Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2303
        (A) (C)
        (B) (D)
        vom Wehrdienst zurückzustellen, wenn sie zum Dienst-
        eintritt bereits das dritte Studiensemester erreicht haben.Dr. Westerwelle, Guido FDP 03.03.2010
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bracht-Bendt, Nicole FDP 03.03.2010
        Dağdelen, Sevim DIE LINKE 03.03.2010
        Ehrmann, Siegmund SPD 03.03.2010
        Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 03.03.2010
        Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        03.03.2010
        Hirte, Christian CDU/CSU 03.03.2010
        Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 03.03.2010
        Koch, Harald DIE LINKE 03.03.2010
        Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 03.03.2010
        Krellmann, Jutta DIE LINKE 03.03.2010
        Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        03.03.2010
        Kunert, Katrin DIE LINKE 03.03.2010
        Malczak, Agnes BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        03.03.2010
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 03.03.2010
        Pflug, Johannes SPD 03.03.2010
        Pronold, Florian SPD 03.03.2010
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 03.03.2010
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        03.03.2010
        Scholz, Olaf SPD 03.03.2010
        Schuster, Marina FDP 03.03.2010
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 03.03.2010
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 03.03.2010
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        03.03.2010
        Werner, Katrin DIE LINKE 03.03.2010
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Frage 12):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        den Ergebnissen einer Bienenmonitoring-Studie zu gebeiztem
        Maissaatgut des Bundesamtes für Landwirtschaft in Bern, und
        welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Zulassung
        von insektiziden Beizmitteln in Deutschland?
        Da die Aussagekraft der Studie seitens der zuständi-
        gen deutschen Zulassungs- und Bewertungsbehörden als
        nicht sehr hoch eingeschätzt wird, hat diese Studie keine
        Auswirkungen auf die Zulassung insektizider Beizmittel
        in Deutschland.
        Die vorliegende Studie spiegelt vielmehr die zurzeit
        bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bewertung
        und der Folgen der Staubentwicklung und der Guttation
        von Neonicotinoiden zur Behandlung von Maissaatgut
        wieder. Die Studie liefert somit keinen belastbaren Beleg
        für oder gegen die Zulassungsfähigkeit von Neonicoti-
        noiden zur Behandlung von Maissaatgut.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache
        17/839, Frage 14):
        Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Änderung der
        Auslegungspraxis bei der Zurückstellung von Wehr- und Zi-
        vildienstleistenden hinsichtlich der Einstufung von dualen
        Bildungsgängen – Studium mit studienbegleitender betriebli-
        cher Ausbildung – plant, und, wenn ja, ist diese noch vor Be-
        ginn des nächsten Ausbildungsjahres – 1. August 2010 – zu
        erwarten?
        Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung
        der Zurückstellungspraxis für Wehr- und Zivildienst-
        pflichtige, die einen dualen Ausbildungsgang absolvie-
        ren wollen.
        Wehr- und zivildienstpflichtige Absolventen von so-
        genannten privilegierten dualen Studiengängen, deren
        Einberufung einen zum vorgesehenen Diensteintritt be-
        gonnenen dualen Ausbildungsgang unterbrechen würde,
        werden von Beginn der dualen Ausbildung an vom
        Wehr- bzw. Zivildienst zurückgestellt, sofern die Regel-
        studienzeit acht Semester nicht überschreitet und das
        Studium spätestens drei Monate nach Beginn der be-
        trieblichen Ausbildung aufgenommen wird. Alle übrigen
        Absolventen von dualen Ausbildungsgängen, die die ge-
        nannten Voraussetzungen nicht erfüllen, weil beispiels-
        weise das Studium eine längere Regelstudienzeit auf-
        weist oder keine betriebliche Ausbildung im Sinne einer
        Berufsausbildung absolviert wird, sind wie herkömmli-
        che Hochschulabsolventen zu behandeln und erst dann
        2304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 15):
        Nach welchen Kriterien lädt das Auswärtige Amt Militärs
        aus anderen Staaten zu Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaß-
        nahmen an Ausbildungseinrichtungen oder bei Truppenteilen
        der Bundeswehr ein?
        Einladungen erfolgen durch das Bundesministerium
        der Verteidigung.
        Aus-, Fort- und Weiterbildung wird gewährt, um die
        Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in
        Staaten oder Regionen, deren Stabilisierung im DEU In-
        teresse liegt, zu unterstützen, einen Beitrag zur Befähi-
        gung zur Übernahme von Eigenverantwortung in den
        jeweiligen Regionen zu leisten, die Beziehungen zu Ko-
        operationspartnern zu festigen und um positive Multipli-
        katoren in den unterstützten Staaten zu gewinnen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 18 und 19):
        In welcher Form ist die Frage des Umgangs mit sogenann-
        ten Ritualen und Verletzungen der Menschenwürde zwischen
        Soldaten derzeit Bestandteil der Unteroffiziers- und Offiziers-
        ausbildung der Bundeswehr, und welche Veränderungen plant
        die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der bekannt ge-
        wordenen Fälle von Misshandlungen?
        Wie viele Hinweise auf und Beschwerden über sogenannte
        Rituale, Misshandlungen und Verletzungen der Menschen-
        würde unter Soldaten haben die Bundesregierung und die
        Bundeswehr in den letzten fünf Jahren von aktiven oder ehe-
        maligen Bundeswehrangehörigen – bitte jeweils nach Jahr
        aufschlüsseln – erhalten?
        Die öffentliche Darstellung der Vorfälle in Mitten-
        wald haben den Eindruck erweckt, in der Ausbildung
        würden grundlegende Defizite bei Themen der „Inneren
        Führung“ zur Achtung der Menschenwürde bestehen.
        Diesem Eindruck tritt das Bundesministerium der Vertei-
        digung entschieden entgegen.
        Vom ersten Tag in den Streitkräften an werden die
        Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu einem an-
        gemessenen, dem Gebot der Achtung der Menschen-
        würde entsprechenden Miteinander in der militärischen
        Gemeinschaft angehalten. „Innere Führung“ ist integra-
        ler Bestandteil in der Ausbildung der Angehörigen unse-
        rer Streitkräfte. Beispielhaft seien genannt die Unter-
        richte in der Allgemeinen Grundausbildung, wie zum
        Beispiel „Verhalten in der soldatischen Gemeinschaft“,
        die Rechtsunterrichtungen für alle Ebenen über die im
        Grundgesetz verankerten Grundrechte, die Vorgesetzten-
        pflichten, die Wehrdisziplinarordnung und die Straftat-
        bestände im Rahmen des Wehrstrafrechts.
        Diese Themen werden sowohl in der Truppenausbil-
        dung als auch in der lehrgangsgebundenen Ausbildung
        von Offizieren und Unteroffizieren laufbahnbegleitend
        behandelt.
        Durch die Berichterstattung zu den Vorfällen in Mit-
        tenwald haben die Medien den Eindruck erweckt, soge-
        nannte „Rituale“, Misshandlungen und Verletzungen der
        Menschenwürde seien ein weitverbreitetes Problem in
        der Bundeswehr. Dieser Eindruck wird zu Unrecht er-
        weckt.
        Für das Bundesministerium der Verteidigung steht der
        gesetzliche Anspruch aller Soldatinnen und Soldaten auf
        Achtung der Würde, Ehre und Rechte außer Frage. Dies
        gilt gleichermaßen für Vorgesetzte gegenüber ihren Un-
        tergebenen als auch für Soldatinnen und Soldaten inner-
        halb einer Dienstgradgruppe.
        Die bekannt gewordenen Fälle sind nicht kennzeich-
        nend für den dienstlichen Alltag in den Streitkräften.
        Gleichwohl ist es die Aufgabe der Vorgesetzten in Füh-
        rungsverantwortung, in geeigneter Weise auf die Integra-
        tion aller Soldatinnen und Soldaten in die militärische
        Gemeinschaft im Sinne eines kameradschaftlichen Mit-
        einanders hinzuwirken sowie durch verstärkte Dienst-
        aufsicht möglichen Verfehlungen und Fehlentwicklun-
        gen entgegenzusteuern sowie Fehlverhalten konsequent
        zu ahnden. Im Alltag in der Truppe ist dies auch der Fall.
        Das Bundesministerium der Verteidigung führt auf-
        grund der Datenschutzgesetze keine Datenbank, in der
        Hinweise auf und Beschwerden über Misshandlungen
        und Verletzungen der Menschenwürde gesammelt wer-
        den. Eine der Frage entsprechende Auswertung ist daher
        nicht zu leisten.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
        des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD)
        (Drucksache 17/839, Frage 21):
        Sind im Rahmen der Neuordnung der Extremismusbe-
        kämpfung der Bundesregierung ergänzende Opferprogramme
        geplant, und werden diese Programme öffentlich zur Aus-
        schreibung gebracht?
        Die Bundesregierung arbeitet im Bundesprogramm
        „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke ge-
        gen Rechtsextremismus“ mit Opferberatungsstellen zu-
        sammen, damit Opfer rechtsextremistischer Gewalt
        Hilfe und Unterstützung erhalten. Dazu wurden in allen
        16 Ländern landesweite Beratungsnetzwerke geschaffen.
        Im Freistaat Thüringen ist die „Kontakt- und Koordi-
        nierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Thüringen“
        (KonKReTh), ein Trägerverbund aus den Vereinen der
        Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thürin-
        gen sowie der Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt
        (Mobit e. V. und THO), Ansprechpartnerin für Betrof-
        fene.
        Es ist nicht geplant, diese landesweiten Strukturen
        bundesweit auch in anderen Extremismusbereichen zu
        entwickeln und zu implementieren. Zur Vorbereitung der
        thematischen Erweiterung um die Aufgaben Linksextre-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2305
        (A) (C)
        (B) (D)
        mismus und islamischer Fundamentalismus ist zur Iden-
        tifizierung möglicher Forschungs- und Themenfelder,
        Vorgehensweisen, Zielgruppen und Trägerstrukturen zu-
        nächst eine Sondierungsphase vorgesehen. Mit staatli-
        chen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der
        Länder und der Kommunen Berlin und Hamburg werden
        Fragen der praktischen Prävention von islamischem
        Fundamentalismus und Linksextremismus erörtert. Ziel
        ist es, im 2. Quartal 2010 Projektideen für Forschung,
        Expertisen und Modellprojekte zu entwickeln und zu
        realisieren.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme
        (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 22):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Neukon-
        zeptionierung der Extremismusbekämpfung mit den Ländern
        – insbesondere Ostdeutschland – ins Benehmen zu setzen,
        und gibt es in diesem Zusammenhang konkrete Konsulta-
        tionstermine?
        Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Wei-
        terentwicklungen in Bundesprogrammen eng mit den
        Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abge-
        stimmt. Dies wurde insbesondere bei der Konzipierung
        der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend
        für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent.
        für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsext-
        remismus“ in den Jahren 2006 und 2007 geleistet. Es ist
        nicht beabsichtigt, im Jahr 2010 davon abzuweichen, so-
        dass im Sommer 2010 ebenfalls Abstimmungsgespräche
        geplant sind.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Druck-
        sache 17/839, Frage 29):
        Welche konkreten Initiativen plant das Bundesministerium
        für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich des Euro-
        päischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung zur
        Verhinderung von Altersarmut in Deutschland?
        Nach der Nationalen Strategie für Deutschland zur
        Umsetzung des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut
        und soziale Ausgrenzung, für das innerhalb der Bundes-
        regierung das Bundesministerium für Arbeit und Sozia-
        les federführend zuständig ist, gehört die Zielgruppe der
        älteren Menschen nicht zu den drei Themenschwerpunk-
        ten der vorgesehenen Aktivitäten. Daher sind keine von
        der EU kofinanzierten spezifischen Maßnahmen zur Ver-
        hinderung von Altersarmut im Rahmen der Umsetzung
        dieses Europäischen Jahres vorgesehen. Unabhängig
        hiervon fördert das für die Altenpolitik federführende
        Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
        Jugend eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur
        Verbesserung der Situation älterer Menschen in der Grö-
        ßenordnung von circa 10 Millionen Euro im Jahr 2010.
