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ID1706406700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17064

  • date_rangeDatum: 6. Oktober 2010

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/64 DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothee Bär (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/3113, 17/3168) . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Tötung von bis zu acht deutschen Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schriftliche und mündliche Absprachen zwischen der Bundesregierung und den vier großen Energieversorgern in dieser Legislaturperiode Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6717 B 6717 C 6719 A 6719 B 6719 C 6721 C 6721 D 6722 B Deutscher B Stenografisch 64. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: nationale Engagementstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ A D Z In H S C M K N im d A 6713 A 6713 B 6714 B 6714 C 6715 C 6715 C 6715 D 6716 B Staatsangehörigen durch den Angriff eines US-amerikanischen Flugkörpers in Pakis- tan am 4. Oktober 2010 undestag er Bericht ung 6. Oktober 2010 t : ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 1 irsten Lühmann (SPD) utzung ländlicher Räume insbesondere Osten Deutschlands als Rückzugsräume urch die organisierte Kriminalität ntwort 6719 C 6719 D 6720 B 6720 D 6721 A Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6722 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Mündliche Frage 6 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angaben des SoFFin zu Kapitalhilfen des Bundes bei der Hypo Real Estate; Zweifel an der langfristigen Überlebensfähigkeit der HRE als Risiko für den Bundeshaushalt Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien zur Förderfähigkeit von Kraft- werken aus dem Energie- und Klimafonds des neuen Energiekonzeptes Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitplan für die Verabschiedung des CCS- Gesetzes zur Demonstration der dauerhaf- ten Kohlendioxidspeicherung Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Anette Kramme (SPD) Höhe der Regelbedarfe Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 26 Anette Kramme (SPD) Methodische Verfahren zur Bildung der Referenzhaushalte Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Z G M A G M H K J M D E B d E A D Z A D G A S H K H M D K d § z § A D Z D G H D K M S F d c A D 6723 B 6723 C 6724 C 6724 D 6725 B 6725 C 6726 A 6726 B usatzfragen abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ustav Herzog (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . osip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 31 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) twaige Organisation der Leistungen für ildung und Teilhabe von Kindern über ie Schulen und Kindertagesstätten unter inbeziehung der Jugendämter ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . nette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen-Claudio Lemme (SPD) . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 32 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) inder mit Anspruch auf das Schulbe- arfspaket bei geplanter Streichung von 6 a Abs. 4 a des Bundeskindergeldgeset- es und Verankerung dieses Anspruchs in 7 Abs. 2 SGB XII ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . abriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . eike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 35 teffen-Claudio Lemme (SPD) ehlende Herleitung der Höhe der regelbe- arfsrelevanten Ausstattung mit persönli- hem Schulbedarf laut Referentenentwurf ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6726 C 6727 A 6727 B 6727 D 6728 A 6728 B 6728 C 6728 D 6729 A 6729 B 6729 C 6730 C 6731 A 6731 B 6731 C 6731 D 6732 B 6732 C 6732 C 6733 A 6733 B 6733 C 6734 A 6734 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 III Mündliche Frage 36 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Sicherung des Bedarfs auf Lernförderung gemäß Bundesverfassungsgericht bei der Novellierung der Regelbedarfssätze Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 41 Hilde Mattheis (SPD) Zeitnahe Berücksichtigung der Verände- rungen von Löhnen und Preisen nach Vor- gaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28 a SGB XII Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 42 Hilde Mattheis (SPD) Unterbliebene Fortschreibung der für das Jahr 2008 ermittelten regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Hilde Mattheis (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 45 Josip Juratovic (SPD) Definition der Referenzgruppe zur Ermitt- lung von Regelbedarfen nach § 28 SGB XII Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Josip Juratovic (SPD) Transparenz bei der Ermittlung der Regel- sätze Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 47 Katja Mast (SPD) Sicherung der Mobilität von SGB-II-Leis- tungsempfängern A D M K V b k A D M G N h A D M G H g B n p A D M C P K A C Z C M C B w b a A C Z C 6734 C 6735 A 6735 B 6735 B 6735 D 6736 A 6736 B ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 atja Mast (SPD) orgehensweise bei der Ermittlung regel- edarfsrelevanter Ausgaben für den Ver- ehr ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 55 ustav Herzog (SPD) ettoeinkommen der als Referenzhaus- alte betrachteten Haushalte ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 56 ustav Herzog (SPD) öhe der Regelbedarfe im Falle der Zu- rundelegung einer um die Haushalte mit ezug existenzsichernder Leistungen berei- igten Einkommens- und Verbrauchsstich- robe 2008 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 60 hristine Buchholz (DIE LINKE) ressebericht über die Beförderung Georg leins bei der Bundeswehr ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . ündliche Frage 61 hristine Buchholz (DIE LINKE) eförderung Georg Kleins bei der Bundes- ehr angesichts seiner Rolle bei der Bom- ardierung im Raum Kunduz/Afghanistan m 4. September 2009 ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage hristine Buchholz (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6736 C 6737 A 6737 C 6737 D 6738 A 6738 B 6738 C 6738 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Mündliche Frage 85 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Dynamischer Sicherheitsstandard für Atomkraftwerke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 89 Sabine Stüber (DIE LINKE) Finanzielle Unterstützung der Yasuni-ITT- Initiative zum Erhalt der biologischen Viel- falt im Yasuni-Nationalpark in Ecuador Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 90 Sabine Stüber (DIE LINKE) Offene Fragen und Bedenken bezüglich ei- ner Einzahlung in den Treuhandfonds für die Yasuni-ITT-Initiative Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde: Projekt Stuttgart 21 . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . H C W W U S U T N A L A M M A d A D A M W B b g te A D A M W G P P 2 A D 6739 D 6739 D 6740 C 6740 D 6741 B 6741 C 6741 D 6741 D 6742 A 6743 B 6744 D 6746 B 6747 B 6748 D 6750 A 6751 B eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . lemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . erner Simmling (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . te Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . teffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . we Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 2 emet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ussetzung der Rückführung von Roma in as Kosovo ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 3 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eteiligung von Kräften der Bundespolizei eim Polizeieinsatz bei der Demonstration egen das Projekt Stuttgart 21 am 30. Sep- mber 2010 im Schlossgarten in Stuttgart ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 4 infried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rund für das massive Einschreiten der olizei bei der Demonstration gegen das rojekt Stuttgart 21 am 30. September 010 ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6752 C 6753 D 6755 A 6756 D 6758 A 6760 A 6761 B 6762 B 6763 D 6765 A 6765 D 6766 B 6766 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 V Anlage 5 Mündliche Frage 7 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaiger Ersatz der Gewerbesteuer durch kommunale Zuschläge auf Einkommen-, Körperschaft- und Abgeltungsteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 8 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinde- finanzen, etwa durch Erhöhung der Um- satzsteueranteile der Kommunen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 9 Stefan Schwartze (SPD) Finanzsituation der Kommunen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 10 Klaus Hagemann (SPD) Rückflüsse von EU-Mitteln gemäß EU- Haushaltsbericht 2009 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 11 Klaus Hagemann (SPD) Mithilfe des europäischen Konjunkturpro- gramms finanzierte Projekte in Deutsch- land Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D W a M h A H A M S E r R g B a A H A M H V z A P A M D Z F c z n A P A M D F s A P 6766 C 6766 D 6767 A 6767 C 6770 A nlage 10 ündliche Frage 12 r. Barbara Höll (DIE LINKE) irksamkeit der Doppelbesteuerungs- bkommen mit den Cayman Islands und onaco sowie anstehende Vertragsver- andlungen mit Singapur ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 13 abine Zimmermann (DIE LINKE) inkommensteuerbelastung der als Refe- enz für die Ermittlung der neuen Hartz-IV- egelsätze herangezogenen Erwerbstäti- en; Zahl der einkommensteuerpflichtigen eschäftigten mit gleichzeitigem Bezug von ufstockenden Leistungen nach SGB II ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 14 einz Paula (SPD) orlage der angekündigten Tourismuskon- eption für den ländlichen Raum ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 15 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) ahl der vorhandenen Urlaubsplätze in amilienferienstätten und durchschnittli- he Kosten für eine Alleinerziehende mit wei Kindern mit Hartz-IV-Bezug für ei- en 14-tägigen Urlaub ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 16 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erienunterkünfte zu erschwinglichen Prei- en für auf Hartz IV angewiesene Familien ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6771 B 6771 D 6772 B 6772 B 6772 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Anlage 15 Mündliche Frage 17 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgesehene Regelung des Spitzenaus- gleichs für Unternehmen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer ab 2013 im Haushaltsbegleitgesetz Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 20 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung für den Multi-Stakeholder- Ansatz im Bereich der globalen Netzpoli- tik; Eintreten für die Verlängerung des auslaufenden Mandats für das Internet- Governance-Forum Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 21 Garrelt Duin (SPD) Vorlage und Inhalt des vom Bundesminis- ter für Wirtschaft und Technologie ange- kündigten Gesamtkonzepts zur Industrie- politik Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 22 Garrelt Duin (SPD) Verbesserungsbedarf beim KfW-Sonder- programm Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 23 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konditionen für die geplanten KfW-Kre- dite für Offshore-Windparks A P A M S M S A D A M E V m v p te R A D A M A F G M b A D A M A B in d S A D 6773 A 6773 B 6773 C 6773 D ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 24 abine Zimmermann (DIE LINKE) ittelabfluss beim Eingliederungstitel im GB II bis September 2010 ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Fragen 27 und 28 lke Ferner (SPD) erzicht der Bereinigung der Einkom- ens- und Verbrauchsstichprobe 2008 um erschiedene einkommensschwache Grup- en sowie Verwendung nicht veröffentlich- r Positionen bei der Neuberechnung der egelsätze ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 29 nton Schaaf (SPD) ehlende Herausrechnung ausgewählter ruppen mit Niedrigeinkommen nach aßgabe des Bundesverfassungsgerichts ei der Neuberechnung der Regelsätze ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 30 nton Schaaf (SPD) egründung für die Verwendung des Misch- dex zur Fortschreibung der Regelbe- arfsstufen bei der Novellierung des § 28 a GB XII sowie Prüfung weiterer Varianten ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6774 A 6774 B 6775 A 6775 D 6776 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 VII Anlage 24 Mündliche Frage 33 Sönke Rix (SPD) Fehlende Berücksichtigung der gesell- schaftlichen Teilhabe von Kindern im so- zialen und kulturellen Bereich laut vorge- sehener Neuregelung des § 4 Abs. 2 SGB II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 34 Sönke Rix (SPD) Zuordnung der Verbrauchsausgaben für Kinder in Familienhaushalten auf Grund- lage der Studie „Kosten eines Kindes“; al- ternative Ermittlungsmethoden Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 37 und 38 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Fehlender Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grundsicherung hinsichtlich der gesellschaftlichen Teilhabe von Kin- dern sowie Gutscheinregelungen gemäß dem Referentenentwurf zur Änderung des SGB II und SGB XII Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 39 Stefan Schwartze (SPD) Kostenbelastung für Kommunen durch Streichung des Wohngeldvorrangs für nicht auf Sozialgeld angewiesene Kinder gemäß geplanter Änderung des SGB II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 40 Dr. Carola Reimann (SPD) Berücksichtigung eines gemeinsamen Mit- tagessens in Schulen und Kindertagesstät- ten als zusätzlicher Bedarf bei der Berech- nung der Sozialhilfe für Kinder A D A M B D § te s c L A D A M B B d b A D A M T M r A D A M G B w A D A M D R k A D 6776 C 6777 A 6777 B 6777 D ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Frage 43 ärbel Bas (SPD) efinition der gesonderten Bedarfe gemäß 24 SGB II und § 31 SGB XII des Referen- nentwurfes und Sicherstellung der Ver- orgung mit nicht im Katalog der gesetzli- hen Krankenversicherung enthaltenen eistungen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 44 ärbel Bas (SPD) erechnungsgrundlage der Fortschreibung er regelsatzrelevanten Verbrauchsausga- en bei der Novellierung der Regelsätze ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Fragen 49 und 50 homas Oppermann (SPD) ethoden bei der Bestimmung der Refe- enzhaushalte ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Fragen 51 und 52 abriele Lösekrug-Möller (SPD) estimmung der Referenzhaushalte; An- endung des Statistikmodells ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 53 agmar Ziegler (SPD) echtsanspruch auf Förderung und sozio- ulturelle Teilhabe von Kindern ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6778 A 6778 C 6778 D 6779 A 6779 D 6780 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Anlage 34 Mündliche Frage 54 Dagmar Ziegler (SPD) Untersuchungen zur Auswertung der Ein- kommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2008 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 57 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) SGB-II-Leistungen an Antragstellerinnen und Antragsteller aus landwirtschaftli- chen Betrieben Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 58 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Kritik der Rechtsabteilung des Europäi- schen Parlaments am EU-Fischereiabkom- men mit Marokko Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 59 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gemeinsam mit afghanischen Sicherheits- kräften geplante Festnahmen von Aufstän- dischen im Norden Afghanistans seit Juli 2009; Durchführung bei Nichterscheinen der afghanischen Partner Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 62 und 63 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Auflösung des Militärgeschichtlichen For- schungsamts am Standort Potsdam und Angliederung an die Führungsakademie der Bundeswehr; vorgesehene Neukonzep- tion der militärgeschichtlichen Forschung A C A M P V fi s r A D A M C E g A D A M C F s A D A M H A s § A D A M H E v k v 6780 C 6780 D 6781 C 6781 D ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Fragen 64 und 65 etra Crone (SPD) orlage des Anschlusskonzepts zur Folge- nanzierung der Mehrgenerationenhäu- er; an der Erarbeitung beteiligte Bundes- essorts, Länder und Kommunen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 66 aren Marks (SPD) rstellung neuer Bescheide für alle Eltern- eldbeziehenden zum 1. Januar 2011 ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 67 aren Marks (SPD) reibetragsregelung beim Elterngeld für ogenannte Aufstocker ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 68 arald Weinberg (DIE LINKE) uswirkungen des GKV-Finanzierungsge- etzes in der Kabinettsbeschlussfassung auf 32 Abs. 4 SGB XII ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 69 arald Weinberg (DIE LINKE) inbußen bei der gesetzlichen Kranken- ersicherung durch die geplante Absen- ung der Beitragsbemessungs- und Pflicht- ersicherungsgrenze ab 2011 6782 A 6782 C 6783 A 6783 B 6783 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 IX Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 70 und 71 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Kürzung des Haushaltsansatzes 2011 