbehandlung nichtehelicher und ehelicher Kinder unterzuordnen ist. Zur Begründung ver- weist er darauf, dass der rechtliche Status nichtehelicher Kinder heute demjenigen der ehelichen Kinder ent- spricht. Dies ist in der Bundesrepublik Deutschland spä- testens mit Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsge- setzes am 1. April 1998 der Fall. Ich rege daher dringend an, zu prüfen, ob die Benachteiligung der vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder nicht schon rück- wirkend zum 1. April 1998 gemindert werden kann. Denkbar wäre die Einführung eines Anspruchs in Höhe des Pflichtteilsanspruchs gegen die Erben, beschränkt auf den Wert des noch vorhandenen Nachlasses. Eine be- trächtliche Mehrbelastung der Gerichte ist damit nicht zu befürchten, da die Nachlassgerichte nach dem Gesetzent- wurf bei der Einziehung der Erbscheine nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag tätig werden sollen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass der Gesetzentwurf schon in seiner derzeitigen Fassung einen Ersatzan- spruch aller vor dem 1. Juli 1949 geborenen Kinder sta- tuiert, wenn der Fiskus Erbe geworden ist. Stephan Thomae (FDP): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verbessert die christlich-liberale Koali- tion die Gleichbehandlung von ehelichen und nichteheli- chen Kindern. Dieser Gesetzesentwurf sieht die Streichung der Stichtagsregelung im Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder, das 1970 eingeführt wurde, vor. Dies und die Kindschaftsrechtsreform von 1998 sind wesentliche Schritte zur Gleichstellung von eheli- chen und nichtehelichen Kindern. Damit beheben wir nicht nur den vom Europäischen Gerichtshof für Men- schenrechte in seiner Entscheidung vom 28. Mai 2009 kritisierten Verstoß gegen Art. 8 und 14 der Europäi- schen Menschenrechtskonvention. Wir kommen auch dem verfassungsrechtlich gegebenen Auftrag aus Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes nach. In Art. 6 Abs. 5 GG wird dem Gesetzgeber aufgetra- gen, für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Bedingungen im Hinblick auf ihre leibliche und seeli- sche Entwicklung sowie ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen. Außereheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, werden künftig im Erbrecht wie eheliche Kinder behandelt. Diese Neuerung stellt keinen Eingriff in die Testierfreiheit des Erblassers dar. Ihm bleibt es weiterhin unbenommen, seine Kinder, ob ehe- lich oder unehelich, durch ein Testament vom Erbe aus- zuschließen. Aber: Das außerehelich geborene Kind hat zumindest einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wir stel- len damit klar, dass es für erbrechtliche Ansprüche, die aus einem Verwandtschaftsverhältnis resultieren, nur auf dieses Verwandtschaftsverhältnis ankommt und nicht auf d m g e u s v b a a V S V re m d s z F s – c b w fü v s w G a re v n re s n w c V 1 g V n K „ c b a e a w g (C (D ie gesellschaftliche Frage, ob der Vater eines Kindes it der Mutter desselben verheiratet war oder ist. Bei der Umsetzung dieses gesetzgeberischen Anlie- ens müssen auch die Interessen der betroffenen Mit- rben berücksichtigen werden. Daher können wir keine mfassende Gleichstellung aller nichtehelichen Kinder chaffen. In Fällen, in denen das außerehelich geborene Kind or dem 1. Juli 1949 geboren wurde und der Erblasser ereits vor dem 29. Mai 2009 verstorben ist, muss die lte Rechtslage weiterhin Bestand haben. Das erscheint uf den ersten Blick ungerecht, ist aber aus Gründen des ertrauensschutzes der anderen Erben geboten. Lassen ie mich erklären, warum: In Fällen wie solchen ist das ermögen des Erblassers bereits im Wege der Gesamt- chtsnachfolge auf die Erben übergegangen. Würde an diese Rechtsposition nun wieder entziehen, wäre ies eine echte Rückwirkung. Gesetzesrückwirkungen ind von der Verfassung aber nur unter engen Vorausset- ungen zulässig, die hier nicht vorliegen. Für solche älle, in denen der Erblasser vor dem 29. Mai 2009 ver- torben und der Staat in Ermangelung anderer Erben neben dem vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichteheli- hen Kind, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht erb- erechtigt war – Erbe geworden ist, sieht der Gesetzent- urf einen Ausgleichsanspruch in Höhe des Erbwertes r das vor dem 1. Juli 1949 geborene uneheliche Kind or. Dies ist angemessen und trägt ebenfalls zur Gleich- tellung nichtehelicher Kinder bei. Die FDP-Bundestagsfraktion wird dem Gesetzent- urf daher aus den genannten Gründen zustimmen. Jens Petermann (DIE LINKE): Der Europäische erichtshof für Menschenrechte, EGMR, hat vor knapp nderthalb Jahren in einem Individualbeschwerdeverfah- n festgestellt, dass die bisher im deutschen Erbrecht orgesehene Ungleichbehandlung von ehelichen und ichtehelichen Kindern, die vor dem 1. Juli 1949 gebo- n wurden, im Widerspruch zur Europäischen Men- chenrechtskonvention steht. Nach dem vorgesehenen euen Gesetzesentwurf soll dies entsprechend korrigiert erden. Alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichteheli- hen Kinder werden künftig auch gesetzliche Erben ihrer äter. Bisher war es so: Nichteheliche Kinder, die vor dem . Juli 1949 geboren sind, hatten nach der bislang gülti- en Rechtslage grundsätzlich kein Erbrecht nach ihrem ater und dessen Verwandten. Umgekehrt war es ge- auso: Auch der Vater des verstorbenen nichtehelichen indes konnte nicht dessen Erbe sein. Beide galten als nicht verwandt“; siehe dazu Art. 12 § 10 Nichteheli- hengesetz. Hiervon gab es nur zwei Ausnahmen, von denen eine risant ist: „Der Vater des nichtehelichen Kindes hatte m 2. Oktober 1990 (24 Uhr) seinen gewöhnlichen Auf- nthalt im Gebiet der ehemaligen DDR. Dann ist auch uf einen späteren Erbfall das Erbrecht der DDR anzu- enden, wonach das nichteheliche Kind und der Vater egenseitig erb- und pflichtteilsberechtigt sind (Art. 235 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7515 (A) ) )(B) § 1 EGBGB; § 365, 367, 396 DDR-ZGB). Der Aufent- halt des Kindes ist dabei nicht maßgeblich.