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    Plenarprotokoll 17/39 nahme der Erklärung der Bundesrepublik Tagesordnungspunkt 1: Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hel- lenischen Republik (Währungsunion- Finanzstabilitätsgesetz – WFStG) (Drucksache 17/1544) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . Birgit Homburger (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Deutschland vom 6. März 1992 zum Über- einkommen über die Rechte des Kindes; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Tauber (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, 3721 B 3721 C 3727 B 3731 A 3733 B 3746 C 3746 C 3747 B 3747 C 3747 D 3748 A 3748 C Deutscher B Stenografisc 39. Sit Berlin, Mittwoch, I n h a Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Peter Hintze und Manfred Nink . . . . Begrüßung der neuen Abgeordneten Ewa Klamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erweiterung und Abwicklung der Tagesord- nung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zu den Maßnahmen zum Erhalt der Stabilität der Währungsunion und zu dem bevorstehenden Sondergipfel der Euro-Länder am 7. Mai 2010 in Brüssel in Verbindung mit 3721 A 3721 B 3721 B 3721 B Volker Kauder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3736 A 3739 A undestag her Bericht zung den 5. Mai 2010 l t : Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Otto Fricke (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Norbert Barthle (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Rück- 3741 C 3743 B 3743 D 3744 B 3744 D 3745 A Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3748 C 3748 D II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Michaela Noll (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ute Granold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Frank Heinrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin BMJ . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Matthias Miersch (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksache 17/1534) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Unterstützung der Vergabe von Landtiteln an die ländliche Bevölkerung in Kambod- scha 3748 D 3749 A 3749 C 3749 D 3750 A 3750 B 3750 D 3751 A 3751 A 3751 B 3751 B 3751 C 3751 C 3751 D 3752 A 3752 B 3752 B 3752 C 3752 C 3753 A 3753 A 3753 B 3753 C 3753 D Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Institutionelle Zusammenlegung der deut- schen technischen und finanziellen Ent- wicklungszusammenarbeit Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Beitrag zum Erreichen des Millenniument- wicklungsziels 5 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Stärkere Berücksichtigung der Problemla- gen behinderter Menschen in Entwicklungs- ländern in der Entwicklungszusammenar- beit und Unterstützung der Partnerländer bei der Integration der Menschen mit Behinderungen Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Karin Roth (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Burkhard Lischka (SPD) Auswirkungen der Kapitalerhöhung bei der Weltbank auf den finanziellen Beitrag Deutschlands 3754 A 3754 C 3755 A 3755 B 3756 B 3756 C 3757 B 3757 C 3759 B 3759 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 III Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 6 Burkhard Lischka (SPD) Austarierung des Einflusses zwischen Industrie- und Schwellenländern bei der Weltbank Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 7 und 8 Dr. Sascha Raabe (SPD) Wirkung von gebundener und ungebun- dener Budgethilfe des BMZ in den Ent- wicklungsländern; Konkrete Abstimmung innerhalb der EU über die Budgetfinanzie- rungen Deutschlands, der EU-Partner so- wie des Europäischen Entwicklungsfonds Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Kooperation mit Partnerländern der deut- schen Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Klima-, Umwelt- und Ressourcen- schutz Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Sascha Raabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Förderung bilateraler und multilateraler Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und Verhalten des BMZ zu Anfragen von Partnerländern zur Förde- rung von Vorhaben im Bereich der Atom- energie 3760 D 3761 B 3762 C 3762 C 3763 C 3764 A 3766 D 3767 B 3768 B Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Bärbel Kofler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Heike Hänsel (DIE LINKE) Unterzeichnung des Freihandelsabkom- mens mit Kolumbien erst nach Aufklärung der Enthüllungen über das Vorgehen des kolumbianischen Geheimdienstes DAS ge- gen Menschenrechtsorganisationen und EU-Abgeordnete Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ziviler Aufbau in den Provinzen Badakh- shan, Kunduz und Baghlan vor Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 21 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . 3768 D 3768 D 3769 C 3769 C 3770 C 3770 D 3771 A 3771 C 3772 A 3772 B 3773 C 3775 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Anlage 2 Mündliche Frage 11 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz des Weltkulturerbestatus Speyerer Dom Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Fragen 12 und 13 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Konzept zur Digitalisierung der Kinos Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 14 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Teilnahme von Vertretern der Bundes- regierung an Gedenkveranstaltungen an sowjetischen Gedenkstätten und Kriegs- gräbern anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung vom Faschismus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 16 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Voraussetzungen für den schrittweisen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 17 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Priorität sicherheitspolitischer Kriterien für die Einleitung eines schritt- weisen Abzugs der Bundeswehr aus Afgha- nistan gegenüber der Erfüllung von Krite- rien im Bereich des zivilen Aufbaus Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3775 B 3775 C 3776 A 3776 C 3776 D Anlage 7 Mündliche Frage 18 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für den Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 19 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bereitschaft lokaler aufständischer Grup- pen in Afghanistan zu Gesprächen für eine politische Lösung des Konflikts Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 22 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Orientierung der Kriterien für den schritt- weisen Abzug der Bundeswehr aus Afgha- nistan am Abzugsplan der US-Streitkräfte Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 23 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einberufung einer Sudan-Konferenz im Rahmen der UNO vor dem geplanten Refe- rendum über die Unabhängigkeit des Südsudan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 24 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deutscher Beitrag zur Lösung noch stritti- ger Fragen vor dem Referendum über die Unabhängigkeit des Südsudan Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3777 A 3777 B 3777 C 3778 A 3778 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 V Anlage 12 Mündliche Frage 25 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung Taiwans als Beobachter an den Aktivitäten der Internationalen Zivilluft- fahrt-Organisation (ICAO) Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 26 Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einbindung Taiwans in die Mechanismen der Klimarahmenkonvention der Verein- ten Nationen (UNFCCC) Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 27 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einspruch des zypriotischen Parlaments gegen die Aufnahme von Handelsbeziehun- gen mit dem türkisch besetzten Teil Zypern durch die EU Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 28 Martin Dörmann (SPD) Bekämpfung kinderpornografischer In- halte im Internet sowohl durch Löschen als auch Sperren entsprechender Seiten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 29 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhinderung der Abschiebung von Roma in den Kosovo Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3778 C 3778 D 3779 A 3779 C 3779 D Anlage 17 Mündliche Frage 30 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verhalten von Regierungsmitgliedern in der Diskussion um das Verbot von Waffen in privater Hand Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 31 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Beanstandungen bei Kontrollen der Lage- rung von Waffen in privaten Haushalten seit der letzten Änderung des Waffengeset- zes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 32 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Konsequenzen aus dem Widerruf des soge- nannten Schweine-Patents für die Neuver- handlung des EU-Patentrechts Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 33 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Bewertung des Anbringens von Kruzifixen in staatlichen Schulen als Verstoß gegen die Religionsfreiheit Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 34 Martin Dörmann (SPD) Vorschläge der EU-Kommission zur Be- kämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3780 B 3780 C 3780 C 3780 D 3781 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Anlage 22 Mündliche Fragen 35 und 36 Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befürwortung einer europaweiten Einfüh- rung von Internetsperren zur Bekämp- fung der Kinderpornografie, insbesondere im Rahmen eines entsprechenden EU- Richtlinienentwurfs Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 37 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung von Internetsperren für die Bekämpfung der Kinderpornografie im In- ternet Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 38 und 39 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übergabe des Truppenübungsplatzes Witt- stock an die Bundesanstalt für Immobilien- aufgaben sowie Verfügbarkeit für die zivile Nutzung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 40 Fritz Rudolf Körper (SPD) Vorschläge zur Aufspaltung der Kirchen- steuer in ein Beitrags- und ein Spendenele- ment zur Einschränkung des Steuerabzugs Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 41 Kirsten Lühmann (SPD) Steuerrückzahlungen infolge der Zustim- mung der EU zu den Regelungen der Be- steuerung von Rapsöl im Wachstums- beschleunigungsgesetz 3781 B 3781 D 3782 A 3782 B Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 42 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm bzw. Alternativen zur weiteren Förderung des erneuerbaren Wärmemarktes Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 43 und 44 Lisa Paus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Banken an der Finanzie- rung der Hilfen für Griechenland durch die Einführung einer Finanzumsatzsteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 45 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von anderen Faktoren als wirtschaftliche Fundamentaldaten bei der Herabstufung von Portugal und Spa- nien durch Ratingagenturen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 46 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Differenz zwischen dem Anteil Deutsch- lands an der Wertschöpfung der Euro- Zone und dem anteiligen Abschreibungs- bedarf der Banken Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3782 C 3782 D 3783 A 3783 B 3783 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 VII Anlage 31 Mündliche Frage 47 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Verhandlungen mit deutschen Banken über einen Beitrag zum Rettungspaket für Griechenland Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 48 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Schlussfolgerungen aus der Griechenland- krise für die Regulierung der Finanz- märkte und deren Umsetzung Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 49 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Bundesregierung zum Unterbinden von Spekulationsgeschäften deutscher Banken zulasten von Griechen- land, Portugal, Spanien und Italien Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 50 und 51 Siegmund Ehrmann (SPD) Berücksichtigung der Interessen der Kul- tur, der Kulturschaffenden und der Kultur- einrichtungen in der Zusammensetzung der Gemeindefinanzkommission und ihren inhaltlichen Beratungen Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 52 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Veröffentlichung von vier Nichtanwen- dungserlassen durch das BMF Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3783 D 3784 A 3784 B 3784 C 3785 B Anlage 36 Mündliche Frage 53 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Steuermehreinnahmen durch Anwendung des Progressionsvorbehalts bei Kurzarbei- tergeld 2009 und 2010 infolge der Verlän- gerung der Bezugsfrist Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 54 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Übernahme sämtlicher Unternehmen auf die Liste der akkreditierten Stellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle ohne vor- herige Überprüfung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 55 und 56 Dr. Eva Högl (SPD) Nationale Ziele im Rahmen der neuen Stra- tegie für Wachstum und Beschäftigung; Einbeziehung der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft sowie Unterrichtung des Deutschen Bundestages Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Fragen 57 und 58 Andrea Nahles (SPD) Ausbau des barrierefreien Tourismus und Gewinnung kleiner und mittlerer Unter- nehmen für den Seniorentourismus Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 59 Heinz Paula (SPD) Konzeptionelle Gespräche mit den Län- dern und der Tourismuswirtschaft über die zu erwartenden Touristenströme in der Sommerferienzeit 3785 C 3785 D 3786 B 3786 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 60 und 61 Gabriele Hiller-Ohm (SPD) Derzeit finanzierte sowie geplante Projekte zur Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe und Ergebnisse der Ressortabstimmung Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 62 Garrelt Duin (SPD) Anzahl und Ergebnisse der seit März 2010 vom Kreditmediator Hans-Joachim Metternich begleiteten Verfahren Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 63 Garrelt Duin (SPD) Berechnungen des Sachverständigenrates und der Bundesregierung über den Beitrag des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zur Wirtschaftsleistung Deutschlands Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 64 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt des Zwischenberichts zu den Ener- gieszenarien Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 65 und 66 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3787 C 3787 D 3788 A 3788 B 3788 C Forderungen deutscher Rüstungsunter- nehmen gegenüber Griechenland und Ab- sicherung früherer Exportlieferungen durch Kredite und staatliche Bürgschaften sowie Einfluss der Bundesregierung auf die Entscheidung zu neuen U-Boot-Lieferun- gen Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 67 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Szenarien des Energiekonzepts Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 68 Hilde Mattheis (SPD) Fehlende Weitergabe von Steuer- und Sozialversicherungsbeitragssenkungen an Beschäftigte in Altersteilzeit durch den Ver- zicht auf eine neue Mindestnettobetrags- tabelle Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 69 Hilde Mattheis (SPD) Verbleib des Differenzbetrags zwischen der früheren und der ab 1. Januar 2010 gelten- den Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch die fehlende Anpassung der Mindestnetto- betragstabelle an die neue Rechtslage Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 70 und 71 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Sicherstellung der Zusätzlichkeit der Tä- tigkeiten sowie der Finanzierung in den Plänen zur Bürgerarbeit 3788 D 3789 A 3789 B 3789 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 IX Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Fragen 72 und 73 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Ausgestaltung der geplanten Bürgerarbeit hinsichtlich des Bruttoeinkommens eines Singles ohne Kind, der Anzahl der einzu- richtenden Stellen sowie der Finanzierung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Fragen 74 und 75 Werner Dreibus (DIE LINKE) Finanzierung von Bürgerarbeit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 76 und 77 Günter Gloser (SPD) Schutz des Roten Thunfisches, des Dorn- und Heringshais sowie der Roten Koralle im Rahmen der neuen europäischen Fischereipolitik und der Union für das Mit- telmeer Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 78 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hinweise auf thermobarische Sprengköpfe in den Händen von Taliban-Gruppierun- gen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 79 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) 3789 D 3790 B 3791 A 3791 B 3792 A Gewährleistung der Kriegsgräberfürsorge gemäß dem Abkommen zwischen Deutsch- land und der Russischen Föderation vom Dezember 1992 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 80 Caren Marks (SPD) Geplante Veranstaltungen im Jahr 2010 zum Erfahrungsaustausch über familien- politische Maßnahmen zwischen der Bun- desregierung und anderen EU-Staaten Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 81 Caren Marks (SPD) Konkretisierung der geplanten Einsparun- gen im Einzelplan 17 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 82 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Ziele der Studie zur Sicherheit der Aufbe- reitung von Einmalprodukten Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Fragen 83 und 84 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Gesetzliche Neuregelungen infolge der Festlegungen der Gesellschafterversamm- lung der Gesellschaft für Telematikanwen- dungen der Gesundheitskarte mbH zur Zukunft der elektronischen Gesundheits- karte; Einsparpotenzial bei Umsetzung der Festlegungen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3792 A 3792 C 3793 A 3793 B 3793 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Anlage 59 Mündliche Fragen 85 und 86 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Personenkreis ohne gesundheitlichen Ver- sicherungsschutz sowie gesetzlich Versi- cherte mit ruhendem Versicherungsver- hältnis aufgrund säumiger Beiträge Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 87 Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) Geplante Ausnahmeregelungen für die Kopfpauschale bei Rentnerinnen und Rentnern Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 88 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Regelmäßige Genehmigung von Massen- tierhaltungsanlagen als privilegierte An- lage im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Frage 89 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schutz des Weltkulturerbestatus Speyerer Dom beim Ausbau des Flughafens Speyer Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Fragen 90 und 91 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ursachen für die Baumängel an der Bun- desstraße 6n in Sachsen-Anhalt und damit 3794 A 3794 D 3795 A 3795 A verbundene Kosten für den Bund; Presse- artikel zu Hinweisen auf Betrugsverdacht und mangelnder Überprüfung durch Lan- desbehörden Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 92 Hans-Joachim Hacker (SPD) Zulassung des kontrollierten Sichtflugs auf Antrag der Airlines ohne ausreichende Messwerte am 19. April 2010 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 93 Hans-Joachim Hacker (SPD) Schaffung stabiler Informationsstrukturen für Flugpassagiere als Folge der Sperrung des Luftraums aufgrund der Vulkanasche Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Frage 94 Kirsten Lühmann (SPD) Bei Testflügen entstandene Schäden an ei- nem Nato-Kampfjet in der Zeit der Sper- rung des Luftraums infolge der Vulkan- asche Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 67 Mündliche Frage 95 Michael Groß (SPD) Krisenpläne für den Flugverkehr im Fall weiterer Vulkanausbrüche mit Aschewol- kenbildung Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3795 B 3795 C 3795 D 3796 A 3796 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 XI Anlage 68 Mündliche Frage 96 Michael Groß (SPD) Den Bundesminister Dr. Peter Ramsauer beratende Institutionen in der Zeit der Luftraumsperrung infolge der Vulkan- asche sowie durchgeführte Messungen vor dem Flug der „Falcon 20E“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 97 Ulrike Gottschalck (SPD) Einrichtung einer Task Force durch den Bundesminister Rainer Brüderle zum Umgang mit der Einstellung des Luftver- kehrs aufgrund der Vulkanasche und Ein- beziehung des Bundesministers Dr. Peter Ramsauer Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Frage 98 Ulrike Gottschalck (SPD) Staatliche Unterstützung bzw. Entschädi- gung der Luftverkehrsbranche infolge des gesperrten Luftraums aufgrund der Vul- kanasche vor dem Hintergrund unter- schiedlicher Äußerungen der Bundesminis- ter Rainer Brüderle und Dr. Peter Ramsauer Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 99 Sören Bartol (SPD) Information der Flughäfen über die stun- denweise Öffnung des Luftraums am Abend des 18. April 2010 sowie Gründe für die geringe Nutzung durch die Airlines Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 72 Mündliche Frage 100 Sören Bartol (SPD) 3796 C 3796 D 3797 A 3797 B Initiator und rechtliche Grundlage für