für die Städtebauförderung sowie das KfW- Programm „Altengerechtes Bauen“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 74 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Einschränkungen bei Bauvorhaben im Schienenverkehr aufgrund zu erwarten- der hoher Kosten für Stuttgart 21 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 75 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rodung der Bäume im Stuttgarter Schloss- garten im Zusammenhang mit Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 76 Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundeskanzlerin bezüglich ei- nes Baustopps bei Stuttgart 21 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 77 Peter Friedrich (SPD) Folgen für Stuttgart 21 im Fall der Abwahl der derzeitigen Landesregierung A E A M D B K p A J A M B A H A J A M B A b A J A M S F A c d A K 6783 D 6784 A 6784 C 6784 C 6784 D ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Fragen 78 und 79 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) elastung für Mieter durch die Umlage der osten energetischer Sanierung und ge- lanter sozialer Ausgleich ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 80 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nsatz für die Städtebauförderung im aushalt 2011 ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 81 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uslaufen von Programmen der Städte- auförderung ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 82 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) unktionsstörung der Notstandsanlage im tomkraftwerk Biblis A und Prüfung si- herheitstechnisch relevanter Defizite vor er Verlängerung der Laufzeit für Biblis B ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6785 A 6785 B 6785 D 6785 D 6786 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Anlage 53 Mündliche Frage 83 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Begleitung der Umsetzung der vorgesehe- nen Nachrüstmaßnahmen bei Atomkraft- werken Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 84 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung behördenexterner Sachver- ständiger bei der Erarbeitung von Anfor- derungen für Nachrüstungen an Atom- kraftwerken Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 86 René Röspel (SPD) Gewinnung von Forschern für eine wissen- schaftliche Tätigkeit in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 87 René Röspel (SPD) Erhöhung des Ansatzes für Gesetzliche Endlageraufwendungen im Bundeshaus- halt 2011 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 91 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Deutsche Initiativen bei der Geberkonfe- renz in New York zur Bekämpfung von HIV/Aids sowie Mittelzuweisungen an den Globalen Fonds A G A M D D n z A D A M D B la g N te M A D A M V B r I r m A D A M S D E A D 6786 B 6786 C 6787 A 6787 B ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 58 ündliche Frage 92 r. Rolf Mützenich (SPD) urch die Bundeskanzlerin erzielte Ergeb- isse im laufenden Nahost-Gesprächspro- ess mit Israel ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 93 r. Rolf Mützenich (SPD) egründung für die Bewerbung Deutsch- nds um einen nichtständigen bzw. ständi- en Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten ationen vor dem Hintergrund seiner Be- iligung an VN-geführten Peacekeeping- issionen ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 94 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) emühungen um die Freilassung des in Sy- ien verhafteten deutschen Staatsbürgers smail Abdi sowie Festhalten am mit Sy- ien vereinbarten Rückführungsabkom- en ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 61 ündliche Frage 95 evim Dağdelen (DIE LINKE) eutsche Beteiligung an der Mission UTM Somalia ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6787 C 6787 D 6788 A 6789 A 6789 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6713 (A) ) )(B) 64. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6765 (A) ) )(B) setzes. sätzlich nicht ausschlaggebend für die Frage der Rück- führbarkeit einer Person. Vielmehr richten sich die Ausreisepflicht und der Vollzug von Rückführungen nach den Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsge- Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 06.10.2010 Dr. Solms, Hermann Otto FDP 06.10.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigte * ** A d F D d ri u b e s Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Binder, Karin DIE LINKE 06.10.2010 Bülow, Marco SPD 06.10.2010 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 06.10.2010* Friedhoff, Paul K. FDP 06.10.2010 Fritz, Erich G. CDU/CSU 06.10.2010* Götz, Peter CDU/CSU 06.10.2010 Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010 Haibach, Holger CDU/CSU 06.10.2010* Hörster, Joachim CDU/CSU 06.10.2010* Klöckner, Julia CDU/CSU 06.10.2010 Krestel, Holger FDP 06.10.2010 Krüger-Leißner, Angelika SPD 06.10.2010** Marks, Caren SPD 06.10.2010 Meierhofer, Horst FDP 06.10.2010 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 06.10.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 06.10.2010 Ploetz, Yvonne DIE LINKE 06.10.2010 Rupprecht (Tuchenbach), Marlene SPD 06.10.2010* Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010 Scholz, Olaf SPD 06.10.2010 Schreiner, Ottmar SPD 06.10.2010 Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 06.10.2010 D S S T W W W Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an der 123. Jahreskonferenz der Interparlamenta- rischen Union nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 2): Wie beurteilt die Bundesregierung die von der UN-Men- schenrechtskommissarin Navi Pillay erhobenen schweren Vorwürfe gegen Deutschland, „die anhaltende Rückführung der Roma von Deutschland in das Kosovo habe verheerende Folgen für die Rechte der Kinder“, sowie ihre Klage über eine „unglaubliche Diskriminierung“, und beabsichtigt die Bundes- regierung vor diesem Hintergrund, die Rückführungen der Roma in das Kosovo auszusetzen bzw. entsprechend dem Vor- schlag der UN-Menschenrechtskommissarin ihnen einen ver- besserten Zugang zu Bildung und anderen Leistungen wie medizinische Versorgung, angemessene Unterkünfte und Ar- beitsmöglichkeiten einzuräumen? Die Bundesregierung hat eine eigene Einschätzung er Sicherheitslage in Kosovo unter Beiziehung von Be- chten internationaler Organisationen vorgenommen nd ist zu der Auffassung gelangt, dass keine unmittel- are Gefährdung nur aufgrund der Zugehörigkeit zu iner bestimmten Ethnie besteht. Im Übrigen sind wirt- chaftliche oder soziale Aspekte im Zielstaat grund- r. Steinmeier, Frank- Walter SPD 06.10.2010 trässer, Christoph SPD 06.10.2010* trenz, Karin CDU/CSU 06.10.2010* oncar, Florian FDP 06.10.2010 agenknecht, Sahra DIE LINKE 06.10.2010 erner, Katrin DIE LINKE 06.10.2010* ieczorek-Zeul, Heidemarie SPD 06.10.2010 öller, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 6766 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Die Roma, die wegen des Balkankrieges 1999 und später nach Deutschland gekommen sind, waren seit je- her ausreisepflichtig. Aus Sicherheitsgründen konnten sie nicht so früh wie albanische Volkszugehörige nach Kosovo zurückkehren; daher wurden ihnen in den Folge- jahren immer wieder Duldungen erteilt. Die Situation hat sich inzwischen verändert. Eine Rückkehr in das Ko- sovo ist unter dem Sicherheitsaspekt nunmehr vertretbar und zumutbar. Im Rahmen der geltenden landesrechtlichen Bestim- mungen und der Organisation des Rückführungsvollzugs wird den Kindern der Schulbesuch in Deutschland er- möglicht und darauf geachtet, dass Familien mit schul- pflichtigen Kindern möglichst erst nach Ende des Schul- jahres bzw. Schulhalbjahres nach Kosovo zurückgeführt werden. In Kosovo gilt die allgemeine Schulpflicht; die Mög- lichkeit zum Besuch von Schulen und Bildungseinrich- tungen ist grundsätzlich auch für die Minderheiten- Volksgruppen der Roma, Ashakli und Ägypter möglich; Einschränkungen können sich für sozial schlecht ge- stellte Personen – unabhängig von ihrer Ethnie – durch die Nebenkosten des Schulbesuches ergeben. Die koso- varische Regierung bemüht sich im Rahmen ihrer Strate- gie zur Integration der Roma Gemeinschaften unter anderem darum, Benachteiligungen beim Zugang zu Bil- dung weiter abzubauen. Zudem unterstützt das vom Bund und den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfa- len und Sachsen-Anhalt durchgeführte Rückkehrprojekt „URA 2“ die Rückkehrer aller Ethnien und ohne Rück- sicht auf die Umstände ihrer Rückkehr bei ihrer Wieder- eingliederung mit vielfältigen Angeboten, die zum Beispiel auch Arbeits- und Wohnraumvermittlung be- inhalten. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die Aussetzung der schrittweisen Rückführungen von Roma nach Kosovo gegenüber den Ländern anzuregen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 3): Trifft es zu, dass an dem Polizeieinsatz am Schlossgarten in Stuttgart am 30. September 2010 Kräfte der Bundespolizei beteiligt waren, und, wenn ja, welche Einsatzpläne lagen da- für vor? Die Bundespolizei hat das Land Baden-Württemberg auf der Grundlage des § 11 des Bundespolizeigesetzes mit einer Einsatzhundertschaft und einer Beweis- und Festnahmehundertschaft unterstützt. Die Bundespolizei wurde gemäß den polizeilichen Befehlen und Durchführungsplänen des Landes Baden- Württemberg im Rahmen des Unterstellungsverhältnis- ses eingesetzt. A d F N n A d d D z k d e a w z re s a w G m z d a D G e A d d D F (C (D nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die rage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 4): Warum wurde gerade jetzt und so massiv gegen die seit Wochen friedlich gegen das Projekt Stuttgart 21 demonstrie- renden Bürgerinnen und Bürger vorgegangen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt- isse vor. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 7): Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die Gewerbe- steuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommen-, Körperschaft- und Abgeltungsteuer zu ersetzen, nachdem der bayerische Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, am Montag, dem 27. September 2010, erklärt hat, dass der Freistaat Bayern allenfalls zu kleinen Korrekturen an der Ge- werbesteuer bereit sei? Ziel der Bundesregierung ist, die kommunalen Finan- en zu stabilisieren, um die finanzielle Handlungsfähig- eit der Kommunen zu sichern. Zu diesem Zweck hat ie Bundesregierung die Gemeindefinanzkommission ingesetzt. Die Gemeindefinanzkommission hat unter nderem den Auftrag, Vorschläge zur Zukunft der Ge- erbesteuer unter Einbeziehung von Alternativmodellen u unterbreiten. Das derzeit von der Gemeindefinanz- form vorrangig untersuchte Prüfmodell sieht die Ab- chaffung der Gewerbesteuer und kommunale Zuschläge uf die Einkommen- und Körperschaftsteuer vor und ürde zu einer deutlich stabileren Einnahmebasis der emeinden führen. Die von der Gemeindefinanzkom- ission eingesetzte Arbeitsgruppe „Kommunalfinan- en“ prüft gegenwärtig Fortentwicklungsmöglichkeiten es ursprünglichen Prüfmodells und setzt sich dabei uch mit alternativen Modellvorschlägen auseinander. ie Bundesregierung sieht keinen Grund, warum die emeindefinanzkommission ihren Arbeitsauftrag nicht rfüllen sollte. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 8): Um wie viele Punkte müssten die Umsatzsteueranteile der Kommunen erhöht werden, damit der von dem bayerischen Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, vorgeschla- gene Verzicht auf sogenannte Hinzurechnungen bei den Kom- munen kompensiert werden kann, und ist diese Maßnahme geeignet, die Gemeindefinanzen zu stärken, insbesondere finanzschwachen Kommunen zu helfen? Ziel der Bundesregierung ist es, die kommunalen inanzen zu stabilisieren, um die finanzielle Handlungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6767 (A) ) )(B) Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck- sache 17/3113, Frage 9): Wie bringt die Bundesregierung die erneute Kostenbelas- tung für Kommunen in Einklang mit der Einsetzung der Ge- meindefinanzkommission, die nach Möglichkeiten suchen soll, die Finanzsituation der Kommunen zu stärken? Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeinde- finanzkommission erarbeitet gegenwärtig Vorschläge, die Finanzen der Kommunen auf eine stabile Grundlage zu stellen. Es besteht Einvernehmen bei allen Beteilig- ten, dass die aktuellen Probleme der Kommunen nicht allein über die Einnahmeseite zu lösen sind. Deswegen werden auch Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite geprüft, zum Beispiel durch Fle- xibilisierung von Standards. Auf der Basis der Ergeb- nisse der eingesetzten Arbeitsgruppen wird sich die R R R R R R k b R T Die Bundesministerien haben in 2009 aus Rückflüssen der (in Millionen Euro): Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt Auswärtiges Amt Bundesministerium des Innern Bundesministerium der Justiz Bundesministerium der Finanzen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbr Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ( Bundesministerium für Gesundheit (D Euro; ubrik 1 b: Kohäsion: 3,31 Milliarden Euro; ubrik 2: Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft): 6,68 Milliarden Euro; ubrik 3 a: Freiheit, Sicherheit und Recht: 0,44 Milliar- den Euro; ubrik 3 b: Unionsbürgerschaft: 0,5 Milliarden Euro; ubrik 4: Die EU als globaler Akteur: keine Rück- flüsse für Deutschland, da diese Gelder an Länder außerhalb der EU fließen; ubrik 5: Verwaltung: 0,18 Milliarden Euro. Über 85 Prozent der Rückflüsse nach Deutschland amen in 2009 den Bereichen Kohäsionspolitik – Ru- rik 1 b – und Agrarpolitik – Rubrik 2 – zugute. Die ückflüsse aus dem EU-Haushalt fließen zum größten eil in die Bundesländer. EU nachfolgend dargestellte Einnahmen erzielt 0,28 – 44,9 0,06 0,43 0,18 aucherschutz 11,8 254,9 BMVBS) 137,6 0,65 (Cfähigkeit der Kommunen zu sichern. Zu diesem Zweck prüft die Gemeindefinanzkommission Vorschläge zur Zukunft der Gewerbesteuer unter Einbeziehung von Al- ternativmodellen. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, warum die Gemeindefinanzkommission ihren Arbeitsauftrag nicht erfüllen sollte. Die Kommission lässt derzeit ein Prüfmodell untersu- chen, das im Wesentlichen den Ersatz der Gewerbesteuer durch hebesatzbewährte Zuschläge zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer vorsieht. Ziel ist eine Verstetigung und damit Stabilisierung und Stärkung der kommunalen Einnahmen bei gleichzeitig möglichst ge- ringen interkommunalen Umverteilungswirkungen. Die Arbeiten hierzu dauern noch an. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Anlage 7 Kommission im Rahmen eines Gesamtpaketes auf Maß- nahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen verständi- gen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/3113, Frage 10): In welchem Umfang haben im Hinblick auf Presseveröf- fentlichungen in der FAZ vom 29. September 2010 zum Haus- haltsbericht 2009 der Europäischen Union – „8,1 Milliarden Euro netto für die EU“ – jeweils im Einzelnen die Bundesre- gierung – nach Bundesministerien – und die Bundesländer – nach Ländern – Rückflüsse von EU-Mitteln erhalten? Insgesamt entfielen auf Deutschland im Jahr 2009 Rückflüsse in Höhe von 11,7 Milliarden Euro. Diese tei- len sich wie folgt auf: Rubrik 1 a: Wettbewerbsfähigkeit: 1,44 Milliarden 6768 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Die Abweichungen der von der EU-Kommission mit- geteilten Summe der Gesamtrückflüsse der Rubrik 1 b und der Gesamtsumme in der Aufteilung für die Bundes- länder ist bedingt durch die Zeitspanne zwischen Zah- lungsausgang, EU-KOM, und Zahlungseingang, Bun- deskasse, zum Jahresende/Jahresanfang. – Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, ELER,: 0,93 Milliarden Euro; – Fischereifonds, EFF,: 0,025 Milliarden Euro. Bundesprogramm Verkehr 38,0 Gesamt 1.926,1 Die Zahlungen aus dem EFRE (Bundesprogramm Verkehr) und dem ESF für die operationellen Bundes- programme in Höhe von 38 Millionen Euro bzw. 242,9 Millionen Euro sind nicht weiter auf die Bundes- länder aufteilbar. le – 38,0 966,2 2.892,3 In der Rubrik 2, Landwirtschaft und Fischerei, vertei- n sich die Rückflüsse wie folgt: Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben, EGFL,: 5,7 Milliarden Euro; (D – Wettbewerbsfähigkeit – auf den Bund und die Bundes- länder ist aufgrund der Vielzahl der Programme nicht den Euro zurück. Der überwiegende Teil dieser Rück- flüsse entfiel auf die ostdeutschen Bundesländer. Aufteilung der Rückflüsse aus den Strukturfonds (Rubrik 1 b) auf die Bundesländer EFRE ESF EFRE + ESF Millionen Euro Millionen Euro Millionen Euro Baden-Württemberg 3,6 59,1 62,7 Bayern 32,9 9,3 42,2 Berlin 21,9 96,3 118,2 Bremen 10,6 17,2 27,8 Hamburg 0,9 10,1 11,0 Hessen 25,8 37,2 58,5 Niedersachsen 194,1 57,9 252,0 Nordrhein-Westfalen 84,9 78,5 163,4 Rheinland-Pfalz 19,2 23,8 43,0 Saarland 4,9 4,7 9,6 Schleswig-Holstein 39,5 22,4 61,9 Brandenburg 196,5 67,5 61,9 Mecklenburg-Vorpommern 392,6 24,5 417,1 Sachsen 286,3 69,9 356,2 Sachsen-Anhalt 391,1 52,3 394,1 Thüringen 183,4 92,6 235,7 Bundesprogramm ESF 242,9 141,9 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugen Bundesministerium für Bildung und Forschung Allgemeine Finanzverwaltung Gesamt In diesen Beträgen sind Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, ESF, an das BMAS und der Transeuropäi- schen Netze, TEN, an das BMVBS enthalten. Eine Zuordnung der Rückflüsse aus der Rubrik 1 a m E b (Cd 0,2 0,19 0,6 451,12 öglich. Zudem fließen diese teilweise auch an private inrichtungen. Nach Mitteilung der Kommission flossen in der Ru- rik 1 b – Kohäsion – 2009 insgesamt rund 3,3 Milliar- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6769 (A) (C) )(B) Die Rückflüsse des EGFL auf die Bundesländer (im Wesentlichen landwirtschaftliche Direktzahlungen) teilen (D sich wie folgt auf: Die ELER-Mittel verteilen sich wie folgt: Hinweis: Zahlendifferenzen durch Rundungen möglich. 