Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6373
(A) )
)(B)
26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
A
o
I
D
s
d
d
u
r
A
v
1
z
e
r
A
m
i
t
T
g
b
g
h
n
D
a
b
g
e
m
w
a
d
s
V
S
c
t
g
x
O
m
a
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bas, Bärbel SPD 29.09.2010
Bernschneider, Florian FDP 29.09.2010
Binder, Karin DIE LINKE 29.09.2010
Gerdes, Michael SPD 29.09.2010
Dr. Freiherr zu
Guttenberg, Karl-
Theodor
CDU/CSU 29.09.2010
Dr. Högl, Eva SPD 29.09.2010
Koenigs, Thomas BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2010
Kopp, Gudrun FDP 29.09.2010
Korte, Jan DIE LINKE 29.09.2010
Marks, Caren SPD 29.09.2010
Meierhofer, Horst FDP 29.09.2010
Meinhardt, Patrick FDP 29.09.2010
Müller (Köln), Kerstin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2010
Prof. Dr. Neumann,
Martin
FDP 29.09.2010
Oswald, Eduard CDU/CSU 29.09.2010
Dr. Paul, Michael CDU/CSU 29.09.2010
Pflug, Johannes SPD 29.09.2010
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 29.09.2010
Schmidt (Bochum),
Frithjof
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
29.09.2010
Dr. Schröder (Wiesbaden),
Kristina
CSU/CSU 29.09.2010
Schuster, Marina FDP 29.09.2010
Dr. Steinmeier, Frank-
Walter
SPD 29.09.2010
Süßmair, Alexander DIE LINKE 29.09.2010
Dr. Westerwelle, Guido FDP 29.09.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Einspruch
vom 28. September 2010 des Abgeordneten
Herbert Behrens gemäß § 39 der Geschäftsord-
nung (Zusatztagesordnungspunkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Geschäfts-
rdnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein gegen
hre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schreiben des
irektors beim Deutschen Bundestag vom 23.09.2010
chriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die Sitzungstage
es Deutschen Bundestages am 29. und 30.09.2010 von
en Sitzungen des Deutschen Bundestages ausschließen,
nd begründe diesen Einspruch wie folgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
echtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
usschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht
orliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
7.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist.
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
ung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh-
ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern,
ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner-
ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird,
ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab-
eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder
eleidigen.
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten
icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen.
Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Da-
ei habe ich aber dieses T-Shirt (unter meinem Hemd)
etragen, sodass zwar die Meinungskundgabe als solche
indeutig zu erkennen war, das weiße T-Shirt aber nicht
ein äußeres Erscheinungsbild dominiert hat. Ich bin
ährend der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die
uf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe
eutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi-
chenruf o. ä., die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im
ergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der
itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa-
he eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat-
en mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver-
leichbar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
ber doch entscheidend anders gelagerten Vorfall am
6374 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen
am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass
eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver-
hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise
in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als
Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Selbst unter
der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten
Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt
ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit-
zungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem
geringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man
überhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be-
steht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit-
zungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie-
derholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen angegebene
Begründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende
verabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern
zudem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann
für zwei Tage von der Sitzung und damit von meiner par-
lamentarischen Arbeit ausschließen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
geholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
der zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
rung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
selbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
vollmächtigten eingelegten Einspruch.
Anlage 3
Einspruch
vom 26. September 2010 der Abgeordneten
Heidrun Dittrich gemäß § 39 der Geschäftsord-
nung (Zusatztagesordnungspunkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein
gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei-
ben des Direktors beim Deutschen Bundestag vom
23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die
Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und
30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta-
ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie
folgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht
vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist.
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh-
mung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern,
indem Reden unterbrochen werden oder die Rednertri-
büne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tät-
lichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Abge-
ordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder
beleidigen.
g
h
n
D
a
b
d
g
Z
I
S
S
w
v
x
O
m
a
2
a
e
h
i
A
d
S
a
z
g
ü
s
z
d
B
v
z
f
m
g
d
r
s
v
A
s
g
b
(C
(D
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten
icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
eutschen Bundestages vom 17. 09.2010 genommen.
Festzuhalten ist dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich
in während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um
ie auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund-
abe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch
wischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt.
m Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der
itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der
ache eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Kra-
atten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen
ergleichbar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
ber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am
6.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen
m 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass
ine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver-
ältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise
n der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als
bgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter
er Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten
itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt
usgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit-
ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem
eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man
berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be-
teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit-
ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie-
erholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen abgegebene
egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende
erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern
udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann
ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla-
entarischen Arbeit ausschließen wollen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
ollmächtigten eingelegten Einspruch.
nlage 4
Einspruch
vom 27. September 2010 der Abgeordneten
Annette Groth gemäß § 39 GO (Zusatztages-
ordnungspunkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge-
chäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein
egen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei-
en des Direktors beim Deutschen Bundestag vom
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6375
(A) )
)(B)
23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die
Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und
30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta-
ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie
folgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht
vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist .
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh-
mung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern,
indem Reden unterbrochen werden oder die Rednertri-
büne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tät-
lichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Abge-
ordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder
beleidigen.
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
geahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
habe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten
nicht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
Deutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen.
Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
aufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich bin
während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die
auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe
deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi-
schenrufes o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt.
Im Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der
Sitzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa-
che eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat-
ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver-
gleichbar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
mein Verhaften selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am
26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzun-
gen am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme,
dass eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag,
nicht verhältnismäßig und beschränkt mich in unzulässi-
ger Weise in der Ausübung meiner organschaftlichen
Rechte als Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Selbst unter der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der
konkreten Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich
das T-Shirt ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für
folgende Sitzungen unverhältnismäßig. Dies liegt zu-
nächst an dem geringen Gewicht des konkreten Versto-
ßes, wenn man überhaupt einen Ordnungsverstoß anneh-
men will. Es besteht aber auch angesichts der
Tagesordnungen der Sitzungstage, für die ich ausge-
schlossen wurde, keine Wiederholungsgefahr. Zuletzt ist
die von Ihnen abgegebene Begründung, ich hätte mich
v
n
m
S
a
g
d
r
s
v
A
s
g
b
2
S
3
g
f
r
A
v
1
z
e
r
A
m
i
t
T
g
b
g
h
n
D
a
b
d
g
Z
I
S
c
(C
(D
orzeitig in das Wochenende verabschieden wollen,
icht nur unzutreffend, sondern zudem unverträglich da-
it, dass Sie selbst mich sodann für zwei Tage von der
itzung und damit von der parlamentarischen Arbeit
usschließen wollen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
ollmächtigten eingelegten Einspruch.
nlage 5
Einspruch
vom 26. September 2010 der Abgeordneten
Heike Hänsel gemäß § 39 der Geschäftsord-
nung (Zusatztagesordnungspunkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge-
chäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein
egen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei-
en des Direktors beim Deutschen Bundestag vom
3.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die
itzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und
0.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta-
es ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie
olgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
echtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
usschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht
orliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
7.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist.
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
ung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh-
ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern,
ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner-
ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird,
ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab-
eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder
eleidigen.
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten
icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen.
Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich
in während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um
ie auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund-
abe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch
wischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt.
m Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der
itzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa-
he eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat-
6376 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver-
gleichbar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
mein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am
26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen
am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass
eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver-
hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise
in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als
Abgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter
der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten
Sitzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt
ausgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit-
zungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem
geringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man
überhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be-
steht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit-
zungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie-
derholungsgefahr. Zuletzt ist die von Ihnen abgegebene
Begründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende
verabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern
zudem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann
für zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla-
mentarischen Arbeit ausschließen wollen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
geholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
der zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
rung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
selbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
vollmächtigten eingelegten Einspruch.
Anlage 6
Einspruch
vom 26. September 2010 der Abgeordneten Inge
Höger gemäß § 39 GO (Zusatztagesordnungs-
punkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein
gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei-
ben des Direktors beim Deutschen Bundestag vom
23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die
Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und
30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta-
ges ausschließen, und begründe diesen Einspruch wie
folgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 36 GO BT nicht
vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
e
r
A
m
i
t
T
g
b
g
h
n
D
a
w
a
d
s
V
z
e
m
b
x
O
m
a
2
a
e
h
i
A
d
S
a
z
g
ü
s
z
d
B
v
z
f
m
g
d
r
s
v
(C
(D
ine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
ischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
mtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrneh-
ung der Rechte durch andere Abgeordnete behindern,
ndem Reden unterbrochen werden oder die Redner-
ribüne für nachfolgende Redner nicht geräumt wird,
ätlichkeiten begehen oder den Präsidenten, andere Ab-
eordnete oder Bundesorgane grob beschimpfen oder
eleidigen.
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
eahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
abe ich durch mein von Ihnen geahndetes Verhalten
icht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
eutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen.
Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
ufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich bin
ährend der Plenarsitzung weder aufgestanden, um die
uf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskundgabe
eutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch Zwi-
chenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt. Im
ergleich zu Transparenten, Schildern o. ä., die in der Sit-
ung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sache
her mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawatten
it Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen vergleich-
ar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
is stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
rdnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
ein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
ber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am
6.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen
m 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass
ine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver-
ältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise
n der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als
bgeordnete des Deutschen Bundestages. Selbst unter
er Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten
itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt
usgezogen hätte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit-
ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem
eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man
berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be-
teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit-
ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie-
erholungsgefahr. Zuletzt ist die von ihnen abgegebene
egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende
erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern
udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann
ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla-
entarischen Arbeit ausschließen wollen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
ollmächtigten eingelegten Einspruch.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6377
(A) )
)(B)
Anlage 7
Einspruch
vom 26. September 2010 des Abgeordneten
Michael Schlecht gemäß § 39 GO (Zusatztages-
ordnungspunkt 1)
Hiermit lege ich Einspruch gemäß § 39 der Ge-
schäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO BT) ein
gegen Ihre Anordnung vom 17.09.2010, durch Schrei-
ben des Direktes beim Deutschen Bundestag vom
23.09.2010 schriftlich bestätigt, mit der Sie mich für die
Sitzungstage des Deutschen Bundestages am 29. und
30.09.2010 von den Sitzungen des Deutschen Bundesta-
ges ausschließen und begründe diesen Einspruch wie
folgt:
Die von Ihnen verhängte Sanktion erweist sich als
rechtwidrig, da bereits die Voraussetzungen für einen
Ausschluss aus der Sitzung gemäß § 38 GO BT nicht
vorliegen, jedenfalls der Ausschluss über die Sitzung am
17.09.2010 hinaus sich als unverhältnismäßig erweist.
Mein Verhalten stellt bereits keine gröbliche Verlet-
zung der Ordnung des Deutschen Bundestages dar. Als
eine gröbliche Verletzung stellt es sich nach parlamenta-
rischer Praxis dar, wenn Abgeordnete zum Beispiel
Amtshandlungen des Präsidenten oder die Wahrnehmung
der Rechte durch andere Abgeordnete behindern, indem
Reden unterbrochen werden oder die Rednertribüne für
nachfolgende Redner nicht geräumt wird, Tätlichkeiten
begehen oder den Präsidenten, andere Abgeordnete oder
Bundesorgane grob beschimpfen oder beleidigen.
