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    101. ParlamentarischeSsmHgMsAfdUAoKhgdbd2sdAsefdsmpsstMuwSg\n: 1
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    Plenarprotokoll 17/42 päischen Stabilisierungsmechanismus (Drucksache 17/1685) . . . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Zusatztagesordnungspunkt 2: Antrag der Fraktion DIE LINKE: Kreditaus- fallversicherungen (CDS) und deren Han- del vollständig verbieten (Drucksache 17/1733) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 17/1694, 17/1738) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme des britischen Verkehrskon- zerns Arriva durch die Deutsche Bahn AG Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ 4125 B 4125 B 4125 D 4131 C 4135 A 4157 B 4157 C Deutscher B Stenografisch 42. Sitz Berlin, Mittwoch, de I n h a l Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zu den Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro . . . . . . . . . . . . . . . . in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines euro- D V J D J C D K L N 4125 A 4125 B Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . 4139 C 4140 B undestag er Bericht ung n 19. Mai 2010 t : r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . olker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . r. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arsten Schneider (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . r. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . laus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . eo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . orbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 4140 C 4142 B 4144 C 4145 D 4147 A 4147 D 4148 A 4150 A 4152 B 4153 C 4155 A DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4157 D 4158 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 Dringliche Fragen 2 und 3 Dagmar Ziegler (SPD) Qualitätspakt für die Hochschullehre; Wettbewerbliche Vergabeverfahren bei der Förderung qualitativer Lehre Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeichnung des revidierten Europäischen Übereinkommens über die Adoption von Kindern Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bedingungen der vom Deutschen Bundes- tag beschlossenen Griechenlandhilfe Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 5 und 6 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag von Bundesbankpräsident Axel Weber für den Vorsitz der Europäischen Zentralbank Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M H S l t O d g A E Z H M M V s d f A E Z M M M U d U t n A E Z M M D A l U t A E Z D B 4158 C 4158 D 4159 C 4159 D 4160 B 4160 C 4161 B 4161 D 4161 D 4162 B ündliche Frage 8 ans-Joachim Hacker (SPD) chaffung dauerhafter gerichtsfester Rege- ungen zu Ladenöffnungszeiten am Sonn- ag vor dem Hintergrund des Urteils des berverwaltungsgerichts Greifswald über ie Aufhebung der sogenannten Bäderre- elung ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage ans-Joachim Hacker (SPD) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 11 anfred Nink (SPD) orschläge und Konzepte hinsichtlich einer tärkeren Koordinierung und Steuerung er Wirtschaftspolitik zur Umsetzung der ür die EU beschlossenen Leitziele ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 12 anfred Nink (SPD) msetzung der vom Europäischen Rat in er neuen Strategie für die Europäische nion beschlossenen Leitziele und Bewer- ung der vorgeschlagenen Sanktionsmaß- ahmen bzw. Belohnungssysteme ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfrage anfred Nink (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 15 oris Barnett (SPD) uswirkungen eines etwaigen Heraus- ösens von kleinen und mittelständischen nternehmen aus dem Verfahren des elek- ronischen Entgeltnachweises (ELENA) ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen oris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . rigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4162 C 4162 D 4163 B 4163 C 4163 D 4164 A 4164 B 4164 C 4165 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 III Mündliche Frage 16 Doris Barnett (SPD) Datenschutzrechtliche Vorkehrungen hin- sichtlich der Datenübertragung und -ver- waltung von Arbeitnehmerdaten an Dritte und Möglichkeiten der Einsichtnahme durch die Arbeitnehmer Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Doris Barnett (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Garrelt Duin (SPD) Gewährleistung der vollständigen Auszah- lung der Umweltprämie Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Berücksichtigung der Interessen der West- sahara in den Verhandlungen über eine mögliche Verlängerung des Fischereipart- nerschaftsabkommens zwischen der EU und Marokko Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 22 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Situation von Frauen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt im Vergleich zu Männern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geschlechtsspezifisch differenzierte Erfas- sung der monatlichen Arbeitslosenzahl schwerbehinderter Menschen und Aus- w a A D Z M M K I b 2 A C Z K M M D B d s T A D Z D M D R r u t A D Z D M F § A 4165 B 4165 C 4166 A 4166 B 4166 C 4166 D 4167 D 4168 A eis im Arbeitsmarktbericht der Bundes- gentur für Arbeit ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 29 atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) dentifizierung der Opfer des Luftschlags ei Kunduz/Afghanistan vom 4. September 009 ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen atja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 36 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) erücksichtigung von Barrierefreiheit bei er Restaurierung sowjetischer Gedenk- tätten in Berlin-Tiergarten und Berlin- reptow ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 37 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) egelungen hinsichtlich der Aufbewah- ung sowie der Zugänglichkeit der Akten nd elektronischen Daten bei der Con- erganstiftung für behinderte Menschen ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 42 riedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs als uffangtatbestand für atypische Fälle 4168 B 4168 C 4169 B 4169 D 4170 B 4171 A 4171 B 4171 D 4172 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 43 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsbedenken gegen die Genehmi- gung von Sichtflügen Mitte April dieses Jahres durch die Flugaufsicht und Verant- wortung für Schadensfälle Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 48 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien zur Erhöhung des Anteils erneu- erbarer Energien beim Wärmebedarf bis 2020 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 49 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage eines CCS-Gesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 58 und 59 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Ausgestaltung des angekündigten Bil- dungslotsenprogramms zur Betreuung von Hauptschülern A D Z D U M V A d r Ü R A C Z V Z A d r g w U D D M S D R K D C T M D T B w r D 4172 C 4172 D 4173 B 4173 D 4174 A 4174 C 4174 D 4175 B 4175 C ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 61 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) bgabe von Zusicherungen zur Stärkung er Arbeit des Internationalen Strafge- ichtshofs im Rahmen der Konferenz zur berprüfung etwaiger Änderungen des ömischen Statuts ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . usatzfragen olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 3: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion er SPD: Unterschiedliche verfassungs- echtliche Auffassungen in der Bundesre- ierung zur Verlängerung von Atomkraft- erkslaufzeiten lrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Norbert Röttgen, Bundesminister BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . orothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . olf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . laus Breil (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . hristine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . homas Bareiß (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . arco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Thomas Gebhart (CDU/CSU) . . . . . . . . . agesordnungspunkt 2: efragung der Bundesregierung: Gesetzent- urf zur Änderung wehr- und zivildienst- echtlicher Vorschriften r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . 4176 A 4176 D 4177 B 4178 B 4179 A 4179 D 4180 D 4182 D 4183 D 4184 D 4185 D 4186 D 4187 D 4188 D 4189 D 4191 A 4192 B 4193 C 4194 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 V Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Grübel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Harald Koch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sönke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . S D N A L A M D B r E A S A M D Z g m E t E A S A M G H t R e A S A M H M z l A E 4195 D 4195 D 4196 B 4196 B 4196 C 4196 D 4197 A 4197 B 4197 C 4197 C 4197 D 4198 A 4198 A 4198 B 4198 B 4198 B 4198 C 4198 C 4198 D 4199 A 4199 A 4199 B 4199 C 4199 D 4200 A 4200 A 4200 B 4200 B önke Rix (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Kristina Schröder, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 3 r. Rolf Mützenich (SPD) isher ergriffene Maßnahmen zur Regulie- ung der Finanzmärkte auf internationaler bene seit September 2009 ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ündliche Frage 4 r. Rolf Mützenich (SPD) eitpunkt der Information der Bundesre- ierung und insbesondere des Bundes- inisters des Auswärtigen über die beim uropäischen Rat am 7. Mai 2010 disku- ierten Maßnahmen zur Stabilisierung des uro ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Frage 7 ünter Gloser (SPD) öhe der Bundesmittel für die private Al- ersversorgung, insbesondere für die iester-Rente, sowie zukünftige Ausgaben- ntwicklung ntwort teffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 9 einz Paula (SPD) aßnahmen und Projekte zur Unterstüt- ung eines nachhaltigen und klimafreund- ichen Tourismus ntwort rnst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4200 D 4200 D 4201 C 4203 A 4203 B 4203 D 4204 A 4204 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 Anlage 6 Mündliche Frage 10 Heinz Paula (SPD) Maßnahmen zur Bekämpfung des Sextou- rismus und der Kinderprostitution auf na- tionaler und internationaler Ebene Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Michael Groß (SPD) Folgen der geplanten prioritären Ein- stufung von Zink für zinkerzeugende und -verarbeitende mittelständische Betriebe Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verschärfung der Genehmigungspraxis von Rüstungsexporten gegenüber finanziell angeschlagenen Staaten wie Griechenland Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 18 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einigung bei den Nachrüstkosten im Zu- sammenhang mit Laufzeitverlängerungen von Atomkraftwerken sowie etwaige Gut- achtervorschläge dazu Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 20 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Einbeziehung der Tarifpartner sowie wei- terer Interessenverbände in die Weiterent- wicklung der Eingliederungshilfe im Rah- men der Bund-Länder-Arbeitsgruppe A D A M S T n n d t S A D A M B E m g B g A D A M S E b i A D A M S Z 2 b u A D 4205 B 4205 D 4205 D 4206 A ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Frage 21 ilvia Schmidt (Eisleben) (SPD) eilnahme von Schulabgängern an Maß- ahmen zur Unterstützten Beschäftigung ach § 38 a SGB IX und Gewährleistung er