Anlage 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010 5901
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muss man für den Antrag der Bundestagsfraktion Bünd- sonalausweis bietet eine sehr hohe Datensicherheit. Als
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
Anlage 2
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Elektronischen Per-
sonalausweis nicht einführen (Tagesordnungs-
punkt 37)
Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU): Im Grunde
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Burkert, Martin SPD 09.07.2010
Dr. Enkelmann, Dagmar DIE LINKE 09.07.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 09.07.2010
Gehring, Kai BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.07.2010
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 09.07.2010
Kaster, Bernhard CDU/CSU 09.07.2010
Laurischk, Sibylle FDP 09.07.2010
Lenkert, Ralph DIE LINKE 09.07.2010
Liebich, Stefan DIE LINKE 09.07.2010*
Menzner, Dorothee DIE LINKE 09.07.2010
Ortel, Holger SPD 09.07.2010
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 09.07.2010
Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 09.07.2010
Schipanski, Tankred CDU/CSU 09.07.2010*
Schmidt (Aachen), Ulla SPD 09.07.2010
Schnieder, Patrick CDU/CSU 09.07.2010
Schreiner, Ottmar SPD 09.07.2010
Thönnes, Franz SPD 09.07.2010
Wellmann, Karl-Georg CDU/CSU 09.07.2010*
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 09.07.2010
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 09.07.2010
Zapf, Uta SPD 09.07.2010
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
is 90/Die Grünen, obwohl er inhaltlich in keiner Weise
altbar ist, dankbar sein. So besteht die Möglichkeit in
iesem Hohen Hause erneut über das vielversprechende
rojekt, das nun zum 1. November dieses Jahres endlich
uch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein
ird, zu sprechen.
Zunächst möchte ich kurz auf die in Ihrem Antrag
ormulierte Kritik eingehen. Sie führen zwei Kritik-
unkte an: Zum einen haben Sie Bedenken gegen die
usgestaltung des neuen Personalausweises als Bio-
etriedokument, und zum anderen stellen Sie die nach-
altige Sicherung der auf dem Ausweis gespeicherten
aten in Frage.
Sie sprechen in Ihrem Antrag richtigerweise das bis-
erige Ausweisdokument an, auf dem, wie auch Ihnen
on den Grünen sicher bekannt ist, bereits vier biometri-
che Daten enthalten sind, nämlich Körpergröße, Augen-
arbe, Lichtbild und Unterschrift. Durch die Erweiterung
m das digitale Bild und die explizit freiwillige Speiche-
ung von Fingerabdrücken wird eine stärkere und nach-
ollziehbare Bindung zwischen Ausweisinhaber und
okument erreicht. Dass dadurch die missbräuchliche
erwendung gestohlener Ausweise erschwert wird, liegt
uf der Hand.
In Ihrer Argumentation hinsichtlich möglicher Sicher-
eitsbedenken, dem zweiten Aspekt Ihres Antrages, räu-
en Sie erfreulicherweise die Sinnhaftigkeit und
otwendigkeit der Verbesserung der sicheren Kommu-
ikation im Internet ein. Umso erstaunlicher erscheint
ir die Tatsache, dass Sie eine weitere Karte für den
ersandhandel fordern. Wollen Sie dann auch eine wei-
ere Karte für die Kommunikation mit Behörden? Und
och eine Karte für sicheren privaten Austausch? Neben
er fehlenden praktischen Tauglichkeit dieses Vorschla-
es widerspricht dies auch dem Gebot der Datenspar-
amkeit.
Der neue Ausweis vereint all diese Möglichkeiten.
ukünftig können die Ausweisinhaber sich im Internet
lektronisch sowohl gegenüber Behörden im E-Govern-
ent als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienst-
eistungsanbietern, beispielsweise beim Onlineshopping,
nlinebanking oder beim Onlinekauf von Tickets jed-
eder Art, ausweisen. Gleichzeitig erhält der Ausweis-
nhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von
hm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine
aten abzufragen. Wäre diese Innovation bereits einge-
ührt und etabliert, wären unter Umständen die prakti-
chen und wirtschaftlichen Hürden bei der Umstellung
uf den Elektronischen Entgeltnachweis, ELENA, deut-
ich geringer gewesen.