“ Die geplante Neuregelung kann auch auf die Todes- fälle erweitert werden, die sich erst nach der Entschei- dung des Europäischen Gerichtshofs für Menschen- rechte am 28. Mai 2009 ereignet haben. Denn seit der Entscheidung des EGMR können die nach altem Recht berufenen Erben jedenfalls nicht mehr auf ihr Erbe ver- trauen. Der sogenannte Vertrauensschutz entfällt. Als problematisch kann sich die Formulierung erwei- sen, dass entsprechend dem neuen § 10 Abs. 2 die alten Vorschriften weiter gelten sollen, wenn alle Beteiligten, also sowohl Vater als auch Mutter als auch Kind, gestor- ben sind. Daraus kann sich der Umkehrschluss ergeben, dass das neue Recht immer dann gilt, wenn auch nur ei- ner der Beteiligten noch lebt. Davon können Erbrechtsfälle von Enkeln als Erbbe- rechtigten des Kindes möglicherweise nicht erfasst sein. Ein Beispiel: Das Kind stirbt vor dem 29. Mai 2009, der Vater erst am 24. Dezember 2009. Sind dann die even- tuell vorhandenen Enkel die Erbberechtigten? Oder der Vater ist 1950 gestorben, das Kind lebt aber noch. Dies würde dann dem im Gesetz genannten Vertrauensschutz zuwiderlaufen, wenn bereits andere Erben vorhanden sind. Fraglich bleibt auch, ob es nicht – wie der Deutsche Richterbund formuliert hat – in der Praxis zu Missver- ständnissen kommen kann, wenn der § 10 Abs. 1 „Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleiben, wenn der Erb- lasser vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gestorben ist, die bisher geltenden Vorschriften maßgebend. Das Gleiche gilt für den Anspruch des nichtehelichen Kindes gegen den Erben des Vaters auf Leistung von Unterhalt“ unverändert so bestehen bleibt. Die Änderung des Art. 235 § 1 EGBGB ist eine Folge- regelung; die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kin- der aus der Deutschen Demokratischen Republik zum Zeitpunkt des Beitritts bleibt unberührt, da durch den Wegfall der Stichtagsregelung alle künftigen Fälle von nichtehelichen und ehelichen Kindern in der Erbfolge gleichgestellt sind. Aufgrund des Vertrauensschutzes dürften sich auch nachträgliche mögliche Verschlechte- rungen nicht ergeben. Ich denke, die Beratungen im Ausschuss werden noch zeigen, ob Änderungen erforderlich sind, um alle denk- baren Fallvarianten erschöpfend zu erfassen und für rechtliche Klarstellung zu sorgen, um die Gleichstellung der nichtehelichen Kinder, wie sie der Europäische Ge- richtshof für Menschenrechte fordert, sicherzustellen. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Heute beraten wir den Gesetzentwurf der Bundesregie- rung zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren sind. Wir Grü- nen befürworten prinzipiell die Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Kindern. Bereits seit Jah- ren ist uns die umfassende Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder ein zentrales Anliegen. n re G g w lu d E s s E e g E ri tr s N ti e d fü F U e v p G G n li re A M d im te c s s g K in N d A v n e 1 s (C (D Es wird Zeit, dass dieses Thema auf die Tagesord- ung des Bundestages kommt. Leider hat die Bundes- gierung es erst nach dem Urteil des Europäischen erichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009 auf- egriffen. In diesem Urteil wurde festgestellt, wie Sie issen, dass im deutschen Erbrecht die Ungleichbehand- ng von ehelichen und nichtehelichen Kindern, die vor em 1. Juli 1949 geboren sind, im Widerspruch zur uropäischen Menschenrechtskonvention steht. Hier be- teht eine Gleichstellungslücke, die dringend geschlos- en werden muss. Richtig ist, dass bei der Gleichstellung der Kinder im rbrecht bereits viel geschehen ist. Mit ihrem Gesetz- ntwurf fügt die Bundesregierung hier eine weitere Re- elung hinzu. Sie beinhaltet eine Gleichstellung für rbfälle, die nach dem Urteil des Europäischen Ge- chtshofes für Menschenrechte am 28. Mai 2009 einge- eten sind und eintreten werden. Was ist aber mit den Erbfällen, die davor eingetreten ind? Für diese Erbfälle sieht die Bundesregierung keine euregelung vor. Hier soll es bei der bisherigen Situa- on bleiben, also bei erbrechtlichen Unterschieden für helich und nichtehelich geborene Kinder. Zur Begrün- ung für die Beibehaltung dieser Ungleichbehandlung hrt die Regierung an, dass für den Erblasser und seine amilie Vertrauensschutz bestehe. Das ist fraglich. Zunächst einmal ist festzuhalten: Das rteil des Europäischen Gerichtshofs basiert gerade auf inem Fall, in dem der Erblasser bereits im Jahre 1998 erstarb, also schon zehn Jahre vor dem Urteil des Euro- äischen Gerichtshofs. Hinzu kommt: Der Europäische erichtshof hat in seinem Urteil klargestellt, dass der esichtspunkt des „Vertrauens“ des Erblassers und sei- er Familie dem Gebot der Gleichbehandlung nichtehe- cher und ehelicher Kinder unterzuordnen ist. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass die Menschen- chtskonvention von 1953 unter Berücksichtigung der uslegung durch den Europäischen Gerichtshof für enschenrechte eine weitergehende Regelung erfor- ern könnte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Jahr 1979 in einem Fall aus Belgien, im Marckx-Ur- il, die Ungleichbehandlung nichtehelicher und eheli- her Kinder beanstandet. Diese Entscheidung bezieht ich auch auf erbrechtliche Fragen. Bereits seit 1979 teht damit fest, dass auch im Erbrecht eine Regelung efunden werden muss, die eheliche und nichteheliche inder möglichst weitgehend gleichstellt. Für einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung der jetzigen Bundesrepublik wäre das auch nichts eues. In den Gebieten, die jetzt die Bundesländer Bran- enburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen- nhalt und Thüringen umfassen, wurde bereits 1976 die olle erbrechtliche Gleichstellung für eheliche und ichteheliche Kinder implementiert. Wenn wir uns also fragen, ab wann und wie wir die rbrechtliche Gleichstellung für Kinder, die vor dem . Juli 1949 nichtehelich geboren sind, vornehmen müs- en, dann ergeben sich dafür mehrere Möglicheiten: 7516 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 (A) ) )(B) Das könnte der Tag des Inkrafttretens der Europäischen Menschenrechtskonvention, der 3. September 1953 sein. Darin ist geregelt, dass eheliche und nichteheliche Kin- der gleich zu behandeln sind. Das könnte auch der Tag sein, nach dem der Gerichts- hof in seinem Urteil gegen Belgien die Ungleichbehand- lung nichtehelicher und ehelicher Kinder beanstandet hat, also der 14. Juni 1979. Spätestens zu diesem Zeit- punkt war klar, dass die Ungleichbehandlung gegen die Menschenrechtskonvention verstößt. Das könnte der Tag sein, den nun die Bundesregie- rung in ihrem Entwurf gewählt hat, also der 29. Septem- ber 2009. Die letzte Alternative erscheint uns nicht ausreichend. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf in der jetzigen Form nicht zustimmen. Wir sollten in den kommenden Beratungen noch einmal intensiv darüber diskutieren, ab welchem Tag wir die Neuregelung eintreten lassen und welche Form wir hierfür wählen. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- desministerin der Justiz: Im Erbrecht sind alle Kinder gleich, egal ob ehelich oder nichtehelich. So sollte es sein, und davon gehen viele Bürgerinnen und Bürger ei- gentlich heute schon aus. Dieser Grundsatz gilt aber noch nicht für alle vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder. Diese Ungleichbehandlung wollen wir mit dem vor- gelegten Gesetzentwurf beseitigen. Damit setzen wir auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009 um, der in einem entsprechenden Fall Deutschland zu einer Entschädi- gungszahlung an eine Betroffene verurteilt hat. Alle bislang nicht gesetzlich erbberechtigten vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kinder werden künf- tig mit den ehelichen Kindern gleichgestellt. Diese Gleich- stellung wird für alle Erbfälle gelten, die ab dem 29. Mai 2009, dem Tag nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, eingetreten sind. Für Erbfälle, die sich vor diesem Stichtag ereignet ha- ben und in denen der Staat anstelle eines vor dem 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes gesetzlicher Erbe geworden ist, wird der Staat verpflichtet, dem nichteheli- chen Kind den Wert des Nachlasses herauszugeben. Mit der Anknüpfung an den 29. Mai 2009 schlagen wir eine geringfügige Rückwirkung vor. Diese erscheint zulässig und sogar geboten, weil seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte klar ist, dass nichteheliche Kinder als gesetzliche Erben zu behandeln sind. Damit dies so rasch wie möglich auch aus dem Bundesgesetzblatt ablesbar wird, bitte ich Sie herzlich um eine zügige Beratung. Manche fragen nun, warum wir bei der Herstellung der Rechtsgleichheit nicht noch einen Schritt weiter ge- hen. Wäre es denn nicht angezeigt, auch jene Erbfälle zu erfassen, bei denen der nichteheliche Vater bereits vor dem 29. Mai 2009 verstorben ist? Bei allem Verständnis für die betroffenen nichterbbe- rechtigten nichtehelichen Kinder muss ich die Frage ver- n d re w a h e le k d W d tu z s a d le E h d c w je n b le u s A s g a to z – g d n (C (D einen. Wir können Erbfälle, in denen der Vater des vor em 1. Juli 1949 geborenen nichtehelichen Kindes be- its vor dem 29. Mai 2009 verstorben ist, nicht rückab- ickeln. Bei der Frage, ob und inwieweit ein Gesetz uch auf abgeschlossene Sachverhalte in der Vergangen- eit Anwendung finden kann, sind dem Gesetzgeber nge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Bei Erbfäl- n, die sich bereits in der Vergangenheit, also vor In- rafttreten des geplanten Gesetzes ereignet haben, sind ie gesetzlichen Erben unmittelbar mit dem Erbfall im ege der Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung es Erblassers eingetreten. Das damit erworbene Eigen- m ist grundrechtlich geschützt. Ein rückwirkender Ent- ug oder eine rückwirkende Schmälerung dieser Rechts- tellung greift in das bereits bestehende Eigentum ein, uf dessen Erwerb die Erben auch vertrauen durften. Freilich ist der 28. Mai 2009 der letzte Tag, für den ieses Vertrauen Schutz beanspruchen kann. Bei Erbfäl- n, die sich nach der oben genannten