Plenarprotokoll 17/42
päischen Stabilisierungsmechanismus
(Drucksache 17/1685) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Zusatztagesordnungspunkt 2:
Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kreditaus-
fallversicherungen (CDS) und deren Han-
del vollständig verbieten
(Drucksache 17/1733) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Angela Merkel,
Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . .
Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
Tagesordnungspunkt 3:
Fragestunde
(Drucksachen 17/1694, 17/1738) . . . . . . . . . .
Dringliche Frage 1
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Übernahme des britischen Verkehrskon-
zerns Arriva durch die Deutsche Bahn AG
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
4125 B
4125 B
4125 D
4131 C
4135 A
4157 B
4157 C
Deutscher B
Stenografisch
42. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
I n h a l
Erweiterung und Abwicklung der Tagesord-
nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatztagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch die
Bundeskanzlerin: zu den Maßnahmen zur
Stabilisierung des Euro . . . . . . . . . . . . . . . .
in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 1:
Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent-
wurfs eines Gesetzes zur Übernahme von
Gewährleistungen im Rahmen eines euro-
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4125 A
4125 B
Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . .
4139 C
4140 B
undestag
er Bericht
ung
n 19. Mai 2010
t :
r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . .
olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . .
ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . .
r. Hans-Peter Friedrich (Hof)
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . .
eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
4140 C
4142 B
4144 C
4145 D
4147 A
4147 D
4148 A
4150 A
4152 B
4153 C
4155 A
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4157 D
4158 A
II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
Dringliche Fragen 2 und 3
Dagmar Ziegler (SPD)
Qualitätspakt für die Hochschullehre;
Wettbewerbliche Vergabeverfahren bei der
Förderung qualitativer Lehre
Antwort
Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . .
Mündliche Frage 1
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Zeichnung des revidierten Europäischen
Übereinkommens über die Adoption von
Kindern
Antwort
Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär
BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 2
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Bedingungen der vom Deutschen Bundes-
tag beschlossenen Griechenlandhilfe
Antwort
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 5 und 6
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorschlag von Bundesbankpräsident Axel
Weber für den Vorsitz der Europäischen
Zentralbank
Antwort
Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Lisa Paus (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
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4158 C
4158 D
4159 C
4159 D
4160 B
4160 C
4161 B
4161 D
4161 D
4162 B
ündliche Frage 8
ans-Joachim Hacker (SPD)
chaffung dauerhafter gerichtsfester Rege-
ungen zu Ladenöffnungszeiten am Sonn-
ag vor dem Hintergrund des Urteils des
berverwaltungsgerichts Greifswald über
ie Aufhebung der sogenannten Bäderre-
elung
ntwort
rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 11
anfred Nink (SPD)
orschläge und Konzepte hinsichtlich einer
tärkeren Koordinierung und Steuerung
er Wirtschaftspolitik zur Umsetzung der
ür die EU beschlossenen Leitziele
ntwort
rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 12
anfred Nink (SPD)
msetzung der vom Europäischen Rat in
er neuen Strategie für die Europäische
nion beschlossenen Leitziele und Bewer-
ung der vorgeschlagenen Sanktionsmaß-
ahmen bzw. Belohnungssysteme
ntwort
rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfrage
anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 15
oris Barnett (SPD)
uswirkungen eines etwaigen Heraus-
ösens von kleinen und mittelständischen
nternehmen aus dem Verfahren des elek-
ronischen Entgeltnachweises (ELENA)
ntwort
rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
oris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
rigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4162 C
4162 D
4163 B
4163 C
4163 D
4164 A
4164 B
4164 C
4165 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 III
Mündliche Frage 16
Doris Barnett (SPD)
Datenschutzrechtliche Vorkehrungen hin-
sichtlich der Datenübertragung und -ver-
waltung von Arbeitnehmerdaten an Dritte
und Möglichkeiten der Einsichtnahme
durch die Arbeitnehmer
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 17
Garrelt Duin (SPD)
Gewährleistung der vollständigen Auszah-
lung der Umweltprämie
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 19
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Berücksichtigung der Interessen der West-
sahara in den Verhandlungen über eine
mögliche Verlängerung des Fischereipart-
nerschaftsabkommens zwischen der EU
und Marokko
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 22
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Situation von Frauen mit Behinderungen
auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu
Männern
Antwort
Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfrage
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 23
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geschlechtsspezifisch differenzierte Erfas-
sung der monatlichen Arbeitslosenzahl
schwerbehinderter Menschen und Aus-
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§
A
4165 B
4165 C
4166 A
4166 B
4166 C
4166 D
4167 D
4168 A
eis im Arbeitsmarktbericht der Bundes-
gentur für Arbeit
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
arkus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 29
atja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
dentifizierung der Opfer des Luftschlags
ei Kunduz/Afghanistan vom 4. September
009
ntwort
hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
atja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 36
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
erücksichtigung von Barrierefreiheit bei
er Restaurierung sowjetischer Gedenk-
tätten in Berlin-Tiergarten und Berlin-
reptow
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 37
r. Ilja Seifert (DIE LINKE)
egelungen hinsichtlich der Aufbewah-
ung sowie der Zugänglichkeit der Akten
nd elektronischen Daten bei der Con-
erganstiftung für behinderte Menschen
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 42
riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs als
uffangtatbestand für atypische Fälle
4168 B
4168 C
4169 B
4169 D
4170 B
4171 A
4171 B
4171 D
4172 A
IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 43
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sicherheitsbedenken gegen die Genehmi-
gung von Sichtflügen Mitte April dieses
Jahres durch die Flugaufsicht und Verant-
wortung für Schadensfälle
Antwort
Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär
BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 48
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufhebung der Haushaltssperre für das
Marktanreizprogramm für erneuerbare
Energien zur Erhöhung des Anteils erneu-
erbarer Energien beim Wärmebedarf bis
2020
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Frage 49
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Vorlage eines CCS-Gesetzes
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Zusatzfragen
Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Mündliche Fragen 58 und 59
Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
Ausgestaltung des angekündigten Bil-
dungslotsenprogramms zur Betreuung von
Hauptschülern
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4172 C
4172 D
4173 B
4173 D
4174 A
4174 C
4174 D
4175 B
4175 C
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatzfragen
aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . .
te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ündliche Frage 61
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
bgabe von Zusicherungen zur Stärkung
er Arbeit des Internationalen Strafge-
ichtshofs im Rahmen der Konferenz zur
berprüfung etwaiger Änderungen des
ömischen Statuts
ntwort
ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . .
usatzfragen
olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
usatztagesordnungspunkt 3:
ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion
er SPD: Unterschiedliche verfassungs-
echtliche Auffassungen in der Bundesre-
ierung zur Verlängerung von Atomkraft-
erkslaufzeiten
lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Norbert Röttgen, Bundesminister
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . .
ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . .
olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . .
laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . .
hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . .
homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . .
arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . .
agesordnungspunkt 2:
efragung der Bundesregierung: Gesetzent-
urf zur Änderung wehr- und zivildienst-
echtlicher Vorschriften
r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
4176 A
4176 D
4177 B
4178 B
4179 A
4179 D
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4185 D
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4188 D
4189 D
4191 A
4192 B
4193 C
4194 D
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 V
Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . .
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4195 D
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4196 D
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4197 B
4197 C
4197 C
4197 D
4198 A
4198 A
4198 B
4198 B
4198 B
4198 C
4198 C
4198 D
4199 A
4199 A
4199 B
4199 C
4199 D
4200 A
4200 A
4200 B
4200 B
önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
r. Kristina Schröder, Bundesministerin
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 1
iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . .
nlage 2
ündliche Frage 3
r. Rolf Mützenich (SPD)
isher ergriffene Maßnahmen zur Regulie-
ung der Finanzmärkte auf internationaler
bene seit September 2009
ntwort
teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 3
ündliche Frage 4
r. Rolf Mützenich (SPD)
eitpunkt der Information der Bundesre-
ierung und insbesondere des Bundes-
inisters des Auswärtigen über die beim
uropäischen Rat am 7. Mai 2010 disku-
ierten Maßnahmen zur Stabilisierung des
uro
ntwort
teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 4
ündliche Frage 7
ünter Gloser (SPD)
öhe der Bundesmittel für die private Al-
ersversorgung, insbesondere für die
iester-Rente, sowie zukünftige Ausgaben-
ntwicklung
ntwort
teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär
BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 5
ündliche Frage 9
einz Paula (SPD)
aßnahmen und Projekte zur Unterstüt-
ung eines nachhaltigen und klimafreund-
ichen Tourismus
ntwort
rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4200 D
4200 D
4201 C
4203 A
4203 B
4203 D
4204 A
4204 C
VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
Anlage 6
Mündliche Frage 10
Heinz Paula (SPD)
Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextou-
rismus und der Kinderprostitution auf na-
tionaler und internationaler Ebene
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 7
Mündliche Frage 13
Michael Groß (SPD)
Folgen der geplanten prioritären Ein-
stufung von Zink für zinkerzeugende und
-verarbeitende mittelständische Betriebe
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 8
Mündliche Frage 14
Katja Keul (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Verschärfung der Genehmigungspraxis
von Rüstungsexporten gegenüber finanziell
angeschlagenen Staaten wie Griechenland
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 9
Mündliche Frage 18
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Einigung bei den Nachrüstkosten im Zu-
sammenhang mit Laufzeitverlängerungen
von Atomkraftwerken sowie etwaige Gut-
achtervorschläge dazu
Antwort
Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär
BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 10
Mündliche Frage 20
Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
Einbeziehung der Tarifpartner sowie wei-
terer Interessenverbände in die Weiterent-
wicklung der Eingliederungshilfe im Rah-
men der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
A
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4205 B
4205 D
4205 D
4206 A
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 11
ündliche Frage 21
ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
eilnahme von Schulabgängern an Maß-
ahmen zur Unterstützten Beschäftigung
ach § 38 a SGB IX und Gewährleistung
er Berufsbegleitung durch das Integra-
ionsamt bei noch nicht ausgestelltem
chwerbehindertenausweis
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 12
ündliche Frage 24
rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
twaige Nichtberücksichtigung von Kom-
unen mit beabsichtigter alleiniger Trä-
erschaft der Grundsicherung bei den
ewerbungen zum Modellprojekt Bür-
erarbeit
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 13
ündliche Frage 25
abine Zimmermann (DIE LINKE)
inordnung des Modellprojekts Bürgerar-
eit in die arbeitsmarktpolitischen Förder-
nstrumente des SGB II
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 14
ündliche Frage 26
abine Zimmermann (DIE LINKE)
usammensetzung der zwischen 2005 und
009 zur Anwendung gekommenen ar-
eitsmarktpolitischen Förderinstrumente
nd Neuordnung für die Zukunft
ntwort
r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär
BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4206 B
4206 C
4207 C
4207 D
4208 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 VII
Anlage 15
Mündliche Frage 27
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Regelungslücken und Änderung der Mel-
depflichten angesichts der Verschleppung
von Informationen bei Dioxinfunden in
Eiern
Antwort
Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 16
Mündliche Frage 28
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geplante Änderungen im Kontrollsystem
für Futtermittelimporte
Antwort
Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin
BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 17
Mündliche Frage 30
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Befassung des Kabinetts mit rechtlichen
Änderungen zur Verkürzung des Wehr-
und Zivildienstes
Antwort
Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär
BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 18
Mündliche Frage 31
Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Optionale Verlängerung des Zivildienstes
im Zuge der Neuregelungen zur Verkür-
zung des Wehr- und Zivildienstes
Antwort
Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 19
Mündliche Frage 32
Caren Marks (SPD)
Auswirkungen der vorgeschlagenen Neu-
regelungen zur Novellierung des Jugend-
medienschutz-Staatsvertrages
A
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A
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4208 C
4209 A
4209 B
4209 C
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 20
ündliche Fragen 33 und 34
ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
berprüfung der finanziellen Ausstattung
es Kita-Ausbaus sowie geplante Sparmaß-
ahmen im Bereich der Kinderbetreuung
b dem vollendeten ersten Lebensjahr
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 21
ündliche Frage 35
hristian Lange (Backnang) (SPD)
insparungen im Bereich der Kinderbe-
reuung; Betreuungsplatzgarantie für Kin-
er unter drei Jahren ab 2013
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 22
ündliche Fragen 38 und 39
rika Steinbach (CDU/CSU)
issbrauchsfälle in Jugendwerkhöfen in
er Zeit der zweiten deutschen Diktatur so-
ie für diesen Themenbereich am runden
isch teilnehmende Sachverständige
ntwort
r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär
BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 23
ündliche Fragen 40 und 41
r. Marlies Volkmer (SPD)
esetzliche Verpflichtung der Kranken-
assen zur Einrichtung von Spitzenverbän-
en in den einzelnen Bundesländern sowie
uswirkungen auf die Verwaltungsausga-
en der Krankenkassen
ntwort
nnette Widmann-Mauz, Parl. Staats-
sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
4209 C
4210 A
4210 B
4210 D
4211 A
VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
Anlage 24
Mündliche Frage 45
Michael Groß (SPD)
Einstufung von Zink als prioritär in der
EU-Wasserrahmenrichtlinie
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 25
Mündliche Fragen 46 und 47
Ulrich Kelber (SPD)
Anzahl und Investitionsvolumen der beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr-
kontrolle vorliegenden und infolge der
Haushaltssperre nicht bearbeiteten An-
träge auf Zuschuss zur Nutzung erneuer-
barer Energien im Rahmen des Marktan-
reizprogramms
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 26
Mündliche Fragen 50 und 51
Dr. Hermann Scheer (SPD)
Verbesserung der Netz- und Systeminte-
gration von Windenergieananlagen durch
die neue Verordnung zu Systemdienstleis-
tungen durch Windenergieanlagen und die
entsprechende Regelung im Erneuerbare-
Energien-Gesetz sowie Stand der Umsetzung
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 27
Mündliche Frage 52
Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Rechtliche Grundlage für die Einleitung
von radioaktiven Abwässern in die Ostsee
am Standort Lubmin zwischen 1992 und
2009
Antwort
Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Anlage 28
Mündliche Fragen 53 und 54
Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
B
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C
4211 D
4212 B
4212 D
4213 A
edienung entstehender Schäden bei einem
eaktorunglück aus der Deckungsvor-
orge, insbesondere Haftung für landwirt-
chaftliche Ernteausfälle
ntwort
atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin
BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 29
ündliche Fragen 55 und 56
ené Röspel (SPD)
örderung der Evaluierung von Open-
ccess-Veröffentlichungen und von Online-
eitschriften sowie des Aufbaus und der
ernetzung von Repositorien
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 30
ündliche Frage 57
hristian Lange (Backnang) (SPD)
rhöhung der Ausgaben für Schulen und
ochschulen auf 10 Prozent des Brutto-
nlandsprodukts
ntwort
r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär
BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 31
ündliche Frage 60
we Kekeritz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ereitstellung der auf dem G-8-Gipfel 2006
eschlossenen Hilfe zur weltweiten Be-
ämpfung von Aids, Tuberkulose und Ma-
aria sowie zur Stärkung der Gesundheits-
ysteme bis 2013
ntwort
udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin
BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
nlage 32
ündliche Frage 62
om Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
ialog mit Äthiopien über die dortige Men-
chenrechtslage
ntwort
ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . .
4213 C
4214 A
4214 D
4214 D
4215 A
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 IX
Anlage 33
Mündliche Frage 63
Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Teilnahme an der Überprüfungskonferenz
des Internationalen Strafgerichtshofs in
Uganda vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 und
Abschluss eines „relocation agreement“
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . .
Anlage 34
Mündliche Frage 64
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unter Beteiligung von Bundeswehrsolda-
ten im Jahr 2010 in Afghanistan festge-
nommene und an US-Stellen übergebene
Aufständische; Behandlung der Aufständi-
schen in „Geheimgefängnissen“ von US-
Stellen
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . .
Anlage 35
Mündliche Frage 65
Inge Höger (DIE LINKE)
Zugrunde liegendes Szenario der in Süd-
deutschland abgehaltenen gemeinsamen
Luftübung amerikanischer und israeli-
scher Streitkräfte und Einbindung deut-
scher Behörden oder Institutionen
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . .
Anlage 36
Mündliche Frage 66
Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
Wiederaufnahme der Ausbildungs- und
Ausrüstungsmaßnahmen der KFOR
Antwort
Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . .
4215 B
4215 D
4216 A
4216 C
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4125
(A) )
)(B)
42. Sitz
Berlin, Mittwoch, de
Beginn: 9.0
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4203
(A) )
)(B)
rung der Finanzmärkte seit dem G-20-Gipfel im September
2009 ergriffen, und welche Ressorts waren hieran beteiligt? selbst erforderlich.
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm-
lung des Europarates
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa-
che 17/1694, Frage 3):
Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregie-
rung auf der internationalen Ebene zur wirksamen Regulie-
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.05.2010
Binder, Karin DIE LINKE 19.05.2010
Bollmann, Gerd SPD 19.05.2010
Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19.05.2010
Fischer (Karlsruhe-
Land), Axel E.
CDU/CSU 19.05.2010*
Glos, Michael CDU/CSU 19.05.2010
Goldmann, Hans-
Michael
FDP 19.05.2010
Groth, Annette DIE LINKE 19.05.2010
Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 19.05.2010
Hintze, Peter CDU/CSU 19.05.2010
Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
19.05.2010
Pflug, Johannes SPD 19.05.2010
Reichenbach, Gerold SPD 19.05.2010
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 19.05.2010
Steinbach, Erika CDU/CSU 19.05.2010
Süßmair, Alexander DIE LINKE 19.05.2010
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Die Bundesregierung hat über ihre Mitgliedschaft in
en G 20 sowie anderen relevanten internationalen Gre-
ien, insbesondere dem Financial Stability Board
FSB), die wirksame Regulierung der Finanzmärkte seit
em G-20-Gipfel in Pittsburgh im September 2009 aktiv
orangetrieben. Mit zahlreichen Initiativen hat die Bun-
esregierung dabei dazu beigetragen, das Momentum
er Reform aufrechtzuerhalten und neue Aufsichts- und
egulierungsinitiativen auf die Agenda zu setzen.
So hat das Bundesfinanzministerium seine Prioritäten
ur Reform der Finanzmarktregulierung fest in der G-20-
genda verankert. Hierzu gehören Verbesserung des
igenkapital- und Liquiditätsregimes, Lösung des
too-big-to-fail“-Problems, Verbesserung der Vergütungs-
ysteme, Stärkung der Aufsicht und Regulierung über
TC-Derivatemärkte, Hedgefonds und Ratingagenturen
owie Kampf gegen nicht kooperative Jurisdiktionen.
ie morgige internationale Finanzmarktkonferenz auf
inladung von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wird
azu beitragen, die Diskussion zu aktuellen Themen der
inanzmarktregulierung weiter voranzubringen. Mit
eutschen Initiativen hat die Bundesregierung die inter-
ationale Diskussion maßgeblich beeinflusst.
Innerhalb der Bundesregierung finden zur Vorberei-
ung der G-20-Gipfel sowie der Treffen der G-20-Finanz-
inister und Notenbankgouverneure, einschließlich der
ragen der Finanzmarktregulierung, eine regelmäßige
nd enge Abstimmung statt.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa-
he 17/1694, Frage 4):
Seit wann wusste die Bundesregierung, dass beim Euro-
päischen Rat in Brüssel am 7. Mai 2010 weitreichende Fi-
nanzmaßnahmen zur Stabilisierung des Euro debattiert wer-
den, und zu welchem Zeitpunkt war der Bundesminister des
Auswärtigen in dieses Wissen einbezogen?
Die Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld des
reffens der Staats- und Regierungschefs der Mitglied-
taaten des Euro-Raumes am 7. Mai 2010 auf Fort-
chritte bei den Arbeiten zur dauerhaften Stärkung der
irtschafts- und Währungsunion, insbesondere im Rah-
en der Arbeitsgruppe des Präsidenten des Europäi-
chen Rates Van Rompuy, gedrungen.
Die Beratung zusätzlicher Maßnahmen zur unmittel-
aren Sicherung der Finanzstabilität des Euro-Raumes
urde insbesondere auf der Basis des Vortrags des Präsi-
enten der Europäischen Zentralbank über die aktuelle
age bzw. Risiken für die Euro-Zone bei dem Treffen
4204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
In Bezug auf die Griechenland-Krise und die weiteren
Bemühungen zur Stabilisierung der Euro-Zone steht der
Bundesminister des Auswärtigen mit der Bundeskanzle-
rin und dem Bundesminister der Finanzen seit Ausbruch
der Krise in ständigem Kontakt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache
17/1694, Frage 7):
Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen jährlich
in die Unterstützung bzw. Kofinanzierung der privaten Alters-
versorgung im Allgemeinen und für die Riester-Rente im Be-
sonderen, und wie wird sich diese Belastung des Bundeshaus-
haltes aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren
entwickeln?
Im Bundeshaushalt gibt es keinen Ausgabetitel mit
der Zweckbestimmung „Förderung der privaten Alters-
vorsorge“.
Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich um
eine steuerlich geförderte Altersvorsorge. Diese besteht
insbesondere aus einem entsprechenden Sonderausga-
benabzug bzw. einer Zulagengewährung. Die Zulagen
fungieren als Vorauszahlung auf die sich aus dem Son-
derausgabenabzug ergebenden Steuervorteile. Ergibt
sich im Rahmen einer Günstigerprüfung, dass der Son-
derausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger ist
als die Zulage, dann erhält der Steuerpflichtige im Rah-
men seiner Einkommensteuerveranlagung noch den über
die Zulage hinausgehenden Steuervorteil. Die bereits ge-
währte Zulage wird insoweit gegengerechnet.
Die Zulagen sind nicht im Bundeshaushalt veran-
schlagt, sondern werden von der Zentralen Zulagenstelle
für Altersvermögen, ZfA, aus dem Lohnsteueraufkom-
men an die Förderberechtigten ausgezahlt. Somit tragen
der Bund 42,5 Prozent, die Länder 42,5 Prozent und die
Gemeinden 15 Prozent gemäß dem Einkommensteuer-
Verteilungsschlüssel.
Die Höhe der ausgezahlten Zulagen betrug im Jahr
2008 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2009 2,4 Milliar-
den Euro.
