Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5563
        (A) )
        )(B)
        führt. Ich erkläre, dass mein Votum „Ja“ lautet. den können. Zudem ist eine solche Berechnung mit
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung der OSZE
        Anlage 2
        Neuabdruck einer Erklärung
        der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen)
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
        chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
        lung und den Bericht des Auswärtigen Aus-
        schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
        Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
        scher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Ope-
        ration in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der
        Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der
        Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Fol-
        geresolutionen (49. Sitzung, Tagesordnungs-
        punkt 9 b)
        Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
        A
        d
        d
        s
        h
        K
        h
        d
        d
        2
        B
        z
        d
        B
        z
        s
        r
        N
        Z
        f
        A
        d
        d
        D
        t
        d
        D
        t
        a
        s
        v
        i
        F
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Buchholz, Christine DIE LINKE 07.07.2010
        Friedhoff, Paul K. FDP 07.07.2010
        Gabriel, Sigmar SPD 07.07.2010
        Golombeck, Heinz FDP 07.07.2010
        Groschek, Michael SPD 07.07.2010
        Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.07.2010
        Dr. Hoyer, Werner FDP 07.07.2010
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 07.07.2010
        Liebich, Stefan DIE LINKE 07.07.2010*
        Nietan, Dietmar SPD 07.07.2010
        Schipanski, Tankred CDU/CSU 07.07.2010*
        Schreiner, Ottmar SPD 07.07.2010
        Wolff (Wolmirstedt),
        Waltraud
        SPD 07.07.2010
        Wunderlich, Jörn DIE LINKE 07.07.2010
        Zapf, Uta SPD 07.07.2010
        (C
        (D
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
        ache 17/2371, Frage 10):
        Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, der
        Entwicklung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen
        entgegenzuwirken, die aufgrund ihrer Haushaltslage, wie in
        Presseveröffentlichungen, zum Beispiel in Spiegel Online
        vom 1. Juli 2010 („Extreme Haushaltsnot – Kommunen pla-
        nen Schock-Programm“) dargestellt, insbesondere die Ausga-
        ben für Bildung und Betreuung kürzen?
        Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Haus-
        altsautonomie der Länder bzw. der Finanzhoheit der
        ommunen erstellen Länder und Kommunen ihre Haus-
        alte selbstständig und unabhängig vom Bund. Es wird
        arauf hingewiesen, dass das zwischen Bund und Län-
        ern im Oktober 2008 vereinbarte und am 16. Dezember
        009 bestätigte Ziel, gesamtstaatlich 10 Prozent des
        ruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auf-
        uwenden, weiterhin gilt. Die Bundeskanzlerin hat in
        iesem Zusammenhang bereits angeboten, dass der
        und einen erhöhten Anteil von 40 Prozent der Lücke
        ur Erreichung dieses Ziels trägt.
        Im Übrigen hat die von der Bundesregierung einge-
        etzte Gemeindefinanzkommission im März dieses Jah-
        es ihre Tätigkeit zur Erarbeitung von Vorschlägen zur
        euordnung der Gemeindefinanzierung aufgenommen.
        iel der Kommission ist es, die finanzielle Handlungs-
        ähigkeit der Kommunen zu sichern.
        nlage 4
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 11):
        Wie hoch war der rechnerische Anteil der Aktivität in der
        sogenannten Atomsuppe – HAWC – der Wiederaufarbei-
        tungsanlage Karlsruhe, WAK, vor Beginn des Verglasungsbe-
        triebs, der auf die bestrahlten Brennelemente aus dem Mehr-
        zweckforschungsreaktor, MZFR, zurückzuführen ist, wenn
        man anhand der Abbrandwerte und Schwermetallmassen der
        an die WAK abgelieferten bestrahlten Kernbrennstoffe eine
        näherungsweise Abschätzung vornimmt, wie sie in Bundes-
        tagsdrucksache 16/14113, Antwort auf meine schriftliche
        Frage 66, für den Anteil der Aktivitäten im HAWC aus den
        bestrahlten Brennelementen der kommerziellen Kernkraft-
        werke von der Bundesregierung vorgenommen wurde?
        Bekannt und in Tabellen über die Wiederaufarbei-
        ungskampagnen veröffentlicht sind Menge und Abbrand
        er bei der WAK GmbH angelieferten Brennelemente.
        ie Anlieferungsdaten bezogen sich nicht auf die Aktivi-
        ät, diese ergibt sich aus dem Abbrand, der Kühlzeit und
        nderen Parametern der Brennelemente. Eine genaue Be-
        timmung des rechnerischen Anteils an der Gesamtakti-
        ität des HAWC bedarf aufwendiger Berechnungen, die
        n der Kürze der für die Beantwortung von mündlichen
        ragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet wer-
        5564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        großen Unsicherheiten behaftet, da es auf das Ergebnis
        viele Einflussgrößen gibt. Die Aussage in der Antwort
        auf Frage 66 der Bundestagsdrucksache 16/14113 ba-
        sierte daher auf einer Abschätzung.
        Anlage 5
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
        Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
        sache 17/2371, Fragen 15 und 16):
        Welche Planungen der Bundesregierung gibt es für die
        Fortführung des seit Mitte 2010 bestehenden Stipendienpro-
        gramms des Kompetenzzentrums Auswärtige Kultur- und Bil-
        dungspolitik, AKBP, des Instituts für Auslandsbeziehungen,
        und aus welchen Haushaltstiteln bzw. aus welchen weiteren
        Mitteln soll die Fortführung gewährleistet werden?
        Wenn eine prinzipielle Fortführung des Stipendienpro-
        gramms des Kompetenzzentrums AKBP des Instituts für Aus-
        landsbeziehungen geplant ist, wie will die Bundesregierung
        sicherstellen, dass es eine nachhaltige Wirkung entfalten
        kann, und in welcher Höhe sind Mittel für 2011 und die fol-
        genden Jahre eingeplant?
        Zu Frage 15:
        Das Kompetenzzentrum des Instituts für Auslandsbe-
        ziehungen, ifa, erhielt aufgrund einer Entscheidung in
        der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2010
        erstmals Mittel durch eine Aufstockung der Institutionel-
        len Förderung des ifa, Titel 687 47 EN 1.3.
        Der Haushalt 2011 ist dadurch gekennzeichnet, dass
        alle institutionell geförderten Zuwendungsempfänger ihre
        Verwaltungskosten auf dem Niveau des Jahres 2009 ein-
        frieren sollen.
        Eine konkrete Aussage zum Haushalt 2011 kann erst
        nach dem parlamentarischen Verfahren gegeben werden.
        Zu Frage 16:
        Die nachhaltige Wirkung des Stipendienprogramms
        im Rahmen des Kompetenzzentrums hängt primär von
        der konzeptionellen Ausgestaltung des Programms ab.
        Das Institut für Auslandsbeziehungen, ifa, hat seine
        konzeptionellen Vorstellungen bislang noch nicht voll-
        ständig vorgelegt. Die nach bisherigem Stand gerade in
        der Anfangsphase notwendigen Mittel dürften relativ be-
        scheiden sein. Sie dürften im Rahmen der erhöhten Mittel
        für die institutionelle Förderung des ifa, das heißt der Ver-
        lagerung erheblicher Projektmittel in die institutionelle
        Förderung im Haushalt 2010, oder aber auch aus dem Ti-
        telansatz für Stipendien – 0504-681 11 – ohne Schwierig-
        keiten aufzubringen sein.
        Anlage 6
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache
        17/2371, Frage 17):
        Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Einführung ei-
        ner Budgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus-
        landsbeziehungen?
        B
        l
        w
        a
        n
        v
        A
        d
        A
        D
        v
        e
        d
        h
        d
        w
        a
        t
        n
        h
        F
        ü
        s
        d
        d
        A
        l
        v
        i
        f
        2
        g
        D
        r
        a
        2
        g
        K
        (C
        (D
        Die grundsätzliche wünschenswerte Einführung der
        udgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus-
        andsbeziehungen wird im Lichte der Ergebnisse zu er-
        ägen sein, die sich aus der Prüfung der Budgetierung
        nderer Zuwendungsempfänger durch den Bundesrech-
        ungshof ergeben.
        Diese liegen jedoch der Bundesregierung noch nicht
        or.
        nlage 7
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 18):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
        Profiteure sowie die Herkunft der mindestens 3,18 Milliarden
        US-Dollar Bargeld, welche Medienberichten zufolge (zum
        Beispiel The Wall Street Journal vom 28. Juni 2010, die tages-
        zeitung vom 29. Juni 2010) von Anfang 2007 bis Februar
        2010 über den afghanischen Flughafen Kabul laut dem dorti-
        gen Zollchef ausgeflogen wurden, als Bruchteil der insgesamt
        aus dem Land geschafften Gelder bei 13,5 Milliarden US-
        Dollar afghanischem Bruttosozialprodukt, und welche Konse-
        quenzen wird die Bundesregierung zusammen mit anderen in
        Afghanistan engagierten Nationen gegen derlei ergreifen, ins-
        besondere um solch zweckentfremdende Unterschlagung
        deutscher und internationaler Finanzhilfen wirkungsvoll zu
        verhindern?
        Diese Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Sie
        erfügt derzeit jedoch über keinerlei Erkenntnisse, die
        ine substanziierte Stellungnahme ermöglichen würden.
        Was konkret die Mittel der Bundesregierung für Wie-
        eraufbau und Entwicklungshilfe anbelangt, gibt es bis-
        er keine Anhaltspunkte für Veruntreuung. Die Mittel
        er Bundesregierung zum Wiederaufbau und zur Ent-
        icklung fließen nicht direkt in den Staatshaushalt der
        fghanischen Regierung oder einzelner Provinzverwal-
        ungen, vielmehr werden die Mittel in Form von einzel-
        en mit der afghanischen Regierung verhandelten Vor-
        aben und Projekten, aber auch über internationale Trust
        unds eingesetzt. Etablierte Mechanismen zur Projekt-
        berwachung und zur Kontrolle der Mittelverwendung
        owie ein Berichtswesen mit strengen Standards sichern
        ie Überwachung und den Nachweis über den Verbleib
        er eingesetzten Gelder.
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass Korruption in
        fghanistan ein umfassendes Problem ist.
        Daher spricht die Bundesregierung auch kontinuier-
        ich über dieses Thema mit afghanischen Regierungs-
        ertretern und fordert von der afghanischen Regierung
        mmer wieder konkrete Schritte zur Korruptionsbekämp-
        ung.
        Auf der Londoner Afghanistan-Konferenz im Januar
        010 sagte die afghanische Regierung zu, ihren Kampf
        egen Korruption und für Transparenz zu verstärken.
        ie Bundesregierung unterstützt die afghanische Regie-
        ung weiterhin im Kampf gegen die Korruption. Sie wird
        uch bei der Afghanistan-Konferenz in Kabul am
        0. Juli 2010 darauf hinwirken, dass die afghanische Re-
        ierung wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von
        orruption und Veruntreuung ergreift.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5565
        (A) )
        )(B)
        Mit ihren Projekten und Programmen stärkt die Bun-
        desregierung die afghanische Verwaltung und fördert
        gute Regierungsführung.
        So werden Vorhaben zur Stärkung der Rechtsstaat-
        lichkeit und des Verwaltungsaufbaus unterstützt und Ex-
        perten über den Offenen Politikberatungsfonds zum
        Aufbau von Antikorruptionsbehörden finanziert. Zudem
        werden Nichtregierungsorganisationen, die sich für mehr
        Rechtsstaatlichkeit und Transparenz einsetzen, gestärkt
        sowie die Fortbildung für Journalisten und Journalistin-
        nen finanziert.
        Anlage 8
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/2371, Frage 25):
        Inwieweit hat die Europäische Union nach Kenntnis der
        Bundesregierung gegenüber der international nicht anerkann-
        ten Regierung Somalilands hinsichtlich des Polizei- und Justiz-
        aufbaus sowie der Vorbereitung und Durchführung der Präsi-
        dentschaftswahlen am 26. Juni 2010 Unterstützung geleistet,
        und mit welchen Nichtregierungsorganisationen, die mit der
        Regierung Somalilands kooperieren, arbeitet bzw. arbeitete
        die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung
        hierbei zusammen?
        Die Europäische Union unterstützt den politischen
        Prozess in der Republik Somalia mit dem Ziel einer Sta-
        bilisierung des Gesamtstaats.
        Aus Gemeinschaftsmitteln erhält Somalia unter ande-
        rem Hilfe in den Bereichen gute Regierungsführung und
        Institutionenaufbau. Im Rahmen dieses Gesamtprogramms
        wurden einzelne Maßnahmen zur Vorbereitung der Wah-
        len in Somaliland in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen
        Euro finanziert.
        Darüber hinaus wurden im Rahmen des Gesamtpro-
        gramms auch einzelne Maßnahmen zur Stärkung des Po-
        lizei- und Justizsektors in Somaliland durchgeführt.
        Anlage 9
        Antwort
        der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        17/2371, Frage 26):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den
        jüngst bekannt gewordenen Einschätzungen des US-amerika-
        nischen Geheimdienstes CIA zum iranischen Nuklearwaffen-
        programm, und teilt sie die Einschätzungen?
        Der Bundesregierung sind Pressemeldungen über Äu-
        ßerungen bekannt, die CIA-Direktor Leon Panetta am
        27. Juni 2010 gegenüber einem US-Fernsehsender ge-
        macht hat. Die Bundesregierung bewertet diese öffent-
        lichen Äußerungen nicht.
        Über geheimdienstliche Informationen oder Einschät-
        zungen wird der Deutsche Bundestag in den hierfür vor-
        gesehenen Gremien unterrichtet.