Mit solchen Verhaltensweisen ist aber mein von Ihnen
geahndetes Verhalten nicht zu vergleichen, schließlich
habe ich durch mein von ihnen geahndetes Verhalten
nicht einmal Einfluss auf den Ablauf der Sitzung des
Deutschen Bundestages vom 17.09.2010 genommen.
Festzuhalten ist, dass ich ein weißes T-Shirt mit einer
aufgedruckten Meinungskundgabe getragen habe. Ich
bin während der Plenarsitzung weder aufgestanden, um
die auf meinem T-Shirt aufgedruckte Meinungskund-
gabe deutlich zur Schau zu stellen, noch habe ich durch
Zwischenruf o. ä. die Aufmerksamkeit auf mich gelenkt.
Im Vergleich zu Transparenten, Schildern o. ä, die in der
Sitzung hochgehalten werden, ist mein T-Shirt in der Sa-
che eher mit Anstecknadeln am Revers oder mit Krawat-
ten mit Vereins-, Verbands- oder Parteiemblemen ver-
gleichbar.
Eben diese wurden aber in der parlamentarischen Pra-
xis stets geduldet und nicht als gröbliche Verletzung der
Ordnung angesehen. Schon aus diesem Grund stellt
mein Verhalten selbst im Vergleich zu einem ähnlichen,
aber doch entscheidend anders gelagerten Vorgang am
26.02.2010 keine gröbliche Verletzung der Ordnung dar.
Darüber hinaus ist mein Ausschluss von den Sitzungen
am 29. und 30.09.2010 selbst unter der Annahme, dass
eine gröbliche Verletzung der Ordnung vorlag, nicht ver-
hältnismäßig und beschränkt mich in unzulässiger Weise
in der Ausübung meiner organschaftlichen Rechte als
Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Selbst unter
der Prämisse, dass mein Ausschluss aus der konkreten
S
a
z
g
ü
s
z
d
B
v
z
f
m
g
d
r
s
v
A
d
d
G
s
a
D
d
v
b
d
a
ö
l
A
d
d
D
c
h
v
(C
(D
itzung gerechtfertigt gewesen wäre, bis ich das T-Shirt
usgezogen hatte, wäre ein Ausschluss für folgende Sit-
ungen unverhältnismäßig. Dies liegt zunächst an dem
eringen Gewicht des konkreten Verstoßes, wenn man
berhaupt einen Ordnungsverstoß annehmen will. Es be-
teht aber auch angesichts der Tagesordnungen der Sit-
ungstage, für die ich ausgeschlossen wurde, keine Wie-
erholungsgefahr. Zuletzt ist die von ihnen abgegebene
egründung, ich hätte mich vorzeitig in das Wochenende
erabschieden wollen, nicht nur unzutreffend, sondern
udem unverträglich damit, dass Sie selbst mich sodann
ür zwei Tage von der Sitzung und damit von der parla-
entarischen Arbeit ausschließen wollen.
Ich gehe daher davon aus, dass meinem Einspruch ab-
eholfen wird und ich zur Teilnahme an der Sitzung wie-
er zugelassen werde. Dieser Einspruch erfolgt zur Wah-
ung der parlamentarischen Gewohnheiten durch mich
elbst. Im Übrigen verweise ich auf den durch meine Be-
ollmächtigten eingelegten Einspruch.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 1):
Welche seitens der Bundesregierung oder einzelner Bun-
desministerien in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten spre-
chen für und welche gegen die These, dass eine Laufzeitver-
längerung von Atomkraftwerken ohne Zustimmung des
Bundesrates erfolgen kann?
Die vom Bundesministerium für Umwelt, Natur-
chutz und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Gut-
chten der Professoren Dr. Hans-Jürgen Papier und
r. Joachim Wieland haben sich dafür ausgesprochen,
ass eine gesetzliche Regelung zur Laufzeitverlängerung
on Kernkraftwerken der Zustimmung des Bundesrates
edürfe. Andere Rechtsgutachten sind vonseiten der Bun-
esregierung nicht in Auftrag gegeben worden. Es sind
llerdings zwischenzeitlich auch weitere Gutachten ver-
ffentlicht worden, die zu einem anderen Ergebnis ge-
angen.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 2):
Inwiefern weigert sich die Bundesregierung, die rechtli-
chen Erwägungen, die ihren Beschlüssen vom 5. September
2010 zur Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken
zugrunde lagen, gegenüber dem Parlament und der Öffent-
lichkeit offenzulegen (vergleiche Bericht im Tagesspiegel
vom 23. September 2010; Financial Times Deutschland vom
24. September 2010)?
Die Bundesregierung weigert sich nicht, die rechtli-
hen Erwägungen zur Zustimmungsfreiheit der vorgese-
enen Änderungen des Atomgesetzes offenzulegen. Die
on der Bundesregierung vorbereiteten Formulierungs-
6378 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
hilfen für ein Elftes und ein Zwölftes Gesetz zur Ände-
rung des Atomgesetzes werden in der Gesetzesbegrün-
dung entsprechende Ausführungen hierzu enthalten.
Diese Ausführungen sind zwischen dem Bundesministe-
rium des Innern und dem Bundesministerium der Justiz
abgestimmt. Dies entspricht dem üblichen Verfahren.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 3):
Wie viel hat die Bundesregierung für die beiden Rechts-
gutachten der Professoren Dr. Hans-Jürgen Papier und
Dr. Joachim Wieland zur Zustimmungsbedürftigkeit einer
Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken bezahlt,
und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Ausgabe ange-
sichts der Tatsache, dass sie nun im Gesetzgebungsverfahren
der übereinstimmenden Rechtsauffassung beider Gutachter
zuwiderhandeln und die Zustimmung des Bundesrates nicht
einholen möchte?
Die Kosten für die beiden Gutachten beliefen sich auf
zusammen 44 811 Euro. Die in den Gutachten vertrete-
nen Rechtauffassungen sind in die Meinungsbildung der
Bundesregierung eingeflossen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 4):
Können für die Bundesrepublik Deutschland Schadenser-
satz- oder Entschädigungspflichten gegenüber den Betreibern
von Atomkraftwerken entstehen, wenn eine ohne Zustim-
mung des Bundesrates beschlossene Laufzeitverlängerung spä-
ter vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt wird?
Nein. Die deutsche Rechtsordnung kennt grundsätzlich
keine Haftung für legislatives Unrecht durch den Erlass
von Gesetzen. Bei der Gesetzgebung nehmen die öffent-
lichen Amtsträger nach der Rechtsprechung des Bundes-
gerichtshofes nur dem Allgemeininteresse dienende
Amtspflichten wahr, weshalb es daher an der sogenann-
ten Drittbezogenheit der Amtspflicht fehlt, die Vorausset-
zung für einen Amtshaftungsanspruch nach Art. 34 des
Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen
Gesetzbuches ist. Etwas anderes kann nur in hier nicht
einschlägigen Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 5):
Hat aus Sicht des Bundesministeriums des Innern das ge-
meinsam mit dem Bundesministerium der Justiz verfasste
Rechtsgutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürf-
t
f
d
2
g
d
d
A
z
w
n
i
a
g
d
S
n
t
m
h
h
A
d
d
1
2
d
d
G
z
f
ü
d
z
i
g
d
m
l
(C
(D
tigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung
der Laufzeit von Kernkraftwerken weiter Gültigkeit?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrer Bewer-
ung der Zustimmungsbedürftigkeit bzw. Zustimmungs-
reiheit von Gesetzen insbesondere die Rechtsprechung
es Bundesverfassungsgerichts. Durch die am 11. Juni
010 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungs-
erichts zum Luftsicherheitsgesetz sieht sich die Bun-
esregierung in der bereits in dem internen Gutachten
er Verfassungsressorts vom 1. Juni 2010 entwickelten
uffassung bestätigt. Sie geht davon aus, dass eine Lauf-
eitverlängerung im nunmehr vorgesehenen Umfang
eder zur Übertragung neuer Aufgaben an die Länder
och dazu führt, dass bestehenden Aufgaben der Länder
n diesem Bereich ein neuer Inhalt oder eine wesentliche
ndere Bedeutung und Tragweite verliehen würde.
Mit den vorgesehenen zusätzlichen Elektrizitätsmen-
en wird die in dem Gesetz zur geordneten Beendigung
er Kernenergienutzung vom 22. April 2002 (BGBl I,
eite 1351) zugrunde gelegte Regellaufzeit der einzel-
en Anlagen ab Beginn des kommerziellen Leistungsbe-
riebs (vgl. Bundestagsdrucksache 14/6890, Seite 21 f.)
oderat erweitert. Dies führt aufseiten der Aufsichtsbe-
örden der Länder lediglich zu einer quantitativen Erhö-
ung der Aufgabenlast.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf der Fragen
er Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache
7/3007, Fragen 6 und 7):
Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung es bisher
nicht für erforderlich, bei den sogenannten Geodatendiensten
– zum Beispiel Google Street View – das vom Bundesbeauf-
tragten für den Datenschutz geforderte Widerspruchsregister
und ein ausdrückliches Verbot der Profilbildung gesetzlich zu
regeln sowie den Vorschlag des Bundesrates aufzugreifen, ein
Gesetz über den Zugang zu und den Umgang mit Geodaten zu
formulieren?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen und zu
gewährleisten, dass es für die Bürgerinnen und Bürger einen
ausreichenden Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Daten bei
Geodatendiensten und bei der Erhebung, Vorbereitung und
Veröffentlichung von Geodaten gibt?
Der Bundesminister des Innern hat am 20. September
010 ein Spitzengespräch unter anderem mit Vertretern
er Geodatendienste und Vertretern des Datenschutzes
urchgeführt. Er beabsichtigt, Anfang Dezember einen
esetzentwurf vorzustellen, in dem insbesondere Gren-
en für Verknüpfungen und Veröffentlichungen von Pro-
ilbildungen im Internet geregelt werden sollen, die nicht
berschritten werden dürfen. Darüber hinaus ist die In-
ustrie aufgerufen, zu weiteren Fragen bis zum 7. De-
ember 2010 einen Datenschutzkodex zu erarbeiten, der
m Wege einer Selbstverpflichtung die für ihre Tätigkeit
enerell geltenden Bestimmungen regeln soll. Sollte dies
er Industrie nicht gelingen, behält sich der Bundes-
inister des Innern vor, auch insoweit gesetzliche Rege-
ungen vorzuschlagen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6379
(A) )
)(B)
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 8):
Welche Auswirkungen hat der Widerspruch der Bundesre-
gierung hinsichtlich der Darstellung des französischen Staats-
präsidenten Nicolas Sarkozy nach dem Europäischen Rat am
16. September 2010, dass auch die Bundesregierung Abschie-
bungen von Roma beabsichtigt, auf die Praxis der Rückfüh-
rung von Roma und anderen Minderheiten aus Deutschland in
das Kosovo?
Keine. Personen, die aus anderen als EU-Mitglied-
staaten stammen bzw. nicht die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaates besitzen, sind im Gegensatz zu Unions-
bürgern nicht freizügigkeitsberechtigt innerhalb der EU,
sondern unterliegen vollumfänglich der deutschen (na-
tionalen) Ausländergesetzgebung. Dies gilt auch für
(ausreisepflichtige) Personen aus der Republik Kosovo,
unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die
Feststellung der Ausreisepflicht und der Vollzug der
Rückführungen erfolgen dabei nach den Maßgaben des
Aufenthaltsgesetzes und fallen in die Verantwortung der
Ausländerbehörden der Länder.
