Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3445
(A) (C)
(D)(B)
demie der Technikwissenschaften acatech und der Berlin-
Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, welche im
„Konzept für ein integriertes Energieforschungsprogramm für
Dr. Sieling, Carsten SPD 21.04.2010
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1388,
Frage 2):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen
Akademie der Naturforscher Leopoldina, der Deutschen Aka-
Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 21.04.2010
Dr. Röhlinger, Peter FDP 21.04.2010
Anlage 1
Liste der entschuldi
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Beck (Bremen),
Marieluise
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Binder, Karin DIE LINKE 21.04.2010
Bollmann, Gerd SPD 21.04.2010
Buchholz, Christine DIE LINKE 21.04.2010
Dörmann, Martin SPD 21.04.2010
Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 21.04.2010
Haibach, Holger CDU/CSU 21.04.2010
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 21.04.2010
Karl, Alois CDU/CSU 21.04.2010
Kolbe (Leipzig),
Daniela
SPD 21.04.2010
Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Kumpf, Ute SPD 21.04.2010
Lutze, Thomas DIE LINKE 21.04.2010
Dr. Maizière de,
Thomas
CDU/CSU 21.04.2010
Dr. Miersch, Matthias SPD 21.04.2010
Mißfelder, Philipp CDU/CSU 21.04.2010
Dr. Mützenich, Rolf SPD 21.04.2010
Nietan, Dietmar SPD 21.04.2010
Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Dr. Raabe, Sascha SPD 21.04.2010
Riegert, Klaus CDU/CSU 21.04.2010
Anlagen zum Stenografischen Bericht
gten Abgeordneten
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des
Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1388,
Frage 1):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aus-
sage des ehemaligen Präsidenten des Medizinischen Fakultä-
tentages, Professor Dr. Gebhard von Jagow, in Forschung &
Lehre (April 2010), dass die von der Bundesregierung geplan-
ten Gesundheitszentren auch über langfristige Projektförde-
rungen finanzierbar seien?
Zur Finanzierung der geplanten Deutschen Zentren
der Gesundheitsforschung wurden alle denkbaren Finan-
zierungsmodelle geprüft, insbesondere auch im Hinblick
auf die haushaltsrechtliche Zulässigkeit langfristiger
Projektförderung. Auch eine langfristige Projektförde-
rung kann nur befristet sein, deshalb wurde grundsätz-
lich der Weg über die Weiterleitung institutioneller Mit-
tel der Helmholtz-Zentren an die Partnereinrichtungen
gewählt. Dadurch wird die Nachhaltigkeit der Deutschen
Zentren der Gesundheitsforschung gewährleistet und
gleichzeitig die haushaltsrechtlich unzulässige „Quasi-
institutionelle Förderung“ vermieden. Der amtierende
Präsident des Medizinischen Fakultätentages, Professor
Dieter Bitter-Suermann, ist in die Entwicklung der Deut-
schen Zentren der Gesundheitsforschung eingebunden
und stimmt den Ausschreibungsmodalitäten für die Zen-
tren zu.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des
Storjohann, Gero CDU/CSU 21.04.2010
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Dr. Volkmer, Marlies SPD 21.04.2010
Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
21.04.2010
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
3446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Deutschland“ formulieren, dass die Kernfusion den erneuer-
baren Energien gleichzustellen sei, und, wenn ja, warum wird
diese dann nicht konsequenterweise aus einem gemeinsamen
Haushaltstitel „Erneuerbare Energie“ finanziert?
Erneuerbare Energien basieren auf nach menschli-
chem Ermessen unerschöpflichen Energiequellen und
kommen ohne Verbrauch nicht-regenerierbarer Brenn-
stoffe aus. Dies ist bei der Kernfusion nicht der Fall. In
Fusionsreaktoren werden zur Gewinnung nutzbarer
Energie Brennstoffe, zum Beispiel Deuterium und Tri-
tium, das aus Lithium im Fusionsreaktor erbrütet werden
soll, verbraucht. Die Umkehrung des Prozesses, also die
Regenerierung der Ausgangsstoffe, ist nahezu unmög-
lich und energetisch nicht sinnvoll. Die Kernfusion wird
daher in der Regel nicht als erneuerbar bezeichnet.
Anlage 4
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 19):
Hält die Bundesregierung die Steigerung der deutschen
Official-Development-Assistance-Quote, ODA-Quote, auf
0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis zum Jahr 2015
für erreichbar?
Die Bundesregierung steht zu dem im EU-Kontext
vereinbarten Ziel einer ODA-Quote von 0,7 Prozent des
Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 und hat mit
der deutlichen Erhöhung der ODA-anrechenbaren Haus-
haltsmittel in den letzten zwei Jahren um rund 1,55 Mil-
liarden Euro unter Beweis gestellt, dass sie entsprechend
handelt.
Trotz der schwierigen Haushaltslage hat das BMZ
auch im Haushalt 2010 noch einmal 256 Millionen Euro
mehr als 2009 erhalten.
Anlage 5
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 20):
Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine internatio-
nale Finanztransaktionsteuer zu etablieren, um einen Teil aus
dem daraus resultierenden Steueraufkommen dafür einzuset-
zen, die Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem ODA-
Stufenplan zu erfüllen, oder hat die Bundesregierung eine an-
dere zusätzliche Finanzierungsquelle ins Auge gefasst?
Zurzeit erarbeitet der Internationale Währungsfonds im
Auftrag der G-20-Staaten einen Bericht über die verschie-
denen Möglichkeiten zur Beteiligung des Finanzsektors an
den Kosten der Bewältigung der Krise. Hierbei wird auch
eine international abgestimmte Finanztransaktionsteuer
thematisiert. Die Bundesregierung hält das Instrument der
Finanztransaktionsteuer nur dann für sinnvoll, wenn es in-
ternational umgesetzt wird. Der Abschlussbericht des IWF,
der für Juni 2010 geplant ist, wird eine wertvolle Grund-
lage für die internationale Diskussion bieten. Grundsätz-
lich gilt, dass Steuern keiner Zweckbindung unterliegen
und über die Verwendung im jährlichen Haushaltsaufstel-
lungsverfahren entschieden wird.
Anlage 6
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 21):
Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung der Auffassung, dass zum Erreichen
der Millenniumsentwicklungsziele 4 und 5 – Kinder- und
Müttergesundheit –, die bisher nur zu 32 bzw. 9 Prozent er-
reicht wurden, die Anstrengungen zur Verbesserung des Zu-
gangs zu freiwilliger Familienplanung vermehrt werden müs-
sen, und, wenn ja, welche konkreten Schritte wird das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung im Rahmen der Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung unternehmen, dass freiwillige Familienpla-
nung in Verbindung mit Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Pro-
grammen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und
HIV/AIDS-Aktivitäten Eingang in die Verhandlungen im
Rahmen des G-8- bzw. G-20-Gipfels findet?
Ja, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der Auffassung,
dass die Anstrengungen zur Verbesserung des Zugangs
zu freiwilliger Familienplanung in Entwicklungsländern
vermehrt werden müssen. Freiwillige Familienplanung,
Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Programme zur sexuel-
len und reproduktiven Gesundheit und HIV/AIDS-Akti-
vitäten haben bereits Eingang in die Verhandlungen im
Rahmen des G-8/G-20-Gipfels genommen.
Anlage 7
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 22):
In welchen Bereichen und in welchem Umfang wird das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung seine Unterstützung im Rahmen der Vorberei-
tung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika auch
nach der WM für die gesamte Subsahara-Region dauerhaft
nutzbar machen?
Das BMZ unterstützt im Rahmen der Fußball-WM
2010 folgende Projekte:
Das TZ-Projekt „Jugendentwicklung durch Fußball“
nutzt die Begeisterung von Jugendlichen für den Fußball
zur Jugendentwicklung und Gewaltprävention. Durch
Fußballspielen unter Anleitung und begleitende Freizeit-
aktivitäten lernen Kinder und Jugendliche nicht nur
Teamgeist und Fair Play, sondern auch ein soziales und
integratives Miteinander, verschiedene Möglichkeiten
der gewaltfreien Konfliktlösung, HIV/Aids-Aufklärung
und Umweltbewusstsein.
Projektaktivitäten finden nicht nur in Südafrika, son-
dern auch in Ghana, Lesotho, Namibia, Sambia und Mo-
sambik statt. Aktivitäten in Kenia, Ruanda und Bots-
wana befinden sich in Vorbereitung. Bis Ende 2011
sollen 30 lokale NRO mit dem Ansatz arbeiten. Dadurch
wird sichergestellt, dass auch nach Projektabschluss die-
ser erfolgreiche Ansatz zur Jugendförderung und Ge-
waltprävention weiter genutzt wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3447
(A) (C)
(D)(B)
Das BMZ unterstützt die Organisation der WM über
das „Host City“-Programm (InWEnt, GTZ, DED). Deut-
sche Experten aus den WM Austragungsorten 2006 vermit-
teln ihren südafrikanischen Kollegen ihre Erfahrungen in
Bereichen wie Unterkunftsplanung, Abfallmanagement,
Fan-Parks, Verkehrsplanung, (Stadion-)Sicherheit, Feuer-
wehr- und Notarzteinsätzen und Katastrophenvorsorge.
Die bisher über 170 Beratungseinsätze deutscher Ex-
perten und zahlreiche Besuche südafrikanischer Verant-
wortlicher in deutschen Kommunen tragen dazu bei,
dass die WM-Städte mit ihren Vorbereitungen gut im
Zeitplan sind und die südafrikanischen Kommunen
nachhaltig Kompetenzen aufbauen.
In den letzten Monaten kam es in Südafrika wiederholt
zu Bürgerprotesten, weil die kommunalen Verwaltungen
ihre Dienstleistungen nicht zufriedenstellend erbrachten.
Durch die Förderung der Kommunen im Rahmen des
„Host City“-Programms und die Maßnahmen zur Stär-
kung lokaler Regierungsführung (unter dem Schwer-
punkt Regierungsführung/öffentliche Verwaltung) leistet
das BMZ einen Beitrag zur inneren Stabilisierung Süd-
afrikas. Vor dem Hintergrund des Vorbildcharakters Süd-
afrikas ist dies für die Stabilität der gesamten Region von
hoher Bedeutung.
Anlage 8
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
17/1388, Frage 23):
Welche Mittel sind für den Haushalt 2011 vorgesehen, um
die Kapitalaufstockung der Weltbank sowie die Wiederauffül-
lung der Mittel für die IDA – International Development As-
sociation – zu leisten, und welche Aufwüchse sind für die Re-
gionalbanken zu erwarten?
Es entspricht der guten Übung der letzten Jahre – und
im Übrigen auch der letzten Bundesregierung – vor
Abschluss des regierungsinternen Haushaltsaufstellungs-
verfahrens keine Verhandlungszwischenstände zu veröf-
fentlichen. Über die Höhe der Ansätze für die Entwick-
lungsbanken – sei es für Kapitalerhöhungen, sei es für
Wiederauffüllungen – wird im Zusammenhang mit der
Festlegung der Höhe des Gesamtplafonds für den Einzel-
plan 23 entschieden werden müssen. Dabei streben wir
an, eine ausgewogene Balance zwischen bilateralen und
multilateralen Ansätzen zu schaffen. Zugleich wollen wir
versuchen, unseren Einfluss auf die Entwicklungsbanken
zu erhöhen und auch weiterhin angemessene Anteile am
Kapital und an den Wiederauffüllungen zu halten.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache
17/1388, Frage 24):
Wie schätzt die Bundesregierung die finanziellen Anfor-
derungen an Deutschland ein, die bei der Ende April 2010
stattfindenden Weltbankkonferenz mit der Bundesregierung
verhandelt werden, und sieht die Bundesregierung für die Ver-
handlungen der Weltbankkonferenz Möglichkeiten im Ver-
gleich zu anderen Gebern, den deutschen Beitrag zu erhöhen
oder zumindest nicht unter das bisherige Niveau zurückzufal-
len?
Erstens: Einschätzung der Bundesregierung über die
finanziellen Anforderungen an Deutschland, die bei der
Ende April 2010 stattfindenden Weltbankkonferenz mit
der Bundesregierung verhandelt werden.
Die G 20 haben beschlossen, die Entwicklungsban-
ken mit einer hinreichenden Kapitalbasis auszustatten,
um ihr Mandat auch in den Folgen der Wirtschafts- und
Finanzkrise wahrnehmen zu können. Für die Frühjahres-
tagung hat die Weltbank einen Vorschlag erarbeitet, über
den die Gouverneure befinden werden. Die Bundes-
regierung hält die finanziellen Anforderungen für ange-
messen. Die Haushaltsbelastungen werden sich voraus-
sichtlich im moderaten Rahmen halten. Darüber hinaus
wird der Kapitalbedarf der IBRD aus verschiedenen
Quellen gespeist, was der Forderung Deutschlands ent-
spricht. Unseren Vorstellungen wurde damit weitestge-
hend entsprochen.
Zweitens: Sieht die Bundesregierung für die Verhand-
lungen der Weltbankkonferenz Möglichkeiten im Ver-
gleich zu anderen Gebern, den deutschen Beitrag zu er-
höhen oder zumindest nicht unter das bisherige Niveau
zurückzufallen?
Die Bundesregierung hat sich stets für eine faire Las-
tenteilung eingesetzt. Gleichzeitig ist wichtig, unsere
strukturellen Einflussmöglichkeiten bei der Weltbank
nicht zu schmälern. Deshalb beabsichtigen wir, uns ge-
mäß unserem Stimmrechtsanteil an der Kapitalerhöhung
zu beteiligen.
Auf der Frühjahrstagung soll die Stimmrechtsreform
der Weltbank beschlossen werden, deren Ziel es ist, die
Vertretung von Entwicklungsländern zu stärken (auch
dies eine politische Verpflichtung aus dem G-20-Pro-
zess). Für den notwendigen Stimmentransfer geben In-
dustrieländer Stimmenanteile ab. Deutschland wird je-
doch aufgrund seiner bisherigen Unterrepräsentation
relativ zu vielen anderen Industriestaaten weniger Stim-
mengewicht übertragen.
Im Rahmen der 15. Wiederauffüllung hat die Bundes-
regierung 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt (dies ent-
spricht einem deutschen Anteil von 7,11 Prozent). Auch
an der 16. Wiederauffüllung beabsichtigt die Bundes-
regierung sich – vorbehaltlich der parlamentarischen Zu-
stimmung – entsprechend zu beteiligen. Zum jetzigen
Zeitpunkt steht der Beitrag dieser Beteiligung noch nicht
fest, da erst ab Juni 2010 die Gesamthöhe der Wiederauf-
füllung international verhandelt wird. Beitragsleistungen
anderer Geber sind deshalb derzeit noch nicht absehbar.
Wir rechnen damit, dass Deutschland seine Stellung als
viertgrößter IDA-Geber (hinter USA, UK, JAP) halten
kann.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1388, Frage 25):
3448 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Mit welchen Partnerländern und in welchen Bereichen ist
die vom Bundesminister Dirk Niebel angestrebte trilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Israel geplant oder findet
bereits statt?
Anlässlich der 2. Deutsch-Israelischen Regierungs-
konsultationen am 18. Januar 2010 in Berlin haben das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) und die Entwicklungsagentur
im israelischen Außenministerium MASHAV eine ver-
stärkte Zusammenarbeit an gemeinsamen Entwicklungs-
vorhaben vor allem in Ländern in Afrika und in Zentral-
asien und mit besonderem Fokus auf den Wassersektor
vereinbart. Konkrete Kooperationsperspektiven werden
derzeit in Abstimmung mit einzelnen Partnerländern ge-
prüft.
Bisher existiert ein trilaterales Kooperationsvorhaben
im Bereich Bewässerungslandwirtschaft in Äthiopien.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum) (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 26):
Wer vertritt die Bundeskanzlerin im Europäischen Rat,
sollte ihre persönliche Teilnahme nicht möglich sein, und
wäre nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Vertre-
tung der Bundeskanzlerin auf dem Europäischen Rat durch ei-
nen anderen Staatschef möglich?
Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union sieht in Art. 235 Abs. 1 vor: „Jedes Mitglied des
Europäischen Rates kann sich das Stimmrecht höchstens
eines anderen Mitglieds übertragen lassen.“ Diese Rege-
lungen für den Europäischen Rat entsprechen den für
den Rat schon lange in den europäischen Verträgen ver-
ankerten Vorschriften – Art. 239 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union. In der Bundesre-
gierung besteht zudem Konsens, dass im besonderen
Ausnahmefall einer tatsächlichen Verhinderung der
Bundeskanzlerin eine Vertretung durch ein anderes Re-
gierungsmitglied möglich sein muss. In diesem Zusam-
menhang gilt grundsätzlich die Regelung des Art. 69
Abs. 1 GG, nach der die Bundeskanzlerin den Bundes-
minister des Auswärtigen zu ihrem Stellvertreter ernannt
hat.
Anlage 12
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Frage 27):
Teilt die Bundesregierung die Sorgen israelischer Men-
schenrechtsorganisationen, dass die neue israelische Verord-
nung „Order regarding Prevention of Infiltration“, welche der
israelischen Armee ermöglicht, alle Personen aus den besetz-
ten Gebieten auszuweisen, die keine ausdrückliche Bleibe-
erlaubnis durch die israelische Armeeverwaltung besitzen, zu
Massendeportationen führen könnte?
