Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3273
(A) (C)
(D)(B)
Norbert Barthle
Günter Baumann
Clemens Binninger
Peter Bleser
Dr. Reinhard Brandl
Helmut Brandt
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Peter Altmaier
Peter Aumer
Dorothee Bär
Thomas Bareiß
Manfred Behrens (Börde)
Veronika Bellmann
Dr. Christoph Bergner
Peter Beyer
Steffen Bilger
(Bönstrup)
Wolfgang Bosbach
Norbert Brackmann
Klaus Brähmig
Michael Brand
Heike Brehmer
Ralph Brinkhaus
Gitta Connemann
Leo Dautzenberg
Alexander Dobrindt
Dreibus, Werner DIE LINKE 25.03.2010
Erdel, Rainer FDP 25.03.2010
Gabriel, Sigmar SPD 25.03.2010
Götz, Peter CDU/CSU 25.03.2010
Golze, Diana DIE LINKE 25.03.2010
Gottschalck, Ulrike SPD 25.03.2010
Granold, Ute CDU/CSU 25.03.2010
Groth, Annette DIE LINKE 25.03.2010
Hempelmann, Rolf SPD 25.03.2010
Hintze, Peter CDU/CSU 25.03.2010
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.03.2010
Klöckner, Julia CDU/CSU 25.03.2010
Anlage 2
Namensve
der Mitglieder des Deutschen Bundestages
des Deutschen Bundestages teilgenom
CDU/CSU
Ilse Aigner
Ernst-Reinhard Beck
(Reutlingen)
* für die Teilnahme an der 122. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
Lötzer, Ulla DIE LINKE 25.03.2010
Pflug, Johannes SPD 25.03.2010
Polenz, Ruprecht CDU/CSU 25.03.2010
Pronold, Florian SPD 25.03.2010
Roth (Esslingen), Karin SPD 25.03.2010
Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 25.03.2010
Ulrich, Alexander DIE LINKE 25.03.2010*
Werner, Katrin DIE LINKE 25.03.2010
Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
25.03.2010*
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 25.03.2010
rzeichnis
, die an der Wahl des Wehrbeauftragten
men haben (Tagesordnungspunkt 3)
Dr. Maria Böhmer
Wolfgang Börnsen
Dr. Ralf Brauksiepe
Dr. Helge Braun
Burchardt, Ulla SPD 25.03.2010
Burkert, Martin SPD 25.03.2010
Dr. Danckert, Peter SPD 25.03.2010
DIE GRÜNEN
Kunert, Katrin DIE LINKE 25.03.2010
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 25.03.2010
Bernschneider, Florian FDP 25.03.2010 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ 25.03.2010
Anlage 1
Abgeordnete(r)
Liste der entschuldi
entschuldigt bis
einschließlich
Anlagen zum S
gten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
tenografischen Bericht
entschuldigt bis
einschließlich
3274 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Dr. Thomas Feist
Enak Ferlemann
Ingrid Fischbach
Hartwig Fischer (Göttingen)
Axel E. Fischer (Karlsruhe-
Land)
Dr. Maria Flachsbarth
Klaus-Peter Flosbach
Herbert Frankenhauser
Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof)
Michael Frieser
Erich G. Fritz
Hans-Joachim Fuchtel
Alexander Funk
Ingo Gädechens
Dr. Peter Gauweiler
Dr. Thomas Gebhart
Norbert Geis
Alois Gerig
Eberhard Gienger
Michael Glos
Josef Göppel
Dr. Wolfgang Götzer
Reinhard Grindel
Hermann Gröhe
Michael Grosse-Brömer
Markus Grübel
Manfred Grund
Monika Grütters
Dr. Karl-Theodor Freiherr
zu Guttenberg
Olav Gutting
Florian Hahn
Holger Haibach
Dr. Stephan Harbarth
Jürgen Hardt
Gerda Hasselfeldt
Dr. Matthias Heider
Mechthild Heil
Ursula Heinen-Esser
Frank Heinrich
Rudolf Henke
Michael Hennrich
Jürgen Herrmann
Ansgar Heveling
Ernst Hinsken
Christian Hirte
Robert Hochbaum
Karl Holmeier
Franz-Josef Holzenkamp
Joachim Hörster
Anette Hübinger
Thomas Jarzombek
Dr. Dieter Jasper
Dr. Franz Josef Jung
Andreas Jung (Konstanz)
Dr. Egon Jüttner
Bartholomäus Kalb
Steffen Kampeter
Alois Karl
Bernhard Kaster
Volker Kauder
Siegfried Kauder (Villingen-
Schwenningen)
Dr. Stefan Kaufmann
Roderich Kiesewetter
Eckart von Klaeden
Volkmar Klein
Jürgen Klimke
Axel Knoerig
Jens Koeppen
Manfred Kolbe
Dr. Rolf Koschorrek
Hartmut Koschyk
Thomas Kossendey
Michael Kretschmer
Gunther Krichbaum
Dr. Günter Krings
Dr. Martina Krogmann
Rüdiger Kruse
Bettina Kudla
Dr. Hermann Kues
Günter Lach
Dr. Karl A. Lamers
(Heidelberg)
Andreas G. Lämmel
Dr. Norbert Lammert
Katharina Landgraf
Ulrich Lange
Paul Lehrieder
Dr. Ursula von der Leyen
Ingbert Liebing
Matthias Lietz
Dr. Carsten Linnemann
Patricia Lips
Dr. Jan-Marco Luczak
Dr. Michael Luther
Karin Maag
Dr. Thomas de Maizière
Hans-Georg von der Marwitz
Andreas Mattfeldt
Stephan Mayer (Altötting)
Dr. Michael Meister
Dr. Angela Merkel
Maria Michalk
Dr. h. c. Hans Michelbach
Dr. Mathias Middelberg
Philipp Mißfelder
Dietrich Monstadt
Marlene Mortler
Dr. Gerd Müller
Stefan Müller (Erlangen)
Nadine Müller (St. Wendel)
Dr. Philipp Murmann
Bernd Neumann (Bremen)
Michaela Noll
Dr. Georg Nüßlein
Franz Obermeier
Eduard Oswald
Henning Otte
Dr. Michael Paul
Rita Pawelski
Ulrich Petzold
Dr. Joachim Pfeiffer
Sibylle Pfeiffer
Beatrix Philipp
Ronald Pofalla
Christoph Poland
Eckhard Pols
Lucia Puttrich
Daniela Raab
Thomas Rachel
Dr. Peter Ramsauer
Eckhardt Rehberg
Katherina Reiche (Potsdam)
Lothar Riebsamen
Josef Rief
Klaus Riegert
Dr. Heinz Riesenhuber
Johannes Röring
Dr. Norbert Röttgen
Dr. Christian Ruck
Erwin Rüddel
Albert Rupprecht (Weiden)
Anita Schäfer (Saalstadt)
Dr. Wolfgang Schäuble
Dr. Annette Schavan
Dr. Andreas Scheuer
Karl Schiewerling
Norbert Schindler
Tankred Schipanski
Georg Schirmbeck
Christian Schmidt (Fürth)
Patrick Schnieder
Dr. Andreas Schockenhoff
Dr. Ole Schröder
Dr. Kristina Schröder
(Wiesbaden)
Bernhard Schulte-Drüggelte
Uwe Schummer
Armin Schuster (Weil am
Rhein)
Detlef Seif
Johannes Selle
Reinhold Sendker
Dr. Patrick Sensburg
Thomas Silberhorn
Johannes Singhammer
Jens Spahn
Carola Stauche
Erika Steinbach
Christian Freiherr von Stetten
Dieter Stier
Gero Storjohann
Stephan Stracke
Max Straubinger
Karin Strenz
Thomas Strobl (Heilbronn)
Lena Strothmann
Michael Stübgen
Dr. Peter Tauber
Antje Tillmann
Dr. Hans-Peter Uhl
Arnold Vaatz
Volkmar Vogel (Kleinsaara)
Stefanie Vogelsang
Andrea Astrid Voßhoff
Dr. Johann Wadephul
Marco Wanderwitz
Kai Wegner
Peter Weiß (Emmendingen)
Sabine Weiss (Wesel I)
Ingo Wellenreuther
Karl-Georg Wellmann
Peter Wichtel
Annette Widmann-Mauz
Klaus-Peter Willsch
Elisabeth Winkelmeier-
Becker
Dagmar Wöhrl
Dr. Matthias Zimmer
Wolfgang Zöller
Willi Zylajew
SPD
Ingrid Arndt-Brauer
Rainer Arnold
Heinz-Joachim Barchmann
Doris Barnett
Dr. Hans-Peter Bartels
Klaus Barthel
Sören Bartol
Bärbel Bas
Sabine Bätzing
Dirk Becker
Uwe Beckmeyer
Lothar Binding (Heidelberg)
Gerd Bollmann
Klaus Brandner
Willi Brase
Bernhard Brinkmann
(Hildesheim)
Edelgard Bulmahn
Marco Bülow
Petra Crone
Elvira Drobinski-Weiß
Sebastian Edathy
Siegmund Ehrmann
Dr. h. c. Gernot Erler
Petra Ernstberger
Karin Evers-Meyer
Elke Ferner
Gabriele Fograscher
Dr. Edgar Franke
Dagmar Freitag
Peter Friedrich
Sigmar Gabriel
Michael Gerdes
Martin Gerster
Iris Gleicke
Günter Gloser
Angelika Graf (Rosenheim)
Michael Groschek
Michael Groß
Wolfgang Gunkel
Hans-Joachim Hacker
Bettina Hagedorn
Klaus Hagemann
Michael Hartmann
(Wackernheim)
Hubertus Heil (Peine)
Dr. Barbara Hendricks
Gustav Herzog
Gabriele Hiller-Ohm
Petra Hinz (Essen)
Frank Hofmann (Volkach)
Dr. Eva Högl
Christel Humme
Josip Juratovic
Oliver Kaczmarek
Johannes Kahrs
Dr. h. c. Susanne Kastner
Ulrich Kelber
Lars Klingbeil
Hans-Ulrich Klose
Dr. Bärbel Kofler
Daniela Kolbe (Leipzig)
Fritz Rudolf Körper
Anette Kramme
Nicolette Kressl
Ute Kumpf
Christine Lambrecht
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3275
(A) (C)
(D)(B)
Christian Lange (Backnang)
Dr. Karl Lauterbach
Steffen-Claudio Lemme
Burkhard Lischka
Gabriele Lösekrug-Möller
Kirsten Lühmann
Caren Marks
Katja Mast
Hilde Mattheis
Petra Merkel (Berlin)
Ullrich Meßmer
Dr. Matthias Miersch
Franz Müntefering
Dr. Rolf Mützenich
Andrea Nahles
Dietmar Nietan
Manfred Nink
Thomas Oppermann
Aydan Özoğuz
Heinz Paula
Joachim Poß
Dr. Wilhelm Priesmeier
Dr. Sascha Raabe
Mechthild Rawert
Gerold Reichenbach
Dr. Carola Reimann
Sönke Rix
René Röspel
Dr. Ernst Dieter Rossmann
Michael Roth (Heringen)
Marlene Rupprecht
(Tuchenbach)
Anton Schaaf
Axel Schäfer (Bochum)
Bernd Scheelen
Dr. Hermann Scheer
Marianne Schieder
(Schwandorf)
Werner Schieder (Weiden)
Ulla Schmidt (Aachen)
Silvia Schmidt (Eisleben)
Carsten Schneider (Erfurt)
Olaf Scholz
Ottmar Schreiner
Swen Schulz (Spandau)
Ewald Schurer
Dr. Angelica Schwall-Düren
Dr. Martin Schwanholz
Rolf Schwanitz
Stefan Schwartze
Dr. Carsten Sieling
Sonja Steffen
Peer Steinbrück
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Christoph Strässer
Kerstin Tack
Dr. h. c. Wolfgang Thierse
Franz Thönnes
Wolfgang Tiefensee
Rüdiger Veit
Dr. Marlies Volkmer
Andrea Wicklein
Heidemarie Wieczorek-Zeul
Dr. Dieter Wiefelspütz
Waltraud Wolff
(Wolmirstedt)
Uta Zapf
Dagmar Ziegler
Manfred Zöllmer
Brigitte Zypries
FDP
Jens Ackermann
Christian Ahrendt
Christine Aschenberg-
Dugnus
Daniel Bahr (Münster)
Florian Bernschneider
Sebastian Blumenthal
Claudia Bögel
Nicole Bracht-Bendt
Klaus Breil
Rainer Brüderle
Angelika Brunkhorst
Ernst Burgbacher
Marco Buschmann
Sylvia Canel
Helga Daub
Reiner Deutschmann
Dr. Bijan Djir-Sarai
Patrick Döring
Mechthild Dyckmans
Jörg van Essen
Ulrike Flach
Otto Fricke
Paul K. Friedhoff
Dr. Edmund Peter Geisen
Dr. Wolfgang Gerhardt
Hans-Michael Goldmann
Heinz Golombeck
Miriam Gruß
Joachim Günther (Plauen)
Dr. Christel Happach-Kasan
Heinz-Peter Haustein
Manuel Höferlin
Elke Hoff
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Heiner Kamp
Michael Kauch
Dr. Lutz Knopek
Pascal Kober
Dr. Heinrich L. Kolb
Hellmut Königshaus
Gudrun Kopp
Dr. h. c. Jürgen Koppelin
Sebastian Körber
Patrick Kurth (Kyffhäuser)
Heinz Lanfermann
Sibylle Laurischk
Harald Leibrecht
Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Lars Lindemann
Christian Lindner
Dr. Martin Lindner (Berlin)
Michael Link (Heilbronn)
Dr. Erwin Lotter
Oliver Luksic
Horst Meierhofer
Patrick Meinhardt
Gabriele Molitor
Jan Mücke
Petra Müller (Aachen)
Burkhardt Müller-Sönksen
Dr. Martin Neumann
(Lausitz)
Dirk Niebel
Hans-Joachim Otto
(Frankfurt)
Cornelia Pieper
Gisela Piltz
Dr. Birgit Reinemund
Dr. Peter Röhlinger
Dr. Stefan Ruppert
Björn Sänger
Frank Schäffler
Christoph Schnurr
Jimmy Schulz
Marina Schuster
Dr. Erik Schweickert
Werner Simmling
Judith Skudelny
Dr. Hermann Otto Solms
Joachim Spatz
Dr. Max Stadler
Torsten Heiko Staffeldt
Dr. Rainer Stinner
Carl-Ludwig Thiele
Stephan Thomae
Florian Toncar
Serkan Tören
Johannes Vogel
(Lüdenscheid)
Dr. Daniel Volk
Dr. Guido Westerwelle
Dr. Claudia Winterstein
Dr. Volker Wissing
Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
DIE LINKE
Jan van Aken
Agnes Alpers
Dr. Dietmar Bartsch
Herbert Behrens
Karin Binder
Matthias W. Birkwald
Heidrun Bluhm
Steffen Bockhahn
Christine Buchholz
Eva Bulling-Schröter
Dr. Martina Bunge
Roland Claus
Dr. Diether Dehm
Heidrun Dittrich
Dr. Dagmar Enkelmann
Wolfgang Gehrcke
Nicole Gohlke
Dr. Gregor Gysi
Dr. Rosemarie Hein
Inge Höger
Dr. Barbara Höll
Andrej Konstantin Hunko
Ulla Jelpke
Dr. Lukrezia Jochimsen
Katja Kipping
Harald Koch
Jan Korte
Jutta Krellmann
Caren Lay
Sabine Leidig
Ralph Lenkert
Michael Leutert
Stefan Liebich
Dr. Gesine Lötzsch
Thomas Lutze
Ulrich Maurer
Dorothée Menzner
Cornelia Möhring
Kornelia Möller
Niema Movassat
Wolfgang Nešković
Thomas Nord
Petra Pau
Jens Petermann
Richard Pitterle
Yvonne Ploetz
Ingrid Remmers
Paul Schäfer (Köln)
Michael Schlecht
Dr. Herbert Schui
Dr. Ilja Seifert
Kathrin Senger-Schäfer
Raju Sharma
Dr. Petra Sitte
Sabine Stüber
Alexander Süßmair
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Axel Troost
Kathrin Vogler
Sahra Wagenknecht
Halina Wawzyniak
Harald Weinberg
Jörn Wunderlich
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
Marieluise Beck (Bremen)
Volker Beck (Köln)
Cornelia Behm
Birgitt Bender
Alexander Bonde
Viola von Cramon-Taubadel
Ekin Deligöz
Katja Dörner
Hans-Josef Fell
Dr. Thomas Gambke
Kai Gehring
Katrin Göring-Eckardt
Britta Haßelmann
Bettina Herlitzius
Winfried Hermann
Priska Hinz (Herborn)
Ulrike Höfken
Dr. Anton Hofreiter
Bärbel Höhn
Ingrid Hönlinger
Thilo Hoppe
Uwe Kekeritz
Memet Kilic
Sven-Christian Kindler
Maria Anna Klein-Schmeink
Ute Koczy
Tom Koenigs
Sylvia Kotting-Uhl
Oliver Krischer
Fritz Kuhn
Stephan Kühn
Renate Künast
Markus Kurth
Undine Kurth (Quedlinburg)
3276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
auch auf Brasilien bezogen. sechs Monaten einen Anspruch, vollständig oder teil-
weise von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, um
Anlage 5
Antw
des Parl. Staatssekretärs H
Frage des Abgeordneten Han
DIE GRÜNEN) (33. Sitzung
ge 92):
ort
ans-Joachim Otto auf die
s-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
, Drucksache 17/1107, Fra-
nächsten Bericht über die En
cherung evaluiert.
Die Bundesregierung prüf
Koalitionsvereinbarung das
von Frau Bundesministerin D
Ende der Prüfung wird unter
September 2010 ein Eckpunk
twicklung der Pflegeversi-
t vor dem Hintergrund der
Familien-Pflegezeitkonzept
r. Kristina Schröder. Nach
Einbindung der Ressorts im
tepapier vorgelegt.
Angehörige zu pflegen. Die Regelungen werden im
Monika Lazar
Nicole Maisch
Agnes Malczak
Jerzy Montag
Kerstin Müller (Köln)
Beate Müller-Gemmeke
Ingrid Nestle
Dr. Konstantin von Notz
Omid Nouripour
Friedrich Ostendorff
Dr. Hermann Ott
Lisa Paus
Brigitte Pothmer
Tabea Rößner
Claudia Roth (Augsburg)
Krista Sager
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (33. Sitzung, Drucksache 17/1107, Frage 87):
Wie begründet die Bundesregierung die Zusage der Ex-
portbürgschaft in Höhe von knapp 2,5 Milliarden Euro für Zu-
lieferungen des Siemens-Konzerns für den Weiterbau des
Atomkraftwerkes Angra 3 in Brasilien?
Das Geschäft hält internationale Standards ein und hat
für den Exporteur eine hohe beschäftigungspolitische
Bedeutung. Hinzu kommt die Bedeutung des Auftrages
für die Auslastung der am Projekt beteiligten kleinen
und mittleren Zulieferanten aus ganz Deutschland. Dies
sichert auch in den jetzigen Krisenzeiten hochqualifi-
zierte Arbeitsplätze.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Herman Ott (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (33. Sitzung, Drucksache 17/1107,
Frage 91):
Warum fördert die Bundesregierung den Export deutscher
Atomtechnologie nach Brasilien und nicht den Export deut-
scher Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien?
Deutsche Exporte sind von außerordentlicher wirt-
schafts- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Daher
sichert die Bundesregierung auch Exporte im Bereich der
erneuerbaren Energien mit dem Instrument der Export-
kreditgarantien unter anderem für das Zielland Brasilien
ab. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Indeckung-
nahme müssen hierfür jeweils vorliegen. Außerdem för-
dert die Bundesregierung den Export deutscher Techno-
logien speziell für erneuerbare Energien im Rahmen der
Exportinitiative Erneuerbare Energien insgesamt und
Manuel Sarrazin
Elisabeth Scharfenberg
Christine Scheel
Dr. Gerhard Schick
Dr. Frithjof Schmidt
Dorothea Steiner
Dr. Wolfgang Strengmann-
Kuhn
Hans-Christian Ströbele
Dr. Harald Terpe
Markus Tressel
Jürgen Trittin
Daniela Wagner
Wolfgang Wieland
Dr. Valerie Wilms
Befürwortet die Bundesregierung die Pläne der polnischen
Regierung, den Bau von Atomkraftwerken in Polen zuzulas-
sen, und schließt die Bundesregierung generell deutsche oder
europäische Finanzhilfen für polnische Atomkraftwerke aus?
Nach Auffassung der Bundesregierung steht es jedem
Staat frei, über die Zusammensetzung seines Energiemi-
xes einschließlich des Einsatzes der Kernenergie selbst
zu entscheiden. Dies gilt auch für die Pläne Polens zur
Nutzung der Kernenergie.
Anträge auf Finanzhilfen für den Bau von Kernkraft-
werken in Polen sind der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (33. Sit-
zung, Drucksache 17/1107, Frage 114):
Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die mit der
Pflegeteilzeit angestrebte Verlagerung der Pflege in die Fami-
lien und der damit einhergehenden Privatisierung und Entsoli-
darisierung eine angemessene Lösung bezüglich der immer
größer werdenden gesellschaftlichen Herausforderungen in
der Pflege, und welche Lösungsvorschläge hat die Bundesre-
gierung bei der Konzeption einer Pflegeteilzeit bezüglich der
bekannten psychischen und physischen Überlastung pflegen-
der Angehöriger?
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag
folgendes vereinbart: „Um den Familien die Chance zu
geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pfle-
gebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu brin-
gen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen
Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnah-
men zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Be-
ruf entwickeln.“
Die derzeitigen Regelungen des Pflegezeitgesetzes
sind ein wichtiger und richtiger Schritt auf diesem Weg.
Danach haben Beschäftigte für eine Dauer von bis zu
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3277
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 7
Erklärung
der Abgeordneten Dr. Ursula von der Leyen
(CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände-
rung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesord-
nungspunkt 5 d)
In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
Mein Votum lautet „Nein“.
Anlage 8
Zu Protokoll gegebene Rede
zur Beratung:
– Beschlussempfehlung und Bericht: Menschen-
rechte weltweit schützen
– Antrag: Menschenrechtsverteidiger brauchen
den Schutz der Europäischen Union
– Antrag: Mehr Schutz für Menschenrechts-
verteidigerinnen und Menschenrechtsvertei-
diger
(Tagesordnungspunkt 12 a bis c)
Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): „Menschenrechte
weltweit schützen“. So lautet der Titel des Antrags der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Der Antrag bringt
zum Ausdruck, dass wir uns uneingeschränkt zu den
Menschenrechten bekennen und dass wir sie auch ein-
fordern – bei uns und überall in der Welt. Der Antrag be-
nennt die zentralen Handlungsfelder der Menschen-
rechtspolitik der christlich-liberalen Koalitionen. In den
17 Forderungen unseres Antrags an die Bundesregierung
kommt zum Ausdruck, dass es uns ernst ist, alles zu tun,
um die Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Die
Forderung nach Einhaltung der Presse- und Meinungs-
freiheit ist uns ebenso wichtig wie die Forderung nach
Stärkung der Menschenrechtsschutzsysteme, die welt-
weite Abschaffung von Todesstrafe und Folter ebenso
wie die Bekämpfung von Sklaverei, Ausbeutung und
Menschenhandel. Aber auch der Schutz von Frauen und
Kindern ist uns ein wichtiges Anliegen.
Bei Menschenrechtsverletzungen dürfen wir nicht
schweigen. Wir müssen uns einmischen und in einen
ständigen Dialog mit den Verantwortlichen jener Staaten
treten, die Menschenrechte verletzen. Die Menschen-
rechte haben deshalb in unserer Außenpolitik einen hohen
Stellenwert. Im Koalitionsvertrag wird die Einhaltung der
Menschenrechte ausdrücklich als eine Grundlage deut-
scher Außenpolitik bezeichnet. „Interessengeleitete Au-
ßenpolitik muss auch wertegeleitete Politik sein“, sagte
die Bundeskanzlerin beim Tag der Konrad-Adenauer-
Stiftung im Jahre 2008 anlässlich der damals 60 Jahre
zuvor von den Vereinten Nationen verabschiedeten All-
gemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie machte zu
Recht deutlich, dass zu einer wertegeleiteten Außenpoli-
tik auch die Anmahnung der Menschenrechte gehört.
Wenn wir Menschenrechte einklagen, dann darf es sich
nicht um Lippenbekenntnisse handeln.
Eine wertegeleitete Außenpolitik darf sich nicht
scheuen, auch wirtschaftlichen Druck auf ein Land aus-
zuüben, wenn dieses die Menschenrechte massiv ver-
letzt. Aber auch in der Entwicklungspolitik müssen wir
menschenrechtliche Anforderungen stärker in den Vor-
dergrund stellen. Wir dürfen in der Entwicklungszusam-
menarbeit nicht nur Menschenrechtsprojekte fordern.
Wir müssen die Entwicklungszusammenarbeit auch als
Instrument zur Einhaltung von Menschenrechten einset-
zen. Ich nenne das Beispiel Uganda. Dort konnte dank
massiven Drucks seitens der Europäischen Union, aber
auch auf Druck des deutschen Ministers für Entwick-
lungszusammenarbeit zumindest vorläufig ein Gesetzes-
verfahren gestoppt werden, das die Todesstrafe für Ho-
mosexuelle vorsieht.
Handfeste wirtschaftliche Interessen dürfen nicht dazu
führen, menschenrechtliche Prinzipien zu vernachlässi-
gen oder gar aufzugeben. Gerade in einer globalisierten
Welt mit ihren wirtschaftlichen Interessen müssen wir
uns energisch für die Einhaltung menschenrechtlicher
Prinzipien einsetzen. Sie müssen für uns eine besondere
Herausforderung sein. Wirtschaftlicher Erfolg und Werte
wie Demokratie und Menschenrechte dürfen nicht gegen-
einander ausgespielt werden. Deshalb stehen wir klar zu
unseren Forderungen, zu denen auch die weltweite Ab-
schaffung der Todesstrafe gehört. Allein im Jahre 2008
wurden mindestens 2 390 Menschen hingerichtet. Todes-
strafe und Menschenrechte sind unvereinbar. Diese Hal-
tung müssen wir Ländern wie China oder dem Iran, aber
auch demokratischen Ländern wie den USA oder Japan
deutlich machen.
Unser Respekt gilt jenen, die sich oft unter Gefahr für
das eigene Leben beharrlich für die elementaren Men-
schenrechte anderer einsetzen: den Menschenrechtsver-
teidigern und -verteidigerinnen. Wir müssen sie überall
dort, wo uns dies möglich ist, unterstützen, sie schützen
und ihre Arbeit fördern. Ohne ihr Wirken wäre die welt-
weite Durchsetzung von Menschenrechten nicht denk-
bar. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregie-
rung nicht nur auffordern, sondern ihr auch den Rücken
stärken in ihrem Bemühen, sich weltweit für den Schutz
der Menschenrechte einzusetzen. Wir bitten um Zustim-
mung zu unserem Antrag.
Anlage 9
Zu Protokoll gegebenen Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates über das
Inverkehrbringen und die Verwendung von Bio-
zidprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
(inkl. 11063/09 ADD 1 und 11063/09 ADD 2)
(ADD 1 in Englisch) (Tagesordnungspunkt 14)
Ingbert Liebing (CDU/CSU): Wir beraten heute
über den Entwurf einer EU-Verordnung zu Biozidpro-
dukten. Biozidprodukte sind wichtig, sie dienen dem
3278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Schutz des Menschen und seiner Umwelt. Biozide haben
– bei sachgerechter Anwendung – einen positiven Nut-
zen, sie sind unverzichtbar für einen hohen Gesundheits-
und Hygienestandard. Aber sie provozieren auch Kritik;
denn sie verfügen auch über Eigenschaften, von denen
eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann.
Deshalb muss ihrem Einsatz stets eine sorgfältige Abwä-
gung des individuellen Risikos und des zu erwartenden
Nutzen vorausgehen.
Nun wird der vorliegende Verordnungsentwurf, den
die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäi-
schen Parlament am 12. Juni 2009 präsentierte, von allen
Seiten kritisiert, von Verbraucherschützern genauso wie
von der chemischen Industrie. Auch wir sehen Hand-
lungsbedarf, den Verordnungsentwurf noch zu verbes-
sern. Die europäische Biozidrichtlinie von 1998, die
2002 mit dem Biozidgesetz in deutsches Recht umge-
setzt wurde, hat sich einfach nicht bewährt. Sie ist viel
zu bürokratisch. Aufwand und Kosten stehen in keinem
ausgewogenen Verhältnis zueinander. Ein konkretes Bei-
spiel: Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer für die Auf-
nahme eines Wirkstoffes ganze vier Jahre – mit der
Folge, dass bis 2008 überhaupt nur 14 Wirkstoffe bear-
beitet wurden und Biozidwirkstoffe und -produkte, die
noch benötigt werden, vom Markt verschwinden. Die
wesentliche Ursache dieses unbefriedigenden Zustandes
ist das parallele Zulassungsverfahren auf der nationalen
Ebene, das eine zu lange Bearbeitungsdauer erfordert
und zu bürokratisch ist.