Im Übrigen sieht das Aufenthaltsgesetz eine Einzel-
fallprüfung vor und stellt nicht auf ethnische Zugehörig-
keiten ab.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 9):
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung innerhalb der
Europäischen Union einerseits und im Europarat andererseits
für die Rechte der Roma, insbesondere das Recht auf Nicht-
diskriminierung, ein?
Die Bundesregierung unterstützt alle von der Euro-
päischen Union und dem Europarat initiierten Maßnah-
men zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti in
Europa:
Die Europäische Kommission veröffentlichte im April
2010 einen Bericht zu den Fortschritten der Integration
der Roma. Auf europäischer Ebene besteht bereits ein
umfassendes legislatives, finanzielles und politisches In-
strumentarium zur Förderung der Integration der Roma,
das zur Förderung der Integration der Roma genutzt wer-
den kann. Ansätze für deren effiziente Nutzung sollen
entwickelt werden. Ziel der Kommission ist es, dass eine
verstärkte Zusammenarbeit zwischen europäischen, na-
tionalen und internationalen Akteuren und Vertretern der
Roma-Gemeinschaft stattfindet sowie eine Umsetzung
der entsprechenden Ansätze auch auf lokaler Ebene si-
chergestellt wird. Ferner sollen eine umfassende Nutzung
der EU-Fonds zur Bekämpfung der Ausgrenzung der
Roma ermöglicht und spezielle Strategien zur Aufhebung
der Segregation mithilfe des Strukturfonds entwickelt
werden.
s
m
d
v
G
s
l
R
t
D
I
t
1
s
R
s
t
s
1
u
s
d
u
M
s
m
d
v
G
s
l
R
t
A
d
d
D
t
f
d
2
g
d
d
A
z
w
n
(C
(D
Es besteht keine allgemeine Kompetenz der Europäi-
chen Union für Minderheitenschutz. Die EU hat viel-
ehr im Rahmen der Gleichbehandlungspolitik verschie-
ene Richtlinien erlassen, so zum Beispiel zur Situation
on Frauen, der Bildung, der Wohnung, des Zugangs zum
esundheitssystem und zum Arbeitsmarkt. Zu nennen
ind insbesondere die Richtlinie über die Gleichbehand-
ung ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) und die
ichtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäf-
igung (2000/78/EG).
Der Europarat setzt sich auf vielfältige Weise gegen
iskriminierung und Intoleranz gegenüber Roma ein.
nsbesondere das Rahmenübereinkommen des Europara-
es zum Schutz nationaler Minderheiten aus dem Jahr
995 sowie die Charta der Regional- oder Minderheiten-
prachen von 1992 schützen die Rechte der Sinti und
oma. Ferner sind zahlreiche Rechte durch die Europäi-
che Menschenrechtskonvention garantiert, die das wich-
igste Instrument des Europarates zum Schutz der Men-
chenrechte und Grundfreiheiten darstellt. Bereits im Jahr
995 wurde beim Europarat die Expertengruppe für Sinti
nd Roma (MG-S-ROM) gegründet, um die Mitglied-
taaten zu beraten und die Integration von Roma zu för-
ern. Deutschland ist Mitglied in dieser Expertengruppe
nd auf europäischer Ebene ein wichtiger Partner dieser
inderheit.
Es besteht keine allgemeine Kompetenz der Europäi-
chen Union für Minderheitenschutz. Die EU hat viel-
ehr im Rahmen der Gleichbehandlungspolitik verschie-
ene Richtlinien erlassen, so zum Beispiel zur Situation
on Frauen, der Bildung, der Wohnung, des Zugangs zum
esundheitssystem und zum Arbeitsmarkt. Zu nennen
ind insbesondere die Richtlinie über die Gleichbehand-
ung ohne Unterschied der Rasse (2000743/EG) und die
ichtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäf-
igung (2000/78/EG).
nlage 16
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 14):
Hat aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz das ge-
meinsam mit dem Bundesministerium des Innern verfasste
Rechtsgutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürf-
tigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung
der Laufzeit von Kernkraftwerken weiter Gültigkeit?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei ihrer Bewer-
ung der Zustimmungsbedürftigkeit bzw. Zustimmungs-
reiheit von Gesetzen insbesondere die Rechtsprechung
es Bundesverfassungsgerichts. Durch die am 11. Juni
010 verkündete Entscheidung des Bundesverfassungs-
erichts zum Luftsicherheitsgesetz sieht sich die Bun-
esregierung in der bereits in dem internen Gutachten
er Verfassungsressorts vom 1. Juni 2010 entwickelten
uffassung bestätigt. Sie geht davon aus, dass eine Lauf-
eitverlängerung im nunmehr vorgesehenen Umfang
eder zur Übertragung neuer Aufgaben an die Länder
och dazu führt, dass bestehenden Aufgaben der Länder
6380 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
in diesem Bereich ein neuer Inhalt oder eine wesentliche
andere Bedeutung und Tragweite verliehen würde.
Mit den vorgesehenen zusätzlichen Elektrizitätsmen-
gen wird die in dem Gesetz zur geordneten Beendigung
der Kernenergienutzung vom 22. April 2002, BGBl. I
Seite 1351, zugrunde gelegte Regellaufzeit der einzelnen
Anlagen ab Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs,
vergleiche Bundestagsdrucksache 14/6890, Seite 21 f.,
moderat erweitert. Dies führt aufseiten der Aufsichtsbe-
hörden der Länder lediglich zu einer quantitativen Erhö-
hung der Aufgabenlast.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 15):
Gab es zwischen Mitarbeitern der Bundesministerien der
Justiz und des Innern im Zeitraum vom 1. Juni 2010 bis zum
5. September 2010 Arbeitstreffen mit dem Ziel, eine zwischen
beiden Häusern abgestimmte Position zur Frage der Zustim-
mungsbedürftigkeit von Laufzeitverlängerungen für Atom-
kraftwerke im Bundesrat zu entwickeln oder weiterzuent-
wickeln, und, wenn ja, wann gab es diese Treffen?
In welcher Form die Bundesregierung ihre Willens-
bildung durch Mitarbeiter vorbereiten lässt, steht in ih-
rem Ermessen. Im Rahmen des Abstimmungsprozesses
hat es zahlreiche Kontakte gegeben. Ein Arbeitstreffen
fand am 27. Juli 2010 statt; daneben gab es selbstver-
ständlich auch telefonische Gespräche.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Werner Schieder (Weiden) (SPD)
(Drucksache 17/3007, Frage 16):
Nach welchem Schlüssel soll nach Ansicht der Bundes-
regierung die von ihr selbst auf europäischer Ebene vorge-
schlagene Finanztransaktionsteuer auf die einzelnen EU- bzw.
Euro-Länder verteilt werden, und soll dafür die Erfassung der
Umsätze an den jeweiligen Finanzplätzen gelten mit der
Folge, dass der größte Teil des Aufkommens nur wenigen
Ländern zufließen würde, oder soll ein anderer Verteilungs-
maßstab angewendet werden?
Die Diskussion über eine auf EU-Ebene harmoni-
sierte bzw. koordinierte Einführung einer Finanztrans-
aktionsteuer steht noch ganz am Anfang. Am 7. Septem-
ber 2010 haben sich die Finanzminister im ECOFIN-Rat
erstmalig mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Fi-
nanzbranche auch durch einen steuerlichen Beitrag an
den Kosten der internationalen Finanzkrise beteiligt wer-
den kann.
Hier sind noch umfangreiche Arbeiten zur Frage der
tatsächlichen Ausgestaltung einer Finanztransaktion-
steuer erforderlich.
A
d
d
s
e
e
e
o
z
M
te
n
f
F
n
e
A
d
d
(
j
m
e
s
t
H
s
c
g
s
b
(C
(D
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Druck-
ache 17/3007, Frage 17):
Wie begründet die Bundesregierung die unterschiedlich
hohen Steuersätze im Gesetzentwurf für eine Luftverkehr-
steuer für die touristisch besonders relevante Mittelmeer-
region, und ist die Bundesregierung dazu bereit, insbesondere
wegen der besonderen Beziehungen zu Israel die Flüge dort-
hin nicht höher als die in die Nachbarstaaten zu besteuern?
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Entwurf für
in Luftverkehrsteuergesetz bei den Steuersätzen für
ine Abstufung nach klar festgelegten Distanzklassen
ntschieden. Eine Abweichung von dieser an Entfernungen
rientierten klaren und nachvollziehbaren Einordnung
ugunsten einer einheitlichen Behandlung des gesamten
ittelmeerraums wäre willkürlich. Andere Staaten könn-
n eine solche willkürliche Einordnung von Ländern
ach touristischen Interessen als Diskriminierung emp-
inden.
Flüge nach Israel werden nicht höher besteuert als
lüge in die Nachbarstaaten (Ägypten, Jordanien, Liba-
on, Syrien). Der Steuersatz beträgt für diese Staaten
inheitlich 25 Euro.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
Drucksache 17/3007, Frage 18):
Werden Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenkasse in
Zukunft in Höhe der tatsächlichen Zusatzbeiträge oder in
Höhe des durchschnittlichen vom Bundesversicherungsamt
berechneten Zusatzbeitrages bei der Einkommensteuer anre-
chenbar, und in welcher Höhe werden durch die Abschreib-
barkeit der Zusatzbeiträge Steuermindereinnahmen jeweils
für Bund, Länder und Kommunen entstehen, wenn die ab-
schreibbaren Zusatzbeiträge 10 Euro, 50 Euro oder 100 Euro
betragen?
Nach geltendem Recht sind als Sonderausgaben die-
enigen Beiträge anzusetzen, die aufgewendet werden
üssen, um einen Basiskrankenversicherungsschutz zu
rwerben. Das BVerfG hat in seiner entsprechenden Ent-
cheidung ausdrücklich darauf abgestellt, dass auf die
atsächlich geleisteten Beiträge abzustellen ist.
Grundsätzlich sind Zusatzbeiträge in den genannten
öhen als Sonderausgaben abziehbar. Sie vermindern
omit das zu versteuernde Einkommen.
Die Steuermindereinnahmen hängen von den steuerli-
hen Verhältnissen und den individuellen Zusatzbeiträ-
en im Einzelfall ab. Sie sind auf Basis der in der Frage-
tellung unterstellten Zusatzbeiträge nicht aussagekräftig
ezifferbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6381
(A) )
)(B)
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3007, Frage 19):
Wie begründet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
der aktuellen Finanznot der Kommunen die Gewerbesteuer-
freiheit bei selbstständigen Einkünften und Einkünften aus
Land- und Forstwirtschaft, auch vor dem Hintergrund der his-
torischen Begründung bei Schaffung der Ausnahme aus dem
Jahr 1937, wonach „die Grundsätze des Nationalsozialismus
eine Herausnahme der freien Berufe aus der Gewerbesteuer
erfordern“, RStBl. 1937, Seite 693, und welche steuerlichen
Mehreinnahmen ergeben sich, wenn Einkünfte aus selbststän-
diger Tätigkeit und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
auch der Gewerbesteuer unterliegen, bei einem einheitlichen
Hebesatz von 400 Prozent?
