Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3067
(A) (C)
(D)(B)
(Haushaltsgesetz 2010) (32. Sitzung, Tagesord-
nungspunkt II)
wie durch die Ausgestaltung weiterer Parameter Be- und
Entlastungen einzelner Einkommensgruppen gegenüber
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an der 122. Jahreskonferenz der Interparlamenta-
rischen Union
Anlage 2
Erklärung
des Abgeordneten Marco Bülow (SPD) zur na-
mentlichen Abstimmung über den Entwurf ei-
nes Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bernschneider, Florian FDP 24.03.2010
Bockhahn, Steffen DIE LINKE 24.03.2010
Burchardt, Ulla SPD 24.03.2010
Dr. Danckert, Peter SPD 24.03.2010
Erdel, Rainer FDP 24.03.2010
Gabriel, Sigmar SPD 24.03.2010
Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.03.2010
Götz, Peter CDU/CSU 24.03.2010
Golze, Diana DIE LINKE 24.03.2010
Gottschalck, Ulrike SPD 24.03.2010
Groth, Annette DIE LINKE 24.03.2010
Hempelmann, Rolf SPD 24.03.2010
Keul, Katja BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
24.03.2010
Dr. Lehmer, Max CDU/CSU 24.03.2010
Dr. Luther, Michael CDU/CSU 24.03.2010
Pflug, Johannes SPD 24.03.2010
Roth (Esslingen), Karin SPD 24.03.2010
Dr. Steffel, Frank CDU/CSU 24.03.2010
Ulrich, Alexander DIE LINKE 24.03.2010*
Werner, Katrin DIE LINKE 24.03.2010
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 24.03.2010
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Ich habe versehentlich mit Ja gestimmt.
Mein Votum lautet Nein.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Martina Bunge (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 3):
Kann die Bundesregierung definitiv dementieren, dass im
Bundesministerium für Gesundheit mit dem Wissen des Bun-
desministers Dr. Philipp Rösler oder der Staatssekretäre Pläne
für eine Gesundheitsprämie von 29 Euro erarbeitet wurden,
und welche Höhe soll die vom Bundesminister Dr. Philipp
Rösler im Deutschlandfunk am 18. März 2010 erwähnte Teil-
prämie haben?
Zum ersten Teil der Frage: Ja.
Zum zweiten Teil der Frage: Herr Bundesgesund-
heitsminister Rösler hat mehrfach darauf hingewiesen,
dass kein radikaler Umbau des Finanzierungssystems
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geplant
ist, sondern der Übergang zu einkommensunabhängigen
Prämien in Teilschritten erfolgen wird. Mit den weiteren
Einzelheiten dieser schrittweisen Einführung wird sich
die Regierungskommission, die am 17. März 2010 mit
der konstituierenden Sitzung ihre Arbeit aufgenommen
hat, in den kommenden Monaten befassen. Hier sind ent-
sprechende Ergebnisse abzuwarten.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 4):
Unter welchen Voraussetzungen würde die Einführung ei-
ner vollen Kopfpauschale nicht zu einer Erhöhung der Netto-
gehälter bei den Beziehern höherer und hoher Einkommen in
der gesetzlichen Krankenversicherung führen, und welche
konkreten Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung,
einer finanziellen Entlastung der Bezieher höherer und hoher
Einkommen durch eine Kopfpauschale entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit im Rahmen
der Regierungskommission entsprechend den Vorgaben
des Koalitionsvertrags Vorschläge zur schrittweisen
Überführung des bestehenden Finanzierungssystems der
GKV in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, re-
gionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkom-
mensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen mit sozialem
Ausgleich. Die Verteilungswirkungen hängen dabei von
der Ausgestaltung wichtiger Steuerungsparameter ab,
über deren konkrete Festlegungen derzeit noch keine
Entscheidungen getroffen wurden. Grundsätzlich dürfte
es aber unstrittig sein, dass mit Prämienmodellen in der
Zusammenwirkung von Prämie und Sozialausgleich so-
3068 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
dem Status Quo zielgenau und transparent gesteuert wer-
den können.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Fragen 10 und 11):
Welche deutschen Häfen sind im Einzelnen für die Ab-
wicklung von Transporten plutoniumhaltiger Mischoxid-
Brennelemente bzw. von Uran-Brennelementen ausgelegt?
Welche Unterschiede in Auflagen und Sicherheitsbestim-
mungen gibt es bei der Widmung eines deutschen Hafens für
die Abwicklung eines Transports von Mischoxid-Brennele-
menten gegenüber der Widmung eines Hafens für Transporte
von Uran-Brennelementen?
Grundsätzlich sind alle Häfen, die über geeignete
technische Einrichtungen für den Umschlag von frischen
Brennelementen verfügen, für solche Transporte geeig-
net.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 14):
Wie haben sich die CO2-Emissionen bei neu zugelassenen
Autos in diesem Jahr entwickelt?
Die durchschnittlichen CO2-Emissionen neu zugelas-
sener Fahrzeuge sind weiterhin reduziert worden.
Von 2008 zu 2009 ist ein Rückgang der Emissionen
aller Pkw von 164,87 g CO2/km auf 154,07 g CO2/km,
das heißt von 6,6 Prozent, davon minus 7,3 Prozent bei
Benzinfahrzeugen und minus 4,2 Prozent bei Dieselfahr-
zeugen, zu verzeichnen. Für 2010 liegen noch keine Da-
ten vor.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Thomas Lutze (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 15):
Kann die Bundesregierung für das Mitglied des Aufsichts-
rates der Deutschen Bahn AG, DB AG, den Staatssekretär im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Klaus-Dieter Scheurle, Interessenkonflikte bezüglich seiner
bis 2008 ausgeübten Tätigkeit als Managing Director bei der
Großbank Credit Suisse, wo er 2007 die Aufgabe hatte, diese
Bank an der Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG zu be-
teiligen, ausschließen?
Ja, ein Interessenkonflikt ist nicht ersichtlich.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Thomas Lutze (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 16):
Worin besteht im Fall des Dr. Heinrich Weiss die Quali-
fikation, im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG das öffent-
liche Interesse zu vertreten, und besteht nicht vielmehr ein In-
teressenkonflikt zu seinen Tätigkeiten als Geschäftsführer des
Maschinenbauers SMS, eines Unternehmens, das Großkunde
der DB-Tochter Schenker ist, und als Mitglied im Verwal-
tungsrat des Bahnherstellers Bombardier Transportation?
Herr Weiss ist aus Sicht der Bundesregierung ein aus-
gewiesener Experte mit hoher fachlicher Kompetenz.
Die Bundesregierung geht von der Unabhängigkeit von
Herrn Weiss aus. Die Möglichkeit von Interessenkon-
flikten ist in jedem Einzelfall vom Aufsichtsratsmitglied
selbst zu prüfen und anzuzeigen. Sollte bei einer Auf-
sichtsratsentscheidung eine Interessenkollision auftre-
ten, so hat der Mandatsträger die Pflicht, darauf hinzu-
weisen, und darf bei der Entscheidung nicht mitwirken.
Anlage 9
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen des Abgeordneten Dr. Matthias Miersch (SPD)
(Drucksache 17/1107, Fragen 35 und 36):
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass der poli-
tische Stellenwert von künftigen Kabinettsentscheidungen
bzw. Vereinbarungen der Bundesregierung analog zu der über
den Atomkonsens mit Folgewirkungen für Dritte nicht darun-
ter leidet, dass die Inhalte der Vereinbarung zum Atomkon-
sens aus dem Jahr 2000 trotz bereits eingetretener Folgewir-
kungen für Dritte geändert werden sollen?
Wie kann die Bundesregierung sicherstellen, dass der öko-
nomische Stellenwert von künftigen Kabinettsentscheidungen
bzw. Vereinbarungen der Bundesregierung analog zu der über
den Atomkonsens mit Folgewirkungen für Dritte nicht darun-
ter leidet, dass die Inhalte der Vereinbarung zum Atomkon-
sens aus dem Jahr 2000 trotz bereits eingetretener Folgewir-
kungen für Dritte geändert werden sollen?
Die Bundesregierung hat die Kernenergievereinba-
rung vom 11. Juni 2001 von Anfang an als eine rechtlich
nicht verbindliche politische Vereinbarung im Sinne ei-
nes Gentlemen Agreement eingestuft. Die Umsetzung
der Vereinbarung erfolgte insbesondere durch eine Än-
derung des Atomgesetzes, die 2002 in Kraft getreten ist.
Wie jedes andere Gesetz kann auch das Atomgesetz ge-
ändert werden. Der verfassungsrechtliche Grundsatz des
Vertrauensschutzes betrifft – unter bestimmten Voraus-
setzungen – ausschließlich Gesetze mit rückwirkenden
Regelungen.
Anlage 10
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die
Fragen der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Fragen 37
und 38):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3069
(A) (C)
(D)(B)
Welche Personen nahmen an dem Ressortgespräch zur
Schachtanlage Asse II teil, das am 10. Oktober 1995 vonsei-
ten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung,
BMBF, und des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, auf Leitungsebene statt-
fand – bitte alle Teilnehmer und Gesprächsort angeben –, und
insbesondere wer waren jeweils die ranghöchsten Teilnehmer
seitens des BMBF, des BMU und gegebenenfalls auch seitens
des Bundeskanzleramtes?
Welche wesentlichen Entscheidungen wurden bei dem
BMBF-BMU-Ressortgespräch zur Schachtanlage Asse II am
10. Oktober 1995 getroffen, und welche konkreten Asse-spe-
zifischen Gegebenheiten wie beispielsweise Laugenzuflüsse
wurden dabei laut Aktenlage berücksichtigt?
Zu Frage 37:
Das Ressortgespräch zwischen dem BMBF und dem
BMU am 10. Oktober fand auf Staatssekretärsebene
statt. Die Staatssekretäre wurden durch die fachlich zu-
ständigen Mitarbeiter begleitet. Das Bundeskanzleramt
war auf diesem Ressortgespräch nicht vertreten. Das Ge-
spräch fand beim BMBF statt.
Zu Frage 38:
In dem Ressortgespräch zwischen dem BMBF und
dem BMU am 10. Oktober 1995 wurde vereinbart, den
Betreiber Schachtanlage Asse (GSF) zu veranlassen, zü-
gig die Erarbeitung eines Konzeptes zur Schließung der
Schachtanlage Asse zu veranlassen. Für die anstehenden
Aufgaben zur Erarbeitung des Schließungskonzeptes
sollte eine Vereinbarung zur Betriebsbesorgung zwi-
schen der Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb
von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) und der GSF
geschlossen werden.
Die Erstellung eines Abschlussbetriebsplans sollte
nach Ansicht der beiden Ressorts unter besonderer Be-
rücksichtigung der Asse-spezifischen Gegebenheiten er-
folgen. Explizit sind hierbei die eingelagerten radioakti-
ven Abfälle sowie die Beherrschung der Laugenzuflüsse
genannt. Weiterhin herrschte Einigkeit zwischen den Res-
sorts, dass das Schließungsverfahren für die Asse nach
Bergrecht durchzuführen sei, da die Asse kein Endlager
nach § 9 a AtG sei.
Anlage 11
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fragen
der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Fragen 39 und 40):
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung des Bundes-
ministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
Dr. Norbert Röttgen, zu, dass bis 2050 annähernd eine Voll-
versorgung mit erneuerbaren Energien angestrebt werden soll,
und, wenn ja, werden die Annahmen zum Ausbau der erneu-
erbaren Energien zum Beispiel in den Leitszenarien des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit für 2020 nach oben angepasst?
Stimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29./30. Ok-
tober 2009, die Treibhausgasemissionen für die EU bis 2050
um 80 bis 95 Prozent zu reduzieren – das heißt, da ein Ein-
wohner Deutschlands im Vergleich mit Einwohnern anderer
EU-Mitgliedstaaten etwa im oberen Drittel der Treibhausgas-
emissionen liegt, müsste Deutschland seine Treibhausgas-
emissionen bis 2050 um mindestens 90 Prozent unter das Ni-
veau von 1990 senken –, der Aussage zu, dass sowohl die
bisherigen Erneuerbaren-Ziele der Bundesregierung als auch
die Entwicklung der erneuerbaren Energien in bislang von der
Bundesregierung vorgelegten Szenarien zum Ausbau der er-
neuerbaren Energien mittel- und langfristig nicht ausreichen,
um die oben genannten Klimaziele zu erreichen?
Zu Frage 39:
Die Bundesregierung will den Weg in das regenera-
tive Zeitalter einschlagen. Ziel ist, dass die erneuerbaren
Energien den Hauptanteil an der Energieversorgung
übernehmen. Noch in diesem Jahr wird die Bundesregie-
rung im Rahmen des Energiekonzepts untersuchen, wie
der Weg dahin am besten gestaltet werden kann. Bei der
Aktualisierung der im Auftrag des Bundesumweltminis-
teriums erstellten Leitstudie zum Ausbau der erneuerba-
ren Energien wird auf Kompatibilität mit den Eckpunk-
ten des Energiekonzepts geachtet.
Zu Frage 40:
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Energie-
konzept. Grundlage dafür werden Szenarien sein, die sich
an der Zielsetzung orientieren, bis zum Jahr 2050 die
Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent unter
das Niveau von 1990 zu senken. Auf der Grundlage der
Szenarien wird über Maßnahmen zur Zielerreichung ent-
schieden, unter anderem auch über die Ausbauziele im
Bereich der erneuerbaren Energien. Detailliertere Unter-
suchungen der erneuerbaren Energien, wie die Aktuali-
sierung der Leitstudie zum Ausbau der erneuerbaren
Energien im Auftrag des Bundesumweltministeriums,
werden dies berücksichtigen.
Anlage 12
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 41):
Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Forschungsausga-
ben für erneuerbare Energien an dem gesamten Aufwuchs der
Forschungsausgaben im Bundeshaushalt 2010, und wie hoch
sind die im Einzelplan 16 vorgesehenen Forschungsausgaben
für die Fotovoltaik – Summe aus Investitionen und Zuschüs-
sen – im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009?
Wie bereits auf die schriftliche Frage Nr. 327 vom
26. Februar 2010 geantwortet, sind für die Förderung
von Forschungsmaßnahmen der Bundesregierung für
den Bereich erneuerbare Energien im Bundeshaushalt
2010 Ausgaben in Höhe von insgesamt 239,56 Millio-
nen Euro vorgesehen.
Die Forschungsausgaben für die Photovoltaik betru-
gen im Haushaltsjahr 2009 32,9 Millionen Euro. Für das
Haushaltsjahr 2010 sind 28,0 Millionen Euro vorgese-
hen. Die Aufteilung der Mittel ist unverbindlich. Nach
derzeitiger Planung ist aber davon auszugehen, dass das
Vorjahresniveau überschritten wird. Da die Förderung
als Zuwendung gewährt wird, die qualifizierte Anträge
3070 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
voraussetzt, ist eine konkrete Vorhersage für das Haus-
haltsjahr 2010 nicht möglich.