Aus diesem Grund verfolgt die EU-Kommission mit
ihrem Vorschlag folgendes Ziel: Harmonisierung der Re-
gelungen und Vereinfachung der Verfahren für Biozide
in der EU. Diese Zielsetzung findet unsere Unterstüt-
zung – auch weil die Kommission mit ihrer Initiative
eine Richtung einschlägt, die im Einklang steht mit den
Bestimmungen des Koalitionsvertrages der neuen christ-
lich-liberalen Bundesregierung. Dieser legt fest, dass die
bürokratischen Hürden für die Zulassung von Biozidpro-
dukten abgebaut werden sollen. Bürokratische Erleichte-
rungen dürfen allerdings nicht mit der Absenkung von
Inhalten einhergehen. Es muss sichergestellt sein, dass
die bestehenden, insbesondere hohen deutschen Sicher-
heits- und Umweltstandards in vollem Umfang aufrecht-
erhalten und ebenfalls auf europäischer Ebene verankert
werden. Kurz gefasst: Hohe Sicherheitsstandards bei
Verfahrenserleichterungen.
Obwohl die Zielsetzung der Europäischen Kommis-
sion unsere Unterstützung findet, sind die Ausführungen
des Verordnungsvorschlags nicht zufriedenstellend. In
unserem Entschließungsantrag haben wir daher in zwei
wesentlichen Bereichen, den Ausschlusskriterien und
dem gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren, konkrete
Verbesserungsvorschläge formuliert: Erstens. Gemein-
schaftliches Zulassungsverfahren. Wir unterstützen den
Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Gemein-
schaftszulassung einzuführen; denn die bislang genutzten
nationalen Zulassungsverfahren sind zu aufwendig – mit
den zuvor beschriebenen Folgen, also der Nicht-Anmel-
dung von Produkten, weil sich der Aufwand nicht lohnt.
Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission
soll die Gemeinschaftszulassung nur für zwei Fallgrup-
pen, die der neuen Wirkstoffe und die der Niedrig-Risiko-
Wirkstoffe, eingeführt werden. Das bringt uns zu der For-
derung, dass die Gemeinschaftszulassung gegenüber dem
vorliegenden Vorschlag ausgeweitet werden soll. Das
Ziel muss darin bestehen, die Gemeinschaftszulassung
grundsätzlich auf alle Produktkategorien auszudehnen.
Die aktuelle Beschränkung des Verfahrens ist unsachge-
mäß, löst nicht das Problem und macht das Verfahren für
die Praxis de facto bedeutungslos. Darüber hinaus unter-
stützen wir ausdrücklich den Vorschlag der Bundesregie-
rung für die Einführung eines Verfahrens der sogenannten
„Gleichzeitigen gegenseitigen Anerkennung“. Die bishe-
rige aufwendige Praxis paralleler eigenstaatlicher Zulas-
sungsverfahren muss in jedem Fall beendet werden.
Zweitens. Ausschlusskriterien. In Art. 5 des Verord-
nungsvorschlages der Europäischen Kommission werden
sogenannte Ausschlusskriterien definiert, wonach karzi-
nogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe
bzw. Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften nur
dann in die Positivliste aufgenommen werden, wenn sie
eine der Voraussetzungen erfüllen. Wir begrüßen aus-
drücklich die Einführung von Ausschlusskriterien, denn
dieses Instrument dient der Verbesserung des Schutz-
niveaus für Mensch und Umwelt. Und weil wir es ernst
meinen mit der Stärkung des Gesundheits- und Umwelt-
schutzes, enthält unser Entschließungsantrag die Forde-
rung, die Ausschlusskriterien sogar um wichtige Um-
weltaspekte zu erweitern, die im Verordnungsentwurf
bisher außer Acht bleiben: bioakkumulative, persistente
und toxische Stoffe sowie persistente organische Verbin-
dungen. Allerdings ist in Zusammenhang mit der Einfüh-
rung von Ausschlusskriterien sicherzustellen, dass zu
jeder Zeit alle notwendigen Biozidprodukte in ausrei-
chender Anzahl auf dem Markt zur Verfügung stehen, um
auch weiterhin hohe Gesundheits- und Hygienestandards
zu garantieren. Dieser Zielsetzung widerspricht jedoch
Art. 5, der von vorneherein „Wirkstoffe für die Produkt-
arten 4 sowie 14 bis 19“ ausnimmt. Diese Regelung hätte
möglicherweise zur Folge gehabt, dass beispielsweise die
für Schädlingsbekämpfungsmittel benötigten Wirkstoffe
nicht mehr auf die Positivliste aufgenommen und Pro-
dukte mit diesen Wirkstoffen dann nicht mehr hätten her-
gestellt werden können. Eine nicht hinnehmbare Ein-
schränkung des bestehenden Schutzniveaus. Aus dieser
Problematik resultiert unsere Forderung an die Bundesre-
gierung, sich auf europäischer Ebene für eine entspre-
chende Präzisierung des unkonkreten Art. 5 einzusetzen.
Die Präzisierung dient dazu, Ausnahmeentscheidungen
an klare Kriterien zu binden und den generellen Aus-
schluss von Produktarten überflüssig zu machen. Wenn
wir die Ausnahmen so klar und stringent formulieren,
dann brauchen wir nicht den generellen Ausschuss von
Produktarten.
Hinsichtlich der Problematik „Ausschlusskriterien“
sind wir zusammenfassend der Ansicht, dass wir durch
die Erweiterung der Ausschlusskriterien um wichtige
Umweltbelange auf der einen Seite und die Erleichte-
rung, die sich auf der anderen Seite durch die Umformu-
lierung des Art. 5 ergibt, eine Ausrichtung der Verord-
nung erzielen, die in ihrer Ausgewogenheit überzeugt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3279
(A) (C)
(D)(B)
Neben der Einführung eines gemeinschaftlichen Zu-
lassungsverfahrens und der Präsizierung der Ausnahme-
möglichkeiten von Ausschlusskriterien, möchte ich zu-
dem noch auf den Punkt „Transparenz für den
Verbraucher“ zu sprechen kommen. Um eine Verbesse-
rung der Bereitstellung von Informationen auf europäi-
scher Ebene zu erzielen, welche meiner Meinung nach
angestrebt werden sollte, könnte man sich auf EU-Ebene
an den Regelungen der deutschen Gesetzgebung im Be-
reich Biozide orientieren. Hier weise ich auf das im deut-
schen Biozidrecht verankerte Produktverzeichnis hin, das
als Vorbild dienen kann. Damit habe ich den aus unserer
Sicht bestehenden Nachbesserungsbedarf am vorliegen-
den Verordnungsentwurf umfassend beschrieben. In die-
sem Zusammenhang freut es mich, dass mit dem Bericht
der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments,
Christa Klass, EVP, eine gute Stellungnahme vorliegt, die
verschiedene Aspekte ausgewogen behandelt.
Unser Antrag benennt klare Ziele und Maßnahmen:
Erhaltung des hohen Schutzniveaus, das wir in Deutsch-
land kennen; Harmonisierung des europäischen Biozid-
rechts mit dem Ziel der Erleichterung der Verfahren bei
der Zulassung sowie damit verbunden die Anforderung
an den positiven Nutzen einer sicheren Anwendung von
Biozidprodukten. Dabei will ich auch darauf hinweisen,
dass bei der Ausformulierung dieser Ziele es nicht die
Aufgabe des Bundestages sein kann, ins letzte Detail zu
gehen und sich so zu überheben. Das übergeordnete Ziel
der Formulierung der oben genannten Ziele in Form ei-
nes Entschließungsantrages, verbunden mit einem ent-
sprechenden Votum des Deutschen Bundestages, besteht
darin, die Bundesregierung in den Verhandlungen durch
die Vorgabe klarer Ziele auf europäischer Ebene den Rü-
cken zu stärken. Das ist uns mit diesem Entschließungs-
antrag gelungen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
Josef Göppel (CDU/CSU): Schon der Begriff „Bio-
zide“ unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Zu-
lassungsregelung. Der Begriff für Materialschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmittel ist abgeleitet vom grie-
chischen Wort für Leben „bios“ und dem lateinischen
Wort für töten „caedere“. Desinfektionsmittel, Holz-
schutzmittel und Insektengifte bergen für Mensch und
Natur erhebliche Gefahren. Viele Biozide sind langlebig,
reichern sich in den natürlichen Kreisläufen an und kön-
nen Erbgut verändern. Entsprechend hoch ist das Ge-
sundheitsrisiko für den Menschen. Besonders die schlei-
chende Wirkung einiger Biozide ist äußerst tückisch,
Krebs die Langzeitfolge. Ich erinnere hier nur an die
leidvollen Erfahrungen aus früheren Zeiten mit PCP,
DDT und Lindan in Holzschutzmitteln. Der Staat steht
hier ganz besonders in der Pflicht, Vorsorge für die Ge-
sundheit der Bürger zu treffen. Deshalb steht für die Re-
gierungsfraktionen an vorderster Stelle, dass eine euro-
päische Harmonisierung und der Abbau bürokratischer
Hürden keinesfalls zu einer Aufweichung des hohen
deutschen Schutzniveaus führen dürfen.
Grundsätzlich begrüße ich den Ansatz der EU-Kom-
mission, die zehn Jahre alte Biozidrichtlinie nach dem
Vorbild der europäischen Chemikalienpolitik zu überar-
beiten. Strengere Regeln für mit Bioziden behandelte
Kleidung, Teppiche und Möbel oder Materialien, die mit
Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind mehr als über-
fällig. Durch den europaweiten Austausch von Test-
ergebnissen werden weniger Tierversuche notwendig
sein. Im Detail gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf.
Wenn die Bewertung eines Wirkstoffes positiv abge-
schlossen worden ist, begann bisher auf der Basis von
Anträgen bei den zuständigen Behörden der Mitglied-
staaten das nationale Produktzulassungs- oder Registrie-
rungsverfahren für Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff
enthalten. Bei dieser zweiten Verfahrensstufe werden die
produktspezifischen Risiken bewertet. Die Regierungs-
fraktionen unterstützen die Bundesregierung in ihrer
Verhandlungsposition, dass künftig auch die Zulassung
aller Produkte auf europäischer Ebene möglich sein soll.
Die Kommission sieht dies in ihrem Entwurf nur für
neue Produkte und Produkte mit geringem Risiko vor.
Dieser Ansatz entlastet die Unternehmen von Bürokra-
tie. Ich halte es aber für unabdingbar, auch künftig Zu-
lassungen mit Auflagen zur Eindämmung regionaler Ri-
siken verbinden zu können. Diese Unterschiede können
für den Schutz der regionalen Bevölkerung oder emp-
findlicher Ökosysteme erforderlich sein. Die Bundesre-
gierung muss bei den Verhandlungen in Brüssel außer-
dem darauf achten, dass die grundsätzlich sinnvolle
Ausweitung des Verfahrens zur gegenseitigen Anerken-
nung nationaler Zulassungen auf alle Produkte nicht so
weit geht, dass Deutschland sein höheres Schutzniveau
nicht mehr durchsetzen kann. Standardabsenkungen leh-
nen wir ab.
Auch die Transparenz des Verfahrens und die Infor-
mation der Öffentlichkeit sind verbesserungswürdig. Die
Daten zu Zulassung, Vermarktungsmengen, Anwen-
dungsintensität, den Regeln der guten fachlichen Praxis,
zu Vergiftungsfällen und Umwelt- und Gesundheitsbe-
lastungen müssen den Bürgern zugänglich sein. Ich
wünsche mir in diesem Zusammenhang auch, dass die
zuständigen Behörden über alternative Methoden zur
Schädlingsbekämpfung und zum Materialschutz infor-
mieren. Bei der Komplexität natürlicher Kreisläufe
bleibt auch beim sorgfältigsten Zulassungsverfahren ein
Restrisiko. Der beste Schutz vor den Risiken von Biozi-
den ist, wenn sie erst gar nicht zum Einsatz kommen.
CDU/CSU und FDP wollen mehr Transparenz im Zulas-
sungsverfahren. Wir fordern deshalb in unserem Antrag
ein europaweites, öffentliches Produktverzeichnis nach
dem Vorbild des deutschen Biozidrechts.
Zum Vorsorgeprinzip gehört, dass besonders gefährli-
che Stoffe, die zum Beispiel Krebs erregen können, von
der Anwendung ausgeschlossen werden. Der Verord-
nungsentwurf sieht hier Kriterien vor, die noch nicht
ausreichen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb in
unserem Antrag auf, sich für einen Ausschluss von Stof-
fen einzusetzen, die sich in der Natur anreichern, beson-
ders langlebig oder giftig sind. Das ist ich für mich ein
ganz wesentlicher Punkt, warum ich den Antrag unter-
stütze. Solche Stoffe bergen die Gefahr, die natürlichen
Kreisläufe nachhaltig zu stören. Wir reden hier von Ein-
griffen, die nicht einfach durch einen Stopp der Anwen-
dung rückgängig zu machen sind. Als Förster weiß ich
um die dramatischen Folgen für das biologische Gleich-
3280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
gewicht. Als christlicher Politiker erinnere ich hier ganz
besonders an unsere Verantwortung für die Bewahrung
der Schöpfung. Deshalb halte ich unsere Forderung für
richtig, dass die Ausnahmeregelungen in Art. 5 des Ver-
ordnungsentwurfs für diese besonders gefährlichen Bio-
zide präziser gefasst werden müssen. Mir ist es zum Bei-
spiel zu schwammig formuliert, wenn der Ausschluss
von Wirkstoffen ohne bekannten Ersatz aufgehoben wer-
den kann, wenn sich – ich zitiere – „verglichen mit dem
Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Um-
welt … nachweislich unverhältnismäßig negative Fol-
gen“ ergeben. Das ist nicht nur ein Schlupfloch, sondern
eine riesige Bresche, mit der letztendlich auch der
krebserregendste Stoff noch zugelassen werden kann. Die
Bundesregierung muss hier dringend auf einer Nachbes-
serung bestehen.
In diesem Zusammenhang will ich aber auch auf ei-
nen Punkt hinweisen, in dem ich mir im Antrag der Re-
gierungsfraktionen eine zurückhaltendere Formulierung
gewünscht hätte. Die Kommission sieht im Verord-
nungsentwurf vor, dass für bestimmte Produktgruppen
keine Ausnahmeregelungen für besonders gefährliche
Stoffe möglich sind. Für mich haben selbst bei einer eng
gefassten Präzisierung der Ausnahmeregelungen krebs-
erregende Stoffe als Desinfektionsmittel im Lebensmit-
tel- und Futtermittelbereich nichts zu suchen. Dieses ein-
deutige Verbot sollte in der Verordnung erhalten bleiben.
Zum Abschluss meiner Rede möchte ich aber noch
auf etwas wirklich Erfreuliches hinweisen: Die Biozid-
verordnung ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es
ist, dass der Deutsche Bundestag nun durch das Urteil
des Bundesverfassungsgerichts und den Vertrag von Lis-
sabon schon zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit
hat, Entscheidungen auf europäischer Ebene zu beein-
flussen. Das deutsche Parlament unterstreicht mit die-
sem Antrag, dass es beim Schutz der Bevölkerung vor
den Gefahren von Bioziden keine Rückschritte zulässt.
Das Signal ist klar: Unser Recht auf Mitsprache bei eu-
ropäischen Entscheidungen werden wir selbstbewusst
wahrnehmen.
Dr. Bärbel Kofler (SPD): Die Revision der europäi-
schen Biozidrichtlinie, unser heutiges Thema, ist ein
weites Feld für naturwissenschaftliche Experten. Im
Umweltausschuss haben wir Fachpolitiker den vorlie-
genden Entwurf mehrfach und auf hohem Niveau bera-
ten. In der heutigen Plenardebatte geht es darum, nicht in
eine Chemievorlesung zu verfallen, sondern für die Bür-
gerinnen und Bürger verständlich zu machen, worum es
eigentlich geht: Um Produkte, die sich in jedem Haus-
halt finden, wie antibakterielle Putzmittel, Mücken-
sprays und Holzschutzmittel. Die Verbraucher haben
also im Alltag direkten Kontakt mit Bioziden, das heißt
mit Substanzen, die unerwünschte Organismen vernich-
ten und die zum Teil dieselben Wirkstoffe wie Pestizide
enthalten. Wichtig für die Verbraucher ist dabei, dass
Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel und
Rattengift aber auch das Risiko unerwünschter Neben-
wirkungen für Mensch und Umwelt haben. Sie können
Wirkstoffe enthalten, die Krebs erzeugen, das Erbgut
verändern, die Fruchtbarkeit herabsetzen oder das Hor-
monsystem stören. Daher gibt es in Deutschland eine
Zulassungspflicht für Biozidprodukte vor deren erstma-
ligem Inverkehrbringen. Auf europäischer Ebene wird
der Umgang mit Biozidprodukten bisher durch eine EU-
Richtlinie aus dem Jahr 1998 geregelt, die jetzt überar-
beitet werden soll. Das ist auch dringend notwendig;
denn diese Produkte sind auf dem Vormarsch. Der Ab-
satz von Insektensprays und Haushaltsdesinfektionsmit-
teln steigt in Deutschland und Europa ungebrochen an.
Auf dem Markt sind innerhalb der EU derzeit etwa
400 000 Tonnen Wirkstoffe in insgesamt 50 000 Produk-
ten. Deutschland nimmt mit rund 20 000 verschiedenen
Biozidprodukten einen Spitzenrang unter den Mitglied-
staaten ein.
Diese Zahlen zeigen deutlich, dass wir handeln müs-
sen, wenn wir unser Leitprinzip für Reformen – die Idee
der nachhaltigen Entwicklung – ernst nehmen. Nachhal-
tigkeit heißt, dass wir einen fairen Interessenausgleich
zwischen Ökonomie, Sozialem und Ökologie suchen.
Nachhaltigkeit heißt, dass wir Verantwortung für das Le-
ben künftiger Generationen übernehmen. Insofern ist sie
nicht vereinbar mit der heutigen Kurzfristigkeit, die be-
triebswirtschaftliche Entscheidungen prägt.
Das bedeutet für unser heutiges Beratungsthema: Bei
der Revision der europäischen Biozidrichtlinie müssen
wir sicherstellen, dass die angestrebten Vereinfachungen
und ein gewünschter Bürokratieabbau nicht auf Kosten
des Umwelt- und Verbraucherschutzes gehen. Der
Hauptzweck der Verordnung sollte der Schutz der Um-
welt und der menschlichen Gesundheit vor den mögli-
chen negativen Folgen der Verwendung von Bioziden
sein. Wenn man sich den vorliegenden Entwurf aber ge-
nau ansieht, scheint das vorrangige Ziel der EU-Kom-
mission bei der neuen Verordnung zu sein, den freien
Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Gemein-
schaft zu steigern. Im Gesetzestext finden sich zahlrei-
che Änderungen, die die Zulassung und das Inverkehr-
bringen von Biozidprodukten vereinfachen sollen. Auch
laut Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregie-
rung soll die Zulassung von Bioziden erleichtert werden.
Auch wir von der SPD setzen uns für einen modernen
Industriestandort Deutschland, für Forschung und Inno-
vationen ein. Aber wir sagen auch deutlich: Es darf kei-
nen einseitigen Blick auf die Förderung der Biozidver-
marktung geben. Unser Hauptaugenmerk muss weiterhin
auf einen vorsorgeorientierten Schutz von Mensch, Um-
welt und Tier gerichtet sein. Das ist aus unserer Sicht auch
der Hauptzweck bei der Revision der europäischen Bio-
zidrichtlinie. Aber leider wird er durch den heute zu be-
ratenden Vorschlag nicht erfüllt.
Lassen Sie mich konkret auf die Beratungsvorlage
eingehen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grund-
sätzlich die Revision der europäischen Biozidrichtlinie.
Im vorliegenden Vorschlag werden etliche zutage getre-
tene Schwachstellen der vorherigen Regelung beseitigt
und eine Reihe von Elementen, insbesondere zum Um-
gang mit Daten und Verfahrensvorschriften, verbessert
und harmonisiert. Wir freuen uns, dass wichtige Prinzi-
pien aus der neuen Verordnung zur europäischen Chemi-
kalienpolitik, REACH, übernommen wurden. Beispiels-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3281
(A) (C)
(D)(B)
weise wurde der Geltungsbereich auf Gegenstände und
Materialien erweitert, die mit Biozidprodukten behan-
delt wurden. Das heißt konkret, dass Erzeugnisse wie
Farben, Textilien, Teppiche oder Lederwaren mit Biozi-
den ausgerüstet sind und durch den Import aus Drittlän-
dern in die EU gelangen. Durch die Revision wird end-
lich eine relevante Lücke im bisherigen Biozidrecht
geschlossen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass zukünftig
in der EU nur Erzeugnisse vermarktet werden dürfen,
deren Biozidausrüstung auch in der EU zugelassen ist.
Das ist vor allem für die europäischen Verbraucherinnen
und Verbraucher eine erfreuliche Verbesserung des
Schutzes vor gefährlichen Stoffen.
Die SPD-Bundestagsfraktion sieht jedoch noch einen
deutlichen Änderungsbedarf des vorliegenden EU-Ent-
wurfs, da in der bisherigen Fassung dem vorsorgenden
Umwelt- und Gesundheitsschutz noch nicht genügend
Rechnung getragen wird. Mit dieser Forderung stehen
wir nicht alleine da. Ein breites Bündnis von Umwelt-,
Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden haben
Vorschläge und Forderungen für ein besseres Biozid-
recht vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher
einen Entschließungsantrag in die Beratungen im Um-
weltausschuss eingebracht. Wir fordern die Bundesre-
gierung auf, sich bei den Verhandlungen im Umweltmi-
nisterrat für folgende Änderungen einzusetzen. Das
Vorsorgeprinzip muss auch in dieser neuen Regelung zur
Anwendung kommen, wie bei der Chemikalien- und
Pestizidgesetzgebung. Dieses Prinzip bedeutet, vorsorg-
lich Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Um-
fang der Gefahr noch nicht vollständig abzuschätzen ist.
Nur so können wir das hohe Schutzniveau für die Um-
welt und die Gesundheit von Mensch und Tier auch wei-
terhin gewährleisten.
Die geplante Biozidverordnung muss mit geltenden
Umweltschutzgesetzen und Umweltschutzstandards ver-
knüpft werden, zum Beispiel die Umweltqualitätsziele
der Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Definition des so-
genannten Schadorganismus muss enger gefasst werden.
Es muss klargestellt werden, dass Biozide nur zur
Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden dürfen – und
nicht auch gegen sogenannte unerwünschte Lebewesen,
die nicht schädlich sind. Wir fordern darüber hinaus ei-
nen strikten Ausschluss von besonders gesundheits- und
umweltgefährlichen Stoffen. Wir unterstützen den Vor-
schlag, dass künftig Biozidwirkstoffe mit krebserregen-
den, fortpflanzungsschädigenden, erbgutverändernden
oder hormonell wirksamen Eigenschaften ausgeschlos-
sen werden sollen. Diese Regelung sollte aber erweitert
werden. Es gibt noch zahlreiche Stoffe, die von der Re-
gelung noch nicht erfasst sind, aber eine besonders ge-
fährdende Wirkung haben, wie die sogenannten PBT-
Stoffe, vPvB-Stoffe und POPs-Stoffe. Auch die Anwen-
dung des Substitutionsprinzips, also der Ersatz von ge-
fährlichen Chemikalien durch sichere Alternativen,
sollte konsequenter durchgeführt werden. Innovationen
für Alternativen sollten gefördert werden. Die Zulas-
sung, Vermarktung und Verwendung von Bioziden muss
transparent sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher
müssen aktiv über die Vorsorgemaßnahmen und unbe-
denkliche neue Alternativverfahren informiert werden.
Auch aus Tierschutzsicht besteht dringender Nach-
besserungsbedarf. So sollten zum Beispiel tierversuchs-
freie Alternativen – als Ersatz für die in den Datenanfor-
derungen vorgeschriebenen Tierversuche – für die
Antragsteller attraktiver werden.
Für die SPD steht der Mensch im Mittelpunkt. Des-
halb geht es uns bei der Revision der europäischen Bio-
zidrichtlinie auch in erster Linie um den gesundheitli-
chen Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher
und nicht vorrangig um den Schutz der Unternehmen,
die Biozidprodukte herstellen, wie es die Regierungs-
fraktionen in ihrem Entschließungsantrag darlegen. Es
ist den Regierungsfraktionen leider nicht gelungen, mit
ihrem Entschließungsantrag an unser Niveau heranzu-
kommen.
In der heute zur Abstimmung stehenden Beschluss-
empfehlung gibt es keinen Satz zur Vorsorge, keinen
Satz zur Substitution, keinen Satz zum Tierschutz. Für
die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene bedeu-
tet das, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung leider
ihre Chance verspielt, sich für das hohe Schutzniveau für
die Umwelt, die Gesundheit der Menschen und den Tier-
schutz als Hauptzweck der Verordnung einzusetzen. Aus
diesem guten Grund lehnt die SPD-Bundestagsfraktion
auch den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU/
CSU und FDP ab.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar grund-
sätzliche Gedanken zum heutigen Thema formulieren.
Wir alle können froh sein über unseren heutigen hohen
Standard im Bereich der Hygiene und Gesundheit. Auch
in Deutschland produzieren Unternehmen Produkte, die
für unser tägliches Leben eine echte Bereicherung dar-
stellen. So fortschrittlich die Innovationen im Bereich
der Biozidprodukte heutzutage auch sind, stellt sich
doch für die Verbraucher trotzdem häufig die einfache
Frage: Muss das alles sein? Ob keimfrei sprühen, wi-
schen oder waschen, ob Badewannen, Müllsäcke oder
Socken mit antibakterieller Ausstattung – wer will, kann
den Kampf gegen Keime an jeder Front im Haushalt auf-
nehmen. Aber wie wirksam die Produkte sind und inwie-
weit Infektionskrankheiten dadurch vereitelt werden, das
bleibt dem Hoffen der Verbraucher überlassen. Das Um-
weltbundesamt, das Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie das
Robert Koch-Institut bewerten die chemische Entkei-
mung im Haushalt als „überflüssig“ und extrem schäd-
lich. Es gibt natürlich eine Existenzberechtigung für
echte Desinfektionsmittel – in Krankenhäusern, Lebens-
mittelbetrieben, in der Veterinärmedizin. Aber dort soll-
ten Biozide nur von ausgebildeten Personen angewendet
werden, die sich mit Konzentration, Wirkungsspektrum
und Einwirkzeiten auskennen. Ein Wissenschaftler des
Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene
der Uniklinik Freiburg hat es auf den Punkt gebracht:
„Das Szenario der allgemeinen Bedrohung durch Keime
ist Panikmache und eine Erfindung von Marketingstrate-
gen.“
Die Bundesregierung sollte bei den Beratungen auf
europäischer Ebene das nicht aus dem Auge verlieren.
Sie handeln im Auftrag der Konsumentinnen und Kon-
3282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
sumenten unseres Landes und nicht im Auftrag der Wirt-
schaftsverbände.
Dr. Lutz Knopek (FDP): Biozide sind Stoffe oder
Zubereitungen, denen bestimmungsgemäß die Eigen-
schaft innewohnt, Lebewesen abzutöten oder zumindest
in ihrer Lebensfunktion einzuschränken. Aufgrund die-
ser potenziell gefährlichen Eigenschaften von Bioziden
ist die Begrenzung des mit der Verwendung von Biozid-
produkten einhergehenden Risikos für den Menschen
und für Organismen von besonderer Bedeutung. Der am
12. Juni 2009 vorgelegte Verordnungsentwurf der Kom-
mission zur Revision der Biozid-Produkte-Richtlinie
strebt dazu eine Vereinfachung und Harmonisierung der
Biozidgesetzgebung in der Europäischen Union an. Ziel
der Verordnung ist es, der laufenden technischen Ent-
wicklung Rechnung zu tragen sowie die in der bisheri-
gen Anwendung der Biozid-Produkte-Richtlinie festge-
stellten Schwächen und Probleme zu beheben. Der
Kommissionsentwurf wird diesen Zielen leider nicht ge-
recht. Die Koalition aus CDU, CSU und FDP hat daher
einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt, mit
dem die Bundesregierung beauftragt wird, sich für eine
Überarbeitung auf europäischer Ebene einzusetzen.
Uns geht es dabei vor allem um zwei Punkte: Erstens.
Die bisherige aufwendige Praxis paralleler eigenstaatli-
cher Zulassungsverfahren ist zu teuer und zu bürokra-
tisch. Wir machen uns daher stark für eine Ausweitung
und Stärkung der neuen Gemeinschaftszulassung. Die
vorgesehene Beschränkung des Verfahrens auf zwei
Fallgruppen, Produkte mit neuen Wirkstoffen und Nied-
rig-Risiko-Produkte, ist unsachgemäß und macht das
Verfahren für die Praxis bedeutungslos. Mit der Auswei-
tung der Gemeinschaftszulassung erhalten die Unterneh-
men Anreize zur Produktinnovation, da sie ihre Produkte
dann europaweit vermarkten können. Kleine, national
segmentierte Märkte haben ein zu geringes Umsatzpo-
tential, um eine solche Wirkung zu entfalten. Neue, we-
niger gefährliche Wirkstoffe werden aber nur dann ent-
wickelt werden, wenn es betriebswirtschaftlich Sinn
macht.
