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    Plenarprotokoll 17/54 Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/2371, 17/2407) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Inge Höger (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aufgaben eines bei einem Angriff in Kun- duz auf die dortige Filiale der US-Organi- sation Development Alternatives Inc. getö- teten ehemaligen Bundeswehrsoldaten Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . 5516 C 5516 C 5516 D 5517 C 5517 C 5518 A 5518 B 5518 C 5521 B 5521 B 5521 C Deutscher B Stenografisch 54. Sitz Berlin, Mittwoch, d I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Die neue Effizienz der deutschen Entwicklungspoli- tik – Strukturreformen für eine wirkungs- vollere technische Zusammenarbeit . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . . U D B D H D M D 5513 A 5513 B 5514 B 5514 D 5515 D 5515 D 5516 B Dirk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5518 D undestag er Bericht ung en 7. Juli 2010 t : te Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . irk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . urkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . irk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . irk Niebel, Bundesminister BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5519 B 5519 B 5519 D 5519 D 5520 A 5520 B 5520 D 5520 D Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . 5521 D 5522 B 5522 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Mündliche Frage 1 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Maßnahmen der Bundesregierung zur Ver- hinderung einer Schließung der Medizini- schen Fakultät der Universität Lübeck Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Kritik der Hochschulrektorenkonferenz an der vorgesehenen Schließung der Universi- tät Lübeck und an der Bildungspolitik der Länder Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Strukturpolitische Stärkung der Region nach einer möglichen Schließung der Universität Lübeck Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Gefährdung von Studiengängen in Flensburg durch das schleswig-holsteinische Sparpa- ket und Auswirkungen auf das deutsch-dä- nische Verhältnis A T Z S D M D Ü l A T Z D M D A Q d A T Z D M S V e A T Z S S K M S U D d A T Z S D 5522 D 5523 A 5523 B 5523 C 5523 D 5524 B 5524 C 5524 D 5525 A 5525 B 5525 D 5526 A 5526 B 5526 C 5526 D ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 6 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) bernahme der Kosten des Pakts für Qua- ität in der Lehre durch den Bund ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 7 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) ufgaben der im Rahmen des Pakts für ualität in der Lehre angekündigten Aka- emie der Lehre ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 8 wen Schulz (Spandau) (SPD) orlage eines Gesetzentwurfs zur besseren An- rkennung ausländischer Qualifikationen ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . evim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 9 wen Schulz (Spandau) (SPD) msetzung des auf dem Bildungsgipfel in resden vereinbarten 10-Prozent-Ziels bei en Ausgaben für Bildung und Forschung ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen wen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 5527 B 5527 C 5527 D 5528 A 5528 B 5529 A 5529 A 5529 C 5529 D 5530 B 5530 C 5530 D 5531 A 5531 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 III Mündliche Frage 12 René Röspel (SPD) Einsparmöglichkeiten in Programmen der Rubrik 1 a des EU-Haushalts Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 René Röspel (SPD) Finanzierung des Projekts ITER unter ande- rem mit Forschungsfördermitteln aus dem EU-Haushalt Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitstellung von Mitteln für Klimaschutz- maßnahmen in Entwicklungsländern im Bun- deshaushalt 2011 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Franz Thönnes (SPD) Haltung der Bundesregierung zu den ge- planten Kürzungen bei den Zuschüssen für die dänische Minderheit in Schleswig-Hol- stein und die deutsche Minderheit in Däne- mark Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M F B d s w i f d t A C Z F D M S V c s d u B A C Z S D M S V c s d le A C Z S F M B E d d t m 5532 A 5532 B 5532 D 5533 A 5533 D 5534 A 5534 C 5534 D 5535 A 5536 A 5536 D ündliche Frage 20 ranz Thönnes (SPD) ewertung der Bundesregierung der aus en geplanten Kürzungen bei den Zuschüs- en für die dänische Minderheit in Schles- ig-Holstein und die deutsche Minderheit n Dänemark resultierenden etwaigen Ge- ährdung des guten Zusammenlebens und es Miteinanders der jeweiligen Minderhei- en ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ranz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 21 önke Rix (SPD) ereinbarkeit der Reduzierung der öffentli- hen Mittel für das Schulwesen der däni- chen Minderheit in Schleswig-Holstein mit er Bonn-Kopenhagener Erklärung von 1955 nd Bewertung der Wirkungen durch die undesregierung ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 22 önke Rix (SPD) ereinbarkeit der Reduzierung der öffentli- hen Mittel für das Schulwesen der däni- chen Minderheit in Schleswig-Holstein mit er Rahmenkonvention zum Schutz nationa- r Minderheiten und der Sprachencharta ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ranz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 23 ettina Hagedorn (SPD) rörterung der Kürzung der Zuschüsse für änische Schulen in Schleswig-Holstein beim eutsch-dänischen Treffen der Außenminis- er sowie Ergebnisse zugesagter Gespräche it der dortigen Landesregierung 5537 D 5538 A 5538 B 5539 A 5539 B 5539 D 5540 A 5540 C 5540 D IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Bettina Hagedorn (SPD) Stellenwert des Themas „Kürzung der Zu- schüsse für dänische Schulen in Schleswig- Holstein“ beim Auswärtigen Amt Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Bettina Hagedorn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Franz Thönnes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Steigende Beiträge als Ergebnis der Gesundheitsreform – Weniger Netto vom Brutto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Singhammer (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Heinz Lanfermann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Spahn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carola Reimann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Lars Lindemann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Rawert (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Karin Maag (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Neuabdruck einer Erklärung der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) zur namentlichen Abstim- m B A B a ( ( t n A M K G b i A T A M S H t d g A T A M U F K B b A C A M E E d h A C 5541 D 5542 A 5542 D 5542 D 5543 B 5544 A 5544 A 5545 A 5546 A 5547 B 5548 D 5549 D 5551 B 5552 D 5555 C 5557 A 5558 B 5559 C 5560 C 5562 C 5563 A ung über die Beschlussempfehlung und den ericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem ntrag der Bundesregierung: Fortsetzung der eteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte n der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Na- ionen vom 31. Juli 2007 und Folgeresolutio- en (49. Sitzung, Tagesordnungspunkt 9 b) . . nlage 3 ündliche Frage 10 laus Hagemann (SPD) egenmaßnahmen zu Ausgabenkürzungen ei Ländern und Kommunen, insbesondere m Bereich Bildung und Betreuung ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 11 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) öhe des rechnerischen Anteils der Aktivi- ät in der sogenannten Atomsuppe der Wie- eraufbereitungsanlage Karlsruhe vor Be- inn des Verglasungsbetriebs ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Fragen 15 und 16 lla Schmidt (Aachen) (SPD) ortführung des Stipendienprogramms des ompetenzzentrums Auswärtige Kultur- und ildungspolitik des Instituts für Auslands- eziehungen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 17 delgard Bulmahn (SPD) inführung einer Budgetierung der Zuwen- ungen an das Institut für Auslandsbezie- ungen ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5563 B 5563 C 5563 D 5564 A 5564 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 V Anlage 7 Mündliche Frage 18 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung der Unterschlagung deutscher und internationaler Finanzhilfen in Afgha- nistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 25 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Unterstützung der international nicht an- erkannten Regierung Somalilands beim Polizei- und Justizaufbau sowie bei der Vor- bereitung und Durchführung der Präsi- dentschaftswahlen durch die Europäische Union Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 26 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Kenntnis der Bundesregierung über Ein- schätzungen des CIA zum iranischen Nu- klearwaffenprogramm Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 27 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Beurteilung der Möglichkeiten eines sub- stanziellen Angebots durch den Iran im Streit um dessen Nuklearprogramm und entsprechende außenpolitische Initiativen der Bundesregierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Fragen 28 und 29 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) F m w w A C A M O D c A D A M V Z a t A D A M K R e K A D A M D F M A D 5564 D 5565 B 5565 B 5565 C ortsetzung der EU-Beitrittsverhandlungen it der Türkei; Verhinderung einer Ab- endung der Türkei von den bisherigen estlichen Partnern ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 30 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) efinition des Begriffs der vernetzten Si- herheit ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 31 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usammenarbeit mit Methoden der Folter nwendenden ausländischen Geheimdiens- en und Staaten ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 32 irsten Lühmann (SPD) echtliche Zulässigkeit der Abschiebung von rkrankten und behinderten Roma in den osovo ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 33 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) ehlbetrag im Haushalt des Bundesamtes für igration und Flüchtlinge ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5566 A 5566 C 5566 D 5567 B 5568 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Anlage 16 Mündliche Fragen 34 und 35 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Erhöhung der Einbürge- rungszahlen; Senkung bzw. Streichung der Einbürgerungsgebühren für Schüler, Stu- denten und Rentner Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 36 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Vereinbarkeit der Einsparungen bei den Zulassungen zu Integrationskursen für so- genannte Altzuwanderer mit der im Koali- tionsvertrag beschlossenen quantitativen und qualitativen Aufwertung der Kurse Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 37 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Festnahme des deutsch-syrischen Staats- bürgers Rami M. durch pakistanische Si- cherheitskräfte Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 38 und 39 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Geplante Kürzungen der Fördermittel für die deutsche Minderheit in Dänemark Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 40 und 41 Heinz Paula (SPD) Pläne der EU-Kommission zur Stärkung der Fahrgastrechte für alle Reisenden Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M M G B li r ü l A D A M E K v s A D A M D B r t A H A M H Ü d f A H A M M O R S 5568 B 5568 C 5569 A 5569 B 5569 D nlage 21 ündliche Fragen 42 und 43 arkus Tressel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esetzliche Verpflichtung der Fluglinien zum eitritt der Schlichtungsstelle für den öffent- chen Personenverkehr sowie der Pauschal- eiseanbieter zur Aufklärung der Kunden ber ihre Rechte und Reklamationsmög- ichkeiten gemäß der EU-Verordnung ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 44 rika Steinbach (CDU/CSU) enntnis der Bundesregierung über Gerichts- erfahren im Zusammenhang mit Men- chenhandel in den letzten drei Jahren ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 45 r. Carsten Sieling (SPD) ewertung des für den G-20-Gipfel in To- onto vorgelegten Berichts der sogenann- en Issing-Kommission ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Fragen 46 und 47 arald Koch (DIE LINKE) berarbeitung der Berechnungsgrundlage er Grundsteuer und Zeitplan für die Re- orm ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 48 anuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rt und Zeitpunkt der Unterzeichnung des ahmenvertrags der European Financial tability Facility 5570 B 5570 D 5571 B 5571 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 VII Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 49 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Hinwirken auf gleiche Lebensverhältnisse in Ost- und Westdeutschland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 50 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zusätzliche Einnahmen aus der Vermeidung des Schein-Contractings und der Reduktion des Spitzenausgleichs im Rahmen der Ver- ringerung der Ausnahmeregelungen für die Ökosteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 51 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konsequenzen aus dem im Juni 2010 gegen Hans-Joachim Metternich eingeleiteten Er- mittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 52 Doris Barnett (SPD) Umgehung des deutschen Arbeitsrechts durch Verbreitung von Informationen im Inter- net durch eine Einrichtung der Europäi- schen Kommission Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M H F c A P A M S B e A P A M B E g E A P A M H A b N s A P A M W B l A P 5572 A 5572 B 5572 C 5572 D 5572 D nlage 30 ündliche Fragen 53 und 54 ans-Joachim Hacker (SPD) ördermöglichkeiten für die Tourismusbran- he aus EU-Fonds ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 55 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) emessungsgrundlage der geplanten Brenn- lementesteuer ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 56 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ntwicklung der Stromerzeugung nach Ener- ieträgern und der energiebedingten CO2- missionen im ersten Quartal 2010 ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 57 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) blehnung von Subventionen für den Neu- au von ausländischen Atomkraftwerken bei achteilen für die heimische Energiewirt- chaft ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Fragen 58 und 59 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) eauftragung von zwei Korvetten in Deutsch- and durch Israel ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5573 A 5573 D 5573 D 5574 B 5574 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Anlage 35 Mündliche Frage 60 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammensetzung der gezahlten Leistun- gen der Bundesagentur für Arbeit an Be- schäftigte der Leiharbeitsbranche bei Be- zug von aufstockendem Arbeitslosengeld II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 61 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches