Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6765
(A) )
)(B)
setzes.
sätzlich nicht ausschlaggebend für die Frage der Rück-
führbarkeit einer Person. Vielmehr richten sich die
Ausreisepflicht und der Vollzug von Rückführungen
nach den Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsge-
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 06.10.2010
Dr. Solms, Hermann
Otto
FDP 06.10.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigte
*
**
A
d
F
D
d
ri
u
b
e
s
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Binder, Karin DIE LINKE 06.10.2010
Bülow, Marco SPD 06.10.2010
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 06.10.2010*
Friedhoff, Paul K. FDP 06.10.2010
Fritz, Erich G. CDU/CSU 06.10.2010*
Götz, Peter CDU/CSU 06.10.2010
Dr. Götzer, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010
Haibach, Holger CDU/CSU 06.10.2010*
Hörster, Joachim CDU/CSU 06.10.2010*
Klöckner, Julia CDU/CSU 06.10.2010
Krestel, Holger FDP 06.10.2010
Krüger-Leißner,
Angelika
SPD 06.10.2010**
Marks, Caren SPD 06.10.2010
Meierhofer, Horst FDP 06.10.2010
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
06.10.2010
Oswald, Eduard CDU/CSU 06.10.2010
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 06.10.2010
Rupprecht
(Tuchenbach),
Marlene
SPD 06.10.2010*
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010
Scholz, Olaf SPD 06.10.2010
Schreiner, Ottmar SPD 06.10.2010
Dr. Seifert, Ilja DIE LINKE 06.10.2010
D
S
S
T
W
W
W
Z
A
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
n Abgeordneten
für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
für die Teilnahme an der 123. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 2):
Wie beurteilt die Bundesregierung die von der UN-Men-
schenrechtskommissarin Navi Pillay erhobenen schweren
Vorwürfe gegen Deutschland, „die anhaltende Rückführung
der Roma von Deutschland in das Kosovo habe verheerende
Folgen für die Rechte der Kinder“, sowie ihre Klage über eine
„unglaubliche Diskriminierung“, und beabsichtigt die Bundes-
regierung vor diesem Hintergrund, die Rückführungen der
Roma in das Kosovo auszusetzen bzw. entsprechend dem Vor-
schlag der UN-Menschenrechtskommissarin ihnen einen ver-
besserten Zugang zu Bildung und anderen Leistungen wie
medizinische Versorgung, angemessene Unterkünfte und Ar-
beitsmöglichkeiten einzuräumen?
Die Bundesregierung hat eine eigene Einschätzung
er Sicherheitslage in Kosovo unter Beiziehung von Be-
chten internationaler Organisationen vorgenommen
nd ist zu der Auffassung gelangt, dass keine unmittel-
are Gefährdung nur aufgrund der Zugehörigkeit zu
iner bestimmten Ethnie besteht. Im Übrigen sind wirt-
chaftliche oder soziale Aspekte im Zielstaat grund-
r. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 06.10.2010
trässer, Christoph SPD 06.10.2010*
trenz, Karin CDU/CSU 06.10.2010*
oncar, Florian FDP 06.10.2010
agenknecht, Sahra DIE LINKE 06.10.2010
erner, Katrin DIE LINKE 06.10.2010*
ieczorek-Zeul,
Heidemarie
SPD 06.10.2010
öller, Wolfgang CDU/CSU 06.10.2010
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
6766 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Die Roma, die wegen des Balkankrieges 1999 und
später nach Deutschland gekommen sind, waren seit je-
her ausreisepflichtig. Aus Sicherheitsgründen konnten
sie nicht so früh wie albanische Volkszugehörige nach
Kosovo zurückkehren; daher wurden ihnen in den Folge-
jahren immer wieder Duldungen erteilt. Die Situation
hat sich inzwischen verändert. Eine Rückkehr in das Ko-
sovo ist unter dem Sicherheitsaspekt nunmehr vertretbar
und zumutbar.
Im Rahmen der geltenden landesrechtlichen Bestim-
mungen und der Organisation des Rückführungsvollzugs
wird den Kindern der Schulbesuch in Deutschland er-
möglicht und darauf geachtet, dass Familien mit schul-
pflichtigen Kindern möglichst erst nach Ende des Schul-
jahres bzw. Schulhalbjahres nach Kosovo zurückgeführt
werden.
In Kosovo gilt die allgemeine Schulpflicht; die Mög-
lichkeit zum Besuch von Schulen und Bildungseinrich-
tungen ist grundsätzlich auch für die Minderheiten-
Volksgruppen der Roma, Ashakli und Ägypter möglich;
Einschränkungen können sich für sozial schlecht ge-
stellte Personen – unabhängig von ihrer Ethnie – durch
die Nebenkosten des Schulbesuches ergeben. Die koso-
varische Regierung bemüht sich im Rahmen ihrer Strate-
gie zur Integration der Roma Gemeinschaften unter
anderem darum, Benachteiligungen beim Zugang zu Bil-
dung weiter abzubauen.
Zudem unterstützt das vom Bund und den Ländern
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfa-
len und Sachsen-Anhalt durchgeführte Rückkehrprojekt
„URA 2“ die Rückkehrer aller Ethnien und ohne Rück-
sicht auf die Umstände ihrer Rückkehr bei ihrer Wieder-
eingliederung mit vielfältigen Angeboten, die zum
Beispiel auch Arbeits- und Wohnraumvermittlung be-
inhalten.
Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung,
die Aussetzung der schrittweisen Rückführungen von
Roma nach Kosovo gegenüber den Ländern anzuregen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 3):
Trifft es zu, dass an dem Polizeieinsatz am Schlossgarten
in Stuttgart am 30. September 2010 Kräfte der Bundespolizei
beteiligt waren, und, wenn ja, welche Einsatzpläne lagen da-
für vor?
Die Bundespolizei hat das Land Baden-Württemberg
auf der Grundlage des § 11 des Bundespolizeigesetzes
mit einer Einsatzhundertschaft und einer Beweis- und
Festnahmehundertschaft unterstützt.
Die Bundespolizei wurde gemäß den polizeilichen
Befehlen und Durchführungsplänen des Landes Baden-
Württemberg im Rahmen des Unterstellungsverhältnis-
ses eingesetzt.
A
d
F
N
n
A
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D
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k
d
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F
(C
(D
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Winfried Hermann (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 4):
Warum wurde gerade jetzt und so massiv gegen die seit
Wochen friedlich gegen das Projekt Stuttgart 21 demonstrie-
renden Bürgerinnen und Bürger vorgegangen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
isse vor.
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 7):
Hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, die Gewerbe-
steuer durch kommunale Zuschläge auf die Einkommen-,
Körperschaft- und Abgeltungsteuer zu ersetzen, nachdem der
bayerische Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon,
am Montag, dem 27. September 2010, erklärt hat, dass der
Freistaat Bayern allenfalls zu kleinen Korrekturen an der Ge-
werbesteuer bereit sei?
Ziel der Bundesregierung ist, die kommunalen Finan-
en zu stabilisieren, um die finanzielle Handlungsfähig-
eit der Kommunen zu sichern. Zu diesem Zweck hat
ie Bundesregierung die Gemeindefinanzkommission
ingesetzt. Die Gemeindefinanzkommission hat unter
nderem den Auftrag, Vorschläge zur Zukunft der Ge-
erbesteuer unter Einbeziehung von Alternativmodellen
u unterbreiten. Das derzeit von der Gemeindefinanz-
form vorrangig untersuchte Prüfmodell sieht die Ab-
chaffung der Gewerbesteuer und kommunale Zuschläge
uf die Einkommen- und Körperschaftsteuer vor und
ürde zu einer deutlich stabileren Einnahmebasis der
emeinden führen. Die von der Gemeindefinanzkom-
ission eingesetzte Arbeitsgruppe „Kommunalfinan-
en“ prüft gegenwärtig Fortentwicklungsmöglichkeiten
es ursprünglichen Prüfmodells und setzt sich dabei
uch mit alternativen Modellvorschlägen auseinander.
ie Bundesregierung sieht keinen Grund, warum die
emeindefinanzkommission ihren Arbeitsauftrag nicht
rfüllen sollte.
nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 8):
Um wie viele Punkte müssten die Umsatzsteueranteile der
Kommunen erhöht werden, damit der von dem bayerischen
Staatsminister der Finanzen, Georg Fahrenschon, vorgeschla-
gene Verzicht auf sogenannte Hinzurechnungen bei den Kom-
munen kompensiert werden kann, und ist diese Maßnahme
geeignet, die Gemeindefinanzen zu stärken, insbesondere
finanzschwachen Kommunen zu helfen?
Ziel der Bundesregierung ist es, die kommunalen
inanzen zu stabilisieren, um die finanzielle Handlungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6767
(A) )
)(B)
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck-
sache 17/3113, Frage 9):
Wie bringt die Bundesregierung die erneute Kostenbelas-
tung für Kommunen in Einklang mit der Einsetzung der Ge-
meindefinanzkommission, die nach Möglichkeiten suchen
soll, die Finanzsituation der Kommunen zu stärken?
Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeinde-
finanzkommission erarbeitet gegenwärtig Vorschläge,
die Finanzen der Kommunen auf eine stabile Grundlage
zu stellen. Es besteht Einvernehmen bei allen Beteilig-
ten, dass die aktuellen Probleme der Kommunen nicht
allein über die Einnahmeseite zu lösen sind.
Deswegen werden auch Entlastungsmöglichkeiten
auf der Ausgabenseite geprüft, zum Beispiel durch Fle-
xibilisierung von Standards. Auf der Basis der Ergeb-
nisse der eingesetzten Arbeitsgruppen wird sich die
R
R
R
R
R
R
k
b
R
T
Die Bundesministerien haben in 2009 aus Rückflüssen der
(in Millionen Euro):
Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
Auswärtiges Amt
Bundesministerium des Innern
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Finanzen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbr
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (
Bundesministerium für Gesundheit
(D
Euro;
ubrik 1 b: Kohäsion: 3,31 Milliarden Euro;
ubrik 2: Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft):
6,68 Milliarden Euro;
ubrik 3 a: Freiheit, Sicherheit und Recht: 0,44 Milliar-
den Euro;
ubrik 3 b: Unionsbürgerschaft: 0,5 Milliarden Euro;
ubrik 4: Die EU als globaler Akteur: keine Rück-
flüsse für Deutschland, da diese Gelder an
Länder außerhalb der EU fließen;
ubrik 5: Verwaltung: 0,18 Milliarden Euro.
Über 85 Prozent der Rückflüsse nach Deutschland
amen in 2009 den Bereichen Kohäsionspolitik – Ru-
rik 1 b – und Agrarpolitik – Rubrik 2 – zugute. Die
ückflüsse aus dem EU-Haushalt fließen zum größten
eil in die Bundesländer.
EU nachfolgend dargestellte Einnahmen erzielt
0,28
–
44,9
0,06
0,43
0,18
aucherschutz 11,8
254,9
BMVBS) 137,6
0,65
(Cfähigkeit der Kommunen zu sichern. Zu diesem Zweck
prüft die Gemeindefinanzkommission Vorschläge zur
Zukunft der Gewerbesteuer unter Einbeziehung von Al-
ternativmodellen.
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, warum die
Gemeindefinanzkommission ihren Arbeitsauftrag nicht
erfüllen sollte.
Die Kommission lässt derzeit ein Prüfmodell untersu-
chen, das im Wesentlichen den Ersatz der Gewerbesteuer
durch hebesatzbewährte Zuschläge zur Einkommen- und
Körperschaftsteuer sowie einen höheren Anteil der
Kommunen an der Umsatzsteuer vorsieht. Ziel ist eine
Verstetigung und damit Stabilisierung und Stärkung der
kommunalen Einnahmen bei gleichzeitig möglichst ge-
ringen interkommunalen Umverteilungswirkungen. Die
Arbeiten hierzu dauern noch an. Ergebnisse liegen noch
nicht vor.
Anlage 7
Kommission im Rahmen eines Gesamtpaketes auf Maß-
nahmen zur Stärkung der Kommunalfinanzen verständi-
gen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/3113, Frage 10):
In welchem Umfang haben im Hinblick auf Presseveröf-
fentlichungen in der FAZ vom 29. September 2010 zum Haus-
haltsbericht 2009 der Europäischen Union – „8,1 Milliarden
Euro netto für die EU“ – jeweils im Einzelnen die Bundesre-
gierung – nach Bundesministerien – und die Bundesländer
– nach Ländern – Rückflüsse von EU-Mitteln erhalten?
Insgesamt entfielen auf Deutschland im Jahr 2009
Rückflüsse in Höhe von 11,7 Milliarden Euro. Diese tei-
len sich wie folgt auf:
Rubrik 1 a: Wettbewerbsfähigkeit: 1,44 Milliarden
6768 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Die Abweichungen der von der EU-Kommission mit-
geteilten Summe der Gesamtrückflüsse der Rubrik 1 b
und der Gesamtsumme in der Aufteilung für die Bundes-
länder ist bedingt durch die Zeitspanne zwischen Zah-
lungsausgang, EU-KOM, und Zahlungseingang, Bun-
deskasse, zum Jahresende/Jahresanfang.
– Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums,
ELER,: 0,93 Milliarden Euro;
– Fischereifonds, EFF,: 0,025 Milliarden Euro.
Bundesprogramm Verkehr 38,0
Gesamt 1.926,1
Die Zahlungen aus dem EFRE (Bundesprogramm
Verkehr) und dem ESF für die operationellen Bundes-
programme in Höhe von 38 Millionen Euro bzw.
242,9 Millionen Euro sind nicht weiter auf die Bundes-
länder aufteilbar.
le
–
38,0
966,2 2.892,3
In der Rubrik 2, Landwirtschaft und Fischerei, vertei-
n sich die Rückflüsse wie folgt:
Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben,
EGFL,: 5,7 Milliarden Euro;
(D
– Wettbewerbsfähigkeit – auf den Bund und die Bundes-
länder ist aufgrund der Vielzahl der Programme nicht
den Euro zurück. Der überwiegende Teil dieser Rück-
flüsse entfiel auf die ostdeutschen Bundesländer.
Aufteilung der Rückflüsse aus den Strukturfonds (Rubrik 1 b) auf die Bundesländer
EFRE ESF EFRE + ESF
Millionen Euro Millionen Euro Millionen Euro
Baden-Württemberg 3,6 59,1 62,7
Bayern 32,9 9,3 42,2
Berlin 21,9 96,3 118,2
Bremen 10,6 17,2 27,8
Hamburg 0,9 10,1 11,0
Hessen 25,8 37,2 58,5
Niedersachsen 194,1 57,9 252,0
Nordrhein-Westfalen 84,9 78,5 163,4
Rheinland-Pfalz 19,2 23,8 43,0
Saarland 4,9 4,7 9,6
Schleswig-Holstein 39,5 22,4 61,9
Brandenburg 196,5 67,5 61,9
Mecklenburg-Vorpommern 392,6 24,5 417,1
Sachsen 286,3 69,9 356,2
Sachsen-Anhalt 391,1 52,3 394,1
Thüringen 183,4 92,6 235,7
Bundesprogramm ESF 242,9 141,9
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Allgemeine Finanzverwaltung
Gesamt
In diesen Beträgen sind Mittel aus dem Europäischen
Sozialfonds, ESF, an das BMAS und der Transeuropäi-
schen Netze, TEN, an das BMVBS enthalten.
Eine Zuordnung der Rückflüsse aus der Rubrik 1 a
m
E
b
(Cd 0,2
0,19
0,6
451,12
öglich. Zudem fließen diese teilweise auch an private
inrichtungen.