Zweitens. Da wir Liberale grundsätzlich einen ganz-
heitlichen Bewertungsansatz verfolgen, ist eine Erweite-
rung der Ausschlusskriterien um Umweltkriterien, na-
mentlich bioakkumulative, persistente und toxische
Stoffe sowie um persistente organische Verbindungen,
wichtig und sinnvoll. Damit wird den vielfältigen ökoto-
xikologischen Risiken, die beim Einsatz von Bioziden
entstehen können, Rechnung getragen. Jedoch lehnen
wir das faktische Verbot bestimmter Produktgruppen,
wie sie in Art. 5 des Verordnungsentwurfs vorgesehen
sind, ab. Die Nichtaufnahme von Wirkstoffen in die Po-
sitivliste auf Anhang 1 der Verordnung kann nur dann
begründet werden, wenn eine individuelle, expositions-
basierte Risikoabwägung zu dem Schluss kommt, dass
Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis
zueinander stehen. Gerade bei den Schädlingsbekämp-
fungsmitteln, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften pau-
schal ausgeschlossen werden sollten, muss bedacht wer-
den, dass ihre Verwendung immer im Rahmen eines
integrierten Schädlingsbekämpfungskonzeptes erfolgt.
Der Einsatz von Giften ist immer nur Ultima Ratio. Die
meiste Schädlingsbekämpfung kommt heute ohne sie
aus. Erst wenn der Einsatz von Köderboxen nicht zum
Erfolg führt, kommen Biozide zum Einsatz. Eine Kon-
trolle im Anschluss und ein Einsammeln der Kadaver
und nicht gebrauchter Köder sind Teil des sachgerechten
Einsatzes, der der Risikominimierung dient.
Zum Abschluss meiner Rede will ich noch kurz auf
einen Kritikpunkt der Opposition eingehen. SPD, Links-
partei und Grüne haben – auf Zuruf des Tierschutzver-
bandes – im Ausschuss und in ihren Entschließungsan-
trägen suggeriert, dass der Verordnungsentwurf den
Tierschutz nicht ernst genug nimmt und dass auf Tier-
versuche praktisch ganz verzichtet werden könnte. Die-
sem Eindruck will ich an dieser Stelle entschieden entge-
gentreten. Der Einsatz von Tierversuchen ist – leider –
auch weiterhin unvermeidlich. Zur Feststellung von Re-
produktionstoxizität und Teratogenität reichen In-vitro-
Versuche grundsätzlich nicht aus. Schädigungen, die am
Ende eines Lebenszyklus oder sogar erst nach mehr als
einer Generation auftreten, können nur am lebenden Or-
ganismus festgestellt werden. Deshalb sind Forderungen
nach einem zu weitgehenden Verbot von Tierversuchen
deplatziert. Zudem sind die Bestimmungen zur Minimie-
rung von Tierversuchen und zum Austausch von Ver-
suchsdaten im Verordnungsentwurf bereits ausreichend.
In Art. 51 heißt es dazu: „Versuche an Wirbeltieren wer-
den nur als letzter Ausweg durchgeführt. Versuche dür-
fen nicht mehrfach ausgeführt werden.“ Der Datenaus-
tausch ist bei Tierversuchen außerdem ohnehin
obligatorisch.
Für uns ist die Kritik der Opposition an dieser Stelle
daher nicht nachvollziehbar. Sie dient offensichtlich nur
als vorgeschobener Grund, um einen ausgewogenen und
differenzierten Antrag ablehnen zu können. Wir machen
lieber konstruktive Politik.
Ralph Lenkert (DIE LINKE): Mit der Biozidrichtli-
nie stellen EU und Bundesregierung Industrieinteressen
über Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Biozide sind
Gifte, die Lebewesen töten oder massiv beeinträchtigen.
Der notwendige, auch unvermeidbare Einsatz von Biozi-
den zur Bekämpfung von schädlichen Insekten und Na-
gern, Pilzen, Bakterien, Viren und auf anderen Gebieten
muss deshalb mit Vorsicht erfolgen und auf das notwen-
dige Mindestmass begrenzt werden. Rattengifte töten
auch Menschen, Insektengifte schädigen die Fortpflan-
zungsfähigkeit von Frauen und Männern, und Anti-Pilz-
mittel lösen Atemwegserkrankungen und Krebs aus.
Eine strenge Reglementierung der Zulassung von Biozi-
den, Einsatz von gut geschultem Personal bei der Nut-
zung von Bioziden sowie klare Verwendungsrichtlinien
wie bei der Pestizidverordnung wären erforderlich.
Statt den bestmöglichen Schutz von Mensch und Na-
tur sichert diese Richtlinie eine einfache EU-weite Zu-
lassung dieser gefährlichen Stoffe. In Kopplung mit der
EU-Dienstleistungsrichtlinie wird das erwähnte Fach-
kräftegebot jedoch zur Farce. Die Einhaltung von An-
wendungsvorschriften und Einsatzbeschränkungen wird
kaum überprüft. Hier handeln EU und Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3283
(A) (C)
(D)(B)
grob fahrlässig. So kann Maries Opa weiter nach dem
Motto „Viel hilft viel“ gegen Mehltau spritzen, Oma
sprüht gegen Essigfliegen, Papa pinselt gegen Schim-
mel, und Mama wäscht die Haare ihres Kindes mit Lin-
dan, als Pestizid wegen der Giftigkeit verboten, gegen
Kopfläuse in der Bundesrepublik bis 2007 noch zugelas-
sen. 20 Jahre später braucht Marie keine Verhütungsmit-
tel – sie wurde durch diese Biozide unfruchtbar –, weil
ihre Eltern und Großeltern der staatlichen Zulassung ver-
trauten – skandalös.
Gefährliche Biozide müssten schnellstmöglich ersetzt
werden. Was passiert jedoch? Ausnahmeregelungen für
altbekannte Wirkstoffe werden so lange verlängert, wie
es keine alternativen Wirkstoffe gibt. Da die Hersteller
bei fehlenden ungefährlicheren Bioziden problemlos und
ohne Kosten die Zulassung ihrer vorhandenen Biozide
verlängert bekommen, haben sie kein Interesse an Neu-
entwicklungen zur Verminderung von unerwünschten
Nebenwirkungen der Biozide.
50 000 Biozide gibt es in der EU – 20 000 in der Bun-
desrepublik, die meisten mit Bestandsschutz. Die Zahl
möglicher Wechselwirkungen ist höher als die mögli-
chen Kombinationen beim Lotto. Der sachgerechte Ein-
satz dieser Mittel würde herausragend geschultes Perso-
nal benötigen. Wie das bei einem Fachvortrag bei einem
Apotheker in Portugal oder bei einem zweiwöchigen
Crashkurs in der Bundesrepublik vermittelt werden soll
ist fraglich. Die Linke sieht die Notwendigkeit einer
Biozidverordnung. Wir fordern, die Ausnahmeregelun-
gen aufzuheben. Die Industrie wird, wenn unter Druck
gesetzt, neue Wirkstoffe mit geringerem Gefahrenpoten-
zial entwickeln. Beim FCKW-Kühlschrank konnten
nach dem Durchbrechen der Blockade durch die kleine
Firma Foron die Marktführer Siemens und Miele dann in
nur sechs Monaten auch FCKW-frei produzieren, was
vorher laut Industrie nicht möglich war.
Wir fordern, den Beruf des Schädlingsbekämpfers mit
den hohen bundesdeutschen Standards europaweit ver-
bindlich zu machen. Nur so kann das notwendige Fach-
wissen bei dem Biozideinsatz gesichert werden. Um den
regionalen Besonderheiten entsprechen zu können und
damit jeder EU Staat das Recht hat, über die Mindest-
schutzstandards für seine Bürger hinauszugehen, fordern
wir, dass jedes Land das Recht hat, Zulassungen von
Bioziden zu verweigern.
Diese Richtlinie erfüllt leider umfänglich den An-
spruch der Industriefreundlichkeit, statt den Anspruch zu
erheben, den bestmöglichen Schutz von Mensch und Na-
tur zu sichern. Das ist nicht der Weg für die Linke. Für
uns stehen Mensch und Natur an erster Stelle. Deshalb
lehnen wir diese Vorlage ab.
Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Der vorgelegte Vorschlag zur EU-Biozidverordnung
schützt Mensch, Tier und Umwelt nicht ausreichend.
Vielmehr ist er ein weiterer Beweis dafür, dass die Re-
gierungskoalition den Schutz der Herstellerinteressen
über den Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen
stellt. Die Regelung zum Einsatz von Biozidprodukten
muss zum Ziel haben, Mensch, Tier und Umwelt wirk-
sam vor giftigen Biozidprodukten zu schützen. Das
Motto kann nicht sein: Alle notwendigen Biozidpro-
dukte, gleich wie risikobehaftet, müssen jederzeit auf
dem Markt verfügbar sein. Die Marktverfügbarkeit und
die Verfahrensvereinfachung stehen im Mittelpunkt ihres
Vorschlages, der vorsorgende Schutz der Verbraucher
spielt jedoch eine sehr geringe Rolle. Ich muss schon sa-
gen: Die Schädlingsbekämpfungslobby hat sich durchge-
setzt. Wenn man den Vorschlägen vonseiten der FDP zu-
hört, bekommt man den Eindruck, dass es wichtiger sei,
Bürgerinnen und Bürger vor Rattenplagen zu schützen
als vor besonders gesundheits- und umweltgefährdenden
Stoffen. Für meine Fraktion hingehen ist unabdingbar,
dass die Anwendung von besonders risikoreichen Sub-
stanzen, wie beispielsweise PBT- und POP-Stoffe, aus-
geschlossen wird und problematische Biozidprodukte
nicht generell, sondern nur in Ausnahmen zugelassen
werden können. Das wird die erfolgreiche Bekämpfung
von Rattenplagen nicht verhindern, die Menschen aber
wirksam vor Risikoprodukten schützen.
Wir hören, dass insbesondere die FDP einen Innova-
tionsschub für den deutschen Biozidmarkt fordert. Das
sehen wir auch so. Allerdings heißt Innovation für uns:
Entwicklung von Niedrigrisikoprodukten. Die von Ihnen
geforderte gemeinschaftliche Zulassung für alle Pro-
dukte in der EU schafft Anreize ab, Niedrigrisikopro-
dukte auf den Markt zu bringen. Wir fordern Sie auf: Pri-
vilegieren sie Niedrigrisikoprodukte und fördern Sie
damit Innovationen, die zum Schutz von Umwelt und
Mensch beitragen. Wir kritisieren, dass mit diesem Ent-
wurf der EU-Verordnung die Bevölkerung nicht ausrei-
chend vor Risikoprodukten geschützt wird. Wenn Sie der
Verordnung so trotzdem unverändert zustimmen wollen,
dann sollten Sie zumindest alles tun, um die Verbraucher
über mögliche Risiken von und Alternativen zu Biozid-
produkten zu informieren. Aber auch hier vermissen wir
weitergehende Forderungen. Sorgen Sie für Transpa-
renz, setzen Sie sich dafür ein, dass die Bevölkerung eu-
ropaweit über die Risiken von Biozidprodukten, über
Vorsorgemaßnahmen und über unbedenkliche Alterna-
tivverfahren informiert wird.
Als Letztes noch ein Wort zum Tierschutz. Sie sagen,
grundsätzlich sei es richtig, Tierversuche weitgehend zu
reduzieren. Leider findet sich davon wenig in ihrem Ver-
ordnungsvorschlag. Klare Leitlinien zur Verhinderung
von Tierversuchen und Anreize zur Verwendung von Al-
ternativmethoden fehlen. Und wenn sie sagen, wie die
Kollegen von der FDP das im Ausschuss getan haben,
dass der Verzicht auf Tierversuche mit massiven Risiken
für den Menschen verbunden ist, dann sage ich Ihnen:
Nehmen Sie den Tierschutz endlich ernst und setzen Sie
für die Anwendung bereits bestehende zuverlässige und
EU-weit anerkannte Alternativmethoden ein. Der vorge-
legte Verordnungsvorschlag und der Entschließungsan-
trag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP schützen
Mensch, Tier und Umwelt nicht wirksam vor gefährli-
chen Biozidprodukten. Nicht zum ersten Mal stellt die
Koalition ihre Umweltpolitik unter das Motto Entbüro-
kratisierung, Marktfreiheit und Schutz der Hersteller.
Der Verbraucherschutz hingegen bleibt auf der Strecke.
3284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Anlage 10
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Zur Stabilisierung
des Rentenniveaus: Riester-Faktor streichen –
Keine nachholenden Rentendämpfungen vor-
nehmen (Tagesordnungspunkt 15)
Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Das Sys-
tem der gesetzlichen Rentenversicherung erbringt in die-
sem Jahr eine großartige Solidarleistung zugunsten der
20,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutsch-
land. Da die jeweils zum 1. Juli eines Jahres vorzuneh-
mende Rentenanpassung gemäß der seit der Einführung
der dynamischen Rente im Jahr 1957 geltenden Regeln
der Lohnentwicklung des Vorjahres folgt, müssten ei-
gentlich die Renten zum 1. Juli 2010 gesenkt werden.
Denn die Auswirkungen der Finanz- und Kapitalmarkt-
krise haben 2009 dazu geführt, dass wir leider eine ins-
gesamt in Deutschland negative Lohnentwicklung hat-
ten, nämlich um minus 0,4 Prozent. Die für die
Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt
für das Jahr 2009 in den alten Ländern minus 0,96 Pro-
zent. In den neuen Ländern sind diese geringfügig um
0,61 Prozent gestiegen. Doch schon in der Großen Ko-
alition haben wir für diese Situation vorgesorgt. Mit der
neu ins Rentenrecht aufgenommenen Rentengarantie ha-
ben wir eine klare und eindeutige Botschaft an die Rent-
nerinnen und Rentner ausgesandt: Was auch immer an
der Lohnfront geschehen mag, eine Rentenkürzung gibt
es nicht. Deshalb gibt es trotz negativer Lohnentwick-
lung im Jahr 2009 zum 1. Juli 2010 keine Rentenkür-
zung, sondern eine Garantie, dass alle Renten auf der
bisherigen Höhe bleiben. Auch für die Rentnerinnen und
Rentner haben wir einen zusätzlichen Schutzschirm auf-
gespannt, der vor den negativen Auswirkungen der Krise
schützt.
Diese großartige Solidarleistung der Rentenversiche-
rung muss natürlich auch finanziert werden. Und diese
Finanzierung erbringen die rund 35 Millionen aktuellen
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zur gesetzlichen
Rentenversicherung. Solidarität ist aber keine Einbahn-
straße. Deshalb ist es mehr als recht und billig, dass in
künftigen Jahren, wenn die Renten trotz positiver Lohn-
entwicklung wieder steigen können, Stück für Stück
diese zusätzliche Solidarleistung wieder ausgeglichen
wird. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutsch-
land ist grundlegend auf die Solidarität der Generationen
aufgebaut. Wer diese Solidarität zerstört, zerstört die
Rentenversicherung.
Was die Fraktion Die Linke beantragt, bewirkt aber
genau dieses: Die Solidarität zwischen den Generationen
wird einseitig aufgekündigt. Die Rentenversicherung
wird ihrer Basis beraubt, und das machen wir im Inte-
resse der Rentnerinnen und Rentner wie der Beitragszah-
lerinnen und Beitragszahler nicht mit. Nicht Entsolidari-
sierung, nein, mehr Solidarität ist notwendig, wenn das
Rentensystem auch in Zukunft funktionieren soll, wenn
die Zahl der Älteren im Verhältnis zur Zahl der Jüngeren
deutlich zunimmt. Wer entsolidarisiert, zerstört die ge-
setzliche Rentenversicherung.
Wir dagegen wollen die Rentenversicherung auch für
die Zukunft leistungsfähig und sicher machen. Das Soli-
daritätsprinzip in der Rente war und ist auch der Grund
für die Einführung sogenannter Dämpfungsfaktoren in
der Rentenformel, also Altersvorsorgefaktor, Riester-
Faktor, und Nachhaltigkeitsfaktor. Es ist daher höchst
problematisch, auf die Nachholung der wegen der An-
wendung der Rentenschutzgarantie nicht realisierten An-
passungsdämpfungen auf alle Zeiten einfach zu verzich-
ten. Gerade bei der Rentenanpassung müssen die Belange
der Rentnerinnen und Rentner mit denen der künftig Ver-
sicherten vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung ausgelotet werden. Hier ist zu be-
rücksichtigen, dass künftig – bedingt durch die geringe
Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung – im-
mer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegen-
überstehen, sodass die Beitragsbelastung ohne gegen-
steuernde Maßnahmen erheblich steigen würde. Um eine
generationengerechte Verteilung der mit einer älter wer-
denden Gesellschaft verbundenen Ausgaben zu gewähr-
leisten, hat der Gesetzgeber die Anpassungsformel in den
vergangenen Jahren ergänzt: Der Faktor für die Verände-
rung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des
Altersvorsorgeanteils sowie der Nachhaltigkeitsfaktor
berücksichtigen sowohl die steigenden Aufwendungen
der Jüngeren für ihre private zusätzliche Vorsorge als
auch Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis von
Rentnern zu Beitragszahlern.
Eine Abschaffung der Dämpfungsfaktoren hätte dem-
nach erhebliche Mehrausgaben zur Folge. Deren Finan-
zierung würde die Betragszahler überfordern und die
Rentnerinnen und Rentner nicht mehr angemessen an ei-
ner generationengerechten Rentenpolitik beteiligen.
Ohne Wirkung der Dämpfungsfaktoren würde der Bei-
tragssatz zur Rentenversicherung weit über die gesetz-
lich festgelegten Obergrenzen von höchstens 20 Prozent
bis 2020 bzw. höchstens 22 Prozent bis 2030 hinaus an-
steigen. Wegen der geltenden Fortschreibungsvorschrif-
ten wäre dies nicht nur mit einer erheblichen Belastung
der Versicherten und Arbeitgeber, sondern auch der
Steuerzahler verbunden, weil mit einem höheren Bei-
tragssatz auch höhere Bundesmittel verbunden sind.
Auch der Präsident der Deutschen Rentenversiche-
rung, Dr. Herbert Rische, hat in einem Interview mit
dem Tagesspiegel am 22. März 2010 darauf hingewie-
sen: „Ich muss aber darauf hinweisen: Wenn die unter-
bliebenen Rentenanpassungen nicht nachgeholt werden,
dann wird es nicht möglich sein, das angestrebte Bei-
tragssatzziel von 22 Prozent im Jahr 2030 – das übrigens
auch im Gesetz steht – einzuhalten.“ Darüber hinaus ist
darauf hinzuweisen, dass diese Faktoren nicht aus-
schließlich anpassungsdämpfend wirken; der Nachhal-
tigkeitsfaktor hat bei den Rentenanpassungen der Jahre
2007 und 2008 mit rund plus 0,2 Prozent und im Jahr
2009 mit rund plus 0,3 Prozent rentensteigernd gewirkt.
Eine Schutzklausel verhindert jedoch, dass es zu Renten-
kürzungen kommt. Schließlich existieren klare, gesetz-
lich festgeschriebene Vorgaben zur Rentenniveauhöhe,
die nicht unterschritten werden dürfen und – wie der
Rentenversicherungsbericht vom November vergange-
nen Jahres zeigt – auch nicht unterschritten werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3285
(A) (C)
(D)(B)
Im Übrigen ist der Antrag der Linken ein Nullantrag.
Selbst wenn der Antrag der Linken angenommen würde,
wäre nach der dann geltenden Rentenformel die Ren-
tenanpassung 2010 bei null. Also, einen Antrag vorzule-
gen, der suggeriert, es gäbe für die Rentnerinnen und
Rentner mehr, der aber in Wahrheit nicht mehr bringt als
null, das ist eine bewusste Rentnertäuschung, die hier die
Linken inszenieren.
Dass wir als Gesetzgeber die Interessen der Rentne-
rinnen und Rentner dennoch stets im Blick haben, zeigt
sich an den Rentenanpassungen der Jahre 2008 und
2009, bei denen die stufenweise Erhöhung der Riester-
Treppe ausgesetzt wurde, um die Rentnerinnen und
Rentner stärker am Wirtschaftsaufschwung teilhaben zu
lassen. Dadurch fielen die Rentenanpassungen zum
1. Juli 2008 sowie zum 1. Juli 2009 um jeweils rund
0,65 Prozentpunkte höher aus. Und eben auch in Zeiten
der Krise schützen wir mit der Rentengarantie die Rent-
nerinnen und Rentner umgekehrt vor Rentenkürzungen.
Generationengerechtigkeit und Generationensolidari-
tät sind die Basis einer funktionierenden und zukunfts-
festen Altersvorsorge. Generationengerechtigkeit und
Generationensolidarität sind das Markenzeichen der Al-
tersvorsorgepolitik der Bundesregierung. Und deshalb
werden wir jeden Anschlag auf diese Prinzipien im Inte-
resse der Rentnerinnen und Rentner wie der Beitragszah-
lerinnen und Beitragszahler mit aller Entschiedenheit ab-
wehren.
Max Straubinger (CDU/CSU): Ich möchte heraus-
stellen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die beste
Grundlage dafür, dass es in Deutschland keine Altersar-
mut gibt. Deutschland verfügt dank der rentenpoliti-
schen Maßnahmen der vergangenen Jahre mit den drei
Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Al-
tersvorsorge und private Altersvorsorge über ein stabiles
und zukunftsfähiges Altersvorsorgesystem. Gerade diese
Bundesregierung hat die wesentlichen Grundlagen dafür
geschaffen, dass die Menschen zukünftig nicht mit Al-
tersarmut konfrontiert sein werden. Deutschland hat der-
zeit die geringste Altersarmut aller europäischen Länder
zu verzeichnen.
Die Riester-Förderung gibt es gezielt für Geringver-
diener: Die Förderquote für Niedrigverdiener beträgt
92 Prozent. Die staatliche Förderung kommt gerade Ge-
ringverdienern zugute. Außerdem hat es die kluge Poli-
tik dieser Bundesregierung ermöglicht, dass viele Men-
schen in Arbeit und Brot gekommen sind. Dies bedeutet
auch mehr Schutz vor Altersarmut. Grundlage für die Fi-
nanzierung der Altersversorgung ist die Erwerbstätig-
keit. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist das Verdienst
der von Dr. Angela Merkel geführten Bundesregierung
und eine Grundlage dafür, dass die Altersversorgung
weiterhin sicher ist.
In den letzten Jahren mussten einige notwendige Ver-
änderungen im Rentensystem durchgeführt werden. Man
muss sehen, dass man in der Rentenpolitik aufgrund
neuer Gegebenheiten immer wieder Veränderungen her-
beiführen muss. Unsere Rentenpolitik, die auf Dauer an-
gelegt ist, sichert die Renten in Deutschland. Es bleibt
dabei auch bei der Leistungsorientierung in der Rente.
Letztlich folgt sie den Löhnen.
Und – das ist eine wichtige Botschaft für die Rentne-
rinnen und Rentner in Deutschland – die Rente ist auch
in der Krise verlässlich. Wir sind uns unserer sozialen
Verantwortung bewusst und werden ihr gerecht. Obwohl
die Löhne aufgrund der Wirtschaftskrise im vergangenen
Jahr gesunken sind, müssen die Rentnerinnen und Rent-
ner keine Rentenkürzung hinnehmen. Dies verhindert
die gesetzliche Schutzklausel. Entscheidend für die Ren-
tenentwicklung 2010 ist die Effektivlohnentwicklung,
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, 2009. Durch
die massive internationale Finanz- und Wirtschaftskrise
sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland im
Jahr 2009 erstmals seit über 50 Jahren gesunken. Die
Wirtschaftskrise hat zu sinkenden Pro-Kopf-Löhnen ge-
führt. Dies ist der Preis für den Erhalt Tausender Ar-
beitsplätze gewesen. Neben den Konjunkturprogrammen
war der entscheidende Stabilisator am Arbeitsmarkt die
Kurzarbeit. Sie hat einerseits Arbeitsplätze gesichert bei
drastischem Rückgang von Produktion und Arbeitsvolu-
men. Andererseits hat die Kurzarbeit, die sich durch
einen Teillohnausgleich für nicht geleistete Arbeit aus-
zeichnet, in der Summe zu Lohneinbußen für Beschäf-
tigte geführt.
Damit die Rentengarantie nicht zulasten der jüngeren
Generationen geht, werden unterbleibende Rentenmin-
derungen in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhö-
hungen verrechnet. Die finanzielle Stabilität der Renten-
versicherung bleibt damit auch künftig gewahrt. Das
Ziel der Beitragssatzstabilität dürfen wir nicht aus den
Augen verlieren. Das ist eine Frage der Generationenge-
rechtigkeit. Die jungen Beitragszahler dürfen nicht Bei-
tragssätze zahlen müssen, unter denen ihr Leistungswille
zusammenbricht. Es ist eine Beitragssatzstabilität von
20 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bis
zum Jahr 2030 vorgesehen. Damit soll nicht nur Leis-
tungsgerechtigkeit, sondern auch Beitragsgerechtigkeit
gewährleistet werden, besonders für die betroffenen Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Das Rentenkonzept, das es angeblich bei der Linken
gibt, würde dazu führen, dass die Beitragszahler mit bis
zu 28 Prozent belastet würden. Angesichts der derzeiti-
gen Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung, zur Ar-
beitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung und der
Höhe der Steuerbelastung wäre dies eine ungeheure Be-
lastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da-
her lehne ich Ihren Antrag ab.
Anton Schaaf (SPD): Mit Ihrem Antrag wollen Sie,
liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke,
den Eindruck erwecken, die Dämpfungsfaktoren seien
verantwortlich dafür, dass die Renten in diesem Jahr
nicht steigen. Bewusst konstruieren Sie einen falschen
Begründungszusammenhang, um Verwirrung zu stiften.
Obwohl wir bereit sind, Ihre Sorge um die zukünftige
Entwicklung der Rente nachzuvollziehen, können wir
Ihre Forderungen, den Riesterfaktor zu streichen, auf
nachholende Rentendämpfungen zu verzichten und die
Ziele der Beitragssatzdeckelung aus dem SGB VI eben-
3286 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
falls zu streichen, nicht unterstützen. Unzweifelhaft wa-
ren und sind die Belastungen für die Rentnerinnen und
Rentner hoch. Die wenig erfreulichen Aussichten auf ge-
ringe Rentenanpassungen oder Nullrunden verstärken
diese noch. Ich kann mir deshalb vorstellen, in unsere
Überlegungen für ein Gesamtkonzept einer nachhaltigen
Alterssicherungspolitik auch die Verträglichkeit des
Altersvorsorgeanteils in eine Prüfung einzubeziehen. Al-
lerdings sehen wir die Hauptgefahr für das Alterssiche-
rungssystem an anderer Stelle: Unsichere Arbeitsver-
hältnisse und zu niedrige Löhne bedrohen die Rente. Die
Medienberichte über Pläne aus dem BMAS, den Kündi-
gungsschutz zu schleifen, bieten Anlass zur Sorge. Wir
warnen die Koalition aus CDU/CSU und FDP eindring-
lich davor, weiter Hand an den Kündigungsschutz zu le-
gen – mit fatalen Folgen für die Alterssicherung: für die
Rentenhöhe und das Renteneintrittsalter. Unsichere Ar-
beitsverhältnisse führen unweigerlich zu einem früheren
Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Gerade ältere Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schwer, eine
neue Beschäftigung zu finden. Auch der Gesundheit sind
befristete Arbeitsverhältnisse nicht gerade zuträglich.
Außerdem verhindern Sie weiterhin flächendeckende
Mindestlöhne. Sie sind auf dem falschen Weg. Mehr Fle-
xibilität bringt nicht automatisch mehr Arbeitsplätze.
Und wie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union
und FDP, gedenken Sie denn nun mit der angekündigten
Angleichung der Renten in Ost und West umzugehen?
Eine kürzlich erschienene DIW-Studie prognostiziert ge-
rade für die Menschen in den neuen Bundesländern ein
dramatisches Absinken der Renten. Es droht massenhaft
Altersarmut. Von Ihrer Vereinbarung im Koalitionsver-
trag, die Renten in Ost und West anzugleichen, rücken
Sie nun aber doch wieder ab. Dies haben Sie zumindest
auf Ihrem Parteitag Anfang dieser Woche erklärt. Vor
dem Ende der Legislaturperiode können die Rentnerin-
nen und Rentner also weder mit einem schlüssigen Kon-
zept noch mit einer tatsächlichen Angleichung rechnen.
War also alles nur Wahlkampf? Für die Rentenfinanzen
gilt: Es ist weitgehend Planungssicherheit zu gewährleis-
ten. Rentnerinnen und Rentner, Beitragszahlerinnen und
Beitragszahler müssen davon ausgehen können, dass sie
auch in 10, 20, 30 und in 40 Jahren eine angemessene
Rente bekommen und diese auch finanzierbar bleibt.
Das Umlageverfahren hat viele Vorteile, verlangt aber
auch Disziplin von denen, die verantwortlich sind. Wer-
den nur Verbesserungen im Rentensystem verlangt, wie
die Fraktion Die Linke mit dem vorliegenden Antrag, ist
noch nichts gegen die grundsätzlichen Probleme unserer
sozialen Sicherungssysteme getan. Machen Sie Vor-
schläge, wie sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gung gestärkt werden kann, dann haben Sie uns auf Ihrer
Seite. Wir sind davon überzeugt, dass der Modus der
Rentenanpassung kein Dogma sein darf. Auch bisher ha-
ben wir schon dementsprechend gehandelt, wenn wir es
für erforderlich hielten. Die von uns durchgesetzte Ren-
tengarantie oder die Aussetzung der Veränderung des Al-
tersvorsorgeanteils – auch Riester-Treppe oder Riester-
Faktor – für die Jahre 2008 und 2009 belegen dies.
