Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3775
(A) (C)
(D)(B)
Die Erhaltung und Pflege von Weltkulturerbestätten
ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes
trages zwischen CDU, CSU und FDP: „In einer Gemein-
schaftsaktion von Filmwirtschaft, Filmförderanstalt,
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 11):
Was unternimmt die Bundesregierung, nachdem nun der
Internationale Rat für Denkmalpflege, ICOMOS, eine Über-
prüfung des Weltkulturerbestatus angekündigt hat, um den
Status Weltkulturerbe für den Speyerer Dom zu schützen?
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.05.2010
Binder, Karin DIE LINKE 05.05.2010
Bleser, Peter CDU/CSU 05.05.2010
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 05.05.2010
Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 05.05.2010
Brinkmann
(Hildesheim),
Bernhard
SPD 05.05.2010
Connemann, Gitta CDU/CSU 05.05.2010
Groschek, Michael SPD 05.05.2010
Höger, Inge DIE LINKE 05.05.2010
Hörster, Joachim CDU/CSU 05.05.2010
Klöckner, Julia CDU/CSU 05.05.2010
Lindner, Christian FDP 05.05.2010
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 05.05.2010
Philipp, Beatrix CDU/CSU 05.05.2010
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
05.05.2010
Schnieder, Patrick CDU/CSU 05.05.2010
Werner, Katrin DIE LINKE 05.05.2010
Zapf, Uta SPD 05.05.2010
Anlagen zum Stenografischen Bericht
eine Angelegenheit des Denkmalschutzes und damit vor-
rangig eine Aufgabe der Länder, welche die Annahme
der Stätten in die UNESCO-Weltkulturerbeliste bean-
tragt haben. Da nach Kenntnis der Bundesregierung
ICOMOS eine Gefährdung des Weltkulturerbestatus für
den Dom zu Speyer nicht zu erkennen vermag, ist nach
Ansicht der Bundesregierung kein Handlungsbedarf er-
sichtlich.
Anlage 3
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen
der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD)
(Drucksache 17/1534, Fragen 12 und 13):
Wie ist es in so kurzer Zeit gelungen, eine Einigung bei
den Gesprächen über das am 6. Mai 2010 von der Bundesre-
gierung zu präsentierende neue Konzept zur Digitalisierung
der Kinos herbeizuführen, nachdem es anlässlich der Bera-
tung des Antrags der SPD-Fraktion „Für eine Kinodigitalisie-
rung, die den Erhalt unserer Kinolandschaft sichert“ in der
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 21. April
2010 von Ihrer Seite keinen Hinweis auf einen bevorstehen-
den Abschluss der Gespräche insbesondere mit den Verleihern
gab?
Wird das am 6. Mai 2010 zu präsentierende Konzept, ohne
den Details vorgreifen zu wollen, der Vorgabe des Koalitions-
vertrags zwischen CDU, CSU und FDP gerecht, wonach die
Digitalisierung der Kinos flächendeckend erfolgen soll?
Zu Frage 12:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Staatsminister Bernd Neumann, wird am 6. Mai
2010 auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion im Deut-
schen Bundestag erstmals seine Überlegungen für ein
Modell zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland
vortragen und mit Vertretern der Film- und Kinowirt-
schaft diskutieren. Von einem bereits erfolgten Ab-
schluss der Gespräche und Diskussion dazu kann keine
Rede sein. In den Diskussionsprozess wird selbstver-
ständlich auch der Ausschuss für Kultur und Medien ein-
bezogen.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Medien am 21. April 2010 war ein Antrag der SPD-
Fraktion im Deutschen Bundestag Beratungsgegenstand.
Ein Sachstandsbericht der Bundesregierung zur Digitali-
sierung der Filmtheater war nicht Gegenstand der Tages-
ordnung und der Beratungen, Herrn Staatsminister
Bernd Neumann wurde deshalb in der Sitzung zum An-
trag der SPD-Fraktion auch nicht das Wort erteilt.
Zu Frage 13:
Die Überlegungen für ein Modell, die der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsmi-
nister Bernd Neumann, am 6. Mai 2010 auf Einladung
der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vortra-
gen wird, gehen aus von der Aussage des Koalitionsver-
3776 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
FFA, Bund und Ländern soll schrittweise die flächen-
deckende Digitalisierung der Kinos erfolgen, um die
kulturelle Vielfalt in Deutschland zu erhalten.“ Daher
stehen Programm- und Filmkunstkinos sowie herkömm-
liche Kinos mit besonderen strukturellen Komponenten
im Fokus der Bundesregierung, die den Umrüstungspro-
zess von analoger auf digitale Projektionstechnik finan-
ziell nicht aus eigener Kraft bewältigen können.
Anlage 4
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 14):
An welchen Gedenkveranstaltungen und Kranzniederle-
gungen oder anderen Feierlichkeiten an sowjetischen Gedenk-
stätten und Kriegsgräbern anlässlich des 65. Jahrestages der
Befreiung Deutschlands vom Faschismus nehmen Vertreterin-
nen und Vertreter der Bundesregierung teil?
Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de
Maizière, hat am 30. April 2010 an einer Gedenkfeier an
der Kriegsgräberstätte Zeithain teilgenommen; dort sind
15 000 russische Kriegsgefangene bestattet. Von russi-
scher Seite waren Vertreter des Generalkonsulats Leip-
zig bei der Gedenkfeier vertreten.
Bundespräsident Professor Dr. Horst Köhler hat am
2. Mai 2010 anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung
des Konzentrationslagers Dachau, in dem auch sowjeti-
sche Kriegsgefangene ermordet wurden, an einem Ge-
denkakt in der KZ-Gedenkstätte Dachau teilnehmen.
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wird am 9. Mai
2010 am zentralen Festakt zum 65. Jahrestag des Kriegs-
endes in Moskau teilnehmen. Welche weiteren hochran-
gigen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung
an dieser Veranstaltung teilnehmen werden, steht noch
nicht fest.
Der Koordinator für die deutsch-russische zwischenge-
sellschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Andreas Schockenhoff,
MdB, hat den Botschafter der Russischen Föderation in
der Bundesrepublik Deutschland sowie Vertreter aller
Fraktionen des Deutschen Bundestages und weitere
Gäste zu einer Gedenkveranstaltung und Kranzniederle-
gung am 9. Mai 2010 im ehemaligen Kriegsgefangenen-
lager StaLag III A bei Luckenwalde eingeladen.
Darüber hinaus planen verschiedene politische Stif-
tungen, Organisationen, Museen und Gedenkstätten ent-
sprechende Gedenkveranstaltungen in Deutschland.
Von russischer Seite sind sowohl in Deutschland als
auch in Russland und vielen anderen Staaten ebenfalls
Gedenkveranstaltungen vorgesehen. Wer von russischer
Seite zu diesen Veranstaltungen über das jeweilige
Diplomatische Korps hinaus im Einzelnen eingeladen
wird, ist nicht bekannt.
Soweit eine deutsche Auslandsvertretung eine Einla-
dung erhält, wird der jeweilige Missionsleiter oder ein
Vertreter an der Veranstaltung teilnehmen.
Anlage 5
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 16):
Welche konkreten Kriterien müssen hinsichtlich des Auf-
baus der afghanischen Sicherheitskräfte auf Distriktebene er-
füllt sein, um mit der Einleitung eines schrittweisen Abzugs
der Bundeswehr zu beginnen?
Die gemeinsam von der Internationalen Sicherheits-
unterstützungstruppe, ISAF, und der afghanischen Re-
gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für
die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf
die Lage in der jeweiligen Provinz abstellen.
Hinsichtlich der Kriterien zur Sicherheitslage hat die
Fähigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte, gegenwär-
tigen oder zukünftigen Bedrohungen durch Aufständi-
sche entgegenwirken zu können, eine zentrale Bedeu-
tung.
Konkret geht es um die Fähigkeit der afghanischen
Armee, Afghan National Army, ANA, und der afghani-
schen Polizei, Afghan National Police, ANP, effektive
Operationen zu führen und hierzu entsprechende Be-
fehls- und Kommunikationsstrukturen vorzuhalten.
Der Ausbildungsstand der afghanischen Sicherheits-
kräfte unterliegt einer regelmäßigen Bewertung durch
ISAF.
Anlage 6
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 17):
Inwiefern sind sicherheitspolitische Kriterien für die Ein-
leitung eines schrittweisen Abzugs der Bundeswehr aus Af-
ghanistan prioritär gegenüber der Erfüllung von Kriterien im
Bereich des zivilen Aufbaus?
Die gemeinsam von der Internationalen Sicherheits-
unterstützungstruppe, ISAF, und der afghanischen Re-
gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für
die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf
eine umfassende Bewertung der Lage in der jeweiligen
Provinz abstellen.
Dabei geht es, neben der Sicherheitslage und der Fä-
higkeit der afghanischen Regierung zur guten Regie-
rungsführung, auch um die Schaffung von Grundlagen
für eine eigenständige sozio-ökonomische Entwicklung.
Die Erfüllung von Kriterien im Bereich des Wieder-
aufbaus, etwa die Grundversorgung der Bevölkerung
und Voraussetzungen für eine sich selbst tragende lokale
Wirtschaft, werden somit bei der Einleitung der Über-
gabe von Sicherheitsverantwortung mit berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Übergabe der Sicherheits-
verantwortung in einer Provinz werden von der afghani-
schen Regierung und vom NATO-Rat getroffen. Grundlage
dafür werden Empfehlungen sein, die ein sogenanntes
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3777
(A) (C)
(D)(B)
„transition board“, bestehend aus COMISAF, dem Ho-
hen Zivilen Repräsentanten der NATO in Afghanistan,
dem Leiter der Unterstützungsmission der Vereinten Na-
tionen in Afghanistan, UNAMA, dem Botschafter der
jeweiligen Führungsnation des Regionalen Wiederauf-
bauteams, PRT, und der afghanischen Regierung, ge-
meinsam entwickelt haben.
Anlage 7
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 18):
Welche Kriterien definiert die Bundesregierung für den
schrittweisen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, und
inwiefern unterscheiden sich diese von denen des Komman-
deurs der ISAF, Stanley McChrystal, für die Internationale
Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, ISAF?
Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan erfolgt im
Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungs-
truppe für Afghanistan, ISAF. Grundsätzlich gelten die
von ISAF entwickelten und im NATO-Rahmen gebillig-
ten Grundsätze und Ziele der Operationsführung auch
für die Bundeswehr.
Dies gilt auch für die von ISAF entwickelten Grund-
sätze für die nächste Operationsphase, die sogenannte
Phase IV, „Transition“, deren Kern die Übergabe der Si-
cherheitsverantwortung an afghanische Sicherheitskräfte
ist.
Die gemeinsam von ISAF und der afghanischen Re-
gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für
die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf
die Lage in den jeweiligen Provinzen abstellen. Konkret
geht es um die Sicherheitslage, die Verbesserung der
Regierungsführung afghanischer Stellen insbesondere
auf subnationaler Ebene sowie um die Schaffung von
Grundlagen für die sozio-ökonomische Entwicklung.
Die Entscheidung über die Übergabe der Sicherheits-
verantwortung in einer Provinz werden von der afghani-
schen Regierung und vom NATO-Rat getroffen. Grund-
lage dafür werden Empfehlungen sein, die ein
sogenannte „transition board“, bestehend aus COM
ISAF, dem Hohen Zivilen Repräsentanten der NATO in
Afghanistan, dem Leiter der Unterstützungsmission der
Vereinten Nationen in Afghanistan, UNAMA, dem Bot-
schafter der jeweiligen Führungsnation des Regionalen
Wiederaufbauteams, PRT, und der afghanischen Regie-
rung, gemeinsam entwickelt haben.
Anlage 8
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 19):
Ist es richtig, dass in einem Bericht über die Stimmungs-
lage in den neun nördlichen Provinzen Afghanistans, den Ge-
neral Frank Leidenberger in Auftrag gegeben hat (Die Welt
vom 23. April 2010), auf eine Bereitschaft der lokalen auf-
ständischen Gruppen, namentlich von Maulawi Wakil Ahmed
Muttawakil, Ex-Außenminister der Taliban, zu Gesprächen
über eine politische Lösung hingewiesen wird, und welche
politischen Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um
diese Gesprächsbereitschaft vor Ort im Norden weiter auszu-
loten und im Sinne einer politischen Lösung des Konflikts zu
nutzen?
Der Bundesregierung liegt kein entsprechender von
General Frank Leidenberger in Auftrag gegebener Be-
richt vor.
Bei dem in der Presse zitierten Bericht handelt es sich
um einen Reisebericht des Leutnants zur See Marco
Hellgrewe, dessen Inhalt sich die Bundesregierung nicht
zu eigen macht und nicht kommentiert.
Anlage 9
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 22):
Inwieweit orientieren sich die Kriterien, die die Bundes-
regierung für den schrittweisen Abzug der Bundeswehr aus
Afghanistan aufstellt, am Abzugsplan der US-Streitkräfte,
bzw. sind sie von diesem unabhängig?
Der Bundeswehreinsatz und der Einsatz der US-
Streitkräfte in Afghanistan erfolgen im Rahmen der
Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für
Afghanistan, ISAF. Grundsätzlich gelten die von ISAF
entwickelten und im NATO-Rahmen gebilligten Grund-
sätze und Ziele der Operationsführung für die Bundes-
wehr wie auch für die US-Streitkräfte. Dies gilt auch für
die von ISAF entwickelten Grundsätze für die nächste
Operationsphase, die sogenannte Phase IV, „Transition“,
deren Kern die Übergabe der Sicherheitsverantwortung
an afghanische Sicherheitskräfte ist.
Die afghanische Regierung ist an der Entwicklung
dieser Kriterien beteiligt. Zudem ist es ein Ziel der für
Ende Juli angesetzten Kabuler Konferenz, die in London
beschlossene Strategie der internationalen Gemein-
schaft zur „Übergabe in Verantwortung“ zu präzisieren
und mit konkreten Zielen und Vereinbarungen insbeson-
dere im sozio-ökonomischen Bereich zu unterfüttern.
Die Entscheidung über die Übergabe der Sicher-
heitsverantwortung in einer Provinz werden von der
afghanischen Regierung und vom NATO-Rat getroffen.
Grundlage dafür werden Empfehlungen sein, die ein so-
genanntes „transition board“, bestehend aus COM ISAF,
dem Hohen Zivilen Repräsentanten der NATO in Afgha-
nistan, dem Leiter der Unterstützungsmission der Ver-
einten Nationen in Afghanistan, UNAMA, dem Bot-
schafter der jeweiligen Führungsnation des Regionalen
Wiederaufbauteams, PRT, und der afghanischen Regie-
rung, gemeinsam entwickelt haben.
3778 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 10
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 23):
Was unternimmt die Bundesregierung, damit vor dem Re-
ferendum über die Unabhängigkeit des Südsudan im Januar
2011 eine Sudan-Konferenz im UN-Rahmen stattfindet, wozu
der Deutsche Bundestag in seinem interfraktionellen Antrag
(Bundestagsdrucksache 17/1158) die Bundesregierung aufge-
fordert hat?
Die Bundesregierung steht im ständigen Dialog mit
ihren Partnern, insbesondere in der Europäischen Union,
den Vereinigten Staaten von Amerika und in Afrika zur
Abstimmung des weiteren Vorgehens im Bezug auf den
Sudan.
Es werden gegenwärtig verschiedene Ansätze zur
Bestimmung einer gemeinsamen Position und Maßnah-
men der internationalen Gemeinschaft erörtert. Die Afri-
kanische Union, AU, hat das AU-High Implementation
Panel unter Vorsitz des ehemaligen südafrikanischen
Präsidenten, Thabo Mbeki, mit der Begleitung des Re-
ferendums über die Umsetzung des Umfassenden Frie-
densabkommens für Sudan, Comprehensive Peace
Agreement – CPA, beauftragt. Ein Koordinierungstref-
fen in Addis Abeba ist für den 8. Mai 2010 geplant.
Die USA planen eine CPA-Folgekonferenz, mögli-
cherweise in Kairo. Die Bundesregierung ist in diese
Diskussionsprozesse involviert und unterstützt dabei
konsensfähige Maßnahmen, die vor allem den Wün-
schen der Beteiligten im Sudan entsprechen und eine
starke aktive Rolle der Vereinten Nationen vorsehen.
Anlage 11
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 24):
Was unternimmt die Bundesregierung, damit vor dem Re-
ferendum über die Unabhängigkeit des Südsudan im Januar
2011 die strittigen Fragen wie die Aufteilung der Ölfelder, die
Nutzung von Öltransportwegen, die Aufteilung der Öleinnah-
men und sonstigen staatlichen Vermögen, die mangelnde
Transparenz des Unity Fund, die Landverteilung, Wasser- und
Weiderechte, Handelsbeziehungen, das Staatsangehörigkeits-
recht oder der Minderheitenschutz umfassend gelöst werden,
wozu sie der Deutsche Bundestag in seinem interfraktionellen
Antrag (Bundestagsdrucksache 17/1158) aufgefordert hat?
Die südsudanesische Regierung hat am 8. April 2010
offiziell bei den Vereinigten Staaten von Amerika und
der EU und ihren Mitgliedstaaten, unter anderem auch
Deutschland, um technische Beratung zu den in Ihrer
Frage genannten Themen gebeten. Die sudanesische Re-
gierung in Khartum unterstützt dies, erwartet aber auch
die Einbeziehung des Nordsudan in Entwicklungspro-
gramme.
Die Regierung im Südsudan hat eine Taskforce einge-
richtet, die mithilfe internationaler Experten Lösungen
für diese strittigen Fragen erarbeiten soll.
Im Moment lotet die internationale Gemeinschaft,
konkret das „Joint Donor Comittee“ – alle Vertretungen
und Entwicklungsorganisationen vor Ort –, im Sinne ei-
ner Arbeitsteilung Unterstützungsmaßnahmen aus. Die
Bundesregierung ist aktiv durch die Deutsche Botschaft
in Khartum, die Außenstelle Dschuba und die Gesell-
schaft für Technische Zusammenarbeit daran beteiligt.
Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung ein
umfassendes Konzept für den Sudan, welches gegenwär-
tig zwischen den Ressorts abgestimmt wird.
Der Ressortkreis zivile Krisenprävention wird am
12. Mai 2010 diese Fragen ebenfalls erörtern. Sudan
wird damit einen konkreten Anwendungsfall für unseren
neuen Ansatz der vernetzten Sicherheit im Afrikakon-
zept der Bundesregierung darstellen.
Anlage 12
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 25):
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich
des Wunsches Taiwans, sich als Beobachter an den Aktivitä-
ten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, zu
beteiligen, und welche Schritte will die Bundesregierung un-
ternehmen, um die sachlich gebotene Partizipation Taiwans zu
ermöglichen?
In Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der
Staatengemeinschaft erkennt Deutschland Taiwan nicht
als souveränen Staat an. Die Bundesregierung hält un-
verändert an ihrer Ein-China-Politik fest.
Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass
die Taiwan-Frage friedlich und im konstruktiven Dialog
zwischen den Beteiligten gelöst werden muss.
Deshalb hat die Bundesregierung pragmatische Lö-
sungen für die Mitarbeit Taiwans in internationalen Or-
ganisationen bisher unterstützt und beabsichtigt, das
auch in Zukunft zu tun.
Das gilt auch für die Mitarbeit Taiwans in der Interna-
tionalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO.
Anlage 13
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 26):
Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich
des Wunsches Taiwans, in die Mechanismen der Klimarah-
menkonvention der Vereinten Nationen, UNFCCC, eingebun-
den zu werden, und inwiefern widerspricht nach ihrer Ansicht
der Ausschluss des weltweit 22 größten CO2-Produzenten
dem Geist und den Zielen der Konvention?
Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass
die Taiwan-Frage friedlich und im konstruktiven Dialog
zwischen den Beteiligten gelöst werden muss. Die Bun-
desregierung unterstützt pragmatische Lösungen für die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3779
(A) (C)
(D)(B)
Mitarbeit Taiwans in internationalen Organisationen, auf
die sich die beiden Seiten geeinigt haben, und beabsich-
tigt, dies auch in Zukunft zu tun.
Taiwan bemüht sich zurzeit erneut um einen Beobach-
terstatus bei Konferenzen der Vertragsstaaten der Klima-
rahmenkonvention, UNFCCC. Die Bundesregierung
würde Gespräche zwischen Taiwan und der Volksrepu-
blik China über konkrete Schritte einer sinnvollen Mit-
arbeit Taiwans bei UNFCCC begrüßen.
Beiträge Taiwans zum Klimaschutz tragen zur Errei-
chung des klimapolitischen Ziels bei, den Anstieg der
globalen Temperaturen auf zwei Grad zu begrenzen.
Anlage 14
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1534, Frage 27):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die im Brief des zyp-
riotischen Parlaments vom 12. April 2010 geäußerte Feststel-
lung, dass die Aufnahme von Handelsbeziehungen mit dem
türkisch besetzten Teil Zyperns durch die EU internationalem
Recht widerspricht, nach dem ein souveräner Staat – in die-
sem Fall durch die völkerrechtlich anerkannte Regierung der
Republik Zypern – das Recht hat, Häfen zu schließen – in die-
sem Fall im türkisch besetzten Teil Zyperns – und sich Dritte
an diese Entscheidung zu halten haben, und inwieweit teilt die
Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufnahme von
Handelsbeziehungen mit dem türkisch besetzten Teil Zyperns
die aktuellen Friedensbemühungen der Regierung konterka-
riert?
Zu Teil 1 der Frage, ob die Aufnahme von Handelsbe-
ziehungen mit dem Nordteil von Zypern internationalem
Recht widerspricht:
Vor dem Hintergrund der Ablehnung des Annan-Plans
durch die griechisch-zyprische Volksgruppe am 24. April
2004 hat die EU am 26. April 2004 beschlossen, der fak-
tischen Isolierung des nördlichen türkisch-zyprischen
Teils der Insel entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck wur-
den mehrere Verordnungsvorschläge durch die EU-Kom-
mission ausgearbeitet, von denen die Trennungslinien-
und die Finanzhilfeverordnung in den Jahren 2004 bzw.
2006 in Kraft getreten sind.
Der ebenfalls 2004 vorgelegte Entwurf einer Direkt-
handelsverordnung konnte dagegen bisher nicht verab-
schiedet werden, da insbesondere die Republik Zypern
hiergegen juristische und politische Bedenken erhob.
Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages war die EU-
Kommission verpflichtet, sämtliche schwebende Verfah-
ren, die nach neuem Recht dem ordentlichen Gesetzge-
bungsverfahren – Mitbestimmung durch das Europäische
Parlament – unterlagen, an das Europäische Parlament
weiterzuleiten. Darunter fiel nach Auffassung des juristi-
schen Dienstes der EU-Kommission auch der Entwurf für
die Direkthandelsverordnung. Aus Sicht der Kommission
widerspricht die Möglichkeit des Direkthandels grund-
sätzlich nicht völkerrechtlichen Vorgaben. Die Bundesre-
gierung teilt diese Auffassung.
Zu Teil 2 der Frage, inwieweit hierdurch aktuelle
Friedensbemühungen konterkariert würden:
Die Bundesregierung unterstützt jegliche Bemühun-
gen, die einen Fortschritt der laufenden Zypern-Verhand-
lungen ermöglichen. Der Friedensprozess bedarf neuer
Impulse, um die Chancen auf eine dauerhafte Lösung zu
verbessern. Aus Sicht der Bundesregierung gehört hierzu
auch der Direkthandel mit dem nördlichen Teil Zyperns.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 28):
Sind alle Ressorts der Bundesregierung der Auffassung,
die Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet
sollte sowohl durch das Löschen als auch das Sperren entspre-
chender Seiten erfolgen, oder ist dies eine Einzelmeinung des
Bundesministers des Innern, der entsprechend in der Presse
zitiert wurde?
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen-
hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht
Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote
schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu-
nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte
auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes
nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizei-
behörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregu-
lierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen
Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen-
netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer
Seiten betreiben.
In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt,
dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und
Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge-
nommen werden soll.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 29):
Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Menschen-
rechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg,
nachkommen, der in seiner Rede vor der Parlamentarischen
Versammlung des Europarates am 28. April 2010 die europäi-
schen Regierungen dazu aufforderte, keine Roma in den
Kosovo abzuschieben, insbesondere weil aus Deutschland ab-
geschobene Roma zum Teil in bleiverseuchten Lagern unter-
gebracht wurden?
Nein. Die deutschen Ausländerbehörden schieben
ausreisepflichtige Roma und Personen anderer Ethnien
aus dem Kosovo, die der vorausgegangenen Aufforde-
rung zur freiwilligen, von Bund und Ländern auch finan-
ziell in beachtlicher Höhe unterstützten Ausreise aus
dem Bundesgebiet nicht nachgekommen sind, nicht in
eine bestimmte Kommune oder „Lager“ im Kosovo ab.
3780 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Vielmehr sind ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise die koso-
varischen Stellen für die Aufnahme, Unterbringung und
Reintegration der Rückkehrer verantwortlich. Darüber
hinaus steht es den rückgeführten Personen im Rahmen
der verfassungsmäßig garantierten Freizügigkeit bzw.
der nationalen Gesetzgebung der Republik Kosovo frei,
über ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen. Unab-
hängig davon unterstützt die Bundesregierung zusam-
men mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersach-
sen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt mit dem
Rückkehrprojekt URA in beachtlichem Umfang die
Reintegration der Rückkehrer. Zu dem vielfältigen
Leistungsangebot dieses Projekts gehören auch die
Wohnraumvermittlung und die Gewährung von Miet-
kostenzuschüssen. Bisher konnte im Rahmen dieses Pro-
jekts jeder interessierte Rückkehrer in Wohnraum ver-
mittelt werden – im Jahr 2010 bis Ende Februar
37 Personen, darunter 21 Angehörige ethnischer Min-
derheiten, hiervon 15 Roma.
Im Februar 2010 startete das Umsiedlungsprogramm
der EU Mitrovica Support Initiative, EUMSRI, für die
durch Umweltgifte kontaminierten Roma-Siedlungen in
Nord-Mitrovica, Osterode und Cesmin Lug. Im ersten
Projektabschnitt begannen zu diesem Zeitpunkt die Bau-
arbeiten für die Errichtung von 90 Häusern in der Sied-
lung Roma-Mahalla; in einem zweiten Abschnitt sollen
weitere 50 Häuser errichtet werden. Derzeit sind im
Camp Osterode noch 99 und in Cesmin Lug 46 Roma-
Familien untergebracht. Bereits seit Mitte 2008 besteht
für beide Camps ein Zuzugsverbot für Neuankömm-
linge. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen für nahe
Angehörige, die wegen ihrer im jeweiligen Camp woh-
nenden Familienangehörigen um Aufnahme bitten.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat anläss-
lich der Unterzeichnung des deutsch-kosovarischen
Rückübernahmeabkommens am 14. April 2010 in Berlin
betont, dass Deutschland das seit Jahren bewährte Kon-
zept der schrittweisen Rückführung in das Kosovo auch
künftig fortsetzen wird. So wurden im Jahr 2009 von
circa 14 000 ausreisepflichtigen Kosovaren durch die
Ausländerbehörden nur 541 Personen abgeschoben, dar-
unter 76 Angehörige der Roma.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 30):
Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn Mitglieder
von Regierungen in Bund und Ländern – wie in den vergange-
nen Tagen etwa in Baden-Württemberg; siehe Süddeutsche
Zeitung vom 29. April 2010 – in der Diskussion über die voll-
ständige Umsetzung des gesetzlichen Verbots von Waffen in
privaten Händen und Haushalten vom Besitz von Waffen in
eigener Hand und ihren Erfolgen beim Übungsschießen
schwärmen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um
den Besitz von Schusswaffen in Ministerhand einzuschränken
und damit zur Abrüstung auch in Landesteilen zu kommen, in
denen die Waffenlobby verankert ist und die besonders vom
Waffenhandel profitieren?
Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Pres-
semeldungen zu waffenrechtlichen Sachverhalten in den
Bundesländern zu kommentieren. Dies gilt auch, soweit
in den Pressemeldungen Mitglieder von Landesregierun-
gen genannt oder zitiert werden.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 31):
Wie häufig – absolut und relativ – wurden welche Bean-
standungen bei Kontrollen der Lagerung von Waffen in priva-
ten Haushalten in den einzelnen Bundesländern seit der letz-
ten Änderung des Waffengesetzes festgestellt?
Der Bundesregierung liegen zu festgestellten Bean-
standungen bei den Kontrollen der Lagerung von Waffen
in privaten Haushalten keine statistischen Daten vor. Die
Länder sind nicht verpflichtet, statistische Daten zu er-
heben oder dem Bund zu berichten. Eine Abfrage bei
den Ländern war in der zur Verfügung stehenden Zeit
nicht möglich.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 32):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Widerruf des als „Schweine-Patent“ bekannt gewordenen
Patents EP 1651777, und wie wird die Bundesregierung die
Neuverhandlung des EU-Patentrechts zum Schutze der Nicht-
patentierbarkeit von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln vo-
ranbringen?
Das Europäische Patentamt hat das Europäische Pa-
tent 1651777 mit Entscheidung vom 20. April 2010 wi-
derrufen, nachdem der Patentinhaber Newsham Choice
Genetics im Einspruchsverfahen mit Schreiben vom
31. März 2010 erklärt hatte, das Patent nicht aufrecht
erhalten zu wollen. Weitere Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft
derzeit das weitere Vorgehen in Bezug auf tier- und
pflanzenbezogene Patente.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 33):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
Migrantinnen und Migranten, die die Meinung vertreten, dass
Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen gegen die Re-
ligionsfreiheit verstoßen, nicht nur in Übereinstimmung mit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stehen, das 1995
mit Blick auf Bayern festgestellt hat, ein Schulkreuz verstößt
gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates, sondern
auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Men-
schenrechte vom November 2009, und ist diese Meinung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3781
(A) (C)
(D)(B)
nicht Ausdruck von Toleranz und einer europäischen Gesin-
nung im Geiste der Aufklärung, ganz im Gegensatz zu jenen,
die mittels des Kruzifixes eine einseitige Bezugnahme auf das
Christentum erzwingen wollen?
Nach dem sogenannten Kruzifix-Beschluss des Bun-
desverfassungsgerichts von 1995 verstößt das Anbringen
eines Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatli-
chen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, dann
gegen die Religionsfreiheit, Art. 4 Abs. 1 des Grundge-
setzes, wenn die Schülerinnen und Schüler dem Kruzifix
zwangsweise ausgesetzt werden. In ähnlicher Weise hat
eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men-
schenrechte, EGMR, 2009 in der Sache Lautsi gegen
Italien entschieden, es verstoße gegen das Recht auf Bil-
dung, Art. 2 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Men-
schenrechtskonvention, in Verbindung mit dem Recht auf
Religionsfreiheit, Art. 9 der Europäischen Menschen-
rechtskonvention, wenn Schülerinnen und Schüler in öf-
fentlichen Schulen zwangsweise dem Anblick eines
Kruzifixes ausgesetzt würden. Diese Entscheidung ist
noch nicht endgültig, da Italien die Große Kammer des
EGMR angerufen hat.
Die Auffassung, dass Kruzifixe in Klassenräumen
staatlicher Schulen generell gegen die Religionsfreiheit
verstoßen, trifft somit nicht zu. Das Anbringen von Kru-
zifixen ist nach wie vor möglich, allerdings nicht gegen
den erklärten Widerspruch der Schülerinnen und Schüler
beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 34):
Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber
Vorschlägen der EU-Kommission zur Bekämpfung kinderpor-
nografischer Inhalte im Internet, und welche gesetzliche Re-
gelung strebt sie selbst an?
Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kin-
derpornografie haben in der vergangenen Woche mit
einer ersten Sitzung auf Ratsarbeitsgruppenebene begon-
nen. Art. 21 des Richtlinienvorschlags war bislang nicht
Gegenstand der Verhandlungen. Es ist derzeit auch nicht
absehbar, wann diese Norm erstmals Gegenstand von
Abstimmungsgesprächen auf Ratsarbeitsgruppenebene
sein wird.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 35
und 36):
Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene,
auch vor dem Hintergrund des zwischen den Koalitionsfrakti-
onen vereinbarten Grundsatzes „Löschen statt Sperren“, ge-
gen den in dem Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des
sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern sowie der Kinderpornografie, KOM(2010) 94, der
EU-Kommission angelegten Vorschlag einer europaweiten
Einführung von Internetsperren aussprechen?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Vor-
schlag der EU-Kommission vorgesehene Verpflichtung der
Mitgliedstaaten, eine Sperrung von Internetseiten vorzuneh-
men, hinsichtlich der Notwendigkeit eines effektiven Kampfes
gegen derartige Inhalte im Netz zielführend ist, oder vertritt die
Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass Netzsper-
ren für eine effektive Bekämpfung der Verbreitung der Darstel-
lung von Kindesmissbrauch im Internet nicht nur völlig unge-
eignet, sondern letztlich sogar kontraproduktiv sind, da die
betreffenden Inhalte im Netz verbleiben?
Zu Frage 35:
Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuel-
len Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornogra-
fie haben in der vergangenen Woche mit einer ersten Sit-
zung auf Ratsarbeitsgruppenebene begonnen. Art. 21 des
Richtlinienvorschlags war bislang nicht Gegenstand der
Verhandlungen. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wann
diese Norm erstmals Gegenstand von Abstimmungsge-
sprächen auf Ratsarbeitsgruppenebene sein wird.
Zu Frage 36:
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen-
hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht
Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote
schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu-
nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte
auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes
nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizeibe-
hörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulie-
rungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen
Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen-
netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer
Seiten betreiben.
In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt,
dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und
Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge-
nommen werden soll.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 37):
Welche Position vertritt die Bundesregierung, auch vor
dem Hintergrund der Debatte um das zurzeit per Minister-
erlass ausgesetzte deutsche Zugangserschwerungsgesetz, be-
züglich der Einführung von Netzsperren als Instrument im
Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Inter-
net sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene?
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen-
hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht
Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote
schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu-
3782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte
auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes
nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizei-
behörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregu-
lierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen
Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen-
netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer
Seiten betreiben.
In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt,
dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und
Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen
Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge-
nommen werden soll.
Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der
sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kin-
derpornografie haben in der vergangenen Woche mit ei-
ner ersten Sitzung auf Ratsarbeitsgruppenebene begon-
nen. Artikel 21 des Richtlinienvorschlags war bislang
nicht Gegenstand der Verhandlungen. Es ist derzeit auch
nicht absehbar, wann diese Norm erstmals Gegenstand
von Abstimmungsgesprächen auf Ratsarbeitsgruppene-
bene sein wird.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 38 und 39):
Bis wann wird der Truppenübungsplatz Wittstock vom
Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, an die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums der Finanzen, BMF, übergeben?
Ab wann wird das Gelände für die zivile Nutzung zur Ver-
fügung stehen?
Zu Frage 38:
Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit
Schreiben vom 30. März 2010 das Bundesministerium
der Finanzen darüber informiert, dass nach einem Ver-
zicht auf die Nutzung des Truppenübungsplatzes Witt-
stock als Luft-Boden-Schießplatz ein Bedarf für eine an-
derweitige militärische Nutzung nicht besteht. Aufgrund
ihrer Zuständigkeit prüft die Bundesanstalt für Immo-
bilienaufgaben derzeit die Modalitäten einer Übernahme
der Liegenschaft.
Zu Frage 39:
Über den Zeitpunkt einer zivilen Nutzung des Gelän-
des des Truppenübungsplatzes Wittstock lassen sich ge-
genwärtig noch keine Aussagen treffen.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Frage 40):
Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag
des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats beim Bun-
desministerium der Finanzen, Professor Dr. Clemens Fuest,
angesichts hoher Staatsschulden Kirchenmitglieder durch eine
Reform der Kirchensteuer am Sparen zu beteiligen, indem
durch eine Aufspaltung in ein Beitrags- und ein Spendenele-
ment nur die Hälfte des Kirchensteuerbetrages als Spende
steuerlich abzugsfähig sein soll (Interview in der Financial
Times Deutschland vom 21. April 2010)?
Es ist nicht beabsichtigt, den Abzug der gezahlten
Kirchensteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Num-
mer 4 des Einkommensteuergesetzes zu verändern.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Frage 41):
Wie und an wen – Mühlenbesitzer oder Endverbraucher –
gedenkt die Bundesregierung nach der am 23. April 2010 er-
folgten Zustimmung der EU zu den Regelungen der Besteue-
rung von Rapsöl im Wachstumsbeschleunigungsgesetz die
überzahlten Steuern zurückzuzahlen?
Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Biodie-
sel und Pflanzenölkraftstoff festgelegte Fortschreibung
der Steuerentlastungssätze des Jahres 2009 für die Jahre
2010 bis 2012 ist aufgrund der beihilferechtlichen Ge-
nehmigung der EU-Kommission vom 21. April 2010
rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten.
Die zuständigen Behörden der Zollverwaltung sind
bereits mit Erlass des BMF vom 22. April 2010 ange-
wiesen worden, nunmehr ausschließlich die aktuellen
Steuerentlastungssätze anzuwenden und die notwendi-
gen Korrekturen für die zurückliegenden Monate des
Jahres 2010 von Amts wegen vorzunehmen.