Der Gewerbesteuerpflicht unterliegen ausschließlich
gewerbliche Unternehmer. Freiberufler und Land- und
Fortwirte unterliegen hingegen nicht der Gewerbesteuer-
pflicht. Spätestens seit der Entscheidung des Bundesver-
fassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Gewer-
besteuer im Jahr 1969 kann diese Ungleichbehandlung
als gerechtfertigt angesehen werden. Begründung hierfür
ist der bis heute bestehende grundsätzliche Unterschied
in der Kombination von Produktmitteln, Arbeit und Ka-
pital. Des Weiteren sind Besonderheiten wie Dauer und
Art der Ausbildung zu berücksichtigen.
Insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Wirt-
schaftskrise auf die Kommunalfinanzen hat die Bundes-
regierung allerdings eine Kommission eingerichtet, die
Vorschläge für eine Neuordnung der Gemeindefinanzie-
rung erarbeiten soll. Eines der zentralen Elemente ist da-
bei die Prüfung von Maßnahmen zur Reformierung der
Gewerbesteuer.
Im Rahmen der Gemeindefinanzkommission wird un-
ter anderem auch das von den kommunalen Spitzenver-
bänden vorgelegte Modell – sogenanntes Kommunal-
modell – geprüft. Die Einbeziehung von Freiberuflern in
die Gewerbesteuer ist ein Element dieses Modells. Eine
abschließende Bezifferung wird erst nach der Sitzung
des Arbeitskreises Quantifizierung vorliegen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3007, Frage 20):
Welche steuerlichen Mindereinnahmen ergeben sich je-
weils für die Jahre 2004 bis 2009, wenn das Kurzarbeitergeld
nach § 32 b Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes,
EStG, nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen würde,
und wie begründet die Bundesregierung den Widerspruch,
dass zwar das Kurzarbeitergeld, obgleich es steuerfrei gestellt
ist, die steuerliche Leistungsfähigkeit erhöhen soll, gleich-
wohl zum Beispiel die steuerfreien 40 Prozent der Dividenden
im Betriebsvermögen nach § 3 Nr. 40 d EStG nicht dem Pro-
gressionsvorbehalt unterliegen, obwohl diese ebenfalls die
steuerliche Leistungsfähigkeit erhöhen würden?
In der amtlichen Steuerstatistik sind die Angaben über
die Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I,
K
S
n
B
D
h
l
B
b
K
e
f
a
G
B
z
w
B
s
A
d
d
s
P
w
b
d
t
R
J
r
r
l
T
n
t
f
d
a
l
E
E
W
c
k
e
V
(C
(D
urzarbeitergeld, Elterngeld, unter anderem in einer
umme ausgewiesen. Daher ist die erbetene Bezifferung
icht möglich.
Es besteht kein Widerspruch zwischen der steuerlichen
ehandlung von Kurzarbeitergeld und von Dividenden.
as Teileinkünfteverfahren ist mit der steuerlichen Be-
andlung von Kurzarbeitergeld nicht vergleichbar.
Das Kurzarbeitergeld selbst ist weder bei der auszah-
enden Stelle noch beim Empfänger steuerpflichtig.
eim Teileinkünfteverfahren unterliegen hingegen die
etreffenden Gewinne sowohl bei der ausschüttenden
apitalgesellschaft als auch teilweise beim Dividenden-
mpfänger einer Steuerbelastung. Im Teileinkünftever-
ahren orientiert sich die steuerliche Gesamtbelastung
usgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften aus
ründen der Belastungsneutralität an der steuerlichen
elastung der Gewinne von Personenunternehmen. Die
usätzliche Anwendung des Progressionsvorbehalts
ürde zu einer überhöhten Belastung und damit zu einer
enachteiligung von in Kapitalgesellschaften erwirt-
chafteten Gewinnen führen.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Thomas Nord (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3007, Frage 21):
Welchen Standpunkt nimmt die Bundesregierung im Hin-
blick auf die Schaffung einer neuen Leitwährung ein, wie sie
zum Beispiel in dem Gutachten des Internationalen Wäh-
rungsfonds vom 13. April 2010 mit dem Ziel der Ablösung
des Dollars als Leitwährung gefordert wird?
Vorwegzuschicken: Mit dem angesprochenen IWF-
apier will der IWF zur Diskussion um die Weiterent-
icklung des Internationalen Währungssystems, IWS,
eitragen. Es konzentriert sich auf Fragen und Probleme
es Aufbaus hoher Devisenreserven und weist auf Vor-
eile, aber auch Nachteile einer stärker diversifizierten
eservestruktur hin.
Auch nach dem Ende des Bretton-Woods-Systems im
ahr 1973 ist der US-Dollar die internationale Haupt-
eservewährung geblieben, wenngleich seine Bedeutung
elativ gesunken ist. Soweit eine Anzahl von Entwick-
ungs- und Schwellenländern ihre Währungen in zum
eil unterschiedlicher Form an den Dollar gebunden hat,
immt der Dollar auch heute noch die Funktion einer in-
ernationalen Leitwährung ein.
Zu berücksichtigen ist bei Diskussionen um eine Re-
orm des globalen Währungssystems aus Sicht der Bun-
esregierung, dass sich die Funktion einer Leitwährung
m Markt herausbilden sollte und nicht einfach festge-
egt werden kann. Auch darf die Unabhängigkeit der
uropäischen Zentralbank nicht infrage gestellt werden.
in verordneter Wechsel vom US-Dollar auf eine andere
ährung wäre für die Stabilität der Weltwirtschaft si-
her ein großes Risiko und auf administrativem Weg
aum realisierbar. Entscheidend für die Herausbildung
iner international bedeutenden Rolle einer Währung ist
ertrauen. Entscheidend für die Bundesregierung bei al-
6382 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
len Reformüberlegungen ist, dass es nicht zu abrupten
Veränderungen kommt, sondern dass diese graduell voll-
zogen werden.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Thomas Nord (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/3007, Frage 22):
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des französi-
schen Staatspräsidenten, dass die Vormachtstellung des Dol-
lars überholt sei, bzw. beabsichtigt sie, in diesem Zusammen-
hang eigene währungspolitische Vorschläge zu unterbreiten?
Vor dem Hintergrund der weltwirtschaftlichen Ent-
wicklungen ist langfristig – und als Ergebnis des bereits
stattfindenden allmählichen Prozesses – eine geringere
Gewichtung des US-Dollars im internationalen Wäh-
rungsgefüge denkbar.
Der französische Staatspräsident hat bei einer Rede
am 25. August 2010 die Prioritäten Frankreichs für die
G20 skizziert und dabei auch die Diskussion möglicher
Reformen im internationalen Währungssystem genannt.
Die Bundesregierung wird sich an dieser Diskussion ak-
tiv beteiligen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
(Drucksache 17/3007, Frage 23):
Inwieweit hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie mit den anderen Bundesministerien vor der
Erstellung eines ersten Entwurfs für den Bundeshaushalt 2011
dahin gehend abgestimmt, welche Schwerpunktsetzungen der
Tourismusförderung die anderen Fachressorts vornehmen,
und welche Vorstellungen hat das Bundeswirtschaftsministe-
rium dazu konkret eingebracht?
Eine direkte Förderung des Tourismus erfolgt aus-
schließlich im Bereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie, BMWi. Die anderen Bun-
desressorts haben jeweils eigene Schwerpunktsetzungen
mit einer lediglich indirekten Wirkung auf den Touris-
mus. Die einzelnen Bundesministerien stimmen sich
jedoch regelmäßig sowohl auf Arbeits- als auch auf Lei-
tungsebene über politische Maßnahmen mit Tourismus-
bezug ab. Das BMWi veranstaltet zu diesem Zweck
Ressortbesprechungen oder bilaterale Gespräche mit
einzelnen Bundesministerien. Die Erstellung ihrer Haus-
haltsentwürfe übernehmen die einzelnen Häuser jedoch
in eigener Regie.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/3007, Frage 26):
z
W
ü
z
Z
B
B
D
d
e
b
A
d
F
D
f
d
s
k
u
z
A
d
F
(
E
(C
(D
Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung für eine
Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken berücksichtigt,
dass die Marktmacht der vier großen Energiekonzerne auf
Jahre zementiert wird, und welche Maßnahmen trifft die Bun-
desregierung zur wettbewerbsneutralen Ausgestaltung der be-
absichtigten Laufzeitverlängerung?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Lauf-
eitverlängerung keine nachteiligen Wirkungen auf den
ettbewerb im Energiesektor zur Folge hat. Denn der
berwiegende Teil der Zusatzgewinne aus einer Lauf-
eitverlängerung wird über vertraglich zu vereinbarende
ahlungen der Kernkraftwerksbetreiber zugunsten des
undes abgeschöpft. Damit wird einer wirtschaftlichen
esserstellung der Kernkraftwerksbetreiber vorgebeugt.
arüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen
er Haushaltskonsolidierung eine Kernbrennstoffsteuer
ingeführt wird, die ebenfalls die Kernkraftwerksbetrei-
er in Deutschland belastet.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 27):
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Intensität wurde
das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, BMVBS, am Entwurf des Energiekonzepts beteiligt?
Die federführenden Ressorts, das Bundesministerium
ür Wirtschaft und Technologie, BMWi, und das Bun-
esministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
icherheit, BMU, haben das Bundesministerium für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, rechtzeitig
nd umfassend an den Überlegungen zum Energiekon-
ept beteiligt.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
Drucksache 17/3007, Frage 28):
Wie hat die Bundesregierung die Entschließung auf Bun-
destagsdrucksache 16/11234 (neu) umgesetzt und darauf hin-
gewirkt, dass in nationale Erhebungen, Studien und sonstige
Foren zum Thema Bildung Schülerinnen und Schüler mit son-
derpädagogischem Förderbedarf einbezogen werden, und si-
chergestellt, dass im nationalen Bildungspanel NEPS – Natio-
nal Educational Panel Study – im Rahmen des Programms zur
strukturellen Förderung der empirischen Bildungsforschung
in Deutschland Menschen mit Behinderung in einem deutlich
größeren Umfang befragt werden, um empirisch gesicherte,
aussagekräftige und vergleichbare Schlussfolgerungen über
die Bildungserfolge dieser Gruppe ziehen zu können, sowie
dafür Sorge getragen, dass im Rahmen einer Forschungsstudie
die Frage der Chancengleichheit beim Übergang auf den Ar-
beitsmarkt von behinderten Kindern von Förderschulen ge-
genüber behinderten Kindern von einbeziehenden Regelschu-
len untersucht wird?
Die Bundesregierung wirkt nachdrücklich auf die
inbeziehung von Schülerinnen und Schülern mit son-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6383
(A) )
)(B)
derpädagogischem Förderbedarf in Erhebungen, Studien
etc. zum Thema Bildung hin. So weist auch der Natio-
nale Bildungsbericht 2010 eine Vielzahl von Daten für
diese Personengruppe aus. Im Nationalen Bildungspanel
(NEPS) finden Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-
dagogischem Förderbedarf eine besondere Berücksichti-
gung.
Bestandteil des NEPS für den Förderzeitraum 2009
bis 2013 bzw. die Panelwellen 1 (2010) bis 4 (2013) ist
auch eine repräsentative Stichprobe von Schülerinnen
und Schülern, die eine Förderschule für Lernbehinde-
rung besuchen.