Nach Mitteilung der Kommission flossen in der Ru-
rik 1 b – Kohäsion – 2009 insgesamt rund 3,3 Milliar-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6769
(A) (C)
)(B)
Die Rückflüsse des EGFL auf die Bundesländer (im Wesentlichen landwirtschaftliche Direktzahlungen) teilen
(D
sich wie folgt auf:
Die ELER-Mittel verteilen sich wie folgt:
Hinweis: Zahlendifferenzen durch Rundungen möglich.
2009 in Euro Anteil in %
Baden-Württemberg 439.081.802 7,9
Bayern 1.115.440.421 20,0
Brandenburg und Berlin 379.137.188 6,8
Hamburg 108.600 0,0
Hessen 228.148.181 4,1
Mecklenburg-Vorpommern 421.442.061 7,6
Niedersachsen + Bremen 929.852.715 16,7
Nordrhein-Westfalen 541.780.705 9,7
Rheinland-Pfalz 196.890.728 3,5
Saarland 19.488.857 0,3
Sachsen 302.084.207 5,4
Sachsen-Anhalt 384.104.193 6,9
Schleswig-Holstein 359.522.466 6,5
Thüringen 254.016.364 4,6
Gesamt 5.571.098.489
Überweisungsbetrag 2009 inkl.
Vorschuss in Euro Anteil in %
Baden-Württemberg 81.938.633 8,8
Bayern 185.824.248 19,9
Brandenburg und Berlin 123.469.633 13,2
Hamburg 1.472.122 0,2
Hessen 33.312.523 3,6
Mecklenburg-Vorpommern 81.580.558 8,8
Niedersachsen und Bremen 122.126.553 13,1
Nordrhein-Westfalen 43.860.333 4,7
Rheinland-Pfalz 36.017.771 3,9
Schleswig-Holstein 28.058.432 3,0
Saarland 3.916.598 0,4
Sachsen 73.613.488 7,9
Sachsen-Anhalt 43.520.088 4,7
Thüringen 73.121.601 7,8
Deutsche Vernetzungsstelle (Bund) 454.566 0,0
Gesamt 932.287.147,26
6770 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Neue Turbinen, Strukturen und Komponenten, Optimieru
CO2-Abscheidung und Speicherung
Borkum West II – Bard 1 –
Nordsee Ost – Global Tech I
1,6 GW De
Name des Vor-
habens/Standort
EU-Kofinanzie-
rungsbeitrag
in Euro
Brennstoff
Jänschwalde/
Deutschland
180 000 000,– Kohle 50
ng der Produktionskapazitäten
utschland 204 340 893,–
Kapazität Abscheidungs-technik Speicherkonzept
0 MW Oxyfuel Öl/Gasfelder
(C
(D
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Drucksa-
che 17/3113, Frage 11):
Welche Projekte in Deutschland sollen bzw. werden mit-
hilfe des europäischen Konjunkturprogramms – jeweils mit
Angabe des Investitionsvolumens und der geplanten EU-Zu-
schüsse – finanziert?
Die Verordnung über ein Programm zur Konjunktur-
belebung für Vorhaben im Energiebereich (Verordnung
(EG) Nr. 663/2009 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Juli 2009) hat ein geplantes Volumen von ins-
gesamt 3,98 Milliarden Euro. Für Projekte, zu deren Standort
auch Deutschland zählt, wurde ein Gemeinschaftsbeitrag
von insgesamt 995 Millionen Euro eingeplant. Es handelt
sich hierbei um Gas- und Strominfrastrukturvorhaben,
Offshore-Windenergie und CO2-Abscheidung und -Spei-
cherung. Bei einigen der Vorhaben sind mehrere EU-Mit-
gliedstaaten beteiligt. Die genaue Aufteilung der Sum-
men hängt zum einen davon ab, wie die durchführenden
Unternehmen diese beantragen, zum anderen, welcher Be-
trag nach Prüfung der Projektanträge zugestanden wird.
Mit Datum 5. Oktober 2010 hat die EU-Kommission
mitgeteilt, dass bei den folgenden Projekten, zu deren
Standort auch Deutschland zählt, zum Stichtag 1. Okto-
ber 2010 eine Förderungsentscheidung getroffen und
eine entsprechende Förderungsvereinbarung unterzeich-
net wurde:
Gas- und Strominfrastrukturvorhaben
Gas-Verbindungsleitungen
Strom-Verbindungsleitungen
Offshore-Windenergie
Netzintegration der Offshore-Windenergie
Vorhaben Standort der unterstützten Vorhaben
EU-Kofinanzierungsbeitrag
in Euro
NABUCCO Österreich, Ungarn, Bulgarien,
Deutschland, Rumänien
200 000 000,–
Vorhaben Standort der unterstützten Vorhaben
EU-Kofinanzierungsbeitrag
in Euro
Halle/Saale–Schweinfurt Deutschland 100 000 000,–
Vorhaben Kapazität Standort der unterstütz-ten Vorhaben
EU-Kofinanzierungs-
beitrag in Euro
Nordseenetz 1 GW Vereinigtes Königreich,
Niederlande, Deutschland,
Irland, Dänemark, Belgien,
Frankreich, Luxemburg
160 640 000,–
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6771
(A) )
)(B)
Staaten bzw. Gebiete, die den Berichten nicht widerspro-
chen haben, werden nach sechs Monaten bzw. zwölf
Monaten über die Umsetzung der Empfehlungen zur Be-
seitigung der aufgezeigten Mängel berichten. Unabhän-
Wie hoch ist die Einkommensteuerbelastung der Gruppe
von Beschäftigten, die etwa der Referenzgruppe für die Er-
mittlung der neuen Hartz-IV-Regelsätze entspricht – bitte Ein-
zelbelastung absolut wie relativ nennen sowie das gesamte
sichergestellt ist, dass bestimmte Informationen über Anteils-
eigner und Identitätsnachweise vorliegen oder aktualisiert
werden, ToR A.1, ToR A.2, und welche Position vertritt die
Bundesregierung in der anstehenden Verhandlung des Dop-
pelbesteuerungsabkommens mit Singapur hinsichtlich der
Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mittels An-
rechnungs- oder Freistellungsmethode?
Die von Ihnen angesprochenen Berichte zeigen in Be-
zug auf einige Grundelemente für einen effektiven Infor-
mationsaustausch gewisse Mängel und Unzulänglichkei-
ten auf. Die Bundesregierung hält diese Feststellungen
für zutreffend und hat daher als Mitglied des Global Fo-
rums beiden Berichten zugestimmt. Die betroffenen
tausches erfordert eine Revision des DBA-Singapur. Die
Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob aus Anlass der
anstehenden Abkommensrevision von der partiellen Frei-
stellungsmethode auf die Anrechnungsmethode gewech-
selt werden soll.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3113, Frage 13):
Die EU-Kommission hat weiter mitgeteilt, dass EU-
weit für elf weitere Vorhaben noch keine rechtlichen
Verpflichtungen eingegangen wurden, dieses jedoch bis
Ende des Jahres 2010 erwartet wird. Für das nachfol-
g
g
s
g
Offshore-Windenergie
1. Netzintegration der Offshore-Windenergie
Vorhaben Kapazität S
1.1. Baltic – Kriegers
Flak I, II, III.
1,5 GW Dä
De
Im Haushaltsjahr 2009 sind zudem 600 Millionen
Euro an Verpflichtungen aus dem ersten Teil des EU-
Konjunkturpakets dem ELER zur Verfügung gestellt
worden; für 2010 sind Mittel in Höhe von 420 Millionen
Euro beschlossen worden. Diese Mittel stehen für die
Förderung des Breitbands in ländlichen Regionen sowie
zur Finanzierung der neuen Herausforderungen der Ge-
meinsamen Agrarpolitik (Klimawandel, erneuerbare
Energien, Wasserwirtschaft, biologische Vielfalt) ein-
schließlich Umstrukturierung des Milchsektors zur Ver-
fügung. Deutschland hat in 2009 einen Betrag von rund
50,34 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt erhalten
(2010: 35 Millionen Euro).
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3113, Frage 12):
Stimmt die Bundesregierung dem Ergebnis des aktuellen
Berichts der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung – The Global Forum on Transparency and
Exchange of Information for Tax Purposes – zu, dass die mit
den Caymen Islands und Monaco abgeschlossenen Doppelbe-
steuerungs- bzw. Informationsaustauschabkommen keinen ef-
fektiven Schutz gegen Steuerhinterziehung bieten, weil nicht
g
w
te
m
g
le
S
in
v
R
k
b
g
S
tr
E
V
w
z
g
K
c
h
(C
(D
ende Vorhaben, zu dessen Standort auch Deutschland
ehört, wurde nach den Ausführungen der EU-Kommis-
ion bislang noch keine rechtliche Verpflichtung einge-
angen:
tandort der unterstütz-
ten Vorhaben
Geplanter Gemein-
schaftsbeitrag in Euro ge-
mäß Verordnung (EG)
Nr. 663/2009
nemark, Schweden,
utschland, Polen
150 000 000,–
ig davon bleibt die Implementierung und effektive An-
endung des OECD-Standards auf der Agenda der G20.
Die kürzlich mit Monaco und den Kaimaninseln un-
rzeichneten Abkommen über den steuerlichen Infor-
ationsaustausch entsprechen dem OECD-Standard. Sie
ewähren den deutschen Finanzbehörden Zugang zu al-
n Informationen, die zur Durchführung des deutschen
teuerrechts erforderlich sind. Dazu können auch Bank-
formationen und Informationen über die Eigentums-
erhältnisse an juristischen Personen und anderen
echtsgebilden gehören. Die Unterzeichnung der Ab-
ommen ist mit der Erwartung verbunden, dass Monaco
zw. die Kaimaninseln sicherstellen, ihren Verpflichtun-
en aus dem Abkommen nachkommen zu können.
Beide Abkommen verbessern die Bekämpfung der
teuerhinterziehung; denn sie bieten nach ihrem Inkraft-
eten die Möglichkeit, Sachverhalte durch entsprechende
rsuchen aufzuklären. In der Vergangenheit konnten die
erhältnisse in Monaco bzw. den Kaimaninseln genutzt
erden, um Steuern weitgehend risikolos hinterziehen
u können. Nunmehr hat sich die Risikolage grundle-
end verändert; denn Ermittlungen in Monaco bzw. den
aimaninseln werden jetzt möglich. Dies ist ein erhebli-
her Fortschritt bei der Bekämpfung der Steuerhinterzie-
ung.
Die beabsichtigte Erweiterung des Informationsaus-
6772 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Steueraufkommen –, und wie viele Erwerbstätige – bitte jähr-
liche Zahlen seit 2005 nennen und möglichst nach verschiede-
nen Erwerbsformen differenzieren – zahlen Einkommensteuer
und erhalten zugleich aufstockende Leistungen nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II?
Die für die Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze heran-
gezogene Gruppe von Haushalten lässt sich nicht ohne
weiteres innerhalb der Einkommensteuerpflichtigen iden-
tifizieren.
In etwa vergleichbar könnte die Gruppe der Einkom-
mensteuerpflichtigen mit einem Gesamtbetrag der Ein-
künfte bis 12 000 Euro bei Grundtabellenfällen bzw. bis
24 000 Euro bei Splittingtabellenfällen sein. Nach einer
Schätzung mit dem Einkommensteuermodell des Bun-
desministeriums der Finanzen gilt für diese Einkommen-
steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 2010 Fol-
gendes:
Es gibt in dieser Gruppe 13,2 Millionen Einkommen-
steuerpflichtige; das sind rund 36 Prozent aller Einkom-
mensteuerpflichtigen. Davon sind rund 2,4 Millionen
steuerbelastet; das sind rund 9,3 Prozent aller Steuerbelas-
teten. Die für diese Gruppe festgesetzte Einkommensteuer
beträgt 1,1 Milliarden Euro; das sind lediglich 0,6 Prozent
des Gesamtaufkommens bezogen auf die festgesetzte
Einkommensteuer. Außerdem zahlen die sozialversiche-
rungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer rund 20 Pro-
zent ihres Bruttolohns als Sozialabgaben (Arbeitnehmer-
anteil).
Zu den übrigen erfragten Sachverhalten liegen keine
Angaben vor.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/3113,
Frage 14):
Ist die für diese Legislaturperiode angekündigte Touris-
muskonzeption für den ländlichen Raum schon in Arbeit, und
wann genau kann mit ihrer Veröffentlichung gerechnet wer-
den?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
sieht vor, eine Tourismuskonzeption für den ländlichen
Raum zu erstellen. Die Bundesregierung hat mit der Vor-
bereitung der Tourismuskonzeption begonnen. Alle
betroffenen Ressorts werden in die Materialsammlung
eingebunden. Die Konzeption soll in dieser Legislatur-
periode veröffentlicht werden. Ein konkreter Termin für
die Veröffentlichung steht noch nicht fest.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3113, Frage 15):
Wie viele Urlaubsplätze stehen in den Ländern in Fami-
lienferienstätten zur Verfügung, und wie hoch sind die durch-
schnittlichen Kosten für einen 14-tägigen Urlaub in einer Fa-
milienferienstätte für eine Alleinerziehende mit zwei Kindern
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(D
mit Hartz-IV-Bezug mit bzw. ohne zusätzliche Landesförde-
rung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die bundesweit 112 gemeinnützigen Familienferien-
tätten bieten sowohl Quartiere für Selbstversorger als
uch die Verpflegungsvarianten Übernachtung mit Früh-
tück, Halbpension und Vollpension an, was sich
aturgemäß auch in der Preisgestaltung niederschlägt.
nterbringungs- und Verpflegungskosten sind ferner
ach dem Alter der Kinder gestaffelt. Die Kosten für den
4-tägigen Familienurlaub einer alleinerziehenden
LG-II-Empfängerin mit zwei Kindern reichen von
76 Euro bei Zeltübernachtung mit Vollpension, über
88 Euro bei Ferienhausunterbringung mit Selbstversor-
ung bzw. 726 Euro für das Familienappartement mit
rühstück, bis hin zu 1 841 Euro für die Ferienhausun-
rbringung bei voller Verpflegung – wobei es sich auch
ier nur um Beispiele handelt, die eine Preisspanne ab-
ilden und über eine Stichprobe aus 30 Familienferien-
tätten ermittelt wurden. Familienferienstätten verfügen
urchschnittlich über 130 Betten – die kleinste Einrich-
ngsgröße liegt bei circa 65 Betten und die maximale
inrichtungsgröße bei circa 400 Betten.
Eine Aufstellung über die Anzahl der Familienferien-
tätten in den einzelnen Bundesländern sowie über Kos-
nreduktionen bei einem 14-tägigen Familienurlaub
iner alleinerziehenden ALG-II-Empfängerin mit zwei
indern, die sich aus der Individualbezuschussung
urch Landesmittel ergeben, füge ich als Anlage bei.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/3113, Frage 16):
Wie will die Bundesregierung ihre in ihren Tourismuspoli-
tischen Leitlinien beschlossene Zielstellung: „Ziel der Bun-
desregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am
Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozialen
oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können. Des-
halb werden Ferienunterkünfte zu erschwinglichen Preisen
gefördert.“ für auf Hartz IV angewiesene Familien mit Kin-
dern realisieren, wenn für ein schulpflichtiges Kind für „Be-
herbergungs- und Gaststättenleistungen“ im Jahr 42,12 Euro
bzw. 57,36 Euro vorgesehen sind?
