Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4567
(A) )
)(B)
befassten Gerichte bisher ausnahmslos bestätigt.Zapf, Uta SPD 09.06.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.06.2010
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.06.2010
Canel, Sylvia FDP 09.06.2010
Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.06.2010
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 09.06.2010
Hempelmann, Rolf SPD 09.06.2010
Juratovic, Josip SPD 09.06.2010
Kolbe, Manfred CDU/CSU 09.06.2010
Kopp, Gudrun FDP 09.06.2010
Dr. Lauterbach, Karl SPD 09.06.2010
Dr. Lotter, Erwin FDP 09.06.2010
Maurer, Ulrich DIE LINKE 09.06.2010
Menzner, Dorothée DIE LINKE 09.06.2010
Möller, Kornelia DIE LINKE 09.06.2010
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
09.06.2010
Özoğuz, Aydan SPD 09.06.2010
Ploetz, Yvonne DIE LINKE 09.06.2010
Rachel, Thomas CDU/CSU 09.06.2010
Remmers, Ingrid
Liselotte
DIE LINKE 09.06.2010
Dr. Scheer, Hermann SPD 09.06.2010
Dr. Scheuer, Andreas CDU/CSU 09.06.2010
Scholz, Olaf SPD 09.06.2010
Dr. Tackmann, Kirsten DIE LINKE 09.06.2010
Wicklein, Andrea SPD 09.06.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 1):
Was ist konkret mit der im Rahmen der Deutschen Islam-
Konferenz aufgestellten Forderung gemeint, Zuwanderer
müssten sich an die auf Geschichte und Kultur Deutschlands
beruhenden Orientierungen anpassen?
Die zitierte Aussage findet sich in den Thesen der Ar-
eitsgruppe 1 „Deutsche Gesellschaftsordnung und Wer-
ekonsens“ der Deutschen Islam Konferenz, DIK, zum
uslimischen Leben in der Deutschen Gesellschaftsord-
ung, die im Zwischenresümee der Arbeitsgruppen und
es Gesprächskreises der DIK am 13. März 2008 dem
. Plenum der DIK vorgelegt wurde. Sie ist Teil einer ge-
einsamen faktischen Beschreibung von Integration als
rozess durch die Teilnehmer der DIK und postuliert
eine eigenen Forderungen.
Integration wird dabei beschrieben als Prozess, der
grundsätzlich beide Seiten [verändert], die Mehrheits-
esellschaft wie auch die Zuwanderer“. Die zitierte Aus-
age, Integration verlange Zuwanderern dabei ein höhe-
es Maß an Anpassung ab, wird anschließend wie folgt
onkretisiert: „Das Bekenntnis zur deutschen Rechts-
nd Werteordnung und die Bereitschaft zu Erwerb und
ebrauch der deutschen Sprache bilden den Weg zum
erständnis und zur Teilhabe an ihr.“
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
rage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 2):
Inwiefern sind solche Forderungen mit unserem Grundge-
setz vereinbar?
Die zitierte Aussage ist keine Forderung, sondern eine
aktische Beschreibung des Integrationsprozesses. Es
iegt auf der Hand und entspricht praktischer Erfahrung,
ass Integration den Zuwanderern ein höheres Maß an
npassung abverlangt als der Mehrheitsgesellschaft.
eispielsweise sind Zuwanderer regelmäßig darauf
ngewiesen, eine ihnen fremde Sprache erlernen zu
üssen, während diese den Angehörigen der Mehrheits-
esellschaft von Kindheit an vertraut ist. Verfassungs-
echtliche Bedenken gegen diese rein praktischen
otwendigkeiten sind nicht ersichtlich. § 43 Aufent-
altsgesetz, der die Integration von rechtmäßig auf
auer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das
irtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben in
eutschland fordert, wurde von den mit der Vorschrift
4568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 3):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem
Amnesty-International-Jahresbericht 2009 zur Menschen-
rechtslage in Deutschland, in dem die Bundesrepublik
Deutschland dafür kritisiert wird, dass sie das absolute Folter-
verbot bei Abschiebungen in „Folterstaaten“ – zum Beispiel
Tunesien und Syrien – nicht ausreichend ernst nimmt?
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung des ab-
soluten Folterverbots im Zusammenhang mit Abschie-
bungen in Drittstaaten vollständig bewusst. Sie hält die
diesbezügliche, im Jahresbericht 2009 von Amnesty
International enthaltene Kritik für unbegründet.
Soweit im Herkunftsstaat die konkrete Gefahr besteht,
der Folter oder einer sonstigen menschenrechtswidrigen
Behandlung unterworfen zu werden, greifen Abschie-
bungsverbote (vergleiche § 60 Abs. 2, § 60 Abs. 5
AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK), das heißt der Betref-
fende kann nicht abgeschoben werden. Diese Abschie-
bungsverbote sind stets von den zuständigen Behörden
im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. Art und Umfang der
Prüfung richten sich nach dem Vorbringen des Auslän-
ders und sonstigen Anhaltspunkten für das Vorliegen ei-
nes Abschiebungsverbots. Die Entscheidung erfolgt auf
der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse, die ent-
weder im Bundesgebiet oder, soweit es im Einzelfall er-
forderlich ist, den deutschen Auslandsvertretungen zu-
gänglich sind.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 4):
Ab welcher personellen Mindeststärke – jeweils Feldjäger,
Polizeiausbilder, Übersetzer – wird ein Police Mentoring
Team, PMT, im Rahmen des bilateralen Polizeiprojektes in
Afghanistan eingesetzt?
Ein Police Mentoring Team, PMT, besteht aus maxi-
mal vier Polizeibeamten, vier Feldjägern sowie zwei
Sprachmittlern mit Orts-/Personenkenntnis. Die Festle-
gung der jeweiligen aktuellen Stärke erfolgt lagebezo-
gen; eine Mindeststärke ist insofern nicht festgelegt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 5):
Inwieweit war das Bundesministerium des Innern, BMI, in
der Phase der strategischen Planung und inhaltlichen Ausge-
staltung des bilateralen Polizeiprojekts zur Ausbildung afgha-
nischer Sicherheitskräfte eingebunden, und inwiefern beglei-
tet das BMI die operative Umsetzung des bilateralen
Polizeiprojekts in Afghanistan?
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Das Deutsche Polizei Projektteam, GPPT, ist direkt an
as Bundesministerium des Innern, BMI, angegliedert.
er Leiter des GPPT ist als Leitender Polizeiberater an
ie Deutsche Botschaft Kabul entsandt. Die Fachauf-
icht über das GPPT wird durch das zuständige Referat
n der Abteilung Bundespolizei ausgeübt. Das Bundes-
inisterium des Innern erarbeitet die strategischen Ziele
ur Aufgabenwahrnehmung des GPPT. Die inhaltliche
usgestaltung zur Zielerreichung wird eng mit der Pro-
ektleitung vor Ort und darüber hinaus auf ministerieller
bene im Ressortkreis, BMI, Auswärtiges Amt, Bundes-
inisterium der Verteidigung, Bundesministerium für
irtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, abge-
timmt.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
rage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Druck-
ache 17/1917, Frage 14):
Plant die Bundesregierung immer noch die von ihr ange-
kündigte Einführung einer steuerlichen Förderung von For-
schung und Entwicklung, und, wenn ja, wie sollen die steuer-
lichen Einnahmeausfälle kompensiert werden?
Derzeit ist noch keine Entscheidung über eine steuer-
iche Förderung von Forschung und Entwicklung gefal-
en.
Mit Blick auf die jüngste Entwicklung ist auf die ak-
uelle Steuerschätzung, die für den Bund in den Jahren
011 ff. mit erheblichen Steuermindereinnahmen ver-
unden ist, und die Situation an den Finanzmärkten hin-
uweisen. Inwieweit eine steuerliche Förderung von
orschung und Entwicklung mit dem erforderlichen
onsolidierungskurs vereinbar ist, wird im Rahmen der
eiteren Debatte zum Bundeshaushalt 2011 und der mit-
elfristigen Finanzplanung zu entscheiden sein.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/1917, Frage 15):
Welche Steuervergünstigungen will die Bundesregierung
im Zuge ihrer geplanten Sparmaßnahmen abschaffen, und
welche Rolle spielen ökologische Aspekte bei der Auswahl
der abzuschaffenden Steuervergünstigungen?
Die Bundesregierung hat in der Kabinettklausur vom
. und 7. Juni 2010 beschlossen, die Steuerbegünstigun-
en für die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
ei der Energie- und Stromsteuer zielgerichteter auszu-
estalten, damit sie vornehmlich denjenigen Unterneh-
en zugute kommen, die tatsächlich im internationalen
ettbewerb stehen und energieintensiv produzieren.
urch diese Maßnahme wird der Lenkungseffekt der
kologischen Steuerreform erhöht. Dies wird insbeson-
ere die angestrebte weitere Steigerung der Energieeffi-
ienz unterstützen. Die weiteren Einzelheiten sind noch
m Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu klären.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4569
(A) )
)(B)
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1917, Frage 16):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einlei-
tung eines Verfahrens nach Art. 108 Abs. 2 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Az. C 7/2010),
im Hinblick auf § 8 c Abs. 1 a des Körperschaftsteuergeset-
zes, KStG, und sieht die Bundesregierung hier Handlungsbe-
darf, die sogenannte Sanierungsregel nach § 8 c Abs. 1 a KStG
umzugestalten, sodass keine Bedenken gegen eine mit EU-
Recht konforme Regelung entstehen?
Aus dem Verfahren ergeben sich folgende Auswirkun-
gen, über die die obersten Finanzbehörden der Länder mit
BMF-Schreiben vom 30. April 2010 informiert wurden:
1. Die Sanierungsklausel ist bis zu einem abschlie-
ßenden Beschluss der Kommission nicht mehr anzuwen-
den (Durchführungsverbot).
2. Alle potenziellen Beihilfeempfänger werden durch
die Finanzbehörden über die Eröffnung des förmlichen
Prüfverfahrens durch Übermittlung einer Kopie des
Schreibens der Kommission vom 24. Februar 2010 in-
formiert.
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass bei
der Sanierungsklausel des § 8 c KStG keine Form der
Beihilfe vorliegt und hat gegenüber der Europäischen
Kommission entsprechend Stellung genommen. Es be-
steht daher gegenwärtig kein Bedarf für eine gesetzliche
Änderung.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1917, Frage 17):
Welche konkreten Schlussfolgerungen hat die Bundesre-
gierung seit meiner diesbezüglichen mündlichen Frage vom
25. Novembver 2009 (Plenarprotokoll 17/6, Seite 338 C) aus
dem Urteil des Bundesfinanzhofes VI R 14/07 hinsichtlich ei-
ner systematischen Neuordnung der steuerlichen Berücksich-
tigung von Ausbildungskosten gezogen, und wird die Bundes-
regierung zeitnah eine systematische Neuordnung hinsichtlich
des Themenkomplexes einer einheitlichen steuerlichen Be-
handlung der Ausbildungskosten vorlegen?
