Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3273
        (A) (C)
        (D)(B)
        Norbert Barthle
        Günter Baumann
        Clemens Binninger
        Peter Bleser
        Dr. Reinhard Brandl
        Helmut Brandt
        Thomas Dörflinger
        Marie-Luise Dött
        Peter Altmaier
        Peter Aumer
        Dorothee Bär
        Thomas Bareiß
        Manfred Behrens (Börde)
        Veronika Bellmann
        Dr. Christoph Bergner
        Peter Beyer
        Steffen Bilger
        (Bönstrup)
        Wolfgang Bosbach
        Norbert Brackmann
        Klaus Brähmig
        Michael Brand
        Heike Brehmer
        Ralph Brinkhaus
        Gitta Connemann
        Leo Dautzenberg
        Alexander Dobrindt
        Dreibus, Werner DIE LINKE 25.03.2010
        Erdel, Rainer FDP 25.03.2010
        Gabriel, Sigmar SPD 25.03.2010
        Götz, Peter CDU/CSU 25.03.2010
        Golze, Diana DIE LINKE 25.03.2010
        Gottschalck, Ulrike SPD 25.03.2010
        Granold, Ute CDU/CSU 25.03.2010
        Groth, Annette DIE LINKE 25.03.2010
        Hempelmann, Rolf SPD 25.03.2010
        Hintze, Peter CDU/CSU 25.03.2010
        Keul, Katja BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.03.2010
        Klöckner, Julia CDU/CSU 25.03.2010
        Anlage 2
        Namensve
        der Mitglieder des Deutschen Bundestages
        des Deutschen Bundestages teilgenom
        CDU/CSU
        Ilse Aigner
        Ernst-Reinhard Beck
        (Reutlingen)
        * für die Teilnahme an der 122. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
        rischen Union
        Lötzer, Ulla DIE LINKE 25.03.2010
        Pflug, Johannes SPD 25.03.2010
        Polenz, Ruprecht CDU/CSU 25.03.2010
        Pronold, Florian SPD 25.03.2010
        Roth (Esslingen), Karin SPD 25.03.2010
        Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 25.03.2010
        Ulrich, Alexander DIE LINKE 25.03.2010*
        Werner, Katrin DIE LINKE 25.03.2010
        Winkler, Josef Philip BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        25.03.2010*
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 25.03.2010
        rzeichnis
        , die an der Wahl des Wehrbeauftragten
        men haben (Tagesordnungspunkt 3)
        Dr. Maria Böhmer
        Wolfgang Börnsen
        Dr. Ralf Brauksiepe
        Dr. Helge Braun
        Burchardt, Ulla SPD 25.03.2010
        Burkert, Martin SPD 25.03.2010
        Dr. Danckert, Peter SPD 25.03.2010
        DIE GRÜNEN
        Kunert, Katrin DIE LINKE 25.03.2010
        Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 25.03.2010
        Bernschneider, Florian FDP 25.03.2010 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ 25.03.2010
        Anlage 1
        Abgeordnete(r)
        Liste der entschuldi
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Anlagen zum S
        gten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        tenografischen Bericht
        entschuldigt bis
        einschließlich
        3274 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        Dr. Thomas Feist
        Enak Ferlemann
        Ingrid Fischbach
        Hartwig Fischer (Göttingen)
        Axel E. Fischer (Karlsruhe-
        Land)
        Dr. Maria Flachsbarth
        Klaus-Peter Flosbach
        Herbert Frankenhauser
        Dr. Hans-Peter Friedrich
        (Hof)
        Michael Frieser
        Erich G. Fritz
        Hans-Joachim Fuchtel
        Alexander Funk
        Ingo Gädechens
        Dr. Peter Gauweiler
        Dr. Thomas Gebhart
        Norbert Geis
        Alois Gerig
        Eberhard Gienger
        Michael Glos
        Josef Göppel
        Dr. Wolfgang Götzer
        Reinhard Grindel
        Hermann Gröhe
        Michael Grosse-Brömer
        Markus Grübel
        Manfred Grund
        Monika Grütters
        Dr. Karl-Theodor Freiherr
        zu Guttenberg
        Olav Gutting
        Florian Hahn
        Holger Haibach
        Dr. Stephan Harbarth
        Jürgen Hardt
        Gerda Hasselfeldt
        Dr. Matthias Heider
        Mechthild Heil
        Ursula Heinen-Esser
        Frank Heinrich
        Rudolf Henke
        Michael Hennrich
        Jürgen Herrmann
        Ansgar Heveling
        Ernst Hinsken
        Christian Hirte
        Robert Hochbaum
        Karl Holmeier
        Franz-Josef Holzenkamp
        Joachim Hörster
        Anette Hübinger
        Thomas Jarzombek
        Dr. Dieter Jasper
        Dr. Franz Josef Jung
        Andreas Jung (Konstanz)
        Dr. Egon Jüttner
        Bartholomäus Kalb
        Steffen Kampeter
        Alois Karl
        Bernhard Kaster
        Volker Kauder
        Siegfried Kauder (Villingen-
        Schwenningen)
        Dr. Stefan Kaufmann
        Roderich Kiesewetter
        Eckart von Klaeden
        Volkmar Klein
        Jürgen Klimke
        Axel Knoerig
        Jens Koeppen
        Manfred Kolbe
        Dr. Rolf Koschorrek
        Hartmut Koschyk
        Thomas Kossendey
        Michael Kretschmer
        Gunther Krichbaum
        Dr. Günter Krings
        Dr. Martina Krogmann
        Rüdiger Kruse
        Bettina Kudla
        Dr. Hermann Kues
        Günter Lach
        Dr. Karl A. Lamers
        (Heidelberg)
        Andreas G. Lämmel
        Dr. Norbert Lammert
        Katharina Landgraf
        Ulrich Lange
        Paul Lehrieder
        Dr. Ursula von der Leyen
        Ingbert Liebing
        Matthias Lietz
        Dr. Carsten Linnemann
        Patricia Lips
        Dr. Jan-Marco Luczak
        Dr. Michael Luther
        Karin Maag
        Dr. Thomas de Maizière
        Hans-Georg von der Marwitz
        Andreas Mattfeldt
        Stephan Mayer (Altötting)
        Dr. Michael Meister
        Dr. Angela Merkel
        Maria Michalk
        Dr. h. c. Hans Michelbach
        Dr. Mathias Middelberg
        Philipp Mißfelder
        Dietrich Monstadt
        Marlene Mortler
        Dr. Gerd Müller
        Stefan Müller (Erlangen)
        Nadine Müller (St. Wendel)
        Dr. Philipp Murmann
        Bernd Neumann (Bremen)
        Michaela Noll
        Dr. Georg Nüßlein
        Franz Obermeier
        Eduard Oswald
        Henning Otte
        Dr. Michael Paul
        Rita Pawelski
        Ulrich Petzold
        Dr. Joachim Pfeiffer
        Sibylle Pfeiffer
        Beatrix Philipp
        Ronald Pofalla
        Christoph Poland
        Eckhard Pols
        Lucia Puttrich
        Daniela Raab
        Thomas Rachel
        Dr. Peter Ramsauer
        Eckhardt Rehberg
        Katherina Reiche (Potsdam)
        Lothar Riebsamen
        Josef Rief
        Klaus Riegert
        Dr. Heinz Riesenhuber
        Johannes Röring
        Dr. Norbert Röttgen
        Dr. Christian Ruck
        Erwin Rüddel
        Albert Rupprecht (Weiden)
        Anita Schäfer (Saalstadt)
        Dr. Wolfgang Schäuble
        Dr. Annette Schavan
        Dr. Andreas Scheuer
        Karl Schiewerling
        Norbert Schindler
        Tankred Schipanski
        Georg Schirmbeck
        Christian Schmidt (Fürth)
        Patrick Schnieder
        Dr. Andreas Schockenhoff
        Dr. Ole Schröder
        Dr. Kristina Schröder
        (Wiesbaden)
        Bernhard Schulte-Drüggelte
        Uwe Schummer
        Armin Schuster (Weil am
        Rhein)
        Detlef Seif
        Johannes Selle
        Reinhold Sendker
        Dr. Patrick Sensburg
        Thomas Silberhorn
        Johannes Singhammer
        Jens Spahn
        Carola Stauche
        Erika Steinbach
        Christian Freiherr von Stetten
        Dieter Stier
        Gero Storjohann
        Stephan Stracke
        Max Straubinger
        Karin Strenz
        Thomas Strobl (Heilbronn)
        Lena Strothmann
        Michael Stübgen
        Dr. Peter Tauber
        Antje Tillmann
        Dr. Hans-Peter Uhl
        Arnold Vaatz
        Volkmar Vogel (Kleinsaara)
        Stefanie Vogelsang
        Andrea Astrid Voßhoff
        Dr. Johann Wadephul
        Marco Wanderwitz
        Kai Wegner
        Peter Weiß (Emmendingen)
        Sabine Weiss (Wesel I)
        Ingo Wellenreuther
        Karl-Georg Wellmann
        Peter Wichtel
        Annette Widmann-Mauz
        Klaus-Peter Willsch
        Elisabeth Winkelmeier-
        Becker
        Dagmar Wöhrl
        Dr. Matthias Zimmer
        Wolfgang Zöller
        Willi Zylajew
        SPD
        Ingrid Arndt-Brauer
        Rainer Arnold
        Heinz-Joachim Barchmann
        Doris Barnett
        Dr. Hans-Peter Bartels
        Klaus Barthel
        Sören Bartol
        Bärbel Bas
        Sabine Bätzing
        Dirk Becker
        Uwe Beckmeyer
        Lothar Binding (Heidelberg)
        Gerd Bollmann
        Klaus Brandner
        Willi Brase
        Bernhard Brinkmann
        (Hildesheim)
        Edelgard Bulmahn
        Marco Bülow
        Petra Crone
        Elvira Drobinski-Weiß
        Sebastian Edathy
        Siegmund Ehrmann
        Dr. h. c. Gernot Erler
        Petra Ernstberger
        Karin Evers-Meyer
        Elke Ferner
        Gabriele Fograscher
        Dr. Edgar Franke
        Dagmar Freitag
        Peter Friedrich
        Sigmar Gabriel
        Michael Gerdes
        Martin Gerster
        Iris Gleicke
        Günter Gloser
        Angelika Graf (Rosenheim)
        Michael Groschek
        Michael Groß
        Wolfgang Gunkel
        Hans-Joachim Hacker
        Bettina Hagedorn
        Klaus Hagemann
        Michael Hartmann
        (Wackernheim)
        Hubertus Heil (Peine)
        Dr. Barbara Hendricks
        Gustav Herzog
        Gabriele Hiller-Ohm
        Petra Hinz (Essen)
        Frank Hofmann (Volkach)
        Dr. Eva Högl
        Christel Humme
        Josip Juratovic
        Oliver Kaczmarek
        Johannes Kahrs
        Dr. h. c. Susanne Kastner
        Ulrich Kelber
        Lars Klingbeil
        Hans-Ulrich Klose
        Dr. Bärbel Kofler
        Daniela Kolbe (Leipzig)
        Fritz Rudolf Körper
        Anette Kramme
        Nicolette Kressl
        Ute Kumpf
        Christine Lambrecht
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3275
        (A) (C)
        (D)(B)
        Christian Lange (Backnang)
        Dr. Karl Lauterbach
        Steffen-Claudio Lemme
        Burkhard Lischka
        Gabriele Lösekrug-Möller
        Kirsten Lühmann
        Caren Marks
        Katja Mast
        Hilde Mattheis
        Petra Merkel (Berlin)
        Ullrich Meßmer
        Dr. Matthias Miersch
        Franz Müntefering
        Dr. Rolf Mützenich
        Andrea Nahles
        Dietmar Nietan
        Manfred Nink
        Thomas Oppermann
        Aydan Özoğuz
        Heinz Paula
        Joachim Poß
        Dr. Wilhelm Priesmeier
        Dr. Sascha Raabe
        Mechthild Rawert
        Gerold Reichenbach
        Dr. Carola Reimann
        Sönke Rix
        René Röspel
        Dr. Ernst Dieter Rossmann
        Michael Roth (Heringen)
        Marlene Rupprecht
        (Tuchenbach)
        Anton Schaaf
        Axel Schäfer (Bochum)
        Bernd Scheelen
        Dr. Hermann Scheer
        Marianne Schieder
        (Schwandorf)
        Werner Schieder (Weiden)
        Ulla Schmidt (Aachen)
        Silvia Schmidt (Eisleben)
        Carsten Schneider (Erfurt)
        Olaf Scholz
        Ottmar Schreiner
        Swen Schulz (Spandau)
        Ewald Schurer
        Dr. Angelica Schwall-Düren
        Dr. Martin Schwanholz
        Rolf Schwanitz
        Stefan Schwartze
        Dr. Carsten Sieling
        Sonja Steffen
        Peer Steinbrück
        Dr. Frank-Walter Steinmeier
        Christoph Strässer
        Kerstin Tack
        Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        Franz Thönnes
        Wolfgang Tiefensee
        Rüdiger Veit
        Dr. Marlies Volkmer
        Andrea Wicklein
        Heidemarie Wieczorek-Zeul
        Dr. Dieter Wiefelspütz
        Waltraud Wolff
        (Wolmirstedt)
        Uta Zapf
        Dagmar Ziegler
        Manfred Zöllmer
        Brigitte Zypries
        FDP
        Jens Ackermann
        Christian Ahrendt
        Christine Aschenberg-
        Dugnus
        Daniel Bahr (Münster)
        Florian Bernschneider
        Sebastian Blumenthal
        Claudia Bögel
        Nicole Bracht-Bendt
        Klaus Breil
        Rainer Brüderle
        Angelika Brunkhorst
        Ernst Burgbacher
        Marco Buschmann
        Sylvia Canel
        Helga Daub
        Reiner Deutschmann
        Dr. Bijan Djir-Sarai
        Patrick Döring
        Mechthild Dyckmans
        Jörg van Essen
        Ulrike Flach
        Otto Fricke
        Paul K. Friedhoff
        Dr. Edmund Peter Geisen
        Dr. Wolfgang Gerhardt
        Hans-Michael Goldmann
        Heinz Golombeck
        Miriam Gruß
        Joachim Günther (Plauen)
        Dr. Christel Happach-Kasan
        Heinz-Peter Haustein
        Manuel Höferlin
        Elke Hoff
        Birgit Homburger
        Dr. Werner Hoyer
        Heiner Kamp
        Michael Kauch
        Dr. Lutz Knopek
        Pascal Kober
        Dr. Heinrich L. Kolb
        Hellmut Königshaus
        Gudrun Kopp
        Dr. h. c. Jürgen Koppelin
        Sebastian Körber
        Patrick Kurth (Kyffhäuser)
        Heinz Lanfermann
        Sibylle Laurischk
        Harald Leibrecht
        Sabine Leutheusser-
        Schnarrenberger
        Lars Lindemann
        Christian Lindner
        Dr. Martin Lindner (Berlin)
        Michael Link (Heilbronn)
        Dr. Erwin Lotter
        Oliver Luksic
        Horst Meierhofer
        Patrick Meinhardt
        Gabriele Molitor
        Jan Mücke
        Petra Müller (Aachen)
        Burkhardt Müller-Sönksen
        Dr. Martin Neumann
        (Lausitz)
        Dirk Niebel
        Hans-Joachim Otto
        (Frankfurt)
        Cornelia Pieper
        Gisela Piltz
        Dr. Birgit Reinemund
        Dr. Peter Röhlinger
        Dr. Stefan Ruppert
        Björn Sänger
        Frank Schäffler
        Christoph Schnurr
        Jimmy Schulz
        Marina Schuster
        Dr. Erik Schweickert
        Werner Simmling
        Judith Skudelny
        Dr. Hermann Otto Solms
        Joachim Spatz
        Dr. Max Stadler
        Torsten Heiko Staffeldt
        Dr. Rainer Stinner
        Carl-Ludwig Thiele
        Stephan Thomae
        Florian Toncar
        Serkan Tören
        Johannes Vogel
        (Lüdenscheid)
        Dr. Daniel Volk
        Dr. Guido Westerwelle
        Dr. Claudia Winterstein
        Dr. Volker Wissing
        Hartfrid Wolff (Rems-Murr)
        DIE LINKE
        Jan van Aken
        Agnes Alpers
        Dr. Dietmar Bartsch
        Herbert Behrens
        Karin Binder
        Matthias W. Birkwald
        Heidrun Bluhm
        Steffen Bockhahn
        Christine Buchholz
        Eva Bulling-Schröter
        Dr. Martina Bunge
        Roland Claus
        Dr. Diether Dehm
        Heidrun Dittrich
        Dr. Dagmar Enkelmann
        Wolfgang Gehrcke
        Nicole Gohlke
        Dr. Gregor Gysi
        Dr. Rosemarie Hein
        Inge Höger
        Dr. Barbara Höll
        Andrej Konstantin Hunko
        Ulla Jelpke
        Dr. Lukrezia Jochimsen
        Katja Kipping
        Harald Koch
        Jan Korte
        Jutta Krellmann
        Caren Lay
        Sabine Leidig
        Ralph Lenkert
        Michael Leutert
        Stefan Liebich
        Dr. Gesine Lötzsch
        Thomas Lutze
        Ulrich Maurer
        Dorothée Menzner
        Cornelia Möhring
        Kornelia Möller
        Niema Movassat
        Wolfgang Nešković
        Thomas Nord
        Petra Pau
        Jens Petermann
        Richard Pitterle
        Yvonne Ploetz
        Ingrid Remmers
        Paul Schäfer (Köln)
        Michael Schlecht
        Dr. Herbert Schui
        Dr. Ilja Seifert
        Kathrin Senger-Schäfer
        Raju Sharma
        Dr. Petra Sitte
        Sabine Stüber
        Alexander Süßmair
        Dr. Kirsten Tackmann
        Dr. Axel Troost
        Kathrin Vogler
        Sahra Wagenknecht
        Halina Wawzyniak
        Harald Weinberg
        Jörn Wunderlich
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        Marieluise Beck (Bremen)
        Volker Beck (Köln)
        Cornelia Behm
        Birgitt Bender
        Alexander Bonde
        Viola von Cramon-Taubadel
        Ekin Deligöz
        Katja Dörner
        Hans-Josef Fell
        Dr. Thomas Gambke
        Kai Gehring
        Katrin Göring-Eckardt
        Britta Haßelmann
        Bettina Herlitzius
        Winfried Hermann
        Priska Hinz (Herborn)
        Ulrike Höfken
        Dr. Anton Hofreiter
        Bärbel Höhn
        Ingrid Hönlinger
        Thilo Hoppe
        Uwe Kekeritz
        Memet Kilic
        Sven-Christian Kindler
        Maria Anna Klein-Schmeink
        Ute Koczy
        Tom Koenigs
        Sylvia Kotting-Uhl
        Oliver Krischer
        Fritz Kuhn
        Stephan Kühn
        Renate Künast
        Markus Kurth
        Undine Kurth (Quedlinburg)
        3276 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        auch auf Brasilien bezogen. sechs Monaten einen Anspruch, vollständig oder teil-
        weise von der Arbeitsleistung freigestellt zu werden, um
        Anlage 5
        Antw
        des Parl. Staatssekretärs H
        Frage des Abgeordneten Han
        DIE GRÜNEN) (33. Sitzung
        ge 92):
        ort
        ans-Joachim Otto auf die
        s-Josef Fell (BÜNDNIS 90/
        , Drucksache 17/1107, Fra-
        nächsten Bericht über die En
        cherung evaluiert.
        Die Bundesregierung prüf
        Koalitionsvereinbarung das
        von Frau Bundesministerin D
        Ende der Prüfung wird unter
        September 2010 ein Eckpunk
        twicklung der Pflegeversi-
        t vor dem Hintergrund der
        Familien-Pflegezeitkonzept
        r. Kristina Schröder. Nach
        Einbindung der Ressorts im
        tepapier vorgelegt.
        Angehörige zu pflegen. Die Regelungen werden im
        Monika Lazar
        Nicole Maisch
        Agnes Malczak
        Jerzy Montag
        Kerstin Müller (Köln)
        Beate Müller-Gemmeke
        Ingrid Nestle
        Dr. Konstantin von Notz
        Omid Nouripour
        Friedrich Ostendorff
        Dr. Hermann Ott
        Lisa Paus
        Brigitte Pothmer
        Tabea Rößner
        Claudia Roth (Augsburg)
        Krista Sager
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (33. Sitzung, Drucksache 17/1107, Frage 87):
        Wie begründet die Bundesregierung die Zusage der Ex-
        portbürgschaft in Höhe von knapp 2,5 Milliarden Euro für Zu-
        lieferungen des Siemens-Konzerns für den Weiterbau des
        Atomkraftwerkes Angra 3 in Brasilien?
        Das Geschäft hält internationale Standards ein und hat
        für den Exporteur eine hohe beschäftigungspolitische
        Bedeutung. Hinzu kommt die Bedeutung des Auftrages
        für die Auslastung der am Projekt beteiligten kleinen
        und mittleren Zulieferanten aus ganz Deutschland. Dies
        sichert auch in den jetzigen Krisenzeiten hochqualifi-
        zierte Arbeitsplätze.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Dr. Herman Ott (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (33. Sitzung, Drucksache 17/1107,
        Frage 91):
        Warum fördert die Bundesregierung den Export deutscher
        Atomtechnologie nach Brasilien und nicht den Export deut-
        scher Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien?
        Deutsche Exporte sind von außerordentlicher wirt-
        schafts- und arbeitsmarktpolitischer Bedeutung. Daher
        sichert die Bundesregierung auch Exporte im Bereich der
        erneuerbaren Energien mit dem Instrument der Export-
        kreditgarantien unter anderem für das Zielland Brasilien
        ab. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Indeckung-
        nahme müssen hierfür jeweils vorliegen. Außerdem för-
        dert die Bundesregierung den Export deutscher Techno-
        logien speziell für erneuerbare Energien im Rahmen der
        Exportinitiative Erneuerbare Energien insgesamt und
        Manuel Sarrazin
        Elisabeth Scharfenberg
        Christine Scheel
        Dr. Gerhard Schick
        Dr. Frithjof Schmidt
        Dorothea Steiner
        Dr. Wolfgang Strengmann-
        Kuhn
        Hans-Christian Ströbele
        Dr. Harald Terpe
        Markus Tressel
        Jürgen Trittin
        Daniela Wagner
        Wolfgang Wieland
        Dr. Valerie Wilms
        Befürwortet die Bundesregierung die Pläne der polnischen
        Regierung, den Bau von Atomkraftwerken in Polen zuzulas-
        sen, und schließt die Bundesregierung generell deutsche oder
        europäische Finanzhilfen für polnische Atomkraftwerke aus?
        Nach Auffassung der Bundesregierung steht es jedem
        Staat frei, über die Zusammensetzung seines Energiemi-
        xes einschließlich des Einsatzes der Kernenergie selbst
        zu entscheiden. Dies gilt auch für die Pläne Polens zur
        Nutzung der Kernenergie.
        Anträge auf Finanzhilfen für den Bau von Kernkraft-
        werken in Polen sind der Bundesregierung nicht be-
        kannt.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (33. Sit-
        zung, Drucksache 17/1107, Frage 114):
        Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die mit der
        Pflegeteilzeit angestrebte Verlagerung der Pflege in die Fami-
        lien und der damit einhergehenden Privatisierung und Entsoli-
        darisierung eine angemessene Lösung bezüglich der immer
        größer werdenden gesellschaftlichen Herausforderungen in
        der Pflege, und welche Lösungsvorschläge hat die Bundesre-
        gierung bei der Konzeption einer Pflegeteilzeit bezüglich der
        bekannten psychischen und physischen Überlastung pflegen-
        der Angehöriger?
        Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag
        folgendes vereinbart: „Um den Familien die Chance zu
        geben, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung der pfle-
        gebedürftigen Angehörigen besser in Einklang zu brin-
        gen, wollen wir mit der Wirtschaft und im öffentlichen
        Dienst bei Pflege- und Arbeitszeit verbesserte Maßnah-
        men zur Förderung der Vereinbarkeit von Pflege und Be-
        ruf entwickeln.“
        Die derzeitigen Regelungen des Pflegezeitgesetzes
        sind ein wichtiger und richtiger Schritt auf diesem Weg.
        Danach haben Beschäftigte für eine Dauer von bis zu
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3277
        (A) (C)
        (D)(B)
        Anlage 7
        Erklärung
        der Abgeordneten Dr. Ursula von der Leyen
        (CDU/CSU) zur namentlichen Abstimmung
        über den Entwurf eines … Gesetzes zur Ände-
        rung des Umsatzsteuergesetzes (Tagesord-
        nungspunkt 5 d)
        In der Ergebnisliste ist mein Name nicht aufgeführt.
        Mein Votum lautet „Nein“.
        Anlage 8
        Zu Protokoll gegebene Rede
        zur Beratung:
        – Beschlussempfehlung und Bericht: Menschen-
        rechte weltweit schützen
        – Antrag: Menschenrechtsverteidiger brauchen
        den Schutz der Europäischen Union
        – Antrag: Mehr Schutz für Menschenrechts-
        verteidigerinnen und Menschenrechtsvertei-
        diger
        (Tagesordnungspunkt 12 a bis c)
        Dr. Egon Jüttner (CDU/CSU): „Menschenrechte
        weltweit schützen“. So lautet der Titel des Antrags der
        Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Der Antrag bringt
        zum Ausdruck, dass wir uns uneingeschränkt zu den
        Menschenrechten bekennen und dass wir sie auch ein-
        fordern – bei uns und überall in der Welt. Der Antrag be-
        nennt die zentralen Handlungsfelder der Menschen-
        rechtspolitik der christlich-liberalen Koalitionen. In den
        17 Forderungen unseres Antrags an die Bundesregierung
        kommt zum Ausdruck, dass es uns ernst ist, alles zu tun,
        um die Menschenrechte weltweit durchzusetzen. Die
        Forderung nach Einhaltung der Presse- und Meinungs-
        freiheit ist uns ebenso wichtig wie die Forderung nach
        Stärkung der Menschenrechtsschutzsysteme, die welt-
        weite Abschaffung von Todesstrafe und Folter ebenso
        wie die Bekämpfung von Sklaverei, Ausbeutung und
        Menschenhandel. Aber auch der Schutz von Frauen und
        Kindern ist uns ein wichtiges Anliegen.
        Bei Menschenrechtsverletzungen dürfen wir nicht
        schweigen. Wir müssen uns einmischen und in einen
        ständigen Dialog mit den Verantwortlichen jener Staaten
        treten, die Menschenrechte verletzen. Die Menschen-
        rechte haben deshalb in unserer Außenpolitik einen hohen
        Stellenwert. Im Koalitionsvertrag wird die Einhaltung der
        Menschenrechte ausdrücklich als eine Grundlage deut-
        scher Außenpolitik bezeichnet. „Interessengeleitete Au-
        ßenpolitik muss auch wertegeleitete Politik sein“, sagte
        die Bundeskanzlerin beim Tag der Konrad-Adenauer-
        Stiftung im Jahre 2008 anlässlich der damals 60 Jahre
        zuvor von den Vereinten Nationen verabschiedeten All-
        gemeinen Erklärung der Menschenrechte. Sie machte zu
        Recht deutlich, dass zu einer wertegeleiteten Außenpoli-
        tik auch die Anmahnung der Menschenrechte gehört.
        Wenn wir Menschenrechte einklagen, dann darf es sich
        nicht um Lippenbekenntnisse handeln.
        Eine wertegeleitete Außenpolitik darf sich nicht
        scheuen, auch wirtschaftlichen Druck auf ein Land aus-
        zuüben, wenn dieses die Menschenrechte massiv ver-
        letzt. Aber auch in der Entwicklungspolitik müssen wir
        menschenrechtliche Anforderungen stärker in den Vor-
        dergrund stellen. Wir dürfen in der Entwicklungszusam-
        menarbeit nicht nur Menschenrechtsprojekte fordern.
        Wir müssen die Entwicklungszusammenarbeit auch als
        Instrument zur Einhaltung von Menschenrechten einset-
        zen. Ich nenne das Beispiel Uganda. Dort konnte dank
        massiven Drucks seitens der Europäischen Union, aber
        auch auf Druck des deutschen Ministers für Entwick-
        lungszusammenarbeit zumindest vorläufig ein Gesetzes-
        verfahren gestoppt werden, das die Todesstrafe für Ho-
        mosexuelle vorsieht.
        Handfeste wirtschaftliche Interessen dürfen nicht dazu
        führen, menschenrechtliche Prinzipien zu vernachlässi-
        gen oder gar aufzugeben. Gerade in einer globalisierten
        Welt mit ihren wirtschaftlichen Interessen müssen wir
        uns energisch für die Einhaltung menschenrechtlicher
        Prinzipien einsetzen. Sie müssen für uns eine besondere
        Herausforderung sein. Wirtschaftlicher Erfolg und Werte
        wie Demokratie und Menschenrechte dürfen nicht gegen-
        einander ausgespielt werden. Deshalb stehen wir klar zu
        unseren Forderungen, zu denen auch die weltweite Ab-
        schaffung der Todesstrafe gehört. Allein im Jahre 2008
        wurden mindestens 2 390 Menschen hingerichtet. Todes-
        strafe und Menschenrechte sind unvereinbar. Diese Hal-
        tung müssen wir Ländern wie China oder dem Iran, aber
        auch demokratischen Ländern wie den USA oder Japan
        deutlich machen.
        Unser Respekt gilt jenen, die sich oft unter Gefahr für
        das eigene Leben beharrlich für die elementaren Men-
        schenrechte anderer einsetzen: den Menschenrechtsver-
        teidigern und -verteidigerinnen. Wir müssen sie überall
        dort, wo uns dies möglich ist, unterstützen, sie schützen
        und ihre Arbeit fördern. Ohne ihr Wirken wäre die welt-
        weite Durchsetzung von Menschenrechten nicht denk-
        bar. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregie-
        rung nicht nur auffordern, sondern ihr auch den Rücken
        stärken in ihrem Bemühen, sich weltweit für den Schutz
        der Menschenrechte einzusetzen. Wir bitten um Zustim-
        mung zu unserem Antrag.
        Anlage 9
        Zu Protokoll gegebenen Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts: Vorschlag für eine Verordnung des Eu-
        ropäischen Parlaments und des Rates über das
        Inverkehrbringen und die Verwendung von Bio-
        zidprodukten (Text von Bedeutung für den EWR)
        (inkl. 11063/09 ADD 1 und 11063/09 ADD 2)
        (ADD 1 in Englisch) (Tagesordnungspunkt 14)
        Ingbert Liebing (CDU/CSU): Wir beraten heute
        über den Entwurf einer EU-Verordnung zu Biozidpro-
        dukten. Biozidprodukte sind wichtig, sie dienen dem
        3278 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        Schutz des Menschen und seiner Umwelt. Biozide haben
        – bei sachgerechter Anwendung – einen positiven Nut-
        zen, sie sind unverzichtbar für einen hohen Gesundheits-
        und Hygienestandard. Aber sie provozieren auch Kritik;
        denn sie verfügen auch über Eigenschaften, von denen
        eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgehen kann.
        Deshalb muss ihrem Einsatz stets eine sorgfältige Abwä-
        gung des individuellen Risikos und des zu erwartenden
        Nutzen vorausgehen.