Die noch ausstehenden Beträge können aus rechtli-
chen Gründen nur an die Steuerentlastungsberechtigten
ausgezahlt werden. Steuerentlastungsberechtigt sind die
Steuerschuldner, also in der Regel diejenigen Unterneh-
men, die den Bioreinkraftstoff in den Verkehr gebracht
haben – zum Beispiel die Ölmühlenbesitzer. Endver-
braucher sind nicht steuerentlastungsberechtigt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 42):
Befürwortet die Bundesregierung eine Aufhebung der
Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm, MAP, und,
wenn nein, welche alternativen Überlegungen existieren zur
weiteren Förderung des erneuerbaren Wärmemarktes?
Im Haushalt des BMU wurden beim Titel „Förderung
von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Ener-
gien“ − zu dem auch das Marktanreizprogramm zählt −
115 Millionen Euro qualifiziert gesperrt, weil die Ein-
nahmenentwicklung des Bundes aus dem Handel mit
CO2-Emissionszertifikaten mit erheblichen Unsicherhei-
ten behaftet war. Nach derzeitigem Stand hat sich keine
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3783
(A) (C)
(D)(B)
wesentliche Verbesserung gezeigt. Eine Aufhebung der
qualifizierten Sperre kommt somit derzeit aus Haushalts-
sicht nicht in Betracht.
Alternative Überlegungen zur Förderung des erneuer-
baren Wärmemarktes außerhalb des Marktanreizpro-
gramms gibt es derzeit nicht. Diese wären gegebenen-
falls im Rahmen des Energiekonzepts zu entwickeln.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 43 und 44):
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die
Banken an der Finanzierung der Hilfen für Griechenland
durch die Einführung einer Finanzumsatzsteuer zu beteiligen,
wenn bereits ein Steuersatz in Höhe von 0,01 Prozent auf eu-
ropäischer Ebene Einnahmen von mindestens 90 Milliarden
Euro generieren könnte?
Wird die Bundesregierung eine neue Initiative zur Einfüh-
rung einer Finanzumsatzsteuer anregen vor dem Hintergrund
der nicht erfolgten Einigung zur Bankenabgabe beim letzten
G-20-Gipfel in Washington und der Tatsache, dass nun auch
Russland die Einführung einer Finanzumsatzsteuer erwägt
(Financial Times Deutschland vom 28. April 2010)?
Zu Frage 43:
Vor dem Hintergrund der in den letzten Wochen auf
europäischer Ebene geführten Diskussionen schätzt die
Bundesregierung die Möglichkeit als gering ein, auf EU-
Ebene Einstimmigkeit für die Einführung einer Finanz-
transaktionsteuer herzustellen.
Zu Frage 44:
Die Diskussion der G-20-Finanzminister und Noten-
bankgouverneure am 23. April 2010 in Washington hat
gezeigt, dass es international noch keinen Konsens für
eine – wie auch immer geartete – Beteiligung des Fi-
nanzsektors an den Krisenkosten gibt.
Wichtige Schwellenländer, aber auch Kanada und
Australien, sind in dieser Frage sehr zurückhaltend.
Noch größer ist die Ablehnung bei einer Finanztransak-
tionsteuer im engeren Sinne.
Die Bundesregierung schätzt daher die Möglichkeit
als gering ein, im Kreis der G 20 Einstimmigkeit für die
Einführung einer Finanztransaktionsteuer herzustellen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 45):
Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor,
dass die jüngsten Herabstufungen durch Ratingagenturen der
Länder Portugal und Spanien auf andere Faktoren als die Ver-
änderung wirtschaftlicher Fundamentaldaten – zum Beispiel
Absprachen mit Investoren – zurückzuführen sind, und, falls
nein, beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Richtung
untersuchend tätig zu werden?
Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat zuletzt die
Bewertung portugiesischer Staatsanleihen am 27. April
2010 um zwei Stufen auf „A-“ und die Bewertung spani-
scher Staatsanleihen am 28. April 2010 um eine Stufe
auf „AA“ mit jeweils negativem Ausblick herunterge-
stuft. Zur Begründung ihrer Herabstufungen verweist die
Agentur jeweils unter anderem auf vergrößerte haus-
haltspolitische Risiken, schlechte Wachstumsaussichten
und den aus Sicht der Agentur bestehenden Bedarf an
zusätzlichen Sparanstrengungen.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, dass die Entscheidungen der Ratingagentur auf
andere Faktoren als die Veränderungen von wirtschaftli-
chen- und finanzpolitischen Fundamentaldaten zurück-
geführt werden könnten. Die Bundesregierung beabsich-
tigt daher nicht, in dieser Richtung untersuchend tätig zu
werden. Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass Ratings
immer nur die Meinung der Ratingagenturen darstellen
und sich Investoren bzw. Marktteilnehmer ein eigenes
Bild von der Kreditwürdigkeit eines Landes machen
müssen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 46):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass Deutschland mit ei-
nem Anteil von rund 30 Prozent an der Wertschöpfung – Brutto-
inlandsprodukt – der Eurozone mit 47 Prozent einen – gemes-
sen an der Wertschöpfung – weit überproportionalen Anteil an
Abschreibungen der Banken verzeichnen muss – vergleiche
IWF, Global Financial Stability Report, April 2010, 1. Kapitel –,
und inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbe-
darf?
Die Finanzierungsstruktur in Deutschland ist traditio-
nell bankbasiert; deshalb hat der deutsche Finanzsektor
ein verhältnismäßig hohes Gewicht. Die bankbasierte
Finanzierung sorgt in Verbindung mit dem Hausbanken-
prinzip und der dezentralen Bankenstruktur für eine si-
chere Unternehmensfinanzierung auch in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten. Außerdem wurde Deutschland als
exportorientiertes Land von der Wirtschaftskrise in be-
sonderem Maße betroffen und hatte einen besonders star-
ken Einbruch der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen.
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen auf
Ebene der G 20, des Financial Stability Boards und des
Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Stärkung
der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 47):
Hat die Bundesregierung mit den deutschen Banken, die
griechische Anleihen halten, über ihren Beitrag zum Ret-
3784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
tungspaket für Griechenland verhandelt und, wenn nein, wa-
rum nicht?
In Abstimmung mit den Eurozonen-Finanzministern
sucht die Bundesregierung gegenwärtig den Dialog mit
Vertretern der Finanzwirtschaft. Vertreter der deutschen
Finanzwirtschaft haben sich in einem Gespräch mit dem
Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble,
am 4. Mai 2010 bereit erklärt, nach aller Möglichkeit,
bestehende Kreditlinien und des Anleihenengagement
gegenüber Griechenland für die Laufzeit des Hilfspro-
gramms aufrechterhalten zu wollen. Außerdem haben
die Vertreter der Finanzwirtschaft ihre Bereitschaft er-
klärt, KfW-Anleihen zu zeichnen, die zur Finanzierung
des deutschen Beitrages ausgegeben werden.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 48):
Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus
der Griechenlandkrise für die Regulierung der Finanzmärkte
gezogen, und wann beginnt die Bundesregierung mit der Um-
setzung dieser Schlussfolgerungen?
Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Regulierung der
Derivatmärkte auf europäischer Ebene noch stärker vo-
rangetrieben werden muss. Hierbei sollen insbesondere
die Abwicklung standardisierter Derivate über zentrale
Clearingstellen und die Transparenz von Derivatetrans-
aktionen verbessert werden. Hierzu hat die Europäische
Kommission im Oktober 2009 eine entsprechende Mit-
teilung veröffentlicht und plant, Mitte 2010 einen Recht-
setzungsvorschlag vorzulegen. Ferner ist es erforderlich,
die Qualität von Ratingagenturen zügig zu verbessern.
Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass die
operative Aufsicht über Ratingagenturen nach den
Vorgaben der EU-Ratingverordnung wie geplant im
Sommer 2010 ihren Anfang nimmt. Die Bundesregie-
rung ist durch das derzeit im Bundestag verhandelte
Ausführungsgesetz auf einem guten Weg, die Vorausset-
zungen für die operative Aufsicht zeitnah zu schaffen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fra-
ge 49):
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche
Finanzhilfen jetzt für Griechenland und später vielleicht für
Portugal, Spanien, Italien letztlich nicht wieder den deutschen
Großbanken zugutekommen und zufließen, die die Finanz-
krise wesentlich mitverursacht haben und jetzt durch Beteili-
gung an der Spekulation zulasten der genannten Staaten von
deren verzweifelter Finanzlage ohnehin profitieren, und wel-
che konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
die Beteiligung deutscher Banken am Spekulationsgeschäft
zulasten etwa von Griechenland auszuschließen?
Das Eingreifen zur Rettung Griechenlands liegt zual-
lererst in unserem eigenen nationalen Interesse. Ohne
ein Handeln des Internationalen Währungsfonds und der
15 Staaten des Euro-Währungsgebiets käme es zur Zah-
lungsunfähigkeit Griechenlands, die nach Einschätzung
der Europäischen Zentralbank und der Europäischen
Kommission die Finanzstabilität in der gesamten Euro-
päischen Währungsunion gefährden würde.
Bundeskanzlerin Merkel hat in einem gemeinsamen
Schreiben mit Präsident Sarkozy, dem luxemburgischen
Premierminister Juncker und dem griechischen Minister-
präsidenten Papandreou vom 10. März 2010 die EU-
Kommission aufgefordert, möglichst rasch auf europäi-
scher Ebene eine Untersuchung bezüglich der Rolle und
Auswirkungen von Spekulationen mit CDS-Geschäften
mit Staatsanleihen europäischer Länder durchzuführen
und bei Verdacht auf einen maßgeblichen Einfluss spe-
kulativer Geschäfte auf die Entwicklung der Renditen
entsprechende Maßnahmen zu prüfen und gegebenen-
falls Rechtsakte zu entwerfen.
In Abstimmung mit den Euro-Zonen-Finanzministern
sucht die Bundesregierung den Dialog mit Vertretern der
Finanzwirtschaft, um sich über die aktuelle Lage und die
jeweiligen Verantwortlichkeiten auszutauschen.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD)
(Drucksache 17/1534, Fragen 50 und 51):
Werden die Interessen der Kultur, der Kulturschaffenden
und der Kultureinrichtungen in der Zusammensetzung der Ge-
meindefinanzkommission und ihren inhaltlichen Beratungen
berücksichtigt – bitte begründen – und, wenn ja, in welcher
Form?
Welche Vorschläge, Konzepte oder Modelle hat die Bun-
desregierung zum Erhalt und zur Sicherung von Kultur-
einrichtungen und kulturellen Projekten, die aufgrund der
immensen Herausforderungen und Sparzwänge, denen die öf-
fentlichen Haushalte aufgrund der Finanz- und Wirtschafts-
krise, aber auch der Steuerpolitik der Bundesregierung aktuell
gegenüberstehen, von Einsparungen und Schließungen be-
droht sind vor dem Hintergrund, dass die Kommunen neben
den Ländern die Hauptförderer der Kultur – in Nordrhein-
Westfalen tragen die Kommunen fast 80 Prozent der gesamten
öffentlichen Kulturfinanzierung – sind?
Zu Frage 50:
Die Gemeindefinanzkommission steht unter dem Vor-
sitz des Bundesministers der Finanzen. Weitere Mitglie-
der sind die Bundesminister des Innern und für Wirt-
schaft und Technologie, die Finanzminister der Länder
Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz sowie die Innenminister der Länder Brandenburg,
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Kommis-
sion gehören weiterhin die Präsidentin des Deutschen
Städtetages, die Präsidenten des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages
– also der Träger der von Ihnen angesprochenen Kultur-
einrichtungen – an.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3785
(A) (C)
(D)(B)
Die Erarbeitung von Alternativen bei der Gemeinde-
finanzierung hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von
Handlungsfeldern, auch auf den Kulturbereich. Bereits
im Rahmen der Kabinettbefassung zur Einsetzung der
Gemeindefinanzkommission hat der Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien daher nach-
drücklich auf die Bedeutung einer Restrukturierung der
kommunalen Finanzen für den Kultursektor hingewie-
sen. Die Bundesregierung ist sich der mittelbaren Aus-
wirkungen von Neuordnungen auf alle Bereiche kom-
munaler Infrastruktur – auch auf die Kultur – bewusst
und wird sie nicht außer Acht lassen.
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung ist sich sehr wohl bewusst, dass
bei einer andauernden finanziellen Schieflage der Kom-
munen ihre zentrale Funktion als Träger vielfältigster
kultureller Einrichtungen beeinträchtigt wird und die
Kulturlandschaft in Deutschland Schaden nehmen kann.
Mit der Einsetzung der Gemeindefinanzkommission hat
die Bundesregierung die notwendigen Schritte zur Be-
wältigung der aktuellen Finanzprobleme der Kommunen
eingeleitet.
Zuerst sind allerdings die Länder gefordert, die nach
der Finanzverfassung für eine angemessene Finanzaus-
stattung ihrer Kommunen verantwortlich sind. Sie besit-
zen im kommunalen Finanzausgleich das geeignete
Instrument, ihre Kommunen mit den Finanzmitteln aus-
zustatten, die es ihnen erlauben, das gebotene Niveau an
kulturellen Angeboten aufrechtzuerhalten.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 52):
Wie rechtfertigt die Bundesregierung die bisherige Veröf-
fentlichung von vier Nichtanwendungserlassen durch das
Bundesministerium der Finanzen gegenüber dem im Koali-
tionsvertrag selbst gesetzten Ziel zu der Praxis der Nicht-
anwendungserlasse, und welche Schlüsse zieht die Bundes-
regierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes, BFH, vom
18. März 2010 (IX B 227/09), in welchem der BFH entgegen
dem Nichtanwendungserlass vom 15. Februar 2010 seine
Rechtsauffassung erneut bestätigt?
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag enthält den
Auftrag, sich in BMF-Schreiben auf die Auslegung der
Gesetze zu beschränken und die Praxis der Nichtanwen-
dungserlasse zurückzuführen. Die seit Beginn der
17. Legislaturperiode im Einvernehmen mit den obers-
ten Finanzbehörden der Länder ergangenen vier Nicht-
anwendungserlasse haben die Auslegung der Gesetze
zum Gegenstand, wenn auch mit einem von der Auffas-
sung des Bundesfinanzhofs, BFH, abweichenden Ergeb-
nis. Sie waren aus den in den BMF-Schreiben jeweils
angeführten Gründen geboten.
Das BMF wird aber auch in Zukunft weiterhin darauf
hinwirken, dass BFH-Urteile grundsätzlich allgemein
angewandt werden und damit der Vereinbarung im
Koalitionsvertrag entsprochen wird. In Ausnahmefällen
kann es aber auch künftig erforderlich sein, ein BFH-Ur-
teil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzu-
wenden.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 53):
Welche steuerlichen Mehreinnahmen infolge des Progres-
sionsvorbehalts auf Kurzarbeitergeld erwartet die Bundesre-
gierung für das Kassenjahr 2009/2010 durch die Verlängerung
der Bezugsfrist auf 24 Monate, und wie sieht die Bundes-
regierung das Leistungsfähigkeitsprinzip gewahrt, wenn das
Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen ist,
hingegen per Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte
Mieterträge aus dem europäischen Ausland nach § 32 b
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes von diesem
ausgenommen sind?
Durch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sind
keine Steuermehreinnahmen zu erwarten, da Kurzarbei-
tergeld steuerfrei ist. Hingegen ist mit Steuerminderein-
nahmen zu rechnen, soweit steuerpflichtige Löhne durch
steuerfreies Kurzarbeitergeld ersetzt werden.
Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld ist
gerechtfertigt, weil er den Grundsätzen einer Besteue-
rung nach der Leistungsfähigkeit entspricht. Bezieht bei-
spielsweise ein Steuerpflichtiger während des Kalen-
derjahres nur steuerpflichtigen Lohn und ein anderer
Steuerpflichtiger sowohl steuerpflichtigen Lohn als auch
Kurzarbeitergeld in gleicher Gesamthöhe, so wäre der
Steuersatz ohne Progressionsvorbehalt für beide Steuer-
pflichtige unterschiedlich. Der Progressionsvorbehalt
bewirkt, dass bei gleichen Gesamteinnahmen der gleiche
Steuersatz auf die Löhne angewandt wird.
Beim Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld
und ausländische Mieterträge liegen unterschiedliche
Sachverhalte vor. Kurzarbeitergeld wird weder im Inland
noch im Ausland steuerlich belastet. Hingegen sind die
in Rede stehenden Mieteinkünfte in Deutschland nur
dann steuerfrei und vom Progressionsvorbehalt ausge-
nommen, wenn sie nach den Doppelbesteuerungsab-
kommen im Ausland steuerpflichtig und gegebenenfalls
auch steuerbelastet sind. Nach geltendem Recht kommt
für ausländische Verluste aus Vermietung und Verpach-
tung kein negativer Progressionsvorbehalt zur Anwen-
dung. Die Gesetzesänderung entspricht der auch unter
EU-Gesichtspunkten anerkannten Symmetriethese.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 54):
Wie ist zu erklären, dass sämtliche Unternehmen auf die
Liste der akkreditierten Stellen bei der Deutschen Akkreditie-
rungsstelle ohne vorherige Überprüfung übernommen wur-
den, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Un-
3786 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
ternehmen in den nächsten fünf Jahren ihren Verpflichtungen
und Auflagen bei Zertifizierungen nachkommen?
Die Unternehmen auf der Liste verfügen über gültige
Akkreditierungen, die von Mitgliedern des Deutschen
Akkreditierungsrates, DAR, und/oder von staatlichen
Einrichtungen, zum Beispiel Zentralstelle der Länder für
Sicherheitstechnik, Zentralstelle der Länder für Gesund-
heitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten,
Kraftfahrtbundesamt, vor Inkrafttreten des Akkreditie-
rungsstellengesetzes ausgestellt wurden. Die Deutsche
Akkreditierungsstelle GmbH, DAkkS, führt diese Ak-
kreditierungen gemäß den Vorgaben der Verordnung,
EG Nr. 765/2008 in Verbindung mit den Regelungen des
Akkreditierungsstellengesetzes fort.