2009 in Euro Anteil in % Baden-Württemberg 439.081.802 7,9 Bayern 1.115.440.421 20,0 Brandenburg und Berlin 379.137.188 6,8 Hamburg 108.600 0,0 Hessen 228.148.181 4,1 Mecklenburg-Vorpommern 421.442.061 7,6 Niedersachsen + Bremen 929.852.715 16,7 Nordrhein-Westfalen 541.780.705 9,7 Rheinland-Pfalz 196.890.728 3,5 Saarland 19.488.857 0,3 Sachsen 302.084.207 5,4 Sachsen-Anhalt 384.104.193 6,9 Schleswig-Holstein 359.522.466 6,5 Thüringen 254.016.364 4,6 Gesamt 5.571.098.489 Überweisungsbetrag 2009 inkl. Vorschuss in Euro Anteil in % Baden-Württemberg 81.938.633 8,8 Bayern 185.824.248 19,9 Brandenburg und Berlin 123.469.633 13,2 Hamburg 1.472.122 0,2 Hessen 33.312.523 3,6 Mecklenburg-Vorpommern 81.580.558 8,8 Niedersachsen und Bremen 122.126.553 13,1 Nordrhein-Westfalen 43.860.333 4,7 Rheinland-Pfalz 36.017.771 3,9 Schleswig-Holstein 28.058.432 3,0 Saarland 3.916.598 0,4 Sachsen 73.613.488 7,9 Sachsen-Anhalt 43.520.088 4,7 Thüringen 73.121.601 7,8 Deutsche Vernetzungsstelle (Bund) 454.566 0,0 Gesamt 932.287.147,26 6770 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Neue Turbinen, Strukturen und Komponenten, Optimieru CO2-Abscheidung und Speicherung Borkum West II – Bard 1 – Nordsee Ost – Global Tech I 1,6 GW De Name des Vor- habens/Standort EU-Kofinanzie- rungsbeitrag in Euro Brennstoff Jänschwalde/ Deutschland 180 000 000,– Kohle 50 ng der Produktionskapazitäten utschland 204 340 893,– Kapazität Abscheidungs-technik Speicherkonzept 0 MW Oxyfuel Öl/Gasfelder (C (D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa- che 17/3113, Frage 11): Welche Projekte in Deutschland sollen bzw. werden mit- hilfe des europäischen Konjunkturprogramms – jeweils mit Angabe des Investitionsvolumens und der geplanten EU-Zu- schüsse – finanziert? Die Verordnung über ein Programm zur Konjunktur- belebung für Vorhaben im Energiebereich (Verordnung (EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009) hat ein geplantes Volumen von ins- gesamt 3,98 Milliarden Euro. Für Projekte, zu deren Standort auch Deutschland zählt, wurde ein Gemeinschaftsbeitrag von insgesamt 995 Millionen Euro eingeplant. Es handelt sich hierbei um Gas- und Strominfrastrukturvorhaben, Offshore-Windenergie und CO2-Abscheidung und -Spei- cherung. Bei einigen der Vorhaben sind mehrere EU-Mit- gliedstaaten beteiligt. Die genaue Aufteilung der Sum- men hängt zum einen davon ab, wie die durchführenden Unternehmen diese beantragen, zum anderen, welcher Be- trag nach Prüfung der Projektanträge zugestanden wird. Mit Datum 5. Oktober 2010 hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass bei den folgenden Projekten, zu deren Standort auch Deutschland zählt, zum Stichtag 1. Okto- ber 2010 eine Förderungsentscheidung getroffen und eine entsprechende Förderungsvereinbarung unterzeich- net wurde: Gas- und Strominfrastrukturvorhaben Gas-Verbindungsleitungen Strom-Verbindungsleitungen Offshore-Windenergie Netzintegration der Offshore-Windenergie Vorhaben Standort der unterstützten Vorhaben EU-Kofinanzierungsbeitrag in Euro NABUCCO Österreich, Ungarn, Bulgarien, Deutschland, Rumänien 200 000 000,– Vorhaben Standort der unterstützten Vorhaben EU-Kofinanzierungsbeitrag in Euro Halle/Saale–Schweinfurt Deutschland 100 000 000,– Vorhaben Kapazität Standort der unterstütz-ten Vorhaben EU-Kofinanzierungs- beitrag in Euro Nordseenetz 1 GW Vereinigtes Königreich, Niederlande, Deutschland, Irland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Luxemburg 160 640 000,– Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6771 (A) ) )(B) Staaten bzw. Gebiete, die den Berichten nicht widerspro- chen haben, werden nach sechs Monaten bzw. zwölf Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zur Be- seitigung der aufgezeigten Mängel berichten. Unabhän- Wie hoch ist die Einkommensteuerbelastung der Gruppe von Beschäftigten, die etwa der Referenzgruppe für die Er- mittlung der neuen Hartz-IV-Regelsätze entspricht – bitte Ein- zelbelastung absolut wie relativ nennen sowie das gesamte sichergestellt ist, dass bestimmte Informationen über Anteils- eigner und Identitätsnachweise vorliegen oder aktualisiert werden, ToR A.1, ToR A.2, und welche Position vertritt die Bundesregierung in der anstehenden Verhandlung des Dop- pelbesteuerungsabkommens mit Singapur hinsichtlich der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mittels An- rechnungs- oder Freistellungsmethode? Die von Ihnen angesprochenen Berichte zeigen in Be- zug auf einige Grundelemente für einen effektiven Infor- mationsaustausch gewisse Mängel und Unzulänglichkei- ten auf. Die Bundesregierung hält diese Feststellungen für zutreffend und hat daher als Mitglied des Global Fo- rums beiden Berichten zugestimmt. Die betroffenen tausches erfordert eine Revision des DBA-Singapur. Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob aus Anlass der anstehenden Abkommensrevision von der partiellen Frei- stellungsmethode auf die Anrechnungsmethode gewech- selt werden soll. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3113, Frage 13): Die EU-Kommission hat weiter mitgeteilt, dass EU- weit für elf weitere Vorhaben noch keine rechtlichen Verpflichtungen eingegangen wurden, dieses jedoch bis Ende des Jahres 2010 erwartet wird. Für das nachfol- g g s g Offshore-Windenergie 1. Netzintegration der Offshore-Windenergie Vorhaben Kapazität S 1.1. Baltic – Kriegers Flak I, II, III. 1,5 GW Dä De Im Haushaltsjahr 2009 sind zudem 600 Millionen Euro an Verpflichtungen aus dem ersten Teil des EU- Konjunkturpakets dem ELER zur Verfügung gestellt worden; für 2010 sind Mittel in Höhe von 420 Millionen Euro beschlossen worden. Diese Mittel stehen für die Förderung des Breitbands in ländlichen Regionen sowie zur Finanzierung der neuen Herausforderungen der Ge- meinsamen Agrarpolitik (Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt) ein- schließlich Umstrukturierung des Milchsektors zur Ver- fügung. Deutschland hat in 2009 einen Betrag von rund 50,34 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt erhalten (2010: 35 Millionen Euro). Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/3113, Frage 12): Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis des aktuellen Berichts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – The Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes – zu, dass die mit den Caymen Islands und Monaco abgeschlossenen Doppelbe- steuerungs- bzw. Informationsaustauschabkommen keinen ef- fektiven Schutz gegen Steuerhinterziehung bieten, weil nicht g w te m g le S in v R k b g S tr E V w z g K c h (C (D ende Vorhaben, zu dessen Standort auch Deutschland ehört, wurde nach den Ausführungen der EU-Kommis- ion bislang noch keine rechtliche Verpflichtung einge- angen: tandort der unterstütz- ten Vorhaben Geplanter Gemein- schaftsbeitrag in Euro ge- mäß Verordnung (EG) Nr. 663/2009 nemark, Schweden, utschland, Polen 150 000 000,– ig davon bleibt die Implementierung und effektive An- endung des OECD-Standards auf der Agenda der G20. Die kürzlich mit Monaco und den Kaimaninseln un- rzeichneten Abkommen über den steuerlichen Infor- ationsaustausch entsprechen dem OECD-Standard. Sie ewähren den deutschen Finanzbehörden Zugang zu al- n Informationen, die zur Durchführung des deutschen teuerrechts erforderlich sind. Dazu können auch Bank- formationen und Informationen über die Eigentums- erhältnisse an juristischen Personen und anderen echtsgebilden gehören. Die Unterzeichnung der Ab- ommen ist mit der Erwartung verbunden, dass Monaco zw. die Kaimaninseln sicherstellen, ihren Verpflichtun- en aus dem Abkommen nachkommen zu können. Beide Abkommen verbessern die Bekämpfung der teuerhinterziehung; denn sie bieten nach ihrem Inkraft- eten die Möglichkeit, Sachverhalte durch entsprechende rsuchen aufzuklären. In der Vergangenheit konnten die erhältnisse in Monaco bzw. den Kaimaninseln genutzt erden, um Steuern weitgehend risikolos hinterziehen u können. Nunmehr hat sich die Risikolage grundle- end verändert; denn Ermittlungen in Monaco bzw. den aimaninseln werden jetzt möglich. Dies ist ein erhebli- her Fortschritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterzie- ung. Die beabsichtigte Erweiterung des Informationsaus- 6772 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Steueraufkommen –, und wie viele Erwerbstätige – bitte jähr- liche Zahlen seit 2005 nennen und möglichst nach verschiede- nen Erwerbsformen differenzieren – zahlen Einkommensteuer und erhalten zugleich aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II? Die für die Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze heran- gezogene Gruppe von Haushalten lässt sich nicht ohne weiteres innerhalb der Einkommensteuerpflichtigen iden- tifizieren. In etwa vergleichbar könnte die Gruppe der Einkom- mensteuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Ein- künfte bis 12 000 Euro bei Grundtabellenfällen bzw. bis 24 000 Euro bei Splittingtabellenfällen sein. Nach einer Schätzung mit dem Einkommensteuermodell des Bun- desministeriums der Finanzen gilt für diese Einkommen- steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 2010 Fol- gendes: Es gibt in dieser Gruppe 13,2 Millionen Einkommen- steuerpflichtige; das sind rund 36 Prozent aller Einkom- mensteuerpflichtigen. Davon sind rund 2,4 Millionen steuerbelastet; das sind rund 9,3 Prozent aller Steuerbelas- teten. Die für diese Gruppe festgesetzte Einkommensteuer beträgt 1,1 Milliarden Euro; das sind lediglich 0,6 Prozent des Gesamtaufkommens bezogen auf die festgesetzte Einkommensteuer. Außerdem zahlen die sozialversiche- rungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer rund 20 Pro- zent ihres Bruttolohns als Sozialabgaben (Arbeitnehmer- anteil). Zu den übrigen erfragten Sachverhalten liegen keine Angaben vor. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 14): Ist die für diese Legislaturperiode angekündigte Touris- muskonzeption für den ländlichen Raum schon in Arbeit, und wann genau kann mit ihrer Veröffentlichung gerechnet wer- den? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht vor, eine Tourismuskonzeption für den ländlichen Raum zu erstellen. Die Bundesregierung hat mit der Vor- bereitung der Tourismuskonzeption begonnen. Alle betroffenen Ressorts werden in die Materialsammlung eingebunden. Die Konzeption soll in dieser Legislatur- periode veröffentlicht werden. Ein konkreter Termin für die Veröffentlichung steht noch nicht fest. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3113, Frage 15): Wie viele Urlaubsplätze stehen in den Ländern in Fami- lienferienstätten zur Verfügung, und wie hoch sind die durch- schnittlichen Kosten für einen 14-tägigen Urlaub in einer Fa- milienferienstätte für eine Alleinerziehende mit zwei Kindern s a s n U n 1 A 4 5 g F te h b s d tu E s te e K d A d A c c m c in m w k d te d s z v re g H (C (D mit Hartz-IV-Bezug mit bzw. ohne zusätzliche Landesförde- rung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die bundesweit 112 gemeinnützigen Familienferien- tätten bieten sowohl Quartiere für Selbstversorger als uch die Verpflegungsvarianten Übernachtung mit Früh- tück, Halbpension und Vollpension an, was sich aturgemäß auch in der Preisgestaltung niederschlägt. nterbringungs- und Verpflegungskosten sind ferner ach dem Alter der Kinder gestaffelt. Die Kosten für den 4-tägigen Familienurlaub einer alleinerziehenden LG-II-Empfängerin mit zwei Kindern reichen von 76 Euro bei Zeltübernachtung mit Vollpension, über 88 Euro bei Ferienhausunterbringung mit Selbstversor- ung bzw. 726 Euro für das Familienappartement mit rühstück, bis hin zu 1 841 Euro für die Ferienhausun- rbringung bei voller Verpflegung – wobei es sich auch ier nur um Beispiele handelt, die eine Preisspanne ab- ilden und über eine Stichprobe aus 30 Familienferien- tätten ermittelt wurden. Familienferienstätten verfügen urchschnittlich über 130 Betten – die kleinste Einrich- ngsgröße liegt bei circa 65 Betten und die maximale inrichtungsgröße bei circa 400 Betten. Eine Aufstellung über die Anzahl der Familienferien- tätten in den einzelnen Bundesländern sowie über Kos- nreduktionen bei einem 14-tägigen Familienurlaub iner alleinerziehenden ALG-II-Empfängerin mit zwei indern, die sich aus der Individualbezuschussung urch Landesmittel ergeben, füge ich als Anlage bei. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/3113, Frage 16): Wie will die Bundesregierung ihre in ihren Tourismuspoli- tischen Leitlinien beschlossene Zielstellung: „Ziel der Bun- desregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können. Des- halb werden Ferienunterkünfte zu erschwinglichen Preisen gefördert.“ für auf Hartz IV angewiesene Familien mit Kin- dern realisieren, wenn für ein schulpflichtiges Kind für „Be- herbergungs- und Gaststättenleistungen“ im Jahr 42,12 Euro bzw. 57,36 Euro vorgesehen sind? Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitsu- hende ist nicht in erster Linie die Umsetzung der touris- uspolitischen Leitlinien, sondern die schnellstmögli- he Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen den Arbeitsmarkt. Diejenigen, die trotz intensiver Be- ühungen keinen Arbeitsplatz finden oder mit ihrem Er- erbseinkommen den Lebensunterhalt nicht sichern önnen, haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung es Lebensunterhalts in Höhe des soziokulturellen Exis- nzminimums. Die Bundesregierung hat die Bemessung er Regelbedarfe nach den Vorgaben des Bundesverfas- ungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 vor- unehmen und einen entsprechenden Referentenentwurf orbereitet. Auf dieser Grundlage wird den Leistungsbe- chtigten das soziokulturelle Existenzminimum sicher- estellt, das ein Konsumverhalten vergleichbar mit aushalten im unteren Einkommensbereich ermöglicht. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6773 (A) ) )(B) Die Bemessung der Höhe der Leistungen zur Siche- rung des Lebensunterhalts erfolgt auf der Datengrund- lage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Das Bundesverfas- sungsgericht hat das Statistikmodell ausdrücklich als ein geeignetes Instrument zur realitätsgerechten Bemessung der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzmi- nimums erforderlichen Leistungen bestätigt. Bei der Entscheidung, welche einzelnen Verbrauchspositionen als regelsatzrelevant einzustufen sind, wurde in der Ab- teilung 11 „Beherbergungs- und Gaststättendienstleis- tungen“ die Position „Übernachtungen“ nicht als regel- bedarfsrelevant berücksichtigt. Diese Ausgaben sind dem Bereich Urlaub zuzuordnen, der als nicht existenz- sichernd anzusehen ist und folglich für den Regelbedarf nicht zu berücksichtigen ist. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch Fami- lien mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, nicht durchgängig Urlaube finanzieren können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/3113, Frage 17): Wie ist die im Energiekonzept der Bundesregierung er- klärte Absicht zu verstehen, wonach „die Bundesregierung ab 2013 den im Haushaltsbegleitgesetz zu beschließenden Spit- zenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur noch gewähren wird, wenn die Betriebe einen Beitrag zu Energieeinsparungen leisten“, wenn die Bundeskanzlerin nur wenige Tage später bezüglich des aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes zum Abbau von Aus- nahmen bei der Ökosteuer gegenüber dem Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., BDI, erklärt: „Ich sage Ihnen zu, dass wir über diese Regeln noch einmal sprechen“? Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor, die beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit des Spit- zenausgleichs im Rahmen des Energiesteuer- und Strom- steuergesetze ab 2013 durch einen Beitrag der Betriebe zur Energieeinsparung zu erreichen. Die Äußerung der Bundeskanzlerin bezieht sich auf die Höhe des Spitzen- ausgleichs 2011 und 2012. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 20): Unterstützt die Bundesregierung den Multi-Stakeholder- Ansatz im Bereich der globalen Netzpolitik, und wird sie sich demnach während der nächsten Vollversammlung der Verein- ten Nationen für eine Verlängerung des auslaufenden Mandats des im Rahmen des Weltgipfels der Informationsgesellschaft eingerichteten Internet-Governance-Forums einsetzen? Die Bundesregierung unterstützt den Multi-Stakehol- der-Ansatz im Bereich der globalen Netzpolitik. Deshalb wird sie sich während der nächsten Vollversammlung d la e A d A F s la d tr V e h (k P d w K A d A F u d s d s H d V ru g d in g b B ri ru b (C (D er Vereinten Nationen für eine Verlängerung des aus- ufenden Mandats des Internet-Governance-Forums insetzen. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3113, rage 21): Wann wird der Bundesminister für Wirtschaft und Techno- logie, Rainer Brüderle, ein „umfassendes Gesamtkonzept“ zur Industriepolitik vorlegen, wie es von ihm am 23. September 2010 im Handelsblatt angekündigt worden ist, und welche in- haltlichen Schwerpunkte wird das Konzept enthalten? Eine wettbewerbsfähige Industrie ist zentrale Voraus- etzung für Wachstum und Beschäftigung in Deutsch- nd. Die Bundesregierung ist deshalb kontinuierlich arum bemüht, gute Rahmenbedingungen für die indus- ielle Produktion zu schaffen. Dazu gehören etwa die erfügbarkeit einer hinreichenden Zahl von Fachkräften, ine verlässliche Energie- und Rohstoffversorgung, eine ohe Innovationsfähigkeit, offene Weltmärkte und ein osten-)effizienter Umwelt- und Klimaschutz. Diese unkte werden auch Schwerpunkte des Konzepts bilden, as im Bundeswirtschaftsministerium derzeit vorbereitet ird. Bundesminister Brüderle wird das Konzept in ürze der Öffentlichkeit vorstellen. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3113, rage 22): Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Juni 2010, mit dem festgestellt wird, dass dringend weiterer Verbesserungsbedarf am KfW-Sonderprogramm besteht, und welche Maßnahmen wird sie treffen? Das KfW-Sonderprogramm wurde ins Leben gerufen, m die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft vor em Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise icherzustellen. Die gute konjunkturelle Erholung hat in er Zwischenzeit auch im Finanzierungsbereich für Ent- pannung gesorgt, sodass sich auch die Nachfrage nach ilfen aus dem Sonderprogramm abschwächt. Das Son- erprogramm läuft planmäßig zum Ende des Jahres aus. or diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregie- ng keine weiteren Maßnahmen im KfW-Sonderpro- ramm. Im Übrigen hat die Bundesregierung seit Einführung as KfW-Sonderprogramm intensiv begleitet. Dabei wurde sbesondere auf Zielgenauigkeit und Effizienz des Pro- ramms geachtet. Infolgedessen wurden die Programm- edingungen mehrmals modifiziert, so wurde zuletzt das etriebsmittelangebot flexibilisiert. Die passgenaue Aus- chtung des Programms wurde auch durch die Evaluie- ng zum Zusageverhalten der KfW und der Geschäfts- anken bestätigt. 6774 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) (C) )(B) Anlage 19 Anlage 20 für August und September vorläufige und hochgerechnete Werte 7 Freie Förderung nach § 16 f SGB II 8 Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate) 9 Einstiegsgeld – Variante: Beschäftigung 10 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Bis Ende September 2010 wurden bundesweit insge- samt rund 4,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Ein- gliederung in Arbeit einschließlich der beiden Sonder- programme des Bundes, Beschäftigungspakte für Ältere und Kommunal-Kombi, verausgabt. Bezogen auf den Ansatz im Bundeshaushalt 2010 in Höhe von 6,6 Mil- liarden Euro sind damit rund 65 Prozent der veran- schlagten Ausgabemittel abgeflossen. Detaillierte Ausgabeninformationen bezogen auf ein- zelne Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik lie- g v S S n s s d tu ru 40 475 23 629 20 920 18 465 en nur für den Bereich der Bundesagentur für Arbeit or. Nach Angabe der Bundesagentur sind bis Ende eptember 2010 für Eingliederungsleistungen nach GB II insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro über die Fi- anzsysteme der BA ausgezahlt worden. Dies ent- pricht rund 67 Prozent des aktuellen Bewirtschaftungs- olls, rund 5,4 Milliarden Euro; unter Berücksichtigung es aktuellen Umschichtungsbedarfs in das Verwal- ngskostenbudget und der Einnahmen aus dem Forde- ngseinzug. (D gesamt 5 Milliarden Euro zu Marktzinsen auf den Wege bringen wird. Das geplante Kreditangebot der Kreditan- stalt für Wiederaufbau für Offshore-Windparks soll marktmäßig ausgestaltet sein. Eine Zinsverbilligung ist nicht geplant. Als Antragsteller kommen Projektgesell- schaften – unabhängig von ihrem Gesellschafterkreis – infrage. entnommen werden. Für den Zeitraum Januar bis Sep- tember 2010 verzeichneten demnach die folgenden zehn Arbeitsmarktinstrumente die meisten Zugänge, kumu- liert: Arbeitsmarktinstrumente mit den meisten kumulierten Zugängen Januar bis September 2010: Instrumente der Arbeitsmarktpolitik nachrichtlich: Teilnehmerzugang seit Jahresbeginn bis einschließlich September 2010 1 Förderungen aus dem Vermittlungsbudget 1 105 443 2 Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 717 478 3 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II darunter: Variante Mehraufwand 596 861 530 558 4 Berufliche Weiterbildung 165 999 5 Eingliederungszuschüsse (einschließlich § 421 f, p SGB III) 103 016 6 Kommunale Eingliederungsleistungen (flankierende Leistungen) nach § 16 a SGB II 58 751 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 23): Welche Konditionen sind für die geplanten Kredite der KfW Bankengruppe für Offshore-Windparks vorgesehen, und sollen auch marktbeherrschende Energieversorgungsunter- nehmen wie Eon, RWE, Vattenfall und EnBW berechtigt sein, zinsverbilligte Kredite in Anspruch zu nehmen? Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept be- schlossen, dass die KfW 2011 ein Sonderprogramm „Off- shore-Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von ins- d F L P k Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/3113, Frage 24): Wie gestaltet sich beim Eingliederungstitel im SGB II der Mittelabfluss bis zum Monat September 2010 – bitte absolut wie relativ angeben –, und was sind, gemessen an den Teil- nehmerzahlen sowie dem Umfang der Mittel, die zehn größ- ten Arbeitsmarktinstrumente? Zahlen zum monatlichen Bestand und Zugang von ersonen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik önnen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6775 (A) ) )(B) Zu Frage 27: Wie bei allen vorhergehenden Neubemessungen wur- den selbstverständlich zunächst die Haushalte aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ausgeschlos- sen, für die die Ermittlung der Regelbedarfe erfolgt, und dann die Referenzgruppe festgelegt (siehe hierzu die Er- läuterungen im konsolidierten Referentenentwurf auf der Seite 82 f. und der Seite 129 ff.). Bezieher von Leistun- gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen nicht ausgeschlossen werden, weil sie in den Sonderaus- wertung nicht vertreten sind. Auch für den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsge- setz gilt: Personen, die diese Leistungen beziehen, wer- den nur in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe befragt, wenn sie einen eigenen Haushalt haben. Ferner lässt der Bezug von diesen Leistungen keine Rück- schlüsse auf die Einkommenshöhe zu, sie decken ausbil- dungsspezifische Bedarfe ab. Bestehen darüber hinaus existenznotwendige Bedarfe vor, die nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können, dann besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder dem des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Drucksa- che 17/3113, Frage 29): Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung darauf verzichtet, bei der Bestimmung der Referenzhaushalte alle Haushalte herauszurechnen, die lebensunterhaltsichernde Leis- tungen nach dem Kap. 3 Abschnitt 2 des SGB II, dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII, den §§ 2 und 3 AsylbLG und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, erhalten, und wie rechtfertigt die Bundesregierung den Verzicht auf die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, „bei der Auswer- tung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben da- rauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge- setzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Re- ferenzgruppe ausgeschieden werden“ (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9. Februar 2010, Randnummer 169)? Nach der Begründung zu § 3 Regelbedarfs-Ermitt- lungsgesetz werden bei den Referenzhaushalten nur Haushalte berücksichtigt, die von Einkünften oberhalb des Existenzminimums leben. Wer lediglich über Trans- ferleistungen verfügt, die das Existenzminimum abde- cken, wird nicht als Referenzhaushalt berücksichtigt. Die Ausgaben für die zehn größten Arbeitsmarktinstrume Detaillierte Ausgabeninformationen der zugelassenen kommunalen Träger li Instrumente der Arbeitsmark 1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten 2 Förderung der beruflichen Weiterbildung 3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied 4 Leistungen zur Beschäftigungsförderung (befristete) 5 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 6 Eingliederungszuschüsse 7 Förderung aus dem Vermittlungsbudget 8 Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer ab 50 Jahr 9 Einstiegsgeld 10 Zuschüsse an Arbeitgeber für besonders betroffene sc Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache 17/3113, Fragen 27 und 28): Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, 2008 um die Haushalte zu bereinigen, die lebensunterhaltssichernde Leis- tungen nach Kap. 3 Abschnitt 2 des SGB II, dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII, den §§ 2 und 3 des Asylbewer- berleistungsgesetzes, AsylbLG, und dem Bundesausbildungs- gesetz empfangen, um anschließend die verbleibenden Haus- halte in Quintile einzuteilen und dann das unterste Quintil als Referenzgruppe zu betrachten? In welchem Umfang werden die nicht veröffentlichten Positionen aus der EVS 2008 jeweils als regelsatzrelevant an- erkannt? S h Z g s b ö b S A (C (D nte sind im Folgenden aufgelistet: egen nicht vor. tpolitik Ist-Ausgaben in 1 000 Euro 1 163 679 620 692 erung 402 635 371 042 263 968 211 538 128 391 e 111 848 36 026 hwerbehinderte Menschen 33 968 GB XII. In diesem Fall werden die betreffenden Haus- alte aus den Referenzhaushalten ausgeschlossen. u Frage 28: Alle regelsatzrelevanten Positionen, für die keine An- aben zu den Ausgaben veröffentlicht werden, gehen elbstverständlich voll in den regelsatzrelevanten Ver- rauch mit ein und sind in den für alle Abteilungen ver- ffentlichen Summen der regelbedarfsrelevanten Ausga- en enthalten (jeweils letzte Spalte der Tabellen ab eite 84 des konsolidierten Referentenentwurfs). nlage 22 Antwort 6776 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Dies stellt gegenüber der bei der Sonderauswertung zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 verwen- deten Abgrenzung, nach der Haushalte auszuschließen waren, die „überwiegend“ von Sozialhilfe lebten, eine wesentlich trennschärfere Abgrenzung dar. Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz müssen nicht ausgeschlossen werden, weil sie in der Sonderauswertung nicht vertreten sind. Befragt werden nur Personen, die in einem Haushalt le- ben. Dies bedeutet, dass Personen, die in einer Sammel- unterkunft leben, nicht befragt werden. Auch für den Bezug von Leistungen nach dem Bun- desausbildungsförderungsgesetz gilt: Personen, die diese Leistungen beziehen, werden nur in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe befragt, wenn sie einen eige- nen Haushalt haben. Ferner lässt der Bezug von diesen Leistungen keine Rückschlüsse auf die Einkommens- höhe zu, sie decken ausbildungsspezifische Bedarfe ab. Bestehen darüber hinaus existenznotwendige Bedarfe, die nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII. In diesem Fall werden die betreffen- den Haushalte aus den Referenzhaushalten ausgeschlos- sen. Die im Referentenentwurf für das Regelbedarfs-Er- mittlungsgesetz vorgesehene Abgrenzung schließt damit zuverlässig Zirkelschlüsse aus. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass es in nennenswertem Umfang Personen gibt, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwei- ten und Zwölften Buch nicht geltend machen. Einzelne Haushalte, auf die dies möglicherweise nicht zutrifft, ha- ben auf die statistische Durchschnittsbildung keinen nen- nenswerten Einfluss. Hierzu führt die Begründung des Referentenentwurfs ergänzend aus, dass zur Identifizie- rung einzelner Haushalte, die von Einkünften unterhalb des Existenzminimums leben, keine praktikablen Verfah- ren vorliegen. Deshalb müssten von Wissenschaftlern oder Statistischem Bundesamt Einzelfallprüfungen vor- genommen werden. Würden solche Haushalte identifi- ziert, müssten Träger nach dem SGB II oder nach dem SGB XII eine Einkommens- und Vermögensprüfung vor- nehmen, um festzustellen, ob tatsächlich Hilfebedürftig- keit vorliegt. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Drucksa- che 17/3113, Frage 30): Wie begründet sich der Mischindex zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28 a SGB XII (in der Fassung des Art. 3 des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermitt- lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), und sind auch andere Varianten – zum Beispiel mit einem anderen Verhältnis der Preise der regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen zur Entwicklung der Nettolöhne – geprüft worden? b – h z g s lu b W S p ti L k A d d s b A d F 1 s d z Z u „ A s A N s d h a d s s k c (C (D Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil etont, dass das reale physische Existenzminimum also vor allem Nahrung, Wohnen, Kleidung, Gesund- eitsvorsorge – jederzeit gesichert werden muss. Gleich- eitig sollen die Regelbedarfe Veränderungen des esamtgesellschaftlichen Wohlstandsniveaus berück- ichtigen. Es liegt daher nahe, sowohl die Preisentwick- ng als auch die Entwicklung der Nettolöhne pro Ar- eitnehmer – als Indikator für Veränderungen des ohlstandsniveaus – zu berücksichtigen. Da der chwerpunkt der Grundsicherung auf der Sicherung des hysischen Existenzminimums liegt, ist es gerechtfer- gt, die Preisentwicklung stärker zu gewichten als die ohnentwicklung. Da es für eine solche Gewichtung eine Vorgaben gibt, wurde für die Preisentwicklung ein nteil von 70 Prozent und ein Anteil von 30 Prozent für ie Lohnentwicklung gewählt. Zudem wird hinsichtlich er Preisentwicklung ein vom Statistischen Bundesamt peziell für die Struktur des regelsatzrelevanten Ver- rauchs berechneter Preisindex genutzt. nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 7/3113, Frage 33): Hält die Bundesregierung die restriktive Regelung des § 4 Abs. 2 SGB II (Art. 1 Nr. 2 des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), wonach für die gesellschaftliche Teilhabe im sozialen und kulturellen Bereich von Kindern kein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorge- sehen ist, für angemessen? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ent- cheidung vom 9. Februar 2010 deutlich gemacht, dass er Gesetzgeber Hilfebedürftige mit Rechtsansprüchen ur Sicherung des Existensminimums ausstatten muss. um Existenzminimum gehört die Teilhabe am sozialen nd kulturellen Leben. Teilhabe bedeutet Partizipation, Einbezogensein“, und setzt damit Vorhandenes voraus. ufgabe des Staates ist es damit, Hilfebedürftigen die- elben Möglichkeiten zur Inanspruchnahme vorhandener ngebote des Gemeinschaftslebens einzuräumen wie ichthilfebedürftigen. Ein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grund- icherung für Arbeitsuchende würde dagegen bedeuten, ass diese Angebote der sozialen und kulturellen Teil- abe für Hilfebedürftige dort schaffen müssten, wo sie uch der Allgemeinheit nicht oder in nicht ausreichen- em Umfang zur Verfügung stehen. Die angesprochene Regelung ist demnach angemes- en, da sie von den Grundsicherungsträgern die Zu- ammenarbeit mit denjenigen verlangt, die soziale und ulturelle Teilhabe mit ihren Angeboten erst ermögli- hen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6777 (A) ) )(B) Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 34): Ist die Zuordnung der Verbrauchsausgaben für Kinder in Familienhaushalten auf Grundlage der Studie „Kosten eines Kindes“ nach Ansicht der Bundesregierung ein Verteilungs- schlüssel, der auch für die Zukunft angewendet werden kann, und wie bewertet die Bundesregierung zum Beispiel die Mög- lichkeit, die Verbrauchsausgaben für Kinder durch einen Ver- gleich der Verbrauchsausgaben von Paarhaushalten mit einem Kind zu Paarhaushalten ohne Kind zu ermitteln? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält die Methode der Verteilungsschlüssel für geeignet. Sie wird die jetzt bestehenden Verteilungsschlüssel wissen- schaftlich überprüfen lassen, um bei deren Ermittlung künftig neueste verfügbare Daten und Erkenntnisse nut- zen zu können. Hierzu müssen aber erst die Daten der EVS 2008 in einer für Wissenschaftler nutzbaren Form zur Verfügung stehen. Die Anwendung der Differenzmethode ist bei der Er- mittlung des Bedarfs von Kindern im Sinne der Frage- stellung nicht sachgerecht, da die Paare mit und ohne Kind bei formal gleich großer Referenzgruppe tenden- ziell unterschiedlich hohe Einkommen pro Kopf erzie- len. Dabei sind die Einkommen der Paare ohne Kind hö- her als die Einkommen von Paaren mit Kind. Würde man hier die Differenzmethode anwenden, so wären die Regelsätze der Kinder daher tendenziell niedriger als es jetzt der Fall ist. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/3113, Fragen 37 und 38): Hält die Bundesregierung die restriktive Regelung des § 4 Abs. 2 SGB II (Art. 1 Nr. 2 des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände- rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), wonach für die gesellschaftliche Teilhabe im sozialen und kulturellen Bereich von Kindern kein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorge- sehen ist, für angemessen? Ist die Bundesregierung tatsächlich der Auffassung, dass die Abrechnung von Ausflügen, Kita- und Klassenfahrten, Lernförderung, Mittagessen und Teilhabebudget über einen Gutschein, wie es in § 29 SGB II bzw. § 34 a SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermitt- lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, eine prak- tikable und effiziente Lösung darstellt, und mit welchem Ver- waltungsaufwand und zusätzlichen Personalkosten bei den Trägern der Grundsicherung rechnet die Bundesregierung? Zu Frage 37: Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ent- scheidung vom 9. Februar 2010 deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber Hilfebedürftige mit Rechtsansprüchen zur Sicherung des Existenzminimums ausstatten muss. Zum Existenzminimum gehört die Teilhabe am sozialen u „ A s A N s d h a re s m tu Z d tu tu is s n E d w d K g w B b A u e n A d F (D L L L (C (D nd kulturellen Leben. Teilhabe bedeutet Partizipation, Einbezogensein“ und setzt damit Vorhandenes voraus. ufgabe des Staates ist es damit, Hilfebedürftigen die- elben Möglichkeiten zur Inanspruchnahme vorhandener ngebote des Gemeinschaftslebens einzuräumen wie ichthilfebedürftigen. Ein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grund- icherung für Arbeitsuchende würde dagegen bedeuten, ass diese Angebote der sozialen und kulturellen Teil- abe für Hilfebedürftige dort schaffen müssten, wo sie uch der Allgemeinheit bislang nicht oder nicht in aus- ichendem Umfang zur Verfügung stehen. Die angesprochene Regelung ist demnach angemes- en, da sie von den Grundsicherungsträgern die Zusam- enarbeit mit denjenigen verlangt, die soziale und kul- relle Teilhabe mit ihren Angeboten erst ermöglichen. u Frage 38: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass unter er Prämisse, dass für einzelne Bedarfe keine Geldleis- ngen zur Bedarfsdeckung erbracht werden, die Leis- ngserbringung mittels Gutschein ein gangbarer Weg t. Die Gutscheinlösung hat den Vorteil, dass Gut- cheine nur zur Deckung der festgestellten Bedarfe und ur von Leistungsberechtigten eingelöst werden können. ine zweckwidrige Verwendung der Gutscheine, die für ie Deckung von Bildungs- und Teilhabebedarfen ge- ährt werden, ist damit ausgeschlossen. Andere Abrechnungssysteme über Anbieter von Bil- ungs- und Teilhabeleistungen setzen voraus, dass diese enntnis von der Leistungsberechtigung der Kinder, Ju- endlichen und jungen Erwachsenen haben. Zudem äre eine Mehrfachinanspruchnahme von angebotenen ildungsund Teilhabeleistungen bei verschiedenen An- ietern nur mit einem erheblichen Mehraufwand bei den nbietern denkbar. Der für die Umsetzung der Leistungen für Bildung nd Teilhabe erforderliche Verwaltungsaufwand sowie ventuell zusätzlicher Personalbedarf werden derzeit och geprüft. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) rucksache 17/3113, Frage 39): Wie hoch werden die zusätzliche Belastung für die Kom- munen und die Einsparung für den Bund sein, wenn das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales, wie im Referenten- entwurf zur Änderung des SGB II vorgesehen, den Wohngeldvorrang für Kinder streicht, die aufgrund von Un- terhaltszahlungen nicht auf Sozialgeld angewiesen waren, und sie stattdessen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verweist? Mit der beabsichtigten Neufassung wird die Pflicht eistungsberechtigter zur Inanspruchnahme vorrangiger eistungen dahingehend modifiziert, dass vorrangige eistungen nur in Anspruch genommen werden sollen, 6778 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) wenn damit die Überwindung der Hilfebedürftigkeit für alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelingt. Damit ist zunächst eine Lastenverschiebung vom Wohngeld, das hälftig von Bund und Ländern getragen wird, auf Grund- sicherungsleistungen – insbesondere Kosten für Unter- kunft und Heizung, die zu rund einem Viertel vom Bund und zu rund drei Vierteln von den Kommunen getragen werden –, verbunden. Dem stehen Entlastungen im Ver- waltungsbereich gegenüber, von denen insbesondere die Kommunen profitieren werden, sowohl im Rahmen der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende als auch im Verwaltungsbereich des Wohngeldes, der den Kommunen zugeordnet ist. Der Umfang der finanziellen Auswirkungen wird derzeit noch geprüft und wird im Rahmen der Kabinettbefassung mit dem Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festste- hen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 40): Hält die Bundesregierung es mit den Vorgaben des Bun- desverfassungsgerichtes für vereinbar, dass einerseits nach § 28 Abs. 5 SGB II bzw. § 34 Abs. 5 SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ein gemeinsames Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten als zusätzlicher Bedarf aner- kannt wird, andererseits keine Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass auch das Angebot deutlich erhöht wird, damit mehr als nur die bisherigen 20 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe davon profitieren können? Ja, die Bundesregierung hält die Regelungen im Refe- rentenentwurf mit den Vorgaben des Bundesverfas- sungsgerichts für vereinbar, zumal die Teilnahme am Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesein- richtung bedarfsauslösend ausgestaltet wurde. Dem Ur- teil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber beauftragt wurde, allen Kindern hilfebedürftiger Eltern einen An- spruch auf ein kostenfreies Schulmittagessen zu ver- schaffen. Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die Methode zur Bestimmung der Bedarfe insofern bestätigt, als die Verbrauchsausgaben von Personen mit geringem Einkommen ohne Bezug von Fürsorgeleistungen als Maßstab für die Ermittlung des Existenzminimums ge- eignet sind. Daher sind in den ermittelten Verbrauchs- ausgaben auch solche für Schulmittagessen in dem Um- fang enthalten, wie sie von der Referenzgruppe mit Kindern getätigt worden sind. Sofern die Bundesregie- rung über die Verbrauchsausgaben „Ernährung“ hinaus unter dem Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe einen Zu- schuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler regelt, ist die Teilhabe nur dort zu ermöglichen, wo ein Schulmittagessen angeboten wird. Sollte perspektivisch die Zahl der Schulen mit angebotener Mittagsverpfle- gung zunehmen und sollten die hilfebedürftigen Schüle- ri c A d F 1 b ri u p A m e u c d u a B te g N g d s la A d F 1 v (C (D nnen und Schüler daran teilnehmen, steigt dementspre- hend sogar die Inanspruchnahme dieser Leistung. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 7/3113, Frage 43): Hält die Bundesregierung die in § 24 SGB II und § 31 SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines Geset- zes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch abschließend definierten gesonderten Bedarfe für ausreichend, um die Ver- sorgung mit Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der ge- setzlichen Krankenversicherung enthalten sind, sicherzustel- len, und wie steht sie insbesondere zu Überlegungen, zum Beispiel Brillen und Verhütungsmittel für Leistungsempfän- gerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII auf Antrag zu gewähren? Die Bundesregierung wird die Bemessung der Regel- edarfe nach den Vorgaben des Bundesverfassungsge- chts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 vornehmen nd hat einen entsprechenden Referentenentwurf für ein arlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erarbeitet. uf dieser Grundlage wird das soziokulturelle Existenz- inimum der Leistungsberechtigten sichergestellt, das in Konsumverhalten vergleichbar mit Haushalten im nteren Einkommensbereich ermöglicht. Die Regelbedarfe umfassen auch die durchschnittli- hen Aufwendungen für Gesundheitspflege einschließlich er durchschnittlichen Ausgaben für Verhütungsmittel nd die Anschaffung einer Brille. Da die Regelbedarfe ls pauschaler Gesamtbetrag gewährt werden, hat das undesverfassungsgericht es auch als zumutbar bewer- t, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch eringere Ausgaben in einem anderen auszugleichen. ur für besondere atypische und fortlaufende Bedarfsla- en hat das Gericht entschieden, dass diese im Rahmen er Grundsicherung für Arbeitsuchende in seltenen, be- onderen Härtefällen zu decken sind. Ob ein atypischer, ufender Bedarf vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache 7/3113, Frage 44): Auf Grundlage welcher Rechengrößen errechnet sich der Wert von „0,55“, der zur Fortschreibung der regelsatzrelevan- ten Verbrauchsausgaben nach § 7 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialge- setzbuch (Referentenentwurf) dient und in § 28 a SGB XII (in der Fassung des Art. 3 des Referentenentwurfes eines Geset- zes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) als Mischin- dex aus der Veränderungsrate der regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen und der Entwicklung der Nettolöhne de- finiert ist? Das Statistische Bundesamt hat für den regelsatzrele- anten Verbrauch im Auftrag des BMAS für das Jahr Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6779 (A) ) )(B) 2009 einen Preisanstieg von 0,5 Prozent ermittelt. Für die Nettolöhne pro Kopf nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ergibt sich für 2009 ein Anstieg der Nettolöhne von 0,67 Prozent. Dabei wurde der statisti- sche Einmaleffekt des Abzugs der PKV-Beiträge vom Bruttolohn zuvor herausgerechnet. Mit der im Gesetz vorgesehenen Gewichtung ergibt sich hieraus zum 1. Ja- nuar 2011 ein Anpassungsfaktor von 0,55 Prozent, der auf die ungerundeten Ergebnisse für den regelsatzrele- vanten Verbrauch aus der EVS 2008 bezogen wird. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Thomas Oppermann (SPD) (Drucksache 17/3113, Fragen 49 und 50): Wie ist die Begründung zu den §§ 2 bis 4 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Bu- ches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) zu verstehen, wo- nach für die Bestimmung der Referenzgruppe alle Haushalte ausgeschlossen sind, „die lediglich über ein Einkommen ver- fügen, das zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist“? Nach welchem methodischen Verfahren hat die Bundesre- gierung die Regelbedarfe weiterer erwachsener Leistungsbe- rechtigter in den Regelbedarfsstufen 2 und 3 nach § 8 des Ge- setzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) er- mittelt, und warum hat sie darauf verzichtet, auch einen Haus- halt mit zwei Erwachsenen ohne Kind als Referenzhaushalt zu bestimmen? Zu Frage 49: In der Begründung zu § 3 Regelbedarfs-Ermittlungs- gesetz wird hierzu weiter ausgeführt, dass bei den Refe- renzhaushalten nur Haushalte berücksichtigt werden, die von Einkünften oberhalb des Existenzminimums leben. Wer lediglich über Transferleistungen verfügt, die das Existenzminimum abdecken, wird nicht als Referenz- haushalt berücksichtigt. Dies stellt gegenüber der bei der Sonderauswertung zur Einkommens- und Verbrauchs- stichprobe 2003 verwendeten Abgrenzung, nach der Haushalte auszuschließen waren, die „überwiegend“ von Sozialhilfe lebten, eine wesentlich trennschärfere Ab- grenzung dar. Diese Abgrenzung schließt zuverlässig Zirkelschlüsse aus, weil es keine Hinweise darauf gibt, dass es in nen- nenswertem Umfang Personen gibt, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch nicht geltend machen. Einzelne Haushalte, auf die dies möglicherweise nicht zutrifft, haben auf die statistische Durchschnittsbildung keinen Einfluss. Hierzu führt die Begründung des Referentenentwurfs ergänzend aus, dass zur Identifizierung einzelner Haushalte, die von Ein- künften unterhalb des Existenzminimums leben, keine praktikablen Verfahren vorliegen. Deshalb müssten von Wissenschaftlern oder Statistischem Bundesamt Einzel- fallprüfungen vorgenommen werden. Würden solche Haushalte identifiziert, müssten Träger nach dem SGB II oder nach dem SGB XII eine Einkommens- und Vermö- gensprüfung vornehmen, um festzustellen, ob tatsächlich Hilfebedürftigkeit vorliegt. Z A e § H v A d d E w g fü B b h s h b e S d s h s a g n te K H h E g im g H E w h k w K d d d d w A d g (S (C (D u Frage 50: Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für rbeit und Soziales sieht in § 8 des Artikels 1 (Entwurf ines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) für die öhe der Regelbedarfsstufe 2 einen Betrag von 328 Euro or, für die Regelbedarfsstufe 3 einen Betrag von 291 Euro. us der Begründung zu § 8, der für die Regelbedarfsstufe 2 ie bisherige Regelung für Paare übernimmt, ergibt sich, ass beide Erwachsenen weiterhin jeweils 90 Prozent des ckregelsatzes erhalten. Dies bedeutet, dass für beide Er- achsene jeweils 90 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 vor- esehen sind. Die sich daraus ergebende Leistungshöhe r Erwachsene im Paarhaushalt (ohne Kind) wurde vom undesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Fe- ruar 2010 ausdrücklich als verfassungskonform angese- en. Die Regelung geht davon aus, dass eine allein- tehende Person 100 Prozent erhält, eine zweite inzukommende erwachsene Person 80 Prozent, sodass eide zusammen eine Leistung in Höhe von 180 Prozent rhalten. Mit der Regelbedarfsstufe 3 soll ebenfalls eine für das GB XII geltende Regelung übernommen werden. Eine ritte erwachsene Person, die im Haushalt anderer Per- onen lebt und damit keinen eigenen Haushalt führt, er- ält den im Paarhaushalt rechnerisch auf die zweite Per- on entfallenden Anteil von 80 Prozent. Hier wird davon usgegangen, dass die Kosten für den Haushalt bereits edeckt sind, die dritte erwachsene Person sich also icht an der Bestreitung der haushaltsgebundenen Kos- n beteiligt. Auf eine Sonderauswertung für Paarhaushalte ohne ind (Paarhaushalt) wurde verzichtet, weil für diesen aushaltstyp zu erwarten ist, dass dieser wegen eines ho- en Anteils von Doppelverdienerhaushalten über höhere inkünfte verfügt und damit auch höhere Verbrauchsaus- aben aufweist. Dies hätte zur Folge, dass Erwachsene Paarhaushalt höhere Leistungen erhalten als die übri- en Erwachsenen. Damit stellt sich die Frage, ob die öhe des menschenwürdigen Existenzminimums von rwachsenen im Paarhaushalt davon abhängig sein kann, ie viele Doppelverdienerhaushalte unter den Referenz- aushalten sind. Im Übrigen hätte diese Vorgehensweise onsequenterweise auch zur Folge, dass auch für Er- achsene im Familienhaushalt (Paarhaushalt mit einem ind) die Leistungshöhe aus den Verbrauchsausgaben ieses Haushaltstyps ermittelt werden müsste. Dies hätte ann zur Folge, dass sich unterschiedlich hohe Regelbe- arfe ergeben für alleinlebende Erwachsene, für die bei- en Erwachsenen im Paarhaushalt und für die beiden Er- achsenen (Eltern) im Familienhaushalt. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller PD) (Drucksache 17/3113, Fragen 51 und 52): Werden aus der Gesamtheit der Haushalte, die zur Bestim- mung der Referenzhaushalte herangezogen werden, nur die Haushalte herausgerechnet, die ausschließlich „Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel sowie nach dem Zwei- 6780 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) ten Buch Sozialgesetzbuch“ (§ 28 Abs. 3 SGB XII in der Fas- sung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf- ten Buches Sozialgesetzbuch) beziehen oder alle Haushalte von SGB-II-Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die Erwerbseinkommen erzielen, wie es der § 3 Abs. 2 des Geset- zes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) nahelegt? Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von re- nommierten Armutsforschern, wonach das Statistikmodell möglichst ohne normative Vorgaben angewendet werden sollte, da ansonsten die Gefahr besteht, dass es Prinzipien ei- nes „Warenkorbes“ annimmt? Zu Frage 51: Es werden alle Haushalte herausgerechnet, die aus- schließlich Regelleistungen nach dem SGB II und XII beziehen und darüber hinaus kein zusätzliches Einkom- men erzielen. Dies ist auch dem konsolidierten Referen- tenentwurf auf den Seiten 82 f. und 129 ff. zu entneh- men. Zu Frage 52: Es ist gerechtfertigt, von den durchschnittlichen Kon- sumausgaben einzelne Positionen als nicht regelsatzrele- vant unberücksichtigt zu lassen, damit die Leistungen nach dem SGB II und XII nicht ebenso hoch sind wie das Konsumniveau von Menschen, die solche Leistun- gen nicht erhalten. Diese normative Nichtberücksichti- gung einzelner Positionen – wie zum Beispiel PKW- Nutzung und Pauschalreisen – hat das Bundesverfas- sungsgericht nicht kritisiert. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 53): Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, einen un- mittelbaren Rechtsanspruch auf Förderung und soziokultu- relle Teilhabe zu schaffen und dies mit einer Offensive für In- frastruktur, bei der sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Ausbau von frühen Hilfen, den Ausbau von Kinderta- gesstätten und den Ganztagsschulausbau und auf Schulsozial- arbeiterinnen und Schulsozialarbeiter verständigen müssen, zu verbinden, wobei selbstverständlich Ausbauziele, Quali- tätsstandards und Finanzierung vereinbart werden müssen? Die Neuregelungen dienen der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 im Bereich der Existenzsicherung für Hilfebedürftige. Die Bundesregierung schafft mit den Neuregelungen unmit- telbare Rechtsansprüche für Hilfebedürftige, indem mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe der Zugang zu vorhandenen kulturellen und sozialen Angeboten ermög- licht wird. Dabei wird auch ein Anspruch auf Lernför- derung geregelt, sofern schulische Angebote nicht aus- reichen, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Unab- hängig davon wird die Umsetzung des „Bildungspakets“ unter Einbeziehung bestehender Strukturen vor Ort er- folgen; das heißt, es wird die für Bildung und Teilhabe von Kindern verantwortlichen Akteure (unter anderem d e A d F s P b S d R R S P s u fe g A d F L c v d tr z F o g b h A v fü u a S li ti (C (D ie Jugendämter, Schulen und Kindertagesstätten) mit inbeziehen. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck- ache 17/3113, Frage 54): Hat die Bundesregierung zusätzlich zur Auswertung der EVS 2008 Untersuchungen angestellt, um sicherzustellen, dass die empirisch ermittelten Verbrauchsausgaben in zentra- len Fragen – zum Beispiel der Ernährung und der kulturellen Teilhabe – einen notwendigen Mindeststandard garantieren? Deutschland ist ein wohlhabendes Land, in dem auch ersonen mit niedrigen Einkommen genügend zum Le- en haben und, wenn nötig, auf die Leistungen nach dem GB II und XII zurückgreifen können. Haushalte, die iese Leistungen beziehen, wurden vor Abgrenzung der eferenzgruppe ausgeschlossen. Zur Vorbereitung der anstehenden Neubemessung der egelbedarfe hat das Bundesministerium für Arbeit und oziales zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern und raktikern geführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse ind insbesondere in die Ausgestaltung des Bildungs- nd Teilhabepaketes und die Abgrenzung der Altersstu- n von Kindern eingeflossen. Zum Bereich Ernährung ab es keine gesonderten Auswertungen. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE INKE) (Drucksache 17/3113, Frage 57): Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller aus land- wirtschaftlichen Betrieben sind der Bundesregierung bekannt – differenziert nach Bundesländern –, die im Jahr 2010 Leis- tungen nach dem SGB II beantragt haben und mit einer Erhö- hung der Regelsätze nach dem Kabinettsbeschluss vom 26. September 2010 rechnen können? Aus der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsu- hende liegen keine Informationen darüber vor, wie iele der Leistungsbezieher nach dem SGB II vor Eintritt er Hilfebedürftigkeit in einem landwirtschaftlichen Be- ieb gearbeitet haben. Es gibt lediglich Informationen ur Anzahl der im Wirtschaftsabschnitt „Land- und orstwirtschaft, Fischerei“ sozialversicherungspflichtig der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die leichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung für Ar- eitsuchende beziehen und die folglich von einer Erhö- ung der Regelsätze profitieren können. Nach aktuellen ngaben erhielten im Dezember 2009 rund 6 100 sozial- ersicherungspflichtige und 6 300 ausschließlich gering- gig Beschäftigte in dem Wirtschaftabschnitt „Land- nd Forstwirtschaft, Fischerei“ gleichzeitig Leistungen us der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In der umme (sozialversicherungspflichtige und ausschließ- ch geringfügig Beschäftigte) verteilen sich die beschäf- gten ALG-II-Bezieher im Wirtschaftsabschnitt „Land- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6781 (A) ) )(B) und Forstwirtschaft, Fischerei“ wie folgt auf die einzel- nen Bundesländer: Dezember 2009 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind er- werbsfähige Hilfebedürftige mit Leistungsanspruch vor Sanktionen in der Grundsicherung, die gleichzeitig Brut- toeinkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen. Hochrech- nung auf Basis von Daten der Arbeitsgemeinschaften, Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (ohne Saalekreis) und der zugelassenen kommunalen Träger. A d d (D G M ro M g d li d d b u ru G 2 w A d d N m O g ra N k R g s Bundesland Land-, Forstwirtschaft und Fischerei Beschäftigte ALG-II-Bezie- her (sozialversicherungs- pflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigte) Insgesamt nachricht- lich: Anteil beschäftigter Alg-II- Bezieher an allen Beschäftigten absolut in % Deutschland 12 407 5,1 Westdeutschland 5 986 4,0 Ostdeutschland 6 422 6,7 Schleswig-Holstein 662 5,1 Hamburg 67 7,1 Niedersachsen 1 735 4,9 Bremen 63 17,9 Nordrhein-Westfalen 1 612 4,9 Hessen 363 3,8 Rheinland-Pfalz 399 3,3 Baden-Württemberg 495 2,7 Bayern 502 2,0 Saarland 87 7,9 Berlin 114 15,0 Brandenburg 1 806 8,3 Mecklenburg- Vorpommern 1 174 7,0 Sachsen 1 255 5,6 Sachsen-Anhalt 1 364 7,8 Thüringen 709 4,4 (C (D nlage 36 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) rucksache 17/3113, Frage 58): Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Kritik der Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments am EU-Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko, wel- ches Fangrechte vor der fischreichen Küste der Westsahara beinhaltet, und wird sie sich gegen eine Verlängerung des Fi- schereiabkommens unter Einbezug der Küste Westsaharas einsetzen? Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen emeinschaft und Marokko bezieht sich auf das Gebiet arokkos und die Gebiete unter der Gerichtsbarkeit Ma- kkos. Es enthält keine Definition des Rechtsstatus der eeresgewässer der Westsahara und greift einer Festle- ung des Status nicht vor. Das Gutachten des Europäischen Parlaments vertritt ie Auffassung, dass Aktivitäten zur Ausbeutung natür- cher Ressourcen in Gebieten ohne Selbstregierung nur ann im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, wenn iese Aktivitäten zum Wohle der Einwohner dieser Ge- iete, für sie oder in Konsultation mit ihren Vertretern nternommen werden. Insoweit sieht die Bundesregie- ng keinen Widerspruch zu ihrer bisherigen Linie. Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen emeinschaft und Marokko gilt bis zum 27. Februar 011 und verlängert sich automatisch um vier Jahre, enn es nicht vorher gekündigt wird. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 59): Welche Angaben macht die Bundesregierung zur Anzahl von gemeinsamen Operationen mit dem Ziel der Festnahme von Aufständischen im Norden Afghanistans seit Juli 2009, die mit afghanischen Sicherheitskräften im Rahmen von „Partnering“-Einsätzen zwar verabredet waren, zu denen die Partner aber nicht erschienen – wie die Operationen „Weißer Adler“ und „Taohid III“, so der Spiegel, 39/2010, Seite 115 –, sowie zu den Gründen, die von afghanischer Seite für das Nichterscheinen angegeben wurden, und wurden diese Opera- tionen dann gar nicht oder ohne afghanische Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr allein durchgeführt? Über eine Operation „Weißer Adler“ ist im Bundes- inisterium der Verteidigung nichts bekannt. Über die peration „Taohid III“ sind Sie umfassend im Verteidi- ungsausschuss und mittels UdP unterrichtet worden. Die Operation „Taohid III“ im Schwerpunkt der Ope- tionsführung des Kommandeurs Regionalkommando ord wurde mit Rücksicht auf die afghanischen Einsatz- räfte vor Ort planmäßig zu Beginn des Fastenmonats amadan beendet. Der in dem von Ihnen zitierten Spie- el-Artikel behauptete Grund für eine Absage – afghani- che Polizisten seien nicht erschienen – ist somit falsch. 6782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Am 15. und 16. September 2010 wurde eine Opera- tion abgesagt, weil der Kommandeur der 2. Brigade der Afghan National Army den Einsatz seiner Kräfte anders priorisierte. Operationen des deutschen Einsatzkontingents ISAF im Rahmen des „Partnering“, wie beispielsweise „Taohid III“, sind aber keine Operationen mit dem Ziel der Festnahme von Aufständischen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksache 17/3113, Fragen 62 und 63): Stimmen Informationen zu Plänen der Bundesregierung, den Standort des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, MGFA, in Potsdam aufzulösen und das Amt der Führungsakademie der Bundeswehr anzugliedern, und welche Zeitpläne sind für diese Umstrukturierung vorgesehen? Welche konzeptionellen Vorstellungen verbinden sich mit den Verlagerungsplänen für das MGFA und für die gesamte militärgeschichtliche Forschung in Deutschland? Zu Frage 62: Die von Ihnen in Rede gestellten Informationen zu Plänen der Bundesregierung, den Standort des MGFA in Potsdam aufzulösen und das Amt der Führungsakademie der Bundeswehr anzugliedern, kann ich nicht bestätigen. Es ist die Absicht des Bundesministers der Verteidi- gung, mit der laufenden Reform Anpassungen dort vor- zunehmen, wo die Bundeswehr effizienter und insbeson- dere einsatzorientierter ausgerichtet werden kann. Eingriffe in viele Bereiche der Bundeswehr – bis hin zur Stationierung – können notwendig sein. Aussagen zu konkreten Veränderungen in den Strukturen und an ein- zelnen Standorten werden erst möglich sein, wenn die erforderlichen Anpassungen sorgfältig geprüft und ent- schieden sind. Die Bundesregierung ist sich des Stellenwertes der In- neren Führung und der daraus abgeleiteten Bedeutung der Militärgeschichte vollauf bewusst. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr engagieren sich als Staats- bürger in Uniform und als Repräsentanten unserer Ge- sellschaft mit ihrer besondern Geschichte für die Siche- rung von Frieden und Freiheit. Voraussetzung hierfür ist die Heranbildung von gefestigten Persönlichkeiten mit einer stark ausgeprägten interkulturellen Kompetenz, ei- ner verinnerlichten Wertorientierung und einem zeitge- mäßen Traditionsverständnis. Zu Frage 63: Wie in der Antwort zu Ihrer ersten Frage ausgeführt, kann ich Informationen zu Plänen der Bundesregierung, den Standort des MGFA in Potsdam aufzulösen und das Amt der Führungsakademie der Bundeswehr anzuglie- dern, nicht bestätigen. Insofern erübrigt sich eine Ant- wort auf die Frage nach den zugrunde liegenden konzep- tionellen Vorstellungen. A d g 1 Z c s 2 ru g m s J e h * is d D d fü k d e h g g lu d S B B B (C (D nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache 7/3113, Fragen 64 und 65): Wann genau ist mit dem vom Pressereferenten des Bundes- ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hanno Schäfer, im Südkurier am 30. September 2010 angekün- digten Anschlusskonzept zur Folgefinanzierung der Mehrge- nerationenhäuser zu rechnen? Inwiefern sind andere Bundesressorts, Länder und Kom- munen in die Ausarbeitung eines solchen Anschlusskonzepts zur Folgefinanzierung einbezogen? u Frage 64: Bei der Frage nach dem Zeitpunkt, in dem ein mögli- hes „Anschlusskonzept“ vorgelegt wird, ist zu berück- ichtigen, dass das Aktionsprogramm noch bis Ende 012 läuft und dass für die ersten 45 Häuser die Förde- ng erst im Herbst 2011 endet. Aufgrund der gestaffelten Aufnahme von Einrichtun- en ins aktuell laufende Programm endet der maximal ögliche fünfjährige Förderzeitraum für die ersten Häu- er am 30. September 2011. Weitere Häuser folgen zum ahresende 2011, im Verlauf des Jahres 2012 für und twa die Hälfte der insgesamt 500 Mehrgenerationen- äuser endet die Förderung zum 31. Dezember 2012. Ende Dezember 2012 werden 75 MGH, die erst im Verlauf des Jah- res 2008 gestartet sind oder später nachgezogen wurden, noch nicht den max. Förderzeitraum von fünf Jahren erreicht haben. Für die Zeit nach Ablauf der fünfjährigen Förderung t grundsätzlich keine unveränderte Weiterfinanzierung er Mehrgenerationenhäuser durch den Bund möglich. ies ist von Anfang an so kommuniziert worden. Dies würde auf eine Dauerförderung hinauslaufen, ie haushaltsrechtlich nicht zulässig wäre, weil der Bund r Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förder- ompetenz hat. Er kann hier lediglich neue Ideen mo- ellhaft erproben und neue Entwicklungen anstoßen, wie s gerade mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationen- äuser geschieht. Im Bundesfamilienministerium hat sich in den vergan- enen Wochen eine interne Arbeitsgruppe mit Überle- ungen befasst, die insbesondere auf die Weiterentwick- ng des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als Teil er lokalen Infrastruktur zielen. Diese Arbeitsgruppe hat Termin Förderende Anzahl MGH, deren Förderung ausläuft eptember 2011 45 is Dezember 2011 weitere 112 is Juli 2012 weitere 47 is Dezember 2012 weitere 296, davon 250 Ende Dezember 2012* Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6783 (A) ) )(B) inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt. Sie werden zur- zeit ausgewertet und werden gegebenenfalls in konzep- tionelle Überlegungen zu den Mehrgenerationenhäusern einfließen. Zu Frage 65: Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden auch weiteren Akteure, die hier eine Rolle spielen, wie Länder und Kommunen, eingebunden werden. Selbstverständ- lich werden auch die Abgeordneten des Deutschen Bun- destages zeitnah über die Vorstellungen der Bundesregie- rung zu einer möglichen Weiterentwicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser informiert werden. Es ist außerdem beabsichtigt, noch in diesem Jahr den Ländern die bisherigen Ergebnisse und Fortschritte der Mehrgenerationenhäuser zu präsentieren. Es geht darum, die Vielfalt der generationenübergreifenden Arbeit der Mehrgenerationenhäuser und die darin liegenden Chan- cen für die lokalen Akteure und Entscheidungsträger vor Augen zu führen. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/3113, Frage 66): Trifft es zu, dass zum 1. Januar 2011 für alle bisherigen El- terngeldbezieherinnen und -bezieher neue Bescheide durch die Familienkassen erstellt werden müssen, und, wenn ja, wie groß ist die Zahl derjenigen, bei denen sich die laufende Elterngeldzahlung – bitte genaue Angaben differenziert nach Geschlecht, noch ausstehendem Bezugszeitraum der Zahlung und Einsparvolumen – verringern wird? Es trifft zu, dass zum 1. Januar 2011 für die Eltern- geldbezieherinnen und -bezieher, deren Elterngeldan- spruch sich durch die Gesetzesänderungen verringert, neue Bescheide durch die zuständigen Elterngeldstellen erstellt werden müssen. Nach den derzeitigen Plänen der Bundesregierung müssen schätzungsweise für rund 15 000 Männer und 75 000 Frauen, die bereits Eltern- geld bezogen haben, neue Bescheide ausgestellt werden. Das Einsparvolumen für diese Fälle beträgt rund 40 Mil- lionen Euro. Die restliche Bezugsdauer dieser Frauen beträgt schätzungsweise durchschnittlich rund 6 Monate, die restliche Bezugsdauer dieser Männer beträgt durch- schnittlich rund 2 Monate. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/3113, Frage 67): Wie soll die geplante Freibetragsregelung für Elterngeld- empfängerinnen und -empfänger, die Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II – sogenannte Aufstocker – be- ziehen, konkret ausgestaltet werden, und wie viele Eltern/Kin- der sind davon betroffen? e n g z fü d d s F K tu d F E 3 E im ti le k A d A s g s e a B lu A d A s a fü (C (D Entsprechend der Ankündigung in dem Regierungs- ntwurf im Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde die ge- auere Ausgestaltung der Regelung geprüft, das Eltern- eld bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen u berücksichtigen, soweit das Elterngeld als Ausgleich r Einkommen vor der Geburt gezahlt wird. Die Bun- esregierung hat entsprechende Änderungsvorschläge en Regierungskoalitionen übermittelt. Sollte es zu einer Umsetzung dieser Änderungsvor- chläge kommen, hätte dies folgende Auswirkungen: ür die Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt des indes erwerbstätig waren, nach der Geburt aber Leis- ngen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kin- erzuschlag erhalten, soll es eine Sonderregelung geben. ür sie soll das Elterngeld in Höhe des vorher erzielten rwerbseinkommens, höchstens jedoch in Höhe von 00 Euro, anrechnungsfrei bleiben. So verbliebe diesen ltern wirtschaftlich ein Teil des Elterngeldes. Von dieser Regelung würden gegenüber der Regelung Regierungsentwurf etwa 50 000 Elterngeld berech- gte Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungs- istungen profitieren, die vor der Geburt Erwerbsein- ünfte erzielt haben. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3113, Frage 68): Würde sich – gesetzt den Fall, das GKV-Finanzierungsge- setz tritt in der Fassung des Kabinettsbeschlusses in Kraft – § 32 Abs. 4 SGB XII wegen der darin enthaltenen Formulie- rung „in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung“ auf ei- nen quasi konservierten, historischen § 242 SGB V beziehen oder auf den dann geltenden neuen § 242 SGB V nach GKV- Finanzierungsgesetz? Der Wortlaut von § 32 Abs. 4 Zwölftes Buch Sozial- esetzbuch, SGB XII, könnte grundsätzlich sowohl als tatischer Verweis auf die bisherige Rechtslage mit der ntsprechenden Begrenzung der Zusatzbeiträge wie auch ls dynamischer Verweis auf die nach § 242 Fünftes uch Sozialgesetzbuch, SGB V, jeweils gültigen Rege- ngen zu den Zusatzbeiträgen ausgelegt werden. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3113, Frage 69): Wie hoch schätzt die Bundesregierung – unabhängig von der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder sonstigen sich möglicherweise verändernden Randbedingungen, also ceteris paribus – die Einbußen der gesetzlichen Krankenversi- cherung durch die geplante, ab 2011 geltende niedrigere Bei- tragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze? Die Beitragsbemessungsgrenze, BBG, sowie die Jahres- rbeitentgeltgrenze, JAE, passt das Bundesministerium r Arbeit und Soziales alljährlich im Rahmen der So- 6784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) zialversicherungs-Rechengrößenverordnung an. Diese Ver- ordnung der Bundesregierung wird nach derzeitigem Stand Mitte Oktober 2010 im Kabinett behandelt und soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Maßgeblich für die Anpassung der BBG und JAE ist dabei die Verände- rungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten. Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate im Jahr 2009 beträgt -0,24 Prozent. Daher wird – nach derzeitigem Stand – die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2011 von aktuell 3 750 Euro/Monat auf 3 712,50 Euro/Mo- nat sinken. Die Mindereinnahmen, die sich aus der sich daraus ergebenden Absenkung der Beitragsbemessungs- grenze ergeben, können auf circa 200 Millionen Euro beziffert werden. Für die davon betroffenen Beitragszah- ler wird die vorgesehene Anhebung des Beitragssatzes von 14,9 auf 15,5 Prozent zu Mehrbelastungen führen, die nicht durch die Absenkung der BBG kompensiert werden. Mit weiteren Mindereinnahmen aufgrund der Absenkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011 ist nicht zu rechnen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- sache 17/3113, Fragen 70 und 71): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kür- zung des Haushaltsansatzes für das Programm der KfW Ban- kengruppe „Altersgerecht Umbauen“ für das Jahr 2011 mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht vereinbar ist und dass diese Kürzung die zugesagte Weiterent- wicklung des Programms verhindert? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kür- zung des Haushaltsansatzes 2011 für die Städtebauförderung sowie für das Programm der KfW Bankengruppe „Altersge- recht Umbauen“ angesichts der Tatsache, dass ein Förder- Euro 7 bis 8 Euro Investitionen auslöst, eine Verminderung der Investitionen in den barrierefreien, barrierearmen und altengerechten Umbau des Wohnungsbestandes zur Folge ha- ben wird, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man das Programm „Altensgerecht Umbauen“ angesichts der Er- fordernisse des demografischen Wandels zusätzlich mit Haus- haltsmitteln verstärken müsste? Der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaus- haltsplan 2011 beinhaltet keine Kürzung der Programm- mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Über eine Verstetigung oder Verstärkung der Programm- mittel über das Jahr 2011 hinaus ist im Rahmen der Haus- haltsaufstellung 2012 zu entscheiden. Die Wirkungen der Kürzung der Städtebauförderungs- mittel werden derzeit vom Bund mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Dies entspricht der guten partnerschaftlichen Tradition. Im Rahmen dieser Diskussion werden auch die Aufgaben und Ziele der Pro- gramme eine wichtige Rolle spielen, damit den Städten und Gemeinden auch in Zukunft wirkungsvolle Instru- mente der Städtebauförderung für die Anpassung an den w z A d A (D g w li A d d G d d B V g D te b A d d G ih g ü Z d (C (D irtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandel ur Verfügung stehen. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) rucksache 17/3113, Frage 74): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich angeblicher Finanzierungsprobleme bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke Hof–Regensburg aufgrund zu erwartender hoher Kosten für Stuttgart 21, und welche weiteren Ein- schränkungen bei Bauvorhaben im Schienenverkehr sind durch das Stuttgarter Großprojekt zu erwarten? Die Kosten von Stuttgart 21 haben keine Auswirkun- en auf andere Vorhaben des Bedarfsplans der Schienen- ege des Bundes, da es sich hier um ein eigenwirtschaft- ches Projekt der Deutsche Bahn AG handelt. nlage 46 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 75): Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der von der Deutschen Bahn AG angeordneten Rodung der Bäume im Stuttgarter Schlossgarten vor dem Hintergrund, dass die geplanten Baumaßnahmen für Stuttgart 21 Monate hinter dem Zeitplan liegen und noch keine Vergaben für wich- tige Gewerke vorliegen? Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son- ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind orhabenträger und Bauherr. Die grundsätzlichen Ein- riffsrechte regelt ein Planfeststellungsbeschluss; die etails der Zeit- und Ausführungsplanung der Bauarbei- n liegen indes im Wesentlichen in der Hand der Vorha- enträgerin. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage er Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 76): Warum setzt sich die Bundeskanzlerin nicht höchstpersön- lich für einen Baustopp ein, wenn sie doch erklärt, die Land- tagswahl im März 2011 solle die Volksabstimmung über das Projekt werden? Die Bundeskanzlerin hat deutlich gemacht, dass aus rer Sicht die Landtagswahl im nächsten Jahr die Befra- ung der Bürger über die Zukunft Baden-Württembergs, ber Stuttgart 21 und viele andere Projekte ist. In diesem usammenhang hat die Bundeskanzlerin betont, dass sie as Projekt Stuttgart 21 für sinnvoll hält und unterstützt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6785 (A) ) )(B) Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 77): Wie gedenkt die Bundesregierung das Projekt Stuttgart 21 bei einer Abwahl der derzeitigen Landesregierung bei der Landtagswahl, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ih- rer Haushaltsrede am 15. September 2010 zur Bürgerbefra- gung über das Projekt erklärt hat, zu beenden, und wie beur- teilt die Bundesregierung die dem entgegenstehende Aussage der Deutschen Bahn AG und der Landesregierung, selbst durch eine verbindliche Volksabstimmung sei das Projekt nicht abzubrechen? Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son- dern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche Bahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem- berg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als Aufgabenträger an der Finanzierung. Die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm ist Bestandteil des „Vordringlichen Bedarfs“ des geltenden Bedarfsplans für die Bundes- schienenwege. Einzelfinanzierungsvereinbarungen zum Bundesan- teil an Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlin- gen–Ulm wurden zwischen Bund und Deutsche Bahn AG am 2. April 2009 unterzeichnet. Die Projektbeteiligten streben nach wie vor an, dass beide Vorhaben 2019 in Betrieb gehen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Fragen 78 und 79): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastungen für die Mieter durch die Möglichkeit der Umlage der Kosten von energetischer Sanierung aktuell und im Falle der Erhöhung über 11 Prozent hinaus ein, wenn keine staatlichen Fördermit- tel in Anspruch genommen werden? Wie plant die Bundesregierung mögliche zusätzliche Be- lastungen für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter abzufedern? Zu Frage 78: Für die Mieter hängt die Kostenbelastung nach einer energetischen Modernisierung von einer Vielzahl von Faktoren ab, sodass eine pauschale Antwort nicht mög- lich ist. Neben den tatsächlich entstandenen Kosten der ener- getischen Modernisierung und den damit verbundenen Einspareffekten bei den Heiz- und Warmwasserkosten gehören hierzu vor allem die Verhältnisse auf den lokal höchst unterschiedlichen Mietwohnungsmärkten. Z c g e c W te g D n W g g H w S g u s s m d A d A G g te li 2 A d A G (C (D u Frage 79: Es greifen die geltenden Instrumente der sozialen Si- herung: Einkommensschwache Haushalte werden durch Wohn- eld unterstützt. Das Wohngeld deckt durchschnittlich twa 30 Prozent der Miete ab und dient der wirtschaftli- hen Sicherung angemessenen und familiengerechten ohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkos- n und wird an Haushalte gezahlt, die nicht auf Leistun- en nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind. ie Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem ach der Bruttokaltmiete bis zu bestimmten, durch die ohngeldreform 2009 deutlich erhöhten Höchstbeträ- en. Eine Mieterhöhung führt zu einem höheren Wohn- eld, sofern die Miete unter dem entsprechenden öchstbetrag liegt. Bei Haushalten, die nicht durch Wohngeld unterstützt erden, weil sie Leistungen nach dem SGB II oder GB XII erhalten, werden die tatsächlichen Aufwendun- en für die Unterkunft – sofern sie angemessen sind – nd somit die erhöhten Mietkosten als notwendiger Be- tandteil im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung berück- ichtigt und durch den Sozialleistungsträger übernom- en. Die Entscheidung über die Angemessenheit obliegt em zuständigen Sozialleistungsträger. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 80): Warum berücksichtigt die Bundesregierung bei der Haus- haltsetatisierung der Städtebaumittel nicht die von ihr selbst im Städtebaubericht 2008 empfohlene Höhe der Bundesmittel von 700 Millionen Euro jährlich, sondern senkt die Mittel der Städtebauförderung im Haushalt 2011 gravierend ab und bittet das Parlament, hier initiativ zu werden, wie der Parlamentari- sche Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 29. September 2010 äußerte? Die Bundesregierung bekennt sich zur Einhaltung der rundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Die Städ- bauförderung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonso- dierung. Über die Mittelausstattung der Städtebauförderung 011 entscheidet der Deutsche Bundestag. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 81): Plant die Bundesregierung, Programme der Städtebauför- derung zukünftig auslaufen zu lassen, und, wenn ja, aus wel- chen Gründen (bitte differenziert nach einzelnen Program- men)? 6786 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) Nein, entsprechende Planungen bestehen nicht. Die Festlegung der Mittelausstattung der einzelnen Pro- gramme erfolgt jedoch im parlamentarischen Haushalts- verfahren. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 82): Welche konkreten Erkenntnisse – insbesondere auch dazu, welche sicherheitstechnische Relevanz diese Funktionsstö- rung im Falle eines Störfalls oder Unfalls im Nachbarblock B gehabt hätte – hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, bislang über die jüngst entdeckte Funktionsstörung der Notstandsanlage im Atom- kraftwerk Biblis A (vergleiche Bericht in der taz vom 1. Okto- ber 2010), und hat die Bundesregierung vor ihrer Entschei- dung über längere Laufzeiten für das Atomkraftwerk Biblis B alle sicherheitstechnisch relevanten Defizite, die in der vom BMU in Auftrag gegebenen Studie des Öko-Instituts festge- halten sind (vergleiche Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 28. September 2010 „Schwere Mängel in Biblis“), im Hin- blick auf die Laufzeitverlängerung für Biblis B geprüft? Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit liegen weitergehende Erkennt- nisse zur sicherheitstechnischen Relevanz des genannten Ereignisses noch nicht vor. Die bundesaufsichtliche Be- wertung erfolgt aufgrund der Berichterstattung der zu- ständigen hessischen Aufsichtsbehörde. Die Relevanzprüfung des Öko-Instituts, die in der letzten Legislaturperiode vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Auftrag gegeben wurde, beinhaltet keine gutachterliche Feststel- lung von Sicherheitsdefiziten. Das Öko-Institut hat ohne eine gutachterliche Untersuchung der Anlage, wie sie die Sachverständigen der zuständigen Aufsichtsbehörde vornehmen, geprüft, ob anhand der von der deutschen Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V., kurz IPPNW, vorgetragenen Kritikpunkte eine Abweichung vom abstrakten Stand von Wissenschaft und Technik nachvollzogen werden kann. Derartige Abweichungen wurden weitgehend auch bereits in früheren Sicherheits- analysen festgestellt oder bestehen lediglich in allgemei- nen Unterschieden von Biblis B gegenüber neueren An- lagen. Aus dem Bericht des Öko-Instituts ergibt sich nicht, ob die Abweichungen heute noch vorhanden sind und ob die Abweichungen als zu beseitigende sicher- heitstechnische Defizite einzustufen sind. Die Beurtei- lung, ob sicherheitstechnische Defizite vorliegen, die Handlungsbedarf auslösen, ist durch die zuständige Auf- sichtsbehörde im Gesetzesvollzug erfolgt. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 83): 2 z 8 d s g V b g ti A R is c b s A d d G u „ a s T s in d G m g N k u te a (C (D Durch welche konkreten Maßnahmen – bitte mit Angabe des genauen Datums – hat das BMU damit begonnen, die Umsetzung der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgese- henen Nachrüstmaßnahmen bei Atomkraftwerken zu begleiten und dabei auch den Umsetzungsstand zu verfolgen (verglei- che Antwort im Plenarprotokoll 17/61, Anlage 45, auf meine mündliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 17/3007), und welche konkreten Erkenntnisse liegen dem BMU dadurch bzw. seitdem bereits vor? Nach der von der Bundesregierung am 5. September 010 getroffenen Grundsatzentscheidung unter anderem ur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke wurde am . September 2010 in einer Telefonkonferenz des Bun- esministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- icherheit, BMU, mit den Abteilungsleitern der zuständi- en atomrechtlichen Behörden der Länder das weitere orgehen zur Umsetzung der von der Bund-Länder-Ar- eitsgruppe vorgesehenen Maßnahmen abgestimmt. An- esichts anlagenspezifischer Unterschiede bedarf es ver- efter Prüfungen, inwieweit die mit den einzelnen nforderungen/Maßnahmen konkretisierte zusätzliche isikovorsorge in den jeweiligen Anlagen zu erreichen t bzw. erreicht ist. Das BMU wird in den nächsten Wo- hen zu einer weiteren Sitzung der Bund-Länder-Ar- eitsgruppe einladen, in der der bis dahin erreichte Zwi- chenstand erörtert werden soll. nlage 54 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 84): Hat das BMU außer den auf Bundestagsdrucksache 17/3088 (Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 18 und 19) genannten Sachverständigen der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit auch noch andere behördenexterne Sachverständige in die Erarbeitung der fünfseitigen Nachrüst- liste mit dem Titel „Sicherheitstechnische Anforderungen/ Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ einbezo- gen – sei es im Rahmen der Arbeitsgruppe oder auf anderem Wege –, und, falls ja, inwiefern geschah dies (also welche Sachverständigen wurden wie einbezogen)? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz nd Reaktorsicherheit hat während der Erarbeitung der Sicherheitstechnischen Anforderungen/Maßnahmen“ uch Gespräche mit einer Gruppe von Experten ge- ucht. Zu den Experten gehörten ein Mitarbeiter des ÜV (TÜV Nord), ein Mitarbeiter von AREVA (Her- teller), einem Vertreter des Öko-Instituts und der auch der Bund-Länder-Gruppe vertretene Geschäftsführer er Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, RS. Vorschläge der Expertengruppe hat das Bundes- inisterium in die Arbeit der Bund-Länder-Gruppe ein- ebracht. Zusätzlich hat das Bundesministerium für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit die GRS, das Physi- erbüro Bremen, das Öko-Institut und SE-Engineering m Einschätzungen gebeten. Diese dienten dem Vertre- r des Bundesministeriums in der Bund-Länder-Gruppe ls Hintergrundinformation. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6787 (A) ) )(B) Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 86): Plant die Bundesregierung angesichts der Kürzungspläne bzw. der bereits beschlossenen Kürzungen in den Etats für Wissenschaft und Forschung in anderen europäischen Staaten ein Programm oder Maßnahmen, um unter Verweis auf die steigenden Ausgaben für Wissenschaft und Forschung in Deutschland Forscherinnen und Forscher gezielt anzuspre- chen mit dem Ziel, dass sie zukünftig in Deutschland wissen- schaftlich tätig sind? Die Bundesregierung verfolgt unabhängig von Etat- entwicklungen in europäischen Nachbarstaaten mit ihrer Internationalisierungsstrategie unter anderem die Ab- sicht, die besten internationalen Köpfe für Studium und Forschung für unser Land zu gewinnen, um den Wissen- schaftsstandort Deutschland zu stärken und weiter wett- bewerbsfähig zu halten. Dazu tragen vor allen die Förderprogramme der Alexander von Humboldt-Stiftung, AvH, bei, insbe- sondere die AvH-Preise für Nachwuchswissenschaftler und Spitzenforscher, Sofia-Kovalevskaja-Preis und Alexander von Humboldt-Professur. Auch über den Deutschen Akademischen Austausch Dienst, DAAD, werden ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftler gefördert. Des Weiteren führt die Exzellenzini- tiative zu einer zunehmenden Rekrutierung ausländi- scher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Außerdem fördert die Bundesregierung die deutsche Be- teiligung am Programm „Menschen“ zur Forschermobi- lität im Rahmen des Marie-Curie-Programms der EU und am europäischen Forscherportal EuroAXESS, das für Deutschland – durch Mittel des BMBF – von der AvH betrieben wird. Es bietet umfassende Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Erstorientierung für mobile Forscher, die in ein europäisches Zielland gehen möchten, und trägt so zur Anwerbung ausländischer For- scherinnen und Forscher bei. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 87): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Ent- wurf des Bundeshaushalts 2011 im Einzelplan 30 (Titel 685 81 – Gesetzliche Endlageraufwendungen) eine Steige- rung von rund 18 Millionen Euro eingeplant, und wie wird dieser Mehrbedarf innerhalb nur eines Jahres begründet? Die Frage betrifft die im Haushalt 2011 des BMBF eingeplanten Mittel für die gesetzlichen Endlagerauf- wendungen. Bei diesen Endlageraufwendungen handelt es sich um Gelder, die das BMBF über seine Einrichtun- gen dem Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, aufgrund der Endlagervorausleistungsverordnung zur Verfügung stellen muss. Basis dieser Zahlungen sind die beim R B B d te ru tr E s v s tu A d A s in v k n in h S D z G w P e a D Y s li e s te A d A 1 (C (D ückbau nuklearer Altanlagen im Geschäftsbereich des MBF anfallenden radioaktiven Abfälle. Mit den vom fS vereinnahmten Geldern werden von diesem dann ie Endlager des Bundes für radioaktiven Abfall errich- t. Neben dem BMBF sind innerhalb der Bundesregie- ng auch die Geschäftsbereiche des BMF und BMU be- offen sowie außerhalb der öffentlichen Hand die nergieversorgungsunternehmen der Privatwirtschaft, oweit sie Kernkraftwerke betreiben. Die in der Frage angesprochene Steigerung in Höhe on 18 Millionen Euro beruht insbesondere auf Kosten- teigerungen, die durch Verzögerungen bei der Errich- ng des Endlagers Konrad verursacht sind. nlage 57 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3113, Frage 91): Wie wird die Bundesregierung als bislang drittgrößtes Ge- berland bei der Geberkonferenz in New York aktiv werden, um den internationalen Verpflichtungen insbesondere zur Be- kämpfung von HIV/Aids nachzukommen, und wie will sie si- cherstellen, dass der Global Fonds die 20 Milliarden US-Dol- lar bekommt, die dringend benötigt werden, um unter anderem HIV-positiven Menschen die lebensrettende antire- trovirale Therapie zukommen zu lassen? Die Bundesregierung kommt ihrer beim G-8-Gipfel Heiligendamm eingegangenen Verpflichtung nach, on 2008 bis 2015 mindestens 4 Milliarden Euro zur Be- ämpfung von Aids, Tuberkulose, Malaria und der dafür ötigen Gesundheitssystemstärkung bereitzustellen. Die ternationale Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit at für Deutschland weiterhin eine hohe Priorität. Wie ie der heutigen Presse entnehmen können, beabsichtigt eutschland, sein Engagement für den Globalen Fonds ur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, FATM, auf hohem Niveau fortzusetzen. Deutschland ird sich deshalb – vorbehaltlich der Zustimmung des arlaments zum vom BMZ vorgelegten Haushalts- ntwurf – 2011 mit 200 Millionen Euro an der Wieder- uffüllung des GFATM beteiligen. Des Weiteren hat eutschland gestern bei der Geberkonferenz in New ork – vorbehaltlich der Schaffung der Haushaltsvoraus- etzungen für 2012 und 2013 – jeweils weitere 200 Mil- onen Euro zugesagt. Darüber hinaus haben wir eine ngere Verzahnung unserer bilateralen Entwicklungszu- ammenarbeit mit den Aktivitäten des GFATM angebo- n. nlage 58 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/3113, Frage 92): Welche Ergebnisse hinsichtlich des laufenden Nahostge- sprächsprozesses hat die Bundeskanzlerin aufgrund ihrer auch 6788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 (A) ) )(B) öffentlich gemachten Telefonate mit Ministerpräsident Benjamin Netanjahu erzielt? Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war und ist lau- fend mit dem israelischen Ministerpräsidenten, Benjamin Netanyahu, und dem Präsidenten der palästinensischen Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, im Kontakt. Ihr Ziel ist dabei, zu einer positiven Atmosphäre und konstruktiven Haltung bei den Gesprächen beizutragen und damit die amerikanischen Bemühungen um ein Rah- menabkommen zu unterstützen. Über die einzelnen Ge- sprächsinhalte wurde Vertraulichkeit vereinbart. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/3113, Frage 93): Wie begründet die Bundesregierung ihre Bewerbung um einen nichtständigen und – im Falle einer Reform – sogar um einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angesichts der Tatsache, dass die Leistungen Deutschlands auf dem Gebiet von Frieden und internationaler Sicherheit durch die Bereitstellung von Polizei- und Militärpersonal für VN- geführte Peacekeeping-Missionen laut den letzten VN-Anga- ben für den Monat August 2010 im Vergleich zu ähnlich gro- ßen Staaten wie Italien, Rang 16, Frankreich, Rang 18, oder Spanien, Rang 21, lediglich mit Rang 44 bemessen wird? Die Bundesregierung ist seit Jahren ein verlässlicher Partner der Vereinten Nationen. Dies gilt insbesondere auch für unsere Beteiligung an VN-geführten Missionen mit Soldaten und Polizisten. Im Schnitt waren seit 2002 zumeist um die 300 Soldaten und Polizisten im Einsatz für die von den VN geführten Missionen. Schwankungen beruhen ausschließlich auf operativen Anforderungen – wie etwa der Übernahme der Führung des UNIFIL-Flot- tenverbands – und können nicht als Indiz für steigendes oder sinkendes Engagement der deutschen VN-Politik gewertet werden. Dies wird durch einen Blick auf den seit 2002 höchs- ten und den tiefsten Stand der Beteiligung deutlich: Mit 248 Personen waren im Juni 2006 die wenigsten deut- schen Soldaten und Polizisten eingesetzt. Nur sechs Monate später, im Dezember 2006, waren mehr als vier Mal so viel Soldaten und Polizisten im Einsatz, näm- lich 1 143. Der Schluss, das Engagement der damali- gen Bundesregierung für die VN-geführten Einsätze hätte sich in jenem halben Jahr vervierfacht, scheint mir zumindest gewagt. Die Beteiligung der anderen von Ih- nen genannten Nationen bewegt sich grundsätzlich in ähnlichen Größenordnungen. Schwankungen sind auch hier durch besondere operative Anforderungen oder das Engagement für eine bestimmte Mission – für Frank- reich, Italien und Spanien ist dies derzeit UNIFIL – be- gründet. An der Verlässlichkeit des Engagements die- ser Partner für die VN besteht, unabhängig von der genauen Zahl der Soldaten und Polizisten, die sie stel- len, kein Zweifel. D ti s m 7 3 C d n g te n V v H d in d s im b k k b g fe Ü V ru v P h z Z B a ti c d W v u h fo d w le re a b (C (D Eines möchte ich hervorheben: Die Leistungen eutschlands zur Wahrung des Friedens und der interna- onalen Sicherheit bemessen sich nicht nur an der deut- chen Beteiligung an VN-geführten Einsätzen. Im Rah- en VN-mandatierter Missionen sind gegenwärtig etwa 200 deutsche Soldatinnen und Soldaten sowie etwa 00 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Auch die VN- harta spricht im Übrigen, völlig zu Recht, lediglich von en Beiträgen zur Wahrung des Friedens und der inter- ationalen Sicherheit – und nicht von Beiträgen zu VN- eführten Missionen. Schließlich geht unser Engagement für die VN-geführ- n Missionen weit über die Beteiligung mit Personal hi- aus. Deutschland trägt als viertgrößter Beitragszahler der N – hinter den USA, Japan und Großbritannien – 2010 oraussichtlich mit 576,4 Millionen Euro zum VN- aushalt der Friedensmissionen bei. Wir unterstützen ie Arbeit der VN für Frieden und Sicherheit aber auch vielen weiteren Bereichen, etwa als aktueller Vorsitz es Organisationskomitees der Peacebuliding Commis- ion. Vor diesem Hintergrund sind wir überzeugt, dass wir Sicherheitsrat einen wesentlichen Mehrwert zur Ar- eit dieses nach wie vor zentralen Gremiums leisten önnen. Klar ist: Nur wer im Sicherheitsrat vertreten ist, ann die Entscheidungen des Rats in seinem Sinne mit- estimmen. Nur als Mitglied können wir deutsche Anlie- en direkt einbringen und unseren Ideen Gehör verschaf- n. Die Arbeit des VN-Sicherheitsrats beschränkt sich im brigen nicht auf den Einsatz von Soldaten oder das erhängen von Sanktionen. Der Rat ist Diskussionsfo- m für viele Fragen von Frieden und Gerechtigkeit – on der Rolle der Frau bei Friedensmissionen über die roblematik von Kindern in bewaffneten Konflikten bis in zur Rolle von Drogen bei der Destabilisierung ein- elner Regionen, der Nahrungsmittelsicherheit oder dem ugang zu Wasser. In all diesen Bereichen leistet die undesregierung, leistet Deutschland wichtige, weltweit nerkannte Beiträge. Die zentrale Rolle des Sicherheitsrats in der Weltpoli- k liegt auf der Hand. Wir streben eine Reform des Si- herheitsrats an, weil wir ein fundamentales Interesse aran haben, dass dieses zentrale Gremium auch die eltordnung von heute spiegelt. Nur wenn der Rat uni- ersell anerkannt wird, kann er seiner Rolle als Hüter nd Wahrer des Friedens und der internationalen Sicher- eit gerecht werden. Deswegen sind wir engagiert in der Debatte zur Re- rm des Sicherheitsrats: Wir wollen eine Reform, die ie großen Länder des Südens an den Tisch bringt. Und ir glauben, dass wir als einer der größten Beitragszah- r ebenfalls vertreten sein sollten. Denn auch die Inte- ssen derjenigen, die für einen Großteil der Rechnung ufkommen, werden heute nicht in ausreichendem Maße erücksichtigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6789 (A) (C) )(B) Anlage 60 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 94): Wie gedenkt die Bundesregierung sich für den seit mehr als vier Wochen in Syrien verhafteten deutschen Menschen- rechtsaktivisten Ismail Abdi gegenüber den syrischen Behör- den einzusetzen, nachdem die bisherigen Bemühungen des Auswärtigen Amts – Bitte um konsularischen Zugang, um an- waltliche Vertretung, um Informationen zum Aufenthaltsort und Haftgrund sowie das Angebot der Versorgung mit not- Anlage 61 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3113, Frage 95): Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, dass die deutsche Beteiligung an der Mission EUTM So- malia – European Union Training Mission for Somalia – kein bewaffneter Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsge- setzes ist, obwohl das Bundesministerium der Verteidigung die Bedrohungslage in Uganda „zurzeit als mittel eingestuft“ wendigen Medikamenten – ob der syrischen Auffassung, Is- mail Abdi sei syrischer Staatsbürger, keine Reaktionen auf sy- rischer Seite erbracht haben, und wie rechtfertigt die Bundesregierung angesichts derartiger Vorgehensweisen der syrischen Behörden ihr Festhalten am Vollzug des am 14. Juli 2008 abgeschlossenen Abkommens zwischen den Regierun- gen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Re- publik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen? Das Auswärtige Amt bemüht sich weiterhin hochran- gig und mit Nachdruck um die konsularische Betreuung Herrn Abdis. Es trifft zu, dass der Deutschen Botschaft in Damaskus bislang kein konsularischer Zugang ge- währt wurde. Andererseits hat die syrische Regierung die konsularische Betreuung durch die Deutsche Bot- schaft bislang auch nicht abgelehnt. Im vorliegenden Haftfall geht es um die konsulari- sche Unterstützung für einen deutschen Staatsangehöri- gen in Syrien, der nach syrischer Auffassung syrischer Staatsangehöriger ist. Es besteht daher kein unmittelba- rer Zusammenhang zu dem bilateralen Rückführungsab- kommen mit Syrien. Das deutsch-syrische Abkommen über die Rückfüh- rung von illegal aufhältigen Personen regelt im Rahmen der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen, unter denen ein Vertragspartner zur Rückübernahme ausreisepflichti- ger Personen verpflichtet ist. Es wirkt sich in Deutsch- land nur auf Personen aus, deren Ausreisepflicht in ei- nem rechtsstaatlichen Verfahren bereits festgestellt wurde. In diesem Zusammenhang beobachtet das Auswärtige Amt die Lage in Syrien sehr sorgfältig und erstellt in Amtshilfe halbjährlich einen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage. Dieser dient als eine Grundlage für die ausländerrechtlichen Bewertungen seitens der zuständigen Innen- und Justizbehörden. Da- bei werden auch Entwicklungen in der Strafverfolgungs- und Strafzumessungspraxis berücksichtigt. in u d T in Z E d a d A o c d n n m e z S n z is S F la h w (D hat, das heißt, ein/eine „Staat, Organisation oder Gruppe ver- fügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine, nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevor- stehende Angriffe hin“ (Unterrichtung des Parlaments 39/10)? Die somalischen Al Shabaab führten am 11. Juli 2010 Kampala erstmals gezielt Sprengstoffattentate auf gandische Einrichtungen/Staatsbürger durch und kün- igten für die Zukunft weitere Anschläge auf Uganda als ruppensteller für die Mission der Afrikanischen Union Somalia, AMISOM, an. Dies machte mit Blick auf die usammenarbeit mit den ugandischen Streitkräften bei UTM Somalia gemäß der Definition eine Hochstufung er Bedrohungslage in Uganda auf „mittel“ notwendig, uch wenn nicht erkennbar war, dass deutsche oder an- ere an EUTM beteiligte europäische Soldaten Ziel der nschläge waren oder werden könnten. Waffen werden von den teilnehmenden Soldatinnen der Soldaten der Bundeswehr weiterhin nur zum Zwe- ke des Selbstschutzes und gegebenenfalls zu Ausbil- ungszwecken getragen. Es ist auch weiterhin nicht zu erwarten, dass Soldatin- en und Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der Teil- ahme an der EUTM Somalia in bewaffnete Unterneh- ungen im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes inbezogen werden. Gemäß § 2 Abs. 1 des Parlamentsbeteiligungsgeset- es liegt ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte vor, wenn oldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaff- ete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbe- iehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten t. Dies ist bei der Beteiligung von Soldatinnen oder oldaten der Bundeswehr an EUTM Somalia nicht der all. Es besteht keine konkrete militärische Gefahren- ge, die eine qualifizierte Erwartung einer Einbezie- ung in bewaffnete Auseinandersetzungen begründen ürde. 64. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61
    • insert_commentVorherige Rede als Kontext
      Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


      Die Fragen 7 und 8 der Abgeordneten Britta Haßelmann,

      die Frage 9 des Abgeordneten Stefan Schwartze, die Fra-
      gen 10 und 11 des Abgeordneten Klaus Hagemann, die
      Frage 12 der Abgeordneten Dr. Barbara Höll sowie die
      Frage 13 der Abgeordneten Sabine Zimmermann werden
      schriftlich beantwortet.

      Damit sind wir beim Geschäftsbereich des Bundes-
      ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Fra-
      ge 14 des Abgeordneten Heinz Paula, die Fragen 15 und
      16 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert sowie die Frage 17
      der Abgeordneten Lisa Paus werden ebenfalls schriftlich
      beantwortet.

      Damit kommen wir zu den Fragen 18 und 19 des Kol-
      legen Oliver Krischer. – Der Kollege Krischer ist nicht
      anwesend.


      (Abg. Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] betritt den Plenarsaal)


      – Er kommt gerade herein. Dann wollen wir das noch
      gelten lassen.


      (Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr schnell!)


      Damit rufe ich die Frage 18 des Abgeordneten Oliver
      Krischer auf:

      Welche Kriterien bezüglich Wirkungsgrad und CCS-Fä-
      higkeit – CCS: Carbon Capture and Storage – müssen erfüllt
      sein, damit ein Kraftwerk nach Kapitel C. 2 des Energiekon-
      zeptes durch Mittel aus dem Energie- und Klimafonds förder-

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      (C (D fähig ist, und welche Unternehmen sind der Bundesregierung bekannt, die solche Kraftwerke gegenwärtig bauen oder über eine fortgeschrittene Planung verfügen? Der Kollege Hintze steht zur Beantwortung bereit. P Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege rischer, bei der Förderung CCS-fähiger fossiler Krafterke müssen die Vorgaben des EU-Beihilferechts be chtet werden, das einen europaweit einheitlichen Rahen für diese Art der Förderung vorgeben soll. Die uropäische Kommission wird entsprechende Leitlinien rarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass die Kommision die Aussagen ihrer Erklärung zu Art. 10 Abs. 3 der missionshandelsrichtlinie zum Klimaund Energiepaet des Europäischen Rates vom 11./12. Dezember 2008 ls Ausgangspunkt der Regelung nehmen wird. Die in iesem Kontext erfolgenden weiteren Konkretisierungen er Kommission werden ein zentraler Baustein des naonalen Förderkonzeptes sein. Abschließende Aussagen zu den in Ihrer Frage geannten einzelnen Förderkriterien – Wirkungsgrad und CS-Fähigkeit – sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt och nicht möglich. Konkrete Projekte, die absehbar siher unter die Förderfähigkeit fallen, können aus diesem runde heute auch noch nicht benannt werden. Herr Krischer, Sie haben eine Nachfrage? – Bitte. Da in der Energiewirtschaft durch die Laufzeitverlän erung eine erhebliche Verunsicherung besteht und etlihe Projekte aus den Bereichen Kraftwärmekopplung, onventionelle Kraftwerke und Gaskraftwerke infrage estellt worden sind – diese Teile der Energiewirtschaft erden nicht von der Laufzeitverlängerung profitieren –, ird man sehr genau darauf gucken, was nun in den aneren Bereichen von der Regierung geplant ist. Dazu würde mich interessieren: Wann ist damit zu chnen, dass diese Vorgaben konkretisiert sind, damit ieder ein Mindestmaß an Planungssicherheit erreicht erden kann? P Zunächst einmal ist die Bundesregierung zuversicht ch, dass die Entscheidungen, wenn sie denn auf der eupäischen Ebene getroffen sind, entsprechend genutzt erden. Sie wissen: Die Bundesregierung beabsichtigt, ie im europäischen Energieund Klimapaket vereinbarn Möglichkeiten gerade für diesen Kreis zu nutzen, ämlich für den Kreis der Kraftwerksbetreiber, die zu er deutschen Erzeugungskapazität zu weniger als Prozent beitragen. Das sind im Wesentlichen die Stadterke, die kleineren Unternehmen. Wenn diese besonere Fördermöglichkeit konkretisiert ist, wird sie auch irkung entfalten. Parl. Staatssekretär Peter Hintze )


    Rede von Peter Hintze
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)