In- strument Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 62 Doris Barnett (SPD) Ausdehnung des Niedriglohnsektors und Schädigung der Sozialversicherungen durch Anmeldung tschechischer Arbeitnehmer als Scheinselbstständige Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 63 und 64 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Soziale Verwerfungen in der Callcenterbran- che; Auswirkungen der vollständigen Arbeit- nehmerfreizügigkeit auf die Situation in der Callcenterbranche Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 65 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Anpassung der Arbeitsstättenverordnung ge- mäß der UN-Behindertenrechtskonvention A D A M D E m d s F A D A M S E B g p A D A M A A S A D A M U W v d t G A J 5574 D 5575 C 5575 C 5575 D ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 66 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) rstattung der Mehrkosten an Menschen it Behinderungen für erforderlich wer- ende Gutachten und Stellungnahmen hin- ichtlich ihrer Eignung für den Erwerb des ührerscheins ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 67 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) rmöglichung einer bundesweit einheitlichen ewertung des Grades der Behinderung emäß der Publikation Versorgungsamt Re- ort von Dr. Dieter Schneider ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Fragen 68 und 69 ngelika Krüger-Leißner (SPD) npassung der Regelsätze im Bereich des GB II an die Preisentwicklung ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Fragen 70 und 71 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitere Anbauzulassungen für gentechnisch eränderte Pflanzen durch die EU erst nach er rechtsverbindlichen Absicherung gen- echnikfreier Regionen; Novellierung des entechnikgesetzes ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5576 B 5576 C 5576 D 5577 A 5577 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 72 und 73 Caren Marks (SPD) Pläne für eine regelmäßige Erhebung des tatsächlichen Bedarfs an Kinderbetreu- ungsplätzen und kurzfristige Maßnahmen zur Deckung des Bedarfs; Vereinbarung mit den Ländern zur Gewährleistung der Ausgaben für frühkindliche Bildung und Betreuung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 74 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Individuelle Entschädigungen für die Op- fer des Medikaments Contergan bzw. sei- nes Wirkstoffes Thalidomid nach dem Ver- ursacherprinzip Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 75 und 76 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Befristete Weiterführung der Verträge zwi- schen dem Spitzenverband Bund der Kran- kenkassen und der Unabhängigen Patien- tenberatung auf der Grundlage des § 65 b SGB V; Start neuer Modellvorhaben bzw. gesetzliche Neuregelung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 77 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Grund und rechtliche Basis für die Beteili- gung des Bundes an den Kosten für die Machbarkeitsstudie A 99 Südring München Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D R A s A D A M U V D A D A M U K s la A D A M D F v v d A U A M F 5578 A 5578 C 5579 A 5579 B nlage 48 ündliche Frage 78 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) echtsgültigkeit von Umweltzonen sowie nfechtbarkeit entsprechender Bußgeldbe- cheide ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 79 we Beckmeyer (SPD) erwendung der Dividendenzahlung der eutschen Bahn AG ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Frage 80 we Beckmeyer (SPD) onsequenzen aus dem Infrastrukturzu- tands- und -entwicklungsbericht sowie Vor- ge beim Deutschen Bundestag ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 81 r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) olgen der Nichteinhaltung der Zusagen on Kopenhagen für die weiteren Klima- erhandlungen und die Glaubwürdigkeit er Bundesregierung ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Fragen 82 und 83 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 5579 B 5579 D 5580 A 5580 B X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Einhaltung der Emissionshöchstgrenzen für Ammoniak im Jahre 2010; Schätzung der Emissionsinventare und -prognosen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 84 und 85 Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnis der Bundesregierung über den „Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbrau- cherschutz und Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen“ und des hierzu vorliegenden Gutachtens Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 86 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorgesehener Anteil der erneuerbaren Ener- gien an der Stromerzeugung für 2020 im Nationalen Aktionsplan für Erneuerbare Energien und Übernahme des Aktionsplans in das Energiekonzept der Bundesregie- rung Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 87 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Folgen der Sperrung der Mittel des Markt- anreizprogramms und des nationalen Kli- maschutzprogramms Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5580 C 5581 A 5581 B 5581 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 54. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 5513 (A) ) )(B) 54. Sitz Berlin, Mittwoch, d Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5563 (A) ) )(B) führt. Ich erkläre, dass mein Votum „Ja“ lautet. den können. Zudem ist eine solche Berechnung mit Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung der OSZE Anlage 2 Neuabdruck einer Erklärung der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli- chen Abstimmung über die Beschlussempfeh- lung und den Bericht des Auswärtigen Aus- schusses zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut- scher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Ope- ration in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Fol- geresolutionen (49. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 9 b) Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge- A d d s h K h d d 2 B z d B z s r N Z f A d d D t d D t a s v i F Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Buchholz, Christine DIE LINKE 07.07.2010 Friedhoff, Paul K. FDP 07.07.2010 Gabriel, Sigmar SPD 07.07.2010 Golombeck, Heinz FDP 07.07.2010 Groschek, Michael SPD 07.07.2010 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.07.2010 Dr. Hoyer, Werner FDP 07.07.2010 Dr. Lauterbach, Karl SPD 07.07.2010 Liebich, Stefan DIE LINKE 07.07.2010* Nietan, Dietmar SPD 07.07.2010 Schipanski, Tankred CDU/CSU 07.07.2010* Schreiner, Ottmar SPD 07.07.2010 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 07.07.2010 Wunderlich, Jörn DIE LINKE 07.07.2010 Zapf, Uta SPD 07.07.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck- ache 17/2371, Frage 10): Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, der Entwicklung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen entgegenzuwirken, die aufgrund ihrer Haushaltslage, wie in Presseveröffentlichungen, zum Beispiel in Spiegel Online vom 1. Juli 2010 („Extreme Haushaltsnot – Kommunen pla- nen Schock-Programm“) dargestellt, insbesondere die Ausga- ben für Bildung und Betreuung kürzen? Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Haus- altsautonomie der Länder bzw. der Finanzhoheit der ommunen erstellen Länder und Kommunen ihre Haus- alte selbstständig und unabhängig vom Bund. Es wird arauf hingewiesen, dass das zwischen Bund und Län- ern im Oktober 2008 vereinbarte und am 16. Dezember 009 bestätigte Ziel, gesamtstaatlich 10 Prozent des ruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auf- uwenden, weiterhin gilt. Die Bundeskanzlerin hat in iesem Zusammenhang bereits angeboten, dass der und einen erhöhten Anteil von 40 Prozent der Lücke ur Erreichung dieses Ziels trägt. Im Übrigen hat die von der Bundesregierung einge- etzte Gemeindefinanzkommission im März dieses Jah- es ihre Tätigkeit zur Erarbeitung von Vorschlägen zur euordnung der Gemeindefinanzierung aufgenommen. iel der Kommission ist es, die finanzielle Handlungs- ähigkeit der Kommunen zu sichern. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 11): Wie hoch war der rechnerische Anteil der Aktivität in der sogenannten Atomsuppe – HAWC – der Wiederaufarbei- tungsanlage Karlsruhe, WAK, vor Beginn des Verglasungsbe- triebs, der auf die bestrahlten Brennelemente aus dem Mehr- zweckforschungsreaktor, MZFR, zurückzuführen ist, wenn man anhand der Abbrandwerte und Schwermetallmassen der an die WAK abgelieferten bestrahlten Kernbrennstoffe eine näherungsweise Abschätzung vornimmt, wie sie in Bundes- tagsdrucksache 16/14113, Antwort auf meine schriftliche Frage 66, für den Anteil der Aktivitäten im HAWC aus den bestrahlten Brennelementen der kommerziellen Kernkraft- werke von der Bundesregierung vorgenommen wurde? Bekannt und in Tabellen über die Wiederaufarbei- ungskampagnen veröffentlicht sind Menge und Abbrand er bei der WAK GmbH angelieferten Brennelemente. ie Anlieferungsdaten bezogen sich nicht auf die Aktivi- ät, diese ergibt sich aus dem Abbrand, der Kühlzeit und nderen Parametern der Brennelemente. Eine genaue Be- timmung des rechnerischen Anteils an der Gesamtakti- ität des HAWC bedarf aufwendiger Berechnungen, die n der Kürze der für die Beantwortung von mündlichen ragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet wer- 5564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) großen Unsicherheiten behaftet, da es auf das Ergebnis viele Einflussgrößen gibt. Die Aussage in der Antwort auf Frage 66 der Bundestagsdrucksache 16/14113 ba- sierte daher auf einer Abschätzung. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/2371, Fragen 15 und 16): Welche Planungen der Bundesregierung gibt es für die Fortführung des seit Mitte 2010 bestehenden Stipendienpro- gramms des Kompetenzzentrums Auswärtige Kultur- und Bil- dungspolitik, AKBP, des Instituts für Auslandsbeziehungen, und aus welchen Haushaltstiteln bzw. aus welchen weiteren Mitteln soll die Fortführung gewährleistet werden? Wenn eine prinzipielle Fortführung des Stipendienpro- gramms des Kompetenzzentrums AKBP des Instituts für Aus- landsbeziehungen geplant ist, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass es eine nachhaltige Wirkung entfalten kann, und in welcher Höhe sind Mittel für 2011 und die fol- genden Jahre eingeplant? Zu Frage 15: Das Kompetenzzentrum des Instituts für Auslandsbe- ziehungen, ifa, erhielt aufgrund einer Entscheidung in der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2010 erstmals Mittel durch eine Aufstockung der Institutionel- len Förderung des ifa, Titel 687 47 EN 1.3. Der Haushalt 2011 ist dadurch gekennzeichnet, dass alle institutionell geförderten Zuwendungsempfänger ihre Verwaltungskosten auf dem Niveau des Jahres 2009 ein- frieren sollen. Eine konkrete Aussage zum Haushalt 2011 kann erst nach dem parlamentarischen Verfahren gegeben werden. Zu Frage 16: Die nachhaltige Wirkung des Stipendienprogramms im Rahmen des Kompetenzzentrums hängt primär von der konzeptionellen Ausgestaltung des Programms ab. Das Institut für Auslandsbeziehungen, ifa, hat seine konzeptionellen Vorstellungen bislang noch nicht voll- ständig vorgelegt. Die nach bisherigem Stand gerade in der Anfangsphase notwendigen Mittel dürften relativ be- scheiden sein. Sie dürften im Rahmen der erhöhten Mittel für die institutionelle Förderung des ifa, das heißt der Ver- lagerung erheblicher Projektmittel in die institutionelle Förderung im Haushalt 2010, oder aber auch aus dem Ti- telansatz für Stipendien – 0504-681 11 – ohne Schwierig- keiten aufzubringen sein. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 17): Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Einführung ei- ner Budgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus- landsbeziehungen? B l w a n v A d A D v e d h d w a t n h F ü s d d A l v i f 2 g D r a 2 g K (C (D Die grundsätzliche wünschenswerte Einführung der udgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus- andsbeziehungen wird im Lichte der Ergebnisse zu er- ägen sein, die sich aus der Prüfung der Budgetierung nderer Zuwendungsempfänger durch den Bundesrech- ungshof ergeben. Diese liegen jedoch der Bundesregierung noch nicht or. nlage 7 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 18): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Profiteure sowie die Herkunft der mindestens 3,18 Milliarden US-Dollar Bargeld, welche Medienberichten zufolge (zum Beispiel The Wall Street Journal vom 28. Juni 2010, die tages- zeitung vom 29. Juni 2010) von Anfang 2007 bis Februar 2010 über den afghanischen Flughafen Kabul laut dem dorti- gen Zollchef ausgeflogen wurden, als Bruchteil der insgesamt aus dem Land geschafften Gelder bei 13,5 Milliarden US- Dollar afghanischem Bruttosozialprodukt, und welche Konse- quenzen wird die Bundesregierung zusammen mit anderen in Afghanistan engagierten Nationen gegen derlei ergreifen, ins- besondere um solch zweckentfremdende Unterschlagung deutscher und internationaler Finanzhilfen wirkungsvoll zu verhindern? Diese Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Sie erfügt derzeit jedoch über keinerlei Erkenntnisse, die ine substanziierte Stellungnahme ermöglichen würden. Was konkret die Mittel der Bundesregierung für Wie- eraufbau und Entwicklungshilfe anbelangt, gibt es bis- er keine Anhaltspunkte für Veruntreuung. Die Mittel er Bundesregierung zum Wiederaufbau und zur Ent- icklung fließen nicht direkt in den Staatshaushalt der fghanischen Regierung oder einzelner Provinzverwal- ungen, vielmehr werden die Mittel in Form von einzel- en mit der afghanischen Regierung verhandelten Vor- aben und Projekten, aber auch über internationale Trust unds eingesetzt. Etablierte Mechanismen zur Projekt- berwachung und zur Kontrolle der Mittelverwendung owie ein Berichtswesen mit strengen Standards sichern ie Überwachung und den Nachweis über den Verbleib er eingesetzten Gelder. Der Bundesregierung ist bekannt, dass Korruption in fghanistan ein umfassendes Problem ist. Daher spricht die Bundesregierung auch kontinuier- ich über dieses Thema mit afghanischen Regierungs- ertretern und fordert von der afghanischen Regierung mmer wieder konkrete Schritte zur Korruptionsbekämp- ung. Auf der Londoner Afghanistan-Konferenz im Januar 010 sagte die afghanische Regierung zu, ihren Kampf egen Korruption und für Transparenz zu verstärken. ie Bundesregierung unterstützt die afghanische Regie- ung weiterhin im Kampf gegen die Korruption. Sie wird uch bei der Afghanistan-Konferenz in Kabul am 0. Juli 2010 darauf hinwirken, dass die afghanische Re- ierung wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von orruption und Veruntreuung ergreift. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5565 (A) ) )(B) Mit ihren Projekten und Programmen stärkt die Bun- desregierung die afghanische Verwaltung und fördert gute Regierungsführung. So werden Vorhaben zur Stärkung der Rechtsstaat- lichkeit und des Verwaltungsaufbaus unterstützt und Ex- perten über den Offenen Politikberatungsfonds zum Aufbau von Antikorruptionsbehörden finanziert. Zudem werden Nichtregierungsorganisationen, die sich für mehr Rechtsstaatlichkeit und Transparenz einsetzen, gestärkt sowie die Fortbildung für Journalisten und Journalistin- nen finanziert. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/2371, Frage 25): Inwieweit hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber der international nicht anerkann- ten Regierung Somalilands hinsichtlich des Polizei- und Justiz- aufbaus sowie der Vorbereitung und Durchführung der Präsi- dentschaftswahlen am 26. Juni 2010 Unterstützung geleistet, und mit welchen Nichtregierungsorganisationen, die mit der Regierung Somalilands kooperieren, arbeitet bzw. arbeitete die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung hierbei zusammen? Die Europäische Union unterstützt den politischen Prozess in der Republik Somalia mit dem Ziel einer Sta- bilisierung des Gesamtstaats. Aus Gemeinschaftsmitteln erhält Somalia unter ande- rem Hilfe in den Bereichen gute Regierungsführung und Institutionenaufbau. Im Rahmen dieses Gesamtprogramms wurden einzelne Maßnahmen zur Vorbereitung der Wah- len in Somaliland in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro finanziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Gesamtpro- gramms auch einzelne Maßnahmen zur Stärkung des Po- lizei- und Justizsektors in Somaliland durchgeführt. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 26): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den jüngst bekannt gewordenen Einschätzungen des US-amerika- nischen Geheimdienstes CIA zum iranischen Nuklearwaffen- programm, und teilt sie die Einschätzungen? Der Bundesregierung sind Pressemeldungen über Äu- ßerungen bekannt, die CIA-Direktor Leon Panetta am 27. Juni 2010 gegenüber einem US-Fernsehsender ge- macht hat. Die Bundesregierung bewertet diese öffent- lichen Äußerungen nicht. Über geheimdienstliche Informationen oder Einschät- zungen wird der Deutsche Bundestag in den hierfür vor- gesehenen Gremien unterrichtet. Deutschland bemüht sich gemeinsam mit seinen Part- nern im E3+3-Rahmen um eine Lösung des Konflikts u d Z A d A 1 s t s l d s w A I k s a t d a k m 6 B z s d t s b u J w I A d A s (C (D m das iranische Nuklearprogramm, die sicherstellt, ass das iranische Nuklearprogramm allein friedlichen wecken dient. nlage 10 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/2371, Frage 27): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten ei- nes substanziellen Angebots durch den Iran im Streit um des- sen Nuklearprogramm, und welche außenpolitischen Initiati- ven plant die Bundesregierung, um noch vor dem geplanten Beschluss des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der EU am 26. Juli 2010 über EU-Maßnahmen gegenüber dem Iran zur Umsetzung und „maßgeblichen Erweiterung“ der entspre- chenden Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen? Gemeinsam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen etzt sich die Bundesregierung für eine Lösung des Strei- es um das iranische Nuklearprogramm ein, die sicher- tellt, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließ- ich friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 verfolgen abei einen zweigleisigen Ansatz, der einerseits vor- ieht, dass Iran umfassende Kooperation angeboten ird, und andererseits in dem Fall, dass Iran auf diese ngebote nicht eingeht, durch Sanktionen der Druck auf ran erhöht wird, an den Verhandlungstisch zurückzu- ehren. Zuletzt hat die Hohe Repräsentantin für die Europäi- che Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton, m 11. Juni 2010 in einem Brief an den iranischen Un- erhändler Saeed Dschalili zum Ausdruck gebracht, dass ie E3+3 auch in dem jetzigen Umfeld neuer Sanktionen usdrücklich zu Verhandlungen über das iranische Nu- learprogramm und zu anderen Themen von gemeinsa- em Interesse bereit sind. Dschalili hat hierauf am . Juli 2010 geantwortet. Der Brief wird derzeit von der undesregierung und ihren Partnern analysiert. Positiv u bewerten ist, dass Iran darin seine Gesprächsbereit- chaft – wenn auch noch unter näher zu bewertenden Be- ingungen – erklärt. Auf ihrem Treffen in Brüssel am 2. Juli 2010 bekräf- igten die Politischen Direktoren der E3+3 ihre Bereit- chaft, den Dialog mit Iran im Rahmen der am 1. Okto- er 2009 in Genf erreichten Verständigung fortzusetzen, m zu ernsthaften Verhandlungen zu kommen. Das umfangreiche Angebotspapier der E3+3 aus dem ahre 2008 bleibt auf dem Tisch. Die E3+3 sind zu einer eiteren Konkretisierung dieses Angebots im Dialog mit ran bereit. nlage 11 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- ache 17/2371, Fragen 28 und 29): Stimmt es, dass sich die Bundesregierung im Europäi- schen Rat in der vergangenen Woche gegen die Eröffnung ei- 5566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) nes neuen Verhandlungskapitels mit der Türkischen Republik ausgesprochen hat, und, wenn ja, wie begründet die Bundes- regierung dieses Verhalten? Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr eines politi- schen Abdriftens der Türkei von den bisherigen westlichen Partnern, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen solchen Prozess aufzuhalten? Zu Frage 28: Nein, das stimmt nicht. Der Europäische Rat ist zuletzt am 17./18. Juni 2010 zusammengetreten und hat sich nicht mit den Beitritts- verhandlungen der EU mit der Türkei befasst. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitglied- staaten, AstV, vom 23. Juni 2010 wurde über die An- nahme des Berichts der Kommission über die Erfüllung der Bedingungen für die Eröffnung der Verhandlungen über Kapitel 12, „Lebensmittelsicherheit sowie Veteri- när- und Pflanzenschutzpolitik“ verhandelt und die An- nahme mit einer Verschweigefrist zur Abstimmung ge- stellt. Die Bundesregierung hat dieses Schweigen nicht gebrochen. Im AStV vom 30. Juni 2010 wurde schließlich die Annahme der Gemeinsamen Verhandlungsposition der EU zu Kapitel 12 beschlossen und damit die Vorausset- zung für die Eröffnung des Kapitels auf der Beitrittskon- ferenz mit der Türkei am 30. Juni 2010 nachmittags ge- schaffen. Zu Frage 29: Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht. Die türkische Regierung betreibt eine aktive, differen- zierte und in den vergangenen Jahren regional stärker ausgreifende Außenpolitik. Sie versteht sich selbst als Mittlerin zwischen Ost und West, sieht sich dabei aber in einer selbstbestimmten Rolle. Sie ist im Rahmen der NATO ihren westlichen Partnern eng verbunden und be- müht sich als Beitrittskandidat um Aufnahme in die EU. Die Türkei bleibt ein Partner von großer strategischer Bedeutung. Bereits im vergangenen Jahr haben der Bundesminis- ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und sein türkischer Amtskollege Professor Dr. Ahmet Davutoğlu einen strategischen Dialog zwischen beiden Außen- ministerien vereinbart. Eine enge, partnerschaftliche Ab- stimmung erscheint in Zeiten rasanter globaler Entwick- lungen wichtiger denn je. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 30): Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der ver- netzten Sicherheit? Im Weißbuch der Bundesregierung von 2006 firmiert „Vernetzte Sicherheit“ als ressortübergreifende Koor- dination politischer, ökonomischer, entwicklungspoli- t c I v d r n e u f z r g l I K R g Z p m c K ü A d d D F n b G n d e s u g F g d r ö c o (C (D ischer sowie weiterer ziviler – zum Beispiel polizeili- her – und militärischer Kräfte, um sicherheitspolitische nteressen auf internationaler Ebene durchzusetzen. Der ernetzte Sicherheitsbegriff erfordert kohärentes Han- eln unter Einbeziehung substaatlicher Akteure – Nicht- egierungsorganisationen, Wirtschaft – sowie internatio- aler Partner. Der Wiederaufbau staatlicher Strukturen rzeugt Überschneidungen der Handlungsfelder ziviler nd militärischer Akteure. Er erfordert ressortübergrei- ende und präventive Strategien. Der Koalitionsvertrag beinhaltet daher ein Bekenntnis um Ansatz vernetzter Sicherheitspolitik. Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundes- egierung von 2004 hat hier ambitionierte Vorgaben emacht. Gefordert werden ressortübergreifende Stabi- isierungskonzepte und vor allem deren effektive mplementierung. Die Koalition hat auf Grundlage des oalitionsvertrags die Erstellung ressortübergreifender egionalstrategien eingefordert – Lateinamerika-Strate- ie fertig, geht dieser Tage in die Kabinettsfreigabe. udem wurde mit dem Unterausschuss „Zivile Krisen- rävention und vernetzte Sicherheit“ eine neue parla- entarische Institution zur Umsetzung vernetzter Si- herheit etabliert. Diese hat den Ressortkreis Zivile risenprävention gerade mit der Erstellung einer ressort- bergreifenden Sudan-Strategie beauftragt. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 31): In welcher Weise werden und wurden von deutschen Be- hörden Erkenntnisse genutzt, die von Geheimdiensten von Staaten, in denen gefoltert wird, erhoben und nach Deutsch- land weitergegeben wurden, wie es Human Rights Watch in dem Bericht „No Questions Asked: Intelligence Cooperation with Countries that Torture“ (vergleiche auch Süddeutsche Zeitung vom 29. Juni 2010, Seite 5, „Vergiftete Informatio- nen“) darlegt, und plant die Bundesregierung, die Zusammen- arbeit mit ausländischen Geheimdiensten, die mit Methoden der Folter arbeiten, zu beenden? Deutschland bekennt sich zum absoluten Verbot der olter und anderer grausamer, unmenschlicher oder er- iedrigender Behandlung oder Strafe. Das Folterverbot esitzt Verfassungsrang. Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des rundgesetzes, GG, bestimmt, dass festgehaltene Perso- en weder seelisch noch körperlich misshandelt werden ürfen. Die Folter verstößt ferner gegen das in Art. 1 GG nthaltene Gebot, die Menschenwürde zu achten und zu chützen. Das Folterverbot gilt uneingeschränkt und nabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland be- angen wird. Eine Beteiligung deutscher Beamter an olterungen – auch wenn diese im Ausland und von An- ehörigen anderer Staaten begangen werden – ist nach em deutschen Recht strafbar und wird keinesfalls tole- iert werden. Die Bundesrepublik Deutschland ist zum Schutz der ffentlichen Sicherheit gehalten, Hinweisen auf mögli- herweise bevorstehende Gewalttaten in Deutschland der gegen deutsche Interessen im Ausland unter Wah- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5567 (A) ) )(B) rung grundrechtlicher Standards nachzugehen. Hiervon zu trennen ist die Frage der Verwertbarkeit von Erkennt- nissen im Strafprozess. Das absolute Folterverbot ist in der deutschen Rechtsordnung fundamental verankert. Erkenntnisse, die im Ausland durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten unter Folter gewonnen werden, dürfen entsprechend § 136 a Abs. 3 Satz 2 der Strafprozessord- nung, StPO, im deutschen Strafprozess nicht verwertet werden. Die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte binden nach Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung unmittel- bar. Damit ist das Folterverbot unmittelbar geltendes Recht, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt zu re- spektieren ist. Neben den zuständigen Aufsichtsbehör- den wird eine effektive Kontrolle durch ein differenzier- tes System von Rechtswegen und Rechtsmitteln gewährleistet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck- sache 17/2371, Frage 32): Wie kommt es zu der Diskrepanz, dass Roma, die von psy- chischen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinde- rungen betroffen oder potenzieller Traumatisierung bedroht sind, in das Kosovo abgeschoben werden – wie die Experten in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 28. Juni 2010 im Deutschen Bundestag einhellig berichteten –, obwohl diese Faktoren rechtlich gesehen, sofern im Zielstaat die Behandlungsmöglichkeiten fehlen und dadurch eine er- hebliche und konkrete Gesundheitsgefahr entsteht, ein Ab- schiebungshindernis darstellen? Die Feststellung der Ausreisepflicht und der Vollzug von Rückführungen fallen grundsätzlich in die Zustän- digkeit der Länder. Der Bund erhebt im Zusammenhang mit Rückführungen in die Republik Kosovo lediglich statistische Angaben allgemeiner Art über die Anzahl der Rückgeführten und deren ethnische Zugehörigkeit, nicht hingegen über Aspekte im Sinne der Fragestellung. Weitergehende, nähere Erkenntnisse dazu sind der Bundesregierung daher nicht bekannt. Unter Verweis auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache 17/2089 vom 14. Juni 2010, ist aber festzustellen, dass die Ausländerbehörden – nach Auskunft der Länder – Personen, die besonders hilfsbedürftig sind, stets nach- rangig für Rückführungen anmelden. Im Übrigen erfolgt die konkrete Einzelfallprüfung auf ein Vorliegen von Abschiebungshindernissen durch die Ausländerbehörden der Länder bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, soweit es sich um Asylent- scheidungen handelt. Die Gesamtschutzquote in Asyl- verfahren lag für die Republik Kosovo im Jahr 2009 bei 4,7 Prozent, zum Vergleich: Schutzquote aller Her- kunftsländer, HKL: 33,8 Prozent; bis Ende Mai 2010 bei 4,3 Prozent, Vergleich zu allen HKL: 25,9 Prozent. Bei der – gerichtlichen – Bewertung der Behand- lungsmöglichkeiten einer Krankheit in Kosovo spielen auch die von den Ausländerbehörden oftmals abgegebe- n f K s u u R ü G S e r s s 2 v d g c t n h h e L 2 s h a V A d d ( m w d d d n k m w d B i n f g J t (C (D en Kostenübernahmeerklärungen für eine gegebenen- alls weiterhin notwendige medizinische Behandlung im osovo eine Rolle. Die bisherige Rechtsprechung lässt ich dahin gehend zusammenfassen, dass es von der Art nd Schwere der Erkrankung, den benötigten Mitteln nd den persönlichen Verhältnissen des potenziellen ückkehrers abhängt, ob eine zeitlich befristete Kosten- bernahme zur Abwendung einer erheblichen konkreten efahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7 atz 1 Aufenthaltsgesetz ausreichend ist. Bezieht sich ine solche Kostenübernahmeerklärung auf einen Zeit- aum von zwei Jahren, wird sich eine gleichwohl fortbe- tehende Gefahr in der Regel nicht mehr feststellen las- en, OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Dezember 009 – 8 LA 219/09. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch das om Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Ba- en-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt etragene Rückkehrprojekt „URA 2“ kompetente Psy- hologen vorhält, die sich auf posttraumatische Belas- ungsstörung spezialisiert haben. Bis Ende April 2010 ahmen 37 Personen das Beratungsangebot in Anspruch, ierunter 14 Roma. Zu den in Kosovo bestehenden medizinischen Be- andlungsmöglichkeiten wird im Übrigen auf den aktu- llen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante age des Auswärtigen Amts zu Kosovo vom 20. Juni 010 verwiesen, der auch von den Abgeordneten einge- ehen werden kann. Er beschreibt ausführlich die Be- andlungsmöglichkeiten diverser Krankheiten und gibt uch einen Überblick über die allgemeine medizinische ersorgung in Kosovo. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage er Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Drucksache 17/2371, Frage 33): Treffen die Prognosen zu, dass dem Haushalt des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge etwa 30 Millionen Euro in diesem Haushaltsjahr fehlen werden, und was unternimmt das Bundesministerium des Innern, um diesen Fehlbetrag aus- zugleichen? Gerade in den Jahren 2008 und 2009 sind die Teilneh- erzahlen erfreulich stark gestiegen. Die hohen Zahlen irken in das Jahr 2010 hinein, da sich viele Teilnehmer erzeit noch in den Kursen befinden. Dies hat zur Folge, ass der Bedarf selbst mit 218 Millionen Euro nicht zu ecken gewesen wäre. Das Bundesministerium des In- ern hat sich daher entschieden, dass der Integrations- urstitel – trotz der Einsparvorhaben im Jahr 2010 – ein- alig mit einem Betrag von 15 Millionen Euro verstärkt ird. Diese zusätzlichen Mittel werden aus dem laufen- en Haushalt des Einzelplans 06 bereitgestellt. Dem undesamt für Migration und Flüchtlinge werden damit n diesem Jahr rund 218 Millionen Euro plus 15 Millio- en Euro, das heißt insgesamt rund 233 Millionen Euro ür die Durchführung von Integrationskursen zur Verfü- ung stehen. Dies ist weit mehr als in jedem anderen ahr seit Einführung der Kurse. In Anbetracht der derzei- igen Haushaltslage und der Sparmaßnahmen ist eine 5568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) solche Verstärkung um einen mehrstelligen Millionenbe- trag ein deutliches Signal gezielter Integrationspolitik. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 34 und 35): Beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere ange- sichts der gerade veröffentlichten sinkenden Einbürgerungs- zahlen, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine sogenannte Turboeinbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutsch- land einzuführen, um die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, und, wenn nein, warum nicht? Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für die Einbürgerung für Schüler/Schülerinnen, Studenten/Studentin- nen und Rentner/Rentnerinnen in Höhe von 255 Euro zu sen- ken oder zu streichen, und, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 34: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Einbürgerungen für das Berichtsjahr 2009 auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert. Sie liegt sogar mit rund 96 100 um circa 1 650 leicht über der des Vorjahres; +1,7 Prozent. Dies wird von der Bundes- regierung begrüßt, denn die Einbürgerung ist das stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Die Bundesregierung wirbt daher dafür, dass möglichst viele Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfül- len, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Die Bundes- regierung wird – wie im Koalitionsvertrag festgeschrie- ben – unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur Einbürgerung beseitigen. Die Einbürgerung ist jedoch eine individuelle und freiwillige Entscheidung eines je- den Ausländers, der die Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf diese persönliche Entscheidung kann durch die Poli- tik nur begrenzt Einfluss genommen werden. Zu Frage 35: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Höhe der Einbürgerungsgebühren zu verändern. Nach § 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, beträgt die Gebühr für die Einbürgerung 255 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteu- ergesetzes hat, auf 51 Euro. Die Einbürgerungsgebühren sind seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Ja- nuar 2000, also seit über zehn Jahren, unverändert geblieben. Von der Gebühr kann aus Gründen der Billig- keit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßi- gung oder -befreiung gewährt werden. Eine Einbürge- rung ist damit zum Beispiel auch für Schüler, Studenten und Rentner mit niedrigem Einkommen möglich. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/2371, Frage 36): s b n n n z s F d l i B b n z k l L D A w 1 N l g l t g s w d a z A d d N (C (D Inwieweit trifft die Aussage der Präsidentin des Deutschen Volkshochschul-Verbandes, Professor Dr. Rita Süssmuth, in einem Schreiben vom 27. Mai 2010 zu, dass die Anzahl der Zulassungen zu Integrationskursen für sogenannte Altzuwan- derer wegen Einsparungen nicht nur von 67 000 in 2009 auf 53 000 in 2010, wie bislang bekannt, sondern um weitere 15 000 und damit im Jahresvergleich um fast 50 Prozent zu- rückgefahren werden soll, und inwieweit verträgt sich diese Entwicklung mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, nach dem Integrationskurse „quantitativ und quali- tativ aufgewertet“ werden sollten? Die Aussage von Frau Professor Süssmuth bezieht ich auf das Verfahren der Zulassung von Ausländern zw. deutschen Staatsangehörigen zum Integrationskurs ach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kön- en Personen, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder icht mehr besitzen, im Rahmen verfügbarer Kursplätze um Integrationskurs zugelassen werden. Diese Zulas- ung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und lüchtlinge, BAMF. Es geht damit nicht um die Gruppe er anspruchsberechtigten Ausländer bzw. Spätaussied- er, deren Zugangsmöglichkeiten zum Integrationskurs n keiner Weise eingeschränkt werden. Die Frage, ob das AMF im zweiten Halbjahr 2010 die Zulassung wird eschränken müssen, da nicht ausreichend Kursplätze fi- anzierbar sind, hängt von der Nachfrage ab. Die Zahlen um Stand 31. März 2010 zeigen, dass im ersten Quartal napp 32 000 Teilnehmerberechtigungen von den Aus- änderbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, SGB-II- eistungsbehörden und dem BAMF ausgestellt wurden. avon sind knapp 14 000 Zulassungen nach § 44 Abs. 4 ufenthaltsgesetz, AufenthG, durch das BAMF erteilt orden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 9 000 Zulassungen zeigt sich somit eine zurückgehende achfrage. Im ersten Quartal 2010 lag die Zahl der Zu- assungen rund 26 Prozent unter dem Niveau des ver- leichbaren Zeitraumes im Jahr 2009. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll mög- ichst vielen Personen eine Teilnahme an einem Integra- ionskurs ermöglicht und die hohe Qualität der Kurse esichert werden. Im Vordergrund steht dabei, dass ämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt erden können. Inwieweit alle Zulassungsanträge in iesem Jahr abschließend beschieden werden können, ist uf der Grundlage der weiteren Ausgabenentwicklung u entscheiden. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 37): Welche Erklärung gibt die Bundesregierung dafür, dass ihr – gemäß ihrer Antwort auf meine dringliche Frage vom 1. Juli 2010; Plenarprotokoll 17/51, Seite 5306 C – keine „bestätig- ten“ Informationen über die Festnahme des deutsch-syrischen Staatsbürgers Rami M. am 21. Juni 2010 durch die pakistani- schen Sicherheitskräfte vorliegen, obwohl der Festnahme die vorherige Übermittlung von Daten durch das Bundeskriminal- amt an pakistanische Sicherheitsstellen zugrunde lag, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern zu- vor an der Diskussion zu dieser Datenübermittlung beteiligt waren und obwohl ab dem 22. Juni 2010 – Spiegel Online –, 23. Juni 2010 – Frankfurter Allgemeine Zeitung, Hamburger Abendblatt –, 26. Juni 2010 – Deutsche Presse-Agentur – so- wie 28. Juni 2010 – Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung – mit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5569 (A) ) )(B) präzise geschilderten Details von der Festnahmeaktion berichtet wurde sowie die pakistanische Polizei dies bestätigte, und mit welchen Aktivitäten wird die Bundesregierung sich über die Festnahme informieren sowie die rasche Freilassung des deut- schen Staatsbürgers, seine Rückreise nach Deutschland bzw. seine Überstellung in deutsche Obhut zu erreichen versuchen? Zum Informationsverhalten anderer Staaten kann die Bundesregierung keine Erklärung abgeben. Die deutsche Botschaft in Islamabad hat auf Weisung des Auswärti- gen Amts nach Bekanntwerden von Medienberichten über die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen das pakistanische Außenministerium unverzüglich um Informationen über die Identität des Festgenommen, die Gründe der Festnahme, den derzeitigen Aufenthaltsort und gegebenenfalls um konsularischen Zugang zu dem Festgenommenen gebeten. Eine Antwort des pakistani- schen Außenministeriums steht gegenwärtig aus. Pakistanische Sicherheitsbehörden haben gegenüber der Botschaft die Festnahme eines deutschen Staatsange- hörigen bestätigt, ohne dessen Identität offenzulegen. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 38 und 39): Kann die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes deutscher Nordschleswiger bestätigen, wonach die derzeit an- gedrohten Kürzungen der Förderung der deutschen Minder- heit in Dänemark vonseiten der Bundesregierung, Schleswig- Holsteins und Dänemarks sich für 2011 nunmehr auf mehr als 2 Millionen Euro summieren, die bis 2014 auf 2,5 Millionen Euro ansteigen würden, und eine Umsetzung den Wegfall von 40 bis 50 Stellen bedeuten würde? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Kür- zungen aus dem Bundeshaushalt auf insgesamt 1,5 Millionen Euro belaufen, davon 1,3 Millionen Euro bei den Betriebsmit- teln und 0,2 Millionen Euro bei den investiven Mitteln, und, wenn ja, wie vertritt sie diese Kürzungen vor dem Hinter- grund der von Deutschland in den Bonn-Kopenhagener Erklä- rungen von 1955 durch die Unterschrift vom damaligen Bun- deskanzler Dr. Konrad Adenauer eingegangenen Verpflichtungen? Zu Frage 38: Verlässliche Zahlen über die Kürzungen durch das Land Schleswig-Holstein und Dänemark sind der Bun- desregierung bislang nicht bekannt, die entsprechenden Haushalte wurden noch nicht abschließend verhandelt. Zu Frage 39: Der Regierungsentwurf für 2011 sieht im Vergleich zu dem Finanzplan 2011 einen lediglich um 700 000 Euro verringerten Zuwendungsbetrag an den Bund deutscher Nordschleswiger, BdN, vor. Hiervon betreffen 500 000 Euro den Titel „Soziale und Kulturelle Förde- rung“ und 200 000 Euro den Bautitel des BdN. Die Kür- zung entspricht 6 Prozent der gesamten Zuwendungs- summe. Für 2009 und 2010 erhielt der BdN einen auf diese zwei Jahre befristeten Sonderzuschuss des Bundes von jeweils 800 000 Euro zur Überbrückung einer systembe- dingten Finanzierungslücke, da der dänische Staat seinen A V s w g r j g u t E d L z t s p B d 2 H P f d d u z d E U k d A d d 2 Z h r d N t f i v t r V (C (D nteil an Personalkostenerhöhungen stets erst mit einer erzögerung von drei Jahren übernimmt. Dieser Zu- chuss sollte nach dem bisherigen Finanzplan ab 2011 ieder entfallen, und entsprechend ist dies auch im Re- ierungsentwurf für 2011 vorgesehen. Die bilateralen Absprachen zwischen der Bundes- epublik Deutschland und Dänemark im Zuge der lang- ährigen Umsetzung der Bonn-Kopenhagener Erklärun- en von 1955 enthalten die beiderseitige Bereitschaft nd Verpflichtung, die Minderheit eigener Nation, Kul- ur und Sprache im Nachbarland bei der Erhaltung und ntwicklung ihrer Identität zu unterstützen. Zur Höhe er Unterstützung gibt es keine Absprachen. Für beide änder gleichlautend heißt es dort, dass bei Unterstüt- ungen und sonstigen Leistungen aus öffentlichen Mit- eln im Rahmen des Ermessens entschieden wird. Verschiedene Rahmenbedingungen wie die grundge- etzliche Schuldenbremse oder die Vorgaben des Euro- äischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zwingen die undesregierung zur strengen Konsolidierung. So wer- en dem Bundesministerium des Innern für das Jahr 011 insgesamt um rund 77,4 Millionen Euro reduzierte aushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies wird in allen olitikbereichen und Behörden des BMI zu Einschnitten ühren; auch die Förderung des BdN ist hiervon in soli- arischer Weise betroffen. Die geplanten Kürzungen bei er Förderung der deutschen Minderheiten in den MOE- nd GUS-Ländern betragen insgesamt knapp 10 Pro- ent. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Möglichkeit, ie deutsche Minderheit in Dänemark von notwendigen insparungen auszunehmen. Die Kürzungen haben ihre rsache ausschließlich in den Sparzwängen und stellen eine Änderung in der Minderheitenpolitik des Bundes ar. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/ 371, Fragen 40 und 41): Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU- Kommission, die Fahrgastrechte für alle Reisenden – auch die, die per Wasserfahrzeug, Bus oder Auto unterwegs sind – künftig weiter stärken zu wollen? Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stär- kung der Fahrgastrechte aller Reisenden und, wenn nein, wa- rum nicht? u Frage 40: Der Bundesregierung sind keine neuen Legislativvor- aben der EU-Kommission zum Thema „Fahrgast- echte“ bekannt. Die Fahrgastrechte im Seeverkehr wur- en erstmalig auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG) r. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Ra- es vom 23. April 2008 über die Unfallhaftung von Be- örderern von Reisenden auf See geregelt. Derzeit wird m Rat und im Europäischen Parlament noch über die on der EU-Kommission im Dezember 2008 vorgeleg- en Vorschläge für eine Verordnung über die Passagier- echte im See- und Binnenschiffsverkehr und für eine erordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibus- 5570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) verkehr verhandelt. Rat und Europäisches Parlament streben eine Einigung in zweiter Lesung an. Angekündigt hat die EU-Kommission allerdings eine Mitteilung für den Herbst dieses Jahres, die sich weitge- hend auf die Fluggastrechte konzentrieren soll. Die Bun- desregierung hat sich bereits im Rahmen einer von der EU-Kommission vom 15. Dezember 2009 bis 1. März 2010 durchgeführten Konsultation zur Fortschreibung der Fluggastrechte für weitere Verbesserungen in diesem Bereich ausgesprochen. Im Übrigen hat die EU-Kommission am 29. Juni 2010 eine europaweite Aufklärungskampagne gestartet, mit der Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte in- formiert werden sollen. Zu Frage 41: Soweit die Rechte von Fahrgästen im Schienenver- kehr betroffen sind, hält die Bundesregierung es für ge- boten, zunächst zu prüfen, welche Erfahrungen mit den neuen gesetzlichen Regelungen, die im Jahr 2009 erlas- sen wurden, gemacht wurden. Was die Rechte von Reisenden in der Schifffahrt an- belangt, so plant die Bundesregierung noch in der lau- fenden Legislaturperiode den Entwurf von Vorschriften zur Ausführung der oben genannten Verordnung (EG) Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See vorzulegen. Die Fluggastrechte sind auf europäischer Ebene ab- schließend geregelt, weshalb für gesetzgeberische Maß- nahmen auf Landes- oder Bundesebene keine Kompe- tenz besteht. Die Bundesregierung hat sich jedoch an der oben genannten Konsultation beteiligt und in einem Schreiben an den Vizepräsidenten der EU-Kommission, Herrn Siim Kallas, eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angeregt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 42 und 43): Warum verpflichtet die Bundesregierung die Fluglinien nicht gesetzlich, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr beizutreten, wenn Kulanz und Service als unzureichend angesehen werden? Warum werden Pauschalreiseanbieter nicht gesetzlich ver- pflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Rechte und Reklamationsmöglichkeiten aufzuklären, wie es zum Beispiel die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugreisende vorsieht? Zu Frage 42: Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine Einbezie- hung der Luftverkehrsträger in eine Schlichtung durch gesetzliche Maßnahmen erreicht werden kann. Sie führt außerdem intensive Gespräche mit der Luftverkehrswirt- schaft über die Ausgestaltung einer solchen Schlichtung, um die Fluggesellschaften zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren zu bewegen. Nach dem allgemei- nen Justizgewährleistungsanspruch, der sich aus Art. 2 A d s E w d d a d t g g c Z N a o w h s 9 s t B b r g g w K s t o d r A l A i k G s A d d ( F s 2 2 (C (D bs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip es Art. 20 Abs. 3 GG ergibt, dürfen die Fluggesell- chaften nicht unter Ausschluss des Rechtsweges den ntscheidungen einer Schlichtungsstelle unterworfen erden. Vielmehr muss der Weg zu einer Streitentschei- ung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleiben. Vor iesem Hintergrund kann nur ein von der Wirtschaft kzeptiertes Schlichtungsverfahren auch eine Akzeptanz er Schlichtungsvorschläge gewährleisten. Schlich- ungsvorschläge, die das Ergebnis einer obligatorischen esetzlichen Schlichtung wären und von der Wirtschaft enerell nicht akzeptiert würden, brächten den Verbrau- herinnen und Verbrauchern daher keinen Vorteil. u Frage 43: Die Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) r. 261/2004 stehen sowohl Individualreisenden als uch Pauschalreisenden zu. Über die Rechte aus der Ver- rdnung werden daher auch Pauschalreisende vom je- eiligen Luftverkehrsunternehmen informiert. Darüber inaus werden Pauschalreisende auch durch die inner- taatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 0/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pau- chalreisen geschützt. So muss der Reiseveranstalter un- er anderem gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 7 und 8 der GB-Informationspflichten-Verordnung den Reisenden ei oder unverzüglich nach Vertragsschluss unter ande- em über folgende Punkte informieren: über die Oblie- enheit des Reisenden, dem Reiseveranstalter einen auf- etretenen Mangel anzuzeigen, um sich seine Rechte egen des Mangels zu erhalten, darüber, dass vor der ündigung des Reisevertrags wegen Mangels dem Rei- everanstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleis- ung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist der vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn ie sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonde- es Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird, über die usschlussfristen zur Geltendmachung seiner Gewähr- eistungsansprüche und über die Stelle, gegenüber der nsprüche geltend zu machen sind. Dem Reisenden wird damit der Rahmen aufgezeigt, n dem er bei Reisemängeln seine Rechte wahrnehmen ann. Damit wird verhindert, dass er seine vertraglichen ewährleistungsansprüche aus Unkenntnis über die Vor- chriften zur Geltendmachung verliert. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) Drucksache 17/2371, Frage 44): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aktuelle Gerichtsverfahren und Gerichtsverfahren der letzten drei Jahre in Deutschland, die mit Menschenhandel in Verbindung stehen? Ihre mit Blick auf einen französischen Fall gestellte rage kann ich mit Angaben aus der Strafverfolgungs- tatistik des Statistischen Bundesamtes für die Jahre 007 und 2008 beantworten. Ergebnisse für das Jahr 009 liegen noch nicht vor. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5571 (A) ) )(B) Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, § 232 StGB, wurde 2007 gegen 155 Perso- nen, 2008 gegen 173 Personen, ein gerichtliches Haupt- verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon wurden 2007 123 Personen, 2008 138 Personen verurteilt. Wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeu- tung der Arbeitskraft, § 233 StGB, wurde 2007 gegen 13 Personen, 2008 gegen 25 Personen, ein gerichtliches Hauptverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon wurden 2007 8 Personen, 2008 16 Personen verurteilt. Wegen Förderung des Menschenhandels, § 233 a StGB, wurde 2007 gegen 3 Personen, 2008 gegen 2 Personen, ein gerichtliches Hauptverfahren rechtskräftig abge- schlossen. Hiervon wurden 2007 2 Personen, 2008 1 Person verurteilt. Gerne bin ich außerdem bereit, Ihnen diese Zahlen als schriftliche Aufstellung zukommen zu lassen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa- che 17/2371, Frage 45): Wie bewertet die Bundesregierung den für den G-20-Gip- fel in Toronto am 26./27. Juni 2010 vorgelegten Bericht der sogenannten Issing-Kommission, in dem nach Presseberich- ten (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Juni 2010, Seite 11) eine Bankenabgabe vorgeschlagen wird, die Einnahmen in Höhe von 5 Prozent der Wirtschaftsleistung Deutschlands bzw. circa 120 Milliarden Euro generieren sollte, und hält die Bundesregierung das von ihr vorgeschla- gene Konzept einer Bankenabgabe mit erwarteten Einnahmen in Höhe von 1,2 Milliarden Euro per annum vor diesem Hin- tergrund für angemessen? Die Bundesregierung begrüßt den Bericht der „Issing- Kommission“ und hat die Gelegenheit wahrgenommen, vor dem G20-Treffen in Kanada mit der Expertengruppe über die Vorschläge intensiv zu diskutierten. Die Issing- Kommission schlägt in ihrem Bericht eine am System- risiko orientierte Bankenabgabe mit Lenkungswirkung vor. Ebenso wie das Konzept der Bundesregierung ist der Vorschlag der Issing-Gruppe in die Zukunft gerichtet und zielt auf ein stabileres Finanzsystem. Als mögliches jährliches Aufkommen nennt die Issing-Kommission Beträge von 1 bis 5 Milliarden Euro, wobei offen ist, auf welcher Grundlage diese Zahlen ermittelt worden sind. Die in der Frage angesprochenen 120 Milliarden Euro – circa 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – stellen nach den Vorstellungen der Issing-Kommission die ab- solute Obergrenze dar. Wenn dieser Betrag einmal er- reicht ist, soll die Bankenabgabe nicht weiter erhoben werden. Auf internationaler Ebene gibt es zu dieser Frage un- terschiedliche Auffassungen. Deutschland hat bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe und des Bankenfonds auf jeden Fall verfassungsrechtliche Vorgaben zu be- rücksichtigen – dies insbesondere mit Blick auf die ver- fassungsrechtlich geforderte Zumutbarkeit der Abgabe. A d g ( Z E L r a A R z s m m d d d m t G k M G s c b F A Z w e w z d d A m (C (D nlage 24 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) Drucksache 17/2371, Fragen 46 und 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964 – alte Länder – bzw. 1. Januar 1935 – neue Länder – bei der Berechnung der Grundsteuer zu unterschiedlichen Grundsteu- ermessbeträgen führen und damit der Gemeinde durch die un- zeitgemäße Berechnungsgrundlage Grundsteuereinnahmen verloren gehen bzw. Steuerungerechtigkeiten entstehen, und welche Modelle zur Reform der Grundsteuer werden von der Bundesregierung in Betracht gezogen? Inwieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die ab Herbst 2010 tagende länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer – Vorgabe der zu diskutierenden Reformmo- delle etc. –, und wie sieht der exakte Zeitplan zur Umsetzung der Grundsteuerreform aus? u Frage 46: Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die inheitswerte zum Stichtag 1. Januar 1964 in den alten ändern und 1. Januar 1935 in den neuen Ländern keine ealitätsgerechte Grundlage mehr darstellen. Dies hat sie uch in der Antwort vom 14. Mai 2010 auf die Kleine nfrage der Fraktion Die Linke zum Ausdruck gebracht. Die unterschiedlichen Rechtsanwendungen in einem echtsgebiet führen insbesondere in den neuen Ländern u einer starken Ungleichbehandlung der Steuergegen- tände, die 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht ehr zu begründen sind. Die Schaffung zeitgemäßer Be- essungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer und ie Wiederherstellung der Rechtsvereinheitlichung sind aher wesentliche Ziele der Reformbemühungen. Ein Rückschluss von der Bemessungsgrundlage auf ie Höhe der Grundsteuer bzw. die Grundsteuereinnah- en der Gemeinden ist jedoch nicht möglich. Die Belas- ungsentscheidung bei der Grundsteuer treffen die emeinden. Unter Wahrung der grundgesetzlich veran- erten Hebesatzautonomie haben die Gemeinden die öglichkeit, über den Hebesatz die absolute Höhe der rundsteuer zu bestimmen. Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz einge- etzten länderoffenen Arbeitsgruppe ist es, alle entwi- kelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und zu ewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium der inanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an dieser rbeitsgruppe beteiligt. u Frage 47: Wie bereits in der Antwort zur Vorfrage ausgeführt, ird es Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz ingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe sein, alle ent- ickelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und u bewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium er Finanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an ieser Arbeitsgruppe beteiligen wird. Nach Abschluss der Bewertung wird die länderoffene rbeitsgruppe voraussichtlich Anfang 2011 der Finanz- inisterkonferenz Vorschläge für das weitere Verfahren 5572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) vorlegen. Weitergehende zeitliche Vereinbarungen sind gegenwärtig nicht getroffen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 48): Wann und wo wurde der „European Financial Stability Facility“-Rahmenvertrag durch die Bundesrepublik Deutsch- land unterzeichnet? Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat den Rahmenvertrag für die European Financial Stability Facility am 16. Juni 2010 in Berlin für die Bun- desrepublik Deutschland unterzeichnet. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/2371, Frage 49): Warum sind bis heute noch keine gleichwertigen Lebens- verhältnisse in Ost- und Westdeutschland erreicht, obwohl da- für zur Währungsunion am 1. Juli 1990 ursprünglich ein Zeit- raum von zehn Jahren erwartet wurde, wie der ehemalige Präsident der Deutschen Bundesbank, Professor Dr. Hans Tietmeyer, jüngst in einem Interview erklärte – vergleiche Welt Online vom 30. Juni 2010 –, und die schnelle Währungs- union auch maßgeblich damit begründet wurde, dass es nur auf diese Weise möglich sei, rasch gleichwertige Lebensver- hältnisse herzustellen? Bei den Lebensverhältnissen gibt es auch heute noch Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland, aber auch zwischen den nord- und süddeutschen Ländern. Selbst innerhalb eines einzelnen Bundeslandes gibt es oft beträchtliche regionale Unterschiede. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Arbeitslosigkeit, dem Pro-Kopf- Einkommen, der Höhe der Mieten, der Wirtschaftskraft, dem Zustand der Infrastruktur und dem Vorhandensein kultureller Einrichtungen. Eine pauschale Unterteilung nach Ost und West greift deshalb zu kurz. Die Wirtschafts-, Währungs- und So- zialunion hat die Voraussetzungen für ein einheitliches Wirtschaftsgebiet und die staatliche Einheit geschaffen. Die Währungsunion und die ihr folgende Wiedervereini- gung waren – auch aufgrund der damaligen Abwande- rungstendenzen – ohne Alternative. Die Volkswirtschaft der DDR befand sich im Herbst 1990 in einem desaströsen Zustand. In den 20 Jahren Deutsche Einheit wurden viele wirtschaftliche Erfolge erzielt und die Lebensverhältnisse in Ost und West ha- ben sich in vielen Gebieten weitgehend angeglichen: Ausstattung mit öffentlichen Gütern, Infrastruktur, Ver- kehr und soziale Sicherung. Die erreichten Fortschritte sind eine wichtige Basis für eine zunehmend selbsttra- gende wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands. A d d N t t d S I a n A d A G b v v K t A d A F e ä (C (D nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/2371, Frage 50): Welchen finanziellen Beitrag sollen nach Auffassung der Bundesregierung bei den Maßnahmen zur Reduktion von „Ausnahmeregelungen der sogenannten Ökosteuer, die zu Mitnahmeeffekten geführt haben“, mit denen zusätzliche Ein- nahmen von 1 Milliarde Euro im Jahr 2011 und von 1,5 Milli- arden Euro in den Jahren 2012 bis 2014 erzielt werden sollen, Maßnahmen zur Vermeidung des Schein-Contractings und die Reduktion des Spitzenausgleichs haben? Die Bundesregierung schätzt den möglichen Sparbei- rag aus einer Einschränkung des sogenannten Contrac- ings bei den Steuerbegünstigungen für Unternehmen es produzierenden Gewerbes im Energiesteuer- und tromsteuergesetz auf rund 200 Millionen Euro jährlich. nwieweit eine Einschränkung des sogenannten Spitzen- usgleichs zu Einsparungen beitragen kann, wird derzeit och innerhalb der Bundesregierung fachlich erörtert. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 51): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ei- nem am 22. Juni 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Hans-Joachim Metternich, ehemals Geschäftsführer der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz, ISB, heute Kreditmediator der Bundesregie- rung, wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit der sogenannten Nürburgring-Affäre – vergleiche beispielsweise Deutscher Depeschendienst vom 30. Juni 2010: „Neues Ermittlungsverfahren in Sachen Nür- burgring“? Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen der Nür- urgring-Finanzierung Ermittlungen gegen eine Reihe on Personen eröffnet. Es gilt für alle Beteiligten selbst- erständlich die Unschuldsvermutung. Die Arbeit des reditmediators Deutschland wird dadurch nicht beein- rächtigt. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/2371, rage 52): Sind entsprechende Presseberichte zutreffend, dass eine Einrichtung der Europäischen Kommission – Enterprise Europe Network – Informationen verbreitet, die geeignet sind, die deutsche Regelung zur Beschränkung der Freizügigkeit zu un- terlaufen, indem sie zur Unterstützung von kleinen und mittel- ständischen Unternehmen im Internet Informationen weiter- gibt, wie Arbeitsrecht in Mitgliedstaaten, hier ausdrücklich in Deutschland, umgangen werden kann, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen der Generaldirekton des EU-Industriekommissars? Die Bundesregierung kann sich allein auf der Basis iner Presseveröffentlichung zu dem Vorgang noch nicht ußern. Sie wird die EU-Kommission deshalb um eine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5573 (A) ) )(B) amtliche Stellungnahme bitten und davon ihre Bewer- tung abhängig machen. Die Bundesregierung wird Sie selbstverständlich unterrichtet halten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa- che 17/2371, Fragen 53 und 54): Wie bewertet die Bundesregierung Pläne der EU-Kom- mission, Förderinstrumente der EU für die Tourismusbranche zu öffnen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in diesen Diskussionsprozess einzubringen? Welche Fördermöglichkeiten für die Tourismusbranche aus EU-Fonds für regionale Entwicklung und für die Entwick- lung des ländlichen Raumes bestehen jetzt schon, und wird sich die Bundesregierung für eine Ausweitung auf die Touris- musbranche einsetzen? Nach Einschätzung der Bundesregierung bieten die Förderinstrumente der EU hinreichende Möglichkeiten, den Tourismus zu fördern. Art. 4 Abs. 6 der Verordnung über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, ermöglicht im Ziel Konvergenz, das heißt in Deutschland in den neuen Ländern und in der Region Lüneburg die Förderung des „Tourismus einschließlich: Förderung des natürlichen Reichtums als Potenzial für einen nachhaltigen Tou- rismus; Schutz und Aufwertung des Naturerbes zur Förderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung; Unterstützung zur Verbesserung des tou- ristischen Angebots durch neue Dienstleistungen mit hö- herem Mehrwert und Förderung neuer, nachhaltiger Tourismusmodelle.