Zurück zu Ihrem Antrag. Das wesentliche Argument
n dem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
rünen bezieht sich offensichtlich auf mögliche Sicher-
eitsbedenken. Ich nehme dabei durchaus erfreut zur
enntnis, dass Ihre Aufmerksamkeit für Sicherheitsbe-
ange wächst, nur ist Sie hier unbegründet. Der neue Per-
5902 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010
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Berichterstatter meiner Fraktion für den Bereich des Da-
tenschutzes im Innenausschuss des Deutschen Bundesta-
ges habe ich dem Aspekt der Datensicherheit selbstver-
ständlich besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Es ist sichergestellt, dass alle Informationen und
Übertragungen mit modernen, dauerhaft wirksamen und
international anerkannten Verschlüsselungsverfahren si-
cher geschützt werden. Der neue elektronische Personal-
ausweis ist mit physikalischen und elektronischen
Sicherheitsmerkmalen auf höchstem technologischem
Niveau ausgestattet.
Auch unter Berücksichtigung der technischen Innova-
tionen ist über die gesamte Gültigkeitsdauer von 10 Jah-
ren sichergestellt, dass die technische Aufwandsschwelle
für Fälschungs- oder Verfälschungsversuche sowie auch
sogenannte Hacking-Angriffe auf den Chip im Personal-
ausweis ausreichend hoch ist.
Ich teile ausdrücklich die Einschätzung der Bundes-
regierung, dass so die Wahrscheinlichkeit, dass die Al-
gorithmen des neuen Personalausweises vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer von zehn Jahren nicht mehr sicher sind,
vernachlässigbar gering ist.
Ich räume ein, dass erste Überlegungen zur Realisie-
rung von Quantencomputern existieren, die wohl so gut
wie alle bestehenden digitalen Sicherheitstechniken vor
Probleme stellen würden. Allerdings wird bis zu einer
möglichen Realisierung noch viel Zeit vergehen, vor al-
lem wird damit aber auch die Weiterentwicklung der
Sicherheitstechnologien einhergehen. Wir werden zu
diesem bisher nicht vorhersehbaren Zeitpunkt entspre-
chende Anpassungen vornehmen müssen und dies auch
tun.
Neben den bereits angesprochenen Möglichkeiten,
die der neue Personalausweis bietet, sind beispielsweise
auch erhebliche Verbesserungen für den Jugendschutz zu
erwarten. Mir persönlich ist, wie bereits erwähnt, der
Schutz der personenbezogenen Daten ein besonderes
Anliegen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle
Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an
den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Si-
cherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Inter-
netkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Be-
völkerung in elektronische Transaktionen zu steigern.
Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation
und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller reali-
siert werden.
Die umfangreichen Tests im Vorfeld der Einführung
bestätigen zudem positive Prognosen hinsichtlich des ho-
hen Schutzniveaus. Seit Oktober 2009 erproben E-Busi-
ness- und E-Government-Anbieter in einem Anwen-
dungstest die elektronische Identitätsnachweisfunktion
des neuen Ausweises in ihren Onlineservices. Die Bean-
tragung, Ausstellung und Sperrung von Ausweisen wur-
den durch ausgewählte kommunale Behörden seit An-
fang 2010 in einem Feldtest evaluiert, dessen Ergebnisse
ebenfalls noch vor dem Roll-out in die laufende Projek-
tabwicklung einfließen.
Ich hoffe sehr, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung
schnell wächst und sich die massiven Vorteile dieser
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euen Ausweise schnell verbreiten. Wenn die Verfahren
nstitutionalisiert sind und eine gewisse Schwelle der
erbreitung überschritten ist, werden die Vorteile nicht
ehr zu verleugnen sein.
Mit Blick auf den hier dargestellten Sachstand sind
hre Befürchtungen hinsichtlich einer etwaigen Be-
chneidung von Freiheitsrechten oder hinsichtlich der
icherheitstechnischen Vorkehrungen gänzlich unbe-
ründet. Daher ist diesem Antrag die Zustimmung zu
erweigern.
Frank Hofmann (Volkach) (SPD): Wir bekommen
b dem 1. November 2010 den neuen elektronischen
ersonalausweis und somit ein modernes Identitätsdoku-
ent. Das ist nichts Neues, sondern das Produkt eines
ehr aufwendigen Gesetzgebungsvorhabens, das die
roße Koalition in der vergangenen Legislaturperiode
rfolgreich durchgeführt hat. Insofern ist keines der
achlichen Argumente im Antrag der Grünen neu. Wir
aben diese Kritikpunkte bereits während des Gesetzge-
ungsverfahrens umfassend berücksichtigt und sorgfäl-
ig abgewogen. Der Antrag dokumentiert also nur die in-
ere Zerrissenheit der aktuellen Bundesregierung. Hier
eigt sich exemplarisch, wie sich die Zeiten, die Mehr-
eitsverhältnisse und die tragenden Argumente ändern.
