Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5563
(A) )
)(B)
führt. Ich erkläre, dass mein Votum „Ja“ lautet. den können. Zudem ist eine solche Berechnung mit
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung der OSZE
Anlage 2
Neuabdruck einer Erklärung
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen)
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentli-
chen Abstimmung über die Beschlussempfeh-
lung und den Bericht des Auswärtigen Aus-
schusses zu dem Antrag der Bundesregierung:
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
scher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Ope-
ration in Darfur (UNAMID) auf Grundlage der
Resolution 1769 (2007) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 31. Juli 2007 und Fol-
geresolutionen (49. Sitzung, Tagesordnungs-
punkt 9 b)
Mein Name ist in der Abstimmungsliste nicht aufge-
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Buchholz, Christine DIE LINKE 07.07.2010
Friedhoff, Paul K. FDP 07.07.2010
Gabriel, Sigmar SPD 07.07.2010
Golombeck, Heinz FDP 07.07.2010
Groschek, Michael SPD 07.07.2010
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 07.07.2010
Dr. Hoyer, Werner FDP 07.07.2010
Dr. Lauterbach, Karl SPD 07.07.2010
Liebich, Stefan DIE LINKE 07.07.2010*
Nietan, Dietmar SPD 07.07.2010
Schipanski, Tankred CDU/CSU 07.07.2010*
Schreiner, Ottmar SPD 07.07.2010
Wolff (Wolmirstedt),
Waltraud
SPD 07.07.2010
Wunderlich, Jörn DIE LINKE 07.07.2010
Zapf, Uta SPD 07.07.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
es Abgeordneten Klaus Hagemann (SPD) (Druck-
ache 17/2371, Frage 10):
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, der
Entwicklung in zahlreichen Bundesländern und Kommunen
entgegenzuwirken, die aufgrund ihrer Haushaltslage, wie in
Presseveröffentlichungen, zum Beispiel in Spiegel Online
vom 1. Juli 2010 („Extreme Haushaltsnot – Kommunen pla-
nen Schock-Programm“) dargestellt, insbesondere die Ausga-
ben für Bildung und Betreuung kürzen?
Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Haus-
altsautonomie der Länder bzw. der Finanzhoheit der
ommunen erstellen Länder und Kommunen ihre Haus-
alte selbstständig und unabhängig vom Bund. Es wird
arauf hingewiesen, dass das zwischen Bund und Län-
ern im Oktober 2008 vereinbarte und am 16. Dezember
009 bestätigte Ziel, gesamtstaatlich 10 Prozent des
ruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auf-
uwenden, weiterhin gilt. Die Bundeskanzlerin hat in
iesem Zusammenhang bereits angeboten, dass der
und einen erhöhten Anteil von 40 Prozent der Lücke
ur Erreichung dieses Ziels trägt.
Im Übrigen hat die von der Bundesregierung einge-
etzte Gemeindefinanzkommission im März dieses Jah-
es ihre Tätigkeit zur Erarbeitung von Vorschlägen zur
euordnung der Gemeindefinanzierung aufgenommen.
iel der Kommission ist es, die finanzielle Handlungs-
ähigkeit der Kommunen zu sichern.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 11):
Wie hoch war der rechnerische Anteil der Aktivität in der
sogenannten Atomsuppe – HAWC – der Wiederaufarbei-
tungsanlage Karlsruhe, WAK, vor Beginn des Verglasungsbe-
triebs, der auf die bestrahlten Brennelemente aus dem Mehr-
zweckforschungsreaktor, MZFR, zurückzuführen ist, wenn
man anhand der Abbrandwerte und Schwermetallmassen der
an die WAK abgelieferten bestrahlten Kernbrennstoffe eine
näherungsweise Abschätzung vornimmt, wie sie in Bundes-
tagsdrucksache 16/14113, Antwort auf meine schriftliche
Frage 66, für den Anteil der Aktivitäten im HAWC aus den
bestrahlten Brennelementen der kommerziellen Kernkraft-
werke von der Bundesregierung vorgenommen wurde?
Bekannt und in Tabellen über die Wiederaufarbei-
ungskampagnen veröffentlicht sind Menge und Abbrand
er bei der WAK GmbH angelieferten Brennelemente.
ie Anlieferungsdaten bezogen sich nicht auf die Aktivi-
ät, diese ergibt sich aus dem Abbrand, der Kühlzeit und
nderen Parametern der Brennelemente. Eine genaue Be-
timmung des rechnerischen Anteils an der Gesamtakti-
ität des HAWC bedarf aufwendiger Berechnungen, die
n der Kürze der für die Beantwortung von mündlichen
ragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet wer-
5564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
großen Unsicherheiten behaftet, da es auf das Ergebnis
viele Einflussgrößen gibt. Die Aussage in der Antwort
auf Frage 66 der Bundestagsdrucksache 16/14113 ba-
sierte daher auf einer Abschätzung.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
sache 17/2371, Fragen 15 und 16):
Welche Planungen der Bundesregierung gibt es für die
Fortführung des seit Mitte 2010 bestehenden Stipendienpro-
gramms des Kompetenzzentrums Auswärtige Kultur- und Bil-
dungspolitik, AKBP, des Instituts für Auslandsbeziehungen,
und aus welchen Haushaltstiteln bzw. aus welchen weiteren
Mitteln soll die Fortführung gewährleistet werden?
Wenn eine prinzipielle Fortführung des Stipendienpro-
gramms des Kompetenzzentrums AKBP des Instituts für Aus-
landsbeziehungen geplant ist, wie will die Bundesregierung
sicherstellen, dass es eine nachhaltige Wirkung entfalten
kann, und in welcher Höhe sind Mittel für 2011 und die fol-
genden Jahre eingeplant?
Zu Frage 15:
Das Kompetenzzentrum des Instituts für Auslandsbe-
ziehungen, ifa, erhielt aufgrund einer Entscheidung in
der Bereinigungssitzung für den Bundeshaushalt 2010
erstmals Mittel durch eine Aufstockung der Institutionel-
len Förderung des ifa, Titel 687 47 EN 1.3.
Der Haushalt 2011 ist dadurch gekennzeichnet, dass
alle institutionell geförderten Zuwendungsempfänger ihre
Verwaltungskosten auf dem Niveau des Jahres 2009 ein-
frieren sollen.
Eine konkrete Aussage zum Haushalt 2011 kann erst
nach dem parlamentarischen Verfahren gegeben werden.
Zu Frage 16:
Die nachhaltige Wirkung des Stipendienprogramms
im Rahmen des Kompetenzzentrums hängt primär von
der konzeptionellen Ausgestaltung des Programms ab.
Das Institut für Auslandsbeziehungen, ifa, hat seine
konzeptionellen Vorstellungen bislang noch nicht voll-
ständig vorgelegt. Die nach bisherigem Stand gerade in
der Anfangsphase notwendigen Mittel dürften relativ be-
scheiden sein. Sie dürften im Rahmen der erhöhten Mittel
für die institutionelle Förderung des ifa, das heißt der Ver-
lagerung erheblicher Projektmittel in die institutionelle
Förderung im Haushalt 2010, oder aber auch aus dem Ti-
telansatz für Stipendien – 0504-681 11 – ohne Schwierig-
keiten aufzubringen sein.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache
17/2371, Frage 17):
Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Einführung ei-
ner Budgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus-
landsbeziehungen?
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Die grundsätzliche wünschenswerte Einführung der
udgetierung der Zuwendungen an das Institut für Aus-
andsbeziehungen wird im Lichte der Ergebnisse zu er-
ägen sein, die sich aus der Prüfung der Budgetierung
nderer Zuwendungsempfänger durch den Bundesrech-
ungshof ergeben.
Diese liegen jedoch der Bundesregierung noch nicht
or.
nlage 7
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 18):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Profiteure sowie die Herkunft der mindestens 3,18 Milliarden
US-Dollar Bargeld, welche Medienberichten zufolge (zum
Beispiel The Wall Street Journal vom 28. Juni 2010, die tages-
zeitung vom 29. Juni 2010) von Anfang 2007 bis Februar
2010 über den afghanischen Flughafen Kabul laut dem dorti-
gen Zollchef ausgeflogen wurden, als Bruchteil der insgesamt
aus dem Land geschafften Gelder bei 13,5 Milliarden US-
Dollar afghanischem Bruttosozialprodukt, und welche Konse-
quenzen wird die Bundesregierung zusammen mit anderen in
Afghanistan engagierten Nationen gegen derlei ergreifen, ins-
besondere um solch zweckentfremdende Unterschlagung
deutscher und internationaler Finanzhilfen wirkungsvoll zu
verhindern?
Diese Berichte sind der Bundesregierung bekannt. Sie
erfügt derzeit jedoch über keinerlei Erkenntnisse, die
ine substanziierte Stellungnahme ermöglichen würden.
Was konkret die Mittel der Bundesregierung für Wie-
eraufbau und Entwicklungshilfe anbelangt, gibt es bis-
er keine Anhaltspunkte für Veruntreuung. Die Mittel
er Bundesregierung zum Wiederaufbau und zur Ent-
icklung fließen nicht direkt in den Staatshaushalt der
fghanischen Regierung oder einzelner Provinzverwal-
ungen, vielmehr werden die Mittel in Form von einzel-
en mit der afghanischen Regierung verhandelten Vor-
aben und Projekten, aber auch über internationale Trust
unds eingesetzt. Etablierte Mechanismen zur Projekt-
berwachung und zur Kontrolle der Mittelverwendung
owie ein Berichtswesen mit strengen Standards sichern
ie Überwachung und den Nachweis über den Verbleib
er eingesetzten Gelder.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass Korruption in
fghanistan ein umfassendes Problem ist.
Daher spricht die Bundesregierung auch kontinuier-
ich über dieses Thema mit afghanischen Regierungs-
ertretern und fordert von der afghanischen Regierung
mmer wieder konkrete Schritte zur Korruptionsbekämp-
ung.
Auf der Londoner Afghanistan-Konferenz im Januar
010 sagte die afghanische Regierung zu, ihren Kampf
egen Korruption und für Transparenz zu verstärken.
ie Bundesregierung unterstützt die afghanische Regie-
ung weiterhin im Kampf gegen die Korruption. Sie wird
uch bei der Afghanistan-Konferenz in Kabul am
0. Juli 2010 darauf hinwirken, dass die afghanische Re-
ierung wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von
orruption und Veruntreuung ergreift.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5565
(A) )
)(B)
Mit ihren Projekten und Programmen stärkt die Bun-
desregierung die afghanische Verwaltung und fördert
gute Regierungsführung.
So werden Vorhaben zur Stärkung der Rechtsstaat-
lichkeit und des Verwaltungsaufbaus unterstützt und Ex-
perten über den Offenen Politikberatungsfonds zum
Aufbau von Antikorruptionsbehörden finanziert. Zudem
werden Nichtregierungsorganisationen, die sich für mehr
Rechtsstaatlichkeit und Transparenz einsetzen, gestärkt
sowie die Fortbildung für Journalisten und Journalistin-
nen finanziert.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/2371, Frage 25):
Inwieweit hat die Europäische Union nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenüber der international nicht anerkann-
ten Regierung Somalilands hinsichtlich des Polizei- und Justiz-
aufbaus sowie der Vorbereitung und Durchführung der Präsi-
dentschaftswahlen am 26. Juni 2010 Unterstützung geleistet,
und mit welchen Nichtregierungsorganisationen, die mit der
Regierung Somalilands kooperieren, arbeitet bzw. arbeitete
die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung
hierbei zusammen?
Die Europäische Union unterstützt den politischen
Prozess in der Republik Somalia mit dem Ziel einer Sta-
bilisierung des Gesamtstaats.
Aus Gemeinschaftsmitteln erhält Somalia unter ande-
rem Hilfe in den Bereichen gute Regierungsführung und
Institutionenaufbau. Im Rahmen dieses Gesamtprogramms
wurden einzelne Maßnahmen zur Vorbereitung der Wah-
len in Somaliland in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen
Euro finanziert.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des Gesamtpro-
gramms auch einzelne Maßnahmen zur Stärkung des Po-
lizei- und Justizsektors in Somaliland durchgeführt.
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/2371, Frage 26):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den
jüngst bekannt gewordenen Einschätzungen des US-amerika-
nischen Geheimdienstes CIA zum iranischen Nuklearwaffen-
programm, und teilt sie die Einschätzungen?
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen über Äu-
ßerungen bekannt, die CIA-Direktor Leon Panetta am
27. Juni 2010 gegenüber einem US-Fernsehsender ge-
macht hat. Die Bundesregierung bewertet diese öffent-
lichen Äußerungen nicht.
Über geheimdienstliche Informationen oder Einschät-
zungen wird der Deutsche Bundestag in den hierfür vor-
gesehenen Gremien unterrichtet.
Deutschland bemüht sich gemeinsam mit seinen Part-
nern im E3+3-Rahmen um eine Lösung des Konflikts
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m das iranische Nuklearprogramm, die sicherstellt,
ass das iranische Nuklearprogramm allein friedlichen
wecken dient.
nlage 10
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/2371, Frage 27):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten ei-
nes substanziellen Angebots durch den Iran im Streit um des-
sen Nuklearprogramm, und welche außenpolitischen Initiati-
ven plant die Bundesregierung, um noch vor dem geplanten
Beschluss des Rates für Allgemeine Angelegenheiten der EU
am 26. Juli 2010 über EU-Maßnahmen gegenüber dem Iran
zur Umsetzung und „maßgeblichen Erweiterung“ der entspre-
chenden Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
nen zu einem tragfähigen Ergebnis zu kommen?