        Nun wird der vorliegende Verordnungsentwurf, den
        die Europäische Kommission dem Rat und dem Europäi-
        schen Parlament am 12. Juni 2009 präsentierte, von allen
        Seiten kritisiert, von Verbraucherschützern genauso wie
        von der chemischen Industrie. Auch wir sehen Hand-
        lungsbedarf, den Verordnungsentwurf noch zu verbes-
        sern. Die europäische Biozidrichtlinie von 1998, die
        2002 mit dem Biozidgesetz in deutsches Recht umge-
        setzt wurde, hat sich einfach nicht bewährt. Sie ist viel
        zu bürokratisch. Aufwand und Kosten stehen in keinem
        ausgewogenen Verhältnis zueinander. Ein konkretes Bei-
        spiel: Derzeit beträgt die Bearbeitungsdauer für die Auf-
        nahme eines Wirkstoffes ganze vier Jahre – mit der
        Folge, dass bis 2008 überhaupt nur 14 Wirkstoffe bear-
        beitet wurden und Biozidwirkstoffe und -produkte, die
        noch benötigt werden, vom Markt verschwinden. Die
        wesentliche Ursache dieses unbefriedigenden Zustandes
        ist das parallele Zulassungsverfahren auf der nationalen
        Ebene, das eine zu lange Bearbeitungsdauer erfordert
        und zu bürokratisch ist.
        Aus diesem Grund verfolgt die EU-Kommission mit
        ihrem Vorschlag folgendes Ziel: Harmonisierung der Re-
        gelungen und Vereinfachung der Verfahren für Biozide
        in der EU. Diese Zielsetzung findet unsere Unterstüt-
        zung – auch weil die Kommission mit ihrer Initiative
        eine Richtung einschlägt, die im Einklang steht mit den
        Bestimmungen des Koalitionsvertrages der neuen christ-
        lich-liberalen Bundesregierung. Dieser legt fest, dass die
        bürokratischen Hürden für die Zulassung von Biozidpro-
        dukten abgebaut werden sollen. Bürokratische Erleichte-
        rungen dürfen allerdings nicht mit der Absenkung von
        Inhalten einhergehen. Es muss sichergestellt sein, dass
        die bestehenden, insbesondere hohen deutschen Sicher-
        heits- und Umweltstandards in vollem Umfang aufrecht-
        erhalten und ebenfalls auf europäischer Ebene verankert
        werden. Kurz gefasst: Hohe Sicherheitsstandards bei
        Verfahrenserleichterungen.
        Obwohl die Zielsetzung der Europäischen Kommis-
        sion unsere Unterstützung findet, sind die Ausführungen
        des Verordnungsvorschlags nicht zufriedenstellend. In
        unserem Entschließungsantrag haben wir daher in zwei
        wesentlichen Bereichen, den Ausschlusskriterien und
        dem gemeinschaftlichen Zulassungsverfahren, konkrete
        Verbesserungsvorschläge formuliert: Erstens. Gemein-
        schaftliches Zulassungsverfahren. Wir unterstützen den
        Vorschlag der Europäischen Kommission, eine Gemein-
        schaftszulassung einzuführen; denn die bislang genutzten
        nationalen Zulassungsverfahren sind zu aufwendig – mit
        den zuvor beschriebenen Folgen, also der Nicht-Anmel-
        dung von Produkten, weil sich der Aufwand nicht lohnt.
        Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission
        soll die Gemeinschaftszulassung nur für zwei Fallgrup-
        pen, die der neuen Wirkstoffe und die der Niedrig-Risiko-
        Wirkstoffe, eingeführt werden. Das bringt uns zu der For-
        derung, dass die Gemeinschaftszulassung gegenüber dem
        vorliegenden Vorschlag ausgeweitet werden soll. Das
        Ziel muss darin bestehen, die Gemeinschaftszulassung
        grundsätzlich auf alle Produktkategorien auszudehnen.
        Die aktuelle Beschränkung des Verfahrens ist unsachge-
        mäß, löst nicht das Problem und macht das Verfahren für
        die Praxis de facto bedeutungslos. Darüber hinaus unter-
        stützen wir ausdrücklich den Vorschlag der Bundesregie-
        rung für die Einführung eines Verfahrens der sogenannten
        „Gleichzeitigen gegenseitigen Anerkennung“. Die bishe-
        rige aufwendige Praxis paralleler eigenstaatlicher Zulas-
        sungsverfahren muss in jedem Fall beendet werden.
        Zweitens. Ausschlusskriterien. In Art. 5 des Verord-
        nungsvorschlages der Europäischen Kommission werden
        sogenannte Ausschlusskriterien definiert, wonach karzi-
        nogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe
        bzw. Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften nur
        dann in die Positivliste aufgenommen werden, wenn sie
        eine der Voraussetzungen erfüllen. Wir begrüßen aus-
        drücklich die Einführung von Ausschlusskriterien, denn
        dieses Instrument dient der Verbesserung des Schutz-
        niveaus für Mensch und Umwelt. Und weil wir es ernst
        meinen mit der Stärkung des Gesundheits- und Umwelt-
        schutzes, enthält unser Entschließungsantrag die Forde-
        rung, die Ausschlusskriterien sogar um wichtige Um-
        weltaspekte zu erweitern, die im Verordnungsentwurf
        bisher außer Acht bleiben: bioakkumulative, persistente
        und toxische Stoffe sowie persistente organische Verbin-
        dungen. Allerdings ist in Zusammenhang mit der Einfüh-
        rung von Ausschlusskriterien sicherzustellen, dass zu
        jeder Zeit alle notwendigen Biozidprodukte in ausrei-
        chender Anzahl auf dem Markt zur Verfügung stehen, um
        auch weiterhin hohe Gesundheits- und Hygienestandards
        zu garantieren. Dieser Zielsetzung widerspricht jedoch
        Art. 5, der von vorneherein „Wirkstoffe für die Produkt-
        arten 4 sowie 14 bis 19“ ausnimmt. Diese Regelung hätte
        möglicherweise zur Folge gehabt, dass beispielsweise die
        für Schädlingsbekämpfungsmittel benötigten Wirkstoffe
        nicht mehr auf die Positivliste aufgenommen und Pro-
        dukte mit diesen Wirkstoffen dann nicht mehr hätten her-
        gestellt werden können. Eine nicht hinnehmbare Ein-
        schränkung des bestehenden Schutzniveaus. Aus dieser
        Problematik resultiert unsere Forderung an die Bundesre-
        gierung, sich auf europäischer Ebene für eine entspre-
        chende Präzisierung des unkonkreten Art. 5 einzusetzen.
        Die Präzisierung dient dazu, Ausnahmeentscheidungen
        an klare Kriterien zu binden und den generellen Aus-
        schluss von Produktarten überflüssig zu machen. Wenn
        wir die Ausnahmen so klar und stringent formulieren,
        dann brauchen wir nicht den generellen Ausschuss von
        Produktarten.
        Hinsichtlich der Problematik „Ausschlusskriterien“
        sind wir zusammenfassend der Ansicht, dass wir durch
        die Erweiterung der Ausschlusskriterien um wichtige
        Umweltbelange auf der einen Seite und die Erleichte-
        rung, die sich auf der anderen Seite durch die Umformu-
        lierung des Art. 5 ergibt, eine Ausrichtung der Verord-
        nung erzielen, die in ihrer Ausgewogenheit überzeugt.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3279
        (A) (C)
        (D)(B)
        Neben der Einführung eines gemeinschaftlichen Zu-
        lassungsverfahrens und der Präsizierung der Ausnahme-
        möglichkeiten von Ausschlusskriterien, möchte ich zu-
        dem noch auf den Punkt „Transparenz für den
        Verbraucher“ zu sprechen kommen. Um eine Verbesse-
        rung der Bereitstellung von Informationen auf europäi-
        scher Ebene zu erzielen, welche meiner Meinung nach
        angestrebt werden sollte, könnte man sich auf EU-Ebene
        an den Regelungen der deutschen Gesetzgebung im Be-
        reich Biozide orientieren. Hier weise ich auf das im deut-
        schen Biozidrecht verankerte Produktverzeichnis hin, das
        als Vorbild dienen kann. Damit habe ich den aus unserer
        Sicht bestehenden Nachbesserungsbedarf am vorliegen-
        den Verordnungsentwurf umfassend beschrieben. In die-
        sem Zusammenhang freut es mich, dass mit dem Bericht
        der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments,
        Christa Klass, EVP, eine gute Stellungnahme vorliegt, die
        verschiedene Aspekte ausgewogen behandelt.
        Unser Antrag benennt klare Ziele und Maßnahmen:
        Erhaltung des hohen Schutzniveaus, das wir in Deutsch-
        land kennen; Harmonisierung des europäischen Biozid-
        rechts mit dem Ziel der Erleichterung der Verfahren bei
        der Zulassung sowie damit verbunden die Anforderung
        an den positiven Nutzen einer sicheren Anwendung von
        Biozidprodukten. Dabei will ich auch darauf hinweisen,
        dass bei der Ausformulierung dieser Ziele es nicht die
        Aufgabe des Bundestages sein kann, ins letzte Detail zu
        gehen und sich so zu überheben. Das übergeordnete Ziel
        der Formulierung der oben genannten Ziele in Form ei-
        nes Entschließungsantrages, verbunden mit einem ent-
        sprechenden Votum des Deutschen Bundestages, besteht
        darin, die Bundesregierung in den Verhandlungen durch
        die Vorgabe klarer Ziele auf europäischer Ebene den Rü-
        cken zu stärken. Das ist uns mit diesem Entschließungs-
        antrag gelungen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.
        Josef Göppel (CDU/CSU): Schon der Begriff „Bio-
        zide“ unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Zu-
        lassungsregelung. Der Begriff für Materialschutz- und
        Schädlingsbekämpfungsmittel ist abgeleitet vom grie-
        chischen Wort für Leben „bios“ und dem lateinischen
        Wort für töten „caedere“. Desinfektionsmittel, Holz-
        schutzmittel und Insektengifte bergen für Mensch und
        Natur erhebliche Gefahren. Viele Biozide sind langlebig,
        reichern sich in den natürlichen Kreisläufen an und kön-
        nen Erbgut verändern. Entsprechend hoch ist das Ge-
        sundheitsrisiko für den Menschen. Besonders die schlei-
        chende Wirkung einiger Biozide ist äußerst tückisch,
        Krebs die Langzeitfolge. Ich erinnere hier nur an die
        leidvollen Erfahrungen aus früheren Zeiten mit PCP,
        DDT und Lindan in Holzschutzmitteln. Der Staat steht
        hier ganz besonders in der Pflicht, Vorsorge für die Ge-
        sundheit der Bürger zu treffen. Deshalb steht für die Re-
        gierungsfraktionen an vorderster Stelle, dass eine euro-
        päische Harmonisierung und der Abbau bürokratischer
        Hürden keinesfalls zu einer Aufweichung des hohen
        deutschen Schutzniveaus führen dürfen.
        Grundsätzlich begrüße ich den Ansatz der EU-Kom-
        mission, die zehn Jahre alte Biozidrichtlinie nach dem
        Vorbild der europäischen Chemikalienpolitik zu überar-
        beiten. Strengere Regeln für mit Bioziden behandelte
        Kleidung, Teppiche und Möbel oder Materialien, die mit
        Lebensmitteln in Kontakt kommen, sind mehr als über-
        fällig. Durch den europaweiten Austausch von Test-
        ergebnissen werden weniger Tierversuche notwendig
        sein. Im Detail gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf.
        Wenn die Bewertung eines Wirkstoffes positiv abge-
        schlossen worden ist, begann bisher auf der Basis von
        Anträgen bei den zuständigen Behörden der Mitglied-
        staaten das nationale Produktzulassungs- oder Registrie-
        rungsverfahren für Biozidprodukte, die diesen Wirkstoff
        enthalten. Bei dieser zweiten Verfahrensstufe werden die
        produktspezifischen Risiken bewertet. Die Regierungs-
        fraktionen unterstützen die Bundesregierung in ihrer
        Verhandlungsposition, dass künftig auch die Zulassung
        aller Produkte auf europäischer Ebene möglich sein soll.
        Die Kommission sieht dies in ihrem Entwurf nur für
        neue Produkte und Produkte mit geringem Risiko vor.
        Dieser Ansatz entlastet die Unternehmen von Bürokra-
        tie. Ich halte es aber für unabdingbar, auch künftig Zu-
        lassungen mit Auflagen zur Eindämmung regionaler Ri-
        siken verbinden zu können. Diese Unterschiede können
        für den Schutz der regionalen Bevölkerung oder emp-
        findlicher Ökosysteme erforderlich sein. Die Bundesre-
        gierung muss bei den Verhandlungen in Brüssel außer-
        dem darauf achten, dass die grundsätzlich sinnvolle
        Ausweitung des Verfahrens zur gegenseitigen Anerken-
        nung nationaler Zulassungen auf alle Produkte nicht so
        weit geht, dass Deutschland sein höheres Schutzniveau
        nicht mehr durchsetzen kann. Standardabsenkungen leh-
        nen wir ab.
        Auch die Transparenz des Verfahrens und die Infor-
        mation der Öffentlichkeit sind verbesserungswürdig. Die
        Daten zu Zulassung, Vermarktungsmengen, Anwen-
        dungsintensität, den Regeln der guten fachlichen Praxis,
        zu Vergiftungsfällen und Umwelt- und Gesundheitsbe-
        lastungen müssen den Bürgern zugänglich sein. Ich
        wünsche mir in diesem Zusammenhang auch, dass die
        zuständigen Behörden über alternative Methoden zur
        Schädlingsbekämpfung und zum Materialschutz infor-
        mieren. Bei der Komplexität natürlicher Kreisläufe
        bleibt auch beim sorgfältigsten Zulassungsverfahren ein
        Restrisiko. Der beste Schutz vor den Risiken von Biozi-
        den ist, wenn sie erst gar nicht zum Einsatz kommen.
        CDU/CSU und FDP wollen mehr Transparenz im Zulas-
        sungsverfahren. Wir fordern deshalb in unserem Antrag
        ein europaweites, öffentliches Produktverzeichnis nach
        dem Vorbild des deutschen Biozidrechts.
        Zum Vorsorgeprinzip gehört, dass besonders gefährli-
        che Stoffe, die zum Beispiel Krebs erregen können, von
        der Anwendung ausgeschlossen werden. Der Verord-
        nungsentwurf sieht hier Kriterien vor, die noch nicht
        ausreichen. Wir fordern die Bundesregierung deshalb in
        unserem Antrag auf, sich für einen Ausschluss von Stof-
        fen einzusetzen, die sich in der Natur anreichern, beson-
        ders langlebig oder giftig sind. Das ist ich für mich ein
        ganz wesentlicher Punkt, warum ich den Antrag unter-
        stütze. Solche Stoffe bergen die Gefahr, die natürlichen
        Kreisläufe nachhaltig zu stören. Wir reden hier von Ein-
        griffen, die nicht einfach durch einen Stopp der Anwen-
        dung rückgängig zu machen sind. Als Förster weiß ich
        um die dramatischen Folgen für das biologische Gleich-
        3280 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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        gewicht. Als christlicher Politiker erinnere ich hier ganz
        besonders an unsere Verantwortung für die Bewahrung
        der Schöpfung. Deshalb halte ich unsere Forderung für
        richtig, dass die Ausnahmeregelungen in Art. 5 des Ver-
        ordnungsentwurfs für diese besonders gefährlichen Bio-
        zide präziser gefasst werden müssen. Mir ist es zum Bei-
        spiel zu schwammig formuliert, wenn der Ausschluss
        von Wirkstoffen ohne bekannten Ersatz aufgehoben wer-
        den kann, wenn sich – ich zitiere – „verglichen mit dem
        Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Um-
        welt … nachweislich unverhältnismäßig negative Fol-
        gen“ ergeben. Das ist nicht nur ein Schlupfloch, sondern
        eine riesige Bresche, mit der letztendlich auch der
        krebserregendste Stoff noch zugelassen werden kann. Die
        Bundesregierung muss hier dringend auf einer Nachbes-
        serung bestehen.
        In diesem Zusammenhang will ich aber auch auf ei-
        nen Punkt hinweisen, in dem ich mir im Antrag der Re-
        gierungsfraktionen eine zurückhaltendere Formulierung
        gewünscht hätte. Die Kommission sieht im Verord-
        nungsentwurf vor, dass für bestimmte Produktgruppen
        keine Ausnahmeregelungen für besonders gefährliche
        Stoffe möglich sind. Für mich haben selbst bei einer eng
        gefassten Präzisierung der Ausnahmeregelungen krebs-
        erregende Stoffe als Desinfektionsmittel im Lebensmit-
        tel- und Futtermittelbereich nichts zu suchen. Dieses ein-
        deutige Verbot sollte in der Verordnung erhalten bleiben.
        Zum Abschluss meiner Rede möchte ich aber noch
        auf etwas wirklich Erfreuliches hinweisen: Die Biozid-
        verordnung ist ein gutes Beispiel dafür, wie wichtig es
        ist, dass der Deutsche Bundestag nun durch das Urteil
        des Bundesverfassungsgerichts und den Vertrag von Lis-
        sabon schon zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit
        hat, Entscheidungen auf europäischer Ebene zu beein-
        flussen. Das deutsche Parlament unterstreicht mit die-
        sem Antrag, dass es beim Schutz der Bevölkerung vor
        den Gefahren von Bioziden keine Rückschritte zulässt.
        Das Signal ist klar: Unser Recht auf Mitsprache bei eu-
        ropäischen Entscheidungen werden wir selbstbewusst
        wahrnehmen.
        Dr. Bärbel Kofler (SPD): Die Revision der europäi-
        schen Biozidrichtlinie, unser heutiges Thema, ist ein
        weites Feld für naturwissenschaftliche Experten. Im
        Umweltausschuss haben wir Fachpolitiker den vorlie-
        genden Entwurf mehrfach und auf hohem Niveau bera-
        ten. In der heutigen Plenardebatte geht es darum, nicht in
        eine Chemievorlesung zu verfallen, sondern für die Bür-
        gerinnen und Bürger verständlich zu machen, worum es
        eigentlich geht: Um Produkte, die sich in jedem Haus-
        halt finden, wie antibakterielle Putzmittel, Mücken-
        sprays und Holzschutzmittel. Die Verbraucher haben
        also im Alltag direkten Kontakt mit Bioziden, das heißt
        mit Substanzen, die unerwünschte Organismen vernich-
        ten und die zum Teil dieselben Wirkstoffe wie Pestizide
        enthalten. Wichtig für die Verbraucher ist dabei, dass
        Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel und
        Rattengift aber auch das Risiko unerwünschter Neben-
        wirkungen für Mensch und Umwelt haben. Sie können
        Wirkstoffe enthalten, die Krebs erzeugen, das Erbgut
        verändern, die Fruchtbarkeit herabsetzen oder das Hor-
        monsystem stören. Daher gibt es in Deutschland eine
        Zulassungspflicht für Biozidprodukte vor deren erstma-
        ligem Inverkehrbringen. Auf europäischer Ebene wird
        der Umgang mit Biozidprodukten bisher durch eine EU-
        Richtlinie aus dem Jahr 1998 geregelt, die jetzt überar-
        beitet werden soll. Das ist auch dringend notwendig;
        denn diese Produkte sind auf dem Vormarsch. Der Ab-
        satz von Insektensprays und Haushaltsdesinfektionsmit-
        teln steigt in Deutschland und Europa ungebrochen an.
        Auf dem Markt sind innerhalb der EU derzeit etwa
        400 000 Tonnen Wirkstoffe in insgesamt 50 000 Produk-
        ten. Deutschland nimmt mit rund 20 000 verschiedenen
        Biozidprodukten einen Spitzenrang unter den Mitglied-
        staaten ein.
        Diese Zahlen zeigen deutlich, dass wir handeln müs-
        sen, wenn wir unser Leitprinzip für Reformen – die Idee
        der nachhaltigen Entwicklung – ernst nehmen. Nachhal-
        tigkeit heißt, dass wir einen fairen Interessenausgleich
        zwischen Ökonomie, Sozialem und Ökologie suchen.
        Nachhaltigkeit heißt, dass wir Verantwortung für das Le-
        ben künftiger Generationen übernehmen. Insofern ist sie
        nicht vereinbar mit der heutigen Kurzfristigkeit, die be-
        triebswirtschaftliche Entscheidungen prägt.
        Das bedeutet für unser heutiges Beratungsthema: Bei
        der Revision der europäischen Biozidrichtlinie müssen
        wir sicherstellen, dass die angestrebten Vereinfachungen
        und ein gewünschter Bürokratieabbau nicht auf Kosten
        des Umwelt- und Verbraucherschutzes gehen. Der
        Hauptzweck der Verordnung sollte der Schutz der Um-
        welt und der menschlichen Gesundheit vor den mögli-
        chen negativen Folgen der Verwendung von Bioziden
        sein. Wenn man sich den vorliegenden Entwurf aber ge-
        nau ansieht, scheint das vorrangige Ziel der EU-Kom-
        mission bei der neuen Verordnung zu sein, den freien
        Verkehr von Biozidprodukten innerhalb der Gemein-
        schaft zu steigern. Im Gesetzestext finden sich zahlrei-
        che Änderungen, die die Zulassung und das Inverkehr-
        bringen von Biozidprodukten vereinfachen sollen. Auch
        laut Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Bundesregie-
        rung soll die Zulassung von Bioziden erleichtert werden.
        Auch wir von der SPD setzen uns für einen modernen
        Industriestandort Deutschland, für Forschung und Inno-
        vationen ein. Aber wir sagen auch deutlich: Es darf kei-
        nen einseitigen Blick auf die Förderung der Biozidver-
        marktung geben. Unser Hauptaugenmerk muss weiterhin
        auf einen vorsorgeorientierten Schutz von Mensch, Um-
        welt und Tier gerichtet sein. Das ist aus unserer Sicht auch
        der Hauptzweck bei der Revision der europäischen Bio-
        zidrichtlinie. Aber leider wird er durch den heute zu be-
        ratenden Vorschlag nicht erfüllt.
        Lassen Sie mich konkret auf die Beratungsvorlage
        eingehen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grund-
        sätzlich die Revision der europäischen Biozidrichtlinie.
        Im vorliegenden Vorschlag werden etliche zutage getre-
        tene Schwachstellen der vorherigen Regelung beseitigt
        und eine Reihe von Elementen, insbesondere zum Um-
        gang mit Daten und Verfahrensvorschriften, verbessert
        und harmonisiert. Wir freuen uns, dass wichtige Prinzi-
        pien aus der neuen Verordnung zur europäischen Chemi-
        kalienpolitik, REACH, übernommen wurden. Beispiels-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3281
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        weise wurde der Geltungsbereich auf Gegenstände und
        Materialien erweitert, die mit Biozidprodukten behan-
        delt wurden. Das heißt konkret, dass Erzeugnisse wie
        Farben, Textilien, Teppiche oder Lederwaren mit Biozi-
        den ausgerüstet sind und durch den Import aus Drittlän-
        dern in die EU gelangen. Durch die Revision wird end-
        lich eine relevante Lücke im bisherigen Biozidrecht
        geschlossen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass zukünftig
        in der EU nur Erzeugnisse vermarktet werden dürfen,
        deren Biozidausrüstung auch in der EU zugelassen ist.
        Das ist vor allem für die europäischen Verbraucherinnen
        und Verbraucher eine erfreuliche Verbesserung des
        Schutzes vor gefährlichen Stoffen.
        Die SPD-Bundestagsfraktion sieht jedoch noch einen
        deutlichen Änderungsbedarf des vorliegenden EU-Ent-
        wurfs, da in der bisherigen Fassung dem vorsorgenden
        Umwelt- und Gesundheitsschutz noch nicht genügend
        Rechnung getragen wird. Mit dieser Forderung stehen
        wir nicht alleine da. Ein breites Bündnis von Umwelt-,
        Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden haben
        Vorschläge und Forderungen für ein besseres Biozid-
        recht vorgelegt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher
        einen Entschließungsantrag in die Beratungen im Um-
        weltausschuss eingebracht. Wir fordern die Bundesre-
        gierung auf, sich bei den Verhandlungen im Umweltmi-
        nisterrat für folgende Änderungen einzusetzen. Das
        Vorsorgeprinzip muss auch in dieser neuen Regelung zur
        Anwendung kommen, wie bei der Chemikalien- und
        Pestizidgesetzgebung. Dieses Prinzip bedeutet, vorsorg-
        lich Schutzmaßnahmen zu ergreifen, auch wenn der Um-
        fang der Gefahr noch nicht vollständig abzuschätzen ist.
        Nur so können wir das hohe Schutzniveau für die Um-
        welt und die Gesundheit von Mensch und Tier auch wei-
        terhin gewährleisten.
        Die geplante Biozidverordnung muss mit geltenden
        Umweltschutzgesetzen und Umweltschutzstandards ver-
        knüpft werden, zum Beispiel die Umweltqualitätsziele
        der Wasserrahmenrichtlinie. Auch die Definition des so-
        genannten Schadorganismus muss enger gefasst werden.
        Es muss klargestellt werden, dass Biozide nur zur
        Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden dürfen – und
        nicht auch gegen sogenannte unerwünschte Lebewesen,
        die nicht schädlich sind. Wir fordern darüber hinaus ei-
        nen strikten Ausschluss von besonders gesundheits- und
        umweltgefährlichen Stoffen. Wir unterstützen den Vor-
        schlag, dass künftig Biozidwirkstoffe mit krebserregen-
        den, fortpflanzungsschädigenden, erbgutverändernden
        oder hormonell wirksamen Eigenschaften ausgeschlos-
        sen werden sollen. Diese Regelung sollte aber erweitert
        werden. Es gibt noch zahlreiche Stoffe, die von der Re-
        gelung noch nicht erfasst sind, aber eine besonders ge-
        fährdende Wirkung haben, wie die sogenannten PBT-
        Stoffe, vPvB-Stoffe und POPs-Stoffe. Auch die Anwen-
        dung des Substitutionsprinzips, also der Ersatz von ge-
        fährlichen Chemikalien durch sichere Alternativen,
        sollte konsequenter durchgeführt werden. Innovationen
        für Alternativen sollten gefördert werden. Die Zulas-
        sung, Vermarktung und Verwendung von Bioziden muss
        transparent sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher
        müssen aktiv über die Vorsorgemaßnahmen und unbe-
        denkliche neue Alternativverfahren informiert werden.
        Auch aus Tierschutzsicht besteht dringender Nach-
        besserungsbedarf. So sollten zum Beispiel tierversuchs-
        freie Alternativen – als Ersatz für die in den Datenanfor-
        derungen vorgeschriebenen Tierversuche – für die
        Antragsteller attraktiver werden.
        Für die SPD steht der Mensch im Mittelpunkt. Des-
        halb geht es uns bei der Revision der europäischen Bio-
        zidrichtlinie auch in erster Linie um den gesundheitli-
        chen Schutz für die Verbraucherinnen und Verbraucher
        und nicht vorrangig um den Schutz der Unternehmen,
        die Biozidprodukte herstellen, wie es die Regierungs-
        fraktionen in ihrem Entschließungsantrag darlegen. Es
        ist den Regierungsfraktionen leider nicht gelungen, mit
        ihrem Entschließungsantrag an unser Niveau heranzu-
        kommen.
        In der heute zur Abstimmung stehenden Beschluss-
        empfehlung gibt es keinen Satz zur Vorsorge, keinen
        Satz zur Substitution, keinen Satz zum Tierschutz. Für
        die weiteren Beratungen auf europäischer Ebene bedeu-
        tet das, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung leider
        ihre Chance verspielt, sich für das hohe Schutzniveau für
        die Umwelt, die Gesundheit der Menschen und den Tier-
        schutz als Hauptzweck der Verordnung einzusetzen. Aus
        diesem guten Grund lehnt die SPD-Bundestagsfraktion
        auch den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU/
        CSU und FDP ab.
        Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar grund-
        sätzliche Gedanken zum heutigen Thema formulieren.
        Wir alle können froh sein über unseren heutigen hohen
        Standard im Bereich der Hygiene und Gesundheit. Auch
        in Deutschland produzieren Unternehmen Produkte, die
        für unser tägliches Leben eine echte Bereicherung dar-
        stellen. So fortschrittlich die Innovationen im Bereich
        der Biozidprodukte heutzutage auch sind, stellt sich
        doch für die Verbraucher trotzdem häufig die einfache
        Frage: Muss das alles sein? Ob keimfrei sprühen, wi-
        schen oder waschen, ob Badewannen, Müllsäcke oder
        Socken mit antibakterieller Ausstattung – wer will, kann
        den Kampf gegen Keime an jeder Front im Haushalt auf-
        nehmen. Aber wie wirksam die Produkte sind und inwie-
        weit Infektionskrankheiten dadurch vereitelt werden, das
        bleibt dem Hoffen der Verbraucher überlassen. Das Um-
        weltbundesamt, das Bundesinstitut für gesundheitlichen
        Verbraucherschutz und Veterinärmedizin sowie das
        Robert Koch-Institut bewerten die chemische Entkei-
        mung im Haushalt als „überflüssig“ und extrem schäd-
        lich. Es gibt natürlich eine Existenzberechtigung für
        echte Desinfektionsmittel – in Krankenhäusern, Lebens-
        mittelbetrieben, in der Veterinärmedizin. Aber dort soll-
        ten Biozide nur von ausgebildeten Personen angewendet
        werden, die sich mit Konzentration, Wirkungsspektrum
        und Einwirkzeiten auskennen. Ein Wissenschaftler des
        Instituts für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene
        der Uniklinik Freiburg hat es auf den Punkt gebracht:
        „Das Szenario der allgemeinen Bedrohung durch Keime
        ist Panikmache und eine Erfindung von Marketingstrate-
        gen.“
        Die Bundesregierung sollte bei den Beratungen auf
        europäischer Ebene das nicht aus dem Auge verlieren.
        Sie handeln im Auftrag der Konsumentinnen und Kon-
        3282 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
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        sumenten unseres Landes und nicht im Auftrag der Wirt-
        schaftsverbände.
        Dr. Lutz Knopek (FDP): Biozide sind Stoffe oder
        Zubereitungen, denen bestimmungsgemäß die Eigen-
        schaft innewohnt, Lebewesen abzutöten oder zumindest
        in ihrer Lebensfunktion einzuschränken. Aufgrund die-
        ser potenziell gefährlichen Eigenschaften von Bioziden
        ist die Begrenzung des mit der Verwendung von Biozid-
        produkten einhergehenden Risikos für den Menschen
        und für Organismen von besonderer Bedeutung. Der am
        12. Juni 2009 vorgelegte Verordnungsentwurf der Kom-
        mission zur Revision der Biozid-Produkte-Richtlinie
        strebt dazu eine Vereinfachung und Harmonisierung der
        Biozidgesetzgebung in der Europäischen Union an. Ziel
        der Verordnung ist es, der laufenden technischen Ent-
        wicklung Rechnung zu tragen sowie die in der bisheri-
        gen Anwendung der Biozid-Produkte-Richtlinie festge-
        stellten Schwächen und Probleme zu beheben. Der
        Kommissionsentwurf wird diesen Zielen leider nicht ge-
        recht. Die Koalition aus CDU, CSU und FDP hat daher
        einen gemeinsamen Entschließungsantrag vorgelegt, mit
        dem die Bundesregierung beauftragt wird, sich für eine
        Überarbeitung auf europäischer Ebene einzusetzen.