Nun zum dünnen, nicht neuen Inhalt des grünen An-
rags: Die Aufnahme biometrischer Merkmale ist nicht
berflüssig, sondern in der Form, wie wir das Gesetz ge-
taltet haben, notwendig und ein Beitrag für ein moder-
es, technisch zeitgemäßes Ausweisdokument. Dies ist
in Angebot an die Bürgerinnen und Bürger, im digitalen
eitalter einen elektronischen Identitätsnachweis zu nut-
en. Auch wenn sich die Grünen mit modernen Techno-
ogien und Innovationen immer ein wenig schwer tun,
ollten wir uns dieser Entwicklung nicht verschließen.
inen „Standard-Identitätsnachweis im Internet“ gab es
islang nicht, obwohl immer mehr Dienstleistungen
ierüber abgewickelt werden.
Unser neuer Personalausweis wird dann auch in die
eldbörse passen. Ob da allerdings auch noch Platz ist
ür eine zusätzliche Wolfgang-Wieland-Gedächtniskarte,
ie als Identifikationskarte für den Onlinehandel dienen
oll, halte ich für zweifelhaft.
Richtig ist, dass es beim bisherigen Personalausweis
ein gravierendes Fälschungsproblem gegeben hat. Die
älschungsquoten waren und sind gering. Der Sicher-
eitsgewinn durch die Einführung biometrischer Merk-
ale ist daher zunächst eher von theoretischer als von
raktischer Bedeutung. Deshalb haben wir bei der Ab-
abe der Fingerabdrücke auf die freiwillige Entschei-
ung der Bürger gesetzt. Dabei soll kein, auch kein indi-
ekter Zwang auf die Bürger ausgeübt werden. Daher
alte ich die aktuelle Informationsbroschüre aus dem In-
enministerium für grenzwertig, die den Sicherheitsge-
inn durch die Kombination von biometrischem Foto
nd Fingerabdruck offensiv bewirbt.
Richtig ist aber auch, dass wir durch die Biometrie-
unktion den Ausweis stärker an den Inhaber binden und
o wie auch immer gearteten Identitätsmissbrauch in der
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Zukunft erschweren. Falls er einmal verloren geht oder
gestohlen wird, wird die missbräuchliche Verwendung
durch Personen, die dem Passinhaber ähnlich sehen, er-
schwert. Wie beim europäischem Reisepass hat sich die
SPD auch hier durchgesetzt: Eine Speicherung der Fin-
gerabdrücke außerhalb des Personalausweises findet
nicht statt. Von einem gläsernen Bürger kann daher keine
Rede sein. Außerdem ist der Personalausweis ein Pass-
ersatzdokument, sodass ein gewisser Gleichlauf mit den
Ausstattungs- und Sicherheitsmerkmalen des E-Passes
durchaus sinnvoll ist.
Die Debatte über angebliche Sicherheitsdefizite der
gespeicherten Daten auf dem RFID-Chip ist an den Haa-
ren herbeigezogen und wird durch ständige Wiederho-
lung nicht besser. Wir haben uns den ganzen Unsinn von
FDP und Grünen schon beim E-Pass anhören müssen. Es
bleibt auch beim Personalausweis dabei: Das biometri-
sche Lichtbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke
auf dem Chip sind vor unberechtigtem Zugriff sicher.
Durch moderne Kryptierungstechnik ist der Chip vor
Hackerangriffen, also dem unberechtigten Zugriff, ge-
schützt. Das haben uns auch die Experten vom Bundes-
amt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt.
Im Übrigen: Der Vergleich mit England hinkt natür-
lich. Dort hat fast jeder Bürger einen Reisepass, also
ganz anders als in Deutschland. Großbritannien ist für
mich auch kein Maßstab im Hinblick auf Bürgerrechte.
Ich möchte hier nur das Stichwort „Videoüberwachung“
erwähnen. Von daher kann ich meine verehrten Kolle-
ginnen und Kollegen von den Grünen nur auffordern,
sich mit dem neuen Personalausweis anzufreunden und
ihre ganze Energie in sinnvolle Oppositionsarbeit zu in-
vestieren. Bei der gegenwärtigen Vorstellung der Chaos-
truppe um Merkel/Westerwelle ist das bitter nötig.