        Mit Blick auf spezielle Projekte für ältere Menschen
        wird außerdem darauf hingewiesen, dass für 2012 das
        Europäische Jahr des Aktiven Alterns und der Solidarität
        zwischen den Generationen geplant ist.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839,
        Frage 30):
        Wann wird die Bundesregierung den ursprünglich im
        Sommer 2009 erwarteten Bericht der Europäischen Kommis-
        sion über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit
        dem Deutschen Bundestag zukommen lassen, und welche
        Schritte wird sie unternehmen, um Verzögerungen bei der Er-
        stellung des Berichts zu vermeiden?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein für den
        Sommer 2009 erwarteter Bericht der EU-Kommission
        über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit
        nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass es Schluss-
        folgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertre-
        ter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung
        und zum Schutz der Rechte des Kindes im außenpoliti-
        schen Handeln der Europäischen Union – Entwicklungs-
        dimension und humanitäre Dimension vom Mai 2008
        gibt, in denen der Rat die Kommission auffordert, bis
        Anfang 2011 einen Bericht vorzulegen über die Fort-
        schritte und Ergebnisse der Umsetzung der Schluss-
        folgerungen. Außerdem liegt ein Arbeitspapier der EU-
        Kommission zur Bekämpfung der Kinderarbeit „Com-
        mission Staff Working Document – Combating Child
        Labour“ vom 18. Januar 2010 vor.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
        Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/839,
        Fragen 31 und 32):
        Ist sich die Bundesregierung der Tragweite der Folgen für
        die Psychiatrischen Institutsambulanzen und insbesondere die
        betroffenen Patienten bewusst, falls die Verhandlungen der
        Selbstverwaltungspartner zu der Vereinbarung gemäß § 118
        Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch scheitern, und
        welche möglichen Konsequenzen zieht sie daraus?
        Hat das Bundesministerium für Gesundheit seit Bekannt-
        werden des Problems und dem Beginn der Verhandlungen in
        irgendeiner Form, mündlich oder schriftlich, eine Stellung-
        nahme zu den drohenden Veränderungen der Versorgung
        durch Psychiatrische Institutsambulanzen abgegeben, und,
        wenn nein, welche Gründe führt der Bundesminister für Ge-
        sundheit, Dr. Philipp Rösler, dafür an, keine Position zu bezie-
        hen?
        Zu Frage 31:
        In Angelegenheiten, die – wie der Gegenstand der
        Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 des Fünften
        Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – auf gesetzlicher
        Grundlage den Partnern der gemeinsamen Selbstverwal-
        tung zur näheren vertraglichen Gestaltung zugewiesen
        2306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        sind, enthält sich die Bundesregierung einer parteiergrei-
        fenden Einflussnahme in laufende Vertragsverhandlun-
        gen.
        Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor-
        mationen streben alle an der Verhandlung über eine
        Neufassung der Dreiseitigen Vereinbarung gemäß § 118
        Abs. 2 SGB V beteiligten Selbstverwaltungspartner
        (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereini-
        gung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) eine Neu-
        regelung an, die eine möglichst optimale, wohnortnahe
        Versorgung psychisch Kranker gewährleistet. Daher geht
        die Bundesregierung davon aus, dass sich alle Verhand-
        lungspartner weiterhin konstruktiv um einen diesem Ziel
        entsprechenden Vertragsabschluss bemühen werden und
        es nicht zu einem Scheitern der Verhandlungen kommt.
        Im Übrigen hätte selbst ein Scheitern der Verhandlun-
        gen keine automatische Verschlechterung für die Versor-
        gung psychisch Kranker zur Folge. Zum einen gilt der
        bisherige Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 SGB V auch nach
        dessen Kündigung bis zum Abschluss eines neuen Ver-
        trages weiter. Zum anderen ist für den Fall, dass die Ver-
        tragspartner sich nicht einigen, als Konfliktlösungs-
        mechanismus gesetzlich vorgegeben, dass jede der
        Vertragsparteien nach § 118 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB V
        das (erweiterte) Bundesschiedsamt anrufen kann, das
        dann den Vertragsinhalt festzulegen hat.
        Zu Frage 32:
        Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aus
        Anlass verschiedener Schreiben zu der Verhandlungs-
        situation – sowohl auf Leitungs- als auch auf Fach-
        ebene – zu der Thematik geäußert, so zum Beispiel in
        einem Brief des Bundesministers für Gesundheit, Herrn
        Dr. Philipp Rösler, vom 19. Januar 2010 an die Ministe-
        rin für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen des Landes
        Rheinland-Pfalz sowie in einem Brief des Staatssekre-
        tärs im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Stefan
        Kapferer, vom 29. Januar 2010 an den Vorsitzenden der
        Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehör-
        den der Länder.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des
        Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/839,
        Frage 33):
        Wird es eine gemeinsame Pflegeausbildung – Kranken-
        pflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege – geben, und wann
        ist damit zu rechnen?
        Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
        sieht die Zusammenführung der Pflegeberufe in einem
        Berufsgesetz vor. Die federführenden Ressorts, das Bun-
        desministerium für Gesundheit, BMG, und das Bundes-
        ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
        BMFSF, werden diesem Auftrag nachkommen.
        Zunächst wird auf Fachebene eine Bund-Länder-Ar-
        beitsgruppe eingerichtet werden. Sie soll Vorschläge zur
        Umsetzung erarbeiten. Dieser Weg entspricht auch den
        Anliegen der Länder (Beschlüsse der 82. Gesundheits-
        ministerkonferenz, GMK, und der 86. Arbeits- und Sozi-
        alministerkonferenz, ASMK).
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die
        Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
        (Drucksache 17/839, Frage 34):
        Ist die Finanzierung zum Bau der Verlängerung der Bun-
        desautobahn 14 gesichert, und wann soll der Planfeststel-
        lungsbeschluss hierfür erteilt werden?
        Mit der fortgeschriebenen gemeinsamen Erklärung
        zum Lückenschluss der Autobahn A 14, Magdeburg–
        Wittenberge–Schwerin vom 16. März 2009 haben sich
        der Bund und die beteiligten Länder Brandenburg,
        Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf ein
        Finanzierungskonzept des Gesamtprojektes verständigt.
        Hiermit wurde die Finanzierung des Gesamtprojektes
        langfristig gesichert.
        Von der insgesamt rund 155 Kilometer langen A 14-
        „Nordverlängerung“, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin
        sind rund 85 Kilometer in der Planung und rund 70 Kilo-
        meter im Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des
        Baurechts. Derzeit können noch keine verbindlichen
        Aussagen getroffen werden, wann das Baurecht, das
        heißt bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für
        alle Abschnitte vorliegen werden.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 35
        und 36):
        Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Sicher-
        heitslage der durch ein Konsortium unter Beteiligung der
        Firma Bilfinger Berger durchgeführten Baumaßnahmen der
        Bauprojekte „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und
        „Lohmebergtunnel“ im Rahmen der Fortführung der ICE-
        Hochgeschwindigkeitstrasse in Thüringen, und sind der Bun-
        desregierung Vorwürfe über Sicherheitsmängel oder bewiese-
        nermaßen bestehende Sicherheitsmängel bekannt?
        Welche Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Überprü-
        fung wurden seit dem Bekanntwerden der Unregelmäßigkei-
        ten bei anderen Bauprojekten der Firma Bilfinger Berger für
        die oben genannten Tunnelbauprojekte in Thüringen eingelei-
        tet, und inwiefern sieht die Bundesregierung seitens der Ver-
        antwortlichen eine unabhängige Bauaufsicht für gewährleis-
        tet?
        Zu Frage 35:
        Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes sind
        keine Vorwürfe über Sicherheitsmängel an den Baupro-
        jekten „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und „Loh-
        mebergtunnel“ bekannt. Bei den Kontrollen der Baustel-
        len Silberbergtunnel und Brandkopftunnel durch das
        Eisenbahn-Bundesamt waren keinerlei sicherheitsrele-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2307
        (A) (C)
        (B) (D)
        vante Mängel zu beanstanden. Mit den Bauarbeiten am
        Tunnel Lohmeberg wurde noch nicht begonnen.
        Zu Frage 36:
        Bereits vor Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten
        auf Baustellen anderer Bauträger wurden Maßnahmen
        zur sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß „Verwal-
        tungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau,
        Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische An-
        lagen (VV BAU)“ des Eisenbahn-Bundesamtes in der
        jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Eine unabhän-
        gige Bauaufsicht ist hierdurch gewährleistet.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Fragen 37 und 38):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über
        den Tatbestand bzw. über den Umfang möglicher Manipula-
        tionen bei sogenannten Spannprotokollen über die Belastbar-
        keit von Erdankern aus Metall, die beim Bau der ICE-Hoch-
        geschwindigkeitsstrecke München–Nürnberg verbaut wurden,
        etwa am Tunnel Denkendorf in einer Anzahl von rund
        600 Stück, bzw. welche Informationen hat sie über gänzlich
        unterlassene Sicherheitstests an diesen Erdankern?
        Kann die Bundesregierung für die Standfestigkeit der
        Wände im Tunnel Denkendorf der ICE-Hochgeschwindig-
        keitsstrecke München–Nürnberg bzw. für die Standfestigkeit
        der Hänge im Umfeld dieses Tunnels garantieren, sollten
        Prüfprotokolle über die Belastbarkeit von Erdankern beim
        Bau gefälscht bzw. Sicherheitstests an diesen Erdankern gänz-
        lich unterlassen worden sein, und wie begründet sie dies?
        Zu Frage 37:
        Der Bundesregierung sind hierzu nur die entsprechen-
        den Presseberichte bzw. Pressemitteilungen der Deut-
        sche Bahn AG bekannt.
        Nach den Angaben der Deutsche Bahn AG hat diese
        keine eigenen Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten an
        Bauwerken, die an der Eisenbahn-Ausbau-/Neubau-
        strecke Nürnberg–Ingolstadt–München durch die Firma
        Bilfinger und Berger errichtet wurden. Sie hat jedoch die
        Firma Bilfinger und Berger aufgefordert, alle Informa-
        tionen offenzulegen, die eine Überprüfung konkreter
        Bauwerke ermöglichten. Die Deutsche Bahn AG sei da-
        bei auf die zwingende Mitarbeit der Firma Bilfinger und
        Berger angewiesen.
        Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG mitgeteilt,
        dass sie – neben eigenen Experten – vom Eisenbahn-
        Bundesamt zugelassene Gutachter, die seinerzeit nicht
        mit dem Bauvorhaben befasst waren, beauftragt hat, den
        Sachverhalt näher zu untersuchen. Diese sollen die ent-
        sprechenden Bauprotokolle auf Mängel untersuchen und
        auch direkt vor Ort Erdanker überprüfen.
        Zu Frage 38:
        Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Stand-
        festigkeit von Tunnelwänden bzw. von Hanganlagen bei
        den Eisenbahnen des Bundes zu garantieren. Gemäß § 4
        Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz ist der Betreiber
        der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet, seine Anlagen
        sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu hal-
        ten. Der Erbringer der Leistung haftet gegenüber dem
        Betreiber im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 39 und 40):
        Plant die Bundesregierung, sich für die Fahrradmitnahme
        im Fernverkehr der Bahn, einschließlich IC, ICE und Nacht-
        zug, einzusetzen, und, wenn ja, welche Maßnahmen oder
        Pilotprojekte sind dafür vorgesehen?
        Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Fahrradmit-
        nahme im gesamten Fernverkehrsnetz langfristig gewährleis-
        tet werden?
