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ID1706114300

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17061

  • date_rangeDatum: 29. September 2010

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  • short_textOriginal String: Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär beimundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: info_outline

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/61 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister 6325 C 6325 D 6326 B 6326 B 6326 C 6326 D 6327 A 6327 B 6330 B 6330 C 6330 D 6331 A 6331 B 6331 B 6331 C 6332 A Deutscher B Stenografisch 61. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Zusatztagesordnungspunkt 1: Einsprüche gemäß § 39 der Geschäftsord- nung der Abgeordneten Herbert Behrens, Heidrun Dittrich, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger und Michael Schlecht gegen den am 17. September 2010 erfolgten Sitzungsausschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Energie- konzept der Bundesregierung . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R D D K R U D I R 6323 A 6323 C 6324 A 6325 A BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . 6327 C 6328 A undestag er Bericht ung 9. September 2010 t : ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . irk Becker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6328 B 6328 B 6328 C 6329 A 6329 A 6329 B 6329 C 6329 D 6329 D BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 6332 B 6333 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 Rainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/3007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Andrej Hunko (DIE LINKE) Diskriminierung von Sinti und Roma in der EU sowie Entgegenwirken in Deutsch- land Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Andrej Hunko (DIE LINKE) Abschiebung von Sinti und Roma in das Kosovo seit 2009 sowie Aussetzung dieser Abschiebepraxis Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Hunko (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Burkhard Lischka (SPD) Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Neurege- lung des Sorgerechts nicht verheirateter Väter Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . M J E V z F d J A D Z J M O E t z A H Z O M O G a R A H Z O M F S t A J Z F 6333 B 6333 C 6333 D 6334 B 6334 B 6334 D 6335 A 6335 B 6335 C 6336 A 6336 B 6336 D 6337 A 6337 C 6337 C ündliche Frage 13 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Beanstandung der Erstellung und eröffentlichung eines Rechtsgutachtens u einer aktuellen verfassungsrechtlichen rage durch den ehemaligen Präsidenten es Bundesverfassungsgerichts Hans- ürgen Papier ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 24 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) U-rechtliche Absicherung des vereinbar- en Endes der Steinkohlesubventionen bis um Jahr 2018 ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 25 liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enehmigung der Verbringung hochradio- ktiver abgebrannter Brennelemente nach ussland ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen liver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 36 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teigerung des Exports von Fleischproduk- en als Ziel der Bundesregierung ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6338 C 6338 D 6340 A 6340 A 6340 C 6341 B 6342 B 6342 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 III Mündliche Frage 37 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aussagen des US-Generals Petraeus über die Bundeswehr und deren Einsatz in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 38 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festnahmen vermeintlich Aufständischer durch die Bundeswehr in Afghanistan im September 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 45 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Stand und Zeitplan der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 46 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines Berichts zur Bearbeitung des besonderen naturschutzfachlichen Pla- nungsauftrages für Straßenbauprojekte im Straßenbauplan Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M D E n A D Z D D I B M B S H b A D M B B a s A D Z B I M I G t b A D Z I D 6343 C 6343 D 6344 C 6345 A 6345 D 6346 A 6346 C 6346 D 6347 B ündliche Frage 50 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nergiestandards für Neubauten und sa- ierte Gebäude ab 2011 ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 51 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) teigerung der Sanierungsquote vor dem intergrund der Reduzierung des CO2-Ge- äudesanierungsprogramms ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 52 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erechnung der Kosten für die Sanierung ller Wohngebäude auf den Nullemissions- tandard bis 2050 ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 55 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewährleistung der Kohlendioxidreduk- ion um 80 Prozent beim Gebäudebestand is 2050 ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . 6347 D 6348 A 6348 C 6348 D 6349 A 6349 C 6359 D 6350 A 6350 D 6351 A 6351 B 6351 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 Mündliche Frage 56 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des BMU hinsichtlich der ge- planten Maßnahmen des BMELV zur Ein- haltung des Ammoniak-Grenzwertes ge- mäß NEC-Richtlinie Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 60 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen der geplanten Laufzeitverlängerun- gen für Atomkraftwerke sowie der verzö- gerten Inbetriebnahme des Endlagers Schacht Konrad für die Kapazitäten der Atomzwischenlager Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und der FDP: Einen fairen Interessenausgleich zwischen Be- schäftigten und Arbeitssuchenden mit be- darfsgerechten Regelsätzen schaffen Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuela Schwesig, Ministerin (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karl Schiewerling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Fischbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . N A L A E g ( A E g ( A E g ( A E g ( A E g s A E g ( A M J R t g A D 6351 D 6352 A 6353 A 6353 C 6354 A 6355 D 6358 B 6360 A 6361 B 6362 D 6364 A 6365 C 6366 D 6367 D 6369 B 6370 B 6371 C ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 inspruch vom 28. September 2010 des Ab- eordneten Herbert Behrens gemäß § 39 GO Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . nlage 3 inspruch vom 26. September 2010 der Ab- eordneten Heidrun Dittrich gemäß § 39 GO Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . nlage 4 inspruch vom 27. September 2010 der Ab- eordneten Annette Groth gemäß § 39 GO Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . nlage 5 inspruch vom 26. September 2010 der Ab- eordneten Heike Hänsel gemäß § 39 GO Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . nlage 6 inspruch vom 26. September 2010 der Ab- eordneten Inge Höger gemäß § 39 GO (Zu- atztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 inspruch vom 26. September 2010 des Ab- eordneten Michael Schlecht gemäß § 39 GO Zusatztagesordnungspunkt 1) . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 1 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtsgutachten zur Zustimmungsbedürf- igkeit des Bundesrates bei Laufzeitverlän- erungen von Atomkraftwerken ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6372 D 6373 A 6373 C 6374 B 6374 D 6375 C 6376 B 6377 A 6377 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 V Anlage 9 Mündliche Frage 2 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Offenlegung der rechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit der am 5. Septem- ber 2010 beschlossenen Laufzeitverlänge- rung für Atomkraftwerke Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 3 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kosten für die eingeholten Rechtsgutach- ten zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Verlängerung der Kernkraftwerkslaufzeiten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 4 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Schadenersatzpflicht gegenüber der Atomwirtschaft im Falle einer verfas- sungswidrigen Vereinbarung zur Laufzeit- verlängerung von Atomkraftwerken Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 5 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gültigkeit des Rechtsgutachtens vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürftig- keit einer Atomgesetzänderung zur Lauf- zeitverlängerung von Kernkraftwerken Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 6 und 7 Dr. Eva Högl (SPD) Gesetzliche Regelung zur Einrichtung ei- nes Widerspruchsregisters und eines Ver- b w d V G A D A M V R r A D A M V E R s A D A M I G t Z r A D A M D A s b k t A D 6377 D 6378 A 6378 B 6378 B ots der Profilbildung für Geodatendienste ie Google Street View; Gewährleistung er Privatsphäre der Bürger bei Erhebung, orbereitung und Veröffentlichung von eodaten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 8 iola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ückführungspraxis von Roma und ande- en Minderheiten in das Kosovo ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 9 iola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insatz der Bundesregierung für die echte der Roma innerhalb der Europäi- chen Union und im Europarat ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 14 ngrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ültigkeit des von BMJ und BMI verfass- en Rechtsgutachtens vom 1. Juni 2010 zur ustimmungsbedürftigkeit einer Verlänge- ung der Laufzeit von Kernkraftwerken ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 15 orothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rbeitstreffen von BMI und BMJ zur Zu- timmungsbedürftigkeit des Bundesrats ei der Laufzeitverlängerung für Atom- raftwerke im Zeitraum 1. Juni bis 5. Sep- ember 2010 ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6378 D 6379 A 6379 B 6379 D 6380 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 Anlage 18 Mündliche Frage 16 Werner Schieder (Weiden) (SPD) Schlüssel zur Verteilung des Aufkommens aus einer auf europäischer Ebene vorge- schlagenen Finanztransaktionsteuer auf einzelne EU-Staaten Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 17 Hans-Joachim Hacker (SPD) Unterschiedlich hohe Steuersätze im Ge- setzentwurf für eine Luftverkehrsteuer für Flüge in die Mittelmeerregion Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 18 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Anrechenbarkeit der Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Einkommensteuer und erwartete Steuer- mindereinnahmen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 19 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Gewerbesteuerfreiheit von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit und von Einkünf- ten aus Land- und Forstwirtschaft; Mehr- einnahmen bei einem einheitlichen He- besatz von 400 Prozent Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 20 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Steuermindereinahmen für die Jahre 2004 bis 2009 durch die ausbleibende Anwen- dung des Progressionsvorbehalts auf das Kurzarbeitergeld Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M T H S A H A M T W d d A H A M H A T d d A H A M G W b A A H A M I B t A H 6380 B 6380 C 6380 D 6381 A 6381 B nlage 23 ündliche Frage 21 homas Nord (DIE LINKE) altung der Bundesregierung zum Ziel der chaffung einer neuer Leitwährung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 22 homas Nord (DIE LINKE) ährungspolitische Vorschläge der Bun- esregierung bezüglich Vormachtstellung es US-Dollars ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 23 ans-Joachim Hacker (SPD) bstimmung der Schwerpunktsetzung der ourismusförderung innerhalb der Bun- esregierung bei der Erstellung des Bun- eshaushalts 2011 ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 26 arrelt Duin (SPD) ettbewerbsneutrale Ausgestaltung der eabsichtigten Laufzeitverlängerung von tomkraftwerken ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 27 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eteiligung des BMVBS an der Erarbei- ung des Energiekonzepts ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6381 C 6382 A 6382 B 6382 B 6382 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 VII Anlage 28 Mündliche Frage 28 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Umsetzung der Entschließung aus Bundes- tagsdrucksache 16/11234 zur stärkeren Berücksichtigung von Schülern mit son- derpädagogischem Förderbedarf sowie Menschen mit Behinderung in der nationa- len Bildungsforschung und Untersuchung der Chancengleichheit beim Übergang auf den Arbeitsmarkt Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 29 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Bundes Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) In Weißrussland und Kasachstan geför- derte Programme und Projekte im Bereich der Behindertenpolitik seit 2006 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Zusatzfragen 