Manuel Höferlin (FDP): Eigentlich hatte ich mich
auf eine spannende letzte Debatte vor der Sommerpause
gefreut. Als ich dann den Antrag der Grünen gelesen
habe, musste ich diese Hoffnung begraben. Was die Grü-
nen hier bieten, ist nichts als plump und billig. Sie bean-
tragen den Stopp der Einführung des elektronischen Per-
sonalausweises, fordern stattdessen eine vom Staat
entwickelte und somit vom Steuerzahler finanzierte zu-
sätzliche Identifikationskarte zum Personalausweis und
begründen dies einzig und allein mit ein paar Zeitungs-
schnipseln aus der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen:
Wenn Sie glauben, Sie könnten so einen Keil zwischen
die Koalitionsfraktionen oder gar zwischen die Abgeord-
neten der FDP treiben, haben Sie sich getäuscht. Mit
Ihrem Antrag, in dem Sie sich tatsächlich in keinem ein-
zigen Satz inhaltlich mit dem elektronischen Personal-
ausweis auseinandersetzen, müssten Sie sich eigentlich
völlig unglaubwürdig machen. Ich sage bewusst
„müsste“, weil Sie de facto schon lange über keine
Glaubwürdigkeit mehr im Bereich Bürgerrechte verfü-
gen. Ihre Selbstdarstellung als Gralshüter des Daten-
schutzes nimmt Ihnen doch längst keiner mehr ab. Und
ich sage Ihnen, warum: Sie haben als Regierungsfraktion
zu Zeiten Rot-Grüns etliche Male das Bankgeheimnis
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nd das Postgeheimnis eingeschränkt, ja geradezu ge-
chliffen; Sie haben unter dem Deckmantel der Terrorab-
ehr die Grenzen zwischen Nachrichtendiensten und
olizei verwischt; Sie haben dem bedingungslosen To-
alausverkauf unserer Daten im Rahmen des Passagier-
atenabkommens mit den USA zugestimmt. Diese Liste
ieße sich noch lange fortsetzen, aber schon diese Punkte
eigen: Sie sind Schönwetter-Bürgerrechtler. In Regie-
ungsverantwortung reißen Sie die Bürgerrechte mit der
brissbirne ein, in der Opposition klopfen Sie dann
prüche. Landläufig nennt man das Populismus.
Ich mache kein Geheimnis daraus, dass der elektroni-
che Personalausweis kein Lieblingsprojekt der Libera-
en ist. Wir hätten auch mit anderen Lösungen leben
önnen. Aber: Zu Beginn der gelb-schwarzen Koalition
ar die Entwicklung des elektronischen Personalauswei-
es bereits weit fortgeschritten, hatten Staat und Unter-
ehmen erhebliche Summen in die Entwicklung des
euen Personalausweises gesteckt. Ein Ende des elektro-
ischen Personalausweises wäre ein gigantisches Millio-
engrab gewesen. Wir haben deshalb die Schlussphase
er Entwicklung vor allem aus datenschutzrechtlicher
erspektive kritisch und konstruktiv begleitet. Mit dem
rgebnis können wir deshalb gut leben. Und wir werden
nsere Verantwortung für den Datenschutz auch weiter-
in wahrnehmen: in der Einführungsphase des elektroni-
chen Personalausweises genauso wie in den folgenden
ahren. Sollte sich Korrekturbedarf ergeben, werden wir
mgehend alle nötigen Maßnahmen ergreifen. Wir wer-
en den elektronischen Personalausweis mit der gebote-
en Wachsamkeit begleiten und weiterentwickeln.
Da sich die Grünen inhaltlich mit dem elektronischen
ersonalausweis nicht befassen wollen, möchte ich an
ieser Stelle auf den Nutzen und die Chancen des elek-
ronischen Personalausweises hinweisen: Vor allem im
ereich des E-Government wird der elektronische Per-
onalausweis mittel- und langfristig zu erheblichen Effi-
ienzgewinnen führen. Verwaltungsabläufe können
eschleunigt und entbürokratisiert werden, dadurch kön-
en sowohl die Kommunen als auch die Bürger Zeit, In-
rastruktur und Kosten sparen.
Bei der Bekämpfung des Identitätsmissbrauchs kann
er elektronische Personalausweis eine wichtige Rolle
pielen.
Das Datenschutzniveau beim elektronischen Perso-
alausweis ist hoch; vor allem, weil der Bürger zu aller-
rst bei der Beantragung selbst entscheidet, welche
unktionen aktiviert werden. Der elektronische Identi-
ätsnachweis wird nur aktiviert, wenn dies ausdrücklich
ewünscht ist, und auch die Möglichkeit zur digitalen
ignatur ist eine Option, aber kein Zwang. Schließlich
ann sich jeder Bürger auch dafür entscheiden, seine
ingerabdrücke nicht erfassen zu lassen. Abgesehen
om biometrischen Passfoto unterscheidet sich der elek-
ronische Personalausweis also kaum vom bisherigen
ersonalausweis, wenn der Antragsteller dies wünscht.
In Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen bei
en Grünen, sprechen Sie sich zu meiner großen Überra-
chung für eine Identifikationskarte für den elektroni-
chen Handel aus. Sind Sie allen Ernstes der Auffassung,
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dass der Steuerzahler die Entwicklung einer „Bundes-
Shopping-Card“ finanzieren sollte? Dieser Vorschlag
und der gesamte Antrag beweisen vor allem eines: Ihre
Bürgerrechtspolitik ist kopflos und substanzlos!
Wir Liberale werden die Chancen und das Innova-
tionspotenzial des elektronischen Personalausweises
nutzen und mit Argusaugen die Praxis dieses neuen In-
strumentes begleiten. Denn technischer Fortschritt lässt
sich sehr wohl mit einem hohen Datenschutzniveau ver-
binden.
Jan Korte (DIE LINKE): Die Linke entscheidet an-
hand von inhaltlichen Fragen. Daher werden wir dem
vorliegenden Antrag voll und ganz zustimmen. Und
wenn noch irgendein Funke von Erkenntnislust in dieser
Koalition glimmt, dann folgt sie der Intention des Antra-
ges und stellt von sich aus dieses unsinnige Projekt ein.
Dies entspräche im Übrigen dem, wenn auch eher mini-
malistischen Ansatz des Kollegen Brüderle, der ja voll-
mundig angekündigt hat, ein anderes Datenschutz-
Monstrum, nämlich ELENA, zum vorläufigen Erliegen
zu bringen. Ich bin gespannt, was daraus wird. In diesem
einzelnen Falle hat Herr Brüderle übrigens unsere Unter-
stützung.
Aber zurück zum elektronischen Personalausweis,
ePA, oder dem „neuen Personalausweis“, nPA, wie er
neuerdings heißt. Da ich Realist bin, nehme ich nicht an,
dass der Antrag heute hier eine Mehrheit finden wird.
Das bedeutet jedoch Folgendes: Jede und jeder, der für
weitere zehn Jahre verhindern will, einen Personalaus-
weis mit biometrischen Daten mit sich herumtragen zu
müssen, hat nur noch bis zum 31. Oktober Zeit, seinen
alten Ausweis zu verlieren und einen der bisherigen zu
beantragen. Ab dem 1. November wird es dann nur noch
den nPA geben.
Das ist bitter. Im März sah es ja noch so aus, als sei
der nPA unter Umständen aufzuhalten. Zumindest ließen
sich einige Kollegen der FDP-Fraktion mit entsprechen-
den Plänen zitieren. Damals konnte man den Eindruck
gewinnen, dass sie sich an ihre sehr vernünftigen Posi-
tionen aus der letzten Legislaturperiode erinnert hätten.
Ich zitiere hier mal aus ihrem entsprechenden Antrag
„Keine Einführung des elektronischen Personalauswei-
ses“. Dort hieß es noch ganz richtig:
Der Deutsche Bundestag lehnt die Einführung des
elektronischen Personalausweises ab. Die umfang-
reiche Erfassung und Speicherung der biometri-
schen Daten ist zur elektronischen Identifizierung
nicht notwendig und birgt mehr Nachteile als Vor-
teile. Die zwangsweise Verwendung von biometri-
schen Daten aller Bundesbürger ist unverhältnismä-
ßig.
Ganz auf dieser Linie bewegte sich vor vier Monaten die
FDP-Kollegin Piltz. Sie forderte, dass die Einführung
des Ausweises „bis 2020 ausgesetzt werden“ solle, da er
nicht sicher sei und die Menschen Gefahr liefen, dass
ihre Daten unbefugt ausgelesen und ihre Identität miss-
braucht würde. Sie sagte weiter: „Zudem besteht keine
Notwendigkeit, biometrische Merkmale in den Ausweis
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ufzunehmen“. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer,
err Ahrendt, forderte damals sogar, der Staat müsse
ich bei seiner Datensammelwut zurücknehmen und des-
alb die Entscheidung für den Ausweis korrigieren. Da-
on ist jetzt nirgendwo mehr die Rede. Vermutlich dür-
en sie nur alle paar Monate mal ein bisschen auf die
ürgerrechtspauke hauen und für medialen Streit in der
oalition sorgen, und dann muss wieder Ruhe herr-
chen, ganz nach dem Motto „Was stört mich mein Ge-
ede von gestern“.