        Uns geht es dabei vor allem um zwei Punkte: Erstens.
        Die bisherige aufwendige Praxis paralleler eigenstaatli-
        cher Zulassungsverfahren ist zu teuer und zu bürokra-
        tisch. Wir machen uns daher stark für eine Ausweitung
        und Stärkung der neuen Gemeinschaftszulassung. Die
        vorgesehene Beschränkung des Verfahrens auf zwei
        Fallgruppen, Produkte mit neuen Wirkstoffen und Nied-
        rig-Risiko-Produkte, ist unsachgemäß und macht das
        Verfahren für die Praxis bedeutungslos. Mit der Auswei-
        tung der Gemeinschaftszulassung erhalten die Unterneh-
        men Anreize zur Produktinnovation, da sie ihre Produkte
        dann europaweit vermarkten können. Kleine, national
        segmentierte Märkte haben ein zu geringes Umsatzpo-
        tential, um eine solche Wirkung zu entfalten. Neue, we-
        niger gefährliche Wirkstoffe werden aber nur dann ent-
        wickelt werden, wenn es betriebswirtschaftlich Sinn
        macht.
        Zweitens. Da wir Liberale grundsätzlich einen ganz-
        heitlichen Bewertungsansatz verfolgen, ist eine Erweite-
        rung der Ausschlusskriterien um Umweltkriterien, na-
        mentlich bioakkumulative, persistente und toxische
        Stoffe sowie um persistente organische Verbindungen,
        wichtig und sinnvoll. Damit wird den vielfältigen ökoto-
        xikologischen Risiken, die beim Einsatz von Bioziden
        entstehen können, Rechnung getragen. Jedoch lehnen
        wir das faktische Verbot bestimmter Produktgruppen,
        wie sie in Art. 5 des Verordnungsentwurfs vorgesehen
        sind, ab. Die Nichtaufnahme von Wirkstoffen in die Po-
        sitivliste auf Anhang 1 der Verordnung kann nur dann
        begründet werden, wenn eine individuelle, expositions-
        basierte Risikoabwägung zu dem Schluss kommt, dass
        Risiko und Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis
        zueinander stehen. Gerade bei den Schädlingsbekämp-
        fungsmitteln, die aufgrund ihrer Stoffeigenschaften pau-
        schal ausgeschlossen werden sollten, muss bedacht wer-
        den, dass ihre Verwendung immer im Rahmen eines
        integrierten Schädlingsbekämpfungskonzeptes erfolgt.
        Der Einsatz von Giften ist immer nur Ultima Ratio. Die
        meiste Schädlingsbekämpfung kommt heute ohne sie
        aus. Erst wenn der Einsatz von Köderboxen nicht zum
        Erfolg führt, kommen Biozide zum Einsatz. Eine Kon-
        trolle im Anschluss und ein Einsammeln der Kadaver
        und nicht gebrauchter Köder sind Teil des sachgerechten
        Einsatzes, der der Risikominimierung dient.
        Zum Abschluss meiner Rede will ich noch kurz auf
        einen Kritikpunkt der Opposition eingehen. SPD, Links-
        partei und Grüne haben – auf Zuruf des Tierschutzver-
        bandes – im Ausschuss und in ihren Entschließungsan-
        trägen suggeriert, dass der Verordnungsentwurf den
        Tierschutz nicht ernst genug nimmt und dass auf Tier-
        versuche praktisch ganz verzichtet werden könnte. Die-
        sem Eindruck will ich an dieser Stelle entschieden entge-
        gentreten. Der Einsatz von Tierversuchen ist – leider –
        auch weiterhin unvermeidlich. Zur Feststellung von Re-
        produktionstoxizität und Teratogenität reichen In-vitro-
        Versuche grundsätzlich nicht aus. Schädigungen, die am
        Ende eines Lebenszyklus oder sogar erst nach mehr als
        einer Generation auftreten, können nur am lebenden Or-
        ganismus festgestellt werden. Deshalb sind Forderungen
        nach einem zu weitgehenden Verbot von Tierversuchen
        deplatziert. Zudem sind die Bestimmungen zur Minimie-
        rung von Tierversuchen und zum Austausch von Ver-
        suchsdaten im Verordnungsentwurf bereits ausreichend.
        In Art. 51 heißt es dazu: „Versuche an Wirbeltieren wer-
        den nur als letzter Ausweg durchgeführt. Versuche dür-
        fen nicht mehrfach ausgeführt werden.“ Der Datenaus-
        tausch ist bei Tierversuchen außerdem ohnehin
        obligatorisch.
        Für uns ist die Kritik der Opposition an dieser Stelle
        daher nicht nachvollziehbar. Sie dient offensichtlich nur
        als vorgeschobener Grund, um einen ausgewogenen und
        differenzierten Antrag ablehnen zu können. Wir machen
        lieber konstruktive Politik.
        Ralph Lenkert (DIE LINKE): Mit der Biozidrichtli-
        nie stellen EU und Bundesregierung Industrieinteressen
        über Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Biozide sind
        Gifte, die Lebewesen töten oder massiv beeinträchtigen.
        Der notwendige, auch unvermeidbare Einsatz von Biozi-
        den zur Bekämpfung von schädlichen Insekten und Na-
        gern, Pilzen, Bakterien, Viren und auf anderen Gebieten
        muss deshalb mit Vorsicht erfolgen und auf das notwen-
        dige Mindestmass begrenzt werden. Rattengifte töten
        auch Menschen, Insektengifte schädigen die Fortpflan-
        zungsfähigkeit von Frauen und Männern, und Anti-Pilz-
        mittel lösen Atemwegserkrankungen und Krebs aus.
        Eine strenge Reglementierung der Zulassung von Biozi-
        den, Einsatz von gut geschultem Personal bei der Nut-
        zung von Bioziden sowie klare Verwendungsrichtlinien
        wie bei der Pestizidverordnung wären erforderlich.
        Statt den bestmöglichen Schutz von Mensch und Na-
        tur sichert diese Richtlinie eine einfache EU-weite Zu-
        lassung dieser gefährlichen Stoffe. In Kopplung mit der
        EU-Dienstleistungsrichtlinie wird das erwähnte Fach-
        kräftegebot jedoch zur Farce. Die Einhaltung von An-
        wendungsvorschriften und Einsatzbeschränkungen wird
        kaum überprüft. Hier handeln EU und Bundesregierung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3283
        (A) (C)
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        grob fahrlässig. So kann Maries Opa weiter nach dem
        Motto „Viel hilft viel“ gegen Mehltau spritzen, Oma
        sprüht gegen Essigfliegen, Papa pinselt gegen Schim-
        mel, und Mama wäscht die Haare ihres Kindes mit Lin-
        dan, als Pestizid wegen der Giftigkeit verboten, gegen
        Kopfläuse in der Bundesrepublik bis 2007 noch zugelas-
        sen. 20 Jahre später braucht Marie keine Verhütungsmit-
        tel – sie wurde durch diese Biozide unfruchtbar –, weil
        ihre Eltern und Großeltern der staatlichen Zulassung ver-
        trauten – skandalös.
        Gefährliche Biozide müssten schnellstmöglich ersetzt
        werden. Was passiert jedoch? Ausnahmeregelungen für
        altbekannte Wirkstoffe werden so lange verlängert, wie
        es keine alternativen Wirkstoffe gibt. Da die Hersteller
        bei fehlenden ungefährlicheren Bioziden problemlos und
        ohne Kosten die Zulassung ihrer vorhandenen Biozide
        verlängert bekommen, haben sie kein Interesse an Neu-
        entwicklungen zur Verminderung von unerwünschten
        Nebenwirkungen der Biozide.
        50 000 Biozide gibt es in der EU – 20 000 in der Bun-
        desrepublik, die meisten mit Bestandsschutz. Die Zahl
        möglicher Wechselwirkungen ist höher als die mögli-
        chen Kombinationen beim Lotto. Der sachgerechte Ein-
        satz dieser Mittel würde herausragend geschultes Perso-
        nal benötigen. Wie das bei einem Fachvortrag bei einem
        Apotheker in Portugal oder bei einem zweiwöchigen
        Crashkurs in der Bundesrepublik vermittelt werden soll
        ist fraglich. Die Linke sieht die Notwendigkeit einer
        Biozidverordnung. Wir fordern, die Ausnahmeregelun-
        gen aufzuheben. Die Industrie wird, wenn unter Druck
        gesetzt, neue Wirkstoffe mit geringerem Gefahrenpoten-
        zial entwickeln. Beim FCKW-Kühlschrank konnten
        nach dem Durchbrechen der Blockade durch die kleine
        Firma Foron die Marktführer Siemens und Miele dann in
        nur sechs Monaten auch FCKW-frei produzieren, was
        vorher laut Industrie nicht möglich war.
        Wir fordern, den Beruf des Schädlingsbekämpfers mit
        den hohen bundesdeutschen Standards europaweit ver-
        bindlich zu machen. Nur so kann das notwendige Fach-
        wissen bei dem Biozideinsatz gesichert werden. Um den
        regionalen Besonderheiten entsprechen zu können und
        damit jeder EU Staat das Recht hat, über die Mindest-
        schutzstandards für seine Bürger hinauszugehen, fordern
        wir, dass jedes Land das Recht hat, Zulassungen von
        Bioziden zu verweigern.
        Diese Richtlinie erfüllt leider umfänglich den An-
        spruch der Industriefreundlichkeit, statt den Anspruch zu
        erheben, den bestmöglichen Schutz von Mensch und Na-
        tur zu sichern. Das ist nicht der Weg für die Linke. Für
        uns stehen Mensch und Natur an erster Stelle. Deshalb
        lehnen wir diese Vorlage ab.
        Dorothea Steiner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        Der vorgelegte Vorschlag zur EU-Biozidverordnung
        schützt Mensch, Tier und Umwelt nicht ausreichend.
        Vielmehr ist er ein weiterer Beweis dafür, dass die Re-
        gierungskoalition den Schutz der Herstellerinteressen
        über den Schutz der Verbraucher und Verbraucherinnen
        stellt. Die Regelung zum Einsatz von Biozidprodukten
        muss zum Ziel haben, Mensch, Tier und Umwelt wirk-
        sam vor giftigen Biozidprodukten zu schützen. Das
        Motto kann nicht sein: Alle notwendigen Biozidpro-
        dukte, gleich wie risikobehaftet, müssen jederzeit auf
        dem Markt verfügbar sein. Die Marktverfügbarkeit und
        die Verfahrensvereinfachung stehen im Mittelpunkt ihres
        Vorschlages, der vorsorgende Schutz der Verbraucher
        spielt jedoch eine sehr geringe Rolle. Ich muss schon sa-
        gen: Die Schädlingsbekämpfungslobby hat sich durchge-
        setzt. Wenn man den Vorschlägen vonseiten der FDP zu-
        hört, bekommt man den Eindruck, dass es wichtiger sei,
        Bürgerinnen und Bürger vor Rattenplagen zu schützen
        als vor besonders gesundheits- und umweltgefährdenden
        Stoffen. Für meine Fraktion hingehen ist unabdingbar,
        dass die Anwendung von besonders risikoreichen Sub-
        stanzen, wie beispielsweise PBT- und POP-Stoffe, aus-
        geschlossen wird und problematische Biozidprodukte
        nicht generell, sondern nur in Ausnahmen zugelassen
        werden können. Das wird die erfolgreiche Bekämpfung
        von Rattenplagen nicht verhindern, die Menschen aber
        wirksam vor Risikoprodukten schützen.
        Wir hören, dass insbesondere die FDP einen Innova-
        tionsschub für den deutschen Biozidmarkt fordert. Das
        sehen wir auch so. Allerdings heißt Innovation für uns:
        Entwicklung von Niedrigrisikoprodukten. Die von Ihnen
        geforderte gemeinschaftliche Zulassung für alle Pro-
        dukte in der EU schafft Anreize ab, Niedrigrisikopro-
        dukte auf den Markt zu bringen. Wir fordern Sie auf: Pri-
        vilegieren sie Niedrigrisikoprodukte und fördern Sie
        damit Innovationen, die zum Schutz von Umwelt und
        Mensch beitragen. Wir kritisieren, dass mit diesem Ent-
        wurf der EU-Verordnung die Bevölkerung nicht ausrei-
        chend vor Risikoprodukten geschützt wird. Wenn Sie der
        Verordnung so trotzdem unverändert zustimmen wollen,
        dann sollten Sie zumindest alles tun, um die Verbraucher
        über mögliche Risiken von und Alternativen zu Biozid-
        produkten zu informieren. Aber auch hier vermissen wir
        weitergehende Forderungen. Sorgen Sie für Transpa-
        renz, setzen Sie sich dafür ein, dass die Bevölkerung eu-
        ropaweit über die Risiken von Biozidprodukten, über
        Vorsorgemaßnahmen und über unbedenkliche Alterna-
        tivverfahren informiert wird.
        Als Letztes noch ein Wort zum Tierschutz. Sie sagen,
        grundsätzlich sei es richtig, Tierversuche weitgehend zu
        reduzieren. Leider findet sich davon wenig in ihrem Ver-
        ordnungsvorschlag. Klare Leitlinien zur Verhinderung
        von Tierversuchen und Anreize zur Verwendung von Al-
        ternativmethoden fehlen. Und wenn sie sagen, wie die
        Kollegen von der FDP das im Ausschuss getan haben,
        dass der Verzicht auf Tierversuche mit massiven Risiken
        für den Menschen verbunden ist, dann sage ich Ihnen:
        Nehmen Sie den Tierschutz endlich ernst und setzen Sie
        für die Anwendung bereits bestehende zuverlässige und
        EU-weit anerkannte Alternativmethoden ein. Der vorge-
        legte Verordnungsvorschlag und der Entschließungsan-
        trag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP schützen
        Mensch, Tier und Umwelt nicht wirksam vor gefährli-
        chen Biozidprodukten. Nicht zum ersten Mal stellt die
        Koalition ihre Umweltpolitik unter das Motto Entbüro-
        kratisierung, Marktfreiheit und Schutz der Hersteller.
        Der Verbraucherschutz hingegen bleibt auf der Strecke.
        3284 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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        Anlage 10
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Zur Stabilisierung
        des Rentenniveaus: Riester-Faktor streichen –
        Keine nachholenden Rentendämpfungen vor-
        nehmen (Tagesordnungspunkt 15)
        Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU): Das Sys-
        tem der gesetzlichen Rentenversicherung erbringt in die-
        sem Jahr eine großartige Solidarleistung zugunsten der
        20,2 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutsch-
        land. Da die jeweils zum 1. Juli eines Jahres vorzuneh-
        mende Rentenanpassung gemäß der seit der Einführung
        der dynamischen Rente im Jahr 1957 geltenden Regeln
        der Lohnentwicklung des Vorjahres folgt, müssten ei-
        gentlich die Renten zum 1. Juli 2010 gesenkt werden.
        Denn die Auswirkungen der Finanz- und Kapitalmarkt-
        krise haben 2009 dazu geführt, dass wir leider eine ins-
        gesamt in Deutschland negative Lohnentwicklung hat-
        ten, nämlich um minus 0,4 Prozent. Die für die
        Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt
        für das Jahr 2009 in den alten Ländern minus 0,96 Pro-
        zent. In den neuen Ländern sind diese geringfügig um
        0,61 Prozent gestiegen. Doch schon in der Großen Ko-
        alition haben wir für diese Situation vorgesorgt. Mit der
        neu ins Rentenrecht aufgenommenen Rentengarantie ha-
        ben wir eine klare und eindeutige Botschaft an die Rent-
        nerinnen und Rentner ausgesandt: Was auch immer an
        der Lohnfront geschehen mag, eine Rentenkürzung gibt
        es nicht. Deshalb gibt es trotz negativer Lohnentwick-
        lung im Jahr 2009 zum 1. Juli 2010 keine Rentenkür-
        zung, sondern eine Garantie, dass alle Renten auf der
        bisherigen Höhe bleiben. Auch für die Rentnerinnen und
        Rentner haben wir einen zusätzlichen Schutzschirm auf-
        gespannt, der vor den negativen Auswirkungen der Krise
        schützt.
        Diese großartige Solidarleistung der Rentenversiche-
        rung muss natürlich auch finanziert werden. Und diese
        Finanzierung erbringen die rund 35 Millionen aktuellen
        Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zur gesetzlichen
        Rentenversicherung. Solidarität ist aber keine Einbahn-
        straße. Deshalb ist es mehr als recht und billig, dass in
        künftigen Jahren, wenn die Renten trotz positiver Lohn-
        entwicklung wieder steigen können, Stück für Stück
        diese zusätzliche Solidarleistung wieder ausgeglichen
        wird. Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutsch-
        land ist grundlegend auf die Solidarität der Generationen
        aufgebaut. Wer diese Solidarität zerstört, zerstört die
        Rentenversicherung.
        Was die Fraktion Die Linke beantragt, bewirkt aber
        genau dieses: Die Solidarität zwischen den Generationen
        wird einseitig aufgekündigt. Die Rentenversicherung
        wird ihrer Basis beraubt, und das machen wir im Inte-
        resse der Rentnerinnen und Rentner wie der Beitragszah-
        lerinnen und Beitragszahler nicht mit. Nicht Entsolidari-
        sierung, nein, mehr Solidarität ist notwendig, wenn das
        Rentensystem auch in Zukunft funktionieren soll, wenn
        die Zahl der Älteren im Verhältnis zur Zahl der Jüngeren
        deutlich zunimmt. Wer entsolidarisiert, zerstört die ge-
        setzliche Rentenversicherung.
        Wir dagegen wollen die Rentenversicherung auch für
        die Zukunft leistungsfähig und sicher machen. Das Soli-
        daritätsprinzip in der Rente war und ist auch der Grund
        für die Einführung sogenannter Dämpfungsfaktoren in
        der Rentenformel, also Altersvorsorgefaktor, Riester-
        Faktor, und Nachhaltigkeitsfaktor. Es ist daher höchst
        problematisch, auf die Nachholung der wegen der An-
        wendung der Rentenschutzgarantie nicht realisierten An-
        passungsdämpfungen auf alle Zeiten einfach zu verzich-
        ten. Gerade bei der Rentenanpassung müssen die Belange
        der Rentnerinnen und Rentner mit denen der künftig Ver-
        sicherten vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und
        sozialen Entwicklung ausgelotet werden. Hier ist zu be-
        rücksichtigen, dass künftig – bedingt durch die geringe
        Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung – im-
        mer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegen-
        überstehen, sodass die Beitragsbelastung ohne gegen-
        steuernde Maßnahmen erheblich steigen würde. Um eine
        generationengerechte Verteilung der mit einer älter wer-
        denden Gesellschaft verbundenen Ausgaben zu gewähr-
        leisten, hat der Gesetzgeber die Anpassungsformel in den
        vergangenen Jahren ergänzt: Der Faktor für die Verände-
        rung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und des
        Altersvorsorgeanteils sowie der Nachhaltigkeitsfaktor
        berücksichtigen sowohl die steigenden Aufwendungen
        der Jüngeren für ihre private zusätzliche Vorsorge als
        auch Veränderungen beim zahlenmäßigen Verhältnis von
        Rentnern zu Beitragszahlern.
        Eine Abschaffung der Dämpfungsfaktoren hätte dem-
        nach erhebliche Mehrausgaben zur Folge. Deren Finan-
        zierung würde die Betragszahler überfordern und die
        Rentnerinnen und Rentner nicht mehr angemessen an ei-
        ner generationengerechten Rentenpolitik beteiligen.
        Ohne Wirkung der Dämpfungsfaktoren würde der Bei-
        tragssatz zur Rentenversicherung weit über die gesetz-
        lich festgelegten Obergrenzen von höchstens 20 Prozent
        bis 2020 bzw. höchstens 22 Prozent bis 2030 hinaus an-
        steigen. Wegen der geltenden Fortschreibungsvorschrif-
        ten wäre dies nicht nur mit einer erheblichen Belastung
        der Versicherten und Arbeitgeber, sondern auch der
        Steuerzahler verbunden, weil mit einem höheren Bei-
        tragssatz auch höhere Bundesmittel verbunden sind.
        Auch der Präsident der Deutschen Rentenversiche-
        rung, Dr. Herbert Rische, hat in einem Interview mit
        dem Tagesspiegel am 22. März 2010 darauf hingewie-
        sen: „Ich muss aber darauf hinweisen: Wenn die unter-
        bliebenen Rentenanpassungen nicht nachgeholt werden,
        dann wird es nicht möglich sein, das angestrebte Bei-
        tragssatzziel von 22 Prozent im Jahr 2030 – das übrigens
        auch im Gesetz steht – einzuhalten.“ Darüber hinaus ist
        darauf hinzuweisen, dass diese Faktoren nicht aus-
        schließlich anpassungsdämpfend wirken; der Nachhal-
        tigkeitsfaktor hat bei den Rentenanpassungen der Jahre
        2007 und 2008 mit rund plus 0,2 Prozent und im Jahr
        2009 mit rund plus 0,3 Prozent rentensteigernd gewirkt.
        Eine Schutzklausel verhindert jedoch, dass es zu Renten-
        kürzungen kommt. Schließlich existieren klare, gesetz-
        lich festgeschriebene Vorgaben zur Rentenniveauhöhe,
        die nicht unterschritten werden dürfen und – wie der
        Rentenversicherungsbericht vom November vergange-
        nen Jahres zeigt – auch nicht unterschritten werden.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3285
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        Im Übrigen ist der Antrag der Linken ein Nullantrag.
        Selbst wenn der Antrag der Linken angenommen würde,
        wäre nach der dann geltenden Rentenformel die Ren-
        tenanpassung 2010 bei null. Also, einen Antrag vorzule-
        gen, der suggeriert, es gäbe für die Rentnerinnen und
        Rentner mehr, der aber in Wahrheit nicht mehr bringt als
        null, das ist eine bewusste Rentnertäuschung, die hier die
        Linken inszenieren.
        Dass wir als Gesetzgeber die Interessen der Rentne-
        rinnen und Rentner dennoch stets im Blick haben, zeigt
        sich an den Rentenanpassungen der Jahre 2008 und
        2009, bei denen die stufenweise Erhöhung der Riester-
        Treppe ausgesetzt wurde, um die Rentnerinnen und
        Rentner stärker am Wirtschaftsaufschwung teilhaben zu
        lassen. Dadurch fielen die Rentenanpassungen zum
        1. Juli 2008 sowie zum 1. Juli 2009 um jeweils rund
        0,65 Prozentpunkte höher aus. Und eben auch in Zeiten
        der Krise schützen wir mit der Rentengarantie die Rent-
        nerinnen und Rentner umgekehrt vor Rentenkürzungen.
        Generationengerechtigkeit und Generationensolidari-
        tät sind die Basis einer funktionierenden und zukunfts-
        festen Altersvorsorge. Generationengerechtigkeit und
        Generationensolidarität sind das Markenzeichen der Al-
        tersvorsorgepolitik der Bundesregierung. Und deshalb
        werden wir jeden Anschlag auf diese Prinzipien im Inte-
        resse der Rentnerinnen und Rentner wie der Beitragszah-
        lerinnen und Beitragszahler mit aller Entschiedenheit ab-
        wehren.
        Max Straubinger (CDU/CSU): Ich möchte heraus-
        stellen: Die gesetzliche Rentenversicherung ist die beste
        Grundlage dafür, dass es in Deutschland keine Altersar-
        mut gibt. Deutschland verfügt dank der rentenpoliti-
        schen Maßnahmen der vergangenen Jahre mit den drei
        Säulen gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Al-
        tersvorsorge und private Altersvorsorge über ein stabiles
        und zukunftsfähiges Altersvorsorgesystem. Gerade diese
        Bundesregierung hat die wesentlichen Grundlagen dafür
        geschaffen, dass die Menschen zukünftig nicht mit Al-
        tersarmut konfrontiert sein werden. Deutschland hat der-
        zeit die geringste Altersarmut aller europäischen Länder
        zu verzeichnen.
        Die Riester-Förderung gibt es gezielt für Geringver-
        diener: Die Förderquote für Niedrigverdiener beträgt
        92 Prozent. Die staatliche Förderung kommt gerade Ge-
        ringverdienern zugute. Außerdem hat es die kluge Poli-
        tik dieser Bundesregierung ermöglicht, dass viele Men-
        schen in Arbeit und Brot gekommen sind. Dies bedeutet
        auch mehr Schutz vor Altersarmut. Grundlage für die Fi-
        nanzierung der Altersversorgung ist die Erwerbstätig-
        keit. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt ist das Verdienst
        der von Dr. Angela Merkel geführten Bundesregierung
        und eine Grundlage dafür, dass die Altersversorgung
        weiterhin sicher ist.
        In den letzten Jahren mussten einige notwendige Ver-
        änderungen im Rentensystem durchgeführt werden. Man
        muss sehen, dass man in der Rentenpolitik aufgrund
        neuer Gegebenheiten immer wieder Veränderungen her-
        beiführen muss. Unsere Rentenpolitik, die auf Dauer an-
        gelegt ist, sichert die Renten in Deutschland. Es bleibt
        dabei auch bei der Leistungsorientierung in der Rente.
        Letztlich folgt sie den Löhnen.
        Und – das ist eine wichtige Botschaft für die Rentne-
        rinnen und Rentner in Deutschland – die Rente ist auch
        in der Krise verlässlich. Wir sind uns unserer sozialen
        Verantwortung bewusst und werden ihr gerecht. Obwohl
        die Löhne aufgrund der Wirtschaftskrise im vergangenen
        Jahr gesunken sind, müssen die Rentnerinnen und Rent-
        ner keine Rentenkürzung hinnehmen. Dies verhindert
        die gesetzliche Schutzklausel. Entscheidend für die Ren-
        tenentwicklung 2010 ist die Effektivlohnentwicklung,
        Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer, 2009. Durch
        die massive internationale Finanz- und Wirtschaftskrise
        sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland im
        Jahr 2009 erstmals seit über 50 Jahren gesunken. Die
        Wirtschaftskrise hat zu sinkenden Pro-Kopf-Löhnen ge-
        führt. Dies ist der Preis für den Erhalt Tausender Ar-
        beitsplätze gewesen. Neben den Konjunkturprogrammen
        war der entscheidende Stabilisator am Arbeitsmarkt die
        Kurzarbeit. Sie hat einerseits Arbeitsplätze gesichert bei
        drastischem Rückgang von Produktion und Arbeitsvolu-
        men. Andererseits hat die Kurzarbeit, die sich durch
        einen Teillohnausgleich für nicht geleistete Arbeit aus-
        zeichnet, in der Summe zu Lohneinbußen für Beschäf-
        tigte geführt.
        Damit die Rentengarantie nicht zulasten der jüngeren
        Generationen geht, werden unterbleibende Rentenmin-
        derungen in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhö-
        hungen verrechnet. Die finanzielle Stabilität der Renten-
        versicherung bleibt damit auch künftig gewahrt. Das
        Ziel der Beitragssatzstabilität dürfen wir nicht aus den
        Augen verlieren. Das ist eine Frage der Generationenge-
        rechtigkeit. Die jungen Beitragszahler dürfen nicht Bei-
        tragssätze zahlen müssen, unter denen ihr Leistungswille
        zusammenbricht. Es ist eine Beitragssatzstabilität von
        20 Prozent bis zum Jahr 2020 und von 22 Prozent bis
        zum Jahr 2030 vorgesehen. Damit soll nicht nur Leis-
        tungsgerechtigkeit, sondern auch Beitragsgerechtigkeit
        gewährleistet werden, besonders für die betroffenen Ar-
        beitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
        Das Rentenkonzept, das es angeblich bei der Linken
        gibt, würde dazu führen, dass die Beitragszahler mit bis
        zu 28 Prozent belastet würden. Angesichts der derzeiti-
        gen Höhe der Beiträge zur Krankenversicherung, zur Ar-
        beitslosenversicherung, zur Pflegeversicherung und der
        Höhe der Steuerbelastung wäre dies eine ungeheure Be-
        lastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da-
        her lehne ich Ihren Antrag ab.
        Anton Schaaf (SPD): Mit Ihrem Antrag wollen Sie,
        liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke,
        den Eindruck erwecken, die Dämpfungsfaktoren seien
        verantwortlich dafür, dass die Renten in diesem Jahr
        nicht steigen. Bewusst konstruieren Sie einen falschen
        Begründungszusammenhang, um Verwirrung zu stiften.
        Obwohl wir bereit sind, Ihre Sorge um die zukünftige
        Entwicklung der Rente nachzuvollziehen, können wir
        Ihre Forderungen, den Riesterfaktor zu streichen, auf
        nachholende Rentendämpfungen zu verzichten und die
        Ziele der Beitragssatzdeckelung aus dem SGB VI eben-
        3286 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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        falls zu streichen, nicht unterstützen. Unzweifelhaft wa-
        ren und sind die Belastungen für die Rentnerinnen und
        Rentner hoch. Die wenig erfreulichen Aussichten auf ge-
        ringe Rentenanpassungen oder Nullrunden verstärken
        diese noch. Ich kann mir deshalb vorstellen, in unsere
        Überlegungen für ein Gesamtkonzept einer nachhaltigen
        Alterssicherungspolitik auch die Verträglichkeit des
        Altersvorsorgeanteils in eine Prüfung einzubeziehen. Al-
        lerdings sehen wir die Hauptgefahr für das Alterssiche-
        rungssystem an anderer Stelle: Unsichere Arbeitsver-
        hältnisse und zu niedrige Löhne bedrohen die Rente. Die
        Medienberichte über Pläne aus dem BMAS, den Kündi-
        gungsschutz zu schleifen, bieten Anlass zur Sorge. Wir
        warnen die Koalition aus CDU/CSU und FDP eindring-
        lich davor, weiter Hand an den Kündigungsschutz zu le-
        gen – mit fatalen Folgen für die Alterssicherung: für die
        Rentenhöhe und das Renteneintrittsalter. Unsichere Ar-
        beitsverhältnisse führen unweigerlich zu einem früheren
        Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Gerade ältere Arbeit-
        nehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schwer, eine
        neue Beschäftigung zu finden. Auch der Gesundheit sind
        befristete Arbeitsverhältnisse nicht gerade zuträglich.
        Außerdem verhindern Sie weiterhin flächendeckende
        Mindestlöhne. Sie sind auf dem falschen Weg. Mehr Fle-
        xibilität bringt nicht automatisch mehr Arbeitsplätze.
        Und wie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Union
        und FDP, gedenken Sie denn nun mit der angekündigten
        Angleichung der Renten in Ost und West umzugehen?
        Eine kürzlich erschienene DIW-Studie prognostiziert ge-
        rade für die Menschen in den neuen Bundesländern ein
        dramatisches Absinken der Renten. Es droht massenhaft
        Altersarmut. Von Ihrer Vereinbarung im Koalitionsver-
        trag, die Renten in Ost und West anzugleichen, rücken
        Sie nun aber doch wieder ab. Dies haben Sie zumindest
        auf Ihrem Parteitag Anfang dieser Woche erklärt. Vor
        dem Ende der Legislaturperiode können die Rentnerin-
        nen und Rentner also weder mit einem schlüssigen Kon-
        zept noch mit einer tatsächlichen Angleichung rechnen.