Die obersten Finanzbehörden der Länder sind mit
dem Bund übereingekommen, die allgemeinen Grund-
sätze aus dem von Ihnen genannten Urteil über den ent-
schiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Dies erfolgt
unabhängig von einem Konzept zur „Neuordnung der
steuerlichen Abziehbarkeit der Berufsausbildungskos-
ten“, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck-
sache 17/1917, Frage 18):
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Inwiefern wird sich der Bund an den Kosten der notwendi-
gen Neuanschaffungen drahtloser Produktionsmittel im Rah-
men der Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanver-
ordnung beteiligen?
Im Rahmen der Zustimmung des Bundesrates zum
erordnungstext hat die Bundesregierung die Zusage ge-
eben, dass der Bund „die Kosten, die sich nachweislich
us notwendigen Umstellungen bis Ende des Jahres
015 bei denjenigen ergeben, die die Frequenzen … bis-
er nutzen, Rundfunksendeunternehmen und Sekundär-
utzer, insbesondere Kultur- und Bildungseinrichtungen,
n angemessener Form tragen“ wird. Im Bundesministe-
ium der Finanzen und im Bundeswirtschaftsministe-
ium wurde zwischenzeitlich eine Arbeitsgruppe gebil-
et. Diese entwickelt zurzeit eine Verwaltungsvorschrift
it dem Ziel, die Höhe der anrechenbaren Kosten sowie
as Verfahren zur Abwicklung festzulegen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
Drucksache 17/1917, Frage 19):
Welche Ergebnisse wurden bisher bei dem Wettbewerb
„Deutschland – Land der Ideen“ hinsichtlich der wirtschaftli-
chen Wirkungen für den Tourismusstandort Deutschland er-
reicht?
„Deutschland – Land der Ideen“ ist kein Wettbewerb,
ondern die Standortinitiative der Bundesrepublik
eutschland. Die Initiative wurde im Jahr 2005 von der
undesregierung und der deutschen Wirtschaft gegrün-
et. Sie wird getragen durch Beiträge von Unternehmen
nd Ministerien und geführt vom Bundesverband der
eutschen Industrie, BDI.
„Deutschland – Land der Ideen“ macht technologi-
che Innovationen sichtbar, setzt kreative, kulturelle Im-
ulse und unterstützt wissenschaftlichen Forschergeist.
iese Absendermarke hat mit dazu beigetragen, dass
eutschland an der Spitze der beliebtesten Nationen der
elt steht. 2005 belegte Deutschland noch Platz sieben
m Nation Brand Index *, bis 2008 verteidigte die Bun-
esrepublik drei Jahre in Folge Platz eins des internatio-
alen Rankings. Im Jahr 2009 belegte Deutschland Rang
rei.
Die Initiative verfolgt keine Gewinnerzielungsabsich-
en. Vielmehr hat sie zum Ziel, Deutschland im nationa-
en und internationalen Umfeld als „Land der Ideen“ zu
räsentieren und so ein modernes Deutschlandbild zu
ermitteln: zum Beispiel auf dem EU-Gipfel, auf dem
-8-Gipfel, auf Investorenveranstaltungen, mit Wissen-
chafts- und Kulturprojekten in Deutschland und aller
elt. Die Schirmherrschaft der Initiative hatte der Bun-
espräsident.
Die Förderung des Tourismus ist kein Primärziel der
nitiative „Deutschland – Land der Ideen“.
Derzeit läuft wieder der Wettbewerb „365 Orte im
and der Ideen“ im fünften Jahr. Die Initiative richtet
iesen Wettbewerb in Kooperation mit der Deutschen
4570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Bank aus. Von einer unabhängigen Jury werden insge-
samt 365 „Ausgewählte Orte“ gekürt, die sich jeweils an
einem Tag im Jahr der Öffentlichkeit mit ihrer Idee prä-
sentieren. Orte im Land der Ideen sind keine Städte und
Gemeinden im geografischen oder politischen Sinne. Sie
finden sich überall dort, wo Ideen entstehen, entwickelt
und gefördert werden oder die Erinnerung an große Er-
findungen und Ideen bewahrt wird.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs „365 Orte im Land
der Ideen“ wurden in den vergangenen fünf Jahren
96 „Ausgewählte Orte“ mit touristischem Hintergrund
öffentlich ausgezeichnet.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/1917, Fragen 20 und 21):
Welche Maßnahmen wurden seit der Beschlussfassung des
Antrags „Messen und Geschäftsreisen als Chance für den Tou-
rismusstandort Deutschland“ (Bundestagsdrucksachen 16/5958,
16/9255; vergleiche Plenarprotokoll 16/179, Seite 19107 C)
durch die Bundesregierung umgesetzt, und welche weiteren
Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Stärkung
des Messe- und Geschäftsreisetourismus in Deutschland um-
zusetzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der ak-
tuellen Studie „Meeting- & Event Barometer 2010“, die auf
der Fachmesse IMEX in Frankfurt (Main) vorgestellt wurde,
und welche Handlungsoptionen zur Unterstützung des Ta-
gungs- und Veranstaltungsstandorts Deutschland leitet sie dar-
aus ab?
Zu Frage 20:
Die Bundesregierung misst dem Geschäftsreisetouris-
mus eine hohe Bedeutung zu. Deshalb nimmt die
Vermarktung der Stärken Deutschlands als Messe-,
Tagungs- und Kongressstandort im Rahmen des Aus-
landsmarketings der Deutschen Zentrale für Tourismus,
DZT, einen großen Raum ein. So ist die DZT nicht nur
auf der jährlichen Fachmesse IMEX vertreten, sondern
ist auch Mitinitiator der Expertenbefragung „Meeting-
und Eventbarometer“. 2012 wird der „Geschäftsreise-
standort Deutschland“ Schwerpunktthema der DZT sein.
Um die Chancen der deutschen Hotellerie im internatio-
nalen Wettbewerb zu erhöhen, hat die Bundesregierung
zu Jahresbeginn 2010 die MWSt-Sätze für Beherber-
gungsleistungen gesenkt. Davon profitiert insbesondere
die Tagungs- und Kongresshotellerie. Außerdem arbeitet
die Bundesregierung unter anderem in den Bereichen
Verkehrsinfrastruktur, Barrierefreiheit, Bürokratieabbau
und Visaerteilung für Aussteller und Geschäftsreisende
an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für den
Geschäftsreisetourismus.
Zu Frage 21:
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des
„Meeting- & Event Barometer 2010“, dass nach der star-
ken Betroffenheit des Geschäftsreisesegments durch die
Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 mit einer Erholung
der Branche zu rechnen ist. Die Bundesregierung wird
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ach der Senkung der MWSt-Sätze für das Beherber-
ungsgewerbe weiter an einer Verbesserung der Rah-
enbedingungen für den Geschäftsreisetourismus arbei-
en, wozu insbesondere die Verkehrsinfrastruktur, das
ohe Sicherheitsniveau in den Städten und das gute
reis-Leistungs-Verhältnis in der Hotellerie gehört. Au-
erdem wird die Bundesregierung im Rahmen ihres
uslandsmarketings durch die Deutsche Zentrale für
ourismus weiter die hervorragenden Standortqualitäten
eutschlands als Messe-, Tagungs- und Kongressstand-
rt herausstellen.
nlage 14
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 25 und 26):
Welche Vorgaben bezüglich zusätzlicher politischer Maß-
nahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs und insbe-
sondere des Stromverbrauchs hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie den Gutachtern gemacht, die die
Energieszenarien der Bundesregierung erstellen?
Welche Ziele zur Steigerung der Energieproduktivität hat
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den
Gutachtern für die Energieszenarien vorgegeben?
u Frage 25:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben für zusätzli-
he Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs
nd keine Vorgaben zur Verringerung des Stromver-
rauchs gemacht.
u Frage 26:
Die Gutachter analysieren vier Zielszenarien mit dem
eithorizont 2050, die alle vier auf eine Minderung ener-
iebedingter THG-Emissionen von 85 Prozent im Jahre
050, gemessen an 1990, ausgerichtet sind. Für die Sze-
arien II und III ist eine durchschnittliche jährliche Stei-
erung der Energieeffizienz von 2,3 bis 2,5 Prozent vor-
egeben. Die Steigerung der Energieeffizienz in den
zenarien I und IV wird endogen, das heißt aus der Mo-
ellrechnung heraus ermittelt.
nlage 15
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 29):
Welche Vorgaben hat das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszena-
rien der Bundesregierung erstellen, zu den Kosten der im Fall
einer Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken erfor-
derlichen Sicherheitsnachrüstungen gemacht?
Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage
r. 17/1365 erläutert, sind Bundesregierung und beauf-
ragte Institute in einem fortlaufenden Austausch über
ie zugrunde liegenden Annahmen. Dabei geht es vor al-
em um die Konsistenz von Annahmen zur realistischen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4571
(A) )
)(B)
Abbildung zielorientierter Entwicklungspfade. Ange-
sichts der Vorläufigkeit der Annahmen wird die Bundes-
regierung im Hinblick auf den laufenden Arbeitsprozess
zu vorläufigen Annahmen und Ergebnissen nicht Stel-
lung nehmen. Die Bundesregierung wird nach Abschluss
der Berechnungen und Vorliegen belastbarer Ergebnisse
die Fraktionen mit einem Bericht über die Energieszena-
rien informieren.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 30 und 31):
Welche Vorgaben zur Besteuerung von Brennelementen
hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
den Gutachtern, die die Energieszenarien der Bundesregie-
rung erstellen, als Grundlage für ihre Berechnungen zur Wirt-
schaftlichkeit der Atomkraft gemacht?
Welche Ziele und Annahmen zur Entwicklung des Strom-
verbrauchs bis 2020 und 2030 hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie den Gutachtern vorgegeben?
Zu Frage 30:
Die Gutachter haben keine Vorgabe zur Besteuerung
von Brennelementen erhalten.
Zu Frage 31:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Entwick-
lung des Stromverbrauchs bis zum Jahr 2020 und bis
zum Jahr 2030 gemacht.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 32 und 33):
Welche Vorgaben bezüglich der Endlagerung hochradio-
aktiver Abfälle hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie im Rahmen der Erstellung der Energieszenarien
der Bundesregierung den Gutachtern von EWI und Prognos
gemacht?
Welche Vorgaben zur Überwälzung der Kosten für die Sa-
nierung der Schachtanlage Asse auf die Atomkraftwerks-
betreiber hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie den Gutachtern für deren Berechnungen zur
Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs der Atomkraftwerke ge-
macht?
Zu Frage 32:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Endlage-
rung hochradioaktiver Abfälle gemacht.
Zu Frage 33:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Überwäl-
zung der Kosten für die Sanierung der Asse gemacht.
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nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 34 und 35):
Welche Vorgaben hat das Bundesministerium für Wirt-
schaft und Technologie den Gutachtern, die die Energieszena-
rien der Bundesregierung erarbeiten, hinsichtlich der Weiter-
entwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG, und
insbesondere zur geplanten EEG-Novelle für das Jahr 2012
gemacht?