Die Bundesregierung hat die Frage der Reichweite
der Abänderung der bestehenden Armeeverordnungen
mit der israelischen Regierung und der palästinensischen
Behörde, PA, unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden
aufgenommen.
Im Lichte einer umfassenden Bewertung der verän-
derten Vorschriften sowie einer Beobachtung der israeli-
schen Praxis wird die Bundesregierung gegebenenfalls
weitere Schritte in Zusammenarbeit mit den europäi-
schen Partnern prüfen.
Anlage 13
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Frage 28):
Wird die Bundesregierung gegenüber der israelischen Re-
gierung den dringenden Appell des Bischöflichen Hilfswerks
Misereor e. V. und des Evangelischen Entwicklungsdienstes,
EED, an den israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak
zur Sprache bringen, um befürchtete Massendeportationen
von palästinensischen Bürgerinnen und Bürgern, die über
keine Bleibeerlaubnis verfügen, abzuwenden?
Auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage wird ver-
wiesen.
Die im Appell des bischöflichen Hilfswerk Misereor
sowie des Evangelischen Entwicklungsdienstes, EED,
geäußerten Einschätzungen sind der Bundesregierung
bekannt und fließen – wie auch Einschätzungen anderer
Nichtregierungsorganisationen – in die Bewertung der
Bundesregierung ein.
Hierbei wurde eine Reihe von Widersprüchen zur
Frage der Sachhintergründe, der Reichweite und der An-
wendbarkeit deutlich.
Anlage 14
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 29):
Wie schätzt die Bundesregierung die am Dienstag, dem
13. April 2010, wirksam gewordenen Aufenthaltsregeln für
das Westjordanland ein, die auf den zwei Verordnungen „Or-
der regarding Prevention of Infiltration (Amendment No. 2)“
und „Order regarding Security Provisions (Amendment
No. 112)“ basieren und nach denen es dem israelischen Mili-
tär erlaubt ist, Personen aus dem Westjordanland auszuwei-
sen, die keine von Israel anerkannte Aufenthaltsgenehmigung
haben?
Die Bundesregierung hat die Frage der Reichweite
der Abänderung der bestehenden Armeeverordnungen
mit der israelischen Regierung und der palästinensischen
Behörde, PA, unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden
aufgenommen.
Im Lichte einer umfassenden Bewertung der verän-
derten Vorschriften sowie einer Beobachtung der israeli-
schen Praxis wird die Bundesregierung gegebenenfalls
weitere Schritte in Zusammenarbeit mit den europäi-
schen Partnern prüfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3449
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 15
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der
Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 30):
Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen von Men-
schenrechtsorganisationen, wonach die neue Erlasslage die
Ausweisung Tausender Palästinenser aus dem Westjordanland
zur Folge haben könnte?
Auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage wird ver-
wiesen.
Die von verschiedenen Menschenrechtsorganisatio-
nen geäußerten Einschätzungen sind der Bundesregie-
rung bekannt und fließen in die Bewertung der abgeän-
derten Armeebefehle ein.
Hierbei wurde eine Reihe von Widersprüchen zur
Frage der Sachhintergründe, der Reichweite und der An-
wendbarkeit deutlich.
Anlage 16
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1388, Frage 31):
Aus welchem Grund lehnte das Auswärtige Amt, wie aus
einem Schreiben der deutschen Botschaft in Kairo vom
31. Dezember 2009 hervorgeht, die Erstellung eines Empfeh-
lungsschreibens an die ägyptische Regierung bezüglich einer
Ende Dezember 2009 geplanten Einreise einer Gruppe deut-
scher Ärzte mitsamt Medikamenten und medizinischen In-
strumenten in den Gazastreifen ab, zumal klar ist, dass die Be-
gründung für die Ablehnung, nämlich die Reisewarnungen
des Auswärtigen Amts für den Gazastreifen, keine entschei-
dende Rolle gespielt haben kann, da eine Woche zuvor eine
Gruppe europäischer Parlamentarier völlig unbehelligt in den
Gazastreifen reiste und dort einige Tage verbrachte und zu-
dem die Ärzte betonten, dass sie jegliche Verantwortung für
die Reise und entstehende Risiken selbst übernehmen würden
und es nicht genügen würde, nur die Hilfslieferungen in den
Gazastreifen zu schicken, da die Anwesenheit der Ärzte zur
Einweisung in den Gebrauch der Instrumente dringend erfor-
derlich sei?
Das Auswärtige Amt hat Anfang Dezember 2009
dem besagten Ärzteteam mitgeteilt, dass für den Gaza-
streifen eine Reisewarnung besteht und deutschen
Staatsangehörigen dringend von einer Reise abgeraten
wird. Speziell zum Zeitpunkt des Jahreswechsels 2009/
2010 ist es im Gebiet des ägyptischen Grenzübergangs
Rafah zu teilweise tumultartigen Auseinandersetzungen
zwischen Teilnehmern einer internationalen Demonstra-
tion, ägyptischen Sicherheitskräften sowie Hamas-An-
hängern gekommen. Dabei ist mindestens eine Person zu
Tode gekommen, es gab zahlreiche Verletzte. Unmittel-
bar im Vorfeld sind Äußerungen der ägyptischen Behör-
den medienöffentlich bekannt geworden, wonach diese
zum Jahreswechsel 2009/2010 keinerlei Demonstratio-
nen oder Grenzübertritte im Gebiet um Rafah zulassen
werden.
Das Auswärtige Amt hat vor diesem Hintergrund ge-
genüber der Gruppe von deutschen Ärzten wiederholt
seine Bereitschaft erklärt (gegebenenfalls zu einem spä-
teren Zeitpunkt), bei der Übersendung der humanitären
Güter in den Gazastreifen behilflich zu sein und ein Ge-
spräch in der Deutschen Botschaft Kairo angeboten.
Das Auswärtige Amt steht weiterhin zu dieser Unter-
stützungszusage und hatte die Botschaft Kairo um die
Jahreswende angewiesen, die Frage der Einfuhr der ent-
sprechenden Güter in geeigneter Form mit den ägypti-
schen Stellen aufzunehmen.
Im Übrigen ist die Kontrolle der Grenzübergänge eine
originär hoheitliche Aufgabe des jeweiligen Staates. Da-
her hat das Auswärtige Amt im Falle einer Einreisever-
weigerung keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die
Entscheidung der ägyptischen Grenzbehörden. Dies galt
auch und in besonderem Maße für die Situation zum
Zeitpunkt des Jahreswechsel 2009/2010.
Anlage 17
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 32):
Welche Informationen hat die Bundesregierung über Zeit-
punkt und Vorbereitung der Afghanistan-Konferenz in Kabul,
die bei der Londoner Konferenz am 28. Januar 2010 verein-
bart wurde und die eigentlich bereits im April dieses Jahres
stattfinden sollte?
Die Kabuler Afghanistan-Konferenz steht unter der
Verantwortung der afghanischen Regierung. Diese hat
nach wie vor keinen festen Konferenztermin benannt.
Die Konferenz war zuletzt für Anfang Juni 2010 geplant,
könnte aber nach neuesten Informationen auf Mitte bis
Ende Juli verschoben werden.
Die Vorbereitung der Konferenz ist angelaufen, muss
aber noch an Fahrt aufnehmen. Geleistet wird die Vorbe-
reitungsarbeit in von der afghanischen Regierung ein-
gerichteten Kabinettsausschüssen sowie im Gemeinsamen
Koordinierungs- und Überwachungsgremium – Joint
Coordination and Monitoring Board JCMB –, einem ge-
meinsamen Gremium der internationalen Gemeinschaft
und Afghanistans.
Die Kabinettsausschüsse sollen in den vier Bereichen
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bildung und
Aufbau von Humanressourcen, Infrastruktur und wirt-
schaftliche Entwicklung sowie Governance Vorschläge
für ressortübergreifende, nationale Entwicklungspro-
gramme erarbeiten, die mit überprüfbaren Zielvorgaben
für die nächsten Jahre unterlegt sind.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 33):
Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen,
um zu verhindern, dass die Verschiebung der Kabuler Afgha-
nistan-Konferenz auch zu einer Verschiebung der schrittweisen
3450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch afghanische
Kräfte ab Ende 2010, wie sie Punkt 11 des Abschlussdoku-
ments der Londoner Konferenz vorsieht, führen wird?
Die schrittweise Übergabe der Sicherheitsverantwor-
tung ist nach den Londoner Beschlüssen ab Ende 2010/
Anfang 2011 vorgesehen. Das Londoner Schlussdoku-
ment indossiert einen weiteren Aufwuchs der afghani-
schen Sicherheitskräfte. Es reflektiert außerdem die Zu-
sage der internationalen Gemeinschaft, die Ausbildung
der afghanischen Sicherheitskräfte zu intensivieren.
Das im NATO-ISAF-Rahmen ausgearbeitete Konzept
der Übergabe von Sicherheitsverantwortung soll auf
dem Außenministertreffen in Tallinn am 22./23. April
2010 beraten werden. Die Internationale Sicherheitsun-
terstützungstruppe, ISAF, beabsichtigt, die Grundlagen
für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung bis zum
NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010 zu legen.
Damit sind die entscheidenden Grundlagen für den
Übergabeprozess gelegt. Die Kabuler Afghanistan-Kon-
ferenz hat deshalb keine unmittelbaren Auswirkungen
auf den Prozess der Übergabe der Sicherheitsverantwor-
tung an afghanische Kräfte. Ihre Aufgabe ist vielmehr,
die Maßnahmen der afghanischen Regierung für die Er-
füllung der in London eingegangenen Verpflichtungen,
vornehmlich bei Regierungsführung und wirtschaftlich-
sozialer Entwicklung, weiter zu konkretisieren.
Anlage 19
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Ab-
geordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/1388,
Frage 34):
In welchem Umfang bzw. in welcher Häufigkeit werden
nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Roma-
Minderheit in den Mitgliedstaaten der EU und in den Staaten
des westlichen Balkans Opfer von Diskriminierung, sozialer
Ausgrenzung und von fremdenfeindlicher Gewalt?
Zur Frage des Umfangs und der Häufigkeit von Dis-
kriminierung von Angehörigen der Roma-Minderheit in
den gesamten Mitgliedstaaten der Europäischen Union
hat die EU-Grundrechteagentur im Jahr 2009 eine Um-
frage durchgeführt, bei der über die Hälfte der Befragten
angegeben hat, dass sie in den vergangenen zwölf Mona-
ten Opfer von Diskriminierung geworden ist.
Die Situation der Sinti und Roma ist innerhalb der EU
von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. So
sehr einzelne Anstrengungen der betroffenen Regierun-
gen zu würdigen sind: Es bedarf weiter besonderer Auf-
merksamkeit und Anstrengungen, um Roma und Sinti
aus einer nachteiligen Lage in Bildung, Wirtschaft und
Gesellschaft zu befreien. Armut, schlechterer Zugang
zur Gesundheitsfürsorge und teilweise Ausgrenzung
sind feststellbar. Größtes Problem ist der schlechtere Zu-
gang zu Bildung durch Segregation von Roma in der
Schule, weshalb nur wenige Roma eine höhere Schulbil-
dung erhalten, wodurch wiederum Armut perpetuiert
wird. Vorurteile gegenüber Roma sind weit verbreitet
und leider auch teilweise „salonfähig“, das heißt sie sind
nicht nur auf Schichten mit geringer Bildung beschränkt.
Leider kommen auch Gewalttaten gegen Roma vor, so
zum Beispiel in Ungarn.
Die Situation der Roma auf dem westlichen Balkan
stellt in sämtlichen Ländern eine Herausforderung dar.
Die Lebensbedingungen der Roma sind insgesamt
schlechter als die der jeweiligen Mehrheitsbevölkerun-
gen, wobei die Bereiche Unterkunft und Zugang zu Bil-
dungseinrichtungen am schwierigsten sind. Fremden-
feindliche Gewalt gehört jedoch glücklicherweise heute
grundsätzlich zur Ausnahme. Insgesamt ist in den Staa-
ten der Region inzwischen eine höhere Sensibilität und
ein höheres Engagement für die Situation der Roma bzw.
deren Schutz vorhanden. In der Mehrheit dieser Länder
gibt es heute mindestens eine, wenn nicht mehrere politi-
sche Roma-Parteien oder Gruppierungen, die die Ver-
besserung der Situation dieser Bevölkerungsgruppe zum
Ziel haben. Außerdem trägt die Bedeutung des Minder-
heitenschutzes für die EU-Heranführung zu einer stärke-
ren Berücksichtigung der Belange der Roma bei.
Deutschland unterstützt die Integration der Roma in
den Ländern des westlichen Balkans sowohl in interna-
tionalen Foren wie der OSZE und dem Europarat als
auch durch eine Reihe bilateraler Projekte.
Anlage 20
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 17/1388,
Fragen 35 und 36):
Wie will die Bundesregierung sichern, dass neu zu entsen-
dende Expertinnen und Experten auf ihre Einsätze in Frie-
densmissionen qualifiziert vorbereitet sind, wenn durch Ein-
sparungen beim Zentrum für Internationale Friedenseinsätze,
ZIF, spezifische Vorbereitungskurse entfallen sollen?
Wie werden die Nachbereitung und Auswertung ziviler
Friedenseinsätze trotz der Einsparungen beim ZIF gewährleis-
tet, damit garantiert wird, dass die Erfahrungen aus Missionen
– „lessons learned“ – nicht verloren gehen?
Zu Frage 35:
Die qualifizierte Vorbereitung der zivilen Expertinnen
und Experten für internationale Friedensmissionen wird
durch die verschiedenen im Jahr 2010 durchzuführenden
Expertenkurse des Zentrums für Internationale Frie-
denseinsätze (ZIF) sichergestellt.
Zu Frage 36:
Im Haushaltsjahr 2010 wird die Auswertung ziviler
Friedenseinsätze durch das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze, ZIF, in etwas geringerem Umfange als
sonst erfolgen.
Über die Zuwendung 2011 für das ZIF wird ange-
sichts der Konsolidierungserfordernisse des Bundes-
haushalts in der Gesamtschau der Haushaltsaufstellung
2011 zu entscheiden sein.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3451
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Fragen 37 und 38):
Welche Rolle soll das Zentrum für Internationale Frie-
denseinsätze in Zukunft im Bereich „Vernetzte Sicherheit“
übernehmen?
Ist aufgrund des Bekenntnisses der Bundesregierung zu ei-
ner vernetzten Sicherheitspolitik und zur zivilen Krisenprä-
vention in den kommenden Jahren mit einem Aufwuchs der
dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, insbesondere
auch beim ZIF, zu rechnen?
Zu Frage 37:
Die Bundesregierung hat das Zentrum für Internatio-
nale Friedenseinsätze (ZIF) 2002 als eigene Durchfüh-
rungsorganisation für die Rekrutierung, Vorbereitung
und Entsendung von Personal für internationale zivile
Friedensmissionen und Wahlbeobachtungseinsätze ge-
gründet. Seither erfolgt die Rekrutierung, Ausbildung
und Entsendung ziviler deutscher Experten für interna-
tionale Friedenseinsätze über das ZIF.
Im Rahmen der Bemühungen um eine verbesserte
Vernetzung aller Akteure in der Krisenprävention und
Konfliktbewältigung im Interesse eines kohärenten Vor-
gehens wird das ZIF entsprechend diesem Mandat zum
Gesamtansatz beitragen.
Zu Frage 38:
Die zivile Krisenprävention ist ein zentraler Aufga-
benbereich des Auswärtigen Amts. Der entsprechende
Titel wird 2010 daher mit rund 129 Millionen Euro aus-
gestattet sein. Das Zentrum für Internationale Frie-
denseinsätze (ZIF) leistet in diesem Zusammenhang ei-
nen wichtigen Beitrag (1,783 Millionen Euro).
Über die Haushaltsansätze der kommenden Jahre
wird in den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren
zu entscheiden sein, die wesentlich durch die Vorgaben
der Schuldenregel geprägt sein werden.
Anlage 22
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der
Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache
17/1388, Fragen 39 und 40):
Wie ist eine Kürzung der Zuwendungen an das Zentrum
für Internationale Friedenseinsätze zu vereinbaren mit der im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP dargestellten
Ankündigung, das ZIF verstärkt zu nutzen, sowie mit der in-
ternational anerkannten Priorität, zivile Kapazitäten für Kon-
flikt- und Krisenmanagement auszubauen?
Welche Folgen hat die mit der Kürzung der institutionellen
Förderung des ZIF einhergehende Einschränkung der Perso-
nalbetreuung gegenüber Sekundierten in EU- und OSZE-Mis-
sionen für die Durchführung zukünftiger Einsätze und für die
Höhe des Personalpools?
Zu Frage 39:
Die Ankündigung im Koalitionsvertrag wird unter an-
derem dadurch umgesetzt, dass sich das Zentrum für In-
ternationale Friedenseinsätze (ZIF) im Bereich Ausbil-
dung stärker mit den Ausbildungseinrichtungen der
Bundesverwaltung vernetzt.
Zum Aufbau nationaler deutscher Kapazitäten im Be-
reich Krisenprävention und Konfliktbewältigung trägt
das ZIF durch die Rekrutierung und Ausbildung von
Personal für internationale Friedenseinsätze bei.
Zudem nimmt das ZIF eine wachsende Rolle bei den
internationalen Bemühungen um den Aufbau ziviler Ka-
pazitäten der Krisenprävention und Konfliktbewältigung
ein. Diese Aktivitäten werden projektbezogen aus Mit-
teln der Krisenprävention des Auswärtigen Amts geför-
dert.