Die über die Zulage hinausgehende Steuerersparnis
aus dem Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der
Einkommensteuerveranlagung ermittelt. Über die Steuer-
ersparnis können daher erst nach Abschluss der Einkom-
mensteuerveranlagungen statistische Angaben erhoben
und aufbereitet werden. Die aktuellste Datenbasis ist da-
her der Veranlagungszeitraum 2005. Die in diesem Ver-
anlagungsjahr über die Zulagenförderung hinausgehende
steuerliche Förderung betrug nach Angaben des statisti-
schen Bundesamtes circa 141 Millionen Euro.
In den nächsten Jahren ist von einer weiteren Zu-
nahme der Altersvorsorgezulagen auszugehen. Auf der
Grundlage der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuer-
schätzungen“ vom 4. bis 6. Mai 2010 steigen die auszu-
zahlenden Zulagen bis zum Jahr 2013 auf circa 4 Mil-
liarden Euro.
A
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N
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(C
(D
nlage 5
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/
694, Frage 9):
Welche Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregie-
rung, um einen nachhaltigen und klimafreundlichen Touris-
mus zu unterstützen, und auf welche Anregungen der Interna-
tionalen Messe für anderes Reisen, die im April 2010 in
Berlin stattfand, greift sie dabei zurück?
Die Bundesregierung verfolgt entsprechend des UN-
bereinkommens über die biologische Vielfalt und der
U-Charta für einen nachhaltigen Tourismus seit vielen
ahren kontinuierlich die Ziele eines nachhaltigen und
limafreundlichen Tourismus und wird an dieser Ent-
icklung festhalten.
Seit 2006 unterstützt die Bundesregierung die von ihr
nitiierte Beratungsstelle für Tourismus und Biologische
ielfalt bei der Welttourismusorganisation, UNWTO,
it Sitz in Bonn (siehe Antwort der Bundesregierung
uf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom
8. Dezember 2009 – Bundestagsdrucksache 17/341).
tanden zunächst Projekte im Rahmen der Tsunami-
ilfe im Vordergrund, stehen das Know-how und die
isher gesammelten Erfahrungen nun allen UNWTO-
itgliedstaaten zur Verfügung.
Derzeit werden durch die Bundesregierung mehrere
rojekte zum nachhaltigen Tourismus in Deutschland
urchgeführt. Dazu gehört das Entwicklungs- und Er-
robungsvorhaben „Erlebnis Grünes Band“, das bei-
pielhaft in drei Modellregionen Elbe-Altmark-Wendland,
arz sowie Thüringer Schiefergebirge/Frankenwald un-
er anderem die naturverträgliche Erschließung und Ent-
icklung von touristischen Destinationen entlang des
rünen Bandes zeigen will.
Das laufende Projekt „Nationalpark-Partner“ hat zum
iel, Unternehmen in den Nationalparks als Partner der
chutzgebiete zu gewinnen, die eng mit den Schutzge-
ietsverwaltungen zusammenarbeiten, die Gäste besser
nformieren und für Naturschutzbelange sensibilisieren
owie ihr Angebot entsprechend bundesweit einheitli-
her Qualitäts- und Umweltstandards gestalten. Noch in
iesem Jahr soll ein Forschungsvorhaben starten, das in
inem partizipativen Prozess die Grundlagen für eine
mwelt- und naturverträgliche räumliche Planung touris-
ischer Destinationen in Deutschland zur Anpassung an
en Klimawandel und entsprechend den Anforderungen
n den Erhalt der biologischen Vielfalt entwickelt.
Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans „An-
assung an den Klimawandel“ der Bundesregierung
erden in einem Forschungsvorhaben zurzeit konkrete
andlungsmöglichkeiten und Maßnahmen unter anderen
ür den Sektor Tourismus evaluiert. Dabei soll insbeson-
ere geklärt werden, welche Anforderungen unter volks-
irtschaftlichen Aspekten an eine Maßnahmenauswahl
u stellen sind (Priorisierung, Kriterienkatalog, Kosten-
utzen-Analyse).
Die Bundesregierung unterstützt einen nachhaltigen
nd klimafreundlichen Tourismus auch im Rahmen ihrer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4205
(A) )
)(B)
entwicklungspolitischen Arbeit. Die entwicklungspoliti-
schen Vorhaben im Bereich Tourismus und nachhaltige
Entwicklung tragen dazu bei, dass die Potenziale des
Tourismus zur Armutsbekämpfung, zur Herstellung von so-
zialer Gerechtigkeit, zur Ressourcensicherung und zum
Klimaschutz, Milleniums-Entwicklungsziele 1, 3 und 7,
mobilisiert und ökologische und soziokulturelle Schäden
vermieden bzw. minimiert werden. Eine Hauptaufgabe
des Sektorvorhabens liegt in der Unterstützung eines brei-
ten Dialogs zur Rolle von Tourismus für nachhaltige
Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit anderen deut-
schen und internationalen Organisationen der Entwick-
lungszusammenarbeit, mit der Tourismuswirtschaft,
wissenschaftlichen Institutionen, Nichtregierungsorgani-
sationen sowie VN-Organisationen, insbesondere
UNWTO, IJNEP, UNDP). Kooperationen mit der Tou-
rismuswirtschaft in Form von Entwicklungspartner-
schaften, develoPPP-Vorhaben, haben sich bewährt und
werden fortgeführt.
Die Bundesregierung bringt die Themen des nachhal-
tigen und klimafreundlichen Tourismus auch aktiv bei
internationalen Messen und Veranstaltungen ein, ITB
Berlin, CMT Stuttgart, World Travel Market London etc.
Bei der angesprochenen „Messe für Anderes Reisen“ –
Reisepavillon im April 2010 in Berlin hat die Bundesre-
gierung wie bereits seit vielen Jahren das „Tourismus
Forum International“ organisiert und setzt nicht nur die
dort erhaltenen Anregungen um, sondern ist selbst der
wichtigste Initiator der dortigen entwicklungsländerbe-
zogenen Veranstaltungen und Foren, von denen diese
Anregungen ausgehen. Jüngste Beispiele sind das Auf-
greifen von Themen wie Klimawandel, Fischerei und
Management von Meeresressourcen im Tourismus,
Jagdtourismus etc. im April in Berlin.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/
1694, Frage 10):
Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um
dem Sextourismus und der Kinderprostitution in ärmeren
Ländern zu begegnen, und welche konkreten Präventionsmaß-
nahmen auf nationaler und internationaler Ebene plant bzw.
unterstützt die Bundesregierung?
In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird die
Bundesregierung den Aktionsplan zum Schutz von Kin-
dern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Aus-
beutung zügig weiterentwickeln. Damit sollen Maßnah-
men umgesetzt werden, die insbesondere in Nachfolge
des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von
Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de
Janeiro entwickelt wurden. Entsprechende nationale und
internationale Nachfolgekonferenzen fanden in Deutsch-
land 2009 statt.
Die Weiterentwicklung des Aktionsplans II erfolgt als
ein Gesamtkonzept, das mit den Nichtregierungsorgani-
sationen, dem Privatsektor und den Verbänden abge-
stimmt wird. Der Aktionsplan wird eine systematische
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rundlage zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt und
usbeutung von Kindern und Jugendlichen bilden. Er
ird sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren:
Prävention
Intervention
Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in den digita-
len Medien
Bekämpfung des Handels mit Kindern und Jugendli-
chen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im In-
und Ausland
Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern
und Jugendlichen durch reisende Sexualtäter
Wissen genieren, Lücken schließen
Internationale Kooperation stärken
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexu-
ller Ausbeutung im Tourismus wird also Schwer-
unktthema des Aktionsplans II sein.
Im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands in der
elttourismusorganisation (UNWTO) beteiligt sich die
undesregierung an der Arbeit der UNWTO-Task Force
um Schutz von Kindern im Tourismus, die sich eben-
alls insbesondere der Bekämpfung der sexuellen Aus-
eutung von Kindern im Tourismus verschrieben hat.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
es Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache
7/1694, Frage 13):
Was wird die Bundesregierung tun, um die Situation mittel-
ständisch geprägter zinkerzeugender und -verarbeitender Be-
triebe am Industriestandort Deutschland zu verbessern, die
durch die voraussichtliche Einstufung von Zink als prioritär
nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit schwerwiegenden
wirtschaftlichen Folgen, wie zum Beispiel dem Verlust von
Aufträgen und damit verbunden dem Verlust von Arbeitsplät-
zen, konfrontiert werden?
Es ist derzeit noch nicht entschieden, ob Zink als prio-
itärer Stoff eingestuft wird.
Sie haben dazu eine weitere Frage gestellt, die aus-
ührlich durch das BMU beantwortet wird. Ich möchte
em nicht vorgreifen. Deshalb hier nur so viel: In jedem
all wird die Bundesregierung sich für eine ausgewo-
ene Entscheidung einsetzen, die die berechtigten wirt-
chaftlichen Interessen der zinkverarbeitenden Industrie
ngemessen berücksichtigt.
nlage 8
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 14):
Beabsichtigt die Bundesregierung, bestehende Rüstungs-
exportgenehmigungen, die Rüstungsexporte an Griechenland
4206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
erlauben, zu überprüfen und zu widerrufen bzw. zukünftig die
Genehmigungspraxis gegenüber Griechenland sowie anderen
finanziell angeschlagenen Staaten restriktiver als bisher zu
handhaben, um einer weiteren Verschärfung ihrer finanziellen
Notlage vorzubeugen?
Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen für
den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs-
gütern nach den Politischen Grundsätzen der Bundesre-
gierung aus dem Jahr 2000. Danach ist der Export in
NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschränken. Ex-
portkontrollpolitische Entscheidungen zu diesen Partner-
staaten haben sich an den sicherheitspolitischen Interes-
sen im Rahmen des Bündnisses zu orientieren.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 18):
Welche Gutachtervorschläge zu Nachrüstkosten im Zu-
sammenhang mit der Verlängerung der Laufzeit von Atom-
kraftwerken lagen der Bundesregierung bis Mitte April 2010
vor – bitte insbesondere mit Angabe der Verfasser und der von
ihnen vorgeschlagenen oder prognostizierten Kostenhöhe –,
und welche Einigung zu den Nachrüstkosten wurde Mitte
April 2010 zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Leitungs-
ebene – bitte mit Angabe des genauen Datums, an dem die Ei-
nigung erzielt wurde – erzielt?
Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage
mit der Arbeitsnummer 5/53 – Frage vom 6. Mai 2010 –
erläutert, sind die Bundesregierung und die begutachten-
den Institute über die zugrunde liegenden Annahmen in
einem fortlaufenden Austausch, der nach wie vor an-
dauert. Angesichts dieses laufenden Arbeitsprozesses
wird die Bundesregierung zu den Annahmen derzeit
nicht Stellung nehmen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
(SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 20):
Wurden Verbände bzw. Vertreter der Arbeitgeber und der
Arbeitnehmer in die Verbändebeteiligung im Rahmen der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen
zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einbezogen,
und auf die Abstimmung mit welchen Verbänden legt die
Bundesregierung besonderen Wert, um einen möglichst brei-
ten Konsens für eine Weiterentwicklung der Eingliederungs-
hilfe insbesondere hinsichtlich der beruflichen Teilhabe her-
beizuführen?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung
der Eingliederungshilfe“ hat frühzeitig im Vorfeld der
Ausarbeitung des Eckpunktepapiers für die ASMK 2009
umfassend Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und
Verbände behinderter Menschen beteiligt und ihre Vor-
stellungen in die Eckpunkte für eine Reform der Einglie-
derungshilfe einfließen lassen. Auch in die aktuellen
Beratungen zur Umsetzung der im vergangenen Jahr von
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er Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der
ingliederungshilfe“ erarbeiteten und von der Arbeits-
nd Sozialministerkonferenz 2009 gebilligten „Eck-
unkte“ werden die mit der Sachmaterie unmittelbar be-
assten Verbände gleichgewichtig einbezogen. Dabei
ollen die Verbände ihre berechtigten Anliegen zur Gel-
ung bringen können, um den von der Bundesregierung
ngestrebten breiten Konsens als Voraussetzung für eine
esetzesinitiative des Bundes in dieser Legislatur-
eriode zu ermöglichen.
Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zählen
ür die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung
er Eingliederungshilfe“ zu dem erweiterten Kreis der
nsprechpartner in Fragen der Eingliederungshilfe. Aus
ründen der Arbeitsökonomie wird die Mitarbeit in Ar-
eitsgruppen oder Workshops zur Ausarbeitung des Eck-
unktepapiers auf Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände
nd Verbände behinderter Menschen beschränkt. Eine
eteiligung von Verbänden der Arbeitgeber und Arbeit-
ehmer wurde erst zu einem noch nicht feststehenden
päteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben)
SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 21):
Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Mit-
gliederbefragung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte
Beschäftigung, nach der nur 8,3 Prozent der Teilnehmer an
Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38 a
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, aus dem Per-
sonenkreis der Schulabgänger kommen, und kann in allen
Fällen davon ausgegangen werden, dass die Berufsbegleitung
durch das Integrationsamt auch dann gewährleistet sein wird,
wenn noch kein Schwerbehindertenausweis für den Teilneh-
mer ausgestellt wurde?
Die Bundesregierung nimmt in einem ersten Schritt
u dem Ergebnis der Mitgliederbefragung der Bundes-
rbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Stellung:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Be-
chäftigung, BAG UB, hat in ihrer Mitgliederbefragung
nter anderem nach der „letzten Berufs-/Schulsituation
er Teilnehmenden vor Eintritt in die Maßnahme UB“
efragt. In ihrer Auswertung hat die BAG UB festgehal-
en, dass bei 8,3 Prozent der Teilnehmenden Schulbe-
uch, bei 3,8 Prozent eine Ausbildung, bei 0,3 Prozent
in Studium vorausging. Eine sozialversicherungspflich-
ige Tätigkeit übten 0,5 Prozent aus, während 44,5 Pro-
ent der Teilnehmenden arbeitslos waren und dabei
GB-II- oder SGB-III-Leistungen bezogen. 0,8 Prozent
aren in einer Werkstatt für behinderte Menschen und
2 Prozent in berufsvorbereitenden Maßnahmen. 9,8 Pro-
ent wurden in der Kategorie „Sonstiges“ benannt. Zu
0,3 Prozent der Teilnehmenden liegen keine Informa-
ionen vor.
Da nach der letzten Situation vor Eintritt in die Maß-
ahme gefragt worden war, beziehen sich die in der
rage genannten 8,3 Prozent auf behinderte Menschen,
ie nahtlos von der Schule in die Unterstützte Beschäfti-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4207
(A) )
)(B)
gung gewechselt sind. Aus dieser Feststellung kann je-
doch nicht der Schluss gezogen werden, die Unterstützte
Beschäftigung, die in erster Linie als Angebot für die
Abgängerinnen und Abgänger von Förderschulen ge-
dacht war, verfehle in der Praxis die Zielgruppe. Denn
auch hinter den anderen genannten Situationen stehen in
der Regel Schulabgängerinnen und Schulabgänger:
Bei jungen behinderten Menschen, die zuvor in einer
Ausbildung waren, 3,8 Prozent, hat sich vermutlich er-
wiesen, dass sie den Anforderungen der Ausbildung
nicht gerecht werden konnten. Sie gehören dann zur
Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung.
Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind auch in
der Gruppe derjenigen enthalten, die unmittelbar vor
Eintritt in die Maßnahme arbeitslos gemeldet waren,
44,5 Prozent. Hier sind nämlich auch diejenigen behin-
derten Jugendlichen erfasst, die sich nach Ende der
Schulzeit arbeitslos melden, um die Zeit bis zum Beginn
des folgenden Ausbildungsabschnitts zu überbrücken
und hierdurch auch Ansprüche auf Leistungen, etwa auf
Kindergeld, zu sichern. Auch diese Personengruppe ist
sachlich dem Personenkreis der Schulabgängerinnen und
Schulabgänger zuzurechnen, bei denen die Maßnahme
Unterstützte Beschäftigung die erste Station der berufli-
chen Teilhabe ist.
Das Gleiche gilt für diejenigen behinderten Men-
schen, die vor Beginn der Unterstützten Beschäftigung
eine berufsvorbereitende Maßnahme durchlaufen ha-
ben, 22 Prozent. Auch diese gehören zur Zielgruppe der
Unterstützten Beschäftigung, wenn sich zeigt, dass an
die berufsvorbereitende Maßnahme aufgrund der Behin-
derung keine Berufsausbildung anschließen kann.
Unter „Sonstiges“, 9,8 Prozent, sind nach Angaben
der BAG UB insbesondere Teilnehmerinnen und Teil-
nehmer an der Maßnahme „Diagnose der Arbeitsmarkt-
fähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen,
DIA-AM“ enthalten. Auch diese gehören zur Zielgruppe
der Unterstützten Beschäftigung. Denn Ziel der Maß-
nahme DIA-AM ist es ja gerade festzustellen, ob die Un-
terstützte Beschäftigung oder eine Werkstatt für behin-
derte Menschen der richtige Weg ist.
Schließlich dürften sich auch in der Rubrik „Informa-
tionen liegen nicht vor“, 10,3 Prozent, noch junge Men-
schen in einer der oben genannten Situationen verber-
gen.
In diesem Licht betrachtet legt die Erhebung der BAG
UB eher den Schluss nahe, dass die Zielgruppe in einem
hohen Maße erreicht wird. Dass die Auswertung der
BAG UB dennoch zu einem gegenteiligen Ergebnis
kommt, ist bedauerlich. Dies gilt umso mehr, als die Er-
gebnisse nicht repräsentativ sind, da die Erhebung nach
eigenen Angaben der BAG UB nur 12 der 16 Länder und
nur rund 20 Prozent der Fälle umfasst.
Die Bundesregierung nimmt in einem zweiten Schritt
zu den Leistungen der Integrationsämter Stellung:
Ein Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn der
Grad der Behinderung wenigstens 50 Prozent beträgt.
Die für die Leistungen der Berufsbegleitung im Rahmen
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er Unterstützten Beschäftigung zuständigen Integra-
ionsämter erbringen die Leistungen nicht nur für
chwerbehinderte Menschen, Grad der Behinderung von
enigstens 50, sondern auch für andere behinderte Men-
chen, wenn diese schwerbehinderten Menschen gleich-
estellt sind. Die Gleichstellung erfolgt durch die Bun-
esagentur für Arbeit, wenn sie anderenfalls einen
eeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behal-
en können.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage
er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 24):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Kommunen, die zum
1. Januar 2012 die Grundsicherung in alleiniger Trägerschaft
wahrnehmen wollen, bzw. Grundsicherungsstellen, die auf-
grund einer Kreisgebietsreform zum 1. Januar 2011 zur Op-
tion übergehen, bei der Auswahl der Bewerbungen zum Mo-
dellprojekt „Bürgerarbeit“ nicht zu berücksichtigen und damit
den Überlegungen des Fachkonzepts „Bürgerarbeit“, Grob-
konzept, der Bundesagentur für Arbeit zu folgen, und wie be-
gründet die Bundesregierung ihre Entscheidung?
Der Aufruf zur Interessenbekundung vom 19. April
010 richtet sich bundesweit an alle Grundsicherungs-
tellen. Die Auswahl der eingereichten Konzepte ge-
chieht unabhängig davon, ob eine Kommune zukünftig
ie Grundsicherung in alleiniger Trägerschaft wahrneh-
en will oder ob eine Grundsicherungsstelle aufgrund
iner Kreisgebietsreform zum 1. Januar 2011 zur Option
bergehen wird.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
INKE) (Drucksache 17/1694, Frage 25):
Wie ist das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ bzw. die darin
enthaltene Beschäftigungsphase gemäß der Bekanntmachung
des Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales vom 19. April 2010 in das bestehende
arbeitsmarktpolitische Förderinstrumentarium des SGB II ein-
zuordnen, insbesondere hinsichtlich der Zielgruppe des In-
strumentes in Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten
wie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
und Beschäftigungszuschuss?
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ beschreibt einen
rozess aus den Komponenten Beratung/Standortbestim-
ung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung
nd der eigentlichen „Bürgerarbeit“ einer sozialversi-
herungspflichtigen Beschäftigung, ohne Arbeitslosen-
ersicherungspflicht. Es soll erreicht werden, einen
öglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen
ilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente
ktivierung, Mindestdauer sechs Monate, in den allge-
einen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die arbeits-
osen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bürgerarbeit
u beschäftigen, deren Integration in den allgemeinen
rbeitsmarkt während der Aktivierungsphase nicht ge-
4208 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
lingt oder in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint.
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ bietet erstmals den
Rahmen für eine umfängliche Evaluation, die aufzeigen
soll, welche Wirkungen sich durch konsequente Umset-
zung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ ergeben.
Dem Aufruf zur Interessenbekundung zufolge sollen
arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistun-
gen nach dem SGB II beziehen, in das Modellprojekt
„Bürgerarbeit“ einbezogen werden. Darüber hinaus gibt
es seitens des BMAS keine weiteren zielgruppenspezifi-
schen Vorgaben; gegebenenfalls ergeben sich regionale
Besonderheiten aus den eingereichten Konzepten.
Im Rahmen der Aktivierungsphase sollen die Grundsi-
cherungsstellen auch auf das bestehende Instrumentarium
im SGB II und somit beispielsweise auf Arbeitsgelegen-
heiten mit Mehraufwandsentschädigung zurückgreifen
können. Aus Sicht der Bundesregierung kann dies jedoch
nicht für den Beschäftigungszuschuss im Rahmen der
Leistungen zur Beschäftigungsförderung gemäß § 16 e
SGB II, JobPerspektive, gelten, da dieser auf eine dauer-
hafte Förderung ausgerichtet ist. Aufgrund der gesetzli-
chen Regelungen im § 16 e SGB II hinsichtlich der zu för-
dernden Personengruppe ist nicht davon auszugehen, dass
es nennenswerte Überschneidungen in der Zielgruppe ge-
ben wird.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1694, Frage 26):
Wie stellt sich die Bundesregierung zukünftig den Einsatz
der insgesamt im Bereich des SGB II zur Verfügung stehen-
den verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Förderinstru-
mente vor, bezogen auf die jeweiligen Teilnehmerzahlen und
die Verteilung der Mittel, und wie stellte sich die anteilige Zu-
sammensetzung der insgesamt im Bereich des SGB II zur An-
wendung gekommenen arbeitsmarktpolitischen Förderinstru-
mente in den Jahren 2005 bis 2009 dar, nach jeweiligen
Teilnehmerzahlen und ausgegebenen Mitteln?
