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    Plenarprotokoll 17/26 AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Grund (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Edelgard Bulmahn (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksache 17/839) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterzeichnung des Weltagrarberichts durch die Bundesregierung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2258 A 2258 C 2258 C 2259 A 2259 B 2259 C 2259 C 2259 D 2260 A 2260 B 2263 A 2263 A 2263 B Deutscher B Stenografisc 26. Sit Berlin, Mittwoch, I n h a Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: 13. Bericht zur Auswärtigen Kulturpolitik; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister 2255 A 2255 B 2256 C 2256 D 2257 A 2257 A 2257 D Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Angelika Krüger-Leißner (SPD) . . . . . . . . . . 2260 C 2260 D undestag her Bericht zung den 3. März 2010 l t : Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Undine Kurth (Quedlinburg) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . 2261 A 2261 B 2261 C 2261 C 2261 D 2262 C 2262 D 2263 A Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2263 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Mündliche Frage 2 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Belastung von Trinkwasser und Umwelt durch Wirtschaftsdünger Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Neubewertung des Anteils der Landwirt- schaft an der Emission von Treibhausgasen durch das BMELV Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Berücksichtigung sämtlicher mit der land- wirtschaftlichen Produktion verbundenen klimarelevanten Emissionen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 5 Michael Roth (Heringen) (SPD) Neue Marktinstrumente nach Auslaufen der Milchquote im Jahr 2015 Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . . 2263 D 2264 A 2264 D 2264 D 2265 D 2266 B 2266 C 2266 D 2267 C 2267 D 2268 A 2268 C Mündliche Frage 6 Michael Roth (Heringen) (SPD) Vorlage der Ergebnisse bezüglich der von der Europäischen Kommission vorgeschla- genen biophysikalischen Kriterien für die Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Michael Roth (Heringen) (SPD) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 7 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Ruhen des Verfahrens in Sachen Monsanto gegen das Bundesamt für Verbraucher- schutz und Lebensmittelsicherheit Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 8 Elvira Drobinski-Weiß (SPD) Bewertung der Ergebnisse der Studie der Food Standards Agency über die Verständ- lichkeit verschiedener Nährwertkennzeich- nungssysteme Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Elvira Drobinski-Weiß (SPD) . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 9 und 10 Kerstin Tack (SPD) Kennzeichnung von Lebensmittelnährwer- ten mithilfe von Ampelfarben; Erfahrun- gen mit der Ampelkennzeichnung von Le- bensmittelnährwerten in Großbritannien Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kerstin Tack (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . 2269 A 2269 B 2269 D 2270 A 2270 C 2270 C 2271 A 2271 B 2271 D 2273 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 III Mündliche Frage 11 Petra Crone (SPD) Aufforderung eines breiten Bündnisses von Verbänden nach Einführung einer EU-wei- ten Ampelkennzeichnung Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Petra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 13 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Einflussnahme von EU-Mitgliedstaaten auf die interne Mittelverteilung bei den Direkt- zahlungen Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausbildung guineischer Soldaten durch die Bundeswehr in Deutschland auch nach Be- kanntwerden des von der Regierung Guineas verübten Massakers im September 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorschlag des Oberkommandierenden der EU-Operation Atalanta bezüglich des Ein- satzes von AWACS-Aufklärungsflugzeugen zum Erkennen von Mutterschiffen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2273 D 2274 A 2274 C 2275 A 2275 D 2276 B 2276 D 2277 B 2277 C 2278 B Mündliche Frage 20 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der „Task Force 47“ in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Aydan Özoğuz (SPD) Umsetzungsstand des Programms „Schul- verweigerung – Die 2. Chance“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Aydan Özoğuz (SPD) Weitere Maßnahmen insbesondere für junge Migranten bei der Fortführung des Projekts „Neue Wege für Jungs“ Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Aydan Özoğuz (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 25 und 26 Albert Rupprecht (Weiden) (CDU/CSU) Mit dem Kinderzuschlag erreichte Fami- lien und Kinder sowie Präzisierung der sta- tistischen Erhebung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . Mündliche Frage 28 Dagmar Ziegler (SPD) Deckung des zusätzlichen Personalbedarfs in Tageseinrichtungen und bei Tagespflege- personen bis 2013 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2278 D 2279 B 2280 A 2280 C 2281 B 2281 C 2281 D 2282 A 2283 B 2284 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion der SPD: Notwendigkeit einer einheitlichen Praxis beim Kauf von Steuer-CDs . . . . . . . Joachim Poß (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leo Dautzenberg (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Volker Wissing (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Hans Michelbach (CDU/CSU) . . . . . Christian Lange (Backnang) (SPD) . . . . . . . . Stephan Thomae (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Friedrich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 12 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Konsequenzen aus der Bienenmonitoring- Studie zu gebeiztem Maissaatgut, insbeson- dere für die Zulassung insektizider Beiz- mittel Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 14 Peter Friedrich (SPD) Änderung der Auslegungspraxis bei der Zurückstellung von Wehr- und Zivildienst- leistenden hinsichtlich der Einstufung von dualen Bildungsgängen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2284 B 2284 B 2285 C 2286 D 2288 B 2290 A 2291 B 2292 B 2293 C 2294 C 2295 C 2296 C 2298 C 2300 A 2301 D 2303 A 2303 C 2303 D Anlage 4 Mündliche Frage 15 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien des Auswärtigen Amts für die Einladung ausländischen Militärs zu Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bundes- wehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Fragen 18 und 19 Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umgang mit sogenannten Ritualen in der Unteroffiziers- und Offiziersausbildung der Bundeswehr; Zahl der Hinweise auf Misshandlungen und Verletzungen der Menschenwürde unter Soldaten in den letzten fünf Jahren Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 21 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Ergänzende Opferprogramme im Rahmen der Neuordnung der Extremismusbekämp- fung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 22 Steffen-Claudio Lemme (SPD) Konsultation der Länder im Rahmen der Neuordnung der Extremismusbekämpfung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 29 Petra Crone (SPD) Bekämpfung der Altersarmut Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2304 A 2305 A 2304 D 2305 A 2305 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 V Anlage 9 Mündliche Frage 30 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage des Berichts der Europäischen Kommission über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Fragen 31 und 32 Caren Marks (SPD) Konsequenzen einer fehlenden Vereinba- rung zwischen den Selbstverwaltungs- partnern nach § 118 Abs. 2 SGB V für die Psychiatrischen Institutsambulanzen und Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 33 Sönke Rix (SPD) Einführung einer gemeinsamen Pflegeaus- bildung (Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege) Antwort Daniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 34 Dagmar Ziegler (SPD) Planfeststellung und Finanzierung der Ver- längerung der Bundesautobahn 14 Antwort Dr. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 35 und 36 Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherheitsmängel bei den Tunnelbaupro- jekten für die ICE-Hochgeschwindig- keitstrasse in Thüringen mit Beteiligung 2305 C 2305 D 2306 B 2306 C der Firma Bilfinger Berger sowie ein- geleitete sicherheitstechnische Überprü- fungen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 37 und 38 Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) Umfang der Sicherheitsmängel beim Bau der ICE-Neubaustrecke München–Nürn- berg Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 39 und 40 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen oder Pilotprojekte für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 41 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berechnung der Eigenverbrauchsvergü- tung bei der Fotovoltaik im Gesetzentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 42 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einleitung radioaktiver Abwässer in die Ostsee durch die Energiewerke Nord am Standort Lubmin seit 1992 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2306 D 2307 A 2307 C 2307 D 2308 A VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Anlage 18 Mündliche Frage 43 Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage der Vereinbarung über den Atom- konsens mit den Energieversorgungsunter- nehmen vom 14. Juni 2000 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 44 und 45 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Geltende Sicherheitsbestimmungen sowie Katastrophenschutzpläne bei Störfällen für die Urananreicherungsanlage in Gronau Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 46 und 47 Ulla Burchardt (SPD) Auswirkungen der Lockerung des Nume- rus clausus (NC) für das Medizinstudium auf andere mit NC belegte Studienfächer sowie Regelungsmöglichkeiten zur Ein- flussnahme der Bundesregierung auf die NC-Kriterien Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 48 und 49 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Vorlage des Endberichts zur Studie „Stu- dienberechtigte 2008“ der Hochschul- Informations-System GmbH sowie Ver- schiebung der Auswertung der Fragen zu Studiengebühren Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Fragen 50 und 51 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Von der Bundesregierung an die Hoch- schul-Informations-System GmbH erteilte Aufträge 2308 A 2308 B 2308 D 2309 B Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Frage 52 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verträge bezüglich der Kompakten Na- triumgekühlten Kernreaktoranlage (KNK 1/ KNK 2); rechtliche Konsequenzen aus die- sen Verträgen für den Energiekonzern EnBW Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 53 Ulrich Kelber (SPD) Suche eines neuen Dienstsitzes für die Mit- arbeiter des Beauftragten der Bundesregie- rung für Kultur und Medien Antwort Bernd Neumann, Staatsminister bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 54 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über die Lage innerhalb der Regierungskoalition und Aussagen der Bundeskanzlerin zur Übereinstimmung im Kabinett Antwort Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 55 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Kontrolle von Herkunftsangaben zur Er- fassung von Produkten aus den besetzten Gebieten Israels gemäß dem Zollabkom- men Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2309 D 2310 A 2310 C 2311 A 2311 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 VII Anlage 27 Mündliche Frage 56 Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) Entwicklung des EU-Haushalts und des deutschen Anteils in der Finanzperiode 2014 bis 2019 angesichts einer etwaigen Kürzung des EU-Agrarhaushaltes Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 57 und 58 Christian Lange (Backnang) (SPD) Gründe für die Beibehaltung der Genehmi- gungen des sogenannten IPSC-Schießens in Sportordnungen; Auswirkungen eines et- waigen Verbots auf die Teilnahme an inter- nationalen Sportwettkämpfen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 59 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Neue Handlungskonzepte zur Übertragung der Erkenntnisse der ostdeutschen Modell- regionen auf andere Regionen nach Ablauf des Modellvorhabens „Region schafft Zukunft“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Fragen 60 und 61 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Bedeutung der Beteiligung von Prof. Dr. Manfred Kittel an der Machbarkeits- studie zur Verbandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen für seine Berufung als Gründungsdirektor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2311 B 2311 C 2312 B 2312 C Anlage 31 Mündliche Fragen 62 und 63 Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) Förderung des Forschungsprojekts „Grup- penbiografische Studie über die ersten Prä- sidialmitglieder des Bundes der Vertriebe- nen (BdV)“ durch das BMI; Kriterien für die Beauftragung des Instituts für Zeitge- schichte durch den BdV Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 64 und 65 Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) Inhaltliche Prüfung der Machbarkeitsstu- die des Bundes der Vertriebenen (BdV) zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des BdV vor Bereitstellung zusätzlicher Gelder durch das BMI; Verwendungszweck dieser