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    Plenarprotokoll 17/36 Ulrike Gottschalck (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 3393 A Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Uwe Beckmeyer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Wichtel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Marlene Mortler (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Gesetzent- würfe zur Änderung des Bundesausbildungs- förderungsgesetzes und zur Schaffung eines nationalen Stipendien-Programms . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 2: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Haltung der Bundesregierung zur 3393 D 3395 C 3396 B 3397 A 3398 B 3398 B 3399 B 3403 A 3403 C 3403 D 3404 A 3404 B 3404 C Deutscher B Stenografisc 36. Sit Berlin, Mittwoch, d I n h a Zusatztagesordnungspunkt 1: Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung: zur Sicherheit im Luftverkehr Dr. Peter Ramsauer, Bundesminister BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Florian Pronold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Torsten Staffeldt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Herbert Behrens (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dirk Fischer (Hamburg) (CDU/CSU) . . . . . . Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Döring (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3383 B 3385 C 3386 C 3388 A 3389 B 3390 C 3392 A Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Kretschmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3399 C 3400 A undestag her Bericht zung en 21. April 2010 l t : Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Meinhardt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rosemarie Hein (DIE LINKE) . . . . . . . . Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dr. Annette Schavan, Bundesministerin BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3400 B 3400 C 3400 D 3401 B 3401 C 3402 A 3402 B 3402 C 3402 D Finanzierbarkeit der FDP-Steuerpläne . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 3405 A 3405 A 3406 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Otto Solms (FDP) . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Hinz (Essen) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Lothar Binding (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Brandner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Klaus-Peter Flosbach (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/1388, 17/1402) . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Etwaige Aufstellung eines Nachtragshaus- halts für Kredite im Zusammenhang mit dem Rettungspaket für Griechenland Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Zöllmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Fragen 2 und 3 Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausgestaltung des Bundesgesetzes zur Be- gleitung der Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der von der Bundesre- gierung ausgesprochenen Garantien im Falle eines Antrags Griechenlands auf Kre- dithilfe; Finanzielle Risiken für den Bun- deshaushalt bei einem Antrag Griechen- lands auf Kredithilfe und Maßnahmen der Bundesregierung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3407 A 3408 C 3409 D 3411 A 3412 B 3413 C 3415 A 3416 B 3418 B 3419 C 3420 C 3421 D 3422 A 3422 B 3423 B 3423 D 3424 C Zusatzfragen Priska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 48 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Angebote privater Banken oder Gruppen von Gläubigern zur Hilfestellung beim Roll-over griechischer Staatsanleihen seit Anfang 2010 Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 3 und 4 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Verfassungsrechtliche Umsetzbarkeit der vorgesehenen Bildungsschecks für lokale Bildungsbündnisse; Sicherstellung der ziel- gerichteten Nutzung der Fördermittel für lokale Bildungsbündnisse Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Michael Gerdes (SPD) Vorlage von Eckpunkten zur Umsetzung des angekündigten Bildungssparens Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Gerdes (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Mündliche Frage 6 Michael Gerdes (SPD) Vorschläge zur Fortsetzung des Ganztags- schulprogramms und zum Ausbau der Schulsozialarbeit auf der Konferenz der 3425 A 3426 C 3426 D 3427 B 3427 D 3428 A 3428 B 3428 C 3428 D 3429 C 3429 C 3429 D 3430 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 III Regierungschefs von Bund und Ländern im Juni 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Ulla Burchardt (SPD) Zugesagte Finanzierung des Mehrbedarfs für zusätzliche Studienanfänger aus dem Hochschulpakt I für die Jahre 2011 bis 2013 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Ulla Burchardt (SPD) Beitrag des nationalen Stipendienprogramms zur Überwindung der sozialen Benachteili- gung von Studenten aus bildungsfernen Fa- milien Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . René Röspel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Swen Schulz (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 9 und 10 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Kritik am geplanten Stipendiengesetz von Studenten, Hochschulen und aus der Wirt- schaft; Gewährleistung einer regional, fach- lich und sozial ausgewogenen Stipendien- vergabe Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . 3430 C 3430 D 3431 A 3431 C 3431 C 3432 B 3432 C 3433 C 3434 A 3434 B 3434 D 3435 D 3436 B 3437 A 3437 C Mündliche Frage 11 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Berechnungen des Wissenschaftsrates zu den erforderlichen Mitteln für die Verbes- serung der Lehre an den Hochschulen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Vorschläge der Bundesregierung für die Nach- besserung der Bologna-Reform auf der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 10. Juni 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Willi Brase (SPD) Konsequenzen aus der Nichterreichung der Zahl der laut Hochschulpakt I zugesagten zusätzlichen Studierenden in Nordrhein- Westfalen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Willi Brase (SPD) Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages zur Ausbildungsreife von Schulabgängern Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Willi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Agnes Alpers (DIE LINKE) Vorlage des Berufsbildungsberichts 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3438 A 3438 B 3439 A 3439 B 3439 B 3439 C 3440 B 3440 B 3441 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Zusatzfragen Agnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Agnes Alpers (DIE LINKE) Angabe einer sogenannten Erweiterten An- gebots-Nachfrage-Relation auf dem Ausbil- dungsmarkt im Berufsbildungsbericht 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Burkhard Lischka (SPD) Umsetzung der von Bundesminister Dirk Niebel beabsichtigten Verzahnung von Bundeswehr und Entwicklungshilfe Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Burkhard Lischka (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Burkhard Lischka (SPD) Gewährleistung des vollständigen Abflus- ses der Mittel für den zivilen Wiederauf- bau in Afghanistan bei Umsetzung der be- absichtigten Verzahnung von Bundeswehr und Entwicklungshilfe Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 René Röspel (SPD) Finanzierbarkeit der geplanten Gesund- heitszentren über langfristige Projektför- derungen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3441 C 3441 C 3442 B 3442 C 3443 C 3443 C 3445 A 3445 C Anlage 3 Mündliche Frage 2 René Röspel (SPD) Kernfusion im Verhältnis zu erneuerbaren Energien, Finanzierung in einem gemeinsa- men Haushaltstitel Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 19 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Erreichbarkeit der geplanten Steigerung der ODA-Quote bis 2015 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 20 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Finanzierungsquellen für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem ODA-Stufenplan Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 21 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Verbesserung des Zugangs zu freiwilliger Familienplanung bezüglich Erreichen der Millenniumentwicklungsziele 4 und 5 (Kin- der- und Müttergesundheit) Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 22 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Nutzbarmachung der im Rahmen der Vor- bereitung der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika geleisteten Unterstützung auch nach der WM für die gesamte Subsahara- Region Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3445 D 3446 A 3446 B 3446 C 3446 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 V Anlage 8 Mündliche Frage 23 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Haushaltsmittel 2011 für die Kapitalaufsto- ckung der Weltbank und die Wiederauffül- lung der Mittel für die International Deve- lopment Association (IDA); Aufwüchse bei den Regionalbanken Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 24 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Finanzielle Anforderungen an Deutschland und Möglichkeiten der Bundesregierung zur Erhöhung des deutschen Beitrages im Zuge der Weltbankkonferenz im April 2010 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 25 Niema Movassat (DIE LINKE) Partnerländer für die von Bundesminister Dirk Niebel angestrebte trilaterale Ent- wicklungszusammenarbeit mit Israel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 26 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Etwaige Vertretung der Bundeskanzlerin im Europäischen Rat im Falle persönlicher Verhinderung Antwort Eckart von Klaeden (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 27 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Befürchtete Massendeportationen von Pa- lästinensern aus den besetzten Gebieten durch die neue israelische Verordnung „Or- der Regarding Prevention of Infiltration“ 3447 A 3447 B 3447 D 3448 A Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Frage 28 Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) Aufgreifen von Appellen von Misereor und Evangelischem Entwicklungsdienst an den israelischen Verteidigungsminister durch die Bundesregierung zur Verhinderung be- fürchteter Massendeportationen von Paläs- tinensern aus den besetzten Gebieten Is- raels Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 29 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschätzung der Bundesregierung zu zwei am 13. April 2010 wirksam gewordenen Verordnungen betreffend die Ausweisung von Personen ohne anerkannte Aufenthalts- genehmigung aus dem Westjordanland Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 30 Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Befürchtete Ausweisung Tausender Paläs- tinenser aus dem Westjordanland infolge neuer Erlasslage Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 31 Niema Movassat (DIE LINKE) Ablehnung eines Empfehlungsschreibens für eine Gruppe deutscher Ärzte zur Einreise in den Gazastreifen durch das Auswärtige Amt Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3448 B 3448 C 3448 D 3449 A 3449 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Anlage 17 Mündliche Frage 32 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Informationen der Bundesregierung zu Zeit- punkt und Vorbereitung der Afghanistan- Konferenz in Kabul Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 33 Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) Etwaige Auswirkungen der Verschiebung der geplanten Kabuler Afghanistan-Konfe- renz auf die Übernahme der Sicherheits- verantwortung durch afghanische Kräfte ab Ende 2010 Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 34 Günter Gloser (SPD) Diskriminierung von Angehörigen der Roma- Minderheit in den EU-Staaten und in Staa- ten des westlichen Balkans Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Uta Zapf (SPD) Gewährleistung einer qualifizierten Vor- und Nachbereitung ziviler Friedenseinsätze trotz Einsparungen beim Zentrum für Interna- tionale Friedenseinsätze Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 37 und 38 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Rolle des Zentrums für Internationale Frie- denseinsätze im Bereich „Vernetzte Sicher- 3449 C 3449 D 3450 A 3450 C heit“ und zukünftig zur Verfügung ste- hende Haushaltsmittel Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 39 und 40 Edelgard Bulmahn (SPD) Vereinbarkeit der Kürzung der Zuwendun- gen an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze mit dem Koalitionsver- trag; Folgen dieser Mittelkürzungen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 41 Axel Schäfer (Bochum) (SPD) Konsequenzen für Verhandlungsführung und Abstimmungsverhalten der Bundesregie- rung im Europäischen Rat bei fehlender Stellungnahme des Bundestages zu EU- Vorhaben Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 42 und 43 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Unterlaufen der Grundprinzipien des Atom- waffensperrvertrags durch die Ausnahme- regelung der Nuclear Suppliers Group für Indien bezüglich des Handels mit Nuklear- material Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Berufung von Frauen in die Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3451 A 3451 B 3451 C 3452 A 3452 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 VII Anlage 26 Mündliche Fragen 45 und 46 Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) Höhe des SED-Vermögens zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung und gegebenenfalls den neuen Bundesländern zustehender An- teil; offene Rechtsstreitigkeiten um bis heute verschwundenes Parteivermögen Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 47 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Forderung der Länder nach zusätzlichen Umsatzsteuermitteln zur Erreichung des sogenannten 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 49 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschläge des EU-Kommissars für Wirt- schaft und Währung, Olli Rehn, zur stär- keren Kontrolle der nationalen Haushalte Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 50 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gründung eines EU-Rettungsfonds sowie Ausschluss von Defizitländern aus der Euro- Zone Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 51 Peter Friedrich (SPD) Ankauf der dem Land Baden-Württemberg angebotenen Steuersünder-CD 3452 C 3453 B 3453 B 3453 D Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Fragen 52 und 53 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Planungen für die aufgrund ihrer Natur- schutzwürdigkeit von der Privatisierung ausgenommenen Seen im Bundesbesitz Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 54 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im Energiekonzept der Bundesregierung zu- grunde gelegte Jahresvolllaststunden und zusätzliche Reststrommengen im Zielszena- rio mit 28 Jahren Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 55 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus den Diskussionen des Washingtoner Nukleargipfels zur Dual- use-Problematik im Hinblick auf den Atomausstieg Deutschlands und die Förde- rung von Atomtechnologieexporten Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 56 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Verlängerung der Lauf- zeiten für Atomkraftwerke auf den Strom- markt Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3453 A 3453 C 3455 A 3455 B 3455 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Anlage 35 Mündliche Frage 57 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der EU-Kommission zur Übernahme von bis zu 15 Prozent der Kosten für den Bau neuer Kohlekraftwerke ab 2013 auf Druck Deutschlands und Polens Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 58 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reduzierung der Steinkohlesubventionen Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 59 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Abgerufene Mittel für den Neu- und Aus- bau von Wärmenetzen nach dem KWKG im Jahr 2009 sowie für 2010 erwartete Ent- wicklung Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 60 Garrelt Duin (SPD) Einzelbetriebliche Förderung niedersächsi- scher Unternehmen im Rahmen der Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 61 Garrelt Duin (SPD) Verlängerung des Wirtschaftsfonds Deutsch- land über 2010 hinaus 3455 D 3455 D 3456 A 3456 B Antwort Ernst Burgbacher, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Fragen 62 und 63 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Erarbeitung des Aktionsplans zur Umset- zung der UN-Behindertenrechtskonvention und Reform der Eingliederungshilfe Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 64 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Umsetzung der Maßgaben des Bundesver- fassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zur Teilhabe von Kindern und Jugendli- chen an der Bildung Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 65 Jutta Krellmann (DIE LINKE) Die 20 wichtigsten Instrumente/Maßnah- men im Bereich des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2009 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Fragen 66 und 67 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Seit 2005 zur Verfügung stehende und tat- sächlich abgeflossene Mittel für aktive Ar- beitsmarktpolitik sowie Verwendung nicht verausgabter Mittel Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3456 C 3456 D 3457 B 3457 C 3461 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 IX Anlage 44 Mündliche Fragen 68 und 69 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Vorlage eines Entwurfs zur Waldstrategie 2020 unter Einbezug des Deutschen Bun- destages; Stand der Vorbereitungen für die Bundeswaldinventur 3 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 70 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterbindung der von Energy Drinks aus- gehenden Gesundheitsgefahren Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 71 Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Strengere gesetzliche Regelungen zur Kenn- zeichnung von Klebeschinken und Unter- stützung eines Verbots von Klebeenzymen in der Fleischwarenerzeugung auf europäi- scher Ebene Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 72 Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Nennung der vier in den Meldungen zum Kunduz-Luftschlag vom 4. September 2009 erwähnten Taliban-Führer in der Joint Ef- fects List oder der Joint Priority Effects List der ISAF bzw. einer entsprechenden Liste der OEF Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 73 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 3462 A 3462 C 3463 A 3463 C Inhalt der Einsätze der Bundeswehrson- dereinheit TF-47 und der US-Task Force 373 am 3./4. September 2009 im Raum Kunduz/Afghanistan sowie weitere Ein- sätze der Task Force 373 im deutschen ISAF-Regionalkommando Nord Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 74 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Panzerhaubitzen und MARDER- Schützenpanzern durch die Bundeswehr in Afghanistan; Erfordernis eines neuen Bun- destagsmandats für die geplante Militärof- fensive Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 75 Rainer Arnold (SPD) Auslieferung der Kampfhubschrauber TIGER an die Bundeswehr und vorgesehe- ner Einsatztermin Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 76 Rainer Arnold (SPD) Beschaffung der Waffenstationen FLW 100 und FLW 200 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 77 Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gründe für die Verlegung von Panzerab- wehrlenkflugkörpern des Typs TOW nach Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3463 D 3464 A 3464 C 3464 D 3465 A X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Anlage 53 Mündliche Frage 78 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Verbesserung der Sicherheitslage in Afgha- nistan durch den Einsatz von Panzerhau- bitzen und anderer neuer Waffensysteme Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 79 Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) Teilnahme eines deutschen Waffensystem- offiziers an Einsätzen der britischen Luft- waffe in Afghanistan zwischen Oktober 2009 und Januar 2010 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 80 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung deutscher Soldaten an Kampfein- sätzen der britischen Luftwaffe in Kanda- har und Deckung solcher Einsätze durch das Bundestagsmandat Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Fragen 81 und 82 Jan van Aken (DIE LINKE) Einsatzstrategie der am 15. April 2010 bei Baghlan/Afghanistan überfallenen Patrouille; Verringerung des Risikos dieses für Bun- deswehrsoldaten tödlichen Angriffs durch eine zusätzliche Ausstattung Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 83 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Schlussfolgerungen aus den Äußerungen von Hamid Karsai zur Fälschung der Präsiden- 3465 B 3465 C 3465 D 3466 A tenwahlen und zur geplanten Großoffen- sive der NATO in der Provinz Kandahar Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 58 Mündliche Fragen 84 und 85 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Vorlage des Gesetzentwurfs zu Änderungen wehrrechtlicher Vorschrif- ten 2010 in Bundestag und Bundesrat; Zu- stimmungsbedürftigkeit und etwaige Betei- ligung des Bundesrates Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Fragen 86 und 87 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Aufbereitung von medizinischen Einmal- produkten; Vorlage einer entsprechenden Sicherheitsstudie sowie daraus resultieren- der gesetzlicher Änderungen Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Frage 88 Peter Friedrich (SPD) Verwendung der Lärmmessungen in betrof- fenen Gebieten Süddeutschlands als Grund- lage für die Verhandlungen mit der Schweiz zum Flughafen Zürich-Kloten Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Frage 89 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Anmeldung des sogenannten Vier-Meere- Schienenkorridors in der Revision der Leitlinien für das transeuropäische Ver- kehrsnetz für 2010 Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3466 D 3467 A 3467 B 3467 D 3468 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 XI Anlage 62 Mündliche Fragen 90 und 91 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Bilanz und geplante Reform des KfW-Pro- gramms „Altersgerecht Umbauen“ Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Fragen 92 und 93 Dr. Edgar Franke (SPD) Finanzierung des Baus der Bundesauto- bahn 49 und Freigabe der Mittel erst nach Vorlage des Baurechts für alle Bauab- schnitte Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Frage 94 Ulrike Gottschalck (SPD) Finanzielle Beteiligung des Bundes an den durch die Umgebungslärmrichtlinie vorge- schriebenen Lärmaktionsplänen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 65 Mündliche Frage 95 Ulrike Gottschalck (SPD) Stärkere Ahndung der Verstöße von Last- wagen gegen das Nachtfahrverbot Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 66 Mündliche Fragen 96 und 97 Johannes Kahrs (SPD) Einführung einer Pkw-Maut und Inhalt der geplanten Leistungs- und Finanzie- rungsvereinbarung für Bundesfernstraßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3468 B 3468 D 3469 A 3469 C 3469 C Anlage 67 Mündliche Frage 98 Kirsten Lühmann (SPD) Kürzung der Fördermittel für den kombi- nierten Verkehr Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 68 Mündliche Frage 99 Martin Burkert (SPD) Vorlage eines Konzepts für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 69 Mündliche Frage 100 Martin Burkert (SPD) Künftige Ausgestaltung der Wettbewerbs- bedingungen im öffentlichen Nahverkehr und der Gestaltungsspielräume der Kom- munen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Fragen 101 und 102 Uwe Beckmeyer (SPD) Finanzierung der zusätzlich zum Bundes- haushalt 2010 angekündigten Mittel für die Beseitigung von Frostschäden an Straßen Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 103 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Datenerhebungen über Atomtransporte in der 16. und 17. Wahlperiode und Verwen- dung dieser Daten für die Transportstudie Konrad Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3469 D 3470 B 3470 C 3470 C 3471 A XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Anlage 72 Mündliche Fragen 104 und 105 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle in Gorleben sowie Kenntnis der Bundesregierung über ein Schreiben der PreussenElektra AG vom 14. März 1997 zum Atommülllager Asse II Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3471 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3383 (A) (C) (D)(B) 36. Sit Berlin, Mittwoch, d Beginn: 1
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3445 (A) (C) (D)(B) demie der Technikwissenschaften acatech und der Berlin- Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, welche im „Konzept für ein integriertes Energieforschungsprogramm für Dr. Sieling, Carsten SPD 21.04.2010 Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 2): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina, der Deutschen Aka- Dr. Riesenhuber, Heinz CDU/CSU 21.04.2010 Dr. Röhlinger, Peter FDP 21.04.2010 Anlage 1 Liste der entschuldi Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Beck (Bremen), Marieluise BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Binder, Karin DIE LINKE 21.04.2010 Bollmann, Gerd SPD 21.04.2010 Buchholz, Christine DIE LINKE 21.04.2010 Dörmann, Martin SPD 21.04.2010 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 21.04.2010 Haibach, Holger CDU/CSU 21.04.2010 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 21.04.2010 Karl, Alois CDU/CSU 21.04.2010 Kolbe (Leipzig), Daniela SPD 21.04.2010 Kuhn, Fritz BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Kumpf, Ute SPD 21.04.2010 Lutze, Thomas DIE LINKE 21.04.2010 Dr. Maizière de, Thomas CDU/CSU 21.04.2010 Dr. Miersch, Matthias SPD 21.04.2010 Mißfelder, Philipp CDU/CSU 21.04.2010 Dr. Mützenich, Rolf SPD 21.04.2010 Nietan, Dietmar SPD 21.04.2010 Pothmer, Brigitte BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Dr. Raabe, Sascha SPD 21.04.2010 Riegert, Klaus CDU/CSU 21.04.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht gten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 1): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aus- sage des ehemaligen Präsidenten des Medizinischen Fakultä- tentages, Professor Dr. Gebhard von Jagow, in Forschung & Lehre (April 2010), dass die von der Bundesregierung geplan- ten Gesundheitszentren auch über langfristige Projektförde- rungen finanzierbar seien? Zur Finanzierung der geplanten Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung wurden alle denkbaren Finan- zierungsmodelle geprüft, insbesondere auch im Hinblick auf die haushaltsrechtliche Zulässigkeit langfristiger Projektförderung. Auch eine langfristige Projektförde- rung kann nur befristet sein, deshalb wurde grundsätz- lich der Weg über die Weiterleitung institutioneller Mit- tel der Helmholtz-Zentren an die Partnereinrichtungen gewählt. Dadurch wird die Nachhaltigkeit der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung gewährleistet und gleichzeitig die haushaltsrechtlich unzulässige „Quasi- institutionelle Förderung“ vermieden. Der amtierende Präsident des Medizinischen Fakultätentages, Professor Dieter Bitter-Suermann, ist in die Entwicklung der Deut- schen Zentren der Gesundheitsforschung eingebunden und stimmt den Ausschreibungsmodalitäten für die Zen- tren zu. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Storjohann, Gero CDU/CSU 21.04.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Dr. Volkmer, Marlies SPD 21.04.2010 Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 21.04.2010 Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 3446 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Deutschland“ formulieren, dass die Kernfusion den erneuer- baren Energien gleichzustellen sei, und, wenn ja, warum wird diese dann nicht konsequenterweise aus einem gemeinsamen Haushaltstitel „Erneuerbare Energie“ finanziert? Erneuerbare Energien basieren auf nach menschli- chem Ermessen unerschöpflichen Energiequellen und kommen ohne Verbrauch nicht-regenerierbarer Brenn- stoffe aus. Dies ist bei der Kernfusion nicht der Fall. In Fusionsreaktoren werden zur Gewinnung nutzbarer Energie Brennstoffe, zum Beispiel Deuterium und Tri- tium, das aus Lithium im Fusionsreaktor erbrütet werden soll, verbraucht. Die Umkehrung des Prozesses, also die Regenerierung der Ausgangsstoffe, ist nahezu unmög- lich und energetisch nicht sinnvoll. Die Kernfusion wird daher in der Regel nicht als erneuerbar bezeichnet. Anlage 4 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 19): Hält die Bundesregierung die Steigerung der deutschen Official-Development-Assistance-Quote, ODA-Quote, auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens bis zum Jahr 2015 für erreichbar? Die Bundesregierung steht zu dem im EU-Kontext vereinbarten Ziel einer ODA-Quote von 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) bis 2015 und hat mit der deutlichen Erhöhung der ODA-anrechenbaren Haus- haltsmittel in den letzten zwei Jahren um rund 1,55 Mil- liarden Euro unter Beweis gestellt, dass sie entsprechend handelt. Trotz der schwierigen Haushaltslage hat das BMZ auch im Haushalt 2010 noch einmal 256 Millionen Euro mehr als 2009 erhalten. Anlage 5 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 20): Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, eine internatio- nale Finanztransaktionsteuer zu etablieren, um einen Teil aus dem daraus resultierenden Steueraufkommen dafür einzuset- zen, die Verpflichtungen der Bundesregierung aus dem ODA- Stufenplan zu erfüllen, oder hat die Bundesregierung eine an- dere zusätzliche Finanzierungsquelle ins Auge gefasst? Zurzeit erarbeitet der Internationale Währungsfonds im Auftrag der G-20-Staaten einen Bericht über die verschie- denen Möglichkeiten zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten der Bewältigung der Krise. Hierbei wird auch eine international abgestimmte Finanztransaktionsteuer thematisiert. Die Bundesregierung hält das Instrument der Finanztransaktionsteuer nur dann für sinnvoll, wenn es in- ternational umgesetzt wird. Der Abschlussbericht des IWF, der für Juni 2010 geplant ist, wird eine wertvolle Grund- lage für die internationale Diskussion bieten. Grundsätz- lich gilt, dass Steuern keiner Zweckbindung unterliegen und über die Verwendung im jährlichen Haushaltsaufstel- lungsverfahren entschieden wird. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 21): Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung der Auffassung, dass zum Erreichen der Millenniumsentwicklungsziele 4 und 5 – Kinder- und Müttergesundheit –, die bisher nur zu 32 bzw. 9 Prozent er- reicht wurden, die Anstrengungen zur Verbesserung des Zu- gangs zu freiwilliger Familienplanung vermehrt werden müs- sen, und, wenn ja, welche konkreten Schritte wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen der Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung unternehmen, dass freiwillige Familienpla- nung in Verbindung mit Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Pro- grammen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und HIV/AIDS-Aktivitäten Eingang in die Verhandlungen im Rahmen des G-8- bzw. G-20-Gipfels findet? Ja, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (BMZ) ist der Auffassung, dass die Anstrengungen zur Verbesserung des Zugangs zu freiwilliger Familienplanung in Entwicklungsländern vermehrt werden müssen. Freiwillige Familienplanung, Zugang zu Gesundheitsfürsorge, Programme zur sexuel- len und reproduktiven Gesundheit und HIV/AIDS-Akti- vitäten haben bereits Eingang in die Verhandlungen im Rahmen des G-8/G-20-Gipfels genommen. Anlage 7 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 22): In welchen Bereichen und in welchem Umfang wird das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seine Unterstützung im Rahmen der Vorberei- tung der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika auch nach der WM für die gesamte Subsahara-Region dauerhaft nutzbar machen? Das BMZ unterstützt im Rahmen der Fußball-WM 2010 folgende Projekte: Das TZ-Projekt „Jugendentwicklung durch Fußball“ nutzt die Begeisterung von Jugendlichen für den Fußball zur Jugendentwicklung und Gewaltprävention. Durch Fußballspielen unter Anleitung und begleitende Freizeit- aktivitäten lernen Kinder und Jugendliche nicht nur Teamgeist und Fair Play, sondern auch ein soziales und integratives Miteinander, verschiedene Möglichkeiten der gewaltfreien Konfliktlösung, HIV/Aids-Aufklärung und Umweltbewusstsein. Projektaktivitäten finden nicht nur in Südafrika, son- dern auch in Ghana, Lesotho, Namibia, Sambia und Mo- sambik statt. Aktivitäten in Kenia, Ruanda und Bots- wana befinden sich in Vorbereitung. Bis Ende 2011 sollen 30 lokale NRO mit dem Ansatz arbeiten. Dadurch wird sichergestellt, dass auch nach Projektabschluss die- ser erfolgreiche Ansatz zur Jugendförderung und Ge- waltprävention weiter genutzt wird. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3447 (A) (C) (D)(B) Das BMZ unterstützt die Organisation der WM über das „Host City“-Programm (InWEnt, GTZ, DED). Deut- sche Experten aus den WM Austragungsorten 2006 vermit- teln ihren südafrikanischen Kollegen ihre Erfahrungen in Bereichen wie Unterkunftsplanung, Abfallmanagement, Fan-Parks, Verkehrsplanung, (Stadion-)Sicherheit, Feuer- wehr- und Notarzteinsätzen und Katastrophenvorsorge. Die bisher über 170 Beratungseinsätze deutscher Ex- perten und zahlreiche Besuche südafrikanischer Verant- wortlicher in deutschen Kommunen tragen dazu bei, dass die WM-Städte mit ihren Vorbereitungen gut im Zeitplan sind und die südafrikanischen Kommunen nachhaltig Kompetenzen aufbauen. In den letzten Monaten kam es in Südafrika wiederholt zu Bürgerprotesten, weil die kommunalen Verwaltungen ihre Dienstleistungen nicht zufriedenstellend erbrachten. Durch die Förderung der Kommunen im Rahmen des „Host City“-Programms und die Maßnahmen zur Stär- kung lokaler Regierungsführung (unter dem Schwer- punkt Regierungsführung/öffentliche Verwaltung) leistet das BMZ einen Beitrag zur inneren Stabilisierung Süd- afrikas. Vor dem Hintergrund des Vorbildcharakters Süd- afrikas ist dies für die Stabilität der gesamten Region von hoher Bedeutung. Anlage 8 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 23): Welche Mittel sind für den Haushalt 2011 vorgesehen, um die Kapitalaufstockung der Weltbank sowie die Wiederauffül- lung der Mittel für die IDA – International Development As- sociation – zu leisten, und welche Aufwüchse sind für die Re- gionalbanken zu erwarten? Es entspricht der guten Übung der letzten Jahre – und im Übrigen auch der letzten Bundesregierung – vor Abschluss des regierungsinternen Haushaltsaufstellungs- verfahrens keine Verhandlungszwischenstände zu veröf- fentlichen. Über die Höhe der Ansätze für die Entwick- lungsbanken – sei es für Kapitalerhöhungen, sei es für Wiederauffüllungen – wird im Zusammenhang mit der Festlegung der Höhe des Gesamtplafonds für den Einzel- plan 23 entschieden werden müssen. Dabei streben wir an, eine ausgewogene Balance zwischen bilateralen und multilateralen Ansätzen zu schaffen. Zugleich wollen wir versuchen, unseren Einfluss auf die Entwicklungsbanken zu erhöhen und auch weiterhin angemessene Anteile am Kapital und an den Wiederauffüllungen zu halten. Anlage 9 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 24): Wie schätzt die Bundesregierung die finanziellen Anfor- derungen an Deutschland ein, die bei der Ende April 2010 stattfindenden Weltbankkonferenz mit der Bundesregierung verhandelt werden, und sieht die Bundesregierung für die Ver- handlungen der Weltbankkonferenz Möglichkeiten im Ver- gleich zu anderen Gebern, den deutschen Beitrag zu erhöhen oder zumindest nicht unter das bisherige Niveau zurückzufal- len? Erstens: Einschätzung der Bundesregierung über die finanziellen Anforderungen an Deutschland, die bei der Ende April 2010 stattfindenden Weltbankkonferenz mit der Bundesregierung verhandelt werden. Die G 20 haben beschlossen, die Entwicklungsban- ken mit einer hinreichenden Kapitalbasis auszustatten, um ihr Mandat auch in den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise wahrnehmen zu können. Für die Frühjahres- tagung hat die Weltbank einen Vorschlag erarbeitet, über den die Gouverneure befinden werden. Die Bundes- regierung hält die finanziellen Anforderungen für ange- messen. Die Haushaltsbelastungen werden sich voraus- sichtlich im moderaten Rahmen halten. Darüber hinaus wird der Kapitalbedarf der IBRD aus verschiedenen Quellen gespeist, was der Forderung Deutschlands ent- spricht. Unseren Vorstellungen wurde damit weitestge- hend entsprochen. Zweitens: Sieht die Bundesregierung für die Verhand- lungen der Weltbankkonferenz Möglichkeiten im Ver- gleich zu anderen Gebern, den deutschen Beitrag zu er- höhen oder zumindest nicht unter das bisherige Niveau zurückzufallen? Die Bundesregierung hat sich stets für eine faire Las- tenteilung eingesetzt. Gleichzeitig ist wichtig, unsere strukturellen Einflussmöglichkeiten bei der Weltbank nicht zu schmälern. Deshalb beabsichtigen wir, uns ge- mäß unserem Stimmrechtsanteil an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Auf der Frühjahrstagung soll die Stimmrechtsreform der Weltbank beschlossen werden, deren Ziel es ist, die Vertretung von Entwicklungsländern zu stärken (auch dies eine politische Verpflichtung aus dem G-20-Pro- zess). Für den notwendigen Stimmentransfer geben In- dustrieländer Stimmenanteile ab. Deutschland wird je- doch aufgrund seiner bisherigen Unterrepräsentation relativ zu vielen anderen Industriestaaten weniger Stim- mengewicht übertragen. Im Rahmen der 15. Wiederauffüllung hat die Bundes- regierung 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt (dies ent- spricht einem deutschen Anteil von 7,11 Prozent). Auch an der 16. Wiederauffüllung beabsichtigt die Bundes- regierung sich – vorbehaltlich der parlamentarischen Zu- stimmung – entsprechend zu beteiligen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht der Beitrag dieser Beteiligung noch nicht fest, da erst ab Juni 2010 die Gesamthöhe der Wiederauf- füllung international verhandelt wird. Beitragsleistungen anderer Geber sind deshalb derzeit noch nicht absehbar. Wir rechnen damit, dass Deutschland seine Stellung als viertgrößter IDA-Geber (hinter USA, UK, JAP) halten kann. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1388, Frage 25): 3448 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Mit welchen Partnerländern und in welchen Bereichen ist die vom Bundesminister Dirk Niebel angestrebte trilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit Israel geplant oder findet bereits statt? Anlässlich der 2. Deutsch-Israelischen Regierungs- konsultationen am 18. Januar 2010 in Berlin haben das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die Entwicklungsagentur im israelischen Außenministerium MASHAV eine ver- stärkte Zusammenarbeit an gemeinsamen Entwicklungs- vorhaben vor allem in Ländern in Afrika und in Zentral- asien und mit besonderem Fokus auf den Wassersektor vereinbart. Konkrete Kooperationsperspektiven werden derzeit in Abstimmung mit einzelnen Partnerländern ge- prüft. Bisher existiert ein trilaterales Kooperationsvorhaben im Bereich Bewässerungslandwirtschaft in Äthiopien. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum) (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 26): Wer vertritt die Bundeskanzlerin im Europäischen Rat, sollte ihre persönliche Teilnahme nicht möglich sein, und wäre nach Auffassung der Bundesregierung auch eine Vertre- tung der Bundeskanzlerin auf dem Europäischen Rat durch ei- nen anderen Staatschef möglich? Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sieht in Art. 235 Abs. 1 vor: „Jedes Mitglied des Europäischen Rates kann sich das Stimmrecht höchstens eines anderen Mitglieds übertragen lassen.“ Diese Rege- lungen für den Europäischen Rat entsprechen den für den Rat schon lange in den europäischen Verträgen ver- ankerten Vorschriften – Art. 239 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. In der Bundesre- gierung besteht zudem Konsens, dass im besonderen Ausnahmefall einer tatsächlichen Verhinderung der Bundeskanzlerin eine Vertretung durch ein anderes Re- gierungsmitglied möglich sein muss. In diesem Zusam- menhang gilt grundsätzlich die Regelung des Art. 69 Abs. 1 GG, nach der die Bundeskanzlerin den Bundes- minister des Auswärtigen zu ihrem Stellvertreter ernannt hat. Anlage 12 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 27): Teilt die Bundesregierung die Sorgen israelischer Men- schenrechtsorganisationen, dass die neue israelische Verord- nung „Order regarding Prevention of Infiltration“, welche der israelischen Armee ermöglicht, alle Personen aus den besetz- ten Gebieten auszuweisen, die keine ausdrückliche Bleibe- erlaubnis durch die israelische Armeeverwaltung besitzen, zu Massendeportationen führen könnte? Die Bundesregierung hat die Frage der Reichweite der Abänderung der bestehenden Armeeverordnungen mit der israelischen Regierung und der palästinensischen Behörde, PA, unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden aufgenommen. Im Lichte einer umfassenden Bewertung der verän- derten Vorschriften sowie einer Beobachtung der israeli- schen Praxis wird die Bundesregierung gegebenenfalls weitere Schritte in Zusammenarbeit mit den europäi- schen Partnern prüfen. Anlage 13 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 28): Wird die Bundesregierung gegenüber der israelischen Re- gierung den dringenden Appell des Bischöflichen Hilfswerks Misereor e. V. und des Evangelischen Entwicklungsdienstes, EED, an den israelischen Verteidigungsminister Ehud Barak zur Sprache bringen, um befürchtete Massendeportationen von palästinensischen Bürgerinnen und Bürgern, die über keine Bleibeerlaubnis verfügen, abzuwenden? Auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage wird ver- wiesen. Die im Appell des bischöflichen Hilfswerk Misereor sowie des Evangelischen Entwicklungsdienstes, EED, geäußerten Einschätzungen sind der Bundesregierung bekannt und fließen – wie auch Einschätzungen anderer Nichtregierungsorganisationen – in die Bewertung der Bundesregierung ein. Hierbei wurde eine Reihe von Widersprüchen zur Frage der Sachhintergründe, der Reichweite und der An- wendbarkeit deutlich. Anlage 14 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 29): Wie schätzt die Bundesregierung die am Dienstag, dem 13. April 2010, wirksam gewordenen Aufenthaltsregeln für das Westjordanland ein, die auf den zwei Verordnungen „Or- der regarding Prevention of Infiltration (Amendment No. 2)“ und „Order regarding Security Provisions (Amendment No. 112)“ basieren und nach denen es dem israelischen Mili- tär erlaubt ist, Personen aus dem Westjordanland auszuwei- sen, die keine von Israel anerkannte Aufenthaltsgenehmigung haben? Die Bundesregierung hat die Frage der Reichweite der Abänderung der bestehenden Armeeverordnungen mit der israelischen Regierung und der palästinensischen Behörde, PA, unmittelbar nach ihrem Bekanntwerden aufgenommen. Im Lichte einer umfassenden Bewertung der verän- derten Vorschriften sowie einer Beobachtung der israeli- schen Praxis wird die Bundesregierung gegebenenfalls weitere Schritte in Zusammenarbeit mit den europäi- schen Partnern prüfen. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3449 (A) (C) (D)(B) Anlage 15 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 30): Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen von Men- schenrechtsorganisationen, wonach die neue Erlasslage die Ausweisung Tausender Palästinenser aus dem Westjordanland zur Folge haben könnte? Auf meine Antwort zu Ihrer ersten Frage wird ver- wiesen. Die von verschiedenen Menschenrechtsorganisatio- nen geäußerten Einschätzungen sind der Bundesregie- rung bekannt und fließen in die Bewertung der abgeän- derten Armeebefehle ein. Hierbei wurde eine Reihe von Widersprüchen zur Frage der Sachhintergründe, der Reichweite und der An- wendbarkeit deutlich. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/1388, Frage 31): Aus welchem Grund lehnte das Auswärtige Amt, wie aus einem Schreiben der deutschen Botschaft in Kairo vom 31. Dezember 2009 hervorgeht, die Erstellung eines Empfeh- lungsschreibens an die ägyptische Regierung bezüglich einer Ende Dezember 2009 geplanten Einreise einer Gruppe deut- scher Ärzte mitsamt Medikamenten und medizinischen In- strumenten in den Gazastreifen ab, zumal klar ist, dass die Be- gründung für die Ablehnung, nämlich die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts für den Gazastreifen, keine entschei- dende Rolle gespielt haben kann, da eine Woche zuvor eine Gruppe europäischer Parlamentarier völlig unbehelligt in den Gazastreifen reiste und dort einige Tage verbrachte und zu- dem die Ärzte betonten, dass sie jegliche Verantwortung für die Reise und entstehende Risiken selbst übernehmen würden und es nicht genügen würde, nur die Hilfslieferungen in den Gazastreifen zu schicken, da die Anwesenheit der Ärzte zur Einweisung in den Gebrauch der Instrumente dringend erfor- derlich sei? Das Auswärtige Amt hat Anfang Dezember 2009 dem besagten Ärzteteam mitgeteilt, dass für den Gaza- streifen eine Reisewarnung besteht und deutschen Staatsangehörigen dringend von einer Reise abgeraten wird. Speziell zum Zeitpunkt des Jahreswechsels 2009/ 2010 ist es im Gebiet des ägyptischen Grenzübergangs Rafah zu teilweise tumultartigen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern einer internationalen Demonstra- tion, ägyptischen Sicherheitskräften sowie Hamas-An- hängern gekommen. Dabei ist mindestens eine Person zu Tode gekommen, es gab zahlreiche Verletzte. Unmittel- bar im Vorfeld sind Äußerungen der ägyptischen Behör- den medienöffentlich bekannt geworden, wonach diese zum Jahreswechsel 2009/2010 keinerlei Demonstratio- nen oder Grenzübertritte im Gebiet um Rafah zulassen werden. Das Auswärtige Amt hat vor diesem Hintergrund ge- genüber der Gruppe von deutschen Ärzten wiederholt seine Bereitschaft erklärt (gegebenenfalls zu einem spä- teren Zeitpunkt), bei der Übersendung der humanitären Güter in den Gazastreifen behilflich zu sein und ein Ge- spräch in der Deutschen Botschaft Kairo angeboten. Das Auswärtige Amt steht weiterhin zu dieser Unter- stützungszusage und hatte die Botschaft Kairo um die Jahreswende angewiesen, die Frage der Einfuhr der ent- sprechenden Güter in geeigneter Form mit den ägypti- schen Stellen aufzunehmen. Im Übrigen ist die Kontrolle der Grenzübergänge eine originär hoheitliche Aufgabe des jeweiligen Staates. Da- her hat das Auswärtige Amt im Falle einer Einreisever- weigerung keine Möglichkeit der Einflussnahme auf die Entscheidung der ägyptischen Grenzbehörden. Dies galt auch und in besonderem Maße für die Situation zum Zeitpunkt des Jahreswechsel 2009/2010. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 32): Welche Informationen hat die Bundesregierung über Zeit- punkt und Vorbereitung der Afghanistan-Konferenz in Kabul, die bei der Londoner Konferenz am 28. Januar 2010 verein- bart wurde und die eigentlich bereits im April dieses Jahres stattfinden sollte? Die Kabuler Afghanistan-Konferenz steht unter der Verantwortung der afghanischen Regierung. Diese hat nach wie vor keinen festen Konferenztermin benannt. Die Konferenz war zuletzt für Anfang Juni 2010 geplant, könnte aber nach neuesten Informationen auf Mitte bis Ende Juli verschoben werden. Die Vorbereitung der Konferenz ist angelaufen, muss aber noch an Fahrt aufnehmen. Geleistet wird die Vorbe- reitungsarbeit in von der afghanischen Regierung ein- gerichteten Kabinettsausschüssen sowie im Gemeinsamen Koordinierungs- und Überwachungsgremium – Joint Coordination and Monitoring Board JCMB –, einem ge- meinsamen Gremium der internationalen Gemeinschaft und Afghanistans. Die Kabinettsausschüsse sollen in den vier Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Bildung und Aufbau von Humanressourcen, Infrastruktur und wirt- schaftliche Entwicklung sowie Governance Vorschläge für ressortübergreifende, nationale Entwicklungspro- gramme erarbeiten, die mit überprüfbaren Zielvorgaben für die nächsten Jahre unterlegt sind. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 33): Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um zu verhindern, dass die Verschiebung der Kabuler Afgha- nistan-Konferenz auch zu einer Verschiebung der schrittweisen 3450 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Übernahme der Sicherheitsverantwortung durch afghanische Kräfte ab Ende 2010, wie sie Punkt 11 des Abschlussdoku- ments der Londoner Konferenz vorsieht, führen wird? Die schrittweise Übergabe der Sicherheitsverantwor- tung ist nach den Londoner Beschlüssen ab Ende 2010/ Anfang 2011 vorgesehen. Das Londoner Schlussdoku- ment indossiert einen weiteren Aufwuchs der afghani- schen Sicherheitskräfte. Es reflektiert außerdem die Zu- sage der internationalen Gemeinschaft, die Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte zu intensivieren. Das im NATO-ISAF-Rahmen ausgearbeitete Konzept der Übergabe von Sicherheitsverantwortung soll auf dem Außenministertreffen in Tallinn am 22./23. April 2010 beraten werden. Die Internationale Sicherheitsun- terstützungstruppe, ISAF, beabsichtigt, die Grundlagen für die Übergabe der Sicherheitsverantwortung bis zum NATO-Gipfel in Lissabon im November 2010 zu legen. Damit sind die entscheidenden Grundlagen für den Übergabeprozess gelegt. Die Kabuler Afghanistan-Kon- ferenz hat deshalb keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Prozess der Übergabe der Sicherheitsverantwor- tung an afghanische Kräfte. Ihre Aufgabe ist vielmehr, die Maßnahmen der afghanischen Regierung für die Er- füllung der in London eingegangenen Verpflichtungen, vornehmlich bei Regierungsführung und wirtschaftlich- sozialer Entwicklung, weiter zu konkretisieren. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Ab- geordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 34): In welchem Umfang bzw. in welcher Häufigkeit werden nach Kenntnis der Bundesregierung Angehörige der Roma- Minderheit in den Mitgliedstaaten der EU und in den Staaten des westlichen Balkans Opfer von Diskriminierung, sozialer Ausgrenzung und von fremdenfeindlicher Gewalt? Zur Frage des Umfangs und der Häufigkeit von Dis- kriminierung von Angehörigen der Roma-Minderheit in den gesamten Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die EU-Grundrechteagentur im Jahr 2009 eine Um- frage durchgeführt, bei der über die Hälfte der Befragten angegeben hat, dass sie in den vergangenen zwölf Mona- ten Opfer von Diskriminierung geworden ist. Die Situation der Sinti und Roma ist innerhalb der EU von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. So sehr einzelne Anstrengungen der betroffenen Regierun- gen zu würdigen sind: Es bedarf weiter besonderer Auf- merksamkeit und Anstrengungen, um Roma und Sinti aus einer nachteiligen Lage in Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft zu befreien. Armut, schlechterer Zugang zur Gesundheitsfürsorge und teilweise Ausgrenzung sind feststellbar. Größtes Problem ist der schlechtere Zu- gang zu Bildung durch Segregation von Roma in der Schule, weshalb nur wenige Roma eine höhere Schulbil- dung erhalten, wodurch wiederum Armut perpetuiert wird. Vorurteile gegenüber Roma sind weit verbreitet und leider auch teilweise „salonfähig“, das heißt sie sind nicht nur auf Schichten mit geringer Bildung beschränkt. Leider kommen auch Gewalttaten gegen Roma vor, so zum Beispiel in Ungarn. Die Situation der Roma auf dem westlichen Balkan stellt in sämtlichen Ländern eine Herausforderung dar. Die Lebensbedingungen der Roma sind insgesamt schlechter als die der jeweiligen Mehrheitsbevölkerun- gen, wobei die Bereiche Unterkunft und Zugang zu Bil- dungseinrichtungen am schwierigsten sind. Fremden- feindliche Gewalt gehört jedoch glücklicherweise heute grundsätzlich zur Ausnahme. Insgesamt ist in den Staa- ten der Region inzwischen eine höhere Sensibilität und ein höheres Engagement für die Situation der Roma bzw. deren Schutz vorhanden. In der Mehrheit dieser Länder gibt es heute mindestens eine, wenn nicht mehrere politi- sche Roma-Parteien oder Gruppierungen, die die Ver- besserung der Situation dieser Bevölkerungsgruppe zum Ziel haben. Außerdem trägt die Bedeutung des Minder- heitenschutzes für die EU-Heranführung zu einer stärke- ren Berücksichtigung der Belange der Roma bei. Deutschland unterstützt die Integration der Roma in den Ländern des westlichen Balkans sowohl in interna- tionalen Foren wie der OSZE und dem Europarat als auch durch eine Reihe bilateraler Projekte. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 35 und 36): Wie will die Bundesregierung sichern, dass neu zu entsen- dende Expertinnen und Experten auf ihre Einsätze in Frie- densmissionen qualifiziert vorbereitet sind, wenn durch Ein- sparungen beim Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ZIF, spezifische Vorbereitungskurse entfallen sollen? Wie werden die Nachbereitung und Auswertung ziviler Friedenseinsätze trotz der Einsparungen beim ZIF gewährleis- tet, damit garantiert wird, dass die Erfahrungen aus Missionen – „lessons learned“ – nicht verloren gehen? Zu Frage 35: Die qualifizierte Vorbereitung der zivilen Expertinnen und Experten für internationale Friedensmissionen wird durch die verschiedenen im Jahr 2010 durchzuführenden Expertenkurse des Zentrums für Internationale Frie- denseinsätze (ZIF) sichergestellt. Zu Frage 36: Im Haushaltsjahr 2010 wird die Auswertung ziviler Friedenseinsätze durch das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze, ZIF, in etwas geringerem Umfange als sonst erfolgen. Über die Zuwendung 2011 für das ZIF wird ange- sichts der Konsolidierungserfordernisse des Bundes- haushalts in der Gesamtschau der Haushaltsaufstellung 2011 zu entscheiden sein. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3451 (A) (C) (D)(B) Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- sache 17/1388, Fragen 37 und 38): Welche Rolle soll das Zentrum für Internationale Frie- denseinsätze in Zukunft im Bereich „Vernetzte Sicherheit“ übernehmen? Ist aufgrund des Bekenntnisses der Bundesregierung zu ei- ner vernetzten Sicherheitspolitik und zur zivilen Krisenprä- vention in den kommenden Jahren mit einem Aufwuchs der dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, insbesondere auch beim ZIF, zu rechnen? Zu Frage 37: Die Bundesregierung hat das Zentrum für Internatio- nale Friedenseinsätze (ZIF) 2002 als eigene Durchfüh- rungsorganisation für die Rekrutierung, Vorbereitung und Entsendung von Personal für internationale zivile Friedensmissionen und Wahlbeobachtungseinsätze ge- gründet. Seither erfolgt die Rekrutierung, Ausbildung und Entsendung ziviler deutscher Experten für interna- tionale Friedenseinsätze über das ZIF. Im Rahmen der Bemühungen um eine verbesserte Vernetzung aller Akteure in der Krisenprävention und Konfliktbewältigung im Interesse eines kohärenten Vor- gehens wird das ZIF entsprechend diesem Mandat zum Gesamtansatz beitragen. Zu Frage 38: Die zivile Krisenprävention ist ein zentraler Aufga- benbereich des Auswärtigen Amts. Der entsprechende Titel wird 2010 daher mit rund 129 Millionen Euro aus- gestattet sein. Das Zentrum für Internationale Frie- denseinsätze (ZIF) leistet in diesem Zusammenhang ei- nen wichtigen Beitrag (1,783 Millionen Euro). Über die Haushaltsansätze der kommenden Jahre wird in den jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren zu entscheiden sein, die wesentlich durch die Vorgaben der Schuldenregel geprägt sein werden. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Edelgard Bulmahn (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 39 und 40): Wie ist eine Kürzung der Zuwendungen an das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze zu vereinbaren mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP dargestellten Ankündigung, das ZIF verstärkt zu nutzen, sowie mit der in- ternational anerkannten Priorität, zivile Kapazitäten für Kon- flikt- und Krisenmanagement auszubauen? Welche Folgen hat die mit der Kürzung der institutionellen Förderung des ZIF einhergehende Einschränkung der Perso- nalbetreuung gegenüber Sekundierten in EU- und OSZE-Mis- sionen für die Durchführung zukünftiger Einsätze und für die Höhe des Personalpools? Zu Frage 39: Die Ankündigung im Koalitionsvertrag wird unter an- derem dadurch umgesetzt, dass sich das Zentrum für In- ternationale Friedenseinsätze (ZIF) im Bereich Ausbil- dung stärker mit den Ausbildungseinrichtungen der Bundesverwaltung vernetzt. Zum Aufbau nationaler deutscher Kapazitäten im Be- reich Krisenprävention und Konfliktbewältigung trägt das ZIF durch die Rekrutierung und Ausbildung von Personal für internationale Friedenseinsätze bei. Zudem nimmt das ZIF eine wachsende Rolle bei den internationalen Bemühungen um den Aufbau ziviler Ka- pazitäten der Krisenprävention und Konfliktbewältigung ein. Diese Aktivitäten werden projektbezogen aus Mit- teln der Krisenprävention des Auswärtigen Amts geför- dert. Zu Frage 40: Die punktuelle Einschränkung der Personalbetreuung im Jahr 2010 hat keine Folgen für die Durchführung zu- künftiger Einsätze. Der Personalpool hat seine Soll-Größe erreicht, auch hier sind keine Auswirkungen zu erwarten. Anlage 23 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Axel Schäfer (Bochum) (SPD) (Drucksa- che 17/1388, Frage 41): Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verhandlungs- führung und das Abstimmungsverhalten der Bundesregierung im Europäischen Rat, wenn zu einem EU-Vorhaben keine Stellungnahme des Deutschen Bundestages im Sinne von § 9 Abs. 4 bzw. § 10 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegen- heiten der Europäischen Union, EUZBBG, vorliegt? Die Bundesregierung setzt sich aktiv für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Bundesregie- rung und Deutschem Bundestag ein. Ihren Verpflichtun- gen gegenüber dem Bundestag kommt sie entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Regelungen nach. Hierzu gehören insbesondere auch die einschlägigen Unterrich- tungsverpflichtungen. Vor ihrer Mitwirkung an Vorhaben gibt die Bundesregierung dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme. Durch die Berichterstattung nach § 7 Abs. 1 EUZBBG ist eine frühzeitige Unterrichtung über alle EU-Vorhaben sichergestellt. Der Bundestag wird da- mit in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob er eine Stel- lungnahme nach § 9 EUZBBG abgeben will. In den Fällen des § 10 EUZBBG, Aufnahme von Beitrittsverhandlun- gen, Aufnahme von Verhandlungen zur Änderung der ver- traglichen Grundlagen, weist die Bundesregierung den Bundestag explizit auf sein Recht zur Stellungnahme hin. Die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundestag ist eng und vertrauensvoll und es findet ein intensiver Gesprächsaustausch vor allem im Rahmen der Ausschussberatungen statt. Auch wenn der Bundestag keine förmliche Stellungnahme abgegeben hat, berück- 3452 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) sichtigt die Bundesregierung das Meinungsbild im Bun- destag bei ihrer Willensbildung und bei ihrer Verhand- lungsführung in den EU-Gremien. Anlage 24 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 42 und 43): Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Ausnahmeregelung der Nuclear Suppliers Group für In- dien – die erstmals einem Kernwaffenstaat außerhalb des NPT, Non-Proliferation Treaty: Atomwaffensperrvertrag, den Handel mit Nuklearmaterial ermöglicht, ohne dass Indien da- für Abrüstungsverpflichtungen auferlegt wurden – mit einem wesentlichen Prinzip des NPT gebrochen hat? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorwurf, dass da- mit zugleich ein internationaler Doppelstandard bei Zugang und Nutzung von ziviler Nukleartechnologie geschaffen wurde, der die Frage aufwirft, ob sich vertragskonformes Ver- halten überhaupt lohnt? Zu Frage 42: Die Ausnahmeregelung für Indien wurde am 6. Sep- tember 2008 getroffen. Sie erfolgte im Konsens aller NSG-Mitgliedstaaten, einschließlich der damaligen Bun- desregierung. Die Bundesregierung strebt die weitere Annäherung Indiens an das internationale Nichtverbreitungsregime an. Sie hat in der Vergangenheit Indien wiederholt zu weiteren Abrüstungsschritten aufgefordert und tut dies auch weiterhin. Damit soll Indien zu einer Stärkung des internationalen Nichtverbreitungssystems beitragen. Dazu gehört zum Beispiel die Zeichnung des Atomteststopp- vertrags, ein nationales Produktionsmoratorium für waf- fenfähiges nukleares Spaltmaterial sowie unilaterale nu- kleare Abrüstung. Die indische Regierung hat in ihrer Erklärung vom 5. September 2008 ihre Selbstverpflichtung bekräftigt, die NSG-Richtlinien sowie die Richtlinien des Träger- technologie-Kontrollregimes, MTCR, zu befolgen. Nach Unterzeichnung eines Safeguards-Rahmenab- kommens hat Indien im November 2009 14 Atomanlagen für Safeguards gelistet. Indien hat mit der Internationalen Atomenergie-Organisation, IAEO, ein Zusatzprotokoll ausgehandelt, das am 4. März 2009 vom lAEO-Gouver- neursrat gebilligt wurde und derzeit dem indischen Par- lament zur Ratifikation vorliegt. Zu Frage 43: Indien ist kein Unterzeichnerstaat des Nichtverbrei- tungsvertrags und somit nicht an dessen Bestimmungen gebunden. Die Bundesregierung bewertet aber die Selbstver- pflichtung der indischen Regierung zur Einhaltung der Richtlinien der Nuclear Suppliers’ Group sowie des Trä- gertechnologie-Kontrollregimes MTCR, auch unter Nichtverbreitungsgesichtspunkten positiv. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 44): Hält es die Bundesregierung für richtig, in die Kommis- sion Deutscher Corporate Governance Kodex keine Frauen als neue Mitglieder zu berufen, obwohl die Bundesministerin Dr. Kristina Schröder eine gesetzliche Quotenregelung für Aufsichtsräte nicht ausschließt? Nein, im Gegenteil wird die Bundesregierung auch bei einer zukünftigen Neubesetzung einer Mitgliedschaft in der Kommission Deutscher Corporate Governance Kodex bemüht sein, ein qualifiziertes weibliches Mit- glied zu finden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen des Abgeordneten Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP) (Drucksache 17/1388, Fragen 45 und 46): Wie hoch wird das SED-Vermögen von der Bundesregie- rung zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung beziffert, und wie hoch ist der Anteil des SED-Vermögens, welches laut Eini- gungsvertrag den neuen Ländern zusteht und bis heute unauf- findbar ist? Gibt es weitere offene Rechtsstreitigkeiten im Inland oder Ausland, die dazu führen könnten, dass ehemaliges SED-Ver- mögen dem deutschen Fiskus zugeführt wird, und, wenn ja, um welche Fälle handelt es sich dabei? Zu Frage 45: Das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, PMO-Vermögen, darunter das SED-Vermögen, wurde durch § 20 b Parteiengesetz der DDR, PartG-DDR, unter die treuhänderische Verwaltung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR, UKPV; zum 31. Dezember 2006 auf- gelöst, und die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, BvS; vormals Treuhandanstalt, gestellt. Der in die Treuhandverwaltung übergegangene Ge- samtwert des PMO-Vermögens beläuft sich auf rund 1,73 Milliarden Euro, Stand 31. Dezember 2009. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass weitere Mittel ins Aus- land verschoben wurden. Belastbare Hinweise dafür gibt es aber nicht. Bereits 2006 hatte die UKPV keine An- haltspunkte, dass weitere Vermögensermittlungen Erfolg versprechend sein könnten, Vorwort zum Schlussbericht, Bundestagsdrucksache 16/2466. Nach den Maßgaben des Einigungsvertrages hat die BvS das PMO-Vermögen, das nicht an früher Berech- tigte zurückzugeben oder nicht wegen materiell-rechts- staatlichen Erwerbs im Sinne des Grundgesetzes der je- weiligen Partei oder Massenorganisation wieder zur Verfügung zu stellen ist, für gemeinnützige Zwecke in den neuen Ländern und Berlin (Ost) zu verwenden, ver- fügbares PMO-Vermögen. Bis zum 31. Dezember 2009 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3453 (A) (C) (D)(B) konnte sie für gemeinnützige Zwecke im Beitrittsgebiet über 1 Milliarde Euro bereitstellen. Zu Frage 46: Die BvS führt zurzeit zwei Verfahren, um ins Ausland verschobenes SED-Vermögen zurückzuholen. Im Verfahren gegen die AKB Privatbank Zürich AG, letztes Verfahren zum Novum-Komplex, hat das Oberge- richt Zürich am 25. März 2010 der Klage der BvS statt- gegeben. Danach müsste die Bank unter Berücksichti- gung der seit 1994 aufgelaufenen Zinsen und einer Prozesskostenentschädigung insgesamt rund 230 Millio- nen Euro an die BvS zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die UniCredit Bank AustriaAG, Neben- intervientin, hat bereits angekündigt, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung zum Kassationsgericht des Kantons Zürich sowie zum Schweizer Bundesgericht zu gehen. Darüber hinaus läuft in der Schweiz noch die Klage der BvS gegen die griechische Druckerei Typoekdotik A. E., die ein Darlehen durch eine Auslandsfirma der SED erhalten hat. Im Falle des Obsiegens der BvS fließen die Mittel nicht den öffentlichen Haushalten zu. Das PMO-Vermö- gen ist ein Sondervermögen, das im Beitrittsgebiet für investive und investitionsfördernde Maßnahmen vorran- gig im Bereich der wirtschaftlichen Umstrukturierung und für investive und investitionsfördernde Maßnahmen im sozialen und kulturellen Bereich einzusetzen ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 47): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der Bun- desländer nach zusätzlichen Umsatzsteuermitteln zur Errei- chung des sogenannten 10-Prozent-Zieles für Bildung und Forschung? Die Bundesregierung lehnt es ab, den Ländern Um- satzsteueranteile abzutreten. Die Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefin und den Regierungschefs der Länder zum sogenannten 10-Pro- zent-Ziel werden am 10. Juni 2010 fortgesetzt werden. Den Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 49): Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den Vorschlägen von Olli Rehn, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, der EU mehr Einfluss auf die nationale Haus- haltspolitik und eine intensivere Überwachung wirtschaft- licher Entwicklungen, auch die der auseinanderlaufenden Wettbewerbsfähigkeit und unterschiedlichen Lohnpolitik, zu gewähren? Wir müssen Lehren aus dem Fall Griechenland ziehen und die Euro-Zone stärken – sowohl in der Prävention als auch in der Krisenbewältigung. Dies haben auch die Staats- und Regierungschefs der Eurozone am 25. März 2010 festgehalten. Sie haben den ER-Präsidenten Van Rompuy beauftragt, eine Task Force einzurichten, in die sich die Bundesregierung ak- tiv einbringen wird. Die EU-Kommission hat für den 12. Mai 2010 Vor- schläge angekündigt, um die Eurozone zu stärken. Kom- missar Renn hat erste Vorstellungen skizziert – für eine umfassende Bewertung ist es zu früh. Zu einer stärkeren Ex-ante-Koordinierung der Haus- haltspolitik: Es ist aus Sicht der Bundesregierung völlig klar: Die Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für die Haus- haltspolitik, sind aber gleichzeitig den Regeln des Stabi- litäts- und Wachstumspaktes unterworfen. Eine Aushöhlung der Budgetrechte der Mitgliedstaa- ten und ihrer nationalen Parlamente wird es nicht geben. Wir sollten uns darüber unterhalten, wie der Stabili- täts- und Wachstumspakt besser in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann, nicht zuletzt auch im präventi- ven Teil und in guten Zeiten. Wir müssen in Zukunft da- für sorgen, dass die haushaltspolitischen Ziele der MS nicht nur im Einklang mit den EU-Regeln formuliert, sondern vor allem auch in der Praxis und im Vollzug des Haushalts durchgesetzt werden. Das deutsche Beispiel hierfür ist die Schuldenbremse. Sie lehnt sich ganz be- wusst an die Vorschriften des präventiven Arms des Sta- bilitäts- und Wachstumspaktes an. Zu breiterer wirtschafts- und finanzpolitischer Über- wachung: Die Krise hat gezeigt: Es reicht nicht, alleine auf die Haushaltsentwicklung zu schauen. Auch Wettbewerbs- entwicklungen sind für den langfristigen Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion von großer Wich- tigkeit. Wir unterstützen daher regelmäßige Überprüfungen der Wettbewerbsfähigkeit, wie die Kommission sie be- reits Anfang des Jahres eingeleitet hat. Dies werden wir fortsetzen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 50): Inwieweit wird die Bundesregierung die Überlegungen von Olli Rehn, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, unterstützen, als ständigen Krisenlösungsmechanismus einen Rettungsfonds zu gründen, und hält sie an dem der europäi- schen Idee widersprechenden Vorschlag fest, Defizitländer im Notfall aus der Euro-Zone auszuschließen? 3454 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Die Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der Währungsunion ein, damit krisenhafte Entwicklungen künftig besser vermieden werden und die Handlungsfä- higkeit der Eurozone in etwaigen Krisenfällen gestärkt wird. Vor diesem Hintergrund hat sie sich beim Europäi- schen Rat am 25./26. März 2010 erfolgreich dafür einge- setzt, dass der Präsident des Europäischen Rates eine Task Force einrichtet, die bis Jahresende einen Bericht über die dafür erforderlichen Maßnahmen vorlegt, wobei alle Optionen der Stärkung des rechtlichen Rahmens zu prüfen sind. Damit sind auch vertragliche Änderungen erfasst. Die Bundesregierung wird sich an diesem Prozess ak- tiv beteiligen. Insbesondere hat der Bundesminister der Finanzen in seinem Art. vom 12. März 2010 bereits ei- nige Elemente für eine Stärkung der Währungsunion skizziert, die auch Eingang in die Diskussion der Task Force finden werden. Dabei muss aus Sicht der Bundes- regierung darauf geachtet werden, dass einzelne Ele- mente aufeinander aufbauen und sich gegenseitig ergän- zen. Daher ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die einzelnen Elemente als Teil eines Gesamtpaketes zu diskutieren sein werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 51): Wurde oder wird in absehbarer Zeit die dem Land Baden- Württemberg angebotene Steuerhinterzieher-CD vom Bundes- ministerium der Finanzen – gegebenenfalls unter Mitwirkung eines anderen Landes – aufgekauft werden, wie dies die Bun- desregierung Anfang März 2010 erklärt hat, und, wenn ja, zu welchem Anteil hat oder wird sich das Land Baden-Württem- berg an dem Ankauf der Steuerhinterzieher-CD finanziell be- teiligen? Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem Land Baden-Württemberg vereinbart, dass der Bund die dem Land angebotenen Daten ankauft – gegebenenfalls unter Mitwirkung eines anderen Landes. Nach dem mit den Ländern verabredeten Verfahren, werden Offerten, die nicht von einem Land abgearbeitet werden können, einem anderen Land zur weiteren Be- fassung zugewiesen. Die Absprachen darüber werden einvernehmlich zwi- schen den infrage kommenden Ländern und dem Bund getroffen. Wesentliche Kriterien dabei sind „Betroffen- heit“ und „Auslastung“. In Betracht kann dabei aller- dings nur ein Land kommen, in dem Steuerpflichtige wohnen, auf die sich die Informationen beziehen. Nach- dem das Bundeszentralamt für Steuern die Daten von Baden-Württemberg erhalten hatte, wurden deshalb die Länder ermittelt, die in einem größeren Ausmaß betrof- fen sind. Aufgabe des Bundes ist, darauf zu achten, dass nicht einzelne Finanzverwaltungen mit Datenankauf-Of- ferten über einen längeren Zeitraum über Gebühr belas- tet werden. Ob es zu einem Ankauf von steuerlich werthaltigen Daten kommt, hängt letztlich auch vom Verhalten des Informanten ab. Die Entscheidung über den Ankauf er- folgt in enger Abstimmung mit dem Bund. Die Kosten des Ankaufs tragen die Länder nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Hierbei entfällt auch auf das Land Baden-Württemberg ein entsprechender Anteil. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 52 und 53): Welche im Bundesbesitz befindlichen Seen wurden auf- grund ihrer Naturschutzwürdigkeit von der Privatisierung aus- genommen, wie es die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- braucherschutz, Julia Klöckner, in der Sitzung des Ausschus- ses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24. März 2010 ausführte, und in das Nationale Naturerbe auf- genommen bzw. darüber hinaus aufgrund ihrer Naturschutz- würdigkeit von der Privatisierung ausgenommen? Wie wird die Bundesregierung mit diesen Gewässern, ins- besondere den letztgenannten, zukünftig verfahren? Zu Frage 52: Die in das nationale Naturerbe, NNE, aufzunehmen- den Flurstücke der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, sind in Zusammenarbeit mit dem Bun- desamt für Naturschutz ausgewählt worden. Die Abstim- mung der konkreten „Flächenkulisse“ mit den Ländern ist noch nicht vollständig beendet. Zu den genannten Flurstücken gehören auch Gewässerflächen. Zurzeit werden die Daten der BVVG über die Gewässerflächen in ihrem Bestand mit den hierzu den Ländern vorliegen- den Informationen abgeglichen. Darüber hinaus können weitere im Bundesbesitz befindliche Gewässer der BVVG von Naturschutzorganisationen erworben wer- den. Der Bund kann nicht auf Dauer Eigentümer von nicht Bundesaufgaben dienenden Gewässern bleiben. Die in das NNE aufzunehmenden Flurstücke der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsge- sellschaft mbH, LMBV, sind in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz und den jeweiligen Bundesländern ausgewählt. Nachfolgend aufgeführte Gewässer des Landes Brandenburg sind Bestandteil der vorgesehenen Übertragungskulisse: Teichgruppe Fort- schritt Schwarzheide, Ferdinandsteich, Teilfläche Süd- teich Schwarzheide, Heide VI – See, Kahnsdorfer See, Teilfläche zukünftiger Cottbuser See, Teilfläche Klinger See, Teilfläche Sedlitzer See, 6 Seen im Raum Tröbitz/ Domsdorf. Eine Liste der Gewässerflächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, liegt gegenwärtig noch nicht vor. Zu Frage 53: Die Bodenverwaltungs- und -verwertungs GmbH, BVVG, die Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauver- waltungsgesellschaft, LMBV, und die Bundesanstalt für Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3455 (A) (C) (D)(B) Immobilienaufgaben, BlmA, übertragen die für das Na- tionale Naturerbe vorgesehenen Flurstücke auf der Grundlage von mit den einzelnen Bundesländern abzu- schließenden Rahmenvereinbarungen unentgeltlich ent- weder auf das Land selbst oder auf von den Ländern be- nannte Naturschutzverbände und -stiftungen. Außerdem wurde zwischen der BlmA und der Deutschen Bundes- stiftung Umwelt, DBU, eine Rahmenvereinbarung für die Übertragung von Flurstücken abgeschlossen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Fra- gen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 54): Wie viele Jahresvolllaststunden – angenommene jährliche statistische Auslastung – werden bei dem Zielszenario mit 28 Jahren Laufzeitverlängerung, das für das Energiekonzept der Bundesregierung erstellt wird, für Atomkraftwerke für den Zeitraum der Laufzeitverlängerung zugrunde gelegt, und mit welchen zusätzlichen Reststrommengen wird in diesem Szenario gerechnet? Das BMWi hat die Bietergemeinschaft PROGNOS; Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln, EWI, und die Gesellschaft für Wirtschaftliche Struktur- forschung, GWS, beauftragt, Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung zu erstellen. Der Hauptbericht für die Energieszenarien soll bis Ende Juni 2010 vorgelegt werden. Bis zum 15. Mai 2010 soll ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Der Endbe- richt ist bis November 2010 vorzulegen. Bundesregierung und Institute sind über die zugrunde- liegenden Annahmen in einem fortlaufenden Austausch. Dabei geht es beispielsweise um die Konsistenz der An- nahmen. Die dabei diskutierten Annahmen liegen im Spektrum aktuell vorliegender Prognosen und Szena- rienrechnungen kompetenter wissenschaftlicher Institu- tionen. Angesichts der Vorläufigkeit der Annahmen kann die Bundesregierung im Hinblick auf den laufenden Ar- beitsprozess dazu nicht Stellung nehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 55): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Diskussionen des Washingtoner Nukleargipfels zur Dual- use-Problematik im Hinblick auf den Atomausstieg in Deutschland und die durch die Bundesregierung praktizierte Förderung von Atomtechnologieexporten? Die Ergebnisse des Washingtoner Nukleargipfels werden derzeit noch mit Blick auf ihre Bedeutung und Auswirkung in der Bundesregierung geprüft. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 56): Wie bewertet die Bundesregierung die vom Bundeskartell- amt und von vielen Stadtwerken geäußerte Befürchtung, dass längere Laufzeiten für Atomkraftwerke zu einer Hemmung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt und zu einer Verfesti- gung der marktbeherrschenden Stellung der vier großen Ener- giekonzerne führen könnten, und ist das ein reales Problem, das bei der Entscheidung über etwaige Laufzeitverlängerung berücksichtigt werden muss oder nicht? Die Bundesregierung hat in dem Jahreswirtschaftsbe- richt 2010 darauf hingewiesen, dass sie aus Gründen der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und der Wirt- schaftlichkeit bereit ist, die Laufzeiten deutscher Kern- kraftwerke unter Einhaltung strengster Sicherheitsstan- dards zu verlängern. Sie hat dort unter anderem auch darauf hingewiesen, dass bei der Regelung darauf geach- tet werden muss, dass sich hierdurch keine Wettbewerbs- verzerrungen auf dem Strommarkt ergeben, die neuen Stromanbietern den Marktzutritt erschweren. Bei der Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung werden alle wirtschafts- und energiepolitischen Aspekte berücksichtigt werden. Welche Regelungen im Einzel- nen zu treffen sein werden, wird auch im Zusammen- hang mit dem energiepolitischen Gesamtkonzept ent- schieden werden, das im Herbst 2010 vorliegen soll. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 57): Kann die Bundesregierung einen Bericht der österreichi- schen Zeitung Die Presse vom 1. April 2010 bestätigen, in dem es heißt: „Die Europäische Kommission plant auf Druck von Deutschland und Polen, ab 2013 bis zu 15 Prozent der Baukosten neuer Kohlekraftwerke zu übernehmen“, und, wenn ja, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dieser Subventionspolitik? Nein. Tatsache ist, dass die Kommission auf dem Europäischen Rat am 11./12. Dezember 2008 im Zu- sammenhang über die Einigung zur EU-Emissionshan- delsrichtlinie eine Grundsatzerklärung abgegeben hat, wonach die Mitgliedstaaten von 2013 bis 2016 die Einnah- men aus der Versteigerung von Zertifikaten auch zur Un- terstützung des Baus von hocheffizienten, CCS-fähigen Kraftwerken verwenden können (Erklärung zu Art. 10 Abs. 3 der Emissionshandelsrichtlinie, Anhang V des Ratsdokuments 17215/08). Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 58): 3456 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Plant die Bundesregierung, die im Steinkohlefinanzie- rungsgesetz des Bundes vom 20. Dezember 2007 für den Steinkohlebergbau zugesagten Plafondsmittel – Steinkohle- subventionen – zu reduzieren und damit einen früheren Aus- stieg aus dem Steinkohlebergbau zu erreichen? Es gelten die im Steinkohlefinanzierungsgesetz fest- gelegten Finanzplafonds. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 59): Welcher Anteil der im Gesetz für die Erhaltung, die Mo- dernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, KWKG, zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro (§ 7 a KWKG) für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wurde im Jahr 2009 abgerufen, und geht die Bundesregierung von einer steigenden Abfrage dieser Mittel im Jahr 2010 aus, ob- wohl nach Aussagen der Branche fast die Hälfte der 20-pro- zentigen Förderung für Gutachten von Wirtschaftsprüfern und Ähnliches verwendet werden muss, um die Förderung über- haupt erlangen zu können? Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, sind für im Jahr 2009 reali- sierte Wärmenetzprojekte 440 Anträge auf eine Förde- rung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mit ei- nem geschätzten Fördervolumen von 25 Millionen Euro gestellt worden. Es wird nach Einschätzung des BAFA für 2010 mit einer steigenden Anzahl von Förderanträ- gen bei Wärmenetzen gerechnet. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 60): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem ein- seitigen Austritt des niedersächsischen Wirtschaftsministers Jörg Bode, FDP, bei der einzelbetrieblichen Förderung nieder- sächsischer Unternehmen im Rahmen der vom Bund geför- derten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, und wie will sie gegebenenfalls die da- mit verbundenen Wettbewerbsnachteile niedersächsischer Un- ternehmen gegenüber anderen Bundesländern ausgleichen, die nach wie vor die Investitionsförderung bei heimischen Be- trieben durchführen? Der niedersächsische Wirtschaftsminister Bode hat einen Rückzug des Landes aus der Förderung der ge- werblichen Wirtschaft angekündigt. Die Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe „Ver- besserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW, ist nach der grundgesetzlichen Aufgabenverteilung Sache der Länder. Jedes Land hat die Möglichkeit, eigene Ak- zente und Schwerpunkte zu setzen. Der Bund stimmt mit den Ländern einen allgemeinen Rahmen für die Gemeinschaftsaufgabe ab. Mittelanteile für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und für die der wirtschaftsnahen Infrastruktur sind darin nicht festgelegt. Ein unmittelbarer Wettbewerbsnachteil für die nieder- sächsischen Unternehmen ist aus der Entscheidung von Minister Bode nicht zu erkennen. Die Bundesmittel für die Regionalförderung stehen dem Land Niedersachsen auch unabhängig von dieser Entscheidung im Rahmen der festgelegten Quote zur Verfügung. Niedersachsen will zukünftig vor allem die Infra- struktur in den strukturschwachen Regionen fördern. Damit wird der Standort insgesamt gestärkt, der Struk- turwandel gefördert und damit auch die niedersächsi- schen Unternehmen unterstützt. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ernst Burgbacher auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 61): Welche Planungen bestehen seitens der Bundesregierung, die Regelungen zum Wirtschaftsfonds Deutschland über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern und in einen Zukunftsfonds umzuwandeln, wie dies vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, gegenüber der Rheinischen Post am 31. März 2010 geäußert worden ist, und welche zeit- liche Planung besteht dafür? Die Regelungen zum Wirtschaftsfonds Deutschland laufen zum Jahresende 2010 aus. Die Bundesregierung und die EU-Kommission prüfen zu gegebener Zeit, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen auch künftig staatliche Maßnahmen erforderlich sind, um den Aus- wirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise entgegenzu- wirken. Eine Entscheidung ist hier noch nicht getroffen worden. Falls eine Verlängerung der Programme des Wirtschaftsfonds Deutschland oder Elementen davon er- forderlich ist, wird der Deutsche Bundestag damit recht- zeitig vor Jahresende befasst werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 62 und 63): In welchen konkreten Sitzungen der Bund-Länder-Koor- dinierung war der gemeinsame Abstimmungsbedarf zur Erstellung der Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behin- dertenrechtskonvention in Bund und Ländern Teil der Tages- ordnung, und welche konkreten Abteilungen und Fachreferate des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind in die Erarbeitung des Aktionsplanes der Bundesregierung einge- bunden? Wird die Bundesregierung die gesetzliche Reform der Ein- gliederungshilfe nach Maßgabe der Beschlüsse der Arbeits- und Sozialministerkonferenz im Rahmen der Erstellung eines Aktionsplanes der Bundesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention durchführen, und wann genau Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3457 (A) (C) (D)(B) werden die einzelnen Regelungsbereiche dieser Reform den Ausführungsgesetzen der Länder mit ebendiesen a chtet worden, die die konzeptionellen Arbeiten mit erforderlichen juristischen und statistischen Wissen stimmt? Zu Frage 62: Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention war Gegenstand einer Bund-Länder-Besprechung im März 2010 im Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les. Weitere Besprechungen sollen folgen. Darüber hi- naus werden die Länder eingeladen, an den für Juni und Herbst geplanten Fachtagungen zur Entwicklung des Aktionsplans der Bundesregierung teilzunehmen. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wer- den alle Abteilungen und Referate bei der Erarbeitung des Aktionsplans beteiligt. Die Federführung obliegt dem Referat „Gleichstellung behinderter Menschen, Grundsatzfragen der Behindertenpolitik“, Va1. Zu Frage 63: Erklärtes Ziel der voraussichtlich noch bis in die zweite Jahreshälfte 2010 hinein andauernden Beratun- gen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwick- lung der Eingliederungshilfe“ unter Verbändebeteiligung sind Verabredungen zu einer Gesetzesinitiative des Bun- des im breiten Konsens zwischen allen Beteiligten. Die endgültige Entscheidung über die Durchführung des Weiterentwicklungsvorhabens steht in Abhängigkeit von den Beratungsergebnissen der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungs- hilfe“. Voraussetzung für die Erfüllung der Bitte der Ar- beits- und Sozialministerkonferenz 2009 um Vorlage eines Entwurfs für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in dieser Legislaturperiode ist aller- dings, dass ein breiter Konsens mit Ländern und Verbän- den erreicht wird. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 64): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 hinsichtlich der Teilhabe von Kindern und Ju- gendlichen an der Bildung zu erfüllen, und wie soll die zielge- naue Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgestaltet sein? Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31. Dezember 2010 eine Neurege- lung für die Regelleistungen zu treffen. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Federführung für die Entwicklung einer verfassungsgemäßen Neurege- lung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Zu diesem Zweck ist dort eine interne Projektgruppe ein- abteilungsübergreifend und unter Einbeziehung der be- troffenen Bundesressorts begonnen hat. Die Projekt- gruppe prüft derzeit eine Reihe von Fragen, die für die Umsetzung des Urteils zu klären sind. Nicht nur die Be- darfslagen von Kindern sind Teil der Maßgaben des Bun- desverfassungsgerichts, sondern auch der Fortschrei- bungsmechanismus und die rationale Begründung der einzelnen regelsatzrelevanten Positionen aus der Ein- kommens- und Verbrauchsstichprobe. Insofern ist die Aufgabe mehrschichtig und bedarf einer genauen Ana- lyse der möglichen Optionen. Daher ist es noch zu früh, um Aussagen zu den geplanten Maßnahmen zu treffen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 65): Was waren 2009 im Bereich des Zweiten und Dritten Bu- ches Sozialgesetzbuch die 20 wichtigsten Instrumente/Maß- nahmen gemessen an Ausgabevolumen, Teilnehmerzahlen so- wie Ausgaben je Teilnehmer? Die jährlich erstellten Eingliederungsbilanzen geben Aufschluss über die Ausgaben, die Teilnehmer und die Kosten je Teilnehmer im Monat für einzelne arbeits- marktpolitische Instrumente. Die folgenden Informatio- nen stammen aus den Eingliederungsbilanzen für das Jahr 2008. Aktuellere Daten stehen nicht zur Verfügung. 1. Rechtskreis SGB III Im Rechtskreis des SGB III war der Gründungszu- schuss mit Ausgaben in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2008 das wichtigste Instrument nach Höhe der Ausgaben. Es folgten – jeweils gerundet – die Beruf- liche Weiterbildung mit 787 Millionen Euro, die Förde- rung der Berufsausbildung Benachteiligter mit 737 Mil- lionen Euro, Eingliederungszuschüsse mit 488 Millionen Euro, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen mit 161 Millionen Euro, Mobilitätshilfen mit 140 Mil- lionen Euro, Eingliederungszuschüsse für schwerbehin- derte Menschen mit 122 Millionen Euro, die Beauftra- gung Dritter mit der Vermittlung mit 116 Millionen Euro, die Unterstützung der Beratung und Vermittlung mit 74 Millionen Euro, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 69 Millionen Euro, die Freie Förderung mit 61 Mil- lionen Euro, Maßnahmen zur Berufsorientierung mit 51 Millionen Euro, die Einstiegsqualifizierung mit 51 Millionen Euro, die Berufliche Weiterbildung behin- derter Menschen mit 30 Millionen Euro, Einstellungszu- schüsse bei Neugründungen mit 22 Millionen Euro, Per- sonal-Service-Agenturen mit 8 Millionen Euro und der Eingliederungsgutschein mit 6 Millionen Euro. mit bge- geri dem 3458 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) dung mit 250 000 Eintritten, die Beauftragung Dritter 6 Eingliederungszuschüsse 130.159 mit der Vermittlung mit 248 000 Eintritten, Mobilitäts- hilfen mit 167 000 Eintritten, Eingliederungszuschüsse mit 130 000 Eintritten, Maßnahmen zur Berufsorientie- rung mit 122 000 Eintritten, der Gründungszuschuss mit 119 000 Eintritten, die Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter mit 90 000 Eintritten, Maßnahmen der Freien Förderung mit 76 000 Eintritten, die Einstiegs- qualifizierung mit 20 000 Eintritten, Eingliederungszu- schüsse für schwerbehinderte Menschen mit 8 000 Ein- tritten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 6 000 Ein- tritten, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen mit 4 000 Eintritten, der Eingliederungsgutschein und Perso- nal-Service-Agenturen mit jeweils 3 000 Eintritten so- wie die Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen mit 2 000 Eintritten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB III. Das kostenintensivste Instrument im Rechtskreis SGB III im Jahr 2008 waren Arbeitsbeschaffungsmaß- Teilnehmer (Eintritte) 1 Unterstützung der Bera- tung und Vermittlung 1.348.824 2 Eignungsfeststellung / Trainingsmaßnahmen 575.583 3 Berufliche Weiterbildung 249.599 4 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 248.063 7 Maßnahmen zur Berufs- orientierung 122.239 8 Gründungszuschuss 119.309 9 Förderung der Berufsaus- bildung Benachteiligter 89.864 10 Freie Förderung 76.342 11 Einstiegsqualifizierung 20.055 12 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Men- schen 9.728 13 Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen 6.486 14 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 3.703 15 Eingliederungsgutschein 2.764 16 Personal-Service-Agentur (PSA) 2.652 17 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 1.747 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB 1 Gründungszuschuss 2 Berufliche Weiterbildung 3 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 4 Eingliederungszuschüsse 5 Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen 6 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 7 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 8 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 9 Unterstützung der Beratung und Vermittlung 10 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 11 Freie Förderung 12 Maßnahmen zur Berufsorientierung 13 Einstiegsqualifizierung 14 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 15 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 16 Personal-Service-Agentur (PSA) 17 Eingliederungsgutschein Die meisten Eintritte hatte im Rechtskreis SGB III im Jahr 2008 die Maßnahme der Unterstützung der Bera- tung und Vermittlung mit 1,3 Millionen Eintritten. Es folgten die Eignungsfeststellungsund Trainingsmaßnah- men mit 576 000 Eintritten, die Berufliche Weiterbil- III. Ist-Ausgaben in Tausend Euro Teilnehmer Ausgaben je Teilnehmer je Monat(Eintritte) 1.493.896 119.309 1.011 787.391 249.599 904 737.289 89.864 – 488.311 130.159 653 161.274 575.583 463 140.067 166.650 840 122.255 9.728 814 116.289 248.063 144 74.244 1.348.824 55 68.643 6.486 1.133 60.554 76.342 253 50.695 122.239 167 50.619 20.055 316 29.944 1.747 – 22.447 3.703 925 7.653 2.652 700 5.888 2.764 571 5 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 166.650 Teilnehmer (Eintritte) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3459 (A) (C) (D)(B) je Teilnehmer je Monat 1 Arbeitsbeschaffungs- maßnahmen 1.133 2 Gründungszuschuss 1.011 3 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 925 4 Berufliche Weiterbildung 904 5 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 840 6 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Men- schen 814 7 Personal-Service-Agentur (PSA) 700 8 Eingliederungszuschüsse 653 9 Eingliederungsgutschein 571 10 Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahmen 463 11 Einstiegsqualifizierung 316 1 Arbeitsgelegenheiten 2 Berufliche Weiterbildung 3 sonstige weitere Leistungen 4 Eingliederungszuschüsse 5 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 6 Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter 7 Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahmen 2. Im Rechtskreis SGB II Die im Folgenden genannten Zahlen für den Rechts- kreis SGB II enthalten keine Angaben zu den zugelasse- nen kommunalen Trägern, da solche Angaben nicht für alle Maßnahmen verfügbar waren. Im Rechtskreis des SGB II waren die Arbeitsgelegenheiten mit Ausgaben von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2008 das wichtigste Instru- ment nach Ausgabenhöhe. Es folgten die Berufliche Wei- terbildung mit Ausgaben von 671 Millionen Euro, sons- tige weitere Leistungen mit 519 Millionen Euro, Eingliederungszuschüsse mit 454 Millionen Euro, Ar- beitsbeschaffungsmaßnahmen mit 444 Millionen Euro, die Förderung der Berufsausbildung Benachteiligter mit 374 Millionen Euro, Eignungsfeststellungs- und Trai- ningsmaßnahmen mit 184 Millionen Euro, der Beschäfti- gungszuschuss (BEZ) mit 136 Millionen Euro, die Beauf- tragung Dritter mit der Vermittlung mit 119 Millionen Euro, Mobilitätshilfen mit 103 Millionen Euro, das Ein- stiegsgeld mit 64 Millionen Euro, die Unterstützung der Beratung und Vermittlung mit 53 Millionen Euro, Einglie- derungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen mit 36 Millionen Euro, die Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen mit 26 Millionen Euro, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen mit 25 Millionen Euro, die Einstiegs- qualifizierung mit 13 Millionen Euro, die Personal-Ser- vice-Agenturen mit 6 Millionen Euro sowie die Maßnah- men zur Berufsorientierung mit 1,6 Millionen Euro. Ist-Ausgaben in Tausend Euro Teilnehmer (Eintritte) Ausgaben je Teilnehmer je Monat 1.406.189 695.648 451 671.247 165.620 803 518.748 399.407 1.299 453.839 120.622 663 444.421 60.389 1.123 374.299 31.700 – 184.219 478.077 444 nahmen mit Ausgaben von 1 133 Euro je Teilnehmer im Monat. Es folgten der Gründungszuschuss mit 1 011 Euro, der Einstellungszuschuss bei Neugründungen mit 925 Euro, die Berufliche Weiterbildung mit 904 Euro, Mobilitätshilfen mit 840 Euro, Eingliederungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen mit 814 Euro, Personal- Service-Agenturen mit 700 Euro, Eingliederungszu- schüsse mit 653 Euro, der Eingliederungsgutschein mit 571 Euro, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaß- nahmen mit 463 Euro, die Einstiegsqualifizierung mit 316 Euro, die Freie Förderung mit 253 Euro, Maßnah- men zur Berufsorientierung mit 167, die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung mit 144 Euro sowie die Un- terstützung der Beratung und Vermittlung mit 55 Euro. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 11 SGB III. Ausgaben 12 Freie Förderung 253 13 Maßnahmen zur Berufs- orientierung 167 14 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 144 15 Unterstützung der Bera- tung und Vermittlung 55 Ausgaben je Teilnehmer je Monat 3460 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) das Einstiegsgeld mit 44 000 Eintritten, die Förderun 9 Arbeitsbeschaffungs- 60.389 der Berufsausbildung Benachteiligter mit 32 000 Ein- tritten, die Berufliche Weiterbildung behinderter Men- schen mit 30 000 Eintritten, der Beschäftigungszuschuss mit 23 000 Eintritten, die Einstiegsqualifizierung mit 7 000 Eintritten, Maßnahmen zur Berufsorientierung, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen und Einglie- derungszuschüsse für schwerbehinderte Menschen mit jeweils rund 4 000 Eintritten sowie Personal-Service- Agenturen mit 2 000 Eintritten. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB II, ohne Daten der zkT. Teilnehmer (Eintritte) 1 Unterstützung der Bera- tung und Vermittlung 1.104.207 2 Arbeitsgelegenheiten 695.648 3 Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahmen 478.077 4 sonstige weitere Leistungen 399.407 maßnahmen 10 Einstiegsgeld 43.974 11 Förderung der Berufsaus- bildung Benachteiligter 31.700 12 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 30.043 13 Beschäftigungszuschuss 23.040 14 Einstiegsqualifizierung 6.767 15 Maßnahmen zur Berufs- orientierung 4.112 16 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 4.044 17 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Men- schen 3.760 18 Personal-Service-Agentur (PSA) 1.984 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB 8 Beschäftigungszuschuss 9 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 10 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 11 Einstiegsgeld 12 Unterstützung der Beratung und Vermittlung 13 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen 14 Berufliche Weiterbildung behinderter Menschen 15 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 16 Einstiegsqualifizierung 17 Personal-Service-Agentur (PSA) 18 Maßnahmen zur Berufsorientierung Die meisten Eintritte im Rechtskreis SGB II im Jahr 2008 gab es bei der Unterstützung der Beratung und Ver- mittlung mit 1,1 Millionen Eintritten. Es folgten die Ar- beitsgelegenheiten mit 696 000 Eintritten, Eignungsfest- stellungs- und Trainingsmaßnahmen mit 478 000 Ein- tritten, sonstige weitere Leistungen mit 399 000 Eintrit- ten, die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung mit 176 000 Eintritten, Mobilitätshilfen mit 170 000 Ein- tritten, die Berufliche Weiterbildung mit 166 000 Ein- tritten, Eingliederungszuschüsse mit 121 000 Eintritten, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 60 000 Eintritten, II, ohne Daten der zkT. 136.387 23.040 1.106 118.800 175.897 199 102.858 169.855 606 64.085 43.974 221 53.368 1.104.207 48 36.402 3.760 801 25.558 30.043 – 25.013 4.044 847 13.200 6.767 301 6.159 1.984 741 1.582 4.112 100 Ist-Ausgaben in Tausend Euro Teilnehmer (Eintritte) Ausgaben je Teilnehmer je Monat 5 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 175.897 6 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 169.855 7 Berufliche Weiterbildung 165.620 8 Eingliederungszuschüsse 120.622 Teilnehmer (Eintritte) g Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3461 (A) (C) (D)(B) Die höchsten Ausgaben je Teilnehmer im Monat im Jahr 2008 gab es bei den sonstigen weiteren Leistungen mit 1 300 Euro. Es folgten Arbeitsbeschaffungsmaßnah- men mit 1 123 Euro, der Beschäftigungszuschuss mit 1 106 Euro, Einstellungszuschüsse bei Neugründungen mit 847 Euro, die Berufliche Weiterbildung mit 803 Euro, Eingliederungszuschüsse für schwerbehin- derte Menschen mit 801 Euro, Personal-Service-Agen- turen mit 741 Euro, Eingliederungszuschüsse mit 663 Euro, Mobilitätshilfen mit 606 Euro, Arbeitsgele- genheiten mit 451 Euro, Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen mit 444 Euro, die Einstiegsqualifi- zierung mit 301 Euro, das Einstiegsgeld mit 221 Euro, die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung mit 199 Euro, Maßnahmen zur Berufsorientierung mit 100 Euro sowie die Unterstützung der Beratung und Ver- mittlung mit 48 Euro. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Eingliederungsbilanzen nach § 54 SGB II, ohne Daten der zkT Ausgaben je Teilnehmer je Monat 1 sonstige weitere Leistun- gen 1.299 2 Arbeitsbeschaffungsmaß- nahmen 1.123 3 Beschäftigungszuschuss 1.106 4 Einstellungszuschuss bei Neugründungen 847 5 Berufliche Weiterbildung 803 6 Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Men- schen 801 7 Personal-Service-Agentur (PSA) 741 8 Eingliederungszuschüsse 663 9 Mobilitätshilfen (Zuschuss und Darlehen) 606 10 Arbeitsgelegenheiten 451 11 Eignungsfeststellung/ Trainingsmaßnahmen 444 12 Einstiegsqualifizierung 301 13 Einstiegsgeld 221 14 Beauftragung Dritter mit der Vermittlung 199 15 Maßnahmen zur Berufs- orientierung 100 16 Unterstützung der Bera- tung und Vermittlung 48 Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Fragen 66 und 67): Wie viele der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik sind in den einzelnen Rechtskreisen im Jahr 2009 abgeflossen – bitte absolute und relative Zahlen angeben –, und wofür will die Bundesregierung gegebenenfalls nicht verausgabte Mittel ver- wenden? Wie viele Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik pro Kopf standen in den einzelnen Rechtskreisen rechnerisch jährlich seit 2005 zur Verfügung, und wie viele Mittel wurden jährlich seit 2005 tatsächlich verausgabt? Zu Frage 66: Für den Rechtskreis des SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, wurden im Jahr 2009 durch den Bund 5,9 Milliarden Euro verausgabt. Diese Ausgaben be- inhalten auch die Bundesprogramme „Beschäftigungs- pakte für Ältere“ und „Kommunal-Kombi“, die seit dem Jahr 2009 in einem gemeinsamen Titel veranschlagt werden. Somit wurden rund 89 Prozent des Haushalts- solls des Jahres 2009 verausgabt. § 46 Abs. 3 SGB II sieht eine Übertragbarkeit nicht verausgabter Mittel des Gesamtbudgets, Budget für Ein- gliederungsleistungen und Verwaltungskosten, eines Jah- res auf das Folgejahr vor. Dabei kann die Hälfte der nicht verausgabten Mittel, aber maximal 10 Prozent der An- sätze übertragen werden. Abweichend hiervon können die nicht verausgabten Mittel für die beiden Bundespro- gramme „Beschäftigungspakte für Ältere“ und „Kommu- nal-Kombi“ nach der Bundeshaushaltsordnung in das nächste Jahr übertragen werden. Ziel der oben genannten Regelung ist es, einem unwirtschaftlichen Ausgabever- halten insbesondere am Jahresende entgegenzuwirken. Die gesetzliche Regelung wurde im Bundeshaushalt durch die Ausbringung von Haushaltsvermerken zur Übertragbarkeit von Ausgaben nachvollzogen. Ausgabereste können im folgenden Haushaltsjahr al- lerdings nur in Anspruch genommen werden, wenn sie an anderer Stelle des Bundeshaushaltes, in der Regel desselben Einzelplans, durch Einsparungen in gleicher Höhe kassenmäßig gedeckt werden. Denn es werden nur Ermächtigungen, nicht aber die Kassenmittel übertragen. Für den Rechtskreis des SGB III, Bereich der Arbeits- förderung, hat die Bundesagentur für Arbeit aus den im Eingliederungstitel zusammengefassten Ermessensleis- tungen der aktiven Arbeitsförderung rund 3,6 Milliarden Euro und für die in Kapitel 3 des Haushalts der Bundes- agentur für Arbeit veranschlagten „Sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung“ rund 13,2 Milliarden Euro verausgabt. Zusammen belaufen sich die Ausgaben für die aktive Arbeitsförderung damit auf rund 16,8 Milliar- den Euro. Im Ergebnis hat die Bundesagentur für Arbeit rund 90 Prozent des Haushaltssolls des Jahres 2009 ver- ausgabt. Nicht verausgabte Mittel des Eingliederungstitels im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit werden nach § 71 c SGB IV grundsätzlich einer Eingliederungsrück- 3462 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) lage zugeführt. Die Eingliederungsrücklage ist bis zum Schluss des nächsten Haushaltsjahres aufzulösen und dient zur Deckung von gebildeten Ausgaberesten des Eingliederungstitels. Eine Zuführung an die Eingliede- rungsrücklage kommt nicht in Betracht, soweit die Bun- desagentur auf die Inanspruchnahme von Liquiditätshil- fen des Bundes nach § 364 SGB III angewiesen ist. Zu Frage 67: Die mit der Fragestellung erbetenen Angaben zur durchschnittlichen Förderung eines Erwerbslosen mit Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik liegen dem Bun- desministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. Sie werden nicht ermittelt, weil sie kein sinnvoller Ansatz für die Planungs- und Abrechnungszwecke der aktiven Arbeitsmarktpolitik wären. Im Übrigen wird auf die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Arbeit und Soziales a. D., Klaus Brandner, vom 10. Februar 2009 auf Ihre schriftliche Frage, Bundestagsdrucksache 16/11955; S. 41, sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 21. Dezember 2009, Drucksache 17/350; Frage 5, verwiesen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Fragen 68 und 69): In welchem Zeitrahmen wird die Bundesregierung unter Mitwirkung von externen Fachleuten – Bereiche zum Bei- spiel: Forst, Holz, Energie, Umwelt, Tourismus etc. – einen Entwurf zur Waldstrategie 2020 erarbeiten und dem Bundes- tag vorlegen, und wie werden die Mitglieder des Bundestages einbezogen? Welche Vorbereitungen laufen zur Bundeswaldinventur 3, BWI 3, und wie wird die Bundesregierung die Aufnahme der Erfassung und Bewertung naturnaher Waldstrukturen – zum Beispiel Biotopbäume oder Totholz – im Rahmen der BWI 3 sicherstellen? Zu Frage 68: Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat unter Einbeziehung externer Fachleute aus den in der Frage genannten Berei- chen und der Wissenschaft zuletzt am 12. und 13. April 2010 in einem Symposium die Grundlagen für die Wald- strategie 2020 erarbeitet. Unter anderem waren die Forstpolitischen Sprecher der im Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen. Das BMELV ist gerne bereit, in den Fachausschüssen über den Fortgang bei der Wald- strategie 2020 zu berichten. Zu Frage 69: Die 3. Bundeswaldinventur wird derzeit auf Fach- ebene vorbereitet. Hierzu stimmen die Inventurleiter des Bundes und der Länder unter der Federführung des BMELV und unter Beteiligung des Bundesamtes für Na- turschutz Details zu den erhebenden Merkmalen ab. Bei wenigen Merkmalen ist noch zu klären, in welchen Ab- stufungen sie zu erheben sind. Biotopbäume und Totholz sind auf jeden Fall Merkmale der 3. Bundeswaldinventur. Durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BfN gewähr- leistet das BMELV, dass Naturschutzbelange berücksich- tigt werden. Ständige Aufgabe ist dabei, Wünschbares und Machbares sowie Kosten und Informationsgewinn gegeneinander abzugleichen. Der Beginn der Außenaufnahmen ist für Anfang 2011 geplant. Bis dahin sind alle methodischen Arbeiten ab- zuschließen, die EDV-Programme zu erstellen und die Schulung vorzubereiten. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 70): Auf welche Art will die Bundesregierung bei den sogenann- ten Energy Drinks angesichts der Warnungen des Bundesinsti- tuts für Risikobewertung die Gesundheitsgefahren – Herz- rhythmusstörungen, Krampfanfälle – verhindern, die von den Getränken ausgehen können, und hält die Bundesregierung bloße Warnhinweise gerade im Hinblick auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen für ausreichend? Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirt- schaft und Verbraucherschutz hat bereits weitergehende Regelungen für die Produktgruppe der sogenannten Energy Drinks vorbereitet. Ein entsprechender Verord- nungsentwurf wurde den Bundestagsfraktionen und dem Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 24. Juni 2009 zugeleitet. Der Verordnungsentwurf wurde nach Abschluss der Anhörung der beteiligten Kreise und der sich daraus er- gebenden Überarbeitung Anfang Februar diesen Jahres bei der Europäischen Kommission notifiziert. Der Verordnungsentwurf sieht weiterhin zum einen die Festlegung von Höchstmengen für die relevanten Stoffe Koffein, Taurin, Glucuronolacton und Inosit vor. Zum anderen werden über die bestehenden Regelungen hinaus auf Basis der Empfehlungen des BfR zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen festgelegt, nämlich Hin- weise, dass der Verzehr größerer Mengen, insbesondere bei ausgiebiger sportlicher Betätigung, sowie ein gleich- zeitiger Genuss alkoholischer Getränke vermieden wer- den sollte. Damit wird die Verbraucherinformation in Bezug auf den Umgang mit diesen Erzeugnissen deut- lich verbessert werden. Zu beachten ist, dass sich etwaige nationale Regelun- gen im Rahmen der nach dem EU-Recht zulässigen Möglichkeiten bewegen müssen. So existieren für Ge- tränke mit hohen Gehalten an Koffein – also auch Energy Drinks – bereits mit der Richtlinie 2002/67/EG EU-einheitliche Regelungen – umgesetzt in § 8 Abs. 5 der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Demnach ist bei Getränken, die mehr als 150 mg Koffein pro Liter enthalten, der Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ und die Angabe der Menge in Milligramm pro 100 Milliliter an- zubringen. Diese Regelung wurde damals speziell mit Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3463 (A) (C) (D)(B) Blick auf die Bevölkerungsgruppen „Kinder und Schwan- gere“ erlassen. Zur besseren Verbraucherinformation soll mit dem in Rede stehenden Verordnungsentwurf diese Angabe zu- künftig auch für lose abgegebene Lebensmittel vorge- schrieben werden statt wie bisher nur für verpackte Pro- dukte. Der von Deutschland notifizierte Verordnungsentwurf wird einen neuen Anstoß für eine Diskussion dieser Pro- duktgruppe auch auf EU-Ebene geben. Dies ist zu begrü- ßen. Zunächst bleibt nunmehr der Ausgang des Notifi- zierungsverfahrens abzuwarten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 71): Mit welchen konkreten Gesetzesformulierungen wird die Bundesregierung der Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach strengeren gesetzlichen Regelungen zur Kennzeichnung von sogenanntem Klebeschinken in Abgrenzung zu natürlich ge- wachsenem Schinken nachkommen, und mit welchen konkre- ten Initiativen strebt die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein Verbot von Klebeenzymen in der Fleischwarener- zeugung an? Zu den Kennzeichnungsvorschriften für „Klebeschin- ken“: Das vorhandene gesetzliche Instrumentarium des geltenden Lebensmittelrechts ermöglicht es den zustän- digen Überwachungsbehörden bereits jetzt, irreführend gekennzeichnete Lebensmittel, darunter auch sogenann- ter Klebeschinken, zu beanstanden und die Verstöße sanktionieren zu können. Konkret sind diese Instru- mente: der § 11 des Lebensmittel- und Futtermittelge- setzbuches, LFGB, die Vorschriften der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung und flankierend, als unter- gesetzliches Instrumentarium, die in den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebens- mittelbuches definierten Verkehrsbezeichnungen für Rohschinkenerzeugnisse, wie zum Beispiel „Nussschin- ken“ und „Lachsschinken“. Eine Regelungslücke besteht somit nicht, daher sehen wir keinen Handlungsbedarf im Hinblick auf neue ge- setzliche Vorgaben. Im Hinblick auf das Deutsche Le- bensmittelbuch wird sich das BMELV für eine Erweite- rung der Formfleischdefinition einsetzen. Zum Thema „Klebeenzyme“: Die Bundesregierung strebt auch kein Verbot von Klebeenzymen in der Fleischwarenerzeugung an, da sie ein solches Verbot nicht als begründet ansieht. Nach den Vorschriften des LFGB dürfen Enzyme unter Beachtung der allgemeinen lebensmittelrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ohne spezifische Zulassung bei der Herstellung von Lebens- mitteln verwendet werden. In der EU werden Enzyme künftig grundsätzlich einem Zulassungsverfahren unter- liegen. Voraussetzung für die Zulassung und die Auf- nahme in die noch zu erstellende Gemeinschaftsliste sind der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklich- keit und der technologischen Notwendigkeit sowie der Ausschluss der Irreführung der Verbraucher. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 72): Standen die vier in den Meldungen nach dem Kunduz- Luftschlag vom 4. September 2009 genannten Taliban-Führer auf der Joint Effects List oder der Joint Priority Effects List der ISAF oder auf einer entsprechenden OEF-Liste in Afgha- nistan? Von den vier in den Meldungen nach dem Luftangriff am 4. September 2009 genannten Unterführern der Op- posing Militant Forces, OMF, war zum Zeitpunkt des Luftangriffs keiner als Zielperson auf der ISAF Joint Ef- fects List, JEL, oder auf der ISAF Joint Prioritized Ef- fects List, JPEL, aufgeführt. Einzelheiten zu den in Rede stehenden OMF-Unter- führern wurden durch Herrn Parlamentarischen Staats- sekretär Kossendey in einem Sachstandsbericht an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Un- terrichtung der Vorsitzenden, der Stellvertretenden Vor- sitzenden und der Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bun- destages übermittelt. Über gesonderte Ziellisten der Operation Enduring Freedom in Afghanistan liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 73): Welchen Inhalts waren am 3./4. September 2009 im Raum Kunduz/Afghanistan die – jeweils parallel zum Bundeswehr- einsatz mit der schließlichen Bombardierung der zwei Tank- laster durchgeführten – Operationen der Bundeswehrsonder- einheit TF 47 gegen Taliban-Führer sowie der geheimen US Task Force 373 gegen Aufständische, bei denen ein Erdnah- kampfflugzeug A-10 „Warthog“ sowie ein weiteres Flugzeug (A-28 A?) eingesetzt waren, und inwieweit trifft es zu, dass die Task Force 373 im deutsch-befehligten ISAF-Regional- kommando Nord „fast jede Nacht aktiv“ ist, Verdächtige fest- nimmt und schon mehrfach gesuchte Taliban-Anführer „eli- minierte“ (vergleiche Spiegel Online vom 4. Januar 2010)? Die Bundesregierung hält an dem mit den Vorsitzen- den der im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen im Jahr 2008 abgestimmten und bewährten Verfahren zur Unterrichtung über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr fest. Demnach werden über den Einsatz von Spezialkräften der Bundeswehr die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus- schusses unverändert regelmäßig auf vertraulicher Basis informiert. 3464 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Dies ist zuletzt durch den Bundesminister der Vertei- digung am 18. März 2010 erfolgt. Im Rahmen dieser vertraulichen Unterrichtungen werden auch die bekannten Informationen zum Einsatz von Spezialkräften verbündeter Streitkräfte in den deut- schen Einsatzgebieten dargelegt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 74): Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass der ge- plante Einsatz von Panzerhaubitzen und MARDER-Schützen- panzern durch die Bundeswehr in Afghanistan, die teils wenig zielgenau sind und große Kollateralschäden nach sich ziehen können, die gesamte dortige, auf Vermeidung solcher Schäden wie beim Bombardement am 3./4. September 2009 in Kunduz angelegte Einsatzstrategie der Bundeswehr sowie der ISAF infrage stellen kann, und teilt die Bundesregierung die Auffas- sung, dass die geplante Militäroffensive mit der Bundeswehr auch im Raum Kunduz eines neuen Bundestagsmandats be- darf sowie nicht ohne bzw. gegen den erklärten Willen der dortigen Bevölkerung – abgesehen von Voten des dortigen Gouverneurs – durchgeführt werden sollte, wie der Präsident Hamid Karzai dies bezüglich der Offensive in Kandahar be- reits formulierte? Der Einsatz zusätzlicher schwerer Waffen, der auf- grund der im Norden Afghanistans derzeit vorherrschen- den Bedrohungslage mit Schwerpunkt im Raum Kunduz vorgesehen ist, stellt die Einsatzstrategie der Bundes- wehr in Afghanistan nicht infrage. Die Befürchtungen, dass eine unzureichende Ziel- genauigkeit dieser Waffen große Kollateralschäden nach sich ziehen könnte, werden durch die Bundesregierung nicht geteilt, da die unterschiedlichen Waffensysteme je- weils der Lage und Bedrohung sowie der Fähigkeiten der einzelnen Waffensysteme angepasst eingesetzt wer- den. Der Schützenpanzer MARDER wird bereits jetzt vom Deutschen Einsatzkontingent ISAF im Norden Afgha- nistans eingesetzt. Um der aktuellen Bedrohung vor Ort gerecht zu werden, ist nun eine Erhöhung der Anzahl der eingesetzten Systeme vorgesehen. Darüber hinaus soll zusätzlich die Panzerhaubitze 2000 in das Einsatzgebiet verbracht werden. Beim Ein- satz dieses Waffensystems sind durch die Wahl der Mu- nitionsarten – Nebel-, Leucht- und Sprengmunition – verschiedene, der jeweiligen Bedrohung angepasste Es- kalationsstufen möglich. Insbesondere einem Einsatz von Sprengmunition wird dabei immer eine tiefgreifende und detaillierte Aufklärung der Lage vorausgehen. Eine Anpassung des aktuellen Bundestagsmandates ist hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung zum Einsatz schwerer Waffen wird durch die verantwortlichen Führer vor Ort unter Berück- sichtigung der vom multinationalen Oberbefehlshaber der ISAF vorgegebenen taktischen Auflagen zur Vermei- dung von Opfern unter der unbeteiligten afghanischen Zivilbevölkerung sowie unter Beachtung der Einsatzre- geln, Rules of Engagement, erfolgen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das derzeitige Mandat auch vor dem Hintergrund der Ent- wicklung der Sicherheitslage im Norden Afghanistans dem Auftrag des Deutschen Einsatzkontingentes Rech- nung trägt und weiterhin den Rahmen für unser zielge- richtetes, eigenes Handeln bildet. Die Äußerungen des afghanischen Staatspräsidenten Hamid Karzai zur geplanten ISAF-Operation in Kanda- har bei einer lokalen Shura sind unseres Ermessens in ei- nem innenpolitischen Kontext zu sehen. Sie waren pu- blikumsorientiert und vor dem Hintergrund der durch ihn propagierten Versöhnungs- und Reintegrationspolitik wohlkalkuliert. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 75): Warum verzögert sich die Auslieferung des Kampfhub- schraubers TIGER an die Truppe, und ab wann werden die ersten Kampfhubschrauber TIGER einsatzbereit der Bundes- wehr zur Verfügung stehen? Die Verzögerungen im Programm Unterstützungs- hubschrauber, UH, TIGER beruhen überwiegend auf technischen Problemen. So bestehen zum Beispiel trotz der Einleitung von Abhilfemaßnahmen nach wie vor er- hebliche Mängel im Bereich der Verkabelung. Diese sind eine maßgebliche Ursache für die bis heute anhal- tenden Lieferverzögerungen. Die Bundeswehr hat bis Ende des Jahres 2009 insgesamt elf UH TIGER in zwei verschiedenen, nicht einsatzfähigen Vorserienstandards erhalten. 2010 werden voraussichtlich fünf weitere UH TIGER geliefert werden. Bei der Lieferplanung für die Jahre 2011 und 2012 wird eine Erhöhung des Lieferum- fangs angestrebt. Die Fähigkeiten künftig zur Auslie- ferung anstehender UH TIGER sollen stufenweise aufwachsen. Unter Berücksichtigung der für eine opera- tionelle Ausbildung erforderlichen Voraussetzungen wird derzeit von einer frühestmöglichen Einsatzfähigkeit des UH TIGER nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2012 ausgegangen. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass einsatzfähige UH TIGER im Serienstandard ab November 2010 zur Verfügung stehen und die erforderli- chen Flugstunden für die Ausbildung abgeleistet werden können. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Rainer Arnold (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 76): Für welche Fahrzeuge und in welchem Zeitraum beabsich- tigt das Bundesministerium der Verteidigung die Waffensta- tionen FLW 100 und FLW 200 zu beschaffen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3465 (A) (C) (D)(B) Mit den Waffenstationen kann die Besatzung aus den geschützten Fahrzeugen heraus die Waffe zum Zweck der Selbstverteidigung einsetzen. Abhängig von der sen- sorischen Ausstattung der Waffenstationen können damit auch Überwachungs- oder Sicherungsaufgaben wahrgenommen werden. Von den insgesamt 979 geplan- ten Waffenstationen entfallen 573 Stück auf die leichte Version FLW 100 und 403 Stück auf die schwere Ver- sion FLW 200. Es ist beabsichtigt, die Waffenstationen nach Ein- satzerfordernis auf die Fahrzeugtypen BOXER, DINGO, TPz FUCHS, EAGLE IV, YAK, ENOK und GTF ZLK 2-15to zu verteilen. Verträge mit den beiden Hauptliefe- ranten, Krauss-Maffei Wegmann, KMW, über die Waf- fenstationen und Firma Rheinmetall Defence Electro- nics, RDE, über die Sensoreinheiten, wurden im Jahr 2008 geschlossen. Bis Ende 2009 wurden 160 FLW 100 und 23 FLW 200 geliefert. Dieses Jahr sollen 70 FLW 100 und 122 FLW 200 geliefert werden. Im Jahr 2011 ist die Lie- ferung weiterer 78 FLW 100 und 62 FLW 200 vorgese- hen. 117 FLW 200 sind optional vereinbart. Die Einlö- sung der Option hängt von der Verfügbarkeit der HHM ab. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 77): Auf welche konkrete Bedrohung bzw. Fähigkeitslücke wird mit der Verlegung von Panzerabwehrlenkflugkörpern des Typs TOW nach Afghanistan reagiert? Die Verlegung von Panzerabwehrlenkflugkörpern TOW erweitert unsere bereits vorhandene Fähigkeit, über große Entfernungen Ziele präzise bekämpfen zu können. Die Panzerabwehrlenkflugkörper TOW haben mit fast vier Kilometern eine annähernd doppelt so große Reichweite wie die bereits in Afghanistan im Einsatz be- findlichen Lenkflugkörper vom Typ MILAN sowie ein leistungsfähigeres Nachtsichtgerät. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 78): Welche Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan verspricht sich die Bundesregierung durch den Einsatz von Panzerhaubitzen und anderer neuer Waffensysteme? Die Ausstattung des DEU-Einsatzkontingentes in Afghanistan orientiert sich an der Bedrohung vor Ort. Durch den Einsatz weiterer Waffensysteme werden not- wendige militärische Fähigkeiten erweitert bzw. ergänzt, sodass zeitnah auf rasch auftretende Bedrohungen rea- giert werden kann. Die Panzerhaubitze 2000 ermöglicht durch die Wahl der Munitionssorte auch eine abgestufte Eskalation. So kann mit der Panzerhaubitze 2000 nicht nur Spreng-, sondern auch Leucht- und Nebelmunition als „Show of Force“ verschossen werden. In der Folge kann durch die erweiterte Fähigkeit des Kontingents, Ziele auf große Entfernung schnell zu bekämpfen – TOW und Panzerhaubitze 2000 –, und die erhöhte Feuerkraft – mehr Schützenpanzer vom Typ MARDER – gegebenenfalls eine „abschreckende“ Wirkung auf die Opposing Militant Forces, OMF, erreicht werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Paul Schäfer (Köln) (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Frage 79): An welchen Einsätzen der britischen Luftwaffe in Afgha- nistan hat der deutsche Waffensystemoffizier teilgenommen, der zwischen Oktober 2009 und Januar 2010 Teil der Bordbe- satzung eines britischen Tornado-Kampfflugzeugs in Afgha- nistan war? Zurzeit ist ein deutscher Waffensystemoffizier als Austauschoffizier auf dem Flugzeugmuster TORNADO bei der 31 Squadron der Royal Air Force auf dem briti- schen Luftwaffenstützpunkt MARHAM eingesetzt. Der Offizier war von Oktober 2009 bis Januar 2010 mit sei- ner Einheit in Kandahar im südlichen Afghanistan einge- setzt und nahm an 27 Einsätzen teil. Von diesen 27 Ein- sätzen waren acht Aufklärungseinsätze, 15 Einsätze im Rahmen der Luftnahunterstützung und vier Alarmstarts. Nach dem ISAF-Bundestagsmandat können deutsche Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen dienen, in ihren Verwendungen verbleiben und auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan teilnehmen. Auf dieser Grundlage hatte der damalige Bundesminister der Verteidigung den Einsatz im Mai 2009 gebilligt, dessen Einsatzspektrum neben Aufklärungsmissionen auch Einsätze zur Luftnahunter- stützung im Rahmen von ISAF umfasste. Das Parlament wurde hierüber im Rahmen der UdP 45/09 unterrichtet. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 80): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der durch das britische Verteidigungsministerium bestätigten Beteili- gung deutscher Soldaten an mindestens 18 Kampfeinsätzen in Tornado-Flugzeugen GR 4 der britischen 31. Schwadron in Kandahar zwischen Dezember 2009 und Januar 2010 (Times Online vom 4. April 2010; Mail Online vom 4. April 2010), und inwiefern sieht sie diese als durch das Bundestagsmandat für den Einsatz gedeckt? 3466 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Zurzeit ist ein deutscher Waffensystemoffizier als Austauschoffizier auf dem Flugzeugmuster TORNADO bei der 31 Squadron der Royal Air Force auf dem briti- schen Luftwaffenstützpunkt Marham eingesetzt. Der Of- fizier war von Oktober 2009 bis Januar 2010 mit seiner Einheit in Kandahar im südlichen Afghanistan einge- setzt. Nach dem ISAF-Bundestagsmandat können deutsche Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen dienen, in ihren Verwendungen verbleiben und auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan teilnehmen. Auf dieser Grundlage hatte der damalige Bundes- minister der Verteidigung den Einsatz im Mai 2009 gebilligt, dessen Einsatzspektrum neben Aufklärungs- missionen auch Einsätze im Rahmen von Luftnahunter- stützung im Rahmen von ISAF umfasste. Das Parlament wurde hierüber im Rahmen der UdP 45/09 unterrichtet. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Fragen 81 und 82): War die Patrouille aus afghanischen und ISAF-Einheiten, die bei Baghlan am Donnerstag, dem 15. April 2010, ange- griffen wurde, wobei vier Soldaten getötet und fünf weitere Bundeswehrsoldaten verletzt wurden, im Rahmen der verän- derten ISAF-Strategie zur Begleitung afghanischer Einheiten unterwegs, und wie genau sieht diese Strategie aus? Hätte eine zusätzliche Ausstattung der deutschen Einhei- ten bei der Patrouille am 15. April 2010 das Risiko eines für die deutschen Bundeswehrsoldaten tödlichen Angriffs auf ihre Fahrzeuge wesentlich verringert bzw. ausgeschlossen? Zu Frage 81: Die gefallenen Soldaten waren nicht im Rahmen des neuen Partnering-Ansatzes eingesetzt. Drei der vier Ge- fallenen und die fünf verwundeten Soldaten waren im Rahmen der laufenden Ausbildung, Mentoring, der af- ghanischen Armee in einem Operational Mentor and Li- aison Team, OMLT, eingesetzt. Der Einsatz von OMLT zur Begleitung von afghanischen Einheiten wird seit Langem durchgeführt und hat sich bewährt. Dabei steht die angeleitete Ausbildung im Vordergrund. Die Opera- tionsführung wird hierbei den afghanischen Kräften überlassen. Ein weiterer Soldat, der in einem beweglichen Arzt- trupp eingesetzt war, ist durch den Beschuss mit einer Panzerabwehrhandwaffe gefallen. Der neue Ansatz des Partnering bedeutet dagegen das gemeinsame Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Operationen mit den afghanischen Si- cherheitskräften – Afghan National Security Forces, ANSF – sowie die Durchführung der dazu notwendigen gemeinsamen vorbereitenden Ausbildung. Somit handelt es sich beim Partnering nicht um eine neue Einsatzop- tion, sondern um eine besonders intensive Form von „angeleiteter Ausbildung“. Durch das „Miteinander“ von deutschen ISAF-Kräften und der afghanischen Ar- mee – Afghan National Army, ANA – im Rahmen der Operationsführung soll die Fähigkeit der ANA verbes- sert werden, eigenständig Operationen durchführen zu können. Zu Frage 82: Die Soldaten, die verwundet wurden oder gefallen sind, befanden sich zur Auftragserfüllung teilweise au- ßerhalb der Fahrzeuge. Der Angriff auf die Soldaten erfolgte mit behelfsmäßigen Sprengvorrichtungen – Im- provised Explosive Device, IED – und Panzerabwehr- handwaffen. Abgesessen ist ein Schutz gegen IED, auch durch zusätzliche Ausrüstung, nicht möglich. Die geschützten Fahrzeuge, ein EAGLE IV und ein YAK, sind moderne Fahrzeuge, die für den entsprechen- den Auftrag – OMLT bzw. beweglicher Arzttrupp, BAT – ein hohes Maß an Schutz gegen IED bieten. Einen abso- luten Schutz gegen IED gibt es jedoch nicht. Stärker ge- schützte Fahrzeuge könnten unter Umständen zu höhe- ren Wirkladungen der IED bei vergleichsweise geringem Aufwand für die OMF führen. Darüber hinaus gibt es gegen Panzerabwehrwaffen, RPG, auf absehbare Zeit keinen 100-prozentigen Schutz. Auch schwere Panzer können mit Panzerabwehrwaffen wirksam bekämpft werden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 83): Welche Schlüsse zieht das Bundesministerium der Vertei- digung aus den jüngsten Äußerungen des afghanischen Präsi- denten Hamid Karzai, nach denen die internationale Gemein- schaft die Präsidentschaftswahlen im August 2009 gefälscht habe und der Präsident Hamid Karzai die geplante Großoffen- sive der NATO im Juni 2010 in der Provinz Kandahar gegebe- nenfalls untersagen wolle? Der vom Staatspräsidenten Karzai geäußerte Vorwurf, die internationale Gemeinschaft sei für Wahlfälschungen verantwortlich, war aus hiesiger Sicht innenpolitisch motiviert. Hintergrund für die Äußerung könnte der große innenpolitische Druck sein, unter dem Staatspräsi- dent Karzai derzeit steht. Auch seine Äußerungen zur geplanten ISAF-Opera- tion in Kandahar bei einer lokalen Shura waren publi- kumsbezogen und in diesem Sinne wohlkalkuliert. Diese Shura, bei der auch COM ISAF, General McChrystal, anwesend war, hatte zum Ziel, die lokalen Repräsentan- ten einzubeziehen und ihre Zustimmung für die geplante Operation zu gewinnen. Gleichwohl wird die Bundesregierung in ihren Ge- sprächen mit Vertretern der AFG-Regierung deutlich machen, dass derartige Äußerungen unsere gemeinsa- men Stabilisierungsbemühungen in Afghanistan er- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3467 (A) (C) (D)(B) schweren und nicht akzeptabel sind. Eine öffentliche bzw. medial geführte Auseinandersetzung würde Staats- präsident Karzai innenpolitisch aber weiter in die Enge treiben; eine Situation, die wir vermeiden müssen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 84 und 85): Wann genau wird die Bundesregierung den bisher zwi- schen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmten Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen wehr- rechtlicher Vorschriften 2010 dem Bundestag und dem Bun- desrat zur Beratung vorlegen? Inwiefern sieht die Bundesregierung für die oben genann- ten Regelungen eine Zustimmungsbedürftigkeit des Bundes- rates als gegeben an, und in welcher Form wird sie den Bun- desrat am Gesetzgebungsverfahren beteiligen? Zu Frage 84: Der Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung wehrrecht- licher Vorschriften 2010“ wurde auf Grundlage der ge- meinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien am 26. März 2010 in die Ressortbeteiligung gegeben. Die Ressortbeteiligung ist noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der nicht vorher- sehbaren Stellungnahmen der Bundesressorts bitte ich um Verständnis, dass kein genauer Termin für die Vor- lage im Bundestag bzw. im Bundesrat benannt werden kann. Zu Frage 85: Die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundes- rates in Bezug auf die Regelungen im Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften 2010“ ist ebenfalls Gegenstand der zurzeit stattfindenden Res- sortbeteiligung. Vor Abschluss der Ressortbeteiligung ist daher keine verbindliche Antwort hierzu möglich. Anlage 59 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Marlies Volkmer (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 86 und 87): Ist der Bundesregierung bekannt, dass es in Deutschland nach wie vor möglich ist, aufbereitete Einmalprodukte mit schweren Mängeln auf den Markt zu bringen, worüber zum Beispiel das Deutsche Ärzteblatt (Jahrgang 107, Heft 6, 12. Februar 2010) berichtet? Wann wird die Bundesregierung die angekündigte Studie zur Sicherheit der Aufbereitung von Einmalprodukten vorle- gen, und in welchem Zeitrahmen sollen gegebenenfalls die entsprechenden gesetzlichen Regelungen geändert werden? Zu Frage 86: Der Bundesregierung ist bekannt, dass entgegen be- stehender Straf- und Bußgeldvorschriften die strengen Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten nicht immer von allen Aufbereitern angewendet werden. Allerdings ist die Schlussfolgerung nicht zulässig, von solchen nicht zu entschuldigenden Einzelfällen auf eine generell unzureichende Qualität aufbereiteter Medizin- produkte zu schließen. Bei den in dem Artikel des Deutschen Ärzteblattes untersuchten Medizinprodukten handelt es sich um Me- dizinprodukte der Gruppe „Kritisch C“, zum Beispiel Herzkatheter. An die Aufbereitung dieser Medizinpro- dukte werden in der Empfehlung des Robert Koch-Insti- tuts, RKI, und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ besonders hohe Anforderungen gestellt. Dabei ist es un- erheblich, ob es sich bei den Medizinprodukten um sogenannte Einmalprodukte oder Produkte, die zum Mehrfachgebrauch vorgesehen sind, handelt. Die Über- wachung der Einhaltung der Anforderungen an die Auf- bereitung von Medizinprodukten liegt bei den zuständi- gen Landesbehörden. Zu Frage 87: Die Studie „Qualität aufbereiteter Medizinprodukte“ wird vom BfArM durchgeführt. Gegenstand der Studie sind sowohl sogenannte Einmalprodukte als auch Medi- zinprodukte, die zum Mehrfachgebrauch vorgesehen sind. Die Komplexität der gestellten Aufgabe erforderte eine Vorstudie, deren Abschluss im 1. Halbjahr 2010 er- folgen soll. Das BfArM geht nach derzeitigem Stand da- von aus, dass im 2. Halbjahr 2010 mit der Hauptstudie begonnen werden kann. Für die Bundesregierung besteht kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dieser Studie und etwaigen gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Medizinprodukten. Solche Änderun- gen sind derzeit auch nicht beabsichtigt. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) (CDU/ CSU) (Drucksache 17/1388, Frage 88): Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Ver- handlungen mit der Schweiz über die Überflüge im süddeut- schen Raum zum Flughafen Zürich-Kloten die gemachten Lärmmessungen in den betroffenen Gebieten Süddeutsch- lands zur Grundlage der Verhandlungen zu machen? Die von Deutschland und der Schweiz gemeinsam be- auftragte Lärmbelastungsanalyse „Ermittlung der durch An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich hervorgeru- fenen Lärmbelastung, insbesondere auch in der Grenzre- gion“ wird bei den weiteren Verhandlungen als eine Grundlage dienen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wurden zur Plau- sibilisierung auch Vergleiche zwischen gemessenen und berechneten Immissionswerten für verschiedene Mess- stationen durchgeführt. 3468 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/1388, Frage 89): Welche Position bezieht die Bundesregierung zur geplanten Verlängerung der vorrangigen Transeuropäischen Verkehrs- achse 1 (Messina–München–Erfurt–Halle/Leipzig–Berlin) über Rostock nach Skandinavien unter Anbindung von Saßnitz in Verbindung mit der Verlängerung der ebenfalls vorrangigen Verkehrsachse 22 (Prag–Dresden–Berlin–Rostock/Saßnitz) unter entsprechender Anbindung des Raumes Halle/Leipzig/ Magdeburg und der entsprechenden Anmeldung dieses soge- nannten Vier-Meeres-Schienenkorridors – im Koalitionsver- trag kurz Nord-Süd-Verbindung genannt – bei der EU-Kom- mission als zusätzliche, weiterführende und prioritäre Projekte für die für 2010 geplante Revision der Leitlinien für das transeuropäische Verkehrsnetz? Im Rahmen der Revision der TEN-Leitlinien soll das derzeitige Konzept der sogenannten prioritären Projekte zu einem Konzept eines europäischen Kernnetzes wei- terentwickelt werden. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Nord-Süd-Korridor in einem solchen Kernnetz angemessen berücksichtigt wird. Derzeit gibt es allerdings weder einen Termin noch eine Aufforderung der EU-Kommission zur Anmeldung von Vorhaben für die TEN-Revision. Zurzeit erarbeitet die EU-Kommission eine Methodik, nach deren Krite- rien das Kernnetz definiert werden soll. Über konkrete Projekte wird frühestens Ende des Jahres 2010 diskutiert werden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung das deut- sche Interesse an der Aufnahme des obigen Nord-Süd- Korridors in das Kernnetz schon mehrmals gegenüber der EU-Kommission angesprochen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/1388, Fragen 90 und 91): Welche Ergebnisse und Erfahrungen erbrachte das seit dem 1. April 2009 gültige KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ bisher, und wie bewertet die Bundesregierung diese angesichts des weiterhin bestehenden großen Defizites an barrierefreien Wohnungen? Welche Überlegungen bzw. Vorhaben gibt es seitens der Bundesregierung zu Veränderungen bei diesem KfW-Pro- gramm hinsichtlich Umfang, Konditionen und Betitelung des Programms („Barrierefrei Umbauen“ statt „Altersgerecht Umbauen“)? Mit dem Konjunkturpaket I wurde das KfW-Pro- gramm „Altersgerecht Umbauen“ aufgelegt, das Investi- tionsanreize für Eigentümer und Nutzer setzt, um das Angebot an altersgerechten (barrierefreien/-reduzierten) Wohnungen auszuweiten. Ziel ist, dass vor allem ältere Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrer vertrauten Umgebung wohnen können. Darüber hinaus werden zusätzliche Beschäftigungsimpulse, vor allem für die mittelständische Bauwirtschaft und das Hand- werk, ausgelöst. Für die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 werden jeweils rund 80 Millionen Euro für Zinsverbilligungen von Dar- lehen bereitgestellt. Zusätzlich stehen im Haushalt 2010 Investitionszuschüsse in Höhe von 20 Millionen Euro für selbstnutzende Wohneigentümer bereit. Seit Programmbeginn am 1. April 2009 bis zum 31. März 2010 konnten rund 2 760 Darlehen mit einem Gesamtvolumen von über 250 Millionen Euro für Maß- nahmen in rund 23 140 Wohnungen zugesagt werden. Maßnahmenschwerpunkte sind der Einbau von Auf- zügen, Anpassungen im Sanitärbereich, die Veränderung von Türen sowie des Wohnungszuschnitts. Erwartungs- gemäß liegt das höhere Kreditvolumen bei den Woh- nungsunternehmen. Doch von den passgenauen Förder- bausteinen profitieren auch Selbstnutzer und private Kleinvermieter in hohem Maße: Etwa 88 Prozent aller Zusagen gingen an private Haushalte. Gemäß Koalitionsvertrag soll „das KfW-Förderpro- gramm zur Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum weiterentwickelt“ werden. Daher werden gegenwärtig 20 Modellvorhaben, davon 6 Vorhaben zur Infrastruktur, sowie deren wissenschaftliche Begleitung gefördert. Mit den Vorhaben werden mehrere Ziele verfolgt. Es geht um beispielgebend gute Lösungen beim Abbau von Barrieren in Wohngebäuden und im Wohnumfeld. Bera- tungs- und Moderationsangebote zum altersgerechten Umbauen sollen erweitert werden. Aus den Erfahrungen der Modellprojekte und dem KfW-Programm sollen Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Förder- instrumentariums abgeleitet werden. Eine Umbenennung des inzwischen gut eingeführten Programmnamens ist derzeit nicht vorgesehen. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Edgar Franke (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 92 und 93): Trifft es zu, dass der hessische Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, und der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Rainer Bomba, in einem intensiven Dialog stehen, um zu ermitteln, wie viele Gelder für den Bau der Bundesautobahn 49 zur Verfügung gestellt werden können, und welche Ergebnisse sind dabei erzielt worden? Plant die Bundesregierung eine Änderung ihres ursprüng- lichen Vorgehens, erst dann Bundesmittel für den Weiterbau der BAB 49 freizugeben, wenn für alle Bauabschnitte der BAB 49 das Baurecht abschließend vorliegt? Zu Frage 92: Zwischen dem hessischen Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Dieter Posch, dem Par- lamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Jan Mücke, MdB, und dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung, Rainer Bomba, haben Gespräche über die Finanzierung und den Bau der Auto- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3469 (A) (C) (D)(B) bahn 49 stattgefunden. Für dieses Jahr wurde vorgese- hen, erste vorbereitende Maßnahmen einzuleiten. Zu Frage 93: Um eine möglichst verträgliche Bauphase der Ge- samtstrecke der Autobahn 49 mit möglichst kurzzeitigen zusätzlichen Verkehrsbelastungen in den Gemeinden, in denen die einzelnen Bauabschnitte jeweils enden, zu er- möglichen, strebt der Bund eine kontinuierliche Bau- durchführung für die Gesamtstrecke an. Hinsichtlich der Einstellung der Autobahn 49 in den Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushalt muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass in Hes- sen in den letzten Jahren zahlreiche wichtige Maßnah- men, wie der Bau der A 66/A 661 im Raum Frankfurt, der 4-streifige Ausbau der Bundesstraße 49 zwischen Limburg und Wetzlar und diverse Ortsumgehungen be- gonnen wurden. Diese bereits im Bau befindlichen und noch zu finanzierenden Projekte binden derzeit einen Großteil der für Hessen zur Verfügung stehenden Haus- haltsmittel für den Bundesfernstraßenbau. Haushaltseinstellung und Baubeginne für die Ab- schnitte sollen nach Vorliegen des Baurechts erfolgen, sobald dies im Rahmen der für das Land Hessen zur Ver- fügung stehenden Bundesmittel möglich ist. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 94): Ist die Bundesregierung bereit, die durch die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, BImSchG, in deut- sches Recht übergegangene Umgebungslärmrichtlinie und die deshalb in das BImSchG eingeführten gesetzlich vorgeschrie- benen Lärmaktionspläne umsetzen zu helfen, und, wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung finanzielle Mittel für die lärmdämmenden Maßnahmen, wie Errichtung von Lärm- schutzwällen bzw. -wänden an Autobahnen, Tests von Stra- ßenbelägen, die weniger Fahrgeräusche verursachen, wie zum Beispiel Flüsterasphalt, oder den Einbau von speziellen Fens- tern für Anwohner an besonders lauten Straßen, zur Verfü- gung stellen? Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung bei Haupt- verkehrsstraßen ist Aufgabe der Gemeinden, soweit nicht das Landesrecht eine andere Regelung trifft. Die Straßenbaulastträger sind bei der Aufstellung zu beteili- gen. Sofern im Einvernehmen mit ihnen konkrete Maß- nahmen im Lärmaktionsplan enthalten sind, besteht keine zeitliche Vorgabe, festgelegte Maßnahmen umzu- setzen. Sie sind jedoch im Rahmen von Planungen zu berücksichtigen. Gleichwohl wird der Bund auch weiter- hin den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen verbessern und freiwillig auf haushaltsrechtlicher Grund- lage Lärmsanierungsmaßnahmen durchführen. Im Haus- haltsplan für das Jahr 2010 stehen hierfür bundesweit etwa 50 Millionen Euro zur Verfügung, die sowohl für aktive Lärmschutzmaßnahmen – zum Beispiel Lärm- schutzwände oder -wälle, lärmmindernde Fahrbahnober- flächen –, als auch für passive Lärmschutzmaßnahmen – zum Beispiel Lärmschutzfenster – verwendet werden können. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 95): Unterstützt die Bundesregierung den Vorstoß des hessi- schen Verkehrsministers Dieter Posch, FDP, Verstöße gegen das Nachtfahrverbot von Lastwagen – bisher 20 Euro – härter zu bestrafen, und, wenn ja, hält die Bundesregierung die vor- geschlagene Höhe von 300 Euro und einen Monat Führer- scheinentzug für Ersttäter und 500 Euro und zwei Monate Fahrverbot beim zweiten Übertritt für angemessen? Die Bundesregierung steht einer Überprüfung des Sanktionsniveaus bei Verstößen gegen Anordnungen ei- nes Nachtfahrverbotes offen gegenüber. Sie wird einem entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonfe- renz vom 14./15. April 2010 Folge leisten. Die Überprü- fung wird unter Beachtung des Sanktionsgefüges des Ordnungswidrigkeitenrechts vom zuständigen Bund- Länder-Gremium durchgeführt werden. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Johannes Kahrs (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 96 und 97): Wie ist angesichts letzter Medienberichte (8. April 2010: ARD, Kontraste-Sendung) die aktuelle Haltung der Bundes- regierung zur Einführung einer Pkw-Maut? Gibt es derzeit Pläne in der Bundesregierung zur Erarbei- tung einer Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, LuFV, für Bundesfernstraßen, und, wenn ja, wie soll die Vereinba- rung zwischen dem Bund und den Ländern konkret inhaltlich ausgestaltet werden? Zu Frage 96: Durch diesen oder ähnlich lautende Medienberichte hat sich die bisherige Haltung der Bundesregierung zur Einführung einer Pkw-Maut nicht verändert. Eine Pkw- Maut steht nicht im Koalitionsvertrag und somit nicht auf der Tagesordnung der Bundesregierung. Zu Frage 97: Nein, derzeit gibt es keine Pläne der Bundesregierung zur Erarbeitung einer LuFV für Bundesfernstraßen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Kirsten Lühmann (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 98): Warum hat die Bundesregierung die Fördermittel für den kombinierten Verkehr mit der Begründung mangelnder Nach- frage um die Hälfte gekürzt, sodass nunmehr lediglich 3470 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 (A) (C) (D)(B) 55 Millionen Euro zur Verfügung stehen, obwohl das Bundes- ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung selbst be- stätigt hat, dass für den kombinierten Verkehr und private Gleisanschlüsse Förderanträge in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro vorliegen, was ein Fördervolumen von rund 385 Millionen Euro bedeutet? Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag des Haus- haltsausschusses abweichend vom Haushaltsentwurf der Bundesregierung beschlossen, disponible Mittel im ge- samten Bundeshaushalt zu kürzen. Im Einzelplan 12 ist die Förderung des Kombinierten Verkehrs um insgesamt 64 Millionen Euro abgesenkt worden. Zutreffend weisen Sie darauf hin, dass den Bewilli- gungsbehörden EBA und WSD West Förderanträge mit einem Gesamtvolumen von 450 Millionen Euro vorlie- gen. Allerdings ist dies eine Bruttosumme, und jeder An- trag muss einzeln geprüft werden. Deswegen kann das genaue Fördervolumen – bis zu 85 Prozent des Gesamt- volumens – derzeit noch nicht seriös beziffert werden. Erfahrungsgemäß wird es deutlich geringer ausfallen als die genannten 385 Millionen Euro. Außerdem werden regelmäßig Zuwendungen über mehrere Haushaltsjahre entsprechend des Baufortschritts erteilt. Um einem Mehrbedarf in 2010 zu entsprechen, kön- nen nach abgeschlossener haushaltsrechtlicher Prüfung im Übrigen noch nicht gebundene Mittel aus dem soge- nannten Konjunkturpaket II zusätzlich zu den im Haus- halt 2010 vorgesehenen Mittelansatz in Höhe von insge- samt 57,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des Investitions- und Til- gungsfondsgesetzes erfüllt sind – bis Ende 2010 begon- nen und bis zum 31. Dezember 2011 abgerechnet. Die Mittel für das Gleisanschlussförderprogramm sind nicht von der Kürzung betroffen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/1388, Frage 99): Wann legt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der auslaufenden Kompensationszahlungen für die ehemalige Ge- meindeverkehrsfinanzierung ein Konzept für die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs, ÖPNV, vor, das dem Bedarf an Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur gerecht wird, und gibt es bereits erste Eckpunkte eines solchen Kon- zepts? In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt worden, dass über die Höhe der Finanzausstattung für die ehema- lige Gemeindeverkehrsfinanzierung für die Zeit von 2014 bis 2019 in der Mitte dieser Legislaturperiode – das heißt im Herbst 2011 – entschieden wird. Derzeit finden zur Klärung der Frage, in welcher Höhe die den Ländern zugewiesenen Finanzierungsmittel für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Aufga- benerfüllung der Länder noch angemessen und erforder- lich sind, vorbereitende Gespräche zwischen dem Bun- desministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium der Finanzen statt. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Druck- sache 17/1388, Frage 100): Wie will die Bundesregierung künftig die Wettbewerbsbe- dingungen im öffentlichen Nahverkehr und die Gestaltungs- spielräume der Kommunen ausgestalten, um so die Daseins- fürsorge und eine bezahlbare Nahverkehrsversorgung zu garantieren sowie die Struktur von kleinen und mittelständi- schen Verkehrsanbietern zu erhalten? Entsprechend der Ankündigung im Koalitionsvertrag wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an den europäischen Rechtsrahmen vorlegen. Sie teilt die Auf- fassung, dass sowohl die Daseinsvorsorge im ÖPNV als auch die Beteiligung kleiner und mittelständischer Un- ternehmen als wichtige Ziele anzusehen sind. Zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs können zurzeit noch keine nä- heren Angaben gemacht werden. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Fragen des Abgeordneten Uwe Beckmeyer (SPD) (Drucksache 17/1388, Fragen 101 und 102): Wird die Bundesregierung zur Finanzierung der zusätzlich zum Bundeshaushalt 2010 angekündigten 100 Millionen Euro für die Beseitigung von Frostschäden an Straßen (siehe FAZ.NET vom 14. April 2010) einen Nachtragshaushalt auf- stellen, und, wenn nein, aus welchem Haushaltstitel des be- schlossenen Bundeshaushalts 2010 sollen die 100 Millionen Euro zusätzlich finanziert werden? Wie begründet die Bundesregierung den Positionswandel des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, der ursprünglich zusätzliche Bundesmit- tel für die Beseitigung von Frostschäden ausdrücklich für Straßen in der Trägerschaft der Kommunen angekündigt hatte und jetzt lediglich Mittel für Bundesstraßen zur Verfügung stellen will? Zu Frage 101: Die Länder erhalten vom Bund aus verschiedenen Ti- teln des Bundeshaushalts jährlich erhebliche Summen für die Erhaltung der Bundesfernstraßen, so auch aus dem beschlossenen Bundeshaushalt 2010. Die Beseiti- gung der erheblichen Frostschäden des letzten Winters hat derzeit Priorität. In Anbetracht dessen hat Bundes- minister Ramsauer entschieden, dass aus den grundsätz- lich zur Verfügung stehenden Mitteln nunmehr 100 Mil- lionen Euro vorrangig für Sofortmaßnahmen in diesem Zusammenhang an Autobahnen und Bundesstraßen be- reitgestellt werden. Damit können die Straßenbauver- waltungen der Länder schnell handeln. Eines Nachtrags- haushaltes bedarf es hierfür nicht. Zu Frage 102: Aufgrund der Zuständigkeiten beziehen sich Aussa- gen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung grundsätzlich auf den für den Bund verfas- sungsrechtlich festgelegten Zuständigkeitsbereich, hier Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 36. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 3471 (A) (C) (D)(B) also auf die Autobahnen und Bundesstraßen. Der Bun- desminister hat in mehreren Verlautbarungen klarge- macht, dass Bund, Länder und Kommunen jeweils für ihre eigenen Straßen selbst aufkommen müssen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung gegenüber den Ländern erklärt, dass ihrer Auffassung nach Mittel des Zukunfts- investitionsgesetzes unter bestimmten Bedingungen auch für die Beseitigung von Winterschäden an kommu- nalen Straßen eingesetzt werden können. NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Fragen 104 und 105): Welche anlagenbezogenen Forschungs- und Entwick- lungsarbeiten im Atommülllager Asse II, die im Zusammen- hang mit der Planung und Errichtung eines Endlagers für ra- dioaktive Abfälle in Gorleben standen, wurden bis Ende der 13. Wahlperiode durchgeführt und beschlossen – bitte auch zeitlichen und finanziellen Gesamtumfang angeben oder, falls nicht anders möglich, abschätzen –, und welche wesentlichen Forschungs- und Entwicklungsprogramme gab es in diesem Zusammenhang? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass dem Vermerk an den ehemaligen Staatssekretär im Bundesministerium für Anlage 71 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1388, Frage 103): Welche Transportdatenerhebungen bezüglich von Trans- porten radioaktiver Stoffe in Deutschland hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, in dieser und in der letzten Wahlperiode für die Bundesregierung durchgeführt – bitte vollständige Angabe –, und inwiefern wurden für die sogenannte Transportstudie Konrad der GRS Daten von Transporten radioaktiver Stoffe, die nicht das Endlager Konrad betreffen, erhoben, unabhängig davon, ob diese letzt- lich in die Transportstudie Konrad eingeflossen sind? Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, hat in der 16. und 17. Legislaturperiode keine Transportdatenerhebungen zu Transporten von radio- aktiven Stoffen in Deutschland durchgeführt. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit, GRS, hatte im März 2004 – also während der 15. Legis- laturperiode – dem BMU einen Bericht zur „Strahlen- exposition des Transportpersonals und der Bevölkerung beim normalen (unfallfreien) Transport radioaktiver Stoffe in ausgewählten Anwendungsbereichen“ vorge- legt. Von der GRS wurden für die „Transportstudie Konrad“ ausschließlich Daten von radioaktiven Abfällen erhoben, die nur das Endlager Konrad betreffen; darüber hinausgehend wurden in diesem Zusammenhang keine weiteren Daten erhoben. Anlage 72 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- Bildung und Forschung, BMBF, Helmut Stahl, vom 2. April 1997, der im BMBF anlässlich eines die Öffentlichkeitsarbeit im Atommülllager Asse II betreffenden Briefes von einem Vorstand der PreussenElektra AG vom 14. März 1997 erstellt wurde, eine Kopie für das Ministerbüro beilag, und auf wel- che Weise wurde das Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, über den Vorgang – bitte mit Angabe, wie hoch in der BMU-Hierarchie die Kenntnis gelangte – in Kenntnis gesetzt? Zu Frage 104: Aufgrund der gesichteten Akten, soweit dies in der für die Beantwortung von mündlichen Fragen zur Verfü- gung stehenden Zeit möglich ist, schätzt die Bundesre- gierung die Situation wie folgt ein: In den Jahren 1974 bis 1993 wurden insgesamt rund acht Projekte in der Schachtanlage Asse II durchgeführt, die im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfälle in Gorleben standen. Die im Rahmen dieser Projektförderung veraus- gabten Bundesmittel belaufen sich insgesamt auf rund 53 Millionen Euro. Zu Frage 105: Von Vorgängen mit Leitungsbefassung wird meistens eine Kopie für das Ministerbüro erstellt. Ob diese Kopie auch im vorliegenden Fall erstellt wurde, kann mit letz- ter Sicherheit erst aufgrund eines eingehenden Studiums aller in Betracht kommenden Akten festgestellt werden. Dies kann im Rahmen der für die Beantwortung von Mündlichen Fragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. Allerdings bedeutet auch die Erstel- lung einer Kopie für das Ministerbüro nicht, dass der Minister diese auch persönlich zur Kenntnis genommen hat. Auch die Frage, in welcher Weise das BMU über diesen Vorgang in Kenntnis gesetzt wurde und wie hoch in der BMU-Hierarchie diese Kenntnis gelangte, kann nicht in der für die Beantwortung mündlicher Fragen verfügbaren Zeit beantwortet werden. 36. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 21. April 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Norbert Lammert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Kollegin, Ihre Zusatzfrage.



Rede von Agnes Alpers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Herr Staatssekretär, es wundert mich, dass seit sechs

Wochen über einen unveröffentlichten Bericht gespro-
chen wird. Als ausbildungspolitische Sprecherin erhalte
ich von der Presse, von Verbänden usw. Nachfragen.
Wie kann es sein, dass die festgesetzte Frist für die Ver-
öffentlichung des Berichts – nämlich die Sitzung am
Freitag – nicht eingehalten wird, dass wir die Unterlagen
nicht rechtzeitig erhalten, obwohl die Öffentlichkeit
schon seit dem 3. März über den Vorabentwurf disku-
tiert? Es gibt offenbar ein Missverständnis in der berufs-
politischen Debatte. Ich frage mich, woran es liegt und
welche Ergebnisse vorliegen.

D
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helge Braun


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)



    Sehr geehrte Frau Kollegin, dieses Missverständnis
    kann man aufklären. Im Rahmen der Erstellung des Be-
    rufsbildungsberichtes gibt es verschiedene Ausschüsse,
    die sich mit dem Entwurf beschäftigen und Stellung-
    nahmen abgeben. Diese Stellungnahmen sind Teil des
    Berufsbildungsberichts. Sofern Personen in dieses Gre-
    mium berufen sind, haben sie den Entwurf zwecks Er-
    stellung einer Stellungnahme erhalten. Erst wenn der
    Entwurf seitens des BIBB fertiggestellt ist, wird er uns
    zugeleitet und von uns nach der Ressortabstimmung im
    Kabinett beschlossen. Dann wird er dem Bundestag zur
    Verfügung gestellt. Die Personen, die in dem Gremium
    für die Erstellung des Berichts sowie für andere Aufga-
    ben zuständig sind, gehören keinen Verbänden an.