Tatsache ist: Den Rentnerinnen und Rentnern in
Deutschland steht in diesem Jahr nach einer deutlichen
Rentenerhöhung im vergangenen Jahr um ansehnliche
2,41 Prozent in den alten Bundesländern und 3,38 Pro-
zent in den neuen Bundesländern eine Nullrunde bevor.
Tatsache ist aber auch: Wir haben mit der im vergange-
nen Jahr noch verabschiedeten Rentengarantie verhin-
dert, dass auf sinkende Löhne auch sinkende Renten fol-
gen. Ich bedaure für die rund 20 Millionen Rentnerinnen
und Rentner, dass ihre Bezüge nicht steigen. Allerdings
würde eine Rentensteigerung zum jetzigen Zeitpunkt die
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Gebühr be-
lasten. So viel nur zu Ihrer Forderung, die Beitragssatz-
deckelung zu streichen.
Ich will Ihnen erklären, warum die stagnierenden
Renten in diesem Jahr zunächst nichts mit den Dämp-
fungsfaktoren zu tun haben. Erstens. Die Rentenanpas-
sung folgt – wie die meisten von uns wissen – der jewei-
ligen Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen
diese nicht oder sinken sogar, so verharren die Renten
auf dem alten Niveau. Wegen der von uns eingebauten
Schutzmechanismen können die Dämpfungsfaktoren die
Renten nicht vermindern. Zusätzlich bewirkt die Renten-
garantie, dass auch eine negative Lohnentwicklung
keine kürzende Wirkung entfalten kann. Dies ist in die-
sem Jahr der Fall.
Zweitens. Zugleich gilt: Die Dämpfungsfaktoren wir-
ken nicht immer nur in eine Richtung. Sie sind keine
Kürzungsmechanismen per se. So hat sich der Nachhal-
tigkeitsfaktor schon mehrere Male 2007 wie auch 2008
positiv ausgewirkt – zuletzt noch im vergangenen Jahr
mit 0,31 Prozent. Immer wenn sich die Zahl der Rentner
zugunsten der Beitragszahler im Verhältnis verschiebt,
hat dies einen positiven Einfluss auf die Rentenanpas-
sung. Weil Ihnen das bewusst ist, geehrte Damen und
Herren von der Linksfraktion, fordern Sie vermutlich
nicht die Streichung des Nachhaltigkeitsfaktors, ver-
schweigen aber wissentlich dessen Funktionsweise. Er
passt offenbar nicht zu ihrer Argumentation.
Drittens. Eine Beitragssatzdeckelung ist notwendig,
weil wir Richtmarken brauchen. Neben dem Ziel, ein an-
gemessenes Rentenniveau zu halten, sind auch stabile
Beitragssätze wichtig. Das Alterssicherungssystem be-
sonders in einem Umlageverfahren muss im Gleichge-
wicht gehalten werden. Ursache der bevorstehenden
Nullrunde ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Diese sind zum ersten Mal seit über 50 Jahren gesunken.
Dies stellt uns vor ungeahnte Probleme. Auch in der Al-
terssicherung bekommen wir dies zu spüren. Löhne und
Gehälter sind krisenbedingt geschrumpft bzw. im Osten
nur gering gestiegen. Die für die Rentenanpassung maß-
gebliche Lohnentwicklung beträgt für das Jahr 2009 in
den alten Ländern minus 0,96 Prozent. In den neuen
Ländern ist eine geringe Steigerung von 0,61 Prozent zu
verzeichnen. Auch bei Aussetzung der Veränderung des
Altersvorsorgeanteils in diesem Jahr wäre – zumindest
im Westen – keine Rentensteigerung möglich. Im Ge-
genteil: Die Renten müssten trotzdem um 1,46 Prozent
gekürzt werden. In den neuen Bundesländern wäre eine
Rentensteigerung von 0,1 Prozent möglich. Nur die von
der SPD durchgesetzte Rentengarantie – erweiterte
Schutzklausel – verhindert eine Kürzung. Nach Berück-
sichtigung aller Elemente der Rentenformel müssten die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3287
(A) (C)
(D)(B)
Renten um insgesamt 2,1 Prozent im Westen und
0,55 Prozent in Osten abgesenkt werden. Die Verschie-
bung des Riester-Faktors, die wir in der Großen Koali-
tion 2008 beschlossen haben, hat ermöglicht, die Rent-
nerinnen und Rentner in den Jahren 2008 und 2009 am
Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen, obwohl zu diesem
Zeitpunkt noch nicht deutlich wurde, ob und wie stark
sich dieser in steigenden Löhnen und Gehältern nieder-
schlagen würde. Die nächsten Stufen der Riester-Treppe,
die für die Rentenanpassungen 2008 und 2009 ausge-
setzt wurden, sollten dann in den Jahren 2012 und letzt-
malig 2013 berücksichtigt werden. Ein guter Zeitpunkt
aus damaliger Sicht, weil dann die Beitragssätze sinken
sollten und damit auch Rentensteigerungen wahrscheinli-
cher wurden. Damit hatten wir nach mehreren Nullrunden
und einer Minierhöhung im Jahr 2007 wieder deutliche
Rentenerhöhungen erreicht, ohne die Beitragssatzziele
aufzugeben.
Durch die Aussetzung des Riester-Faktors im Zusam-
menspiel mit der überraschend hohen Lohnsteigerung
für 2009 hat sich auch das Rentenniveau wieder erhöht.
Ergab sich aus den Modellrechnungen im Rentenversi-
cherungsbericht 2008 noch ein absinkendes Rentenni-
veau auf 50,5 Prozent, lag es nach dem Bericht 2009 bei
52 Prozent. Zu bedenken aber bleibt: Sollten in den
nächsten Jahren die Löhne nicht deutlich steigen, sind
kaum Rentensteigerungen möglich. Dies bedeutet da-
rüber hinaus, dass der Ausgleichsbedarf – die aufgelau-
fenen Dämpfungen, die bisher wegen der Schutzklausel
nicht mindernd wirken konnten – nicht abgebaut werden
kann, sondern noch weiterer Kürzungsbedarf entsteht.
Dies kann dazu führen, dass auch weiter in der Zukunft
liegende Rentenanpassungen geringer ausfallen werden.
Neben den für das jeweilige Jahr geltenden Dämpfungs-
faktoren wird der Ausgleichsbedarf die Rentenanpassun-
gen zusätzlich schmälern. Der Sozialbeirat rechnet bis
2016 mit nur geringen Rentenanpassungen als auch mit
Nullrunden. Daher müssen wir uns mit der Frage ausei-
nandersetzen, ob und in welchem Umfang der Altersvor-
sorgeanteil bei zukünftigen Rentenanpassungen zu be-
rücksichtigen ist. Mit dem Faktor für die Veränderung
des Altersvorsorgeanteils soll sichergestellt werden, dass
die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre ge-
förderte private Altersvorsorge bei der Anpassung be-
rücksichtigt werden. Die Aussetzung des sogenannten
Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungsformel in
Höhe von jährlich 0,5 Prozentpunkten war jedoch be-
rechtigt, auch weil die Inanspruchnahme der geförderten
Altersvorsorge zwar gut vorangekommen ist, aber im-
mer noch nicht alle Menschen hiervon Gebrauch ma-
chen. Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Riester-Policen
weiter um gut 1,1 Millionen auf nun 13,2 Millionen.
Dies sind aber weiterhin nur etwas über ein Drittel der
tatsächlich Berechtigten; deren Zahl kann aber nur nähe-
rungsweise geschätzt werden.
Unklar ist auch, mit welchem Beitrag die Sparer tat-
sächlich privat für das Alter vorsorgen, und eine eben-
falls nicht zu vernachlässigende Frage lautet: Bleiben die
Sparer über die Jahre dabei bis zur Rente? Jeder Berech-
tigte kann frei entscheiden, ob er über die Riester-Rente
für das Alter vorsorgen will. Rentnerinnen und Rentner
hingegen müssen den jeweiligen Altersvorsorgeanteil
voll mittragen, profitieren selbst aber nicht mehr vom
geförderten Sparen. Rentenbezieher sind schon in ho-
hem Umfang an den Lasten, die die Beitragszahler zu
leisten haben, beteiligt worden. Die Frage, inwiefern sie
weiterhin bei sinkendem Rentenniveau die private Al-
tersvorsorge mittragen sollen, muss deshalb neu gestellt,
die Fakten neu bewertet werden. Ein dogmatisches Fest-
halten am Altersvorsorgeanteil wäre falsch; das Ausset-
zen bzw. eine dem tatsächlichen Aufwand entsprechende
Berücksichtigung dieses Dämpfungsfaktors ist der rich-
tige Weg.
Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Die Linke startet unter
dem Vorwand einer vermeintlich sozialen Politik einen
Generalangriff auf unser stabiles Gemeinwesen. Sie re-
det Konflikte herbei und dramatisiert Entwicklungen,
wo immer es geht, weil sie ihr parteipolitisches Süpp-
chen nur dann kochen kann, wenn es ihr gelingt, jede
von einzelnen Gruppen der Bevölkerung empfundene
Ungerechtigkeit hochzuspielen und zu instrumentalisie-
ren.
Die große Linie des neuen Grundsatzprogramms der
Linken beinhaltet vergesellschaftete, also „volkseigene"
Betriebe, eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnaus-
gleich, Räte und runde Tische, mit denen die parlamen-
tarische Demokratie unterwandert werden soll und jetzt
auch den Test hinsichtlich der Belastungsfähigkeit unse-
res stabilen Rentensystems. Das ist ein Irrweg, der nicht
zum Erfolg führen wird. „Reichtum für alle“ kann man
nicht beschließen.
Genauso wenig kann man die demografische Ent-
wicklung per Beschluss verändern. Sie verlangen von
uns in Ihrem Antrag die Aufhebung des dringend not-
wendigen demografischen Faktors bei der Rentenbe-
rechnung. Das ist schlicht und einfach unseriös. Sie for-
dern den Verzicht auf die zur Stabilisierung des
Rentenbeitrags erforderliche Nachholung unterbliebe-
ner Dämpfungen der Rentenanpassung. Kein Wort zur
Finanzierung! Das sind völlig unseriöse Versprechun-
gen!
Wir dürfen aber die Fakten nicht ignorieren: Die von
den Linken vorgeschlagenen Eingriffe in die Rentenfor-
mel haben eine Gesamtwirkung von mehr als 10 Milliar-
den Euro; denn es besteht folgender Nachholbedarf:
6,1 Milliarden Euro durch die unterbliebenen Renten-
dämpfungen 2005, 2006 und 2010 – davon übrigens
85 Prozent bei den Rentnern in den westlichen Bundes-
ländern, um die ständigen Andeutungen der Linken von
Benachteiligungen für Rentner in den neuen Ländern
mal zu relativieren –, 1,7 Milliarden Euro aufgrund der
Rentengarantie – wirksam ausschließlich im Westen –
und 2,9 Milliarden Euro durch Aussetzen der Riester-
Treppe – betrifft zu 79,3 Prozent den Westen.
Aus Sicht der FDP wäre es besser gewesen, den
Riester-Faktor nicht auszusetzen. Die Folge des Nachho-
lens ist jetzt eine bedauerliche Dämpfung der Renten-
steigerungen, die sich über Jahre hinziehen wird. Haben
die Antragsteller der Linken eigentlich auch nur ansatz-
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(D)(B)
weise berechnet, was die Umsetzung ihres Antrags für
die Beitragszahler bedeuten würde?
Sie denken nie an die Arbeitgeber. Sie denken aber
auch nie an die einzahlenden Arbeitnehmer. Wir hören
immer nur Ihre Versprechungen zu höheren Sozialleistun-
gen, höheren Renten usw. Was ein Beitrag zur Rentenver-
sicherung von weit über 20 Prozent für den durchschnitt-
lichen Einzahler bedeutet, interessiert Sie überhaupt
nicht.
Sie sägen an vielen Ästen, auf denen die Bürger sit-
zen, und zerstören die Wurzeln unseres Sozialstaats. Von
Generationengerechtigkeit haben Sie offensichtlich noch
gar nichts gehört. Das ist schon zu viel Weitblick für Ihr
einfach gestricktes Weltbild.
Das Weltbild der christlich-liberalen Koalition ist dif-
ferenzierter und sozialer. Eine Regierungskommission
wird sich mit dem Risiko der Altersarmut befassen.
Die FDP-Vorschläge dazu sind altbekannt: ein an-
rechnungsfreier Grundfreibetrag von 100 Euro für die
private und betriebliche Altersvorsorge, darüber hinaus
gehende Beträge werden nur zu 60 Prozent angerechnet,
Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung werden
voll Riesterförderungsfähig gemacht, Verbesserung der
Altersvorsorge von Selbstständigen in Form einer Pflicht
zur Versicherung bei weitgehendem Gestaltungs- und
Wahlrecht.
Im Übrigen liegt die Lösung des Strukturproblems bei
der Alterssicherung sicher nicht allein in der gesetzli-
chen Rentenversicherung. Diese muss nachhaltig stabil
gehalten werden. Der vorliegende Antrag tut aber das
Gegenteil. Aus unserer Sicht ist es darüber hinaus wich-
tig, dafür sorgen, dass Vermögenseinkommen und be-
triebliche Renten einen größeren Anteil an der Alters-
vorsorge erhalten.
Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Rentenre-
form von Walter Riester wird als Jahrhundertreform in
die Geschichtsbücher eingehen, doch nicht als Erfolgs-
geschichte. Wir werden leider nichts lesen können vom
Wohlstand der vielen. Aber wir werden lesen müssen,
dass die rot-grüne Bundesregierung Armut im Alter zum
Programm erhoben hat. Zum Schulwissen wird ebenfalls
gehören, dass auch die nachfolgenden Bundesregierun-
gen – ob schwarz-rot oder schwarz-gelb – wider besseres
Wissen und offenbar ohne schlechtes Gewissen den Le-
bensabend der Meisten den Kräften des Marktes, den
Banken und Versicherungen, ausgeliefert haben. Kom-
mende Generationen werden uns fragen: Warum habt Ihr
das alles nicht verhindert?
Die Altersarmut von morgen ist die direkte Folge der
falschen Rentenpolitik von heute. Wir haben zwei Mög-
lichkeiten: Entweder wir verteilen morgen Trostpflaster
an arme Rentnerinnen und Rentner, oder wir handeln
heute und beugen der Altersarmut vor. Die Linke ist für
den zweiten Weg. Wir wollen schwerwiegende Fehler in
der Rentenpolitik von Rot-Grün bis heute beseitigen.
Mit den Riester-Reformen wurde das Niveau der gesetz-
lichen Rente bewusst massiv gesenkt. Das war ein gra-
vierender Einschnitt. Das Ziel, den im Berufsleben er-
reichten Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu
können, wurde aufgegeben. Als Ausweg gebar Rot-Grün
Zwillinge: staatliche Fürsorge und private Vorsorge, also
die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
rung, und die sogenannte Riester-Rente. Die „Grund-
sicherung“ sollte die gesetzliche Rentenversicherung
von unten stützen, auf Sozialhilfeniveau; denn es war
klar, dass die gesetzliche Rente für viele nicht mehr die
Existenz würde sichern können. Diese „Grundsiche-
rung“ von im Schnitt 664 Euro im Monat bedeutet für
viele Menschen einen sozialen Abstieg. Denn Armut
verhindert sie nicht, und wer durchschnittlich verdient,
muss nun für eine Rente in dieser Höhe bereits heute
28 Jahre Beiträge gezahlt haben. Im Jahre 2030 werden
es schon 34 Jahre sein. Und wer nur die Hälfte des Durch-
schnittseinkommens hat, also heute rund 1 300 Euro
brutto verdient, muss heute 56 Jahre und 2030 dann
68 Jahre Beiträge gezahlt haben, um das Grundsiche-
rungsniveau überhaupt zu erreichen. Das ist doch absur-
des Theater.
Die Riester-Rente soll die gesetzliche Rente aufsto-
cken. Das funktioniert vor allem für die Versicherungs-
wirtschaft. Was als Ausgleich für den Abbau der gesetz-
lichen Rente vorgesehen war, hat sich als ein riesiges
Subventionsprogramm für die private Versicherungs-
branche entpuppt. Seit 2009 sind so knapp 9 Milliarden
Euro Steuergelder in die Kassen der Versicherer geflos-
sen, 9 Milliarden, die der solidarischen Rentenversiche-
rung fehlen. Für die Menschen funktioniert Riester nicht.
Gerade mal 37 Prozent derjenigen, die einen Anspruch
auf Förderung hätten, haben einen Vertrag abgeschlos-
sen. Und von denen haben 60 Prozent nicht einmal die
vollen Zulagen erhalten, weil sie die Eigenbeiträge nicht
aufbringen konnten oder wollten. Von niedrigen Löhnen
lassen sich eben nur schwer Beiträge zahlen. Das zeigt:
Die Mehrheit der Beschäftigten wird von „Riester“
nichts haben. Ihnen droht Altersarmut, und das ist unver-
antwortlich!
Zur Wahrheit gehört auch: Das aktuelle Gerede von
einer Nullrunde ist pure Schönfärberei. Zwar werden die
Renten nicht direkt gekürzt, aber sie verlieren dennoch
an Wert, Stichwort Inflation, oder denken Sie an die Zu-
satzbeiträge der Krankenkassen und die drohende Kopf-
pauschale. Außerdem gilt für die Kürzungen: Aufge-
schoben ist nicht aufgehoben. Sobald eine Erhöhung der
Renten möglich wäre, werden die Kürzungen nachge-
holt. Aktuell beträgt der so angehäufte „Ausgleichsbe-
darf“ im Westen 3,8 Prozent und im Osten 1,8 Prozent.
Das heißt: In den nächsten fünf bis sechs Jahren gibt es
für die Rentner und Rentnerinnen keinen Cent mehr. Die
Schutzklausel von heute frisst also die Rentenerhöhung
von morgen. Die Rentnerinnen und Rentner werden mit
der Nullrunde keineswegs verschont; sie werden dreist
verschaukelt. Das darf nicht so bleiben.
Wir Linken fordern eine radikale Abkehr von dem Irr-
weg der Riester-Privatisierung. Denn die Rentnerinnen
und Rentner von heute und die von morgen sind sich ei-
nig: Sie wünschen sich nach einem langen Arbeitsleben
einen Ruhestand ohne Armut und ohne große finanzielle
Sorgen. Mit der drastischen Kürzung der Rente für alle
und Riester nur für einen Teil wird das nichts. Die soli-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3289
(A) (C)
(D)(B)
darische gesetzliche Rentenversicherung hat gerade in
der Finanzkrise gezeigt, wie stabil sie ist. Darum fordere
ich Sie auf: Stärken Sie die Rentenversicherung, strei-
chen Sie den Riester-Faktor, löschen Sie das Minuskonto
in der Rentenanpassung und mit ihm die Dämpfungsfak-
toren!
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN): Ende der 80er-Jahre gab es Prognosen
des Prognos-Instituts, dass der Beitragssatz zur Renten-
versicherung bis 2030 ohne Veränderungen auf über
35 Prozent ansteigen würde. Seitdem gab es in relativ
breitem Konsens beschlossene Reformmaßnahmen, um
dies zu vermeiden: Angefangen mit der Umstellung von
der Bruttolohn- auf die Nettolohnanpassung 1992, die
Debatte um den demografischen Faktor Ende der 90er-
Jahre und dann unter Rot-Grün die Umstellung von der
Nettolohnanpassung zur modifizierten Bruttolohnanpas-
sung sowie die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors.
Dadurch ist es gelungen, die Beiträge auf absehbare
Zeit weitgehend stabil zu halten. Und das ist auch gut so.
Allerdings müssen wir auch gestehen, dass dadurch eine
Rentenformel entstanden ist, die kaum noch jemand ver-
steht. Hinzu kommt, dass diese Rentenformel in den
letzten Jahren kaum zur Geltung gekommen ist und di-
verse Male ausgesetzt wurde, weil sie zu einer Absen-
kung der Rente geführt hätte. Dadurch ist eine Bugwelle
von mehreren Milliarden Euro entstanden, die in den
nächsten Jahren abgebaut werden müssen. Bezahlen sol-
len das über die Nachholfaktoren die Rentnerinnen und
Rentner, die deswegen in den nächsten Jahren – wenn
überhaupt – nur mit geringen Rentensteigerungen zu
rechnen haben.
Vor diesem Hintergrund sollten wir uns in der Tat Ge-
danken über eine Reform der Rentenformel machen. Ein
Verzicht auf das Ziel der Beitragsstabilisierung und die
Abschaffung aller Dämpfungsfaktoren – also die Rück-
kehr zur Rentenformel aus den 80er-Jahren – wären al-
lerdings falsch. Letzteres wird in dem Antrag der Linken
– im Gegensatz zu sonstigen Verlautbarungen – aber gar
nicht gefordert, sondern nur die Abschaffung des
Riester-Faktors. Ich finde, dass dies durchaus eine Op-
tion ist, über die wir nachdenken sollten; denn das, was
wir erreichen wollen, nämlich eine weitgehende Bei-
tragsstabilität und einen gerechten Ausgleich zwischen
den Generationen, wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor
ausreichend gewährleistet, sodass der Riester-Faktor in
der Tat verzichtbar erscheint.
Ich finde allerdings auch, dass wir uns für diese
Frage, die ja letztlich einen wesentlichen Teil der Bevöl-
kerung entweder als Beitragszahlende oder als Renten-
beziehende betrifft, Zeit nehmen und intensiv beraten
sollten, zumal eine neue Rentenformel auf Dauer Be-
stand haben und von einer breiten Mehrheit getragen
werden sollte. Ohne ein Festhalten an dem Ziel der Bei-
tragssatzstabilität wird dies nicht gelingen, und es wäre
auch falsch, dieses Ziel aufzugeben. Aber ebenso wich-
tig ist, dass sich die Menschen darauf verlassen können,
eine ordentliche Rente zu erhalten, die vor Armut
schützt und die nicht von der Entwicklung des allgemei-
nen Lebensstandards abgekoppelt ist.
Anlage 11
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des Antrags: Anbau von gentech-
nisch veränderter Kartoffel Amflora verhin-
dern (Tagesordnungspunkt 16)
Carola Stauche (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Frak-
tion des Deutschen Bundestages hat sich immer dafür
ausgesprochen, die Entscheidung über den Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen ausschließlich auf
der Basis wissenschaftlicher Bewertungen durchzufüh-
ren. Wir sind uns der Risiken von genveränderten Orga-
nismen bewusst. Vor allem sind wir uns jedoch darüber
im Klaren, welche Chancen genveränderte Organismen
für die Landwirtschaft bieten, angefangen von verbes-
serten Eigenschaften wie bei Amflora, Einsparungen
beim Pflanzenschutz bis hin zu höheren Erträgen. Wir
reden heute über die Amflora-Kartoffel, die erste gen-
technisch veränderte Pflanze, die seit 1998 in der EU für
den Anbau zugelassen wurde. Tatsächlich stellt sich aber
die Frage, ob wir heute über den Amflora-Anbau disku-
tieren oder eine eher ideologisch geführte Grundsatzdis-
kussion zum Thema Grüne Gentechnik führen. Zur
grundsätzlichen Debatte möchte ich mich eigentlich
nicht äußern. Vielleicht nur so viel: Als ich mich auf die
heutige Debatte vorbereitet habe, bin ich auf einen Arti-
kel gestoßen, welcher sich mit der Geschichte der Kar-
toffel in Europa beschäftigt. Aus diesem möchte ich kurz
zitieren: „Anfangs begegnete man der Kartoffel vieler-
orts in Europa mit Misstrauen. Ab dem frühen 17. Jahr-
hundert stand sie sogar im Verdacht, Lepra zu verursa-
chen …“ Ich will Ihnen dadurch deutlich machen, dass
es schon immer Ängste hinsichtlich neuer, unbekannter
Pflanzen oder Organismen gab. Diese Ängste gilt es
ernst zu nehmen. Wir von CDU und CSU nehmen diese
Ängste ernst. Auch die Hinweise der Kollegen von den
Grünen nehmen wir ernst, teilen die im Antrag geschil-
derten Darstellungen allerdings nur bedingt.
Wir diskutieren heute über den Antrag der Grünen,
den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Am-
flora in Deutschland zu verbieten. Wir als CDU/CSU
werden diesem Antrag nicht zustimmen. Sie werfen uns
dies als Kniefall vor BASF und der Wirtschaftslobby
vor. Das ist es jedoch nicht. Vielmehr ist es eine bewusste
Entscheidung, die wir im Sinne unserer Landwirte treffen.
Wir machen mit dieser Entscheidung unseren Bauern
Folgendes deutlich: Der deutsche Gesetzgeber lässt euch
die Chancen wahrnehmen, die euren Kollegen in den eu-
ropäischen Mitgliedstaaten auch zur Verfügung stehen.
Der deutsche Gesetzgeber lässt es nicht zu, dass euch
Wettbewerbsnachteile durch Verschärfungen europäi-
scher Regelungen entstehen. – Genau dies wäre die
Folge, wenn wir dem Ansinnen des Grünen-Antrages
folgen würden. Landwirte in Holland, Tschechien oder
Schweden dürfen die Amflora-Kartoffel anbauen, Land-
wirte beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern dürf-
3290 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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(D)(B)
ten sie nicht anbauen. Wir setzen uns für eine Gleichbe-
handlung aller europäischen Landwirte ein.
Die Kommission hat aufgrund mehrerer Unbedenk-
lichkeitsbescheinigungen der europäischen Lebensmit-
telbehörde EFSA die Amflora-Kartoffel für den Anbau
zugelassen. Da die Neubeantragung im Jahr 2003 er-
folgte, wurden die Sicherheitsbewertung und das Zulas-
sungsverfahren nach den Maßgaben der 2001 deutlich
verschärften Freisetzungsrichtlinie durchgeführt. Man
kam zur Erkenntnis, dass die Gefahr eines Transfers des
antibiotikaresistenten Markergens von einer gentechni-
schen veränderten Pflanze auf Bakterien extrem unwahr-
scheinlich sei und die Wirksamkeit von Antibiotika da-
durch nicht gefährdet ist. Dieses Markergen wird
allerdings in der Diskussion immer wieder angeführt,
um Stimmung gegen einen Anbau von Amflora-Kartof-
feln zu machen.
Die Antragsteller weisen auf Art. 23 der Freiset-
zungsrichtlinie hin. Die hier geforderten neuen oder zu-
sätzlichen Informationen, die es Mitgliedstaaten ermög-
lichen, gentechnisch veränderte Organismen in ihrem
Hoheitsgebiet vorübergehend einzuschränken oder gar
zu verbieten, liegen nach mehrmaliger Prüfung wie eben
erwähnt nicht vor. Ob ein Landwirt Amflora anbauen
möchte, sollte nach unserer Überzeugung seine eigene
Entscheidung sein und nicht durch die Politik oder eine
Verwaltung getroffen werden. Das ist ein Punkt der uns
deutlich von den Grünen abgrenzt. Wir möchten nieman-
den bevormunden. Natürlich sind wir uns über eventu-
elle Gefahren bewusst. Deshalb stehen wir auch hinter
den in der Freisetzungsrichtlinie genannten Grenzwer-
ten, die selbstverständlich nicht überschritten werden
dürfen. Die größte Gefahr beim Amflora-Anbau besteht
bei Durchwuchskartoffeln. Da nach dem Anbau der Am-
flora-Kartoffeln ein Jahr lang keine konventionellen
Kartoffeln angebaut werden dürfen, ist hier eine Vermi-
schung kaum möglich. Die bei der Ernte nicht erfassten,
im Boden verbliebenen Kartoffeln keimen im Folgejahr
aus, sind auf dem Feld deutlich zu erkennen, und man
kann sie dann mit geeigneten Mitteln bekämpfen. An-
ders als im Antrag geschildert, gehen wir jedoch davon
aus, dass es den anbauenden und weiterverarbeitenden
Betrieben gelingt, die geforderten Maßnahmen zum
Schutz gegen Verunreinigungen der Lebens- und Futter-
mittelkette ordnungsgerecht auszuführen.
Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob es für einen
Landwirt überhaupt infrage kommt, die Amflora-Kartof-
fel anzubauen. Denn die vertraglichen Verpflichtungen,
die Landwirte und weiterproduzierende Betriebe einzu-
halten haben, fördern die Attraktivität des Anbaus nach
meinem Erachten nicht: das bereits erwähnte Anbauver-
bot konventioneller Kartoffeln für ein Jahr nach dem
Amflora-Anbau, die komplette räumliche Trennung der
Amflora-Produktion von der konventionellen Kartoffel-
erzeugung – angefangen von der Pflanzkartoffel bis zur
Verarbeitung in der Stärkeindustrie. Diese Punkte wer-
den in jedem wirtschaftlich geführten Betrieb beachtet
und wirken sich, so denke ich, nicht gerade förderlich
auf den Anbau von Amflora aus.
Abschließend noch ein Zitat des von mir sehr ge-
schätzten Albert Einstein. Ich glaube, es passt ganz gut
zur Gentechnik-Debatte: „Es ist schwieriger, eine vorge-
fasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.“
Josef Rief (CDU/CSU): Wir lehnen den Antrag der
Grünen ab. Selbstverständlich ist die europäische Zulas-
sung der Amflora-Kartoffel ein sensibles Thema, über
das man diskutieren kann. Mir scheint aber doch eine
ideologische Sichtweise der Grund für den Antrag der
Grünen zu sein. Betrachtet man die Meinung von Fach-
leuten zum Thema, warnt der eine Teil der Wissenschaft-
ler vor der Grünen Gentechnik. Der andere Teil sieht
große Chancen in Forschung und Entwicklung. Ich bin
sicher, dass in Zukunft die Wissenschaft viele neue Er-
kenntnisse hervorbringen wird.