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf
ausgerichtet, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen – un-
ter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen und regiona-
len Rahmenbedingungen – eine an ihren individuellen
Bedürfnissen orientierte Aktivierungs- und Eingliede-
rungsstrategie anzubieten. Entscheidungen dazu können
nur vom jeweiligen Fallmanager vor Ort getroffen wer-
den. Das SGB II sieht deshalb in den §§ 3 Abs. 1 und 14
vor, dass die Erbringung der aktivierenden Leistungen
jeweils an den konkreten Bedarfen und Gegebenheiten
im Einzelfall auszurichten ist. Vor diesem fachlichen
Hintergrund steht den Grundsicherungsstellen das ge-
setzliche Instrumentarium zur Verfügung; dieses wird er-
gänzt durch zeitlich begrenzte Sonderprogramme des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darüber
hinaus macht das Bundesministerium für Arbeit und So-
ziales keine Vorgaben zu Teilnehmerzahlen und Mittel-
verwendung mit Blick auf die Anwendung der gesetzlich
geregelten Eingliederungsleistungen im SGB II.
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Angaben zu den Teilnehmerzahlen und ausgegebenen
itteln für arbeitsmarktpolitische Instrumente in den
ahren 2005 bis 2008 können den Eingliederungsbilan-
en der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden.
ingliederungsbilanzen für 2009 sind derzeit noch nicht
erfügbar.
Von 2005 bis 2008 haben sich die Ist-Ausgaben für
ingliederungsleistungen von rund 2,6 Milliarden Euro
uf gut 4,8 Milliarden Euro erhöht. Der Anteil beschäfti-
ungsbegleitender Maßnahmen, wie zum Beispiel Ein-
liederungszuschüsse, hat sich in diesem Zeitraum von
1,5 auf 17,7 Prozent erhöht, während gleichzeitig das
ewicht Beschäftigung schaffender, im wesentlichen
uf den zweiten Arbeitsmarkt zielender Maßnahmen ab-
ahm, von 57,3 auf 38,6 Prozent. Die vollständigen Ein-
liederungsbilanzen lassen sich im Onlinestatistikange-
ot der Bundesagentur für Arbeit abrufen. Besonders
nteressierende Tabellen daraus können, falls gewünscht,
chriftlich nachgereicht werden.
nlage 15
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
er Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 27):
Welche Regelungslücken sieht die Bundesregierung ange-
sichts der Verschleppung von Informationen bei den aktuell
bekannt gewordenen Dioxinfunden in Eiern, und welche kon-
kreten Änderungen wird die Bundesregierung bei den Melde-
pflichtigen vornehmen?
Die Bundesregierung sieht bei den aktuell bekannt
ewordenen Dioxinfunden in Eiern keine Regelungs-
ücken im Hinblick auf eine Unterrichtung der zustän-
igen Behörden. Art. 19 und 20 der Verordnung (EG)
r. 178/2002 legen dem Lebensmittel- oder Futtermittel-
nternehmer spezifische Meldepflichten auf. Erkennt
iernach ein Unternehmer oder hat er Grund zu der An-
ahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verar-
eitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel
der Futtermittel die Anforderungen an die Lebensmit-
el- oder Futtermittelsicherheit nicht erfüllt, hat er unver-
üglich Verfahren einzuleiten, um das betreffende Le-
ens- oder Futtermittel vom Markt zu nehmen. Ferner ist
ine Unterrichtung der zuständigen Behörden hiervon
rforderlich.
Kann zudem ein von einem Unternehmer in den Verkehr
ebrachtes Lebensmittel möglicherweise die Gesundheit
chädigen oder entspricht ein von einem Unternehmer in
en Verkehr gebrachtes Futtermittel möglicherweise
icht den Anforderungen an die Futtermittelsicherheit,
o muss der Unternehmer unverzüglich dies den zustän-
igen Behörden mitteilen und diese Behörden über die
on ihm getroffenen Maßnahmen zur Risikoabwehr un-
errichten.
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die
uropäische Kommission zu einer Änderung dieser Re-
elungen aufzufordern. Sofern es zu einer Verschlep-
ung von Informationen durch den Unternehmer kommt,
st es Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörde,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4209
(A) )
)(B)
dies festzustellen und zu sanktionieren. Für Zuwider-
handlungen sieht das Lebensmittel- und Futtermittel-
gesetzbuch eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro vor.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 28):
Welche Änderungen im Kontrollsystem für Futtermittel-
importe plant die Bundesregierung angesichts der Problema-
tik belasteter Importe auch bei Einzelfuttermitteln, und wel-
che Strategie verfolgt die Bundesregierung insgesamt zur
Vermeidung von Lebens- und Futtermittelkontaminationen
mit Dioxin?
Das Importkontrollsystem bei Lebensmitteln und Fut-
termitteln ist im Gemeinschaftsrecht verankert. Auf der
Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind die
Mitgliedstaaten angehalten, risikoorientierte Einfuhr-
untersuchungen bei der Einfuhr dieser Erzeugnisse aus
Drittstaaten durchzuführen. Sofern es aufgrund bekann-
ter oder neu auftretender Risiken bei bestimmten Lebens-
mitteln oder Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs ge-
boten erscheint, kann die Europäische Kommission
diese Erzeugnisse durch Aufnahme in den Anhang I der
Verordnung (EG) Nr. 669/2009 einer verstärkten Über-
wachung unterwerfen.
Zur Vermeidung von Lebensmittelkontaminationen
mit Dioxinen gelten entsprechend der Verordnung (EG)
Nr. 1881/2006 EU-weit Höchstgehalte seit 2002 für Dio-
xine und seit 2006 zudem Höchstgehalte für die Summe
von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Bi-
phenylen, PCB, in verschiedenen Lebensmitteln.
Die Bundesregierung sieht zurzeit keine Veranlassung
aufgrund des vorliegenden Ereignisses, die Europäische
Kommission zu Änderungen dieser Regelungen aufzu-
fordern.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 30):
Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich das Kabinett
mit rechtlichen Änderungen zur Verkürzung des Wehr- und
Zivildienstes befasst?
Die rechtlichen Änderungen zur Verkürzung des
Wehr- und Zivildienstes sowie die damit im Zusammen-
hang stehenden weiter notwendigen gesetzlichen Ände-
rungen sind im Entwurf eines Wehrrechtsänderungsge-
setzes 2010 zusammengefasst.
Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2010 dem Ent-
wurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 zugestimmt.
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nlage 18
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 31):
In welcher Form plant die Bundesregierung im Zuge der
Neuregelungen zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes
auch eine optionale Verlängerung des Zivildienstes zu regeln?
Entsprechend der Einigung innerhalb der Regierungs-
oalition sollen Zivildienstleistende künftig im Einver-
ehmen mit ihrer Dienststelle im Rahmen eines öffent-
ich-rechtlichen Dienstverhältnisses einen freiwilligen
usätzlichen Zivildienst von mindestens drei Monaten
nd höchstens sechs Monaten leisten können. Dieser soll
rühestens zwei Monate nach Beginn des Zivildienstes
eantragt werden können.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
he 17/1694, Frage 32):
Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung der
„Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“, USK, wonach die
vorgeschlagenen Neuregelungen zur Novellierung des Ju-
gendmedienschutz-Staatsvertrages dazu führen, dass unter-
schiedliche Alterskennzeichnungen im Internet zum Einsatz
kommen und dadurch möglicherweise ein wirksamer Jugend-
medienschutz unterlaufen wird?
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Vier-
ehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Novellie-
ung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beinhaltet,
och nicht einmal unterzeichnet ist. Die Unterzeichnung
st in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni
010 geplant. Danach ist der Durchlauf durch die Län-
erparlamente vorgesehen. Eine Prognose, wie ein Re-
elungswerk – das erst in mehr als 7 Monaten in Kraft
reten soll – in der Praxis ausgestaltet wird, ist schon
em Grunde nach überaus schwierig. Festgestellt wer-
en kann jedenfalls, dass der Staatsvertragsentwurf in
12 Satz 2 die Festlegung auf ein einheitliches Kennzei-
hen ausdrücklich vorsieht.
Nach dieser Vorschrift legen:
die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen
Selbstkontrolle,
die Kommission für Jugendmedienschutz,
die in der ARD zusammengeschlossenen Landes-
rundfunkanstalten,
das ZDF und
das Deutschlandradio
m Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden
inheitliche Kennzeichen und auch die technischen Stan-
ards für deren Auslesbarkeit (für Jugendschutzpro-
ramme) fest.
4210 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
Darüber hinaus trifft der geltende Jugendmedien-
schutz-Staatsvertrag Vorkehrungen, um eine einheitliche
Beurteilungspraxis in der Sache zu gewährleisten. Dazu
gehören die Anforderungen an Unabhängigkeit, Qualifi-
kation, Organisation und Anbieterrepräsentanz der
Selbstkontrolleinrichtungen (§ 19 Abs. 3 JMStV) wie
auch das Abstimmungserfordernis der Selbstkontrollein-
richtungen untereinander über die einheitliche Anwen-
dung des Staatsvertrags (§ 19 Abs. 6 JMStV).
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen
der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Fragen 33 und 34):
Plant die Bundesregierung, die finanzielle Ausstattung des
Kita-Ausbaus zu überprüfen?
Plant die Bundesregierung Sparmaßnahmen, die den
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ers-
ten Lebensjahr betreffen, der 2013 in Kraft treten soll?
Zu Frage 33:
Nein. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarun-
gen des sogenannten Krippengipfels vom 2. April 2007
und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungs-
ausbau vom 28. August 2007. Der Rechtsanspruch auf
einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ers-
ten bis zum dritten Lebensjahr ist mit dem unter Zustim-
mung des Bundesrates zustande gekommenen Kinder-
förderungsgesetz (KiföG) bereits erlassen und tritt zum
1. August 2013 in Kraft.
Zu Frage 34:
Nein. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarun-
gen des sogenannten Krippengipfels und der Bund-Län-
der-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau. Sie unter-
stützt den Ausbau der Betreuungsangebote bis 2013 mit
insgesamt 4 Milliarden Euro für Investitions- und Be-
triebskosten, ab 2014 dann mit jährlich 770 Millionen
Euro für zusätzliche Betriebskosten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,
dass der Bund den Ländern zur Bewältigung der Heraus-
forderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem
Konjunkturpaket II insgesamt 6,5 Milliarden Euro für
Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung
gestellt hat. Diese können ausdrücklich auch für die
frühkindliche Infrastruktur eingesetzt werden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Christian Lange (Backnang)
(SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 35):
Plant die Bundesregierung Einsparungen im Bereich der
Kinderbetreuung und hält die Bundesregierung an der Garan-
tie eines Betreuungsplatzes für Kinder unter drei Jahren ab
2013 noch fest?