32 und 33 Werner Dreibus (DIE LINKE) Neuausschreibung und Vergabepraxis der User-Helpdesk-Dienstleistungen der Bun- desagentur für Arbeit; Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und Entlohnung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 34 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit in den letzten zehn Jahren für externe Call- C r A D A M S B W f d A D A M V W s f s A D A M C B d p A D A M H I Ü h M A A 6382 D 6383 B 6383 C 6384 A enter-Dienstleister; Anwendung von Ta- ifverträgen durch die Dienstleister ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 35 abine Zimmermann (DIE LINKE) ezahlung von Firmen aus Mitteln der irtschafts- und Arbeitsmarktförderung ür das Betreiben des User Helpdesks bei er Bundesagentur für Arbeit ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Frage 39 eronika Bellmann (CDU/CSU) eiterführung der Mehrgenerationenhäu- er in den Landkreisen und Bedingungen ür die Fortführung der finanziellen Unter- tützung ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Fragen 40 und 41 aren Marks (SPD) eteiligung der MaschmeyerRürup AG an em Konzept des BMFSFJ zur Familien- flegezeit ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 36 ündliche Fragen 42 und 43 arald Weinberg (DIE LINKE) m GKV-Finanzierungsgesetz geplante bernahme der Zusatzbeiträge bei Bezie- ern von ALG II und Sozialhilfe; erwartete ehrbelastungen für Kommunen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6384 C 6385 A 6385 A 6385 C 6386 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 Anlage 37 Mündliche Frage 44 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Notwendigkeit eines „Stoßdämpfers“ bei Rabattverträgen für Arzneimittel Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 47 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Finanzierung und Zeitplan für die Realisie- rung der Ortsumgehung Freiberg Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 48 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Baustopp der Ortsumgehung Sebexen im Zuge der Bundesstraße 445 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 49 Heinz Paula (SPD) Entlastung der Stadt Friedberg (Bayern) durch den Bau einer Ortsumgehung der Bundesstraße 300 sowie Alternativlösun- gen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 53 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante jährliche Erhöhung des KfW-Ge- bäudesanierungsprogramms Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D A m g A D A M H S r A U A M D S a L A U A M S Ü h w z A U A M U Z p 6386 D 6387 A 6387 B 6387 C 6387 D nlage 42 ündliche Frage 54 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Nutzung von Förder- itteln des KfW-Gebäudesanierungspro- ramms auf die Mietkostenbelastung ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 57 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitsnachrüstungen für den Atom- eaktor Brunsbüttel ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 58 orothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) icherheitsnachrüstungen für den Atomre- ktor Biblis A im Rahmen der geplanten aufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 45 ündliche Frage 59 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) berprüfung der Umsetzung der Sicher- eitsanforderungen in den 17 Atomkraft- erken im Rahmen der geplanten Lauf- eitverlängerung durch das BMU ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 46 ündliche Frage 61 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ukünftige Ausrichtung der Entwicklungs- olitik sowie weitere Unterstützung für den 6388 A 6388 B 6388 B 6388 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 IX Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria Antwort Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 62 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhandlungsstrategie für den EU-Haus- halt des Zeitraums 2014 bis 2020 aus ent- wicklungspolitischer Sicht, insbesondere bei den Mitteln für die Gemeinsame Agrar- politik Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 65 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Unterstützung der Schaffung einer atom- waffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6388 D 6389 C 6390 A Antwort Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 63 Garrelt Duin (SPD) Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH zum deutschen Glücksspielvertrag auf das gewerbliche Automatenspiel und Pferdewetten Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 64 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Deutsche Initiativen im Rahmen der Frie- densgespräche zwischen Israel und den Pa- lästinensern A M O V I d D A C A M S V g v A C 6389 A 6389 B nlage 51 ündliche Frage 66 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erhaftung des deutschen Staatsbürgers smail Abdi in Syrien; Bemühungen um essen Freilassung und Ausreise nach eutschland ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 67 evim Dağdelen (DIE LINKE) ertragsverletzungsverfahren der EU ge- en Frankreich wegen der Abschiebung on Roma ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6390 C 6390 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6323 (A) ) )(B) 61. Sitz Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6373 (A) ) )(B) 26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A o I D s d d u r A v 1 z e r A m i t T g b g h n D a b g e m w a d s V S c t g x O m a Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bas, Bärbel SPD 29.09.2010 Bernschneider, Florian FDP 29.09.2010 Binder, Karin DIE LINKE 29.09.2010 Gerdes, Michael SPD 29.09.2010 Dr. Freiherr zu Guttenberg, Karl- Theodor CDU/CSU 29.09.2010 Dr. Högl, Eva SPD 29.09.2010 Koenigs, Thomas BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2010 Kopp, Gudrun FDP 29.09.2010 Korte, Jan DIE LINKE 29.09.2010 Marks, Caren SPD 29.09.2010 Meierhofer, Horst FDP 29.09.2010 Meinhardt, Patrick FDP 29.09.2010 Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2010 Prof. Dr. Neumann, Martin FDP 29.09.2010 Oswald, Eduard CDU/CSU 29.09.2010 Dr. Paul, Michael CDU/CSU 29.09.2010 Pflug, Johannes SPD 29.09.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.09.2010 Schmidt (Bochum), Frithjof BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 29.09.2010 Dr. Schröder (Wiesbaden), Kristina CSU/CSU 29.09.2010 Schuster, Marina FDP 29.09.2010 Dr. Steinmeier, Frank- Walter SPD 29.09.2010 Süßmair, Alexander DIE LINKE 29.09.2010 Dr. Westerwelle, Guido FDP 29.09.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Einspruch vom 28. September 2010 des Abgeordneten Herbert Behrens gemäß § 39 der Geschäftsord- nung (Zusatztagesordnungspunkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Geschäfts- rdnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein gegen hre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schreiben des irektors beim Deutschen Bundestag vom 23.09.2010 chriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage es Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von en Sitzungen des Deutschen Bundestages ausschließen, nd begründe diesen Einspruch wie folgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als echtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen usschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht orliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 7.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist. Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- ung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh- ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner- ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab- eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder eleidigen. Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen. Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Da- ei habe ich aber dieses T-Shirt (unter meinem Hemd) etragen, sodass zwar die Meinungskundgabe als solche indeutig zu erkennen war, das weiße T-Shirt aber nicht ein äußeres Erscheinungsbild dominiert hat. Ich bin ährend der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die uf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe eutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi- chenruf o. ä., die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im ergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa- he eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat- en mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver- leichbar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, ber doch entscheidend anders gelagerten Vorfall am 6374 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver- hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Selbst unter der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit- zungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem geringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man überhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be- steht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit- zungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie- derholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen angegebene Begründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende verabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern zudem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann für zwei Tage von der Sitzung und damit von meiner par- lamentarischen Arbeit ausschließen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- geholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- der zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- rung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich selbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- vollmächtigten eingelegten Einspruch. Anlage 3 Einspruch vom 26. September 2010 der Abgeordneten Heidrun Dittrich gemäß § 39 der Geschäftsord- nung (Zusatztagesordnungspunkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei- ben des Direktors beim Deutschen Bundestag vom 23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta- ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie folgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist. Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh- mung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, indem Reden unterbrochen werden oder die Rednertri- büne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tät- lichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Abge- ordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder beleidigen. g h n D a b d g Z I S S w v x O m a 2 a e h i A d S a z g ü s z d B v z f m g d r s v A s g b (C (D Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des eutschen Bundestages vom 17. 09.2010 genommen. Festzuhalten ist dass ich ein weißes T-Shirt mit einer ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich in während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um ie auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund- abe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch wischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. m Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der ache eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Kra- atten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ergleichbar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, ber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am 6.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen m 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass ine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver- ältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise n der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als bgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter er Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt usgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit- ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be- teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit- ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie- erholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen abgegebene egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla- entarischen Arbeit ausschließen wollen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- ollmächtigten eingelegten Einspruch. nlage 4 Einspruch vom 27. September 2010 der Abgeordneten Annette Groth gemäß § 39 GO (Zusatztages- ordnungspunkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge- chäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein egen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei- en des Direktors beim Deutschen Bundestag vom Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6375 (A) ) )(B) 23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta- ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie folgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist . Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh- mung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, indem Reden unterbrochen werden oder die Rednertri- büne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tät- lichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Abge- ordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder beleidigen. Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen geahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich habe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten nicht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen. Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer aufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich bin während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi- schenrufes o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der Sitzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa- che eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat- ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver- gleichbar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt mein Verhaften selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am 26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzun- gen am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht verhältnismäßig und beschränkt mich in unzulässi- ger Weise in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sitzungen unverhältnismäßig. Dies liegt zu- nächst an dem geringen Gewicht des konkreten Versto- ßes, wenn man überhaupt einen Ordnungsverstoß anneh- men will. Es besteht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sitzungstage, für die ich ausge- schlossen wurde, keine Wiederholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen abgegebene Begründung, ich hätte mich v n m S a g d r s v A s g b 2 S 3 g f r A v 1 z e r A m i t T g b g h n D a b d g Z I S c (C (D orzeitig in das Wochenende verabschieden wollen, icht nur unzutreffend, sondern zudem unverträglich da- it, dass Sie selbst mich sodann für zwei Tage von der itzung und damit von der parlamentarischen Arbeit usschließen wollen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- ollmächtigten eingelegten Einspruch. nlage 5 Einspruch vom 26. September 2010 der Abgeordneten Heike Hänsel gemäß § 39 der Geschäftsord- nung (Zusatztagesordnungspunkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge- chäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein egen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei- en des Direktors beim Deutschen Bundestag vom 3.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die itzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und 0.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta- es ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie olgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als echtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen usschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht orliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 7.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist. Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- ung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh- ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner- ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab- eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder eleidigen. Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen. Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich in während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um ie auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund- abe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch wischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. m Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa- he eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat- 6376 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver- gleichbar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt mein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am 26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver- hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit- zungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem geringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man überhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be- steht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit- zungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie- derholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen abgegebene Begründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende verabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern zudem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann für zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla- mentarischen Arbeit ausschließen wollen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- geholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- der zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- rung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich selbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- vollmächtigten eingelegten Einspruch. Anlage 6 Einspruch vom 26. September 2010 der Abgeordneten Inge Höger gemäß § 39 GO (Zusatztagesordnungs- punkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei- ben des Direktors beim Deutschen Bundestag vom 23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta- ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie folgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 36 GO BT nicht vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als e r A m i t T g b g h n D a w a d s V z e m b x O m a 2 a e h i A d S a z g ü s z d B v z f m g d r s v (C (D ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh- ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner- ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab- eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder eleidigen. Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen. Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich bin ährend der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die uf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe eutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi- chenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im ergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der Sit- ung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sache her mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawatten it Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen vergleich- ar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, ber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am 6.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen m 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass ine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver- ältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise n der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als bgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter er Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt usgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit- ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be- teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit- ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie- erholungsgefahr. Zuletzt ist die von ihnen abgegebene egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla- entarischen Arbeit ausschließen wollen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- ollmächtigten eingelegten Einspruch. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6377 (A) ) )(B) Anlage 7 Einspruch vom 26. September 2010 des Abgeordneten Michael Schlecht gemäß § 39 GO (Zusatztages- ordnungspunkt 1) Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge- schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei- ben des Direktes beim Deutschen Bundestag vom 23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta- ges ausschließen und begründe diesen Einspruch wie folgt: Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am 17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist. Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet- zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta- rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrnehmung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, indem Reden unterbrochen werden oder die Rednertribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Abgeordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder beleidigen. Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen geahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich habe ich durch mein von ihnen geahndetes Verhalten nicht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen. Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer aufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich bin während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund- gabe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä, die in der Sitzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa- che eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat- ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver- gleichbar. Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra- xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt mein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen, aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am 26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar. Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver- hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Selbst unter der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten S a z g ü s z d B v z f m g d r s v A d d G s a D d v b d a ö l A d d D c h v (C (D itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt usgezogen hatte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit- ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be- teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit- ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie- erholungsgefahr. Zuletzt ist die von ihnen abgegebene egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla- entarischen Arbeit ausschließen wollen. Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab- eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie- er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah- ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be- ollmächtigten eingelegten Einspruch. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 1): Welche seitens der Bundesregierung oder einzelner Bun- desministerien in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten spre- chen für und welche gegen die These, dass eine Laufzeitver- längerung von Atomkraftwerken ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen kann? Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur- chutz und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Gut- chten der Professoren Dr. Hans-Jürgen Papier und r. Joachim Wieland haben sich dafür ausgesprochen, ass eine gesetzliche Regelung zur Laufzeitverlängerung on Kernkraftwerken der Zustimmung des Bundesrates edürfe. Andere Rechtsgutachten sind vonseiten der Bun- esregierung nicht in Auftrag gegeben worden. Es sind llerdings zwischenzeitlich auch weitere Gutachten ver- ffentlicht worden, die zu einem anderen Ergebnis ge- angen. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 2): Inwiefern weigert sich die Bundesregierung, die rechtli- chen Erwägungen, die ihren Beschlüssen vom 5. September 2010 zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken zugrunde lagen, gegenüber dem Parlament und der Öffent- lichkeit offenzulegen (vergleiche Bericht im Tagesspiegel vom 23. September 2010; Financial Times Deutschland vom 24. September 2010)? Die Bundesregierung weigert sich nicht, die rechtli- hen Erwägungen zur Zustimmungsfreiheit der vorgese- enen Änderungen des Atomgesetzes offenzulegen. Die on der Bundesregierung vorbereiteten Formulierungs- 6378 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) hilfen für ein Elftes und ein Zwölftes Gesetz zur Ände- rung des Atomgesetzes werden in der Gesetzesbegrün- dung entsprechende Ausführungen hierzu enthalten. Diese Ausführungen sind zwischen dem Bundesministe- rium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz abgestimmt. Dies entspricht dem üblichen Verfahren. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 3): Wie viel hat die Bundesregierung für die beiden Rechts- gutachten der Professoren Dr. Hans-Jürgen Papier und Dr. Joachim Wieland zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken bezahlt, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Ausgabe ange- sichts der Tatsache, dass sie nun im Gesetzgebungsverfahren der übereinstimmenden Rechtsauffassung beider Gutachter zuwiderhandeln und die Zustimmung des Bundesrates nicht einholen möchte? Die Kosten für die beiden Gutachten beliefen sich auf zusammen 44 811 Euro. Die in den Gutachten vertrete- nen Rechtauffassungen sind in die Meinungsbildung der Bundesregierung eingeflossen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 4): Können für die Bundesrepublik Deutschland Schadenser- satz- oder Entschädigungspflichten gegenüber den Betreibern von Atomkraftwerken entstehen, wenn eine ohne Zustim- mung des Bundesrates beschlossene Laufzeitverlängerung spä- ter vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird? Nein. Die deutsche Rechtsordnung kennt grundsätzlich keine Haftung für legislatives Unrecht durch den Erlass von Gesetzen. Bei der Gesetzgebung nehmen die öffent- lichen Amtsträger nach der Rechtsprechung des Bundes- gerichtshofes nur dem Allgemeininteresse dienende Amtspflichten wahr, weshalb es daher an der sogenann- ten Drittbezogenheit der Amtspflicht fehlt, die Vorausset- zung für einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist. Etwas anderes kann nur in hier nicht einschlägigen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 5): Hat aus Sicht des Bundesministeriums des Innern das ge- meinsam mit dem Bundesministerium der Justiz verfasste Rechtsgutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürf- t f d 2 g d d A z w n i a g d S n t m h h A d d 1 2 d d G z f ü d z i g d m l (C (D tigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken weiter Gültigkeit? Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrer Bewer- ung der Zustimmungsbedürftigkeit bzw. Zustimmungs- reiheit von Gesetzen insbesondere die Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts. Durch die am 11. Juni 010 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungs- erichts zum Luftsicherheitsgesetz sieht sich die Bun- esregierung in der bereits in dem internen Gutachten er Verfassungsressorts vom 1. Juni 2010 entwickelten uffassung bestätigt. Sie geht davon aus, dass eine Lauf- eitverlängerung im nunmehr vorgesehenen Umfang eder zur Übertragung neuer Aufgaben an die Länder och dazu führt, dass bestehenden Aufgaben der Länder n diesem Bereich ein neuer Inhalt oder eine wesentliche ndere Bedeutung und Tragweite verliehen würde. Mit den vorgesehenen zusätzlichen Elektrizitätsmen- en wird die in dem Gesetz zur geordneten Beendigung er Kernenergienutzung vom 22. April 2002 (BGBl I, eite 1351) zugrunde gelegte Regellaufzeit der einzel- en Anlagen ab Beginn des kommerziellen Leistungsbe- riebs (vgl. Bundestagsdrucksache 14/6890, Seite 21 f.) oderat erweitert. Dies führt aufseiten der Aufsichtsbe- örden der Länder lediglich zu einer quantitativen Erhö- ung der Aufgabenlast. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf der Fragen er Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache 7/3007, Fragen 6 und 7): Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es bisher nicht für erforderlich, bei den sogenannten Geodatendiensten – zum Beispiel Google Street View – das vom Bundesbeauf- tragten für den Datenschutz geforderte Widerspruchsregister und ein ausdrückliches Verbot der Profilbildung gesetzlich zu regeln sowie den Vorschlag des Bundesrates aufzugreifen, ein Gesetz über den Zugang zu und den Umgang mit Geodaten zu formulieren? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen und zu gewährleisten, dass es für die Bürgerinnen und Bürger einen ausreichenden Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Daten bei Geodatendiensten und bei der Erhebung, Vorbereitung und Veröffentlichung von Geodaten gibt? Der Bundesminister des Innern hat am 20. September 010 ein Spitzengespräch unter anderem mit Vertretern er Geodatendienste und Vertretern des Datenschutzes urchgeführt. Er beabsichtigt, Anfang Dezember einen esetzentwurf vorzustellen, in dem insbesondere Gren- en für Verknüpfungen und Veröffentlichungen von Pro- ilbildungen im Internet geregelt werden sollen, die nicht berschritten werden dürfen. Darüber hinaus ist die In- ustrie aufgerufen, zu weiteren Fragen bis zum 7. De- ember 2010 einen Datenschutzkodex zu erarbeiten, der m Wege einer Selbstverpflichtung die für ihre Tätigkeit enerell geltenden Bestimmungen regeln soll. Sollte dies er Industrie nicht gelingen, behält sich der Bundes- inister des Innern vor, auch insoweit gesetzliche Rege- ungen vorzuschlagen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6379 (A) ) )(B) Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 8): Welche Auswirkungen hat der Widerspruch der Bundesre- gierung hinsichtlich der Darstellung des französischen Staats- präsidenten Nicolas Sarkozy nach dem Europäischen Rat am 16. September 2010, dass auch die Bundesregierung Abschie- bungen von Roma beabsichtigt, auf die Praxis der Rückfüh- rung von Roma und anderen Minderheiten aus Deutschland in das Kosovo? Keine. Personen, die aus anderen als EU-Mitglied- staaten stammen bzw. nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzen, sind im Gegensatz zu Unions- bürgern nicht freizügigkeitsberechtigt innerhalb der EU, sondern unterliegen vollumfänglich der deutschen (na- tionalen) Ausländergesetzgebung. Dies gilt auch für (ausreisepflichtige) Personen aus der Republik Kosovo, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die Feststellung der Ausreisepflicht und der Vollzug der Rückführungen erfolgen dabei nach den Maßgaben des Aufenthaltsgesetzes und fallen in die Verantwortung der Ausländerbehörden der Länder. Im Übrigen sieht das Aufenthaltsgesetz eine Einzel- fallprüfung vor und stellt nicht auf ethnische Zugehörig- keiten ab. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 9): Inwiefern setzt sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union einerseits und im Europarat andererseits für die Rechte der Roma, insbesondere das Recht auf Nicht- diskriminierung, ein? Die Bundesregierung unterstützt alle von der Euro- päischen Union und dem Europarat initiierten Maßnah- men zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti in Europa: Die Europäische Kommission veröffentlichte im April 2010 einen Bericht zu den Fortschritten der Integration der Roma. Auf europäischer Ebene besteht bereits ein umfassendes legislatives, finanzielles und politisches In- strumentarium zur Förderung der Integration der Roma, das zur Förderung der Integration der Roma genutzt wer- den kann. Ansätze für deren effiziente Nutzung sollen entwickelt werden. Ziel der Kommission ist es, dass eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen europäischen, na- tionalen und internationalen Akteuren und Vertretern der Roma-Gemeinschaft stattfindet sowie eine Umsetzung der entsprechenden Ansätze auch auf lokaler Ebene si- chergestellt wird. Ferner sollen eine umfassende Nutzung der EU-Fonds zur Bekämpfung der Ausgrenzung der Roma ermöglicht und spezielle Strategien zur Aufhebung der Segregation mithilfe des Strukturfonds entwickelt werden. s m d v G s l R t D I t 1 s R s t s 1 u s d u M s m d v G s l R t A d d D t f d 2 g d d A z w n (C (D Es besteht keine allgemeine Kompetenz der Europäi- chen Union für Minderheitenschutz. Die EU hat viel- ehr im Rahmen der Gleichbehandlungspolitik verschie- ene Richtlinien erlassen, so zum Beispiel zur Situation on Frauen, der Bildung, der Wohnung, des Zugangs zum esundheitssystem und zum Arbeitsmarkt. Zu nennen ind insbesondere die Richtlinie über die Gleichbehand- ung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) und die ichtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäf- igung (2000/78/EG). Der Europarat setzt sich auf vielfältige Weise gegen iskriminierung und Intoleranz gegenüber Roma ein. nsbesondere das Rahmenübereinkommen des Europara- es zum Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr 995 sowie die Charta der Regional- oder Minderheiten- prachen von 1992 schützen die Rechte der Sinti und oma. Ferner sind zahlreiche Rechte durch die Europäi- che Menschenrechtskonvention garantiert, die das wich- igste Instrument des Europarates zum Schutz der Men- chenrechte und Grundfreiheiten darstellt. Bereits im Jahr 995 wurde beim Europarat die Expertengruppe für Sinti nd Roma (MG-S-ROM) gegründet, um die Mitglied- taaten zu beraten und die Integration von Roma zu för- ern. Deutschland ist Mitglied in dieser Expertengruppe nd auf europäischer Ebene ein wichtiger Partner dieser inderheit. Es besteht keine allgemeine Kompetenz der Europäi- chen Union für Minderheitenschutz. Die EU hat viel- ehr im Rahmen der Gleichbehandlungspolitik verschie- ene Richtlinien erlassen, so zum Beispiel zur Situation on Frauen, der Bildung, der Wohnung, des Zugangs zum esundheitssystem und zum Arbeitsmarkt. Zu nennen ind insbesondere die Richtlinie über die Gleichbehand- ung ohne Unterschied der Rasse (2000743/EG) und die ichtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäf- igung (2000/78/EG). nlage 16 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 14): Hat aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz das ge- meinsam mit dem Bundesministerium des Innern verfasste Rechtsgutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürf- tigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken weiter Gültigkeit? Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrer Bewer- ung der Zustimmungsbedürftigkeit bzw. Zustimmungs- reiheit von Gesetzen insbesondere die Rechtsprechung es Bundesverfassungsgerichts. Durch die am 11. Juni 010 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungs- erichts zum Luftsicherheitsgesetz sieht sich die Bun- esregierung in der bereits in dem internen Gutachten er Verfassungsressorts vom 1. Juni 2010 entwickelten uffassung bestätigt. Sie geht davon aus, dass eine Lauf- eitverlängerung im nunmehr vorgesehenen Umfang eder zur Übertragung neuer Aufgaben an die Länder och dazu führt, dass bestehenden Aufgaben der Länder 6380 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) in diesem Bereich ein neuer Inhalt oder eine wesentliche andere Bedeutung und Tragweite verliehen würde. Mit den vorgesehenen zusätzlichen Elektrizitätsmen- gen wird die in dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung vom 22. April 2002, BGBl. I Seite 1351, zugrunde gelegte Regellaufzeit der einzelnen Anlagen ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs, vergleiche Bundestagsdrucksache 14/6890, Seite 21 f., moderat erweitert. Dies führt aufseiten der Aufsichtsbe- hörden der Länder lediglich zu einer quantitativen Erhö- hung der Aufgabenlast. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 15): Gab es zwischen Mitarbeitern der Bundesministerien der Justiz und des Innern im Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis zum 5. September 2010 Arbeitstreffen mit dem Ziel, eine zwischen beiden Häusern abgestimmte Position zur Frage der Zustim- mungsbedürftigkeit von Laufzeitverlängerungen für Atom- kraftwerke im Bundesrat zu entwickeln oder weiterzuent- wickeln, und, wenn ja, wann gab es diese Treffen? In welcher Form die Bundesregierung ihre Willens- bildung durch Mitarbeiter vorbereiten lässt, steht in ih- rem Ermessen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses hat es zahlreiche Kontakte gegeben. Ein Arbeitstreffen fand am 27. Juli 2010 statt; daneben gab es selbstver- ständlich auch telefonische Gespräche. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Werner Schieder (Weiden) (SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 16): Nach welchem Schlüssel soll nach Ansicht der Bundes- regierung die von ihr selbst auf europäischer Ebene vorge- schlagene Finanztransaktionsteuer auf die einzelnen EU- bzw. Euro-Länder verteilt werden, und soll dafür die Erfassung der Umsätze an den jeweiligen Finanzplätzen gelten mit der Folge, dass der größte Teil des Aufkommens nur wenigen Ländern zufließen würde, oder soll ein anderer Verteilungs- maßstab angewendet werden? Die Diskussion über eine auf EU-Ebene harmoni- sierte bzw. koordinierte Einführung einer Finanztrans- aktionsteuer steht noch ganz am Anfang. Am 7. Septem- ber 2010 haben sich die Finanzminister im ECOFIN-Rat erstmalig mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Fi- nanzbranche auch durch einen steuerlichen Beitrag an den Kosten der internationalen Finanzkrise beteiligt wer- den kann. Hier sind noch umfangreiche Arbeiten zur Frage der tatsächlichen Ausgestaltung einer Finanztransaktion- steuer erforderlich. A d d s e e e o z M te n f F n e A d d ( j m e s t H s c g s b (C (D nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck- ache 17/3007, Frage 17): Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedlich hohen Steuersätze im Gesetzentwurf für eine Luftverkehr- steuer für die touristisch besonders relevante Mittelmeer- region, und ist die Bundesregierung dazu bereit, insbesondere wegen der besonderen Beziehungen zu Israel die Flüge dort- hin nicht höher als die in die Nachbarstaaten zu besteuern? Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für in Luftverkehrsteuergesetz bei den Steuersätzen für ine Abstufung nach klar festgelegten Distanzklassen ntschieden. Eine Abweichung von dieser an Entfernungen rientierten klaren und nachvollziehbaren Einordnung ugunsten einer einheitlichen Behandlung des gesamten ittelmeerraums wäre willkürlich. Andere Staaten könn- n eine solche willkürliche Einordnung von Ländern ach touristischen Interessen als Diskriminierung emp- inden. Flüge nach Israel werden nicht höher besteuert als lüge in die Nachbarstaaten (Ägypten, Jordanien, Liba- on, Syrien). Der Steuersatz beträgt für diese Staaten inheitlich 25 Euro. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Drucksache 17/3007, Frage 18): Werden Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in Zukunft in Höhe der tatsächlichen Zusatzbeiträge oder in Höhe des durchschnittlichen vom Bundesversicherungsamt berechneten Zusatzbeitrages bei der Einkommensteuer anre- chenbar, und in welcher Höhe werden durch die Abschreib- barkeit der Zusatzbeiträge Steuermindereinnahmen jeweils für Bund, Länder und Kommunen entstehen, wenn die ab- schreibbaren Zusatzbeiträge 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro betragen? Nach geltendem Recht sind als Sonderausgaben die- enigen Beiträge anzusetzen, die aufgewendet werden üssen, um einen Basiskrankenversicherungsschutz zu rwerben. Das BVerfG hat in seiner entsprechenden Ent- cheidung ausdrücklich darauf abgestellt, dass auf die atsächlich geleisteten Beiträge abzustellen ist. Grundsätzlich sind Zusatzbeiträge in den genannten öhen als Sonderausgaben abziehbar. Sie vermindern omit das zu versteuernde Einkommen. Die Steuermindereinnahmen hängen von den steuerli- hen Verhältnissen und den individuellen Zusatzbeiträ- en im Einzelfall ab. Sie sind auf Basis der in der Frage- tellung unterstellten Zusatzbeiträge nicht aussagekräftig ezifferbar. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6381 (A) ) )(B) Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/3007, Frage 19): Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanznot der Kommunen die Gewerbesteuer- freiheit bei selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, auch vor dem Hintergrund der his- torischen Begründung bei Schaffung der Ausnahme aus dem Jahr 1937, wonach „die Grundsätze des Nationalsozialismus eine Herausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer erfordern“, RStBl. 1937, Seite 693, und welche steuerlichen Mehreinnahmen ergeben sich, wenn Einkünfte aus selbststän- diger Tätigkeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auch der Gewerbesteuer unterliegen, bei einem einheitlichen Hebesatz von 400 Prozent? Der Gewerbesteuerpflicht unterliegen ausschließlich gewerbliche Unternehmer. Freiberufler und Land- und Fortwirte unterliegen hingegen nicht der Gewerbesteuer- pflicht. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesver- fassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Gewer- besteuer im Jahr 1969 kann diese Ungleichbehandlung als gerechtfertigt angesehen werden. Begründung hierfür ist der bis heute bestehende grundsätzliche Unterschied in der Kombination von Produktmitteln, Arbeit und Ka- pital. Des Weiteren sind Besonderheiten wie Dauer und Art der Ausbildung zu berücksichtigen. Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Wirt- schaftskrise auf die Kommunalfinanzen hat die Bundes- regierung allerdings eine Kommission eingerichtet, die Vorschläge für eine Neuordnung der Gemeindefinanzie- rung erarbeiten soll. Eines der zentralen Elemente ist da- bei die Prüfung von Maßnahmen zur Reformierung der Gewerbesteuer. Im Rahmen der Gemeindefinanzkommission wird un- ter anderem auch das von den kommunalen Spitzenver- bänden vorgelegte Modell – sogenanntes Kommunal- modell – geprüft. Die Einbeziehung von Freiberuflern in die Gewerbesteuer ist ein Element dieses Modells. Eine abschließende Bezifferung wird erst nach der Sitzung des Arbeitskreises Quantifizierung vorliegen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/3007, Frage 20): Welche steuerlichen Mindereinnahmen ergeben sich je- weils für die Jahre 2004 bis 2009, wenn das Kurzarbeitergeld nach § 32 b Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes, EStG, nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen würde, und wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch, dass zwar das Kurzarbeitergeld, obgleich es steuerfrei gestellt ist, die steuerliche Leistungsfähigkeit erhöhen soll, gleich- wohl zum Beispiel die steuerfreien 40 Prozent der Dividenden im Betriebsvermögen nach § 3 Nr. 40 d EStG nicht dem Pro- gressionsvorbehalt unterliegen, obwohl diese ebenfalls die steuerliche Leistungsfähigkeit erhöhen würden? In der amtlichen Steuerstatistik sind die Angaben über die Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, K S n B D h l B b K e f a G B z w B s A d d s P w b d t R J r r l T n t f d a l E E W c k e V (C (D urzarbeitergeld, Elterngeld, unter anderem in einer umme ausgewiesen. Daher ist die erbetene Bezifferung icht möglich. Es besteht kein Widerspruch zwischen der steuerlichen ehandlung von Kurzarbeitergeld und von Dividenden. as Teileinkünfteverfahren ist mit der steuerlichen Be- andlung von Kurzarbeitergeld nicht vergleichbar. Das Kurzarbeitergeld selbst ist weder bei der auszah- enden Stelle noch beim Empfänger steuerpflichtig. eim Teileinkünfteverfahren unterliegen hingegen die etreffenden Gewinne sowohl bei der ausschüttenden apitalgesellschaft als auch teilweise beim Dividenden- mpfänger einer Steuerbelastung. Im Teileinkünftever- ahren orientiert sich die steuerliche Gesamtbelastung usgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften aus ründen der Belastungsneutralität an der steuerlichen elastung der Gewinne von Personenunternehmen. Die usätzliche Anwendung des Progressionsvorbehalts ürde zu einer überhöhten Belastung und damit zu einer enachteiligung von in Kapitalgesellschaften erwirt- chafteten Gewinnen führen. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Thomas Nord (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3007, Frage 21): Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung im Hin- blick auf die Schaffung einer neuen Leitwährung ein, wie sie zum Beispiel in dem Gutachten des Internationalen Wäh- rungsfonds vom 13. April 2010 mit dem Ziel der Ablösung des Dollars als Leitwährung gefordert wird? Vorwegzuschicken: Mit dem angesprochenen IWF- apier will der IWF zur Diskussion um die Weiterent- icklung des Internationalen Währungssystems, IWS, eitragen. Es konzentriert sich auf Fragen und Probleme es Aufbaus hoher Devisenreserven und weist auf Vor- eile, aber auch Nachteile einer stärker diversifizierten eservestruktur hin. Auch nach dem Ende des Bretton-Woods-Systems im ahr 1973 ist der US-Dollar die internationale Haupt- eservewährung geblieben, wenngleich seine Bedeutung elativ gesunken ist. Soweit eine Anzahl von Entwick- ungs- und Schwellenländern ihre Währungen in zum eil unterschiedlicher Form an den Dollar gebunden hat, immt der Dollar auch heute noch die Funktion einer in- ernationalen Leitwährung ein. Zu berücksichtigen ist bei Diskussionen um eine Re- orm des globalen Währungssystems aus Sicht der Bun- esregierung, dass sich die Funktion einer Leitwährung m Markt herausbilden sollte und nicht einfach festge- egt werden kann. Auch darf die Unabhängigkeit der uropäischen Zentralbank nicht infrage gestellt werden. in verordneter Wechsel vom US-Dollar auf eine andere ährung wäre für die Stabilität der Weltwirtschaft si- her ein großes Risiko und auf administrativem Weg aum realisierbar. Entscheidend für die Herausbildung iner international bedeutenden Rolle einer Währung ist ertrauen. Entscheidend für die Bundesregierung bei al- 6382 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) len Reformüberlegungen ist, dass es nicht zu abrupten Veränderungen kommt, sondern dass diese graduell voll- zogen werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Thomas Nord (DIE LINKE) (Druck- sache 17/3007, Frage 22): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des französi- schen Staatspräsidenten, dass die Vormachtstellung des Dol- lars überholt sei, bzw. beabsichtigt sie, in diesem Zusammen- hang eigene währungspolitische Vorschläge zu unterbreiten? Vor dem Hintergrund der weltwirtschaftlichen Ent- wicklungen ist langfristig – und als Ergebnis des bereits stattfindenden allmählichen Prozesses – eine geringere Gewichtung des US-Dollars im internationalen Wäh- rungsgefüge denkbar. Der französische Staatspräsident hat bei einer Rede am 25. August 2010 die Prioritäten Frankreichs für die G20 skizziert und dabei auch die Diskussion möglicher Reformen im internationalen Währungssystem genannt. Die Bundesregierung wird sich an dieser Diskussion ak- tiv beteiligen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 23): Inwieweit hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit den anderen Bundesministerien vor der Erstellung eines ersten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2011 dahin gehend abgestimmt, welche Schwerpunktsetzungen der Tourismusförderung die anderen Fachressorts vornehmen, und welche Vorstellungen hat das Bundeswirtschaftsministe- rium dazu konkret eingebracht? Eine direkte Förderung des Tourismus erfolgt aus- schließlich im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, BMWi. Die anderen Bun- desressorts haben jeweils eigene Schwerpunktsetzungen mit einer lediglich indirekten Wirkung auf den Touris- mus. Die einzelnen Bundesministerien stimmen sich jedoch regelmäßig sowohl auf Arbeits- als auch auf Lei- tungsebene über politische Maßnahmen mit Tourismus- bezug ab. Das BMWi veranstaltet zu diesem Zweck Ressortbesprechungen oder bilaterale Gespräche mit einzelnen Bundesministerien. Die Erstellung ihrer Haus- haltsentwürfe übernehmen die einzelnen Häuser jedoch in eigener Regie. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/3007, Frage 26): z W ü z Z B B D d e b A d F D f d s k u z A d F ( E (C (D Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung für eine Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken berücksichtigt, dass die Marktmacht der vier großen Energiekonzerne auf Jahre zementiert wird, und welche Maßnahmen trifft die Bun- desregierung zur wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der be- absichtigten Laufzeitverlängerung? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Lauf- eitverlängerung keine nachteiligen Wirkungen auf den ettbewerb im Energiesektor zur Folge hat. Denn der berwiegende Teil der Zusatzgewinne aus einer Lauf- eitverlängerung wird über vertraglich zu vereinbarende ahlungen der Kernkraftwerksbetreiber zugunsten des undes abgeschöpft. Damit wird einer wirtschaftlichen esserstellung der Kernkraftwerksbetreiber vorgebeugt. arüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen er Haushaltskonsolidierung eine Kernbrennstoffsteuer ingeführt wird, die ebenfalls die Kernkraftwerksbetrei- er in Deutschland belastet. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 27): Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Intensität wurde das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung, BMVBS, am Entwurf des Energiekonzepts beteiligt? Die federführenden Ressorts, das Bundesministerium ür Wirtschaft und Technologie, BMWi, und das Bun- esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- icherheit, BMU, haben das Bundesministerium für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, rechtzeitig nd umfassend an den Überlegungen zum Energiekon- ept beteiligt. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Drucksache 17/3007, Frage 28): Wie hat die Bundesregierung die Entschließung auf Bun- destagsdrucksache 16/11234 (neu) umgesetzt und darauf hin- gewirkt, dass in nationale Erhebungen, Studien und sonstige Foren zum Thema Bildung Schülerinnen und Schüler mit son- derpädagogischem Förderbedarf einbezogen werden, und si- chergestellt, dass im nationalen Bildungspanel NEPS – Natio- nal Educational Panel Study – im Rahmen des Programms zur strukturellen Förderung der empirischen Bildungsforschung in Deutschland Menschen mit Behinderung in einem deutlich größeren Umfang befragt werden, um empirisch gesicherte, aussagekräftige und vergleichbare Schlussfolgerungen über die Bildungserfolge dieser Gruppe ziehen zu können, sowie dafür Sorge getragen, dass im Rahmen einer Forschungsstudie die Frage der Chancengleichheit beim Übergang auf den Ar- beitsmarkt von behinderten Kindern von Förderschulen ge- genüber behinderten Kindern von einbeziehenden Regelschu- len untersucht wird? Die Bundesregierung wirkt nachdrücklich auf die inbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit son- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6383 (A) ) )(B) derpädagogischem Förderbedarf in Erhebungen, Studien etc. zum Thema Bildung hin. So weist auch der Natio- nale Bildungsbericht 2010 eine Vielzahl von Daten für diese Personengruppe aus. Im Nationalen Bildungspanel (NEPS) finden Schülerinnen und Schüler mit sonderpä- dagogischem Förderbedarf eine besondere Berücksichti- gung. Bestandteil des NEPS für den Förderzeitraum 2009 bis 2013 bzw. die Panelwellen 1 (2010) bis 4 (2013) ist auch eine repräsentative Stichprobe von Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule für Lernbehinde- rung besuchen. Um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in angemesse- ner Weise berücksichtigt werden, wird eine übergroße Stichprobe vorgenommen, sodass jeweils 1 000 Schüle- rinnen und Schüler in den Wellen 2010 bis 2013 (Klas- se 1, Klasse 5, Klasse 9), ergänzt um eine zusätzliche Stichprobe der Bundesagentur für Arbeit von 750 Schü- lerinnen und Schülern, ins Paneldesign integriert wer- den. Förderschülerinnen und -schüler mit weiteren Behin- derungen werden in der 2. Förderperiode (ab 2014) suk- zessive ins Nationale Bildungspanel aufgenommen. Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit son- derpädagogischem Förderbedarf ist bereits in der 1. (der- zeit laufenden) Förderphase vertreten, allerdings noch nicht in ausreichender, repräsentativer Größenordnung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert im Rahmen seiner Berufsbildungsforschungsini- tiative eine Studie zum Thema „Zugangswege junger Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf“. Es wird dabei vom Bundesinstitut für Berufsbildung Bonn fachlich und administrativ unterstützt. Ziel der Studie ist es, einen Überblick über die in den Bundeslän- dern vorstrukturierten Wege und Zugangschancen von jungen Menschen mit Behinderung, insbesondere mit ei- nem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemei- nen Arbeitsmarkt, in Ausbildung und Beschäftigung und ihre jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen herzu- stellen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 29): Beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Bundes, insbeson- dere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, als ausrei- chend, und wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten die Barrierefreiheit in diesen Liegenschaften zur Vermeidung von berufs- und belastungs- bedingten chronischen Erkrankungen finanziell und ideell för- dern? Die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Herstellung der Barrierefreiheit werden umgesetzt. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bundesanstalt für Im- m a d S ö g d t d g t t e n f N r r A d g ( Z r d e u g h e „ T s d I d d s m z u d (C (D obilienaufgaben. Die Bundesanstalt und die von ihr be- uftragten Bauverwaltungen berücksichtigen die Anfor- erungen an Barrierefreiheit bei allen Baumaßnahmen. eit Februar 2009 gilt eine neue DIN-Norm sowohl bei ffentlich zugänglichen Gebäuden als auch für Wohnun- en aus dem Bestand des Anlagevermögens. Damit wer- en auch die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonven- ion zum barrierefreien Bauen erfüllt. Darüber hinaus hat ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einer Inte- rationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinder- er Menschen unter anderem die Ziele der Gewährleis- ung eines barrierefreien Zugangs zum Arbeitsplatz und iner barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes aufge- ommen. Allerdings kann bei Bestandsbauten Barriere- reiheit nur schrittweise hergestellt werden. Bei zivilen eubauten sowie bei großen zivilen Um- oder Erweite- ungsbauten plant und baut der Bund grundsätzlich bar- ierefrei. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/3007, Fragen 30 und 31): Welche Programme und Projekte auf behindertenpoliti- schem Gebiet wurden bzw. werden in Weißrussland durch die Bundesregierung seit 2006 – bitte jeweilige Maßnahme, Zeit- raum, finanziellen Umfang, beteiligte Behindertenorganisa- tionen und zuständige Bundesbehörde nennen – gefördert bzw. unterstützt? Welche Programme und Projekte auf behindertenpoliti- schem Gebiet wurden bzw. werden in Kasachstan durch die Bundesregierung seit 2006 – bitte jeweilige Maßnahme, Zeit- raum, finanziellen Umfang, beteiligte Behindertenorganisa- tionen und zuständige Bundesbehörde nennen – gefördert bzw. unterstützt? u Frage 30: Die Bundesregierung hat im oben genannten Zeit- aum folgende Programme und Projekte unterstützt: Aus em Titel 687 06, Förderung privater Träger: Unterstützung des Vereins „Leben nach Tschernobyl . V.“, deutscher Träger, beim behindertengerechten Aus- nd Umbau sowie Installation von sanitären Einrichtun- en eines Kinderschlafhauses im Rehabilitations- und Er- olungszentrum NADESHDA. Die Förderung beträgt inmalig 75 000 Euro, und Unterstützung des Vereins Sozialpädagogische Initiative Nahe e. V.“, deutscher räger, zugunsten des Ausbaus eines Zentrums für selbst- tändiges Leben und Arbeiten für Menschen mit Behin- erungen. Die Förderung beträgt einmalig 35 300 Euro. Aus dem Titel 896 03, Technische Zusammenarbeit: m Rahmen eines Förderprogramms zur Unterstützung er Zivilgesellschaft werden auch Vorhaben auf behin- ertenpolitischem Gebiet gefördert. Hierbei handelt es ich um Maßnahmen zur Schaffung von Beschäftigungs- öglichkeiten für behinderte Menschen und Maßnahmen ur Integration von behinderten Menschen in Bildungs- nd Ausbildungseinrichtungen. Insgesamt wurden in en Jahren 2002 bis 2008 18 Projekte abgeschlossen. 6384 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) In der aktuellen Phase des Förderprogramms von 2009 bis 2011 werden 7 weitere Projekte in diesem Be- reich unterstützt. Diese Maßnahmen im Rahmen der Behindertenarbeit werden insgesamt pro Jahr mit circa 300 000 Euro geför- dert. Auf weißrussischer Seite sind die wesentlichen Partner der Verein Belapti (Elternselbsthilfeverein), Partner in der orthodoxen Kirche und verschiedene lo- kale Behinderteneinrichtungen. Auf deutscher Seite ist der Hauptpartner die von Bodelschwinghsche Anstalt Bethel. Zu Frage 31: Die Bundesregierung hat seit 2006 verschiedene Kleinstprojekte für insgesamt rund 50 000 Euro durch- geführt. Die Projekte wurden in Astana, Semipalatinsk und in der ostkasachischen Stadt Ust-Kamenogorsk durchgeführt. Das Projekt in Ust-Kamenogorsk findet im Rahmen des Jahres „Deutschland in Kasachstan 2010“ statt. Es fördert Werkstätten, in denen behinderte mit nicht behinderten Menschen in gemeinsame Aktivi- täten eingebunden werden. Dieses Projekt wird mit circa 24 000 Euro gefördert. Die Unterstützung der anderen Projekte liegt jeweils unter 10 000 Euro. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/3007, Fragen 32 und 33): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Neuausschreibung und Vergabepraxis der User-Help- desk-Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung der Beschäftigten bei den beauftragten Dienstleistern – bzw. seinen Tochterfirmen oder dritten Beauftragten – führen, und inwiefern ist diese Entwicklung auf das Wirtschaftlichkeits- konzept der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen? Was war der Grund dafür, die User-Helpdesk-Dienstleis- tungen der Bundesagentur für Arbeit an externe Dienstleister zu vergeben, statt sie von der Behörde selbst zu erbringen, und wann werden die User-Helpdesk-Dienstleistungen neu ausgeschrieben bzw. vergeben? Zu Frage 32: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Neuausschreibung der User-Helpdesk-Dienstleis- tungen der Bundesagentur für Arbeit zu einer Verschlechte- rung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäf- tigten bei den beauftragten Dienstleistern bzw. ihren Tochterfirmen oder dritten Beauftragten geführt hat. Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass sich im Rah- men der vertraglich vereinbarten Überprüfung des Preis- Leistungs-Verhältnisses eine geringfügige Preisreduzie- rung ergeben hat. Diese Preissenkung wurde einvernehm- lich zwischen den Vertragsparteien beschlossen. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Ent- lohnung der Beschäftigten des Dienstleisters ist hierbei nicht ersichtlich, da das Preis-Leistungs-Verhältnis nach wie vor marktüblich ist. Z b g g d e d a e s M u t n B J A d F L A e d A V n H D t d e v t z b o l V l (C (D u Frage 33: Die Bundesagentur für Arbeit verfolgt im Geschäfts- ereich IT eine „Wertschöpfungsstrategie“. Diese sieht rundsätzlich vor, dass planerische und steuernde Auf- aben primär mit eigenem Personal durchgeführt wer- en, während rein operative und marktübliche Aufgaben xtern oder mit externer Unterstützung abgewickelt wer- en. Im Vorfeld der Vergabe wurden von der Bundes- gentur für Arbeit umfangreiche Modelle für den Betrieb ines User Helpdesks betrachtet. Hierbei wurden insbe- ondere ein interner Betrieb, ein externer Betrieb und ein ischbetrieb intern/extern untersucht. Im Rahmen einer mfangreichen Markterkundung wurden Preisinforma- ionen eingeholt. Unter Beteiligung des Bundesrech- ungshofes wurde eine Empfehlung für einen externen etrieb abgegeben. Eine Neuausschreibung der Dienstleistung ist für das ahr 2012 vorgesehen. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/3007, Frage 34): Wie viel Geld hat die Bundesagentur für Arbeit in den letzten zehn Jahren für die Beauftragung externer Callcenter- Dienstleister ausgegeben – bitte den Dienstleister, seine Be- schäftigtenzahlen und Aufgabe nennen sowie aus welchem Haushaltstitel der Bundesagentur für Arbeit die Gelder be- stritten wurden –, und inwiefern wenden diese Dienstleister – bzw. Tochterfirmen bzw. von ihnen beauftragte Dritte – Tarif- verträge der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und PSA, CGZP, und des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister, AMP, an? Zu der Frage, wie viel Geld die Bundesagentur für rbeit in den letzten zehn Jahren für die Beauftragung xterner Callcenter-Dienstleister ausgegeben hat, liegen er Bundesregierung keine Angaben vor. Im Oktober 1998 wurde von der Bundesagentur für rbeit mit der Firma Elektronic-Data-Service, EDS, ein ertrag über die Erstellung eines Feinkonzeptes, die Pla- ung, den Aufbau und die Implementierung eines User elpdesks sowie dessen operativen Betrieb geschlossen. er Vertrag endete im April 2005. Zum 30. Dezember 2003 wurde von der Bundesagen- ur für Arbeit mit der Firma T-Systems ein Vertrag für ie Erstellung, Implementierung und Weiterentwicklung iner webbasierten Anwendung zur Leistungsgewährung on Arbeitslosengeld II geschlossen, der auch den Be- rieb eines User Helpdesks enthielt. Der Vertrag endete um 30. März 2006. Zum Mai 2005 wurde von der Bundesagentur für Ar- eit mit der Firma Computacenter ein Vertrag über den perativen Betrieb des zentralen User Helpdesks in vol- em Umfang geschlossen. Alle drei Verträge wurden nach wettbewerblichen erfahren vergeben, in denen der jeweils wirtschaft- ichste Bieter den Zuschlag erhalten hat. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6385 (A) ) )(B) Informationen über die Mitarbeiterzahlen der Dienst- leister oder die von ihnen angewendeten Tarifverträge liegen der Bundesregierung nicht vor. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/3007, Frage 35): Haben die Firmen Computacenter/Sellbytel/Helpbycom so- wie beauftragte Leiharbeitsfirmen, die für die Bundesagentur für Arbeit das User Helpdesk betreiben, Gelder aus der Wirt- schafts- und Arbeitsmarktförderung erhalten, und, wenn ja, um welchen Betrag – bitte einzeln nach Unternehmen, Art der Fördermaßnahme mit dem entsprechenden Betrag aufführen – handelt es sich dabei? Zur Abwicklung der Verträge wurden keine Mittel der Arbeitsförderung eingesetzt. Ob Gelder aus der Wirt- schaftsförderung bewilligt wurden, ist der Bundesregie- rung nicht bekannt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/3007, Frage 39): Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterfüh- rung der Mehrgenerationenhäuser in den Landkreisen, und unter welchen Bedingungen ist die Fortführung der bisherigen finanziellen Unterstützung auch perspektivisch möglich? Im Bundesfamilienministerium hat sich in den ver- gangenen Wochen eine interne Arbeitsgruppe mit Über- legungen befasst, die insbesondere auf die Weiterent- wicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als Teil der lokalen Infrastruktur zielen. Diese Arbeits- gruppe hat inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt, die derzeit hausintern geprüft werden. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden die Abgeordneten des Deut- schen Bundestages zeitnah über die Vorstellungen der Bundesregierung zu einer möglichen Weiterentwick- lung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser infor- miert. Es ist außerdem beabsichtigt, noch in diesem Jahr auf die Länder zuzugehen und ihnen die bisherigen Ergeb- nisse und Fortschritte der Mehrgenerationenhäuser zu präsentieren. Ziel ist dabei, sowohl die Bedeutung der Vielfalt der generationenübergreifenden Arbeit der Mehrgeneratio- nenhäuser darzustellen, als auch einen Appell an die Länder (und Kommunen) zu richten, ihrer jeweiligen lo- kalen Verantwortung im eigenen Interesse aber auch im Interesse einer Nachhaltigkeit für die gut aufgestellten Mehrgenerationenhäuser und deren „Nutzerkreis“ ge- recht zu werden. p a s f A d g c Z s S t d d g v t F k m D k m m z r Z t a Ü r g t e g e (C (D Von enormer Bedeutung ist zudem, dass das Aktions- rogramm auch vor Ort konstruktiv begleitet und dabei uch die Einrichtungen unterstützt werden. Diese Unter- tützung vor Ort ist für die lokale Akzeptanz und damit ür den nachhaltigen Erfolg der Häuser sehr wichtig. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/3007, Fragen 40 und 41): Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Familie, Se- nioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, der MaschmeyerRürup AG einen Auftrag zur Ausgestaltung des Konzepts einer Fa- milienpflegezeit erteilt hat, und, wenn ja, welche konkreten Ergebnisse hat dieser Auftrag ergeben? Inwieweit hat das BMFSFJ die Ergebnisse der Maschmeyer- Rürup AG in die Ausgestaltung des Konzepts einer Familien- pflegezeit einbezogen, und, wenn ja, um welche Punkte – bitte konkrete Angaben hierzu – handelt es sich dabei? u Frage 40: Das Konzept der Familienpflegezeit wurde aus- chließlich durch das Bundesministerium für Familie, enioren, Frauen und Jugend, ohne die Konsultation ex- erner Sachverständiger, erstellt. Im Anschluss wurde as fertige Konzept der MaschmeyerRürup AG zur Vali- ierung vorgelegt. Es ist ein absolut üblicher und richti- er Vorgang, die Praxistauglichkeit und die Machbarkeit on in den Ministerien entwickelten Konzepten von ex- ernen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend hat der MaschmeyerRürup AG also einen Auftrag zur Ausgestaltung des Konzepts der Fa- ilienpflegezeit erteilt. Richtig ist, dass die MaschmeyerRürup AG mit der urchführung einer Analyse zur praktischen Umsetzbar- eit der in dem Konzept vorgesehen Arbeitszeitkonten- odelle betraut wurde. Die Expertise befasst sich auch it dem im Konzept enthaltenen Versicherungselement ur Absicherung des Risikos gegen Erwerbs- und Be- ufsunfähigkeit während der Familienpflegezeit. u Frage 41: Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 40 erläu- ert, war die Konzeption der Familienpflegezeit bereits bgeschlossen, bevor die MaschmeyerRürup AG zur berprüfung des Konzeptes konsultiert wurde. Der Auftrag von Professor Rürup bestand unter ande- em darin, die Machbarkeit der in der Familienpflegezeit eplanten Versicherungslösung hinsichtlich der Kalkula- ionsgrundlagen zu überprüfen und die für das Konzept rforderlichen versicherungsmathematischen Berechun- en zu bewerten. Die Prüfung fiel positiv aus, sodass ine Anpassung des Konzeptes nicht erforderlich war. 6386 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/3007, Fragen 42 und 43): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im GKV-Finan- zierungsgesetz geplante ungleiche Behandlung von Arbeitslo- sengeld-II- und Sozialhilfebeziehern bezüglich der Übernahme von Zusatzbeiträgen, und gibt es dafür sachliche Gründe jen- seits der Zustimmungspflichtigkeit in Bezug auf den Gesetz- entwurf im Bundesrat? Welche Mehrbelastungen werden den Kommunen durch die Pflicht zur Übernahme der Zusatzbeiträge von Sozialhilfe- beziehern – bei Annahme eines durchschnittlichen Zusatzbei- trages von 10, 20, 30, 40, …, 100 Euro – gegenüber der derzei- tigen gesetzlichen Regelung – Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes bei Kostendeckung des Fonds von unter 95 Pro- zent – entstehen, und ist für sie ein Ausgleich vorgesehen? Zu Frage 42: Der von der Bundesregierung am 22. September 2010 beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV – FinG) orientiert sich so weit wie möglich an den bisheri- gen beitragsrechtlichen Regelungen. Bestehende Unter- schiede in der beitragsrechtlichen Behandlung verschie- dener Personengruppen wirken sich daher auch auf die vorgesehenen Regelungen zur Erhebung von Zusatzbei- trägen und zum Sozialausgleich aus. Nach der derzeitigen Rechtslage werden für Mitglie- der, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen, Beiträge aus Bundesmitteln über die Träger des Arbeits- losengeldes II an den Gesundheitsfonds gezahlt. Die Zahlung von Zusatzbeiträgen ist dabei allerdings nach § 252 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausdrücklich ausgenommen, weil Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II den Zusatzbeitrag bisher grundsätzlich selbst zahlen müssen. Es gilt nur die Härtefallklausel des § 26 Abs. 4 Satz 1 SGB II, wonach die Bundesagentur für Arbeit die Zusatzbeiträge übernehmen kann, wenn der Wechsel in eine andere Krankenkasse eine besondere Härte bedeu- ten würde. Für Mitglieder, die Sozialhilfe nach dem SGB XII be- ziehen, werden Beiträge vom zuständigen Sozialhilfeträ- ger übernommen. Dies umfasst schon bisher nach § 32 Abs. 4 SGB XII auch die kassenindividuellen Zusatzbei- träge. Dieser Unterschied spiegelt sich auch im Entwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes wieder. Zu Frage 43: Grundsätzlich führen Ausgabensteigerungen im Ge- sundheitswesen, die über der Einnahmeentwicklung lie- gen, auch zu Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger. Dies kann über eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes oder über kassenindividuelle Zusatzbeiträge erfolgen, die in beiden Fällen vom Sozialhilfeträger zu übernehmen sind. Ein Vergleich der Mehrbelastungen ist von Faktoren abhängig, die aus Sicht der Bundesregierung eine genau- ere Angabe nicht erlauben. s z t E 8 H M d f A M D t n v r s R s g s d s d Z r S s A d d L w w w D g L v t s S e g m a h (C (D Für Mitglieder, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 pflichtver- ichert sind, sowie für freiwillig versicherte Mitglieder ist ur Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leis- ungsfähigkeit zu berücksichtigen. Als beitragspflichtige innahme gilt derzeit ein Betrag von monatlich 51,67 Euro. Sozialhilfeleistungen, die auch weitere im aushalt lebende Angehörige umfassen, können diese indestbemessungsgrundlage übersteigen und würden amit auch zu höheren beitragspflichtigen Einnahmen ühren. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welcher nteil der Mitglieder, die Sozialhilfe beziehen, nach der indestbemessungsgrundlage oder höher verbeitragt wird. amit lässt sich nicht genau ermessen, wie sich eine Bei- ragssatzerhöhung für die Sozialhilfeträger auswirkt. Darüber hinaus zählen zu den Sozialhilfebeziehern eben den genannten Mitgliedern vor allem auch pflicht- ersicherte Rentnerinnen und Rentner, die Grundsiche- ungsleistungen erhalten. Bei diesen führt eine Beitrags- atzerhöhung zu einem niedrigeren Nettozahlbetrag der ente und in der Folge zu einem höheren Leistungsan- pruch in der Grundsicherung. Der Bundesregierung lie- en keine ausreichenden Daten vor, um diesen Effekt ab- chätzen können. Zudem lässt sich aus der Entwicklung es vorausschauend berechneten durchschnittlichen Zu- atzbeitrags nicht genau ermessen, wie sich für Mitglie- er, die Sozialhilfe beziehen, die kassenindividuellen usatzbeiträge entwickeln. So kann zum Beispiel die egionale Verteilung oder das Kassenwahlverhalten von ozialhilfebeziehern zu Abweichungen von einem Durch- chnittswert führen. nlage 37 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE INKE) (Drucksache 17/3007, Frage 44): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Parlamenta- rischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz, dass bei den Rabattverträgen für Arzneimittel ein „Stoßdämper“ benötigt werde, da „man als Hersteller ja keine Chance gegen eine große Krankenkasse“ habe (vergleiche hierzu auch „Einladung zur Manipulation“ im Spiegel vom 20. September 2010), und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dort, o in der gesetzlichen Krankenversicherung wettbe- erbliche Instrumente genutzt werden, faire Wettbe- erbsbedingungen für alle Beteiligten gelten müssen. ie Erfahrungen gerade mit Rabattverträgen haben ezeigt, dass Krankenkassen im Verhältnis zu den eistungserbringern über eine erhebliche Marktmacht erfügen können. Zwar wurde mit dem Gesetz zur Wei- erentwicklung der Organisationsstrukturen in der ge- etzlichen Krankenversicherung, GKV-OrgWG, zum chutz der meist mittelständischen Leistungsanbieter die ntsprechende Geltung der §§ 19 bis 21 des Gesetzes ge- en Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, die ein markt- issbräuchliches Verhalten von Unternehmen verbieten, ngeordnet. Die §§ 19 bis 21 GWB erfassen das Vorge- en einzelner Krankenkassen und ermöglichen so eine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6387 (A) ) )(B) Kontrolle bereits bestehender Marktmacht. Nicht erfasst sind jedoch Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltens- weisen von Krankenkassen im Sinne des Kartellverbots. Mittlerweile aber sind Krankenkassen vielfach dazu übergegangen, gemeinsam Verträge abzuschließen. Da derartige Praktiken von Krankenkassen bei Vertragsab- schlüssen von den §§ 19 bis 21 GWB nicht erfasst wer- den, ist es erforderlich, die Geltungsanordnung des Kar- tellverbots zu regeln. Die entsprechende Anwendung des § 1 GWB soll daher künftig in den § 69 aufgenommen werden. Die §§ 2 und 3 GWB, die Freistellungen vom Kartellverbot vorsehen, sollen ebenfalls entsprechend gelten. Dies stellt sicher, dass das Kartellrecht als Ord- nungsrahmen umfassend auf die Einzelvertragsbezie- hungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbrin- gern Anwendung findet und es auf Nachfrager-, aber auch auf Anbieterseite zu keinen unerwünschten, einer wirtschaftlichen Versorgung abträglichen Wettbewerbs- beschränkungen kommt (Kartellabsprachen und Oligo- polbildung). Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/3007, Frage 47): Nach welchem Zeitplan soll das planfestgestellte Vorha- ben Ortsumgehung (OU) Freiberg – B 101 OU Freiberg/West; Freiberg–Brand-Erbisdorf; B 173 OU Freiberg/Ost – realisiert werden, und wie wird die Finanzierungssicherheit für dieses Projekt nach Maßgabe des Investitionsrahmenplans 2010 be- urteilt? Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22. September 2010 dem Eilantrag eines in Sachsen aner- kannten Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumge- hung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 173 stattgegeben. Damit darf nicht mit Arbeiten zur Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlus- ses begonnen werden. Die Umsetzung des Projektes kann erst nach Vorlage eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und in Abhängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel erfolgen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 48): Mit welcher Begründung ist im Zuge der Bundesstra- ße 445 der Bau der Ortsumgehung Sebexen, dessen Finanzie- rung beim ersten Spatenstich im Jahr 2008 als gesichert galt, derzeit eingestellt, und wie wird seitens der Bundesregierung sichergestellt, dass trotz der eingetretenen Verzögerung die Verkehrsfreigabe wie geplant Mitte des Jahres 2012 erfolgen kann? Die Bundesstraße B 445, Ortsumgehung Sebexen ist am 14. Juli 2008 offiziell in Bau gegangen. Im Straßen- b M E k e d ß h u d z d A d F c g u d E z ta f u A d D b k e d A d F N (C (D auplan, der Anlage zum Bundeshaushalt ist, ist die aßnahme mit Gesamtkosten von rund 8,8 Millionen uro ausgewiesen. Der Bundesregierung ist nicht be- annt, dass die Bauarbeiten zum Bau der Ortsumgehung ingestellt wären. Die Baudisposition unterliegt der nach en Art. 90 und 85 des Grundgesetzes zuständigen Stra- enbauverwaltung des Landes Niedersachsen. Danach at die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau nd Verkehr die Gesamtfertigstellung der Maßnahme für as Jahr 2012 geplant. Insoweit ergeben sich keine Ver- ögerungen im Hinblick auf die geplante Fertigstellung er Ortsumgehung. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- he 17/3007, Frage 49): Hält die Bundesregierung an der Absicht fest, die Stadt Friedberg in Bayern mit dem Bau einer Ortsumfahrung der Bundesstraße B 300 – Nordumfahrung – zu entlasten, wie dies mit der Einstufung des Projektes in den Bundesverkehrs- wegeplan als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungs- recht vorgesehen ist, oder sieht sie eine Alternativlösung zur Entlastung des Ortes darin, dass stattdessen die B 300 im Stre- ckenabschnitt zwischen den Autobahnausfahrten Dasing und Augsburg-West auf die A 8 gelegt wird, verbunden mit einer Herabstufung der bestehenden Bundesstraße 300? Die Bundesregierung hält an den im Bedarfsplan aus- ewiesenen Maßnahmen im Osten von Augsburg fest nd sieht eine Verlegung der Bundesstraße B 300 über ie Autobahn A 8 nicht als brauchbare Alternative zur ntlastung von Friedberg an. Das den Bedarfsplanmaßnahmen im Raum Augsburg ugrunde liegende Konzept sieht vor, neben der als West- ngente wirkenden Bundesstraße B 17 eine Osttangente ür Augsburg über die Bundesstraße B 2, die St 2380 nd die Bundesstraße B 300 zu schaffen. Allein durch eine von der Bürgerinitiative geforderte bstufung würde sich die Verkehrsbelastung der Bun- esstraße B 300 voraussichtlich nicht wesentlich ändern. ie als flankierende Maßnahmen geforderten Verkehrs- eschränkungen würden als Maßnahmen der Straßenver- ehrs-Ordnung in die Zuständigkeit des Freistaats Bay- rn fallen. Für die Straßenbauverwaltung ist die Vorgabe des Be- arfsplans maßgebend. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 53): Wird die Bundesregierung das Gebäudesanierungspro- gramm der KfW Bankengruppe auf 3 Milliarden Euro jährlich erhöhen, so wie es der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Jan Mücke vorgeschlagen hat? 6388 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) ) )(B) Aufgrund der Finanzkrise und der derzeit schwierigen Haushaltslage muss das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung seinen Beitrag zur Konsolidie- rung der öffentlichen Finanzen leisten. Dennoch wird die Bundesregierung die KfW-Förderprogramme zum ener- gieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm) weiter fortführen. In den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 wurden mit Beschluss des Bundes- kabinetts vom 7. Juli 2010 436 Millionen Euro Pro- grammmittel eingestellt. Im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Kli- mafonds“ werden voraussichtlich zusätzlich 500 Millio- nen Euro Programmmittel zur Verfügung gestellt. Das dies- bezügliche Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 54): Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass mit der Nutzung von Fördermitteln der KfW-Bankengruppe für die energetische Gebäudesanierung die Mietkostenbelastung der Mieterinnen und Mieter nach energetischen Modernisierun- gen deutlich begrenzt werden kann, da staatliche Fördermittel nicht auf die Miete umgelegt werden können? Die Inanspruchnahme von KfW- und sonstigen För- dermitteln für die energetische Gebäudesanierung kann die Mietbelastung für Mieterinnen und Mieter be- grenzen, da erhaltene Fördermittel nach § 559 a BGB von den umlagefähigen Kosten abzusetzen sind. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 57): Welche konkreten Sicherheitsnachrüstungen und baulichen Ertüchtigungen fordert die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke genau für den Atomreaktor Brunsbüttel, und bis wann müssen diese Maßnahmen spätestens umgesetzt werden? Fachbeamte von Bund und Ländern mit Kernkraft- werken haben in einer Arbeitsgruppe mögliche sicher- heitsoptimierende Maßnahmen für die deutschen Kern- kraftwerke beraten. Die Umsetzungszeitpunkte für die einzelnen Kernkraftwerke ergeben sich aus den notwen- digen Prüfungen in den Aufsichts- und Genehmigungs- verfahren und dem Planungs- und Umrüstungsaufwand. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 58): w h k e d v A d F N R d M U A d g N d u (C (D Welche konkreten Sicherheitsnachrüstungen und bauli- chen Ertüchtigungen fordert die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Laufzeitverlängerungen für AKW genau für den Atomreaktor Biblis A, und bis wann müssen diese Maß- nahmen spätestens umgesetzt werden? Fachbeamte von Bund und Ländern mit Kernkraft- erken haben in einer Arbeitsgruppe mögliche sicher- eitsoptimierende Maßnahmen für die deutschen Kern- raftwerke beraten. Die Umsetzungszeitpunkte für die inzelnen Kernkraftwerke ergeben sich aus den notwen- igen Prüfungen in den Aufsichts- und Genehmigungs- erfahren und dem Planungs- und Umrüstungsaufwand. nlage 45 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 59): Hat sich das BMU – sei es im Rahmen der Bund-Länder- Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen bzw. -maßnahmen in Verbindung mit Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/1535, Frage 104) oder sei es auf anderem Wege – darum bemüht, Erkenntnisse darüber zu erlangen, inwiefern die von der Bun- desregierung im Zusammenhang mit den Laufzeitverlänge- rungen für AKW geplanten Sicherheitsanforderungen oder -maßnahmen in den 17 AKW bereits ganz oder teilweise um- gesetzt sind, und, falls ja, was waren die Ergebnisse? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit hat damit begonnen, die Umsetzung er von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgesehenen aßnahmen zu begleiten und verfolgt dabei auch den msetzungsstand. nlage 46 Antwort es Bundesministers Dirk Niebel auf die Frage des Ab- eordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/3007, Frage 61): Wie kann die Bundesregierung den Widerspruch auflösen, der sich aus den Aussagen des Bundesministers für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in einem offenen Brief vom 18. September 2010 gegenüber dem Sänger der irischen Gruppe U2, Bono, wonach sich die Bun- desregierung an die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffene Vereinbarung gebunden fühlt, die Entwicklungszusammenarbeit künftig bilateral auszurichten, und dies einer weiteren Unterstützung wie in der Vergangen- heit für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tu- berkulose und Malaria entgegenstehe, und der Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Rede vor der VN-Generalversammlung am 21. September 2010, in der sie feststellt, dass gerade der Globale Fonds „ein multilaterales Instrument, das sich bewährt hat“, sei, ergibt, und wie ist da- rüber hinaus die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in Euro und Cent zu verstehen, „dass Deutschland den Fonds und die Bemühungen um eine Verbesserung der Ge- sundheitssituation insgesamt auch weiterhin auf hohem Ni- veau unterstützt“? Die Bundesregierung kann keinen Widerspruch in en Aussagen von Herrn Bundesminister Dirk Niebel nd Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erkennen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6389 (A) ) )(B) Beide haben ihre Wertschätzung für den GFATM zum Ausdruck gebracht in den beiden genannten Dokumen- ten und dies eingebettet in den hohen Stellenwert der Bundesregierung für globale Gesundheitsstärkung. Beide haben in den genannten Dokumenten ihren festen Willen zur weiteren Zusammenarbeit mit dem GFATM betont. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der Deutsche Bundestag der im Entwurf des Haushalts 2011 enthaltenen Förderung des GFATM mit 200 Millionen Euro zustimmen wird. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Dirk Niebel auf die Frage des Ab- geordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/3007, Frage 62): Wie lautet die Strategie der Bundesregierung aus entwick- lungspolitischer Sicht für die anstehenden Verhandlungen um den EU-Haushalt für die Periode 2014 bis 2020 und die darin enthaltenen Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, vor dem Hintergrund, dass die Entwicklungspolitik im von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 verabschiedeten Positions- papier zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 eine sehr untergeordnete Rolle spielt, und wie ist dies mit den Grund- sätzen der Politikkohärenz und der effektiven Verwendung von Steuergeldern zu vereinbaren? Die EU-Kommission hat angekündigt, im Frühjahr 2011 den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorzulegen. Die Bundesregierung wird ihre Position zu gegebener Zeit formulieren. Die Entwicklungspolitik ist ein wichtiges Politikfeld der EU Rund 60 Prozent der weltweiten ODA werden von der EU und ihren Mitgliedstaaten erbracht. Das Positionspapier der Bundesregierung zur Weiter- entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013, GAP, enthält dementsprechend folgende Aussage: „Die GAP muss kohärent zu den anderen Politikbereichen der Europaischen Union und den Millenniums-Entwick- lungszielen ausgestaltet sein.“ Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/3007, Frage 63): Welche Auswirkungen hat die Rechtsprechung des Euro- päischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielvertrag (EuGH- Urteile vom 8. September 2010) auf die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Bereiche des gewerblichen Automaten- spiels, das in der Gewerbeordnung bzw. Spielverordnung ge- regelt ist, und der Pferdewetten, die im Rennwett- und Lotte- riegesetz geregelt sind? Gegenstand der Urteile des Europäischen Gerichts- hofs vom 8. September 2010 ist das von den Ländern im Glücksspielstaatsvertrag geregelte Monopol für Sport- wetten und Lotterien und nicht die vom Bund in der Spielverordnung geregelten Automaten und sonstigen S L r s E a B A d A 1 i g b n z w h p G l u D i d d ß Z U t p A a v n n n g A h c S B D r (C (D piele sowie die Pferdewetten nach dem Rennwett- und otteriegesetz. Es ist Sache der Länder, über die künftige Regulie- ung von Sportwetten, Lotterien und Spielbanken zu ent- cheiden. Erst auf dieser Grundlage können die vom uropäischen Gerichtshof angesprochenen Kohärenz- nforderungen im Verhältnis zu den Regelungen des undes erörtert werden. nlage 49 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/3007, Frage 64): Auf welcher Ebene und mit welchen Initiativen hat sich die Bundesregierung in die laufenden Friedensgespräche zwi- schen Israel und Palästinensern eingebracht? Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen m Rahmen des US-geführten Nahostfriedensprozesses emeinsam mit ihren Partnern im Nahost-Quartett und ringt sich kontinuierlich und hochrangig ein. Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren Part- ern intensiv auf die Aufnahme von Direktgesprächen wischen Israel und Palästinensern hingearbeitet, ebenso ie zu Beginn des Jahres auf die Aufnahme von Annä- erungsgesprächen. Im Zentrum steht für die Bundesregierung, zu einem ositiven Umfeld und einer regionalen Einbettung der espräche beizutragen, um so die schwierigen Verhand- ungen abzusichern. Dieser Zielsetzung folgte unter anderem die Golf- nd Nahostreisen des Bundesministers des Auswärtigen, r. Guido Westerwelle, in der ersten Jahreshälfte 2010, n deren Rahmen es um eine stabilisierende Einbindung er arabischen Staaten ging, die Initiativen gegenüber en USA und der Hohen Vertreterin der EU für die Au- en- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, mit dem iel einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen SA und EU und einer starken Rolle des Nahost-Quar- etts und die kontinuierliche hochrangige Gesprächsdi- lomatie mit den USA, den Parteien selbst, den regionalen kteuren und den Partnern in EU und Nahost-Quartett. Damit hat die Bundesregierung unter anderem einen ktiven Beitrag zu der Erklärung des Nahost-Quartetts om 19. März 2010 geleistet, die die Aufnahme von An- äherungsgesprächen zwischen Israel und den Palästi- ensern wesentlich vorangebracht hat. Ebenso hat sie ei- en Beitrag zu den Entscheidungen der Arabischen Liga eleistet, dem Verhandlungskurs von Präsident Mahmud bbas Rückendeckung zu geben. Vor Beginn der Verhandlungen am 2. September 2010 at Bundesminister Dr. Westerwelle in vielen Gesprä- hen für einen Übergang zu Direktgesprächen geworben. eit Beginn der direkten Verhandlungen setzen sich undeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister r. Westerwelle in engem persönlichem Kontakt mit ih- en Amtskollegen für eine konstruktive Haltung ein, zu- 6390 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 (A) (C) )(B) letzt in vielen Gesprächen am Rande der VN-General- versammlung in New York. Eine zweite wesentliche Säule des deutschen Engage- ments für den Friedensprozess liegt im Aufbau palästi- nensischer staatlicher Strukturen, den die Bundesregie- rung als größter Geber innerhalb der EU intensiv fördert. Als erster EU-Staat hat Deutschland im Mai 2010 einen deutsch-palästinensischen Lenkungsausschuss auf Minis- terebene eingesetzt. Mehrere EU-Partner sind diesem Beispiel gefolgt. Anlage 51 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 66): Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Gründe der Verhaftung des deutschen Staatsbürgers Ismail Abdi in Syrien, und in welcher Form plant die Bundesregie- rung sich für die Freilassung und Ausreise von Ismail Abdi zurück nach Deutschland einzusetzen? Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine Ver- besserung der Lage im Gazastreifen ein – ein wichtiger Aspekt für eine nachhaltige Friedenslösung. Nach ersten Schritten der Erleichterung von Einfuhren wirbt Bundes- minister Dr. Westerwelle gegenüber der israelischen Re- gierung für die Ermöglichung von Exporten aus dem Gazastreifen, um eine wirtschaftliche Erholung zu er- möglichen. Diese wäre ein wichtiger Beitrag, um extre- mistischen Kräften schrittweise Boden zu entziehen. Anlage 50 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 65): Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregie- rung das von der NPT-Überprüfungskonferenz 2010 bekräf- tigte Vorhaben zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im Nahen und Mittleren Osten unterstützen, damit die für 2012 geplante UN-Konferenz zur Schaffung einer massenvernich- tungsfreien Zone zu einem Erfolg wird? Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer von Nuklearwaffen und übrigen Massenvernichtungs- waffen freien Zone im Nahen Osten und begrüßt die Ei- nigung der NVV-Überprüfungskonferenz auf die Durch- führung einer internationalen Konferenz zu diesem Vorhaben im Jahr 2012. Die Bundesregierung wird sich bilateral, im Rahmen der EU, als Mitglied der am 22. September 2010 in New York zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse der Überprüfungskonferenz ins Leben gerufenen Staa- tengruppe und in allen anderen geeigneten Foren dafür einsetzen, dass alle Staaten der Region an der Konferenz teilnehmen. Sie unterstützt das Angebot der EU, eine zu deren Vorbereitung beitragende Expertenkonferenz auszurich- ten. N A s r c H s s S r u T r l A d A s r d t e u E (D Das Auswärtige Amt bemüht sich hochrangig und mit achdruck um die konsularische Betreuung Herrn bdis. Es wurde daher mehrfach um Informationen zu einem Aufenthaltsort und dem Haftgrund, um konsula- ischen Zugang und die Gewährleistung seiner anwaltli- hen Vertretung gebeten. Die Botschaft hat ferner angeboten, Herrn Abdi in der aft mit den vom ihm benötigten Medikamenten zu ver- orgen. Es liegt bislang noch keine Antwort der syri- chen Behörden vor. Da Herr Abdi von den syrischen Behörden als eigener taatsangehöriger betrachtet wird, besteht keine völker- echtliche Verpflichtung Syriens, konsularische Hilfe nd Betreuung durch die Deutsche Botschaft zuzulassen. rotz dieser Rechtslage bemüht sich die Bundesregie- ung, deutsche Doppelstaater zu betreuen, die im Aus- and inhaftiert sind. nlage 52 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/3007, Frage 67): Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zu welchem konkreten Zeitpunkt unternommen, damit die Euro- päische Kommission das von ihr angekündigte Vertragsverlet- zungsverfahren gegen Frankreich wegen der gegen die Frei- zügigkeit verstoßenden Abschiebung von über 8 000 Roma schnellstens einleitet? Die Entscheidung über die Einleitung und Durchfüh- ung eines Vertragsverletzungsverfahrens obliegt allein er Europäischen Kommission in ihrer Funktion als Hü- erin der Verträge. Aufgabe der EU-Kommission in dieser Hinsicht ist s, die EU-Rechtskonformität nationaler Maßnahmen nabhängig zu bewerten und – bei einer Verletzung des U-Rechts – dagegen vorzugehen. 61. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52

    Rede von Andreas Scheuer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)