        War also alles nur Wahlkampf? Für die Rentenfinanzen
        gilt: Es ist weitgehend Planungssicherheit zu gewährleis-
        ten. Rentnerinnen und Rentner, Beitragszahlerinnen und
        Beitragszahler müssen davon ausgehen können, dass sie
        auch in 10, 20, 30 und in 40 Jahren eine angemessene
        Rente bekommen und diese auch finanzierbar bleibt.
        Das Umlageverfahren hat viele Vorteile, verlangt aber
        auch Disziplin von denen, die verantwortlich sind. Wer-
        den nur Verbesserungen im Rentensystem verlangt, wie
        die Fraktion Die Linke mit dem vorliegenden Antrag, ist
        noch nichts gegen die grundsätzlichen Probleme unserer
        sozialen Sicherungssysteme getan. Machen Sie Vor-
        schläge, wie sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
        gung gestärkt werden kann, dann haben Sie uns auf Ihrer
        Seite. Wir sind davon überzeugt, dass der Modus der
        Rentenanpassung kein Dogma sein darf. Auch bisher ha-
        ben wir schon dementsprechend gehandelt, wenn wir es
        für erforderlich hielten. Die von uns durchgesetzte Ren-
        tengarantie oder die Aussetzung der Veränderung des Al-
        tersvorsorgeanteils – auch Riester-Treppe oder Riester-
        Faktor – für die Jahre 2008 und 2009 belegen dies.
        Tatsache ist: Den Rentnerinnen und Rentnern in
        Deutschland steht in diesem Jahr nach einer deutlichen
        Rentenerhöhung im vergangenen Jahr um ansehnliche
        2,41 Prozent in den alten Bundesländern und 3,38 Pro-
        zent in den neuen Bundesländern eine Nullrunde bevor.
        Tatsache ist aber auch: Wir haben mit der im vergange-
        nen Jahr noch verabschiedeten Rentengarantie verhin-
        dert, dass auf sinkende Löhne auch sinkende Renten fol-
        gen. Ich bedaure für die rund 20 Millionen Rentnerinnen
        und Rentner, dass ihre Bezüge nicht steigen. Allerdings
        würde eine Rentensteigerung zum jetzigen Zeitpunkt die
        Beitragszahlerinnen und Beitragszahler über Gebühr be-
        lasten. So viel nur zu Ihrer Forderung, die Beitragssatz-
        deckelung zu streichen.
        Ich will Ihnen erklären, warum die stagnierenden
        Renten in diesem Jahr zunächst nichts mit den Dämp-
        fungsfaktoren zu tun haben. Erstens. Die Rentenanpas-
        sung folgt – wie die meisten von uns wissen – der jewei-
        ligen Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen
        diese nicht oder sinken sogar, so verharren die Renten
        auf dem alten Niveau. Wegen der von uns eingebauten
        Schutzmechanismen können die Dämpfungsfaktoren die
        Renten nicht vermindern. Zusätzlich bewirkt die Renten-
        garantie, dass auch eine negative Lohnentwicklung
        keine kürzende Wirkung entfalten kann. Dies ist in die-
        sem Jahr der Fall.
        Zweitens. Zugleich gilt: Die Dämpfungsfaktoren wir-
        ken nicht immer nur in eine Richtung. Sie sind keine
        Kürzungsmechanismen per se. So hat sich der Nachhal-
        tigkeitsfaktor schon mehrere Male 2007 wie auch 2008
        positiv ausgewirkt – zuletzt noch im vergangenen Jahr
        mit 0,31 Prozent. Immer wenn sich die Zahl der Rentner
        zugunsten der Beitragszahler im Verhältnis verschiebt,
        hat dies einen positiven Einfluss auf die Rentenanpas-
        sung. Weil Ihnen das bewusst ist, geehrte Damen und
        Herren von der Linksfraktion, fordern Sie vermutlich
        nicht die Streichung des Nachhaltigkeitsfaktors, ver-
        schweigen aber wissentlich dessen Funktionsweise. Er
        passt offenbar nicht zu ihrer Argumentation.
        Drittens. Eine Beitragssatzdeckelung ist notwendig,
        weil wir Richtmarken brauchen. Neben dem Ziel, ein an-
        gemessenes Rentenniveau zu halten, sind auch stabile
        Beitragssätze wichtig. Das Alterssicherungssystem be-
        sonders in einem Umlageverfahren muss im Gleichge-
        wicht gehalten werden. Ursache der bevorstehenden
        Nullrunde ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
        Diese sind zum ersten Mal seit über 50 Jahren gesunken.
        Dies stellt uns vor ungeahnte Probleme. Auch in der Al-
        terssicherung bekommen wir dies zu spüren. Löhne und
        Gehälter sind krisenbedingt geschrumpft bzw. im Osten
        nur gering gestiegen. Die für die Rentenanpassung maß-
        gebliche Lohnentwicklung beträgt für das Jahr 2009 in
        den alten Ländern minus 0,96 Prozent. In den neuen
        Ländern ist eine geringe Steigerung von 0,61 Prozent zu
        verzeichnen. Auch bei Aussetzung der Veränderung des
        Altersvorsorgeanteils in diesem Jahr wäre – zumindest
        im Westen – keine Rentensteigerung möglich. Im Ge-
        genteil: Die Renten müssten trotzdem um 1,46 Prozent
        gekürzt werden. In den neuen Bundesländern wäre eine
        Rentensteigerung von 0,1 Prozent möglich. Nur die von
        der SPD durchgesetzte Rentengarantie – erweiterte
        Schutzklausel – verhindert eine Kürzung. Nach Berück-
        sichtigung aller Elemente der Rentenformel müssten die
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3287
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        Renten um insgesamt 2,1 Prozent im Westen und
        0,55 Prozent in Osten abgesenkt werden. Die Verschie-
        bung des Riester-Faktors, die wir in der Großen Koali-
        tion 2008 beschlossen haben, hat ermöglicht, die Rent-
        nerinnen und Rentner in den Jahren 2008 und 2009 am
        Wirtschaftsaufschwung zu beteiligen, obwohl zu diesem
        Zeitpunkt noch nicht deutlich wurde, ob und wie stark
        sich dieser in steigenden Löhnen und Gehältern nieder-
        schlagen würde. Die nächsten Stufen der Riester-Treppe,
        die für die Rentenanpassungen 2008 und 2009 ausge-
        setzt wurden, sollten dann in den Jahren 2012 und letzt-
        malig 2013 berücksichtigt werden. Ein guter Zeitpunkt
        aus damaliger Sicht, weil dann die Beitragssätze sinken
        sollten und damit auch Rentensteigerungen wahrscheinli-
        cher wurden. Damit hatten wir nach mehreren Nullrunden
        und einer Minierhöhung im Jahr 2007 wieder deutliche
        Rentenerhöhungen erreicht, ohne die Beitragssatzziele
        aufzugeben.
        Durch die Aussetzung des Riester-Faktors im Zusam-
        menspiel mit der überraschend hohen Lohnsteigerung
        für 2009 hat sich auch das Rentenniveau wieder erhöht.
        Ergab sich aus den Modellrechnungen im Rentenversi-
        cherungsbericht 2008 noch ein absinkendes Rentenni-
        veau auf 50,5 Prozent, lag es nach dem Bericht 2009 bei
        52 Prozent. Zu bedenken aber bleibt: Sollten in den
        nächsten Jahren die Löhne nicht deutlich steigen, sind
        kaum Rentensteigerungen möglich. Dies bedeutet da-
        rüber hinaus, dass der Ausgleichsbedarf – die aufgelau-
        fenen Dämpfungen, die bisher wegen der Schutzklausel
        nicht mindernd wirken konnten – nicht abgebaut werden
        kann, sondern noch weiterer Kürzungsbedarf entsteht.
        Dies kann dazu führen, dass auch weiter in der Zukunft
        liegende Rentenanpassungen geringer ausfallen werden.
        Neben den für das jeweilige Jahr geltenden Dämpfungs-
        faktoren wird der Ausgleichsbedarf die Rentenanpassun-
        gen zusätzlich schmälern. Der Sozialbeirat rechnet bis
        2016 mit nur geringen Rentenanpassungen als auch mit
        Nullrunden. Daher müssen wir uns mit der Frage ausei-
        nandersetzen, ob und in welchem Umfang der Altersvor-
        sorgeanteil bei zukünftigen Rentenanpassungen zu be-
        rücksichtigen ist. Mit dem Faktor für die Veränderung
        des Altersvorsorgeanteils soll sichergestellt werden, dass
        die steigenden Aufwendungen der Jüngeren für ihre ge-
        förderte private Altersvorsorge bei der Anpassung be-
        rücksichtigt werden. Die Aussetzung des sogenannten
        Altersvorsorgeanteils in der Rentenanpassungsformel in
        Höhe von jährlich 0,5 Prozentpunkten war jedoch be-
        rechtigt, auch weil die Inanspruchnahme der geförderten
        Altersvorsorge zwar gut vorangekommen ist, aber im-
        mer noch nicht alle Menschen hiervon Gebrauch ma-
        chen. Im Jahr 2009 stieg die Zahl der Riester-Policen
        weiter um gut 1,1 Millionen auf nun 13,2 Millionen.
        Dies sind aber weiterhin nur etwas über ein Drittel der
        tatsächlich Berechtigten; deren Zahl kann aber nur nähe-
        rungsweise geschätzt werden.
        Unklar ist auch, mit welchem Beitrag die Sparer tat-
        sächlich privat für das Alter vorsorgen, und eine eben-
        falls nicht zu vernachlässigende Frage lautet: Bleiben die
        Sparer über die Jahre dabei bis zur Rente? Jeder Berech-
        tigte kann frei entscheiden, ob er über die Riester-Rente
        für das Alter vorsorgen will. Rentnerinnen und Rentner
        hingegen müssen den jeweiligen Altersvorsorgeanteil
        voll mittragen, profitieren selbst aber nicht mehr vom
        geförderten Sparen. Rentenbezieher sind schon in ho-
        hem Umfang an den Lasten, die die Beitragszahler zu
        leisten haben, beteiligt worden. Die Frage, inwiefern sie
        weiterhin bei sinkendem Rentenniveau die private Al-
        tersvorsorge mittragen sollen, muss deshalb neu gestellt,
        die Fakten neu bewertet werden. Ein dogmatisches Fest-
        halten am Altersvorsorgeanteil wäre falsch; das Ausset-
        zen bzw. eine dem tatsächlichen Aufwand entsprechende
        Berücksichtigung dieses Dämpfungsfaktors ist der rich-
        tige Weg.
        Dr. Heinrich L. Kolb (FDP): Die Linke startet unter
        dem Vorwand einer vermeintlich sozialen Politik einen
        Generalangriff auf unser stabiles Gemeinwesen. Sie re-
        det Konflikte herbei und dramatisiert Entwicklungen,
        wo immer es geht, weil sie ihr parteipolitisches Süpp-
        chen nur dann kochen kann, wenn es ihr gelingt, jede
        von einzelnen Gruppen der Bevölkerung empfundene
        Ungerechtigkeit hochzuspielen und zu instrumentalisie-
        ren.
        Die große Linie des neuen Grundsatzprogramms der
        Linken beinhaltet vergesellschaftete, also „volkseigene"
        Betriebe, eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnaus-
        gleich, Räte und runde Tische, mit denen die parlamen-
        tarische Demokratie unterwandert werden soll und jetzt
        auch den Test hinsichtlich der Belastungsfähigkeit unse-
        res stabilen Rentensystems. Das ist ein Irrweg, der nicht
        zum Erfolg führen wird. „Reichtum für alle“ kann man
        nicht beschließen.
        Genauso wenig kann man die demografische Ent-
        wicklung per Beschluss verändern. Sie verlangen von
        uns in Ihrem Antrag die Aufhebung des dringend not-
        wendigen demografischen Faktors bei der Rentenbe-
        rechnung. Das ist schlicht und einfach unseriös. Sie for-
        dern den Verzicht auf die zur Stabilisierung des
        Rentenbeitrags erforderliche Nachholung unterbliebe-
        ner Dämpfungen der Rentenanpassung. Kein Wort zur
        Finanzierung! Das sind völlig unseriöse Versprechun-
        gen!
        Wir dürfen aber die Fakten nicht ignorieren: Die von
        den Linken vorgeschlagenen Eingriffe in die Rentenfor-
        mel haben eine Gesamtwirkung von mehr als 10 Milliar-
        den Euro; denn es besteht folgender Nachholbedarf:
        6,1 Milliarden Euro durch die unterbliebenen Renten-
        dämpfungen 2005, 2006 und 2010 – davon übrigens
        85 Prozent bei den Rentnern in den westlichen Bundes-
        ländern, um die ständigen Andeutungen der Linken von
        Benachteiligungen für Rentner in den neuen Ländern
        mal zu relativieren –, 1,7 Milliarden Euro aufgrund der
        Rentengarantie – wirksam ausschließlich im Westen –
        und 2,9 Milliarden Euro durch Aussetzen der Riester-
        Treppe – betrifft zu 79,3 Prozent den Westen.
        Aus Sicht der FDP wäre es besser gewesen, den
        Riester-Faktor nicht auszusetzen. Die Folge des Nachho-
        lens ist jetzt eine bedauerliche Dämpfung der Renten-
        steigerungen, die sich über Jahre hinziehen wird. Haben
        die Antragsteller der Linken eigentlich auch nur ansatz-
        3288 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
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        weise berechnet, was die Umsetzung ihres Antrags für
        die Beitragszahler bedeuten würde?
        Sie denken nie an die Arbeitgeber. Sie denken aber
        auch nie an die einzahlenden Arbeitnehmer. Wir hören
        immer nur Ihre Versprechungen zu höheren Sozialleistun-
        gen, höheren Renten usw. Was ein Beitrag zur Rentenver-
        sicherung von weit über 20 Prozent für den durchschnitt-
        lichen Einzahler bedeutet, interessiert Sie überhaupt
        nicht.
        Sie sägen an vielen Ästen, auf denen die Bürger sit-
        zen, und zerstören die Wurzeln unseres Sozialstaats. Von
        Generationengerechtigkeit haben Sie offensichtlich noch
        gar nichts gehört. Das ist schon zu viel Weitblick für Ihr
        einfach gestricktes Weltbild.
        Das Weltbild der christlich-liberalen Koalition ist dif-
        ferenzierter und sozialer. Eine Regierungskommission
        wird sich mit dem Risiko der Altersarmut befassen.
        Die FDP-Vorschläge dazu sind altbekannt: ein an-
        rechnungsfreier Grundfreibetrag von 100 Euro für die
        private und betriebliche Altersvorsorge, darüber hinaus
        gehende Beträge werden nur zu 60 Prozent angerechnet,
        Verträge zum Schutz gegen Erwerbsminderung werden
        voll Riesterförderungsfähig gemacht, Verbesserung der
        Altersvorsorge von Selbstständigen in Form einer Pflicht
        zur Versicherung bei weitgehendem Gestaltungs- und
        Wahlrecht.
        Im Übrigen liegt die Lösung des Strukturproblems bei
        der Alterssicherung sicher nicht allein in der gesetzli-
        chen Rentenversicherung. Diese muss nachhaltig stabil
        gehalten werden. Der vorliegende Antrag tut aber das
        Gegenteil. Aus unserer Sicht ist es darüber hinaus wich-
        tig, dafür sorgen, dass Vermögenseinkommen und be-
        triebliche Renten einen größeren Anteil an der Alters-
        vorsorge erhalten.
        Matthias W. Birkwald (DIE LINKE): Die Rentenre-
        form von Walter Riester wird als Jahrhundertreform in
        die Geschichtsbücher eingehen, doch nicht als Erfolgs-
        geschichte. Wir werden leider nichts lesen können vom
        Wohlstand der vielen. Aber wir werden lesen müssen,
        dass die rot-grüne Bundesregierung Armut im Alter zum
        Programm erhoben hat. Zum Schulwissen wird ebenfalls
        gehören, dass auch die nachfolgenden Bundesregierun-
        gen – ob schwarz-rot oder schwarz-gelb – wider besseres
        Wissen und offenbar ohne schlechtes Gewissen den Le-
        bensabend der Meisten den Kräften des Marktes, den
        Banken und Versicherungen, ausgeliefert haben. Kom-
        mende Generationen werden uns fragen: Warum habt Ihr
        das alles nicht verhindert?
        Die Altersarmut von morgen ist die direkte Folge der
        falschen Rentenpolitik von heute. Wir haben zwei Mög-
        lichkeiten: Entweder wir verteilen morgen Trostpflaster
        an arme Rentnerinnen und Rentner, oder wir handeln
        heute und beugen der Altersarmut vor. Die Linke ist für
        den zweiten Weg. Wir wollen schwerwiegende Fehler in
        der Rentenpolitik von Rot-Grün bis heute beseitigen.
        Mit den Riester-Reformen wurde das Niveau der gesetz-
        lichen Rente bewusst massiv gesenkt. Das war ein gra-
        vierender Einschnitt. Das Ziel, den im Berufsleben er-
        reichten Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu
        können, wurde aufgegeben. Als Ausweg gebar Rot-Grün
        Zwillinge: staatliche Fürsorge und private Vorsorge, also
        die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde-
        rung, und die sogenannte Riester-Rente. Die „Grund-
        sicherung“ sollte die gesetzliche Rentenversicherung
        von unten stützen, auf Sozialhilfeniveau; denn es war
        klar, dass die gesetzliche Rente für viele nicht mehr die
        Existenz würde sichern können. Diese „Grundsiche-
        rung“ von im Schnitt 664 Euro im Monat bedeutet für
        viele Menschen einen sozialen Abstieg. Denn Armut
        verhindert sie nicht, und wer durchschnittlich verdient,
        muss nun für eine Rente in dieser Höhe bereits heute
        28 Jahre Beiträge gezahlt haben. Im Jahre 2030 werden
        es schon 34 Jahre sein. Und wer nur die Hälfte des Durch-
        schnittseinkommens hat, also heute rund 1 300 Euro
        brutto verdient, muss heute 56 Jahre und 2030 dann
        68 Jahre Beiträge gezahlt haben, um das Grundsiche-
        rungsniveau überhaupt zu erreichen. Das ist doch absur-
        des Theater.
        Die Riester-Rente soll die gesetzliche Rente aufsto-
        cken. Das funktioniert vor allem für die Versicherungs-
        wirtschaft. Was als Ausgleich für den Abbau der gesetz-
        lichen Rente vorgesehen war, hat sich als ein riesiges
        Subventionsprogramm für die private Versicherungs-
        branche entpuppt. Seit 2009 sind so knapp 9 Milliarden
        Euro Steuergelder in die Kassen der Versicherer geflos-
        sen, 9 Milliarden, die der solidarischen Rentenversiche-
        rung fehlen. Für die Menschen funktioniert Riester nicht.
        Gerade mal 37 Prozent derjenigen, die einen Anspruch
        auf Förderung hätten, haben einen Vertrag abgeschlos-
        sen. Und von denen haben 60 Prozent nicht einmal die
        vollen Zulagen erhalten, weil sie die Eigenbeiträge nicht
        aufbringen konnten oder wollten. Von niedrigen Löhnen
        lassen sich eben nur schwer Beiträge zahlen. Das zeigt:
        Die Mehrheit der Beschäftigten wird von „Riester“
        nichts haben. Ihnen droht Altersarmut, und das ist unver-
        antwortlich!
        Zur Wahrheit gehört auch: Das aktuelle Gerede von
        einer Nullrunde ist pure Schönfärberei. Zwar werden die
        Renten nicht direkt gekürzt, aber sie verlieren dennoch
        an Wert, Stichwort Inflation, oder denken Sie an die Zu-
        satzbeiträge der Krankenkassen und die drohende Kopf-
        pauschale. Außerdem gilt für die Kürzungen: Aufge-
        schoben ist nicht aufgehoben. Sobald eine Erhöhung der
        Renten möglich wäre, werden die Kürzungen nachge-
        holt. Aktuell beträgt der so angehäufte „Ausgleichsbe-
        darf“ im Westen 3,8 Prozent und im Osten 1,8 Prozent.
        Das heißt: In den nächsten fünf bis sechs Jahren gibt es
        für die Rentner und Rentnerinnen keinen Cent mehr. Die
        Schutzklausel von heute frisst also die Rentenerhöhung
        von morgen. Die Rentnerinnen und Rentner werden mit
        der Nullrunde keineswegs verschont; sie werden dreist
        verschaukelt. Das darf nicht so bleiben.
        Wir Linken fordern eine radikale Abkehr von dem Irr-
        weg der Riester-Privatisierung. Denn die Rentnerinnen
        und Rentner von heute und die von morgen sind sich ei-
        nig: Sie wünschen sich nach einem langen Arbeitsleben
        einen Ruhestand ohne Armut und ohne große finanzielle
        Sorgen. Mit der drastischen Kürzung der Rente für alle
        und Riester nur für einen Teil wird das nichts. Die soli-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3289
        (A) (C)
        (D)(B)
        darische gesetzliche Rentenversicherung hat gerade in
        der Finanzkrise gezeigt, wie stabil sie ist. Darum fordere
        ich Sie auf: Stärken Sie die Rentenversicherung, strei-
        chen Sie den Riester-Faktor, löschen Sie das Minuskonto
        in der Rentenanpassung und mit ihm die Dämpfungsfak-
        toren!
        Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN): Ende der 80er-Jahre gab es Prognosen
        des Prognos-Instituts, dass der Beitragssatz zur Renten-
        versicherung bis 2030 ohne Veränderungen auf über
        35 Prozent ansteigen würde. Seitdem gab es in relativ
        breitem Konsens beschlossene Reformmaßnahmen, um
        dies zu vermeiden: Angefangen mit der Umstellung von
        der Bruttolohn- auf die Nettolohnanpassung 1992, die
        Debatte um den demografischen Faktor Ende der 90er-
        Jahre und dann unter Rot-Grün die Umstellung von der
        Nettolohnanpassung zur modifizierten Bruttolohnanpas-
        sung sowie die Einführung des Nachhaltigkeitsfaktors.
        Dadurch ist es gelungen, die Beiträge auf absehbare
        Zeit weitgehend stabil zu halten. Und das ist auch gut so.
        Allerdings müssen wir auch gestehen, dass dadurch eine
        Rentenformel entstanden ist, die kaum noch jemand ver-
        steht. Hinzu kommt, dass diese Rentenformel in den
        letzten Jahren kaum zur Geltung gekommen ist und di-
        verse Male ausgesetzt wurde, weil sie zu einer Absen-
        kung der Rente geführt hätte. Dadurch ist eine Bugwelle
        von mehreren Milliarden Euro entstanden, die in den
        nächsten Jahren abgebaut werden müssen. Bezahlen sol-
        len das über die Nachholfaktoren die Rentnerinnen und
        Rentner, die deswegen in den nächsten Jahren – wenn
        überhaupt – nur mit geringen Rentensteigerungen zu
        rechnen haben.
        Vor diesem Hintergrund sollten wir uns in der Tat Ge-
        danken über eine Reform der Rentenformel machen. Ein
        Verzicht auf das Ziel der Beitragsstabilisierung und die
        Abschaffung aller Dämpfungsfaktoren – also die Rück-
        kehr zur Rentenformel aus den 80er-Jahren – wären al-
        lerdings falsch. Letzteres wird in dem Antrag der Linken
        – im Gegensatz zu sonstigen Verlautbarungen – aber gar
        nicht gefordert, sondern nur die Abschaffung des
        Riester-Faktors. Ich finde, dass dies durchaus eine Op-
        tion ist, über die wir nachdenken sollten; denn das, was
        wir erreichen wollen, nämlich eine weitgehende Bei-
        tragsstabilität und einen gerechten Ausgleich zwischen
        den Generationen, wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor
        ausreichend gewährleistet, sodass der Riester-Faktor in
        der Tat verzichtbar erscheint.
        Ich finde allerdings auch, dass wir uns für diese
        Frage, die ja letztlich einen wesentlichen Teil der Bevöl-
        kerung entweder als Beitragszahlende oder als Renten-
        beziehende betrifft, Zeit nehmen und intensiv beraten
        sollten, zumal eine neue Rentenformel auf Dauer Be-
        stand haben und von einer breiten Mehrheit getragen
        werden sollte. Ohne ein Festhalten an dem Ziel der Bei-
        tragssatzstabilität wird dies nicht gelingen, und es wäre
        auch falsch, dieses Ziel aufzugeben. Aber ebenso wich-
        tig ist, dass sich die Menschen darauf verlassen können,
        eine ordentliche Rente zu erhalten, die vor Armut
        schützt und die nicht von der Entwicklung des allgemei-
        nen Lebensstandards abgekoppelt ist.
        Anlage 11
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Anbau von gentech-
        nisch veränderter Kartoffel Amflora verhin-
        dern (Tagesordnungspunkt 16)
        Carola Stauche (CDU/CSU): Die CDU/CSU-Frak-
        tion des Deutschen Bundestages hat sich immer dafür
        ausgesprochen, die Entscheidung über den Anbau von
        gentechnisch veränderten Pflanzen ausschließlich auf
        der Basis wissenschaftlicher Bewertungen durchzufüh-
        ren. Wir sind uns der Risiken von genveränderten Orga-
        nismen bewusst. Vor allem sind wir uns jedoch darüber
        im Klaren, welche Chancen genveränderte Organismen
        für die Landwirtschaft bieten, angefangen von verbes-
        serten Eigenschaften wie bei Amflora, Einsparungen
        beim Pflanzenschutz bis hin zu höheren Erträgen. Wir
        reden heute über die Amflora-Kartoffel, die erste gen-
        technisch veränderte Pflanze, die seit 1998 in der EU für
        den Anbau zugelassen wurde. Tatsächlich stellt sich aber
        die Frage, ob wir heute über den Amflora-Anbau disku-
        tieren oder eine eher ideologisch geführte Grundsatzdis-
        kussion zum Thema Grüne Gentechnik führen. Zur
        grundsätzlichen Debatte möchte ich mich eigentlich
        nicht äußern. Vielleicht nur so viel: Als ich mich auf die
        heutige Debatte vorbereitet habe, bin ich auf einen Arti-
        kel gestoßen, welcher sich mit der Geschichte der Kar-
        toffel in Europa beschäftigt. Aus diesem möchte ich kurz
        zitieren: „Anfangs begegnete man der Kartoffel vieler-
        orts in Europa mit Misstrauen. Ab dem frühen 17. Jahr-
        hundert stand sie sogar im Verdacht, Lepra zu verursa-
        chen …“ Ich will Ihnen dadurch deutlich machen, dass
        es schon immer Ängste hinsichtlich neuer, unbekannter
        Pflanzen oder Organismen gab. Diese Ängste gilt es
        ernst zu nehmen. Wir von CDU und CSU nehmen diese
        Ängste ernst. Auch die Hinweise der Kollegen von den
        Grünen nehmen wir ernst, teilen die im Antrag geschil-
        derten Darstellungen allerdings nur bedingt.
        Wir diskutieren heute über den Antrag der Grünen,
        den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Am-
        flora in Deutschland zu verbieten. Wir als CDU/CSU
        werden diesem Antrag nicht zustimmen. Sie werfen uns
        dies als Kniefall vor BASF und der Wirtschaftslobby
        vor. Das ist es jedoch nicht. Vielmehr ist es eine bewusste
        Entscheidung, die wir im Sinne unserer Landwirte treffen.
        Wir machen mit dieser Entscheidung unseren Bauern
        Folgendes deutlich: Der deutsche Gesetzgeber lässt euch
        die Chancen wahrnehmen, die euren Kollegen in den eu-
        ropäischen Mitgliedstaaten auch zur Verfügung stehen.
        Der deutsche Gesetzgeber lässt es nicht zu, dass euch
        Wettbewerbsnachteile durch Verschärfungen europäi-
        scher Regelungen entstehen. – Genau dies wäre die
        Folge, wenn wir dem Ansinnen des Grünen-Antrages
        folgen würden. Landwirte in Holland, Tschechien oder
        Schweden dürfen die Amflora-Kartoffel anbauen, Land-
        wirte beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern dürf-
        3290 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        ten sie nicht anbauen. Wir setzen uns für eine Gleichbe-
        handlung aller europäischen Landwirte ein.
        Die Kommission hat aufgrund mehrerer Unbedenk-
        lichkeitsbescheinigungen der europäischen Lebensmit-
        telbehörde EFSA die Amflora-Kartoffel für den Anbau
        zugelassen. Da die Neubeantragung im Jahr 2003 er-
        folgte, wurden die Sicherheitsbewertung und das Zulas-
        sungsverfahren nach den Maßgaben der 2001 deutlich
        verschärften Freisetzungsrichtlinie durchgeführt. Man
        kam zur Erkenntnis, dass die Gefahr eines Transfers des
        antibiotikaresistenten Markergens von einer gentechni-
        schen veränderten Pflanze auf Bakterien extrem unwahr-
        scheinlich sei und die Wirksamkeit von Antibiotika da-
        durch nicht gefährdet ist. Dieses Markergen wird
        allerdings in der Diskussion immer wieder angeführt,
        um Stimmung gegen einen Anbau von Amflora-Kartof-
        feln zu machen.
        Die Antragsteller weisen auf Art. 23 der Freiset-
        zungsrichtlinie hin. Die hier geforderten neuen oder zu-
        sätzlichen Informationen, die es Mitgliedstaaten ermög-
        lichen, gentechnisch veränderte Organismen in ihrem
        Hoheitsgebiet vorübergehend einzuschränken oder gar
        zu verbieten, liegen nach mehrmaliger Prüfung wie eben
        erwähnt nicht vor. Ob ein Landwirt Amflora anbauen
        möchte, sollte nach unserer Überzeugung seine eigene
        Entscheidung sein und nicht durch die Politik oder eine
        Verwaltung getroffen werden. Das ist ein Punkt der uns
        deutlich von den Grünen abgrenzt. Wir möchten nieman-
        den bevormunden. Natürlich sind wir uns über eventu-
        elle Gefahren bewusst. Deshalb stehen wir auch hinter
        den in der Freisetzungsrichtlinie genannten Grenzwer-
        ten, die selbstverständlich nicht überschritten werden
        dürfen. Die größte Gefahr beim Amflora-Anbau besteht
        bei Durchwuchskartoffeln. Da nach dem Anbau der Am-
        flora-Kartoffeln ein Jahr lang keine konventionellen
        Kartoffeln angebaut werden dürfen, ist hier eine Vermi-
        schung kaum möglich. Die bei der Ernte nicht erfassten,
        im Boden verbliebenen Kartoffeln keimen im Folgejahr
        aus, sind auf dem Feld deutlich zu erkennen, und man
        kann sie dann mit geeigneten Mitteln bekämpfen. An-
        ders als im Antrag geschildert, gehen wir jedoch davon
        aus, dass es den anbauenden und weiterverarbeitenden
        Betrieben gelingt, die geforderten Maßnahmen zum
        Schutz gegen Verunreinigungen der Lebens- und Futter-
        mittelkette ordnungsgerecht auszuführen.
        Für mich stellt sich dennoch die Frage, ob es für einen
        Landwirt überhaupt infrage kommt, die Amflora-Kartof-
        fel anzubauen. Denn die vertraglichen Verpflichtungen,
        die Landwirte und weiterproduzierende Betriebe einzu-
        halten haben, fördern die Attraktivität des Anbaus nach
        meinem Erachten nicht: das bereits erwähnte Anbauver-
        bot konventioneller Kartoffeln für ein Jahr nach dem
        Amflora-Anbau, die komplette räumliche Trennung der
        Amflora-Produktion von der konventionellen Kartoffel-
        erzeugung – angefangen von der Pflanzkartoffel bis zur
        Verarbeitung in der Stärkeindustrie. Diese Punkte wer-
        den in jedem wirtschaftlich geführten Betrieb beachtet
        und wirken sich, so denke ich, nicht gerade förderlich
        auf den Anbau von Amflora aus.