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Nein, die Bundesregierung plant keine Einsparungen
m Bereich der Kinderbetreuung. Sie steht zu den Ver-
inbarungen von Bund, Ländern und kommunalen Spit-
enverbänden auf dem sogenannten Krippengipfel am
. April 2007 und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum
etreuungsausbau vom 28. August 2007.
Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau der Be-
reuungsangebote bis 2013 mit insgesamt 4 Milliarden
uro für Investitions- und Betriebskosten, ab 2014 dann
it jährlich 770 Millionen Euro für zusätzliche Betriebs-
osten.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen,
ass der Bund den Ländern zur Bewältigung der Heraus-
orderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem
onjunkturpaket II insgesamt 6,5 Milliarden Euro für
nvestitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung
estellt hat. Diese können ausdrücklich auch für die
rühkindliche Infrastruktur eingesetzt werden.
Ja. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarungen
on Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden
uf dem sogenannten Krippengipfel am 2. April 2007
nd der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungs-
usbau vom 28. August 2007. Der Rechtsanspruch auf
inen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ers-
en bis zum dritten Lebensjahr ist mit dem unter Zustim-
ung des Bundesrates zustande gekommenen Kinder-
örderungsgesetz (KiföG) bereits erlassen und tritt zum
. August 2013 in Kraft.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
en der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU)
Drucksache 17/1694, Fragen 38 und 39):
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Miss-
brauchsfälle in Jugendwerkhöfen in der Zeit der zweiten deut-
schen Diktatur, etwa in der Einrichtung in Torgau?
Welche Sachverständigen nehmen für den Themenbereich
sexueller Missbrauch im Bereich der Jugendwerkhöfe am
Runden Tisch gegen sexuellen Missbrauch teil?
u Frage 38:
Aus offiziellen Statistiken, verpflichtenden Meldun-
en oder repräsentativen Studien liegen der Bundes-
egierung keine Erkenntnisse über Missbrauchsfälle in
ugendwerkhöfen der DDR vor.
u Frage 39:
Jungen Menschen ist in Einrichtungen in der DDR
nsägliches Leid angetan worden. Mit dieser schreckli-
hen Erkenntnis wird sich auch der Runde Tisch gegen
exuellen Missbrauch auseinandersetzen.
Für uns gilt: Das Leid der Opfer ist unteilbar.
Obwohl die Auswirkungen des Unterdrückungssys-
ems der DDR bereits Gegenstand umfangreicher mate-
ieller und immaterieller Rehabilitierungsmaßnahmen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4211
(A) )
)(B)
sind, wird es Aufgabe des Runden Tisches sein, zu über-
legen, ob mehr zu tun ist.
Ausgangspunkt bei der Auswahl der Teilnehmenden
des Rundes Tisches war es, alle gesellschaftlichen Grup-
pen zu Wort kommen zu lassen. Daher spielte in unseren
Überlegungen die Seite der Opfer von Anfang an eine
große Rolle.
Wir haben uns entschlossen, zentrale Kinderschutz-
verbände und -organisationen und bundesweite Zusam-
menschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer se-
xueller Gewalt einzuladen. Sie und andere bringen mit
ihren Beratungsstellen nicht nur eine große Expertise mit
ein, sondern leisten auch eine unverzichtbare Arbeit.
Ferner sind Vertreterinnen und Vertreter von Fami-
lienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der freien
Wohlfahrtspflege, und der beiden großen christlichen
Kirchen, des Rechtswesens, der Politik und aus Bund,
Ländern und Kommunen geladen.
In der jetzigen Zusammensetzung finden einerseits
alle relevanten Gruppen und Positionen Gehör, anderer-
seits ist die Arbeitsfähigkeit des Runden Tisches sicher
gestellt. In den Arbeitsgruppen haben wir die Möglich-
keit, weitere Expertinnen und Experten hinzuzuziehen
und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer
(SPD) (Drucksache 17/1694, Fragen 40 und 41):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Initiative der Län-
der Sachsen und Bremen, die Krankenkassen in den Bundes-
ländern gesetzlich zur Einrichtung von Spitzenverbänden auf
Landesebene zu verpflichten, die als Rechtsperson verant-
wortlich die Aufgaben der Krankenkassen im jeweiligen Land
übernehmen?
Welche Auswirkungen hätte die Einrichtung von 16 neuen
Krankenkassenverbänden für die Verwaltungsausgaben der
gesetzlichen Krankenkassen?
Zu Frage 40:
Der Vorschlag ist aus der Sicht der Bundesregierung
insbesondere aus folgenden Gründen abzulehnen:
Aus der Sicht der Bundesregierung gehört zu einem
funktionsfähigen Kassenwettbewerb auch, dass die im
Wettbewerb stehenden Krankenkassen eigenverantwort-
lich entscheiden können, wie sie die zur Verfügung ste-
henden organisationsrechtlichen Möglichkeiten nutzen.
Gesetzliche Regelungen im Bereich des Organisations-
rechts sollten daher nur dann erfolgen, wenn dies erfor-
derlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs
zu erhalten oder zu verbessern. Bei dem vorgenannten
Vorschlag ist jedoch nicht ersichtlich, inwieweit er zu
einer Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung auf
Landesebene führen könnte. Außerdem würde er zu ei-
nem erheblichen Bürokratieaufbau führen, da alle bun-
desweit tätigen Krankenkassen Mitglied in 16 Spitzen-
verbänden auf Landesebene sein müssten.
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Dies ist den Ländern auch bekannt. Zur Vermeidung
es mit der Bildung eines Spitzenverbandes „Land der
rankenkassen“ verbundenen erheblichen bürokrati-
chen Aufwands hat die Amtschefkonferenz daher am
./6. Mai 2010 einstimmig beschlossen, den Ministerin-
en und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Ge-
undheit der Länder als Alternative eine gesetzliche Ver-
flichtung der Krankenkassen zu empfehlen, wonach
iese für jede Kassenart einen Bevollmächtigten zu be-
timmen haben, der mit Abschlussbefugnis für gemein-
am und einheitlich zu treffende Entscheidungen und
erträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Be-
ollmächtigten sollen eine Landesarbeitsgemeinschaft
ilden, die der Länderaufsicht unterliegt.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist jedoch
icht erkennbar, inwieweit dieser Vorschlag, der der be-
tehenden Regelung für die Bevollmächtigung der Er-
atzkassen nach § 212 Abs. 5 Satz 4 des Fünftes Buches
ozialgesetzbuch, SGB V, nachgebildet ist und dieses
odell auf die anderen Kassenarten überträgt, zu einer
erbesserung der Aufgabenwahrnehmung auf Landes-
bene führen kann. Vielmehr reichen die insoweit beste-
enden organisationsrechtlichen Strukturen aus.
u Frage 41:
Die Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen
ind im Wesentlichen umlagefinanziert. Die Ver-
andsumlagen für den GKV-Spitzenverband und der
erbände der Kassenarten auf Landesebene sind Teil der
erwaltungsausgaben der Mitgliedskrankenkassen. Da
eder die genaue Zusammensetzung und Funktion der
orgeschlagenen Spitzenverbände auf Landesebene fest-
teht noch ihr genauer Aufgabenumfang, lassen sich die
it dem Vorschlag verbundenen zusätzlichen Verwal-
ungskosten nicht näher beziffern. Anhand der bisheri-
en Erfahrungen ist jedoch zu erwarten, dass Spitzenver-
ände in allen 16 Bundesländern in der Summe zu
ährlichen Verwaltungsausgaben in dreistelliger Millio-
enhöhe führen können, wenn ihre organisatorische
usgestaltung dem GKV-Spitzenverband auf Bundes-
bene entspricht.
nlage 24
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
es Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache
7/1694, Frage 45):
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommis-
sion zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, die vorsieht, den Stoff
Zink als prioritär einzustufen, vor dem Hintergrund der bereits
vorhandenen Risikobewertung, darunter die Empfehlung der
EU-Kommission für Risikobegrenzungsmaßnahmen für Zink,
2008/464/EG, und wie bewertet sie aktuelle, vom neutralen
INERIS-Institut überprüfte und ausgewertete Daten zu Zink
aus den Mitgliedstaaten der EU, die ausdrücklich gegen eine
solche Einstufung sprechen?
Entsprechend Art. 16 Abs. 4 der Wasserrahmenricht-
inie überprüft derzeit die Kommission turnusgemäß die
iste der prioritären Stoffe und die aufgrund der Vor-
chläge des Europäischen Parlaments in die Umweltqua-
4212 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
litätsnormenrichtlinie 2008/105/EG aufgenommenen elf
Stoffe in Anhang III hinsichtlich einer möglichen Ein-
stufung als prioritäre Stoffe. Die Kommission muss ent-
sprechend den Regelungen dieser Richtlinie dem Euro-
päischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Januar
2011 über das Ergebnis der Überprüfung berichten und
einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorle-
gen.
Zur Überprüfung der Liste der prioritären Stoffe hat
die EU-Kommission eine Kommissionsarbeitsgruppe
eingesetzt, in der die Mitgliedstaaten und NGOs und un-
ter anderem der Europäische Metallverband, Eurome-
taux, vertreten sind, um die vorhandenen Informationen
zusammenzustellen.
Die Auswertung erfolgt durch ein Prioritätenset-
zungsverfahren, in das alle NGOs von Anfang an eng
eingebunden sind. In einem wissenschaftlich fundierten
Verfahren sollen diejenigen Stoffe herausgefiltert wer-
den, bei denen aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein euro-
paweiter Handlungsbedarf besteht, das heißt wenn in
mindestens vier Mitgliedstaaten ein Stoff als relevant an-
gesehen wird. Bislang ist aus einer Zusammenstellung
der europaweit verfügbaren Gewässerkonzentrationen
von Stoffen eine Kandidatenliste von 41 Stoffen für eine
vertiefte Prioritätensetzung erarbeitet worden. Auf die-
ser Kandidatenliste befindet sich auch Zink.
Im weiteren Verfahren der Kommission geht es zu-
nächst um die Erstellung von Stoffdossiers auf einer ver-
gleichbaren Informationsbasis für die verbleibenden
Kandidaten der Prüfliste. Selbstverständlich werden, wie
von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, die Risikobe-
wertungen nach dem Chemikalien-, Pflanzenschutz- und
Biozidrecht herangezogen und die Auswertungen des
von der Kommission beauftragten INERIS-Instituts be-
rücksichtigt. Diese Informationen stellen eine sehr wich-
tige, aber nicht die ausschließliche Informationsquelle
dar.
Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss des
Verfahrens etwa 10 bis 15 Stoffe von der Kommission
für die Erarbeitung eines Vorschlags für eine Richtlinie,
der Anfang 2011 zu erwarten ist, ausgewählt werden.
Die Entscheidung, welche Stoffe in die Liste der priori-
tären Stoffe aufgenommen werden, erfolgt im europäi-
schen Rechtsetzungsverfahren. Auf der Grundlage der
dann zur Verfügung stehenden Informationen wird auch
die Bundesregierung ihr Votum abgeben.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksa-
che 17/1694, Fragen 46 und 47):
Wie viele Anträge auf Zuschuss im Rahmen des Markt-
anreizprogrammes zur Nutzung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen För-
dertatbeständen, liegen derzeit beim Bundesamt für Wirt-
schaft und Ausfuhrkontrolle vor, die zurzeit aufgrund der
Haushaltssperre nicht bearbeitet werden, und um welches
Fördervolumen handelt es sich dabei ungefähr?