Zu Frage 40:
Die punktuelle Einschränkung der Personalbetreuung
im Jahr 2010 hat keine Folgen für die Durchführung zu-
künftiger Einsätze.
Der Personalpool hat seine Soll-Größe erreicht, auch
hier sind keine Auswirkungen zu erwarten.
Anlage 23
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des
Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum) (SPD) (Drucksa-
che 17/1388, Frage 41):
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verhandlungs-
führung und das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung
im Europäischen Rat, wenn zu einem EU-Vorhaben keine
Stellungnahme des Deutschen Bundestages im Sinne von § 9
Abs. 4 bzw. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen-
heiten der Europäischen Union, EUZBBG, vorliegt?
Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine enge und
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bundesregie-
rung und Deutschem Bundestag ein. Ihren Verpflichtun-
gen gegenüber dem Bundestag kommt sie entsprechend
den einschlägigen gesetzlichen Regelungen nach. Hierzu
gehören insbesondere auch die einschlägigen Unterrich-
tungsverpflichtungen. Vor ihrer Mitwirkung an Vorhaben
gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur
Stellungnahme. Durch die Berichterstattung nach § 7
Abs. 1 EUZBBG ist eine frühzeitige Unterrichtung über
alle EU-Vorhaben sichergestellt. Der Bundestag wird da-
mit in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob er eine Stel-
lungnahme nach § 9 EUZBBG abgeben will. In den Fällen
des § 10 EUZBBG, Aufnahme von Beitrittsverhandlun-
gen, Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der ver-
traglichen Grundlagen, weist die Bundesregierung den
Bundestag explizit auf sein Recht zur Stellungnahme hin.
Die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und
Bundestag ist eng und vertrauensvoll und es findet ein
intensiver Gesprächsaustausch vor allem im Rahmen der
Ausschussberatungen statt. Auch wenn der Bundestag
keine förmliche Stellungnahme abgegeben hat, berück-
3452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
sichtigt die Bundesregierung das Meinungsbild im Bun-
destag bei ihrer Willensbildung und bei ihrer Verhand-
lungsführung in den EU-Gremien.
Anlage 24
Antwort
der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/1388, Fragen 42 und 43):
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass
die Ausnahmeregelung der Nuclear Suppliers Group für In-
dien – die erstmals einem Kernwaffenstaat außerhalb des
NPT, Non-Proliferation Treaty: Atomwaffensperrvertrag, den
Handel mit Nuklearmaterial ermöglicht, ohne dass Indien da-
für Abrüstungsverpflichtungen auferlegt wurden – mit einem
wesentlichen Prinzip des NPT gebrochen hat?
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass da-
mit zugleich ein internationaler Doppelstandard bei Zugang
und Nutzung von ziviler Nukleartechnologie geschaffen
wurde, der die Frage aufwirft, ob sich vertragskonformes Ver-
halten überhaupt lohnt?
Zu Frage 42:
Die Ausnahmeregelung für Indien wurde am 6. Sep-
tember 2008 getroffen. Sie erfolgte im Konsens aller
NSG-Mitgliedstaaten, einschließlich der damaligen Bun-
desregierung.
Die Bundesregierung strebt die weitere Annäherung
Indiens an das internationale Nichtverbreitungsregime
an. Sie hat in der Vergangenheit Indien wiederholt zu
weiteren Abrüstungsschritten aufgefordert und tut dies
auch weiterhin. Damit soll Indien zu einer Stärkung des
internationalen Nichtverbreitungssystems beitragen. Dazu
gehört zum Beispiel die Zeichnung des Atomteststopp-
vertrags, ein nationales Produktionsmoratorium für waf-
fenfähiges nukleares Spaltmaterial sowie unilaterale nu-
kleare Abrüstung.
Die indische Regierung hat in ihrer Erklärung vom
5. September 2008 ihre Selbstverpflichtung bekräftigt,
die NSG-Richtlinien sowie die Richtlinien des Träger-
technologie-Kontrollregimes, MTCR, zu befolgen.
Nach Unterzeichnung eines Safeguards-Rahmenab-
kommens hat Indien im November 2009 14 Atomanlagen
für Safeguards gelistet. Indien hat mit der Internationalen
Atomenergie-Organisation, IAEO, ein Zusatzprotokoll
ausgehandelt, das am 4. März 2009 vom lAEO-Gouver-
neursrat gebilligt wurde und derzeit dem indischen Par-
lament zur Ratifikation vorliegt.
Zu Frage 43:
Indien ist kein Unterzeichnerstaat des Nichtverbrei-
tungsvertrags und somit nicht an dessen Bestimmungen
gebunden.
Die Bundesregierung bewertet aber die Selbstver-
pflichtung der indischen Regierung zur Einhaltung der
Richtlinien der Nuclear Suppliers’ Group sowie des Trä-
gertechnologie-Kontrollregimes MTCR, auch unter
Nichtverbreitungsgesichtspunkten positiv.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Frage 44):
Hält es die Bundesregierung für richtig, in die Kommis-
sion Deutscher Corporate Governance Kodex keine Frauen
als neue Mitglieder zu berufen, obwohl die Bundesministerin
Dr. Kristina Schröder eine gesetzliche Quotenregelung für
Aufsichtsräte nicht ausschließt?
Nein, im Gegenteil wird die Bundesregierung auch
bei einer zukünftigen Neubesetzung einer Mitgliedschaft
in der Kommission Deutscher Corporate Governance
Kodex bemüht sein, ein qualifiziertes weibliches Mit-
glied zu finden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP)
(Drucksache 17/1388, Fragen 45 und 46):
Wie hoch wird das SED-Vermögen von der Bundesregie-
rung zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung beziffert, und wie
hoch ist der Anteil des SED-Vermögens, welches laut Eini-
gungsvertrag den neuen Ländern zusteht und bis heute unauf-
findbar ist?
Gibt es weitere offene Rechtsstreitigkeiten im Inland oder
Ausland, die dazu führen könnten, dass ehemaliges SED-Ver-
mögen dem deutschen Fiskus zugeführt wird, und, wenn ja,
um welche Fälle handelt es sich dabei?
Zu Frage 45:
Das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen
der ehemaligen DDR, PMO-Vermögen, darunter das
SED-Vermögen, wurde durch § 20 b Parteiengesetz der
DDR, PartG-DDR, unter die treuhänderische Verwaltung
der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des
Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der
ehemaligen DDR, UKPV; zum 31. Dezember 2006 auf-
gelöst, und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben, BvS; vormals Treuhandanstalt, gestellt.
Der in die Treuhandverwaltung übergegangene Ge-
samtwert des PMO-Vermögens beläuft sich auf rund
1,73 Milliarden Euro, Stand 31. Dezember 2009. Es ist
zwar nicht auszuschließen, dass weitere Mittel ins Aus-
land verschoben wurden. Belastbare Hinweise dafür gibt
es aber nicht. Bereits 2006 hatte die UKPV keine An-
haltspunkte, dass weitere Vermögensermittlungen Erfolg
versprechend sein könnten, Vorwort zum Schlussbericht,
Bundestagsdrucksache 16/2466.
Nach den Maßgaben des Einigungsvertrages hat die
BvS das PMO-Vermögen, das nicht an früher Berech-
tigte zurückzugeben oder nicht wegen materiell-rechts-
staatlichen Erwerbs im Sinne des Grundgesetzes der je-
weiligen Partei oder Massenorganisation wieder zur
Verfügung zu stellen ist, für gemeinnützige Zwecke in
den neuen Ländern und Berlin (Ost) zu verwenden, ver-
fügbares PMO-Vermögen. Bis zum 31. Dezember 2009
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3453
(A) (C)
(D)(B)
konnte sie für gemeinnützige Zwecke im Beitrittsgebiet
über 1 Milliarde Euro bereitstellen.
Zu Frage 46:
Die BvS führt zurzeit zwei Verfahren, um ins Ausland
verschobenes SED-Vermögen zurückzuholen.
Im Verfahren gegen die AKB Privatbank Zürich AG,
letztes Verfahren zum Novum-Komplex, hat das Oberge-
richt Zürich am 25. März 2010 der Klage der BvS statt-
gegeben. Danach müsste die Bank unter Berücksichti-
gung der seit 1994 aufgelaufenen Zinsen und einer
Prozesskostenentschädigung insgesamt rund 230 Millio-
nen Euro an die BvS zahlen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig. Die UniCredit Bank AustriaAG, Neben-
intervientin, hat bereits angekündigt, nach Vorliegen der
schriftlichen Urteilsbegründung zum Kassationsgericht
des Kantons Zürich sowie zum Schweizer Bundesgericht
zu gehen.
Darüber hinaus läuft in der Schweiz noch die Klage
der BvS gegen die griechische Druckerei Typoekdotik
A. E., die ein Darlehen durch eine Auslandsfirma der
SED erhalten hat.
Im Falle des Obsiegens der BvS fließen die Mittel
nicht den öffentlichen Haushalten zu. Das PMO-Vermö-
gen ist ein Sondervermögen, das im Beitrittsgebiet für
investive und investitionsfördernde Maßnahmen vorran-
gig im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung
und für investive und investitionsfördernde Maßnahmen
im sozialen und kulturellen Bereich einzusetzen ist.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 47):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Bun-
desländer nach zusätzlichen Umsatzsteuermitteln zur Errei-
chung des sogenannten 10-Prozent-Zieles für Bildung und
Forschung?
Die Bundesregierung lehnt es ab, den Ländern Um-
satzsteueranteile abzutreten. Die Gespräche zwischen
der Bundeskanzlerin und der Regierungschefin und den
Regierungschefs der Länder zum sogenannten 10-Pro-
zent-Ziel werden am 10. Juni 2010 fortgesetzt werden.
Den Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 49):
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den
Vorschlägen von Olli Rehn, EU-Kommissar für Wirtschaft
und Währung, der EU mehr Einfluss auf die nationale Haus-
haltspolitik und eine intensivere Überwachung wirtschaft-
licher Entwicklungen, auch die der auseinanderlaufenden
Wettbewerbsfähigkeit und unterschiedlichen Lohnpolitik, zu
gewähren?
Wir müssen Lehren aus dem Fall Griechenland ziehen
und die Euro-Zone stärken – sowohl in der Prävention
als auch in der Krisenbewältigung.
Dies haben auch die Staats- und Regierungschefs der
Eurozone am 25. März 2010 festgehalten. Sie haben den
ER-Präsidenten Van Rompuy beauftragt, eine Task
Force einzurichten, in die sich die Bundesregierung ak-
tiv einbringen wird.
Die EU-Kommission hat für den 12. Mai 2010 Vor-
schläge angekündigt, um die Eurozone zu stärken. Kom-
missar Renn hat erste Vorstellungen skizziert – für eine
umfassende Bewertung ist es zu früh.
Zu einer stärkeren Ex-ante-Koordinierung der Haus-
haltspolitik:
Es ist aus Sicht der Bundesregierung völlig klar: Die
Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für die Haus-
haltspolitik, sind aber gleichzeitig den Regeln des Stabi-
litäts- und Wachstumspaktes unterworfen.
Eine Aushöhlung der Budgetrechte der Mitgliedstaa-
ten und ihrer nationalen Parlamente wird es nicht geben.
Wir sollten uns darüber unterhalten, wie der Stabili-
täts- und Wachstumspakt besser in den Mitgliedstaaten
umgesetzt werden kann, nicht zuletzt auch im präventi-
ven Teil und in guten Zeiten. Wir müssen in Zukunft da-
für sorgen, dass die haushaltspolitischen Ziele der MS
nicht nur im Einklang mit den EU-Regeln formuliert,
sondern vor allem auch in der Praxis und im Vollzug des
Haushalts durchgesetzt werden. Das deutsche Beispiel
hierfür ist die Schuldenbremse. Sie lehnt sich ganz be-
wusst an die Vorschriften des präventiven Arms des Sta-
bilitäts- und Wachstumspaktes an.
Zu breiterer wirtschafts- und finanzpolitischer Über-
wachung:
Die Krise hat gezeigt: Es reicht nicht, alleine auf die
Haushaltsentwicklung zu schauen. Auch Wettbewerbs-
entwicklungen sind für den langfristigen Zusammenhalt
der Wirtschafts- und Währungsunion von großer Wich-
tigkeit.
Wir unterstützen daher regelmäßige Überprüfungen
der Wettbewerbsfähigkeit, wie die Kommission sie be-
reits Anfang des Jahres eingeleitet hat. Dies werden wir
fortsetzen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 50):
Inwieweit wird die Bundesregierung die Überlegungen
von Olli Rehn, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung,
unterstützen, als ständigen Krisenlösungsmechanismus einen
Rettungsfonds zu gründen, und hält sie an dem der europäi-
schen Idee widersprechenden Vorschlag fest, Defizitländer im
Notfall aus der Euro-Zone auszuschließen?
3454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der
Währungsunion ein, damit krisenhafte Entwicklungen
künftig besser vermieden werden und die Handlungsfä-
higkeit der Eurozone in etwaigen Krisenfällen gestärkt
wird. Vor diesem Hintergrund hat sie sich beim Europäi-
schen Rat am 25./26. März 2010 erfolgreich dafür einge-
setzt, dass der Präsident des Europäischen Rates eine
Task Force einrichtet, die bis Jahresende einen Bericht
über die dafür erforderlichen Maßnahmen vorlegt, wobei
alle Optionen der Stärkung des rechtlichen Rahmens zu
prüfen sind. Damit sind auch vertragliche Änderungen
erfasst.
Die Bundesregierung wird sich an diesem Prozess ak-
tiv beteiligen. Insbesondere hat der Bundesminister der
Finanzen in seinem Art. vom 12. März 2010 bereits ei-
nige Elemente für eine Stärkung der Währungsunion
skizziert, die auch Eingang in die Diskussion der Task
Force finden werden. Dabei muss aus Sicht der Bundes-
regierung darauf geachtet werden, dass einzelne Ele-
mente aufeinander aufbauen und sich gegenseitig ergän-
zen. Daher ist die Bundesregierung der Auffassung, dass
die einzelnen Elemente als Teil eines Gesamtpaketes zu
diskutieren sein werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache
17/1388, Frage 51):
Wurde oder wird in absehbarer Zeit die dem Land Baden-
Württemberg angebotene Steuerhinterzieher-CD vom Bundes-
ministerium der Finanzen – gegebenenfalls unter Mitwirkung
eines anderen Landes – aufgekauft werden, wie dies die Bun-
desregierung Anfang März 2010 erklärt hat, und, wenn ja, zu
welchem Anteil hat oder wird sich das Land Baden-Württem-
berg an dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CD finanziell be-
teiligen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem
Land Baden-Württemberg vereinbart, dass der Bund die
dem Land angebotenen Daten ankauft – gegebenenfalls
unter Mitwirkung eines anderen Landes.
Nach dem mit den Ländern verabredeten Verfahren,
werden Offerten, die nicht von einem Land abgearbeitet
werden können, einem anderen Land zur weiteren Be-
fassung zugewiesen.
Die Absprachen darüber werden einvernehmlich zwi-
schen den infrage kommenden Ländern und dem Bund
getroffen. Wesentliche Kriterien dabei sind „Betroffen-
heit“ und „Auslastung“. In Betracht kann dabei aller-
dings nur ein Land kommen, in dem Steuerpflichtige
wohnen, auf die sich die Informationen beziehen. Nach-
dem das Bundeszentralamt für Steuern die Daten von
Baden-Württemberg erhalten hatte, wurden deshalb die
Länder ermittelt, die in einem größeren Ausmaß betrof-
fen sind. Aufgabe des Bundes ist, darauf zu achten, dass
nicht einzelne Finanzverwaltungen mit Datenankauf-Of-
ferten über einen längeren Zeitraum über Gebühr belas-
tet werden.
Ob es zu einem Ankauf von steuerlich werthaltigen
Daten kommt, hängt letztlich auch vom Verhalten des
Informanten ab. Die Entscheidung über den Ankauf er-
folgt in enger Abstimmung mit dem Bund. Die Kosten
des Ankaufs tragen die Länder nach dem sogenannten
Königsteiner Schlüssel. Hierbei entfällt auch auf das
Land Baden-Württemberg ein entsprechender Anteil.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 52 und 53):
Welche im Bundesbesitz befindlichen Seen wurden auf-
grund ihrer Naturschutzwürdigkeit von der Privatisierung aus-
genommen, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz, Julia Klöckner, in der Sitzung des Ausschus-
ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am
24. März 2010 ausführte, und in das Nationale Naturerbe auf-
genommen bzw. darüber hinaus aufgrund ihrer Naturschutz-
würdigkeit von der Privatisierung ausgenommen?
Wie wird die Bundesregierung mit diesen Gewässern, ins-
besondere den letztgenannten, zukünftig verfahren?
Zu Frage 52:
Die in das nationale Naturerbe, NNE, aufzunehmen-
den Flurstücke der Bodenverwertungs- und -verwaltungs
GmbH, BVVG, sind in Zusammenarbeit mit dem Bun-
desamt für Naturschutz ausgewählt worden. Die Abstim-
mung der konkreten „Flächenkulisse“ mit den Ländern
ist noch nicht vollständig beendet. Zu den genannten
Flurstücken gehören auch Gewässerflächen. Zurzeit
werden die Daten der BVVG über die Gewässerflächen
in ihrem Bestand mit den hierzu den Ländern vorliegen-
den Informationen abgeglichen. Darüber hinaus können
weitere im Bundesbesitz befindliche Gewässer der
BVVG von Naturschutzorganisationen erworben wer-
den. Der Bund kann nicht auf Dauer Eigentümer von
nicht Bundesaufgaben dienenden Gewässern bleiben.