Entscheidung des uropäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ereignet aben, konnten die Erben nicht mehr darauf vertrauen, ass die Rechtslage, die den Ausschluss der nichteheli- hen Kinder vom Erbrecht festlegte, bestehen bleiben ürde. Für alle anderen zurückliegenden Fälle muss es doch – bei allem Verständnis für die hiervon betroffe- en nichterbberechtigten nichtehelichen Kinder – bei der isherigen Rechtslage bleiben. Ich denke, wir haben einen guten Weg im Interesse al- r Betroffenen gefunden. Gehen Sie nun diesen Weg mit ns zu Ende und lassen Sie uns zügig das Gesetz verab- chieden! nlage 5 Amtliche Mitteilungen Der Vermittlungsausschuss hat in der 2. Fortsetzung einer 5. Sitzung am 14. Oktober 2010 folgenden Eini- ungsvorschlag beschlossen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 50. Sitzung m 18. Juni 2010 beschlossene Dreiundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bun- desausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföG- ÄndG) – Drucksachen 17/1551, 17/2196 (neu), 17/2210, 17/2582 – wird bestätigt. Der Bundesrat hat in seiner 875. Sitzung am 15. Ok- ber 2010 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zu- ustimmen: Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföG- ÄndG) Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mit- eteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den achstehenden Vorlagen absieht: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 69. Sitzung. Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 7517 (A) ) )(B) Auswärtiger Ausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 – Drucksachen 17/2739, 17/2971 Nr. 1.16 – Haushaltsausschuss – Unterrichtung durch die Bundesregierung Haushaltsführung 2010 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts- ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 05 02 Titel 687 60 – Beitrag an die Vereinten Nationen – in Höhe von 120,574 Mio. Euro – Drucksachen 17/3140, 17/3257 Nr. 2 – Ausschuss für Arbeit und Soziales – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Ausführung der Leistungen des Persönlichen Budgets nach § 17 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksachen 16/3983, 17/790 Nr. 22 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht zur Evaluation der Experimentierklausel nach § 6c des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksachen 16/11488, 17/790 Nr. 23 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Sozialbericht 2009 – Drucksachen 16/13830, 17/591 Nr. 1.20 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Elfter Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsge- setzes – Drucksache 17/464 – Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions- dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Be- ratung abgesehen hat. Auswärtiger Ausschuss Drucksache 17/2994 Nr. A.2 EuB-BReg 102/2010 Rechtsausschuss Drucksache 17/859 Nr. A.6 Ratsdokument 5673/10 Drucksache 17/1100 Nr. A.5 Ratsdokument 8000/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.9 Ratsdokument 10826/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.15 Ratsdokument 11805/10 Finanzausschuss Drucksache 17/2994 Nr. A.18 EuB-EP 2061; P7_TA-PROV(2010)0276 Drucksache 17/2994 Nr. A.20 Ratsdokument 11807/10 (C (D Drucksache 17/2994 Nr. A.24 Ratsdokument 12387/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.25 Ratsdokument 12391/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.26 Ratsdokument 12675/10 Haushaltsausschuss Drucksache 17/2071 Nr. A.9 Ratsdokument 9046/10 Drucksache 17/2071 Nr. A.10 Ratsdokument 9048/10 Drucksache 17/2071 Nr. A.12 Ratsdokument 9286/10 Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Drucksache 17/2071 Nr. A.20 Ratsdokument 9006/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.15 Ratsdokument 10454/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.16 Ratsdokument 10457/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.35 Ratsdokument 11627/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.37 Ratsdokument 11952/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.38 Ratsdokument 11953/10 Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 17/2994 Nr. A.41 Ratsdokument 11619/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.42 Ratsdokument 12371/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.43 Ratsdokument 12380/10 Ausschuss für Arbeit und Soziales Drucksache 17/2994 Nr. A.45 EuB-EP 2068; P7_TA-PROV(2010)0262 Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Drucksache 17/2071 Nr. A.29 Ratsdokument 9435/1/10 REV 1 Drucksache 17/2071 Nr. A.30 Ratsdokument 9296/10 Drucksache 17/2071 Nr. A.31 Ratsdokument 9580/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.28 Ratsdokument 10377/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.29 Ratsdokument 10381/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.50 Ratsdokument 12171/10 Drucksache 17/2994 Nr. A.52 Ratsdokument 12604/10 Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Drucksache 17/2580 Nr. A.10 EuB-EP 2051; P7_TA-PROV(2010)0194 Drucksache 17/2994 Nr. A.54 EuB-EP 2060; P7_TA-PROV(2010)0244 Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Drucksache 17/2071 Nr. A.36 Ratsdokument 9255/10 Drucksache 17/2408 Nr. A.32 Ratsdokument 10383/10 69. Sitzung Berlin, Freitag, den 29. Oktober 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Halina Wawzyniak