        Die Weiterentwicklung der Intermodalität von Fahr-
        rad- und Eisenbahnverkehr bleibt ein wichtiges Ziel des
        Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtent-
        wicklung.
        Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Ihren
        Fragen in der Fragestunde vom 25. November 2009
        (Fragen 41 und 42).
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 41):
        Zieht die Bundesregierung bei der Berechnung der Eigen-
        verbrauchsvergütung bei der Fotovoltaik im Gesetzentwurf
        für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den
        durchschnittlichen Nettohaushaltspreis inklusive Grundge-
        bühren heran, und, falls ja, welchen Einfluss hat dies auf die
        Rentabilität von Solarstrom bei Anlagenbetreibern, die bei ih-
        ren Stromtarifen eine Grundgebühr bezahlen?
        Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch von
        Strom ermittelt sich direkt aus dem für die jeweilige An-
        lagengröße geltenden Vergütungssatz für Dachanlagen,
        der der jeweils geltenden Degression unterliegt, abzüg-
        lich 12 Cent je Kilowattstunde. Zur Ermittlung der An-
        reizwirkung wurde der durchschnittliche statistische
        Haushaltsstrompreis (netto) von rund 20 Cent je Kilo-
        wattstunde zugrunde gelegt. Es ergibt sich somit aus der
        Differenz des Vergütungssatzes für den Eigenverbrauch
        zuzüglich der vermiedenen Kosten für Haushaltsstrom
        und dem Vergütungssatz nach § 33 Abs. 1 für den einge-
        speisten Strom eine Anreizwirkung von derzeit 8 Cent je
        Kilowattstunde. Die Anreizwirkung verdoppelt sich im
        Vergleich zur bestehenden Regelung. Es wird damit die
        gleiche Berechnungsmethode verwendet, die auch im
        EEG 2009 Grundlage bei der Einführung der Regelung
        war.
        Der individuelle Anreiz für den Anlagenbetreiber er-
        gibt sich aus seinem individuellen Stromtarif. Auf dem
        Markt werden auch Stromtarife ohne Grundgebühr ange-
        2308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        boten. Eine Aussage zu Rentabilitäten einzelner Anlagen
        ist derzeit noch nicht möglich, da keine Daten zu den in-
        dividuell genutzten Strompreisen und dem Ausmaß der
        Nutzung der vorgeschlagenen Regelung durch die Anla-
        genbetreiber vorliegen.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 42):
        Wie viele Kubikmeter radioaktiver Abwässer haben die
        Energiewerke Nord, EWN, seit 1992 am Standort Lubmin in
        die Ostsee abgeführt – bitte jährliche Darlegung –, und wel-
        che Informationen hat die Bundesregierung über die Aktivität
        der in den Abwässern enthaltenen Radionuklide?
        Das Kernkraftwerk Greifswald ist seit Dezember
        1990 außer Betrieb. Nach Erteilung der Stilllegungsge-
        nehmigung am 30. Juni 1995 wurde mit der Stilllegung
        und dem Abbau der Kernkraftwerksblöcke begonnen.
        Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen auch die
        notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen vor. Die
        Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte obliegt der
        hierfür zuständigen Landesbehörde.
        Anlage 18
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage
        der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 43):
        Existiert im Bundeskanzleramt eine Version der Vereinba-
        rung zwischen der Bundesregierung und den Energieversor-
        gungsunternehmen vom 14. Juni 2000 – sogenannter Atom-
        konsens – mit den Unterschriften der Personen, die die
        Vereinbarung paraphiert haben, und ist die Bundesregierung
        bereit, mir eine Kopie dieser Version – gegebenenfalls bitte
        beifügen oder nachreichen – zukommen zu lassen?
        Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und
        den Energieversorgungsunternehmen zur Kernenergie
        vom 11. Juni 2001 ist auf der Internetseite des BMU ver-
        öffentlicht. Auf der letzten Seite befinden sich die Unter-
        schriften beider Seiten, auf der vorletzten Seite sind die
        Namen der Personen aufgeführt, die die Vereinbarung
        am 14. Juni 2000 paraphiert haben.
        Anlage 19
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 44 und 45):
        Auf Grundlage der Einhaltung welcher Sicherheitsbestim-
        mungen zum Umgang mit radioaktiver Verseuchung von
        Mensch und Umwelt bei Störfällen ist der Urananreicherungs-
        anlage in Gronau, Westfalen, die Betriebserlaubnis erteilt
        worden?
        Welche Katastrophenschutzpläne, die sich auf Störungen
        in der Urananreicherungsanlage Gronau beziehen, des Land-
        kreises Borken bzw. der Gemeinden des Landkreises sind der
        Bundesregierung bekannt?
        Zu Frage 44:
        Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das
        Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des
        Landes NRW, hat dem Bundesumweltministerium dies-
        bezüglich Folgendes mitgeteilt:
        Generell gilt, dass die atomrechtliche Genehmigungs-
        behörde sich durch Prüfung der Antragsunterlagen sowie
        durch Auswertung der behördlichen Stellungnahmen
        und Sachverständigengutachten davon zu überzeugen
        hat, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7
        Abs. 2 Atomgesetz gegeben sind; insbesondere, dass die
        nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforder-
        liche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und
        den Betrieb der Anlage getroffen sind.
        Diesbezüglich wird im Einzelnen beispielhaft verwie-
        sen auf die Ausführungen im letzten Genehmigungs-
        bescheid Nr. 7/6 UAG nach § 7 Atomgesetz zum
        Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau
        (UAG) – Ausbau auf 4 500 t Urantrennarbeit pro Jahr
        (UTA/a) – vom 14. Februar 2005.
        Zu Frage 45:
        Nach Auskunft der zuständigen atomrechtlichen Auf-
        sichts- und Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für
        Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord-
        rhein-Westfalen, enthält der „Sonderschutzplan für die
        Urananreicherungsanlage Gronau“ – in Ergänzung zu
        dem Gefahrenabwehrplan des Kreises Borken – zusätz-
        liche Maßnahmen und Regelungen für Schadensereig-
        nisse, deren Auswirkungen möglicherweise nicht auf das
        Betriebsgelände der Urananreicherungsanlage Gronau
        beschränkt bleiben könnten.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/839, Fragen 46 und 47):
        Unterstützt die Bundesregierung die Forderung aus der
        Ärzteschaft und der FDP, den Numerus clausus, NC, für das
        Medizinstudium zu lockern, und, falls ja, welche Konsequen-
        zen hätte eine solche Entscheidung auf andere mit NC belegte
        Studienfächer?
        Welche Regelungsmöglichkeiten sieht die Bundesregie-
        rung, um Einfluss auf die Kriterien des Numerus clausus in
        einzelnen Studiengängen oder an einzelnen Hochschulen zu
        nehmen, und inwieweit würde dies die Hoheit der Länder und
        Autonomie der Hochschulen berühren?
        Zu Frage 46:
        Der Numerus clausus für die medizinischen Studien-
        gänge wird nicht festgelegt. Er kann deshalb auch nicht
        unmittelbar „gelockert“ werden. Der jeweilige Numerus
        clausus ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage
        nach Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang.
        Er ergibt sich sonach erst nach Abschluss des konkreten
        Zulassungsverfahrens und markiert die Note, Anzahl
        von Wartesemestern oder eine Kombination aus beiden,
        bis zu der eine Zulassung erfolgen konnte. Für kom-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2309
        (A) (C)
        (B) (D)
        mende Zulassungsverfahren bilden die Auswahlgrenzen
        der abgeschlossenen Zulassungsverfahren deshalb auch
        nur einen Anhaltspunkt.
        Eine Verbesserung der Zulassungssituation in den
        medizinischen Studiengängen – und damit mittelbar
        auch eine „Lockerung“ des Numerus clausus – kann nur
        durch Bereitstellung von mehr Studienmöglichkeiten in
        diesen Fächern erreicht werden.
        Zu Frage 47:
        Mit der 7. HRG-Novelle von 2004 wurden die Rege-
        lungen für die Hochschulzulassung in bundesweit zulas-
        sungsbeschränkten Studiengängen (insbesondere Medi-
        zin) neu gefasst. Seither richtet sich die Vergabe der
        Studienplätze in diesen Studiengängen zu 20 Prozent
        nach der Abiturdurchschnittsnote, 20 Prozent nach War-
        tezeit und 60 Prozent nach dem Ergebnis eines Auswahl-
        verfahrens der Hochschulen.
        Die Hochschulen können in ihren Auswahlverfahren
        verschiedene Kriterien zum Zuge kommen lassen, unter
        anderem auch gewichtete Einzelnoten der Hochschulzu-
        gangsberechtigung, die über die fachspezifische Eig-
        nung Auskunft geben; fachspezifische Studierfähigkeits-
        tests; Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das Aufschluss
        über Motivation und Identifikation mit dem gewählten
        Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur
        Vermeidung von Fehlvorstellungen über die Anforde-
        rungen des Studiums dienen soll.
        Dem Grad der schulischen Qualifikation (= Abitur-
        durchschnittsnote) muss zwar auch im Auswahlverfah-
        ren der Hochschulen maßgeblicher Einfluss gegeben
        werden. Dies aber ist dem Umstand geschuldet, dass die
        empirische Schulforschung zum Zusammenhang von
        Schulabschluss und Studienerfolg ergeben hat, dass die
        Abiturdurchschnittsnote der beste Einzelindikator für die
        Prognose eines späteren Studienerfolgs ist.
        Die Auswertung des zwischen 1986 und 1996 durch-
        geführten bundesweiten Medizinertests hat dies bestä-
        tigt. Sie hat ferner ergeben, dass der Test allein keine sig-
        nifikant höhere Prognosekraft für den Studienerfolg als
        die Abiturdurchschnittsnote besaß. Eine deutliche Ver-
        besserung der Prognosekraft brachte allerdings die Kom-
        bination von Test und Abiturdurchschnitt.
        Die den Hochschulen eingeräumte Möglichkeit eines
        Kriterienmixes im Auswahlverfahren trägt diesen Er-
        kenntnissen Rechnung.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/839, Fragen 48 und 49):
        Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung getrof-
        fen, im Endbericht der von der Bundesregierung beauftragten
        Studie „Studienberechtigte 2008“ der Hochschul-Informa-
        tions-System GmbH, HIS, die Auswertung der zahlreichen
        Fragen zur Einschätzung von Studiengebühren, die im Fra-
        genkatalog der Studie enthalten sind, in einen späteren Son-
        derbericht auszulagern?
        Wann wird die Bundesregierung den vorliegenden Endbe-
        richt, zu dem sie bereits Pressemeldungen verfasst, sowie den
        Sonderbericht dem Parlament zugänglich machen?
        Zu Frage 48:
        Projektberichte werden von der Hochschul-Informa-
        tions-System GmbH in eigener Verantwortung erstellt
        und dem BMBF als Zuwendungsgeber vor Veröffentli-
        chung zur Freigabe vorgelegt. Da es sich hierbei
        meistens um langfristig angelegte wiederkehrende Pa-
        neluntersuchungen handelt, wird insbesondere in den
        Eckdatenberichten darauf geachtet, eine möglichst hohe
        Vergleichbarkeit zu Berichten aus früheren Erhebungen
        herzustellen.
        Einzelfragen, die aus dem Raster der vorhergehenden
        Untersuchungen herausfallen, werden in der Regel in se-
        paraten Themenberichten behandelt. Die Auswahl dieser
        Themen erfolgt in Absprache zwischen Zuwendungsge-
        ber und Zuwendungsempfänger. Eine Absprache mit
        dem BMBF zu einem Themenbericht „Studiengebüh-
        ren“ hat bisher seitens der HIS nicht stattgefunden.