Um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler
mit sonderpädagogischem Förderbedarf in angemesse-
ner Weise berücksichtigt werden, wird eine übergroße
Stichprobe vorgenommen, sodass jeweils 1 000 Schüle-
rinnen und Schüler in den Wellen 2010 bis 2013 (Klas-
se 1, Klasse 5, Klasse 9), ergänzt um eine zusätzliche
Stichprobe der Bundesagentur für Arbeit von 750 Schü-
lerinnen und Schülern, ins Paneldesign integriert wer-
den.
Förderschülerinnen und -schüler mit weiteren Behin-
derungen werden in der 2. Förderperiode (ab 2014) suk-
zessive ins Nationale Bildungspanel aufgenommen.
Eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit son-
derpädagogischem Förderbedarf ist bereits in der 1. (der-
zeit laufenden) Förderphase vertreten, allerdings noch
nicht in ausreichender, repräsentativer Größenordnung.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
fördert im Rahmen seiner Berufsbildungsforschungsini-
tiative eine Studie zum Thema „Zugangswege junger
Menschen mit Behinderung in Ausbildung und Beruf“.
Es wird dabei vom Bundesinstitut für Berufsbildung
Bonn fachlich und administrativ unterstützt. Ziel der
Studie ist es, einen Überblick über die in den Bundeslän-
dern vorstrukturierten Wege und Zugangschancen von
jungen Menschen mit Behinderung, insbesondere mit ei-
nem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemei-
nen Arbeitsmarkt, in Ausbildung und Beschäftigung und
ihre jeweiligen spezifischen Rahmenbedingungen herzu-
stellen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 29):
Beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der
Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Bundes, insbeson-
dere der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, als ausrei-
chend, und wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
dem Behindertenbeauftragten die Barrierefreiheit in diesen
Liegenschaften zur Vermeidung von berufs- und belastungs-
bedingten chronischen Erkrankungen finanziell und ideell för-
dern?
Die Ziele des Behindertengleichstellungsgesetzes zur
Herstellung der Barrierefreiheit werden umgesetzt. Dies
gilt selbstverständlich auch für die Bundesanstalt für Im-
m
a
d
S
ö
g
d
t
d
g
t
t
e
n
f
N
r
r
A
d
g
(
Z
r
d
e
u
g
h
e
„
T
s
d
I
d
d
s
m
z
u
d
(C
(D
obilienaufgaben. Die Bundesanstalt und die von ihr be-
uftragten Bauverwaltungen berücksichtigen die Anfor-
erungen an Barrierefreiheit bei allen Baumaßnahmen.
eit Februar 2009 gilt eine neue DIN-Norm sowohl bei
ffentlich zugänglichen Gebäuden als auch für Wohnun-
en aus dem Bestand des Anlagevermögens. Damit wer-
en auch die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonven-
ion zum barrierefreien Bauen erfüllt. Darüber hinaus hat
ie Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einer Inte-
rationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinder-
er Menschen unter anderem die Ziele der Gewährleis-
ung eines barrierefreien Zugangs zum Arbeitsplatz und
iner barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes aufge-
ommen. Allerdings kann bei Bestandsbauten Barriere-
reiheit nur schrittweise hergestellt werden. Bei zivilen
eubauten sowie bei großen zivilen Um- oder Erweite-
ungsbauten plant und baut der Bund grundsätzlich bar-
ierefrei.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/3007, Fragen 30 und 31):
Welche Programme und Projekte auf behindertenpoliti-
schem Gebiet wurden bzw. werden in Weißrussland durch die
Bundesregierung seit 2006 – bitte jeweilige Maßnahme, Zeit-
raum, finanziellen Umfang, beteiligte Behindertenorganisa-
tionen und zuständige Bundesbehörde nennen – gefördert
bzw. unterstützt?
Welche Programme und Projekte auf behindertenpoliti-
schem Gebiet wurden bzw. werden in Kasachstan durch die
Bundesregierung seit 2006 – bitte jeweilige Maßnahme, Zeit-
raum, finanziellen Umfang, beteiligte Behindertenorganisa-
tionen und zuständige Bundesbehörde nennen – gefördert
bzw. unterstützt?
u Frage 30:
Die Bundesregierung hat im oben genannten Zeit-
aum folgende Programme und Projekte unterstützt: Aus
em Titel 687 06, Förderung privater Träger:
Unterstützung des Vereins „Leben nach Tschernobyl
. V.“, deutscher Träger, beim behindertengerechten Aus-
nd Umbau sowie Installation von sanitären Einrichtun-
en eines Kinderschlafhauses im Rehabilitations- und Er-
olungszentrum NADESHDA. Die Förderung beträgt
inmalig 75 000 Euro, und Unterstützung des Vereins
Sozialpädagogische Initiative Nahe e. V.“, deutscher
räger, zugunsten des Ausbaus eines Zentrums für selbst-
tändiges Leben und Arbeiten für Menschen mit Behin-
erungen. Die Förderung beträgt einmalig 35 300 Euro.
Aus dem Titel 896 03, Technische Zusammenarbeit:
m Rahmen eines Förderprogramms zur Unterstützung
er Zivilgesellschaft werden auch Vorhaben auf behin-
ertenpolitischem Gebiet gefördert. Hierbei handelt es
ich um Maßnahmen zur Schaffung von Beschäftigungs-
öglichkeiten für behinderte Menschen und Maßnahmen
ur Integration von behinderten Menschen in Bildungs-
nd Ausbildungseinrichtungen. Insgesamt wurden in
en Jahren 2002 bis 2008 18 Projekte abgeschlossen.
6384 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
In der aktuellen Phase des Förderprogramms von
2009 bis 2011 werden 7 weitere Projekte in diesem Be-
reich unterstützt.
Diese Maßnahmen im Rahmen der Behindertenarbeit
werden insgesamt pro Jahr mit circa 300 000 Euro geför-
dert. Auf weißrussischer Seite sind die wesentlichen
Partner der Verein Belapti (Elternselbsthilfeverein),
Partner in der orthodoxen Kirche und verschiedene lo-
kale Behinderteneinrichtungen. Auf deutscher Seite ist
der Hauptpartner die von Bodelschwinghsche Anstalt
Bethel.
Zu Frage 31:
Die Bundesregierung hat seit 2006 verschiedene
Kleinstprojekte für insgesamt rund 50 000 Euro durch-
geführt. Die Projekte wurden in Astana, Semipalatinsk
und in der ostkasachischen Stadt Ust-Kamenogorsk
durchgeführt. Das Projekt in Ust-Kamenogorsk findet
im Rahmen des Jahres „Deutschland in Kasachstan
2010“ statt. Es fördert Werkstätten, in denen behinderte
mit nicht behinderten Menschen in gemeinsame Aktivi-
täten eingebunden werden. Dieses Projekt wird mit circa
24 000 Euro gefördert. Die Unterstützung der anderen
Projekte liegt jeweils unter 10 000 Euro.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/3007, Fragen 32 und 33):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
dass die Neuausschreibung und Vergabepraxis der User-Help-
desk-Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit zu einer
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Entlohnung
der Beschäftigten bei den beauftragten Dienstleistern – bzw.
seinen Tochterfirmen oder dritten Beauftragten – führen, und
inwiefern ist diese Entwicklung auf das Wirtschaftlichkeits-
konzept der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen?
Was war der Grund dafür, die User-Helpdesk-Dienstleis-
tungen der Bundesagentur für Arbeit an externe Dienstleister
zu vergeben, statt sie von der Behörde selbst zu erbringen,
und wann werden die User-Helpdesk-Dienstleistungen neu
ausgeschrieben bzw. vergeben?
Zu Frage 32:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor,
dass die Neuausschreibung der User-Helpdesk-Dienstleis-
tungen der Bundesagentur für Arbeit zu einer Verschlechte-
rung der Arbeitsbedingungen und Entlohnung der Beschäf-
tigten bei den beauftragten Dienstleistern bzw. ihren
Tochterfirmen oder dritten Beauftragten geführt hat. Die
Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass sich im Rah-
men der vertraglich vereinbarten Überprüfung des Preis-
Leistungs-Verhältnisses eine geringfügige Preisreduzie-
rung ergeben hat. Diese Preissenkung wurde einvernehm-
lich zwischen den Vertragsparteien beschlossen. Eine
Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Ent-
lohnung der Beschäftigten des Dienstleisters ist hierbei
nicht ersichtlich, da das Preis-Leistungs-Verhältnis nach
wie vor marktüblich ist.
Z
b
g
g
d
e
d
a
e
s
M
u
t
n
B
J
A
d
F
L
A
e
d
A
V
n
H
D
t
d
e
v
t
z
b
o
l
V
l
(C
(D
u Frage 33:
Die Bundesagentur für Arbeit verfolgt im Geschäfts-
ereich IT eine „Wertschöpfungsstrategie“. Diese sieht
rundsätzlich vor, dass planerische und steuernde Auf-
aben primär mit eigenem Personal durchgeführt wer-
en, während rein operative und marktübliche Aufgaben
xtern oder mit externer Unterstützung abgewickelt wer-
en. Im Vorfeld der Vergabe wurden von der Bundes-
gentur für Arbeit umfangreiche Modelle für den Betrieb
ines User Helpdesks betrachtet. Hierbei wurden insbe-
ondere ein interner Betrieb, ein externer Betrieb und ein
ischbetrieb intern/extern untersucht. Im Rahmen einer
mfangreichen Markterkundung wurden Preisinforma-
ionen eingeholt. Unter Beteiligung des Bundesrech-
ungshofes wurde eine Empfehlung für einen externen
etrieb abgegeben.
Eine Neuausschreibung der Dienstleistung ist für das
ahr 2012 vorgesehen.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/3007, Frage 34):
Wie viel Geld hat die Bundesagentur für Arbeit in den
letzten zehn Jahren für die Beauftragung externer Callcenter-
Dienstleister ausgegeben – bitte den Dienstleister, seine Be-
schäftigtenzahlen und Aufgabe nennen sowie aus welchem
Haushaltstitel der Bundesagentur für Arbeit die Gelder be-
stritten wurden –, und inwiefern wenden diese Dienstleister –
bzw. Tochterfirmen bzw. von ihnen beauftragte Dritte – Tarif-
verträge der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften
für Zeitarbeit und PSA, CGZP, und des Arbeitgeberverbandes
Mittelständischer Personaldienstleister, AMP, an?
Zu der Frage, wie viel Geld die Bundesagentur für
rbeit in den letzten zehn Jahren für die Beauftragung
xterner Callcenter-Dienstleister ausgegeben hat, liegen
er Bundesregierung keine Angaben vor.
Im Oktober 1998 wurde von der Bundesagentur für
rbeit mit der Firma Elektronic-Data-Service, EDS, ein
ertrag über die Erstellung eines Feinkonzeptes, die Pla-
ung, den Aufbau und die Implementierung eines User
elpdesks sowie dessen operativen Betrieb geschlossen.
er Vertrag endete im April 2005.
Zum 30. Dezember 2003 wurde von der Bundesagen-
ur für Arbeit mit der Firma T-Systems ein Vertrag für
ie Erstellung, Implementierung und Weiterentwicklung
iner webbasierten Anwendung zur Leistungsgewährung
on Arbeitslosengeld II geschlossen, der auch den Be-
rieb eines User Helpdesks enthielt. Der Vertrag endete
um 30. März 2006.
