Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2303
(A) (C)
(B) (D)
vom Wehrdienst zurückzustellen, wenn sie zum Dienst-
eintritt bereits das dritte Studiensemester erreicht haben.Dr. Westerwelle, Guido FDP 03.03.2010
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bracht-Bendt, Nicole FDP 03.03.2010
Dağdelen, Sevim DIE LINKE 03.03.2010
Ehrmann, Siegmund SPD 03.03.2010
Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 03.03.2010
Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2010
Hirte, Christian CDU/CSU 03.03.2010
Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 03.03.2010
Koch, Harald DIE LINKE 03.03.2010
Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 03.03.2010
Krellmann, Jutta DIE LINKE 03.03.2010
Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2010
Kunert, Katrin DIE LINKE 03.03.2010
Malczak, Agnes BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2010
Möhring, Cornelia DIE LINKE 03.03.2010
Pflug, Johannes SPD 03.03.2010
Pronold, Florian SPD 03.03.2010
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 03.03.2010
Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2010
Scholz, Olaf SPD 03.03.2010
Schuster, Marina FDP 03.03.2010
Dr. Schwanholz, Martin SPD 03.03.2010
Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 03.03.2010
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
03.03.2010
Werner, Katrin DIE LINKE 03.03.2010
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Frage 12):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den Ergebnissen einer Bienenmonitoring-Studie zu gebeiztem
Maissaatgut des Bundesamtes für Landwirtschaft in Bern, und
welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Zulassung
von insektiziden Beizmitteln in Deutschland?
Da die Aussagekraft der Studie seitens der zuständi-
gen deutschen Zulassungs- und Bewertungsbehörden als
nicht sehr hoch eingeschätzt wird, hat diese Studie keine
Auswirkungen auf die Zulassung insektizider Beizmittel
in Deutschland.
Die vorliegende Studie spiegelt vielmehr die zurzeit
bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bewertung
und der Folgen der Staubentwicklung und der Guttation
von Neonicotinoiden zur Behandlung von Maissaatgut
wieder. Die Studie liefert somit keinen belastbaren Beleg
für oder gegen die Zulassungsfähigkeit von Neonicoti-
noiden zur Behandlung von Maissaatgut.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache
17/839, Frage 14):
Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Änderung der
Auslegungspraxis bei der Zurückstellung von Wehr- und Zi-
vildienstleistenden hinsichtlich der Einstufung von dualen
Bildungsgängen – Studium mit studienbegleitender betriebli-
cher Ausbildung – plant, und, wenn ja, ist diese noch vor Be-
ginn des nächsten Ausbildungsjahres – 1. August 2010 – zu
erwarten?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung
der Zurückstellungspraxis für Wehr- und Zivildienst-
pflichtige, die einen dualen Ausbildungsgang absolvie-
ren wollen.
Wehr- und zivildienstpflichtige Absolventen von so-
genannten privilegierten dualen Studiengängen, deren
Einberufung einen zum vorgesehenen Diensteintritt be-
gonnenen dualen Ausbildungsgang unterbrechen würde,
werden von Beginn der dualen Ausbildung an vom
Wehr- bzw. Zivildienst zurückgestellt, sofern die Regel-
studienzeit acht Semester nicht überschreitet und das
Studium spätestens drei Monate nach Beginn der be-
trieblichen Ausbildung aufgenommen wird. Alle übrigen
Absolventen von dualen Ausbildungsgängen, die die ge-
nannten Voraussetzungen nicht erfüllen, weil beispiels-
weise das Studium eine längere Regelstudienzeit auf-
weist oder keine betriebliche Ausbildung im Sinne einer
Berufsausbildung absolviert wird, sind wie herkömmli-
che Hochschulabsolventen zu behandeln und erst dann
2304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 15):
Nach welchen Kriterien lädt das Auswärtige Amt Militärs
aus anderen Staaten zu Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaß-
nahmen an Ausbildungseinrichtungen oder bei Truppenteilen
der Bundeswehr ein?
Einladungen erfolgen durch das Bundesministerium
der Verteidigung.
Aus-, Fort- und Weiterbildung wird gewährt, um die
Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in
Staaten oder Regionen, deren Stabilisierung im DEU In-
teresse liegt, zu unterstützen, einen Beitrag zur Befähi-
gung zur Übernahme von Eigenverantwortung in den
jeweiligen Regionen zu leisten, die Beziehungen zu Ko-
operationspartnern zu festigen und um positive Multipli-
katoren in den unterstützten Staaten zu gewinnen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 18 und 19):
In welcher Form ist die Frage des Umgangs mit sogenann-
ten Ritualen und Verletzungen der Menschenwürde zwischen
Soldaten derzeit Bestandteil der Unteroffiziers- und Offiziers-
ausbildung der Bundeswehr, und welche Veränderungen plant
die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der bekannt ge-
wordenen Fälle von Misshandlungen?
Wie viele Hinweise auf und Beschwerden über sogenannte
Rituale, Misshandlungen und Verletzungen der Menschen-
würde unter Soldaten haben die Bundesregierung und die
Bundeswehr in den letzten fünf Jahren von aktiven oder ehe-
maligen Bundeswehrangehörigen – bitte jeweils nach Jahr
aufschlüsseln – erhalten?
Die öffentliche Darstellung der Vorfälle in Mitten-
wald haben den Eindruck erweckt, in der Ausbildung
würden grundlegende Defizite bei Themen der „Inneren
Führung“ zur Achtung der Menschenwürde bestehen.
Diesem Eindruck tritt das Bundesministerium der Vertei-
digung entschieden entgegen.
Vom ersten Tag in den Streitkräften an werden die
Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu einem an-
gemessenen, dem Gebot der Achtung der Menschen-
würde entsprechenden Miteinander in der militärischen
Gemeinschaft angehalten. „Innere Führung“ ist integra-
ler Bestandteil in der Ausbildung der Angehörigen unse-
rer Streitkräfte. Beispielhaft seien genannt die Unter-
richte in der Allgemeinen Grundausbildung, wie zum
Beispiel „Verhalten in der soldatischen Gemeinschaft“,
die Rechtsunterrichtungen für alle Ebenen über die im
Grundgesetz verankerten Grundrechte, die Vorgesetzten-
pflichten, die Wehrdisziplinarordnung und die Straftat-
bestände im Rahmen des Wehrstrafrechts.
Diese Themen werden sowohl in der Truppenausbil-
dung als auch in der lehrgangsgebundenen Ausbildung
von Offizieren und Unteroffizieren laufbahnbegleitend
behandelt.
Durch die Berichterstattung zu den Vorfällen in Mit-
tenwald haben die Medien den Eindruck erweckt, soge-
nannte „Rituale“, Misshandlungen und Verletzungen der
Menschenwürde seien ein weitverbreitetes Problem in
der Bundeswehr. Dieser Eindruck wird zu Unrecht er-
weckt.
Für das Bundesministerium der Verteidigung steht der
gesetzliche Anspruch aller Soldatinnen und Soldaten auf
Achtung der Würde, Ehre und Rechte außer Frage. Dies
gilt gleichermaßen für Vorgesetzte gegenüber ihren Un-
tergebenen als auch für Soldatinnen und Soldaten inner-
halb einer Dienstgradgruppe.
Die bekannt gewordenen Fälle sind nicht kennzeich-
nend für den dienstlichen Alltag in den Streitkräften.
Gleichwohl ist es die Aufgabe der Vorgesetzten in Füh-
rungsverantwortung, in geeigneter Weise auf die Integra-
tion aller Soldatinnen und Soldaten in die militärische
Gemeinschaft im Sinne eines kameradschaftlichen Mit-
einanders hinzuwirken sowie durch verstärkte Dienst-
aufsicht möglichen Verfehlungen und Fehlentwicklun-
gen entgegenzusteuern sowie Fehlverhalten konsequent
zu ahnden. Im Alltag in der Truppe ist dies auch der Fall.
Das Bundesministerium der Verteidigung führt auf-
grund der Datenschutzgesetze keine Datenbank, in der
Hinweise auf und Beschwerden über Misshandlungen
und Verletzungen der Menschenwürde gesammelt wer-
den. Eine der Frage entsprechende Auswertung ist daher
nicht zu leisten.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
(Drucksache 17/839, Frage 21):
Sind im Rahmen der Neuordnung der Extremismusbe-
kämpfung der Bundesregierung ergänzende Opferprogramme
geplant, und werden diese Programme öffentlich zur Aus-
schreibung gebracht?
Die Bundesregierung arbeitet im Bundesprogramm
„kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke ge-
gen Rechtsextremismus“ mit Opferberatungsstellen zu-
sammen, damit Opfer rechtsextremistischer Gewalt
Hilfe und Unterstützung erhalten. Dazu wurden in allen
16 Ländern landesweite Beratungsnetzwerke geschaffen.
Im Freistaat Thüringen ist die „Kontakt- und Koordi-
nierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Thüringen“
(KonKReTh), ein Trägerverbund aus den Vereinen der
Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thürin-
gen sowie der Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
(Mobit e. V. und THO), Ansprechpartnerin für Betrof-
fene.
Es ist nicht geplant, diese landesweiten Strukturen
bundesweit auch in anderen Extremismusbereichen zu
entwickeln und zu implementieren. Zur Vorbereitung der
thematischen Erweiterung um die Aufgaben Linksextre-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2305
(A) (C)
(B) (D)
mismus und islamischer Fundamentalismus ist zur Iden-
tifizierung möglicher Forschungs- und Themenfelder,
Vorgehensweisen, Zielgruppen und Trägerstrukturen zu-
nächst eine Sondierungsphase vorgesehen. Mit staatli-
chen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der
Länder und der Kommunen Berlin und Hamburg werden
Fragen der praktischen Prävention von islamischem
Fundamentalismus und Linksextremismus erörtert. Ziel
ist es, im 2. Quartal 2010 Projektideen für Forschung,
Expertisen und Modellprojekte zu entwickeln und zu
realisieren.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme
(SPD) (Drucksache 17/839, Frage 22):
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Neukon-
zeptionierung der Extremismusbekämpfung mit den Ländern
– insbesondere Ostdeutschland – ins Benehmen zu setzen,
und gibt es in diesem Zusammenhang konkrete Konsulta-
tionstermine?
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Wei-
terentwicklungen in Bundesprogrammen eng mit den
Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abge-
stimmt. Dies wurde insbesondere bei der Konzipierung
der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend
für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent.
für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsext-
remismus“ in den Jahren 2006 und 2007 geleistet. Es ist
nicht beabsichtigt, im Jahr 2010 davon abzuweichen, so-
dass im Sommer 2010 ebenfalls Abstimmungsgespräche
geplant sind.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Druck-
sache 17/839, Frage 29):
Welche konkreten Initiativen plant das Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich des Euro-
päischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung zur
Verhinderung von Altersarmut in Deutschland?