Die in das NNE aufzunehmenden Flurstücke der
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsge-
sellschaft mbH, LMBV, sind in Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Naturschutz und den jeweiligen
Bundesländern ausgewählt. Nachfolgend aufgeführte
Gewässer des Landes Brandenburg sind Bestandteil der
vorgesehenen Übertragungskulisse: Teichgruppe Fort-
schritt Schwarzheide, Ferdinandsteich, Teilfläche Süd-
teich Schwarzheide, Heide VI – See, Kahnsdorfer See,
Teilfläche zukünftiger Cottbuser See, Teilfläche Klinger
See, Teilfläche Sedlitzer See, 6 Seen im Raum Tröbitz/
Domsdorf.
Eine Liste der Gewässerflächen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, BImA, liegt gegenwärtig noch
nicht vor.
Zu Frage 53:
Die Bodenverwaltungs- und -verwertungs GmbH,
BVVG, die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauver-
waltungsgesellschaft, LMBV, und die Bundesanstalt für
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3455
(A) (C)
(D)(B)
Immobilienaufgaben, BlmA, übertragen die für das Na-
tionale Naturerbe vorgesehenen Flurstücke auf der
Grundlage von mit den einzelnen Bundesländern abzu-
schließenden Rahmenvereinbarungen unentgeltlich ent-
weder auf das Land selbst oder auf von den Ländern be-
nannte Naturschutzverbände und -stiftungen. Außerdem
wurde zwischen der BlmA und der Deutschen Bundes-
stiftung Umwelt, DBU, eine Rahmenvereinbarung für
die Übertragung von Flurstücken abgeschlossen.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 54):
Wie viele Jahresvolllaststunden – angenommene jährliche
statistische Auslastung – werden bei dem Zielszenario mit
28 Jahren Laufzeitverlängerung, das für das Energiekonzept
der Bundesregierung erstellt wird, für Atomkraftwerke für
den Zeitraum der Laufzeitverlängerung zugrunde gelegt, und
mit welchen zusätzlichen Reststrommengen wird in diesem
Szenario gerechnet?
Das BMWi hat die Bietergemeinschaft PROGNOS;
Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln,
EWI, und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Struktur-
forschung, GWS, beauftragt, Energieszenarien für das
Energiekonzept der Bundesregierung zu erstellen.
Der Hauptbericht für die Energieszenarien soll bis
Ende Juni 2010 vorgelegt werden. Bis zum 15. Mai 2010
soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Der Endbe-
richt ist bis November 2010 vorzulegen.
Bundesregierung und Institute sind über die zugrunde-
liegenden Annahmen in einem fortlaufenden Austausch.
Dabei geht es beispielsweise um die Konsistenz der An-
nahmen. Die dabei diskutierten Annahmen liegen im
Spektrum aktuell vorliegender Prognosen und Szena-
rienrechnungen kompetenter wissenschaftlicher Institu-
tionen. Angesichts der Vorläufigkeit der Annahmen kann
die Bundesregierung im Hinblick auf den laufenden Ar-
beitsprozess dazu nicht Stellung nehmen.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 55):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Diskussionen des Washingtoner Nukleargipfels zur Dual-
use-Problematik im Hinblick auf den Atomausstieg in
Deutschland und die durch die Bundesregierung praktizierte
Förderung von Atomtechnologieexporten?
Die Ergebnisse des Washingtoner Nukleargipfels
werden derzeit noch mit Blick auf ihre Bedeutung und
Auswirkung in der Bundesregierung geprüft.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 56):
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundeskartell-
amt und von vielen Stadtwerken geäußerte Befürchtung, dass
längere Laufzeiten für Atomkraftwerke zu einer Hemmung
des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und zu einer Verfesti-
gung der marktbeherrschenden Stellung der vier großen Ener-
giekonzerne führen könnten, und ist das ein reales Problem,
das bei der Entscheidung über etwaige Laufzeitverlängerung
berücksichtigt werden muss oder nicht?
Die Bundesregierung hat in dem Jahreswirtschaftsbe-
richt 2010 darauf hingewiesen, dass sie aus Gründen der
Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und der Wirt-
schaftlichkeit bereit ist, die Laufzeiten deutscher Kern-
kraftwerke unter Einhaltung strengster Sicherheitsstan-
dards zu verlängern. Sie hat dort unter anderem auch
darauf hingewiesen, dass bei der Regelung darauf geach-
tet werden muss, dass sich hierdurch keine Wettbewerbs-
verzerrungen auf dem Strommarkt ergeben, die neuen
Stromanbietern den Marktzutritt erschweren.
Bei der Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung
werden alle wirtschafts- und energiepolitischen Aspekte
berücksichtigt werden. Welche Regelungen im Einzel-
nen zu treffen sein werden, wird auch im Zusammen-
hang mit dem energiepolitischen Gesamtkonzept ent-
schieden werden, das im Herbst 2010 vorliegen soll.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 57):
Kann die Bundesregierung einen Bericht der österreichi-
schen Zeitung Die Presse vom 1. April 2010 bestätigen, in
dem es heißt: „Die Europäische Kommission plant auf Druck
von Deutschland und Polen, ab 2013 bis zu 15 Prozent der
Baukosten neuer Kohlekraftwerke zu übernehmen“, und,
wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dieser
Subventionspolitik?
Nein. Tatsache ist, dass die Kommission auf dem
Europäischen Rat am 11./12. Dezember 2008 im Zu-
sammenhang über die Einigung zur EU-Emissionshan-
delsrichtlinie eine Grundsatzerklärung abgegeben hat,
wonach die Mitgliedstaaten von 2013 bis 2016 die Einnah-
men aus der Versteigerung von Zertifikaten auch zur Un-
terstützung des Baus von hocheffizienten, CCS-fähigen
Kraftwerken verwenden können (Erklärung zu Art. 10
Abs. 3 der Emissionshandelsrichtlinie, Anhang V des
Ratsdokuments 17215/08).
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 58):
3456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Plant die Bundesregierung, die im Steinkohlefinanzie-
rungsgesetz des Bundes vom 20. Dezember 2007 für den
Steinkohlebergbau zugesagten Plafondsmittel – Steinkohle-
subventionen – zu reduzieren und damit einen früheren Aus-
stieg aus dem Steinkohlebergbau zu erreichen?
Es gelten die im Steinkohlefinanzierungsgesetz fest-
gelegten Finanzplafonds.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 59):
Welcher Anteil der im Gesetz für die Erhaltung, die Mo-
dernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung,
KWKG, zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro (§ 7 a
KWKG) für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wurde
im Jahr 2009 abgerufen, und geht die Bundesregierung von
einer steigenden Abfrage dieser Mittel im Jahr 2010 aus, ob-
wohl nach Aussagen der Branche fast die Hälfte der 20-pro-
zentigen Förderung für Gutachten von Wirtschaftsprüfern und
Ähnliches verwendet werden muss, um die Förderung über-
haupt erlangen zu können?
Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, BAFA, sind für im Jahr 2009 reali-
sierte Wärmenetzprojekte 440 Anträge auf eine Förde-
rung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit ei-
nem geschätzten Fördervolumen von 25 Millionen Euro
gestellt worden. Es wird nach Einschätzung des BAFA
für 2010 mit einer steigenden Anzahl von Förderanträ-
gen bei Wärmenetzen gerechnet.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 60):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem ein-
seitigen Austritt des niedersächsischen Wirtschaftsministers
Jörg Bode, FDP, bei der einzelbetrieblichen Förderung nieder-
sächsischer Unternehmen im Rahmen der vom Bund geför-
derten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“, und wie will sie gegebenenfalls die da-
mit verbundenen Wettbewerbsnachteile niedersächsischer Un-
ternehmen gegenüber anderen Bundesländern ausgleichen,
die nach wie vor die Investitionsförderung bei heimischen Be-
trieben durchführen?
Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bode hat
einen Rückzug des Landes aus der Förderung der ge-
werblichen Wirtschaft angekündigt.
Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, ist
nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung Sache
der Länder. Jedes Land hat die Möglichkeit, eigene Ak-
zente und Schwerpunkte zu setzen.
Der Bund stimmt mit den Ländern einen allgemeinen
Rahmen für die Gemeinschaftsaufgabe ab. Mittelanteile
für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und für
die der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind darin nicht
festgelegt.
Ein unmittelbarer Wettbewerbsnachteil für die nieder-
sächsischen Unternehmen ist aus der Entscheidung von
Minister Bode nicht zu erkennen. Die Bundesmittel für
die Regionalförderung stehen dem Land Niedersachsen
auch unabhängig von dieser Entscheidung im Rahmen
der festgelegten Quote zur Verfügung.
Niedersachsen will zukünftig vor allem die Infra-
struktur in den strukturschwachen Regionen fördern.
Damit wird der Standort insgesamt gestärkt, der Struk-
turwandel gefördert und damit auch die niedersächsi-
schen Unternehmen unterstützt.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 61):
Welche Planungen bestehen seitens der Bundesregierung,
die Regelungen zum Wirtschaftsfonds Deutschland über das
Jahr 2010 hinaus zu verlängern und in einen Zukunftsfonds
umzuwandeln, wie dies vom Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie, Rainer Brüderle, gegenüber der Rheinischen
Post am 31. März 2010 geäußert worden ist, und welche zeit-
liche Planung besteht dafür?
Die Regelungen zum Wirtschaftsfonds Deutschland
laufen zum Jahresende 2010 aus. Die Bundesregierung
und die EU-Kommission prüfen zu gegebener Zeit, ob
und gegebenenfalls in welchen Bereichen auch künftig
staatliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Aus-
wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegenzu-
wirken. Eine Entscheidung ist hier noch nicht getroffen
worden. Falls eine Verlängerung der Programme des
Wirtschaftsfonds Deutschland oder Elementen davon er-
forderlich ist, wird der Deutsche Bundestag damit recht-
zeitig vor Jahresende befasst werden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
(Drucksache 17/1388, Fragen 62 und 63):
In welchen konkreten Sitzungen der Bund-Länder-Koor-
dinierung war der gemeinsame Abstimmungsbedarf zur
Erstellung der Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behin-
dertenrechtskonvention in Bund und Ländern Teil der Tages-
ordnung, und welche konkreten Abteilungen und Fachreferate
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind in die
Erarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung einge-
bunden?
Wird die Bundesregierung die gesetzliche Reform der Ein-
gliederungshilfe nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeits-
und Sozialministerkonferenz im Rahmen der Erstellung eines
Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention durchführen, und wann genau
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3457
(A) (C)
(D)(B)
werden die einzelnen Regelungsbereiche dieser Reform
den Ausführungsgesetzen der Länder mit ebendiesen a
chtet worden, die die konzeptionellen Arbeiten mit
erforderlichen juristischen und statistischen Wissen
stimmt?
Zu Frage 62:
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei
der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
war Gegenstand einer Bund-Länder-Besprechung im
März 2010 im Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les. Weitere Besprechungen sollen folgen. Darüber hi-
naus werden die Länder eingeladen, an den für Juni und
Herbst geplanten Fachtagungen zur Entwicklung des
Aktionsplans der Bundesregierung teilzunehmen.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wer-
den alle Abteilungen und Referate bei der Erarbeitung
des Aktionsplans beteiligt. Die Federführung obliegt
dem Referat „Gleichstellung behinderter Menschen,
Grundsatzfragen der Behindertenpolitik“, Va1.
Zu Frage 63:
Erklärtes Ziel der voraussichtlich noch bis in die
zweite Jahreshälfte 2010 hinein andauernden Beratun-
gen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwick-
lung der Eingliederungshilfe“ unter Verbändebeteiligung
sind Verabredungen zu einer Gesetzesinitiative des Bun-
des im breiten Konsens zwischen allen Beteiligten.
Die endgültige Entscheidung über die Durchführung
des Weiterentwicklungsvorhabens steht in Abhängigkeit
von den Beratungsergebnissen der Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungs-
hilfe“. Voraussetzung für die Erfüllung der Bitte der Ar-
beits- und Sozialministerkonferenz 2009 um Vorlage
eines Entwurfs für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der
Eingliederungshilfe in dieser Legislaturperiode ist aller-
dings, dass ein breiter Konsens mit Ländern und Verbän-
den erreicht wird.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 64):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom
9. Februar 2010 hinsichtlich der Teilhabe von Kindern und Ju-
gendlichen an der Bildung zu erfüllen, und wie soll die zielge-
naue Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgestaltet
sein?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber
aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neurege-
lung für die Regelleistungen zu treffen.
Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung
für die Entwicklung einer verfassungsgemäßen Neurege-
lung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Zu diesem Zweck ist dort eine interne Projektgruppe ein-
abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der be-
troffenen Bundesressorts begonnen hat. Die Projekt-
gruppe prüft derzeit eine Reihe von Fragen, die für die
Umsetzung des Urteils zu klären sind. Nicht nur die Be-
darfslagen von Kindern sind Teil der Maßgaben des Bun-
desverfassungsgerichts, sondern auch der Fortschrei-
bungsmechanismus und die rationale Begründung der
einzelnen regelsatzrelevanten Positionen aus der Ein-
kommens- und Verbrauchsstichprobe. Insofern ist die
Aufgabe mehrschichtig und bedarf einer genauen Ana-
lyse der möglichen Optionen. Daher ist es noch zu früh,
um Aussagen zu den geplanten Maßnahmen zu treffen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 65):
Was waren 2009 im Bereich des Zweiten und Dritten Bu-
ches Sozialgesetzbuch die 20 wichtigsten Instrumente/Maß-
nahmen gemessen an Ausgabevolumen, Teilnehmerzahlen so-
wie Ausgaben je Teilnehmer?
Die jährlich erstellten Eingliederungsbilanzen geben
Aufschluss über die Ausgaben, die Teilnehmer und die
Kosten je Teilnehmer im Monat für einzelne arbeits-
marktpolitische Instrumente. Die folgenden Informatio-
nen stammen aus den Eingliederungsbilanzen für das
Jahr 2008. Aktuellere Daten stehen nicht zur Verfügung.
1. Rechtskreis SGB III
Im Rechtskreis des SGB III war der Gründungszu-
schuss mit Ausgaben in Höhe von rund 1,5 Milliarden
Euro im Jahr 2008 das wichtigste Instrument nach Höhe
der Ausgaben. Es folgten – jeweils gerundet – die Beruf-
liche Weiterbildung mit 787 Millionen Euro, die Förde-
rung der Berufsausbildung Benachteiligter mit 737 Mil-
lionen Euro, Eingliederungszuschüsse mit 488 Millionen
Euro, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen
mit 161 Millionen Euro, Mobilitätshilfen mit 140 Mil-
lionen Euro, Eingliederungszuschüsse für schwerbehin-
derte Menschen mit 122 Millionen Euro, die Beauftra-
gung Dritter mit der Vermittlung mit 116 Millionen
Euro, die Unterstützung der Beratung und Vermittlung
mit 74 Millionen Euro, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
mit 69 Millionen Euro, die Freie Förderung mit 61 Mil-
lionen Euro, Maßnahmen zur Berufsorientierung mit
51 Millionen Euro, die Einstiegsqualifizierung mit
51 Millionen Euro, die Berufliche Weiterbildung behin-
derter Menschen mit 30 Millionen Euro, Einstellungszu-
schüsse bei Neugründungen mit 22 Millionen Euro, Per-
sonal-Service-Agenturen mit 8 Millionen Euro und der
Eingliederungsgutschein mit 6 Millionen Euro.
mit
bge-
geri
dem
3458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
dung mit 250 000 Eintritten, die Beauftragung Dritter 6 Eingliederungszuschüsse 130.159
mit der Vermittlung mit 248 000 Eintritten, Mobilitäts-
hilfen mit 167 000 Eintritten, Eingliederungszuschüsse
mit 130 000 Eintritten, Maßnahmen zur Berufsorientie-
rung mit 122 000 Eintritten, der Gründungszuschuss mit
119 000 Eintritten, die Förderung der Berufsausbildung
Benachteiligter mit 90 000 Eintritten, Maßnahmen der
Freien Förderung mit 76 000 Eintritten, die Einstiegs-
qualifizierung mit 20 000 Eintritten, Eingliederungszu-
schüsse für schwerbehinderte Menschen mit 8 000 Ein-
tritten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 6 000 Ein-
tritten, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen mit
4 000 Eintritten, der Eingliederungsgutschein und Perso-
nal-Service-Agenturen mit jeweils 3 000 Eintritten so-
wie die Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen
mit 2 000 Eintritten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11
SGB III.