Welche Annahmen zum Umfang der Versteigerung von
Emissionszertifikaten im Rahmen des europäischen Emis-
sionshandels sollen die Gutachter nach den Vorgaben des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für 2020
und 2030 zugrunde legen?
u Frage 34:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zur Weiter-
ntwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, EEG,
nd zur Novelle des EEG gemacht.
u Frage 35:
Den Gutachtern wurden keine Vorgaben zum Umfang
er Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen
es Europäischen Emissionshandels gegeben.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
INKE) (Drucksache 17/1917, Fragen 36 und 37):
Welche Mitglieder der Bundesregierung oder Vertreter der
Bundesregierung nehmen an der Bilderberg-Konferenz in
Spanien teil, und fließen deutsche Steuergelder in die Vorbe-
reitung und Durchführung dieser Geheimkonferenz?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die
Öffentlichkeit von dieser Konferenz ausgeschlossen ist und
dass Journalisten, die Aufnahmen von Besuchern machen
wollen, zum Löschen der Bilder aufgefordert werden und,
wenn sie sich weigern, mit 32 Stunden Arrest bedroht werden,
und wird die Bundesregierung sich gegenüber der spanischen
Regierung dafür einsetzen, dass die Pressefreiheit auch wäh-
rend der Konferenz gewahrt bleibt?
Die Bilderberg-Konferenz ist ein informelles, nicht
ffizielles Treffen. Die Bilderberg-Konferenz in Spanien
st am 6. Juni 2010 zu Ende gegangen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
eilnehmer der Bundesregierung an der Bilderberg-Kon-
erenz 2010 in Spanien oder deren Finanzierung vor.
itglieder der Bundesregierung hätten bei einer Teil-
ahme an einer Bilderberg-Konferenz als Privatperson
nd nicht in ihrer offiziellen Funktion teilgenommen.
ine Teilnehmerliste der Bilderberg-Konferenz 2010
ann im Internet auf der Homepage der Bilderberg-Kon-
erenz, www.bilderbergmeetings.org, eingesehen wer-
en.
Entscheidungen über den Einsatz der spanischen Poli-
ei unterliegen den dortigen Behörden.
4572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/1917, Frage 38):
Wie hat sich jeweils die Zahl der befristet Beschäftigten in
Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsagenturen in getrennter Auf-
gabenwahrnehmung und Kommunen bzw. ihr Anteil an der
Gesamtpersonalkapazität von 2005 bis heute entwickelt, und
bis wann ist mit der im Rahmen der Verhandlungen zum
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende vereinbarten Entfristung von
3 200 Stellen bei der Bundesagentur für Arbeit zu rechnen,
bzw. welche Auswirkungen ergäben sich, wenn diese nicht er-
folgen würde?
Die erbetenen Angaben liegen für die befristet Be-
schäftigten der Bundesagentur in den Arbeitsgemein-
schaften und Arbeitsagenturen in getrennter Aufgaben-
wahrnehmung erst ab dem Jahr 2006, für die
Beschäftigten der Kommunen erst ab Ende 2008 vor.
Die Zahl der befristet Beschäftigten der Bundesagentur
hat sich danach wie folgt entwickelt:
Die Zahl der befristet Beschäftigten der Kommunen
entwickelte sich wie folgt:
Der Anteil der befristet Beschäftigten der Bundes-
agentur für Arbeit in den Arbeitsgemeinschaften und Ar-
beitsagenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung im
Verhältnis zum Personal der Bundesagentur in diesen
Einrichtungen insgesamt ging seit dem Jahr 2006 konti-
nuierlich von rund 40 Prozent auf derzeit rund 26 Pro-
zent zurück.
Der Anteil der befristet Beschäftigten der Kommu-
nen, die in den Arbeitsgemeinschaften tätig sind, im Ver-
hältnis zum Personal der Kommunen insgesamt stieg
leicht von rund 18 Prozent im Dezember 2008 auf rund
20 Prozent im Dezember 2009 an.
Bei der Beratung des Haushalts der Bundesagentur
für Arbeit 2010 durch den Haushaltsausschuss am 2. De-
zember 2009 hat dieser die Bundesregierung aufge-
fordert, die Sperre über die 3 200 Stellen erst nach vor-
heriger Einwilligung durch den Haushaltsausschuss
aufzuheben. Der Haushaltsausschuss hat bisher hierzu
noch keine Entscheidung getroffen.
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im Januar 2006 rund 8 500
im Dezember 2006 rund 13 100
im Dezember 2007 rund 13 500
im Dezember 2008 rund 14 000
im Dezember 2009 rund 9 700
im April 2010 rund 10 700
im Dezember 2008 rund 4 300
im Dezember 2009 rund 4 600
im April 2010 rund 4 700
(C
(D
Wenn die Aufhebung der Sperre nicht erfolgt, können
und 900 Amtshilfekräfte und rund 2 300 befristet Be-
chäftigte nicht auf Dauer übernommen werden.
nlage 21
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
Drucksache 17/1917, Frage 39):
Ist die Formulierung „Vertreter von Beteiligten des örtli-
chen Arbeitsmarktes, die Eingliederungsleistungen nach die-
sem Buch anbieten, dürfen nicht Mitglied des Beirates sein“
in § 18 d (Örtlicher Beirat) des Zweiten Buches Sozialgesetz-
buch in dem Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung
der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende so
zu verstehen, dass zum Beispiel ein Wohlfahrtsverband, eine
Gewerkschaft oder ein Arbeitgeberverband nicht Mitglied des
Beirates sein darf, wenn ein Träger, der Mitglied eines sol-
chen Verbandes ist, Eingliederungsleistungen vor Ort anbie-
tet?
Grundsätzlich soll die Besetzung der Örtlichen Bei-
äte, die die Grundsicherungsstelle bei der Auswahl und
estaltung von Eingliederungsinstrumenten beraten, den
erantwortlichen Trägern vor Ort obliegen. Dabei sollen
nteressenkonflikte vermieden werden. Beteiligte des
rtlichen Arbeitsmarktes, die selbst Eingliederungsleis-
ungen erbringen, sollen nicht zugleich Mitglieder des
rtlichen Beirats sein. Wann ein Interessenkonflikt ge-
eben ist, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Es
st grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass Wohlfahrts-
erbände, Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, in
enen Erbringer von Eingliederungsleistungen Mitglie-
er sind, in den Örtlichen Beirat berufen werden. Ob in
iesen Fällen ein Interessenkonflikt vorliegt, ist eine
ntscheidung des Einzelfalls, die vor Ort zu treffen ist.
ie Bundesregierung geht davon aus, dass dies verant-
ortungsbewusst gehandhabt wird.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Druck-
ache 17/1917, Frage 47):
Welche konkreten Sparmaßnahmen im Haushalt des Bun-
desministeriums für Arbeit und Soziales wurden bei der Haus-
haltsklausur der Bundesregierung beschlossen, und welche
Konsequenzen haben diese Festlegungen für die zukünftige
Arbeitsmarktpolitik?
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Haushaltsklau-
urtagung auf folgende Sparmaßnahmen im Einzelplan
es Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verstän-
igt:
Wegfall der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträ-
gen für Bezieher von Arbeitslosengeld II
Wegfall des befristeten Zuschlages nach Bezug von
Arbeitslosengeld
Absenkung des Gesamtbudgets für Eingliederungs-
leistungen und Verwaltungskosten für die Durchfüh-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4573
(A) )
)(B)
rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende länger-
fristig auf das Niveau des Jahres 2006
– Wegfall der Erstattung einigungsbedingter Leistungen
in der Rentenversicherung
– Einsparungen im Haushalt der Bundesagentur für Ar-
beit durch die Umwandlung von Pflichtleistungen der
aktiven Arbeitsförderung in Ermessensleistungen so-
wie einen zielbewussteren Einsatz der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 48 und 49):
Gedenkt die Bundesregierung, die Kosten der Unterkunft
für ALG-II-Empfänger – ALG: Arbeitslosengeld – künftig zu
pauschalieren, und, wenn ja, wie gedenkt die Bundesregie-
rung die Pauschalierung regionalspezifisch auszugestalten?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der Tatsache,
dass am 9. Februar 2010 das Bundesverfassungsgericht eine
den Bedarf deckende transparente Ermittlung des ALG-II-Re-
gelsatzes angemahnt hat, die nicht „ins Blaue hinein“ geschätzt
ist, sicherzustellen, dass nicht durch eine eventuell geplante
Pauschalierung der Kosten der Unterkunft das Existenzmini-
mum unterschritten wird?
Zu Frage 48:
Derzeit werden durch das federführende Bundesmi-
nisterium für Arbeit und Soziales entsprechend dem Ko-
alitionsvertrag der Regierungsfraktionen Vorschläge zur
rechtssicheren und transparenten Ausgestaltung der
Leistungen für Unterkunft und Heizung geprüft. Zusätz-
lich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
aus dem Koalitionsvertrag den Auftrag, Möglichkeiten
der Pauschalierung der Leistungen für Unterkunft und
Heizung zu prüfen. Die Prüfung erfolgt im Rahmen ei-
ner ressortübergreifenden Arbeitsgruppe und ist noch
nicht abgeschlossen.
Zu Frage 49:
Das Arbeitslosengeld II – dazu gehören auch die
Leistungen für Unterkunft und Heizung – sichert das so-
ziokulturelle Existenzminimum. Die Leistungen für
Unterkunft und Heizung sichern in diesem Zusammen-
hang das Grundbedürfnis „Wohnen“. Auch bei einer re-
gionalspezifischen Pauschalierung der Leistungen für
Unterkunft und Heizung müsste nach Ansicht der Bun-
desregierung das soziokulturelle Existenzminimum im
Einzelfall sichergestellt sein.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Hubertus Heil (Peine) (SPD)
(Drucksache 17/1917, Frage 50):
Sind Medienberichte zutreffend, dass das Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales beabsichtigt – zusätzlich zum
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regulären Etat für Öffentlichkeitsarbeit –, externe Beratungs-
leistungen für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und
Imagepflege in Höhe von 1,6 Millionen Euro zu vergeben?
Entsprechende Medienberichte sind nicht zutreffend.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
MAS, beabsichtigt nicht, zusätzlich zum regulären Etat
ür Öffentlichkeitsarbeit externe Beratungsleistungen für
ommunikation, Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege
u vergeben.
Richtig ist, dass im Rahmen der Ressortforschung des
MAS eine öffentliche Ausschreibung geplant ist für
issenschaftliche Expertisen und sozialpolitische For-
chung. Es geht darum, der Wissenschaft gezielt Fragen
u stellen und Daten zu generieren, die sowohl für die
achliche Arbeit im Ministerium als auch für die Diskus-
ion sozialpolitischer Themen in der erweiterten Fach-
ffentlichkeit wichtig sind.
nlage 25
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Drucksa-
he 17/1917, Fragen 51 und 52):
Wie steht die Bundesregierung zu dem Sachverhalt, dass
in vielen Tarifverträgen Aufstockungsregelungen vereinbart
sind, die auf die Mindestnettobeträge nach der Mindestnetto-
betrags-Verordnung Bezug nehmen – trotz der seit 1. Juli
2004 möglichen Bruttoaufstockung und unabhängig von der
geförderten Altersteilzeit –, und dass die davon betroffenen
Altersteilzeitbeschäftigten – die bis zum 31. Dezember 2009
Altersteilzeitverträge abgeschlossen haben – durch die unter-
lassene Aktualisierung und Anpassung der Mindestnettobe-
trags-Verordnung nicht von den finanziellen Vorteilen durch
gesunkene Sozialversicherungsbeiträge und Steuern profitie-
ren?
