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    Plenarprotokoll 17/43 Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Uwe Schummer, Nadine Müller (St. Wendel), Albert Rupprecht (Weiden), weiterer Ab- geordneter und der Fraktion der CDU/ CSU sowie der Abgeordneten Heiner Kamp, Patrick Meinhardt, Dr. Martin Neumann (Lausitz), weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion der FDP: Qualitäts- offensive in der Berufsausbildung (Drucksache 17/1435) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berufsbildungsbericht 2010 (Drucksache 17/1550) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans-Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion der SPD: Berufliche Bildung als Garant zur Sicherung der Teilhabechancen junger Menschen und des Fachkräftebedarfs von morgen stärken (Drucksache 17/1759) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Heiner Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . 4219 B 4219 C 4219 D 4220 A 4221 C 4223 A 4224 D 4225 A 4225 B Deutscher B Stenografisc 43. Sit Berlin, Donnerstag I n h a Wahl des Abgeordneten Werner Simmling als Mitglied und des Abgeordneten Torsten Staffeldt als stellvertretendes Mitglied in den Eisenbahninfrastrukturbeirat . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Absetzung des Tagesordnungspunktes 33 k . . Nachträgliche Ausschussüberweisung . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Eidesleistung des Wehrbeauftragten . . . . . Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . . . . . . . . . . . . 4217 A 4217 B 4218 D 4218 D 4218 D 4218 D 4219 A c) Antrag der Abgeordneten Willi Brase, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Dr. Hans- Peter Bartels, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Verordnungser- undestag her Bericht zung , den 20. Mai 2010 l t : mächtigung in § 43 Absatz 2 des Berufs- bildungsgesetzes entfristen (Drucksache 17/1745) . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Konsequenzen aus dem Berufs- bildungsbericht ziehen – Ehrliche Aus- bildungsstatistik vorlegen, gute Ausbil- dung für alle ermöglichen (Drucksache 17/1734) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 4: 4219 C 4219 C Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 4226 C 4228 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Bernschneider (FDP) . . . . . . . . . . . . . Nadine Müller (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stefan Schwartze (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: Antrag der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer, Bärbel Bas, Elke Ferner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für ein modernes Patientenrechtegesetz (Drucksache 17/907) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Zöller, Beauftragter der Bundes- regierung für die Belange der Patientinnen und Patienten . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) . . . . . . Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Erwin Rüddel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Erwin Lotter (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rudolf Henke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl Lauterbach (SPD) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 33: a) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Staatsvertrag vom 16. De- zember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Drucksache 17/1696) . . . . . . . . . . . . . . . . 4229 A 4230 A 4231 B 4232 B 4233 A 4234 B 4234 D 4235 C 4236 C 4236 D 4238 B 4240 A 4242 A 4243 A 4245 A 4245 D 4246 D 4248 B 4248 D 4249 B 4249 C 4250 D 4252 B 4252 D 4253 D b) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im interna- tionalen Verkehr tätigen Schifffahrts- unternehmen (Drucksache 17/1697) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Un- terstützung in Steuer- und Steuerstraf- sachen durch Auskunftsaustausch (Drucksache 17/1698) . . . . . . . . . . . . . . . d) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 26. März 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Re- gierung von Guernsey über den Aus- kunftsaustausch in Steuersachen (Drucksache 17/1699) . . . . . . . . . . . . . . . e) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bun- desrepublik Deutschland und der Regierung von Gibraltar über die Un- terstützung in Steuer- und Steuerstraf- sachen durch Auskunftsaustausch (Drucksache 17/1700) . . . . . . . . . . . . . . . f) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Abkommen vom 2. Septem- ber 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechten- stein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (Drucksache 17/1701) . . . . . . . . . . . . . . . g) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zu dem Vertrag vom 27. November 2008 über die Änderung des Vertrags vom 11. April 1996 über die Internatio- nale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung (Drucksache 17/1702) . . . . . . . . . . . . . . . h) Erste Beratung des von der Bundes- regierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Betriebs- prämiendurchführungsgesetzes und des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 17/1703) . . . . . . . . . . . . . . . 4254 A 4254 A 4254 A 4254 B 4254 B 4254 C 4254 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 III i) Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Änderung des Katzen- und Hundefell-Einfuhr-Verbotsgesetzes und zur Änderung des Seefischereigesetzes (Drucksache 17/1704) . . . . . . . . . . . . . . . . j) Antrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Fritz Kuhn, Elisabeth Scharfenberg, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erhebung von Daten zu der Versorgung mit He- bammenhilfe sowie zur Arbeits- und Einkommenssituation von Hebammen und Entbindungspflegern sicherstellen (Drucksache 17/1587) . . . . . . . . . . . . . . . . l) Antrag der Abgeordneten Axel Knoerig, Albert Rupprecht (Weiden), Michael Kretschmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeord- neten Dr. Martin Neumann (Lausitz), Dr. Peter Röhlinger, Patrick Meinhardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Brücken bauen – Grundlagen- forschung durch Validierungsförderung der Wirtschaft nahe bringen (Drucksache 17/1757) . . . . . . . . . . . . . . . . m) Antrag der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschaffung der Wehrpflicht (Drucksache 17/1736) . . . . . . . . . . . . . . . . n) Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einigkeit über die Definition des Tatbe- standes des Aggressionsverbrechens im IStGH-Statut erzielen (Drucksache 17/1767) . . . . . . . . . . . . . . . . o) Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting- Uhl, Hans-Josef Fell, Ingrid Nestle, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Atomaus- stieg beschleunigen – Strommarkt zu- kunftsfähig entwickeln (Drucksache 17/1766) . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 5: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Vermeidung kurz- fristiger Marktengpässe bei flüssiger Bio- masse (Drucksache 17/1750) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4254 C 4254 C 4254 D 4255 A 4255 A 4255 A 4255 B Tagesordnungspunkt 34: a)–i) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88 und 89 zu Petitionen (Drucksachen 17/1590, 17/1591, 17/1592, 17/1593, 17/1594, 17/1595, 17/1596, 17/1597, 17/1598) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 6: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- nen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auseinandersetzung in der Ko- alition zur Haushaltskonsolidierung Steffen Bockhahn (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) . . . . . . . . . . Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Luther (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Klaus Hagemann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Toncar (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Herrmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Alois Karl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . Volkmar Klein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Europa 2020 – Die Wachstums- und Beschäftigungsstrategie der Europäischen Union braucht realistische und verbindli- che Ziele (Drucksache 17/1758) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 4255 C 4256 B 4257 C 4259 B 4260 D 4262 B 4264 A 4265 B 4266 C 4268 B 4269 D 4270 D 4272 A 4273 B 4274 C 4275 B 4275 C 4276 D 4278 A 4278 D 4280 A 4281 A 4282 B IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 Manfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Stefan Kaufmann (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE: Kor- rektur der Überleitung von DDR-Alters- sicherungen in bundesdeutsches Recht (Drucksache 17/1631) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 9: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der interna- tionalen Sicherheitspräsenz im Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch- Technischen Abkommens zwischen der in- ternationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 (Drucksache 17/1683) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 10: a) Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Katja Dörner, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 4283 B 4284 C 4285 C 4285 D 4286 C 4287 D 4288 D 4290 B 4291 C 4292 A 4293 A 4293 B 4294 B 4295 C 4296 D 4297 D 4298 C 4299 C 4300 B Sexuellen Missbrauch effektiv bekämp- fen – Netzsperren in Europa verhindern (Drucksache 17/1584) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Keine Internetsperren in EU-Richtlinie aufnehmen (Drucksache 17/1739) . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 7: Antrag der Abgeordneten Burkhard Lischka, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Lars Klingbeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Sexuellen Missbrauch von Kindern europaweit effektiv bekämp- fen – Opferschutz stärken (Drucksache 17/1746) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ansgar Heveling (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Halina Wawzyniak (DIE LINKE) . . . . . . . . . Michael Grosse-Brömer (CDU/CSU) . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP: Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“ in das Dauerrecht über- führen (Drucksache 17/1573) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Arnold Vaatz, Volkmar Vogel (Kleinsaara), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Ab- geordneten Patrick Döring, Oliver Luksic, Werner Simmling, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern (Drucksache 17/1574) . . . . . . . . . . . . . . . Gero Storjohann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Kirsten Lühmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 4300 C 4300 C 4300 D 4301 A 4301 D 4303 A 4303 D 4305 A 4306 C 4307 A 4307 D 4308 C 4310 A 4310 C 4310 D 4310 D 4311 A 4312 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 V Oliver Luksic (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Lutze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Jarzombek (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Christoph Strässer, Angelika Graf (Rosenheim), Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt über ein Individualbeschwerdeverfahren ratifizieren (Drucksache 17/1049) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ullrich Meßmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Klimke (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Katrin Werner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 13: a) Erste Beratung des vom Bundesrat einge- brachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes (Drucksache 17/1220) . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Waldbericht der Bundesregierung 2009 (Drucksache 16/13350) . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Petra Crone, Dirk Becker, Gerd Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Bundeswaldgesetz nachhaltig gestalten – Schutz und Pflege des Ökosystems für heutige und künftige Generationen (Drucksache 17/1050) . . . . . . . . . . . . . . . . d) Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das Bundeswaldgesetz novellieren und ökologische Mindeststandards für die Waldbewirtschaftung einführen (Drucksache 17/1586) . . . . . . . . . . . . . . . . e) Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion DIE LINKE: Bundes- waldgesetz ändern – Naturnahe Wald- bewirtschaftung fördern (Drucksache 17/1743) . . . . . . . . . . . . . . . . Astrid Grotelüschen, Ministerin (Niedersachsen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4313 D 4315 A 4315 C 4316 C 4317 C 4317 C 4319 A 4321 A 4321 D 4322 D 4323 B 4323 C 4323 C 4323 C 4323 D 4324 A Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Christel Happach-Kasan (FDP) . . . . . . . . Dr. Gerd Müller (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alois Gerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 14: Antrag der Abgeordneten Oliver Kaczmarek, Dirk Becker, Marco Bülow, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion der SPD: Naturna- hen Wasserhaushalt durch Schutz und Re- naturierung von Nass- und Feuchtgebieten fördern – Hochwassergefahren mindern, Klima schützen (Drucksache 17/1748) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Nicole Maisch, Undine Kurth (Quedlinburg), Dorothea Steiner, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Auen- schutzprogramm vorlegen (Drucksache 17/1760) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über End- energieeffizienz und Energiedienstleistun- gen (Drucksache 17/1719) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Heidrun Bluhm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Kon- vention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorlegen (Drucksache 17/1578) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 9: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Monika Lazar, Katja Dörner, weiterer Abge- 4325 B 4326 C 4327 C 4328 B 4329 A 4330 A 4331 A 4331 A 4331 B 4331 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe umfassen- der und detaillierter vorlegen (Drucksache 17/1762) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 10: Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Elisabeth Scharfenberg, Katja Dörner, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Handlungsaufträge aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Drucksache 17/1761) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 17: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Geset- zes zur Änderung des Vierten Buches So- zialgesetzbuch und anderer Gesetze (Drucksache 17/1684) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Max Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 18: Antrag der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schutz der Meere vor Vermül- lung und anderen Verschmutzungen (Drucksache 17/1763) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 19: Zweite und dritte Beratung des von den Frak- tionen der CDU/CSU und der FDP einge- brachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur 4331 C 4331 D 4332 B 4333 A 4335 A 4336 D 4338 A 4339 A 4339 A 4340 B 4341 A 4342 A 4343 A 4343 C 4344 B Änderung des Gesetzes zur Errichtung ei- ner Stiftung „Deutsches Historisches Mu- seum“ (Drucksachen 17/1400, 17/1751) . . . . . . . . . . Thomas Strobl (Heilbronn) (CDU/CSU) . . . . Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung des von den Abgeordneten Burkhard Lischka, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, weiteren Abgeordneten und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Ver- fahrens nach der Grundstücksverkehrs- ordnung (Drucksache 17/1426) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 21: Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sahra Wagenknecht, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Unternehmensmitbestimmung lückenlos garantieren (Drucksache 17/1413) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Die Ziele der Bundesregierung in der Weltgesundheitsorganisation neu ausrichten (Drucksache 17/1581) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Weiss (Wesel I) (CDU/CSU) . . . . . . . . Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Helga Daub (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4344 C 4344 D 4345 D 4347 B 4348 C 4349 C 4350 C 4352 B 4352 C 4352 C 4353 C 4354 A 4355 B 4355 D 4356 C 4357 A 4357 B 4358 C 4359 C 4360 C 4361 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 VII Tagesordnungspunkt 23: Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Barbara Höll, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Für eine immissions- und bau- rechtliche Privilegierung von Sportanlagen (Drucksache 17/1742) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ute Vogt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . Judith Skudelny (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katrin Kunert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 24: Antrag der Abgeordneten Cornelia Behm, Friedrich Ostendorff, Dr. Wolfgang Strengmann- Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hofab- gabe als Voraussetzung für den Bezug einer Altersrente für Landwirte abschaffen (Drucksache 17/1203) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Heinz Paula (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Edmund Peter Geisen (FDP) . . . . . . . . . . Alexander Süßmair (DIE LINKE) . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 25: Antrag der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Ehegatten- nachzug ohne Sprachhürden ermöglichen (Drucksache 17/1577) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Abgeordneten Manuel Sarrazin, Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: zu dem Vor- 4362 D 4363 A 4364 A 4364 C 4365 A 4365 D 4366 C 4367 C 4367 D 4368 B 4369 D 4370 C 4371 A 4371 D 4372 A 4373 B 4374 B 4375 C 4376 B 4377 C schlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parla- ments und des Rates über die Bürgerinitia- tive KOM(2010) 119 endg.; Ratsdok. 8399/10: hier: Stellungnahme gegenüber der Bun- desregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Europäische Bürgerinitiative – Für mehr Bürgerbeteiligung in der EU (Drucksache 17/1781) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Dörflinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Karl Holmeier (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Stefan Ruppert (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: – Naturnahen Wasserhaushalt durch Schutz und Renaturierung von Nass- und Feucht- gebieten fördern – Hochwassergefahren mindern, Klima schützen – Auenschutzprogramm vorlegen (Tagesordnungspunkt 14 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Kaczmarek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Horst Meierhofer (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energie- dienstleistungen (Tagesordnungspunkt 15) Thomas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4378 C 4378 D 4379 B 4380 B 4381 C 4382 B 4383 D 4384 D 4385 A 4385 C 4386 C 4387 A 4388 A 4388 D 4389 B 4390 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Schutz der Meere vor Vermül- lung und anderen Verschmutzungen (Tages- ordnungspunkt 18) Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Josef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Brunkhorst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Stüber (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfa- chung des Verfahrens nach der Grundstücks- verkehrsordnung (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) . . . . . . . . Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Buschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Bluhm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4390 D 4391 D 4392 D 4393 D 4394 C 4395 C 4397 A 4397 C 4399 A 4399 D 4400 C 4401 A 4402 D 4403 D 4404 B 4405 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4217 (A) (C) (D)(B) 43. Sit Berlin, Donnerstag Beginn: 9