Das kostenintensivste Instrument im Rechtskreis
SGB III im Jahr 2008 waren Arbeitsbeschaffungsmaß-
Teilnehmer
(Eintritte)
1 Unterstützung der Bera-
tung und Vermittlung
1.348.824
2 Eignungsfeststellung /
Trainingsmaßnahmen
575.583
3 Berufliche Weiterbildung 249.599
4 Beauftragung Dritter mit
der Vermittlung
248.063
7 Maßnahmen zur Berufs-
orientierung
122.239
8 Gründungszuschuss 119.309
9 Förderung der Berufsaus-
bildung Benachteiligter
89.864
10 Freie Förderung 76.342
11 Einstiegsqualifizierung 20.055
12 Eingliederungszuschüsse
für besonders betroffene
schwerbehinderte Men-
schen
9.728
13 Arbeitsbeschaffungs-
maßnahmen
6.486
14 Einstellungszuschuss bei
Neugründungen
3.703
15 Eingliederungsgutschein 2.764
16 Personal-Service-Agentur
(PSA)
2.652
17 Berufliche Weiterbildung
behinderter Menschen
1.747
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB
1 Gründungszuschuss
2 Berufliche Weiterbildung
3 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter
4 Eingliederungszuschüsse
5 Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen
6 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen)
7 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen
8 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
9 Unterstützung der Beratung und Vermittlung
10 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
11 Freie Förderung
12 Maßnahmen zur Berufsorientierung
13 Einstiegsqualifizierung
14 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen
15 Einstellungszuschuss bei Neugründungen
16 Personal-Service-Agentur (PSA)
17 Eingliederungsgutschein
Die meisten Eintritte hatte im Rechtskreis SGB III im
Jahr 2008 die Maßnahme der Unterstützung der Bera-
tung und Vermittlung mit 1,3 Millionen Eintritten. Es
folgten die Eignungsfeststellungsund Trainingsmaßnah-
men mit 576 000 Eintritten, die Berufliche Weiterbil-
III.
Ist-Ausgaben
in Tausend
Euro
Teilnehmer Ausgaben
je Teilnehmer
je Monat(Eintritte)
1.493.896 119.309 1.011
787.391 249.599 904
737.289 89.864 –
488.311 130.159 653
161.274 575.583 463
140.067 166.650 840
122.255 9.728 814
116.289 248.063 144
74.244 1.348.824 55
68.643 6.486 1.133
60.554 76.342 253
50.695 122.239 167
50.619 20.055 316
29.944 1.747 –
22.447 3.703 925
7.653 2.652 700
5.888 2.764 571
5 Mobilitätshilfen (Zuschuss
und Darlehen)
166.650
Teilnehmer
(Eintritte)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3459
(A) (C)
(D)(B)
je Teilnehmer
je Monat
1 Arbeitsbeschaffungs-
maßnahmen
1.133
2 Gründungszuschuss 1.011
3 Einstellungszuschuss bei
Neugründungen
925
4 Berufliche Weiterbildung 904
5 Mobilitätshilfen (Zuschuss
und Darlehen)
840
6 Eingliederungszuschüsse
für besonders betroffene
schwerbehinderte Men-
schen
814
7 Personal-Service-Agentur
(PSA)
700
8 Eingliederungszuschüsse 653
9 Eingliederungsgutschein 571
10 Eignungsfeststellung/
Trainingsmaßnahmen
463
11 Einstiegsqualifizierung 316
1 Arbeitsgelegenheiten
2 Berufliche Weiterbildung
3 sonstige weitere Leistungen
4 Eingliederungszuschüsse
5 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
6 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter
7 Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen
2. Im Rechtskreis SGB II
Die im Folgenden genannten Zahlen für den Rechts-
kreis SGB II enthalten keine Angaben zu den zugelasse-
nen kommunalen Trägern, da solche Angaben nicht für
alle Maßnahmen verfügbar waren. Im Rechtskreis des
SGB II waren die Arbeitsgelegenheiten mit Ausgaben von
1,4 Milliarden Euro im Jahr 2008 das wichtigste Instru-
ment nach Ausgabenhöhe. Es folgten die Berufliche Wei-
terbildung mit Ausgaben von 671 Millionen Euro, sons-
tige weitere Leistungen mit 519 Millionen Euro,
Eingliederungszuschüsse mit 454 Millionen Euro, Ar-
beitsbeschaffungsmaßnahmen mit 444 Millionen Euro,
die Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter mit
374 Millionen Euro, Eignungsfeststellungs- und Trai-
ningsmaßnahmen mit 184 Millionen Euro, der Beschäfti-
gungszuschuss (BEZ) mit 136 Millionen Euro, die Beauf-
tragung Dritter mit der Vermittlung mit 119 Millionen
Euro, Mobilitätshilfen mit 103 Millionen Euro, das Ein-
stiegsgeld mit 64 Millionen Euro, die Unterstützung der
Beratung und Vermittlung mit 53 Millionen Euro, Einglie-
derungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen mit 36
Millionen Euro, die Berufliche Weiterbildung behinderter
Menschen mit 26 Millionen Euro, Einstellungszuschüsse
bei Neugründungen mit 25 Millionen Euro, die Einstiegs-
qualifizierung mit 13 Millionen Euro, die Personal-Ser-
vice-Agenturen mit 6 Millionen Euro sowie die Maßnah-
men zur Berufsorientierung mit 1,6 Millionen Euro.
Ist-Ausgaben
in Tausend
Euro
Teilnehmer
(Eintritte)
Ausgaben
je Teilnehmer
je Monat
1.406.189 695.648 451
671.247 165.620 803
518.748 399.407 1.299
453.839 120.622 663
444.421 60.389 1.123
374.299 31.700 –
184.219 478.077 444
nahmen mit Ausgaben von 1 133 Euro je Teilnehmer im
Monat. Es folgten der Gründungszuschuss mit 1 011 Euro,
der Einstellungszuschuss bei Neugründungen mit
925 Euro, die Berufliche Weiterbildung mit 904 Euro,
Mobilitätshilfen mit 840 Euro, Eingliederungszuschüsse
für schwerbehinderte Menschen mit 814 Euro, Personal-
Service-Agenturen mit 700 Euro, Eingliederungszu-
schüsse mit 653 Euro, der Eingliederungsgutschein mit
571 Euro, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaß-
nahmen mit 463 Euro, die Einstiegsqualifizierung mit
316 Euro, die Freie Förderung mit 253 Euro, Maßnah-
men zur Berufsorientierung mit 167, die Beauftragung
Dritter mit der Vermittlung mit 144 Euro sowie die Un-
terstützung der Beratung und Vermittlung mit 55 Euro. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11
SGB III.
Ausgaben
12 Freie Förderung 253
13 Maßnahmen zur Berufs-
orientierung
167
14 Beauftragung Dritter mit
der Vermittlung
144
15 Unterstützung der Bera-
tung und Vermittlung
55
Ausgaben
je Teilnehmer
je Monat
3460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
das Einstiegsgeld mit 44 000 Eintritten, die Förderun 9 Arbeitsbeschaffungs- 60.389
der Berufsausbildung Benachteiligter mit 32 000 Ein-
tritten, die Berufliche Weiterbildung behinderter Men-
schen mit 30 000 Eintritten, der Beschäftigungszuschuss
mit 23 000 Eintritten, die Einstiegsqualifizierung mit
7 000 Eintritten, Maßnahmen zur Berufsorientierung,
Einstellungszuschüsse bei Neugründungen und Einglie-
derungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen mit
jeweils rund 4 000 Eintritten sowie Personal-Service-
Agenturen mit 2 000 Eintritten.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54
SGB II, ohne Daten der zkT.
Teilnehmer
(Eintritte)
1 Unterstützung der Bera-
tung und Vermittlung
1.104.207
2 Arbeitsgelegenheiten 695.648
3 Eignungsfeststellung/
Trainingsmaßnahmen
478.077
4 sonstige weitere
Leistungen
399.407
maßnahmen
10 Einstiegsgeld 43.974
11 Förderung der Berufsaus-
bildung Benachteiligter
31.700
12 Berufliche Weiterbildung
behinderter Menschen
30.043
13 Beschäftigungszuschuss 23.040
14 Einstiegsqualifizierung 6.767
15 Maßnahmen zur Berufs-
orientierung
4.112
16 Einstellungszuschuss bei
Neugründungen
4.044
17 Eingliederungszuschüsse
für besonders betroffene
schwerbehinderte Men-
schen
3.760
18 Personal-Service-Agentur
(PSA)
1.984
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB
8 Beschäftigungszuschuss
9 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung
10 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen)
11 Einstiegsgeld
12 Unterstützung der Beratung und Vermittlung
13 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene
schwerbehinderte Menschen
14 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen
15 Einstellungszuschuss bei Neugründungen
16 Einstiegsqualifizierung
17 Personal-Service-Agentur (PSA)
18 Maßnahmen zur Berufsorientierung
Die meisten Eintritte im Rechtskreis SGB II im Jahr
2008 gab es bei der Unterstützung der Beratung und Ver-
mittlung mit 1,1 Millionen Eintritten. Es folgten die Ar-
beitsgelegenheiten mit 696 000 Eintritten, Eignungsfest-
stellungs- und Trainingsmaßnahmen mit 478 000 Ein-
tritten, sonstige weitere Leistungen mit 399 000 Eintrit-
ten, die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung mit
176 000 Eintritten, Mobilitätshilfen mit 170 000 Ein-
tritten, die Berufliche Weiterbildung mit 166 000 Ein-
tritten, Eingliederungszuschüsse mit 121 000 Eintritten,
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 60 000 Eintritten,
II, ohne Daten der zkT.
136.387 23.040 1.106
118.800 175.897 199
102.858 169.855 606
64.085 43.974 221
53.368 1.104.207 48
36.402 3.760 801
25.558 30.043 –
25.013 4.044 847
13.200 6.767 301
6.159 1.984 741
1.582 4.112 100
Ist-Ausgaben
in Tausend
Euro
Teilnehmer
(Eintritte)
Ausgaben
je Teilnehmer
je Monat
5 Beauftragung Dritter mit
der Vermittlung
175.897
6 Mobilitätshilfen (Zuschuss
und Darlehen)
169.855
7 Berufliche Weiterbildung 165.620
8 Eingliederungszuschüsse 120.622
Teilnehmer
(Eintritte)
g
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3461
(A) (C)
(D)(B)
Die höchsten Ausgaben je Teilnehmer im Monat im
Jahr 2008 gab es bei den sonstigen weiteren Leistungen
mit 1 300 Euro. Es folgten Arbeitsbeschaffungsmaßnah-
men mit 1 123 Euro, der Beschäftigungszuschuss mit
1 106 Euro, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen
mit 847 Euro, die Berufliche Weiterbildung mit
803 Euro, Eingliederungszuschüsse für schwerbehin-
derte Menschen mit 801 Euro, Personal-Service-Agen-
turen mit 741 Euro, Eingliederungszuschüsse mit
663 Euro, Mobilitätshilfen mit 606 Euro, Arbeitsgele-
genheiten mit 451 Euro, Eignungsfeststellungs- und
Trainingsmaßnahmen mit 444 Euro, die Einstiegsqualifi-
zierung mit 301 Euro, das Einstiegsgeld mit 221 Euro,
die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung mit
199 Euro, Maßnahmen zur Berufsorientierung mit
100 Euro sowie die Unterstützung der Beratung und Ver-
mittlung mit 48 Euro.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54
SGB II, ohne Daten der zkT
Ausgaben
je Teilnehmer
je Monat
1 sonstige weitere Leistun-
gen
1.299
2 Arbeitsbeschaffungsmaß-
nahmen
1.123
3 Beschäftigungszuschuss 1.106
4 Einstellungszuschuss bei
Neugründungen
847
5 Berufliche Weiterbildung 803
6 Eingliederungszuschüsse
für besonders betroffene
schwerbehinderte Men-
schen
801
7 Personal-Service-Agentur
(PSA)
741
8 Eingliederungszuschüsse 663
9 Mobilitätshilfen (Zuschuss
und Darlehen)
606
10 Arbeitsgelegenheiten 451
11 Eignungsfeststellung/
Trainingsmaßnahmen
444
12 Einstiegsqualifizierung 301
13 Einstiegsgeld 221
14 Beauftragung Dritter mit
der Vermittlung
199
15 Maßnahmen zur Berufs-
orientierung
100
16 Unterstützung der Bera-
tung und Vermittlung
48
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Fragen 66 und 67):
Wie viele der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik sind in
den einzelnen Rechtskreisen im Jahr 2009 abgeflossen – bitte
absolute und relative Zahlen angeben –, und wofür will die
Bundesregierung gegebenenfalls nicht verausgabte Mittel ver-
wenden?
Wie viele Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik pro Kopf
standen in den einzelnen Rechtskreisen rechnerisch jährlich
seit 2005 zur Verfügung, und wie viele Mittel wurden jährlich
seit 2005 tatsächlich verausgabt?
Zu Frage 66:
Für den Rechtskreis des SGB II, Grundsicherung für
Arbeitsuchende, wurden im Jahr 2009 durch den Bund
5,9 Milliarden Euro verausgabt. Diese Ausgaben be-
inhalten auch die Bundesprogramme „Beschäftigungs-
pakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“, die seit dem
Jahr 2009 in einem gemeinsamen Titel veranschlagt
werden. Somit wurden rund 89 Prozent des Haushalts-
solls des Jahres 2009 verausgabt.
§ 46 Abs. 3 SGB II sieht eine Übertragbarkeit nicht
verausgabter Mittel des Gesamtbudgets, Budget für Ein-
gliederungsleistungen und Verwaltungskosten, eines Jah-
res auf das Folgejahr vor. Dabei kann die Hälfte der nicht
verausgabten Mittel, aber maximal 10 Prozent der An-
sätze übertragen werden. Abweichend hiervon können
die nicht verausgabten Mittel für die beiden Bundespro-
gramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommu-
nal-Kombi“ nach der Bundeshaushaltsordnung in das
nächste Jahr übertragen werden. Ziel der oben genannten
Regelung ist es, einem unwirtschaftlichen Ausgabever-
halten insbesondere am Jahresende entgegenzuwirken.
Die gesetzliche Regelung wurde im Bundeshaushalt
durch die Ausbringung von Haushaltsvermerken zur
Übertragbarkeit von Ausgaben nachvollzogen.
Ausgabereste können im folgenden Haushaltsjahr al-
lerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn sie
an anderer Stelle des Bundeshaushaltes, in der Regel
desselben Einzelplans, durch Einsparungen in gleicher
Höhe kassenmäßig gedeckt werden. Denn es werden nur
Ermächtigungen, nicht aber die Kassenmittel übertragen.
Für den Rechtskreis des SGB III, Bereich der Arbeits-
förderung, hat die Bundesagentur für Arbeit aus den im
Eingliederungstitel zusammengefassten Ermessensleis-
tungen der aktiven Arbeitsförderung rund 3,6 Milliarden
Euro und für die in Kapitel 3 des Haushalts der Bundes-
agentur für Arbeit veranschlagten „Sonstigen Leistungen
der aktiven Arbeitsförderung“ rund 13,2 Milliarden Euro
verausgabt. Zusammen belaufen sich die Ausgaben für
die aktive Arbeitsförderung damit auf rund 16,8 Milliar-
den Euro. Im Ergebnis hat die Bundesagentur für Arbeit
rund 90 Prozent des Haushaltssolls des Jahres 2009 ver-
ausgabt.
Nicht verausgabte Mittel des Eingliederungstitels im
Haushalt der Bundesagentur für Arbeit werden nach
§ 71 c SGB IV grundsätzlich einer Eingliederungsrück-
3462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
lage zugeführt. Die Eingliederungsrücklage ist bis zum
Schluss des nächsten Haushaltsjahres aufzulösen und
dient zur Deckung von gebildeten Ausgaberesten des
Eingliederungstitels. Eine Zuführung an die Eingliede-
rungsrücklage kommt nicht in Betracht, soweit die Bun-
desagentur auf die Inanspruchnahme von Liquiditätshil-
fen des Bundes nach § 364 SGB III angewiesen ist.
Zu Frage 67:
Die mit der Fragestellung erbetenen Angaben zur
durchschnittlichen Förderung eines Erwerbslosen mit
Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen dem Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. Sie
werden nicht ermittelt, weil sie kein sinnvoller Ansatz
für die Planungs- und Abrechnungszwecke der aktiven
Arbeitsmarktpolitik wären. Im Übrigen wird auf die
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim
Bundesminister für Arbeit und Soziales a. D., Klaus
Brandner, vom 10. Februar 2009 auf Ihre schriftliche
Frage, Bundestagsdrucksache 16/11955; S. 41, sowie auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
vom 21. Dezember 2009, Drucksache 17/350; Frage 5,
verwiesen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Fragen 68 und 69):
In welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung unter
Mitwirkung von externen Fachleuten – Bereiche zum Bei-
spiel: Forst, Holz, Energie, Umwelt, Tourismus etc. – einen
Entwurf zur Waldstrategie 2020 erarbeiten und dem Bundes-
tag vorlegen, und wie werden die Mitglieder des Bundestages
einbezogen?
Welche Vorbereitungen laufen zur Bundeswaldinventur 3,
BWI 3, und wie wird die Bundesregierung die Aufnahme der
Erfassung und Bewertung naturnaher Waldstrukturen – zum
Beispiel Biotopbäume oder Totholz – im Rahmen der BWI 3
sicherstellen?
Zu Frage 68:
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz hat unter Einbeziehung
externer Fachleute aus den in der Frage genannten Berei-
chen und der Wissenschaft zuletzt am 12. und 13. April
2010 in einem Symposium die Grundlagen für die Wald-
strategie 2020 erarbeitet. Unter anderem waren die
Forstpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen
Fraktionen eingeladen. Das BMELV ist gerne bereit, in
den Fachausschüssen über den Fortgang bei der Wald-
strategie 2020 zu berichten.