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-

    ren! Wir reden hier nicht über irgendetwas, sondern über
    den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts
    der Sicherungsverwahrung. Das heißt, wir reden über
    den schwersten und schwerwiegendsten Eingriff, den
    das deutsche Strafrecht zur Verfügung stellt. Ich finde, es
    ist dem Thema völlig unangemessen, dass der Gesetz-
    entwurf erst Dienstagabend zwischen 19.30 und 21 Uhr
    im Intranet abrufbar war, ein Gesetzentwurf mit 98 Sei-

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    (C (D n und Begründung. Als Krönung kommt hinzu, dass er Gesetzentwurf in Teilen anders aussieht als die Eckunkte und die Presseerklärung der Justizministerin. h finde das nicht akzeptabel. Reden wir über die Sicherungsverwahrung, dann reden ir über ein hochsensibles und emotional aufgeladenes hema. Ob Bild, BZ oder ein ehemaliger Bundeskanzler, as Prinzip „Wegsperren für immer“ hat Hochkonjunktur, indestens seit 1998. Dabei wäre es Aufgabe der Politik, sbesondere der Rechtspolitik, über schwierige Themen achlich und seriös zu debattieren. Das schließt populissche und stammtischorientierte Reden und Gesetze aus. Die Sicherungsverwahrung wird in der Praxis tatsächch eher als zusätzliche Strafe wahrgenommen. Sie ist das wissen Sie alle – ein rechtlich höchst umstrittenes strument. Die Strafverteidigervereinigung und der RAV rdern die Abschaffung der Sicherungsverwahrung als remdkörper im Strafrecht. Sie sind nicht allein. Es andelt sich nicht um eine vom Himmel gefallende Deatte, die der Strafrechtswissenschaft unbekannt ist. 1934 nter den Nazis eingeführt, fristete die Sicherungsverahrung nach der Strafrechtsreform 1975 eher ein Schatndasein. Seit 1998, ergänzt 2002 und 2004, erlebte sie ine Renaissance. Alle Parteien außer der FDP und der inken haben sich daran beteiligt. Nunmehr beteiligt sich uch die FDP an dieser Renaissance. Nach der Koalitionsvereinbarung sollte die Sichengsverwahrung den Ausnahmecharakter beibehaln und auf schwerste Fälle beschränkt sein. Nach dem orliegenden Gesetzentwurf sage ich Ihnen: Die Koalionsvereinbarung ist das Papier nicht wert, auf dem sie teht. (Beifall bei der LINKEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Das ist aber nichts Neues!)


    (Beifall bei der LINKEN)


    (Beifall bei der LINKEN)


    chon jetzt ist die Sicherungsverwahrung nicht Ultima
    atio. Entgegen dem medial vermittelten Bild sind eben
    icht nur Gewalt- und Sexualstraftäter betroffen. Auch
    traftäter, die wegen Betrugs- und Diebstahlsdelikten,
    randstiftung und – in geringem Maße – sogar wegen
    ötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
    erurteilt worden sind, sitzen in Sicherungsverwahrung.
    oraussetzung für die Sicherungsverwahrung ist ein
    ang zu gefährlichen Straftaten. Nach dem BGH handelt

    s sich um einen „eingeschliffenen inneren Zustand“, der
    mer wieder zu Straffälligkeit führt. Voraussetzung für

    ie Anordnung der Sicherungsverwahrung ist die Ein-
    chätzung im Rahmen einer Prognoseentscheidung. Die
    amburger Oberärztin Marianne Röhl bringt es auf die
    ormel: „Die Hälfte der Patienten sitzt zu Unrecht ein,
    ber welche Hälfte es ist, das weiß ich nicht.“ Genau das
    t der Punkt. Niemand kann eine sichere Prognose über
    ukünftige Straffälligkeit treffen. Trotzdem werden Men-
    chen ihrer Freiheit beraubt.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Kommen wir zum Gesetzentwurf. Trotz all dieser of-
    nen Fragen wollen Sie die Sicherungsverwahrung de





    Halina Wawzyniak


    (A) )


    )(B)

    facto ausweiten. Sie sind da ganz offen und erwähnen
    das auf Seite 53 des Gesetzentwurfs. Ich finde das sehr
    bemerkenswert; denn Sie benennen im Gesetzentwurf
    überhaupt keinen Anlass für die Ausweitung. Mit dem
    Prinzip der Ultima Ratio hat Ihr Gesetz jedenfalls nichts
    zu tun. Das kann man auch nicht mit Rückfallzahlen und
    Gefährlichkeit begründen; denn dafür gibt es keine em-
    pirische Grundlage, ganz im Gegenteil. Sie alle kennen
    die Studie von Michael Alex. Nicht nur diese Studie geht
    davon aus, dass sich die Quote der Rückfalltäter auf
    10 bis 15 Prozent beläuft.