Anlage 13
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 42):
Wie viele Anträge auf Förderung nach dem Marktanreiz-
programm – bitte genaues Fördervolumen angeben – liegen
derzeit beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
vor – bitte aufschlüsseln nach dem Restkontingent aus 2009
und den neuen Anträgen seit Jahresbeginn 2010 –, und wann
wird das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit die Aufhebung der gerade beschlossenen
Haushaltssperre für das MAP beantragen müssen, um eine
vorzeitige Erschöpfung der Mittel mit dem damit verbunde-
nen Markteinbruch für regenerative Heizungssysteme zu ver-
meiden?
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) liegen derzeit insgesamt 44 480 noch zu beschei-
dende Anträge auf Förderung in einem Fördervolumen
von 86,2 Millionen Euro vor. Davon wurden 22 340 An-
träge mit einem Fördervolumen von 47,5 Millionen Euro
im Jahr 2009 und 22 140 Anträge in einem Fördervolu-
men von 38,7 Millionen Euro im Jahr 2010 gestellt. Die
qualifizierte Haushaltsperre wurde aufgrund unsicherer
Einnahmeerwartung bei den mit 815 Millionen Euro ver-
anschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Emis-
sionszertifikaten ausgebracht. Die Aufhebung der Sperre
kann dann beantragt werden, wenn die Entwicklung der
Einnahmen eine entsprechende Einnahmehöhe für das
Jahr 2010 erwarten lässt. Hierfür lässt sich ein Zeitpunkt
noch nicht angeben.
Anlage 14
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 43):
Was unternimmt die Bundesregierung gegen die wach-
sende Planungsunsicherheit in der KWK-Branche – KWK:
Kraft-Wärme-Kopplung – aufgrund der Haushaltssperre im
Marktanreizprogramm und mit den dadurch zu rechnenden
Kürzungsplänen des erfolgreichen Impulsprogramms zur För-
derung von Mini-KWK-Anlagen?
Die Nationale Klimaschutzinitiative unterstützt aus
Mitteln des MAP-Titels verschiedene klimaschützende
Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressour-
ceneffizienz, unter anderen auch Mini-KWK-Anlagen.
Mit den bereits bewilligten Anträgen wird das zugeteilte
Budget für das Impulsprogramm zur Förderung von
Mini-KWK-Anlagen der Nationalen Klimaschutzinitia-
tive des BMU für das Jahr 2010 voll ausgeschöpft. Eine
Umschichtung des Budgets zulasten anderer Maßnahmen
der Nationalen Klimaschutzinitiative oder des MAP ist
nicht vorgesehen, sodass für weitere Bewilligungen oder
Verlängerungen von Bewilligungszeiträumen keine Mit-
tel zur Verfügung stehen. Generell werden Mini-KWK-
Anlagen aber auch von der Förderung nach dem Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz begünstigt.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 44):
Was wird die Bundesregierung konkret gegen die Un-
gleichverteilung von Bildungschancen und -möglichkeiten bei
Kindern mit Migrationshintergrund unternehmen?
Von Bildungsarmut sind Kinder und Jugendliche mit
Migrationshintergrund besonders stark betroffen. Heute
haben bei den Kindern unter fünf Jahren bereits 33 Pro-
zent einen Migrationshintergrund. Aufgrund der demo-
grafischen Entwicklung wird dieser Anteil in den kom-
menden Jahren weiter ansteigen. Deshalb stehen Kinder
und Jugendliche mit Migrationshintergrund in besonde-
rer Weise im Fokus der Anstrengungen, die die Bundes-
regierung zur Bekämpfung von Bildungsarmut und zur
Herstellung von mehr Bildungsgerechtigkeit unter-
nimmt. Durch Bildung Aufstiegs- und Teilhabechancen
zu eröffnen – dieses Ziel hat für die Bundesregierung
höchste Priorität. Der Bund erhöht deshalb seine Ausga-
ben für Bildung und Forschung bis 2013 um insgesamt
12 Milliarden Euro. Der Zusammenhang von Bildungs-
herkunft und Bildungserfolg muss so früh wie möglich
aufgebrochen werden. Am besten gelingt dies durch lo-
kale Initiativen, die mit den örtlichen Gegebenheiten
vertraut sind und die Stärken und Schwächen aller Schü-
lerinnen und Schüler kennen. Die Bundesregierung will
deshalb lokale Bildungsbündnisse an Grundschulen un-
terstützen, die es an vielen Orten bereits gibt und die
häufig aus Schulfördervereinen heraus entstanden sind,
in denen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zusammenar-
beiten. Solche Bündnisse leisten soziale und pädagogi-
sche Arbeit. Sie initiieren neue Formen der Zusammen-
arbeit von Schulen, Eltern und gemeindlichem Umfeld,
zum Beispiel durch Dolmetscherdienste gerade auch in
die Gruppen von Eltern hinein, die in anderen Kulturen
verwurzelt sind. Die Arbeit solcher Bündnisse wird der
Bund in dieser Legislaturperiode mit insgesamt einer
Milliarde Euro unterstützen.
Die Bundesregierung fördert im Übrigen die Integra-
tion von Migrantinnen und Migranten in Bildungspro-
zessen bedarfsspezifisch in vielfältiger Weise, zum Bei-
spiel durch Beratungs- und Unterstützungsangebote für
Jugendliche mit Migrationshintergrund vor, während
und nach ihrer Ausbildung. An über 400 Standorten im
ganzen Bundesgebiet bieten Jugendmigrationsdienste
für junge Migrantinnen und Migranten bis zum 27. Le-
bensjahr fachkundige und individuelle Hilfestellung am
Übergang von der Schule in den Beruf an, beraten Eltern
und kooperieren in örtlichen Netzwerken mit weiteren
Akteuren.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration unterstützt seit Mai 2008 mit
der „Aktion zusammen wachsen“ Projekte für Bildungs-
und Ausbildungspatenschaften. Patinnen und Paten för-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3071
(A) (C)
(D)(B)
dern mit ihrem bürgerschaftlichen Engagement Kinder
und Jugendliche mit Migrationshintergrund zum Bei-
spiel beim Erlernen der deutschen Sprache oder beim
Übergang in die Ausbildung.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Fragen 45 und 46):
In welche Delegationen und aus welchen Gründen wurde
der Unternehmer Dr. Cornelius Boersch, mit dem Dr. Guido
Westerwelle im Jahr 2009 das Buch Summa summarum von
Politik und Wirtschaft herausgegeben hat, bei Reisen des
Bundesministers des Auswärtigen seit dessen Amtsantritt ein-
geladen?
Wer hat Dr. Cornelius Boersch für diese Delegation vorge-
schlagen, und wie wurde dieser Vorschlag jeweils begründet?
Zu Frage 45:
Herr Dr. Cornelius Boersch hat den Bundesaußen-
minister als Mitglied der Wirtschaftsdelegation auf zwei
Auslandsreisen begleitet. Es handelt sich hierbei um a)
die Reise Türkei/Saudi Arabien/Katar/Vereinigte Arabi-
sche Emirate/Jemen und um b) die Reise Estland/Japan/
China. Grundlage für die Mitreise innerhalb einer Wirt-
schaftsdelegation sind jeweils die fachliche Expertise
und regionale Interessen.
Zu Frage 46:
Die Auswahl der mitreisenden Gäste wird nach einem
eingespielten Verfahren, das im Auswärtigen Amt seit
längerem üblich ist, entschieden. Die Abteilung für
Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung hat die Auf-
gabe, Vorschläge für die Teilnahme an der Wirtschafts-
delegation vorzubereiten. Dazu werden unter anderem
die Deutschen Botschaften in den besuchten Ländern
eingebunden. Zudem werden die jeweiligen Wirtschafts-
verbände angesprochen und ebenfalls um Vorschläge ge-
beten. Gleichzeitig nutzt das Auswärtige Amt natürlich
auch eigene Kenntnisse von Unternehmen, die sich im
Bereich der Außenwirtschaft besonders engagieren. Da-
rüber hinaus gibt es eine Reihe von Initiativbewerbun-
gen aus der Wirtschaft.
Es gibt also eine ganze Reihe von Quellen, die Grund-
lage für eine solche Vorschlagsliste sein können. Diese
wird von dem zuständigen Fachreferat erstellt. Sie wird
im Auswärtigen Amt mit anderen beteiligten Referaten
abgestimmt, dann wird die Wirtschaftsdelegationsliste
vorgelegt. Die Entscheidungsgrundlage für die Mitreise
innerhalb einer Wirtschaftsdelegation sind jeweils die
fachliche Expertise und regionale Interessen.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1107, Frage 47):
In welchem Zusammenhang steht dabei die Teilnahme des
Geschäftsführers des Kernenergieunternehmens Areva NP,
Ulrich Gräber, an der Delegation des Bundesministers des
Auswärtigen bei dessen Lateinamerikareise im März 2010?
Die Mitreise von Herrn Gräber im Rahmen der Wirt-
schaftsdelegation steht nicht im Zusammenhang mit ei-
ner Zusage von Hermesbürgschaften.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 48):
Aus welchen Gründen wurde die Künstlerin und das Bon-
ner FDP-Mitglied, Nurten Schlinkert, in die Delegation des
Bundesministers des Auswärtigen bei seiner Reise in die Tür-
kei im Januar 2010 eingeladen, und wer hat sie für die Teil-
nahme vorgeschlagen (Financial Times Deutschland vom
12. März 2010)?
Die Auswahl der mitreisenden Gäste wird nach einem
eingespielten Verfahren, das im Auswärtigen Amt seit
längerem üblich ist, entschieden.
Das gilt auch für Sondergäste aus den Bereichen Kul-
tur oder Sport, die seit Jahren zur Begleitung eingeladen
werden.
Dies galt auch für Frau Nurten Schlinkert beim Be-
such in der Türkei.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Fragen 49 und 50):
Aus welchen Gründen wurde der Geschäftsführer Ralf
Marohn der Firma Far Eastern Fernost Beratungs- und
Handels GmbH, an der auch der Bruder des Bundesministers
des Auswärtigen Anteilseigner ist, in dessen Delegation nach
Japan und China im Januar 2010 eingeladen, und wer hat ihn
für diese Delegation vorgeschlagen?
Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt eine Pres-
semitteilung mit dem Briefkopf der Far Eastern Fernost Bera-
tungs- und Handels GmbH veröffentlicht, in der der Ge-
schäftsführer des Unternehmens auf seine Teilnahme an einer
Asienreise des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt
Beck verwies?
Zu Frage 49:
Die Auswahl der mitreisenden Gäste wird nach einem
eingespielten Verfahren, das im Auswärtigen Amt seit
längerem üblich ist, entschieden. Die Abteilung für
Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung hat die Auf-
gabe, Vorschläge für die Teilnahme an der Wirtschafts-
delegation vorzubereiten. Dazu werden unter anderem
die Deutschen Botschaften in den besuchten Ländern
eingebunden. Zudem werden die jeweiligen Wirtschafts-
verbände angesprochen und ebenfalls um Vorschläge ge-
beten. Gleichzeitig nutzt das Auswärtige Amt natürlich
auch eigene Kenntnisse von Unternehmen, die sich im
Bereich der Außenwirtschaft besonders engagieren. Da-
3072 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
rüber hinaus gibt es eine Reihe von Initiativbewerbun-
gen aus der Wirtschaft, die berücksichtigt werden.
Es gibt also eine ganze Reihe von Quellen, die Grund-
lage für eine solche Vorschlagsliste sein können. Diese
wird von dem zuständigen Fachreferat erstellt. Sie wird
im Auswärtigen Amt mit anderen beteiligten Referaten
abgestimmt, dann wird die Wirtschaftsdelegationsliste
vorgelegt.
Die Entscheidungsgrundlage für die Mitreise inner-
halb einer Wirtschaftsdelegation sind jeweils die fachli-
che Expertise und regionale Interessen.
Zu Frage 50:
Dem Auswärtigen Amt lagen zum fraglichen Zeit-
punkt eine Reihe von Anfragen interessierter Medien
vor. Aus diesem Grund hat das Auswärtige Amt eine
Pressemitteilung des Unternehmens Far Eastern weiter-
geleitet.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Fragen 51 und 52):
Welche Usancen und Regeln der Bundesregierung, auf die
sich die Vizeregierungssprecherin am 12. März 2010 namens
der Bundeskanzlerin berief – vergleiche unter anderem Süd-
deutsche Zeitung vom 13. März 2010 –, hat der Bundesminis-
ter des Auswärtigen bei der Auswahl von Unternehmern, die
ihn bei seinen Auslandsreisen begleiten, zu beachten?
Welchen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung
angesichts der öffentlichen Debatten um die Mitnahme von
Unternehmern und anderen Gästen auf Auslandsreisen des
Bundesministers des Auswärtigen, um die Richtlinien, Usan-
cen und Regeln, nach denen diese Mitreisenden ausgewählt
werden, so anzupassen, dass selbst der Anschein einer demo-
kratieschädigenden Interessenkollision vermieden wird?
Zu Frage 51:
Die Reisen des Bundesaußenministers sind politisch
und oft kurzfristig veranlasst. Soweit Anlass und Um-
stände der Reise die Mitnahme einer Wirtschaftsdelega-
tion geraten erscheinen lassen, holt das Auswärtige Amt
zunächst bei den zuständigen deutschen Auslandsvertre-
tungen Empfehlungen ein, welche deutschen Unterneh-
men im Gastland kommerzielle Interessen, zum Beispiel
konkrete Projekte, verfolgen.
Zusätzlich werden einschlägig kompetente Wirt-
schaftsverbände und -vereinigungen wie auch andere In-
formationsquellen zu Rate gezogen. Für die Zusammen-
setzung der Wirtschaftsdelegation ist wesentlich, welche
wirtschaftlichen Interessen bestimmter Unternehmensre-
präsentanten bestehen.
Außerdem wird angestrebt, auch mittelständische Un-
ternehmen in der Delegation angemessen zu berücksich-
tigen. Der vor diesem Hintergrund zusammengestellte
Vorschlag ist nach Entscheid durch die Amtsleitung
Grundlage für die Einladungen zur Teilnahme an der
Reise.
Zu Frage 52:
Das in der Antwort auf Ihre erste Frage dargelegte
Verfahren zur Zusammenstellung einer Wirtschaftsdele-
gation bietet aus Sicht der Bundesregierung keinen An-
lass, eine Interessenkollision zu vermuten.
Insofern erscheint es weder erforderlich noch zweck-
mäßig, diese in der Vergangenheit bewährte Vorgehens-
weise zu ändern.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 53):
Welche Teilnehmer vertraten bei den Veranstaltungen in
der Villa Borsig in Berlin direkt oder indirekt Unternehmen,
bei denen der jetzige Leiter der Arbeitseinheit 06 im Auswär-
tigen Amt, Jörg Arntz, beschäftigt war?
Es war ein Vertreter einer großen deutschen Bank an-
wesend. Herr Arntz hat bei diesem Institut von 1996 bis
1998 eine Ausbildung absolviert.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 54):
Trifft es zu, dass der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, zu „Berliner Abenden“ in der Villa
Borsig den Showmaster Thomas Gottschalk, den Fußballtrai-
ner Felix Magath, den Berlinale-Chef Dieter Kosslick, den
Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG René
Obermann und die TV-Moderatorin Sabine Christiansen ein-
geladen hat, wie es die Süddeutsche Zeitung vom 4. März
2010 berichtet hat, und welche Rolle spielen diese Persönlich-
keiten in der Außenpolitik des Bundesministers?
