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    Plenarprotokoll 17/62 Nachruf auf den ehemaligen Präsidenten des Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordne- Europäischen Parlaments Dr. Egon Alfred Klepsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 3: Vereinbarte Debatte: 20 Jahre Deutsche Ein- heit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wolfgang Böhmer, Ministerpräsident (Sachsen-Anhalt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt er- möglichen (Drucksachen 17/880, 17/675, 17/2092) . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Arbeit und Soziales zu dem An- trag der Abgeordneten Markus Kurth, Fritz Kuhn, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Bedarfsgerechte Regelsätze und ein zuverlässiges Hilfesystem für Kinder, Ju- 6393 B 6393 C 6393 D 6395 D 6397 C 6399 C 6401 A 6407 A Deutscher B Stenografisch 62. Sitz Berlin, Donnerstag, den I n h a l Begrüßung der neuen Abgeordneten Kerstin Griese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Thomas Jarzombek als Mitglied und des Abgeordneten Hans- Werner Kammer als stellvertretendes Mit- glied in den Eisenbahnstrukturbeirat . . . . . Wahl der Abgeordneten Josef Rief und Heinz Paula als Mitglieder in den Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Per- sonenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung der Tagesordnungspunkte 5 und 12 c . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . A T B s – – 6391 A 6391 B 6391 B 6391 D 6393 A 6393 B Michael Glos (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Iris Gleicke (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6402 C 6403 C undestag er Bericht ung 30. September 2010 t : rnold Vaatz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . agesordnungspunkt 4: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Arbeit und Soziales zu dem Antrag der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm, Anette Kramme, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Das Urteil des Bundesverfas- sungsgerichtes zur Bemessung der Re- gelsätze umsetzen – Die Ursachen von Armut bekämpfen zu dem Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Ekin Deligöz, Dr. Wolfgang 6405 B 6406 A gendliche und Erwachsene statt Experi- menten (Drucksachen 17/2921, 17/3081) . . . . . . . . . . 6407 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 5: Antrag der Abgeordneten Britta Haßelmann, Markus Kurth, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Leistungskürzungen bei den Unterkunftskosten im Arbeitslo- sengeld II verhindern – Vermittlungsver- fahren mit den Ländern unverzüglich auf- nehmen (Drucksache 17/3058) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Christel Humme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . T a b c d e Z a b c 6407 B 6407 C 6409 A 6410 B 6410 D 6412 A 6413 A 6414 B 6415 A 6416 A 6416 D 6418 A 6419 A 6419 D 6420 C 6421 A 6422 A 6423 A 6424 B 6425 B 6426 A 6427 B 6427 D 6428 A 6429 B 6430 A 6430 D 6431 D 6433 A agesordnungspunkt 30: ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Fünf- ten Gesetzes zur Änderung von Ver- brauchsteuergesetzen (Drucksache 17/3025) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 19. März 2010 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung von Anguilla über den steuerli- chen Informationsaustausch (Drucksache 17/3026) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds (Drucksache 17/3027) . . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 17/3039) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Petra Crone, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Offensive für ei- nen wirksamen Schutz der Kinder vor Gift in Spielzeug (Drucksache 17/2345) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 6: ) Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Fritz Kuhn, Ingrid Nestle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Entflech- tungsinstrument ins Wettbewerbsrecht einfügen (Drucksache 17/3062) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Krista Sager, Sylvia Kotting-Uhl, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Technik- folgenabschätzung im Bundestag und in der Gesellschaft stärken (Drucksache 17/3063) . . . . . . . . . . . . . . . ) Bericht gem. § 56 a GO-BT des Ausschus- ses für Bildung, Forschung und Technik- folgenabschätzung: Technikfolgenab- schätzung (TA) Technikfolgenabschätzung beim Deut- schen Bundestag – Eine Bilanz (Drucksache 17/3010) . . . . . . . . . . . . . . . 6434 D 6434 D 6435 A 6435 A 6435 A 6435 B 6435 B 6435 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 III Tagesordnungspunkt 31: a)–i) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136 und 137 zu Petitio- nen (Drucksachen 17/2951, 17/2952, 17/2953, 17/2954, 17/2955, 17/2956, 17/2957, 17/2958, 17/2959) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 7: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zu Milliardengarantien und Millionenboni bei der HRE Dr. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Roland Claus (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Bartholomäus Kalb (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Ge- setzlichen Krankenversicherung (GKV-Fi- nanzierungsgesetz – GKV-FinG) (Drucksache 17/3040) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrike Flach (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Fritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D J K M D A R D T a b C M K D N J D N 6436 A 6437 A 6438 C 6439 C 6440 D 6442 B 6443 B 6444 D 6446 C 6448 C 6449 C 6451 C 6452 D 6454 A 6455 B 6455 C 6457 C 6459 B 6461 A 6461 C 6462 D r. Philipp Rösler, Bundesminister BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . r. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . athrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) . . . . . aria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Koschorrek (CDU/CSU) . . . . . . . . . ngelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . udolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 6: ) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Harald Koch, Dr. Axel Troost, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite verbraucherge- recht deckeln (Drucksache 17/2913) . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verbrau- cherinnen und Verbraucher vor über- höhten Überziehungszinsen schützen (Drucksache 17/3059) . . . . . . . . . . . . . . . aren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . arco Wanderwitz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . erstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . icole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Sieling (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . orbert Schindler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 6465 A 6466 A 6467 C 6468 D 6469 B 6470 D 6471 B 6472 C 6473 C 6474 D 6476 A 6477 C 6478 D 6479 B 6479 C 6481 A 6482 B 6482 C 6482 C 6483 D 6485 A 6486 B 6487 C 6488 C 6489 D 6490 D 6491 C 6492 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Haushaltsbe- gleitgesetzes 2011 (HBeglG 2011) (Drucksache 17/3030) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Carsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE) . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . Dr. Claudia Winterstein (FDP) . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Wirtschaft und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Beate Müller-Gemmeke, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ELENA aussetzen und Datenübermittlung strikt begrenzen (Drucksachen 17/658, 17/1553) . . . . . . . . . . . Claudia Bögel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Jan Korte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur S h z (D D D D H J T G B w S S N ü d G (D D K A M B D T E e Ä u z (D G K O T D V 6492 D 6493 A 6494 A 6495 A 6496 D 6498 B 6500 C 6501 B 6502 C 6503 D 6504 D 6506 A 6507 A 6508 C 6509 A 6509 B 6509 C 6510 C 6511 C 6511 D 6512 D 6514 A 6515 B 6516 B tärkung des Schutzes von Vertrauensver- ältnissen zu Rechtsanwälten im Strafpro- essrecht rucksache 17/2637) . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Peter Danckert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . alina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: roße Anfrage der Abgeordneten Klaus arthel, Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), eiterer Abgeordneter und der Fraktion der PD: Arbeitsbedingungen im Briefmarkt – ozialklausel nach § 6 Absatz 3 Satz 1 ummer 3 Postgesetz und Verordnung ber zwingende Arbeitsbedingungen für ie Branche Briefdienstleistungen auf rund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes rucksachen 17/1615, 17/2883) . . . . . . . . . . r. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . laus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Schlecht (DIE LINKE) . . . . . . . . . . eate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 11: rste Beratung des von der Bundesregierung ingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur nderung des Straßenverkehrsgesetzes nd des Kraftfahrsachverständigengeset- es rucksachen 17/3022, 17/3035) . . . . . . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . irsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Scheuer (CDU/CSU) . . . . . . . liver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olkmar Vogel (Kleinsaara) (CDU/CSU) . . . 6517 D 6518 A 6518 D 6519 C 6521 D 6522 C 6523 B 6523 C 6524 C 6526 B 6527 A 6528 A 6528 D 6529 D 6530 B 6531 B 6531 C 6532 C 6533 C 6534 B 6535 B 6536 A 6537 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 V Tagesordnungspunkt 12: a) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz zu dem An- trag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Obligatorische Prüf- und Zulas- sungsverfahren für Haltungseinrich- tungen für Nutztiere – Tierschutz-TÜV zügig einführen (Drucksachen 17/2143, 17/2912) . . . . . . . b) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz – zu dem Antrag der Abgeordneten Heinz Paula, Dr. Wilhelm Priesmeier, Petra Crone, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bessere Haltung für Kaninchen zu Erwerbs- zwecken – Konkrete Haltungsbedin- gungen in die Tierschutz-Nutztier- haltungsverordnung aufnehmen – zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Alexander Süßmair, weiterer Abgeord- neter und der Fraktion DIE LINKE: Die Haltung von Mast- und Zucht- kaninchen in Deutschland und der Europäischen Union tiergerechter regeln – Mindestanforderungen un- verzüglich auf den Weg bringen – zu dem Antrag der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Undine Kurth (Quedlinburg), Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die ge- werbliche Haltung von Mast- und Zuchtkaninchen in Deutschland und der Europäischen Union deutlich verbessern (Drucksachen 17/2017, 17/1601, 17/2006, 17/2962) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dieter Stier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Michael Goldmann (FDP) . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Carola Stauche (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . T V p ti D R S H A T B s lu H D u s B (D G S P H D D T A K o w A A r G R (D T A K A N A P (D 6537 D 6538 B 6538 B 6539 A 6540 B 6541 D 6543 A 6544 A 6545 B agesordnungspunkt 13: ereinbarte Debatte: Bilanz und Zukunfts- erspektiven der wissenschaftlichen Poli- kberatung „Technikfolgenabschätzung“ r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ené Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Canel (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: eschlussempfehlung und Bericht des Aus- chusses für Verkehr, Bau und Stadtentwick- ng zu dem Antrag der Abgeordneten eidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, r. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter nd der Fraktion DIE LINKE: Wohnungslo- igkeit in Deutschland – Einführung einer undesstatistik rucksachen 17/2434, 17/3084) . . . . . . . . . . ero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . ören Bartol (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Müller (Aachen) (FDP) . . . . . . . . . . . . . eidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aniela Raab (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ntrag der Abgeordneten Marlene Mortler, laus Brähmig, Josef Göppel, weiterer Abge- rdneter und der Fraktion der CDU/CSU so- ie der Abgeordneten Horst Meierhofer, Jens ckermann, Angelika Brunkhorst, weiterer bgeordneter und der Fraktion der FDP: Tou- ismus und Landschaftspflege verknüpfen – emeinsam die Entwicklung ländlicher äume stärken rucksache 17/2478) . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 16: ntrag der Abgeordneten Winfried Hermann, erstin Andreae, Alexander Bonde, weiterer bgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Bürgerfreundlichen usbau der Rheintalbahn auf der Basis des rognosehorizontes 2025 planen rucksache 17/2488) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6547 A 6547 B 6548 C 6550 A 6551 A 6552 A 6553 A 6553 A 6554 A 6555 B 6556 A 6556 D 6557 D 6559 A 6559 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines Gesetzes zur Mo- dernisierung des Benachrichtigungswe- sens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer (Drucksache 17/2583) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie (Drucksache 17/3023) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Martin Gerster (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schäffler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Axel Troost (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Aus- schusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosen- heim), Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbe- schwerdeverfahren ratifizieren (Drucksachen 17/1049, 17/3085) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 20: – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versor- gungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) (Drucksachen 17/1878, 17/2066, 17/3086) – Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung (Drucksache 17/3087) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Annette Groth, Ulla Lötzer, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: EU-Freihan- delsabkommen mit Indien stoppen – Ver- handlungsmandat in demokratischem Pro- zess neu festlegen (Drucksache 17/2420) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erich G. Fritz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . R D A U T – – – – – 6559 B 6559 C 6559 D 6560 C 6561 C 6561 D 6562 B 6563 C 6563 D 6564 A 6564 B 6564 B olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . nnette Groth (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 22: Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 17. Februar 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und Verhinderung der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksachen 17/2251, 17/2571) . . . . . . . Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 23. Februar 2010 zwi- schen der Bundesrepublik Deutschland und Malaysia zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksachen 17/2252, 17/2571) . . . . . . . Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zum Ab- kommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen (Drucksachen 17/2253, 17/2571) . . . . . . . Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ab- kommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbri- tannien und Nordirland zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Ein- kommen und vom Vermögen (Drucksachen 17/2254, 17/2571) . . . . . . . Zweite Beratung und Schlussabstimmung des von der Bundesregierung eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Än- derungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutsch- 6566 B 6567 A 6567 C 6568 B 6569 B 6569 B 6569 B 6569 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 VII land und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener ande- rer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehö- rigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. Novem- ber 2002 (Drucksachen 17/2255, 17/2571) . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a) Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Bärbel Höhn, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Unerlaubte Tele- fonwerbung wirksam bekämpfen (Drucksache 17/3060) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Caren Lay, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unlautere Telefonwerbung effektiv verhindern (Drucksache 17/3041) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Peter Bleser (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Dr. Erik Schweickert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Caren Lay (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Sozialkassen vor Beitragsverlus- ten bewahren (Drucksache 17/3042) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Zimmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A E A B B C D D E N D H H H L L U M T R S K D S T H K m m n A Z D w fo D A Z d p lu n M K H J K M E 6569 C 6570 A 6570 A 6570 A 6572 A 6573 B 6574 C 6575 D 6576 B 6577 C 6577 C 6578 B 6579 A 6580 A 6580 D 6581 D 6582 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung nach § 31 GO der Abgeordneten gnes Alpers, Jan van Aken, Dr. Dietmar artsch, Herbert Behrens, Matthias W. irkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, hristine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, r. Martina Bunge, Roland Claus, Sevim ağdelen, Werner Dreibus, Dr. Dagmar nkelmann, Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, icole Gohlke, Diana Golze, Annette Groth, r. Gregor Gysi, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie ein, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Andrej unko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, arald Koch, Jan Korte, Caren Lay, Sabine eidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Ulla ötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, lrich Maurer, Dorothée Menzner, Cornelia öhring, Kornelia Möller, Niema Movassat, homas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, ichard Pitterle, Ingrid Remmers, Michael chlecht, Dr. Herbert Schui, Dr. Ilja Seifert, athrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, r. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine tüber, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel roost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, alina Wawzyniak, Harald Weinberg und atrin Werner (alle DIE LINKE) zur Abstim- ung über die Beschlussempfehlung: Sam- elübersicht 137 zu Petitionen (Tagesord- ungspunkt 31 i) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 u Protokoll gegebene Rede zur vereinbarten ebatte: Bilanz und Zukunftsperspektiven der issenschaftlichen Politikberatung „Technik- lgenabschätzung“ (Tagesordnungspunkt 13) r. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . nlage 4 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung es Antrags: Tourismus und Landschafts- flege verknüpfen – Gemeinsam die Entwick- ng ländlicher Räume stärken (Tagesord- ungspunkt 15) arlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . laus Brähmig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . einz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ens Ackermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . ornelia Möller (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . arkus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6583 A 6583 B 6584 A 6584 D 6586 B 6587 C 6588 C 6589 A 6590 A 6591 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des Prognosehori- zontes 2025 planen (Tagesordnungspunkt 16) Steffen Bilger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sibylle Laurischk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leidig (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisie- rung des Benachrichtigungswesens in Nach- lasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkam- mer (Tagesordnungspunkt 17) Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Christoph Strässer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Petermann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifizieren (Tagesordnungspunkt 19) Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) (Tagesordnungs- punkt 20) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . F D A Z – – – – – (T M L D D D 6591 D 6592 D 6593 C 6595 A 6595 D 6596 D 6597 A 6598 C 6600 A 6600 D 6601 D 6602 B 6603 D 6605 A 6606 A 6606 A 6607 D 6609 A 6610 A rank Tempel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 9 u Protokoll gegebene Reden zur Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ara- bischen Republik Syrien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Malay- sia zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und zur Verhinderung der Steuerver- kürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bun- desrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbe- steuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom- men vom 30. März 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Ver- mögen Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ände- rungsprotokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Ge- biete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewer- besteuer und der Grundsteuern sowie des dazugehörigen Schlussprotokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 agesordnungspunkt 22) anfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . othar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . r. Birgit Reinemund (FDP) . . . . . . . . . . . . . r. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6611 A 6611 D 6613 C 6615 A 6618 A 6619 A 6619 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6391 (A) ) )(B) 62. Sitz Berlin, Donnerstag, den Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6583 (A) ) )(B) dung vermitteln – das ist eine Quote von gerade einmalWagenknecht, Sahra DIE LINKE 30.09.2010 Ausbildungsplätze als vor zwei Jahren. Die Krise macht dem Ausbildungsmarkt offenbar weiter zu schaffen. Von den 534 605 Bewerbern um einen Ausbildungsplatz konnten die Arbeitsagenturen nur 222 128 in eine Ausbil- Walter Süßmair, Alexander DIE LINKE 30.09.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigte A a P 8 s A D fe s im le d g is d re li p g Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beckmeyer, Uwe SPD 30.09.2010 Bellmann, Veronika CDU/CSU 30.09.2010 Binder, Karin DIE LINKE 30.09.2010 Daub, Helga FDP 30.09.2010 Hermann, Winfried BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2010 Dr. Högl, Eva SPD 30.09.2010 Kolbe, Manfred CDU/CSU 30.09.2010 Kopp, Gudrun FDP 30.09.2010 Marks, Caren SPD 30.09.2010 Meierhofer, Horst FDP 30.09.2010 Meinhardt, Patrick FDP 30.09.2010 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2010 Dr. Murmann, Philipp CDU/CSU 30.09.2010 Dr. Neumann (Lausitz), Martin FDP 30.09.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 30.09.2010 Dr. Paul, Michael CDU/CSU 30.09.2010 Pronold, Florian SPD 30.09.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 30.09.2010 Dr. Schmidt, Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 30.09.2010 Schmidt (Aachen), Ulla SPD 30.09.2010 Schreiner, Ottmar SPD 30.09.2010 Schuster, Marina FDP 30.09.2010 Dr. Steinmeier, Frank- SPD 30.09.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten nlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan van Aken, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn, Christine Buchholz, Eva Bulling-Schröter, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Sevim Dağdelen, Werner Dreibus, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, Nicole Gohlke, Diana Golze, Annette Groth, Dr. Gregor Gysi, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Dr. Barbara Höll, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Ulla Lötzer, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Ulrich Maurer, Dorothée Menzner, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Niema Movassat, Thomas Nord, Petra Pau, Jens Petermann, Richard Pitterle, Ingrid Remmers, Michael Schlecht, Dr. Herbert Schui, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und Katrin Werner (alle DIE LINKE) zur Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung: Sammelübersicht 137 zu Petitionen (Tages- ordnungspunkt 31 i) Wir lehnen die Beschlussempfehlung des Petitions- usschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 137 zu etitionen – auf Drucksache 17/2959 ab, weil damit fast 0 000 Jugendlichen bzw. Unterstützerinnen und Unter- tützern der öffentlichen Petition für ein Grundrecht auf usbildung (Pet. 1-16-06-10000-026255, in der zitierten rucksache Beschlussempfehlung 3, lfd. Nr. 15) eine öf- ntliche Beratung ihres Anliegens verwehrt wird. Die- es Verfahren können wir nicht mittragen. Wir werden Gegenteil die Jugendlichen, Schülerinnen- und Schü- rvertretungen und Gewerkschaften weiter nach Kräften arin unterstützen, dass endlich alle Jugendlichen eine ute und umfassende Berufsausbildung bekommen. Es t die Aufgabe der Politik, dies zu gewährleisten, statt en jungen Menschen ein öffentliches Forum für ihr be- chtigtes Anliegen zu verwehren. Nach wie vor bleiben jedes Jahr Zehntausende Jugend- che ohne Ausbildungsplatz. Die Zahl der Ausbildungs- lätze ist in diesem Jahr nur ganz leicht um gut 2 Prozent estiegen. Damit gibt es immer noch 4,5 Prozent weniger 6584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) 42 Prozent. Trotzdem zählt die Bundesagentur nur 18 Prozent der Bewerber als unversorgt, der Rest – im- merhin 215 116 Jugendliche – ist aus der Statistik ver- schwunden, meist weil die Jugendlichen in Warteschlei- fen abgeschoben wurden oder ihre Suche aufgegeben haben. Ein Großteil der Jugendlichen meldet sich schon gar nicht mehr bei den Arbeitsagenturen, weil sie sich da- von keine Chancen auf eine Ausbildung versprechen. Auch sie tauchen in der offiziellen Statistik nicht auf. Die Zahlen zeigen deutlich: Die Zukunftsperspekti- ven der Jugendlichen werden seit vielen Jahren mit Fü- ßen getreten. Es wäre das Mindeste gewesen, die Initia- torinnen und Initiatoren der vorliegenden Petition zu einer öffentlichen Anhörung in den Bundestag einzula- den, um ihr Anliegen ernst zu nehmen und zu beraten. Der sang- und klanglose Abschluss der Petition in der vorliegenden Sammelliste wird den Zehntausenden Un- terzeichnerinnen und Unterzeichnern mit ihrem Anlie- gen in keiner Weise gerecht. Aus diesen Gründen lehnen wir die Beschlussemp- fehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) zur Sammelübersicht 137 zu Petitionen – Bundestagsdruck- sache 17/2959 – ab. Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Rede zur vereinbarten Debatte: Bilanz und Zukunfts- perspektiven der wissenschaftlichen Politikbe- ratung „Technikfolgenabschätzung“ (Tagesord- nungspunkt 13) Dr. Petra Sitte (DIE LINKE): Dass das Büro für Technikfolgeabschätzung ausgerechnet 1990 gegründet wurde, war für mich zum einen überraschend, zum ande- ren aber auch folgerichtig. Überraschend, weil es ja nun wirklich Zeiten waren, in denen sich politische Ereig- nisse gegenseitig in die Hacken traten. Sich unter diesem Druck, Zeit für die Umsetzung eines Projektes wie der Gründung des TAB zu nehmen, ringt mir Respekt ab. Mithin, diese Bemerkung sei mir gestattet, stand der Einigungsprozess bis heute im Zeichen von Folgeab- schätzung. Umstritten blieb, wie sich der wirtschaftliche Strukturwandel in den Neuländern vollziehen sollte. Das Besondere an diesem Transformationsprozess besteht darin, dass er sich eingebettet in einen zunehmend glo- balen Strukturwandel der klassischen Industriegesell- schaft vollzog. Von Wissens- und Informationsgesell- schaft zu sprechen, ist in der Politik modern geworden. Und mit Blick auf diesen grundlegenden Strukturwandel war die Gründung des TAB notwendig und folgerichtig. Es musste offensiv und prospektiv reflektiert werden, dass alle Lebensbereiche, dass unsere Lebensweise in größerer Komplexität von Wissenschafts- und Technolo- gieentwicklung – insbesondere den Informations- und Kommunikationstechnologien – geprägt werden. Systematisch musste neues wissenschaftliches und technologisches Wissen analysiert werden. Im Spiegel d a k m s v p re s tu s d s u K b k P b s d g fü P w G te d e B s b ri s d d A Id g k s s d (C (D es Bestehenden waren und sind Anwendungsoptionen bzuschätzen. Aus Sicht der Linken sind der gesellschaftliche und ulturelle Kontext, sind demokratische, digitale, ökono- ische, ökologische, soziale, demografische und ethi- che Perspektiven zu bedenken. Hier zeigen sich selbst- erständlich Konflikte in der Bewertung, erst recht in olitischen Entscheidungen. So liegen für Die Linke in Nachhaltigkeit und Ge- chtigkeit existenzielle Schutzinteressen von Gesell- chaft und Natur. Sie sprengen das Korsett von Verwer- ngs- und Wettbewerbslogik. Insofern stoßen nicht elten die spannenden Empfehlungen aus den Studien es TAB an Grenzen, die politische Machtverhältnisse etzen. Dennoch bieten sie wichtige Anregungen, Argumente nd Fakten für parlamentarische Entscheidungen, für ontrolle und kritische Auseinandersetzung mit Vorha- en der jeweils Regierenden und für öffentliche Dis- urse. Das TAB hat dazu beigetragen, Wissenschaft und olitik in neuer Qualität näher zusammenzubringen, wo- ei weder Politik verwissenschaftlicht noch Wissen- chaft politisiert werden sollten. Immerhin unterschei- en sich Blickwinkel, Deutungen, Interessen, Erwartun- en und Verantwortung. Dennoch durchzieht die Ver- hrung, sich gegenseitig zu instrumentalisieren, viele rozesse der Auseinandersetzung. Aber glücklicher- eise kann im Zweifelsfalle immer mal wieder auf das rundgesetz verwiesen werden. Und schließlich lässt sich auch selbstbewusst festhal- n: Das TAB hat – gewollt oder ungewollt – geholfen, ie Forschungs- und Technologiepolitik der Regierungen iner sachgerechten, inhaltlichen Kritik zu unterziehen. esser noch wäre, könnten sich Parlament und interes- ierte Öffentlichkeit an der Debatte über die Ausrichtung eteiligen. Aber da arbeiten wir dran! Die Verdienste des TAB können hier nur fragmenta- sch aufgezeigt werden. Aber sie sind hinreichend, die- es Podium zu nutzen, um für eine bessere Ausstattung es TAB zu werben. Das wäre tätiger und bester Dank es Parlaments. nlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Tourismus und Land- schaftspflege verknüpfen – Gemeinsam die Ent- wicklung ländlicher Räume stärken (Tagesord- nungspunkt 15) Marlene Mortler (CDU/CSU): „Nirgendwo schmeckt ylle besser“, hieß es vergangenen Sonntag in einem elungenen Artikel der Berliner Morgenpost. Der Arti- el hat meine Aufmerksamkeit geweckt, weil er mit die- en Worten meine fränkische Heimat wunderbar be- chreibt und weil er beispielhaft zeigt, worin die Stärken es Deutschlandtourismus liegen: in der besonderen Au- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6585 (A) ) )(B) thentizität, der besonderen Vielfalt der einzelnen Regio- nen. Deshalb sind auch Sie, so wie ich, stolz auf Ihre, un- sere Heimat. Heimat! Gerade die Menschen vor Ort sorgen dafür, dass unser Reiseland so attraktiv ist. Ob Nord- und Ost- see, Harz, Eifel, Thüringer Wald, Sächsische Schweiz, Erzgebirge, Schwarzwald, Teutoburger Wald, Bayeri- scher Wald, Rhön, Allgäu oder Fränkisches Seenland, um nur einige zu nennen – die Kulturlandschaft dieser Regionen ist das Ergebnis von Landbewirtschaftung über Jahrhunderte hinweg. Vitale ländliche Räume sind keine idealisierten Bilderbuchlandschaften. Vitale länd- liche Räume brauchen eine wirtschaftliche Basis. Früher haben Menschen nur dann dort leben können, wenn sie eine wirtschaftliche Basis hatten; wenn nicht, mussten sie weiterziehen. Mein Dorf, meine Heimat ist so ein Anker. Am kom- menden Sonntag findet in meinem 250-Einwohner-Dorf der Tag der Regionen statt. Wir erwarten Tausende Be- sucher bzw. Tagesgäste. Der Themenschwerpunkt in die- sem Jahr lautet „KulturLandschaft“ – wie passend! Dehnberg bietet hierfür die idealen Voraussetzungen. Unser Dehnberger Hoftheater ist eine bekannte kultu- relle Institution im Landkreis mit hohem Niveau. Dehn- berg selber liegt eingebettet in eine schöne Kulturland- schaft. Hier können wir die beiden Themen authentisch miteinander verbinden. Und landschaftliche und kulturelle Vielfalt sind Werte, die unsere Lebensqualität mitbestimmen, die wir pflegen und bewahren müssen. Deshalb ist die regionale Wertschöpfung in Deutschland so wichtig. Der Touris- mus steht dafür. Er ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, denn er bietet Arbeitsplätze vor Ort. Es sind Arbeits- plätze, die nicht exportierbar sind. Als arbeitsintensive Branche sichert er bundesweit immerhin 2,8 Millionen Arbeits- und 115 000 Ausbildungsplätze, quer durch un- ser Land dank der touristischen Vielfalt in Stadt und Land. Und noch ein Grund zur Freude: Das Reiseland Deutschland ist gestärkt aus der Krise hervorgegangen. Die jüngsten Gästezahlen sind geradezu sensationell. Wir sprechen vom besten Halbjahresergebnis aller Zei- ten. Die Gästeübernachtungen aus dem In- und Ausland stiegen insgesamt um 3 Prozent (Inlandsgäste: plus 2 Prozent, Auslandsgäste: plus 9 Prozent). Diesen Schwung müssen wir weiter nutzen. Das heißt, wir wollen Deutschland und seine Kulturland- schaften als Reiseland noch intensiver bewerben. Nicht nur in den großen Städten, gerade in den ländlichen Ge- bieten ist das Geschäft mit der Reiselust ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Es ist oft Motor der gesamtwirtschaft- lichen Entwicklung mit unverzichtbaren Impulsen für den lokalen Arbeitsmarkt. Nachgelagerte Bereiche wie der Einzelhandel, die Land-, Forst- und Ernährungswirt- schaft, die Genussmittelindustrie, das Transportgewerbe, der Kulturbereich profitieren davon erheblich. n fü N n p la w s W L U „ s li D d Ic ty d D w d k R z D L fü v V z z n g a d g (C (D Bei all diesen wirtschaftlichen Betrachtungen darf ei- es nicht aus dem Blick geraten: Elementare Grundlage r den Tourismus im ländlichen Raum ist eine intakte atur und eine attraktive Kulturlandschaft. Damit kön- en wir bei den Reisenden aus dem In- und Ausland unkten. Denn Umweltprobleme in den weltweiten Ur- ubsregionen werden von den Reisenden zunehmend ahrgenommen. Sie beeinflussen die Reiseplanung so ehr, dass inzwischen jeder zweite Urlauber sagt: Das etter spielt nicht mehr die entscheidende Rolle; schöne andschaften, eine unberührte Natur und eine saubere mwelt stehen für mich hoch im Kurs. Im globalen Dorf wird Nachhaltigkeit (überall) als die Fähigkeit, vorauszublicken und vorzusorgen“ ver- tanden. Zeitschriften wie Landlust, Schönes Land, mein ebes Land und andere gehen weg wie warme Semmeln. er Trend zum Unverfälschten, zum Natürlichen ist ein- eutig. Ich zitiere aus der Welt: Nachhaltiges Reisen wird zum neuen Trend. Lange galt das Motto: schneller, höher, weiter. Doch die Tourismusbranche muss umdenken, denn die Wün- sche der Urlauber haben sich gewandelt. Das Meer lindert Schmerzen. Wellenrauschen wirkt sich posi- tiv auf Angst und Stress aus. Ist das Wasser türkis, senkt das den Blutdruck. Gebirge, Wüsten und dra- matische Regionen lösen ein Feuerwerk an Glücks- hormonen aus. Die stärkste mentale Wirkung aber üben Landschaften mit lockerer Vegetation, ge- schwungenen Wegen, sanften Hügeln und einge- sprenkelten Gewässern aus. In allen Fällen sind kör- perliche Reaktionen messbar gesundheitsfördernd, das belegt die junge Disziplin der Landschaftspsy- chologie. Ein Beispiel: Hopfen und Bier, das gehört zusammen. h denke hier an die Hopfengärten rund um Spalt, die so pisch und landschaftsbildprägend sind. Aber auch an ie einzigartige Spalter Brauerei, die einzige Brauerei eutschlands, die von seinem Bürgermeister „regiert“ ird. Mit unserem Antrag wollen wir einen Beitrag leisten, ieses Potenzial noch stärker zu nutzen. Unser Ziel ist lar: Nicht nur die großen Städte, auch die ländlichen äume (strukturschwachen Räume) sollen sich durch usätzliche wirtschaftliche Impulse weiter entwickeln. er Weg: die bessere Verknüpfung von Tourismus und andschaftspflege einerseits und noch mehr Verständnis r Tourismus und Landbewirtschaftung andererseits. Landschaftspflege ist ein wichtiges Segment. Aber on der Landschaftspflege allein können Bauern und erbraucher nicht leben. Landbewirtschaftung heißt also um einen, die Landschaft in ihrer Vielfalt zu erhalten; um anderen heißt es aber auch, die Kulturlandschaft zu utzen, zu gestalten und zu pflegen, um von ihren Erträ- en zu leben. Die Land- und Forstwirtschaft braucht wiederum uns ls Verbraucher. Das heißt, wir haben es in der Hand, ass wir heimische Produkte noch mehr schätzen und ezielt einkaufen. 