Nach der Nationalen Strategie für Deutschland zur
Umsetzung des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut
und soziale Ausgrenzung, für das innerhalb der Bundes-
regierung das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
les federführend zuständig ist, gehört die Zielgruppe der
älteren Menschen nicht zu den drei Themenschwerpunk-
ten der vorgesehenen Aktivitäten. Daher sind keine von
der EU kofinanzierten spezifischen Maßnahmen zur Ver-
hinderung von Altersarmut im Rahmen der Umsetzung
dieses Europäischen Jahres vorgesehen. Unabhängig
hiervon fördert das für die Altenpolitik federführende
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur
Verbesserung der Situation älterer Menschen in der Grö-
ßenordnung von circa 10 Millionen Euro im Jahr 2010.
Mit Blick auf spezielle Projekte für ältere Menschen
wird außerdem darauf hingewiesen, dass für 2012 das
Europäische Jahr des Aktiven Alterns und der Solidarität
zwischen den Generationen geplant ist.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839,
Frage 30):
Wann wird die Bundesregierung den ursprünglich im
Sommer 2009 erwarteten Bericht der Europäischen Kommis-
sion über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit
dem Deutschen Bundestag zukommen lassen, und welche
Schritte wird sie unternehmen, um Verzögerungen bei der Er-
stellung des Berichts zu vermeiden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein für den
Sommer 2009 erwarteter Bericht der EU-Kommission
über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit
nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass es Schluss-
folgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertre-
ter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung
und zum Schutz der Rechte des Kindes im außenpoliti-
schen Handeln der Europäischen Union – Entwicklungs-
dimension und humanitäre Dimension vom Mai 2008
gibt, in denen der Rat die Kommission auffordert, bis
Anfang 2011 einen Bericht vorzulegen über die Fort-
schritte und Ergebnisse der Umsetzung der Schluss-
folgerungen. Außerdem liegt ein Arbeitspapier der EU-
Kommission zur Bekämpfung der Kinderarbeit „Com-
mission Staff Working Document – Combating Child
Labour“ vom 18. Januar 2010 vor.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/839,
Fragen 31 und 32):
Ist sich die Bundesregierung der Tragweite der Folgen für
die Psychiatrischen Institutsambulanzen und insbesondere die
betroffenen Patienten bewusst, falls die Verhandlungen der
Selbstverwaltungspartner zu der Vereinbarung gemäß § 118
Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch scheitern, und
welche möglichen Konsequenzen zieht sie daraus?
Hat das Bundesministerium für Gesundheit seit Bekannt-
werden des Problems und dem Beginn der Verhandlungen in
irgendeiner Form, mündlich oder schriftlich, eine Stellung-
nahme zu den drohenden Veränderungen der Versorgung
durch Psychiatrische Institutsambulanzen abgegeben, und,
wenn nein, welche Gründe führt der Bundesminister für Ge-
sundheit, Dr. Philipp Rösler, dafür an, keine Position zu bezie-
hen?
Zu Frage 31:
In Angelegenheiten, die – wie der Gegenstand der
Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – auf gesetzlicher
Grundlage den Partnern der gemeinsamen Selbstverwal-
tung zur näheren vertraglichen Gestaltung zugewiesen
2306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
sind, enthält sich die Bundesregierung einer parteiergrei-
fenden Einflussnahme in laufende Vertragsverhandlun-
gen.
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
mationen streben alle an der Verhandlung über eine
Neufassung der Dreiseitigen Vereinbarung gemäß § 118
Abs. 2 SGB V beteiligten Selbstverwaltungspartner
(GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereini-
gung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) eine Neu-
regelung an, die eine möglichst optimale, wohnortnahe
Versorgung psychisch Kranker gewährleistet. Daher geht
die Bundesregierung davon aus, dass sich alle Verhand-
lungspartner weiterhin konstruktiv um einen diesem Ziel
entsprechenden Vertragsabschluss bemühen werden und
es nicht zu einem Scheitern der Verhandlungen kommt.
Im Übrigen hätte selbst ein Scheitern der Verhandlun-
gen keine automatische Verschlechterung für die Versor-
gung psychisch Kranker zur Folge. Zum einen gilt der
bisherige Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 SGB V auch nach
dessen Kündigung bis zum Abschluss eines neuen Ver-
trages weiter. Zum anderen ist für den Fall, dass die Ver-
tragspartner sich nicht einigen, als Konfliktlösungs-
mechanismus gesetzlich vorgegeben, dass jede der
Vertragsparteien nach § 118 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB V
das (erweiterte) Bundesschiedsamt anrufen kann, das
dann den Vertragsinhalt festzulegen hat.
Zu Frage 32:
Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aus
Anlass verschiedener Schreiben zu der Verhandlungs-
situation – sowohl auf Leitungs- als auch auf Fach-
ebene – zu der Thematik geäußert, so zum Beispiel in
einem Brief des Bundesministers für Gesundheit, Herrn
Dr. Philipp Rösler, vom 19. Januar 2010 an die Ministe-
rin für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen des Landes
Rheinland-Pfalz sowie in einem Brief des Staatssekre-
tärs im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Stefan
Kapferer, vom 29. Januar 2010 an den Vorsitzenden der
Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehör-
den der Länder.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/839,
Frage 33):
Wird es eine gemeinsame Pflegeausbildung – Kranken-
pflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege – geben, und wann
ist damit zu rechnen?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
sieht die Zusammenführung der Pflegeberufe in einem
Berufsgesetz vor. Die federführenden Ressorts, das Bun-
desministerium für Gesundheit, BMG, und das Bundes-
ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
BMFSF, werden diesem Auftrag nachkommen.
Zunächst wird auf Fachebene eine Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe eingerichtet werden. Sie soll Vorschläge zur
Umsetzung erarbeiten. Dieser Weg entspricht auch den
Anliegen der Länder (Beschlüsse der 82. Gesundheits-
ministerkonferenz, GMK, und der 86. Arbeits- und Sozi-
alministerkonferenz, ASMK).
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
(Drucksache 17/839, Frage 34):
Ist die Finanzierung zum Bau der Verlängerung der Bun-
desautobahn 14 gesichert, und wann soll der Planfeststel-
lungsbeschluss hierfür erteilt werden?
Mit der fortgeschriebenen gemeinsamen Erklärung
zum Lückenschluss der Autobahn A 14, Magdeburg–
Wittenberge–Schwerin vom 16. März 2009 haben sich
der Bund und die beteiligten Länder Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf ein
Finanzierungskonzept des Gesamtprojektes verständigt.
Hiermit wurde die Finanzierung des Gesamtprojektes
langfristig gesichert.
Von der insgesamt rund 155 Kilometer langen A 14-
„Nordverlängerung“, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin
sind rund 85 Kilometer in der Planung und rund 70 Kilo-
meter im Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des
Baurechts. Derzeit können noch keine verbindlichen
Aussagen getroffen werden, wann das Baurecht, das
heißt bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für
alle Abschnitte vorliegen werden.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 35
und 36):
Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Sicher-
heitslage der durch ein Konsortium unter Beteiligung der
Firma Bilfinger Berger durchgeführten Baumaßnahmen der
Bauprojekte „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und
„Lohmebergtunnel“ im Rahmen der Fortführung der ICE-
Hochgeschwindigkeitstrasse in Thüringen, und sind der Bun-
desregierung Vorwürfe über Sicherheitsmängel oder bewiese-
nermaßen bestehende Sicherheitsmängel bekannt?
Welche Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Überprü-
fung wurden seit dem Bekanntwerden der Unregelmäßigkei-
ten bei anderen Bauprojekten der Firma Bilfinger Berger für
die oben genannten Tunnelbauprojekte in Thüringen eingelei-
tet, und inwiefern sieht die Bundesregierung seitens der Ver-
antwortlichen eine unabhängige Bauaufsicht für gewährleis-
tet?
Zu Frage 35:
Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes sind
keine Vorwürfe über Sicherheitsmängel an den Baupro-
jekten „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und „Loh-
mebergtunnel“ bekannt. Bei den Kontrollen der Baustel-
len Silberbergtunnel und Brandkopftunnel durch das
Eisenbahn-Bundesamt waren keinerlei sicherheitsrele-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2307
(A) (C)
(B) (D)
vante Mängel zu beanstanden. Mit den Bauarbeiten am
Tunnel Lohmeberg wurde noch nicht begonnen.
Zu Frage 36:
Bereits vor Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten
auf Baustellen anderer Bauträger wurden Maßnahmen
zur sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß „Verwal-
tungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,
Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische An-
lagen (VV BAU)“ des Eisenbahn-Bundesamtes in der
jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Eine unabhän-
gige Bauaufsicht ist hierdurch gewährleistet.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Fragen 37 und 38):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über
den Tatbestand bzw. über den Umfang möglicher Manipula-
tionen bei sogenannten Spannprotokollen über die Belastbar-
keit von Erdankern aus Metall, die beim Bau der ICE-Hoch-
geschwindigkeitsstrecke München–Nürnberg verbaut wurden,
etwa am Tunnel Denkendorf in einer Anzahl von rund
600 Stück, bzw. welche Informationen hat sie über gänzlich
unterlassene Sicherheitstests an diesen Erdankern?
Kann die Bundesregierung für die Standfestigkeit der
Wände im Tunnel Denkendorf der ICE-Hochgeschwindig-
keitsstrecke München–Nürnberg bzw. für die Standfestigkeit
der Hänge im Umfeld dieses Tunnels garantieren, sollten
Prüfprotokolle über die Belastbarkeit von Erdankern beim
Bau gefälscht bzw. Sicherheitstests an diesen Erdankern gänz-
lich unterlassen worden sein, und wie begründet sie dies?
Zu Frage 37:
Der Bundesregierung sind hierzu nur die entsprechen-
den Presseberichte bzw. Pressemitteilungen der Deut-
sche Bahn AG bekannt.
Nach den Angaben der Deutsche Bahn AG hat diese
keine eigenen Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten an
Bauwerken, die an der Eisenbahn-Ausbau-/Neubau-
strecke Nürnberg–Ingolstadt–München durch die Firma
Bilfinger und Berger errichtet wurden. Sie hat jedoch die
Firma Bilfinger und Berger aufgefordert, alle Informa-
tionen offenzulegen, die eine Überprüfung konkreter
Bauwerke ermöglichten. Die Deutsche Bahn AG sei da-
bei auf die zwingende Mitarbeit der Firma Bilfinger und
Berger angewiesen.
Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG mitgeteilt,
dass sie – neben eigenen Experten – vom Eisenbahn-
Bundesamt zugelassene Gutachter, die seinerzeit nicht
mit dem Bauvorhaben befasst waren, beauftragt hat, den
Sachverhalt näher zu untersuchen. Diese sollen die ent-
sprechenden Bauprotokolle auf Mängel untersuchen und
auch direkt vor Ort Erdanker überprüfen.
Zu Frage 38:
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Stand-
festigkeit von Tunnelwänden bzw. von Hanganlagen bei
den Eisenbahnen des Bundes zu garantieren. Gemäß § 4
Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz ist der Betreiber
der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet, seine Anlagen
sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu hal-
ten. Der Erbringer der Leistung haftet gegenüber dem
Betreiber im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 39 und 40):
Plant die Bundesregierung, sich für die Fahrradmitnahme
im Fernverkehr der Bahn, einschließlich IC, ICE und Nacht-
zug, einzusetzen, und, wenn ja, welche Maßnahmen oder
Pilotprojekte sind dafür vorgesehen?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Fahrradmit-
nahme im gesamten Fernverkehrsnetz langfristig gewährleis-
tet werden?