Für die diesjährige Anbauperiode ist für Amflora eine
Fläche von 20 Hektar angemeldet. Hier sollen in Meck-
lenburg-Vorpommern lediglich Saatkartoffeln vermehrt
werden. Eine weitere Verwertung der Amflora zu indus-
triellen Zwecken ist in diesem Jahr in Deutschland nicht
geplant. Die Debatte sollte sachlich geführt werden. Am
Ende werden wir hier im Parlament nicht entscheiden,
ob die Amflora angebaut wird oder nicht. In erster Linie
wird dies der Verbraucher, aber auch der Landwirt tun.
Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Bürgerinnen und
Bürger ernst nehmen und ihnen die Freiheit lassen, zu
entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Produkte
wünschen oder nicht. Gleiches muss auch für die Land-
wirte gelten.
Genauso wichtig wie die Wahlfreiheit muss die
Sicherheit sein, nicht irrtümlich genveränderte Lebens-
mittel zu erhalten, wenn jemand dies nicht wünscht. Ge-
nau das tun wir mit unserer Politik. Wir wollen wissen-
schaftliche Grundlagen für die Einschätzung einer
Technologie und nicht die ideologische Befeuerung oder
Verteufelung. Ideologen haben Deutschland in der Ver-
gangenheit hundertmal mehr geschadet als genützt. Die
Menschen in meiner Heimat und auch ich selber plädie-
ren dafür, neben der wissenschaftlichen Prüfung der
Grünen Gentechnik auch immer nach der Sinnhaftigkeit
der Einführung der Sorten zu fragen. Es nützt uns nichts,
wenn wir mit genveränderten Pflanzen höhere Erträge
erzielen und gleichzeitig der Produktionsaufwand höher
ist und der Marktpreis sehr viel geringer als bei konven-
tionellen Sorten. Ich rate, die EU- und US-Körnermais-
preise zu vergleichen. Letztendlich werden wir aber erle-
ben, dass die Entscheidung über den Erfolg von
genveränderten Sorten wie der Amflora auf dem Markt
fällt. Der Verbraucher soll entscheiden, welche Produkte
er kauft.
Die europäische Zulassung gibt jetzt Gegnern und
Befürwortern die Gelegenheit, zu ergründen, in welcher
Weise sich die Argumente bewahrheiten und in der Pra-
xis sich heute formulierte Vor- und Nachteile bei Anbau,
Vermarktung und Verbraucherakzeptanz zeigen. Der Er-
folg der Amflora ist auch nach Expertenmeinung frag-
lich. Die Kartoffel, die zur industriellen Stärkeproduk-
tion angebaut werden soll, gilt als veraltet, und als
Saatgut ist sie teuer. Es gibt heute schon aus konventio-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3291
(A) (C)
(D)(B)
neller Zucht bessere Sorten. Wir haben alles dafür getan,
die Möglichkeit einer Koexistenz sicherzustellen. Auch
für die Amflora gelten die gesetzlichen Bestimmungen
aus Gentechnikgesetz und Koexistenzverordnung, was
Anbauabstand und verschuldensabhängige Haftung an-
geht. Das sollte so bleiben.
Der Kommissionsbeschluss sieht eine räumliche
Trennung der genveränderten Kartoffel von konventio-
nellen Kartoffeln über den gesamten Weg von Anpflan-
zung, Ernte, Transport und Verarbeitung vor. Ein Anbau
von konventionellen Kartoffeln ist im Folgejahr auf die-
sen Flächen ebenfalls verboten. Ich komme aus einem
Landstrich, wo wir gentechnikfreie Anbauzonen haben,
weil die Verbraucher und die überwiegende Mehrheit der
Bauern daran glauben, mit gentechnikfreier Aussaat und
Ernte die heimischen Märkte besser und nachhaltiger be-
dient werden können. Mir ist wichtig, dass eine Ableh-
nung oder Zustimmung aus sachlichen oder wissen-
schaftlichen Gründen im Einzelfall geschieht und nicht
aus ideologischen Gründen. In der Medizin akzeptieren
wir seit vielen Jahren ganz selbstverständlich Medika-
mente, die aus der Gentechnik stammen und bei vielen
Therapien den Menschen helfen können. Jede Technolo-
gie muss aber den Vorteil für die Menschheit nachwei-
sen. Die Menschen werden richtig entscheiden, weil wir
den Menschen vertrauen und letztendlich an die Ver-
nunft glauben.
Es stimmt die These Lenins eben nicht, dass Ver-
trauen gut und Kontrolle besser ist.
Umgekehrt ist’s richtig!
Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Keiner will sie, kei-
ner braucht sie: die Amflora. Und wenn man sonst den
Eindruck gewinnt, dass diese Bundesregierung die Be-
lange und den Schutz der Verbraucher den wirtschaftli-
chen Interessen einzelner Industrievertreter unterordnet,
so stimmt hier nicht einmal das. Denn an der extra für
die Stärkeindustrie entwickelten Kartoffel hat die Stär-
keindustrie kein Interesse. So sagt der Geschäftsführer
der Firma Südstärke gegenüber der taz: „Für uns kommt
Amflora definitiv nicht infrage“. Südstärke beliefert
auch die Lebensmittelindustrie und bekennt ganz offen:
„Wir könnten die konventionellen und die Genkartoffeln
im Werk kaum trennen.“ Auch der größte deutsche Kar-
toffelstärkeproduzent Emsland Stärke GmbH erklärt:
„Wir sehen zurzeit keine Möglichkeit, Amflora anzu-
pflanzen. Die Konsequenzen wären zu groß.“ Die Ems-
land-Gruppe hat stattdessen gemeinsam mit der Firma
Europlant, mit klassischen Zuchtmethoden eine Alterna-
tive entwickelt: eine Amylopektinkartoffel ohne Gen-
technik. Die Amflora biete keine attraktiven Chancen
vom Ertrag und von der Anbautechnik her, sagt der sonst
nicht gerade gentechnikkritische Deutsche Bauernver-
band. Vom deutschen Kartoffelhandelsverband DKHV
ist zu hören, dass kein Bedarf an GVO-Kartoffeln be-
stehe, weil die gewünschten Stärkeeinträge und Qualitä-
ten auch von anderen Sorten erbracht werden. Und der
Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverar-
beitenden Industrie BOGK sieht keine Notwendigkeit
für GVO-Kartoffeln als Futtermittel oder gar Lebensmit-
tel, weil die Verbraucher das ablehnen.
Diese Liste ist nicht vollständig, soll aber zur Illustra-
tion des angeblich so großen Interesses an der Amflora
reichen. Sie ist unnötig und unerwünscht. Aber das Di-
lemma der Bundesregierung ist offensichtlich. Denn eine
der wenigen präzisen Aussagen im Koalitionsvertrag
von CDU/CSU und FDP ist folgende: „Der Anbau der
gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für
eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unter-
stützt.“ Ehrlicherweise sollte man hinzufügen: Koste es,
was es wolle. Eine sehr ungewöhnliche, wenn nicht gar
ungeheuerliche Verpflichtung ist die Koalition da einge-
gangen. Aber wie sagte Peer Steinbrück: „Niemand ist
vor Erkenntniszuwachs gefeit.“ Ich hoffe, auch Sie sind
dagegen nicht gefeit, Frau Ministerin Aigner, und ziehen
die nötigen Konsequenzen. Statt an diesen einen Satz im
Koalitionsvertrag, den Ihnen wahrscheinlich die FDP
abgerungen hat, sollten Sie sich besser an die Erklärung
gebunden fühlen, die die deutsche Delegation am
16. Juli 2007 bei der Abstimmung im EU-Rat über die
Zulassung der Amflora zu Protokoll gegeben hat. Darin
war die Zulassung an einige Bedingungen geknüpft wor-
den:
Erstens. Sie sollte weder die Verwendung als Futter-
mittel noch als Lebensmittel beinhalten.
Zweitens. Das Fernhalten des in der Amflora enthal-
tene Antibiotikaresistenz-Markergens aus Lebensmittel-
und Futtermittelkette sollte oberste Priorität haben.
Drittens. Aus sorgfältigen Untersuchungen, an denen
alle interessierten Kreise beteiligt werden sollten, sollten
in Deutschland konkrete Anforderungen für Anbau, La-
gerung, Transport und sonstigen Umgang sowie Weiter-
verarbeitung der Amflora erarbeitet werden, die jegliche
Vermischung von Amflora mit konventionellen Kartof-
feln und Einträge in die Futtermittel- und Lebensmittel-
kette zuverlässig vermeiden.
Viertens. In einem Monitoring sollten die Auswirkun-
gen auf die Bodenökologie genau beobachtet werden,
damit keine Resistenzgene in nachfolgend angebaute
Pflanzen und darüber in die Nahrungskette gelangen.
Keine einzige dieser Bedingungen ist erfüllt. Im Ge-
genteil: Die EU-Zulassung sieht ausdrücklich die Ver-
wendung der Abfälle zu Futterzwecken vor und beinhal-
tet sogar einen Toleranzwert von 0,9 Prozent für
Lebensmittel. Hier sichert man sich im Vorfeld gegen
Verunreinigungen ab; das ist eine Lizenz zum Ver-
schmutzen. Wir sehen darin einen eklatanten Verstoß ge-
gen das Vorsorgeprinzip. Wie Sie wissen, ist die Amflora
mit einem Antibiotikaresistenz-Markergen ausgestattet:
Dagegen hatten auch offizielle Organisationen wie die
EU-Arzneimittelbehörde und die Weltgesundheitsorga-
nisation WHO Bedenken. Solche Antibiotikaresistenz-
gene dürften eigentlich gar nicht mehr eingesetzt wer-
den. Wir haben hier schon mehrfach über die Amflora
debattiert. Den meisten ist bekannt, dass es inzwischen
gentechnikfreie Alternativen gibt und die Amflora eine
veraltete Entwicklung ist. Sie ist aber nicht nur eine „olle
Knolle“ ohne wirtschaftliche Erfolgsaussichten, weil sie
3292 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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keiner will und keiner braucht. Sie birgt möglicherweise
auch gesundheitliche Risiken. Und die konventionellen
Kartoffelhersteller kann sie teuer zu stehen kommen,
weil ihr Einsatz erhebliche Mehrkosten für Tests und
Kontrollen verursachen könnte. Sie lässt sich aus der
Nahrungskette kaum raushalten, auf die Schwierigkeiten
bei Überwachung und Kontrolle hat der SPD-Agrarmi-
nister Mecklenburg-Vorpommerns Backhaus bereits
mehrfach hingewiesen.
Frau Ministerin, das sind mehr als genug Gründe.
Werden Sie tätig! Setzen Sie sich für das Vorsorgeprin-
zip ein! Prüfen Sie die Möglichkeiten der „Schutzklau-
sel“ und verhindern Sie den Anbau in Deutschland! Wir
werden Sie gern dabei unterstützen.
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die Zulas-
sung des Anbaus der Stärkekartoffel Amflora durch die
neue EU-Kommission am 2. März diesen Jahres ist ein
wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Umgangs
der EU mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Seit dem
Moratorium in den Jahren 1998 bis 2004 ist dies die
erste Zulassung des Anbaus einer gentechnisch verän-
derten Pflanze. Die Zulassung folgt der Empfehlung der
Europäischen Behörde für die Sicherheit der Lebensmit-
tel, EFSA. Damit wird einem wichtigen Anliegen der
christlich-liberalen Koalition Rechnung getragen: Ent-
scheidungen über die Zulassung neuer Sorten sollen ent-
sprechend den Empfehlungen der Wissenschaft erfolgen.
Nur so ist ein maximaler Schutz von Mensch, Natur und
Umwelt sichergestellt. Es gibt keinen Grund, den Anbau
der Stärkekartoffel Amflora zu verhindern.
Mir ist bewusst, dass Menschen Vorbehalte gegen die
Gentechnik haben. Diese Skepsis beruht nicht auf nega-
tiven Erfahrungen weder bei uns noch in anderen Län-
dern. Sie beruht auf gezielt verbreiteten Fehlinformatio-
nen. Die mit dieser Methode gezüchteten Sorten sind
sicherer als mit anderen Methoden gezüchtete Sorten.
Außerhalb Europas steigt die Zahl der Landwirte, insbe-
sondere der Kleinbauern, die diese Sorten anbauen. Zu-
nehmend engagieren sich Schwellenländer in der Ent-
wicklung eigener Sorten wie China, Indien, Brasilien
und auch Kuba. Die von der Deutschen Forschungsge-
meinschaft am Ende des letzten Jahres herausgegebene
Broschüre „Grüne Gentechnik“ informiert sachlich und
gut verständlich über die Methode und ihre Anwendung
weltweit. Die Nachfrage ist hoch und zeigt das Interesse
der Menschen nach verlässlicher Information.
Die Stärkekartoffel gehört zu den Sorten, die noch vor
dem von der EU erlassenen Moratorium entwickelt wur-
den. Der erste Zulassungsantrag wurde bereits 1996
gestellt. Sie enthält einen sogenannten Antibiotikaresis-
tenzmarker. Dieses Antibiotikaresistenzgen nptll vermit-
telt eine Resistenz gegen die beiden Antibiotika Kana-
mycin und Neomycin. Beide haben wegen ihrer
toxischen Wirkung für Mensch und Tier nur eine sehr
geringe Bedeutung als Antibiotikum. Das Gen kommt
natürlicherweise in verschiedenen Bakterienarten so-
wohl in der Darmflora als auch im Boden vor. Der
Transfer eines Gens von einem Bakterium in eine ande-
res Bakterium ist extrem unwahrscheinlich, der Transfer
von einer Pflanze in ein Bakterium ist noch unwahr-
scheinlicher. Der Anbau von Pflanzen mit diesem Gen
trägt somit nicht zur Verbreitung der Resistenz bei Bak-
terien bei. Nicht nur die EFSA, auch die Zentrale Kom-
mission für die Biologische Sicherheit, ZKBS, hat diese
Bewertung abgegeben.
In der vergangenen Legislaturperiode ist insbesondere
von den Grünen die Anwendung der Gentechnik in ver-
schiedenen Anträgen thematisiert worden. Die Tendenz
war immer gleich und setzte darauf, die vorhandene
Skepsis zu verstärken, statt über Information und Auf-
klärung die eigene Entscheidungskraft der Bürgerinnen
und Bürger zu stärken. Die schwarz-rote Koalition hatte
in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Anbau und For-
schung fördern zu wollen. Diese Vereinbarung ist völlig
wirkungslos geblieben. Deshalb haben wir in unserem
Koalitionsvertrag für die christlich-liberale Koalition
sehr viel genauer festgeschrieben, was wir in unserer Re-
gierungsarbeit erreichen wollen.
Wir haben bereits erreicht, dass die Stimme Deutsch-
lands in der EU in den verschiedenen Abstimmungen
dem Grundsatz folgt, die Entscheidung über die Zulas-
sung neuer Produkte an deren wissenschaftlicher Bewer-
tung ausrichten zu wollen. Dies ist ein entscheidender
Fortschritt, der Deutschlands Anspruch als Wissen-
schaftsstandort endlich gerecht wird. Die Vorteile bio-
technologischer Züchtungsverfahren sind überzeugend.
Professor Dr. Josef Glößl, Vizerektor der Universität für
Bodenkultur in Wien hat kürzlich in der überregionalen
österreichischen Tageszeitung Die Presse in seinem Bei-
trag „Gentechnik hat großen Nutzen“ einen Überblick
über den Kenntnisstand der biotechnologischen For-
schung gegeben. Die künftigen globalen Herausforde-
rungen wie die Ernährung von bald 9 Milliarden Men-
schen, die Anpassung unserer Kulturpflanzen an die
durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderun-
gen, die verstärkte Nutzung von Pflanzen als nachwach-
sende Rohstoffe erfordern den Einsatz dieser inzwischen
bewährten Züchtungsmethode.
Sigmar Gabriel hat in seiner Zeit als Umweltminister
in einer Plenarrede auf die positiven Umweltwirkungen
der Stärkekartoffel hingewiesen. Sie produziert reine
Amylopektin-Stärke. Dadurch ist es nicht erforderlich,
in einem aufwendigen Prozess, die in sonstigen Kartof-
feln vorhandene Amylose zu entfernen. Dadurch wird
Wasser und Energie gespart. Dies ist ein echter Beitrag
zur Nachhaltigkeit. Es gibt seit langem Züchtungsan-
strengungen zur Züchtung einer solchen Kartoffel. Es
gibt auch mit herkömmlichen Methoden gezüchtete Stär-
kekartoffeln. Sie liefern jedoch einen geringeren Hektar-
ertrag und haben sich bis jetzt nicht am Markt durchge-
setzt.
Der Antrag der Grünen reiht sich nahtlos ein in die
zwölf Anträge zum Thema Grüne Gentechnik, die wir in
der vergangenen Legislaturperiode diskutiert haben. Alle
zielen in dieselbe Richtung, alle liefern Fehlinformatio-
nen und versuchen, unbegründete Ängste zu schüren.
Die christlich-liberale Koalition steht für Aufklärung
und Wissenschaftlichkeit, für eine Versachlichung der
emotional geführten Debatte über die Grüne Gentechnik.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3293
(A) (C)
(D)(B)
Mit der fundamentalen Ablehnung einer weltweit etab-
lierten Züchtungsmethode werden wir den zukünftigen
Aufgaben nicht gerecht werden können.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich wohne in
einer traditionellen Kartoffelregion, der Prignitz im
Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg. Aber unter-
dessen macht sich auch dort die Kartoffel immer mehr
vom Acker, weil sich die Rahmenbedingungen ver-
schlechtert haben. Unterdessen freut man sich selbst in
meiner Heimat über jedes Feld, auf dem mal nicht Mais,
Raps oder Roggen, sondern Kartoffeln angebaut werden.
Und wir freuen uns in dieser schon immer armen Region
über die Arbeitsplätze mit existenzsichernden Einkom-
men, die es immer noch in der Verarbeitung, zum Bei-
spiel in zwei Stärkefabriken, gibt. Es sind jedoch deut-
lich weniger als früher. Es gibt also gute Gründe, für die
Kartoffel zu kämpfen. Ein Weg ist die erfolgreiche Ent-
wicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für die Kartoffel
selbst und die Nebenprodukte ihrer Verarbeitung. Bei
meinem letzten Besuch in der Kyritzer Stärkefabrik ver-
gangenen Sommer habe ich sehr interessante Ansätze
kennengelernt. Ein zweiter Weg ist die Vereinfachung
der Verarbeitung. Denn die Kartoffel enthält natürlicher-
weise zwei verschiedene Stärkeformen mit unterschied-
lichen physikalischen Eigenschaften.
Die eine Stärke heißt Amylopektin. Sie bindet und
klebt, wird also zum Beispiel zu Papier, Textilien oder
Klebstoff verarbeitet. Die andere Stärke namens Amy-
lose geliert. Beide müssen zur Verarbeitung mit großem
Wasserverbrauch und Energieaufwand getrennt werden.
Eine Kartoffel, die fast nur Amylopektin enthält, ließe
sich also effektiver und kostengünstiger verarbeiten. Au-
ßerdem würde Wasser und Energie gespart. Die Idee,
eine solche amylopektinreiche Kartoffel zu entwickeln,
ist also schlau, aber längst keine Utopie mehr. Unterdes-
sen gibt es zwei solche Kartoffelsorten, die auf konven-
tionellem Weg gezüchtet wurden. Die ersten 100 000
Tonnen einer dieser beiden Kartoffeln wurden im ver-
gangenen Herbst in Kyritz verarbeitet. Das Problem ist
also auf einem unproblematischen Weg bereits gelöst.
Dabei wird der Evolution eben nicht ins Handwerk ge-
pfuscht wie mit der Agrogentechnik. Der Evolution
wurde nur quasi ein Zeitraffer eingebaut.
Die BASF ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat
die Kartoffel agrogentechnisch verändert, um die amylo-
pektinreiche Kartoffelsorte Amflora zu erzeugen, deren
Verbot die Grünen heute beantragen. Bei der Amflora
wurde zum einen das kartoffeleigene Gen ausgeschaltet,
das für die Amyloseproduktion verantwortlich ist.
Zum anderen wurde ein Bakteriengen als Marker ein-
gebaut, das die Kartoffel unempfindlich gegen mehrere
Antibiotika macht. Dazu gehören Kanamycin und Neo-
mycin, zwei Antibiotika, welche von der Weltgesund-
heitsorganisation als höchst bedeutsam eingestuft werden.
Kanamycin ist beispielsweise ein Reserveantibiotikum
gegen multirestistente Tuberkulose. Resistenzen gegen
diese Antibiotika wären in der Humanmedizin eine Ka-
tastrophe. Einigen Menschen könnte bei einer Krankheit
unter Umständen nicht mehr wie gewohnt geholfen wer-
den. Deshalb hatte die EU ja 2004 beschlossen, keine
gentechnisch veränderten Pflanzen mehr zuzulassen, die
resistent sind gegen Antibiotika, die bei Menschen oder
Tieren angewandt werden. Über diesen Beschluss hat
sich die EU-Kommission jetzt mit der Zulassung der
Amflora, also einer Lex BASF, hinweggesetzt.
Für die Linke stellt sich sehr ernsthaft die Frage: Ist das
damit verbundene Risiko wirklich verantwortbar, selbst
wenn die EFSA mehrheitlich Entwarnung gegeben hat?
Was ist, wenn die zwei Wissenschaftler in diesem Gre-
mium mit ihrer Minderheitenmeinung dennoch Recht ha-
ben? Die Zweifel an der Unabhängigkeit des Gremiums
von der Agrogentechniklobby existieren ja, und es war
immerhin das erste Mal, dass es überhaupt kritische
Positionen dokumentiert wurden. Risikoverstärkend
kommt hinzu, dass die Amflora nicht nur für den Anbau und
die industrielle Verarbeitung zugelassen wurde, sondern
auch als Futtermittel. Und das ist keine theoretische Ver-
wendung; denn der Reststoff der Stärkeverarbeitung – die
sogenannte Pulpe – wird oft als Futtermittel verwendet.
Damit aber gelangt die gentechnisch veränderte Kartoffel
indirekt auch in die Nahrungsmittelkette. Und die Kartof-
fel ist ohnehin nicht kontrollierbar. Zum Beispiel können
nach Schätzungen je nach Witterungsbedingungen 10 000
bis 35 000 Kartoffeln auf dem Acker zurückbleiben. Und
was passiert eigentlich, wenn Wildscheine diese Kartof-
feln fressen?
Es gibt ein weiteres untrügliches Zeichen, dass selbst
die EU-Kommission unterdessen weiß, dass eine Tren-
nung zwischen konventionellen und gentechnisch verän-
derten Kartoffeln auf Dauer entweder nicht sicher ist
oder zu teuer wird. Sie hat gleich noch die Verunreini-
gung von Lebensmittelkartoffeln mit der Amflora bis zu
0,9 Prozent erlaubt. Also 9 von 1 000 Kartoffeln dürfen
gentechnisch verändert sein, und trotzdem kann die
Ware als gentechnikfrei verkauft werden. Ob das im
Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist? Ich
wage es zu bezweifeln.
Noch kritischer ist, dass die Bundesregierung nicht
einmal bereit ist, die nötigen – und gesetzlich vorge-
schriebenen – Regeln für den Anbau zu erlassen, die we-
nigstens ein Minimum an Schutz für die gentechnikfrei
wirtschaftende Landwirtschaft herstellen könnten. Das
zumindest hat mir die Bundesregierung gestern in der
Fragestunde geantwortet.
Fazit: Die Koalition und die EU-Kommission gehen
ein hohes Risiko ein für eine gentechnich veränderte
Kartoffel, die niemand braucht und niemand will. Das ist
vermutlich sehr gut für die BASF, aber schlecht für die
gentechnikfrei wirtschaftende Landwirtschaft. Damit ist
aber auch klar: Der Wille der Verbraucherinnen und Ver-
braucher ist für diese Koalition in dieser Frage ohnehin
irrelevant.
Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
Bundesregierung muss den Anbau der Genkartoffel Am-
flora stoppen, weil die Verschmutzung von Lebens- und
Futtermitteln nicht wirksam ausgeschlossen werden
kann. Auch der Landwirtschaftsminister von Mecklen-
burg-Vorpommern, Till Backhaus, fordert ein Anbauver-
3294 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
bot. Obwohl Amflora Anfang März zugelassen und ihr
Anbau auf 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern vor
Monaten angemeldet wurde, hat die Bundesregierung
keine gesetzlichen Regeln zum Schutz der gentechnik-
freien Produktion erlassen. Damit wird die Zusage ge-
brochen, welche die Bundesregierung 2007 in einer Pro-
tokollnotiz bei der Zustimmung zur Amflora im
Ministerrat abgeben hat. In der Protokollerklärung der
deutschen Delegation vom 16. Juli 2007 anlässlich der
Abstimmung im Rat der EU – Landwirtschaft und Fi-
scherei – über die Zulassung von Amflora heißt es unter
anderem:
Deutschland wird unter Beteiligung aller interes-
sierter Kreise sehr sorgfältig analysieren, welche
konkreten Anforderungen für den Anbau, die Lage-
rung, den Transport und den sonstigen Umgang so-
wie die Weiterverarbeitung dieser gentechnisch
veränderten Kartoffel aufgestellt werden müssen …
Dazu werden wir in Deutschland Regeln der Guten
fachlichen Praxis entwickeln, um in jedem denkba-
ren Fall beim Anbau die Koexistenz mit nicht gen-
technisch veränderten Kartoffeln zu sichern … so-
wie Kontaminationen von Futtermitteln und
Lebensmitteln in der weiteren Vermarktungskette
zuverlässig zu vermeiden.
Wir verlangen von der Bundesregierung und Ministe-
rin Aigner, dass sie diese Zusage einhalten und umgehend
entsprechende Regeln zur guten fachlichen Praxis vorle-
gen. Statt ihren Schutz- und Vorsorgepflichten nachzu-
kommen, hat die schwarz-gelbe Regierung die Zulassung
von Amflora begrüßt. Schon im Koalitionsvertrag hat
Schwarz-Gelb kostenloses Product Placement für das
BASF-Produkt gemacht. Während Ministerin Aigner in
Sonntagsreden die gentechnikfreien Regionen unter-
stützt, tut sie nichts, um deren rechtliche Position zu stär-
ken. Wie ein Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion
aus dem Sommer 2009 zeigt, wäre dies mit einer einfa-
chen Änderung des deutschen Gentechnikgesetzes mög-
lich.
Über die nationalen Verbote hinaus fordern wir Grüne
die Bundesregierung auf, gegen die Zulassung von Am-
flora vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen; denn
ihre Zulassung widerspricht dem EU-Recht. Amflora
enthält Resistenzgene gegen die Antibiotika Kanamycin
und Neomycin, die laut der Weltgesundheitsorganisation
WHO und der EU-Arzneimittelbehörde EMEA von the-
rapeutischer Bedeutung für Menschen sind. Nach der
EU-Freisetzungsrichtlinie dürfen aber seit 2009 keine
Gentechniksorten mit Antiobiotika-Markern mehr zuge-
lassen werden. Und selbst nach Meinung einiger Exper-
ten der – sonst nicht gerade gentechnikkritischen – euro-
päischen Lebensmittelzulassungsbehörde EFSA sind
Verbreitungen dieser Antibiotikaresistenzen in der Um-
welt und damit schädliche Auswirkungen auf Mensch
und Umwelt nicht auszuschließen. Das Bundesamt für
Naturschutz hat sich in den letzten Jahren mehrmals ge-
gen Amflora-Freisetzungen ausgesprochen. Auch Ita-
lien, Frankreich, Österreich und Griechenland haben die
Zulassung kritisiert und prüfen Möglichkeiten, den An-
bau zu unterbinden. Zudem ist es unverantwortlich, dass
Amflora eine Verschmutzungslizenz von 0,9 Prozent für
Lebensmittel erhalten hat, obwohl für diese Verwendung
keine Sicherheitsbewertung existiert – ein fragwürdiges
Novum im EU-Gentechnikrecht. Eine Vermischung mit
gentechnikfreien Kartoffeln bei Anbau, Transport und
Verarbeitung ist in der Praxis kaum zu vermeiden.
Bundesregierung und EU-Kommission bleiben dazu
Antworten auf wichtige Fragen schuldig: Wer stellt si-
cher, dass auf Amflora-Äckern nicht aus Unwissenheit
„gestoppelt“ wird und damit Amflora direkt verzehrt
wird? Wie sollen die bereits jetzt überlasteten Kontroll-
behörden in der Praxis denn lückenlos überprüfen, ob in
den Produktionsprozessen Verschmutzungen auftreten?
Und wer haftet, wenn der Schwellenwert von 0,9 Pro-
zent überschritten wird? Wie groß sind die Abstände und
welche Sorgfaltspflichten bestehen?