        Zu Frage 49:
        Der Entwurf des Eckdatenberichts „Studienberech-
        tigte 2008“ ist im BMBF am 22. Februar 2010 abends
        eingegangen. Er wird in den nächsten Tagen zur Veröf-
        fentlichung durch die HIS freigegeben und somit dem
        Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/839, Fragen 50 und 51):
        Welche noch laufenden Aufträge hat die Hochschul-Infor-
        mations-System GmbH, HIS, von der Bundesregierung erhal-
        ten?
        Wann sind die vertragsgemäßen Abgabetermine der End-
        berichte zu diesen Aufträgen?
        Zu Frage 50:
        Derzeit hat das Bundesministerium für Bildung und
        Forschung drei Aufträge an die Hochschul-Informa-
        tions-System GmbH vergeben und fördert weitere
        14 Projekte. Es handelt sich um die Evaluation des Ge-
        setzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissen-
        schaft, um die Erweiterung, Pflege und Wartung der Sys-
        teme DASTAT und FOSTAT sowie des Internetportals
        zu den Grund- und Strukturdaten.
        Zu Frage 51:
        Bei den beiden zuletzt genannten Aufträgen werden
        Zwischenberichte bzgl. des Sachstandes der erfolgten
        Arbeiten vorgelegt. Endberichte sind hier nicht erforder-
        lich.
        2310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Die Abgabe des Schlussberichtes bezüglich des Auf-
        trages zur Evaluation des Gesetzes über befristete Ar-
        beitsverhältnisse in der Wissenschaft soll im Sommer er-
        folgen. Die Abgabe der Endberichte von Projekten
        erfolgt in der Regel sechs Monate nach Ablauf der Be-
        willigungszeit im Rahmen des Verwendungsnachweises.
        Neben den Endberichten der Projekte können Ergebnisse
        auch während der Laufzeit in eigener Verantwortung der
        Zuwendungsempfänger erstellt und veröffentlicht wer-
        den. Im Allgemeinen werden diese Veröffentlichungen
        im Vorfeld dem BMBF zur Freigabe vorgelegt. Verant-
        wortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren.
        Anlage 23
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 52):
        Welche Verträge bezüglich der Kompakten Natriumge-
        kühlten Kernreaktoranlage – KNK 1/KNK 2 – wurden im
        Lauf der Zeit zwischen dem Bund oder dem Kernforschungs-
        zentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftlichen Ener-
        gieversorgungsunternehmen oder deren Tochtergesellschaften
        andererseits geschlossen – bitte mit Angabe des Datums –,
        und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus die-
        sen Verträgen heute für den Energieversorger EnBW?
        Das frühere Forschungszentrum Karlsruhe, heute KIT,
        hat den KNK 1 und 2 für FuE-Zwecke errichtet und bis
        zum endgültigen Abschalten im August 1991 Forschungs-
        vorhaben an der Anlage durchgeführt. Die Betriebsfüh-
        rung des Reaktors ist kapazitätsbedingt der Kernkraft-
        werk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH, einer Tochter der
        Badenwerk AG (aufgegangen in der heutigen EnBW AG),
        übertragen worden. Die KBG war Mitgenehmigungsin-
        haber nach Atomgesetz und mit der Betriebsführung bis
        1991 sowie bis Ende 2001 mit der Restbetriebsführung
        beauftragt.
        Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen-
        trum und KBG waren folgende Verträge:
        Betriebsführungsvertrag 3. Oktober/
        30. Dezember 1966
        1. Ergänzungsvereinbarung 7./10. August 1992
        Beendigung des 5./6. Dezember 2001
        Betriebsführungsvertrages
        Mit der Ergänzungsvereinbarung wurde die Vertrags-
        lage an die jeweiligen geänderten Randbedingungen zur
        Stilllegung der Anlage angepasst.
        Die Kostenverantwortung für Bau, Betrieb, Restbe-
        trieb, Stilllegung und Rückbau der KNK 1 und 2 lag
        grundsätzlich beim Forschungszentrum mit dem Bund,
        90 Prozent, und dem Land Baden Württemberg, 10 Pro-
        zent, als Zuwendungsgeber.
        Die Vereinbarung vom 5./6. Dezember 2001 regelt die
        sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrages
        ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste-
        henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus die-
        sem Auflösungsvertrag betreffen die arbeitsvertraglichen
        Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG.
        Anlage 24
        Antwort
        des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Ab-
        geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/839,
        Frage 53):
        Warum wird für die knapp 50 Mitarbeiter des Beauftragten
        der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, in Berlin
        ein neuer Dienstsitz gesucht, der rund 3 000 Quadratmeter
        Bürofläche für bis zu 120 Mitarbeiter bieten soll, und welche
        Gründe gibt es für diesen Raumbedarf, der deutlich über dem
        Bedarf der aktuellen Mitarbeiterzahlen liegt?
        Hintergrund für die Anmietung einer neuen Liegen-
        schaft in Berlin ist, dass der Mietvertrag für die vom
        BKM derzeit in Berlin genutzten Räume im Bundesmi-
        nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung, BMZ, zum 31. Dezember 2010 endet und eine
        Verlängerung des Mietvertrages nicht möglich ist, da das
        BMZ die vom BKM genutzten Flächen künftig für ei-
        gene Zwecke benötigt.
        Der BKM sucht daher seit 2009 eine neue Unterbrin-
        gungsmöglichkeit für Berlin. Auf der Grundlage eines
        vom BMF geprüften und anerkannten Raumbedarfs von
        2 952 Quadratmeter Gesamtmietfläche wird eine Lie-
        genschaft mit 94 Büroräumen gesucht. Damit wird ei-
        nerseits den inhaltlichen Anforderungen der Arbeit des
        BKM und andererseits den sozialen Aspekten der Be-
        diensteten entsprochen.
        So liegt in weiten Bereichen der Kulturförderung ent-
        sprechend den Vorgaben von Art. 135 GG – Stiftung
        Preußischer Kulturbesitz – und Art. 22 Abs. 1 Satz 2 GG
        – Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt –
        ein maßgeblicher Schwerpunkt der Tätigkeit des BKM
        in Berlin. Gleiches gilt für das Erinnern an die Verbre-
        chen des Nationalsozialismus, welche in großem Maße
        mit der damaligen Hauptstadt Berlin verbunden sind, so-
        wie für die Erinnerung an das Unrecht der SED-Diktatur,
        ihre Überwindung und die wiedergewonnene Einheit.
        Dies macht eine kontinuierliche Präsenz von Mitarbei-
        tern des BKM in Berlin zwingend. Zudem muss
        sichergestellt sein, dass den aus Bonn zur Betreuung der
        Berliner Projekte angereisten Beschäftigten ein
        „Pendlerraum“ zur Verfügung steht, damit die zwischen
        den Terminen regelmäßig anfallende Zeit zwischen An-
        und Abreise und Terminen sinnvoll genutzt werden
        kann.
        Zum anderen hat sich die Personalvertretung des
        BKM nachhaltig dafür eingesetzt, dass qualifizierten Be-
        schäftigten, deren Ehepartner, Kinder oder pflegebedürf-
        tige Eltern in Berlin leben, ein Umzug ermöglicht wird,
        um sie beim BKM zu halten. Hinzu kommen Raumbe-
        darfe aufgrund der Anforderungen der Vereinbarkeit von
        Beruf und Familie, wie zum Beispiel ein Eltern-Kind-
        Zimmer, sowie der Referendare und Auszubildenden,
        die im Rahmen ihrer Ausbildung jeweils zeitlich befris-
        tet auch in Berlin tätig sind.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2311
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 25
        Antwort
        des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 54):
        Sind alle Mitglieder der Bundesregierung, namentlich die
        Bundeskanzlerin, der Ansicht, dass niemand die Absicht
        habe, die „Koalition platzen zu lassen“, wie es aus dem „Um-
        feld des Vizekanzlers“ verlautet, obwohl die Lage der Koali-
        tion „sehr angespannt“ (Der Tagesspiegel vom 25. Februar
        2010) sei, und wie ist demgegenüber zu erklären, dass
        Dr. Angela Merkel hingegen trotz zahlreicher inhaltlicher, öf-
        fentlich ausgetragener Streitigkeiten die große Übereinstim-
        mung im Kabinett betont?
        Nach Auffassung der Bundesregierung arbeitet die
        christlich-liberale Koalition gut und vertrauensvoll zu-
        sammen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55):
        Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus
        dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des
        seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte
        aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt,
        und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Her-
        kunftsangaben effektiv kontrolliert werden können?
        Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
        vom 25. Februar 2010 bestätigt die bisherige Rechtsauf-
        fassung der EU und ihrer Mitgliedstaaten.
        Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
        Wir teilen weiterhin die Rechtsauffassung der Europäi-
        schen Gemeinschaft zum territorialen Anwendungsbe-
        reich des Assoziationsabkommens EU-Israel und unter-
        stützen wie bisher dessen konsequente Umsetzung.
        Der Fall Brita, auf den das Urteil des EuGH sich be-
        zog, ist ein Beispiel für eine effektive Kontrolle der Her-
        kunftsangaben durch die deutschen Zollbehörden. Die
        Bundesregierung wird sich in Zusammenarbeit mit der
        Europäischen Kommission weiter dafür einsetzen, dass
        die Herkunftsangaben auch künftig effektiv kontrolliert
        werden.
        Anlage 27
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck-
        sache 17/839, Frage 56):
        Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesre-
        gierung für den EU-Haushalt und für den deutschen Anteil da-
        ran in der Finanzperiode 2014 bis 2019, und in welchen Gre-
        mien wird schon heute die Kürzung des EU-Agrarhaushalts
        vorbereitet?
        Die Verhandlungen für den nächsten Mehrjährigen
        Finanzrahmen (voraussichtlich für die Periode 2014 bis
        2020) beginnen auf der Basis eines entsprechenden Vor-
        schlags der EU-Kommission, der für das erste Halbjahr
        2011 erwartet wird.
        Die Gesamthöhe des nächsten EU-Finanzrahmens
        und die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Ru-
        briken und damit die politische Schwerpunktsetzung
        sind aus diesem Grund bisher in den EU-Ratsgremien
        noch nicht diskutiert worden.
        Die Finanzierungsbeiträge der einzelnen Mitglied-
        staaten hängen von der Gesamthöhe des Finanzrahmens,
        der Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre und dem
        ebenfalls neu zu verhandelnden Eigenmittelbeschluss
        ab. Über diese Parameter stehen noch keine Informatio-
        nen zur Verfügung.
        Der Agrarministerrat diskutiert derzeit die Zukunft
        der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013. Finanzielle
        Fragen bleiben hier ausdrücklich ausgeklammert.
        Anlage 28
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang)
        (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 57 und 58):
        Welche Gründe sprechen für die Beibehaltung der Geneh-
        migungen von Sportordnungen, die das sogenannte IPSC-
        Schießen – IPSC: International Practical Shooting Confedera-
        tion – enthalten, also Schießübungen mit einem kampfmäßi-
        gen Charakter, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei
        und des Militärs trainiert werden?
        Würde durch ein Verbot des sogenannten IPSC-Kampf-
        schießens die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an
        sportlichen internationalen Wettkämpfen eingeschränkt oder
        unmöglich?
        Zu Frage 57:
        Die Fragestellung geht davon aus, in Deutschland
        praktiziertes IPSC-Schießen sei Schießen mit einem
        kampfmäßigen Charakter, das sonst nur in Spezialein-
        heiten der Polizei und des Militärs trainiert werde. Diese
        Annahme ist nicht richtig.