Die Weiterentwicklung der Intermodalität von Fahr-
rad- und Eisenbahnverkehr bleibt ein wichtiges Ziel des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtent-
wicklung.
Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Ihren
Fragen in der Fragestunde vom 25. November 2009
(Fragen 41 und 42).
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 41):
Zieht die Bundesregierung bei der Berechnung der Eigen-
verbrauchsvergütung bei der Fotovoltaik im Gesetzentwurf
für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den
durchschnittlichen Nettohaushaltspreis inklusive Grundge-
bühren heran, und, falls ja, welchen Einfluss hat dies auf die
Rentabilität von Solarstrom bei Anlagenbetreibern, die bei ih-
ren Stromtarifen eine Grundgebühr bezahlen?
Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch von
Strom ermittelt sich direkt aus dem für die jeweilige An-
lagengröße geltenden Vergütungssatz für Dachanlagen,
der der jeweils geltenden Degression unterliegt, abzüg-
lich 12 Cent je Kilowattstunde. Zur Ermittlung der An-
reizwirkung wurde der durchschnittliche statistische
Haushaltsstrompreis (netto) von rund 20 Cent je Kilo-
wattstunde zugrunde gelegt. Es ergibt sich somit aus der
Differenz des Vergütungssatzes für den Eigenverbrauch
zuzüglich der vermiedenen Kosten für Haushaltsstrom
und dem Vergütungssatz nach § 33 Abs. 1 für den einge-
speisten Strom eine Anreizwirkung von derzeit 8 Cent je
Kilowattstunde. Die Anreizwirkung verdoppelt sich im
Vergleich zur bestehenden Regelung. Es wird damit die
gleiche Berechnungsmethode verwendet, die auch im
EEG 2009 Grundlage bei der Einführung der Regelung
war.
Der individuelle Anreiz für den Anlagenbetreiber er-
gibt sich aus seinem individuellen Stromtarif. Auf dem
Markt werden auch Stromtarife ohne Grundgebühr ange-
2308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
boten. Eine Aussage zu Rentabilitäten einzelner Anlagen
ist derzeit noch nicht möglich, da keine Daten zu den in-
dividuell genutzten Strompreisen und dem Ausmaß der
Nutzung der vorgeschlagenen Regelung durch die Anla-
genbetreiber vorliegen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 42):
Wie viele Kubikmeter radioaktiver Abwässer haben die
Energiewerke Nord, EWN, seit 1992 am Standort Lubmin in
die Ostsee abgeführt – bitte jährliche Darlegung –, und wel-
che Informationen hat die Bundesregierung über die Aktivität
der in den Abwässern enthaltenen Radionuklide?
Das Kernkraftwerk Greifswald ist seit Dezember
1990 außer Betrieb. Nach Erteilung der Stilllegungsge-
nehmigung am 30. Juni 1995 wurde mit der Stilllegung
und dem Abbau der Kernkraftwerksblöcke begonnen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen auch die
notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen vor. Die
Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte obliegt der
hierfür zuständigen Landesbehörde.
Anlage 18
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 43):
Existiert im Bundeskanzleramt eine Version der Vereinba-
rung zwischen der Bundesregierung und den Energieversor-
gungsunternehmen vom 14. Juni 2000 – sogenannter Atom-
konsens – mit den Unterschriften der Personen, die die
Vereinbarung paraphiert haben, und ist die Bundesregierung
bereit, mir eine Kopie dieser Version – gegebenenfalls bitte
beifügen oder nachreichen – zukommen zu lassen?
Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und
den Energieversorgungsunternehmen zur Kernenergie
vom 11. Juni 2001 ist auf der Internetseite des BMU ver-
öffentlicht. Auf der letzten Seite befinden sich die Unter-
schriften beider Seiten, auf der vorletzten Seite sind die
Namen der Personen aufgeführt, die die Vereinbarung
am 14. Juni 2000 paraphiert haben.
Anlage 19
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE
LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 44 und 45):
Auf Grundlage der Einhaltung welcher Sicherheitsbestim-
mungen zum Umgang mit radioaktiver Verseuchung von
Mensch und Umwelt bei Störfällen ist der Urananreicherungs-
anlage in Gronau, Westfalen, die Betriebserlaubnis erteilt
worden?
Welche Katastrophenschutzpläne, die sich auf Störungen
in der Urananreicherungsanlage Gronau beziehen, des Land-
kreises Borken bzw. der Gemeinden des Landkreises sind der
Bundesregierung bekannt?
Zu Frage 44:
Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des
Landes NRW, hat dem Bundesumweltministerium dies-
bezüglich Folgendes mitgeteilt:
Generell gilt, dass die atomrechtliche Genehmigungs-
behörde sich durch Prüfung der Antragsunterlagen sowie
durch Auswertung der behördlichen Stellungnahmen
und Sachverständigengutachten davon zu überzeugen
hat, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7
Abs. 2 Atomgesetz gegeben sind; insbesondere, dass die
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforder-
liche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und
den Betrieb der Anlage getroffen sind.
Diesbezüglich wird im Einzelnen beispielhaft verwie-
sen auf die Ausführungen im letzten Genehmigungs-
bescheid Nr. 7/6 UAG nach § 7 Atomgesetz zum
Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau
(UAG) – Ausbau auf 4 500 t Urantrennarbeit pro Jahr
(UTA/a) – vom 14. Februar 2005.
Zu Frage 45:
Nach Auskunft der zuständigen atomrechtlichen Auf-
sichts- und Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-
rhein-Westfalen, enthält der „Sonderschutzplan für die
Urananreicherungsanlage Gronau“ – in Ergänzung zu
dem Gefahrenabwehrplan des Kreises Borken – zusätz-
liche Maßnahmen und Regelungen für Schadensereig-
nisse, deren Auswirkungen möglicherweise nicht auf das
Betriebsgelände der Urananreicherungsanlage Gronau
beschränkt bleiben könnten.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/839, Fragen 46 und 47):
Unterstützt die Bundesregierung die Forderung aus der
Ärzteschaft und der FDP, den Numerus clausus, NC, für das
Medizinstudium zu lockern, und, falls ja, welche Konsequen-
zen hätte eine solche Entscheidung auf andere mit NC belegte
Studienfächer?
Welche Regelungsmöglichkeiten sieht die Bundesregie-
rung, um Einfluss auf die Kriterien des Numerus clausus in
einzelnen Studiengängen oder an einzelnen Hochschulen zu
nehmen, und inwieweit würde dies die Hoheit der Länder und
Autonomie der Hochschulen berühren?
Zu Frage 46:
Der Numerus clausus für die medizinischen Studien-
gänge wird nicht festgelegt. Er kann deshalb auch nicht
unmittelbar „gelockert“ werden. Der jeweilige Numerus
clausus ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage
nach Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang.
Er ergibt sich sonach erst nach Abschluss des konkreten
Zulassungsverfahrens und markiert die Note, Anzahl
von Wartesemestern oder eine Kombination aus beiden,
bis zu der eine Zulassung erfolgen konnte. Für kom-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2309
(A) (C)
(B) (D)
mende Zulassungsverfahren bilden die Auswahlgrenzen
der abgeschlossenen Zulassungsverfahren deshalb auch
nur einen Anhaltspunkt.
Eine Verbesserung der Zulassungssituation in den
medizinischen Studiengängen – und damit mittelbar
auch eine „Lockerung“ des Numerus clausus – kann nur
durch Bereitstellung von mehr Studienmöglichkeiten in
diesen Fächern erreicht werden.
Zu Frage 47:
Mit der 7. HRG-Novelle von 2004 wurden die Rege-
lungen für die Hochschulzulassung in bundesweit zulas-
sungsbeschränkten Studiengängen (insbesondere Medi-
zin) neu gefasst. Seither richtet sich die Vergabe der
Studienplätze in diesen Studiengängen zu 20 Prozent
nach der Abiturdurchschnittsnote, 20 Prozent nach War-
tezeit und 60 Prozent nach dem Ergebnis eines Auswahl-
verfahrens der Hochschulen.
Die Hochschulen können in ihren Auswahlverfahren
verschiedene Kriterien zum Zuge kommen lassen, unter
anderem auch gewichtete Einzelnoten der Hochschulzu-
gangsberechtigung, die über die fachspezifische Eig-
nung Auskunft geben; fachspezifische Studierfähigkeits-
tests; Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das Aufschluss
über Motivation und Identifikation mit dem gewählten
Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur
Vermeidung von Fehlvorstellungen über die Anforde-
rungen des Studiums dienen soll.
Dem Grad der schulischen Qualifikation (= Abitur-
durchschnittsnote) muss zwar auch im Auswahlverfah-
ren der Hochschulen maßgeblicher Einfluss gegeben
werden. Dies aber ist dem Umstand geschuldet, dass die
empirische Schulforschung zum Zusammenhang von
Schulabschluss und Studienerfolg ergeben hat, dass die
Abiturdurchschnittsnote der beste Einzelindikator für die
Prognose eines späteren Studienerfolgs ist.
Die Auswertung des zwischen 1986 und 1996 durch-
geführten bundesweiten Medizinertests hat dies bestä-
tigt. Sie hat ferner ergeben, dass der Test allein keine sig-
nifikant höhere Prognosekraft für den Studienerfolg als
die Abiturdurchschnittsnote besaß. Eine deutliche Ver-
besserung der Prognosekraft brachte allerdings die Kom-
bination von Test und Abiturdurchschnitt.
Die den Hochschulen eingeräumte Möglichkeit eines
Kriterienmixes im Auswahlverfahren trägt diesen Er-
kenntnissen Rechnung.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/839, Fragen 48 und 49):
Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung getrof-
fen, im Endbericht der von der Bundesregierung beauftragten
Studie „Studienberechtigte 2008“ der Hochschul-Informa-
tions-System GmbH, HIS, die Auswertung der zahlreichen
Fragen zur Einschätzung von Studiengebühren, die im Fra-
genkatalog der Studie enthalten sind, in einen späteren Son-
derbericht auszulagern?
Wann wird die Bundesregierung den vorliegenden Endbe-
richt, zu dem sie bereits Pressemeldungen verfasst, sowie den
Sonderbericht dem Parlament zugänglich machen?
Zu Frage 48:
Projektberichte werden von der Hochschul-Informa-
tions-System GmbH in eigener Verantwortung erstellt
und dem BMBF als Zuwendungsgeber vor Veröffentli-
chung zur Freigabe vorgelegt. Da es sich hierbei
meistens um langfristig angelegte wiederkehrende Pa-
neluntersuchungen handelt, wird insbesondere in den
Eckdatenberichten darauf geachtet, eine möglichst hohe
Vergleichbarkeit zu Berichten aus früheren Erhebungen
herzustellen.
Einzelfragen, die aus dem Raster der vorhergehenden
Untersuchungen herausfallen, werden in der Regel in se-
paraten Themenberichten behandelt. Die Auswahl dieser
Themen erfolgt in Absprache zwischen Zuwendungsge-
ber und Zuwendungsempfänger. Eine Absprache mit
dem BMBF zu einem Themenbericht „Studiengebüh-
ren“ hat bisher seitens der HIS nicht stattgefunden.