Die „Berliner Abende“ in der Villa Borsig sind Teil
des regelmäßigen Austauschs des Bundesministers des
Auswärtigen und Stellvertreters der Bundeskanzlerin,
Dr. Guido Westerwelle, zu aktuellen außen-, wirtschafts-
und gesellschaftspolitischen Themen mit Vertretern aus
Diplomatie, Politik, Wirtschaft und Medien.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Winfried Hermann (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 55):
Wie bewertet die Bundeskanzlerin die Zusammensetzung
der Delegation, die Bundesminister Dr. Guido Westerwelle
bei seiner Lateinamerikareise im März 2010 begleitete?
Die Auswahl der mitreisenden Gäste wird nach einem
eingespielten Verfahren, das im Auswärtigen Amt seit
längerem üblich ist, entschieden. Die Entscheidungs-
grundlage für die Mitreise innerhalb einer Wirtschafts-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3073
(A) (C)
(D)(B)
delegation sind jeweils die fachliche Expertise und re-
gionale Interessen.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1107, Frage 56):
Warum wurde in das Auswärtige Amt ein dritter beamteter
Staatssekretär berufen, obwohl der jetzige Bundesminister des
Auswärtigen und ehemalige Oppositonsführer auf der Grund-
lage des Liberalen Sparbuchs seiner Partei vor der letzten
Bundestagswahl in jedem Bundesministerium die Streichung
eines Staatssekretärspostens verlangt hatte?
Die Aufgabenwahrnehmung sowie die entsprechende
Ressourcenausstattung im Auswärtigen Amt orientieren
sich an den politischen Prioritäten der Amtsleitung.
Die Anzahl der Staatssekretäre, die für die zielorien-
tierte Wahrnehmung der Aufgaben des Auswärtigen
Amts verantwortlich sind, sowie deren Aufgaben spie-
geln diese Priorisierung wider.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
17/1107, Fragen 57 und 58):
Welche Gründe hat die Bundesregierung, von der bisheri-
gen Praxis einer Verlängerung des UNIFIL-Mandats um
zwölf Monate abzuweichen und gegenüber dem von der Re-
solution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gesetzten
Zeithorizont eine kürzere Frist für die deutsche Beteiligung
festzusetzen?
Hält die Bundesregierung die bisher erreichten Erfolge des
Engagements der internationalen Gemeinschaft für hinrei-
chend und selbsttragend, um eine unilaterale Reduzierung der
UNIFIL politisch vertreten zu können, obwohl sie in ihrem
Antrag vom 18. November 2009 ausdrücklich darauf hin-
weist, dass das Risiko eines erneuten bewaffneten Konflikts,
nicht zuletzt angesichts innenpolitischer Spannungen im Liba-
non und ungelöster regionaler Konflikte, mit Israel fortbe-
steht?
Zu Frage 57:
Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag der Bundes-
regierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streit-
kräfte an der Interimstruppe der Vereinten Nationen in
Libanon (UNIFIL) erstmals im September 2006 zuge-
stimmt, das Mandat wurde bis zum 31. August 2007 er-
teilt. Die erste Verlängerung des Bundestagsmandats
erfolgte bis zum 15. September 2008, die zweite Verlän-
gerung bis zum 15. Dezember 2009, die dritte Verlänge-
rung schließlich bis zum 30. Juni 2010. Eine etablierte
Praxis, nach der die UNIFIL-Mandate jeweils um zwölf
Monate verlängert werden, gibt es nicht. Die Bundesre-
gierung ist bestrebt, die Mandatsverlängerungen an poli-
tische Erfordernisse anzupassen, dies schließt die Dauer
der Mandate ein.
Zu Frage 58:
Grundsätzlich sind alle VN-Mitgliedstaaten aufgeru-
fen, sich an UNIFIL zu beteiligen. Bei der deutschen Be-
teiligung an UNIFIL handelt es sich um eine freiwillige
Leistung. Die Bundeswehr hat sich von Anfang an am
UNIFIL-Flottenverband beteiligt. Die Deutsche Marine
hat den Flottenverband seit Oktober 2006 in mehreren
Zeitabschnitten für insgesamt 21 Monate geführt und da-
mit seit 2006 den weitaus größten Beitrag zur maritimen
Operation geleistet. Gemäß Antrag der Bundesregierung
vom 18. November 2009 zur Fortsetzung der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an UNIFIL, dem der
Deutsche Bundestag am 3. Dezember 2009 zugestimmt
hat, ist die Obergrenze der deutschen Beteiligung von
1 200 auf 800 abgesenkt worden.
Mit dem im Bundestagsmandat festgelegten Rahmen
von 800 Soldatinnen und Soldaten ist die Deutsche Ma-
rine in der Lage, die Aufgaben im Bereich der Sicherung
der seeseitigen Grenze und der Ausbildungsunterstüt-
zung für die libanesische Marine wahrzunehmen. Der-
zeit sind circa 240 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 59):
Ist es zutreffend, dass es bei einem ressortübergreifenden
Treffen einen internen Entscheid von Auswärtigem Amt,
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bundes-
ministerium der Finanzen, Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Bun-
desministerium für Bildung und Forschung am 24. Februar
2010 gab, das Thema der Kandidatur Deutschlands für einen
nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
– VN-SR-Kandidatur – zukünftig in allen Regierungsverhand-
lungen mit Empfängerländern des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aktiv anzu-
sprechen und beispielsweise in einem direkten Zusammen-
hang mit der Gewährleistung von Mitteln für Projekte zur Be-
kämpfung des Klimawandels für südpazifische Inselstaaten
und anderen Maßnahmen zum Thema „Erneuerbare Ener-
gien“ für eine Reihe von Karibikstaaten zu diskutieren?
Zutreffend ist, dass am 24. Februar 2010 auf Einla-
dung des Auswärtigen Amts eine Ressortbesprechung
zum Thema Kandidatur Deutschlands für einen nicht-
ständigen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen
stattgefunden hat. Ziel war es, die beteiligten Ressorts
sieben Monate vor der Abstimmung in der Generalver-
sammlung der Vereinten Nationen über den Stand der
Kandidatur zu unterrichten und eine gute gegenseitige
Abstimmung über Auslandsaktivitäten sicherzustellen.
Wie alle Staaten, die eine Wahl in den Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen anstreben, argumentiert auch
Deutschland bei der Wahlwerbung in den stimmberech-
tigten Staaten unter anderem mit der Qualität der bilate-
ralen Beziehungen. Die Wahlwerbung erfordert im
Wahljahr besondere Anstrengungen der gesamten Bun-
desregierung und umfassende gegenseitige Unterrich-
tung.
3074 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Es trifft nicht zu, dass vereinbart wurde, die Kandi-
datur in allen Regierungsverhandlungen des Bundes-
ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung anzusprechen oder dieses Thema mit Part-
nerländern in direktem Zusammenhang mit der Gewäh-
rung von Mitteln für Projekte zu diskutieren.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 60):
Was gedenkt die Bundesregierung bezüglich des Verdach-
tes, dass es bei dem seit Mittwoch, dem 10. März 2010, herr-
schenden Streik der Mitarbeiter von Subunternehmen des
ThyssenKrupp-Werkes in Sepetiba, TKCSA, Rio de Janeiro,
Brasilien, aufgrund eines von TKCSA beauftragten Polizei-
einsatzes zu mindestens einem Todesfall unter den Streiken-
den und zu Verletzungen aufgrund von Schlägen kam, zu
unternehmen, um den extraterritorialen Staatenpflichten
Deutschlands nachzukommen?
Bei dem mittlerweile beendeten Streik ging es um Ge-
haltsverhandlungen bei Subunternehmen. Nach Kenntnis
der Bundesregierung gab es hierbei keinen Konflikt zwi-
schen den Streikenden und der Polizei und auch keinen
Todesfall.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Fragen 61 und 62):
Wie wird die Bundesregierung der Aufforderung des Eu-
ropäischen Parlaments (Entschließung vom 10. März 2010
zur Umsetzung der Goldstone-Empfehlungen zu Israel-Paläs-
tina – P7_TA-PROV(2010)0054), den Goldstone-Bericht
„sorgfältig zu prüfen“, nachkommen?
Wird die Bundesregierung den Goldstone-Bericht dem
Deutschen Bundestag als offizielles Dokument der Vereinten
Nationen zur parlamentarischen Behandlung weiterleiten?
Zu Frage 61:
Vorbemerkung: Die in Ihrer Frage genannte Ent-
schließung des Europäischen Parlaments enthält keine
Aufforderung an die Bundesregierung, den Goldstone-
Bericht „sorgfältig zu prüfen“.
In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten auf-
gefordert, öffentlich dafür einzutreten, dass die Empfeh-
lungen des Berichtes umgesetzt werden, die Umsetzung
der Empfehlungen aktiv zu überwachen und die Ergeb-
nisse der Ermittlungen, zu denen der Bericht auffordert,
zu überwachen.
Die Bundesregierung hat sich von Beginn an für eine
angemessene und ausgewogene Behandlung des Gold-
stone-Berichts eingesetzt und wird dies weiterhin tun.
Mögliche Verletzungen des Völkerrechtes müssen
sorgfältig untersucht und aufgearbeitet werden, Vorver-
urteilungen und Versuchen der Instrumentalisierung
muss entgegengetreten werden. Es ist im Interesse der
Beteiligten, die Vorwürfe rund um die Gaza-Offensive
vollständig aufzuklären. Hierzu ist eine ernsthafte und
sorgfältige rechtliche Aufarbeitung des Goldstone-Be-
richts durch die Parteien selbst notwendig.
Dafür setzt sich die Bundesregierung auch hochran-
gig ein. So hat sich der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, gegenüber dem israelischen Au-
ßenminister, Avigdor Lieberman, am 18. Januar 2010 im
Rahmen der deutsch-israelischen Regierungsverhand-
lungen für geeignete Mechanismen zur Untersuchung
eingesetzt.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber
des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die
weitere Befassung.
Deutschland ist im Sommer 2009 vorübergehend aus
dem Menschenrechtsrat ausgeschieden und hat einen
Beobachterstatus inne. Auch nach dem zeitlich begrenz-
ten Ausscheiden wirkt Deutschland bei den Verhandlun-
gen um die weitere Behandlung des Goldstone-Berichtes
aktiv mit. In den EU-Koordinierungen nimmt Deutsch-
land eine unverändert wichtige Rolle ein und bemüht
sich um Herstellung einer einheitlichen Linie. Zudem
äußert sich Deutschland zu Themen des Menschen-
rechtsrates auch als Beobachter vor dem Plenum.
Zu Frage 62:
Der Goldstone-Bericht ist Ergebnis einer vom Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen mandatierten
Untersuchungskommission zur Frage von Menschen-
rechtsverletzungen während des Gaza-Konfliktes im De-
zember 2008 und Januar 2009.
Der Bericht wurde am 15. September 2009 veröffent-
licht und in den Vereinten Nationen in New York vorge-
stellt. Seither ist er innerhalb der Vereinten Nationen Ge-
genstand der Befassung des VN-Menschenrechtsrates,
des VN-Sicherheitsrates und der Generalversammlung
gewesen.
Es handelt sich bei dem Bericht um ein öffentlich zu-
gängliches Dokument der Vereinten Nationen, mit dem
sich der Deutsche Bundestag mehrfach beschäftigt hat.
Anlage 29
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
Abgeordneten Annette Groth (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Fragen 63 und 64):
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Empfeh-
lung des Goldstone-Berichtes an den Weltsicherheitsrat, ein
unabhängiges Expertengremium einzuberufen, um die israeli-
schen und palästinensischen Untersuchungen zu kontrollie-
ren?
Wie wird die Bundesregierung den Aufforderungen der
Resolution des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010
nachkommen, in dem die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union aufgefordert werden, sich für die Umsetzung der Emp-
fehlungen des Goldstone-Berichtes einzusetzen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3075
(A) (C)
(D)(B)
Zu Frage 63:
Der Goldstone-Bericht ist Ergebnis einer vom Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen mandatierten
Untersuchungskommission zur Frage von Menschen-
rechtsverletzungen während des Gaza-Konfliktes im De-
zember 2008 und Januar 2009.
Der Bericht wurde am 15. September 2009 veröffent-
licht und in den Vereinten Nationen in New York vorge-
stellt. Seither ist er innerhalb der Vereinten Nationen Ge-
genstand der Befassung des VN-Menschenrechtsrates,
des VN-Sicherheitsrates und der Generalversammlung
gewesen. Die Bundesregierung hat sich von Beginn an
für eine angemessene und ausgewogene Behandlung des
Goldstone-Berichts eingesetzt. Vorverurteilungen und
Versuchen der Instrumentalisierung ist sie entgegenge-
treten.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Men-
schenrechtsrat der Vereinten Nationen als Auftraggeber
des Goldstone-Berichts das geeignete Gremium für die
weitere Befassung. Entsprechend ist die Bundesregie-
rung Bemühungen, andere Gremien mit dem Bericht zu
befassen, von Anfang an entgegengetreten.
Es liegt im Interesse der Beteiligten, alle Vorwürfe
rund um die Gaza-Offensive vollständig aufzuklären.
Hierzu ist nach Auffassung der Bundesregierung eine
ernsthafte und sorgfältige rechtliche Aufarbeitung des
Goldstone-Berichts durch die Parteien selbst notwendig.
Dafür setzt sich die Bundesregierung auch hochrangig
ein. So hat sich der Bundesminister des Auswärtigen, Dr.
Guido Westerwelle, gegenüber dem israelischen Außen-
minister, Avigdor Lieberman, am 18. Januar 2010 im
Rahmen der deutsch-israelischen Regierungsverhand-
lungen für geeignete Mechanismen zur Untersuchung
eingesetzt.
Zu Frage 64:
In der Entschließung werden die Mitgliedstaaten auf-
gefordert, öffentlich dafür einzutreten, dass die Empfeh-
lungen des Berichtes umgesetzt werden, die Umsetzung
der Empfehlungen aktiv zu überwachen und die Ergeb-
nisse der Ermittlungen, zu denen der Bericht auffordert,
zu überwachen. Die Bundesregierung hat sich von Be-
ginn an für eine angemessene und ausgewogene Behand-
lung des Goldstone-Berichts eingesetzt und wird dies
weiterhin tun. Mögliche Verletzungen des Völkerrechtes
müssen nach Auffassung der Bundesregierung sorgfältig
untersucht und aufgearbeitet werden, Vorverurteilungen
und Versuchen der Instrumentalisierung muss entgegen-
getreten werden.
Es liegt im Interesse der Beteiligten, die Vorwürfe
rund um die Gaza-Offensive vollständig aufzuklären.