        Abschließend noch ein Zitat des von mir sehr ge-
        schätzten Albert Einstein. Ich glaube, es passt ganz gut
        zur Gentechnik-Debatte: „Es ist schwieriger, eine vorge-
        fasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom.“
        Josef Rief (CDU/CSU): Wir lehnen den Antrag der
        Grünen ab. Selbstverständlich ist die europäische Zulas-
        sung der Amflora-Kartoffel ein sensibles Thema, über
        das man diskutieren kann. Mir scheint aber doch eine
        ideologische Sichtweise der Grund für den Antrag der
        Grünen zu sein. Betrachtet man die Meinung von Fach-
        leuten zum Thema, warnt der eine Teil der Wissenschaft-
        ler vor der Grünen Gentechnik. Der andere Teil sieht
        große Chancen in Forschung und Entwicklung. Ich bin
        sicher, dass in Zukunft die Wissenschaft viele neue Er-
        kenntnisse hervorbringen wird.
        Für die diesjährige Anbauperiode ist für Amflora eine
        Fläche von 20 Hektar angemeldet. Hier sollen in Meck-
        lenburg-Vorpommern lediglich Saatkartoffeln vermehrt
        werden. Eine weitere Verwertung der Amflora zu indus-
        triellen Zwecken ist in diesem Jahr in Deutschland nicht
        geplant. Die Debatte sollte sachlich geführt werden. Am
        Ende werden wir hier im Parlament nicht entscheiden,
        ob die Amflora angebaut wird oder nicht. In erster Linie
        wird dies der Verbraucher, aber auch der Landwirt tun.
        Deshalb ist es wichtig, dass wir unsere Bürgerinnen und
        Bürger ernst nehmen und ihnen die Freiheit lassen, zu
        entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Produkte
        wünschen oder nicht. Gleiches muss auch für die Land-
        wirte gelten.
        Genauso wichtig wie die Wahlfreiheit muss die
        Sicherheit sein, nicht irrtümlich genveränderte Lebens-
        mittel zu erhalten, wenn jemand dies nicht wünscht. Ge-
        nau das tun wir mit unserer Politik. Wir wollen wissen-
        schaftliche Grundlagen für die Einschätzung einer
        Technologie und nicht die ideologische Befeuerung oder
        Verteufelung. Ideologen haben Deutschland in der Ver-
        gangenheit hundertmal mehr geschadet als genützt. Die
        Menschen in meiner Heimat und auch ich selber plädie-
        ren dafür, neben der wissenschaftlichen Prüfung der
        Grünen Gentechnik auch immer nach der Sinnhaftigkeit
        der Einführung der Sorten zu fragen. Es nützt uns nichts,
        wenn wir mit genveränderten Pflanzen höhere Erträge
        erzielen und gleichzeitig der Produktionsaufwand höher
        ist und der Marktpreis sehr viel geringer als bei konven-
        tionellen Sorten. Ich rate, die EU- und US-Körnermais-
        preise zu vergleichen. Letztendlich werden wir aber erle-
        ben, dass die Entscheidung über den Erfolg von
        genveränderten Sorten wie der Amflora auf dem Markt
        fällt. Der Verbraucher soll entscheiden, welche Produkte
        er kauft.
        Die europäische Zulassung gibt jetzt Gegnern und
        Befürwortern die Gelegenheit, zu ergründen, in welcher
        Weise sich die Argumente bewahrheiten und in der Pra-
        xis sich heute formulierte Vor- und Nachteile bei Anbau,
        Vermarktung und Verbraucherakzeptanz zeigen. Der Er-
        folg der Amflora ist auch nach Expertenmeinung frag-
        lich. Die Kartoffel, die zur industriellen Stärkeproduk-
        tion angebaut werden soll, gilt als veraltet, und als
        Saatgut ist sie teuer. Es gibt heute schon aus konventio-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3291
        (A) (C)
        (D)(B)
        neller Zucht bessere Sorten. Wir haben alles dafür getan,
        die Möglichkeit einer Koexistenz sicherzustellen. Auch
        für die Amflora gelten die gesetzlichen Bestimmungen
        aus Gentechnikgesetz und Koexistenzverordnung, was
        Anbauabstand und verschuldensabhängige Haftung an-
        geht. Das sollte so bleiben.
        Der Kommissionsbeschluss sieht eine räumliche
        Trennung der genveränderten Kartoffel von konventio-
        nellen Kartoffeln über den gesamten Weg von Anpflan-
        zung, Ernte, Transport und Verarbeitung vor. Ein Anbau
        von konventionellen Kartoffeln ist im Folgejahr auf die-
        sen Flächen ebenfalls verboten. Ich komme aus einem
        Landstrich, wo wir gentechnikfreie Anbauzonen haben,
        weil die Verbraucher und die überwiegende Mehrheit der
        Bauern daran glauben, mit gentechnikfreier Aussaat und
        Ernte die heimischen Märkte besser und nachhaltiger be-
        dient werden können. Mir ist wichtig, dass eine Ableh-
        nung oder Zustimmung aus sachlichen oder wissen-
        schaftlichen Gründen im Einzelfall geschieht und nicht
        aus ideologischen Gründen. In der Medizin akzeptieren
        wir seit vielen Jahren ganz selbstverständlich Medika-
        mente, die aus der Gentechnik stammen und bei vielen
        Therapien den Menschen helfen können. Jede Technolo-
        gie muss aber den Vorteil für die Menschheit nachwei-
        sen. Die Menschen werden richtig entscheiden, weil wir
        den Menschen vertrauen und letztendlich an die Ver-
        nunft glauben.
        Es stimmt die These Lenins eben nicht, dass Ver-
        trauen gut und Kontrolle besser ist.
        Umgekehrt ist’s richtig!
        Elvira Drobinski-Weiß (SPD): Keiner will sie, kei-
        ner braucht sie: die Amflora. Und wenn man sonst den
        Eindruck gewinnt, dass diese Bundesregierung die Be-
        lange und den Schutz der Verbraucher den wirtschaftli-
        chen Interessen einzelner Industrievertreter unterordnet,
        so stimmt hier nicht einmal das. Denn an der extra für
        die Stärkeindustrie entwickelten Kartoffel hat die Stär-
        keindustrie kein Interesse. So sagt der Geschäftsführer
        der Firma Südstärke gegenüber der taz: „Für uns kommt
        Amflora definitiv nicht infrage“. Südstärke beliefert
        auch die Lebensmittelindustrie und bekennt ganz offen:
        „Wir könnten die konventionellen und die Genkartoffeln
        im Werk kaum trennen.“ Auch der größte deutsche Kar-
        toffelstärkeproduzent Emsland Stärke GmbH erklärt:
        „Wir sehen zurzeit keine Möglichkeit, Amflora anzu-
        pflanzen. Die Konsequenzen wären zu groß.“ Die Ems-
        land-Gruppe hat stattdessen gemeinsam mit der Firma
        Europlant, mit klassischen Zuchtmethoden eine Alterna-
        tive entwickelt: eine Amylopektinkartoffel ohne Gen-
        technik. Die Amflora biete keine attraktiven Chancen
        vom Ertrag und von der Anbautechnik her, sagt der sonst
        nicht gerade gentechnikkritische Deutsche Bauernver-
        band. Vom deutschen Kartoffelhandelsverband DKHV
        ist zu hören, dass kein Bedarf an GVO-Kartoffeln be-
        stehe, weil die gewünschten Stärkeeinträge und Qualitä-
        ten auch von anderen Sorten erbracht werden. Und der
        Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverar-
        beitenden Industrie BOGK sieht keine Notwendigkeit
        für GVO-Kartoffeln als Futtermittel oder gar Lebensmit-
        tel, weil die Verbraucher das ablehnen.
        Diese Liste ist nicht vollständig, soll aber zur Illustra-
        tion des angeblich so großen Interesses an der Amflora
        reichen. Sie ist unnötig und unerwünscht. Aber das Di-
        lemma der Bundesregierung ist offensichtlich. Denn eine
        der wenigen präzisen Aussagen im Koalitionsvertrag
        von CDU/CSU und FDP ist folgende: „Der Anbau der
        gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für
        eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unter-
        stützt.“ Ehrlicherweise sollte man hinzufügen: Koste es,
        was es wolle. Eine sehr ungewöhnliche, wenn nicht gar
        ungeheuerliche Verpflichtung ist die Koalition da einge-
        gangen. Aber wie sagte Peer Steinbrück: „Niemand ist
        vor Erkenntniszuwachs gefeit.“ Ich hoffe, auch Sie sind
        dagegen nicht gefeit, Frau Ministerin Aigner, und ziehen
        die nötigen Konsequenzen. Statt an diesen einen Satz im
        Koalitionsvertrag, den Ihnen wahrscheinlich die FDP
        abgerungen hat, sollten Sie sich besser an die Erklärung
        gebunden fühlen, die die deutsche Delegation am
        16. Juli 2007 bei der Abstimmung im EU-Rat über die
        Zulassung der Amflora zu Protokoll gegeben hat. Darin
        war die Zulassung an einige Bedingungen geknüpft wor-
        den:
        Erstens. Sie sollte weder die Verwendung als Futter-
        mittel noch als Lebensmittel beinhalten.
        Zweitens. Das Fernhalten des in der Amflora enthal-
        tene Antibiotikaresistenz-Markergens aus Lebensmittel-
        und Futtermittelkette sollte oberste Priorität haben.
        Drittens. Aus sorgfältigen Untersuchungen, an denen
        alle interessierten Kreise beteiligt werden sollten, sollten
        in Deutschland konkrete Anforderungen für Anbau, La-
        gerung, Transport und sonstigen Umgang sowie Weiter-
        verarbeitung der Amflora erarbeitet werden, die jegliche
        Vermischung von Amflora mit konventionellen Kartof-
        feln und Einträge in die Futtermittel- und Lebensmittel-
        kette zuverlässig vermeiden.
        Viertens. In einem Monitoring sollten die Auswirkun-
        gen auf die Bodenökologie genau beobachtet werden,
        damit keine Resistenzgene in nachfolgend angebaute
        Pflanzen und darüber in die Nahrungskette gelangen.
        Keine einzige dieser Bedingungen ist erfüllt. Im Ge-
        genteil: Die EU-Zulassung sieht ausdrücklich die Ver-
        wendung der Abfälle zu Futterzwecken vor und beinhal-
        tet sogar einen Toleranzwert von 0,9 Prozent für
        Lebensmittel. Hier sichert man sich im Vorfeld gegen
        Verunreinigungen ab; das ist eine Lizenz zum Ver-
        schmutzen. Wir sehen darin einen eklatanten Verstoß ge-
        gen das Vorsorgeprinzip. Wie Sie wissen, ist die Amflora
        mit einem Antibiotikaresistenz-Markergen ausgestattet:
        Dagegen hatten auch offizielle Organisationen wie die
        EU-Arzneimittelbehörde und die Weltgesundheitsorga-
        nisation WHO Bedenken. Solche Antibiotikaresistenz-
        gene dürften eigentlich gar nicht mehr eingesetzt wer-
        den. Wir haben hier schon mehrfach über die Amflora
        debattiert. Den meisten ist bekannt, dass es inzwischen
        gentechnikfreie Alternativen gibt und die Amflora eine
        veraltete Entwicklung ist. Sie ist aber nicht nur eine „olle
        Knolle“ ohne wirtschaftliche Erfolgsaussichten, weil sie
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        keiner will und keiner braucht. Sie birgt möglicherweise
        auch gesundheitliche Risiken. Und die konventionellen
        Kartoffelhersteller kann sie teuer zu stehen kommen,
        weil ihr Einsatz erhebliche Mehrkosten für Tests und
        Kontrollen verursachen könnte. Sie lässt sich aus der
        Nahrungskette kaum raushalten, auf die Schwierigkeiten
        bei Überwachung und Kontrolle hat der SPD-Agrarmi-
        nister Mecklenburg-Vorpommerns Backhaus bereits
        mehrfach hingewiesen.
        Frau Ministerin, das sind mehr als genug Gründe.
        Werden Sie tätig! Setzen Sie sich für das Vorsorgeprin-
        zip ein! Prüfen Sie die Möglichkeiten der „Schutzklau-
        sel“ und verhindern Sie den Anbau in Deutschland! Wir
        werden Sie gern dabei unterstützen.
        Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Die Zulas-
        sung des Anbaus der Stärkekartoffel Amflora durch die
        neue EU-Kommission am 2. März diesen Jahres ist ein
        wichtiger Meilenstein in der Geschichte des Umgangs
        der EU mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Seit dem
        Moratorium in den Jahren 1998 bis 2004 ist dies die
        erste Zulassung des Anbaus einer gentechnisch verän-
        derten Pflanze. Die Zulassung folgt der Empfehlung der
        Europäischen Behörde für die Sicherheit der Lebensmit-
        tel, EFSA. Damit wird einem wichtigen Anliegen der
        christlich-liberalen Koalition Rechnung getragen: Ent-
        scheidungen über die Zulassung neuer Sorten sollen ent-
        sprechend den Empfehlungen der Wissenschaft erfolgen.
        Nur so ist ein maximaler Schutz von Mensch, Natur und
        Umwelt sichergestellt. Es gibt keinen Grund, den Anbau
        der Stärkekartoffel Amflora zu verhindern.
        Mir ist bewusst, dass Menschen Vorbehalte gegen die
        Gentechnik haben. Diese Skepsis beruht nicht auf nega-
        tiven Erfahrungen weder bei uns noch in anderen Län-
        dern. Sie beruht auf gezielt verbreiteten Fehlinformatio-
        nen. Die mit dieser Methode gezüchteten Sorten sind
        sicherer als mit anderen Methoden gezüchtete Sorten.
        Außerhalb Europas steigt die Zahl der Landwirte, insbe-
        sondere der Kleinbauern, die diese Sorten anbauen. Zu-
        nehmend engagieren sich Schwellenländer in der Ent-
        wicklung eigener Sorten wie China, Indien, Brasilien
        und auch Kuba. Die von der Deutschen Forschungsge-
        meinschaft am Ende des letzten Jahres herausgegebene
        Broschüre „Grüne Gentechnik“ informiert sachlich und
        gut verständlich über die Methode und ihre Anwendung
        weltweit. Die Nachfrage ist hoch und zeigt das Interesse
        der Menschen nach verlässlicher Information.
        Die Stärkekartoffel gehört zu den Sorten, die noch vor
        dem von der EU erlassenen Moratorium entwickelt wur-
        den. Der erste Zulassungsantrag wurde bereits 1996
        gestellt. Sie enthält einen sogenannten Antibiotikaresis-
        tenzmarker. Dieses Antibiotikaresistenzgen nptll vermit-
        telt eine Resistenz gegen die beiden Antibiotika Kana-
        mycin und Neomycin. Beide haben wegen ihrer
        toxischen Wirkung für Mensch und Tier nur eine sehr
        geringe Bedeutung als Antibiotikum. Das Gen kommt
        natürlicherweise in verschiedenen Bakterienarten so-
        wohl in der Darmflora als auch im Boden vor. Der
        Transfer eines Gens von einem Bakterium in eine ande-
        res Bakterium ist extrem unwahrscheinlich, der Transfer
        von einer Pflanze in ein Bakterium ist noch unwahr-
        scheinlicher. Der Anbau von Pflanzen mit diesem Gen
        trägt somit nicht zur Verbreitung der Resistenz bei Bak-
        terien bei. Nicht nur die EFSA, auch die Zentrale Kom-
        mission für die Biologische Sicherheit, ZKBS, hat diese
        Bewertung abgegeben.
        In der vergangenen Legislaturperiode ist insbesondere
        von den Grünen die Anwendung der Gentechnik in ver-
        schiedenen Anträgen thematisiert worden. Die Tendenz
        war immer gleich und setzte darauf, die vorhandene
        Skepsis zu verstärken, statt über Information und Auf-
        klärung die eigene Entscheidungskraft der Bürgerinnen
        und Bürger zu stärken. Die schwarz-rote Koalition hatte
        in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Anbau und For-
        schung fördern zu wollen. Diese Vereinbarung ist völlig
        wirkungslos geblieben. Deshalb haben wir in unserem
        Koalitionsvertrag für die christlich-liberale Koalition
        sehr viel genauer festgeschrieben, was wir in unserer Re-
        gierungsarbeit erreichen wollen.
        Wir haben bereits erreicht, dass die Stimme Deutsch-
        lands in der EU in den verschiedenen Abstimmungen
        dem Grundsatz folgt, die Entscheidung über die Zulas-
        sung neuer Produkte an deren wissenschaftlicher Bewer-
        tung ausrichten zu wollen. Dies ist ein entscheidender
        Fortschritt, der Deutschlands Anspruch als Wissen-
        schaftsstandort endlich gerecht wird. Die Vorteile bio-
        technologischer Züchtungsverfahren sind überzeugend.
        Professor Dr. Josef Glößl, Vizerektor der Universität für
        Bodenkultur in Wien hat kürzlich in der überregionalen
        österreichischen Tageszeitung Die Presse in seinem Bei-
        trag „Gentechnik hat großen Nutzen“ einen Überblick
        über den Kenntnisstand der biotechnologischen For-
        schung gegeben. Die künftigen globalen Herausforde-
        rungen wie die Ernährung von bald 9 Milliarden Men-
        schen, die Anpassung unserer Kulturpflanzen an die
        durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderun-
        gen, die verstärkte Nutzung von Pflanzen als nachwach-
        sende Rohstoffe erfordern den Einsatz dieser inzwischen
        bewährten Züchtungsmethode.
        Sigmar Gabriel hat in seiner Zeit als Umweltminister
        in einer Plenarrede auf die positiven Umweltwirkungen
        der Stärkekartoffel hingewiesen. Sie produziert reine
        Amylopektin-Stärke. Dadurch ist es nicht erforderlich,
        in einem aufwendigen Prozess, die in sonstigen Kartof-
        feln vorhandene Amylose zu entfernen. Dadurch wird
        Wasser und Energie gespart. Dies ist ein echter Beitrag
        zur Nachhaltigkeit. Es gibt seit langem Züchtungsan-
        strengungen zur Züchtung einer solchen Kartoffel. Es
        gibt auch mit herkömmlichen Methoden gezüchtete Stär-
        kekartoffeln. Sie liefern jedoch einen geringeren Hektar-
        ertrag und haben sich bis jetzt nicht am Markt durchge-
        setzt.
        Der Antrag der Grünen reiht sich nahtlos ein in die
        zwölf Anträge zum Thema Grüne Gentechnik, die wir in
        der vergangenen Legislaturperiode diskutiert haben. Alle
        zielen in dieselbe Richtung, alle liefern Fehlinformatio-
        nen und versuchen, unbegründete Ängste zu schüren.
        Die christlich-liberale Koalition steht für Aufklärung
        und Wissenschaftlichkeit, für eine Versachlichung der
        emotional geführten Debatte über die Grüne Gentechnik.
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        Mit der fundamentalen Ablehnung einer weltweit etab-
        lierten Züchtungsmethode werden wir den zukünftigen
        Aufgaben nicht gerecht werden können.
        Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE): Ich wohne in
        einer traditionellen Kartoffelregion, der Prignitz im
        Nordwesten des Bundeslandes Brandenburg. Aber unter-
        dessen macht sich auch dort die Kartoffel immer mehr
        vom Acker, weil sich die Rahmenbedingungen ver-
        schlechtert haben. Unterdessen freut man sich selbst in
        meiner Heimat über jedes Feld, auf dem mal nicht Mais,
        Raps oder Roggen, sondern Kartoffeln angebaut werden.
        Und wir freuen uns in dieser schon immer armen Region
        über die Arbeitsplätze mit existenzsichernden Einkom-
        men, die es immer noch in der Verarbeitung, zum Bei-
        spiel in zwei Stärkefabriken, gibt. Es sind jedoch deut-
        lich weniger als früher. Es gibt also gute Gründe, für die
        Kartoffel zu kämpfen. Ein Weg ist die erfolgreiche Ent-
        wicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für die Kartoffel
        selbst und die Nebenprodukte ihrer Verarbeitung. Bei
        meinem letzten Besuch in der Kyritzer Stärkefabrik ver-
        gangenen Sommer habe ich sehr interessante Ansätze
        kennengelernt. Ein zweiter Weg ist die Vereinfachung
        der Verarbeitung. Denn die Kartoffel enthält natürlicher-
        weise zwei verschiedene Stärkeformen mit unterschied-
        lichen physikalischen Eigenschaften.
        Die eine Stärke heißt Amylopektin. Sie bindet und
        klebt, wird also zum Beispiel zu Papier, Textilien oder
        Klebstoff verarbeitet. Die andere Stärke namens Amy-
        lose geliert. Beide müssen zur Verarbeitung mit großem
        Wasserverbrauch und Energieaufwand getrennt werden.
        Eine Kartoffel, die fast nur Amylopektin enthält, ließe
        sich also effektiver und kostengünstiger verarbeiten. Au-
        ßerdem würde Wasser und Energie gespart. Die Idee,
        eine solche amylopektinreiche Kartoffel zu entwickeln,
        ist also schlau, aber längst keine Utopie mehr. Unterdes-
        sen gibt es zwei solche Kartoffelsorten, die auf konven-
        tionellem Weg gezüchtet wurden. Die ersten 100 000
        Tonnen einer dieser beiden Kartoffeln wurden im ver-
        gangenen Herbst in Kyritz verarbeitet. Das Problem ist
        also auf einem unproblematischen Weg bereits gelöst.
        Dabei wird der Evolution eben nicht ins Handwerk ge-
        pfuscht wie mit der Agrogentechnik. Der Evolution
        wurde nur quasi ein Zeitraffer eingebaut.
        Die BASF ist einen anderen Weg gegangen. Sie hat
        die Kartoffel agrogentechnisch verändert, um die amylo-
        pektinreiche Kartoffelsorte Amflora zu erzeugen, deren
        Verbot die Grünen heute beantragen. Bei der Amflora
        wurde zum einen das kartoffeleigene Gen ausgeschaltet,
        das für die Amyloseproduktion verantwortlich ist.
        Zum anderen wurde ein Bakteriengen als Marker ein-
        gebaut, das die Kartoffel unempfindlich gegen mehrere
        Antibiotika macht. Dazu gehören Kanamycin und Neo-
        mycin, zwei Antibiotika, welche von der Weltgesund-
        heitsorganisation als höchst bedeutsam eingestuft werden.
        Kanamycin ist beispielsweise ein Reserveantibiotikum
        gegen multirestistente Tuberkulose. Resistenzen gegen
        diese Antibiotika wären in der Humanmedizin eine Ka-
        tastrophe. Einigen Menschen könnte bei einer Krankheit
        unter Umständen nicht mehr wie gewohnt geholfen wer-
        den. Deshalb hatte die EU ja 2004 beschlossen, keine
        gentechnisch veränderten Pflanzen mehr zuzulassen, die
        resistent sind gegen Antibiotika, die bei Menschen oder
        Tieren angewandt werden. Über diesen Beschluss hat
        sich die EU-Kommission jetzt mit der Zulassung der
        Amflora, also einer Lex BASF, hinweggesetzt.
        Für die Linke stellt sich sehr ernsthaft die Frage: Ist das
        damit verbundene Risiko wirklich verantwortbar, selbst
        wenn die EFSA mehrheitlich Entwarnung gegeben hat?
        Was ist, wenn die zwei Wissenschaftler in diesem Gre-
        mium mit ihrer Minderheitenmeinung dennoch Recht ha-
        ben? Die Zweifel an der Unabhängigkeit des Gremiums
        von der Agrogentechniklobby existieren ja, und es war
        immerhin das erste Mal, dass es überhaupt kritische
        Positionen dokumentiert wurden. Risikoverstärkend
        kommt hinzu, dass die Amflora nicht nur für den Anbau und
        die industrielle Verarbeitung zugelassen wurde, sondern
        auch als Futtermittel. Und das ist keine theoretische Ver-
        wendung; denn der Reststoff der Stärkeverarbeitung – die
        sogenannte Pulpe – wird oft als Futtermittel verwendet.
        Damit aber gelangt die gentechnisch veränderte Kartoffel
        indirekt auch in die Nahrungsmittelkette. Und die Kartof-
        fel ist ohnehin nicht kontrollierbar. Zum Beispiel können
        nach Schätzungen je nach Witterungsbedingungen 10 000
        bis 35 000 Kartoffeln auf dem Acker zurückbleiben. Und
        was passiert eigentlich, wenn Wildscheine diese Kartof-
        feln fressen?
        Es gibt ein weiteres untrügliches Zeichen, dass selbst
        die EU-Kommission unterdessen weiß, dass eine Tren-
        nung zwischen konventionellen und gentechnisch verän-
        derten Kartoffeln auf Dauer entweder nicht sicher ist
        oder zu teuer wird. Sie hat gleich noch die Verunreini-
        gung von Lebensmittelkartoffeln mit der Amflora bis zu
        0,9 Prozent erlaubt. Also 9 von 1 000 Kartoffeln dürfen
        gentechnisch verändert sein, und trotzdem kann die
        Ware als gentechnikfrei verkauft werden. Ob das im
        Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist? Ich
        wage es zu bezweifeln.
        Noch kritischer ist, dass die Bundesregierung nicht
        einmal bereit ist, die nötigen – und gesetzlich vorge-
        schriebenen – Regeln für den Anbau zu erlassen, die we-
        nigstens ein Minimum an Schutz für die gentechnikfrei
        wirtschaftende Landwirtschaft herstellen könnten. Das
        zumindest hat mir die Bundesregierung gestern in der
        Fragestunde geantwortet.
        Fazit: Die Koalition und die EU-Kommission gehen
        ein hohes Risiko ein für eine gentechnich veränderte
        Kartoffel, die niemand braucht und niemand will. Das ist
        vermutlich sehr gut für die BASF, aber schlecht für die
        gentechnikfrei wirtschaftende Landwirtschaft. Damit ist
        aber auch klar: Der Wille der Verbraucherinnen und Ver-
        braucher ist für diese Koalition in dieser Frage ohnehin
        irrelevant.
        Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die
        Bundesregierung muss den Anbau der Genkartoffel Am-
        flora stoppen, weil die Verschmutzung von Lebens- und
        Futtermitteln nicht wirksam ausgeschlossen werden
        kann. Auch der Landwirtschaftsminister von Mecklen-
        burg-Vorpommern, Till Backhaus, fordert ein Anbauver-
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        bot. Obwohl Amflora Anfang März zugelassen und ihr
        Anbau auf 20 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern vor
        Monaten angemeldet wurde, hat die Bundesregierung
        keine gesetzlichen Regeln zum Schutz der gentechnik-
        freien Produktion erlassen. Damit wird die Zusage ge-
        brochen, welche die Bundesregierung 2007 in einer Pro-
        tokollnotiz bei der Zustimmung zur Amflora im
        Ministerrat abgeben hat. In der Protokollerklärung der
        deutschen Delegation vom 16. Juli 2007 anlässlich der
        Abstimmung im Rat der EU – Landwirtschaft und Fi-
        scherei – über die Zulassung von Amflora heißt es unter
        anderem:
        Deutschland wird unter Beteiligung aller interes-
        sierter Kreise sehr sorgfältig analysieren, welche
        konkreten Anforderungen für den Anbau, die Lage-
        rung, den Transport und den sonstigen Umgang so-
        wie die Weiterverarbeitung dieser gentechnisch
        veränderten Kartoffel aufgestellt werden müssen …
        Dazu werden wir in Deutschland Regeln der Guten
        fachlichen Praxis entwickeln, um in jedem denkba-
        ren Fall beim Anbau die Koexistenz mit nicht gen-
        technisch veränderten Kartoffeln zu sichern … so-
        wie Kontaminationen von Futtermitteln und
        Lebensmitteln in der weiteren Vermarktungskette
        zuverlässig zu vermeiden.
        Wir verlangen von der Bundesregierung und Ministe-
        rin Aigner, dass sie diese Zusage einhalten und umgehend
        entsprechende Regeln zur guten fachlichen Praxis vorle-
        gen. Statt ihren Schutz- und Vorsorgepflichten nachzu-
        kommen, hat die schwarz-gelbe Regierung die Zulassung
        von Amflora begrüßt. Schon im Koalitionsvertrag hat
        Schwarz-Gelb kostenloses Product Placement für das
        BASF-Produkt gemacht. Während Ministerin Aigner in
        Sonntagsreden die gentechnikfreien Regionen unter-
        stützt, tut sie nichts, um deren rechtliche Position zu stär-
        ken. Wie ein Gutachten der Grünen-Bundestagsfraktion
        aus dem Sommer 2009 zeigt, wäre dies mit einer einfa-
        chen Änderung des deutschen Gentechnikgesetzes mög-
        lich.
        Über die nationalen Verbote hinaus fordern wir Grüne
        die Bundesregierung auf, gegen die Zulassung von Am-
        flora vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen; denn
        ihre Zulassung widerspricht dem EU-Recht. Amflora
        enthält Resistenzgene gegen die Antibiotika Kanamycin
        und Neomycin, die laut der Weltgesundheitsorganisation
        WHO und der EU-Arzneimittelbehörde EMEA von the-
        rapeutischer Bedeutung für Menschen sind. Nach der
        EU-Freisetzungsrichtlinie dürfen aber seit 2009 keine
        Gentechniksorten mit Antiobiotika-Markern mehr zuge-
        lassen werden. Und selbst nach Meinung einiger Exper-
        ten der – sonst nicht gerade gentechnikkritischen – euro-
        päischen Lebensmittelzulassungsbehörde EFSA sind
        Verbreitungen dieser Antibiotikaresistenzen in der Um-
        welt und damit schädliche Auswirkungen auf Mensch
        und Umwelt nicht auszuschließen. Das Bundesamt für
        Naturschutz hat sich in den letzten Jahren mehrmals ge-
        gen Amflora-Freisetzungen ausgesprochen. Auch Ita-
        lien, Frankreich, Österreich und Griechenland haben die
        Zulassung kritisiert und prüfen Möglichkeiten, den An-
        bau zu unterbinden. Zudem ist es unverantwortlich, dass
        Amflora eine Verschmutzungslizenz von 0,9 Prozent für
        Lebensmittel erhalten hat, obwohl für diese Verwendung
        keine Sicherheitsbewertung existiert – ein fragwürdiges
        Novum im EU-Gentechnikrecht. Eine Vermischung mit
        gentechnikfreien Kartoffeln bei Anbau, Transport und
        Verarbeitung ist in der Praxis kaum zu vermeiden.
        Bundesregierung und EU-Kommission bleiben dazu
        Antworten auf wichtige Fragen schuldig: Wer stellt si-
        cher, dass auf Amflora-Äckern nicht aus Unwissenheit
        „gestoppelt“ wird und damit Amflora direkt verzehrt
        wird? Wie sollen die bereits jetzt überlasteten Kontroll-
        behörden in der Praxis denn lückenlos überprüfen, ob in
        den Produktionsprozessen Verschmutzungen auftreten?
        Und wer haftet, wenn der Schwellenwert von 0,9 Pro-
        zent überschritten wird? Wie groß sind die Abstände und
        welche Sorgfaltspflichten bestehen?