Gemeinsam mit ihren Partnern im E3+3-Rahmen
etzt sich die Bundesregierung für eine Lösung des Strei-
es um das iranische Nuklearprogramm ein, die sicher-
tellt, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließ-
ich friedlichen Zwecken dient. Die E3+3 verfolgen
abei einen zweigleisigen Ansatz, der einerseits vor-
ieht, dass Iran umfassende Kooperation angeboten
ird, und andererseits in dem Fall, dass Iran auf diese
ngebote nicht eingeht, durch Sanktionen der Druck auf
ran erhöht wird, an den Verhandlungstisch zurückzu-
ehren.
Zuletzt hat die Hohe Repräsentantin für die Europäi-
che Außen- und Sicherheitspolitik, Catherine Ashton,
m 11. Juni 2010 in einem Brief an den iranischen Un-
erhändler Saeed Dschalili zum Ausdruck gebracht, dass
ie E3+3 auch in dem jetzigen Umfeld neuer Sanktionen
usdrücklich zu Verhandlungen über das iranische Nu-
learprogramm und zu anderen Themen von gemeinsa-
em Interesse bereit sind. Dschalili hat hierauf am
. Juli 2010 geantwortet. Der Brief wird derzeit von der
undesregierung und ihren Partnern analysiert. Positiv
u bewerten ist, dass Iran darin seine Gesprächsbereit-
chaft – wenn auch noch unter näher zu bewertenden Be-
ingungen – erklärt.
Auf ihrem Treffen in Brüssel am 2. Juli 2010 bekräf-
igten die Politischen Direktoren der E3+3 ihre Bereit-
chaft, den Dialog mit Iran im Rahmen der am 1. Okto-
er 2009 in Genf erreichten Verständigung fortzusetzen,
m zu ernsthaften Verhandlungen zu kommen.
Das umfangreiche Angebotspapier der E3+3 aus dem
ahre 2008 bleibt auf dem Tisch. Die E3+3 sind zu einer
eiteren Konkretisierung dieses Angebots im Dialog mit
ran bereit.
nlage 11
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
bgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
ache 17/2371, Fragen 28 und 29):
Stimmt es, dass sich die Bundesregierung im Europäi-
schen Rat in der vergangenen Woche gegen die Eröffnung ei-
5566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
nes neuen Verhandlungskapitels mit der Türkischen Republik
ausgesprochen hat, und, wenn ja, wie begründet die Bundes-
regierung dieses Verhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr eines politi-
schen Abdriftens der Türkei von den bisherigen westlichen
Partnern, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung
für geeignet, um einen solchen Prozess aufzuhalten?
Zu Frage 28:
Nein, das stimmt nicht.
Der Europäische Rat ist zuletzt am 17./18. Juni 2010
zusammengetreten und hat sich nicht mit den Beitritts-
verhandlungen der EU mit der Türkei befasst.
Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitglied-
staaten, AstV, vom 23. Juni 2010 wurde über die An-
nahme des Berichts der Kommission über die Erfüllung
der Bedingungen für die Eröffnung der Verhandlungen
über Kapitel 12, „Lebensmittelsicherheit sowie Veteri-
när- und Pflanzenschutzpolitik“ verhandelt und die An-
nahme mit einer Verschweigefrist zur Abstimmung ge-
stellt. Die Bundesregierung hat dieses Schweigen nicht
gebrochen.
Im AStV vom 30. Juni 2010 wurde schließlich die
Annahme der Gemeinsamen Verhandlungsposition der
EU zu Kapitel 12 beschlossen und damit die Vorausset-
zung für die Eröffnung des Kapitels auf der Beitrittskon-
ferenz mit der Türkei am 30. Juni 2010 nachmittags ge-
schaffen.
Zu Frage 29:
Die Bundesregierung sieht diese Gefahr nicht.
Die türkische Regierung betreibt eine aktive, differen-
zierte und in den vergangenen Jahren regional stärker
ausgreifende Außenpolitik. Sie versteht sich selbst als
Mittlerin zwischen Ost und West, sieht sich dabei aber in
einer selbstbestimmten Rolle. Sie ist im Rahmen der
NATO ihren westlichen Partnern eng verbunden und be-
müht sich als Beitrittskandidat um Aufnahme in die EU.
Die Türkei bleibt ein Partner von großer strategischer
Bedeutung.
Bereits im vergangenen Jahr haben der Bundesminis-
ter des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und sein
türkischer Amtskollege Professor Dr. Ahmet Davutoğlu
einen strategischen Dialog zwischen beiden Außen-
ministerien vereinbart. Eine enge, partnerschaftliche Ab-
stimmung erscheint in Zeiten rasanter globaler Entwick-
lungen wichtiger denn je.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 30):
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der ver-
netzten Sicherheit?
Im Weißbuch der Bundesregierung von 2006 firmiert
„Vernetzte Sicherheit“ als ressortübergreifende Koor-
dination politischer, ökonomischer, entwicklungspoli-
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ischer sowie weiterer ziviler – zum Beispiel polizeili-
her – und militärischer Kräfte, um sicherheitspolitische
nteressen auf internationaler Ebene durchzusetzen. Der
ernetzte Sicherheitsbegriff erfordert kohärentes Han-
eln unter Einbeziehung substaatlicher Akteure – Nicht-
egierungsorganisationen, Wirtschaft – sowie internatio-
aler Partner. Der Wiederaufbau staatlicher Strukturen
rzeugt Überschneidungen der Handlungsfelder ziviler
nd militärischer Akteure. Er erfordert ressortübergrei-
ende und präventive Strategien.
Der Koalitionsvertrag beinhaltet daher ein Bekenntnis
um Ansatz vernetzter Sicherheitspolitik.
Der Aktionsplan Zivile Krisenprävention der Bundes-
egierung von 2004 hat hier ambitionierte Vorgaben
emacht. Gefordert werden ressortübergreifende Stabi-
isierungskonzepte und vor allem deren effektive
mplementierung. Die Koalition hat auf Grundlage des
oalitionsvertrags die Erstellung ressortübergreifender
egionalstrategien eingefordert – Lateinamerika-Strate-
ie fertig, geht dieser Tage in die Kabinettsfreigabe.
udem wurde mit dem Unterausschuss „Zivile Krisen-
rävention und vernetzte Sicherheit“ eine neue parla-
entarische Institution zur Umsetzung vernetzter Si-
herheit etabliert. Diese hat den Ressortkreis Zivile
risenprävention gerade mit der Erstellung einer ressort-
bergreifenden Sudan-Strategie beauftragt.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 31):
In welcher Weise werden und wurden von deutschen Be-
hörden Erkenntnisse genutzt, die von Geheimdiensten von
Staaten, in denen gefoltert wird, erhoben und nach Deutsch-
land weitergegeben wurden, wie es Human Rights Watch in
dem Bericht „No Questions Asked: Intelligence Cooperation
with Countries that Torture“ (vergleiche auch Süddeutsche
Zeitung vom 29. Juni 2010, Seite 5, „Vergiftete Informatio-
nen“) darlegt, und plant die Bundesregierung, die Zusammen-
arbeit mit ausländischen Geheimdiensten, die mit Methoden
der Folter arbeiten, zu beenden?
Deutschland bekennt sich zum absoluten Verbot der
olter und anderer grausamer, unmenschlicher oder er-
iedrigender Behandlung oder Strafe. Das Folterverbot
esitzt Verfassungsrang. Art. 104 Abs. 1 Satz 2 des
rundgesetzes, GG, bestimmt, dass festgehaltene Perso-
en weder seelisch noch körperlich misshandelt werden
ürfen. Die Folter verstößt ferner gegen das in Art. 1 GG
nthaltene Gebot, die Menschenwürde zu achten und zu
chützen. Das Folterverbot gilt uneingeschränkt und
nabhängig davon, ob die Tat im In- oder Ausland be-
angen wird. Eine Beteiligung deutscher Beamter an
olterungen – auch wenn diese im Ausland und von An-
ehörigen anderer Staaten begangen werden – ist nach
em deutschen Recht strafbar und wird keinesfalls tole-
iert werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist zum Schutz der
ffentlichen Sicherheit gehalten, Hinweisen auf mögli-
herweise bevorstehende Gewalttaten in Deutschland
der gegen deutsche Interessen im Ausland unter Wah-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5567
(A) )
)(B)
rung grundrechtlicher Standards nachzugehen. Hiervon
zu trennen ist die Frage der Verwertbarkeit von Erkennt-
nissen im Strafprozess. Das absolute Folterverbot ist in
der deutschen Rechtsordnung fundamental verankert.
Erkenntnisse, die im Ausland durch Sicherheitsbehörden
anderer Staaten unter Folter gewonnen werden, dürfen
entsprechend § 136 a Abs. 3 Satz 2 der Strafprozessord-
nung, StPO, im deutschen Strafprozess nicht verwertet
werden.
Die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte
binden nach Art. 1 Abs. 3 GG die Gesetzgebung, die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung unmittel-
bar. Damit ist das Folterverbot unmittelbar geltendes
Recht, das von allen Trägern hoheitlicher Gewalt zu re-
spektieren ist. Neben den zuständigen Aufsichtsbehör-
den wird eine effektive Kontrolle durch ein differenzier-
tes System von Rechtswegen und Rechtsmitteln
gewährleistet.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck-
sache 17/2371, Frage 32):
Wie kommt es zu der Diskrepanz, dass Roma, die von psy-
chischen Erkrankungen, geistigen oder körperlichen Behinde-
rungen betroffen oder potenzieller Traumatisierung bedroht
sind, in das Kosovo abgeschoben werden – wie die Experten
in der öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am
28. Juni 2010 im Deutschen Bundestag einhellig berichteten –,
obwohl diese Faktoren rechtlich gesehen, sofern im Zielstaat
die Behandlungsmöglichkeiten fehlen und dadurch eine er-
hebliche und konkrete Gesundheitsgefahr entsteht, ein Ab-
schiebungshindernis darstellen?
Die Feststellung der Ausreisepflicht und der Vollzug
von Rückführungen fallen grundsätzlich in die Zustän-
digkeit der Länder. Der Bund erhebt im Zusammenhang
mit Rückführungen in die Republik Kosovo lediglich
statistische Angaben allgemeiner Art über die Anzahl
der Rückgeführten und deren ethnische Zugehörigkeit,
nicht hingegen über Aspekte im Sinne der Fragestellung.
Weitergehende, nähere Erkenntnisse dazu sind der
Bundesregierung daher nicht bekannt. Unter Verweis auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke, Bundestagsdrucksache
17/2089 vom 14. Juni 2010, ist aber festzustellen, dass
die Ausländerbehörden – nach Auskunft der Länder –
Personen, die besonders hilfsbedürftig sind, stets nach-
rangig für Rückführungen anmelden.
Im Übrigen erfolgt die konkrete Einzelfallprüfung auf
ein Vorliegen von Abschiebungshindernissen durch die
Ausländerbehörden der Länder bzw. das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge, soweit es sich um Asylent-
scheidungen handelt. Die Gesamtschutzquote in Asyl-
verfahren lag für die Republik Kosovo im Jahr 2009 bei
4,7 Prozent, zum Vergleich: Schutzquote aller Her-
kunftsländer, HKL: 33,8 Prozent; bis Ende Mai 2010 bei
4,3 Prozent, Vergleich zu allen HKL: 25,9 Prozent.
Bei der – gerichtlichen – Bewertung der Behand-
lungsmöglichkeiten einer Krankheit in Kosovo spielen
auch die von den Ausländerbehörden oftmals abgegebe-
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en Kostenübernahmeerklärungen für eine gegebenen-
alls weiterhin notwendige medizinische Behandlung im
osovo eine Rolle. Die bisherige Rechtsprechung lässt
ich dahin gehend zusammenfassen, dass es von der Art
nd Schwere der Erkrankung, den benötigten Mitteln
nd den persönlichen Verhältnissen des potenziellen
ückkehrers abhängt, ob eine zeitlich befristete Kosten-
bernahme zur Abwendung einer erheblichen konkreten
efahr für Leib und Leben im Sinne des § 60 Abs. 7
atz 1 Aufenthaltsgesetz ausreichend ist. Bezieht sich
ine solche Kostenübernahmeerklärung auf einen Zeit-
aum von zwei Jahren, wird sich eine gleichwohl fortbe-
tehende Gefahr in der Regel nicht mehr feststellen las-
en, OVG Niedersachsen, Urteil vom 21. Dezember
009 – 8 LA 219/09.
Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass auch das
om Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Ba-
en-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
etragene Rückkehrprojekt „URA 2“ kompetente Psy-
hologen vorhält, die sich auf posttraumatische Belas-
ungsstörung spezialisiert haben. Bis Ende April 2010
ahmen 37 Personen das Beratungsangebot in Anspruch,
ierunter 14 Roma.