Vorrangiges Ziel der Grundsicherung für Arbeitsu-
hende ist nicht in erster Linie die Umsetzung der touris-
uspolitischen Leitlinien, sondern die schnellstmögli-
he Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
den Arbeitsmarkt. Diejenigen, die trotz intensiver Be-
ühungen keinen Arbeitsplatz finden oder mit ihrem Er-
erbseinkommen den Lebensunterhalt nicht sichern
önnen, haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung
es Lebensunterhalts in Höhe des soziokulturellen Exis-
nzminimums. Die Bundesregierung hat die Bemessung
er Regelbedarfe nach den Vorgaben des Bundesverfas-
ungsgerichts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 vor-
unehmen und einen entsprechenden Referentenentwurf
orbereitet. Auf dieser Grundlage wird den Leistungsbe-
chtigten das soziokulturelle Existenzminimum sicher-
estellt, das ein Konsumverhalten vergleichbar mit
aushalten im unteren Einkommensbereich ermöglicht.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6773
(A) )
)(B)
Die Bemessung der Höhe der Leistungen zur Siche-
rung des Lebensunterhalts erfolgt auf der Datengrund-
lage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS,
die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Das Bundesverfas-
sungsgericht hat das Statistikmodell ausdrücklich als ein
geeignetes Instrument zur realitätsgerechten Bemessung
der zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzmi-
nimums erforderlichen Leistungen bestätigt. Bei der
Entscheidung, welche einzelnen Verbrauchspositionen
als regelsatzrelevant einzustufen sind, wurde in der Ab-
teilung 11 „Beherbergungs- und Gaststättendienstleis-
tungen“ die Position „Übernachtungen“ nicht als regel-
bedarfsrelevant berücksichtigt. Diese Ausgaben sind
dem Bereich Urlaub zuzuordnen, der als nicht existenz-
sichernd anzusehen ist und folglich für den Regelbedarf
nicht zu berücksichtigen ist.
Es muss davon ausgegangen werden, dass auch Fami-
lien mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten, nicht
durchgängig Urlaube finanzieren können.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/3113, Frage 17):
Wie ist die im Energiekonzept der Bundesregierung er-
klärte Absicht zu verstehen, wonach „die Bundesregierung ab
2013 den im Haushaltsbegleitgesetz zu beschließenden Spit-
zenausgleich im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur
noch gewähren wird, wenn die Betriebe einen Beitrag zu
Energieeinsparungen leisten“, wenn die Bundeskanzlerin nur
wenige Tage später bezüglich des aktuell vom Bundeskabinett
beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes zum Abbau von Aus-
nahmen bei der Ökosteuer gegenüber dem Bundesverband der
Deutschen Industrie e. V., BDI, erklärt: „Ich sage Ihnen zu,
dass wir über diese Regeln noch einmal sprechen“?
Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht vor,
die beihilferechtliche Genehmigungsfähigkeit des Spit-
zenausgleichs im Rahmen des Energiesteuer- und Strom-
steuergesetze ab 2013 durch einen Beitrag der Betriebe
zur Energieeinsparung zu erreichen. Die Äußerung der
Bundeskanzlerin bezieht sich auf die Höhe des Spitzen-
ausgleichs 2011 und 2012.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 20):
Unterstützt die Bundesregierung den Multi-Stakeholder-
Ansatz im Bereich der globalen Netzpolitik, und wird sie sich
demnach während der nächsten Vollversammlung der Verein-
ten Nationen für eine Verlängerung des auslaufenden Mandats
des im Rahmen des Weltgipfels der Informationsgesellschaft
eingerichteten Internet-Governance-Forums einsetzen?
Die Bundesregierung unterstützt den Multi-Stakehol-
der-Ansatz im Bereich der globalen Netzpolitik. Deshalb
wird sie sich während der nächsten Vollversammlung
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(C
(D
er Vereinten Nationen für eine Verlängerung des aus-
ufenden Mandats des Internet-Governance-Forums
insetzen.
nlage 17
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3113,
rage 21):
Wann wird der Bundesminister für Wirtschaft und Techno-
logie, Rainer Brüderle, ein „umfassendes Gesamtkonzept“ zur
Industriepolitik vorlegen, wie es von ihm am 23. September
2010 im Handelsblatt angekündigt worden ist, und welche in-
haltlichen Schwerpunkte wird das Konzept enthalten?
Eine wettbewerbsfähige Industrie ist zentrale Voraus-
etzung für Wachstum und Beschäftigung in Deutsch-
nd. Die Bundesregierung ist deshalb kontinuierlich
arum bemüht, gute Rahmenbedingungen für die indus-
ielle Produktion zu schaffen. Dazu gehören etwa die
erfügbarkeit einer hinreichenden Zahl von Fachkräften,
ine verlässliche Energie- und Rohstoffversorgung, eine
ohe Innovationsfähigkeit, offene Weltmärkte und ein
osten-)effizienter Umwelt- und Klimaschutz. Diese
unkte werden auch Schwerpunkte des Konzepts bilden,
as im Bundeswirtschaftsministerium derzeit vorbereitet
ird. Bundesminister Brüderle wird das Konzept in
ürze der Öffentlichkeit vorstellen.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksache 17/3113,
rage 22):
Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der
Wirtschaftsministerkonferenz vom 17./18. Juni 2010, mit dem
festgestellt wird, dass dringend weiterer Verbesserungsbedarf
am KfW-Sonderprogramm besteht, und welche Maßnahmen
wird sie treffen?
Das KfW-Sonderprogramm wurde ins Leben gerufen,
m die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft vor
em Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise
icherzustellen. Die gute konjunkturelle Erholung hat in
er Zwischenzeit auch im Finanzierungsbereich für Ent-
pannung gesorgt, sodass sich auch die Nachfrage nach
ilfen aus dem Sonderprogramm abschwächt. Das Son-
erprogramm läuft planmäßig zum Ende des Jahres aus.
or diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesregie-
ng keine weiteren Maßnahmen im KfW-Sonderpro-
ramm.
Im Übrigen hat die Bundesregierung seit Einführung
as KfW-Sonderprogramm intensiv begleitet. Dabei wurde
sbesondere auf Zielgenauigkeit und Effizienz des Pro-
ramms geachtet. Infolgedessen wurden die Programm-
edingungen mehrmals modifiziert, so wurde zuletzt das
etriebsmittelangebot flexibilisiert. Die passgenaue Aus-
chtung des Programms wurde auch durch die Evaluie-
ng zum Zusageverhalten der KfW und der Geschäfts-
anken bestätigt.
6774 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) (C)
)(B)
Anlage 19 Anlage 20
für August und September vorläufige und hochgerechnete Werte
7 Freie Förderung nach § 16 f SGB II
8 Eingelöste Vermittlungsgutscheine (bewilligt 1. Rate)
9 Einstiegsgeld – Variante: Beschäftigung
10 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Bis Ende September 2010 wurden bundesweit insge-
samt rund 4,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Ein-
gliederung in Arbeit einschließlich der beiden Sonder-
programme des Bundes, Beschäftigungspakte für Ältere
und Kommunal-Kombi, verausgabt. Bezogen auf den
Ansatz im Bundeshaushalt 2010 in Höhe von 6,6 Mil-
liarden Euro sind damit rund 65 Prozent der veran-
schlagten Ausgabemittel abgeflossen.
Detaillierte Ausgabeninformationen bezogen auf ein-
zelne Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik lie-
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40 475
23 629
20 920
18 465
en nur für den Bereich der Bundesagentur für Arbeit
or. Nach Angabe der Bundesagentur sind bis Ende
eptember 2010 für Eingliederungsleistungen nach
GB II insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro über die Fi-
anzsysteme der BA ausgezahlt worden. Dies ent-
pricht rund 67 Prozent des aktuellen Bewirtschaftungs-
olls, rund 5,4 Milliarden Euro; unter Berücksichtigung
es aktuellen Umschichtungsbedarfs in das Verwal-
ngskostenbudget und der Einnahmen aus dem Forde-
ngseinzug.
(D
gesamt 5 Milliarden Euro zu Marktzinsen auf den Wege
bringen wird. Das geplante Kreditangebot der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau für Offshore-Windparks soll
marktmäßig ausgestaltet sein. Eine Zinsverbilligung ist
nicht geplant. Als Antragsteller kommen Projektgesell-
schaften – unabhängig von ihrem Gesellschafterkreis –
infrage.
entnommen werden. Für den Zeitraum Januar bis Sep-
tember 2010 verzeichneten demnach die folgenden zehn
Arbeitsmarktinstrumente die meisten Zugänge, kumu-
liert:
Arbeitsmarktinstrumente mit den meisten kumulierten Zugängen Januar bis September 2010:
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik
nachrichtlich:
Teilnehmerzugang
seit Jahresbeginn
bis einschließlich
September 2010
1 Förderungen aus dem Vermittlungsbudget 1 105 443
2 Teilnahmen an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 717 478
3 Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II
darunter: Variante Mehraufwand
596 861
530 558
4 Berufliche Weiterbildung 165 999
5 Eingliederungszuschüsse (einschließlich § 421 f, p SGB III) 103 016
6 Kommunale Eingliederungsleistungen (flankierende Leistungen) nach § 16 a SGB II 58 751
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 23):
Welche Konditionen sind für die geplanten Kredite der
KfW Bankengruppe für Offshore-Windparks vorgesehen, und
sollen auch marktbeherrschende Energieversorgungsunter-
nehmen wie Eon, RWE, Vattenfall und EnBW berechtigt sein,
zinsverbilligte Kredite in Anspruch zu nehmen?
Die Bundesregierung hat mit dem Energiekonzept be-
schlossen, dass die KfW 2011 ein Sonderprogramm „Off-
shore-Windenergie“ mit einem Kreditvolumen von ins-
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Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/3113, Frage 24):
Wie gestaltet sich beim Eingliederungstitel im SGB II der
Mittelabfluss bis zum Monat September 2010 – bitte absolut
wie relativ angeben –, und was sind, gemessen an den Teil-
nehmerzahlen sowie dem Umfang der Mittel, die zehn größ-
ten Arbeitsmarktinstrumente?
Zahlen zum monatlichen Bestand und Zugang von
ersonen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
önnen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6775
(A) )
)(B)
Zu Frage 27:
Wie bei allen vorhergehenden Neubemessungen wur-
den selbstverständlich zunächst die Haushalte aus der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ausgeschlos-
sen, für die die Ermittlung der Regelbedarfe erfolgt, und
dann die Referenzgruppe festgelegt (siehe hierzu die Er-
läuterungen im konsolidierten Referentenentwurf auf der
Seite 82 f. und der Seite 129 ff.). Bezieher von Leistun-
gen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen
nicht ausgeschlossen werden, weil sie in den Sonderaus-
wertung nicht vertreten sind. Auch für den Bezug von
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsge-
setz gilt: Personen, die diese Leistungen beziehen, wer-
den nur in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
befragt, wenn sie einen eigenen Haushalt haben. Ferner
lässt der Bezug von diesen Leistungen keine Rück-
schlüsse auf die Einkommenshöhe zu, sie decken ausbil-
dungsspezifische Bedarfe ab. Bestehen darüber hinaus
existenznotwendige Bedarfe vor, die nicht aus eigenen
Mitteln gedeckt werden können, dann besteht ein
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder dem
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Drucksa-
che 17/3113, Frage 29):
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung darauf
verzichtet, bei der Bestimmung der Referenzhaushalte alle
Haushalte herauszurechnen, die lebensunterhaltsichernde Leis-
tungen nach dem Kap. 3 Abschnitt 2 des SGB II, dem Dritten
und Vierten Kapitel des SGB XII, den §§ 2 und 3 AsylbLG und
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, erhalten,
und wie rechtfertigt die Bundesregierung den Verzicht auf die
Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, „bei der Auswer-
tung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben da-
rauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter
dem Niveau der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch inklusive
der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Re-
ferenzgruppe ausgeschieden werden“ (BVerfG, 1 BvL 1/09
vom 9. Februar 2010, Randnummer 169)?
Nach der Begründung zu § 3 Regelbedarfs-Ermitt-
lungsgesetz werden bei den Referenzhaushalten nur
Haushalte berücksichtigt, die von Einkünften oberhalb
des Existenzminimums leben. Wer lediglich über Trans-
ferleistungen verfügt, die das Existenzminimum abde-
cken, wird nicht als Referenzhaushalt berücksichtigt.
Die Ausgaben für die zehn größten Arbeitsmarktinstrume
Detaillierte Ausgabeninformationen der zugelassenen kommunalen Träger li
Instrumente der Arbeitsmark
1 Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
2 Förderung der beruflichen Weiterbildung
3 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Einglied
4 Leistungen zur Beschäftigungsförderung (befristete)
5 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter
6 Eingliederungszuschüsse
7 Förderung aus dem Vermittlungsbudget
8 Eingliederungszuschüsse für Arbeitnehmer ab 50 Jahr
9 Einstiegsgeld
10 Zuschüsse an Arbeitgeber für besonders betroffene sc
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Elke Ferner (SPD) (Drucksache
17/3113, Fragen 27 und 28):
Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, 2008 um die
Haushalte zu bereinigen, die lebensunterhaltssichernde Leis-
tungen nach Kap. 3 Abschnitt 2 des SGB II, dem Dritten und
Vierten Kapitel des SGB XII, den §§ 2 und 3 des Asylbewer-
berleistungsgesetzes, AsylbLG, und dem Bundesausbildungs-
gesetz empfangen, um anschließend die verbleibenden Haus-
halte in Quintile einzuteilen und dann das unterste Quintil als
Referenzgruppe zu betrachten?
In welchem Umfang werden die nicht veröffentlichten
Positionen aus der EVS 2008 jeweils als regelsatzrelevant an-
erkannt?
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nte sind im Folgenden aufgelistet:
egen nicht vor.
tpolitik Ist-Ausgaben in 1 000 Euro
1 163 679
620 692
erung 402 635
371 042
263 968
211 538
128 391
e 111 848
36 026
hwerbehinderte Menschen 33 968
GB XII. In diesem Fall werden die betreffenden Haus-
alte aus den Referenzhaushalten ausgeschlossen.
u Frage 28:
Alle regelsatzrelevanten Positionen, für die keine An-
aben zu den Ausgaben veröffentlicht werden, gehen
elbstverständlich voll in den regelsatzrelevanten Ver-
rauch mit ein und sind in den für alle Abteilungen ver-
ffentlichen Summen der regelbedarfsrelevanten Ausga-
en enthalten (jeweils letzte Spalte der Tabellen ab
eite 84 des konsolidierten Referentenentwurfs).
nlage 22
Antwort
6776 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Dies stellt gegenüber der bei der Sonderauswertung zur
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 verwen-
deten Abgrenzung, nach der Haushalte auszuschließen
waren, die „überwiegend“ von Sozialhilfe lebten, eine
wesentlich trennschärfere Abgrenzung dar.
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz müssen nicht ausgeschlossen werden,
weil sie in der Sonderauswertung nicht vertreten sind.
Befragt werden nur Personen, die in einem Haushalt le-
ben. Dies bedeutet, dass Personen, die in einer Sammel-
unterkunft leben, nicht befragt werden.
Auch für den Bezug von Leistungen nach dem Bun-
desausbildungsförderungsgesetz gilt: Personen, die diese
Leistungen beziehen, werden nur in der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe befragt, wenn sie einen eige-
nen Haushalt haben. Ferner lässt der Bezug von diesen
Leistungen keine Rückschlüsse auf die Einkommens-
höhe zu, sie decken ausbildungsspezifische Bedarfe ab.