Warum nimmt die Bundesregierung keine Aktualisierung
der Mindestnettobeträge vor, damit alle Altersteilzeitbeschäf-
tigten von den Senkungen bei Steuern und Sozialversiche-
rungsbeiträgen profitieren, also auch diejenigen, deren Ver-
träge – unabhängig ob vor oder nach dem 31. Dezember 2009
abgeschlossen – eine Inbezugnahme auf die Mindestnetto-
beträge beinhalten?
u Frage 51:
Die gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten lediglich
och für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1. Juli
004 begonnen wurden. Da die maximale Förderdauer
echs Jahre beträgt, läuft die Förderung dieser Altfälle
rundsätzlich spätestens zum 30. Juni 2010 aus. Insofern
st eine Aktualisierung der Mindestnettobetrags-Verord-
ung entbehrlich.
Auf die inhaltlichen Abschlüsse in Tarifverträgen hat
ie Bundesregierung aufgrund der Tarifautonomie kei-
en Einfluss. Die Bundesregierung kann lediglich an alle
etriebspartner und (Tarif-)Vertragsparteien eindringlich
ppellieren, bei ihren Vereinbarungen zur Altersteilzeit
ie vom Gesetzgeber im Jahr 2003 vorgenommene Um-
tellung auf Bruttoaufstockungen nachzuvollziehen und
o alle Personen in Altersteilzeit an Steuer- und Bei-
ragssenkungen teilhaben zu lassen.
4574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 52:
Die Festlegung von Mindestnettobetragstabellen zur
Bildung eines Bezugspunktes für entsprechende Tarif-
verträge ist nicht Inhalt der Verordnungsermächtigung
nach § 15 Altersteilzeitgesetz.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 53):
Wie wird die Bundesregierung die Zusage des Koalitions-
vertrages zur Angleichung der Rentensysteme in Ost und
West umsetzen, und für wann ist die Berichterstattung an das
Parlament bzw. die Vorlage einer Gesetzesinitiative geplant?
Die Regierungsfraktion hat in ihrem Koalitionsver-
trag vereinbart, die noch bestehenden Unterschiede bei
der Rentenberechnung in den Rechtskreisen Ost und
West zu überwinden und in dieser Legislaturperiode ein
einheitliches Rentensystem einzuführen. Die Aufgabe ist
allerdings sehr komplex. So müssen beispielsweise die
Auswirkungen auf die heute noch geltende rentenrechtli-
che Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder
die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen be-
achtet werden. Im Ergebnis sind nicht nur die Rentnerin-
nen und Rentner, sondern – je nach Ausgestaltung –
auch die Versicherten und Steuerzahler in Ost- und
Westdeutschland betroffen.
Eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten er-
fordert Sorgfalt und Sensibilität, um die Interessen aller
Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und ein Er-
gebnis zu finden, das insgesamt akzeptiert werden kann.
Ergebnisse dieser Prüfung liegen jedoch noch nicht vor
und sind vor dem Hintergrund der vielschichtigen und
komplizierten Regelungsmaterie kurzfristig auch nicht
zu erwarten.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/1917, Frage 54):
Wurden in allen Ressorts der Bundesregierung „Focal
Points“ im Sinne des Art. 33 der Behindertenrechtskonven-
tion, BRK, eingerichtet, und wie werden die mit den Verbänden
von und für Menschen mit Behinderung für den Aktionsplan
zur Umsetzung der UN-BRK definierten Handlungsfelder und
Querschnittsthemen innerhalb der Ressorts der Bundesregie-
rung abgestimmt?
Der „Focal Point“ der Bundesregierung zur Umset-
zung der UN-Behindertenrechtskonvention ist im Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht bei der
Entwicklung des Aktionsplans der Bundesregierung zur
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in en-
gem Kontakt zu den anderen Ressorts.
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Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplanes zur
msetzung der Behindertenrechtskonvention hat das
undesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam
it den Verbänden von und für Menschen mit Behinde-
ung die Handlungsfelder und Querschnittsthemen für
en Aktionsplan identifiziert. Diese werden ebenso wie
ie konkreten Inhalte und Projekte des Aktionsplans mit
llen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt. An-
chließend wird der Aktionsplan dem Bundeskabinett
ur Beschlussfassung vorgelegt.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/1917, Fragen 55 und 56):
Welche privaten Rechtsträger, die, einschließlich durch
das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, hat die
Bundesregierung seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechts-
konvention in Deutschland dringend aufgefordert, Informatio-
nen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stel-
len, die für Menschen mit Behinderungen barrierefrei
zugänglich und nutzbar sind (siehe Art. 21 Buchstabe c der
UN-Behindertenrechtskonvention)?
Wie viele Publikationen hat die Bundesregierung seit In-
krafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März
2009 herausgegeben, und welche davon stehen auch in „leich-
ter“ Sprache zur Verfügung bzw. sind als Gebärdensprach-
video auf der jeweiligen Webseite der Bundesbehörde – bitte
nach Bundesbehörden aufschlüsseln – vorhanden?
u Frage 55:
Die Bundesregierung steht bei der Entwicklung eines
ktionsplans der Bundesregierung zur Umsetzung der
N-Behindertenrechtskonvention in engem Kontakt zu
rivaten Rechtsträgern und regt dabei auch immer an, ei-
ene Aktionspläne zur Umsetzung der Konvention zu
nitiieren, die den Aktionsplan der Bundesregierung er-
änzen.
Der Bundesregierung geht es bei der Entwicklung
on Aktionsplänen auf den verschiedenen Ebenen vor
llem darum, das Leitbild der inklusiven Gesellschaft in
er Lebenswirklichkeit zu verankern. Hierfür brauchen
ir eine übergreifende gesellschaftspolitische Diskus-
ion und eine Kultur des Denkens in gemeinsamer Ver-
ntwortung vonseiten aller Akteure.
u Frage 56:
Die Bundesregierung hat seit März 2009 eine Viel-
ahl an Broschüren veröffentlicht oder neu aufgelegt.
ie genaue Anzahl der Publikationen war in der Kürze
er Zeit nicht ermittelbar. Behinderte Menschen sollen
n der Informationsgesellschaft teilhaben. Das Bundes-
inisterium für Arbeit und Soziales und der Beauftragte
er Bundesregierung für die Belange behinderter Men-
chen legen Wert darauf, dass Informationen des Bun-
es, die sie betreffen, auch für Menschen mit Behinde-
ung verständlich sind. So haben beispielsweise das
undesministerium für Arbeit und Soziales seit März
009 vier Publikationen in leichter Sprache und zwei
ublikationen in Gebärdensprache und die Bundeszen-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4575
(A) )
)(B)
trale für gesundheitliche Aufklärung vier Publikationen
zum Thema Sexualaufklärung, Verhütung und Familien-
planung in leichter Sprache veröffentlicht. Darüber hi-
naus finden sich weitere Informationen in leichter Spra-
che und Gebärdensprache auch auf dem barrierefreien
Webportal www.einfach-teilhaben.de, das ständig weiter
ausgebaut wird.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache
17/1917, Frage 57):
Setzt sich die Bundesregierung für ein einheitliches Güte-
siegel für Restaurants, zum Beispiel orientiert am dänischen
System, ein, damit jeder Besucher auf einen Blick sieht, was
die Behörden von dem Restaurant halten?
Die Bundesregierung befürwortet ein hohes Maß an
Transparenz in der Lebensmittelüberwachung. Sie be-
grüßt daher den Beschluss der einschlägigen Fachgruppe
der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, LAV-
ALB, vom 25. und 26. März 2010, Kontrollergebnisse
umfassend und auf bundeseinheitlicher Grundlage trans-
parent zu machen. Der Beschluss spiegelt das Bestreben
der Länder wider, nach anfänglichen Alleingängen nun-
mehr ein bundeseinheitliches Vorgehen zu favorisieren.
Die Umsetzung des Beschlusses findet in einer Projekt-
gruppe statt, an der der Bund mit Gastrecht, BMELV
und das BVL, mitwirkt. Ob es im Ergebnis zu einem Gü-
tesiegel nach dänischem Vorbild oder einem anderen
Modell zur Transparentmachung der Kontrollergebnisse
in Deutschland kommen wird, bleibt der Meinungsbil-
dung der Projektgruppe respektive der Länder vorbe-
halten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zu einem
angemessenen Interessenausgleich einerseits der grund-
gesetzlich geschützten Rechte, Schutz vor Geschäftsge-
heimnissen, Datenschutz, Verfahrensrechte, der betroffenen
Unternehmen und andererseits der Informationsinteres-
sen der Verbraucher kommt.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des
Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/1917,
Frage 58):
Wird die Bundesregierung in Anlehnung an die erfolgrei-
che Kampagne gegen „Schmuddellokale“ in Berlin-Pankow
und das Vorhaben des Bezirksamtes, im Abstand von einem
halben bis zu zwei Jahren Hygienekontrolleure zu beauftra-
gen, eine bundesweite Kampagne starten und, wenn nein, wa-
rum nicht?
Die Antwort auf diese Frage schließt an die vorherige
an. Die Bundesregierung begrüßt die Erarbeitung bundes-
einheitlicher Grundsätze zur Transparentmachung von
Betriebskontrollergebnissen. Sie zieht einen solchen bun-
deseinheitlichen Ansatz einer Kampagne, die sich ledig-
lich auf das in Berlin-Pankow praktizierte Modellsystem
stützt, vor.
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Hinsichtlich der Kontrollfrequenzen hat sich die Pro-
ektgruppe in ihrer 1. Sitzung am 26. Mai 2010 darauf
erständigt, dass sich das System zur Transparentma-
hung von Kontrollergebnissen in die Kontrollroutine
er Länder einfügt. Die Vergabe von Gütesiegeln oder
nderen Kennzeichnungselementen soll nicht dazu füh-
en, die amtliche Kontrolle zu lenken.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 59):
Bestätigt die Bundesregierung Medienberichte, dass die
Fregatte der Bundesmarine „Hessen“ zur Unterstützung eines
US-Marine-Kampfverbandes um den Flugzeugträger „USS
Harry S. Truman“ und um weitere Kriegsschiffe abkomman-
diert sein soll, der auf dem Weg zu der US-Navy-Flotte mit
dem US-Flugzeugträger „USS Dwight D. Eisenhower“ ist, die
bereits vor der Küste des Iran im Arabischen Meer stationiert
ist, und dass die deutsche Fregatte dem US-Kommando unter-
stellt werden soll, und, wenn ja, wie rechtfertigt die Bundes-
regierung dies angesichts der Gefahr, dass das deutsche
Kriegsschiff in einen drohenden Krieg mit dem Iran ver-
wickelt wird?
Die Fregatte „Hessen“ ist gegenwärtig als erstes
chiff der Deutschen Marine in einen amerikanischen
arineverband um den Flugzeugträger „USS Harry S.
ruman“ integriert und begleitet diesen auf der Fahrt
urch das Mittelmeer in den Indischen Ozean. Von dort
ird sie den Flugzeugträger „USS Eisenhower“ auf sei-
er Rückverlegung aus dem Einsatz in das Mittelmeer
egleiten und dann die Heimreise nach Wilhelmshaven
ntreten. Die Fregatte „Hessen“ wird nicht in die Opera-
ionsgebiete der US-Marine im Persischen Golf verle-
en.