    Was macht Ihren Gesetzentwurf so inakzeptabel? Be-
    ginnen wir mit der anfänglichen Sicherungsverwahrung.
    Sie ist nach dem Gesetzentwurf nicht letztes Mittel der
    Kriminalpolitik. Nach dem Gesetzentwurf sind Anlass-
    straftaten für die Anordnung der Sicherungsverwahrung
    noch immer der Bandendiebstahl und der Wohnungsein-
    bruchsdiebstahl. Richtig absurd wird es, wenn man sich
    darauf beruft, dass die Straftaten des 28. Abschnittes des
    StGB ebenfalls dazugehören. Das sind unter anderem
    Brandstiftungsdelikte und unterlassene Hilfeleistung. Ihr
    Anspruch ist, die Sicherungsverwahrung für schwerste
    Fälle zu regeln. Wenn aber die erwähnten Delikte als An-
    lassstraftaten in Betracht kommen, dann offenbart das ein
    eigenartiges Verständnis von schwersten Fällen.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist der ei-
    gentliche Ausbau der Sicherungsverwahrung. Der schon
    angesprochene Hang muss jetzt nur noch wahrscheinlich
    und nicht mehr sicher sein. Das heißt, die Wahrschein-
    lichkeit eines Hangs zu schweren Straftaten reicht aus,
    um das Damoklesschwert der Sicherungsverwahrung
    über dem Strafgefangenen schweben zu lassen.

    Die Neue Richtervereinigung – um nur ein Beispiel
    zu nennen – fordert die komplette Abschaffung der vor-
    behaltenen Sicherungsverwahrung und bezweifelt, dass
    hier die vom Europäischen Gerichtshof für Menschen-
    rechte geforderte Verknüpfung zwischen Verurteilung
    und Freiheitsentzug noch gegeben ist.

    Kommen wir zur nachträglichen Sicherungsver-
    wahrung. Hierbei handelt es sich um eine Mogelpa-
    ckung. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung gilt
    nämlich nur für Neufälle. Das heißt, erst wenn das Ge-
    setz in Kraft getreten ist und danach Straftaten begangen
    werden, wird sie angewendet. In Ihrem Gesetzentwurf
    schreiben Sie, bis sie sich auswirke, dauere es fünf bis
    zehn Jahre. Viel absurder ist aber, dass die Altfälle noch
    nach der alten Regelung in Sicherungsverwahrung ge-
    bracht werden können.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Es sind nicht die Altfälle!)


    Sie regeln also ein Gesetz neu, wenn aber heute einer
    eine Straftat begeht, wird er noch nach den alten Rege-
    lungen in Sicherungsverwahrung gebracht.


    (Christine Lambrecht [SPD]: Das ist genau umgekehrt!)


    – Das ist nicht umgekehrt, wir können aber gern im De-
    tail darüber noch einmal reden.

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    (C (D Sie lassen die Katze aus dem Sack, indem Sie erklän, dass die Ausweitung der primären und vorbehalte en Sicherungsverwahrung die nachträgliche Sichengsverwahrung ersetzt, und über Umwege setzen Sie chtstaatliche Hürden herab. Ich zitiere aus dem Ge etzentwurf: Schließlich lässt sich durch den Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für „Neufälle“ auch die bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung … nahezu vorprogrammierte Situation vermeiden, dass ein vom Gericht als gefährlich eingestufter Straftäter entlassen werden muss, weil die hohen, aber rechtstaatlich gebotenen Anordnungsvoraussetzungen … nicht erfüllt sind. Der Höhepunkt des Gesetzes ist allerdings das Unterringungsgesetz. (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ja, das Gesetz besteht nur aus Höhepunkten!)


    amit umgehen Sie das Urteil des Europäischen Ge-
    chtshofes für Menschenrechte. Soweit mir ersichtlich,
    ifft dieses Unterbringungsgesetz – außer in den Reihen
    er Koalition – auf einhellige Ablehnung. Die Neue Rich-
    rvereinigung wirft Ihnen vor, Sie verlassen damit den
    oden der verfassungs- und menschenrechtlichen Vorga-
    en. Und tatsächlich wollen Sie mit diesem Unterbrin-
    ungsgesetz eine Tätergruppe, die nach den Vorgaben der
    uropäischen Menschenrechtskonvention in Freiheit zu
    elassen ist, durch den weiten Begriff „psychische Stö-
    ng“ wieder einsperren.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Den haben wir nicht erfunden!)


    chon in Freiheit befindliche Personen wollen Sie wie-
    er in Anstalten bringen. Und Sie erklären nicht einmal
    as dogmatische Problem, das Sie haben, wenn jemand
    ls schuldfähig mit einer Strafe belegt, später aber als
    sychisch krank eingestuft wird.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Nein, gestört! Das ist ein schmaler Grat!)


    as macht alles überhaupt keinen Sinn.


    (Beifall bei der LINKEN)


    Das Unterbringungsgesetz ist die neue Form der
    achträglichen Sicherungsverwahrung. Mit diesem Ge-
    etzentwurf lösen Sie kein tatsächliches oder vermeintli-
    hes Problem, sondern Sie wälzen es auf Richterinnen
    nd Richter und die forensischen Sachverständigen ab.
    s wird herumgedoktert. Das Mindeste wäre gewesen,
    ine Expertenkommission einzurichten, wie die Linke
    ie bereits in der letzten Wahlperiode gefordert hat.
    ichtiger Opferschutz sieht anders aus, denn erst mit der
    ntlassung der Verurteilten beginnt die Arbeit.

    Lassen Sie mich mit dem Greifswalder Appell zur
    eform der Sicherungsverwahrung enden. Darin heißt
    s:

    Auch wenn es nicht leicht ist, muss unsere Gesell-
    schaft zum Schutz unserer verfassungsrechtlichen
    Grundwerte mit der kritischen Situation leben, dass





    Halina Wawzyniak


    (A) )


    )(B)

    vereinzelt Menschen in die Freiheit entlassen wer-
    den, auch wenn sie im Hinblick auf ihre Rückfall-
    gefahr nicht als vollkommen unbedenklich einge-
    stuft werden können.