Zu Frage 69:
Die 3. Bundeswaldinventur wird derzeit auf Fach-
ebene vorbereitet. Hierzu stimmen die Inventurleiter des
Bundes und der Länder unter der Federführung des
BMELV und unter Beteiligung des Bundesamtes für Na-
turschutz Details zu den erhebenden Merkmalen ab. Bei
wenigen Merkmalen ist noch zu klären, in welchen Ab-
stufungen sie zu erheben sind. Biotopbäume und Totholz
sind auf jeden Fall Merkmale der 3. Bundeswaldinventur.
Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BfN gewähr-
leistet das BMELV, dass Naturschutzbelange berücksich-
tigt werden. Ständige Aufgabe ist dabei, Wünschbares
und Machbares sowie Kosten und Informationsgewinn
gegeneinander abzugleichen.
Der Beginn der Außenaufnahmen ist für Anfang 2011
geplant. Bis dahin sind alle methodischen Arbeiten ab-
zuschließen, die EDV-Programme zu erstellen und die
Schulung vorzubereiten.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 70):
Auf welche Art will die Bundesregierung bei den sogenann-
ten Energy Drinks angesichts der Warnungen des Bundesinsti-
tuts für Risikobewertung die Gesundheitsgefahren – Herz-
rhythmusstörungen, Krampfanfälle – verhindern, die von den
Getränken ausgehen können, und hält die Bundesregierung
bloße Warnhinweise gerade im Hinblick auf die Gefährdung
von Kindern und Jugendlichen für ausreichend?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-
schaft und Verbraucherschutz hat bereits weitergehende
Regelungen für die Produktgruppe der sogenannten
Energy Drinks vorbereitet. Ein entsprechender Verord-
nungsentwurf wurde den Bundestagsfraktionen und dem
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-
cherschutz des Deutschen Bundestages mit Schreiben
vom 24. Juni 2009 zugeleitet.
Der Verordnungsentwurf wurde nach Abschluss der
Anhörung der beteiligten Kreise und der sich daraus er-
gebenden Überarbeitung Anfang Februar diesen Jahres
bei der Europäischen Kommission notifiziert.
Der Verordnungsentwurf sieht weiterhin zum einen
die Festlegung von Höchstmengen für die relevanten
Stoffe Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Inosit vor.
Zum anderen werden über die bestehenden Regelungen
hinaus auf Basis der Empfehlungen des BfR zusätzliche
Kennzeichnungsanforderungen festgelegt, nämlich Hin-
weise, dass der Verzehr größerer Mengen, insbesondere
bei ausgiebiger sportlicher Betätigung, sowie ein gleich-
zeitiger Genuss alkoholischer Getränke vermieden wer-
den sollte. Damit wird die Verbraucherinformation in
Bezug auf den Umgang mit diesen Erzeugnissen deut-
lich verbessert werden.
Zu beachten ist, dass sich etwaige nationale Regelun-
gen im Rahmen der nach dem EU-Recht zulässigen
Möglichkeiten bewegen müssen. So existieren für Ge-
tränke mit hohen Gehalten an Koffein – also auch
Energy Drinks – bereits mit der Richtlinie 2002/67/EG
EU-einheitliche Regelungen – umgesetzt in § 8 Abs. 5
der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Demnach
ist bei Getränken, die mehr als 150 mg Koffein pro Liter
enthalten, der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ und die
Angabe der Menge in Milligramm pro 100 Milliliter an-
zubringen. Diese Regelung wurde damals speziell mit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3463
(A) (C)
(D)(B)
Blick auf die Bevölkerungsgruppen „Kinder und Schwan-
gere“ erlassen.
Zur besseren Verbraucherinformation soll mit dem in
Rede stehenden Verordnungsentwurf diese Angabe zu-
künftig auch für lose abgegebene Lebensmittel vorge-
schrieben werden statt wie bisher nur für verpackte Pro-
dukte.
Der von Deutschland notifizierte Verordnungsentwurf
wird einen neuen Anstoß für eine Diskussion dieser Pro-
duktgruppe auch auf EU-Ebene geben. Dies ist zu begrü-
ßen. Zunächst bleibt nunmehr der Ausgang des Notifi-
zierungsverfahrens abzuwarten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 71):
Mit welchen konkreten Gesetzesformulierungen wird die
Bundesregierung der Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach
strengeren gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung von
sogenanntem Klebeschinken in Abgrenzung zu natürlich ge-
wachsenem Schinken nachkommen, und mit welchen konkre-
ten Initiativen strebt die Bundesregierung auf europäischer
Ebene ein Verbot von Klebeenzymen in der Fleischwarener-
zeugung an?
Zu den Kennzeichnungsvorschriften für „Klebeschin-
ken“: Das vorhandene gesetzliche Instrumentarium des
geltenden Lebensmittelrechts ermöglicht es den zustän-
digen Überwachungsbehörden bereits jetzt, irreführend
gekennzeichnete Lebensmittel, darunter auch sogenann-
ter Klebeschinken, zu beanstanden und die Verstöße
sanktionieren zu können. Konkret sind diese Instru-
mente: der § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelge-
setzbuches, LFGB, die Vorschriften der Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung und flankierend, als unter-
gesetzliches Instrumentarium, die in den Leitsätzen für
Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebens-
mittelbuches definierten Verkehrsbezeichnungen für
Rohschinkenerzeugnisse, wie zum Beispiel „Nussschin-
ken“ und „Lachsschinken“.
Eine Regelungslücke besteht somit nicht, daher sehen
wir keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf neue ge-
setzliche Vorgaben. Im Hinblick auf das Deutsche Le-
bensmittelbuch wird sich das BMELV für eine Erweite-
rung der Formfleischdefinition einsetzen.
Zum Thema „Klebeenzyme“: Die Bundesregierung
strebt auch kein Verbot von Klebeenzymen in der
Fleischwarenerzeugung an, da sie ein solches Verbot
nicht als begründet ansieht. Nach den Vorschriften des
LFGB dürfen Enzyme unter Beachtung der allgemeinen
lebensmittelrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ohne
spezifische Zulassung bei der Herstellung von Lebens-
mitteln verwendet werden. In der EU werden Enzyme
künftig grundsätzlich einem Zulassungsverfahren unter-
liegen. Voraussetzung für die Zulassung und die Auf-
nahme in die noch zu erstellende Gemeinschaftsliste
sind der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklich-
keit und der technologischen Notwendigkeit sowie der
Ausschluss der Irreführung der Verbraucher.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 72):
Standen die vier in den Meldungen nach dem Kunduz-
Luftschlag vom 4. September 2009 genannten Taliban-Führer
auf der Joint Effects List oder der Joint Priority Effects List
der ISAF oder auf einer entsprechenden OEF-Liste in Afgha-
nistan?
Von den vier in den Meldungen nach dem Luftangriff
am 4. September 2009 genannten Unterführern der Op-
posing Militant Forces, OMF, war zum Zeitpunkt des
Luftangriffs keiner als Zielperson auf der ISAF Joint Ef-
fects List, JEL, oder auf der ISAF Joint Prioritized Ef-
fects List, JPEL, aufgeführt.
Einzelheiten zu den in Rede stehenden OMF-Unter-
führern wurden durch Herrn Parlamentarischen Staats-
sekretär Kossendey in einem Sachstandsbericht an die
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Un-
terrichtung der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vor-
sitzenden und der Obleute des Verteidigungsausschusses
und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bun-
destages übermittelt.
Über gesonderte Ziellisten der Operation Enduring
Freedom in Afghanistan liegen keine Erkenntnisse vor.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 73):
Welchen Inhalts waren am 3./4. September 2009 im Raum
Kunduz/Afghanistan die – jeweils parallel zum Bundeswehr-
einsatz mit der schließlichen Bombardierung der zwei Tank-
laster durchgeführten – Operationen der Bundeswehrsonder-
einheit TF 47 gegen Taliban-Führer sowie der geheimen US
Task Force 373 gegen Aufständische, bei denen ein Erdnah-
kampfflugzeug A-10 „Warthog“ sowie ein weiteres Flugzeug
(A-28 A?) eingesetzt waren, und inwieweit trifft es zu, dass
die Task Force 373 im deutsch-befehligten ISAF-Regional-
kommando Nord „fast jede Nacht aktiv“ ist, Verdächtige fest-
nimmt und schon mehrfach gesuchte Taliban-Anführer „eli-
minierte“ (vergleiche Spiegel Online vom 4. Januar 2010)?
Die Bundesregierung hält an dem mit den Vorsitzen-
den der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen
im Jahr 2008 abgestimmten und bewährten Verfahren
zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften
der Bundeswehr fest. Demnach werden über den Einsatz
von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden,
die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des
Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus-
schusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis
informiert.
3464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Dies ist zuletzt durch den Bundesminister der Vertei-
digung am 18. März 2010 erfolgt.
Im Rahmen dieser vertraulichen Unterrichtungen
werden auch die bekannten Informationen zum Einsatz
von Spezialkräften verbündeter Streitkräfte in den deut-
schen Einsatzgebieten dargelegt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 74):
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der ge-
plante Einsatz von Panzerhaubitzen und MARDER-Schützen-
panzern durch die Bundeswehr in Afghanistan, die teils wenig
zielgenau sind und große Kollateralschäden nach sich ziehen
können, die gesamte dortige, auf Vermeidung solcher Schäden
wie beim Bombardement am 3./4. September 2009 in Kunduz
angelegte Einsatzstrategie der Bundeswehr sowie der ISAF
infrage stellen kann, und teilt die Bundesregierung die Auffas-
sung, dass die geplante Militäroffensive mit der Bundeswehr
auch im Raum Kunduz eines neuen Bundestagsmandats be-
darf sowie nicht ohne bzw. gegen den erklärten Willen der
dortigen Bevölkerung – abgesehen von Voten des dortigen
Gouverneurs – durchgeführt werden sollte, wie der Präsident
Hamid Karzai dies bezüglich der Offensive in Kandahar be-
reits formulierte?
Der Einsatz zusätzlicher schwerer Waffen, der auf-
grund der im Norden Afghanistans derzeit vorherrschen-
den Bedrohungslage mit Schwerpunkt im Raum Kunduz
vorgesehen ist, stellt die Einsatzstrategie der Bundes-
wehr in Afghanistan nicht infrage.
Die Befürchtungen, dass eine unzureichende Ziel-
genauigkeit dieser Waffen große Kollateralschäden nach
sich ziehen könnte, werden durch die Bundesregierung
nicht geteilt, da die unterschiedlichen Waffensysteme je-
weils der Lage und Bedrohung sowie der Fähigkeiten
der einzelnen Waffensysteme angepasst eingesetzt wer-
den.
Der Schützenpanzer MARDER wird bereits jetzt vom
Deutschen Einsatzkontingent ISAF im Norden Afgha-
nistans eingesetzt. Um der aktuellen Bedrohung vor Ort
gerecht zu werden, ist nun eine Erhöhung der Anzahl der
eingesetzten Systeme vorgesehen.
Darüber hinaus soll zusätzlich die Panzerhaubitze
2000 in das Einsatzgebiet verbracht werden. Beim Ein-
satz dieses Waffensystems sind durch die Wahl der Mu-
nitionsarten – Nebel-, Leucht- und Sprengmunition –
verschiedene, der jeweiligen Bedrohung angepasste Es-
kalationsstufen möglich. Insbesondere einem Einsatz
von Sprengmunition wird dabei immer eine tiefgreifende
und detaillierte Aufklärung der Lage vorausgehen.
Eine Anpassung des aktuellen Bundestagsmandates
ist hierfür nicht erforderlich.
Die Entscheidung zum Einsatz schwerer Waffen wird
durch die verantwortlichen Führer vor Ort unter Berück-
sichtigung der vom multinationalen Oberbefehlshaber
der ISAF vorgegebenen taktischen Auflagen zur Vermei-
dung von Opfern unter der unbeteiligten afghanischen
Zivilbevölkerung sowie unter Beachtung der Einsatzre-
geln, Rules of Engagement, erfolgen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das
derzeitige Mandat auch vor dem Hintergrund der Ent-
wicklung der Sicherheitslage im Norden Afghanistans
dem Auftrag des Deutschen Einsatzkontingentes Rech-
nung trägt und weiterhin den Rahmen für unser zielge-
richtetes, eigenes Handeln bildet.
Die Äußerungen des afghanischen Staatspräsidenten
Hamid Karzai zur geplanten ISAF-Operation in Kanda-
har bei einer lokalen Shura sind unseres Ermessens in ei-
nem innenpolitischen Kontext zu sehen. Sie waren pu-
blikumsorientiert und vor dem Hintergrund der durch
ihn propagierten Versöhnungs- und Reintegrationspolitik
wohlkalkuliert.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Drucksache
17/1388, Frage 75):
Warum verzögert sich die Auslieferung des Kampfhub-
schraubers TIGER an die Truppe, und ab wann werden die
ersten Kampfhubschrauber TIGER einsatzbereit der Bundes-
wehr zur Verfügung stehen?
Die Verzögerungen im Programm Unterstützungs-
hubschrauber, UH, TIGER beruhen überwiegend auf
technischen Problemen. So bestehen zum Beispiel trotz
der Einleitung von Abhilfemaßnahmen nach wie vor er-
hebliche Mängel im Bereich der Verkabelung. Diese
sind eine maßgebliche Ursache für die bis heute anhal-
tenden Lieferverzögerungen. Die Bundeswehr hat bis
Ende des Jahres 2009 insgesamt elf UH TIGER in zwei
verschiedenen, nicht einsatzfähigen Vorserienstandards
erhalten. 2010 werden voraussichtlich fünf weitere UH
TIGER geliefert werden. Bei der Lieferplanung für die
Jahre 2011 und 2012 wird eine Erhöhung des Lieferum-
fangs angestrebt. Die Fähigkeiten künftig zur Auslie-
ferung anstehender UH TIGER sollen stufenweise
aufwachsen. Unter Berücksichtigung der für eine opera-
tionelle Ausbildung erforderlichen Voraussetzungen
wird derzeit von einer frühestmöglichen Einsatzfähigkeit
des UH TIGER nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2012
ausgegangen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür
ist, dass einsatzfähige UH TIGER im Serienstandard ab
November 2010 zur Verfügung stehen und die erforderli-
chen Flugstunden für die Ausbildung abgeleistet werden
können.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Drucksache
17/1388, Frage 76):
Für welche Fahrzeuge und in welchem Zeitraum beabsich-
tigt das Bundesministerium der Verteidigung die Waffensta-
tionen FLW 100 und FLW 200 zu beschaffen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3465
(A) (C)
(D)(B)
Mit den Waffenstationen kann die Besatzung aus den
geschützten Fahrzeugen heraus die Waffe zum Zweck
der Selbstverteidigung einsetzen. Abhängig von der sen-
sorischen Ausstattung der Waffenstationen können
damit auch Überwachungs- oder Sicherungsaufgaben
wahrgenommen werden. Von den insgesamt 979 geplan-
ten Waffenstationen entfallen 573 Stück auf die leichte
Version FLW 100 und 403 Stück auf die schwere Ver-
sion FLW 200.
Es ist beabsichtigt, die Waffenstationen nach Ein-
satzerfordernis auf die Fahrzeugtypen BOXER, DINGO,
TPz FUCHS, EAGLE IV, YAK, ENOK und GTF ZLK
2-15to zu verteilen. Verträge mit den beiden Hauptliefe-
ranten, Krauss-Maffei Wegmann, KMW, über die Waf-
fenstationen und Firma Rheinmetall Defence Electro-
nics, RDE, über die Sensoreinheiten, wurden im Jahr
2008 geschlossen.
Bis Ende 2009 wurden 160 FLW 100 und 23 FLW
200 geliefert. Dieses Jahr sollen 70 FLW 100 und
122 FLW 200 geliefert werden. Im Jahr 2011 ist die Lie-
ferung weiterer 78 FLW 100 und 62 FLW 200 vorgese-
hen. 117 FLW 200 sind optional vereinbart. Die Einlö-
sung der Option hängt von der Verfügbarkeit der HHM
ab.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 77):
Auf welche konkrete Bedrohung bzw. Fähigkeitslücke
wird mit der Verlegung von Panzerabwehrlenkflugkörpern
des Typs TOW nach Afghanistan reagiert?
Die Verlegung von Panzerabwehrlenkflugkörpern
TOW erweitert unsere bereits vorhandene Fähigkeit,
über große Entfernungen Ziele präzise bekämpfen zu
können.
Die Panzerabwehrlenkflugkörper TOW haben mit
fast vier Kilometern eine annähernd doppelt so große
Reichweite wie die bereits in Afghanistan im Einsatz be-
findlichen Lenkflugkörper vom Typ MILAN sowie ein
leistungsfähigeres Nachtsichtgerät.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Frage 78):
Welche Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan
verspricht sich die Bundesregierung durch den Einsatz von
Panzerhaubitzen und anderer neuer Waffensysteme?
Die Ausstattung des DEU-Einsatzkontingentes in
Afghanistan orientiert sich an der Bedrohung vor Ort.