Bestehen darüber hinaus existenznotwendige Bedarfe,
die nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können,
besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II
oder dem SGB XII. In diesem Fall werden die betreffen-
den Haushalte aus den Referenzhaushalten ausgeschlos-
sen.
Die im Referentenentwurf für das Regelbedarfs-Er-
mittlungsgesetz vorgesehene Abgrenzung schließt damit
zuverlässig Zirkelschlüsse aus. Es liegen keine Hinweise
darauf vor, dass es in nennenswertem Umfang Personen
gibt, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zwei-
ten und Zwölften Buch nicht geltend machen. Einzelne
Haushalte, auf die dies möglicherweise nicht zutrifft, ha-
ben auf die statistische Durchschnittsbildung keinen nen-
nenswerten Einfluss. Hierzu führt die Begründung des
Referentenentwurfs ergänzend aus, dass zur Identifizie-
rung einzelner Haushalte, die von Einkünften unterhalb
des Existenzminimums leben, keine praktikablen Verfah-
ren vorliegen. Deshalb müssten von Wissenschaftlern
oder Statistischem Bundesamt Einzelfallprüfungen vor-
genommen werden. Würden solche Haushalte identifi-
ziert, müssten Träger nach dem SGB II oder nach dem
SGB XII eine Einkommens- und Vermögensprüfung vor-
nehmen, um festzustellen, ob tatsächlich Hilfebedürftig-
keit vorliegt.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Anton Schaaf (SPD) (Drucksa-
che 17/3113, Frage 30):
Wie begründet sich der Mischindex zur Fortschreibung
der Regelbedarfsstufen nach § 28 a SGB XII (in der Fassung
des Art. 3 des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermitt-
lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch), und sind auch andere
Varianten – zum Beispiel mit einem anderen Verhältnis der
Preise der regelsatzrelevanten Güter und Dienstleistungen zur
Entwicklung der Nettolöhne – geprüft worden?
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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil
etont, dass das reale physische Existenzminimum
also vor allem Nahrung, Wohnen, Kleidung, Gesund-
eitsvorsorge – jederzeit gesichert werden muss. Gleich-
eitig sollen die Regelbedarfe Veränderungen des
esamtgesellschaftlichen Wohlstandsniveaus berück-
ichtigen. Es liegt daher nahe, sowohl die Preisentwick-
ng als auch die Entwicklung der Nettolöhne pro Ar-
eitnehmer – als Indikator für Veränderungen des
ohlstandsniveaus – zu berücksichtigen. Da der
chwerpunkt der Grundsicherung auf der Sicherung des
hysischen Existenzminimums liegt, ist es gerechtfer-
gt, die Preisentwicklung stärker zu gewichten als die
ohnentwicklung. Da es für eine solche Gewichtung
eine Vorgaben gibt, wurde für die Preisentwicklung ein
nteil von 70 Prozent und ein Anteil von 30 Prozent für
ie Lohnentwicklung gewählt. Zudem wird hinsichtlich
er Preisentwicklung ein vom Statistischen Bundesamt
peziell für die Struktur des regelsatzrelevanten Ver-
rauchs berechneter Preisindex genutzt.
nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache
7/3113, Frage 33):
Hält die Bundesregierung die restriktive Regelung des § 4
Abs. 2 SGB II (Art. 1 Nr. 2 des Referentenentwurfes eines
Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände-
rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch),
wonach für die gesellschaftliche Teilhabe im sozialen und
kulturellen Bereich von Kindern kein Sicherstellungsauftrag
für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorge-
sehen ist, für angemessen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ent-
cheidung vom 9. Februar 2010 deutlich gemacht, dass
er Gesetzgeber Hilfebedürftige mit Rechtsansprüchen
ur Sicherung des Existensminimums ausstatten muss.
um Existenzminimum gehört die Teilhabe am sozialen
nd kulturellen Leben. Teilhabe bedeutet Partizipation,
Einbezogensein“, und setzt damit Vorhandenes voraus.
ufgabe des Staates ist es damit, Hilfebedürftigen die-
elben Möglichkeiten zur Inanspruchnahme vorhandener
ngebote des Gemeinschaftslebens einzuräumen wie
ichthilfebedürftigen.
Ein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grund-
icherung für Arbeitsuchende würde dagegen bedeuten,
ass diese Angebote der sozialen und kulturellen Teil-
abe für Hilfebedürftige dort schaffen müssten, wo sie
uch der Allgemeinheit nicht oder in nicht ausreichen-
em Umfang zur Verfügung stehen.
Die angesprochene Regelung ist demnach angemes-
en, da sie von den Grundsicherungsträgern die Zu-
ammenarbeit mit denjenigen verlangt, die soziale und
ulturelle Teilhabe mit ihren Angeboten erst ermögli-
hen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6777
(A) )
)(B)
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache
17/3113, Frage 34):
Ist die Zuordnung der Verbrauchsausgaben für Kinder in
Familienhaushalten auf Grundlage der Studie „Kosten eines
Kindes“ nach Ansicht der Bundesregierung ein Verteilungs-
schlüssel, der auch für die Zukunft angewendet werden kann,
und wie bewertet die Bundesregierung zum Beispiel die Mög-
lichkeit, die Verbrauchsausgaben für Kinder durch einen Ver-
gleich der Verbrauchsausgaben von Paarhaushalten mit einem
Kind zu Paarhaushalten ohne Kind zu ermitteln?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hält
die Methode der Verteilungsschlüssel für geeignet. Sie
wird die jetzt bestehenden Verteilungsschlüssel wissen-
schaftlich überprüfen lassen, um bei deren Ermittlung
künftig neueste verfügbare Daten und Erkenntnisse nut-
zen zu können. Hierzu müssen aber erst die Daten der
EVS 2008 in einer für Wissenschaftler nutzbaren Form
zur Verfügung stehen.
Die Anwendung der Differenzmethode ist bei der Er-
mittlung des Bedarfs von Kindern im Sinne der Frage-
stellung nicht sachgerecht, da die Paare mit und ohne
Kind bei formal gleich großer Referenzgruppe tenden-
ziell unterschiedlich hohe Einkommen pro Kopf erzie-
len. Dabei sind die Einkommen der Paare ohne Kind hö-
her als die Einkommen von Paaren mit Kind. Würde
man hier die Differenzmethode anwenden, so wären die
Regelsätze der Kinder daher tendenziell niedriger als es
jetzt der Fall ist.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/3113, Fragen 37 und 38):
Hält die Bundesregierung die restriktive Regelung des § 4
Abs. 2 SGB II (Art. 1 Nr. 2 des Referentenentwurfes eines
Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Ände-
rung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch),
wonach für die gesellschaftliche Teilhabe im sozialen und
kulturellen Bereich von Kindern kein Sicherstellungsauftrag
für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorge-
sehen ist, für angemessen?
Ist die Bundesregierung tatsächlich der Auffassung, dass
die Abrechnung von Ausflügen, Kita- und Klassenfahrten,
Lernförderung, Mittagessen und Teilhabebudget über einen
Gutschein, wie es in § 29 SGB II bzw. § 34 a SGB XII in der
Fassung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermitt-
lung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, eine prak-
tikable und effiziente Lösung darstellt, und mit welchem Ver-
waltungsaufwand und zusätzlichen Personalkosten bei den
Trägern der Grundsicherung rechnet die Bundesregierung?
Zu Frage 37:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Ent-
scheidung vom 9. Februar 2010 deutlich gemacht, dass
der Gesetzgeber Hilfebedürftige mit Rechtsansprüchen
zur Sicherung des Existenzminimums ausstatten muss.
Zum Existenzminimum gehört die Teilhabe am sozialen
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nd kulturellen Leben. Teilhabe bedeutet Partizipation,
Einbezogensein“ und setzt damit Vorhandenes voraus.
ufgabe des Staates ist es damit, Hilfebedürftigen die-
elben Möglichkeiten zur Inanspruchnahme vorhandener
ngebote des Gemeinschaftslebens einzuräumen wie
ichthilfebedürftigen.
Ein Sicherstellungsauftrag für die Träger der Grund-
icherung für Arbeitsuchende würde dagegen bedeuten,
ass diese Angebote der sozialen und kulturellen Teil-
abe für Hilfebedürftige dort schaffen müssten, wo sie
uch der Allgemeinheit bislang nicht oder nicht in aus-
ichendem Umfang zur Verfügung stehen.
Die angesprochene Regelung ist demnach angemes-
en, da sie von den Grundsicherungsträgern die Zusam-
enarbeit mit denjenigen verlangt, die soziale und kul-
relle Teilhabe mit ihren Angeboten erst ermöglichen.
u Frage 38:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass unter
er Prämisse, dass für einzelne Bedarfe keine Geldleis-
ngen zur Bedarfsdeckung erbracht werden, die Leis-
ngserbringung mittels Gutschein ein gangbarer Weg
t. Die Gutscheinlösung hat den Vorteil, dass Gut-
cheine nur zur Deckung der festgestellten Bedarfe und
ur von Leistungsberechtigten eingelöst werden können.
ine zweckwidrige Verwendung der Gutscheine, die für
ie Deckung von Bildungs- und Teilhabebedarfen ge-
ährt werden, ist damit ausgeschlossen.
Andere Abrechnungssysteme über Anbieter von Bil-
ungs- und Teilhabeleistungen setzen voraus, dass diese
enntnis von der Leistungsberechtigung der Kinder, Ju-
endlichen und jungen Erwachsenen haben. Zudem
äre eine Mehrfachinanspruchnahme von angebotenen
ildungsund Teilhabeleistungen bei verschiedenen An-
ietern nur mit einem erheblichen Mehraufwand bei den
nbietern denkbar.
Der für die Umsetzung der Leistungen für Bildung
nd Teilhabe erforderliche Verwaltungsaufwand sowie
ventuell zusätzlicher Personalbedarf werden derzeit
och geprüft.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD)
rucksache 17/3113, Frage 39):
Wie hoch werden die zusätzliche Belastung für die Kom-
munen und die Einsparung für den Bund sein, wenn das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales, wie im Referenten-
entwurf zur Änderung des SGB II vorgesehen, den
Wohngeldvorrang für Kinder streicht, die aufgrund von Un-
terhaltszahlungen nicht auf Sozialgeld angewiesen waren, und
sie stattdessen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende
verweist?
Mit der beabsichtigten Neufassung wird die Pflicht
eistungsberechtigter zur Inanspruchnahme vorrangiger
eistungen dahingehend modifiziert, dass vorrangige
eistungen nur in Anspruch genommen werden sollen,
6778 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
wenn damit die Überwindung der Hilfebedürftigkeit für
alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft gelingt. Damit
ist zunächst eine Lastenverschiebung vom Wohngeld, das
hälftig von Bund und Ländern getragen wird, auf Grund-
sicherungsleistungen – insbesondere Kosten für Unter-
kunft und Heizung, die zu rund einem Viertel vom Bund
und zu rund drei Vierteln von den Kommunen getragen
werden –, verbunden. Dem stehen Entlastungen im Ver-
waltungsbereich gegenüber, von denen insbesondere die
Kommunen profitieren werden, sowohl im Rahmen der
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende als
auch im Verwaltungsbereich des Wohngeldes, der den
Kommunen zugeordnet ist. Der Umfang der finanziellen
Auswirkungen wird derzeit noch geprüft und wird im
Rahmen der Kabinettbefassung mit dem Gesetzentwurf
zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch festste-
hen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Carola Reimann (SPD)
(Drucksache 17/3113, Frage 40):
Hält die Bundesregierung es mit den Vorgaben des Bun-
desverfassungsgerichtes für vereinbar, dass einerseits nach
§ 28 Abs. 5 SGB II bzw. § 34 Abs. 5 SGB XII in der Fassung
des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung von
Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch ein gemeinsames Mittagessen in
Schulen und Kindertagesstätten als zusätzlicher Bedarf aner-
kannt wird, andererseits keine Anstrengungen unternommen
werden, um sicherzustellen, dass auch das Angebot deutlich
erhöht wird, damit mehr als nur die bisherigen 20 Prozent der
Kinder in dieser Altersgruppe davon profitieren können?
Ja, die Bundesregierung hält die Regelungen im Refe-
rentenentwurf mit den Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts für vereinbar, zumal die Teilnahme am
Mittagessen in der Schule oder in der Kindertagesein-
richtung bedarfsauslösend ausgestaltet wurde. Dem Ur-
teil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010
ist nicht zu entnehmen, dass der Gesetzgeber beauftragt
wurde, allen Kindern hilfebedürftiger Eltern einen An-
spruch auf ein kostenfreies Schulmittagessen zu ver-
schaffen.
Im Gegenteil: Das Bundesverfassungsgericht hat die
Methode zur Bestimmung der Bedarfe insofern bestätigt,
als die Verbrauchsausgaben von Personen mit geringem
Einkommen ohne Bezug von Fürsorgeleistungen als
Maßstab für die Ermittlung des Existenzminimums ge-
eignet sind. Daher sind in den ermittelten Verbrauchs-
ausgaben auch solche für Schulmittagessen in dem Um-
fang enthalten, wie sie von der Referenzgruppe mit
Kindern getätigt worden sind. Sofern die Bundesregie-
rung über die Verbrauchsausgaben „Ernährung“ hinaus
unter dem Gesichtspunkt der sozialen Teilhabe einen Zu-
schuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler
regelt, ist die Teilhabe nur dort zu ermöglichen, wo ein
Schulmittagessen angeboten wird. Sollte perspektivisch
die Zahl der Schulen mit angebotener Mittagsverpfle-
gung zunehmen und sollten die hilfebedürftigen Schüle-
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nnen und Schüler daran teilnehmen, steigt dementspre-
hend sogar die Inanspruchnahme dieser Leistung.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
7/3113, Frage 43):
Hält die Bundesregierung die in § 24 SGB II und § 31
SGB XII in der Fassung des Referentenentwurfes eines Geset-
zes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch abschließend
definierten gesonderten Bedarfe für ausreichend, um die Ver-
sorgung mit Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der ge-
setzlichen Krankenversicherung enthalten sind, sicherzustel-
len, und wie steht sie insbesondere zu Überlegungen, zum
Beispiel Brillen und Verhütungsmittel für Leistungsempfän-
gerinnen und Leistungsempfänger nach dem SGB II und
SGB XII auf Antrag zu gewähren?
Die Bundesregierung wird die Bemessung der Regel-
edarfe nach den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
chts in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 vornehmen
nd hat einen entsprechenden Referentenentwurf für ein
arlamentarisches Gesetzgebungsverfahren erarbeitet.
uf dieser Grundlage wird das soziokulturelle Existenz-
inimum der Leistungsberechtigten sichergestellt, das
in Konsumverhalten vergleichbar mit Haushalten im
nteren Einkommensbereich ermöglicht.