    (Lars Lindemann [FDP]: Das ist doch nicht Ihr Ernst!)


    Dieser Gesetzentwurf macht dies nicht, dieser Gesetz-
    entwurf weitet das Instrument aus. Sie machen es sich zu
    leicht und gefährden leichtfertig ein weiteres Stückchen
    Rechtsstaat.


    (Beifall bei der LINKEN)




Rede von Dr. Hermann Otto Solms
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Das Wort hat jetzt der Kollege Jerzy Montag von

Bündnis 90/Die Grünen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Jerzy Montag


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kol-

    lege Krings, noch einmal vonseiten der Grünen an Ihre
    Adresse, an die Adresse der Koalition, zum Mitschrei-
    ben:


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wird heute kein Protokoll geführt?)


    Jawohl, es gibt einige wenige Menschen, die sind aktuell
    so gefährlich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger,
    insbesondere für Frauen und Kinder, dass wir diese Ge-
    fahr nicht anders bannen können, als ihnen ihre Freiheit
    zu nehmen. Insofern sagen wir Ja zu diesem letzten Mit-
    tel des Strafrechts, der Sicherheitsverwahrung. Aber ich
    füge hinzu: Es ist bei einigen wenigen Menschen und
    nicht bei Hunderten oder gar Tausenden anzuwenden.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wer spricht von Tausenden?)


    Ich werde auf die Frage der Fehlerhaftigkeit der Progno-
    sen noch zu sprechen kommen.

    Wir sagen an dieser Stelle mit Blick auf die Opfer und
    die potenziellen Opfer aber auch – Sie selber haben auf
    die Spannung zwischen Freiheit und Sicherheit hinge-
    wiesen –: In einem Rechtsstaat gibt es keine absolute Si-
    cherheit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Bezüglich der Täter gilt: Auch sie sind Grundrechtsträ-
    ger. Sie haben Menschen- und Grundrechte, die wir ih-
    nen in einem Rechtsstaat nicht nehmen dürfen.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das hat niemand bestritten! – Dr. Günter Krings [CDU/ CSU]: Das habe ich ausdrücklich gesagt!)


    Die Koalitionsfraktionen haben einen fast 100-seiti-
    gen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen?
    Das ist der erste Schwindel. Kein einziges Wort haben
    sie selbst geschrieben.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Falsch!)


    Alles ist eine Formulierungshilfe des Bundesjustizminis-
    teriums.

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    (C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    er Vorsitzende des Rechtsausschusses hat es sich ver-
    eten, in Zukunft Formulierungshilfen zu bekommen.
    ie selber haben lediglich einen Stempel auf die Vorlage
    esetzt.

    In der Sache scheint hier in einem Punkt – hoffentlich –
    inigkeit zu herrschen: Die Sicherungsverwahrung ist
    er schwerste Eingriff, der in unserem Rechtsstaat in ei-
    em strafrechtlichen Verfahren möglich ist. Wegen der
    chwierigen Prognoseentscheidungen ist er in einem ho-
    en Maße fehlerbehaftet. Thomas Feltes, einer der be-
    anntesten und renommiertesten Forscher auf dem Felde
    er Sicherungsverwahrung, schreibt dieses Jahr von ei-
    er Fehlerquote von 90 Prozent. Das ist eine erschre-
    kende Zahl. Deswegen braucht es gerade auf dem Feld
    er Sicherungsverwahrung gesetzliche Vorkehrungen
    egen das Ausufern dieses Rechtsinstituts. Die gesetzli-
    hen Vorgaben zur Begrenzung dieses Instituts sind eine
    dikale Begrenzung der Anlasstaten und objektive An-

    altspunkte für die Bestimmung des Hangs und der Ge-
    hrlichkeit, die sich aus mindestens zwei Vorstrafen und

    us einer kurzen Rückfallverjährung ergeben müssen.
    azu hat die Bundesjustizministerin am 12. August die-

    es Jahres gesagt: Wir werden die Sicherungsverwah-
    ng so zuschneiden, dass wirklich nur Gewaltverbre-

    her und nur Sexualtäter erfasst werden. Betrüger und
    iebe dürfen nicht mehr in die Sicherungsverwahrung
    ommen.

    Selbst in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs
    chreiben Sie – das steht auf Seite 24 –:

    Durch dieses Erfordernis werden insbesondere sol-
    che Delikte dem Anwendungsbereich des § 66
    StGB entzogen, die sich gegen das Vermögen …
    richten und nicht mit der Anwendung von Gewalt
    gegen Personen verbunden sind.

    Wenn wir uns Ihren Gesetzentwurf anschauen, stellen
    ir fest, dass dies ein weiterer großer Schwindel ist.
    ach § 66 Abs. 1 Nr. 1 b StGB (neu) werden alle Straf-
    ten mit einer Höchststrafe von zehn Jahren einbezo-
    en. Ich nenne Ihnen dazu einmal eine ganze Liste von
    traftaten – Herr Kollege Scholz, schreiben Sie mit; Sie
    ollen ja konstruktiv mitarbeiten –: Fälschungen von
    ahlungskarten, Fälschungen von technischen Aufzeich-
    ungen, Fälschungen von Daten, Diebstahl, Hehlerei
    nd Steuerhehlerei, Betrug, Computerbetrug, Subven-
    onsbetrug, falsche Verdächtigung, Verleitung zu miss-
    räuchlichen Asylantragstellungen, Bestechlichkeit von
    ichtern, landesverräterische Agententätigkeit. Das alles

    ind Delikte, bei denen Sie zugesagt haben, dass sie in
    ie Sicherungsverwahrung nicht eingebunden werden.
    eine Liste ist beileibe nicht vollständig. Ich könnte sie

    och um etliche Paragrafen weiterführen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    ie legen dem Bundestag hier also einen richtigen
    chwindel vor.