Dass der neue Personalausweis eines der Lieblings-
rojekte des Bundesinnenministeriums war, wissen wir
chon lange. Am 3. Juni verkündete es die Gebührenver-
rdnung für den neuen Personalausweis, die „nach Ab-
timmung mit den zu beteiligenden Ressorts“ den Län-
ern zugeleitet und noch vor der Sommerpause im
undesrat verabschiedet werden soll. Vorgesehen ist ein
reis von 28,80 Euro, was dreimal so teuer ist wie die
Euro für den alten Ausweis. Wer jünger als 24 Jahre
st, zahlt 19,80 Euro. Dafür gilt er dann aber auch nur für
und nicht für 10 Jahre. Ausnahmen für Menschen ohne
der mit nur geringem Einkommen sind erst gar nicht
orgesehen. Am 17. Juni dann präsentierte Innenminis-
er Thomas de Maizière persönlich das Dokument in der
undesdruckerei und erklärte, dass – Zitat – „dieser
eue Personalausweis … die sicherste elektronische
dentitätskarte, die es auf dem Markt gibt“, sei. Das mag
ogar derzeit der Fall sein. Es stellt sich allerdings die
rage: Wie lange wird er denn sicher bleiben? Die ge-
amten 10 Jahre, die er gültig ist? Darauf kann der Bun-
esinnenminister derzeit keine seriöse Antwort geben.
enn klar ist doch eines: Auch noch so sichere techni-
che Systeme werden inzwischen in ziemlich kurzen
eiträumen überwunden. Und was dann? Dann hilft ei-
em nur noch eine Hotline des Ministeriums. Bei der
uss man nämlich anrufen und ein Sperrkennwort nen-
en, um den Ausweis ungültig zu machen und das
chlimmste zu verhüten.
Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein – schon
ar nicht, wenn man sich ansieht, wie es sicherheitstech-
isch mit dem alten Personalausweis aussieht. Hier wie-
erhole ich gerne, was ich Ihnen an dieser Stelle vor
und zwei Jahren schon gesagt habe: Zurzeit sind
2 Millionen Personalausweise im Umlauf. Nach Anga-
en der Bundesregierung wurden im Zeitraum vom
. Januar 2001 bis einschließlich 30. September 2007
nsgesamt 495 Urkundendelikte registriert. Dabei han-
elte es sich in 88 Fällen um Totalfälschungen sowie in
28 Fällen um Verfälschungen von deutschen Personal-
usweisen – also 495 Urkundendelikte bei 62 Millionen
n Umlauf befindlichen Personalausweisen. In Ihrer
prache würde man sagen: Ein wirklich deutsches Spit-
enprodukt. Zumindest was den Sicherheitsaspekt an-
eht, besteht also keine Handlungsnotwendigkeit. –
ber Sie verfolgen mit Ihrem Projekt ja noch etwas ganz
nderes. Die angeblich fehlende Sicherheit des jetzigen
ersonalausweises diente Ihnen nur als populärer Vor-
and für ein Projekt, das die Bürgerinnen und Bürger
ie gebraucht und auch nicht gewollt haben. Es geht Ih-
en um die Schaffung eines Marktes für biometrische
echniken, um ihre möglichst umfassende Einführung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010 5905
(A) )
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und darum, einen großen Teil der Entwicklungskosten
via Steuergelder und Gebühren den Bürgerinnen und
Bürgern in Rechnung zu stellen.
Schön wäre es auch, wenn die Regierung endlich auf-
hören würde, mit „Freiwilligkeit“ und „optionalen Funk-
tionen“ die Bürgerinnen und Bürger auch noch zu veral-
bern. Seit der Einführung des optionalen Girokontos
wissen wir, dass es sich dabei lediglich um Akzeptanz-
strategien handelt: Wer heute noch nicht will, wird über
geschaffene Tatsachen eben morgen zum Glück gezwun-
gen. – Blöd nur, wenn sich dieses Glück als Pech ent-
puppt.
Was passiert denn, wenn die schöne neue „sichere
Identität“ in Form einer sechsstelligen PIN samt Aus-
weis verloren geht? Dann passiert genau das, was Sie
angeblich damit verhindern wollen. Der Finder kann un-
gehindert in falschem Namen einkaufen, Verträge ab-
schließen und Anträge stellen, und niemand schöpft Ver-
dacht. Denn eine weitere Prüfung der Identität findet ja
nicht mehr statt. Bei der FDP war man sich dessen schon
einmal bewusst. In ihrem damaligen Antrag hieß es
noch:
Die Gefahr des Identitätsdiebstahls wird durch eine
Speicherung der biometrischen Daten außerhalb der
auf den Ausweisen befindlichen Template erheblich
erhöht.