6586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Tourismus und Landwirtschaft brauchen sich gegen- seitig. Der Tourismus stärkt die Wirtschaft. Er trägt auch dazu bei, dass sich Landbewirtschaftung weiter lohnt. Für den Einheimischen ist es Heimat auf dem Teller und für den Gast Urlaub zum Mitnehmen. Der Blick fürs Ganze zeigt doch auch, dass – das wird mir immer wieder in intensiven Gesprächen bewusst – eine gepflegte Landschaft mit einem verlässlichen Rechtsrahmen eine Errungenschaft ist, um die wir welt- weit beneidet werden. Darum machen wir Deutsche am liebsten Urlaub im eigenen Land. Das ist ein Trend, der in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Aber auch ausländische Gäste schätzen diese Tatsa- che. Um die attraktive Vielfalt unserer Kulturlandschaften zu sichern, sollen daher nach unserem Willen, nach dem Willen der Unionsfraktion, das nationale Naturerbe, Na- turschutzprojekte des Bundes, die nationalen Natur- und Kulturlandschaften sowie das Bundesprogramm „Biolo- gische Vielfalt“ vor allem über freiwillige Kooperatio- nen weiter unterstützt werden. Zudem sollen naturtouris- tische Angebote im Rahmen von Modellvorhaben entwickelt und erprobt werden. Die Achtung des Eigentums und der vorrangige Weg der freiwilligen Kooperation sind bisher wesentliche Ga- ranten des Erfolgs. Ökologie, Ökonomie und Soziales sind im Miteinander zu betrachten. Festlegungen über die gute fachliche Praxis hinaus, wie wir sie in der Land- wirtschaft kennen und befolgen, sind deshalb finanziell auszugleichen. Bei den anstehenden Diskussionen über die Weiter- entwicklung der EU-Politik nach 2013 setzen wir uns für eine Fortführung der starken ersten Säule und eine finan- ziell gut ausgestattete zweite Säule in der gemeinsamen EU-Agrarpolitik ein. Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz so- wie die Ausgleichszulage sind wichtige Instrumente zur Stärkung des Tourismus in ländlichen Gebieten. Dafür kämpfen wir! Im Koalitionsvertrag haben wir außerdem eine Tou- rismuskonzeption für den ländlichen Raum angekündigt. Ich führe dazu vielfältige Expertengespräche, um das Ganze auf den Weg zu bringen. Denn: Nirgendwo schmeckt Idylle besser. Klaus Brähmig (CDU/CSU): Der ehemalige Euro- paabgeordnete und Südtiroler Bergsteiger Reinhold Messner hat vor Jahren dazu aufgefordert, der Globali- sierung das Regionale entgegenzusetzen. Meines Erach- tens hatte Reinhold Messner schon damals recht. Regio- nalität bildet das Gegengewicht zur Globalität. Die Regionen als Kultur- und Lebensräume gewinnen an Be- deutung. Mit der Unsicherheit des Menschen über die Auswir- kungen der Globalisierung wächst das Bedürfnis nach kultureller Verankerung und Vergewisserung der eigenen Identität. Urlaub im eigenen Land, im ländlichen Raum m le a S w m k ß v w S b w fe a w d u m d k A s li ri s d s s T G s U to n s T im d B A m ti u g g ti ti w L b ö m (C (D it Angeboten für Wellness und Erholung ist ein aktuel- r Trend mit wirtschaftlichem Potenzial. Diese Beobachtung kann ich auch aus meiner Praxis ls Vorsitzender des Tourismusverbandes Sächsische chweiz bestätigen. Das Segment Landtourismus ist ein achsender Markt, der Landwirten zusätzliche Einnah- emöglichkeiten bietet und jungen Menschen eine Zu- unft in der eigenen Heimat ermöglicht. Diese Entwicklung ist auf der einen Seite zu begrü- en, da die regionale Wirtschaft und die Einwohner da- on profitieren. Gerade nahe gelegene Urlaubsregionen ie Nord- und Ostsee, Harz, Eifel, Thüringer Wald, ächsische Schweiz, Erzgebirge, Schwarzwald, Teuto- urger Wald, Bayerischer Wald, Rhön und Allgäu ge- innen dadurch an Bedeutung. Auf der anderen Seite of- nbaren sich uns dort aber auch Probleme: Viele dieser ttraktiven Landschaften und flächendeckenden Landbe- irtschaftungen durch Landwirte sind gefährdet. Beson- ers betroffen sind die Mittelgebirge mit ihren mageren nd schwer zu bewirtschaftenden Böden. Hier setzt der heutige Antrag an. Es handelt sich aus einer Sicht um einen Dreiklang. Denn wir fordern, ass Tourismus, Landschaftspflege und Landwirtschaft ünftig enger zusammenarbeiten sollen. Nach unserer nsicht können Tourismus, Landwirtschaft und Land- chaftspflege in den Regionen, in denen eine wirtschaft- ch tragfähige Landbewirtschaftung zunehmend schwie- ger wird, gemeinsam gegensteuern: Der Tourismus tärkt die Wirtschaft der Region und trägt so dazu bei, ass sich Landbewirtschaftung weiter lohnt. Im Gegenzug ichert Landschaftspflege nachhaltige Nutzungen und chafft so eine besondere Grundlage für erfolgreichen ourismus. Dieses Wechselspiel gilt es zu stärken. An dieser Stelle möchte ich unserem Kollegen Josef oppel danken, der als Vorsitzender des Deutschen Land- chaftspflegeverbandes uns als Tourismuspolitiker der nion für dieses Problem sensibilisiert hat und Mitinitia- r des Antrages ist. Gerne haben wir seine Ideen aufge- ommen und in den vorliegenden Antrag einfließen las- en. Persönlich freue ich mich außerordentlich, dass das hema Landschaftspflege und Tourismus zum ersten Mal Deutschen Bundestag debattiert wird. Diese Thematik arf gerade hinsichtlich ihrer querschnittsübergreifenden edeutung künftig nicht unterschlagen und von der genda gestrichen werden. Schon Carl von Carlowitz, ein sächsischer Oberberg- ann, erkannte als Erster im 18. Jahrhundert die Wich- gkeit von einem nachhaltigem Umgang mit der Natur- nd Kulturlandschaft und schrieb: „Wird derhalben die rößte Kunst/Wissenschaft/Fleiß und Einrichtung hiesi- er Lande darinnen beruhen/wie eine sothane Conserva- on und Anbau des Holtzes anzustellen/daß es eine con- nuierliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe/ eiln es eine unentberliche Sache ist/ohne welche das and in seinem Esse nicht bleiben mag.“ Diesem Gedanken folgend möchte ich noch einmal etonen, dass eine nachhaltige Tourismusentwicklung kologische, ökonomische und soziale Aspekte gleicher- aßen vereint. Nur so kann aus meiner Sicht eine stär- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6587 (A) ) )(B) kere Nutzung regionaler Produkte im Tourismus sehr gut mit Naturschutz einhergehen und gleichzeitig Arbeits- plätze schaffen. Darüber hinaus trägt der Tourismus erheblich zum Le- bensstandard und zum Lebensgefühl der Bevölkerung bei und ist ein wichtiger Teil der Identifikation einer Region, der Heimatverbundenheit sowie der Pflege von Brauch- tum und Traditionen. Kurze Transportwege, regionale Wirtschaftskreisläufe sowie mehr Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort sind Ergebnisse einer Synergie von Tourismus, Landwirtschaft und Landschaftspflege und dienen dem Klimaschutz. Es lohnt sich deshalb, die Zu- sammenarbeit von Naturschutz, Landwirtschaft und Tou- rismus weiter auszubauen. Aus meinem eigenen Wahlkreis ist mir beispielsweise das gelungene Naturschutzgroßprojekt „Bergwiesen“ bekannt. Projektträger ist mein eigener Wahlkreis „Säch- sische Schweiz – Osterzgebirge“. Ziel ist es dort, die ein- zigartigen Wiesenlandschaften mit ihrer schützenswer- ten naturräumlichen Ausstattung und bemerkenswerten Flora und Fauna zu erhalten und ihre Attraktivität so- wohl für Einheimische als auch für Gäste zu erhöhen. Neben dem ästhetischen Erfolg ist eine deutlich ge- wachsene Besucherzahl aus weiten Teilen Deutschlands und Tagesbesuchern aus der näheren Umgebung zu kon- statieren. All das wäre selbstverständlich ohne das groß- artige Engagement der Landwirte und der vielen ehren- amtlich Tätigen vor Ort nicht möglich. Diesen gilt insbesondere mein Dank. Aber wir müssen an dieser Stelle auch ganz klar sagen: Die Landwirte brauchen in Zukunft ein verlässliches Fi- nanzierungskonzept, um ihr langfristiges Überleben zu sichern. Landschaftspflege muss sich für Landwirte auch lohnen, und die bürokratischen Hemmnisse bei der Mit- telbewilligung und beim Mittelabfluss müssen abgebaut werden. Auch im Interesse einer nachhaltigen Tourismus- entwicklung muss hier künftig eine größere Unterstüt- zung erfolgen. Die vielfältigen Kulturlandschaften sind ein wichtiger Beitrag zur touristischen Attraktivität unseres Landes. Sie sind das Ergebnis der seit Jahrhunderten durchgeführten Landbewirtschaftung. Durch die einsetzende Gefährdung gilt es meines Erachtens, die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen Tourismus und Landschaftspflege im ländlichen Raum zu intensivieren. Nur durch diese Zusammenarbeit kann die attraktive Vielfalt unserer Kul- turlandschaft gesichert werden. Das nationale Naturerbe, die Naturschutzgroßprojekte des Bundes, die nationalen Natur- und Kulturlandschaften sowie das Bundespro- gramm „Biologische Vielfalt“ müssen weiter unterstützt werden. Meines Erachtens bietet die engere Verknüpfung von Tourismus, Landschaftspflege und Landwirtschaft eine Vielzahl von ökonomischen und ökologischen Chancen. Das, was sie auf jeden Fall bietet, ist eine Besinnung auf die eigene Heimat, den Erhalt ihrer Natur und eine Chance zur Stärkung des Gemeinsinns. Dafür lohnt es sich, zusammen einzutreten. V W H ih ti m s D S g F m m fü ti b S B d z tu li im m N W ri a c M tu u b A s N w lä N L s W k R w S m S s ti s a (C (D Heinz Paula (SPD): Deutschland bietet eine große ielfalt an Natur und Landschaft: Küsten, Seen, Flüsse, attlandschaften, sandige Heiden oder Mittel- und ochgebirge. Das Potenzial in ländlichen Regionen mit rem unverwechselbaren kulturellen Erbe, ihren vielsei- gen Landschaften und ihrer Naturnähe erkennen zuneh- end mehr Urlauberinnen und Urlauber. Naturnahe Landschaften haben eine enorme touristi- che Anziehungskraft. Touristinnen und Touristen aus eutschland und der gesamten Welt erholen sich an den een, wandern in den Bergen, erkunden die Naturschutz- ebiete und besuchen die vielen Sehenswürdigkeiten. ür 40 Prozent gehören Urlaub und Naturerleben zusam- en – Tendenz steigend. Ländliche Regionen mit ihrer Naturnähe und Touris- us sind zwei Seiten derselben Medaille. Insbesondere r strukturschwache ländliche Regionen ist die nachhal- ge touristische Nutzung der Naturlandschaften ein edeutender ökonomischer Faktor. Er ist eine tragende äule für ihre Wirtschaftskraft. Mit rund 2,8 Millionen eschäftigten und über 100 000 Ausbildungsplätzen ist ie Tourismusbranche einer der wichtigsten Wirtschafts- weige in Deutschland. Die Anzahl der Gästeübernach- ngen in Deutschland beträgt 2008 laut DRV 370 Mil- onen. Die Reiseausgaben der Deutschen beliefen sich Inland auf über 66 Milliarden Euro (Statistik DZT). Zugleich stärkt der Tourismus auch die Verbundenheit it der Heimat und trägt dazu bei, dass dem Erhalt von atur und Landschaft ein hoher Wert beigemessen wird. ie kaum ein anderer Wirtschaftszweig ist der Landtou- smus auf eine vielseitige, intakte Natur und Umwelt ngewiesen. Zersiedelte und verbaute Landschaften lo- ken die wenigsten. Ein „gesundes Klima“ ist vielen enschen dabei besonders wichtig. Daher gilt: Ein na- rnaher Landtourismus bietet großes Potenzial, stellt ns aber gleichzeitig vor große Herausforderungen. Ziel ei allen Überlegungen hinsichtlich naturtouristischer ngebote muss daher sein, die Vielfalt unserer Natur zu chützen. Ökologische Aspekte und der Grundsatz der achhaltigkeit müssen hier als Gradmesser im Wettbe- erb herausgestellt werden. Ein Tourismuskonzept für ndliche Regionen muss in Einklang stehen mit dem atur- und Umweltschutz sowie einer nachhaltigen andwirtschaft und muss zugleich auch aktuelle gesell- chaftliche Entwicklungen wie den demografischen andel einbeziehen. Ihr Antrag „Tourismus und Landschaftspflege ver- nüpfen – Gemeinsam die Entwicklung ländlicher äume stärken“ ist – mit Verlaub – das Papier nicht ert, auf dem er steht. Alle wesentlichen Punkte zur tärkung ländlicher Regionen bleiben für uns Sozialde- okraten im Forderungsteil unberücksichtigt. Lassen ie mich dies an ein paar Punkten verdeutlichen: Kein Wort über eine ressortübergreifende Politik, die ich an den Problemen der ländlichen Regionen orien- ert und eine integrierte ländliche Entwicklung unter- tützt. Kein Wort zur Weiterentwicklung der Gemeinschafts- ufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ sowie der 6588 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als zentrale Förderinstrumente länd- licher Regionen. Kein Wort zu der Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements als tragende Säule des gemeinschaftlichen Zusammenlebens im ländlichen Raum. Fehlanzeige auch in der Frage von barrierefreien An- geboten insbesondere beim Naturerleben. Fehlanzeige ebenso bei der Frage einer passgenauen Aus- und Fortbildung für Touristiker, bei der Kenntnisse über die nationalen Naturlandschaften und Ziele eines nachhaltigen Tourismus verbindlich aufgenommen wer- den. Mit unseren beiden Anträgen – „Nationale Naturland- schaften – Chancen für Naturschutz, Tourismus, Um- weltbildung und nachhaltige Regionalentwicklung“ aus dem Jahr 2006 und „Unsere Verantwortung für die länd- lichen Räume“ aus dem Jahr 2007, die wir gemeinsam noch mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU in der Regierungskoalition beschlossen haben, waren wir schon viel, viel weiter. All die genannten Punkte fin- den Sie in den Anträgen wieder. Ich empfehle Ihnen: Holen Sie sich diese aus der Schublade! Es lohnt sich. Auffallend ist, dass Sie den Begründungsteil Ihres Antrages in weiten Teilen aus der Resolution des Deut- schen Verbandes für Landschaftspflege von 2008 abge- schrieben haben. Auffallend ist allerdings auch, dass Sie die Handlungsbedarfe und Forderungen der Resolution nicht übernommen haben, wie beispielsweise – ich zi- tiere – „dass der Tourismus nicht auf umweltbelastende und landschaftszerstörende Großprojekte setzt“, „dass sich der Tourismus an den Kosten beteiligt, die zum Er- halt der Kulturlandschaft erforderlich sind“. Dazu gehört auch die Forderung nach „einer Reform des kommuna- len Finanzausgleichs“. Auffallend ist ferner, dass Sie in Ihrem Forderungsteil ländliche Räume erneut wieder nur einseitig – als Wir- kungsfeld agrarischer Prozesse – verstehen. Einen res- sortübergreifenden Politikansatz, der sich an den Men- schen vor Ort orientiert und eine integrierte ländliche Entwicklung unterstützt, sucht man vergebens. Auffallend ist ebenso, dass Sie in der Diskussion über die Weiterentwicklung der EU-Politik nach 2013 – ich zitiere – „für die Fortführung einer starken ersten Säule und für eine finanziell gut ausgestattete zweite Säule der gemeinsamen EU-Agrarpolitik eintreten“. Eine Strategie hinsichtlich der weiteren Ausrichtung der EU-Agrarpoli- tik wird allerdings nicht erkennbar. Für Sie gilt: weiter so wie bisher. Hier sind die EU und wir Sozialdemokra- ten schon weiter. Wir wollen die Direktzahlungen stärker konditionieren, das heißt zum Beispiel Basisprämie, der Rest der Direktzahlungen als an Leistung, zum Beispiel Umweltschutz, gekoppelte Prämie. Sie präsentieren sich als Anwalt des ländlichen Rau- mes und machen sich für eine zweite Säule stark. Gleich- zeitig setzen Sie genau dort den Rotstift an, wo Nachhal- tigkeit und Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft und der ländlichen Räume gefördert werden. Sie kürzen die Mit- te A u „ 1 c ic g S le c s g Ih u N m lu d u R d fu D w w s M d a v n s k b b d d S d z o te m d in u s re e p g (C (D l aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der grarstruktur und Küstenschutz“ um 100 Millionen Euro nd ebenso die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ um 0 Millionen Euro als zentrale Förderinstrumente ländli- her Räume. Das ist der Gipfel der Dreistigkeit. Oder soll h es so verstehen, dass Sie Ihren kapitalen Fehler korri- ieren wollen? Ich meine unsere ländlichen Regionen haben mehr orgfalt verdient. Ich fordere die Kolleginnen und Kol- gen von CDU/CSU und FDP auf: Wachen Sie auf! Ma- hen Sie endlich Schluss mit solch halbherzigen und cheinheiligen Initiativen! Fazit: Ihr Antrag für eine Stärkung der ländlichen Re- ionen ist völlig unzureichend, ja überflüssig. Wir lehnen ren Antrag deshalb ab. Wir fordern Sie vielmehr auf, nsere fundierten CDU/SPD/CSU – Anträge „Nationale aturlandschaften – Chancen für Naturschutz, Touris- us, Umweltbildung und nachhaltige Regionalentwick- ng“ aus dem Jahr 2006 und „Unsere Verantwortung für ie ländlichen Räume“ aus dem Jahr 2007 konsequent mzusetzen. So dienen wir der Entwicklung ländlicher äume und stützen die Belange des Tourismus. Jens Ackermann (FDP): Der ländliche Raum ver- ient unsere besondere Aufmerksamkeit. Wer die Schaf- ng gleicher Lebensbedingungen in allen Teilen eutschlands als Auftrag ernst nimmt, weiß das. Doch ie können wir den ländlichen Raum stärken? Die Land- irtschaft allein schafft dies sicher nicht, der demografi- che Wandel schreitet munter voran. Immer mehr junge enschen wandern in Ballungsräume ab. Solange dort ie wirtschaftliche Entwicklung so viel positiver ist als uf dem Land, wird sich dieser Trend noch fortsetzen. Eine Antwort bietet der Tourismus. Die Schaffung ieler – auch hochqualifizierter – Beschäftigungsverhält- isse in dieser Zukunftsbranche kann hier einen Um- chwung einläuten. Doch damit nicht genug: Die Ver- nüpfung von Tourismus und Landschaftspflege, die wir ereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP eschlossen haben, bringt auch einen Mehrwert jenseits es Tourismus: Sie erhält bzw. belebt Landschaften wie- er, ist aktiv gelebter Umweltschutz und führt zu einem trukturwandel, der nicht „Heimat“ zerstört, sondern urch ihre Bewahrung Neues ermöglicht. Wir müssen auf nachhaltige Tourismusprojekte set- en, damit die Qualität der Destinationen erhalten bleibt der oft noch besser ausgebaut wird. Dieses enorme Po- nzial spiegelt sich in den Gästezahlen wider: Touris- us in Deutschland ist ein Boommarkt. Die Erhebungen es Statistischen Bundesamtes zeigen, dass die Ankünfte Deutschland im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr m mehr als 9 Prozent gestiegen sind. Dieser Trend wird ich in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Einwohner vor Ort haben in einer landschaftlich izvollen Gegend eine höhere Lebensqualität. Es kann ine Angebotsvielfalt entstehen, vom Müritz-National- ark in Mecklenburg-Vorpommern über die Magdebur- er Börde und Regensburg bis zu den Bayerischen Al- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6589 (A) ) )(B) pen. Davon profitieren Kommunen und die regionale Wirtschaft gleichermaßen. Ich darf Sie bitten, uns bei dieser wirklich wichtigen Strukturmaßnahme zu unterstützen. Kornelia Möller (DIE LINKE): Ihr heutiger Antrag erinnert stark an Ihren Antrag zum Kulturtourismus, den wir im Februar beraten hatten. Thematisch haben die beiden Anträge zwar nicht viel miteinander zu tun, sie gleichen sich allerdings in ihrer Substanzlosigkeit. Wie- der ein Schaufensterantrag, genau wie beim letzten Mal. Von Ihnen, Frau Mortler, und Ihnen, Herr Meierhofer, gerade als bayerische Abgeordnete hätte ich aber mehr erwartet. Sie könnten besser wissen, wie man Landtou- rismus effektiv gestaltet. Schließlich steht unser schönes Bayern im Bundesvergleich mit circa 60 Millionen Übernachtungen jährlich in den Landkreisen weit vorne. Machen Sie sich doch vor dem Schreiben eines Antrags persönlich vor Ort kundig, zum Beispiel bei einem Ak- tivurlaub auf Kulturlandschaftspfaden, wie Tourismus und Landschaftspflege zusammengebracht werden kön- nen. Finden Sie vorher heraus, welche konkreten Schritte für die Beteiligten vor Ort nötig sind, um eine Optimierung im Sinne einer wirklichen Verknüpfung von Tourismus und Landschaftspflege zu erreichen. Stichwort: LEADER und sein Nutzen für Landwirt und Eigentümer. Ihr Antrag, Frau Mortler und Herr Meierhofer, igno- riert die aktuelle Entwicklung in der Landwirtschaft, die hin zu einer Industrialisierung geht, was für Natur und Umwelt und damit auch für den naturorientierten Touris- mus fatale Auswirkungen hat. Den in Ihrem Antrag angesprochenen Direktzahlun- gen als erster Säule in der europäischen Agrarpolitik müssen ökologische und soziale Verpflichtungen der Zahlungsempfänger an die Seite gestellt werden, sonst fördern Sie lediglich den negativen Strukturwandel wie zum Beispiel das Höfesterben. Sie tragen mit Ihrem An- trag nichts bei zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Klimaschutz oder zur nachhaltigen Entwicklung in länd- lichen Räumen. In diesem Sinne ist Ihr Antrag sogar kontraproduktiv. Zudem blenden Sie wesentliche Ent- wicklungen der letzten Jahre aus, wie zum Beispiel die zunehmende Flächenkonkurrenz in den Kultur- und Na- turräumen zwischen Landwirtschaft und regenerativer Energie (Photovoltaik, Windenergie, Maisanbau für Bio- gas usw.) oder die Flächenbelastung durch unnötigen weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Eine sinnvolle Herangehensweise an die Verknüpfung von Tourismus und Landschaftspflege ist es, ein Touris- muskonzept für den ländlichen Raum zu entwickeln, das den Herausforderungen für den Landtourismus gewach- sen ist. Es ist zwar schön, dass im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU/CSU und FDP vorgesehen ist, eine Touris- muskonzeption für den ländlichen Raum zu erstellen. Wenn dieses zeitlich so weit nach hinten rückt, dass nicht einmal die antragstellenden Damen und Herrn Ko- alitionäre darauf warten können, ist es fraglich, welchen Wert es hat. Ein sinnvolles Tourismuskonzept muss die v e tä s d g z ra z u g n w c V G a lo g B w le le is A z n d a n Ü 9 J a s k S m d In ro d d F g u s is L z n h s tü (C (D erschiedenen Entwicklungen im ländlichen Raum unter inen Hut bringen, wie zum Beispiel eine meist defizi- re Infrastruktur, den Strukturwandel in der Landwirt- chaft, den demografischen Wandel und eine sich verän- ernde Tourismusnachfrage. In Ihrem Forderungsteil ehen Sie nicht einmal auf einen dieser Aspekte ein. Sie stellen fest, dass Menschen öfter reisen und kür- ere Zeit am Urlaubsort verbleiben, doch ziehen Sie da- us keine Konsequenzen. Diese veränderte Urlaubskon- eption führt zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen nd zur stärkeren Umweltbelastung, wenn wir nicht leichzeitig ökologische und umweltverträgliche – und achhaltige – Verkehrswege durch Bahn und ÖPNV ge- ährleisten und dem Rückzug der Bahn „aus der Flä- he“ entgegenwirken. Ein Beispiel für ein weitreichendes und erfolgreiches erkehrskonzept ist das Gästeservice Umwelt-Ticket, UTi, im Bayerischen Wald. Es beinhaltet für Gäste der n diesem Konzept beteiligten Gemeinden eine kosten- se Beförderung im gesamten Bayerwald-Ticket-Tarif- ebiet. Dadurch können verschiedene Ausflugsziele im ayerischen Wald umweltschonend erreicht werden. Sie sprechen auch von nachhaltiger Tourismusent- icklung – und das ist gut so. Peinlich wird es dann al- rdings, wenn wir daraufhin konkrete Ideen suchen. Al- s, was Sie in Ihrem Feststellungsteil zu bieten haben, t die Nutzung von regionalen Produkten im Tourismus. ber entschuldigen Sie bitte, es gehört doch allgemein um „bewussten“ Konsum, beim Einkauf auf die regio- ale Herkunft der Produkte zu achten. Es entsteht ja fast er Eindruck, dass Sie nur im Bereich Tourismus Wert uf einen verantwortungsvollen Konsum legen und Ih- en sonst nichts einfällt. Wie ich eingangs erwähnte, liegt Bayern bei den bernachtungen, gemessen an Beherbergungsstätten mit und mehr Betten, mit 60 Millionen Übernachtungen im ahr 2009 in den bayerischen Landkreisen bundesweit uf dem ersten Platz. Und Landtourismus ist eine der am tärksten wachsenden Urlaubsformen. Leider gibt es eine bundesweit belastbaren Zahlen oder amtlichen tatistiken zur Bedeutung und Entwicklung des Touris- us im ländlichen Raum. Die alle zwei Jahre stattfin- enden Untersuchungen auf Basis der Reiseanalyse des stituts für Tourismus- und Bäderforschung in Nordeu- pa GmbH reichen nicht aus. Man bekommt den Ein- ruck, als interessiere sich die Bundesregierung nicht für iesen wichtigen regionalen Wirtschaftszweig. Ist Ihr Feststellungsteil schon schwammig, toppt der orderungsteil das noch. Da belassen Sie es bei freiwilli- en Kooperationen mit Grundeigentümern und Bauern, m die Sicherung artenreicher und attraktiver Land- chaften zu unterstützen, was ja schon mal ein Anfang t. Bindende Zusagen an die Grundeigentümer und andwirte fehlen ebenso wie eine finanzielle Unterstüt- ung für Landwirte, damit sie die Aufgabe, die sich ih- en stellt, auch erfüllen können. Wenn Sie vor allem Be- örden und Verbände stärken möchten, können Sie dies o beantragen. Jedoch ist dieser Antrag für Bodeneigen- mer und Landnutzer ungeeignet. 6590 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Ein ernst gemeinter Antrag im Sinne der Verbindung von Tourismus und Landschaftspflege muss sehr viel umfassender ansetzen und Verbindlichkeiten schaffen. Zu nennen wären da beispielsweise die Erweiterung der Investitionsförderung im Rahmen der Gemeinschafts- aufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, GAK, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit als wichtiges Ele- ment des Qualitätstourismus im ländlichen Raum, ein Innovationsprogramm für Angebote im ländlichen Raum, das durch konkrete Förderprogramme für nach- haltigen Tourismus flankiert wird, und der Ausbau des Breitbandanschlusses. Bei Ihnen fehlt es jedoch an konkreten konzeptionel- len Überlegungen, die über schwammig gehaltene „Frei- willigkeiten“ hinausgehen und denen bindende Maßnah- men folgen. Zudem muss die Bundesregierung in all ihren Anstrengungen die Schaffung von barrierefreiem Landtourismus im Auge haben und gewährleisten. Man kann noch nicht einmal sagen, Sie seien als Ti- ger gestartet und als Bettvorleger gelandet. Mit diesem Antrag bleiben Sie gleich als Bettvorleger liegen. Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Bedeutung der ländlichen Räume wird oft unterschätzt. Um die Bedeutung der ländlichen Bereiche unseres Lan- des zu ermessen, muss man sich zunächst mal einige grundlegende Dinge vor Augen führen: Zwei Drittel der deutschen Bevölkerung leben in ländlich geprägten Re- gionen. In diesen Regionen existieren mehr als 23 Mil- lionen Arbeitsplätze, und hier werden 57 Prozent der Wirtschaftsleistung Deutschlands erbracht. Sie sind aber nicht nur ein wichtiger Wirtschafts- standort, sondern aufgrund ihrer reichhaltigen Naturaus- stattung Lebensräume für Fauna und Flora und vor allem Rückzugs- und Erholungsraum für den Menschen. Im ländlichen Raum liegen also zentrale ökologische, aber auch ökonomische Zukunftsperspektiven, die in Angriff genommen werden müssen. Gleichwohl müssen Antworten auf soziale Herausforderungen wie den de- mografischen Wandel gefunden werden. Tourismuspoli- tisch können wir auch die steigende Beliebtheit der Inlandsreisen und hier vor allem des Kurzurlaubs erken- nen. Das ist eine große Chance, den vielen ländlichen Regionen eine neue wirtschaftliche Perspektive zu ge- ben. Gleichzeitig ermöglicht ein nachhaltiger Tourismus den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Er leistet darüber hinaus einen Beitrag etwa zum Erhalt der Biodiversität. Damit die im Einleitungsteil erwähnte Situationsana- lyse aber auch ihre gewünschte nachhaltige – also ökolo- gische, ökonomische und soziale – Wirkung für den ländlichen Raum entfaltet, ist eine Vielzahl von Parame- tern zu beachten. Diese bleiben in dem Antrag uner- wähnt. Und genau da treffen wir das Manko des An- trags: Die Forderungen passen nur teilweise zu ihrer Analyse. Es fehlt an Verbindlichkeit und damit letztlich an Stimmigkeit. Da hätte ich mir mehr Mut gewünscht. Dennoch: Ich freue mich sehr, dass wir heute über die künftige Gestaltung dieser Regionen diskutieren. Und ic H s a s tü b w b H h H M lä O fö z E tr ra z w u w d n s w G la b K E is d ri v ü ic le m n n s D D h W z u F K (C (D h gebe auch unumwunden zu: Die zunehmend grüne andschrift in Ihrem Antrag gefällt mir außerordentlich. Ich möchte Ihnen die Knackpunkte an einigen Bei- pielen verdeutlichen: Sie fordern die Bundesregierung auf, die Sicherung rtenreicher und attraktiver Landschaften über ver- tärkte, freiwillige Kooperationen mit den Grundeigen- mern und Bauern vor Ort stärker zu unterstützen. Das egrüße ich ausdrücklich. Wenn Sie das jedoch ernsthaft ollen, dann müssen Sie auch die finanziellen Rahmen- edingungen schaffen. In den bisher stattgefundenen aushaltsberatungen zum kommenden Bundeshaushalt at sich das nicht niedergeschlagen. Schauen Sie sich doch die bäuerlichen Strukturen an! ier muss dringend umgesteuert werden. Sie haben die öglichkeit, hier wirklich etwas im Interesse unserer ndlichen Räume zu tun. Lippenbekenntnisse helfen vor rt nicht weiter. Stattdessen fordern Sie ein „Weiter so“ in der Agrar- rderstruktur. Eine „starke” erste Säule und eine „finan- iell gut ausgestattete” zweite Säule in der gemeinsamen U-Agrarpolitik hilft nur den industriellen Agrargroßbe- ieben. Ich sage Ihnen: Umgekehrt wird ein Schuh da- us. Statt weiterhin auf einen hohen Anteil an Direkt- ahlungen zu pochen, sollte die Koalition, wenn es ihr irklich ernst um die regionale Wirtschaftsentwicklung nd den Naturschutz ist, die zweite Säule stärken. Wir Grüne wollen, dass es nach 2013 eine Kehrt- ende im jetzigen Fördersystem gibt. Heute bekommt ie industrielle Landwirtschaft die meisten Subventio- en. Die damit verbundenen Kosten durch Wasserver- chmutzung, Verlust an biologischer Vielfalt und alle eiteren Nebeneffekte müssen von der Gesellschaft als anzes getragen werden. Im Interesse vieler kleinerer ndwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in besonders enachteiligten Gebieten mit Hanglage usw., unserer ulturlandschaften und damit auch der touristischen ntwicklung muss es ein Umdenken geben. Ein Ausgleich über die gute fachliche Praxis hinaus t seit langem eine grüne Forderung. Dafür müssen je- och auch in den entsprechenden Ausschüssen die Krite- en der guten fachlichen Praxis im Hinblick auf Biodi- ersität, Naturschutz und Erhalt der Kulturlandschaft berarbeitet und nicht stets ausgebremst werden. Denn h betone das auch gerne noch einmal: Keine Branche bt so sehr von intakten Naturräumen wie der Touris- us. Auch hier stellt sich allerdings die Frage: Woher ehmen Sie die finanziellen Mittel? In den Haushaltsplä- en ist das nicht abgebildet. Ich mache Ihnen einen Vor- chlag: Strukturieren Sie die erste Säule der GAP um. afür müssten Sie allerdings dem „Charme“ und der urchsetzungsfähigkeit des Herrn Sonnleitner widerste- en. Ich frage mich bei Ihrer Forderung unter Punkt zwei: as tut denn die Bundesregierung aktiv, um die Vernet- ung von Grundeigentümern, Bauern, Naturschützern nd Kommunen zu unterstützen? Auch hier gilt: Ihre orderung ist grundsätzlich zu begrüßen, eine weitere onkretisierung aber zwingend erforderlich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6591 (A) ) )(B) Grundsätzlich muss man sich ganz intensiv einigen zentralen Fragen widmen, wenn man die ländlichen Räume ökologisch, ökonomisch und sozial weiterentwi- ckeln möchte: Was können wir auf Bundesebene konkret tun? Man wird dabei schnell auf die zentralen Bereiche Verkehr, Regionalförderung und Steuern kommen. Wird hier künftig in die gewünschte Richtung gearbeitet, sprich: eine ökologische und soziale Lenkungsfunktion in den Förderstrategien beachtet? Ein anderer Bereich ist die vertikale Kooperation. Wo können wir konkret finanziell fördern, um die interkom- munale Zusammenarbeit auszubauen? Wird hier die Rolle der Bund-Länder-Koordinierungstreffen ausrei- chend genutzt? Das BMELV hat festgehalten, dass nur ein Drittel derjenigen, die Urlaub auf dem Land machen wollen, es auch tatsächlich tun. Wie kann es also gelingen, dass die Zahl auch tatsächlich erhöht wird? Sie alle wissen: Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen, was die In- landsvermarktung angeht. Und noch etwas ganz Entscheidendes: Was tut die Bundesregierung eigentlich, um die Entwicklung und ihre tourismuspolitischen Instrumente zu evaluieren? Ich schlage Ihnen vor, dass wir das, was wir gemein- sam als wünschenswert erachten, gemeinsam konkreti- sieren. Es gibt ein gemeinsames Ziel, nämlich die Kop- pelung der Landschaftspflege mit der touristischen Entwicklung in unseren ländlichen Regionen. Dieses Ziel erreicht man nicht mit Lippenbekenntnissen, son- dern mit greifbaren Maßnahmen. Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär beim Bun- desminister für Wirtschaft und Technologie: Erstens. Tourismus ist auf deutlichem Wachstumskurs: Bei Gäs- ten aus dem Ausland wurden die krisenbedingten Rück- gänge des vergangenen Jahres mehr als wettgemacht mit 11,4 Prozent mehr Auslandsgästen und 10 Prozent mehr Übernachtungen per Juli 2010 zum Vorjahr. Der Inlands- tourismus blieb bereits im vergangenen Jahr stabil und wuchs in den ersten 7 Monaten dieses Jahres um 1,9 Pro- zent auf 180,2 Millionen Übernachtungen. Die Branche hat die Krise sehr schnell überwunden und stellt erneut ihre Robustheit unter Beweis. Unsere Stärken zahlen sich aus: die Vielfalt des touristischen Angebotes, die verbesserte Qualität des touristischen Angebotes (auch Servicequalität), das gute Preis-Leis- tungs-Verhältnis. Zweitens. Die Bundesregierung setzt klare Prioritäten – auch für den Tourismus. Tourismus ist erstmals promi- nenter Bestandteil des Koalitionsvertrages. Wir wissen, dass der Tourismus eine der wesentlichen wirtschaftli- chen Chancen für die ländlichen Räume ist. Wir werden deshalb ein Tourismuskonzept für die ländlichen Räume vorlegen, das praxisorientiert ist, den Querschnittscha- rakter der Tourismuspolitik wie auch die unterschied- lichen Ebenen der Zuständigkeit berücksichtigt. Auf Ressortebene laufen die ersten Abstimmungen und Ko- o a D fü R F a h N w h R te L d ri re lu G ru s P g d S T re d n d g n c s d d d in tu In z A z (C (D rdinationen dazu, denn auf das gute Zusammenwirken ller Beteiligten wird es ankommen. Drittens. Tourismus lebt von intelligenter Vernetzung. ies ist immer wieder eine große Herausforderung, auch r mich als Tourismusbeauftragter. Für die ländlichen äume und den vorliegenden Antrag heißt das, über die achverbände und die kommunalen Spitzenverbände uch die regionale und kommunale Ebene einzubezie- en. Die Interessen von Tourismus, Landwirtschaft und aturschutz müssen vor Ort unter einen Hut gebracht erden. Viertens. Artenreiche Landschaften sorgen für die ohe Attraktivität des Reiselandes Deutschland. Der eiz der Kulturlandschaft liegt in ihrer Vielfalt und un- rschiedlichen Nutzungsarten, vor allem auch durch die and- und Forstwirtschaft. Der ländliche Tourismus ist ie gemeinsame Schnittstelle. Es gibt eine Vielzahl tou- stischer Angebote, die die Erhaltung der Natur mit ih- r touristischen Nutzung vereinbaren. Die Bundesregierung fördert die verstärkte Entwick- ng eines naturverträglichen Tourismus. Das „Erlebnis rünes Band“ erschließt die ehemaligen Grenzsiche- ngsanlagen entlang des Eisernen Vorhangs. Natur- chutz und Tourismus arbeiten hier intensiv zusammen. Außerdem fördert die Bundesregierung zahlreiche rojekte zum Trend „Aktivurlaub in der Natur“. Dazu ehören ein ressortübergreifendes Projekt mit fünf Bun- esländern zur Förderung des Fahrradtourismus und eine tudie zum „Zukunftsmarkt Wandern“. Damit sollen ourismusanbieter unter anderem in den Mittelgebirgs- gionen Know-how an die Hand bekommen, wie sie en neuen Trend zum Wandern für sich erschließen kön- en. Fünftens. Die Bundesregierung stellt die Weichen und as nötige Know-how. Sie wird auch zukünftig Leistun- en der Land- und Forstwirtschaft für die Sicherung ei- er attraktiven Kulturlandschaft und für flächende- kende Landbewirtschaftung über die GAK fördern. Sie etzt sich in der EU im Rahmen der Weiterentwicklung er Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 mit Nach- ruck für die Fortführung der einschlägigen Maßnahmen er ländlichen Entwicklung zur Stärkung des Tourismus ländlichen Gebieten ein. Die Chancen sind gut, den starken Trend zum Na- rerlebnis in der Freizeit und im Urlaub erfolgreich im teresse der ländlichen Regionen zu nutzen und gleich- eitig einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. nlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis des Pro- gnosehorizontes 2025 planen (Tagesordnungs- punkt 16) Steffen Bilger (CDU/CSU): Die Rheintalbahn ist weifelsfrei eines der großen deutschen Bundes-Baupro- 6592 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) jekte des Verkehrsträgers Schiene. Der Engpass im Rheintal muss beseitigt werden, um den wachsenden Verkehrsströmen auf ökologisch und ökonomisch sinn- volle Weise auf Gleisen gewachsen zu sein. Dabei geht es uns in der Union nicht nur um die notwendige Schie- nenerweiterung. Besonders der anwohnerfreundliche Ausbau steht bei uns im Mittelpunkt. Die Belastung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger muss so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb ist der Antrag der Grünen von der Idee her zu begrüßen. In der Tat handelt es sich bei der Lärmbelastungsreduktion eben um ein be- rechtigtes Anliegen. Leider bewahrheitet sich hier – wie so oft – der Spruch: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Die Grünen wollen in ihrem Antrag, dass der Deut- sche Bundestag die Planfeststellungsbehörde anweist, den Prognosehorizont des Jahres 2025 anstatt den des Jahres 2015 zu nehmen. Hiermit wollen sie eine Verbes- serung beim Lärmschutz für die Anwohner erreichen. Wir von der Union wollen auch, dass die Anwohner bes- ser vor Lärm geschützt werden. Nur, was würde passie- ren, wenn der Bund der Planfeststellungsbehörde diese Anweisung gibt? Es würde ein Fehler beim Verfahren eintreten. Die Planfeststellungsbehörde muss ihre Ent- scheidungen nämlich eigenständig treffen. Es entstünde ein Abwägungsfehler. Das Resultat wäre: Durch eine an- genommene Weisung wäre das Planfeststellungsverfah- ren rechtlich anfechtbar. Und genau hier wäre dann das Problem. Wie jeder weiß, gibt es immer und überall min- destens einen, der sich ungerecht behandelt fühlen und vor Gericht ziehen würde. Die Folge wäre genau das Ge- genteil von dem, was die Grünen und wir alle wollen: ei- nen effektiven Lärmschutz für die Anwohner der Rhein- talbahn-Strecke. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Wie gesagt: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Wie wird es aber gut gemacht? Bestimmt nicht so, wie es die Grünen in der letzten Zeit uns an vielen Stel- len vormachen: mit Schaufensterpolitik nach dem Motto: Hauptsache der Deutsche Bundestag ist beschäf- tigt, und man kann anschließend oder auch schon vorab in der Presse verkünden, was man wieder für Großtaten auf der Bundespolitikbühne vollbracht hat. Außerdem sieht dieser Antrag für mich nicht nach ehrlichem En- gagement aus. Diese Drucksache riecht doch förmlich danach, dass die Hoffnungen der Menschen vor Ort für Meinungsmache missbraucht werden, um andere Ziele zu erreichen. Das nenne ich nicht verantwortungsvolle Politik, sondern durchsichtigen Vorlandtagswahlkampf. Wer ist denn vor Ort? Wer besucht die Bürgerinnen und Bürger, spricht mit ihnen, hört sich ihre Sorgen und Nöte an, denkt kreativ über andere und neue Wege nach, wie geholfen werden kann? Und jetzt sind wir auf der Suche nach „gut gemeint und gut gemacht“ bei der Ant- wort angekommen: Jetzt keine sinnlosen Anträge stel- len, sondern konkret vor Ort überlegen, wie alles Not- wendige möglich gemacht werden kann, um für mehr Lärmschutz zu sorgen, eben zusammen mit den betroffe- nen Bürgerinnen und Bürgern zu sprechen und im Dia- log gemeinsam mit allen Beteiligten mehr zu erreichen. Genau das machen wir von der Union. Wir haben dafür gesorgt, dass die zuständigen Staatssekretäre nach Baden k V M T s k K z d g d g b fü k k v F B u g te H A E w te s g d n e s re d R d S v g n B a M T ti M A v h d n (C (D amen, ebenso wie der Bahnchef. Der Vorsitzende des orstands der DB AG kommt jetzt sogar zum zweiten al innerhalb weniger Wochen an die Rheintalbahn- rasse. Das alles geschieht nicht um der positiven Pres- emeldungen im Anschluss. Hierbei wird konstruktiv ommuniziert und nicht destruktiv beantragt. Ich selbst war ebenfalls schon mehrfach mit CDU- ollegen vor Ort und habe mich informiert. Gemeinsam wischen Bund, Bahn, Land Baden-Württemberg und er Raumschaft sind wir im Dialog dazu bereits voran- ekommen. Wir sprechen dabei nicht nur, sondern han- eln auch. Es wird auch neue Lärmschutzmaßnahmen eben. Daran beteiligt sich das Land Baden-Württem- erg freiwillig finanziell. So sieht ein ehrlicher Einsatz r die Anwohner aus. Apropos Anwohner: Das sind wirklich ehrbare und onstruktiv-kritische Bürgerinitiativen. Hier setzen sich eine Berufsdemonstranten nach ausgefeilten Plänen on angekarrten Agenturen ein, wie wir das aus anderen ällen kennen. Nein, das sind ehrliche Bürgerinnen und ürger, die tatsächlich betroffen sind und die für sich nd ihre Nachbarn etwas erreichen wollen. So etwas be- rüßen wir. Wir sind jetzt dank unserem Einsatz mit den Beteilig- n in einer konstruktiven Phase. Das gibt Anlass zur offnung. Mein erwähntes Beispiel ist ja auch erst der nfang. Wir sind optimistisch, dass wir zu einem guten rgebnis kommen werden. Diesen Realismus müssen ir den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vermit- ln. Ein „Alles-wird-gut“-Pflaster in Form eines Feder- trichs des Bundestages bringt hier nichts. Ulrich Lange (CDU/CSU): In ihrem Antrag „Bür- erfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn auf der Basis es Prognosehorizontes 2025 planen“ setzen sich Bünd- is 90/Die Grünen für einen Ausbau der Rheintalbahn in. Damit rennen sie bei uns offene Türen ein. Wir wis- en, dass die Güterverkehrsleistung in den nächsten Jah- n stark ansteigen wird. Die Koalition setzt sich unter er Führung von Bundesverkehrsminister Dr. Peter amsauer dafür ein, dass so viel Güter wie möglich auf ie Schiene verlagert werden, um auf der einen Seite die traße zu entlasten, aber auch um den CO2-Ausstoß zu erringern. Unter dieser Prämisse unterstützen wir den eplanten Ausbau der Rheintalbahn. Die Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel ist ei- es der wichtigsten Verkehrsinfrastrukturprojekte des undes. Die 182 Kilometer lange Strecke gehört zu den m stärksten befahrenen Magistralen im Netz der Bahn. it der Fertigstellung der neuen Eisenbahn-Alpen- ransversale in der Schweiz wird die Strecke zum wich- gsten nördlichen Zulauf dieses Korridors, der über ailand bis nach Genua führt. Die Fertigstellung der us- und Neubaumaßnahme ist für 2020 geplant. Die In- estitionen belaufen sich auf 5,7 Milliarden Euro. Die Grünen, die eigentlich ja den Ausbau wollen, be- indern dieses Bahnprojekt jetzt mit der Begründung, ass der Planungshorizont des Bundesverkehrswegepla- es bis 2015 als Basis genommen werde. Aber liebe Ab- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6593 (A) ) )(B) geordneten von den Grünen, Sie wissen doch ganz ge- nau, dass dies nicht der Fall ist. Sie wissen, dass das Land Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem Bund und der Deutschen Bahn AG eine Nachfragepro- gnose für den Schienengüterverkehr und den Schienen- personenverkehr auf der Oberrheinstrecke mit dem Be- zugsjahr 2025 in Auftrag gegeben hat, die seit Februar 2008 vorliegt. Wenn man die Prognosen für 2015 und 2025 miteinander vergleicht, gibt es aber keine gravie- renden Unterschiede, sodass die bisherigen Planungen auch nicht wesentlich verändert werden mussten. Eine neue Prognose für den Horizont 2025 ist derzeit in der Erarbeitung und wird zum Herbst dieses Jahres vorlie- gen. Auch diese kommende Prognose wird, wenn sie vorliegt, in die weiteren Planungen einbezogen. Weiterhin fordern die Grünen, eine Lärmminderung des Schienenverkehrs bei diesem wichtigen Projekt. Was meinen die Grünen genau? Nun, dem Antrag ist es nicht zu entnehmen. Wollen Sie für dieses eine Projekt den bisher gültigen Schienenbonus infrage stellen? Wohl kaum, da dies eine nicht zu rechtfertigende Sonderbe- handlung eines einzigen Schienenprojektes wäre. Zum Schutz der Anwohner sind beidseitig der neuen Gleise Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von mehr als zehn Kilometern vorgesehen. In Haltingen können nach Auflage der Behörde Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu fünf Metern zum Schutz der Anlieger vorge- sehen werden. Auch in Weil am Rhein, Friedlingen und Otterbach sollen Wände in Höhen zwischen eineinhalb und fünf Metern errichtet werden. Auf 20 Kilometern kommt ein besonders überwachtes Gleis (BüG) zum Einsatz. Hier wird die Geräuschemission durch eine re- gelmäßige besondere Behandlung der Schienenoberflä- che reduziert. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bahn AG Dr. Rüdiger Grube hat kürzlich angeboten, dass ange- sichts der großen Bedeutung der Güterbahnstrecke am Oberrhein die Deutsche Bahn AG zu einer Selbstver- pflichtung bereit ist, auf dieser Strecke nur noch Güter- züge mit durchgehend lärmgeminderten Waggons fahren zu lassen. Allerdings müssten dann alle anderen Unter- nehmen, die diese Strecke nutzen, die gleiche Verpflich- tung eingehen. Ich finde, das ist das bedeutsamste und wirksamste Angebot zur Lärmminderung, das wir auch politisch unterstützen sollten. Insbesondere die Grünen vor Ort, wie zum Beispiel in Offenburg und Freiburg, agieren gegen den Ausbau, for- dern die Aussetzung des Schienenbonus für diese Stre- cke. Dies geht so nicht. Die Grünen blockieren den Aus- bau dieses von ihnen selbst als so wichtig bezeichneten Schienenprojektes, obwohl sie wissen, dass es für die Rheintalbahn einen Projektbeirat, bestehend aus Mitglie- dern des Bundes, der Länder, der Kommunen und der Region, gibt, der gemeinsam mit der Bahn die jeweiligen Streckenabschnitte diskutiert. Vorstandsvorsitzender Dr. Grube wird sich Ende Ok- tober mit den örtlichen Abgeordneten sowie Landräten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern treffen. Im Ge- gensatz zu der Zeit, in der Rot und Grün die Verantwor- tung trugen, findet jetzt ein breit angelegter Dialog statt, v P c m e s z fü re B Ih d b d d T J R la b g V v d u k h ru fü S g d a B d d ru B fi ro e L B s h G p n S in ra b (C (D on dem ich deutliche Verbesserungen für die laufenden lanungen erwarte. Die Bahn zeigt sich in den Gesprä- hen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort kompro- issbereit, kommt den Forderungen so weit wie möglich ntgegen. Er wird alle problematischen Streckenab- chnitte persönlich in Augenschein nehmen. Auch die uständigen Staatssekretäre aus dem Bundesministerium r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung haben sich be- its vor Ort kundig gemacht und den Dialog mit den etroffenen geführt. Deshalb fordere ich die Grünen auf: Verlassen Sie re populistische Plattform und unterstützen Sie mit uns en Ausbau dieser so stark befahrenen Magistrale! Ha- en Sie Rückgrat und beweisen Sie, dass Sie vor Ort zu em stehen, was Sie in Berlin mit großen Worten for- ern. Ute Kumpf (SPD): Worum geht es heute bei diesem agesordnungspunkt? Mit dem Vertrag von Lugano im ahr 1996 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die heintalstrecke zwischen Karlsruhe und Basel als Zu- ufstrecke zu den NEAT-Tunneln (NEAT – Neue Eisen- ahn-Alpentransversale) Gotthard und Lötschberg vier- leisig auszubauen. Dies steht im Einklang mit der EU- erkehrspolitik, mehr Güterverkehr auf die Schiene zu erlagern. Der Neu- und Ausbau der Rheintalbahn ist für as Land Baden-Württemberg und seine Bürgerinnen nd Bürger von Bedeutung. Nur mit dem viergleisigen Ausbau kann der Verkehrs- ollaps entlang der Rheinschiene verhindert, durch er- öhte Kapazitäten auf der Schiene eine Verkehrsverlage- ng „vom Laster auf den Zug“ erreicht werden. Dies hrt zu einer Entlastung der Straßen in Deutschland, der chweiz und Italien und somit zu weniger Staus und Ab- asen. Die Verkehrsverlagerung bedeutet für die Anwohner er Rheintalbahn laut Bundesverkehrswegeplan 2003 ber bis zu 580 Züge pro Tag, darunter 280 Güterzüge. is zu 155 davon werden nachts verkehren. Sollte zu- em der Oberrhein-Bypass verwirklicht werden, müsste ie Bevölkerung mit einem Güterzug alle drei Minuten nd um die Uhr leben. Südbaden wird vom zusätzlichen ahnverkehr nicht in Form von Reiseverbindungen pro- tieren, wohl aber eine große Belastung in Form durch- llender Güterzüge ertragen müssen. Viele Menschen ntlang der Strecke müssen deswegen mit massiver ärmbelästigung rechnen, wenn die jetzigen Planungen estand haben. „Güter auf die Schiene“ ist das Kredo einer men- chenverträglichen, umweltfreundlichen und zukunftsfä- igen Verkehrspolitik. Der Neubau zweier zusätzlicher leise für den Güterverkehr am Oberrhein ist die Ver- flichtung, den Transitgüterverkehr vollständig auf die euen Gleise zu verlagern. Der Ausbau der Rheintalbahn ist für den gesamten üdwesten unumgänglich, ein Projekt, das die Menschen der Region mittragen und konstruktiv begleiten. Ge- de deshalb müssen sie bei diesem Großprojekt mitein- ezogen, ihre berechtigten Sorgen und Verbesserungs- 6594 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) wünsche dürfen nicht weiter ignoriert werden. DB AG und Eisenbahn-Bundesamt sind gefordert, die Interessen der Menschen in die Planung miteinzubeziehen. Be- schlüsse können nicht am grünen Tisch gefällt werden. Was und wie geplant wird durch die politischen Ent- scheidungsträger, die DB AG und das Eisenbahn-Bun- desamt, stößt auf enormen und berechtigten Widerstand bei der Bevölkerung, den Kommunen und Bürgerinitiati- ven. Die Menschen in der Region befürchten einen Ver- lust an Lebensqualität und sehen ihre Gesundheit gefähr- det. Die Umwelt wird beeinträchtigt, wertvolles Ackerland wird unwiederbringlich vernichtet, Immobi- lien verlieren an Wert, die Wirtschaftskraft wird ge- schwächt. Ortschaften und Städte ersticken im Lärm, jede vernünftige Kommunal- und Stadtentwicklung wird zunichtegemacht. Gegen die Bevölkerung ist dieses Vorhaben nur mit großen Zeitverzögerungen und gesellschaftlichen Kon- flikten zu verwirklichen. Absolute Priorität müssen Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung sowie die Prüfung von alternativen Trassen haben. Denn: Der Leidensdruck ist groß. Wir, die SPD, unterstützen die alternative Trassenfüh- rung „Baden 21“, ein Projekt, das Kommunen und die Bürgerinitiativen der Interessengemeinschaft Bahnpro- test an Ober- und Hochrhein, IG BOHR, erstellt haben, eine Alternativplanung, die über 90 Kilometer von Of- fenburg bis südlich von Buggingen im Markgräflerland reicht und durch eine weitgehende Akzeptanz der Men- schen am Oberrhein gekennzeichnet ist. Die entwickel- ten Vorschläge machen Sinn: ein Güterzugtunnel durch Offenburg, eine autobahnparallele Trasse von Offen- burg bis Riegel, die Lärm meidet und Ackerland schont, Mittel- und Teiltieflagen mit lokal verstärkten Lärm- schutzmaßnahmen von Riegel bis Mengen, teilgede- ckelte Tieflage von Mengen bis südlich Buggingen. Die Alternativplanung kostet mehr Geld, wohl wahr. Aber auf dieser Strecke, ein besonders attraktiver Teil der Europäischen Schlagader Rotterdam–Genua, werden hohe Gewinne der DB AG prognostiziert. Der Konflikt ist, dass die Bahn nach derzeitigen existierenden gesetz- lichen Mindestanforderungen bauen will. Zunächst ihr gutes Recht, aber alle Auseinandersetzungen und Infra- strukturprojekte in den letzten Jahren müssen doch nach- denklich machen. Planungsprozesse und Projekte von ei- ner langen Realisierungszeit müssen mit und nicht gegen die Bevölkerung geplant werden. Widerstand und Blo- ckaden kosten Zeit und Geld und spalten die Gesell- schaft, was bei anderen Großprojekte sichtbar ist. Unter Bundesverkehrsminister Tiefensee wurde des- halb der Projektbeirat Rheintalbahn einberufen. Er soll den Planungsprozess begleiten, alternative Lösungen vorschlagen und Verbesserungen, zum Beispiel beim Lärmschutz, einfließen lassen. Mitglieder sind Vertreter des Bundesverkehrsministeriums, des Eisenbahn-Bun- desamts, der DB AG, des Landes, Kommunen und Bür- gerinitiativen. Dieser Beirat muss ernst genommen wer- den und darf nicht zur Spielwiese verkommen. d e B g w b A w n fa B n w c m b p w L s L g D s d a S g w p z z d d fa U D a B s m V li w B re le u u te B (C (D Das Ergebnis der Projektbeiratssitzung im Juli machte en Menschen in der Region Hoffnung, dass ihre Sorgen rnst genommen werden. Nun stehen das Land und die undesregierung im Wort und müssen ihre Versprechun- en einlösen, sonst war alles heiße Luft für die baden- ürttembergische Landtagswahl. Die Bundesregierung hat Untersuchungen zur auto- ahnparallelen Trasse zugesagt, um diese besser mit der ntragstrasse der Bahn vergleichen zu können. Ebenso urde die Bahn aufgefordert, einen Plan für einen Tun- el für Offenburg vorzulegen. Bahnchef Grube hat An- ng September in Bad Krotzingen bei einem Treffen mit ürgerinitiativen und Politikern der betroffenen Regio- en angekündigt, dass die Bahn sofort damit beginnen olle, eine Tunnelvariante bei Offenburg zu untersu- hen. Zudem will er die Planungsabschnitte bereisen und it den Bürgern und den Initiativen vor Ort sprechen. Zum Antrag der Grünen. Der Ausbau der Rheintal- ahn hat zur Folge, dass weit über 100 000 Güterzüge ro Jahr auf der Trasse fahren. Ein derartiger Ausbau ird nur akzeptiert, wenn Lärm aktiv angegangen wird. ärmvermeidung ist sinnvoller als Millionen in Lärm- chutz zu investieren. Deshalb heißt es, dem Lärm an die Wurzel zu gehen: eisere Schienen und verbesserte Bremsen an Güterzü- en können zu effektiven und schnellen Erfolgen führen. eckelungen, Tunnellösungen, Tieflagen und Schall- chutzwände sind weitere Bausteine zur Lärmvermei- ung. Damit das umgesetzt wird, brauchen wir ein lärm- bhängiges Trassenpreissystem. Ein anderes Instrument ist der Schienenbonus. Beim chienenbonus handelt es sich um eine gesetzliche Re- elung, nach der für Bahnlärm geringere Höchstgrenz- erte gelten. Während bei Schienenlärm die Vorbeifahr- egel von Güterzügen meist sehr hoch sind im Vergleich u den Pegeln in den Lärmpausen, ist der Unterschied wischen den Vorbeifahrpegeln im Straßenverkehr und en Pegeln in den Lärmpausen sehr gering. Lärm aber bleibt Lärm, egal ob durch Bahn oder urch Pkw verursacht. Daher muss der Schienenbonus llen. Längst ist er zum Schienenmalus geworden. Neue ntersuchungen bestätigen den Schienenbonus nicht. er Schienenbonus darf deshalb nicht Grundlage von ktuellen und zukünftigen Bahnplanungen sein. Die undesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Ab- chaffung des Schienenbonus festgeschrieben. Dieses uss nun umgesetzt werden. Es darf nicht bei leeren ersprechungen bleiben. Was den Antrag der Grünen angeht, liegt der inhalt- ch richtig. Nur, und das sollten die Grünen eigentlich issen, kann die Bundesregierung nicht die DB Projekt- au GmbH anweisen, laufende Planfeststellungsverfah- n im Sinne des Antrages durchzuführen. Das geht al- in juristisch nicht. Gemeinsame Anstrengungen für einen menschen- nd umweltverträglichen Ausbau der Rheintalbahn sind numgänglich. Notwendig ist ein gemeinsamer, konkre- r Einsatz für das Projekt „Baden 21“. Nur wenn Bahn, und und Land die über den gesetzlich vorgeschriebe- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6595 (A) ) )(B) nen Mindeststandard hinausgehenden Notwendigkeiten zu finanzieren bereit sind, wird es zur Realisierung von „Baden 21“ kommen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rheintal- strecke zum Pilotprojekt für die Abschaffung des Schie- nenbonus zu machen. Sibylle Laurischk (FDP): Mit dem vorliegendem Antrag wird erneut der Versuch unternommen, die Aus- bauplanung der Rheintalbahn zu revidieren, was ich grundsätzlich auch für notwendig halte. Wir wissen um die Problemstellung; es handelt sich um ein Jahrhundert- bauwerk und wahrscheinlich um mehr als das. Mit dem Ausbau dieser Güterverkehrstrasse sind aber auch be- gründete Ängste der Menschen in der gesamten Region Südbaden verbunden, was nicht verwundert; denn das viergleisige Trassenteilstück Offenburg–Basel ist Teil ei- ner Hauptverkehrsader Europas, die Rotterdam mit Ge- nua, die Nordsee mit dem Mittelmeer verbinden soll. Es handelt sich also keineswegs um ein nur in Südbaden re- levantes Problem, sondern es ist eine Problemlage von europäischer Bedeutung. Deshalb ist es auch ernst zu nehmen, dass mit einer solchen Güterzugtrasse eine un- zumutbare Lärmbelästigung für die Menschen in den vom Bau betroffenen Städten und Gemeinden verbunden ist. Es wird aber auch eine wertvolle Kulturlandschaft am Oberrhein mit dieser Trassenführung in ihrem Wert deutlich gemindert. Deshalb fordern die Bürgerinitiati- ven, die entlang der geplanten Trasse engagiert und sachkundig die Planung kritisieren, eine für Menschen und Umwelt verträgliche Lösung. Dies wurde auch bei einem kürzlichen Informationsbe- such des Vorsitzenden der Deutschen Bahn, Herrn Grube, in Bad Krotzingen deutlich, der den Bürgermeistern der betroffenen Städte und Gemeinden, den Landräten aus dem Ortenaukreis und den Landkreisen Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach, insbesondere aber auch den Vertretern der Bürgerinitiativen zusagte, dass er in einer zweitägigen Bereisung die Problemlagen vor Ort kennenlernen möchte. Weiter hat er zur Klärung der Möglichkeiten eines Tunnelbaus unter Offenburg Probebohrungen zugesagt. Ergebnis solcher Aktivitäten kann nach meinem Da- fürhalten nur sein, dass eine Überarbeitung der Planung als notwendig erkannt wird, da die derzeitige Planung in Anbetracht der absehbaren Mehrbelastung nicht mehr den Erfordernissen für die kommenden Jahrzehnte ent- spricht. Planung und Bau einer nicht leistungsfähigen Trasse kann jedenfalls nicht im Interesse der Deutschen Bahn sein und schon gar nicht des Steuerzahlers. Herr Grube erkennt dies, wenn er davon spricht, dass mit Er- öffnung des Gotthard-Tunnels eine Sogwirkung hin- sichtlich des Benutzerandrangs auf dieser Gütertrasse entstehen wird, was eine deutlich höhere Belastung als noch vor Jahren geplant bedeutet. Wir anerkennen – nach dem ökologisch und ökono- misch richtigen Grundsatz: Personen und Güter von der Straße auf die Schiene – ausdrücklich die Notwendigkeit der Optimierung der Strecke Karlsruhe–Basel als Teil der europäischen Nord-Süd-Magistrale und damit auch d s d d ih la tr L g D d d s s b G d a M S g re d D v n 1 p c d e m W d n d D n d e te z d u 3 b d E s g b R g M (C (D ie Notwendigkeit des dritten und vierten Gleises zwi- chen Offenburg und Weil. Wir wollen die Verträge mit er Schweiz erfüllen. Deshalb sind jetzt rasche Entschei- ungen vonnöten. Die Menschen in Südbaden erwarten zu Recht, dass ren Bedürfnissen nach Lärmschutz und nach einer ndschaftsverträglichen Verkehrsplanung Rechnung ge- agen wird. Eine Beeinträchtigung der Anwohner durch ärm, Flächenverbrauch und gegebenenfalls auch Ein- riffe in das Eigentumsrecht werden unvermeidbar sein. ie Akzeptanz dieser Eingriffe kann jedoch in entschei- ender Weise erhöht werden, wenn auf die Bedürfnisse es Umwelt- und Lärmschutzes mit integrierten Lö- ungsansätzen bei der Verkehrswegeplanung und insbe- ondere der Trassenführung geantwortet wird. Mit der Untertunnelung statt Durchfahrung Offen- urgs und der Entlastung südlich gelegener Städte und emeinden wie Lahr, Herbolzheim und Kenzingen urch eine autobahnparallele Neubautrasse, der Trassen- bsenkung westlich Freiburgs bis zum Nordportal des engener Tunnels sowie der teilgedeckelten Tieflage ab üdportal des Mengener Tunnels bis südlich von Bug- ingen würde eine echte Verbesserung der Planung er- icht. Eine solche Trasse wäre leistungsfähiger als ein urch diverse Ortsdurchfahrten belasteter Bahnbetrieb. a es sich bei der geplanten Gütertrasse um reinen Fern- erkehr handelt, ist eine Anbindung im lokalen Bereich icht notwendig. Die FDP-Fraktion hat sich mit Anträgen in der 5. und 16. Legislaturperiode immer wieder für eine Über- lanung der vorgesehenen Ausbaustrecke ausgespro- hen. Die jüngsten Einlassungen des Vorstandvorsitzen- en der Deutschen Bahn lassen hoffen, dass das ntsprechende Engagement von Bürgerschaft und Kom- unalpolitik vor Ort und der Landesregierung in Baden- ürttemberg nun auch bei der Deutschen Bahn ein Um- enken bewirken, sodass sie nicht mehr der von der Grü- en geforderten Anweisung bedarf. Die Bahn kann hier unter Beweis stellen, dass sie in er Lage ist, vorausschauend zu planen und zu handeln. ies wird die Beratungen in den Ausschüssen in den ächsten Monaten begleiten. Den Menschen in Südba- en, aber nicht zuletzt auch der Transportwirtschaft ist ine zukunftsorientierte Planung, die sich von überhol- n Planungsansätzen löst, seitens der Deutschen Bahn u wünschen. Sabine Leidig (DIE LINKE): Nach den Planungen er Deutschen Bahn AG wird zwischen Offenburg nd Weil am Rhein mit der neuen Schienentrasse, . und 4. Gleis der Rheintalbahn, die mit am stärksten elastete Gütertransitstrecke Europas entstehen. Der mit em hohen Güterzugaufkommen sich abzeichnende ngpass im Raum Basel soll durch eine Umfahrung Ba- els am Hochrhein entlang, Hochrhein-Bypass, umgan- en werden. Beim viergleisigen Ausbau der Rheintal- ahn handelt es sich um ein Jahrhundertprojekt, das die egionen an Ober- und Hochrhein für Generationen prä- en und nachhaltige Auswirkungen auf die hier lebenden enschen haben wird. 6596 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Wir wissen, dass der Ausbau der Schiene für den Gü- terverkehr nicht nur unumgänglich, sondern auch wün- schenswert ist. Wir wissen längst, dass EU und Schweiz auf dem Ausbau mit abnehmender Geduld bestehen – und das zu Recht. Aber: Die Bahnpläne stoßen auf den massiven Protest der südbadischen Bevölkerung, der sich zunehmend großräumiger und heftiger formiert. Die Bürgerinitiati- ven kämpfen gegen die unzureichende Qualität der Bau- maßnahme im Hinblick auf Lärm-, Landschafts- und Flächenschutz sowie gegen den Hochrhein-Bypass. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen baut die DB AG mit einem Minimum an Kosten und bürdet die daraus entste- henden Folgekosten den betroffenen Gemeinden und ih- ren Bürgern auf. Auf den eigenen Güterverkehrstrassen sollen – so se- hen es die europäischen Pläne und die Planungen der DB AG vor – rund 500 Güterzüge täglich verkehren. Und das bedeutet einen Dreiminutentakt, rund um die Uhr. Es ist zu erwarten, dass die Rheintalstrecke den Groß- teil dieser Zugbewegungen aufnehmen wird. Dies ist von deutscher Seite politisch gewollt, um die Einnah- menseite der DB AG auf ihrem Weg zur Börsenfähigkeit zu verbessern. Allein auf der Strecke Offenburg–Weil dürfte die DB Netz AG bei Vollauslastung Trassengelder in der Größenordnung von 100 Millionen Euro pro Jahr erlösen. Es ist nicht akzeptabel, dass zugunsten höherer Ge- winne aus dem Güterverkehrsgeschäft an Umweltmaß- nahmen, an Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen oder eben an Lärmschutzmaßnahmen gespart wird. Gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Bahnpro- test Ober- und Hochrhein, IG BOHR, verlangen wir, dass die Billiglösung der Bahn ersetzt wird durch eine wert- und nachhaltige, ökologisch sinnvolle Umsetzung des Projektes – konkrete Vorschläge liegen längst auf dem Tisch. Die Bundesregierung muss die DB AG auf einen Kurs zwingen, der Akzeptanz findet in der Bevöl- kerung in Südbaden. Die Bewohner und Bewohnerinnen im Rheintal dür- fen nicht die Leidtragenden sein, wenn noch mehr Gü- terzüge mit transnationalen Transporten durch ihre Re- gion rollen. Deshalb ist der bestmögliche Lärmschutz das Mindeste, was die Bahn leisten muss. Den Antrag der Grünen, der dies fordert, unterstützen wir. Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ich spreche heute Abend zu Ihnen zum Thema Rheintal- bahn als wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen- Bundestagsfraktion. Nicht, weil mein Wahlkreis Frei- burg mitten auf der Strecke zwischen Karlsruhe und Ba- sel liegt und auch nicht, weil Schienenverkehrsthemen gerade bei Grünen hoch im Kurs stehen, sondern weil Güter-, Fern- und Regionalzugverkehre im Rheintal ein Wirtschaftsfaktor sind, der weder an den prognostizier- ten Zugzahlen, noch an der Bevölkerung vorbei geplant werden darf! d S s J d e u s d D n s B b W n s d g s lu v Z d tr W d n k w D D te D m d fe d K d g D P d w v E v k m w s (C (D Im Rheingraben zwischen Karlsruhe und Basel bün- eln sich die Verkehrsstränge auf Autobahnen und chienenwegen, weshalb wegen des zu erwartenden An- tiegs des Verkehrsaufkommens bereits in den 1990er- ahren die Planung zum Ausbau der Rheintalbahn und er Bundesautobahn 5 begannen. Seit Februar 2008 liegt ine Nachfrageprognose für den Schienengüterverkehr nd den Schienenpersonenverkehr auf der Oberrhein- trecke mit dem Bezugsjahr 2025 vor, die vom Land Ba- en-Württemberg in Abstimmung mit dem Bund und der eutschen Bahn AG in Auftrag gegeben wurde. Die Planung durch die DB findet momentan jedoch och unter Berücksichtigung der Zugzahlen von 2015 tatt, weil das Eisenbahnbundesamt dies im Auftrag des undestages im Bundesverkehrswegeplan so vorgege- en hat. Deshalb wurde im Februar 2010 der Abschnitt eil–Haltingen, kurz vor Basel, auf der Basis des Prog- osehorizonts 2015 planfestgestellt. Das Regierungsprä- idium Freiburg äußerte zwar Unverständnis darüber, och die Arbeiten haben nun unter diesen Vorgaben be- onnen. Was passiert, wenn der Lärmschutz aufgrund von fal- chen, veralteten Zugzahlen geplant wird? Der Mitte- ngspegel als Grundlage der Planung wird bereits jetzt on Gemeinden und Bürgerinitiativen abgelehnt. Höhere ugzahlen verändern jedoch in manchen Orten nicht nur en notwendigen Schallschutz, sondern auch das Be- iebskonzept auf der Strecke. Was passiert mit dem irtschaftsstandort Deutschland, wenn die Güter oder er Fern- und Regionalzugverkehr ihre Kapazitäten icht effizient ausnutzen? Wenn die Strecke in ihrer Kapazität und Lärmauswir- ung bereits in der Planung an der Realität vorbei geht, ird die Rheintalbahn die wirtschaftliche Entwicklung eutschlands, ja halb Europas nicht effizient befördern. er Güterzugverkehr verdoppelt in Deutschland die Gü- rverkehrsleistung bis zum Jahr 2050 gegenüber 2005. er Transitverkehr durch Deutschland soll sich sogar ehr als verdreifachen. 2025 wird nach heutiger Prognose das 3. und 4. Gleis er Rheintalbahn zwischen Offenburg und Basel nicht rtiggestellt sein. Doch die Züge werden trotzdem urchs Rheintal donnern! Deshalb ist es überparteilicher onsens zwischen Offenburg und Basel: Wir brauchen en Rheintalbahn-Ausbau und müssen ihn bestmöglich estalten. Bei der Rheintalbahn spielt man gerne wahlweise der B AG, dem EBA oder dem Bundestag den Schwarzen eter zu. Dies mag im Einzelfall sogar richtig sein, doch en Bürgern ist das reichlich egal. Sie wollen wissen, oran sie sind. Zumindest ein Teil des Unmuts der Be- ölkerung speist sich aus der Undurchsichtigkeit der ntscheidungen. Bahnchef Grube hat bei seinem Besuch orgemacht, dass er zumindest durch bessere Öffentlich- eitsarbeit zum Erfolg der Rheintalbahn beitragen öchte. Dieser Antrag von Bündnis 90/Die Grünen über den ir heute sprechen, sollte eigentlich interfraktionell ge- tellt werden, doch unsere Bemühungen liefen ins Leere. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6597 (A) ) )(B) Das wundert mich dann doch sehr, dass die Kolleginnen und Kollegen Weiß und Schuster, Dobrinsky-Weiß und Laurischk es bisher nicht geschafft haben, bei ihren Kol- legen für die angemessene Wahrnehmung der Probleme bei diesem Projekt der DB zu sorgen. Insbesondere Sie, Herr Schuster, fordere ich hiermit auf, dafür zu stimmen, dass mit den Zugzahlen für 2025 geplant wird; in ihrem Wahlkreis wird jetzt schon gebaut. Lassen Sie uns hier und heute als Deutscher Bundes- tag die Weichen stellen, dass die Rheintalbahn ein Er- folgsprojekt wird – akzeptiert von der Bevölkerung und geplant mit bestmöglichen Vorgaben. Anlage 6 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentra- len Testamentsregisters bei der Bundesnotar- kammer (Tagesordnungspunkt 17) Ute Granold (CDU/CSU): Wir beraten heute über ei- nen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Einrichtung ei- nes elektronisch geführten Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer. Damit soll das Benachrichtigungs- wesen in Nachlasssachen entscheidend verbessert wer- den. Nach Ansicht der Länder ist die heutige Benachrichti- gungspraxis veraltet, langsam und fehleranfällig. So nut- zen bisher weder die Nachlassgerichte noch die Standes- ämter die Vorteile moderner Kommunikations- und Speichermedien. Heute werden alle erbfolgerelevanten Urkunden – insbesondere Testamente oder Erbverträge – dezentral bei circa 5 200 Stellen über Karteikarten ver- waltet. Dabei sind bundesweit geschätzt 15 Millionen Karteikarten registriert. Komplizierte Meldewege, veral- tete Verwahrdaten und Kapazitätsgrenzen führen zu nicht unerheblichen Verzögerungen und unnötig hohen Verwaltungskosten. Im Erbfall nehmen vor allem die Nachlassgerichte zahlreiche Aufgaben wahr. Das betrifft insbesondere die Ausstellung der Erbscheine, also jener Urkunden, die für den Rechtsverkehr feststellen, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen dieser gegebenenfalls unter- liegt. Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften wird ein entsprechender Nachweis verlangt. Für die Erben hat der Erbschein damit große praktische Bedeutung. Für die Ausstellung des Erbscheins muss das Nach- lassgericht zuverlässig und zeitnah erfahren, ob und wel- che Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind. Andernfalls ist die Richtigkeit des Erb- scheins nicht gewährleistet. Damit die Erben und Erbteile zügig bestimmt und der Erbschein erteilt werden kann, sind die Nachlassgerichte also darauf angewiesen, dass sie zuverlässig und mög- lichst kurzfristig nach einem Erbfall von etwaigen Testa- menten und Erbverträgen erfahren. Das ist aber heute n x d G w g d z w S o b w o d d fo n B fä d h d w g B T te s w A re ju v ü D E d v h d w m la S g z e lu F le s z (C (D icht hinreichend gewährleistet, wie ein Blick in die Pra- is zeigt: Bislang müssen die für die Verwahrung zustän- igen Amtsgerichte und Notare an die Standesämter des eburtsortes herantreten und diese Stellen über die Ver- ahrung der erbrelevanten Urkunden informieren. Das eschieht durch die Übersendung von Karteikarten, die ann bei den Geburtsstandesämtern als Testamentsver- eichnisse gesammelt und in Karteikästen aufbewahrt erden. Sobald ein Sterbefall eintritt, benachrichtigt das tandesamt des Sterbeortes das Standesamt des Geburts- rtes. Dort wird dann von Hand geprüft, ob der Verstor- ene im Testamentsverzeichnis vermerkt ist. Danach ird das Amtsgericht oder der Notar, der das Testament der den Erbvertrag verwahrt, durch einen Brief über en Sterbefall informiert. Diese Stelle sendet schließlich ie Urkunde an das zuständige Nachlassgericht und in- rmiert dieses über den Sterbefall. Man kann sich vorstellen, dass dieses System nicht ur umständlich, zeitaufwändig und für den betroffenen ürger schwer zu durchblicken, sondern auch fehleran- llig ist. So kann beispielsweise schon eine Änderung er Adresse des Notars dazu führen, dass die Meldung ängenbleibt. Es dürfte insofern unstreitig sein, dass es ringend einer Modernisierung des Benachrichtigungs- esens bedarf. Der Gesetzentwurf des Bundesrates schafft nun die esetzlichen Voraussetzungen, damit künftig bei der undesnotarkammer ein elektronisch geführtes zentrales estamentsregister eingerichtet werden kann. Die Einrichtung und dauerhafte Führung des Regis- rs soll der Bundesnotarkammer – mithin einer Körper- chaft des öffentlichen Rechts – als Pflichtaufgabe zuge- iesen werden. Die Bundesnotarkammer soll dann die ufgaben einer Registerbehörde im Wege der mittelba- n Staatsverwaltung unter Rechtsaufsicht des Bundes- stizministeriums übernehmen. Künftig sollen, so der Vorschlag des Bundesrates, alle orhandenen Daten in das Zentrale Testamentsregister berführt werden. In diesem Register wären demnach aten über den Verwahrungsort von Testamenten und rbverträgen, die sich in amtlicher Verwahrung befin- en, erfasst. Nach den Plänen der Länder wären die Standesämter erpflichtet, der Bundesnotarkammer als Registerbe- örde jeden Sterbefall mitzuteilen. Diese wiederum kann ann prüfen, ob im Zentralen Testamentsregister Ver- ahrangaben vorliegen, und danach im Wege der auto- atisierten elektronischen Datenübertragung das Nach- ssgericht und die verwahrenden Stellen über den terbefall sowie etwaige Verwahrangaben benachrichti- en. Damit wäre gewährleistet, dass das Nachlassgericht eitnah und verlässlich von den Informationen Kenntnis rlangt, die es zur Testamentseröffnung und der Ausstel- ng eines Erbscheins benötigt. Das wäre ein großer ortschritt und eine erhebliche Verbesserung, nicht zu- tzt für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Insge- amt würde das Benachrichtigungswesen infolge der entralen elektronischen Registrierung effektiver, weni- 6598 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) ger fehleranfällig und transparenter. Darüber hinaus ver- spricht die Umstellung erheblich weniger Verwaltungs- aufwand. Schließlich würde die zentrale Registrierung die Möglichkeit eröffnen, dass sich die Bundesrepublik an den Bestrebungen verschiedener europäischer Staaten zur Vernetzung der nationalen Testamentskarteien betei- ligt. Wir sind der Auffassung, dass es gute und stichhaltige Gründe gibt, das Register zentral bei der Bundesnotar- kammer einzurichten: In jahrelanger Arbeit hat die Bundesnotarkammer ein grundsätzlich überzeugendes Konzept erarbeitet, das ne- ben der Zielsetzung eines effektiven Benachrichtigungs- wesens auch die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit gewährleistet. Der Bundesrat geht zu Recht davon aus, dass die Bun- desnotarkammer über ausreichend Erfahrung und die er- forderlichen Ressourcen verfügt, um ihr Konzept tech- nisch und organisatorisch zu realisieren. Neben der sachlichen Nähe zum Testamentswesen zeigen insbeson- dere auch die äußerst positiven Erfahrungen bei der Einrichtung und dem Betrieb des Zentralen Vorsorgere- gisters, dass die Bundesnotarkammer eine solche Herausforderung meistern kann. Wir sind daher zuver- sichtlich, dass ein solches Register sehr gut bei der Bun- desnotarkammer aufgehoben ist. Die Kosten der Einrichtung sollen nach einer vom Bundesrat eingeholten Machbarkeitsstudie bei voraus- sichtlich einmalig 12,6 Millionen Euro liegen. Die Bun- desnotarkammer hat sich bereiterklärt, diesen Betrag vorzufinanzieren. Die laufenden Kosten des Registers werden mit jährlich 2,8 Millionen Euro veranschlagt. Beides, also die Rückführung der Vorfinanzierung wie auch die Finanzierung der laufenden Kosten des Regis- trierbetriebes, sollen durch eine einmalige Registrie- rungsgebühr in Höhe von 15 Euro gedeckt sein – ein nach unserer Ansicht fairer und den betroffenen Bürge- rinnen und Bürgern zumutbarer Betrag. Von der Bundesregierung wird das Gesetzgebungs- vorhaben ausdrücklich begrüßt. Lediglich bei einzelnen Punkten gibt es aus ihrer Sicht Nachbesserungs- bzw. Klärungsbedarf. So ist die Bundesregierung beispiels- weise der Auffassung, dass eine Benachrichtigung des für das Erbscheinsverfahren zuständigen Nachlassge- richts nicht notwendig und im Übrigen ohne Prüfung der örtlichen Zuständigkeit auch gar nicht möglich sei. Bei einer automatischen Benachrichtigung bestehe zudem die Gefahr, so die Sorge der Bundesregierung, dass bei den Nachlassgerichten eine Vielzahl von Negativmel- dungen eingehen. Vorzugswürdig sei daher, dass im Erb- scheinverfahren das Nachlassgericht seinerseits im Wege des Amtsermittlungsgrundsatzes beim Zentralen Testamentsregister eine Auskunft einholt. Bereits im Koalitionsvertrag haben wir die Einrich- tung eines Zentralen Testamentsregisters vereinbart. Insofern handelt es sich bei dem vorliegenden Gesetz- entwurf auch um unser Vorhaben. Die CDU/CSU-Bun- destagsfraktion begrüßt daher wie die Bundesregierung ausdrücklich die Initiative des Bundesrates. Es handelt s d z ru B lu A d b fr ih o e E d U 1 A m E je s a z B S u D b re w d z d g s Z b u fü g s n o b d n s k s ri fü la e li (C (D ich zweifellos um ein gutes und ausgereiftes Konzept, as im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eitnah realisiert werden sollte. Klärungs- bzw. Ände- ngsbedarf gibt es allenfalls noch im Detail. Die undesregierung hat hier einige Punkte in ihrer Stel- ngnahme genannt. Wir werden diese Fragen in den usschussberatungen zügig und konstruktiv prüfen und iskutieren. Christoph Strässer (SPD): Der Tod gehört zum Le- en dazu. Viele Bürgerinnen und Bürger setzen sich ühzeitig mit dem Sterben auseinander und verfassen ren letzten Willen privat- und handschriftlich zu Hause der hinterlegen diesen rechtzeitig bei einem Notar oder inem Amtsgericht. Über 15 Millionen Testamente und rbverträge werden zurzeit von den öffentlichen Urkun- enstellen in der gesamten Bundesrepublik verwahrt. nd genau dieselbe Anzahl an Karteikarten – nämlich 5 Millionen – befindet sich zusätzlich beim zuständigen mtsgericht Schöneberg, der Hauptkartei für Testa- ente, oder bei dem Standesamt der Geburtsstadt des rblassers, um Auskunft über den Verwahrungsort der weiligen Urkunde zu geben. Das bisherige Registerwe- en ist also dezentral-zersplittert, papiergebunden, nicht uf dem neusten Stand der Technik, kurzum: nicht mehr eitgemäß. Stirbt ein Erblasser, setzt dies einen schwerfälligen enachrichtigungsprozess in Gang. Das Standesamt des terbeorts informiert das Standesamt des Geburtsorts nd das Amtsgericht Schöneberg über den Sterbefall. iese schauen dann in ihrer Kartei nach, ob der Verstor- ene im Verzeichnis vermerkt ist und wo eine erbfolge- levante Urkunde hinterlegt wurde. Diese Information ird an die Verwahrungsstelle weitergeleitet, die wie- erum dem zuständigen Nachlassgericht die Dokumente ukommen lässt. Erst mit dieser letzten Handlung wird as Nachlassgericht über den Sterbefall und das Vorlie- en eines Testaments oder Erbvertrags in Kenntnis ge- etzt und kann dem Erben einen Erbschein ausstellen. Welche Nachteile bringt ein solcher Prozess mit sich? unächst drängt sich der zeitliche Aspekt auf. Die Bear- eitung eines Sterbefalls kann sich bei der Karteistelle nter Umständen über ein ganzes Jahr hinziehen. Grund r diesen langen Zeitraum ist die Tatsache, dass die An- aben auf den Karteikarten im Laufe der Zeit mangels tetiger Aktualisierung ihre Richtigkeit verlieren kön- en, zum Beispiel wenn Notare ihren Amtssitz wechseln der aus ihrem Amt ausscheiden. Folge ist, dass Anga- en auf der einmal erstellten Karteikarte nicht mehr auf en neusten Stand gebracht werden. Die Recherche des euen Verwahrungsorts der Urkunden kostet die Kartei- telle Zeit, was automatisch auch mit höheren Personal- osten verbunden ist. Dazu kommt die für den Bürger als auch für die zu- tändigen Stellen fehlende Transparenz dieses Benach- chtigungssystems. Im Zeitalter der neuen Medien sollte r eine schnellere und sicherere Bearbeitung in Nach- sssachen auf das Austauschen von Informationen durch lektronischen Schriftwechsel gesetzt werden. Die betei- gten Stellen informieren einander immer noch per Post. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6599 (A) ) )(B) Geht ein Brief auf dem Postweg verloren, kann dies zu- mindest in der ersten Zeit von keiner der beteiligten Stel- len entdeckt und zurückverfolgt werden. Das Verfahren stockt. Aufgrund der fehlenden Transparenz – die man aber durch den Einsatz neuer Medien erreichen könnte – entstehen dem Erben Nachteile, die die Ausstellung eines korrekten Erbscheins durch das zuständige Nachlassge- richt unter Umständen gefährden könnten. Mit dem vorliegenden Bundesratsentwurf soll durch die Schaffung eines elektronischen zentralen Testa- mentsregisters das Benachrichtigungswesen in Nach- lasssachen modernisiert werden und damit sowohl den Gerichten und Notaren als auch den Bürgerinnen und Bürgern Zeit und Geld sparen. Ein solches zentrales Tes- tamentsregister könnte die Zettelwirtschaft in den über 5 200 öffentlichen Stellen beenden, Synergien schaffen, Bearbeitungszeiten verkürzen und somit die Arbeit der öffentlichen Stellen zugunsten der Erben erleichtern. Das elektronische Register könnte, wenn es an den Start geht, alle neu mitgeteilten Testamente registrieren. Für die notwendige Registrierung der Altbestände werden bis zu fünf Jahre veranschlagt. Zwei Systeme parallel laufen zu lassen, wäre sicherlich nicht sinnvoll und würde den gewünschten Transparenzgewinn um viele Jahre oder Jahrzehnte verzögern. Ferner könnte die Konzentration aller relevanten Da- ten über den Aufenthaltsort von Urkunden weitere posi- tive Nebeneffekte mit sich bringen. Notare, Gerichte und Behörden könnten ohne größeren Aufwand die bei ihnen verwahrten Dokumente melden und gegebenenfalls auch aktualisieren. Für jede dieser Aufgaben wäre ein und die- selbe Stelle zuständig. Außerdem wäre es einem Notar durch diese Informationssammlung möglich, im Namen seines Mandanten nach bereits existierenden Verfügun- gen von Todes wegen zu suchen, über die der Mandant keine oder nur noch ungenaue Angaben machen kann. Gegen diese Art der Bündelung von sehr persönlichen In- formationen könnten allerdings datenschutzrechtliche Bedenken sprechen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein in Deutschland so sensibles Thema wie die Datenspei- cherung einer genauen Regelung über Art und Umfang der Speicherung bedarf. Deshalb soll das Register auch nicht die Urkunden oder deren Inhalt, sondern nur Anga- ben enthalten, von wem das Testament oder der Erbver- trag stammt und wo diese hinterlegt sind. Gleichwohl sollten im Ausschuss noch einmal die datenschutzrechtli- chen Fragen diskutiert werden. Wo soll das elektronische Register entstehen? Man hat sich für die Bundesnotarkammer entschieden. Das Land Berlin hat angekündigt, sich von der Hauptkartei in Schöneberg trennen zu wollen. Registerbehörden in den Ländern hätten die Idee einer zentralen Stelle entwertet. Die Bundesnotarkammer verfügt derweil bereits über elektronische Datenbanken zur Verwaltung von Namen und Adressen von Notaren und Amtsgerichten. Die Bun- desnotarkammer verfügt auch über Erfahrungen mit der Handhabung ähnlicher Register wie dem zentralen Vor- sorgeregister. Es sprechen also durchaus einige Gründe für die Übertragung der Verantwortung auf die Bundes- notarkammer. te G d te K li n ü G re b z in K G in c g D n A la g g s E d u w W N d V 1 n re la a e w li § R a D v ih a la a s m In d w n e (C (D Mit der Einführung eines neuen elektronischen Regis- rs gehen auch entsprechende Kosten für die technischen eräte sowie die Arbeitszeit für den Registeraufbau urch Fachpersonal einher. Dazu werden einmalig Kos- n von 12,6 Millionen Euro sowie jährlich anfallende osten für die Pflege des Systems in Höhe von 2,8 Mil- onen Euro veranschlagt. Diese Kosten will die Bundes- otarkammer übernehmen. Die Rückfinanzierung soll ber eine Registergebühr von 15 Euro pro Eintrag und ebühren für Auskünfte laufen. Dass eine öffentlich- chtliche Körperschaft wie die Bundesnotarkammer, die ereits für die Verwaltung des zentralen Vorsorgeregisters uständig ist, mehrere Millionen in ein weiteres Register vestieren möchte, wirft die Frage auf, was sich die ammer von der Vorfinanzierung erhofft und wie sich die ebühren zukünftig entwickeln. Die Gebühren variieren Europa deutlich – angefangen von drei Euro in Tsche- hien, 9 Euro in den Niederlanden, über 17 Euro in Bel- ien oder zum Beispiel 41 Euro in Slowenien. Die für eutschland veranschlagten Gebühren bewegen sich da- ach zunächst im Rahmen. Ich möchte dennoch in den usschussberatungen einen Einblick in die Kostenkalku- tion und die mögliche Kostenentwicklung für die Bür- er erhalten. Die Idee eines zentralen elektronischen Testamentsre- isters berücksichtigt auch die europäische Entwicklung, peziell in unseren Nachbarländern. Seit 2007 strebt die uropäische Kommission bereits eine Vereinheitlichung es Benachrichtigungssystems in Nachlasssachen an, m das Leben der EU-Bürger zu erleichtern. Menschen erden mobiler. Sie fahren in Urlaub, pendeln zwischen ohnort und Arbeitsplatz oder wandern sogar ganz aus. ach Angaben des Statistischen Bundesamtes zieht es ie Deutschen überwiegend in das europäische Ausland. iele EU-Bürger zieht es nach Deutschland. Insgesamt 9 europäische Länder, darunter Frankreich, Großbritan- ien, Belgien, die Niederlande oder Österreich, haben be- its ein zentrales Testamentsregister. Würde sich Deutsch- nd ebenfalls für ein solches Register entscheiden, wäre us europäischer Sicht ein großer Schritt Richtung Ver- inheitlichung in Nachlasssachen unternommen. Endlich ürde ein grenzüberschreitendes Auskunftswesen mög- ch gemacht. Einen Diskussionspunkt stellt die neue Regelung des 78 b Abs. 3 BNotO dar. Darin wird ausschließlich die egistrierfähigkeit von öffentlich beurkundeten und in mtliche Verwahrung genommenen erbfolgerelevanten okumenten bejaht. Privatschriftliche Urkunden werden on der BNotO nicht erfasst. Folge ist, dass Erblasser, die r Testament in den eigenen vier Wänden verwahren, es ber trotzdem im zentralen Testamentsregister eintragen ssen möchten, dies gesetzlich nicht dürfen. So erlaubt ber zum Beispiel die Verordnung über das zentrale Vor- orgeregister auch die Registrierung von Vorsorgevoll- achten, die nicht von einem Notar beurkundet wurden. nerhalb der Behandlung des Rechtsausschusses sollte ie Frage geklärt werden, ob nicht auch privat aufbe- ahrte Testamente im Register registriert werden kön- en, auch wenn der Verwahrungsort wechseln kann. In den Bundesratsausschusssitzungen hat der Gesetz- ntwurf große Zustimmung erfahren. Er wurde ohne Ge- 6600 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) genstimme sowohl von den A- als auch den B-Ländern angenommen. Die Einführung eines zentralen Testa- mentsregisters ist grundsätzlich positiv zu bewerten – für die Länder, den Bund, aber auch für die Bürger. Ich hoffe, dass wir die noch offenen und beratungsbedürftigen Fra- gen in den Ausschusssitzungen gemeinsam zielführend erörtern und ein modernes Testamentsregister auf den Weg bringen können. Jens Petermann (DIE LINKE): Mit dem vorliegen- den Gesetzentwurf des Bundesrates kommen erneut Mehrkosten auf die Bürgerinnen und Bürger zu. In der ohnehin chronisch unterbesetzten Justiz sollen Stellen eingespart werden, ohne dass eine Kompensation ge- plant wird. Worum geht es also? Die Landesregierungen wollen ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer einrichten. Dies ist zu- nächst begrüßenswert. Zum einen kann ich mir die Bundesnotarkammer als geeignete Stelle dafür vorstellen, da sie eine Körper- schaft des öffentlichen Rechts ist und in dieser Sache der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz untersteht. Auch wenn die Benachrichtigung der Nachlassgerichte über den Tod eines Erblassers und der Verwahrungsort erbfolgerelevanter Urkunden funktionell Aufgabe der Justiz ist, scheint wenigstens die Gefahr des allseits be- liebten Outsourcings in die private Hand gebannt zu sein. Zum anderen ist es gut, dass die Benachrichtigung in Nachlasssachen endlich technisch zeitgemäß erfolgen soll und der zeitaufwändige postalische Mitteilungsweg von den verschiedenen zuständigen Stellen aufgegeben wird. Die Registrierung von erbrechtlichen Urkunden bei circa 5 200 Geburtsstandesämtern (bei im Inland re- gistrierter Geburt) auf Karteikarten nach dem Zettelkas- tenprinzip ist nun wirklich vorsintflutlich. Die kompli- zierten Meldewege, erheblichen Verzögerungen und die Kapazitätsgrenzen der Hauptkartei beim Amtsgericht Schöneberg (mit Auslandsbezug) zwingen auch zu die- sem Schritt. Allerdings scheint dieser Plan nicht ausgereift und unzureichend durchdacht. Durch die Einrichtung des Zentralen Testamentsregisters entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro, wobei die lau- fenden Kosten mit jährlich 2,8 Millionen Euro veran- schlagt werden. Die Bundesnotarkammer hat sich bereit erklärt, die Kosten vorzufinanzieren. Eigentlich haben die Länder die Kosten dafür zu übernehmen. Die von der Bundesnotarkammer vorfinanzierten Kosten und auch die laufenden Kosten holt sie sich von den Nutzerinnen und Nutzern zurück und wird wohl in absehbarerer Zeit daraus Profit ziehen können. Die ins Auge gefasste „mo- derate“ Registrierungsgebühr von 15 Euro soll mit ei- nem Einsparpotenzial im Bereich der Justiz- und Innen- verwaltung gerechtfertigt werden. Kurz gesagt: Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren die Streichung von Stellen in der Verwaltung und damit die Sparmaßnah- men der Länder. Dabei gibt es so viele Bereiche in der Justiz, wo dringend Personal gebraucht wird. Mir fallen d V d p a tr v e s d v ru m n te s n H a B d in z m tr w D s z s d D V b le v g A m B K G W z e s v s z g b R (C (D a spontan die überlasteten Sozialgerichte ein, deren erfahrenspensum jenseits von Gut und Böse liegt und enen neben Richterinnen und Richtern auch Rechts- flegerinnen und Rechtspfleger sowie Geschäftsstellen- ngestellte fehlen. Abgesehen von dem Preis, der für diese Art von Zen- alem Testamentsregister gezahlt werden muss, ist das orgesehene Verfahren durchaus sinnvoll. Der direkte lektronische Zugriff der Nachlassgerichte auf die ge- peicherten Daten bringt einen enormen Zeitgewinn bei er Suche, ob überhaupt und wo ein Testament amtlich erwahrt wird. Das Risiko eines Verlustes von Verwah- ngsnachrichten auf dem Postweg bestünde damit nicht ehr, jedoch ist auch eine vollelektronische Datenbank icht vor Fehlern sicher. Es besteht die Gefahr, dass Da- n bei der Übersendung und Speicherung durch techni- ches oder menschliches Versagen verloren gehen. Als och größere Gefahr sehe ich aber, dass kriminelle acker das Zentrale Testamentsregister entern und damit n amtlich verwahrte Informationen gelangen können. ei einer dezentralen Karteikartenregistratur bestand je- enfalls diese Gefahr nicht. Damit bin ich beim Thema Datenschutz. Die Regelung § 8 des Gesetzes zur Überführung der Testamentsver- eichnisse und der Hauptkartei des für ausländische Testa- ente zuständigen Amtsgerichts Schöneberg in das Zen- ale Testamentsregister der Bundesnotarkammer sieht ohl einen Datenschutz vor, ist aber nicht konsistent. urch die Speicherung besonders schutzwürdiger Daten ind die Anforderungen an den Datenschutz bereichsspe- ifisch besonders hoch anzusetzen. Jedoch wird in die- em Gesetzentwurf die Datensicherheit nicht einmal em Umfang des Bundesdatenschutzgesetzes gerecht. eshalb würde ich mein Testament nicht in amtliche erwahrung geben. Gestatten Sie mir noch einen letzten Hinweis: Ich efürchte, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Über- itung der Altdaten weder reibungslos noch zeitnah onstattengehen wird. Deshalb fordern wir eine Über- angsregelung für die Zeit, in der die Standesämter, das mtsgericht Schöneberg sowie das neue Zentrale Testa- entsregister gleichzeitig arbeiten werden, damit der ürger weiß, wer für seine Angelegenheit zuständig ist. Ich hoffe, dass es der Bundesregierung gelingt, die ritikpunkte auszuräumen und uns die Zustimmung zum esetzentwurf damit zu erleichtern. Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ir befassen uns heute mit dem Antrag des Bundesrates ur Einführung eines zentralen Testamentsregisters und ines zentralen Vorsorgeregisters. Der vorliegende Ge- etzentwurf befasst sich neben der Zusammenführung on Urkunden zu Erbfällen auch mit Bereichen der Vor- orgevollmacht und Betreuungsvollmacht. Grundsätzlich befürworten wir die Einführung von entralen Registern. Denn durch sie können – bei richti- er Umsetzung – Verfahren vereinfacht und vor allem eschleunigt werden. Zentrale Register können zu einer eduzierung von bürokratischen Abläufen führen. Der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6601 (A) ) )(B) Gesetzentwurf beantwortet allerdings nicht hinreichend die Frage, wie ein zentrales Testamentsregister und Vor- sorgeregister sicher und sinnvoll instrumentalisiert wer- den kann. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Ma- terie durch Rechtsverordnung zu regeln. Neben der Zu- sammenführung von Urkunden zu Erbfällen werden auch Bereiche der Vorsorgevollmacht und Betreuungs- vollmacht erfasst. In den zentralen Registern sollen so- mit Daten aus verschiedenen Lebensbereichen und von unterschiedlichen Stellen zusammengeführt werden. Da- durch entsteht eine zentrale Datenbank. Entscheidende Punkte, wie der Umfang der anzumeldenden Doku- mente, die Aufsichtspflicht über den Bestand, Sicher- heitsstandards usw. bergen erhebliche datenschutzrecht- liche Risiken, insbesondere im Hinblick auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung. Für Vorhaben dieser Größenordnung sieht unsere Verfassung den Vor- behalt des Gesetzes vor. Das Parlament darf es sich nicht nehmen lassen, diese Materie durch ein Gesetz zu re- geln. Auch auf weitere Aspekte aus dem Gesetzentwurf möchte ich eingehen. Wir sind der Ansicht, dass auch für ein sicheres Testamentsregister der Datenschutz an oberster Stelle stehen muss. Wir können nicht 12,6 Mil- lionen Euro für eine solche Maßnahme aufwenden und dabei den Datenschutz nur unzureichend berücksichti- gen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, die Speicherung und Aufnahme der Daten lediglich im Sinne des § 8 Bundesdatenschutzgesetz zu gewährleis- ten. Die maßgeblichen Vorschriften für Anforderungen an die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden durch § 9 Bundesdatenschutzgesetz sicherge- stellt. Diese Schutzmaßnahmen greift der Gesetzesent- wurf nicht auf. Die Speicherung und Aufnahme der Da- ten wäre demnach lückenhaft. Hinzu kommt, dass der Gesetzentwurf sich bei der Erhebung und Verwendung der Daten nicht auf das notwendige Maß beschränkt. Diese einschränkende Regelung fehlt vollkommen. Der Datenschutz wird somit nicht vollumfänglich gewähr- leistet. Ein weiterer Aspekt betrifft den Übermittlungs- und Überführungsvorgang. Wie kann sichergestellt werden, dass die Daten auch übertragen werden, wenn die Tech- nik versagt? Der Gesetzentwurf sieht neben den elektro- nischen Regelungen keine Ausnahmen vor. Auch im Zeitalter der scheinbar perfekten Technik sollten wir im- mer auch noch eine andere Art der Datenübertragung si- cherstellen. Wir müssen dafür sorgen, dass Informatio- nen auch mit anderen Mitteln von A nach B gelangen können. Wo kann ich während der Überführung in das neue Register in den nächsten drei Jahren Auskunft verlan- gen? Der Gesetzentwurf enthält Regelungen zur Über- führung der Altakten. Allerdings ist nicht geregelt, wann die Überführung beendet sein soll. Der Gesetzestext bie- tet keine hinreichende Gewähr dafür, dass es zu einem Nebeneinander zwischen altem und neuem System kommt. Wir regen an, dass eine Fristenregelung zur Ü h s M v lu n w D li b w ti p d N w la S c d v tr s s A m g d s G n c a d u N T d d g h ri s e e s tr m e E (C (D berführung der Altdaten eingeführt wird. Dies kann er- eblichen Verzögerungen vorbeugen. Um ein sinnvolles Testamentsregister zu schaffen, ollte klar geregelt werden, wann die Registerbehörde itteilungen zu machen hat. Der Gesetzentwurf sieht or, dass die Registerbehörde im Todesfalle eine Mittei- ng an das Nachlassgericht tätigt. Diese Regelung ist icht praktikabel, da das Gericht in der Regel erst tätig ird, wenn ein Erbscheinverfahren eingeleitet wird. ann ist eine Auskunftserteilung von Amts wegen mög- ch. Eine vorherige Zusendung würde ohne Bearbeitung ei Gericht liegen und keinem Verfahren zugeordnet erden können. Diese Vorschrift würde somit nur unnö- gen Arbeitsaufwand verursachen. Ich möchte gerne noch einen anderen wichtigen As- ekt ansprechen: das Auskunftsrecht der Erblasser. Für as Register ist lediglich vorgesehen, dass Gerichten und otaren auf Ersuchen Auskunft aus dem Register erteilt ird. Das genügt unserer Ansicht nach nicht. Den Erb- ssern sollte ein eigenes Auskunftsrecht zustehen. chließlich werden dort ihre Testamente registriert. Als letzten Punkt komme ich auf die Kosten zu spre- hen. In der Begründung führt der Bundesrat aus, dass as Vorhaben Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro erursachen wird. Die Kosten des laufenden Registerbe- iebs werden mit jährlich 2,8 Millionen Euro veran- chlagt. Durch die Registergebühr in Höhe von 15 Euro ollen diese Kosten bezahlt werden können. Konkretere ngaben über die Einkommensseite werden nicht ge- acht. Bei Vorhaben von solchem Ausmaß ist aber eine enaue Kalkulation vonnöten. Abschließend ist zu sagen, dass der Ansatz des Bun- esrates zu begrüßen ist. Jedoch ist das Vorhaben insge- amt nicht ausreichend durchdacht. Insbesondere das rundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird icht ausreichend abgesichert. Der Datenschutz ist lü- kenhaft. Meine Fraktion lehnt diesen Antrag deshalb b. Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär bei der Bun- esministerin der Justiz: Im Koalitionsvertrag haben wir ns auf die Modernisierung des Mitteilungswesens in achlasssachen durch die Einrichtung eines Zentralen estamentsregister bei der Bundesnotarkammer verstän- igt. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf des Bun- esrates ist man ein gutes Stück auf diesem Weg voran- ekommen. Das für die Eröffnung von Testamenten derzeit beste- ende Benachrichtigungssystem zwischen Notaren, Ge- chten und Standesämtern ist nicht mehr zeitgemäß und töranfällig. In diesem sensiblen Bereich – der für jeden inzelnen Bürger von Bedeutung sein kann – ist das lektronische Zeitalter noch nicht angekommen. Dies oll und muss sich nun ändern. Durch ein zentrales, elek- onisches System wird zukünftig jeder, der ein Testa- ent errichtet und es amtlich verwahren lassen hat, die lektronisch gestützte Gewissheit erhalten, dass dies im rbfall auch eröffnet wird. 6602 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird ein anti- quiertes System reformiert und werden zugleich neue Möglichkeiten eines modernen Informationsaustausches auch auf europäischer Ebene eröffnet. Doch wo Chancen sind, gibt es auch Risiken. Besonders bei einer zentralen elektronischen Registrierung müssen die Datenschutz- rechte gesichert sein. Darauf lege ich in der gegenwärti- gen Debatte über den Schutz von Persönlichkeitsrechten in den elektronischen Medien besonderen Wert. Der Ge- setzentwurf sollte daher vom Bundesrat in Teilbereichen nochmals geprüft werden. Das Zentrale Testamentsregister ist ein inhaltlich und technisch anspruchsvolles Projekt, dem sich vor allem die Bundesnotarkammer gestellt hat. Dabei kommen ihr die Erfahrungen aus dem Aufbau und dem Betrieb des Vorsorgeregisters zugute. Eine Herausforderung besonderer Art wird beim Tes- tamentsregister allerdings die Überführung der Alt-Ver- wahrdaten sein. Ein zentrales Register kann nur erfolg- reich funktionieren, wenn auch die bereits millionenfach vorhandenen Karteikarten in das neue elektronische Sys- tem überführt werden. In diesem Zusammenhang wer- den Details der Finanzierung des Projekts durch Gebüh- ren noch genauer zu prüfen sein – auch wenn ich die Registergebühr in Höhe von 15 Euro für durchaus mode- rat halte. Trotz dieser noch nicht abschließend beantworteten Einzelfragen sind wir sehr zuversichtlich, dass der Ge- setzentwurf eine gute Grundlage für die weiteren Bera- tungen und für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts ist. Im Ergebnis wird das neue Testamentsregister die Rechtssicherheit in der Testierfreiheit jedes einzelnen Bürgers stärken und zugleich Verwaltungswege effizien- ter und damit moderner gestalten. Anlage 7 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifi- zieren (Tagesordnungspunkt 19) Frank Heinrich (CDU/CSU): Menschenrechtsthe- men stehen in dieser Legislaturperiode hoch im Kurs. Die Häufigkeit der Plenardebatten spricht hier eine deut- liche Sprache. Und das ist gut so. Die Regierungskoali- tion aus CDU/CSU und der FDP hat bereits im Koali- tionsvertrag den Menschenrechten einen besonderen Stellenwert in ihrer Arbeit eingeräumt. Als Querschnitts- thema durchzieht es alle Politikfelder: die Innen- wie die Außenpolitik, die Wirtschafts- wie die Sozialpolitik. Der Mensch, das mündige Subjekt, das Individuum in Frei- heit und Verantwortung, ist das Thema und der Mittel- punkt christlich-liberaler Politik. Hier und heute debattieren wir über das Individualbe- schwerdeverfahren zu den sogenannten WSK-Rechten, den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Men- schenrechten. Wir debattieren damit in medias res, mit- te n ic ic z e d k s M M M M re d d W b E s m n re re s e je w a s a re li k d n s e k – n w le h k fü c e D b d R c h n (C (D n hinein ins Herzen des Themas. Direkter kann man icht über Menschenrechte sprechen. Darum begrüße h die heutige Debatte, auch wenn meine Fraktion und h dem Antrag der SPD-Fraktion in dieser Form nicht ustimmen können. Nun zur Sache: Man stelle sich vor, dass man einmal in Menschenrecht herausgreift, ein Einziges, um es als as zentralste, das wichtigste, das unmittelbarste zu de- larieren. Natürlich geht das nur hypothetisch, denn chließlich ist ja gerade das unser höchstes Gut: dass enschenrechte eben nicht teilbar sind, dass jeder ensch gleiche Rechte hat – jeder Mensch; auch der ensch, der anders aussieht als die anderen, auch der ensch, der anders fühlt und anders liebt als die ande- n, der Mensch, der anders denkt oder anders glaubt als ie anderen. Denn nicht die Norm definiert die Würde es Menschen, sondern eben gerade seine Individualität. ir alle besitzen die gleichen Rechte, weil wir unteil- are Einzelne sind, als Menschen, als Geschöpfe, als benbilder Gottes. Aber nehmen wir einmal an, man könnte es: ein Men- chenrecht herausgreifen und extrapolieren. Welches üsste das sein? Die Antwort lässt an Eindeutigkeit icht zu wünschen übrig. Das vornehmste Menschen- cht kann nur das Appell-, das Klage-, das Beschwerde- cht des Individuums sein. Wie sonst kann ein Mensch eine unveräußerlichen Rechte wahren, wenn er sie nicht inklagen kann? Wie sonst kann ein Mensch sich gegen de Form von staatlicher Willkür zur Wehr setzen? Nur er eine unabhängige und übergeordnete Instanz besitzt, n die er sich wenden kann und die ihm sein Recht ver- chafft, wird in die Lage versetzt, sein Menschenrecht uch wirklich als ein einklagbares Recht wahrzunehmen. Eben deshalb hat die Bundesregierung auch federfüh- nd und, wie sie in ihrem Antrag richtigerweise formu- ert, „aktiv und konstruktiv“ daran mitgewirkt, das Do- ument zu erarbeiten, welches die Generalversammlung er Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 ange- ommen hat und über dessen Ratifizierung wir heute prechen: das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über in Individualbeschwerdeverfahren. Durch dieses Proto- oll wird ermöglicht, dass Einzelpersonen oder Gruppen auch im Namen anderer – Beschwerden einlegen kön- en, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen irtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ver- tzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft aben. Dadurch werden die wirtschaftlichen, sozialen und ulturellen Rechte, die seit der Wiener Weltkonferenz r Menschenrechte 1993 gemeinsam mit den bürgerli- hen und politischen Menschenrechten als unteilbar mit- inander verknüpft gelten, in ihrer Bedeutung gestärkt. ies ist ein weiterer und notwendiger Schritt, die Unteil- arkeit der Menschenrechte zu stärken. Daher kann ich em Anliegen der Kollegen von der SPD-Fraktion, eine atifizierung des Zusatzprotokolls zügig zu ermögli- hen, nur zustimmen. Wie Sie in Ihrem Antrag weiterhin richtig feststellen, at „Deutschland bereits Individualbeschwerdemecha- ismen zum UN-Zivilpakt, zum Übereinkommen zur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6603 (A) ) )(B) Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zur UN-Anti-Folter-Konven- tion und zur UN-Behinderten-Konvention anerkannt“. Das ist richtig und unterstreicht den Stellenwert, den Menschenrechte in Deutschland haben. Dennoch müs- sen wir feststellen, dass Deutschland noch nicht zu den Unterzeichnern des Zusatzprotokolls gehört. Momentan haben 31 Staaten das Zusatzprotokoll ratifiziert, darunter auch zehn europäische Staaten. Deutschland gehört noch nicht dazu. Nun stellt sich mir die Frage: Wenn die Bundesregie- rung nun wirklich keinen Anlass gibt, am Stellenwert menschenrechtlicher Themen zu zweifeln, wenn man eine Ratifizierung des Zusatzprotokolls unterstützt und gerade wenn man die Unteilbarkeit der Menschenrechte durch eine Aufwertung der WSK-Rechte gestärkt sieht: Warum ist dies der Fall? Warum zeichnet die Bundesre- gierung, die ja federführend an der Erstellung mitge- wirkt hat, das Protokoll nicht schneller? Es muss ja Gründe geben. Die Antwort ist mehrschichtig, aber eigentlich nicht sonderlich kompliziert: Wie im Antrag richtig darge- stellt, überprüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, in dessen Verantwortung der Ratifizierungs- prozess liegt, die juristischen Folgen, die sich aus der Unterzeichnung ergeben. Eine solche umfassende Prü- fung muss der Zeichnung notwendigerweise vorausge- hen. Würde dieser komplexe und umfangreiche Prozess abgekürzt, könnte das in der Konsequenz negative Fol- gen haben, die der Absicht des Zusatzprotokolls gerade entgegengesetzt sind. Diese negativen Folgen eines vor- eiligen Beschlusses können sich in zwei Richtungen ent- wickeln: Erstens ist eine Klageflut möglich. Auch wenn die Kollegen von der SPD in ihrem Antrag auf die geringen Fallzahlen von Beschwerden bei den von Deutschland an- erkannten Individualbeschwerdemechanismen zum UN-Zi- vilpakt, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, zur UN-Anti-Folter-Konvention und zur UN-Be- hinderten-Konvention verweisen, lassen sich daraus keine gesicherten Rückschlüsse auf die WSK-Rechte zie- hen. Sollte es tatsächlich zu einer Flut von Klagen kom- men, würde dies die Dauer der einzelnen Verfahren er- heblich verzögern, was den wirklichen Opfern gerade nicht gerecht werden würde, da auch ihre Anliegen nicht in der gebotenen Dringlichkeit bearbeitet werden könn- ten. Es gilt hier nichts anderes als an anderen Stellen des politischen Alltages auch – ich gestatte mir nur den Hin- weis auf die Entstehung von Hartz IV –: Was mit heißer Nadel gestrickt ist, wird langfristig mehr Zeit und Geld kosten als eine gründlich erarbeitete Lösung. Übrigens ist die Aussage der Antragssteller irreführend, dass durch die Ratifizierung keine neuen Verpflichtungen über jene hinaus entstehen, zu denen sich Deutschland als Vertrags- staat des Sozialpakts sowieso verpflichtet hat. Wäre dies der Fall, so wäre eine umfassende juristische Prüfung n d k m la z a g d M s d U re A g e te w Z e h d D re s U to fo g g fe fa ir ih w d G v te g s a s e S w Z u k „ (C (D icht notwendig. Da haben Sie recht. Allerdings wäre ann auch ein Zusatzprotokoll an sich obsolet, und das önnen Sie doch eigentlich nicht meinen. Zweitens. Menschen, deren Rechte verletzt werden, üssen für ihre Beschwerde Rechtssicherheit haben. So- nge die Rechtslage nicht klar und eindeutig nachvoll- iehbar und gesichert ist, könnte das dazu führen, dass uch inhaltlich berechtigte Klagen formal juristisch ab- ewiesen werden müssten. Das schwächt in der Folge ie wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der enschen, statt sie im Sinne des Zusatzprotokolls zu tärken. Eine weitere negative Konsequenz bestünde darin, ass die „Täter“ quasi reingewaschen werden könnten. m es an einem Beispiel zu erläutern: Vor einigen Jah- n habe ich den Fall eines Mannes miterlebt, der in usübung eines therapeutischen Berufes sexuell über- riffig geworden ist. Das Opfer wollte, nachdem es sich iner Vertrauensperson offenbart hatte, Anzeige erstat- n. Sie ging zum Anwalt, um sich Rat zu holen. Der An- alt riet ihr zunächst von einer Anzeige ab. Es gab keine eugen des Geschehens. Die Beweislage war zu wenig indeutig, als dass es zu einer Verurteilung gereicht ätte. Im Umkehrschluss wäre also ein Freispruch für en Täter erfolgt – für die betroffene Person eine weitere emütigung. Unsichere Rechtslagen verstärken das Un- cht. Das kann nicht im Sinne des Zusatzprotokolls ein. Darum prüft das BMAS die Ratifizierung ausführlich. nd das ist zu begrüßen. Eine Zeichnung des Zusatzpro- kolls durch die Bundesrepublik Deutschland sollte er- lgen, das ist unstrittig. Dies soll so schnell wie möglich eschehen, und es soll so gründlich wie nötig geschehen. Ein Letztes: Die Antragsteller fordern die Bundesre- ierung auf, zur Klärung der juristischen Bedenken Pro- ssor Dr. Eibe Riedel zurate zu ziehen. Ohne an der chlichen Qualifikation von Professor Dr. Eibe Riedel gendeinen Zweifel zu hegen, ist es nicht notwendig, n hinzuzuziehen. Es würde sich lediglich um einen eiteren Gutachter handeln. Die juristischen Gutachter er Bundesregierung sind fachlich völlig ausreichend. erade im Sinne einer zügigen Ratifizierung ist es sinn- oll, es bei den bestehenden Gutachten zu belassen. Wei- re Gutachter würden den Prozess nur unnötig verlän- ern. Daher folgt die CDU/CSU-Fraktion dem Antrag in einer Intention, lehnt ihn aber in der vorliegenden Form b. Ullrich Meßmer (SPD): „Ein Großteil der Ge- chichte ist erfüllt vom Kampf um die Menschenrechte, inem ewigen Streit, bei dem niemals ein endgültiger ieg zu erringen ist. Aber in diesem Kampf zu ermüden, ürde den Untergang der Gesellschaft bedeuten.