Hierzu ist eine ernsthafte und sorgfältige rechtliche Auf-
arbeitung des Goldstone-Berichts durch die Parteien
selbst notwendig. Dafür setzt sich die Bundesregierung
auch hochrangig ein. So hat sich der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, gegenüber dem is-
raelischen Außenminister, Avigdor Lieberman, am
18. Januar 2010 im Rahmen der deutsch-israelischen Re-
gierungsverhandlungen für geeignete Mechanismen zur
Untersuchung eingesetzt. Nach Auffassung der Bundes-
regierung ist der Menschenrechtsrat der Vereinten Natio-
nen als Auftraggeber des Goldstone-Berichts das geeig-
nete Gremium für die weitere Befassung.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 65):
Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit der briti-
schen und der niederländischen Regierung bezüglich der politi-
schen Einigung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlun-
gen zwischen der EU und Island im Vorfeld des Europäischen
Rates am 25. und 26. März 2010, und inwiefern beeinflusst
der Konflikt der isländischen Regierung mit der britischen
und der niederländischen Regierung über das Kreditabkom-
men Icesave auch die Positionierung der Bundesregierung
hinsichtlich der Entscheidung über die baldige Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit Island?
Im isländischen Verhalten nach dem Zusammenbruch
der insolventen Online-Bank Icesave wurde bislang kein
Verstoß gegen den EWR-Acquis festgestellt. Die Bun-
desregierung betrachtet daher – wie die Europäische
Kommission – die Icesave-Verhandlungen als bilaterale
Angelegenheit zwischen Island einerseits und Großbri-
tannien und den Niederlanden andererseits; sie verhält
sich in der Icesave-Frage neutral.
Die Frage der Aufnahme von EU-Beitrittsverhand-
lungen und die Lösung der Icesave-Frage sollten nicht
miteinander vermischt werden. Die Bundesregierung hat
daher im Vorfeld des Europäischen Rates auch keine Ge-
spräche geführt, die eine solche Verbindung herstellen.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 66):
Wird die Bundesregierung angesichts der jüngsten und äu-
ßerst brutal geführten Gefechte in der somalischen Hauptstadt
Mogadischu, bei denen allen Seiten schwere Menschenrechts-
verletzungen vorgeworfen wurden, zahlreiche Zivilistinnen
und Zivilisten umkamen und vertrieben wurden und die soge-
nannten somalischen Sicherheitskräfte, unterstützt durch US-
Aufklärungsmittel, Seite an Seite mit der Sufi-Rebellen-
gruppe Ahlu Sunna Waljamaca, ASWJ, gegen Anhänger der
al-Shabaab kämpften, die weite Teile der Stadt und des Lan-
des kontrollieren, anerkennen, dass in Somalia nach wie vor
ein Bürgerkrieg herrscht und sich eine einseitige Unterstüt-
zung einer oder mehrerer Konfliktparteien durch die USA,
Frankreich und die EU ebenso verbietet wie diejenige Äthio-
piens und Eritreas, das deshalb mit Sanktionen belegt wurde,
und wird sich die Bundesregierung deshalb dafür einsetzen,
dass die Vorbereitungen für die EU-Trainingsmissionen in So-
malia und Uganda, mit denen Angehörige einer Konfliktpartei
militärisch geschult werden sollen, unverzüglich eingestellt
und das Mandat beendet wird?
Die Bundesregierung stellt nicht in Abrede, dass in
Somalia Bürgerkrieg herrscht. Im Interesse einer Stabili-
sierung der Sicherheitslage fördert sie den von den Ver-
einten Nationen geleiteten, politischen Prozess. Er bin-
det erfolgreich die wichtigen Gruppierungen und Clans
3076 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Somalias ein. Nur islamistische Extremisten stehen weiter-
hin abseits und bekämpfen die Übergangsregierung aktiv.
Sie sehen sich als Teil des „internationalen Dschihad“
und werden aus dem Ausland unterstützt.
Zum politischen Prozess gehört auch, die internatio-
nal anerkannte Übergangsregierung Somalias in die
Lage zu versetzen, ein Minimum an staatlicher Ordnung
zu gewährleisten. Im Einklang mit den Anstrengungen
der Afrikanischen Union und gemeinsam mit den EU-
Partnern wird die Bundesregierung an Maßnahmen fest-
halten, die hierauf abzielen.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 67):
Wie bewertet die Bundesregierung ihren Beitrag zur Aus-
bildung afghanischer Polizistinnen und Polizisten vor dem
Hintergrund der Feststellung des Director of National Intelli-
gence der USA, Dennis Blair, im aktuellen Annual Threat As-
sessment vom 2. Februar 2010, die afghanische Polizei werde
von der dortigen Bevölkerung als gefährlicher wahrgenom-
men als die Taliban?
Die statistischen Analysen, auf die sich die Bewer-
tung des Direktors der Nationalen Nachrichtendienste
der USA gründet, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung ist sich der Probleme innerhalb
der afghanischen Polizei bewusst. Der mangelhafte Aus-
bildungsstand und die hohe Korruptionsrate tragen in der
Tat zur Verunsicherung der Bevölkerung bei. Die über-
spitzte Darstellung der afghanischen Polizei als Haupt-
gefahrenquelle für die Bevölkerung wird jedoch nicht
geteilt. Insbesondere bestehen erhebliche regionale Un-
terschiede in der Sicherheitswahrnehmung. Eine Reihe
von Untersuchungen zeigen ferner, dass die Mehrheit
der Bevölkerung die Arbeit der afghanischen Polizei bei
der Verbrechensbekämpfung durchaus differenziert be-
trachtet, was der obigen Einschätzung (der Polizei als
Gefahrenquelle) widerspricht.
Trotzdem bleibt festzuhalten, dass der Ausbildungs-
stand und die Personalstärke der afghanischen Polizei
– gemessen an ihren Aufgaben – zu gering ist. Vor die-
sem Hintergrund bewertet die Bundesregierung ihren
Beitrag zur Ausbildung afghanischer Polizistinnen und
Polizisten als weiterhin notwendig und sinnvoll.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Fragen 68):
Mit welchen Maßnahmen unterstützt der Bund die Vorbe-
reitung und Durchführung – bitte einzeln, auch mit dem je-
weiligen finanziellen Betrag, nennen – der Special Olympics
National Games im Juni 2010 in Bremen sowie die Special
Olympics National Winter Games im Februar/März 2011 in
Altenberg/Sachsen?
Die beiden nationalen Sportveranstaltungen von Spe-
cial Olympics Deutschland, die Sportorganisation für
Menschen mit mentaler Behinderung, werden aufgrund
der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwi-
schen dem Bund und den Ländern vom Bundesministe-
rium des Innern und vom Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend nicht gefördert. Das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft zurzeit
den Antrag von Special Olympics Deutschland, das ne-
ben den Wettkämpfen laufende Gesundheitsprogramm
„Healthy Athlets“ bei den Sommerspielen in Bremen zu
fördern.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien fördert unter dem Aspekt der kulturellen Bildung
das Special Olympics Begleitprojekt „Bewegungskünst-
ler“ in Bremen mit einem Betrag von 120 512,50 Euro.
Das Bundesministerium des Innern fördert im Übri-
gen seit 1992 Special Olympics Deutschland. Die Förde-
rung in den Jahren 2009 und 2010 setzt sich wie folgt
zusammen: jährlich 75 000 Euro für Leistungssportper-
sonal (Geschäftsführer (1/2 Stelle) und Sportdirektorin).
Für die Entsendung zu den World Winter Games 2009 in
Boise/ldaho/USA wurden insgesamt 240 000 Euro. Wei-
tere 15 000 Euro für ein Internationales Volleyballturnier
in Wilhelmsdorf/BW wurden bereitgestellt. Hinzu kom-
men Entsendekosten zu den European Summer Games
2010 in Warschau in Höhe von 90 000 Euro und zur Vor-
bereitung auf die World Summer Games 2011 in Athen
in Höhe von 92 500 Euro.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifer (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 69):
Wie viele aktive Leistungssportlerinnen und -sportler
– bitte differenziert nach männlich/weiblich sowie behindert/
nichtbehindert nennen – sind bei obersten Bundesbehörden
– mit Stand 31. Dezember 2009 – beschäftigt bzw. in einem
Ausbildungsverhältnis?
In der Spitzensportförderung von Bundespolizei,
Bundeswehr und Zoll befanden sich zum Stichtag
31. Dezember 2009 insgesamt 984 Sportlerinnen und
Sportler. Darunter befinden sich keine Spitzensportlerin-
nen bzw. Spitzensportler mit Behinderung. Im Einzel-
nen:
Geschäftsbereich
(GB)
Anzahl
gesamt weiblich
männ-
lich
Bundespolizei
(GB BMI) 155 59 96
Bundeswehr
(GB BMVg) 791 207 584
Zoll Ski Team
(GB BMF) 38 20 18
Gesamt: 984 286 698
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3077
(A) (C)
(D)(B)
Im Übrigen gibt es keinen Gesamtüberblick über die
Beschäftigung aktiver Spitzensportlerinnen und Spitzen-
sportler bei Obersten Bundesbehörden und ihren Ge-
schäftsbereichen.
Zum genannten Stichtag waren insgesamt 5 Spitzen-
sportler mit Behinderung in Obersten Bundesbehörden
einschließlich Geschäftsbereichen beschäftigt:
Die Vereinbarkeit einer Karriere als Spitzensportler
mit schulischer und beruflicher Ausbildung sowie Be-
rufsausübung (sogenannte Duale Karriere) wird ange-
sichts der stark gestiegenen internationalen Konkurrenz
und der damit verbundenen Professionalisierung auch im
paralympischen Sport zunehmend erschwert. Auf Initia-
tive des Bundesministers des Innern soll die Förderung
der „dualen Karriere“ paralympischer Sportlerinnen und
Sportler – auch durch Unterstützung der Wirtschaft –
kontinuierlich weiterentwickelt werden.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 70):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber,
von welchen Fluggesellschaften in Deutschland jeweils wel-
che Datenkategorien im Rahmen des Abkommens über Passa-
giernamensregister – PNR-Abkommen – mit den USA an das
US-amerikanische Heimatschutzministerium übermittelt wer-
den, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung da-
rüber, an welche Behörden in den USA oder in Drittstaaten
diese Daten weitergegeben werden?
Grundlage der Übermittlung von Fluggastdaten ist
das Abkommen zwischen der Europäischen Union und
den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbei-
tung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name
Records – PNR) und deren Übermittlung durch die Flug-
gesellschaften an das United States Department of
Homeland Security (DHS) (PNR-Abkommen 2007,
ABI. EU L 204 vom 4. August 2007, Seite 18). Der Bun-
destag hat am 20. Dezember 2007 das Gesetz zu dem
Abkommen vom 26. Juli 2007 zwischen der Europäi-
schen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika
über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passen-
ger Name Records – PNR) und deren Übermittlung
durch die Fluggesellschaften an das United States De-
partment of Homeland Security (DHS) (PNR-Abkom-
men 2007) beschlossen (BGBl. 2007 II Seite 1978).
Anzahl
gesamt weiblich
männ-
lich
Bundesministerium
des Innern (ein-
schließlich GB) 4 1 3
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie (GB) 1 - 1
Gesamt: 5 1 4
Danach stellt die Europäische Union sicher, dass Flug-
gesellschaften, die Auslandspassagierflüge in die oder
aus den Vereinigten Staaten von Amerika durchführen,
die in ihren Buchungssystemen enthaltenen PNR-Daten
dem DHS zur Verfügung stellen. Die Datenarten, die vom
DHS erhoben werden dürfen, sind in Abschnitt III des
dem Abkommen als Anlage angefügten Schreibens der
USA an die EU (abgedruckt BGBl. 2007 II Seite 1982 ff.)
in insgesamt 19 Kategorien dargestellt.
Die Weitergabe der Daten an Behörden in den USA
oder in Drittstaaten ist in Abschnitt II des Schreibens
dargestellt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 71):
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass
Rechtsextremismus und Rassismus, die laut Sächsische Zei-
tung vom 4. März 2010 seit Oktober 1990 in Deutschland
149 Menschen das Leben kosteten (www.sz-online.de), die
Hauptgefahr für jedwede Demokratie sind, und steht nach
Auffassung der Bundesregierung die Kriminalisierung zivil-
gesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus
und Rassismus wie im Rahmen der Proteste gegen den ge-
planten Aufmarsch von NPD und Pro NRW Ende März 2010
in Duisburg in Form der Ermittlungen gegen Aktivisten des
Bündnisses „Duisburg stellt sich quer“ und „Marxloh stellt
sich quer!“ wegen Aufrufen zur zivilgesellschaftlichen Ge-
genwehr wie friedlichen Blockaden nicht im Widerspruch zur
von allen demokratischen Parteien geforderten Zivilcourage
der Bürger gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antise-
mitismus?
Nach Auffassung der Bundesregierung stellt jede
Form von politischem Extremismus und Rassismus per
defintionem eine Gefahr für die freiheitlich demokrati-
sche Grundordnung dar. Entsprechend der Formulierung
in der Koalitionsvereinbarung tritt sie daher Extremis-
men jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus,
Antisemitismus oder Islamismus, entschlossen entgegen.
Dabei misst die Bundesregierung zivilgesellschaftlichem
Engagement, das sich seinerseits an der Werteordnung
unserer Verfassung orientiert, insbesondere die Spielre-
geln einer demokratischen Gesellschaft im Umgang mit
anderen politischen Meinungen achtet, große Bedeutung
zu.
Ich bitte aber um Verständnis, dass die Bundesregie-
rung schon mangels Zuständigkeit zu Maßnahmen der
Polizeien der Länder sowie zu laufenden Ermittlungs-
oder Strafverfahren grundsätzlich keine Stellung nimmt.
Stellung nehmen möchte ich jedoch zu der im Frage-
text genannten Zahl der Todesopfer rechter Gewalt, zu-
mal der Bund für die bundesweiten Zahlen der politisch
motivierten Kriminalität zuständig ist. Vorweg: Jeder
Mensch, der infolge einer rechtsextremistischen Tat
Schaden an Leib oder gar Leben erlitten hat, ist ein Op-
fer zu viel.
3078 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Wie Sie der Antwort der Bundesregierung auf die
Große Anfrage zu „Rechtsextreme Tötungsdelikte seit
1990 und antisemitisch motivierte Schändungen jüdi-
scher Friedhöfe seit 2000“ in der Bundestagsdrucksache
16/14122 vom 7. Oktober 2009 entnehmen konnten, sind
für den Zeitraum vom 1. Januar 1990 bis zum 31. De-
zember 2008 dem Bundeskriminalamt im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch moti-
vierte Kriminalität (KPMD-PMK) von den Ländern
46 Todesopfer politisch rechts motivierter Gewalt ge-
meldet worden. Leider ist für das Jahr 2009 noch ein
weiteres Todesopfer hinzugekommen, sodass seit 1990
das Bundeskriminalamt 47 Todesopfer infolge rechter
Gewalt registriert hat. Die Gründe für von den polizeili-
chen Zahlen abweichende Angaben anderer Stellen sind
ebenfalls in der bereits genannten Drucksache erläutert
worden.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Christine Scheel (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 72):
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Abschaffung der Bilanzierungspflicht für kleine Unternehmen
im EU-Ministerrat zeitnah auf die Tagesordnung zu setzen,
um eine Verabschiedung zu ermöglichen, und welche Maß-
nahmen gedenkt sie zu unternehmen, falls die Verabschiedung
der Initiative auf EU-Ebene scheitert oder langfristig verscho-
ben wird, um kleine Unternehmen von der Bilanzierungs-
pflicht zu entlasten, damit diese Bürokratiekosten einsparen
können?