        Die Zulassung der Genkartoffel schadet der heimi-
        schen Wirtschaft und verteuert für Produzenten und Ver-
        braucher die Speisekartoffeln als wichtiges Grundnah-
        rungsmittel. Aktuell werden Kosten in Milliardenhöhe
        durch Maßnahmen zur Vermeidung von gentechnischen
        Kontaminationen und durch weltweite Schäden auf-
        grund von Verunreinigungen mit illegalen Gentechnik-
        pflanzen verursacht, wie beispielsweise gerade bei Reis
        sowie Leinsamen in Müslimischungen. Wir fordern,
        dass diese Kosten von den Verursachern getragen und
        nicht den Landwirten, Verarbeitern, Steuerzahlern und
        Verbrauchern aufgebürdet werden.
        Auch die Stärkeindustrie hat nach eigenen Angaben
        kein Interesse an Amflora, weil es zwei konventionelle
        Alternativen von den Firmen AVEBE und Bioplant/Ems-
        land Group gibt. Anders als bei der Amflora drohen hier
        der Stärkeindustrie keine Mehrkosten durch Überwa-
        chungsanforderungen, getrennte Lagerung und erhöhte
        Transportkosten. Sogar der Bauernverband bezeichnet
        Amflora als „sehr alte Sorte“. Die Zulassung von Am-
        flora ist nichts als ein Kniefall der EU-Kommision und
        der Bundesregierung vor der BASF. Amflora ist keine
        dolle, sondern eine olle Knolle aus der Gentechnikmot-
        tenkiste, die niemand braucht.
        Anlage 12
        Zu Protokoll gegebenen Reden
        zur Beratung des Antrags: Modernisierungs-
        partnerschaft mit Russland – Gemeinsame Si-
        cherheit in Europa durch stärkere Kooperation
        und Verflechtung (Tagesordnungspunkt 13)
        Karl-Georg Wellmann (CDU/CSU): Deutschland
        und Russland stehen heute vor Herausforderungen, die
        neue Wege zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft er-
        fordern. Es gibt inzwischen eine gute Basis für eine er-
        folgreiche Intensivierung der Beziehungen zwischen
        Russland und Deutschland bzw. zwischen Russland und
        der Europäischen Union. Der amerikanische Präsident
        verfolgt die Lösung globaler Probleme mit einem neuen,
        kooperativen Ansatz; dazu gehört auch die Wiederbele-
        bung der strategischen Partnerschaft mit Russland. Der
        Vertrag von Lissabon macht die EU handlungsfähiger
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3295
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        und lässt uns eine Modernisierungspartnerschaft mit
        Russland anstreben. Die NATO sieht neue Kooperations-
        felder mit Russland, die das Verhältnis zu Russland
        grundlegend erneuern können.
        Mit Interesse nehmen wir die Initiativen von Präsi-
        dent Medwedjew wahr, der die Modernisierung Russ-
        lands in den Mittelpunkt seiner Politik gerückt hat. Mit
        viel Mut zur Offenheit hat er gezielt Schwachstellen auf-
        gezeigt, die die Stabilität und den Erfolg der russischen
        Gesellschaft bedrohen. Zugleich hat er an die Verant-
        wortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert, sich
        nicht ins Private zurückzuziehen. Eine Änderung zum
        Besseren kann aber nur eintreten, wenn die Möglichkeit
        besteht, Probleme offen zu diskutieren. Dies setzt Mei-
        nungs- und Pressefreiheit voraus. Wir werden ihn dafür
        beim Wort nehmen.
        Wir bieten Russland eine Partnerschaft an. Russland
        hat in seiner Geschichte einen langen und schwierigen
        Weg hinter sich gebracht. Wenn es heute unseren euro-
        päischen Wertekanon teilt, können wir ein neues Niveau
        in der Zusammenarbeit erreichen. Dabei können wir auf
        guten Grundlagen aufbauen. Die Beziehungen zwischen
        Deutschland und Russland sind eng und vertrauensvoll.
        Deutschland und Russland sind heute gegenseitig die
        wichtigsten Handelspartner. Deutschland ist der wich-
        tigste ausländische Investor in Russland. Über 4 000
        deutsche Unternehmen sind in Russland aktiv. Der russi-
        sche Präsident hat sich zu einer WTO-Mitgliedschaft
        Russlands bekannt und damit gezeigt, dass ihm die Inte-
        gration in die internationalen wirtschaftlichen Strukturen
        wichtig ist. Dies ist ein richtiger Schritt in Richtung Di-
        versifizierung der russischen Wirtschaft. Die Annähe-
        rung zwischen Russland und Deutschland und zwischen
        Russland und der Europäischen Union muss fortgeführt
        werden. Von seiner Geschichte, seiner Geografie und
        seiner Kultur her ist Russland ein Teil Europas. Auch
        Russland betont seinen Anspruch, Teil der europäischen
        Familie zu sein. Fakt ist: Russland und Europa gehören
        zusammen.
        In der Zwischenzeit müssen wir die Möglichkeiten
        nutzen, die uns durch unsere enge Nachbarschaft gege-
        ben sind. Deutschland hat mit Russland bereits 2008
        eine Modernisierungspartnerschaft vereinbart. Der Prä-
        sident der Europäischen Kommission, Barroso, hat das
        jetzt aufgegriffen. Spanien will dies zu einem Schwer-
        punkt seiner EU-Präsidentschaft machen. Wir unterstüt-
        zen dieses Ansinnen nachdrücklich. Es geht aber nicht
        nur um eine engere Integration unserer Wirtschafts-
        räume, sondern auch um einen gesamtgesellschaftlichen
        Ansatz. In diesem Kontext spielt die Politik der östlichen
        Partnerschaft der EU eine wichtige Rolle. Sie birgt Po-
        tenzial für die künftige Zusammenarbeit mit den Ländern
        unserer gemeinsamen Nachbarschaft, an deren Stabilität
        Russland und die EU-Mitgliedstaaten ein dringendes In-
        teresse haben. Zugleich hoffen wir, dass die russischen
        Eliten den notwendigen Willen zur Veränderung aufbrin-
        gen werden. Dabei setzen wir auf drei Faktoren: den
        Pragmatismus der Eliten, das Potenzial der russischen
        Gesellschaft und die Einsicht, dass alles andere Russland
        keine Zukunftsperspektive bietet. Die zunehmend diffe-
        renzierte und offen geführte Debatte über die Ausrich-
        tung der russischen Politik zeugt von einer wachsenden
        Bereitschaft, den Realitäten ins Gesicht zu sehen: den
        Grenzen der „Rohstoffmacht“ Russland, den Defiziten
        und Strukturmängeln der russischen Wirtschaft und der
        Notwendigkeit marktwirtschaftlicher Reformen.
        Nüchternheit und Realismus sprechen auch aus der
        neuen Sicherheitsstrategie; sie sind die beste Basis für
        neues und pragmatisches Denken. Immer mehr Men-
        schen scheinen zu verstehen, dass Russland als „einsame
        Macht“ seine Stellung in der Welt nicht behaupten kann.
        Es ist an dieser Stelle wichtig hervorzuheben, dass sich
        die bisherige Erweiterung der Europäischen Union und
        der NATO nicht gegen Russland richtet. Im Gegenteil:
        Die neuen Mitgliedstaaten erfahren einen Zuwachs an
        Stabilität, der sich auch für Russland positiv auswirkt:
        als Nachbar, als Investor und als Handelspartner. Zudem
        haben wir nützliche Instrumente für den strategischen
        Dialog mit Russland entwickelt: den NATO-Russland-
        Rat und das neu zu verhandelnde Partnerschaftsabkom-
        men mit der EU. Dabei müssen wir uns dringend von der
        Denkweise der vergangenen Jahrhunderte lösen. Das gilt
        nicht nur für Russland, sondern auch für die EU. Ein sol-
        ches Schubladendenken ist falsch und gefährlich. Der
        Vorschlag Präsident Medwedjews für einen europäi-
        schen Sicherheitsvertrag ist ein wichtiges Signal und
        zeigt uns: Russland möchte bei Fragen, die seine Sicher-
        heitsinteressen berührt, von uns gehört werden. Deutsch-
        land hat Interesse an einer kooperativen europäischen Si-
        cherheitsarchitektur, in der Russland ein Partner ist.
        Deshalb sollten wir die Vorschläge von Präsident Med-
        wedjew konstruktiv aufgreifen. Es geht darum, die euro-
        päische Sicherheit und das gegenseitige Vertrauen um-
        fassend zu stärken.
        Die Wiederaufnahme der Zusammenarbeit im NATO-
        Russland-Rat im vergangenen Dezember war ein wichti-
        ger Schritt zur Vertrauensbildung. Weitere vertrauensbil-
        dende Maßnahmen für die Zukunft sollten folgen, so
        zum Beispiel die Aufwertung des NATO-Russland-Ra-
        tes oder gemeinsame Übungen der NATO-Partner mit
        Russland. Wir wollen den Dialog mit Russland intensi-
        vieren und unsere Zusammenarbeit ausweiten, wo ge-
        meinsame Interessen berührt sind. Ganz konkret zeigt
        sich das bereits beim gemeinsamen Kampf gegen die Pi-
        raterie an der afrikanischen Ostküste und im NATO-Ein-
        satz zur Stabilisierung Afghanistans. Aber auch hier gibt
        es noch Raum für eine weitere Verstärkung unserer Zu-
        sammenarbeit.
        Ein weiteres wichtiges Thema bei der Zusammenar-
        beit zwischen der NATO und Russland ist der Bereich
        der Raketenabwehr. Die Bedrohungen, die von der Pro-
        liferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trä-
        gersystemen in manchen Regionen des Nahen Ostens
        ausgeht, betreffen Russland und Europa gleichermaßen.
        Um dieser Bedrohung effektiv zu begegnen und unsere
        gemeinsame Sicherheit zu stärken, bedarf es einer engen
        Zusammenarbeit zwischen Russland und der NATO. Ins-
        besondere im Bereich der Rüstungskontrolle und Abrüs-
        tung sind drängende Probleme zu lösen. Die Bemühun-
        gen der USA und Russland, zu einem neuen – deutlich
        niedrigeren – strategischen atomaren Gleichgewicht zu
        finden, sind begrüßenswert. Die Präsidenten der USA
        3296 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
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        und Russlands haben bereits zu erkennen gegeben, dass
        sie das Nachfolgeabkommen für den im Dezember aus-
        gelaufenen START-I-Vertrag sogar noch im April 2010
        in Prag besiegeln werden. Dies wäre ein wichtiger
        Schritt auf dem Weg zu einer atomwaffenfreien Welt.
        Wir unterstützen diese Bemühungen nachdrücklich.
        Es bleibt zu wünschen, dass der Abschluss der Ver-
        handlungen zwischen Russland und den USA über die
        weitere Reduzierung der strategischen Nuklearwaffen
        den Auftakt für weitere Abrüstungsschritte im substrate-
        gischen Bereich bildet. Es wäre ein wichtiger Impuls für
        ein Jahrzehnt der Abrüstung und könnte langfristig eine
        tragende Stütze für eine globale Sicherheitsarchitektur
        sein. Dazu gehört auch, dass wir das substrategische Nu-
        klearpotenzial in Deutschland abbauen. 20 Jahre nach
        dem Mauerfall muss es erlaubt sein, ein Relikt des Kal-
        ten Krieges abzuschaffen. Dies darf selbstverständlich
        nicht einseitig, sondern nur in enger Konsultation mit
        unseren Partnern in der NATO und mit Russland erfol-
        gen.
        Genauso bedeutend ist es, im Bereich der konventio-
        nellen Abrüstung weiter voranzukommen. Der KSE-
        Vertrag ist ein wesentlicher, völkerrechtlich verbindli-
        cher Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er ist eine
        wichtige Vertrauensbasis für eine langfristige Vertiefung
        der sicherheitspolitischen Partnerschaft mit Russland.
        Ein umfassende Rüstungskontrolle funktioniert aber nur,
        wenn alle betroffenen Staaten ihren vertraglichen Ver-
        pflichtungen nachkommen. Mehr Transparenz kann hier
        das nötige Vertrauen schaffen. Es ist unsere Aufgabe,
        neue Lösungsansätze zu finden, um einen Ausweg aus
        der gegenwärtigen Krise des KSE-Vertrages zu finden.
        Die Weiterentwicklung des KSE-Vertrages auf der
        Grundlage des noch zu ratifizierenden Anpassungsab-
        kommens ist alternativlos.
        Hier bildet die OSZE das wichtigste Forum für die
        Entwicklung neuer Lösungsansätze. Es ist zu begrüßen,
        dass sich Minister Lawrow klar zum Korfu-Prozess be-
        kannt hat. Die substanzielle Stärkung der Konfliktlö-
        sungsmechanismen in der OSZE muss offen diskutiert
        werden. Der Korfu-Prozess schafft zwar mehr Zusam-
        menarbeit, bringt aber noch keinen echten Sicherheitsge-
        winn für Europa. Diese Defizite der europäischen
        Sicherheitsordnung gilt es nun zu benennen und auszu-
        räumen. Es muss uns gelingen, den Korfu-Prozess auf
        eine konkrete Agenda zu fokussieren, ohne den OSZE-
        Acquis zu unterhöhlen. Die Wiederbelebung der kon-
        ventionellen Rüstungskontrolle ist hier ein längst fälliges
        Thema, das im Zuge der amerikanischen Reset-Politik
        gegenüber Russland dringend weiter verfolgt werden
        muss.
        In diesen Kontext gehört auch die Debatte über eine
        strategische Neuausrichtung der NATO. Wir sollten uns
        die Frage stellen, welche Rolle Russland in Europa
        spielt. Auf absehbare Zeit ist nicht mit einem Aufnahme-
        antrag zu rechnen. Die Zukunft der NATO hängt maß-
        geblich von der Frage ab, wie Russland eingebunden
        werden kann. Die NATO ist dieser Herausforderung in
        ihren jetzigen Strukturen nicht gewachsen. Das Bündnis
        könnte hier die Chance ergreifen, das Primärforum für
        die Behandlung aller krisenhaften Entwicklungen zu
        sein, weil nur dort Amerika, Europa und Russland an ei-
        nem Tisch sitzen. Voraussetzung dafür ist, dass die
        NATO die Tür zum Beitritt Russlands nicht dauerhaft
        verschließt. Russland wiederum müsste bereit sein, die
        Pflichten und Rechte eines NATO-Mitglieds als Gleicher
        unter Gleichen wahrzunehmen.
        In den vergangenen Jahren hat die NATO ihre Tore
        für den Beitritt der mittelosteuropäischen Staaten geöff-
        net. Russland wiederum hat das „Feindbild“ NATO gern
        gepflegt und Chancen vertan. Erschwerend kommt
        hinzu, dass die Bereitschaft der NATO-Staaten, mit
        Russland kooperative Ansätze in der Sicherheitspolitik
        zu entwickeln, immer mehr verlorengegangen ist. Nach
        wie vor gibt es im Bündnis keinen Konsens in der Frage,
        wie mit Russland umzugehen ist. Für uns gilt: Sicherheit
        in und für Europa gibt es nur mit und nicht gegen Russ-
        land. Die transatlantische Gemeinschaft braucht Russ-
        land. Die Gründe dafür sind vielseitig: für Energiesi-
        cherheit, Abrüstung und Rüstungskontrolle, für die
        Verhinderung von Proliferation, für Lösungen der Pro-
        bleme in Iran, Afghanistan und im Nahost-Konflikt, aber
        auch für die Meinungsbildung und Entschlussfassung im
        UN-Sicherheitsrat. Die NATO wird sich darüber klar
        werden müssen, wie und welchen Platz Russland in der
        euroatlantischen Gemeinschaft einnehmen soll. Die
        Bündnispartner müssen sich darüber auseinandersetzen
        und konkrete Zwischenschritte definieren. Der Abzug
        amerikanischer Nuklearwaffen aus Europa und die
        Rücküberführung aller russischen Nuklearwaffen in zen-
        trale Lagerstätten könnten ein erster gemeinsamer
        Schritt sein. Der Aufbau eines gemeinsamen Raketenab-
        wehrsystems zum Schutz des NATO-Vertragsgebietes
        und Russlands könnte ebenfalls eine Option sein. Der
        Weg zur Beitrittsperspektive für Russland ist lang, aber
        logisch. Am Anfang stehen das Ziel der Außenpolitik,
        der gemeinsame Blick auf Bedrohungen und die geteil-
        ten Werte. Unsere Offenheit gegenüber Russland ist
        ebenso notwendig wie Russlands eigenes Engagement.
        Die transatlantische Bindung zwischen Europa und
        Amerika ist unersetzlich und wertvoll. Die NATO steht
        als Garant für Sicherheit und Werte gegen Herausforde-
        rungen, die nicht an Grenzen gebunden sind. Es bleibt zu
        wünschen, dass der bevorstehende Abschluss der Ver-
        handlungen zwischen Russland und den USA über die
        weitere Reduzierung der strategischen Nuklearwaffen
        den Auftakt für weitere Abrüstungsschritte im substrate-
        gischen Bereich bildet. Es wäre ein wichtiger Impuls für
        ein Jahrzehnt der Abrüstung und könnte langfristig eine
        tragende Stütze für eine globale Sicherheitsarchitektur
        sein. Bilateral und als Mitglied der EU wird Deutschland
        seinen Beitrag dazu leisten.
        Franz Thönnes (SPD): Im vergangenen Jahr haben
        wir 20 Jahre deutsche Einheit gefeiert. Dieses Jubiläum
        hat uns an die „friedliche Revolution“ des Jahres 1989
        und an die Wiedervereinigung Deutschlands in vielen
        würdevollen Veranstaltungen erinnert. Dieses Resultat
        der Wiedervereinigung ist natürlich zuallererst den Men-
        schen zu verdanken, die sich mit ihrer ganzen Kraft
        friedlich für Freiheit und Demokratie mit einer Vielzahl
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3297
        (A) (C)
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        von Aktivitäten damals in den verschiedensten Bürger-
        bewegungen eingesetzt haben. Aber sie ist auch das Er-
        gebnis eines historischen Prozesses, den die Bundesre-
        gierungen unter Bundeskanzler Willy Brandt, Helmut
        Schmidt und Helmut Kohl maßgeblich mit gestaltet und
        beeinflusst haben.
        Unstrittig ist es, so glaube ich unter uns, dass ohne die
        Westalliierten, aber eben doch noch stärker ohne die Zu-
        stimmung Russlands, diese Einheit nicht zustande ge-
        kommen wäre. Und ebenso unstrittig ist es, glaube ich,
        dass die Weiterentwicklung der europäischen Einigung
        ohne die positive Haltung Russlands nicht vorstellbar ist.
        Und auch die Bewältigung unserer gemeinsamen He-
        rausforderungen in Europa ist ohne Russland nicht vor-
        stellbar.
        Es geht um die Nichtverbreitung von Massenvernich-
        tungswaffen, es geht um den Kampf gegen den interna-
        tionalen Terrorismus, die Bekämpfung von Drogen- und
        Menschenhandel. Es geht um eine sichere und nachhal-
        tige Energieversorgung, es geht um den Schutz unserer
        Umwelt und um wirksame politische Entscheidungen
        und Maßnahmen zum Klimawandel. Kurzum, es geht
        um Sicherheit, Frieden und eine nachhaltige Entwick-
        lung in unserem gemeinsamen Arbeits- und Lebensbe-
        reich auf der Erdkugel.
        Russland und Deutschland sind durch zahlreiche ge-
        meinsame Erfahrungen und Traditionen eng miteinander
        verbunden. Da sind die schrecklichen Kriege auf unse-
        rem Kontinent. Da sind aber auch die bedeutenden Ab-
        schnitte und gemeinsam eingeschlagenen Wege zu ei-
        nem geeinten und friedlichen Europa. Und darauf
        aufbauend wächst mehr und mehr die Erkenntnis, dass
        die gesellschaftlichen Verflechtungen und die vorherr-
        schenden Konflikte in unseren Nachbarregionen nur ge-
        meinsam beantwortet werden können.
        Wer Sicherheit und Stabilität in Europa will, der muss
        dafür arbeiten, dass es konstruktive und kooperative Be-
        ziehungen zu Russland gibt. Im Rahmen der „strategi-
        schen Partnerschaft“, die von Deutschland und der EU
        angestrebt wird, steht daher die gemeinsame Lösung
        globaler Fragen und die Zusammenarbeit auf allen Fel-
        dern von Politik, Recht, Wirtschaft, Kultur und Wissen-
        schaft ebenso wie die friedliche Bewältigung regionaler
        Krisen und Konflikte im Zentrum.
        Auch Russland selbst steht vor großen Herausforde-
        rungen.
        Präsident Dmitrij Medwedjew hat dies erkannt. Seit
        Beginn seiner nun knapp zwei Jahre bestehenden Amts-
        zeit hat er neue Markierungen in der Innen- und Außen-
        politik dargestellt.
        Bereits im November 2008 hat er ein umfassendes
        und ambitioniertes Programm innerer Reformen präsen-
        tiert. Die Bürokratie stand dabei im Mittelpunkt seiner
        Kritik. Wie ein Hemmschuh wirke sie, wenn es auf ef-
        fektiven Wandel in Staat und Gesellschaft ankäme. Frei-
        heiten des Einzelnen und autonomes Handeln würden
        massiv eingeschränkt werden und behinderten damit die
        künftige Innovations- und Entwicklungsfähigkeit Russ-
        lands. Er kündigte eine Kampagne zur Korruptionsbe-
        kämpfung und gegen „Rechtsnihilismus“ an. Als seine
        politischen Schwerpunkte nannte er die Reform der rus-
        sischen Justiz sowie der Verwaltung und die Durchset-
        zung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit.
        Schon davor im Juni 2008 suchte der russische Präsi-
        dent die Unterstützung Westeuropas und der USA für
        seine Reformen. Hier, in unserer Hauptstadt, machte er
        den Vorschlag für Gespräche über eine neue „Europäi-
        sche Sicherheitsordnung“. Diese mündeten schließlich
        in eine Debatte über die Reform der OSZE. Im weiteren
        Verlauf der politischen Entwicklungen legte der russi-
        sche Präsident schließlich im November 2009 einen
        Textvorschlag für einen „Europäischen Sicherheitsver-
        trag“ vor. Neben der Bekräftigung völkerrechtlicher
        Grundprinzipien der UN-Charta und der KSZE-Charta
        von Paris enthält der Vorschlag einige Ideen für Konsul-
        tationsverfahren in Krisensituationen. Wir sollten ihn als
        Einladung für zielgerichtete Verhandlungen über effekti-
        vere Formen kooperativer Sicherheit in Europa verste-
        hen und dies auch so zu praktischem Handeln bringen.
        Beim ersten Gipfeltreffen von US-Präsident Obama
        und dem russsichen Präsidenten Medwedjew wurde
        deutlich, dass die amerikanische Regierung nach einem
        konstruktiven Neuanfang in den bilateralen Beziehungen
        sucht.
        In London wurde im April 2009 neben den gemeinsa-
        men Aktivitäten zur Bewältigung der internationalen Fi-
        nanzkrise im Rahmen der G 20 eine anspruchsvolle
        Agenda für nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle
        vereinbart. Und im Sommer 2009 folgte in Moskau die
        Festlegung von Parametern eines START-I-Nachfolge-
        abkommens. Leider war es trotz engagierter Bemühun-
        gen nicht möglich, ein Folgeabkommen vor dem Aus-
        laufen des Vertrages Ende 2009 zu vereinbaren. Aktuelle
        Auseinandersetzungen über die Raketenabwehr stellen
        sogar eine Unterzeichnung vor Beginn der Überprü-
        fungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages, NVV,
        im Mai 2010 infrage. Und dennoch bildet die beschrie-
        bene Entwicklung eine gute Basis für die Zusammenar-
        beit zwischen Russland und Deutschland, der Europäi-
        schen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika.
        Seit langem drängt die EU auf einen qualitativen Ausbau
        der Zusammenarbeit mit Russland. Vier „Gemeinsame
        Räume“ sollen geschaffen werden: Wirtschaft; äußere
        Sicherheit; Recht und innere Sicherheit sowie For-
        schung, Bildung, Kultur. Seit Herbst 2008 wird wieder
        über ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkom-
        men verhandelt.
        Bereits kurz nachdem Medwedjew Anfang 2008
        deutlich gemacht hatte, wie wichtig ihm die Stärkung
        des Rechtsstaates, die Verwaltungsreform, die Unterstüt-
        zung wirtschaftlicher Entwicklung und umfassende Bil-
        dungsinitiativen sind, hat der ehemalige Außenminister
        Frank-Walter Steinmeier mit dem Angebot einer umfas-
        senden „Modernisierungspartnerschaft“ geantwortet.
        Wenn Russland die bestehenden und künftigen He-
        rausforderungen bewältigen will, muss der Staat seine
        wirtschaftliche, soziale und politische Leistungsfähig-
        keit steigern.
        3298 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        Da werden in verschiedenen Themenfeldern weitere
        ermutigende Fortschritte gemacht. So legte Medwedjew
        im April 2009 einen Vorschlag für eine potentiell welt-
        weit anwendbare Energiecharta vor. Bezüge zu der von
        der EU und den USA favorisierten Europäischen Ener-
        giecharta, die die russische Vorgängerregierung noch ab-
        lehnte, sind klar erkennbar.
        Nach der Wahl von Wiktor Janukowitsch zum Präsi-
        denten der Ukraine steht nun ein Plan zur Bildung eines
        trilateralen Konsortiums zur Leitung und Modernisie-
        rung des ukrainischen Gastransportwesens auf der Ta-
        gesordnung. Wenn es gelingt, eine dauerhafte Zusam-
        menarbeit zwischen Russland, der Ukraine und der EU
        in diesem zentralen Sektor zu etablieren, wäre dies ein
        wichtiger Pfeiler der europäischen Sicherheit.
        In der russischen Innenpolitik ist ebenfalls einiges in
        Gang gekommen, das bereits in verschiedenen Berei-
        chen zu ersten positiven Veränderungen geführt hat.
        Dazu gehören die von Medwedjew veranlasste Überprü-
        fung der Strafgesetze gegen Spionage sowie der Medien-
        gesetze. Und ebenso die Ratifizierung des Zusatzproto-
        kolls 14 zur Europäischen Menschenrechtskonvention
        durch Duma und Präsident am 15. Januar 2010.
        Im letzten Monat haben Wissenschaftler aus dem dem
        Präsidenten nahestehenden „Institut für moderne Ent-
        wicklung“, INSOR, eine Studie mit dem Titel „Russland
        im 21. Jahrhundert – eine Vision für die Zukunft“ vorge-
        stellt. In Berlin erfolgte dies bei der Friedrich-Ebert-Stif-
        tung. In Russland ist über diese Studie bereits eine kon-
        troverse innenpolitische Debatte entstanden, denn die
        Autoren unter Leitung des Direktors Igor Jürgens wer-
        ben darin für grundlegende Reformen in Politik, Wirt-
        schaft und Gesellschaft: unter anderem für die Zulassung
        echter politischer Konkurrenz, Wahlrechtsreformen, Di-
        rektwahl der Gouverneure, Entbürokratisierung der
        Wirtschaft und eine Umstrukturierung und Dezentrali-
        sierung der Sicherheitsorgane einschließlich der Auflö-
        sung des Innenministeriums und des Geheimdienstes
        FSB in seiner heutigen Form. Außenpolitisch wird gar
        die russische Mitgliedschaft in NATO sowie EU ins
        Auge gefasst.
        Deutschland hat ein großes Interesse am Gelingen der
        inneren Reformen in Russland und an einer vertrauens-
        vollen Kooperation. Wir sind in vielen außenpolitischen
        Fragen sowie vor allem bei der Bewältigung der interna-
        tionalen Wirtschafts- und Finanzkrise auf die Zusam-
        menarbeit mit Russland angewiesen. Die Regulierung
        der internationalen Finanzmärkte, wie sie im Rahmen
        der G-20-Verhandlungen betrieben wird, spielt dabei
        ebenso eine Rolle wie die innere Stabilisierung in Russ-
        land. Deshalb fordert die SPD eine umfassende Moder-
        nisierungspartnerschaft mit Russland. Sie wird gleich-
        zeitig ein Prüfstein für die Gemeinsame Außen- und
        Sicherheitspolitik, GASP, der Europäischen Union sein.
        Darum ist auch eine EU-Ostpolitik „aus einem Guss“
        nowendig, in der die Initiativen „östliche Partnerschaft“
        und die Schwarzmeer-Synergie sowie die Ostsee- und
        Zentralasienstrategie abgestimmt sind.
        Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfrak-
        tion in ihrem Antrag zur Modernisierungspartnerschaft
        mit Russland 15 Forderungen an die Bundesregierung
        zusammengefasst. Sie erstrecken sich von der Aufforde-
        rung, im Rahmen von EU, NATO und OSZE Initiativen
        für eine ernsthafte Debatte und eine gemeinsame Stel-
        lungnahme zum Vorschlag des russischen Präsidenten
        für einen „Europäischen Sicherheitsvertrag“ vom No-
        vember 2009 zu ergreifen, über die Auseinandersetzung
        mit dem russischen Vorschlag für eine weltweite Ener-
        giecharta vom April 2009, der Reform der OSZE, der In-
        tensivierung der Arbeiten im NATO-Russland-Rat, dem
        Drängen nach Unterzeichnung des START-I-Nachfolge-
        abkommens sowie der Aufforderung zur Werbung für
        eine kooperative und vertragsgestützte Lösung bei der
        Errichtung eines Raketenabwehrsystems in Europa und
        die Begrenzung solcher Systeme auf globaler Ebene,
        verschiedener vertrauensbildender politischer Verträge
        im militärischen Bereich bis hin zu Forderungen, die den
        wirtschaftlichen Bereich und die Ratifizierung des
        6. Protokolls der Europäischen Menschenrechtskonven-
        tion zum Verbot der Todesstrafe durch Russland betref-
        fen.
        Alles berechtigte Forderungen für den Aufbau einer
        umfassenden Modernisierungspartnerschaft mit Russ-
        land, die gerade für uns Deutsche von einem zentralen
        Interesse sein muss. Ein stabiles Russland wird letztend-
        lich auch ein Partner für unser Land und die EU sein, der
        sich durch Zuverlässigkeit und Verantwortung für Si-
        cherheit und Stabilität in Europa auszeichnet. Deshalb
        bitte ich um Unterstützung für unseren Antrag.
        Dr. Bijan Djir-Sarai (FDP): Wir sind uns als FDP
        der wachsenden Notwendigkeit einer weiteren zukunfts-
        orientierten Entwicklung der bilateralen Beziehungen
        sowohl zwischen Russland und der Bundesrepublik
        Deutschland als auch zwischen Russland und der Euro-
        päischen Union bewusst. Die Ausweitung und Vertie-
        fung der Partnerschaft im Bereich der Modernisierung
        ist von zunehmender politischer und praktischer Bedeu-
        tung. Wir freuen uns, dass die SPD hier das Thema mit
        der Absicht aufgreift, zusätzliche Impulse zu einer ver-
        stärkten Zusammenarbeit zu vermitteln. Wir sind uns,
        denke ich, auch einig, dass der Dialog und das gegensei-
        tige Verständnis gefördert werden sollen. Daher müssen
        wir die Fortschritte und Hindernisse in den Beziehungen
        zwischen Russland und der Europäischen Union im
        Deutschen Bundestag offen diskutieren.