Durch den Einsatz weiterer Waffensysteme werden not-
wendige militärische Fähigkeiten erweitert bzw. ergänzt,
sodass zeitnah auf rasch auftretende Bedrohungen rea-
giert werden kann. Die Panzerhaubitze 2000 ermöglicht
durch die Wahl der Munitionssorte auch eine abgestufte
Eskalation. So kann mit der Panzerhaubitze 2000 nicht
nur Spreng-, sondern auch Leucht- und Nebelmunition
als „Show of Force“ verschossen werden. In der Folge
kann durch die erweiterte Fähigkeit des Kontingents,
Ziele auf große Entfernung schnell zu bekämpfen
– TOW und Panzerhaubitze 2000 –, und die erhöhte
Feuerkraft – mehr Schützenpanzer vom Typ MARDER –
gegebenenfalls eine „abschreckende“ Wirkung auf die
Opposing Militant Forces, OMF, erreicht werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Frage 79):
An welchen Einsätzen der britischen Luftwaffe in Afgha-
nistan hat der deutsche Waffensystemoffizier teilgenommen,
der zwischen Oktober 2009 und Januar 2010 Teil der Bordbe-
satzung eines britischen Tornado-Kampfflugzeugs in Afgha-
nistan war?
Zurzeit ist ein deutscher Waffensystemoffizier als
Austauschoffizier auf dem Flugzeugmuster TORNADO
bei der 31 Squadron der Royal Air Force auf dem briti-
schen Luftwaffenstützpunkt MARHAM eingesetzt. Der
Offizier war von Oktober 2009 bis Januar 2010 mit sei-
ner Einheit in Kandahar im südlichen Afghanistan einge-
setzt und nahm an 27 Einsätzen teil. Von diesen 27 Ein-
sätzen waren acht Aufklärungseinsätze, 15 Einsätze im
Rahmen der Luftnahunterstützung und vier Alarmstarts.
Nach dem ISAF-Bundestagsmandat können deutsche
Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen
bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen dienen, in
ihren Verwendungen verbleiben und auf Ersuchen der
Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan teilnehmen. Auf dieser Grundlage hatte der
damalige Bundesminister der Verteidigung den Einsatz
im Mai 2009 gebilligt, dessen Einsatzspektrum neben
Aufklärungsmissionen auch Einsätze zur Luftnahunter-
stützung im Rahmen von ISAF umfasste.
Das Parlament wurde hierüber im Rahmen der
UdP 45/09 unterrichtet.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 80):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der durch
das britische Verteidigungsministerium bestätigten Beteili-
gung deutscher Soldaten an mindestens 18 Kampfeinsätzen in
Tornado-Flugzeugen GR 4 der britischen 31. Schwadron in
Kandahar zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 (Times
Online vom 4. April 2010; Mail Online vom 4. April 2010),
und inwiefern sieht sie diese als durch das Bundestagsmandat
für den Einsatz gedeckt?
3466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Zurzeit ist ein deutscher Waffensystemoffizier als
Austauschoffizier auf dem Flugzeugmuster TORNADO
bei der 31 Squadron der Royal Air Force auf dem briti-
schen Luftwaffenstützpunkt Marham eingesetzt. Der Of-
fizier war von Oktober 2009 bis Januar 2010 mit seiner
Einheit in Kandahar im südlichen Afghanistan einge-
setzt.
Nach dem ISAF-Bundestagsmandat können deutsche
Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen
bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen dienen, in
ihren Verwendungen verbleiben und auf Ersuchen der
Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen
der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in
Afghanistan teilnehmen.
Auf dieser Grundlage hatte der damalige Bundes-
minister der Verteidigung den Einsatz im Mai 2009
gebilligt, dessen Einsatzspektrum neben Aufklärungs-
missionen auch Einsätze im Rahmen von Luftnahunter-
stützung im Rahmen von ISAF umfasste.
Das Parlament wurde hierüber im Rahmen der
UdP 45/09 unterrichtet.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Fragen 81 und 82):
War die Patrouille aus afghanischen und ISAF-Einheiten,
die bei Baghlan am Donnerstag, dem 15. April 2010, ange-
griffen wurde, wobei vier Soldaten getötet und fünf weitere
Bundeswehrsoldaten verletzt wurden, im Rahmen der verän-
derten ISAF-Strategie zur Begleitung afghanischer Einheiten
unterwegs, und wie genau sieht diese Strategie aus?
Hätte eine zusätzliche Ausstattung der deutschen Einhei-
ten bei der Patrouille am 15. April 2010 das Risiko eines für
die deutschen Bundeswehrsoldaten tödlichen Angriffs auf
ihre Fahrzeuge wesentlich verringert bzw. ausgeschlossen?
Zu Frage 81:
Die gefallenen Soldaten waren nicht im Rahmen des
neuen Partnering-Ansatzes eingesetzt. Drei der vier Ge-
fallenen und die fünf verwundeten Soldaten waren im
Rahmen der laufenden Ausbildung, Mentoring, der af-
ghanischen Armee in einem Operational Mentor and Li-
aison Team, OMLT, eingesetzt. Der Einsatz von OMLT
zur Begleitung von afghanischen Einheiten wird seit
Langem durchgeführt und hat sich bewährt. Dabei steht
die angeleitete Ausbildung im Vordergrund. Die Opera-
tionsführung wird hierbei den afghanischen Kräften
überlassen.
Ein weiterer Soldat, der in einem beweglichen Arzt-
trupp eingesetzt war, ist durch den Beschuss mit einer
Panzerabwehrhandwaffe gefallen.
Der neue Ansatz des Partnering bedeutet dagegen das
gemeinsame Planen, Vorbereiten, Durchführen und
Nachbereiten von Operationen mit den afghanischen Si-
cherheitskräften – Afghan National Security Forces,
ANSF – sowie die Durchführung der dazu notwendigen
gemeinsamen vorbereitenden Ausbildung. Somit handelt
es sich beim Partnering nicht um eine neue Einsatzop-
tion, sondern um eine besonders intensive Form von
„angeleiteter Ausbildung“. Durch das „Miteinander“
von deutschen ISAF-Kräften und der afghanischen Ar-
mee – Afghan National Army, ANA – im Rahmen der
Operationsführung soll die Fähigkeit der ANA verbes-
sert werden, eigenständig Operationen durchführen zu
können.
Zu Frage 82:
Die Soldaten, die verwundet wurden oder gefallen
sind, befanden sich zur Auftragserfüllung teilweise au-
ßerhalb der Fahrzeuge. Der Angriff auf die Soldaten
erfolgte mit behelfsmäßigen Sprengvorrichtungen – Im-
provised Explosive Device, IED – und Panzerabwehr-
handwaffen. Abgesessen ist ein Schutz gegen IED, auch
durch zusätzliche Ausrüstung, nicht möglich.
Die geschützten Fahrzeuge, ein EAGLE IV und ein
YAK, sind moderne Fahrzeuge, die für den entsprechen-
den Auftrag – OMLT bzw. beweglicher Arzttrupp, BAT –
ein hohes Maß an Schutz gegen IED bieten. Einen abso-
luten Schutz gegen IED gibt es jedoch nicht. Stärker ge-
schützte Fahrzeuge könnten unter Umständen zu höhe-
ren Wirkladungen der IED bei vergleichsweise geringem
Aufwand für die OMF führen. Darüber hinaus gibt es
gegen Panzerabwehrwaffen, RPG, auf absehbare Zeit
keinen 100-prozentigen Schutz. Auch schwere Panzer
können mit Panzerabwehrwaffen wirksam bekämpft
werden.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 83):
Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Vertei-
digung aus den jüngsten Äußerungen des afghanischen Präsi-
denten Hamid Karzai, nach denen die internationale Gemein-
schaft die Präsidentschaftswahlen im August 2009 gefälscht
habe und der Präsident Hamid Karzai die geplante Großoffen-
sive der NATO im Juni 2010 in der Provinz Kandahar gegebe-
nenfalls untersagen wolle?
Der vom Staatspräsidenten Karzai geäußerte Vorwurf,
die internationale Gemeinschaft sei für Wahlfälschungen
verantwortlich, war aus hiesiger Sicht innenpolitisch
motiviert. Hintergrund für die Äußerung könnte der
große innenpolitische Druck sein, unter dem Staatspräsi-
dent Karzai derzeit steht.
Auch seine Äußerungen zur geplanten ISAF-Opera-
tion in Kandahar bei einer lokalen Shura waren publi-
kumsbezogen und in diesem Sinne wohlkalkuliert. Diese
Shura, bei der auch COM ISAF, General McChrystal,
anwesend war, hatte zum Ziel, die lokalen Repräsentan-
ten einzubeziehen und ihre Zustimmung für die geplante
Operation zu gewinnen.
Gleichwohl wird die Bundesregierung in ihren Ge-
sprächen mit Vertretern der AFG-Regierung deutlich
machen, dass derartige Äußerungen unsere gemeinsa-
men Stabilisierungsbemühungen in Afghanistan er-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3467
(A) (C)
(D)(B)
schweren und nicht akzeptabel sind. Eine öffentliche
bzw. medial geführte Auseinandersetzung würde Staats-
präsident Karzai innenpolitisch aber weiter in die Enge
treiben; eine Situation, die wir vermeiden müssen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 84 und 85):
Wann genau wird die Bundesregierung den bisher zwi-
schen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen wehr-
rechtlicher Vorschriften 2010 dem Bundestag und dem Bun-
desrat zur Beratung vorlegen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung für die oben genann-
ten Regelungen eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundes-
rates als gegeben an, und in welcher Form wird sie den Bun-
desrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligen?
Zu Frage 84:
Der Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung wehrrecht-
licher Vorschriften 2010“ wurde auf Grundlage der ge-
meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien
am 26. März 2010 in die Ressortbeteiligung gegeben.
Die Ressortbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Vor
diesem Hintergrund und in Anbetracht der nicht vorher-
sehbaren Stellungnahmen der Bundesressorts bitte ich
um Verständnis, dass kein genauer Termin für die Vor-
lage im Bundestag bzw. im Bundesrat benannt werden
kann.
Zu Frage 85:
Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundes-
rates in Bezug auf die Regelungen im Entwurf für ein
„Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2010“
ist ebenfalls Gegenstand der zurzeit stattfindenden Res-
sortbeteiligung. Vor Abschluss der Ressortbeteiligung ist
daher keine verbindliche Antwort hierzu möglich.
Anlage 59
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer
(SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 86 und 87):
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland
nach wie vor möglich ist, aufbereitete Einmalprodukte mit
schweren Mängeln auf den Markt zu bringen, worüber zum
Beispiel das Deutsche Ärzteblatt (Jahrgang 107, Heft 6,
12. Februar 2010) berichtet?
Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Studie
zur Sicherheit der Aufbereitung von Einmalprodukten vorle-
gen, und in welchem Zeitrahmen sollen gegebenenfalls die
entsprechenden gesetzlichen Regelungen geändert werden?
Zu Frage 86:
Der Bundesregierung ist bekannt, dass entgegen be-
stehender Straf- und Bußgeldvorschriften die strengen
Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten nicht
immer von allen Aufbereitern angewendet werden.
Allerdings ist die Schlussfolgerung nicht zulässig, von
solchen nicht zu entschuldigenden Einzelfällen auf eine
generell unzureichende Qualität aufbereiteter Medizin-
produkte zu schließen.
Bei den in dem Artikel des Deutschen Ärzteblattes
untersuchten Medizinprodukten handelt es sich um Me-
dizinprodukte der Gruppe „Kritisch C“, zum Beispiel
Herzkatheter. An die Aufbereitung dieser Medizinpro-
dukte werden in der Empfehlung des Robert Koch-Insti-
tuts, RKI, und des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte, BfArM, „Anforderungen an die
Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“
besonders hohe Anforderungen gestellt. Dabei ist es un-
erheblich, ob es sich bei den Medizinprodukten um
sogenannte Einmalprodukte oder Produkte, die zum
Mehrfachgebrauch vorgesehen sind, handelt. Die Über-
wachung der Einhaltung der Anforderungen an die Auf-
bereitung von Medizinprodukten liegt bei den zuständi-
gen Landesbehörden.
Zu Frage 87:
Die Studie „Qualität aufbereiteter Medizinprodukte“
wird vom BfArM durchgeführt. Gegenstand der Studie
sind sowohl sogenannte Einmalprodukte als auch Medi-
zinprodukte, die zum Mehrfachgebrauch vorgesehen sind.
Die Komplexität der gestellten Aufgabe erforderte
eine Vorstudie, deren Abschluss im 1. Halbjahr 2010 er-
folgen soll. Das BfArM geht nach derzeitigem Stand da-
von aus, dass im 2. Halbjahr 2010 mit der Hauptstudie
begonnen werden kann.
Für die Bundesregierung besteht kein unmittelbarer
Zusammenhang zwischen dieser Studie und etwaigen
gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der
Aufbereitung von Medizinprodukten. Solche Änderun-
gen sind derzeit auch nicht beabsichtigt.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/
CSU) (Drucksache 17/1388, Frage 88):
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Ver-
handlungen mit der Schweiz über die Überflüge im süddeut-
schen Raum zum Flughafen Zürich-Kloten die gemachten
Lärmmessungen in den betroffenen Gebieten Süddeutsch-
lands zur Grundlage der Verhandlungen zu machen?
Die von Deutschland und der Schweiz gemeinsam be-
auftragte Lärmbelastungsanalyse „Ermittlung der durch
An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich hervorgeru-
fenen Lärmbelastung, insbesondere auch in der Grenzre-
gion“ wird bei den weiteren Verhandlungen als eine
Grundlage dienen.
Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden zur Plau-
sibilisierung auch Vergleiche zwischen gemessenen und
berechneten Immissionswerten für verschiedene Mess-
stationen durchgeführt.
3468 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 17/1388, Frage 89):
Welche Position bezieht die Bundesregierung zur geplanten
Verlängerung der vorrangigen Transeuropäischen Verkehrs-
achse 1 (Messina–München–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin) über
Rostock nach Skandinavien unter Anbindung von Saßnitz in
Verbindung mit der Verlängerung der ebenfalls vorrangigen
Verkehrsachse 22 (Prag–Dresden–Berlin–Rostock/Saßnitz)
unter entsprechender Anbindung des Raumes Halle/Leipzig/
Magdeburg und der entsprechenden Anmeldung dieses soge-
nannten Vier-Meeres-Schienenkorridors – im Koalitionsver-
trag kurz Nord-Süd-Verbindung genannt – bei der EU-Kom-
mission als zusätzliche, weiterführende und prioritäre
Projekte für die für 2010 geplante Revision der Leitlinien für
das transeuropäische Verkehrsnetz?
Im Rahmen der Revision der TEN-Leitlinien soll das
derzeitige Konzept der sogenannten prioritären Projekte
zu einem Konzept eines europäischen Kernnetzes wei-
terentwickelt werden. Die Bundesregierung wird sich
dafür einsetzen, dass der Nord-Süd-Korridor in einem
solchen Kernnetz angemessen berücksichtigt wird.
Derzeit gibt es allerdings weder einen Termin noch
eine Aufforderung der EU-Kommission zur Anmeldung
von Vorhaben für die TEN-Revision. Zurzeit erarbeitet
die EU-Kommission eine Methodik, nach deren Krite-
rien das Kernnetz definiert werden soll. Über konkrete
Projekte wird frühestens Ende des Jahres 2010 diskutiert
werden.
Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung das deut-
sche Interesse an der Aufnahme des obigen Nord-Süd-
Korridors in das Kernnetz schon mehrmals gegenüber
der EU-Kommission angesprochen.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1388, Fragen 90 und 91):
Welche Ergebnisse und Erfahrungen erbrachte das seit
dem 1. April 2009 gültige KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ bisher, und wie bewertet die Bundesregierung
diese angesichts des weiterhin bestehenden großen Defizites
an barrierefreien Wohnungen?
Welche Überlegungen bzw. Vorhaben gibt es seitens der
Bundesregierung zu Veränderungen bei diesem KfW-Pro-
gramm hinsichtlich Umfang, Konditionen und Betitelung des
Programms („Barrierefrei Umbauen“ statt „Altersgerecht
Umbauen“)?
Mit dem Konjunkturpaket I wurde das KfW-Pro-
gramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt, das Investi-
tionsanreize für Eigentümer und Nutzer setzt, um das
Angebot an altersgerechten (barrierefreien/-reduzierten)
Wohnungen auszuweiten. Ziel ist, dass vor allem ältere
Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrer
vertrauten Umgebung wohnen können. Darüber hinaus
werden zusätzliche Beschäftigungsimpulse, vor allem
für die mittelständische Bauwirtschaft und das Hand-
werk, ausgelöst.
Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 werden jeweils
rund 80 Millionen Euro für Zinsverbilligungen von Dar-
lehen bereitgestellt. Zusätzlich stehen im Haushalt 2010
Investitionszuschüsse in Höhe von 20 Millionen Euro
für selbstnutzende Wohneigentümer bereit.
Seit Programmbeginn am 1. April 2009 bis zum
31. März 2010 konnten rund 2 760 Darlehen mit einem
Gesamtvolumen von über 250 Millionen Euro für Maß-
nahmen in rund 23 140 Wohnungen zugesagt werden.
Maßnahmenschwerpunkte sind der Einbau von Auf-
zügen, Anpassungen im Sanitärbereich, die Veränderung
von Türen sowie des Wohnungszuschnitts. Erwartungs-
gemäß liegt das höhere Kreditvolumen bei den Woh-
nungsunternehmen. Doch von den passgenauen Förder-
bausteinen profitieren auch Selbstnutzer und private
Kleinvermieter in hohem Maße: Etwa 88 Prozent aller
Zusagen gingen an private Haushalte.