Die Beratungen im Rat über den von Ihnen angespro-
chenen Richtlinienvorschlag der Kommission zu Bilanz-
erleichterungen für Kleinstunternehmen sind bislang
durch die Ablehnung einiger Mitgliedstaaten blockiert
worden. Nach einem positiven Votum des Europäischen
Parlaments Anfang März setzt sich die Bundesregierung
insbesondere bei der Kommission, dem spanischen Rats-
vorsitz und Frankreich nachdrücklich für eine Weiter-
führung der Verhandlungen im Rat unter Berücksichti-
gung von Änderungsvorschlägen des Europäischen
Parlaments ein. Dabei sind wir natürlich auch in ständi-
gem Kontakt mit den anderen Befürwortern, insbeson-
dere Großbritannien. Es ist derzeit aber noch nicht abzu-
sehen, ob die Änderungsvorschläge des Europäischen
Parlaments von den bislang ablehnenden Mitgliedstaaten
als Basis für einen Kompromiss angesehen werden.
Die europarechtlich bislang bestehenden Möglich-
keiten, kleinen Kapitalgesellschaften Bilanzierungser-
leichterungen zu gewähren, werden in Deutschland voll-
umfänglich ausgeschöpft. Auch im Rahmen der von der
Kommission für 2011 angekündigten grundlegenderen
Überarbeitung der Bilanzrichtlinien wird sich die Bun-
desregierung für eine angemessene Ausgestaltung der
Bilanzierungspflichten von kleinen und mittelgroßen
Unternehmen einsetzen, damit diese nicht mit unnötigen
Bürokratiekosten belastet werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 73):
Ist es zutreffend, dass sich die Bundesregierung auf Eck-
punkte einer Reform des Sorgerechts bei unverheirateten El-
tern – kein automatisches gemeinsames Sorgerecht ab Geburt,
auf Antrag durch den Vater und Ablehnung nur bei Vorlage
von Beweisen gegen den Vater, beispielsweise Gewalt oder
Drogensucht – geeinigt hat, wie dies im Focus vom 15. März
2010 berichtet wird, und, wenn ja, auf welche Eckpunkte hat
sich die Bundesregierung verständigt?
Es ist nicht zutreffend, dass sich die Bundesregierung
bereits auf Eckpunkte einer Reform verständigt hat. Wie
bereits anlässlich Ihrer mündlichen Frage vom 27. Ja-
nuar 2010 dargelegt, gibt die Entscheidung des Europäi-
schen Gerichtshofs für Menschenrechte Anlass, sehr
sorgfältig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen le-
dige Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mut-
ter eine Möglichkeit bekommen sollen, ein gemeinsames
Sorgerecht zu erhalten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 74):
Welche kurzfristigen Maßnahmen bzw. Soforthilfen wird
die Bundesregierung zur Stärkung der vor dem Kollaps ste-
henden kommunalen Finanzen ergreifen bzw. in die Wege lei-
ten, weil die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen
erst im Herbst 2010 ein Konzept erarbeitet haben soll?
Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 24. Fe-
bruar 2010 zur Einsetzung einer Gemeindefinanzkom-
mission hat die Bundesregierung auf die drängenden Fi-
nanzprobleme der Kommunen reagiert. Die Finanz- und
Wirtschaftskrise hat gezeigt, dass das kommunale Fi-
nanzsystem Schwächen aufweist. Deshalb ist eine grund-
legende Befassung mit dem System der Gemeindefinan-
zierung erforderlich. Die Kommission hat sich am
4. März 2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung getroffen
und somit unverzüglich ihre Arbeit aufgenommen. Es
geht dabei um die Behebung struktureller Probleme. Er-
gebnisse sollen bis Ende des Jahres erarbeitet werden.
Dieser Zeitraum ist für die Beratungen auch erforderlich,
wenn sachgerechte und tragfähige Lösungen und keine
„Schnellschüsse“ präsentiert werden sollen.
Ich weise zudem darauf hin, dass die Kommunen ins-
gesamt vor der Krise drei Jahre in Folge Überschüsse,
zum Teil in Rekordhöhe, zu verzeichnen hatten, die eine
Auffüllung der Rücklagen möglich machten.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/1107, Frage 75):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3079
(A) (C)
(D)(B)
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass ein Teil der
Steuerlasten auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt wird,
wenn – wie in der Gemeindefinanzkommission geprüft wer-
den soll – die Kommunen als Ersatz für einen möglichen
Wegfall der Gewerbesteuer einen Zuschlag auf die Einkom-
men- und die Körperschaftsteuerzahlungen ihrer Bürgerinnen
und Bürger – bitte begründen – erheben dürfen?
Auftrag der Gemeindefinanzkommission ist es, die
kommunalen Einnahmen und Ausgaben zu analysieren
und Alternativen aufzuzeigen. Im Mittelpunkt der Kom-
missionsarbeit steht der Prüfauftrag des Koalitionsver-
trages.
Der Kommission gehören neben den Bundesminis-
tern der Finanzen, des Innern und für Wirtschaft und
Technologie auch Finanz- und Innenminister der Länder
sowie die kommunalen Spitzenverbände an. Es ist vor-
gesehen, zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen.
Den Ergebnissen der Kommission sollte daher nicht vor-
gegriffen werden. Die von Ihnen angesprochene Frage
wird sicherlich in der Kommission behandelt. Dabei gilt
es, die Interessen aller Steuerzahler zu berücksichtigen.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
(Drucksache 17/1107, Fragen 76 und 77):
Strebt die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot von
– ungedeckten – Leerverkäufen an?
Warum beurteilte die Bundesregierung, wenn sie ein Ver-
bot von – ungedeckten – Leerverkäufen anstrebt, dann noch
im Februar 2010 die Entscheidung der Bundesanstalt für Fi-
nanzdienstleistungsaufsicht, diese Leerverkäufe wieder zuzu-
lassen, als „sachgerecht“ (siehe die Antwort auf meine münd-
liche Frage an die Bundesregierung, Plenarprotokoll 17/21,
Anlage 29)?
Zu Frage 76:
Das Bundesministerium der Finanzen wird noch im
April den Entwurf eines Gesetzes vorstellen, das ein
Verbot ungedeckter Leerverkäufe enthält. Der Regie-
rungsentwurf soll im Sommer 2010 vom Kabinett verab-
schiedet werden.
Zu Frage 77:
Das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht erlassene Verbot ungedeckter Leerverkäufe war
zeitlich befristet und ist auf der Grundlage von § 4
Abs. 1 WpHG zur Beseitigung und Verhinderung von
Missständen erlassen worden. Vor dem Hintergrund der
Verbesserung der Lage an den Finanzmärkten war es
sachgerecht, diese zur Bekämpfung von Missständen er-
lassene, einschneidende Maßnahme nicht weiter zu ver-
längern. Das geplante gesetzliche Verbot ungedeckter
Leerverkäufe soll generell und nicht nur in den Fällen
gelten, in denen Anordnungen gemäß § 4 Abs. 1 WpHG
getroffen werden können.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107,
Frage 78):
Hält die Bundesregierung angesichts des Grundsatzbe-
schlusses der Eurogruppe vom 15. März 2010 über die techni-
schen Einzelheiten einer Finanzhilfe für Griechenland das ak-
tuelle Sparziel Griechenlands für den im Jahr 2009 offiziell
6,605 Milliarden Euro starken griechischen Militärhaushalt
für ausreichend, und, wenn ja, wie begründet sie dies?
In den am 16. Februar 2010 im Rahmen des verschärf-
ten Defizitverfahrens beschlossenen Empfehlungen for-
derte der ECOFIN-Rat Griechenland zu umfassenden
Sparmaßnahmen zur Rückführung seines übermäßigen
Defizits spätestens bis 2012 unter den Referenzwert von
3 Prozent des BIP auf (Haushaltsdefizit 2009: – 12,7 Pro-
zent). Die Ratsempfehlungen verlangen einen Defizitab-
bau um 4-Prozent-Punkte des BIP für 2010. Vor diesem
Hintergrund kündigte Griechenland in seinem Stabilitäts-
programm eine Reihe von Sparmaßnahmen an, die die
Einnahmen- und Ausgabenseite gleichermaßen betreffen.
Laut Stabilitätsprogramm betragen die geplanten Einspa-
rungen für 2010 im Militärbudget 457 Millionen Euro.
Das griechische Parlament hat über das Stabilitätspro-
gramm hinaus weitere Maßnahmen am 5. März 2010 ver-
abschiedet.
Die Kommission hat diese Maßnahmen der GRC-Re-
gierung als ausreichend bewertet, um das Erreichen des
Haushaltsziels 2010 sicherzustellen. Auf ihrem Treffen
am 15./16. März 2010 haben der Bundesfinanzminister
und die anderen Finanzminister der Eurogruppe diese
Maßnahmen ausdrücklich begrüßt.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 79):
Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den
Forderungen des griechischen Regierungschefs Giorgos
Papandreou, auf dem Europäischen Rat am 25./26. März 2010
ein klares Votum zu finanziellen Hilfen für Griechenland ab-
zugeben, und welche auf der innereuropäischen Solidarität
beruhenden Ideen wird die Bundesregierung zur Ausgestal-
tung dieser Finanzhilfen gegenüber den übrigen Staats- und
Regierungschefs anbringen?
Der Präsident des Europäischen Rates, Herman van
Rompuy, hat das von Ihnen genannte Thema nicht für
die Tagesordnung des Europäischen Rates am 25./
26. März 2010 vorgesehen.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 80):
3080 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Verfügen derzeit deutsche Finanzbehörden über Daten aus
dem Datenbestand der HSBC Private Bank Suisse, der – nach
Medieninformationen über einen ehemaligen Mitarbeiter der
Bank (Süddeutsche Zeitung vom 6. März 2010) – im Sommer
2009 in den Besitz der französischen Behörden gelangte?
Deutsche Finanzbehörden verfügen derzeit noch nicht
über Daten aus dem genannten Datenbestand. Die deut-
schen Finanzbehörden werden Daten oder Teilmengen
von Daten, die für Deutschland voraussichtlich erheblich
sind, aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie aus Frank-
reich erhalten, sobald solche Daten bei der Auswertung
des Datenbestandes in Frankreich festgestellt werden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
(Drucksache 17/1107, Frage 81):
Nach welchem Prinzip werden die Kosten, die der nord-
rhein-westfälischen Landesregierung durch den Ankauf der
ihr angebotenen sogenannten Steuersünder-CD angefallen
sind, auf andere oder alle Bundesländer verteilt, und ist der
Bundesregierung bekannt, ob sich Baden-Württemberg eben-
falls an den Kosten beteiligt?
Der Bund hat NRW in Anlehnung an das Verfahren
bei der Liechtensteiner CD eine Beteiligung in Höhe von
50 Prozent an der Zahlung zugunsten des Informanten
zugesagt. Die verbleibenden Kosten tragen die Länder
nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Ob sich
das Land Baden-Württemberg an dieses Verfahren hal-
ten wird, ist der Bundesregierung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht bekannt.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD)
(Drucksache 17/1107, Frage 82):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob baden-württembergi-
sche Strafverfolgungsbehörden Beamte der Steuerverwaltung,
wenn sie die Daten der sogenannten Steuersünder-CD ver-
wenden, strafrechtlich verfolgen werden?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Erkennt-
nisse vor.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 83):
Hat die Bundesregierung von der französischen Justiz Da-
ten über deutsche Steuerhinterzieher kostenlos angefordert,
die diese im Zusammenhang mit der Übergabe von Daten
durch den ehemaligen Informatiker der HSBC-Bank H. F. er-
halten hat, und, wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat von der französischen Justiz
keine Daten über deutsche Steuerhinterzieher angefor-
dert.
Sollte Frankreich wie auch andere Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bei der Auswertung Daten oder
Teilmengen dieser Daten, die für die Besteuerung in
Deutschland voraussichtlich erheblich sein könnten,
feststellen, dann ist Frankreich, wie auch jeder andere
Mitgliedstaat der Europäischen Union, entsprechend der
EU-Amtshilferichtlinie verpflichtet, diese Daten unauf-
gefordert an Deutschland zu übermitteln.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 84):
Auf welchen Gesetzesnormen bzw. anderweitigen Normen
beruht die Abführung eines pauschalen Einkommensteuerbe-
trags in Höhe von 10 Prozent der Prämiensumme in Fällen
wie beim Ankauf der Daten über potenzielle Steuerhinterzie-
her durch das Land Nordrhein-Westfalen, und unter welchen
Umständen unterliegt – bitte mit Angabe der Gesetzesnormen
und der Fundstelle der entsprechenden Normen bzw. der Ver-
einbarung – ein solcher Ankauf der Umsatzsteuer mit wel-
chem Steuersatz?
Die Abführung eines pauschalen Steuerbetrags für die
an Informanten gezahlten Vergütungen geht auf Verein-
barungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und
der Länder aus dem Jahr 1963, zuletzt bestätigt im Jahr
1998, zurück. Die umsatzsteuerliche Behandlung des An-
kaufs hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls
ab, deren Offenbarung aber gegen das Steuergeheimnis
verstoßen würde. Genauere Angaben zur steuerlichen Be-
handlung sind deshalb nicht möglich.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 85):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Be-
wertung der EU-Kommission zum Stabilitäts- und Konver-
genzprogramm der Bundesrepublik Deutschland vom
17. März 2010 vor dem Hintergrund der Äußerung durch die
EU-Kommission, dass der Konsolidierungspfad ab 2011
durch keinerlei konkrete Maßnahmen gestützt werde, und wie
viel Spielraum für steuerliche Mindereinnahmen durch die
Einführung eines Stufentarifs bei der Einkommensteuer sieht
die Bundesregierung vor diesem Hintergrund?
Der ECOFIN-Rat hat am 2. Dezember 2009 in seinen
Empfehlungen im Defizitverfahren gegenüber Deutsch-
land gefordert, die konjunkturstimulierenden Maßnah-
men in 2010 wie beabsichtigt durchzuführen, ab 2011 zu
konsolidieren und das strukturelle Defizit um mindes-
tens 0,5 Prozent des BIP durchschnittlich pro Jahr abzu-
bauen. Bis 2013 läuft die Frist zur Rückführung des
übermäßigen Defizits unter 3 Prozent des BIP. Die Vor-
gaben im Defizitverfahren in Bezug auf Deutschland
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3081
(A) (C)
(D)(B)
sind in völliger Übereinstimmung zu den Vorgaben der
deutschen Schuldenbremse.
Im Rahmen des Defizitverfahrens muss Deutschland
bis zum 2. Juni 2010 über die Fortschritte bei der Umset-
zung der Empfehlungen vom 2. Dezember 2009 berich-
ten. Diese Halbjahresfrist ist im Stabilitäts- und Wachs-
tumspakt festgelegt. In diesem Stabilitätsprogramm war
daher noch keine Konkretisierung der Konsolidierungs-
maßnahmen gefordert.