        Der Antrag der SPD enthält zahlreiche sinnvolle For-
        derungen, um die Zusammenarbeit mit Russland auf
        dem Weg zur Modernisierung weiterzubringen. Jedoch
        sehe ich folgende klare Defizite: Zum einen enthält der
        Antrag leider keine klare Beschreibung der derzeitigen
        Zustände in Russland. Schon in seiner letzten Jahresbot-
        schaft im November 2009 ging der russische Präsident
        mit den Zuständen in seinem eigenen Land und mit den
        verantwortlichen Akteuren hart ins Gericht. Er selbst hat
        schon die russische Bevölkerung in klaren, in unmiss-
        verständlichen Worten mit den beklagenswerten Defizi-
        ten in vielen Bereichen konfrontiert. Davon möchte ich
        beispielhaft nur einige nennen: So kritisierte er den un-
        genügenden politischen Pluralismus im Parteiensystem
        und warf den Behörden die Schikane der Opposition vor.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3299
        (A) (C)
        (D)(B)
        Die Pressefreiheit, die Meinungsfreiheit, die Ver-
        sammlungsfreiheit und die Koalitionsfreiheit werden in
        Russland unterdrückt. Es herrschen Korruption und feh-
        lende Rechtssicherheit. Die Polizei fällt durch Gewalt
        und Willkür auf. Und diese erschreckende Bestandsauf-
        nahme nehme nicht ich persönlich vor. Sie wurde vom
        obersten russischen Repräsentanten verfasst. Und er
        fährt exakt so fort: Die Wehrpflichtigen in den Streit-
        kräften werden missbraucht; die Infrastruktur ist veral-
        tet. Wir sehen große Defizite in den militärischen Fähig-
        keiten der Armee. Zudem gibt es rassistisch motivierte,
        offiziell als „Hooliganismus“ abgetane Übergriffe, ins-
        besondere gegen aus dem Kaukasus stammende Bevöl-
        kerungsteile. Diese Entwicklung macht vor keinem Be-
        reich halt. Wirtschaftlich ist Russland übermäßig
        abhängig von Rohstoffexporten. Der Dienstleistungs-
        und Industriesektor sind schlecht entwickelt.
        Der Mittelstand ist äußerst schwach ausgeprägt. Sie
        finden in Russland wenig Unternehmergeist. So können
        sich nicht ausreichend international wettbewerbsfähige
        Produkte entwickeln. Die Umweltverschmutzung ufert
        aus. Das Gesundheitssystem ist mangelhaft, und Alko-
        holismus ist immer noch weit verbreitet. Diese Faktoren
        führen zu sinkender Lebenserwartung der Menschen.
        Genau eine solche Zustandsbeschreibung müssen wir in
        einem Antrag zu einer Modernisierungspartnerschaft mit
        Russland doch aufgreifen. Zum anderen fehlen in dem
        Teil des Antrages, der die Forderungen des Antragstel-
        lers enthält, klare Vorschläge zur Verbesserung. Insbe-
        sondere erwarte ich Forderungen zur Verbesserung der
        politischen Defizite. Wir müssen klar artikulieren, wie
        wir uns eine Partnerschaft vorstellen, damit diese nicht
        einseitig wird. Es ist wichtig für die Partner, dass interne
        Missstände der Partnerländer beseitigt werden. Zumin-
        dest muss als solide Grundlage einer Zusammenarbeit
        der Wille vorhanden sein, die aufgezeigten Probleme
        auch anzupacken. Sie fordern, liebe Kolleginnen und
        Kollegen von der SPD, lediglich die Unterstützung des
        russischen Präsidenten bei seinem Bemühen. Das ist zu
        wenig für solch einen Antrag. Denn so werden die inter-
        nen Zustände in Russland nicht verbessert. Nicht nach-
        vollziehen können wir Ihre Forderung nach Ergreifung
        von Initiativen im Rahmen von EU, NATO und OSZE
        und die Forderung nach einer gemeinsamen Stellung-
        nahme zum Vorschlag für einen „Europäischen Sicher-
        heitsvertrag“. Dieses Vorgehen erinnert mich ein wenig
        an die Arbeitsvorgänge in meiner eigenen Küche. Sie
        kennen das inzwischen geflügelte Wort von den „vielen
        Köchen“ doch. Ergebnis: Sie verderben den Brei. So
        wird es zu äußerst unnötigen Reibungen und zur Läh-
        mung des gutgemeinten Vorschlages kommen, wenn
        sich diese Organisationen alle mit dem Thema befassen.
        Der Vorstoß von Medwedjew sollte im Rahmen des
        Korfu-Prozesses innerhalb der OSZE beraten werden.
        Dort gehört er hin. Alles andere ist nicht sinnvoll. In die-
        sem Antrag wird gefordert, dass sich der Westen mit ei-
        ner weltweiten Energiecharta befasst. Das ist der zweite
        Schritt, den Sie hier vor dem ersten setzen. Zunächst
        sollte Russland die mit der EU ausgehandelte Ener-
        giecharta ratifizieren. Dazu müssen wir erst einmal auf-
        fordern. In Ihrem Einleitungstext suggerieren Sie, dass
        nur die russische Vorgängerregierung diese Ratifikation
        ablehne. Lieber Herr Steinmeier, Sie sollten es doch bes-
        ser wissen. Das ist nicht der Fall. Die amtierende Regie-
        rung lehnt dies genauso ab.
        Zum KSE-Vertrag: Russland hat diesen einseitig aus-
        gesetzt. Das ist nicht in Ordnung. Der Vertrag muss ganz
        im Gegenteil gestärkt werden. Daher muss an dieser
        Stelle Russland besser aufgefordert werden, sich wieder
        zu den Verpflichtungen des geltenden KSE-Vertrags zu
        bekennen. Erstens ist eine Revision zum jetzigen Zeit-
        punkt nicht notwendig. Zweitens sollten wir als Deut-
        scher Bundestag nicht Russland auffordern, eigeninitia-
        tiv und einseitig ein neues Vertragswerk vorzuschlagen.
        Wir fordern Russland nicht auf, hier noch ein weiteres
        neues Fass aufzumachen.
        Ich komme nun zu meinem letzten Punkt, an dem die
        FDP von der im Antrag aufgezeigten Meinung stark ab-
        weicht. Hier wird gefordert, für eine Lösung bei der Errich-
        tung eines Raketenabwehrsystems zu werben. Solange die
        USA und Russland selbst kein Interesse an einem Nach-
        folgeabkommen zum gekündigten ABM-Vertrag zeigen,
        müssen wir uns in diesem Hause und seitens der Regie-
        rung auch nicht äußern. Die Bundesrepublik Deutschland
        sollte sich – das ist meine feste Meinung – bei dem Thema
        eines globalen Raketenabwehrsystems zurückhalten. Sie
        sehen, trotz seiner zahlreichen Stärken hat dieser Antrag
        deutliche Defizite. Einige davon habe ich hier dargelegt.
        Darüber wird nun in den Ausschüssen zu beraten sein.
        Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE): Der vorliegende
        Antrag der SPD ist weder Fisch noch Fleisch. Er benennt
        ein richtiges und wichtiges Thema, aber seine Vor-
        schläge und Konsequenzen sind ideenlos. Insofern steht
        dieser Antrag in der Tradition der Regierungspolitik von
        Schwarz-Rot – auch diese war in der Russlandpolitik
        nicht besonders ideenvoll. Das ist nicht nur eine Feststel-
        lung von mir. Damit könnten Sie gut leben; das weiß ich.
        Aber blicken Sie einmal in die Spiegel-Ausgabe 10/
        2010: Volker Rühe, Ex-Verteidigungsminister, der ehe-
        malige Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus
        Naumann, und weitere konservative Außen- und Sicher-
        heitspolitiker engagieren sich dort für einen Beitritt
        Russlands zur NATO. Ich teile auch diese Konsequenz
        nicht, aber der Artikel ist schon aufsehenerregend. Die
        Autoren greifen auf Altbundeskanzler Helmut Schmidt
        zurück und referieren seine Feststellung, „dass viele der
        heute handelnden Politiker nur geringe Geschichtskennt-
        nisse haben“, und fügen selbst hinzu, „dass es einen er-
        schreckenden Kompetenzverlust für sicherheitspoliti-
        sche und strategische Fragen gibt“. Ihre Auffassung ist
        es, dass von Berlin „weder Meinungsführerschaft noch
        Impulse für die internationale Debatte“ ausgehen. Und
        sie fragen sich und die Öffentlichkeit, ob „die Deut-
        schen“ – wer immer das auch sein mag – „nicht mehr fä-
        hig sind, zukunftsweisende Beiträge einzubringen“.
        Wenn nicht Rühe, Naumann und die anderen Autoren ih-
        ren Artikel weit vor dem SPD-Antrag veröffentlicht hät-
        ten, so würde ich jetzt spotten, Sie müssten den SPD-
        Antrag gelesen haben. Spott allein reicht nicht aus. Ich
        will Ihnen meine Kritik an einem Punkt durchbuchsta-
        bieren.
        3300 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        (A) (C)
        (D)(B)
        Der Antrag spricht zu Recht von einer strategischen
        Partnerschaft zwischen Russland und Deutschland. Das
        ist auch meine Position. Er erklärt aber an keiner Stelle
        die Inhalte dieser strategischen Partnerschaft. Wenn die
        Vorstellung über diese vertiefte Zusammenarbeit eine
        Blackbox bleibt, wird sie politisch nicht greifen. Strate-
        gische Partnerschaft ist mehr und vor allem etwas ande-
        res als die Strickjackenfreundschaft zwischen Kohl und
        Gorbatschow oder die hemdsärmelige Kooperation zwi-
        schen Schröder und Putin. Keine Frage, das persönliche
        Verhältnis zwischen Regierungspolitikern Russlands und
        Deutschlands ist wichtig. Es ersetzt aber keine Politik.
        Der heutige Außenminister Westerwelle benutzt zwar
        ebenfalls gern den Begriff „strategische Partnerschaft“
        – im Übrigen nicht nur für Russland –, aber er hat offen-
        sichtlich weder ein politisches noch emotionales Verhält-
        nis zu diesem europäischen Land. Strategische Partner-
        schaft muss sich in dem empirischen Verständnis
        gründen, dass Deutschland im vergangenen Jahrhundert
        zweimal gegenüber Russland bzw. der Sowjetunion
        Kriege vom Zaune gebrochen hat, die in einer Mensch-
        heitskatastrophe endeten. Wer Frieden, Sicherheit und
        Stabilität in Europa will, wird das nur mit Russland und
        nicht gegen Russland erreichen können. Von daher hätte
        ich mir gewünscht, dass die Vorschläge des russischen
        Präsidenten Dmitrij Medwedjew für ein neues System
        der Sicherheit in Europa positiver und diskussionsoffe-
        ner aufgenommen worden wären.
        Der Vorschlag von Volker Rühe und Kollegen, dass
        sich die NATO für eine Mitgliedschaft Russlands öffnen
        solle, ist gleichbedeutend damit, dass die NATO sich
        grundlegend umwandelt. Das halte ich für wenig wahr-
        scheinlich, aber ein Geflecht verschiedenster Verträge
        zwischen Russland und den NATO-Staaten in Europa
        könnte eine neue Art von Sicherheit mit sich bringen.
        Eine solche Sicherheitsarchitektur müsste auch im Inte-
        resse von Ländern wie der Ukraine, Belarus, Moldawien
        und den baltischen Staaten wie auch anderer liegen.
        Russland muss ein Interesse haben, gerade gegenüber
        kleineren Ländern in Osteuropa Furcht und Sorgen, die
        historisch begründet sind, abzubauen, und solche Länder
        wie die Ukraine oder auch Polen gewinnen mehr Sicher-
        heit, wenn sie sich als Brücke, nicht als Grenze zu Russ-
        land verstehen könnten. Noch immer gilt: Es soll nicht
        zu einer neuen Blockbildung in Europa kommen, bzw.
        die Grenzen zwischen Russland und den EU-Staaten
        müssen durchlässig gemacht werden.
        Das EU-Europa oder meinethalben die euro-
        atlantische Gemeinschaft braucht Russland aus vielen
        Gründen: Energiesicherheit, Abrüstung und Rüstungs-
        kontrolle, Lösung solcher Konflikte wie der Nahostaus-
        einandersetzung, die Beendigung des Krieges in Afgha-
        nistan, Verbesserung der Beziehungen zum Iran und
        vieles mehr. Solche Punkte inklusive des gegenseitigen
        wirtschaftlichen Interesses begründen eine strategische
        Partnerschaft und schaffen dafür einen denkbaren bzw.
        möglichen Rahmen.
        Wir begehen 2010 mehrere wichtige Jahrestage, die
        das deutsch-russische Verhältnis berühren, und zwar – und
        das zu allervorderst – den 65. Jahrestag der Befreiung
        vom Faschismus. Der Sieg der Anti-Hitler-Koalition
        über den deutschen Faschismus und der Beitrag der
        Sowjetunion dafür bleiben ein historisches Verdienst.
        Wir begehen den 35. Jahrestag der Konferenz von Hel-
        sinki. Die dort gefundene Sicherheitsarchitektur gäbe
        auch für das Heute viele Denk- und Handlungsanstöße.
        Weiterhin haben wir es mit dem 20. Jahrestag der deut-
        schen Einheit zu tun, und es wird niemand bestreiten
        können, dass auch die deutsche Einheit ohne Russland
        nicht zustande gekommen wäre. Diese Jahrestage sollten
        Denkanstoß für die Ausgestaltung des deutsch-russi-
        schen Verhältnisses sein.
        Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): Russland steht vor der Notwendigkeit einer
        ebenso tiefgreifenden wie dringenden Modernisierung.
        Diese kann nicht nur die Wirtschaft, ihre Struktur und
        ihre Mechanismen betreffen. Sie muss die ganze Gesell-
        schaft, darunter Justiz, Armee, Sicherheitsapparate, Par-
        teien- und Medienlandschaft, erfassen. Scheitert sie, dro-
        hen dramatische Folgen von wirtschaftlicher Lethargie
        über politischen Extremismus bis hin zum staatlichen
        Zerfall. Das Problem ist nicht neu. Schon vor 100 Jahren
        stand das Zarenreich vor einer ähnlichen Situation, als
        das Land, zusätzlich geschwächt vom Wüten des Ersten
        Weltkriegs, weder wirtschaftlich noch politisch den Weg
        aus dem Feudalstaat hin zu einer modernen Industriege-
        sellschaft fand. Schließlich kam es zum Stalinismus als
        einer Methode der nachholenden Modernisierung, die
        ausschließlich durch den Staat und mit brutalen Mitteln
        betrieben wurde. Der Preis, den das russische und alle
        anderen Völker der Sowjetunion für die Herrschaft einer
        terroristischen Modernisierungsdiktatur in der ersten
        Hälfte des 20. Jahrhunderts zahlen mussten, war extrem.
        Zwar wurde die Sowjetunion mit dem Sieg über den Na-
        tionalsozialismus zur Weltmacht. Aber diese Macht
        stand auf tönernen Füßen und brach schließlich wirt-
        schaftlich zusammen. Das politische System war nicht
        nur dem Industrialismus, es war dem Leben nicht ge-
        wachsen. Die offensichtlichen Defizite der heutigen,
        schon nicht mehr sozialistischen russischen Wirtschaft
        sind allgemein bekannt und auch in der russischen Füh-
        rung anerkannt. Doch wieder stellt sich die Frage nach
        dem Weg der Modernisierung und ihrem Ziel. Nach den
        Jahren der Jelzin’schen Reformexperimente, die zu mas-
        siven sozialen Verwerfungen und einer breiten Verunsi-
        cherung in Russland geführt hatten, wurde Putins Kon-
        zept der starken Hand fast einhellig begrüßt. Sein Ziel,
        der Aufbau eines in den Worten der Welt vom 24. März
        „autoritären Machtsystems slawophiler Prägung mit
        marktwirtschaftlichen Elementen“ war durchaus popu-
        lär. Was dabei ins Hintertreffen geriet, waren die enor-
        men gesellschaftlichen und politischen Herausforderun-
        gen, die eine gelingende Wandlung zu einem global
        wettbewerbsfähigen Gemeinwesen begleiten müssen,
        soll es diese Wandlung erfolgreich vollziehen.
        Inzwischen sind die Mängel im politischen System
        Russlands nicht nur erkennbar zu einem Hindernis der
        wirtschaftlichen Modernisierung geworden. Sie sind
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3301
        (A) (C)
        (D)(B)
        auch im Alltag derart spürbar, dass immer weniger Be-
        troffene sie klaglos hinnehmen und niemand sie mehr
        übersehen kann. Wenn – um nur ein Beispiel zu nennen –
        der Innenminister der Bevölkerung öffentlich ein Selbst-
        verteidigungsrecht gegen die brutalen und kriminellen
        Übergriffe der Polizei einräumt, ist dies kaum anders
        denn als Kapitulation des Rechts vor der Willkür zu be-
        zeichnen. Aber nicht nur im Bereich der Polizei ist das
        staatliche Gewaltmonopol moderner Staaten pervertiert.
        Ähnliches gilt für den Strafvollzug, für die Armee, abge-
        wandelt, nämlich in Form flächendeckender Korruption,
        für die Verwaltungsbürokratie. Und natürlich gilt es auch
        für die Justiz und den größten Teil der Medien. In kei-
        nem dieser Bereiche herrschen transparente Regeln,
        herrscht Rechtssicherheit. Einzige, wenn auch nicht im-
        mer gleichermaßen anwendbare Regel ist die Herrschaft
        des Staates und seiner Vertreter.
        Ein moderner Staat, der qua Mitgliedschaft im Euro-
        parat den Anspruch erhebt, europäischen Werten zu ent-
        sprechen, und der weltweit respektiert werden will, kann
        so nicht funktionieren. Russlands Anspruch an sich
        selbst droht durch seine innere Verfasstheit erstickt zu
        werden. Präsident Medwedjew scheint dies erkannt zu
        haben, und mit ihm immer mehr Menschen in Russland.
        Das Unbehagen an der autoritären Herrschaft Putins und
        seiner Umgebung nimmt erkennbar zu, die Opposition,
        fast schon verstummt, wird wieder lauter. Einer der Ers-
        ten außerhalb der demokratischen Opposition, die dem
        Widerstand gegen das erstarrte und anachronistische
        System des autoritären Staates eine Stimme gaben, war
        Michail Chodorkowskij. Mit seiner wirtschaftlichen
        Macht unterschied er sich von den mutigen Menschen-
        rechtlern und Journalistinnen, die immer für demokrati-
        sche Werte eingetreten waren. Er drohte zur ernsthaften
        Gefahr für Putins System zu werden. Deshalb wurde
        sein Konzern zerschlagen, und deshalb wird ihm jetzt
        schon der zweite Prozess gemacht. Diese Jusitizfarce,
        nach allem Anschein gespeist von irrationalem Rache-
        drang seiner Gegner in der russischen Führung, ist zum
        Symbol für die Willkür und Repression in Russland ge-
        worden. Chodorkowskij vertritt zugleich eine umfas-
        sende Modernisierung, deren Behinderung in Russland
        eine jahrhundertealte Geschichte hat. Paradoxerweise hat
        gerade der Umgang des Staates mit ihm Chodorkowskijs
        Bedeutung gestärkt. Sollte er ein weiteres Mal verur-
        teilt werden, wäre das ein Zeichen andauernden Rück-
        schritts in Russland. Ihn freizusprechen, würde einen
        Sieg der Modernisierer bedeuten. Der Ausgang des
        Falls Chodorkowskij kann nach Einschätzung der inter-
        national bekannten und anerkannten Veteranin der russi-
        schen Opposition Ludmilla Alexejewa die russische Ge-
        schichte verändern. Deutschland und die EU brauchen
        ein modernes Russland als Partner, ein modernes Russ-
        land braucht uns. Das ist der Sinn der angestrebten Mo-
        dernisierungspartnerschaft. Deshalb sind wir für jede
        Form der Zusammenarbeit, die uns gemeinsam diesem
        Ziel näherbringt. Dazu aber gehört eine klare Analyse
        der Hindernisse auf diesem Weg. Und dazu gehören
        klare Worte unter Partnern, die diese Hindernisse benen-
        nen.
        Anlage 13
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
        Berichts: Europäische Tierversuchsrichtlinie muss
        ethischem Tierschutz Rechnung tragen – Stel-
        lungnahme des Deutschen Bundestages gemäß
        Artikel 23 Absatz 3 Grundgesetz (Zusatztages-
        ordnungspunkt 7)
        Dieter Stier (CDU/CSU): In den vergangenen Tagen
        sind Tausende von Mails mit der Forderung einer Nach-
        besserung des derzeit vorliegenden Entwurfs einer EU-
        Tierversuchsrichtlinie in meinem Abgeordnetenbüro
        eingegangen. Da alle diese Schreiben den gleichen Wort-
        laut haben und zeitweise exakt im Minutentakt eingin-
        gen, drängt sich mir der Eindruck auf, hier werde ganz
        gezielt und zentral gesteuert Panikmache betrieben. Der-
        artige Massenmails sind nicht hilfreich, weder bei der
        parlamentarischen Willensbildung, noch dienen sie dem
        Wohl von Tieren, geschweige denn dem Verbraucher
        und schon gar nicht dem Forschungsstandort Deutsch-
        land. Ich denke, wir sollten uns rational mit diesem
        Thema auseinandersetzen und nicht die Menschen in
        Deutschland und Europa auf eine derart polemische Art
        und Weise aufwiegeln.
        Meine sehr verehrten Damen und Herren von
        Bündnis 90/Die Grünen, Ihre Kritik richtet sich gegen
        den jetzt vorliegenden Entwurf der Richtlinie des Euro-
        päischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für
        wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Bevor ich
        im Einzelnen auf die Kritikpunkte Ihres heute vorliegen-
        den Antrages an der EU-Tierschutzrichtlinie eingehe,
        möchte ich einen ganz zentralen Punkt hervorheben, der
        mir sehr am Herzen liegt. Deutschland war bisher eines
        der EU-Länder mit den höchsten Tierschutzstandards in-
        nerhalb der Europäischen Gemeinschaft und wird es
        auch in Zukunft bleiben. Unbestritten ist die dringende
        Notwendigkeit einer Harmonisierung der EU-Tier-
        schutzstandards. Die derzeit geltende Richtlinie aus dem
        Jahre 1986 muss dringend novelliert werden, weil sich
        im Lauf der vergangenen zwei Jahrzehnte sehr unter-
        schiedliche Tierschutzniveaus in den einzelnen EU-Mit-
        gliedsländern herauskristallisiert haben. Verschiedene
        Kulturkreise und Traditionen definieren darüber hinaus
        auch den Tierschutz unterschiedlich. Erfreulicherweise
        kommen wir insbesondere im Tierschutz zu immer mehr
        Gemeinsamkeiten unter den Ländern. Somit ist es uns
        nun möglich, europaweit ein vergleichsweise höheres
        Schutzniveau für Versuchstiere herbeizuführen. Das ist
        eine positive Entwicklung, und die sich daraus erge-
        bende Chance gilt es zu nutzen.
        Kurz gesagt: Wir haben jetzt die Gelegenheit in Eu-
        ropa ein insgesamt höheres Schutzniveau zu erreichen,
        welches auf der Grundlage von freiwilligen einzelstaatli-
        chen Regelungen und auf der Grundlage der derzeit noch
        bestehenden Richtlinie nicht zu erzielen ist. Der kleinste
        gemeinsame Nenner in Sachen Tierschutz könnte auf ein
        höheres Niveau gehoben werden. Das wäre ein wichti-
        ges Etappenziel hin zu einem verbesserten Tierschutz in
        der EU. Der Weg dorthin war schwierig. Nach zähen,
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        langwierigen und höchst kontrovers geführten Diskus-
        sionen zwischen dem Europäischen Parlament und den
        Mitgliedstaaten im Rat konnte man sich im Dezember
        2009 endlich auf einen Kompromissvorschlag einigen.
        Dieser derzeit feststehende Kompromiss hat mühsam
        eine qualifizierte Mehrheit sowohl im Rat als auch im
        Parlament gefunden. Diese Kompromisslösung ist je-
        doch derart fragil, dass eine minimale Änderung sehr
        schnell zu einer Auflösung der Mehrheitsverhältnisse
        führen und eine Gesamteinigung auf unbestimmte Zeit
        in die Zukunft verschoben würde.
        Der jetzt vorliegende neue Richtlinienentwurf geht
        insgesamt gesehen über die Mindestanforderungen der
        derzeit gültigen Rechtslage hinaus. Im heute zur Bera-
        tung vorliegenden Antrag fordern Bündnis 90/Die Grü-
        nen die Einsetzung einer Ethik-Kommission, die Geneh-
        migungsprozesse von Projekten begleiten und dahin
        gehend prüfen soll, ob Forschungsprojekte unerlässlich
        und ethisch vertretbar sind. Die Mehrheit der EU-Mit-
        gliedstaaten hat sich gegen eine solche Ethik-Kommis-
        sion ausgesprochen. In Art. 26 der Richtlinie wird statt-
        dessen die Einrichtung eines Tierschutzgremiums
        festgeschrieben, welches das Personal zu allen Fragen
        des Tierschutzes berät. Positiv zu bewerten ist, dass der
        Kompromisstext in einigen Regelungen über das derzeit
        im Tierschutzgesetz festgelegte Schutzniveau von Ver-
        suchstieren hinausgeht. Strengere Einschränkungen gel-
        ten bei der Verwendung gefährdeter Arten und von Pri-
        maten sowie beim grundsätzlichen Verbot von Versuchen
        mit länger andauernden schweren Schmerzen.
        Leider konnte sich Deutschland in den Verhandlun-
        gen nicht mit dem Vorschlag durchsetzen, dass Mitglied-
        staaten in Zukunft auch freiwillig national strengere Vor-
        schriften durchsetzen können. Dies kollidiert mit der
        Zielvorgabe einer EU-weiten Harmonisierung. Politik
        bedeutet eben auch das Akzeptieren von Kompromissen,
        wenn sie einem gemeinsamen europäischen Ziel dienen.
        Ich gebe zu bedenken: Wenn man die Messlatte in Eu-
        ropa zu hoch hängt, das heißt, die Anforderungen an ei-
        nige EU-Länder praktisch unerreichbar hoch sind, dann
        wird die Forschung an Tieren in Drittländer, beispiels-
        weise nach China, abwandern. Damit ist weder den Tie-
        ren noch den in der Forschung beschäftigten Menschen
        gedient.
        Insbesondere in Sachen Tierschutz müssen wir über
        die Parteigrenzen hinweg an einem Strang ziehen. Es
        bringt uns in der Sache nicht weiter, wenn wir uns in
        ideologische Grabenkämpfe verstricken. Auch wenn
        Bündnis 90/Die Grünen sich gerne als die alleinigen
        Fürsprecher der Tiere sehen, möchte ich darauf verwei-
        sen, dass gerade die CDU/CSU-geführte Bundesregie-
        rung den Tierschutz an oberster Stelle sieht. Die folgen-
        den Beispiele zeugen von einer erfolgreichen und
        nachhaltigen Tierschutzpolitik. Mit der klaren Entschei-
        dung, den Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz auf-
        zunehmen, haben wir Parlamentarier eine ganz klare
        Position für den Schutz der Tiere bezogen. Tierschutz in
        Deutschland ist zu einem wichtigen gesellschaftlichen
        Thema geworden. Ich denke, es ist uns allen ein Anlie-
        gen, den Tierschutz voranzubringen. Auch wenn auf
        EU-Ebene nicht immer deutsche Maximalforderungen
        durchzusetzen sind und Kompromisse in Kauf genom-
        men werden müssen, so kommen wir doch Schritt für
        Schritt weiter. Deutschland hat wichtige Positionen im
        Tierschutz, zum Teil auch gegen den Widerstand anderer
        Mitgliedstaaten, einbringen können. Diesen Erfolg ver-
        danken wir dem Verhandlungsgeschick der Parlamenta-
        rier in Brüssel. Sollte Deutschland dem jetzt vorliegen-
        den Kompromissvorschlag nicht zustimmen, würde dies
        bei den anderen EU-Staaten auf völliges Unverständnis
        stoßen und Deutschland in der Frage des Tierschutzes
        isolieren.
        Deutschland hat in der Vergangenheit bereits erheb-
        lich dazu beigetragen, dass auch auf europäischer Ebene
        der Schutz von Tieren und die Forschung in einem aus-
        gewogenen Verhältnis stehen. Es müssen tierethische
        und wirtschaftliche Belange in Einklang gebracht wer-
        den. Deutschland hat sich im Bereich Tierschutz auf EU-
        Ebene für international gültige Mindeststandards einge-
        setzt, wie zum Beispiel bei der Richtlinie zur Haltung
        von Masthühnern. Wir haben uns für eine einheitliche
        europäische Tierschutzkennzeichnung stark gemacht.
        Ein weiteres positives Beispiel für eine europäische Lö-
        sung ist das Einfuhrverbot von Hunde- und Katzenfel-
        len. Die Bekämpfung illegaler Fischerei ist ebenfalls ein
        zentrales Anliegen Deutschlands. Warum sollte man
        Schutzquoten aushandeln, wenn diese dann letztlich
        doch nicht bindend sind und unterlaufen werden? Hier
        bedarf es einer weiteren Kraftanstrengung aller EU-Staa-
        ten, dass diese Praktiken endlich beendet werden. Diese
        Beispiele zeigen, wie wichtig die enge Zusammenarbeit
        der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ist. Tierschutz ist aber
        auch eine globale Aufgabe geworden, und Deutschland
        nimmt seine Verantwortung für Tiere weltweit sehr
        ernst. Die unionsgeführte Bundesregierung hat beispiels-
        weise in der vergangenen Wahlperiode den globalen
        Schutz der Walbestände durch das Verbot des kommer-
        ziellen Walfangs durchgesetzt.
        Wir stehen hier vor der schwierigen Aufgabe, For-
        schung und Tierschutz miteinander in Einklang zu brin-
        gen. Derzeit sind wir leider noch auf tierexperimentelle
        Forschung angewiesen, um Fortschritte in der Medizin
        erzielen zu können. Millionen Menschen verdanken ihr
        Leben und ihre Gesundheit den wissenschaftlichen Er-
        kenntnissen, die durch Tierversuche gewonnen wurden.
        Dies müssen wir uns auch vor Augen halten, wenn wir
        über Tierversuche debattieren. Krankheiten treten übri-
        gens auch parteiübergreifend auf und verschonen nicht
        die eine oder andere Couleur. Eines möchte ich deutlich
        herausstellen: Als Fernziel in der Zukunft streben wir die
        weitestgehende Abschaffung von Tierversuchen an. Um
        dieses Ziel zu erreichen, müssen wir verstärkt die Förde-
        rung und Weiterentwicklung von alternativen Versuchs-
        methoden voranbringen. Dazu ist beispielsweise biologi-
        sche Forschung an Modellorganismen denkbar, um
        Grundlagenerkenntnisse zu gewinnen. Denkbar ist auch
        die Entwicklung von Impfstoffen aus pflanzlicher Pro-
        duktion. Die Zahl der Tierversuche muss so gering wie
        möglich gehalten werden.