Zu Frage 49:
Der Entwurf des Eckdatenberichts „Studienberech-
tigte 2008“ ist im BMBF am 22. Februar 2010 abends
eingegangen. Er wird in den nächsten Tagen zur Veröf-
fentlichung durch die HIS freigegeben und somit dem
Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/839, Fragen 50 und 51):
Welche noch laufenden Aufträge hat die Hochschul-Infor-
mations-System GmbH, HIS, von der Bundesregierung erhal-
ten?
Wann sind die vertragsgemäßen Abgabetermine der End-
berichte zu diesen Aufträgen?
Zu Frage 50:
Derzeit hat das Bundesministerium für Bildung und
Forschung drei Aufträge an die Hochschul-Informa-
tions-System GmbH vergeben und fördert weitere
14 Projekte. Es handelt sich um die Evaluation des Ge-
setzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissen-
schaft, um die Erweiterung, Pflege und Wartung der Sys-
teme DASTAT und FOSTAT sowie des Internetportals
zu den Grund- und Strukturdaten.
Zu Frage 51:
Bei den beiden zuletzt genannten Aufträgen werden
Zwischenberichte bzgl. des Sachstandes der erfolgten
Arbeiten vorgelegt. Endberichte sind hier nicht erforder-
lich.
2310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Die Abgabe des Schlussberichtes bezüglich des Auf-
trages zur Evaluation des Gesetzes über befristete Ar-
beitsverhältnisse in der Wissenschaft soll im Sommer er-
folgen. Die Abgabe der Endberichte von Projekten
erfolgt in der Regel sechs Monate nach Ablauf der Be-
willigungszeit im Rahmen des Verwendungsnachweises.
Neben den Endberichten der Projekte können Ergebnisse
auch während der Laufzeit in eigener Verantwortung der
Zuwendungsempfänger erstellt und veröffentlicht wer-
den. Im Allgemeinen werden diese Veröffentlichungen
im Vorfeld dem BMBF zur Freigabe vorgelegt. Verant-
wortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 52):
Welche Verträge bezüglich der Kompakten Natriumge-
kühlten Kernreaktoranlage – KNK 1/KNK 2 – wurden im
Lauf der Zeit zwischen dem Bund oder dem Kernforschungs-
zentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftlichen Ener-
gieversorgungsunternehmen oder deren Tochtergesellschaften
andererseits geschlossen – bitte mit Angabe des Datums –,
und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus die-
sen Verträgen heute für den Energieversorger EnBW?
Das frühere Forschungszentrum Karlsruhe, heute KIT,
hat den KNK 1 und 2 für FuE-Zwecke errichtet und bis
zum endgültigen Abschalten im August 1991 Forschungs-
vorhaben an der Anlage durchgeführt. Die Betriebsfüh-
rung des Reaktors ist kapazitätsbedingt der Kernkraft-
werk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH, einer Tochter der
Badenwerk AG (aufgegangen in der heutigen EnBW AG),
übertragen worden. Die KBG war Mitgenehmigungsin-
haber nach Atomgesetz und mit der Betriebsführung bis
1991 sowie bis Ende 2001 mit der Restbetriebsführung
beauftragt.
Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen-
trum und KBG waren folgende Verträge:
Betriebsführungsvertrag 3. Oktober/
30. Dezember 1966
1. Ergänzungsvereinbarung 7./10. August 1992
Beendigung des 5./6. Dezember 2001
Betriebsführungsvertrages
Mit der Ergänzungsvereinbarung wurde die Vertrags-
lage an die jeweiligen geänderten Randbedingungen zur
Stilllegung der Anlage angepasst.
Die Kostenverantwortung für Bau, Betrieb, Restbe-
trieb, Stilllegung und Rückbau der KNK 1 und 2 lag
grundsätzlich beim Forschungszentrum mit dem Bund,
90 Prozent, und dem Land Baden Württemberg, 10 Pro-
zent, als Zuwendungsgeber.
Die Vereinbarung vom 5./6. Dezember 2001 regelt die
sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrages
ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste-
henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus die-
sem Auflösungsvertrag betreffen die arbeitsvertraglichen
Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Ab-
geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/839,
Frage 53):
Warum wird für die knapp 50 Mitarbeiter des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, in Berlin
ein neuer Dienstsitz gesucht, der rund 3 000 Quadratmeter
Bürofläche für bis zu 120 Mitarbeiter bieten soll, und welche
Gründe gibt es für diesen Raumbedarf, der deutlich über dem
Bedarf der aktuellen Mitarbeiterzahlen liegt?
Hintergrund für die Anmietung einer neuen Liegen-
schaft in Berlin ist, dass der Mietvertrag für die vom
BKM derzeit in Berlin genutzten Räume im Bundesmi-
nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, BMZ, zum 31. Dezember 2010 endet und eine
Verlängerung des Mietvertrages nicht möglich ist, da das
BMZ die vom BKM genutzten Flächen künftig für ei-
gene Zwecke benötigt.
Der BKM sucht daher seit 2009 eine neue Unterbrin-
gungsmöglichkeit für Berlin. Auf der Grundlage eines
vom BMF geprüften und anerkannten Raumbedarfs von
2 952 Quadratmeter Gesamtmietfläche wird eine Lie-
genschaft mit 94 Büroräumen gesucht. Damit wird ei-
nerseits den inhaltlichen Anforderungen der Arbeit des
BKM und andererseits den sozialen Aspekten der Be-
diensteten entsprochen.
So liegt in weiten Bereichen der Kulturförderung ent-
sprechend den Vorgaben von Art. 135 GG – Stiftung
Preußischer Kulturbesitz – und Art. 22 Abs. 1 Satz 2 GG
– Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt –
ein maßgeblicher Schwerpunkt der Tätigkeit des BKM
in Berlin. Gleiches gilt für das Erinnern an die Verbre-
chen des Nationalsozialismus, welche in großem Maße
mit der damaligen Hauptstadt Berlin verbunden sind, so-
wie für die Erinnerung an das Unrecht der SED-Diktatur,
ihre Überwindung und die wiedergewonnene Einheit.
Dies macht eine kontinuierliche Präsenz von Mitarbei-
tern des BKM in Berlin zwingend. Zudem muss
sichergestellt sein, dass den aus Bonn zur Betreuung der
Berliner Projekte angereisten Beschäftigten ein
„Pendlerraum“ zur Verfügung steht, damit die zwischen
den Terminen regelmäßig anfallende Zeit zwischen An-
und Abreise und Terminen sinnvoll genutzt werden
kann.
Zum anderen hat sich die Personalvertretung des
BKM nachhaltig dafür eingesetzt, dass qualifizierten Be-
schäftigten, deren Ehepartner, Kinder oder pflegebedürf-
tige Eltern in Berlin leben, ein Umzug ermöglicht wird,
um sie beim BKM zu halten. Hinzu kommen Raumbe-
darfe aufgrund der Anforderungen der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, wie zum Beispiel ein Eltern-Kind-
Zimmer, sowie der Referendare und Auszubildenden,
die im Rahmen ihrer Ausbildung jeweils zeitlich befris-
tet auch in Berlin tätig sind.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2311
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 54):
Sind alle Mitglieder der Bundesregierung, namentlich die
Bundeskanzlerin, der Ansicht, dass niemand die Absicht
habe, die „Koalition platzen zu lassen“, wie es aus dem „Um-
feld des Vizekanzlers“ verlautet, obwohl die Lage der Koali-
tion „sehr angespannt“ (Der Tagesspiegel vom 25. Februar
2010) sei, und wie ist demgegenüber zu erklären, dass
Dr. Angela Merkel hingegen trotz zahlreicher inhaltlicher, öf-
fentlich ausgetragener Streitigkeiten die große Übereinstim-
mung im Kabinett betont?
Nach Auffassung der Bundesregierung arbeitet die
christlich-liberale Koalition gut und vertrauensvoll zu-
sammen.
Anlage 26
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE
LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus
dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des
seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte
aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt,
und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Her-
kunftsangaben effektiv kontrolliert werden können?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
vom 25. Februar 2010 bestätigt die bisherige Rechtsauf-
fassung der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
Wir teilen weiterhin die Rechtsauffassung der Europäi-
schen Gemeinschaft zum territorialen Anwendungsbe-
reich des Assoziationsabkommens EU-Israel und unter-
stützen wie bisher dessen konsequente Umsetzung.
Der Fall Brita, auf den das Urteil des EuGH sich be-
zog, ist ein Beispiel für eine effektive Kontrolle der Her-
kunftsangaben durch die deutschen Zollbehörden. Die
Bundesregierung wird sich in Zusammenarbeit mit der
Europäischen Kommission weiter dafür einsetzen, dass
die Herkunftsangaben auch künftig effektiv kontrolliert
werden.
Anlage 27
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck-
sache 17/839, Frage 56):
Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesre-
gierung für den EU-Haushalt und für den deutschen Anteil da-
ran in der Finanzperiode 2014 bis 2019, und in welchen Gre-
mien wird schon heute die Kürzung des EU-Agrarhaushalts
vorbereitet?
Die Verhandlungen für den nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmen (voraussichtlich für die Periode 2014 bis
2020) beginnen auf der Basis eines entsprechenden Vor-
schlags der EU-Kommission, der für das erste Halbjahr
2011 erwartet wird.
Die Gesamthöhe des nächsten EU-Finanzrahmens
und die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Ru-
briken und damit die politische Schwerpunktsetzung
sind aus diesem Grund bisher in den EU-Ratsgremien
noch nicht diskutiert worden.
Die Finanzierungsbeiträge der einzelnen Mitglied-
staaten hängen von der Gesamthöhe des Finanzrahmens,
der Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre und dem
ebenfalls neu zu verhandelnden Eigenmittelbeschluss
ab. Über diese Parameter stehen noch keine Informatio-
nen zur Verfügung.
Der Agrarministerrat diskutiert derzeit die Zukunft
der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013. Finanzielle
Fragen bleiben hier ausdrücklich ausgeklammert.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang)
(SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 57 und 58):
Welche Gründe sprechen für die Beibehaltung der Geneh-
migungen von Sportordnungen, die das sogenannte IPSC-
Schießen – IPSC: International Practical Shooting Confedera-
tion – enthalten, also Schießübungen mit einem kampfmäßi-
gen Charakter, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei
und des Militärs trainiert werden?
Würde durch ein Verbot des sogenannten IPSC-Kampf-
schießens die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an
sportlichen internationalen Wettkämpfen eingeschränkt oder
unmöglich?
Zu Frage 57:
Die Fragestellung geht davon aus, in Deutschland
praktiziertes IPSC-Schießen sei Schießen mit einem
kampfmäßigen Charakter, das sonst nur in Spezialein-
heiten der Polizei und des Militärs trainiert werde. Diese
Annahme ist nicht richtig.