Die Akkreditierung trifft lediglich eine Kompetenz-
feststellung, also eine Aussage darüber, ob eine Konfor-
mitätsbewertungsstelle technisch dazu in der Lage, das
heißt kompetent ist, eine bestimmte Konformitätsbewer-
tungstätigkeit durchzuführen. Mit der Akkreditierung
durch die DAkkS ist nicht verbunden, dass die jeweilige
Konformitätsbewertungsstelle ihre Tätigkeit ausüben
und zum Beispiel am Markt anbieten darf. Hier bestehen
verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen eine
Konformitätsbewertungsstelle zusätzlich zur Kompetenz-
bestätigung, das heißt der Akkreditierung, eines weiteren
formalen Aktes bedarf, um in bestimmten Bereichen tä-
tig werden zu dürfen, zum Beispiel Anerkennung, Zulas-
sung, Benennung, Notifizierung. Das Akkreditierungs-
stellengesetz verwendet für diesen formalen Akt den
Begriff der Befugniserteilung. Ausgesprochen werden
die Befugniserteilungen durch unterschiedliche Behör-
den des Bundes oder der Länder, im Bereich der
Medizinprodukte ist dies die ZLG, auf der Grundlage des
jeweiligen Fachrechts, das mit der Schaffung des Akkre-
ditierungsstellengesetzes nicht geändert wurde. Die zu-
ständigen Behörden überwachen im Rahmen der Befug-
niserteilung die Einhaltung von Verpflichtungen und
Auflagen. Die befugniserteilenden Behörden sind ferner
in den Akkreditierungsprozess mit einbezogen, vgl. § 2
Abs. 3 sowie § 10 Abs. 1 Nr. 3 Akkreditierungsstellen-
gesetz.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Fragen 55 und 56):
Welche werden die nationalen Ziele, vor allem in den Be-
reichen Wirtschaft, Umwelt, Soziales und Beschäftigung,
sein, die sich die Bundesregierung im Rahmen der neuen Stra-
tegie für Wachstum und Beschäftigung setzt?
Wie werden dabei die Sozialpartner und die Zivilgesell-
schaft einbezogen, und in welcher Form wird der Deutsche
Bundestag darüber informiert?
Zu Frage 55:
Im Unterschied zur auslaufenden Lissabon-Strategie
wird die neue Strategie „EU 2020“ dadurch geprägt,
dass sie fünf EU-weite Kernziele enthalten wird. Zu die-
sen Kernzielen hat der Europäische Rat am 25./26. März
Eckpunkte beschlossen, aber noch keine abschließende
Entscheidung getroffen. Allerdings sind die Mitglied-
staaten aufgefordert, ihre nationalen Beiträge zur Erfül-
lung der EU-weiten Ziele bis zum Europäischen Rat im
Juni zu definieren. Dies sind bekanntermaßen Ziele zur
Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie
Klima und Energie. Für die Ziele „Bildung“ sowie „För-
derung der sozialen Integration, insbesondere der Ver-
minderung der Armut“, sind noch geeignete EU-weite
Zieldefinitionen zu finden. Hierzu wie auch zu dem Teil-
ziel „Verbesserung der Energieeffizienz in Richtung auf
20 Prozent“ ist die Meinungsbildung innerhalb der Bun-
desregierung bzw. zwischen Bundesregierung und Län-
dern noch nicht abgeschlossen.
In dieser Woche findet ein erster Gedankenaustausch
mit der Kommission darüber statt, wie und in welchem
Umfang Deutschland zu den EU-weiten Zielen beitragen
kann.
Zu Frage 56:
Das BMWi hat am 18. März 2010 eine Informations-
veranstaltung mit Vertretern der Zivilgesellschaft und
den Sozialpartnern durchgeführt. Alle Beteiligten hatten
Gelegenheit, ihre Position zur geplanten Strategie „EU
2020“ darzulegen. Des Weiteren findet ein kontinuierli-
cher Informationsaustausch zu Einzelaspekten zwischen
den jeweils dafür federführenden Ressorts und den ent-
sprechenden Teilen der Zivilgesellschaft statt.
Eine gesonderte Unterrichtung des Bundestages zur
Beteiligung der Zivilgesellschaft ist nicht vorgesehen.
Schon bisher hat aber eine intensive Befassung aller
relevanten Bundestagsausschüsse zum Komplex „EU
2020“ stattgefunden. Die Bundesregierung wird diese
Unterrichtung selbstverständlich fortführen. In diesem
Kontext erinnere ich daran, dass die Bundeskanzlerin
zugesagt hat, vor einer abschließen Entscheidung im Eu-
ropäischen Rat die Rückendeckung des Bundestages ein-
zuholen.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Andrea Nahles (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Fragen 57 und 58):
Wie ist der Sachstand der Arbeit der Initiative „Wirt-
schaftsfaktor Alter“ und des RLW-Arbeitskreises Tourismus
– RLW: Richtlinien für den ländlichen Wegebau – insbeson-
dere hinsichtlich der Frage zum aktuellen Stand der Umset-
zung des barrierefreien Tourismus und zur Gewinnung kleiner
und mittlerer Unternehmen in der Tourismusbranche für den
Seniorentourismus?
Wie wird die Bundesregierung die Barrierefreiheit im
Tourismus konkret kurzfristig erreichen, und welchen Stand
hat die Umsetzung der Leitlinien für den Tourismus für diesen
Bereich?
Zu Frage 57:
Im Rahmen der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“
fanden bisher zwei Fachforen „Wirtschaftsfaktor Alter“
statt. Das zweite Fachforum am 28. April 2010 im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3787
(A) (C)
(D)(B)
BMWi hatte das Ziel, Erkenntnisse zum Wirtschaftsfak-
tor Alter in die kleinen und mittleren Unternehmen zu
tragen. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen von Vor-
trägen und einer Ausstellung in sehr plastischer Form die
heterogenen Bedürfnisse einer älteren Kundschaft darge-
stellt. Außerdem wurden konkrete Umsetzungsstrategien
von Unternehmen vorgestellt, Good Practice. Der Ar-
beitskreis Tourismus tagte bisher einmal im Oktober
2009. Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Thema
„Wirtschaftsfaktor Alter“ nicht auf das Thema Barriere-
freiheit verkürzt werden sollte. Zentrales Thema bei der
Zielgruppe 50+ sei der Service. Der Arbeitskreis Touris-
mus wird sich im Herbst 2010 ein zweites Mal treffen.
Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der
Deutschen Wirtschaft e. V., RKW, das die Arbeitskreise
organisiert, erarbeitet gerade eine Broschüre für kleine
und mittlere Hotelbetriebe, gastronomische Betriebe und
Freizeiteinrichtungen mit besonderem Fokus auf den
Themen Service und Marketing. Des Weiteren sind re-
gionale Aktivitäten rund um den Tourismus geplant,
zum Beispiel Veranstaltungen für Unternehmen und
– gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeinde-
bund – für die Bürgermeister als wichtige Promotoren
des Themas Wirtschaftsfaktor Alter.
Zu Frage 58:
Das Ziel der Barrierefreiheit ist auch im Tourismus
ein gesellschaftspolitisches Ziel, das alle Lebensbereiche
umfasst und sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen
gründet. Mit Blick auf die grundsätzlich gleichberech-
tigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftli-
chen Leben sollen auch Urlaub und Reisen für behin-
derte Menschen zur Selbstverständlichkeit werden.
Dieses Ziel kann nur schrittweise erreicht werden und
bedarf des Engagements aller am Tourismus beteiligten
Unternehmen und Einrichtungen, Länder, Regionen,
Kommunen, touristische Unternehmen, insbesondere
das Gastgewerbe, Freizeitparks, Architekten, das Bau-
wesen, der Verkehrsbereich usw. Die Bundesregierung
kann hierzu nur Anstöße geben.
Die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregie-
rung sehen vor, das Ziel der Barrierefreiheit als Quer-
schnittsaufgabe in allen Politikbereichen stärker zu ver-
ankern. Die Bundesregierung fördert kontinuierlich
Projekte der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus
für Alle e. V., NatKo. Die Zahl der behindertenfreundli-
chen und behindertengerechten touristischen Angebote
steigt deutlich an. Auch viele private Anbieter berück-
sichtigen bei Ausbau und Modernisierung die Anforde-
rungen der Barrierefreiheit.
Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene
Studie „Barrierefreier Tourismus für alle in Deutschland –
Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteige-
rung“, 2008, hat eine Bestandsanalyse vorgenommen
und Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. Viele in
der Tourismusplanung tätige Akteure haben den Hand-
lungsbedarf erkannt und setzen ihn bereits um. Sie ver-
stärken ihre Angebote für einen barrierefreien Touris-
mus.
Im Ergebnis der Arbeit an der oben genannten Studie
hat sich die Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Reiseziele
in Deutschland“ gebildet. Ihr gehören inzwischen sieben
Städte und Tourismusregionen an, die sich der Entwick-
lung des barrierefreien Tourismus in Deutschland in
besonderem Maße verschrieben haben – siehe: http://
barrierefreie-reiseziele.org
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 59):
Hat die Bundesregierung im Vorfeld der anstehenden
Sommerferienzeit mit den Ländern und der Tourismuswirt-
schaft konzeptionelle Gespräche geführt, um sich einen Über-
blick über die zu erwartenden Touristenströme in Deutschland
zu verschaffen, und, wenn nein, aus welchen Gründen ist dies
nicht erfolgt?
Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Informa-
tions- und Meinungsaustausch mit den Bundesländern
wie auch mit der Tourismuswirtschaft und ihren Ver-
bänden. Beispielsweise befasste sich der Bund-Länder-
Ausschuss Tourismus am 26. und 27. April 2010 mit
aktuellen gegenseitig interessierenden Belangen der
Tourismuspolitik.
Eine Einflussnahme auf die Touristenströme in
Deutschland ist ausschließlich über die Ferienstaffelung
im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung
möglich, die derzeit bis zum Jahr 2017 festgelegt ist.
Weitere Informationen hierzu enthält die Antwort auf
Frage Nr. 117. Insoweit besteht derzeit kein aktueller
Handlungsbedarf.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD)
(Drucksache 17/1534, Fragen 60 und 61):
Welche Projekte zur Förderung der Leistungssteigerung
im Tourismusgewerbe werden derzeit finanziert, welche Pro-
jekte sind darüber hinaus für diese Legislaturperiode in der
Planung, und wie stellt sich der jeweilige Beratungsstand mit
den Antragstellern, insbesondere der Deutschen Zentrale für
Tourismus und dem Deutschen Tourismusverband, dar?
Welche Ergebnisse hat die Ressortabstimmung mit den an-
deren Bundesministerien erbracht, die ebenfalls tourismuspo-
litisch relevante Projekte finanzieren und planen?
Zu Frage 60:
Eine aktuelle Übersicht über die Leistungssteige-
rungsprojekte des BMWi wurde dem Tourismusauschuss
des Deutschen Bundestages zuletzt mit Schreiben des
Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher
vom 24. März 2010 zur Verfügung gestellt. Zu den lau-
fenden Vorhaben gehören unter anderem gemeinsam mit
dem Deutschen Tourismusverband, DTV, ein Projekt
zum Gesundheitstourismus und ein Pilotprojekt zum
Radtourismus. In der Planungsphase befindet sich zum
3788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Beispiel gemeinsam mit der Deutschen Zentrale für Tou-
rismus, DZT, ein Projekt zur Fußball-Frauen-WM 2011.
Zu Frage 61:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand
und Tourismus wird in naher Zukunft Gespräche mit an-
deren Ressorts führen. Dabei wird es auch um die ver-
stärkte Koordination tourismusrelevanter Projekte in den
einzelnen Ressorts gehen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 62):
Wie viele Mediationsverfahren hat der seit dem 1. März
2010 von der Bundesregierung beauftragte Kreditmediator,
Hans-Joachim Metternich, der laut Medienberichten ein Jah-
resgehalt von 200 000 Euro bezieht sowie samt Mitarbeiter-
stab den Bundeshaushalt mit jährlich rund 5 Millionen Euro
belastet, begleitet, und mit welchen Ergebnissen konnten
diese Verfahren abgeschlossen werden?
Das Kreditmediationsverfahren wurde zum 31. März
2010 bei allen am Verfahren Beteiligten vollständig im-
plementiert. Seitdem können mittelständische Unterneh-
men, deren Finanzierungsbemühungen bislang ohne Er-
folg geblieben sind, einen Antrag auf Kreditmediation
stellen. Auf die Homepage des Kreditmediators wurde
bereits über 63 000 Mal zugegriffen. Der Antrag auf Er-
öffnung des Kreditmediationsverfahrens wurde über
2 000 Mal abgerufen. Bis Ende April sind davon 26 An-
träge mit einem angegebenen Volumen in Höhe von
44 Millionen Euro eingegangen. Hiervon mussten 8 An-
träge mit einem bei der Hausbank beantragten Kredit-
volumen in Höhe von insgesamt 1,34 Millionen Euro
aufgrund fehlender Antragsvoraussetzungen abgelehnt
werden. Die übrigen Anträge werden gemäß dem defi-
nierten Verfahren derzeit bearbeitet.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 63):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung be-
züglich der negativen Auswirkungen des Wachstumsbe-
schleunigungsgesetzes, die Mitarbeiter des Sachverständigen-
rates mit Modellrechnungen nachgewiesen haben, da das
Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Wirtschaftsleistung
Deutschlands maximal um lediglich 0,07 Prozent erhöht und
gleichzeitig – durch die Steuermindereinnahmen – sogar ne-
gative Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt erwartet
werden, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung
bei ihren eigenen Berechnungen über die Wirkungsweise des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gekommen?
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt an vielen
Stellen Impulse: Die Steuerlast von Unternehmen wurde
gesenkt. Unternehmen können außerdem unter erleich-
terten Bedingungen vererbt werden. Mit der Erhöhung
des Kinderfreibetrags von 6 024 Euro auf 7 008 Euro
und des Kindergeldes um 20 Euro je Kind ab 1. Januar
2010 werden Familien mit Kindern gezielt unterstützt.
Gemeinsam mit den Einkommensteuersenkungen, die
bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen wur-
den, ist damit ein Sofortprogramm mit einem Entlas-
tungsvolumen von rund 24 Milliarden Euro in Kraft
getreten. Dies stärkt insgesamt die verfügbaren Einkom-
men, die in diesem und im nächsten Jahr um 1 Prozent
bzw. 1,4 Prozent zunehmen dürften, und stimuliert auf
diese Weise die privaten Konsumausgaben. Isolierte Be-
rechnungen zu den Wachstums- und Beschäftigungswir-
kungen von einzelnen Politikmaßnahmen führt die Bun-
desregierung grundsätzlich nicht durch.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 64):
Wie konkret soll der Zwischenbericht der Energieszena-
rien für das Energiekonzept der Bundesregierung – Projekt
Nr. 12/10 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno-
logie – nach dem Willen der Bundesregierung ausgestaltet
sein, und sollen insbesondere die Ergebnisse der verschiede-
nen Szenarien bereits darin enthalten sein?
Im Auftragsschreiben ist vorgegeben, dass der Zwi-
schenbericht der beauftragten Institute erste Ergebnisse
enthalten soll. In den begleitenden Arbeitsgesprächen
werden die erzielten Fortschritte regelmäßig diskutiert.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534,
Fragen 65 und 66):
Wie hoch beziffert die Bundesregierung die insgesamt
ausstehenden Forderungen deutscher Rüstungsunternehmen
gegenüber Griechenland, und in welcher Höhe sind frühere
Exportlieferungen durch Kredite und staatliche Bürgschaften
von Deutschland abgesichert?
Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach de-
nen Griechenland bei der Begleichung von U-Boot-Lieferun-
gen gegenüber ThyssenKrupp neue Lieferungen in Auftrag
gegeben hat, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung
auf diese Entscheidung genommen (Financial Times Deutsch-
land, „Deutsche U-Boote, griechischer Zorn“ vom 20. April
2010)?
Zu Frage 65:
Umfassende Informationen über ausstehende Forde-
rungen deutscher Rüstungsunternehmen gegenüber Grie-
chenland liegen der Bundesregierung nicht vor. Die ihr
bekannt gemachten Forderungen einzelner Unternehmen
liegen in einer Größenordnung von 750 bis 800 Millio-
nen Euro.
Zwischen den Jahren 1983 und 2003 wurden Exporte
von Rüstungsfirmen in Höhe von rund 428 Millionen
Euro abgesichert. Es bestehen Überfälligkeiten aus einer
Schlussrate in Höhe von 5,9 Millionen Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3789
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 66:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass ThyssenKrupp
Marine Systems, TKMS, mit der griechischen Regierung
Verhandlungen über die Begleichung von Restforderun-
gen aus U-Boot-Lieferungen führt und dass die griechi-
sche Regierung die unter Vertrag befindliche Moderni-
sierung zweier älterer U-Boote stornieren und
stattdessen zwei weitere neue U-Boote bei TKMS be-
stellen will. Auf diese Absicht der griechischen Regie-
rung hat die Bundesregierung keinen Einfluss genom-
men.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/1534, Frage 67):
Beinhalten die Szenarien, welche die Bundesregierung
sich zur Erarbeitung ihres Energiekonzeptes erarbeiten lässt,
auch dynamische Simulationen, welche die Fluktuationscha-
rakteristik von Wind- und Solarenergie mit stündlicher Auf-
lösung für die Zieljahre unter realen meteorologischen und
hydrologischen Bedingungen berücksichtigen, und, falls ja,
werden daraus Rückschlüsse auf die jeweiligen Jahresvolllast-
stunden konventioneller Kraftwerke – Atomkraftwerke, Koh-
lekraftwerke, Erdgaskraftwerke, Ölkraftwerke – im Betrach-
tungszeitraum gezogen?
Alle Szenarien werden durch dynamische Simula-
tionsrechnungen gestützt. Im verwendeten Modell sind
die Fluktuationscharakteristiken von Wind- und Solaren-
ergie hinterlegt und an empirische Zahlen kalibriert.
Diese Fluktuationen übertragen sich auf den Strombe-
darf, der nach Berücksichtigung von „must-run-Kapazi-
täten“ noch verbleibt und durch konventionelle Kraft-
werke gedeckt werden muss, die „residuale Last“. Dies
hat Auswirkungen auf die Fahrweise der konventionel-
len Kraftwerke und somit auf die Volllaststunden. In der
langen Frist passt sich durch diesen Mechanismus auch
der Kraftwerkspark an, was ebenfalls in den Simulatio-
nen berücksichtigt wird.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Frage 68):
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Be-
schäftigte in Altersteilzeit durch den Verzicht auf eine neue
Mindestnettobetragstabelle im Gegensatz zu den aktiv Be-
schäftigten nicht von den Senkungen bei Steuern und Sozial-
versicherungsbeiträgen profitieren?
Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit sind aktiv be-
schäftigt und profitieren von den Senkungen bei Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen. Für Arbeitnehmer,
die ihre Altersteilzeit ab dem 1. Juli 2004 begonnen ha-
ben, gilt eine Bruttoaufstockung. Die bis zum 30. Juni
2004 gesetzlich geltende Mindestnettoaufstockung ist
abgelöst worden. Steuer- und Beitragssenkungen kom-
men danach allen Personen in Altersteilzeit, für die eine
Bruttoaufstockung entsprechend der gesetzlichen Rege-
lung im Altersteilzeitgesetz vereinbart wurde, zugute.