        Deutschland bemüht sich gemeinsam mit seinen Part-
        nern im E3+3-Rahmen um eine Lösung des Konflikts
        u
        d
        Z
        A
        d
        A
        1
        s
        t
        s
        l
        d
        s
        w
        A
        I
        k
        s
        a
        t
        d
        a
        k
        m
        6
        B
        z
        s
        d
        t
        s
        b
        u
        J
        w
        I
        A
        d
        A
        s
        (C
        (D
        m das iranische Nuklearprogramm, die sicherstellt,
        ass das iranische Nuklearprogramm allein friedlichen
        wecken dient.
        nlage 10
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        7/2371, Frage 27):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten ei-
        nes substanziellen Angebots durch den Iran im Streit um des-
        sen Nuklearprogramm, und welche außenpolitischen Initiati-
        ven plant die Bundesregierung, um noch vor dem geplanten
        Beschluss des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der EU
        am 26. Juli 2010 über EU-Maßnahmen gegenüber dem Iran
        zur Umsetzung und „maßgeblichen Erweiterung“ der entspre-
        chenden Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
        nen zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen?
        Gemeinsam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen
        etzt sich die Bundesregierung für eine Lösung des Strei-
        es um das iranische Nuklearprogramm ein, die sicher-
        tellt, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließ-
        ich friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 verfolgen
        abei einen zweigleisigen Ansatz, der einerseits vor-
        ieht, dass Iran umfassende Kooperation angeboten
        ird, und andererseits in dem Fall, dass Iran auf diese
        ngebote nicht eingeht, durch Sanktionen der Druck auf
        ran erhöht wird, an den Verhandlungstisch zurückzu-
        ehren.
        Zuletzt hat die Hohe Repräsentantin für die Europäi-
        che Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton,
        m 11. Juni 2010 in einem Brief an den iranischen Un-
        erhändler Saeed Dschalili zum Ausdruck gebracht, dass
        ie E3+3 auch in dem jetzigen Umfeld neuer Sanktionen
        usdrücklich zu Verhandlungen über das iranische Nu-
        learprogramm und zu anderen Themen von gemeinsa-
        em Interesse bereit sind. Dschalili hat hierauf am
        . Juli 2010 geantwortet. Der Brief wird derzeit von der
        undesregierung und ihren Partnern analysiert. Positiv
        u bewerten ist, dass Iran darin seine Gesprächsbereit-
        chaft – wenn auch noch unter näher zu bewertenden Be-
        ingungen – erklärt.
        Auf ihrem Treffen in Brüssel am 2. Juli 2010 bekräf-
        igten die Politischen Direktoren der E3+3 ihre Bereit-
        chaft, den Dialog mit Iran im Rahmen der am 1. Okto-
        er 2009 in Genf erreichten Verständigung fortzusetzen,
        m zu ernsthaften Verhandlungen zu kommen.
        Das umfangreiche Angebotspapier der E3+3 aus dem
        ahre 2008 bleibt auf dem Tisch. Die E3+3 sind zu einer
        eiteren Konkretisierung dieses Angebots im Dialog mit
        ran bereit.
        nlage 11
        Antwort
        er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
        ache 17/2371, Fragen 28 und 29):
        Stimmt es, dass sich die Bundesregierung im Europäi-
        schen Rat in der vergangenen Woche gegen die Eröffnung ei-
        5566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        nes neuen Verhandlungskapitels mit der Türkischen Republik
        ausgesprochen hat, und, wenn ja, wie begründet die Bundes-
        regierung dieses Verhalten?
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr eines politi-
        schen Abdriftens der Türkei von den bisherigen westlichen
        Partnern, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung
        für geeignet, um einen solchen Prozess aufzuhalten?
        Zu Frage 28:
        Nein, das stimmt nicht.
        Der Europäische Rat ist zuletzt am 17./18. Juni 2010
        zusammengetreten und hat sich nicht mit den Beitritts-
        verhandlungen der EU mit der Türkei befasst.
        Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitglied-
        staaten, AstV, vom 23. Juni 2010 wurde über die An-
        nahme des Berichts der Kommission über die Erfüllung
        der Bedingungen für die Eröffnung der Verhandlungen
        über Kapitel 12, „Lebensmittelsicherheit sowie Veteri-
        när- und Pflanzenschutzpolitik“ verhandelt und die An-
        nahme mit einer Verschweigefrist zur Abstimmung ge-
        stellt. Die Bundesregierung hat dieses Schweigen nicht
        gebrochen.
        Im AStV vom 30. Juni 2010 wurde schließlich die
        Annahme der Gemeinsamen Verhandlungsposition der
        EU zu Kapitel 12 beschlossen und damit die Vorausset-
        zung für die Eröffnung des Kapitels auf der Beitrittskon-
        ferenz mit der Türkei am 30. Juni 2010 nachmittags ge-
        schaffen.
        Zu Frage 29:
        Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht.
        Die türkische Regierung betreibt eine aktive, differen-
        zierte und in den vergangenen Jahren regional stärker
        ausgreifende Außenpolitik. Sie versteht sich selbst als
        Mittlerin zwischen Ost und West, sieht sich dabei aber in
        einer selbstbestimmten Rolle. Sie ist im Rahmen der
        NATO ihren westlichen Partnern eng verbunden und be-
        müht sich als Beitrittskandidat um Aufnahme in die EU.
        Die Türkei bleibt ein Partner von großer strategischer
        Bedeutung.
        Bereits im vergangenen Jahr haben der Bundesminis-
        ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und sein
        türkischer Amtskollege Professor Dr. Ahmet Davutoğlu
        einen strategischen Dialog zwischen beiden Außen-
        ministerien vereinbart. Eine enge, partnerschaftliche Ab-
        stimmung erscheint in Zeiten rasanter globaler Entwick-
        lungen wichtiger denn je.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 30):
        Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der ver-
        netzten Sicherheit?
        Im Weißbuch der Bundesregierung von 2006 firmiert
        „Vernetzte Sicherheit“ als ressortübergreifende Koor-
        dination politischer, ökonomischer, entwicklungspoli-
        t
        c
        I
        v
        d
        r
        n
        e
        u
        f
        z
        r
        g
        l
        I
        K
        R
        g
        Z
        p
        m
        c
        K
        ü
        A
        d
        d
        D
        F
        n
        b
        G
        n
        d
        e
        s
        u
        g
        F
        g
        d
        r
        ö
        c
        o
        (C
        (D
        ischer sowie weiterer ziviler – zum Beispiel polizeili-
        her – und militärischer Kräfte, um sicherheitspolitische
        nteressen auf internationaler Ebene durchzusetzen. Der
        ernetzte Sicherheitsbegriff erfordert kohärentes Han-
        eln unter Einbeziehung substaatlicher Akteure – Nicht-
        egierungsorganisationen, Wirtschaft – sowie internatio-
        aler Partner. Der Wiederaufbau staatlicher Strukturen
        rzeugt Überschneidungen der Handlungsfelder ziviler
        nd militärischer Akteure. Er erfordert ressortübergrei-
        ende und präventive Strategien.
        Der Koalitionsvertrag beinhaltet daher ein Bekenntnis
        um Ansatz vernetzter Sicherheitspolitik.
        Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundes-
        egierung von 2004 hat hier ambitionierte Vorgaben
        emacht. Gefordert werden ressortübergreifende Stabi-
        isierungskonzepte und vor allem deren effektive
        mplementierung. Die Koalition hat auf Grundlage des
        oalitionsvertrags die Erstellung ressortübergreifender
        egionalstrategien eingefordert – Lateinamerika-Strate-
        ie fertig, geht dieser Tage in die Kabinettsfreigabe.
        udem wurde mit dem Unterausschuss „Zivile Krisen-
        rävention und vernetzte Sicherheit“ eine neue parla-
        entarische Institution zur Umsetzung vernetzter Si-
        herheit etabliert. Diese hat den Ressortkreis Zivile
        risenprävention gerade mit der Erstellung einer ressort-
        bergreifenden Sudan-Strategie beauftragt.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 31):
        In welcher Weise werden und wurden von deutschen Be-
        hörden Erkenntnisse genutzt, die von Geheimdiensten von
        Staaten, in denen gefoltert wird, erhoben und nach Deutsch-
        land weitergegeben wurden, wie es Human Rights Watch in
        dem Bericht „No Questions Asked: Intelligence Cooperation
        with Countries that Torture“ (vergleiche auch Süddeutsche
        Zeitung vom 29. Juni 2010, Seite 5, „Vergiftete Informatio-
        nen“) darlegt, und plant die Bundesregierung, die Zusammen-
        arbeit mit ausländischen Geheimdiensten, die mit Methoden
        der Folter arbeiten, zu beenden?
        Deutschland bekennt sich zum absoluten Verbot der
        olter und anderer grausamer, unmenschlicher oder er-
        iedrigender Behandlung oder Strafe. Das Folterverbot
        esitzt Verfassungsrang. Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des
        rundgesetzes, GG, bestimmt, dass festgehaltene Perso-
        en weder seelisch noch körperlich misshandelt werden
        ürfen. Die Folter verstößt ferner gegen das in Art. 1 GG
        nthaltene Gebot, die Menschenwürde zu achten und zu
        chützen. Das Folterverbot gilt uneingeschränkt und
        nabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland be-
        angen wird. Eine Beteiligung deutscher Beamter an
        olterungen – auch wenn diese im Ausland und von An-
        ehörigen anderer Staaten begangen werden – ist nach
        em deutschen Recht strafbar und wird keinesfalls tole-
        iert werden.
        Die Bundesrepublik Deutschland ist zum Schutz der
        ffentlichen Sicherheit gehalten, Hinweisen auf mögli-
        herweise bevorstehende Gewalttaten in Deutschland
        der gegen deutsche Interessen im Ausland unter Wah-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5567
        (A) )
        )(B)
        rung grundrechtlicher Standards nachzugehen. Hiervon
        zu trennen ist die Frage der Verwertbarkeit von Erkennt-
        nissen im Strafprozess. Das absolute Folterverbot ist in
        der deutschen Rechtsordnung fundamental verankert.
        Erkenntnisse, die im Ausland durch Sicherheitsbehörden
        anderer Staaten unter Folter gewonnen werden, dürfen
        entsprechend § 136 a Abs. 3 Satz 2 der Strafprozessord-
        nung, StPO, im deutschen Strafprozess nicht verwertet
        werden.
        Die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte
        binden nach Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, die
        vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung unmittel-
        bar. Damit ist das Folterverbot unmittelbar geltendes
        Recht, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt zu re-
        spektieren ist. Neben den zuständigen Aufsichtsbehör-
        den wird eine effektive Kontrolle durch ein differenzier-
        tes System von Rechtswegen und Rechtsmitteln
        gewährleistet.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck-
        sache 17/2371, Frage 32):
        Wie kommt es zu der Diskrepanz, dass Roma, die von psy-
        chischen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinde-
        rungen betroffen oder potenzieller Traumatisierung bedroht
        sind, in das Kosovo abgeschoben werden – wie die Experten
        in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am
        28. Juni 2010 im Deutschen Bundestag einhellig berichteten –,
        obwohl diese Faktoren rechtlich gesehen, sofern im Zielstaat
        die Behandlungsmöglichkeiten fehlen und dadurch eine er-
        hebliche und konkrete Gesundheitsgefahr entsteht, ein Ab-
        schiebungshindernis darstellen?
        Die Feststellung der Ausreisepflicht und der Vollzug
        von Rückführungen fallen grundsätzlich in die Zustän-
        digkeit der Länder. Der Bund erhebt im Zusammenhang
        mit Rückführungen in die Republik Kosovo lediglich
        statistische Angaben allgemeiner Art über die Anzahl
        der Rückgeführten und deren ethnische Zugehörigkeit,
        nicht hingegen über Aspekte im Sinne der Fragestellung.
        Weitergehende, nähere Erkenntnisse dazu sind der
        Bundesregierung daher nicht bekannt. Unter Verweis auf
        die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
        Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache
        17/2089 vom 14. Juni 2010, ist aber festzustellen, dass
        die Ausländerbehörden – nach Auskunft der Länder –
        Personen, die besonders hilfsbedürftig sind, stets nach-
        rangig für Rückführungen anmelden.
        Im Übrigen erfolgt die konkrete Einzelfallprüfung auf
        ein Vorliegen von Abschiebungshindernissen durch die
        Ausländerbehörden der Länder bzw. das Bundesamt für
        Migration und Flüchtlinge, soweit es sich um Asylent-
        scheidungen handelt. Die Gesamtschutzquote in Asyl-
        verfahren lag für die Republik Kosovo im Jahr 2009 bei
        4,7 Prozent, zum Vergleich: Schutzquote aller Her-
        kunftsländer, HKL: 33,8 Prozent; bis Ende Mai 2010 bei
        4,3 Prozent, Vergleich zu allen HKL: 25,9 Prozent.
        Bei der – gerichtlichen – Bewertung der Behand-
        lungsmöglichkeiten einer Krankheit in Kosovo spielen
        auch die von den Ausländerbehörden oftmals abgegebe-
        n
        f
        K
        s
        u
        u
        R
        ü
        G
        S
        e
        r
        s
        s
        2
        v
        d
        g
        c
        t
        n
        h
        h
        e
        L
        2
        s
        h
        a
        V
        A
        d
        d
        (
        m
        w
        d
        d
        d
        n
        k
        m
        w
        d
        B
        i
        n
        f
        g
        J
        t
        (C
        (D
        en Kostenübernahmeerklärungen für eine gegebenen-
        alls weiterhin notwendige medizinische Behandlung im
        osovo eine Rolle. Die bisherige Rechtsprechung lässt
        ich dahin gehend zusammenfassen, dass es von der Art
        nd Schwere der Erkrankung, den benötigten Mitteln
        nd den persönlichen Verhältnissen des potenziellen
        ückkehrers abhängt, ob eine zeitlich befristete Kosten-
        bernahme zur Abwendung einer erheblichen konkreten
        efahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7
        atz 1 Aufenthaltsgesetz ausreichend ist. Bezieht sich
        ine solche Kostenübernahmeerklärung auf einen Zeit-
        aum von zwei Jahren, wird sich eine gleichwohl fortbe-
        tehende Gefahr in der Regel nicht mehr feststellen las-
        en, OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Dezember
        009 – 8 LA 219/09.
        Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch das
        om Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Ba-
        en-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
        etragene Rückkehrprojekt „URA 2“ kompetente Psy-
        hologen vorhält, die sich auf posttraumatische Belas-
        ungsstörung spezialisiert haben. Bis Ende April 2010
        ahmen 37 Personen das Beratungsangebot in Anspruch,
        ierunter 14 Roma.
        Zu den in Kosovo bestehenden medizinischen Be-
        andlungsmöglichkeiten wird im Übrigen auf den aktu-
        llen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante
        age des Auswärtigen Amts zu Kosovo vom 20. Juni
        010 verwiesen, der auch von den Abgeordneten einge-
        ehen werden kann. Er beschreibt ausführlich die Be-
        andlungsmöglichkeiten diverser Krankheiten und gibt
        uch einen Überblick über die allgemeine medizinische
        ersorgung in Kosovo.
        nlage 15
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        er Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
        Drucksache 17/2371, Frage 33):
        Treffen die Prognosen zu, dass dem Haushalt des Bundes-
        amtes für Migration und Flüchtlinge etwa 30 Millionen Euro
        in diesem Haushaltsjahr fehlen werden, und was unternimmt
        das Bundesministerium des Innern, um diesen Fehlbetrag aus-
        zugleichen?
        Gerade in den Jahren 2008 und 2009 sind die Teilneh-
        erzahlen erfreulich stark gestiegen. Die hohen Zahlen
        irken in das Jahr 2010 hinein, da sich viele Teilnehmer
        erzeit noch in den Kursen befinden. Dies hat zur Folge,
        ass der Bedarf selbst mit 218 Millionen Euro nicht zu
        ecken gewesen wäre. Das Bundesministerium des In-
        ern hat sich daher entschieden, dass der Integrations-
        urstitel – trotz der Einsparvorhaben im Jahr 2010 – ein-
        alig mit einem Betrag von 15 Millionen Euro verstärkt
        ird. Diese zusätzlichen Mittel werden aus dem laufen-
        en Haushalt des Einzelplans 06 bereitgestellt. Dem
        undesamt für Migration und Flüchtlinge werden damit
        n diesem Jahr rund 218 Millionen Euro plus 15 Millio-
        en Euro, das heißt insgesamt rund 233 Millionen Euro
        ür die Durchführung von Integrationskursen zur Verfü-
        ung stehen. Dies ist weit mehr als in jedem anderen
        ahr seit Einführung der Kurse. In Anbetracht der derzei-
        igen Haushaltslage und der Sparmaßnahmen ist eine
        5568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        solche Verstärkung um einen mehrstelligen Millionenbe-
        trag ein deutliches Signal gezielter Integrationspolitik.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 34 und 35):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere ange-
        sichts der gerade veröffentlichten sinkenden Einbürgerungs-
        zahlen, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine sogenannte
        Turboeinbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutsch-
        land einzuführen, um die Einbürgerungszahlen zu erhöhen,
        und, wenn nein, warum nicht?
        Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für die
        Einbürgerung für Schüler/Schülerinnen, Studenten/Studentin-
        nen und Rentner/Rentnerinnen in Höhe von 255 Euro zu sen-
        ken oder zu streichen, und, wenn nein, warum nicht?
        Zu Frage 34:
        Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
        sich die Zahl der Einbürgerungen für das Berichtsjahr
        2009 auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert. Sie liegt
        sogar mit rund 96 100 um circa 1 650 leicht über der des
        Vorjahres; +1,7 Prozent. Dies wird von der Bundes-
        regierung begrüßt, denn die Einbürgerung ist das
        stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und
        zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Die
        Bundesregierung wirbt daher dafür, dass möglichst viele
        Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfül-
        len, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Die Bundes-
        regierung wird – wie im Koalitionsvertrag festgeschrie-
        ben – unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur
        Einbürgerung beseitigen. Die Einbürgerung ist jedoch
        eine individuelle und freiwillige Entscheidung eines je-
        den Ausländers, der die Voraussetzungen dafür erfüllt.
        Auf diese persönliche Entscheidung kann durch die Poli-
        tik nur begrenzt Einfluss genommen werden.
        Zu Frage 35:
        Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die
        Höhe der Einbürgerungsgebühren zu verändern. Nach
        § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, beträgt die
        Gebühr für die Einbürgerung 255 Euro. Sie ermäßigt
        sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert
        wird und keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteu-
        ergesetzes hat, auf 51 Euro. Die Einbürgerungsgebühren
        sind seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Ja-
        nuar 2000, also seit über zehn Jahren, unverändert
        geblieben. Von der Gebühr kann aus Gründen der Billig-
        keit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßi-
        gung oder -befreiung gewährt werden. Eine Einbürge-
        rung ist damit zum Beispiel auch für Schüler, Studenten
        und Rentner mit niedrigem Einkommen möglich.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/2371, Frage 36):
        s
        b
        n
        n
        n
        z
        s
        F
        d
        l
        i
        B
        b
        n
        z
        k
        l
        L
        D
        A
        w
        1
        N
        l
        g
        l
        t
        g
        s
        w
        d
        a
        z
        A
        d
        d
        N
        (C
        (D
        Inwieweit trifft die Aussage der Präsidentin des Deutschen
        Volkshochschul-Verbandes, Professor Dr. Rita Süssmuth, in
        einem Schreiben vom 27. Mai 2010 zu, dass die Anzahl der
        Zulassungen zu Integrationskursen für sogenannte Altzuwan-
        derer wegen Einsparungen nicht nur von 67 000 in 2009 auf
        53 000 in 2010, wie bislang bekannt, sondern um weitere
        15 000 und damit im Jahresvergleich um fast 50 Prozent zu-
        rückgefahren werden soll, und inwieweit verträgt sich diese
        Entwicklung mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
        und FDP, nach dem Integrationskurse „quantitativ und quali-
        tativ aufgewertet“ werden sollten?
        Die Aussage von Frau Professor Süssmuth bezieht
        ich auf das Verfahren der Zulassung von Ausländern
        zw. deutschen Staatsangehörigen zum Integrationskurs
        ach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kön-
        en Personen, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder
        icht mehr besitzen, im Rahmen verfügbarer Kursplätze
        um Integrationskurs zugelassen werden. Diese Zulas-
        ung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und
        lüchtlinge, BAMF. Es geht damit nicht um die Gruppe
        er anspruchsberechtigten Ausländer bzw. Spätaussied-
        er, deren Zugangsmöglichkeiten zum Integrationskurs
        n keiner Weise eingeschränkt werden. Die Frage, ob das
        AMF im zweiten Halbjahr 2010 die Zulassung wird
        eschränken müssen, da nicht ausreichend Kursplätze fi-
        anzierbar sind, hängt von der Nachfrage ab. Die Zahlen
        um Stand 31. März 2010 zeigen, dass im ersten Quartal
        napp 32 000 Teilnehmerberechtigungen von den Aus-
        änderbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, SGB-II-
        eistungsbehörden und dem BAMF ausgestellt wurden.
        avon sind knapp 14 000 Zulassungen nach § 44 Abs. 4
        ufenthaltsgesetz, AufenthG, durch das BAMF erteilt
        orden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund
        9 000 Zulassungen zeigt sich somit eine zurückgehende
        achfrage. Im ersten Quartal 2010 lag die Zahl der Zu-
        assungen rund 26 Prozent unter dem Niveau des ver-
        leichbaren Zeitraumes im Jahr 2009.
        Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll mög-
        ichst vielen Personen eine Teilnahme an einem Integra-
        ionskurs ermöglicht und die hohe Qualität der Kurse
        esichert werden. Im Vordergrund steht dabei, dass
        ämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt
        erden können. Inwieweit alle Zulassungsanträge in
        iesem Jahr abschließend beschieden werden können, ist
        uf der Grundlage der weiteren Ausgabenentwicklung
        u entscheiden.
        nlage 18
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 37):
        Welche Erklärung gibt die Bundesregierung dafür, dass ihr
        – gemäß ihrer Antwort auf meine dringliche Frage vom 1. Juli
        2010; Plenarprotokoll 17/51, Seite 5306 C – keine „bestätig-
        ten“ Informationen über die Festnahme des deutsch-syrischen
        Staatsbürgers Rami M. am 21. Juni 2010 durch die pakistani-
        schen Sicherheitskräfte vorliegen, obwohl der Festnahme die
        vorherige Übermittlung von Daten durch das Bundeskriminal-
        amt an pakistanische Sicherheitsstellen zugrunde lag, das
        Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern zu-
        vor an der Diskussion zu dieser Datenübermittlung beteiligt
        waren und obwohl ab dem 22. Juni 2010 – Spiegel Online –,
        23. Juni 2010 – Frankfurter Allgemeine Zeitung, Hamburger
        Abendblatt –, 26. Juni 2010 – Deutsche Presse-Agentur – so-
        wie 28. Juni 2010 – Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung – mit
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5569
        (A) )
        )(B)
        präzise geschilderten Details von der Festnahmeaktion berichtet
        wurde sowie die pakistanische Polizei dies bestätigte, und mit
        welchen Aktivitäten wird die Bundesregierung sich über die
        Festnahme informieren sowie die rasche Freilassung des deut-
        schen Staatsbürgers, seine Rückreise nach Deutschland bzw.
        seine Überstellung in deutsche Obhut zu erreichen versuchen?
        Zum Informationsverhalten anderer Staaten kann die
        Bundesregierung keine Erklärung abgeben. Die deutsche
        Botschaft in Islamabad hat auf Weisung des Auswärti-
        gen Amts nach Bekanntwerden von Medienberichten
        über die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen
        das pakistanische Außenministerium unverzüglich um
        Informationen über die Identität des Festgenommen, die
        Gründe der Festnahme, den derzeitigen Aufenthaltsort
        und gegebenenfalls um konsularischen Zugang zu dem
        Festgenommenen gebeten. Eine Antwort des pakistani-
        schen Außenministeriums steht gegenwärtig aus.
        Pakistanische Sicherheitsbehörden haben gegenüber
        der Botschaft die Festnahme eines deutschen Staatsange-
        hörigen bestätigt, ohne dessen Identität offenzulegen.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels
        (SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 38 und 39):
        Kann die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes
        deutscher Nordschleswiger bestätigen, wonach die derzeit an-
        gedrohten Kürzungen der Förderung der deutschen Minder-
        heit in Dänemark vonseiten der Bundesregierung, Schleswig-
        Holsteins und Dänemarks sich für 2011 nunmehr auf mehr als
        2 Millionen Euro summieren, die bis 2014 auf 2,5 Millionen
        Euro ansteigen würden, und eine Umsetzung den Wegfall von
        40 bis 50 Stellen bedeuten würde?
        Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Kür-
        zungen aus dem Bundeshaushalt auf insgesamt 1,5 Millionen
        Euro belaufen, davon 1,3 Millionen Euro bei den Betriebsmit-
        teln und 0,2 Millionen Euro bei den investiven Mitteln, und,
        wenn ja, wie vertritt sie diese Kürzungen vor dem Hinter-
        grund der von Deutschland in den Bonn-Kopenhagener Erklä-
        rungen von 1955 durch die Unterschrift vom damaligen Bun-
        deskanzler Dr. Konrad Adenauer eingegangenen
        Verpflichtungen?
        Zu Frage 38:
        Verlässliche Zahlen über die Kürzungen durch das
        Land Schleswig-Holstein und Dänemark sind der Bun-
        desregierung bislang nicht bekannt, die entsprechenden
        Haushalte wurden noch nicht abschließend verhandelt.
        Zu Frage 39:
        Der Regierungsentwurf für 2011 sieht im Vergleich zu
        dem Finanzplan 2011 einen lediglich um 700 000 Euro
        verringerten Zuwendungsbetrag an den Bund deutscher
        Nordschleswiger, BdN, vor. Hiervon betreffen
        500 000 Euro den Titel „Soziale und Kulturelle Förde-
        rung“ und 200 000 Euro den Bautitel des BdN. Die Kür-
        zung entspricht 6 Prozent der gesamten Zuwendungs-
        summe.
        Für 2009 und 2010 erhielt der BdN einen auf diese
        zwei Jahre befristeten Sonderzuschuss des Bundes von
        jeweils 800 000 Euro zur Überbrückung einer systembe-
        dingten Finanzierungslücke, da der dänische Staat seinen
        A
        V
        s
        w
        g
        r
        j
        g
        u
        t
        E
        d
        L
        z
        t
        s
        p
        B
        d
        2
        H
        P
        f
        d
        d
        u
        z
        d
        E
        U
        k
        d
        A
        d
        d
        2
        Z
        h
        r
        d
        N
        t
        f
        i
        v
        t
        r
        V
        (C
        (D
        nteil an Personalkostenerhöhungen stets erst mit einer
        erzögerung von drei Jahren übernimmt. Dieser Zu-
        chuss sollte nach dem bisherigen Finanzplan ab 2011
        ieder entfallen, und entsprechend ist dies auch im Re-
        ierungsentwurf für 2011 vorgesehen.
        Die bilateralen Absprachen zwischen der Bundes-
        epublik Deutschland und Dänemark im Zuge der lang-
        ährigen Umsetzung der Bonn-Kopenhagener Erklärun-
        en von 1955 enthalten die beiderseitige Bereitschaft
        nd Verpflichtung, die Minderheit eigener Nation, Kul-
        ur und Sprache im Nachbarland bei der Erhaltung und
        ntwicklung ihrer Identität zu unterstützen. Zur Höhe
        er Unterstützung gibt es keine Absprachen. Für beide
        änder gleichlautend heißt es dort, dass bei Unterstüt-
        ungen und sonstigen Leistungen aus öffentlichen Mit-
        eln im Rahmen des Ermessens entschieden wird.