Zum Mai 2005 wurde von der Bundesagentur für Ar-
eit mit der Firma Computacenter ein Vertrag über den
perativen Betrieb des zentralen User Helpdesks in vol-
em Umfang geschlossen.
Alle drei Verträge wurden nach wettbewerblichen
erfahren vergeben, in denen der jeweils wirtschaft-
ichste Bieter den Zuschlag erhalten hat.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6385
(A) )
)(B)
Informationen über die Mitarbeiterzahlen der Dienst-
leister oder die von ihnen angewendeten Tarifverträge
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/3007, Frage 35):
Haben die Firmen Computacenter/Sellbytel/Helpbycom so-
wie beauftragte Leiharbeitsfirmen, die für die Bundesagentur
für Arbeit das User Helpdesk betreiben, Gelder aus der Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktförderung erhalten, und, wenn ja,
um welchen Betrag – bitte einzeln nach Unternehmen, Art der
Fördermaßnahme mit dem entsprechenden Betrag aufführen –
handelt es sich dabei?
Zur Abwicklung der Verträge wurden keine Mittel der
Arbeitsförderung eingesetzt. Ob Gelder aus der Wirt-
schaftsförderung bewilligt wurden, ist der Bundesregie-
rung nicht bekannt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/3007, Frage 39):
Welche Pläne hat die Bundesregierung für die Weiterfüh-
rung der Mehrgenerationenhäuser in den Landkreisen, und
unter welchen Bedingungen ist die Fortführung der bisherigen
finanziellen Unterstützung auch perspektivisch möglich?
Im Bundesfamilienministerium hat sich in den ver-
gangenen Wochen eine interne Arbeitsgruppe mit Über-
legungen befasst, die insbesondere auf die Weiterent-
wicklung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser als
Teil der lokalen Infrastruktur zielen. Diese Arbeits-
gruppe hat inzwischen erste Ergebnisse vorgelegt, die
derzeit hausintern geprüft werden. Sobald dieser Prozess
abgeschlossen ist, werden die Abgeordneten des Deut-
schen Bundestages zeitnah über die Vorstellungen der
Bundesregierung zu einer möglichen Weiterentwick-
lung des Konzepts der Mehrgenerationenhäuser infor-
miert.
Es ist außerdem beabsichtigt, noch in diesem Jahr auf
die Länder zuzugehen und ihnen die bisherigen Ergeb-
nisse und Fortschritte der Mehrgenerationenhäuser zu
präsentieren.
Ziel ist dabei, sowohl die Bedeutung der Vielfalt der
generationenübergreifenden Arbeit der Mehrgeneratio-
nenhäuser darzustellen, als auch einen Appell an die
Länder (und Kommunen) zu richten, ihrer jeweiligen lo-
kalen Verantwortung im eigenen Interesse aber auch im
Interesse einer Nachhaltigkeit für die gut aufgestellten
Mehrgenerationenhäuser und deren „Nutzerkreis“ ge-
recht zu werden.
p
a
s
f
A
d
g
c
Z
s
S
t
d
d
g
v
t
F
k
m
D
k
m
m
z
r
Z
t
a
Ü
r
g
t
e
g
e
(C
(D
Von enormer Bedeutung ist zudem, dass das Aktions-
rogramm auch vor Ort konstruktiv begleitet und dabei
uch die Einrichtungen unterstützt werden. Diese Unter-
tützung vor Ort ist für die lokale Akzeptanz und damit
ür den nachhaltigen Erfolg der Häuser sehr wichtig.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/3007, Fragen 40 und 41):
Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Familie, Se-
nioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, der MaschmeyerRürup
AG einen Auftrag zur Ausgestaltung des Konzepts einer Fa-
milienpflegezeit erteilt hat, und, wenn ja, welche konkreten
Ergebnisse hat dieser Auftrag ergeben?
Inwieweit hat das BMFSFJ die Ergebnisse der Maschmeyer-
Rürup AG in die Ausgestaltung des Konzepts einer Familien-
pflegezeit einbezogen, und, wenn ja, um welche Punkte
– bitte konkrete Angaben hierzu – handelt es sich dabei?
u Frage 40:
Das Konzept der Familienpflegezeit wurde aus-
chließlich durch das Bundesministerium für Familie,
enioren, Frauen und Jugend, ohne die Konsultation ex-
erner Sachverständiger, erstellt. Im Anschluss wurde
as fertige Konzept der MaschmeyerRürup AG zur Vali-
ierung vorgelegt. Es ist ein absolut üblicher und richti-
er Vorgang, die Praxistauglichkeit und die Machbarkeit
on in den Ministerien entwickelten Konzepten von ex-
ernen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren,
rauen und Jugend hat der MaschmeyerRürup AG also
einen Auftrag zur Ausgestaltung des Konzepts der Fa-
ilienpflegezeit erteilt.
Richtig ist, dass die MaschmeyerRürup AG mit der
urchführung einer Analyse zur praktischen Umsetzbar-
eit der in dem Konzept vorgesehen Arbeitszeitkonten-
odelle betraut wurde. Die Expertise befasst sich auch
it dem im Konzept enthaltenen Versicherungselement
ur Absicherung des Risikos gegen Erwerbs- und Be-
ufsunfähigkeit während der Familienpflegezeit.
u Frage 41:
Wie bereits in der Beantwortung zu Frage 40 erläu-
ert, war die Konzeption der Familienpflegezeit bereits
bgeschlossen, bevor die MaschmeyerRürup AG zur
berprüfung des Konzeptes konsultiert wurde.
Der Auftrag von Professor Rürup bestand unter ande-
em darin, die Machbarkeit der in der Familienpflegezeit
eplanten Versicherungslösung hinsichtlich der Kalkula-
ionsgrundlagen zu überprüfen und die für das Konzept
rforderlichen versicherungsmathematischen Berechun-
en zu bewerten. Die Prüfung fiel positiv aus, sodass
ine Anpassung des Konzeptes nicht erforderlich war.
6386 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
Anlage 36
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
LINKE) (Drucksache 17/3007, Fragen 42 und 43):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die im GKV-Finan-
zierungsgesetz geplante ungleiche Behandlung von Arbeitslo-
sengeld-II- und Sozialhilfebeziehern bezüglich der Übernahme
von Zusatzbeiträgen, und gibt es dafür sachliche Gründe jen-
seits der Zustimmungspflichtigkeit in Bezug auf den Gesetz-
entwurf im Bundesrat?
Welche Mehrbelastungen werden den Kommunen durch
die Pflicht zur Übernahme der Zusatzbeiträge von Sozialhilfe-
beziehern – bei Annahme eines durchschnittlichen Zusatzbei-
trages von 10, 20, 30, 40, …, 100 Euro – gegenüber der derzei-
tigen gesetzlichen Regelung – Erhöhung des allgemeinen
Beitragssatzes bei Kostendeckung des Fonds von unter 95 Pro-
zent – entstehen, und ist für sie ein Ausgleich vorgesehen?
Zu Frage 42:
Der von der Bundesregierung am 22. September 2010
beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur nachhaltigen
und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Finanzierungsgesetz – GKV –
FinG) orientiert sich so weit wie möglich an den bisheri-
gen beitragsrechtlichen Regelungen. Bestehende Unter-
schiede in der beitragsrechtlichen Behandlung verschie-
dener Personengruppen wirken sich daher auch auf die
vorgesehenen Regelungen zur Erhebung von Zusatzbei-
trägen und zum Sozialausgleich aus.
Nach der derzeitigen Rechtslage werden für Mitglie-
der, die Arbeitslosengeld II nach dem SGB II beziehen,
Beiträge aus Bundesmitteln über die Träger des Arbeits-
losengeldes II an den Gesundheitsfonds gezahlt. Die
Zahlung von Zusatzbeiträgen ist dabei allerdings nach
§ 252 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausdrücklich ausgenommen,
weil Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II
den Zusatzbeitrag bisher grundsätzlich selbst zahlen
müssen. Es gilt nur die Härtefallklausel des § 26 Abs. 4
Satz 1 SGB II, wonach die Bundesagentur für Arbeit die
Zusatzbeiträge übernehmen kann, wenn der Wechsel in
eine andere Krankenkasse eine besondere Härte bedeu-
ten würde.
Für Mitglieder, die Sozialhilfe nach dem SGB XII be-
ziehen, werden Beiträge vom zuständigen Sozialhilfeträ-
ger übernommen. Dies umfasst schon bisher nach § 32
Abs. 4 SGB XII auch die kassenindividuellen Zusatzbei-
träge. Dieser Unterschied spiegelt sich auch im Entwurf
des GKV-Finanzierungsgesetzes wieder.
Zu Frage 43:
Grundsätzlich führen Ausgabensteigerungen im Ge-
sundheitswesen, die über der Einnahmeentwicklung lie-
gen, auch zu Mehrbelastungen der Sozialhilfeträger. Dies
kann über eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes
oder über kassenindividuelle Zusatzbeiträge erfolgen, die
in beiden Fällen vom Sozialhilfeträger zu übernehmen
sind. Ein Vergleich der Mehrbelastungen ist von Faktoren
abhängig, die aus Sicht der Bundesregierung eine genau-
ere Angabe nicht erlauben.
s
z
t
E
8
H
M
d
f
A
M
D
t
n
v
r
s
R
s
g
s
d
s
d
Z
r
S
s
A
d
d
L
w
w
w
D
g
L
v
t
s
S
e
g
m
a
h
(C
(D
Für Mitglieder, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 pflichtver-
ichert sind, sowie für freiwillig versicherte Mitglieder ist
ur Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leis-
ungsfähigkeit zu berücksichtigen. Als beitragspflichtige
innahme gilt derzeit ein Betrag von monatlich
51,67 Euro. Sozialhilfeleistungen, die auch weitere im
aushalt lebende Angehörige umfassen, können diese
indestbemessungsgrundlage übersteigen und würden
amit auch zu höheren beitragspflichtigen Einnahmen
ühren. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welcher
nteil der Mitglieder, die Sozialhilfe beziehen, nach der
indestbemessungsgrundlage oder höher verbeitragt wird.
amit lässt sich nicht genau ermessen, wie sich eine Bei-
ragssatzerhöhung für die Sozialhilfeträger auswirkt.