Zu den in Kosovo bestehenden medizinischen Be-
andlungsmöglichkeiten wird im Übrigen auf den aktu-
llen Bericht über die asyl- und abschiebungsrelevante
age des Auswärtigen Amts zu Kosovo vom 20. Juni
010 verwiesen, der auch von den Abgeordneten einge-
ehen werden kann. Er beschreibt ausführlich die Be-
andlungsmöglichkeiten diverser Krankheiten und gibt
uch einen Überblick über die allgemeine medizinische
ersorgung in Kosovo.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
er Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
Drucksache 17/2371, Frage 33):
Treffen die Prognosen zu, dass dem Haushalt des Bundes-
amtes für Migration und Flüchtlinge etwa 30 Millionen Euro
in diesem Haushaltsjahr fehlen werden, und was unternimmt
das Bundesministerium des Innern, um diesen Fehlbetrag aus-
zugleichen?
Gerade in den Jahren 2008 und 2009 sind die Teilneh-
erzahlen erfreulich stark gestiegen. Die hohen Zahlen
irken in das Jahr 2010 hinein, da sich viele Teilnehmer
erzeit noch in den Kursen befinden. Dies hat zur Folge,
ass der Bedarf selbst mit 218 Millionen Euro nicht zu
ecken gewesen wäre. Das Bundesministerium des In-
ern hat sich daher entschieden, dass der Integrations-
urstitel – trotz der Einsparvorhaben im Jahr 2010 – ein-
alig mit einem Betrag von 15 Millionen Euro verstärkt
ird. Diese zusätzlichen Mittel werden aus dem laufen-
en Haushalt des Einzelplans 06 bereitgestellt. Dem
undesamt für Migration und Flüchtlinge werden damit
n diesem Jahr rund 218 Millionen Euro plus 15 Millio-
en Euro, das heißt insgesamt rund 233 Millionen Euro
ür die Durchführung von Integrationskursen zur Verfü-
ung stehen. Dies ist weit mehr als in jedem anderen
ahr seit Einführung der Kurse. In Anbetracht der derzei-
igen Haushaltslage und der Sparmaßnahmen ist eine
5568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
solche Verstärkung um einen mehrstelligen Millionenbe-
trag ein deutliches Signal gezielter Integrationspolitik.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 34 und 35):
Beabsichtigt die Bundesregierung, insbesondere ange-
sichts der gerade veröffentlichten sinkenden Einbürgerungs-
zahlen, Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa eine sogenannte
Turboeinbürgerung nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutsch-
land einzuführen, um die Einbürgerungszahlen zu erhöhen,
und, wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Gebühren für die
Einbürgerung für Schüler/Schülerinnen, Studenten/Studentin-
nen und Rentner/Rentnerinnen in Höhe von 255 Euro zu sen-
ken oder zu streichen, und, wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 34:
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
sich die Zahl der Einbürgerungen für das Berichtsjahr
2009 auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert. Sie liegt
sogar mit rund 96 100 um circa 1 650 leicht über der des
Vorjahres; +1,7 Prozent. Dies wird von der Bundes-
regierung begrüßt, denn die Einbürgerung ist das
stärkste Zeichen der Zugehörigkeit zu unserem Land und
zur wechselseitigen Verantwortung seiner Bürger. Die
Bundesregierung wirbt daher dafür, dass möglichst viele
Menschen, die die Einbürgerungsvoraussetzungen erfül-
len, unsere Staatsbürgerschaft annehmen. Die Bundes-
regierung wird – wie im Koalitionsvertrag festgeschrie-
ben – unverhältnismäßige Hemmnisse auf dem Weg zur
Einbürgerung beseitigen. Die Einbürgerung ist jedoch
eine individuelle und freiwillige Entscheidung eines je-
den Ausländers, der die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Auf diese persönliche Entscheidung kann durch die Poli-
tik nur begrenzt Einfluss genommen werden.
Zu Frage 35:
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die
Höhe der Einbürgerungsgebühren zu verändern. Nach
§ 38 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, StAG, beträgt die
Gebühr für die Einbürgerung 255 Euro. Sie ermäßigt
sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert
wird und keine Einkünfte im Sinne des Einkommensteu-
ergesetzes hat, auf 51 Euro. Die Einbürgerungsgebühren
sind seit dem Inkrafttreten des Reformgesetzes am 1. Ja-
nuar 2000, also seit über zehn Jahren, unverändert
geblieben. Von der Gebühr kann aus Gründen der Billig-
keit oder des öffentlichen Interesses Gebührenermäßi-
gung oder -befreiung gewährt werden. Eine Einbürge-
rung ist damit zum Beispiel auch für Schüler, Studenten
und Rentner mit niedrigem Einkommen möglich.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/2371, Frage 36):
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Inwieweit trifft die Aussage der Präsidentin des Deutschen
Volkshochschul-Verbandes, Professor Dr. Rita Süssmuth, in
einem Schreiben vom 27. Mai 2010 zu, dass die Anzahl der
Zulassungen zu Integrationskursen für sogenannte Altzuwan-
derer wegen Einsparungen nicht nur von 67 000 in 2009 auf
53 000 in 2010, wie bislang bekannt, sondern um weitere
15 000 und damit im Jahresvergleich um fast 50 Prozent zu-
rückgefahren werden soll, und inwieweit verträgt sich diese
Entwicklung mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP, nach dem Integrationskurse „quantitativ und quali-
tativ aufgewertet“ werden sollten?
Die Aussage von Frau Professor Süssmuth bezieht
ich auf das Verfahren der Zulassung von Ausländern
zw. deutschen Staatsangehörigen zum Integrationskurs
ach § 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes. Danach kön-
en Personen, die einen Teilnahmeanspruch nicht oder
icht mehr besitzen, im Rahmen verfügbarer Kursplätze
um Integrationskurs zugelassen werden. Diese Zulas-
ung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und
lüchtlinge, BAMF. Es geht damit nicht um die Gruppe
er anspruchsberechtigten Ausländer bzw. Spätaussied-
er, deren Zugangsmöglichkeiten zum Integrationskurs
n keiner Weise eingeschränkt werden. Die Frage, ob das
AMF im zweiten Halbjahr 2010 die Zulassung wird
eschränken müssen, da nicht ausreichend Kursplätze fi-
anzierbar sind, hängt von der Nachfrage ab. Die Zahlen
um Stand 31. März 2010 zeigen, dass im ersten Quartal
napp 32 000 Teilnehmerberechtigungen von den Aus-
änderbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, SGB-II-
eistungsbehörden und dem BAMF ausgestellt wurden.
avon sind knapp 14 000 Zulassungen nach § 44 Abs. 4
ufenthaltsgesetz, AufenthG, durch das BAMF erteilt
orden. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund
9 000 Zulassungen zeigt sich somit eine zurückgehende
achfrage. Im ersten Quartal 2010 lag die Zahl der Zu-
assungen rund 26 Prozent unter dem Niveau des ver-
leichbaren Zeitraumes im Jahr 2009.
Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln soll mög-
ichst vielen Personen eine Teilnahme an einem Integra-
ionskurs ermöglicht und die hohe Qualität der Kurse
esichert werden. Im Vordergrund steht dabei, dass
ämtliche Rechtsansprüche auf Kursteilnahme erfüllt
erden können. Inwieweit alle Zulassungsanträge in
iesem Jahr abschließend beschieden werden können, ist
uf der Grundlage der weiteren Ausgabenentwicklung
u entscheiden.
nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 37):
Welche Erklärung gibt die Bundesregierung dafür, dass ihr
– gemäß ihrer Antwort auf meine dringliche Frage vom 1. Juli
2010; Plenarprotokoll 17/51, Seite 5306 C – keine „bestätig-
ten“ Informationen über die Festnahme des deutsch-syrischen
Staatsbürgers Rami M. am 21. Juni 2010 durch die pakistani-
schen Sicherheitskräfte vorliegen, obwohl der Festnahme die
vorherige Übermittlung von Daten durch das Bundeskriminal-
amt an pakistanische Sicherheitsstellen zugrunde lag, das
Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern zu-
vor an der Diskussion zu dieser Datenübermittlung beteiligt
waren und obwohl ab dem 22. Juni 2010 – Spiegel Online –,
23. Juni 2010 – Frankfurter Allgemeine Zeitung, Hamburger
Abendblatt –, 26. Juni 2010 – Deutsche Presse-Agentur – so-
wie 28. Juni 2010 – Der Spiegel, Süddeutsche Zeitung – mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5569
(A) )
)(B)
präzise geschilderten Details von der Festnahmeaktion berichtet
wurde sowie die pakistanische Polizei dies bestätigte, und mit
welchen Aktivitäten wird die Bundesregierung sich über die
Festnahme informieren sowie die rasche Freilassung des deut-
schen Staatsbürgers, seine Rückreise nach Deutschland bzw.
seine Überstellung in deutsche Obhut zu erreichen versuchen?
Zum Informationsverhalten anderer Staaten kann die
Bundesregierung keine Erklärung abgeben. Die deutsche
Botschaft in Islamabad hat auf Weisung des Auswärti-
gen Amts nach Bekanntwerden von Medienberichten
über die Festnahme eines deutschen Staatsangehörigen
das pakistanische Außenministerium unverzüglich um
Informationen über die Identität des Festgenommen, die
Gründe der Festnahme, den derzeitigen Aufenthaltsort
und gegebenenfalls um konsularischen Zugang zu dem
Festgenommenen gebeten. Eine Antwort des pakistani-
schen Außenministeriums steht gegenwärtig aus.
Pakistanische Sicherheitsbehörden haben gegenüber
der Botschaft die Festnahme eines deutschen Staatsange-
hörigen bestätigt, ohne dessen Identität offenzulegen.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels
(SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 38 und 39):
Kann die Bundesregierung die Einschätzung des Bundes
deutscher Nordschleswiger bestätigen, wonach die derzeit an-
gedrohten Kürzungen der Förderung der deutschen Minder-
heit in Dänemark vonseiten der Bundesregierung, Schleswig-
Holsteins und Dänemarks sich für 2011 nunmehr auf mehr als
2 Millionen Euro summieren, die bis 2014 auf 2,5 Millionen
Euro ansteigen würden, und eine Umsetzung den Wegfall von
40 bis 50 Stellen bedeuten würde?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Kür-
zungen aus dem Bundeshaushalt auf insgesamt 1,5 Millionen
Euro belaufen, davon 1,3 Millionen Euro bei den Betriebsmit-
teln und 0,2 Millionen Euro bei den investiven Mitteln, und,
wenn ja, wie vertritt sie diese Kürzungen vor dem Hinter-
grund der von Deutschland in den Bonn-Kopenhagener Erklä-
rungen von 1955 durch die Unterschrift vom damaligen Bun-
deskanzler Dr. Konrad Adenauer eingegangenen
Verpflichtungen?
Zu Frage 38:
Verlässliche Zahlen über die Kürzungen durch das
Land Schleswig-Holstein und Dänemark sind der Bun-
desregierung bislang nicht bekannt, die entsprechenden
Haushalte wurden noch nicht abschließend verhandelt.
Zu Frage 39:
Der Regierungsentwurf für 2011 sieht im Vergleich zu
dem Finanzplan 2011 einen lediglich um 700 000 Euro
verringerten Zuwendungsbetrag an den Bund deutscher
Nordschleswiger, BdN, vor. Hiervon betreffen
500 000 Euro den Titel „Soziale und Kulturelle Förde-
rung“ und 200 000 Euro den Bautitel des BdN. Die Kür-
zung entspricht 6 Prozent der gesamten Zuwendungs-
summe.
Für 2009 und 2010 erhielt der BdN einen auf diese
zwei Jahre befristeten Sonderzuschuss des Bundes von
jeweils 800 000 Euro zur Überbrückung einer systembe-
dingten Finanzierungslücke, da der dänische Staat seinen
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nteil an Personalkostenerhöhungen stets erst mit einer
erzögerung von drei Jahren übernimmt. Dieser Zu-
chuss sollte nach dem bisherigen Finanzplan ab 2011
ieder entfallen, und entsprechend ist dies auch im Re-
ierungsentwurf für 2011 vorgesehen.
Die bilateralen Absprachen zwischen der Bundes-
epublik Deutschland und Dänemark im Zuge der lang-
ährigen Umsetzung der Bonn-Kopenhagener Erklärun-
en von 1955 enthalten die beiderseitige Bereitschaft
nd Verpflichtung, die Minderheit eigener Nation, Kul-
ur und Sprache im Nachbarland bei der Erhaltung und
ntwicklung ihrer Identität zu unterstützen. Zur Höhe
er Unterstützung gibt es keine Absprachen. Für beide
änder gleichlautend heißt es dort, dass bei Unterstüt-
ungen und sonstigen Leistungen aus öffentlichen Mit-
eln im Rahmen des Ermessens entschieden wird.