Die Regelbedarfe umfassen auch die durchschnittli-
hen Aufwendungen für Gesundheitspflege einschließlich
er durchschnittlichen Ausgaben für Verhütungsmittel
nd die Anschaffung einer Brille. Da die Regelbedarfe
ls pauschaler Gesamtbetrag gewährt werden, hat das
undesverfassungsgericht es auch als zumutbar bewer-
t, einen höheren Bedarf in einem Lebensbereich durch
eringere Ausgaben in einem anderen auszugleichen.
ur für besondere atypische und fortlaufende Bedarfsla-
en hat das Gericht entschieden, dass diese im Rahmen
er Grundsicherung für Arbeitsuchende in seltenen, be-
onderen Härtefällen zu decken sind. Ob ein atypischer,
ufender Bedarf vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Bas (SPD) (Drucksache
7/3113, Frage 44):
Auf Grundlage welcher Rechengrößen errechnet sich der
Wert von „0,55“, der zur Fortschreibung der regelsatzrelevan-
ten Verbrauchsausgaben nach § 7 des Gesetzes zur Ermittlung
von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Buches Sozialge-
setzbuch (Referentenentwurf) dient und in § 28 a SGB XII (in
der Fassung des Art. 3 des Referentenentwurfes eines Geset-
zes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des
Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) als Mischin-
dex aus der Veränderungsrate der regelsatzrelevanten Güter
und Dienstleistungen und der Entwicklung der Nettolöhne de-
finiert ist?
Das Statistische Bundesamt hat für den regelsatzrele-
anten Verbrauch im Auftrag des BMAS für das Jahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6779
(A) )
)(B)
2009 einen Preisanstieg von 0,5 Prozent ermittelt. Für
die Nettolöhne pro Kopf nach der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung ergibt sich für 2009 ein Anstieg der
Nettolöhne von 0,67 Prozent. Dabei wurde der statisti-
sche Einmaleffekt des Abzugs der PKV-Beiträge vom
Bruttolohn zuvor herausgerechnet. Mit der im Gesetz
vorgesehenen Gewichtung ergibt sich hieraus zum 1. Ja-
nuar 2011 ein Anpassungsfaktor von 0,55 Prozent, der
auf die ungerundeten Ergebnisse für den regelsatzrele-
vanten Verbrauch aus der EVS 2008 bezogen wird.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Thomas Oppermann (SPD)
(Drucksache 17/3113, Fragen 49 und 50):
Wie ist die Begründung zu den §§ 2 bis 4 des Gesetzes zur
Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften Bu-
ches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) zu verstehen, wo-
nach für die Bestimmung der Referenzgruppe alle Haushalte
ausgeschlossen sind, „die lediglich über ein Einkommen ver-
fügen, das zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig
ist“?
Nach welchem methodischen Verfahren hat die Bundesre-
gierung die Regelbedarfe weiterer erwachsener Leistungsbe-
rechtigter in den Regelbedarfsstufen 2 und 3 nach § 8 des Ge-
setzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) er-
mittelt, und warum hat sie darauf verzichtet, auch einen Haus-
halt mit zwei Erwachsenen ohne Kind als Referenzhaushalt zu
bestimmen?
Zu Frage 49:
In der Begründung zu § 3 Regelbedarfs-Ermittlungs-
gesetz wird hierzu weiter ausgeführt, dass bei den Refe-
renzhaushalten nur Haushalte berücksichtigt werden, die
von Einkünften oberhalb des Existenzminimums leben.
Wer lediglich über Transferleistungen verfügt, die das
Existenzminimum abdecken, wird nicht als Referenz-
haushalt berücksichtigt. Dies stellt gegenüber der bei der
Sonderauswertung zur Einkommens- und Verbrauchs-
stichprobe 2003 verwendeten Abgrenzung, nach der
Haushalte auszuschließen waren, die „überwiegend“ von
Sozialhilfe lebten, eine wesentlich trennschärfere Ab-
grenzung dar.
Diese Abgrenzung schließt zuverlässig Zirkelschlüsse
aus, weil es keine Hinweise darauf gibt, dass es in nen-
nenswertem Umfang Personen gibt, die einen Anspruch
auf Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch
nicht geltend machen. Einzelne Haushalte, auf die dies
möglicherweise nicht zutrifft, haben auf die statistische
Durchschnittsbildung keinen Einfluss. Hierzu führt die
Begründung des Referentenentwurfs ergänzend aus, dass
zur Identifizierung einzelner Haushalte, die von Ein-
künften unterhalb des Existenzminimums leben, keine
praktikablen Verfahren vorliegen. Deshalb müssten von
Wissenschaftlern oder Statistischem Bundesamt Einzel-
fallprüfungen vorgenommen werden. Würden solche
Haushalte identifiziert, müssten Träger nach dem SGB II
oder nach dem SGB XII eine Einkommens- und Vermö-
gensprüfung vornehmen, um festzustellen, ob tatsächlich
Hilfebedürftigkeit vorliegt.
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u Frage 50:
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für
rbeit und Soziales sieht in § 8 des Artikels 1 (Entwurf
ines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach
28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch) für die
öhe der Regelbedarfsstufe 2 einen Betrag von 328 Euro
or, für die Regelbedarfsstufe 3 einen Betrag von 291 Euro.
us der Begründung zu § 8, der für die Regelbedarfsstufe 2
ie bisherige Regelung für Paare übernimmt, ergibt sich,
ass beide Erwachsenen weiterhin jeweils 90 Prozent des
ckregelsatzes erhalten. Dies bedeutet, dass für beide Er-
achsene jeweils 90 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 vor-
esehen sind. Die sich daraus ergebende Leistungshöhe
r Erwachsene im Paarhaushalt (ohne Kind) wurde vom
undesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Fe-
ruar 2010 ausdrücklich als verfassungskonform angese-
en. Die Regelung geht davon aus, dass eine allein-
tehende Person 100 Prozent erhält, eine zweite
inzukommende erwachsene Person 80 Prozent, sodass
eide zusammen eine Leistung in Höhe von 180 Prozent
rhalten.
Mit der Regelbedarfsstufe 3 soll ebenfalls eine für das
GB XII geltende Regelung übernommen werden. Eine
ritte erwachsene Person, die im Haushalt anderer Per-
onen lebt und damit keinen eigenen Haushalt führt, er-
ält den im Paarhaushalt rechnerisch auf die zweite Per-
on entfallenden Anteil von 80 Prozent. Hier wird davon
usgegangen, dass die Kosten für den Haushalt bereits
edeckt sind, die dritte erwachsene Person sich also
icht an der Bestreitung der haushaltsgebundenen Kos-
n beteiligt.
Auf eine Sonderauswertung für Paarhaushalte ohne
ind (Paarhaushalt) wurde verzichtet, weil für diesen
aushaltstyp zu erwarten ist, dass dieser wegen eines ho-
en Anteils von Doppelverdienerhaushalten über höhere
inkünfte verfügt und damit auch höhere Verbrauchsaus-
aben aufweist. Dies hätte zur Folge, dass Erwachsene
Paarhaushalt höhere Leistungen erhalten als die übri-
en Erwachsenen. Damit stellt sich die Frage, ob die
öhe des menschenwürdigen Existenzminimums von
rwachsenen im Paarhaushalt davon abhängig sein kann,
ie viele Doppelverdienerhaushalte unter den Referenz-
aushalten sind. Im Übrigen hätte diese Vorgehensweise
onsequenterweise auch zur Folge, dass auch für Er-
achsene im Familienhaushalt (Paarhaushalt mit einem
ind) die Leistungshöhe aus den Verbrauchsausgaben
ieses Haushaltstyps ermittelt werden müsste. Dies hätte
ann zur Folge, dass sich unterschiedlich hohe Regelbe-
arfe ergeben für alleinlebende Erwachsene, für die bei-
en Erwachsenen im Paarhaushalt und für die beiden Er-
achsenen (Eltern) im Familienhaushalt.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
PD) (Drucksache 17/3113, Fragen 51 und 52):
Werden aus der Gesamtheit der Haushalte, die zur Bestim-
mung der Referenzhaushalte herangezogen werden, nur die
Haushalte herausgerechnet, die ausschließlich „Leistungen
nach dem Dritten und Vierten Kapitel sowie nach dem Zwei-
6780 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
ten Buch Sozialgesetzbuch“ (§ 28 Abs. 3 SGB XII in der Fas-
sung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Ermittlung
von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölf-
ten Buches Sozialgesetzbuch) beziehen oder alle Haushalte
von SGB-II-Leistungsempfängerinnen und -empfängern, die
Erwerbseinkommen erzielen, wie es der § 3 Abs. 2 des Geset-
zes zur Ermittlung von Regelbedarfen nach § 28 des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (Referentenentwurf) nahelegt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von re-
nommierten Armutsforschern, wonach das Statistikmodell
möglichst ohne normative Vorgaben angewendet werden
sollte, da ansonsten die Gefahr besteht, dass es Prinzipien ei-
nes „Warenkorbes“ annimmt?
Zu Frage 51:
Es werden alle Haushalte herausgerechnet, die aus-
schließlich Regelleistungen nach dem SGB II und XII
beziehen und darüber hinaus kein zusätzliches Einkom-
men erzielen. Dies ist auch dem konsolidierten Referen-
tenentwurf auf den Seiten 82 f. und 129 ff. zu entneh-
men.
Zu Frage 52:
Es ist gerechtfertigt, von den durchschnittlichen Kon-
sumausgaben einzelne Positionen als nicht regelsatzrele-
vant unberücksichtigt zu lassen, damit die Leistungen
nach dem SGB II und XII nicht ebenso hoch sind wie
das Konsumniveau von Menschen, die solche Leistun-
gen nicht erhalten. Diese normative Nichtberücksichti-
gung einzelner Positionen – wie zum Beispiel PKW-
Nutzung und Pauschalreisen – hat das Bundesverfas-
sungsgericht nicht kritisiert.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
(Drucksache 17/3113, Frage 53):
Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, einen un-
mittelbaren Rechtsanspruch auf Förderung und soziokultu-
relle Teilhabe zu schaffen und dies mit einer Offensive für In-
frastruktur, bei der sich Bund, Länder und Kommunen auf
einen Ausbau von frühen Hilfen, den Ausbau von Kinderta-
gesstätten und den Ganztagsschulausbau und auf Schulsozial-
arbeiterinnen und Schulsozialarbeiter verständigen müssen,
zu verbinden, wobei selbstverständlich Ausbauziele, Quali-
tätsstandards und Finanzierung vereinbart werden müssen?
Die Neuregelungen dienen der Umsetzung des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 im
Bereich der Existenzsicherung für Hilfebedürftige. Die
Bundesregierung schafft mit den Neuregelungen unmit-
telbare Rechtsansprüche für Hilfebedürftige, indem mit
den Leistungen für Bildung und Teilhabe der Zugang zu
vorhandenen kulturellen und sozialen Angeboten ermög-
licht wird. Dabei wird auch ein Anspruch auf Lernför-
derung geregelt, sofern schulische Angebote nicht aus-
reichen, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen
festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Unab-
hängig davon wird die Umsetzung des „Bildungspakets“
unter Einbeziehung bestehender Strukturen vor Ort er-
folgen; das heißt, es wird die für Bildung und Teilhabe
von Kindern verantwortlichen Akteure (unter anderem
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ie Jugendämter, Schulen und Kindertagesstätten) mit
inbeziehen.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck-
ache 17/3113, Frage 54):
Hat die Bundesregierung zusätzlich zur Auswertung der
EVS 2008 Untersuchungen angestellt, um sicherzustellen,
dass die empirisch ermittelten Verbrauchsausgaben in zentra-
len Fragen – zum Beispiel der Ernährung und der kulturellen
Teilhabe – einen notwendigen Mindeststandard garantieren?
Deutschland ist ein wohlhabendes Land, in dem auch
ersonen mit niedrigen Einkommen genügend zum Le-
en haben und, wenn nötig, auf die Leistungen nach dem
GB II und XII zurückgreifen können. Haushalte, die
iese Leistungen beziehen, wurden vor Abgrenzung der
eferenzgruppe ausgeschlossen.
Zur Vorbereitung der anstehenden Neubemessung der
egelbedarfe hat das Bundesministerium für Arbeit und
oziales zahlreiche Gespräche mit Wissenschaftlern und
raktikern geführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse
ind insbesondere in die Ausgestaltung des Bildungs-
nd Teilhabepaketes und die Abgrenzung der Altersstu-
n von Kindern eingeflossen. Zum Bereich Ernährung
ab es keine gesonderten Auswertungen.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
INKE) (Drucksache 17/3113, Frage 57):
Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller aus land-
wirtschaftlichen Betrieben sind der Bundesregierung bekannt
– differenziert nach Bundesländern –, die im Jahr 2010 Leis-
tungen nach dem SGB II beantragt haben und mit einer Erhö-
hung der Regelsätze nach dem Kabinettsbeschluss vom
26. September 2010 rechnen können?
Aus der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsu-
hende liegen keine Informationen darüber vor, wie
iele der Leistungsbezieher nach dem SGB II vor Eintritt
er Hilfebedürftigkeit in einem landwirtschaftlichen Be-
ieb gearbeitet haben. Es gibt lediglich Informationen
ur Anzahl der im Wirtschaftsabschnitt „Land- und
orstwirtschaft, Fischerei“ sozialversicherungspflichtig
der ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die
leichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung für Ar-
eitsuchende beziehen und die folglich von einer Erhö-
ung der Regelsätze profitieren können. Nach aktuellen
ngaben erhielten im Dezember 2009 rund 6 100 sozial-
ersicherungspflichtige und 6 300 ausschließlich gering-
gig Beschäftigte in dem Wirtschaftabschnitt „Land-
nd Forstwirtschaft, Fischerei“ gleichzeitig Leistungen
us der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In der
umme (sozialversicherungspflichtige und ausschließ-
ch geringfügig Beschäftigte) verteilen sich die beschäf-
gten ALG-II-Bezieher im Wirtschaftsabschnitt „Land-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6781
(A) )
)(B)
und Forstwirtschaft, Fischerei“ wie folgt auf die einzel-
nen Bundesländer:
Dezember 2009
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind er-
werbsfähige Hilfebedürftige mit Leistungsanspruch vor
Sanktionen in der Grundsicherung, die gleichzeitig Brut-
toeinkommen aus Erwerbstätigkeit beziehen. Hochrech-
nung auf Basis von Daten der Arbeitsgemeinschaften,
Agenturen mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (ohne
Saalekreis) und der zugelassenen kommunalen Träger.
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Bundesland
Land-, Forstwirtschaft und
Fischerei
Beschäftigte ALG-II-Bezie-
her (sozialversicherungs-
pflichtig und ausschließlich
geringfügig Beschäftigte)
Insgesamt
nachricht-
lich: Anteil
beschäftigter
Alg-II-
Bezieher
an allen
Beschäftigten
absolut in %
Deutschland 12 407 5,1
Westdeutschland 5 986 4,0
Ostdeutschland 6 422 6,7
Schleswig-Holstein 662 5,1
Hamburg 67 7,1
Niedersachsen 1 735 4,9
Bremen 63 17,9
Nordrhein-Westfalen 1 612 4,9
Hessen 363 3,8
Rheinland-Pfalz 399 3,3
Baden-Württemberg 495 2,7
Bayern 502 2,0
Saarland 87 7,9
Berlin 114 15,0
Brandenburg 1 806 8,3
Mecklenburg-
Vorpommern
1 174 7,0
Sachsen 1 255 5,6
Sachsen-Anhalt 1 364 7,8
Thüringen 709 4,4
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nlage 36
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
rucksache 17/3113, Frage 58):
Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der
Kritik der Rechtsabteilung des Europäischen Parlaments am
EU-Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko, wel-
ches Fangrechte vor der fischreichen Küste der Westsahara
beinhaltet, und wird sie sich gegen eine Verlängerung des Fi-
schereiabkommens unter Einbezug der Küste Westsaharas
einsetzen?
Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen
emeinschaft und Marokko bezieht sich auf das Gebiet
arokkos und die Gebiete unter der Gerichtsbarkeit Ma-
kkos. Es enthält keine Definition des Rechtsstatus der
eeresgewässer der Westsahara und greift einer Festle-
ung des Status nicht vor.
Das Gutachten des Europäischen Parlaments vertritt
ie Auffassung, dass Aktivitäten zur Ausbeutung natür-
cher Ressourcen in Gebieten ohne Selbstregierung nur
ann im Einklang mit dem Völkerrecht stehen, wenn
iese Aktivitäten zum Wohle der Einwohner dieser Ge-
iete, für sie oder in Konsultation mit ihren Vertretern
nternommen werden. Insoweit sieht die Bundesregie-
ng keinen Widerspruch zu ihrer bisherigen Linie.
Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen
emeinschaft und Marokko gilt bis zum 27. Februar
011 und verlängert sich automatisch um vier Jahre,
enn es nicht vorher gekündigt wird.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 59):
Welche Angaben macht die Bundesregierung zur Anzahl
von gemeinsamen Operationen mit dem Ziel der Festnahme
von Aufständischen im Norden Afghanistans seit Juli 2009,
die mit afghanischen Sicherheitskräften im Rahmen von
„Partnering“-Einsätzen zwar verabredet waren, zu denen die
Partner aber nicht erschienen – wie die Operationen „Weißer
Adler“ und „Taohid III“, so der Spiegel, 39/2010, Seite 115 –,
sowie zu den Gründen, die von afghanischer Seite für das
Nichterscheinen angegeben wurden, und wurden diese Opera-
tionen dann gar nicht oder ohne afghanische Beteiligung von
Soldaten der Bundeswehr allein durchgeführt?
Über eine Operation „Weißer Adler“ ist im Bundes-
inisterium der Verteidigung nichts bekannt. Über die
peration „Taohid III“ sind Sie umfassend im Verteidi-
ungsausschuss und mittels UdP unterrichtet worden.
Die Operation „Taohid III“ im Schwerpunkt der Ope-
tionsführung des Kommandeurs Regionalkommando
ord wurde mit Rücksicht auf die afghanischen Einsatz-
räfte vor Ort planmäßig zu Beginn des Fastenmonats
amadan beendet. Der in dem von Ihnen zitierten Spie-
el-Artikel behauptete Grund für eine Absage – afghani-
che Polizisten seien nicht erschienen – ist somit falsch.
6782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Am 15. und 16. September 2010 wurde eine Opera-
tion abgesagt, weil der Kommandeur der 2. Brigade der
Afghan National Army den Einsatz seiner Kräfte anders
priorisierte.
Operationen des deutschen Einsatzkontingents ISAF
im Rahmen des „Partnering“, wie beispielsweise
„Taohid III“, sind aber keine Operationen mit dem Ziel
der Festnahme von Aufständischen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD)
(Drucksache 17/3113, Fragen 62 und 63):
Stimmen Informationen zu Plänen der Bundesregierung,
den Standort des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes, MGFA,
in Potsdam aufzulösen und das Amt der Führungsakademie
der Bundeswehr anzugliedern, und welche Zeitpläne sind für
diese Umstrukturierung vorgesehen?
Welche konzeptionellen Vorstellungen verbinden sich mit
den Verlagerungsplänen für das MGFA und für die gesamte
militärgeschichtliche Forschung in Deutschland?
Zu Frage 62:
Die von Ihnen in Rede gestellten Informationen zu
Plänen der Bundesregierung, den Standort des MGFA in
Potsdam aufzulösen und das Amt der Führungsakademie
der Bundeswehr anzugliedern, kann ich nicht bestätigen.
Es ist die Absicht des Bundesministers der Verteidi-
gung, mit der laufenden Reform Anpassungen dort vor-
zunehmen, wo die Bundeswehr effizienter und insbeson-
dere einsatzorientierter ausgerichtet werden kann.
Eingriffe in viele Bereiche der Bundeswehr – bis hin zur
Stationierung – können notwendig sein. Aussagen zu
konkreten Veränderungen in den Strukturen und an ein-
zelnen Standorten werden erst möglich sein, wenn die
erforderlichen Anpassungen sorgfältig geprüft und ent-
schieden sind.
Die Bundesregierung ist sich des Stellenwertes der In-
neren Führung und der daraus abgeleiteten Bedeutung
der Militärgeschichte vollauf bewusst. Die Soldatinnen
und Soldaten der Bundeswehr engagieren sich als Staats-
bürger in Uniform und als Repräsentanten unserer Ge-
sellschaft mit ihrer besondern Geschichte für die Siche-
rung von Frieden und Freiheit. Voraussetzung hierfür ist
die Heranbildung von gefestigten Persönlichkeiten mit
einer stark ausgeprägten interkulturellen Kompetenz, ei-
ner verinnerlichten Wertorientierung und einem zeitge-
mäßen Traditionsverständnis.
Zu Frage 63:
Wie in der Antwort zu Ihrer ersten Frage ausgeführt,
kann ich Informationen zu Plänen der Bundesregierung,
den Standort des MGFA in Potsdam aufzulösen und das
Amt der Führungsakademie der Bundeswehr anzuglie-
dern, nicht bestätigen. Insofern erübrigt sich eine Ant-
wort auf die Frage nach den zugrunde liegenden konzep-
tionellen Vorstellungen.
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nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Drucksache
7/3113, Fragen 64 und 65):
Wann genau ist mit dem vom Pressereferenten des Bundes-
ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr.
Hanno Schäfer, im Südkurier am 30. September 2010 angekün-
digten Anschlusskonzept zur Folgefinanzierung der Mehrge-
nerationenhäuser zu rechnen?
Inwiefern sind andere Bundesressorts, Länder und Kom-
munen in die Ausarbeitung eines solchen Anschlusskonzepts
zur Folgefinanzierung einbezogen?
u Frage 64:
Bei der Frage nach dem Zeitpunkt, in dem ein mögli-
hes „Anschlusskonzept“ vorgelegt wird, ist zu berück-
ichtigen, dass das Aktionsprogramm noch bis Ende
012 läuft und dass für die ersten 45 Häuser die Förde-
ng erst im Herbst 2011 endet.
Aufgrund der gestaffelten Aufnahme von Einrichtun-
en ins aktuell laufende Programm endet der maximal
ögliche fünfjährige Förderzeitraum für die ersten Häu-
er am 30. September 2011. Weitere Häuser folgen zum
ahresende 2011, im Verlauf des Jahres 2012 für und
twa die Hälfte der insgesamt 500 Mehrgenerationen-
äuser endet die Förderung zum 31. Dezember 2012.
Ende Dezember 2012 werden 75 MGH, die erst im Verlauf des Jah-
res 2008 gestartet sind oder später nachgezogen wurden, noch nicht
den max. Förderzeitraum von fünf Jahren erreicht haben.
Für die Zeit nach Ablauf der fünfjährigen Förderung
t grundsätzlich keine unveränderte Weiterfinanzierung
er Mehrgenerationenhäuser durch den Bund möglich.
ies ist von Anfang an so kommuniziert worden.
Dies würde auf eine Dauerförderung hinauslaufen,
ie haushaltsrechtlich nicht zulässig wäre, weil der Bund
r Projekte auf lokaler Ebene keine dauerhafte Förder-
ompetenz hat. Er kann hier lediglich neue Ideen mo-
ellhaft erproben und neue Entwicklungen anstoßen, wie
s gerade mit dem Aktionsprogramm Mehrgenerationen-
äuser geschieht.
Im Bundesfamilienministerium hat sich in den vergan-
enen Wochen eine interne Arbeitsgruppe mit Überle-
ungen befasst, die insbesondere auf die Weiterentwick-
ng des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als Teil
er lokalen Infrastruktur zielen. Diese Arbeitsgruppe hat
Termin Förderende Anzahl MGH, deren Förderung ausläuft
eptember 2011 45
is Dezember 2011 weitere 112
is Juli 2012 weitere 47
is Dezember 2012 weitere 296, davon 250 Ende
Dezember 2012*
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6783
(A) )
)(B)
inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt. Sie werden zur-
zeit ausgewertet und werden gegebenenfalls in konzep-
tionelle Überlegungen zu den Mehrgenerationenhäusern
einfließen.
Zu Frage 65:
Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden auch
weiteren Akteure, die hier eine Rolle spielen, wie Länder
und Kommunen, eingebunden werden. Selbstverständ-
lich werden auch die Abgeordneten des Deutschen Bun-
destages zeitnah über die Vorstellungen der Bundesregie-
rung zu einer möglichen Weiterentwicklung des Konzepts
der Mehrgenerationenhäuser informiert werden.
Es ist außerdem beabsichtigt, noch in diesem Jahr den
Ländern die bisherigen Ergebnisse und Fortschritte der
Mehrgenerationenhäuser zu präsentieren. Es geht darum,
die Vielfalt der generationenübergreifenden Arbeit der
Mehrgenerationenhäuser und die darin liegenden Chan-
cen für die lokalen Akteure und Entscheidungsträger vor
Augen zu führen.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/3113, Frage 66):
Trifft es zu, dass zum 1. Januar 2011 für alle bisherigen El-
terngeldbezieherinnen und -bezieher neue Bescheide durch
die Familienkassen erstellt werden müssen, und, wenn ja, wie
groß ist die Zahl derjenigen, bei denen sich die laufende
Elterngeldzahlung – bitte genaue Angaben differenziert nach
Geschlecht, noch ausstehendem Bezugszeitraum der Zahlung
und Einsparvolumen – verringern wird?
Es trifft zu, dass zum 1. Januar 2011 für die Eltern-
geldbezieherinnen und -bezieher, deren Elterngeldan-
spruch sich durch die Gesetzesänderungen verringert,
neue Bescheide durch die zuständigen Elterngeldstellen
erstellt werden müssen. Nach den derzeitigen Plänen der
Bundesregierung müssen schätzungsweise für rund
15 000 Männer und 75 000 Frauen, die bereits Eltern-
geld bezogen haben, neue Bescheide ausgestellt werden.
Das Einsparvolumen für diese Fälle beträgt rund 40 Mil-
lionen Euro. Die restliche Bezugsdauer dieser Frauen
beträgt schätzungsweise durchschnittlich rund 6 Monate,
die restliche Bezugsdauer dieser Männer beträgt durch-
schnittlich rund 2 Monate.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/3113, Frage 67):
Wie soll die geplante Freibetragsregelung für Elterngeld-
empfängerinnen und -empfänger, die Kinderzuschlag und
Leistungen nach dem SGB II – sogenannte Aufstocker – be-
ziehen, konkret ausgestaltet werden, und wie viele Eltern/Kin-
der sind davon betroffen?
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Entsprechend der Ankündigung in dem Regierungs-
ntwurf im Haushaltsbegleitgesetz 2011 wurde die ge-
auere Ausgestaltung der Regelung geprüft, das Eltern-
eld bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen
u berücksichtigen, soweit das Elterngeld als Ausgleich
r Einkommen vor der Geburt gezahlt wird. Die Bun-
esregierung hat entsprechende Änderungsvorschläge
en Regierungskoalitionen übermittelt.
Sollte es zu einer Umsetzung dieser Änderungsvor-
chläge kommen, hätte dies folgende Auswirkungen:
ür die Elterngeldberechtigten, die vor der Geburt des
indes erwerbstätig waren, nach der Geburt aber Leis-
ngen nach dem SGB II, dem SGB XII oder den Kin-
erzuschlag erhalten, soll es eine Sonderregelung geben.
ür sie soll das Elterngeld in Höhe des vorher erzielten
rwerbseinkommens, höchstens jedoch in Höhe von
00 Euro, anrechnungsfrei bleiben. So verbliebe diesen
ltern wirtschaftlich ein Teil des Elterngeldes.
Von dieser Regelung würden gegenüber der Regelung
Regierungsentwurf etwa 50 000 Elterngeld berech-
gte Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungs-
istungen profitieren, die vor der Geburt Erwerbsein-
ünfte erzielt haben.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3113, Frage 68):
Würde sich – gesetzt den Fall, das GKV-Finanzierungsge-
setz tritt in der Fassung des Kabinettsbeschlusses in Kraft –
§ 32 Abs. 4 SGB XII wegen der darin enthaltenen Formulie-
rung „in der ab dem 1. Januar 2009 geltenden Fassung“ auf ei-
nen quasi konservierten, historischen § 242 SGB V beziehen
oder auf den dann geltenden neuen § 242 SGB V nach GKV-
Finanzierungsgesetz?
Der Wortlaut von § 32 Abs. 4 Zwölftes Buch Sozial-
esetzbuch, SGB XII, könnte grundsätzlich sowohl als
tatischer Verweis auf die bisherige Rechtslage mit der
ntsprechenden Begrenzung der Zusatzbeiträge wie auch
ls dynamischer Verweis auf die nach § 242 Fünftes
uch Sozialgesetzbuch, SGB V, jeweils gültigen Rege-
ngen zu den Zusatzbeiträgen ausgelegt werden.
nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3113, Frage 69):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung – unabhängig von
der Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder sonstigen
sich möglicherweise verändernden Randbedingungen, also
ceteris paribus – die Einbußen der gesetzlichen Krankenversi-
cherung durch die geplante, ab 2011 geltende niedrigere Bei-
tragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze, BBG, sowie die Jahres-
rbeitentgeltgrenze, JAE, passt das Bundesministerium
r Arbeit und Soziales alljährlich im Rahmen der So-
6784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
zialversicherungs-Rechengrößenverordnung an. Diese Ver-
ordnung der Bundesregierung wird nach derzeitigem
Stand Mitte Oktober 2010 im Kabinett behandelt und
soll am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Maßgeblich für
die Anpassung der BBG und JAE ist dabei die Verände-
rungsrate der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten.
Die maßgebende gesamtdeutsche Veränderungsrate
im Jahr 2009 beträgt -0,24 Prozent. Daher wird – nach
derzeitigem Stand – die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr
2011 von aktuell 3 750 Euro/Monat auf 3 712,50 Euro/Mo-
nat sinken. Die Mindereinnahmen, die sich aus der sich
daraus ergebenden Absenkung der Beitragsbemessungs-
grenze ergeben, können auf circa 200 Millionen Euro
beziffert werden. Für die davon betroffenen Beitragszah-
ler wird die vorgesehene Anhebung des Beitragssatzes
von 14,9 auf 15,5 Prozent zu Mehrbelastungen führen,
die nicht durch die Absenkung der BBG kompensiert
werden. Mit weiteren Mindereinnahmen aufgrund der
Absenkung der Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr 2011
ist nicht zu rechnen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck-
sache 17/3113, Fragen 70 und 71):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kür-
zung des Haushaltsansatzes für das Programm der KfW Ban-
kengruppe „Altersgerecht Umbauen“ für das Jahr 2011 mit
dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht
vereinbar ist und dass diese Kürzung die zugesagte Weiterent-
wicklung des Programms verhindert?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Kür-
zung des Haushaltsansatzes 2011 für die Städtebauförderung
sowie für das Programm der KfW Bankengruppe „Altersge-
recht Umbauen“ angesichts der Tatsache, dass ein Förder-
Euro 7 bis 8 Euro Investitionen auslöst, eine Verminderung
der Investitionen in den barrierefreien, barrierearmen und
altengerechten Umbau des Wohnungsbestandes zur Folge ha-
ben wird, und ist die Bundesregierung der Ansicht, dass man
das Programm „Altensgerecht Umbauen“ angesichts der Er-
fordernisse des demografischen Wandels zusätzlich mit Haus-
haltsmitteln verstärken müsste?