Darüber hinaus zählen zu den Sozialhilfebeziehern
eben den genannten Mitgliedern vor allem auch pflicht-
ersicherte Rentnerinnen und Rentner, die Grundsiche-
ungsleistungen erhalten. Bei diesen führt eine Beitrags-
atzerhöhung zu einem niedrigeren Nettozahlbetrag der
ente und in der Folge zu einem höheren Leistungsan-
pruch in der Grundsicherung. Der Bundesregierung lie-
en keine ausreichenden Daten vor, um diesen Effekt ab-
chätzen können. Zudem lässt sich aus der Entwicklung
es vorausschauend berechneten durchschnittlichen Zu-
atzbeitrags nicht genau ermessen, wie sich für Mitglie-
er, die Sozialhilfe beziehen, die kassenindividuellen
usatzbeiträge entwickeln. So kann zum Beispiel die
egionale Verteilung oder das Kassenwahlverhalten von
ozialhilfebeziehern zu Abweichungen von einem Durch-
chnittswert führen.
nlage 37
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
INKE) (Drucksache 17/3007, Frage 44):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Parlamenta-
rischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit,
Annette Widmann-Mauz, dass bei den Rabattverträgen für
Arzneimittel ein „Stoßdämper“ benötigt werde, da „man als
Hersteller ja keine Chance gegen eine große Krankenkasse“
habe (vergleiche hierzu auch „Einladung zur Manipulation“
im Spiegel vom 20. September 2010), und wie begründet die
Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass dort,
o in der gesetzlichen Krankenversicherung wettbe-
erbliche Instrumente genutzt werden, faire Wettbe-
erbsbedingungen für alle Beteiligten gelten müssen.
ie Erfahrungen gerade mit Rabattverträgen haben
ezeigt, dass Krankenkassen im Verhältnis zu den
eistungserbringern über eine erhebliche Marktmacht
erfügen können. Zwar wurde mit dem Gesetz zur Wei-
erentwicklung der Organisationsstrukturen in der ge-
etzlichen Krankenversicherung, GKV-OrgWG, zum
chutz der meist mittelständischen Leistungsanbieter die
ntsprechende Geltung der §§ 19 bis 21 des Gesetzes ge-
en Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, die ein markt-
issbräuchliches Verhalten von Unternehmen verbieten,
ngeordnet. Die §§ 19 bis 21 GWB erfassen das Vorge-
en einzelner Krankenkassen und ermöglichen so eine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6387
(A) )
)(B)
Kontrolle bereits bestehender Marktmacht. Nicht erfasst
sind jedoch Vereinbarungen, Beschlüsse und Verhaltens-
weisen von Krankenkassen im Sinne des Kartellverbots.
Mittlerweile aber sind Krankenkassen vielfach dazu
übergegangen, gemeinsam Verträge abzuschließen. Da
derartige Praktiken von Krankenkassen bei Vertragsab-
schlüssen von den §§ 19 bis 21 GWB nicht erfasst wer-
den, ist es erforderlich, die Geltungsanordnung des Kar-
tellverbots zu regeln. Die entsprechende Anwendung des
§ 1 GWB soll daher künftig in den § 69 aufgenommen
werden. Die §§ 2 und 3 GWB, die Freistellungen vom
Kartellverbot vorsehen, sollen ebenfalls entsprechend
gelten. Dies stellt sicher, dass das Kartellrecht als Ord-
nungsrahmen umfassend auf die Einzelvertragsbezie-
hungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbrin-
gern Anwendung findet und es auf Nachfrager-, aber
auch auf Anbieterseite zu keinen unerwünschten, einer
wirtschaftlichen Versorgung abträglichen Wettbewerbs-
beschränkungen kommt (Kartellabsprachen und Oligo-
polbildung).
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/3007, Frage 47):
Nach welchem Zeitplan soll das planfestgestellte Vorha-
ben Ortsumgehung (OU) Freiberg – B 101 OU Freiberg/West;
Freiberg–Brand-Erbisdorf; B 173 OU Freiberg/Ost – realisiert
werden, und wie wird die Finanzierungssicherheit für dieses
Projekt nach Maßgabe des Investitionsrahmenplans 2010 be-
urteilt?
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am
22. September 2010 dem Eilantrag eines in Sachsen aner-
kannten Naturschutzvereins gegen den Bau der Ortsumge-
hung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und
B 173 stattgegeben. Damit darf nicht mit Arbeiten zur
Vollziehung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlus-
ses begonnen werden.
Die Umsetzung des Projektes kann erst nach Vorlage
eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und
in Abhängigkeit der dann zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel erfolgen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier
(SPD) (Drucksache 17/3007, Frage 48):
Mit welcher Begründung ist im Zuge der Bundesstra-
ße 445 der Bau der Ortsumgehung Sebexen, dessen Finanzie-
rung beim ersten Spatenstich im Jahr 2008 als gesichert galt,
derzeit eingestellt, und wie wird seitens der Bundesregierung
sichergestellt, dass trotz der eingetretenen Verzögerung die
Verkehrsfreigabe wie geplant Mitte des Jahres 2012 erfolgen
kann?
Die Bundesstraße B 445, Ortsumgehung Sebexen ist
am 14. Juli 2008 offiziell in Bau gegangen. Im Straßen-
b
M
E
k
e
d
ß
h
u
d
z
d
A
d
F
c
g
u
d
E
z
ta
f
u
A
d
D
b
k
e
d
A
d
F
N
(C
(D
auplan, der Anlage zum Bundeshaushalt ist, ist die
aßnahme mit Gesamtkosten von rund 8,8 Millionen
uro ausgewiesen. Der Bundesregierung ist nicht be-
annt, dass die Bauarbeiten zum Bau der Ortsumgehung
ingestellt wären. Die Baudisposition unterliegt der nach
en Art. 90 und 85 des Grundgesetzes zuständigen Stra-
enbauverwaltung des Landes Niedersachsen. Danach
at die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
nd Verkehr die Gesamtfertigstellung der Maßnahme für
as Jahr 2012 geplant. Insoweit ergeben sich keine Ver-
ögerungen im Hinblick auf die geplante Fertigstellung
er Ortsumgehung.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
he 17/3007, Frage 49):
Hält die Bundesregierung an der Absicht fest, die Stadt
Friedberg in Bayern mit dem Bau einer Ortsumfahrung der
Bundesstraße B 300 – Nordumfahrung – zu entlasten, wie
dies mit der Einstufung des Projektes in den Bundesverkehrs-
wegeplan als Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungs-
recht vorgesehen ist, oder sieht sie eine Alternativlösung zur
Entlastung des Ortes darin, dass stattdessen die B 300 im Stre-
ckenabschnitt zwischen den Autobahnausfahrten Dasing und
Augsburg-West auf die A 8 gelegt wird, verbunden mit einer
Herabstufung der bestehenden Bundesstraße 300?
Die Bundesregierung hält an den im Bedarfsplan aus-
ewiesenen Maßnahmen im Osten von Augsburg fest
nd sieht eine Verlegung der Bundesstraße B 300 über
ie Autobahn A 8 nicht als brauchbare Alternative zur
ntlastung von Friedberg an.
Das den Bedarfsplanmaßnahmen im Raum Augsburg
ugrunde liegende Konzept sieht vor, neben der als West-
ngente wirkenden Bundesstraße B 17 eine Osttangente
ür Augsburg über die Bundesstraße B 2, die St 2380
nd die Bundesstraße B 300 zu schaffen.
Allein durch eine von der Bürgerinitiative geforderte
bstufung würde sich die Verkehrsbelastung der Bun-
esstraße B 300 voraussichtlich nicht wesentlich ändern.
ie als flankierende Maßnahmen geforderten Verkehrs-
eschränkungen würden als Maßnahmen der Straßenver-
ehrs-Ordnung in die Zuständigkeit des Freistaats Bay-
rn fallen.
Für die Straßenbauverwaltung ist die Vorgabe des Be-
arfsplans maßgebend.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 53):
Wird die Bundesregierung das Gebäudesanierungspro-
gramm der KfW Bankengruppe auf 3 Milliarden Euro jährlich
erhöhen, so wie es der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Jan
Mücke vorgeschlagen hat?
6388 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) )
)(B)
Aufgrund der Finanzkrise und der derzeit schwierigen
Haushaltslage muss das Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung seinen Beitrag zur Konsolidie-
rung der öffentlichen Finanzen leisten. Dennoch wird die
Bundesregierung die KfW-Förderprogramme zum ener-
gieeffizienten Bauen und Sanieren (CO2-Gebäudesanie-
rungsprogramm) weiter fortführen. In den Entwurf des
Haushaltsplanes 2011 wurden mit Beschluss des Bundes-
kabinetts vom 7. Juli 2010 436 Millionen Euro Pro-
grammmittel eingestellt.
Im Rahmen des Sondervermögens „Energie- und Kli-
mafonds“ werden voraussichtlich zusätzlich 500 Millio-
nen Euro Programmmittel zur Verfügung gestellt. Das dies-
bezügliche Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 54):
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass mit der
Nutzung von Fördermitteln der KfW-Bankengruppe für die
energetische Gebäudesanierung die Mietkostenbelastung der
Mieterinnen und Mieter nach energetischen Modernisierun-
gen deutlich begrenzt werden kann, da staatliche Fördermittel
nicht auf die Miete umgelegt werden können?
Die Inanspruchnahme von KfW- und sonstigen För-
dermitteln für die energetische Gebäudesanierung kann
die Mietbelastung für Mieterinnen und Mieter be-
grenzen, da erhaltene Fördermittel nach § 559 a BGB
von den umlagefähigen Kosten abzusetzen sind.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 57):
Welche konkreten Sicherheitsnachrüstungen und baulichen
Ertüchtigungen fordert die Bundesregierung im Rahmen der
geplanten Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke genau
für den Atomreaktor Brunsbüttel, und bis wann müssen diese
Maßnahmen spätestens umgesetzt werden?
Fachbeamte von Bund und Ländern mit Kernkraft-
werken haben in einer Arbeitsgruppe mögliche sicher-
heitsoptimierende Maßnahmen für die deutschen Kern-
kraftwerke beraten. Die Umsetzungszeitpunkte für die
einzelnen Kernkraftwerke ergeben sich aus den notwen-
digen Prüfungen in den Aufsichts- und Genehmigungs-
verfahren und dem Planungs- und Umrüstungsaufwand.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 58):
w
h
k
e
d
v
A
d
F
N
R
d
M
U
A
d
g
N
d
u
(C
(D
Welche konkreten Sicherheitsnachrüstungen und bauli-
chen Ertüchtigungen fordert die Bundesregierung im Rahmen
der geplanten Laufzeitverlängerungen für AKW genau für
den Atomreaktor Biblis A, und bis wann müssen diese Maß-
nahmen spätestens umgesetzt werden?
Fachbeamte von Bund und Ländern mit Kernkraft-
erken haben in einer Arbeitsgruppe mögliche sicher-
eitsoptimierende Maßnahmen für die deutschen Kern-
raftwerke beraten. Die Umsetzungszeitpunkte für die
inzelnen Kernkraftwerke ergeben sich aus den notwen-
igen Prüfungen in den Aufsichts- und Genehmigungs-
erfahren und dem Planungs- und Umrüstungsaufwand.
nlage 45
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 59):
Hat sich das BMU – sei es im Rahmen der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Sicherheitsanforderungen
bzw. -maßnahmen in Verbindung mit Laufzeitverlängerungen für
Atomkraftwerke (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/1535,
Frage 104) oder sei es auf anderem Wege – darum bemüht,
Erkenntnisse darüber zu erlangen, inwiefern die von der Bun-
desregierung im Zusammenhang mit den Laufzeitverlänge-
rungen für AKW geplanten Sicherheitsanforderungen oder
-maßnahmen in den 17 AKW bereits ganz oder teilweise um-
gesetzt sind, und, falls ja, was waren die Ergebnisse?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit hat damit begonnen, die Umsetzung
er von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgesehenen
aßnahmen zu begleiten und verfolgt dabei auch den
msetzungsstand.
nlage 46
Antwort
es Bundesministers Dirk Niebel auf die Frage des Ab-
eordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/3007, Frage 61):
Wie kann die Bundesregierung den Widerspruch auflösen,
der sich aus den Aussagen des Bundesministers für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in
einem offenen Brief vom 18. September 2010 gegenüber dem
Sänger der irischen Gruppe U2, Bono, wonach sich die Bun-
desregierung an die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und FDP getroffene Vereinbarung gebunden fühlt, die
Entwicklungszusammenarbeit künftig bilateral auszurichten,
und dies einer weiteren Unterstützung wie in der Vergangen-
heit für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tu-
berkulose und Malaria entgegenstehe, und der Aussage der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Rede vor der
VN-Generalversammlung am 21. September 2010, in der sie
feststellt, dass gerade der Globale Fonds „ein multilaterales
Instrument, das sich bewährt hat“, sei, ergibt, und wie ist da-
rüber hinaus die Aussage der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel in Euro und Cent zu verstehen, „dass Deutschland den
Fonds und die Bemühungen um eine Verbesserung der Ge-
sundheitssituation insgesamt auch weiterhin auf hohem Ni-
veau unterstützt“?