Die Zulassung der Genkartoffel schadet der heimi-
schen Wirtschaft und verteuert für Produzenten und Ver-
braucher die Speisekartoffeln als wichtiges Grundnah-
rungsmittel. Aktuell werden Kosten in Milliardenhöhe
durch Maßnahmen zur Vermeidung von gentechnischen
Kontaminationen und durch weltweite Schäden auf-
grund von Verunreinigungen mit illegalen Gentechnik-
pflanzen verursacht, wie beispielsweise gerade bei Reis
sowie Leinsamen in Müslimischungen. Wir fordern,
dass diese Kosten von den Verursachern getragen und
nicht den Landwirten, Verarbeitern, Steuerzahlern und
Verbrauchern aufgebürdet werden.
Auch die Stärkeindustrie hat nach eigenen Angaben
kein Interesse an Amflora, weil es zwei konventionelle
Alternativen von den Firmen AVEBE und Bioplant/Ems-
land Group gibt. Anders als bei der Amflora drohen hier
der Stärkeindustrie keine Mehrkosten durch Überwa-
chungsanforderungen, getrennte Lagerung und erhöhte
Transportkosten. Sogar der Bauernverband bezeichnet
Amflora als „sehr alte Sorte“. Die Zulassung von Am-
flora ist nichts als ein Kniefall der EU-Kommision und
der Bundesregierung vor der BASF. Amflora ist keine
dolle, sondern eine olle Knolle aus der Gentechnikmot-
tenkiste, die niemand braucht.
Anlage 12
Zu Protokoll gegebenen Reden
zur Beratung des Antrags: Modernisierungs-
partnerschaft mit Russland – Gemeinsame Si-
cherheit in Europa durch stärkere Kooperation
und Verflechtung (Tagesordnungspunkt 13)
Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU): Deutschland
und Russland stehen heute vor Herausforderungen, die
neue Wege zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft er-
fordern. Es gibt inzwischen eine gute Basis für eine er-
folgreiche Intensivierung der Beziehungen zwischen
Russland und Deutschland bzw. zwischen Russland und
der Europäischen Union. Der amerikanische Präsident
verfolgt die Lösung globaler Probleme mit einem neuen,
kooperativen Ansatz; dazu gehört auch die Wiederbele-
bung der strategischen Partnerschaft mit Russland. Der
Vertrag von Lissabon macht die EU handlungsfähiger
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3295
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und lässt uns eine Modernisierungspartnerschaft mit
Russland anstreben. Die NATO sieht neue Kooperations-
felder mit Russland, die das Verhältnis zu Russland
grundlegend erneuern können.
Mit Interesse nehmen wir die Initiativen von Präsi-
dent Medwedjew wahr, der die Modernisierung Russ-
lands in den Mittelpunkt seiner Politik gerückt hat. Mit
viel Mut zur Offenheit hat er gezielt Schwachstellen auf-
gezeigt, die die Stabilität und den Erfolg der russischen
Gesellschaft bedrohen. Zugleich hat er an die Verant-
wortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich
nicht ins Private zurückzuziehen. Eine Änderung zum
Besseren kann aber nur eintreten, wenn die Möglichkeit
besteht, Probleme offen zu diskutieren. Dies setzt Mei-
nungs- und Pressefreiheit voraus. Wir werden ihn dafür
beim Wort nehmen.
Wir bieten Russland eine Partnerschaft an. Russland
hat in seiner Geschichte einen langen und schwierigen
Weg hinter sich gebracht. Wenn es heute unseren euro-
päischen Wertekanon teilt, können wir ein neues Niveau
in der Zusammenarbeit erreichen. Dabei können wir auf
guten Grundlagen aufbauen. Die Beziehungen zwischen
Deutschland und Russland sind eng und vertrauensvoll.
Deutschland und Russland sind heute gegenseitig die
wichtigsten Handelspartner. Deutschland ist der wich-
tigste ausländische Investor in Russland. Über 4 000
deutsche Unternehmen sind in Russland aktiv. Der russi-
sche Präsident hat sich zu einer WTO-Mitgliedschaft
Russlands bekannt und damit gezeigt, dass ihm die Inte-
gration in die internationalen wirtschaftlichen Strukturen
wichtig ist. Dies ist ein richtiger Schritt in Richtung Di-
versifizierung der russischen Wirtschaft. Die Annähe-
rung zwischen Russland und Deutschland und zwischen
Russland und der Europäischen Union muss fortgeführt
werden. Von seiner Geschichte, seiner Geografie und
seiner Kultur her ist Russland ein Teil Europas. Auch
Russland betont seinen Anspruch, Teil der europäischen
Familie zu sein. Fakt ist: Russland und Europa gehören
zusammen.
In der Zwischenzeit müssen wir die Möglichkeiten
nutzen, die uns durch unsere enge Nachbarschaft gege-
ben sind. Deutschland hat mit Russland bereits 2008
eine Modernisierungspartnerschaft vereinbart. Der Prä-
sident der Europäischen Kommission, Barroso, hat das
jetzt aufgegriffen. Spanien will dies zu einem Schwer-
punkt seiner EU-Präsidentschaft machen. Wir unterstüt-
zen dieses Ansinnen nachdrücklich. Es geht aber nicht
nur um eine engere Integration unserer Wirtschafts-
räume, sondern auch um einen gesamtgesellschaftlichen
Ansatz. In diesem Kontext spielt die Politik der östlichen
Partnerschaft der EU eine wichtige Rolle. Sie birgt Po-
tenzial für die künftige Zusammenarbeit mit den Ländern
unserer gemeinsamen Nachbarschaft, an deren Stabilität
Russland und die EU-Mitgliedstaaten ein dringendes In-
teresse haben. Zugleich hoffen wir, dass die russischen
Eliten den notwendigen Willen zur Veränderung aufbrin-
gen werden. Dabei setzen wir auf drei Faktoren: den
Pragmatismus der Eliten, das Potenzial der russischen
Gesellschaft und die Einsicht, dass alles andere Russland
keine Zukunftsperspektive bietet. Die zunehmend diffe-
renzierte und offen geführte Debatte über die Ausrich-
tung der russischen Politik zeugt von einer wachsenden
Bereitschaft, den Realitäten ins Gesicht zu sehen: den
Grenzen der „Rohstoffmacht“ Russland, den Defiziten
und Strukturmängeln der russischen Wirtschaft und der
Notwendigkeit marktwirtschaftlicher Reformen.
Nüchternheit und Realismus sprechen auch aus der
neuen Sicherheitsstrategie; sie sind die beste Basis für
neues und pragmatisches Denken. Immer mehr Men-
schen scheinen zu verstehen, dass Russland als „einsame
Macht“ seine Stellung in der Welt nicht behaupten kann.
Es ist an dieser Stelle wichtig hervorzuheben, dass sich
die bisherige Erweiterung der Europäischen Union und
der NATO nicht gegen Russland richtet. Im Gegenteil:
Die neuen Mitgliedstaaten erfahren einen Zuwachs an
Stabilität, der sich auch für Russland positiv auswirkt:
als Nachbar, als Investor und als Handelspartner. Zudem
haben wir nützliche Instrumente für den strategischen
Dialog mit Russland entwickelt: den NATO-Russland-
Rat und das neu zu verhandelnde Partnerschaftsabkom-
men mit der EU. Dabei müssen wir uns dringend von der
Denkweise der vergangenen Jahrhunderte lösen. Das gilt
nicht nur für Russland, sondern auch für die EU. Ein sol-
ches Schubladendenken ist falsch und gefährlich. Der
Vorschlag Präsident Medwedjews für einen europäi-
schen Sicherheitsvertrag ist ein wichtiges Signal und
zeigt uns: Russland möchte bei Fragen, die seine Sicher-
heitsinteressen berührt, von uns gehört werden. Deutsch-
land hat Interesse an einer kooperativen europäischen Si-
cherheitsarchitektur, in der Russland ein Partner ist.
Deshalb sollten wir die Vorschläge von Präsident Med-
wedjew konstruktiv aufgreifen. Es geht darum, die euro-
päische Sicherheit und das gegenseitige Vertrauen um-
fassend zu stärken.
Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit im NATO-
Russland-Rat im vergangenen Dezember war ein wichti-
ger Schritt zur Vertrauensbildung. Weitere vertrauensbil-
dende Maßnahmen für die Zukunft sollten folgen, so
zum Beispiel die Aufwertung des NATO-Russland-Ra-
tes oder gemeinsame Übungen der NATO-Partner mit
Russland. Wir wollen den Dialog mit Russland intensi-
vieren und unsere Zusammenarbeit ausweiten, wo ge-
meinsame Interessen berührt sind. Ganz konkret zeigt
sich das bereits beim gemeinsamen Kampf gegen die Pi-
raterie an der afrikanischen Ostküste und im NATO-Ein-
satz zur Stabilisierung Afghanistans. Aber auch hier gibt
es noch Raum für eine weitere Verstärkung unserer Zu-
sammenarbeit.
Ein weiteres wichtiges Thema bei der Zusammenar-
beit zwischen der NATO und Russland ist der Bereich
der Raketenabwehr. Die Bedrohungen, die von der Pro-
liferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trä-
gersystemen in manchen Regionen des Nahen Ostens
ausgeht, betreffen Russland und Europa gleichermaßen.
Um dieser Bedrohung effektiv zu begegnen und unsere
gemeinsame Sicherheit zu stärken, bedarf es einer engen
Zusammenarbeit zwischen Russland und der NATO. Ins-
besondere im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüs-
tung sind drängende Probleme zu lösen. Die Bemühun-
gen der USA und Russland, zu einem neuen – deutlich
niedrigeren – strategischen atomaren Gleichgewicht zu
finden, sind begrüßenswert. Die Präsidenten der USA
3296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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(D)(B)
und Russlands haben bereits zu erkennen gegeben, dass
sie das Nachfolgeabkommen für den im Dezember aus-
gelaufenen START-I-Vertrag sogar noch im April 2010
in Prag besiegeln werden. Dies wäre ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt.
Wir unterstützen diese Bemühungen nachdrücklich.
Es bleibt zu wünschen, dass der Abschluss der Ver-
handlungen zwischen Russland und den USA über die
weitere Reduzierung der strategischen Nuklearwaffen
den Auftakt für weitere Abrüstungsschritte im substrate-
gischen Bereich bildet. Es wäre ein wichtiger Impuls für
ein Jahrzehnt der Abrüstung und könnte langfristig eine
tragende Stütze für eine globale Sicherheitsarchitektur
sein. Dazu gehört auch, dass wir das substrategische Nu-
klearpotenzial in Deutschland abbauen. 20 Jahre nach
dem Mauerfall muss es erlaubt sein, ein Relikt des Kal-
ten Krieges abzuschaffen. Dies darf selbstverständlich
nicht einseitig, sondern nur in enger Konsultation mit
unseren Partnern in der NATO und mit Russland erfol-
gen.
Genauso bedeutend ist es, im Bereich der konventio-
nellen Abrüstung weiter voranzukommen. Der KSE-
Vertrag ist ein wesentlicher, völkerrechtlich verbindli-
cher Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er ist eine
wichtige Vertrauensbasis für eine langfristige Vertiefung
der sicherheitspolitischen Partnerschaft mit Russland.
Ein umfassende Rüstungskontrolle funktioniert aber nur,
wenn alle betroffenen Staaten ihren vertraglichen Ver-
pflichtungen nachkommen. Mehr Transparenz kann hier
das nötige Vertrauen schaffen. Es ist unsere Aufgabe,
neue Lösungsansätze zu finden, um einen Ausweg aus
der gegenwärtigen Krise des KSE-Vertrages zu finden.
Die Weiterentwicklung des KSE-Vertrages auf der
Grundlage des noch zu ratifizierenden Anpassungsab-
kommens ist alternativlos.
Hier bildet die OSZE das wichtigste Forum für die
Entwicklung neuer Lösungsansätze. Es ist zu begrüßen,
dass sich Minister Lawrow klar zum Korfu-Prozess be-
kannt hat. Die substanzielle Stärkung der Konfliktlö-
sungsmechanismen in der OSZE muss offen diskutiert
werden. Der Korfu-Prozess schafft zwar mehr Zusam-
menarbeit, bringt aber noch keinen echten Sicherheitsge-
winn für Europa. Diese Defizite der europäischen
Sicherheitsordnung gilt es nun zu benennen und auszu-
räumen. Es muss uns gelingen, den Korfu-Prozess auf
eine konkrete Agenda zu fokussieren, ohne den OSZE-
Acquis zu unterhöhlen. Die Wiederbelebung der kon-
ventionellen Rüstungskontrolle ist hier ein längst fälliges
Thema, das im Zuge der amerikanischen Reset-Politik
gegenüber Russland dringend weiter verfolgt werden
muss.
In diesen Kontext gehört auch die Debatte über eine
strategische Neuausrichtung der NATO. Wir sollten uns
die Frage stellen, welche Rolle Russland in Europa
spielt. Auf absehbare Zeit ist nicht mit einem Aufnahme-
antrag zu rechnen. Die Zukunft der NATO hängt maß-
geblich von der Frage ab, wie Russland eingebunden
werden kann. Die NATO ist dieser Herausforderung in
ihren jetzigen Strukturen nicht gewachsen. Das Bündnis
könnte hier die Chance ergreifen, das Primärforum für
die Behandlung aller krisenhaften Entwicklungen zu
sein, weil nur dort Amerika, Europa und Russland an ei-
nem Tisch sitzen. Voraussetzung dafür ist, dass die
NATO die Tür zum Beitritt Russlands nicht dauerhaft
verschließt. Russland wiederum müsste bereit sein, die
Pflichten und Rechte eines NATO-Mitglieds als Gleicher
unter Gleichen wahrzunehmen.
In den vergangenen Jahren hat die NATO ihre Tore
für den Beitritt der mittelosteuropäischen Staaten geöff-
net. Russland wiederum hat das „Feindbild“ NATO gern
gepflegt und Chancen vertan. Erschwerend kommt
hinzu, dass die Bereitschaft der NATO-Staaten, mit
Russland kooperative Ansätze in der Sicherheitspolitik
zu entwickeln, immer mehr verlorengegangen ist. Nach
wie vor gibt es im Bündnis keinen Konsens in der Frage,
wie mit Russland umzugehen ist. Für uns gilt: Sicherheit
in und für Europa gibt es nur mit und nicht gegen Russ-
land. Die transatlantische Gemeinschaft braucht Russ-
land. Die Gründe dafür sind vielseitig: für Energiesi-
cherheit, Abrüstung und Rüstungskontrolle, für die
Verhinderung von Proliferation, für Lösungen der Pro-
bleme in Iran, Afghanistan und im Nahost-Konflikt, aber
auch für die Meinungsbildung und Entschlussfassung im
UN-Sicherheitsrat. Die NATO wird sich darüber klar
werden müssen, wie und welchen Platz Russland in der
euroatlantischen Gemeinschaft einnehmen soll. Die
Bündnispartner müssen sich darüber auseinandersetzen
und konkrete Zwischenschritte definieren. Der Abzug
amerikanischer Nuklearwaffen aus Europa und die
Rücküberführung aller russischen Nuklearwaffen in zen-
trale Lagerstätten könnten ein erster gemeinsamer
Schritt sein. Der Aufbau eines gemeinsamen Raketenab-
wehrsystems zum Schutz des NATO-Vertragsgebietes
und Russlands könnte ebenfalls eine Option sein. Der
Weg zur Beitrittsperspektive für Russland ist lang, aber
logisch. Am Anfang stehen das Ziel der Außenpolitik,
der gemeinsame Blick auf Bedrohungen und die geteil-
ten Werte. Unsere Offenheit gegenüber Russland ist
ebenso notwendig wie Russlands eigenes Engagement.
Die transatlantische Bindung zwischen Europa und
Amerika ist unersetzlich und wertvoll. Die NATO steht
als Garant für Sicherheit und Werte gegen Herausforde-
rungen, die nicht an Grenzen gebunden sind. Es bleibt zu
wünschen, dass der bevorstehende Abschluss der Ver-
handlungen zwischen Russland und den USA über die
weitere Reduzierung der strategischen Nuklearwaffen
den Auftakt für weitere Abrüstungsschritte im substrate-
gischen Bereich bildet. Es wäre ein wichtiger Impuls für
ein Jahrzehnt der Abrüstung und könnte langfristig eine
tragende Stütze für eine globale Sicherheitsarchitektur
sein. Bilateral und als Mitglied der EU wird Deutschland
seinen Beitrag dazu leisten.
Franz Thönnes (SPD): Im vergangenen Jahr haben
wir 20 Jahre deutsche Einheit gefeiert. Dieses Jubiläum
hat uns an die „friedliche Revolution“ des Jahres 1989
und an die Wiedervereinigung Deutschlands in vielen
würdevollen Veranstaltungen erinnert. Dieses Resultat
der Wiedervereinigung ist natürlich zuallererst den Men-
schen zu verdanken, die sich mit ihrer ganzen Kraft
friedlich für Freiheit und Demokratie mit einer Vielzahl
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3297
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von Aktivitäten damals in den verschiedensten Bürger-
bewegungen eingesetzt haben. Aber sie ist auch das Er-
gebnis eines historischen Prozesses, den die Bundesre-
gierungen unter Bundeskanzler Willy Brandt, Helmut
Schmidt und Helmut Kohl maßgeblich mit gestaltet und
beeinflusst haben.
Unstrittig ist es, so glaube ich unter uns, dass ohne die
Westalliierten, aber eben doch noch stärker ohne die Zu-
stimmung Russlands, diese Einheit nicht zustande ge-
kommen wäre. Und ebenso unstrittig ist es, glaube ich,
dass die Weiterentwicklung der europäischen Einigung
ohne die positive Haltung Russlands nicht vorstellbar ist.
Und auch die Bewältigung unserer gemeinsamen He-
rausforderungen in Europa ist ohne Russland nicht vor-
stellbar.
Es geht um die Nichtverbreitung von Massenvernich-
tungswaffen, es geht um den Kampf gegen den interna-
tionalen Terrorismus, die Bekämpfung von Drogen- und
Menschenhandel. Es geht um eine sichere und nachhal-
tige Energieversorgung, es geht um den Schutz unserer
Umwelt und um wirksame politische Entscheidungen
und Maßnahmen zum Klimawandel. Kurzum, es geht
um Sicherheit, Frieden und eine nachhaltige Entwick-
lung in unserem gemeinsamen Arbeits- und Lebensbe-
reich auf der Erdkugel.
Russland und Deutschland sind durch zahlreiche ge-
meinsame Erfahrungen und Traditionen eng miteinander
verbunden. Da sind die schrecklichen Kriege auf unse-
rem Kontinent. Da sind aber auch die bedeutenden Ab-
schnitte und gemeinsam eingeschlagenen Wege zu ei-
nem geeinten und friedlichen Europa. Und darauf
aufbauend wächst mehr und mehr die Erkenntnis, dass
die gesellschaftlichen Verflechtungen und die vorherr-
schenden Konflikte in unseren Nachbarregionen nur ge-
meinsam beantwortet werden können.
Wer Sicherheit und Stabilität in Europa will, der muss
dafür arbeiten, dass es konstruktive und kooperative Be-
ziehungen zu Russland gibt. Im Rahmen der „strategi-
schen Partnerschaft“, die von Deutschland und der EU
angestrebt wird, steht daher die gemeinsame Lösung
globaler Fragen und die Zusammenarbeit auf allen Fel-
dern von Politik, Recht, Wirtschaft, Kultur und Wissen-
schaft ebenso wie die friedliche Bewältigung regionaler
Krisen und Konflikte im Zentrum.
Auch Russland selbst steht vor großen Herausforde-
rungen.
Präsident Dmitrij Medwedjew hat dies erkannt. Seit
Beginn seiner nun knapp zwei Jahre bestehenden Amts-
zeit hat er neue Markierungen in der Innen- und Außen-
politik dargestellt.
Bereits im November 2008 hat er ein umfassendes
und ambitioniertes Programm innerer Reformen präsen-
tiert. Die Bürokratie stand dabei im Mittelpunkt seiner
Kritik. Wie ein Hemmschuh wirke sie, wenn es auf ef-
fektiven Wandel in Staat und Gesellschaft ankäme. Frei-
heiten des Einzelnen und autonomes Handeln würden
massiv eingeschränkt werden und behinderten damit die
künftige Innovations- und Entwicklungsfähigkeit Russ-
lands. Er kündigte eine Kampagne zur Korruptionsbe-
kämpfung und gegen „Rechtsnihilismus“ an. Als seine
politischen Schwerpunkte nannte er die Reform der rus-
sischen Justiz sowie der Verwaltung und die Durchset-
zung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
Schon davor im Juni 2008 suchte der russische Präsi-
dent die Unterstützung Westeuropas und der USA für
seine Reformen. Hier, in unserer Hauptstadt, machte er
den Vorschlag für Gespräche über eine neue „Europäi-
sche Sicherheitsordnung“. Diese mündeten schließlich
in eine Debatte über die Reform der OSZE. Im weiteren
Verlauf der politischen Entwicklungen legte der russi-
sche Präsident schließlich im November 2009 einen
Textvorschlag für einen „Europäischen Sicherheitsver-
trag“ vor. Neben der Bekräftigung völkerrechtlicher
Grundprinzipien der UN-Charta und der KSZE-Charta
von Paris enthält der Vorschlag einige Ideen für Konsul-
tationsverfahren in Krisensituationen. Wir sollten ihn als
Einladung für zielgerichtete Verhandlungen über effekti-
vere Formen kooperativer Sicherheit in Europa verste-
hen und dies auch so zu praktischem Handeln bringen.
Beim ersten Gipfeltreffen von US-Präsident Obama
und dem russsichen Präsidenten Medwedjew wurde
deutlich, dass die amerikanische Regierung nach einem
konstruktiven Neuanfang in den bilateralen Beziehungen
sucht.
In London wurde im April 2009 neben den gemeinsa-
men Aktivitäten zur Bewältigung der internationalen Fi-
nanzkrise im Rahmen der G 20 eine anspruchsvolle
Agenda für nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle
vereinbart. Und im Sommer 2009 folgte in Moskau die
Festlegung von Parametern eines START-I-Nachfolge-
abkommens. Leider war es trotz engagierter Bemühun-
gen nicht möglich, ein Folgeabkommen vor dem Aus-
laufen des Vertrages Ende 2009 zu vereinbaren. Aktuelle
Auseinandersetzungen über die Raketenabwehr stellen
sogar eine Unterzeichnung vor Beginn der Überprü-
fungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages, NVV,
im Mai 2010 infrage. Und dennoch bildet die beschrie-
bene Entwicklung eine gute Basis für die Zusammenar-
beit zwischen Russland und Deutschland, der Europäi-
schen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Seit langem drängt die EU auf einen qualitativen Ausbau
der Zusammenarbeit mit Russland. Vier „Gemeinsame
Räume“ sollen geschaffen werden: Wirtschaft; äußere
Sicherheit; Recht und innere Sicherheit sowie For-
schung, Bildung, Kultur. Seit Herbst 2008 wird wieder
über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkom-
men verhandelt.
Bereits kurz nachdem Medwedjew Anfang 2008
deutlich gemacht hatte, wie wichtig ihm die Stärkung
des Rechtsstaates, die Verwaltungsreform, die Unterstüt-
zung wirtschaftlicher Entwicklung und umfassende Bil-
dungsinitiativen sind, hat der ehemalige Außenminister
Frank-Walter Steinmeier mit dem Angebot einer umfas-
senden „Modernisierungspartnerschaft“ geantwortet.
Wenn Russland die bestehenden und künftigen He-
rausforderungen bewältigen will, muss der Staat seine
wirtschaftliche, soziale und politische Leistungsfähig-
keit steigern.
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Da werden in verschiedenen Themenfeldern weitere
ermutigende Fortschritte gemacht. So legte Medwedjew
im April 2009 einen Vorschlag für eine potentiell welt-
weit anwendbare Energiecharta vor. Bezüge zu der von
der EU und den USA favorisierten Europäischen Ener-
giecharta, die die russische Vorgängerregierung noch ab-
lehnte, sind klar erkennbar.
Nach der Wahl von Wiktor Janukowitsch zum Präsi-
denten der Ukraine steht nun ein Plan zur Bildung eines
trilateralen Konsortiums zur Leitung und Modernisie-
rung des ukrainischen Gastransportwesens auf der Ta-
gesordnung. Wenn es gelingt, eine dauerhafte Zusam-
menarbeit zwischen Russland, der Ukraine und der EU
in diesem zentralen Sektor zu etablieren, wäre dies ein
wichtiger Pfeiler der europäischen Sicherheit.
In der russischen Innenpolitik ist ebenfalls einiges in
Gang gekommen, das bereits in verschiedenen Berei-
chen zu ersten positiven Veränderungen geführt hat.
Dazu gehören die von Medwedjew veranlasste Überprü-
fung der Strafgesetze gegen Spionage sowie der Medien-
gesetze. Und ebenso die Ratifizierung des Zusatzproto-
kolls 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
durch Duma und Präsident am 15. Januar 2010.
Im letzten Monat haben Wissenschaftler aus dem dem
Präsidenten nahestehenden „Institut für moderne Ent-
wicklung“, INSOR, eine Studie mit dem Titel „Russland
im 21. Jahrhundert – eine Vision für die Zukunft“ vorge-
stellt. In Berlin erfolgte dies bei der Friedrich-Ebert-Stif-
tung. In Russland ist über diese Studie bereits eine kon-
troverse innenpolitische Debatte entstanden, denn die
Autoren unter Leitung des Direktors Igor Jürgens wer-
ben darin für grundlegende Reformen in Politik, Wirt-
schaft und Gesellschaft: unter anderem für die Zulassung
echter politischer Konkurrenz, Wahlrechtsreformen, Di-
rektwahl der Gouverneure, Entbürokratisierung der
Wirtschaft und eine Umstrukturierung und Dezentrali-
sierung der Sicherheitsorgane einschließlich der Auflö-
sung des Innenministeriums und des Geheimdienstes
FSB in seiner heutigen Form. Außenpolitisch wird gar
die russische Mitgliedschaft in NATO sowie EU ins
Auge gefasst.
Deutschland hat ein großes Interesse am Gelingen der
inneren Reformen in Russland und an einer vertrauens-
vollen Kooperation. Wir sind in vielen außenpolitischen
Fragen sowie vor allem bei der Bewältigung der interna-
tionalen Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Zusam-
menarbeit mit Russland angewiesen. Die Regulierung
der internationalen Finanzmärkte, wie sie im Rahmen
der G-20-Verhandlungen betrieben wird, spielt dabei
ebenso eine Rolle wie die innere Stabilisierung in Russ-
land. Deshalb fordert die SPD eine umfassende Moder-
nisierungspartnerschaft mit Russland. Sie wird gleich-
zeitig ein Prüfstein für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik, GASP, der Europäischen Union sein.
Darum ist auch eine EU-Ostpolitik „aus einem Guss“
nowendig, in der die Initiativen „östliche Partnerschaft“
und die Schwarzmeer-Synergie sowie die Ostsee- und
Zentralasienstrategie abgestimmt sind.
Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfrak-
tion in ihrem Antrag zur Modernisierungspartnerschaft
mit Russland 15 Forderungen an die Bundesregierung
zusammengefasst. Sie erstrecken sich von der Aufforde-
rung, im Rahmen von EU, NATO und OSZE Initiativen
für eine ernsthafte Debatte und eine gemeinsame Stel-
lungnahme zum Vorschlag des russischen Präsidenten
für einen „Europäischen Sicherheitsvertrag“ vom No-
vember 2009 zu ergreifen, über die Auseinandersetzung
mit dem russischen Vorschlag für eine weltweite Ener-
giecharta vom April 2009, der Reform der OSZE, der In-
tensivierung der Arbeiten im NATO-Russland-Rat, dem
Drängen nach Unterzeichnung des START-I-Nachfolge-
abkommens sowie der Aufforderung zur Werbung für
eine kooperative und vertragsgestützte Lösung bei der
Errichtung eines Raketenabwehrsystems in Europa und
die Begrenzung solcher Systeme auf globaler Ebene,
verschiedener vertrauensbildender politischer Verträge
im militärischen Bereich bis hin zu Forderungen, die den
wirtschaftlichen Bereich und die Ratifizierung des
6. Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonven-
tion zum Verbot der Todesstrafe durch Russland betref-
fen.
Alles berechtigte Forderungen für den Aufbau einer
umfassenden Modernisierungspartnerschaft mit Russ-
land, die gerade für uns Deutsche von einem zentralen
Interesse sein muss. Ein stabiles Russland wird letztend-
lich auch ein Partner für unser Land und die EU sein, der
sich durch Zuverlässigkeit und Verantwortung für Si-
cherheit und Stabilität in Europa auszeichnet. Deshalb
bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.
Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP): Wir sind uns als FDP
der wachsenden Notwendigkeit einer weiteren zukunfts-
orientierten Entwicklung der bilateralen Beziehungen
sowohl zwischen Russland und der Bundesrepublik
Deutschland als auch zwischen Russland und der Euro-
päischen Union bewusst. Die Ausweitung und Vertie-
fung der Partnerschaft im Bereich der Modernisierung
ist von zunehmender politischer und praktischer Bedeu-
tung. Wir freuen uns, dass die SPD hier das Thema mit
der Absicht aufgreift, zusätzliche Impulse zu einer ver-
stärkten Zusammenarbeit zu vermitteln. Wir sind uns,
denke ich, auch einig, dass der Dialog und das gegensei-
tige Verständnis gefördert werden sollen. Daher müssen
wir die Fortschritte und Hindernisse in den Beziehungen
zwischen Russland und der Europäischen Union im
Deutschen Bundestag offen diskutieren.
