Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2239
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        (B) )
        Senger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 26.02.2010
        an Stabilität. Terroristen werden es dann schwerer ha-
        auch wenn diese Entwicklungsoffensive für die Bundes-
        republik eine Verdoppelung der jährlichen Mittel für den
        zivilen Aufbau zur Folge hat. Denn erst wenn es den
        Menschen in Afghanistan bessergeht, gewinnt das Land
        Schuster, Marina FDP 26.02.2010
        Dr. Schwanholz, Martin SPD 26.02.2010
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Aigner, Ilse CDU/CSU 26.02.2010
        Barnett, Doris SPD 26.02.2010
        Beckmeyer, Uwe SPD 26.02.2010
        Brase, Willi SPD 26.02.2010
        Brüderle, Rainer FDP 26.02.2010
        Bülow, Marco SPD 26.02.2010
        Deligöz, Ekin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.02.2010
        Deutschmann, Reiner FDP 26.02.2010
        Ehrmann, Siegmund SPD 26.02.2010
        Dr. Gauweiler, Peter CDU/CSU 26.02.2010
        Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.02.2010
        Groschek, Michael SPD 26.02.2010
        Dr. Gysi, Gregor DIE LINKE 26.02.2010
        Kampeter, Steffen CDU/CSU 26.02.2010
        Leutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 26.02.2010
        Mücke, Jan FDP 26.02.2010
        Pau, Petra DIE LINKE 26.02.2010
        Pflug, Johannes SPD 26.02.2010
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 26.02.2010
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 26.02.2010
        Scharfenberg, Elisabeth BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.02.2010
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        nlage 2
        Erklärung nach § 31 GO
        zur namentlichen Abstimmung zu dem Antrag:
        Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
        scher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna-
        tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Af-
        ghanistan (International Security Assistance
        Force, ISAF) unter Führung der NATO auf
        Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und
        folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890
        (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
        nen (Tagesordnungspunkt 18)
        Ralph Brinkhaus (CDU/CSU): Am 3. Dezember
        009 habe ich der weiteren Beteiligung der Bundeswehr
        n der International Security Assistance Force, ISAF, in
        fghanistan nur zugestimmt, weil ein Rückzug ein Va-
        uum hinterlassen hätte, das nicht zu verantworten gewe-
        en wäre. Das trifft auch heute noch zu. In einer persön-
        ichen Erklärung habe ich damals aber auch gefordert,
        ass die Afghanistan-Strategie evaluiert, auf ihre Wirk-
        amkeit überprüft und angepasst wird sowie klar defi-
        ierte und messbare Fortschrittskriterien und Ziele entwi-
        kelt werden, anhand derer eine stufenweise Übergabe
        er Verantwortung an die Menschen in Afghanistan erfol-
        en kann. Eine signifikante Stärkung der zivilen Kompo-
        ente unseres Engagements hielt ich darüber hinaus für
        nverzichtbar, um das Land zu stabilisieren.
        Auf der Strategiekonferenz in London wurde zwi-
        chenzeitlich der Einstieg in eine schrittweise Übergabe
        er Verantwortung ab 2010 vereinbart. Ich finde es rich-
        ig, dass zu diesem Zweck vor allem die Ausbildung der
        fghanischen Sicherheitskräfte verstärkt werden soll,
        bwohl dies die Entsendung zusätzlicher Soldaten der
        undeswehr erforderlich macht. Denn so wird es uns
        offentlich möglich sein, unsere militärische Präsenz
        ittel- bis langfristig zu verringern. Ich halte es auch für
        ichtig, dass Regierungsfähigkeit und Entwicklung nun-
        ehr einen zentralen Bestandteil der Strategie bilden,
        rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        26.02.2010
        r. Volk, Daniel FDP 26.02.2010
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        2240 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        (A) )
        (B) )
        ben, dort einen Rückzugsraum zu finden. Und ich be-
        grüße, dass nunmehr messbare Ziele vereinbart worden
        sind, die den Erfolg der Strategie und den Status unseres
        Engagements in Afghanistan transparent und nachvoll-
        ziehbar machen. Im Verlauf des weiteren Engagements
        wird es von besonderer Bedeutung sein, den Schutz der
        Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die jüngsten Ereig-
        nisse im Süden Afghanistans, wo wieder zahlreiche Zi-
        vilisten bei einem Luftangriff der ISAF getötet wurden,
        zeigen, dass dies noch nicht in ausreichendem Maße
        erfolgt. Ich erwarte, dass in diesem Punkt zeitnah Ver-
        besserungen eintreten; denn ohne das Vertrauen der Be-
        völkerung in die ISAF wird der Einsatz keine Erfolge
        zeigen.