Verschiedene Rahmenbedingungen wie die grundge-
etzliche Schuldenbremse oder die Vorgaben des Euro-
äischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes zwingen die
undesregierung zur strengen Konsolidierung. So wer-
en dem Bundesministerium des Innern für das Jahr
011 insgesamt um rund 77,4 Millionen Euro reduzierte
aushaltsmittel zur Verfügung stehen. Dies wird in allen
olitikbereichen und Behörden des BMI zu Einschnitten
ühren; auch die Förderung des BdN ist hiervon in soli-
arischer Weise betroffen. Die geplanten Kürzungen bei
er Förderung der deutschen Minderheiten in den MOE-
nd GUS-Ländern betragen insgesamt knapp 10 Pro-
ent. Vor diesem Hintergrund gibt es keine Möglichkeit,
ie deutsche Minderheit in Dänemark von notwendigen
insparungen auszunehmen. Die Kürzungen haben ihre
rsache ausschließlich in den Sparzwängen und stellen
eine Änderung in der Minderheitenpolitik des Bundes
ar.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/
371, Fragen 40 und 41):
Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne der EU-
Kommission, die Fahrgastrechte für alle Reisenden – auch
die, die per Wasserfahrzeug, Bus oder Auto unterwegs sind –
künftig weiter stärken zu wollen?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Stär-
kung der Fahrgastrechte aller Reisenden und, wenn nein, wa-
rum nicht?
u Frage 40:
Der Bundesregierung sind keine neuen Legislativvor-
aben der EU-Kommission zum Thema „Fahrgast-
echte“ bekannt. Die Fahrgastrechte im Seeverkehr wur-
en erstmalig auf EU-Ebene durch die Verordnung (EG)
r. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Ra-
es vom 23. April 2008 über die Unfallhaftung von Be-
örderern von Reisenden auf See geregelt. Derzeit wird
m Rat und im Europäischen Parlament noch über die
on der EU-Kommission im Dezember 2008 vorgeleg-
en Vorschläge für eine Verordnung über die Passagier-
echte im See- und Binnenschiffsverkehr und für eine
erordnung über die Fahrgastrechte im Kraftomnibus-
5570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
verkehr verhandelt. Rat und Europäisches Parlament
streben eine Einigung in zweiter Lesung an.
Angekündigt hat die EU-Kommission allerdings eine
Mitteilung für den Herbst dieses Jahres, die sich weitge-
hend auf die Fluggastrechte konzentrieren soll. Die Bun-
desregierung hat sich bereits im Rahmen einer von der
EU-Kommission vom 15. Dezember 2009 bis 1. März
2010 durchgeführten Konsultation zur Fortschreibung
der Fluggastrechte für weitere Verbesserungen in diesem
Bereich ausgesprochen.
Im Übrigen hat die EU-Kommission am 29. Juni 2010
eine europaweite Aufklärungskampagne gestartet, mit
der Bahn- und Flugreisende leichter über ihre Rechte in-
formiert werden sollen.
Zu Frage 41:
Soweit die Rechte von Fahrgästen im Schienenver-
kehr betroffen sind, hält die Bundesregierung es für ge-
boten, zunächst zu prüfen, welche Erfahrungen mit den
neuen gesetzlichen Regelungen, die im Jahr 2009 erlas-
sen wurden, gemacht wurden.
Was die Rechte von Reisenden in der Schifffahrt an-
belangt, so plant die Bundesregierung noch in der lau-
fenden Legislaturperiode den Entwurf von Vorschriften
zur Ausführung der oben genannten Verordnung (EG)
Nr. 392/2009 über die Unfallhaftung von Beförderern
von Reisenden auf See vorzulegen.
Die Fluggastrechte sind auf europäischer Ebene ab-
schließend geregelt, weshalb für gesetzgeberische Maß-
nahmen auf Landes- oder Bundesebene keine Kompe-
tenz besteht. Die Bundesregierung hat sich jedoch an der
oben genannten Konsultation beteiligt und in einem
Schreiben an den Vizepräsidenten der EU-Kommission,
Herrn Siim Kallas, eine Überarbeitung der Verordnung
(EG) Nr. 261/2004 angeregt.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Markus Tressel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 42 und 43):
Warum verpflichtet die Bundesregierung die Fluglinien
nicht gesetzlich, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen
Personenverkehr beizutreten, wenn Kulanz und Service als
unzureichend angesehen werden?
Warum werden Pauschalreiseanbieter nicht gesetzlich ver-
pflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Rechte und
Reklamationsmöglichkeiten aufzuklären, wie es zum Beispiel
die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 für Flugreisende vorsieht?
Zu Frage 42:
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie eine Einbezie-
hung der Luftverkehrsträger in eine Schlichtung durch
gesetzliche Maßnahmen erreicht werden kann. Sie führt
außerdem intensive Gespräche mit der Luftverkehrswirt-
schaft über die Ausgestaltung einer solchen Schlichtung,
um die Fluggesellschaften zur Teilnahme an einem
Schlichtungsverfahren zu bewegen. Nach dem allgemei-
nen Justizgewährleistungsanspruch, der sich aus Art. 2
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bs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip
es Art. 20 Abs. 3 GG ergibt, dürfen die Fluggesell-
chaften nicht unter Ausschluss des Rechtsweges den
ntscheidungen einer Schlichtungsstelle unterworfen
erden. Vielmehr muss der Weg zu einer Streitentschei-
ung durch die staatlichen Gerichte eröffnet bleiben. Vor
iesem Hintergrund kann nur ein von der Wirtschaft
kzeptiertes Schlichtungsverfahren auch eine Akzeptanz
er Schlichtungsvorschläge gewährleisten. Schlich-
ungsvorschläge, die das Ergebnis einer obligatorischen
esetzlichen Schlichtung wären und von der Wirtschaft
enerell nicht akzeptiert würden, brächten den Verbrau-
herinnen und Verbrauchern daher keinen Vorteil.
u Frage 43:
Die Fluggastrechte nach der Verordnung (EG)
r. 261/2004 stehen sowohl Individualreisenden als
uch Pauschalreisenden zu. Über die Rechte aus der Ver-
rdnung werden daher auch Pauschalreisende vom je-
eiligen Luftverkehrsunternehmen informiert. Darüber
inaus werden Pauschalreisende auch durch die inner-
taatlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie
0/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pau-
chalreisen geschützt. So muss der Reiseveranstalter un-
er anderem gemäß § 6 Abs. 2 Nummer 7 und 8 der
GB-Informationspflichten-Verordnung den Reisenden
ei oder unverzüglich nach Vertragsschluss unter ande-
em über folgende Punkte informieren: über die Oblie-
enheit des Reisenden, dem Reiseveranstalter einen auf-
etretenen Mangel anzuzeigen, um sich seine Rechte
egen des Mangels zu erhalten, darüber, dass vor der
ündigung des Reisevertrags wegen Mangels dem Rei-
everanstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleis-
ung zu setzen ist, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist
der vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn
ie sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonde-
es Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird, über die
usschlussfristen zur Geltendmachung seiner Gewähr-
eistungsansprüche und über die Stelle, gegenüber der
nsprüche geltend zu machen sind.
Dem Reisenden wird damit der Rahmen aufgezeigt,
n dem er bei Reisemängeln seine Rechte wahrnehmen
ann. Damit wird verhindert, dass er seine vertraglichen
ewährleistungsansprüche aus Unkenntnis über die Vor-
chriften zur Geltendmachung verliert.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
Drucksache 17/2371, Frage 44):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über aktuelle
Gerichtsverfahren und Gerichtsverfahren der letzten drei
Jahre in Deutschland, die mit Menschenhandel in Verbindung
stehen?
Ihre mit Blick auf einen französischen Fall gestellte
rage kann ich mit Angaben aus der Strafverfolgungs-
tatistik des Statistischen Bundesamtes für die Jahre
007 und 2008 beantworten. Ergebnisse für das Jahr
009 liegen noch nicht vor.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5571
(A) )
)(B)
Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen
Ausbeutung, § 232 StGB, wurde 2007 gegen 155 Perso-
nen, 2008 gegen 173 Personen, ein gerichtliches Haupt-
verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon wurden
2007 123 Personen, 2008 138 Personen verurteilt.
Wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeu-
tung der Arbeitskraft, § 233 StGB, wurde 2007 gegen
13 Personen, 2008 gegen 25 Personen, ein gerichtliches
Hauptverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Hiervon
wurden 2007 8 Personen, 2008 16 Personen verurteilt.
Wegen Förderung des Menschenhandels, § 233 a StGB,
wurde 2007 gegen 3 Personen, 2008 gegen 2 Personen,
ein gerichtliches Hauptverfahren rechtskräftig abge-
schlossen. Hiervon wurden 2007 2 Personen, 2008
1 Person verurteilt.
Gerne bin ich außerdem bereit, Ihnen diese Zahlen als
schriftliche Aufstellung zukommen zu lassen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Carsten Sieling (SPD) (Drucksa-
che 17/2371, Frage 45):
Wie bewertet die Bundesregierung den für den G-20-Gip-
fel in Toronto am 26./27. Juni 2010 vorgelegten Bericht der
sogenannten Issing-Kommission, in dem nach Presseberich-
ten (vergleiche Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 25. Juni
2010, Seite 11) eine Bankenabgabe vorgeschlagen wird, die
Einnahmen in Höhe von 5 Prozent der Wirtschaftsleistung
Deutschlands bzw. circa 120 Milliarden Euro generieren
sollte, und hält die Bundesregierung das von ihr vorgeschla-
gene Konzept einer Bankenabgabe mit erwarteten Einnahmen
in Höhe von 1,2 Milliarden Euro per annum vor diesem Hin-
tergrund für angemessen?
Die Bundesregierung begrüßt den Bericht der „Issing-
Kommission“ und hat die Gelegenheit wahrgenommen,
vor dem G20-Treffen in Kanada mit der Expertengruppe
über die Vorschläge intensiv zu diskutierten. Die Issing-
Kommission schlägt in ihrem Bericht eine am System-
risiko orientierte Bankenabgabe mit Lenkungswirkung
vor.
Ebenso wie das Konzept der Bundesregierung ist der
Vorschlag der Issing-Gruppe in die Zukunft gerichtet
und zielt auf ein stabileres Finanzsystem. Als mögliches
jährliches Aufkommen nennt die Issing-Kommission
Beträge von 1 bis 5 Milliarden Euro, wobei offen ist, auf
welcher Grundlage diese Zahlen ermittelt worden sind.
Die in der Frage angesprochenen 120 Milliarden Euro
– circa 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – stellen
nach den Vorstellungen der Issing-Kommission die ab-
solute Obergrenze dar. Wenn dieser Betrag einmal er-
reicht ist, soll die Bankenabgabe nicht weiter erhoben
werden.
Auf internationaler Ebene gibt es zu dieser Frage un-
terschiedliche Auffassungen. Deutschland hat bei der
Ausgestaltung der Bankenabgabe und des Bankenfonds
auf jeden Fall verfassungsrechtliche Vorgaben zu be-
rücksichtigen – dies insbesondere mit Blick auf die ver-
fassungsrechtlich geforderte Zumutbarkeit der Abgabe.
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nlage 24
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
Drucksache 17/2371, Fragen 46 und 47):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1964
– alte Länder – bzw. 1. Januar 1935 – neue Länder – bei der
Berechnung der Grundsteuer zu unterschiedlichen Grundsteu-
ermessbeträgen führen und damit der Gemeinde durch die un-
zeitgemäße Berechnungsgrundlage Grundsteuereinnahmen
verloren gehen bzw. Steuerungerechtigkeiten entstehen, und
welche Modelle zur Reform der Grundsteuer werden von der
Bundesregierung in Betracht gezogen?
Inwieweit nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die ab
Herbst 2010 tagende länderoffene Arbeitsgruppe zur Reform
der Grundsteuer – Vorgabe der zu diskutierenden Reformmo-
delle etc. –, und wie sieht der exakte Zeitplan zur Umsetzung
der Grundsteuerreform aus?
u Frage 46:
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
inheitswerte zum Stichtag 1. Januar 1964 in den alten
ändern und 1. Januar 1935 in den neuen Ländern keine
ealitätsgerechte Grundlage mehr darstellen. Dies hat sie
uch in der Antwort vom 14. Mai 2010 auf die Kleine
nfrage der Fraktion Die Linke zum Ausdruck gebracht.
Die unterschiedlichen Rechtsanwendungen in einem
echtsgebiet führen insbesondere in den neuen Ländern
u einer starken Ungleichbehandlung der Steuergegen-
tände, die 20 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht
ehr zu begründen sind. Die Schaffung zeitgemäßer Be-
essungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer und
ie Wiederherstellung der Rechtsvereinheitlichung sind
aher wesentliche Ziele der Reformbemühungen.
Ein Rückschluss von der Bemessungsgrundlage auf
ie Höhe der Grundsteuer bzw. die Grundsteuereinnah-
en der Gemeinden ist jedoch nicht möglich. Die Belas-
ungsentscheidung bei der Grundsteuer treffen die
emeinden. Unter Wahrung der grundgesetzlich veran-
erten Hebesatzautonomie haben die Gemeinden die
öglichkeit, über den Hebesatz die absolute Höhe der
rundsteuer zu bestimmen.
Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz einge-
etzten länderoffenen Arbeitsgruppe ist es, alle entwi-
kelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und zu
ewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium der
inanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an dieser
rbeitsgruppe beteiligt.
u Frage 47:
Wie bereits in der Antwort zur Vorfrage ausgeführt,
ird es Aufgabe der von der Finanzministerkonferenz
ingesetzten länderoffenen Arbeitsgruppe sein, alle ent-
ickelten Reformmodelle ergebnisoffen zu prüfen und
u bewerten. Dies gilt auch für das Bundesministerium
er Finanzen, das sich infolge der Bitte der Länder an
ieser Arbeitsgruppe beteiligen wird.