Die Bundesregierung kann keinen Widerspruch in
en Aussagen von Herrn Bundesminister Dirk Niebel
nd Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erkennen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010 6389
(A) )
)(B)
Beide haben ihre Wertschätzung für den GFATM zum
Ausdruck gebracht in den beiden genannten Dokumen-
ten und dies eingebettet in den hohen Stellenwert der
Bundesregierung für globale Gesundheitsstärkung.
Beide haben in den genannten Dokumenten ihren festen
Willen zur weiteren Zusammenarbeit mit dem GFATM
betont.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass der
Deutsche Bundestag der im Entwurf des Haushalts 2011
enthaltenen Förderung des GFATM mit 200 Millionen
Euro zustimmen wird.
Anlage 47
Antwort
des Bundesministers Dirk Niebel auf die Frage des Ab-
geordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/3007, Frage 62):
Wie lautet die Strategie der Bundesregierung aus entwick-
lungspolitischer Sicht für die anstehenden Verhandlungen um
den EU-Haushalt für die Periode 2014 bis 2020 und die darin
enthaltenen Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP, vor
dem Hintergrund, dass die Entwicklungspolitik im von der
Bundesregierung im Frühjahr 2010 verabschiedeten Positions-
papier zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013 eine sehr
untergeordnete Rolle spielt, und wie ist dies mit den Grund-
sätzen der Politikkohärenz und der effektiven Verwendung
von Steuergeldern zu vereinbaren?
Die EU-Kommission hat angekündigt, im Frühjahr
2011 den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen
der EU für den Zeitraum 2014 bis 2020 vorzulegen. Die
Bundesregierung wird ihre Position zu gegebener Zeit
formulieren. Die Entwicklungspolitik ist ein wichtiges
Politikfeld der EU Rund 60 Prozent der weltweiten ODA
werden von der EU und ihren Mitgliedstaaten erbracht.
Das Positionspapier der Bundesregierung zur Weiter-
entwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013,
GAP, enthält dementsprechend folgende Aussage: „Die
GAP muss kohärent zu den anderen Politikbereichen der
Europaischen Union und den Millenniums-Entwick-
lungszielen ausgestaltet sein.“
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/3007, Frage 63):
Welche Auswirkungen hat die Rechtsprechung des Euro-
päischen Gerichtshofs zum deutschen Glücksspielvertrag (EuGH-
Urteile vom 8. September 2010) auf die in der Zuständigkeit
des Bundes liegenden Bereiche des gewerblichen Automaten-
spiels, das in der Gewerbeordnung bzw. Spielverordnung ge-
regelt ist, und der Pferdewetten, die im Rennwett- und Lotte-
riegesetz geregelt sind?
Gegenstand der Urteile des Europäischen Gerichts-
hofs vom 8. September 2010 ist das von den Ländern im
Glücksspielstaatsvertrag geregelte Monopol für Sport-
wetten und Lotterien und nicht die vom Bund in der
Spielverordnung geregelten Automaten und sonstigen
S
L
r
s
E
a
B
A
d
A
1
i
g
b
n
z
w
h
p
G
l
u
D
i
d
d
ß
Z
U
t
p
A
a
v
n
n
n
g
A
h
c
S
B
D
r
(C
(D
piele sowie die Pferdewetten nach dem Rennwett- und
otteriegesetz.
Es ist Sache der Länder, über die künftige Regulie-
ung von Sportwetten, Lotterien und Spielbanken zu ent-
cheiden. Erst auf dieser Grundlage können die vom
uropäischen Gerichtshof angesprochenen Kohärenz-
nforderungen im Verhältnis zu den Regelungen des
undes erörtert werden.
nlage 49
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/3007, Frage 64):
Auf welcher Ebene und mit welchen Initiativen hat sich
die Bundesregierung in die laufenden Friedensgespräche zwi-
schen Israel und Palästinensern eingebracht?
Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen
m Rahmen des US-geführten Nahostfriedensprozesses
emeinsam mit ihren Partnern im Nahost-Quartett und
ringt sich kontinuierlich und hochrangig ein.
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit ihren Part-
ern intensiv auf die Aufnahme von Direktgesprächen
wischen Israel und Palästinensern hingearbeitet, ebenso
ie zu Beginn des Jahres auf die Aufnahme von Annä-
erungsgesprächen.
Im Zentrum steht für die Bundesregierung, zu einem
ositiven Umfeld und einer regionalen Einbettung der
espräche beizutragen, um so die schwierigen Verhand-
ungen abzusichern.
Dieser Zielsetzung folgte unter anderem die Golf-
nd Nahostreisen des Bundesministers des Auswärtigen,
r. Guido Westerwelle, in der ersten Jahreshälfte 2010,
n deren Rahmen es um eine stabilisierende Einbindung
er arabischen Staaten ging, die Initiativen gegenüber
en USA und der Hohen Vertreterin der EU für die Au-
en- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, mit dem
iel einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen
SA und EU und einer starken Rolle des Nahost-Quar-
etts und die kontinuierliche hochrangige Gesprächsdi-
lomatie mit den USA, den Parteien selbst, den regionalen
kteuren und den Partnern in EU und Nahost-Quartett.
Damit hat die Bundesregierung unter anderem einen
ktiven Beitrag zu der Erklärung des Nahost-Quartetts
om 19. März 2010 geleistet, die die Aufnahme von An-
äherungsgesprächen zwischen Israel und den Palästi-
ensern wesentlich vorangebracht hat. Ebenso hat sie ei-
en Beitrag zu den Entscheidungen der Arabischen Liga
eleistet, dem Verhandlungskurs von Präsident Mahmud
bbas Rückendeckung zu geben.
Vor Beginn der Verhandlungen am 2. September 2010
at Bundesminister Dr. Westerwelle in vielen Gesprä-
hen für einen Übergang zu Direktgesprächen geworben.
eit Beginn der direkten Verhandlungen setzen sich
undeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesminister
r. Westerwelle in engem persönlichem Kontakt mit ih-
en Amtskollegen für eine konstruktive Haltung ein, zu-
6390 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 61. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
(A) (C)
)(B)
letzt in vielen Gesprächen am Rande der VN-General-
versammlung in New York.
Eine zweite wesentliche Säule des deutschen Engage-
ments für den Friedensprozess liegt im Aufbau palästi-
nensischer staatlicher Strukturen, den die Bundesregie-
rung als größter Geber innerhalb der EU intensiv fördert.
Als erster EU-Staat hat Deutschland im Mai 2010 einen
deutsch-palästinensischen Lenkungsausschuss auf Minis-
terebene eingesetzt. Mehrere EU-Partner sind diesem
Beispiel gefolgt.
Anlage 51
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/3007, Frage 66):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die
Gründe der Verhaftung des deutschen Staatsbürgers Ismail
Abdi in Syrien, und in welcher Form plant die Bundesregie-
rung sich für die Freilassung und Ausreise von Ismail Abdi
zurück nach Deutschland einzusetzen?
Zudem setzt sich die Bundesregierung für eine Ver-
besserung der Lage im Gazastreifen ein – ein wichtiger
Aspekt für eine nachhaltige Friedenslösung. Nach ersten
Schritten der Erleichterung von Einfuhren wirbt Bundes-
minister Dr. Westerwelle gegenüber der israelischen Re-
gierung für die Ermöglichung von Exporten aus dem
Gazastreifen, um eine wirtschaftliche Erholung zu er-
möglichen. Diese wäre ein wichtiger Beitrag, um extre-
mistischen Kräften schrittweise Boden zu entziehen.
Anlage 50
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/3007, Frage 65):
Mit welchen konkreten Initiativen wird die Bundesregie-
rung das von der NPT-Überprüfungskonferenz 2010 bekräf-
tigte Vorhaben zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone im
Nahen und Mittleren Osten unterstützen, damit die für 2012
geplante UN-Konferenz zur Schaffung einer massenvernich-
tungsfreien Zone zu einem Erfolg wird?
Die Bundesregierung unterstützt die Schaffung einer
von Nuklearwaffen und übrigen Massenvernichtungs-
waffen freien Zone im Nahen Osten und begrüßt die Ei-
nigung der NVV-Überprüfungskonferenz auf die Durch-
führung einer internationalen Konferenz zu diesem
Vorhaben im Jahr 2012.
Die Bundesregierung wird sich bilateral, im Rahmen
der EU, als Mitglied der am 22. September 2010 in New
York zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse
der Überprüfungskonferenz ins Leben gerufenen Staa-
tengruppe und in allen anderen geeigneten Foren dafür
einsetzen, dass alle Staaten der Region an der Konferenz
teilnehmen.
Sie unterstützt das Angebot der EU, eine zu deren
Vorbereitung beitragende Expertenkonferenz auszurich-
ten.
N
A
s
r
c
H
s
s
S
r
u
T
r
l
A
d
A
s
r
d
t
e
u
E
(D
Das Auswärtige Amt bemüht sich hochrangig und mit
achdruck um die konsularische Betreuung Herrn
bdis. Es wurde daher mehrfach um Informationen zu
einem Aufenthaltsort und dem Haftgrund, um konsula-
ischen Zugang und die Gewährleistung seiner anwaltli-
hen Vertretung gebeten.
Die Botschaft hat ferner angeboten, Herrn Abdi in der
aft mit den vom ihm benötigten Medikamenten zu ver-
orgen. Es liegt bislang noch keine Antwort der syri-
chen Behörden vor.
Da Herr Abdi von den syrischen Behörden als eigener
taatsangehöriger betrachtet wird, besteht keine völker-
echtliche Verpflichtung Syriens, konsularische Hilfe
nd Betreuung durch die Deutsche Botschaft zuzulassen.
rotz dieser Rechtslage bemüht sich die Bundesregie-
ung, deutsche Doppelstaater zu betreuen, die im Aus-
and inhaftiert sind.
nlage 52
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/3007, Frage 67):
Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung zu
welchem konkreten Zeitpunkt unternommen, damit die Euro-
päische Kommission das von ihr angekündigte Vertragsverlet-
zungsverfahren gegen Frankreich wegen der gegen die Frei-
zügigkeit verstoßenden Abschiebung von über 8 000 Roma
schnellstens einleitet?
Die Entscheidung über die Einleitung und Durchfüh-
ung eines Vertragsverletzungsverfahrens obliegt allein
er Europäischen Kommission in ihrer Funktion als Hü-
erin der Verträge.
Aufgabe der EU-Kommission in dieser Hinsicht ist
s, die EU-Rechtskonformität nationaler Maßnahmen
nabhängig zu bewerten und – bei einer Verletzung des
U-Rechts – dagegen vorzugehen.
61. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 29. September 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52