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4385 (A) (C) (D)(B) – Naturnahen Wasserhaushalt durch Schutz und Renaturierung von Nass- und Feuchtge- serschutz. Ich habe die große Bitte, dass hier kein fal- scher Eindruck erweckt wird. Wir haben in Deutschland Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung der Anträge: Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.05.2010 Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.05.2010 Binder, Karin DIE LINKE 20.05.2010 Binding (Heidelberg), Lothar SPD 20.05.2010 Bollmann, Gerd SPD 20.05.2010 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 20.05.2010 Goldmann, Hans- Michael FDP 20.05.2010 Groschek, Michael SPD 20.05.2010 Groth, Annette DIE LINKE 20.05.2010 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 20.05.2010 Kramme, Anette SPD 20.05.2010 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 20.05.2010 Maurer, Ulrich DIE LINKE 20.05.2010 Monstadt, Dietrich CDU/CSU 20.05.2010 Nietan, Dietmar SPD 20.05.2010 Petermann, Jens DIE LINKE 20.05.2010 Pflug, Johannes SPD 20.05.2010 Reichenbach, Gerold SPD 20.05.2010 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 20.05.2010 Steinbach, Erika CDU/CSU 20.05.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht bieten fördern – Hochwassergefahren min- dern, Klima schützen – Auenschutzprogramm vorlegen (Tagesordnungspunkt 14 und Zusatztagesord- nungspunkt 8) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Beide Anträge, der von der Fraktion der SPD sowie der von Bündnis 90/Die Grü- nen, enthalten wesentliche korrekte Beschreibungen von Problemlagen und greifen eine Reihe von Themen auf, die in der Tat noch einiger Lösungen bedürfen. Wasser, die Verfügbarkeit von Trinkwasser, der Schutz des Grundwassers, die Verbesserung der Wasserqualität einer ganzen Reihe von Fließ- und Oberflächengewässern – dies alles sind Themen, über die zu sprechen es sich alle- mal lohnt. Ich halte es deshalb auch für eine lohnenswerte Aufgabe, in den anschließenden Ausschussberatungen den Versuch zu unternehmen, zu einem gemeinsamen überfraktionellen Beschluss zu kommen. Wasser, das ist ein sehr hohes Gut. Wir sind uns des- sen oftmals gar nicht bewusst. Für uns ist es eine Selbst- verständlichkeit, den Wasserhahn aufzudrehen und sau- beres Trinkwasser zu bekommen. In anderen Ländern ist dies keineswegs so. Dort fehlt Wasser als Grundlage je- den Lebens. Der Klimawandel wird dieses Problem ver- schärfen. Auch für uns wird jederzeit verfügbares Grundwasser an jedem Ort Deutschlands nicht auf Dauer selbstverständlich sein. Der Klimawandel hat vielfältige und in Deutschland regional unterschiedliche Auswirkungen. Darauf weist der Antrag der SPD-Fraktion zu Recht hin. Den im An- trag beschriebenen Auswirkungen möchte ich eine nicht genannte Herausforderung hinzufügen. Während wir in manchen Regionen Deutschlands zu wenig Wasser ha- ben werden, werden wir in bestimmten Situationen ins- besondere an der deutschen Nordseeküste zu viel Wasser haben – und zwar nicht nur durch Sturmfluten und Hochwasserstände von See aus, sondern auch durch Pro- bleme bei der Binnenentwässerung. Schon heute ist es so, dass in etlichen Niederungsgebieten die Ableitung des Binnenwassers nur zu Zeiten von Niedrigwasser möglich ist bzw. es ins Meer gepumpt werden muss. Wenn jetzt wegen eines steigenden Meeresspiegels und durch Klimaveränderungen diese verfügbaren Zeit- fenster kleiner werden, bekommen wir auch bei der Bin- nenentwässerung ein Problem – und das bei saisonal steigenden Niederschlägen. Das ist eine Problemlage, der wir uns auch widmen müssen. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Koalition sich vorgenommen hat, die Anpassungsstrategie an den Klimawandel fortzuschrei- ben. Aus dem Antrag der SPD möchte ich für die heutige Diskussion nur zwei weitere wesentliche Aspekte he- rausgreifen. Zum einen geht es mir um den Grundwas- 4386 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) bereits ein hohes Schutzniveau. Aber aus der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wissen wir auch, dass es Problembereiche gibt. Die werden gerade in der Umset- zung der Wasserrahmenrichtlinie seit einigen Jahren identifiziert und mit Maßnahmenprogrammen angegan- gen. Grundwasserschutz war auch ein wichtiges Thema in unseren Beratungen zum Wasserhaushaltsgesetz. Die Föderalismusreform I gibt dem Bund eine höhere Kom- petenz, die wir in der vergangenen Wahlperiode mit dem neuen Wasserhaushaltsgesetz genutzt haben. Das Ergeb- nis ist kein geringerer, sondern ein stärkerer Grundwas- serschutz. Auf dieser Basis sind jetzt die notwendigen Verordnungen zu erstellen. Das Umweltministerium ar- beitet mit Hochdruck an diesem Thema, mit dem wir uns in den kommenden Wochen ja noch intensiv beschäfti- gen können. Insofern wäre es auch falsch, den Eindruck zu erwecken, dass in diesem Sektor nichts geschieht. Aus einer Reihe von Briefen und vielen Gesprächen höre ich eher Kritik, dass das Umweltministerium mit den bisherigen Entwürfen für eine Grundwasserverord- nung über das Ziel hinausschießt und das Schutzniveau zu stark anhebt. Insofern kann aus meiner Sicht über- haupt nicht die Rede davon sein, dass es hier Defizite seitens der Regierung gebe. Ausdrücklich möchte ich das Umweltministerium ermuntern, mit den Verordnun- gen auf der Basis des neuen Wasserhaushaltsgesetzes das erreichte Schutzniveau zu verstetigen und dort, wo wir Wasserprobleme haben, Instrumente zur Verbesse- rung an die Hand zu geben. Dass dies praxistauglich sein muss und Nutzungen, die bisher unproblematisch statt- gefunden haben, auch in Zukunft weiterhin möglich sein müssen, versteht sich aus meiner Sicht von selbst. Als zweiten Bereich möchte ich den allerletzten Punkt des Forderungskataloges der SPD an die Bundes- regierung aufgreifen, weil ich hier schon anderer Auffas- sung als die Antragsteller bin. Sie fordern, die Auswei- sung von Gewässerrandstreifen in einer ausreichenden Breite zu regeln. Dies ist doch gerade erst mit dem Was- serhaushaltsgesetz geschehen. Ich halte nichts davon, dass wir jedes Jahr die gleichen Schlachten aufs Neue führen. Im Wasserhaushaltsgesetz ist im vergangenen Jahr ausdrücklich geregelt worden, dass Gewässerrandstrei- fen im Außenbereich 5 Meter breit sind. Aber wir haben auch ein Abweichungsrecht für die Länder aufgenom- men und die Möglichkeit für die zuständigen Behörden geschaffen, die Gewässerrandstreifen nach örtlichen Be- dingungen zu verändern. Genau das ist auch sachge- recht, weil die Verhältnisse in Deutschland nun einmal unterschiedlich sind. Ich kann einen Gebirgsbach in den Alpen nicht mit dem gleichen Maßstab messen wie Ent- wässerungsgräben in der Marsch auf Eiderstedt. Insofern kann ich zu dieser Forderung nur feststellen: Was da ge- fordert wird, ist längst erledigt. Wir haben eine gute Re- gelung im neuen Wasserhaushaltsgesetz; neuer gesetzli- cher Änderungsbedarf besteht hier aus meiner Sicht nicht. Josef Göppel (CDU/CSU): Zum Schutz von Feuchtgebieten wurden in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen: Ich nenne die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, den Auenzustandsbe- richt und das Positionspapier des Bundesamtes für Na- turschutz zu Klimawandel, Landnutzung und Biodiversi- tät. Um den Herausforderungen der Klimawandelfolgen zu begegnen, hat die Bundesregierung im Dezember 2009 die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klima- wandel beschlossen. Zwei der 15 Handlungsfelder be- schäftigen sich eingehend mit dem Thema Gewässer- schutz. Der Antrag der SPD greift wichtige Anliegen auf. Dazu gehören die Reinhaltung des Grundwassers, die Si- cherung der Trinkwasservorräte und die Sicherung der Artenvielfalt. Im Zuge des Klimawandels werden Regio- nen, die bereits bisher unter Trockenheit zu leiden ha- ben, mit weiterer Verringerung der Sommernieder- schläge rechnen müssen. Das betrifft große Gebiete in Brandenburg. In Zukunft werden auch die klassischen Weinanbaugebiete am Rhein und in Franken mit zuneh- mender Trockenheit zu tun haben. Vor diesem Hinter- grund bekommt der Grundwasserschutz besondere Dringlichkeit. Die Verbesserung des Wasserrückhalts in der Fläche trägt insbesondere unter dem Aspekt des Kli- mawandels neben dem Hochwasserschutz und dem Er- halt der biologischen Vielfalt zur Grundwasseranreiche- rung und damit zur Grundwassersicherung bei. Ich möchte in Ergänzung zu den Ausführungen mei- nes Kollegen Liebing insbesondere auf die Natur- schutzaspekte des Antrages eingehen. Grundsätzlich ist erfreulich, dass die Energieerzeugung mit nachwachsen- den Rohstoffen aus der Landwirtschaft zunimmt. Aller- dings führt dies zum Beispiel zu vermehrtem Maisanbau mit negativen Folgen für Landschaft und Wasserhaus- halt. Mais gehört zu den wasserintensiven Kulturen. Der zunehmende Anbau von Energiepflanzen führt zu mehr Nutzungsdruck bis in die letzten Winkel der Fluren. Diese Entwicklung muss genau beobachtet, gesteuert und, wo nötig, eingeschränkt werden. Der energetische Gewinn durch nachwachsende Rohstoffe darf nicht zu einem Verlust an natürlichen Lebensgrundlagen führen. Es ist allgemein bekannt, dass gerade in den Feuchtge- bieten, Mooren, Flüssen und Flussauen die größte Arten- vielfalt besteht. Drei Beispiele aus dem Antrag zu diesem Tagesord- nungspunkt möchte ich herausgreifen: Erstens die Forde- rung, den Erhalt und die Renaturierung von Feuchtgebie- ten bei der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik einzubeziehen. Die Berücksichtigung des Wasserma- nagements in der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Zeit nach 2013 ist eine ernsthafte Herausforderung. Genauso wie ein TEN-Programm für die Verkehrsinfrastruktur brauchen wir den Ausbau der „Green-Infrastruktur“ als Netz für die biologische Vielfalt. Zweitens die Forderung nach der Schaffung einer Genehmigungspflicht für den Umbruch von Grünland und ein generelles Umbruchver- bot auf feuchten und anmoorigen Standorten. Ich persön- lich unterstütze ein solches Umbruchverbot. Drittens die Forderung, die Ausweisung von Bauland in der Aue zu unterlassen. Diese Forderung ist nicht neu, aber dennoch Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4387 (A) (C) (D)(B) berechtigt. Die Ausweisung von Bauland in der Aue pro- voziert Hochwasserschäden und erzwingt teure techni- sche Schutzmaßnahmen, die volkswirtschaftlich nicht ge- rechtfertigt sind. Wir sollten versuchen, einen gemeinsamen Antrag zum Schutz des Wasserhaushalts und der Feuchtgebiete zustande zu bringen. Oliver Kaczmarek (SPD): Die erste Hälfte des „In- ternationalen Jahres der Biodiversität“ ist fast vorbei. Leider hat sich bis heute der Bundestag kaum ernsthaft mit dem Thema beschäftigt. Wir haben deshalb unseren Antrag bewusst wenige Tage vor dem „Internationalen Tag der biologischen Vielfalt“ am kommenden Samstag gestellt. An diesem Tag finden in ganz Deutschland auf Einladung zahlrei- cher Verbände und Organisationen aus dem Bereich des Naturschutzes Wanderungen statt, die für den Erhalt der Artenvielfalt sensibilisieren sollen. Alle diese Aktivitä- ten sind ehrenamtlich. Sie sind aber unverzichtbar für den Naturschutz und insbesondere den Schutz der Arten- vielfalt. Deshalb soll mit diesem Antrag auch ein Dank an die vielen ehrenamtlichen Helfer im Naturschutz ver- bunden werden. Wir wissen alle, dass wir die für 2010 gesteckten Ziele zur biologischen Vielfalt nicht erreichen werden. Dies gilt für Deutschland, aber auch für die internatio- nale Gemeinschaft. Das hat der Bericht der Vereinten Nationen, der am Montag letzter Woche veröffentlicht wurde, noch einmal gezeigt. Für uns darf das aber nur bedeuten: Wir müssen die Anstrengungen nachhaltig forcieren, um dem Schutz der biologischen Vielfalt den notwendigen Stellenwert zu geben. Moore, Fließgewässer, Auen und Grundwasseröko- systeme haben für die Artenvielfalt und den Klimaschutz eine besondere Bedeutung, wie unser Antrag beschreibt. Wir glauben, dass dem insbesondere auf drei Handlungs- feldern Nachdruck verliehen werden muss: Erstens. Die Landwirtschaft kann einen bedeutsamen Beitrag für den Erhalt und die Renaturierung von Feuchtgebieten leisten. Dies gilt insbesondere für eine strenger geregelte landwirtschaftliche Nutzung im Be- reich von Fließgewässern und die notwendige massive Einschränkung des Grünlandumbruchs. Zweitens. Die Instrumente der Raumordnung können einen weiteren wesentlichen Beitrag leisten. Ein ausge- glichener Wasserhaushalt und der Rückhalt von Wasser in der Fläche sollten als Leitziele Eingang in die Raum- planung finden. Und drittens weisen wir dem Naturschutz einen eige- nen Stellenwert zu. Über die Ausweisung und Pflege von Gewässerrandstreifen sollten beispielsweise auch die Unternehmen der Wasserverbände zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Das alles sind Vorschläge, die wir miteinander disku- tieren sollten. Wichtig ist nur, dass wir auch zu konkre- ten Aktivitäten kommen. Das erwarten auch die Ver- bände und Organisationen von uns, denn nur geredet wurde genug darüber. Wasser ist die Grundlage für einzigartige Lebens- räume. Es sorgt für ausgeglichene Ökosysteme. Deshalb sollten wir den „Internationalen Tag der Biodiversität“ auch zum Anlass nehmen, uns mit der Bedeutung des Wassers auseinanderzusetzen. Denn Wasser – das ist im- mer wieder wichtig, zu betonen – ist keine x-beliebige Ware. Deshalb sollten wir damit sorgfältig umgehen. Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Was- serhaushalt sind insbesondere im globalen Maßstab im- mens. Aber auch in Deutschland wird es zu vermehrten Problemen kommen: durch plötzlich auftretenden Stark- regen; Hochwasser, wie wir es in diesen Tagen aus Ost- europa kommend sehen; kürzere Regenphasen sowie längere Trockenperioden. Besonders bedroht davon sind die sensiblen Ökosysteme der Moore, Auen und des Grundwassers. In ihnen bildet sich eine Vielfalt von Le- bensgemeinschaften und Arten ab. Dazu kommt, dass insbesondere Moore und Auen als große CO2-Senken gelten, das heißt, große Mengen des klimaschädlichen Gases speichern können. Wasser in der Fläche zu halten, ist also auch eine der herausragenden Aufgaben für den Klimaschutz in Deutschland. Wir sind deshalb der Auffassung, dass die Erträge aus dem Emissionshandel auch für die Wieder- vernässung von Mooren und die Reaktivierung von Flussauen und Altarmen verwendet werden sollten. Denn damit würden Klima und Biodiversität sinnvoll ge- schützt. Politisches Handeln ist also gefragt. Doch die Bun- desregierung hat auch hier erneut Glaubwürdigkeit ver- spielt. Ich will dazu nur ein Beispiel nennen: Zu einer glaubwürdigen Naturschutzpolitik gehört es, dass poli- tisch gemachte Zusagen eindeutig und einwandfrei ein- gehalten werden. Das gilt auch für die auf dem Weltkli- magipfel in Kopenhagen gegebene Zusicherung, pro Jahr 420 Millionen Euro für den Klimaschutz in den Ent- wicklungsländern bereitzustellen. Es war bereits bekannt, dass diese Mittel mit den Ent- wicklungshilfegeldern teilweise verrechnet werden. Nun hat der Umweltminister in einem Zeitungsinterview ein- räumen müssen, dass von den 1,2 Milliarden Euro, die bis zum Ende der Wahlperiode fällig sind, 500 Millionen Euro aus der Zusage auf der internationalen Biodiversi- tätskonferenz stammen. Mittel also, die eigens für den Erhalt der Artenvielfalt im Besonderen vorgesehen wa- ren und nun verrechnet werden. Damit hat die Bundesre- gierung nicht nur die Menschen und die Naturschutzver- bände getäuscht, sondern auch die internationale Gemeinschaft. Und so etwas richtet nachhaltigen Scha- den an. Moore, Auen, Fließgewässer und Grundwassersys- teme haben eine enorme Bedeutung für den Klimaschutz und für den Erhalt der Artenvielfalt. Dafür zu sensibili- sieren, ist eines der Ziele des Wandertages zum „Interna- tionalen Tag der Biodiversität“ am kommenden Sams- tag. Es wird höchste Zeit, dass der Bundestag dessen 4388 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Anliegen nicht nur verbal unterstützt, sondern sie auch kraftvoll in die politische Tat umsetzt. Horst Meierhofer (FDP): Flüsse, Auen und Feucht- gebiete sind von enormer Bedeutung für die biologische Vielfalt, den Klimawandel und den Hochwasserschutz. Wie wichtig sie sind, sehen wir gerade an den Über- schwemmungen in Osteuropa. Schon fünf Menschen sind den Fluten zum Opfer gefallen. Morgen wird das Hochwasser an der Oder erwartet. Alle Anzeichen spre- chen aber Gott sei Dank dafür, dass die Heftigkeit der Überschwemmungen an der Oder nicht so gravierend sein wird. Aufgrund der überragenden Bedeutung hat die FDP schon in ihrem Wahlprogramm den Schutz von Flüssen und Auen festgeschrieben. Auch der Koalitionsvertrag misst den Flüssen und Auen einen großen Stellenwert bei. Wir belassen es aber nicht bei Lippenbekenntnissen. Die Koalition handelt. Nachdem der Auenzustandsbe- richt im Oktober vergangenen Jahres vorgelegt wurde, werden die Daten jetzt evaluiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Künftig wird man sich mit einem Mausklick kilometergenau den Zustand der Auen in Deutschland anschauen können. Im Bundesprogramm für biologische Vielfalt werden die Auen und der Auen- schutz eine zentrale Rolle spielen. Der Koalitionsvertrag wird umgesetzt. Die zuständigen Ministerien arbeiten bereits daran. Deutschland ist ein dicht besiedeltes, industrialisiertes Land. Nachteilige Veränderungen an den Gewässern, die über Jahrzehnte erfolgt sind, können nicht in wenigen Jahren beseitigt werden. Einige Veränderungen, zum Beispiel durch die Nutzung der Flüsse als Wasserstra- ßen, lassen sich auch nicht von heute auf morgen rück- gängig machen, zum Beispiel am Rhein, einer der meist befahrenen Schifffahrtsstraßen in Europa. Wir sind uns dessen bewusst, dass die Umsetzung und das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ein Kraftakt werden wird. Aber – wir sind dran. Ich möchte hier nur einige Beispiele nennen: Deutschland war einer von 9 der 27 EU-Mitgliedstaa- ten, die am 22. Dezember 2009 die Bewirtschaftungs- pläne und Maßnahmenprogramme nach der Wasserrah- menrichtlinie aufgestellt und die Pläne veröffentlicht hatte. Pünktlich am Weltwassertag, dem 22. März 2010, hat Deutschland für die zehn Flussgebietseinheiten, die für unser Land relevant sind, alle Bewirtschaftungspläne of- fiziell an die Europäische Kommission übermittelt. Damit liegt für die nächsten sechs Jahre eine Planung für die Verbesserung des Zustandes der Gewässer in Deutschland vor. Es sind von den Bundesländern viele Maßnahmen vorgesehen, die nun konkret umgesetzt werden müssen. Das betrifft Maßnahmen im Bereich der Durchgängigkeit der Gewässer, aber auch bei den diffusen und punktuellen Belastungen, zum Beispiel Maßnahmen in der Landwirtschaft. Die Umsetzung der Wasserrah- menrichtlinie wird bis Ende 2015 geschätzt 9,4 Milliarden Euro in Deutschland kosten. Es braucht Zeit, die Wasserrahmenrichtlinie umzuset- zen. Der nächste Bewirtschaftungsplan muss 2015 vor- liegen, der darauffolgende 2021. Die Bundesländer, die für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zuständig sind, haben in vielen Fällen Fristverlängerungen in An- spruch genommen; wie im Übrigen die anderen EU- Staaten auch. Auch der Klimawandel soll in den nächsten Bewirt- schaftungsplänen berücksichtigt werden, das heißt, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie soll diesen Be- lastungsfaktor in Zukunft auch mit einbeziehen. Als die Wasserrahmenrichtlinie 2000 in Kraft trat, war das noch kein so brisantes Thema. Wasserknappheit, Erhöhung der Wassertemperaturen, Niedrigwasser für die Schiff- fahrt, vermehrte Dürren vor allem im Süden Europas werden für die Staaten bei der Wasserbewirtschaftung eine Rolle spielen. Wichtig sind hier belastbare Aussa- gen zu den Klimaveränderungen und ihren Auswirkun- gen, die für Mitteleuropa nicht einfach zu treffen sind. Etwas möchte ich noch besonders hervorheben: die aktive Arbeit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Bun- deswasserstraßen. Was noch vor einigen Jahren als un- möglich betrachtet wurde, wird jetzt Realität. Die Was- ser- und Schifffahrtsverwaltung fühlt sich nicht mehr nur für die Erhaltung der Wasserstraßen verantwortlich, son- dern auch für die Verbesserung des ökologischen Zu- stands. Natürlich ist dies ein Prozess. Und natürlich klappt es noch nicht überall. Es ist aber an der Zeit, dass Flüsse nicht nur als Wasserstraßen, sondern als Lebens- raum für Tiere, Pflanzen und Menschen gesehen werden. Es ist gut, dass die Anträge gestellt wurden und wir über das wichtige Thema im Bundestag und den Aus- schüssen reden – Ihre Forderungen allerdings werden heute schon erfüllt. Sabine Stüber (DIE LINKE): „Wasser ist keine übli- che Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das ge- schützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss …“ – dieses kämpferische Zitat ist der Begründung der EU-Kommission zur Wasserrahmenrichtlinie ent- nommen. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Staaten – aus gutem Grund, wie ich meine –, sich um das Wasser in ihrem Land zu kümmern. Das Ziel dabei ist, einen gu- ten ökologischen und chemischen Zustand für oberirdi- sche Gewässer und eine gute Qualität des Grundwassers zu erreichen. Um es verkürzt zu sagen: Es geht um einen naturnahen ausgeglichenen Landschaftswasserhaushalt. Durch den Klimawandel gewinnt die Wasserrückhaltung in der Landschaft immer mehr an Bedeutung, insbeson- dere für wasserabhängige Lebensräume, wie Feuchtge- biete, Moore und Auen mit ihrer speziellen Artenvielfalt. Wir haben das Jahr der biologischen Vielfalt und in dieser Woche auch noch den internationalen Tag der bio- logischen Vielfalt. Da darf und muss man, trotz aller schwergewichtigen politischen Debatten zur Rettung des Euro, auch einmal über die Rettung unserer Lebens- grundlagen nachdenken und sprechen. Der Landschafts- wasserhaushalt gehört zweifelsohne dazu und benötigt dringend einen Schutzschirm. Im Gegensatz zu dem Ret- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4389 (A) (C) (D)(B) tungspaket für den Euro, ist die Wirkung der Maßnah- men für einen naturnahen Landschaftswasserhaushalt bekannt. Der Antrag der SPD zum naturnahen Wasserhaushalt und der Antrag der Fraktion der Grünen zum Auen- schutz sind kleine Rettungspakete, wenn sie umgesetzt werden. Ein naturnaher Landschaftswasserhaushalt bedeutet auch funktionstüchtige Moore als Lebensraum für viele heimische Arten. Gleichzeitig binden intakte Moore CO2 und leisten damit eine Beitrag zum Klimaschutz. Mit naturnahen Flussauen wird der Hochwasser- schutz verbessert, weil den Flüssen mehr Raum gegeben wird. Das kann man sich einzigartig für Deutschland in Brandenburg bei Lenzen an der Elbe ansehen. Der 6 Ki- lometer lange neue Deich wurde 1 300 Meter landein- wärts verlegt. So entstanden 425 Hektar neue Überflu- tungsflächen für die Elbe. Die Schlitzung des alten Deiches ermöglicht an sechs Stellen einen ungesteuerten Wassereintritt in das Gebiet. So regenerieren sich jetzt verschiedene Lebensräume wie Auwald, Auengewässer oder halboffene Weidelandschaft. Die Menschen zeigen mit Stolz, wie sich ihre Land- schaft in den letzten Jahren verändert hat und wie viel- fältig sich die Pflanzen- und Tierwelt entwickelt. Es gibt viel zu sehen auf dem neuen Deich, über den der Elbe- radweg führt. Kranich und Schwarzstorch brüten hier. 300 Hektar naturnaher Auwald wachsen nach Initial- pflanzungen vor etwa zehn Jahren. Bei Hochwasser kann die neue Überflutungsfläche zusätzlich rund 15 Millionen Kubikmeter Wasser speichern. Im Moment wäre mir bei der Hochwasserwarnung wohler, wenn es auch an der Oder mehr Platz für Wasser gäbe. Genau das kann man vielleicht bald mit einem Au- enschutzprogramm erreichen. Nicole Maisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Flussauen in Deutschland sind ein besonders wertvoller, aber auch ein besonders bedrohter Naturraum. Sie sind besonders schützenswert, weil sie wichtige Funktionen miteinander verbinden. Sie dienen dem natürlichen Hochwasserschutz, sind Lebensraum für eine Vielzahl von Arten, verbessern die Wasserqualität und dienen dem Klimaschutz. Der Antrag der SPD zum verstärkten Schutz des Was- serhaushalts findet in seinen Grundsätzen unsere Zu- stimmung. Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Was- ser ist Nahrungsmittel und keine Ware wie jede andere. Der Antrag der SPD ist aber auch sehr unkonkret und wirft einiges durcheinander. Viele Stichworte bleiben nur Worthülsen. Die Forderungen der SPD zur Überarbeitung des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechen ziemlich genau den Änderungsanträgen, die wir vor fast einem Jahr bei der Verabschiedung des Wasserhaushaltsgesetzes hier im Bundestag zur Abstimmung gestellt haben. Damals wur- den sie auch mit den Stimmen der SPD abgelehnt – nachzulesen im Protokoll der 228. Sitzung des 16. Deut- schen Bundestages. Ausreichend breite Gewässerrand- streifen, den Wasserrückhalt in der Fläche verbessern, Bauland in Flussauen verbieten, das sind alles grüne Forderungen, die sie vor nicht mal 12 Monaten abge- lehnt haben. Die Forderungen der Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion zur Erreichung der Ziele der Wasser- rahmenrichtlinie bis 2015 sind wirklich aller Ehren wert. Allein wir wissen, das wird nichts. Die Bewirtschaf- tungspläne liegen vor, und da kann man nachlesen, wie es bestellt ist um die Umsetzung der Wasserrahmenricht- linie, WRRL, in Deutschland. Die Ziele der WRRL wer- den verfehlt. Hier ein paar Beispiele: In der Flussgebietsgemeinschaft Elbe werden nur 10 Pro- zent der Flüsse bis 2015 den guten ökologischen Zustand erreichen. In der FGG Weser sind es an Ober- und Mittelweser nur 9 Prozent, an Fulda und Diemel 16 Prozent. Das ist ernüchternd. Und der Bund ist da mit in der Verantwortung, sei es an den Bundeswasserstraßen oder bei der Umsetzung der WRRL gegenüber Europa. Es sind konkrete Ideen und Lösungen gefragt. Daran man- gelt es bis heute, und da liefert auch der SPD-Antrag nur wenig Konstruktives. Wir wollen wassergebundene Biotope schützen, des- halb benennen wir ein konkretes Instrument, wie das ge- macht werden soll: das Auenschutzprogramm. Das Au- enschutzprogramm muss ressortübergreifend umgesetzt werden. Wirtschaft, Landwirtschaft, Bauen, Verkehr, das sind alles Bereiche, die wesentliche Einflüsse auf die Flüsse und Flussauen in Deutschland haben. Deshalb müssen sie bei Erarbeitung und Umsetzung des Pro- gramms mit einbezogen werden. Besonders wichtig erscheint uns beispielsweise der Verzicht auf unnötige Ausbaumaßnahmen an Bundes- wasserstraßen. Der Ausbau der mittleren Elbe und der Elbe-Saale-Kanal sind Projekte, die mehr schaden als nutzen. Ein weiterer wichtiger Handlungsbereich liegt bei den Richtlinien zu Pflanzenschutz- und Düngemitteln. Hier müssen wir umgehend eine Reduzierung der indirekten Einträge in die Gewässer erreichen. Die bestehenden Re- gelungen reichen dazu nicht aus. Zum Abschluss noch ein paar Worte an die Koali- tionsfraktionen: – Für den Natur- und Hochwasserschutz sollen natürli- che Auen reaktiviert und Flusstäler, wo immer mög- lich, renaturiert werden. – Das ist eine der Forderungen aus dem Koalitionsver- trag. CDU, CSU und FDP können mit unserem An- trag diese Forderung umsetzen. Ich freue mich auf die weitere Beratung in den Aus- schüssen. 4390 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Anlage 3 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffi- zienz und Energiedienstleistungen (Tagesord- nungspunkt 15) Thomas Bareiß (CDU/CSU): Im letzten Monat habe ich an dieser Stelle zum Antrag der Grünen „Energieeffi- zienzgesetz unverzüglich vorlegen“ gesprochen. Heute haben wir bereits die erste Lesung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energie- dienstleistungen. Sie sehen, die Regierung arbeitet effi- zient. Wir haben nun einen Gesetzentwurf vorliegen, mit dem wir sehr zufrieden sein können. Es gibt noch ein paar Punkte, die mir wichtig sind in der weiteren Geset- zesberatung. Beispielsweise sollten wir uns nochmals die Sorgepflicht der Energieunternehmen vornehmen. Hier darf es nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen und Marktverzerrungen kommen. An kleinen Stell- schrauben gilt es also noch zu drehen, dann steht einer Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie nichts mehr im Wege. Stellenwert der Energieeffizienz. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass im Bereich der Energieeffizienz noch erhebliche Potenziale liegen. Der Schlüssel dafür liegt unter anderem in der Erhöhung der Energieeffi- zienz durch den Einsatz innovativer Energietechnolo- gien – sowohl auf der Seite der Energiebereitstellung als auch auf der Nachfrageseite. Wer zum Beispiel energie- sparende Gebäude oder Fahrzeuge mit einem geringen Kraftstoffverbrauch herstellt bzw. einsetzt, hat bei stei- genden Energiepreisen auf dem heimischen Markt, aber auch auf den Exportmärkten hohe Wettbewerbsvorteile. Gleichzeitig verringert eine Erhöhung der Energieeffi- zienz die Abhängigkeit von Energieimporten und senkt die Energiekosten für Verbraucher und Wirtschaft. Große Erfolge wurden bereits erzielt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Erreichung unserer ambitionierten Energieeffizienzziele. Fakt ist aber auch, dass wir in diesem Bereich bereits ei- nige Erfolge vorweisen können. Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm unserer Bundesregierung setzten wir zum Beispiel auf den weiteren Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, also auf die Kraft-Wärme-Kopplung. Um Brennstoffe effizient zu nutzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduk- tion von derzeit circa 12 Prozent auf circa 25 Prozent verdoppelt werden. Die Gebäudesanierung ist ein weiterer wichtiger Be- reich, in dem es noch erhebliche Potenziale gibt und wo wir aber ebenfalls schon einige Erfolge erzielen konnten: Auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat der Haus- haltsausschuss Anfang des Jahres die Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäude- sanierung im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungspro- gramms um 400 Millionen Euro erhöht. Äußerst bemer- kenswert ist dabei übrigens, dass die SPD den Antrag im Ausschuss abgelehnt hat, und dies, obwohl sie dieses Programm in den vergangenen Jahren in der Großen Ko- alition noch mitgetragen hat. Mit der beschlossenen Erhöhung steht im Haushalts- jahr 2010 nun ein Programmvolumen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung des CO2-Aussto- ßes bei Wohngebäuden, in Großwohnsiedlungen und bei kommunalen Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten, zur Verfügung. Mit Maßnahmen wie dem Energieeinspargesetz, der Heizkostenverordnung und der Energieeinsparverord- nung hat die Bundesregierung in den vergangenen Jah- ren bereits weitere wichtige Schritte vollzogen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch nochmals klar- stellen, dass zu einer nachhaltigen Politik nicht nur eine nachhaltige Energiepolitik, sondern auch eine nachhal- tige Haushaltspolitik gehört. Wir müssen uns daher immer auch fragen, mit welchen Kosten unsere Zielset- zungen verbunden sind, und zwar auch für die Volks- wirtschaft und die Privathaushalte. Wir haben die ambi- tioniertesten Klimaschutzziele der Welt; das gilt auch für die Energieeffizienz. In unserem Energiekonzept werden wir aber auch auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unseren Einsparzielen und den entstehenden Kosten ach- ten. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist nun ein wichti- ger Schritt, um beim Thema Energieeffizienz voranzu- kommen. Klar ist natürlich auch, dass wir weitere Maß- nahmen folgen lassen müssen. Auch darin sind wir uns sicherlich alle einig. Dabei spielt das für Oktober ge- plante Energiekonzept der Bundesregierung eine wich- tige Rolle. Ich will an dieser Stelle nochmals davor war- nen, dass sich die Diskussion um das Energiekonzept auf den Punkt Laufzeitverlängerung der Kernenergie be- schränkt. Dies ist sicherlich ein sehr wichtiger Aspekt. Allerdings halte ich das Thema Energieeffizienz eben- falls für essenziell. Bei dem Energiekonzept werden wir deshalb darauf achten, klar herauszuheben, mit welchen Mitteln wir unsere ambitionierten Ziele erreichen kön- nen. Die Steigerung der Energieeffizienz ist der Königs- weg, nicht nur, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu er- reichen, sondern auch aus Gründen der Versorgungs- sicherheit und der Wirtschaftlichkeit. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Energiedienstleistungsrichtlinie ist ein wichtiger Schritt getan, dem wir nicht zuletzt im Rahmen unseres Energiekonzepts weitere wichtige Schritte folgen lassen werden. Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Bei der Debatte um Energieeffizienz sollten wir uns einen Satz Immanuel Kants zu Herzen nehmen: „Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ Mir stellt sich die Frage, wie weit die Oppositionspar- teien die Aufklärung beim Thema Energieeffizienz in- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4391 (A) (C) (D)(B) zwischen hinter sich gelassen haben, wenn sie, statt an den Verstand und den freien Willen der Menschheit zu appellieren, ein Korsett aus Vorschriften, Kontrolle und Überwachung fordern. Wir tun dies nicht. Wir möchten vielmehr die Energiekompetenz der Verbraucher stärken. Mit dem heute im Bundestag vorgestellten Gesetzent- wurf setzen wir – nach zähen Verhandlungen und langen Streitigkeiten – die europäische Richtlinie über End- energieeffizienz und Energiedienstleistungen eins zu eins in deutsches Recht um. Die EU-Mitgliedstaaten ha- ben sich mit der Richtlinie auf einen generellen nationa- len Einsparwert von 9 Prozent für den Zeitraum zwi- schen 2008 und 2016 geeinigt, der auf verschiedenen Wegen erreicht werden kann. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten explizit die Wahl zwischen verschiede- nen Instrumenten. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, geeignete politische Rahmenbedingungen zu schaffen und gezielt Anreize dafür zu geben, dass sich der Markt der Energiedienst- leistungen und Energieeinsparmaßnahmen schnell ent- wickeln kann. Wichtig ist uns dabei, dass die Energieein- sparmaßnahmen wirtschaftlich umsetzbar sind, damit vor allem die Belastungen für die Bürgerinnen und Bür- ger auf ein Minimum reduziert werden können. Um Ökonomie und Ökologie gewinnbringend zu ver- knüpfen, brauchen wir bei der Energieeffizienz eine strikte Orientierung an Wirtschaftlichkeit. Energiesparen kann man nur mit den Menschen und den Unternehmen, nicht gegen sie. Also nicht durch Diktat und Zwang, son- dern durch Anreize. Mit dem Gesetzentwurf sind wir zwar etwas verspä- tet, aber für die Zielerreichung haben wir bereits einen guten Teil der Wegstrecke zurückgelegt: Wie von der EU in der Richtlinie gefordert, lag unser erster Nationaler Aktionsplan 2007 pünktlich vor. Er orientiert sich an den Zielen der Wirtschaftlichkeit: Wir haben die energetischen Anforderungen an Ge- bäude deutlich verschärft, verstärkt in die Energieeffi- zienz öffentlicher Gebäude investiert und gleichzeitig das CO2-Gebäudesanierungsprogramm erweitert. Eine weitere Verschärfung der Anforderungen ist für 2012 ge- plant. Zusätzlich haben wir bestehende Programme zur Energieberatung privater Verbraucher deutlich ausge- weitet. Im Bereich Gewerbe, Haushalte, Land- und Forst- wirtschaft, Handel, Dienstleistungen sowie im Verkehrs- sektor wurden neue Programme aufgelegt, die kosten- günstige Effizienzpotenziale mobilisieren. Inzwischen wird in diesen Bereichen mit viel staatlichem Geld zu Möglichkeiten der Effizienzsteigerung geforscht. Durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes ha- ben wir das Messwesen bei Strom und Gas für den Wett- bewerb liberalisiert; eine dringende Voraussetzung für die zügige Verbreitung der zeitgenauen Verbrauchsmes- sung und somit für einen mündigen Endabnehmer. Des Weiteren haben wir mit der Novelle der Verord- nung über die Heizkostenabrechnung einen weiteren An- reiz zum Sparen gegeben, denn der verbrauchsabhängige Anteil der Abrechnung bei Mietwohnungen wurde er- höht. Auch der Bund und seine Einrichtungen selbst sind zu einem guten Beispiel geworden. Seit 2008 gibt es Leit- linien zur Beschaffung energieeffizienter Produkte, die von allen Bundesbehörden anzuwenden sind. Die Län- der und Kommunen überprüfen derzeit, ob eine derartige Verpflichtung auch für sie infrage kommt. Mit der KWK-Novelle haben wir eine Verdoppelung des Anteils von Strom aus KWK auf 25 Prozent der jähr- lichen Gesamtstromerzeugung bis 2020 beschlossen. Ich gebe zu, das geht nicht per Dekret. Aber – und hier kommt wieder die Freiwilligkeit ins Spiel –: Zusätzlich hat sich die Wirtschaft zur verstärkten KWK-Förderung verpflichtet. Des Weiteren haben wir mit unserer Klima- schutzinitiative Richtlinien zur Förderung von Mini- KWK verabschiedet. Besonders für unseren Mittelstand haben wir weitere Förderprogramme aufgelegt. Mit dem „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU“ vergibt der Staat zinsgünstige Kredite an kleine Unternehmen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf geeinigt, dass wir zusätzlich Inves- titionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und durch Einführung des Energiecontracting geben wollen. Das alles sind marktorientierte und gleichzeitig tech- nologieoffene Anreize, die wir gezielt einsetzen, um un- seren Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unseren Un- ternehmen das Energiesparen schmackhaft zu machen. Und wir sind bereits heute auf einem guten Weg, unser Einsparziel zu erreichen. Mit der marktwirtschaftlichen Eins-zu-eins-Umset- zung der Energiedienstleistungsrichtlinie kommen wir jetzt einen formalen Schritt weiter: Wir verpflichten die Bundesregierung auf die Festle- gung eines nationalen Energieeinsparwertes. Wir führen neue Informationspflichten für Energie- versorgungsunternehmen ein bis hin zu Energieaudits, die vom Unternehmen selbst angeboten werden müssen, wenn für den Endverbraucher keine anderen Energiebe- rater greifbar sind. Wir übertragen die Aufsicht einer Bundesstelle für Energieeffizienz und schaffen somit einen einheitlichen Ansprechpartner. Diese Bundesstelle wird beim Bundes- amt für Ausfuhrkontrolle, BAFA, eingerichtet. Dennoch bleibt auch nach der Umsetzung der Richtli- nie noch jede Menge Arbeit zu tun: Wir müssen die Energiekompetenz der Verbraucher weiter stärken, zum Beispiel durch unbürokratische Kennzeichnung des Energieverbrauchs von energierelevanten Produkten. Denn nur der gut informierte – aufgeklärte – Verbrau- cher wird seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland seine Energieeinsparziele erreicht. Rolf Hempelmann (SPD): Die Energieeffizienz, also die effiziente Erzeugung, Nutzung von sowie ein sparsamer Umgang mit Energie ist einer der wichtigsten Grundpfeiler der Energiepolitik. Denn eine Volkswirt- 4392 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) schaft ist nicht um so leistungsstärker, je mehr Mega- wattstunden sie erzeugt und verbraucht, sondern je mehr Wirtschaftskraft sie aus so wenig Energieeinsatz wie möglich erschafft. Ein effizienter und sparsamer Einsatz von Energie birgt zum einen enorme ökonomische Po- tenziale für die Wirtschaft und privaten Verbraucher. In Zeiten stetig steigender Rohstoff- und Energiepreise er- möglicht ein effizienter Einsatz von Energie finanzielle Einsparungen für Unternehmen und Privatkunden. Da- rüber hinaus führt die Entwicklung und der Export von Effizienztechnologien zu steigendem Umsatz und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Industrie. Auf der anderen Seite ist eine Energieeffizienzpolitik ein wichti- ger Teil der notwendigen Klimaschutzpolitik. Gerade in diesem Bereich hat sich Frau Merkel in letzten Jahren gerne als sogenannte Klimakanzlerin inszeniert. Wenn die von mir geschilderten Effekte eintreten sol- len, sind weitgreifende Umwälzungen in allen Energie- sektoren nötig. Das heißt, die Politik muss die Entste- hung eines neuen Geschäftsmodells begleiten und, wenn nötig, auch forcieren. In diesem Geschäftsmodell wer- den Energielieferanten und Verbraucher in einem Boot sitzen, denn das Ziel ist nicht mehr die reine Versorgung des Kunden mit soviel Energiemengen wie möglich. Vielmehr wandelt sich der Energielieferant zu einem Energiedienstleister, der, genau wie der Kunde, ein Inte- resse daran hat, dass der Verbraucher fürs Betreiben sei- ner elektrischen Geräte oder das Heizen seiner Wohnung so wenig Energie wie möglich verbraucht. Wenn diese Ziele erfolgreich umgesetzt werden sol- len, ist es nötig, in einem Energieeffizienzgesetz Wege dorthin aufzuzeigen. Umso bedauerlicher ist es, dass wir heute in diesem Hohen Hause ein Energieeffizienzgesetz diskutieren, das seinen Namen nicht verdient. Ich denke, es herrscht hier Konsens darüber, dass Energieeffizienz die Grundlage einer nachhaltigen Energie-, Umwelt-, Klima- und Wirtschaftspolitik ist. In keinem dieser Sek- toren wird die schwarz-gelbe Bundesregierung mit die- sem Gesetzentwurf den großen Anforderungen auch nur annähernd gerecht.Wirtschaftsminister Brüderle lobt öf- fentlich die, ich zitiere: „marktwirtschaftliche Eins-zu- eins-Umsetzung“ der Vorgaben der Europäischen Union. Bei genauerem Hinsehen wird jedoch schnell klar: Mit dieser Vorlage fallen Sie sogar hinter die EU-Vorgaben zurück. Die EU hat das Ziel formuliert, innerhalb von neun Jahren mindestens 9 Prozent der Endenergie einzu- sparen. Nun hat das wissenschaftliche Institut errech- net, dass dieses 9-Prozent-Ziel mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verfehlt wird. Im ganzen Gesetzestext findet sich nicht eine klare Vorgabe zur Energieeinsparung. Stattdessen wimmelt es von unverbindlichen Formulierungen, in denen viel von Freiwilligkeit und Information die Rede ist. Und wenn man nach der Ausgestaltung wichtiger Effizienzmaßnah- men sucht – beispielsweise der Art der Beratung von Endkunden, der Sorgepflicht der Energieunternehmen oder der Anforderungen an die Anbieter von Energiebe- ratungen –, findet man lediglich Verordnungsermächti- gungen für die Bundesregierung – ohne Beteiligung des Bundestages. Das heißt, Sie verschieben die Umsetzung zentraler Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffi- zienz auf einen späteren Zeitpunkt und ohne Beteiligung der gewählten Volksvertreter. Deshalb bitte ich die Kol- leginnen und Kollegen, sich im Laufe des folgenden Ge- setzgebungsprozesses dafür einzusetzen, dass die Mit- spracherechte des Parlamentes bei solch wichtigen Fragen nicht durch nebulöse Verordnungsermächtigun- gen beschnitten werden. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Schritt zurück. Denn was Vorhaben im Effizienzbereich angeht, waren wir in Deutschland schon einmal viel weiter. So hat sich die Bundesregierung bereits im Jahr 2007 dazu bekannt, die Energieproduktivität bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 zu verdoppeln. Dies bedeutet, dass ab heute der Energieaufwand zur Erzeugung einer Einheit des Bruttoinlandsproduktes Jahr für Jahr um deutlich mehr als drei Prozent sinken müsste. Dieser Aspekt fin- det sich übrigens auch im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2005. Das zeigt, wenn die Union mit der FDP Energie- und Klimapolitik betreibt, kommt dabei nichts Gutes für unser Land heraus. Den energiepoliti- schen Dilettantismus dieser Koalition konnte man schon beim Umgang mit dem Marktanreizprogramm und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm bewundern, welche ebenfalls von der großen Koalition ins Leben gerufen und nun von Schwarz-Gelb zu Grabe getragen wurden. Darüber hinaus hat sich die damalige Bundesregie- rung ebenfalls im Jahr 2007 das Ziel gesetzt, den End- energieverbrauch in Deutschland bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 2005 zu reduzieren. Von all diesen wichtigen und unter öffentlichkeitswirksamen Einsatz der ehemali- gen Klimakanzlerin auf europäischer Ebene ausgehan- delten Zielen ist in dem vom Kabinett beschlossenen Ge- setzentwurf keine Rede mehr. Aus festen Zielen zur Energieeffizienz und -einsparung sind unter Schwarz- Gelb also bisher nicht greifbare sogenannte Richtwerte geworden. Eine verlässliche Energie- und Klimapolitik sieht anders aus! Ich möchte an dieser Stelle noch kurz einige Maßnah- men nennen, die aus unserer Sicht nötig sind, um das Thema Energieeffizienz voranzubringen. Absolut uner- lässlich ist die Einbeziehung der Energielieferanten in Effizienzmaßnahmen. Denn nur so werden diese zum Energiedienstleister. Zudem sollten standardisierte und überprüfbare Effizienzmaßnahmen und -programme festgelegt werden. Auch müssen jene Bürgerinnen und Bürger bei Energieeinsparmaßnahmen unterstützt wer- den, die dies aus eigener Kraft nicht leisten können. Dies könnte durch die Einrichtung eines Energieeffizienz- fonds gewährleistet werden. Ich appelliere an meine Kolleginnen und Kollegen, sich im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft, der Umwelt und des Klimas für wirk- same Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz einzusetzen. Die SPD-Fraktion wird diesen Prozess mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Klaus Breil (FDP): Eines vorab: Vor nicht einmal ei- nem Monat hatten die Grünen mit einem Antrag auf die Umsetzung der EU-Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen gedrängt. Heute sitzen wir hier Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4393 (A) (C) (D)(B) schon zur ersten Lesung des Umsetzungsgesetzes. Die Zeit damals hätten wir sicher besser nutzen können. Aber zur Sache: Im internationalen Vergleich liegt Deutschland zusammen mit Japan in der Gruppe derjeni- gen Staaten mit der höchsten Energieproduktivität. Seit 1990 wurde der Primärenergieverbrauch bei wachsen- dem Sozialprodukt in Deutschland sogar absolut ge- senkt. Die Entkoppelung des Energieverbrauchs vom Wirtschaftswachstum halte ich für die wichtigste globale Herausforderung, um nachhaltige Fortschritte im Klima- schutz zu erzielen. Deutsche Unternehmen liegen bei „grünen“ Industrieprodukten ganz vorne. Sie haben sich auf den Weltmärkten einen beachtlichen Anteil von mehr als 16 Prozent erarbeitet. Deutschland zeigt damit auch den Emerging Markets, dass Energieeffizienz und Wirtschaftswachstum kein Widerspruch, sondern – ganz im Gegenteil – nachhaltige Zukunftsinvestitionen in die Wettbewerbsfähigkeit sind. Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der europäi- schen Dienstleistungsrichtlinie, der uns hier heute vor- liegt, ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg hin zur weiteren Steigerung unserer Energieeffizienz. Der Ent- wurf, wie er heute vorliegt, entspricht endlich der im Ko- alitionsvertrag festgeschriebenen Eins-zu-eins-Umset- zung der europäischen Vorgaben. Das Ziel der Richtlinie ist die europaweite Einsparung beim Endenergiever- brauch von mindestens 9 Prozent bis 2017: Dazu zählen Einsparungen in Unternehmen wie auch in privaten Haushalten, aber auch in der öffentlichen Hand. Der Ge- setzentwurf ermächtigt die beim BAFA angesiedelte Bundesstelle für Energieeffizienz, einen nationalen Energieeinsparrichtwert festzulegen. Dies wird nunmehr zügig auf der Basis des Nationalen Energieeffizienz-Ak- tionsplans von 2007 geschehen. Dieser Aktionsplan soll dann bis Juni 2014 noch einmal aktualisiert werden. Schon mit der am 20. April von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Vergabeverordnung wur- den Anforderungen der Richtlinie an das Vergaberecht umgesetzt. Zusammen mit den Maßnahmen des Inte- grierten Energie- und Klimaprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz sind damit alle wesentlichen Schritte zur Umsetzung der Richtlinie abgeschlossen. Aber Hand aufs Herz: Was kümmert die Bürgerinnen und Bürger oder die Mittelständlerin und den Mittel- ständler ein Einsparungsziel der Bundesregierung? Die oder der Einzelne interessiert sich nicht dafür, wie viel Endenergie Deutschland bis wann einsparen muss! Was interessiert, sind die direkten Auswirkungen des Geset- zes auf das Tagesgeschäft. Wenn man einen ganz beacht- lichen Anteil der Arbeitszeit für überbordende Bürokra- tie aufwenden muss, dann ist das gewiss nicht im Interesse derer, die für die Wertschöpfung und Wirt- schaftsleistung unseres Landes stehen. Im Gegensatz zu den dirigistischen Ansätzen des Ent- wurfs eines von der SPD beeinflussten Energieeffizienz- gesetzes aus der letzten Legislaturperiode setzt der vor- liegende Entwurf auf die Entwicklung eines Marktes für Energiedienstleistungen und anderen Energieeffizienz- maßnahmen. Der Entwurf kennt keinen Zwang von Un- ternehmen zur Einführung von Energiemanagementsys- temen. Denn staatlich oktroyierte Bürokratie setzt in den Unternehmen keine Effizienzpotenziale frei; vielmehr blockiert sie dringend benötigte Kapazitäten; besonders in kleinen Betrieben. Notwendig sind aber umfassende Informationen über solche Energieeinsparmaßnahmen, die sich für Energieverbraucher wirtschaftlich rechnen und damit einen hohen Anreiz zur Eigeninitiative setzen. Als zentrale Hilfestellung für alle Verbraucher wer- den Energielieferanten die am Markt verfügbaren Dienstleister, Verbraucherorganisationen und Energie- agenturen unterrichten. Im jetzigen Gesetzesentwurf steht zentral die Stärkung der Transparenz im Markt. Ich bin davon überzeugt, dass der Endkunde besonders von den ausgeweiteten Informationen über sparsamen Ener- gieeinsatz profitieren wird. Viele Gruppen können heute aufatmen. Denn sie wissen, dass die planwirtschaftlichen Gängelungen des Entwurfs aus der letzten Legislaturpe- riode verworfen wurden. Im Übrigen zeigt sich das Inte- resse der Verbraucher am Thema an folgenden Zahlen: Lag die Zahl der Energieberatungen durch Verbraucher- zentralen 2000 noch bei 50 000, sind für das Jahr 2010 circa 100 000 Beratungen geplant. Bei den Vor-Ort-Be- ratungen im Gebäudebereich hat sich in zehn Jahren die Anzahl der Beratungen verzehnfacht. In diesem Zusammenhang halte ich die Vorbildfunk- tion der öffentlichen Hand insbesondere bei Energieein- sparungen im Gebäudebereich für eminent wichtig. Dazu ist der öffentliche Sektor nunmehr im Gesetzent- wurf aufgefordert. Gelungene Beispiele der öffentlichen Hand sollen zeigen, mit welchen baulichen Maßnahmen man die strengen Anforderungen der Energieeinsparver- ordnung übertreffen und dabei noch kurz- und länger- fristig wirtschaftliche Vorteile erzielen kann. In diesem Sinne sind auch die Gespräche der Bundesregierung mit der Energiewirtschaft über das freiwillige Angebot von Stromsparschecks zu verstehen. Ich halte es für entscheidend, dass wir den marktori- entierten Weg über die Aktivierung des Eigeninteresses sowohl der gewerblichen Wirtschaft als auch des Ver- brauchers an Energieeinsparungen und energieeffizien- ten Produkten und Gebäuden konsequent weitergehen. Deshalb haben wir das CO2-Gebäudesanierungspro- gramm verlängert. Erfolge wie der KfW-Sonderfond Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen mit über 7 000 geförderten Beratungen bestätigen diesen Weg. Es ist ein Weg, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner weiterhin gehen werden. Dorothée Menzner (DIE LINKE): Der Stromver- brauch in Deutschland ist seit 1992 um 10 Prozent ge- stiegen, die CO2-Emissionen durch Stromerzeugung sind immer noch auf dem damaligen Niveau. Seit fast 20 Jah- ren tut sich also fast nichts im Stromsektor. Nichts, was auch nur ansatzweise dazu geeignet ist, die klimapoliti- schen Ziele zu erreichen. Der Mehrverbrauch an Strom wird zwar durch erneuerbare Energien gedeckt, fossile Kraftwerke aber nicht zurückgebaut, und so bleiben die erderwärmenden Treibhausgasemissionen konstant. Das alles können Sie sich detailliert auf den Seiten des Bun- desumweltamtes anschauen. 4394 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Wir, die Politik, aber auch die Bürgerinnen und Bür- ger reden seit Jahren darüber, dass Strom und Energie eingespart, Energie effizient eingesetzt werden muss; al- lein, es fehlt den politischen Akteuren der Wille, diesen Weg konsequent zu gehen. Seit 2006 hat die Bundesre- gierung den Auftrag, ein Gesetz vorzulegen, das Maß- nahmen zur effizienten Nutzung von Energie in gelten- des Recht fassen soll. 2008 hätte es vorliegen müssen. Jetzt endlich, kurz vor einer Rüge durch die EU, haben wir einen Entwurf auf dem Tisch. Anstatt aber die Chance und die Zeit zu nutzen, end- lich wirkungsvolle Maßnahmen zu Energieeffizienz auf den Weg zu bringen, legt die Bundesregierung ein weichgespültes, völlig unmotiviertes Schriftstück vor, das vielleicht gerade so ausreicht, wenigstens formal der Richtlinie des Europäischen Parlaments gerecht zu wer- den, aber selbst das scheint mir zweifelhaft. Keine kon- kreten Maßgaben, keine ordnungspolitischen Vorgaben an Wirtschaft und Länder, nur luftige Absichtserklärun- gen und unverbindliche Freiwilligkeiten finden sich in diesem Entwurf. Es zeigt sich, dass die Bundesregierung das Thema Energieeffizienz nicht ernsthaft angeht und man bekommt fast den Eindruck, die Koalition finde das Thema lästig. Dabei gibt es zahlreiche Studien, die riesige wirt- schaftlich erschließbare Energieeffizienzpotenziale aus- machen, die in Handel, Gewerbe, Industrie, aber auch in privaten Haushalten einfach nicht genutzt werden, so- lange es keine ordnungsrechtliche Steuerung gibt. Aber die brauchen wir, um den Stromverbrauch endlich zu senken und die billigste Maßnahme, die uns energiepoli- tisch zur Verfügung steht, um die Emissionsziele zu er- reichen, nämlich Energie effizient zu nutzen, endlich festzuschreiben. Die Strommenge von zwei Atomkraft- werken ist notwendig, um alle Stand-by-Geräte Deutsch- lands im ausgeschalteten Zustand mit Strom zu versor- gen. Es gibt so viele Möglichkeiten, wie man gegen Ener- gieverschwendung vorgehen kann – wenn man denn den Willen dazu hat. Stattdessen werden Förderprogramme wie das der KfW für energetische Gebäudesanierung von der Koalition gekürzt, eine Haushaltssperre für er- neuerbare Wärme verfügt, die Vergütung für Solarstrom im EEG über alle Maßen abgesenkt und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Ihnen nicht wirklich angegangen. Das ist keine zukunftsfähige Politik, das führt uns in die ökologische Krise und das wird die Linke nicht mitverantworten. Die Linke fordert stattdessen die Festlegung konkre- ter Einsparziele im Gesetzentwurf. Ähnlich wie bei Emissionszielen brauchen wir Zielmarken, bis wann Einsparziele erreicht werden müssen. Und da reicht es nicht aus, das eben mal die Bundesregierung festlegen zu lassen, damit die nächste Regierung es vielleicht wie- der aufhebt – siehe Atomkonsens –, so etwas muss sich im Gesetzestext wiederfinden. Die Linke fordert eine Kennzeichnungspflicht für En- ergieeffizienzklassen für sämtliche Elektrogeräte, wie es heute bereits bei Waschmaschinen und Kühlschränken vorgeschrieben ist. Die Linke fordert ein Verbot von Stand-by-Geräten und kostenlose Energieberatung für alle Verbraucherin- nen und Verbraucher. Die Linke fordert einen aus den Einnahmen des Emis- sionshandels gespeisten Energiesparfond, aus dem spezi- fische Steuerungsmaßnahmen und Anreizprogramme finanziert werden. Konjunkturprogramme für Energieef- fizienz ließen sich daraus finanzieren, was sinnvoller und nachhaltiger wäre als die ressourcenverschleudernde Abwrackprämie. Es gibt viele Möglichkeiten, wie man solch einen Ge- setzentwurf sinnvoll und vernünftig ausgestalten könnte, um mit Blick auf die Zukunft den Energiebedarf zu sen- ken. Aber der Regierungsentwurf ist die manifestierte Ideen- und Fantasielosigkeit. Zurück in die Zukunft: Die Linke erwartet mit Span- nung die Anhörung zu diesem Entwurf und die Vor- schläge der Experten sowie die weitere Debatte. Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt erst recht. In Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise kommt vieles unter die Räder. Doch ich sage: Die Ener- gieeffizienz brauchen wir jetzt erst recht. Sie sagen, dass die Zeiten der Verschwendung vorbei sein müssen. Dann hören Sie auf mit der Energieverschwendung! Sie sagen, dass wir vor der größten Finanz- und Wirtschaftskrise seit vielen Jahrzehnten stehen. Dann sorgen Sie dafür, dass mit Energieeffizienztechnologien die europäische Wirtschaft gestärkt wird, anstatt Jahr für Jahr Milliarden von Euro für den Import von fossilen Energieträgern auszugeben. Allein im Jahr 2008 waren das 87 Milliar- den Euro. Jetzt erst recht brauchen wir die Energieeffi- zienz. Aber auch alle alten Argumente sind weiterhin gültig: Unabhängigkeit von Energieimporten, Klima- schutz. Auch die Ziele für erneuerbare Energien werden wir nur erreichen, wenn wir mit Energieeffizienz voran- kommen. Nach Jahren des Stillstands legen Sie einen Gesetz- entwurf vor, jedoch nur gezwungenermaßen und nicht aus eigenem Antrieb. Sie legen das Gesetz vor, weil ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft. Aber was lange währt, wird längst nicht gut. Denn was Sie uns hier jetzt auftischen wollen, grenzt schon an Arbeitsverwei- gerung. Neben wenigen kleinen Begleitmaßnahmen wie dem Sammeln von Informationen bei der Bundesstelle für Energieeffizienz besteht das Kernstück des vorlie- genden Gesetzentwurfs daraus, dass die Verbraucher einmal im Jahr auf ihrer Stromrechnung einen Hinweis auf eine Internetseite bekommen, auf der sich eine Liste von Anbietern von Energiedienstleistungen befindet. Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungskoali- tion, das ist ein Suchspiel und kein Energieeffizienzge- setz. Ein kleiner Hinweis auf der Stromrechnung bringt noch keine Energieeinsparung. Auch die Vorgaben der EU werden Sie mit diesem Entwurf verfehlen. Mit diesem lahmen Gesetz gelingt es Ihnen nicht einmal, verspätet die EU-Richtlinie umzu- setzen. Sie verweisen in Ihrem Gesetzentwurf darauf, mit Maßnahmen aus dem Integrierten Energie- und Kli- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4395 (A) (C) (D)(B) maprogramm, IEKP, die Effizienzziele erreichen zu wol- len, zum Beispiel mit der Novelle des Energiewirt- schaftsgesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb. Aber es fehlen klare Stan- dards, mit denen Innovation tatsächlich zu Einsparungen führen könnte. Als Verbesserung aufgeführt haben Sie auch die No- velle der Energieeinsparverordnung. Doch in der Novel- lierung der Energieeinsparverordnung 2009 verwässern eine Vielzahl an Ausnahmeregelungen die ohnehin schon wenig ambitionierten Vorgaben zur Energieein- sparung zusätzlich. Sie wollen Förderprogramme zur en- ergetischen Sanierung von Gebäuden; aber Sie stellen dieses Jahr weniger Gelder zur Verfügung als im letzten Jahr, und für das nächste Jahr sehen Sie nur noch einen Bruchteil vor. Sie setzen auf Kraft-Wärme-Kopplung, aber auch für die KWK haben Sie Gelder gestrichen. Das novellierte KWK-Gesetz sorgt dafür, dass der Aus- bau in Deutschland stagniert und Sie von ihren Zielen meilenweit entfernt sind. Sie wollen die Klimaschutzini- tiative für die Zielerreichung in Ihrem Gesetzesentwurf nutzen, aber genau diese Mittel haben Sie gekürzt, und einen Teil haben Sie mit einer Haushaltssperre versehen. So geht Energieeffizienz nicht. Nun sprechen Sie davon, dass das nur ein Umset- zungsgesetz der EU-Richtlinie sei und dass im Herbst im Rahmen des Energiekonzeptes mehr zu erwarten sei. Dass Sie heute schon davon sprechen, im Bereich der Energieeffizienz im Herbst nachzulegen, zeigt doch auch, dass Sie Ihr eigenes Gesetz für nicht zielführend halten. Die Debatten mit Regierungsvertretern unter- mauern leider, dass im Herbst nicht mehr zu erwarten sein wird. Denn warum steht in diesem Gesetz so wenig? Dieser Entwurf entspricht fast eins zu eins der Wunsch- vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums. Die Um- weltpolitiker Ihrer Fraktion wollen mehr; aber es fehlt ihnen an Durchsetzungskraft. Nehmen wir als Beispiel die Haushaltsverhandlungen. Die internationalen Klima- schutzmittel wurden drastisch gekürzt, die Mittel aus dem Marktanreizprogramm mit einer Haushaltssperre versehen, und Mittel für Energieeffizienz werden Jahr für Jahr in großen Schritten weniger. Wir glauben nicht an die schönen Worte, wir wollen Taten sehen. Wir haben in unserem Antrag gezeigt, wie ein Energie- effizienzgesetz aussehen kann. Für den Endkundenbe- reich fordern wir, konkret Verantwortliche zu benennen, die Energieeffizienzmaßnahmen durchführen müssen. Die Kosten werden wie beim EEG auf alle Stromkunden umgelegt. Hierbei profitiert die ganze Gesellschaft: durch Energieeinsparungen und durch Vermeidung externer Kosten. Für die Industrie fordern wir geregelte Energieaudits und Energieberatung mit konkreten Energiesparvor- schlägen sowie eine verlässliche Evaluation. Wir fordern dynamische Effizienzstandards. Wir fordern einen Ener- gieeffizienzfonds mit einem Volumen von 3 Milliarden Euro, und das, wohlgemerkt, bei einem Haushalt, der weniger Schulden aufweist als der Ihre. Sie reden in Zeiten der Krise ständig davon, Ver- schwendung zu stoppen. Fangen Sie an: Stoppen Sie endlich die teure Energieverschwendung! Anlage 4 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Antrags: Schutz der Meere vor Vermüllung und anderen Verschmutzungen (Tagesordnungspunkt 18) Ingbert Liebing (CDU/CSU): Heute ist ein besonde- rer Tag: Jedes Jahr am 20. Mai begehen wir den „Euro- päischen Tag der Meere“. Der „Europäische Tag der Meere“ wurde von der EU offiziell im Jahr 2008 ins Le- ben gerufen. Er dient dazu, uns an die entscheidende Rolle der Ozeane und Meere zu erinnern und die zur See gehörenden Sektoren besser sichtbar zu machen und ihre Bedeutung für unser tägliches Leben stärker ins Be- wusstsein der Menschen zu rufen. Nicht zuletzt will die- ser Tag und die mit ihm verbundene jährliche EU-Kon- ferenz einen Beitrag dazu leisten, durch die stärkere Einbeziehung der Interessengruppen, die Bildung von Netzwerken und den Austausch bewährter Praktiken zu einer neuen Kultur des sektor- und politikfeldübergrei- fenden Dialogs beizutragen. Damit ist der „Europäische Tag der Meere“ Ausdruck der integrierten Meerespolitik der EU, die im Jahr 2007 konzipiert wurde und sich seitdem rasch entwickelt hat. Die Grundlinie dieser Politik haben wir hier im Deut- schen Bundestag einhellig begrüßt. Ihr sektorübergrei- fender Ansatz hebt die Bedeutung der Meeres- und Küstenwirtschaft für nachhaltiges Wachstum und Be- schäftigung in Europa hervor. Sie verfolgt das Ziel, Innovation zu erleichtern, Synergien zu erzeugen, ein kohärenteres Vorgehen zu ermöglichen und die wert- volle Ökologie der Meere zu schützen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich: Die Meerespo- litik erfährt eine hohe Aufmerksamkeit. Der Schutz der Meere ist ein wichtiges Anliegen, dem in den vergange- nen Jahren auf verschiedenen Ebenen verstärkt Rech- nung getragen wurde. Obwohl bereits viel Gutes erreicht werden konnte, geben wir uns mit dem bisher Erzielten noch nicht zufrieden. Denn noch lange sind nicht alle Probleme einer zufriedenstellenden Lösung zugeführt worden. Diese allgemeine Situationsbeschreibung der Meeres- schutzpolitik gilt auch für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Schutz der Meere vor Vermüllung und anderen Verschmutzungen“, der uns heute zur Beratung vorliegt. Der Müll in den Meeren, verursacht zum Beispiel durch die Seeschiff- fahrt oder die Fischerei, stellt nach wie vor ein Problem dar, obwohl das Einbringen von Plastikmüll in die Meere bereits weltweit verboten ist. Durch die Ansammlung von Plastikmüll in bestimmten Meeresgebieten verwech- seln Meerestiere und Vögel diesen mit Nahrung und ver- enden qualvoll. Mikroteile gelangen durch die Fische zudem auch in unsere Nahrungskette. Und da Plastik 4396 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) nicht „vergeht“, führt die „Entsorgung“ von Plastikver- packungen zu einer dauerhaften Verseuchung der Meere. Die Vermüllung der Meere ist aber nicht nur in ökolo- gischer, sondern auch in ökonomischer Hinsicht ein Pro- blem. Das habe ich in meiner Zeit als Bürgermeister auf Sylt erlebt. Erhebliche Reinigungskosten belasten die betroffenen Gemeinden mit dem Herausholen des Mülls aus den Meeren und der Säuberung der Strände. Dieses Beispiel macht deutlich, dass die Probleme, die aus der Vermüllung der Meere resultieren, nicht nur ökologi- scher, sondern auch ökonomischer Natur sind – insbe- sondere mit Blick auf die Tourismusbranche. Allerdings warne ich auch davor, ein falsches Bild zu zeichnen. Unsere Küsten und Strände sind ein großarti- ger Naturraum, dessen Wert unsere Gäste zu schätzen wissen. Nicht von ungefähr kommen Hunderttausende immer gerne an die Strände der Nord- und Ostsee zu- rück. Deshalb sollten wir es auch, anders, als der vorlie- gende Antrag der Grünen es tut, vermeiden, den Ein- druck zu erwecken, als sei alles schlecht und bislang nichts Substanzielles zugunsten des Meeresschutzes er- reicht worden. Das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte, neben der bereits eingangs erwähnten Initiierung einer gemeinsamen, integrieren EU-Meeres- politik, auf folgende weitere Beispiele verweisen: – Den Baltic Sea Action Plan der Umweltminister der Ostseeanliegerstaaten, HELCOM, der konkrete Maß- nahmen zur Verbesserung der Gewässerqualität und Biodiversität des Meeresökosystems Ostsee beinhal- tet. – Die EU-Meeresstrategie-Richtlinie mit dem Ziel ei- nes guten Umweltzustandes der europäischen Meere bis 2020. Auf dem Weg dorthin wird unter anderem bis Ende 2010 ein Maßnahmenprogramm vorgelegt. – Die „Nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere“, ein wesentlicher Bau- stein der nationalen Meerespolitik. Dies zeigt: Die Bundesregierung betrachtet das Thema „Vermüllung der Meere“ als ernst zu nehmendes Problem und widmet sich seit einigen Jahren intensiv ei- ner Lösung. Aber zurück zum Antrag: Grundsätzlich wäre es sinn- voller gewesen, hätte sich der Antrag, wie es seine Über- schrift zunächst vermuten lässt, auch wirklich auf das Problem des Mülls in den Meeren konzentriert. Stattdes- sen beinhaltet er ein Sammelsurium verschiedenster meerespolitischer Probleme. Er enthält auch zu viele ordnungsrechtliche Regelungen, anstatt positive Anreize zu setzen. Erschwerend kommt hinzu, dass manche Dar- stellung nicht korrekt ist bzw. ganz fehlt. Hinsichtlich einer fehlerhaften Darstellung verweise ich auf die Aussage auf Seite 1 des Antrags, dass für die problematischen Schiffsemissionen bislang keine befrie- digende Lösung gefunden worden sei. Dem halte ich entgegen, dass in diesem Zusammenhang bereits viel er- reicht wurde, nämlich das Verbot des sogenannten Bun- ker-C-Öls für Nord- und Ostsee als Schiffsdiesel sowie die Begrenzung von Schwefel, bzw. auf EU- und IMO- Ebene in Erarbeitung ist. Die Ausweisung von Immis- sionsschutz-Sondergebieten, SECAs, durch die IMO für Nord- und Ostsee ist doch ein gutes Beispiel; allerdings auch dafür, wie schwer es ist, diese Regelungen isoliert national zu betrachten, ohne gleichzeitig nachteilige Wettbewerbsverzerrungen hervorzurufen. Deshalb ist es richtig, dass diese Regelungen über Nord- und Ostsee hi- naus ausgedehnt werden. Ein Beispiel für das Fehlen eines zentralen Punkts in Zusammenhang mit dem Thema „Verschmutzung der Meere“ ist die notwendige Steuerbefreiung von Land- strom für Schiffe. Hierzu gab es bereits in der Vergan- genheit ein einheitliches Votum im Deutschen Bundes- tag, das die Bundesregierung auffordert, die Steuerbefreiung von Landstrom auf europäischer Ebene zu unterstützen. Ich habe den neuen EU-Energiekom- missar Günther Oettinger auf dieses Thema hingewie- sen, das seit Jahren auf der EU-Ebene nicht voran- kommt. Er will sich darum kümmern, hat er zugesagt. Herausgreifen möchte ich ferner drei weitere Punkte des Antrags: Erstens die praxisfremde Forderung nach Nutzung bio- zidfreier Anti-Fouling-Anstriche: Ich habe gerade erst vor einigen Wochen den größten mittelständischen Her- steller von Anti-Fouling-Mitteln in Deutschland besucht, ein Unternehmen in der Nähe von Hamburg. Die haben den Versuch mit biozidfreien Produkten gemacht – mit ne- gativem Ergebnis: geringere Wirkung des Anstrichs, keine Akzeptanz auf dem Markt. Auf eine durchschla- gende Wirkung der Anti-Fouling-Produkte können wir aber nicht verzichten, und zwar auch aus Naturschutz- gründen. Schließlich geht es auch um die Vermeidung des Einzugs invasiver Arten. Nicht zuletzt sollten wir in diesem Zusammenhang auch berücksichtigen, dass wir hier in Deutschland gute und sichere Anti-Fouling-Pro- dukte mit einer sicheren Verwendung von Bioziden her- stellen. Dies ist in jedem Fall sinnvoller, als würden bei- spielsweise Werften in China und in Korea weniger sicherere Anti-Fouling-Mittel anderswo beziehen oder selber herstellen. Zweitens halte ich den Hinweis auf eine allgemeine Müllvermeidungsstrategie zwar für gut, aber für die Ver- meidung von Müll im Meer für wenig hilfreich. Um ziel- gerichtet Müll zu vermeiden, halte ich es für sinnvoller, die verantwortlichen Akteure einzubinden, und zwar weltweit. Biologisch abbaubare Produkte müssen gerade zielgerichtet für den Einsatz an Bord entwickelt und ver- marktet werden. Gleichzeitig brauchen wir eine noch bessere Überwachung mit Fahndungsdruck, um mögli- che Müllsünder abzuschrecken. Drittens kritisiere ich den Antrag, weil er das Thema „Schiffsverkehr“ zu negativ darstellt. Neben allen Pro- blemen, die aus dem Schiffsverkehr für den Meeres- schutz unstrittig resultieren können, sollten wir nicht vergessen, dass der Schiffsverkehr das umweltfreund- lichste Verkehrsmittel ist. Eine Verlagerung des Waren- verkehrs auf die Landseite wäre mit einer massiven Zu- nahme von Emissionen verbunden. Dies kann nicht gewollt sein. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4397 (A) (C) (D)(B) Der Schutz der Meeresökologie ist ein wichtiges Thema, es stellt auch einen Eigenwert an sich dar. Wir müssen die Meere aber auch schützen, um ihre Poten- ziale nachhaltiger nutzen zu können – sei es in der Fi- scherei, in der Energiegewinnung oder in der Gewin- nung mariner Wirkstoffe. Unser Ziel ist dabei ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nutzung, die nur eine nachhaltige Nutzung sein kann. Daran werden wir uns auch bei den weiteren Beratungen orientieren. Josef Göppel (CDU/CSU): Jedes Jahr am 20. Mai wird der „Europäische Tag der Meere“ begangen, so auch heute. Der Tag der Meere soll die entscheidende Rolle der Ozeane und Meere hervorheben und dazu bei- tragen, ihre Bedeutung ins Bewusstsein der Menschen zu rufen. Ich erinnere daran, dass die Weltmeere 71 Pro- zent der Erdoberfläche bedecken. Sie bilden das größte zusammenhängende Ökosystem der Erde. Die Meere verdienen deshalb unsere besondere politische und öf- fentliche Aufmerksamkeit. Die Erhaltung der Meere ist nicht nur ein Anliegen des Umwelt- und Naturschutzes, sondern liegt auch in unserem sozialen und wirtschaftli- chen Interesse. Der Kinodokumentarfilm Plastic Planet von Regis- seur Werner Boote beweist eindringlich, wie Plastik oder, besser gesagt, „synthetische Kunststoffe“ gerade in den Meeresökosystemen weltweit zu einem gravieren- den Problem geworden sind. Nach einer Studie des Um- weltbundesamtes bestehen mehr als zwei Drittel des Meeresmülls aus Plastik. Neben den ökologischen Schä- den verursacht der Abfall ganz reale Kosten: In Osthol- stein entstehen zum Beispiel pro Jahr Unkosten in Höhe zwischen 750 000 und 1,2 Millionen Euro für die Ent- sorgung gestrandeter Abfälle. Alleine bei der Reinigung des 7 Kilometer langen Westerländer Badestrandes auf Sylt fallen täglich bis zu zwei Tonnen Müll an. Das ent- spricht 23 000 gefüllten Müllsäcken im Jahr. Die Ver- müllung der Meere ist ein ernst zu nehmendes Problem. Deshalb teile ich die Einschätzung des Präsidenten des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, der sagt: „Es ist höchste Zeit, endlich effektive Strategien gegen den Meeresmüll zu entwickeln.“ Seit dem 15. Juli 2008 ist die Europäische Meeresstra- tegie-Rahmenrichtlinie 2008/56/EG, MSRL, in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, den Meeresschutz und die Meeres- nutzung in eine Balance zu bringen. Bis zum Jahr 2020 soll damit ein „guter Umweltzustand“ der europäischen Meere erreicht werden. Am 1. Oktober 2008 hat die Bundesregierung die „Nationale Strategie für die nach- haltige Nutzung und den Schutz der Meere“, kurz: „Na- tionale Meeresstrategie“, beschlossen. Damit wird die Europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Erlass vom 17. Juli 2009 das Umweltbundesamt beauftragt, einen Bericht zu erstellen, wie die Aufgaben aus der EU-Meeresstrategie-Richtlinie in Nord- und Ostsee erfüllt werden können. Der Bericht des Umweltbundesamtes vom 12. Oktober 2009 „Um- setzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie: Abfälle im Meer“ liegt für jedermann öffentlich zugänglich unter dem Titel „Abfälle im Meer – Ein gravierendes ökologi- sches, ökonomisches und ästhetisches Problem“ vor. Ich unterstreiche ausdrücklich die Notwendigkeit, zum Schutz der Meere aktiv zu handeln. Die Müllver- meidung muss dabei Vorrang haben. Der Antrag und die Presse der letzten Monate – ich denke dabei an den Spie- gelartikel „Müllflut in den Ozeanen: Regierungspapier enthüllt Scheitern des Meeresschutzes“ – rückt unsere politischen Bemühungen für den Meeresschutz nach meiner Meinung in ein falsches Licht. Die Nationale Meeresstrategie zeigt, dass wir den richtigen Weg einge- schlagen haben. Bei der Umsetzung der Nationalen Meeresstrategie befinden wir uns in der ersten Phase: Der Analyse des Ist-Zustandes und dem Aufzeigen von Lösungsansätzen. Mit dem Bericht des Umweltbundesamtes liegen nun die ersten Ergebnisse vor. Ich teile die Auffassung, dass diese Ergebnisse der Analyse erschreckend sind. Jetzt muss die Nationale Meeresstrategie konsequent umge- setzt werden. Der vorliegende Antrag rennt offene Türen ein. Un- terstützen Sie deshalb den Bundesumweltminister bei der Umsetzung der Nationalen Meeresstrategie. Frank Schwabe (SPD): Gut dass heute, anlässlich des „Europäischen Tages der Meere“, hier diese Debatte zum Thema Meere und deren Schutz stattfindet. Seit der verheerenden Explosion auf der Bohrplatt- form „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko am 20. April 2010 überschlagen sich die Artikel in der Presse zum Thema Bedrohung und Schutz der Meere. Amerika bereitet sich auf eine der schwersten Umwelt- katastrophen in der Geschichte des Landes vor, denn das austretende Öl bedroht hochsensible Ökosysteme mit bisher kaum absehbaren Folgen und Kosten für Mensch und Meeresökosysteme. Aber wir dürfen uns diesem wichtigen Thema nicht nur annehmen, wenn es große Schlagzeilen in den Me- dien gibt. Denn die größte Bedrohung der Meere sind nicht nur die spektakulären Umweltkatastrophen, wie wir sie gerade im Golf von Mexiko erleben, sondern die alltägliche Verschmutzung, die es nicht auf die Titelsei- ten der Zeitung schafft, aber umso verheerender ist. Vie- len von uns sind die dramatischen Bilder von großen Tankerunglücken oder Katastrophen auf Bohrinseln im Gedächtnis, wenn wir an Öl im Meer denken. Doch so spektakulär diese Unfälle auch sind, sie stellen nicht den Haupteintrag von Öl in die Meere dar. Nur etwa 13 Pro- zent des jährlich ins Meer gelangenden Öls stammt von Tankerunfällen. Der weitaus größte Anteil von rund 3 Millionen Tonnen Öl, die jährlich in die Weltmeere fließen, stammt vom normalen Schiffsverkehr, aus kom- munalen Abwässern und vom täglichen Betrieb auf den Ölplattformen. Neben der Verschmutzung durch Öl werden die mari- nen Ökosysteme derzeit vor allem durch den Eintrag ge- fährlicher Stoffe, durch Überdüngung, durch schädliche Wirkungen der Fischerei wie Überfischung und durch die Zerstörung von Lebensräumen durch schweres Fang- 4398 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) geschirr bedroht. Hinzu kommen die Einschleppung fremder Tier- und Pflanzenarten, die eventuell mit ein- heimischen Arten konkurrieren, die Verluste von Habita- ten und Wirkungen von Lärmquellen, die zum Beispiel Meeressäuger stören oder gar schädigen können. In zunehmendem Maße wächst die Bedrohung der Meere durch den Klimawandel. Die Folgen des Klima- wandels werden voraussichtlich immens sein. Wenn die globale Erwärmung nicht auf unter 2 Grad Celsius be- grenzt wird, drohen ganze marine Ökosysteme zu ver- schwinden. Plastikmüll ist ein weltweites Problem und gefährdet in zunehmendem Maße unsere Meere und Küsten. Von den jährlich bis zu 240 Millionen Tonnen produziertem Plastik landen nach Schätzungen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen mehr als 6,4 Millionen Tonnen Müll in den Ozeanen Ich könnte diese Liste der Gefahren noch um einige Punkte erweitern. Dabei wissen wir doch alle, dass wir unsere Anstrengungen zum Schutz der Meere drama- tisch erhöhen müssen. Wie wichtig die Meere sind, erschließt sich mit einem Blick, wenn man unseren Planeten aus dem Weltall be- trachtet. Wir leben auf einem blauen Planeten. Die Meere bedecken 71 Prozent der Erdoberfläche, bieten volumenmäßig 99 Prozent des Lebensraumes auf dem Planeten und stellen somit das größte Ökosystem dar. Die Meere sind Ursprung allen Lebens, sie sind Regula- tor für das Klima unserer Erde, sie bergen gewaltige Energieressourcen und sind eine wichtige Nahrungs- quelle. Die Meere sind ein kostbares Naturerbe. Sie bil- den die größten zusammenhängenden Ökosysteme der Erde. Der Schutz der Meere ist deshalb besonders wich- tig. Lange Zeit wurden die Meere in einem Irrglauben an die Unerschöpflichkeit der Ressourcen und eine gren- zenlose Regenerationsfähigkeit genutzt. Die Folgen die- ses Handels wurden viel zu spät erkannt. Heute drohen ökologische Risiken und negative Auswirkungen auf die Meeresumwelt. In nur wenigen Jahrzehnten hat der Mensch es geschafft, die ältesten Lebensräume unseres Planeten bis an die Belastungsgrenze und darüber hinaus auszubeuten. Der faszinierenden Vielfalt der Ozeane droht die Vernichtung. Damit wird aber auch gleichzeitig die Nutzung der Meere durch den Menschen beeinträch- tigt. Meeresumweltschutz dient also dazu, Schädigungen des Ökosystems Meer zu verhindern und gleichzeitig das Potenzial für ihre nachhaltige Nutzung zu sichern. Die- ses Ziel kann am besten durch die Integration meeres- schutzrelevanter Aspekte in andere Politikbereiche wie Fischerei, Landwirtschaft, Industrie, Verkehr usw. er- reicht werden. Die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko zeigt aber auch, dass es richtig war, dass sich die SPD schon vor ei- nigen Jahren für eine Strategie „weg vom Öl“ entschie- den hat. Und das nicht nur aus Gründen des Klimaschut- zes, sondern weil das „schwarze Gold“ auf der ganzen Welt dreckige Spuren hinterlässt. Erdöl belastet die Um- welt von der Suche, über die Förderung, Verarbeitung und den Transport bis hin zum Verbrauch. Mitverant- wortlich dafür: die weltweit operierenden Ölkonzerne, die viel für Gewinnmaximierung, aber wenig bis nichts für Umweltschutz und Menschenrechte übrig haben. Öl- leckagen verseuchen Böden und Gewässer, machen Ackerflächen unbrauchbar, das Trinkwasser ungenießbar und töten Fischbestände und andere Lebewesen. Öltep- piche aus verunglückten Tankern verseuchen Küstenge- biete, lassen Vögel und Meerestiere qualvoll krepieren und bringen die örtlichen Fischer um ihre Existenz. Mit Erdöl und Chemikalien belastete Abwässer, Schlämme und Bohrgestein werden von Ölplattformen ins Meer ge- kippt, vergiften die Meeresflora und -fauna und landen letztlich in der Nahrungskette. Neben dem Öl werden die Meere auch durch andere Stoffe dauerhaft belastet. Nicht erst seit dem Film „Plas- tic Planet“ wissen wir, dass wahre Müllteppiche im Meer schwimmen. Mehr als Zweidrittel des Meeresmülls be- steht aus Plastik. Dieser ist für die Ökosysteme beson- ders gravierend, denn für viele Meerestierarten ist er le- bensbedrohlich, zum Beispiel für Meeresschildkröten, die an Plastiktüten ersticken können. Verschärfend hinzu kommt die lange Abbauzeit von Plastikkunststoffen, die bis zu 450 Jahre beträgt. Neben der Bedrohung der Meerestiere verursacht der Meeresmüll hohe ökonomische Kosten. Das Umwelt- bundesamt hat gestern bekannt gegeben, dass allein bei der Reinigung des fast 7 Kilometer langen Westerländer Badestrands auf Sylt jeden Tag bis zu 2 Tonnen Müll an- fallen. Das entspricht jährlich circa 23 000 Müllsäcken – allein für die Reinigung des Strandes bei Westerland! Laut Umweltbundesamt entstehen in Ostholstein jährlich Kosten für die Müllbeseitigung zwischen 750 000 und 1,2 Millionen Euro. Obwohl in vielen Häfen bereits Auf- fanganlagen für Schiffsmüll existieren, geht die Abfall- menge nicht signifikant zurück. Das liegt auch an den Entsorgungskosten. Die Abnahme ist nicht immer kos- tenfrei, die Preise dafür schwanken von Hafen zu Hafen. Der Antrag der Grünen fordert daher zu Recht von der Bundesregierung, dass sie Strategien erarbeiten muss, um den Eintrag von Müll ins Meer zu reduzieren. Auch muss sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene verstärkt für die Schaffung eines globalen Netz- werkes von Meeresschutzgebieten durch das UN-Über- einkommen über biologische Vielfalt, CBD, einsetzen. Zwar ist die Schaffung von Meeresschutzgebieten äu- ßerst wichtig, sie alleine werden jedoch nicht ausreichen, um die biologische Vielfalt der Meere zu sichern. Hinzu- kommen muss ein Umdenken in der Fischerei. Die ge- genwärtige Überfischung und Übernutzung der Fischbe- stände muss beendet werden. Zurzeit fangen zu viele Fischer zu viel Fisch. Wissenschaftliche Empfehlungen für Fangquoten werden nicht umgesetzt, und in vielen Meeresregionen fehlen Regularien ganz. Insgesamt do- miniert kurzfristiger Profit über langfristige Nutzung. Zukunft hat jedoch nur eine Fischerei, die sich an dem Kriterium der Nachhaltigkeit orientiert. Arbeitsplätze in der Fischerei werden nicht durch den Meeresschutz be- droht, sondern durch den Raubbau an der Natur. Die Überfischung heute macht die Fischer morgen arbeitslos. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4399 (A) (C) (D)(B) Bisher ist diese Erkenntnis leider noch nicht überall an- gekommen. Der nächste wichtige Schritt hin zu einer nachhaltigen Fischerei ist mit der Reform der Gemeinsamen Fische- reipolitik in der EU-Politik möglich. Bei dieser Reform muss sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein- setzen, dass die Fischerei auf einen Kurs gebracht wird, der die Ökosysteme schont und ein Überleben bedrohter Arten sichert. Sei es auf nationaler Ebene, sei in europäischen oder internationalen Verhandlungen – Ziel muss sein, die Nutzung und Bewahrung der Meere wieder miteinander zu verbinden. Ansonsten wird es zum Kollaps ganzer Fischbestände kommen und zu Tausenden von arbeitslo- sen Fischern. Das hat uns die Entwicklung vor Neufund- land deutlich gezeigt. Aufgabe der Politik ist hierbei, in einen engen Dialog mit den relevanten Akteuren zu tre- ten und kurzfristiges Profitdenken durch langfristige Verantwortung abzulösen. Angelika Brunkhorst (FDP): Die Grünen haben hier einen Ziel- und Forderungskatalog vorgelegt, der ihr großes Herz und Anliegen für den Meeresnaturschutz darlegt. Sie können sicher sein, auch uns Liberalen ist der Schutz der Meere ein wichtiges Anliegen. Meere bilden die größten zusammenhängenden Öko- systeme unserer Erde und sind für uns eine wesentliche Lebensgrundlage. Sie haben eine enorme Bedeutung für eine intakte Umwelt und besitzen gleichzeitig ein be- trächtliches Potenzial für wirtschaftliches Wachstum. Deshalb sollten wir diese besondere, einzigartige Res- source schützen. 70 Prozent des Sauerstoffs, den wir einatmen, wird von der Meeresflora produziert. Sieben Zehntel der Erd- oberfläche sind von Weltmeeren bedeckt. Gut ein Drittel der Weltmeere ist 4 000 bis 5 000 Meter tief. Eine lang- fristige erfolgreiche Meerespolitik basiert auf abgesi- chertem Wissen über die Ressource Meer und einer in- takten Meeresumwelt. Wir sind uns alle einig, dass das Meer vor Verschmutzungen und Müll geschützt werden muss – gerade am heutigen „Europäischen Tag der Meere“. Die Adressaten des Antrags sind direkt die Bundes- regierung und mittelbar die EU und international die IMO. Mit insgesamt 38 Forderungsspiegelstrichen be- inhaltet er einen thematisch breiten Ansatz. Die Grünen müssten eigentlich wissen, dass einige ih- rer Forderungen an Schutz und Genehmigungsstandards im Sinne des Meeresumweltschutzes bereits auf einem guten Weg sind und in einigen europäischen oder inter- nationalen Abkommen vertraglich umgesetzt wurden. Der Schutz der Meere ist neben der Sicherheit der Seefahrt eines der Hauptanliegen der International Mari- time Organization, IMO. Ein international einheitlicher Meeresumweltschutz auf der Ebene der IMO hat dabei immer den Vorteil global abgestimmter Maßnahmen und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der europäi- schen Schifffahrt. Die Überwachung und Durchführung der vereinbarten Maßnahmen ist auf europäischer Ebene schwierig. Das MARPOL-Übereinkommen ist ein internationa- les, weltweit geltendes Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt. Hier finden sich allgemeine aber auch spezielle Regelungen zu den verschiedenen Arten von Verschmutzungen im Zusammenhang mit dem Schiffs- betrieb. Gemäß dieser Regelung ist zum Beispiel das Einleiten von Schiffsabwasser grundsätzlich verboten. Auch die Verschmutzung der Luft durch Seeschiffe sollte vermieden werden. Das Einleiten von Schiffsmüll ist auch strengstens verboten. Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über das Einbringen von Schiffsmüll stellen gemäß § 6 Abs. 1 MARPOL-ZuwV Ordnungswidrigkei- ten dar, die mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden können. Die von den Grünen geforderten Rege- lungen existieren schon. Ehrlich gesagt machen mir allerdings die vielen For- derungen im Bereich der weltweiten Schiffsverkehre Sorge. Ein Herz für die Seeschifffahrt haben die Grünen anscheinend nicht, wobei circa 90 Prozent aller interkon- tinentalen Warenbewegungen mit dem Schiff erfolgen, Tendenz steigend. Zudem gehört das Verkehrsmittel Schiff, legt man den CO2-Ausstoß pro Tonne im Ver- gleich zu anderen Verkehrsträgern zugrunde, zu den umweltverträglichsten. Die höchst anspruchsvollen Ver- schärfungen an technische Auslegung der Schiffe, Zerti- fizierung, Art der Kraftstoffe, Restriktionsgebote und Strafsysteme und vieles mehr – und das möglichst auch alles zugleich – sind gleichbedeutend damit, dass man am besten die Seeschifffahrt ganz abschaffen sollte. Das kann nicht wirklich ihr Ernst sein. Nur ein integrativer Politikansatz kann die diversen Nutzungs- und Schutzinstrumente zusammenführen. Alle Maßnahmen in der Küstenzone müssen daher auf der Ba- sis ganzheitlicher und nachhaltiger Ansätze geplant, ent- schieden und kontrolliert werden. Eine solche Gesamtbe- trachtung erfordert die Entwicklung eines adäquaten Instrumentariums im Rahmen eines Küstenzonenma- nagements. Eine stärkere Verknüpfung der verschiedenen maritimen Sektoren und Akteure dient auch einer Verfah- rens- und Planungsbeschleunigung. Wir werden auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass ein globales System von Meeresschutzgebieten ge- schaffen wird. In Nord- und Ostsee werden wir in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern die Einrichtung von Meeresschutzgebieten prüfen. Der vorliegende Antrag ist eine Diskussionsgrund- lage für eine kontroverse, aber vielleicht auch an der ei- nen oder anderen Stelle fruchtbare Diskussion im Fach- ausschuss. Ich freue mich darauf. Sabine Stüber (DIE LINKE): „Das unendliche Lä- cheln des Meeres“ ist der Titel einer interessanten Foto- ausstellung, die zurzeit in Bad Saarow zu sehen ist. Eine Begegnung mit Orten und Momenten für die Seele – so las sich das gestern in der Presse, und so nähere ich mich auch am liebsten dem Meer. Das klappt auch immer wie- der mit der Faszination, wenn ich davor stehe. 4400 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Dabei wissen wir alle, dass der Schein trügt, doch kei- ner will am Strand oder in der kleinen Kneipe am Hafen beim „frischen Fisch“ daran denken. Und wenn doch, dann haben wir es uns so schlimm nun wirklich nicht vorgestellt. Die Umweltkatastrophe im Golf von Mexiko wird immer bedrohlicher. Vier Wochen nach dem Untergang der Bohrinsel konnte der Ölaustritt noch nicht gestoppt werden. Ganze Meeresregionen werden so auf Jahr- zehnte hinaus vergiftet. Hinzu kommen auch immer noch Abfälle, man kann sagen jeglicher Art, aus der Schifffahrt. Neben Verklappung von Dünnsäure und den Schwerölrückständen bei der Tankreinigung reicht die Palette bis hin zu radioaktiven Abfällen. Das Meer – ein Fass ohne Boden? Nichts zu sehen und doch ein Müllei- mer. Tonnenweise lagern sich Plastiktüten, Styroporreste und alte Fischernetze am Meeresboden ab. Knapp 80 Prozent des Meeresmülls besteht aus Plastik. Ver- schärfend hinzu kommt die lange Abbauzeit, die bis zu 450 Jahre beträgt. Der Plastikmüll wird oft mit der Nah- rung aufgenommen und ist dann für viele Meerestiere le- bensbedrohlich. 600 000 Kubikmeter Müll machen die Nordsee zu ei- nem der mit am stärksten verschmutzten Meere. Und 20 000 Tonnen kommen jährlich dazu. Die Weltmeere haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Eine Notbremse muss gezogen werden. Die eu- ropäische Meeresstrategie fordert von den Mitgliedstaa- ten, das Müllvorkommen in ihren Meeresregionen zu be- werten und die Einträge dahingehend zu regulieren, dass 2020 ein guter Umweltzustand der Meeresökosysteme hergestellt ist. Das Ziel ist gesetzt, den Weg dahin müs- sen die Mitgliedstaaten gehen. Die Linke unterstützt den Antrag der Fraktion der Grünen. Damit ist ein guter erster Aufschlag vorgege- ben. Um einen Schritt weiterzukommen, sollten aber aus unserer Sicht klare Prioritäten mit zeitlichen Vorgaben dafür festgelegt werden, was wir wann für den Meeres- schutz vor unserer Haustür tun werden. In dem Antrag finden sich durchaus praktikable Vorschläge. Aber all das ist nicht ausreichend, um die Meere umfassend zu schützen. Initiativen zur Minderung der Belastungen durch die Seeschifffahrt sowohl auf europäischer als auch auf in- ternationaler Ebene müssen weiter vorangetrieben wer- den. Oder nehmen wir nur das Stichwort Emissionen im Schiffsverkehr. Auch da sollte man sich nicht aus- schließlich auf technische Lösungen konzentrieren. Es geht auch um Maßhalten beim Ressourcenver- brauch, wenn wir an den besorgniserregenden Zustand der Fischbestände denken. Deshalb sind auch weiterge- hende Reformen in der gemeinsamen Fischereipolitik er- forderlich. Der Antrag verweist auf viele Defizite und es wird klar, dass ein umfassender Meeresschutz keinen Auf- schub mehr duldet. Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dieses Haus wird morgen über ein milliardenschweres Rettungsprogramm für den Euro und die Finanzmärkte entscheiden. Wir kennen hierfür die Ursachen: Fehler im System und das unverantwortliche Handeln Einzelner, denen es durch nicht vorhandene oder zu lasche Regeln auch noch leicht gemacht wird. Das Gleiche geschieht mit unseren Meeren: Die Ozea- ne erscheinen unerschöpflich in ihren Ressourcen, ihre Ausbeutung vollzieht sich weitgehend ohne Kontrolle – und Abfälle werden entsorgt, weil man glaubt, inmitten dieser riesigen Menge Wasser würde es nicht weiter auf- fallen. Im Golf von Mexiko können wir derzeit täglich beobachten, was dann geschieht: Die unerschöpflich er- scheinende Ressource steht am Rande des Kollapses. Auch hier braucht es Milliarden, um die Schäden zu be- heben. Ganz deutlich wird hier – wie eben auch bei der Fi- nanzkrise –, dass global gehandelt werden muss. Allein können wir die Probleme unserer Ozeane nicht lösen. Aber wir dürfen uns auch nicht dahinter verstecken: Glo- bale Lösungen bedeuten nicht, dass wir die Hände in den Schoß legen und auf die Vereinten Nationen und IMO warten können. Nein, das Handeln beginnt hier bei uns. Als wichtige europäische Nation können wir maßgeblich die Richtung beeinflussen. Hierzu haben wir Grüne ei- nen Vorschlag auf den Tisch gelegt; denn wir müssen ganz klar feststellen: Das Bewusstsein für die Sensibili- tät der marinen Ökosysteme hat sich zwar geändert, und auf europäischer und globaler Ebene gibt es erkennbar Initiativen und Anstrengungen. Aber: Der Zustand der Meere ist weiterhin akut gefährdet! Wenn wir weitermachen wie bisher, stehen wir abseh- bar vor leergefischten, vergifteten und ölverschmutzten Meeren. Am politischen Handeln in der Finanzkrise soll- ten wir uns dabei nicht orientieren. Das ist wahrlich kein Glanzstück: Obwohl wir die Katastrophe seit mindestens eineinhalb Jahren beobachten, machen wir uns erst jetzt viel zu langsam und viel zu unentschlossen auf den Weg zu neuen Regeln. Ich kann nur hoffen, dass wir diese Fehler als mahnendes Beispiel nehmen und beim Mee- resschutz endlich einmal rechtzeitig, präventiv und frak- tionsübergreifend handeln. Denn ein milliardenschweres Programm wird es für die Meere ganz sicher nicht ge- ben, und das, obwohl die Ozeane für mich absolut „sys- temrelevant“ sind, wie es in der derzeitigen Krise so oft heißt. Ohne ein Leben in den Meeren gibt es auch kein Leben an Land. Das sollte uns immer klar sein. Deswegen fordere ich Sie auf, die von der EU ge- machten Vorschläge zu präzisieren und so zu fassen, dass sie auch eindeutig und messbar sind. Mit schwam- migen Wunschvorstellungen kommen wir nicht weiter. Um die Meere zu schützen, brauchen wir klare Maßnah- men: Erstens müssen wir alle dafür sorgen, dass durch die Landwirtschaft weniger Stickstoff und Nitrat in die Flüsse und anschließend in die Meere gelangt. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4401 (A) (C) (D)(B) Zweitens müssen wir endlich ein verbindliches und einheitliches Entsorgungssystem für den Müll auf Schif- fen durchsetzen. Drittens sollten wir die Fischer zum Teil eines Entsor- gungssystems machen: Für gesammelten Müll erhalten sie eine Vergütung, die mit einer Gebühr für verlorene Netze verrechnet wird. Viertens müssen wir den Schiffsverkehr endlich in den internationalen Klimaschutz einbeziehen und dafür sorgen, dass mit sauberem Treibstoff statt mit Raffinerie- rückständen gefahren wird. Dies ist nur ein Teil der dringend notwendigen Maß- nahmen, um die wertvollen Ressourcen der Meere auch für die nächsten Generationen zu erhalten. Wir müssen endlich bei der Nutzung der Meere nachhaltig handeln. Wir haben es in der Hand und heute – am europäischen Tag der Meere – müssen wir endlich damit beginnen. Anlage 5 Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des Verfahrens nach der Grund- stücksverkehrsordnung (Tagesordnungspunkt 20) Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU): Wir haben es heute mit einem etwas sperrigen Thema zu tun: Wir spre- chen über den Gesetzentwurf zur Vereinfachung des Ver- fahrens nach der Grundstücksverkehrsordnung. Im Kern geht es dabei darum, die Beschränkung der Verkehrsfä- higkeit von Grundstücken in den neuen Bundesländern auslaufen zu lassen. Momentan bedürfen Grundstücksge- schäfte dort nämlich einer besonderen Grundstücksver- kehrsgenehmigung durch die Ämter zur Regelung offe- ner Vermögensfragen, um etwaige Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz zu sichern. Auch heute – etwa 20 Jahre nach dem Fall der Mauer und der Wiedervereinigung – ist die Lösung der offenen Vermögensfragen eine der wichtigsten und zugleich schwierigsten Herausforderungen auf dem Weg zu einem vollständig geeinten Deutschland. Deswegen ist es ebenso wichtig wie richtig, sich mit dem Restitutionsver- fahren auseinanderzusetzen und sich die derzeitige Rechtslage genau im Hinblick auf den Verbesserungsbe- darf anzusehen. Obwohl dieser Entwurf aus der Feder meiner SPD-Kolleginnen und Kollegen stammt, lässt sich sein Anliegen nicht von vornherein von der Hand weisen. Das Gesetz soll nämlich, wie zu lesen ist, grundsätzlich ermöglichen, dass Grundstücke, die nicht mit Rücküber- tragungsansprüchen belastet sind, unbeschränkt am Grundstücksverkehr teilnehmen können. Das ist vernünf- tig. Gleichzeitig wollen die geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der SPD sicherstellen, „den Sicherungsge- danken zielgenau zugunsten noch offener vermögens- rechtlicher Ansprüche aufrechtzuerhalten“. Auch das ist vernünftig. Richtig ist es obendrein; denn es gilt dem ver- mögensrechtlichen Grundsatz „Rückgabe vor Entschädi- gung“ in seiner jetzigen Form Rechnung zu tragen. Da- von werden wir als Unionsabgeordnete auch nicht abweichen. Im Gesetzentwurf schreibt man nun, dass die Grund- stücksgeschäfte innerhalb des Beitrittsgebiets durch das derzeitige Verfahren belastet werden. Man zählt auf, erstens, die zeitliche Verzögerung für alle Beteiligten, zweitens, finanzielle Belastungen durch Bereitstellungszinsen und Gebühren sowie, drittens, die Behinderung von Investitionen in den ostdeutschen Län- dern. Dieser Problemdarstellung kann ich mich durchaus anschließen; denn es dürfte kaum zu bestreiten sein, dass Genehmigungsverfahren – solche Verfahren dauern in den vorliegenden Fällen um die drei Monate – nicht ge- rade zur Verfahrensbeschleunigung beitragen. Wenn bei diesen Genehmigungsverfahren in den allermeisten Fäl- len keine Restitutionsansprüche im Raum stehen, kann das vom Ergebnis her niemanden befriedigen. Dann er- füllt die Grundstücksverkehrsordnung ihren Sicherungs- zweck nämlich wirklich, wie im Gesetzentwurf zu lesen ist, zunehmend auf Kosten des übrigen Grundstücksver- kehrs. Es bleibt also festzuhalten: Betrachtet man den Titel des Gesetzes und das grundsätzliche Anliegen, könnte ich dem Antrag im Grundsatz folgen. Doch wie so oft steckt der Teufel im Detail. Schauen wir uns einmal an, auf welcher Grundlage und wie Sie das Gesetzesziel er- reichen wollen. Um bei den rechtstatsächlichen Annah- men des Gesetzentwurfs anzufangen: Sie behaupten, dass in Sachsen-Anhalt bereits mehr als 99 Prozent der grundstücksbezogenen vermögensrechtli- chen Ansprüche beschieden werden konnten und dass in den übrigen Ländern „überwiegend ein vergleichbarer Abarbeitungsstand erreicht worden“ sei. Fundierte Daten zu den anderen neuen Bundesländern bleiben sie indes schuldig. Angesichts der durchaus unterschiedlichen Ausgangslagen in den neuen Ländern habe ich meine Zweifel, ob die Zahlen aus Sachsen-Anhalt tatsächlich verallgemeinerungsfähig sind. Doch wenden wir uns vorrangig dem vorgeschlage- nen Anmeldeverfahren zu. Auch hier bin ich mir nicht so sicher, ob dieses so vorteilhaft ist, wie es auf den ersten Blick scheint. Freilich, die theoretischen Vorteile liegen auf der Hand. Die vorgeschlagene Lösung über einen Anmeldevermerk wäre geeignet, alle Grundstückstrans- aktionen vom Genehmigungserfordernis auszunehmen, in denen keine Restitutionsansprüche in Betracht kom- men. Dies würde bei Grundstückskaufverträgen zu einer beschleunigten Abwicklung und einer Kostensenkung führen. Auch würde durch den Abwicklungsvermerk am bewährten Verfahren nach der GVO festgehalten. So sehr diese Vorteile aus Sicht der Betroffenen im Grundstücksverkehr auch zu begrüßen wären: Der vor- liegende Gesetzentwurf verschweigt uns leider auch erhebliche Probleme bzw. blendet einige gravierende Folgen einfach aus. Eintragung und Löschung des An- meldevermerks erfordern zunächst ein neues Verfahren. Auch das kostet Zeit und Geld. Der Gesetzentwurf sagt nichts dazu, wie insbesondere die Löschung des Anmel- devermerks zu gestalten ist. Allerdings wurde ein ähnli- 4402 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) ches Verfahren beim Sanierungsvermerk bereits mit Er- folg erprobt, sodass ich hierin letztlich nicht das entscheidende Problem sehe. Viel erheblicher dürfte aber der Punkt sein, den der Gesetzentwurf lapidar hinter dem Stichwort „einmaliger Verwaltungsaufwand“ versteckt. Was steckt tatsächlich dahinter? An die Restitutionsanträge wurden seinerzeit keine hohen Anforderungen gestellt. Es kam lediglich auf eine gewisse Bestimmbarkeit an, tagesaktuelle Ka- tasterangaben wurden nicht verlangt. Diese Ausgangs- lage hat aber Auswirkungen für die künftige Eintragung eines Anmeldevermerks. Das Grundbuchamt bräuchte für die Eintragung des Anmeldevermerks nämlich eine präzise katastermäßige Bezeichnung des betroffenen Flurstücks. Gibt es diese nicht – entweder weil es sie nie gab oder weil die Grundstücke seit der Wende neu ver- messen wurden –, was dann? Dann muss die begehrte Eintragung eigentlich zurückgewiesen werden; denn nachforschen dürfte das Grundbuchamt wohl nicht, da das Verfahren „ohne inhaltliche Prüfungskompetenz des Grundbuchamtes“ ausgestaltet werden soll. Es bliebe also Sache der ersuchenden Ämter, sich darum zu küm- mern oder den Eintragungsantrag sozusagen blindzustel- len und zu schauen, was passiert. Das kann kaum befrie- digen. Wenn andererseits für die Antragstellung intensive Nachprüfungen erforderlich sind und diese den Ämtern – in Person der Rechtspfleger – zugewiesen wer- den, so resultieren daraus Kosten, und zwar nicht uner- hebliche. Mit dem derzeitigen Personalbestand dürfte der Arbeitsaufwand nämlich kaum zu bewältigen sein. Wer diese Kosten finanziert, besagt der Antrag leider nicht. Dies alles verbirgt sich hinter dem scheinbar harmlosen „einmaligen Verwaltungsaufwand“. Hieran schließt sich eine zweite, ebenso wichtige Frage an: Wie ist mit den Folgen fehlerhafter Eintragun- gen umzugehen? Eine gewisse Fehlerquote lässt sich nach dem Vorgesagten kaum ausschließen. Fest steht: Wird aus welchen Gründen auch immer kein Anmelde- vermerk im Grundbuch eingetragen, verliert der Restitu- tionsanspruch seine dingliche Sicherung. Denn die Pu- blizität des Grundbuches trägt eine Richtigkeitsgewähr in sich und vermittelt entsprechenden guten Glauben. Ein Dritter könnte das Grundstück also gutgläubig er- werben, auch wenn es