Nach Abschluss der Bewertung wird die länderoffene
rbeitsgruppe voraussichtlich Anfang 2011 der Finanz-
inisterkonferenz Vorschläge für das weitere Verfahren
5572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
vorlegen. Weitergehende zeitliche Vereinbarungen sind
gegenwärtig nicht getroffen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 48):
Wann und wo wurde der „European Financial Stability
Facility“-Rahmenvertrag durch die Bundesrepublik Deutsch-
land unterzeichnet?
Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble
hat den Rahmenvertrag für die European Financial
Stability Facility am 16. Juni 2010 in Berlin für die Bun-
desrepublik Deutschland unterzeichnet.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/2371, Frage 49):
Warum sind bis heute noch keine gleichwertigen Lebens-
verhältnisse in Ost- und Westdeutschland erreicht, obwohl da-
für zur Währungsunion am 1. Juli 1990 ursprünglich ein Zeit-
raum von zehn Jahren erwartet wurde, wie der ehemalige
Präsident der Deutschen Bundesbank, Professor Dr. Hans
Tietmeyer, jüngst in einem Interview erklärte – vergleiche
Welt Online vom 30. Juni 2010 –, und die schnelle Währungs-
union auch maßgeblich damit begründet wurde, dass es nur
auf diese Weise möglich sei, rasch gleichwertige Lebensver-
hältnisse herzustellen?
Bei den Lebensverhältnissen gibt es auch heute noch
Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland, aber
auch zwischen den nord- und süddeutschen Ländern.
Selbst innerhalb eines einzelnen Bundeslandes gibt es
oft beträchtliche regionale Unterschiede. Dies zeigt sich
zum Beispiel bei der Arbeitslosigkeit, dem Pro-Kopf-
Einkommen, der Höhe der Mieten, der Wirtschaftskraft,
dem Zustand der Infrastruktur und dem Vorhandensein
kultureller Einrichtungen.
Eine pauschale Unterteilung nach Ost und West greift
deshalb zu kurz. Die Wirtschafts-, Währungs- und So-
zialunion hat die Voraussetzungen für ein einheitliches
Wirtschaftsgebiet und die staatliche Einheit geschaffen.
Die Währungsunion und die ihr folgende Wiedervereini-
gung waren – auch aufgrund der damaligen Abwande-
rungstendenzen – ohne Alternative.
Die Volkswirtschaft der DDR befand sich im Herbst
1990 in einem desaströsen Zustand. In den 20 Jahren
Deutsche Einheit wurden viele wirtschaftliche Erfolge
erzielt und die Lebensverhältnisse in Ost und West ha-
ben sich in vielen Gebieten weitgehend angeglichen:
Ausstattung mit öffentlichen Gütern, Infrastruktur, Ver-
kehr und soziale Sicherung. Die erreichten Fortschritte
sind eine wichtige Basis für eine zunehmend selbsttra-
gende wirtschaftliche Entwicklung Ostdeutschlands.
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nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/2371, Frage 50):
Welchen finanziellen Beitrag sollen nach Auffassung der
Bundesregierung bei den Maßnahmen zur Reduktion von
„Ausnahmeregelungen der sogenannten Ökosteuer, die zu
Mitnahmeeffekten geführt haben“, mit denen zusätzliche Ein-
nahmen von 1 Milliarde Euro im Jahr 2011 und von 1,5 Milli-
arden Euro in den Jahren 2012 bis 2014 erzielt werden sollen,
Maßnahmen zur Vermeidung des Schein-Contractings und die
Reduktion des Spitzenausgleichs haben?
Die Bundesregierung schätzt den möglichen Sparbei-
rag aus einer Einschränkung des sogenannten Contrac-
ings bei den Steuerbegünstigungen für Unternehmen
es produzierenden Gewerbes im Energiesteuer- und
tromsteuergesetz auf rund 200 Millionen Euro jährlich.
nwieweit eine Einschränkung des sogenannten Spitzen-
usgleichs zu Einsparungen beitragen kann, wird derzeit
och innerhalb der Bundesregierung fachlich erörtert.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 51):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus ei-
nem am 22. Juni 2010 eingeleiteten Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Koblenz gegen Hans-Joachim Metternich,
ehemals Geschäftsführer der Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz, ISB, heute Kreditmediator der Bundesregie-
rung, wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs im
Zusammenhang mit der sogenannten Nürburgring-Affäre –
vergleiche beispielsweise Deutscher Depeschendienst vom
30. Juni 2010: „Neues Ermittlungsverfahren in Sachen Nür-
burgring“?
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat wegen der Nür-
urgring-Finanzierung Ermittlungen gegen eine Reihe
on Personen eröffnet. Es gilt für alle Beteiligten selbst-
erständlich die Unschuldsvermutung. Die Arbeit des
reditmediators Deutschland wird dadurch nicht beein-
rächtigt.
nlage 29
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/2371,
rage 52):
Sind entsprechende Presseberichte zutreffend, dass eine
Einrichtung der Europäischen Kommission – Enterprise Europe
Network – Informationen verbreitet, die geeignet sind, die
deutsche Regelung zur Beschränkung der Freizügigkeit zu un-
terlaufen, indem sie zur Unterstützung von kleinen und mittel-
ständischen Unternehmen im Internet Informationen weiter-
gibt, wie Arbeitsrecht in Mitgliedstaaten, hier ausdrücklich in
Deutschland, umgangen werden kann, und wie bewertet die
Bundesregierung dieses Vorgehen der Generaldirekton des
EU-Industriekommissars?
Die Bundesregierung kann sich allein auf der Basis
iner Presseveröffentlichung zu dem Vorgang noch nicht
ußern. Sie wird die EU-Kommission deshalb um eine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5573
(A) )
)(B)
amtliche Stellungnahme bitten und davon ihre Bewer-
tung abhängig machen. Die Bundesregierung wird Sie
selbstverständlich unterrichtet halten.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa-
che 17/2371, Fragen 53 und 54):
Wie bewertet die Bundesregierung Pläne der EU-Kom-
mission, Förderinstrumente der EU für die Tourismusbranche
zu öffnen, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, sich in
diesen Diskussionsprozess einzubringen?
Welche Fördermöglichkeiten für die Tourismusbranche
aus EU-Fonds für regionale Entwicklung und für die Entwick-
lung des ländlichen Raumes bestehen jetzt schon, und wird
sich die Bundesregierung für eine Ausweitung auf die Touris-
musbranche einsetzen?
Nach Einschätzung der Bundesregierung bieten die
Förderinstrumente der EU hinreichende Möglichkeiten,
den Tourismus zu fördern.
Art. 4 Abs. 6 der Verordnung über den Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung, EFRE, ermöglicht im
Ziel Konvergenz, das heißt in Deutschland in den neuen
Ländern und in der Region Lüneburg die Förderung des
„Tourismus einschließlich: Förderung des natürlichen
Reichtums als Potenzial für einen nachhaltigen Tou-
rismus; Schutz und Aufwertung des Naturerbes zur
Förderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Entwicklung; Unterstützung zur Verbesserung des tou-
ristischen Angebots durch neue Dienstleistungen mit hö-
herem Mehrwert und Förderung neuer, nachhaltiger
Tourismusmodelle.“
Nach Art. 5 Abs. 2 lit. f derselben Verordnung ist es
im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-
gung“, RWB, das heißt in Deutschland in den westdeut-
schen Ländern und Berlin, möglich zu fördern: „Schutz
und Aufwertung des Naturerbes und des kulturellen Er-
bes zur Unterstützung der sozioökonomischen Weiter-
entwicklung und Förderung des natürlichen und kultu-
rellen Reichtums als Potenzial für die Entwicklung eines
nachhaltigen Tourismus“.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit für die EU-
Strukturpolitik kein Bedarf für die Ausweitung der
rechtlichen Möglichkeiten zur Förderung der Tourismus-
branche durch europäische Förderinstrumente gesehen,
ebenso wenig für die Einführung neuer, speziell auf die
Tourismusbranche zugeschnittener Instrumente. Wie
viele Finanzmittel im Rahmen der EU-Strukturpolitik
konkret für die oben genannten Fördertatbestände einge-
setzt werden, entscheiden in erster Linie die zuständigen
Verwaltungsbehörden der Länder auf der Grundlage von
Programmen, die für den Programmzeitraum 2007 bis
2013 mit der EU-Kommission vereinbart wurden. Zur
Förderperiode nach 2013 kann derzeit noch keine Aus-
sage getroffen werden, da zunächst der Fünfte Bericht
zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU-
Kommission sowie die Verhandlungen zum EU-Haus-
halt abgewartet werden müssen. Die Bundesregierung
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etzt sich für eine noch stärkere Ausrichtung der EU-
trukturpolitik auf die strategischen Ziele der EU aus,
ie sie in der Lissabonstrategie bzw. in der neuen Strate-
ie „Europa 2020“ vorgesehen ist.
Neben der Förderung über die EU-Strukturfonds bie-
et der Europäische Fonds für Ländliche Entwicklung,
LER, vielfältige Möglichkeiten der Tourismusförde-
ung. Als Maßnahmen des ELER-Fonds, die dem Tou-
ismus dienen, sind insbesondere die zur Diversifizie-
ung der ländlichen Wirtschaft, zur Förderung des
remdenverkehrs, zur Dorferneuerung und -entwicklung
owie zur Erhaltung und Verbesserung des ländlichen
rbes zu nennen. Über die Förderung von lokalen Ent-
icklungsstrategien und den LEADER-Ansatz kann mit
en ELER-Programmen darüber hinaus auch die Ausar-
eitung und Umsetzung von Tourismuskonzepten erfol-
en. Zusätzlich gibt es Maßnahmen, die dem Tourismus
ndirekt zugutekommen, wie zum Beispiel der ländliche
egebau. Vor dem Hintergrund der bereits heute beste-
enden Fördermöglichkeiten für den Tourismus durch
en ELER-Fonds wird hier zur Zeit kein weiterer Aus-
aubedarf gesehen. Für die Zeit nach 2013 wird diese
rage letztlich vor dem Hintergrund der dann für die
ändliche Entwicklung zur Verfügung stehenden Mittel
m Rahmen des Gesamtspektrums der Maßnahmen zu
iskutieren sein.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 55):
Nach welcher Bemessungsgrundlage hat die Bundesregie-
rung die Höhe der von ihr beabsichtigten Brennelemente-
steuer festgelegt, und durch wen erfolgte die Festlegung?
Wie bereits erklärt, werden alle Fragen im Zusam-
enhang mit der Umsetzung der vom Bundeskabinett
m 7. Juni 2010 beschlossenen „Eckpunkte für die wei-
ere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Fi-
anzplans bis 2014“ und dem dort vorgesehenen steuer-
ichen Ausgleich der Kernenergiewirtschaft näher zu
eraten sein. Dies gilt auch für die steuerliche Bemes-
ungsgrundlage.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/2371, Frage 56):
Wie hat sich die Stromerzeugung nach Energieträgern im
ersten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt und
wie die energiebedingten CO2-Emissionen?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat
ich die Stromerzeugung in Deutschland im ersten Quar-
al 2010 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt entwickelt:
Die Statistik erfasst nur Anlagen > 1 MW)
5574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
das die Bundesregierung grundsätzlich respektiert. Dies Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
gilt auch für die Entscheidung über den Neubau von
Kernkraftwerken. Soweit es die Europäische Union be-
trifft, gilt auch für die Energiewirtschaft und die damit in
Verbindung stehende Industrie das EU-rechtliche Beihilfe-
regime, auf dessen Einhaltung die Bundesregierung ach-
tet.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/2371, Fragen 58 und 59):
War der Wunsch der israelischen Regierung, zwei Korvet-
ten in Deutschland bei Blohm + Voss in Auftrag zu geben und
dafür eine deutsche Kofinanzierung zu erhalten, Gesprächs-
thema während der gemeinsamen deutsch-israelischen Regie-
rungskonsultationen im Januar 2010?
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
Frage 60):
Wie setzen sich die Leistungen der Bundesagentur für Ar-
beit zusammen, die an Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche
gezahlt werden, die aufstockendes Arbeitslosengeld II bezie-
hen, die laut dem Sachverständigen der Bundesagentur für
Arbeit, Christian Rauch, 10 Prozent der gesamten Leistungen
für Aufstocker betragen, und wie hoch sind diese Leistungen
insgesamt?
Zunächst ist es aus Sicht der Bundesregierung wichtig
zu betonen, dass auch diesen sogenannten Aufstockern
mit einer Beschäftigung in der Zeitarbeit die Chance
zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. zu dauer-
hafter Beschäftigung eröffnet wird. Diese Chance wird
auch dadurch nicht geschmälert, dass teilweise das Ein-
kommen durch Leistungen der Grundsicherung aufge-
stockt wird. Die Bezieher erhalten Arbeitslosengeld II
ebenso wie deren erwerbsfähige Angehörige. Die nicht
erwerbsfähigen Angehörigen erhalten Sozialgeld. Zu ih-
nen zählen die der Bedarfsgemeinschaft angehörenden
Bruttostromerzeugung
in GWh 2010
Kernenergie 37 177
Steinkohle 31 689
Braunkohle 37 966
Heizöl 912
Erdgas 20 547
Wasser 5 053
Erneuerbare Energien 1 084
Sonstige 2 407
Gesamt 136 835
Die Abschätzung der energiebedingten CO2-Emissio-
nen erfolgt einmal pro Jahr, sodass weder für 2009 noch
für 2010 Quartalszahlen vorliegen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 57):
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich gegen Beihilfen
und sonstige Subventionen für den Neubau von Atomkraft-
werken in anderen Ländern einzusetzen, deren Energiewirt-
schaft und Industrie in Konkurrenz zur heimischen Energie-
wirtschaft und Industrie stehen, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Haltung?