Die gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten lediglich
noch für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1. Juli
2004 begonnen wurden. Da die maximale Förderdauer
sechs Jahre beträgt, läuft die Förderung dieser Altfälle
grundsätzlich spätestens zum 30. Juni 2010 aus. Nach
Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit gab es zu
Beginn des Jahres 2010 höchstens noch etwa 1 000 Fälle.
Die Bundesregierung appelliert an alle Betriebspart-
ner und (Tarif-)Vertragsparteien, bei ihren Vereinbarun-
gen zur Altersteilzeit die vom Gesetzgeber im Jahr 2003
vorgenommene Umstellung auf Bruttoaufstockungen
nachzuvollziehen und so alle Personen in Altersteilzeit
an Steuer- und Beitragssenkungen teilhaben zu lassen.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Frage 69):
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass so-
lange die Mindestnettobetragstabelle nicht an die geltende
Rechtslage angepasst wird – der Differenzbetrag zwischen der
früheren Lohnsteuer und der neuen, ab 1. Januar 2010 gelten-
den Steuer – durch die Zahlung eines geringeren Aufsto-
ckungsbetrags – beim Arbeitgeber verbleibt?
Die Vereinbarung von Mindestnettobeträgen kann
dazu führen, dass infolge von Steuer- und sozialversi-
cherungsrechtlichen Entlastungen ein geringerer Aufsto-
ckungsbetrag gezahlt werden muss. Das Altersteilzeitge-
setz wurde bereits im Jahr 2003 geändert und auf diese
Weise die schon damals von vielen als ungerecht emp-
fundene Rechtsfolge vermieden. Steuer- und Beitrags-
senkungen kommen seitdem allen Personen in Altersteil-
zeit, für die eine Bruttoaufstockung entsprechend der
gesetzlichen Regelung im Altersteilzeitgesetz vereinbart
wird, zugute.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 70 und 71):
Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung zur Bür-
gerarbeit die Zusätzlichkeit der Tätigkeiten sichergestellt wer-
den, und ist dazu die verpflichtende Einrichtung von Beiräten
oder ähnlichen Einrichtungen vorgesehen?
Soll es nach den Plänen der Bundesregierung zur Bür-
gerarbeit auch möglich sein, passive Leistungen zur Finanzie-
rung heranzuziehen, also die entsprechenden Haushaltstitel
– Arbeitslosengeld II, Beteiligung des Bundes an den Leistun-
gen für Unterkunft und Heizung – mit einem Haushaltsver-
merk zu versehen, und mit welchen Maßnahmen will die Bun-
desregierung bei der Bürgerarbeit verhindern, dass es zu
starken Creaming-Effekten kommt?
3790 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 70:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat
ein Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung
von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ eingeleitet. Das In-
teressenbekundungsverfahren wurde am 30. April 2010
im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Rahmen der Mo-
dellprojekte „Bürgerarbeit“ können Arbeitgeber geför-
dert werden, die Arbeitsplätze für zusätzliche und im öf-
fentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der
Vorschrift des § 261 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ein-
richten. Danach sind Arbeiten zusätzlich, wenn sie ohne
die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst
zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Ar-
beiten, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung
durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristi-
schen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt
werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die
Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durch-
geführt werden.
Die verpflichtende Einrichtung von Beiräten oder
ähnlichen Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus,
dass bei einer sorgfältigen Anwendung der Kriterien und
der freiwilligen Einbindung der maßgeblichen Akteure
des regionalen Arbeitsmarktes die Zusätzlichkeit der Ar-
beiten gewährleistet werden kann.
Zu Frage 71:
Die Zuschüsse für die vierte Stufe der Modellprojekte
„Bürgerarbeit“, der befristeten sozialversicherungs-
pflichtigen Beschäftigung mit zusätzlichen und im öf-
fentlichen Interesse liegenden Arbeiten, sollen aus den
Eingliederungsmitteln und ESF-Mitteln des Bundes fi-
nanziert werden. Ein Deckungsvermerk zu anderen
Haushaltstiteln ist nicht vorgesehen.
Das Interessenbekundungsverfahren des Bundesmi-
nisteriums für Arbeit und Soziales macht deutlich, dass
ein möglichst hoher Anteil der arbeitslosen erwerbsfähi-
gen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konse-
quente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in-
tegriert werden soll und nur diejenigen arbeitslosen
Hilfebedürftigen in „Bürgerarbeit“ einmünden sollen,
deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht
möglich ist. Interessierte Grundsicherungsstellen müs-
sen im Antrag für eine Teilnahme an den Modellprojek-
ten auch Aussagen zur Qualitätssicherung machen.
Durch ein sorgfältig erarbeitetes und nachhaltig umge-
setztes Konzept für ein Modellprojekt „Bürgerarbeit“
können Creaming-Effekte weitgehend vermieden, je-
doch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 72 und 73):
Stellen die Pläne der Bundesregierung zur Bürgerarbeit si-
cher, dass Regelleistungsbezieher – Singles ohne Kind – da-
mit aus dem Leistungsbezug Arbeitslosengeld II herauskom-
men, und wie hoch soll das Bruttoeinkommen eines Singles
ohne Kind sein?
Wie viele Stellen sollen im Rahmen der Bürgerarbeit ein-
gerichtet werden, und über welche arbeitsmarktpolitischen In-
strumente soll die Bürgerarbeit – bitte konkrete Instrumente
mit Sozialgesetzbuch und einzelnen Paragrafen bzw. Unterpa-
ragrafen angeben – finanziert werden?
Zu Frage 72:
Gefördert werden sollen in der vierten Stufe der
Modellprojekte „Bürgerarbeit“ befristete sozialversiche-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit 30 Wo-
chenstunden mit einem Zuschussbetrag zum Arbeitsentgelt
in Höhe von 900 Euro monatlich, zusätzlich wird der So-
zialversicherungsaufwand des Arbeitgebers, ohne Ar-
beitslosenversicherungsbeitrag, mit bis zu 180 Euro mo-
natlich gefördert. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen
nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversiche-
rung unterliegen. Für Personen, denen eine Beschäfti-
gung mit 30 Wochenstunden nicht möglich ist, können
alternativ auch Beschäftigungen mit 20 Wochenstunden
und einem Zuschuss von 600 Euro monatlich und bis zu
120 Euro monatlich für den Sozialversicherungsaufwand
des Arbeitgebers, ohne Arbeitslosenversicherungsbei-
trag, gefördert werden.
Bei einem Arbeitnehmerbruttoeinkommen von 900 Euro
monatlich würde eine Single-Bedarfsgemeinschaft die
Hilfebedürftigkeit nicht vollständig überwinden, diese aber
deutlich reduzieren. Die Beschäftigungsstufe der Modell-
projekte „Bürgerarbeit“ ist jedoch keine Vollzeitarbeits-
stelle und nicht isoliert zu betrachten, sondern das
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ im Interessenbekundungs-
verfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia-
les beschreibt einen Prozess aus den Komponenten
Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitä-
ten, Qualifizierung/Förderung und der eigentlichen „Bür-
gerarbeit“, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf-
tigung. Es soll erreicht werden, einen möglichst hohen
Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung, Min-
destdauer sechs Monate, in den allgemeinen Arbeitsmarkt
zu integrieren und nur die arbeitslosen erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen in Bürgerarbeit zu beschäftigen, deren
Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt während der
Aktivierungsphase nicht gelingt oder in absehbarer Zeit
nicht möglich erscheint.
Zu Frage 73:
Über das Fördervolumen der Modellprojekte wird
nach Auswertung des am 30. April 2010 im Bundesan-
zeiger veröffentlichten Interessenbekundungsverfahrens
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ent-
schieden.
Die Aktivierungsstufen, bestehend aus den Kompo-
nenten Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsak-
tivitäten, Qualifizierung/Förderung, werden im Rahmen
der Dienstleistungen, zum Beispiel Beratung, Vermitt-
lung, und Eingliederungsleistungen, zum Beispiel § 16
Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Leistungen zur Einglie-
derung – in Verbindung mit den Leistungen des Dritten
Buches Sozialgesetzbuch, zum Beispiel Förderung aus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3791
(A) (C)
(D)(B)
dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederung, Förderung der beruf-
lichen Weiterbildung, aus dem Gesamtbudget SGB II fi-
nanziert.
Die Phase der befristeten sozialversicherungspflichti-
gen Beschäftigung „Bürgerarbeit“ soll aus Mitteln des
Eingliederungstitels SGB II und Bundes-ESF-Mitteln fi-
nanziert und fördertechnisch im Wege der Zuwendung
durch das Bundesverwaltungsamt abgewickelt werden.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 74 und 75):
Woraus und in welcher Höhe ist nach den Plänen der Bun-
desregierung zur Bürgerarbeit gegebenenfalls eine Trägerfi-
nanzierung vorgesehen?
Soll nach den Plänen der Bundesregierung zur Bürgerar-
beit die Maßnahmezuweisung im Rahmen der Bürgerarbeit
über eine Eingliederungsvereinbarung erfolgen?
Zu Frage 74:
Im Rahmen der im Interessenbekundungsverfahren
zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“
vorgesehenen Förderung durch den Bund ist eine Träger-
finanzierung im Sinne der Kosten für die Einrichtung
des Arbeitsplatzes, Overhead, nicht vorgesehen.
Zu Frage 75:
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ im Interessen-
bekundungsverfahren des Bundesministeriums für Ar-
beit und Soziales beschreibt einen Prozess aus den
Komponenten Beratung/Standortbestimmung, Vermitt-
lungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung und der ei-
gentlichen „Bürgerarbeit“, einer befristeten sozialver-
sicherungspflichtigen Beschäftigung. Die ersten drei
Komponenten, die Aktivierungsphase, werden im Rah-
men des Regelinstrumentariums des Zweiten Buches So-
zialgesetzbuch durchgeführt. Die Einmündung in die
Beschäftigungsphase soll daher auch im Rahmen einer
Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 Zweites Buch
Sozialgesetzbuch erfolgen.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache
17/1534, Fragen 76 und 77):
Welche Schritte wird die Bundesregierung im Hinblick auf
die Verhandlungen zur neuen europäischen Fischereipolitik
nach dem Scheitern der Verhandlungen der 15. Vertragskon-
ferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen zum Schutz
des Roten Thunfisches, des Dorn- und des Heringshais unter-
nehmen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rah-
men der Union für das Mittelmeer, Maßnahmen zum Schutz
des Roten Thunfisches und der Roten Koralle im Mittelmeer
zu erreichen?
Zu Frage 76:
Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel dafür ein,
dass die Europäische Union in der zuständigen Interna-
tionalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen
Thuns, der ICCAT, eine weitere Reduzierung des Fischerei-
drucks auf den Roten Thun fordert. Die nächste ICCAT-
Tagung findet im November 2010 statt. Im November
2009 haben die ICCAT-Vertragsparteien bereits eine
Reihe wichtiger Beschlüsse dazu gefasst. Dazu zählen
eine drastische Verringerung der Fangmengen für 2010
um rund 40 Prozent, die Verpflichtung zur Reduzierung
der Fangkapazitäten mit doppelt so hohen Reduzierungs-
sätzen wie im Vorjahr und die Verkürzung der Fangsaison
von zwei Monaten auf einen Monat. Hinzu kommt eine
Notfallklausel, wonach ein Fangverbot für Roten Thun
erlassen wird, falls Wissenschaftler im Laufe des Jahres
2010 feststellen, dass ein unmittelbarer Bestandskollaps
droht.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind jedoch
noch rigorosere Bewirtschaftungsmaßnahmen nach
Maßgabe wissenschaftlicher Empfehlungen, gegebenen-
falls auch ein mehrjähriges Fangverbot, notwendig.
Bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU
unter anderem in den durch internationale Abkommen
begründeten Regionalen Fischereiorganisationen, wie
zum Beispiel der ICCAT, eine aktivere Rolle bezüglich
einer nachhaltigen wissenschaftlich basierten Bewirt-
schaftung der weltweiten Fischbestände, zu denen auch
der Rote Thun gehört, unter Anwendung des Ökosys-
tem- und Vorsorgeansatzes, übernimmt.
Bezüglich des Schutzes von Dorn- und Heringshai im
Nordostatlantik konnte Deutschland für 2010 ein Fang-
verbot für Heringshai auf EU-Ebene durchsetzen. Beim
Dornhai wurde die Fangmenge ebenfalls auf deutschen
Druck hin auf null gesetzt, allerdings konnte im Rat das
Verbleiben einer geringen Beifangquote bis 2011 nicht
verhindert werden.
Zu Frage 77:
Die Bundesregierung sieht die Union für das Mittel-
meer als Rahmen für konkrete projektorientierte Zusam-
menarbeit, insbesondere auf Gebieten wie erneuerbare
Energien und Wasserfragen.
Für den Schutz der Meeresfauna bieten sich andere
Foren an. Die Verantwortung für die Erhaltung und den
Wiederaufbau der Thunfischbestände im Atlantik, ein-
schließlich Mittelmeer, liegt bei der Internationalen
Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thun-
fischs, ICCAT. Die Bundesregierung setzt sich in Brüs-
sel dafür ein, dass die Europäische Union in dieser Kom-
mission eine weitere Reduzierung des Fischereidrucks
auf den Roten Thun fordert, siehe Antwort auf die vor-
herige Frage.
Die Rote Koralle ist in den vergangenen 50 Jahren in
ihren Verbreitungsgebieten im Mittelmeer und Pazifik
rapide zurückgegangen. Als Ursache gelten unter ande-
rem die Übernutzung der Arten, der Beifang und die Be-
schädigung der Riffe durch Fischerei. Zum Schutz der
3792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Roten Koralle existiert bisher kein international binden-
des Abkommen. Der Antrag der EU und der USA, die
Rote Koralle in Anhang II des CITES-Artenschutzab-
kommens aufzunehmen, wurde von der letzten Vertrags-
staatenkonferenz abgelehnt. Die Bundesregierung prüft
derzeit, wie in dieser Sache weiter vorgegangen werden
kann.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 78):
Hat das Bundesministerium der Verteidigung Hinweise
über thermobarische Sprengköpfe in den Händen von Taliban-
Gruppierungen, und kann die Bundesregierung die Darstellung
von Spiegel Online („Das Gesicht des Feindes“ vom 12. April
2010), wonach „Aufständische“ in Afghanistan im Besitz von
„Aerosol-Panzergranaten“ sein sollen, bestätigen?
Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine
Erkenntnisse darüber vor, dass sich funktionsfähige thermo-
barische Munition in den Händen von Taliban-Gruppie-
rungen bzw. „Aerosol-Panzergranaten“ im Besitz von
Aufständischen in Afghanistan befinden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 79):
Auf welche Art und Weise wird die Erfüllung des Abkom-
mens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Re-
gierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge
in der Bundesrepublik Deutschland vom 16. Dezember 1992
gewährleistet, um die Gräber und Gedenkstätten, die an die
Zehntausende sowjetischer Soldaten erinnern, die den Kampf
um die Befreiung Deutschlands vom Faschismus mit ihrem
Leben bezahlt haben und nun in deutscher Erde ruhen, würdig
zu erhalten und zu pflegen?
Die Gräber sowjetischer Soldaten, die im Zusammen-
hang mit dem 2. Weltkrieg auf dem Gebiet der Bundes-
republik Deutschland zu Tode gekommen sind, fallen
unter das Gräberrecht. Das heißt, dass diese Gräber dau-
ernd bestehen bleiben. Die Pflege und Instandsetzung
aller Gräber, die unter das Gräberrecht fallen, wird von
den jeweiligen Friedhofsträgern wahrgenommen. Dies
können Kommunen, Landkreise, Kirchengemeinden
oder auch Länder sein.
Der Bund stellt zurzeit knapp 22 Millionen Euro jähr-
lich für die Pflege und Instandsetzung der Gräber zur
Verfügung. Dieser Betrag wird nach der Gräberpau-
schalverordnung anteilig auf die Bundesländer verteilt,
die ihrerseits die Gelder an die jeweiligen Friedhofsträ-
ger weiterreichen. Um notwendige größere Sanierungs-
arbeiten durchführen zu können, sind die Länder berech-
tigt, aus den Pauschalen Rücklagen zu bilden. Dieses
System hat sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Die eigentliche Pflege der Gräber ist und bleibt Sache
der Friedhofsträger, die diese Aufgabe bisher sehr ernst
genommen haben. Die Bundesregierung hatte bisher kei-
nen Grund, sich über die Arbeit der Friedhofsträger zu
beklagen.
Gedenkstätten, die außerhalb von Kriegsgräberstätten
gelegen sind oder auf Kriegsgräberstätten keinen unmit-
telbaren Bezug zur den dort liegenden Toten haben, fal-
len nicht unter das Gräberrecht. Diese werden zu den
Denkmälern gezählt. Der Denkmalschutz ist Angelegen-
heit der Länder und Gemeinden. Die Pflege erfolgt in
der Regel durch die Gemeinden, auf deren Territorien
diese Denkmäler stehen.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Frage 80):
Welche Kontakte finden im gesamten Jahr 2010 zwischen
der Bundesregierung und anderen EU-Staaten statt, bei denen
es um einen Erfahrungsaustausch über familienpolitische
Maßnahmen – bitte genaue Aufführung der Termine, der be-
teiligten Staaten, der anvisierten Gesprächsthemen, der je-
weils beteiligten Arbeitsebenen wie zum Beispiel Referate
und Abteilungen im Bundesministerium für Familie, Senio-
ren, Frauen und Jugend, der beteiligten Politikerinnen und Po-
litiker – geht?
Zum Erfahrungsaustausch über familienpolitische
Themen zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten
haben im Jahr 2010 bereits folgende Veranstaltungen
stattgefunden: internationale Fachtagung am 29. Januar
2010 in Berlin: Familienunterstützende Dienstleistungen
in Europa: aktuelle Herausforderungen und Entwicklun-
gen, veranstaltet von DV, ISS und BMFSFJ, Austausch
mit: Belgien, Schweden Frankreich, Italien, Spanien, Li-
tauen, UK, Polen; internationale Fachtagung am 11. und
12. Februar 2010 in Berlin: Förderung der Elternkompe-
tenz in Europa – Instrumente und Effekte, veranstaltet
von ISS, DV und BMFSFJ, Austausch mit: Spanien,
Schweiz, Österreich, Frankreich, Ungarn, UK, Belgien,
Portugal, Malta, Finnland, Niederlande, Irland, Grie-
chenland, Rumänien, Estland; hochrangige Gruppe für
Fragen der Demografie der EU-Kommission am
22. Februar 2010 in Brüssel zum Thema Europäische
Allianz für Familien und Demografischer Wandel mit al-
len Mitgliedstaaten; Seminar der EU-Kommission am
23. Februar 2010 in Brüssel zum Thema „Familienpoli-
tik in der Wirtschaftskrise“ mit verschiedenen Mitglied-
staaten und Informationsveranstaltung am 4. März 2010
in Brüssel zur „Familyplatform“, Austausch mit: Nieder-
lande, Belgien, Irland, UK, Spanien, Tschechien, Polen,
Österreich, Frankreich, Finnland, Zypern, Kroatien.