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Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung
die privaten Investitionen, die aufgrund dieser Haushalts-
sperre nicht getätigt werden können, und wann wird das Bun-
desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit einen Antrag auf Entsperrung der Mittel stellen?
u Frage 46:
Vor dem Programmstopp am 3. Mai 2010 wurden
berschlägig rund 22 000 Anträge beim BAFA einge-
eicht, die aufgrund der Haushaltssperre aus Mitteln des
aushaltsjahres 2010 nicht mehr positiv beschieden
erden könnten. Deren potenzieller Haushaltsmittelbe-
arf liegt bei circa 47 Millionen Euro. Eine Angabe, wie
ich dieser Bestand nach Technologien aufschlüsselt, ist
erzeit aus bearbeitungstechnischen Gründen noch nicht
öglich.
u Frage 47:
Derzeit werden monatlich 12 000 Förderanträge für
nvestitionen gestellt, die ein Investitionsvolumen von
berschlägig 180 Millionen Euro umfassen. Der Bun-
esregierung liegen keine Informationen darüber vor,
ie hoch der Anteil der ohne Förderung nicht getätigten
nvestitionen sein wird.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
eaktorsicherheit hat am 26. April 2010 einen Antrag
uf Aufhebung der Haushaltsperre beim Bundesministe-
ium der Finanzen gestellt.
nlage 26
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Hermann Scheer (SPD)
Drucksache 17/1694, Fragen 50 und 51):
Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesre-
gierung die Einführung der Verordnung zu Systemdienstleis-
tungen durch Windenergieanlagen, SDLWindV, und der ent-
sprechenden Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz,
EEG, für bestehende wie auch neue Anlagen für die verbes-
serte Netz- und Systemintegration von Windenergieanlagen
– wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Netzstabilität
durch Windkraftanlagen –, und wie ist nach Einschätzung der
Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung der SDL-
WindV bei Herstellern, Gutachtern und Zertifizierern?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass mög-
lichst viele bestehende Windkraftanlagen hinsichtlich der Vor-
gaben der SDLWindV umgerüstet werden, um somit die Sys-
temstabilität des deutschen Stromnetzes zu erhöhen, und wie
bewertet sie dahin gehend eine mögliche Fristverlängerung
der Regelung in § 66 Abs. 1 Nr. 6 des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes, EEG 2009, für Bestandsanlagen?
u Frage 50:
Mit der Einführung der Verordnung zu Systemdienst-
istungen durch Windenergieanlagen, SDLWindV, sowie
er Übergangsregelung nach § 66 Abs. 1 Nr. 6 Erneuer-
are-Energien-Gesetz sollte für Windenergieanlagen ein
indeststandard für die verbesserte Netzintegration und
n das Verhalten im Fehlerfall geschaffen werden. Mit
en verbesserten Netzeigenschaften von neuen und alten
indenergieanlagen soll die Systemsicherheit unter-
tützt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4213
(A) )
)(B)
Derzeit sind die Hersteller von Windenergieanlagen
wegen der begrenzten Anzahl von zugelassenen Zertifi-
zierern und Verzögerungen bei der Erstellung der Richt-
linien für die Zertifizierung nicht in der Lage, bis zum
Stichtag 30. Juni 2010 sicher nachzuweisen, dass die
Anforderungen der SDLWindV am Netzverknüpfungs-
punkt erfüllt werden.
Die Bundesregierung will daher durch eine Verlänge-
rung der Stichtagsregelung im Rahmen einer Änderung
der SDLWindV vermeiden, dass es zu einem faktischen
Ausbaustopp der Windenergie in der zweiten Hälfte
2010 kommen könnte.
Zu Frage 51:
Bis zum 31. Dezember 2010 können Bestandsanlagen
freiwillig nachgerüstet werden. Bei Nachweis der Erfül-
lung der in der SDLWindV vorgeschriebenen Netzeigen-
schaften für Bestandanlagen erhalten die Betreiber einen
Bonus von 0,7 ct/kWh über einen Zeitraum von fünf
Jahren.
Ab dem 1. Januar 2011 ist eine Aufrüstung nicht mehr
bonusfähig. Die Netzbetreiber halten eine Verlängerung
der Frist grundsätzlich für sinnvoll. Die Bundesregie-
rung steht dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber.
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 52):
Auf Grundlage welcher Genehmigungen wurden im Zeit-
raum 1992 bis 2009 radioaktive Abwässer am Standort
Lubmin – Atomkraftwerk Greifswald und Zwischenlager
Nord – in die Ostsee eingeleitet – bitte mit Angabe des Da-
tums der Genehmigung –, und welche maximalen Abwasser-
mengen, die jährlich abgeleitet werden dürfen, sind in diesen
Genehmigungen jeweils festgelegt?
Das Kernkraftwerk Greifswald ist seit Dezember
1990 außer Betrieb. Bis zur Erteilung der Stilllegungsge-
nehmigung am 30. Juni 1995 galt die ursprüngliche Dau-
erbetriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Greifs-
wald gemäß dem Einigungsvertrag fort.
Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem Kern-
kraftwerk Greifswald waren im Zeitraum von 1992 bis
30. Juni 1995 für sonstige radioaktive Stoffe 1,85 x 1011 Bq
und für Tritium 7,4 x 1013 Bq als Abgabegrenzwerte ge-
nehmigt.
Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem in Still-
legung befindlichen Kernkraftwerk wurden ab dem
30. Juni 1995 für sonstige radioaktive Stoffe 4,0 x 109 Bq
und für Tritium 7,4 x 011 Bq durch das Umweltministe-
rium Mecklenburg-Vorpommern genehmigt.
Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem Zwi-
schenlager Nord, ZLN, wurden ab dem 20. Februar 1998
durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpom-
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ern für sonstige radioaktive Stoffe 8,0 x 07 Bq und für
ritium 7,0 x 010 Bq genehmigt.
In den vorgenannten Genehmigungen sind somit Ab-
eitungsgrenzwerte für die mit dem Abwasser abzulei-
ende Aktivität enthalten, die Abwassermenge selbst ist
icht begrenzt. Die Überwachung der Einhaltung der
renzwerte obliegt der hierfür zuständigen Landesbe-
örde.
nlage 28
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Fragen 53 und 54):
Wie ist geregelt, in welcher Reihenfolge Schäden aus der
Deckungsvorsorge bedient würden, sollte es in Deutschland
zu einem Reaktorunglück kommen?
Wer würde im Falle eines Reaktorunglücks für die Kosten
für landwirtschaftliche Ernteausfälle haften, sollten die De-
ckungsvorsorge sowie das Vermögen des betroffenen Atom-
kraftwerksbetreibers und der Unternehmensmutter dafür nicht
ausreichen, und für wie viele Jahre gilt dies?
u Frage 53:
Eine Deckungsvorsorge gewährleistet die Erfüllung
erechtigter Haftungsansprüche von Geschädigten ge-
enüber dem Haftungsgegner und dem Deckungsvorsor-
epflichtigen. Daher stellt sich grundsätzlich nicht die
rage, in welcher Reihenfolge Schäden aus der De-
kungsvorsorge bedient werden, sondern in welcher Rei-
enfolge mehrere Haftungsansprüche vom Haftungsgeg-
er reguliert werden müssen, deren Erfüllung ihrerseits
on einer Deckungsvorsorge gewährleistet sind.
Ein Bedürfnis für eine Festlegung der Reihenfolge
er auszugleichenden Schäden ergibt sich in diesem Fall
ur dann, wenn die Schadensersatzverpflichtungen aus
inem Schadensereignis die zur Erfüllung der Schadens-
rsatzverpflichtungen zur Verfügung stehenden Mittel
bersteigen. Für diesen Fall sieht § 35 des Atomgesetzes
or, dass die Verteilung der Mittel durch Gesetz bis zum
rlass eines solchen Gesetzes durch Rechtsverordnung
eregelt wird.
Der deutsche Gesetzgeber hat außerdem in § 15 des
tomgesetzes für bestimmte Schadensfälle eine nach-
angige Befriedigung aus der vorhandenen Deckungs-
orsorge angeordnet. Das gilt dann, wenn der haftpflich-
ige Inhaber der Kernanlage und der Geschädigte
onzernunternehmen desselben Konzerns sind. In die-
em Fall darf die Deckungsvorsorge zur Befriedigung
on Ansprüchen des geschädigten Konzernunterneh-
ens nur herangezogen werden, wenn dadurch die An-
prüche konzernunabhängiger Geschädigter nicht beein-
rächtigt werden. Es gilt ferner auch dann, wenn der
chaden an einer industriellen Anlage in der Nähe der
ernanlage entstanden ist, sofern sich die geschädigte
ndustrieanlage nur deshalb an diesem Standort befindet,
m aus der Kernanlage stammende Energie für Produk-
ionsprozesse zu nutzen.
4214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) )
)(B)
Zu Frage 54:
Für Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis
verursacht werden, haftet ausschließlich der Betreiber
des Reaktors gemäß dem Pariser Atomhaftungsüberein-
kommen in Verbindung mit §§ 25 ff. des Atomgesetzes.
Die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche beträgt drei
Jahre ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Schadens
und des Ersatzpflichtigen, unabhängig davon 30 Jahre.
Bei der gesetzlichen Regelung nach § 35 Abs. 1 des
Atomgesetzes bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen,
zusätzlich Beträge der öffentlichen Hand zur Deckung
der Schäden im Rahmen des Verteilungsverfahrens vor-
zusehen. Auch außerhalb des Verteilungsverfahrens
kann die öffentliche Hand aus Billigkeitserwägungen
weitere Mittel einsetzen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
1694, Fragen 55 und 56):
Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die
Evaluierung von Open-Access-Veröffentlichungen und von
Onlinezeitschriften mit dem Ziel der Erhaltung der Standards
wissenschaftlicher Qualitätssicherung und guter wissenschaft-
licher Praxis?
Mit welchen Maßnahmen oder Projekten fördert die Bun-
desregierung den Aufbau und die Vernetzung von Reposito-
rien?
Zu Frage 55:
Die deutschen Wissenschaftsorganisationen stehen
den Bemühungen um Transparenz des Wissenschaftsbe-
triebs und insbesondere dem Ziel der Open-Access-Be-
wegung, wissenschaftliche Literatur und wissenschaftli-
che Materialien für alle Nutzerinnen und Nutzer
kostenlos im Internet zugänglich zu machen, sehr aufge-
schlossen gegenüber. Die Allianz der deutschen Wissen-
schaftsorganisationen hat 2008 dazu die Schwerpunkt-
initiative „Digitale Information“ gestartet. Beim Open
Access bezieht diese Initiative sowohl die Nachnutzung
von Verlagsprodukten als auch die Onlinepublikation auf
der Grundlage neuer Geschäftsmodelle ein. Ein wesent-
liches Element dieser Initiative sind digitale Zugänge zu
Inhalten, die durch einen Peer-Review-Prozess qualitäts-
gesichert sind und den Standards guter wissenschaftli-
cher Praxis unabhängig von der Publikationsform ent-
sprechen.