Der Antrag der SPD enthält zahlreiche sinnvolle For-
derungen, um die Zusammenarbeit mit Russland auf
dem Weg zur Modernisierung weiterzubringen. Jedoch
sehe ich folgende klare Defizite: Zum einen enthält der
Antrag leider keine klare Beschreibung der derzeitigen
Zustände in Russland. Schon in seiner letzten Jahresbot-
schaft im November 2009 ging der russische Präsident
mit den Zuständen in seinem eigenen Land und mit den
verantwortlichen Akteuren hart ins Gericht. Er selbst hat
schon die russische Bevölkerung in klaren, in unmiss-
verständlichen Worten mit den beklagenswerten Defizi-
ten in vielen Bereichen konfrontiert. Davon möchte ich
beispielhaft nur einige nennen: So kritisierte er den un-
genügenden politischen Pluralismus im Parteiensystem
und warf den Behörden die Schikane der Opposition vor.
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Die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Ver-
sammlungsfreiheit und die Koalitionsfreiheit werden in
Russland unterdrückt. Es herrschen Korruption und feh-
lende Rechtssicherheit. Die Polizei fällt durch Gewalt
und Willkür auf. Und diese erschreckende Bestandsauf-
nahme nehme nicht ich persönlich vor. Sie wurde vom
obersten russischen Repräsentanten verfasst. Und er
fährt exakt so fort: Die Wehrpflichtigen in den Streit-
kräften werden missbraucht; die Infrastruktur ist veral-
tet. Wir sehen große Defizite in den militärischen Fähig-
keiten der Armee. Zudem gibt es rassistisch motivierte,
offiziell als „Hooliganismus“ abgetane Übergriffe, ins-
besondere gegen aus dem Kaukasus stammende Bevöl-
kerungsteile. Diese Entwicklung macht vor keinem Be-
reich halt. Wirtschaftlich ist Russland übermäßig
abhängig von Rohstoffexporten. Der Dienstleistungs-
und Industriesektor sind schlecht entwickelt.
Der Mittelstand ist äußerst schwach ausgeprägt. Sie
finden in Russland wenig Unternehmergeist. So können
sich nicht ausreichend international wettbewerbsfähige
Produkte entwickeln. Die Umweltverschmutzung ufert
aus. Das Gesundheitssystem ist mangelhaft, und Alko-
holismus ist immer noch weit verbreitet. Diese Faktoren
führen zu sinkender Lebenserwartung der Menschen.
Genau eine solche Zustandsbeschreibung müssen wir in
einem Antrag zu einer Modernisierungspartnerschaft mit
Russland doch aufgreifen. Zum anderen fehlen in dem
Teil des Antrages, der die Forderungen des Antragstel-
lers enthält, klare Vorschläge zur Verbesserung. Insbe-
sondere erwarte ich Forderungen zur Verbesserung der
politischen Defizite. Wir müssen klar artikulieren, wie
wir uns eine Partnerschaft vorstellen, damit diese nicht
einseitig wird. Es ist wichtig für die Partner, dass interne
Missstände der Partnerländer beseitigt werden. Zumin-
dest muss als solide Grundlage einer Zusammenarbeit
der Wille vorhanden sein, die aufgezeigten Probleme
auch anzupacken. Sie fordern, liebe Kolleginnen und
Kollegen von der SPD, lediglich die Unterstützung des
russischen Präsidenten bei seinem Bemühen. Das ist zu
wenig für solch einen Antrag. Denn so werden die inter-
nen Zustände in Russland nicht verbessert. Nicht nach-
vollziehen können wir Ihre Forderung nach Ergreifung
von Initiativen im Rahmen von EU, NATO und OSZE
und die Forderung nach einer gemeinsamen Stellung-
nahme zum Vorschlag für einen „Europäischen Sicher-
heitsvertrag“. Dieses Vorgehen erinnert mich ein wenig
an die Arbeitsvorgänge in meiner eigenen Küche. Sie
kennen das inzwischen geflügelte Wort von den „vielen
Köchen“ doch. Ergebnis: Sie verderben den Brei. So
wird es zu äußerst unnötigen Reibungen und zur Läh-
mung des gutgemeinten Vorschlages kommen, wenn
sich diese Organisationen alle mit dem Thema befassen.
Der Vorstoß von Medwedjew sollte im Rahmen des
Korfu-Prozesses innerhalb der OSZE beraten werden.
Dort gehört er hin. Alles andere ist nicht sinnvoll. In die-
sem Antrag wird gefordert, dass sich der Westen mit ei-
ner weltweiten Energiecharta befasst. Das ist der zweite
Schritt, den Sie hier vor dem ersten setzen. Zunächst
sollte Russland die mit der EU ausgehandelte Ener-
giecharta ratifizieren. Dazu müssen wir erst einmal auf-
fordern. In Ihrem Einleitungstext suggerieren Sie, dass
nur die russische Vorgängerregierung diese Ratifikation
ablehne. Lieber Herr Steinmeier, Sie sollten es doch bes-
ser wissen. Das ist nicht der Fall. Die amtierende Regie-
rung lehnt dies genauso ab.
Zum KSE-Vertrag: Russland hat diesen einseitig aus-
gesetzt. Das ist nicht in Ordnung. Der Vertrag muss ganz
im Gegenteil gestärkt werden. Daher muss an dieser
Stelle Russland besser aufgefordert werden, sich wieder
zu den Verpflichtungen des geltenden KSE-Vertrags zu
bekennen. Erstens ist eine Revision zum jetzigen Zeit-
punkt nicht notwendig. Zweitens sollten wir als Deut-
scher Bundestag nicht Russland auffordern, eigeninitia-
tiv und einseitig ein neues Vertragswerk vorzuschlagen.
Wir fordern Russland nicht auf, hier noch ein weiteres
neues Fass aufzumachen.
Ich komme nun zu meinem letzten Punkt, an dem die
FDP von der im Antrag aufgezeigten Meinung stark ab-
weicht. Hier wird gefordert, für eine Lösung bei der Errich-
tung eines Raketenabwehrsystems zu werben. Solange die
USA und Russland selbst kein Interesse an einem Nach-
folgeabkommen zum gekündigten ABM-Vertrag zeigen,
müssen wir uns in diesem Hause und seitens der Regie-
rung auch nicht äußern. Die Bundesrepublik Deutschland
sollte sich – das ist meine feste Meinung – bei dem Thema
eines globalen Raketenabwehrsystems zurückhalten. Sie
sehen, trotz seiner zahlreichen Stärken hat dieser Antrag
deutliche Defizite. Einige davon habe ich hier dargelegt.
Darüber wird nun in den Ausschüssen zu beraten sein.
Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Der vorliegende
Antrag der SPD ist weder Fisch noch Fleisch. Er benennt
ein richtiges und wichtiges Thema, aber seine Vor-
schläge und Konsequenzen sind ideenlos. Insofern steht
dieser Antrag in der Tradition der Regierungspolitik von
Schwarz-Rot – auch diese war in der Russlandpolitik
nicht besonders ideenvoll. Das ist nicht nur eine Feststel-
lung von mir. Damit könnten Sie gut leben; das weiß ich.
Aber blicken Sie einmal in die Spiegel-Ausgabe 10/
2010: Volker Rühe, Ex-Verteidigungsminister, der ehe-
malige Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus
Naumann, und weitere konservative Außen- und Sicher-
heitspolitiker engagieren sich dort für einen Beitritt
Russlands zur NATO. Ich teile auch diese Konsequenz
nicht, aber der Artikel ist schon aufsehenerregend. Die
Autoren greifen auf Altbundeskanzler Helmut Schmidt
zurück und referieren seine Feststellung, „dass viele der
heute handelnden Politiker nur geringe Geschichtskennt-
nisse haben“, und fügen selbst hinzu, „dass es einen er-
schreckenden Kompetenzverlust für sicherheitspoliti-
sche und strategische Fragen gibt“. Ihre Auffassung ist
es, dass von Berlin „weder Meinungsführerschaft noch
Impulse für die internationale Debatte“ ausgehen. Und
sie fragen sich und die Öffentlichkeit, ob „die Deut-
schen“ – wer immer das auch sein mag – „nicht mehr fä-
hig sind, zukunftsweisende Beiträge einzubringen“.
Wenn nicht Rühe, Naumann und die anderen Autoren ih-
ren Artikel weit vor dem SPD-Antrag veröffentlicht hät-
ten, so würde ich jetzt spotten, Sie müssten den SPD-
Antrag gelesen haben. Spott allein reicht nicht aus. Ich
will Ihnen meine Kritik an einem Punkt durchbuchsta-
bieren.
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Der Antrag spricht zu Recht von einer strategischen
Partnerschaft zwischen Russland und Deutschland. Das
ist auch meine Position. Er erklärt aber an keiner Stelle
die Inhalte dieser strategischen Partnerschaft. Wenn die
Vorstellung über diese vertiefte Zusammenarbeit eine
Blackbox bleibt, wird sie politisch nicht greifen. Strate-
gische Partnerschaft ist mehr und vor allem etwas ande-
res als die Strickjackenfreundschaft zwischen Kohl und
Gorbatschow oder die hemdsärmelige Kooperation zwi-
schen Schröder und Putin. Keine Frage, das persönliche
Verhältnis zwischen Regierungspolitikern Russlands und
Deutschlands ist wichtig. Es ersetzt aber keine Politik.
Der heutige Außenminister Westerwelle benutzt zwar
ebenfalls gern den Begriff „strategische Partnerschaft“
– im Übrigen nicht nur für Russland –, aber er hat offen-
sichtlich weder ein politisches noch emotionales Verhält-
nis zu diesem europäischen Land. Strategische Partner-
schaft muss sich in dem empirischen Verständnis
gründen, dass Deutschland im vergangenen Jahrhundert
zweimal gegenüber Russland bzw. der Sowjetunion
Kriege vom Zaune gebrochen hat, die in einer Mensch-
heitskatastrophe endeten. Wer Frieden, Sicherheit und
Stabilität in Europa will, wird das nur mit Russland und
nicht gegen Russland erreichen können. Von daher hätte
ich mir gewünscht, dass die Vorschläge des russischen
Präsidenten Dmitrij Medwedjew für ein neues System
der Sicherheit in Europa positiver und diskussionsoffe-
ner aufgenommen worden wären.
Der Vorschlag von Volker Rühe und Kollegen, dass
sich die NATO für eine Mitgliedschaft Russlands öffnen
solle, ist gleichbedeutend damit, dass die NATO sich
grundlegend umwandelt. Das halte ich für wenig wahr-
scheinlich, aber ein Geflecht verschiedenster Verträge
zwischen Russland und den NATO-Staaten in Europa
könnte eine neue Art von Sicherheit mit sich bringen.
Eine solche Sicherheitsarchitektur müsste auch im Inte-
resse von Ländern wie der Ukraine, Belarus, Moldawien
und den baltischen Staaten wie auch anderer liegen.
Russland muss ein Interesse haben, gerade gegenüber
kleineren Ländern in Osteuropa Furcht und Sorgen, die
historisch begründet sind, abzubauen, und solche Länder
wie die Ukraine oder auch Polen gewinnen mehr Sicher-
heit, wenn sie sich als Brücke, nicht als Grenze zu Russ-
land verstehen könnten. Noch immer gilt: Es soll nicht
zu einer neuen Blockbildung in Europa kommen, bzw.
die Grenzen zwischen Russland und den EU-Staaten
müssen durchlässig gemacht werden.
Das EU-Europa oder meinethalben die euro-
atlantische Gemeinschaft braucht Russland aus vielen
Gründen: Energiesicherheit, Abrüstung und Rüstungs-
kontrolle, Lösung solcher Konflikte wie der Nahostaus-
einandersetzung, die Beendigung des Krieges in Afgha-
nistan, Verbesserung der Beziehungen zum Iran und
vieles mehr. Solche Punkte inklusive des gegenseitigen
wirtschaftlichen Interesses begründen eine strategische
Partnerschaft und schaffen dafür einen denkbaren bzw.
möglichen Rahmen.
Wir begehen 2010 mehrere wichtige Jahrestage, die
das deutsch-russische Verhältnis berühren, und zwar – und
das zu allervorderst – den 65. Jahrestag der Befreiung
vom Faschismus. Der Sieg der Anti-Hitler-Koalition
über den deutschen Faschismus und der Beitrag der
Sowjetunion dafür bleiben ein historisches Verdienst.
Wir begehen den 35. Jahrestag der Konferenz von Hel-
sinki. Die dort gefundene Sicherheitsarchitektur gäbe
auch für das Heute viele Denk- und Handlungsanstöße.
Weiterhin haben wir es mit dem 20. Jahrestag der deut-
schen Einheit zu tun, und es wird niemand bestreiten
können, dass auch die deutsche Einheit ohne Russland
nicht zustande gekommen wäre. Diese Jahrestage sollten
Denkanstoß für die Ausgestaltung des deutsch-russi-
schen Verhältnisses sein.
Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): Russland steht vor der Notwendigkeit einer
ebenso tiefgreifenden wie dringenden Modernisierung.
Diese kann nicht nur die Wirtschaft, ihre Struktur und
ihre Mechanismen betreffen. Sie muss die ganze Gesell-
schaft, darunter Justiz, Armee, Sicherheitsapparate, Par-
teien- und Medienlandschaft, erfassen. Scheitert sie, dro-
hen dramatische Folgen von wirtschaftlicher Lethargie
über politischen Extremismus bis hin zum staatlichen
Zerfall. Das Problem ist nicht neu. Schon vor 100 Jahren
stand das Zarenreich vor einer ähnlichen Situation, als
das Land, zusätzlich geschwächt vom Wüten des Ersten
Weltkriegs, weder wirtschaftlich noch politisch den Weg
aus dem Feudalstaat hin zu einer modernen Industriege-
sellschaft fand. Schließlich kam es zum Stalinismus als
einer Methode der nachholenden Modernisierung, die
ausschließlich durch den Staat und mit brutalen Mitteln
betrieben wurde. Der Preis, den das russische und alle
anderen Völker der Sowjetunion für die Herrschaft einer
terroristischen Modernisierungsdiktatur in der ersten
Hälfte des 20. Jahrhunderts zahlen mussten, war extrem.
Zwar wurde die Sowjetunion mit dem Sieg über den Na-
tionalsozialismus zur Weltmacht. Aber diese Macht
stand auf tönernen Füßen und brach schließlich wirt-
schaftlich zusammen. Das politische System war nicht
nur dem Industrialismus, es war dem Leben nicht ge-
wachsen. Die offensichtlichen Defizite der heutigen,
schon nicht mehr sozialistischen russischen Wirtschaft
sind allgemein bekannt und auch in der russischen Füh-
rung anerkannt. Doch wieder stellt sich die Frage nach
dem Weg der Modernisierung und ihrem Ziel. Nach den
Jahren der Jelzin’schen Reformexperimente, die zu mas-
siven sozialen Verwerfungen und einer breiten Verunsi-
cherung in Russland geführt hatten, wurde Putins Kon-
zept der starken Hand fast einhellig begrüßt. Sein Ziel,
der Aufbau eines in den Worten der Welt vom 24. März
„autoritären Machtsystems slawophiler Prägung mit
marktwirtschaftlichen Elementen“ war durchaus popu-
lär. Was dabei ins Hintertreffen geriet, waren die enor-
men gesellschaftlichen und politischen Herausforderun-
gen, die eine gelingende Wandlung zu einem global
wettbewerbsfähigen Gemeinwesen begleiten müssen,
soll es diese Wandlung erfolgreich vollziehen.
Inzwischen sind die Mängel im politischen System
Russlands nicht nur erkennbar zu einem Hindernis der
wirtschaftlichen Modernisierung geworden. Sie sind
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auch im Alltag derart spürbar, dass immer weniger Be-
troffene sie klaglos hinnehmen und niemand sie mehr
übersehen kann. Wenn – um nur ein Beispiel zu nennen –
der Innenminister der Bevölkerung öffentlich ein Selbst-
verteidigungsrecht gegen die brutalen und kriminellen
Übergriffe der Polizei einräumt, ist dies kaum anders
denn als Kapitulation des Rechts vor der Willkür zu be-
zeichnen. Aber nicht nur im Bereich der Polizei ist das
staatliche Gewaltmonopol moderner Staaten pervertiert.
Ähnliches gilt für den Strafvollzug, für die Armee, abge-
wandelt, nämlich in Form flächendeckender Korruption,
für die Verwaltungsbürokratie. Und natürlich gilt es auch
für die Justiz und den größten Teil der Medien. In kei-
nem dieser Bereiche herrschen transparente Regeln,
herrscht Rechtssicherheit. Einzige, wenn auch nicht im-
mer gleichermaßen anwendbare Regel ist die Herrschaft
des Staates und seiner Vertreter.
Ein moderner Staat, der qua Mitgliedschaft im Euro-
parat den Anspruch erhebt, europäischen Werten zu ent-
sprechen, und der weltweit respektiert werden will, kann
so nicht funktionieren. Russlands Anspruch an sich
selbst droht durch seine innere Verfasstheit erstickt zu
werden. Präsident Medwedjew scheint dies erkannt zu
haben, und mit ihm immer mehr Menschen in Russland.
Das Unbehagen an der autoritären Herrschaft Putins und
seiner Umgebung nimmt erkennbar zu, die Opposition,
fast schon verstummt, wird wieder lauter. Einer der Ers-
ten außerhalb der demokratischen Opposition, die dem
Widerstand gegen das erstarrte und anachronistische
System des autoritären Staates eine Stimme gaben, war
Michail Chodorkowskij. Mit seiner wirtschaftlichen
Macht unterschied er sich von den mutigen Menschen-
rechtlern und Journalistinnen, die immer für demokrati-
sche Werte eingetreten waren. Er drohte zur ernsthaften
Gefahr für Putins System zu werden. Deshalb wurde
sein Konzern zerschlagen, und deshalb wird ihm jetzt
schon der zweite Prozess gemacht. Diese Jusitizfarce,
nach allem Anschein gespeist von irrationalem Rache-
drang seiner Gegner in der russischen Führung, ist zum
Symbol für die Willkür und Repression in Russland ge-
worden. Chodorkowskij vertritt zugleich eine umfas-
sende Modernisierung, deren Behinderung in Russland
eine jahrhundertealte Geschichte hat. Paradoxerweise hat
gerade der Umgang des Staates mit ihm Chodorkowskijs
Bedeutung gestärkt. Sollte er ein weiteres Mal verur-
teilt werden, wäre das ein Zeichen andauernden Rück-
schritts in Russland. Ihn freizusprechen, würde einen
Sieg der Modernisierer bedeuten. Der Ausgang des
Falls Chodorkowskij kann nach Einschätzung der inter-
national bekannten und anerkannten Veteranin der russi-
schen Opposition Ludmilla Alexejewa die russische Ge-
schichte verändern. Deutschland und die EU brauchen
ein modernes Russland als Partner, ein modernes Russ-
land braucht uns. Das ist der Sinn der angestrebten Mo-
dernisierungspartnerschaft. Deshalb sind wir für jede
Form der Zusammenarbeit, die uns gemeinsam diesem
Ziel näherbringt. Dazu aber gehört eine klare Analyse
der Hindernisse auf diesem Weg. Und dazu gehören
klare Worte unter Partnern, die diese Hindernisse benen-
nen.
Anlage 13
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Europäische Tierversuchsrichtlinie muss
ethischem Tierschutz Rechnung tragen – Stel-
lungnahme des Deutschen Bundestages gemäß
Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz (Zusatztages-
ordnungspunkt 7)
Dieter Stier (CDU/CSU): In den vergangenen Tagen
sind Tausende von Mails mit der Forderung einer Nach-
besserung des derzeit vorliegenden Entwurfs einer EU-
Tierversuchsrichtlinie in meinem Abgeordnetenbüro
eingegangen. Da alle diese Schreiben den gleichen Wort-
laut haben und zeitweise exakt im Minutentakt eingin-
gen, drängt sich mir der Eindruck auf, hier werde ganz
gezielt und zentral gesteuert Panikmache betrieben. Der-
artige Massenmails sind nicht hilfreich, weder bei der
parlamentarischen Willensbildung, noch dienen sie dem
Wohl von Tieren, geschweige denn dem Verbraucher
und schon gar nicht dem Forschungsstandort Deutsch-
land. Ich denke, wir sollten uns rational mit diesem
Thema auseinandersetzen und nicht die Menschen in
Deutschland und Europa auf eine derart polemische Art
und Weise aufwiegeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von
Bündnis 90/Die Grünen, Ihre Kritik richtet sich gegen
den jetzt vorliegenden Entwurf der Richtlinie des Euro-
päischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Bevor ich
im Einzelnen auf die Kritikpunkte Ihres heute vorliegen-
den Antrages an der EU-Tierschutzrichtlinie eingehe,
möchte ich einen ganz zentralen Punkt hervorheben, der
mir sehr am Herzen liegt. Deutschland war bisher eines
der EU-Länder mit den höchsten Tierschutzstandards in-
nerhalb der Europäischen Gemeinschaft und wird es
auch in Zukunft bleiben. Unbestritten ist die dringende
Notwendigkeit einer Harmonisierung der EU-Tier-
schutzstandards. Die derzeit geltende Richtlinie aus dem
Jahre 1986 muss dringend novelliert werden, weil sich
im Lauf der vergangenen zwei Jahrzehnte sehr unter-
schiedliche Tierschutzniveaus in den einzelnen EU-Mit-
gliedsländern herauskristallisiert haben. Verschiedene
Kulturkreise und Traditionen definieren darüber hinaus
auch den Tierschutz unterschiedlich. Erfreulicherweise
kommen wir insbesondere im Tierschutz zu immer mehr
Gemeinsamkeiten unter den Ländern. Somit ist es uns
nun möglich, europaweit ein vergleichsweise höheres
Schutzniveau für Versuchstiere herbeizuführen. Das ist
eine positive Entwicklung, und die sich daraus erge-
bende Chance gilt es zu nutzen.
Kurz gesagt: Wir haben jetzt die Gelegenheit in Eu-
ropa ein insgesamt höheres Schutzniveau zu erreichen,
welches auf der Grundlage von freiwilligen einzelstaatli-
chen Regelungen und auf der Grundlage der derzeit noch
bestehenden Richtlinie nicht zu erzielen ist. Der kleinste
gemeinsame Nenner in Sachen Tierschutz könnte auf ein
höheres Niveau gehoben werden. Das wäre ein wichti-
ges Etappenziel hin zu einem verbesserten Tierschutz in
der EU. Der Weg dorthin war schwierig. Nach zähen,
3302 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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langwierigen und höchst kontrovers geführten Diskus-
sionen zwischen dem Europäischen Parlament und den
Mitgliedstaaten im Rat konnte man sich im Dezember
2009 endlich auf einen Kompromissvorschlag einigen.
Dieser derzeit feststehende Kompromiss hat mühsam
eine qualifizierte Mehrheit sowohl im Rat als auch im
Parlament gefunden. Diese Kompromisslösung ist je-
doch derart fragil, dass eine minimale Änderung sehr
schnell zu einer Auflösung der Mehrheitsverhältnisse
führen und eine Gesamteinigung auf unbestimmte Zeit
in die Zukunft verschoben würde.
Der jetzt vorliegende neue Richtlinienentwurf geht
insgesamt gesehen über die Mindestanforderungen der
derzeit gültigen Rechtslage hinaus. Im heute zur Bera-
tung vorliegenden Antrag fordern Bündnis 90/Die Grü-
nen die Einsetzung einer Ethik-Kommission, die Geneh-
migungsprozesse von Projekten begleiten und dahin
gehend prüfen soll, ob Forschungsprojekte unerlässlich
und ethisch vertretbar sind. Die Mehrheit der EU-Mit-
gliedstaaten hat sich gegen eine solche Ethik-Kommis-
sion ausgesprochen. In Art. 26 der Richtlinie wird statt-
dessen die Einrichtung eines Tierschutzgremiums
festgeschrieben, welches das Personal zu allen Fragen
des Tierschutzes berät. Positiv zu bewerten ist, dass der
Kompromisstext in einigen Regelungen über das derzeit
im Tierschutzgesetz festgelegte Schutzniveau von Ver-
suchstieren hinausgeht. Strengere Einschränkungen gel-
ten bei der Verwendung gefährdeter Arten und von Pri-
maten sowie beim grundsätzlichen Verbot von Versuchen
mit länger andauernden schweren Schmerzen.
Leider konnte sich Deutschland in den Verhandlun-
gen nicht mit dem Vorschlag durchsetzen, dass Mitglied-
staaten in Zukunft auch freiwillig national strengere Vor-
schriften durchsetzen können. Dies kollidiert mit der
Zielvorgabe einer EU-weiten Harmonisierung. Politik
bedeutet eben auch das Akzeptieren von Kompromissen,
wenn sie einem gemeinsamen europäischen Ziel dienen.
Ich gebe zu bedenken: Wenn man die Messlatte in Eu-
ropa zu hoch hängt, das heißt, die Anforderungen an ei-
nige EU-Länder praktisch unerreichbar hoch sind, dann
wird die Forschung an Tieren in Drittländer, beispiels-
weise nach China, abwandern. Damit ist weder den Tie-
ren noch den in der Forschung beschäftigten Menschen
gedient.
Insbesondere in Sachen Tierschutz müssen wir über
die Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen. Es
bringt uns in der Sache nicht weiter, wenn wir uns in
ideologische Grabenkämpfe verstricken. Auch wenn
Bündnis 90/Die Grünen sich gerne als die alleinigen
Fürsprecher der Tiere sehen, möchte ich darauf verwei-
sen, dass gerade die CDU/CSU-geführte Bundesregie-
rung den Tierschutz an oberster Stelle sieht. Die folgen-
den Beispiele zeugen von einer erfolgreichen und
nachhaltigen Tierschutzpolitik. Mit der klaren Entschei-
dung, den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz auf-
zunehmen, haben wir Parlamentarier eine ganz klare
Position für den Schutz der Tiere bezogen. Tierschutz in
Deutschland ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen
Thema geworden. Ich denke, es ist uns allen ein Anlie-
gen, den Tierschutz voranzubringen. Auch wenn auf
EU-Ebene nicht immer deutsche Maximalforderungen
durchzusetzen sind und Kompromisse in Kauf genom-
men werden müssen, so kommen wir doch Schritt für
Schritt weiter. Deutschland hat wichtige Positionen im
Tierschutz, zum Teil auch gegen den Widerstand anderer
Mitgliedstaaten, einbringen können. Diesen Erfolg ver-
danken wir dem Verhandlungsgeschick der Parlamenta-
rier in Brüssel. Sollte Deutschland dem jetzt vorliegen-
den Kompromissvorschlag nicht zustimmen, würde dies
bei den anderen EU-Staaten auf völliges Unverständnis
stoßen und Deutschland in der Frage des Tierschutzes
isolieren.
Deutschland hat in der Vergangenheit bereits erheb-
lich dazu beigetragen, dass auch auf europäischer Ebene
der Schutz von Tieren und die Forschung in einem aus-
gewogenen Verhältnis stehen. Es müssen tierethische
und wirtschaftliche Belange in Einklang gebracht wer-
den. Deutschland hat sich im Bereich Tierschutz auf EU-
Ebene für international gültige Mindeststandards einge-
setzt, wie zum Beispiel bei der Richtlinie zur Haltung
von Masthühnern. Wir haben uns für eine einheitliche
europäische Tierschutzkennzeichnung stark gemacht.
Ein weiteres positives Beispiel für eine europäische Lö-
sung ist das Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfel-
len. Die Bekämpfung illegaler Fischerei ist ebenfalls ein
zentrales Anliegen Deutschlands. Warum sollte man
Schutzquoten aushandeln, wenn diese dann letztlich
doch nicht bindend sind und unterlaufen werden? Hier
bedarf es einer weiteren Kraftanstrengung aller EU-Staa-
ten, dass diese Praktiken endlich beendet werden. Diese
Beispiele zeigen, wie wichtig die enge Zusammenarbeit
der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist. Tierschutz ist aber
auch eine globale Aufgabe geworden, und Deutschland
nimmt seine Verantwortung für Tiere weltweit sehr
ernst. Die unionsgeführte Bundesregierung hat beispiels-
weise in der vergangenen Wahlperiode den globalen
Schutz der Walbestände durch das Verbot des kommer-
ziellen Walfangs durchgesetzt.
Wir stehen hier vor der schwierigen Aufgabe, For-
schung und Tierschutz miteinander in Einklang zu brin-
gen. Derzeit sind wir leider noch auf tierexperimentelle
Forschung angewiesen, um Fortschritte in der Medizin
erzielen zu können. Millionen Menschen verdanken ihr
Leben und ihre Gesundheit den wissenschaftlichen Er-
kenntnissen, die durch Tierversuche gewonnen wurden.
Dies müssen wir uns auch vor Augen halten, wenn wir
über Tierversuche debattieren. Krankheiten treten übri-
gens auch parteiübergreifend auf und verschonen nicht
die eine oder andere Couleur. Eines möchte ich deutlich
herausstellen: Als Fernziel in der Zukunft streben wir die
weitestgehende Abschaffung von Tierversuchen an. Um
dieses Ziel zu erreichen, müssen wir verstärkt die Förde-
rung und Weiterentwicklung von alternativen Versuchs-
methoden voranbringen. Dazu ist beispielsweise biologi-
sche Forschung an Modellorganismen denkbar, um
Grundlagenerkenntnisse zu gewinnen. Denkbar ist auch
die Entwicklung von Impfstoffen aus pflanzlicher Pro-
duktion. Die Zahl der Tierversuche muss so gering wie
möglich gehalten werden.