“ Dieses itat von Albert Einstein gilt mit seiner Aufforderung nd mit seinem Ansporn bis heute und wird auch in Zu- unft gelten. Ein halbes Jahr ist seit der ersten Lesung des Antrags Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifizieren“ ver- 6604 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) gangen, genug Zeit, um Bedenken zu klären und die Ab- stimmung unter den Ministerien abzuschließen, genug Zeit, um den Weg für eine endgültige Ratifizierung frei zu machen. Das gilt für rechtliche wie politische Beden- ken, zumal mit Prof. Eibe Riedel als deutschem Vertreter im WSK-Ausschuss ein Experte gerade für rechtliche Fragen zur Verfügung steht. Es erstaunt schon, dass die gerade von der Bundesre- gierung in Aussicht gestellte Ratifizierung bis heute nicht erfolgt ist. Außenpolitisch läuft Deutschland Ge- fahr, die positive internationale Rolle, die es bei der Ent- stehung des Zusatzprotokolls eingenommen hat, zu ge- fährden. Ein negatives Signal für andere Länder. Deutschland hat bereits fünf Individualbeschwerde- verfahren zugelassen, ohne dass sich die befürchtete Be- schwerdeflut über Deutschland ergossen hätte. Es wur- den gerade einmal 22 Beschwerden aufgrund der bestehenden Verfahren eingereicht. Anerkannt wurde gerade einmal eine Rechtsverletzung aufgrund einer In- dividualbeschwerde, ich wiederhole: eine! Jede Indivi- dualbeschwerde setzt die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges voraus, konkret in Deutschland den Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht. Ich möchte daran erinnern, dass es um Sozialstan- dards geht. Hier verfügt Deutschland über eines der am besten ausgestatteten Sozialsysteme weltweit. Schon von daher dürften Individualbeschwerden keine Aus- sicht auf Erfolg haben. Aus der Ratifizierung des Zusatzprotokolls ergeben sich keinerlei neue Verpflichtungen über jene hinaus, zu denen sich Deutschland als Vertragsstaat des UN-Sozial- pakts ohnehin verpflichtet hat. Weitgehend herrscht ja Einigkeit, trotzdem noch einmal ein Blick auf die am häufigsten angeführten Bedenken: So seien die WSK- Rechte zu abstrakt und daher nicht justiziabel. Dahinter steckt offenbar die kaum nachvollziehbare Befürchtung, dass internationale Kontrollinstanzen falsche oder pro- blematische Schlussfolgerungen bei einem Abgleich mit dem deutschen Arbeits- und Sozialrecht ziehen könnten. Dazu gibt es, wie bereits angeführt, keinen Anlass, es sei denn, man beabsichtigt eine grundlegende Veränderung unseres Sozialstaates. Zum anderen wird befürchtet, dass Verbände diesen Mechanismus missbrauchen, um eigene politische Ziele zu verfolgen und zu befördern. Abgesehen davon, dass die bisherigen Erfahrungen dagegen sprechen, ist bei ei- ner Verletzung von WSK-Rechten immer ein Indivi- duum betroffen. Eine Menschenrechtsverletzung ist per Definition immer individuell, auch wenn eine größere Gruppe insgesamt betroffen ist oder ein Interessenver- band für mehrere Betroffene spricht. Dieser Einwand ist logisch also schlicht falsch. Natürlich gibt es Konfliktfelder, die für unser politi- sches Handeln Herausforderungen darstellen. So ist zum Beispiel das Diskriminierungsverbot in den WSK-Rech- ten weiter gefasst als die bestehenden deutschen Bestim- mungen, da auch „… sonstige Anschauungen, soziale Herkunft, Vermögen, Geburt und sonstiger Status …“ genannt werden. Sanktionen bei Ablehnung einer zu- m „ c v s k d n d tr n b s in s d G s s v k m R lö In D fu n o g z – p fo m le s ri s B M w k te s N c z a d e s li (C (D utbaren Arbeit könnten eventuell dem WSK-Recht auf frei gewählte und angenommene Arbeit“ widerspre- hen. Dies gilt für den Einsatz von Gefangenen in der Pri- atwirtschaft ebenso. Das bestehende, auch in Teilen un- erer Gesellschaft umstrittene Streikverbot für Beamte önnte dem Recht auf gewerkschaftliche Tätigkeit wi- ersprechen. Die Einführung von Studiengebühren in ei- igen Bundesländern ist mit dem WSK-Recht auf Bil- ung wohl auch nicht vereinbar. Diese konkreten Punkte effen eher den Kern der Bedenken, die es aber offenbar icht nur bei uns gibt. Ein Zitat des UN-Ausschusses für die WSK-Rechte elegt, dass offenbar in mehreren freiheitlich-demokrati- chen Staaten sich die Konkretisierung der WSK-Rechte staatliches Handeln und nationale Gesetzgebung chwierig gestaltet: „Die erschreckende Realität … ist, ass Staaten und die internationale Gemeinschaft als anzes noch immer viel zu häufig Verstöße gegen wirt- chaftliche, soziale und kulturelle Rechte dulden – Ver- töße, die, würden sie bürgerliche und politische Rechte erletzen, Entsetzen und Empörung provozieren und zu onzertierten Forderungen nach sofortiger Wiedergut- achung führen würden.“ Natürlich bleibt es eine Herausforderung, die WSK- echte in nationales Recht umzumünzen, aber kein un- sbares Problem und erst recht kein Vorwand, um ein dividualbeschwerdeverfahren abzulehnen. Gegenteil: as individuelle Beschwerdeverfahren nach Ausschöp- ng der nationalen Rechtswege schafft für die betroffe- en Menschen zusätzliche Sicherheit. Für die Klärung ffener Fragen und Abstimmungsprozesse gab es genü- end Zeit und Gelegenheit. Wenn sich Deutschland nicht dem Vorwurf einer ge- ielten Verzögerungstaktik aussetzen will, müssen den ausdrücklich auch von meiner Fraktion unterstützten – olitischen Ankündigen der Bundesregierung auch Taten lgen. Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls bringt ehr Vorteile und Klärung mit sich als Nachteile, vor al- m weil dadurch die WSK-Rechte konkret werden, da ie Ansprüche einzelner Menschen aufzeigen. Staatenbe- chte zum UN-Sozialpakt können das mit ihren „Ab- chließenden Bemerkungen“ und ihren „Allgemeinen emerkungen“ nicht leisten. In ihnen verschwinden die enschen hinter Zahlenreihen und Statistiken, in ihnen ird das konkrete Einzelschicksal nur selten greifbar. Mit einem Individualbeschwerdeverfahren aber wird onkretes Recht in einem konkreten Fall für ein konkre- s Opfer geschaffen. Erst durch das Individualbe- chwerdeverfahren werden die WSK-Rechte auch für ichtexperten nachvollziehbar und verständlich. Mögli- hen Opfern wird so geholfen, ihre Situation richtig ein- uschätzen und sich Hilfe zu holen. Sie werden damit zu ktiven Trägern ihre Rechte. Sie lernen, diese einzufor- ern und notfalls durch sämtliche Instanzen hindurch inzuklagen. Damit erfüllen erst die Individualbe- chwerdemechanismen den Grundsatz aller Rechtsstaat- chkeit. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6605 (A) ) )(B) Zwar haben die UN-Fachausschüsse als die letzte In- stanz keine Rechtsetzungsgewalt und können auch keine verbindlichen Urteile aussprechen, die politische Wirk- kraft der Empfehlungen und Rügen an den jeweiligen Staat sind aber keinesfalls zu unterschätzen. Und weiter: Erst wenn der Zugang zu entsprechenden individuellen Beschwerdemechanismen sichergestellt ist, erfüllt sich der allgemein anerkannte Grundsatz der Unteilbarkeit und der Interpendenz aller Menschenrechte. Damit wird der UN-Sozialpakt, werden die sogenannten WSK- Rechte den bürgerlichen und politischen Rechten gleich- gesetzt. Für die noch verbliebenen Zweifler lasse ich daher noch einmal Charles de Gaulle zu Wort kommen: „Es ist besser, unvollkommene Entscheidungen durchzuführen, als beständig nach vollkommenen Entscheidungen zu suchen, die es niemals geben wird.“ Für die weniger Konservativen zitiere ich auch gerne unseren früheren Außenminister, Dr. Klaus Kinkel: „Eine Gesellschaft, die die Menschenrechte nicht respektiert, blockiert sich selbst.“ In diesem Sinne erwarten wir eine zügige Ratifizie- rung des Zusatzprotokolls zum UN-Sozialpakt durch die Bundesregierung noch vor Ablauf dieses Jahres. Pascal Kober (FDP): Mit dem Zusatz- bzw. Fakul- tativprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbe- schwerdefahren wurde ein Kommunikationsverfahren als Rechtsmittel beschlossen. Der Ausschuss der Verein- ten Nationen für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist damit nicht mehr nur für das Berichtsprü- fungsverfahren, sondern auch für internationale Be- schwerdeverfahren und Untersuchungsverfahren vor Ort zuständig. Bisher gab es als Mittel der Überprüfung der Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte innerhalb der Mitgliedstaaten der Vereinten Na- tionen nur die Staatenberichte, in denen Rechenschaft über die Menschenrechtssituation abgelegt und Verbes- serungsmaßnahmen vorgeschlagen werden mussten. Für die Ratifikation des Zusatzprotokolls spricht un- ter anderem, dass Einzelpersonen durch das Individual- beschwerdeverfahren oder Gruppen vor einem interna- tionalen Gremium Beschwerde gegen ihren Staat einlegen können. Voraussetzung für die Einklagbarkeit der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ist dabei die Ausschöpfung des nationalen Rechtsweges. Negative Folgen der Ratifikation des Zusatzproto- kolls könnte der erhöhte Arbeitsaufwand für das jewei- lige Kontrollorgan sein, was schnelle und effektive Ent- scheidungswege erschwert. Ein Beispiel für eine solche Entwicklung sehen Sie im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Funktionsfähigkeit aufgrund der explosionsartigen Zunahme der Streitfälle in den letzten Jahren praktisch gelähmt war. Trotzdem wird in Fachkreisen das Verfahren der Indi- vidualbeschwerde trotz der mangelnden Rechtsbindung als ein wichtiges Instrument beim internationalen Men- schenrechtsschutz betrachtet. W n R A h c e z s d in R K E c S u a s a E p n fo d re d v V a d v F E v la v lu m u b d s m S p A s e s w k m k w (C (D Worum geht es im UN-Sozialpakt eigentlich? Um die ahrung elementarer menschlicher Rechte, nämlich Er- ährung, Gesundheit und Bildung. Der Schutz dieser echte ist ein wichtiges Anliegen der wertegeleiteten ußenpolitik dieser christlich-liberalen Koalition. Sie at sich zum Ziel gesetzt, weltweit für die wirtschaftli- hen, sozialen und kulturellen Rechte von Menschen inzutreten, für ihren Schutz zu sorgen und ihre Umset- ung zu befördern. Die Möglichkeit eines Individualbe- chwerdeverfahrens ist sicherlich ein richtungsweisen- es Signal und die Ratifikation ein weiterer Meilenstein der internationalen Menschenrechtsarbeit. Aber das esultat eines solchen Rechtsbehelfs ist lediglich ein ommunikationsverfahren, aus dem „views“ – also mpfehlungen beziehungsweise nicht rechtsverbindli- he Zielformulierungen – hervorgehen. Das ist ein gutes tichwort. Unsere Zielformulierungen stehen nämlich in nserem Koalitionsvertrag. Wir wollen, dass die Globalisierung eine Chance für lle Menschen wird: Alle Menschen sollen ohne Not, elbstbestimmt und eigenverantwortlich leben können. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, uf der bilateralen Ebene den Anteil der deutschen ntwicklungszusammenarbeit zu stärken. Im Aktions- lan Menschenrechte der Bundesregierung, der für die ächsten zwei Jahre Maßstab ist, stehen ebenfalls klar rmulierte Ziele. Unter anderem unterstützt diese Bun- esregierung die Bemühungen universaler menschen- chtlicher Standards für angemessenes Wohnen und für as Recht auf Nahrung. Sie befürwortet die Erarbeitung on „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen erwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten und nderen natürlichen Ressourcen“ sowie den Dialog über ie Umsetzung von menschenrechtlicher Verantwortung on Unternehmen. Ganz besonders wichtig finde ich die örderung der Menschenrechtsbildung, aber auch der ntwicklung von lokalen Bildungsbündnissen zur indi- iduellen Förderung benachteiligter Kinder in Deutsch- nd. Bundesminister Niebel hat aus unserem Koalitions- ertrag sechs Schwerpunkte für die deutsche Entwick- ngszusammenarbeit abgeleitet, die ganz klar nach enschenrechtlichen Gesichtspunkten ausgerichtet sind nd die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte etreffen: Dazu gehören die nachhaltige Bekämpfung er Armut, die Förderung des Engagements von Zivilge- ellschaften und auch, das wirtschaftliche Engagement it dem Ziel von Nachhaltigkeit verstärkt zu nutzen. Ein chlüsselsektor in der christlich-liberalen Entwicklungs- olitik ist die Gesundheit, wozu auch der Kampf gegen IDS gehört. Wir finden, unsere Bilanz nach einem Jahr Men- chenrechtspolitik kann sich sehen lassen. Wir haben uns rfolgreich für das Menschenrecht auf den Zugang zu auberem Trinkwasser und Sanitäranlagen eingesetzt, ir haben mit Erfolg in Kampala bei der Überprüfungs- onferenz daran gearbeitet, Strafbarkeitslücken im Rö- ischen Statut zu schließen und damit die Gerichtsbar- eit des Internationalen Strafgerichtshofes gestärkt. Ein eiterer Fortschritt ist, dass in bestimmten Ländern fi- 6606 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) nanzielle Zuwendungen für Entwicklungszusammenar- beit an menschenrechtspolitische Bedingungen geknüpft sind. Mit ausführlichen Anträgen zur Erreichung der Mil- lenniumsentwicklungsziele und Bildungsarbeit in Entwick- lungsländern haben wir ebenfalls Grundlagen für den Schutz wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte gelegt. Natürlich kommt es auf die Effizienz und Gestal- tungskraft der Instrumente zur technischen Durchfüh- rung von Projekten der Menschenrechts- und Entwick- lungszusammenarbeit an. Dabei komme ich nicht umhin, die Strukturreform bei den Durchführungsorganisatio- nen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung zu erwähnen. Ineffiziente Doppelstrukturen werden abgebaut und damit die Effi- zienz der Wirksamkeit der eingesetzten Mittel erhöht. Hinsichtlich der Umsetzung von Zielformulierungen kann sich die Jahresbilanz der christlich-liberalen Men- schenrechtspolitik sehen lassen. Sie zeigt, wie wichtig uns das Thema ist, und dass wir das Ergebnis der Res- sortabstimmung zur Ratifikation des Zusatzprotokolls gelassen abwarten können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. Stefan Liebich (DIE LINKE): Wenn es die UNO nicht gäbe, dann müsste sie erfunden werden. Die Ver- einten Nationen sind ein unverzichtbarer Akteur in den internationalen Beziehungen. Zunächst lag der Schwer- punkt der Arbeit vor allem bei den Fragen der Sicherheit der Staaten untereinander. Über die Jahrzehnte erwei- terte sich das Themenfeld der Organisation und ihrer Unterorganisationen auch auf andere Bereiche wie Kul- tur, Umwelt und Soziales. Das war auch richtig; denn Frieden und Sicherheit sind vor allem dann nachhaltig, wenn es den Menschen gut geht. Dazu braucht man Rechte, und – das ist hier der springende Punkt – diese Rechte müssen einklagbar sein. Wir begrüßen daher sehr, dass die UNO einen Weg entwickelt hat, ihren Sozialpakt durch eine solche Form der individuellen Beschwerdemöglichkeit zu ergänzen und damit auch zu stärken. Die im Sozialpakt entwickel- ten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ha- ben damit eine größere Chance, auch real wirksam zu werden. Wir wissen alle, dass das ein langer Prozess ist und dass es auch den Mut der Zivilgesellschaft braucht, aber der Weg dazu ist geöffnet. Es war in diesen Tagen schon von positiven Erfahrun- gen zu lesen. Amnesty International berichtete davon, dass in einem Fall in Südafrika durch juristische Bezug- nahme auf den Sozialpakt der diskriminierungsfreie Zugang zu HIV/Aids-Medikamenten erreicht wurde. In einem anderen Fall mussten per Gerichtsentscheid 100 Notunterkünfte für wohnungslose Menschen in In- dien geschaffen werden. Das ist im täglichen Kampf ge- gen Armut ein riesiger Fortschritt. Dass jeder seine so- zialen Rechte auch vor Gericht durchsetzen kann, wäre ein wichtiger Meilenstein für sozialen Fortschritt. Dies würde zeigen, dass die Vereinten Nationen mit ihren in- s E in n g z R s u n s A w d g re ru u h fr e 0 a m z e S g n d B d n Z w w w c h u ti e z d S B A d u F s d (C (D titutionellen und rechtlichen Regelwerken auch soziale ntwicklungen voranbringen können. Die Linke begrüßt das sehr, auch mit Blick auf die sgesamt eher ernüchternde Zwischenbilanz der Millen- iumsziele, wo die massive Verringerung der Armut ein anz zentrales Element ist. Das Zusatzprotokoll wurde zwar von 35 Staaten ge- eichnet, aber es fehlen zumindest sieben Staaten bei der atifizierung, damit es in Kraft treten kann. Deutschland ollte dem EU-Partner Spanien, aber auch der Mongolei nd Ekuador nicht nachstehen. Deshalb fordere ich ei- en zügigen Prozess bis hin zur Ratifizierung. Vor die- em Hintergrund begrüße ich auch die Zielrichtung des ntrages der SPD-Fraktion, der zu Recht darauf ver- eist, dass die bürgerlichen und politischen Rechte mit en wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten leichgesetzt und letztere durch die Beschwerdeverfah- n auch in gleicher Weise gestärkt werden. Die Forde- ng nach zügiger Zeichnung und Ratifizierung ist zu nterstützen. In unserer Fraktion wurden allerdings auch Fragen insichtlich des realen Engagements der Antragsteller in üheren Zeiten gestellt. Ist es nicht so, dass zu Zeiten iner SPD-Regierungsverantwortung das Ziel eines ,7-Prozent-BIP-Anteils für Entwicklungszusammen- rbeit nicht entscheidend vorangebracht wurde und da- it wesentliche Mittel auch zur Verwirklichung von so- ialen Rechten in Entwicklungsländern fehlen? Und ist s nicht so, dass mit Blick auf die soziale Sicherheit die PD-Politik im eigenen Lande ganz andere Ergebnisse ebracht hat? Es gibt zum Beispiel in Deutschland kei- en gesetzlichen Mindestlohn, dafür aber Zuwachs bei er Armut, insbesondere auch bei Kindern, um nur zwei eispiele zu nennen. Mit Blick auf diese Fragen wird die Linksfraktion em Antrag nicht zustimmen. Wir werden aber auch icht dagegenstimmen, weil wir das Kernanliegen, die eichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls, auch ünschen, weil wir die Lernfähigkeit und den Positions- andel der SPD und ihr Engagement in dieser Frage ürdigen. Es bleibt wichtig, den Weg der Verrechtli- hung auch über die internationalen Regelwerke zu ge- en, um die UN und ihre sozialen Anliegen zu stärken nd um im eigenen Lande Druck für entsprechende Poli- ksubstanz im Auswärtigen wie in der Innenpolitik zu ntwickeln. Es geht um Räume für die bessere Durchset- ung individueller sozialer und kultureller Anliegen und amit um Bürgerrechte, um Menschenrechte und um das oziale an sich. Dafür sollten wir gemeinsam kämpfen. Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ündnis 90/Die Grünen unterstützt seit langem die im ntrag enthaltene Forderung an die Bundesregierung, as Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt zu zeichnen nd zu ratifizieren. „Eile mit Weile“ waren die Worte von CDU/CSU und DP in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Men- chenrechte, als wir über den Antrag berieten. Man solle och zunächst die Ressortabstimmungen abwarten, denn Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6607 (A) ) )(B) übereiltes Handeln könne zu Komplikationen führen. Mit Verlaub, aber das ist zynisch. Knapp zwei Jahre sind nun vergangen, seitdem die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zu- satzprotokoll zum Sozialpakt über ein Individualbe- schwerdeverfahren angenommen hat. Seitdem läuft die Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregie- rung, ob man nun zeichnen und ratifizieren solle – zu- nächst unter Schwarz-Rot, jetzt unter Schwarz-Gelb. Knapp zwei Jahre sind vergangen, ohne dass die Bun- desrepublik Deutschland einem der Kernverträge im Be- reich der WSK-Rechte zugestimmt hätte. Gezeichnet ha- ben das Zusatzprotokoll bislang 35 Staaten – zuletzt etwa Kasachstan oder die Demokratische Republik Kongo. Ist es vertretbar, dass wir dahinter zurückstehen? Ich denke, nicht. Dieses Gewarte und Geprüfe entspricht nicht der menschenrechtlichen Führungsrolle, die die Bundesrepublik für sich selbst beansprucht. Denn lassen Sie uns doch nur auf die Genese des Zu- satzprotokolls zurückblicken: Die Bundesregierung hat bei der Erarbeitung des Protokolls eine aktive und kon- struktive Rolle gespielt. Und zu Recht lobte sich dafür die Bundesregierung selber, als sie im Juli 2008 in den 8. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschen- rechtspolitik schrieb, dass Deutschland sich für ein men- schenrechtsfreundliches, juristisch sauber gestaltetes und praktisch handhabbares Individualbeschwerdever- fahren eingesetzt habe. Wer aber ein Individualbe- schwerdeverfahren zum Sozialpakt vorantreibt, es dann aber Ländern wie Kongo oder Kasachstan – also Staaten, in denen die WSK-Rechte mit Sicherheit häufiger ver- letzt werden als bei uns – überlässt, dieses zu unterzeich- nen, der fördert nicht die eigene Glaubwürdigkeit. Wir sind es doch, die fremden Staaten stets ins Gewis- sen reden, die Menschenrechte seien unteilbar. Niemand bestreitet, dass es im Bereich der wirtschaftlichen, sozia- len und kulturellen Rechte beispielsweise in der Volks- republik China in den letzten Jahren Verbesserungen ge- geben hat. Aber stets fordern wir dann, dass dies nicht zulasten der bürgerlichen und politischen Rechte gesche- hen darf. Denn die Menschenrechte seien unteilbar. Und was ist mit uns? Die Individualbeschwerdemechanismen zum Zivilpakt und zu mehreren anderen Übereinkom- men, die die bürgerlichen und politischen Rechte betref- fen, hat die Bundesrepublik längst anerkannt. Warum dann nicht auf für die WSK-Rechte? Die einen behaupten immer noch, es könne womög- lich zu einer Beschwerdeflut kommen. Diese Sorge ist unbegründet. Zunächst einmal müssen der innerdeutsche und auch der europäische Rechtsweg erschöpft sein. Erst dann wäre eine Beschwerde zulässig. Wegen aller ande- ren Individualbeschwerdemechanismen wurden bislang 22 Beschwerden gegen Deutschland eingereicht. Wer da ernsthaft Angst vor einer Beschwerdeflut wegen einer zusätzlichen Beschwerdemöglichkeit hat, der hat auch Angst vorm bösen Wolf. Andere, wie etwa Herr Klimke von der Union, sehen die „Gesamtinteressen des deutschen Staates“ gefährdet. Vielleicht ist es das schlechte Gewissen, das an ihnen nagt. Pauschalierte Hartz-IV-Sätze für Kinder oder unso- z g b ru F ü d k s c e d w z ra In m s le g s u s d A B 2 s U a h g v w e tr b U te h d z P B a D (C (D iale Studiengebühren – möglicherweise könnte hierge- en irgendwann einmal eine Individualbeschwerde erho- en werden. Eventuell ist es ja das, was die Bundesregie- ng zögern lässt. Wer aber angesichts sozialrechtlicher ehler den von den Fehlern Betroffenen auch noch eine bergeordnete Beschwerdeinstanz versagen möchte, em ist der politische Kompass vollends abhanden ge- ommen – sowohl im Sozialen als auch bei der Rechts- taatlichkeit. Deutschland hat in den letzten Jahren die wirtschaftli- hen, sozialen und kulturellen Rechte stark gefördert, twa das Recht auf Wasser, das Recht auf Nahrung oder as Recht auf eine angemessene Unterbringung. Häufig ird uns dabei aber vorgehalten, die WSK-Rechte seien u abstrakt, zu unbestimmt und nicht praktikabel. Ge- de diesen Kritikern sollten wir entgegnen, dass es ein dividualbeschwerdeverfahren gebe. Denn Einzelfälle achen Probleme anschaulich, holen sie aus dem Ab- trakten ins Konkrete. Wie lange also möchten Sie noch prüfen? Bis der tzte Hartz-IV-Satz geändert und die letzten schwarz- elben Studiengebühren abgewählt worden sind? So chön dies wäre – lassen Sie uns nicht so lange warten nd unterzeichnen und ratifizieren Sie endlich das Zu- atzprotokoll! Wir stimmen dem Antrag der SPD zu und bitten Sie, ies ebenfalls zu tun. nlage 8 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Bundesbesol- dungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 (BBVAnpG 2010/2011) (Tagesord- nungspunkt 20) Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU): Das undesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 010/2011 im Interesse der Beamten, aber auch der Ge- ellschaft auszugestalten, war eine schwere Aufgabe. nser Ziel ist es, den Staat gleichzeitig handlungsfähig, ber auch effizient zu gestalten. Effizienz heißt für die eutige Gesellschaft richtigerweise mehr denn je, Aus- aben zu reduzieren und Neuverschuldung möglichst zu ermeiden. Juristisch gesehen ist es eine nicht einfache Güterab- ägung, ganz praktisch ein Drahtseilakt: Einerseits gilt s, unseren Beamten die Wertschätzung und das Ver- auen entgegenzubringen, das sie wahrlich verdient ha- en. Sie managen tagtäglich erfolgreich diesen Staat. nd das ist im internationalen Vergleich ein nicht zu un- rschätzender Standortfaktor für unser Land. Deshalb at der Bund – bei allen Einsparungen der letzten Jahre – ie Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes regelmäßig eitnah auf die Beamtinnen und Beamte wie auch die ensionäre übertragen. Genau das werden wir mit dem undesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz uch für die Jahre 2010 und 2011 wieder vornehmen. as heißt, wir werden die Dienstbezüge um 1,2 Prozent 6608 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) zum 1. Januar 2010, weitere 0,6 Prozent zum 1. Januar 2011 und nochmals 0,3 Prozent zum 1. August 2011 an- heben. Für die Versorgungsempfänger haben wir das Ta- rifergebnis ebenfalls weitgehend übertragen. Lediglich die Einmalzahlung von 240 Euro haben wir als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verwandt; angesichts der Nullrunden bei den Rentenempfängern in den Jahren 2010 und 2011 ist das ein faires Ergebnis. Für mich sind diese Erhöhungen im Kontext zur aktuellen Haushaltssi- tuation ein echter Erfolg. Andererseits ist es in der Regierungskoalition völlig unstreitig, dass auch der Staat selbst seinen Solidarbei- trag zur Haushaltskonsolidierung beizusteuern hat. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns eine erfolgrei- che Bekämpfung einer in dieser Dimension nicht vorher- sehbaren Weltwirtschaftskrise. Die Kasse in Ordnung zu bringen, das Land weiterhin erfolgreich aus der Krise zu führen und am Ende die Schuldenbremse einzuhalten, betrachten wir als unsere erste Pflicht. Deshalb haben wir uns entschlossen, dass der für Ja- nuar 2011 vorgesehene Einbau eines Teils der Sonderzah- lung, sogenanntes Weihnachtsgeld, in das Grundgehalt – anders als im Dienstrechtsneuordnungsgesetz vorgese- hen – nicht wirksam werden soll. Auf diese Weise tragen die Bezügeempfänger des Bundes mit jährlich etwa 500 Millionen Euro zur Haushaltskonsolidierung bei. Herr Professor Dr. Pechstein stellte als Sachverständiger in der Anhörung fest, dass der Vertrauensschutz bei die- ser weiteren Aussetzung der Sonderzahlung verfas- sungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Aber ohne drum herumzureden: Der Koalition und gerade mir ist sehr bewusst, dass wir die im Hinblick auf das Wiederaufleben der Sonderzahlung im Jahr 2005 ge- gebene Zusage an die Beamten nicht einhalten und ge- fühltes Vertrauen strapazieren. Aber es war am Ende ein Abwägungsprozess, in dem wir uns an dieser Stelle für die Finanzverantwortung des Staates entscheiden muss- ten. Ich stehe zu dieser Entscheidung, fühle mich für sie verantwortlich und habe sie mir nicht leicht gemacht. Von daher hatten und haben die inszenierten Entrüs- tungen der Opposition in den vergangenen Monaten na- türlich keinen Beitrag zu unserer schwierigen Entschei- dungsfindung geliefert. Im Gegenteil: Sie haben sie allenfalls verzögert. Regierungspolitik beginnt immer mit dem Betrachten der Wirklichkeit; wohl deshalb hat der SPD-Wirtschaftsfachmann Rainer Wend im Novem- ber 2005 die Kürzung der Sonderzahlungen seinerzeit als angemessen bezeichnet. Ich zitiere: „Im Privatsektor haben viele Arbeitnehmer Einbußen beim Weihnachts- geld hinnehmen müssen, zum Teil bis auf Null“, sagte Wend. Angesichts der „extrem hohen Pensionslasten“ müsse gehandelt werden. An dieser Stelle möchte ich noch ergänzen, dass es auch in nicht CDU-geführten Bundesländern wie zum Beispiel Berlin, Brandenburg und Bremen einige Beamtengruppen gibt, die bei der Frage der Sonderzahlungen schlechter gestellt werden als die Bundesbeamten nach diesem Gesetz. Auch die in der Anhörung kritisierte einseitige Be- nachteiligung der Beamten gegenüber den Tarifbeschäf- tigten bei der weiteren Aussetzung der Sonderzahlung ist z g k g n w D V R D li d in d S V 1 E n D s g u b te K n m n b u m h p e d m n li s S w d P D s a M fe v ti G re V m (C (D u oberflächlich gedacht. Beleuchtet man alle Beschäfti- ungsbedingungen beider Gruppen im Detail, so wird ein Tarifbeschäftigter des Bundes eine Bevorteilung ge- enüber den Beamten feststellen können und schon gar icht empfinden. Deutschland hat in Europa in einer schwierigen Lage ieder einmal die „Lokomotivfunktion“ übernommen. ie Gründe dafür liegen auf der Hand: weil wir in der ergangenheit viele teils unbequeme, aber notwendige eformen vollzogen haben. Hier hat sich der öffentliche ienst nie ausgenommen, auch wenn dies in der Öffent- chkeit selten genug so dargestellt wird. Ich erinnere an ie Erhöhung der Arbeitszeit um 6,4 Prozent, das heißt der Regel gibt es die 41-Stunden-Woche, den Wegfall es Urlaubsgeldes seit 2004, die Kürzung der jährlichen onderzahlung von 60 Prozent auf 30 Prozent und den erzicht auf Inflationsausgleich bei Lohn und Gehalt seit 998. Warum zähle ich das auf? Ich mache zunehmend die rfahrung, dass immer mehr Arbeitnehmer und Unter- ehmer der Privatwirtschaft sowie des öffentlichen ienstes, Gewerkschaften und Berufsverbände, aber be- onders unsere Beamten jenseits finanzieller Erwägun- en auch stolz darauf sind, durch verantwortungsvolle nd moderate Tarifpolitik mit dazu beigetragen zu ha- en, dass Deutschland diese Krise so überragend meis- rt. Genau so bewahren wir die Bundesrepublik vor onsequenzen, wie sie einige unserer europäischen Part- er erlebt haben oder noch erleben werden. Daher habe ich mich mit aller Kraft dafür stark ge- acht, dass der ausstehende Teil der Sonderzahlung icht endgültig gestrichen, sondern bis zum 31. Dezem- er 2014 weiter ausgesetzt wird. Das ist für mich ganz nd gar kein Placebo, sondern vielmehr ein Signal. Wir üssen in den kommenden Jahren die im Bundes- aushalt zweifellos vorhandenen finanziellen Einspar- otenziale zielgerichteter identifizieren und nutzen. Das rfordert mehr strukturelle und weniger punktuelle Mo- ernisierungsanstrengungen im öffentlichen Dienst. Ziel uss es sein, Einsparvolumina, wie die jetzt beschlosse- en 500 Millionen Euro jährlich, künftig innerbehörd- ch auf verlässliche Weise zu erwirtschaften. In den kommenden Jahren werden sich privatwirt- chaftliche Unternehmen in direkter Konkurrenz zum taat, besonders im Bereich der Natur- und Ingenieur- issenschaften, um den Nachwuchs bewerben. Deshalb ürfen wir uns nicht durch dauerhafte Einschnitte im ersonalbereich ein Attraktivitätsproblem verschaffen. ie weitere befristete Aussetzung soll daher den Ein- tieg ermöglichen, ab 2015 die Sonderzahlung wieder uf ein Niveau zu führen, das uns im Wettbewerb am arkt bestehen lässt. Die von einigen Sachverständigen innerhalb der öf- ntlichen Anhörung, aber auch von Verbandsvertretern orgeschlagenen Maßnahmen zur Steigerung der Attrak- vität im öffentlichen Dienst sind aus systematischen ründen nicht Bestandteil dieses Gesetzgebungsverfah- ns. Gleichwohl sichere ich Ihnen hinsichtlich dieser orschläge weitere Gesprächsbereitschaft zu. Sie haben it Ihren Darlegungen dafür gesorgt, dass sich diese Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6609 (A) ) )(B) parlamentarische Tür in der Regierungskoalition wieder ein Stück weiter geöffnet hat. Lassen Sie mich zum Schluss noch anmerken: Im 20. Jahr der Einheit dürfen wir auf die Situation der Be- amten stolz sein: Sie sind eine der ersten und eine der wenigen Berufsgruppen in Deutschland, bei denen wir seit fünf Jahren, also seit der letzten Besoldungsanpas- sung, die Angleichung der Gehälter von Ost und West erfolgreich vollzogen und mit diesem Gesetz weiterhin manifestiert haben. Hoffen wir auf die Vorbildwirkung für weitere Tarifverträge und eine bessere Wahrnehmung in der Öffentlichkeit. Mit dem Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpas- sungsgesetz übertragen wir das Tarifergebnis auf die Dienst- und Versorgungsbezüge. Wir stellen also die Be- amten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger besser. Daher kann man diesem Gesetz nur zustimmen. Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD): Wer schnellen und leichten Applaus sucht, der schimpft gerne auf faule und überbezahlte Beamte. Mit der Reali- tät hat dies jedoch nichts zu tun. Polizistinnen und Poli- zisten, Soldatinnen und Soldaten und die vielen anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes leisten einen wertvollen, sachkompetenten und engagierten Einsatz für unser Land, unter Umständen sogar unter Einsatz des eigenen Lebens. Ohne gute Beamtinnen und Beamte wäre unser Land nicht so sicher, hätten wir die Finanz- marktkrise nicht bewältigt und könnten weder Gesetze vorbereiten noch durchführen. Wir sollten ihnen also lie- ber danken für ihre Arbeit, anstatt sie ständig zum Sün- denbock zu degradieren. Es ist daher grundsätzlich gut, dass auch sie vom Tarifergebnis im öffentlichen Dienst des Bundes profi- tieren. In drei Schritten erfahren sie eine Erhöhung ihrer Bezüge. Sie haben in der Vergangenheit ihren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen getragen. Wenn wir in Zeiten schärfer werdender Konkurrenz um Ar- beitskräfte gegenüber der gewerblichen Wirtschaft mit den Tarifstrukturen des öffentlichen Dienstes konkur- renzfähig bleiben wollen, dann können wir nicht alleine auf die durchaus auch bei jungen Menschen vorhandene Bereitschaft zum Dienst für unseren Staat hoffen. Wir müssen sie auch anständig und angemessen dafür bezah- len. Deshalb wird sich nach all dem, was wir dem Beam- tenbereich auch in sozialdemokratischer Regierungszeit bereits zumuten mussten, die jetzige Planung fatal aus- wirken. Denn hier wird massiv und sehenden Auges Ver- trauen gebrochen. In der großen Koalition hatten wir befristet bis zum Ende dieses Jahres die Sonderzahlungen – das soge- nannte Weihnachtsgeld also – von 60 auf 30 Prozent ge- kürzt, ein schwerer Brocken für alle Betroffenen, den sie aber schulterten in der Gewissheit, dass dies nun wieder anders wird. Das wird es auch, aber eben nur für die Ta- rifbeschäftigten. Die Schere zwischen Beamtinnen und Beamten und den übrigen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geht damit also noch weiter auseinander. Lo- gisch lässt sich dies nicht begründen, wohl aber damit, dass die verbeamteten Beschäftigten leichte Opfer sind. D tr te h e re te K V ra c v d 5 v is e u d S v M k d E g H s le c w d s li d m B s B w s B g g F P fü D P a ru m S w (C (D as ist kein gutes Signal. Wir können uns bei all den be- offenen Beschäftigten nicht ständig mit warmen Wor- n bedanken für ihre Arbeit und sie dann so schäbig be- andeln. Obwohl es nur für den Bund gilt, hat dies auch ine Signalwirkung auf die Länder. Bayern kommt be- its aus der Deckung. Alle Gutachter – auch die von Schwarz-Gelb benann- n – haben in der Anhörung am Montag das Agieren der oalition scharf kritisiert. Nirgendwo wurde auch nur erständnis geäußert; dennoch geht die Koalition igno- nt über jeden Expertenrat hinweg. Das wird sich rä- hen. Denn jede bemühte Erklärung greift nicht. Wenn on Union und FDP das Einsparargument als Begrün- ung genannt wird, dann halten wir dem entgegen: Die 00 Millionen Euro aus einem Gesamthaushaltsvolumen on über 300 Milliarden Euro, von denen hier die Rede t, hätten sie mal besser bei all ihren Steuergeschenken ingespart. Der Schaden, den sie bei den Beamtinnen nd Beamten auslösen, ist ungleich höher. Die FDP mag och stattdessen lieber einmal ihr sogenanntes liberales parbuch hervorkramen. Dort war ja noch die Rede da- on, weniger Staatssekretäre zu halten und sogar ein inisterium ganz einzusparen. Das Gegenteil ist ja be- anntlich geschehen. Sie sollten sich daher doppelt und reifach für diesen massiven Vertrauensbruch schämen. rklären können sie ihn jedenfalls niemandem und nir- endwo. Nun versucht sich ja die Koalition zu retten mit dem inweis, man werde in 2015 – dann aber ganz be- timmt – das Weihnachtsgeld wieder in alter Höhe zah- n. Mal ganz abgesehen davon, dass dies ein Verspre- hen für die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl äre: Wer soll Ihnen das eigentlich noch glauben, nach- em Sie jetzt so agieren, wie Sie agieren? Schlimm ist nicht nur, was Sie da beschließen wollen, ondern auch wie das alles geschieht. Da wurden münd- che Änderungsanträge im Ausschuss gestellt, die dann och wieder zurückgezogen wurden; der Bundesinnen- inister – also der Verfassungsminister – schreibt seinen eschäftigten, dass alles so beschlossen und verkündet ei, während der Bundestag noch nicht einmal mit den eratungen begonnen hatte. Das spricht Bände. Wie ollen Sie da noch Loyalität von Beamten erwarten? Der Gutachter der Union hat während der Anhörung ehr richtig festgestellt, dass es nicht nur eine Treue der eamtinnen und Beamten gegenüber dem Dienstherren ebe, sondern genauso eine Treue des Dienstherren ge- enüber seinen Beamtinnen und Beamten. Das ist eine rage von Verfassungsqualität. „Schnoddrig“ – ich zitiere erneut Ihren Gutachter rofessor Pechstein – wurde obendrein die Wiederein- hrung der Versorgungsrücklage ins Gesetz gepackt. eren Erforderlichkeit wurde entgegen der gesetzlichen flicht dazu nicht geprüft. Schlechtes Handwerk also uch das. Ebenso fehlt jegliche Begründung und Erklä- ng dafür, warum die Versorgungsempfänger die Ein- alzahlung in Höhe von 240 Euro nicht erhalten sollen. o viel sind Ihnen also die Ehemaligen in Wirklichkeit ert. Reden auf Weihnachtsfeiern sollten Sie von der 6610 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Koalition und Sie, Herr Innenminister, lieber nicht mehr halten. Lassen Sie mich abschließend noch einen weiteren Aspekt ansprechen: Mit 10 000 Beamtinnen und Beam- ten weniger wollen Sie auskommen. Sie sparen also nicht nur bei den im Dienst Befindlichen. Sie wollen de- ren Zahl gravierend weiter reduzieren. Ich warne vor diesem Schritt. Stress und Arbeitsverdichtung haben überall zugenommen. Laut einer Studie über die Bun- despolizei liegt dort die Burn-Out-Quote dramatisch über 30 Prozent. Wer also im öffentlichen Dienst immer mehr reduziert, der nimmt in Kauf, dass die jetzt noch hohe Qualität staatlichen Handelns sinkt, und hofft auf Selbstausbeutung. Ist das verantwortungsvoll? Oder wollen Sie sogar, dass mehr und mehr von Externen in- nerhalb und außerhalb der Ministerien Gesetze vorberei- tet werden? Dann wären wir endgültig in der Lobbyis- tenrepublik angekommen. Dr. Stefan Ruppert (FDP): Der Gesetzentwurf und der von den Koalitionsfraktionen dazu eingereichte Än- derungsantrag hat für viel Aufregung unter den Betroffe- nen gesorgt. Dies liegt nicht nur an der Tatsache, dass in dem Änderungsantrag die Wiedereinführung des gekürz- ten Weihnachtsgeldes auf Ende 2014 verschoben wird. Auch der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens hat zu Ir- ritationen geführt. Lassen Sie mich zunächst ein paar Worte zum Ablauf des Gesetzgebungsprozesses sagen: Ja, es war ein langes Verfahren, und der nachträglich eingebrachte Ände- rungsantrag hat auch unter den Mitgliedern des Bundes- tages selbst für Unruhe gesorgt. Umso zufriedener bin ich nun, dass wir den Gesetzentwurf mit dem Ände- rungsantrag in zweiter und dritter Lesung heute abschlie- ßen können. Der Gesetzentwurf übernimmt die Kernpunkte des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, der am 27. Fe- bruar 2010 vereinbart worden ist. Dieser Einigung sind zähe Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Ge- werkschaften vorausgegangen. Mit dem vorliegenden Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 erfolgt nun das, was allgemein als „guter Brauch“ gilt: Die Ergebnisse des Tarifabkommens wer- den zeit- und inhaltsgleich auf die rund 36 000 Beamten des Bundes übertragen. Dies bedeutet im Ergebnis, dass sich die Dienst- und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 um 1,2 Prozent erhöhen werden. Ab dem 1. Januar 2011 ist analog zu den Tarifbeschäftigten eine Erhöhung um 0,6 Prozent und ab dem 1. August dann um nochmals 0,3 Prozent vorgesehen. Auch die Einmalzahlung wurde auf die Beamten übertragen: Empfänger von Dienstbezügen erhalten im Januar 2011 240 Euro, Anwärter bekommen 50 Euro. Diese Übertragung der Tarifregelungen des öffentlichen Diens- tes auf die Beamten ist notwendig, um eine Benachteili- gung der Beamten zu verhindern. Besonders vonseiten der Gewerkschaften wurde kritisiert, dass die Einmal- zahlungen nicht wie eigentlich üblich auf die Versor- gungsempfänger übertragen werden. Diese Nichtüber- tragung muss jedoch unter dem Gesichtspunkt einer p h h n d g W g te J w Ä n s g d te in d a n p N te M v g fe g 8 D d m v g ü k N g N o M d te n p d Z w d c g d is w a (C (D arallelen Entwicklung von Renten und Pensionen gese- en werden. Da wir im Rentenbereich nur geringe Erhö- ungen erwarten, muss auch die Steigerung der Pensio- en angemessen erfolgen. Lassen Sie mich nun zu dem Punkt kommen, der unter en betroffenen Beamten für die größten Verstimmungen esorgt hat: der Verschiebung der Wiedereinführung des eihnachtsgeldes. Mit dem Dienstrechts-neuordnungs- esetz wurde das Weihnachtsgeld in das Grundgehalt in- griert. Ab Januar 2011 sollten diese von 2006 an für fünf ahre halbierten Sonderzahlungen wieder ausgezahlt erden. Diese Zusage müssen wir mit dem vorliegenden nderungsantrag zurücknehmen. Dieser Schritt ist uns icht leicht gefallen, weil auch wir ungerne gegebene Zu- agen nicht einhalten. Aber das Sparpaket der Bundesre- ierung hat uns konkrete Einsparsummen vorgegeben. Zu iesen Sparbemühungen müssen alle einen Beitrag leis- n, auch die Beamten. Eine Ausnahme der Beamten hätte der öffentlichen Wahrnehmung das unzutreffende Bild es überversorgten Staatsdieners gestärkt. Ich habe mich uch vehement gegen Sonderregelungen beim Weih- achtsgeld für bestimmte Besoldungs- oder Berufsgrup- en ausgesprochen: Sonderregelungen führen zu einer ivellierung der Besoldungsgruppen und stellen ein sys- mwidriges Vorgehen dar. Mit den Maßnahmen des Änderungsantrages können ehrausgaben von rund 500 Millionen Euro jährlich ermieden werden. Und auch wenn sich die Wirtschaft erade erholt und die Konjunktur anzieht, darf die öf- ntliche Hand nicht vorschnell wieder mehr Geld aus- eben. Im Finanzplan des Bundes sind für dieses Jahr 0 Milliarden Euro Nettoneuverschuldung vorgesehen. ie im Grundgesetz vorgeschriebene Schuldenbremse, ie eine Begrenzung der Nettokreditaufnahme von maxi- al 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ab 2016 orsieht, kann nur durch intensive Sparbemühungen ein- ehalten werden. Eine konjunkturelle Komponente ist brigens bei der Schuldenbremse bereits integriert. In onjunkturell schlechteren Zeiten ist zwar eine höhere euverschuldung erlaubt, in konjunkturell besseren und uten Zeiten wird aber eine stärkere Rückführung der euverschuldung durch verschärfte Sparanstrengungen der Mehreinnahmen verlangt. In der Anhörung des Innenausschusses am letzten ontag ist eines deutlich geworden: Die Verschiebung es Weihnachtsgeldes wurde als Vertrauensbruch bewer- t. Ja, wir mussten die 2005 gegebene Zusage zurück- ehmen, aber leider sind gerade finanz- und wirtschafts- olitische Entwicklungen, die einen großen Einfluss auf en Haushalt haben, nicht immer über einen so langen eitraum vorhersehbar. Die Schuldenbremse beispiels- eise ist erst 2009 im Grundgesetz festgeschrieben wor- en. Umso mehr danke ich allen Beamten, die in Gesprä- hen ein gewisses Verständnis für unsere Entscheidung eäußert haben. Der Vorwurf, dass durch diese Kürzungsmaßnahmen ie Attraktivität des öffentlichen Dienstes beseitigt wird, t nicht haltbar. Wegen des gekürzten Weihnachtsgeldes ird sich niemand für oder gegen den Eintritt in ein Be- mtenverhältnis entscheiden. Um die Attraktivität zu er- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6611 (A) ) )(B) höhen, sollten lieber andere inhaltliche Dinge angegan- gen werden. Für mich stehen hierbei Fragen wie die der Portabilität, das heißt der Möglichkeit der Mitnahme von Versorgungsansprüchen bei einem Wechsel vom Beam- tenverhältnis in die Wirtschaft, an erster Stelle. Deshalb rate ich Ihnen, die Aufregungen der vergangenen Mo- nate durch Zustimmung zum Gesetzentwurf und zu dem Änderungsantrag jetzt zu beenden. Frank Tempel (DIE LINKE): Zunächst haben Sie mich vor der Sommerpause erst einmal überrascht. Nur wenige Wochen nach der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst lag uns der Gesetzentwurf zum Versorgungs- und Besoldungsanpassungsgesetz 2010/2011 vor, und der ebenso schnellen Übertragung auf den Beamtenbereich sollte dann wohl nichts mehr im Wege stehen. Aber sehr schnell haben Sie das Bild, das man von dieser Regie- rungskoalition haben muss, wieder in gewohnte Formen gesetzt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamtin- nen und Beamten wird durch die Linke grundsätzlich be- grüßt. Die lineare Anpassung erfolgt inhaltsgleich und auch, das wollen wir positiv bemerken, zeitgleich. Wie im Tarifabschluss vorgesehen, wird es erneut eine Al- tersteilzeit geben. Das war notwendig und wird von der Linken unterstützt. Drei Schwächen des Gesetzentwurfes möchte ich je- doch herausgreifen. Versorgungsempfängerinnen und -empfänger sollen, so der Wille der Bundesregierung, von der Einmalzah- lung ausgeschlossen bleiben. Die Begründung hierfür, dass sie somit einen weiteren Beitrag zur Stabilisierung der Versorgungskosten leisten sollen, geht wohl an einer logischen Argumentation weit vorbei. Stabilisierung kann nur bei einem langfristigen Effekt hervorgerufen werden. Also noch einmal zum Zuhören: Einmalzahlung – Langfristigkeit? Sie werden mir recht geben müssen, da passt irgendetwas nicht zusammen. Des Weiteren sieht die Linke die Wiedereinführung der Versorgungsrücklage ab 1. August 2011 skeptisch. Die Erhöhung von Versorgung und Besoldung im Ver- gleich zum Tarifabschluss wird 0,2 Prozent niedriger ausfallen. Warum diese Wiedereinführung kommen soll, ohne dass die dafür vorgesehene Überprüfung im Zu- sammenhang mit einem tragfähigen Versorgungskonzept erfolgt ist, haben sie nicht beantwortet. Befürchten sie, dass diese Überprüfung anders ausfällt, als sie das wün- schen? Drittens, Sie führen zwar eine Altersteilzeitregelung ein, haben diese aber weder attraktiv noch für jeden nutzbar ausgestaltet. Zum Beispiel kommt ein Beamter bei Inanspruchnahme dieses Modells nun nur noch auf 70 Prozent des Nettogehaltes im Vergleich zu einem Vollzeitbeschäftigten. Das waren vorher noch 83 Pro- zent. Zusammengefasst: Dem ursprünglichen Gesetzentwurf hätte die Linke zustimmen können, eine Zustimmung mit Bauchschmerzen, denn die bereits enthaltenen Kürzun- g b te S m s fi h h D h s v E In m g E h g A g fu ti d d fe u n g te s je e te ti u te ra w d s T Ih S S s ru N b S (C (D en sind weder sozial gerecht noch sachlich nachvollzieh- ar. Nun zu ihrem Änderungsantrag. Die in ihm enthal- ne Forderung nach einer Fortführung der Kürzung der onderzahlung in der Beamtenbesoldung, also des ehe- aligen Weihnachts- und Urlaubsgelds, lehnen wir ent- chieden ab. Es handelt es sich hierbei nicht nur um eine nanzielle Angelegenheit, wie sie spätestens bei der An- örung zur Bundesbesoldung am Montag mitbekommen aben sollten. Beamte stehen nach Art. 33 des Grundgesetzes zum ienstherrn in einem „besonderen Dienst und Treuever- ältnis“, einer Beziehung, die auf Vertrauen beruhen ollte. Ein Vertrauen, das Sie meine Damen und Herren on CDU, CSU und FDP, für jährlich 500 Millionen uro verkaufen. Dank der Opposition gab es eine Expertenanhörung im nenausschuss, bei der Fachleute noch einmal Argu- ente von allen Seiten zum Gesetzentwurf und den ein- ebrachten Änderungsvorschlägen liefern sollten, eine xpertenrunde, zu der jede Fraktion Vertreter benannt at. Man hätte also erwartet, zumindest Ansätze von Ar- umenten auch für die Regierungsabsichten zu erhalten. ber Argumente für eine Wiedereinführung der Versor- ungsrücklage ohne die notwendige vorherige Überprü- ng waren nicht zu hören. Argumente für die Nachhal- gkeit der Herausnahme der Versorgungsempfänger aus en Einmalzahlungen waren nicht zu hören. Argumente, ie einen Vertrauensbruch gegenüber den Beamten recht- rtigen, waren nicht zu hören. Selbst Sie, meine Damen nd Herren von den Regierungsfraktionen, konnten kei- en Experten benennen, der das leisten kann. Unsere Fraktion wird trotz aller Grausamkeiten nicht egen den Gesetzentwurf stimmen, sondern sich enthal- n. Wir wollen, dass die Übertragung des Tarifergebnis- es im öffentlichen Dienst vollzogen werden kann. Dem tzigen sozialen Amoklauf der Regierung würden bei iner Ablehnung und Neuregelung des Gesetzes die letz- n positiven Maßnahmen zum Opfer fallen. Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfrak- onen, besuchen Sie weiter die Delegiertenkonferenzen nd Podiumsdiskussionen der Beamtinnen und Beam- n! Sprechen Sie weiter von Wertschätzung und hervor- genden Ergebnissen! Wundern Sie sich aber nicht, enn genau diese Beamtinnen und Beamten sich dabei ie Taschen zuhalten. Erstens greifen Sie in diese Ta- chen – zu oft und zu tief. Zweitens hauen Sie denen die aschen im sprichwörtlichen Sinne oft genug voll! Wer soll Ihnen noch etwas glauben, und was soll man nen noch glauben? Etwa, dass die erneute Kürzung der onderzahlung nun tatsächlich 2015 ausläuft? Ich denke, ie glauben selbst nicht mehr daran, auch unter dem Ge- ichtspunkt, dass es 2015 keine schwarz-gelben Regie- ng mehr geben wird. Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN): Die Anpassung der Dienst- und Versorgungs- ezüge der Beamtinnen und Beamten im Bund, sowie oldatinnen und Soldaten in Anlehnung an den Tarifab- 6612 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) schluss für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes war eigentlich beschlossene Sache. Das hatte der Bundesinnenminister den betroffenen Beamten nicht nur versprochen, sondern das ist gute Übung und ist auch rechtlich weitgehend so verankert. Die Bundesre- gierung ist dabei, dieses Versprechen nicht zu halten, und zwar unter bemerkenswerten, wenig schmeichelhaf- ten Umständen. Grund dafür ist der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, mit der das Wiederaufleben der vollständigen Weihnachtsgeldzahlung nach einer fünf- jährigen Aussetzung erneut bis 2015 gestoppt werden soll, sowie die Ausnahme der Versorgungsempfängerin- nen und -empfänger von der Einmalzahlung für 2011. Dazu – vermutlich unter Betonung der Verwerflich- keit dieses Verhaltens – werden heute eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen noch mehr sagen. Deswegen von mir dazu nur so viel: Es ist richtig, dass wir es hier mit einem offenkundigen politischen Wortbruch von Schwarz-Gelb zu tun haben, und es ist völlig zutreffend, wenn in diesem Zusammenhang von einem ernst zu neh- menden Vertrauensschaden der Bundesregierung bei den betroffenen Bundesbeamten und -beamtinnen gespro- chen wird. Und dieser Vertrauensschaden darf auch nicht auf die leichte Schulter genommen werden; denn er wirkt sich im Beschäftigungsverhältnis oft ganz unmit- telbar auf die Arbeitsmotivation und damit nicht uner- heblich auch auf die Gesamtsituation der Bundesverwal- tung aus, einer Bundesverwaltung, die unstreitig mit immer weniger Personal immer mehr Aufgaben bewälti- gen muss. Meine Damen und Herren von der Regierungskoali- tion, mit bloßem Sparen um des Sparens willen, ohne das erforderliche Augenmaß, ist niemandem geholfen. Damit man mich nicht falsch versteht: Verfassungswidri- ges Verhalten wird man Ihnen nicht vorwerfen können, und ich verwehre mich in der Sache auch nicht grund- sätzlich dagegen, dass man über Modifizierungen oder auch Kürzungen bei der Beamtenbesoldung und -versor- gung nachdenkt. Kopfschütteln aber verdient, dass Sie sich nicht einmal gezwungen sehen, den Wortbruch, das heißt die weitere, hälftige Aussetzung der Sonderzah- lung, näher als mit der dürren und nichtssagenden Erklä- rung, eben „Geld sparen zu müssen“, zu begründen. Ein wenig Nachdenken sollte Sie jedoch dazu führen, dass, wenn man an dieser Stelle den Haushalt entlasten will, behutsam und sozial verträglich vorgegangen wer- den muss. Darum plädiere ich im Hinblick auf die Son- derzahlung für einen degressiven Ansatz, der die Be- diensteten der unteren und mittleren Besoldungsgruppen die weitere Aussetzung deutlich weniger spüren lässt und den höheren noch ein Plus, wenn auch ein sehr ge- ringes, bringen würde. In einer solchen Verfahrensweise wurde ich bei der Anhörung am Montag im Grundsatz vom Sachverständigen Bäumer bestätigt, gewiss immer unter der Voraussetzung, dass das Sparen an dieser Stelle hinreichend und schlüssig begründet wird. Meine Aus- führungen gelten im Übrigen analog für die Nichtbe- rücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei der Einmalzahlung 2011. d n g li n b s k e s s d s v s T d e g d d e e ru m d ti z w s d G d li h ri B c T b w fä ü z H m te s R d s B z d (C (D Gleichwohl, verehrte Kolleginnen und Kollegen von er SPD, ist es vernünftig, die Kritik insbesondere dann icht zu überziehen, wenn man selbst, wie Sie als Mit- lied in der schwarz-roten Vorgängerregierung, inhalt- ch genau dieses Vorgehen politisch mitgetragen hat, ämlich das fortgesetzte planlose Ad-hoc-Herumsparen ei den Beamtinnen und Beamten nach aktueller Kas- enlage. Niemand bestreitet, dass die massive Finanz- rise den Bundeshaushalt zusätzlich belastet. Angesichts ines Finanzierungsdefizits von 33 Milliarden Euro aber tellt sich die Frage, ob ausgerechnet ein schon ge- chnürtes Paket geöffnet werden musste, mit dem bereits argelegten Flurschaden für die zunehmend knappe Res- ource Vertrauen sowie angesichts einer Einsparsumme on 500 Millionen Euro, die im Hinblick auf die Ge- amtdefizitsumme bedauerlicherweise lediglich einen ropfen auf den heißen Stein darstellt. Dabei weist der vorgelegte Entwurf des Bundesbesol- ungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes zumindest inen Gesichtspunkt auf, den wir unter Nachhaltigkeits- esichtspunkten durchaus begrüßen und der zumindest em Ansatz nach ein Konzept erkennen lässt: Die Wie- eraufnahme der Versorgungsrücklage stellt immerhin inen, wenn auch allein nicht ausreichenden Beitrag zu iner nachhaltigen, der demografischen Herausforde- ng der kommenden Jahre gerecht werdenden und da- it generationengerechten Neustrukturierung zumin- est der Versorgungsbezüge dar. Wie aber kann die Altersversorgung auch für zukünf- ge Generationen gesichert werden? Das ist eine der entralen, wenn nicht die alles entscheidende Frage, der ir uns auch und gerade mit Blick auf die Beamtenver- orgung stellen müssen. Auf Bundesebene sieht es hier ank der vor nunmehr gut zwölf Jahren getroffenen rundentscheidung, eine Versorgungsrücklage zu bil- en, vergleichsweise gut aus, auch wenn hier womög- ch, worauf der Sachverständige Bäumer hingewiesen at, aufgrund zu positiver Zahlen in den Versorgungsbe- chten der Bundesregierung falsch kalkuliert wurde. In vielen Bundesländern sieht es dagegen düster aus. eispiele: Schleswig-Holstein: Kosten für Versorgung 2010 irca 900 Millionen Euro, 2020 circa 1,3 Milliarden Euro; hüringen: 2009 circa 50 Millionen Euro, Verdopplung is 2013. Wissenschaftlichen Prognosen nach zu urteilen, ird die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und -emp- nger in den Ländern und Gemeinden im Jahre 2020 auf ber 1 Million wachsen, Tendenz für die folgenden Jahr- ehnte weiter steigend. Angesichts der Größenordnung dieser politischen erausforderung drängt sich der Widerspruch zur klein- ütigen Werkelei an den Beamtenbezügen und Beam- npensionen, wie sie auch heute mit dem Beamtenbe- oldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz von dieser egierung dokumentiert wird, geradezu auf. Es kann em Bund nicht egal sein, wenn sich die Schere zwi- chen den Beamtenversorgungen der Länder und des undes weiter öffnet und die sich abzeichnenden Finan- ierungslücken bedrohliche Ausmaße annehmen. Ähnliches gilt für die zukunftsgerechte Strukturierung er Dienstbezüge. Gerade weil wir auch hier alle in der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6613 (A) ) )(B) Pflicht sind, angemessene dienstrechtliche Konzepte vorzulegen, sei es auf Bundes- oder Landesebene, ist es unerlässlich, ernsthaft und auch ergebnisoffen darüber zu diskutieren, wie die Zukunft des öffentlichen Diens- tes insgesamt aussehen soll. Dabei stellt sich die Frage: Wie kann die gegenwärtig hohe Qualität bei der Aufga- benerfüllung aufrechterhalten, wie können die Attrakti- vität der Tätigkeiten als auch die Motivation sowohl für die Anwärterinnen und Anwärter als auch für die gegen- wärtige Beamtenschaft gesteigert werden – auch und ge- rade angesichts eines verschärften Wettbewerbes um qualifizierte Beschäftigte auf dem Arbeitsmarkt? Es stellt sich aber vor allem auch die Frage: Wie kann die Vergütung einer Tätigkeit im Dienste der Öffentlich- keit, für den Staat, auf lange Sicht generationengerecht finanziert werden? Zahlreiche Beiträge zur Reformde- batte liegen auf dem Tisch; zusätzlich müssen neue An- sätze diskutiert werden. Meine Damen und Herren der Koalition, die gegen- wärtige Konzeptionslosigkeit der Regierung erscheint angesichts der geschilderten Herausforderungen besorg- niserregend. Auch aus diesem Grunde, nicht nur weil ihre Anpassungen – außer dem gebotenen politischen Anstand gegenüber den Tarifpartnern und der Beachtung der sozialen Komponente – auch den notwendigen poli- tischen Weitwinkel vermissen lassen, stimmen wir Ihrem Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung nicht zu. Anlage 9 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung: – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Februar 2010 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien zur Vermeidung der Dop- pelbesteuerung und Verhinderung der Steu- erverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. Februar 2010 zwischen der Bundes- republik Deutschland und Malaysia zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen – Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundes- republik Deutschland und der Republik Bul- garien zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. März 2010 zwischen der Bundesre- publik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf d ti b d fü m b g b s D G A h z n b D p ru s d W Q z k g ri ru „ in d V te te (C (D dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen – Entwurfs eines Gesetzes zu dem Änderungs- protokoll vom 21. Januar 2010 zum Abkom- men vom 11. April 1967 zwischen der Bundes- republik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteue- rungen und zur Regelung verschiedener an- derer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ein- schließlich der Gewerbesteuer und der Grund- steuern sowie des dazugehörigen Schlusspro- tokolls in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 (Tagesordnungspunkt 22) Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Deutschen Bun- estag liegen heute fünf Gesetzesentwürfe zur Ratifika- on von überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkommen zw. zu einem Änderungsprotokoll vor. Grundsätzlich dienen Doppelbesteuerungsabkommen azu, die doppelte Besteuerung in den Vertragsstaaten r Unternehmen und Privatpersonen zu vermeiden. Da- it kann die internationale wirtschaftliche Zusammenar- eit verbessert und können Investitionshemmnisse auf- rund einer doppelten Steuerlast abgebaut werden. Mit den Ländern Syrien, Bulgarien, Malaysia, Groß- ritannien und Belgien wird nach dem heutigen Ab- chluss des Gesetzgebungsverfahrens noch besser die oppelbesteuerung nach OECD-Standard vermieden. leichzeitig ist mit besagten Ländern ein verbesserter ustausch in Steuersachen vereinbart, sodass wir mit der eutigen Ratifizierung dieser Abkommen Steuerhinter- iehung noch wirksamer und effektiver bekämpfen kön- en. Zunächst möchte ich aber auf die einzelnen Doppel- esteuerungsabkommen jeweils eingehen: Zunächst Syrien. Durch das erstmalige Vorliegen eines oppelbesteuerungsabkommens mit der Arabischen Re- ublik Syrien werden steuerliche Hindernisse zur Förde- ng und Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen mit un- erem Land abgebaut. Durch die eindeutige Zuweisung er Besteuerungsrechte für alle Einkünfte im jeweiligen ohnsitzstaat und die vorgesehene Begrenzung der uellensteuersätze bei Dividenden, Zinserträgen und Li- enzen können die Ziele von Doppelbesteuerungsab- ommen erreicht werden. Zukünftig werden Sozialversicherungsrenten im so- enannten Kassenstaat versteuert. Das heißt, ein in Sy- en lebender deutscher Rentner muss seine Steuererklä- ng in Deutschland abgeben, da die Auszahlung aus der deutschen Kasse“ erfolgt. Durch die Einführung eines Informationsaustausches Steuersachen nach 2005er-OECD-Standard können ie zuständigen Steuerbehörden jetzt vom jeweiligen ertragsstaat Informationen zu Steuerschuldnern erhal- n. Dabei kann es sich um Auskünfte zu allen Steuerar- n, auch wenn sie nicht im DBA erläutert sind, handeln. 6614 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) Malaysia. Durch das vorliegende Abkommen wird der Vertrag von 1977 aktualisiert und an bestehende Realitäten angepasst werden. Folgende Veränderungen sind hier hervorzuheben: einheitliche Quellensteuersätze bei Zinsen und Lizenzen; Einführung der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten im Quellen- bzw. Kas- senstaat; Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit von fikti- ven, aber nicht gezahlten malaysischen Steuern; Einfüh- rung einer Umschwenkklausel von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode zugunsten Deutschlands; Aus- schluss von Abkommensvorteilen für Personen, die in der Freizone Labuan Steuervergünstigungen in An- spruch nehmen; Einführung eines verbesserten Informa- tionsaustausches in Steuersachen nach 2005er-OECD- Standard. Der Informationsaustausch betrifft auch die Freizone Labuan. Es geht auch um die Schließung von Steuerschlupflöchern. Bulgarien. Das bisherige Abkommen von 1978 wird durch die heutige Ratifikation abgelöst. Das DBA wird somit an die bestehenden Realitäten angepasst. Struktu- rell und inhaltlich orientiert sich das Abkommen weitge- hend am OECD-Musterabkommen von 2005. Hierdurch kann eine Vereinheitlichung der Regeln in Doppelbe- steuerungsverfahren mehr und mehr erreicht werden. Folgende besondere Regelungen sind hervorzuhe- ben: gespaltener Steuersatz für Dividenden; Zinsein- künfte können auch im Quellenstaat im Allgemeinen mit bis zu 5 Prozent versteuert werden; Quellensteuersatz bei Lizenzen bei weiterhin 5 Prozent; Sozialversiche- rungsrenten werden künftig im Kassenstaat besteuert, damit wird die deutsche DBA-Politik der letzten Jahre fortgeführt; generell gilt im Abkommen die Freistel- lungsmethode. Es besteht aber die Möglichkeit, auf die Anrechnungsmethode umzuschwenken, um doppelte Besteuerung besser zu vermeiden. Und schließlich: Der Informationsaustausch erstreckt sich sowohl auf Ban- kenauskünfte als auch auf Sachverhalte zur Bekämpfung von Geldwäschedelikten, Korruption und Terrorismusfi- nanzierung. Großbritannien. Dieses am 30. März 2010 in London unterzeichnete Abkommen löst das bisherige vom 26. November 1964 ab. Der an die modernen und gegen- wärtigen Verhältnisse angepasste Vertrag entspricht da- bei dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Dadurch kommt es, wie bereits auch bei anderen Abkommen, zur weiteren Vereinheitlichung der Regeln auf dem Gebiet der Doppelbesteuerungsabkommen. Aufgrund des In- vestitions- und Handelsvolumens war eine Überarbei- tung des alten DBAs dringend geboten. Deutschland ist für das Vereinigte Königreich der wichtigste Handelspartner, und für unser Land ist Groß- britannien nach Frankreich, den USA und den Nieder- landen der viertgrößte Wirtschaftspartner. Folgende Änderungen möchte ich an dieser Stelle be- sonders hervorheben: Der bisherige einheitliche Quel- lensteuersatz auf Dividenden in Höhe von 15 Prozent wird durch einen gespaltenen Steuersatz abgelöst. Für Zinsen und Lizenzen hat weiterhin der Ansässigkeits- staat das Besteuerungsrecht. Renten und Ruhegehälter – außer Pensionen – werden im Wohnsitzstaat versteu- ert, wohingegen Sozialversicherungsrenten im Kassen- s w g tr R d n w P S k s D B v S s B s S h h R ti z te z d s k s z d m s d h n W d m W M v S ti ti u z F g ru g a (C (D taat versteuert werden müssen. Zur Förderung des issenschaftlichen Austausches wurden neue Sonderre- elungen für Gastprofessoren, Lehrer und Studenten ge- offen. Bei der Besteuerungsmethode haben sich beide egierungen – je nach Besteuerungssachverhalt – auf ie Anwendung der Freistellungs- wie auch der Anrech- ungsmethode verständigt. Die Freistellungsmethode urde dabei noch durch eine Aktivitätsklausel und einen rogressionsvorbehalt ergänzt. Sollte es zwischen den teuerbehörden innerhalb von zwei Jahren im Einzelfall eine Einigung bei der Frage nach der Methodik geben, o ist eine Schiedsstelle anzurufen. Belgien. Das vorliegende Änderungsprotokoll zum oppelbesteuerungsabkommen von 1967 zwischen der undesrepublik und dem Königreich Belgien sieht einen erbesserten Austausch zwischen beiden Staaten in teuersachen vor. Damit können steuerlich relevante Sachverhalte bes- er durch die Finanzbehörden aufgeklärt werden, deren efugnisse im Allgemeinen auf das Inland beschränkt ind. Zurzeit besteht folgende Situation: Sollte sich der teuerschuldner oder eine dritte Person, die zur Sachver- altsklärung beitragen kann bzw. muss, im Ausland auf- alten, so ist diese für inländische Finanzbehörden in der egel nicht greifbar. Durch den vereinbarten Informa- onsaustausch gewähren sich beide Staaten Unterstüt- ung bei der Aufklärung von Besteuerungssachverhal- n. Somit können Steuerschuldner bzw. Dritte direkter ur Sachverhaltsklärung herangezogen werden. Durch as vorliegende Änderungsprotokoll kann grenzüber- chreitende Steuerhinterziehung noch effektiver be- ämpft und können sogenannte Steuerschlupflöcher ge- chlossen werden. Die heute vorliegenden Abkommen sind ein Beitrag ur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und zur Ein- ämmung eines schädlichen Steuerwettbewerbs allge- ein. Sie dienen weiterhin der Verbesserung der wirt- chaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und en jeweiligen Vertragspartnern. Zusammenfassend kann ich feststellen, dass die Ver- andlungsvertreter der Bundesrepublik sehr gute Ergeb- isse und Regelungen im Sinne unserer Steuer- und irtschaftspolitik ausgehandelt haben. Trotz alledem müssen wir in diesem Hause darüber iskutieren, wie zukünftig Doppelbesteuerungsabkom- en ausgestaltet werden sollen. Die Diskussion in dieser oche im Finanzausschuss hat dabei gezeigt, dass die ethodik – Anrechnungs- oder Freistellungsmethode – on Land zu Land unterschiedliche Auswirkungen auf die teuereinnahmen und/oder auf die wirtschaftliche Situa- on unserer Unternehmen haben kann. Hier gilt es künf- g, zwischen den globalen Entwicklungsmöglichkeiten nserer Unternehmen, der Bekämpfung von Steuerhinter- iehung und der Verbesserung der Einnahmesituation des iskus abzuwägen. Heute aber haben wir zunächst über die fünf vorlie- enden ausgehandelten Abkommen bzw. ein Ände- ngsprotokoll abzustimmen. Die Unionsfraktion be- rüßt die vorliegenden Gesetzesentwürfe und wird ihnen us den von mir erläuterten Gründen zustimmen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6615 (A) ) )(B) Lothar Binding (Heidelberg) (SPD): Wir behandeln heute fünf Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien, Bulgarien, Malaysia, Syrien und