Und weiter:
Die Privatwirtschaft ist nicht auf ein biometriege-
stütztes technisches Identifikationsverfahren für
Onlinegeschäfte angewiesen.
Erklären Sie uns deshalb bitte doch einmal, warum Sie
Ihre damalige Position aufgegeben haben?
Der Grünen-Antrag liegt hier völlig richtig: Identi-
tätsschlüssel für Internet, E-Government und sonst was
dürfen auf keinen Fall mit Pflichtdokumenten kombi-
niert werden. Unvergessen ist für mich auch noch der
Auftritt von BKA-Präsident Jörg Ziercke im Innenaus-
schuss. Damals ging es um die Einführung des ePasses.
Als er seinen aus Sicherheitsgründen in Alu verpackten
Pass aus der Tasche gezogen und damit alle Sicherheits-
versprechen der Befürworter ad absurdum geführt hat,
hätten eigentlich auch dem dogmatischsten Befürworter
die Augen aufgehen müssen. Wir wissen alle, was ge-
schah: Sie schlafen unbeirrt weiter.
Immerhin bietet der FoeBuD, der Verein zur Förde-
rung des öffentlich bewegten und unbewegten Datenver-
kehrs e. V., in Bielefeld in seinem Onlineshop allen Bür-
gerinnen und Bürgern seitdem eine mit 2,50 Euro recht
preiswerte Möglichkeit, das unbemerkte Auslesen des
RFID-Chips zu verhindern. Die RFID-Schutzhülle be-
kommt man leider bislang nur bei den Kritikern des nPA.
Bei den Meldeämtern sucht man dergleichen sinnvolle
Angebote oder auch nur die Hinweise darauf vergeblich.
Aber was nicht ist, das kann ja noch werden.
Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Im Dezember 2008 hat der Bundestag die Einführung ei-
nes elektronischen Personalausweises zum 1. November
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ieses Jahres beschlossen. Dem ging ein monatelanges
ingen voraus, vor allem darüber, ob die Fingerabdrü-
ke in das Dokument aufgenommen werden sollten. Im
rgebnis gab es einen typischen Kompromiss der Gro-
en Koalition: Aufnahme ja, aber freiwillig.
Zuvor war ein neuer Reisepass eingeführt worden; da
atte Otto Schily für europarechtlichen Zwang in Form
iner Richtlinie gesorgt. Beim Personalausweis gab es
iesen Zwang nicht und auch sonst keinen erkennbaren
rund. Im Gegenteil: In jeder Anhörung, bei jeder Ta-
ung und in jeder Ausschussanhörung, bei der er dazu
efragt wurde, sagte selbst der BKA-Präsident: Unser
etziger Personalausweis ist sicher. Fälschungen gibt es
o gut wie gar nicht, und auch sonst haben wir kein Pro-
lem damit. – Was also soll dieses Projekt?
Was soll der Fingerabdruck? Er ist freiwillig abzuge-
en und zu speichern. Einen überzeugend begründeten
edarf danach hat der Staat also offenbar nicht, sonst
äre das Pflicht. Da der Grundsatz gilt: „Wenn ich Da-
en nicht brauche, erhebe ich sie gar nicht erst“, ist auch
ie freiwillige Erfassung abzulehnen. Warum sollte man
enn irgendein Risiko eingehen, dass diese Daten doch
nbefugt verwendet werden, wenn man sie gar nicht
raucht?
Was soll die Biometrie und der RFID-Chip? Ich habe
s schon gesagt: Der jetzige Personalausweis ist sicher;
ür ein irgendwie verbessertes Dokument bestand also
ein Bedarf. Es ist auch nicht bekannt geworden, dass
er nach dem gleichen Muster gestrickte biometrisch
ufgerüstete Reisepass irgendeinen ungeahnten Zusatz-
utzen ergeben hätte. Den Chip braucht es natürlich für
ie Daten, aber diverse Versuche haben gezeigt, dass
an hier beim Pass eine Sicherheitslücke aufgemacht
at. Sogar der schon zitierte BKA-Chef Ziercke hat be-
annt, dass eine Schutzfolie gegen unbefugtes Auslesen
ohl eine gute Idee sein könnte. Und jeder IT-Sicher-
eitsexperte wird Ihnen bestätigen, dass in diesem Be-
eich eine Sicherheitsprognose über zehn Jahre hinweg
icht seriös ist. Sprich: kein Sicherheitsgewinn, dafür Si-
herheitslücken.