Mittel Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 66 und 67 Petra Pau (DIE LINKE) Finanzierung der Aufarbeitung der Ver- bandsgeschichte des Bundes der Vertriebe- nen (BdV) überwiegend aus Steuergeldern; rechtsextreme Tendenzen des BdV in sei- ner Anfangszeit Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 68 und 69 Steffen Bockhahn (DIE LINKE) Vergabe und Bewertung der vom Institut für Zeitgeschichte erstellten Machbarkeits- studie zur Verbandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2313 A 2313 C 2314 A 2314 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Anlage 35 Mündliche Frage 70 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Errichtung von regionalen und/oder spe- zialisierten Büros der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illegaler Ein- wanderer gemäß dem Stockholmer Pro- gramm Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 71 und 72 Jan Korte (DIE LINKE) Verweigerung einer Einbürgerung wegen Mitgliedschaft in der Partei Die Linke; etwaige weitere Ablehnungen von Einbür- gerungsanträgen aufgrund einer Partei-, Gewerkschafts- oder Vereinsmitgliedschaft Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 73 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unterstützung ausländischer Nachrichten- dienste bei der Beschaffung deutscher Per- sonaldokumente durch Bundesbehörden seit 2000 Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Fragen 74 und75 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Verkauf von Gesprächszeit mit Mitgliedern der Bundesregierung an Unternehmen seit 1994; Reden von Mitgliedern der Bundes- regierung vor Unternehmen oder Verbän- den in dieser Wahlperiode Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2315 A 2315 B 2315 D 2316 A Anlage 39 Mündliche Fragen 76 und 77 Katja Mast (SPD) Gespräche mit dem baden-württembergi- schen Justizminister über die Rechtmäßig- keit eines Ankaufs von Steuersünderdaten und Position des BMJ zur Nutzung dieser Daten bei der Strafverfolgung Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 78 Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtliche Grundlage für die Nichtanwen- dung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikations- netzen Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 79 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Posi- tionspapier der Initiative Finanzstandort Deutschland „Erwartungen an die neue Europäische Kommission“ Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 80 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Initiativen der Bundesregierung zum Ver- bot ungedeckter Leerverkäufe auf nationa- ler, europäischer oder globaler Ebene Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2320 A 2320 A 2320 B 2320 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 IX Anlage 43 Mündliche Frage 81 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Gespräche mit Nordrhein-Westfalen über den Ankauf einer angebotenen Steuersün- der-CD Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 85 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auftragsvergabe zur Erstellung der Ener- gieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung 2320 D 2321 B Anlage 44 Mündliche Frage 82 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Stand der Verhandlungen über ein Doppel- besteuerungsabkommen mit der Schweiz Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 83 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Veräußerung der im Eigentum der Boden- verwertungs- und -verwaltungs GmbH be- findlichen Gewässer an das Land Branden- burg bzw. kostenfreie Überlassung an die Länder Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 84 Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Förderung der Medien- kompetenz von Senioren in den neuen Bun- desländern im Rahmen der flächendecken- den Breitbandversorgung dünn besiedelter Gebiete 2320 D 2321 A Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Fragen 86 und 87 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für die Aufnahme von Leistun- gen in die Härtefallliste für den Mehrbe- darf nach § 21 Abs. 6 SGB II; Grundlage für die Schätzung der Anspruchsberechtig- ten und der Leistungen sowie geplante Än- derungen an der Härtefallliste Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Fragen 88 und 89 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Entwicklung der Zahl der befristet Be- schäftigten und der Leiharbeiter in der Arbeitsverwaltung sowie dort tätige Leih- arbeitsfirmen mit Tarifvertragsabschlüs- sen mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso- nalserviceagenturen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2321 D 2322 A 2322 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2255 (A) (C) (B) (D) 26. Sit Berlin, Mittwoch, Beginn: 1
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2303 (A) (C) (B) (D) vom Wehrdienst zurückzustellen, wenn sie zum Dienst- eintritt bereits das dritte Studiensemester erreicht haben.Dr. Westerwelle, Guido FDP 03.03.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bracht-Bendt, Nicole FDP 03.03.2010 Dağdelen, Sevim DIE LINKE 03.03.2010 Ehrmann, Siegmund SPD 03.03.2010 Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 03.03.2010 Herlitzius, Bettina BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2010 Hirte, Christian CDU/CSU 03.03.2010 Dr. Jochimsen, Lukrezia DIE LINKE 03.03.2010 Koch, Harald DIE LINKE 03.03.2010 Dr. Koschorrek, Rolf CDU/CSU 03.03.2010 Krellmann, Jutta DIE LINKE 03.03.2010 Krumwiede, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2010 Kunert, Katrin DIE LINKE 03.03.2010 Malczak, Agnes BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2010 Möhring, Cornelia DIE LINKE 03.03.2010 Pflug, Johannes SPD 03.03.2010 Pronold, Florian SPD 03.03.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 03.03.2010 Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2010 Scholz, Olaf SPD 03.03.2010 Schuster, Marina FDP 03.03.2010 Dr. Schwanholz, Martin SPD 03.03.2010 Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 03.03.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 03.03.2010 Werner, Katrin DIE LINKE 03.03.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 12): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer Bienenmonitoring-Studie zu gebeiztem Maissaatgut des Bundesamtes für Landwirtschaft in Bern, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus auf die Zulassung von insektiziden Beizmitteln in Deutschland? Da die Aussagekraft der Studie seitens der zuständi- gen deutschen Zulassungs- und Bewertungsbehörden als nicht sehr hoch eingeschätzt wird, hat diese Studie keine Auswirkungen auf die Zulassung insektizider Beizmittel in Deutschland. Die vorliegende Studie spiegelt vielmehr die zurzeit bestehenden Unsicherheiten bezüglich der Bewertung und der Folgen der Staubentwicklung und der Guttation von Neonicotinoiden zur Behandlung von Maissaatgut wieder. Die Studie liefert somit keinen belastbaren Beleg für oder gegen die Zulassungsfähigkeit von Neonicoti- noiden zur Behandlung von Maissaatgut. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Peter Friedrich (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 14): Trifft es zu, dass die Bundesregierung eine Änderung der Auslegungspraxis bei der Zurückstellung von Wehr- und Zi- vildienstleistenden hinsichtlich der Einstufung von dualen Bildungsgängen – Studium mit studienbegleitender betriebli- cher Ausbildung – plant, und, wenn ja, ist diese noch vor Be- ginn des nächsten Ausbildungsjahres – 1. August 2010 – zu erwarten? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Änderung der Zurückstellungspraxis für Wehr- und Zivildienst- pflichtige, die einen dualen Ausbildungsgang absolvie- ren wollen. Wehr- und zivildienstpflichtige Absolventen von so- genannten privilegierten dualen Studiengängen, deren Einberufung einen zum vorgesehenen Diensteintritt be- gonnenen dualen Ausbildungsgang unterbrechen würde, werden von Beginn der dualen Ausbildung an vom Wehr- bzw. Zivildienst zurückgestellt, sofern die Regel- studienzeit acht Semester nicht überschreitet und das Studium spätestens drei Monate nach Beginn der be- trieblichen Ausbildung aufgenommen wird. Alle übrigen Absolventen von dualen Ausbildungsgängen, die die ge- nannten Voraussetzungen nicht erfüllen, weil beispiels- weise das Studium eine längere Regelstudienzeit auf- weist oder keine betriebliche Ausbildung im Sinne einer Berufsausbildung absolviert wird, sind wie herkömmli- che Hochschulabsolventen zu behandeln und erst dann 2304 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 15): Nach welchen Kriterien lädt das Auswärtige Amt Militärs aus anderen Staaten zu Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaß- nahmen an Ausbildungseinrichtungen oder bei Truppenteilen der Bundeswehr ein? Einladungen erfolgen durch das Bundesministerium der Verteidigung. Aus-, Fort- und Weiterbildung wird gewährt, um die Entwicklung demokratisch orientierter Streitkräfte in Staaten oder Regionen, deren Stabilisierung im DEU In- teresse liegt, zu unterstützen, einen Beitrag zur Befähi- gung zur Übernahme von Eigenverantwortung in den jeweiligen Regionen zu leisten, die Beziehungen zu Ko- operationspartnern zu festigen und um positive Multipli- katoren in den unterstützten Staaten zu gewinnen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 18 und 19): In welcher Form ist die Frage des Umgangs mit sogenann- ten Ritualen und Verletzungen der Menschenwürde zwischen Soldaten derzeit Bestandteil der Unteroffiziers- und Offiziers- ausbildung der Bundeswehr, und welche Veränderungen plant die Bundesregierung diesbezüglich angesichts der bekannt ge- wordenen Fälle von Misshandlungen? Wie viele Hinweise auf und Beschwerden über sogenannte Rituale, Misshandlungen und Verletzungen der Menschen- würde unter Soldaten haben die Bundesregierung und die Bundeswehr in den letzten fünf Jahren von aktiven oder ehe- maligen Bundeswehrangehörigen – bitte jeweils nach Jahr aufschlüsseln – erhalten? Die öffentliche Darstellung der Vorfälle in Mitten- wald haben den Eindruck erweckt, in der Ausbildung würden grundlegende Defizite bei Themen der „Inneren Führung“ zur Achtung der Menschenwürde bestehen. Diesem Eindruck tritt das Bundesministerium der Vertei- digung entschieden entgegen. Vom ersten Tag in den Streitkräften an werden die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu einem an- gemessenen, dem Gebot der Achtung der Menschen- würde entsprechenden Miteinander in der militärischen Gemeinschaft angehalten. „Innere Führung“ ist integra- ler Bestandteil in der Ausbildung der Angehörigen unse- rer Streitkräfte. Beispielhaft seien genannt die Unter- richte in der Allgemeinen Grundausbildung, wie zum Beispiel „Verhalten in der soldatischen Gemeinschaft“, die Rechtsunterrichtungen für alle Ebenen über die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die Vorgesetzten- pflichten, die Wehrdisziplinarordnung und die Straftat- bestände im Rahmen des Wehrstrafrechts. Diese Themen werden sowohl in der Truppenausbil- dung als auch in der lehrgangsgebundenen Ausbildung von Offizieren und Unteroffizieren laufbahnbegleitend behandelt. Durch die Berichterstattung zu den Vorfällen in Mit- tenwald haben die Medien den Eindruck erweckt, soge- nannte „Rituale“, Misshandlungen und Verletzungen der Menschenwürde seien ein weitverbreitetes Problem in der Bundeswehr. Dieser Eindruck wird zu Unrecht er- weckt. Für das Bundesministerium der Verteidigung steht der gesetzliche Anspruch aller Soldatinnen und Soldaten auf Achtung der Würde, Ehre und Rechte außer Frage. Dies gilt gleichermaßen für Vorgesetzte gegenüber ihren Un- tergebenen als auch für Soldatinnen und Soldaten inner- halb einer Dienstgradgruppe. Die bekannt gewordenen Fälle sind nicht kennzeich- nend für den dienstlichen Alltag in den Streitkräften. Gleichwohl ist es die Aufgabe der Vorgesetzten in Füh- rungsverantwortung, in geeigneter Weise auf die Integra- tion aller Soldatinnen und Soldaten in die militärische Gemeinschaft im Sinne eines kameradschaftlichen Mit- einanders hinzuwirken sowie durch verstärkte Dienst- aufsicht möglichen Verfehlungen und Fehlentwicklun- gen entgegenzusteuern sowie Fehlverhalten konsequent zu ahnden. Im Alltag in der Truppe ist dies auch der Fall. Das Bundesministerium der Verteidigung führt auf- grund der Datenschutzgesetze keine Datenbank, in der Hinweise auf und Beschwerden über Misshandlungen und Verletzungen der Menschenwürde gesammelt wer- den. Eine der Frage entsprechende Auswertung ist daher nicht zu leisten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 21): Sind im Rahmen der Neuordnung der Extremismusbe- kämpfung der Bundesregierung ergänzende Opferprogramme geplant, und werden diese Programme öffentlich zur Aus- schreibung gebracht? Die Bundesregierung arbeitet im Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke ge- gen Rechtsextremismus“ mit Opferberatungsstellen zu- sammen, damit Opfer rechtsextremistischer Gewalt Hilfe und Unterstützung erhalten. Dazu wurden in allen 16 Ländern landesweite Beratungsnetzwerke geschaffen. Im Freistaat Thüringen ist die „Kontakt- und Koordi- nierungsstelle gegen Rechtsextremismus in Thüringen“ (KonKReTh), ein Trägerverbund aus den Vereinen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus in Thürin- gen sowie der Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt (Mobit e. V. und THO), Ansprechpartnerin für Betrof- fene. Es ist nicht geplant, diese landesweiten Strukturen bundesweit auch in anderen Extremismusbereichen zu entwickeln und zu implementieren. Zur Vorbereitung der thematischen Erweiterung um die Aufgaben Linksextre- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2305 (A) (C) (B) (D) mismus und islamischer Fundamentalismus ist zur Iden- tifizierung möglicher Forschungs- und Themenfelder, Vorgehensweisen, Zielgruppen und Trägerstrukturen zu- nächst eine Sondierungsphase vorgesehen. Mit staatli- chen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen Berlin und Hamburg werden Fragen der praktischen Prävention von islamischem Fundamentalismus und Linksextremismus erörtert. Ziel ist es, im 2. Quartal 2010 Projektideen für Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwickeln und zu realisieren. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 22): Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei der Neukon- zeptionierung der Extremismusbekämpfung mit den Ländern – insbesondere Ostdeutschland – ins Benehmen zu setzen, und gibt es in diesem Zusammenhang konkrete Konsulta- tionstermine? Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit Wei- terentwicklungen in Bundesprogrammen eng mit den Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden abge- stimmt. Dies wurde insbesondere bei der Konzipierung der Bundesprogramme „VIELFALT TUT GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsext- remismus“ in den Jahren 2006 und 2007 geleistet. Es ist nicht beabsichtigt, im Jahr 2010 davon abzuweichen, so- dass im Sommer 2010 ebenfalls Abstimmungsgespräche geplant sind. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Petra Crone (SPD) (Druck- sache 17/839, Frage 29): Welche konkreten Initiativen plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich des Euro- päischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung zur Verhinderung von Altersarmut in Deutschland? Nach der Nationalen Strategie für Deutschland zur Umsetzung des Europäischen Jahres 2010 gegen Armut und soziale Ausgrenzung, für das innerhalb der Bundes- regierung das Bundesministerium für Arbeit und Sozia- les federführend zuständig ist, gehört die Zielgruppe der älteren Menschen nicht zu den drei Themenschwerpunk- ten der vorgesehenen Aktivitäten. Daher sind keine von der EU kofinanzierten spezifischen Maßnahmen zur Ver- hinderung von Altersarmut im Rahmen der Umsetzung dieses Europäischen Jahres vorgesehen. Unabhängig hiervon fördert das für die Altenpolitik federführende Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten zur Verbesserung der Situation älterer Menschen in der Grö- ßenordnung von circa 10 Millionen Euro im Jahr 2010. Mit Blick auf spezielle Projekte für ältere Menschen wird außerdem darauf hingewiesen, dass für 2012 das Europäische Jahr des Aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen geplant ist. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 30): Wann wird die Bundesregierung den ursprünglich im Sommer 2009 erwarteten Bericht der Europäischen Kommis- sion über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit dem Deutschen Bundestag zukommen lassen, und welche Schritte wird sie unternehmen, um Verzögerungen bei der Er- stellung des Berichts zu vermeiden? Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt ein für den Sommer 2009 erwarteter Bericht der EU-Kommission über die schwerwiegendsten Formen von Kinderarbeit nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass es Schluss- folgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertre- ter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Förderung und zum Schutz der Rechte des Kindes im außenpoliti- schen Handeln der Europäischen Union – Entwicklungs- dimension und humanitäre Dimension vom Mai 2008 gibt, in denen der Rat die Kommission auffordert, bis Anfang 2011 einen Bericht vorzulegen über die Fort- schritte und Ergebnisse der Umsetzung der Schluss- folgerungen. Außerdem liegt ein Arbeitspapier der EU- Kommission zur Bekämpfung der Kinderarbeit „Com- mission Staff Working Document – Combating Child Labour“ vom 18. Januar 2010 vor. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 31 und 32): Ist sich die Bundesregierung der Tragweite der Folgen für die Psychiatrischen Institutsambulanzen und insbesondere die betroffenen Patienten bewusst, falls die Verhandlungen der Selbstverwaltungspartner zu der Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch scheitern, und welche möglichen Konsequenzen zieht sie daraus? Hat das Bundesministerium für Gesundheit seit Bekannt- werden des Problems und dem Beginn der Verhandlungen in irgendeiner Form, mündlich oder schriftlich, eine Stellung- nahme zu den drohenden Veränderungen der Versorgung durch Psychiatrische Institutsambulanzen abgegeben, und, wenn nein, welche Gründe führt der Bundesminister für Ge- sundheit, Dr. Philipp Rösler, dafür an, keine Position zu bezie- hen? Zu Frage 31: In Angelegenheiten, die – wie der Gegenstand der Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – auf gesetzlicher Grundlage den Partnern der gemeinsamen Selbstverwal- tung zur näheren vertraglichen Gestaltung zugewiesen 2306 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) sind, enthält sich die Bundesregierung einer parteiergrei- fenden Einflussnahme in laufende Vertragsverhandlun- gen. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Infor- mationen streben alle an der Verhandlung über eine Neufassung der Dreiseitigen Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 SGB V beteiligten Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereini- gung und Deutsche Krankenhausgesellschaft) eine Neu- regelung an, die eine möglichst optimale, wohnortnahe Versorgung psychisch Kranker gewährleistet. Daher geht die Bundesregierung davon aus, dass sich alle Verhand- lungspartner weiterhin konstruktiv um einen diesem Ziel entsprechenden Vertragsabschluss bemühen werden und es nicht zu einem Scheitern der Verhandlungen kommt. Im Übrigen hätte selbst ein Scheitern der Verhandlun- gen keine automatische Verschlechterung für die Versor- gung psychisch Kranker zur Folge. Zum einen gilt der bisherige Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 SGB V auch nach dessen Kündigung bis zum Abschluss eines neuen Ver- trages weiter. Zum anderen ist für den Fall, dass die Ver- tragspartner sich nicht einigen, als Konfliktlösungs- mechanismus gesetzlich vorgegeben, dass jede der Vertragsparteien nach § 118 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB V das (erweiterte) Bundesschiedsamt anrufen kann, das dann den Vertragsinhalt festzulegen hat. Zu Frage 32: Das Bundesministerium für Gesundheit hat sich aus Anlass verschiedener Schreiben zu der Verhandlungs- situation – sowohl auf Leitungs- als auch auf Fach- ebene – zu der Thematik geäußert, so zum Beispiel in einem Brief des Bundesministers für Gesundheit, Herrn Dr. Philipp Rösler, vom 19. Januar 2010 an die Ministe- rin für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz sowie in einem Brief des Staatssekre- tärs im Bundesministerium für Gesundheit, Herrn Stefan Kapferer, vom 29. Januar 2010 an den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Gesundheitsbehör- den der Länder. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage des Abgeordneten Sönke Rix (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 33): Wird es eine gemeinsame Pflegeausbildung – Kranken- pflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege – geben, und wann ist damit zu rechnen? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht die Zusammenführung der Pflegeberufe in einem Berufsgesetz vor. Die federführenden Ressorts, das Bun- desministerium für Gesundheit, BMG, und das Bundes- ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSF, werden diesem Auftrag nachkommen. Zunächst wird auf Fachebene eine Bund-Länder-Ar- beitsgruppe eingerichtet werden. Sie soll Vorschläge zur Umsetzung erarbeiten. Dieser Weg entspricht auch den Anliegen der Länder (Beschlüsse der 82. Gesundheits- ministerkonferenz, GMK, und der 86. Arbeits- und Sozi- alministerkonferenz, ASMK). Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Andreas Scheuer auf die Frage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 34): Ist die Finanzierung zum Bau der Verlängerung der Bun- desautobahn 14 gesichert, und wann soll der Planfeststel- lungsbeschluss hierfür erteilt werden? Mit der fortgeschriebenen gemeinsamen Erklärung zum Lückenschluss der Autobahn A 14, Magdeburg– Wittenberge–Schwerin vom 16. März 2009 haben sich der Bund und die beteiligten Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt auf ein Finanzierungskonzept des Gesamtprojektes verständigt. Hiermit wurde die Finanzierung des Gesamtprojektes langfristig gesichert. Von der insgesamt rund 155 Kilometer langen A 14- „Nordverlängerung“, Magdeburg–Wittenberge–Schwerin sind rund 85 Kilometer in der Planung und rund 70 Kilo- meter im Planfeststellungsverfahren zur Schaffung des Baurechts. Derzeit können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, wann das Baurecht, das heißt bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse für alle Abschnitte vorliegen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 35 und 36): Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Sicher- heitslage der durch ein Konsortium unter Beteiligung der Firma Bilfinger Berger durchgeführten Baumaßnahmen der Bauprojekte „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und „Lohmebergtunnel“ im Rahmen der Fortführung der ICE- Hochgeschwindigkeitstrasse in Thüringen, und sind der Bun- desregierung Vorwürfe über Sicherheitsmängel oder bewiese- nermaßen bestehende Sicherheitsmängel bekannt? Welche Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Überprü- fung wurden seit dem Bekanntwerden der Unregelmäßigkei- ten bei anderen Bauprojekten der Firma Bilfinger Berger für die oben genannten Tunnelbauprojekte in Thüringen eingelei- tet, und inwiefern sieht die Bundesregierung seitens der Ver- antwortlichen eine unabhängige Bauaufsicht für gewährleis- tet? Zu Frage 35: Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes sind keine Vorwürfe über Sicherheitsmängel an den Baupro- jekten „Silberbergtunnel“, „Brandkopftunnel“ und „Loh- mebergtunnel“ bekannt. Bei den Kontrollen der Baustel- len Silberbergtunnel und Brandkopftunnel durch das Eisenbahn-Bundesamt waren keinerlei sicherheitsrele- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2307 (A) (C) (B) (D) vante Mängel zu beanstanden. Mit den Bauarbeiten am Tunnel Lohmeberg wurde noch nicht begonnen. Zu Frage 36: Bereits vor Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten auf Baustellen anderer Bauträger wurden Maßnahmen zur sicherheitstechnischen Überprüfung gemäß „Verwal- tungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau sowie maschinentechnische An- lagen (VV BAU)“ des Eisenbahn-Bundesamtes in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Eine unabhän- gige Bauaufsicht ist hierdurch gewährleistet. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 37 und 38): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den Tatbestand bzw. über den Umfang möglicher Manipula- tionen bei sogenannten Spannprotokollen über die Belastbar- keit von Erdankern aus Metall, die beim Bau der ICE-Hoch- geschwindigkeitsstrecke München–Nürnberg verbaut wurden, etwa am Tunnel Denkendorf in einer Anzahl von rund 600 Stück, bzw. welche Informationen hat sie über gänzlich unterlassene Sicherheitstests an diesen Erdankern? Kann die Bundesregierung für die Standfestigkeit der Wände im Tunnel Denkendorf der ICE-Hochgeschwindig- keitsstrecke München–Nürnberg bzw. für die Standfestigkeit der Hänge im Umfeld dieses Tunnels garantieren, sollten Prüfprotokolle über die Belastbarkeit von Erdankern beim Bau gefälscht bzw. Sicherheitstests an diesen Erdankern gänz- lich unterlassen worden sein, und wie begründet sie dies? Zu Frage 37: Der Bundesregierung sind hierzu nur die entsprechen- den Presseberichte bzw. Pressemitteilungen der Deut- sche Bahn AG bekannt. Nach den Angaben der Deutsche Bahn AG hat diese keine eigenen Erkenntnisse über Unregelmäßigkeiten an Bauwerken, die an der Eisenbahn-Ausbau-/Neubau- strecke Nürnberg–Ingolstadt–München durch die Firma Bilfinger und Berger errichtet wurden. Sie hat jedoch die Firma Bilfinger und Berger aufgefordert, alle Informa- tionen offenzulegen, die eine Überprüfung konkreter Bauwerke ermöglichten. Die Deutsche Bahn AG sei da- bei auf die zwingende Mitarbeit der Firma Bilfinger und Berger angewiesen. Darüber hinaus hat die Deutsche Bahn AG mitgeteilt, dass sie – neben eigenen Experten – vom Eisenbahn- Bundesamt zugelassene Gutachter, die seinerzeit nicht mit dem Bauvorhaben befasst waren, beauftragt hat, den Sachverhalt näher zu untersuchen. Diese sollen die ent- sprechenden Bauprotokolle auf Mängel untersuchen und auch direkt vor Ort Erdanker überprüfen. Zu Frage 38: Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, die Stand- festigkeit von Tunnelwänden bzw. von Hanganlagen bei den Eisenbahnen des Bundes zu garantieren. Gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz ist der Betreiber der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet, seine Anlagen sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu hal- ten. Der Erbringer der Leistung haftet gegenüber dem Betreiber im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 39 und 40): Plant die Bundesregierung, sich für die Fahrradmitnahme im Fernverkehr der Bahn, einschließlich IC, ICE und Nacht- zug, einzusetzen, und, wenn ja, welche Maßnahmen oder Pilotprojekte sind dafür vorgesehen? Wie kann aus Sicht der Bundesregierung die Fahrradmit- nahme im gesamten Fernverkehrsnetz langfristig gewährleis- tet werden? Die Weiterentwicklung der Intermodalität von Fahr- rad- und Eisenbahnverkehr bleibt ein wichtiges Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtent- wicklung. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Ihren Fragen in der Fragestunde vom 25. November 2009 (Fragen 41 und 42). Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 41): Zieht die Bundesregierung bei der Berechnung der Eigen- verbrauchsvergütung bei der Fotovoltaik im Gesetzentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den durchschnittlichen Nettohaushaltspreis inklusive Grundge- bühren heran, und, falls ja, welchen Einfluss hat dies auf die Rentabilität von Solarstrom bei Anlagenbetreibern, die bei ih- ren Stromtarifen eine Grundgebühr bezahlen? Der Vergütungssatz für den Eigenverbrauch von Strom ermittelt sich direkt aus dem für die jeweilige An- lagengröße geltenden Vergütungssatz für Dachanlagen, der der jeweils geltenden Degression unterliegt, abzüg- lich 12 Cent je Kilowattstunde. Zur Ermittlung der An- reizwirkung wurde der durchschnittliche statistische Haushaltsstrompreis (netto) von rund 20 Cent je Kilo- wattstunde zugrunde gelegt. Es ergibt sich somit aus der Differenz des Vergütungssatzes für den Eigenverbrauch zuzüglich der vermiedenen Kosten für Haushaltsstrom und dem Vergütungssatz nach § 33 Abs. 1 für den einge- speisten Strom eine Anreizwirkung von derzeit 8 Cent je Kilowattstunde. Die Anreizwirkung verdoppelt sich im Vergleich zur bestehenden Regelung. Es wird damit die gleiche Berechnungsmethode verwendet, die auch im EEG 2009 Grundlage bei der Einführung der Regelung war. Der individuelle Anreiz für den Anlagenbetreiber er- gibt sich aus seinem individuellen Stromtarif. Auf dem Markt werden auch Stromtarife ohne Grundgebühr ange- 2308 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) boten. Eine Aussage zu Rentabilitäten einzelner Anlagen ist derzeit noch nicht möglich, da keine Daten zu den in- dividuell genutzten Strompreisen und dem Ausmaß der Nutzung der vorgeschlagenen Regelung durch die Anla- genbetreiber vorliegen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 42): Wie viele Kubikmeter radioaktiver Abwässer haben die Energiewerke Nord, EWN, seit 1992 am Standort Lubmin in die Ostsee abgeführt – bitte jährliche Darlegung –, und wel- che Informationen hat die Bundesregierung über die Aktivität der in den Abwässern enthaltenen Radionuklide? Das Kernkraftwerk Greifswald ist seit Dezember 1990 außer Betrieb. Nach Erteilung der Stilllegungsge- nehmigung am 30. Juni 1995 wurde mit der Stilllegung und dem Abbau der Kernkraftwerksblöcke begonnen. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen auch die notwendigen wasserrechtlichen Gestattungen vor. Die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte obliegt der hierfür zuständigen Landesbehörde. Anlage 18 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 43): Existiert im Bundeskanzleramt eine Version der Vereinba- rung zwischen der Bundesregierung und den Energieversor- gungsunternehmen vom 14. Juni 2000 – sogenannter Atom- konsens – mit den Unterschriften der Personen, die die Vereinbarung paraphiert haben, und ist die Bundesregierung bereit, mir eine Kopie dieser Version – gegebenenfalls bitte beifügen oder nachreichen – zukommen zu lassen? Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen zur Kernenergie vom 11. Juni 2001 ist auf der Internetseite des BMU ver- öffentlicht. Auf der letzten Seite befinden sich die Unter- schriften beider Seiten, auf der vorletzten Seite sind die Namen der Personen aufgeführt, die die Vereinbarung am 14. Juni 2000 paraphiert haben. Anlage 19 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Fra- gen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 44 und 45): Auf Grundlage der Einhaltung welcher Sicherheitsbestim- mungen zum Umgang mit radioaktiver Verseuchung von Mensch und Umwelt bei Störfällen ist der Urananreicherungs- anlage in Gronau, Westfalen, die Betriebserlaubnis erteilt worden? Welche Katastrophenschutzpläne, die sich auf Störungen in der Urananreicherungsanlage Gronau beziehen, des Land- kreises Borken bzw. der Gemeinden des Landkreises sind der Bundesregierung bekannt? Zu Frage 44: Die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW, hat dem Bundesumweltministerium dies- bezüglich Folgendes mitgeteilt: Generell gilt, dass die atomrechtliche Genehmigungs- behörde sich durch Prüfung der Antragsunterlagen sowie durch Auswertung der behördlichen Stellungnahmen und Sachverständigengutachten davon zu überzeugen hat, dass die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 Atomgesetz gegeben sind; insbesondere, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforder- liche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen sind. Diesbezüglich wird im Einzelnen beispielhaft verwie- sen auf die Ausführungen im letzten Genehmigungs- bescheid Nr. 7/6 UAG nach § 7 Atomgesetz zum Endausbau der Urananreicherungsanlage in Gronau (UAG) – Ausbau auf 4 500 t Urantrennarbeit pro Jahr (UTA/a) – vom 14. Februar 2005. Zu Frage 45: Nach Auskunft der zuständigen atomrechtlichen Auf- sichts- und Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nord- rhein-Westfalen, enthält der „Sonderschutzplan für die Urananreicherungsanlage Gronau“ – in Ergänzung zu dem Gefahrenabwehrplan des Kreises Borken – zusätz- liche Maßnahmen und Regelungen für Schadensereig- nisse, deren Auswirkungen möglicherweise nicht auf das Betriebsgelände der Urananreicherungsanlage Gronau beschränkt bleiben könnten. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 46 und 47): Unterstützt die Bundesregierung die Forderung aus der Ärzteschaft und der FDP, den Numerus clausus, NC, für das Medizinstudium zu lockern, und, falls ja, welche Konsequen- zen hätte eine solche Entscheidung auf andere mit NC belegte Studienfächer? Welche Regelungsmöglichkeiten sieht die Bundesregie- rung, um Einfluss auf die Kriterien des Numerus clausus in einzelnen Studiengängen oder an einzelnen Hochschulen zu nehmen, und inwieweit würde dies die Hoheit der Länder und Autonomie der Hochschulen berühren? Zu Frage 46: Der Numerus clausus für die medizinischen Studien- gänge wird nicht festgelegt. Er kann deshalb auch nicht unmittelbar „gelockert“ werden. Der jeweilige Numerus clausus ist das Ergebnis von Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen in einem bestimmten Studiengang. Er ergibt sich sonach erst nach Abschluss des konkreten Zulassungsverfahrens und markiert die Note, Anzahl von Wartesemestern oder eine Kombination aus beiden, bis zu der eine Zulassung erfolgen konnte. Für kom- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2309 (A) (C) (B) (D) mende Zulassungsverfahren bilden die Auswahlgrenzen der abgeschlossenen Zulassungsverfahren deshalb auch nur einen Anhaltspunkt. Eine Verbesserung der Zulassungssituation in den medizinischen Studiengängen – und damit mittelbar auch eine „Lockerung“ des Numerus clausus – kann nur durch Bereitstellung von mehr Studienmöglichkeiten in diesen Fächern erreicht werden. Zu Frage 47: Mit der 7. HRG-Novelle von 2004 wurden die Rege- lungen für die Hochschulzulassung in bundesweit zulas- sungsbeschränkten Studiengängen (insbesondere Medi- zin) neu gefasst. Seither richtet sich die Vergabe der Studienplätze in diesen Studiengängen zu 20 Prozent nach der Abiturdurchschnittsnote, 20 Prozent nach War- tezeit und 60 Prozent nach dem Ergebnis eines Auswahl- verfahrens der Hochschulen. Die Hochschulen können in ihren Auswahlverfahren verschiedene Kriterien zum Zuge kommen lassen, unter anderem auch gewichtete Einzelnoten der Hochschulzu- gangsberechtigung, die über die fachspezifische Eig- nung Auskunft geben; fachspezifische Studierfähigkeits- tests; Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das Aufschluss über Motivation und Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur Vermeidung von Fehlvorstellungen über die Anforde- rungen des Studiums dienen soll. Dem Grad der schulischen Qualifikation (= Abitur- durchschnittsnote) muss zwar auch im Auswahlverfah- ren der Hochschulen maßgeblicher Einfluss gegeben werden. Dies aber ist dem Umstand geschuldet, dass die empirische Schulforschung zum Zusammenhang von Schulabschluss und Studienerfolg ergeben hat, dass die Abiturdurchschnittsnote der beste Einzelindikator für die Prognose eines späteren Studienerfolgs ist. Die Auswertung des zwischen 1986 und 1996 durch- geführten bundesweiten Medizinertests hat dies bestä- tigt. Sie hat ferner ergeben, dass der Test allein keine sig- nifikant höhere Prognosekraft für den Studienerfolg als die Abiturdurchschnittsnote besaß. Eine deutliche Ver- besserung der Prognosekraft brachte allerdings die Kom- bination von Test und Abiturdurchschnitt. Die den Hochschulen eingeräumte Möglichkeit eines Kriterienmixes im Auswahlverfahren trägt diesen Er- kenntnissen Rechnung. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 48 und 49): Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Entscheidung getrof- fen, im Endbericht der von der Bundesregierung beauftragten Studie „Studienberechtigte 2008“ der Hochschul-Informa- tions-System GmbH, HIS, die Auswertung der zahlreichen Fragen zur Einschätzung von Studiengebühren, die im Fra- genkatalog der Studie enthalten sind, in einen späteren Son- derbericht auszulagern? Wann wird die Bundesregierung den vorliegenden Endbe- richt, zu dem sie bereits Pressemeldungen verfasst, sowie den Sonderbericht dem Parlament zugänglich machen? Zu Frage 48: Projektberichte werden von der Hochschul-Informa- tions-System GmbH in eigener Verantwortung erstellt und dem BMBF als Zuwendungsgeber vor Veröffentli- chung zur Freigabe vorgelegt. Da es sich hierbei meistens um langfristig angelegte wiederkehrende Pa- neluntersuchungen handelt, wird insbesondere in den Eckdatenberichten darauf geachtet, eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu Berichten aus früheren Erhebungen herzustellen. Einzelfragen, die aus dem Raster der vorhergehenden Untersuchungen herausfallen, werden in der Regel in se- paraten Themenberichten behandelt. Die Auswahl dieser Themen erfolgt in Absprache zwischen Zuwendungsge- ber und Zuwendungsempfänger. Eine Absprache mit dem BMBF zu einem Themenbericht „Studiengebüh- ren“ hat bisher seitens der HIS nicht stattgefunden. Zu Frage 49: Der Entwurf des Eckdatenberichts „Studienberech- tigte 2008“ ist im BMBF am 22. Februar 2010 abends eingegangen. Er wird in den nächsten Tagen zur Veröf- fentlichung durch die HIS freigegeben und somit dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 50 und 51): Welche noch laufenden Aufträge hat die Hochschul-Infor- mations-System GmbH, HIS, von der Bundesregierung erhal- ten? Wann sind die vertragsgemäßen Abgabetermine der End- berichte zu diesen Aufträgen? Zu Frage 50: Derzeit hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung drei Aufträge an die Hochschul-Informa- tions-System GmbH vergeben und fördert weitere 14 Projekte. Es handelt sich um die Evaluation des Ge- setzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissen- schaft, um die Erweiterung, Pflege und Wartung der Sys- teme DASTAT und FOSTAT sowie des Internetportals zu den Grund- und Strukturdaten. Zu Frage 51: Bei den beiden zuletzt genannten Aufträgen werden Zwischenberichte bzgl. des Sachstandes der erfolgten Arbeiten vorgelegt. Endberichte sind hier nicht erforder- lich. 2310 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Die Abgabe des Schlussberichtes bezüglich des Auf- trages zur Evaluation des Gesetzes über befristete Ar- beitsverhältnisse in der Wissenschaft soll im Sommer er- folgen. Die Abgabe der Endberichte von Projekten erfolgt in der Regel sechs Monate nach Ablauf der Be- willigungszeit im Rahmen des Verwendungsnachweises. Neben den Endberichten der Projekte können Ergebnisse auch während der Laufzeit in eigener Verantwortung der Zuwendungsempfänger erstellt und veröffentlicht wer- den. Im Allgemeinen werden diese Veröffentlichungen im Vorfeld dem BMBF zur Freigabe vorgelegt. Verant- wortlich für die Inhalte sind die jeweiligen Autoren. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 52): Welche Verträge bezüglich der Kompakten Natriumge- kühlten Kernreaktoranlage – KNK 1/KNK 2 – wurden im Lauf der Zeit zwischen dem Bund oder dem Kernforschungs- zentrum Karlsruhe einerseits und privatwirtschaftlichen Ener- gieversorgungsunternehmen oder deren Tochtergesellschaften andererseits geschlossen – bitte mit Angabe des Datums –, und welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus die- sen Verträgen heute für den Energieversorger EnBW? Das frühere Forschungszentrum Karlsruhe, heute KIT, hat den KNK 1 und 2 für FuE-Zwecke errichtet und bis zum endgültigen Abschalten im August 1991 Forschungs- vorhaben an der Anlage durchgeführt. Die Betriebsfüh- rung des Reaktors ist kapazitätsbedingt der Kernkraft- werk-Betriebsgesellschaft, KBG mbH, einer Tochter der Badenwerk AG (aufgegangen in der heutigen EnBW AG), übertragen worden. Die KBG war Mitgenehmigungsin- haber nach Atomgesetz und mit der Betriebsführung bis 1991 sowie bis Ende 2001 mit der Restbetriebsführung beauftragt. Basis der Zusammenarbeit zwischen Forschungszen- trum und KBG waren folgende Verträge: Betriebsführungsvertrag 3. Oktober/ 30. Dezember 1966 1. Ergänzungsvereinbarung 7./10. August 1992 Beendigung des 5./6. Dezember 2001 Betriebsführungsvertrages Mit der Ergänzungsvereinbarung wurde die Vertrags- lage an die jeweiligen geänderten Randbedingungen zur Stilllegung der Anlage angepasst. Die Kostenverantwortung für Bau, Betrieb, Restbe- trieb, Stilllegung und Rückbau der KNK 1 und 2 lag grundsätzlich beim Forschungszentrum mit dem Bund, 90 Prozent, und dem Land Baden Württemberg, 10 Pro- zent, als Zuwendungsgeber. Die Vereinbarung vom 5./6. Dezember 2001 regelt die sich aus der Beendigung des Betriebsführungsvertrages ergebenden Rechte und Pflichten. Die heute noch beste- henden rechtlichen Konsequenzen für die EnBW aus die- sem Auflösungsvertrag betreffen die arbeitsvertraglichen Pflichten für Mitarbeiter der ehemaligen KBG. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Bernd Neumann auf die Frage des Ab- geordneten Ulrich Kelber (SPD) (Drucksache 17/839, Frage 53): Warum wird für die knapp 50 Mitarbeiter des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM, in Berlin ein neuer Dienstsitz gesucht, der rund 3 000 Quadratmeter Bürofläche für bis zu 120 Mitarbeiter bieten soll, und welche Gründe gibt es für diesen Raumbedarf, der deutlich über dem Bedarf der aktuellen Mitarbeiterzahlen liegt? Hintergrund für die Anmietung einer neuen Liegen- schaft in Berlin ist, dass der Mietvertrag für die vom BKM derzeit in Berlin genutzten Räume im Bundesmi- nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung, BMZ, zum 31. Dezember 2010 endet und eine Verlängerung des Mietvertrages nicht möglich ist, da das BMZ die vom BKM genutzten Flächen künftig für ei- gene Zwecke benötigt. Der BKM sucht daher seit 2009 eine neue Unterbrin- gungsmöglichkeit für Berlin. Auf der Grundlage eines vom BMF geprüften und anerkannten Raumbedarfs von 2 952 Quadratmeter Gesamtmietfläche wird eine Lie- genschaft mit 94 Büroräumen gesucht. Damit wird ei- nerseits den inhaltlichen Anforderungen der Arbeit des BKM und andererseits den sozialen Aspekten der Be- diensteten entsprochen. So liegt in weiten Bereichen der Kulturförderung ent- sprechend den Vorgaben von Art. 135 GG – Stiftung Preußischer Kulturbesitz – und Art. 22 Abs. 1 Satz 2 GG – Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt – ein maßgeblicher Schwerpunkt der Tätigkeit des BKM in Berlin. Gleiches gilt für das Erinnern an die Verbre- chen des Nationalsozialismus, welche in großem Maße mit der damaligen Hauptstadt Berlin verbunden sind, so- wie für die Erinnerung an das Unrecht der SED-Diktatur, ihre Überwindung und die wiedergewonnene Einheit. Dies macht eine kontinuierliche Präsenz von Mitarbei- tern des BKM in Berlin zwingend. Zudem muss sichergestellt sein, dass den aus Bonn zur Betreuung der Berliner Projekte angereisten Beschäftigten ein „Pendlerraum“ zur Verfügung steht, damit die zwischen den Terminen regelmäßig anfallende Zeit zwischen An- und Abreise und Terminen sinnvoll genutzt werden kann. Zum anderen hat sich die Personalvertretung des BKM nachhaltig dafür eingesetzt, dass qualifizierten Be- schäftigten, deren Ehepartner, Kinder oder pflegebedürf- tige Eltern in Berlin leben, ein Umzug ermöglicht wird, um sie beim BKM zu halten. Hinzu kommen Raumbe- darfe aufgrund der Anforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie zum Beispiel ein Eltern-Kind- Zimmer, sowie der Referendare und Auszubildenden, die im Rahmen ihrer Ausbildung jeweils zeitlich befris- tet auch in Berlin tätig sind. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2311 (A) (C) (B) (D) Anlage 25 Antwort des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 54): Sind alle Mitglieder der Bundesregierung, namentlich die Bundeskanzlerin, der Ansicht, dass niemand die Absicht habe, die „Koalition platzen zu lassen“, wie es aus dem „Um- feld des Vizekanzlers“ verlautet, obwohl die Lage der Koali- tion „sehr angespannt“ (Der Tagesspiegel vom 25. Februar 2010) sei, und wie ist demgegenüber zu erklären, dass Dr. Angela Merkel hingegen trotz zahlreicher inhaltlicher, öf- fentlich ausgetragener Streitigkeiten die große Übereinstim- mung im Kabinett betont? Nach Auffassung der Bundesregierung arbeitet die christlich-liberale Koalition gut und vertrauensvoll zu- sammen. Anlage 26 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55): Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Her- kunftsangaben effektiv kontrolliert werden können? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Februar 2010 bestätigt die bisherige Rechtsauf- fassung der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Wir teilen weiterhin die Rechtsauffassung der Europäi- schen Gemeinschaft zum territorialen Anwendungsbe- reich des Assoziationsabkommens EU-Israel und unter- stützen wie bisher dessen konsequente Umsetzung. Der Fall Brita, auf den das Urteil des EuGH sich be- zog, ist ein Beispiel für eine effektive Kontrolle der Her- kunftsangaben durch die deutschen Zollbehörden. Die Bundesregierung wird sich in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission weiter dafür einsetzen, dass die Herkunftsangaben auch künftig effektiv kontrolliert werden. Anlage 27 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier (SPD) (Druck- sache 17/839, Frage 56): Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesre- gierung für den EU-Haushalt und für den deutschen Anteil da- ran in der Finanzperiode 2014 bis 2019, und in welchen Gre- mien wird schon heute die Kürzung des EU-Agrarhaushalts vorbereitet? Die Verhandlungen für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (voraussichtlich für die Periode 2014 bis 2020) beginnen auf der Basis eines entsprechenden Vor- schlags der EU-Kommission, der für das erste Halbjahr 2011 erwartet wird. Die Gesamthöhe des nächsten EU-Finanzrahmens und die Verteilung der Mittel auf die verschiedenen Ru- briken und damit die politische Schwerpunktsetzung sind aus diesem Grund bisher in den EU-Ratsgremien noch nicht diskutiert worden. Die Finanzierungsbeiträge der einzelnen Mitglied- staaten hängen von der Gesamthöhe des Finanzrahmens, der Aufteilung auf die einzelnen Haushaltsjahre und dem ebenfalls neu zu verhandelnden Eigenmittelbeschluss ab. Über diese Parameter stehen noch keine Informatio- nen zur Verfügung. Der Agrarministerrat diskutiert derzeit die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013. Finanzielle Fragen bleiben hier ausdrücklich ausgeklammert. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Christian Lange (Backnang) (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 57 und 58): Welche Gründe sprechen für die Beibehaltung der Geneh- migungen von Sportordnungen, die das sogenannte IPSC- Schießen – IPSC: International Practical Shooting Confedera- tion – enthalten, also Schießübungen mit einem kampfmäßi- gen Charakter, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden? Würde durch ein Verbot des sogenannten IPSC-Kampf- schießens die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an sportlichen internationalen Wettkämpfen eingeschränkt oder unmöglich? Zu Frage 57: Die Fragestellung geht davon aus, in Deutschland praktiziertes IPSC-Schießen sei Schießen mit einem kampfmäßigen Charakter, das sonst nur in Spezialein- heiten der Polizei und des Militärs trainiert werde. Diese Annahme ist nicht richtig. Das in Deutschland genehmigte IPSC-Schießen un- terscheidet sich sowohl in der Planung als auch in der Durchführung und Ausgestaltung grundlegend vom Ver- teidigungsschießen oder kampfmäßigen Schießen, bei denen einsatztaktische Elemente eine wesentliche Rolle spielen. Nach der geltenden Rechtslage ist kampfmäßi- ges Schießen nach § 27 Abs. 7 des Waffengesetzes ver- boten. Nach § 7 der Allgemeinen Waffengesetz-Verord- nung sind Schießübungen und Wettbewerbe verboten, bei denen das Schießen aus Deckungen heraus erfolgt, nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse über- wunden werden, das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen erfolgt, das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefor- dert wird – mit Ausnahme des Schießens auf Wurf- und laufende Scheiben –, das Überkreuzziehen von mehr als einer Waffe gefordert wird und Schüsse ohne genaues Anvisieren des Ziels abgegeben werden, sogenanntes Deutschießen. 2312 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Das alles trifft auf das in Deutschland zugelassene IPSC-Schießen nicht zu. Zum Beispiel muss dem IPSC- Schützen der Ablauf der Schießübungen auf dem zu durchlaufenden Schießparcours vorab bekannt sein. Er schießt auch nicht aus der Bewegung heraus, sondern bewegt sich nur zwischen den Schussabgaben. Hinzu kommt Folgendes: Das Bundesverwaltungsamt hat die IPSC-Schießsportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e. V. anerkannt und an das restrik- tive deutsche Waffenrecht angepasst. Das ist ein begüns- tigender Verwaltungsakt, der nur zurückgenommen oder widerrufen werden kann, wenn hierfür die Voraussetzun- gen der §§ 48 oder 49 des Verwaltungsverfahrensgeset- zes vorliegen. Bei der erneuten Überprüfung des IPSC- Schießens im Jahr 2009 sind keine Tatsachen bekannt geworden, die einen Widerruf oder die Rücknahme be- gründen würden. Nähere Ausführungen zu der Überprü- fung enthält der Bericht an den Bundesrat vom 27. Ja- nuar 2010, nachzulesen in der Bundesratsdrucksache zu Drucksache 577/09, Beschluss, vom 1. Februar 2010. Zu Frage 58: Ein Verbot des IPSC-Schießens in Deutschland würde das Ausrichten von internationalen Wettkämpfen in Deutschland unmöglich machen, eine Beteiligung deut- scher Sportschützen an internationalen Wettkämpfen je- doch nicht verhindern. Durch ein Verbot würden sich die Trainingsbedingungen für die Sportschützen verschlech- tern. Die von IPSC-Schützen trainierte Fähigkeit, nach einer körperlichen Beanspruchung durch Laufen inner- halb kurzer Zeit viele Schüsse mit einer gewissen Präzi- sion abzugeben, wird auch bei anderen Schießdiszipli- nen verlangt. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 59): Gibt es nach Ablauf des Modellvorhabens „Region schafft Zukunft“ neue Handlungskonzepte vonseiten der Bundesre- gierung, wie die gewonnenen Erkenntnisse der ostdeutschen Modellregionen auf andere Regionen übertragen werden kön- nen, und wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in den neuen Bundesländern neue Modellregionen ausloben? Das Modellvorhaben „Demographischer Wandel – Region schafft Zukunft“ wird aktuell in zwei Modellre- gionen in den alten Ländern bis Ende des Jahres weiter- geführt. Ein zentraler Punkt bei der Fortführung ist die Nutzung der Erfahrungen aus den Projekten der Modell- regionen in den neuen Ländern, die inzwischen zu Ende geführt wurden. Dazu sind im Laufe des Jahres unter wissenschaftlicher Begleitung verschiedene Transfer- workshops geplant. Die Verantwortung für das Modell- vorhaben liegt im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. In der laufenden Legislaturperiode ist sowohl die Funktion des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder als auch die Gesamtverantwortung zum Themenbereich Demografie dem Bundesminister des In- neren übertragen worden. Laut dem Beschluss der Kabi- nettklausur von Meseberg wird der Beauftragte gemein- sam mit den neuen Ländern ein Handlungskonzept zur Sicherung der öffentlichen und privaten Infrastruktur in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Re- gionen erarbeiten. In dieses Handlungskonzept werden auch die Erfahrungen aus dem Modellvorhaben „Region schafft Zukunft“ einfließen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 60 und 61): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von- seiten des Instituts für Zeitgeschichte Professor Dr. Manfred Kittel organisatorisch und inhaltlich für die Vorstudie zur Ver- bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen, BdV, verant- wortlich war, der dann zum Gründungsdirektor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ ernannt wurde, die we- sentlich auf das Betreiben des BdV zurückzuführen ist? Seit wann war der Bundesregierung bekannt, dass der Gründungsdirektor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh- nung“, Professor Dr. Manfred Kittel, vonseiten des Instituts für Zeitgeschichte an der Machbarkeitsstudie zur Verbandsge- schichte des BdV beteiligt war, und hat diese Tatsache eine Rolle bei der Bestellung zum Gründungsdirektor gespielt? Zu Frage 60: Die Vermutung, dass Professor Dr. Manfred Kittel in- haltlich für die „Machbarkeitsstudie für ein prosopogra- phisches – gruppenbiografisches – Projekt über Lebens- läufe von Präsidialmitgliedern des Bundes der Vertriebenen“ verantwortlich gewesen sei, trifft nicht zu. Inhaltlich verantwortlich für die 2008 fertiggestellte interne Machbarkeitsstudie ist Matthias Lempart, der diese als externer Mitarbeiter des IfZ aufgrund eines Ho- norarvertrags erstellt hat. Professor Dr. Kittel war im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben im Institut für Zeitgeschichte für die Betreuung des genannten Projek- tes zuständig; diese Betreuung beinhaltete die Koordi- nierung des Projektes, die auch – wie bei allen Projekten des Instituts für Zeitgeschichte üblich – mit wissen- schaftlichen Beratungsaufgaben betreffs Projektdesign, Literatur- und Quellenrecherchen etc. verbunden war. Professor Dr. Kittel hat auf den Inhalt dieser Studie, die lediglich als Ausgangspunkt für – inzwischen durchge- führte – weitere Forschungsarbeiten diente, keinen Ein- fluss genommen. Mit der Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direk- tor der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ steht die Machbarkeitsstudie in keinem Zusammenhang. Zu Frage 61: Dem Bundesministerium des Innern, das die Mach- barkeitsstudie gefördert hat, war die Bearbeitung durch einen externen Mitarbeiter, der organisatorisch von Pro- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2313 (A) (C) (B) (D) fessor Dr. Kittel betreut wurde, seit Herbst 2007 be- kannt. Dem für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöh- nung“ zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien war die Machbarkeitsstudie nicht bekannt und sie war nicht Gegenstand der Auswahl und Berufung von Professor Dr. Kittel zum Direktor der Stif- tung. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Angelica Schwall-Düren (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 62 und 63): Auf welcher Grundlage fördert das Bundesministerium des Innern, BMI, das Forschungsprojekt „Gruppenbiografi- sche Studie über die ersten Präsidialmitglieder des Bundes der Vertriebenen (BdV)“ im Kapitel 6 40 Titel 685 02 des BMI? Gab es für dieses Forschungsprojekt eine Ausschreibung, und nach welchen Kriterien wurde das Institut für Zeitge- schichte, IfZ, in München/Berlin mit diesem Forschungspro- jekt durch den BdV beauftragt? Zu Frage 62: Die Bundesregierung fördert die gruppenbio- grafische Studie auf der Grundlage des Haushalts-, ins- besondere des Zuwendungsrechts sowie des Bundes- haushaltsplans. Die Förderung des Projektes soll 2010 abgeschlossen werden; es ist vorgesehen, dass das veröf- fentlichungsreife Ergebnis Ende 2010 vorliegt. Die Frage, ob und inwieweit bei Mitgliedern des ers- ten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen, BdV, und Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung NS-Verstri- ckungen und Belastungen vorlagen, ist nach heutiger Einschätzung über die Verbandsgeschichte hinaus von allgemeinem öffentlichem Interesse und hat Folgen für die historische Einschätzung der Politik des BdV. Sie wurde bisher überwiegend aufgrund publizistischer Ver- öffentlichungen erörtert – teilweise auch von Veröffent- lichungen mit propagandistischer Absicht wie des „Braunbuchs“ der DDR 1965/1968. Es dient einer notwendigen Versachlichung der natio- nalen und internationalen Diskussion, dass diese Frage auf wissenschaftlich abgesicherte Weise beantwortet werden kann. Zu Frage 63: Für die Machbarkeitsstudie wurde keine Ausschrei- bung vorgenommen. Der Auftrag zu dieser Studie wurde vom Bund der Vertriebenen dem Institut für Zeitge- schichte, IfZ, erteilt, weil dieses Institut aufgrund seines wissenschaftlichen Profils und Renommees und seiner Erfahrung für diese Aufgabe das mit Abstand bestquali- fizierte ist. Das IfZ, 1949 als „Deutsches Institut für Geschichte der nationalsozialistischen Zeit“ gegründet – seinen heu- tigen Namen trägt es seit 1952 – ist ein von Bund und Ländern gefördertes Institut der Wissenschaftsgemein- schaft Gottfried Wilhelm Leibniz. Die Erforschung der Geschichte des Nationalsozialismus – einschließlich Vorgeschichte und Folgen – ist nach wie vor einer seiner zentralen Arbeitsschwerpunkte. Das Institut genießt na- tional und international hohes Ansehen. Bei seiner letz- ten Evaluation durch die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz wurde die Qualität seiner Ar- beit als „insgesamt sehr gut, in Teilen hervorragend“ ein- gestuft. Der wissenschaftliche Rang des Instituts bürgt für eine sachgerechte Bearbeitung des gruppenbiografischen Projektes. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 64 und 65): In welcher Form gab es gegebenenfalls eine inhaltliche Prüfung der sogenannten Machbarkeitsstudie des BdV zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundes der Vertrie- benen, bevor weitere Gelder bereitgestellt wurden, und was ergab die Prüfung? Warum hat das BMI auf Grundlage der sogenannten Machbarkeitsstudie des IfZ weitere 90 000 Euro genehmigt, obwohl der eigentliche Auftrag – laut Nachrichtenmagazin Der Spiegel, Nr. 4/2010, und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20. Februar 2010 – nicht erfüllt wurde, und was geschieht mit den zusätzlich bereitgestellten 90 000 Euro? Zu Frage 64: Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit- geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü- heren Funktionären des Bundes der Vertriebenen zu identifizieren, den vorhandenen Kenntnisstand zu diesen Personen zu ermitteln und festzustellen, in welchem Umfang Quellenmaterial zu diesen Personen für die ei- gentliche Untersuchung vorlag und ob dieses Quellen- material für eine solche Untersuchung eine ausreichende Grundlage bietet. Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen anhand der veröffentlichten – überwiegend publizisti- schen – Literatur sowie durch eine erste Materialsich- tung in insgesamt 13 Archiven geprüft und festgestellt, dass zu den ausgewählten 15 Personen ausreichendes Material für eine gründliche Untersuchung vorliegt. Aufgrund dieses Befundes konnte die Entscheidung für die Durchführung und Förderung der eigentlichen Untersuchung, also des Hauptprojektes getroffen wer- den. Zu Frage 65: Die Vermutung, dass der Auftrag der Machbarkeits- studie nicht erfüllt worden sei, trifft nicht zu; ich ver- weise auf die eben gegebene Antwort zu Frage 68. Die Machbarkeitsstudie enthält nicht das Ergebnis des Pro- jektes, sondern einen Ausgangspunkt der Untersuchung. 2314 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Sie beschreibt einen Kenntnisstand, den zu überprüfen und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Projektes ist. Auch die in der Presse gegebenen Informationen über NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Ge- genstand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar- keitsstudie enthalten. Das Bundesministerium des Innern hat aufgrund des Befundes, dass die Quellenlage eine tragfähige Grund- lage bietet, die zweite Projektphase im Jahr 2009 mit 55 500 Euro gefördert. In dieser Phase wurden die ei- gentlichen Archivrecherchen für das Projekt durchge- führt. Die Förderung einer dritten und letzten Projektphase mit rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Diese Phase dient der Auswertung des gesammelten Materials und der Erstellung des Projektergebnisses, eines belast- baren und veröffentlichungsreifen Manuskripts. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 66 und 67): Wie begründet die Bundesregierung die Tatsache, dass für die Aufarbeitung der Verbandsgeschichte des BdV aus Steuer- geldern fast 100 000 Euro vonseiten der Bundesregierung zur Verfügung gestellt wurden, während der BdV sich lediglich mit 1 000 Euro an dieser Studie beteiligt (Antwort der Bundes- regierung auf die Kleine Anfrage „Geschichtsaufarbeitung des Bundes der Vertriebenen“ auf Bundestagsdrucksache 17/684)? Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass mit dem großen Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitgliedern im BdV in einem ebenfalls großen Maße rechtsextremes Ge- dankengut in den BdV und seine Landsmannschaften einge- zogen war, wie die Propagierung eines Geschichtsrevisionis- mus, der sogenannten Kriegsschuldlüge, der rechtsextremen These vom „Kampf gegen die Umerziehung“ des deutschen Volkes durch die Siegermächte, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass der BdV und seine Lands- mannschaften in ihren Publikationsorganen offen für rechts- extreme Literatur warben? Zu Frage 66: Die gruppenbiografische Untersuchung über Mitglie- der des ersten Präsidiums des Bundes der Vertriebenen hat die Bundesregierung bisher mit insgesamt 68 690 Euro gefördert. Eine Abschlussförderung in Höhe von rund 30 000 Euro ist für 2010 vorgesehen. Damit soll die dritte und letzte Arbeitsphase des Projektes gefördert werden, in der die erhobenen Befunde ausgewertet und in einem veröffentlichungsreifen Manuskript dargestellt werden. Für einen höheren Anteil an den Kosten des Projektes standen beim BdV nach dessen Auskunft keine eigenen Mittel zur Verfügung. Die wissenschaftlich abgesicherte Klärung der Frage, ob und inwieweit bei Mitgliedern des ersten BdV-Prä- sidiums und Unterzeichnern der Stuttgarter Erklärung NS-Verstrickungen und -Belastungen vorlagen, ist von allgemeinem öffentlichen Interesse; dies begründet die Förderung des Projektes aus dem Bundeshaushalt. Zu Frage 67: Nach Kenntnis der Bundesregierung liegen hinsicht- lich des Bundes der Vertriebenen, BdV, keine Anhalts- punkte für rechtsextremistische Bestrebungen vor. Der BdV ist kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse darüber, wie groß der Anteil von ehemaligen NSDAP-Mitglie- dern an den Mitgliedern der im BdV zusammenge- schlossenen Landsmannschaften und Landesverbänden in den 50er- und 60er-Jahren des vorigen Jahrhunderts war. Hinsichtlich der Mitglieder des ersten Präsidiums des BdV findet derzeit die vom Bundesministerium des Innern geförderte, in Frage 84 angesprochene gruppen- biografische Untersuchung statt. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Steffen Bockhahn (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 68 und 69): Wie bewertet die Bundesregierung die vom Institut für Zeitgeschichte, IfZ, erstellte Machbarkeitsstudie zur Ver- bandsgeschichte des Bundes der Vertriebenen vor dem Hinter- grund, dass diese in der Presse als verharmlosend, verfäl- schend und wissenschaftlichen Kriterien nicht genügend beschrieben wird? Wie begründet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass sie eine Vorstudie durch das IfZ, für die sie bereits 13 190 Euro bewilligt hat, mit einer Hauptstudie durch dasselbe Institut be- lohnt, die mit noch einmal 55 500 Euro bezahlt werden soll? Zu Frage 68: Die vom Bund der Vertriebenen beim Institut für Zeit- geschichte als erste Projektphase in Auftrag gegebene interne Machbarkeitsstudie hatte die Aufgabe, die für die eigentliche Untersuchung vorzusehende Gruppe von frü- heren BdV-Funktionären zu identifizieren, den vorhan- denen Kenntnisstand zu diesen Personen zu ermitteln und festzustellen, in welchem Umfang Quellenmaterial zu diesen Personen für die eigentliche Untersuchung vorlag und ob dieses Quellenmaterial für eine solche Un- tersuchung eine ausreichende Grundlage bietet. Der Autor der Machbarkeitsstudie hat diese Fragen geprüft und festgestellt, dass zu den ausgewählten 15 Personen ausreichendes Material für eine gründliche Untersuchung vorliegt. Auch die in der Presse gegebenen Informationen über NS-Belastungen bei bestimmten Personen, die Gegen- stand der Untersuchung sind, sind in dieser Machbar- keitsstudie enthalten. Bei der Machbarkeitsstudie handelt es sich allerdings um ein internes Arbeitspapier, nicht um ein zur Veröf- fentlichung bearbeitetes Manuskript. Sie enthält nicht das Ergebnis des Projektes, sondern als Ausgangspunkt der Untersuchung einen Kenntnisstand, den zu überprü- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2315 (A) (C) (B) (D) fen und zu erweitern erst Aufgabe des eigentlichen Pro- jektes war und ist. Ein beurteilungsfähiges Ergebnis wird erst nach Abschluss der wissenschaftlichen Bear- beitung des Projektes vorliegen, erst dieses kann dann seriöserweise beurteilt werden. Zu Frage 69: Die Frage geht von der Vermutung aus, dass die Machbarkeitsstudie bereits das Ergebnis des Projektes enthält. Dies trifft nicht zu. Um zu belastbaren Ergebnis- sen zu kommen, die die Vorstudie nicht bieten konnte, waren umfangreiche Archivrecherchen erforderlich, die mit einem Zeit- und Kostenvolumen von 5 Monaten und 55 500 Euro ausgesprochen günstig durchgeführt wer- den konnten. Auch die noch vorgesehene Abschluss- förderung von 30 000 Euro für die Auswertung der recherchierten Materialien und die Erstellung des Pro- jektergebnisses in Form eines veröffentlichungsreifen Manuskripts ist, gemessen an dem Arbeitsaufwand und an den Kosten vergleichbarer mehrjähriger Forschungs- projekte, als kostengünstig einzuschätzen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 70): Welche Vorschläge für die im Stockholmer Programm an- geregte „Errichtung regionaler und/oder spezialisierter Büros“ der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illega- ler Einwandernder gibt es bereits, und welche regionalen und/ oder spezialisierten Büros hält die Bundesregierung für geeig- net, um FRONTEX gemäß dem Stockholmer Programm wei- ter auszubauen? Der zuständige Verwaltungsrat für die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, FRONTEX, hat, durch Deutschland unterstützt, in seiner Sitzung im Februar 2010 die Durchführung ei- nes neunmonatigen Pilotversuchs zur Einrichtung einer Fachaußenstelle im Bereich des östlichen Mittelmeers beschlossen. Dieser Pilotversuch wird ab dem vierten Quartal 2010 in Piräus, Griechenland, durchgeführt. Die Bundesregierung begrüßt die Durchführung eines Pilotversuchs, dessen Ergebnis nach Ablauf evaluiert wird und Grundlage für eine Entscheidung des Verwal- tungsrats zur möglicherweise dauerhaften Einrichtung einer und gegebenenfalls weiterer Fachaußenstellen sein wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen des Abgeordneten Jan Korte (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 71 und 72): Wie bewertet die Bundesregierung die in der letzten Wo- che bekannt gewordene Verweigerung der Einbürgerung einer Bürgerin aus Hannover mit der Begründung, sie sei Mitglied der Partei Die Linke? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Einbürge- rungsanträge mit Hinweis auf eine Partei-, Gewerkschafts- oder Vereinsmitgliedschaft abgelehnt wurden? Zu Frage 71: Die Länder führen das Staatsangehörigkeitsgesetz nach Art. 83 GG als eigene Angelegenheit aus. Einbür- gerungsentscheidungen werden von den im Einzelfall zuständigen Behörden der Länder getroffen, die der Auf- sicht ihrer obersten Landesbehörden unterstehen. Dabei prüfen die Landesbehörden regelmäßig, ob eine Einbür- gerung nach § 11 StAG ausgeschlossen ist. Zu den von den Ländern in eigener Zuständigkeit zu treffenden Ent- scheidungen nimmt die Bundesregierung im Übrigen nicht Stellung. Zu Frage 72: Die Gründe für die Ablehnung einer Einbürgerung werden statistisch nicht erfasst. Eine Abfrage bei den obersten Landesbehörden war in der Kürze der zur Be- antwortung der mündlichen Frage zur Verfügung stehen- den Zeit nicht möglich und wäre ohne Präzisierung der Frage auf einen bestimmten Zeitraum auch nicht zielfüh- rend. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 73): Was ist der Bundesregierung über eine Unterstützung aus- ländischer Nachrichtendienste durch Bundesbehörden seit 2000 bei der Beschaffung deutscher Personaldokumente be- kannt, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Vorfälle seit 2000 – bitte auflisten nach Diensten, Jahr, An- zahl, Einsatzzweck, -folgen und -opfern –, in denen ausländi- sche Nachrichtendienste deutsche Personaldokumente einset- zen, ähnlich wie im Zusammenhang mit dem Mord an einem Hamas-Führer im Januar dieses Jahres in Dubai? Die Zusammenarbeit deutscher und ausländischer Nachrichtendienste unterliegt in besonderer Weise der Vertraulichkeit. Die Bekanntgabe bestimmter Formen der Zusammen- arbeit birgt die Gefahr der Weitergabe vertrauensvoller Informationen der Partnerdienste an Dritte und steht ei- ner vertraulichen Zusammenarbeit mit diesen Diensten entgegen. Eine internationale Zusammenarbeit ist für Nachrichtendienste aber unabdingbar und setzt den ver- traulichen Umgang mit übermittelten Informationen vor- aus. Die vorzunehmende Abwägung der verfassungsrecht- lich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bun- destages und seiner Abgeordneten einerseits und die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste andererseits führt hier zu einem Vor- rang des Geheimhaltungsinteresses. Die Möglichkeit einer Unterrichtung des Parlamenta- rischen Kontrollgremiums bleibt hiervon unberührt. (A) (C) (B) (D) Verwaltung, Kul – Abendessen mit Riad – Empfang des deu ten der deutsche – Empfang des deu Regierung, des P Vertretern der de – Empfang des deu Verwaltung und tur und Zivilgesellschaft, Istanbul saudi-arabischen und deutschen Wirtschaftsvertretern, tschen Botschafters unter Teilnahme von Repräsentan- n Wirtschaft und Mittlerorganisationen, Doha tschen Botschafters vor Vertretern der japanischen arlaments, der Wirtschaft sowie in Japan ansässigen utschen Wirtschaft, Tokio tschen Botschafters vor Gästen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Peking 2316 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 74 und 75): Haben Mitglieder der Bundesregierungen seit 1994 – so wie CDU-Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers – Unternehmen Gesprächszeiten zum Kauf angeboten und, wenn ja, welche? Welche Mitglieder der Bundesregierung haben vor wel- chen Unternehmen bzw. Verbänden in dieser Wahlperiode Re- den gehalten? Zu Frage 74: Die Bundesregierung haben keine Anhaltspunkte da- für, dass Mitglieder der Bundesregierung Unternehmen Gesprächszeiten zum Kauf angeboten haben. Zu Frage 75: In der für die Erstellung einer Antwort zu einer münd- lichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit konnten fol- gende Reden der einzelnen Ressorts ermittelt werden: Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen Dr. Angela Merkel – Eröffnung Freiheitsmuseum „Villa Schöningen“ – Falling Walls Conference der Einstein Foundation – Verband Deutscher Zeitschriftenverleger – Führungstreffen Wirtschaft der Süddeutschen Zeitung – BDA – Evangelische Kirche Deutschland – 4. Nationaler IT-Gipfel – Empfang der Sternsinger – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010) – Wirtschaftsgespräch 2010 der LReg NRW – Siedler-Verlag – Holocaust-Gedenktag – Deutscher Olympischer Sportbund „Sterne des Sports“ – Bund Deutscher Karneval (Karnevalsempfang im Bundeskanzleramt) – Evangelischer Pressedienst (100 Jahre epd) – Verleihung Deutscher Medienpreis – Festveranstaltung 70. Geburtstag Professor Burda – Festveranstaltung 10 Jahre FTD – CeBIT Dr. Guido Westerwelle – Treffen mit dem Wirtschaftsminister der Republik Türkei sowie türki- schen und deutschen Wirtschaftsvertretern, Ankara – Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Kultur und Zivilgesellschaft, Ankara – Empfang des deutschen Botschafters mit Gästen aus Politik, Wirtschaft, (A) (C) (B) (D) Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2317 n o c h Dr. Guido Westerwelle – KAMEHA Grand Hotel, Bonn – AIDS-Stiftung – Deutsche Vermögensberatung AG – Ball des Sports, Wiesbaden – Münchener Sicherheitskonferenz – Walter-Rathenau-Stiftung – Körber-Stiftung – DGB – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010) – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. – Atlantic Council Berlin (Preisverleihung) Dr. Thomas de Maizière – Eric Schäffer, Unternehmer in Radebeul – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. – Wirtschaftsforum Riesa – EKCON Management Consultants GmbH – AG e. V. Jugend in Deutschland – AGKAMED Holding GmbH – Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA – DBB – Stiftung Deutsche Sporthilfe – Porzellanmanufaktur Meißen – Zeitbild Verlag Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – Deutscher Anwaltsverein – Bayerischer Anwaltsverein – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) – Deutscher Notarverein – Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper, Hamburg Dr. Wolfgang Schäuble – Maleki Conferences GmbH (European Banking Congress) – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010) – Allianz SE und Stiftung Marktwirtschaft Rainer Brüderle – GHORFA, DIHK, BDI – DEHOGA Bundesverband – Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e.V. – Bundesverband deutscher Arbeitgeber – Gesamtverband textil + mode – Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) – Unternehmerverband Sachsen, IHK Leipzig, Leipziger Handwerks- kammer – Verband der Automobilindustrie Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen (A) (C) (B) (D) 2318 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 n o c h Rainer Brüderle – Kreishandwerkerschaft Rhein-Nahe-Hunsrück – Zentralverband des Deutschen Handwerks – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. – Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Handwerkskammer Pfalz – Maleki Conferences GmbH – Axel Springer AG – Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH – 3S Antriebe GmbH – METRO AG – Ford AG – SUPERillu Verlag GmbH & Co. KG und KfW – Die Jungen Unternehmer (BJU/ASU) – Volksbank Dortmund Dr. Ursula von der Leyen – Deutscher Landkreistag – Haus und Grund Hannover e. V. – Bundesverband der Diakonie – Axel Springer AG Ilse Aigner – Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft – Deutscher Bauernverband – Bayerischer Bauernverband – Bayerische Jungbauernschaft – Deutscher Bauernbund – Neuland e. V. – Deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft und Gesellschaft für techni- sche Zusammenarbeit – Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e. V. – Bund Deutscher Milchbauern – Bundesverband Deutscher Vermögensberater – Verband der Säge- und Holzindustrie – Volksbanken und Raiffeisenbanken – Bundesmarktverband der Fischwirtschaft e. V. Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg – Dr. Ing. Keunecke & Partner – Eiswette von 1829 – Münchener Sicherheitskonferenz – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010) – Baur Versand GmbH & Co KG und ihre Gesellschafter, die Friedrich Baur GmbH und die OTTO GmbH & Co KG Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2319 (A) (C) (B) (D) Philipp Rösler – Deutsche Krebsgesellschaft e. V. – Stiftung Kirche in unserer Zeit – Katholische Akademie – Jenaer Allianz zur Erneuerung der sozialen Marktwirtschaft – Johanniterorden – Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Peter Ramsauer – Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. – Verband Deutscher Automobilindustrie – Verband Wohneigentum – Verband Deutscher Reeder – IHK München – Deutscher Industrie- und Handelskammertag – Messe DEUBAU (Baufachmesse) – Deutsche Bahn AG – Verband der privaten Bausparkassen – Gewerbeverband Traunstein – Bundesvereinigung der Mittelständischen Bauunternehmen e. V. – Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern – Günzburger Steigetechnik GmbH – Deutscher Asphaltverband Dr. Norbert Röttgen – Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. – Verlagsgruppe Handelsblatt – KfW Bankengruppe – Bundesverband Erneuerbare Energie e. V. – Industrie- und Handelskammer Siegen Professor Dr. Annette Schavan – DGB – Lanxess AG – Axel Springer AG (WELT-Wirtschaftsgipfel 2010) Dirk Niebel keine Dr. Kristina Schröder – Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen – Zukunftsforum Familie – Vorstandsfrauen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften – Axel Springer AG – Liberaler Mittelstand Hessen e. V. – Wirtschaftsrat der CDU e. V. Hessen – Arbeitsgemeinschaft Selbstständige in der SPD Hessen-Süd Ronald Pofalla – Verband der Automobilindustrie – Verband der Forschenden Pharma-Unternehmen – Zentralverband des Deutschen Handwerks – Zentralverband der Elektrotechnik und Elektroindustrie Mitglied der Bundesregierung Reden vor Verbänden und Unternehmen 2320 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Drucksache 17/839, Fragen 76 und 77): Gab es Gespräche zwischen der Bundesministerin der Jus- tiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und dem baden- württembergischen Landesjustizminister Dr. Ulrich Goll über die Rechtmäßigkeit eines Ankaufs von sogenannten Steuer- sünder-CDs, und, wenn ja, wann fanden sie statt? Teilt das Bundesministerium der Justiz die Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen, dass sich baden-württem- bergische Beamte, die illegal gewonnene Daten zur Strafver- folgung nutzen, nicht strafbar machen? Zu Frage 76: Nein, es haben keine Gespräche stattgefunden. Zu Frage 77: Das Bundesministerium der Finanzen ist für den Vor- gang zuständig. Ihm liegen daher die erforderlichen In- formationen vor. Letztlich überprüfen und entscheiden diese Frage die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 78): Auf welche verfassungsrechtliche bzw. gesetzliche Grund- lage beruft sich die Bundesregierung, wenn sie das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnet- zen nicht vollständig anwendet? Das Gesetz sieht in § 1 Abs. 2 Zugangserschwerungs- gesetz die Löschung von Telemedienangeboten mit kin- derpornografischem Inhalt vor. Die Aufnahme eines Eintrags in eine Sperrliste ist nach der gesetzlichen Re- gelung nur dann zulässig, soweit andere Maßnahmen, die auf die Löschung des Angebots abzielen, nicht er- folgversprechend sind. Das Bundeskriminalamt wurde im Wege eines zwischen dem Bundesministerium der Justiz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Tech- nologie, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des In- nern abgestimmten Anwendungserlasses des Bundesmi- nisteriums des Innern am 19. Februar 2010 angewiesen, diesen im Gesetz eingeräumten Beurteilungsspielraum dahin gehend zu nutzen, keine Sperrlisten zu führen und Zugangssperren zu unterlassen. Hierdurch wurden die im Koalitionsvertrag enthaltenen Vorgaben zum Zu- gangserschwerungsgesetz umgesetzt. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 79): Inwiefern teilt die Bundesregierung als Mitglied der Ini- tiative Finanzstandort Deutschland die Positionen dieser Ini- tiative, die im Papier „Erwartungen an die neue Europäische Kommission“ zum Ausdruck kommen (vergleiche www. finanzstandort.de)? Die in dem genannten Positionspapier enthaltenen Aussagen entsprechen im Wesentlichen den bekannten Positionen der Finanzwirtschaft. Bereits vorliegende bzw. angekündigte Vorschläge der EU-Kommission zur stärkeren Finanzmarktregulierung werden in dem Papier überwiegend kritisch gesehen. Die Bundesregierung hat das Positionspapier nicht mitgetragen und hat hieran demnach keine Urheber- schaft. Zwar decken sich Teile des Papiers mit den An- sichten der Bundesregierung, zum Teil bestehen aller- dings unterschiedliche Auffassungen. Gerade im Bereich der Aufarbeitung der Finanzkrise über eine strengere Fi- nanzmarktregulierung sind die Positionen von Finanz- wirtschaft und Bundesregierung oftmals nicht identisch. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 80): Wird die Bundesregierung in nächster oder näherer Zu- kunft darauf hinwirken, auf nationaler, europäischer oder glo- baler Ebene ungedeckte Leerverkäufe zu verbieten? Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf vor, der ein generelles Verbot ungedeckter Leerverkäufe vorsieht. Die Bundesregierung wird ihre internationalen Part- ner in den G 20 und der EU über das geplante gesetzli- che Verbot ungedeckter Leerverkäufe informieren mit dem Ziel, die internationale Diskussion zu diesem Thema erneut in Gang zu setzen. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 81): Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. wann durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Da- ten-CD mit möglichen Steuersündern angekauft wurde, und, wenn nein, welche Absprachen bzw. weiteren Vorgehenswei- sen wurden mit Nordrhein-Westfalen hinsichtlich des An- kaufs einer Daten-CD getroffen? Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-West- falen hat dem Bundesministerium der Finanzen mitge- teilt, dass die Daten-CD erworben worden ist. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 82): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 2321 (A) (C) (B) (D) Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, und welchen Schluss zieht die Bundesregierung aus der Äußerung der Schweiz, bisher dort investiertes Schwarzgeld über das Instru- ment einer Amnestielösung in Deutschland zu legalisieren? Die dritte Runde der derzeit laufenden Verhandlungen mit der Schweiz zur Revision des Abkommens zur Ver- meidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen findet Mitte März in Bern statt. Gegenstand der Verhandlungen ist die Anpassung der Auskunftsklausel in Art. 27 des Abkommens an den OECD-Standard, der in Art. 26 des OECD-Musterab- kommens 2005 enthalten ist. Der Schweizer Finanzminister Hans-Rudolf Merz hat angekündigt, den Abkommenspartnern Einzelheiten zur in der Presse als „Weißgeld-Strategie“ bezeichneten ak- tuellen Finanzplatzstrategie der Schweiz erst im Rahmen der jeweiligen bilateralen Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen mitteilen zu wollen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Verhandlungen ist zwi- schen der Schweiz und Deutschland Vertraulichkeit ver- einbart worden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 83): Ist die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen Steffen Kampeter (MAZ vom 24. Februar 2010) bezüglich einer Veräußerung aller im Eigentum der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, befindlichen Gewässer an das Bundesland Branden- burg zutreffend, und welche Möglichkeiten einer kostenfreien Überlassung der Gewässer an die Bundesländer sind nach An- sicht der Bundesregierung möglich? Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit für eine unentgeltliche und kostenfreie Überlassung bundeseige- ner Gewässer an die neuen Bundesländer. Die Märkische Allgemeine Zeitung vom 24. Februar 2010 gibt die Aus- sage meines Kollegen, des Parlamentarischen Staatsse- kretärs Steffen Kampeter, im Unterschied zu der Frage- stellerin grundsätzlich richtig wieder. Es ist natürlich nicht vorgesehen, alle im Eigentum der BVVG Boden- verwertungs- und -verwaltungs GmbH, BVVG, befindli- chen Gewässer nur an das Land Brandenburg zu veräu- ßern. Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel kann auf seinem Gebiet befindliche Gewässer der BWG „im Paket“ erwerben. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/839, Frage 84): Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregie- rung zukünftig die flächendeckende Versorgung mit Breit- band in dünn besiedelten Räumen voranbringen, und gibt es von ihrer Seite aus vor dem Hintergrund der gesellschaftli- chen Teilhabe gerade der älteren Bevölkerung auch besondere Maßnahmen, die die Medienkompetenz von Senioren und Se- niorinnen in den neuen Bundesländern fördern sollen? Die Bundesregierung fördert den flächendeckenden Breitbandausbau durch ein ganzes Bündel an Maßnah- men. Sie arbeitet dabei in enger Abstimmung mit der Wirtschaft, den Ländern und den Kommunalen Spitzen- verbänden. Die Schließung von Breitbandlücken wird insbesondere unterstützt durch: informationspolitische Maßnahmen (siehe www.zukunft-breitband.de, BMWi- Breitbandatlas, die Veröffentlichung von Best-Practice- Beispielen, die Durchführung von Regionalveranstaltun- gen usw.), die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen, „Digitale Dividende“, die konkrete Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben, GRW, GAK und des Konjunkturprogramms II, die Nutzung von Synergien im Infrastrukturbereich, Infrastrukturatlas der Bundesnetz- agentur usw., eine stärker wachstumsorientierte Regulie- rungspolitik. Anfang 2009 waren rund 94 Prozent der Haushalte mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen, Download- rate > 1 Megabit/Sekunde, versorgbar; Mitte 2009 waren es bereits rund 97 Prozent der Haushalte, das heißt, die Zahl der nicht versorgbaren Haushalte hat sich innerhalb weniger Monate halbiert. Bezüglich des Aufbaus von Hochleistungsnetzen zeigt sich ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Mit der BMWi-Initiative „Internet erfahren“ – www. internet-erfahren.de – soll in allen Bevölkerungsgruppen der Onlineranteil erhöht und die Kompetenz im Umgang mit dem Internet gesteigert werden. Seniorinnen und Se- nioren sind dabei eine wichtige Zielgruppe. Der offizi- elle Startschuss für die Initiative fiel im Mai 2009: Die Laufzeit reicht bis Ende 2011. Die Initiative setzt auf fol- gende Strategie: Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewinnen, qualifizieren und begleiten; informelle Ver- mittlungswege fördern; persönliche, institutionalisierte und Onlinenetzwerke einbeziehen; vorhandene Aktive vernetzen und bestehende Aktivitäten im Bereich Inter- netnutzung bündeln und Synergieeffekte erzielen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Frage 85): Bis wann will die Bundesregierung ihre Aufträge zur Er- stellung der Energieszenarien für das Energiekonzept der Bundesregierung vergeben, und welche Institutionen haben sich bislang für die Aufträge beworben? Der Dienstleistungsauftrag „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“ ist in Abstim- mung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit, BMU, im Rahmen eines beschleunigten Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben worden. Das Vergabeverfahren läuft noch. Es ist beab- sichtigt, den Auftrag bis Ende März 2010 zu vergeben. Aus vergaberechtlichen Gründen dürfen die Namen der Bewerber nicht veröffentlicht werden. 2322 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 26. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- Zu Frage 87: Nach der Entscheidung des BVerfG vom 9. Februar 2010 muss die Ermittlung der Regelleistung anhand der gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/839, Fragen 86 und 87): Nach welchen Kriterien sind die in der – als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 erlassenen – Härtefallliste aufgezählten Fallkonstellatio- nen ausgewählt worden, und auf welcher Grundlage basiert die Schätzung der Bundesregierung, wonach auf den Mehrbe- darf nach § 21 Abs. 6 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch angeblich 70 000 Personen Anspruch haben und sich ein ebensolcher auf rund 100 Euro pro Monat beziffert? Inwiefern gedenkt die Bundesregierung einzelne in der Härtefallliste aufgeführte Leistungen wie etwa rezeptfreie Arzneimittel nun wieder zu kürzen, wie es Medienberichten zufolge den Anschein hat, und inwiefern wäre eine solche Leistungskürzung mit der bei der Verkündung eines An- schlussurteils des Bundessozialgerichts (BSG vom 18. Fe- bruar 2010 – B 4 AS 29/09 R) vertretenen Position vereinbar, wonach die Härtefallliste keinesfalls als eine abschließende Liste zu verstehen sei? Zu Frage 86: Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Ar- beit zu laufenden, nicht nur einmaligen Bedarfen zählt Anwendungsfälle für die durch die Anordnung des Bun- desverfassungsgerichts, BVerfG, vom 9. Februar 2010 geschaffene Härtefallregelung im Recht der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende nach dem SGB II auf. Dabei handelt es sich um denkbare Härtefälle, die aus der Lite- ratur und der Rechtsprechung der Sozial- und Verwal- tungsgerichte ausgewählt wurden. Nach den Ausführun- gen des BVerfG ist der zusätzliche Anspruch unter den Aspekten des nicht erfassten atypischen Bedarfs sowie eines ausnahmsweise höheren, überdurchschnittlichen Bedarfs angesichts seiner engen und strikten Tatbe- standsvoraussetzungen auf wenige Fälle begrenzt. Die Höhe der durch die Härtefallregelung im SGB II verursachten Mehrkosten lässt sich im Vorfeld nicht ge- nau bestimmen. Die Leistungen wurden im SGB II bis- her nicht gewährt. Es liegen keine Erfahrungswerte vor. Es wird davon ausgegangen, dass nicht mehr als un- gefähr 1 Prozent der rund sieben Millionen leistungsbe- rechtigten Personen nach dem SGB II einen Härtefall geltend machen können. Der zu erwartende durchschnittliche Mehrbedarf wird mit rund 100 Euro pro Monat eingeschätzt. Grundlage für die Schätzung sind die Ausführungen im Urteil des BVerfG. Daraus geht hervor, dass der zusätzliche An- spruch angesichts seiner engen und strikten Tatbestands- voraussetzungen nur in seltenen Fällen entstehen kann. Die Leistungshöhe ist durch die Härtefallliste näher kon- kretisiert. Aus dem Katalog geht hervor, dass die Leis- tungen überwiegend Werte weit unter 100 Euro pro Mo- nat annehmen. Insgesamt werden die Kosten auf rund 100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt, was eher eine Obergrenze darstellen dürfte. vom Gesetzgeber gewählten Statistikmethode unter Aus- wertung der aktuellen Daten der Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe insgesamt neu gestaltet werden. Leis- tungen für rezeptfreie Arzneimittel zu kürzen, ist dabei nicht geplant. Da es sich bei den bisher genannten Härte- fällen nur um etwaige Anwendungsfälle der Härtefall- regelung des SGB II in der Praxis handelt, ist die Auf- zählung denknotwendig nicht abschließend. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Fragen 88 und 89): Wie hat sich die Zahl der befristet Beschäftigten in der Ar- beitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten zwei Jahren bis heute entwickelt, und wie schätzt die Bundesregierung das Problem der befristeten Beschäftigung – bitte in Halbjahres- schritten sowohl die absolute Zahl der befristet Beschäftigten wie auch den Anteil an der Gesamtbeschäftigung aufführen – ein? Wie hat sich die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbei- ter in der Arbeitsverwaltung bzw. -vermittlung in den letzten zwei Jahren bis heute entwickelt, und hat eine der dort tätigen Leiharbeitsfirmen einen Tarifvertrag mit der Tarifgemein- schaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Perso- nalserviceagenturen, CGZP, abgeschlossen? Zu Frage 88: Für die Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der be- fristet Beschäftigten in den letzten zwei Jahren von 20 763 auf 23 000 gestiegen. Das entspricht einem fast konstanten Anteil an allen Beschäftigten von 21,0 Pro- zent (2008) bzw. 20,9 Prozent (2010). In der Arbeitsver- mittlung ist die Zahl der befristet Beschäftigten im glei- chen Zeitraum von 5 500 auf 3 700 gesunken. Das entspricht einer Reduktion des Anteils der Befristungen an allen Beschäftigten in der Arbeitsvermittlung von 41,4 Prozent auf 24,5 Prozent. Zu Frage 89: Die Anzahl der Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter hat sich in den ARGEn – nur dort kommt ausschließlich auf der kommunalen Seite Zeitarbeit vor – in den letzten bei- den Jahren von 172 auf 246 erhöht. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit konnte nur eine Stichprobe bezüglich der Frage erhoben werden, ob eine der Zeit- arbeitsfirmen, mit denen die ARGEn zusammenarbeiten, einen Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagen- turen, CGZP, abgeschlossen habe. Dies wurde von den befragten ARGEn verneint. Darüber hinausgehende Er- kenntnisse liegen nicht vor. 26. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 3. März 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Katherina Reiche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Nach unserer Geschäftsordnung ist es vorgesehen,

    dass die Befragung der Bundesregierung bei Bedarf ver-
    längert werden kann. Bisher hatten wir allerdings noch
    nicht den Fall, dass wir gleich zwei gut vorbereitete Be-
    richte der Bundesregierung gehört haben. Ich bitte die
    zwei Nachfragenden, die ich deshalb jetzt noch zulasse,
    um kurze und damit auch kurz zu beantwortende Fragen,
    sodass wir dann in die Fragestunde übergehen können.

    Kollege Fell, Sie können eine Nachfrage stellen; nach
    der Beantwortung hat der Kollege Michael Roth das
    Wort.



Rede von Petra Pau
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Frau Kollegin Reiche, vielen Dank für die Informatio-

nen, die uns bekannt sind. Da Sie auf meine Frage, wel-
che wissenschaftliche Basis diese Beschlüsse haben,
nicht eingegangen sind, nehme ich nun zur Kenntnis,
dass es offensichtlich keine wissenschaftliche Basis gibt.
Ich möchte Ihnen dennoch Gelegenheit geben, eine
zweite Frage zu beantworten.

Sie wissen, dass ein Großteil der deutschen Solarpro-
duzenten bereits im Jahr 2009 rote Zahlen geschrieben
hat. Ich würde gern wissen, welche Erwartung die Bun-
desregierung für die Ertragssituation der deutschen
Solarindustrie in den Jahren 2010 und 2011 – nach der
drastischen Vergütungssenkung – hat.

Ka
  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Josef Fell


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



    Kollege Fell, der Preisverfall im vergangenen Jahr hat
    stattgefunden, obwohl es eine sehr auskömmliche Vergü-
    tung gab. Das EEG ist ausdrücklich nicht darauf ange-
    legt, den Produzenten als solches zu fördern, sondern die
    gesamte Wertschöpfungskette, die Installation von Leis-
    tung. Wir können mit dem EEG nicht regeln, wo Ge-
    winne anfallen, wo die meisten Gewinne realisiert wer-
    den. In der Tat ist es so, dass es bei den Installateuren die
    größte Gewinnschöpfungsspanne gab.

    Bei der neuen EEG-Förderung achten wir darauf, dass
    der Eigenverbrauch gestärkt wird, dass also diejenigen,
    die eine Solaranlage auf dem Dach installieren und die
    gewonnene Leistung für sich selbst verbrauchen, in Zu-
    kunft nicht mehr durchschnittlich 3 Cent, sondern 8 Cent
    Förderung pro Kilowattstunde erhalten, und das nicht
    nur bis zu einem Volumen von 30 Kilowatt, sondern bis
    zu einem Volumen von 800 Kilowatt Leistung. Deshalb
    gehen wir davon aus, dass wir den Anreiz auch für pri-
    vate Personen stärken, in die Solarförderung zu investie-
    ren. Damit geben wir unseren Unternehmen eine
    Chance, sich weiter am Markt zu etablieren; das haben
    sie bisher schon getan. Wir gehen davon aus, dass die
    moderaten Korrekturen dazu führen, dass sich die Unter-
    nehmen in Deutschland weiter gut entwickeln können.






    (A) (C)



    (B) (D)