dem Vereinigten Kö- nigreich und Nordirland, UK. Die völkerrechtlichen Ab- kommen und die entsprechenden Vertragsgesetze erset- zen bestehende Doppelbesteuerungsabkommen, DBA, die teils schon mehrere Jahrzehnte Gültigkeit haben und den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutsch- land und den Vertragsstaaten nicht mehr entsprachen. Der Vertrag mit Belgien stammte aus dem Jahr 1967, der mit Bulgarien aus dem Jahr 1987, der mit Malaysia aus dem Jahr 1977 und der mit dem Vereinigten Königreich aus dem Jahr 1964. Mit Syrien wird erstmals ein Ab- kommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen beschlossen; die übrigen sind das Ergebnis von Verhandlungen zur Revision die- ser bestehenden Verträge. Eine wichtige Weiterentwicklung spiegelt sich schon im Titel der Umsetzungsgesetze, mit denen die Vertrags- inhalte der internationalen Abkommen in unsere Rechts- ordnung übertragen werden. Früher haben wir meist „nur“ von Doppelbesteuerungsabkommen gesprochen, die Besteuerungsrechte zwischen Vertragsstaaten aufge- teilt haben. Heute geht es um mehr, denn die Abkommen dienen auch explizit der „Verhinderung der Steuerver- meidung und Steuerhinterziehung“ auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (und Vermögen). Das markiert eine qualitative Weiterentwicklung in der deutschen Ab- kommenspolitik und verdeutlicht die neuen Schwer- punkte in der Ausrichtung unserer internationalen Steu- erpolitik. Ich danke dem Bundesfinanzministerium an dieser Stelle, dass es bei den teils jahrelangen Verhandlungen die Gelegenheit genutzt hat, um die Abkommen in Nachverhandlungen an der aktualisierten Version des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 2005 auszu- richten und damit die verbesserten Standards zum steu- erlichen Informationsaustausch und zur Amts- und Rechtshilfe zwischen den Steuerverwaltungen umzuset- zen. Die Abkommen mit Belgien, Bulgarien, Malaysia, Syrien sowie UK beruhen im Wesentlichen auf dem gül- tigen Musterabkommen der Organisation für wirtschaft- liche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, aus dem Jahr 2005, OECD-MA 2005. Die OECD hat im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steueroasen und schädlichen Steuerwettbewerb internationale Standards zu Transparenz und Auskunftsaustausch entwickelt. Diese Standards besagen im Kern, dass für die Be- steuerung relevante Informationen zugänglich sein müs- sen – etwa Bankinformationen, Informationen über Ei- gentumsverhältnisse an Gesellschaften oder Begünstigte von Stiftungen. Dies gilt unabhängig davon, ob straf- rechtliche Ermittlungen bereits eingeleitet sind oder ob es um „Aufdeckung und Ermittlung noch nicht identifi- zierter Steuerfälle“ (Art. 26 OECD-MA) geht. Die Finanzbehörden sollen also – wie bei inländischen Er- mittlungen – auf alle „voraussichtlich erheblichen“ Da- ten zugreifen können, die sie zur Aufklärung grenzüber- s d b g d h ih s h S W s la v U V m b rä S R e m B V S m K u (A s ti g B a B M s n re A s la m n D k b n w le k M (C (D chreitender Sachverhalte benötigen. Außerdem müssen iese Informationen auf Ersuchen ausländischen Steuer- ehörden zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass es sich um konkrete Ermittlun- en zur Aufklärung eines steuerlichen Sachverhalts han- elt; das heißt anlasslose Auskunftsersuchen „ins Blaue inein“ sind unzulässig. Deutsche Finanzbeamte können re Kolleginnen und Kollegen in den anderen Vertrags- taaten also künftig auf dem Weg der Amts- und Rechts- ilfe um Informationen bitten, die zur Bekämpfung der teuerhinterziehung voraussichtlich erforderlich sind. enn die begründete Vermutung besteht, dass ein deut- cher Steuerpflichtiger Kapitaleinkünfte aus dem Aus- nd erzielt und diese nicht oder nicht ordnungsgemäß ersteuert, soll das Finanzamt diesen Sachverhalt mit nterstützung von den Steuerverwaltungen der anderen ertragsstaaten aufklären können. Mit Blick auf die bisherigen Regelungen zum Infor- ationsaustausch mit Belgien, Bulgarien und Groß- ritannien und die Zusammenarbeit in Steuersachen umen diese Verhandlungsergebnisse der deutschen teuerverwaltung gegenüber diesen Staaten die gleichen echte wie gegenüber allen anderen EU-Mitgliedstaaten in. Der mit Bulgarien vereinbarte vollumfängliche Infor- ationsaustausch in Steuersachen umfasst nicht nur ankauskünfte über grenzüberschreitende Einkünfte und ermögen und die Amtshilfe bei der Beitreibung von teuern, sondern verbessert auch unsere Aufklärungs- öglichkeiten in der Terrorismusbekämpfung und im ampf gegen Geldwäsche und Korruption. Der Informationsaustausch gemäß OECD-Standard mfasst alle drei Formen des Informationsaustausches rt. 26 OECD-MA): den Informationsaustausch auf Er- uchen einer Steuerbehörde, den spontanen Informa- onsaustausch, das heißt das anlassbezogene „Zurverfü- ungstellen“ steuerlicher Informationen durch eine ehörde und den automatischen Informationsaustausch, uf den ich später nochmals zu sprechen komme. Die Doppelbesteuerungsabkommen, die wir heute im undestag besprechen, verbessern nicht nur unsere öglichkeiten im Kampf gegen Steuerhinterziehung, ondern bieten auch wichtige Ansatzpunkte für die ord- ungsgemäße Durchführung des Besteuerungsverfah- ns – ein wichtiger Punkt; denn es widerspricht unserer uffassung von Steuergerechtigkeit, dass eine Privatper- on oder ein Unternehmen mit Einkünften aus dem Aus- nd nur deshalb steuerlich bessergestellt ist als jemand it „nur“ inländischen Einkünften, weil die Finanzämter icht auf Daten aus dem Ausland zugreifen können. iese Fehlentwicklung wird mit den vorliegenden Ab- ommen im Austausch mit den anderen Vertragsstaaten ehoben. Dieser Aspekt ist mir wichtig, weil es in der Regel icht der „normale“ Arbeitnehmer, Rentner oder Hand- erker ist, der sein Privatvermögen auf den internationa- n Kapitalmärkten, in Stiftungen und auf Treuhand- onten anlegt und Zins- oder Dividendeneinkünfte aus alaysia bezieht. Es ist für die gleichmäßige und ge- 6616 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) rechte Besteuerung und die Legitimität unseres Steuer- systems wichtig, dass es keinen Unterschied macht, wo- her jemand seine Einkünfte bezieht. Die neuen bzw. überarbeiteten Abkommen ermögli- chen der deutschen Steuerverwaltung – wie in Art. 26 des OECD-Musterabkommens 2005 vorgesehen – den Zugang zu „Informationen, die zur Durchführung dieses Abkommens oder zur Verwaltung bzw. Vollstreckung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung … voraussichtlich erheblich sind …“ (Art. 26 Abs. 1). Der Vertragsstaat darf die Erteilung von Informationen nicht aus dem Grund ablehnen, dass er kein innerstaatliches Interesse an diesen Informationen hat und sie für seine eigenen steuerlichen Zwecke nicht benötigt (Art. 26 Abs. 4). Die Erteilung von Informatio- nen darf auch nicht deshalb abgelehnt werden, weil sich die Informationen bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Vertreter oder Treuhänder befinden (Art. 26 Abs. 5). Zu den wichtigsten Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gehören folgende Bestimmungen: Erstens. Bei der Überarbeitung der bestehenden Ab- kommen wurde eine Reduzierung der Quellensteuer- sätze auf Dividenden aus zwischengesellschaftlichen Beteiligungen von 15 Prozent auf 5 Prozent vereinbart (Art. 11 Abs. 2). Im Ergebnis ergibt sich daraus eine ge- ringere Anrechnung der im anderen Vertragsstaat erho- benen Steuer auf die deutsche Steuer und Mehreinnah- men für den deutschen Staat. Das Abkommen mit Malaysia verhindert insbeson- dere auch, dass malaysische Steuern, die nur „auf dem Papier“ bestehen, aber von den Steuerpflichtigen nicht bezahlt werden, in Deutschland angerechnet werden können. Diese sogenannte fiktive Quellensteueranrech- nung ist ab 2011 nicht mehr möglich (Art. 23 Abs. 1 Buchstabe f). Mit der Absenkung des Quellensteuersatzes auf Divi- denden im Abkommen mit Bulgarien und dem Verzicht auf Quellensteuer bei Vergütungen für Ausrüstungslea- sing ab 2015 sollen Investitionsanreize gesetzt werden. Daraus ergeben sich auch eine geringere Anrechnung der bulgarischen auf die deutsche Steuer – außer bei Konstellationen, die unter die Mutter-Tochter-Richtlinie fallen. Das DBA mit Großbritannien sieht ebenfalls eine Re- duzierung der Quellensteuersätze bei Dividenden von 15 Prozent auf 5 Prozent bei zwischengesellschaftlichen Beteiligungen vor. Grundsätzlich bleibt es bei der Frei- stellungsmethode mit Aktivitätsklausel und Progres- sionsvorbehalt bei tatsächlicher Besteuerung in UK; dies gilt insbesondere bei Gewinnen aus britischen Betriebs- stätten und Ausschüttungen britischer Gesellschaften bei Schachtelbeteiligungen. Aktivitätsklausel meint, dass eine Freistellung nur gewährt wird, wenn die Betriebs- stätte in Großbritannien eine aktive wirtschaftliche Tä- tigkeit ausübt, nicht aber bei nur passiver Präsenz, bei- spielsweise in Form einer vermögensverwaltenden Tätigkeit. In diesem Fall gilt die Anrechnungsmethode. s s fa th a ru fü G k ru e a in k b A n p s S A n th e S n m s T s d e la d s la e U G a lu g ru s a k G m d h v b a V (C (D Zweitens. Die Abkommen enthalten zudem auch eine ogenannte Umschwenkklausel (Subject-to-Tax-Klau- el): Sie ermöglicht es Deutschland, von der im Regel- ll vorgesehenen Freistellungs- zur Anrechnungsme- ode umzuschalten, wenn keine Besteuerung im nderen Vertragsstaat erfolgt und eine niedrige Besteue- ng oder die doppelte Nichtbesteuerung die Folge sind. Dies hat folgenden Hintergrund. Doppelbelastungen r Unternehmen und Bürger lassen sich nach folgendem rundmuster vermeiden: Das Doppelbesteuerungsab- ommen weist dem Quellenstaat beschränkte Besteue- ngsrechte zu. Der Quellenstaat ist der Staat, aus dem inem Steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte zufließen oder us dem er Einnahmen aus sonstigem Vermögen erzielt, dem er aber nicht seinen Wohnsitz hat; zu diesen Ein- ünften zählen beispielsweise Zinsen aus einem Gutha- en bei einer Bank in Belgien, Dividenden, die man aus nteilen an einem Unternehmen mit Sitz in Großbritan- ien hält, oder Einnahmen aus Vermietung oder Ver- achtung von Grundbesitz in Bulgarien. Der Wohnsitz- taat rechnet diese Quellenbesteuerung dem deutschen teuerpflichtigen auf seine Steuer an (die sogenannte nrechnungsmethode) oder stellt die Einkünfte von sei- er Besteuerung frei (die sogenannte Freistellungsme- ode). Ein Beispiel kann den Mechanismus zur Vermeidung iner doppelten Besteuerung verdeutlichen, die den teuerpflichtigen unangemessen belasten würde. Ange- ommen, eine Muttergesellschaft in Deutschland hält ehr als 10 Prozent der Anteile an einer Tochtergesell- chaft in Syrien. In diesem Fall wird der Gewinn der ochter zunächst in Syrien der dort üblichen Körper- chaftsteuer unterworfen. Auf die anschließend an die eutsche Mutter ausgeschüttete Dividende kann Syrien ine 5-prozentige Kapitalertragsteuer erheben. Deutsch- nd vermeidet eine Doppelbesteuerung dadurch, dass es iese Dividenden freistellt. Nach diesem Grundmuster werden auch grenzüber- chreitende Unternehmensgewinne zwischen Deutsch- nd und Syrien behandelt. Syrien darf danach Gewinne ines deutschen Unternehmens nur besteuern, wenn das nternehmen eine Betriebsstätte im Land hat und die ewinne der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Die Gesamtheit der deutschen Doppelbesteuerungs- bkommen ist durch einen Methodenmix aus Freistel- ng und Anrechnung gekennzeichnet. Grundsätzlich ilt die Freistellungsmethode, um eine doppelte Besteue- ng von Einkünften zu vermeiden; dazu gehören bei- pielsweise Einkünfte, die ein deutsches Unternehmen us einer Betriebsstätte in Malaysia bezieht, oder Ein- ünfte aus Dividendenausschüttungen einer syrischen esellschaft, an der ein deutscher Steuerpflichtiger zu indestens 10 Prozent beteiligt ist. Diese Einkünfte wer- en in Deutschland in der Regel nicht besteuert, das eißt freigestellt. Die Anrechnungsmethode gilt unter anderem bei Di- idendeneinkünften aus Streubesitz, Zinsen, Lizenzge- ühren, Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmens- nteilen mit überwiegendem Grundbesitz im anderen ertragsstaat. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6617 (A) ) )(B) Bedauerlicherweise lähmt derzeit ein Streit innerhalb der Bundesregierung die wichtigen Verhandlungen mit Singapur über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen. Das CDU-Finanzministerium konnte sich bislang leider nicht durchsetzen und das Anrechnungsverfahren im Abkommen verankern, um die deutschen Besteuerungs- rechte zu wahren und Steuerhinterziehung zu unterbin- den. Wirtschaftsminister Brüderle von der FDP hingegen plädiert für die Freistellungsmethode und möchte auf die deutsche Besteuerung von Unternehmensgewinnen aus Singapur verzichten – obwohl er genau weiß, dass die in Singapur gezahlten Steuern – angesichts sehr niedriger Sätze und zahlreicher Ausnahmeregelungen – äußerst gering sind. Keine Besteuerung in Deutschland, keine oder nur sehr geringe Besteuerung in Singapur – eine Steilvorlage für Steuergestaltung oder, in Brüderles Sinne: eine Art „legalisierte Steuerhinterziehung“. An- gesichts der stark wachsenden Bedeutung Singapurs als internationales Finanzzentrum und unserer bisherigen Erfolge im Kampf gegen internationale Steuerhinterzie- hung, Steueroasen und Offshore-Finanzzentren wäre es eine bedenkliche Entwicklung, wenn sich die neoliberale Steuersenkungsideologie in unserer internationalen Ab- kommenspolitik durchsetzen würde und mit Unterstüt- zung der FDP eine neue Steueroase entstünde. Aber dass die FDP an ihre Klientel denkt und gerne einen neuen „sicheren Hafen“ für das bislang in Liechtenstein, der Schweiz, auf karibischen oder britischen Kanalinseln versteckte Geld anlegen möchte, kann spätestens seit den Steuergeschenken für Hoteliers im sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz eigentlich nicht mehr überraschen. Aber ein wenig irritiert ist man dann doch, wie unverfroren „Politik für die eigene Lobby“ zur Grundlage völkerrechtlicher Abkommen gemacht wird. Drittens. Auch die Verteilung der Besteuerungsrechte von Ruhegehältern und Renten wird mit Blick auf den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung in Deutsch- land neu geregelt. Gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkom- mens erhält der Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen das Besteuerungsrecht; davon ausgenommen bleiben Pen- sionen aus öffentlichen Kassen. Bei Bezügen aus der ge- setzlichen Sozialversicherung hingegen liegt das Besteu- erungsrecht beim Kassenstaat. Steuerlich geförderte Renten unterliegen dem Besteuerungsrecht des Wohn- sitzstaates. Auch im DBA mit Großbritannien ist die Neurege- lung der Rentenbesteuerung und der Übergang zum Kas- senstaatsprinzip vorgesehen; es besteht hier allerdings ein Wahlrecht für Personen, die schon Sozialversiche- rungsrenten erhalten; de facto verzögert sich damit die Umstellung auf das Kassenstaatsprinzip. Viertens. Im Bereich der Bekämpfung der Steuerhin- terziehung und der Durchführung der Besteuerung ist der erweiterte Informationsaustausch für Steuern jegli- cher Art ein wichtiger Fortschritt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf Belgien, das wie die anderen OECD-Mit- glieder Schweiz, Österreich und Luxemburg zunächst Vorbehalte gegen den Art. 26 OECD-MA hatte. Dieser Art. des OECD-Musterabkommens für Doppelbesteue- rungsabkommen greift inhaltlich weitgehend das soge- nannte OECD-Musterabkommen für Auskunftsaus- ta A D li s A in O O n s d h d g g S g O d z L s m d S in h d a Z s K n z te n m S s a s n u Z n k d m w w s s d v (C (D usch in Steuersachen (Tax Information Exchange greement, TIEA) aus dem Jahr 2002 auf. Das Muster- BA geht allerdings über das TIEA hinaus und ermög- cht nicht nur den Auskunftsaustausch auf Ersuchen, ondern auch den spontanen und den automatischen ustausch. Es ist ein wichtiger Fortschritt im Kampf gegen die ternationale Steuerhinterziehung, dass mit Belgien ein ECD-Mitglied endlich seinen Vorbehalt gegen die ECD-Standards aufgegeben hat. Denn viele soge- annte Steueroasen hatten sich zwar zur Umsetzung die- er Standards verpflichtet, die konkrete Umsetzung ieser Verpflichtungserklärungen allerdings davon ab- ängig gemacht, dass auch alle OECD-Mitgliedstaaten ie OECD-Standards akzeptieren und anwenden, der so- enannte Level-Playing-Field-Vorbehalt – eine Ausle- ung des Grundsatzes „Gleiches Recht für alle“, der die teuerfahnder in der Vergangenheit immer wieder vor roße Schwierigkeiten gestellt hat. Mittlerweile haben sich viele dieser Steueroasen und ffshore-Finanzzentren bereit erklärt, die OECD-Stan- ards zum steuerlichen Informationsaustausch umzuset- en; der Bundestag hat in dieser und in der vergangenen egislaturperiode schon einige dieser Abkommen be- chlossen. Die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkom- en setzen diese erfreuliche Entwicklung fort, die ohne ie Vorarbeiten der Finanzminister Eichel und teinbrück nicht denkbar gewesen wäre. Ich erinnere sbesondere an das Gesetz zur Bekämpfung der Steuer- interziehung aus der vergangenen Legislaturperiode, ie klugen Verhandlungen der Beamtinnen und Beamten us dem Bundesfinanzministerium und die europäische insrichtlinie. Die Zinsrichtlinie regelt für die meisten EU-Mitglied- taaten die Besteuerung von Zinserträgen aus privaten apitalanlagen und gewerblichen Zinseinkommen, die atürliche Personen in einem anderen Mitgliedstaat er- ielen, nach den Besteuerungsregeln des Wohnsitzstaa- s – leider unterliegen andere Kapitaleinkünfte noch icht den Richtlinienbestimmungen. Besonders wichtig ist mir dabei das Verfahren, das ich ir auch in den steuerlichen Beziehungen mit anderen taaten wünschen würde. Über ein Kontrollmitteilungs- ystem werden den Finanzämtern des Wohnsitzstaates utomatisch Auskünfte über Zinszahlungen an wirt- chaftliche Eigentümer bereitgestellt. 24 EU-Staaten ehmen daran teil, ausgenommen Österreich, Belgien nd Luxemburg, die lediglich eine Quellensteuer auf inserträge der Anleger erheben und einen Teil der Ein- ahmen daraus an Deutschland abführen. Das neue Ab- ommen mit Belgien etabliert künftig einen Standard es Informationsaustausches, der über das Kontroll- itteilungssystem der Zinsrichtlinie hinausreicht – ein ichtiges Signal, das hoffentlich zu einer Weiterent- icklung sowohl der Richtlinie wie auch der zwischen- taatlichen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbe- teuerung und des Informationsaustausches führt. Peer Steinbrück hat einige Vorschläge gemacht, um ie Stärken des Mitteilungssystems der Zinsrichtlinie zu erbessern und die Schwächen und Lücken im Regel- 6618 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) ) )(B) werk zu beseitigen. Dazu gehören die Streichung von Ausnahmen bei erfassten Produkten und Steuerpflichti- gen, die Verbesserung der Transparenz sowie insbeson- dere die Ausdehnung des sachlichen, persönlichen und räumlichen Anwendungsbereichs der Zinsrichtlinie. Diese Überlegungen bieten sicherlich einen guten Anknüpfungspunkt für unsere weiteren Bemühungen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, zum Informa- tionsaustausch in steuerlichen Angelegenheiten und zur Durchführung eines ordentlichen Besteuerungsverfah- rens. Ich hoffe, dass es uns gelingt, die Beteiligungsrechte des Bundestages bei der Neuverhandlung oder Revision bestehender DBA zu stärken und seine Mitsprache mit Blick auf Ziele, Inhalte und Methodenwahl weiterzuent- wickeln. Angesichts der hohen und weiter wachsenden Bedeutung dieser Abkommen für die betroffenen Unter- nehmen und Bürger, für die Finanzverwaltung, für un- sere Steuereinnahmen und ein gerechteres Steuersystem wollen wir die Beteiligungs- und Gestaltungsmöglich- keiten des Deutschen Bundestages erweitern. Dr. Birgit Reinemund (FDP): Von den mehr als 100 Doppelbesteuerungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten hat das Bundesfinanz- ministerium seit Anfang 2009 insgesamt 54 neu verhan- delt. Etliche Abkommen waren ausgelaufen, in anderen Fällen wurden die neuen OECD-Standards zu Informa- tionsaustausch und Amtshilfe aus dem Musterabkom- men von 2005 eingearbeitet. Doppelbesteuerungsab- kommen zielen in zwei Richtungen: Zum einen soll eine steuerliche Benachteiligung international tätiger Unter- nehmen vermieden werden, zum anderen gilt es, Steuer- betrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Eine doppelte Besteuerung von Einkünften bei grenz- überschreitenden Tätigkeiten wäre für international tä- tige Unternehmen mit hohem bürokratischen und finan- ziellen Aufwand verbunden. Sie schwächt deren Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen im gleichen Land tätigen Unternehmen aufgrund von Unterschieden in Unternehmensteuern und Einkommensteuer, das heißt aufgrund unterschiedlich hoher Lohnkosten. Es ist erklärtes Ziel deutscher und internationaler Wirtschaftspolitik, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Gerade für uns als Exportnation mit zahlreichen Nieder- lassungen deutscher Unternehmen im Ausland ist es un- erlässlich, eine Schlechterstellung unserer Unternehmen im Ausland im Wettbewerb zur einheimischen Wirt- schaft und zu Unternehmen anderer Länder zu vermei- den und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Betriebe und ihre Mitarbeiter im Ausland herzustellen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, hat bereits im Juli 1963 ein Musterabkommen vorgestellt, auf dessen Basis die Bun- desregierung Doppelbesteuerungsabkommen verhan- delt. Das Musterabkommen wird seither kontinuierlich überarbeitet und an die Anforderungen unserer globali- sierten Welt angepasst: zuletzt im Jahr 2005 durch Über- arbeitung der großen Auskunftsklausel. Die OECD hat im s fo e h h v A m R u e b s B D w te le b s D fe V V a h V S d M n s li u w s e A im w z le v m c g m k e z p b (C (D Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des chädlichen Steuerwettbewerbs festgestellt, dass der In- rmationsaustausch zwischen den Steuerbehörden das ffektivste Mittel zur Bekämpfung von Steuerhinterzie- ung und Steuerbetrug ist. Die Bundesregierung kommt ier schnell und gut voran. Ich bin froh, dass in allen orliegenden Abkommen die Aufnahme der großen uskunftsklausel durchgesetzt werden konnte. So stimmen wir heute über die Revision der Abkom- en der Bundesrepublik Deutschland mit Malaysia, der epublik Bulgarien, dem Königreich Großbritannien nd Nordirland sowie dem Königreich Belgien ab und rstmals über ein Abkommen mit der Arabischen Repu- lik Syrien. Insbesondere mit Belgien war bisher nur ein ehr eingeschränkter Auskunftsaustausch möglich, da elgien lediglich Informationen gewährte, die für die urchführung des DBA selbst unbedingt erforderlich aren. Diese Regelung war zwar bei Abschluss des ers- n Deutsch-Belgischen DBA im Jahr 1967 Standard, al- rdings wurde der Artikel bereits 1977 erstmals überar- eitet. Jetzt nach mehr als 33 Jahren ist Belgien bereit, eine restriktive Haltung aufzugeben und das bestehende BA endlich entsprechend anzupassen. Im Falle von Syrien und Malaysia konnte der betref- nde Artikel noch nach Abschluss der ursprünglichen erhandlungen geändert werden. Auch wenn dies zur erzögerung des Abschlusses geführt hat, möchten wir ls FDP-Fraktion an dieser Stelle ausdrücklich den Ver- andlungserfolg und die Konsequenz unserer deutschen erhandlungsführer loben. Erstmals ist die Amtshilfe bei teuerhinterziehung – nicht erst bei Steuerbetrug – in en DBA mit Großbritannien und Bulgarien enthalten. alaysia und Syrien konnten sich dagegen leider noch icht von den Vorteilen dieser Amtshilfe überzeugen las- en. In allen vorliegenden Abkommen wurde grundsätz- ch die Freistellungsmethode vereinbart. Nur in klar mrissenen Ausnahmefällen und bei Kapitaleinkünften ird die Anrechnungsmethode angewendet – wie auch chon in früheren Abkommen üblich. Das DBA mit Bulgarien enthält darüber hinaus noch ine Switch-over-Klausel von der Freistellungs- auf die nrechnungsmethode. Dies gewährleistet im Falle von Ausland nicht versteuerten Einkünften, sogenannten eißen Einkünften, die Methode im Einzelfall wechseln u können. In Ausnahmefällen und bei begründeten Fäl- n ist dies allgemeiner Konsens. Eine Nichtbesteuerung on Einkunftsanteilen will keiner. Eine grundsätzliche Anwendung der Anrechnungs- ethode würde allerdings dem Ziel zuwiderlaufen, glei- he Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Es würde rundsätzlich das höhere Steuerniveau zum Tragen kom- en und die deutsche Wirtschaft bei ihrer Auslandstätig- eit damit über Gebühr belastet. Dies ist nicht im Sinne iner wirtschaftsfreundlichen Steuerpolitik. Ich begrüße, dass die Bundesregierung hier aktiv und ügig bilaterale Abkommen zur Vermeidung von Dop- elbesteuerungen vorantreibt. Insbesondere das Doppel- esteuerungsabkommen mit Liechtenstein, das derzeit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 6619 (A) ) )(B) verhandelt wird, erwarten wir mit Spannung. Ich bin zu- versichtlich – auch wegen entsprechender Äußerungen von Bundesfinanzminister Schäuble und des Liechten- steiner Regierungschefs –, dass es noch in diesem Jahr unterschrieben werden kann. Nach den Turbulenzen um Liechtenstein im Jahr 2008 ist das ein Riesenerfolg. Die nächsten Abkommen sind bereits auf den Weg gebracht. Es ist erfreulich, dass immer mehr Staaten be- reit sind, die OECD-Standards in der internationalen Zu- sammenarbeit zu akzeptieren. Dies ist ein bemerkens- werter Fortschritt in der Außenwirtschaftspolitik. Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Beim Thema Steu- ern wird es nie langweilig. Das ist gut! Denn wir brau- chen sie unter anderem für Schulen, Straßen und lebens- werte Kommunen. Wichtig ist, dass Steuern gerecht erhoben und sinnvoll ausgegeben werden. Dann sind Bürgerinnen und Bürger umso eher bereit, Steuern zu zahlen. Und hier sehe ich ein Problem. Während Milliar- den von Steuergeldern in der HRE versickern oder der Atomindustrie hinterhergeschmissen werden, wird im sozialen Bereich drastisch und ohne Verstand gekürzt. Gleichzeitig werden weiter fleißig Steuern hinterzogen (rund 30 Milliarden Euro pro Jahr entgehen dem Staat an Steuereinnahmen). Dies muss weiter ernsthaft bekämpft werden. Ein Ansatz sind sogenannte Doppelbesteuerungsab- kommen. Damit soll Folgendes erreicht werden: Erstens: Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Zweitens: Ver- meidung von Steuerumgehung und -hinterziehung. Un- terschiedliche Ausgestaltungen der Steuersysteme dür- fen nicht ausgenutzt werden. Wenn Sie mir in diesen Punkten recht geben, dann müssten Sie doch auch ent- sprechende Regelungen einführen? Aber Fehlanzeige! Sie wählten hier nur die Mindestlösung. So lässt sich in den hier vorliegenden Gesetzentwür- fen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Syrien, Ma- laysia, Bulgarien, Großbritannien und Nordirland sowie Belgien eine unterschiedliche Handhabung erkennen. Mal ist nur das Einkommen Bestandteil des Doppelbe- steuerungsabkommen (Malaysia), manchmal Einkom- men und Vermögen (Bulgarien). Warum nicht beides gleichermaßen? Auch bei der Methode gibt es einen Mischmasch: So soll im Falle Bulgarien teilweise die Freistellungsme- thode mit Progressionsvorbehalt (das heißt die ausländi- sche Steuer führt in Deutschland zur Freistellung bei der Bemessungsgrundlage unter gleichzeitiger Berücksichti- gung für die Ermittlung des Steuersatzes) angewendet werden, aber auch die Anrechnungsmethode (das heißt ausländische Steuer wird bei Berechnung der deutschen Steuer angerechnet). Warum nicht konsequent die An- rechnungsmethode? Bulgarien ist doch EU-Mitglied. Zum leidigen Thema Informationsaustausch: Bei kei- nem der uns vorliegenden Gesetzentwürfe ist eine Spon- tanauskunft und ein automatischer Informationsaus- tausch vorgesehen. Bei Tschechien und Ungarn ist dies möglich. Warum nicht auch bei Bulgarien, Syrien und den anderen? Wollen Sie Steuerhinterziehung bekämp- fe d d w b v S e e S ti ti n 5 d re k z ä d ri li s S W P a g m ru te fo d g la ra P d te D g A d k d ru g h n G s m m o (C (D n, gehört ein automatischer Informationsaustausch azu. Die jetzigen Forderungen führen nur dazu, dass eutsche Finanzbehörden sich an das jeweilige Land enden und ihren Verdacht erst begründen müssen. Dazu rauchen sie etliche Daten, Daten über die sie erst Mal erfügen müssen. Gerade im Hinblick auf die massive teuerhinterziehung durch Kapitalanlagen im Ausland ist ine Auskunft auf Ersuchen völlig unzureichend. Was muss geschehen? Erstens: Sorgen Sie endlich für inen internationalen Informationsaustausch, der eine pontanauskunft sowie einen automatischen Informa- onsaustausch vorsieht! Zweitens: Wir brauchen Sank- onen gegen solche Staaten, die die OECD-Standards icht einhalten. Hier ist eine Quellensteuer in Höhe von 0 Prozent auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben enkbar. Drittens: Geben Sie der Finanzverwaltung aus- ichende Ressourcen, damit diese ihre Arbeit erledigen ann. Hier ein alarmierender Hinweis: Während es der- eit rund 111 000 Planstellen bei den deutschen Finanz- mtern gibt, waren es 2004 noch über 119 000. Dabei ist ie Rendite eines solchen Beamten enorm: Rein rechne- sch erbringt jeder Finanzbeamte pro Jahr rund 4,6 Mil- onen Euro. Wenn Sie hier bei den genannten Punkten nachbes- ern, könnten wir endlich Fortschritte erzielen und mehr teuergerechtigkeit schaffen. Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): ieder einmal stimmt der Bundestag über ein ganzes aket von Doppelbesteuerungsabkommen gleichzeitig b und wieder einmal ist dafür eigentlich keine Zeit vor- esehen gewesen. Der Zeitpunkt mitten in der Nacht acht das deutlich. Der Bedeutung von Doppelbesteue- ngsabkommen wird das nicht wirklich gerecht. So chnisch einzelne Doppelbesteuerungsabkommen aus- rmuliert sein mögen, so war und ist ihre Ausgestaltung och immer eine grundlegende Frage der Besteuerungs- erechtigkeit und verändert die Attraktivität von Aus- ndsaktivitäten entscheidend – legaler wie illegaler. Ge- de in Zeiten noch immer zunehmender Mobilität von ersonen und Kapital ist es nicht gerade eine Seltenheit, ass Personen und Unternehmen in zwei oder mehr Staa- n Einkünfte erzielen und damit den Regelungen von oppelbesteuerungsabkommen unterliegen. Natürlich ist die Vermeidung von Doppelbesteuerung rundsätzlich wünschenswert. Oft aber verhindert die usgestaltung der Abkommen nicht eine Doppel-, son- ern eine faire Besteuerung. So ist es auch in den Ab- ommen, über die wir heute abstimmen werden. Ich will afür einige Beispiele nennen: In allen vier reformierten und von der Bundesregie- ng unterzeichneten Abkommen ist für Unternehmens- ewinne nach wie vor die Freistellungsmethode vorgese- en. Damit werden erzielte Unternehmensgewinne nur och im jeweiligen Vertragsstaat besteuert, während die ewinne in Deutschland von einer Besteuerung freige- tellt werden. Das nützt den Unternehmen, die steuerlich otivierte Verlagerungen von Steuersubstrat vorneh- en, etwa in Form von Fremdfinanzierungsmodellen der manipulierten Preisen für Transfers innerhalb des 6620 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 62. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 (A) (C) )(B) Konzerns. Wir Grünen fordern eine Umstellung der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf die An- rechnungsmethode auch im Bereich der Unternehmens- gewinne. So würde eine Gewinnverlagerung obsolet. Zweites Beispiel: Im überarbeiteten Doppelbesteue- rungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich wird die Quellenbesteuerung von Dividenden zwischen ver- bundenen Unternehmen auf maximal 5 statt bisher 15 Pro- zent begrenzt. Das vereinfacht Verlagerungen von Steuer- substrat über Finanzierungsgestaltungen. Und ein drittes Beispiel: In den Doppelbesteuerungsabkommen mit Bul- garien, Syrien und Malaysia wird die Besteuerung öf- fentlich geförderter Renteneinkünfte nicht geregelt, so- dass hier Umgehungsmöglichkeiten entstehen. Das ist bei Syrien und Malaysia weniger wichtig, bei Bulgarien aber kann das durchaus in größerem Umfang relevant werden. Die Liste ließe sich fortsetzen. Vor allem aber fehlt auf der Gegenseite ein steuerli- cher Informationsaustausch mit Biss. Dann hätten die Ich möchte im Rahmen dieses Themas auch auf das Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur eingehen, das die Bundesregierung zurzeit verhandelt und das da- her wohl ebenfalls bald vom Bundestag ratifiziert wer- den muss. Was bislang dazu den Medien entnommen werden konnte, lässt nichts Gutes erahnen: Wirtschafts- minister Brüderle will offenbar die Freistellungsmethode für alle Einkünfte durchsetzen, die von Deutschen in Singapur erzielt werden. Damit müssen Kapitalerträge, die in der Steueroase Singapur anfallen, in Deutschland nicht mehr versteuert werden. Das ist deshalb problema- tisch, weil Singapur angesichts der inzwischen etwas besseren Kooperation in Europa zunehmend zu einem der zentralen Orte für Fluchtkapital wird. Denn es darf als ausgeschlossen gelten, dass Singapur einem automa- tischen Informationsaustausch zustimmt – und ohne die- sen würde die Attraktivität der Steueroase Singapur mit der Einführung der Freistellungsmethode noch einmal drastisch erhöht. Wer allerdings, wie der Wirtschafts- minister, die Steuervermeidung oder Steuerhinterzie- hung mancher Steuerzahler toleriert, muss zugeben, dass deutschen Steuerbehörden endlich ein Instrument in der Hand, mit der sie Steuersündern, die ihr Kapital in diese Länder transferieren, wirksam verfolgen könnten. Doch die vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen lediglich eine Anpassung an das OECD-Musterabkom- men zum Steueraustausch vor, das löchrig wie ein Schweizer Käse ist. Denn Informationen gibt es in die- sem Fall nur auf Ersuchen, und für ein Ersuchen muss bereits ein erster Verdacht aufgetreten sein. Dieser ent- steht doch aber häufig erst gar nicht, wenn nicht zu- nächst schon erste Informationen mitgeteilt werden. Deswegen fordern wir Grünen seit langem einen auto- matischen Informationsaustausch zwischen den Steuer- behörden. Die Bundesregierung aber gibt sich weiterhin mit dem OECD-Standard zufrieden. Dieser Standard ist für uns aber unzureichend für die Verabschiedung eines Doppelbesteuerungsabkommens. Diese Verbindung von steuerlichen Begünstigungen mit löchrigen Vorgaben zum Informationsaustausch ist der Grund, warum wir die heute vorliegenden Abkommen ablehnen. a U d s re z te F g k w d g s n is d s w (D ndere – zum Beispiel ehrliche Steuerzahler oder kleine nternehmen, die ihre Steuerlast nicht über verschie- ene Standort optimieren können – die Gekniffenen ind, weil ihre Steuerlast dadurch steigt. Die FDP steht gelmäßig auf der falschen Seite dieser Auseinanderset- ung. Doppelbesteuerungsabkommen und die darin beinhal- ten Informationsaustausche sind ja eben nicht nur eine rage der technischen Ausgestaltung des Steuerrechts. Es eht um die Frage der Besteuerung nach Leistungsfähig- eit und damit einen Grundpfeiler der sozialen Markt- irtschaft, gerade in einer so offenen Volkswirtschaft wie er deutschen. Deshalb habe ich mich in der letzten Le- islaturperiode dafür eingesetzt, dass wir im Finanzaus- chuss wesentlich intensiver auf die Verhandlungsergeb- isse der Bundesregierung schauen. Und deshalb war und t es mir auch in dieser Legislaturperiode ein Anliegen, ass diese Abkommen nicht sämtlich völlig ohne Befas- ung im Plenum des Deutschen Bundestages durchge- unken werden. 62. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 30. September 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Ich schließe die Aussprache.