Einheiten der Deutschen Marine nehmen ausschließ-
ich im Rahmen der vom Deutschen Bundestag man-
atierten Einsätze teil. Die Integration der Fregatte
Hessen“ in einen amerikanischen Marineverband hat
inen reinen Ausbildungs- und Übungscharakter. Ein
erauslösen aus dem Verband ist durch die deutsche
eite jederzeit möglich.
Mit dem Vorhaben soll in erster Linie die technische
nd organisatorische Zusammenarbeit weiter verbessert
erden. Die Deutsche Marine sieht darin einen signifi-
anten Erfahrungs- und Fähigkeitsgewinn. Der Einsatz
er Fregatte „Hessen“ ist Ausdruck der engen und ver-
rauensvollen Zusammenarbeit zwischen der deutschen
nd amerikanischen Marine.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 60):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Men-
schen, die seit Juni 2009 auf Initiative oder unter Mitwirkung
der Bundeswehr oder anderer deutscher Stellen in Afghanis-
4576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
tan in ISAF-Listen wie JEL – Joint Effects List – mit oder
ohne Zusätze wie „capture or kill“ aufgenommen wurden,
über deren Festsetzung und ihr weiteres Schicksal oder ihre
Tötung, und wie viele Angehörige oder andere Menschen ka-
men bei Operationen gegen die Gelisteten ums Leben?
Die Beteiligung der Bundeswehr an der International
Security Assistance Force, ISAF, in Afghanistan schließt
auch die nationale Teilhabe am Verfahren des sogenann-
ten Targeting ein. Die Mitwirkung am Targeting-Prozess
und dessen Durchführung richten sich nach den einschlä-
gigen Verfahrensregeln der ISAF sowie nach der gelten-
den nationalen und NATO-Befehls- und Weisungslage.
Der Targeting-Prozess umfasst zunächst die Identifi-
zierung und die Auswahl potenzieller militärischer Ziele,
gegen die im Sinne des Auftrages eine beabsichtigte Wir-
kung erzielt werden soll. Die Wirkungsempfehlungen des
Targeting umfassen dabei die gesamte Bandbreite des mi-
litärischen Handelns vor Ort und beschränken sich nicht
ausschließlich auf die Anwendung militärischer Gewalt.
Ziele, deren Verfolgung mit militärischen und nicht-
militärischen Mitteln gebilligt ist, werden auf der soge-
nannten Joint Prioritized Effects List, JPEL, aufgeführt.
Geplanten militärischen Maßnahmen gegen Einzelperso-
nen geht dabei eine eingehende Prüfung und Bewertung
sowie ein komplexes Abstimmungs- und Genehmi-
gungsverfahren voraus.
Zielnominierungen und Zugriffsoperationen, bei denen
deutsche Kräfte die Verantwortung für die Anwendung mi-
litärischer Gewalt haben, die Ausführung übernehmen
oder sich daran beteiligen, erfolgen ausschließlich mit
dem Ziel, die Zielperson festzusetzen.
Seit Juni 2009 wurden von deutscher Seite insgesamt
acht Personen, denen nach vorliegender Erweislage ein
konkretes Gefährdungspotenzial gegenüber ISAF und
den afghanischen Sicherheitskräften zugeordnet werden
konnte, über den Befehlshaber im ISAF Regionalkom-
mando Nord als zuständiger Instanz zur Nominierung
auf der JPEL vorgeschlagen. Von diesen Personen, ihren
Angehörigen und anderen Menschen in unmittelbarer
Umgebung konnte in Verantwortung oder unter Beteili-
gung von Kräften der Bundeswehr bisher niemand fest-
gesetzt werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 61 und 62):
Inwiefern wird die Bundeswehr auch in den Jahren 2011
und 2012 das bilaterale Polizeiprojekt zur Ausbildung afgha-
nischer Sicherheitskräfte mit dem Feldjägerausbildungskom-
mando Afghan National Police, ANP, wie zurzeit in einer
durchhaltefähigen Stärke von 45 Feldjägern unterstützen, und
inwieweit ist ein personeller Aufwuchs geplant?
Wird die Bundeswehr das bilaterale Polizeiprojekt zur
Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte in den Jahren
2010, 2011 und 2012 ausschließlich durch Feldjäger unter-
stützen?
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Die Bundeswehr unterstützt das bilaterale Polizeiprojekt
ur Polizeiausbildungsunterstützung der afghanischen
olizei im Rahmen des Focused District Development
rogramms im Kern mit dem Feldjägerausbildungskom-
ando ANP.
Darüber hinaus unterstützt die Bundeswehr in der
rainingsphase im deutschen Polizeitrainingszentrum im
ahmen der Sanitätsausbildung durch Sanitätskräfte und
er „IED-awareness“ durch Fachpersonal und bei Ein-
atz in den Distrikten durch Kräfte zum Schutz der Police
entoring Teams.
Die Fortsetzung dieser nationalen Unterstützungsleis-
ungen im laufenden Jahr sowie in den Jahren 2011 und
012 ist vorgesehen.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 63):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Einsparungen beim El-
terngeld darüber zu realisieren, dass das Elterngeld für Trans-
ferempfänger oder Studierende gekürzt wird oder vollständig
wegfällt, und, wenn ja, wie hoch werden die dadurch erzielten
Einsparungen nach Ansicht der Bundesregierung sein?
Am 7. Juni 2010 hat die Bundesregierung ihre Klau-
ursitzung zum Bundeshaushalt durchgeführt. Auf dieser
itzung wurden auch Einsparungen beim Elterngeld be-
chlossen. Das Einsparvolumen durch den Verzicht auf
ie doppelte Leistung von Elterngeld und Arbeitslosen-
eld II beläuft sich auf rund 400 Millionen Euro. Dage-
en sind etwa Studierende, die Leistungen nach dem
AföG beziehen, von den Einsparungen nicht betroffen.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
bgeordneten Birgitt Bender (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 64 und 65):
Welche Belastungen – absolut und prozentual – entstehen
für gesetzlich Krankenversicherte mit Erwerbseinkommen
zwischen 500 und 700 Euro, wenn, wie in der Presse berich-
tet, die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, eine
Pauschale von durchschnittlich 30 Euro einzuführen, umge-
setzt würden und ein auf Antrag abgesenkter Beitragssatz von
minimal 5 Prozent gilt?
Wie stellt sich die Bundesregierung das Verfahren zum
Nachweis der Bedürftigkeit aufgrund eines geringen Gesamt-
einkommens vor, das zu einer Ermäßigung des Beitragssatzes
führen soll, und teilt sie die Einschätzung, dass für ein solches
Verfahren – laut einer Studie im Auftrag der Hans-Böckler-
Stiftung – jährlich mindestens 250 Millionen Euro Bürokra-
tiekosten entstehen?
u Frage 64:
Das Bundesministerium für Gesundheit will eine
ehrbelastung durch die Systemumstellung im unteren
inkommensbereich vermeiden. Dies muss bei einer
onkreten Umsetzung sichergestellt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4577
(A) )
)(B)
Zu Frage 65:
Nach den vorgelegten Überlegungen des Bundes-
ministeriums für Gesundheit kann im Einführungsjahr
die Einstufung in Beitragssatzklassen automatisch durch
die Arbeitgeber und Träger erfolgen. Ab dem zweiten
Jahr erfolgt die Einstufung in eine abgesenkte Beitrags-
satzklasse anhand des Gesamteinkommens durch die ge-
setzlichen Krankenkassen, ähnlich wie das bei der heuti-
gen Regelung in § 62 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch,
SGB V, zur Überprüfung des Erreichens der Belastungs-
grenze vorgesehen ist.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 66):
Auf welchem Weg – zum Beispiel Steuererhöhung – will
die Bundesregierung die in den Eckpunkten des Bundesminis-
teriums für Gesundheit für eine Gesundheitsprämie mit sozial
gestaffelten Beiträgen genannten zusätzlichen 6 Milliarden Euro
zur Finanzierung der auf Antrag und nach Prüfung zu gewäh-
renden Beitragssatzsenkung für gesetzlich Krankenversicherte
erzielen, und wie verhält sich dies zum ursprünglichen Ziel
der Bundesregierung, die Steuern zu senken?
Das vom Bundesministerium für Gesundheit vorge-
schlagene Modell einer Gesundheitsprämie mit sozial
gestaffelten Beiträgen ist so ausgestaltet, dass ein Sozial-
ausgleich im Jahr 2011 aus den nach geltendem Recht
zur Verfügung stehenden Bundesmitteln finanziert wer-
den kann.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
Abgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fra-
gen 67 und 68):
Wie oft und in welcher Zusammensetzung hat die zur Er-
arbeitung des Konzeptes der Einführung einer sogenannten
Kopfpauschale von der Bundesregierung eingesetzte Regie-
rungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen
Finanzierung des Gesundheitswesens getagt?
Hat die Kommission zur nachhaltigen und sozial ausge-
wogenen Finanzierung des Gesundheitswesens, bestehend aus
acht Bundesministern der CDU, CSU und FDP, das nun in der
Presse dargelegte Konzept des Bundesministeriums für Ge-
sundheit erarbeitet, bzw. wie war die Kommission in die Ent-
scheidungsfindung einbezogen?
Zu Frage 67:
Die Bundesregierung hatte am 24. Februar 2010 die
Einrichtung einer Regierungskommission zur nachhalti-
gen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesund-
heitswesens beschlossen. Diese hat am 17. März 2010
und 12. Mai 2010 auf Ministerebene sowie am 20. April
auf der Ebene der Staatssekretäre getagt. Das Bundes-
kanzleramt sowie die die Bundesregierung tragenden
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raktionen von CDU/CSU und FDP waren als Gäste zu
en Sitzungen der Regierungskommission geladen.
u Frage 68:
Die Regierungskommission zur nachhaltigen und so-
ial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens
at den Auftrag, Vorschläge zur konkreten Umsetzung
es Koalitionsvertrages zu erarbeiten. Die bisherigen
eratungen der Regierungskommission haben entschei-
end dazu beigetragen, sozial ausgewogene Eckpunkte
u entwickeln. Das Vorhaben, den Sozialausgleich bei
en gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen, basiert
uf der Arbeit einer durch die Regierungskommission
ebildeten Arbeitsgruppe.
nlage 38
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
bgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/1917, Frage 69):
Ist es richtig, dass zur Deckung der Fehlbeträge und Aus-
gabenzuwächse in der gesetzlichen Krankenversicherung nun
weder der Arbeitgeberbeitrag angehoben noch die Beitragsbe-
messungsgrenze erhöht werden soll noch ein steuerfinanzier-
ter Sozialausgleich den geplanten Pauschalbetrag bei Gering-
verdienenden ausgleichen soll, und welche Maßnahmen sind
stattdessen zu erwarten, damit – abgesehen von Sparmaßnah-
men bei den Leistungserbringern – diese Kosten nicht allein
von den Versicherten und den Patienten bzw. Gering- und
Durchschnittsverdienenden getragen werden müssen?
Die gesetzliche Krankenversicherung soll im Jahr
011 mit zusätzlichen Bundesmitteln in Höhe von 2 Mil-
iarden Euro unterstützt werden. Der Bundeszuschuss
ird 2011 insgesamt 15,3 Milliarden Euro betragen.