Die neue mittelfristige Konjunkturprognose im Früh-
jahr und die Steuerschätzung im Mai werden höhere Pla-
nungssicherheit über die notwendigen Konsolidierungs-
schritte geben. Wir werden sie vorlegen, sobald wir über
den Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 und den Fi-
nanzplan bis 2014 verfügen.
Zur Frage nach den Steuerplänen hat die Bundesre-
gierung wiederholt auf die Bedeutung der Steuerschät-
zung im Mai hingewiesen.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Lisa Paus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/1107, Frage 86):
Welche konkreten Pläne zur Änderung der Dienstwagen-
besteuerung verfolgt die Bundesregierung (siehe Focus vom
6. März 2010), und wie bewertet sie die Auswirkungen der
geplanten Änderungen auf die Erreichbarkeit des von der
Bundesregierung beschlossenen Klimaschutzziels, die CO2-
Emissionen bis 2020 um 40 Prozent zu senken?
Gegenstand des Koalitionsvertrages ist (Zeilen 195 ff.)
„die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbei-
ter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen; in die-
sem Zusammenhang werden wir auch die Angemessen-
heit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der
Privatnutzung betrieblicher Fahrzeuge überprüfen“. Die
Bundesregierung wird dem Prüfauftrag im Koalitions-
vertrag nachkommen. Derzeit stehen noch keine Ände-
rungspläne hinsichtlich der Dienstwagenbesteuerung
fest.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107,
Frage 88):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Zah-
len des jüngsten Berichts des Stockholmer Friedensfor-
schungsinstituts SIPRI, nach denen Griechenland derzeit
35 Prozent seiner Rüstungsgüter von deutschen Unternehmen
bezieht, und wird sie, wie dies der Bundesminister des Aus-
wärtigen, Dr. Guido Westerwelle, auf seiner Griechenland-
reise am 2. Februar 2010 bereits getan hat, weiter für neue
Rüstungsgeschäfte werben?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den
Anteil deutscher Rüstungsgüter an den aktuellen griechi-
schen Rüstungsimporten. Die Exportzahlen, die das
schwedische Friedensforschungsinstitut SIPRI im März
2010 veröffentlicht hat, beruhen auf einer eigenständi-
gen Methodik, sodass sie sich für die Bundesregierung
nicht nachvollziehen lassen.
Die Bundesregierung übt eine verantwortungsvolle
Politik bei der Kontrolle von Rüstungsexporten aus. Sie
entscheidet im jeweiligen Einzelfall nach einer sorgfälti-
gen Prüfung unter Berücksichtigung aller vorliegenden
Umstände. Grundlage dafür sind die Politischen Grund-
sätze der Bundesregierung für den Export von Kriegs-
waffen und sonstigen Rüstungsgütern aus dem Jahr 2000
und der Verhaltenskodex der Europäischen Union vom
8. Juni 1998 bzw. der entsprechende Gemeinsame Stand-
punkt, der am 8. Dezember 2008 durch den Rat verab-
schiedet wurde. Nach den Politischen Grundsätzen sind
Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgü-
tern in NATO-Länder und EU-Mitgliedstaaten grund-
sätzlich nicht zu beschränken.
Die Bundesregierung weist die in der Frage enthal-
tene Unterstellung zurück, dass der Bundesminister des
Auswärtigen auf seiner Griechenlandreise am 2. Februar
2010 für neue Rüstungsgeschäfte geworben habe.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 89):
Wie groß war der Weltmarktanteil Deutschlands im Be-
reich Rüstungsexporte in den vergangenen fünf Jahren – bitte
aufschlüsseln nach Jahreszahlen –, und wie erklärt die Bun-
desregierung eventuelle Abweichungen zur neuen Erhebung
des Friedensforschungsinstituts SIPRI?
Eine belastbare Angabe zum Weltmarktanteil Deutsch-
lands im Bereich Rüstungsexporte ist der Bundesregie-
rung nicht möglich, da es keine weltweit gültigen, um-
fassenden Standards zur Erfassung und Veröffentlichung
von Rüstungsexporten gibt. Die Bundesregierung infor-
miert das Parlament über ihre Rüstungsexportpolitik in
dem jährlich erscheinenden Rüstungsexportbericht.
Die Erhebungen des Friedensforschungsinstituts
SIPRI zu den weltweiten Rüstungsexporten basieren auf
besonderen analytischen Methoden, die im SIPRI-Jahr-
buch detailliert erläutert werden. SIPRI verwendet einen
Rüstungsgüterbegriff, der von den international verein-
barten Kategorien zum Teil signifikant abweicht. Daher
lassen die SIPRI-Angaben einen Vergleich mit den Er-
gebnissen anderer Institute oder mit amtlichen Veröf-
fentlichungen wie zum Beispiel dem EU-Jahresbericht
nicht zu.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 90):
3082 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
Inwieweit trifft zu, dass deutsche Unternehmen 2003 bis
2005 ohne Beanstandung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle sogenannte Tetra-Technik sowie sensible
Krypto-Technik an das sudanesische Innenministerium liefer-
ten (vergleiche ARD-Sendung Monitor vom 14. Mai 2009),
und welche Hinweise hat die Bundesregierung darauf, dass
die Lieferungen durch den sudanesischen Geheimdienst in
dessen Zentrale in Khartoum verwendet werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse da-
rüber vor, dass deutsche Unternehmen 2003 bis 2005 so-
genannte Tetra-Technik sowie sensible Krypto-Technik
an das sudanesische Innenministerium lieferten. Der
Bundesregierung liegen keine Hinweise vor, dass Liefe-
rungen von Tetra-Technik sowie sensibler Krypto-Tech-
nik aus Deutschland durch den sudanesischen Geheim-
dienst in dessen Zentrale in Khartoum verwendet werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 91):
Befürwortet die Bundesregierung die Pläne der polnischen
Regierung, den Bau von Atomkraftwerken in Polen zuzulas-
sen, und schließt die Bundesregierung generell deutsche oder
europäische Finanzhilfen für polnische Atomkraftwerke aus?
Nach Auffassung der Bundesregierung steht es jedem
Staat frei, über die Zusammensetzung seines Energiemi-
xes einschließlich des Einsatzes der Kernenergie selbst
zu entscheiden. Dies gilt auch für die Pläne Polens zur
Nutzung der Kernenergie.
Anträge auf Finanzhilfen für den Bau von Kernkraft-
werken in Polen sind der Bundesregierung nicht be-
kannt.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 93):
Wie hoch sind jeweils die finanziellen Anfragen/Anträge
für Hermesbürgschaften im Bereich der Atomtechnologie, die
der Bundesregierung momentan vorliegen, und wann wird vo-
raussichtlich darüber entschieden?
Derzeit liegen dem Interministeriellen Ausschuss für
Exportkreditgarantien des Bundes keine weiteren Anfra-
gen oder Anträge auf Übernahme einer Exportkreditga-
rantie für Exporte von Nukleartechnologie vor. Aller-
dings sind vier Anträge in Bearbeitung, bei denen es sich
um Lieferungen für Kernkraftwerke in der Russischen
Föderation und der Volksrepublik China handelt. Die
Anträge betreffen insgesamt ein Volumen von rund
50 Millionen Euro zu kurzfristigen Zahlungsbedingun-
gen.
Es handelt sich um die Kernkraftwerke Leningrad-
skaja 3 und Novovoronezhkaja 4 in Russland sowie um
Kernkraftwerke in Taishan und Hawei in China. Der
Zeitpunkt der Antragsentscheidung ist unbestimmt.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 94):
Welche Delegationsreisen hat der Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie in dieser Wahlperiode durchge-
führt, und wer gehörte zu den jeweiligen Delegationen?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Rainer Brüderle hat in dieser Wahlperiode bisher zwei
Delegationsreisen unternommen, und zwar vom 5. bis
7. Dezember 2009 nach China und vom 18. bis 19. Fe-
bruar 2010 nach Russland.
Auf der China-Reise wurde Bundesminister Brüderle
begleitet von vier Abgeordneten des Deutschen Bundes-
tages, 14 Wirtschaftsvertretern und 25 Journalisten. Auf
der Russland-Reise waren vier Wirtschaftsvertreter in
der Delegation.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 95):
Welche Konsequenzen haben nach Auffassung der Bun-
desregierung die von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP
beschlossenen Haushaltssperren in Höhe von 300 Millionen
Euro bei den Verwaltungskosten für die Durchführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und in Höhe von
600 Millionen Euro bei den Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit – unter Berücksichtigung der Szenarien der Bundes-
agentur für Arbeit – im schlimmsten Falle auf die einzelnen
Träger der Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialge-
setzbuch, und wann legt die Bundesregierung ein Konzept
vor, mit dem die Aufhebung der Sperren veranlasst werden
kann, um so diese Konsequenzen so weit wie möglich doch
noch abzuwenden?
Für die Dauer der vom Haushaltsausschuss des Deut-
schen Bundestages in seiner Bereinigungssitzung am
4. März 2010 beschlossenen qualifizierten Sperren
könnte das für das Jahr 2010 für die Durchführung des
SGB II zur Verfügung stehende Verwaltungskostenbudget
vorerst nur in Höhe von 4,1 Milliarden Euro in Anspruch
genommen werden. Im Eingliederungsbudget wären
durch die Sperre zunächst nur 6,0 Milliarden Euro ver-
fügbar. Die Grundsicherungsstellen partizipieren an diesen
Ansätzen für Eingliederungsleistungen und Verwaltungs-
kosten entsprechend den in der Eingliederungsmittelver-
ordnung 2010 festgelegten Verteilschlüsseln. Nach diesen
wären auch die gesperrten Beträge auf alle Grundsiche-
rungsstellen umzulegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht
davon aus, dass die Sperren zügig schon kurz nach In-
krafttreten des Haushaltsgesetzes 2010 aufgehoben wer-
den können. Es wird das vom Haushaltsausschuss gefor-
derte Konzept, wie dies Bundesministerin Dr. von der
Leyen bereits erklärt hat, bis April 2010 vorlegen. Damit
wird sowohl den berechtigten Interessen arbeitsuchender
Menschen und der Grundsicherungsstellen als auch den
Interessen des Haushaltsausschusses, der Arbeitnehmer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3083
(A) (C)
(D)(B)
und der anderen Steuerzahler Rechnung getragen. Im
Lichte des beabsichtigten zügigen Entsperrungsverfah-
rens erscheint es daher nicht opportun, eine umfangrei-
che Vergleichsberechnung für die einzelnen Grundsiche-
rungsstellen über potenzielle Auswirkungen der Sperren
vorzunehmen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 96):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des
§ 421 q des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, SGB III – Er-
weiterte Berufsorientierung –, seit seiner Einführung, und be-
absichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Bi-
lanz, den § 421 q SGB III in identischer oder gegebenenfalls
modifizierter Form über den 31. Dezember 2010 hinaus zu
verlängern?
Die bis Ende 2010 befristete Regelung zur Erweiter-
ten Berufsorientierung hat sich nach Angaben der Bun-
desagentur für Arbeit und Rückmeldungen aus der Pra-
xis bewährt. Nach Auffassung der Bundesregierung soll
sie deshalb in einem zukünftigen Gesetzgebungsvorha-
ben der Bundesregierung verlängert werden.
Durch diese Regelung konnte insbesondere das Enga-
gement der Länder, die großteils die 50-prozentige Ko-
finanzierung leisten, deutlich vergrößert werden. Die
Verlängerung entspräche den Intentionen von Koali-
tionsvertrag, Ausbildungspakt und Qualifizierungsinitia-
tive, in denen ein Ausbau der Berufsorientierung gefor-
dert wird. Die Verlängerung wird es ermöglichen, die
Wirkung über einen längeren Zeitraum besser beurteilen
zu können und den für eine Evaluation erforderlichen
zeitlichen Spielraum zu schaffen.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/1107, Frage 97):
Wie steht die Bundesregierung zu in den Medien zitierten
Plänen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, noch
im Mai 2010 die Liberalisierung des Arbeitsmarktes voranzu-
treiben und die Befristung von Arbeitsverträgen zu erleich-
tern, indem Unternehmen mehr Möglichkeiten eingeräumt
werden, Arbeitsverträge zeitlich zu begrenzen, ohne dafür
eine juristisch überprüfbare Begründung liefern zu müssen,
und würde die Bundesregierung solche Schritte unabhängig
von konkreten Plänen begrüßen, obwohl aktuelle Zahlen bele-
gen, dass schon heute jeder zweite neu abgeschlossene Ar-
beitsvertrag befristet ist und sich die Wissenschaft in weiten
Teilen darin einig zeigt, dass die damit verbundene Unsicher-
heit für die weitere Lebensplanung der Arbeitnehmer auch
volkswirtschaftlich kontraproduktive Effekte zeigt, da insbe-
sondere die überdurchschnittlich häufig betroffenen jüngeren
Arbeitnehmer Konsumentscheidungen und Familienplanung
zurückstellen und sich zudem die mit Befristungen meist ver-
bundene geringere Motivation der Arbeitnehmer wiederum
auf die Produktivität auswirkt?
Die Bundesregierung wird sachgrundlos befristete
Einstellungen erleichtern, wie es im Koalitionsvertrag
vom 26. Oktober 2009 vorgesehen ist. Die Begründung
für die geplante Maßnahme ist ebenfalls dem Koalitions-
vertrag zu entnehmen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Eva Högl (SPD) (Drucksache
17/1107, Fragen 98 und 99):
Aus welchen Gründen lehnt die Bundesregierung die von
der Europäischen Kommission für die neue Strategie „Europa
2020“ vorgeschlagene Reduzierung der Armutsrisikoquote als
quantitatives Ziel in Europa ab, und wird die Bundesregierung
dies auch beim Europäischen Rat am 25./26. März 2010 ver-
treten?
Welches sind die Gründe dafür, dass die Bundesministerin
für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, als zustän-
diges Mitglied der Bundesregierung auf diversen Veranstal-
tungen zum Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Aus-
grenzung die Reduzierung und Verminderung von Armut als
zentrales politisches Ziel herausstellt, aber im Rat für Be-
schäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
am 8. März 2010 dieses Ziel im Rahmen der Strategie „Eu-
ropa 2020“ abgelehnt hat?
Zu Frage 98:
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die
künftige EU-2020-Strategie auch als weiterer Schritt zu
einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft begriffen
wird, die dem sozialen Ausgleich und der Solidarität
verpflichtet ist. In der neuen Strategie soll aus Sicht der
Bundesregierung der Dreiklang aus wirtschaftlichem Er-
folg, sozialem Zusammenhalt und ökologischer Verant-
wortung weiter verfolgt werden.
Im Zuge dessen ist die Bekämpfung der Armut und
die Förderung der sozialen Teilhabe ein wesentliches
Anliegen der Bundesregierung. Die von der Europäi-
schen Kommission ins Spiel gebrachte Armutsrisiko-
quote ist jedoch keine geeignete Zielgröße zur Festle-
gung von Fortschritten auf diesem Gebiet. Die
Armutsrisikoquote ist eine reine Kennziffer für die Ein-
kommensverteilung und liefert keine Information über
individuelle Bedürftigkeit im Sinne von Armut. Insbe-
sondere steht sie in keinem Zusammenhang mit dem so-
ziokulturellen Existenzminimum. Außerdem gehen ge-
rade auf die Nachhaltigkeit der Armutsreduzierung
zielende Sachleistungen nicht in die Berechnung ein.