        Vor dem Hintergrund der überarbeiteten Strategie
        stimme ich der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter
        deutscher Streitkräfte an der ISAF heute zu. Ich stehe
        dem deutschen Engagement in Afghanistan jedoch auch
        weiterhin sehr kritisch gegenüber. Sollten sich trotz ge-
        änderter Strategie keine Entschärfung der militärischen
        Auseinandersetzungen, keine Fortschritte bei der politi-
        schen Entwicklung und keine Verbesserungen der Si-
        cherheitslage einstellen, muss meines Erachtens das ge-
        samte Mandat grundsätzlich hinterfragt werden.
        Wolfgang Börnsen (Bönstrup) (CDU/CSU): Ich
        stimme dem Antrag nicht zu. Ich halte ihn verfassungs-
        rechtlich für fragwürdig, ethisch und moralisch für nicht
        gerechtfertigt und politisch für falsch. Meines Erachtens
        berücksichtigt darüber hinaus der Einsatz Tausender
        deutscher Soldaten am Hindukusch auch nicht hinrei-
        chend die besondere historische Verantwortung Deutsch-
        lands in der Welt. Diese Auffassung vertrete ich seit
        knapp neun Jahren, seitdem die rot-grüne Bundesregie-
        rung unter Kanzler Gerhard Schröder den Bundestag um
        Zustimmung zum Auslandseinsatz der Bundeswehr auf-
        forderte.
        Meine ablehnende Haltung gegenüber dem Bundes-
        wehreinsatz sehe ich durch die aktuelle Entwicklung der
        letzten Jahre und Monate in Afghanistan bestätigt. Die
        Sicherheitslage für unsere Soldaten und Zivilkräfte hat
        sich weiter dramatisch verschlechtert. Mehr als 30 Bun-
        deswehrangehörige bezahlten bereits ihren Einsatz mit
        ihrem Leben; viele weitere wurden – teilweise schwer –
        verletzt. Dieses traurige Schicksal teilen sie mit eben-
        falls Betroffenen in den Armeen der verbündeten Staa-
        ten. Demgegenüber fällt die Bilanz unserer militärischen
        Mission mit über 5 Milliarden Euro Ausgaben problema-
        tisch aus. Der jahrelange, mittlerweile über die Dauer
        des Zweiten Weltkrieges hinausgehende Militäreinsatz
        führte nicht zur gewünschten Stabilität des geschunde-
        nen Landes. Fast täglich erreichen uns Nachrichten von
        neuen Anschlägen oder Anschlagsversuchen gegen die
        internationale Schutztruppe. Die radikalen Taliban befin-
        den sich wieder im Vormarsch, sie gewinnen neuen Ein-
        fluss in Pakistan und erkämpfen sich alte Gebiete.
        Gleichzeitig schwinden die nötige Akzeptanz und der er-
        forderliche Rückhalt der Regierung Karzai in der afghani-
        schen Bevölkerung. Den vielfachen öffentlichen Ankün-
        digungen und Beteuerungen zum Trotz ist die Regierung
        nach wie vor nicht in der Lage, sich den drängenden
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        ufgaben im Land, wie etwa der Korruptionsbekämp-
        ung, entschieden zu stellen. Die Macht der sogenannten
        rogenbarone hat sich in den vergangenen Jahren hinge-
        en weiter stabilisiert. Die jährlichen Einnahmen der Ta-
        iban belaufen sich nach UN-Angaben auf über 150 Mil-
        ionen Dollar, vor zehn Jahren lagen sie noch zwischen
        5 bis 100 Millionen Dollar. Allein in den NATO-Län-
        ern sterben pro Jahr 10 000 Menschen an afghanischen
        rogen; in Russland sind es 30 000.