Mit dieser Maßnahme werden die Versicherten und
amit auch die Patienten deutlich entlastet. Eine sozial
usgewogene Ausgestaltung wird bei den weiteren
berlegungen zur Neuordnung der Finanzierung des Ge-
undheitswesens eine zentrale Rolle spielen.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksa-
he 17/1917, Frage 70):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die im Ko-
alitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP von 2009 ver-
einbarte Sicherstellung international wettbewerbsfähiger Be-
triebszeiten deutscher Flughäfen durch eine „erforderliche
Präzisierung im Luftverkehrsgesetz“ dazu führt, das Nacht-
flugverbot aufzuweichen und den Anwohnern mehr Nacht-
flüge zuzumuten?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundes-
egierung auf „international wettbewerbsfähige Be-
riebszeiten“ hinwirkt. Die Bundesregierung tritt für eine
usgewogene Abwägung zwischen betrieblichen und
irtschaftlichen Interessen auf der einen Seite und den
elangen des Lärm- und Umweltschutzes auf der ande-
en Seite ein. Dabei sind volkswirtschaftliche Belange
4578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
und der Schutz der Nachtruhe zu berücksichtigen. Vor
diesem Hintergrund ist bei allen Entscheidungen über
die Zulassung von Nachtflügen auf einem Flughafen
auch das öffentliche Interesse zu prüfen. Insbesondere
die volkswirtschaftlichen Faktoren und die konkrete
wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens für die Region
können nicht außer Acht gelassen werden. Die Schaf-
fung wettbewerbsfähiger Betriebszeiten auf deutschen
Flughäfen kann jedoch nur dann ein gesellschaftspoliti-
sches Anliegen darstellen und letztlich im gesamtstaatli-
chen Interesse liegen, wenn dabei sichergestellt ist, dass
sich die durch Fluglärm hervorgerufene Belastung der
Bevölkerung auf ein unvermeidbares Mindestmaß be-
schränkt und gesundheitliche Schäden ausgeschlossen
sind.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 71):
Wie ist es zu erklären, dass in der Antwort der Bundesre-
gierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen auf Bundestagsdrucksache 16/12210 von ihr behaup-
tet wird, dass zum Zeitpunkt der 1996 in Überarbeitung be-
findlichen Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton noch nicht bekannt war, dass es auch durch die
Verwendung von Festgesteinen – hier: Quarzporphyr – zu
Treibreaktionsschäden kommen kann, wenn eine bestimmte
zuschlagkritische Alkalikonzentration gegeben ist, obwohl
dies bereits 1990 in der Veröffentlichung eines Prüfungsver-
fahrens (Report on the 2nd International Aggregates Sympo-
sium, Erlangen, October 22-27, 1990, pp. 305) betont worden
war sowie von Sachverständigen der Materialforschungs- und
-prüfanstalt Weimar, MFPA – unter anderem Dr. Gerhard
Hempel –, die Anwendung dieses Prüfverfahrens wiederholt
angemahnt wurde, und kann davon ausgegangen werden, dass
mit der Anwendung dieses Prüfverfahrens alle Treibreaktions-
schäden nach 1996 hätten vermieden werden können?
Zum Zeitpunkt der 1996 in Überarbeitung befindli-
chen Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für
Stahlbeton, DAfStB, „Vorbeugende Maßnahmen gegen
schädigende Alkalireaktion im Beton“ wurde in Fach-
kreisen Quarzporphyr als nicht alkaliempfindlich einge-
stuft und fand somit auch nicht Eingang in die Richtlinie
des DAfStB.
Der DAfStB hat auch festgelegt, welche Prüfverfah-
ren für alkaliempfindliche Gesteinskörnungen geeignet
sind, und hat diese in dieser Richtlinie festgelegt. Die
Frage, ob durch die Anwendung anderer als in der Al-
kali-Richtlinie anerkannten Prüfverfahren Schäden
durch Alkali-Kieselsäure-Reaktionen hätte ausgeschlos-
sen werden können, ist spekulativ und kann nicht beant-
wortet werden.
Die Alkali-Richtlinie des DAfStB wurde am 8. Okto-
ber 1998 durch Allgemeine Rundschreiben Straßenbau
38/1998 vom damaligen BMV für Betonfahrbahndecken
eingeführt.
Nach Bekanntwerden erster Schäden im Fahrbahnde-
ckenbereich, ursächlich durch das Verwenden von
Quarzporphyr, wurde eine weitere Verwendung von
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uarzporphyr und anderer alkaliempfindlicher Gesteine
m Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 15/
005 geregelt. Durch die Straßenbauverwaltungen der
änder wurden die Regelungen teilweise aus eigenen Er-
ahrungen und mit Bezug auf die regionale Situation er-
änzt.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 72):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aus-
sage des Verkehrsministers von Sachsen-Anhalt, Karl-Heinz
Daehre, vor dem Hintergrund der Baumängel an der Bundes-
straße 6 n, dass Vorschriften für die Verwendung von Straßen-
baumaterialien (vergleiche Volksstimme vom 7. Mai 2010) ge-
ändert werden müssen, und aus welchen Bundes- oder/und
Landesmitteln wird nach aktuellem Kenntnisstand die Sanie-
rung der Bundesstraße 6 n bestritten?
Zunächst ist festzuhalten: Das Regelwerk für den
traßenbau wird von der Forschungsgesellschaft für das
traßen- und Verkehrswesen erarbeitet, stetig fortge-
chrieben und für die Anwendung bei den Auftragsver-
altungen vom BMVBS vorgegeben. Neue Erkennt-
isse aus Forschung, Entwicklung und der Anwendung
es Regelwerks, insbesondere aus Schadensfällen, wer-
en von der zuständigen Arbeitsgruppe ausgewertet und
m Zuge der Überarbeitung in das Regelwerk eingearbei-
et.
Diese grundsätzliche bewährte Vorgehensweise wird
uch hier in Zusammenarbeit von BMVBS, Land und
er Forschungsgesellschaft beschritten werden.
Laut Angaben in dem Presseartikel soll das frühzei-
ige Versagen der sogenannten Binderschicht, eine der
beren Schichten aus Asphaltmischgut in der Straßen-
onstruktion, Anlass für die Instandsetzungsmaßnahme
ein. Ursache für das Versagen soll laut dem Artikel der
n der Binderschicht eingearbeitete Anteil aus wieder
erwendetem Asphaltmaterial aus Straßen der ehemali-
en DDR in Sachsen-Anhalt mit dem damals eingesetz-
en Bitumen sein.
Bestätigen sich diese Aussagen, wird das BMVBS ge-
einsam mit dem Land dafür Sorge tragen, dass der
chadensfall analysiert wird. Dies wird ergeben, wie ge-
ebenenfalls das Regelwerk geändert werden muss, um
uch die Wiederverwendung dieser Materialien ohne
chadensfolge sicherzustellen.
Ziel der Bundesregierung ist es allerdings unverän-
ert, das aus den Straßen bei Instandsetzungsmaßnah-
en anfallende Asphaltmischgut möglichst vollständig
nd möglichst hochwertig wiederzuverwenden.
Die Instandsetzung der Bundesstraße 6 n ist vom
und als Straßenbaulastträger der Bundesfernstraßen zu
ragen. Diese wird aus den Haushaltsmitteln finanziert,
ie der Bund dem Land als Auftragsverwaltung des Bun-
es für die Erhaltung der Bundesfernstraßen zur Verfü-
ung stellt. Die damit in Zusammenhang stehenden Ver-
altungskosten, zum Beispiel die Personalkosten für die
usschreibung und Vergabe der Instandsetzungsarbei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4579
(A) )
)(B)
ten, muss das Land tragen. Grundlage sind die finanzver-
fassungsrechtlichen Regelungen im Grundgesetz.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 73):
Unter welchen Voraussetzungen werden für Binnenwas-
serstraßen des Bundes, die der Wasserstraßenkategorie IV
– Europawasserstraße – zugeordnet und damit für das Befah-
ren mit Europaschiffen mit den maximalen Abmessungen von
85 Meter in der Länge, 9,90 Meter in der Breite und einem
Tiefgang von 2,50 bis 3 Meter zugelassen sind, Ausnahmen
für das Befahren mit Schubverbänden erteilt, und welche Ab-
messungen dürfen diese Schubverbände gegebenenfalls auf-
weisen?
In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sind die
Höchstabmessungen für Fahrzeuge und Schubverbände
gewässerspezifisch geregelt. Allgemeine Ausnahmevor-
schriften für Schubverbände sind in der Binnenschiff-
fahrtsstraßen-Ordnung nicht vorgesehen. Für einige
Wasserstraßen der Kategorie IV ist vorgesehen, dass
Schubverbände, die die vorgeschriebenen Abmessungen
überschreiten, diese Wasserstraße nur befahren dürfen,
wenn sie mit einer aktiven Bugsteuereinrichtung oder ei-
nem Zweischraubenantrieb und gegebenenfalls einer
Sprechverbindung zwischen Steuerstand und Spitze des
Fahrzeugs oder Schubverbandes ausgerüstet sind.
Anlage 43
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Fragen 74 und 75):
Welchem deutschen CO2-Reduktionsanteil – in Prozent –
würde eine Erhöhung des EU-Reduktionszieles von 20 Pro-
zent auf 30 Prozent bis 2020 entsprechen?
Welcher Bundesminister vertritt dazu in Brüssel die Mei-
nung der Bundesregierung?
Anlässlich der Veröffentlichung der Mitteilung der
EU-Kommission vom 26. Mai mit dem Titel „Analysis
of options to move beyond 20% greenhouse gas emis-
sion reductions and assessing the risk of carbon leakage“
befasst sich die Bundesregierung mit der von der EU-
Kommission vorgelegten Analyse. Die Verteilung eines
30-Prozent-Minderungsziels auf EU-Ebene auf die ein-
zelnen Mitgliedstaaten ist noch nicht entschieden. Die
Bundesregierung bekräftigt das Ziel, in Deutschland die
Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent ge-
genüber 1990 zu senken.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
sache 17/1917, Frage 76):
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Wie ist die Position der Bundesregierung zum Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte
Nutzfahrzeuge im Rahmen der Gesamtstrategie der Gemein-
schaft zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutz-
fahrzeugen und Pkw vom 28. Oktober 2009, und wie ist die
weitere zeitliche Planung für die Entscheidungsfindung zwi-
schen den beteiligten Bundesministern für den Fall, dass eine
Position der Bundesregierung hierzu noch nicht feststehen
sollte?
Die Ressortabstimmung zum Kommissionsvorschlag
st derzeit noch nicht abgeschlossen. Es finden intensive
espräche zwischen den beteiligten Ressorts statt. Eine
bgestimmte Position wird baldmöglichst angestrebt. Im
ahmen der Verhandlungen zu diesem Dossier in Brüs-
el sind noch keine Entscheidungen gefallen. Es ist zu
rwarten, dass die Verhandlungen im Rat und EP im
. Halbjahr 2010 intensiviert werden.
nlage 45
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 77):
Welche aktuellen wesentlichen Änderungswünsche an der
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit, BMU, im Juli 2009 veröffentlichten Endfassung
der Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung wärmeent-
wickelnder radioaktiver Abfälle liegen dem BMU vonseiten
der Bundesländer vor – bitte mit länderspezifischer Angabe –,
und welche wesentlichen Änderungsvorschläge für die Si-
cherheitsanforderungen sind auf BMU-Leitungsebene vorge-
sehen?