        Das in Deutschland genehmigte IPSC-Schießen un-
        terscheidet sich sowohl in der Planung als auch in der
        Durchführung und Ausgestaltung grundlegend vom Ver-
        teidigungsschießen oder kampfmäßigen Schießen, bei
        denen einsatztaktische Elemente eine wesentliche Rolle
        spielen. Nach der geltenden Rechtslage ist kampfmäßi-
        ges Schießen nach § 27 Abs. 7 des Waffengesetzes ver-
        boten. Nach § 7 der Allgemeinen Waffengesetz-Verord-
        nung sind Schießübungen und Wettbewerbe verboten,
        bei denen das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt,
        nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse über-
        wunden werden, das Schießen im deutlich erkennbaren
        Laufen erfolgt, das schnelle Reagieren auf plötzlich und
        überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefor-
        dert wird – mit Ausnahme des Schießens auf Wurf- und
        laufende Scheiben –, das Überkreuzziehen von mehr als
        einer Waffe gefordert wird und Schüsse ohne genaues
        Anvisieren des Ziels abgegeben werden, sogenanntes
        Deutschießen.
        2312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Das alles trifft auf das in Deutschland zugelassene
        IPSC-Schießen nicht zu. Zum Beispiel muss dem IPSC-
        Schützen der Ablauf der Schießübungen auf dem zu
        durchlaufenden Schießparcours vorab bekannt sein. Er
        schießt auch nicht aus der Bewegung heraus, sondern
        bewegt sich nur zwischen den Schussabgaben.
        Hinzu kommt Folgendes: Das Bundesverwaltungsamt
        hat die IPSC-Schießsportordnung des Bundes Deutscher
        Sportschützen 1975 e. V. anerkannt und an das restrik-
        tive deutsche Waffenrecht angepasst. Das ist ein begüns-
        tigender Verwaltungsakt, der nur zurückgenommen oder
        widerrufen werden kann, wenn hierfür die Voraussetzun-
        gen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgeset-
        zes vorliegen. Bei der erneuten Überprüfung des IPSC-
        Schießens im Jahr 2009 sind keine Tatsachen bekannt
        geworden, die einen Widerruf oder die Rücknahme be-
        gründen würden. Nähere Ausführungen zu der Überprü-
        fung enthält der Bericht an den Bundesrat vom 27. Ja-
        nuar 2010, nachzulesen in der Bundesratsdrucksache zu
        Drucksache 577/09, Beschluss, vom 1. Februar 2010.
        Zu Frage 58:
        Ein Verbot des IPSC-Schießens in Deutschland würde
        das Ausrichten von internationalen Wettkämpfen in
        Deutschland unmöglich machen, eine Beteiligung deut-
        scher Sportschützen an internationalen Wettkämpfen je-
        doch nicht verhindern. Durch ein Verbot würden sich die
        Trainingsbedingungen für die Sportschützen verschlech-
        tern. Die von IPSC-Schützen trainierte Fähigkeit, nach
        einer körperlichen Beanspruchung durch Laufen inner-
        halb kurzer Zeit viele Schüsse mit einer gewissen Präzi-
        sion abzugeben, wird auch bei anderen Schießdiszipli-
        nen verlangt.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 59):
        Gibt es nach Ablauf des Modellvorhabens „Region schafft
        Zukunft“ neue Handlungskonzepte vonseiten der Bundesre-
        gierung, wie die gewonnenen Erkenntnisse der ostdeutschen
        Modellregionen auf andere Regionen übertragen werden kön-
        nen, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
        aktuellen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in den neuen
        Bundesländern neue Modellregionen ausloben?
        Das Modellvorhaben „Demographischer Wandel –
        Region schafft Zukunft“ wird aktuell in zwei Modellre-
        gionen in den alten Ländern bis Ende des Jahres weiter-
        geführt. Ein zentraler Punkt bei der Fortführung ist die
        Nutzung der Erfahrungen aus den Projekten der Modell-
        regionen in den neuen Ländern, die inzwischen zu Ende
        geführt wurden. Dazu sind im Laufe des Jahres unter
        wissenschaftlicher Begleitung verschiedene Transfer-
        workshops geplant. Die Verantwortung für das Modell-
        vorhaben liegt im Bundesministerium für Verkehr, Bau
        und Stadtentwicklung.
        In der laufenden Legislaturperiode ist sowohl die
        Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für die
        neuen Länder als auch die Gesamtverantwortung zum
        Themenbereich Demografie dem Bundesminister des In-
        neren übertragen worden. Laut dem Beschluss der Kabi-
        nettklausur von Meseberg wird der Beauftragte gemein-
        sam mit den neuen Ländern ein Handlungskonzept zur
        Sicherung der öffentlichen und privaten Infrastruktur in
        vom demografischen Wandel besonders betroffenen Re-
        gionen erarbeiten. In dieses Handlungskonzept werden
        auch die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben „Region
        schafft Zukunft“ einfließen.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Fragen 60 und 61):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von-
        seiten des Instituts für Zeitgeschichte Professor Dr. Manfred
        Kittel organisatorisch und inhaltlich für die Vorstudie zur Ver-
        bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen, BdV, verant-
        wortlich war, der dann zum Gründungsdirektor der Stiftung
        „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ernannt wurde, die we-
        sentlich auf das Betreiben des BdV zurückzuführen ist?
        Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass der
        Gründungsdirektor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh-
        nung“, Professor Dr. Manfred Kittel, vonseiten des Instituts
        für Zeitgeschichte an der Machbarkeitsstudie zur Verbandsge-
        schichte des BdV beteiligt war, und hat diese Tatsache eine
        Rolle bei der Bestellung zum Gründungsdirektor gespielt?
        Zu Frage 60:
        Die Vermutung, dass Professor Dr. Manfred Kittel in-
        haltlich für die „Machbarkeitsstudie für ein prosopogra-
        phisches – gruppenbiografisches – Projekt über Lebens-
        läufe von Präsidialmitgliedern des Bundes der
        Vertriebenen“ verantwortlich gewesen sei, trifft nicht zu.
        Inhaltlich verantwortlich für die 2008 fertiggestellte
        interne Machbarkeitsstudie ist Matthias Lempart, der
        diese als externer Mitarbeiter des IfZ aufgrund eines Ho-
        norarvertrags erstellt hat. Professor Dr. Kittel war im
        Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben im Institut für
        Zeitgeschichte für die Betreuung des genannten Projek-
        tes zuständig; diese Betreuung beinhaltete die Koordi-
        nierung des Projektes, die auch – wie bei allen Projekten
        des Instituts für Zeitgeschichte üblich – mit wissen-
        schaftlichen Beratungsaufgaben betreffs Projektdesign,
        Literatur- und Quellenrecherchen etc. verbunden war.
        Professor Dr. Kittel hat auf den Inhalt dieser Studie, die
        lediglich als Ausgangspunkt für – inzwischen durchge-
        führte – weitere Forschungsarbeiten diente, keinen Ein-
        fluss genommen.
        Mit der Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direk-
        tor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ steht
        die Machbarkeitsstudie in keinem Zusammenhang.
        Zu Frage 61:
        Dem Bundesministerium des Innern, das die Mach-
        barkeitsstudie gefördert hat, war die Bearbeitung durch
        einen externen Mitarbeiter, der organisatorisch von Pro-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2313
        (A) (C)
        (B) (D)
        fessor Dr. Kittel betreut wurde, seit Herbst 2007 be-
        kannt.
        Dem für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh-
        nung“ zuständigen Beauftragten der Bundesregierung
        für Kultur und Medien war die Machbarkeitsstudie nicht
        bekannt und sie war nicht Gegenstand der Auswahl und
        Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direktor der Stif-
        tung.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren
        (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 62 und 63):
        Auf welcher Grundlage fördert das Bundesministerium
        des Innern, BMI, das Forschungsprojekt „Gruppenbiografi-
        sche Studie über die ersten Präsidialmitglieder des Bundes der
        Vertriebenen (BdV)“ im Kapitel 6 40 Titel 685 02 des BMI?
        Gab es für dieses Forschungsprojekt eine Ausschreibung,
        und nach welchen Kriterien wurde das Institut für Zeitge-
        schichte, IfZ, in München/Berlin mit diesem Forschungspro-
        jekt durch den BdV beauftragt?
        Zu Frage 62:
        Die Bundesregierung fördert die gruppenbio-
        grafische Studie auf der Grundlage des Haushalts-, ins-
        besondere des Zuwendungsrechts sowie des Bundes-
        haushaltsplans. Die Förderung des Projektes soll 2010
        abgeschlossen werden; es ist vorgesehen, dass das veröf-
        fentlichungsreife Ergebnis Ende 2010 vorliegt.
        Die Frage, ob und inwieweit bei Mitgliedern des ers-
        ten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen, BdV, und
        Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung NS-Verstri-
        ckungen und Belastungen vorlagen, ist nach heutiger
        Einschätzung über die Verbandsgeschichte hinaus von
        allgemeinem öffentlichem Interesse und hat Folgen für
        die historische Einschätzung der Politik des BdV. Sie
        wurde bisher überwiegend aufgrund publizistischer Ver-
        öffentlichungen erörtert – teilweise auch von Veröffent-
        lichungen mit propagandistischer Absicht wie des
        „Braunbuchs“ der DDR 1965/1968.
        Es dient einer notwendigen Versachlichung der natio-
        nalen und internationalen Diskussion, dass diese Frage
        auf wissenschaftlich abgesicherte Weise beantwortet
        werden kann.
        Zu Frage 63:
        Für die Machbarkeitsstudie wurde keine Ausschrei-
        bung vorgenommen. Der Auftrag zu dieser Studie wurde
        vom Bund der Vertriebenen dem Institut für Zeitge-
        schichte, IfZ, erteilt, weil dieses Institut aufgrund seines
        wissenschaftlichen Profils und Renommees und seiner
        Erfahrung für diese Aufgabe das mit Abstand bestquali-
        fizierte ist.
        Das IfZ, 1949 als „Deutsches Institut für Geschichte
        der nationalsozialistischen Zeit“ gegründet – seinen heu-
        tigen Namen trägt es seit 1952 – ist ein von Bund und
        Ländern gefördertes Institut der Wissenschaftsgemein-
        schaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Die Erforschung der
        Geschichte des Nationalsozialismus – einschließlich
        Vorgeschichte und Folgen – ist nach wie vor einer seiner
        zentralen Arbeitsschwerpunkte. Das Institut genießt na-
        tional und international hohes Ansehen. Bei seiner letz-
        ten Evaluation durch die Wissenschaftsgemeinschaft
        Gottfried Wilhelm Leibniz wurde die Qualität seiner Ar-
        beit als „insgesamt sehr gut, in Teilen hervorragend“ ein-
        gestuft.
        Der wissenschaftliche Rang des Instituts bürgt für
        eine sachgerechte Bearbeitung des gruppenbiografischen
        Projektes.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse
        (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 64 und 65):
        In welcher Form gab es gegebenenfalls eine inhaltliche
        Prüfung der sogenannten Machbarkeitsstudie des BdV zur
        Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundes der Vertrie-
        benen, bevor weitere Gelder bereitgestellt wurden, und was
        ergab die Prüfung?
        Warum hat das BMI auf Grundlage der sogenannten
        Machbarkeitsstudie des IfZ weitere 90 000 Euro genehmigt,
        obwohl der eigentliche Auftrag – laut Nachrichtenmagazin
        Der Spiegel, Nr. 4/2010, und der Frankfurter Allgemeinen
        Zeitung vom 20. Februar 2010 – nicht erfüllt wurde, und was
        geschieht mit den zusätzlich bereitgestellten 90 000 Euro?
        Zu Frage 64:
        Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit-
        geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene
        interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die
        eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü-
        heren Funktionären des Bundes der Vertriebenen zu
        identifizieren, den vorhandenen Kenntnisstand zu diesen
        Personen zu ermitteln und festzustellen, in welchem
        Umfang Quellenmaterial zu diesen Personen für die ei-
        gentliche Untersuchung vorlag und ob dieses Quellen-
        material für eine solche Untersuchung eine ausreichende
        Grundlage bietet.
        Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen
        anhand der veröffentlichten – überwiegend publizisti-
        schen – Literatur sowie durch eine erste Materialsich-
        tung in insgesamt 13 Archiven geprüft und festgestellt,
        dass zu den ausgewählten 15 Personen ausreichendes
        Material für eine gründliche Untersuchung vorliegt.
        Aufgrund dieses Befundes konnte die Entscheidung
        für die Durchführung und Förderung der eigentlichen
        Untersuchung, also des Hauptprojektes getroffen wer-
        den.
        Zu Frage 65:
        Die Vermutung, dass der Auftrag der Machbarkeits-
        studie nicht erfüllt worden sei, trifft nicht zu; ich ver-
        weise auf die eben gegebene Antwort zu Frage 68. Die
        Machbarkeitsstudie enthält nicht das Ergebnis des Pro-
        jektes, sondern einen Ausgangspunkt der Untersuchung.
        2314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Sie beschreibt einen Kenntnisstand, den zu überprüfen
        und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Projektes
        ist. Auch die in der Presse gegebenen Informationen
        über NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Ge-
        genstand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar-
        keitsstudie enthalten.
        Das Bundesministerium des Innern hat aufgrund des
        Befundes, dass die Quellenlage eine tragfähige Grund-
        lage bietet, die zweite Projektphase im Jahr 2009 mit
        55 500 Euro gefördert. In dieser Phase wurden die ei-
        gentlichen Archivrecherchen für das Projekt durchge-
        führt.
        Die Förderung einer dritten und letzten Projektphase
        mit rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Diese
        Phase dient der Auswertung des gesammelten Materials
        und der Erstellung des Projektergebnisses, eines belast-
        baren und veröffentlichungsreifen Manuskripts.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Fragen 66 und 67):
        Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass für
        die Aufarbeitung der Verbandsgeschichte des BdV aus Steuer-
        geldern fast 100 000 Euro vonseiten der Bundesregierung zur
        Verfügung gestellt wurden, während der BdV sich lediglich
        mit 1 000 Euro an dieser Studie beteiligt (Antwort der Bundes-
        regierung auf die Kleine Anfrage „Geschichtsaufarbeitung des
        Bundes der Vertriebenen“ auf Bundestagsdrucksache 17/684)?
        Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass
        mit dem großen Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern
        im BdV in einem ebenfalls großen Maße rechtsextremes Ge-
        dankengut in den BdV und seine Landsmannschaften einge-
        zogen war, wie die Propagierung eines Geschichtsrevisionis-
        mus, der sogenannten Kriegsschuldlüge, der rechtsextremen
        These vom „Kampf gegen die Umerziehung“ des deutschen
        Volkes durch die Siegermächte, und welche Kenntnis hat die
        Bundesregierung darüber, dass der BdV und seine Lands-
        mannschaften in ihren Publikationsorganen offen für rechts-
        extreme Literatur warben?
        Zu Frage 66:
        Die gruppenbiografische Untersuchung über Mitglie-
        der des ersten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen
        hat die Bundesregierung bisher mit insgesamt 68 690
        Euro gefördert. Eine Abschlussförderung in Höhe von
        rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Damit soll die
        dritte und letzte Arbeitsphase des Projektes gefördert
        werden, in der die erhobenen Befunde ausgewertet und
        in einem veröffentlichungsreifen Manuskript dargestellt
        werden.
        Für einen höheren Anteil an den Kosten des Projektes
        standen beim BdV nach dessen Auskunft keine eigenen
        Mittel zur Verfügung.
        Die wissenschaftlich abgesicherte Klärung der Frage,
        ob und inwieweit bei Mitgliedern des ersten BdV-Prä-
        sidiums und Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung
        NS-Verstrickungen und -Belastungen vorlagen, ist von
        allgemeinem öffentlichen Interesse; dies begründet die
        Förderung des Projektes aus dem Bundeshaushalt.
        Zu Frage 67:
        Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen hinsicht-
        lich des Bundes der Vertriebenen, BdV, keine Anhalts-
        punkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Der
        BdV ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für
        Verfassungsschutz.
        Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber,
        wie groß der Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitglie-
        dern an den Mitgliedern der im BdV zusammenge-
        schlossenen Landsmannschaften und Landesverbänden
        in den 50er- und 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts
        war. Hinsichtlich der Mitglieder des ersten Präsidiums
        des BdV findet derzeit die vom Bundesministerium des
        Innern geförderte, in Frage 84 angesprochene gruppen-
        biografische Untersuchung statt.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 68 und 69):
        Wie bewertet die Bundesregierung die vom Institut für
        Zeitgeschichte, IfZ, erstellte Machbarkeitsstudie zur Ver-
        bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen vor dem Hinter-
        grund, dass diese in der Presse als verharmlosend, verfäl-
        schend und wissenschaftlichen Kriterien nicht genügend
        beschrieben wird?
        Wie begründet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass
        sie eine Vorstudie durch das IfZ, für die sie bereits 13 190 Euro
        bewilligt hat, mit einer Hauptstudie durch dasselbe Institut be-
        lohnt, die mit noch einmal 55 500 Euro bezahlt werden soll?
        Zu Frage 68:
        Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit-
        geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene
        interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die
        eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü-
        heren BdV-Funktionären zu identifizieren, den vorhan-
        denen Kenntnisstand zu diesen Personen zu ermitteln
        und festzustellen, in welchem Umfang Quellenmaterial
        zu diesen Personen für die eigentliche Untersuchung
        vorlag und ob dieses Quellenmaterial für eine solche Un-
        tersuchung eine ausreichende Grundlage bietet.
        Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen
        geprüft und festgestellt, dass zu den ausgewählten
        15 Personen ausreichendes Material für eine gründliche
        Untersuchung vorliegt.
        Auch die in der Presse gegebenen Informationen über
        NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Gegen-
        stand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar-
        keitsstudie enthalten.
        Bei der Machbarkeitsstudie handelt es sich allerdings
        um ein internes Arbeitspapier, nicht um ein zur Veröf-
        fentlichung bearbeitetes Manuskript. Sie enthält nicht
        das Ergebnis des Projektes, sondern als Ausgangspunkt
        der Untersuchung einen Kenntnisstand, den zu überprü-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2315
        (A) (C)
        (B) (D)
        fen und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Pro-
        jektes war und ist. Ein beurteilungsfähiges Ergebnis
        wird erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bear-
        beitung des Projektes vorliegen, erst dieses kann dann
        seriöserweise beurteilt werden.
        Zu Frage 69:
        Die Frage geht von der Vermutung aus, dass die
        Machbarkeitsstudie bereits das Ergebnis des Projektes
        enthält. Dies trifft nicht zu. Um zu belastbaren Ergebnis-
        sen zu kommen, die die Vorstudie nicht bieten konnte,
        waren umfangreiche Archivrecherchen erforderlich, die
        mit einem Zeit- und Kostenvolumen von 5 Monaten und
        55 500 Euro ausgesprochen günstig durchgeführt wer-
        den konnten. Auch die noch vorgesehene Abschluss-
        förderung von 30 000 Euro für die Auswertung der
        recherchierten Materialien und die Erstellung des Pro-
        jektergebnisses in Form eines veröffentlichungsreifen
        Manuskripts ist, gemessen an dem Arbeitsaufwand und
        an den Kosten vergleichbarer mehrjähriger Forschungs-
        projekte, als kostengünstig einzuschätzen.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko
        (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 70):
        Welche Vorschläge für die im Stockholmer Programm an-
        geregte „Errichtung regionaler und/oder spezialisierter Büros“
        der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illega-
        ler Einwandernder gibt es bereits, und welche regionalen und/
        oder spezialisierten Büros hält die Bundesregierung für geeig-
        net, um FRONTEX gemäß dem Stockholmer Programm wei-
        ter auszubauen?
        Der zuständige Verwaltungsrat für die Europäische
        Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
        Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen
        Union, FRONTEX, hat, durch Deutschland unterstützt,
        in seiner Sitzung im Februar 2010 die Durchführung ei-
        nes neunmonatigen Pilotversuchs zur Einrichtung einer
        Fachaußenstelle im Bereich des östlichen Mittelmeers
        beschlossen. Dieser Pilotversuch wird ab dem vierten
        Quartal 2010 in Piräus, Griechenland, durchgeführt.
        Die Bundesregierung begrüßt die Durchführung eines
        Pilotversuchs, dessen Ergebnis nach Ablauf evaluiert
        wird und Grundlage für eine Entscheidung des Verwal-
        tungsrats zur möglicherweise dauerhaften Einrichtung
        einer und gegebenenfalls weiterer Fachaußenstellen sein
        wird.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Fragen 71 und 72):
        Wie bewertet die Bundesregierung die in der letzten Wo-
        che bekannt gewordene Verweigerung der Einbürgerung einer
        Bürgerin aus Hannover mit der Begründung, sie sei Mitglied
        der Partei Die Linke?
        Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Einbürge-
        rungsanträge mit Hinweis auf eine Partei-, Gewerkschafts-
        oder Vereinsmitgliedschaft abgelehnt wurden?
        Zu Frage 71:
        Die Länder führen das Staatsangehörigkeitsgesetz
        nach Art. 83 GG als eigene Angelegenheit aus. Einbür-
        gerungsentscheidungen werden von den im Einzelfall
        zuständigen Behörden der Länder getroffen, die der Auf-
        sicht ihrer obersten Landesbehörden unterstehen. Dabei
        prüfen die Landesbehörden regelmäßig, ob eine Einbür-
        gerung nach § 11 StAG ausgeschlossen ist. Zu den von
        den Ländern in eigener Zuständigkeit zu treffenden Ent-
        scheidungen nimmt die Bundesregierung im Übrigen
        nicht Stellung.
        Zu Frage 72:
        Die Gründe für die Ablehnung einer Einbürgerung
        werden statistisch nicht erfasst. Eine Abfrage bei den
        obersten Landesbehörden war in der Kürze der zur Be-
        antwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehen-
        den Zeit nicht möglich und wäre ohne Präzisierung der
        Frage auf einen bestimmten Zeitraum auch nicht zielfüh-
        rend.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839,
        Frage 73):
        Was ist der Bundesregierung über eine Unterstützung aus-
        ländischer Nachrichtendienste durch Bundesbehörden seit
        2000 bei der Beschaffung deutscher Personaldokumente be-
        kannt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
        Vorfälle seit 2000 – bitte auflisten nach Diensten, Jahr, An-
        zahl, Einsatzzweck, -folgen und -opfern –, in denen ausländi-
        sche Nachrichtendienste deutsche Personaldokumente einset-
        zen, ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Mord an einem
        Hamas-Führer im Januar dieses Jahres in Dubai?
        Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer
        Nachrichtendienste unterliegt in besonderer Weise der
        Vertraulichkeit.
        Die Bekanntgabe bestimmter Formen der Zusammen-
        arbeit birgt die Gefahr der Weitergabe vertrauensvoller
        Informationen der Partnerdienste an Dritte und steht ei-
        ner vertraulichen Zusammenarbeit mit diesen Diensten
        entgegen. Eine internationale Zusammenarbeit ist für
        Nachrichtendienste aber unabdingbar und setzt den ver-
        traulichen Umgang mit übermittelten Informationen vor-
        aus.
        Die vorzunehmende Abwägung der verfassungsrecht-
        lich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bun-
        destages und seiner Abgeordneten einerseits und die
        künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
        Nachrichtendienste andererseits führt hier zu einem Vor-
        rang des Geheimhaltungsinteresses.
        Die Möglichkeit einer Unterrichtung des Parlamenta-
        rischen Kontrollgremiums bleibt hiervon unberührt.