        Die Union setzt auf möglichst artgerechte Haltung in
        Bezug auf Zucht, Unterbringung und Pflege sowie auf
        einen sensiblen Umgang mit Versuchstieren. Damit sol-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3303
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        len Leiden und Ängste der Tiere vermieden werden bzw.
        auf ein Minimum reduziert werden. Das ist nicht nur un-
        ter ethischen Gesichtspunkten zwingend notwendig,
        sondern auch eine wichtige Grundvoraussetzung für die
        Qualität tierexperimenteller Forschung. Hervorragende
        Forschungsergebnisse insbesondere in der Humanmedi-
        zin zeigen uns Menschen Wege auf, um mit neuen wirk-
        samen Medikamenten zur Bekämpfung von Krankheiten
        wie Tumorerkrankungen oder Parkinson menschliches
        Leid zu verhindern. Ebenso dienen beispielsweise For-
        schungen im Bereich Gewebezucht einer verbesserten
        medizinischen Versorgung.
        Fazit: Ich plädiere für eine Ablehnung des Antrages
        von Bündnis 90/Die Grünen, damit die Verabschiedung
        der neuen EU-Tierschutzrichtlinie in ihrer Gesamtheit
        nicht gefährdet wird. Wir brauchen dringend die neue
        EU-Tierversuchsrichtlinie, weil damit deutliche Verbes-
        serungen für den Schutz von Versuchstieren in der EU
        erzielt werden. Wir erreichen so ein höheres Schutzni-
        veau, als wenn wir uns auf einzelstaatliche Lösungen
        verlassen.
        Lassen Sie mich noch einen Blick in die Zukunft wer-
        fen. Tierschutz ist ein Bereich mit großer Dynamik. So-
        lange wir noch nicht am Ziel sind, bleibt Tierschutz für
        uns alle eine Daueraufgabe. Die christlich-liberale Ko-
        alition wird sich auch in Zukunft der Herausforderung
        stellen, eine ethisch vertretbare Balance von Forschung
        und Tierschutz zu finden. Dazu wünsche ich mir Ihre
        Unterstützung.
        Heinz Paula (SPD): Wir beraten heute über den
        Kompromissvorschlag zur Richtlinie des Europäischen
        Parlamentes und des Rates zum Schutz der für Versuchs-
        zwecke verwendeten Tiere. Er beruht auf einem Vor-
        schlag der EU-Kommission vom Dezember letzten Jah-
        res. Ungeachtet dessen, dass dieser Kompromisstext von
        EU-Kommission und EU-Parlament bereits abgenickt
        wurde, verdient er aus Sicht eines Tierschützers – und
        ich spreche heute in meiner Funktion als Tierschutzbe-
        auftragter meiner Fraktion – herbe Kritik. Legt man
        beide Vorschläge nebeneinander, merkt man deutlich,
        dass die in Brüssel und Straßburg so zahlreich vertrete-
        nen Lobbyisten ihre Hände im Spiel hatten. Zu viele
        Stellen des ursprünglichen Vorschlages wurden sehr
        deutlich zuungunsten des Tierschutzes verändert. Nicht
        hinnehmbare Punkte sind für mich unter anderem: Die
        Regelung in Art. 2 a des Kompromissvorschlages, wo-
        nach die Mitgliedstaaten nach Inkrafttreten der Richtli-
        nie keine strengeren Maßnahmen mehr erlassen können
        als die in der Richtlinie vorgesehenen, kann ich nicht bil-
        ligen. Das ist anachronistisch. Es darf den Mitgliedstaa-
        ten nicht untersagt werden, den Tierschutz im eigenen
        Lande weiterzuentwickeln. Diese Regelung blockiert
        jeglichen tierschutzrechtlichen und -politischen Fort-
        schritt. So wird Deutschland seiner Vorreiterrolle inner-
        halb der EU nicht gerecht.
        Diese Richtlinie soll Mindeststandards setzen und
        nicht, wie hier offenbar beabsichtigt, Höchststandards
        auf niedrigem Niveau. Daher plädiere ich eindringlich,
        Art. 7 der Entschließung des Europäischen Parlamentes
        noch in die Richtlinie aufzunehmen. Dieser lautet:
        „Durch diese Richtlinie werden die Mitgliedstaaten nicht
        daran gehindert, strengere Maßnahmen anzuwenden
        oder zu beschließen, die auf die Verbesserung des Wohl-
        ergehens und des Schutzes der zu Forschungszwecken
        verwendeten Tiere abzielen.“ Art. 2 a ist damit hinfällig
        und zu streichen.
        Eine ethische Bewertung von Tierversuchen ist im
        Rahmen der vorgeschriebenen Genehmigungsverfahren
        kaum mehr vorgesehen. An zahlreichen Stellen wurde das
        Wörtchen „ethisch“ aus dem Text gestrichen. Mit großer
        Wirkung! Aus der Voraussetzung einer „positiven ethi-
        schen Bewertung“ für die Erteilung einer Genehmigung
        in Art. 35 des ersten KOM-Entwurfs wird ein „positives
        Ergebnis der Projektbeurteilung“ im Kompromissvor-
        schlag. Nach welchen Kriterien diese Projektbeurteilung
        stattfinden soll, bleibt mit dieser Formulierung fraglich.
        Dabei ist eine Betrachtung der moralischen und ethischen
        Aspekte beim Tierschutz dringend geboten. Die Men-
        schen sind sensibilisiert für tierschutzrelevante Themen.
        In der Öffentlichkeit erlangt das Wohlergehen der Tiere
        einen immer höheren Stellenwert. Dies beweisen auch die
        weit über 5 000 E-Mails, die uns in der vergangenen Wo-
        che erreichten. Die Verfasser der E-Mails bitten uns, die
        Verschlechterungen in dem Kompromisstext nicht hinzu-
        nehmen. Erst gestern nahm ich ebenso viele Unterschrif-
        ten entgegen. Eine Aktion besorgter Bürgerinnen und
        Bürger, die sich über die Zukunft des Tierschutzes in
        Deutschland und Europa Gedanken machen. Ich danke
        ihnen für ihr Engagement.
        Ich verweise hier auch auf § 7 unseres Tierschutzge-
        setzes, der da lautet: „Tierversuche dürfen nur durchge-
        führt werden, soweit sie zu einem der folgenden Zwecke
        unerlässlich sind …“ und – so Abs. 3 – „ … wenn die zu
        erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Ver-
        suchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch
        vertretbar sind“. Dies sollte unserer Bundesregierung
        Maßstab und Maxime sein, auch bei den Verhandlungen
        auf EU-Ebene. Hier frage ich mich, warum die Bundes-
        regierung nicht längst die Initiative ergriffen und ent-
        sprechende Veränderungen zum besseren Schutz der
        Tiere angestrebt hat. Wo war bei den Verhandlungen zur
        Tierversuchsrichtlinie unsere Bundesministerin Frau
        Aigner?
        Kleine Textkorrekturen bei dem ursprünglichen Ge-
        setzestext führen auch zu weiteren erstaunlichen Ergeb-
        nissen. Ursprünglich war eine Verpflichtung zur Ver-
        wendung von Alternativmethoden vorgesehen, sofern
        diese vorhanden und validiert sind. Diese Verpflichtung
        wird in dem Kompromissvorschlag alleine durch den
        Zusatz „wo immer dies möglich ist“ ausgehebelt. Ich
        frage mich, wer entscheidet, ob die Verwendung von Al-
        ternativmethoden möglich ist. Die Unterbringung und
        Pflege von Tieren ist ein weiterer Punkt, der korrigiert
        werden muss. Seit 2006 existieren Maßstäbe und Be-
        stimmungen für die Unterbringung und die Pflege von
        Versuchstieren. Diese hat das EU-Versuchstierabkom-
        men damals so festgelegt. Warum sollen wir nun bis
        2017 warten, bis diese auch umgesetzt werden dürfen?
        Der erste Kommissionsentwurf sah hier noch überwie-
        gend eine Frist bis Januar 2012 vor. Es gibt für mich kei-
        3304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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        nen ersichtlichen Grund, warum von diesem Datum ab-
        gewichen werden sollte.
        Und schließlich der wohl strittigste Punkt, der Einsatz
        von nichtmenschlichen Primaten bei Tierversuchen. Ein
        heikles Thema, das weiß ich. Manche Versuche können
        nur an nichtmenschlichen Primaten durchgeführt wer-
        den, da sie uns Menschen in ihrer Lebensfunktion am
        ähnlichsten sind. So können lebensbedrohliche Krank-
        heiten beim Menschen verhindert oder gelindert werden.
        Auf der anderen Seite sind es auch die Tiere, die nach-
        weislich unserem Empfinden am nächsten kommen. Es
        ist davon auszugehen, dass sie ähnlich wie wir Schmerz
        und Leiden empfinden. Daher müssen die Versuche mit
        diesen Tieren auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt
        werden. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission
        sah genau eine solche Beschränkung vor. Der Kompro-
        missvorschlag findet eine Regelung, die einen sehr gro-
        ßen Interpretationsspielraum für eine Genehmigung von
        Ausnahmefällen für Versuche an nichtmenschlichen Pri-
        maten zulässt. So heißt es dort in Art. 8 Abs. 1 b: „Als
        zur Invalidität führender klinischer Zustand für den
        Zweck dieses Artikels gilt die Beeinträchtigung der nor-
        malen physischen oder psychologischen Funktionsfähig-
        keit des Menschen.“ Dies lässt zu viele Spielräume zu.
        Nahezu jeder von uns ist in irgendeiner Weise – zumin-
        dest zeitweise – in seiner physischen Funktionsfähigkeit
        eingeschränkt.
        In vielen Ländern innerhalb der europäischen Union
        existieren nach wie vor Tierschutzstandards, die auf der
        alten EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftli-
        che Zwecke verwendeten Tiere von 1986 basieren. Diese
        liegen weit unter den deutschen Standards und auch weit
        unter den in dem uns nun vorliegenden Kompromissvor-
        schlag festgeschriebenen Standards. Das heißt, der Tier-
        schutzstandard würde durch den vorliegenden Entwurf
        in diesen Ländern verbessert. Sie, sehr verehrte Damen
        und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, fordern die
        Bundesregierung nun auf, dem vorliegenden Richtli-
        nienentwurf nur zuzustimmen, wenn sie Ihre Forderun-
        gen für einen verbesserten und umfassenden Tierschutz
        auf EU-Ebene durchsetzen können. Sie stellen mit dieser
        Forderung das gesamte Projekt, eine – wenn auch nicht
        ausreichende – Verbesserung einer einheitlichen Rege-
        lung zum Schutze der für wissenschaftliche Zwecke ver-
        wendeten Tiere infrage. Der vorliegende Richtlinienent-
        wurf geht immerhin weiter und hebt die derzeit
        geltenden und damit EU-weit gültigen Tierschutzstan-
        dards für einige Mitgliedstaaten erheblich an. Deshalb
        hat sich die SPD-Fraktion in der gestrigen Ausschusssit-
        zung mehrheitlich enthalten.
        Verehrte Bundesministerin Aigner, ich habe noch nie
        so viele Zuschriften erhalten wie zu dem Thema, das wir
        heute hier behandeln. Ich verlange von der Bundesregie-
        rung, dass sie sich für eine Überarbeitung der EU-Richt-
        linie im Sinne eines umfassenden Tierschutzes stark-
        macht. Die Bundesregierung will laut eigener Aussage
        den europäischen Tierschutz an die deutschen Tier-
        schutzstandards angleichen. In Deutschland ist Tier-
        schutz Staatsziel. Ich bitte Sie, Frau Bundesministerin
        Aigner, lösen Sie Ihr Versprechen ein und setzen Sie al-
        les daran, diesen Kompromissvorschlag in Brüssel noch
        einmal inhaltlich zu überarbeiten. Machen Sie ihren Ein-
        fluss geltend! Ich werde Ihr weiteres Vorgehen in dieser
        Angelegenheit und auch in anderen Angelegenheiten des
        Tierschutzes genau beobachten, und ich werde nicht auf-
        hören, auf einen umfassenden Tierschutz in Deutschland
        und auf EU-Ebene zu pochen. Sie werden weiter von mir
        hören!
        Dr. Christel Happach-Kasan (FDP): Der Antrag
        der Grünen trägt die Überschrift: „Europäische Tierver-
        suchsrichtlinie muss ethischem Tierschutz Rechnung
        tragen“. Genau das ist das Ziel der Überarbeitung der ge-
        genwärtig geltenden Tierversuchsrichtlinie. Sie stammt
        aus dem Jahr 1986. Der wissenschaftliche Fortschritt in
        den vergangenen mehr als 20 Jahren macht eine neue
        Bewertung der Notwendigkeit und des Ablaufs von Tier-
        versuchen dringend erforderlich. Der gegenwärtig disku-
        tierte Vorschlag für eine „Richtlinie zum Schutz der für
        wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ erfüllt die
        in der Überschrift des Antrags der Grünen formulierte
        Anforderung.
        Die Wahrung und der Schutz des Lebens ist der
        Grundgedanke unserer Zivilisation. Zum Schutz von
        Mensch und Umwelt wurde im Jahr 2002 auf Initiative
        der FDP-Bundestagsfraktion der Schutz der Tiere als
        Staatsziel in Art. 20 a in das Grundgesetz aufgenommen.
        Diesem Anliegen fühlen wir Liberale uns verpflichtet.
        Die derzeitige Richtlinie entspricht nicht heutigen wis-
        senschaftlichen Standards und genügt nicht unseren ethi-
        schen Vorstellungen. Sie muss deshalb novelliert wer-
        den. Einige Länder haben im nationalen Recht
        wesentlich strengere Standards zur Haltung von Ver-
        suchstieren und zur Genehmigung und Durchführung
        von Tierexperimenten eingeführt.
        Das deutsche Tierschutzrecht beispielsweise zählt zu
        den strengsten in Europa. In einigen Bereichen geht die
        neue Richtlinie gleichwohl über die in Deutschland im
        Tierschutzrecht formulierten Standards hinaus. Bei-
        spielsweise schließt sie die Föten von Säugetieren in ih-
        ren Geltungsbereich ein. Es ist das erklärte Ziel der
        neuen Richtlinie, ein vergleichbares Niveau für die ge-
        samte Europäische Union festzuschreiben.
        Die neue Richtlinie etabliert Standards, die an aktuellen
        wissenschaftlichen Erkenntnissen bezüglich Schmerz-
        empfinden, Stressfaktoren und artgerechten Haltungsbe-
        dingungen orientiert sind. Es wird die in Deutschland be-
        reits angewendete, unabhängige ethische Bewertung
        europaweit eingeführt. Dies stellt grundsätzlich eine Ver-
        besserung des Tierschutzes in Europa dar. Es steht außer
        Frage, dass die Genehmigung und Durchführung von
        Tierversuchen nur nach strengen wissenschaftlichen und
        ethischen Regeln erfolgen darf. Insgesamt ist die neue
        Richtlinie geeignet, um deutlich höhere Tierschutzstan-
        dards als bisher in der gesamten EU umzusetzen.
        Im Sinne einer modernen Tierschutzpolitik ist insbe-
        sondere die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungs-
        methoden für Tierversuche geeignet, Tierversuche über-
        flüssig zu machen. Im Bereich des Testens von
        Kosmetikprodukten ist dies weitgehend gelungen. Wir
        wollen, dass kein Tier unnötig Tests oder Untersuchun-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3305
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        gen ausgesetzt wird. Gleichwohl müssen wir feststellen,
        dass die Zahl der Tierversuche noch immer steigt, ob-
        wohl Alternativmethoden in bestimmten Bereichen Tier-
        versuche ersetzt haben. Im Jahr 2008 ist die Anzahl der
        für Tierversuche und weitere wissenschaftliche Zwecke
        verwendeten Tiere um 3,2 Prozent gestiegen. Der Haupt-
        teil der Tiere wurde zur Erforschung von Erkrankungen
        des Menschen und der Tiere eingesetzt. Ein steigender
        Anteil wurde für gesetzlich vorgeschriebene Versuche
        bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von human-
        oder veterinärmedizinischen Produkten benötigt.
        Die FDP sieht in der Entwicklung von Alternativme-
        thoden eine wichtige Möglichkeit, Tierversuche zu ver-
        meiden, und begrüßt daher ausdrücklich die in der Richt-
        linie verankerte verstärkte Förderung der Entwicklung
        von Alternativ- und Ergänzungsmethoden. Deutschland
        nimmt bei der Erforschung von Alternativmethoden zum
        Tierversuch eine führende Rolle ein. Die Zentralstelle
        zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergän-
        zungsmethoden zum Tierversuch, ZEBET, leistet her-
        vorragende Arbeit. Diese positive Arbeit der ZEBET
        muss weiter genutzt werden und sollte europaweit als
        Vorbild dienen. Eine vielversprechende Möglichkeit, die
        Anzahl von Versuchstieren stark zu reduzieren, bietet die
        Produktion von Impfstoffen mithilfe von gentechnisch
        veränderten Pflanzen. Viele Impfstoffe können bisher
        nur in lebenden Tieren oder durch das Bebrüten von
        Hühnereiern hergestellt werden. Die gegenwärtigen For-
        schungsarbeiten zur Produktion von Impfstoffen in
        transgenen Pflanzen sind sehr ermutigend. Beispielhaft
        sei die Entwicklung von transgenen Erbsen zur Herstel-
        lung eines Impfstoffes gegen eine hochansteckende und
        tödliche Kaninchenkrankheit genannt. Derzeit kann der
        Impfstoff nur in lebenden Kaninchen produziert werden.
        Die neue Methode ermöglicht es, dass kein Kaninchen
        mehr für die Produktion von Impfstoffen gegen diese
        Krankheit leiden muss.
        Es gibt Gebiete der medizinischen Forschung, in de-
        nen auf absehbare Zeit der Verzicht auf Tierversuche
        nicht möglich ist. Immer wenn Funktionen des gesamten
        Organismus erforscht werden sollen, ist das Ausweichen
        auf Ersatzmethoden zumeist nicht möglich. Vor der
        Durchführung klinischer Studien am Menschen im Rah-
        men der biomedizinischen Grundlagenforschung und der
        experimentellen Pharmakologie sind Tierversuche eben-
        falls erforderlich, für die es zurzeit noch keine alternati-
        ven Testverfahren gibt. Zur Erforschung von schwerwie-
        genden menschlichen Leiden wie Multiple Sklerose,
        Alzheimer, Parkinson oder von Tumorerkrankungen und
        zur Entwicklung von Arzneimitteln zur Bekämpfung
        dieser Krankheiten sind Experimente mit Versuchstieren
        häufig die einzige Möglichkeit, um das erforderliche
        Wissen zu gewinnen. Auch die Erforschung von chroni-
        schen Erkrankungen macht Tierversuche sowie die Eta-
        blierung geeigneter Tiermodelle erforderlich.
        Es ist im Interesse des Tierschutzes geboten, die Zahl
        der Tierversuche so gering wie möglich zu halten. Dies
        hat gleichzeitig auch wirtschaftliche Vorteile. Es sollte
        darauf geachtet werden, dass die Vorgaben der Richtlinie
        hinreichend bestimmt sind, sodass in der gesamten Euro-
        päischen Union einheitlich hohe Schutzstandards bei
        Tierversuchen gelten. In diesem Sinne unterstützt die
        FDP auch ausdrücklich die konsequente Anwendung des
        vorgeschlagenen sogenannten 3R-Prinzip, Replace-
        ment, Reduction and Refinement, das heißt die Vermei-
        dung, Verbesserung und Verminderung der Verwendung
        von Versuchstieren.
        Aus Sicht der FDP definiert die neue Tierversuchs-
        richtlinie die Rahmenbedingungen einer ethisch begrün-
        deten und wissenschaftlich orientierten Zulassung von
        Tierversuchen. Das neue Gesetz wird auf europäischer
        Ebene zu einer deutlichen Verbesserung des Tierschut-
        zes führen und dabei bereits bestehende höhere Einzel-
        standards nicht verwässern. Zudem soll die neue Rege-
        lung im Gegensatz zur alten Richtlinie einer
        regelmäßigen wissenschaftlichen Evaluierung unterlie-
        gen. Dadurch ist gewährleistet, dass neue wissenschaftli-
        che Erkenntnisse zeitnah für den Schutz der Tiere ge-
        nutzt werden.
        Alexander Süßmair (DIE LINKE): Die erste euro-
        päische Tierschutzrichtlinie sollte überarbeitet werden,
        und dies ist auch nötig; denn sie stammt aus dem Jahr
        1986. Ein Entwurf dazu lag im November 2008 vor.
        Kommission, Rat und Europäisches Parlament haben
        diesen Entwurf allerdings in den letzten Monaten massiv
        verschlechtert. Es ist daher völlig richtig, zu fordern, den
        jetzt vorliegenden Entwurf erneut zu überarbeiten und
        all das wieder aufzunehmen, was den ursprünglichen
        Entwurf auszeichnete. Was nun vorliegt, das brauchen
        wir nicht, eine Richtlinie, die dem Tierschutz aus heuti-
        ger Sicht nicht genügt, die haben wir bereits. Sie ist fast
        25 Jahre alt. Unverzichtbar im Sinne eines europäischen
        Tierschutzes, der diesen Namen verdient hat, und so
        stand es ursprünglich auch drin, ist die Beteiligung einer
        Ethik-Kommission an Projektbewilligungen von Tier-
        versuchen. Für die Linke muss der Verbrauch von Tieren
        für Tierversuche – und es handelt sich hier um das Ver-
        brauchen im wahrsten Sinne des Wortes – sowohl wis-
        senschaftlich gut begründet als auch auf das unbedingt
        nötige Maß reduziert werden.
        Generell sind Tierversuche nach ihrer ethischen Ver-
        tretbarkeit zu beurteilen. Dabei geht es nicht nur immer
        um die Beurteilung des Versuchs an sich. Auch die Hal-
        tung und notwendige Konditionierung von Versuchstie-
        ren muss in die Beurteilung nach ethischen Gesichts-
        punkten einbezogen werden. Unverzichtbar sind
        einheitliche Standards zu Qualifizierung des Personals,
        welches Tierversuche durchführen darf, und die Be-
        schleunigung von Verfahren zur Anerkennung von Al-
        ternativen zu Tierversuchen. Die Entwicklung von Alter-
        nativmethoden darf nicht behindert werden. Das und
        weitere Forderungen, die ich in der Kürze der Zeit leider
        nicht alle benennen kann, wären für uns effektive Maß-
        nahmen, um Tierschutz zu gewährleisten.
        Doch es geht ja um noch viel Grundsätzlicheres bei
        dem, was alles nicht geht an diesem Richtlinienentwurf:
        Die eklatante Verletzung des Subsidiaritätsprinzips, das
        in Art. 5 des EU-Vertrages festgelegt ist, kann von uns in
        keiner Weise mitgetragen werden. Auf diese Weise soll
        ein dauerhaft niedriges Tierschutzniveau zementiert
        3306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
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        werden, das in den einzelnen Mitgliedstaaten dann auch
        in Zukunft nicht mehr angehoben werden kann. Das ist
        undemokratischer Zentralismus zum Nachteil der Tiere.
        Ich wundere mich doch sehr, meine Damen und Her-
        ren von der CDU/CSU, dass die Initiative, das Subsidia-
        ritätsprinzip auszuhöhlen, ausgerechnet von Ihnen
        kommt. Die Gralshüter des Föderalismus und der christ-
        lichen Soziallehre sind offensichtlich auf den Hund ge-
        kommen. Aber vom Hund wollen Sie ja auch nichts wis-
        sen; denn Sie tragen damit die besseren Standards beim
        Tierschutz in Deutschland zu Grabe. Nach Art. 20 a des
        Grundgesetzes aber hat Tierschutz, hat die Bewahrung
        unserer natürlichen Lebensgrundlagen nichts Geringeres
        als Verfassungsrang. Das erfordert in Deutschland gege-
        benenfalls ein deutlich höheres Engagement als in ande-
        ren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die dem
        Tierschutz diese hervorgehobene Stellung nicht einge-
        räumt haben. Doch nicht nur unser Grundgesetz, auch
        der Lissabon-Vertrag unterstreicht die Bedeutung des
        Tierschutzes in Europa. Vor diesem Hintergrund wirkt
        der jetzt vorliegende Entwurf umso unverständlicher.
        Haben Sie dem Lissabon-Vertrag zugestimmt? Hat
        dieses Hohe Haus den Tierschutz vor nunmehr kapp acht
        Jahren zum Staatsziel erhoben, um diesen Schritt nun
        per Gesetz auf EU-Ebene rückgängig zu machen? Einem
        solchen Verfassungsbruch werden wir nicht zustimmen.
        Daher wird meine Fraktion den Antrag der Grünen un-
        terstützen.
        Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN): In der EU leiden jährlich rund zwölf Millio-
        nen Tiere in Tierversuchen, Tendenz steigend. Alleine in
        Deutschland wurden im Jahr 2008 2 692 890 Wirbeltiere
        zu Versuchszwecken verwendet. Um das Leiden der
        Tiere so weit wie möglich zu begrenzen, brauchen wir
        gute Regelungen, die dem ethischen Tierschutz Rech-
        nung tragen. Aber genau das leistet die nun vorliegende
        EU-Tierversuchsrichtlinie nicht. Der jetzt vorliegende
        Entwurf der EU-Tierversuchsrichtlinie, der im Dezem-
        ber 2009 von EU-Kommission, EU-Parlament und Mi-
        nisterrat abschließend verhandelt wurde, hat erhebliche
        Mängel. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden
        wesentliche Punkte des ursprünglichen Richtlinienent-
        wurfs gestrichen. Wir hatten es begrüßt, dass die EU-
        Kommission im November 2008 einen Entwurf zu einer
        neuen Tierversuchsrichtlinie vorlegte, um endlich bes-
        sere Tierschutzstandards bei Tierversuchen zu schaffen
        und die stark veraltete Richtlinie von 1986 zu ersetzen.
        Doch was jetzt vom Kommissionsentwurf übrig geblie-
        ben ist, kann und sollte unsere Zustimmung nicht finden.
        Besonders gravierend ist, dass es den EU-Mitglied-
        staaten nach Inkrafttreten der Richtlinie verwehrt wer-
        den soll, über die Vorschriften der Richtlinie hinauszu-
        gehen und zukünftig höhere nationale Tierschutz-
        standards einzuführen. Dies besagt der neu in die Richt-
        linie eingefügte Art. 2 A. Diese Vorkehrung würde über
        bislang übliche und zur Sicherstellung der ordnungsge-
        mäßen Funktionsweise des Binnenmarktes nötige Min-
        destharmonisierungen deutlich hinausgehen. Weitere
        Vorkehrungen und Beschränkungen, die einen umfassen-
        den Schutz von Versuchstieren zum Ziel haben, könnten
        in Zukunft auf nationaler Ebene nicht mehr getroffen
        werden. Damit wären dem deutschen Parlament auf
        lange Zeit die Hände gebunden. Das ist inakzeptabel.
        Die Festlegung auf niedrigstem Niveau widerspricht
        nicht nur dem im Grundgesetz der Bundesrepublik
        Deutschland festgelegten Staatsziel „Tierschutz“, son-
        dern auch in eklatanter Weise dem Subsidiaritätsprinzip.
        Leider wurde erst auf Druck von Bündnis 90/Die Grünen
        die EU-Tierversuchsrichtlinie im Bundestag diskutiert.
        Wir fordern die Bundesregierung in unserem Antrag
        „Europäische Tierversuchsrichtlinie muss ethischem
        Tierschutz Rechnung tragen“ auf, sich auf europäischer
        Ebene dafür einzusetzen, dass der Richtlinienentwurf
        überarbeitet wird – im Sinne eines umfassenderen Schut-
        zes der zu Versuchszwecken verwendeten Tiere als auch
        in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip. Zumindest ei-
        nige wesentliche Punkte müssen wieder in die Richtlinie
        aufgenommen werden. Dazu zählt die Wiederaufnahme
        einer ethischen Bewertung von Tierversuchen im Ge-
        nehmigungsverfahren. Dies war eines der zentralen
        Ziele des Richtlinienentwurfs der EU-Kommission,
        wurde nun aber nahezu vollständig gestrichen. Doch die
        ethische Bewertung ist unverzichtbar, wenn man Tier-
        schutz wirklich ernst nimmt und grausame, unnötige
        Tierversuche vermeiden will. Wir fordern, dass Versuche
        unter Beteiligung einer Ethik-Kommission darauf zu
        prüfen sind, ob sie unerlässlich und angesichts der zu er-
        wartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Ver-
        suchstiere im Hinblick auf den Versuchszweck ethisch
        vertretbar sind; der verpflichtende Einsatz von Alterna-
        tivmethoden zu Tierversuchen, sobald diese zuverlässig
        zur Verfügung stehen; eine Beschleunigung des Verfah-
        rens zur Anerkennung von Alternativmethoden unter
        Beibehaltung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards
        bei vorgeschriebenen Versuchen, um den Verzicht auf
        Versuche an Tieren nicht unnötig zu behindern; ein aus-
        nahmsloses Verbot von Verfahren, die mit schweren, vo-
        raussichtlich länger anhaltenden Schmerzen, Leiden
        oder Ängsten der Tiere einhergehen; die Qualifizierung
        der Versuchsdurchführenden nach einheitlichen Maßstä-
        ben und dass von den Pflege- und Unterbringungsstan-
        dards in keinem Fall zulasten der Versuchstiere abgewi-
        chen werden darf.
        Außerdem darf es Deutschland auch nach Inkrafttre-
        ten der Richtlinie nicht verwehrt werden, bessere, über
        die Richtlinie hinausgehende höhere Tierschutzstan-
        dards einzuführen. Es ist absolut inakzeptabel, dass
        keine Verbesserungen des Tierschutzes auf nationalstaat-
        licher Ebene mehr möglich sein sollen. Eine Harmoni-
        sierung befürworten wir zwar, auch um den Tierschutz-
        standard in anderen EU-Ländern anzuheben. Ein
        Abweichungsrecht zum Besseren muss aber immer mög-
        lich sein. Der Bundestag darf einer solchen Selbstent-
        machtung nicht zustimmen. Durch die Richtlinie wird
        für lange Zeit festgelegt, unter welchen Voraussetzungen
        Tierversuche in Europa durchgeführt werden dürfen.
        Das Wohlergehen bzw. das Leid von Millionen von Tie-
        ren ist also von dieser Richtlinie abhängig.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 34. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010 3307
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        Doch die Bundesregierung und die sie tragenden Frak-
        tionen von CDU/CSU und FDP lässt das kalt. Sie zeigen
        keinerlei Engagement für den Tierschutz. Vielmehr hat
        sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen sogar
        für Verschlechterungen eingesetzt und sich zum Beispiel
        für erleichterte Genehmigungen für Versuche an Men-
        schenaffen und gegen ein Verbot von Versuchen mit
        schweren, lang anhaltenden Schmerzen ausgesprochen.
        Es ist enttäuschend, dass die SPD selbst in der Oppo-
        sition nicht die Kraft findet, ihre Stimme für den Tier-
        schutz zu erheben.
        Wir Grünen werden uns trotz der heutigen Ablehnung
        unseres Antrages weiterhin dafür einsetzen, dass die
        Rechte und der Schutz der Tiere nicht auf der Strecke
        bleiben.
        34. Sitzung
        Berlin, Donnerstag, den 25. März 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13