tatsächlich restitutionsbehaftet ist. Der eigentlich Berechtigte würde dann seinen Restitu- tionsanspruch verlieren und ginge im Ergebnis leer aus. Was würde dieser tun? Er würde sich wohl kaum klaglos in sein Schicksal ergeben. Nein, er würde mit einiger Si- cherheit den Staat in Haftung nehmen wollen. Zu diesem Risiko besagt der vorliegende Gesetzentwurf leider auch nichts. Ebenso wenig finde ich zur umgekehrten Frage et- was: Wie wollen wir künftig mit „offensichtlich unbe- gründeten Restitutionsanträgen“ umgehen? Hierunter fallen beispielsweise Personen, die zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden, demnach an sich einen An- spruch hätten, diesen aber aus bekannten Gründen auf- grund der deutschen und europäischen Rechtsprechung nicht erfüllt bekommen. Derzeit ist dieses Problem in § 1 Abs. 2 Satz 2 Grundstücksverkehrsordnung geregelt. Aber künftig? Auch hierzu findet sich im Gesetzentwurf der SPD leider nichts. Ein weiterer Punkt dürfte in der Praxis eine nicht un- erhebliche Rolle spielen. Ich spreche von der Publizität, die das Restitutionsverfahren durch den Anmeldever- merk erhält. Auf der einen Seite ist es natürlich gerade Sinn und Zweck, den guten Glauben an die Eigentümer- stellung am Grundstück bzw. dessen Lastenfreiheit zu erschüttern. Auf der anderen Seite aber frage ich mich, wie beispielsweise die rechtssichere Eintragung einer Grundschuld zur Absicherung von Krediten nach dem Jahr 2014 möglich sein soll. Nach der bisherigen Rechts- lage war nur vor dem Eigentümerwechsel eine Genehmi- gung nach der GVO einzuholen. Eine Belastung mit ei- ner Grundschuld zugunsten einer Bank oder zugunsten eines Wohnrechts zugunsten eines Familienangehörigen ist ohne Genehmigung möglich. Und künftig? Wir soll- ten uns diese Frage jedenfalls stellen. Auch sollten wir uns die Frage stellen, ob das bisherige Rechtssystem in diesem Punkt geändert oder angepasst werden soll. Hierzu lese ich im Gesetzentwurf, wie gesagt, leider nichts. Kommen wir als Letztes zu dem von Ihnen vorgegebe- nen 1. Januar 2014. Ich möchte noch einmal darauf hin- weisen: Nach diesem Zeitpunkt sind alle bestehenden, aber aus welchen Gründen auch immer nicht eingetrage- nen Rückübertragungsansprüche wegen der Gutglau- benswirkung des Grundbuchs gefährdet. Aus diesem Grunde sollten wir auch diesen Zeitpunkt im weiteren Verfahren genau überprüfen. Ich möchte die wesentlichen offenen Fragen zusam- menfassen: Erstens. Es ist ungeklärt, ob und inwieweit die restitutionsbehafteten Grundstücke im Einzelfall überhaupt identifiziert werden können. Hieraus folgt, zweitens, dass eine erhebliche Fehlerquote zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, die, drittens, Staats- haftungsansprüche nach sich ziehen können. Viertens, der Anmeldevermerk würde es dem derzeitigen Eigen- tümer wohl faktisch unmöglich machen, wie bisher durch Grundschulden besicherte Kredite aufzunehmen. Fünftens ist offen, wie mit „offensichtlich unbegründe- ten Restitutionsanträgen“ umzugehen ist. Es bleibt also festzuhalten: Das Ziel des Gesetzent- wurfs, den – ich zitiere – „der GVO zugrundeliegenden Sicherungsgedanken zielgenau zugunsten noch offener vermögensrechtlicher Ansprüche weiter zu verfolgen“, nicht mit Rückübertragungsansprüchen belasteten Grund- stücken aber „eine unbeschränkte Teilnahme am Grund- stücksverkehr zu ermöglichen“ teile ich. Allein der Weg, der mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verfolgt wird, scheint mir nicht vollkommen und bis in die Details durchdacht zu sein. Burkhard Lischka (SPD): In Ihrem Koalitionsver- trag haben Sie vereinbart, in dieser Legislaturperiode Genehmigungsverfahren, die bundesgesetzlich geregelt sind, zu überprüfen, zu verkürzen und zu beschleunigen. Regeln, so heißt es in ihrem Koalitionsvertrag, sind kein Selbstzweck, weshalb es nicht mehr Regeln geben soll als erforderlich. Nun sehen wir Sozialdemokratinnen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4403 (A) (C) (D)(B) und Sozialdemokraten mit Sorge, dass sich diese Bun- desregierung seit inzwischen einem halben Jahr in einer Art Selbstfindungsprozess befindet und politische Auf- gaben so beherzt anpackt wie ein Murmeltier im Winter- schlaf. Bekanntlich kann der Winterschlaf eines Mur- meltiers acht oder sogar neun Monate dauern. Ganz so viel Zeit wollen wir Ihnen nicht lassen. Und deshalb le- gen wir hier heute einen Antrag vor, mit dem Sie ganz praktisch etwas zum Thema „Bürokratieabbau“ beitra- gen können; einem Thema, dem Sie sich immerhin auf vier Seiten Ihres Koalitionsvertrages unter der Über- schrift „Investitionsbremsen lösen“ beschäftigen. Also, bitte schön: Hier haben Sie die Möglichkeit, das zu tun. Mit unserem Antrag wollen wir ein Genehmigungs- verfahren beenden, dass es erstens nur in den ostdeut- schen Bundesländern gibt, das zweitens Investitionen er- schwert und verzögert und das drittens bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Jahr für Jahr unnö- tige Kosten in Millionenhöhe verursacht. Worum geht es? Direkt nach der deutschen Wiedervereinigung wurde in den ostdeutschen Bundesländern, einschließlich des ehemaligen Ostteils von Berlin, ein Genehmigungsver- fahren bei Immobilienkaufverträgen eingeführt: die so- genannte „Genehmigung nach der Grundstücksverkehrs- ordnung“. Danach musste bei jedem Immobilienvertrag, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Geneh- migung eingeholt werden, in deren Rahmen überprüft wurde, ob hinsichtlich des verkauften Grundstücks ein Rückübertragungsanspruch von einem Alteigentümer vorliegt. Gab es einen solchen Rückübertragungsan- spruch, so durfte das verkaufte Haus, das verkaufte Grundstück nicht auf den Käufer übertragen werden. Lag kein Anspruch vor, so konnte der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Nahezu jeder Kaufver- trag über ein Grundstück, ein Ein- oder Mehrfamilien- haus, eine gewerbliche Immobilie, eine Eigentumswoh- nung, ein Erbbaurecht wurde in den letzten 20 Jahren diesem Genehmigungsprozedere in den neuen Bundes- ländern unterworfen. Und dieses Prozedere war und ist eine immense Belastung für den Immobilienverkehr der ostdeutschen Bundesländer. Auf die Erteilung der Ge- nehmigung musste teilweise ein oder zwei Jahre gewartet werden. Während dieser Zeit unterblieben – im Einzel- fall millionenschwere – Investitionen, weil eine Eigen- tumsumschreibung eben ohne diese Genehmigung nicht möglich war. Immobilienkäufer mussten, während sie auf die Genehmigung warteten, im Regelfall Bereitstel- lungszinsen an ihre finanzierende Bank zahlen: oft vier- und fünfstellige Beträge. Und: Jede Genehmigung – egal ob ein Rückübertragungsanspruch vorlag oder nicht – war und ist gebührenpflichtig. Allein in Sachen-Anhalt mussten Immobilienerwerber im vergangenen Jahr fast 1 Million Euro an Gebühren für diese Genehmigung be- rappen. Macht in 20 Jahren etwa 20 Millionen Euro nur in Sachsen-Anhalt. Für alle ostdeutschen Bundesländer und Berlin bedeutet das weit mehr als 100 Millionen Euro Gebühren in den letzten 20 Jahren. Wir Sozialdemokraten wollen diese Benachteiligung des ostdeutschen Immobilienverkehrs, diese Benachtei- ligung für Investitionen in den neuen Ländern beenden. Dafür ist es 20 Jahre nach der Wiedervereinigung höchste Zeit. Denn inzwischen sind über 99 Prozent der Rückübertragungsansprüche abgearbeitet und entschie- den. Konkret heißt das: Während im vergangenen Jahr – allein in Sachsen-Anhalt – über 15 000 Immobilien- verträge das Genehmigungsverfahren nach der Grund- stücksverkehrsordnung durchlaufen mussten, waren ganze 37 Grundstücke hiervon tatsächlich noch mit ei- nem Restitutionsanspruch belastet. Es gibt Regionen in Ostdeutschland, da gibt es schon seit Jahren keinen offe- nen Restitutionsanspruch mehr; trotzdem muss für alle Grundstücksverträge noch eine Genehmigung eingeholt werden. Es ist jetzt schon absehbar, dass irgendwann in naher Zukunft der letzte Rückübertragungsanspruch rechtskräftig beschieden wird und trotzdem noch alle Grundstücksverträge in den neuen Ländern diesem Ge- nehmigungsverfahren unterworfen sind. Das ist Unsinn. Und das wollen wir Sozialdemokraten beenden. Deshalb schlagen wir vor, ab dem 1. Januar 2014 das Genehmigungsverfahren nur noch auf diejenigen Grund- stücke zu beschränken, für die tatsächlich ein Rücküber- tragungsanspruch vorliegt, und den restlichen Immobi- lienverkehr in den ostdeutschen Bundesländern von dieser Investitionsbremse zu befreien und den gleichen Regeln zu unterwerfen, wie sie für den Immobilienver- kehr in den alten Ländern gelten. Ein riesiger Bürokratie- aufwand würde damit entfallen: Investitionen werden be- schleunigt, die Betroffenen sparen Zeit, Geld und Nerven, und die Verwaltungen in den ostdeutschen Kommunen und Landkreisen werden entlastet. Wie sagen Sie so schön in Ihrem Koalitionsvertrag – ich zitiere nochmals: Wir halten an der Zielsetzung fest, die Lebensver- hältnisse in Deutschland … bundesweit … anzu- gleichen. Also, bitte schön: Hier können Sie das ganz praktisch und im Sinne der Bürger unter Beweis stellen. Marco Buschmann (FDP): Die wesentliche Funk- tion der Grundstücksverkehrsordnung ist die Sicherung möglicher Rückübertragungsansprüche, die sich aus dem Vermögensgesetz ergeben. Die dingliche Rücküber- tragung soll nicht dadurch unmöglich werden, dass zu- vor veräußert wurde. Hier sieht der Gesetzgeber schon heute eine dingliche Sicherung vor. Vor Übertragung muss zunächst geprüft werden, ob ein entgegenstehender Übertragungsanspruch besteht. Der Vorschlag der SPD- Bundestagsfraktion fordert lediglich den Ersatz einer be- reits bestehenden dinglichen Sicherung durch eine neue. Der hier vorliegende Vorschlag, einzelne Vorschriften der Grundstücksverkehrsordnung, der Grundbuchord- nung und des Vermögensgesetzes zu ändern, um den Si- cherungsgedanken zielgenau zugunsten der noch offe- nen vermögensrechtlichen Ansprüche zu gestalten, hat in der Theorie durchaus einen gewissen Charme. Der Gedanke, die Prüfung durch eine Eintragung ins Grund- buch zu ersetzen, enthebt den vermeintlichen Erwerber davon, auf das Ergebnis einer Prüfung warten zu müs- sen. 4404 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Praktisch ist dieser Vorschlag aber derzeit undurch- führbar. Folge wäre ein unüberschaubarer Rechercheauf- wand. Denn all die Recherchen, die bisher auf Antrag und damit über die Zeit gestreckt erfolgen, müssten dann quasi auf einen Schlag erledigt werden. Die notwendige grundbuchgenaue Bezeichnung der Grundstücke würde eine übergroße Belastung der Grundbuchämter durch eine Vorratseintragung der Vermerke zur Folge haben. Wie Sie sehen, setzt die Wirklichkeit dem Charme der geforderten Gesetzesänderung Grenzen. Um der Mehrbelastung in den Grundbuchämtern dann Herr zu werden, hätte man zwei Möglichkeiten: Zum ei- nen könnte man zusätzliches Personal einstellen – ein Vorschlag, der mit Blick auf die Haushaltslage der öffent- lichen Hand gleich wieder verworfen werden kann. Im anderen Fall würden alle anderen Aufgaben in den Grundbuchämtern liegen bleiben. Und das kann nicht ge- wollt sein. Auch in Zukunft müssen etwa Grundbuchein- tragungen möglichst zügig bearbeitet werden. Diese massiven Belastungen in der Praxis werden si- cher auch der Grund dafür gewesen sein, dass ein in- haltsgleicher Antrag des Landes Sachsen-Anhalt im Bundesrat bereits 2006 zu keiner Einigung zwischen den betroffenen Ländern führte. In meinen Augen sollte es zunächst Aufgabe der be- troffenen Länder sein, sich hier über eine mögliche Re- gelung zu verständigen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Heidrun Bluhm (DIE LINKE): Wir sollen uns hier positionieren zu einem Gesetzentwurf, der die Anwen- dung der Grundstücksverkehrsordnung verändert. Be- vor ich das für meine Fraktion tue, möchte ich einige Worte zum eigentlichen Grundübel der ganzen Ge- schichte sagen. Zur Sicherung von Restitutionsansprüchen von Alt- eigentümern wurde 1993 das Gesetz „Rückgabe vor Ent- schädigung“ von einer Koalition verabschiedet, wie sie heute wieder vor uns sitzt. Dieses Gesetz führte nach 17 Jahren Anwendung in den neuen Bundesländern zu zum Teil verheerenden Auswirkungen auf die Städte im Osten. Schauen Sie nach Plauen im Vogtland: Hier ha- ben viele Alteigentümer ihre Häuser zurückübertragen bekommen. Nach Aussagen der Bauverwaltung haben viele Eigentümer seit diesem Zeitpunkt ihre Immobilien noch nicht ein einziges Mal persönlich besichtigt. Viele haben bis heute keinen einzigen Cent in ihre Häuser in- vestiert. Dort stehen mitten in den Altstadtvierteln Rui- nen en gros. Die Mieter sind in die Plattenbauten gezo- gen, und die Quartiere sind perforiert, soll heißen: ein Haus kein Haus, ein Haus eine Bauruine. Heute gibt das Land Sachsen Fördermittel an die Alteigentümer für den Abriss ihrer Häuser, und auch das mit nur wenig Erfolg. Ein anderes Beispiel ist Köthen, eine IBA-Stadt in Sach- sen-Anhalt: Hier wird über homöopathische Rezepte im wahrsten Sinne des Wortes versucht, die Eigentümer zu provozieren, sich ihrer Häuser jetzt anzunehmen und der Eigentümerverpflichtung endlich gerecht zu werden. Auch Medienberichte zu Leipzig haben das Grundübel des damaligen Gesetzes intensiv beleuchtet. Heute ist also zu konstatieren, dass die Rückgabe der Immobilien an die Eigentümer eine falsche Entschei- dung war. Damit sind logischerweise auch alle Begleit- gesetze und Verordnungen zur Durchsetzung dieser Rückgabe falsch. Das, was die SPD hier heute beantragt, könnte auf den ersten Blick vermitteln, dass es jetzt end- lich an der Zeit sei, einen Mangel zu beseitigen. Aber wie die SPD in ihrer Begründung bereits selbst einräumt, handelt es sich dabei nur noch um eine ganz kleine Gruppe von Menschen, die davon vielleicht profitieren würde. Ich finde, dafür hätte die SPD in den vergange- nen Jahren, wenigstens in der Zeit unter Kanzler Schröder, genügend Zeit gehabt. Damals wären noch mehr Alteigentümer in den Genuss der vermeintlichen Vorteilsregelung dieses vorliegenden Gesetzentwurfes gekommen. Heute betrifft das nur noch ganze 1 Prozent aller Antragsfälle – ein bisschen viel Aufwand. Diesen aber will die SPD gerade abbauen. Ich fürchte, dass, so halbherzig wie die Sache ange- gangen wird, keines der beschriebenen Probleme – wenn es denn welche sind – gelöst werden kann. Ich fürchte auch, dass das vorgeschlagene Prozedere nicht zu weni- ger, sondern zu mehr Verwaltungsaufwand und damit na- türlich auch zu mehr Kosten – wenn auch an anderer Stelle – führt. Unsere Rückfrage in die Praxis von Nota- riaten hat nämlich ergeben, dass nach dortiger Einschät- zung der größte Teil der Grundstücksgeschäfte mittler- weile gar nicht mehr dem Erfordernis einer Genehmigung nach § 2 der Grundstücksverkehrsordnung, GVO, unter- liegt. Wie sollen an dieser Stelle Verwaltungsaufwand und Verwaltungskosten gesenkt werden, wenn hier unter Punkt 6 noch ein weiterer zu prüfender Sachverhalt, näm- lich der kreierte „Anmeldevermerk“, eingeführt werden soll? Auch diesbezüglich haben unsere Rückfragen erge- ben, dass bei der Vielzahl von einzuholenden Genehmi- gungen und Bescheinigungen im Grundstücksverkehr gar nicht gesagt werden kann, ob darunter die Grund- stücksverkehrsgenehmigung die meiste Zeit verbraucht oder ob es – je nach örtlichen Gegebenheiten – eine Lö- schungsbewilligung, die Beauflagungen aus einer Sanie- rungssatzung, die Bedenken von Trägern öffentlicher Belange oder andere „Zeitfresser“ sind. Schließlich: Ihr zitiertes Beispiel aus Sachsen-Anhalt zeigt, dass im Jahr 2009 durchschnittlich 56,33 Euro pro Grundstücksgeschäft an Gebühren für die Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung aufgewendet wurden, was immerhin Einnahmen für die Landkreise von 846 000 Euro zur Folge hatte. Stattdessen entstünden bei den Landesämtern oder den Mittelbehörden zur Rege- lung offener Vermögensfragen und bei den Grundbuch- ämtern Mehrkosten aus dem von ihnen vorgeschlagenen „Anmeldevermerk“. Nach Ihren Vorstellungen müssten zunächst die Grund- stücke, für die keine vermögensrechtlichen Ansprüche angemeldet sind, verwaltungstechnisch von jenen Grund- stücken separiert werden, für die solche Ansprüche ange- meldet, aber noch nicht abschließend bearbeitet sind. Das wäre der erste zusätzliche Verwaltungsaufwand, der aus Ihrer Systematik entstünde, der in Ihrem Begründungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 43. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 4405 (A) (C) (D)(B) text aber keine Berücksichtigung findet. Für den verblei- benden Rest der Grundstücke wollen Sie die Landesämter bzw. die zuständigen Mittelbehörden zur Regelung offe- ner Vermögensfragen verpflichten, die Grundbuchämter zu ersuchen. Das ist dann schon der zweite zusätzliche Verwaltungsaufwand. Der dritte zusätzliche Verwal- tungsaufwand entstünde, wenn die Grundbuchämter – Ih- rer Änderung der Grundstücksverkehrsordnung folgend – einen Anmeldevermerk in Abteilung II des Grundbuchs einzutragen hätten. Ein Vierter folgte automatisch aus der Eintragung, nämlich bei der Löschung eben dieses An- meldevermerkes. Das alles soll nichts kosten und Verwal- tungsaufwand einsparen? Fazit: Prüfen Sie bitte noch einmal, wie groß das Pro- blem und der Handlungsdruck wirklich sind. Vielleicht kommen Sie dann wie ich zu der Auffassung, dass die Grundstücksverkehrsordnung in der Fassung der Be- kanntmachung vom 20. Dezember 1993, zuletzt geän- dert durch Art. 4 Abs. 44 des Gesetzes vom 22. Septem- ber 2005, tatsächlich historisch überholt ist und ersatz- und schadlos abgeschafft werden kann. Das wäre eine wirkliche Einsparung von Verwaltungsaufwand. später aufgrund berechtigter Ansprüche wieder heraus- geben, ist er weitaus stärker geschädigt. Den Schutz des Käufers nehmen Sie von der SPD auch weiterhin ernst. Ich frage aber, ob die Schutzmechanismen, die Sie vor- gesehen haben, reichen. Denn ich will ja nicht ein Haus kaufen, und es später wieder herausgeben müssen. Sie wollen den Käufer schützen, indem Sie in das Grundbuch eintragen lassen, dass ein Anspruch auf Rückübertragung gestellt worden ist. Das klingt erst ein- mal gut. Denn spätestens der Notar wird dann darüber aufklären, was es mit einem solchen Anspruch auf sich hat und dass es alte berechtigte Ansprüche auf das An- wesen gibt. Wenn man ihr Gesetz aber genau liest und mit der alten Rechtslage vergleicht, ergibt sich doch ein wichtiger Unterschied. Die Grundstücksverkehrsgeneh- migung wird heute auch dann nicht erteilt, wenn nur eine Mitteilung über einen solchen Restitutionsantrag einge- gangen ist. Die Vormerkung kommt nach Ihrer Vorstel- lung aber nur dann ins Grundbuch, wenn ein Antrag auf Rückgabe auch wirklich gestellt wurde. Was ich auch vermisse, sind Aussagen zu Anträgen, die nicht von Privatpersonen, sondern von Institutionen Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Antrag der Kolleginnen und Kollegen von der SPD klingt auf den ersten Blick vernünftig. Wer wollte nicht von einer lästigen Genehmigungserfordernis befreit wer- den und Geld für eine Verwaltungsgebühr sparen? Die Zahlen, die Sie dafür nennen, sind auch durchaus beein- druckend. Dass für jeden Kauf eines Grundstücks in den neuen Bundesländern und in Ost-Berlin auch fast zwanzig Jahre nach der Wiedervereinigung noch bescheinigt wer- den muss, dass das Grundstück frei von Ansprüchen ist, hat aber auch seinen Grund. Der Käufer soll geschützt werden. Denn erwirbt er das Grundstück, muss es aber gestellt worden sind. Ich vermisse ganz konkret, was Sie für den Fall vor- schlagen, wenn nur eine Mitteilung über einen Rück- gabeantrag bei der Behörde vorliegt. Bisher heißt das: Es wird keine Genehmigung erteilt. Ihr Gesetzentwurf sagt dazu aber nichts, sodass ich annehme, dass es dann auch zu einer Grundbucheintragung käme. Das wären dann allerdings Steine statt Brot für die Käufer, die sich nur eine Genehmigung sparen wollten, die in Berlin im Höchstfall 250 Euro kostet und in der Praxis heute schon binnen weniger Tage erteilt wird. Vielleicht haben Sie auf diese Frage auch eine Antwort. Der Ansatz ist ver- nünftig, die Antwort auf die Frage nach dem Käufer- schutz warte ich ab. 43. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 20. Mai 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerd Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Sehr geschätzte Frau Kollegin, welche Bedeutung