Der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaus-
haltsplan 2011 beinhaltet keine Kürzung der Programm-
mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“.
Über eine Verstetigung oder Verstärkung der Programm-
mittel über das Jahr 2011 hinaus ist im Rahmen der Haus-
haltsaufstellung 2012 zu entscheiden.
Die Wirkungen der Kürzung der Städtebauförderungs-
mittel werden derzeit vom Bund mit den Ländern und
kommunalen Spitzenverbänden diskutiert. Dies entspricht
der guten partnerschaftlichen Tradition. Im Rahmen dieser
Diskussion werden auch die Aufgaben und Ziele der Pro-
gramme eine wichtige Rolle spielen, damit den Städten
und Gemeinden auch in Zukunft wirkungsvolle Instru-
mente der Städtebauförderung für die Anpassung an den
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irtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandel
ur Verfügung stehen.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)
rucksache 17/3113, Frage 74):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich
angeblicher Finanzierungsprobleme bei der Elektrifizierung
der Bahnstrecke Hof–Regensburg aufgrund zu erwartender
hoher Kosten für Stuttgart 21, und welche weiteren Ein-
schränkungen bei Bauvorhaben im Schienenverkehr sind
durch das Stuttgarter Großprojekt zu erwarten?
Die Kosten von Stuttgart 21 haben keine Auswirkun-
en auf andere Vorhaben des Bedarfsplans der Schienen-
ege des Bundes, da es sich hier um ein eigenwirtschaft-
ches Projekt der Deutsche Bahn AG handelt.
nlage 46
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
er Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 75):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit der
von der Deutschen Bahn AG angeordneten Rodung der
Bäume im Stuttgarter Schlossgarten vor dem Hintergrund,
dass die geplanten Baumaßnahmen für Stuttgart 21 Monate
hinter dem Zeitplan liegen und noch keine Vergaben für wich-
tige Gewerke vorliegen?
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt
es Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son-
ern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen
ahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
orhabenträger und Bauherr. Die grundsätzlichen Ein-
riffsrechte regelt ein Planfeststellungsbeschluss; die
etails der Zeit- und Ausführungsplanung der Bauarbei-
n liegen indes im Wesentlichen in der Hand der Vorha-
enträgerin.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
er Abgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 76):
Warum setzt sich die Bundeskanzlerin nicht höchstpersön-
lich für einen Baustopp ein, wenn sie doch erklärt, die Land-
tagswahl im März 2011 solle die Volksabstimmung über das
Projekt werden?
Die Bundeskanzlerin hat deutlich gemacht, dass aus
rer Sicht die Landtagswahl im nächsten Jahr die Befra-
ung der Bürger über die Zukunft Baden-Württembergs,
ber Stuttgart 21 und viele andere Projekte ist. In diesem
usammenhang hat die Bundeskanzlerin betont, dass sie
as Projekt Stuttgart 21 für sinnvoll hält und unterstützt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6785
(A) )
)(B)
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache
17/3113, Frage 77):
Wie gedenkt die Bundesregierung das Projekt Stuttgart 21
bei einer Abwahl der derzeitigen Landesregierung bei der
Landtagswahl, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ih-
rer Haushaltsrede am 15. September 2010 zur Bürgerbefra-
gung über das Projekt erklärt hat, zu beenden, und wie beur-
teilt die Bundesregierung die dem entgegenstehende Aussage
der Deutschen Bahn AG und der Landesregierung, selbst
durch eine verbindliche Volksabstimmung sei das Projekt
nicht abzubrechen?
Bei Stuttgart 21 handelt es sich nicht um ein Projekt
des Bedarfsplans für die Schienenwege des Bundes, son-
dern um ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutsche
Bahn AG. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen sind
Vorhabenträger und Bauherr. Das Land Baden-Württem-
berg, die Stadt Stuttgart, der Verband Region Stuttgart
und die Flughafen Stuttgart GmbH beteiligen sich als
Aufgabenträger an der Finanzierung. Die Neubaustrecke
Wendlingen–Ulm ist Bestandteil des „Vordringlichen
Bedarfs“ des geltenden Bedarfsplans für die Bundes-
schienenwege.
Einzelfinanzierungsvereinbarungen zum Bundesan-
teil an Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlin-
gen–Ulm wurden zwischen Bund und Deutsche Bahn
AG am 2. April 2009 unterzeichnet.
Die Projektbeteiligten streben nach wie vor an, dass
beide Vorhaben 2019 in Betrieb gehen.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Fragen 78 und 79):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Belastungen für
die Mieter durch die Möglichkeit der Umlage der Kosten von
energetischer Sanierung aktuell und im Falle der Erhöhung
über 11 Prozent hinaus ein, wenn keine staatlichen Fördermit-
tel in Anspruch genommen werden?
Wie plant die Bundesregierung mögliche zusätzliche Be-
lastungen für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter
abzufedern?
Zu Frage 78:
Für die Mieter hängt die Kostenbelastung nach einer
energetischen Modernisierung von einer Vielzahl von
Faktoren ab, sodass eine pauschale Antwort nicht mög-
lich ist.
Neben den tatsächlich entstandenen Kosten der ener-
getischen Modernisierung und den damit verbundenen
Einspareffekten bei den Heiz- und Warmwasserkosten
gehören hierzu vor allem die Verhältnisse auf den lokal
höchst unterschiedlichen Mietwohnungsmärkten.
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u Frage 79:
Es greifen die geltenden Instrumente der sozialen Si-
herung:
Einkommensschwache Haushalte werden durch Wohn-
eld unterstützt. Das Wohngeld deckt durchschnittlich
twa 30 Prozent der Miete ab und dient der wirtschaftli-
hen Sicherung angemessenen und familiengerechten
ohnens. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkos-
n und wird an Haushalte gezahlt, die nicht auf Leistun-
en nach dem SGB II oder SGB XII angewiesen sind.
ie Höhe des Wohngeldes richtet sich unter anderem
ach der Bruttokaltmiete bis zu bestimmten, durch die
ohngeldreform 2009 deutlich erhöhten Höchstbeträ-
en. Eine Mieterhöhung führt zu einem höheren Wohn-
eld, sofern die Miete unter dem entsprechenden
öchstbetrag liegt.
Bei Haushalten, die nicht durch Wohngeld unterstützt
erden, weil sie Leistungen nach dem SGB II oder
GB XII erhalten, werden die tatsächlichen Aufwendun-
en für die Unterkunft – sofern sie angemessen sind –
nd somit die erhöhten Mietkosten als notwendiger Be-
tandteil im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung berück-
ichtigt und durch den Sozialleistungsträger übernom-
en. Die Entscheidung über die Angemessenheit obliegt
em zuständigen Sozialleistungsträger.
nlage 50
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 80):
Warum berücksichtigt die Bundesregierung bei der Haus-
haltsetatisierung der Städtebaumittel nicht die von ihr selbst
im Städtebaubericht 2008 empfohlene Höhe der Bundesmittel
von 700 Millionen Euro jährlich, sondern senkt die Mittel der
Städtebauförderung im Haushalt 2011 gravierend ab und bittet
das Parlament, hier initiativ zu werden, wie der Parlamentari-
sche Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer im Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 29. September 2010
äußerte?
Die Bundesregierung bekennt sich zur Einhaltung der
rundgesetzlich verankerten Schuldenbremse. Die Städ-
bauförderung leistet einen Beitrag zur Haushaltskonso-
dierung.
Über die Mittelausstattung der Städtebauförderung
011 entscheidet der Deutsche Bundestag.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 81):
Plant die Bundesregierung, Programme der Städtebauför-
derung zukünftig auslaufen zu lassen, und, wenn ja, aus wel-
chen Gründen (bitte differenziert nach einzelnen Program-
men)?
6786 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
Nein, entsprechende Planungen bestehen nicht. Die
Festlegung der Mittelausstattung der einzelnen Pro-
gramme erfolgt jedoch im parlamentarischen Haushalts-
verfahren.
Anlage 52
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 82):
Welche konkreten Erkenntnisse – insbesondere auch dazu,
welche sicherheitstechnische Relevanz diese Funktionsstö-
rung im Falle eines Störfalls oder Unfalls im Nachbarblock B
gehabt hätte – hat das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, bislang über die jüngst
entdeckte Funktionsstörung der Notstandsanlage im Atom-
kraftwerk Biblis A (vergleiche Bericht in der taz vom 1. Okto-
ber 2010), und hat die Bundesregierung vor ihrer Entschei-
dung über längere Laufzeiten für das Atomkraftwerk Biblis B
alle sicherheitstechnisch relevanten Defizite, die in der vom
BMU in Auftrag gegebenen Studie des Öko-Instituts festge-
halten sind (vergleiche Bericht der Süddeutschen Zeitung vom
28. September 2010 „Schwere Mängel in Biblis“), im Hin-
blick auf die Laufzeitverlängerung für Biblis B geprüft?
Dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit liegen weitergehende Erkennt-
nisse zur sicherheitstechnischen Relevanz des genannten
Ereignisses noch nicht vor. Die bundesaufsichtliche Be-
wertung erfolgt aufgrund der Berichterstattung der zu-
ständigen hessischen Aufsichtsbehörde.
Die Relevanzprüfung des Öko-Instituts, die in der
letzten Legislaturperiode vom Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Auftrag
gegeben wurde, beinhaltet keine gutachterliche Feststel-
lung von Sicherheitsdefiziten. Das Öko-Institut hat ohne
eine gutachterliche Untersuchung der Anlage, wie sie
die Sachverständigen der zuständigen Aufsichtsbehörde
vornehmen, geprüft, ob anhand der von der deutschen
Sektion der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e. V., kurz
IPPNW, vorgetragenen Kritikpunkte eine Abweichung
vom abstrakten Stand von Wissenschaft und Technik
nachvollzogen werden kann. Derartige Abweichungen
wurden weitgehend auch bereits in früheren Sicherheits-
analysen festgestellt oder bestehen lediglich in allgemei-
nen Unterschieden von Biblis B gegenüber neueren An-
lagen. Aus dem Bericht des Öko-Instituts ergibt sich
nicht, ob die Abweichungen heute noch vorhanden sind
und ob die Abweichungen als zu beseitigende sicher-
heitstechnische Defizite einzustufen sind. Die Beurtei-
lung, ob sicherheitstechnische Defizite vorliegen, die
Handlungsbedarf auslösen, ist durch die zuständige Auf-
sichtsbehörde im Gesetzesvollzug erfolgt.
Anlage 53
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 83):
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(D
Durch welche konkreten Maßnahmen – bitte mit Angabe
des genauen Datums – hat das BMU damit begonnen, die
Umsetzung der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgese-
henen Nachrüstmaßnahmen bei Atomkraftwerken zu begleiten
und dabei auch den Umsetzungsstand zu verfolgen (verglei-
che Antwort im Plenarprotokoll 17/61, Anlage 45, auf meine
mündliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 17/3007), und
welche konkreten Erkenntnisse liegen dem BMU dadurch
bzw. seitdem bereits vor?
Nach der von der Bundesregierung am 5. September
010 getroffenen Grundsatzentscheidung unter anderem
ur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke wurde am
. September 2010 in einer Telefonkonferenz des Bun-
esministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
icherheit, BMU, mit den Abteilungsleitern der zuständi-
en atomrechtlichen Behörden der Länder das weitere
orgehen zur Umsetzung der von der Bund-Länder-Ar-
eitsgruppe vorgesehenen Maßnahmen abgestimmt. An-
esichts anlagenspezifischer Unterschiede bedarf es ver-
efter Prüfungen, inwieweit die mit den einzelnen
nforderungen/Maßnahmen konkretisierte zusätzliche
isikovorsorge in den jeweiligen Anlagen zu erreichen
t bzw. erreicht ist. Das BMU wird in den nächsten Wo-
hen zu einer weiteren Sitzung der Bund-Länder-Ar-
eitsgruppe einladen, in der der bis dahin erreichte Zwi-
chenstand erörtert werden soll.
nlage 54
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 84):
Hat das BMU außer den auf Bundestagsdrucksache 17/3088
(Antwort auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 18 und 19)
genannten Sachverständigen der Gesellschaft für Anlagen-
und Reaktorsicherheit auch noch andere behördenexterne
Sachverständige in die Erarbeitung der fünfseitigen Nachrüst-
liste mit dem Titel „Sicherheitstechnische Anforderungen/
Maßnahmen zur weiteren Vorsorge gegen Risiken“ einbezo-
gen – sei es im Rahmen der Arbeitsgruppe oder auf anderem
Wege –, und, falls ja, inwiefern geschah dies (also welche
Sachverständigen wurden wie einbezogen)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
nd Reaktorsicherheit hat während der Erarbeitung der
Sicherheitstechnischen Anforderungen/Maßnahmen“
uch Gespräche mit einer Gruppe von Experten ge-
ucht. Zu den Experten gehörten ein Mitarbeiter des
ÜV (TÜV Nord), ein Mitarbeiter von AREVA (Her-
teller), einem Vertreter des Öko-Instituts und der auch
der Bund-Länder-Gruppe vertretene Geschäftsführer
er Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
RS. Vorschläge der Expertengruppe hat das Bundes-
inisterium in die Arbeit der Bund-Länder-Gruppe ein-
ebracht.
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Umwelt,
aturschutz und Reaktorsicherheit die GRS, das Physi-
erbüro Bremen, das Öko-Institut und SE-Engineering
m Einschätzungen gebeten. Diese dienten dem Vertre-
r des Bundesministeriums in der Bund-Länder-Gruppe
ls Hintergrundinformation.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6787
(A) )
)(B)
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/3113, Frage 86):
Plant die Bundesregierung angesichts der Kürzungspläne
bzw. der bereits beschlossenen Kürzungen in den Etats für
Wissenschaft und Forschung in anderen europäischen Staaten
ein Programm oder Maßnahmen, um unter Verweis auf die
steigenden Ausgaben für Wissenschaft und Forschung in
Deutschland Forscherinnen und Forscher gezielt anzuspre-
chen mit dem Ziel, dass sie zukünftig in Deutschland wissen-
schaftlich tätig sind?
Die Bundesregierung verfolgt unabhängig von Etat-
entwicklungen in europäischen Nachbarstaaten mit ihrer
Internationalisierungsstrategie unter anderem die Ab-
sicht, die besten internationalen Köpfe für Studium und
Forschung für unser Land zu gewinnen, um den Wissen-
schaftsstandort Deutschland zu stärken und weiter wett-
bewerbsfähig zu halten.
Dazu tragen vor allen die Förderprogramme der
Alexander von Humboldt-Stiftung, AvH, bei, insbe-
sondere die AvH-Preise für Nachwuchswissenschaftler
und Spitzenforscher, Sofia-Kovalevskaja-Preis und
Alexander von Humboldt-Professur. Auch über den
Deutschen Akademischen Austausch Dienst, DAAD,
werden ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissen-
schaftler gefördert. Des Weiteren führt die Exzellenzini-
tiative zu einer zunehmenden Rekrutierung ausländi-
scher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Außerdem fördert die Bundesregierung die deutsche Be-
teiligung am Programm „Menschen“ zur Forschermobi-
lität im Rahmen des Marie-Curie-Programms der EU
und am europäischen Forscherportal EuroAXESS, das
für Deutschland – durch Mittel des BMBF – von der
AvH betrieben wird. Es bietet umfassende Informations-
und Beratungsmöglichkeiten zur Erstorientierung für
mobile Forscher, die in ein europäisches Zielland gehen
möchten, und trägt so zur Anwerbung ausländischer For-
scherinnen und Forscher bei.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/3113, Frage 87):
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung im Ent-
wurf des Bundeshaushalts 2011 im Einzelplan 30 (Titel
685 81 – Gesetzliche Endlageraufwendungen) eine Steige-
rung von rund 18 Millionen Euro eingeplant, und wie wird
dieser Mehrbedarf innerhalb nur eines Jahres begründet?