Das in Deutschland genehmigte IPSC-Schießen un-
terscheidet sich sowohl in der Planung als auch in der
Durchführung und Ausgestaltung grundlegend vom Ver-
teidigungsschießen oder kampfmäßigen Schießen, bei
denen einsatztaktische Elemente eine wesentliche Rolle
spielen. Nach der geltenden Rechtslage ist kampfmäßi-
ges Schießen nach § 27 Abs. 7 des Waffengesetzes ver-
boten. Nach § 7 der Allgemeinen Waffengesetz-Verord-
nung sind Schießübungen und Wettbewerbe verboten,
bei denen das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse über-
wunden werden, das Schießen im deutlich erkennbaren
Laufen erfolgt, das schnelle Reagieren auf plötzlich und
überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefor-
dert wird – mit Ausnahme des Schießens auf Wurf- und
laufende Scheiben –, das Überkreuzziehen von mehr als
einer Waffe gefordert wird und Schüsse ohne genaues
Anvisieren des Ziels abgegeben werden, sogenanntes
Deutschießen.
2312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Das alles trifft auf das in Deutschland zugelassene
IPSC-Schießen nicht zu. Zum Beispiel muss dem IPSC-
Schützen der Ablauf der Schießübungen auf dem zu
durchlaufenden Schießparcours vorab bekannt sein. Er
schießt auch nicht aus der Bewegung heraus, sondern
bewegt sich nur zwischen den Schussabgaben.
Hinzu kommt Folgendes: Das Bundesverwaltungsamt
hat die IPSC-Schießsportordnung des Bundes Deutscher
Sportschützen 1975 e. V. anerkannt und an das restrik-
tive deutsche Waffenrecht angepasst. Das ist ein begüns-
tigender Verwaltungsakt, der nur zurückgenommen oder
widerrufen werden kann, wenn hierfür die Voraussetzun-
gen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgeset-
zes vorliegen. Bei der erneuten Überprüfung des IPSC-
Schießens im Jahr 2009 sind keine Tatsachen bekannt
geworden, die einen Widerruf oder die Rücknahme be-
gründen würden. Nähere Ausführungen zu der Überprü-
fung enthält der Bericht an den Bundesrat vom 27. Ja-
nuar 2010, nachzulesen in der Bundesratsdrucksache zu
Drucksache 577/09, Beschluss, vom 1. Februar 2010.
Zu Frage 58:
Ein Verbot des IPSC-Schießens in Deutschland würde
das Ausrichten von internationalen Wettkämpfen in
Deutschland unmöglich machen, eine Beteiligung deut-
scher Sportschützen an internationalen Wettkämpfen je-
doch nicht verhindern. Durch ein Verbot würden sich die
Trainingsbedingungen für die Sportschützen verschlech-
tern. Die von IPSC-Schützen trainierte Fähigkeit, nach
einer körperlichen Beanspruchung durch Laufen inner-
halb kurzer Zeit viele Schüsse mit einer gewissen Präzi-
sion abzugeben, wird auch bei anderen Schießdiszipli-
nen verlangt.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 59):
Gibt es nach Ablauf des Modellvorhabens „Region schafft
Zukunft“ neue Handlungskonzepte vonseiten der Bundesre-
gierung, wie die gewonnenen Erkenntnisse der ostdeutschen
Modellregionen auf andere Regionen übertragen werden kön-
nen, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
aktuellen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in den neuen
Bundesländern neue Modellregionen ausloben?
Das Modellvorhaben „Demographischer Wandel –
Region schafft Zukunft“ wird aktuell in zwei Modellre-
gionen in den alten Ländern bis Ende des Jahres weiter-
geführt. Ein zentraler Punkt bei der Fortführung ist die
Nutzung der Erfahrungen aus den Projekten der Modell-
regionen in den neuen Ländern, die inzwischen zu Ende
geführt wurden. Dazu sind im Laufe des Jahres unter
wissenschaftlicher Begleitung verschiedene Transfer-
workshops geplant. Die Verantwortung für das Modell-
vorhaben liegt im Bundesministerium für Verkehr, Bau
und Stadtentwicklung.
In der laufenden Legislaturperiode ist sowohl die
Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für die
neuen Länder als auch die Gesamtverantwortung zum
Themenbereich Demografie dem Bundesminister des In-
neren übertragen worden. Laut dem Beschluss der Kabi-
nettklausur von Meseberg wird der Beauftragte gemein-
sam mit den neuen Ländern ein Handlungskonzept zur
Sicherung der öffentlichen und privaten Infrastruktur in
vom demografischen Wandel besonders betroffenen Re-
gionen erarbeiten. In dieses Handlungskonzept werden
auch die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben „Region
schafft Zukunft“ einfließen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Fragen 60 und 61):
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von-
seiten des Instituts für Zeitgeschichte Professor Dr. Manfred
Kittel organisatorisch und inhaltlich für die Vorstudie zur Ver-
bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen, BdV, verant-
wortlich war, der dann zum Gründungsdirektor der Stiftung
„Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ernannt wurde, die we-
sentlich auf das Betreiben des BdV zurückzuführen ist?
Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass der
Gründungsdirektor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh-
nung“, Professor Dr. Manfred Kittel, vonseiten des Instituts
für Zeitgeschichte an der Machbarkeitsstudie zur Verbandsge-
schichte des BdV beteiligt war, und hat diese Tatsache eine
Rolle bei der Bestellung zum Gründungsdirektor gespielt?
Zu Frage 60:
Die Vermutung, dass Professor Dr. Manfred Kittel in-
haltlich für die „Machbarkeitsstudie für ein prosopogra-
phisches – gruppenbiografisches – Projekt über Lebens-
läufe von Präsidialmitgliedern des Bundes der
Vertriebenen“ verantwortlich gewesen sei, trifft nicht zu.
Inhaltlich verantwortlich für die 2008 fertiggestellte
interne Machbarkeitsstudie ist Matthias Lempart, der
diese als externer Mitarbeiter des IfZ aufgrund eines Ho-
norarvertrags erstellt hat. Professor Dr. Kittel war im
Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben im Institut für
Zeitgeschichte für die Betreuung des genannten Projek-
tes zuständig; diese Betreuung beinhaltete die Koordi-
nierung des Projektes, die auch – wie bei allen Projekten
des Instituts für Zeitgeschichte üblich – mit wissen-
schaftlichen Beratungsaufgaben betreffs Projektdesign,
Literatur- und Quellenrecherchen etc. verbunden war.
Professor Dr. Kittel hat auf den Inhalt dieser Studie, die
lediglich als Ausgangspunkt für – inzwischen durchge-
führte – weitere Forschungsarbeiten diente, keinen Ein-
fluss genommen.
Mit der Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direk-
tor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ steht
die Machbarkeitsstudie in keinem Zusammenhang.
Zu Frage 61:
Dem Bundesministerium des Innern, das die Mach-
barkeitsstudie gefördert hat, war die Bearbeitung durch
einen externen Mitarbeiter, der organisatorisch von Pro-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2313
(A) (C)
(B) (D)
fessor Dr. Kittel betreut wurde, seit Herbst 2007 be-
kannt.
Dem für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh-
nung“ zuständigen Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien war die Machbarkeitsstudie nicht
bekannt und sie war nicht Gegenstand der Auswahl und
Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direktor der Stif-
tung.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren
(SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 62 und 63):
Auf welcher Grundlage fördert das Bundesministerium
des Innern, BMI, das Forschungsprojekt „Gruppenbiografi-
sche Studie über die ersten Präsidialmitglieder des Bundes der
Vertriebenen (BdV)“ im Kapitel 6 40 Titel 685 02 des BMI?
Gab es für dieses Forschungsprojekt eine Ausschreibung,
und nach welchen Kriterien wurde das Institut für Zeitge-
schichte, IfZ, in München/Berlin mit diesem Forschungspro-
jekt durch den BdV beauftragt?
Zu Frage 62:
Die Bundesregierung fördert die gruppenbio-
grafische Studie auf der Grundlage des Haushalts-, ins-
besondere des Zuwendungsrechts sowie des Bundes-
haushaltsplans. Die Förderung des Projektes soll 2010
abgeschlossen werden; es ist vorgesehen, dass das veröf-
fentlichungsreife Ergebnis Ende 2010 vorliegt.
Die Frage, ob und inwieweit bei Mitgliedern des ers-
ten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen, BdV, und
Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung NS-Verstri-
ckungen und Belastungen vorlagen, ist nach heutiger
Einschätzung über die Verbandsgeschichte hinaus von
allgemeinem öffentlichem Interesse und hat Folgen für
die historische Einschätzung der Politik des BdV. Sie
wurde bisher überwiegend aufgrund publizistischer Ver-
öffentlichungen erörtert – teilweise auch von Veröffent-
lichungen mit propagandistischer Absicht wie des
„Braunbuchs“ der DDR 1965/1968.
Es dient einer notwendigen Versachlichung der natio-
nalen und internationalen Diskussion, dass diese Frage
auf wissenschaftlich abgesicherte Weise beantwortet
werden kann.
Zu Frage 63:
Für die Machbarkeitsstudie wurde keine Ausschrei-
bung vorgenommen. Der Auftrag zu dieser Studie wurde
vom Bund der Vertriebenen dem Institut für Zeitge-
schichte, IfZ, erteilt, weil dieses Institut aufgrund seines
wissenschaftlichen Profils und Renommees und seiner
Erfahrung für diese Aufgabe das mit Abstand bestquali-
fizierte ist.
Das IfZ, 1949 als „Deutsches Institut für Geschichte
der nationalsozialistischen Zeit“ gegründet – seinen heu-
tigen Namen trägt es seit 1952 – ist ein von Bund und
Ländern gefördertes Institut der Wissenschaftsgemein-
schaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Die Erforschung der
Geschichte des Nationalsozialismus – einschließlich
Vorgeschichte und Folgen – ist nach wie vor einer seiner
zentralen Arbeitsschwerpunkte. Das Institut genießt na-
tional und international hohes Ansehen. Bei seiner letz-
ten Evaluation durch die Wissenschaftsgemeinschaft
Gottfried Wilhelm Leibniz wurde die Qualität seiner Ar-
beit als „insgesamt sehr gut, in Teilen hervorragend“ ein-
gestuft.
Der wissenschaftliche Rang des Instituts bürgt für
eine sachgerechte Bearbeitung des gruppenbiografischen
Projektes.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse
(SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 64 und 65):
In welcher Form gab es gegebenenfalls eine inhaltliche
Prüfung der sogenannten Machbarkeitsstudie des BdV zur
Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundes der Vertrie-
benen, bevor weitere Gelder bereitgestellt wurden, und was
ergab die Prüfung?
Warum hat das BMI auf Grundlage der sogenannten
Machbarkeitsstudie des IfZ weitere 90 000 Euro genehmigt,
obwohl der eigentliche Auftrag – laut Nachrichtenmagazin
Der Spiegel, Nr. 4/2010, und der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung vom 20. Februar 2010 – nicht erfüllt wurde, und was
geschieht mit den zusätzlich bereitgestellten 90 000 Euro?
Zu Frage 64:
Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit-
geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene
interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die
eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü-
heren Funktionären des Bundes der Vertriebenen zu
identifizieren, den vorhandenen Kenntnisstand zu diesen
Personen zu ermitteln und festzustellen, in welchem
Umfang Quellenmaterial zu diesen Personen für die ei-
gentliche Untersuchung vorlag und ob dieses Quellen-
material für eine solche Untersuchung eine ausreichende
Grundlage bietet.
Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen
anhand der veröffentlichten – überwiegend publizisti-
schen – Literatur sowie durch eine erste Materialsich-
tung in insgesamt 13 Archiven geprüft und festgestellt,
dass zu den ausgewählten 15 Personen ausreichendes
Material für eine gründliche Untersuchung vorliegt.
Aufgrund dieses Befundes konnte die Entscheidung
für die Durchführung und Förderung der eigentlichen
Untersuchung, also des Hauptprojektes getroffen wer-
den.
Zu Frage 65:
Die Vermutung, dass der Auftrag der Machbarkeits-
studie nicht erfüllt worden sei, trifft nicht zu; ich ver-
weise auf die eben gegebene Antwort zu Frage 68. Die
Machbarkeitsstudie enthält nicht das Ergebnis des Pro-
jektes, sondern einen Ausgangspunkt der Untersuchung.
2314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Sie beschreibt einen Kenntnisstand, den zu überprüfen
und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Projektes
ist. Auch die in der Presse gegebenen Informationen
über NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Ge-
genstand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar-
keitsstudie enthalten.
Das Bundesministerium des Innern hat aufgrund des
Befundes, dass die Quellenlage eine tragfähige Grund-
lage bietet, die zweite Projektphase im Jahr 2009 mit
55 500 Euro gefördert. In dieser Phase wurden die ei-
gentlichen Archivrecherchen für das Projekt durchge-
führt.
Die Förderung einer dritten und letzten Projektphase
mit rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Diese
Phase dient der Auswertung des gesammelten Materials
und der Erstellung des Projektergebnisses, eines belast-
baren und veröffentlichungsreifen Manuskripts.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Fragen 66 und 67):
Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass für
die Aufarbeitung der Verbandsgeschichte des BdV aus Steuer-
geldern fast 100 000 Euro vonseiten der Bundesregierung zur
Verfügung gestellt wurden, während der BdV sich lediglich
mit 1 000 Euro an dieser Studie beteiligt (Antwort der Bundes-
regierung auf die Kleine Anfrage „Geschichtsaufarbeitung des
Bundes der Vertriebenen“ auf Bundestagsdrucksache 17/684)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass
mit dem großen Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern
im BdV in einem ebenfalls großen Maße rechtsextremes Ge-
dankengut in den BdV und seine Landsmannschaften einge-
zogen war, wie die Propagierung eines Geschichtsrevisionis-
mus, der sogenannten Kriegsschuldlüge, der rechtsextremen
These vom „Kampf gegen die Umerziehung“ des deutschen
Volkes durch die Siegermächte, und welche Kenntnis hat die
Bundesregierung darüber, dass der BdV und seine Lands-
mannschaften in ihren Publikationsorganen offen für rechts-
extreme Literatur warben?
Zu Frage 66:
Die gruppenbiografische Untersuchung über Mitglie-
der des ersten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen
hat die Bundesregierung bisher mit insgesamt 68 690
Euro gefördert. Eine Abschlussförderung in Höhe von
rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Damit soll die
dritte und letzte Arbeitsphase des Projektes gefördert
werden, in der die erhobenen Befunde ausgewertet und
in einem veröffentlichungsreifen Manuskript dargestellt
werden.
Für einen höheren Anteil an den Kosten des Projektes
standen beim BdV nach dessen Auskunft keine eigenen
Mittel zur Verfügung.
Die wissenschaftlich abgesicherte Klärung der Frage,
ob und inwieweit bei Mitgliedern des ersten BdV-Prä-
sidiums und Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung
NS-Verstrickungen und -Belastungen vorlagen, ist von
allgemeinem öffentlichen Interesse; dies begründet die
Förderung des Projektes aus dem Bundeshaushalt.
Zu Frage 67:
Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen hinsicht-
lich des Bundes der Vertriebenen, BdV, keine Anhalts-
punkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Der
BdV ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für
Verfassungsschutz.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber,
wie groß der Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitglie-
dern an den Mitgliedern der im BdV zusammenge-
schlossenen Landsmannschaften und Landesverbänden
in den 50er- und 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts
war. Hinsichtlich der Mitglieder des ersten Präsidiums
des BdV findet derzeit die vom Bundesministerium des
Innern geförderte, in Frage 84 angesprochene gruppen-
biografische Untersuchung statt.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE
LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 68 und 69):
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Institut für
Zeitgeschichte, IfZ, erstellte Machbarkeitsstudie zur Ver-
bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen vor dem Hinter-
grund, dass diese in der Presse als verharmlosend, verfäl-
schend und wissenschaftlichen Kriterien nicht genügend
beschrieben wird?
Wie begründet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass
sie eine Vorstudie durch das IfZ, für die sie bereits 13 190 Euro
bewilligt hat, mit einer Hauptstudie durch dasselbe Institut be-
lohnt, die mit noch einmal 55 500 Euro bezahlt werden soll?
Zu Frage 68:
Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit-
geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene
interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die
eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü-
heren BdV-Funktionären zu identifizieren, den vorhan-
denen Kenntnisstand zu diesen Personen zu ermitteln
und festzustellen, in welchem Umfang Quellenmaterial
zu diesen Personen für die eigentliche Untersuchung
vorlag und ob dieses Quellenmaterial für eine solche Un-
tersuchung eine ausreichende Grundlage bietet.
Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen
geprüft und festgestellt, dass zu den ausgewählten
15 Personen ausreichendes Material für eine gründliche
Untersuchung vorliegt.
Auch die in der Presse gegebenen Informationen über
NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Gegen-
stand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar-
keitsstudie enthalten.
Bei der Machbarkeitsstudie handelt es sich allerdings
um ein internes Arbeitspapier, nicht um ein zur Veröf-
fentlichung bearbeitetes Manuskript. Sie enthält nicht
das Ergebnis des Projektes, sondern als Ausgangspunkt
der Untersuchung einen Kenntnisstand, den zu überprü-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2315
(A) (C)
(B) (D)
fen und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Pro-
jektes war und ist. Ein beurteilungsfähiges Ergebnis
wird erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bear-
beitung des Projektes vorliegen, erst dieses kann dann
seriöserweise beurteilt werden.
Zu Frage 69:
Die Frage geht von der Vermutung aus, dass die
Machbarkeitsstudie bereits das Ergebnis des Projektes
enthält. Dies trifft nicht zu. Um zu belastbaren Ergebnis-
sen zu kommen, die die Vorstudie nicht bieten konnte,
waren umfangreiche Archivrecherchen erforderlich, die
mit einem Zeit- und Kostenvolumen von 5 Monaten und
55 500 Euro ausgesprochen günstig durchgeführt wer-
den konnten. Auch die noch vorgesehene Abschluss-
förderung von 30 000 Euro für die Auswertung der
recherchierten Materialien und die Erstellung des Pro-
jektergebnisses in Form eines veröffentlichungsreifen
Manuskripts ist, gemessen an dem Arbeitsaufwand und
an den Kosten vergleichbarer mehrjähriger Forschungs-
projekte, als kostengünstig einzuschätzen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko
(DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 70):
Welche Vorschläge für die im Stockholmer Programm an-
geregte „Errichtung regionaler und/oder spezialisierter Büros“
der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illega-
ler Einwandernder gibt es bereits, und welche regionalen und/
oder spezialisierten Büros hält die Bundesregierung für geeig-
net, um FRONTEX gemäß dem Stockholmer Programm wei-
ter auszubauen?
Der zuständige Verwaltungsrat für die Europäische
Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, FRONTEX, hat, durch Deutschland unterstützt,
in seiner Sitzung im Februar 2010 die Durchführung ei-
nes neunmonatigen Pilotversuchs zur Einrichtung einer
Fachaußenstelle im Bereich des östlichen Mittelmeers
beschlossen. Dieser Pilotversuch wird ab dem vierten
Quartal 2010 in Piräus, Griechenland, durchgeführt.
Die Bundesregierung begrüßt die Durchführung eines
Pilotversuchs, dessen Ergebnis nach Ablauf evaluiert
wird und Grundlage für eine Entscheidung des Verwal-
tungsrats zur möglicherweise dauerhaften Einrichtung
einer und gegebenenfalls weiterer Fachaußenstellen sein
wird.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Fragen 71 und 72):
Wie bewertet die Bundesregierung die in der letzten Wo-
che bekannt gewordene Verweigerung der Einbürgerung einer
Bürgerin aus Hannover mit der Begründung, sie sei Mitglied
der Partei Die Linke?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Einbürge-
rungsanträge mit Hinweis auf eine Partei-, Gewerkschafts-
oder Vereinsmitgliedschaft abgelehnt wurden?
Zu Frage 71:
Die Länder führen das Staatsangehörigkeitsgesetz
nach Art. 83 GG als eigene Angelegenheit aus. Einbür-
gerungsentscheidungen werden von den im Einzelfall
zuständigen Behörden der Länder getroffen, die der Auf-
sicht ihrer obersten Landesbehörden unterstehen. Dabei
prüfen die Landesbehörden regelmäßig, ob eine Einbür-
gerung nach § 11 StAG ausgeschlossen ist. Zu den von
den Ländern in eigener Zuständigkeit zu treffenden Ent-
scheidungen nimmt die Bundesregierung im Übrigen
nicht Stellung.
Zu Frage 72:
Die Gründe für die Ablehnung einer Einbürgerung
werden statistisch nicht erfasst. Eine Abfrage bei den
obersten Landesbehörden war in der Kürze der zur Be-
antwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehen-
den Zeit nicht möglich und wäre ohne Präzisierung der
Frage auf einen bestimmten Zeitraum auch nicht zielfüh-
rend.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839,
Frage 73):
Was ist der Bundesregierung über eine Unterstützung aus-
ländischer Nachrichtendienste durch Bundesbehörden seit
2000 bei der Beschaffung deutscher Personaldokumente be-
kannt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Vorfälle seit 2000 – bitte auflisten nach Diensten, Jahr, An-
zahl, Einsatzzweck, -folgen und -opfern –, in denen ausländi-
sche Nachrichtendienste deutsche Personaldokumente einset-
zen, ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Mord an einem
Hamas-Führer im Januar dieses Jahres in Dubai?
Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer
Nachrichtendienste unterliegt in besonderer Weise der
Vertraulichkeit.
Die Bekanntgabe bestimmter Formen der Zusammen-
arbeit birgt die Gefahr der Weitergabe vertrauensvoller
Informationen der Partnerdienste an Dritte und steht ei-
ner vertraulichen Zusammenarbeit mit diesen Diensten
entgegen. Eine internationale Zusammenarbeit ist für
Nachrichtendienste aber unabdingbar und setzt den ver-
traulichen Umgang mit übermittelten Informationen vor-
aus.
Die vorzunehmende Abwägung der verfassungsrecht-
lich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bun-
destages und seiner Abgeordneten einerseits und die
künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste andererseits führt hier zu einem Vor-
rang des Geheimhaltungsinteresses.
Die Möglichkeit einer Unterrichtung des Parlamenta-
rischen Kontrollgremiums bleibt hiervon unberührt.