die vorzeitige Öffnung des aufgrund der Vul- kanasche gesperrten Luftraums Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Fragen 101 und 102 Ute Kumpf (SPD) Kriterien für die Einstufung des Luft- raums als sicher während der Sperrung in- folge der Vulkanasche sowie Gründe für die genehmigten Flüge im kontrollierten Sichtflug Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 74 Mündliche Fragen 103 und 104 Florian Pronold (SPD) Fehlende Einrichtung eines zentralen Kri- senstabs beim BMVBS während der Sperrung des Luftraums aufgrund der Vul- kanasche sowie Einbindung der Bundes- länder in das Krisenmanagement Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 75 Mündliche Fragen 105 und 106 Uwe Beckmeyer (SPD) Zeitpunkt der Information von Bundes- minister Dr. Peter Ramsauer und der Bun- deskanzlerin über die drohende Sperrung des Luftraums aufgrund der Vulkanasche; durch die Bundesregierung entsprechend eingesetzte Krisenstäbe Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 76 Mündliche Frage 107 Martin Burkert (SPD) Beteiligung von Bundesminister Ramsauer an der Telefon- und Videokonferenz der europäischen Verkehrsminister am 19. April 2010 zu den Auswirkungen der Vulkanasche auf die Flugsicherheit über Europa 3797 C 3797 D 3798 B 3798 D XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 77 Mündliche Frage 108 Martin Burkert (SPD) Mögliche Beantragung von Sondergeneh- migungen für Flüge im kontrollierten Sichtflugverfahren vor dem 19. April 2010 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 78 Mündliche Frage 109 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung der angekündigten Anhebung des CO2-Reduktionsziels in der EU auf 30 Prozent Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 79 Mündliche Frage 110 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfluss des Petersburger Dialogs auf die anstehenden Klimaverhandlungen und Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen in den Entwicklungsländern Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 80 Mündliche Frage 111 Heike Hänsel (DIE LINKE) Fehlen von Vertretern der Bundesregie- rung beim alternativen Klimagipfel der Völker im bolivianischen Cochabamba Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 81 Mündliche Frage 112 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3799 B 3799 C 3799 D 3800 A 3800 B Menge des zusätzlichen radioaktiven In- ventars bei Laufzeitverlängerung sämtli- cher in Betrieb befindlicher Atomkraft- werke um 10, 20 bzw. 28 Jahre Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 82 Mündliche Frage 113 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Neuverpackung des in Ahaus zwi- schengelagerten Atommülls für den Wei- tertransport ins Endlager Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 83 Mündliche Frage 114 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnung der Kosten der Atomkraft für die Energieszenarien der Bundesregierung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 84 Mündliche Frage 115 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erhöhung des EU-Ziels zur Emissions- reduzierung bis 2020 von 20 auf 30 Prozent und Unterstützung durch die Bundesregie- rung Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 85 Mündliche Frage 116 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Verstärkung der Forschung zu Diagnostik und Therapie von seltenen oder Waisen- krankheiten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3800 C 3800 D 3801 A 3801 B 3801 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 XIII Anlage 86 Mündliche Frage 117 Heinz Paula (SPD) Initiativen zur Entzerrung der Sommer- ferienzeiten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 87 Mündliche Frage 118 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne für die Organisation des nationalen Stipendienprogramms ausschließlich durch die Hochschulen Antwort Anlage 89 Mündliche Frage 120 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Soll-Kriterien bei der Vergabe von Stipen- dien laut Entwurf des Stipendienpro- gramm-Gesetzes und Stellenwert einzelner Auswahlkriterien Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 90 Mündliche Frage 121 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnung der den Hochschulen beim nationalen Stipendienprogramm entste- 3801 D 3802 C Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 88 Mündliche Frage 119 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlust des Stipendiums bei Studienort- wechsel im Inland laut Entwurf des Stipen- dienprogramm-Gesetzes sowie Möglichkei- ten einer Mitnahme des Stipendiums ins Ausland Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3802 A 3802 B henden Kosten sowie erwartete Steuermin- dereinnahmen gemäß Entwurf des Stipen- dienprogramm-Gesetzes Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 91 Mündliche Frage 122 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Finanzierung des nationalen Stipendien- programms Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3802 D 3803 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3721 (A) (C) (D)(B) 39. Sit Berlin, Mittwoch, Beginn: 8
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3775 (A) (C) (D)(B) Die Erhaltung und Pflege von Weltkulturerbestätten ist nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes trages zwischen CDU, CSU und FDP: „In einer Gemein- schaftsaktion von Filmwirtschaft, Filmförderanstalt, Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 11): Was unternimmt die Bundesregierung, nachdem nun der Internationale Rat für Denkmalpflege, ICOMOS, eine Über- prüfung des Weltkulturerbestatus angekündigt hat, um den Status Weltkulturerbe für den Speyerer Dom zu schützen? Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Behm, Cornelia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.05.2010 Binder, Karin DIE LINKE 05.05.2010 Bleser, Peter CDU/CSU 05.05.2010 Bockhahn, Steffen DIE LINKE 05.05.2010 Dr. Böhmer, Maria CDU/CSU 05.05.2010 Brinkmann (Hildesheim), Bernhard SPD 05.05.2010 Connemann, Gitta CDU/CSU 05.05.2010 Groschek, Michael SPD 05.05.2010 Höger, Inge DIE LINKE 05.05.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 05.05.2010 Klöckner, Julia CDU/CSU 05.05.2010 Lindner, Christian FDP 05.05.2010 Dr. Luther, Michael CDU/CSU 05.05.2010 Philipp, Beatrix CDU/CSU 05.05.2010 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 05.05.2010 Schnieder, Patrick CDU/CSU 05.05.2010 Werner, Katrin DIE LINKE 05.05.2010 Zapf, Uta SPD 05.05.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht eine Angelegenheit des Denkmalschutzes und damit vor- rangig eine Aufgabe der Länder, welche die Annahme der Stätten in die UNESCO-Weltkulturerbeliste bean- tragt haben. Da nach Kenntnis der Bundesregierung ICOMOS eine Gefährdung des Weltkulturerbestatus für den Dom zu Speyer nicht zu erkennen vermag, ist nach Ansicht der Bundesregierung kein Handlungsbedarf er- sichtlich. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Fragen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 12 und 13): Wie ist es in so kurzer Zeit gelungen, eine Einigung bei den Gesprächen über das am 6. Mai 2010 von der Bundesre- gierung zu präsentierende neue Konzept zur Digitalisierung der Kinos herbeizuführen, nachdem es anlässlich der Bera- tung des Antrags der SPD-Fraktion „Für eine Kinodigitalisie- rung, die den Erhalt unserer Kinolandschaft sichert“ in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 21. April 2010 von Ihrer Seite keinen Hinweis auf einen bevorstehen- den Abschluss der Gespräche insbesondere mit den Verleihern gab? Wird das am 6. Mai 2010 zu präsentierende Konzept, ohne den Details vorgreifen zu wollen, der Vorgabe des Koalitions- vertrags zwischen CDU, CSU und FDP gerecht, wonach die Digitalisierung der Kinos flächendeckend erfolgen soll? Zu Frage 12: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, wird am 6. Mai 2010 auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion im Deut- schen Bundestag erstmals seine Überlegungen für ein Modell zur Digitalisierung der Kinos in Deutschland vortragen und mit Vertretern der Film- und Kinowirt- schaft diskutieren. Von einem bereits erfolgten Ab- schluss der Gespräche und Diskussion dazu kann keine Rede sein. In den Diskussionsprozess wird selbstver- ständlich auch der Ausschuss für Kultur und Medien ein- bezogen. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 21. April 2010 war ein Antrag der SPD- Fraktion im Deutschen Bundestag Beratungsgegenstand. Ein Sachstandsbericht der Bundesregierung zur Digitali- sierung der Filmtheater war nicht Gegenstand der Tages- ordnung und der Beratungen, Herrn Staatsminister Bernd Neumann wurde deshalb in der Sitzung zum An- trag der SPD-Fraktion auch nicht das Wort erteilt. Zu Frage 13: Die Überlegungen für ein Modell, die der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsmi- nister Bernd Neumann, am 6. Mai 2010 auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vortra- gen wird, gehen aus von der Aussage des Koalitionsver- 3776 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) FFA, Bund und Ländern soll schrittweise die flächen- deckende Digitalisierung der Kinos erfolgen, um die kulturelle Vielfalt in Deutschland zu erhalten.“ Daher stehen Programm- und Filmkunstkinos sowie herkömm- liche Kinos mit besonderen strukturellen Komponenten im Fokus der Bundesregierung, die den Umrüstungspro- zess von analoger auf digitale Projektionstechnik finan- ziell nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Anlage 4 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/1534, Frage 14): An welchen Gedenkveranstaltungen und Kranzniederle- gungen oder anderen Feierlichkeiten an sowjetischen Gedenk- stätten und Kriegsgräbern anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Faschismus nehmen Vertreterin- nen und Vertreter der Bundesregierung teil? Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hat am 30. April 2010 an einer Gedenkfeier an der Kriegsgräberstätte Zeithain teilgenommen; dort sind 15 000 russische Kriegsgefangene bestattet. Von russi- scher Seite waren Vertreter des Generalkonsulats Leip- zig bei der Gedenkfeier vertreten. Bundespräsident Professor Dr. Horst Köhler hat am 2. Mai 2010 anlässlich des 65. Jahrestages der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau, in dem auch sowjeti- sche Kriegsgefangene ermordet wurden, an einem Ge- denkakt in der KZ-Gedenkstätte Dachau teilnehmen. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wird am 9. Mai 2010 am zentralen Festakt zum 65. Jahrestag des Kriegs- endes in Moskau teilnehmen. Welche weiteren hochran- gigen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung an dieser Veranstaltung teilnehmen werden, steht noch nicht fest. Der Koordinator für die deutsch-russische zwischenge- sellschaftliche Zusammenarbeit, Dr. Andreas Schockenhoff, MdB, hat den Botschafter der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland sowie Vertreter aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und weitere Gäste zu einer Gedenkveranstaltung und Kranzniederle- gung am 9. Mai 2010 im ehemaligen Kriegsgefangenen- lager StaLag III A bei Luckenwalde eingeladen. Darüber hinaus planen verschiedene politische Stif- tungen, Organisationen, Museen und Gedenkstätten ent- sprechende Gedenkveranstaltungen in Deutschland. Von russischer Seite sind sowohl in Deutschland als auch in Russland und vielen anderen Staaten ebenfalls Gedenkveranstaltungen vorgesehen. Wer von russischer Seite zu diesen Veranstaltungen über das jeweilige Diplomatische Korps hinaus im Einzelnen eingeladen wird, ist nicht bekannt. Soweit eine deutsche Auslandsvertretung eine Einla- dung erhält, wird der jeweilige Missionsleiter oder ein Vertreter an der Veranstaltung teilnehmen. Anlage 5 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 16): Welche konkreten Kriterien müssen hinsichtlich des Auf- baus der afghanischen Sicherheitskräfte auf Distriktebene er- füllt sein, um mit der Einleitung eines schrittweisen Abzugs der Bundeswehr zu beginnen? Die gemeinsam von der Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe, ISAF, und der afghanischen Re- gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf die Lage in der jeweiligen Provinz abstellen. Hinsichtlich der Kriterien zur Sicherheitslage hat die Fähigkeit der afghanischen Sicherheitskräfte, gegenwär- tigen oder zukünftigen Bedrohungen durch Aufständi- sche entgegenwirken zu können, eine zentrale Bedeu- tung. Konkret geht es um die Fähigkeit der afghanischen Armee, Afghan National Army, ANA, und der afghani- schen Polizei, Afghan National Police, ANP, effektive Operationen zu führen und hierzu entsprechende Be- fehls- und Kommunikationsstrukturen vorzuhalten. Der Ausbildungsstand der afghanischen Sicherheits- kräfte unterliegt einer regelmäßigen Bewertung durch ISAF. Anlage 6 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 17): Inwiefern sind sicherheitspolitische Kriterien für die Ein- leitung eines schrittweisen Abzugs der Bundeswehr aus Af- ghanistan prioritär gegenüber der Erfüllung von Kriterien im Bereich des zivilen Aufbaus? Die gemeinsam von der Internationalen Sicherheits- unterstützungstruppe, ISAF, und der afghanischen Re- gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf eine umfassende Bewertung der Lage in der jeweiligen Provinz abstellen. Dabei geht es, neben der Sicherheitslage und der Fä- higkeit der afghanischen Regierung zur guten Regie- rungsführung, auch um die Schaffung von Grundlagen für eine eigenständige sozio-ökonomische Entwicklung. Die Erfüllung von Kriterien im Bereich des Wieder- aufbaus, etwa die Grundversorgung der Bevölkerung und Voraussetzungen für eine sich selbst tragende lokale Wirtschaft, werden somit bei der Einleitung der Über- gabe von Sicherheitsverantwortung mit berücksichtigt. Die Entscheidung über die Übergabe der Sicherheits- verantwortung in einer Provinz werden von der afghani- schen Regierung und vom NATO-Rat getroffen. Grundlage dafür werden Empfehlungen sein, die ein sogenanntes Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3777 (A) (C) (D)(B) „transition board“, bestehend aus COMISAF, dem Ho- hen Zivilen Repräsentanten der NATO in Afghanistan, dem Leiter der Unterstützungsmission der Vereinten Na- tionen in Afghanistan, UNAMA, dem Botschafter der jeweiligen Führungsnation des Regionalen Wiederauf- bauteams, PRT, und der afghanischen Regierung, ge- meinsam entwickelt haben. Anlage 7 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 18): Welche Kriterien definiert die Bundesregierung für den schrittweisen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan, und inwiefern unterscheiden sich diese von denen des Komman- deurs der ISAF, Stanley McChrystal, für die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan, ISAF? Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan erfolgt im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe für Afghanistan, ISAF. Grundsätzlich gelten die von ISAF entwickelten und im NATO-Rahmen gebillig- ten Grundsätze und Ziele der Operationsführung auch für die Bundeswehr. Dies gilt auch für die von ISAF entwickelten Grund- sätze für die nächste Operationsphase, die sogenannte Phase IV, „Transition“, deren Kern die Übergabe der Si- cherheitsverantwortung an afghanische Sicherheitskräfte ist. Die gemeinsam von ISAF und der afghanischen Re- gierung noch im Detail zu entwickelnden Kriterien für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung werden auf die Lage in den jeweiligen Provinzen abstellen. Konkret geht es um die Sicherheitslage, die Verbesserung der Regierungsführung afghanischer Stellen insbesondere auf subnationaler Ebene sowie um die Schaffung von Grundlagen für die sozio-ökonomische Entwicklung. Die Entscheidung über die Übergabe der Sicherheits- verantwortung in einer Provinz werden von der afghani- schen Regierung und vom NATO-Rat getroffen. Grund- lage dafür werden Empfehlungen sein, die ein sogenannte „transition board“, bestehend aus COM ISAF, dem Hohen Zivilen Repräsentanten der NATO in Afghanistan, dem Leiter der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan, UNAMA, dem Bot- schafter der jeweiligen Führungsnation des Regionalen Wiederaufbauteams, PRT, und der afghanischen Regie- rung, gemeinsam entwickelt haben. Anlage 8 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 19): Ist es richtig, dass in einem Bericht über die Stimmungs- lage in den neun nördlichen Provinzen Afghanistans, den Ge- neral Frank Leidenberger in Auftrag gegeben hat (Die Welt vom 23. April 2010), auf eine Bereitschaft der lokalen auf- ständischen Gruppen, namentlich von Maulawi Wakil Ahmed Muttawakil, Ex-Außenminister der Taliban, zu Gesprächen über eine politische Lösung hingewiesen wird, und welche politischen Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diese Gesprächsbereitschaft vor Ort im Norden weiter auszu- loten und im Sinne einer politischen Lösung des Konflikts zu nutzen? Der Bundesregierung liegt kein entsprechender von General Frank Leidenberger in Auftrag gegebener Be- richt vor. Bei dem in der Presse zitierten Bericht handelt es sich um einen Reisebericht des Leutnants zur See Marco Hellgrewe, dessen Inhalt sich die Bundesregierung nicht zu eigen macht und nicht kommentiert. Anlage 9 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 22): Inwieweit orientieren sich die Kriterien, die die Bundes- regierung für den schrittweisen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan aufstellt, am Abzugsplan der US-Streitkräfte, bzw. sind sie von diesem unabhängig? Der Bundeswehreinsatz und der Einsatz der US- Streitkräfte in Afghanistan erfolgen im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan, ISAF. Grundsätzlich gelten die von ISAF entwickelten und im NATO-Rahmen gebilligten Grund- sätze und Ziele der Operationsführung für die Bundes- wehr wie auch für die US-Streitkräfte. Dies gilt auch für die von ISAF entwickelten Grundsätze für die nächste Operationsphase, die sogenannte Phase IV, „Transition“, deren Kern die Übergabe der Sicherheitsverantwortung an afghanische Sicherheitskräfte ist. Die afghanische Regierung ist an der Entwicklung dieser Kriterien beteiligt. Zudem ist es ein Ziel der für Ende Juli angesetzten Kabuler Konferenz, die in London beschlossene Strategie der internationalen Gemein- schaft zur „Übergabe in Verantwortung“ zu präzisieren und mit konkreten Zielen und Vereinbarungen insbeson- dere im sozio-ökonomischen Bereich zu unterfüttern. Die Entscheidung über die Übergabe der Sicher- heitsverantwortung in einer Provinz werden von der afghanischen Regierung und vom NATO-Rat getroffen. Grundlage dafür werden Empfehlungen sein, die ein so- genanntes „transition board“, bestehend aus COM ISAF, dem Hohen Zivilen Repräsentanten der NATO in Afgha- nistan, dem Leiter der Unterstützungsmission der Ver- einten Nationen in Afghanistan, UNAMA, dem Bot- schafter der jeweiligen Führungsnation des Regionalen Wiederaufbauteams, PRT, und der afghanischen Regie- rung, gemeinsam entwickelt haben. 3778 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Anlage 10 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 23): Was unternimmt die Bundesregierung, damit vor dem Re- ferendum über die Unabhängigkeit des Südsudan im Januar 2011 eine Sudan-Konferenz im UN-Rahmen stattfindet, wozu der Deutsche Bundestag in seinem interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 17/1158) die Bundesregierung aufge- fordert hat? Die Bundesregierung steht im ständigen Dialog mit ihren Partnern, insbesondere in der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten von Amerika und in Afrika zur Abstimmung des weiteren Vorgehens im Bezug auf den Sudan. Es werden gegenwärtig verschiedene Ansätze zur Bestimmung einer gemeinsamen Position und Maßnah- men der internationalen Gemeinschaft erörtert. Die Afri- kanische Union, AU, hat das AU-High Implementation Panel unter Vorsitz des ehemaligen südafrikanischen Präsidenten, Thabo Mbeki, mit der Begleitung des Re- ferendums über die Umsetzung des Umfassenden Frie- densabkommens für Sudan, Comprehensive Peace Agreement – CPA, beauftragt. Ein Koordinierungstref- fen in Addis Abeba ist für den 8. Mai 2010 geplant. Die USA planen eine CPA-Folgekonferenz, mögli- cherweise in Kairo. Die Bundesregierung ist in diese Diskussionsprozesse involviert und unterstützt dabei konsensfähige Maßnahmen, die vor allem den Wün- schen der Beteiligten im Sudan entsprechen und eine starke aktive Rolle der Vereinten Nationen vorsehen. Anlage 11 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 24): Was unternimmt die Bundesregierung, damit vor dem Re- ferendum über die Unabhängigkeit des Südsudan im Januar 2011 die strittigen Fragen wie die Aufteilung der Ölfelder, die Nutzung von Öltransportwegen, die Aufteilung der Öleinnah- men und sonstigen staatlichen Vermögen, die mangelnde Transparenz des Unity Fund, die Landverteilung, Wasser- und Weiderechte, Handelsbeziehungen, das Staatsangehörigkeits- recht oder der Minderheitenschutz umfassend gelöst werden, wozu sie der Deutsche Bundestag in seinem interfraktionellen Antrag (Bundestagsdrucksache 17/1158) aufgefordert hat? Die südsudanesische Regierung hat am 8. April 2010 offiziell bei den Vereinigten Staaten von Amerika und der EU und ihren Mitgliedstaaten, unter anderem auch Deutschland, um technische Beratung zu den in Ihrer Frage genannten Themen gebeten. Die sudanesische Re- gierung in Khartum unterstützt dies, erwartet aber auch die Einbeziehung des Nordsudan in Entwicklungspro- gramme. Die Regierung im Südsudan hat eine Taskforce einge- richtet, die mithilfe internationaler Experten Lösungen für diese strittigen Fragen erarbeiten soll. Im Moment lotet die internationale Gemeinschaft, konkret das „Joint Donor Comittee“ – alle Vertretungen und Entwicklungsorganisationen vor Ort –, im Sinne ei- ner Arbeitsteilung Unterstützungsmaßnahmen aus. Die Bundesregierung ist aktiv durch die Deutsche Botschaft in Khartum, die Außenstelle Dschuba und die Gesell- schaft für Technische Zusammenarbeit daran beteiligt. Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung ein umfassendes Konzept für den Sudan, welches gegenwär- tig zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Der Ressortkreis zivile Krisenprävention wird am 12. Mai 2010 diese Fragen ebenfalls erörtern. Sudan wird damit einen konkreten Anwendungsfall für unseren neuen Ansatz der vernetzten Sicherheit im Afrikakon- zept der Bundesregierung darstellen. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 25): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Wunsches Taiwans, sich als Beobachter an den Aktivitä- ten der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, zu beteiligen, und welche Schritte will die Bundesregierung un- ternehmen, um die sachlich gebotene Partizipation Taiwans zu ermöglichen? In Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft erkennt Deutschland Taiwan nicht als souveränen Staat an. Die Bundesregierung hält un- verändert an ihrer Ein-China-Politik fest. Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass die Taiwan-Frage friedlich und im konstruktiven Dialog zwischen den Beteiligten gelöst werden muss. Deshalb hat die Bundesregierung pragmatische Lö- sungen für die Mitarbeit Taiwans in internationalen Or- ganisationen bisher unterstützt und beabsichtigt, das auch in Zukunft zu tun. Das gilt auch für die Mitarbeit Taiwans in der Interna- tionalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 26): Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich des Wunsches Taiwans, in die Mechanismen der Klimarah- menkonvention der Vereinten Nationen, UNFCCC, eingebun- den zu werden, und inwiefern widerspricht nach ihrer Ansicht der Ausschluss des weltweit 22 größten CO2-Produzenten dem Geist und den Zielen der Konvention? Die Bundesregierung ist fest davon überzeugt, dass die Taiwan-Frage friedlich und im konstruktiven Dialog zwischen den Beteiligten gelöst werden muss. Die Bun- desregierung unterstützt pragmatische Lösungen für die Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3779 (A) (C) (D)(B) Mitarbeit Taiwans in internationalen Organisationen, auf die sich die beiden Seiten geeinigt haben, und beabsich- tigt, dies auch in Zukunft zu tun. Taiwan bemüht sich zurzeit erneut um einen Beobach- terstatus bei Konferenzen der Vertragsstaaten der Klima- rahmenkonvention, UNFCCC. Die Bundesregierung würde Gespräche zwischen Taiwan und der Volksrepu- blik China über konkrete Schritte einer sinnvollen Mit- arbeit Taiwans bei UNFCCC begrüßen. Beiträge Taiwans zum Klimaschutz tragen zur Errei- chung des klimapolitischen Ziels bei, den Anstieg der globalen Temperaturen auf zwei Grad zu begrenzen. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1534, Frage 27): Inwieweit teilt die Bundesregierung die im Brief des zyp- riotischen Parlaments vom 12. April 2010 geäußerte Feststel- lung, dass die Aufnahme von Handelsbeziehungen mit dem türkisch besetzten Teil Zyperns durch die EU internationalem Recht widerspricht, nach dem ein souveräner Staat – in die- sem Fall durch die völkerrechtlich anerkannte Regierung der Republik Zypern – das Recht hat, Häfen zu schließen – in die- sem Fall im türkisch besetzten Teil Zyperns – und sich Dritte an diese Entscheidung zu halten haben, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufnahme von Handelsbeziehungen mit dem türkisch besetzten Teil Zyperns die aktuellen Friedensbemühungen der Regierung konterka- riert? Zu Teil 1 der Frage, ob die Aufnahme von Handelsbe- ziehungen mit dem Nordteil von Zypern internationalem Recht widerspricht: Vor dem Hintergrund der Ablehnung des Annan-Plans durch die griechisch-zyprische Volksgruppe am 24. April 2004 hat die EU am 26. April 2004 beschlossen, der fak- tischen Isolierung des nördlichen türkisch-zyprischen Teils der Insel entgegenzuwirken. Zu diesem Zweck wur- den mehrere Verordnungsvorschläge durch die EU-Kom- mission ausgearbeitet, von denen die Trennungslinien- und die Finanzhilfeverordnung in den Jahren 2004 bzw. 2006 in Kraft getreten sind. Der ebenfalls 2004 vorgelegte Entwurf einer Direkt- handelsverordnung konnte dagegen bisher nicht verab- schiedet werden, da insbesondere die Republik Zypern hiergegen juristische und politische Bedenken erhob. Mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages war die EU- Kommission verpflichtet, sämtliche schwebende Verfah- ren, die nach neuem Recht dem ordentlichen Gesetzge- bungsverfahren – Mitbestimmung durch das Europäische Parlament – unterlagen, an das Europäische Parlament weiterzuleiten. Darunter fiel nach Auffassung des juristi- schen Dienstes der EU-Kommission auch der Entwurf für die Direkthandelsverordnung. Aus Sicht der Kommission widerspricht die Möglichkeit des Direkthandels grund- sätzlich nicht völkerrechtlichen Vorgaben. Die Bundesre- gierung teilt diese Auffassung. Zu Teil 2 der Frage, inwieweit hierdurch aktuelle Friedensbemühungen konterkariert würden: Die Bundesregierung unterstützt jegliche Bemühun- gen, die einen Fortschritt der laufenden Zypern-Verhand- lungen ermöglichen. Der Friedensprozess bedarf neuer Impulse, um die Chancen auf eine dauerhafte Lösung zu verbessern. Aus Sicht der Bundesregierung gehört hierzu auch der Direkthandel mit dem nördlichen Teil Zyperns. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 28): Sind alle Ressorts der Bundesregierung der Auffassung, die Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet sollte sowohl durch das Löschen als auch das Sperren entspre- chender Seiten erfolgen, oder ist dies eine Einzelmeinung des Bundesministers des Innern, der entsprechend in der Presse zitiert wurde? Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen- hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu- nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizei- behörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregu- lierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen- netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben. In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt, dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge- nommen werden soll. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 29): Wird die Bundesregierung der Aufforderung des Menschen- rechtskommissars des Europarates, Thomas Hammarberg, nachkommen, der in seiner Rede vor der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 28. April 2010 die europäi- schen Regierungen dazu aufforderte, keine Roma in den Kosovo abzuschieben, insbesondere weil aus Deutschland ab- geschobene Roma zum Teil in bleiverseuchten Lagern unter- gebracht wurden? Nein. Die deutschen Ausländerbehörden schieben ausreisepflichtige Roma und Personen anderer Ethnien aus dem Kosovo, die der vorausgegangenen Aufforde- rung zur freiwilligen, von Bund und Ländern auch finan- ziell in beachtlicher Höhe unterstützten Ausreise aus dem Bundesgebiet nicht nachgekommen sind, nicht in eine bestimmte Kommune oder „Lager“ im Kosovo ab. 3780 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Vielmehr sind ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise die koso- varischen Stellen für die Aufnahme, Unterbringung und Reintegration der Rückkehrer verantwortlich. Darüber hinaus steht es den rückgeführten Personen im Rahmen der verfassungsmäßig garantierten Freizügigkeit bzw. der nationalen Gesetzgebung der Republik Kosovo frei, über ihren Aufenthaltsort selbst zu bestimmen. Unab- hängig davon unterstützt die Bundesregierung zusam- men mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersach- sen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt mit dem Rückkehrprojekt URA in beachtlichem Umfang die Reintegration der Rückkehrer. Zu dem vielfältigen Leistungsangebot dieses Projekts gehören auch die Wohnraumvermittlung und die Gewährung von Miet- kostenzuschüssen. Bisher konnte im Rahmen dieses Pro- jekts jeder interessierte Rückkehrer in Wohnraum ver- mittelt werden – im Jahr 2010 bis Ende Februar 37 Personen, darunter 21 Angehörige ethnischer Min- derheiten, hiervon 15 Roma. Im Februar 2010 startete das Umsiedlungsprogramm der EU Mitrovica Support Initiative, EUMSRI, für die durch Umweltgifte kontaminierten Roma-Siedlungen in Nord-Mitrovica, Osterode und Cesmin Lug. Im ersten Projektabschnitt begannen zu diesem Zeitpunkt die Bau- arbeiten für die Errichtung von 90 Häusern in der Sied- lung Roma-Mahalla; in einem zweiten Abschnitt sollen weitere 50 Häuser errichtet werden. Derzeit sind im Camp Osterode noch 99 und in Cesmin Lug 46 Roma- Familien untergebracht. Bereits seit Mitte 2008 besteht für beide Camps ein Zuzugsverbot für Neuankömm- linge. Ausnahmen gelten nur in Einzelfällen für nahe Angehörige, die wegen ihrer im jeweiligen Camp woh- nenden Familienangehörigen um Aufnahme bitten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat anläss- lich der Unterzeichnung des deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommens am 14. April 2010 in Berlin betont, dass Deutschland das seit Jahren bewährte Kon- zept der schrittweisen Rückführung in das Kosovo auch künftig fortsetzen wird. So wurden im Jahr 2009 von circa 14 000 ausreisepflichtigen Kosovaren durch die Ausländerbehörden nur 541 Personen abgeschoben, dar- unter 76 Angehörige der Roma. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 30): Wie bewertet es die Bundesregierung, wenn Mitglieder von Regierungen in Bund und Ländern – wie in den vergange- nen Tagen etwa in Baden-Württemberg; siehe Süddeutsche Zeitung vom 29. April 2010 – in der Diskussion über die voll- ständige Umsetzung des gesetzlichen Verbots von Waffen in privaten Händen und Haushalten vom Besitz von Waffen in eigener Hand und ihren Erfolgen beim Übungsschießen schwärmen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Besitz von Schusswaffen in Ministerhand einzuschränken und damit zur Abrüstung auch in Landesteilen zu kommen, in denen die Waffenlobby verankert ist und die besonders vom Waffenhandel profitieren? Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, Pres- semeldungen zu waffenrechtlichen Sachverhalten in den Bundesländern zu kommentieren. Dies gilt auch, soweit in den Pressemeldungen Mitglieder von Landesregierun- gen genannt oder zitiert werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 31): Wie häufig – absolut und relativ – wurden welche Bean- standungen bei Kontrollen der Lagerung von Waffen in priva- ten Haushalten in den einzelnen Bundesländern seit der letz- ten Änderung des Waffengesetzes festgestellt? Der Bundesregierung liegen zu festgestellten Bean- standungen bei den Kontrollen der Lagerung von Waffen in privaten Haushalten keine statistischen Daten vor. Die Länder sind nicht verpflichtet, statistische Daten zu er- heben oder dem Bund zu berichten. Eine Abfrage bei den Ländern war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 32): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Widerruf des als „Schweine-Patent“ bekannt gewordenen Patents EP 1651777, und wie wird die Bundesregierung die Neuverhandlung des EU-Patentrechts zum Schutze der Nicht- patentierbarkeit von Tieren, Pflanzen und Lebensmitteln vo- ranbringen? Das Europäische Patentamt hat das Europäische Pa- tent 1651777 mit Entscheidung vom 20. April 2010 wi- derrufen, nachdem der Patentinhaber Newsham Choice Genetics im Einspruchsverfahen mit Schreiben vom 31. März 2010 erklärt hatte, das Patent nicht aufrecht erhalten zu wollen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung prüft derzeit das weitere Vorgehen in Bezug auf tier- und pflanzenbezogene Patente. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 33): Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Migrantinnen und Migranten, die die Meinung vertreten, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen gegen die Re- ligionsfreiheit verstoßen, nicht nur in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stehen, das 1995 mit Blick auf Bayern festgestellt hat, ein Schulkreuz verstößt gegen die weltanschauliche Neutralität des Staates, sondern auch mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Men- schenrechte vom November 2009, und ist diese Meinung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3781 (A) (C) (D)(B) nicht Ausdruck von Toleranz und einer europäischen Gesin- nung im Geiste der Aufklärung, ganz im Gegensatz zu jenen, die mittels des Kruzifixes eine einseitige Bezugnahme auf das Christentum erzwingen wollen? Nach dem sogenannten Kruzifix-Beschluss des Bun- desverfassungsgerichts von 1995 verstößt das Anbringen eines Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatli- chen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, dann gegen die Religionsfreiheit, Art. 4 Abs. 1 des Grundge- setzes, wenn die Schülerinnen und Schüler dem Kruzifix zwangsweise ausgesetzt werden. In ähnlicher Weise hat eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Men- schenrechte, EGMR, 2009 in der Sache Lautsi gegen Italien entschieden, es verstoße gegen das Recht auf Bil- dung, Art. 2 des Zusatzprotokolls zur Europäischen Men- schenrechtskonvention, in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit, Art. 9 der Europäischen Menschen- rechtskonvention, wenn Schülerinnen und Schüler in öf- fentlichen Schulen zwangsweise dem Anblick eines Kruzifixes ausgesetzt würden. Diese Entscheidung ist noch nicht endgültig, da Italien die Große Kammer des EGMR angerufen hat. Die Auffassung, dass Kruzifixe in Klassenräumen staatlicher Schulen generell gegen die Religionsfreiheit verstoßen, trifft somit nicht zu. Das Anbringen von Kru- zifixen ist nach wie vor möglich, allerdings nicht gegen den erklärten Widerspruch der Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ihrer Erziehungsberechtigten. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 34): Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber Vorschlägen der EU-Kommission zur Bekämpfung kinderpor- nografischer Inhalte im Internet, und welche gesetzliche Re- gelung strebt sie selbst an? Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kin- derpornografie haben in der vergangenen Woche mit einer ersten Sitzung auf Ratsarbeitsgruppenebene begon- nen. Art. 21 des Richtlinienvorschlags war bislang nicht Gegenstand der Verhandlungen. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wann diese Norm erstmals Gegenstand von Abstimmungsgesprächen auf Ratsarbeitsgruppenebene sein wird. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 35 und 36): Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene, auch vor dem Hintergrund des zwischen den Koalitionsfrakti- onen vereinbarten Grundsatzes „Löschen statt Sperren“, ge- gen den in dem Entwurf einer Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie, KOM(2010) 94, der EU-Kommission angelegten Vorschlag einer europaweiten Einführung von Internetsperren aussprechen? Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die im Vor- schlag der EU-Kommission vorgesehene Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine Sperrung von Internetseiten vorzuneh- men, hinsichtlich der Notwendigkeit eines effektiven Kampfes gegen derartige Inhalte im Netz zielführend ist, oder vertritt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass Netzsper- ren für eine effektive Bekämpfung der Verbreitung der Darstel- lung von Kindesmissbrauch im Internet nicht nur völlig unge- eignet, sondern letztlich sogar kontraproduktiv sind, da die betreffenden Inhalte im Netz verbleiben? Zu Frage 35: Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuel- len Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornogra- fie haben in der vergangenen Woche mit einer ersten Sit- zung auf Ratsarbeitsgruppenebene begonnen. Art. 21 des Richtlinienvorschlags war bislang nicht Gegenstand der Verhandlungen. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wann diese Norm erstmals Gegenstand von Abstimmungsge- sprächen auf Ratsarbeitsgruppenebene sein wird. Zu Frage 36: Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen- hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu- nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizeibe- hörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulie- rungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen- netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben. In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt, dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge- nommen werden soll. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 37): Welche Position vertritt die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Debatte um das zurzeit per Minister- erlass ausgesetzte deutsche Zugangserschwerungsgesetz, be- züglich der Einführung von Netzsperren als Instrument im Kampf gegen die Darstellung von Kindesmissbrauch im Inter- net sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene? Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammen- hang auf die Koalitionsvereinbarung. Danach besteht Einigkeit, dass es notwendig ist, kriminelle Angebote schnellstmöglich zu löschen statt diese zu sperren. Zu- 3782 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) nächst für ein Jahr sollen kinderpornografische Inhalte auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes nicht gesperrt werden. Stattdessen werden die Polizei- behörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregu- lierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Beschwerdestellen- netzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben. In der Koalitionsvereinbarung ist ferner festgelegt, dass dies nach einem Jahr im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung vorge- nommen werden soll. Die Verhandlungen über den Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kin- derpornografie haben in der vergangenen Woche mit ei- ner ersten Sitzung auf Ratsarbeitsgruppenebene begon- nen. Artikel 21 des Richtlinienvorschlags war bislang nicht Gegenstand der Verhandlungen. Es ist derzeit auch nicht absehbar, wann diese Norm erstmals Gegenstand von Abstimmungsgesprächen auf Ratsarbeitsgruppene- bene sein wird. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 38 und 39): Bis wann wird der Truppenübungsplatz Wittstock vom Bundesministerium der Verteidigung, BMVg, an die Bundes- anstalt für Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bun- desministeriums der Finanzen, BMF, übergeben? Ab wann wird das Gelände für die zivile Nutzung zur Ver- fügung stehen? Zu Frage 38: Das Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 30. März 2010 das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert, dass nach einem Ver- zicht auf die Nutzung des Truppenübungsplatzes Witt- stock als Luft-Boden-Schießplatz ein Bedarf für eine an- derweitige militärische Nutzung nicht besteht. Aufgrund ihrer Zuständigkeit prüft die Bundesanstalt für Immo- bilienaufgaben derzeit die Modalitäten einer Übernahme der Liegenschaft. Zu Frage 39: Über den Zeitpunkt einer zivilen Nutzung des Gelän- des des Truppenübungsplatzes Wittstock lassen sich ge- genwärtig noch keine Aussagen treffen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- sache 17/1534, Frage 40): Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats beim Bun- desministerium der Finanzen, Professor Dr. Clemens Fuest, angesichts hoher Staatsschulden Kirchenmitglieder durch eine Reform der Kirchensteuer am Sparen zu beteiligen, indem durch eine Aufspaltung in ein Beitrags- und ein Spendenele- ment nur die Hälfte des Kirchensteuerbetrages als Spende steuerlich abzugsfähig sein soll (Interview in der Financial Times Deutschland vom 21. April 2010)? Es ist nicht beabsichtigt, den Abzug der gezahlten Kirchensteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Num- mer 4 des Einkommensteuergesetzes zu verändern. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Druck- sache 17/1534, Frage 41): Wie und an wen – Mühlenbesitzer oder Endverbraucher – gedenkt die Bundesregierung nach der am 23. April 2010 er- folgten Zustimmung der EU zu den Regelungen der Besteue- rung von Rapsöl im Wachstumsbeschleunigungsgesetz die überzahlten Steuern zurückzuzahlen? Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz für Biodie- sel und Pflanzenölkraftstoff festgelegte Fortschreibung der Steuerentlastungssätze des Jahres 2009 für die Jahre 2010 bis 2012 ist aufgrund der beihilferechtlichen Ge- nehmigung der EU-Kommission vom 21. April 2010 rückwirkend ab dem 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Die zuständigen Behörden der Zollverwaltung sind bereits mit Erlass des BMF vom 22. April 2010 ange- wiesen worden, nunmehr ausschließlich die aktuellen Steuerentlastungssätze anzuwenden und die notwendi- gen Korrekturen für die zurückliegenden Monate des Jahres 2010 von Amts wegen vorzunehmen. Die noch ausstehenden Beträge können aus rechtli- chen Gründen nur an die Steuerentlastungsberechtigten ausgezahlt werden. Steuerentlastungsberechtigt sind die Steuerschuldner, also in der Regel diejenigen Unterneh- men, die den Bioreinkraftstoff in den Verkehr gebracht haben – zum Beispiel die Ölmühlenbesitzer. Endver- braucher sind nicht steuerentlastungsberechtigt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 42): Befürwortet die Bundesregierung eine Aufhebung der Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm, MAP, und, wenn nein, welche alternativen Überlegungen existieren zur weiteren Förderung des erneuerbaren Wärmemarktes? Im Haushalt des BMU wurden beim Titel „Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Ener- gien“ − zu dem auch das Marktanreizprogramm zählt − 115 Millionen Euro qualifiziert gesperrt, weil die Ein- nahmenentwicklung des Bundes aus dem Handel mit CO2-Emissionszertifikaten mit erheblichen Unsicherhei- ten behaftet war. Nach derzeitigem Stand hat sich keine Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3783 (A) (C) (D)(B) wesentliche Verbesserung gezeigt. Eine Aufhebung der qualifizierten Sperre kommt somit derzeit aus Haushalts- sicht nicht in Betracht. Alternative Überlegungen zur Förderung des erneuer- baren Wärmemarktes außerhalb des Marktanreizpro- gramms gibt es derzeit nicht. Diese wären gegebenen- falls im Rahmen des Energiekonzepts zu entwickeln. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 43 und 44): Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, die Banken an der Finanzierung der Hilfen für Griechenland durch die Einführung einer Finanzumsatzsteuer zu beteiligen, wenn bereits ein Steuersatz in Höhe von 0,01 Prozent auf eu- ropäischer Ebene Einnahmen von mindestens 90 Milliarden Euro generieren könnte? Wird die Bundesregierung eine neue Initiative zur Einfüh- rung einer Finanzumsatzsteuer anregen vor dem Hintergrund der nicht erfolgten Einigung zur Bankenabgabe beim letzten G-20-Gipfel in Washington und der Tatsache, dass nun auch Russland die Einführung einer Finanzumsatzsteuer erwägt (Financial Times Deutschland vom 28. April 2010)? Zu Frage 43: Vor dem Hintergrund der in den letzten Wochen auf europäischer Ebene geführten Diskussionen schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit als gering ein, auf EU- Ebene Einstimmigkeit für die Einführung einer Finanz- transaktionsteuer herzustellen. Zu Frage 44: Die Diskussion der G-20-Finanzminister und Noten- bankgouverneure am 23. April 2010 in Washington hat gezeigt, dass es international noch keinen Konsens für eine – wie auch immer geartete – Beteiligung des Fi- nanzsektors an den Krisenkosten gibt. Wichtige Schwellenländer, aber auch Kanada und Australien, sind in dieser Frage sehr zurückhaltend. Noch größer ist die Ablehnung bei einer Finanztransak- tionsteuer im engeren Sinne. Die Bundesregierung schätzt daher die Möglichkeit als gering ein, im Kreis der G 20 Einstimmigkeit für die Einführung einer Finanztransaktionsteuer herzustellen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 45): Inwiefern liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass die jüngsten Herabstufungen durch Ratingagenturen der Länder Portugal und Spanien auf andere Faktoren als die Ver- änderung wirtschaftlicher Fundamentaldaten – zum Beispiel Absprachen mit Investoren – zurückzuführen sind, und, falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung, in dieser Richtung untersuchend tätig zu werden? Die Ratingagentur Standard & Poor’s hat zuletzt die Bewertung portugiesischer Staatsanleihen am 27. April 2010 um zwei Stufen auf „A-“ und die Bewertung spani- scher Staatsanleihen am 28. April 2010 um eine Stufe auf „AA“ mit jeweils negativem Ausblick herunterge- stuft. Zur Begründung ihrer Herabstufungen verweist die Agentur jeweils unter anderem auf vergrößerte haus- haltspolitische Risiken, schlechte Wachstumsaussichten und den aus Sicht der Agentur bestehenden Bedarf an zusätzlichen Sparanstrengungen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, dass die Entscheidungen der Ratingagentur auf andere Faktoren als die Veränderungen von wirtschaftli- chen- und finanzpolitischen Fundamentaldaten zurück- geführt werden könnten. Die Bundesregierung beabsich- tigt daher nicht, in dieser Richtung untersuchend tätig zu werden. Grundsätzlich gilt darüber hinaus, dass Ratings immer nur die Meinung der Ratingagenturen darstellen und sich Investoren bzw. Marktteilnehmer ein eigenes Bild von der Kreditwürdigkeit eines Landes machen müssen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 46): Wie erklärt die Bundesregierung, dass Deutschland mit ei- nem Anteil von rund 30 Prozent an der Wertschöpfung – Brutto- inlandsprodukt – der Eurozone mit 47 Prozent einen – gemes- sen an der Wertschöpfung – weit überproportionalen Anteil an Abschreibungen der Banken verzeichnen muss – vergleiche IWF, Global Financial Stability Report, April 2010, 1. Kapitel –, und inwiefern sieht die Bundesregierung hier Handlungsbe- darf? Die Finanzierungsstruktur in Deutschland ist traditio- nell bankbasiert; deshalb hat der deutsche Finanzsektor ein verhältnismäßig hohes Gewicht. Die bankbasierte Finanzierung sorgt in Verbindung mit dem Hausbanken- prinzip und der dezentralen Bankenstruktur für eine si- chere Unternehmensfinanzierung auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Außerdem wurde Deutschland als exportorientiertes Land von der Wirtschaftskrise in be- sonderem Maße betroffen und hatte einen besonders star- ken Einbruch der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen auf Ebene der G 20, des Financial Stability Boards und des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 47): Hat die Bundesregierung mit den deutschen Banken, die griechische Anleihen halten, über ihren Beitrag zum Ret- 3784 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) tungspaket für Griechenland verhandelt und, wenn nein, wa- rum nicht? In Abstimmung mit den Eurozonen-Finanzministern sucht die Bundesregierung gegenwärtig den Dialog mit Vertretern der Finanzwirtschaft. Vertreter der deutschen Finanzwirtschaft haben sich in einem Gespräch mit dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, am 4. Mai 2010 bereit erklärt, nach aller Möglichkeit, bestehende Kreditlinien und des Anleihenengagement gegenüber Griechenland für die Laufzeit des Hilfspro- gramms aufrechterhalten zu wollen. Außerdem haben die Vertreter der Finanzwirtschaft ihre Bereitschaft er- klärt, KfW-Anleihen zu zeichnen, die zur Finanzierung des deutschen Beitrages ausgegeben werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 48): Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Griechenlandkrise für die Regulierung der Finanzmärkte gezogen, und wann beginnt die Bundesregierung mit der Um- setzung dieser Schlussfolgerungen? Die Finanzkrise hat gezeigt, dass die Regulierung der Derivatmärkte auf europäischer Ebene noch stärker vo- rangetrieben werden muss. Hierbei sollen insbesondere die Abwicklung standardisierter Derivate über zentrale Clearingstellen und die Transparenz von Derivatetrans- aktionen verbessert werden. Hierzu hat die Europäische Kommission im Oktober 2009 eine entsprechende Mit- teilung veröffentlicht und plant, Mitte 2010 einen Recht- setzungsvorschlag vorzulegen. Ferner ist es erforderlich, die Qualität von Ratingagenturen zügig zu verbessern. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass die operative Aufsicht über Ratingagenturen nach den Vorgaben der EU-Ratingverordnung wie geplant im Sommer 2010 ihren Anfang nimmt. Die Bundesregie- rung ist durch das derzeit im Bundestag verhandelte Ausführungsgesetz auf einem guten Weg, die Vorausset- zungen für die operative Aufsicht zeitnah zu schaffen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fra- ge 49): Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Finanzhilfen jetzt für Griechenland und später vielleicht für Portugal, Spanien, Italien letztlich nicht wieder den deutschen Großbanken zugutekommen und zufließen, die die Finanz- krise wesentlich mitverursacht haben und jetzt durch Beteili- gung an der Spekulation zulasten der genannten Staaten von deren verzweifelter Finanzlage ohnehin profitieren, und wel- che konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Beteiligung deutscher Banken am Spekulationsgeschäft zulasten etwa von Griechenland auszuschließen? Das Eingreifen zur Rettung Griechenlands liegt zual- lererst in unserem eigenen nationalen Interesse. Ohne ein Handeln des Internationalen Währungsfonds und der 15 Staaten des Euro-Währungsgebiets käme es zur Zah- lungsunfähigkeit Griechenlands, die nach Einschätzung der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Kommission die Finanzstabilität in der gesamten Euro- päischen Währungsunion gefährden würde. Bundeskanzlerin Merkel hat in einem gemeinsamen Schreiben mit Präsident Sarkozy, dem luxemburgischen Premierminister Juncker und dem griechischen Minister- präsidenten Papandreou vom 10. März 2010 die EU- Kommission aufgefordert, möglichst rasch auf europäi- scher Ebene eine Untersuchung bezüglich der Rolle und Auswirkungen von Spekulationen mit CDS-Geschäften mit Staatsanleihen europäischer Länder durchzuführen und bei Verdacht auf einen maßgeblichen Einfluss spe- kulativer Geschäfte auf die Entwicklung der Renditen entsprechende Maßnahmen zu prüfen und gegebenen- falls Rechtsakte zu entwerfen. In Abstimmung mit den Euro-Zonen-Finanzministern sucht die Bundesregierung den Dialog mit Vertretern der Finanzwirtschaft, um sich über die aktuelle Lage und die jeweiligen Verantwortlichkeiten auszutauschen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Siegmund Ehrmann (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 50 und 51): Werden die Interessen der Kultur, der Kulturschaffenden und der Kultureinrichtungen in der Zusammensetzung der Ge- meindefinanzkommission und ihren inhaltlichen Beratungen berücksichtigt – bitte begründen – und, wenn ja, in welcher Form? Welche Vorschläge, Konzepte oder Modelle hat die Bun- desregierung zum Erhalt und zur Sicherung von Kultur- einrichtungen und kulturellen Projekten, die aufgrund der immensen Herausforderungen und Sparzwänge, denen die öf- fentlichen Haushalte aufgrund der Finanz- und Wirtschafts- krise, aber auch der Steuerpolitik der Bundesregierung aktuell gegenüberstehen, von Einsparungen und Schließungen be- droht sind vor dem Hintergrund, dass die Kommunen neben den Ländern die Hauptförderer der Kultur – in Nordrhein- Westfalen tragen die Kommunen fast 80 Prozent der gesamten öffentlichen Kulturfinanzierung – sind? Zu Frage 50: Die Gemeindefinanzkommission steht unter dem Vor- sitz des Bundesministers der Finanzen. Weitere Mitglie- der sind die Bundesminister des Innern und für Wirt- schaft und Technologie, die Finanzminister der Länder Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz sowie die Innenminister der Länder Brandenburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Der Kommis- sion gehören weiterhin die Präsidentin des Deutschen Städtetages, die Präsidenten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Deutschen Landkreistages – also der Träger der von Ihnen angesprochenen Kultur- einrichtungen – an. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3785 (A) (C) (D)(B) Die Erarbeitung von Alternativen bei der Gemeinde- finanzierung hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Handlungsfeldern, auch auf den Kulturbereich. Bereits im Rahmen der Kabinettbefassung zur Einsetzung der Gemeindefinanzkommission hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien daher nach- drücklich auf die Bedeutung einer Restrukturierung der kommunalen Finanzen für den Kultursektor hingewie- sen. Die Bundesregierung ist sich der mittelbaren Aus- wirkungen von Neuordnungen auf alle Bereiche kom- munaler Infrastruktur – auch auf die Kultur – bewusst und wird sie nicht außer Acht lassen. Zu Frage 51: Die Bundesregierung ist sich sehr wohl bewusst, dass bei einer andauernden finanziellen Schieflage der Kom- munen ihre zentrale Funktion als Träger vielfältigster kultureller Einrichtungen beeinträchtigt wird und die Kulturlandschaft in Deutschland Schaden nehmen kann. Mit der Einsetzung der Gemeindefinanzkommission hat die Bundesregierung die notwendigen Schritte zur Be- wältigung der aktuellen Finanzprobleme der Kommunen eingeleitet. Zuerst sind allerdings die Länder gefordert, die nach der Finanzverfassung für eine angemessene Finanzaus- stattung ihrer Kommunen verantwortlich sind. Sie besit- zen im kommunalen Finanzausgleich das geeignete Instrument, ihre Kommunen mit den Finanzmitteln aus- zustatten, die es ihnen erlauben, das gebotene Niveau an kulturellen Angeboten aufrechtzuerhalten. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 52): Wie rechtfertigt die Bundesregierung die bisherige Veröf- fentlichung von vier Nichtanwendungserlassen durch das Bundesministerium der Finanzen gegenüber dem im Koali- tionsvertrag selbst gesetzten Ziel zu der Praxis der Nicht- anwendungserlasse, und welche Schlüsse zieht die Bundes- regierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes, BFH, vom 18. März 2010 (IX B 227/09), in welchem der BFH entgegen dem Nichtanwendungserlass vom 15. Februar 2010 seine Rechtsauffassung erneut bestätigt? Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, sich in BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze zu beschränken und die Praxis der Nichtanwen- dungserlasse zurückzuführen. Die seit Beginn der 17. Legislaturperiode im Einvernehmen mit den obers- ten Finanzbehörden der Länder ergangenen vier Nicht- anwendungserlasse haben die Auslegung der Gesetze zum Gegenstand, wenn auch mit einem von der Auffas- sung des Bundesfinanzhofs, BFH, abweichenden Ergeb- nis. Sie waren aus den in den BMF-Schreiben jeweils angeführten Gründen geboten. Das BMF wird aber auch in Zukunft weiterhin darauf hinwirken, dass BFH-Urteile grundsätzlich allgemein angewandt werden und damit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag entsprochen wird. In Ausnahmefällen kann es aber auch künftig erforderlich sein, ein BFH-Ur- teil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzu- wenden. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 53): Welche steuerlichen Mehreinnahmen infolge des Progres- sionsvorbehalts auf Kurzarbeitergeld erwartet die Bundesre- gierung für das Kassenjahr 2009/2010 durch die Verlängerung der Bezugsfrist auf 24 Monate, und wie sieht die Bundes- regierung das Leistungsfähigkeitsprinzip gewahrt, wenn das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt unterworfen ist, hingegen per Doppelbesteuerungsabkommen freigestellte Mieterträge aus dem europäischen Ausland nach § 32 b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes von diesem ausgenommen sind? Durch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes sind keine Steuermehreinnahmen zu erwarten, da Kurzarbei- tergeld steuerfrei ist. Hingegen ist mit Steuerminderein- nahmen zu rechnen, soweit steuerpflichtige Löhne durch steuerfreies Kurzarbeitergeld ersetzt werden. Der Progressionsvorbehalt auf Kurzarbeitergeld ist gerechtfertigt, weil er den Grundsätzen einer Besteue- rung nach der Leistungsfähigkeit entspricht. Bezieht bei- spielsweise ein Steuerpflichtiger während des Kalen- derjahres nur steuerpflichtigen Lohn und ein anderer Steuerpflichtiger sowohl steuerpflichtigen Lohn als auch Kurzarbeitergeld in gleicher Gesamthöhe, so wäre der Steuersatz ohne Progressionsvorbehalt für beide Steuer- pflichtige unterschiedlich. Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass bei gleichen Gesamteinnahmen der gleiche Steuersatz auf die Löhne angewandt wird. Beim Progressionsvorbehalt für das Kurzarbeitergeld und ausländische Mieterträge liegen unterschiedliche Sachverhalte vor. Kurzarbeitergeld wird weder im Inland noch im Ausland steuerlich belastet. Hingegen sind die in Rede stehenden Mieteinkünfte in Deutschland nur dann steuerfrei und vom Progressionsvorbehalt ausge- nommen, wenn sie nach den Doppelbesteuerungsab- kommen im Ausland steuerpflichtig und gegebenenfalls auch steuerbelastet sind. Nach geltendem Recht kommt für ausländische Verluste aus Vermietung und Verpach- tung kein negativer Progressionsvorbehalt zur Anwen- dung. Die Gesetzesänderung entspricht der auch unter EU-Gesichtspunkten anerkannten Symmetriethese. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 54): Wie ist zu erklären, dass sämtliche Unternehmen auf die Liste der akkreditierten Stellen bei der Deutschen Akkreditie- rungsstelle ohne vorherige Überprüfung übernommen wur- den, und wie stellt die Bundesregierung sicher, dass diese Un- 3786 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) ternehmen in den nächsten fünf Jahren ihren Verpflichtungen und Auflagen bei Zertifizierungen nachkommen? Die Unternehmen auf der Liste verfügen über gültige Akkreditierungen, die von Mitgliedern des Deutschen Akkreditierungsrates, DAR, und/oder von staatlichen Einrichtungen, zum Beispiel Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik, Zentralstelle der Länder für Gesund- heitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Kraftfahrtbundesamt, vor Inkrafttreten des Akkreditie- rungsstellengesetzes ausgestellt wurden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, DAkkS, führt diese Ak- kreditierungen gemäß den Vorgaben der Verordnung, EG Nr. 765/2008 in Verbindung mit den Regelungen des Akkreditierungsstellengesetzes fort. Die Akkreditierung trifft lediglich eine Kompetenz- feststellung, also eine Aussage darüber, ob eine Konfor- mitätsbewertungsstelle technisch dazu in der Lage, das heißt kompetent ist, eine bestimmte Konformitätsbewer- tungstätigkeit durchzuführen. Mit der Akkreditierung durch die DAkkS ist nicht verbunden, dass die jeweilige Konformitätsbewertungsstelle ihre Tätigkeit ausüben und zum Beispiel am Markt anbieten darf. Hier bestehen verschiedene gesetzliche Regelungen, nach denen eine Konformitätsbewertungsstelle zusätzlich zur Kompetenz- bestätigung, das heißt der Akkreditierung, eines weiteren formalen Aktes bedarf, um in bestimmten Bereichen tä- tig werden zu dürfen, zum Beispiel Anerkennung, Zulas- sung, Benennung, Notifizierung. Das Akkreditierungs- stellengesetz verwendet für diesen formalen Akt den Begriff der Befugniserteilung. Ausgesprochen werden die Befugniserteilungen durch unterschiedliche Behör- den des Bundes oder der Länder, im Bereich der Medizinprodukte ist dies die ZLG, auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts, das mit der Schaffung des Akkre- ditierungsstellengesetzes nicht geändert wurde. Die zu- ständigen Behörden überwachen im Rahmen der Befug- niserteilung die Einhaltung von Verpflichtungen und Auflagen. Die befugniserteilenden Behörden sind ferner in den Akkreditierungsprozess mit einbezogen, vgl. § 2 Abs. 3 sowie § 10 Abs. 1 Nr. 3 Akkreditierungsstellen- gesetz. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Fragen 55 und 56): Welche werden die nationalen Ziele, vor allem in den Be- reichen Wirtschaft, Umwelt, Soziales und Beschäftigung, sein, die sich die Bundesregierung im Rahmen der neuen Stra- tegie für Wachstum und Beschäftigung setzt? Wie werden dabei die Sozialpartner und die Zivilgesell- schaft einbezogen, und in welcher Form wird der Deutsche Bundestag darüber informiert? Zu Frage 55: Im Unterschied zur auslaufenden Lissabon-Strategie wird die neue Strategie „EU 2020“ dadurch geprägt, dass sie fünf EU-weite Kernziele enthalten wird. Zu die- sen Kernzielen hat der Europäische Rat am 25./26. März Eckpunkte beschlossen, aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Allerdings sind die Mitglied- staaten aufgefordert, ihre nationalen Beiträge zur Erfül- lung der EU-weiten Ziele bis zum Europäischen Rat im Juni zu definieren. Dies sind bekanntermaßen Ziele zur Beschäftigung, Forschung und Entwicklung sowie Klima und Energie. Für die Ziele „Bildung“ sowie „För- derung der sozialen Integration, insbesondere der Ver- minderung der Armut“, sind noch geeignete EU-weite Zieldefinitionen zu finden. Hierzu wie auch zu dem Teil- ziel „Verbesserung der Energieeffizienz in Richtung auf 20 Prozent“ ist die Meinungsbildung innerhalb der Bun- desregierung bzw. zwischen Bundesregierung und Län- dern noch nicht abgeschlossen. In dieser Woche findet ein erster Gedankenaustausch mit der Kommission darüber statt, wie und in welchem Umfang Deutschland zu den EU-weiten Zielen beitragen kann. Zu Frage 56: Das BMWi hat am 18. März 2010 eine Informations- veranstaltung mit Vertretern der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern durchgeführt. Alle Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Position zur geplanten Strategie „EU 2020“ darzulegen. Des Weiteren findet ein kontinuierli- cher Informationsaustausch zu Einzelaspekten zwischen den jeweils dafür federführenden Ressorts und den ent- sprechenden Teilen der Zivilgesellschaft statt. Eine gesonderte Unterrichtung des Bundestages zur Beteiligung der Zivilgesellschaft ist nicht vorgesehen. Schon bisher hat aber eine intensive Befassung aller relevanten Bundestagsausschüsse zum Komplex „EU 2020“ stattgefunden. Die Bundesregierung wird diese Unterrichtung selbstverständlich fortführen. In diesem Kontext erinnere ich daran, dass die Bundeskanzlerin zugesagt hat, vor einer abschließen Entscheidung im Eu- ropäischen Rat die Rückendeckung des Bundestages ein- zuholen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Andrea Nahles (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Fragen 57 und 58): Wie ist der Sachstand der Arbeit der Initiative „Wirt- schaftsfaktor Alter“ und des RLW-Arbeitskreises Tourismus – RLW: Richtlinien für den ländlichen Wegebau – insbeson- dere hinsichtlich der Frage zum aktuellen Stand der Umset- zung des barrierefreien Tourismus und zur Gewinnung kleiner und mittlerer Unternehmen in der Tourismusbranche für den Seniorentourismus? Wie wird die Bundesregierung die Barrierefreiheit im Tourismus konkret kurzfristig erreichen, und welchen Stand hat die Umsetzung der Leitlinien für den Tourismus für diesen Bereich? Zu Frage 57: Im Rahmen der Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“ fanden bisher zwei Fachforen „Wirtschaftsfaktor Alter“ statt. Das zweite Fachforum am 28. April 2010 im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3787 (A) (C) (D)(B) BMWi hatte das Ziel, Erkenntnisse zum Wirtschaftsfak- tor