Die Entscheidung für oder gegen die Nutzung von
Kernenergie ist das souveräne Recht eines jeden Staates,
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2009
Veränderung zum
Vorjahr
in Prozent
36 693 1,3
30 138 5,1
38 147 -0,5
843 8,2
17 605 16,7
4 689 7,8
1 015 6,8
2 214 8,7
131 344 4,2
Hat die Bundesregierung der israelischen Regierung be-
züglich des Wunsches, zwei deutsche Korvetten zu überneh-
men, Zusagen gemacht?
u Frage 58:
Die gemeinsamen deutsch-israelischen Regierungs-
onsultationen haben am 18. Januar 2010 in Berlin statt-
efunden. In diesem Zusammenhang wurde am Rande
uch über Rüstungszusammenarbeit gesprochen. Der In-
alt des Gesprächs ist vertraulich.
u Frage 59:
Es wurden keine Zusagen gemacht.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5575
(A) )
)(B)
Kinder. Die Leistungen setzen sich aus der Regelleis-
tung, den Kosten für Unterkunft und Heizung, den
Mehrbedarfen und den einmaligen Leistungen zusam-
men. Die Mehrbedarfe umfassen den Mehraufwand bei
kostenaufwendiger Ernährung, den schwangerschaftsbe-
dingten Mehrbedarf und den Mehrbedarf bei Allein-
erziehung. Es ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei
den Kosten für Unterkunft und Heizung um kommunale
Leistungen handelt, die nicht von der BA erbracht wer-
den. Allerdings sind sie Teil des Arbeitslosengeldes II
und dienen auch der Existenzsicherung. Die konkrete
Leistungshöhe richtet sich nach der Größe der Bedarfs-
gemeinschaft, danach, ob spezifische zu berücksichti-
gende Bedarfslagen bestehen und wie weit nach Berück-
sichtigung der Einkommensfreibeträge anrechenbares
Einkommen vorhanden ist.
Zur Beantwortung der Fragestellung hat die Bundes-
agentur für Arbeit eine aktuelle Sonderauswertung vor-
genommen. Mit Blickrichtung auf die Bedarfsgemein-
schaften, in denen mindestens ein Mitglied Einkommen
aus Erwerbstätigkeit bezieht und in der Branche Arbeit-
nehmerüberlassung beschäftigt ist, ist die Bundesagentur
für Arbeit zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Im Dezember 2009 gab es 45 300 Bedarfsgemein-
schaften mit Arbeitslosengeld-II-Beziehern, die in der
Branche Arbeitnehmerüberlassung sozialversicherungs-
pflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt wa-
ren und Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielten. Diese
Bedarfsgemeinschaften erhielten im Durchschnitt 505 Euro
passive Geldleistungen. Davon entfielen 154 Euro auf die
Leistungen der Agentur für Arbeit und 320 Euro auf Kos-
ten der Unterkunft. Darüber hinaus wurden für diese Be-
darfsgemeinschaften durchschnittlich 92 Euro an Sozial-
versicherungsbeiträgen abgeführt.
Das gesamte Leistungsvolumen für diese Bedarfsge-
meinschaften mit mindestens einem Beschäftigten in der
Branche Arbeitnehmerüberlassung betrug im Dezember
2009 insgesamt rund 23 Millionen Euro ohne Sozialver-
sicherungsbeiträge bzw. 27 Millionen Euro mit Sozial-
versicherungsbeiträgen. Bezogen auf das Leistungs-
volumen für alle Bedarfsgemeinschaften mit mindestens
einem sozialversicherungspflichtig oder geringfügig
Beschäftigten entsprach dies einem Anteil von knapp
4 Prozent.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
Frage 61):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass laut den neues-
ten Erkenntnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-
forschung, IAB, nur 7 Prozent der vormals Arbeitslosen im
Zweijahreszeitraum nach dem Einsatz in der Leiharbeitsbran-
che ein reguläres Arbeitsverhältnis außerhalb der Leiharbeit
haben, und hält die Bundesregierung weiterhin daran fest,
dass die Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument er-
folgreich und unschädlich für reguläre Beschäftigungsverhält-
nisse ist?
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Die am 30. Juni 2010 vorgestellten Ergebnisse des
AB in dem Kurzbericht „Brückenfunktion der Leih-
rbeit“ beruhen im Wesentlichen auf dem Forschungs-
orhaben, das das IAB für das Bundesministerium für
rbeit und Soziales durchgeführt hat. Die Bundesregie-
ung hat diese Forschungsergebnisse bereits in ihrem
1. AÜG-Bericht berücksichtigt und die Ergebnisse des
orschungsvorhabens auf der Internetseite des Bundes-
inisteriums für Arbeit und Soziales im Januar 2010
ingestellt. Die Einschätzung der Bundesregierung hat
ich nicht verändert.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck-
ache 17/2371, Frage 62):
Hat die Bundesregierung Kenntnis von tschechischen Fir-
men, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als
Selbstständige anmelden und so mit dieser Form der Schein-
selbstständigkeit die Sozialversicherungen in Deutschland
bzw. Tschechien schädigen, und wie beurteilt die Bundesre-
gierung den durch diese Praxis entstehenden, immer größer
werdenden Niedriglohnsektor auf nationaler und europäischer
Ebene, weil Unternehmen über das Aushebeln von Arbeits-
rechtsbestimmungen Arbeitsleistungen – und damit auch
Löhne – immer billiger anbieten?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse speziell
u tschechischen Firmen, die ihre Arbeitnehmerinnen
nd Arbeitnehmer als Selbstständige anmelden.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Drucksache 17/2371, Fragen 63 und 64):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über soziale
Verwerfungen in der Callcenterbranche mit inzwischen circa
500 000 Beschäftigten angesichts dessen, dass es in dieser
Branche, mangels eines tariffähigen Arbeitgeberverbandes,
keinen flächendeckenden Tarifvertrag gibt, Stundenlöhne von
6 Euro und weniger gezahlt werden und es seit Jahren einen
Lohndruck nach unten gibt, und inwiefern könnte ein armuts-
fester gesetzlicher Mindestlohn bei diesem Problem Abhilfe
schaffen?
Welche Auswirkungen wird die vollständige Arbeitneh-
merfreizügigkeit im kommenden Jahr auf die Situation in der
Callcenterbranche haben, und kann die Bundesregierung, so-
fern sie es ablehnt, einen allgemeinen gesetzlichen Mindest-
lohn einzuführen, zumindest gewährleisten, dass innerhalb
der nächsten Wochen der nach dem Mindestarbeitsbedingun-
gengesetz eingeführte Hauptausschuss für die Callcenterbran-
che einen Fachausschuss einrichtet, um soziale Verwerfungen
in dieser Branche zu prüfen und gegebenenfalls festzustellen?
u Frage 63:
Nach der amtlichen Statistik des Statistischen Bundes-
mtes, die auf der Klassifikation der Wirtschaftszweige
eruht, waren im März 2009 in Unternehmen des Wirt-
chaftszweiges 82.2 – dies sind selbstständige Callcenter –
nsgesamt etwa 102 000 Beschäftigte tätig, davon
5576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
9 100 ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Im Ver-
gleich zum März 2007 war dies ein Anstieg der Gesamt-
beschäftigung um 10 000; Rückgang der ausschließlich
geringfügig Beschäftigten um 1 000. Angaben über die
aktuelle Verdienststruktur im Bereich Callcenter liegen
nicht vor.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautono-
mie. Diese hat Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung.
Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnt die
Bundesregierung deshalb ab.
Zu Frage 64:
Die Auswirkungen der vollständigen Arbeitnehmer-
freizügigkeit im Jahr 2011 auf die Callcenterbranche las-
sen sich nicht prognostizieren.
Der Hauptausschuss für Mindesarbeitsentgelte stellt
als unabhängiges Gremium durch Beschluss fest, ob in
einem Wirtschaftszweig soziale Verwerfungen vorliegen
und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen.
Dies ist nicht Aufgabe des Fachausschusses. Der Haupt-
ausschuss trifft seine Entscheidungen autonom; die Bun-
desregierung nimmt auf seine Arbeit keinen Einfluss.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/2371, Frage 65):
Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung,
ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention, eine
Veränderung der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich des
Kriteriums der Barrierefreiheit unter Einbeziehung der Be-
troffenen vornehmen?
Die Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV, enthält Re-
gelungen zum Einrichten und Betreiben von Arbeitsstät-
ten. Diese Regelungen dienen der Sicherheit und dem Ge-
sundheitsschutz der Beschäftigten. Im Hinblick auf die
Belange der Beschäftigten mit Behinderung enthält die
ArbStättV in § 3 Abs. 2 Anforderungen an die Bar-
rierefreiheit am Arbeitsplatz. Beschäftigt der Arbeitgeber
Menschen mit Behinderung, hat er die Arbeitsstätten so
einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Be-
lange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Die ArbStättV
führt dazu aus, dass dies insbesondere für die barriere-
freie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehöri-
gen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen,
Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und
Toilettenräumen gilt. Die Regelungen in der ArbStättV
stehen damit im Einklang mit den Vorgaben der UN-Be-
hindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Sicherheit
und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, wenn Men-
schen mit Behinderung im Betrieb beschäftigt werden.
Zur Konkretisierung der Anforderung in § 3 Abs. 2
ArbStättV wird zurzeit im Ausschuss für Arbeitsstätten,
ASTA, eine Technische Regel zur Barrierefreiheit am
Arbeitsplatz erarbeitet. Mit der Verabschiedung der
Technischen Regel durch den ASTA und deren Bekannt-
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achung im Gemeinsamen Ministerialblatt durch das
MAS ist in der laufenden Berufungsperiode des ASTA
u rechnen.
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/2371, Frage 66):
Was muss aus Sicht der Bundesregierung getan werden,
damit Menschen mit Behinderung, die einen Führerschein er-
werben wollen und diesbezüglich von der Fahrerlaubnisbe-
hörde aufgefordert werden, Gutachten bzw. Stellungnahmen
von Ärzten oder anderen Sachverständigen hinsichtlich ihrer
Eignung für das Führen von Kraftfahrzeugen beizubringen,
die dabei entstehenden Mehrkosten erstattet werden?
Die Kosten für behinderungsbedingte Untersuchun-
en, Ergänzungsprüfungen und Eintragungen in vorhan-
ene Führerscheine werden zur Teilhabe behinderter
enschen am Arbeitsleben im Rahmen der Kraftfahr-
eughilfe-Verordnung von den Rehabilitationsträgern in
ollem Umfang übernommen, wenn dadurch der Ar-
eits- oder Ausbildungsort oder der Ort einer sonstigen
eistung der beruflichen Bildung erreicht werden kann.
um selben Zweck erhalten behinderte Menschen da-
über hinaus einkommensabhängig auch einen Zuschuss
um Führerschein.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 67):
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse der Untersu-
chung und Publikation Versorgungsamt Report von Dr. med.
Dieter Schneider bekannt, und wie bewertet sie diese hinsicht-
lich der Forderung, eine bundesweit einheitliche Bewertung
des Grades der Behinderung zu ermöglichen?
Der Versorgungsamt Report ist der Bundesregierung
ekannt. Die Forderung, eine bundesweit einheitliche
ewertung des Grades der Behinderung zu ermöglichen,
ird geteilt. In diesem Zusammenhang wird auf die
nlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung,
ersMedV, verwiesen, deren laufende Aktualisierung in
ie Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit
nd Soziales fällt. Mit der Versorgungsmedizin-Verord-
ung einschließlich ihrer Anlage existiert eine verbindli-
he Norm für eine einheitliche Begutachtung von Behin-
erungen in Deutschland. Bei korrekter Anwendung
ieser Vorgaben ist eine bundesweit einheitliche Begut-
chtung möglich.
nlage 42
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
SPD) (Drucksache 17/2371, Fragen 68 und 69):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5577
(A) )
)(B)
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass laut
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes die
Preise seit 2005 insgesamt um 8 Prozent gestiegen, die Regel-
sätze im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch hinge-
gen seit ihrer Einführung in 2005 durch Preissteigerungen
faktisch um circa 5 Prozent gesunken sind, und beabsichtigt
die Bundesregierung, dieser Regelsatzentwertung durch eine
rückwirkende Anpassung zum 1. Juli 2010 zu begegnen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik des Deut-
schen Gewerkschaftsbundes, DGB, dass es keinen Grund
gibt, mit einer Erhöhung der Regelsätze bis zur Auswertung
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, 2008 zu
warten, wenn ein verfassungsgemäßer Zustand durch eine
Anpassung der Regelsätze im Umfang der Preissteigerungen
schon zum 1. Juli 2010 möglich ist?