        Verschiedene Rahmenbedingungen wie die grundge-
        etzliche Schuldenbremse oder die Vorgaben des Euro-
        äischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zwingen die
        undesregierung zur strengen Konsolidierung. So wer-
        en dem Bundesministerium des Innern für das Jahr
        011 insgesamt um rund 77,4 Millionen Euro reduzierte
        aushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies wird in allen
        olitikbereichen und Behörden des BMI zu Einschnitten
        ühren; auch die Förderung des BdN ist hiervon in soli-
        arischer Weise betroffen. Die geplanten Kürzungen bei
        er Förderung der deutschen Minderheiten in den MOE-
        nd GUS-Ländern betragen insgesamt knapp 10 Pro-
        ent. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Möglichkeit,
        ie deutsche Minderheit in Dänemark von notwendigen
        insparungen auszunehmen. Die Kürzungen haben ihre
        rsache ausschließlich in den Sparzwängen und stellen
        eine Änderung in der Minderheitenpolitik des Bundes
        ar.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/
        371, Fragen 40 und 41):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU-
        Kommission, die Fahrgastrechte für alle Reisenden – auch
        die, die per Wasserfahrzeug, Bus oder Auto unterwegs sind –
        künftig weiter stärken zu wollen?
        Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stär-
        kung der Fahrgastrechte aller Reisenden und, wenn nein, wa-
        rum nicht?
        u Frage 40:
        Der Bundesregierung sind keine neuen Legislativvor-
        aben der EU-Kommission zum Thema „Fahrgast-
        echte“ bekannt. Die Fahrgastrechte im Seeverkehr wur-
        en erstmalig auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG)
        r. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Ra-
        es vom 23. April 2008 über die Unfallhaftung von Be-
        örderern von Reisenden auf See geregelt. Derzeit wird
        m Rat und im Europäischen Parlament noch über die
        on der EU-Kommission im Dezember 2008 vorgeleg-
        en Vorschläge für eine Verordnung über die Passagier-
        echte im See- und Binnenschiffsverkehr und für eine
        erordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibus-
        5570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        verkehr verhandelt. Rat und Europäisches Parlament
        streben eine Einigung in zweiter Lesung an.
        Angekündigt hat die EU-Kommission allerdings eine
        Mitteilung für den Herbst dieses Jahres, die sich weitge-
        hend auf die Fluggastrechte konzentrieren soll. Die Bun-
        desregierung hat sich bereits im Rahmen einer von der
        EU-Kommission vom 15. Dezember 2009 bis 1. März
        2010 durchgeführten Konsultation zur Fortschreibung
        der Fluggastrechte für weitere Verbesserungen in diesem
        Bereich ausgesprochen.
        Im Übrigen hat die EU-Kommission am 29. Juni 2010
        eine europaweite Aufklärungskampagne gestartet, mit
        der Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte in-
        formiert werden sollen.
        Zu Frage 41:
        Soweit die Rechte von Fahrgästen im Schienenver-
        kehr betroffen sind, hält die Bundesregierung es für ge-
        boten, zunächst zu prüfen, welche Erfahrungen mit den
        neuen gesetzlichen Regelungen, die im Jahr 2009 erlas-
        sen wurden, gemacht wurden.
        Was die Rechte von Reisenden in der Schifffahrt an-
        belangt, so plant die Bundesregierung noch in der lau-
        fenden Legislaturperiode den Entwurf von Vorschriften
        zur Ausführung der oben genannten Verordnung (EG)
        Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern
        von Reisenden auf See vorzulegen.
        Die Fluggastrechte sind auf europäischer Ebene ab-
        schließend geregelt, weshalb für gesetzgeberische Maß-
        nahmen auf Landes- oder Bundesebene keine Kompe-
        tenz besteht. Die Bundesregierung hat sich jedoch an der
        oben genannten Konsultation beteiligt und in einem
        Schreiben an den Vizepräsidenten der EU-Kommission,
        Herrn Siim Kallas, eine Überarbeitung der Verordnung
        (EG) Nr. 261/2004 angeregt.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 42 und 43):
        Warum verpflichtet die Bundesregierung die Fluglinien
        nicht gesetzlich, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen
        Personenverkehr beizutreten, wenn Kulanz und Service als
        unzureichend angesehen werden?
        Warum werden Pauschalreiseanbieter nicht gesetzlich ver-
        pflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Rechte und
        Reklamationsmöglichkeiten aufzuklären, wie es zum Beispiel
        die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugreisende vorsieht?
        Zu Frage 42:
        Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine Einbezie-
        hung der Luftverkehrsträger in eine Schlichtung durch
        gesetzliche Maßnahmen erreicht werden kann. Sie führt
        außerdem intensive Gespräche mit der Luftverkehrswirt-
        schaft über die Ausgestaltung einer solchen Schlichtung,
        um die Fluggesellschaften zur Teilnahme an einem
        Schlichtungsverfahren zu bewegen. Nach dem allgemei-
        nen Justizgewährleistungsanspruch, der sich aus Art. 2
        A
        d
        s
        E
        w
        d
        d
        a
        d
        t
        g
        g
        c
        Z
        N
        a
        o
        w
        h
        s
        9
        s
        t
        B
        b
        r
        g
        g
        w
        K
        s
        t
        o
        d
        r
        A
        l
        A
        i
        k
        G
        s
        A
        d
        d
        (
        F
        s
        2
        2
        (C
        (D
        bs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip
        es Art. 20 Abs. 3 GG ergibt, dürfen die Fluggesell-
        chaften nicht unter Ausschluss des Rechtsweges den
        ntscheidungen einer Schlichtungsstelle unterworfen
        erden. Vielmehr muss der Weg zu einer Streitentschei-
        ung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleiben. Vor
        iesem Hintergrund kann nur ein von der Wirtschaft
        kzeptiertes Schlichtungsverfahren auch eine Akzeptanz
        er Schlichtungsvorschläge gewährleisten. Schlich-
        ungsvorschläge, die das Ergebnis einer obligatorischen
        esetzlichen Schlichtung wären und von der Wirtschaft
        enerell nicht akzeptiert würden, brächten den Verbrau-
        herinnen und Verbrauchern daher keinen Vorteil.
        u Frage 43:
        Die Fluggastrechte nach der Verordnung (EG)
        r. 261/2004 stehen sowohl Individualreisenden als
        uch Pauschalreisenden zu. Über die Rechte aus der Ver-
        rdnung werden daher auch Pauschalreisende vom je-
        eiligen Luftverkehrsunternehmen informiert. Darüber
        inaus werden Pauschalreisende auch durch die inner-
        taatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie
        0/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pau-
        chalreisen geschützt. So muss der Reiseveranstalter un-
        er anderem gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 7 und 8 der
        GB-Informationspflichten-Verordnung den Reisenden
        ei oder unverzüglich nach Vertragsschluss unter ande-
        em über folgende Punkte informieren: über die Oblie-
        enheit des Reisenden, dem Reiseveranstalter einen auf-
        etretenen Mangel anzuzeigen, um sich seine Rechte
        egen des Mangels zu erhalten, darüber, dass vor der
        ündigung des Reisevertrags wegen Mangels dem Rei-
        everanstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleis-
        ung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist
        der vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn
        ie sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonde-
        es Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird, über die
        usschlussfristen zur Geltendmachung seiner Gewähr-
        eistungsansprüche und über die Stelle, gegenüber der
        nsprüche geltend zu machen sind.
        Dem Reisenden wird damit der Rahmen aufgezeigt,
        n dem er bei Reisemängeln seine Rechte wahrnehmen
        ann. Damit wird verhindert, dass er seine vertraglichen
        ewährleistungsansprüche aus Unkenntnis über die Vor-
        chriften zur Geltendmachung verliert.
        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        er Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
        Drucksache 17/2371, Frage 44):
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aktuelle
        Gerichtsverfahren und Gerichtsverfahren der letzten drei
        Jahre in Deutschland, die mit Menschenhandel in Verbindung
        stehen?
        Ihre mit Blick auf einen französischen Fall gestellte
        rage kann ich mit Angaben aus der Strafverfolgungs-
        tatistik des Statistischen Bundesamtes für die Jahre
        007 und 2008 beantworten. Ergebnisse für das Jahr
        009 liegen noch nicht vor.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5571
        (A) )
        )(B)
        Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
        Ausbeutung, § 232 StGB, wurde 2007 gegen 155 Perso-
        nen, 2008 gegen 173 Personen, ein gerichtliches Haupt-
        verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon wurden
        2007 123 Personen, 2008 138 Personen verurteilt.
        Wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeu-
        tung der Arbeitskraft, § 233 StGB, wurde 2007 gegen
        13 Personen, 2008 gegen 25 Personen, ein gerichtliches
        Hauptverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon
        wurden 2007 8 Personen, 2008 16 Personen verurteilt.
        Wegen Förderung des Menschenhandels, § 233 a StGB,
        wurde 2007 gegen 3 Personen, 2008 gegen 2 Personen,
        ein gerichtliches Hauptverfahren rechtskräftig abge-
        schlossen. Hiervon wurden 2007 2 Personen, 2008
        1 Person verurteilt.
        Gerne bin ich außerdem bereit, Ihnen diese Zahlen als
        schriftliche Aufstellung zukommen zu lassen.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
        che 17/2371, Frage 45):
        Wie bewertet die Bundesregierung den für den G-20-Gip-
        fel in Toronto am 26./27. Juni 2010 vorgelegten Bericht der
        sogenannten Issing-Kommission, in dem nach Presseberich-
        ten (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Juni
        2010, Seite 11) eine Bankenabgabe vorgeschlagen wird, die
        Einnahmen in Höhe von 5 Prozent der Wirtschaftsleistung
        Deutschlands bzw. circa 120 Milliarden Euro generieren
        sollte, und hält die Bundesregierung das von ihr vorgeschla-
        gene Konzept einer Bankenabgabe mit erwarteten Einnahmen
        in Höhe von 1,2 Milliarden Euro per annum vor diesem Hin-
        tergrund für angemessen?
        Die Bundesregierung begrüßt den Bericht der „Issing-
        Kommission“ und hat die Gelegenheit wahrgenommen,
        vor dem G20-Treffen in Kanada mit der Expertengruppe
        über die Vorschläge intensiv zu diskutierten. Die Issing-
        Kommission schlägt in ihrem Bericht eine am System-
        risiko orientierte Bankenabgabe mit Lenkungswirkung
        vor.
        Ebenso wie das Konzept der Bundesregierung ist der
        Vorschlag der Issing-Gruppe in die Zukunft gerichtet
        und zielt auf ein stabileres Finanzsystem. Als mögliches
        jährliches Aufkommen nennt die Issing-Kommission
        Beträge von 1 bis 5 Milliarden Euro, wobei offen ist, auf
        welcher Grundlage diese Zahlen ermittelt worden sind.
        Die in der Frage angesprochenen 120 Milliarden Euro
        – circa 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – stellen
        nach den Vorstellungen der Issing-Kommission die ab-
        solute Obergrenze dar. Wenn dieser Betrag einmal er-
        reicht ist, soll die Bankenabgabe nicht weiter erhoben
        werden.
        Auf internationaler Ebene gibt es zu dieser Frage un-
        terschiedliche Auffassungen. Deutschland hat bei der
        Ausgestaltung der Bankenabgabe und des Bankenfonds
        auf jeden Fall verfassungsrechtliche Vorgaben zu be-
        rücksichtigen – dies insbesondere mit Blick auf die ver-
        fassungsrechtlich geforderte Zumutbarkeit der Abgabe.
        A
        d
        g
        (
        Z
        E
        L
        r
        a
        A
        R
        z
        s
        m
        m
        d
        d
        d
        m
        t
        G
        k
        M
        G
        s
        c
        b
        F
        A
        Z
        w
        e
        w
        z
        d
        d
        A
        m
        (C
        (D
        nlage 24
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
        Drucksache 17/2371, Fragen 46 und 47):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die
        Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964
        – alte Länder – bzw. 1. Januar 1935 – neue Länder – bei der
        Berechnung der Grundsteuer zu unterschiedlichen Grundsteu-
        ermessbeträgen führen und damit der Gemeinde durch die un-
        zeitgemäße Berechnungsgrundlage Grundsteuereinnahmen
        verloren gehen bzw. Steuerungerechtigkeiten entstehen, und
        welche Modelle zur Reform der Grundsteuer werden von der
        Bundesregierung in Betracht gezogen?
        Inwieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die ab
        Herbst 2010 tagende länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform
        der Grundsteuer – Vorgabe der zu diskutierenden Reformmo-
        delle etc. –, und wie sieht der exakte Zeitplan zur Umsetzung
        der Grundsteuerreform aus?
        u Frage 46:
        Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
        inheitswerte zum Stichtag 1. Januar 1964 in den alten
        ändern und 1. Januar 1935 in den neuen Ländern keine
        ealitätsgerechte Grundlage mehr darstellen. Dies hat sie
        uch in der Antwort vom 14. Mai 2010 auf die Kleine
        nfrage der Fraktion Die Linke zum Ausdruck gebracht.
        Die unterschiedlichen Rechtsanwendungen in einem
        echtsgebiet führen insbesondere in den neuen Ländern
        u einer starken Ungleichbehandlung der Steuergegen-
        tände, die 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht
        ehr zu begründen sind. Die Schaffung zeitgemäßer Be-
        essungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer und
        ie Wiederherstellung der Rechtsvereinheitlichung sind
        aher wesentliche Ziele der Reformbemühungen.
        Ein Rückschluss von der Bemessungsgrundlage auf
        ie Höhe der Grundsteuer bzw. die Grundsteuereinnah-
        en der Gemeinden ist jedoch nicht möglich. Die Belas-
        ungsentscheidung bei der Grundsteuer treffen die
        emeinden. Unter Wahrung der grundgesetzlich veran-
        erten Hebesatzautonomie haben die Gemeinden die
        öglichkeit, über den Hebesatz die absolute Höhe der
        rundsteuer zu bestimmen.
        Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz einge-
        etzten länderoffenen Arbeitsgruppe ist es, alle entwi-
        kelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und zu
        ewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium der
        inanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an dieser
        rbeitsgruppe beteiligt.
        u Frage 47:
        Wie bereits in der Antwort zur Vorfrage ausgeführt,
        ird es Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz
        ingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe sein, alle ent-
        ickelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und
        u bewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium
        er Finanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an
        ieser Arbeitsgruppe beteiligen wird.
        Nach Abschluss der Bewertung wird die länderoffene
        rbeitsgruppe voraussichtlich Anfang 2011 der Finanz-
        inisterkonferenz Vorschläge für das weitere Verfahren
        5572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        vorlegen. Weitergehende zeitliche Vereinbarungen sind
        gegenwärtig nicht getroffen.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 48):
        Wann und wo wurde der „European Financial Stability
        Facility“-Rahmenvertrag durch die Bundesrepublik Deutsch-
        land unterzeichnet?
        Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
        hat den Rahmenvertrag für die European Financial
        Stability Facility am 16. Juni 2010 in Berlin für die Bun-
        desrepublik Deutschland unterzeichnet.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/2371, Frage 49):
        Warum sind bis heute noch keine gleichwertigen Lebens-
        verhältnisse in Ost- und Westdeutschland erreicht, obwohl da-
        für zur Währungsunion am 1. Juli 1990 ursprünglich ein Zeit-
        raum von zehn Jahren erwartet wurde, wie der ehemalige
        Präsident der Deutschen Bundesbank, Professor Dr. Hans
        Tietmeyer, jüngst in einem Interview erklärte – vergleiche
        Welt Online vom 30. Juni 2010 –, und die schnelle Währungs-
        union auch maßgeblich damit begründet wurde, dass es nur
        auf diese Weise möglich sei, rasch gleichwertige Lebensver-
        hältnisse herzustellen?
        Bei den Lebensverhältnissen gibt es auch heute noch
        Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland, aber
        auch zwischen den nord- und süddeutschen Ländern.
        Selbst innerhalb eines einzelnen Bundeslandes gibt es
        oft beträchtliche regionale Unterschiede. Dies zeigt sich
        zum Beispiel bei der Arbeitslosigkeit, dem Pro-Kopf-
        Einkommen, der Höhe der Mieten, der Wirtschaftskraft,
        dem Zustand der Infrastruktur und dem Vorhandensein
        kultureller Einrichtungen.
        Eine pauschale Unterteilung nach Ost und West greift
        deshalb zu kurz. Die Wirtschafts-, Währungs- und So-
        zialunion hat die Voraussetzungen für ein einheitliches
        Wirtschaftsgebiet und die staatliche Einheit geschaffen.
        Die Währungsunion und die ihr folgende Wiedervereini-
        gung waren – auch aufgrund der damaligen Abwande-
        rungstendenzen – ohne Alternative.
        Die Volkswirtschaft der DDR befand sich im Herbst
        1990 in einem desaströsen Zustand. In den 20 Jahren
        Deutsche Einheit wurden viele wirtschaftliche Erfolge
        erzielt und die Lebensverhältnisse in Ost und West ha-
        ben sich in vielen Gebieten weitgehend angeglichen:
        Ausstattung mit öffentlichen Gütern, Infrastruktur, Ver-
        kehr und soziale Sicherung. Die erreichten Fortschritte
        sind eine wichtige Basis für eine zunehmend selbsttra-
        gende wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands.
        A
        d
        d
        N
        t
        t
        d
        S
        I
        a
        n
        A
        d
        A
        G
        b
        v
        v
        K
        t
        A
        d
        A
        F
        e
        ä
        (C
        (D
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/2371, Frage 50):
        Welchen finanziellen Beitrag sollen nach Auffassung der
        Bundesregierung bei den Maßnahmen zur Reduktion von
        „Ausnahmeregelungen der sogenannten Ökosteuer, die zu
        Mitnahmeeffekten geführt haben“, mit denen zusätzliche Ein-
        nahmen von 1 Milliarde Euro im Jahr 2011 und von 1,5 Milli-
        arden Euro in den Jahren 2012 bis 2014 erzielt werden sollen,
        Maßnahmen zur Vermeidung des Schein-Contractings und die
        Reduktion des Spitzenausgleichs haben?
        Die Bundesregierung schätzt den möglichen Sparbei-
        rag aus einer Einschränkung des sogenannten Contrac-
        ings bei den Steuerbegünstigungen für Unternehmen
        es produzierenden Gewerbes im Energiesteuer- und
        tromsteuergesetz auf rund 200 Millionen Euro jährlich.
        nwieweit eine Einschränkung des sogenannten Spitzen-
        usgleichs zu Einsparungen beitragen kann, wird derzeit
        och innerhalb der Bundesregierung fachlich erörtert.
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 51):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ei-
        nem am 22. Juni 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahren der
        Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Hans-Joachim Metternich,
        ehemals Geschäftsführer der Investitions- und Strukturbank
        Rheinland-Pfalz, ISB, heute Kreditmediator der Bundesregie-
        rung, wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs im
        Zusammenhang mit der sogenannten Nürburgring-Affäre –
        vergleiche beispielsweise Deutscher Depeschendienst vom
        30. Juni 2010: „Neues Ermittlungsverfahren in Sachen Nür-
        burgring“?
        Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen der Nür-
        urgring-Finanzierung Ermittlungen gegen eine Reihe
        on Personen eröffnet. Es gilt für alle Beteiligten selbst-
        erständlich die Unschuldsvermutung. Die Arbeit des
        reditmediators Deutschland wird dadurch nicht beein-
        rächtigt.
        nlage 29
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/2371,
        rage 52):
        Sind entsprechende Presseberichte zutreffend, dass eine
        Einrichtung der Europäischen Kommission – Enterprise Europe
        Network – Informationen verbreitet, die geeignet sind, die
        deutsche Regelung zur Beschränkung der Freizügigkeit zu un-
        terlaufen, indem sie zur Unterstützung von kleinen und mittel-
        ständischen Unternehmen im Internet Informationen weiter-
        gibt, wie Arbeitsrecht in Mitgliedstaaten, hier ausdrücklich in
        Deutschland, umgangen werden kann, und wie bewertet die
        Bundesregierung dieses Vorgehen der Generaldirekton des
        EU-Industriekommissars?
        Die Bundesregierung kann sich allein auf der Basis
        iner Presseveröffentlichung zu dem Vorgang noch nicht
        ußern. Sie wird die EU-Kommission deshalb um eine
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5573
        (A) )
        )(B)
        amtliche Stellungnahme bitten und davon ihre Bewer-
        tung abhängig machen. Die Bundesregierung wird Sie
        selbstverständlich unterrichtet halten.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa-
        che 17/2371, Fragen 53 und 54):
        Wie bewertet die Bundesregierung Pläne der EU-Kom-
        mission, Förderinstrumente der EU für die Tourismusbranche
        zu öffnen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in
        diesen Diskussionsprozess einzubringen?
        Welche Fördermöglichkeiten für die Tourismusbranche
        aus EU-Fonds für regionale Entwicklung und für die Entwick-
        lung des ländlichen Raumes bestehen jetzt schon, und wird
        sich die Bundesregierung für eine Ausweitung auf die Touris-
        musbranche einsetzen?
        Nach Einschätzung der Bundesregierung bieten die
        Förderinstrumente der EU hinreichende Möglichkeiten,
        den Tourismus zu fördern.
        Art. 4 Abs. 6 der Verordnung über den Europäischen
        Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, ermöglicht im
        Ziel Konvergenz, das heißt in Deutschland in den neuen
        Ländern und in der Region Lüneburg die Förderung des
        „Tourismus einschließlich: Förderung des natürlichen
        Reichtums als Potenzial für einen nachhaltigen Tou-
        rismus; Schutz und Aufwertung des Naturerbes zur
        Förderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
        Entwicklung; Unterstützung zur Verbesserung des tou-
        ristischen Angebots durch neue Dienstleistungen mit hö-
        herem Mehrwert und Förderung neuer, nachhaltiger
        Tourismusmodelle.“
        Nach Art. 5 Abs. 2 lit. f derselben Verordnung ist es
        im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-
        gung“, RWB, das heißt in Deutschland in den westdeut-
        schen Ländern und Berlin, möglich zu fördern: „Schutz
        und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Er-
        bes zur Unterstützung der sozioökonomischen Weiter-
        entwicklung und Förderung des natürlichen und kultu-
        rellen Reichtums als Potenzial für die Entwicklung eines
        nachhaltigen Tourismus“.
        Vor diesem Hintergrund wird derzeit für die EU-
        Strukturpolitik kein Bedarf für die Ausweitung der
        rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung der Tourismus-
        branche durch europäische Förderinstrumente gesehen,
        ebenso wenig für die Einführung neuer, speziell auf die
        Tourismusbranche zugeschnittener Instrumente. Wie
        viele Finanzmittel im Rahmen der EU-Strukturpolitik
        konkret für die oben genannten Fördertatbestände einge-
        setzt werden, entscheiden in erster Linie die zuständigen
        Verwaltungsbehörden der Länder auf der Grundlage von
        Programmen, die für den Programmzeitraum 2007 bis
        2013 mit der EU-Kommission vereinbart wurden. Zur
        Förderperiode nach 2013 kann derzeit noch keine Aus-
        sage getroffen werden, da zunächst der Fünfte Bericht
        zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU-
        Kommission sowie die Verhandlungen zum EU-Haus-
        halt abgewartet werden müssen. Die Bundesregierung
        s
        S
        w
        g
        t
        E
        r
        r
        r
        F
        s
        E
        w
        d
        b
        g
        i
        W
        h
        d
        b
        F
        l
        i
        d
        A
        d
        A
        G
        m
        a
        t
        n
        l
        b
        s
        A
        d
        A
        N
        s
        t
        (
        (C
        (D
        etzt sich für eine noch stärkere Ausrichtung der EU-
        trukturpolitik auf die strategischen Ziele der EU aus,
        ie sie in der Lissabonstrategie bzw. in der neuen Strate-
        ie „Europa 2020“ vorgesehen ist.
        Neben der Förderung über die EU-Strukturfonds bie-
        et der Europäische Fonds für Ländliche Entwicklung,
        LER, vielfältige Möglichkeiten der Tourismusförde-
        ung. Als Maßnahmen des ELER-Fonds, die dem Tou-
        ismus dienen, sind insbesondere die zur Diversifizie-
        ung der ländlichen Wirtschaft, zur Förderung des
        remdenverkehrs, zur Dorferneuerung und -entwicklung
        owie zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen
        rbes zu nennen. Über die Förderung von lokalen Ent-
        icklungsstrategien und den LEADER-Ansatz kann mit
        en ELER-Programmen darüber hinaus auch die Ausar-
        eitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten erfol-
        en. Zusätzlich gibt es Maßnahmen, die dem Tourismus
        ndirekt zugutekommen, wie zum Beispiel der ländliche
        egebau. Vor dem Hintergrund der bereits heute beste-
        enden Fördermöglichkeiten für den Tourismus durch
        en ELER-Fonds wird hier zur Zeit kein weiterer Aus-
        aubedarf gesehen. Für die Zeit nach 2013 wird diese
        rage letztlich vor dem Hintergrund der dann für die
        ändliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel
        m Rahmen des Gesamtspektrums der Maßnahmen zu
        iskutieren sein.
        nlage 31
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 55):
        Nach welcher Bemessungsgrundlage hat die Bundesregie-
        rung die Höhe der von ihr beabsichtigten Brennelemente-
        steuer festgelegt, und durch wen erfolgte die Festlegung?
        Wie bereits erklärt, werden alle Fragen im Zusam-
        enhang mit der Umsetzung der vom Bundeskabinett
        m 7. Juni 2010 beschlossenen „Eckpunkte für die wei-
        ere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Fi-
        anzplans bis 2014“ und dem dort vorgesehenen steuer-
        ichen Ausgleich der Kernenergiewirtschaft näher zu
        eraten sein. Dies gilt auch für die steuerliche Bemes-
        ungsgrundlage.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN) (Drucksache 17/2371, Frage 56):
        Wie hat sich die Stromerzeugung nach Energieträgern im
        ersten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt und
        wie die energiebedingten CO2-Emissionen?
        Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
        ich die Stromerzeugung in Deutschland im ersten Quar-
        al 2010 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
        Die Statistik erfasst nur Anlagen > 1 MW)
        5574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        das die Bundesregierung grundsätzlich respektiert. Dies Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
        gilt auch für die Entscheidung über den Neubau von
        Kernkraftwerken. Soweit es die Europäische Union be-
        trifft, gilt auch für die Energiewirtschaft und die damit in
        Verbindung stehende Industrie das EU-rechtliche Beihilfe-
        regime, auf dessen Einhaltung die Bundesregierung ach-
        tet.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/2371, Fragen 58 und 59):
        War der Wunsch der israelischen Regierung, zwei Korvet-
        ten in Deutschland bei Blohm + Voss in Auftrag zu geben und
        dafür eine deutsche Kofinanzierung zu erhalten, Gesprächs-
        thema während der gemeinsamen deutsch-israelischen Regie-
        rungskonsultationen im Januar 2010?
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
        Frage 60):
        Wie setzen sich die Leistungen der Bundesagentur für Ar-
        beit zusammen, die an Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche
        gezahlt werden, die aufstockendes Arbeitslosengeld II bezie-
        hen, die laut dem Sachverständigen der Bundesagentur für
        Arbeit, Christian Rauch, 10 Prozent der gesamten Leistungen
        für Aufstocker betragen, und wie hoch sind diese Leistungen
        insgesamt?