Alter in die kleinen und mittleren Unternehmen zu tragen. Zu diesem Zweck wurden im Rahmen von Vor- trägen und einer Ausstellung in sehr plastischer Form die heterogenen Bedürfnisse einer älteren Kundschaft darge- stellt. Außerdem wurden konkrete Umsetzungsstrategien von Unternehmen vorgestellt, Good Practice. Der Ar- beitskreis Tourismus tagte bisher einmal im Oktober 2009. Die Teilnehmer waren sich einig, dass das Thema „Wirtschaftsfaktor Alter“ nicht auf das Thema Barriere- freiheit verkürzt werden sollte. Zentrales Thema bei der Zielgruppe 50+ sei der Service. Der Arbeitskreis Touris- mus wird sich im Herbst 2010 ein zweites Mal treffen. Das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V., RKW, das die Arbeitskreise organisiert, erarbeitet gerade eine Broschüre für kleine und mittlere Hotelbetriebe, gastronomische Betriebe und Freizeiteinrichtungen mit besonderem Fokus auf den Themen Service und Marketing. Des Weiteren sind re- gionale Aktivitäten rund um den Tourismus geplant, zum Beispiel Veranstaltungen für Unternehmen und – gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeinde- bund – für die Bürgermeister als wichtige Promotoren des Themas Wirtschaftsfaktor Alter. Zu Frage 58: Das Ziel der Barrierefreiheit ist auch im Tourismus ein gesellschaftspolitisches Ziel, das alle Lebensbereiche umfasst und sich auf eine Vielzahl von Maßnahmen gründet. Mit Blick auf die grundsätzlich gleichberech- tigte Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftli- chen Leben sollen auch Urlaub und Reisen für behin- derte Menschen zur Selbstverständlichkeit werden. Dieses Ziel kann nur schrittweise erreicht werden und bedarf des Engagements aller am Tourismus beteiligten Unternehmen und Einrichtungen, Länder, Regionen, Kommunen, touristische Unternehmen, insbesondere das Gastgewerbe, Freizeitparks, Architekten, das Bau- wesen, der Verkehrsbereich usw. Die Bundesregierung kann hierzu nur Anstöße geben. Die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregie- rung sehen vor, das Ziel der Barrierefreiheit als Quer- schnittsaufgabe in allen Politikbereichen stärker zu ver- ankern. Die Bundesregierung fördert kontinuierlich Projekte der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle e. V., NatKo. Die Zahl der behindertenfreundli- chen und behindertengerechten touristischen Angebote steigt deutlich an. Auch viele private Anbieter berück- sichtigen bei Ausbau und Modernisierung die Anforde- rungen der Barrierefreiheit. Die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie „Barrierefreier Tourismus für alle in Deutschland – Erfolgsfaktoren und Maßnahmen zur Qualitätssteige- rung“, 2008, hat eine Bestandsanalyse vorgenommen und Handlungsempfehlungen herausgearbeitet. Viele in der Tourismusplanung tätige Akteure haben den Hand- lungsbedarf erkannt und setzen ihn bereits um. Sie ver- stärken ihre Angebote für einen barrierefreien Touris- mus. Im Ergebnis der Arbeit an der oben genannten Studie hat sich die Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Reiseziele in Deutschland“ gebildet. Ihr gehören inzwischen sieben Städte und Tourismusregionen an, die sich der Entwick- lung des barrierefreien Tourismus in Deutschland in besonderem Maße verschrieben haben – siehe: http:// barrierefreie-reiseziele.org Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 59): Hat die Bundesregierung im Vorfeld der anstehenden Sommerferienzeit mit den Ländern und der Tourismuswirt- schaft konzeptionelle Gespräche geführt, um sich einen Über- blick über die zu erwartenden Touristenströme in Deutschland zu verschaffen, und, wenn nein, aus welchen Gründen ist dies nicht erfolgt? Die Bundesregierung steht im regelmäßigen Informa- tions- und Meinungsaustausch mit den Bundesländern wie auch mit der Tourismuswirtschaft und ihren Ver- bänden. Beispielsweise befasste sich der Bund-Länder- Ausschuss Tourismus am 26. und 27. April 2010 mit aktuellen gegenseitig interessierenden Belangen der Tourismuspolitik. Eine Einflussnahme auf die Touristenströme in Deutschland ist ausschließlich über die Ferienstaffelung im Rahmen der langfristigen Sommerferienregelung möglich, die derzeit bis zum Jahr 2017 festgelegt ist. Weitere Informationen hierzu enthält die Antwort auf Frage Nr. 117. Insoweit besteht derzeit kein aktueller Handlungsbedarf. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Gabriele Hiller-Ohm (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 60 und 61): Welche Projekte zur Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe werden derzeit finanziert, welche Pro- jekte sind darüber hinaus für diese Legislaturperiode in der Planung, und wie stellt sich der jeweilige Beratungsstand mit den Antragstellern, insbesondere der Deutschen Zentrale für Tourismus und dem Deutschen Tourismusverband, dar? Welche Ergebnisse hat die Ressortabstimmung mit den an- deren Bundesministerien erbracht, die ebenfalls tourismuspo- litisch relevante Projekte finanzieren und planen? Zu Frage 60: Eine aktuelle Übersicht über die Leistungssteige- rungsprojekte des BMWi wurde dem Tourismusauschuss des Deutschen Bundestages zuletzt mit Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Ernst Burgbacher vom 24. März 2010 zur Verfügung gestellt. Zu den lau- fenden Vorhaben gehören unter anderem gemeinsam mit dem Deutschen Tourismusverband, DTV, ein Projekt zum Gesundheitstourismus und ein Pilotprojekt zum Radtourismus. In der Planungsphase befindet sich zum 3788 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Beispiel gemeinsam mit der Deutschen Zentrale für Tou- rismus, DZT, ein Projekt zur Fußball-Frauen-WM 2011. Zu Frage 61: Der Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus wird in naher Zukunft Gespräche mit an- deren Ressorts führen. Dabei wird es auch um die ver- stärkte Koordination tourismusrelevanter Projekte in den einzelnen Ressorts gehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 62): Wie viele Mediationsverfahren hat der seit dem 1. März 2010 von der Bundesregierung beauftragte Kreditmediator, Hans-Joachim Metternich, der laut Medienberichten ein Jah- resgehalt von 200 000 Euro bezieht sowie samt Mitarbeiter- stab den Bundeshaushalt mit jährlich rund 5 Millionen Euro belastet, begleitet, und mit welchen Ergebnissen konnten diese Verfahren abgeschlossen werden? Das Kreditmediationsverfahren wurde zum 31. März 2010 bei allen am Verfahren Beteiligten vollständig im- plementiert. Seitdem können mittelständische Unterneh- men, deren Finanzierungsbemühungen bislang ohne Er- folg geblieben sind, einen Antrag auf Kreditmediation stellen. Auf die Homepage des Kreditmediators wurde bereits über 63 000 Mal zugegriffen. Der Antrag auf Er- öffnung des Kreditmediationsverfahrens wurde über 2 000 Mal abgerufen. Bis Ende April sind davon 26 An- träge mit einem angegebenen Volumen in Höhe von 44 Millionen Euro eingegangen. Hiervon mussten 8 An- träge mit einem bei der Hausbank beantragten Kredit- volumen in Höhe von insgesamt 1,34 Millionen Euro aufgrund fehlender Antragsvoraussetzungen abgelehnt werden. Die übrigen Anträge werden gemäß dem defi- nierten Verfahren derzeit bearbeitet. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 63): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung be- züglich der negativen Auswirkungen des Wachstumsbe- schleunigungsgesetzes, die Mitarbeiter des Sachverständigen- rates mit Modellrechnungen nachgewiesen haben, da das Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Wirtschaftsleistung Deutschlands maximal um lediglich 0,07 Prozent erhöht und gleichzeitig – durch die Steuermindereinnahmen – sogar ne- gative Auswirkungen auf das Bruttoinlandsprodukt erwartet werden, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei ihren eigenen Berechnungen über die Wirkungsweise des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gekommen? Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt an vielen Stellen Impulse: Die Steuerlast von Unternehmen wurde gesenkt. Unternehmen können außerdem unter erleich- terten Bedingungen vererbt werden. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags von 6 024 Euro auf 7 008 Euro und des Kindergeldes um 20 Euro je Kind ab 1. Januar 2010 werden Familien mit Kindern gezielt unterstützt. Gemeinsam mit den Einkommensteuersenkungen, die bereits in der letzten Legislaturperiode beschlossen wur- den, ist damit ein Sofortprogramm mit einem Entlas- tungsvolumen von rund 24 Milliarden Euro in Kraft getreten. Dies stärkt insgesamt die verfügbaren Einkom- men, die in diesem und im nächsten Jahr um 1 Prozent bzw. 1,4 Prozent zunehmen dürften, und stimuliert auf diese Weise die privaten Konsumausgaben. Isolierte Be- rechnungen zu den Wachstums- und Beschäftigungswir- kungen von einzelnen Politikmaßnahmen führt die Bun- desregierung grundsätzlich nicht durch. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 64): Wie konkret soll der Zwischenbericht der Energieszena- rien für das Energiekonzept der Bundesregierung – Projekt Nr. 12/10 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Techno- logie – nach dem Willen der Bundesregierung ausgestaltet sein, und sollen insbesondere die Ergebnisse der verschiede- nen Szenarien bereits darin enthalten sein? Im Auftragsschreiben ist vorgegeben, dass der Zwi- schenbericht der beauftragten Institute erste Ergebnisse enthalten soll. In den begleitenden Arbeitsgesprächen werden die erzielten Fortschritte regelmäßig diskutiert. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 65 und 66): Wie hoch beziffert die Bundesregierung die insgesamt ausstehenden Forderungen deutscher Rüstungsunternehmen gegenüber Griechenland, und in welcher Höhe sind frühere Exportlieferungen durch Kredite und staatliche Bürgschaften von Deutschland abgesichert? Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, nach de- nen Griechenland bei der Begleichung von U-Boot-Lieferun- gen gegenüber ThyssenKrupp neue Lieferungen in Auftrag gegeben hat, und welchen Einfluss hat die Bundesregierung auf diese Entscheidung genommen (Financial Times Deutsch- land, „Deutsche U-Boote, griechischer Zorn“ vom 20. April 2010)? Zu Frage 65: Umfassende Informationen über ausstehende Forde- rungen deutscher Rüstungsunternehmen gegenüber Grie- chenland liegen der Bundesregierung nicht vor. Die ihr bekannt gemachten Forderungen einzelner Unternehmen liegen in einer Größenordnung von 750 bis 800 Millio- nen Euro. Zwischen den Jahren 1983 und 2003 wurden Exporte von Rüstungsfirmen in Höhe von rund 428 Millionen Euro abgesichert. Es bestehen Überfälligkeiten aus einer Schlussrate in Höhe von 5,9 Millionen Euro. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3789 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 66: Der Bundesregierung ist bekannt, dass ThyssenKrupp Marine Systems, TKMS, mit der griechischen Regierung Verhandlungen über die Begleichung von Restforderun- gen aus U-Boot-Lieferungen führt und dass die griechi- sche Regierung die unter Vertrag befindliche Moderni- sierung zweier älterer U-Boote stornieren und stattdessen zwei weitere neue U-Boote bei TKMS be- stellen will. Auf diese Absicht der griechischen Regie- rung hat die Bundesregierung keinen Einfluss genom- men. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/1534, Frage 67): Beinhalten die Szenarien, welche die Bundesregierung sich zur Erarbeitung ihres Energiekonzeptes erarbeiten lässt, auch dynamische Simulationen, welche die Fluktuationscha- rakteristik von Wind- und Solarenergie mit stündlicher Auf- lösung für die Zieljahre unter realen meteorologischen und hydrologischen Bedingungen berücksichtigen, und, falls ja, werden daraus Rückschlüsse auf die jeweiligen Jahresvolllast- stunden konventioneller Kraftwerke – Atomkraftwerke, Koh- lekraftwerke, Erdgaskraftwerke, Ölkraftwerke – im Betrach- tungszeitraum gezogen? Alle Szenarien werden durch dynamische Simula- tionsrechnungen gestützt. Im verwendeten Modell sind die Fluktuationscharakteristiken von Wind- und Solaren- ergie hinterlegt und an empirische Zahlen kalibriert. Diese Fluktuationen übertragen sich auf den Strombe- darf, der nach Berücksichtigung von „must-run-Kapazi- täten“ noch verbleibt und durch konventionelle Kraft- werke gedeckt werden muss, die „residuale Last“. Dies hat Auswirkungen auf die Fahrweise der konventionel- len Kraftwerke und somit auf die Volllaststunden. In der langen Frist passt sich durch diesen Mechanismus auch der Kraftwerkspark an, was ebenfalls in den Simulatio- nen berücksichtigt wird. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Druck- sache 17/1534, Frage 68): Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Be- schäftigte in Altersteilzeit durch den Verzicht auf eine neue Mindestnettobetragstabelle im Gegensatz zu den aktiv Be- schäftigten nicht von den Senkungen bei Steuern und Sozial- versicherungsbeiträgen profitieren? Auch Arbeitnehmer in Altersteilzeit sind aktiv be- schäftigt und profitieren von den Senkungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Für Arbeitnehmer, die ihre Altersteilzeit ab dem 1. Juli 2004 begonnen ha- ben, gilt eine Bruttoaufstockung. Die bis zum 30. Juni 2004 gesetzlich geltende Mindestnettoaufstockung ist abgelöst worden. Steuer- und Beitragssenkungen kom- men danach allen Personen in Altersteilzeit, für die eine Bruttoaufstockung entsprechend der gesetzlichen Rege- lung im Altersteilzeitgesetz vereinbart wurde, zugute. Die gesetzlichen Mindestnettobeträge gelten lediglich noch für Altersteilzeitverhältnisse, die vor dem 1. Juli 2004 begonnen wurden. Da die maximale Förderdauer sechs Jahre beträgt, läuft die Förderung dieser Altfälle grundsätzlich spätestens zum 30. Juni 2010 aus. Nach Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit gab es zu Beginn des Jahres 2010 höchstens noch etwa 1 000 Fälle. Die Bundesregierung appelliert an alle Betriebspart- ner und (Tarif-)Vertragsparteien, bei ihren Vereinbarun- gen zur Altersteilzeit die vom Gesetzgeber im Jahr 2003 vorgenommene Umstellung auf Bruttoaufstockungen nachzuvollziehen und so alle Personen in Altersteilzeit an Steuer- und Beitragssenkungen teilhaben zu lassen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Hilde Mattheis (SPD) (Druck- sache 17/1534, Frage 69): Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass so- lange die Mindestnettobetragstabelle nicht an die geltende Rechtslage angepasst wird – der Differenzbetrag zwischen der früheren Lohnsteuer und der neuen, ab 1. Januar 2010 gelten- den Steuer – durch die Zahlung eines geringeren Aufsto- ckungsbetrags – beim Arbeitgeber verbleibt? Die Vereinbarung von Mindestnettobeträgen kann dazu führen, dass infolge von Steuer- und sozialversi- cherungsrechtlichen Entlastungen ein geringerer Aufsto- ckungsbetrag gezahlt werden muss. Das Altersteilzeitge- setz wurde bereits im Jahr 2003 geändert und auf diese Weise die schon damals von vielen als ungerecht emp- fundene Rechtsfolge vermieden. Steuer- und Beitrags- senkungen kommen seitdem allen Personen in Altersteil- zeit, für die eine Bruttoaufstockung entsprechend der gesetzlichen Regelung im Altersteilzeitgesetz vereinbart wird, zugute. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 70 und 71): Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung zur Bür- gerarbeit die Zusätzlichkeit der Tätigkeiten sichergestellt wer- den, und ist dazu die verpflichtende Einrichtung von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen vorgesehen? Soll es nach den Plänen der Bundesregierung zur Bür- gerarbeit auch möglich sein, passive Leistungen zur Finanzie- rung heranzuziehen, also die entsprechenden Haushaltstitel – Arbeitslosengeld II, Beteiligung des Bundes an den Leistun- gen für Unterkunft und Heizung – mit einem Haushaltsver- merk zu versehen, und mit welchen Maßnahmen will die Bun- desregierung bei der Bürgerarbeit verhindern, dass es zu starken Creaming-Effekten kommt? 3790 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Zu Frage 70: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ eingeleitet. Das In- teressenbekundungsverfahren wurde am 30. April 2010 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Rahmen der Mo- dellprojekte „Bürgerarbeit“ können Arbeitgeber geför- dert werden, die Arbeitsplätze für zusätzliche und im öf- fentlichen Interesse liegende Arbeiten im Sinne der Vorschrift des § 261 Drittes Buch Sozialgesetzbuch ein- richten. Danach sind Arbeiten zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Ar- beiten, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durch- geführt werden. Die verpflichtende Einrichtung von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Das Bun- desministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass bei einer sorgfältigen Anwendung der Kriterien und der freiwilligen Einbindung der maßgeblichen Akteure des regionalen Arbeitsmarktes die Zusätzlichkeit der Ar- beiten gewährleistet werden kann. Zu Frage 71: Die Zuschüsse für die vierte Stufe der Modellprojekte „Bürgerarbeit“, der befristeten sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigung mit zusätzlichen und im öf- fentlichen Interesse liegenden Arbeiten, sollen aus den Eingliederungsmitteln und ESF-Mitteln des Bundes fi- nanziert werden. Ein Deckungsvermerk zu anderen Haushaltstiteln ist nicht vorgesehen. Das Interessenbekundungsverfahren des Bundesmi- nisteriums für Arbeit und Soziales macht deutlich, dass ein möglichst hoher Anteil der arbeitslosen erwerbsfähi- gen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konse- quente Aktivierung in den allgemeinen Arbeitsmarkt in- tegriert werden soll und nur diejenigen arbeitslosen Hilfebedürftigen in „Bürgerarbeit“ einmünden sollen, deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Interessierte Grundsicherungsstellen müs- sen im Antrag für eine Teilnahme an den Modellprojek- ten auch Aussagen zur Qualitätssicherung machen. Durch ein sorgfältig erarbeitetes und nachhaltig umge- setztes Konzept für ein Modellprojekt „Bürgerarbeit“ können Creaming-Effekte weitgehend vermieden, je- doch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 72 und 73): Stellen die Pläne der Bundesregierung zur Bürgerarbeit si- cher, dass Regelleistungsbezieher – Singles ohne Kind – da- mit aus dem Leistungsbezug Arbeitslosengeld II herauskom- men, und wie hoch soll das Bruttoeinkommen eines Singles ohne Kind sein? Wie viele Stellen sollen im Rahmen der Bürgerarbeit ein- gerichtet werden, und über welche arbeitsmarktpolitischen In- strumente soll die Bürgerarbeit – bitte konkrete Instrumente mit Sozialgesetzbuch und einzelnen Paragrafen bzw. Unterpa- ragrafen angeben – finanziert werden? Zu Frage 72: Gefördert werden sollen in der vierten Stufe der Modellprojekte „Bürgerarbeit“ befristete sozialversiche- rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit 30 Wo- chenstunden mit einem Zuschussbetrag zum Arbeitsentgelt in Höhe von 900 Euro monatlich, zusätzlich wird der So- zialversicherungsaufwand des Arbeitgebers, ohne Ar- beitslosenversicherungsbeitrag, mit bis zu 180 Euro mo- natlich gefördert. Die Beschäftigungsverhältnisse sollen nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversiche- rung unterliegen. Für Personen, denen eine Beschäfti- gung mit 30 Wochenstunden nicht möglich ist, können alternativ auch Beschäftigungen mit 20 Wochenstunden und einem Zuschuss von 600 Euro monatlich und bis zu 120 Euro monatlich für den Sozialversicherungsaufwand des Arbeitgebers, ohne Arbeitslosenversicherungsbei- trag, gefördert werden. Bei einem Arbeitnehmerbruttoeinkommen von 900 Euro monatlich würde eine Single-Bedarfsgemeinschaft die Hilfebedürftigkeit nicht vollständig überwinden, diese aber deutlich reduzieren. Die Beschäftigungsstufe der Modell- projekte „Bürgerarbeit“ ist jedoch keine Vollzeitarbeits- stelle und nicht isoliert zu betrachten, sondern das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ im Interessenbekundungs- verfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Sozia- les beschreibt einen Prozess aus den Komponenten Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsaktivitä- ten, Qualifizierung/Förderung und der eigentlichen „Bür- gerarbeit“, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäf- tigung. Es soll erreicht werden, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung, Min- destdauer sechs Monate, in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die arbeitslosen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Bürgerarbeit zu beschäftigen, deren Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt während der Aktivierungsphase nicht gelingt oder in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint. Zu Frage 73: Über das Fördervolumen der Modellprojekte wird nach Auswertung des am 30. April 2010 im Bundesan- zeiger veröffentlichten Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ent- schieden. Die Aktivierungsstufen, bestehend aus den Kompo- nenten Beratung/Standortbestimmung, Vermittlungsak- tivitäten, Qualifizierung/Förderung, werden im Rahmen der Dienstleistungen, zum Beispiel Beratung, Vermitt- lung, und Eingliederungsleistungen, zum Beispiel § 16 Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Leistungen zur Einglie- derung – in Verbindung mit den Leistungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, zum Beispiel Förderung aus Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3791 (A) (C) (D)(B) dem Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Förderung der beruf- lichen Weiterbildung, aus dem Gesamtbudget SGB II fi- nanziert. Die Phase der befristeten sozialversicherungspflichti- gen Beschäftigung „Bürgerarbeit“ soll aus Mitteln des Eingliederungstitels SGB II und Bundes-ESF-Mitteln fi- nanziert und fördertechnisch im Wege der Zuwendung durch das Bundesverwaltungsamt abgewickelt werden. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 74 und 75): Woraus und in welcher Höhe ist nach den Plänen der Bun- desregierung zur Bürgerarbeit gegebenenfalls eine Trägerfi- nanzierung vorgesehen? Soll nach den Plänen der Bundesregierung zur Bürgerar- beit die Maßnahmezuweisung im Rahmen der Bürgerarbeit über eine Eingliederungsvereinbarung erfolgen? Zu Frage 74: Im Rahmen der im Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten „Bürgerarbeit“ vorgesehenen Förderung durch den Bund ist eine Träger- finanzierung im Sinne der Kosten für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, Overhead, nicht vorgesehen. Zu Frage 75: Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ im Interessen- bekundungsverfahren des Bundesministeriums für Ar- beit und Soziales beschreibt einen Prozess aus den Komponenten Beratung/Standortbestimmung, Vermitt- lungsaktivitäten, Qualifizierung/Förderung und der ei- gentlichen „Bürgerarbeit“, einer befristeten sozialver- sicherungspflichtigen Beschäftigung. Die ersten drei Komponenten, die Aktivierungsphase, werden im Rah- men des Regelinstrumentariums des Zweiten Buches So- zialgesetzbuch durchgeführt. Die Einmündung in die Beschäftigungsphase soll daher auch im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung gemäß § 15 Zweites Buch Sozialgesetzbuch erfolgen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 76 und 77): Welche Schritte wird die Bundesregierung im Hinblick auf die Verhandlungen zur neuen europäischen Fischereipolitik nach dem Scheitern der Verhandlungen der 15. Vertragskon- ferenz zum Washingtoner Artenschutzabkommen zum Schutz des Roten Thunfisches, des Dorn- und des Heringshais unter- nehmen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rah- men der Union für das Mittelmeer, Maßnahmen zum Schutz des Roten Thunfisches und der Roten Koralle im Mittelmeer zu erreichen? Zu Frage 76: Die Bundesregierung setzt sich in Brüssel dafür ein, dass die Europäische Union in der zuständigen Interna- tionalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thuns, der ICCAT, eine weitere Reduzierung des Fischerei- drucks auf den Roten Thun fordert. Die nächste ICCAT- Tagung findet im November 2010 statt. Im November 2009 haben die ICCAT-Vertragsparteien bereits eine Reihe wichtiger Beschlüsse dazu gefasst. Dazu zählen eine drastische Verringerung der Fangmengen für 2010 um rund 40 Prozent, die Verpflichtung zur Reduzierung der Fangkapazitäten mit doppelt so hohen Reduzierungs- sätzen wie im Vorjahr und die Verkürzung der Fangsaison von zwei Monaten auf einen Monat. Hinzu kommt eine Notfallklausel, wonach ein Fangverbot für Roten Thun erlassen wird, falls Wissenschaftler im Laufe des Jahres 2010 feststellen, dass ein unmittelbarer Bestandskollaps droht. Nach Auffassung der Bundesregierung sind jedoch noch rigorosere Bewirtschaftungsmaßnahmen nach Maßgabe wissenschaftlicher Empfehlungen, gegebenen- falls auch ein mehrjähriges Fangverbot, notwendig. Bei der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die EU unter anderem in den durch internationale Abkommen begründeten Regionalen Fischereiorganisationen, wie zum Beispiel der ICCAT, eine aktivere Rolle bezüglich einer nachhaltigen wissenschaftlich basierten Bewirt- schaftung der weltweiten Fischbestände, zu denen auch der Rote Thun gehört, unter Anwendung des Ökosys- tem- und Vorsorgeansatzes, übernimmt. Bezüglich des Schutzes von Dorn- und Heringshai im Nordostatlantik konnte Deutschland für 2010 ein Fang- verbot für Heringshai auf EU-Ebene durchsetzen. Beim Dornhai wurde die Fangmenge ebenfalls auf deutschen Druck hin auf null gesetzt, allerdings konnte im Rat das Verbleiben einer geringen Beifangquote bis 2011 nicht verhindert werden. Zu Frage 77: Die Bundesregierung sieht die Union für das Mittel- meer als Rahmen für konkrete projektorientierte Zusam- menarbeit, insbesondere auf Gebieten wie erneuerbare Energien und Wasserfragen. Für den Schutz der Meeresfauna bieten sich andere Foren an. Die Verantwortung für die Erhaltung und den Wiederaufbau der Thunfischbestände im Atlantik, ein- schließlich Mittelmeer, liegt bei der Internationalen Kommission für die Erhaltung des atlantischen Thun- fischs, ICCAT. Die Bundesregierung setzt sich in Brüs- sel dafür ein, dass die Europäische Union in dieser Kom- mission eine weitere Reduzierung des Fischereidrucks auf den Roten Thun fordert, siehe Antwort auf die vor- herige Frage. Die Rote Koralle ist in den vergangenen 50 Jahren in ihren Verbreitungsgebieten im Mittelmeer und Pazifik rapide zurückgegangen. Als Ursache gelten unter ande- rem die Übernutzung der Arten, der Beifang und die Be- schädigung der Riffe durch Fischerei. Zum Schutz der 3792 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Roten Koralle existiert bisher kein international binden- des Abkommen. Der Antrag der EU und der USA, die Rote Koralle in Anhang II des CITES-Artenschutzab- kommens aufzunehmen, wurde von der letzten Vertrags- staatenkonferenz abgelehnt. Die Bundesregierung prüft derzeit, wie in dieser Sache weiter vorgegangen werden kann. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 78): Hat das Bundesministerium der Verteidigung Hinweise über thermobarische Sprengköpfe in den Händen von Taliban- Gruppierungen, und kann die Bundesregierung die Darstellung von Spiegel Online („Das Gesicht des Feindes“ vom 12. April 2010), wonach „Aufständische“ in Afghanistan im Besitz von „Aerosol-Panzergranaten“ sein sollen, bestätigen? Dem Bundesministerium der Verteidigung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich funktionsfähige thermo- barische Munition in den Händen von Taliban-Gruppie- rungen bzw. „Aerosol-Panzergranaten“ im Besitz von Aufständischen in Afghanistan befinden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 79): Auf welche Art und Weise wird die Erfüllung des Abkom- mens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Re- gierung der Russischen Föderation über Kriegsgräberfürsorge in der Bundesrepublik Deutschland vom 16. Dezember 1992 gewährleistet, um die Gräber und Gedenkstätten, die an die Zehntausende sowjetischer Soldaten erinnern, die den Kampf um die Befreiung Deutschlands vom Faschismus mit ihrem Leben bezahlt haben und nun in deutscher Erde ruhen, würdig zu erhalten und zu pflegen? Die Gräber sowjetischer Soldaten, die im Zusammen- hang mit dem 2. Weltkrieg auf dem Gebiet der Bundes- republik Deutschland zu Tode gekommen sind, fallen unter das Gräberrecht. Das heißt, dass diese Gräber dau- ernd bestehen bleiben. Die Pflege und Instandsetzung aller Gräber, die unter das Gräberrecht fallen, wird von den jeweiligen Friedhofsträgern wahrgenommen. Dies können Kommunen, Landkreise, Kirchengemeinden oder auch Länder sein. Der Bund stellt zurzeit knapp 22 Millionen Euro jähr- lich für die Pflege und Instandsetzung der Gräber zur Verfügung. Dieser Betrag wird nach der Gräberpau- schalverordnung anteilig auf die Bundesländer verteilt, die ihrerseits die Gelder an die jeweiligen Friedhofsträ- ger weiterreichen. Um notwendige größere Sanierungs- arbeiten durchführen zu können, sind die Länder berech- tigt, aus den Pauschalen Rücklagen zu bilden. Dieses System hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Die eigentliche Pflege der Gräber ist und bleibt Sache der Friedhofsträger, die diese Aufgabe bisher sehr ernst genommen haben. Die Bundesregierung hatte bisher kei- nen Grund, sich über die Arbeit der Friedhofsträger zu beklagen. Gedenkstätten, die außerhalb von Kriegsgräberstätten gelegen sind oder auf Kriegsgräberstätten keinen unmit- telbaren Bezug zur den dort liegenden Toten haben, fal- len nicht unter das Gräberrecht. Diese werden zu den Denkmälern gezählt. Der Denkmalschutz ist Angelegen- heit der Länder und Gemeinden. Die Pflege erfolgt in der Regel durch die Gemeinden, auf deren Territorien diese Denkmäler stehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/1534, Frage 80): Welche Kontakte finden im gesamten Jahr 2010 zwischen der Bundesregierung und anderen EU-Staaten statt, bei denen es um einen Erfahrungsaustausch über familienpolitische Maßnahmen – bitte genaue Aufführung der Termine, der be- teiligten Staaten, der anvisierten Gesprächsthemen, der je- weils beteiligten Arbeitsebenen wie zum Beispiel Referate und Abteilungen im Bundesministerium für Familie, Senio- ren, Frauen und Jugend, der beteiligten Politikerinnen und Po- litiker – geht? Zum Erfahrungsaustausch über familienpolitische Themen zwischen Deutschland und anderen EU-Staaten haben im Jahr 2010 bereits folgende Veranstaltungen stattgefunden: internationale Fachtagung am 29. Januar 2010 in Berlin: Familienunterstützende Dienstleistungen in Europa: aktuelle Herausforderungen und Entwicklun- gen, veranstaltet von DV, ISS und BMFSFJ, Austausch mit: Belgien, Schweden Frankreich, Italien, Spanien, Li- tauen, UK, Polen; internationale Fachtagung am 11. und 12. Februar 2010 in Berlin: Förderung der Elternkompe- tenz in Europa – Instrumente und Effekte, veranstaltet von ISS, DV und BMFSFJ, Austausch mit: Spanien, Schweiz, Österreich, Frankreich, Ungarn, UK, Belgien, Portugal, Malta, Finnland, Niederlande, Irland, Grie- chenland, Rumänien, Estland; hochrangige Gruppe für Fragen der Demografie der EU-Kommission am 22. Februar 2010 in Brüssel zum Thema Europäische Allianz für Familien und Demografischer Wandel mit al- len Mitgliedstaaten; Seminar der EU-Kommission am 23. Februar 2010 in Brüssel zum Thema „Familienpoli- tik in der Wirtschaftskrise“ mit verschiedenen Mitglied- staaten und Informationsveranstaltung am 4. März 2010 in Brüssel zur „Familyplatform“, Austausch mit: Nieder- lande, Belgien, Irland, UK, Spanien, Tschechien, Polen, Österreich, Frankreich, Finnland, Zypern, Kroatien. Geplant sind im Jahr 2010 unter anderem noch fol- gende Termine: 1. Konferenz der Familyplatform im Auftrag der EU-Kommission in Lissabon am 25. bis 27. Mai 2010: Research on Families in Europe – Critical Review. Es wird der Stand der Forschung in Europa in zentralen familienpolitischen Themenfeldern aufbereitet, unter anderem Familienstrukturen und Familienformen, Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3793 (A) (C) (D)(B) staatliche Familienpolitik, außerdem werden wichtige „policy issues“ einbezogen, Mutterschaft und Vater- schaft in Europa, Vereinbarkeit etc.; Best Practice Work- shop der EU-Kommission am 2. Juni 2010 in Brüssel zum Thema „Alleinerziehende im Rahmen der Europäi- schen Allianz für Familien“; Treffen des europäischen Expertennetzwerks für Familienpolitik am 25. Juni in Brüssel auf Einladung der EU-Kommission im Rahmen der Europäischen Allianz für Familien: Policies for families: focus on child well-being or promotion of employment; Treffen der Deutsch-Französischen-Kon- taktgruppe, BMFSFJ, Ministère du travail, des relations sociales, de la famille, de la solidarité et de la ville und Ministère de la santé et des sports, im Juni in Paris und im Herbst in Berlin geplant, Themen sind noch nicht abgestimmt; 2. Konferenz der Familyplatform am 4. und 5. November 2010 in Brüssel, Themen noch nicht abge- stimmt; Demografieforum der Europäischen Kommis- sion, am 22. und 23. November 2010 in Brüssel, bislang geplante Schwerpunktthemen: „Aktives Altern“ und „Europäische Allianz für Familien“ sowie hochrangige Gruppe zu Fragen der Demografie der Kommission, vor- aussichtlich im Juni und November 2010, Themen noch nicht bekannt gegeben; alle Mitgliedstaaten. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 81): Wann genau ist mit der Konkretisierung der geplanten Einsparungen im Einzelplan 17 des Bundeshaushalts – bitte exakten Termin nennen – zu rechnen? Ihre Frage lässt vermuten, dass die Notwendigkeit von Einsparungen im Einzelplan 17 bereits festgestellt ist. Diese Annahme ist nicht zutreffend. Soweit sich Ihre Anfrage auf Presseberichte zu einer angeblich geplanten Kürzung des Elterngeldes bezieht, können solche Berichte nicht bestätigt werden. Entspre- chend dem Koalitionsvertrag prüft die Bundesregierung eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokrati- sierung des Elterngeldes. Danach sollen die Partnermo- nate gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu 28 Monaten eingeführt werden. Ob es in diesem Rahmen zu einer Veränderung der Haushaltsansätze kommen wird, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Anlage 57 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 82): Mit welchen Zielen hat die Bundesregierung die Studie zur Sicherheit der Aufbereitung von Einmalprodukten in Auf- trag gegeben, wenn die Bundesregierung gesetzliche Ände- rungen bereits vor Abschluss der Studie ausschließt (Nach- frage zu Frage 87, Fragestunde des Deutschen Bundestages am 21. April 2010, Bundestagsdrucksache 17/1388)? Die Bundesregierung hat mit der Antwort auf die Frage 87 der Fragestunde am 21. April 2010 lediglich darauf hingewiesen, dass das Bundesinstitut für Arznei- mittel und Medizinprodukte, BfArM, den Auftrag zur Durchführung der Studie nicht erhalten hat, um mit de- ren Ergebnissen gesetzliche Änderungen vorzubereiten. Der Studieninhalt orientiert sich vielmehr unter anderem am Ergebnis des „Erfahrungsberichts zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Deutschland“ vom März 2008. Zitat aus Teil III des Berichts „Schlussfolgerungen und Maßnahmen“, Seite 18: Die Diskussionen in den vergangenen Monaten ha- ben gezeigt, dass keine belastbaren Daten zur Qua- lität aufbereiteter Medizinprodukte in Deutschland vorliegen. So gibt es zwar vereinzelt Gutachten zur Qualität von aufbereiteten, sogenannten Einmalpro- dukten, die aber lediglich auf punktuellen, zum Teil von Fernsehmagazinen initiierten Stichproben ba- sieren. Bundesweite valide Daten, die Handlungs- bedarf in der einen oder anderen Richtung begrün- den könnten, liegen nicht vor. Zahlreiche Länder haben daher das BMG gebeten zu prüfen, ob unter Federführung des BfArM eine breit angelegte Stu- die zur Qualität aufbereiteter Medizinprodukte durchgeführt werden könnte. Auch wenn, wie bereits gesagt, die Feststellung, ob im Bereich der Gesetz- oder Verordnungsgebung Hand- lungsbedarf besteht, nicht zur Zielstellung der Studie ge- hört, wird die Bundesregierung selbstverständlich auch gesetzgeberische Konsequenzen ziehen, sollten die Er- gebnisse der Studie dazu Anlass bieten. Anlage 58 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Fragen 83 und 84): Welche gesetzlichen Neuregelungen erachtet die Bundes- regierung für notwendig angesichts der Festlegungen der Ge- sellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematik- anwendungen der Gesundheitskarte mbH, Gematik, vom 19. April 2010 zur Zukunft des Projektes „elektronische Ge- sundheitskarte“, und wann könnten diese erfolgen? Welches Einsparpotenzial erwartet die Bundesregierung durch eine Umsetzung der Festlegungen der Gesellschafter- versammlung der Gematik vom 19. April 2010, die eine Be- schränkung der Entwicklung und Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte auf drei Kernbereiche vorsehen? Zu Frage 83: Die Bundesregierung unterstützt die heute dazu im Ausschuss für Gesundheit von den Fraktionen der CDU/ CSU und FDP eingebrachten Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversiche- rungsrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestags- drucksache 17/1297). Zum einen wird mit praktikableren Regelungen zu den Schiedsverfahren sichergestellt, dass Leistungser- bringer ihre im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der 3794 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Telematikinfrastruktur entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten zeitnah ersetzt bekommen. Zum anderen werden Regelungen zur Erstattung der beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Zusammen- hang mit dem Aufbau der Telematikinfrastruktur anfal- lenden Kosten aufgenommen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Sicherheit der Daten zu- nehmend an Bedeutung gewinnt. Da der Aufbau der Te- lematikinfrastruktur Aufgabe der Selbstverwaltung ist, sind die damit zusammenhängenden Kosten auch grund- sätzlich von ihr zu tragen. Ob darüber hinaus – entsprechend der Bitte der Kos- tenträger in der Gesellschafterversammlung der Gematik am 19. April 2010 – weiterer Regelungsbedarf besteht, wird derzeit geprüft. Zu Frage 84: Es war von Beginn an beabsichtigt, die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte schrittweise einzu- führen. Die Selbstverwaltungspartner haben sich in der vorgenannten Gesellschafterversammlung darauf ver- ständigt, zunächst einen Notfalldatensatz, ein modernes Versichertenstammdatenmanagement sowie eine adres- sierte Kommunikation zwischen den Leistungserbrin- gern einzuführen. Andere Anwendungen haben ihre Pra- xisreife noch nicht erreicht und müssen deshalb noch überarbeitet und weiter getestet werden. Es haben sich also nicht die Anwendungen, sondern die Schrittfolgen der Einführung der Anwendungen ver- ändert. Die Details der weiteren Projektplanung sind jetzt von der Selbstverwaltung zu erarbeiten. Ob sich daraus finanzielle Auswirkungen ergeben, kann erst nach Abschluss der Arbeiten beurteilt werden. Anlage 59 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 85 und 86): Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung bezüglich des derzeitigen Personenkreises ohne gesundheitli- chen Versicherungsschutz in der Bundesrepublik Deutsch- land? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über den Um- fang von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicher- ten Personen, deren Versicherungsverhältnis aufgrund säumi- ger Beitragszahlung gemäß § 5 Abs. 3 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ruht? Zu Frage 85: Die Zahl der Personen, die nach eigenen Angaben keine Krankenversicherung haben, wird alle vier Jahre aus Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Krankenversicherungsschutz im Rahmen des Mikrozen- sus hochgerechnet. Die aktuellste Erhebung hierzu stammt aus dem Jahr 2007. Für den Jahresdurchschnitt 2007 bezifferte das Statistische Bundesamt die Zahl der nicht Krankenversicherten damals auf 196 000. Mit Wirkung vom 1. April 2007 wurden Nichtver- sicherte, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absi- cherung im Krankheitsfall haben und der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, zuzuordnen sind, versiche- rungspflichtig in der GKV. Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall, die der privaten Krankenversiche- rung, PKV, zuzuordnen sind, konnten sich im Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2008 im sogenannten modifizierten Standardtarif der PKV versichern. Seit 1. Januar 2009 greift für diesen Personenkreis eine Ver- sicherungspflicht in der PKV gemäß § 193 Abs. 3 Versi- cherungsvertragsgesetz. Im Rahmen der Statistik der GKV wird monatlich die Zahl sogenannter Rückkehrer erfasst. Demnach waren im März 2010 rund 110 000 Mitglieder aufgrund der Neuregelung für Personen ohne anderweitigen Anspruch im Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Fünftes Buch So- zialgesetzbuch – SGB V) in die GKV zurückgekehrt. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Zahl bei- tragsfrei mitversicherter Ehegatten und Kinder ist davon auszugehen, dass insgesamt rund 154 000 Personen über diese Regelung wieder einen Versicherungsschutz in der GKV erlangt haben. Die PKV verzeichnete nach aktuel- len Branchenangaben seit dem Jahr 2007 einen Zugang von 53 000 Personen aus der Nichtversicherung. Zu Frage 86: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darü- ber vor, wie viele Personen von einem Ruhen nach § 16 Abs. 3 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betroffen sind. Die Statistiken der gesetzlichen Krankenversiche- rung sehen eine entsprechende gesonderte Erfassung nicht vor. Anlage 60 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 87): Ist es richtig, dass die Regierungskommission zum Ge- sundheitswesen über Ausnahmeregelungen zur Kopfpauschale bei Rentnerinnen und Rentnern nachdenkt (Süddeutsche Zei- tung vom 30. April 2010), und zu welchen Ergebnissen kam das für den 30. April 2010 geplante Treffen der Fachleute für die Lösung der verwaltungstechnischen Probleme bei der Er- hebung der Kopfpauschale bei Rentnerinnen und Rentnern? Die Regierungskommission zur nachhaltigen und so- zial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens hat in ihrer Sitzung auf Ebene der Staatssekretäre am 21. April 2010 vornehmlich verfahrenstechnische Fra- gen erörtert. Darüber hinaus wurden die derzeit gelten- den beitragsrechtlichen Gegebenheiten der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angesprochen. Entscheidungen sind nicht getroffen worden. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3795 (A) (C) (D)(B) Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 88): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass Mas- sentierhaltungsanlagen regelmäßig nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs als privilegierte Anlagen im Außenbereich genehmigt werden? Es entspricht der derzeitigen Praxis, dass gewerbliche Tierhaltungsanlagen, sogenannte Massentierhaltungs- anlagen, sofern es sich um ortsgebundene Anlagen han- delt, nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 des Baugesetzbuchs und unter Beachtung sonstiger gesetzlicher Vorgaben, insbe- sondere umweltrechtlicher Vorgaben, genehmigt werden können. Aus dieser Praxis erwächst für die Bundesregie- rung derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/1534, Frage 89): Wie beurteilt die Bundesregierung den Ausbau des Flug- hafens in Speyer unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass beim Genehmigungsverfahren die Höhe des Speyerer Doms um circa 13 Meter zu niedrig angegeben wurde und nun der Status des Weltkulturerbes in Gefahr ist, und teilt die Bun- desregierung die Auffassung der Genehmigungsbehörde, dass die Differenz in der Höhenberechnung des Doms für die Ge- nehmigung des Flugplatzausbaus keine Rolle spielt? Die Zuständigkeit für den Ausbau des Verkehrslande- platzes Speyer liegt bei der Luftfahrtbehörde des Landes Rheinland-Pfalz. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Fragen 90 und 91): In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung um Aufklärung der Ursachen für die Baumängel an der Bundesstraße 6 n in Sachsen-Anhalt bzw. der damit verbunde- nen Kosten, die der Bund tragen muss, und welche neuen In- formationen hat die Bundesregierung seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Januar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/396) zu die- sem Thema erhalten? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Presseartikeln, die darauf hinweisen, dass beim Bau der Bundesstraße 6 n erheblich betrogen worden sein soll und die Landesbehörden das nicht ausreichend überprüft haben sollen, und wie bewertet die Bundesregierung die Handlungs- weise der Landesbehörden, insbesondere die Begleitung der Baumaßnahmen sowie die Informationen gegenüber dem Bund? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat das Land Sachsen-Anhalt, welches gemäß den Art. 90 und 85 des Grundgesetzes die Bundesfernstraßen plant, baut und betreibt, aufgefor- dert, zu den aufgetretenen Schäden, deren Ursachen sowie dem seitens des Landes Veranlassten kurzfristig detail- liert Stellung zu nehmen. Parallel hierzu wurde die Staatsanwaltschaft Magde- burg gebeten, zur Verifizierung der erhobenen Vorwürfe und zur Festlegung der seitens der Bundesregierung ein- zuleitenden Prüfschritte Akteneinsicht zu gewähren. Eine Bewertung der Vorfälle beim Bau der auch mit EFRE-Mittel-kofinanzierten Bundesstraße 6 n ist der Bundesregierung vor Vorlage und Auswertung der ange- forderten Unterlagen nicht möglich. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 92): Wie begründet die Bundesregierung, dass die Entschei- dung, den kontrollierten Sichtflug, CVFR, auf Antrag der Air- lines und nach Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt zuzulassen, am Montag, dem 19. April 2010, erfolgte, ohne dass das Forschungsflugzeug des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt Falcon 20E bereits gestartet war und ent- sprechende Messwerte über die Konzentration der Asche im deutschen Luftraum vorlagen? Die Bundesregierung war bemüht, solche Flüge zu er- möglichen, um gestrandete Fluggäste so rasch wie mög- lich zurückzuholen. Die Ergebnisse mehrerer Testflüge deutscher Luftfahrtunternehmen und die sehr guten Wet- terbedingungen boten günstige Voraussetzungen hierfür. Die Falcon des DLR konnte erst am späten Nachmittag des 19. April starten, nachdem die Einrüstung mit den Messgeräten und deren Kalibrierung abgeschlossen und die vorläufige Verkehrszulassung erteilt war. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) (Drucksa- che 17/1534, Frage 93): Plant die Bundesregierung nach den offensichtlichen In- formationsdefiziten für Reisende in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deut- schen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, die Schaffung stabiler Informationsstrukturen für Passagiere, und wird für ähnliche Ereignisse die Einrich- tung einer kostenlosen Hotline für Betroffene erwogen? Die gigantische Aschewolke nach dem Vulkanaus- bruch auf Island stellte den gesamten europäischen Luft- verkehr vor eine historisch bisher einmalige Herausfor- derung. Die Bewältigung war für alle Beteiligten im Luftverkehr Neuland. Bei der Krisenbewältigung wurde im Interesse aller, insbesondere auch der Passagiere, eine Herangehensweise gewählt, die der Sicherheit Vor- 3796 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) rang einräumt. Diese Priorität ist auch in Zukunft ohne Alternative. Aufgrund der in dieser Krisensituation gemachten Er- fahrungen wird für die Zukunft bereits an Maßnahmen gearbeitet, um bei ähnlichen Ereignissen optimal reagie- ren zu können. Dies wird sicherlich auch den Bereich der Information von Fluggästen betreffen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 94): Wurden die Schäden, insbesondere am Triebwerk des Nato- Kampfjets F-16, der in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, zu Testzwecken über Europa geflogen ist, ausführlich analysiert und, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Die Bundesregierung hat Kenntnis über militärische Flüge, die am 21. April 2010 über Deutschland stattge- funden haben. Nach Aussage der US-Streitkräfte wurden dabei keine unmittelbar auf Vulkanasche zurückzufüh- renden Schäden festgestellt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine ei- genen Erkenntnisse vor. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 95): Hat die Bundesregierung Krisenpläne für den Fall eines weiteren Vulkanausbruchs mit Aschewolkenbildung, ver- gleichbar mit der Situation in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Über- flüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, und, wenn ja, wie sehen diese Krisenpläne aus, und wann greifen sie? Die Bundesregierung hat unverzüglich die grundle- genden Arbeiten zur Vorsorge im Luftverkehr bei künfti- gen Krisenfällen im Zusammenhang mit Vulkanasche aufgenommen. Bundesminister Dr. Ramsauer hat am 27. April 2010 mit Vertretern der Wirtschaft und der zu- ständigen deutschen sowie europäischen Behörden erör- tert, wie das bereits vorhandene Regelwerk anzupassen beziehungsweise fortzuentwickeln ist. An dieser Exper- tenrunde nahm auch der Koordinator der Bundesregie- rung für Luft- und Raumfahrt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Parlamentarischer Staatssekretär Hintze, teil. Zu den laufenden Aktivitäten dieser Expertengruppe gehört auch die Ausarbeitung von Krisenplänen für eventuelle zukünftige Ereignisse dieser Art. Sobald kon- krete Maßnahmen ausgearbeitet worden sind, wird die Bundesregierung diese bekannt geben. Bundesminister Brüderle hat am 19. April 2010 mit Vertretern der betroffenen Wirtschaftszweige die Ein- richtung einer Task Force vereinbart. Ziel der Task Force ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Flugver- bots zu ermitteln und Strategien zu erarbeiten, wie in vergleichbaren Fällen Unterbrechungen in der Wert- schöpfungskette vermieden werden können. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 96): Von welchen Institutionen und Experten hat der Bundes- minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutsch- land oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, fachkundigen Rat eingeholt, und welche deutschen Messungen der Asche- konzentration in der Luft wurden in diesem Zeitraum vor dem Flug der Falcon 20E durchgeführt? Herr Bundesminister Dr. Ramsauer hat fachkundigen Rat bei den am Krisenstab direkt und indirekt Beteiligten eingeholt. In diesem Krisenstab waren Experten aus den verschiedensten Bereichen der Luftfahrt eingebunden. Bereits seit dem 16. April 2010 wurden in Deutschland von verschiedenen Institutionen Messungen der Vulkan- aschekonzentration in der Atmosphäre vorgenommen, so zum Beispiel durch die deutschen LIDAR-Stationen des Instituts für Troposphärenforschungen in Leipzig, IFT, der Ludwig-Maximilians-Universität in München und auf der Zugspitze. Der Deutsche Wetterdienst hat mithilfe seines neuen Ceilometermessnetzes, bestehend aus 52 Systemen in ganz Deutschland, die Vulkanasche- wolke flächendeckend registriert. Da sich die Vernetzung noch im Aufbau befindet, standen diese Daten nicht un- mittelbar zur Verfügung. Die Warnungen vor Vulkanasche bis zum 21. April 2010 wurden generell im Einklang mit ICAO-Vorschrif- ten und nationalen Betriebsvorschriften vom DWD, auf der Grundlage der Warnempfehlungen des VAAC Lon- don, in Warnungen für den Luftverkehr umgesetzt. Dies entspricht den internationalen gültigen Regelungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO, fest- gelegt im ICAO DOC EUR 019. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 97): Wann hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der Einrichtung einer Task Force zum Umgang mit der Einstellung des Luftverkehrs in Deutschland aufgrund der Aschewolke durch den Bundes- minister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, er- fahren, und auf welche Art und Weise war der Bundesminister Dr. Peter Ramsauer in die Vorbereitung und Durchführung des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3797 (A) (C) (D)(B) ersten Treffens am Montag, dem 19. April 2010, involviert und hat Empfehlungen des Treffens, die den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung betreffen, wie zum Beispiel das temporäre Aussetzen des Nachtflugverbots und des Sonntagsfahrverbots für Lkws, er- arbeitet? Zwischen den Bundesministerien fand und findet eine enge Abstimmung statt. Es ist selbstverständlich, dass die einzelnen Bundesminister dringliche Anliegen, die im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit an sie herangetra- gen werden, aufgreifen und mit den Beteiligten erörtern. Die Bundesministerien nehmen hierzu eine gegensei- tige Unterrichtung sowie Beteiligung der anderen Res- sorts vor; dies ist regelmäßig und fortlaufend auch wäh- rend und nach den Tagen der Beeinträchtigung des Luftverkehrs durch Vulkanasche geschehen. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 98): Wie bewertet die Bundesregierung die widersprüchlichen Äußerungen des Bundesministers Rainer Brüderle – „Brü- derle schloss ... staatliche Hilfen nicht aus“, in Hamburger Abendblatt vom 19. April 2010 – und des Bundesministers Dr. Peter Ramsauer – „Ich wehre mich gegen jeden Ruf an den Staat“, in Hamburger Abendblatt vom 19. April 2010 – be- züglich der Frage, ob es staatliche Unterstützung für die Air- lines wegen der wirtschaftlichen Verluste infolge der Sperrung des deutschen Luftraums aufgrund des Ausbruchs des Vulkans Eyjafjallajökull geben soll, und wird die Bundesregierung fi- nanzielle Entschädigungen bzw. finanzielle Unterstützungen für die Airlines wie auch für die Flughäfen und von den Flug- ausfällen betroffenen deutschen Fluggäste zur Verfügung stel- len? Die Bundesregierung läßt sich im Hinblick auf mögli- che Forderungen von folgenden Überlegungen leiten: Bei den bisherigen Gesprächen ist nicht über Hilfen, sondern über Krisenmanagement gesprochen worden. Anträge auf Staatshilfe liegen dementsprechend zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor. Die Bundesregierung ist im Übrigen der Ansicht, dass der Staat nicht für unter- nehmerische Risiken in die Pflicht genommen werden darf. Eine staatliche Hilfeleistung kann nur ultima ratio sein und muss zudem EU-weit koordiniert erfolgen. Die Situation ist nicht vergleichbar mit der in der Folge des 11. Septembers 2001. Damals war für die eu- ropäischen Luftverkehrsunternehmen durch die massi- ven Subventionen der US-Regierung für die dortigen Luftverkehrsunternehmen ein erheblicher Nachteil im Wettbewerb entstanden, den es auszugleichen galt. Dies ist nun nicht der Fall. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 99): Auf welche Art und Weise wurden die Flughäfen – und hier besonders die Regionalflughäfen – über die stundenweise Öffnung des Luftraums am Sonntagabend, dem 18. April 2010, informiert, und was waren die Gründe dafür, dass die zeitweise Öffnung des Luftraums durch die Airlines nur in äu- ßerst begrenztem Rahmen genutzt wurde? Die Information über die Gebiete mit von Asche kon- taminierten Lufträumen erfolgte durch den Deutschen Wetterdienst auf der Basis von sogenannten SIGMETs, Significant Meteorological Information. Derartige Luft- fahrtinformationen stehen allen am Luftverkehr Beteilig- ten rund um die Uhr zur Verfügung. Aus den SIGMETs ist ersichtlich, für welches Gebiet das kontaminierte Ge- biet vorhergesagt wird. Am 18. April 2010 änderte sich die Lage der kontami- nierten Gebiete für einen kurzen Zeitraum so, dass Flüge nach Instrumentenflugregeln durchführbar waren. Das kurze Zeitfenster ermöglichte nur wenigen Fluggesell- schaften, ihre Passagiere zu informieren, den Flug vorzu- bereiten und durchzuführen. Gleiches gilt für die Interna- tionalen Verkehrsflughäfen und die Regionalflughäfen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Sören Bartol (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 100): Wer hat den Auftrag an die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und Vertreter der deutschen Airlines erteilt, einen Lö- sungsweg zu finden, der eine schnellere Öffnung des deut- schen Luftraums, der aufgrund der Aschewolke in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, weitestgehend geschlossen war, ermöglichen sollte und dann konkret das Zulassen von Sondergenehmigun- gen für Flüge im kontrollierten Sichtflugverfahren, CVFR, beinhaltete, und auf welcher rechtlichen Grundlage haben die DFS Deutsche Flugsicherung und die Airlines den Auftrag er- halten? Der Anspruch der Bundesregierung bestand darin, un- ter Wahrung größtmöglicher Sicherheit, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zur Schadensminimierung zu finden. Alle Beteiligten haben innerhalb der gesetzli- chen und internationalen Rahmenbedingungen an der Erarbeitung einer Lösung mitgewirkt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/1534, Fragen 101 und 102): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass der Luftraum entweder sicher sei oder er es eben nicht sei, und welche technischen und/oder wissenschaftlichen Gründe gab es für die Entscheidung der Bundesregierung, die Geneh- migung von Flügen im kontrollierten Sichtflugverfahren, CVFR, zu erteilen? Welche Vorteile im Hinblick auf die Sicherheit der Passa- giere boten die durch die Bundesregierung in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, genehmigten Flüge im kontrollierten Sichtflugverfah- ren, CVFR, vor dem Hintergrund, dass es in weiten Teilen des 3798 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) deutschen Luftraums keine mit bloßem Auge sichtbare Aschewolke gab, und warum wurden vor diesem Hintergrund in ein und demselben Luftraum Flüge im kontrollierten Sicht- flugverfahren, aber nicht im Instrumentenflugverfahren ge- nehmigt? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die gigantische Aschewolke nach dem Vulkanaus- bruch auf Island stellte für den gesamten europäischen Luftverkehr ein historisch erstmaliges Phänomen und damit eine bisher erstmalige Herausforderung dar. Es war deshalb bei Vorliegen erster Erkenntnisse absolut richtig und alternativlos, unverzüglich Vorsichtsmaßnah- men zu ergreifen und am 15. April 2010 erhebliche Ein- schränkungen des Flugverkehrs vorzunehmen. Sicher- heit und die Befolgung klarer internationaler Regeln waren oberstes Gebot. Die Bundesregierung hielt sich bei allen ergriffenen Maßnahmen deshalb an die Vor- gaben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, ICAO. Das internationale Regelwerk untersagt Freigaben für Flüge nach Instrumentenflugregeln in mit Vulkan- asche kontaminierten Lufträumen. Flüge nach Sichtflug- regeln werden in dieser Vorschrift nicht adressiert. Flüge wurden im Einklang mit diesem Regelwerk ge- duldet, die nach den Kriterien des kontrollierten Sicht- fluges durchgeführt wurden, selbstverständlich unter bestmöglicher Nutzung der zur Verfügung stehenden In- strumente und unter Wahrung der gebotenen Sicherheit. Kontrollierte Sichtflüge setzen gute Sichtverhältnisse voraus, sowie eine geringe Inanspruchnahme. Sollte die Verkehrssituation es nicht zulassen, kann die Flugsiche- rung Freigaben für entsprechende Flüge verweigern. Am 17. April 2010 erfolgten auf diese Weise eine Reihe von Überführungsflügen unter anderem deutscher Luftverkehrsgesellschaften, um die Flugzeuge für den Normalbetrieb an ihren Bedarfsstandorten zu positionie- ren. Diese Flüge erfolgten ohne Passagiere und lieferten zudem als technische Überführungsflüge der Bundes- regierung und den zuständigen Fachbereichen wertvolle Erkenntnisse. Am darauffolgenden Montag folgten erste Passagierflüge unter den Bedingungen des oben be- schriebenen kontrollierten Sichtflugs, um die seit Tagen im Ausland auf Flughäfen gestrandeten Urlauber nach Deutschland zurückholen zu können. Grundsätzlich gilt: Ein regelmäßiger, kommerzieller Flugbetrieb nach den Regeln des Sichtflugverkehrs ist im dicht belasteten europäischen und deutschen Luft- raum sowie im Hinblick der herrschenden Wetterbedin- gungen nicht möglich. Auch bei dieser Frage offenbaren sich die offenkundigen Defizite des bisherigen ICAO- Regelwerks, welches die Bundesregierung nunmehr un- ter Hochdruck weiterentwickeln will. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Florian Pronold (SPD) (Druck- sache 17/1534, Fragen 103 und 104): Was war der Grund dafür, dass in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mittwoch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deut- schen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, neben den unter Leitung der Deutschen Flug- sicherung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Wetter- dienst und Eurocontrol ergriffenen Maßnahmen kein zentraler Krisenstab beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angesiedelt wurde, in dem auch Vertreter der Airlines, der Flughäfen, der Bundesländer, der Trieb- werks- und Flugzeughersteller sowie der Bundesministerien in den Bereichen Wirtschaft, Verbraucherschutz, auswärtige Angelegenheiten sowie des Kanzleramtes eingebunden wa- ren? Auf welche Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt wa- ren in der Zeit von Donnerstag, den 15. April 2010, bis Mitt- woch, den 21. April 2010, als Überflüge über Deutschland oder An- und Abflüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke zeitweise nicht möglich waren, die deutschen Bundesländer, die für die Luftverkehrsverwaltung und damit unter anderem auch für Themen wie die temporäre Aufhe- bung des Nachtflugverbots verantwortlich sind, in das Krisen- management eingebunden? Zu Frage 103: Die Bundesregierung hat unmittelbar am 15. April 2010 bei der DFS Deutschen Flugsicherung den zentra- len Krisenstab aktiviert, durch den das BMVBS die Ak- tivitäten koordiniert hat. Ein Austausch mit anderen betroffenen Stellen wie Bundesressorts, Fluggesellschaften, Flughäfen, den Bundesländern sowie der Herstellerindustrie hat regel- mäßig und anlassbezogen durch den Krisenstab oder im Rahmen der vorhandenen Strukturen stattgefunden. Der Krisenstab hat stets im engen Kontakt mit der Leitung des BMVBS gestanden, die vertreten durch den zustän- digen Staatssekretär und Abteilungsleiter persönlich auch vor Ort präsent waren. Zusätzlich fanden mehrere Gespräche auf nationaler und europäischer Ebene statt. Die deutschen Fluggesellschaften waren ebenfalls eng eingebunden. Zu Frage 104: Die Koordinierung mit den Bundesländern wurde durch eine Telefonkonferenz des Bundesverkehrsminis- ters Dr. Ramsauer mit den zuständigen Länderministern am 18. April 2010 eingeleitet. Zur Nutzung von Zeitfenstern erging ein Appell an die für die Genehmigung zuständigen Landesluftfahrt- behörden in Abhängigkeit von der Wetterlage und der Vulkantätigkeit eine Lockerung bzw. Aussetzung von Nachtflugverboten, insbesondere zur Unterstützung der Rückführung von Fluggästen, beizutragen. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/ 1534, Fragen 105 und 106): Wann hat der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung, Dr. Peter Ramsauer, von der drohenden Gefahr erfahren, dass Überflüge über Deutschland oder An- und Ab- flüge an deutschen Flughäfen aufgrund der Aschewolke ver- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3799 (A) (C) (D)(B) boten werden müssen und damit der Luftverkehr in Deutsch- land weitestgehend eingestellt werden muss, und wann hat er die Bundeskanzlerin informiert und Kontakt zu seinen EU- Kollegen aufgenommen, um die notwendigen Maßnahmen zu koordinieren? Welche Krisenstäbe, geleitet durch Bundesminister, sind in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Vulkanasche auf den Luftverkehr von der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Krisenmanagements in der Zeit vom 15. April 2010 bis zum 21. April 2010 eingesetzt wor- den, um unter anderem die Kommunikation und Entschei- dungsfindung zwischen den inhaltlich betroffenen Bundesmi- nisterien für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, für Wirtschaft und Technologie, für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Auswärtigen Amt herzustel- len? Zu Frage 105: Herr Bundesminister Dr. Ramsauer wurde am Don- nerstag, den 15. April 2010 gegen Mittag zum Ende der Verkehrsministerkonferenz mit den Bundesländern über Warnmeldungen wegen der Aschewolke informiert. Eine Information der Bundeskanzlerin und der EU-Kollegen fand regelmäßig statt. Zu Frage 106: Die Bundesregierung hat unmittelbar am 15. April 2010 bei der DFS Deutschen Flugsicherung den zentralen Krisenstab aktiviert, durch den das BMVBS die Aktivitä- ten koordiniert hat. Ein Austausch mit anderen betroffe- nen Stellen wie Bundesressorts, Fluggesellschaften, Flughäfen, den Bundesländern sowie der Herstellerindus- trie hat regelmäßig und anlassbezogen durch den Krisen- stab oder im Rahmen der vorhandenen Strukturen stattge- funden. Der Krisenstab hat stets im engen Kontakt mit der Leitung des BMVBS gestanden, die vertreten durch den zuständigen Staatssekretär und Abteilungsleiter persön- lich auch vor Ort präsent waren. Zusätzlich fanden meh- rere Gespräche auf nationaler und europäischer Ebene statt. Die deutschen Fluggesellschaften waren ebenfalls eng eingebunden. Die angesprochenen Ressorts Wirtschaft und Auswär- tiges Amt wurden fallweise beteiligt. Daneben hat Bundesminister Brüderle am 19. April 2010 mit Vertretern der betroffenen Wirtschaftszweige die Einrichtung einer Task Force vereinbart. Ziel der Task Force ist es, die wirtschaftlichen Auswirkungen des Flugverbots zu ermitteln und Strategien zu erarbeiten, wie in vergleichbaren Fällen Unterbrechungen in der Wertschöpfungskette vermieden werden können. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/ 1534, Frage 107): Ist der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung, Dr. Peter Ramsauer, der Urheber des von den europäi- schen Verkehrsministern am Montag, dem 19. April 2010, in einer Telefon- und Videoschaltung beschlossenen Lösungs- weges für den Umgang mit den Auswirkungen der Asche- wolke auf die Flugsicherheit über Europa, und sollte er an der Telefon- und Videoschaltung nicht persönlich teilgenommen haben, was war der Grund für seine Verhinderung? Bereits am Wochenende 17./18. April 2010 hat Bun- desverkehrsminister Dr. Ramsauer mehrere Gespräche mit dem spanischen Verkehrsminister Blanco – EU-Rats- präsidentschaft –, mehreren EU-Verkehrsministern so- wie mit dem EU-Kommissar Kallas geführt. Unter spa- nischem Vorsitz hat dann am 19. April 2010 eine Telefon- und Videokonferenz der Verkehrsminister der EU-Mitgliedstaaten stattgefunden. Ziel war die Abstim- mung über ein koordiniertes europäisches Vorgehen, um den Flugverkehr unter sicheren Bedingungen wieder aufnehmen zu können. Der spanische Verkehrsminister hat in Wahrnehmung der Ratspräsidentschaft Bundes- verkehrsminister Dr. Ramsauer informiert; dieser war per Telefon von unterwegs direkt zugeschaltet. Vor-Ort- Teilnehmer an der Videokonferenz war sein Vertreter Staatssekretär Professor Scheurle. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Ab- geordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 108): Ist die Feststellung richtig, dass die Beantragung von Son- dergenehmigungen für das Fliegen von Passagiermaschinen im kontrollierten Sichtflugverfahren, CVFR, beim Luftfahrt- Bundesamt bereits vor Montag, dem 19. April 2010, möglich gewesen wäre, und, wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass die Airlines entsprechende Anträge nicht gestellt haben? Die Luftverkehrsgesellschaften hätten bereits vor dem 19. April 2010 entsprechende Anträge beim Luft- fahrtbundesamt stellen können. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, warum sie dies nicht ge- tan haben. Anlage 78 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 109): Auf welche Weise setzt die Bundesregierung die Ankündi- gung des Bundesministers Dr. Norbert Röttgen um, sich in- nerhalb der EU für die unkonditionierte Anhebung des EU- CO2-Reduktionszieles auf 30 Prozent starkzumachen? Die Bundesregierung unterstützt ein konditioniertes EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 im Rahmen der Be- schlusslage des Europäischen Rates vom 10./11. Dezem- ber 2009. Sie wird sich im Rahmen der auf europäischer Ebene anstehenden Diskussionen über die künftige Klima- schutzstrategie der EU auch mit der Frage befassen, ob die EU ihr Emissionsreduktionsziel auf 30 Prozent erhö- hen soll. 3800 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Anlage 79 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 110): Welche Ergebnisse und Impulse hat der Petersberger Kli- madialog vom 2. bis 4. Mai 2010 aus Sicht der Bundesregie- rung für die kommenden Klimaverhandlungen gebracht, und wie ist vor dem Hintergrund der auf dem Petersberger Dialog diskutierten Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern durch die Industrieländer die Tatsache aufgenommen worden, dass es sich bei den durch die Bundes- regierung versprochenen Mitteln nur in kleinen Teilen um nicht bereits zuvor für andere Projekte und Maßnahmen ver- sprochene Mittel handelt? Der Petersberger Klimadialog fand vom 2. bis 4. Mai 2010 auf gemeinsame Einladung von Deutschland und Mexiko statt. Die Eröffnungsvorträge wurden von Bun- deskanzlerin Merkel und dem Mexikanischen Präsiden- ten Calderon gehalten. Geleitet wurde die Sitzung von Bundesumweltminister Röttgen und dem mexikanischen Umweltminister Elvira. Mit der Konferenz ist es gelun- gen, mit den zentralen Akteuren der internationalen Kli- mapolitik ein gemeinsames Verständnis für die notwen- digen Schritte bis zur Klimakonferenz in Cancun und darüber hinaus zu entwickeln. Auf der Konferenz wurde von vielen Ministern auf die Bedeutung der „fast start“-Finanzierung für den wei- teren Prozess hingewiesen. Die Bundesregierung hat auf dem Petersberg angekündigt, dass Deutschland 10 Mil- lionen Euro in den UN-Anpassungsfonds einzahlen wird und nochmals die „fast start“-Zusage von 1,26 Milliar- den Euro 2010 bis 2012 unterstrichen. Hiervon sollen mindestens 350 Millionen Euro, rund 30 Prozent der Gelder, für Projekte zur Reduzierung von Entwaldung in Entwicklungsländern zur Verfügung stehen. Mehr als 30 Prozent der Gelder sollen zudem in Anpassung flie- ßen. Anlage 80 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1534, Frage 111): Weshalb hat die Bundesregierung keine Regierungsdele- gation zum alternativen Klimagipfel der Völker – auch: Welt- konferenz der Völker über Klimawandel und die Rechte der Mutter Erde – im bolivianischen Cochabamba vom 19. bis 22. April 2010 geschickt, welcher als alternative Folgekonfe- renz des gescheiterten UN-Klimagipfels ausgerichtet wurde? An der Weltkonferenz der Völker über Klimawandel und die Rechte der Mutter Erde vom 19. bis 22. April 2010 in Cochabamba, Bolivien, wurde die Bundesrepu- blik Deutschland durch die deutsche Botschaft La Paz vertreten. Auf diese Ebene der Wahrnehmung hatten sich die EU-Mitgliedstaaten verständigt. Anlage 81 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 112): Um welche Menge würde sich das radioaktive Inventar in Bezug auf Radionukleide mit einer Halbwertzeit von zehn Jahren erhöhen, wenn die Laufzeit sämtlicher in Betrieb be- findlicher Atomkraftwerke um 10, 20 bzw. 28 Jahre – bitte die Mengen sowohl für die 10, 20 als auch 28 Jahre getrennt an- geben – erhöht würde? Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um zehn Jahre würde sich bei der zurzeit jährlich anfallenden mittleren Entlademenge von etwa 370 Tonnen die Gesamtmenge an bestrahlten Brennelementen um 10 x 370 = 3 700 Tonnen erhöhen. Damit ergibt sich bei einer Laufzeitverlänge- rung um zehn Jahre eine Erhöhung des Aktivitätsinven- tars um rund 1,5 x 1020 Bq (Becquerel). Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um 20 Jahre würde sich die Gesamtmenge an bestrahlten Brennelementen um 20 x 370 = 7 400 Tonnen erhöhen. Für die Aktivität ergibt sich eine Erhöhung um rund 3 x 1020 Bq. Bei einer Verlängerung der Laufzeiten sämtlicher in Betrieb befindlicher Kernkraftwerke um 28 Jahre würde sich die Gesamtmenge an bestrahlten Brennelementen um 28 x 370 = 10 360 Tonnen erhöhen. Für die Aktivität ergibt sich eine Erhöhung um rund 4,2 x 1020 Bq. Anlage 82 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 113): Wo soll die Neuverpackung des Atommülls nach der Zwi- schenlagerung in Ahaus erfolgen, wenn es zutrifft, dass der schwach- und mittelradioaktive Abfall, der im Brennelemen- tezwischenlager Ahaus zwischengelagert werden soll, vor dem Transport von Ahaus in das Endlager Schacht Konrad neu verpackt werden muss, und war den zuständigen Behör- den die Tatsache der erforderlichen Neuverpackung bei der Genehmigung der Zwischenlagerung des Atommülls in Ahaus bekannt? Die Bezirksregierung Münster hat am 9. November 2009 eine Genehmigung nach § 7 Strahlenschutzverord- nung erteilt, im westlichen Lagerbereich, Lagerbereich I, des Transportbehälterlagers Ahaus radioaktive Rest- stoffe und Abfälle sowie ausgebaute oder abgebaute ra- dioaktive Anlagenteile bis zu ihrem Abtransport zum Endlager Konrad oder zum Abtransport in eine Einrich- tung zur Behandlung oder zur weiteren Zwischenlage- rung radioaktiver Abfälle und Reststoffe zu lagern. Die Abfälle stammen in der Regel aus dem laufenden Betrieb und der Stilllegung kerntechnischer Anlagen in Deutschland. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3801 (A) (C) (D)(B) Es handelt sich um eine Pufferlagerung von radioakti- ven Abfällen in der Regel für die Betriebsstätte der Ge- sellschaft für Nuklear-Service mbH, GNS, in Duisburg. Im Übrigen wurde diese Nutzung des Transportbehäl- terlagers Ahaus bereits in der Antwort der Bundesregie- rung auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Dezember 2009 behandelt. Anlage 83 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 114): Wie sollen die Gutachter, die derzeit die Energieszenarien der Bundesregierung berechnen, realistische Werte für die Kosten der Atomkraft ansetzen, wenn sie nach Aussage der Bundesregierung vom 28. April 2010 noch keine verlässli- chen Vorgaben der Bundesregierung zu den Kosten für Si- cherheitsnachrüstungen, zur Besteuerung von Brennelemen- ten oder zur Kostenbeteiligung der Betreiber bei der Sanierung der Schachtanlage Asse haben – vergleiche Ant- wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1531? Die Bundesregierung und die Gutachter tauschen sich ständig über die den Energieszenarien zugrunde liegen- den Annahmen aus. Die relevanten Aspekte werden in den Ergebnissen der Gutachter Berücksichtigung finden. Anlage 84 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 115): Unterstützt die Bundesregierung auf europäischer Ebene eine Erhöhung des EU-Ziels zur Emissionsreduzierung bis 2020 von 20 Prozent auf 30 Prozent, angesichts der Tatsache, dass die Europäische Kommission in ihrer jüngsten Kommu- nikation „Unlocking Europe’s potential in clean innovation and growth“ die geringen Kosten und erheblichen wirtschaft- lichen Chancen eines solchen Schritts hervorgehoben hat? Die Bundesregierung unterstützt ein konditioniertes EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 im Rahmen der Be- schlusslage des Europäischen Rates vom 10./11. Dezem- ber 2009. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/1534, Frage 116): Wie wird die Bundesregierung der Forderung des Gutach- tens 2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen nachkommen, die For- schung zu Diagnostik und Therapie von seltenen oder Wai- senkrankheiten, Orphan Diseases, und insbesondere für die Amyotrophe Lateralsklerose, ALS, zu verstärken, und inwie- weit werden Forschungsschwerpunkte des Deutschen Zen- trums für Neurodegenerative Erkrankungen im Bereich von Orphan Diseases und insbesondere von ALS gesetzt? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Gesund- heitsforschungsprogramms Forschung zu Krankheitsur- sachen, Diagnostik und Therapie von seltenen Erkran- kungen mit einer Fördermaßnahme, die darauf abzielt, nationale Kompetenzen zu Gruppen von seltenen Er- krankungen in Forschungsnetzen zu bündeln, 30 Millio- nen Euro für den Förderzeitraum 2003 bis 2009, 70 Mil- lionen Euro vorgesehen für 2009 bis 2018. Die internationale Netzwerkbildung von Wissen- schaftlern wird durch ein internationales Konsortium von Förderorganisationen – unter Beteiligung des BMBF – derzeit mit 20 Millionen Euro gefördert. Diese Maßnahmen sollen konsequent weiterentwickelt und die klinische Forschung ausgebaut werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Anträge zur Er- forschung seltener Erkrankungen auch bei allgemeinen Maßnahmen zur Forschungsförderung durchaus konkur- renzfähig, das heißt erfolgreich, sind. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Er- krankungen, DZNE, befindet sich noch im Aufbau, so- dass derzeit noch keine abschließenden Aussagen über die konkreten Projekte des Instituts möglich sind. Das DZNE hat seinen Forschungsschwerpunkt bei alters- bezogenen neurodegenerativen Volkskrankheiten wie zum Beispiel Parkinson, der Alzheimer-Erkrankung und anderen Formen der Demenz. Seltenere Formen der neuro- degenerativen Erkrankungen wie Prionen-Erkrankungen, Chorea Huntington oder die Amyotrophe Lateralskle- rose, ALS, sind explizit Teil des Themenspektrums des DZNE. Um eine national abgestimmte Strategie zur Verbesse- rung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit seltenen Erkrankungen auszuarbeiten, wurde im März 2010 unter der Federführung des BMG ein Nationales Aktionsbündnis ins Leben gerufen, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Empfehlung des Rates der Europäischen Union umzusetzen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans für seltene Er- krankungen und die Förderung der Bildung von Fach- zentren. Wesentliche Akteure der Regierung, des Ge- sundheitswesens und der Forschung sind aktiv eingebunden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/1534, Frage 117): Welches Engagement hat die Bundesregierung mit den Ländern/der Kultusministerkonferenz aufgebracht, die Som- merferienzeiten zu entzerren, und wie ist die mittelfristige Einschätzung hierzu? Auf ihrer 194. Amtschefskonferenz hat die Kultusmi- nisterkonferenz am 15. Mai 2008 die „Langfristige Som- merferienregelung 2011 bis 2017“ beschlossen. 3802 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 (A) (C) (D)(B) Die Regelung der Sommerferientermine fällt in die Kultuszuständigkeit und damit in die alleinige Verant- wortung der Länder. Hierzu stimmt sich die Kultusministerkonferenz mit der Wirtschaftsministerkonferenz ab. In Vorbereitung der letzten Beschlussfassung hatte sich der Beauftragte der Bundesregierung für Tourismus im Zusammenwirken mit der Wirtschaftsministerkonfe- renz mit großem Nachdruck für eine noch stärkere Ent- zerrung der Ferienzeiten eingesetzt, frühzeitig den Kon- takt zum Sekretariat der KMK aufgenommen und sich unter anderem auch direkt an die Ministerpräsidenten der Länder gewandt. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 118): Wie plant die Bundesregierung – unter anderem personell und finanziell –, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, die komplette Organisation und Verwaltung ihres nationalen Sti- pendienprogramms zu übernehmen, und welche Vorschläge will die Bundesministerin für Bildung und Forschung der Hochschulrektorenkonferenz angesichts des erheblichen Auf- wands für die Einwerbung und Administration von privaten Mitteln und der Erfahrungen aus anderen Ländern wie etwa Großbritannien – wo mehr als ein Drittel der eingeworbenen Beträge allein durch diese Bürokratiekosten aufgebraucht wurde – unterbreiten? Artikel 104 a Abs. 5 Grundgesetz (GG) schreibt vor, dass der Bund und die Länder die bei ihren Behörden entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 119): Wieso hat laut dem Entwurf eines Stipendienprogramm- Gesetzes der Studienortwechsel eines Stipendiaten im Inland einen Verlust des Stipendiums zur Folge, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich diese Regelung mobilitätsfeind- lich auswirken dürfte, und unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen können Stipendien aus dem nationalen Sti- pendienprogramm mit ins Ausland genommen werden? Es wird davon ausgegangen, dass die privaten Mittel- geber gezielt Studierende derjenigen Hochschule fördern möchten, der sie Mittel zur Verfügung stellen. Zudem soll die Herstellung eines Kontakts zwischen Stipendia- tinnen und Stipendiaten und privaten Mittelgebern mög- lich sein. Im Falle eines Hochschulwechsels, sei es im Inland, sei es im Ausland, gibt ein Übergangssemester, während dessen das Stipendium von der abgebenden Hochschule fortgezahlt wird, die Gelegenheit, sich an der aufnehmenden Hochschule erneut um ein Stipen- dium zu bewerben oder eine andere Möglichkeit der Stu- dienfinanzierung zu suchen. Während eines Auslandsaufenthalts wird das Stipen- dium in gleicher Höhe fortgezahlt. Alternativ kann das Stipendium unterbrochen werden, zum Beispiel um eine Fördermöglichkeit des DAAD zu nutzen. Voraussetzung ist jeweils, dass der oder die Studierende nicht für den Rest des Studiums an die ausländische Hochschule wechselt, sondern weiterhin an der Hochschule immatri- kuliert ist, die das Stipendium bewilligt hat, oder dass ein beabsichtigter Verbleib an der Hochschule auf andere Weise deutlich gemacht wird. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 120): Wie definiert die Bundesregierung die im Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms, Stipendienprogramm-Gesetz, StipG, (unter § 1 Abs. 1) genannten Kriterien „Begabung und Leistung“, und warum sind „gesell- schaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönli- che Umstände“ anders als „Begabung und Leistung“ als Soll- kriterien geführt (unter § 3 StipG)? Die Stipendien dienen der Förderung begabter Studie- render. Bisher erbrachte besondere Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sind für die Begabung ein wichtiges Indiz. Besondere Leistungen werden vor dem Hinter- grund der jeweiligen persönlichen Biografie gewürdigt. Zusätzliche Kriterien, die das Begabungskriterium er- gänzen, aber nicht ersetzen, sind gesellschaftliches Engagement und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände. Ihre Berücksichtigung ist der Re- gelfall. In atypischen Fällen, zum Beispiel bei der Wür- digung besonderer künstlerischer Begabungen, ist es denkbar, dass Zusatzkriterien keine Rolle spielen. Durch diesen Begabungsbegriff ist gewährleistet, dass die gesamte Persönlichkeit und ihr Hintergrund betrachtet werden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Priska Hinz (Herborn) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1534, Frage 121): Wie kommt die Annahme der Bundesregierung zustande, den Hochschulen im Rahmen des nationalen Stipendienpro- gramms entstünden maximal 30 Millionen Euro Mehrausga- ben, obwohl es Hinweise zum Beispiel aus Großbritannien gibt, wonach der Aufwand allein für Einwerbung privater Mittel unter anderem für Stipendien ein Drittel der eingewor- benen Mittel beträgt, und auf welchen Annahmen basiert die Feststellung aus dem Entwurf eines Stipendienprogramm-Ge- setzes, dass im Endausbau des nationalen Stipendienpro- gramms 100 Millionen Euro an Steuermindereinnahmen durch mögliche Steuererleichterungen für private Stipendien- geber zu erwarten seien? Für die Mittelaquisekosten im Rahmen des nationalen Stipendienprogramms sind der Bundesregierung keine geeigneten internationalen Vergleichswerte bekannt. In Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 3803 (A) (C) (D)(B) der Projektförderung ist ein Verwaltungskostenanteil von fünf Prozent üblich. Die Annahmen zu den voraus- sichtlichen Steuermindereinnahmen beruhen auf Schät- zungen des Bundesministeriums für Finanzen anhand ähnlicher Konstellationen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1534, Frage 122): Warum spricht die Bundesregierung von einer hälftigen Finanzierung des nationalen Stipendienprogramms durch pri- vate Geldgeberinnen und Geldgeber, wenn in der Endausbau- stufe rund 430 Millionen Euro – Zuschuss, Verwaltungskos- ten, Steuermindereinnahmen – von Bund und Ländern, jedoch nur 200 Millionen Euro von privater Seite getragen werden, was einem Anteil von lediglich 31,75 Prozent entspricht und nicht den im Gesetzentwurf benannten und in der Öffentlich- keit suggerierten 50 Prozent? Die von den Hochschulen vergebenen Stipendien werden, wie der Gesetzentwurf richtig ausführt, zu je- weils 50 Prozent aus privaten und öffentlichen Mitteln finanziert. Die Steuermindereinnahmen entstehen durch Steuererleichterungen, die im Nachhinein für Spenden in Anspruch genommen werden können. Darin liegt kein Widerspruch zu der Aussage über die Zusammensetzung der Stipendienmittel. 39. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 5. Mai 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72 Anlage 73 Anlage 74 Anlage 75 Anlage 76 Anlage 77 Anlage 78 Anlage 79 Anlage 80 Anlage 81 Anlage 82 Anlage 83 Anlage 84 Anlage 85 Anlage 86 Anlage 87 Anlage 88 Anlage 89 Anlage 90 Anlage 91
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. h.c. Wolfgang Thierse


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Weitere Nachfragen?



Rede von Karin Roth
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

Ja, noch eine, Herr Präsident. – Frau Kopp, ich höre

mit Freude, dass Sie dieses Thema auf die Tagesordnung
setzen; das ist wunderbar. Die Frage ist: Ist damit zu
rechnen, dass es im Rahmen dieser internationalen Ver-
abredungen ein Aktionsprogramm gibt? Man braucht na-
türlich unterschiedliche Maßnahmen – nicht nur im Be-
reich der sozialen Sicherung, sondern auch auf anderen
Politikfeldern –, um eine Politikkohärenz der Bundes-
regierung zu gewährleisten.

Gu
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gudrun Kopp


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)



    Ich kann Ihnen versichern, dass wir größten Wert auf
    eine kohärente Politik legen. Diese verfolgen wir; alles
    andere ergibt keinen Sinn. Sie haben gefragt, ob diese
    kohärente Politik im Rahmen von Aktionsplänen erfolgt.
    Ich bin beim Thema Aktionsplan immer ein wenig vor-
    sichtig, weil viele Aktionspläne oder Aktionen auch in
    ihrer Wirkung kurzfristig sind. Ich möchte gerne, dass
    wir nachhaltig handeln.

    Man kann mit einer Aktion, welcher Art auch immer,
    einen Auftakt machen; aber es muss immer Substanz da-
    hinter sein. Es ist nicht so, dass wir uns kurzfristig einem
    Thema widmen und dann meinen, wir müssten hierzu ei-
    nen Aktionsplan ins Leben rufen, sondern uns ist wich-
    tig, nachhaltig vorzugehen, kohärente Politik zu machen
    und diese auch zu verfolgen. Ob in diesem Zusammen-
    hang ein Aktionsplan kommen wird, kann ich Ihnen
    derzeit noch nicht sagen. Wichtig ist mir, dass wir eine
    effiziente und effektive Politik im Sinne der Menschen
    machen, die Hilfe brauchen.