Geplant sind im Jahr 2010 unter anderem noch fol-
gende Termine: 1. Konferenz der Familyplatform im
Auftrag der EU-Kommission in Lissabon am 25. bis
27. Mai 2010: Research on Families in Europe – Critical
Review. Es wird der Stand der Forschung in Europa in
zentralen familienpolitischen Themenfeldern aufbereitet,
unter anderem Familienstrukturen und Familienformen,
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3793
(A) (C)
(D)(B)
staatliche Familienpolitik, außerdem werden wichtige
„policy issues“ einbezogen, Mutterschaft und Vater-
schaft in Europa, Vereinbarkeit etc.; Best Practice Work-
shop der EU-Kommission am 2. Juni 2010 in Brüssel
zum Thema „Alleinerziehende im Rahmen der Europäi-
schen Allianz für Familien“; Treffen des europäischen
Expertennetzwerks für Familienpolitik am 25. Juni in
Brüssel auf Einladung der EU-Kommission im Rahmen
der Europäischen Allianz für Familien: Policies for
families: focus on child well-being or promotion of
employment; Treffen der Deutsch-Französischen-Kon-
taktgruppe, BMFSFJ, Ministère du travail, des relations
sociales, de la famille, de la solidarité et de la ville und
Ministère de la santé et des sports, im Juni in Paris und
im Herbst in Berlin geplant, Themen sind noch nicht
abgestimmt; 2. Konferenz der Familyplatform am 4. und
5. November 2010 in Brüssel, Themen noch nicht abge-
stimmt; Demografieforum der Europäischen Kommis-
sion, am 22. und 23. November 2010 in Brüssel, bislang
geplante Schwerpunktthemen: „Aktives Altern“ und
„Europäische Allianz für Familien“ sowie hochrangige
Gruppe zu Fragen der Demografie der Kommission, vor-
aussichtlich im Juni und November 2010, Themen noch
nicht bekannt gegeben; alle Mitgliedstaaten.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 81):
Wann genau ist mit der Konkretisierung der geplanten
Einsparungen im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts – bitte
exakten Termin nennen – zu rechnen?
Ihre Frage lässt vermuten, dass die Notwendigkeit
von Einsparungen im Einzelplan 17 bereits festgestellt
ist. Diese Annahme ist nicht zutreffend.
Soweit sich Ihre Anfrage auf Presseberichte zu einer
angeblich geplanten Kürzung des Elterngeldes bezieht,
können solche Berichte nicht bestätigt werden. Entspre-
chend dem Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung
eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokrati-
sierung des Elterngeldes. Danach sollen die Partnermo-
nate gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten
eingeführt werden. Ob es in diesem Rahmen zu einer
Veränderung der Haushaltsansätze kommen wird, kann
derzeit noch nicht beurteilt werden.
Anlage 57
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer
(SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 82):
Mit welchen Zielen hat die Bundesregierung die Studie
zur Sicherheit der Aufbereitung von Einmalprodukten in Auf-
trag gegeben, wenn die Bundesregierung gesetzliche Ände-
rungen bereits vor Abschluss der Studie ausschließt (Nach-
frage zu Frage 87, Fragestunde des Deutschen Bundestages
am 21. April 2010, Bundestagsdrucksache 17/1388)?
Die Bundesregierung hat mit der Antwort auf die
Frage 87 der Fragestunde am 21. April 2010 lediglich
darauf hingewiesen, dass das Bundesinstitut für Arznei-
mittel und Medizinprodukte, BfArM, den Auftrag zur
Durchführung der Studie nicht erhalten hat, um mit de-
ren Ergebnissen gesetzliche Änderungen vorzubereiten.
Der Studieninhalt orientiert sich vielmehr unter anderem
am Ergebnis des „Erfahrungsberichts zur Aufbereitung
von Medizinprodukten in Deutschland“ vom März 2008.
Zitat aus Teil III des Berichts „Schlussfolgerungen und
Maßnahmen“, Seite 18:
Die Diskussionen in den vergangenen Monaten ha-
ben gezeigt, dass keine belastbaren Daten zur Qua-
lität aufbereiteter Medizinprodukte in Deutschland
vorliegen. So gibt es zwar vereinzelt Gutachten zur
Qualität von aufbereiteten, sogenannten Einmalpro-
dukten, die aber lediglich auf punktuellen, zum Teil
von Fernsehmagazinen initiierten Stichproben ba-
sieren. Bundesweite valide Daten, die Handlungs-
bedarf in der einen oder anderen Richtung begrün-
den könnten, liegen nicht vor. Zahlreiche Länder
haben daher das BMG gebeten zu prüfen, ob unter
Federführung des BfArM eine breit angelegte Stu-
die zur Qualität aufbereiteter Medizinprodukte
durchgeführt werden könnte.
Auch wenn, wie bereits gesagt, die Feststellung, ob
im Bereich der Gesetz- oder Verordnungsgebung Hand-
lungsbedarf besteht, nicht zur Zielstellung der Studie ge-
hört, wird die Bundesregierung selbstverständlich auch
gesetzgeberische Konsequenzen ziehen, sollten die Er-
gebnisse der Studie dazu Anlass bieten.
Anlage 58
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 83 und 84):
Welche gesetzlichen Neuregelungen erachtet die Bundes-
regierung für notwendig angesichts der Festlegungen der Ge-
sellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik-
anwendungen der Gesundheitskarte mbH, Gematik, vom
19. April 2010 zur Zukunft des Projektes „elektronische Ge-
sundheitskarte“, und wann könnten diese erfolgen?
Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung
durch eine Umsetzung der Festlegungen der Gesellschafter-
versammlung der Gematik vom 19. April 2010, die eine Be-
schränkung der Entwicklung und Einführung der elektroni-
schen Gesundheitskarte auf drei Kernbereiche vorsehen?
Zu Frage 83:
Die Bundesregierung unterstützt die heute dazu im
Ausschuss für Gesundheit von den Fraktionen der CDU/
CSU und FDP eingebrachten Änderungsanträge zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversiche-
rungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestags-
drucksache 17/1297).
Zum einen wird mit praktikableren Regelungen zu
den Schiedsverfahren sichergestellt, dass Leistungser-
bringer ihre im Zusammenhang mit der Einführung der
elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der
3794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Telematikinfrastruktur entstehenden Ausstattungs- und
Betriebskosten zeitnah ersetzt bekommen. Zum anderen
werden Regelungen zur Erstattung der beim Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik im Zusammen-
hang mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur anfal-
lenden Kosten aufgenommen. Damit wird dem Umstand
Rechnung getragen, dass die Sicherheit der Daten zu-
nehmend an Bedeutung gewinnt. Da der Aufbau der Te-
lematikinfrastruktur Aufgabe der Selbstverwaltung ist,
sind die damit zusammenhängenden Kosten auch grund-
sätzlich von ihr zu tragen.
Ob darüber hinaus – entsprechend der Bitte der Kos-
tenträger in der Gesellschafterversammlung der Gematik
am 19. April 2010 – weiterer Regelungsbedarf besteht,
wird derzeit geprüft.
Zu Frage 84:
Es war von Beginn an beabsichtigt, die Anwendungen
der elektronischen Gesundheitskarte schrittweise einzu-
führen. Die Selbstverwaltungspartner haben sich in der
vorgenannten Gesellschafterversammlung darauf ver-
ständigt, zunächst einen Notfalldatensatz, ein modernes
Versichertenstammdatenmanagement sowie eine adres-
sierte Kommunikation zwischen den Leistungserbrin-
gern einzuführen. Andere Anwendungen haben ihre Pra-
xisreife noch nicht erreicht und müssen deshalb noch
überarbeitet und weiter getestet werden.
Es haben sich also nicht die Anwendungen, sondern
die Schrittfolgen der Einführung der Anwendungen ver-
ändert. Die Details der weiteren Projektplanung sind
jetzt von der Selbstverwaltung zu erarbeiten. Ob sich
daraus finanzielle Auswirkungen ergeben, kann erst
nach Abschluss der Arbeiten beurteilt werden.
Anlage 59
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme
(SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 85 und 86):
Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung
bezüglich des derzeitigen Personenkreises ohne gesundheitli-
chen Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutsch-
land?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Um-
fang von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicher-
ten Personen, deren Versicherungsverhältnis aufgrund säumi-
ger Beitragszahlung gemäß § 5 Abs. 3 a des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch ruht?
Zu Frage 85:
Die Zahl der Personen, die nach eigenen Angaben
keine Krankenversicherung haben, wird alle vier Jahre
aus Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum
Krankenversicherungsschutz im Rahmen des Mikrozen-
sus hochgerechnet. Die aktuellste Erhebung hierzu
stammt aus dem Jahr 2007. Für den Jahresdurchschnitt
2007 bezifferte das Statistische Bundesamt die Zahl der
nicht Krankenversicherten damals auf 196 000.
Mit Wirkung vom 1. April 2007 wurden Nichtver-
sicherte, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absi-
cherung im Krankheitsfall haben und der gesetzlichen
Krankenversicherung, GKV, zuzuordnen sind, versiche-
rungspflichtig in der GKV. Personen ohne Absicherung
im Krankheitsfall, die der privaten Krankenversiche-
rung, PKV, zuzuordnen sind, konnten sich im Zeitraum
vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2008 im sogenannten
modifizierten Standardtarif der PKV versichern. Seit
1. Januar 2009 greift für diesen Personenkreis eine Ver-
sicherungspflicht in der PKV gemäß § 193 Abs. 3 Versi-
cherungsvertragsgesetz.
Im Rahmen der Statistik der GKV wird monatlich die
Zahl sogenannter Rückkehrer erfasst. Demnach waren
im März 2010 rund 110 000 Mitglieder aufgrund der
Neuregelung für Personen ohne anderweitigen Anspruch
im Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch So-
zialgesetzbuch – SGB V) in die GKV zurückgekehrt.
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Zahl bei-
tragsfrei mitversicherter Ehegatten und Kinder ist davon
auszugehen, dass insgesamt rund 154 000 Personen über
diese Regelung wieder einen Versicherungsschutz in der
GKV erlangt haben. Die PKV verzeichnete nach aktuel-
len Branchenangaben seit dem Jahr 2007 einen Zugang
von 53 000 Personen aus der Nichtversicherung.
Zu Frage 86:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü-
ber vor, wie viele Personen von einem Ruhen nach § 16
Abs. 3 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betroffen
sind. Die Statistiken der gesetzlichen Krankenversiche-
rung sehen eine entsprechende gesonderte Erfassung
nicht vor.
Anlage 60
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer
(DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 87):
Ist es richtig, dass die Regierungskommission zum Ge-
sundheitswesen über Ausnahmeregelungen zur Kopfpauschale
bei Rentnerinnen und Rentnern nachdenkt (Süddeutsche Zei-
tung vom 30. April 2010), und zu welchen Ergebnissen kam
das für den 30. April 2010 geplante Treffen der Fachleute für
die Lösung der verwaltungstechnischen Probleme bei der Er-
hebung der Kopfpauschale bei Rentnerinnen und Rentnern?
Die Regierungskommission zur nachhaltigen und so-
zial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens
hat in ihrer Sitzung auf Ebene der Staatssekretäre am
21. April 2010 vornehmlich verfahrenstechnische Fra-
gen erörtert. Darüber hinaus wurden die derzeit gelten-
den beitragsrechtlichen Gegebenheiten der Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen.
Entscheidungen sind nicht getroffen worden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3795
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 88):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Mas-
sentierhaltungsanlagen regelmäßig nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des
Baugesetzbuchs als privilegierte Anlagen im Außenbereich
genehmigt werden?
Es entspricht der derzeitigen Praxis, dass gewerbliche
Tierhaltungsanlagen, sogenannte Massentierhaltungs-
anlagen, sofern es sich um ortsgebundene Anlagen han-
delt, nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs und
unter Beachtung sonstiger gesetzlicher Vorgaben, insbe-
sondere umweltrechtlicher Vorgaben, genehmigt werden
können. Aus dieser Praxis erwächst für die Bundesregie-
rung derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 89):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbau des Flug-
hafens in Speyer unter der Berücksichtigung der Tatsache,
dass beim Genehmigungsverfahren die Höhe des Speyerer
Doms um circa 13 Meter zu niedrig angegeben wurde und nun
der Status des Weltkulturerbes in Gefahr ist, und teilt die Bun-
desregierung die Auffassung der Genehmigungsbehörde, dass
die Differenz in der Höhenberechnung des Doms für die Ge-
nehmigung des Flugplatzausbaus keine Rolle spielt?
Die Zuständigkeit für den Ausbau des Verkehrslande-
platzes Speyer liegt bei der Luftfahrtbehörde des Landes
Rheinland-Pfalz.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 90 und 91):
In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung um
Aufklärung der Ursachen für die Baumängel an der
Bundesstraße 6 n in Sachsen-Anhalt bzw. der damit verbunde-
nen Kosten, die der Bund tragen muss, und welche neuen In-
formationen hat die Bundesregierung seit der Beantwortung
der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
vom 6. Januar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/396) zu die-
sem Thema erhalten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den
aktuellen Presseartikeln, die darauf hinweisen, dass beim Bau
der Bundesstraße 6 n erheblich betrogen worden sein soll und
die Landesbehörden das nicht ausreichend überprüft haben
sollen, und wie bewertet die Bundesregierung die Handlungs-
weise der Landesbehörden, insbesondere die Begleitung der
Baumaßnahmen sowie die Informationen gegenüber dem
Bund?
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat das Land Sachsen-Anhalt,
welches gemäß den Art. 90 und 85 des Grundgesetzes
die Bundesfernstraßen plant, baut und betreibt, aufgefor-
dert, zu den aufgetretenen Schäden, deren Ursachen sowie
dem seitens des Landes Veranlassten kurzfristig detail-
liert Stellung zu nehmen.
Parallel hierzu wurde die Staatsanwaltschaft Magde-
burg gebeten, zur Verifizierung der erhobenen Vorwürfe
und zur Festlegung der seitens der Bundesregierung ein-
zuleitenden Prüfschritte Akteneinsicht zu gewähren.
Eine Bewertung der Vorfälle beim Bau der auch mit
EFRE-Mittel-kofinanzierten Bundesstraße 6 n ist der
Bundesregierung vor Vorlage und Auswertung der ange-
forderten Unterlagen nicht möglich.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 92):
Wie begründet die Bundesregierung, dass die Entschei-
dung, den kontrollierten Sichtflug, CVFR, auf Antrag der Air-
lines und nach Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt
zuzulassen, am Montag, dem 19. April 2010, erfolgte, ohne
dass das Forschungsflugzeug des Deutschen Zentrums für
Luft- und Raumfahrt Falcon 20E bereits gestartet war und ent-
sprechende Messwerte über die Konzentration der Asche im
deutschen Luftraum vorlagen?
Die Bundesregierung war bemüht, solche Flüge zu er-
möglichen, um gestrandete Fluggäste so rasch wie mög-
lich zurückzuholen. Die Ergebnisse mehrerer Testflüge
deutscher Luftfahrtunternehmen und die sehr guten Wet-
terbedingungen boten günstige Voraussetzungen hierfür.
Die Falcon des DLR konnte erst am späten Nachmittag
des 19. April starten, nachdem die Einrüstung mit den
Messgeräten und deren Kalibrierung abgeschlossen und
die vorläufige Verkehrszulassung erteilt war.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa-
che 17/1534, Frage 93):
Plant die Bundesregierung nach den offensichtlichen In-
formationsdefiziten für Reisende in der Zeit von Donnerstag,
den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als
Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deut-
schen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht
möglich waren, die Schaffung stabiler Informationsstrukturen
für Passagiere, und wird für ähnliche Ereignisse die Einrich-
tung einer kostenlosen Hotline für Betroffene erwogen?
Die gigantische Aschewolke nach dem Vulkanaus-
bruch auf Island stellte den gesamten europäischen Luft-
verkehr vor eine historisch bisher einmalige Herausfor-
derung. Die Bewältigung war für alle Beteiligten im
Luftverkehr Neuland. Bei der Krisenbewältigung wurde
im Interesse aller, insbesondere auch der Passagiere,
eine Herangehensweise gewählt, die der Sicherheit Vor-
3796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
rang einräumt. Diese Priorität ist auch in Zukunft ohne
Alternative.
Aufgrund der in dieser Krisensituation gemachten Er-
fahrungen wird für die Zukunft bereits an Maßnahmen
gearbeitet, um bei ähnlichen Ereignissen optimal reagie-
ren zu können. Dies wird sicherlich auch den Bereich
der Information von Fluggästen betreffen.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksache
17/1534, Frage 94):
Wurden die Schäden, insbesondere am Triebwerk des Nato-
Kampfjets F-16, der in der Zeit von Donnerstag, den 15. April
2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über
Deutschland oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen
aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, zu
Testzwecken über Europa geflogen ist, ausführlich analysiert
und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung hat Kenntnis über militärische
Flüge, die am 21. April 2010 über Deutschland stattge-
funden haben. Nach Aussage der US-Streitkräfte wurden
dabei keine unmittelbar auf Vulkanasche zurückzufüh-
renden Schäden festgestellt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine ei-
genen Erkenntnisse vor.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/1534,
Frage 95):
Hat die Bundesregierung Krisenpläne für den Fall eines
weiteren Vulkanausbruchs mit Aschewolkenbildung, ver-
gleichbar mit der Situation in der Zeit von Donnerstag, den
15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Über-
flüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deutschen
Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich
waren, und, wenn ja, wie sehen diese Krisenpläne aus, und
wann greifen sie?
Die Bundesregierung hat unverzüglich die grundle-
genden Arbeiten zur Vorsorge im Luftverkehr bei künfti-
gen Krisenfällen im Zusammenhang mit Vulkanasche
aufgenommen. Bundesminister Dr. Ramsauer hat am
27. April 2010 mit Vertretern der Wirtschaft und der zu-
ständigen deutschen sowie europäischen Behörden erör-
tert, wie das bereits vorhandene Regelwerk anzupassen
beziehungsweise fortzuentwickeln ist. An dieser Exper-
tenrunde nahm auch der Koordinator der Bundesregie-
rung für Luft- und Raumfahrt beim Bundesministerium
für Wirtschaft und Technologie, Parlamentarischer
Staatssekretär Hintze, teil.