        Zunächst ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig
        zu betonen, dass auch diesen sogenannten Aufstockern
        mit einer Beschäftigung in der Zeitarbeit die Chance
        zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. zu dauer-
        hafter Beschäftigung eröffnet wird. Diese Chance wird
        auch dadurch nicht geschmälert, dass teilweise das Ein-
        kommen durch Leistungen der Grundsicherung aufge-
        stockt wird. Die Bezieher erhalten Arbeitslosengeld II
        ebenso wie deren erwerbsfähige Angehörige. Die nicht
        erwerbsfähigen Angehörigen erhalten Sozialgeld. Zu ih-
        nen zählen die der Bedarfsgemeinschaft angehörenden
        Bruttostromerzeugung
        in GWh 2010
        Kernenergie 37 177
        Steinkohle 31 689
        Braunkohle 37 966
        Heizöl 912
        Erdgas 20 547
        Wasser 5 053
        Erneuerbare Energien 1 084
        Sonstige 2 407
        Gesamt 136 835
        Die Abschätzung der energiebedingten CO2-Emissio-
        nen erfolgt einmal pro Jahr, sodass weder für 2009 noch
        für 2010 Quartalszahlen vorliegen.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 57):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegen Beihilfen
        und sonstige Subventionen für den Neubau von Atomkraft-
        werken in anderen Ländern einzusetzen, deren Energiewirt-
        schaft und Industrie in Konkurrenz zur heimischen Energie-
        wirtschaft und Industrie stehen, und wie begründet die
        Bundesregierung ihre Haltung?
        Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung von
        Kernenergie ist das souveräne Recht eines jeden Staates,
        Z
        k
        g
        a
        h
        Z
        A
        d
        (C
        (D
        2009
        Veränderung zum
        Vorjahr
        in Prozent
        36 693 1,3
        30 138 5,1
        38 147 -0,5
        843 8,2
        17 605 16,7
        4 689 7,8
        1 015 6,8
        2 214 8,7
        131 344 4,2
        Hat die Bundesregierung der israelischen Regierung be-
        züglich des Wunsches, zwei deutsche Korvetten zu überneh-
        men, Zusagen gemacht?
        u Frage 58:
        Die gemeinsamen deutsch-israelischen Regierungs-
        onsultationen haben am 18. Januar 2010 in Berlin statt-
        efunden. In diesem Zusammenhang wurde am Rande
        uch über Rüstungszusammenarbeit gesprochen. Der In-
        alt des Gesprächs ist vertraulich.
        u Frage 59:
        Es wurden keine Zusagen gemacht.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5575
        (A) )
        )(B)
        Kinder. Die Leistungen setzen sich aus der Regelleis-
        tung, den Kosten für Unterkunft und Heizung, den
        Mehrbedarfen und den einmaligen Leistungen zusam-
        men. Die Mehrbedarfe umfassen den Mehraufwand bei
        kostenaufwendiger Ernährung, den schwangerschaftsbe-
        dingten Mehrbedarf und den Mehrbedarf bei Allein-
        erziehung. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei
        den Kosten für Unterkunft und Heizung um kommunale
        Leistungen handelt, die nicht von der BA erbracht wer-
        den. Allerdings sind sie Teil des Arbeitslosengeldes II
        und dienen auch der Existenzsicherung. Die konkrete
        Leistungshöhe richtet sich nach der Größe der Bedarfs-
        gemeinschaft, danach, ob spezifische zu berücksichti-
        gende Bedarfslagen bestehen und wie weit nach Berück-
        sichtigung der Einkommensfreibeträge anrechenbares
        Einkommen vorhanden ist.
        Zur Beantwortung der Fragestellung hat die Bundes-
        agentur für Arbeit eine aktuelle Sonderauswertung vor-
        genommen. Mit Blickrichtung auf die Bedarfsgemein-
        schaften, in denen mindestens ein Mitglied Einkommen
        aus Erwerbstätigkeit bezieht und in der Branche Arbeit-
        nehmerüberlassung beschäftigt ist, ist die Bundesagentur
        für Arbeit zu folgenden Ergebnissen gekommen:
        Im Dezember 2009 gab es 45 300 Bedarfsgemein-
        schaften mit Arbeitslosengeld-II-Beziehern, die in der
        Branche Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungs-
        pflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt wa-
        ren und Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten. Diese
        Bedarfsgemeinschaften erhielten im Durchschnitt 505 Euro
        passive Geldleistungen. Davon entfielen 154 Euro auf die
        Leistungen der Agentur für Arbeit und 320 Euro auf Kos-
        ten der Unterkunft. Darüber hinaus wurden für diese Be-
        darfsgemeinschaften durchschnittlich 92 Euro an Sozial-
        versicherungsbeiträgen abgeführt.
        Das gesamte Leistungsvolumen für diese Bedarfsge-
        meinschaften mit mindestens einem Beschäftigten in der
        Branche Arbeitnehmerüberlassung betrug im Dezember
        2009 insgesamt rund 23 Millionen Euro ohne Sozialver-
        sicherungsbeiträge bzw. 27 Millionen Euro mit Sozial-
        versicherungsbeiträgen. Bezogen auf das Leistungs-
        volumen für alle Bedarfsgemeinschaften mit mindestens
        einem sozialversicherungspflichtig oder geringfügig
        Beschäftigten entsprach dies einem Anteil von knapp
        4 Prozent.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
        Frage 61):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass laut den neues-
        ten Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-
        forschung, IAB, nur 7 Prozent der vormals Arbeitslosen im
        Zweijahreszeitraum nach dem Einsatz in der Leiharbeitsbran-
        che ein reguläres Arbeitsverhältnis außerhalb der Leiharbeit
        haben, und hält die Bundesregierung weiterhin daran fest,
        dass die Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument er-
        folgreich und unschädlich für reguläre Beschäftigungsverhält-
        nisse ist?
        I
        a
        v
        A
        r
        1
        F
        m
        e
        s
        A
        d
        F
        s
        z
        u
        A
        d
        g
        (
        Z
        a
        b
        s
        i
        (C
        (D
        Die am 30. Juni 2010 vorgestellten Ergebnisse des
        AB in dem Kurzbericht „Brückenfunktion der Leih-
        rbeit“ beruhen im Wesentlichen auf dem Forschungs-
        orhaben, das das IAB für das Bundesministerium für
        rbeit und Soziales durchgeführt hat. Die Bundesregie-
        ung hat diese Forschungsergebnisse bereits in ihrem
        1. AÜG-Bericht berücksichtigt und die Ergebnisse des
        orschungsvorhabens auf der Internetseite des Bundes-
        inisteriums für Arbeit und Soziales im Januar 2010
        ingestellt. Die Einschätzung der Bundesregierung hat
        ich nicht verändert.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck-
        ache 17/2371, Frage 62):
        Hat die Bundesregierung Kenntnis von tschechischen Fir-
        men, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als
        Selbstständige anmelden und so mit dieser Form der Schein-
        selbstständigkeit die Sozialversicherungen in Deutschland
        bzw. Tschechien schädigen, und wie beurteilt die Bundesre-
        gierung den durch diese Praxis entstehenden, immer größer
        werdenden Niedriglohnsektor auf nationaler und europäischer
        Ebene, weil Unternehmen über das Aushebeln von Arbeits-
        rechtsbestimmungen Arbeitsleistungen – und damit auch
        Löhne – immer billiger anbieten?
        Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse speziell
        u tschechischen Firmen, die ihre Arbeitnehmerinnen
        nd Arbeitnehmer als Selbstständige anmelden.
        nlage 38
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
        Drucksache 17/2371, Fragen 63 und 64):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über soziale
        Verwerfungen in der Callcenterbranche mit inzwischen circa
        500 000 Beschäftigten angesichts dessen, dass es in dieser
        Branche, mangels eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes,
        keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt, Stundenlöhne von
        6 Euro und weniger gezahlt werden und es seit Jahren einen
        Lohndruck nach unten gibt, und inwiefern könnte ein armuts-
        fester gesetzlicher Mindestlohn bei diesem Problem Abhilfe
        schaffen?
        Welche Auswirkungen wird die vollständige Arbeitneh-
        merfreizügigkeit im kommenden Jahr auf die Situation in der
        Callcenterbranche haben, und kann die Bundesregierung, so-
        fern sie es ablehnt, einen allgemeinen gesetzlichen Mindest-
        lohn einzuführen, zumindest gewährleisten, dass innerhalb
        der nächsten Wochen der nach dem Mindestarbeitsbedingun-
        gengesetz eingeführte Hauptausschuss für die Callcenterbran-
        che einen Fachausschuss einrichtet, um soziale Verwerfungen
        in dieser Branche zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen?
        u Frage 63:
        Nach der amtlichen Statistik des Statistischen Bundes-
        mtes, die auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige
        eruht, waren im März 2009 in Unternehmen des Wirt-
        chaftszweiges 82.2 – dies sind selbstständige Callcenter –
        nsgesamt etwa 102 000 Beschäftigte tätig, davon
        5576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        9 100 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Im Ver-
        gleich zum März 2007 war dies ein Anstieg der Gesamt-
        beschäftigung um 10 000; Rückgang der ausschließlich
        geringfügig Beschäftigten um 1 000. Angaben über die
        aktuelle Verdienststruktur im Bereich Callcenter liegen
        nicht vor.
        Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautono-
        mie. Diese hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.
        Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die
        Bundesregierung deshalb ab.
        Zu Frage 64:
        Die Auswirkungen der vollständigen Arbeitnehmer-
        freizügigkeit im Jahr 2011 auf die Callcenterbranche las-
        sen sich nicht prognostizieren.
        Der Hauptausschuss für Mindesarbeitsentgelte stellt
        als unabhängiges Gremium durch Beschluss fest, ob in
        einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen
        und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen.
        Dies ist nicht Aufgabe des Fachausschusses. Der Haupt-
        ausschuss trifft seine Entscheidungen autonom; die Bun-
        desregierung nimmt auf seine Arbeit keinen Einfluss.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/2371, Frage 65):
        Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung,
        ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention, eine
        Veränderung der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des
        Kriteriums der Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Be-
        troffenen vornehmen?
        Die Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, enthält Re-
        gelungen zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstät-
        ten. Diese Regelungen dienen der Sicherheit und dem Ge-
        sundheitsschutz der Beschäftigten. Im Hinblick auf die
        Belange der Beschäftigten mit Behinderung enthält die
        ArbStättV in § 3 Abs. 2 Anforderungen an die Bar-
        rierefreiheit am Arbeitsplatz. Beschäftigt der Arbeitgeber
        Menschen mit Behinderung, hat er die Arbeitsstätten so
        einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Be-
        lange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und
        Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Die ArbStättV
        führt dazu aus, dass dies insbesondere für die barriere-
        freie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehöri-
        gen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen,
        Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und
        Toilettenräumen gilt. Die Regelungen in der ArbStättV
        stehen damit im Einklang mit den Vorgaben der UN-Be-
        hindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Sicherheit
        und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn Men-
        schen mit Behinderung im Betrieb beschäftigt werden.
        Zur Konkretisierung der Anforderung in § 3 Abs. 2
        ArbStättV wird zurzeit im Ausschuss für Arbeitsstätten,
        ASTA, eine Technische Regel zur Barrierefreiheit am
        Arbeitsplatz erarbeitet. Mit der Verabschiedung der
        Technischen Regel durch den ASTA und deren Bekannt-
        m
        B
        z
        A
        d
        F
        (
        g
        d
        M
        z
        v
        b
        L
        Z
        r
        z
        A
        d
        F
        (
        b
        B
        w
        A
        V
        d
        u
        n
        c
        d
        d
        a
        A
        d
        g
        (
        (C
        (D
        achung im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das
        MAS ist in der laufenden Berufungsperiode des ASTA
        u rechnen.
        nlage 40
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        Drucksache 17/2371, Frage 66):
        Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden,
        damit Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein er-
        werben wollen und diesbezüglich von der Fahrerlaubnisbe-
        hörde aufgefordert werden, Gutachten bzw. Stellungnahmen
        von Ärzten oder anderen Sachverständigen hinsichtlich ihrer
        Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen,
        die dabei entstehenden Mehrkosten erstattet werden?
        Die Kosten für behinderungsbedingte Untersuchun-
        en, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhan-
        ene Führerscheine werden zur Teilhabe behinderter
        enschen am Arbeitsleben im Rahmen der Kraftfahr-
        eughilfe-Verordnung von den Rehabilitationsträgern in
        ollem Umfang übernommen, wenn dadurch der Ar-
        eits- oder Ausbildungsort oder der Ort einer sonstigen
        eistung der beruflichen Bildung erreicht werden kann.
        um selben Zweck erhalten behinderte Menschen da-
        über hinaus einkommensabhängig auch einen Zuschuss
        um Führerschein.
        nlage 41
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
        SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 67):
        Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersu-
        chung und Publikation Versorgungsamt Report von Dr. med.
        Dieter Schneider bekannt, und wie bewertet sie diese hinsicht-
        lich der Forderung, eine bundesweit einheitliche Bewertung
        des Grades der Behinderung zu ermöglichen?
        Der Versorgungsamt Report ist der Bundesregierung
        ekannt. Die Forderung, eine bundesweit einheitliche
        ewertung des Grades der Behinderung zu ermöglichen,
        ird geteilt. In diesem Zusammenhang wird auf die
        nlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung,
        ersMedV, verwiesen, deren laufende Aktualisierung in
        ie Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit
        nd Soziales fällt. Mit der Versorgungsmedizin-Verord-
        ung einschließlich ihrer Anlage existiert eine verbindli-
        he Norm für eine einheitliche Begutachtung von Behin-
        erungen in Deutschland. Bei korrekter Anwendung
        ieser Vorgaben ist eine bundesweit einheitliche Begut-
        chtung möglich.
        nlage 42
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        en der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
        SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 68 und 69):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5577
        (A) )
        )(B)
        Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut
        Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die
        Preise seit 2005 insgesamt um 8 Prozent gestiegen, die Regel-
        sätze im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch hinge-
        gen seit ihrer Einführung in 2005 durch Preissteigerungen
        faktisch um circa 5 Prozent gesunken sind, und beabsichtigt
        die Bundesregierung, dieser Regelsatzentwertung durch eine
        rückwirkende Anpassung zum 1. Juli 2010 zu begegnen?
        Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik des Deut-
        schen Gewerkschaftsbundes, DGB, dass es keinen Grund
        gibt, mit einer Erhöhung der Regelsätze bis zur Auswertung
        der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, 2008 zu
        warten, wenn ein verfassungsgemäßer Zustand durch eine
        Anpassung der Regelsätze im Umfang der Preissteigerungen
        schon zum 1. Juli 2010 möglich ist?
        Zu Frage 68:
        Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei-
        dung vom 9. Februar 2010 die Fortschreibung der Regel-
        leistungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit der
        Veränderung des aktuellen Rentenwerts in Jahren, für
        die keine Neubemessung auf der Grundlage einer Ein-
        kommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgt, für unver-
        einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gericht hat
        keine konkreten Vorgaben für einen spezifischen neuen
        Anpassungsmechanismus gemacht, sondern unter ande-
        rem auf die Relevanz von Preis- und Nettolohnentwick-
        lung für die Veränderung des regelsatzrelevanten Ver-
        brauchs hingewiesen.
        Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entschei-
        dung zudem festgelegt, dass die geltende Fortschrei-
        bungsregelung des § 20 Abs. 4 SGB II noch bis zum
        31. Dezember 2010 Anwendung findet. Eine rückwir-
        kende Änderung der Fortschreibung zum 1. Juli 2010,
        die eine entsprechende Gesetzesänderung voraussetzen
        würde, ist deshalb nicht vorgesehen. Zum 1. Januar 2011
        muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch
        eine Neuregelung umgesetzt werden. Diese umfasst
        auch einen neuen Fortschreibungsmechanismus für die
        Höhe der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch So-
        zialgesetzbuch und der Regelsätze nach dem Zwölften
        Buch Sozialgesetzbuch.
        Zu Frage 69:
        Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann
        ein verfassungsgemäßer Zustand bei den Regelleistun-
        gen bzw. Regelsätzen nur durch eine Neubemessung der
        Regelsätze und der Regelleistungen erreicht werden.
        Diese Neuregelung umfasst auch einen neuen Fort-
        schreibungsmechanismus und hat zum 1. Januar 2011 zu
        erfolgen. Grundlage der Bedarfsbemessung sind die Da-
        ten der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstich-
        probe, EVS, also der EVS 2008. Diese Daten liegen
        noch nicht vor. Eine Änderung der Regelsatzbemessung
        zum 1. Juli 2010 wird also weder vom Bundesverfas-
        sungsgericht gefordert, noch ist sie aufgrund fehlender
        statistischer Daten möglich.
        Anlage 43
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 70 und 71):
        Z
        g
        v
        g
        t
        d
        s
        K
        t
        a
        n
        b
        Z
        v
        m
        n
        t
        r
        n
        d
        S
        a
        a
        g
        e
        A
        t
        A
        d
        g
        s
        (C
        (D
        Vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Pläne der
        EU-Kommission, national zusätzliche Anbauverbote für gen-
        technisch veränderte Pflanzen einrichten zu wollen, die Posi-
        tion, dass die EU-Kommission keine weiteren Anbauzulas-
        sungen für gentechnisch veränderte Pflanzen, auch nicht eine
        Neuzulassung für den Mais MON 810, erteilen soll, bevor der
        Schutz gentechnikfreier Regionen vor einem unerwünschten
        Anbau nicht rechtsverbindlich gesichert ist?
        Plant die Bundesregierung eine Novelle zum Gentechnik-
        gesetz in dieser Wahlperiode, und, falls ja, wird sie dabei
        sicherstellen, dass Verunreinigungen durch gentechnisch ver-
        änderte Organismen auch unterhalb des Kennzeichnungs-
        schwellenwertes von 0,9 Prozent vermieden werden und im
        Schadensfall der Verursacher haften muss?
        u Frage 70:
        Zur Verlagerung der Anbauentscheidung auf die Mit-
        liedstaaten liegt noch kein Vorschlag der Kommission
        or.
        Hinsichtlich der Erteilung von Anbauzulassungen für
        entechnisch veränderte Pflanzen, einschließlich der Er-
        eilung einer Neuzulassung für den Mais MON 810,
        urch die EU-Kommission liegen den zuständigen Aus-
        chüssen und dem Rat gegenwärtig keine Vorschläge der
        ommission zur Entscheidung vor.
        Die Haltung der Bundesregierung sowohl zur Über-
        ragung der Anbauentscheidung auf die Mitgliedstaaten
        ls auch hinsichtlich weiterer Anbauzulassungen wird
        ach Vorlage der Vorschläge durch die EU-Kommission
        estimmt werden.
        u Frage 71:
        Die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag
        orgesehenen Vorhaben umzusetzen. In diesem Zusam-
        enhang ist auch eine Ergänzung der Koexistenzverord-
        ung um einen Anhang für gentechnisch veränderte Kar-
        offeln geplant.
        Durch die Koexistenz wird sichergestellt, dass Verun-
        einigungen mit GVO in ökologischen oder konventio-
        ellen Produkten so gering wie möglich gehalten wer-
        en.
        Durch den Normenkontrollantrag der Landesregierung
        achsen-Anhalt betreffend das Gentechnikgesetz wurde
        uch die Vorschrift des § 36 a GenTG angegriffen. Es ist
        bhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungs-
        erichts, die im Herbst 2010 erwartet wird, ob insoweit
        ine Änderung des § 36 a GenTG, insbesondere der in
        bsatz 1 enthaltenen Definition der „wesentlichen Beein-
        rächtigung“, erforderlich wird.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/2371, Fragen 72 und 73):
        Inwiefern plant die Bundesregierung eine unabhängige re-
        gelmäßige Erhebung der Entwicklung des Bedarfs an früh-
        kindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten, um zu
        klären, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Kinderbetreu-
        ungsplätzen ist und was kurzfristig getan werden muss, um
        5578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        diesen Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, und wie
        schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
        Ergebnisse des aktuellen „Ländermonitors Frühkindliche Bil-
        dungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung ein, wonach eine
        Betreuungsquote von 35 Prozent an Kinderbetreuungsplätzen
        für unter Dreijährige ab 2013 nicht ausreichen wird, um den
        Bedarf an Plätzen zu decken?
        Plant die Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen mit
        den Ländern, um die Steigerung der Ausgaben für frühkindli-
        che Bildung zu gewährleisten und den weiteren bedarfsgerech-
        ten Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsinfra-
        struktur voranzubringen, und, falls nein, warum nicht?
        Zu Frage 72:
        Die Behauptung, der Ländermonitor Frühkindliche
        Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung komme zum
        Ergebnis, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent ab
        2013 nicht ausreicht, um den Platzbedarf zu decken, ist
        falsch. Der Ländermonitor lässt sich – entgegen der of-
        fenbar interessengeleiteten Berichterstattung in der
        Presse – gerade nicht in diese Richtung instrumentalisie-
        ren, sondern betont, dass hierzu „keine genauen und em-
        pirisch begründeten Daten“ vorliegen, sodass sich „die
        Frage … derzeit nicht beantworten“ lässt.
        Die jüngsten hierzu verfügbaren Zahlen, auf die sich
        auch der Bertelsmann Ländermonitor stützt, sind die
        zum Stichtag 1. März 2009 erhobenen Zahlen der Kin-
        der- und Jugendhilfestatistik.
        Die Bundesregierung wird diese Zahlen im ersten
        Zwischenbericht zur KiföG-Evaluation kommentieren.
        Dabei wird dann auch über die seitdem erreichten
        Ausbaufortschritte zu reden sein. Nach dem derzeitigen
        Planungsstand soll der Bericht am 21. Juli 2010 vom
        Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen
        Bundestag zugeleitet werden.
        Die Bundesregierung plant keine „unabhängige regel-
        mäßige Erhebung der Bedarfsentwicklung von frühkind-
        lichen Bildungs- und Betreuungsangeboten“. Die Be-
        darfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung liegt
        allein in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
        Der Bund wird Länder und Kommunen jedoch weiterhin
        im Rahmen der KiföG-Evaluation dabei unterstützen, in
        quantitativer und qualitativer Hinsicht bedarfsgerechte
        Ausbaukonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
        Zu Frage 73:
        Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz, der
        für Bund und Länder verbindlichen Verwaltungsverein-
        barung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013
        und dem Kinderförderungsgesetz sind die hierzu not-
        wendigen Rechtsakte bereits erlassen und in Kraft. Der
        Bund hat damit die ihm nach der Finanzverfassung des
        Grundgesetzes zur Verfügung stehenden, formell ver-
        bindlichen Möglichkeiten umfassend genutzt. Darüber
        hinausgehende entsprechende Vereinbarungen mit den
        Ländern sind nicht geplant.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
        (SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 74):
        f
        d
        V
        s
        U
        g
        r
        s
        d
        g
        K
        s
        z
        c
        d
        z
        e
        g
        s
        2
        s
        e
        C
        h
        e
        V
        d
        k
        A
        d
        d
        L
        (C
        (D
        Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, in
        Deutschland individuelle Entschädigungen für die Opfer des
        Medikaments Contergan bzw. seines Wirkstoffes Thalidomid
        wie im internationalen Ausland nach dem Verursacherprinzip
        zu erwirken, und wie bewertet die Bundesregierung die Fest-
        stellung von Opferverbänden, dass die Bundesregierung auf-
        grund der damaligen Überführung der Schadensersatzansprüche
        in einen Fonds nun auch für eine individuelle Entschädigung
        einzustehen habe und sie durch das damals fehlende Arznei-
        mittelgesetz Mitverursacher sei?
        Eine Entschädigung für die Conterganschäden er-
        olgte – wie üblich – nach dem Verursacherprinzip. In
        em Vergleich vom 10. April 1970 verpflichtete sich die
        erursacherfirma Grünenthal GmbH gegenüber den Ge-
        chädigten zur Zahlung von 100 Millionen DM.
        Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem
        rteil vom 8. Juli 1976 festgestellt, dass das Stiftungs-
        esetz ohne Verstoß gegen die Verfassung die privat-
        echtlichen Vergleichsansprüche durch gesetzliche An-
        prüche ersetzt hat – siehe BVerfGE 42, 263.
        Vor dem Landgericht Bonn ist eine Klage auf Scha-
        ensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland we-
        en eines Conterganschadens erhoben worden. In der
        lagebegründung wird geltend gemacht, dass der Staat
        eine Schutzpflicht verletzt habe, da im Schädigungs-
        eitraum kein geeignetes Arzneimittelgesetz mit hinrei-
        hender Kontrolle vorhanden gewesen sei. Im Rahmen
        ieses Gerichtsverfahrens wird sich die Bundesregierung
        u der Klage äußern.
        Soweit es um die Frage nach der Rechtsgrundlage für
        inen Haftungsanspruch gegen die Bundesregierung we-
        en normativen Unterlassens geht, ist darauf hinzuwei-
        en, dass das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar
        010 mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Ent-
        cheidung angenommen hat, bei denen es ebenfalls um
        in Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland bei
        onterganschäden ging. Das Bundesverfassungsgericht
        at in seiner Begründung unter anderem ausgeführt, dass
        ine „umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung“ von
        erfassungs wegen grundsätzlich nicht gefordert sei und
        ass mit dem Stiftungsgesetz auch kein Schuldaner-
        enntnis durch den Gesetzgeber verbunden war.
        nlage 46
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE
        INKE) (Drucksache 17/2371, Fragen 75 und 76):
        Wie stellt sich die Bundesregierung eine befristete Weiter-
        führung der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der
        Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung
        Deutschland auf der Grundlage des heutigen § 65 b des Fünf-
        ten Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, vor, ohne dass diese
        Verträge rechtlich vom Bundesrechnungshof oder von in der
        damaligen Ausschreibung unterlegenen Mitbewerbern ange-
        tastet werden können und ohne dass auch für diese befristete
        Weiterführung eine erneute Ausschreibung stattfinden
        müsste?
        Müsste ein solcher befristet verlängerter Vertrag zur Über-
        brückung der Unabhängigen Patientenberatung auch für die
        kurze Übergangszeit beispielsweise den Start neuer Modell-
        vorhaben vorsehen, da ja die derzeit gültige gesetzliche Rege-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5579
        (A) )
        )(B)
        lung in § 65 b SGB V eine finanzielle Förderung lediglich im
        Rahmen von Modellvorhaben vorsieht, oder ist auch für eine
        solche befristete Vertragsverlängerung eine gesetzliche Neu-
        regelung notwendig?
        Die Bundesregierung hat in den Gesetzentwurf zur
        Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen
        Krankenversicherung, AMNOG, eine Neufassung des
        § 65 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, inte-
        griert, nach der die regelhafte Förderung von Einrichtun-
        gen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenbera-
        tung durch den GKV-Spitzenverband festgeschrieben
        wird. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum
        1. Januar 2011 in Kraft treten. Eine befristete Weiterfüh-
        rung des Fördervertrages mit dem Modellverbund Unab-
        hängige Patientenberatung Deutschland gGmbH, UPD,
        auf Grundlage des bisherigen § 65 b SGB V ist daher
        nicht erforderlich.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 77):
        Warum hat die Bundesregierung die Kosten für die Mach-
        barkeitsstudie zur A 99 – Südring München – zur Hälfte über-
        nommen, obwohl der Deutsche Bundestag 2004 „keinen Be-
        darf“ festgestellt hat, und auf welcher rechtlichen Basis hat
        sich die Bundesregierung an den Kosten beteiligt?
        Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen, wozu auch
        Machbarkeitsstudien gehören, werden von den Ländern
        im Rahmen der ihnen obliegenden Verwaltungsaufgaben,
        Art. 90 II Grundgesetz, vergeben. Bei großräumigen ver-
        kehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die der langfristi-
        gen Betrachtung des Gesamtnetzes der Bundesfernstra-
        ßen sowie den Vorarbeiten zur Fortschreibung der
        Bedarfspläne dienen, kann sich der Bund gemäß Art. 90 I
        Grundgesetz finanziell beteiligen. Entsprechende Ausga-
        ben sind jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt.
        Eine Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfern-
        straßen ist nicht Voraussetzung für verkehrswirtschaftli-
        che Untersuchungen.