Die Sicherheitsanforderungen des BMU von Juli
009 sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung ab-
estimmt und wurden insofern nicht im Bundesanzeiger
m Sinne einer Endfassung veröffentlicht. Zurzeit findet
ine vertiefte fachliche Diskussion mit den Bundeslän-
ern über die Sicherheitsanforderungen statt. Entschei-
ungen zur abschließenden Formulierung der Sicher-
eitsanforderungen sind noch nicht getroffen.
nlage 46
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 78):
Auf welche Eckpunkte für Nachrüstanforderungen für
Atomkraftwerke haben sich BMU, Kanzleramt und Bundes-
ministerium für Wirtschaft und Technologie auf Leitungsebene
bereits geeinigt, und welcher weitere Zeitplan – bitte insbeson-
dere mit Angabe bereits anberaumter Bund-Länder-Termine –
ist für die Festlegung der Nachrüstanforderungen vorgesehen?
Zur Frage atomrechtlicher Regelungen zu den Kern-
raftwerken sind innerhalb der Bundesregierung noch
eine Entscheidungen getroffen worden. Im Hinblick auf
und-Länder-Gespräche auf Arbeitsebene zu fachlich-
echnischen Fragen wird auf die Antwort der Bundesre-
ierung vom 7. Mai 2010 auf Ihre Schriftliche Frage 5/18
erwiesen. Ein weiteres Gespräch hat am 7./8. Juni 2010
tattgefunden.
4580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 79):
Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftliche
Einschätzung des Sachverständigenrates für Umweltfragen
und dessen Feststellung, dass die Umstellung auf 100 Prozent
Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2050 klima-
verträglich, sicher und bezahlbar sei und für die Übergangs-
zeit weder Verlängerungen der Laufzeit von Atomkraftwerken
noch neue Kohlekraftwerke erforderlich seien?
Die Bundesregierung hat ein Forschungskonsortium
beauftragt, Energieszenarien zu berechnen, die der Bun-
desregierung als Grundlage für das Energiekonzept die-
nen sollen. Die Stellungnahme des Sachverständigenrats
für Umweltfragen wird wie andere aktuelle und mit den
Energieszenarien vergleichbare Studien bei den Arbeiten
zum Energiekonzept angemessen berücksichtigt werden.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache
17/1917, Frage 80):
Wer wird als hochrangiger Vertreter Deutschlands in die
vom europäischen Wettbewerbsrat beschlossene Task Force
ITER entsandt, und bis zu welcher Summe darf dieser Vertre-
ter finanzielle Zusagen für Deutschland machen?
In ihren Schlussfolgerungen zum Wettbewerbsfähig-
keitsrat am 26. Mai 2010 hat die spanische Ratspräsi-
dentschaft die Einsetzung einer Task Force zu ITER vor-
geschlagen, in der die Finanzsituation des Projektes
analysiert und nach tragbaren Lösungen gesucht werden
soll. Diese Task Force ist kein formelles Beschlussorgan,
sondern soll in Vorbereitung des Wettbewerbsfähigkeits-
rats Vorschläge erarbeiten. Da die Task Force selbst
keine Entscheidungen trifft, benötigt der deutsche Ver-
treter auch kein Mandat, finanzielle Zusagen für
Deutschland zu treffen. Als deutscher Vertreter ist
Staatssekretär Dr. Georg Schütte benannt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 81):
Stimmt es, dass die Bundesregierung dem Land Schles-
wig-Holstein zugesagt hat, nach Abschluss des Bildungsgip-
fels das Land „allein im Bereich der Bildungsinvestitionen
mit über 100 Mio. Euro p. a. aus Bundesmitteln dauerhaft zu
entlasten“ (Schleswig-Holsteinischer Landtag, Drucksache
17/240), und um wie viel kleiner oder größer ist diese Summe
als der Betrag, der Schleswig-Holstein zugutekommen würde,
wenn der Bund seine Zusage einhält, 40 Prozent der notwen-
digen Mittel für die zusätzlichen Bildungsausgaben aufzu-
bringen, um das 7-Prozent-Ziel 2015 zu erreichen?
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin und
Regierungschefs der Länder haben bei ihrem Treffen am
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6. Dezember 2009 festgestellt, dass zur Erreichung des
0-Prozent-Ziels im Zieljahr 2015 rechnerisch ein zu-
ätzlicher Betrag von mindestens 13 Milliarden Euro für
ildungsmaßnahmen erforderlich ist. Die Bundeskanz-
erin hat den Ländern angeboten, sich mit Blick auf diese
usätzlichen Aufwendungen mit einer Quote von 40 Pro-
ent dauerhaft zu beteiligen. Dies entspricht einem Be-
rag von 5,2 Milliarden Euro für das Jahr 2015. Die Be-
eiligung des Bundes soll aus einer Vielzahl von
aßnahmen bestehen, deren finanzielle Auswirkungen
uf einzelne Länder zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
bzusehen sind.
nlage 50
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
ache 17/1917, Frage 82):
An welche konkreten Reformen – zum Beispiel Energie-
politik, Budgethilfe, Überarbeitung der Sozial- und Umweltstan-
dards, interne Governance-Strukturen – hat das Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
BMZ, die Zustimmung zur Kapitalerhöhung der Afrikani-
schen Entwicklungsbank, AfDB, im Rahmen der Jahresta-
gung der AfDB vom 25. bis 28. Mai 2010 geknüpft (siehe
BMZ-Pressemitteilung vom 25. Mai 2010), und welche kon-
kreten Umsetzungsvorschläge wird das BMZ in den entspre-
chenden Governor's Dialogue einbringen?
In Vorverhandlungen hat Deutschland die Aktualisie-
ung mehrerer Strategien bzw. die Ausdehnung einiger
örderbereiche gefordert. Dabei trifft zu, dass die AfDB
ereits allgemein über eine gute konzeptionelle Basis
erfügt, zum Beispiel Mittelfriststrategie 2008 bis 2012,
ektorpolitiken, sodass es sich überwiegend um Anpas-
ungen und Optimierungen bestehender Ansätze, im Un-
erschied zur Schaffung neuer Grundlagen, handelt.
ichtige Eckpunkte sind:
Energiepolitik: Weitere operationale Verbesserung
und Erhöhung des Anteils von Fördermaßnahmen im
Bereich Umwelt und Energie. Bereits erfolgt ist die
Schaffung einer neuen Energieabteilung in der AfDB.
Weitere Maßnahmen sind die Erarbeitung einer aktu-
ellen Energiestrategie, unter anderem Förderung er-
neuerbarer Energien, Politikberatung, internationale
Zusammenarbeit zu Klimainvestitionen.
Budgethilfe: Erarbeitung einer Strategie, welche die
systematische Verbindung von „Policy Based Loans“
mit – weiterer – Verstärkung von nationalen Manage-
mentkapazitäten im Bereich Finanzmanagement und
Finanzkontrolle vorsieht.
Richtlinien im Umgang mit „political challenges“:
Erarbeitung von Leitlinien, wie die AfDB mit geplan-
ten Finanzierungen in Ländern umgeht, in denen sich
ein plötzlicher, nicht verfassungsgemäßer Wandel er-
eignet hat, zum Beispiel bei Putschen, „de facto go-
vernments“.
Interne Governance-Strukturen: Beobachtung und
Kontrolle der (Verwaltungs-)Kosten des 20-köpfigen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4581
(A) )
)(B)
Exekutivrates, ab Juli 2010, mit dem Ziel, die not-
wendigen Kosten zu minimieren.
– Überarbeitung der Sozial- und Umweltstandards:
Systematische Zusammenführung und Aktualisierung
einer Reihe bestehender Richtlinien und Qualitäts-
sicherungsverfahren, so dass Sozial- und Umweltas-
pekte in den Fördermaßnahmen der AfDB entspre-
chend internationaler Standards berücksichtigt
werden.
In dem Governors’ Dialogue, der als Forum für einen
unmittelbaren Gedankenaustausch der Gouverneure un-
tereinander und mit dem Management konzipiert war,
wurde vor allem die sektorale Ausrichtung der Bank the-
matisiert. Ich habe auch in diesem Rahmen mit großem
Nachdruck effiziente Verwaltungsstrukturen in der
AfDB, insbesondere mit Bezug auf das Exekutivdirekto-
rium, gefordert.
Anlage 51
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1917, Frage 83):
Wie begründet die Bundesregierung angesichts der jüngs-
ten Debatten den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan?
Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan begrün-
det sich unverändert wie im Antrag der Bundesregierung
vom 9. Februar 2010, Bundestagsdrucksache 17/654, auf
Verlängerung des Mandats der Internationalen Sicher-
heitsunterstützungstruppe, ISAF, des Deutschen Bundes-
tags dargelegt.
Wie der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, in der ersten Lesung zur Beratung dieses
Antrags am 10. Februar 2010 hier im Deutschen Bundes-
tag erläutert hat, dient der Einsatz vor allem dem Ziel, un-
sere eigene Sicherheit zu schützen. Afghanistan darf nie
wieder Rückzugsort und Hort des Terrors werden.
Wir sind zudem auch aus humanitären Gründen dort.
Anlage 52
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 84):
Wie positioniert sich die Bundesregierung hinsichtlich der
Frage, ob die politische Einigung über die Eröffnung von Bei-
trittsverhandlungen mit Island auf dem kommenden Europäi-
schen Rat am 17./18. Juni 2010 auf die Tagesordnung gesetzt
wird, und wird die Bundesregierung dem in der Plenardebatte
am 22. April 2010 von allen Fraktionen geäußerten Wunsch
der Übereinkunft über die Eröffnung von Beitrittsverhandlun-
gen Ausdruck verleihen?
Die Bundesregierung befürwortet, dass die Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Island auf
die Tagesordnung des Europäischen Rats am 17. Juni
2010 gesetzt wird.
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Sie unterstützt einen Beschluss des Europäischen
ats zur Verleihung des Kandidatenstatus und zur Auf-
ahme von Beitrittsverhandlungen mit Island.
nlage 53
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
bgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksa-
he 17/1917, Fragen 85 und 86):
Wie beurteilt es die Bundesregierung, dass auch zwölf
Stunden nach dem Überfall der israelischen Armee auf die
Free-Gaza-Schiffe die deutsche Botschaft keinerlei Kontakt
zu den entführten Aktivisten und Abgeordneten aufnehmen
konnte, und sieht sie dies, wie den brutalen Angriff auf die hu-
manitäre Flottille in internationalen Gewässern, nicht als
Bruch des Völkerrechts, insbesondere des Wiener Überein-
kommens über konsularische Beziehungen?
Wie bewertet die Bundesregierung angesichts des Angriffs
auf die Free-Gaza-Schiffe mit mindestens neun Toten das EU-
Assoziierungsabkommen mit Israel, und teilt sie die Forde-
rung von Menschenrechtsexperten nach einem sofortigen
Stopp aller Rüstungsexporte nach Israel und einer Aussetzung
des Assoziierungsabkommens aufgrund massiver Menschen-
rechtsverletzungen?
u Frage 85:
Die Bundesregierung ist bestürzt über die Ereignisse
m östlichen Mittelmeer und bedauert zutiefst, dass es
abei Tote und Verletzte gegeben hat. Sowohl Bundes-
anzlerin Dr. Angela Merkel als auch der Bundesminis-
er des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, haben
mgehend mit der israelischen Regierung Kontakt auf-
enommen und eine umfassende, transparente und neu-
rale Aufklärung der Ereignisse gefordert, falls erforder-
ich unter Einbindung internationaler Beobachter.