Zu den laufenden Aktivitäten dieser Expertengruppe
gehört auch die Ausarbeitung von Krisenplänen für
eventuelle zukünftige Ereignisse dieser Art. Sobald kon-
krete Maßnahmen ausgearbeitet worden sind, wird die
Bundesregierung diese bekannt geben.
Bundesminister Brüderle hat am 19. April 2010 mit
Vertretern der betroffenen Wirtschaftszweige die Ein-
richtung einer Task Force vereinbart. Ziel der Task Force
ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Flugver-
bots zu ermitteln und Strategien zu erarbeiten, wie in
vergleichbaren Fällen Unterbrechungen in der Wert-
schöpfungskette vermieden werden können.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/1534,
Frage 96):
Von welchen Institutionen und Experten hat der Bundes-
minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter
Ramsauer, in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis
Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutsch-
land oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund
der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, fachkundigen
Rat eingeholt, und welche deutschen Messungen der Asche-
konzentration in der Luft wurden in diesem Zeitraum vor dem
Flug der Falcon 20E durchgeführt?
Herr Bundesminister Dr. Ramsauer hat fachkundigen
Rat bei den am Krisenstab direkt und indirekt Beteiligten
eingeholt. In diesem Krisenstab waren Experten aus den
verschiedensten Bereichen der Luftfahrt eingebunden.
Bereits seit dem 16. April 2010 wurden in Deutschland
von verschiedenen Institutionen Messungen der Vulkan-
aschekonzentration in der Atmosphäre vorgenommen, so
zum Beispiel durch die deutschen LIDAR-Stationen des
Instituts für Troposphärenforschungen in Leipzig, IFT,
der Ludwig-Maximilians-Universität in München und
auf der Zugspitze. Der Deutsche Wetterdienst hat mithilfe
seines neuen Ceilometermessnetzes, bestehend aus
52 Systemen in ganz Deutschland, die Vulkanasche-
wolke flächendeckend registriert. Da sich die Vernetzung
noch im Aufbau befindet, standen diese Daten nicht un-
mittelbar zur Verfügung.
Die Warnungen vor Vulkanasche bis zum 21. April
2010 wurden generell im Einklang mit ICAO-Vorschrif-
ten und nationalen Betriebsvorschriften vom DWD, auf
der Grundlage der Warnempfehlungen des VAAC Lon-
don, in Warnungen für den Luftverkehr umgesetzt. Dies
entspricht den internationalen gültigen Regelungen der
Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, fest-
gelegt im ICAO DOC EUR 019.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache
17/1534, Frage 97):
Wann hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der Einrichtung einer
Task Force zum Umgang mit der Einstellung des Luftverkehrs
in Deutschland aufgrund der Aschewolke durch den Bundes-
minister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, er-
fahren, und auf welche Art und Weise war der Bundesminister
Dr. Peter Ramsauer in die Vorbereitung und Durchführung des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3797
(A) (C)
(D)(B)
ersten Treffens am Montag, dem 19. April 2010, involviert
und hat Empfehlungen des Treffens, die den Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung betreffen, wie zum Beispiel das temporäre Aussetzen des
Nachtflugverbots und des Sonntagsfahrverbots für Lkws, er-
arbeitet?
Zwischen den Bundesministerien fand und findet eine
enge Abstimmung statt. Es ist selbstverständlich, dass
die einzelnen Bundesminister dringliche Anliegen, die
im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit an sie herangetra-
gen werden, aufgreifen und mit den Beteiligten erörtern.
Die Bundesministerien nehmen hierzu eine gegensei-
tige Unterrichtung sowie Beteiligung der anderen Res-
sorts vor; dies ist regelmäßig und fortlaufend auch wäh-
rend und nach den Tagen der Beeinträchtigung des
Luftverkehrs durch Vulkanasche geschehen.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache
17/1534, Frage 98):
Wie bewertet die Bundesregierung die widersprüchlichen
Äußerungen des Bundesministers Rainer Brüderle – „Brü-
derle schloss ... staatliche Hilfen nicht aus“, in Hamburger
Abendblatt vom 19. April 2010 – und des Bundesministers Dr.
Peter Ramsauer – „Ich wehre mich gegen jeden Ruf an den
Staat“, in Hamburger Abendblatt vom 19. April 2010 – be-
züglich der Frage, ob es staatliche Unterstützung für die Air-
lines wegen der wirtschaftlichen Verluste infolge der Sperrung
des deutschen Luftraums aufgrund des Ausbruchs des Vulkans
Eyjafjallajökull geben soll, und wird die Bundesregierung fi-
nanzielle Entschädigungen bzw. finanzielle Unterstützungen
für die Airlines wie auch für die Flughäfen und von den Flug-
ausfällen betroffenen deutschen Fluggäste zur Verfügung stel-
len?
Die Bundesregierung läßt sich im Hinblick auf mögli-
che Forderungen von folgenden Überlegungen leiten:
Bei den bisherigen Gesprächen ist nicht über Hilfen,
sondern über Krisenmanagement gesprochen worden.
Anträge auf Staatshilfe liegen dementsprechend zum
derzeitigen Zeitpunkt nicht vor. Die Bundesregierung ist
im Übrigen der Ansicht, dass der Staat nicht für unter-
nehmerische Risiken in die Pflicht genommen werden
darf. Eine staatliche Hilfeleistung kann nur ultima ratio
sein und muss zudem EU-weit koordiniert erfolgen.
Die Situation ist nicht vergleichbar mit der in der
Folge des 11. Septembers 2001. Damals war für die eu-
ropäischen Luftverkehrsunternehmen durch die massi-
ven Subventionen der US-Regierung für die dortigen
Luftverkehrsunternehmen ein erheblicher Nachteil im
Wettbewerb entstanden, den es auszugleichen galt. Dies
ist nun nicht der Fall.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/1534,
Frage 99):
Auf welche Art und Weise wurden die Flughäfen – und
hier besonders die Regionalflughäfen – über die stundenweise
Öffnung des Luftraums am Sonntagabend, dem 18. April
2010, informiert, und was waren die Gründe dafür, dass die
zeitweise Öffnung des Luftraums durch die Airlines nur in äu-
ßerst begrenztem Rahmen genutzt wurde?
Die Information über die Gebiete mit von Asche kon-
taminierten Lufträumen erfolgte durch den Deutschen
Wetterdienst auf der Basis von sogenannten SIGMETs,
Significant Meteorological Information. Derartige Luft-
fahrtinformationen stehen allen am Luftverkehr Beteilig-
ten rund um die Uhr zur Verfügung. Aus den SIGMETs
ist ersichtlich, für welches Gebiet das kontaminierte Ge-
biet vorhergesagt wird.
Am 18. April 2010 änderte sich die Lage der kontami-
nierten Gebiete für einen kurzen Zeitraum so, dass Flüge
nach Instrumentenflugregeln durchführbar waren. Das
kurze Zeitfenster ermöglichte nur wenigen Fluggesell-
schaften, ihre Passagiere zu informieren, den Flug vorzu-
bereiten und durchzuführen. Gleiches gilt für die Interna-
tionalen Verkehrsflughäfen und die Regionalflughäfen.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/1534,
Frage 100):
Wer hat den Auftrag an die DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH und Vertreter der deutschen Airlines erteilt, einen Lö-
sungsweg zu finden, der eine schnellere Öffnung des deut-
schen Luftraums, der aufgrund der Aschewolke in der Zeit
von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den
21. April 2010, weitestgehend geschlossen war, ermöglichen
sollte und dann konkret das Zulassen von Sondergenehmigun-
gen für Flüge im kontrollierten Sichtflugverfahren, CVFR,
beinhaltete, und auf welcher rechtlichen Grundlage haben die
DFS Deutsche Flugsicherung und die Airlines den Auftrag er-
halten?
Der Anspruch der Bundesregierung bestand darin, un-
ter Wahrung größtmöglicher Sicherheit, gemeinsam mit
allen Beteiligten eine Lösung zur Schadensminimierung
zu finden. Alle Beteiligten haben innerhalb der gesetzli-
chen und internationalen Rahmenbedingungen an der
Erarbeitung einer Lösung mitgewirkt.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/1534,
Fragen 101 und 102):
Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass
der Luftraum entweder sicher sei oder er es eben nicht sei,
und welche technischen und/oder wissenschaftlichen Gründe
gab es für die Entscheidung der Bundesregierung, die Geneh-
migung von Flügen im kontrollierten Sichtflugverfahren,
CVFR, zu erteilen?
Welche Vorteile im Hinblick auf die Sicherheit der Passa-
giere boten die durch die Bundesregierung in der Zeit von
Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April
2010, genehmigten Flüge im kontrollierten Sichtflugverfah-
ren, CVFR, vor dem Hintergrund, dass es in weiten Teilen des
3798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
deutschen Luftraums keine mit bloßem Auge sichtbare
Aschewolke gab, und warum wurden vor diesem Hintergrund
in ein und demselben Luftraum Flüge im kontrollierten Sicht-
flugverfahren, aber nicht im Instrumentenflugverfahren ge-
nehmigt?
Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die gigantische Aschewolke nach dem Vulkanaus-
bruch auf Island stellte für den gesamten europäischen
Luftverkehr ein historisch erstmaliges Phänomen und
damit eine bisher erstmalige Herausforderung dar. Es
war deshalb bei Vorliegen erster Erkenntnisse absolut
richtig und alternativlos, unverzüglich Vorsichtsmaßnah-
men zu ergreifen und am 15. April 2010 erhebliche Ein-
schränkungen des Flugverkehrs vorzunehmen. Sicher-
heit und die Befolgung klarer internationaler Regeln
waren oberstes Gebot. Die Bundesregierung hielt sich
bei allen ergriffenen Maßnahmen deshalb an die Vor-
gaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation,
ICAO. Das internationale Regelwerk untersagt Freigaben
für Flüge nach Instrumentenflugregeln in mit Vulkan-
asche kontaminierten Lufträumen. Flüge nach Sichtflug-
regeln werden in dieser Vorschrift nicht adressiert.
Flüge wurden im Einklang mit diesem Regelwerk ge-
duldet, die nach den Kriterien des kontrollierten Sicht-
fluges durchgeführt wurden, selbstverständlich unter
bestmöglicher Nutzung der zur Verfügung stehenden In-
strumente und unter Wahrung der gebotenen Sicherheit.
Kontrollierte Sichtflüge setzen gute Sichtverhältnisse
voraus, sowie eine geringe Inanspruchnahme. Sollte die
Verkehrssituation es nicht zulassen, kann die Flugsiche-
rung Freigaben für entsprechende Flüge verweigern.
Am 17. April 2010 erfolgten auf diese Weise eine
Reihe von Überführungsflügen unter anderem deutscher
Luftverkehrsgesellschaften, um die Flugzeuge für den
Normalbetrieb an ihren Bedarfsstandorten zu positionie-
ren. Diese Flüge erfolgten ohne Passagiere und lieferten
zudem als technische Überführungsflüge der Bundes-
regierung und den zuständigen Fachbereichen wertvolle
Erkenntnisse. Am darauffolgenden Montag folgten erste
Passagierflüge unter den Bedingungen des oben be-
schriebenen kontrollierten Sichtflugs, um die seit Tagen
im Ausland auf Flughäfen gestrandeten Urlauber nach
Deutschland zurückholen zu können.
Grundsätzlich gilt: Ein regelmäßiger, kommerzieller
Flugbetrieb nach den Regeln des Sichtflugverkehrs ist
im dicht belasteten europäischen und deutschen Luft-
raum sowie im Hinblick der herrschenden Wetterbedin-
gungen nicht möglich. Auch bei dieser Frage offenbaren
sich die offenkundigen Defizite des bisherigen ICAO-
Regelwerks, welches die Bundesregierung nunmehr un-
ter Hochdruck weiterentwickeln will.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Florian Pronold (SPD) (Druck-
sache 17/1534, Fragen 103 und 104):
Was war der Grund dafür, dass in der Zeit von Donnerstag,
den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als
Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deut-
schen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht
möglich waren, neben den unter Leitung der Deutschen Flug-
sicherung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetter-
dienst und Eurocontrol ergriffenen Maßnahmen kein zentraler
Krisenstab beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung angesiedelt wurde, in dem auch Vertreter
der Airlines, der Flughäfen, der Bundesländer, der Trieb-
werks- und Flugzeughersteller sowie der Bundesministerien
in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucherschutz, auswärtige
Angelegenheiten sowie des Kanzleramtes eingebunden wa-
ren?
Auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt wa-
ren in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mitt-
woch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutschland
oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund der
Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, die deutschen
Bundesländer, die für die Luftverkehrsverwaltung und damit
unter anderem auch für Themen wie die temporäre Aufhe-
bung des Nachtflugverbots verantwortlich sind, in das Krisen-
management eingebunden?
Zu Frage 103:
Die Bundesregierung hat unmittelbar am 15. April
2010 bei der DFS Deutschen Flugsicherung den zentra-
len Krisenstab aktiviert, durch den das BMVBS die Ak-
tivitäten koordiniert hat.
Ein Austausch mit anderen betroffenen Stellen wie
Bundesressorts, Fluggesellschaften, Flughäfen, den
Bundesländern sowie der Herstellerindustrie hat regel-
mäßig und anlassbezogen durch den Krisenstab oder im
Rahmen der vorhandenen Strukturen stattgefunden. Der
Krisenstab hat stets im engen Kontakt mit der Leitung
des BMVBS gestanden, die vertreten durch den zustän-
digen Staatssekretär und Abteilungsleiter persönlich
auch vor Ort präsent waren. Zusätzlich fanden mehrere
Gespräche auf nationaler und europäischer Ebene statt.
Die deutschen Fluggesellschaften waren ebenfalls eng
eingebunden.
Zu Frage 104:
Die Koordinierung mit den Bundesländern wurde
durch eine Telefonkonferenz des Bundesverkehrsminis-
ters Dr. Ramsauer mit den zuständigen Länderministern
am 18. April 2010 eingeleitet.
Zur Nutzung von Zeitfenstern erging ein Appell an
die für die Genehmigung zuständigen Landesluftfahrt-
behörden in Abhängigkeit von der Wetterlage und der
Vulkantätigkeit eine Lockerung bzw. Aussetzung von
Nachtflugverboten, insbesondere zur Unterstützung der
Rückführung von Fluggästen, beizutragen.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/
1534, Fragen 105 und 106):
Wann hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der drohenden Gefahr
erfahren, dass Überflüge über Deutschland oder An- und Ab-
flüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke ver-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3799
(A) (C)
(D)(B)
boten werden müssen und damit der Luftverkehr in Deutsch-
land weitestgehend eingestellt werden muss, und wann hat er
die Bundeskanzlerin informiert und Kontakt zu seinen EU-
Kollegen aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen zu
koordinieren?
Welche Krisenstäbe, geleitet durch Bundesminister, sind
in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Vulkanasche
auf den Luftverkehr von der Bundesregierung zu welchem
Zeitpunkt im Rahmen des Krisenmanagements in der Zeit
vom 15. April 2010 bis zum 21. April 2010 eingesetzt wor-
den, um unter anderem die Kommunikation und Entschei-
dungsfindung zwischen den inhaltlich betroffenen Bundesmi-
nisterien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für
Wirtschaft und Technologie, für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt herzustel-
len?
Zu Frage 105:
Herr Bundesminister Dr. Ramsauer wurde am Don-
nerstag, den 15. April 2010 gegen Mittag zum Ende der
Verkehrsministerkonferenz mit den Bundesländern über
Warnmeldungen wegen der Aschewolke informiert. Eine
Information der Bundeskanzlerin und der EU-Kollegen
fand regelmäßig statt.
Zu Frage 106:
Die Bundesregierung hat unmittelbar am 15. April
2010 bei der DFS Deutschen Flugsicherung den zentralen
Krisenstab aktiviert, durch den das BMVBS die Aktivitä-
ten koordiniert hat. Ein Austausch mit anderen betroffe-
nen Stellen wie Bundesressorts, Fluggesellschaften,
Flughäfen, den Bundesländern sowie der Herstellerindus-
trie hat regelmäßig und anlassbezogen durch den Krisen-
stab oder im Rahmen der vorhandenen Strukturen stattge-
funden. Der Krisenstab hat stets im engen Kontakt mit der
Leitung des BMVBS gestanden, die vertreten durch den
zuständigen Staatssekretär und Abteilungsleiter persön-
lich auch vor Ort präsent waren. Zusätzlich fanden meh-
rere Gespräche auf nationaler und europäischer Ebene
statt. Die deutschen Fluggesellschaften waren ebenfalls
eng eingebunden.
Die angesprochenen Ressorts Wirtschaft und Auswär-
tiges Amt wurden fallweise beteiligt.
Daneben hat Bundesminister Brüderle am 19. April
2010 mit Vertretern der betroffenen Wirtschaftszweige
die Einrichtung einer Task Force vereinbart. Ziel der
Task Force ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen des
Flugverbots zu ermitteln und Strategien zu erarbeiten,
wie in vergleichbaren Fällen Unterbrechungen in der
Wertschöpfungskette vermieden werden können.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/
1534, Frage 107):
Ist der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung, Dr. Peter Ramsauer, der Urheber des von den europäi-
schen Verkehrsministern am Montag, dem 19. April 2010, in
einer Telefon- und Videoschaltung beschlossenen Lösungs-
weges für den Umgang mit den Auswirkungen der Asche-
wolke auf die Flugsicherheit über Europa, und sollte er an der
Telefon- und Videoschaltung nicht persönlich teilgenommen
haben, was war der Grund für seine Verhinderung?
Bereits am Wochenende 17./18. April 2010 hat Bun-
desverkehrsminister Dr. Ramsauer mehrere Gespräche
mit dem spanischen Verkehrsminister Blanco – EU-Rats-
präsidentschaft –, mehreren EU-Verkehrsministern so-
wie mit dem EU-Kommissar Kallas geführt. Unter spa-
nischem Vorsitz hat dann am 19. April 2010 eine
Telefon- und Videokonferenz der Verkehrsminister der
EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Ziel war die Abstim-
mung über ein koordiniertes europäisches Vorgehen, um
den Flugverkehr unter sicheren Bedingungen wieder
aufnehmen zu können. Der spanische Verkehrsminister
hat in Wahrnehmung der Ratspräsidentschaft Bundes-
verkehrsminister Dr. Ramsauer informiert; dieser war
per Telefon von unterwegs direkt zugeschaltet. Vor-Ort-
Teilnehmer an der Videokonferenz war sein Vertreter
Staatssekretär Professor Scheurle.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab-
geordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/1534,
Frage 108):
Ist die Feststellung richtig, dass die Beantragung von Son-
dergenehmigungen für das Fliegen von Passagiermaschinen
im kontrollierten Sichtflugverfahren, CVFR, beim Luftfahrt-
Bundesamt bereits vor Montag, dem 19. April 2010, möglich
gewesen wäre, und, wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass
die Airlines entsprechende Anträge nicht gestellt haben?