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 78):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsgültigkeit
        von Umweltzonen bzw. die damit verbundene Anfechtbarkeit
        von Bußgeldbescheiden, und welche Konsequenzen zieht sie
        aus den kürzlich geäußerten Zweifeln an deren Gültigkeit auf-
        grund von juristischen Formfehlern?
        Seit Inkrafttreten der sogenannten Kennzeichnungs-
        verordnung am 1. März 2007, Bundesgesetzblatt 2006
        Teil 1, Seite 2218, haben die Straßenverkehrsbehörden
        d
        d
        z
        v
        T
        s
        h
        u
        d
        n
        v
        v
        S
        g
        d
        „
        R
        E
        la
        V
        k
        k
        v
        §
        k
        n
        s
        B
        A
        d
        F
        s
        t
        f
        t
        (C
        (D
        er Länder die Möglichkeit, Umweltzonen anzuordnen,
        ie mit den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 gekenn-
        eichnet werden.
        Im Rahmen der 46. Verordnung zur Änderung straßen-
        erkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2009
        eil 1, Seite 2631, der sogenannten Schilderwaldnovelle,
        ollte einerseits klargestellt werden, dass auch der ru-
        ende Verkehr von dem Verkehrsverbot der Umweltzone
        mfasst ist, und andererseits den Straßenverkehrsbehör-
        en der Länder die Möglichkeit eingeräumt werden, Aus-
        ahmen von dem Verkehrsverbot auch durch Allgemein-
        erfügung zuzulassen.
        Die „Schilderwaldnovelle“ verstößt aber gegen das
        erfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot, Art. 80 Abs. 1
        atz 3 Grundgesetz. Dies bedeutet, dass diese Anpassun-
        en nicht rechtsgültig vorgenommen wurden und somit
        ie Rechtslage vor dem geplanten Inkrafttreten der
        Schilderwaldnovelle“, 1. September 2009, gilt. Auf die
        echtmäßigkeit der Umweltzonen hat dies aber keinen
        influss.
        Allerdings sind Bußgeldbescheide, die als Rechtsgrund-
        ge die mit der Schilderwaldnovelle neu bezeichneten
        orschriften, § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Straßenver-
        ehrsordnung, nennen, rechtswidrig. Diese Rechtswidrig-
        eit kann aber dadurch geheilt werden, dass im Einspruchs-
        erfahren die Rechtsgrundlagen richtig bezeichnet werden,
        41 Abs. 2.
        Nach Informationen des Bundesministeriums für Ver-
        ehr, Bau und Stadtentwicklung haben inzwischen aber
        ahezu alle Länder ihre EDV in den Bußgeldbehörden
        o umgestellt, dass wieder die „alten“ Vorschriften im
        ußgeldbescheid genannt werden.
        nlage 49
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Druck-
        ache 17/2371, Frage 79):
        Wie wird die Bundesregierung die Ankündigung des Par-
        lamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Andreas Scheuer – ver-
        gleiche DVZ vom 22. Juni 2010, Seite 1 – umsetzen, dass die
        Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro der Deutschen
        Bahn AG, DB AG, zugunsten des allgemeinen Bundeshaus-
        halts direkt in den Ausbau des Schienennetzes fließen werde,
        und wie begründet die Bundesregierung die inhaltliche Ver-
        knüpfung der Pläne für eine Dividendenzahlung der DB AG
        mit der Absichtserklärung, den gleichen Betrag in Höhe von
        500 Millionen Euro aus dem bisherigen Etat des Bundes für
        die Schienenwege in die Straßeninfrastruktur fließen zu lassen
        – vergleiche DVZ vom 22. Juni 2010?
        Ich habe die in dem zitierten DVZ-Artikel unterstell-
        en Äußerungen nicht gemacht. Ich bin in dem Bericht
        alsch zitiert worden.
        Dies wurde unmittelbar nach der Erscheinung des Ar-
        ikels mitgeteilt.
        5580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
        (A) )
        )(B)
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
        (Drucksache 17/2371, Frage 80):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        dem von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß der
        Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, zum
        30. April 2010 erstellten Infrastrukturzustands- und -entwick-
        lungsbericht, IZB, und wann wird die Bundesregierung dem
        Deutschen Bundestag den Bericht übermitteln?
        Die Deutsche Bahn AG hat zum 30. April 2010 den
        Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2009,
        inklusive Infrastrukturkataster, IZB, beim Bundesminis-
        terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Ei-
        senbahn-Bundesamt vorgelegt. Die LuFV-Berichts-
        pflicht wurde somit formal eingehalten. Dies erfolgte
        aber mit dem Hinweis seitens der Deutsche Bahn AG,
        dass der IZB 2009 vertrauliche Betriebs- und Geschäfts-
        geheimnisse enthält und Urheberrechtsschutz bestünde.
        Aus diesem Grund konnte der Textteil des Berichts
        zunächst nicht wie geplant unmittelbar an den Rech-
        nungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung, den Bundesrechnungshof
        und die Verkehrsabteilungsleiter der Länder weitergege-
        ben werden. Die Übersendung des IZB an den oben an-
        gegebenen Adressatenkreis wird in den nächsten Tagen
        erfolgen. Eine inhaltliche Bewertung seitens der Bun-
        desregierung kann wegen des noch andauernden Prüf-
        prozesses derzeit noch nicht abgegeben werden.
        Anlage 51
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 81):
        Inwiefern erwartet die Bundesregierung Auswirkung auf
        die weiteren Klimaverhandlungen und ihre eigene Glaubwür-
        digkeit in den Verhandlungen, sollte die Bundesregierung ihre
        Zusagen von Kopenhagen in den kommenden Haushalten
        nicht einhalten?
        Die Bundesregierung wird ihre Zusagen einhalten.
        Anlage 52
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
        Fragen 82 und 83):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Emissions-
        höchstmengen für Ammoniak für 2010 eingehalten werden
        können – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6
        der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
        Bundestagsdrucksache 17/1886 dargelegt wurde –, obwohl
        zum November 2009 der Viehbestand zum Beispiel bei den
        Schweinen nur um 0,4 Prozent und die Zahl der Hennenhal-
        tungsplätze nur um 0,2 Prozent laut amtlicher Statistik abge-
        nommen haben, die Referenzprognose des Umweltbundesam-
        tes für 2010 eine Überschreitung von 60 000 Tonnen ergibt
        Z
        v
        A
        z
        F
        a
        s
        f
        i
        A
        ü
        G
        I
        t
        t
        v
        h
        Z
        n
        n
        f
        n
        s
        t
        B
        A
        d
        F
        N
        u
        (C
        (D
        und zurzeit 900 Massentierhaltungsanlagen geplant oder be-
        antragt werden, wobei allein auf Niedersachsen 250 Anlagen
        entfallen?
        Wieso beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu
        Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
        Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1886 auf eine Schät-
        zung, obwohl für die Emissionsinventare und Emissionspro-
        gnosen nach § 33 Abs. 3 der 39. BImSchV bzw. früher § 7
        Abs. 3 der 33. BImSchV, das Umweltbundesamt als nachge-
        ordnete Behörde zuständig ist und hierzu auch die notwendige
        Referenzprognose erstellt hat?
        u Frage 82:
        Es trifft zu, dass die Prognose des Umweltbundesamts
        on einer Überschreitung der Emissionshöchstmenge für
        mmoniak von 60 Kilotonnen – entspricht circa 11 Pro-
        ent – im Jahr 2010 ausgeht.
        Wie in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage der
        raktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 –
        usgeführt, ist sich die Bundesregierung deshalb der Tat-
        ache bewusst, dass das Ziel, die Emissionshöchstmenge
        ür Ammoniak im Jahr 2010 einzuhalten, anspruchsvoll
        st. Zurzeit wird untersucht, ob bei der Erstellung des
        mmoniakemissionsinventars aktuelle Erkenntnisse
        ber die Ammoniakemissionen bei der Ausbringung von
        ülle in der Berichterstattung zu berücksichtigen sind.
        nsgesamt wird es eine erneute Bewertung der eingelei-
        eten Maßnahmen geben. Nach Abschluss dieser Arbei-
        en kann genauer beurteilt werden, ob für das Jahr 2010
        on einer tatsächlichen Überschreitung der Emissions-
        öchstmenge auszugehen ist.
        u Frage 83:
        In Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd-
        is 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 – war explizit
        ach der derzeit, das heißt zum Zeitpunkt der Anfrage,
        ür 2010 prognostizierten Menge an Ammoniakemissio-
        en gefragt. Da die Prognose des Umweltbundesamtes
        eit 2007 unverändert ist, wurde in der Antwort eine ak-
        uelle „Schätzung“ aus dem zuständigen nachgeordneten
        ereich des BMELV genannt.
        nlage 53
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 84
        nd 85):
        Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr der Erlass
        des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Land-
        wirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur
        Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe
        beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen
        nicht bekannt ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886
        hervorgeht –, obwohl zumindest der Zweck dieses Erlasses in
        der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/
        Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1670 ausführlich
        erläutert wurde und die Existenz dieses Erlasses Gegenstand
        der Kleinen Anfrage war und die sich aus dieser Frage erge-
        benden Folgefragen nicht beantwortet werden konnten?
        Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr das Gutach-
        ten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Nieder-
        sächsischen Landtages im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5581
        (A) (C)
        )(B)
        Die Grünen, das den Erlass des Niedersächsischen Ministeri-
        ums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
        Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrecht-
        licher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung
        von Tierhaltungsanlagen zum Gegenstand hatte, nicht bekannt
        ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886 hervorgeht –,
        obwohl auf dieses in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
        auf Bundestagsdrucksache 17/1670 hingewiesen wurde?
        In ihrer Antwort, Bundestagsdrucksache 17/1886, auf
        die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
        Grünen, Bundestagsdrucksache 17/1670, hat die Bun-
        desregierung dargelegt, dass die Erteilung der Genehmi-
        gungen für Neubauten und Erweiterungen von Tierhal-
        tungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
        Zeit- und Fristvorgaben sowie der thematisch deutlich
        umfassenderen Ausrichtung weitgehend unabhängig von
        der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Erneuer-
        bare Energien. Das Energiekonzept der Bundesregierung
        wird szenarienbezogene Leitlinien für eine saubere, si-
        chere und bezahlbare Energieversorgung festlegen. Es
        ist daher nicht auszuschließen, dass das Energiekonzept
        andere als die im Nationalen Aktionsplan für Erneuer-
        bare Energien enthaltenen zukunftsbezogene Daten und
        Aussagen beinhalten wird.
        Anlage 55
        und Baurecht Ländersache ist. Die Länder vollziehen
        das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verord-
        nungen im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz
        als eigene Angelegenheit. Dies schließt den eigenverant-
        wortlichen Erlass normkonkretisierender Vorschriften
        mit ein, die nicht mit der Bundesregierung abgestimmt
        werden müssen.
        Anlage 54
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 86):
        Stimmt es, dass der Nationale Aktionsplan für Erneuer-
        bare Energien der Bundesregierung einen Ausbau des Anteils
        der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf über
        38 Prozent bis zum Jahr 2020 vorsieht, und soll dieser Akti-
        onsplan Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung wer-
        den?
        Der Nationale Aktionsplan für Erneuerbare Energien
        der Bundesregierung gemäß der Richtlinie 2009/28/EG
        ist noch nicht beschlossen. In dem Entwurf des Nationa-
        len Aktionsplans der Bundesregierung vom 29. Juni
        2010 wird, basierend auf einem eigenständigen Szena-
        rio, derzeit ein Anteil von 38,6 Prozent erneuerbaren
        Energien am Strom in 2020 geschätzt. Der Entwurf stellt
        ausdrücklich klar, dass es sich um Schätzwerte und nicht
        um ein neues Ziel handelt. Es bleibt daher beim Ziel des
        Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, den Anteil erneu-
        erbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr
        2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen.
        Die Erarbeitung des im Herbst 2010 vorzulegenden
        Energiekonzepts erfolgt aufgrund der unterschiedlichen
        d
        F
        D
        W
        c
        n
        g
        w
        s
        k
        d
        s
        t
        w
        d
        E
        a
        d
        n
        w
        p
        n
        i
        h
        d
        z
        (D
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 87):
        Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich aus den
        negativen Folgen, die sich aus der Sperrung der Mittel des
        Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien sowie des
        nationalen Klimaschutzprogramms ergeben haben, adäquate
        positive Folgen an anderer Stelle ergeben haben, und, falls ja,
        wie beziffert die Bundesregierung den aus ihrer Sicht erziel-
        ten Erfolg der Sperrung?
        Grundsätzlich muss gesehen werden, dass den direkten
        irkungen von Staatsausgaben immer auch gegensätzli-
        he Wirkungen durch den Entzug der zur Finanzierung
        otwendigen Mittel für anderweitige Verwendungen ent-
        egenstehen. Für alle Beteiligten vorteilhaft ist es dabei,
        enn Änderungen nicht ad hoc erfolgen, sondern so ge-
        taltet werden, dass Investoren sich darauf einstellen
        önnen. Auch wenn davon ausgegangen werden muss,
        ass eine gesicherte Einnahmeerwartung für die veran-
        chlagten Erlöse aus der Veräußerung der Emissionszer-
        ifikate zurzeit und auch mittelfristig nicht vorliegen
        ird, hat sich die Bundesregierung daher entschlossen,
        em Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um
        inwilligung zur Aufhebung der Sperre beim Markt-
        nreizprogramm zu bitten. Die Bundesregierung wird
        em Bundestag mit dem heute vom Kabinett beschlosse-
        en Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2011
        eiter vorschlagen, die Ausgaben für das Marktanreiz-
        rogramm in den nächsten Jahren an die reduzierten Fi-
        anzierungsspielräume des Haushalts anzupassen. Dabei
        st sichergestellt, dass das Marktanreizprogramm weiter-
        in als ein wichtiges und erfolgreiches Instrument für
        en Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt
        ur Verfügung steht.
        54. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55