Berufsbegleitung durch das Integra- ionsamt bei noch nicht ausgestelltem chwerbehindertenausweis ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 24 rigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Nichtberücksichtigung von Kom- unen mit beabsichtigter alleiniger Trä- erschaft der Grundsicherung bei den ewerbungen zum Modellprojekt Bür- erarbeit ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 25 abine Zimmermann (DIE LINKE) inordnung des Modellprojekts Bürgerar- eit in die arbeitsmarktpolitischen Förder- nstrumente des SGB II ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 26 abine Zimmermann (DIE LINKE) usammensetzung der zwischen 2005 und 009 zur Anwendung gekommenen ar- eitsmarktpolitischen Förderinstrumente nd Neuordnung für die Zukunft ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4206 B 4206 C 4207 C 4207 D 4208 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 VII Anlage 15 Mündliche Frage 27 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelungslücken und Änderung der Mel- depflichten angesichts der Verschleppung von Informationen bei Dioxinfunden in Eiern Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 28 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geplante Änderungen im Kontrollsystem für Futtermittelimporte Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 30 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befassung des Kabinetts mit rechtlichen Änderungen zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 31 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Optionale Verlängerung des Zivildienstes im Zuge der Neuregelungen zur Verkür- zung des Wehr- und Zivildienstes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Caren Marks (SPD) Auswirkungen der vorgeschlagenen Neu- regelungen zur Novellierung des Jugend- medienschutz-Staatsvertrages A D A M B Ü d n a A D A M C E t d A D A M E M d w T A D A M D G k d A b A A 4208 C 4209 A 4209 B 4209 C ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Fragen 33 und 34 ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) berprüfung der finanziellen Ausstattung es Kita-Ausbaus sowie geplante Sparmaß- ahmen im Bereich der Kinderbetreuung b dem vollendeten ersten Lebensjahr ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 35 hristian Lange (Backnang) (SPD) insparungen im Bereich der Kinderbe- reuung; Betreuungsplatzgarantie für Kin- er unter drei Jahren ab 2013 ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Fragen 38 und 39 rika Steinbach (CDU/CSU) issbrauchsfälle in Jugendwerkhöfen in er Zeit der zweiten deutschen Diktatur so- ie für diesen Themenbereich am runden isch teilnehmende Sachverständige ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Fragen 40 und 41 r. Marlies Volkmer (SPD) esetzliche Verpflichtung der Kranken- assen zur Einrichtung von Spitzenverbän- en in den einzelnen Bundesländern sowie uswirkungen auf die Verwaltungsausga- en der Krankenkassen ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staats- sekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4209 C 4210 A 4210 B 4210 D 4211 A VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 Anlage 24 Mündliche Frage 45 Michael Groß (SPD) Einstufung von Zink als prioritär in der EU-Wasserrahmenrichtlinie Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Fragen 46 und 47 Ulrich Kelber (SPD) Anzahl und Investitionsvolumen der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr- kontrolle vorliegenden und infolge der Haushaltssperre nicht bearbeiteten An- träge auf Zuschuss zur Nutzung erneuer- barer Energien im Rahmen des Marktan- reizprogramms Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Fragen 50 und 51 Dr. Hermann Scheer (SPD) Verbesserung der Netz- und Systeminte- gration von Windenergieananlagen durch die neue Verordnung zu Systemdienstleis- tungen durch Windenergieanlagen und die entsprechende Regelung im Erneuerbare- Energien-Gesetz sowie Stand der Umsetzung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 52 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Grundlage für die Einleitung von radioaktiven Abwässern in die Ostsee am Standort Lubmin zwischen 1992 und 2009 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 53 und 54 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) B R s s A K A M R F A z V A D A M C E H i A D A M U B b k l s A G A M T D s A C 4211 D 4212 B 4212 D 4213 A edienung entstehender Schäden bei einem eaktorunglück aus der Deckungsvor- orge, insbesondere Haftung für landwirt- chaftliche Ernteausfälle ntwort atherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Fragen 55 und 56 ené Röspel (SPD) örderung der Evaluierung von Open- ccess-Veröffentlichungen und von Online- eitschriften sowie des Aufbaus und der ernetzung von Repositorien ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Frage 57 hristian Lange (Backnang) (SPD) rhöhung der Ausgaben für Schulen und ochschulen auf 10 Prozent des Brutto- nlandsprodukts ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Frage 60 we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ereitstellung der auf dem G-8-Gipfel 2006 eschlossenen Hilfe zur weltweiten Be- ämpfung von Aids, Tuberkulose und Ma- aria sowie zur Stärkung der Gesundheits- ysteme bis 2013 ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 62 om Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ialog mit Äthiopien über die dortige Men- chenrechtslage ntwort ornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . 4213 C 4214 A 4214 D 4214 D 4215 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 IX Anlage 33 Mündliche Frage 63 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Teilnahme an der Überprüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs in Uganda vom 31. Mai bis 11. Juni 2010 und Abschluss eines „relocation agreement“ Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 64 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unter Beteiligung von Bundeswehrsolda- ten im Jahr 2010 in Afghanistan festge- nommene und an US-Stellen übergebene Aufständische; Behandlung der Aufständi- schen in „Geheimgefängnissen“ von US- Stellen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 65 Inge Höger (DIE LINKE) Zugrunde liegendes Szenario der in Süd- deutschland abgehaltenen gemeinsamen Luftübung amerikanischer und israeli- scher Streitkräfte und Einbindung deut- scher Behörden oder Institutionen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 66 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Wiederaufnahme der Ausbildungs- und Ausrüstungsmaßnahmen der KFOR Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . 4215 B 4215 D 4216 A 4216 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4125 (A) ) )(B) 42. Sitz Berlin, Mittwoch, de Beginn: 9.0
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4203 (A) ) )(B) rung der Finanzmärkte seit dem G-20-Gipfel im September 2009 ergriffen, und welche Ressorts waren hieran beteiligt? selbst erforderlich. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versamm- lung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa- che 17/1694, Frage 3): Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregie- rung auf der internationalen Ebene zur wirksamen Regulie- d m ( d v d d R z A E „ s O s D E d F d n t m F u A d d c T s s W m s b w d L Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bender, Birgitt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2010 Binder, Karin DIE LINKE 19.05.2010 Bollmann, Gerd SPD 19.05.2010 Bosbach, Wolfgang CDU/CSU 19.05.2010 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 19.05.2010* Glos, Michael CDU/CSU 19.05.2010 Goldmann, Hans- Michael FDP 19.05.2010 Groth, Annette DIE LINKE 19.05.2010 Heinen-Esser, Ursula CDU/CSU 19.05.2010 Hintze, Peter CDU/CSU 19.05.2010 Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 19.05.2010 Pflug, Johannes SPD 19.05.2010 Reichenbach, Gerold SPD 19.05.2010 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 19.05.2010 Steinbach, Erika CDU/CSU 19.05.2010 Süßmair, Alexander DIE LINKE 19.05.2010 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht Die Bundesregierung hat über ihre Mitgliedschaft in en G 20 sowie anderen relevanten internationalen Gre- ien, insbesondere dem Financial Stability Board FSB), die wirksame Regulierung der Finanzmärkte seit em G-20-Gipfel in Pittsburgh im September 2009 aktiv orangetrieben. Mit zahlreichen Initiativen hat die Bun- esregierung dabei dazu beigetragen, das Momentum er Reform aufrechtzuerhalten und neue Aufsichts- und egulierungsinitiativen auf die Agenda zu setzen. So hat das Bundesfinanzministerium seine Prioritäten ur Reform der Finanzmarktregulierung fest in der G-20- genda verankert. Hierzu gehören Verbesserung des igenkapital- und Liquiditätsregimes, Lösung des too-big-to-fail“-Problems, Verbesserung der Vergütungs- ysteme, Stärkung der Aufsicht und Regulierung über TC-Derivatemärkte, Hedgefonds und Ratingagenturen owie Kampf gegen nicht kooperative Jurisdiktionen. ie morgige internationale Finanzmarktkonferenz auf inladung von Bundesfinanzminister Dr. Schäuble wird azu beitragen, die Diskussion zu aktuellen Themen der inanzmarktregulierung weiter voranzubringen. Mit eutschen Initiativen hat die Bundesregierung die inter- ationale Diskussion maßgeblich beeinflusst. Innerhalb der Bundesregierung finden zur Vorberei- ung der G-20-Gipfel sowie der Treffen der G-20-Finanz- inister und Notenbankgouverneure, einschließlich der ragen der Finanzmarktregulierung, eine regelmäßige nd enge Abstimmung statt. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage es Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksa- he 17/1694, Frage 4): Seit wann wusste die Bundesregierung, dass beim Euro- päischen Rat in Brüssel am 7. Mai 2010 weitreichende Fi- nanzmaßnahmen zur Stabilisierung des Euro debattiert wer- den, und zu welchem Zeitpunkt war der Bundesminister des Auswärtigen in dieses Wissen einbezogen? Die Bundesregierung hatte bereits im Vorfeld des reffens der Staats- und Regierungschefs der Mitglied- taaten des Euro-Raumes am 7. Mai 2010 auf Fort- chritte bei den Arbeiten zur dauerhaften Stärkung der irtschafts- und Währungsunion, insbesondere im Rah- en der Arbeitsgruppe des Präsidenten des Europäi- chen Rates Van Rompuy, gedrungen. Die Beratung zusätzlicher Maßnahmen zur unmittel- aren Sicherung der Finanzstabilität des Euro-Raumes urde insbesondere auf der Basis des Vortrags des Präsi- enten der Europäischen Zentralbank über die aktuelle age bzw. Risiken für die Euro-Zone bei dem Treffen 4204 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) In Bezug auf die Griechenland-Krise und die weiteren Bemühungen zur Stabilisierung der Euro-Zone steht der Bundesminister des Auswärtigen mit der Bundeskanzle- rin und dem Bundesminister der Finanzen seit Ausbruch der Krise in ständigem Kontakt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 7): Wie viele Mittel aus dem Bundeshaushalt fließen jährlich in die Unterstützung bzw. Kofinanzierung der privaten Alters- versorgung im Allgemeinen und für die Riester-Rente im Be- sonderen, und wie wird sich diese Belastung des Bundeshaus- haltes aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln? Im Bundeshaushalt gibt es keinen Ausgabetitel mit der Zweckbestimmung „Förderung der privaten Alters- vorsorge“. Bei der sogenannten Riester-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte Altersvorsorge. Diese besteht insbesondere aus einem entsprechenden Sonderausga- benabzug bzw. einer Zulagengewährung. Die Zulagen fungieren als Vorauszahlung auf die sich aus dem Son- derausgabenabzug ergebenden Steuervorteile. Ergibt sich im Rahmen einer Günstigerprüfung, dass der Son- derausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger ist als die Zulage, dann erhält der Steuerpflichtige im Rah- men seiner Einkommensteuerveranlagung noch den über die Zulage hinausgehenden Steuervorteil. Die bereits ge- währte Zulage wird insoweit gegengerechnet. Die Zulagen sind nicht im Bundeshaushalt veran- schlagt, sondern werden von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, ZfA, aus dem Lohnsteueraufkom- men an die Förderberechtigten ausgezahlt. Somit tragen der Bund 42,5 Prozent, die Länder 42,5 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent gemäß dem Einkommensteuer- Verteilungsschlüssel. Die Höhe der ausgezahlten Zulagen betrug im Jahr 2008 1,3 Milliarden Euro und im Jahr 2009 2,4 Milliar- den Euro. Die über die Zulage hinausgehende Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung ermittelt. Über die Steuer- ersparnis können daher erst nach Abschluss der Einkom- mensteuerveranlagungen statistische Angaben erhoben und aufbereitet werden. Die aktuellste Datenbasis ist da- her der Veranlagungszeitraum 2005. Die in diesem Ver- anlagungsjahr über die Zulagenförderung hinausgehende steuerliche Förderung betrug nach Angaben des statisti- schen Bundesamtes circa 141 Millionen Euro. In den nächsten Jahren ist von einer weiteren Zu- nahme der Altersvorsorgezulagen auszugehen. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuer- schätzungen“ vom 4. bis 6. Mai 2010 steigen die auszu- zahlenden Zulagen bis zum Jahr 2013 auf circa 4 Mil- liarden Euro. A d d 1 Ü E J k w i V m a 1 S H b M P d p s H t w G Z S b i s c d e u t d a p w H f d w z N u (C (D nlage 5 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/ 694, Frage 9): Welche Maßnahmen und Projekte plant die Bundesregie- rung, um einen nachhaltigen und klimafreundlichen Touris- mus zu unterstützen, und auf welche Anregungen der Interna- tionalen Messe für anderes Reisen, die im April 2010 in Berlin stattfand, greift sie dabei zurück? Die Bundesregierung verfolgt entsprechend des UN- bereinkommens über die biologische Vielfalt und der U-Charta für einen nachhaltigen Tourismus seit vielen ahren kontinuierlich die Ziele eines nachhaltigen und limafreundlichen Tourismus und wird an dieser Ent- icklung festhalten. Seit 2006 unterstützt die Bundesregierung die von ihr nitiierte Beratungsstelle für Tourismus und Biologische ielfalt bei der Welttourismusorganisation, UNWTO, it Sitz in Bonn (siehe Antwort der Bundesregierung uf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 8. Dezember 2009 – Bundestagsdrucksache 17/341). tanden zunächst Projekte im Rahmen der Tsunami- ilfe im Vordergrund, stehen das Know-how und die isher gesammelten Erfahrungen nun allen UNWTO- itgliedstaaten zur Verfügung. Derzeit werden durch die Bundesregierung mehrere rojekte zum nachhaltigen Tourismus in Deutschland urchgeführt. Dazu gehört das Entwicklungs- und Er- robungsvorhaben „Erlebnis Grünes Band“, das bei- pielhaft in drei Modellregionen Elbe-Altmark-Wendland, arz sowie Thüringer Schiefergebirge/Frankenwald un- er anderem die naturverträgliche Erschließung und Ent- icklung von touristischen Destinationen entlang des rünen Bandes zeigen will. Das laufende Projekt „Nationalpark-Partner“ hat zum iel, Unternehmen in den Nationalparks als Partner der chutzgebiete zu gewinnen, die eng mit den Schutzge- ietsverwaltungen zusammenarbeiten, die Gäste besser nformieren und für Naturschutzbelange sensibilisieren owie ihr Angebot entsprechend bundesweit einheitli- her Qualitäts- und Umweltstandards gestalten. Noch in iesem Jahr soll ein Forschungsvorhaben starten, das in inem partizipativen Prozess die Grundlagen für eine mwelt- und naturverträgliche räumliche Planung touris- ischer Destinationen in Deutschland zur Anpassung an en Klimawandel und entsprechend den Anforderungen n den Erhalt der biologischen Vielfalt entwickelt. Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans „An- assung an den Klimawandel“ der Bundesregierung erden in einem Forschungsvorhaben zurzeit konkrete andlungsmöglichkeiten und Maßnahmen unter anderen ür den Sektor Tourismus evaluiert. Dabei soll insbeson- ere geklärt werden, welche Anforderungen unter volks- irtschaftlichen Aspekten an eine Maßnahmenauswahl u stellen sind (Priorisierung, Kriterienkatalog, Kosten- utzen-Analyse). Die Bundesregierung unterstützt einen nachhaltigen nd klimafreundlichen Tourismus auch im Rahmen ihrer Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4205 (A) ) )(B) entwicklungspolitischen Arbeit. Die entwicklungspoliti- schen Vorhaben im Bereich Tourismus und nachhaltige Entwicklung tragen dazu bei, dass die Potenziale des Tourismus zur Armutsbekämpfung, zur Herstellung von so- zialer Gerechtigkeit, zur Ressourcensicherung und zum Klimaschutz, Milleniums-Entwicklungsziele 1, 3 und 7, mobilisiert und ökologische und soziokulturelle Schäden vermieden bzw. minimiert werden. Eine Hauptaufgabe des Sektorvorhabens liegt in der Unterstützung eines brei- ten Dialogs zur Rolle von Tourismus für nachhaltige Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit anderen deut- schen und internationalen Organisationen der Entwick- lungszusammenarbeit, mit der Tourismuswirtschaft, wissenschaftlichen Institutionen, Nichtregierungsorgani- sationen sowie VN-Organisationen, insbesondere UNWTO, IJNEP, UNDP). Kooperationen mit der Tou- rismuswirtschaft in Form von Entwicklungspartner- schaften, develoPPP-Vorhaben, haben sich bewährt und werden fortgeführt. Die Bundesregierung bringt die Themen des nachhal- tigen und klimafreundlichen Tourismus auch aktiv bei internationalen Messen und Veranstaltungen ein, ITB Berlin, CMT Stuttgart, World Travel Market London etc. Bei der angesprochenen „Messe für Anderes Reisen“ – Reisepavillon im April 2010 in Berlin hat die Bundesre- gierung wie bereits seit vielen Jahren das „Tourismus Forum International“ organisiert und setzt nicht nur die dort erhaltenen Anregungen um, sondern ist selbst der wichtigste Initiator der dortigen entwicklungsländerbe- zogenen Veranstaltungen und Foren, von denen diese Anregungen ausgehen. Jüngste Beispiele sind das Auf- greifen von Themen wie Klimawandel, Fischerei und Management von Meeresressourcen im Tourismus, Jagdtourismus etc. im April in Berlin. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/ 1694, Frage 10): Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um dem Sextourismus und der Kinderprostitution in ärmeren Ländern zu begegnen, und welche konkreten Präventionsmaß- nahmen auf nationaler und internationaler Ebene plant bzw. unterstützt die Bundesregierung? In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird die Bundesregierung den Aktionsplan zum Schutz von Kin- dern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Aus- beutung zügig weiterentwickeln. Damit sollen Maßnah- men umgesetzt werden, die insbesondere in Nachfolge des III. Weltkongresses gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro entwickelt wurden. Entsprechende nationale und internationale Nachfolgekonferenzen fanden in Deutsch- land 2009 statt. Die Weiterentwicklung des Aktionsplans II erfolgt als ein Gesamtkonzept, das mit den Nichtregierungsorgani- sationen, dem Privatsektor und den Verbänden abge- stimmt wird. Der Aktionsplan wird eine systematische G A w – – – – – – – e p W B z f b A d d 1 r f d F g s a A d d G (C (D rundlage zur Bekämpfung der sexuellen Gewalt und usbeutung von Kindern und Jugendlichen bilden. Er ird sich auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: Prävention Intervention Sexualisierte Gewalt und Ausbeutung in den digita- len Medien Bekämpfung des Handels mit Kindern und Jugendli- chen zum Zweck der sexuellen Ausbeutung im In- und Ausland Bekämpfung von sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch reisende Sexualtäter Wissen genieren, Lücken schließen Internationale Kooperation stärken Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexu- ller Ausbeutung im Tourismus wird also Schwer- unktthema des Aktionsplans II sein. Im Rahmen der Mitgliedschaft Deutschlands in der elttourismusorganisation (UNWTO) beteiligt sich die undesregierung an der Arbeit der UNWTO-Task Force um Schutz von Kindern im Tourismus, die sich eben- alls insbesondere der Bekämpfung der sexuellen Aus- eutung von Kindern im Tourismus verschrieben hat. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage es Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 7/1694, Frage 13): Was wird die Bundesregierung tun, um die Situation mittel- ständisch geprägter zinkerzeugender und -verarbeitender Be- triebe am Industriestandort Deutschland zu verbessern, die durch die voraussichtliche Einstufung von Zink als prioritär nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen, wie zum Beispiel dem Verlust von Aufträgen und damit verbunden dem Verlust von Arbeitsplät- zen, konfrontiert werden? Es ist derzeit noch nicht entschieden, ob Zink als prio- itärer Stoff eingestuft wird. Sie haben dazu eine weitere Frage gestellt, die aus- ührlich durch das BMU beantwortet wird. Ich möchte em nicht vorgreifen. Deshalb hier nur so viel: In jedem all wird die Bundesregierung sich für eine ausgewo- ene Entscheidung einsetzen, die die berechtigten wirt- chaftlichen Interessen der zinkverarbeitenden Industrie ngemessen berücksichtigt. nlage 8 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage er Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 14): Beabsichtigt die Bundesregierung, bestehende Rüstungs- exportgenehmigungen, die Rüstungsexporte an Griechenland 4206 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) erlauben, zu überprüfen und zu widerrufen bzw. zukünftig die Genehmigungspraxis gegenüber Griechenland sowie anderen finanziell angeschlagenen Staaten restriktiver als bisher zu handhaben, um einer weiteren Verschärfung ihrer finanziellen Notlage vorzubeugen? Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungs- gütern nach den Politischen Grundsätzen der Bundesre- gierung aus dem Jahr 2000. Danach ist der Export in NATO-Länder grundsätzlich nicht zu beschränken. Ex- portkontrollpolitische Entscheidungen zu diesen Partner- staaten haben sich an den sicherheitspolitischen Interes- sen im Rahmen des Bündnisses zu orientieren. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 18): Welche Gutachtervorschläge zu Nachrüstkosten im Zu- sammenhang mit der Verlängerung der Laufzeit von Atom- kraftwerken lagen der Bundesregierung bis Mitte April 2010 vor – bitte insbesondere mit Angabe der Verfasser und der von ihnen vorgeschlagenen oder prognostizierten Kostenhöhe –, und welche Einigung zu den Nachrüstkosten wurde Mitte April 2010 zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf Leitungs- ebene – bitte mit Angabe des genauen Datums, an dem die Ei- nigung erzielt wurde – erzielt? Wie bereits in der Antwort auf die Schriftliche Frage mit der Arbeitsnummer 5/53 – Frage vom 6. Mai 2010 – erläutert, sind die Bundesregierung und die begutachten- den Institute über die zugrunde liegenden Annahmen in einem fortlaufenden Austausch, der nach wie vor an- dauert. Angesichts dieses laufenden Arbeitsprozesses wird die Bundesregierung zu den Annahmen derzeit nicht Stellung nehmen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 20): Wurden Verbände bzw. Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Verbändebeteiligung im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und ihrer Unterarbeitsgruppen zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe einbezogen, und auf die Abstimmung mit welchen Verbänden legt die Bundesregierung besonderen Wert, um einen möglichst brei- ten Konsens für eine Weiterentwicklung der Eingliederungs- hilfe insbesondere hinsichtlich der beruflichen Teilhabe her- beizuführen? Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ hat frühzeitig im Vorfeld der Ausarbeitung des Eckpunktepapiers für die ASMK 2009 umfassend Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände und Verbände behinderter Menschen beteiligt und ihre Vor- stellungen in die Eckpunkte für eine Reform der Einglie- derungshilfe einfließen lassen. Auch in die aktuellen Beratungen zur Umsetzung der im vergangenen Jahr von d E u p f s t a G p f d A G b p u B n s A d F ( z a s u d g t s e t z S w 2 z 1 t n F d (C (D er Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der ingliederungshilfe“ erarbeiteten und von der Arbeits- nd Sozialministerkonferenz 2009 gebilligten „Eck- unkte“ werden die mit der Sachmaterie unmittelbar be- assten Verbände gleichgewichtig einbezogen. Dabei ollen die Verbände ihre berechtigten Anliegen zur Gel- ung bringen können, um den von der Bundesregierung ngestrebten breiten Konsens als Voraussetzung für eine esetzesinitiative des Bundes in dieser Legislatur- eriode zu ermöglichen. Verbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zählen ür die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung er Eingliederungshilfe“ zu dem erweiterten Kreis der nsprechpartner in Fragen der Eingliederungshilfe. Aus ründen der Arbeitsökonomie wird die Mitarbeit in Ar- eitsgruppen oder Workshops zur Ausarbeitung des Eck- unktepapiers auf Sozialverbände, Wohlfahrtsverbände nd Verbände behinderter Menschen beschränkt. Eine eteiligung von Verbänden der Arbeitgeber und Arbeit- ehmer wurde erst zu einem noch nicht feststehenden päteren Zeitpunkt in Aussicht gestellt. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 21): Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Mit- gliederbefragung der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung, nach der nur 8,3 Prozent der Teilnehmer an Maßnahmen zur Unterstützten Beschäftigung gemäß § 38 a des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, SGB IX, aus dem Per- sonenkreis der Schulabgänger kommen, und kann in allen Fällen davon ausgegangen werden, dass die Berufsbegleitung durch das Integrationsamt auch dann gewährleistet sein wird, wenn noch kein Schwerbehindertenausweis für den Teilneh- mer ausgestellt wurde? Die Bundesregierung nimmt in einem ersten Schritt u dem Ergebnis der Mitgliederbefragung der Bundes- rbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung Stellung: Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Be- chäftigung, BAG UB, hat in ihrer Mitgliederbefragung nter anderem nach der „letzten Berufs-/Schulsituation er Teilnehmenden vor Eintritt in die Maßnahme UB“ efragt. In ihrer Auswertung hat die BAG UB festgehal- en, dass bei 8,3 Prozent der Teilnehmenden Schulbe- uch, bei 3,8 Prozent eine Ausbildung, bei 0,3 Prozent in Studium vorausging. Eine sozialversicherungspflich- ige Tätigkeit übten 0,5 Prozent aus, während 44,5 Pro- ent der Teilnehmenden arbeitslos waren und dabei GB-II- oder SGB-III-Leistungen bezogen. 0,8 Prozent aren in einer Werkstatt für behinderte Menschen und 2 Prozent in berufsvorbereitenden Maßnahmen. 9,8 Pro- ent wurden in der Kategorie „Sonstiges“ benannt. Zu 0,3 Prozent der Teilnehmenden liegen keine Informa- ionen vor. Da nach der letzten Situation vor Eintritt in die Maß- ahme gefragt worden war, beziehen sich die in der rage genannten 8,3 Prozent auf behinderte Menschen, ie nahtlos von der Schule in die Unterstützte Beschäfti- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4207 (A) ) )(B) gung gewechselt sind. Aus dieser Feststellung kann je- doch nicht der Schluss gezogen werden, die Unterstützte Beschäftigung, die in erster Linie als Angebot für die Abgängerinnen und Abgänger von Förderschulen ge- dacht war, verfehle in der Praxis die Zielgruppe. Denn auch hinter den anderen genannten Situationen stehen in der Regel Schulabgängerinnen und Schulabgänger: Bei jungen behinderten Menschen, die zuvor in einer Ausbildung waren, 3,8 Prozent, hat sich vermutlich er- wiesen, dass sie den Anforderungen der Ausbildung nicht gerecht werden konnten. Sie gehören dann zur Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung. Schulabgängerinnen und Schulabgänger sind auch in der Gruppe derjenigen enthalten, die unmittelbar vor Eintritt in die Maßnahme arbeitslos gemeldet waren, 44,5 Prozent. Hier sind nämlich auch diejenigen behin- derten Jugendlichen erfasst, die sich nach Ende der Schulzeit arbeitslos melden, um die Zeit bis zum Beginn des folgenden Ausbildungsabschnitts zu überbrücken und hierdurch auch Ansprüche auf Leistungen, etwa auf Kindergeld, zu sichern. Auch diese Personengruppe ist sachlich dem Personenkreis der Schulabgängerinnen und Schulabgänger zuzurechnen, bei denen die Maßnahme Unterstützte Beschäftigung die erste Station der berufli- chen Teilhabe ist. Das Gleiche gilt für diejenigen behinderten Men- schen, die vor Beginn der Unterstützten Beschäftigung eine berufsvorbereitende Maßnahme durchlaufen ha- ben, 22 Prozent. Auch diese gehören zur Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung, wenn sich zeigt, dass an die berufsvorbereitende Maßnahme aufgrund der Behin- derung keine Berufsausbildung anschließen kann. Unter „Sonstiges“, 9,8 Prozent, sind nach Angaben der BAG UB insbesondere Teilnehmerinnen und Teil- nehmer an der Maßnahme „Diagnose der Arbeitsmarkt- fähigkeit besonders betroffener behinderter Menschen, DIA-AM“ enthalten. Auch diese gehören zur Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung. Denn Ziel der Maß- nahme DIA-AM ist es ja gerade festzustellen, ob die Un- terstützte Beschäftigung oder eine Werkstatt für behin- derte Menschen der richtige Weg ist. Schließlich dürften sich auch in der Rubrik „Informa- tionen liegen nicht vor“, 10,3 Prozent, noch junge Men- schen in einer der oben genannten Situationen verber- gen. In diesem Licht betrachtet legt die Erhebung der BAG UB eher den Schluss nahe, dass die Zielgruppe in einem hohen Maße erreicht wird. Dass die Auswertung der BAG UB dennoch zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, ist bedauerlich. Dies gilt umso mehr, als die Er- gebnisse nicht repräsentativ sind, da die Erhebung nach eigenen Angaben der BAG UB nur 12 der 16 Länder und nur rund 20 Prozent der Fälle umfasst. Die Bundesregierung nimmt in einem zweiten Schritt zu den Leistungen der Integrationsämter Stellung: Ein Schwerbehindertenausweis wird erteilt, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 Prozent beträgt. Die für die Leistungen der Berufsbegleitung im Rahmen d t s w s g d g t A d d G 2 s s d m e ü A d F L P m u c v m H A m l z A (C (D er Unterstützten Beschäftigung zuständigen Integra- ionsämter erbringen die Leistungen nicht nur für chwerbehinderte Menschen, Grad der Behinderung von enigstens 50, sondern auch für andere behinderte Men- chen, wenn diese schwerbehinderten Menschen gleich- estellt sind. Die Gleichstellung erfolgt durch die Bun- esagentur für Arbeit, wenn sie anderenfalls einen eeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behal- en können. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage er Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 24): Beabsichtigt die Bundesregierung, Kommunen, die zum 1. Januar 2012 die Grundsicherung in alleiniger Trägerschaft wahrnehmen wollen, bzw. Grundsicherungsstellen, die auf- grund einer Kreisgebietsreform zum 1. Januar 2011 zur Op- tion übergehen, bei der Auswahl der Bewerbungen zum Mo- dellprojekt „Bürgerarbeit“ nicht zu berücksichtigen und damit den Überlegungen des Fachkonzepts „Bürgerarbeit“, Grob- konzept, der Bundesagentur für Arbeit zu folgen, und wie be- gründet die Bundesregierung ihre Entscheidung? Der Aufruf zur Interessenbekundung vom 19. April 010 richtet sich bundesweit an alle Grundsicherungs- tellen. Die Auswahl der eingereichten Konzepte ge- chieht unabhängig davon, ob eine Kommune zukünftig ie Grundsicherung in alleiniger Trägerschaft wahrneh- en will oder ob eine Grundsicherungsstelle aufgrund iner Kreisgebietsreform zum 1. Januar 2011 zur Option bergehen wird. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE INKE) (Drucksache 17/1694, Frage 25): Wie ist das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ bzw. die darin enthaltene Beschäftigungsphase gemäß der Bekanntmachung des Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. April 2010 in das bestehende arbeitsmarktpolitische Förderinstrumentarium des SGB II ein- zuordnen, insbesondere hinsichtlich der Zielgruppe des In- strumentes in Abgrenzung zu anderen Fördermöglichkeiten wie Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung und Beschäftigungszuschuss? Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ beschreibt einen rozess aus den Komponenten Beratung/Standortbestim- ung, Vermittlungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung nd der eigentlichen „Bürgerarbeit“ einer sozialversi- herungspflichtigen Beschäftigung, ohne Arbeitslosen- ersicherungspflicht. Es soll erreicht werden, einen öglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen ilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente ktivierung, Mindestdauer sechs Monate, in den allge- einen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die arbeits- osen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bürgerarbeit u beschäftigen, deren Integration in den allgemeinen rbeitsmarkt während der Aktivierungsphase nicht ge- 4208 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) lingt oder in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ bietet erstmals den Rahmen für eine umfängliche Evaluation, die aufzeigen soll, welche Wirkungen sich durch konsequente Umset- zung des Grundsatzes „Fördern und Fordern“ ergeben. Dem Aufruf zur Interessenbekundung zufolge sollen arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Leistun- gen nach dem SGB II beziehen, in das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ einbezogen werden. Darüber hinaus gibt es seitens des BMAS keine weiteren zielgruppenspezifi- schen Vorgaben; gegebenenfalls ergeben sich regionale Besonderheiten aus den eingereichten Konzepten. Im Rahmen der Aktivierungsphase sollen die Grundsi- cherungsstellen auch auf das bestehende Instrumentarium im SGB II und somit beispielsweise auf Arbeitsgelegen- heiten mit Mehraufwandsentschädigung zurückgreifen können. Aus Sicht der Bundesregierung kann dies jedoch nicht für den Beschäftigungszuschuss im Rahmen der Leistungen zur Beschäftigungsförderung gemäß § 16 e SGB II, JobPerspektive, gelten, da dieser auf eine dauer- hafte Förderung ausgerichtet ist. Aufgrund der gesetzli- chen Regelungen im § 16 e SGB II hinsichtlich der zu för- dernden Personengruppe ist nicht davon auszugehen, dass es nennenswerte Überschneidungen in der Zielgruppe ge- ben wird. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1694, Frage 26): Wie stellt sich die Bundesregierung zukünftig den Einsatz der insgesamt im Bereich des SGB II zur Verfügung stehen- den verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Förderinstru- mente vor, bezogen auf die jeweiligen Teilnehmerzahlen und die Verteilung der Mittel, und wie stellte sich die anteilige Zu- sammensetzung der insgesamt im Bereich des SGB II zur An- wendung gekommenen arbeitsmarktpolitischen Förderinstru- mente in den Jahren 2005 bis 2009 dar, nach jeweiligen Teilnehmerzahlen und ausgegebenen Mitteln? Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist darauf ausgerichtet, den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen – un- ter Berücksichtigung der jeweiligen lokalen und regiona- len Rahmenbedingungen – eine an ihren individuellen Bedürfnissen orientierte Aktivierungs- und Eingliede- rungsstrategie anzubieten. Entscheidungen dazu können nur vom jeweiligen Fallmanager vor Ort getroffen wer- den. Das SGB II sieht deshalb in den §§ 3 Abs. 1 und 14 vor, dass die Erbringung der aktivierenden Leistungen jeweils an den konkreten Bedarfen und Gegebenheiten im Einzelfall auszurichten ist. Vor diesem fachlichen Hintergrund steht den Grundsicherungsstellen das ge- setzliche Instrumentarium zur Verfügung; dieses wird er- gänzt durch zeitlich begrenzte Sonderprogramme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus macht das Bundesministerium für Arbeit und So- ziales keine Vorgaben zu Teilnehmerzahlen und Mittel- verwendung mit Blick auf die Anwendung der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen im SGB II. M J z E v E a g g 1 G a n g b i s A d d G g l d N u h n b o t z b e e g s d n s d v t E g p i (C (D Angaben zu den Teilnehmerzahlen und ausgegebenen itteln für arbeitsmarktpolitische Instrumente in den ahren 2005 bis 2008 können den Eingliederungsbilan- en der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. ingliederungsbilanzen für 2009 sind derzeit noch nicht erfügbar. Von 2005 bis 2008 haben sich die Ist-Ausgaben für ingliederungsleistungen von rund 2,6 Milliarden Euro uf gut 4,8 Milliarden Euro erhöht. Der Anteil beschäfti- ungsbegleitender Maßnahmen, wie zum Beispiel Ein- liederungszuschüsse, hat sich in diesem Zeitraum von 1,5 auf 17,7 Prozent erhöht, während gleichzeitig das ewicht Beschäftigung schaffender, im wesentlichen uf den zweiten Arbeitsmarkt zielender Maßnahmen ab- ahm, von 57,3 auf 38,6 Prozent. Die vollständigen Ein- liederungsbilanzen lassen sich im Onlinestatistikange- ot der Bundesagentur für Arbeit abrufen. Besonders nteressierende Tabellen daraus können, falls gewünscht, chriftlich nachgereicht werden. nlage 15 Antwort er Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage er Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 27): Welche Regelungslücken sieht die Bundesregierung ange- sichts der Verschleppung von Informationen bei den aktuell bekannt gewordenen Dioxinfunden in Eiern, und welche kon- kreten Änderungen wird die Bundesregierung bei den Melde- pflichtigen vornehmen? Die Bundesregierung sieht bei den aktuell bekannt ewordenen Dioxinfunden in Eiern keine Regelungs- ücken im Hinblick auf eine Unterrichtung der zustän- igen Behörden. Art. 19 und 20 der Verordnung (EG) r. 178/2002 legen dem Lebensmittel- oder Futtermittel- nternehmer spezifische Meldepflichten auf. Erkennt iernach ein Unternehmer oder hat er Grund zu der An- ahme, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verar- eitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel der Futtermittel die Anforderungen an die Lebensmit- el- oder Futtermittelsicherheit nicht erfüllt, hat er unver- üglich Verfahren einzuleiten, um das betreffende Le- ens- oder Futtermittel vom Markt zu nehmen. Ferner ist ine Unterrichtung der zuständigen Behörden hiervon rforderlich. Kann zudem ein von einem Unternehmer in den Verkehr ebrachtes Lebensmittel möglicherweise die Gesundheit chädigen oder entspricht ein von einem Unternehmer in en Verkehr gebrachtes Futtermittel möglicherweise icht den Anforderungen an die Futtermittelsicherheit, o muss der Unternehmer unverzüglich dies den zustän- igen Behörden mitteilen und diese Behörden über die on ihm getroffenen Maßnahmen zur Risikoabwehr un- errichten. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, die uropäische Kommission zu einer Änderung dieser Re- elungen aufzufordern. Sofern es zu einer Verschlep- ung von Informationen durch den Unternehmer kommt, st es Aufgabe der zuständigen Überwachungsbehörde, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4209 (A) ) )(B) dies festzustellen und zu sanktionieren. Für Zuwider- handlungen sieht das Lebensmittel- und Futtermittel- gesetzbuch eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro vor. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Julia Klöckner auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 28): Welche Änderungen im Kontrollsystem für Futtermittel- importe plant die Bundesregierung angesichts der Problema- tik belasteter Importe auch bei Einzelfuttermitteln, und wel- che Strategie verfolgt die Bundesregierung insgesamt zur Vermeidung von Lebens- und Futtermittelkontaminationen mit Dioxin? Das Importkontrollsystem bei Lebensmitteln und Fut- termitteln ist im Gemeinschaftsrecht verankert. Auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 sind die Mitgliedstaaten angehalten, risikoorientierte Einfuhr- untersuchungen bei der Einfuhr dieser Erzeugnisse aus Drittstaaten durchzuführen. Sofern es aufgrund bekann- ter oder neu auftretender Risiken bei bestimmten Lebens- mitteln oder Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs ge- boten erscheint, kann die Europäische Kommission diese Erzeugnisse durch Aufnahme in den Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 669/2009 einer verstärkten Über- wachung unterwerfen. Zur Vermeidung von Lebensmittelkontaminationen mit Dioxinen gelten entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 EU-weit Höchstgehalte seit 2002 für Dio- xine und seit 2006 zudem Höchstgehalte für die Summe von Dioxinen und dioxinähnlichen polychlorierten Bi- phenylen, PCB, in verschiedenen Lebensmitteln. Die Bundesregierung sieht zurzeit keine Veranlassung aufgrund des vorliegenden Ereignisses, die Europäische Kommission zu Änderungen dieser Regelungen aufzu- fordern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 30): Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat sich das Kabinett mit rechtlichen Änderungen zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes befasst? Die rechtlichen Änderungen zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes sowie die damit im Zusammen- hang stehenden weiter notwendigen gesetzlichen Ände- rungen sind im Entwurf eines Wehrrechtsänderungsge- setzes 2010 zusammengefasst. Das Bundeskabinett hat am 19. Mai 2010 dem Ent- wurf des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 zugestimmt. A d F D k n l z u f b A d F c z r n i 2 d g t d d § c – – – – – i e d g (C (D nlage 18 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 31): In welcher Form plant die Bundesregierung im Zuge der Neuregelungen zur Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes auch eine optionale Verlängerung des Zivildienstes zu regeln? Entsprechend der Einigung innerhalb der Regierungs- oalition sollen Zivildienstleistende künftig im Einver- ehmen mit ihrer Dienststelle im Rahmen eines öffent- ich-rechtlichen Dienstverhältnisses einen freiwilligen usätzlichen Zivildienst von mindestens drei Monaten nd höchstens sechs Monaten leisten können. Dieser soll rühestens zwei Monate nach Beginn des Zivildienstes eantragt werden können. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- he 17/1694, Frage 32): Wie bewertet die Bundesregierung die Befürchtung der „Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle“, USK, wonach die vorgeschlagenen Neuregelungen zur Novellierung des Ju- gendmedienschutz-Staatsvertrages dazu führen, dass unter- schiedliche Alterskennzeichnungen im Internet zum Einsatz kommen und dadurch möglicherweise ein wirksamer Jugend- medienschutz unterlaufen wird? Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der Vier- ehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der die Novellie- ung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages beinhaltet, och nicht einmal unterzeichnet ist. Die Unterzeichnung st in der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 010 geplant. Danach ist der Durchlauf durch die Län- erparlamente vorgesehen. Eine Prognose, wie ein Re- elungswerk – das erst in mehr als 7 Monaten in Kraft reten soll – in der Praxis ausgestaltet wird, ist schon em Grunde nach überaus schwierig. Festgestellt wer- en kann jedenfalls, dass der Staatsvertragsentwurf in 12 Satz 2 die Festlegung auf ein einheitliches Kennzei- hen ausdrücklich vorsieht. Nach dieser Vorschrift legen: die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die Kommission für Jugendmedienschutz, die in der ARD zusammengeschlossenen Landes- rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio m Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden inheitliche Kennzeichen und auch die technischen Stan- ards für deren Auslesbarkeit (für Jugendschutzpro- ramme) fest. 4210 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) Darüber hinaus trifft der geltende Jugendmedien- schutz-Staatsvertrag Vorkehrungen, um eine einheitliche Beurteilungspraxis in der Sache zu gewährleisten. Dazu gehören die Anforderungen an Unabhängigkeit, Qualifi- kation, Organisation und Anbieterrepräsentanz der Selbstkontrolleinrichtungen (§ 19 Abs. 3 JMStV) wie auch das Abstimmungserfordernis der Selbstkontrollein- richtungen untereinander über die einheitliche Anwen- dung des Staatsvertrags (§ 19 Abs. 6 JMStV). Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fragen der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Fragen 33 und 34): Plant die Bundesregierung, die finanzielle Ausstattung des Kita-Ausbaus zu überprüfen? Plant die Bundesregierung Sparmaßnahmen, die den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem vollendeten ers- ten Lebensjahr betreffen, der 2013 in Kraft treten soll? Zu Frage 33: Nein. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarun- gen des sogenannten Krippengipfels vom 2. April 2007 und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungs- ausbau vom 28. August 2007. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ers- ten bis zum dritten Lebensjahr ist mit dem unter Zustim- mung des Bundesrates zustande gekommenen Kinder- förderungsgesetz (KiföG) bereits erlassen und tritt zum 1. August 2013 in Kraft. Zu Frage 34: Nein. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarun- gen des sogenannten Krippengipfels und der Bund-Län- der-Arbeitsgruppe zum Betreuungsausbau. Sie unter- stützt den Ausbau der Betreuungsangebote bis 2013 mit insgesamt 4 Milliarden Euro für Investitions- und Be- triebskosten, ab 2014 dann mit jährlich 770 Millionen Euro für zusätzliche Betriebskosten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Bund den Ländern zur Bewältigung der Heraus- forderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem Konjunkturpaket II insgesamt 6,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt hat. Diese können ausdrücklich auch für die frühkindliche Infrastruktur eingesetzt werden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/1694, Frage 35): Plant die Bundesregierung Einsparungen im Bereich der Kinderbetreuung und hält die Bundesregierung an der Garan- tie eines Betreuungsplatzes für Kinder unter drei Jahren ab 2013 noch fest? i e z 2 B t E m k d f K I g f v a u a e t m f 1 A d g ( Z g r J Z u c s t r (C (D Nein, die Bundesregierung plant keine Einsparungen m Bereich der Kinderbetreuung. Sie steht zu den Ver- inbarungen von Bund, Ländern und kommunalen Spit- enverbänden auf dem sogenannten Krippengipfel am . April 2007 und der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum etreuungsausbau vom 28. August 2007. Die Bundesregierung unterstützt den Ausbau der Be- reuungsangebote bis 2013 mit insgesamt 4 Milliarden uro für Investitions- und Betriebskosten, ab 2014 dann it jährlich 770 Millionen Euro für zusätzliche Betriebs- osten. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, ass der Bund den Ländern zur Bewältigung der Heraus- orderungen der Wirtschafts- und Finanzkrise mit dem onjunkturpaket II insgesamt 6,5 Milliarden Euro für nvestitionen in die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung estellt hat. Diese können ausdrücklich auch für die rühkindliche Infrastruktur eingesetzt werden. Ja. Die Bundesregierung steht zu den Vereinbarungen on Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden uf dem sogenannten Krippengipfel am 2. April 2007 nd der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungs- usbau vom 28. August 2007. Der Rechtsanspruch auf inen Betreuungsplatz für Kinder vom vollendeten ers- en bis zum dritten Lebensjahr ist mit dem unter Zustim- ung des Bundesrates zustande gekommenen Kinder- örderungsgesetz (KiföG) bereits erlassen und tritt zum . August 2013 in Kraft. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- en der Abgeordneten Erika Steinbach (CDU/CSU) Drucksache 17/1694, Fragen 38 und 39): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Miss- brauchsfälle in Jugendwerkhöfen in der Zeit der zweiten deut- schen Diktatur, etwa in der Einrichtung in Torgau? Welche Sachverständigen nehmen für den Themenbereich sexueller Missbrauch im Bereich der Jugendwerkhöfe am Runden Tisch gegen sexuellen Missbrauch teil? u Frage 38: Aus offiziellen Statistiken, verpflichtenden Meldun- en oder repräsentativen Studien liegen der Bundes- egierung keine Erkenntnisse über Missbrauchsfälle in ugendwerkhöfen der DDR vor. u Frage 39: Jungen Menschen ist in Einrichtungen in der DDR nsägliches Leid angetan worden. Mit dieser schreckli- hen Erkenntnis wird sich auch der Runde Tisch gegen exuellen Missbrauch auseinandersetzen. Für uns gilt: Das Leid der Opfer ist unteilbar. Obwohl die Auswirkungen des Unterdrückungssys- ems der DDR bereits Gegenstand umfangreicher mate- ieller und immaterieller Rehabilitierungsmaßnahmen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4211 (A) ) )(B) sind, wird es Aufgabe des Runden Tisches sein, zu über- legen, ob mehr zu tun ist. Ausgangspunkt bei der Auswahl der Teilnehmenden des Rundes Tisches war es, alle gesellschaftlichen Grup- pen zu Wort kommen zu lassen. Daher spielte in unseren Überlegungen die Seite der Opfer von Anfang an eine große Rolle. Wir haben uns entschlossen, zentrale Kinderschutz- verbände und -organisationen und bundesweite Zusam- menschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer se- xueller Gewalt einzuladen. Sie und andere bringen mit ihren Beratungsstellen nicht nur eine große Expertise mit ein, sondern leisten auch eine unverzichtbare Arbeit. Ferner sind Vertreterinnen und Vertreter von Fami- lienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der freien Wohlfahrtspflege, und der beiden großen christlichen Kirchen, des Rechtswesens, der Politik und aus Bund, Ländern und Kommunen geladen. In der jetzigen Zusammensetzung finden einerseits alle relevanten Gruppen und Positionen Gehör, anderer- seits ist die Arbeitsfähigkeit des Runden Tisches sicher gestellt. In den Arbeitsgruppen haben wir die Möglich- keit, weitere Expertinnen und Experten hinzuzuziehen und mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/1694, Fragen 40 und 41): Wie beurteilt die Bundesregierung die Initiative der Län- der Sachsen und Bremen, die Krankenkassen in den Bundes- ländern gesetzlich zur Einrichtung von Spitzenverbänden auf Landesebene zu verpflichten, die als Rechtsperson verant- wortlich die Aufgaben der Krankenkassen im jeweiligen Land übernehmen? Welche Auswirkungen hätte die Einrichtung von 16 neuen Krankenkassenverbänden für die Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen? Zu Frage 40: Der Vorschlag ist aus der Sicht der Bundesregierung insbesondere aus folgenden Gründen abzulehnen: Aus der Sicht der Bundesregierung gehört zu einem funktionsfähigen Kassenwettbewerb auch, dass die im Wettbewerb stehenden Krankenkassen eigenverantwort- lich entscheiden können, wie sie die zur Verfügung ste- henden organisationsrechtlichen Möglichkeiten nutzen. Gesetzliche Regelungen im Bereich des Organisations- rechts sollten daher nur dann erfolgen, wenn dies erfor- derlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs zu erhalten oder zu verbessern. Bei dem vorgenannten Vorschlag ist jedoch nicht ersichtlich, inwieweit er zu einer Verbesserung der Aufgabenwahrnehmung auf Landesebene führen könnte. Außerdem würde er zu ei- nem erheblichen Bürokratieaufbau führen, da alle bun- desweit tätigen Krankenkassen Mitglied in 16 Spitzen- verbänden auf Landesebene sein müssten. d K s 5 n s p d s s V v b n s s S M V e h Z s b V V w v s m t g b j n A e A d d 1 l L s (C (D Dies ist den Ländern auch bekannt. Zur Vermeidung es mit der Bildung eines Spitzenverbandes „Land der rankenkassen“ verbundenen erheblichen bürokrati- chen Aufwands hat die Amtschefkonferenz daher am ./6. Mai 2010 einstimmig beschlossen, den Ministerin- en und Ministern, Senatorinnen und Senatoren für Ge- undheit der Länder als Alternative eine gesetzliche Ver- flichtung der Krankenkassen zu empfehlen, wonach iese für jede Kassenart einen Bevollmächtigten zu be- timmen haben, der mit Abschlussbefugnis für gemein- am und einheitlich zu treffende Entscheidungen und erträge auf Landesebene verantwortlich ist. Die Be- ollmächtigten sollen eine Landesarbeitsgemeinschaft ilden, die der Länderaufsicht unterliegt. Nach Auffassung der Bundesregierung ist jedoch icht erkennbar, inwieweit dieser Vorschlag, der der be- tehenden Regelung für die Bevollmächtigung der Er- atzkassen nach § 212 Abs. 5 Satz 4 des Fünftes Buches ozialgesetzbuch, SGB V, nachgebildet ist und dieses odell auf die anderen Kassenarten überträgt, zu einer erbesserung der Aufgabenwahrnehmung auf Landes- bene führen kann. Vielmehr reichen die insoweit beste- enden organisationsrechtlichen Strukturen aus. u Frage 41: Die Bundes- und Landesverbände der Krankenkassen ind im Wesentlichen umlagefinanziert. Die Ver- andsumlagen für den GKV-Spitzenverband und der erbände der Kassenarten auf Landesebene sind Teil der erwaltungsausgaben der Mitgliedskrankenkassen. Da eder die genaue Zusammensetzung und Funktion der orgeschlagenen Spitzenverbände auf Landesebene fest- teht noch ihr genauer Aufgabenumfang, lassen sich die it dem Vorschlag verbundenen zusätzlichen Verwal- ungskosten nicht näher beziffern. Anhand der bisheri- en Erfahrungen ist jedoch zu erwarten, dass Spitzenver- ände in allen 16 Bundesländern in der Summe zu ährlichen Verwaltungsausgaben in dreistelliger Millio- enhöhe führen können, wenn ihre organisatorische usgestaltung dem GKV-Spitzenverband auf Bundes- bene entspricht. nlage 24 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage es Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 7/1694, Frage 45): Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommis- sion zur EU-Wasserrahmenrichtlinie, die vorsieht, den Stoff Zink als prioritär einzustufen, vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen Risikobewertung, darunter die Empfehlung der EU-Kommission für Risikobegrenzungsmaßnahmen für Zink, 2008/464/EG, und wie bewertet sie aktuelle, vom neutralen INERIS-Institut überprüfte und ausgewertete Daten zu Zink aus den Mitgliedstaaten der EU, die ausdrücklich gegen eine solche Einstufung sprechen? Entsprechend Art. 16 Abs. 4 der Wasserrahmenricht- inie überprüft derzeit die Kommission turnusgemäß die iste der prioritären Stoffe und die aufgrund der Vor- chläge des Europäischen Parlaments in die Umweltqua- 4212 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) litätsnormenrichtlinie 2008/105/EG aufgenommenen elf Stoffe in Anhang III hinsichtlich einer möglichen Ein- stufung als prioritäre Stoffe. Die Kommission muss ent- sprechend den Regelungen dieser Richtlinie dem Euro- päischen Parlament und dem Rat bis zum 13. Januar 2011 über das Ergebnis der Überprüfung berichten und einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie vorle- gen. Zur Überprüfung der Liste der prioritären Stoffe hat die EU-Kommission eine Kommissionsarbeitsgruppe eingesetzt, in der die Mitgliedstaaten und NGOs und un- ter anderem der Europäische Metallverband, Eurome- taux, vertreten sind, um die vorhandenen Informationen zusammenzustellen. Die Auswertung erfolgt durch ein Prioritätenset- zungsverfahren, in das alle NGOs von Anfang an eng eingebunden sind. In einem wissenschaftlich fundierten Verfahren sollen diejenigen Stoffe herausgefiltert wer- den, bei denen aus wasserwirtschaftlicher Sicht ein euro- paweiter Handlungsbedarf besteht, das heißt wenn in mindestens vier Mitgliedstaaten ein Stoff als relevant an- gesehen wird. Bislang ist aus einer Zusammenstellung der europaweit verfügbaren Gewässerkonzentrationen von Stoffen eine Kandidatenliste von 41 Stoffen für eine vertiefte Prioritätensetzung erarbeitet worden. Auf die- ser Kandidatenliste befindet sich auch Zink. Im weiteren Verfahren der Kommission geht es zu- nächst um die Erstellung von Stoffdossiers auf einer ver- gleichbaren Informationsbasis für die verbleibenden Kandidaten der Prüfliste. Selbstverständlich werden, wie von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, die Risikobe- wertungen nach dem Chemikalien-, Pflanzenschutz- und Biozidrecht herangezogen und die Auswertungen des von der Kommission beauftragten INERIS-Instituts be- rücksichtigt. Diese Informationen stellen eine sehr wich- tige, aber nicht die ausschließliche Informationsquelle dar. Es ist davon auszugehen, dass nach Abschluss des Verfahrens etwa 10 bis 15 Stoffe von der Kommission für die Erarbeitung eines Vorschlags für eine Richtlinie, der Anfang 2011 zu erwarten ist, ausgewählt werden. Die Entscheidung, welche Stoffe in die Liste der priori- tären Stoffe aufgenommen werden, erfolgt im europäi- schen Rechtsetzungsverfahren. Auf der Grundlage der dann zur Verfügung stehenden Informationen wird auch die Bundesregierung ihr Votum abgeben. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen des Abgeordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksa- che 17/1694, Fragen 46 und 47): Wie viele Anträge auf Zuschuss im Rahmen des Markt- anreizprogrammes zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen För- dertatbeständen, liegen derzeit beim Bundesamt für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle vor, die zurzeit aufgrund der Haushaltssperre nicht bearbeitet werden, und um welches Fördervolumen handelt es sich dabei ungefähr? Z ü r H w d s d m Z I ü d w I R a r A d g ( Z le d b M a d W s (C (D Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die privaten Investitionen, die aufgrund dieser Haushalts- sperre nicht getätigt werden können, und wann wird das Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher- heit einen Antrag auf Entsperrung der Mittel stellen? u Frage 46: Vor dem Programmstopp am 3. Mai 2010 wurden berschlägig rund 22 000 Anträge beim BAFA einge- eicht, die aufgrund der Haushaltssperre aus Mitteln des aushaltsjahres 2010 nicht mehr positiv beschieden erden könnten. Deren potenzieller Haushaltsmittelbe- arf liegt bei circa 47 Millionen Euro. Eine Angabe, wie ich dieser Bestand nach Technologien aufschlüsselt, ist erzeit aus bearbeitungstechnischen Gründen noch nicht öglich. u Frage 47: Derzeit werden monatlich 12 000 Förderanträge für nvestitionen gestellt, die ein Investitionsvolumen von berschlägig 180 Millionen Euro umfassen. Der Bun- esregierung liegen keine Informationen darüber vor, ie hoch der Anteil der ohne Förderung nicht getätigten nvestitionen sein wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und eaktorsicherheit hat am 26. April 2010 einen Antrag uf Aufhebung der Haushaltsperre beim Bundesministe- ium der Finanzen gestellt. nlage 26 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Hermann Scheer (SPD) Drucksache 17/1694, Fragen 50 und 51): Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesre- gierung die Einführung der Verordnung zu Systemdienstleis- tungen durch Windenergieanlagen, SDLWindV, und der ent- sprechenden Regelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG, für bestehende wie auch neue Anlagen für die verbes- serte Netz- und Systemintegration von Windenergieanlagen – wie zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Netzstabilität durch Windkraftanlagen –, und wie ist nach Einschätzung der Bundesregierung der aktuelle Stand der Umsetzung der SDL- WindV bei Herstellern, Gutachtern und Zertifizierern? Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass mög- lichst viele bestehende Windkraftanlagen hinsichtlich der Vor- gaben der SDLWindV umgerüstet werden, um somit die Sys- temstabilität des deutschen Stromnetzes zu erhöhen, und wie bewertet sie dahin gehend eine mögliche Fristverlängerung der Regelung in § 66 Abs. 1 Nr. 6 des Erneuerbare-Energien- Gesetzes, EEG 2009, für Bestandsanlagen? u Frage 50: Mit der Einführung der Verordnung zu Systemdienst- istungen durch Windenergieanlagen, SDLWindV, sowie er Übergangsregelung nach § 66 Abs. 1 Nr. 6 Erneuer- are-Energien-Gesetz sollte für Windenergieanlagen ein indeststandard für die verbesserte Netzintegration und n das Verhalten im Fehlerfall geschaffen werden. Mit en verbesserten Netzeigenschaften von neuen und alten indenergieanlagen soll die Systemsicherheit unter- tützt werden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4213 (A) ) )(B) Derzeit sind die Hersteller von Windenergieanlagen wegen der begrenzten Anzahl von zugelassenen Zertifi- zierern und Verzögerungen bei der Erstellung der Richt- linien für die Zertifizierung nicht in der Lage, bis zum Stichtag 30. Juni 2010 sicher nachzuweisen, dass die Anforderungen der SDLWindV am Netzverknüpfungs- punkt erfüllt werden. Die Bundesregierung will daher durch eine Verlänge- rung der Stichtagsregelung im Rahmen einer Änderung der SDLWindV vermeiden, dass es zu einem faktischen Ausbaustopp der Windenergie in der zweiten Hälfte 2010 kommen könnte. Zu Frage 51: Bis zum 31. Dezember 2010 können Bestandsanlagen freiwillig nachgerüstet werden. Bei Nachweis der Erfül- lung der in der SDLWindV vorgeschriebenen Netzeigen- schaften für Bestandanlagen erhalten die Betreiber einen Bonus von 0,7 ct/kWh über einen Zeitraum von fünf Jahren. Ab dem 1. Januar 2011 ist eine Aufrüstung nicht mehr bonusfähig. Die Netzbetreiber halten eine Verlängerung der Frist grundsätzlich für sinnvoll. Die Bundesregie- rung steht dem Vorschlag aufgeschlossen gegenüber. Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 52): Auf Grundlage welcher Genehmigungen wurden im Zeit- raum 1992 bis 2009 radioaktive Abwässer am Standort Lubmin – Atomkraftwerk Greifswald und Zwischenlager Nord – in die Ostsee eingeleitet – bitte mit Angabe des Da- tums der Genehmigung –, und welche maximalen Abwasser- mengen, die jährlich abgeleitet werden dürfen, sind in diesen Genehmigungen jeweils festgelegt? Das Kernkraftwerk Greifswald ist seit Dezember 1990 außer Betrieb. Bis zur Erteilung der Stilllegungsge- nehmigung am 30. Juni 1995 galt die ursprüngliche Dau- erbetriebsgenehmigung für das Kernkraftwerk Greifs- wald gemäß dem Einigungsvertrag fort. Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem Kern- kraftwerk Greifswald waren im Zeitraum von 1992 bis 30. Juni 1995 für sonstige radioaktive Stoffe 1,85 x 1011 Bq und für Tritium 7,4 x 1013 Bq als Abgabegrenzwerte ge- nehmigt. Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem in Still- legung befindlichen Kernkraftwerk wurden ab dem 30. Juni 1995 für sonstige radioaktive Stoffe 4,0 x 109 Bq und für Tritium 7,4 x 011 Bq durch das Umweltministe- rium Mecklenburg-Vorpommern genehmigt. Für die Ableitung mit dem Abwasser aus dem Zwi- schenlager Nord, ZLN, wurden ab dem 20. Februar 1998 durch das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpom- m T l t n G h A d g D Z b g g F c h n v d n e e ü v E g A r v t K s v m s t S K I u t (C (D ern für sonstige radioaktive Stoffe 8,0 x 07 Bq und für ritium 7,0 x 010 Bq genehmigt. In den vorgenannten Genehmigungen sind somit Ab- eitungsgrenzwerte für die mit dem Abwasser abzulei- ende Aktivität enthalten, die Abwassermenge selbst ist icht begrenzt. Die Überwachung der Einhaltung der renzwerte obliegt der hierfür zuständigen Landesbe- örde. nlage 28 Antwort er Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Fragen 53 und 54): Wie ist geregelt, in welcher Reihenfolge Schäden aus der Deckungsvorsorge bedient würden, sollte es in Deutschland zu einem Reaktorunglück kommen? Wer würde im Falle eines Reaktorunglücks für die Kosten für landwirtschaftliche Ernteausfälle haften, sollten die De- ckungsvorsorge sowie das Vermögen des betroffenen Atom- kraftwerksbetreibers und der Unternehmensmutter dafür nicht ausreichen, und für wie viele Jahre gilt dies? u Frage 53: Eine Deckungsvorsorge gewährleistet die Erfüllung erechtigter Haftungsansprüche von Geschädigten ge- enüber dem Haftungsgegner und dem Deckungsvorsor- epflichtigen. Daher stellt sich grundsätzlich nicht die rage, in welcher Reihenfolge Schäden aus der De- kungsvorsorge bedient werden, sondern in welcher Rei- enfolge mehrere Haftungsansprüche vom Haftungsgeg- er reguliert werden müssen, deren Erfüllung ihrerseits on einer Deckungsvorsorge gewährleistet sind. Ein Bedürfnis für eine Festlegung der Reihenfolge er auszugleichenden Schäden ergibt sich in diesem Fall ur dann, wenn die Schadensersatzverpflichtungen aus inem Schadensereignis die zur Erfüllung der Schadens- rsatzverpflichtungen zur Verfügung stehenden Mittel bersteigen. Für diesen Fall sieht § 35 des Atomgesetzes or, dass die Verteilung der Mittel durch Gesetz bis zum rlass eines solchen Gesetzes durch Rechtsverordnung eregelt wird. Der deutsche Gesetzgeber hat außerdem in § 15 des tomgesetzes für bestimmte Schadensfälle eine nach- angige Befriedigung aus der vorhandenen Deckungs- orsorge angeordnet. Das gilt dann, wenn der haftpflich- ige Inhaber der Kernanlage und der Geschädigte onzernunternehmen desselben Konzerns sind. In die- em Fall darf die Deckungsvorsorge zur Befriedigung on Ansprüchen des geschädigten Konzernunterneh- ens nur herangezogen werden, wenn dadurch die An- prüche konzernunabhängiger Geschädigter nicht beein- rächtigt werden. Es gilt ferner auch dann, wenn der chaden an einer industriellen Anlage in der Nähe der ernanlage entstanden ist, sofern sich die geschädigte ndustrieanlage nur deshalb an diesem Standort befindet, m aus der Kernanlage stammende Energie für Produk- ionsprozesse zu nutzen. 4214 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) ) )(B) Zu Frage 54: Für Drittschäden, die durch ein nukleares Ereignis verursacht werden, haftet ausschließlich der Betreiber des Reaktors gemäß dem Pariser Atomhaftungsüberein- kommen in Verbindung mit §§ 25 ff. des Atomgesetzes. Die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche beträgt drei Jahre ab Kenntnis oder Kennenmüssen des Schadens und des Ersatzpflichtigen, unabhängig davon 30 Jahre. Bei der gesetzlichen Regelung nach § 35 Abs. 1 des Atomgesetzes bleibt es dem Gesetzgeber unbenommen, zusätzlich Beträge der öffentlichen Hand zur Deckung der Schäden im Rahmen des Verteilungsverfahrens vor- zusehen. Auch außerhalb des Verteilungsverfahrens kann die öffentliche Hand aus Billigkeitserwägungen weitere Mittel einsetzen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 1694, Fragen 55 und 56): Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Evaluierung von Open-Access-Veröffentlichungen und von Onlinezeitschriften mit dem Ziel der Erhaltung der Standards wissenschaftlicher Qualitätssicherung und guter wissenschaft- licher Praxis? Mit welchen Maßnahmen oder Projekten fördert die Bun- desregierung den Aufbau und die Vernetzung von Reposito- rien? Zu Frage 55: Die deutschen Wissenschaftsorganisationen stehen den Bemühungen um Transparenz des Wissenschaftsbe- triebs und insbesondere dem Ziel der Open-Access-Be- wegung, wissenschaftliche Literatur und wissenschaftli- che Materialien für alle Nutzerinnen und Nutzer kostenlos im Internet zugänglich zu machen, sehr aufge- schlossen gegenüber. Die Allianz der deutschen Wissen- schaftsorganisationen hat 2008 dazu die Schwerpunkt- initiative „Digitale Information“ gestartet. Beim Open Access bezieht diese Initiative sowohl die Nachnutzung von Verlagsprodukten als auch die Onlinepublikation auf der Grundlage neuer Geschäftsmodelle ein. Ein wesent- liches Element dieser Initiative sind digitale Zugänge zu Inhalten, die durch einen Peer-Review-Prozess qualitäts- gesichert sind und den Standards guter wissenschaftli- cher Praxis unabhängig von der Publikationsform ent- sprechen. Solange die Qualität von Publikationen durch geeig- nete Indizes und Metriken aus der Wissenschaft selbst fortlaufend bewertet wird, ist eine Evaluation sowohl konventioneller wissenschaftlicher Verlage als auch von Open-Access-Veröffentlichungen bzw. von Onlinezeit- schriften zur Bemessung ihrer Qualität aus Sicht die Bundesregierung nicht erforderlich. Zu Frage 56: Die von Bund und Ländern institutionell geförderte Deutsche Forschungsgemeinschaft, DFG, hat im Bereich W o n u d d O r A t t n B d w r D S t h W d a K t d g A d d ( R 1 v D a D z A d A N (C (D issenschaftliche Literaturversorgungs- und Informati- nssytem, LIS, innerhalb des Förderprogramms Elektro- ische Publikationen im wissenschaftlichen Literatur- nd Informationsangebot ein eigenes Segment zur För- erung von Projekten im Bereich Open Access. Unter en geförderten Projekten befinden sich unter anderem pen-Access-Zeitschriften und Open-Access-Reposito- en. Die Forschungseinrichtungen, die sich in der Open- ccess-Initiative über die Allianz organisiert haben, be- reiben aus deren Grundfinanzierung finanzierte Reposi- orien für die von ihren jeweiligen Gremien beschlosse- en Zwecke. Eine direkte Förderung durch die undesregierung findet derzeit nicht statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung för- ert vor allem bei der Deutschen Nationalbibliothek und eiteren Partnern Verbundvorhaben zur Langzeitarchivie- ung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Dokumente. azu gehörte die Entwicklung dauerhafter elektronischer tandorte von digitalen Dokumenten, sogenannte persis- ente Identifier, im Projekt „EPICUR“, dessen Ergebnisse eute Grundlage der dauerhaften Speicherung digitaler erke bei der Deutschen Nationalbibliothek sind. Außer- em wurden sowohl technische Lösungen zur Langzeit- rchivierung digitaler Werke untersucht als auch ein ompetenznetzwerk aufgebaut. Die Entwicklung neuar- iger technischer Möglichkeiten für Repositorien wird erzeit unter anderem im Verbundprojekt „WIKINGER“ efördert. nlage 30 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) Drucksache 17/1694, Frage 57): Plant die Bundesregierung, den Zeitrahmen für das zwi- schen Bund und Ländern gesteckte Ziel zu verlängern, 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Schulen und Hoch- schulen auszugeben? Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefin und egierungschefs der Länder haben bei ihrem Treffen am 6. Dezember 2009 das Ziel des Qualifizierungsgipfels om 22. Oktober 2008 bekräftigt, bis zum Jahr 2015 in eutschland die Investitionen in Bildung und Forschung uf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern. ie Bundesregierung plant keine Verschiebung der Frist ur Erfüllung des 10-Prozent-Ziels. nlage 31 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- EN) (Drucksache 17/1694, Frage 60): Wie wird die Bundesregierung den auf dem G-8-Gipfel im Jahr 2008 gefassten Beschluss umsetzen, innerhalb von fünf Jahren, also bis 2013, 60 Milliarden US-Dollar zur weltweiten Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria sowie zur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 4215 (A) ) )(B) Stärkung der Gesundheitssysteme bereitzustellen, und wie wird sie dazu ihren nach dem G-8-Gipfel im Jahr 2007 aufge- stellten Zeitplan anpassen, der vorsieht, den deutschen Anteil von 4 Milliarden Euro bis 2015 zu leisten? Bei dem G-8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007 wurden für den Kampf gegen Infektionskrankheiten und die Stärkung von Gesundheitssystemen 60 Milliarden US-Dollar zugesagt. Die Bundesregierung verpflichtete sich daraufhin, bis 2015 jährlich 500 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, das heißt insgesamt 4 Milliarden Euro. Erst bei dem G-8-Gipfel in Toyako wurde ein Zeit- ziel – fünf Jahre – eingeführt. Nach derzeitigem Stand besteht kein Anlass zu Zwei- feln, dass das gemeinsame G-8-Ziel, 60 Milliarden US- Dollar bis Ende 2012 zur Bekämpfung von Infektions- krankheiten und für die Stärkung von Gesundheitssyste- men zur Verfügung zu stellen, erreicht werden kann. Die tatsächlichen deutschen Zusagen lagen 2007 bei 590 Mil- lionen Euro und 2008 bei 737 Millionen Euro. Anlage 32 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/1694, Frage 62): Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechts- lage in Äthiopien vor den Wahlen, insbesondere die Rechte Oppositioneller, von Journalistinnen und Journalisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern, und in welcher Form und mit welchen Inhalten findet zwischen der Bundesregierung und Äthiopien ein Dialog über konkrete Menschenrechtsfragen statt? Die Bundesregierung verfolgt mit großer Aufmerk- samkeit die innenpolitische Entwicklung in Äthiopien. Sie setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Part- nern konsequent dafür ein, dass das Land auf dem Weg zu einem demokratischen Rechtsstaat voranschreitet. Die Vorbereitungen für die nächsten Parlamentswah- len am 23. Mai 2010 sind nach Kenntnis der Bundes- regierung auf technischer Ebene zufriedenstellend ver- laufen. Die Opposition klagt jedoch über Behinderung ihrer Anhänger. Einer EU-Wahlbeobachtung hat die äthiopische Regierung zugestimmt. Die Bundesregie- rung wird den Bericht sehr sorgfältig analysieren und prüfen, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind. Die EU hat im Rahmen des politischen Dialogs Men- schen- und Bürgerrechtsfragen gegenüber Premierminis- ter Meles Zenawi immer wieder, zuletzt am 29. März 2010, angesprochen. Die EU-Bemühungen haben unter anderem dazu geführt, dass verschiedentlich Inhaftierte freigelassen wurden. Anlage 33 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/1694, Frage 63): r 3 B B p u t n i „ r g e L v I a u o e d A d A D a (C (D Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei der Über- prüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs in Kampala, Uganda, vom 31. Mai bis zum 11. Juni 2010 nicht durch hochrangige Regierungsmitglieder vertreten ist, obwohl dies in Anbetracht der notwendigen Unterstützung für den In- ternationalen Strafgerichtshof und die internationale Strafge- richtsbarkeit erforderlich ist, und hat die Bundesregierung ein „Relocation Agreement“ mit dem Internationalen Strafge- richtshof in Bezug auf den Opfer- und Zeugenschutz abge- schlossen? Die Bundesregierung misst der Überprüfungskonfe- enz des Internationalen Strafgerichtshofs, die vom 1. Mai bis 11. Juni 2010 in Kampala stattfindet, große edeutung bei. Die Leitung der deutschen Delegation liegt beim eauftragten der Bundesregierung für Menschenrechts- olitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning. Damit nterstreicht die Bundesregierung ihr bereits im Koali- ionsvertrag niedergelegtes Verständnis vom Internatio- alen Strafgerichtshof als „unentbehrliches Instrument m Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen“. Zum zweiten Teil der Frage: Nein, die Bundesregierung hat bisher kein solches Relocation Agreement“ mit dem Internationalen Strafge- ichtshof in Bezug auf den Opfer- und Zeugenschutz ab- eschlossen. Der Abschluss eines solchen Abkommens rfordert ein aufwendiges Verfahren unter Einschluss der änder. Dem stehen bisher nur relativ wenige Verfahren or dem Internationalen Strafgerichtshof gegenüber. Die Pflicht Deutschlands zur Zusammenarbeit mit dem nternationalen Strafgerichtshof ergibt sich unmittelbar us dem Römischen Statut. Ersuchen des Gerichtshofs m Zeugen- oder Opferschutz können jederzeit auch hne ein solches Abkommen erledigt werden. Die Bundesregierung behält sich aber vor, die Frage ines solchen Abkommens zu gegebener Zeit im Lichte er gemachten Erfahrungen erneut zu prüfen. nlage 34 Antwort er Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/1694, Frage 64): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Aufständischen, die bisher im Jahr 2010 unter Be- teiligung von Soldaten der Bundeswehr oder mit deren Unter- stützung festgenommen, festgehalten oder in Gewahrsam ge- nommen und an US-Stellen übergeben oder überlassen wurden, und deren weiteres Schicksal, und welche Schlussfol- gerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass ganz offen- sichtlich in Afghanistan und insbesondere in Bagram neben einem neuen US-Gefängnis, das als vorbildlich ausländischen Besuchern präsentiert wird, nach wie vor „Geheimgefäng- nisse“ von US-Stellen unterhalten werden, in denen Gefan- gene, die verdächtigt werden, Aufständische zu sein, un- menschlicher Behandlung ausgesetzt werden, wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz jetzt gegenüber dem britischen Sender BBC bestätigte (Spiegel Online vom 11. Mai 2010)? Die Bundeswehr hat keine Aufständischen an US- merikanische Stellen übergeben. 4216 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 42. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Der Bundesregierung liegen über die angebliche Un- terhaltung von „Geheimgefängnissen“ durch US-Stellen keine Erkenntnisse vor. Anlage 35 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/1694, Frage 65): Welches Szenario liegt der laut Medienberichten in der vergangenen Woche in Süddeutschland abgehaltenen gemein- samen Luftübung amerikanischer und israelischer Streitkräfte zugrunde, und in welcher Weise waren deutsche Behörden oder Institutionen eingebunden? Im Zeitraum vom 1. bis zum 7. Mai 2010 nahmen zwei Angehörige der israelischen Streitkräfte an einer Hub- schrauberausbildung in Einrichtungen der in Deutschland stationierten US-Streitkräfte in Hohenfels und Grafen- wöhr teil. Wie in solchen Fällen üblich, erging der hierzu erfor- derliche Antrag der hiesigen US-Botschaft über das Bundesministerium der Verteidigung an das Auswärtige Amt zur Prüfung in stationierungsrechtlicher und politi- scher Hinsicht. Anlage 36 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1694, Frage 66): Inwieweit wurden die Ausbildungs- und Ausrüstungsmaß- nahmen der Kosovo Force – NATO-Sicherheitstruppe Kosovo Force, KFOR –, mittels derer die unter dem Kommando des ehemaligen UCK-Kämpfers Sylejman Selimi befindliche und ganz überwiegend ebenfalls aus ehemaligen UCK-Kämpfern bestehende Kosovo Security Force unter Beteiligung des deutschen KFOR-Kontingentes zu einer Mischung aus Kata- strophenschutzeinheit und Armee des Kosovo aufgebaut wer- den soll, wieder aufgenommen, nachdem sie ausgesetzt wur- den, weil sich die Kosovo Security Force bewaffnet an einer Gedenkveranstaltung für die UCK beteiligt hat, und ist die Bundeswehr auch weiterhin hieran beteiligt? Die Kosovo-Truppe, KFOR, hat die Zusammenarbeit mit der Kosovo Sicherheitstruppe, KSF, am 6. März 2010 ausgesetzt und am 10. März 2010 wieder aufge- nommen. Die Bundeswehr ist im Rahmen ihres vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Mandats und im Rahmen der im Bündnis vereinbarten Aufgaben vor Ort daran betei- ligt. 42. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 19. Mai 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Otto Solms


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


    Ich schließe die Aussprache.

    Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
    den Drucksachen 17/1685 und 17/1733 an die in der
    Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen.
    Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann
    sind die Überweisungen so beschlossen.

    Ich unterbreche nun die Sitzung bis 13 Uhr. Der Wie-
    derbeginn der Sitzung wird rechtzeitig durch ein Klin-
    gelsignal bekannt gegeben.

    Die Sitzung ist unterbrochen.


    (Unterbrechung von 11.58 bis 13.00 Uhr)




Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fragestunde
– Drucksachen 17/1694, 17/1738 –

Zu Beginn der Fragestunde rufe ich gemäß Nr. 10 der
Richtlinien für die Fragestunde die dringlichen Fragen
auf. Wir kommen zusätzlich zur dringlichen Frage 1 des
Kollegen Anton Hofreiter:

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die
dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG am 21. April 2010
bei der Entscheidung für die Übernahme des britischen Ver-
kehrskonzerns Arriva vorgelegten Informationen zu einem
Großteil nur auf mündlichen Aussagen des Managements ba-
sierten, dass die Arriva-Führung gleich mit drei Bonuspro-
grammen ausgestattet ist und der Vorstand das Recht hat, nach
Belieben zu kündigen, wie auch Bonuszahlungen zu bestäti-
gen, beispielsweise allein für den Unternehmenschef David

(vergleiche Spiegel Online vom 16. Mai 2010)

Verluste aus der Arriva-Übernahme?

Die dringliche Frage fällt in den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische

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(C (D taatssekretär Enak Ferlemann zur Verfügung. Bitte chön, Herr Staatssekretär. E Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und erren! Ich beantworte die dringliche Frage des Kolleen Hofreiter wie folgt: Der Vorstand der Deutschen Bahn AG bzw. der DB obility Logistics AG hat zur Vorbereitung der Ent cheidung der Aufsichtsräte von DB AG und DB ML G über das Übernahmeangebot für Arriva eine um angreiche und detaillierte schriftliche Unterlage über ie Chancen und Risiken des Kaufs vorgelegt. In diese nterlage gingen auch mündliche Informationen des rriva-Managements ein. Weiterhin wurden die Aktienptionsprogramme für das Management dargestellt. Auf der Grundlage dieser Informationen haben die ontrollgremien die Offerte gründlich diskutiert, und sie aben die Unternehmensbewertung durch ein unabhäniges Wertgutachten einer Bank überprüfen lassen. In ie Unternehmensbewertung sind auch die oben angegeenen Bonusprogramme eingeflossen. Vor dem Hintergrund all dieser Informationen haben ie Aufsichtsräte der DB AG und der DB ML AG am 1. April 2010 dem Übernahmeangebot für Arriva zugetimmt. Sollte es zu einer Übernahme von Arriva durch ie DB AG kommen, haftet die DB AG bzw. die DB ML G als Alleineigentümerin für mögliche Verluste im Zu ammenhang mit der Arriva-Übernahme. Kollege Hofreiter, Gelegenheit zur Nachfrage. Bei einem Übernahmeangebot in der Form muss auch ine Prüfung nach § 65 Bundeshaushaltsordnung stattinden. Meine Frage dazu lautet: Hat diese Prüfung vor em Beschluss des Aufsichtsrats oder nach dem Bechluss des Aufsichtsrats stattgefunden? Bitte schön, Herr Staatssekretär. E Die Frage beantworte ich wie folgt: Da es sich um ein rivatrechtlich geführtes Unternehmen handelt, ist eine olche Prüfung nicht erforderlich. Herr Staatssekretär, ich an Ihrer Stelle wäre sehr vor ichtig mit dieser Antwort. Mir liegen nämlich Informaionen darüber vor, dass es diese Prüfung in Ihrem inisterium, in der Fachabteilung, durchaus gegeben hat nd dass massiver Druck auf die Fachbeamten ausgeübt orden ist – namentlich durch die Staatssekretäre cheurle und Beus –, dem zuzustimmen. Außerdem lieen mir Informationen darüber vor, dass diese Prüfung Dr. Anton Hofreiter )