“ Nach Art. 5 Abs. 2 lit. f derselben Verordnung ist es im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti- gung“, RWB, das heißt in Deutschland in den westdeut- schen Ländern und Berlin, möglich zu fördern: „Schutz und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Er- bes zur Unterstützung der sozioökonomischen Weiter- entwicklung und Förderung des natürlichen und kultu- rellen Reichtums als Potenzial für die Entwicklung eines nachhaltigen Tourismus“. Vor diesem Hintergrund wird derzeit für die EU- Strukturpolitik kein Bedarf für die Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung der Tourismus- branche durch europäische Förderinstrumente gesehen, ebenso wenig für die Einführung neuer, speziell auf die Tourismusbranche zugeschnittener Instrumente. Wie viele Finanzmittel im Rahmen der EU-Strukturpolitik konkret für die oben genannten Fördertatbestände einge- setzt werden, entscheiden in erster Linie die zuständigen Verwaltungsbehörden der Länder auf der Grundlage von Programmen, die für den Programmzeitraum 2007 bis 2013 mit der EU-Kommission vereinbart wurden. Zur Förderperiode nach 2013 kann derzeit noch keine Aus- sage getroffen werden, da zunächst der Fünfte Bericht zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU- Kommission sowie die Verhandlungen zum EU-Haus- halt abgewartet werden müssen. Die Bundesregierung s S w g t E r r r F s E w d b g i W h d b F l i d A d A G m a t n l b s A d A N s t ( (C (D etzt sich für eine noch stärkere Ausrichtung der EU- trukturpolitik auf die strategischen Ziele der EU aus, ie sie in der Lissabonstrategie bzw. in der neuen Strate- ie „Europa 2020“ vorgesehen ist. Neben der Förderung über die EU-Strukturfonds bie- et der Europäische Fonds für Ländliche Entwicklung, LER, vielfältige Möglichkeiten der Tourismusförde- ung. Als Maßnahmen des ELER-Fonds, die dem Tou- ismus dienen, sind insbesondere die zur Diversifizie- ung der ländlichen Wirtschaft, zur Förderung des remdenverkehrs, zur Dorferneuerung und -entwicklung owie zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen rbes zu nennen. Über die Förderung von lokalen Ent- icklungsstrategien und den LEADER-Ansatz kann mit en ELER-Programmen darüber hinaus auch die Ausar- eitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten erfol- en. Zusätzlich gibt es Maßnahmen, die dem Tourismus ndirekt zugutekommen, wie zum Beispiel der ländliche egebau. Vor dem Hintergrund der bereits heute beste- enden Fördermöglichkeiten für den Tourismus durch en ELER-Fonds wird hier zur Zeit kein weiterer Aus- aubedarf gesehen. Für die Zeit nach 2013 wird diese rage letztlich vor dem Hintergrund der dann für die ändliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel m Rahmen des Gesamtspektrums der Maßnahmen zu iskutieren sein. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 55): Nach welcher Bemessungsgrundlage hat die Bundesregie- rung die Höhe der von ihr beabsichtigten Brennelemente- steuer festgelegt, und durch wen erfolgte die Festlegung? Wie bereits erklärt, werden alle Fragen im Zusam- enhang mit der Umsetzung der vom Bundeskabinett m 7. Juni 2010 beschlossenen „Eckpunkte für die wei- ere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Fi- anzplans bis 2014“ und dem dort vorgesehenen steuer- ichen Ausgleich der Kernenergiewirtschaft näher zu eraten sein. Dies gilt auch für die steuerliche Bemes- ungsgrundlage. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/2371, Frage 56): Wie hat sich die Stromerzeugung nach Energieträgern im ersten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt und wie die energiebedingten CO2-Emissionen? Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat ich die Stromerzeugung in Deutschland im ersten Quar- al 2010 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt: Die Statistik erfasst nur Anlagen > 1 MW) 5574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) das die Bundesregierung grundsätzlich respektiert. Dies Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke gilt auch für die Entscheidung über den Neubau von Kernkraftwerken. Soweit es die Europäische Union be- trifft, gilt auch für die Energiewirtschaft und die damit in Verbindung stehende Industrie das EU-rechtliche Beihilfe- regime, auf dessen Einhaltung die Bundesregierung ach- tet. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/2371, Fragen 58 und 59): War der Wunsch der israelischen Regierung, zwei Korvet- ten in Deutschland bei Blohm + Voss in Auftrag zu geben und dafür eine deutsche Kofinanzierung zu erhalten, Gesprächs- thema während der gemeinsamen deutsch-israelischen Regie- rungskonsultationen im Januar 2010? (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 60): Wie setzen sich die Leistungen der Bundesagentur für Ar- beit zusammen, die an Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche gezahlt werden, die aufstockendes Arbeitslosengeld II bezie- hen, die laut dem Sachverständigen der Bundesagentur für Arbeit, Christian Rauch, 10 Prozent der gesamten Leistungen für Aufstocker betragen, und wie hoch sind diese Leistungen insgesamt? Zunächst ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig zu betonen, dass auch diesen sogenannten Aufstockern mit einer Beschäftigung in der Zeitarbeit die Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. zu dauer- hafter Beschäftigung eröffnet wird. Diese Chance wird auch dadurch nicht geschmälert, dass teilweise das Ein- kommen durch Leistungen der Grundsicherung aufge- stockt wird. Die Bezieher erhalten Arbeitslosengeld II ebenso wie deren erwerbsfähige Angehörige. Die nicht erwerbsfähigen Angehörigen erhalten Sozialgeld. Zu ih- nen zählen die der Bedarfsgemeinschaft angehörenden Bruttostromerzeugung in GWh 2010 Kernenergie 37 177 Steinkohle 31 689 Braunkohle 37 966 Heizöl 912 Erdgas 20 547 Wasser 5 053 Erneuerbare Energien 1 084 Sonstige 2 407 Gesamt 136 835 Die Abschätzung der energiebedingten CO2-Emissio- nen erfolgt einmal pro Jahr, sodass weder für 2009 noch für 2010 Quartalszahlen vorliegen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 57): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegen Beihilfen und sonstige Subventionen für den Neubau von Atomkraft- werken in anderen Ländern einzusetzen, deren Energiewirt- schaft und Industrie in Konkurrenz zur heimischen Energie- wirtschaft und Industrie stehen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung? Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung von Kernenergie ist das souveräne Recht eines jeden Staates, Z k g a h Z A d (C (D 2009 Veränderung zum Vorjahr in Prozent 36 693 1,3 30 138 5,1 38 147 -0,5 843 8,2 17 605 16,7 4 689 7,8 1 015 6,8 2 214 8,7 131 344 4,2 Hat die Bundesregierung der israelischen Regierung be- züglich des Wunsches, zwei deutsche Korvetten zu überneh- men, Zusagen gemacht? u Frage 58: Die gemeinsamen deutsch-israelischen Regierungs- onsultationen haben am 18. Januar 2010 in Berlin statt- efunden. In diesem Zusammenhang wurde am Rande uch über Rüstungszusammenarbeit gesprochen. Der In- alt des Gesprächs ist vertraulich. u Frage 59: Es wurden keine Zusagen gemacht. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5575 (A) ) )(B) Kinder. Die Leistungen setzen sich aus der Regelleis- tung, den Kosten für Unterkunft und Heizung, den Mehrbedarfen und den einmaligen Leistungen zusam- men. Die Mehrbedarfe umfassen den Mehraufwand bei kostenaufwendiger Ernährung, den schwangerschaftsbe- dingten Mehrbedarf und den Mehrbedarf bei Allein- erziehung. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Kosten für Unterkunft und Heizung um kommunale Leistungen handelt, die nicht von der BA erbracht wer- den. Allerdings sind sie Teil des Arbeitslosengeldes II und dienen auch der Existenzsicherung. Die konkrete Leistungshöhe richtet sich nach der Größe der Bedarfs- gemeinschaft, danach, ob spezifische zu berücksichti- gende Bedarfslagen bestehen und wie weit nach Berück- sichtigung der Einkommensfreibeträge anrechenbares Einkommen vorhanden ist. Zur Beantwortung der Fragestellung hat die Bundes- agentur für Arbeit eine aktuelle Sonderauswertung vor- genommen. Mit Blickrichtung auf die Bedarfsgemein- schaften, in denen mindestens ein Mitglied Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezieht und in der Branche Arbeit- nehmerüberlassung beschäftigt ist, ist die Bundesagentur für Arbeit zu folgenden Ergebnissen gekommen: Im Dezember 2009 gab es 45 300 Bedarfsgemein- schaften mit Arbeitslosengeld-II-Beziehern, die in der Branche Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungs- pflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt wa- ren und Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten. Diese Bedarfsgemeinschaften erhielten im Durchschnitt 505 Euro passive Geldleistungen. Davon entfielen 154 Euro auf die Leistungen der Agentur für Arbeit und 320 Euro auf Kos- ten der Unterkunft. Darüber hinaus wurden für diese Be- darfsgemeinschaften durchschnittlich 92 Euro an Sozial- versicherungsbeiträgen abgeführt. Das gesamte Leistungsvolumen für diese Bedarfsge- meinschaften mit mindestens einem Beschäftigten in der Branche Arbeitnehmerüberlassung betrug im Dezember 2009 insgesamt rund 23 Millionen Euro ohne Sozialver- sicherungsbeiträge bzw. 27 Millionen Euro mit Sozial- versicherungsbeiträgen. Bezogen auf das Leistungs- volumen für alle Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten entsprach dies einem Anteil von knapp 4 Prozent. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 61): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass laut den neues- ten Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs- forschung, IAB, nur 7 Prozent der vormals Arbeitslosen im Zweijahreszeitraum nach dem Einsatz in der Leiharbeitsbran- che ein reguläres Arbeitsverhältnis außerhalb der Leiharbeit haben, und hält die Bundesregierung weiterhin daran fest, dass die Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument er- folgreich und unschädlich für reguläre Beschäftigungsverhält- nisse ist? I a v A r 1 F m e s A d F s z u A d g ( Z a b s i (C (D Die am 30. Juni 2010 vorgestellten Ergebnisse des AB in dem Kurzbericht „Brückenfunktion der Leih- rbeit“ beruhen im Wesentlichen auf dem Forschungs- orhaben, das das IAB für das Bundesministerium für rbeit und Soziales durchgeführt hat. Die Bundesregie- ung hat diese Forschungsergebnisse bereits in ihrem 1. AÜG-Bericht berücksichtigt und die Ergebnisse des orschungsvorhabens auf der Internetseite des Bundes- inisteriums für Arbeit und Soziales im Januar 2010 ingestellt. Die Einschätzung der Bundesregierung hat ich nicht verändert. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck- ache 17/2371, Frage 62): Hat die Bundesregierung Kenntnis von tschechischen Fir- men, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Selbstständige anmelden und so mit dieser Form der Schein- selbstständigkeit die Sozialversicherungen in Deutschland bzw. Tschechien schädigen, und wie beurteilt die Bundesre- gierung den durch diese Praxis entstehenden, immer größer werdenden Niedriglohnsektor auf nationaler und europäischer Ebene, weil Unternehmen über das Aushebeln von Arbeits- rechtsbestimmungen Arbeitsleistungen – und damit auch Löhne – immer billiger anbieten? Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse speziell u tschechischen Firmen, die ihre Arbeitnehmerinnen nd Arbeitnehmer als Selbstständige anmelden. nlage 38 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 17/2371, Fragen 63 und 64): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über soziale Verwerfungen in der Callcenterbranche mit inzwischen circa 500 000 Beschäftigten angesichts dessen, dass es in dieser Branche, mangels eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes, keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt, Stundenlöhne von 6 Euro und weniger gezahlt werden und es seit Jahren einen Lohndruck nach unten gibt, und inwiefern könnte ein armuts- fester gesetzlicher Mindestlohn bei diesem Problem Abhilfe schaffen? Welche Auswirkungen wird die vollständige Arbeitneh- merfreizügigkeit im kommenden Jahr auf die Situation in der Callcenterbranche haben, und kann die Bundesregierung, so- fern sie es ablehnt, einen allgemeinen gesetzlichen Mindest- lohn einzuführen, zumindest gewährleisten, dass innerhalb der nächsten Wochen der nach dem Mindestarbeitsbedingun- gengesetz eingeführte Hauptausschuss für die Callcenterbran- che einen Fachausschuss einrichtet, um soziale Verwerfungen in dieser Branche zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen? u Frage 63: Nach der amtlichen Statistik des Statistischen Bundes- mtes, die auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige eruht, waren im März 2009 in Unternehmen des Wirt- chaftszweiges 82.2 – dies sind selbstständige Callcenter – nsgesamt etwa 102 000 Beschäftigte tätig, davon 5576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) 9 100 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Im Ver- gleich zum März 2007 war dies ein Anstieg der Gesamt- beschäftigung um 10 000; Rückgang der ausschließlich geringfügig Beschäftigten um 1 000. Angaben über die aktuelle Verdienststruktur im Bereich Callcenter liegen nicht vor. Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautono- mie. Diese hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung. Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die Bundesregierung deshalb ab. Zu Frage 64: Die Auswirkungen der vollständigen Arbeitnehmer- freizügigkeit im Jahr 2011 auf die Callcenterbranche las- sen sich nicht prognostizieren. Der Hauptausschuss für Mindesarbeitsentgelte stellt als unabhängiges Gremium durch Beschluss fest, ob in einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Dies ist nicht Aufgabe des Fachausschusses. Der Haupt- ausschuss trifft seine Entscheidungen autonom; die Bun- desregierung nimmt auf seine Arbeit keinen Einfluss. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/2371, Frage 65): Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung, ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention, eine Veränderung der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des Kriteriums der Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Be- troffenen vornehmen? Die Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, enthält Re- gelungen zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstät- ten. Diese Regelungen dienen der Sicherheit und dem Ge- sundheitsschutz der Beschäftigten. Im Hinblick auf die Belange der Beschäftigten mit Behinderung enthält die ArbStättV in § 3 Abs. 2 Anforderungen an die Bar- rierefreiheit am Arbeitsplatz. Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderung, hat er die Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Be- lange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Die ArbStättV führt dazu aus, dass dies insbesondere für die barriere- freie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehöri- gen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen gilt. Die Regelungen in der ArbStättV stehen damit im Einklang mit den Vorgaben der UN-Be- hindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn Men- schen mit Behinderung im Betrieb beschäftigt werden. Zur Konkretisierung der Anforderung in § 3 Abs. 2 ArbStättV wird zurzeit im Ausschuss für Arbeitsstätten, ASTA, eine Technische Regel zur Barrierefreiheit am Arbeitsplatz erarbeitet. Mit der Verabschiedung der Technischen Regel durch den ASTA und deren Bekannt- m B z A d F ( g d M z v b L Z r z A d F ( b B w A V d u n c d d a A d g ( (C (D achung im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das MAS ist in der laufenden Berufungsperiode des ASTA u rechnen. nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/2371, Frage 66): Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden, damit Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein er- werben wollen und diesbezüglich von der Fahrerlaubnisbe- hörde aufgefordert werden, Gutachten bzw. Stellungnahmen von Ärzten oder anderen Sachverständigen hinsichtlich ihrer Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen, die dabei entstehenden Mehrkosten erstattet werden? Die Kosten für behinderungsbedingte Untersuchun- en, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhan- ene Führerscheine werden zur Teilhabe behinderter enschen am Arbeitsleben im Rahmen der Kraftfahr- eughilfe-Verordnung von den Rehabilitationsträgern in ollem Umfang übernommen, wenn dadurch der Ar- eits- oder Ausbildungsort oder der Ort einer sonstigen eistung der beruflichen Bildung erreicht werden kann. um selben Zweck erhalten behinderte Menschen da- über hinaus einkommensabhängig auch einen Zuschuss um Führerschein. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 67): Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersu- chung und Publikation Versorgungsamt Report von Dr. med. Dieter Schneider bekannt, und wie bewertet sie diese hinsicht- lich der Forderung, eine bundesweit einheitliche Bewertung des Grades der Behinderung zu ermöglichen? Der Versorgungsamt Report ist der Bundesregierung ekannt. Die Forderung, eine bundesweit einheitliche ewertung des Grades der Behinderung zu ermöglichen, ird geteilt. In diesem Zusammenhang wird auf die nlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung, ersMedV, verwiesen, deren laufende Aktualisierung in ie Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit nd Soziales fällt. Mit der Versorgungsmedizin-Verord- ung einschließlich ihrer Anlage existiert eine verbindli- he Norm für eine einheitliche Begutachtung von Behin- erungen in Deutschland. Bei korrekter Anwendung ieser Vorgaben ist eine bundesweit einheitliche Begut- chtung möglich. nlage 42 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- en der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 68 und 69): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5577 (A) ) )(B) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die Preise seit 2005 insgesamt um 8 Prozent gestiegen, die Regel- sätze im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch hinge- gen seit ihrer Einführung in 2005 durch Preissteigerungen faktisch um circa 5 Prozent gesunken sind, und beabsichtigt die Bundesregierung, dieser Regelsatzentwertung durch eine rückwirkende Anpassung zum 1. Juli 2010 zu begegnen? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik des Deut- schen Gewerkschaftsbundes, DGB, dass es keinen Grund gibt, mit einer Erhöhung der Regelsätze bis zur Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, 2008 zu warten, wenn ein verfassungsgemäßer Zustand durch eine Anpassung der Regelsätze im Umfang der Preissteigerungen schon zum 1. Juli 2010 möglich ist? Zu Frage 68: Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei- dung vom 9. Februar 2010 die Fortschreibung der Regel- leistungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit der Veränderung des aktuellen Rentenwerts in Jahren, für die keine Neubemessung auf der Grundlage einer Ein- kommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgt, für unver- einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gericht hat keine konkreten Vorgaben für einen spezifischen neuen Anpassungsmechanismus gemacht, sondern unter ande- rem auf die Relevanz von Preis- und Nettolohnentwick- lung für die Veränderung des regelsatzrelevanten Ver- brauchs hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entschei- dung zudem festgelegt, dass die geltende Fortschrei- bungsregelung des § 20 Abs. 4 SGB II noch bis zum 31. Dezember 2010 Anwendung findet. Eine rückwir- kende Änderung der Fortschreibung zum 1. Juli 2010, die eine entsprechende Gesetzesänderung voraussetzen würde, ist deshalb nicht vorgesehen. Zum 1. Januar 2011 muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch eine Neuregelung umgesetzt werden. Diese umfasst auch einen neuen Fortschreibungsmechanismus für die Höhe der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch So- zialgesetzbuch und der Regelsätze nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Zu Frage 69: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ein verfassungsgemäßer Zustand bei den Regelleistun- gen bzw. Regelsätzen nur durch eine Neubemessung der Regelsätze und der Regelleistungen erreicht werden. Diese Neuregelung umfasst auch einen neuen Fort- schreibungsmechanismus und hat zum 1. Januar 2011 zu erfolgen. Grundlage der Bedarfsbemessung sind die Da- ten der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstich- probe, EVS, also der EVS 2008. Diese Daten liegen noch nicht vor. Eine Änderung der Regelsatzbemessung zum 1. Juli 2010 wird also weder vom Bundesverfas- sungsgericht gefordert, noch ist sie aufgrund fehlender statistischer Daten möglich. Anlage 43 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 70 und 71): Z g v g t d s K t a n b Z v m n t r n d S a a g e A t A d g s (C (D Vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Pläne der EU-Kommission, national zusätzliche Anbauverbote für gen- technisch veränderte Pflanzen einrichten zu wollen, die Posi- tion, dass die EU-Kommission keine weiteren Anbauzulas- sungen für gentechnisch veränderte Pflanzen, auch nicht eine Neuzulassung für den Mais MON 810, erteilen soll, bevor der Schutz gentechnikfreier Regionen vor einem unerwünschten Anbau nicht rechtsverbindlich gesichert ist? Plant die Bundesregierung eine Novelle zum Gentechnik- gesetz in dieser Wahlperiode, und, falls ja, wird sie dabei sicherstellen, dass Verunreinigungen durch gentechnisch ver- änderte Organismen auch unterhalb des Kennzeichnungs- schwellenwertes von 0,9 Prozent vermieden werden und im Schadensfall der Verursacher haften muss? u Frage 70: Zur Verlagerung der Anbauentscheidung auf die Mit- liedstaaten liegt noch kein Vorschlag der Kommission or. Hinsichtlich der Erteilung von Anbauzulassungen für entechnisch veränderte Pflanzen, einschließlich der Er- eilung einer Neuzulassung für den Mais MON 810, urch die EU-Kommission liegen den zuständigen Aus- chüssen und dem Rat gegenwärtig keine Vorschläge der ommission zur Entscheidung vor. Die Haltung der Bundesregierung sowohl zur Über- ragung der Anbauentscheidung auf die Mitgliedstaaten ls auch hinsichtlich weiterer Anbauzulassungen wird ach Vorlage der Vorschläge durch die EU-Kommission estimmt werden. u Frage 71: Die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag orgesehenen Vorhaben umzusetzen. In diesem Zusam- enhang ist auch eine Ergänzung der Koexistenzverord- ung um einen Anhang für gentechnisch veränderte Kar- offeln geplant. Durch die Koexistenz wird sichergestellt, dass Verun- einigungen mit GVO in ökologischen oder konventio- ellen Produkten so gering wie möglich gehalten wer- en. Durch den Normenkontrollantrag der Landesregierung achsen-Anhalt betreffend das Gentechnikgesetz wurde uch die Vorschrift des § 36 a GenTG angegriffen. Es ist bhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungs- erichts, die im Herbst 2010 erwartet wird, ob insoweit ine Änderung des § 36 a GenTG, insbesondere der in bsatz 1 enthaltenen Definition der „wesentlichen Beein- rächtigung“, erforderlich wird. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/2371, Fragen 72 und 73): Inwiefern plant die Bundesregierung eine unabhängige re- gelmäßige Erhebung der Entwicklung des Bedarfs an früh- kindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten, um zu klären, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Kinderbetreu- ungsplätzen ist und was kurzfristig getan werden muss, um 5578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) diesen Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, und wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ergebnisse des aktuellen „Ländermonitors Frühkindliche Bil- dungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung ein, wonach eine Betreuungsquote von 35 Prozent an Kinderbetreuungsplätzen für unter Dreijährige ab 2013 nicht ausreichen wird, um den Bedarf an Plätzen zu decken? Plant die Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen mit den Ländern, um die Steigerung der Ausgaben für frühkindli- che Bildung zu gewährleisten und den weiteren bedarfsgerech- ten Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsinfra- struktur voranzubringen, und, falls nein, warum nicht? Zu Frage 72: Die Behauptung, der Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung komme zum Ergebnis, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent ab 2013 nicht ausreicht, um den Platzbedarf zu decken, ist falsch. Der Ländermonitor lässt sich – entgegen der of- fenbar interessengeleiteten Berichterstattung in der Presse – gerade nicht in diese Richtung instrumentalisie- ren, sondern betont, dass hierzu „keine genauen und em- pirisch begründeten Daten“ vorliegen, sodass sich „die Frage … derzeit nicht beantworten“ lässt. Die jüngsten hierzu verfügbaren Zahlen, auf die sich auch der Bertelsmann Ländermonitor stützt, sind die zum Stichtag 1. März 2009 erhobenen Zahlen der Kin- der- und Jugendhilfestatistik. Die Bundesregierung wird diese Zahlen im ersten Zwischenbericht zur KiföG-Evaluation kommentieren. Dabei wird dann auch über die seitdem erreichten Ausbaufortschritte zu reden sein. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll der Bericht am 21. Juli 2010 vom Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet werden. Die Bundesregierung plant keine „unabhängige regel- mäßige Erhebung der Bedarfsentwicklung von frühkind- lichen Bildungs- und Betreuungsangeboten“. Die Be- darfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung liegt allein in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen. Der Bund wird Länder und Kommunen jedoch weiterhin im Rahmen der KiföG-Evaluation dabei unterstützen, in quantitativer und qualitativer Hinsicht bedarfsgerechte Ausbaukonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Zu Frage 73: Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz, der für Bund und Länder verbindlichen Verwaltungsverein- barung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 und dem Kinderförderungsgesetz sind die hierzu not- wendigen Rechtsakte bereits erlassen und in Kraft. Der Bund hat damit die ihm nach der Finanzverfassung des Grundgesetzes zur Verfügung stehenden, formell ver- bindlichen Möglichkeiten umfassend genutzt. Darüber hinausgehende entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern sind nicht geplant. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 74): f d V s U g r s d g K s z c d z e g s 2 s e C h e V d k A d d L (C (D Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, in Deutschland individuelle Entschädigungen für die Opfer des Medikaments Contergan bzw. seines Wirkstoffes Thalidomid wie im internationalen Ausland nach dem Verursacherprinzip zu erwirken, und wie bewertet die Bundesregierung die Fest- stellung von Opferverbänden, dass die Bundesregierung auf- grund der damaligen Überführung der Schadensersatzansprüche in einen Fonds nun auch für eine individuelle Entschädigung einzustehen habe und sie durch das damals fehlende Arznei- mittelgesetz Mitverursacher sei? Eine Entschädigung für die Conterganschäden er- olgte – wie üblich – nach dem Verursacherprinzip. In em Vergleich vom 10. April 1970 verpflichtete sich die erursacherfirma Grünenthal GmbH gegenüber den Ge- chädigten zur Zahlung von 100 Millionen DM. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem rteil vom 8. Juli 1976 festgestellt, dass das Stiftungs- esetz ohne Verstoß gegen die Verfassung die privat- echtlichen Vergleichsansprüche durch gesetzliche An- prüche ersetzt hat – siehe BVerfGE 42, 263. Vor dem Landgericht Bonn ist eine Klage auf Scha- ensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland we- en eines Conterganschadens erhoben worden. In der lagebegründung wird geltend gemacht, dass der Staat eine Schutzpflicht verletzt habe, da im Schädigungs- eitraum kein geeignetes Arzneimittelgesetz mit hinrei- hender Kontrolle vorhanden gewesen sei. Im Rahmen ieses Gerichtsverfahrens wird sich die Bundesregierung u der Klage äußern. Soweit es um die Frage nach der Rechtsgrundlage für inen Haftungsanspruch gegen die Bundesregierung we- en normativen Unterlassens geht, ist darauf hinzuwei- en, dass das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 010 mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Ent- cheidung angenommen hat, bei denen es ebenfalls um in Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland bei onterganschäden ging. Das Bundesverfassungsgericht at in seiner Begründung unter anderem ausgeführt, dass ine „umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung“ von erfassungs wegen grundsätzlich nicht gefordert sei und ass mit dem Stiftungsgesetz auch kein Schuldaner- enntnis durch den Gesetzgeber verbunden war. nlage 46 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE INKE) (Drucksache 17/2371, Fragen 75 und 76): Wie stellt sich die Bundesregierung eine befristete Weiter- führung der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland auf der Grundlage des heutigen § 65 b des Fünf- ten Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, vor, ohne dass diese Verträge rechtlich vom Bundesrechnungshof oder von in der damaligen Ausschreibung unterlegenen Mitbewerbern ange- tastet werden können und ohne dass auch für diese befristete Weiterführung eine erneute Ausschreibung stattfinden müsste? Müsste ein solcher befristet verlängerter Vertrag zur Über- brückung der Unabhängigen Patientenberatung auch für die kurze Übergangszeit beispielsweise den Start neuer Modell- vorhaben vorsehen, da ja die derzeit gültige gesetzliche Rege- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5579 (A) ) )(B) lung in § 65 b SGB V eine finanzielle Förderung lediglich im Rahmen von Modellvorhaben vorsieht, oder ist auch für eine solche befristete Vertragsverlängerung eine gesetzliche Neu- regelung notwendig? Die Bundesregierung hat in den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung, AMNOG, eine Neufassung des § 65 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, inte- griert, nach der die regelhafte Förderung von Einrichtun- gen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenbera- tung durch den GKV-Spitzenverband festgeschrieben wird. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Eine befristete Weiterfüh- rung des Fördervertrages mit dem Modellverbund Unab- hängige Patientenberatung Deutschland gGmbH, UPD, auf Grundlage des bisherigen § 65 b SGB V ist daher nicht erforderlich. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 77): Warum hat die Bundesregierung die Kosten für die Mach- barkeitsstudie zur A 99 – Südring München – zur Hälfte über- nommen, obwohl der Deutsche Bundestag 2004 „keinen Be- darf“ festgestellt hat, und auf welcher rechtlichen Basis hat sich die Bundesregierung an den Kosten beteiligt? Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen, wozu auch Machbarkeitsstudien gehören, werden von den Ländern im Rahmen der ihnen obliegenden Verwaltungsaufgaben, Art. 90 II Grundgesetz, vergeben. Bei großräumigen ver- kehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die der langfristi- gen Betrachtung des Gesamtnetzes der Bundesfernstra- ßen sowie den Vorarbeiten zur Fortschreibung der Bedarfspläne dienen, kann sich der Bund gemäß Art. 90 I Grundgesetz finanziell beteiligen. Entsprechende Ausga- ben sind jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt. Eine Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfern- straßen ist nicht Voraussetzung für verkehrswirtschaftli- che Untersuchungen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsgültigkeit von Umweltzonen bzw. die damit verbundene Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden, und welche Konsequenzen zieht sie aus den kürzlich geäußerten Zweifeln an deren Gültigkeit auf- grund von juristischen Formfehlern? Seit Inkrafttreten der sogenannten Kennzeichnungs- verordnung am 1. März 2007, Bundesgesetzblatt 2006 Teil 1, Seite 2218, haben die Straßenverkehrsbehörden d d z v T s h u d n v v S g d „ R E la V k k v § k n s B A d F s t f t (C (D er Länder die Möglichkeit, Umweltzonen anzuordnen, ie mit den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 gekenn- eichnet werden. Im Rahmen der 46. Verordnung zur Änderung straßen- erkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2009 eil 1, Seite 2631, der sogenannten Schilderwaldnovelle, ollte einerseits klargestellt werden, dass auch der ru- ende Verkehr von dem Verkehrsverbot der Umweltzone mfasst ist, und andererseits den Straßenverkehrsbehör- en der Länder die Möglichkeit eingeräumt werden, Aus- ahmen von dem Verkehrsverbot auch durch Allgemein- erfügung zuzulassen. Die „Schilderwaldnovelle“ verstößt aber gegen das erfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot, Art. 80 Abs. 1 atz 3 Grundgesetz. Dies bedeutet, dass diese Anpassun- en nicht rechtsgültig vorgenommen wurden und somit ie Rechtslage vor dem geplanten Inkrafttreten der Schilderwaldnovelle“, 1. September 2009, gilt. Auf die echtmäßigkeit der Umweltzonen hat dies aber keinen influss. Allerdings sind Bußgeldbescheide, die als Rechtsgrund- ge die mit der Schilderwaldnovelle neu bezeichneten orschriften, § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Straßenver- ehrsordnung, nennen, rechtswidrig. Diese Rechtswidrig- eit kann aber dadurch geheilt werden, dass im Einspruchs- erfahren die Rechtsgrundlagen richtig bezeichnet werden, 41 Abs. 2. Nach Informationen des Bundesministeriums für Ver- ehr, Bau und Stadtentwicklung haben inzwischen aber ahezu alle Länder ihre EDV in den Bußgeldbehörden o umgestellt, dass wieder die „alten“ Vorschriften im ußgeldbescheid genannt werden. nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Druck- ache 17/2371, Frage 79): Wie wird die Bundesregierung die Ankündigung des Par- lamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Andreas Scheuer – ver- gleiche DVZ vom 22. Juni 2010, Seite 1 – umsetzen, dass die Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro der Deutschen Bahn AG, DB AG, zugunsten des allgemeinen Bundeshaus- halts direkt in den Ausbau des Schienennetzes fließen werde, und wie begründet die Bundesregierung die inhaltliche Ver- knüpfung der Pläne für eine Dividendenzahlung der DB AG mit der Absichtserklärung, den gleichen Betrag in Höhe von 500 Millionen Euro aus dem bisherigen Etat des Bundes für die Schienenwege in die Straßeninfrastruktur fließen zu lassen – vergleiche DVZ vom 22. Juni 2010? Ich habe die in dem zitierten DVZ-Artikel unterstell- en Äußerungen nicht gemacht. Ich bin in dem Bericht alsch zitiert worden. Dies wurde unmittelbar nach der Erscheinung des Ar- ikels mitgeteilt. 5580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 (A) ) )(B) Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 80): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, zum 30. April 2010 erstellten Infrastrukturzustands- und -entwick- lungsbericht, IZB, und wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den Bericht übermitteln? Die Deutsche Bahn AG hat zum 30. April 2010 den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2009, inklusive Infrastrukturkataster, IZB, beim Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Ei- senbahn-Bundesamt vorgelegt. Die LuFV-Berichts- pflicht wurde somit formal eingehalten. Dies erfolgte aber mit dem Hinweis seitens der Deutsche Bahn AG, dass der IZB 2009 vertrauliche Betriebs- und Geschäfts- geheimnisse enthält und Urheberrechtsschutz bestünde. Aus diesem Grund konnte der Textteil des Berichts zunächst nicht wie geplant unmittelbar an den Rech- nungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Bundesrechnungshof und die Verkehrsabteilungsleiter der Länder weitergege- ben werden. Die Übersendung des IZB an den oben an- gegebenen Adressatenkreis wird in den nächsten Tagen erfolgen. Eine inhaltliche Bewertung seitens der Bun- desregierung kann wegen des noch andauernden Prüf- prozesses derzeit noch nicht abgegeben werden. Anlage 51 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 81): Inwiefern erwartet die Bundesregierung Auswirkung auf die weiteren Klimaverhandlungen und ihre eigene Glaubwür- digkeit in den Verhandlungen, sollte die Bundesregierung ihre Zusagen von Kopenhagen in den kommenden Haushalten nicht einhalten? Die Bundesregierung wird ihre Zusagen einhalten. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 82 und 83): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Emissions- höchstmengen für Ammoniak für 2010 eingehalten werden können – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1886 dargelegt wurde –, obwohl zum November 2009 der Viehbestand zum Beispiel bei den Schweinen nur um 0,4 Prozent und die Zahl der Hennenhal- tungsplätze nur um 0,2 Prozent laut amtlicher Statistik abge- nommen haben, die Referenzprognose des Umweltbundesam- tes für 2010 eine Überschreitung von 60 000 Tonnen ergibt Z v A z F a s f i A ü G I t t v h Z n n f n s t B A d F N u (C (D und zurzeit 900 Massentierhaltungsanlagen geplant oder be- antragt werden, wobei allein auf Niedersachsen 250 Anlagen entfallen? Wieso beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1886 auf eine Schät- zung, obwohl für die Emissionsinventare und Emissionspro- gnosen nach § 33 Abs. 3 der 39. BImSchV bzw. früher § 7 Abs. 3 der 33. BImSchV, das Umweltbundesamt als nachge- ordnete Behörde zuständig ist und hierzu auch die notwendige Referenzprognose erstellt hat? u Frage 82: Es trifft zu, dass die Prognose des Umweltbundesamts on einer Überschreitung der Emissionshöchstmenge für mmoniak von 60 Kilotonnen – entspricht circa 11 Pro- ent – im Jahr 2010 ausgeht. Wie in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage der raktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 – usgeführt, ist sich die Bundesregierung deshalb der Tat- ache bewusst, dass das Ziel, die Emissionshöchstmenge ür Ammoniak im Jahr 2010 einzuhalten, anspruchsvoll st. Zurzeit wird untersucht, ob bei der Erstellung des mmoniakemissionsinventars aktuelle Erkenntnisse ber die Ammoniakemissionen bei der Ausbringung von ülle in der Berichterstattung zu berücksichtigen sind. nsgesamt wird es eine erneute Bewertung der eingelei- eten Maßnahmen geben. Nach Abschluss dieser Arbei- en kann genauer beurteilt werden, ob für das Jahr 2010 on einer tatsächlichen Überschreitung der Emissions- öchstmenge auszugehen ist. u Frage 83: In Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd- is 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 – war explizit ach der derzeit, das heißt zum Zeitpunkt der Anfrage, ür 2010 prognostizierten Menge an Ammoniakemissio- en gefragt. Da die Prognose des Umweltbundesamtes eit 2007 unverändert ist, wurde in der Antwort eine ak- uelle „Schätzung“ aus dem zuständigen nachgeordneten ereich des BMELV genannt. nlage 53 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 84 nd 85): Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr der Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Land- wirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen nicht bekannt ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886 hervorgeht –, obwohl zumindest der Zweck dieses Erlasses in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1670 ausführlich erläutert wurde und die Existenz dieses Erlasses Gegenstand der Kleinen Anfrage war und die sich aus dieser Frage erge- benden Folgefragen nicht beantwortet werden konnten? Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr das Gutach- ten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Nieder- sächsischen Landtages im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/ Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5581 (A) (C) )(B) Die Grünen, das den Erlass des Niedersächsischen Ministeri- ums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrecht- licher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen zum Gegenstand hatte, nicht bekannt ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886 hervorgeht –, obwohl auf dieses in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1670 hingewiesen wurde? In ihrer Antwort, Bundestagsdrucksache 17/1886, auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsdrucksache 17/1670, hat die Bun- desregierung dargelegt, dass die Erteilung der Genehmi- gungen für Neubauten und Erweiterungen von Tierhal- tungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Zeit- und Fristvorgaben sowie der thematisch deutlich umfassenderen Ausrichtung weitgehend unabhängig von der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Erneuer- bare Energien. Das Energiekonzept der Bundesregierung wird szenarienbezogene Leitlinien für eine saubere, si- chere und bezahlbare Energieversorgung festlegen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass das Energiekonzept andere als die im Nationalen Aktionsplan für Erneuer- bare Energien enthaltenen zukunftsbezogene Daten und Aussagen beinhalten wird. Anlage 55 und Baurecht Ländersache ist. Die Länder vollziehen das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verord- nungen im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz als eigene Angelegenheit. Dies schließt den eigenverant- wortlichen Erlass normkonkretisierender Vorschriften mit ein, die nicht mit der Bundesregierung abgestimmt werden müssen. Anlage 54 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 86): Stimmt es, dass der Nationale Aktionsplan für Erneuer- bare Energien der Bundesregierung einen Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf über 38 Prozent bis zum Jahr 2020 vorsieht, und soll dieser Akti- onsplan Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung wer- den? Der Nationale Aktionsplan für Erneuerbare Energien der Bundesregierung gemäß der Richtlinie 2009/28/EG ist noch nicht beschlossen. In dem Entwurf des Nationa- len Aktionsplans der Bundesregierung vom 29. Juni 2010 wird, basierend auf einem eigenständigen Szena- rio, derzeit ein Anteil von 38,6 Prozent erneuerbaren Energien am Strom in 2020 geschätzt. Der Entwurf stellt ausdrücklich klar, dass es sich um Schätzwerte und nicht um ein neues Ziel handelt. Es bleibt daher beim Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, den Anteil erneu- erbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Die Erarbeitung des im Herbst 2010 vorzulegenden Energiekonzepts erfolgt aufgrund der unterschiedlichen d F D W c n g w s k d s t w d E a d n w p n i h d z (D Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 87): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich aus den negativen Folgen, die sich aus der Sperrung der Mittel des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien sowie des nationalen Klimaschutzprogramms ergeben haben, adäquate positive Folgen an anderer Stelle ergeben haben, und, falls ja, wie beziffert die Bundesregierung den aus ihrer Sicht erziel- ten Erfolg der Sperrung? Grundsätzlich muss gesehen werden, dass den direkten irkungen von Staatsausgaben immer auch gegensätzli- he Wirkungen durch den Entzug der zur Finanzierung otwendigen Mittel für anderweitige Verwendungen ent- egenstehen. Für alle Beteiligten vorteilhaft ist es dabei, enn Änderungen nicht ad hoc erfolgen, sondern so ge- taltet werden, dass Investoren sich darauf einstellen önnen. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, ass eine gesicherte Einnahmeerwartung für die veran- chlagten Erlöse aus der Veräußerung der Emissionszer- ifikate zurzeit und auch mittelfristig nicht vorliegen ird, hat sich die Bundesregierung daher entschlossen, em Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um inwilligung zur Aufhebung der Sperre beim Markt- nreizprogramm zu bitten. Die Bundesregierung wird em Bundestag mit dem heute vom Kabinett beschlosse- en Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2011 eiter vorschlagen, die Ausgaben für das Marktanreiz- rogramm in den nächsten Jahren an die reduzierten Fi- anzierungsspielräume des Haushalts anzupassen. Dabei st sichergestellt, dass das Marktanreizprogramm weiter- in als ein wichtiges und erfolgreiches Instrument für en Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt ur Verfügung steht. 54. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Thomas Rachel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Die Landesregierung in Schleswig-Holstein diskutiert
    ganz offensichtlich darüber, ob sie die Medizinische Fa-
    kultät der Universität Lübeck verändert oder schließt.
    Diese Entscheidung liegt ausschließlich bei der Landes-
    regierung und nicht bei der Bundesregierung; sie ist also
    Ländersache. Insofern wird die Bundesregierung bezüg-
    lich der finanziellen Ausstattung der Universität Lübeck
    und ihrer Medizinischen Fakultät nichts unternehmen.



Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zur Frage 2 der Kollegin Hiller-

Ohm:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Hoch-

schulrektorenkonferenz (Pressemitteilung vom 30. Juni 2010),
laut der das Vorgehen der schleswig-holsteinischen Landes-
regierung und die vorgesehene Schließung der Universität
Lübeck als Bildungsbankrott gebrandmarkt und vor den fata-
len Folgewirkungen gewarnt wird, und teilt die Bundesregie-
rung darüber hinaus die Auffassung der Hochschulrektoren-
konferenz, dass offensichtlich bestimmte Länder ihrem
Auftrag der Zukunftssicherung nicht mehr nachkommen bzw.
nachkommen können?

Herr Rachel, bitte.

T
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Rachel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Sehr geehrte Frau Kollegin Hiller-Ohm, auch hier ist
    es so, dass das Land Schleswig-Holstein seine Überle-
    gungen in der Sache gegenüber der Hochschulrektoren-
    konferenz wie auch den regionalen Hochschulen zu ver-
    treten hat. Die Prioritätensetzung erfolgt nämlich im
    Haushalt des Landes Schleswig-Holstein entsprechend
    der Haushaltsautonomie und der Kulturhoheit der Län-
    der. Die Prioritätensetzung bezogen auf den Studien-
    standort Lübeck ist insofern ausschließlich vom Land
    und damit selbstständig und unabhängig vom Bund zu
    treffen. Dies gilt auch für die Entscheidungen zur
    Grundfinanzierung einzelner Hochschulen.

    Darüber hinaus haben Bund und Länder im
    Oktober 2008 zur Zukunftssicherung durch Bildung und
    Forschung vereinbart und im Dezember letzten Jahres
    noch einmal bestätigt, gesamtstaatlich 10 Prozent des
    Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auf-
    zuwenden. Dieses Ziel wird weiterhin gemeinsam ver-
    folgt.