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    218. kommen.isdRmJnbsASteZinZbdwEFfüwPnTlannPmd–adcdeSwevdtedveZAv\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/48 Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/2059, 17/2111) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sofortmaßnahmen der Bundesregierung im Fall einer Insolvenz von Betriebskran- kenkassen 4891 C 4891 D 4892 A 4892 B 4892 C 4892 C 4892 D 4893 A 4893 B 4895 A 4895 B 4895 C Deutscher B Stenografisch 48. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D D H D E D D D K 4889 A 4889 B 4890 A 4890 B 4890 C 4890 C 4891 A 4891 B Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4893 B undestag er Bericht ung n 16. Juni 2010 t : r. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einer Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . kin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Feist (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rista Sager (BÜNDNIS 90/ 4893 C 4893 D 4894 B 4894 B 4894 B 4894 C 4894 D 4895 A Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4895 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Zusatzfragen Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Harald Terpe (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Prozentsatz der von den Regionaldirektio- nen der Bundesanstalt für Arbeit über- prüften Verleihunternehmen; am häufigs- ten festgestellte Mängel Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Heidrun Dittrich (DIE LINKE) Gesetzliche Grundlagen der Definition von „unsachgerechter Einsatz von Leiharbeit“ Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Ergebnisse des vom BMAS eingeleiteten Prüfverfahrens im Fall Schlecker/Meniar Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sabine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Mündliche Frage 5 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Rechtliche Handhabe gegen den miss- bräuchlichen Einsatz von Leiharbeit im Fall Schlecker/Meniar A H Z S M J M b A H Z J H S M J A m A H Z J H M K N s ti V A H Z K G M K F E v A H Z K 4895 D 4896 D 4897 B 4897 D 4898 B 4898 D 4898 D 4899 C 4899 D 4900 B 4900 C 4900 D 4901 B 4901 C ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 6 utta Krellmann (DIE LINKE) issbräuchlicher Einsatz von Zeitarbeit eim Universitätsklinikum Essen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . abine Zimmermann (DIE LINKE) . . . . . . . . ündliche Frage 7 utta Krellmann (DIE LINKE) nhaltspunkte für das Vorliegen eines issbräuchlichen Einsatzes von Zeitarbeit ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen utta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . eidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . ündliche Frage 10 atja Mast (SPD) eubewilligungen für arbeitsmarktpoliti- che Maßnahmen angesichts der beabsich- gten Mittelkürzungen und bestehender orbindungen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . ündliche Frage 11 atja Mast (SPD) olgen der Umwandlung von Pflicht- in rmessensleistungen im Bereich der akti- en Arbeitsmarktpolitik ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4902 A 4902 B 4902 D 4902 D 4903 C 4903 D 4904 A 4904 B 4904 B 4904 D 4905 A 4905 D 4906 C 4906 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 III Mündliche Frage 14 Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) Zusammenhang zwischen den aktuellen Anweisungen der Bundesagentur für Ar- beit zur Ausrichtung der Eingliederungs- leistungen für ALG-II-Bezieher auf die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt und der geplanten Umwandlung der Ein- gliederungshilfen von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Ottmar Schreiner (SPD) Begründung der Bundesregierung für die Abschaffung der Rentenversicherungsbei- träge für Empfängerinnen und Empfänger von SGB-II-Leistungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Mündliche Frage 17 Ottmar Schreiner (SPD) Anspruch auf die geförderte Altersvor- sorge von Arbeitsuchenden bei einem Weg- fall der Beitragszeiten in der Rentenversi- cherung für Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung und etwaige Ände- rung des § 10 a EStG in diesem Zusammen- hang Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 47 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Strategie für die Entwicklung des ländli- chen Raums angesichts von Kürzungen im Programm zur Förderung von kleineren Städten und Gemeinden A J Z F B M F S K b S A J Z F M B E g 2 A J Z B M B D fe 2 H A J Z B 4907 A 4907 B 4908 A 4908 D 4909 A 4910 A 4911 A 4911 A ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 48 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tädtebauliche Herausforderungen durch limawandel und demografischen Wandel ei gleichzeitiger Mittelkürzung in den tädtebauförderprogrammen ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 49 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) insparungen bei den Städtebauförderpro- rammen für die Haushaltsjahre 2011 bis 014 ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 50 ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) irekte Städtebauförderungen laut Emp- hlungen des Stadtentwicklungsberichts 008 im Verhältnis zu der tatsächlichen öhe der Bundesmittel ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4911 D 4912 A 4912 D 4913 B 4913 C 4914 A 4914 B 4915 A 4915 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen der CDU/CSU und der FDP: Bedrohli- ches Anwachsen linksextremer Straftaten in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Bosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gabriele Fograscher (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Sebastian Edathy (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kai Wegner (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Ungleichbehandlung unverheirateter ge- genüber verheirateten Paaren bei Arbeits- losigkeit eines Partners in Bezug auf ALG II und Krankenversicherung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 8 Cornelia Möhring (DIE LINKE) Gesetzlicher Handlungsbedarf zur Vermei- dung des Missbrauchs von Leiharbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D A s A H A M A U P A H A M A P E A H A M I G p A H A M H B v A J 15 C00 A 4915 D 4917 A 4918 A 4919 B 4920 C 4921 D 4923 B 4924 B 4925 B 4926 C 4927 D 4929 A 4930 D 4931 A 4931 C 4932 A nlage 4 ündliche Frage 9 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) uswirkungen des Sparpakets für Men- chen mit Behinderungen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 12 nette Kramme (SPD) mwandlung arbeitsmarktpolitischer flicht- in Kannleistungen ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 13 nette Kramme (SPD) lanungen für die Haushaltsmittel beim ingliederungstitel ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 15 ris Gleicke (SPD) ewährleistung des EU-Additionalitäts- rinzips beim Programm „Bürgerarbeit“ ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 8 ündliche Frage 18 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung des Ökosiegels für den Anbau on Energiepflanzen ntwort ulia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4932 B 4932 C 4932 D 4933 A 4933 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 V Anlage 9 Mündliche Frage 21 Fritz Rudolf Körper (SPD) Verzicht auf die Umsetzung von Stationie- rungsentscheidungen der Bundeswehr bei nicht begonnenen Baumaßnahmen ange- sichts der aktuellen Haushaltslage Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 22 Fritz Rudolf Körper (SPD) Auswirkungen des Verzichts auf die für 2011 geplante Erhöhung des Weihnachts- gelds für Beamte auf die Beschäftigen im Organisationsbereich des BMVg Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 23 Jan van Aken (DIE LINKE) Beteiligung der Fregatte „Hessen“ an der Auftragserfüllung im Indischen Ozean Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 24 Jan van Aken (DIE LINKE) Risiko eines Zwischenfalls mit dem Iran bei Einfahren des Verbandes um den Flug- zeugträger „USS Harry S. Truman“ Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 25 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von DU-Munition in Afghanistan durch die US-Streitkräfte und Schutzmaß- nahmen für die Soldaten der Bundeswehr und die afghanische Bevölkerung A C A M T I v R b R V A C A M K Ü G B w A D A M K E d b D § A D A M S Ü a r A D 4933 C 4933 C 4934 A 4934 A ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 26 und 27 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) m Rahmen der Entschädigungsleistungen on der Afghanistan Independent Human ights Commission vertretene Hinterblie- ene des Bombardement von Kunduz und echtmäßigkeit der hierzu vorliegenden ollmachten ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 28 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bertragung weiterer Aufgaben aus dem eschäftsbereich des BMFSFJ auf das undesamt für den Zivildienst und Aus- irkungen auf die Trägerautonomie ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 29 ai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Zentralisierungsbestrebungen urch Übernahme von Verwaltungsaufga- en des geplanten öffentlich-rechtlichen ienstverhältnisses durch den Bund nach 41 a des Gesetzentwurfs ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 17 ündliche Frage 30 önke Rix (SPD) bernahme neuer Aufgaben im Bundes- mt für den Zivildienst nach Umstruktu- ierung im Bereich Wehrdienst/Zivildienst ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4934 B 4934 C 4934 D 4935 B 4935 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Anlage 18 Mündliche Frage 31 Sönke Rix (SPD) Größenordnung der Anzahl der neu begin- nenden Zivildienstleistenden im Zeitraum zwischen dem 1. August und dem 31. De- zember 2010 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 34 Caren Marks (SPD) Größe der Gruppe der Mindestelterngeld- bezieher und damit für den Bundeshaus- halt verbundene Kosten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 35 Caren Marks (SPD) Anzahl der von einer Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leistungen be- troffene Alleinerziehende Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 36 und 37 Christel Humme (SPD) Auswirkungen einer etwaigen Absenkung der Bemessungsgrundlage auf die Höhe des Elterngeldes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 38 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Bewertung des vom Bundesrat eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin; Schaffung einer bundeseinheitlichen Regelung für dieses Berufsbild A D A M H A R A D A M H S k te A D A M S F g d n d k A J A M H V B A J A M H F a ß A 4935 C 4935 D 4936 A 4936 B ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 41 arald Weinberg (DIE LINKE) usgestaltung des morbiditätsorientierten isikostrukturausgleichs ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 42 arald Weinberg (DIE LINKE) chließung bzw. Insolvenz einer Kranken- asse und Konsequenzen für die Versicher- n ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Fragen 45 und 46 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) ortsetzung des Modellvorhabens „Demo- rafischer Wandel – Zukunftsgestaltung er Daseinsfürsorge in ländlichen Regio- en“; umgesetzte Maßnahmen in der Mo- ellregion „Mansfeld-Südharz-Kyffhäuser- reis“ ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 26 ündliche Frage 51 eidrun Bluhm (DIE LINKE) orlage der Überprüfungsergebnisse der edarfspläne ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 27 ündliche Frage 52 eidrun Bluhm (DIE LINKE) inanzierungsbedarf für den Abschluss ller in Bau befindlichen Bundesfernstra- enprojekte des Bedarfsplans ab 2011 und ufnahme neuer Maßnahmen 4936 D 4936 D 4937 A 4937 D 4938 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 VII Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 53 und 54 Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der Koalitionsvereinbarung zur Bewältigung des demografischen und wirtschaftsstrukturellen Wandels sowie des Klimaschutzes in der Wohnungspolitik; Umsetzung des CO2-Gebäudesanierungs- programms trotz Mittelkürzung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 55 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kompensierung der Kürzung der KfW- Mittel für das CO2-Gebäudesanierungs- programm mit Mitteln aus dem Europäi- schen Fonds für regionale Entwicklung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 56 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bundesmittel für das CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm im Jahr 2011 sowie vorge- sehene mittelfristige Finanzplanung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 57 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Geplante Lockerung des Nachtflugverbots Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S B a A J A M S B M N D z w v A U A M D V n d w S A U A M S K sc c im I A D 4938 A 4938 B 4938 C 4938 D 4939 A nlage 32 ündliche Frage 58 tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) edarf und Sicherstellung des Ausbaus ltengerechter Wohnungen ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 59 ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) auliche Schutzmaßnahmen für die nach einung des Bundesministers für Umwelt, aturschutz und Reaktorsicherheit, r. Norbert Röttgen, nicht gegen Flug- eugabstürze gesicherten drei Atomkraft- erke, insbesondere im Fall einer Laufzeit- erlängerung ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Fragen 60 und 61 orothée Menzner (DIE LINKE) orbereitungen eines Langzeitsicherheits- achweises im BMU zum Verbleib des in er Asse eingelagerten radioaktiven Mülls; issenschaftlicher Beleg der Eignung von alz für die Endlagerung von Atommüll ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 35 ündliche Frage 62 evim Dağdelen (DIE LINKE) onsequenzen aus der Studie des Paritäti- hen Gesamtverbands zu den Bildungs- hancen von Migrantinnen und Migranten Hinblick auf die Ziele des Nationalen ntegrationsplans ntwort r. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4939 B 4939 D 4940 A 4940 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Anlage 36 Mündliche Fragen 63 und 64 Klaus Brandner (SPD) Etwaige Haushaltskonsolidierung auch bei Titeln im Etat des Auswärtigen Amtes mit engem Bezug zu Maßnahmen der Bildung und Forschung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 65 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Berücksichtigung der Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf ausfüh- rende Organisationen und Mittlerorganisa- tionen bei der Haushaltsaufstellung des Auswärtigen Amtes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 66 und 67 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Auswirkungen von Wechselkursschwan- kungen auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amtes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 68 und 69 Günter Gloser (SPD) Neuausrichtung der Botschaftsaufgaben der EU-Mitgliedstaaten im Zuge der Haus- haltskonsolidierung Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 70 und 71 Johannes Pflug (SPD) Auswirkungen der Haushaltskonsolidie- rung auf den Haushaltstitel 687 79 – Stabi- litätspakt Afghanistan A C A M A A m S A C A M S E O B s A C A M C M I A D A M U L p z A m S ti g A D 4941 A 4941 B 4941 C 4942 A ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Fragen 72 und 73 ndrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) ufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen it Island und Bedeutung des Icesave- treits ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Frage 74 evim Dağdelen (DIE LINKE) instellung der humanitären Hilfe für die pfer des Westsahara-Konflikts 2006 und eurteilung der derzeitigen Lage für die ahrauischen Flüchtlinge ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Fragen 75 und 76 hristian Lange (Backnang) (SPD) aßnahmen gegen den Antisemitismus im nternet ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 44 ündliche Frage 77 te Kumpf (SPD) ösung des Dilemmas gemeinnütziger Kör- erschaften hinsichtlich des Gebots einer eitnahen Mittelverwendung nach § 55 bs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung und öglicher Rückforderungen empfangener penden durch Insolvenzverwalter; Effek- vierung der Beantwortung ressortüber- reifender Anfragen ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4942 B 4942 C 4942 D 4943 A 4943 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 IX Anlage 45 Mündliche Frage 78 Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anordnung von Sicherungsverwahrung nach dem von der Bundesministerin für Justiz vorgestellten Konzept Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 79 Hans-Joachim Hacker (SPD) Kritik aus Wirtschaftsverbänden an der geplanten nationalen Luftverkehrsabgabe für Passagiere sowie Verhinderung negati- ver Auswirkungen auf Flughäfen und Fluglinien Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 80 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zukünftiger Umgang mit der Steuerbe- günstigung für Agrardiesel Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 81 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 82 Marco Bülow (SPD) Vorlage und Umsetzung der Ergebnisse der Gemeindefinanzkommission zur Neuord- nung der Kommunalfinanzen A H A M D E p A H A M J A d d s A H A M H P r w A E A M D A T A E A M U V b 4943 D 4944 A 4944 B 4944 B ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Fragen 83 und 84 r. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rtragsteuerliche Behandlung von Wert- apierleihgeschäften ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 85 erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bschluss einer Honorarvereinbarung mit em Notar Jacques Delvaux im Rahmen er Einrichtung eines europäischen Stabili- ierungsmechanismus ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Frage 86 ans-Joachim Hacker (SPD) läne für die Kürzung der Mittel für die egionale Wirtschaftsförderung und Aus- irkungen auf den Tourismusbereich ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 53 ündliche Frage 87 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) uswirkungen des Sparpakets für den ourismus ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 54 ündliche Fragen 88 und 89 lla Lötzer (DIE LINKE) erletzung europäischen Vergaberechts eim Bau der Hallen 15 bis 18 der Koeln- 4944 C 4944 D 4945 B 4945 C 4945 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 messe; Rückabwicklung, Haftung der Ver- tragspartner und etwaige Unterstützung der Stadt Köln Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Fragen 90 und 91 Doris Barnett (SPD) Kürzungen bei der Mittelausstattung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Rahmenbedingungen für Unternehmen so- wie zur Stärkung der weltweiten Vorreiter- rolle in der nachhaltigen Entwicklung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Frage 95 Marco Bülow (SPD) Zusammenhang zwischen der Einführung einer Steuerbelastung der Kernenergie- 4945 D 4946 D der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen und Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 92 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorliegende Projektanträge für eine Förde- rung durch Einnahmen aus dem Emis- sionshandel sowie Einreichung bei der Europäischen Investitionsbank und der EU-Kommission Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Fragen 93 und 94 Manfred Nink (SPD) Umsetzung der EU-Leitinitiative „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Glo- balisierung“ zur Modernisierung der in- dustriellen Basis, zur Verbesserung der w v V A E A M H B s d w A E A M D S E A E 4946 A 4946 C irtschaft und einer eventuellen Laufzeit- erlängerung für Atomkraftwerke sowie errechnung dieser Steuermehreinnahmen ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Frage 96 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ewertung der Finanzgeschäfte der Deut- chen Bank mit Streumunition herstellen- en Firmen als Verstoß gegen das Kriegs- affenkontrollgesetz ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 60 ündliche Frage 97 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) tellenwert einer EU-Finanzierung von nergieeffizienzprojekten in Städten ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4947 B 4947 C 4947 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4889 (A) ) )(B) 48. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4931 (A) ) )(B) * für die Teilnahme an den Sitzungen der Westeuropäischen Union Gemeinschaft im Rahmen der Beurteilung der Hilfebe- Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten A d F L R z L d fa E s li tu g c A d u e E s U a te h a c s M K u D e te ih h g v ä d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bätzing-Lichtenthäler, Sabine SPD 16.06.2010 Barnett, Doris SPD 16.06.2010* Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.06.2010 Bülow, Marco SPD 16.06.2010 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 16.06.2010* Fritz, Erich G. CDU/CSU 16.06.2010* Goldmann, Hans- Michael FDP 16.06.2010 Hempelmann, Rolf SPD 16.06.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 16.06.2010* Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.06.2010 Meinhardt, Patrick FDP 16.06.2010 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 16.06.2010 Pflug, Johannes SPD 16.06.2010* Polenz, Ruprecht CDU/CSU 16.06.2010 Schipanski, Tankred CDU/CSU 16.06.2010 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 16.06.2010 Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 16.06.2010 Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 16.06.2010 Wolff (Wolmirstedt), Waltraud SPD 16.06.2010 Zapf, Uta SPD 16.06.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE INKE) (Drucksache 17/2059, Frage 1): Ist es für die Bundesregierung zum Schutz der Ehe notwen- dig, dass zwei unverheiratete, zusammenlebende Lebenspart- ner einerseits laut Zweitem Buch Sozialgesetzbuch beim Be- zug von Arbeitslosengeld II, ALG II, als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden und dadurch beispielsweise ein arbeitsloser, einkommensloser Partner wegen des Gehalts des Lebenspart- ners kein ALG II erhält und andererseits laut Fünftem Buch So- zialgesetzbuch dieser einkommenslose Partner nicht familien- mitversichert wird, sondern sich selbst unter Berücksichtigung des Einkommens des Lebenspartners freiwillig gesetzlich ver- sichern muss, oder besteht nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Schutzes der Ehe die Möglichkeit, diese und andere massive Benachteiligungen von unverheirateten Lebenspart- nerschaften gegenüber verheirateten Paaren aufzuheben? Die Bundesregierung sieht in dem bestehenden echtszustand – anders als dies die Fragestellung impli- iert – keine „massive Benachteiligung“ nichtehelicher ebensgemeinschaften. Leitlinien der Politik der Bun- esregierung sind die Wertentscheidungen unserer Ver- ssung. Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes, GG, stellt die he und die Familie unter den besonderen Schutz der taatlichen Ordnung. Dies rechtfertigt es, Ehe und Fami- e auch durch einen erleichterten Zugang zu Sozialleis- ngen positiv zu fördern, ohne dadurch andere Lebens- emeinschaften zu benachteiligen. In die beitragsfreie Familienversicherung der gesetzli- hen Krankenversicherung sind in Anerkennung des rt. 6 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem beson- eren Schutz der staatlichen Ordnung stehen, Ehegatten nd Kinder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen inbezogen. Das geltende Recht berücksichtigt dabei, dass hegatten sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartner- chaftsgesetz einander kraft Gesetzes zur Gewährung von nterhalt verpflichtet sind. Zum Unterhalt gehört auch ein ngemessener Krankenversicherungsschutz, den der un- rhaltspflichtige Ehegatte/Lebenspartner sicherzustellen at. Durch die Einbeziehung der begünstigten Familien- ngehörigen in die Familienversicherung der gesetzli- hen Krankenversicherung wird die Erfüllung dieser ge- etzlichen Unterhaltspflicht insofern erleichtert, als itglieder der gesetzlichen Krankenversicherung für den rankheitsschutz ihrer unterhaltsberechtigten Ehepartner nd Kinder keine zusätzlichen Beiträge leisten müssen. ie Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sind inander dagegen grundsätzlich nicht gesetzlich zu Un- rhaltsleistungen verpflichtet, weder während der Dauer res Zusammenlebens noch danach. Die Ungleichbe- andlung zwischen Ehegatten und eheähnlichen Lebens- emeinschaften ist damit sachlich gerechtfertigt, sodass on einer ungerechtfertigten Benachteiligung der ehe- hnlichen Lebensgemeinschaften nicht gesprochen wer- en kann. Hierzu steht die Berücksichtigung der eheähnlichen 4932 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) dürftigkeit des anderen Partners als Voraussetzung für die Gewährung von Arbeitslosengeld II nicht in Wider- spruch. Diese Berücksichtigung ist vielmehr geboten, um eine andernfalls eintretende, verfassungsrechtlich proble- matische Benachteiligung von Ehepaaren gegenüber ehe- ähnlichen Gemeinschaften bei der Prüfung der An- spruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld II zu vermeiden. Dabei begründet nicht jedes Zusammenleben zwischen Mann und Frau eine eheähnliche Gemeinschaft, sondern nur auf Dauer angelegte, durch innere Bindung ausgezeichnete Lebensgemeinschaften zwischen Mann und Frau, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner zu- einander begründen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Möhring (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 8): Welchen konkreten gesetzlichen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Missbrauch in der Leiharbeit gemäß der De- finition der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Leiharbeit in Krankenhäu- sern“ (Bundestagsdrucksache 17/1321) sieht die Bundesregie- rung vor dem Hintergrund der Aussage der Bundesministerin für Arbeit und Soziales auf dem Bundeskongress des DGB am 19. Mai 2010, dass die gefundenen tarifvertraglichen Lösungen noch Schlupflöcher aufweisen, und wie soll konkret verhin- dert werden, dass Leiharbeitsbeschäftigte Stammbelegschaf- ten zu niedrigeren Löhnen und schlechteren Arbeitsbedingun- gen ersetzen? Tarifvertragsparteien der Zeitarbeitsbranche haben unterschiedliche tarifvertragliche Klauseln vereinbart, die die missbräuchliche Anwendung der Tarifverträge zur Abweichung von dem Grundsatz der Gleichstellung in bestimmten Konstellationen der Überlassung von Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmern zwischen verbun- denen Unternehmen ausschließen sollen. Dieses Be- kenntnis der Tarifvertragsparteien der Zeitarbeit gegen den Missbrauch der Zeitarbeit begrüßt die Bundesregie- rung ausdrücklich. Da tarifvertragliche Klauseln durch andere Tarifver- träge, die eine andere oder gar keine Anti-Missbrauchs- klausel enthalten, umgangen werden könnten, prüft die Bundesregierung Inhalte einer zusätzlichen gesetzlichen Regelung. Eine Entscheidung dazu ist innerhalb der Bundesregierung bislang noch nicht getroffen worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Frage 9): Welche Auswirkungen hat das von der Bundesregierung beschlossene „Sparpaket“ für die in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderungen? Die vom Bundeskabinett beschlossenen „Maßnahmen für solide Finanzen, neues Wachstum und Beschäftigung u s R A d F (D a lu w g W d im N g A d F (D s tu – d li tu s 2 8 8 g b Z d V J d 2 n s (C (D nd Vorfahrt für Bildung“ enthalten keine auf spezifi- che Leistungen für behinderte Menschen bezogenen egelungen. nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/2059, Frage 12): Welche arbeitsmarktpolitischen Pflichtleistungen sollen in Kannleistungen umgewandelt werden? Grundlage für alle gesetzlichen Änderungen bei den ktiven Leistungen werden die Ergebnisse der Eva- ation der Arbeitsmarktpolitik sein. Diese Ergebnisse erden Ende des Jahres 2010 vorliegen. Sie werden enauere Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit und irksamkeit der Instrumente bringen. Welche Entschei- ungen dann zu treffen sind, wird auf dieser Grundlage Zusammenhang mit der im Jahr 2011 zu gestaltenden euausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eprüft werden. nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) rucksache 17/2059, Frage 13): Bezieht sich die beabsichtigte Verstetigung der Mittel für den Eingliederungstitel auf Basis des Jahres 2006 auf die Ist- oder auf die Soll-Größen im Haushalt 2006, und wie sehen die diesbezüglichen Planungsansätze getrennt nach den Rechts- kreisen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch für die Folgejahre aus? Nach den am 7. Juni 2010 vom Kabinett beschlos- enen acht Punkten für solide Finanzen, neues Wachs- m und Beschäftigung und Vorfahrt für Bildung sollen vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung urch den Haushaltsgesetzgeber – im Jahr 2011 9,5 Mil- arden Euro für Eingliederungsleistungen und Verwal- ngskosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeit- uchende zur Verfügung gestellt werden. Für das Jahr 012 sind 8,5 Milliarden Euro, für das Jahr 2012 ,0 Milliarden Euro und für das Jahr 2014 ebenfalls ,0 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2006 wurden rund 8 Milliarden Euro für Ein- liederungsleistungen und Verwaltungskosten ausgege- en, bei einer deutlich höheren Arbeitslosenzahl und ahl von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Bereich er Grundsicherung für Arbeitsuchende als heute. Die erstetigung bezieht sich also auf die Ist-Ausgaben im ahr 2006. Die in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin zu en Ergebnissen der Kabinettsklausur vom 6. und 7. Juni 010 angesprochene Verstetigung der Mittel bezog sich ur auf den Bereich der Grundsicherung für Arbeit- uchende. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4933 (A) ) )(B) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksa- che 17/2059, Frage 15): Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass mit dem Pro- gramm „Bürgerarbeit“ die gesetzlichen Möglichkeiten der Förderarbeit nicht nur erweitert werden, sondern auch dem EU-Additionalitätsprinzip entsprechen, was eine Vorausset- zung für die Fortsetzung des Programms ist? Bevor das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ auf den Weg gebracht wurde, wurden die förderrechtlichen Vorausset- zungen selbstverständlich geprüft. Das Additionalitäts- prinzip wird dergestalt beachtet, dass neben dem beste- henden Förderinstrumentarium zur öffentlich geförderten Beschäftigung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, den teilnehmenden Grundsicherungsstellen die Möglichkeit für die Schaffung weiterer öffentlich geför- derter Beschäftigungsverhältnisse mit einer Dauer von gegebenenfalls bis zu drei Jahren eröffnet wird. Diesen Beschäftigungsverhältnissen muss zwingend eine umfas- sende Aktivierungsphase vorausgehen. Zudem wird wäh- rend der „Bürgerarbeit“ ein begleitendes Coaching angeboten, um die Vermittlung in den allgemeinen Ar- beitsmarkt auch während der öffentlich geförderten Be- schäftigung zu ermöglichen. Eine weitere Besonderheit ist, dass das Modellprojekt insgesamt in einem regionalen Konsens entwickelt und umgesetzt werden soll und ent- sprechend auch die Einrichtung der Bürgerarbeitsplätze im Konsens mit den maßgeblichen regionalen Arbeits- marktakteuren erfolgen sollte. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 18): Hält die Bundesregierung das Ökosiegel der EU-Kommis- sion für den Anbau von Energiepflanzen für ausreichend, und, falls nein, was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, damit strengere Kriterien angewendet werden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass die EU- Kommission ein Ökosiegel für Energiepflanzen entwi- ckelt hat. Allerdings hat die EU-Kommission am 10. Juni 2010 im Rahmen einer Presseerklärung mit dem Titel „Kommission führt Zertifizierungssystem für nach- haltige Biokraftstoffe ein“ für die Umsetzung der Nach- haltigkeitsvorgaben der EU-RL 2009/28 Leitlinien erar- beitet, die den Mitgliedstaaten bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsregelungen für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe als Orientierung dienen sollen. Diese Leitlinien schließen die Einrichtung von Nachhal- tigkeitssiegeln für Biokraftstoffe weder aus, noch sind sie obligatorisch in den EU-Mitgliedstaaten einzuführen. Deutschland hat die Nachhaltigkeitsvorgaben der EU- RL 2009/28 bereits umgesetzt und entsprechende Zerti- fizierungsstrukturen aufgebaut. A d d s F tr h u s n G d U n A d d s In 6 tu a d S R e d T w 2 d n m d w z a c g im B g b B n (C (D nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- ache 17/2059, Frage 21): Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, ange- sichts der aktuellen Haushaltslage auf Umsetzung der Statio- nierungsentscheidungen zu verzichten, wenn notwendige Baumaßnahmen am neuen Standort noch nicht begonnen wor- den sind, wie beispielsweise bei der noch nicht umgesetzten Verlegung der abgesetzten Fachgruppe Systemunterstützungs- zentrum Führungsdienste der Luftwaffe von Birkenfeld nach Erndtebrück? Bei der in Rede stehenden Verlegung der Abgesetzten achgruppe Birkenfeld des Systemunterstützungszen- ums Führungsdienste der Luftwaffe in Erndtebrück andelt es sich um eine nach militärisch-funktionalen nd betriebswirtschaftlichen Kriterien getroffene Ent- cheidung zur Weiterentwicklung der Bundeswehr. Die otwendigen Anpassungsmaßnahmen von lediglich zwei ebäuden in Erndtebrück sind bereits geplant und wer- en so bald wie möglich realisiert. Ein Verzicht auf die msetzung dieser Teilentscheidung zur Stationierung ist icht vorgesehen. nlage 10 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- ache 17/2059, Frage 22): Welche Auswirkungen hat der Beschluss des Bundeskabi- netts zum Verzicht auf die für 2011 geplante Erhöhung des Weihnachtsgeldes für Beamte auf die Beschäftigten im Orga- nisationsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung? seiner Haushaltsklausur hat das Bundeskabinett am ./7. Juni 2010 unter anderem entschieden, die Verwal- ngsausgaben des Bundes zu reduzieren. Hierzu sollen uch die Beamten, Soldaten und Richter im Bundes- ienst einen Beitrag leisten. Dieser Beitrag betrifft die onderzahlung – das sogenannte Weihnachtsgeld. Im ahmen der Dienstrechtsreform vom Februar 2009 war ntschieden worden, einen Teil der „eingefrorenen“ Son- erzahlung in anderer Form wieder auszuzahlen. Dieser eil – es handelt sich um 2,5 Prozent der Jahresbezüge, as 30 Prozent eines Monatsbezugs entspricht – war seit 006 gesetzlich befristet bis Ende 2010 einbehalten wor- en. Er sollte, so bestimmt es bisher das Dienstrechts- euordnungsgesetz vom 5. Februar 2009, als Teil der onatlichen Bezüge wieder aufleben. Die damit verbun- ene Erhöhung der Bezüge um rund 2,5 vom Hundert- ürde zum 1. Januar 2011 wirksam; sie soll nun urückgenommen werden. Die allgemeine Besoldungs- npassung in der Folge des Tarifabschlusses im öffentli- hen Dienst bleibt hiervon unberührt. Die erforderlichen esetzgeberischen Änderungen werden voraussichtlich Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur esoldungs- und Versorgungsanpassung 2010/2011 um- esetzt. Die Änderung trifft gleichermaßen die Bundes- eamten, die Soldaten und die Richter im Bundesdienst. esonderheiten für den Geschäftsbereich des Bundesmi- isteriums der Verteidigung ergeben sich nicht. 4934 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Druck- sache 17/2059, Frage 23): Welche Aufgaben übernimmt die Carrier Strike Group um den Flugzeugträger „USS Harry S. Truman“, zu der auch die Fregatte „Hessen“ gehört, im Indischen Ozean, und wie betei- ligt sich die Fregatte „Hessen“ bis zu ihrer Rückfahrt Ende Juni 2010 an der Auftragserfüllung? Die Fregatte „Hessen“ ist derzeit als erstes Schiff der Deutschen Marine in einen amerikanischen Marinever- band um den Flugzeugträger „USS Harry S. Truman“ in- tegriert und begleitet diesen auf der Fahrt durch das Mit- telmeer in den Indischen Ozean. Nach gegenwärtigem Planungsstand wird die „USS Harry S. Truman“ in der zweiten Junihälfte die Ablösung des „USS Eisenhower“-Verbandes im Seegebiet Arabi- sche See vorbereiten und durchführen. Zu den Aufgaben der Fregatte „Hessen“ gehört auch in diesem Zusammenhang die Beobachtung und Über- wachung des See- und Luftraumes um die Flugzeugträ- gergruppe sowie, falls notwendig, das Begleiten und Schützen von Einheiten des Verbandes. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Jan von Aken (DIE LINKE) (Druck- sache 17/2059, Frage 24): Wird der Verband auch in den Persischen Golf einfahren, und, wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko von Zwischenfällen mit der iranischen Marine? Nach gegenwärtigem Planungsstand wird die „USS Harry S. Truman“-Gruppe im Zeitraum der Zugehörig- keit der Fregatte „Hessen“ nicht in den Persischen Golf einlaufen. Einheiten der Deutschen Marine nehmen an Operatio- nen ausschließlich im Rahmen der vom Deutschen Bun- destag mandatierten Einsätze teil. Die Teilnahme der Fregatte „Hessen“ hat reinen Ausbildungs- und Übungs- charakter. Ein Herauslösen aus dem Verband ist durch die deutsche Seite jederzeit möglich. Die Fregatte „Hessen“ wird nicht in die Operations- gebiete der US-Marine im Persischen Golf verlegen. Das Risiko von Zwischenfällen mit der iranischen Marine wird deshalb als sehr gering bewertet. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 25): Bestätigt die Bundesregierung den Einsatz von DU-Muni- tion – Munition mit abgereichertem Uran – durch die US- n m A d g G Z e li m a A s V la G je le Z w li re A d F D (C (D Streitkräfte nicht nur allgemein für Afghanistan, sondern auch für den Norden des Landes, wo die Bundeswehr derzeit die Verantwortung für die Sicherheit trägt, und, wenn ja, welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die Bundeswehr in ihrem Mandatsgebiet veranlasst, um nicht nur die Soldaten der Bun- deswehr, sondern auch die afghanische Bevölkerung vor toxi- schen und radiologischen Schädigungen als Folge des Einsat- zes von DU-Munition wirksam zu schützen? Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkennt- isse zu möglichen Einsätzen bzw. -zeiten von Munition it abgereichertem Uran in Afghanistan seit 2001 vor. nlage 14 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Fragen 26 und 27): Wie viele Hinterbliebene des Bombardements von Kun- duz am 4. September 2009 werden in den laufenden Gesprä- chen über Entschädigungsleistungen mit dem Bundesministe- rium der Verteidigung von der Afghanistan Independent Human Rights Commission, AIHRC, vertreten? Hat das Bundesministerium der Verteidigung keine Zwei- fel mehr an der Rechtmäßigkeit und Korrektheit der 79 Voll- machten, die der Anwalt Karim Popal von Hinterbliebenen der Opfer des Bombardements bei Kunduz am 4. September 2009 ausgestellt bekommen hat? u Frage 26: Die geplante Unterstützung der betroffenen Familien rfolgt anhand einer zu erstellenden „Unterstützungs- ste“. Diese wird derzeit durch ein unabhängiges Gre- ium erarbeitet. Die Arbeit des Gremiums ist noch nicht bgeschlossen. Nach Abschluss stellt das Gremium das rbeitsergebnis als Basis für die Umsetzung der Unter- tützung dem deutschen ISAF-Einsatzkontingent zur erfügung. Ein Eingriff durch die Bundeswehr in den ufenden Prozess unterbleibt bewusst, allein schon aus ründen der Unabhängigkeitswahrung. Daher kann zum tzigen Zeitpunkt keine Aussage zu Inhalten von Quel- n oder Teilergebnissen erfolgen. u Frage 27: Die Mandatslage ist nach wie vor nicht geklärt. Erst enn das unabhängige Gremium seine „Unterstützungs- ste“ vorgelegt hat, kann die Rechtmäßigkeit und Kor- ktheit der Vollmachten beurteilt werden. nlage 15 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 28): Inwiefern plant die Bundesregierung, dem Bundesamt für den Zivildienst weitere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu übertragen und insbesondere Verwaltungsaufgaben der Jugendfreiwilligendienste dort zu zentralisieren, und wel- che Auswirkungen auf die Trägerautonomie werden diesbe- züglich erwartet? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4935 (A) ) )(B) In § 2 des Gesetzes über den Zivildienst der Kriegs- dienstverweigerer, Zivildienstgesetz – ZDG, ist geregelt, dass das Gesetz, soweit es nichts anderes bestimmt, in bundeseigener Verwaltung ausgeführt wird. Hierzu wurde das Bundesamt für den Zivildienst als selbststän- dige Bundesoberbehörde mit Sitz in Köln eingerichtet. Nach Art. 7 des Regierungsentwurfs zum Wehrrechtsän- derungsgesetz 2010, den die Koalitionsfraktionen inhalt- lich unverändert als eigenen Entwurf eingebracht haben und der in 1. Lesung am 11. Juni im Bundestag behan- delt wurde, soll diese Regelung durch folgenden Satz er- gänzt werden: „Dem Bundesamt können auch andere Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministe- riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übertra- gen werden.“ In der Begründung zum Regierungsentwurf heißt es dazu: „Die probeweise Wahrnehmung einer Servicehot- line für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch das Bundesamt hat sich bewährt. Aufgrund der hohen Servicequalität soll in Zu- kunft die Übertragung weiterer Aufgaben, wie der Ge- schäftsführung der Conterganstiftung auf das Bundes- amt, möglich sein.“ Im Rahmen der Umstrukturierung der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen, die in- folge des Zweiten Änderungsgesetzes zum Conterganstif- tungsgesetz erforderlich wurde, erfolgt zum 1. Oktober 2010 die Verlagerung der Aufgaben der Geschäftsstelle von der KfW-Bankengruppe zum Bundesamt für den Zi- vildienst. Die Übertragung noch zusätzlicher Verwaltungsauf- gaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministe- riums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist der- zeit nicht geplant. Das Bundesamt ist mit den ihm obliegenden und den auf ihn zukommenden neuen Auf- gaben, siehe dazu die Antwort auf Frage 29, voll ausge- lastet. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 29): Inwiefern dient die Übernahme der Verwaltungsaufgaben des geplanten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses nach § 41 a des Zivildienstgesetzentwurfs – sogenannter freiwilli- ger zusätzlicher Zivildienst – dem Bund dazu, Aufgabenver- waltungen, die bei anderen Arbeitsverhältnissen den Einrich- tungen selbst bzw. den Kommunen, Landkreisen und Ländern zufallen, an sich zu ziehen und zu zentralisieren? Wegen der vorgesehenen Regelung in dem neuen § 41a Zivildienstgesetz wird auch der freiwillige zusätz- liche Zivildienst gemäß § 2 ZDG in bundeseigener Ver- waltung durch das Bundesamt für den Zivildienst aus- geführt werden. Der Bund führt hier eine neue eigene Aufgabe selbst aus, für die er die ausschließliche Gesetz- gebungs- und eine uneingeschränkte Verwaltungs- und Finanzierungskompetenz hat; er zieht keine kommuna- len oder Länderaufgaben an sich und er zentralisiert a o A d F 1 F b d s tr A d F 1 fa k u F b g G lu A d F s d n te 4 a G (C (D uch keine Aufgaben anderer Gebietskörperschaften der Einrichtungen. nlage 17 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 7/2059, Frage 30): Wird das Bundesamt für den Zivildienst neue Aufgaben nach der Umstrukturierung im Bereich Wehrdienst/Zivildienst übernehmen und, wenn ja, welche? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, rauen und Jugend hat den Auftrag, bis Anfang Septem- er die Konsequenzen einer eventuellen Veränderung er Wehrform zu beschreiben. Es verbietet sich aus un- erer Sicht, bereits vor Beginn der Arbeit an diesem Auf- ag über die Ergebnisse zu spekulieren. nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 7/2059, Frage 31): Von welcher Größenordnung geht die Bundesregierung bei den jungen Männern aus, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2010 ihren Zivildienst beginnen? Die Einberufungen zum Zivildienst erfolgen derzeit zu st 98 Prozent auf der Grundlage von Einverständniser- lärungen zwischen den Dienststellen des Zivildienstes nd verfügbaren anerkannten Kriegsdienstverweigerern. ür den Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2010 sind ereits auf dieser Grundlage knapp 14 000 Einberufun- en erfolgt. Auch vor dem Hintergrund des laufenden esetzgebungsverfahrens bleibt die weitere Entwick- ng abzuwarten. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/2059, Frage 34): Wie groß ist die Gruppe der Mindestelterngeldbezieher und -bezieherinnen – bitte aufgeschlüsselt nach Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten, Hausfrauen und Hausmännern sowie SGB-II-Leistungsbeziehern –, und wel- che Kosten für den Haushalt sind damit – Angaben bitte so- wohl insgesamt als auch für jede Gruppe separat – verbun- den? Nach der amtlichen Statistik des Statistischen Bun- esamtes haben von den 800 942 Elterngeldbezieherin- en und -beziehern 343 489 den Mindestbetrag des El- rngeldes bezogen. Dies entspricht einem Anteil von 2,9 Prozent. Die Kosten für diese Gruppe belaufen sich uf schätzungsweise 1 Milliarde Euro. Die erfragte Binnendifferenzierung innerhalb der ruppe der Mindestelterngeldbezieherinnen und -bezie- 4936 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) her ist anhand der Zahlen aus der amtlichen Statistik zur Binnenverteilung nach den gewünschten Kriterien nicht möglich. Zu berücksichtigen ist zudem, dass in der Gruppe der Bezieherinnen und -bezieher, die den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten, neben den in der Frage genannten Personenkreisen der Schülerinnen und Schüler, Studie- renden, Hausfrauen und Hausmännern sowie SGB-II- Leistungsbezieherinnen und -beziehern insbesondere auch die Gruppe der Elterngeldberechtigten enthalten ist, die bis höchstens 30 Wochenstunden im Monats- durchschnitt erwerbstätig sind und ohne Anwendung der Mindestbetragsregelung nur einen Einkommensersatz von unter 300 Euro bekommen würden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/2059, Frage 35): Wie viele Alleinerziehende wären nach Kenntnis der Bun- desregierung von der Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II- Leistungen – bitte Angaben nach Geschlecht – betroffen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wären 46 500 weibliche und 500 männliche Alleinerziehende von der Anrechnung des Elterngeldes auf SGB-II-Leistungen be- troffen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Druck- sache 17/2059, Fragen 36 und 37): Wie wird sich die Höhe des Elterngeldes zu den am 10. Juni 2010 veröffentlichten Daten des Statistischen Bun- desamtes verändern, wonach Familien im Schnitt 699 Euro Elterngeld und diejenigen Familien, in denen Vater und Mut- ter vorher beide gearbeitet haben, durchschnittlich 922 Euro erhalten, wenn die mit den Sparvorschlägen geplante Absen- kung der Berechnungsgrundlage von jetzt 67 Prozent auf 65 Prozent – bitte Angabe der Höhe des dann zu erwartenden Elterngeldes jeweils für beide Gruppen – Realität wird? Welche Berechnungen über die Auswirkungen der Absen- kung der Bemessungsgrundlage für das Elterngeld sind von der Bundesregierung für die einzelnen Einkommenshöhen der Bezieher und Bezieherinnen angestellt worden – bitte im Ein- zelnen darlegen –, und treffen die nach Beispielrechnungen des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler für Focus Online (siehe Focus Online vom 8. Juni 2010) errech- neten Einbußen beim Elterngeld bei einem Nettoeinkommen von 1 500 Euro auf 341,64 Euro im Jahr zu ebenso wie die monatlichen Einbußen beim Elterngeld je nach Einkommen zwischen 25 und 54 Euro im Monat? Zu Frage 36: Die Höhe des Elterngeldes wird sich voraussichtlich wie folgt verändern, wenn die mit den Sparvorschlägen geplante Absenkung der Ersatzquote von jetzt 67 Pro- zent auf 65 Prozent umgesetzt wird: h s m n h 9 Z F ra z g E li u s v a N g tu tr e a N g m A d A (D S d D w A d A s (C (D Familien werden im Schnitt 693 Euro Elterngeld er- alten. (Hintergrund: Bei der Durchschnittsbildung wirkt ich aus, dass für das Mindestelterngeld aber auch Fälle it Voreinkommen von bis zu 1 200 Euro nicht von ei- er Kürzung betroffen sind.) Diejenigen Familien, in denen Vater und Mutter vor- er beide gearbeitet haben, werden durchschnittlich 02 Euro erhalten. u Frage 37: Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich diese rage auf die Auswirkungen der Absenkung der Ersatz- te des Elterngeldes von 67 Prozent auf 65 Prozent be- ieht. Die Berechnung des Elterngeldanspruches erfolgt rundsätzlich nach den bereits jetzt geltenden Regeln der lterngeldberechnung. Die Auswirkungen für die jewei- ge Elterngeld berechtigte Person ergeben sich insofern nmittelbar aus der Absenkung der Ersatzrate. Diese ind nach Auffassung der Bundesregierung moderat und or dem Hintergrund der erforderlichen Einsparungen ngemessen. Die Beschränkung des Elterngeldanspruchs bei einem ettoeinkommen von 1 500 Euro ist durch die in Bezug enommenen Beispielrechnungen des Karl-Bräuer-Insti- ts des Bundes der Steuerzahler für Focus Online zu- effend berechnet. Richtig ist zudem, dass sich durch ine lineare Absenkung der Ersatzrate der Elterngeld- nspruch gegenüber der derzeitigen Berechnung von ull Euro beginnend mit steigendem zu berücksichti- endem Einkommen bis zu einem Betrag von 54 Euro onatlich verringert. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der bgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) rucksache 17/2059, Frage 38): Wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über den Be- ruf des/der Operationstechnischen Assistenten/Assistentin, Bundesratsdrucksache 10/521, und bis wann will die Bundes- regierung eine bundeseinheitliche Regelung dieses Berufsbil- des gesetzlich verankert haben? Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die tellungnahme der Bundesregierung in der Bundestags- rucksache 17/1223. Die Bundesregierung hat in dieser rucksache ausführlich Stellung genommen. Der Be- ertung ist auch aus heutiger Sicht nichts hinzuzufügen. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- ache 17/2059, Frage 41): Sind der Bundesregierung Krankenkassen bekannt, die sich darüber beklagen, dass eine unzureichende Ausgestaltung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4937 (A) ) )(B) des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, Morbi- RSA, sie benachteiligt, und welche Gründe sprechen dagegen oder dafür, den Morbi-RSA nicht nur auf etwa 80 Krankhei- ten, sondern möglichst umfassend auszugestalten? Das Interesse einer gesetzlichen Krankenkasse an ei- ner Ausweitung oder Einschränkung des morbiditäts- orientierten Risikostrukturausgleichs ist in erster Linie davon abhängig, wie diese Krankenkasse von seinen Verteilungswirkungen betroffen ist. Für die Weiterent- wicklung des Morbi-RSA sind aber nicht die Interessen- lagen von Einzelkassen maßgeblich, sondern die Sicher- stellung eines funktionsfähigen, auf Wirtschaftlichkeit und Qualität ausgerichteten Wettbewerbs der Kranken- kassen. Im Herbst 2010 werden die Ergebnisse des Jah- resausgleichs für 2009 als erstem Jahr des Mobi-RSA vorliegen. Diese Ergebnisse werden bei der Umsetzung des Zieles der Bundesregierung, den Morbi-RSA auf das notwendige Maß zu reduzieren, zu vereinfachen sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen aus- zugestalten, eine wesentliche Grundlage sein. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck- sache 17/2059, Frage 42): Wie läuft aus der Sicht eines Versicherten eine Schließung bzw. Insolvenz seiner Krankenkasse ab, und was passiert, wenn er sich nicht aktiv um eine Mitgliedschaft bei einer an- deren Krankenkasse bemüht? Auch bei Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder nach Eröffnung eines Insolvenz- verfahrens durch das Insolvenzgericht – bzw. dessen Nichteröffnung mangels Masse; § 171 b Abs. 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, SGB V – ist der Versicherungs- schutz für die Mitglieder gesichert. Während ihrer Ab- wicklung besteht die Krankenkasse zunächst fort, § 155 Abs. 1 SGB V, und hat die vor der Schließung entstande- nen Ansprüche aus der Versicherung zu erfüllen und et- waige noch offene Beitragsforderungen einzuziehen. Reicht das Vermögen der geschlossenen Kranken- kasse insoweit nicht aus, haften die Krankenkassen der gleichen Kassenart und nachrangig auch alle übrigen ge- setzlichen Krankenkassen. Neue Leistungsansprüche ge- genüber der geschlossenen Krankenkasse können jedoch nicht mehr entstehen, weil die Mitgliedschaft mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Schließung endet. Lau- fende Leistungen werden grundsätzlich von der neu zu- ständigen Krankenkasse übernommen. Nach der Schließung stehen den Mitgliedern der ge- schlossenen Krankenkasse die allgemeinen Wahlrechte zu, das heißt, sie können eine andere wählbare Kranken- kasse wählen und dort eine Mitgliedschaft begründen. Übt ein Versicherungspflichtiger sein Wahlrecht nicht aus, hat die zur Meldung verpflichtete Stelle, zum Bei- spiel der Arbeitgeber, den Versicherungspflichtigen bei einer wählbaren Krankenkasse anzumelden und den Ver- sicherungspflichtigen unverzüglich über die gewählte K d v s R p e s M re n K z ru § a fa ru k e A k ru o e M A d A s Z B d d Z g n z F re ti (C (D rankenkasse zu informieren. Erfolgt auch diese Mel- ung nicht, wird die Mitgliedschaft bei einer nach den om GKV-Spitzenverband festgelegten Regeln für zu- tändig erklärten Krankenkasse begründet. Mit diesen egelungen ist sichergestellt, dass für Versicherungs- flichtige ohne Unterbrechung eine Mitgliedschaft bei iner Krankenkasse besteht. Für Versicherungsberechtigte, zum Beispiel Selbst- tändige, die die Voraussetzungen für eine freiwillige itgliedschaft erfüllen, gibt es ein solches Meldeverfah- n nicht. Üben sie ihr Wahlrecht für eine Krankenkasse icht aus, kann eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer rankenkasse nicht durchgeführt werden. Aufgrund der um 1. April 2007 eingeführten nachrangigen Versiche- ngspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, tritt jedoch für Personen ohne nderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheits- ll, die zuletzt gesetzlich versichert waren, Versiche- ngspflicht ein. Die Mitgliedschaft in einer Kranken- asse aufgrund dieser nachrangigen Versicherungspflicht ntsteht ab dem 1. Tag ohne anderweitigen Anspruch auf bsicherung im Krankheitsfall und ist – auch rückwir- end – mit Beitragszahlungen verbunden. Die Versiche- ngsberechtigten sollten sich im Fall einer Insolvenz der Schließung ihrer Krankenkasse daher umgehend an ine andere wählbare Krankenkasse wenden, um ihre itgliedschaft dort fortzusetzen. nlage 25 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der bgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Druck- ache 17/2059, Fragen 45 und 46): Wird die Bundesregierung das Modellvorhaben „Demo- grafischer Wandel – Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen“ in allen Modellregionen fortsetzen, und wird insbesondere die Modellregion „Mansfeld-Südharz- Kyffhäuserkreis“ weiter gefördert? Welche Maßnahmen wurden in der Modellregion „Mans- feld-Südharz-Kyffhäuserkreis“ bereits konkret umgesetzt, und wie bewertet die Bundesregierung die konkrete Umsetzung be- züglich der Wirksamkeit auf den demografischen Wandel in dieser Modellregion? u Frage 45: Das Modellvorhaben wurde wie geplant in den neuen undesländern 2009 abgeschlossen. Die Übertragung er Ergebnisse auf die Modellregionen in den alten Bun- esländern läuft bis Ende 2010. u Frage 46: Es wurden insgesamt 20 Projekte in den Bereichen re- ionaler Arbeitsmarkt und Ausbildungsinitiativen, regio- ale Wirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Mobilität, so- iale Daseinsvorsorge und Familienfreundlichkeit, neue ormen des Wohnens und Zusammenlebens sowie kultu- lle und regionale Identität durchgeführt. Eine Evalua- on des Modellvorhabens ist 2011 geplant. 4938 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Druck- sache 17/2059, Frage 51): Warum will die Bundesregierung, laut Aussage des Parla- mentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung, Enak Ferlemann, im Ver- kehrsausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Juni 2010, den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erst „im September“ 2010 über die Ergebnisse der Überprüfung der Bedarfspläne informieren, obwohl die Deutsche Verkehrs-Zei- tung bereits am 12. Mai 2010 mit Bezug auf den zuständigen Referatsleiter meldete, dass die Schienenprojekte „alle eher schlechter in ihren Bewertungsergebnissen sind“, offenkundig also bereits Bewertungsergebnisse vorlagen? Der Bericht an den Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages zu den Er- gebnissen der Überprüfung der Bedarfspläne erfolgt erst dann, wenn abschließende Ergebnisse aller überprüften Maßnahmen vorliegen. Dies wird noch im Sommer die- ses Jahres der Fall sein. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Heidrun Bluhm (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/2059, Frage 52): Wie hoch ist die Gesamtsumme des Finanzierungsbedarfs für die Beendigung aller im Bau befindlichen Bundesfernstra- ßenprojekte des Bedarfsplans ab 2011, und wie hoch ist vor dem Hintergrund der vom Bundeskabinett am 7. Juni 2010 be- schlossenen Eckpunkte des Bundeshaushaltes der finanzielle Spielraum für die Aufnahme neuer Maßnahmen in den Stra- ßenbauplan in 2011? Der Finanzierungsbedarf zur Ausfinanzierung der in Bau befindlichen Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen steht erst mit Abschluss des Haus- haltsjahres 2010 unter Einbeziehung der Konjunkturpro- gramme fest. Ebenso kann eine endgültige Abschätzung weiterer Baubeginne erst nach der abschließenden parla- mentarischen Beratung des Bundeshaushaltes 2011 er- folgen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/2059, Fragen 53 und 54): Wie soll die im Koalitionsvertrag auf Seite 41 im Kapitel „Bauen und Wohnen“ festgehaltene Zielsetzung, dass Woh- nungspolitik die „Folgen des demografischen und wirtschafts- strukturellen Wandels“ und den „Klimaschutz“ bewältigen muss, trotz der gekürzten Finanzmittel für Gebäudesanierung und Stadtentwicklung erreicht werden? Wie will die Bundesregierung die Herausforderung, wie im Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Im- mobilienwirtschaft 2009 ausgeführt, wobei der Gebäudebe- reich als zentrale Herausforderung für die Klimaschutzpoltik gesehen wird, trotz der gekürzten Mittel für das CO2-Gebäu- desanierungsprogramm bewältigen? h re M d b d te d F E v z s g A d A G e n d d M te n d M m B E w A d A G d (C (D Angesichts der angespannten Lage im Bundeshaus- alt sowie der im Grundgesetz verankerten Schulden- gel sind Ausgabenkürzungen unausweichlich. Nach aßgabe des Koalitionsvertrages stehen sämtliche der ort aufgeführten Maßnahmen unter Finanzierungsvor- ehalt und kommen insoweit als Beitrag zur Erfüllung er Anforderungen der neuen Schuldenregel in Betracht. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist Bestand- il des Integrierten Energie- und Klimakonzepts, IEKP, er Bundesregierung und trägt als eines der wichtigsten örderinstrumente im Gebäudebereich wesentlich zur inhaltung der Klimaschutzziele bei. Gemäß Koalitions- ertrag werden die einzelnen Maßnahmen des IEKP bis um Jahresende 2010 evaluiert. Auf dieser Basis wird dem Bundeskabinett ein Ent- cheidungsvorschlag über deren Weiterentwicklung vor- elegt. nlage 29 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 55): Inwieweit sieht die Bundesregierung es als eine Möglich- keit an, die Kürzung der Mittel der KfW Bankengruppe für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, EFRE, zu kompensieren, und ist die Bundesregierung angesichts der Haushaltslage bereit, ihre ablehnende Haltung gegenüber der Möglichkeit zu verwerfen, Mittel aus dem EFRE für die ener- getische Sanierung von Wohngebäuden zu nutzen? Der Koalitionsvertrag betont mit der Aussage „Auf uropäischer Ebene lehnen wir eine Förderung des Woh- ungsbaus mit Mitteln der EU ab“ die nationale Zustän- igkeit für den Politikbereich „Wohnen“. Über die För- erung der energetischen Wohnungssanierung aus EFRE- itteln in der Förderperiode 2007 bis 2013 nach der gel- nden EFRE-VO entscheiden die Länder. Bislang ist icht bekannt, dass die Länder, die in Deutschland für ie Umsetzung des EFRE zuständig sind, von dieser öglichkeit Gebrauch machen. Falls sie dies tun sollten, üssten sie bestehende EFRE-Mittel umschichten. Der und hat keine Kompetenz, über die Verwendung der FRE-Mittel zu entscheiden, die von den Ländern be- irtschaftet werden. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 56): In welcher Höhe sollen Finanzmittel aus dem Bundes- haushalt im Jahr 2011 für das CO2-Gebäudesanierungspro- gramm – KfW Bankengruppe – bereitgestellt werden, und welche Finanzmittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm vorgesehen? Nach derzeitigem Verhandlungsergebnis zum Bun- eshaushalt 2011 sollen für das CO2-Gebäudesanie- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4939 (A) ) )(B) rungsprogramm im Jahr 2011 Programmmittel in Höhe von rund 437 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungspro- gramm sind im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung bis einschließ- lich 2011 vorgesehen worden und wurden aus Mitteln des Maßnahmenpakets der Bundesregierung „Beschäfti- gungssicherung durch Wachstumsstärkung“, KP I, vom 5. November 2008 aufgestockt. Die in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlag- ten Kassenmittel dienen der Ausfinanzierung der seit 2006 durch den Bund eingegangenen Verpflichtungen und berücksichtigen auch die für 2011 vorgesehenen Programmmittel. Insgesamt wird sich der Bund damit (seit 2006) in Höhe von rund 7,22 Milliarden Euro ver- pflichten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 57): Ist die Aussage in der Antwort auf meine Frage vom 9. Juni 2010, „der Schutz der Nachtruhe sei zu berücksichti- gen“, so zu verstehen, dass das Nachtflugverbot in der jetzi- gen Form erhalten bleibt und den Anwohnern nicht mehr Nachtflüge zugemutet werden (vergleiche Bundestagsdruck- sache 17/1917, Frage 70)? Das Luftverkehrsgesetz enthält kein generelles Nachtflugverbot. Vielmehr haben die zuständigen Län- der unter Berücksichtigung der jeweils relevanten Be- lange einzelfallbezogen Nachtflugregelungen und -be- schränkungen mit unterschiedlicher Reichweite für den Großteil der Flughäfen in Deutschland festgesetzt. Im Hinblick auf die Aussagen des Koalitionsvertrags zu „in- ternational wettbewerbsfähigen Betriebszeiten“ und zu einer „konsequenten Nachhaltigkeitsabwägung“ zwi- schen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und den Belangen des Lärm- und Um- weltschutzes auf der anderen Seite sind innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung derzeit Vorarbeiten zu entsprechenden Regelungs- ansätzen im Gange. Einzelheiten zu Inhalten und zu möglichen Auswirkungen lassen sich beim gegenwärti- gen Stand noch nicht angeben. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 58): Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung beim Ausbau altengerechter Wohnungen, und wie kann dieser Bedarf ohne die Bereitstellung von Mitteln ab 2012 für das KfW-Banken- gruppe-Programm „Altersgerecht Umbauen“ gesichert wer- den? z D d 2 ri D R g n fe u e v B W te h te in d d z fe g z s A d F N d z s d s ru n B (C (D Amtliche statistische Angaben zur vorhandenen An- ahl altersgerechter und barrierefreier Wohnungen in eutschland liegen nicht vor. Fachkreise schätzen, dass ie Zahl der mobilitätseingeschränkten Haushalte bis 020 auf rund 3 Millionen ansteigen wird – Quelle: Be- cht der Expertenkommission „Wohnen im Alter“, eutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und aumordnung e. V. 2009, Seite 14. Daher sind die Ausweitung des Angebotes an alters- erechten, barrierefreien oder barrierereduzierten Woh- ungen sowie entsprechende Investitionen in Wohnum- ld und Infrastruktur wichtige Anliegen der Wohnungs- nd Stadtentwicklungspolitik. Um älteren Menschen mit ingeschränkter Mobilität ein selbstständiges Leben in ertrauter Umgebung zu ermöglichen, unterstützt die undesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets I ohnungswirtschaft und Einzeleigentümer bei der al- rs- und behindertengerechten Anpassung von beste- enden Wohngebäuden seit April 2009 mit zinsverbillig- n Darlehen und seit Mai 2010 mit Zuschüssen sbesondere für selbstnutzende Wohnungseigentümer. Gemäß Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung as Programm weiterentwickeln. Dazu dienen unter an- erem 20 Modellvorhaben, die bis Ende 2012 Lösungen um Abbau von Barrieren im Bestand und im Wohnum- ld analysieren sowie Beratungs- und Moderationsan- ebote für altersgerechten Umbau erweitern werden. Über die Fortführung des Programms und seine finan- ielle Ausstattung wird im Rahmen der Haushaltsauf- tellungen für die einzelnen Jahre zu verhandeln sein. nlage 33 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 59): Kann der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, bereits ausschließen, dass es im Falle von Verlängerungen der Laufzeit von deut- schen Atomkraftwerken, AKW, für die drei AKW, die aus sei- ner Sicht nicht gegen Flugzeugabstürze gesichert sind, ver- gleiche Interview in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. Mai 2010, Laufzeitverlängerungen von wenigen Jah- ren, zum Beispiel vier Jahren, geben kann, ohne dass bei die- sen drei AKW zuvor bauliche Maßnahmen zum wirksamen Schutz vor Flugzeugabstürzen getroffen werden müssen, und, falls nein, beabsichtigt er, zumindest im Falle von Verlänge- rungen der Laufzeit dieser drei AKW auf derartige bauliche Schutzmaßnahmen hinzuwirken, unabhängig vom Umfang ih- rer Laufzeitverlängerung? Die Koalitionsvereinbarung erklärt die Bereitschaft er die Bundesregierung tragenden Parteien, die Lauf- eiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der trengen deutschen und internationalen Sicherheitsstan- ards zu verlängern. Nach der Koalitionsvereinbarung ollen zu den Voraussetzungen einer Laufzeitverlänge- ng nähere Regelungen unter anderem zum Sicherheits- iveau getroffen werden. Über alles Weitere wird die undesregierung zu gegebener Zeit entscheiden. 4940 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Anlage 34 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Fragen 60 und 61): Inwiefern ist seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit das Öko-Institut beauftragt worden, ein Gutachten bzw. eine anders bezeichnete Ausar- beitung bezüglich eines Langzeitsicherheitsnachweises zum Verbleib des eingelagerten radioaktiven Abfalls in der Asse vorzubereiten oder zu erbringen? Auf welche zusätzlichen wissenschaftlichen Versuche stützt sich die Bundesregierung bei der Bewertung, Salz als geeig- net für die Endlagerung von Atommüll anzusehen, angesichts dessen, dass nach Ansicht niederländischer Wissenschaftler es durch die Wirkung von radioaktiver Strahlung auf Salz zu Re- aktionen kommen kann, die das Medium Salz verändern und in einen für die Endlagerung von hochradioaktivem Atom- müll, HAW, hochgefährlich ungeeigneten Zustand versetzen, laut Aussage von Professor Dr. Wernt Brewitz aber die Versu- che zur Auswirkung von Radioaktivität und thermischer Be- lastung durch HAW auf Salz in der Asse wegen gestrichener Finanzmittel der Kohl-Regierung Anfang der 90er-Jahre ein- gestellt worden sind? Zu Frage 60: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, hat weder das Öko-Institut noch einen anderen Auftragnehmer mit der Führung ei- nes Langzeitsicherheitsnachweises für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II beauftragt. Es obliegt dem Betreiber und Antragsteller eines stillzulegenden Endla- gers, einen Langzeitsicherheitsnachweis zu führen oder diesen in Auftrag zu geben. Zu Frage 61: Einen aktuellen Überblick über den Stand des Wis- sens zur Radiolyse und der dadurch verursachten Gasbil- dung stellt der im Auftrag des Bundesamtes für Strahlen- schutz, BfS, angefertigte und 2005 veröffentlichte Bericht „Untersuchung der Gasbildungsmechanismen in einem Endlager für radioaktive Abfälle und der damit verbun- denen Auswirkungen auf die Führung des Nachweises der Endlagersicherheit“. Dort ist auch die wissenschaft- lich einschlägige Literatur von Relevanz für ein HAW- Endlager im Steinsalz aufgelistet. Darüber hinausge- hende Effekte sind zum Beispiel im Bericht „Abge- brannter LWR-Brennstoff: Auslaugverhalten und Frei- setzung von Radionukliden“ des Forschungszentrums Karlsruhe vom April 2000 beschrieben. Weiterhin ist zu den beobachteten, mikroskopischen Radiolyseeffekten in Steinsalzkristallen seit den 30er-Jah- ren des vergangenen Jahrhunderts eine Vielzahl festkör- perphysikalischer Untersuchungen veröffentlicht worden. Neuere Untersuchungen stammen zum Beispiel aus dem Solid State Physics Laboratory der Universität Groningen/ Niederlande. Diese Untersuchungen wurden im Auftrag des BfS von der GRS zusammengefasst und im Hinblick auf ihre Bedeutung für ein HAW-Endlager im Steinsalz bewertet. Die Reaktorsicherheitskommission des Bun- des, RSK, hat in ihrer 391. Sitzung am 9. März 2006 eine abschließende Stellungnahme dazu erarbeitet, der s E a A d F (D d d J b g b s g d A d s c D d J J s u s e v m u F tr g d s z d w g z (C (D ich unabhängige Experten angeschlossen haben. Neue rkenntnisse von Bedeutung sind seit dieser Zeit nicht ngefallen. nlage 35 Antwort er Parl. Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die rage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) rucksache 17/2059, Frage 62): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der jüngst vom Paritätischen Gesamtverband vorgestellten Studie zu den Bildungschancen von Migrantinnen und Migranten, wonach unser Bildungssystem die „soziale Segregation repro- duziert“ und „soziale Ungleichheiten … zementiert“ (Vor- standsmitglied Barbara John, apn vom 9. Juni 2010), insbeson- dere im Hinblick auf das offenkundig nicht mehr erreichbare Ziel des Nationalen Integrationsplans, die Schulabbruchquote bei Migrantinnen und Migranten bis 2012 zu halbieren, und auf das verfassungsrechtliche Trennungsgebot? Integration ist im Kern eine Bildungsfrage. Die Studie es Paritätischen Gesamtverbandes weist daher zu Recht arauf hin, dass die Bildungssituation von Kindern und ugendlichen mit Migrationshintergrund nachhaltig ver- essert werden muss. Wir sind uns mit den Ländern einig, dass mehr Ju- endliche mit Migrationshintergrund schulische und ins- esondere höhere schulische Abschlüsse erreichen müs- en. Dafür setze ich mich uneingeschränkt ein. Die Verantwortung für die schulische Bildung liegt emäß Art. 70 Grundgesetz ausschließlich bei den Län- ern. Bund und Länder können darüber hinaus gemäß rt. 91 b Grundgesetz aufgrund von Vereinbarungen bei er Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswe- ens im internationalen Vergleich und bei diesbezügli- hen Berichten und Empfehlungen zusammenwirken. ie Studie des Paritätischen Gesamtverbandes fällt nicht arunter. Die Länder haben im Nationalen Integrationsplan im ahr 2007 zugesagt, „innerhalb der kommenden fünf ahre die Abbrecher und Wiederholquoten deutlich zu enken und die Angleichung der Quoten von Kindern nd Jugendlichen mit Migrationshintergrund an den Ge- amtdurchschnitt aller Schülerinnen und Schüler zu rreichen“. Ich gehe davon aus, dass sie diesen Selbst- erpflichtungen nachkommen werden und habe dies ehrfach gegenüber den Konferenzen der Integrations- nd Kultusminister der Länder angemahnt. Der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, lüchtlinge und Integration obliegt der gesetzliche Auf- ag, Initiativen zur Integration der dauerhaft im Bundes- ebiet ansässigen Migrantinnen und Migranten auch bei en Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften owie bei den gesellschaftlichen Gruppen anzuregen und u unterstützen. Diese Initiativfunktion ist Grundlage es Nationalen Integrationsplanes und seiner Weiterent- icklung, schließt allerdings eine Kontrollfunktion ge- enüber den Ländern aus, mit denen ich vertrauensvoll usammenarbeite. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4941 (A) ) )(B) Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Ab- geordneten Klaus Brandner (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 63 und 64): Bedeutet die Erklärung vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, in der Befragung der Bundesregierung am 9. Juni 2010, wonach im Rahmen der Haushaltskonsoli- dierung ab 2011 „alle Maßnahmen für Bildung und Forschung von jeder Kürzung ausgeschlossen“ seien, dass die Bundes- regierung Kürzungen bei den Mitteln für die Bildungspolitik des Auswärtigen Amts, namentlich bei den Titeln 681 11 – Sti- pendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nach- wuchswissenschaftler, Studierende und Hochschulpraktikan- ten aus dem Ausland sowie Betreuung und Nachbetreuung, 687 12 – Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Wissenschaftlern, Studierenden und Hochschulen einschließ- lich Gerätespenden an ausländische wissenschaftliche Institu- tionen, Titelgruppe 02 des Kapitels 0504 – Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds), Institutionen Goethe-Institut und Deutscher Akademischer Austausch- dienst, ausschließt? Bei welchen der oben genannten Titel soll es zu Verände- rungen und in welchem Umfang – bitte um titelgenaue Auflis- tung – kommen, wenn die Bundesregierung Kürzungen bei den Mitteln für die Bildungspolitik des Auswärtigen Amts nicht ausschließt? Zu Frage 63: Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine tragende Säule der deutschen Außenpolitik. Die Bundes- regierung bemüht sich daher, die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, wie im Koalitionsvertrag verein- bart, im Rahmen ihrer Möglichkeiten finanziell best- möglich auszustatten. Angesichts der noch laufenden Abstimmung inner- halb der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts sind abschließende Aussagen zu den genannten Titeln und Institutionen derzeit noch nicht möglich. Daher kön- nen zurzeit leider noch keine titelbezogenen Angaben zu konkreten Ansätzen gemacht werden. Zu Frage 64: Wie in Beantwortung Ihrer vorherigen Frage bereits ausgeführt: Das Verfahren zur Aufstellung des Haushalts 2011 ist noch nicht abgeschlossen, daher sind Festlegungen in der einen oder anderen Richtung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht. Ich möchte aber noch einmal betonen: Die Bundesre- gierung steht zu den im Koalitionsvertrag hinsichtlich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gemachten Aussagen. Anlage 37 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/2059, Frage 65): re k a w n M A e d A v A d A 1 Z d b g d a d d te s d s p im n R s a Z (C (D Welche Auswirkungen haben die Wechselkursschwankun- gen auf ausführende Organisationen und Mittlerorganisatio- nen, und inwieweit wird dies in der Haushaltsaufstellung des Auswärtigen Amts berücksichtigt? Die Haushaltsansätze der Titel, aus denen ausfüh- nde und Mittlerorganisationen Mittel zugewiesen be- ommen, werden in Euro veranschlagt. Wechselkursschwankungen, die sich kostenerhöhend uswirken, müssen innerhalb der Ansätze aufgefangen erden. Es gilt grundsätzlich der Plafond der zugewiese- en Mittel. Das Auswärtige Amt ermittelt auf der Basis der von ittlern und Durchführungsorganisationen vorgelegten nmeldungen und Angeboten, die auch Wechselkurs- rwägungen beinhalten können, den zu veranschlagen- en Gesamtbedarf für den Einzelplan 05. Die Entscheidung über die zur Verfügung stehende usgabeermächtigung fällt im Haushaltsaufstellungs- erfahren. nlage 38 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/2059, Fragen 66 und 67): Welche Auswirkungen haben die aktuellen Wechselkurs- schwankungen des Euros auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amts, und was sind die Konsequenzen im Perso- nalbereich? Welche Auswirkungen haben die aktuellen Wechselkurs- schwankungen des Euros auf die Aufstellung des Etats des Auswärtigen Amts, und was sind die Konsequenzen im Be- reich der Sach- und operativen Mittel? u Frage 66: Für die Aufstellung des Haushalts ist zu beachten, dass ie Veranschlagung von wechselkursabhängigen Ausga- en im Bundeshaushalt in ständiger Praxis nach den Vor- aben von Nr. 4.10 der Haushaltstechnischen Richtlinien es Bundes, HRB, erfolgt. Danach sind – vorbehaltlich bweichender Regelungen durch das Bundesministerium er Finanzen – bei der Haushaltsaufstellung Ansätze für ie Zahlungen in fremden Währungen nach den am letz- n Tag des vorletzten Jahres festgestellten Referenzkur- en der Europäischen Zentralbank, EZB, umzurechnen. Wechselkursschwankungen des Euro gegenüber an- eren wichtigen Währungen haben somit im Vollzug tets eine unmittelbare Auswirkung auf Zahlungsver- flichtungen des Auswärtigen Amts im Personalbereich Ausland. Mögliche Mehrkosten für Personalkosten sind zu- ächst im Rahmen bestehender Haushaltsansätze durch eduzierung der betreffenden Ausgaben und/oder Ein- parungen an anderer Stelle im Bereich der Verwaltungs- usgaben auszugleichen. u Frage 67: Ich verweise auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage. 4942 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Wechselkursschwankungen des Euro gegenüber an- deren wichtigen Währungen haben somit im Vollzug stets eine unmittelbare Auswirkung auf die Ausgaben für Sach- und operative Mittel des Auswärtigen Amts im Ausland im Haushaltsvollzug. Mögliche Mehrkosten sind zunächst im Rahmen be- stehender Haushaltsansätze durch Reduzierung der be- treffenden Ausgaben und/oder Einsparungen an anderer Stelle im Bereich der Verwaltungsausgaben auszuglei- chen. Anlage 39 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/ 2059, Fragen 68 und 69): Wird im Zuge der Haushaltskonsolidierung die Möglich- keit einer Neuausrichtung der Botschaftsaufgaben der EU- Mitgliedstaaten konkret geplant, und, wenn ja, welche Aufga- benschwerpunkte sollen die Botschaften der EU-Mitgliedstaa- ten in Zukunft erfüllen? Welche personellen, sächlichen und finanziellen Verände- rungen sind mit diesen Plänen verbunden? Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich hier lediglich für die deutsche Bundesregierung sprechen kann. Die Aufgaben und Ausstattung der deutschen Aus- landsvertretungen weltweit werden im Rahmen der soge- nannten Globalplanung im Auswärtigen Amt im jährli- chen Rhythmus überprüft und gegebenenfalls angepasst. Ob und inwieweit die Erfordernisse der Haushalts- konsolidierung Einschnitte im Netz unserer Auslands- vertretungen zur Folge haben werden, wird nach der ent- sprechenden Beschlussfassung durch Bundesregierung und Deutschen Bundestag zu prüfen sein. Planungen hierzu gibt es nicht. Anlage 40 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 70 und 71): Werden die Mittel des Titels 687 79 – Stabilitätspakt Afghanistan – in die Maßnahmen der Haushaltskonsolidie- rung mit einbezogen, ausgehend vom Haushaltsansatz für 2010, und, wenn ja, wie stark sollen die Mittel in den kom- menden Jahren reduziert werden? Welche Projekte sind aus welchem Grund von den Verän- derungen betroffen? Das Verfahren zur Aufstellung des Regierungsent- wurfs des Bundeshaushalts 2011 ist noch nicht abge- schlossen. Insoweit können über das regierungsinterne Aufstellungsverfahren keine Auskünfte erteilt werden. A d A c Z 1 u A b e D in g Z b G d d A d A s z u d a w b d Ü (C (D nlage 41 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des bgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- he 17/2059, Fragen 72 und 73): Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island, und wie hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unabhängig vom Icesave-Streit eingesetzt? Inwiefern soll im Falle der Aufnahme von Beitrittsver- handlungen der Icesave-Streit weiterhin eine Rolle spielen? u Frage 72: Nach dem Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 4. Juni 2010 zeichnet sich einstimmige Zustimmung nter den EU-Mitgliedstaaten ab, einen Beschluss zur ufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island eim Europäischen Rat am 17. Juni 2010 zu fassen. Die Bundesregierung hat sich für dieses Ziel aktiv ingesetzt. Der Staatsminister im Auswärtigen Amt, r. Werner Hoyer, hat dazu in den vergangenen Wochen tensive Gespräche mit unseren EU-Partnern und Island eführt. u Frage 73: Die Bundesregierung sieht in der Icesave-Frage eine ilaterale Angelegenheit zwischen Island einerseits und roßbritannien und den Niederlanden andererseits. Es ist die allgemeine Haltung der Bundesregierung, ass bilaterale Fragen den Beitrittsprozess nicht belasten ürfen. nlage 42 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/2059, Frage 74): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung 2007 die Unterstützung von Maßnahmen der humanitären Hilfe zu- gunsten der Opfer des Westsahara-Konflikts seitens des Aus- wärtigen Amts als auch im selben Jahr die Unterstützung der sahrauischen Flüchtlinge im Rahmen der Nahrungsmittel-, Not- und Flüchtlingshilfe des Bundesministeriums für wirt- schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, einge- stellt, und inwieweit sieht die Bundesregierung die derzeitige Lage in den Flüchtlingslagern als nicht mehr so kritisch an, dass weitere Hilfen im Rahmen der bis 2006 geleisteten Un- terstützung notwendig sind? Die Bundesregierung erbringt signifikante Unterstüt- ungsleistungen für die Bewohner der sahrauischen Lager m Tindouf in Algerien. Die Not- und Übergangshilfe es Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen- rbeit und Entwicklung, BMZ, für die hier Betroffenen ird seit dem Jahr 2000 über die Europäische Union er- racht. Anlassbezogen leistete das BMZ im Jahr 2006 über as Welternährungsprogramm Nahrungsmittelhilfe für von berschwemmungen betroffene Lager. In diesem Zu- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4943 (A) ) )(B) sammenhang hat das Auswärtige Amt im Rahmen seiner Zuständigkeit für humanitäre Soforthilfe mit unmittelbar lebensrettendem Charakter 2006 ein humanitäres Projekt aufgegriffen und durchgeführt, welches zeitlich begrenzt war. Die Bemühungen der Bundesregierung um die Be- wohner der Flüchtlingslager gehen jedoch darüber hi- naus und dauern an. Die Bundesregierung teilt im Übri- gen die Auffassung des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, UNHCR, dass größere Transpa- renz sowohl über die Anzahl der Bewohner der Lager als auch über die humanitäre Hilfe aller Geber erforderlich ist. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/2059, Fragen 75 und 76): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen den Antisemitismus im Internet, beispielsweise bei den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter, der seit den Vorfällen vor der Küste Gazas immer brutalere und aggressivere For- men annimmt? Plant die Bundesregierung eine bundesweite oder europa- weite Kampagne gegen Antisemitismus im Internet aufgrund des dort erschreckend ansteigenden Antisemitismus, und gibt es seitens der Bundesregierung Untersuchungen, inwieweit der Antisemitismus im Internet zugenommen hat? Antisemitische Äußerungen finden sich auch im In- ternet primär im Kontext rechtsextremistischer Agita- tion, teilweise aber auch als Ausfluss islamistischer Pro- paganda. Die dabei zu verzeichnende Entwicklung ist wellenförmig und stark von tagespolitischen Ereignissen geprägt. Ein signifikanter Anstieg lässt sich dabei aktuell nicht feststellen. Die Bundesregierung wendet sich gegen jede Form extremistischer Äußerungen. Die Bekämpfung von Anti- semitismus im Internet folgt in ihrer Systematik und Me- thodik der auch bei anderen extremistischen Inhalten praktizierten Verfahrensweise. Hierzu hat die Bundesre- gierung in zahlreichen Antworten ausführlich Stellung genommen, zuletzt in ihrer Antwort auf die Kleine An- frage der SPD-Fraktion „Rechtsextremismus im Inter- net“, Bundestagsdrucksache 17/1930 vom 7. Juni 2010. Kontrolle, Strafverfolgung und Verbote bedürfen der komplementären Ergänzung durch weitere staatliche und zivilgesellschaftliche Bekämpfungselemente. Zu nen- nen sind dabei vor allem die fortwährende Aufklärungs- arbeit durch die Bundeszentrale für politische Bildung, die Auseinandersetzung mit dem historischen und aktuellen Antisemitismus im Rahmen des Bundespro- gramms „Vielfalt tut gut“ und die Einrichtung eines poli- tikberatenden Expertenkreises „Antisemitismus“. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/ 2059, Frage 77): g d S e la n e z d In N h s g d u v G te G n d te a g A d d G B R B (C (D Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung einleiten, um das mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 16. April 2010 an Ute Kumpf festgestellte Dilemma gemein- nütziger Körperschaften zwischen dem im Gemeinnützig- keitsrecht festgelegten Gebot einer zeitnahen Mittelverwen- dung nach § 55 Abs. 1 Nr. 5 der Abgabenordnung und möglichen Rückforderungen empfangener Spenden durch In- solvenzverwalter – anfechtbar nach geltendem Insolvenzrecht sind unentgeltliche Leistungen eines Schuldners, die bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfah- rens vorgenommen wurden; das Problem wird auch durch die mildere Haftung nach § 143 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzord- nung für den Empfänger nicht gelöst – aufzulösen, und wie will die Bundesregierung ihre Ressortabstimmung effektivie- ren, um ressortübergreifende Anfragen – die Frage wurde mit Schreiben vom 4. März 2010 an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, und den Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Dr. Max Stadler, gestellt und bis heute nicht abgestimmt beantwortet – schneller zu beantwor- ten und damit dem parlamentarischen Fragerecht Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass bereits das eltende Insolvenzrecht in vielen Fällen, die die Frage er insolvenzrechtlichen Behandlung von Spenden des chuldners betreffen, zu einer aus Sicht der Spenden- mpfänger angemessenen Lösung führt. Die Konflikt- ge wird durch die mildere Haftung des Empfängers ach § 143 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung deutlich ntschärft, da sich der Empfänger je nach Lage des Ein- elfalls auf einen Wegfall der durch die Spende entstan- enen Vermögensmehrung berufen kann. Indes kann die solvenzanfechtung auch in anderen Konstellationen achteile für den Empfänger der Leistung nach sich zie- en. Der Gesetzgeber hat sich jedoch bewusst dafür ent- chieden, dass die mit der Anfechtungssituation einher- ehenden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf en Anfechtungsgegner hingenommen werden müssen, m den vorrangigen Schutz der Gläubigergesamtheit zu erwirklichen. Insofern muss das Interesse des einzelnen läubigers am Erhalt des empfangenen Vermögenswer- s hinter dem Interesse an der Gleichbehandlung aller läubiger als zentralem Grundsatz der Insolvenzord- ung zurücktreten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die in § 19 er Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesminis- rien festgeschriebene ressortübergreifende Zusammen- rbeit in Fragen, die mehrere Ministerien betreffen, re- elmäßig eine zügige Abstimmung gewährleistet. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage es Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 78): Für welche Vermögensdelikte des Strafgesetzbuchs, StGB, soll nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept der Bun- desministerin der Justiz künftig keine primäre Sicherungsver- wahrung – § 66 StGB – mehr angeordnet werden können? Nach dem am 9. Juni 2010 vorgestellten Konzept des undesministeriums der Justiz zur Neuordnung des echts der Sicherungsverwahrung, das innerhalb der undesregierung noch nicht abgestimmt ist, soll aus 4944 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Gründen der Verhältnismäßigkeit eine Konzentration auf Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter, ein- schließlich gemeingefährlicher Straftaten, sowie sons- tige Straftaten erfolgen, die von besonderer Schwere sind. Dadurch werden insbesondere „gewaltlose Vermö- gensdelikte“ dem Anwendungsbereich des § 66 StGB entzogen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 79): Nimmt die Bundesregierung die Kritik aus Wirtschaftsver- bänden an der geplanten nationalen Luftverkehrsabgabe für Passagiere ernst, und wie will sie wettbewerbsschädliche Auswirkungen auf deutsche Flughäfen sowie deutsche Flug- linien abwenden? Die Bundesregierung ist sich der Wettbewerbssitua- tion deutscher Flughäfen und Fluglinien bewusst und nimmt die gegenüber einer Luftverkehrsabgabe kriti- schen Stimmen in diesem Zusammenhang sehr aufmerk- sam zur Kenntnis. Bei der Ausgestaltung der steuerlichen Belastung durch die Luftverkehrsabgabe im Einzelnen wird die Bundesregierung selbstverständlich auch die Wettbewerbssituation der deutschen Luftfahrt berück- sichtigen und zu einer vertretbaren, interessengerechten Regelung kommen. Ich bitte um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zu der künftigen Abgabe nennen kann. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 80): Beabsichtigt die Bundesregierung, die bis Ende 2010 be- fristete Aufhebung der Einschränkungen der Agrardiesel- Steuerbegünstigung zu verlängern, und, falls ja, für welchen Zeitraum? Die Bundesregierung hat ihre Beratungen darüber, in welcher Form die zum Verbrauchsjahr 2009 befristete Aufhebung der Einschränkungen bei der Agrardiesel- Steuerbegünstigung verlängert werden können, noch nicht abgeschlossen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 81): Beabsichtigt die Bundesregierung, die Aufhebung der Haushaltssperre in Höhe von 115 Millionen Euro im Rahmen des Marktanreizprogramms in der Sitzung des Haushaltsaus- schusses am 7. Juli 2010 aufzuheben, wie das Sekretariat des Haushaltsausschusses am 9. Juni 2010 mit folgendem Wort- laut mitteilte: „Die Koalition beantragt, die Diskussion da- E w E k R F s B s B d n e d 2 ta A d d 1 fi s G w s tr g b g A d g N g (C (D rüber erst im Sachzusammenhang mit der jetzt für die Sitzung am 7. Juli 2010 fest zugesagten Entsperrungsvorlage zu füh- ren“? Die qualifizierte Sperre beim Titel „Förderung von inzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien“ urde wegen der deutlich gesunkenen und unsicheren innahmen aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifi- aten ausgebracht. In den Haushaltsverhandlungen zum egierungsentwurf 2011 wurde auch der Fortgang der örderung im Rahmen des Marktanreizprogramms be- prochen. Die Bundesregierung wird ihren Entwurf zum undeshaushalt 2011 am 7. Juli 2010 im Kabinett verab- chieden. Dem Inhalt des Entwurfs und somit auch der eantragung einer Entsperrungsvorlage möchte ich zu iesem Zeitpunkt noch nicht vorgreifen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass das Bundeskabi- ett im Zuge der Beschlussfassung über den Haushalts- ntwurf 2011 auch Einvernehmen über eine Zuleitung er Entsperrungsvorlage zum Marktanreizprogramm 010 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundes- ges erzielt. nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksache 7/2059, Frage 82): Wann werden die Ergebnisse und Empfehlungen der Ge- meindefinanzkommission – Kommission zur Neuordnung der Gemeindefinanzen – hinsichtlich der Neuordnung der Kom- munalfinanzen genau vorliegen, und wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung für eine gesetzliche Umsetzung der Empfehlungen aus? Die von der Bundesregierung eingesetzte Gemeinde- nanzkommission erarbeitet gegenwärtig einen Vor- chlag, die Finanzen der Kommunen auf eine stabile rundlage zu stellen. Sobald dieser Vorschlag vorliegt, ird die Bundesregierung ihn zügig prüfen und zur Ent- cheidung bringen. Die Kommission wird sich am 8. Juli 2010 erneut effen und über die Zwischenergebnisse der Arbeits- ruppen – Kommunalsteuern, Standards, Rechtsetzung – eraten. Es wird angestrebt, einen von allen Beteiligten getra- enen Bericht im Herbst vorzulegen. nlage 50 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Fra- en 83 und 84): Werden Wertpapierleihgeschäfte und damit auch die Ge- winne aus Leerverkäufen ertragsteuerlich anders behandelt als ökonomisch vergleichbare Wertpapierpensionsgeschäfte, und, wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Regelung? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Umfang von Wertpapierleihgeschäften und den jährlichen steuerlichen Er- trag, wenn diese wie ökonomisch vergleichbare Wertpapier- pensionsgeschäfte besteuert würden? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4945 (A) ) )(B) Zu Frage 83: Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierpensionsge- schäfte dienen der Zurechnung von Wirtschaftsgütern (zum Beispiel Aktien) und führen nicht zu einer Ge- winnrealisierung. Bei der Beurteilung von Leerverkäu- fen ist nur die Wertpapierleihe – nicht das Wertpapier- pensionsgeschäft – von Bedeutung. Soweit bei der Wertpapierleihe Provision oder andere Erträge aus den darlehensweise übertragenen Wertpapieren erzielt wer- den (zum Beispiel durch Leerverkäufe), liegen steuer- pflichtige Einkünfte vor. Steuerpflichtige Einkünfte lie- gen selbstverständlich auch vor, wenn der Entleiher durch gedeckte oder ungedeckte Leerverkäufe Gewinn erzielt. Zu Frage 84: Da Wertpapierleihgeschäfte und Wertpapierpensions- geschäfte ertragsteuerlich zum selben Ergebnis führen, kann eine Einschätzung zur Höhe des steuerlichen Ertra- ges bei gleicher Besteuerung nicht vorgenommen wer- den. Eine Einschätzung zum Umfang von Wertpapierleih- geschäften und Wertpapierpensionsgeschäften kann auf- grund der Daten der Bundesbank in einem eingeschränk- ten Maße vorgenommen werden. Eine Differenzierung des Umfangs der einzelnen Geschäftsbereiche – Wertpa- pierleihgeschäfte und Wertpapierpensionsgeschäfte – ist nach den vorliegenden Daten nicht möglich. Die vorliegenden Daten bilden Wertpapierleih- und -pensionsgeschäfte von Banken im Inland und von Nichtbanken ab. Hinsichtlich der Wertpapierleihge- schäfte beinhalten die Daten ausschließlich Geschäfte, bei denen Sicherheitsleistungen in Geld erfolgen. Wer- den Sicherheitsleistungen in Sachdarlehen erteilt, liegen aufgrund fehlenden Bilanzausweises keine Daten dies- bezüglich vor. Aus den Daten des Monatsberichtes Mai 2010 der Bundesbank geht hervor, dass sich im März 2010 die Verbindlichkeiten aus den Wertpapierpensions- und -leih- geschäften auf rund 318 Milliarden Euro beliefen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 85): Ist im Rahmen der Schaffung eines europäischen Stabili- sierungsmechanismus und der zwischenstaatlichen Vereinba- rung der Mitgliedstaaten der Euro-Gruppe über die Errichtung einer Zweckgesellschaft zur Gewährung von Darlehen und Kreditlinien – europäische Finanzstabilisierungsfazilität, EFSF –, für den Gesellschaftsvertrag der Zweckgesellschaft vom 7. Juni 2010 sowie die Rahmenvereinbarung der Garantiegeber vor dem Notar Jacques Delvaux mit Amtssitz in Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, mit diesem eine Honorarverein- barung abgeschlossen worden? Eine Honorarvereinbarung mit dem Notar ist nicht geschlossen worden. Die Notarkosten, die im Rahmen d g b A d d (D d W k k e h g fa T G A d d (D p a D a ri g n A k A d g (D (C (D er Gesellschaftsgründung in Luxemburg anfallen, er- eben sich aus der entsprechenden luxemburgischen Ge- ührenordnung. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) rucksache 17/2059, Frage 86): Hält die Bundesregierung an den Plänen des Bundesminis- ters für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, fest, Mittel für die regionale Wirtschaftsförderung zu kürzen, und wird davon der Tourismusbereich betroffen sein – Aussage von Rainer Brüderle im Interview mit dem Deutschlandfunk vom 6. Juni 2010? Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass ie Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen irtschaftsstruktur“, GRW, einen Beitrag zur Haushalts- onsolidierung leisten muss. Gegenwärtig prüft sie die ünftige Mittelausstattung der GRW und die Höhe des rforderlichen Einsparbeitrages. Dabei ist nicht vorgese- en, die Fördervoraussetzungen zu ändern. Die Bewilli- ung und somit auch die Frage, ob und in welchem Um- ng Maßnahmen und dabei insbesondere der ourismusbereich gefördert werden, ist nach dem rundgesetz Aufgabe der Bundesländer. nlage 53 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) rucksache 17/2059, Frage 87): Welche Auswirkungen hat das von der Bundesregierung beschlossene „Sparpaket“ für den Tourismus und die Touris- muswirtschaft in Deutschland? Das von der Bundesregierung beschlossene „Spar- aket“ hat erkennbar keine unmittelbaren Auswirkungen uf den Tourismus und die Tourismuswirtschaft in eutschland. Die Zuwendungen der Bundesregierung us dem Einzelplan 09 an die Deutsche Zentrale für Tou- smus (DZT) und die Förderung der Leistungsstei- erung im Tourismusgewerbe sind von den Sparmaß- ahmen nicht berührt. Über eventuelle mittelbare uswirkungen des Sparpaketes kann aus heutiger Sicht eine Aussage getroffen werden. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- en der Abgeordneten Ulla Lötzer (DIE LINKE) rucksache 17/2059, Fragen 88 und 89): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die vom Europäischen Gerichtshof, EuGH, geforderte Rückabwick- lung durch den EuGH wegen der Verletzung europäischen Vergaberechts durch die Stadt Köln beim Bau der Hallen 15 bis 18 der Koelnmesse gegebenenfalls auch ohne Zustim- mung des Vertragspartners Grundstücksgesellschaft Köln 4946 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 (A) ) )(B) Messe 15–18 durchzusetzen, und wie kann sie in diesem Fall die Stadt Köln dabei unterstützen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für eine im Falle eines endgültigen Scheiterns der Gespräche eventuell fällige Strafzahlung infolge der Verurteilung der Bundesrepu- blik Deutschland durch den EuGH wegen der Verletzung eu- ropäischen Vergaberechts durch die Stadt Köln beim Bau der Hallen 15 bis 18 der Koelnmesse die Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15–18 als Vertragspartner in Haftung zu nehmen, falls dessen Verschulden am Scheitern der Versuche zur Rück- abwicklung vollumfänglich oder anteilig nachgewiesen wer- den kann? Die Europäische Kommission hat mit Mahnschreiben vom 4. Juni 2010 offiziell das Vertragsverletzungsver- fahren gemäß Art. 260 AEUV zur Umsetzung des Ur- teils des EuGH vom 29. Oktober 2009, „Messe Köln“, eingeleitet. Der Bundesregierung wurde eine Frist von 2 Monaten eingeräumt, diesem Urteil Folge zu leisten und den Verstoß gegen die europäischen Vergaberegeln auszuräumen. Diese Zeit wird von allen Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene intensiv genutzt werden, um zu einer zufriedenstellenden Rückabwick- lung der Verträge zu gelangen. Hierzu gehört auch, alle rechtlichen und tatsächlichen Optionen zu prüfen, ein- schließlich gegebenenfalls weiterer Ansprüche. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksa- che 17/2059, Fragen 90 und 91): Ist seitens der Bundesregierung vorgesehen, im Zuge von geplanten Sparmaßnahmen bezüglich der Mittelausstattung für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Einsparungen ab dem Haushaltsjahr 2011 vorzunehmen, und, wenn ja, in welchem Umfang sollen die Mittel für die GA – aufgelistet nach Haushaltsjahren – ge- kürzt werden? Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Mittel der aus- laufenden Investitionszulage des Bundes für die neuen Bun- desländer zu kompensieren, und wie bewertet sie die Auswir- kungen einer Reduzierung der GA-Mittel auf die mittelständische Wirtschaft in Deutschland? Zu Frage 90: Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, dass die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, einen Beitrag zur Haushalts- konsolidierung leisten muss. Gegenwärtig prüft sie die künftige Mittelausstattung der GRW und die Höhe des erforderlichen Einsparbeitrages. Dabei ist nicht vorgese- hen, die Fördervoraussetzungen zu ändern. Zu Frage 91: Die Investitionszulagenförderung nach dem Investi- tionszulagengesetz 2010 besteht noch für Investitions- maßnahmen bis Ende 2013. Somit bietet dieses Förder- instrument für die nächsten Jahre noch ausreichend Möglichkeiten, betriebliche Investitionen in den neuen Ländern und Berlin in gebotenem Maße zu unterstützen. Gegenwärtig besteht daher keine Notwendigkeit für eine Kompensation. Die im Investitionszulagengesetz veran- k d ti A 2 s h d G M s w A d d G fü v d E b re z A d g c Z K 2 in (C (D erte Reduzierung der Zulagensätze trägt letztendlich em Anliegen der Bundesregierung Rechnung, Subven- onen weiter abzubauen. Zudem berücksichtigt diese bsenkung die Lage der öffentlichen Haushalte. Nach 013 wird darüber hinaus ein Abbau noch bestehender truktureller Defizite beispielsweise durch die fortbeste- ende GRW vorgenommen werden. Die Durchführung er Förderungen im Rahmen der GRW ist nach dem rundgesetz Aufgabe der Bundesländer. Die Höhe der ittelausstattung der GRW wird auch zukünftig sicher- tellen, dass die Länder die mittelständische Wirtschaft irkungsvoll unterstützen können. nlage 56 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 92): Welche Projektanträge liegen bei der Bundesregierung für eine Förderung durch Einnahmen aus dem Emissionshandel – „New Entrance Reserve“, Beschluss der Kommission NER 300 – vor, und welche dieser Projektanträge erwägt die Bundesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2010 bei der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Kom- mission einzureichen? Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen r die Förderung aus den Einnahmen der Veräußerung on 300 Millionen Emissionshandelsberechtigungen aus er Neuanlagenreserve des Emissionshandels, New ntrance Reserve – NER 300, durch die Kommission ist isher noch nicht erfolgt. Deshalb liegen der Bundes- gierung derzeit keine Projektanträge für eine diesbe- ügliche Förderung vor. nlage 57 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- en des Abgeordneten Manfred Nink (SPD) (Drucksa- he 17/2059, Fragen 93 und 94): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Um- setzung der in der Leitinitiative „Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ der EU-Kommission aufgestell- ten Forderungen an die Mitgliedstaaten, die industrielle Basis zu modernisieren sowie die Rahmenbegingungen für Unter- nehmen – insbesondere für innovative kleine und mittlere Un- ternehmen – zu verbessern? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher er- griffen, und welche plant sie zur Umsetzung der von der EU- Kommission in der Leitinitiative von den Mitgliedstaaten ge- forderten engen Zusammenarbeit, um zu einer gemeinsamen Bestandsaufnahme – wie eine starke industrielle und Wissens- basis erhalten und die EU in die Lage versetzt werden kann, in der nachhaltigen Entwicklung weltweit eine Vorreiterrolle einzunehmen – zu gelangen? u Frage 93: Die industriepolitische Leitinitiative wurde von der ommission in der umfassenden Mitteilung zu „Europa 020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und tegratives Wachstum“ vom 5. März 2010 angekündigt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 48. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 4947 (A) ) )(B) Die Leitinitiative selbst möchte Industriekommissar Tajani im Oktober dieses Jahres vorlegen. Da die konkreten Inhalte der Leitinitiative noch weit- gehend unbekannt sind, kann naturgemäß auch noch nicht gesagt werden, mit welchen Maßnahmen sie umge- setzt werden. Die Bundesregierung wird sich jedenfalls dafür ein- setzen, dass die europäische Industriepolitik auf markt- wirtschaftlichem Kurs bleibt und keine wettbewerbswid- rigen Maßnahmen ergriffen werden. Zu Frage 94: Nach Auffassung der Bundesregierung ist Industrie- politik eine Querschnittaufgabe, die grundsätzlich hori- zontal ausgerichtet bleiben muss. Sektorspezifische Schutz- oder Subventionsprogramme lehnt die Bundes- regierung auf europäischer – ebenso wie auf nationaler – Ebene ab. Gute allgemeine Rahmenbedingungen ermög- lichen den heimischen Standorten ein „level playing field“ im zunehmend globalen Wettbewerb. Aufgabe der Industriepolitik ist es, dem Verarbeiten- den Gewerbe in Deutschland und Europa ein Umfeld zu gewährleisten, in dem es sich entwickeln und Arbeits- plätze sichern und schaffen kann. Die Bundesregierung spricht sich deshalb für die Beibehaltung des erfolgrei- chen integrierten Ansatzes der letzten Jahre aus, der es durch eine Verknüpfung von horizontalen und sektoralen Initiativen ermöglicht, auf konkrete Probleme der Indus- trie einzugehen. Die Maßnahmen reichen vom besseren Schutz geisti- gen Eigentums über Bürokratieabbau bis hin zur Förde- rung der Elektromobilität. Diesen Weg sollten EU und Mitgliedstaaten weiterge- hen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) (Drucksache 17/2059, Frage 95): Wird die geplante Einführung eines „steuerlichen Aus- gleichs der Kernenergiewirtschaft“ (so laut der tabellarischen Übersicht zu den Eckpunkten der Bundesregierung zum soge- nannten Sparpaket), mit dem die Kernenergiewirtschaft an den Sanierungskosten von Asse II steuerlich beteiligt wird und mit dem die Zusatzgewinne der Kernenergiewirtschaft durch die Einführung des CO2-Emissionshandels teilweise ab- geschöpft werden, vollkommen unabhängig und abgekoppelt von der eventuellen Verlängerung der Laufzeiten für Atom- kraftwerke eingeführt, oder plant die Bundesregierung einen Teil oder gar die gesamten Steuermehreinnahmen mit einer späteren Gewinnabschöpfung bei einer möglichen Verlänge- rung der Laufzeit von Atomkraftwerken zu verrechnen? Die Bundesregierung wird, wie sie bereits wiederholt betont hat, alle Fragen, die längere Laufzeiten der Kern- kraftwerke betreffen, auch im Zusammenhang mit dem Energiekonzept entscheiden. Dies bezieht die Frage des Vorteilsausgleichs ein. Das Aufkommen des vom Bun- deskabinett am 7. Juni 2010 beschlossenen steuerlichen Ausgleichs der Kernenergiewirtschaft wird hierbei be- rücksichtigt. A d d N k e p d n g B s V s s b § fa fr S A d d G g d n b ru E d e in n w 6 h d V (C (D nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 96): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Fi- nanzgeschäfte der Deutschen Bank AG mit Firmen, die Streu- munition herstellen, wie dies der Studie „Weltweite Investitio- nen in Streumunition“ der internationalen Kampagne gegen Streumunition, Cluster Munition Coalition, zu entnehmen ist, über die das TV-Magazin Report Mainz am 7. Juni 2010 be- richtete, gegen das gesetzliche Verbot des Förderns, der Ent- wicklung, Herstellung, der Ausfuhr von Streumunition nach § 18 a des Kriegswaffenkontrollgesetzes, KrWaffG, versto- ßen, und was tut die Bundesregierung, um dieses gesetzliche Verbot durchzusetzen und die Verantwortlichen gemäß § 20 a KrWaffG zur Rechenschaft zu ziehen? Mit §§ 18 a und 20 a KWKG werden die im Überein- ommen über Streumunition – sogenanntes Oslo-Über- inkommen – übernommenen völkerrechtlichen Ver- flichtungen in nationales Recht umgesetzt. Danach sind ie Entwicklung, Herstellung und Ausfuhr von Streumu- ition sowie das Fördern dieser Aktivitäten verboten. Re- elungen zu Finanzierungsfragen oder aktienrechtlichen estimmungen im Zusammenhang mit Streumunition ind im KWKG nicht getroffen worden. Entsprechende erpflichtungen zur Regelung dieser Sachverhalte finden ich auch nicht im Oslo-Übereinkommen selbst. Ob die in der Frage angesprochenen „Finanzge- chäfte“, die der Bundesregierung im Einzelnen nicht ekannt sind, als ein „Fördern“ im Sinne des von § 18 a, 20 a KWKG anzusehen sind, kann nur einzel- llbezogen beantwortet werden. Zu abstrakten Rechts- agen nimmt die Bundesregierung grundsätzlich keine tellung. nlage 60 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/2059, Frage 97): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesmi- nisteriums für Wirtschaft und Technologie, vertreten durch den Staatssekretär Dr. Bernhard Heitzer, dass keine Dringlich- keit für eine EU-Finanzierung von Energieeffizienzprojekten in Städten besteht (Antwort auf die schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 17/1918), und, wenn nein, mit welcher Begründung? Für die Förderung energiesparender Maßnahmen sind rundsätzlich die Mitgliedstaaten verantwortlich, die ies auch mit entsprechenden eigenen Anstrengungen fi- anziell unterlegen sollten. Auch sollten Dopplungen zu estehenden Programmen der internationalen Finanzie- ngsinstitutionen vermieden werden. Dies gilt auch für nergieeffizienzprojekte in Städten. Aus Sicht der Bun- esregierung ist bei dem Vorschlag der Kommission für ine Änderung der Verordnung insbesondere zu prüfen, wieweit durch die Förderung energiesparender Maß- ahmen aus oben genannten Mitteln auch Anreize zur irtschaftlichen Erholung i. S. v. Art. 1 der Verordnung 63/2009 gesetzt werden. Dabei ist auch das in Rede ste- ende Volumen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt er Europäischen Union sowie der notwendige zeitliche orlauf von Maßnahmen zu berücksichtigen. 48. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Juni 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katrin Dagmar Göring-Eckardt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Die Kollegin Alpers ist die nächste Fragestellerin.



Rede von Agnes Alpers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau Ministerin, ich möchte daran gleich anschließen.

Wir haben nicht nur die 1,5 Millionen jungen Menschen
ohne Berufsabschluss aus dem letzten Jahr und aus 2008,
sondern inzwischen schon mehr. Laut einer dpa-Presse-
mitteilung von gestern wird davon ausgegangen, dass in
den nächsten 15 Jahren mindestens 1,3 Millionen junge
Menschen zwischen 20 und 30 Jahren keinen Ausbil-
dungsplatz haben werden. Mit Ihrem Programm wollen
Sie zwar früher ansetzen. Aber wenn davon ausgegangen
wird, dass die Zahl von 1,3 Millionen Jugendlichen nicht
unterschritten wird, frage ich mich: Welche Maßnahmen
wollen Sie ergreifen, um Bildung wirklich von sozialer
Herkunft zu entkoppeln? Wie wollen Sie gewährleisten,
dass all diejenigen, die sich schon jetzt im Übergangssys-
tem befinden, sehr schnell in Ausbildung kommen? Bei
Hauptschülern dauert das normalerweise mindestens
zwei Jahre; jeder vierte Hauptschüler hat nach vier Jahren
immer noch keinen Ausbildungsplatz. Wie wollen Sie
perspektivisch all diese jungen Menschen eingliedern?
Ihr Programm ist vielleicht ein kleiner Anfang. Ich denke
aber nicht, dass es ausreicht, um das Problem grundsätz-
lich in den Griff zu bekommen.

Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bil-
dung und Forschung:

Das Programm, das ich Ihnen vorgestellt habe, kon-
zentriert sich in der Tat auf eine Gruppe von Schülern,
bei denen sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat,
dass sie am meisten gefährdet sind, ohne Schulabschluss
zu bleiben. Vor einigen Jahren waren dies noch um die
80 000 Schüler pro Jahr. Die Zahl derer, die keinen
Schulabschluss machen, ist gesunken. Sie liegt jetzt
– wenn ich das letzte Jahr zur Grundlage nehme – bei
ungefähr 60 000. Auf diese Gruppe bezogen ist dieses
Programm angelegt.

Die Fragen, die Sie aufwerfen, beziehen sich auf den
Ausbildungspakt. In der letzten Legislaturperiode wurde
bereits eine Reihe von Maßnahmen begonnen. Ein Bei-
spiel ist die Einstiegsqualifikation. Sie bietet denen, die
noch Schwächen haben, die Möglichkeit, nicht sofort in
eine Ausbildung im Sinne eines klassischen Ausbil-
dungsvertrages einzusteigen, sondern zunächst eine Ver-
einbarung über eine Einstiegsqualifikation abzuschlie-
ßen, mit der besondere Förderung und Entwicklung
verbunden sind, um auf dieser Grundlage in Ausbildung
zu kommen.

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(C (D Bei den Zahlen aus dem letzten und aus diesem Jahr t unübersehbar, dass die Entwicklung im Vergleich zu en Vorjahren deutlich positiver ist. Dies liegt an dem ückgang der Zahl der Bewerbungen aufgrund der deografischen Entwicklung. Das hat schon im letzten ahr dazu geführt, dass ein größerer Anteil der sogeannten Altbewerber, auf die Sie sich beziehen, in Ausildung gekommen ist. Diesen Prozess wollen wir konequent fortsetzen. Altbewerber kommen nun eher in usbildung – auch wenn aufgrund der wirtschaftlichen ituation hier und da ein Rückgang der Zahl der angebonen Ausbildungsplätze zu verzeichnen war –, weil die ahl der Bewerbungen so deutlich gesunken ist. Allein den nächsten zehn Jahren wird es einen Rückgang der ahl der Schüler um insgesamt 20 oder 25 Prozent geen. Daher glaube ich, dass die Situation im Vergleich zu en Jahren, die hinter uns liegen, deutlich besser werden ird. Der Ausbildungspakt hilft, weil er um qualifizierende lemente erweitert worden ist und sich nicht nur auf die rage konzentriert, wie viele Ausbildungsplätze zur Vergung stehen. Deshalb ist die Perspektive besser, als sie ar. Herr Professor Neumann, bitte. Sehr geehrte Frau Ministerin, bei einem wichtigen rogramm, das in der Zielrichtung richtig und dringend otwendig ist, stellt sich immer auch die Frage nach der reffsicherheit. Meine konkrete Frage an dieser Stelle utet: Wie beurteilen Sie die Nachhaltigkeit dieses euen Programms? Denn es kommt ja darauf an, nicht ur weitere Programme aufzulegen, sondern auch ein roblem langfristig tatsächlich zu lösen. – Ich bedanke ich. Dr. Annette Schavan, Bundesministerin für Bilung und Forschung: Ich bewerte die Nachhaltigkeit und die Wirksamkeit auch in Kenntnis der Programme, die es bislang gibt – ls sehr hoch. Die zentrale Institution ist, den Schulen ie Kompetenz zu geben, eine Potenzialanalyse zu mahen. Schulen, die in das Programm aufgenommen weren wollen, müssen zum Beispiel nachweisen, dass es ine Lehrkraft gibt – so wie es Lehrer gibt, die andere onderaufgaben haben –, die den Schwerpunkt Berufsahlorientierung übernimmt. Hierbei handelt es sich um inen Kollegen oder eine Kollegin, der oder die die Aktiitäten koordiniert und die Verbindungen im Blick auf ie Berufsorientierung herstellt. Es soll einen sogenannn Berufswahlpass geben. Die Grundstruktur ist, Jugendliche, ausgehend von er Stärkenanalyse, zu begleiten, zu ermutigen und zu ermitteln. Dabei muss man schauen, welche individulle Förderung notwendig ist. Dies geschieht über den eitpunkt des Schulabschlusses hinaus bis in das erste usbildungsjahr hinein. Diese personale Begleitung ist erbunden mit Elementen, mit Instrumenten, die wir Bundesministerin Dr. Annette Schavan )