    messen Sie in diesem Zusammenhang der deutschen
    Alm- und Alpwirtschaft bei?



Rede von Dr. Christel Happach-Kasan
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

Werter Herr Kollege, ich bedanke mich für diese

Frage und möchte ausdrücklich hinzufügen, dass ich Sie
nicht herausgefordert habe, aber Ihr Begehren in Ihren
Augen ablesen konnte. So gut funktioniert die Zusam-
menarbeit.


(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sylvia Kotting-Uhl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber nur beim Wald!)


Ich glaube, dass die Almwirtschaften im Alpengebiet
genauso wie andere Bergwirtschaften in anderen Mittel-
gebietsregionen in Deutschland eine herausragende Be-
deutung haben. Ich bin sehr mit Ihnen einer Meinung,
dass wir Flächen mit landwirtschaftlicher und forstwirt-
schaftlicher Nutzung vom Waldbegriff ausnehmen soll-
ten. Wenn aber infolge der natürlichen Entwicklung – das
passiert auch in Deutschland – auf einer solchen Fläche,
auf der die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr er-
folgt, ein Wald wächst, wenn sie mit Waldbäumen be-
stockt ist, dann ist diese Fläche Wald und kann damit
keine Direktzahlungen im Sinne der Landwirtschaft
mehr erzielen.


(Heiterkeit und Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Gerd Müller [CDU/CSU]: Im Namen meiner Almbauern bedanke ich mich sehr!)


– Herr Kollege, ich bedanke mich für diese freundliche
Frage.

Der dritte Änderungsbedarf – auch das ist hier schon
dargestellt worden – besteht bei den forstwirtschaftli-
chen Zusammenschlüssen, die wir stärken wollen. Bei
der Bewirtschaftung der sehr vielen kleinen Privatwälder
sind sie von entscheidender Bedeutung.

Wir haben drei Anträge der Opposition vorliegen. Der
Antrag der SPD hat eine sehr pragmatische Handschrift.
Herzlichen Dank dafür. Der Antrag der Grünen, liebe
Kollegin Cornelia Behm, ist ein bisschen kleinteilig ge-
raten.


(Cornelia Behm [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das habt ihr aber nötig, dass man es so detailliert aufschreibt!)






Dr. Christel Happach-Kasan


(A) (C)



(D)(B)

Ich hatte beim Lesen den Eindruck, dass wir für alle
10 Hektar Wald eine eigene Verordnung brauchen, damit
wir allen Ansprüchen gerecht werden können. Ich finde
es ein bisschen schade, dass sich die Grünen nicht mit
dem Waldbericht der Bundesregierung beschäftigt haben
und die Erkenntnisse, die dort sehr deutlich und an-
schaulich niedergelegt wurden, nicht in ihrem Antrag
verwertet haben. Das wäre meines Erachtens wichtig ge-
wesen, damit wir eine fachlich gute Diskussion hierzu
bekommen. Die Definition der guten fachlichen Praxis
im Bundesgesetz erübrigt sich nach meiner Auffassung.
Der Waldbericht zeigt auf, dass Waldbesitzer mit ihrem
Eigentum weitgehend verantwortlich umgehen.

Wir sollten uns auf die gesetzlichen Regelungen be-
schränken, die wirklich erforderlich sind. Mir macht die
weiterhin hohe Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle im
Wald – bis zu 20 pro Jahr – sehr viel mehr Sorge als feh-
lende Paragrafen.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine gute und konstruk-
tive Diskussion.

Danke schön.


(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Das Wort hat die Kollegin Kirsten Tackmann von der

    Fraktion Die Linke.


    (Beifall bei der LINKEN)