(A) (C)
(B) (D)
Verwaltung, Kul
– Abendessen mit
Riad
– Empfang des deu
ten der deutsche
– Empfang des deu
Regierung, des P
Vertretern der de
– Empfang des deu
Verwaltung und
tur und Zivilgesellschaft, Istanbul
saudi-arabischen und deutschen Wirtschaftsvertretern,
tschen Botschafters unter Teilnahme von Repräsentan-
n Wirtschaft und Mittlerorganisationen, Doha
tschen Botschafters vor Vertretern der japanischen
arlaments, der Wirtschaft sowie in Japan ansässigen
utschen Wirtschaft, Tokio
tschen Botschafters vor Gästen aus Politik, Wirtschaft,
Kultur, Peking
2316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 74 und 75):
Haben Mitglieder der Bundesregierungen seit 1994 – so wie
CDU-Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers – Unternehmen
Gesprächszeiten zum Kauf angeboten und, wenn ja, welche?
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben vor wel-
chen Unternehmen bzw. Verbänden in dieser Wahlperiode Re-
den gehalten?
Zu Frage 74:
Die Bundesregierung haben keine Anhaltspunkte da-
für, dass Mitglieder der Bundesregierung Unternehmen
Gesprächszeiten zum Kauf angeboten haben.
Zu Frage 75:
In der für die Erstellung einer Antwort zu einer münd-
lichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten fol-
gende Reden der einzelnen Ressorts ermittelt werden:
Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
Dr. Angela Merkel – Eröffnung Freiheitsmuseum „Villa Schöningen“
– Falling Walls Conference der Einstein Foundation
– Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
– Führungstreffen Wirtschaft der Süddeutschen Zeitung
– BDA
– Evangelische Kirche Deutschland
– 4. Nationaler IT-Gipfel
– Empfang der Sternsinger
– Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
– Wirtschaftsgespräch 2010 der LReg NRW
– Siedler-Verlag
– Holocaust-Gedenktag
– Deutscher Olympischer Sportbund „Sterne des Sports“
– Bund Deutscher Karneval (Karnevalsempfang im Bundeskanzleramt)
– Evangelischer Pressedienst (100 Jahre epd)
– Verleihung Deutscher Medienpreis
– Festveranstaltung 70. Geburtstag Professor Burda
– Festveranstaltung 10 Jahre FTD
– CeBIT
Dr. Guido Westerwelle – Treffen mit dem Wirtschaftsminister der Republik Türkei sowie türki-
schen und deutschen Wirtschaftsvertretern, Ankara
– Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft,
Verwaltung, Kultur und Zivilgesellschaft, Ankara
– Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft,
(A) (C)
(B) (D)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2317
n o c h
Dr. Guido Westerwelle
– KAMEHA Grand Hotel, Bonn
– AIDS-Stiftung
– Deutsche Vermögensberatung AG
– Ball des Sports, Wiesbaden
– Münchener Sicherheitskonferenz
– Walter-Rathenau-Stiftung
– Körber-Stiftung
– DGB
– Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
– Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
– Atlantic Council Berlin (Preisverleihung)
Dr. Thomas de Maizière – Eric Schäffer, Unternehmer in Radebeul
– Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
– Wirtschaftsforum Riesa
– EKCON Management Consultants GmbH
– AG e. V. Jugend in Deutschland
– AGKAMED Holding GmbH
– Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
– DBB
– Stiftung Deutsche Sporthilfe
– Porzellanmanufaktur Meißen
– Zeitbild Verlag
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – Deutscher Anwaltsverein
– Bayerischer Anwaltsverein
– Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
Medien (BITKOM)
– Deutscher Notarverein
– Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper, Hamburg
Dr. Wolfgang Schäuble – Maleki Conferences GmbH (European Banking Congress)
– Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
– Allianz SE und Stiftung Marktwirtschaft
Rainer Brüderle – GHORFA, DIHK, BDI
– DEHOGA Bundesverband
– Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.
– Bundesverband deutscher Arbeitgeber
– Gesamtverband textil + mode
– Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
– Unternehmerverband Sachsen, IHK Leipzig, Leipziger Handwerks-
kammer
– Verband der Automobilindustrie
Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
(A) (C)
(B) (D)
2318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
n o c h
Rainer Brüderle
– Kreishandwerkerschaft Rhein-Nahe-Hunsrück
– Zentralverband des Deutschen Handwerks
– Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
– Bundesverband mittelständische Wirtschaft
– Handwerkskammer Pfalz
– Maleki Conferences GmbH
– Axel Springer AG
– Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
– 3S Antriebe GmbH
– METRO AG
– Ford AG
– SUPERillu Verlag GmbH & Co. KG und KfW
– Die Jungen Unternehmer (BJU/ASU)
– Volksbank Dortmund
Dr. Ursula von der Leyen – Deutscher Landkreistag
– Haus und Grund Hannover e. V.
– Bundesverband der Diakonie
– Axel Springer AG
Ilse Aigner – Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
– Deutscher Bauernverband
– Bayerischer Bauernverband
– Bayerische Jungbauernschaft
– Deutscher Bauernbund
– Neuland e. V.
– Deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft und Gesellschaft für techni-
sche Zusammenarbeit
– Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V.
– Bund Deutscher Milchbauern
– Bundesverband Deutscher Vermögensberater
– Verband der Säge- und Holzindustrie
– Volksbanken und Raiffeisenbanken
– Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e. V.
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg – Dr. Ing. Keunecke & Partner
– Eiswette von 1829
– Münchener Sicherheitskonferenz
– Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
– Baur Versand GmbH & Co KG und ihre Gesellschafter,
die Friedrich Baur GmbH und die OTTO GmbH & Co KG
Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2319
(A) (C)
(B) (D)
Philipp Rösler – Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
– Stiftung Kirche in unserer Zeit
– Katholische Akademie
– Jenaer Allianz zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft
– Johanniterorden
– Kassenärztliche Bundesvereinigung
Dr. Peter Ramsauer – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten
für die Honorarordnung e. V.
– Verband Deutscher Automobilindustrie
– Verband Wohneigentum
– Verband Deutscher Reeder
– IHK München
– Deutscher Industrie- und Handelskammertag
– Messe DEUBAU (Baufachmesse)
– Deutsche Bahn AG
– Verband der privaten Bausparkassen
– Gewerbeverband Traunstein
– Bundesvereinigung der Mittelständischen Bauunternehmen e. V.
– Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern
– Günzburger Steigetechnik GmbH
– Deutscher Asphaltverband
Dr. Norbert Röttgen – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
– Verlagsgruppe Handelsblatt
– KfW Bankengruppe
– Bundesverband Erneuerbare Energie e. V.
– Industrie- und Handelskammer Siegen
Professor Dr. Annette Schavan – DGB
– Lanxess AG
– Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
Dirk Niebel keine
Dr. Kristina Schröder – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
– Zukunftsforum Familie
– Vorstandsfrauen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften
– Axel Springer AG
– Liberaler Mittelstand Hessen e. V.
– Wirtschaftsrat der CDU e. V. Hessen
– Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD Hessen-Süd
Ronald Pofalla – Verband der Automobilindustrie
– Verband der Forschenden Pharma-Unternehmen
– Zentralverband des Deutschen Handwerks
– Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie
Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
2320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksache 17/839,
Fragen 76 und 77):
Gab es Gespräche zwischen der Bundesministerin der Jus-
tiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und dem baden-
württembergischen Landesjustizminister Dr. Ulrich Goll über
die Rechtmäßigkeit eines Ankaufs von sogenannten Steuer-
sünder-CDs, und, wenn ja, wann fanden sie statt?
Teilt das Bundesministerium der Justiz die Auffassung des
Bundesministeriums der Finanzen, dass sich baden-württem-
bergische Beamte, die illegal gewonnene Daten zur Strafver-
folgung nutzen, nicht strafbar machen?
Zu Frage 76:
Nein, es haben keine Gespräche stattgefunden.
Zu Frage 77:
Das Bundesministerium der Finanzen ist für den Vor-
gang zuständig. Ihm liegen daher die erforderlichen In-
formationen vor. Letztlich überprüfen und entscheiden
diese Frage die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 78):
Auf welche verfassungsrechtliche bzw. gesetzliche Grund-
lage beruft sich die Bundesregierung, wenn sie das Gesetz zur
Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnet-
zen nicht vollständig anwendet?
Das Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 Zugangserschwerungs-
gesetz die Löschung von Telemedienangeboten mit kin-
derpornografischem Inhalt vor. Die Aufnahme eines
Eintrags in eine Sperrliste ist nach der gesetzlichen Re-
gelung nur dann zulässig, soweit andere Maßnahmen,
die auf die Löschung des Angebots abzielen, nicht er-
folgversprechend sind. Das Bundeskriminalamt wurde
im Wege eines zwischen dem Bundesministerium der
Justiz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
nologie, dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des In-
nern abgestimmten Anwendungserlasses des Bundesmi-
nisteriums des Innern am 19. Februar 2010 angewiesen,
diesen im Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraum
dahin gehend zu nutzen, keine Sperrlisten zu führen und
Zugangssperren zu unterlassen. Hierdurch wurden die
im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgaben zum Zu-
gangserschwerungsgesetz umgesetzt.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 79):
Inwiefern teilt die Bundesregierung als Mitglied der Ini-
tiative Finanzstandort Deutschland die Positionen dieser Ini-
tiative, die im Papier „Erwartungen an die neue Europäische
Kommission“ zum Ausdruck kommen (vergleiche www.
finanzstandort.de)?
Die in dem genannten Positionspapier enthaltenen
Aussagen entsprechen im Wesentlichen den bekannten
Positionen der Finanzwirtschaft. Bereits vorliegende
bzw. angekündigte Vorschläge der EU-Kommission zur
stärkeren Finanzmarktregulierung werden in dem Papier
überwiegend kritisch gesehen.
Die Bundesregierung hat das Positionspapier nicht
mitgetragen und hat hieran demnach keine Urheber-
schaft. Zwar decken sich Teile des Papiers mit den An-
sichten der Bundesregierung, zum Teil bestehen aller-
dings unterschiedliche Auffassungen. Gerade im Bereich
der Aufarbeitung der Finanzkrise über eine strengere Fi-
nanzmarktregulierung sind die Positionen von Finanz-
wirtschaft und Bundesregierung oftmals nicht identisch.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 80):
Wird die Bundesregierung in nächster oder näherer Zu-
kunft darauf hinwirken, auf nationaler, europäischer oder glo-
baler Ebene ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten?
Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf
vor, der ein generelles Verbot ungedeckter Leerverkäufe
vorsieht.
Die Bundesregierung wird ihre internationalen Part-
ner in den G 20 und der EU über das geplante gesetzli-
che Verbot ungedeckter Leerverkäufe informieren mit
dem Ziel, die internationale Diskussion zu diesem
Thema erneut in Gang zu setzen.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Frage 81):
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber,
ob bzw. wann durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Da-
ten-CD mit möglichen Steuersündern angekauft wurde, und,
wenn nein, welche Absprachen bzw. weiteren Vorgehenswei-
sen wurden mit Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des An-
kaufs einer Daten-CD getroffen?
Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-West-
falen hat dem Bundesministerium der Finanzen mitge-
teilt, dass die Daten-CD erworben worden ist.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Frage 82):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2321
(A) (C)
(B) (D)
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, und welchen
Schluss zieht die Bundesregierung aus der Äußerung der
Schweiz, bisher dort investiertes Schwarzgeld über das Instru-
ment einer Amnestielösung in Deutschland zu legalisieren?
Die dritte Runde der derzeit laufenden Verhandlungen
mit der Schweiz zur Revision des Abkommens zur Ver-
meidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom
Einkommen und Vermögen findet Mitte März in Bern
statt. Gegenstand der Verhandlungen ist die Anpassung
der Auskunftsklausel in Art. 27 des Abkommens an den
OECD-Standard, der in Art. 26 des OECD-Musterab-
kommens 2005 enthalten ist.
Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat
angekündigt, den Abkommenspartnern Einzelheiten zur
in der Presse als „Weißgeld-Strategie“ bezeichneten ak-
tuellen Finanzplatzstrategie der Schweiz erst im Rahmen
der jeweiligen bilateralen Verhandlungen zur Revision
von Doppelbesteuerungsabkommen mitteilen zu wollen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der Verhandlungen ist zwi-
schen der Schweiz und Deutschland Vertraulichkeit ver-
einbart worden.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
(Drucksache 17/839, Frage 83):
Ist die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs
beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter (MAZ
vom 24. Februar 2010) bezüglich einer Veräußerung aller im
Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
BVVG, befindlichen Gewässer an das Bundesland Branden-
burg zutreffend, und welche Möglichkeiten einer kostenfreien
Überlassung der Gewässer an die Bundesländer sind nach An-
sicht der Bundesregierung möglich?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit für eine
unentgeltliche und kostenfreie Überlassung bundeseige-
ner Gewässer an die neuen Bundesländer. Die Märkische
Allgemeine Zeitung vom 24. Februar 2010 gibt die Aus-
sage meines Kollegen, des Parlamentarischen Staatsse-
kretärs Steffen Kampeter, im Unterschied zu der Frage-
stellerin grundsätzlich richtig wieder. Es ist natürlich
nicht vorgesehen, alle im Eigentum der BVVG Boden-
verwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, befindli-
chen Gewässer nur an das Land Brandenburg zu veräu-
ßern. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zum
Beispiel kann auf seinem Gebiet befindliche Gewässer
der BWG „im Paket“ erwerben.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/839, Frage 84):
Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregie-
rung zukünftig die flächendeckende Versorgung mit Breit-
band in dünn besiedelten Räumen voranbringen, und gibt es
von ihrer Seite aus vor dem Hintergrund der gesellschaftli-
chen Teilhabe gerade der älteren Bevölkerung auch besondere
Maßnahmen, die die Medienkompetenz von Senioren und Se-
niorinnen in den neuen Bundesländern fördern sollen?
Die Bundesregierung fördert den flächendeckenden
Breitbandausbau durch ein ganzes Bündel an Maßnah-
men. Sie arbeitet dabei in enger Abstimmung mit der
Wirtschaft, den Ländern und den Kommunalen Spitzen-
verbänden. Die Schließung von Breitbandlücken wird
insbesondere unterstützt durch: informationspolitische
Maßnahmen (siehe www.zukunft-breitband.de, BMWi-
Breitbandatlas, die Veröffentlichung von Best-Practice-
Beispielen, die Durchführung von Regionalveranstaltun-
gen usw.), die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen,
„Digitale Dividende“, die konkrete Fördermaßnahmen im
Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben, GRW, GAK und
des Konjunkturprogramms II, die Nutzung von Synergien
im Infrastrukturbereich, Infrastrukturatlas der Bundesnetz-
agentur usw., eine stärker wachstumsorientierte Regulie-
rungspolitik.
Anfang 2009 waren rund 94 Prozent der Haushalte
mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, Download-
rate > 1 Megabit/Sekunde, versorgbar; Mitte 2009 waren
es bereits rund 97 Prozent der Haushalte, das heißt, die
Zahl der nicht versorgbaren Haushalte hat sich innerhalb
weniger Monate halbiert. Bezüglich des Aufbaus von
Hochleistungsnetzen zeigt sich ebenfalls eine erfreuliche
Entwicklung.
Mit der BMWi-Initiative „Internet erfahren“ – www.
internet-erfahren.de – soll in allen Bevölkerungsgruppen
der Onlineranteil erhöht und die Kompetenz im Umgang
mit dem Internet gesteigert werden. Seniorinnen und Se-
nioren sind dabei eine wichtige Zielgruppe. Der offizi-
elle Startschuss für die Initiative fiel im Mai 2009: Die
Laufzeit reicht bis Ende 2011. Die Initiative setzt auf fol-
gende Strategie: Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
gewinnen, qualifizieren und begleiten; informelle Ver-
mittlungswege fördern; persönliche, institutionalisierte
und Onlinenetzwerke einbeziehen; vorhandene Aktive
vernetzen und bestehende Aktivitäten im Bereich Inter-
netnutzung bündeln und Synergieeffekte erzielen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 85):
Bis wann will die Bundesregierung ihre Aufträge zur Er-
stellung der Energieszenarien für das Energiekonzept der
Bundesregierung vergeben, und welche Institutionen haben
sich bislang für die Aufträge beworben?
Der Dienstleistungsauftrag „Energieszenarien für ein
Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Abstim-
mung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines
beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben
worden. Das Vergabeverfahren läuft noch. Es ist beab-
sichtigt, den Auftrag bis Ende März 2010 zu vergeben.
Aus vergaberechtlichen Gründen dürfen die Namen
der Bewerber nicht veröffentlicht werden.
2322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
Zu Frage 87:
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar
2010 muss die Ermittlung der Regelleistung anhand der
gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 86 und 87):
Nach welchen Kriterien sind die in der – als Reaktion auf
das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar
2010 erlassenen – Härtefallliste aufgezählten Fallkonstellatio-
nen ausgewählt worden, und auf welcher Grundlage basiert
die Schätzung der Bundesregierung, wonach auf den Mehrbe-
darf nach § 21 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
angeblich 70 000 Personen Anspruch haben und sich ein
ebensolcher auf rund 100 Euro pro Monat beziffert?
Inwiefern gedenkt die Bundesregierung einzelne in der
Härtefallliste aufgeführte Leistungen wie etwa rezeptfreie
Arzneimittel nun wieder zu kürzen, wie es Medienberichten
zufolge den Anschein hat, und inwiefern wäre eine solche
Leistungskürzung mit der bei der Verkündung eines An-
schlussurteils des Bundessozialgerichts (BSG vom 18. Fe-
bruar 2010 – B 4 AS 29/09 R) vertretenen Position vereinbar,
wonach die Härtefallliste keinesfalls als eine abschließende
Liste zu verstehen sei?
Zu Frage 86:
Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Ar-
beit zu laufenden, nicht nur einmaligen Bedarfen zählt
Anwendungsfälle für die durch die Anordnung des Bun-
desverfassungsgerichts, BVerfG, vom 9. Februar 2010
geschaffene Härtefallregelung im Recht der Grundsiche-
rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auf. Dabei
handelt es sich um denkbare Härtefälle, die aus der Lite-
ratur und der Rechtsprechung der Sozial- und Verwal-
tungsgerichte ausgewählt wurden. Nach den Ausführun-
gen des BVerfG ist der zusätzliche Anspruch unter den
Aspekten des nicht erfassten atypischen Bedarfs sowie
eines ausnahmsweise höheren, überdurchschnittlichen
Bedarfs angesichts seiner engen und strikten Tatbe-
standsvoraussetzungen auf wenige Fälle begrenzt.
Die Höhe der durch die Härtefallregelung im SGB II
verursachten Mehrkosten lässt sich im Vorfeld nicht ge-
nau bestimmen. Die Leistungen wurden im SGB II bis-
her nicht gewährt. Es liegen keine Erfahrungswerte vor.
Es wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als un-
gefähr 1 Prozent der rund sieben Millionen leistungsbe-
rechtigten Personen nach dem SGB II einen Härtefall
geltend machen können.
Der zu erwartende durchschnittliche Mehrbedarf wird
mit rund 100 Euro pro Monat eingeschätzt. Grundlage
für die Schätzung sind die Ausführungen im Urteil des
BVerfG. Daraus geht hervor, dass der zusätzliche An-
spruch angesichts seiner engen und strikten Tatbestands-
voraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen kann.
Die Leistungshöhe ist durch die Härtefallliste näher kon-
kretisiert. Aus dem Katalog geht hervor, dass die Leis-
tungen überwiegend Werte weit unter 100 Euro pro Mo-
nat annehmen. Insgesamt werden die Kosten auf rund
100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, was eher eine
Obergrenze darstellen dürfte.
vom Gesetzgeber gewählten Statistikmethode unter Aus-
wertung der aktuellen Daten der Einkommens- und Ver-
brauchsstichprobe insgesamt neu gestaltet werden. Leis-
tungen für rezeptfreie Arzneimittel zu kürzen, ist dabei
nicht geplant. Da es sich bei den bisher genannten Härte-
fällen nur um etwaige Anwendungsfälle der Härtefall-
regelung des SGB II in der Praxis handelt, ist die Auf-
zählung denknotwendig nicht abschließend.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 88 und 89):
Wie hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in der Ar-
beitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten zwei Jahren
bis heute entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung das
Problem der befristeten Beschäftigung – bitte in Halbjahres-
schritten sowohl die absolute Zahl der befristet Beschäftigten
wie auch den Anteil an der Gesamtbeschäftigung aufführen –
ein?
Wie hat sich die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbei-
ter in der Arbeitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten
zwei Jahren bis heute entwickelt, und hat eine der dort tätigen
Leiharbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der Tarifgemein-
schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso-
nalserviceagenturen, CGZP, abgeschlossen?
Zu Frage 88:
Für die Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der be-
fristet Beschäftigten in den letzten zwei Jahren von
20 763 auf 23 000 gestiegen. Das entspricht einem fast
konstanten Anteil an allen Beschäftigten von 21,0 Pro-
zent (2008) bzw. 20,9 Prozent (2010). In der Arbeitsver-
mittlung ist die Zahl der befristet Beschäftigten im glei-
chen Zeitraum von 5 500 auf 3 700 gesunken. Das
entspricht einer Reduktion des Anteils der Befristungen
an allen Beschäftigten in der Arbeitsvermittlung von
41,4 Prozent auf 24,5 Prozent.
Zu Frage 89:
Die Anzahl der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter hat
sich in den ARGEn – nur dort kommt ausschließlich auf
der kommunalen Seite Zeitarbeit vor – in den letzten bei-
den Jahren von 172 auf 246 erhöht. In der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit konnte nur eine Stichprobe
bezüglich der Frage erhoben werden, ob eine der Zeit-
arbeitsfirmen, mit denen die ARGEn zusammenarbeiten,
einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagen-
turen, CGZP, abgeschlossen habe. Dies wurde von den
befragten ARGEn verneint. Darüber hinausgehende Er-
kenntnisse liegen nicht vor.
26. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49