Zu Frage 68:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entschei-
dung vom 9. Februar 2010 die Fortschreibung der Regel-
leistungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit der
Veränderung des aktuellen Rentenwerts in Jahren, für
die keine Neubemessung auf der Grundlage einer Ein-
kommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgt, für unver-
einbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gericht hat
keine konkreten Vorgaben für einen spezifischen neuen
Anpassungsmechanismus gemacht, sondern unter ande-
rem auf die Relevanz von Preis- und Nettolohnentwick-
lung für die Veränderung des regelsatzrelevanten Ver-
brauchs hingewiesen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entschei-
dung zudem festgelegt, dass die geltende Fortschrei-
bungsregelung des § 20 Abs. 4 SGB II noch bis zum
31. Dezember 2010 Anwendung findet. Eine rückwir-
kende Änderung der Fortschreibung zum 1. Juli 2010,
die eine entsprechende Gesetzesänderung voraussetzen
würde, ist deshalb nicht vorgesehen. Zum 1. Januar 2011
muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts durch
eine Neuregelung umgesetzt werden. Diese umfasst
auch einen neuen Fortschreibungsmechanismus für die
Höhe der Regelleistungen nach dem Zweiten Buch So-
zialgesetzbuch und der Regelsätze nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch.
Zu Frage 69:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann
ein verfassungsgemäßer Zustand bei den Regelleistun-
gen bzw. Regelsätzen nur durch eine Neubemessung der
Regelsätze und der Regelleistungen erreicht werden.
Diese Neuregelung umfasst auch einen neuen Fort-
schreibungsmechanismus und hat zum 1. Januar 2011 zu
erfolgen. Grundlage der Bedarfsbemessung sind die Da-
ten der aktuellsten Einkommens- und Verbrauchsstich-
probe, EVS, also der EVS 2008. Diese Daten liegen
noch nicht vor. Eine Änderung der Regelsatzbemessung
zum 1. Juli 2010 wird also weder vom Bundesverfas-
sungsgericht gefordert, noch ist sie aufgrund fehlender
statistischer Daten möglich.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Fragen
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 70 und 71):
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Vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Pläne der
EU-Kommission, national zusätzliche Anbauverbote für gen-
technisch veränderte Pflanzen einrichten zu wollen, die Posi-
tion, dass die EU-Kommission keine weiteren Anbauzulas-
sungen für gentechnisch veränderte Pflanzen, auch nicht eine
Neuzulassung für den Mais MON 810, erteilen soll, bevor der
Schutz gentechnikfreier Regionen vor einem unerwünschten
Anbau nicht rechtsverbindlich gesichert ist?
Plant die Bundesregierung eine Novelle zum Gentechnik-
gesetz in dieser Wahlperiode, und, falls ja, wird sie dabei
sicherstellen, dass Verunreinigungen durch gentechnisch ver-
änderte Organismen auch unterhalb des Kennzeichnungs-
schwellenwertes von 0,9 Prozent vermieden werden und im
Schadensfall der Verursacher haften muss?
u Frage 70:
Zur Verlagerung der Anbauentscheidung auf die Mit-
liedstaaten liegt noch kein Vorschlag der Kommission
or.
Hinsichtlich der Erteilung von Anbauzulassungen für
entechnisch veränderte Pflanzen, einschließlich der Er-
eilung einer Neuzulassung für den Mais MON 810,
urch die EU-Kommission liegen den zuständigen Aus-
chüssen und dem Rat gegenwärtig keine Vorschläge der
ommission zur Entscheidung vor.
Die Haltung der Bundesregierung sowohl zur Über-
ragung der Anbauentscheidung auf die Mitgliedstaaten
ls auch hinsichtlich weiterer Anbauzulassungen wird
ach Vorlage der Vorschläge durch die EU-Kommission
estimmt werden.
u Frage 71:
Die Bundesregierung plant, die im Koalitionsvertrag
orgesehenen Vorhaben umzusetzen. In diesem Zusam-
enhang ist auch eine Ergänzung der Koexistenzverord-
ung um einen Anhang für gentechnisch veränderte Kar-
offeln geplant.
Durch die Koexistenz wird sichergestellt, dass Verun-
einigungen mit GVO in ökologischen oder konventio-
ellen Produkten so gering wie möglich gehalten wer-
en.
Durch den Normenkontrollantrag der Landesregierung
achsen-Anhalt betreffend das Gentechnikgesetz wurde
uch die Vorschrift des § 36 a GenTG angegriffen. Es ist
bhängig von der Entscheidung des Bundesverfassungs-
erichts, die im Herbst 2010 erwartet wird, ob insoweit
ine Änderung des § 36 a GenTG, insbesondere der in
bsatz 1 enthaltenen Definition der „wesentlichen Beein-
rächtigung“, erforderlich wird.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/2371, Fragen 72 und 73):
Inwiefern plant die Bundesregierung eine unabhängige re-
gelmäßige Erhebung der Entwicklung des Bedarfs an früh-
kindlichen Bildungs- und Betreuungsangeboten, um zu
klären, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Kinderbetreu-
ungsplätzen ist und was kurzfristig getan werden muss, um
5578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
diesen Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, und wie
schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Ergebnisse des aktuellen „Ländermonitors Frühkindliche Bil-
dungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung ein, wonach eine
Betreuungsquote von 35 Prozent an Kinderbetreuungsplätzen
für unter Dreijährige ab 2013 nicht ausreichen wird, um den
Bedarf an Plätzen zu decken?
Plant die Bundesregierung verbindliche Vereinbarungen mit
den Ländern, um die Steigerung der Ausgaben für frühkindli-
che Bildung zu gewährleisten und den weiteren bedarfsgerech-
ten Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsinfra-
struktur voranzubringen, und, falls nein, warum nicht?
Zu Frage 72:
Die Behauptung, der Ländermonitor Frühkindliche
Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung komme zum
Ergebnis, dass eine Betreuungsquote von 35 Prozent ab
2013 nicht ausreicht, um den Platzbedarf zu decken, ist
falsch. Der Ländermonitor lässt sich – entgegen der of-
fenbar interessengeleiteten Berichterstattung in der
Presse – gerade nicht in diese Richtung instrumentalisie-
ren, sondern betont, dass hierzu „keine genauen und em-
pirisch begründeten Daten“ vorliegen, sodass sich „die
Frage … derzeit nicht beantworten“ lässt.
Die jüngsten hierzu verfügbaren Zahlen, auf die sich
auch der Bertelsmann Ländermonitor stützt, sind die
zum Stichtag 1. März 2009 erhobenen Zahlen der Kin-
der- und Jugendhilfestatistik.
Die Bundesregierung wird diese Zahlen im ersten
Zwischenbericht zur KiföG-Evaluation kommentieren.
Dabei wird dann auch über die seitdem erreichten
Ausbaufortschritte zu reden sein. Nach dem derzeitigen
Planungsstand soll der Bericht am 21. Juli 2010 vom
Bundeskabinett beschlossen und dann dem Deutschen
Bundestag zugeleitet werden.
Die Bundesregierung plant keine „unabhängige regel-
mäßige Erhebung der Bedarfsentwicklung von frühkind-
lichen Bildungs- und Betreuungsangeboten“. Die Be-
darfsplanung im Bereich der Kinderbetreuung liegt
allein in der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen.
Der Bund wird Länder und Kommunen jedoch weiterhin
im Rahmen der KiföG-Evaluation dabei unterstützen, in
quantitativer und qualitativer Hinsicht bedarfsgerechte
Ausbaukonzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Zu Frage 73:
Mit dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz, der
für Bund und Länder verbindlichen Verwaltungsverein-
barung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013
und dem Kinderförderungsgesetz sind die hierzu not-
wendigen Rechtsakte bereits erlassen und in Kraft. Der
Bund hat damit die ihm nach der Finanzverfassung des
Grundgesetzes zur Verfügung stehenden, formell ver-
bindlichen Möglichkeiten umfassend genutzt. Darüber
hinausgehende entsprechende Vereinbarungen mit den
Ländern sind nicht geplant.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/2371, Frage 74):
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Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung, in
Deutschland individuelle Entschädigungen für die Opfer des
Medikaments Contergan bzw. seines Wirkstoffes Thalidomid
wie im internationalen Ausland nach dem Verursacherprinzip
zu erwirken, und wie bewertet die Bundesregierung die Fest-
stellung von Opferverbänden, dass die Bundesregierung auf-
grund der damaligen Überführung der Schadensersatzansprüche
in einen Fonds nun auch für eine individuelle Entschädigung
einzustehen habe und sie durch das damals fehlende Arznei-
mittelgesetz Mitverursacher sei?
Eine Entschädigung für die Conterganschäden er-
olgte – wie üblich – nach dem Verursacherprinzip. In
em Vergleich vom 10. April 1970 verpflichtete sich die
erursacherfirma Grünenthal GmbH gegenüber den Ge-
chädigten zur Zahlung von 100 Millionen DM.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem
rteil vom 8. Juli 1976 festgestellt, dass das Stiftungs-
esetz ohne Verstoß gegen die Verfassung die privat-
echtlichen Vergleichsansprüche durch gesetzliche An-
prüche ersetzt hat – siehe BVerfGE 42, 263.
Vor dem Landgericht Bonn ist eine Klage auf Scha-
ensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland we-
en eines Conterganschadens erhoben worden. In der
lagebegründung wird geltend gemacht, dass der Staat
eine Schutzpflicht verletzt habe, da im Schädigungs-
eitraum kein geeignetes Arzneimittelgesetz mit hinrei-
hender Kontrolle vorhanden gewesen sei. Im Rahmen
ieses Gerichtsverfahrens wird sich die Bundesregierung
u der Klage äußern.
Soweit es um die Frage nach der Rechtsgrundlage für
inen Haftungsanspruch gegen die Bundesregierung we-
en normativen Unterlassens geht, ist darauf hinzuwei-
en, dass das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar
010 mehrere Verfassungsbeschwerden nicht zur Ent-
cheidung angenommen hat, bei denen es ebenfalls um
in Unterlassen der Bundesrepublik Deutschland bei
onterganschäden ging. Das Bundesverfassungsgericht
at in seiner Begründung unter anderem ausgeführt, dass
ine „umfassende unmittelbare Staatsunrechtshaftung“ von
erfassungs wegen grundsätzlich nicht gefordert sei und
ass mit dem Stiftungsgesetz auch kein Schuldaner-
enntnis durch den Gesetzgeber verbunden war.
nlage 46
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE
INKE) (Drucksache 17/2371, Fragen 75 und 76):
Wie stellt sich die Bundesregierung eine befristete Weiter-
führung der Verträge zwischen dem Spitzenverband Bund der
Krankenkassen und der Unabhängigen Patientenberatung
Deutschland auf der Grundlage des heutigen § 65 b des Fünf-
ten Buches Sozialgesetzbuch, SGB V, vor, ohne dass diese
Verträge rechtlich vom Bundesrechnungshof oder von in der
damaligen Ausschreibung unterlegenen Mitbewerbern ange-
tastet werden können und ohne dass auch für diese befristete
Weiterführung eine erneute Ausschreibung stattfinden
müsste?
Müsste ein solcher befristet verlängerter Vertrag zur Über-
brückung der Unabhängigen Patientenberatung auch für die
kurze Übergangszeit beispielsweise den Start neuer Modell-
vorhaben vorsehen, da ja die derzeit gültige gesetzliche Rege-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5579
(A) )
)(B)
lung in § 65 b SGB V eine finanzielle Förderung lediglich im
Rahmen von Modellvorhaben vorsieht, oder ist auch für eine
solche befristete Vertragsverlängerung eine gesetzliche Neu-
regelung notwendig?
Die Bundesregierung hat in den Gesetzentwurf zur
Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen
Krankenversicherung, AMNOG, eine Neufassung des
§ 65 b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V, inte-
griert, nach der die regelhafte Förderung von Einrichtun-
gen zur unabhängigen Verbraucher- und Patientenbera-
tung durch den GKV-Spitzenverband festgeschrieben
wird. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum
1. Januar 2011 in Kraft treten. Eine befristete Weiterfüh-
rung des Fördervertrages mit dem Modellverbund Unab-
hängige Patientenberatung Deutschland gGmbH, UPD,
auf Grundlage des bisherigen § 65 b SGB V ist daher
nicht erforderlich.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 77):
Warum hat die Bundesregierung die Kosten für die Mach-
barkeitsstudie zur A 99 – Südring München – zur Hälfte über-
nommen, obwohl der Deutsche Bundestag 2004 „keinen Be-
darf“ festgestellt hat, und auf welcher rechtlichen Basis hat
sich die Bundesregierung an den Kosten beteiligt?
Verkehrswirtschaftliche Untersuchungen, wozu auch
Machbarkeitsstudien gehören, werden von den Ländern
im Rahmen der ihnen obliegenden Verwaltungsaufgaben,
Art. 90 II Grundgesetz, vergeben. Bei großräumigen ver-
kehrswirtschaftlichen Untersuchungen, die der langfristi-
gen Betrachtung des Gesamtnetzes der Bundesfernstra-
ßen sowie den Vorarbeiten zur Fortschreibung der
Bedarfspläne dienen, kann sich der Bund gemäß Art. 90 I
Grundgesetz finanziell beteiligen. Entsprechende Ausga-
ben sind jährlich im Bundeshaushalt veranschlagt.