    Wir kommen zur Abstimmung über die Beschluss-
    mpfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und
    tadtentwicklung zu dem Antrag der Fraktion Die Linke
    it dem Titel „Wohnungslosigkeit in Deutschland – Ein-
    hrung einer Bundesstatistik“.

    Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfeh-
    ng auf Drucksache 17/3084, den Antrag der Fraktion
    ie Linke auf Drucksache 17/2434 abzulehnen. Wer

    timmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstim-
    en? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfeh-
    ng bei Zustimmung durch die Koalition angenommen.
    ie SPD-Fraktion hat sich enthalten. Dagegen haben
    ündnis 90/Die Grünen und die Linke gestimmt.

    (B)






    Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt


    (A) )


    )(B)

    Tagesordnungspunkt 15:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Marlene
    Mortler, Klaus Brähmig, Josef Göppel, weiterer
    Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU so-
    wie der Abgeordneten Horst Meierhofer, Jens
    Ackermann, Angelika Brunkhorst, weiterer Ab-
    geordneter und der Fraktion der FDP

    Tourismus und Landschaftspflege verknüpfen –
    Gemeinsam die Entwicklung ländlicher
    Räume stärken

    – Drucksache 17/2478 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Tourismus (f)

    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
    Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
    Verbraucherschutz
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Haushaltsausschuss

    Ihre Reden bereits zu Protokoll gegeben haben die
    Kolleginnen und Kollegen Marlene Mortler, Klaus
    Brähmig, Heinz Paula, Jens Ackermann, Kornelia
    Möller, Markus Tressel und der Parlamentarische Staats-
    sekretär Ernst Burgbacher.1)

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    Drucksache 17/2478 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse vorgeschlagen. – Damit sind Sie ein-
    verstanden. Dann ist das so beschlossen.

    Tagesordnungspunkt 16:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Winfried
    Hermann, Kerstin Andreae, Alexander Bonde,
    weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
    NIS 90/DIE GRÜNEN

    Bürgerfreundlichen Ausbau der Rheintalbahn
    auf der Basis des Prognosehorizontes 2025 pla-
    nen

    – Drucksache 17/2488 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (f)

    Finanzausschuss
    Ausschuss für Gesundheit
    Ausschuss für Bildung, Forschung und
    Technikfolgenabschätzung
    Ausschuss für Tourismus
    Haushaltsausschuss

    Ihre Reden zu Protokoll gegeben haben die Kolle-
    ginnen und Kollegen Steffen Bilger, Ulrich Lange, Ute
    Kumpf, Sibylle Laurischk, Sabine Leidig und Kerstin
    Andreae.2)

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
    Drucksache 17/2488 an die in der Tagesordnung aufge-
    führten Ausschüsse vorgeschlagen. – Auch damit sind
    Sie einverstanden. Dann ist es so beschlossen.

    Tagesordnungspunkt 17:

    Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten
    Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung

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    1) Anlage 4
    2) Anlage 5 3)

    (C (D des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer – Drucksache 17/2583 – Überweisungsvorschlag: Rechtsausschuss Zu Protokoll gegeben haben ihre Reden Ute ranold, Christoph Strässer, Jens Petermann, Ingrid önlinger und der Parlamentarische Staatssekretär Max tadler.3)


    Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzent-
    urfes auf Drucksache 17/2583 an den Rechtsausschuss
    orgeschlagen. – Dazu gibt es keine weiteren Vor-
    chläge. Dann ist das so beschlossen.

    Tagesordnungspunkt 18:

    Erste Beratung des von der Bundesregierung ein-
    gebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umset-
    zung der Zweiten E-Geld-Richtlinie

    – Drucksache 17/3023 –
    Überweisungsvorschlag:
    Finanzausschuss (f)

    Innenausschuss
    Rechtsausschuss

    Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
    eden zu Protokoll genommen. Es handelt sich um die
    olleginnen und Kollegen Peter Aumer, Martin Gerster,
    rank Schäffler, Dr. Axel Troost und Dr. Konstantin von
    otz.



Rede von Peter Aumer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzt die Bun-

esregierung die Richtlinie des Europäischen Parla-
ents und des Rates vom 16. September 2009 in natio-
ales Recht um. Der damalige Binnenmarkt-Kommissar
harlie McCreevy bewerte die Richtlinie im Januar
010 folgendermaßen: „Diese Richtlinie wird nicht nur
as Zahlungssystem in der EU verbessern, sondern
benfalls den Weg für konkrete Vorteile der Verbraucher
us der Integration der Finanzmärkte ebnen.”

Die Zweite E-Geld-Richtlinie über die Aufnahme, Aus-
bung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-In-
tituten wird fristgerecht bis zum 30. April 2011 in deut-
ches Recht umgesetzt. Von den Änderungen betroffen
ind das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz, das Geld-
äschegesetz, das Handelsgesetzbuch und das Unterlas-

ungsklagengesetz. Die aufsichtsrechtlichen Vorschrif-
n der Zweiten E-Geld-Richtlinie sehen für die neue
stitutskategorie der E-Geld-Institute ein spezifisches
rlaubnisverfahren und besondere Regelungen für die
ufende Aufsicht vor. Diese werden in das Zahlungs-

iensteaufsichtsgesetz aufgenommen, und im Gegenzug
azu werden E-Geld-Institute aus dem Kreditwesenge-
etz herausgelöst.

Im Zuge der Umsetzung werden weitere Änderungen
den genannten Aufsichtsgesetzen vorgenommen, die
efizite bei den geldwäscherechtlichen Normen beseiti-

Anlage 6


(A) )


)(B)

gen sollen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland
wirksamer vor einem Missbrauch durch Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung zu schützen.

Die Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie in den
Vertragsstaaten der EU bringt wesentliche Vorteile für
unseren Wirtschaftsraum:

Erstens. Sie schafft einen modernen und rechtlich ko-
härenten Zahlungsverkehrsraum für die Ausgabe von
elektronischem Geld im Europäischen Binnenmarkt. Auf
diese Weise wird der Weg für neue innovative und si-
chere E-Geld-Dienstleistungen geebnet.

Zweitens. Sie fördert faire Wettbewerbsbedingungen
und setzt gleiche Marktzugangskriterien für alle Zah-
lungsdiensteanbieter einschließlich der E-Geld-Insti-
tute.

Drittens. Sie initiiert einen echten und wirkungsvol-
len Wettbewerb.

Viertens. Sie schafft einen einheitlichen aufsichts-
rechtlichen Rahmen.

Wie sehen die Änderungen konkret aus? Nach der
Zweiten E-Geld-Richtlinie ist die Kreditinstitutseigen-
schaft nun nicht mehr zwingende Voraussetzung für das
Betreiben des E-Geld-Geschäfts. Mit der Durchsetzung
des Erlaubnisvorbehaltes, der Zulassung und der lau-
fenden Aufsicht über die E-Geld-Institute wird die Bun-
desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

beauftragt werden. Durch die Modifizierung der be-
stehenden Regelungen soll bewirkt werden, dass in
Deutschland die Nachfrage an E-Geld-Lizenzen erhöht
wird und sich auch deutsche E-Geld-Institute auf dem
europäischen Markt etablieren können. Entscheidend ist
hier auch, dass diese nun ein erweitertes Tätigkeitsfeld
haben sollen und zusätzliche Dienstleistungen anbieten
dürfen. Zukünftig sollen Internetzahlungen verstärkt
auch mit E-Geld möglich werden. In dieses Marktseg-
ment sind bereits ausländische Anbieter wie PayPal vor-
gestoßen. Die Gesetzesänderung soll nun auch inländi-
schen Unternehmen diesen Markt eröffnen.

Zudem soll die „Geldkarten“-Funktion, über welche
viele inländische EC-Karten-Besitzer die Möglichkeit
besitzen, ihre Karte an SB-Terminals mit E-Geld aufzu-
laden, erweitert werden. Damit soll die Handhabung
benutzerfreundlicher gestaltet und auch der Einsatz von
E-Geld vielseitiger und attraktiver gemacht werden.

Überdies beseitigt die Richtlinie Defizite im deut-
schen Rechtssystem, die die Financial Action Task Force
on Money Laundering (FATF) im Deutschland-Bericht
vom 18. Februar bei der Bekämpfung von Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung feststellte. Gerade in
Deutschland ist die Umsetzung der Richtlinie und die
Beseitigung der angesprochenen Defizite besonders
wichtig. Im europäischen Vergleich ist das Angebot qua-
litativ hochwertiger Finanzdienstleistungen bei uns be-
sonders hoch. Hinzu kommen die zentrale geografische
Lage Deutschlands, die engen wirtschaftlichen Bezie-
hungen und die internationale Vernetzung der deutschen
Wirtschaft, die eine lückenlose, genaue und effiziente

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Zu Protokoll ge

(C (D plementierung der internationalen Vorgaben gerade Deutschland besonders wichtig machen. Deutschland ist als Gründungsmitglied der FATF seit rer Bildung 1989 aktiv an der Erarbeitung und Weiter ntwicklung der international anerkannten Standards ur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanierung beteiligt und hat sich immer zur nationalen Umetzung der FATF-Empfehlungen bekannt. Der vorlieende Gesetzentwurf muss begrüßt werden. Es ist fast schon eine ökonomische Binsenweisheit, ass unsere Wirtschaft in erheblichem Maße auf Verauen basiert. Die jüngste Finanzkrise hat uns deutlich or Augen geführt, wie sensibel die ökonomischen Seisografen auf Signale der Unsicherheit reagieren. Große ankhäuser, ja ganze Staaten geraten ins Wanken, wenn as Vertrauen in ihre Kreditwürdigkeit schwindet. Und hne den Glauben an die Stabilität seiner Kaufkraft ist nser Geld letztendlich nicht viel mehr als bedrucktes apier. Gerade im Umgang mit Geld und den Instituten, die s verwalten, ist es deshalb unerlässlich, Vertrauen zu chaffen und die Verbraucher vor Schaden zu schützen. o auch im Falle von E-Geld, also digitalem Bargeld, as auf elektronischen Geräten, Chipkarten oder Serern gespeichert ist. Wir starten heute mit der Beratung des Gesetzes zur msetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie und diskutien somit über die Zukunft des E-Geldes in Deutschland. ie dem Gesetzentwurf zugrunde liegende EU-Richtliie zielt darauf ab, einen klaren, harmonisierten Aufichtsund Rechtsrahmen für die Ausgabe von elektronichem Geld in der EU zu schaffen. Bislang führt die -Geld-Branche in Deutschland eher ein Nischendasein, nd das Geschäft mit E-Geld wurde weitestgehend von en herkömmlichen Kreditinstituten übernommen, was icht zuletzt an den strengen Reglementierungen geleen haben dürfte, die den entsprechenden Unternehmen urch das Kreditwesengesetz bislang vorgegeben waren. sofern ist nichts dagegen einzuwenden, hier analog zu en Zahlungsinstituten für mehr Wettbewerb und echtssicherheit zu sorgen, solange der Kunde und die tabilität der Finanzmärkte geschützt werden. Den von der Bundesregierung gewählten Weg, die -Geld-Institute zu diesem Zwecke aus dem Kreditweengesetz, KWG, herauszunehmen und sie in die Regengen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zu inte rieren, halte ich im Prinzip für richtig. In der Tat sind ich die Institutsformen des Zahlungsinstituts und des -Geld-Instituts ähnlich genug, um sie in einen geeinsamen Regelungsrahmen zusammenzuführen, der en europarechtlichen Vorgaben entspricht. Diesen ahmen haben wir im vergangenen Jahr unter Peer teinbrück in der Großen Koalition geschaffen. Ich nde es angemessen, diesen Kurs weiter zu verfolgen, er eine kluge Balance zwischen einem Mindestmaß an ettbewerb und einem Maximum in Sachen Verbrau herschutz anstrebte. Allerdings befürchte ich, dass sich nter Schwarz-Gelb die Vorzeichen umkehren könnten. Peter Aumer gebene Reden )

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Martin Gerster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





    (A) )

    Wie dem auch sei: Im Ansatz positiv ist der Versuch zu
    werten, mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auch beste-
    hende Defizite anzugehen, die in Deutschland bei der
    Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung
    bestehen. So beinhaltet der Gesetzentwurf auch die Ziel-
    setzung, die deutliche Kritik aufzugreifen, welche die Fi-
    nancial Action Task Force, FATF, in ihrem Deutschland-
    bericht vom Februar 2010 formuliert hat. Seit 1989
    widmet sich dieses OECD-Gremium dem Kampf gegen
    Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen
    Terrors. 49 Kriterien umfasst der Kriterienkatalog, an-
    hand derer die Antigeldwäschepolitik der Bundesrepu-
    blik durch die Organisation bewertet wurde. Von diesen
    erfüllte Deutschland zum Untersuchungszeitpunkt 29 –
    zumindest weitgehend. 15-mal wurde die lediglich teil-
    weise Umsetzung der Empfehlungen moniert, fünfmal
    diagnostizierten die FATF-Prüfer, die zentralen Umset-
    zungskriterien seien mehrheitlich nicht erfüllt. Um ein
    Haar wäre Deutschland auf der schwarzen Liste der
    FATF gelandet, wie das „Handelsblatt“ seinerzeit be-
    richtete. Ein deutliches Zeichen für vielfachen und
    dringlichen Handlungsbedarf.

    Tatsächlich nimmt der Gesetzentwurf an mehreren
    Punkten Bezug auf die Empfehlungen der FATF und ver-
    sucht, aufsichtsrechtliche Lücken bei der Behandlung
    von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern sowie im
    Bereich der Versicherungsunternehmen zu schließen. So
    weit, so gut. Interessant wird es jedoch, wenn man einen
    genauen Blick darauf wirft, welche der 49 geprüften
    Kriterien mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angegan-
    gen werden. Denn schnell wird deutlich: Ein nicht unwe-
    sentlicher Teil der Regelungen, in denen der Gesetzent-
    wurf die FATF-Kritik aufgreift, betrifft Empfehlungen,
    die seitens der Prüfer ohnehin als eher weniger proble-
    matisch eingeschätzt werden. Zentrale Punkte der
    FATF-Kritik bleiben hingegen völlig unberührt. So mo-
    niert die Organisation die strafrechtliche Behandlung
    von Insiderhandel und Marktmanipulationen, die in
    Deutschland nicht als Vortaten zur Geldwäsche angese-
    hen werden. Auch wird kritisiert, dass bei der Verfol-
    gung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung beispiels-
    weise Kasinobetrieben, dem Handel mit Edelsteinen und
    Edelmetallen oder der Immobilienmaklerbranche nach
    wie vor zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird, und
    das, obwohl diese Berufsfelder – ebenso wie bestimmte
    geschützte Berufsgruppen – besonders interessant für
    die entsprechenden Kriminalitätsformen sein dürften.

    So richtig die Ansätze des hier zur Beratung anste-
    henden Gesetzentwurfes im Prinzip auch sein mögen: Es
    kann keinesfalls die Rede davon sein, dass damit die
    substanziellen Kritikpunkte der FATF aus der Welt wä-
    ren. Im Gegenteil: Auf diesem Feld bleibt noch viel zu
    tun.

    Ich bin gespannt, ob die Bundesregierung ihren in der
    Begründung des Gesetzentwurfes nachdrücklich doku-
    mentierten Willen auch in der weiteren gesetzgeberi-
    schen Praxis zeigen wird. Seitens der FATF steht die
    nächste Bewertung Deutschlands 2012 an. Wir werden
    sehr genau im Auge behalten, welche Schritte die Bun-
    desregierung bis dahin ergreifen wird, um die nach wie
    vor bestehenden Schwächen im Kampf gegen Geldwä-

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    (C d R w lu g Zu Protokoll ge (C (D che und die Finanzierung des internationalen Terrors ufzuarbeiten. Die Europäische Union hat in den letzten Monaten iele Schlagzeilen gemacht. Mit dem vorliegenden Geetzentwurf wird mal wieder eine konkrete Maßnahme Interesse der Unions-Bürger umgesetzt. Der Gesetzntwurf der Bundesregierung schafft einen Rechtsrahen für die Beaufsichtigung von Unternehmen, die elekonisches Geld ausgeben. Elektronisches Geld, das auf inem Datenträger erver oder einem Zahlungskonto gespeichert ist, kann Austausch gegen gesetzliche Zahlungsmittel vom unden für Zahlungsvorgänge verwendet werden. Die Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie ist ein eiterer Baustein auf dem Weg zu einem modernen Zahngsverkehrsraum im Binnenmarkt. Ziel ist es, den ettbewerb auch in diesem Bereich des Binnenmarkts u intensivieren. Vor gut einem Jahr haben wir im Bundestag verleichbare Regelungen für die sogenannten Zahlungsstitute geschaffen. Nun bauen wir die Kategorie der -Geld-Institute in das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz in. Da nach der Richtlinie nicht mehr vorausgesetzt ird, dass ein E-Geld-Institut auch Kreditinstitut im inne des Kreditwesengesetzes, KWG, ist, sind die entprechenden Vorschriften des KWG aufzuheben. Der esetzentwurf der Bundesregierung setzt die Richtlinie ins zu eins um. Wir werden im Laufe der Gesetzesberangen prüfen, wo wir im Detail vielleicht noch präzi ere Formulierungen wählen können, um Unklarheiten der auch unnötige Bürokratie zu vermeiden. Gerade auf die Vermeidung von unnötigen Bürokraekosten legen wir als christlich-liberale Koalition ein esonderes Augenmerk. Der vorliegende Entwurf veruracht geschätzte Bürokratiekosten in Höhe von rund 7 000 Euro. Diese sind jedoch hauptsächlich auf solche orschriften der Richtlinie zurückzuführen, bei denen ir keinen Umsetzungsspielraum haben. Darüber hinaus werden wir mit diesem Gesetzenturf Empfehlungen der Financial Action Task Force on oney Laundering umsetzen, um den Wirtschaftsstand rt Deutschland wirksamer vor Missbrauch durch Geldäsche und Terrorismusfinanzierung zu schützen. Hier rfolgt insbesondere eine aufsichtsrechtliche Präzisieung von Sorgfaltsund Organisationspflichten. Auch in iesem Bereich werden wir im Gesetzgebungsverfahren rüfen, ob es bei einzelnen Vorschriften noch Klarstelngsbedarf gibt. Bislang befindet sich der Markt für elektronisches eld – chipund kartengestütztes, aber auch Netzgeld ybergeld)