Das Auswärtige Amt und die Deutsche Botschaft in
el Aviv haben sich unmittelbar nach den bestürzenden
reignissen intensiv um Kontakt und Zugang zu den be-
roffenen deutschen Staatsangehörigen bemüht.
Vertreter der Deutschen Botschaft standen am 31. Mai
010 bereits ab 5.00 Uhr in kontinuierlichem Kontakt
it den israelischen Stellen. Das Auswärtige Amt trug
ie deutschen Anliegen umgehend der Israelischen Bot-
chaft in Berlin vor. Für das in Art. 36 des Wiener Über-
inkommens über konsularische Beziehungen festge-
egte Recht der Konsularbeamten, Angehörige des
ntsendestaates aufzusuchen, ist keine bestimmte Frist
estgesetzt.
Auch unterliegt die Ausübung dieses Rechts gemäß
bsatz 2 den Rechtsvorschriften des Empfangsstaats. Al-
rdings müssen diese die vollständige Verwirklichung der
it dem Recht angestrebten Zwecke ermöglichen. Dabei
üssen die konkreten Umstände berücksichtigt werden,
ier insbesondere der Tatsache, dass die deutschen Staats-
ngehörigen auf Schiffen in größerer Entfernung vor der
üste in israelischen Gewahrsam genommen wurden und
nschließend an Land gebracht wurden.
Unter diesen Umständen kann in der Zeitspanne, die
is zur konsularischen Kontaktaufnahme verstrichen ist,
eine Verletzung des Wiener Übereinkommens über
onsularische Beziehungen gesehen werden.
4582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 86:
Die Bundesregierung verfolgt gegenüber Drittstaaten
eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik auf Basis
ihrer „politischen Grundsätze für den Export von Kriegs-
waffen und sonstigen Rüstungsgütern“ sowie des „Ge-
meinsamen Standpunkts des Rats betreffend gemein-
same Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern vom 08. Dezember
2008“. Dabei gilt das Prinzip der Einzelfallentscheidung.
Rüstungsexportkontrollentscheidungen zu Israel be-
rücksichtigen neben den historischen Sonderbeziehun-
gen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Staat Israel aber auch die Lage in der Region.
Die Beschlusslage der EU zu den EU-Israel-Bezie-
hungen ist seit dem 8. Dezember 2008 unverändert.
Nach Auffassung der EU muss der Prozess zur Vertie-
fung der Beziehungen stets im Kontext der gemeinsa-
men Interessen und Ziele betrachtet werden.
Anlage 54
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1917, Fragen 87 und 88):
Wie will die Bundesregierung ihre Forderung, die Blo-
ckade des Gazastreifens aufzuheben, umsetzen?
Wie setzt sich die Bundesregierung konkret für die Frei-
lassung der weiterhin inhaftierten palästinensischen Teilneh-
mer der Hilfsflotte ein?
Zu Frage 87:
Die Ereignisse vom 31. Mai 2010 verdeutlichen er-
neut die Notwendigkeit einer Zugangsregelung für Wa-
ren und Personen in den Gazastreifen. Die derzeitige Si-
tuation ist – wie bereits in den Ratsschlussfolgerungen
vom 8. Dezember 2009 niedergelegt – politisch kontra-
produktiv.
Die Bundesregierung drängt zusammen mit ihren eu-
ropäischen Partnern gegenüber den israelischen Stellen
auf die vollständige Umsetzung der Sicherheitsresolu-
tion der Vereinten Nationen 1860 (2009), das heißt auf
eine geregelte Öffnung der Übergänge für humanitäre
Güter, Personen und Waren.
Die Umsetzung der Resolution schließt auch die Ein-
stellung aller Angriffe aus dem Gaza-Streifen und eine
Unterbindung des Waffenschmuggels ein.
Zu Frage 88:
Bei den zeitweise in Haft befindlichen „palästinensi-
schen“ Personen handelt es sich nach Kenntnis der Bun-
desregierung um israelische Staatsangehörige.
Diese wurden am 3. Juni 2010 gegen Kaution in Höhe
von 150 000 NIS, New Israeli Sheqel, (circa 30 000 Euro)
freigelassen und für fünf Tage unter Hausarrest gestellt.
Sie unterliegen einem Ausreiseverbot für 45 Tage.
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(C
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nlage 55
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 89):
Wie bewertet die Bundesregierung den Angriff israeli-
scher Marineeinheiten auf die Schiffe der Solidaritätsflotte
„Free Gaza“ aus völkerrechtlicher Sicht?
Eine seriöse völkerrechtliche Bewertung kann erst er-
olgen, wenn umfassend und gesichert bekannt ist, was
enau am frühen Morgen des 31. Mai 2010 geschehen
st. Das ist bisher nicht der Fall.
Genau deshalb setzt sich die Bundesregierung, wie
iele ihrer Partner, für eine umfassende und transparente
ntersuchung der Ereignisse ein.
nlage 56
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/1917, Frage 90):
Finden nach Auffassung der Bundesregierung die in
Deutschland gültigen Menschenrechtsbestimmungen auch bei
der Verfolgung von Schiffen Anwendung, von denen aus mut-
maßlich oder tatsächlich Akte der Piraterie begangen wurden,
oder finden diese, erst nachdem diese Schiffe von deutschen
Soldaten betreten wurden, Anwendung, und besteht hinsicht-
lich der Gültigkeit von Menschenrechtsbestimmungen bei der
Verfolgung und Verhaftung Piraterieverdächtiger Konsens un-
ter den an der Mission Atalanta beteiligten Staaten?
Die Anwendbarkeit der Europäischen Konvention für
enschenrechte, EMRK, setzt nach ihrem Art. 1 voraus,
ass die betreffende Person der „Hoheitsgewalt“ eines
ertragsstaates der Konvention untersteht. Außerhalb
es Staatsgebietes der Vertragsstaaten kann dies nach der
inschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Ge-
ichtshofes für Menschenrechte dann der Fall sein, wenn
er Vertragsstaat „effektive Kontrolle“ über die betrof-
ene Person ausübt.
Auch auf Schiffen, die unter der Flagge eines Ver-
ragsstaates fahren, übt dieser Staat kraft Völkergewohn-
eitsrecht Herrschaftsgewalt aus.
Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die die
peration Atalanta durchführen, sind auch Vertragsstaa-
en der Europäischen Menschenrechtskonvention und
aher in gleichem Maße an deren Vorschriften gebun-
en.
nlage 57
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 91):
Welchen Stellenwert haben Menschenrechte wie Ver-
sammlungsfreiheit bei Demonstrationen zum 31. eines Mo-
nats in Russland (siehe www.dw-world.de) oder der Moskauer
Gay Pride (www.gayrussia.ru), das Recht auf ein faires Ge-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 45. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010 4583
(A) (C)
)(B)
richtsverfahren (siehe www.spiegel.de) und die Straflosigkeit
bei gewalttätigen Übergriffen auf Personen und das Ver-
schwindenlassen von Menschen, zum Beispiel im Nordkauka-
sus, im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft von
Dr. Guido Westerwelle und Sergej Lawrow (siehe Frankfurter
Allgemeine Zeitung, 31. Mai 2010)?
Der gemeinsame Namensartikel des Bundesministers
des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, und seines rus-
sischen Amtskollegen Sergej Lawrow in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung vom 31. Mai 2010 nimmt Bezug
auf die seit 2008 bestehende Modernisierungspartner-
schaft zwischen Deutschland und Russland sowie auf die
beim EU-Russland-Gipfel am 31. Mai/1. Juni 2010 in
Rostow am Don vereinbarte Modernisierungspartner-
schaft zwischen der EU und Russland.
Ziel beider Partnerschaften ist es, gemeinsame Pro-
jekte in Bereichen strategischer Bedeutung zu identifi-
zieren und umzusetzen, die nicht nur die wirtschaftliche
Modernisierung, sondern auch Aspekte der politischen,
zivilgesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Modernisie-
rung umfassen. Darauf nimmt die Gemeinsame Erklärung
von EU und Russland von Rostow auch ausdrücklich Be-
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des
Rechts auf Versammlungsfreiheit in Russland, insbesondere
vor dem Hintergrund der regelmäßigen Niederschlagung von
Demonstrationen, die Menschenrechtler und Oppositionelle
zur Durchsetzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit je-
weils am 31. eines Monats durchführen, und wie thematisiert
die Bundesregierung diese Bewertung gegenüber Russland im
Rahmen bilateraler Beziehungen sowie auf der EU-Ebene?
Die Bundesregierung beobachtet die Situation der
Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Russland
mit Sorge. Grundsätzlich ist die Versammlungsfreiheit in
Russland rechtlich gewährleistet. Alle Demonstrationen
müssen mit einem Vorlauf von drei Tagen angekündigt
werden. Allerdings verbleibt den Behörden ein Ermes-
sensspielraum für das Verbot oder die vorzeitige Been-
dung von Versammlungen. Die Entscheidungspraxis in
Einzelfällen ist nicht immer transparent und aus Sicht
der Bundesregierung auch nicht immer nachvollziehbar.
Die Russische Föderation hat sich auch als Mitglied
der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa und des Europarats ver-
pflichtet, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu
achten. Derzeit gibt es deutliche Defizite in der Verwirk-
zug, ebenso wie der oben erwähnte Namensartikel.
Präsident Dmitrij Medwedjew misst der umfassenden
Modernisierung Russlands eine zentrale Bedeutung zu.
Die Bundesregierung und die Europäische Union sehen
daher in der Modernisierungspartnerschaft ein ergänzen-
des und potenziell sehr nützliches Instrument, um auch
schwierige Fragen, wie die Ihrerseits erwähnten Defizite
gegenüber Russland, zur Sprache zu bringen und die rus-
sischen Behörden in einem kooperativen Geist bei der
Abhilfe zu unterstützen.
Anlage 58
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Ab-
geordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1917, Frage 92):
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ichung.
Die Beachtung der Menschenrechte, einschließlich
er Meinungs- und Versammlungsfreiheit, wird von der
undesregierung regelmäßig sowohl bilateral, als auch
n internationalen Foren – etwa im Rahmen des Men-
chenrechtsdialogs zwischen der EU und Russland – ge-
enüber der russischen Regierung angesprochen. Die
undesregierung wird Defizite in diesen Bereichen auch
eiterhin kontinuierlich thematisieren.
Im Rahmen der Modernisierungspartnerschaft im bi-
ateralen Verhältnis wie auch zwischen der EU und
ussland sind Fragen der Rechtsstaatlichkeit und insge-
amt der gesellschaftlichen Modernisierung erklärterma-
en Gegenstand der Zusammenarbeit. Auch in diesem
ahmen setzen sich die Bundesregierung und die EU
eiterhin für nachhaltige Verbesserungen bei der Beach-
ung der Menschenrechte in Russland ein.
45. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 9. Juni 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58