Die Union setzt auf möglichst artgerechte Haltung in
Bezug auf Zucht, Unterbringung und Pflege sowie auf
einen sensiblen Umgang mit Versuchstieren. Damit sol-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3303
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(D)(B)
len Leiden und Ängste der Tiere vermieden werden bzw.
auf ein Minimum reduziert werden. Das ist nicht nur un-
ter ethischen Gesichtspunkten zwingend notwendig,
sondern auch eine wichtige Grundvoraussetzung für die
Qualität tierexperimenteller Forschung. Hervorragende
Forschungsergebnisse insbesondere in der Humanmedi-
zin zeigen uns Menschen Wege auf, um mit neuen wirk-
samen Medikamenten zur Bekämpfung von Krankheiten
wie Tumorerkrankungen oder Parkinson menschliches
Leid zu verhindern. Ebenso dienen beispielsweise For-
schungen im Bereich Gewebezucht einer verbesserten
medizinischen Versorgung.
Fazit: Ich plädiere für eine Ablehnung des Antrages
von Bündnis 90/Die Grünen, damit die Verabschiedung
der neuen EU-Tierschutzrichtlinie in ihrer Gesamtheit
nicht gefährdet wird. Wir brauchen dringend die neue
EU-Tierversuchsrichtlinie, weil damit deutliche Verbes-
serungen für den Schutz von Versuchstieren in der EU
erzielt werden. Wir erreichen so ein höheres Schutzni-
veau, als wenn wir uns auf einzelstaatliche Lösungen
verlassen.
Lassen Sie mich noch einen Blick in die Zukunft wer-
fen. Tierschutz ist ein Bereich mit großer Dynamik. So-
lange wir noch nicht am Ziel sind, bleibt Tierschutz für
uns alle eine Daueraufgabe. Die christlich-liberale Ko-
alition wird sich auch in Zukunft der Herausforderung
stellen, eine ethisch vertretbare Balance von Forschung
und Tierschutz zu finden. Dazu wünsche ich mir Ihre
Unterstützung.
Heinz Paula (SPD): Wir beraten heute über den
Kompromissvorschlag zur Richtlinie des Europäischen
Parlamentes und des Rates zum Schutz der für Versuchs-
zwecke verwendeten Tiere. Er beruht auf einem Vor-
schlag der EU-Kommission vom Dezember letzten Jah-
res. Ungeachtet dessen, dass dieser Kompromisstext von
EU-Kommission und EU-Parlament bereits abgenickt
wurde, verdient er aus Sicht eines Tierschützers – und
ich spreche heute in meiner Funktion als Tierschutzbe-
auftragter meiner Fraktion – herbe Kritik. Legt man
beide Vorschläge nebeneinander, merkt man deutlich,
dass die in Brüssel und Straßburg so zahlreich vertrete-
nen Lobbyisten ihre Hände im Spiel hatten. Zu viele
Stellen des ursprünglichen Vorschlages wurden sehr
deutlich zuungunsten des Tierschutzes verändert. Nicht
hinnehmbare Punkte sind für mich unter anderem: Die
Regelung in Art. 2 a des Kompromissvorschlages, wo-
nach die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der Richtli-
nie keine strengeren Maßnahmen mehr erlassen können
als die in der Richtlinie vorgesehenen, kann ich nicht bil-
ligen. Das ist anachronistisch. Es darf den Mitgliedstaa-
ten nicht untersagt werden, den Tierschutz im eigenen
Lande weiterzuentwickeln. Diese Regelung blockiert
jeglichen tierschutzrechtlichen und -politischen Fort-
schritt. So wird Deutschland seiner Vorreiterrolle inner-
halb der EU nicht gerecht.
Diese Richtlinie soll Mindeststandards setzen und
nicht, wie hier offenbar beabsichtigt, Höchststandards
auf niedrigem Niveau. Daher plädiere ich eindringlich,
Art. 7 der Entschließung des Europäischen Parlamentes
noch in die Richtlinie aufzunehmen. Dieser lautet:
„Durch diese Richtlinie werden die Mitgliedstaaten nicht
daran gehindert, strengere Maßnahmen anzuwenden
oder zu beschließen, die auf die Verbesserung des Wohl-
ergehens und des Schutzes der zu Forschungszwecken
verwendeten Tiere abzielen.“ Art. 2 a ist damit hinfällig
und zu streichen.
Eine ethische Bewertung von Tierversuchen ist im
Rahmen der vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren
kaum mehr vorgesehen. An zahlreichen Stellen wurde das
Wörtchen „ethisch“ aus dem Text gestrichen. Mit großer
Wirkung! Aus der Voraussetzung einer „positiven ethi-
schen Bewertung“ für die Erteilung einer Genehmigung
in Art. 35 des ersten KOM-Entwurfs wird ein „positives
Ergebnis der Projektbeurteilung“ im Kompromissvor-
schlag. Nach welchen Kriterien diese Projektbeurteilung
stattfinden soll, bleibt mit dieser Formulierung fraglich.
Dabei ist eine Betrachtung der moralischen und ethischen
Aspekte beim Tierschutz dringend geboten. Die Men-
schen sind sensibilisiert für tierschutzrelevante Themen.
In der Öffentlichkeit erlangt das Wohlergehen der Tiere
einen immer höheren Stellenwert. Dies beweisen auch die
weit über 5 000 E-Mails, die uns in der vergangenen Wo-
che erreichten. Die Verfasser der E-Mails bitten uns, die
Verschlechterungen in dem Kompromisstext nicht hinzu-
nehmen. Erst gestern nahm ich ebenso viele Unterschrif-
ten entgegen. Eine Aktion besorgter Bürgerinnen und
Bürger, die sich über die Zukunft des Tierschutzes in
Deutschland und Europa Gedanken machen. Ich danke
ihnen für ihr Engagement.
Ich verweise hier auch auf § 7 unseres Tierschutzge-
setzes, der da lautet: „Tierversuche dürfen nur durchge-
führt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke
unerlässlich sind …“ und – so Abs. 3 – „ … wenn die zu
erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Ver-
suchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch
vertretbar sind“. Dies sollte unserer Bundesregierung
Maßstab und Maxime sein, auch bei den Verhandlungen
auf EU-Ebene. Hier frage ich mich, warum die Bundes-
regierung nicht längst die Initiative ergriffen und ent-
sprechende Veränderungen zum besseren Schutz der
Tiere angestrebt hat. Wo war bei den Verhandlungen zur
Tierversuchsrichtlinie unsere Bundesministerin Frau
Aigner?
Kleine Textkorrekturen bei dem ursprünglichen Ge-
setzestext führen auch zu weiteren erstaunlichen Ergeb-
nissen. Ursprünglich war eine Verpflichtung zur Ver-
wendung von Alternativmethoden vorgesehen, sofern
diese vorhanden und validiert sind. Diese Verpflichtung
wird in dem Kompromissvorschlag alleine durch den
Zusatz „wo immer dies möglich ist“ ausgehebelt. Ich
frage mich, wer entscheidet, ob die Verwendung von Al-
ternativmethoden möglich ist. Die Unterbringung und
Pflege von Tieren ist ein weiterer Punkt, der korrigiert
werden muss. Seit 2006 existieren Maßstäbe und Be-
stimmungen für die Unterbringung und die Pflege von
Versuchstieren. Diese hat das EU-Versuchstierabkom-
men damals so festgelegt. Warum sollen wir nun bis
2017 warten, bis diese auch umgesetzt werden dürfen?
Der erste Kommissionsentwurf sah hier noch überwie-
gend eine Frist bis Januar 2012 vor. Es gibt für mich kei-
3304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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nen ersichtlichen Grund, warum von diesem Datum ab-
gewichen werden sollte.
Und schließlich der wohl strittigste Punkt, der Einsatz
von nichtmenschlichen Primaten bei Tierversuchen. Ein
heikles Thema, das weiß ich. Manche Versuche können
nur an nichtmenschlichen Primaten durchgeführt wer-
den, da sie uns Menschen in ihrer Lebensfunktion am
ähnlichsten sind. So können lebensbedrohliche Krank-
heiten beim Menschen verhindert oder gelindert werden.
Auf der anderen Seite sind es auch die Tiere, die nach-
weislich unserem Empfinden am nächsten kommen. Es
ist davon auszugehen, dass sie ähnlich wie wir Schmerz
und Leiden empfinden. Daher müssen die Versuche mit
diesen Tieren auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt
werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission
sah genau eine solche Beschränkung vor. Der Kompro-
missvorschlag findet eine Regelung, die einen sehr gro-
ßen Interpretationsspielraum für eine Genehmigung von
Ausnahmefällen für Versuche an nichtmenschlichen Pri-
maten zulässt. So heißt es dort in Art. 8 Abs. 1 b: „Als
zur Invalidität führender klinischer Zustand für den
Zweck dieses Artikels gilt die Beeinträchtigung der nor-
malen physischen oder psychologischen Funktionsfähig-
keit des Menschen.“ Dies lässt zu viele Spielräume zu.
Nahezu jeder von uns ist in irgendeiner Weise – zumin-
dest zeitweise – in seiner physischen Funktionsfähigkeit
eingeschränkt.
In vielen Ländern innerhalb der europäischen Union
existieren nach wie vor Tierschutzstandards, die auf der
alten EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftli-
che Zwecke verwendeten Tiere von 1986 basieren. Diese
liegen weit unter den deutschen Standards und auch weit
unter den in dem uns nun vorliegenden Kompromissvor-
schlag festgeschriebenen Standards. Das heißt, der Tier-
schutzstandard würde durch den vorliegenden Entwurf
in diesen Ländern verbessert. Sie, sehr verehrte Damen
und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, fordern die
Bundesregierung nun auf, dem vorliegenden Richtli-
nienentwurf nur zuzustimmen, wenn sie Ihre Forderun-
gen für einen verbesserten und umfassenden Tierschutz
auf EU-Ebene durchsetzen können. Sie stellen mit dieser
Forderung das gesamte Projekt, eine – wenn auch nicht
ausreichende – Verbesserung einer einheitlichen Rege-
lung zum Schutze der für wissenschaftliche Zwecke ver-
wendeten Tiere infrage. Der vorliegende Richtlinienent-
wurf geht immerhin weiter und hebt die derzeit
geltenden und damit EU-weit gültigen Tierschutzstan-
dards für einige Mitgliedstaaten erheblich an. Deshalb
hat sich die SPD-Fraktion in der gestrigen Ausschusssit-
zung mehrheitlich enthalten.
Verehrte Bundesministerin Aigner, ich habe noch nie
so viele Zuschriften erhalten wie zu dem Thema, das wir
heute hier behandeln. Ich verlange von der Bundesregie-
rung, dass sie sich für eine Überarbeitung der EU-Richt-
linie im Sinne eines umfassenden Tierschutzes stark-
macht. Die Bundesregierung will laut eigener Aussage
den europäischen Tierschutz an die deutschen Tier-
schutzstandards angleichen. In Deutschland ist Tier-
schutz Staatsziel. Ich bitte Sie, Frau Bundesministerin
Aigner, lösen Sie Ihr Versprechen ein und setzen Sie al-
les daran, diesen Kompromissvorschlag in Brüssel noch
einmal inhaltlich zu überarbeiten. Machen Sie ihren Ein-
fluss geltend! Ich werde Ihr weiteres Vorgehen in dieser
Angelegenheit und auch in anderen Angelegenheiten des
Tierschutzes genau beobachten, und ich werde nicht auf-
hören, auf einen umfassenden Tierschutz in Deutschland
und auf EU-Ebene zu pochen. Sie werden weiter von mir
hören!
Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Antrag
der Grünen trägt die Überschrift: „Europäische Tierver-
suchsrichtlinie muss ethischem Tierschutz Rechnung
tragen“. Genau das ist das Ziel der Überarbeitung der ge-
genwärtig geltenden Tierversuchsrichtlinie. Sie stammt
aus dem Jahr 1986. Der wissenschaftliche Fortschritt in
den vergangenen mehr als 20 Jahren macht eine neue
Bewertung der Notwendigkeit und des Ablaufs von Tier-
versuchen dringend erforderlich. Der gegenwärtig disku-
tierte Vorschlag für eine „Richtlinie zum Schutz der für
wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ erfüllt die
in der Überschrift des Antrags der Grünen formulierte
Anforderung.
Die Wahrung und der Schutz des Lebens ist der
Grundgedanke unserer Zivilisation. Zum Schutz von
Mensch und Umwelt wurde im Jahr 2002 auf Initiative
der FDP-Bundestagsfraktion der Schutz der Tiere als
Staatsziel in Art. 20 a in das Grundgesetz aufgenommen.
Diesem Anliegen fühlen wir Liberale uns verpflichtet.
Die derzeitige Richtlinie entspricht nicht heutigen wis-
senschaftlichen Standards und genügt nicht unseren ethi-
schen Vorstellungen. Sie muss deshalb novelliert wer-
den. Einige Länder haben im nationalen Recht
wesentlich strengere Standards zur Haltung von Ver-
suchstieren und zur Genehmigung und Durchführung
von Tierexperimenten eingeführt.
Das deutsche Tierschutzrecht beispielsweise zählt zu
den strengsten in Europa. In einigen Bereichen geht die
neue Richtlinie gleichwohl über die in Deutschland im
Tierschutzrecht formulierten Standards hinaus. Bei-
spielsweise schließt sie die Föten von Säugetieren in ih-
ren Geltungsbereich ein. Es ist das erklärte Ziel der
neuen Richtlinie, ein vergleichbares Niveau für die ge-
samte Europäische Union festzuschreiben.
Die neue Richtlinie etabliert Standards, die an aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich Schmerz-
empfinden, Stressfaktoren und artgerechten Haltungsbe-
dingungen orientiert sind. Es wird die in Deutschland be-
reits angewendete, unabhängige ethische Bewertung
europaweit eingeführt. Dies stellt grundsätzlich eine Ver-
besserung des Tierschutzes in Europa dar. Es steht außer
Frage, dass die Genehmigung und Durchführung von
Tierversuchen nur nach strengen wissenschaftlichen und
ethischen Regeln erfolgen darf. Insgesamt ist die neue
Richtlinie geeignet, um deutlich höhere Tierschutzstan-
dards als bisher in der gesamten EU umzusetzen.
Im Sinne einer modernen Tierschutzpolitik ist insbe-
sondere die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungs-
methoden für Tierversuche geeignet, Tierversuche über-
flüssig zu machen. Im Bereich des Testens von
Kosmetikprodukten ist dies weitgehend gelungen. Wir
wollen, dass kein Tier unnötig Tests oder Untersuchun-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3305
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gen ausgesetzt wird. Gleichwohl müssen wir feststellen,
dass die Zahl der Tierversuche noch immer steigt, ob-
wohl Alternativmethoden in bestimmten Bereichen Tier-
versuche ersetzt haben. Im Jahr 2008 ist die Anzahl der
für Tierversuche und weitere wissenschaftliche Zwecke
verwendeten Tiere um 3,2 Prozent gestiegen. Der Haupt-
teil der Tiere wurde zur Erforschung von Erkrankungen
des Menschen und der Tiere eingesetzt. Ein steigender
Anteil wurde für gesetzlich vorgeschriebene Versuche
bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von human-
oder veterinärmedizinischen Produkten benötigt.
Die FDP sieht in der Entwicklung von Alternativme-
thoden eine wichtige Möglichkeit, Tierversuche zu ver-
meiden, und begrüßt daher ausdrücklich die in der Richt-
linie verankerte verstärkte Förderung der Entwicklung
von Alternativ- und Ergänzungsmethoden. Deutschland
nimmt bei der Erforschung von Alternativmethoden zum
Tierversuch eine führende Rolle ein. Die Zentralstelle
zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergän-
zungsmethoden zum Tierversuch, ZEBET, leistet her-
vorragende Arbeit. Diese positive Arbeit der ZEBET
muss weiter genutzt werden und sollte europaweit als
Vorbild dienen. Eine vielversprechende Möglichkeit, die
Anzahl von Versuchstieren stark zu reduzieren, bietet die
Produktion von Impfstoffen mithilfe von gentechnisch
veränderten Pflanzen. Viele Impfstoffe können bisher
nur in lebenden Tieren oder durch das Bebrüten von
Hühnereiern hergestellt werden. Die gegenwärtigen For-
schungsarbeiten zur Produktion von Impfstoffen in
transgenen Pflanzen sind sehr ermutigend. Beispielhaft
sei die Entwicklung von transgenen Erbsen zur Herstel-
lung eines Impfstoffes gegen eine hochansteckende und
tödliche Kaninchenkrankheit genannt. Derzeit kann der
Impfstoff nur in lebenden Kaninchen produziert werden.
Die neue Methode ermöglicht es, dass kein Kaninchen
mehr für die Produktion von Impfstoffen gegen diese
Krankheit leiden muss.
Es gibt Gebiete der medizinischen Forschung, in de-
nen auf absehbare Zeit der Verzicht auf Tierversuche
nicht möglich ist. Immer wenn Funktionen des gesamten
Organismus erforscht werden sollen, ist das Ausweichen
auf Ersatzmethoden zumeist nicht möglich. Vor der
Durchführung klinischer Studien am Menschen im Rah-
men der biomedizinischen Grundlagenforschung und der
experimentellen Pharmakologie sind Tierversuche eben-
falls erforderlich, für die es zurzeit noch keine alternati-
ven Testverfahren gibt. Zur Erforschung von schwerwie-
genden menschlichen Leiden wie Multiple Sklerose,
Alzheimer, Parkinson oder von Tumorerkrankungen und
zur Entwicklung von Arzneimitteln zur Bekämpfung
dieser Krankheiten sind Experimente mit Versuchstieren
häufig die einzige Möglichkeit, um das erforderliche
Wissen zu gewinnen. Auch die Erforschung von chroni-
schen Erkrankungen macht Tierversuche sowie die Eta-
blierung geeigneter Tiermodelle erforderlich.
Es ist im Interesse des Tierschutzes geboten, die Zahl
der Tierversuche so gering wie möglich zu halten. Dies
hat gleichzeitig auch wirtschaftliche Vorteile. Es sollte
darauf geachtet werden, dass die Vorgaben der Richtlinie
hinreichend bestimmt sind, sodass in der gesamten Euro-
päischen Union einheitlich hohe Schutzstandards bei
Tierversuchen gelten. In diesem Sinne unterstützt die
FDP auch ausdrücklich die konsequente Anwendung des
vorgeschlagenen sogenannten 3R-Prinzip, Replace-
ment, Reduction and Refinement, das heißt die Vermei-
dung, Verbesserung und Verminderung der Verwendung
von Versuchstieren.
Aus Sicht der FDP definiert die neue Tierversuchs-
richtlinie die Rahmenbedingungen einer ethisch begrün-
deten und wissenschaftlich orientierten Zulassung von
Tierversuchen. Das neue Gesetz wird auf europäischer
Ebene zu einer deutlichen Verbesserung des Tierschut-
zes führen und dabei bereits bestehende höhere Einzel-
standards nicht verwässern. Zudem soll die neue Rege-
lung im Gegensatz zur alten Richtlinie einer
regelmäßigen wissenschaftlichen Evaluierung unterlie-
gen. Dadurch ist gewährleistet, dass neue wissenschaftli-
che Erkenntnisse zeitnah für den Schutz der Tiere ge-
nutzt werden.
Alexander Süßmair (DIE LINKE): Die erste euro-
päische Tierschutzrichtlinie sollte überarbeitet werden,
und dies ist auch nötig; denn sie stammt aus dem Jahr
1986. Ein Entwurf dazu lag im November 2008 vor.
Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben
diesen Entwurf allerdings in den letzten Monaten massiv
verschlechtert. Es ist daher völlig richtig, zu fordern, den
jetzt vorliegenden Entwurf erneut zu überarbeiten und
all das wieder aufzunehmen, was den ursprünglichen
Entwurf auszeichnete. Was nun vorliegt, das brauchen
wir nicht, eine Richtlinie, die dem Tierschutz aus heuti-
ger Sicht nicht genügt, die haben wir bereits. Sie ist fast
25 Jahre alt. Unverzichtbar im Sinne eines europäischen
Tierschutzes, der diesen Namen verdient hat, und so
stand es ursprünglich auch drin, ist die Beteiligung einer
Ethik-Kommission an Projektbewilligungen von Tier-
versuchen. Für die Linke muss der Verbrauch von Tieren
für Tierversuche – und es handelt sich hier um das Ver-
brauchen im wahrsten Sinne des Wortes – sowohl wis-
senschaftlich gut begründet als auch auf das unbedingt
nötige Maß reduziert werden.
Generell sind Tierversuche nach ihrer ethischen Ver-
tretbarkeit zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur immer
um die Beurteilung des Versuchs an sich. Auch die Hal-
tung und notwendige Konditionierung von Versuchstie-
ren muss in die Beurteilung nach ethischen Gesichts-
punkten einbezogen werden. Unverzichtbar sind
einheitliche Standards zu Qualifizierung des Personals,
welches Tierversuche durchführen darf, und die Be-
schleunigung von Verfahren zur Anerkennung von Al-
ternativen zu Tierversuchen. Die Entwicklung von Alter-
nativmethoden darf nicht behindert werden. Das und
weitere Forderungen, die ich in der Kürze der Zeit leider
nicht alle benennen kann, wären für uns effektive Maß-
nahmen, um Tierschutz zu gewährleisten.
Doch es geht ja um noch viel Grundsätzlicheres bei
dem, was alles nicht geht an diesem Richtlinienentwurf:
Die eklatante Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, das
in Art. 5 des EU-Vertrages festgelegt ist, kann von uns in
keiner Weise mitgetragen werden. Auf diese Weise soll
ein dauerhaft niedriges Tierschutzniveau zementiert
3306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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werden, das in den einzelnen Mitgliedstaaten dann auch
in Zukunft nicht mehr angehoben werden kann. Das ist
undemokratischer Zentralismus zum Nachteil der Tiere.
Ich wundere mich doch sehr, meine Damen und Her-
ren von der CDU/CSU, dass die Initiative, das Subsidia-
ritätsprinzip auszuhöhlen, ausgerechnet von Ihnen
kommt. Die Gralshüter des Föderalismus und der christ-
lichen Soziallehre sind offensichtlich auf den Hund ge-
kommen. Aber vom Hund wollen Sie ja auch nichts wis-
sen; denn Sie tragen damit die besseren Standards beim
Tierschutz in Deutschland zu Grabe. Nach Art. 20 a des
Grundgesetzes aber hat Tierschutz, hat die Bewahrung
unserer natürlichen Lebensgrundlagen nichts Geringeres
als Verfassungsrang. Das erfordert in Deutschland gege-
benenfalls ein deutlich höheres Engagement als in ande-
ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dem
Tierschutz diese hervorgehobene Stellung nicht einge-
räumt haben. Doch nicht nur unser Grundgesetz, auch
der Lissabon-Vertrag unterstreicht die Bedeutung des
Tierschutzes in Europa. Vor diesem Hintergrund wirkt
der jetzt vorliegende Entwurf umso unverständlicher.
Haben Sie dem Lissabon-Vertrag zugestimmt? Hat
dieses Hohe Haus den Tierschutz vor nunmehr kapp acht
Jahren zum Staatsziel erhoben, um diesen Schritt nun
per Gesetz auf EU-Ebene rückgängig zu machen? Einem
solchen Verfassungsbruch werden wir nicht zustimmen.
Daher wird meine Fraktion den Antrag der Grünen un-
terstützen.
Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN): In der EU leiden jährlich rund zwölf Millio-
nen Tiere in Tierversuchen, Tendenz steigend. Alleine in
Deutschland wurden im Jahr 2008 2 692 890 Wirbeltiere
zu Versuchszwecken verwendet. Um das Leiden der
Tiere so weit wie möglich zu begrenzen, brauchen wir
gute Regelungen, die dem ethischen Tierschutz Rech-
nung tragen. Aber genau das leistet die nun vorliegende
EU-Tierversuchsrichtlinie nicht. Der jetzt vorliegende
Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie, der im Dezem-
ber 2009 von EU-Kommission, EU-Parlament und Mi-
nisterrat abschließend verhandelt wurde, hat erhebliche
Mängel. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden
wesentliche Punkte des ursprünglichen Richtlinienent-
wurfs gestrichen. Wir hatten es begrüßt, dass die EU-
Kommission im November 2008 einen Entwurf zu einer
neuen Tierversuchsrichtlinie vorlegte, um endlich bes-
sere Tierschutzstandards bei Tierversuchen zu schaffen
und die stark veraltete Richtlinie von 1986 zu ersetzen.
Doch was jetzt vom Kommissionsentwurf übrig geblie-
ben ist, kann und sollte unsere Zustimmung nicht finden.
Besonders gravierend ist, dass es den EU-Mitglied-
staaten nach Inkrafttreten der Richtlinie verwehrt wer-
den soll, über die Vorschriften der Richtlinie hinauszu-
gehen und zukünftig höhere nationale Tierschutz-
standards einzuführen. Dies besagt der neu in die Richt-
linie eingefügte Art. 2 A. Diese Vorkehrung würde über
bislang übliche und zur Sicherstellung der ordnungsge-
mäßen Funktionsweise des Binnenmarktes nötige Min-
destharmonisierungen deutlich hinausgehen. Weitere
Vorkehrungen und Beschränkungen, die einen umfassen-
den Schutz von Versuchstieren zum Ziel haben, könnten
in Zukunft auf nationaler Ebene nicht mehr getroffen
werden. Damit wären dem deutschen Parlament auf
lange Zeit die Hände gebunden. Das ist inakzeptabel.
Die Festlegung auf niedrigstem Niveau widerspricht
nicht nur dem im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland festgelegten Staatsziel „Tierschutz“, son-
dern auch in eklatanter Weise dem Subsidiaritätsprinzip.
Leider wurde erst auf Druck von Bündnis 90/Die Grünen
die EU-Tierversuchsrichtlinie im Bundestag diskutiert.
Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag
„Europäische Tierversuchsrichtlinie muss ethischem
Tierschutz Rechnung tragen“ auf, sich auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen, dass der Richtlinienentwurf
überarbeitet wird – im Sinne eines umfassenderen Schut-
zes der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere als auch
in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip. Zumindest ei-
nige wesentliche Punkte müssen wieder in die Richtlinie
aufgenommen werden. Dazu zählt die Wiederaufnahme
einer ethischen Bewertung von Tierversuchen im Ge-
nehmigungsverfahren. Dies war eines der zentralen
Ziele des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission,
wurde nun aber nahezu vollständig gestrichen. Doch die
ethische Bewertung ist unverzichtbar, wenn man Tier-
schutz wirklich ernst nimmt und grausame, unnötige
Tierversuche vermeiden will. Wir fordern, dass Versuche
unter Beteiligung einer Ethik-Kommission darauf zu
prüfen sind, ob sie unerlässlich und angesichts der zu er-
wartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Ver-
suchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch
vertretbar sind; der verpflichtende Einsatz von Alterna-
tivmethoden zu Tierversuchen, sobald diese zuverlässig
zur Verfügung stehen; eine Beschleunigung des Verfah-
rens zur Anerkennung von Alternativmethoden unter
Beibehaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards
bei vorgeschriebenen Versuchen, um den Verzicht auf
Versuche an Tieren nicht unnötig zu behindern; ein aus-
nahmsloses Verbot von Verfahren, die mit schweren, vo-
raussichtlich länger anhaltenden Schmerzen, Leiden
oder Ängsten der Tiere einhergehen; die Qualifizierung
der Versuchsdurchführenden nach einheitlichen Maßstä-
ben und dass von den Pflege- und Unterbringungsstan-
dards in keinem Fall zulasten der Versuchstiere abgewi-
chen werden darf.
Außerdem darf es Deutschland auch nach Inkrafttre-
ten der Richtlinie nicht verwehrt werden, bessere, über
die Richtlinie hinausgehende höhere Tierschutzstan-
dards einzuführen. Es ist absolut inakzeptabel, dass
keine Verbesserungen des Tierschutzes auf nationalstaat-
licher Ebene mehr möglich sein sollen. Eine Harmoni-
sierung befürworten wir zwar, auch um den Tierschutz-
standard in anderen EU-Ländern anzuheben. Ein
Abweichungsrecht zum Besseren muss aber immer mög-
lich sein. Der Bundestag darf einer solchen Selbstent-
machtung nicht zustimmen. Durch die Richtlinie wird
für lange Zeit festgelegt, unter welchen Voraussetzungen
Tierversuche in Europa durchgeführt werden dürfen.
Das Wohlergehen bzw. das Leid von Millionen von Tie-
ren ist also von dieser Richtlinie abhängig.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3307
(A) (C)
(D)(B)
Doch die Bundesregierung und die sie tragenden Frak-
tionen von CDU/CSU und FDP lässt das kalt. Sie zeigen
keinerlei Engagement für den Tierschutz. Vielmehr hat
sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen sogar
für Verschlechterungen eingesetzt und sich zum Beispiel
für erleichterte Genehmigungen für Versuche an Men-
schenaffen und gegen ein Verbot von Versuchen mit
schweren, lang anhaltenden Schmerzen ausgesprochen.
Es ist enttäuschend, dass die SPD selbst in der Oppo-
sition nicht die Kraft findet, ihre Stimme für den Tier-
schutz zu erheben.
Wir Grünen werden uns trotz der heutigen Ablehnung
unseres Antrages weiterhin dafür einsetzen, dass die
Rechte und der Schutz der Tiere nicht auf der Strecke
bleiben.
34. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13