Wer für diese Argumente noch weitere Erläuterungen
ucht, kann sich übrigens vertrauensvoll an Frau Piltz
nd Herrn Arendt von der FDP wenden. Die haben das
egenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung im März ge-
auso geäußert. Das ist anscheinend die neue Bürger-
echtspolitik der FDP: Risiken und Probleme im Blick
aben, aber nichts dagegen tun.
Bleibt die Funktion der elektronischen Identifizie-
ung. Es ist unbestritten, dass Betrug und Identitätsdieb-
tahl im Internet ein großes Problem sind; die Statistik
acht es deutlich. Das betrifft sowohl die Händler, die
uf offenen Rechnungen sitzen bleiben. Das betrifft aber
or allem auch die Kunden, die auf ihrer Kreditkarten-
echnung Ausgaben finden, die andere getätigt haben.
ier anzusetzen und ein sicheres, staatlich zertifiziertes
ystem anzubieten, mit dem sich Anbieter und Kunden
icher identifizieren können, ist richtig. Aber warum
uss das auf dem Personalausweis untergebracht sein?
erade hier gilt doch, was ich schon gesagt habe: Com-
utersicherheit für 10 Jahre kann man nicht garantieren.
5906 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 56. Sitzung. Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010
(A) (C)
)(B)
Warum sich unnötig an den – sinnvollerweise – lange
gültigen Personalausweis ketten? Warum ein RFID-Chip
dafür, wenn die Karte ohnehin nur stationär eingesetzt
wird und ein nur kontaktbehaftet auslesbarer Chip keine
Nachteile bedeutet?
Wir wollen einen sicheren Personalausweis – den
haben wir, den sollten wir behalten –, und wir wollen
Geldgeschäfte im Internet durch Identifikation für die
Beteiligten sicherer machen. Deshalb: Trennen Sie die
Funktionen, und machen Sie den elektronischen Perso-
nalausweis zur reinen Onlineidentifikationskarte. Dann
geht auch keine Forschung und keine Investition verlo-
ren.
Abschließend: Ich kann mich an zahlreiche Debatten
zu Sicherheitsgesetzen erinnern, bei denen uns immer
gesagt wurde: In der EU können wir das nicht durchset-
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im zweiten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2008
– Drucksachen 16/10281, 17/790 Nr. 17 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2008
– Drucksachen 16/10749, 17/790 Nr. 18 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushaltsführung 2008
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
zen; Sie wissen schon, die Briten sind da ganz harte
Hunde. – Oder es wurden unsere Argumente, dass be-
stimmte Pläne rechtsstaatswidrig seien, mit dem Argu-
ment gekontert: Großbritannien macht das auch so. Sie
wollen doch wohl nicht sagen, das sei kein Rechtsstaat? –
Nachdem Sie nun also jahrelang die Insel als Beispiel
genommen haben, tun Sie es auch jetzt. Denn dort hat
die neue Regierung – eine konservativ-liberale Koali-
tion, wenn ich mich nicht irre – gerade beschlossen, den
elektronischen Biometrieausweis komplett abzuschaf-
fen.
Anlage 3
Amtliche Mitteilungen
Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3
Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung
zu der nachstehenden Vorlage absieht:
Haushaltsausschuss
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Haushalts- und Wirtschaftsführung 2008
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich-
tungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2008
– Drucksachen 16/9245, 17/790 Nr. 16 –
t
m
(D
tungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haus-
haltsjahres 2008
– Drucksachen 16/12738, 17/790 Nr. 19 –
– Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der
Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigun-
gen für die Jahre 2007 bis 2010 (22. Subventionsbe-
richt)
– Drucksachen 17/465, 17/849 Nr. 2 –
Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
– Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Tech-
nikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der
Geschäftsordnung
Technikfolgenabschätzung (TA)
TA-Projekt: Reduzierung der Flächeninanspruch-
nahme – Ziele, Maßnahmen, Wirkungen
– Drucksachen 16/4500, 17/591 Nr. 1.1 –
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitge-
eilt, dass der Ausschuss das nachstehende Unionsdoku-
ent zur Kenntnis genommen hat.
Finanzausschuss
Drucksache 17/2071 Nr. A.8
Ratsdokument 9107/10
56. Sitzung
Berlin, Freitag, den 9. Juli 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3