Die Armutsrisikoquote ist zudem eine sensible statisti-
sche Größe. Unterschiede in der Datenbasis, bei der He-
ranziehung unterschiedlicher Haushaltsgrößen sowie
Unterschiede bei den Berechnungsmethoden können
große Auswirkungen haben.
Zu Frage 99:
Wie zu Frage Nr. 98 ausgeführt, ist die Bekämpfung
der Armut und die Förderung der sozialen Teilhabe ein
wesentliches Anliegen der Bundesregierung. Daher be-
teiligt sich die Bundesregierung nachdrücklich an der
von der EU-Kommission initiierten Kampagne zum Eu-
3084 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
ropäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
Die Kampagne der Bundesregierung steht unter dem
Motto „Mit neuem Mut“ und zielt darauf ab, das Be-
wusstsein für Armut und soziale Ausgrenzung sowie die
gesellschaftliche Verantwortung zu schärfen. Das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales, das in Deutsch-
land die Durchführung des Europäischen Jahres 2010
gegen Armut und soziale Ausgrenzung organisiert, hat
40 Projekte ausgewählt, die in diesem Jahr von der EU-
Kommission und dem Bund mit rund 1,4 Millionen Euro
gefördert werden. Betroffenenvertreter, Verbände sowie
Länder und Kommunen sind in die Aktion eingebunden.
Auch durch dieses Engagement stellt die Bundesre-
gierung unter Beweis, dass sie sich mittels vieler einzel-
ner praktischer Maßnahmen der Armutsbekämpfung
widmet. Wie unter Frage Nr. 98 deutlich gemacht, ist die
Festlegung einer Armutsrisikoquote hingegen kein ge-
eignetes Mittel zur Armutsbekämpfung.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD)
(Drucksache 17/1107, Fragen 100 und 101):
Wird die Bundesregierung bei der Erstellung eines Natio-
nalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention die Abstimmung mit den Ländern suchen,
und in welchen Artikeln der Konvention sowie Ressortberei-
chen der Bundes- und Landesregierungen erkennt die Bundes-
regierung insbesondere großen Abstimmungsbedarf mit den
Ländern?
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
ergreifen, um die Assistenz für Eltern mit Behinderung zur
Erfüllung ihrer Erziehungspflichten als Leistungspflicht ein-
zuführen bzw. klarzustellen, und wie wird die Bundesregie-
rung insbesondere die Situation von Kindern mit psychisch
kranken Eltern verbessern?
Zu Frage 100:
Die Bundesregierung steht bei der Entwicklung eines
Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-
konvention in engem Kontakt zu den Ländern und wird
die Länder auch in den weiteren Entwicklungsprozess
des Aktionsplans einbeziehen. Gleichzeitig möchte die
Bundesregierung die Länder anregen, eigene Aktions-
pläne zur Umsetzung der Konvention zu initiieren, die
den Aktionsplan der Bundesregierung ergänzen.
Neben konkreten Maßnahmen und gesetzlichen Wei-
terentwicklungen muss es bei der Entwicklung von Ak-
tionsplänen auf den verschiedenen Ebenen vor allem da-
rum gehen, das Leitbild der inklusiven Gesellschaft in
der Lebenswirklichkeit zu verankern. Hierfür brauchen
wir eine übergreifende gesellschaftspolitische Diskus-
sion und eine Kultur des Denkens in gemeinsamer Ver-
antwortung vonseiten aller Akteure.
Der Umfang des konkreten Abstimmungsbedarfs
zwischen Bund und Ländern wird sich insbesondere bei
der Entwicklung von Maßnahmen für die jeweiligen Ak-
tionspläne im Laufe des Verfahrens zeigen.
Zu Frage 101:
Die 18. Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz
(GFMK) hat eine Entschließung „Rechtsanspruch auf ,El-
ternassistenz‘: Mütter und Väter mit Behinderungen bei
der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages unterstützen“
formuliert und diese der Arbeits- und Sozialministerkon-
ferenz, ASMK, und der Jugend- und Familienminister(in-
nen)konferenz, JFMK, übermittelt mit der Bitte, sich mit
dem Thema zu befassen. Nachdem die 85. ASMK das
Thema „Elternassistenz“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ zugewie-
sen hat, befasst sich dort eine interkonferenzielle Unter-
arbeitsgruppe auch mit diesem Thema. Die interkonferen-
zielle Arbeitsgruppe, UAG V, „Sicherung der Teilhabe
von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie
Rechtsanspruch auf Elternassistenz“ besteht aus Vertrete-
rinnen und Vertretern der Arbeits- und Sozialminister-
konferenz, der Kultusministerkonferenz, der Jugend- und
Familienministerkonferenz, der Gleichstellungs- und Frau-
enministerkonferenz und des Bundes, BMAS, BMBF und
BMFSFJ. Das Thema der sogenannten Elternassistenz ist
dort noch nicht abschließend behandelt worden. Die
nächste Sitzung findet im April 2010 statt. Das Ergebnis
der Unterarbeitsgruppe soll abgewartet werden.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 102):
Bis wann und zu welchen Konditionen wird die Bundesre-
gierung das von ihr in Aussicht gestellte Gesetzgebungsver-
fahren zur Entfristung der freiwilligen Weiterversicherung in
der Arbeitslosenversicherung abschließen, um für die Betrof-
fenen schnell Planungssicherheit herzustellen?
Die Bundesregierung prüft, ob die freiwillige Weiter-
versicherung über den 31. Dezember 2010 hinaus fortge-
führt werden soll. Bei dieser Prüfung wird sie auch die
bisherigen Erfahrungen mit der freiwilligen Weiterversi-
cherung berücksichtigen. Die Beratungen innerhalb der
Bundesregierung werden rechtzeitig abgeschlossen, um
den bereits freiwillig weiterversicherten Personen und
denjenigen, die vor der Entscheidung stehen, sich frei-
willig weiter zu versichern, Planungs- und Rechtssicher-
heit bieten zu können.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/1107, Frage 103):
Wie hat sich die Zahl der Personen entwickelt, die sich seit
2006 selbstständig gemacht haben, bezogen auf die Herkunft
aus Erwerbstätigkeit, dem Arbeitslosengeld-I-Bezug, dem Ar-
beitslosengeld-II-Bezug und möglichen anderen relevanten
Bereichen, aus denen Menschen den Schritt in die Selbststän-
digkeit machen – bitte die einzelnen Bereiche für einzelne
Jahre aufschlüsseln –, und plant die Bundesregierung, den
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3085
(A) (C)
(D)(B)
Kreis der Selbstständigen, die sich in der Arbeitslosenversi- Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende bei Auf-
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Aufnahme einer
selbstständigen Tätigkeit im Rechtskreis SGB III in den
Jahren 2006 bis 2009 wie folgt gefördert:
Es kann aus den Datensätzen der Bundesagentur für
Arbeit keine Aussage über Arbeitslosengeldbezieher ge-
troffen werden, die sich ohne Förderleistungen selbst-
ständig machen.
Der nachfolgenden Tabelle lässt sich die Anzahl der
Arbeitslosengeld-II-Bezieher entnehmen, die durch den
geförderte Personen
2006 194 700
2007 125 000
2008 119 700
2009 135 000
Selbstständig erwerbstä
Deutschland, West,
Monat
(Daten für 2006
liegen nicht vor)
Selbststän
Deutschland
1
September 2005 47 522
September 2007 78 965
September 2008 100 442
September 2009 114 977
ein, wie der zur freiwilligen Weiterversicherung berech-
tigte Personenkreis zu bestimmen ist.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 104):
Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Zahl der Solo-
Selbstständigen entwickelt, und wie hat sich seit Einführung
der Hartz-Gesetze die Zahl der Selbstständigen entwickelt,
die aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetzbuch – bitte jeweils Jahreszahlen aufführen – beziehen?
Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit
differenziert nicht nach Solo-Selbstständigen und ande-
ren Formen der Selbstständigkeit.
Die Anzahl der Selbstständigen, die aufstockende
Leistungen nach dem SGB II beziehen, können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
tige Leistungsbezieher
Ost 2005 bis 2009
dig erwerbstätige Leistungsbezieher
Westdeutschland Ostdeutschland
2 3
26 450 21 071
43 096 35 869
52 819 47 623
61 663 53 314
cherung versichern können, über den derzeitigen Kreis hinaus
zu erweitern?
Statistische Daten, die in der gewünschten Detailtiefe
danach differenzieren, aus welcher Situation heraus
Menschen eine Existenzgründung aufnehmen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Der Gründungsstatistik lassen sich folgende allge-
meine Daten über die Anzahl von Existenzgründungen
entnehmen:
Quelle: IfM Bonn (Basis: Gewerbeanzeigenstatistik des Statistischen
Bundesamtes, ohne Angaben zu freiberuflich Selbstständigen)
nahme der selbstständigen Tätigkeit gefördert wurden:
1 Vorläufige Daten der Bundesagentur für Arbeit, revidierte Daten
werden erst Ende April 2010 vorliegen.
Der Bundesregierung liegen keine Datensätze vor, die
Arbeitslosengeld-II-Bezieher erfassen, die sich ohne die
Förderung mit Einstiegsgeld selbstständig machen.
Die in der Antwort zu Frage Nr. 102 genannte Prü-
fung der Bundesregierung bezieht auch die Frage mit
Existenzgründungen
2006 471 200
2007 425 800
2008 399 400
geförderte Personen
2006 32 600
2007 30 000
2008 22 600
2009 19 7001
3086 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
für die dortigen Landesforstflächen vorangetrieben werden?
auf diesen Flächen nicht zulässig und die Flächen sind
im Folgejahr auf Durchwuchs von Kartoffeln zu über-
prüfen und möglicher Durchwuchs ist zu vernichten.
Der Genehmigungsinhaber ist verpflichtet, die Kar-
toffeln ausschließlich an bestimmte Stärkeverarbeitungs-
betriebe zur Verwendung im geschlossenen System zu
liefern.
Weiterhin gelten die allgemeinen Bestimmungen des
Gentechnikgesetzes, insbesondere zur Haftung, und der
Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (Koexistenzver-
ordnung), in denen die notwendigen Koexistenzmaßnah-
dahin nicht von einem in Deutschland akkreditierten
Zertifizierungssystem erfasst waren, wurden nach FSC
Kriterien zertifiziert. Dies entspricht einer Fläche von
rund 34 000 Hektar.
Anlage 68
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Burkhard Lischka (SPD)
(Drucksache 17/1107, Fragen 108 und 109):
Folgende Regelungen sind bereits im Rahmen des
Beschlusses der EU-Kommission und dessen Nebenbe-
stimmungen zur Verhinderung eines unbeabsichtigten
Vorhandenseins/Anbaus vorgesehen, die der Genehmi-
gungsinhaber und anbauende Landwirte (Vertragsanbau)
einzuhalten haben: die räumliche Trennung der gv-Stär-
kekartoffel von nicht gv-Kartoffeln während Pflanzung,
Aufwuchs, Ernte, Transport, Lagerung und Verarbei-
tung, der Anbau von nicht gv-Kartoffeln ist im Folgejahr
Die Zertifizierbarkeit der Waldflächen des Bundes
nach den Kriterien des FSC wurde in der 15. Legislatur-
periode eingehend geprüft. Dabei hat sich herausgestellt,
dass der weitaus größte Flächenteil, dies sind insbeson-
dere militärisch genutzte Waldflächen, nicht nach den
FSC-Kriterien zertifizierbar ist. Die Waldflächen, die
keiner derartigen Zweckbindung unterliegen und die bis
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
Frage des Abgeordneten Werner Dreibus (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 65):
Wie hat sich die Anzahl der Personen entwickelt, die aus
der Erwerbstätigkeit, aus dem Bezug von ALG I und aus dem
Bezug von ALG II – ALG: Arbeitslosengeld – eine Tätigkeit
im Ausland aufgenommen haben, und wie viele davon fallen
unter die Regelungen des § 28 a des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch?
Anträge p
Auslandsbeschäftigte gestellte Anträge bewilligte Anträge
Anlage 66
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 106):
Welche pflanzenartspezifischen Vorgaben zur guten fach-
lichen Praxis gemäß der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsver-
ordnung wird die Bundesregierung rechtzeitig vor dem
Beginn des kommerziellen Anbaus der gerade neu zugelasse-
nen gentechnisch veränderten Amflora-Kartoffel erlassen,
und welche dieser Maßnahmen sind geeignet, die Schutzgüter
gemäß § 1 des Gentechnikgesetzes vor negativen Auswirkun-
gen des Amflora-Anbaus zu schützen?
Bis zum Beginn des diesjährigen Anbaus, der sich auf
20 Hektar an einem Standort in Mecklenburg-Vorpom-
mern beschränken wird, wird die Bundesregierung keine
Änderung der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
mit pflanzenartspezifischen Vorgaben für Kartoffeln er-
lassen.
Statistische Daten, die in der gewünschten Detailtiefe
danach differenzieren, aus welcher Situation heraus
Menschen eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen und zu-
gleich unter die Regelung des § 28 a SGB III fallen, lie-
gen der Bundesregierung nicht vor.
Der folgenden Statistik lässt sich entnehmen, wie viel
Anträge auf ein Versicherungspflichtverhältnis nach
§ 28 a SGB III von Arbeitnehmern, die im Ausland tätig
sind, verteilt auf die Jahre 2006, 2007, 2008 und 2009
gestellt wurden.
ro Jahr
2006 2007 2008 2009
1 678
1 445
2 478
2 187
2 776
2 474
3 382
2 967
men allgemein beschrieben werden. Der Entwurf eines
Anhangs der Koexistenzverordnung für Kartoffeln ist in
Vorbereitung.
Die Überwachung der Einhaltung der Zulassungsbe-
dingungen sowohl beim Anbau als auch beim weiteren
Inverkehrbringen fällt in die ausschließliche Kompetenz
der Überwachungsbehörden der Länder.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/1107, Frage 107):
Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in
der Zertifizierung der Bundesforstflächen nach FSC-Kriterien
– FSC: Weltforstrat – vor dem Hintergrund, dass solche Über-
legungen aktuell in der CDU-FDP-Landesregierung in Hessen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3087
(A) (C)
(D)(B)
Ist es zutreffend, dass – wie Der Spiegel in seiner Ausgabe
11/2010 berichtet – im Bundesministerium der Verteidigung
eine Abteilung oder eine andere Organisationsstruktur – Refe-
rat, Stabsstelle oder Ähnliches – eingerichtet worden ist oder
sich in Planung befindet, die sich um das Ansehen des Bun-
desministers kümmern soll, und, wenn ja, wie viele Mitarbei-
ter sind dort beschäftigt?
Mit welchen Aufgaben sind diese Mitarbeiter gegebenen-
falls beauftragt, und welche Kosten verursacht diese Organi-
sationseinheit?