    Jerzy Montag


    (A) )


    )(B)

    Die vorbehaltene Sicherungsverwahrung weiten
    Sie auf Ersttäter aus. Das ist ein unverzeihlicher Fehler;
    schließlich ist klar, dass wir angesichts der unsicheren
    Prognose des Hangs zur Begehung von Straftaten ein ob-
    jektives Element der Begrenzung brauchen. Sie dehnen
    die Rückfallverjährungsfrist auf zehn Jahre aus und
    sprengen damit zumindest für einen Teilbereich der An-
    lasstaten eine enge Klammer, die notwendig ist, um ei-
    nen objektiven Anhaltspunkt für die Gefährlichkeit einer
    Person zu haben.

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung schaffen
    Sie zwar ab, aber die Kollegin Wawzyniak hat völlig
    recht:


    (Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Danke!)


    Dadurch, dass Sie nur Straftaten für das neue Recht ak-
    zeptieren wollen, die ab dem Zeitpunkt der Verkündung
    dieses Gesetzes begangen werden, schaffen Sie in Zu-
    kunft auf Jahre, vielleicht auf Jahrzehnte wiederum zwei
    Kategorien von Sicherungsverwahrten bzw. von nach
    dem Gesetz Behandelten – eine Ungleichbehandlung,
    die Ihnen vor die Füße fallen wird.

    Die ganze Neuordnung des Rechts der Sicherungsver-
    wahrung ist eine Beibehaltung, sogar eine Ausweitung
    einer schlechten Entwicklung, gegenüber den Reform-
    versprechen der FDP also ein einziger großer Schwindel.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Nun zum Therapieunterbringungsgesetz. Es war
    einmal so, dass die Sicherungsverwahrung ab 1976 auf
    zehn Jahre begrenzt war. 24 Jahre hat die Bundesrepu-
    blik Deutschland mit diesem Zustand gelebt, ohne dass
    der Rechtsstaat aus den Fugen geraten wäre.


    (Zuruf von der CDU/CSU: 22 Jahre!)


    Es war erst dem Vorwahlkampf des Jahres 1998 ge-
    schuldet, dass Ihre Vorgängerin, die damalige schwarz-
    gelbe Koalition, die Zehnjahresfrist aus dem Gesetz ge-
    strichen hat. Es gab damals schon warnende Stimmen.
    Ich verweise nur auf Herrn Ullenbruch, der bereits 1998
    in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht geschrieben hat,
    dies werde grundrechtlich und menschenrechtlich keinen
    Bestand haben. Genauso ist es gekommen. Jetzt – nach
    zwölf Jahren – holt Sie, holt uns alle der Fehler ein, den
    die damalige Koalition 1998 gemacht hat.


    (Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sagen Sie einmal, was Sie gemacht haben bei dem Thema! – Zuruf von der FDP: Wer war denn 2004 in der Regierung?)


    Dabei hätte man längst in den Ländern und auch im
    Bund etwas tun können. Ich verweise nur darauf, dass
    bereits 2005 der Europäische Ausschuss zur Verhü-
    tung von Folter und unmenschlicher oder erniedri-
    gender Behandlung oder Strafe die Freiheitsentzie-
    hungsanstalten in der Bundesrepublik Deutschland
    untersucht hat. Er hat 2005 geschrieben, in welchem
    Ausmaß er den Vollzug der Sicherungsverwahrung für
    einen Skandal hält. Er hat geschrieben, die Organe der
    Bundesrepublik Deutschland werden aufgerufen, umge-

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    (C (D end an eine Reform des Vollzugs zu gehen. Wäre das assiert, brauchten wir uns jetzt mit der richtigen Entcheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenchte nicht zu beschäftigen. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    In der Sache ist es so, dass Sie den neuen Begriff der
    sychischen Störung einführen. In der Sache ist es so,
    ass Sie bei dieser Therapieunterbringung die Zuständig-
    eit der Zivilgerichte statt der Strafgerichte festlegen –
    erfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten
    er freiwilligen Gerichtsbarkeit statt nach der Strafpro-
    essordnung. Die Voraussetzungen sind den Unterbrin-
    ungsgesetzen der Länder vollständig nachgebildet. Als
    rönung wollen Sie mit diesem neuen Gesetz auch be-
    its Entlassenen ohne Zeitbegrenzung wieder die Frei-

    eit nehmen, das heißt, Entlassene wollen Sie nach die-
    em Gesetz auch noch nach Jahren, theoretisch nach
    ahrzehnten erfassen.


    (Clemens Binninger [CDU/CSU]: Das geht doch gar nicht!)


    Aber selbstverständlich, eine zeitliche Begrenzung
    ibt es in diesem Gesetz nicht. Deswegen sage ich Ih-
    en: Sie und wir im Bund sind für eine solche Regelung
    berhaupt nicht zuständig.