Eine Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfern-
straßen ist nicht Voraussetzung für verkehrswirtschaftli-
che Untersuchungen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 78):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Rechtsgültigkeit
von Umweltzonen bzw. die damit verbundene Anfechtbarkeit
von Bußgeldbescheiden, und welche Konsequenzen zieht sie
aus den kürzlich geäußerten Zweifeln an deren Gültigkeit auf-
grund von juristischen Formfehlern?
Seit Inkrafttreten der sogenannten Kennzeichnungs-
verordnung am 1. März 2007, Bundesgesetzblatt 2006
Teil 1, Seite 2218, haben die Straßenverkehrsbehörden
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er Länder die Möglichkeit, Umweltzonen anzuordnen,
ie mit den Verkehrszeichen 270.1 und 270.2 gekenn-
eichnet werden.
Im Rahmen der 46. Verordnung zur Änderung straßen-
erkehrsrechtlicher Vorschriften, Bundesgesetzblatt 2009
eil 1, Seite 2631, der sogenannten Schilderwaldnovelle,
ollte einerseits klargestellt werden, dass auch der ru-
ende Verkehr von dem Verkehrsverbot der Umweltzone
mfasst ist, und andererseits den Straßenverkehrsbehör-
en der Länder die Möglichkeit eingeräumt werden, Aus-
ahmen von dem Verkehrsverbot auch durch Allgemein-
erfügung zuzulassen.
Die „Schilderwaldnovelle“ verstößt aber gegen das
erfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot, Art. 80 Abs. 1
atz 3 Grundgesetz. Dies bedeutet, dass diese Anpassun-
en nicht rechtsgültig vorgenommen wurden und somit
ie Rechtslage vor dem geplanten Inkrafttreten der
Schilderwaldnovelle“, 1. September 2009, gilt. Auf die
echtmäßigkeit der Umweltzonen hat dies aber keinen
influss.
Allerdings sind Bußgeldbescheide, die als Rechtsgrund-
ge die mit der Schilderwaldnovelle neu bezeichneten
orschriften, § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Straßenver-
ehrsordnung, nennen, rechtswidrig. Diese Rechtswidrig-
eit kann aber dadurch geheilt werden, dass im Einspruchs-
erfahren die Rechtsgrundlagen richtig bezeichnet werden,
41 Abs. 2.
Nach Informationen des Bundesministeriums für Ver-
ehr, Bau und Stadtentwicklung haben inzwischen aber
ahezu alle Länder ihre EDV in den Bußgeldbehörden
o umgestellt, dass wieder die „alten“ Vorschriften im
ußgeldbescheid genannt werden.
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
rage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Druck-
ache 17/2371, Frage 79):
Wie wird die Bundesregierung die Ankündigung des Par-
lamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Andreas Scheuer – ver-
gleiche DVZ vom 22. Juni 2010, Seite 1 – umsetzen, dass die
Dividende in Höhe von 500 Millionen Euro der Deutschen
Bahn AG, DB AG, zugunsten des allgemeinen Bundeshaus-
halts direkt in den Ausbau des Schienennetzes fließen werde,
und wie begründet die Bundesregierung die inhaltliche Ver-
knüpfung der Pläne für eine Dividendenzahlung der DB AG
mit der Absichtserklärung, den gleichen Betrag in Höhe von
500 Millionen Euro aus dem bisherigen Etat des Bundes für
die Schienenwege in die Straßeninfrastruktur fließen zu lassen
– vergleiche DVZ vom 22. Juni 2010?
Ich habe die in dem zitierten DVZ-Artikel unterstell-
en Äußerungen nicht gemacht. Ich bin in dem Bericht
alsch zitiert worden.
Dies wurde unmittelbar nach der Erscheinung des Ar-
ikels mitgeteilt.
5580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010
(A) )
)(B)
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
(Drucksache 17/2371, Frage 80):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen gemäß der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, zum
30. April 2010 erstellten Infrastrukturzustands- und -entwick-
lungsbericht, IZB, und wann wird die Bundesregierung dem
Deutschen Bundestag den Bericht übermitteln?
Die Deutsche Bahn AG hat zum 30. April 2010 den
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2009,
inklusive Infrastrukturkataster, IZB, beim Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Ei-
senbahn-Bundesamt vorgelegt. Die LuFV-Berichts-
pflicht wurde somit formal eingehalten. Dies erfolgte
aber mit dem Hinweis seitens der Deutsche Bahn AG,
dass der IZB 2009 vertrauliche Betriebs- und Geschäfts-
geheimnisse enthält und Urheberrechtsschutz bestünde.
Aus diesem Grund konnte der Textteil des Berichts
zunächst nicht wie geplant unmittelbar an den Rech-
nungsprüfungsausschuss, den Ausschuss für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung, den Bundesrechnungshof
und die Verkehrsabteilungsleiter der Länder weitergege-
ben werden. Die Übersendung des IZB an den oben an-
gegebenen Adressatenkreis wird in den nächsten Tagen
erfolgen. Eine inhaltliche Bewertung seitens der Bun-
desregierung kann wegen des noch andauernden Prüf-
prozesses derzeit noch nicht abgegeben werden.
Anlage 51
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 81):
Inwiefern erwartet die Bundesregierung Auswirkung auf
die weiteren Klimaverhandlungen und ihre eigene Glaubwür-
digkeit in den Verhandlungen, sollte die Bundesregierung ihre
Zusagen von Kopenhagen in den kommenden Haushalten
nicht einhalten?
Die Bundesregierung wird ihre Zusagen einhalten.
Anlage 52
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Friedrich Ostendorff
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371,
Fragen 82 und 83):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Emissions-
höchstmengen für Ammoniak für 2010 eingehalten werden
können – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6
der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf
Bundestagsdrucksache 17/1886 dargelegt wurde –, obwohl
zum November 2009 der Viehbestand zum Beispiel bei den
Schweinen nur um 0,4 Prozent und die Zahl der Hennenhal-
tungsplätze nur um 0,2 Prozent laut amtlicher Statistik abge-
nommen haben, die Referenzprognose des Umweltbundesam-
tes für 2010 eine Überschreitung von 60 000 Tonnen ergibt
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und zurzeit 900 Massentierhaltungsanlagen geplant oder be-
antragt werden, wobei allein auf Niedersachsen 250 Anlagen
entfallen?
Wieso beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1886 auf eine Schät-
zung, obwohl für die Emissionsinventare und Emissionspro-
gnosen nach § 33 Abs. 3 der 39. BImSchV bzw. früher § 7
Abs. 3 der 33. BImSchV, das Umweltbundesamt als nachge-
ordnete Behörde zuständig ist und hierzu auch die notwendige
Referenzprognose erstellt hat?
u Frage 82:
Es trifft zu, dass die Prognose des Umweltbundesamts
on einer Überschreitung der Emissionshöchstmenge für
mmoniak von 60 Kilotonnen – entspricht circa 11 Pro-
ent – im Jahr 2010 ausgeht.
Wie in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage der
raktion Bündnis 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 –
usgeführt, ist sich die Bundesregierung deshalb der Tat-
ache bewusst, dass das Ziel, die Emissionshöchstmenge
ür Ammoniak im Jahr 2010 einzuhalten, anspruchsvoll
st. Zurzeit wird untersucht, ob bei der Erstellung des
mmoniakemissionsinventars aktuelle Erkenntnisse
ber die Ammoniakemissionen bei der Ausbringung von
ülle in der Berichterstattung zu berücksichtigen sind.
nsgesamt wird es eine erneute Bewertung der eingelei-
eten Maßnahmen geben. Nach Abschluss dieser Arbei-
en kann genauer beurteilt werden, ob für das Jahr 2010
on einer tatsächlichen Überschreitung der Emissions-
öchstmenge auszugehen ist.
u Frage 83:
In Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bünd-
is 90/Die Grünen – Drucksache 17/1670 – war explizit
ach der derzeit, das heißt zum Zeitpunkt der Anfrage,
ür 2010 prognostizierten Menge an Ammoniakemissio-
en gefragt. Da die Prognose des Umweltbundesamtes
eit 2007 unverändert ist, wurde in der Antwort eine ak-
uelle „Schätzung“ aus dem zuständigen nachgeordneten
ereich des BMELV genannt.
nlage 53
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Fragen 84
nd 85):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr der Erlass
des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Land-
wirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung zur
Ausräumung immissionsschutzrechtlicher Hinderungsgründe
beim Neubau oder der Erweiterung von Tierhaltungsanlagen
nicht bekannt ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886
hervorgeht –, obwohl zumindest der Zweck dieses Erlasses in
der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1670 ausführlich
erläutert wurde und die Existenz dieses Erlasses Gegenstand
der Kleinen Anfrage war und die sich aus dieser Frage erge-
benden Folgefragen nicht beantwortet werden konnten?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass ihr das Gutach-
ten des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Nieder-
sächsischen Landtages im Auftrag der Fraktion Bündnis 90/
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 51. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 2010 5581
(A) (C)
)(B)
Die Grünen, das den Erlass des Niedersächsischen Ministeri-
ums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und
Landesentwicklung zur Ausräumung immissionsschutzrecht-
licher Hinderungsgründe beim Neubau oder der Erweiterung
von Tierhaltungsanlagen zum Gegenstand hatte, nicht bekannt
ist – wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1886 hervorgeht –,
obwohl auf dieses in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 17/1670 hingewiesen wurde?
In ihrer Antwort, Bundestagsdrucksache 17/1886, auf
die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Bundestagsdrucksache 17/1670, hat die Bun-
desregierung dargelegt, dass die Erteilung der Genehmi-
gungen für Neubauten und Erweiterungen von Tierhal-
tungsanlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zeit- und Fristvorgaben sowie der thematisch deutlich
umfassenderen Ausrichtung weitgehend unabhängig von
der Erstellung des Nationalen Aktionsplans für Erneuer-
bare Energien. Das Energiekonzept der Bundesregierung
wird szenarienbezogene Leitlinien für eine saubere, si-
chere und bezahlbare Energieversorgung festlegen. Es
ist daher nicht auszuschließen, dass das Energiekonzept
andere als die im Nationalen Aktionsplan für Erneuer-
bare Energien enthaltenen zukunftsbezogene Daten und
Aussagen beinhalten wird.
Anlage 55
und Baurecht Ländersache ist. Die Länder vollziehen
das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verord-
nungen im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz
als eigene Angelegenheit. Dies schließt den eigenverant-
wortlichen Erlass normkonkretisierender Vorschriften
mit ein, die nicht mit der Bundesregierung abgestimmt
werden müssen.
Anlage 54
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 86):
Stimmt es, dass der Nationale Aktionsplan für Erneuer-
bare Energien der Bundesregierung einen Ausbau des Anteils
der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung auf über
38 Prozent bis zum Jahr 2020 vorsieht, und soll dieser Akti-
onsplan Teil des Energiekonzepts der Bundesregierung wer-
den?
Der Nationale Aktionsplan für Erneuerbare Energien
der Bundesregierung gemäß der Richtlinie 2009/28/EG
ist noch nicht beschlossen. In dem Entwurf des Nationa-
len Aktionsplans der Bundesregierung vom 29. Juni
2010 wird, basierend auf einem eigenständigen Szena-
rio, derzeit ein Anteil von 38,6 Prozent erneuerbaren
Energien am Strom in 2020 geschätzt. Der Entwurf stellt
ausdrücklich klar, dass es sich um Schätzwerte und nicht
um ein neues Ziel handelt. Es bleibt daher beim Ziel des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, den Anteil erneu-
erbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr
2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen.
Die Erarbeitung des im Herbst 2010 vorzulegenden
Energiekonzepts erfolgt aufgrund der unterschiedlichen
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Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2371, Frage 87):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich aus den
negativen Folgen, die sich aus der Sperrung der Mittel des
Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien sowie des
nationalen Klimaschutzprogramms ergeben haben, adäquate
positive Folgen an anderer Stelle ergeben haben, und, falls ja,
wie beziffert die Bundesregierung den aus ihrer Sicht erziel-
ten Erfolg der Sperrung?
Grundsätzlich muss gesehen werden, dass den direkten
irkungen von Staatsausgaben immer auch gegensätzli-
he Wirkungen durch den Entzug der zur Finanzierung
otwendigen Mittel für anderweitige Verwendungen ent-
egenstehen. Für alle Beteiligten vorteilhaft ist es dabei,
enn Änderungen nicht ad hoc erfolgen, sondern so ge-
taltet werden, dass Investoren sich darauf einstellen
önnen. Auch wenn davon ausgegangen werden muss,
ass eine gesicherte Einnahmeerwartung für die veran-
chlagten Erlöse aus der Veräußerung der Emissionszer-
ifikate zurzeit und auch mittelfristig nicht vorliegen
ird, hat sich die Bundesregierung daher entschlossen,
em Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um
inwilligung zur Aufhebung der Sperre beim Markt-
nreizprogramm zu bitten. Die Bundesregierung wird
em Bundestag mit dem heute vom Kabinett beschlosse-
en Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2011
eiter vorschlagen, die Ausgaben für das Marktanreiz-
rogramm in den nächsten Jahren an die reduzierten Fi-
anzierungsspielräume des Haushalts anzupassen. Dabei
st sichergestellt, dass das Marktanreizprogramm weiter-
in als ein wichtiges und erfolgreiches Instrument für
en Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt
ur Verfügung steht.
54. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 7. Juli 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55