Im Bundesministerium der Verteidigung ist keine Ab-
teilung oder andere Organisationseinheit eingerichtet
worden, die sich um das Ansehen des Ministers küm-
mern soll. Es ist nicht geplant, eine solche einzurichten.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107,
Frage 110):
Aus welchen Gründen wurden die Verhandlungen über
nachhaltige Entschädigungen, die über die im Februar 2010
geleistete „Winterhilfe“ für die Opfer bzw. Hinterbliebenen
des Bombardements von Kunduz vom 4. September 2009
durch Hilfspakete an Nahrung und Decken hinaus gewährt
werden sollen, und deren Abschluss seit über sechs Monaten
immer wieder hinausgeschoben, etwa indem vereinbarte
Termine kurzfristig abgesagt werden, und welches Bundes-
ministerium ist für die Verhandlungen, die Finanzierung, Ab-
wicklung sowie eine etwaige Durchführung der einzelnen ge-
planten Projekte – laut Presse unter anderem ein Waisenhaus,
Milchviehfabrik – letztlich zuständig?
Im Rahmen der Gespräche des Bundesministeriums
der Verteidigung mit den Rechtsanwälten mutmaßlicher
Opfer und Hinterbliebener des Luftangriffs der NATO
vom 4. September 2009 wurde auf anwaltlichen Wunsch
lediglich ein Termin um zwei Tage verschoben. Das
Bundesministerium der Verteidigung hat einseitig keinen
Termin abgesagt.
Die Federführung für die Gespräche über mögliche
Projekte, die den Opfern und Hinterbliebenen in der Re-
gion um Kunduz zugutekommen sollen, liegt beim Bun-
desministerium der Verteidigung; es stimmt sich hierbei
mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
ab.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 111):
Treffen Medienberichte (Spiegel Online vom 18. März
2010) über eine „Gruppe 85“ oder entsprechende Initiativen
im Bundesministerium der Verteidigung zu, die den COMISAF-
Bericht zu den Vorfällen in Kunduz „im deutschen Interesse
beeinflussen“ sollten, und, falls ja, warum hat der Parlamenta-
rische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung
Christian Schmidt auf meine mündliche Frage – „Hat die
Bundesregierung in irgendeiner Form Einfluss auf den Zeit-
punkt der Veröffentlichung oder den Inhalt des COMISAF-
Berichtes über die Vorfälle am 4. September 2009 am Kun-
duz-Fluss genommen?“; Bundestagsdrucksache 17/191, Fra-
ge 26 – dies in seiner Antwort – „Das Bundesministerium der
Verteidigung hat von Anfang an großes Interesse an einer
Sachverhaltsaufklärung durch COMISAF bekundet. Es hat
sich erfolglos um die Herabstufung des durch die NATO ein-
gestuften Berichtes bemüht“ – nicht erwähnt und dem Parla-
ment insofern die Wahrheit vorenthalten?
Die Unterstellung, die Wahrheit sei zurückgehalten
worden, weise ich deutlich zurück.
Die von den Angehörigen dieser kleinen Arbeits-
gruppe selbst so bezeichnete „Gruppe 85“ wurde in Ver-
antwortung von Sts Dr. Wiehert am 9. September 2009
eingerichtet. Sie hatte den Auftrag, die Situation im Um-
feld der Ereignisse in Kunduz vom 4. September 2009
zu prüfen und dahin gehend auszuwerten, dass das Bun-
desministerium der Verteidigung auf den NATO-Ab-
schlussbericht (sogenannter COMISAF-Bericht) reagie-
ren kann.
Hierbei ist wichtig festzustellen, dass damit keine ei-
gene nationale Untersuchung eingeleitet worden ist, son-
dern nur die Begleitung, gegebenenfalls Unterstützung
der ISAF-Untersuchung Ziel war. Daneben war es auch
das Ziel, die operativen Zusammenhänge, in denen sich
die Geschehnisse des 4. September 2009 ereignet haben,
zusammenzutragen und darzustellen. Einer Analyse der
Sicherheitslage zum Zeitpunkt des Ereignisses kam und
kommt hier entscheidende Bedeutung zu.
Die Gründung dieser Arbeitsgruppe durch Sts Dr.
Wiehert ist auch im Zusammenhang mit dem als „Reise-
bericht“ bekannten Anfangsbericht des sogenannten Ini-
tial Action Teams zu sehen, der im Hinblick auf die Be-
gleitung dieses Teams durch Medien nicht immer die
Gewissheit gefördert hatte, dass eine vorzeitige, nicht
auf der Kenntnis aller Fakten beruhende Bewertung aus-
geschlossen war.
Nach den Informationsunsicherheiten der ersten Tage
hatte sich das in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre
mündliche Frage vom 16. Dezember 2009 genannte
große Interesse des Bundesministeriums der Verteidi-
gung an einer Sachverhaltsaufklärung durch COMISAF
als richtig dargestellt. Die Existenz der „Gruppe 85“
wurde auch nicht durch das BMVg zurückgehalten, son-
dern schon sehr frühzeitig in der Öffentlichkeit bekannt
gemacht. Der damalige Sprecher des Bundesministe-
riums der Verteidigung, Dr. Thomas Raabe, hatte in der
Bundespressekonferenz vom 11. September 2009 mitge-
teilt, dass ein eigenes Team aus verschiedenen Vertretern
der verschiedenen Abteilungen im Haus zusammenge-
stellt worden sei, das im Zusammenhang mit dem Reise-
bericht des Initial Action Teams die Untersuchungen der
NATO begleiten sollte. Dr. Raabe hat dann „begleiten“
wie folgt definiert: „Wir tun das natürlich seriös und so,
dass wir jederzeit Hilfestellung bieten können, wenn die
NATO das will. Das ist selbstverständlich.“
Hinsichtlich der Bewertung des COMISAF-Reports
durch diese zwischenzeitlich nicht mehr existierende Ar-
beitsgruppe sehe ich mich im Hinblick auf die nach wie
vor besehende Einstufung des COMISAF-Berichts als
GEHEIM an einer offenen vertieften Auswertung gehin-
dert. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die ent-
3088 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
(A) (C)
(D)(B)
sprechenden Einsichtnahmemöglichkeiten für Mitglie-
der des Deutschen Bundestages, die bekannt sind. Die
Tatsache, dass sich in Medienberichten angebliche oder
tatsächliche Zitierungen aus diesem Bericht finden, än-
dert nichts an der Behandlung des Berichts durch die
Bundesregierung. Die Entscheidung über einen Zeit-
punkt der möglichen Veröffentlichung des COMISAF-
Berichts liegt ausschließlich und allein bei der NATO.
Auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts ist
insofern Einfluss genommen worden, als im Dezember
2009 leider erfolglos versucht worden ist, diesen von der
NATO eingestuften Bericht zu veröffentlichen, das heißt
herabzustufen.
Hinsichtlich der konkreten Arbeitsweise, einschließ-
lich der schriftlichen und mündlichen Kontakte von Mit-
gliedern der sogenannten Gruppe 85 zur NATO, ver-
weise ich auf das umfängliche Ablaufprotokoll der
Tätigkeit dieser Gruppe, das dem Untersuchungsaus-
schuss übermittelt worden ist.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
17/1107, Frage 112):
Wie plant die Bundesregierung die konkrete Ausgestal-
tung der Verkürzung von Wehrpflicht und Zivildienst, die, wie
mit dem offensichtlich mit dem Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend nicht abgestimmten Vorstoß
des Bundesministers der Verteidigung diese Woche angekün-
digt, anders als im Koalitionsvertrag festgelegt, nicht erst zum
1. Januar 2011, sondern für Zivildienstleistende schon zum
1. August 2010 in Kraft treten soll, um das von Caritas, Dia-
konie, Deutschem Rotem Kreuz und Paritätischem Wohl-
fahrtsverband übereinstimmend angedrohte Chaos in den Ein-
satzstellen zu verhindern, und durch welche Maßnahmen im
Ausbau der Freiwilligendienste will die Bundesregierung Pla-
nungssicherheit und echte Alternativen für Einsatzstellen und
Jugendliche schaffen?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
für die 17. Legislaturperiode gibt vor, dass die Koali-
tionsparteien an der allgemeinen Wehrpflicht mit dem
Ziel festhalten, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar
2011 auf sechs Monate zu reduzieren. Zum Zivildienst
wird ausgeführt, dass sich in ihm die künftige Struktur
der Wehrpflicht widerspiegeln wird.
Der Vertrag lässt den tatsächlichen Stichtag, zu dem
die neue Regelung wirksam wird, ebenso offen wie die
Frage, wie der Übergang mit Blick auf diejenigen
Grundwehrdienstleistenden zu gestalten ist, die zum
1. Juli 2010 bzw. 1. Oktober 2010 einberufen werden.
Das „System W6“ muss zum 1. Januar 2011 funk-
tionsfähig sein. Vor dem Hintergrund der notwendigen
organisatorischen Änderungen der Ausbildungsabläufe,
die auch Vakanzen im Funktionsdienst verursachen wer-
den, und den bisherigen Planungen auf der Grundlage ei-
nes neunmonatigen Grundwehrdienstes ließen mit Blick
auf die Einsatzfähigkeit aus Sicht des Bundesministe-
riums der Verteidigung eine Umstellung der Grundwehr-
dienstdauer auf sechs Monate erst zum 1. Januar 2011
wünschenswert erscheinen.
Die nunmehr gefundene Regelung ab 1. August 2010
ist das Ergebnis eines Einvernehmens zwischen BMVg
und BMFSFJ, das sowohl den Erfordernissen des Wehr-
dienstes als auch des Zivildienstes Rechnung trägt. Im
Ergebnis wirkt sich die Regelung nur auf diejenigen
Wehrpflichtigen aus, die zum 1. Oktober 2010 zum
Grundwehrdienst einberufen werden. Nach unseren Pla-
nungen ist keine Einberufung von Wehrpflichtigen zwi-
schen dem 1. August 2010 und dem 30. September 2010
vorgesehen.
Mit der Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zi-
vildienstes wird der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag,
dass sich die künftige Struktur der Wehrpflicht auch im
Zivildienst spiegeln wird, Rechnung getragen sowie die
einstimmige Prüfempfehlung der Kommission „Impulse
für die Zivilgesellschaft“ umgesetzt. Schon gegenwärtig
existieren frei vereinbarte kurzzeitige Anschlusstätigkei-
ten an den Zivildienst in einer Vielzahl von Rechtsfor-
men, die für die jungen Männer, aber auch für ihre
Dienststellen mit erheblichen Nachteilen verbunden
sind.
Mit der an den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst
angelehnten Regelung dieses Gesetzes gestaltet der
Bund als Dienstherr in Erfüllung seiner besonderen Für-
sorgepflicht den jungen Männern gegenüber auch den
freiwilligen zusätzlichen Zivildienst als öffentlich-recht-
liches Dienstverhältnis, das es den Dienstleistenden er-
möglicht, ihre Tätigkeit in der Dienststelle und den
Kompetenzerwerb des Lerndienstes über die Dauer von
sechs Monaten hinaus sozial abgesichert fortzuführen.
Für den Zivildienstleistenden und seine Dienststelle be-
steht ein weiterer Vorteil dieser Form der Anschlusstä-
tigkeit darin, dass sie kein befristetes Arbeitsverhältnis
nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksa-
che 17/1107, Frage 113):
Welche Fragestellungen liegen den – von der Bundesre-
gierung in ihrer Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 17/714 angekündigten – laufenden
Untersuchungen der Qualifizierung sowie der wirtschaftli-
chen Situation von Tagespflegepersonen zugrunde, und in
welcher Form werden diese Untersuchungsergebnisse dem
Bundestag vorgelegt werden?
Bund und Länder haben in der abschließenden Sit-
zung der Arbeitsgruppe „Steuer- und sozialversiche-
rungsrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kin-
der in Kindertagespflege“ am 20. Mai 2008 in
Wiesbaden ein Gesamtpaket für die Kindertagespflege
geschnürt, um die durch die Besteuerung der Einkünfte
aus öffentlicher Kindertagespflege ab dem Veranla-
gungszeitraum 2009 folgenden Belastungen abzufedern.
Kern der Vereinbarung sind die inzwischen mit dem
Kinderförderungsgesetz (KiföG) umgesetzten hälftigen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 33. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010 3089
(A) (C)Erstattungen angemessener Kranken- und Pflegeversi-
cherungsbeiträge durch das Jugendamt, sodass Tages-
pflegepersonen im Ergebnis sozialversicherungsrecht-
lich wie Arbeitnehmer behandelt werden, und die
Einführung einer „leistungsgerechten Vergütung“.
Weiterhin wurde vereinbart, durch eine befristete Son-
derregelung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§§ 10
und 240 SGB V) für die Ausbauphase bis Ende 2013 Ta-
gespflegepersonen in der Regel in der Gesetzlichen Kran-
kenversicherung pauschal als „nebenberuflich selbstän-
dig“ einzustufen, was zu erheblichen beitragsrechtlichen
Erleichterungen führt.
Um sicherzustellen, dass nach Ende dieser Über-
gangszeit Tagespflegepersonen wirtschaftlich in der
Lage sind, die regulären Krankenversicherungsbeiträge
zu leisten, haben Bund und Länder weiterhin vereinbart,
die wirtschaftliche Situation der Tagespflegepersonen zu
beobachten. Die wirtschaftliche Situation von Tagespfle-
gepersonen ist dabei nicht zu trennen von der Frage der
Qualifikation der Tagespflegepersonen, die im Rahmen
der „leistungsgerechten Vergütung“ berücksichtigt wer-
den soll.
Da diese Fragen in der jährlichen Kinder- und Ju-
gendhilfestatistik nicht hinreichend erfasst werden, hat
der Bund zu diesem Zweck Zusatzerhebungen bei Ta-
gespflegepersonen durchgeführt mit Fragen nach dem
Qualifizierungshintergrund und den Einkünften. Diese
Zusatzerhebungen werden zurzeit ausgewertet und dem
Deutschen Bundestag im Rahmen des Berichts nach
§ 24 a Abs. 5 SGB VIII vorgelegt.
Anlage 73
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/1107, Frage 115):
Wann wird die Bundesregierung dem UN-Ausschuss für
die Rechte des Kindes über den Generalsekretär der Vereinten
Nationen zu den Maßnahmen Bericht erstatten, die sie zur
Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention getroffen
hat, und ist eine Kenntnisnahme oder Befassung des Deut-
schen Bundestages geplant?
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Vertragsstaat
des Übereinkommens verpflichtet, in periodischen Ab-
ständen dem VN-Kinderrechteausschuss Bericht zu er-
statten. Die Vorlage des nächsten Staatenberichts steht
nach Abschluss des aufwendigen Beteiligungsverfahrens
unmittelbar bevor.
Die Kabinettbefassung ist für April geplant. Bei der
Erarbeitung des Berichts sind, wie vom zuständigen
Ausschuss der Vereinten Nationen ausdrücklich ge-
wünscht, auch Nichtregierungsorganisationen einbezo-
gen worden.
Der Bericht wird den zuständigen Ausschüssen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnisnahme übersandt
werden.
(B)
(D)
33. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 24. März 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72
Anlage 73