Die Luftverkehrsgesellschaften hätten bereits vor
dem 19. April 2010 entsprechende Anträge beim Luft-
fahrtbundesamt stellen können. Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse vor, warum sie dies nicht ge-
tan haben.
Anlage 78
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 109):
Auf welche Weise setzt die Bundesregierung die Ankündi-
gung des Bundesministers Dr. Norbert Röttgen um, sich in-
nerhalb der EU für die unkonditionierte Anhebung des EU-
CO2-Reduktionszieles auf 30 Prozent starkzumachen?
Die Bundesregierung unterstützt ein konditioniertes
EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 30 Prozent
gegenüber dem Niveau von 1990 im Rahmen der Be-
schlusslage des Europäischen Rates vom 10./11. Dezem-
ber 2009.
Sie wird sich im Rahmen der auf europäischer Ebene
anstehenden Diskussionen über die künftige Klima-
schutzstrategie der EU auch mit der Frage befassen, ob
die EU ihr Emissionsreduktionsziel auf 30 Prozent erhö-
hen soll.
3800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 79
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 110):
Welche Ergebnisse und Impulse hat der Petersberger Kli-
madialog vom 2. bis 4. Mai 2010 aus Sicht der Bundesregie-
rung für die kommenden Klimaverhandlungen gebracht, und
wie ist vor dem Hintergrund der auf dem Petersberger Dialog
diskutierten Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen in
Entwicklungsländern durch die Industrieländer die Tatsache
aufgenommen worden, dass es sich bei den durch die Bundes-
regierung versprochenen Mitteln nur in kleinen Teilen um
nicht bereits zuvor für andere Projekte und Maßnahmen ver-
sprochene Mittel handelt?
Der Petersberger Klimadialog fand vom 2. bis 4. Mai
2010 auf gemeinsame Einladung von Deutschland und
Mexiko statt. Die Eröffnungsvorträge wurden von Bun-
deskanzlerin Merkel und dem Mexikanischen Präsiden-
ten Calderon gehalten. Geleitet wurde die Sitzung von
Bundesumweltminister Röttgen und dem mexikanischen
Umweltminister Elvira. Mit der Konferenz ist es gelun-
gen, mit den zentralen Akteuren der internationalen Kli-
mapolitik ein gemeinsames Verständnis für die notwen-
digen Schritte bis zur Klimakonferenz in Cancun und
darüber hinaus zu entwickeln.
Auf der Konferenz wurde von vielen Ministern auf
die Bedeutung der „fast start“-Finanzierung für den wei-
teren Prozess hingewiesen. Die Bundesregierung hat auf
dem Petersberg angekündigt, dass Deutschland 10 Mil-
lionen Euro in den UN-Anpassungsfonds einzahlen wird
und nochmals die „fast start“-Zusage von 1,26 Milliar-
den Euro 2010 bis 2012 unterstrichen. Hiervon sollen
mindestens 350 Millionen Euro, rund 30 Prozent der
Gelder, für Projekte zur Reduzierung von Entwaldung in
Entwicklungsländern zur Verfügung stehen. Mehr als
30 Prozent der Gelder sollen zudem in Anpassung flie-
ßen.
Anlage 80
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1534, Frage 111):
Weshalb hat die Bundesregierung keine Regierungsdele-
gation zum alternativen Klimagipfel der Völker – auch: Welt-
konferenz der Völker über Klimawandel und die Rechte der
Mutter Erde – im bolivianischen Cochabamba vom 19. bis
22. April 2010 geschickt, welcher als alternative Folgekonfe-
renz des gescheiterten UN-Klimagipfels ausgerichtet wurde?
An der Weltkonferenz der Völker über Klimawandel
und die Rechte der Mutter Erde vom 19. bis 22. April
2010 in Cochabamba, Bolivien, wurde die Bundesrepu-
blik Deutschland durch die deutsche Botschaft La Paz
vertreten. Auf diese Ebene der Wahrnehmung hatten sich
die EU-Mitgliedstaaten verständigt.
Anlage 81
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 112):
Um welche Menge würde sich das radioaktive Inventar in
Bezug auf Radionukleide mit einer Halbwertzeit von zehn
Jahren erhöhen, wenn die Laufzeit sämtlicher in Betrieb be-
findlicher Atomkraftwerke um 10, 20 bzw. 28 Jahre – bitte die
Mengen sowohl für die 10, 20 als auch 28 Jahre getrennt an-
geben – erhöht würde?
Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in
Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um zehn Jahre
würde sich bei der zurzeit jährlich anfallenden mittleren
Entlademenge von etwa 370 Tonnen die Gesamtmenge an
bestrahlten Brennelementen um 10 x 370 = 3 700 Tonnen
erhöhen. Damit ergibt sich bei einer Laufzeitverlänge-
rung um zehn Jahre eine Erhöhung des Aktivitätsinven-
tars um rund 1,5 x 1020 Bq (Becquerel).
Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in
Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um 20 Jahre würde
sich die Gesamtmenge an bestrahlten Brennelementen
um 20 x 370 = 7 400 Tonnen erhöhen. Für die Aktivität
ergibt sich eine Erhöhung um rund 3 x 1020 Bq.
Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in
Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um 28 Jahre würde
sich die Gesamtmenge an bestrahlten Brennelementen
um 28 x 370 = 10 360 Tonnen erhöhen. Für die Aktivität
ergibt sich eine Erhöhung um rund 4,2 x 1020 Bq.
Anlage 82
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 113):
Wo soll die Neuverpackung des Atommülls nach der Zwi-
schenlagerung in Ahaus erfolgen, wenn es zutrifft, dass der
schwach- und mittelradioaktive Abfall, der im Brennelemen-
tezwischenlager Ahaus zwischengelagert werden soll, vor
dem Transport von Ahaus in das Endlager Schacht Konrad
neu verpackt werden muss, und war den zuständigen Behör-
den die Tatsache der erforderlichen Neuverpackung bei der
Genehmigung der Zwischenlagerung des Atommülls in
Ahaus bekannt?
Die Bezirksregierung Münster hat am 9. November
2009 eine Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverord-
nung erteilt, im westlichen Lagerbereich, Lagerbereich I,
des Transportbehälterlagers Ahaus radioaktive Rest-
stoffe und Abfälle sowie ausgebaute oder abgebaute ra-
dioaktive Anlagenteile bis zu ihrem Abtransport zum
Endlager Konrad oder zum Abtransport in eine Einrich-
tung zur Behandlung oder zur weiteren Zwischenlage-
rung radioaktiver Abfälle und Reststoffe zu lagern.
Die Abfälle stammen in der Regel aus dem laufenden
Betrieb und der Stilllegung kerntechnischer Anlagen in
Deutschland.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3801
(A) (C)
(D)(B)
Es handelt sich um eine Pufferlagerung von radioakti-
ven Abfällen in der Regel für die Betriebsstätte der Ge-
sellschaft für Nuklear-Service mbH, GNS, in Duisburg.
Im Übrigen wurde diese Nutzung des Transportbehäl-
terlagers Ahaus bereits in der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen
vom 17. Dezember 2009 behandelt.
Anlage 83
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 114):
Wie sollen die Gutachter, die derzeit die Energieszenarien
der Bundesregierung berechnen, realistische Werte für die
Kosten der Atomkraft ansetzen, wenn sie nach Aussage der
Bundesregierung vom 28. April 2010 noch keine verlässli-
chen Vorgaben der Bundesregierung zu den Kosten für Si-
cherheitsnachrüstungen, zur Besteuerung von Brennelemen-
ten oder zur Kostenbeteiligung der Betreiber bei der
Sanierung der Schachtanlage Asse haben – vergleiche Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1531?
Die Bundesregierung und die Gutachter tauschen sich
ständig über die den Energieszenarien zugrunde liegen-
den Annahmen aus. Die relevanten Aspekte werden in
den Ergebnissen der Gutachter Berücksichtigung finden.
Anlage 84
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 115):
Unterstützt die Bundesregierung auf europäischer Ebene
eine Erhöhung des EU-Ziels zur Emissionsreduzierung bis
2020 von 20 Prozent auf 30 Prozent, angesichts der Tatsache,
dass die Europäische Kommission in ihrer jüngsten Kommu-
nikation „Unlocking Europe’s potential in clean innovation
and growth“ die geringen Kosten und erheblichen wirtschaft-
lichen Chancen eines solchen Schritts hervorgehoben hat?
Die Bundesregierung unterstützt ein konditioniertes
EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 30 Prozent
gegenüber dem Niveau von 1990 im Rahmen der Be-
schlusslage des Europäischen Rates vom 10./11. Dezem-
ber 2009.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1534, Frage 116):
Wie wird die Bundesregierung der Forderung des Gutach-
tens 2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
Entwicklung im Gesundheitswesen nachkommen, die For-
schung zu Diagnostik und Therapie von seltenen oder Wai-
senkrankheiten, Orphan Diseases, und insbesondere für die
Amyotrophe Lateralsklerose, ALS, zu verstärken, und inwie-
weit werden Forschungsschwerpunkte des Deutschen Zen-
trums für Neurodegenerative Erkrankungen im Bereich von
Orphan Diseases und insbesondere von ALS gesetzt?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Gesund-
heitsforschungsprogramms Forschung zu Krankheitsur-
sachen, Diagnostik und Therapie von seltenen Erkran-
kungen mit einer Fördermaßnahme, die darauf abzielt,
nationale Kompetenzen zu Gruppen von seltenen Er-
krankungen in Forschungsnetzen zu bündeln, 30 Millio-
nen Euro für den Förderzeitraum 2003 bis 2009, 70 Mil-
lionen Euro vorgesehen für 2009 bis 2018.
Die internationale Netzwerkbildung von Wissen-
schaftlern wird durch ein internationales Konsortium
von Förderorganisationen – unter Beteiligung des
BMBF – derzeit mit 20 Millionen Euro gefördert. Diese
Maßnahmen sollen konsequent weiterentwickelt und die
klinische Forschung ausgebaut werden.
Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Anträge zur Er-
forschung seltener Erkrankungen auch bei allgemeinen
Maßnahmen zur Forschungsförderung durchaus konkur-
renzfähig, das heißt erfolgreich, sind.
Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Er-
krankungen, DZNE, befindet sich noch im Aufbau, so-
dass derzeit noch keine abschließenden Aussagen über
die konkreten Projekte des Instituts möglich sind. Das
DZNE hat seinen Forschungsschwerpunkt bei alters-
bezogenen neurodegenerativen Volkskrankheiten wie
zum Beispiel Parkinson, der Alzheimer-Erkrankung und
anderen Formen der Demenz. Seltenere Formen der neuro-
degenerativen Erkrankungen wie Prionen-Erkrankungen,
Chorea Huntington oder die Amyotrophe Lateralskle-
rose, ALS, sind explizit Teil des Themenspektrums des
DZNE.
Um eine national abgestimmte Strategie zur Verbesse-
rung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit
seltenen Erkrankungen auszuarbeiten, wurde im März
2010 unter der Federführung des BMG ein Nationales
Aktionsbündnis ins Leben gerufen, das sich zum Ziel
gesetzt hat, die Empfehlung des Rates der Europäischen
Union umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die
Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für seltene Er-
krankungen und die Förderung der Bildung von Fach-
zentren. Wesentliche Akteure der Regierung, des Ge-
sundheitswesens und der Forschung sind aktiv
eingebunden.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache
17/1534, Frage 117):
Welches Engagement hat die Bundesregierung mit den
Ländern/der Kultusministerkonferenz aufgebracht, die Som-
merferienzeiten zu entzerren, und wie ist die mittelfristige
Einschätzung hierzu?
Auf ihrer 194. Amtschefskonferenz hat die Kultusmi-
nisterkonferenz am 15. Mai 2008 die „Langfristige Som-
merferienregelung 2011 bis 2017“ beschlossen.
3802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
(A) (C)
(D)(B)
Die Regelung der Sommerferientermine fällt in die
Kultuszuständigkeit und damit in die alleinige Verant-
wortung der Länder.
Hierzu stimmt sich die Kultusministerkonferenz mit
der Wirtschaftsministerkonferenz ab.
In Vorbereitung der letzten Beschlussfassung hatte
sich der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus
im Zusammenwirken mit der Wirtschaftsministerkonfe-
renz mit großem Nachdruck für eine noch stärkere Ent-
zerrung der Ferienzeiten eingesetzt, frühzeitig den Kon-
takt zum Sekretariat der KMK aufgenommen und sich
unter anderem auch direkt an die Ministerpräsidenten
der Länder gewandt.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 118):
Wie plant die Bundesregierung – unter anderem personell
und finanziell –, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, die
komplette Organisation und Verwaltung ihres nationalen Sti-
pendienprogramms zu übernehmen, und welche Vorschläge
will die Bundesministerin für Bildung und Forschung der
Hochschulrektorenkonferenz angesichts des erheblichen Auf-
wands für die Einwerbung und Administration von privaten
Mitteln und der Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa
Großbritannien – wo mehr als ein Drittel der eingeworbenen
Beträge allein durch diese Bürokratiekosten aufgebraucht
wurde – unterbreiten?
Artikel 104 a Abs. 5 Grundgesetz (GG) schreibt vor,
dass der Bund und die Länder die bei ihren Behörden
entstehenden Verwaltungsausgaben tragen.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 119):
Wieso hat laut dem Entwurf eines Stipendienprogramm-
Gesetzes der Studienortwechsel eines Stipendiaten im Inland
einen Verlust des Stipendiums zur Folge, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass sich diese Regelung mobilitätsfeind-
lich auswirken dürfte, und unter welchen Bedingungen und
Voraussetzungen können Stipendien aus dem nationalen Sti-
pendienprogramm mit ins Ausland genommen werden?
Es wird davon ausgegangen, dass die privaten Mittel-
geber gezielt Studierende derjenigen Hochschule fördern
möchten, der sie Mittel zur Verfügung stellen. Zudem
soll die Herstellung eines Kontakts zwischen Stipendia-
tinnen und Stipendiaten und privaten Mittelgebern mög-
lich sein. Im Falle eines Hochschulwechsels, sei es im
Inland, sei es im Ausland, gibt ein Übergangssemester,
während dessen das Stipendium von der abgebenden
Hochschule fortgezahlt wird, die Gelegenheit, sich an
der aufnehmenden Hochschule erneut um ein Stipen-
dium zu bewerben oder eine andere Möglichkeit der Stu-
dienfinanzierung zu suchen.
Während eines Auslandsaufenthalts wird das Stipen-
dium in gleicher Höhe fortgezahlt. Alternativ kann das
Stipendium unterbrochen werden, zum Beispiel um eine
Fördermöglichkeit des DAAD zu nutzen. Voraussetzung
ist jeweils, dass der oder die Studierende nicht für den
Rest des Studiums an die ausländische Hochschule
wechselt, sondern weiterhin an der Hochschule immatri-
kuliert ist, die das Stipendium bewilligt hat, oder dass
ein beabsichtigter Verbleib an der Hochschule auf andere
Weise deutlich gemacht wird.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 120):
Wie definiert die Bundesregierung die im Entwurf eines
Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms,
Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, (unter § 1 Abs. 1) genannten
Kriterien „Begabung und Leistung“, und warum sind „gesell-
schaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu
übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönli-
che Umstände“ anders als „Begabung und Leistung“ als Soll-
kriterien geführt (unter § 3 StipG)?
Die Stipendien dienen der Förderung begabter Studie-
render. Bisher erbrachte besondere Leistungen in Schule,
Studium oder Beruf sind für die Begabung ein wichtiges
Indiz. Besondere Leistungen werden vor dem Hinter-
grund der jeweiligen persönlichen Biografie gewürdigt.
Zusätzliche Kriterien, die das Begabungskriterium er-
gänzen, aber nicht ersetzen, sind gesellschaftliches
Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu
übernehmen, sowie besondere soziale, familiäre oder
persönliche Umstände. Ihre Berücksichtigung ist der Re-
gelfall. In atypischen Fällen, zum Beispiel bei der Wür-
digung besonderer künstlerischer Begabungen, ist es
denkbar, dass Zusatzkriterien keine Rolle spielen. Durch
diesen Begabungsbegriff ist gewährleistet, dass die gesamte
Persönlichkeit und ihr Hintergrund betrachtet werden.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 121):
Wie kommt die Annahme der Bundesregierung zustande,
den Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienpro-
gramms entstünden maximal 30 Millionen Euro Mehrausga-
ben, obwohl es Hinweise zum Beispiel aus Großbritannien
gibt, wonach der Aufwand allein für Einwerbung privater
Mittel unter anderem für Stipendien ein Drittel der eingewor-
benen Mittel beträgt, und auf welchen Annahmen basiert die
Feststellung aus dem Entwurf eines Stipendienprogramm-Ge-
setzes, dass im Endausbau des nationalen Stipendienpro-
gramms 100 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen
durch mögliche Steuererleichterungen für private Stipendien-
geber zu erwarten seien?
Für die Mittelaquisekosten im Rahmen des nationalen
Stipendienprogramms sind der Bundesregierung keine
geeigneten internationalen Vergleichswerte bekannt. In
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3803
(A) (C)
(D)(B)
der Projektförderung ist ein Verwaltungskostenanteil
von fünf Prozent üblich. Die Annahmen zu den voraus-
sichtlichen Steuermindereinnahmen beruhen auf Schät-
zungen des Bundesministeriums für Finanzen anhand
ähnlicher Konstellationen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1534, Frage 122):
Warum spricht die Bundesregierung von einer hälftigen
Finanzierung des nationalen Stipendienprogramms durch pri-
vate Geldgeberinnen und Geldgeber, wenn in der Endausbau-
stufe rund 430 Millionen Euro – Zuschuss, Verwaltungskos-
ten, Steuermindereinnahmen – von Bund und Ländern, jedoch
nur 200 Millionen Euro von privater Seite getragen werden,
was einem Anteil von lediglich 31,75 Prozent entspricht und
nicht den im Gesetzentwurf benannten und in der Öffentlich-
keit suggerierten 50 Prozent?
Die von den Hochschulen vergebenen Stipendien
werden, wie der Gesetzentwurf richtig ausführt, zu je-
weils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln
finanziert. Die Steuermindereinnahmen entstehen durch
Steuererleichterungen, die im Nachhinein für Spenden in
Anspruch genommen werden können. Darin liegt kein
Widerspruch zu der Aussage über die Zusammensetzung
der Stipendienmittel.
39. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72
Anlage 73
Anlage 74
Anlage 75
Anlage 76
Anlage 77
Anlage 78
Anlage 79
Anlage 80
Anlage 81
Anlage 82
Anlage 83
Anlage 84
Anlage 85
Anlage 86
Anlage 87
Anlage 88
Anlage 89
Anlage 90
Anlage 91