Gemäß Koalitionsvertrag soll „das KfW-Förderpro-
gramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum
weiterentwickelt“ werden. Daher werden gegenwärtig
20 Modellvorhaben, davon 6 Vorhaben zur Infrastruktur,
sowie deren wissenschaftliche Begleitung gefördert.
Mit den Vorhaben werden mehrere Ziele verfolgt. Es
geht um beispielgebend gute Lösungen beim Abbau von
Barrieren in Wohngebäuden und im Wohnumfeld. Bera-
tungs- und Moderationsangebote zum altersgerechten
Umbauen sollen erweitert werden. Aus den Erfahrungen
der Modellprojekte und dem KfW-Programm sollen
Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Förder-
instrumentariums abgeleitet werden.
Eine Umbenennung des inzwischen gut eingeführten
Programmnamens ist derzeit nicht vorgesehen.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD)
(Drucksache 17/1388, Fragen 92 und 93):
Trifft es zu, dass der hessische Minister für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, und der
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Rainer Bomba, in einem intensiven Dialog
stehen, um zu ermitteln, wie viele Gelder für den Bau der
Bundesautobahn 49 zur Verfügung gestellt werden können,
und welche Ergebnisse sind dabei erzielt worden?
Plant die Bundesregierung eine Änderung ihres ursprüng-
lichen Vorgehens, erst dann Bundesmittel für den Weiterbau
der BAB 49 freizugeben, wenn für alle Bauabschnitte der
BAB 49 das Baurecht abschließend vorliegt?
Zu Frage 92:
Zwischen dem hessischen Minister für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, dem Par-
lamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, MdB,
und dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung, Rainer Bomba, haben
Gespräche über die Finanzierung und den Bau der Auto-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3469
(A) (C)
(D)(B)
bahn 49 stattgefunden. Für dieses Jahr wurde vorgese-
hen, erste vorbereitende Maßnahmen einzuleiten.
Zu Frage 93:
Um eine möglichst verträgliche Bauphase der Ge-
samtstrecke der Autobahn 49 mit möglichst kurzzeitigen
zusätzlichen Verkehrsbelastungen in den Gemeinden, in
denen die einzelnen Bauabschnitte jeweils enden, zu er-
möglichen, strebt der Bund eine kontinuierliche Bau-
durchführung für die Gesamtstrecke an.
Hinsichtlich der Einstellung der Autobahn 49 in den
Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt muss
dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in Hes-
sen in den letzten Jahren zahlreiche wichtige Maßnah-
men, wie der Bau der A 66/A 661 im Raum Frankfurt,
der 4-streifige Ausbau der Bundesstraße 49 zwischen
Limburg und Wetzlar und diverse Ortsumgehungen be-
gonnen wurden. Diese bereits im Bau befindlichen und
noch zu finanzierenden Projekte binden derzeit einen
Großteil der für Hessen zur Verfügung stehenden Haus-
haltsmittel für den Bundesfernstraßenbau.
Haushaltseinstellung und Baubeginne für die Ab-
schnitte sollen nach Vorliegen des Baurechts erfolgen,
sobald dies im Rahmen der für das Land Hessen zur Ver-
fügung stehenden Bundesmittel möglich ist.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 94):
Ist die Bundesregierung bereit, die durch die Änderung
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchG, in deut-
sches Recht übergegangene Umgebungslärmrichtlinie und die
deshalb in das BImSchG eingeführten gesetzlich vorgeschrie-
benen Lärmaktionspläne umsetzen zu helfen, und, wenn ja, in
welcher Höhe wird die Bundesregierung finanzielle Mittel für
die lärmdämmenden Maßnahmen, wie Errichtung von Lärm-
schutzwällen bzw. -wänden an Autobahnen, Tests von Stra-
ßenbelägen, die weniger Fahrgeräusche verursachen, wie zum
Beispiel Flüsterasphalt, oder den Einbau von speziellen Fens-
tern für Anwohner an besonders lauten Straßen, zur Verfü-
gung stellen?
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung bei Haupt-
verkehrsstraßen ist Aufgabe der Gemeinden, soweit
nicht das Landesrecht eine andere Regelung trifft. Die
Straßenbaulastträger sind bei der Aufstellung zu beteili-
gen. Sofern im Einvernehmen mit ihnen konkrete Maß-
nahmen im Lärmaktionsplan enthalten sind, besteht
keine zeitliche Vorgabe, festgelegte Maßnahmen umzu-
setzen. Sie sind jedoch im Rahmen von Planungen zu
berücksichtigen. Gleichwohl wird der Bund auch weiter-
hin den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen
verbessern und freiwillig auf haushaltsrechtlicher Grund-
lage Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen. Im Haus-
haltsplan für das Jahr 2010 stehen hierfür bundesweit
etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung, die sowohl für
aktive Lärmschutzmaßnahmen – zum Beispiel Lärm-
schutzwände oder -wälle, lärmmindernde Fahrbahnober-
flächen –, als auch für passive Lärmschutzmaßnahmen
– zum Beispiel Lärmschutzfenster – verwendet werden
können.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 95):
Unterstützt die Bundesregierung den Vorstoß des hessi-
schen Verkehrsministers Dieter Posch, FDP, Verstöße gegen
das Nachtfahrverbot von Lastwagen – bisher 20 Euro – härter
zu bestrafen, und, wenn ja, hält die Bundesregierung die vor-
geschlagene Höhe von 300 Euro und einen Monat Führer-
scheinentzug für Ersttäter und 500 Euro und zwei Monate
Fahrverbot beim zweiten Übertritt für angemessen?
Die Bundesregierung steht einer Überprüfung des
Sanktionsniveaus bei Verstößen gegen Anordnungen ei-
nes Nachtfahrverbotes offen gegenüber. Sie wird einem
entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonfe-
renz vom 14./15. April 2010 Folge leisten. Die Überprü-
fung wird unter Beachtung des Sanktionsgefüges des
Ordnungswidrigkeitenrechts vom zuständigen Bund-
Länder-Gremium durchgeführt werden.
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Johannes Kahrs (SPD)
(Drucksache 17/1388, Fragen 96 und 97):
Wie ist angesichts letzter Medienberichte (8. April 2010:
ARD, Kontraste-Sendung) die aktuelle Haltung der Bundes-
regierung zur Einführung einer Pkw-Maut?
Gibt es derzeit Pläne in der Bundesregierung zur Erarbei-
tung einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV,
für Bundesfernstraßen, und, wenn ja, wie soll die Vereinba-
rung zwischen dem Bund und den Ländern konkret inhaltlich
ausgestaltet werden?
Zu Frage 96:
Durch diesen oder ähnlich lautende Medienberichte
hat sich die bisherige Haltung der Bundesregierung zur
Einführung einer Pkw-Maut nicht verändert. Eine Pkw-
Maut steht nicht im Koalitionsvertrag und somit nicht
auf der Tagesordnung der Bundesregierung.
Zu Frage 97:
Nein, derzeit gibt es keine Pläne der Bundesregierung
zur Erarbeitung einer LuFV für Bundesfernstraßen.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 98):
Warum hat die Bundesregierung die Fördermittel für den
kombinierten Verkehr mit der Begründung mangelnder Nach-
frage um die Hälfte gekürzt, sodass nunmehr lediglich
3470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
(A) (C)
(D)(B)
55 Millionen Euro zur Verfügung stehen, obwohl das Bundes-
ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung selbst be-
stätigt hat, dass für den kombinierten Verkehr und private
Gleisanschlüsse Förderanträge in Höhe von insgesamt
450 Millionen Euro vorliegen, was ein Fördervolumen von
rund 385 Millionen Euro bedeutet?
Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag des Haus-
haltsausschusses abweichend vom Haushaltsentwurf der
Bundesregierung beschlossen, disponible Mittel im ge-
samten Bundeshaushalt zu kürzen. Im Einzelplan 12 ist
die Förderung des Kombinierten Verkehrs um insgesamt
64 Millionen Euro abgesenkt worden.
Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass den Bewilli-
gungsbehörden EBA und WSD West Förderanträge mit
einem Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro vorlie-
gen. Allerdings ist dies eine Bruttosumme, und jeder An-
trag muss einzeln geprüft werden. Deswegen kann das
genaue Fördervolumen – bis zu 85 Prozent des Gesamt-
volumens – derzeit noch nicht seriös beziffert werden.
Erfahrungsgemäß wird es deutlich geringer ausfallen als
die genannten 385 Millionen Euro. Außerdem werden
regelmäßig Zuwendungen über mehrere Haushaltsjahre
entsprechend des Baufortschritts erteilt.
Um einem Mehrbedarf in 2010 zu entsprechen, kön-
nen nach abgeschlossener haushaltsrechtlicher Prüfung
im Übrigen noch nicht gebundene Mittel aus dem soge-
nannten Konjunkturpaket II zusätzlich zu den im Haus-
halt 2010 vorgesehenen Mittelansatz in Höhe von insge-
samt 57,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden,
wenn die Voraussetzungen des Investitions- und Til-
gungsfondsgesetzes erfüllt sind – bis Ende 2010 begon-
nen und bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet.
Die Mittel für das Gleisanschlussförderprogramm
sind nicht von der Kürzung betroffen.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD)
(Drucksache 17/1388, Frage 99):
Wann legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
auslaufenden Kompensationszahlungen für die ehemalige Ge-
meindeverkehrsfinanzierung ein Konzept für die Förderung
des öffentlichen Personennahverkehrs, ÖPNV, vor, das dem
Bedarf an Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur gerecht
wird, und gibt es bereits erste Eckpunkte eines solchen Kon-
zepts?
In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt worden,
dass über die Höhe der Finanzausstattung für die ehema-
lige Gemeindeverkehrsfinanzierung für die Zeit von
2014 bis 2019 in der Mitte dieser Legislaturperiode – das
heißt im Herbst 2011 – entschieden wird. Derzeit finden
zur Klärung der Frage, in welcher Höhe die den Ländern
zugewiesenen Finanzierungsmittel für die Verbesserung
der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Aufga-
benerfüllung der Länder noch angemessen und erforder-
lich sind, vorbereitende Gespräche zwischen dem Bun-
desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
und dem Bundesministerium der Finanzen statt.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck-
sache 17/1388, Frage 100):
Wie will die Bundesregierung künftig die Wettbewerbsbe-
dingungen im öffentlichen Nahverkehr und die Gestaltungs-
spielräume der Kommunen ausgestalten, um so die Daseins-
fürsorge und eine bezahlbare Nahverkehrsversorgung zu
garantieren sowie die Struktur von kleinen und mittelständi-
schen Verkehrsanbietern zu erhalten?
Entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag
wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine
Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an den
europäischen Rechtsrahmen vorlegen. Sie teilt die Auf-
fassung, dass sowohl die Daseinsvorsorge im ÖPNV als
auch die Beteiligung kleiner und mittelständischer Un-
ternehmen als wichtige Ziele anzusehen sind. Zu dem
Inhalt des Gesetzentwurfs können zurzeit noch keine nä-
heren Angaben gemacht werden.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD)
(Drucksache 17/1388, Fragen 101 und 102):
Wird die Bundesregierung zur Finanzierung der zusätzlich
zum Bundeshaushalt 2010 angekündigten 100 Millionen Euro
für die Beseitigung von Frostschäden an Straßen (siehe
FAZ.NET vom 14. April 2010) einen Nachtragshaushalt auf-
stellen, und, wenn nein, aus welchem Haushaltstitel des be-
schlossenen Bundeshaushalts 2010 sollen die 100 Millionen
Euro zusätzlich finanziert werden?
Wie begründet die Bundesregierung den Positionswandel
des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Dr. Peter Ramsauer, der ursprünglich zusätzliche Bundesmit-
tel für die Beseitigung von Frostschäden ausdrücklich für
Straßen in der Trägerschaft der Kommunen angekündigt hatte
und jetzt lediglich Mittel für Bundesstraßen zur Verfügung
stellen will?
Zu Frage 101:
Die Länder erhalten vom Bund aus verschiedenen Ti-
teln des Bundeshaushalts jährlich erhebliche Summen
für die Erhaltung der Bundesfernstraßen, so auch aus
dem beschlossenen Bundeshaushalt 2010. Die Beseiti-
gung der erheblichen Frostschäden des letzten Winters
hat derzeit Priorität. In Anbetracht dessen hat Bundes-
minister Ramsauer entschieden, dass aus den grundsätz-
lich zur Verfügung stehenden Mitteln nunmehr 100 Mil-
lionen Euro vorrangig für Sofortmaßnahmen in diesem
Zusammenhang an Autobahnen und Bundesstraßen be-
reitgestellt werden. Damit können die Straßenbauver-
waltungen der Länder schnell handeln. Eines Nachtrags-
haushaltes bedarf es hierfür nicht.
Zu Frage 102:
Aufgrund der Zuständigkeiten beziehen sich Aussa-
gen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung grundsätzlich auf den für den Bund verfas-
sungsrechtlich festgelegten Zuständigkeitsbereich, hier
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3471
(A) (C)
(D)(B)
also auf die Autobahnen und Bundesstraßen. Der Bun-
desminister hat in mehreren Verlautbarungen klarge-
macht, dass Bund, Länder und Kommunen jeweils für
ihre eigenen Straßen selbst aufkommen müssen. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung gegenüber den Ländern
erklärt, dass ihrer Auffassung nach Mittel des Zukunfts-
investitionsgesetzes unter bestimmten Bedingungen
auch für die Beseitigung von Winterschäden an kommu-
nalen Straßen eingesetzt werden können.
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 104
und 105):
Welche anlagenbezogenen Forschungs- und Entwick-
lungsarbeiten im Atommülllager Asse II, die im Zusammen-
hang mit der Planung und Errichtung eines Endlagers für ra-
dioaktive Abfälle in Gorleben standen, wurden bis Ende der
13. Wahlperiode durchgeführt und beschlossen – bitte auch
zeitlichen und finanziellen Gesamtumfang angeben oder, falls
nicht anders möglich, abschätzen –, und welche wesentlichen
Forschungs- und Entwicklungsprogramme gab es in diesem
Zusammenhang?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Vermerk
an den ehemaligen Staatssekretär im Bundesministerium für
Anlage 71
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 103):
Welche Transportdatenerhebungen bezüglich von Trans-
porten radioaktiver Stoffe in Deutschland hat die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, in dieser und in der
letzten Wahlperiode für die Bundesregierung durchgeführt
– bitte vollständige Angabe –, und inwiefern wurden für die
sogenannte Transportstudie Konrad der GRS Daten von
Transporten radioaktiver Stoffe, die nicht das Endlager
Konrad betreffen, erhoben, unabhängig davon, ob diese letzt-
lich in die Transportstudie Konrad eingeflossen sind?
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
GRS, hat in der 16. und 17. Legislaturperiode keine
Transportdatenerhebungen zu Transporten von radio-
aktiven Stoffen in Deutschland durchgeführt.
Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit,
GRS, hatte im März 2004 – also während der 15. Legis-
laturperiode – dem BMU einen Bericht zur „Strahlen-
exposition des Transportpersonals und der Bevölkerung
beim normalen (unfallfreien) Transport radioaktiver
Stoffe in ausgewählten Anwendungsbereichen“ vorge-
legt.
Von der GRS wurden für die „Transportstudie
Konrad“ ausschließlich Daten von radioaktiven Abfällen
erhoben, die nur das Endlager Konrad betreffen; darüber
hinausgehend wurden in diesem Zusammenhang keine
weiteren Daten erhoben.
Anlage 72
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
Bildung und Forschung, BMBF, Helmut Stahl, vom 2. April
1997, der im BMBF anlässlich eines die Öffentlichkeitsarbeit
im Atommülllager Asse II betreffenden Briefes von einem
Vorstand der PreussenElektra AG vom 14. März 1997 erstellt
wurde, eine Kopie für das Ministerbüro beilag, und auf wel-
che Weise wurde das Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, über den Vorgang – bitte
mit Angabe, wie hoch in der BMU-Hierarchie die Kenntnis
gelangte – in Kenntnis gesetzt?
Zu Frage 104:
Aufgrund der gesichteten Akten, soweit dies in der
für die Beantwortung von mündlichen Fragen zur Verfü-
gung stehenden Zeit möglich ist, schätzt die Bundesre-
gierung die Situation wie folgt ein:
In den Jahren 1974 bis 1993 wurden insgesamt rund
acht Projekte in der Schachtanlage Asse II durchgeführt,
die im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung
eines Endlagers für radioaktive Abfälle in Gorleben
standen. Die im Rahmen dieser Projektförderung veraus-
gabten Bundesmittel belaufen sich insgesamt auf rund
53 Millionen Euro.
Zu Frage 105:
Von Vorgängen mit Leitungsbefassung wird meistens
eine Kopie für das Ministerbüro erstellt. Ob diese Kopie
auch im vorliegenden Fall erstellt wurde, kann mit letz-
ter Sicherheit erst aufgrund eines eingehenden Studiums
aller in Betracht kommenden Akten festgestellt werden.
Dies kann im Rahmen der für die Beantwortung von
Mündlichen Fragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht
geleistet werden. Allerdings bedeutet auch die Erstel-
lung einer Kopie für das Ministerbüro nicht, dass der
Minister diese auch persönlich zur Kenntnis genommen
hat. Auch die Frage, in welcher Weise das BMU über
diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt wurde und wie hoch
in der BMU-Hierarchie diese Kenntnis gelangte, kann
nicht in der für die Beantwortung mündlicher Fragen
verfügbaren Zeit beantwortet werden.
36. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72