Die Frage betrifft die im Haushalt 2011 des BMBF
eingeplanten Mittel für die gesetzlichen Endlagerauf-
wendungen. Bei diesen Endlageraufwendungen handelt
es sich um Gelder, die das BMBF über seine Einrichtun-
gen dem Bundesamt für Strahlenschutz, BfS, aufgrund
der Endlagervorausleistungsverordnung zur Verfügung
stellen muss. Basis dieser Zahlungen sind die beim
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ückbau nuklearer Altanlagen im Geschäftsbereich des
MBF anfallenden radioaktiven Abfälle. Mit den vom
fS vereinnahmten Geldern werden von diesem dann
ie Endlager des Bundes für radioaktiven Abfall errich-
t. Neben dem BMBF sind innerhalb der Bundesregie-
ng auch die Geschäftsbereiche des BMF und BMU be-
offen sowie außerhalb der öffentlichen Hand die
nergieversorgungsunternehmen der Privatwirtschaft,
oweit sie Kernkraftwerke betreiben.
Die in der Frage angesprochene Steigerung in Höhe
on 18 Millionen Euro beruht insbesondere auf Kosten-
teigerungen, die durch Verzögerungen bei der Errich-
ng des Endlagers Konrad verursacht sind.
nlage 57
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3113, Frage 91):
Wie wird die Bundesregierung als bislang drittgrößtes Ge-
berland bei der Geberkonferenz in New York aktiv werden,
um den internationalen Verpflichtungen insbesondere zur Be-
kämpfung von HIV/Aids nachzukommen, und wie will sie si-
cherstellen, dass der Global Fonds die 20 Milliarden US-Dol-
lar bekommt, die dringend benötigt werden, um unter
anderem HIV-positiven Menschen die lebensrettende antire-
trovirale Therapie zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung kommt ihrer beim G-8-Gipfel
Heiligendamm eingegangenen Verpflichtung nach,
on 2008 bis 2015 mindestens 4 Milliarden Euro zur Be-
ämpfung von Aids, Tuberkulose, Malaria und der dafür
ötigen Gesundheitssystemstärkung bereitzustellen. Die
ternationale Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit
at für Deutschland weiterhin eine hohe Priorität. Wie
ie der heutigen Presse entnehmen können, beabsichtigt
eutschland, sein Engagement für den Globalen Fonds
ur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria,
FATM, auf hohem Niveau fortzusetzen. Deutschland
ird sich deshalb – vorbehaltlich der Zustimmung des
arlaments zum vom BMZ vorgelegten Haushalts-
ntwurf – 2011 mit 200 Millionen Euro an der Wieder-
uffüllung des GFATM beteiligen. Des Weiteren hat
eutschland gestern bei der Geberkonferenz in New
ork – vorbehaltlich der Schaffung der Haushaltsvoraus-
etzungen für 2012 und 2013 – jeweils weitere 200 Mil-
onen Euro zugesagt. Darüber hinaus haben wir eine
ngere Verzahnung unserer bilateralen Entwicklungszu-
ammenarbeit mit den Aktivitäten des GFATM angebo-
n.
nlage 58
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/3113, Frage 92):
Welche Ergebnisse hinsichtlich des laufenden Nahostge-
sprächsprozesses hat die Bundeskanzlerin aufgrund ihrer auch
6788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
(A) )
)(B)
öffentlich gemachten Telefonate mit Ministerpräsident Benjamin
Netanjahu erzielt?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel war und ist lau-
fend mit dem israelischen Ministerpräsidenten, Benjamin
Netanyahu, und dem Präsidenten der palästinensischen
Autonomiebehörde, Mahmoud Abbas, im Kontakt.
Ihr Ziel ist dabei, zu einer positiven Atmosphäre und
konstruktiven Haltung bei den Gesprächen beizutragen
und damit die amerikanischen Bemühungen um ein Rah-
menabkommen zu unterstützen. Über die einzelnen Ge-
sprächsinhalte wurde Vertraulichkeit vereinbart.
Anlage 59
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/3113, Frage 93):
Wie begründet die Bundesregierung ihre Bewerbung um
einen nichtständigen und – im Falle einer Reform – sogar um
einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
angesichts der Tatsache, dass die Leistungen Deutschlands auf
dem Gebiet von Frieden und internationaler Sicherheit durch
die Bereitstellung von Polizei- und Militärpersonal für VN-
geführte Peacekeeping-Missionen laut den letzten VN-Anga-
ben für den Monat August 2010 im Vergleich zu ähnlich gro-
ßen Staaten wie Italien, Rang 16, Frankreich, Rang 18, oder
Spanien, Rang 21, lediglich mit Rang 44 bemessen wird?
Die Bundesregierung ist seit Jahren ein verlässlicher
Partner der Vereinten Nationen. Dies gilt insbesondere
auch für unsere Beteiligung an VN-geführten Missionen
mit Soldaten und Polizisten. Im Schnitt waren seit 2002
zumeist um die 300 Soldaten und Polizisten im Einsatz
für die von den VN geführten Missionen. Schwankungen
beruhen ausschließlich auf operativen Anforderungen
– wie etwa der Übernahme der Führung des UNIFIL-Flot-
tenverbands – und können nicht als Indiz für steigendes
oder sinkendes Engagement der deutschen VN-Politik
gewertet werden.
Dies wird durch einen Blick auf den seit 2002 höchs-
ten und den tiefsten Stand der Beteiligung deutlich: Mit
248 Personen waren im Juni 2006 die wenigsten deut-
schen Soldaten und Polizisten eingesetzt. Nur sechs
Monate später, im Dezember 2006, waren mehr als vier
Mal so viel Soldaten und Polizisten im Einsatz, näm-
lich 1 143. Der Schluss, das Engagement der damali-
gen Bundesregierung für die VN-geführten Einsätze
hätte sich in jenem halben Jahr vervierfacht, scheint mir
zumindest gewagt. Die Beteiligung der anderen von Ih-
nen genannten Nationen bewegt sich grundsätzlich in
ähnlichen Größenordnungen. Schwankungen sind auch
hier durch besondere operative Anforderungen oder das
Engagement für eine bestimmte Mission – für Frank-
reich, Italien und Spanien ist dies derzeit UNIFIL – be-
gründet. An der Verlässlichkeit des Engagements die-
ser Partner für die VN besteht, unabhängig von der
genauen Zahl der Soldaten und Polizisten, die sie stel-
len, kein Zweifel.
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Eines möchte ich hervorheben: Die Leistungen
eutschlands zur Wahrung des Friedens und der interna-
onalen Sicherheit bemessen sich nicht nur an der deut-
chen Beteiligung an VN-geführten Einsätzen. Im Rah-
en VN-mandatierter Missionen sind gegenwärtig etwa
200 deutsche Soldatinnen und Soldaten sowie etwa
00 Polizeivollzugsbeamte im Einsatz. Auch die VN-
harta spricht im Übrigen, völlig zu Recht, lediglich von
en Beiträgen zur Wahrung des Friedens und der inter-
ationalen Sicherheit – und nicht von Beiträgen zu VN-
eführten Missionen.
Schließlich geht unser Engagement für die VN-geführ-
n Missionen weit über die Beteiligung mit Personal hi-
aus. Deutschland trägt als viertgrößter Beitragszahler der
N – hinter den USA, Japan und Großbritannien – 2010
oraussichtlich mit 576,4 Millionen Euro zum VN-
aushalt der Friedensmissionen bei. Wir unterstützen
ie Arbeit der VN für Frieden und Sicherheit aber auch
vielen weiteren Bereichen, etwa als aktueller Vorsitz
es Organisationskomitees der Peacebuliding Commis-
ion.
Vor diesem Hintergrund sind wir überzeugt, dass wir
Sicherheitsrat einen wesentlichen Mehrwert zur Ar-
eit dieses nach wie vor zentralen Gremiums leisten
önnen. Klar ist: Nur wer im Sicherheitsrat vertreten ist,
ann die Entscheidungen des Rats in seinem Sinne mit-
estimmen. Nur als Mitglied können wir deutsche Anlie-
en direkt einbringen und unseren Ideen Gehör verschaf-
n.
Die Arbeit des VN-Sicherheitsrats beschränkt sich im
brigen nicht auf den Einsatz von Soldaten oder das
erhängen von Sanktionen. Der Rat ist Diskussionsfo-
m für viele Fragen von Frieden und Gerechtigkeit –
on der Rolle der Frau bei Friedensmissionen über die
roblematik von Kindern in bewaffneten Konflikten bis
in zur Rolle von Drogen bei der Destabilisierung ein-
elner Regionen, der Nahrungsmittelsicherheit oder dem
ugang zu Wasser. In all diesen Bereichen leistet die
undesregierung, leistet Deutschland wichtige, weltweit
nerkannte Beiträge.
Die zentrale Rolle des Sicherheitsrats in der Weltpoli-
k liegt auf der Hand. Wir streben eine Reform des Si-
herheitsrats an, weil wir ein fundamentales Interesse
aran haben, dass dieses zentrale Gremium auch die
eltordnung von heute spiegelt. Nur wenn der Rat uni-
ersell anerkannt wird, kann er seiner Rolle als Hüter
nd Wahrer des Friedens und der internationalen Sicher-
eit gerecht werden.
Deswegen sind wir engagiert in der Debatte zur Re-
rm des Sicherheitsrats: Wir wollen eine Reform, die
ie großen Länder des Südens an den Tisch bringt. Und
ir glauben, dass wir als einer der größten Beitragszah-
r ebenfalls vertreten sein sollten. Denn auch die Inte-
ssen derjenigen, die für einen Großteil der Rechnung
ufkommen, werden heute nicht in ausreichendem Maße
erücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 64. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010 6789
(A) (C)
)(B)
Anlage 60
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3113, Frage 94):
Wie gedenkt die Bundesregierung sich für den seit mehr
als vier Wochen in Syrien verhafteten deutschen Menschen-
rechtsaktivisten Ismail Abdi gegenüber den syrischen Behör-
den einzusetzen, nachdem die bisherigen Bemühungen des
Auswärtigen Amts – Bitte um konsularischen Zugang, um an-
waltliche Vertretung, um Informationen zum Aufenthaltsort
und Haftgrund sowie das Angebot der Versorgung mit not-
Anlage 61
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3113, Frage 95):
Inwieweit hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung
fest, dass die deutsche Beteiligung an der Mission EUTM So-
malia – European Union Training Mission for Somalia – kein
bewaffneter Einsatz im Sinne des Parlamentsbeteiligungsge-
setzes ist, obwohl das Bundesministerium der Verteidigung
die Bedrohungslage in Uganda „zurzeit als mittel eingestuft“
wendigen Medikamenten – ob der syrischen Auffassung, Is-
mail Abdi sei syrischer Staatsbürger, keine Reaktionen auf sy-
rischer Seite erbracht haben, und wie rechtfertigt die
Bundesregierung angesichts derartiger Vorgehensweisen der
syrischen Behörden ihr Festhalten am Vollzug des am 14. Juli
2008 abgeschlossenen Abkommens zwischen den Regierun-
gen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Re-
publik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen
Personen?
Das Auswärtige Amt bemüht sich weiterhin hochran-
gig und mit Nachdruck um die konsularische Betreuung
Herrn Abdis. Es trifft zu, dass der Deutschen Botschaft
in Damaskus bislang kein konsularischer Zugang ge-
währt wurde. Andererseits hat die syrische Regierung
die konsularische Betreuung durch die Deutsche Bot-
schaft bislang auch nicht abgelehnt.
Im vorliegenden Haftfall geht es um die konsulari-
sche Unterstützung für einen deutschen Staatsangehöri-
gen in Syrien, der nach syrischer Auffassung syrischer
Staatsangehöriger ist. Es besteht daher kein unmittelba-
rer Zusammenhang zu dem bilateralen Rückführungsab-
kommen mit Syrien.
Das deutsch-syrische Abkommen über die Rückfüh-
rung von illegal aufhältigen Personen regelt im Rahmen
der Gegenseitigkeit die Voraussetzungen, unter denen
ein Vertragspartner zur Rückübernahme ausreisepflichti-
ger Personen verpflichtet ist. Es wirkt sich in Deutsch-
land nur auf Personen aus, deren Ausreisepflicht in ei-
nem rechtsstaatlichen Verfahren bereits festgestellt
wurde.
In diesem Zusammenhang beobachtet das Auswärtige
Amt die Lage in Syrien sehr sorgfältig und erstellt in
Amtshilfe halbjährlich einen Bericht über die asyl- und
abschiebungsrelevante Lage. Dieser dient als eine
Grundlage für die ausländerrechtlichen Bewertungen
seitens der zuständigen Innen- und Justizbehörden. Da-
bei werden auch Entwicklungen in der Strafverfolgungs-
und Strafzumessungspraxis berücksichtigt.
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hat, das heißt, ein/eine „Staat, Organisation oder Gruppe ver-
fügt über die Fähigkeit und die Absicht, deutsche Streitkräfte
und/oder verbündete Streitkräfte anzugreifen. Allgemeine,
nicht spezifizierte Anzeichen deuten auf möglicherweise bevor-
stehende Angriffe hin“ (Unterrichtung des Parlaments 39/10)?
Die somalischen Al Shabaab führten am 11. Juli 2010
Kampala erstmals gezielt Sprengstoffattentate auf
gandische Einrichtungen/Staatsbürger durch und kün-
igten für die Zukunft weitere Anschläge auf Uganda als
ruppensteller für die Mission der Afrikanischen Union
Somalia, AMISOM, an. Dies machte mit Blick auf die
usammenarbeit mit den ugandischen Streitkräften bei
UTM Somalia gemäß der Definition eine Hochstufung
er Bedrohungslage in Uganda auf „mittel“ notwendig,
uch wenn nicht erkennbar war, dass deutsche oder an-
ere an EUTM beteiligte europäische Soldaten Ziel der
nschläge waren oder werden könnten.
Waffen werden von den teilnehmenden Soldatinnen
der Soldaten der Bundeswehr weiterhin nur zum Zwe-
ke des Selbstschutzes und gegebenenfalls zu Ausbil-
ungszwecken getragen.
Es ist auch weiterhin nicht zu erwarten, dass Soldatin-
en und Soldaten der Bundeswehr im Rahmen der Teil-
ahme an der EUTM Somalia in bewaffnete Unterneh-
ungen im Sinne des Parlamentsbeteiligungsgesetzes
inbezogen werden.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Parlamentsbeteiligungsgeset-
es liegt ein Einsatz bewaffneter Streitkräfte vor, wenn
oldatinnen oder Soldaten der Bundeswehr in bewaff-
ete Unternehmungen einbezogen sind oder eine Einbe-
iehung in eine bewaffnete Unternehmung zu erwarten
t. Dies ist bei der Beteiligung von Soldatinnen oder
oldaten der Bundeswehr an EUTM Somalia nicht der
all. Es besteht keine konkrete militärische Gefahren-
ge, die eine qualifizierte Erwartung einer Einbezie-
ung in bewaffnete Auseinandersetzungen begründen
ürde.
64. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 6. Oktober 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61