Solange die Qualität von Publikationen durch geeig-
nete Indizes und Metriken aus der Wissenschaft selbst
fortlaufend bewertet wird, ist eine Evaluation sowohl
konventioneller wissenschaftlicher Verlage als auch von
Open-Access-Veröffentlichungen bzw. von Onlinezeit-
schriften zur Bemessung ihrer Qualität aus Sicht die
Bundesregierung nicht erforderlich.
Zu Frage 56:
Die von Bund und Ländern institutionell geförderte
Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, hat im Bereich
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issenschaftliche Literaturversorgungs- und Informati-
nssytem, LIS, innerhalb des Förderprogramms Elektro-
ische Publikationen im wissenschaftlichen Literatur-
nd Informationsangebot ein eigenes Segment zur För-
erung von Projekten im Bereich Open Access. Unter
en geförderten Projekten befinden sich unter anderem
pen-Access-Zeitschriften und Open-Access-Reposito-
en.
Die Forschungseinrichtungen, die sich in der Open-
ccess-Initiative über die Allianz organisiert haben, be-
reiben aus deren Grundfinanzierung finanzierte Reposi-
orien für die von ihren jeweiligen Gremien beschlosse-
en Zwecke. Eine direkte Förderung durch die
undesregierung findet derzeit nicht statt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung för-
ert vor allem bei der Deutschen Nationalbibliothek und
eiteren Partnern Verbundvorhaben zur Langzeitarchivie-
ung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Dokumente.
azu gehörte die Entwicklung dauerhafter elektronischer
tandorte von digitalen Dokumenten, sogenannte persis-
ente Identifier, im Projekt „EPICUR“, dessen Ergebnisse
eute Grundlage der dauerhaften Speicherung digitaler
erke bei der Deutschen Nationalbibliothek sind. Außer-
em wurden sowohl technische Lösungen zur Langzeit-
rchivierung digitaler Werke untersucht als auch ein
ompetenznetzwerk aufgebaut. Die Entwicklung neuar-
iger technischer Möglichkeiten für Repositorien wird
erzeit unter anderem im Verbundprojekt „WIKINGER“
efördert.
nlage 30
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
Drucksache 17/1694, Frage 57):
Plant die Bundesregierung, den Zeitrahmen für das zwi-
schen Bund und Ländern gesteckte Ziel zu verlängern,
10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Schulen und Hoch-
schulen auszugeben?
Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefin und
egierungschefs der Länder haben bei ihrem Treffen am
6. Dezember 2009 das Ziel des Qualifizierungsgipfels
om 22. Oktober 2008 bekräftigt, bis zum Jahr 2015 in
eutschland die Investitionen in Bildung und Forschung
uf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern.
ie Bundesregierung plant keine Verschiebung der Frist
ur Erfüllung des 10-Prozent-Ziels.
nlage 31
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
EN) (Drucksache 17/1694, Frage 60):
Wie wird die Bundesregierung den auf dem G-8-Gipfel im
Jahr 2008 gefassten Beschluss umsetzen, innerhalb von fünf
Jahren, also bis 2013, 60 Milliarden US-Dollar zur weltweiten
Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie zur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4215
(A) )
)(B)
Stärkung der Gesundheitssysteme bereitzustellen, und wie
wird sie dazu ihren nach dem G-8-Gipfel im Jahr 2007 aufge-
stellten Zeitplan anpassen, der vorsieht, den deutschen Anteil
von 4 Milliarden Euro bis 2015 zu leisten?
Bei dem G-8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007
wurden für den Kampf gegen Infektionskrankheiten und
die Stärkung von Gesundheitssystemen 60 Milliarden
US-Dollar zugesagt. Die Bundesregierung verpflichtete
sich daraufhin, bis 2015 jährlich 500 Millionen Euro zur
Verfügung zu stellen, das heißt insgesamt 4 Milliarden
Euro. Erst bei dem G-8-Gipfel in Toyako wurde ein Zeit-
ziel – fünf Jahre – eingeführt.
Nach derzeitigem Stand besteht kein Anlass zu Zwei-
feln, dass das gemeinsame G-8-Ziel, 60 Milliarden US-
Dollar bis Ende 2012 zur Bekämpfung von Infektions-
krankheiten und für die Stärkung von Gesundheitssyste-
men zur Verfügung zu stellen, erreicht werden kann. Die
tatsächlichen deutschen Zusagen lagen 2007 bei 590 Mil-
lionen Euro und 2008 bei 737 Millionen Euro.
Anlage 32
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1694, Frage 62):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechts-
lage in Äthiopien vor den Wahlen, insbesondere die Rechte
Oppositioneller, von Journalistinnen und Journalisten und
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, und in
welcher Form und mit welchen Inhalten findet zwischen der
Bundesregierung und Äthiopien ein Dialog über konkrete
Menschenrechtsfragen statt?
Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerk-
samkeit die innenpolitische Entwicklung in Äthiopien.
Sie setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Part-
nern konsequent dafür ein, dass das Land auf dem Weg
zu einem demokratischen Rechtsstaat voranschreitet.
Die Vorbereitungen für die nächsten Parlamentswah-
len am 23. Mai 2010 sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung auf technischer Ebene zufriedenstellend ver-
laufen. Die Opposition klagt jedoch über Behinderung
ihrer Anhänger. Einer EU-Wahlbeobachtung hat die
äthiopische Regierung zugestimmt. Die Bundesregie-
rung wird den Bericht sehr sorgfältig analysieren und
prüfen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.
Die EU hat im Rahmen des politischen Dialogs Men-
schen- und Bürgerrechtsfragen gegenüber Premierminis-
ter Meles Zenawi immer wieder, zuletzt am 29. März
2010, angesprochen. Die EU-Bemühungen haben unter
anderem dazu geführt, dass verschiedentlich Inhaftierte
freigelassen wurden.
Anlage 33
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1694, Frage 63):
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Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass
die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der Über-
prüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs in
Kampala, Uganda, vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 nicht
durch hochrangige Regierungsmitglieder vertreten ist, obwohl
dies in Anbetracht der notwendigen Unterstützung für den In-
ternationalen Strafgerichtshof und die internationale Strafge-
richtsbarkeit erforderlich ist, und hat die Bundesregierung ein
„Relocation Agreement“ mit dem Internationalen Strafge-
richtshof in Bezug auf den Opfer- und Zeugenschutz abge-
schlossen?
Die Bundesregierung misst der Überprüfungskonfe-
enz des Internationalen Strafgerichtshofs, die vom
1. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala stattfindet, große
edeutung bei.
Die Leitung der deutschen Delegation liegt beim
eauftragten der Bundesregierung für Menschenrechts-
olitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning. Damit
nterstreicht die Bundesregierung ihr bereits im Koali-
ionsvertrag niedergelegtes Verständnis vom Internatio-
alen Strafgerichtshof als „unentbehrliches Instrument
m Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen“.
Zum zweiten Teil der Frage:
Nein, die Bundesregierung hat bisher kein solches
Relocation Agreement“ mit dem Internationalen Strafge-
ichtshof in Bezug auf den Opfer- und Zeugenschutz ab-
eschlossen. Der Abschluss eines solchen Abkommens
rfordert ein aufwendiges Verfahren unter Einschluss der
änder. Dem stehen bisher nur relativ wenige Verfahren
or dem Internationalen Strafgerichtshof gegenüber.
Die Pflicht Deutschlands zur Zusammenarbeit mit dem
nternationalen Strafgerichtshof ergibt sich unmittelbar
us dem Römischen Statut. Ersuchen des Gerichtshofs
m Zeugen- oder Opferschutz können jederzeit auch
hne ein solches Abkommen erledigt werden.
Die Bundesregierung behält sich aber vor, die Frage
ines solchen Abkommens zu gegebener Zeit im Lichte
er gemachten Erfahrungen erneut zu prüfen.
nlage 34
Antwort
er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 64):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Anzahl der Aufständischen, die bisher im Jahr 2010 unter Be-
teiligung von Soldaten der Bundeswehr oder mit deren Unter-
stützung festgenommen, festgehalten oder in Gewahrsam ge-
nommen und an US-Stellen übergeben oder überlassen
wurden, und deren weiteres Schicksal, und welche Schlussfol-
gerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ganz offen-
sichtlich in Afghanistan und insbesondere in Bagram neben
einem neuen US-Gefängnis, das als vorbildlich ausländischen
Besuchern präsentiert wird, nach wie vor „Geheimgefäng-
nisse“ von US-Stellen unterhalten werden, in denen Gefan-
gene, die verdächtigt werden, Aufständische zu sein, un-
menschlicher Behandlung ausgesetzt werden, wie das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz jetzt gegenüber dem
britischen Sender BBC bestätigte (Spiegel Online vom
11. Mai 2010)?
Die Bundeswehr hat keine Aufständischen an US-
merikanische Stellen übergeben.
4216 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Der Bundesregierung liegen über die angebliche Un-
terhaltung von „Geheimgefängnissen“ durch US-Stellen
keine Erkenntnisse vor.
Anlage 35
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
17/1694, Frage 65):
Welches Szenario liegt der laut Medienberichten in der
vergangenen Woche in Süddeutschland abgehaltenen gemein-
samen Luftübung amerikanischer und israelischer Streitkräfte
zugrunde, und in welcher Weise waren deutsche Behörden
oder Institutionen eingebunden?
Im Zeitraum vom 1. bis zum 7. Mai 2010 nahmen zwei
Angehörige der israelischen Streitkräfte an einer Hub-
schrauberausbildung in Einrichtungen der in Deutschland
stationierten US-Streitkräfte in Hohenfels und Grafen-
wöhr teil.
Wie in solchen Fällen üblich, erging der hierzu erfor-
derliche Antrag der hiesigen US-Botschaft über das
Bundesministerium der Verteidigung an das Auswärtige
Amt zur Prüfung in stationierungsrechtlicher und politi-
scher Hinsicht.
Anlage 36
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1694, Frage 66):
Inwieweit wurden die Ausbildungs- und Ausrüstungsmaß-
nahmen der Kosovo Force – NATO-Sicherheitstruppe Kosovo
Force, KFOR –, mittels derer die unter dem Kommando des
ehemaligen UCK-Kämpfers Sylejman Selimi befindliche und
ganz überwiegend ebenfalls aus ehemaligen UCK-Kämpfern
bestehende Kosovo Security Force unter Beteiligung des
deutschen KFOR-Kontingentes zu einer Mischung aus Kata-
strophenschutzeinheit und Armee des Kosovo aufgebaut wer-
den soll, wieder aufgenommen, nachdem sie ausgesetzt wur-
den, weil sich die Kosovo Security Force bewaffnet an einer
Gedenkveranstaltung für die UCK beteiligt hat, und ist die
Bundeswehr auch weiterhin hieran beteiligt?
Die Kosovo-Truppe, KFOR, hat die Zusammenarbeit
mit der Kosovo Sicherheitstruppe, KSF, am 6. März
2010 ausgesetzt und am 10. März 2010 wieder aufge-
nommen.
Die Bundeswehr ist im Rahmen ihres vom Deutschen
Bundestag verabschiedeten Mandats und im Rahmen der
im Bündnis vereinbarten Aufgaben vor Ort daran betei-
ligt.
42. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36