        (A) (C)
        (B) (D)
        Verwaltung, Kul
        – Abendessen mit
        Riad
        – Empfang des deu
        ten der deutsche
        – Empfang des deu
        Regierung, des P
        Vertretern der de
        – Empfang des deu
        Verwaltung und
        tur und Zivilgesellschaft, Istanbul
        saudi-arabischen und deutschen Wirtschaftsvertretern,
        tschen Botschafters unter Teilnahme von Repräsentan-
        n Wirtschaft und Mittlerorganisationen, Doha
        tschen Botschafters vor Vertretern der japanischen
        arlaments, der Wirtschaft sowie in Japan ansässigen
        utschen Wirtschaft, Tokio
        tschen Botschafters vor Gästen aus Politik, Wirtschaft,
        Kultur, Peking
        2316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 74 und 75):
        Haben Mitglieder der Bundesregierungen seit 1994 – so wie
        CDU-Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers – Unternehmen
        Gesprächszeiten zum Kauf angeboten und, wenn ja, welche?
        Welche Mitglieder der Bundesregierung haben vor wel-
        chen Unternehmen bzw. Verbänden in dieser Wahlperiode Re-
        den gehalten?
        Zu Frage 74:
        Die Bundesregierung haben keine Anhaltspunkte da-
        für, dass Mitglieder der Bundesregierung Unternehmen
        Gesprächszeiten zum Kauf angeboten haben.
        Zu Frage 75:
        In der für die Erstellung einer Antwort zu einer münd-
        lichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten fol-
        gende Reden der einzelnen Ressorts ermittelt werden:
        Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
        Dr. Angela Merkel – Eröffnung Freiheitsmuseum „Villa Schöningen“
        – Falling Walls Conference der Einstein Foundation
        – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
        – Führungstreffen Wirtschaft der Süddeutschen Zeitung
        – BDA
        – Evangelische Kirche Deutschland
        – 4. Nationaler IT-Gipfel
        – Empfang der Sternsinger
        – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
        – Wirtschaftsgespräch 2010 der LReg NRW
        – Siedler-Verlag
        – Holocaust-Gedenktag
        – Deutscher Olympischer Sportbund „Sterne des Sports“
        – Bund Deutscher Karneval (Karnevalsempfang im Bundeskanzleramt)
        – Evangelischer Pressedienst (100 Jahre epd)
        – Verleihung Deutscher Medienpreis
        – Festveranstaltung 70. Geburtstag Professor Burda
        – Festveranstaltung 10 Jahre FTD
        – CeBIT
        Dr. Guido Westerwelle – Treffen mit dem Wirtschaftsminister der Republik Türkei sowie türki-
        schen und deutschen Wirtschaftsvertretern, Ankara
        – Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft,
        Verwaltung, Kultur und Zivilgesellschaft, Ankara
        – Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft,
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2317
        n o c h
        Dr. Guido Westerwelle
        – KAMEHA Grand Hotel, Bonn
        – AIDS-Stiftung
        – Deutsche Vermögensberatung AG
        – Ball des Sports, Wiesbaden
        – Münchener Sicherheitskonferenz
        – Walter-Rathenau-Stiftung
        – Körber-Stiftung
        – DGB
        – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
        – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
        – Atlantic Council Berlin (Preisverleihung)
        Dr. Thomas de Maizière – Eric Schäffer, Unternehmer in Radebeul
        – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
        – Wirtschaftsforum Riesa
        – EKCON Management Consultants GmbH
        – AG e. V. Jugend in Deutschland
        – AGKAMED Holding GmbH
        – Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
        – DBB
        – Stiftung Deutsche Sporthilfe
        – Porzellanmanufaktur Meißen
        – Zeitbild Verlag
        Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – Deutscher Anwaltsverein
        – Bayerischer Anwaltsverein
        – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue
        Medien (BITKOM)
        – Deutscher Notarverein
        – Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper, Hamburg
        Dr. Wolfgang Schäuble – Maleki Conferences GmbH (European Banking Congress)
        – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
        – Allianz SE und Stiftung Marktwirtschaft
        Rainer Brüderle – GHORFA, DIHK, BDI
        – DEHOGA Bundesverband
        – Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V.
        – Bundesverband deutscher Arbeitgeber
        – Gesamtverband textil + mode
        – Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
        – Unternehmerverband Sachsen, IHK Leipzig, Leipziger Handwerks-
        kammer
        – Verband der Automobilindustrie
        Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
        (A) (C)
        (B) (D)
        2318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        n o c h
        Rainer Brüderle
        – Kreishandwerkerschaft Rhein-Nahe-Hunsrück
        – Zentralverband des Deutschen Handwerks
        – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
        – Bundesverband mittelständische Wirtschaft
        – Handwerkskammer Pfalz
        – Maleki Conferences GmbH
        – Axel Springer AG
        – Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH
        – 3S Antriebe GmbH
        – METRO AG
        – Ford AG
        – SUPERillu Verlag GmbH & Co. KG und KfW
        – Die Jungen Unternehmer (BJU/ASU)
        – Volksbank Dortmund
        Dr. Ursula von der Leyen – Deutscher Landkreistag
        – Haus und Grund Hannover e. V.
        – Bundesverband der Diakonie
        – Axel Springer AG
        Ilse Aigner – Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
        – Deutscher Bauernverband
        – Bayerischer Bauernverband
        – Bayerische Jungbauernschaft
        – Deutscher Bauernbund
        – Neuland e. V.
        – Deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft und Gesellschaft für techni-
        sche Zusammenarbeit
        – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V.
        – Bund Deutscher Milchbauern
        – Bundesverband Deutscher Vermögensberater
        – Verband der Säge- und Holzindustrie
        – Volksbanken und Raiffeisenbanken
        – Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e. V.
        Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg – Dr. Ing. Keunecke & Partner
        – Eiswette von 1829
        – Münchener Sicherheitskonferenz
        – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
        – Baur Versand GmbH & Co KG und ihre Gesellschafter,
        die Friedrich Baur GmbH und die OTTO GmbH & Co KG
        Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2319
        (A) (C)
        (B) (D)
        Philipp Rösler – Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
        – Stiftung Kirche in unserer Zeit
        – Katholische Akademie
        – Jenaer Allianz zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft
        – Johanniterorden
        – Kassenärztliche Bundesvereinigung
        Dr. Peter Ramsauer – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten
        für die Honorarordnung e. V.
        – Verband Deutscher Automobilindustrie
        – Verband Wohneigentum
        – Verband Deutscher Reeder
        – IHK München
        – Deutscher Industrie- und Handelskammertag
        – Messe DEUBAU (Baufachmesse)
        – Deutsche Bahn AG
        – Verband der privaten Bausparkassen
        – Gewerbeverband Traunstein
        – Bundesvereinigung der Mittelständischen Bauunternehmen e. V.
        – Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern
        – Günzburger Steigetechnik GmbH
        – Deutscher Asphaltverband
        Dr. Norbert Röttgen – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.
        – Verlagsgruppe Handelsblatt
        – KfW Bankengruppe
        – Bundesverband Erneuerbare Energie e. V.
        – Industrie- und Handelskammer Siegen
        Professor Dr. Annette Schavan – DGB
        – Lanxess AG
        – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010)
        Dirk Niebel keine
        Dr. Kristina Schröder – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen
        – Zukunftsforum Familie
        – Vorstandsfrauen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften
        – Axel Springer AG
        – Liberaler Mittelstand Hessen e. V.
        – Wirtschaftsrat der CDU e. V. Hessen
        – Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD Hessen-Süd
        Ronald Pofalla – Verband der Automobilindustrie
        – Verband der Forschenden Pharma-Unternehmen
        – Zentralverband des Deutschen Handwerks
        – Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie
        Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen
        2320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksache 17/839,
        Fragen 76 und 77):
        Gab es Gespräche zwischen der Bundesministerin der Jus-
        tiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und dem baden-
        württembergischen Landesjustizminister Dr. Ulrich Goll über
        die Rechtmäßigkeit eines Ankaufs von sogenannten Steuer-
        sünder-CDs, und, wenn ja, wann fanden sie statt?
        Teilt das Bundesministerium der Justiz die Auffassung des
        Bundesministeriums der Finanzen, dass sich baden-württem-
        bergische Beamte, die illegal gewonnene Daten zur Strafver-
        folgung nutzen, nicht strafbar machen?
        Zu Frage 76:
        Nein, es haben keine Gespräche stattgefunden.
        Zu Frage 77:
        Das Bundesministerium der Finanzen ist für den Vor-
        gang zuständig. Ihm liegen daher die erforderlichen In-
        formationen vor. Letztlich überprüfen und entscheiden
        diese Frage die Staatsanwaltschaften und Gerichte.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 78):
        Auf welche verfassungsrechtliche bzw. gesetzliche Grund-
        lage beruft sich die Bundesregierung, wenn sie das Gesetz zur
        Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnet-
        zen nicht vollständig anwendet?
        Das Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 Zugangserschwerungs-
        gesetz die Löschung von Telemedienangeboten mit kin-
        derpornografischem Inhalt vor. Die Aufnahme eines
        Eintrags in eine Sperrliste ist nach der gesetzlichen Re-
        gelung nur dann zulässig, soweit andere Maßnahmen,
        die auf die Löschung des Angebots abzielen, nicht er-
        folgversprechend sind. Das Bundeskriminalamt wurde
        im Wege eines zwischen dem Bundesministerium der
        Justiz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-
        nologie, dem Bundesministerium für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des In-
        nern abgestimmten Anwendungserlasses des Bundesmi-
        nisteriums des Innern am 19. Februar 2010 angewiesen,
        diesen im Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraum
        dahin gehend zu nutzen, keine Sperrlisten zu führen und
        Zugangssperren zu unterlassen. Hierdurch wurden die
        im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgaben zum Zu-
        gangserschwerungsgesetz umgesetzt.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 79):
        Inwiefern teilt die Bundesregierung als Mitglied der Ini-
        tiative Finanzstandort Deutschland die Positionen dieser Ini-
        tiative, die im Papier „Erwartungen an die neue Europäische
        Kommission“ zum Ausdruck kommen (vergleiche www.
        finanzstandort.de)?
        Die in dem genannten Positionspapier enthaltenen
        Aussagen entsprechen im Wesentlichen den bekannten
        Positionen der Finanzwirtschaft. Bereits vorliegende
        bzw. angekündigte Vorschläge der EU-Kommission zur
        stärkeren Finanzmarktregulierung werden in dem Papier
        überwiegend kritisch gesehen.
        Die Bundesregierung hat das Positionspapier nicht
        mitgetragen und hat hieran demnach keine Urheber-
        schaft. Zwar decken sich Teile des Papiers mit den An-
        sichten der Bundesregierung, zum Teil bestehen aller-
        dings unterschiedliche Auffassungen. Gerade im Bereich
        der Aufarbeitung der Finanzkrise über eine strengere Fi-
        nanzmarktregulierung sind die Positionen von Finanz-
        wirtschaft und Bundesregierung oftmals nicht identisch.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 80):
        Wird die Bundesregierung in nächster oder näherer Zu-
        kunft darauf hinwirken, auf nationaler, europäischer oder glo-
        baler Ebene ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten?
        Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf
        vor, der ein generelles Verbot ungedeckter Leerverkäufe
        vorsieht.
        Die Bundesregierung wird ihre internationalen Part-
        ner in den G 20 und der EU über das geplante gesetzli-
        che Verbot ungedeckter Leerverkäufe informieren mit
        dem Ziel, die internationale Diskussion zu diesem
        Thema erneut in Gang zu setzen.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Frage 81):
        Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber,
        ob bzw. wann durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Da-
        ten-CD mit möglichen Steuersündern angekauft wurde, und,
        wenn nein, welche Absprachen bzw. weiteren Vorgehenswei-
        sen wurden mit Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des An-
        kaufs einer Daten-CD getroffen?
        Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-West-
        falen hat dem Bundesministerium der Finanzen mitge-
        teilt, dass die Daten-CD erworben worden ist.
        Anlage 44
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Frage 82):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2321
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein
        Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, und welchen
        Schluss zieht die Bundesregierung aus der Äußerung der
        Schweiz, bisher dort investiertes Schwarzgeld über das Instru-
        ment einer Amnestielösung in Deutschland zu legalisieren?
        Die dritte Runde der derzeit laufenden Verhandlungen
        mit der Schweiz zur Revision des Abkommens zur Ver-
        meidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom
        Einkommen und Vermögen findet Mitte März in Bern
        statt. Gegenstand der Verhandlungen ist die Anpassung
        der Auskunftsklausel in Art. 27 des Abkommens an den
        OECD-Standard, der in Art. 26 des OECD-Musterab-
        kommens 2005 enthalten ist.
        Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat
        angekündigt, den Abkommenspartnern Einzelheiten zur
        in der Presse als „Weißgeld-Strategie“ bezeichneten ak-
        tuellen Finanzplatzstrategie der Schweiz erst im Rahmen
        der jeweiligen bilateralen Verhandlungen zur Revision
        von Doppelbesteuerungsabkommen mitteilen zu wollen.
        Hinsichtlich der Einzelheiten der Verhandlungen ist zwi-
        schen der Schweiz und Deutschland Vertraulichkeit ver-
        einbart worden.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/839, Frage 83):
        Ist die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs
        beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter (MAZ
        vom 24. Februar 2010) bezüglich einer Veräußerung aller im
        Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
        BVVG, befindlichen Gewässer an das Bundesland Branden-
        burg zutreffend, und welche Möglichkeiten einer kostenfreien
        Überlassung der Gewässer an die Bundesländer sind nach An-
        sicht der Bundesregierung möglich?
        Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit für eine
        unentgeltliche und kostenfreie Überlassung bundeseige-
        ner Gewässer an die neuen Bundesländer. Die Märkische
        Allgemeine Zeitung vom 24. Februar 2010 gibt die Aus-
        sage meines Kollegen, des Parlamentarischen Staatsse-
        kretärs Steffen Kampeter, im Unterschied zu der Frage-
        stellerin grundsätzlich richtig wieder. Es ist natürlich
        nicht vorgesehen, alle im Eigentum der BVVG Boden-
        verwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, befindli-
        chen Gewässer nur an das Land Brandenburg zu veräu-
        ßern. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zum
        Beispiel kann auf seinem Gebiet befindliche Gewässer
        der BWG „im Paket“ erwerben.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/839, Frage 84):
        Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregie-
        rung zukünftig die flächendeckende Versorgung mit Breit-
        band in dünn besiedelten Räumen voranbringen, und gibt es
        von ihrer Seite aus vor dem Hintergrund der gesellschaftli-
        chen Teilhabe gerade der älteren Bevölkerung auch besondere
        Maßnahmen, die die Medienkompetenz von Senioren und Se-
        niorinnen in den neuen Bundesländern fördern sollen?
        Die Bundesregierung fördert den flächendeckenden
        Breitbandausbau durch ein ganzes Bündel an Maßnah-
        men. Sie arbeitet dabei in enger Abstimmung mit der
        Wirtschaft, den Ländern und den Kommunalen Spitzen-
        verbänden. Die Schließung von Breitbandlücken wird
        insbesondere unterstützt durch: informationspolitische
        Maßnahmen (siehe www.zukunft-breitband.de, BMWi-
        Breitbandatlas, die Veröffentlichung von Best-Practice-
        Beispielen, die Durchführung von Regionalveranstaltun-
        gen usw.), die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen,
        „Digitale Dividende“, die konkrete Fördermaßnahmen im
        Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben, GRW, GAK und
        des Konjunkturprogramms II, die Nutzung von Synergien
        im Infrastrukturbereich, Infrastrukturatlas der Bundesnetz-
        agentur usw., eine stärker wachstumsorientierte Regulie-
        rungspolitik.
        Anfang 2009 waren rund 94 Prozent der Haushalte
        mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, Download-
        rate > 1 Megabit/Sekunde, versorgbar; Mitte 2009 waren
        es bereits rund 97 Prozent der Haushalte, das heißt, die
        Zahl der nicht versorgbaren Haushalte hat sich innerhalb
        weniger Monate halbiert. Bezüglich des Aufbaus von
        Hochleistungsnetzen zeigt sich ebenfalls eine erfreuliche
        Entwicklung.
        Mit der BMWi-Initiative „Internet erfahren“ – www.
        internet-erfahren.de – soll in allen Bevölkerungsgruppen
        der Onlineranteil erhöht und die Kompetenz im Umgang
        mit dem Internet gesteigert werden. Seniorinnen und Se-
        nioren sind dabei eine wichtige Zielgruppe. Der offizi-
        elle Startschuss für die Initiative fiel im Mai 2009: Die
        Laufzeit reicht bis Ende 2011. Die Initiative setzt auf fol-
        gende Strategie: Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
        gewinnen, qualifizieren und begleiten; informelle Ver-
        mittlungswege fördern; persönliche, institutionalisierte
        und Onlinenetzwerke einbeziehen; vorhandene Aktive
        vernetzen und bestehende Aktivitäten im Bereich Inter-
        netnutzung bündeln und Synergieeffekte erzielen.
        Anlage 47
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 85):
        Bis wann will die Bundesregierung ihre Aufträge zur Er-
        stellung der Energieszenarien für das Energiekonzept der
        Bundesregierung vergeben, und welche Institutionen haben
        sich bislang für die Aufträge beworben?
        Der Dienstleistungsauftrag „Energieszenarien für ein
        Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Abstim-
        mung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines
        beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben
        worden. Das Vergabeverfahren läuft noch. Es ist beab-
        sichtigt, den Auftrag bis Ende März 2010 zu vergeben.
        Aus vergaberechtlichen Gründen dürfen die Namen
        der Bewerber nicht veröffentlicht werden.
        2322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 48
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        Zu Frage 87:
        Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar
        2010 muss die Ermittlung der Regelleistung anhand der
        gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 86 und 87):
        Nach welchen Kriterien sind die in der – als Reaktion auf
        das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar
        2010 erlassenen – Härtefallliste aufgezählten Fallkonstellatio-
        nen ausgewählt worden, und auf welcher Grundlage basiert
        die Schätzung der Bundesregierung, wonach auf den Mehrbe-
        darf nach § 21 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
        angeblich 70 000 Personen Anspruch haben und sich ein
        ebensolcher auf rund 100 Euro pro Monat beziffert?
        Inwiefern gedenkt die Bundesregierung einzelne in der
        Härtefallliste aufgeführte Leistungen wie etwa rezeptfreie
        Arzneimittel nun wieder zu kürzen, wie es Medienberichten
        zufolge den Anschein hat, und inwiefern wäre eine solche
        Leistungskürzung mit der bei der Verkündung eines An-
        schlussurteils des Bundessozialgerichts (BSG vom 18. Fe-
        bruar 2010 – B 4 AS 29/09 R) vertretenen Position vereinbar,
        wonach die Härtefallliste keinesfalls als eine abschließende
        Liste zu verstehen sei?
        Zu Frage 86:
        Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Ar-
        beit zu laufenden, nicht nur einmaligen Bedarfen zählt
        Anwendungsfälle für die durch die Anordnung des Bun-
        desverfassungsgerichts, BVerfG, vom 9. Februar 2010
        geschaffene Härtefallregelung im Recht der Grundsiche-
        rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auf. Dabei
        handelt es sich um denkbare Härtefälle, die aus der Lite-
        ratur und der Rechtsprechung der Sozial- und Verwal-
        tungsgerichte ausgewählt wurden. Nach den Ausführun-
        gen des BVerfG ist der zusätzliche Anspruch unter den
        Aspekten des nicht erfassten atypischen Bedarfs sowie
        eines ausnahmsweise höheren, überdurchschnittlichen
        Bedarfs angesichts seiner engen und strikten Tatbe-
        standsvoraussetzungen auf wenige Fälle begrenzt.
        Die Höhe der durch die Härtefallregelung im SGB II
        verursachten Mehrkosten lässt sich im Vorfeld nicht ge-
        nau bestimmen. Die Leistungen wurden im SGB II bis-
        her nicht gewährt. Es liegen keine Erfahrungswerte vor.
        Es wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als un-
        gefähr 1 Prozent der rund sieben Millionen leistungsbe-
        rechtigten Personen nach dem SGB II einen Härtefall
        geltend machen können.
        Der zu erwartende durchschnittliche Mehrbedarf wird
        mit rund 100 Euro pro Monat eingeschätzt. Grundlage
        für die Schätzung sind die Ausführungen im Urteil des
        BVerfG. Daraus geht hervor, dass der zusätzliche An-
        spruch angesichts seiner engen und strikten Tatbestands-
        voraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen kann.
        Die Leistungshöhe ist durch die Härtefallliste näher kon-
        kretisiert. Aus dem Katalog geht hervor, dass die Leis-
        tungen überwiegend Werte weit unter 100 Euro pro Mo-
        nat annehmen. Insgesamt werden die Kosten auf rund
        100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, was eher eine
        Obergrenze darstellen dürfte.
        vom Gesetzgeber gewählten Statistikmethode unter Aus-
        wertung der aktuellen Daten der Einkommens- und Ver-
        brauchsstichprobe insgesamt neu gestaltet werden. Leis-
        tungen für rezeptfreie Arzneimittel zu kürzen, ist dabei
        nicht geplant. Da es sich bei den bisher genannten Härte-
        fällen nur um etwaige Anwendungsfälle der Härtefall-
        regelung des SGB II in der Praxis handelt, ist die Auf-
        zählung denknotwendig nicht abschließend.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 88 und 89):
        Wie hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in der Ar-
        beitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten zwei Jahren
        bis heute entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung das
        Problem der befristeten Beschäftigung – bitte in Halbjahres-
        schritten sowohl die absolute Zahl der befristet Beschäftigten
        wie auch den Anteil an der Gesamtbeschäftigung aufführen –
        ein?
        Wie hat sich die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbei-
        ter in der Arbeitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten
        zwei Jahren bis heute entwickelt, und hat eine der dort tätigen
        Leiharbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der Tarifgemein-
        schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso-
        nalserviceagenturen, CGZP, abgeschlossen?
        Zu Frage 88:
        Für die Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der be-
        fristet Beschäftigten in den letzten zwei Jahren von
        20 763 auf 23 000 gestiegen. Das entspricht einem fast
        konstanten Anteil an allen Beschäftigten von 21,0 Pro-
        zent (2008) bzw. 20,9 Prozent (2010). In der Arbeitsver-
        mittlung ist die Zahl der befristet Beschäftigten im glei-
        chen Zeitraum von 5 500 auf 3 700 gesunken. Das
        entspricht einer Reduktion des Anteils der Befristungen
        an allen Beschäftigten in der Arbeitsvermittlung von
        41,4 Prozent auf 24,5 Prozent.
        Zu Frage 89:
        Die Anzahl der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter hat
        sich in den ARGEn – nur dort kommt ausschließlich auf
        der kommunalen Seite Zeitarbeit vor – in den letzten bei-
        den Jahren von 172 auf 246 erhöht. In der Kürze der zur
        Verfügung stehenden Zeit konnte nur eine Stichprobe
        bezüglich der Frage erhoben werden, ob eine der Zeit-
        arbeitsfirmen, mit denen die ARGEn zusammenarbeiten,
        einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher
        Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagen-
        turen, CGZP, abgeschlossen habe. Dies wurde von den
        befragten ARGEn verneint. Darüber hinausgehende Er-
        kenntnisse liegen nicht vor.
        26. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49