        Meiner Überzeugung nach trägt die deutsche Militär-
        räsenz am Hindukusch auch nicht zu einer Verbesse-
        ung der Sicherheitslage in Deutschland bei. Vielmehr
        st das Gegenteil der Fall. Deutschland ist nicht trotz,
        ondern gerade wegen seines militärischen Engagements
        n Afghanistan Zielscheibe terroristischer Aktivitäten.
        udem sollte in der Debatte nicht übersehen werden,
        ass eine ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen
        em Einsatz in Afghanistan ablehnend gegenübersteht.
        Auch der Beschluss der internationalen Staatengemein-
        chaft vom 28. Januar 2010, mit „Übergabe in Verantwor-
        ung“ einen Neunansatz für Afghanistan herbeizuführen,
        ndert an meiner Ablehnung des Mandats nichts. Nach
        ie vor mangelt es an erkennbaren politischen Perspekti-
        en für das Land am Hindukusch und damit an einer über-
        eugenden Rechtfertigung für den lebensgefährlichen
        insatz der Soldaten.
        Sofern der Antrag einen schrittweisen Abzug der in-
        ernationalen Militärpräsenz in Aussicht stellt, begrüße
        ch diesen Ansatz. Er ist ein notwendiger Schritt in Rich-
        ung einer von mir seit Beginn des Einsatzes geforderten
        usstiegsstrategie. Insbesondere angesichts der vorüber-
        ehenden Erhöhung des Kontingents um bis zu 850 wei-
        ere Soldaten kann ich dem Antrag allerdings auch unter
        erücksichtigung dieser neuen Strategie und angekün-
        igten Schwerpunktverschiebung des deutschen Engage-
        ents in Afghanistan nicht zustimmen.
        Ich kann es mit meinem christlichen Menschenbild,
        einem Glauben und der Geschichtsverantwortung mei-
        es Landes nicht vereinbaren, ein Mandat zu beschlie-
        en, das über Leben und Tod entscheidet. Aus diesen
        ründen lehne ich den Antrag ab.
        Josip Juratovic (SPD): Es fällt niemandem im
        eutschen Bundestag leicht, zwischen internationaler
        erantwortung und der Sicherheit unserer Bürger in Uni-
        orm zu wählen. Ich habe bisher immer für die Verlänge-
        ung des ISAF-Mandats gestimmt, weil ich mir unserer
        nternationalen Verantwortung bewusst bin und weiß,
        ass ein sofortiger Rückzug zu einer humanitären Ka-
        astrophe vor Ort für alle Seiten führen würde.
        Bei der heutigen Abstimmung geht es aber nicht vor-
        ergründig um eine Mandatsverlängerung, denn diese
        urde bereits im Dezember 2009 beschlossen, sondern
        s geht um eine Truppenaufstockung, also um zusätzli-
        he Menschen, die der Gefahr ausgesetzt werden, das
        eben zu verlieren.
        Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Kontingent-
        rhöhung, schon gar nicht, wenn es eine Chance auf Er-
        olg gibt. Erfolg bedeutet für mich aber eine Strategie,
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2241
        (A) )
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        nach der wir am Ende geordnete Verhältnisse hinterlas-
        sen und keine unnötigen und sinnlosen Verluste hinneh-
        men müssen.
        Ich muss jedoch feststellen, dass die Soldaten keinen
        Rückhalt von der schwarz-gelben Regierung erfahren.
        Sie erhalten keinen klaren Auftrag, und sie haben einen
        völlig unklaren rechtlichen Rückhalt. Sie bekommen als
        Botschaft mit, dass sie noch bis 2015 irgendwie durch-
        halten müssen und dann das Land den blumigen Verspre-
        chen Karzais überlassen. Ich werde das Gefühl nicht los,
        dass die Bundesregierung hier wie bei anderen Themen
        auch versucht, sich irgendwie durchzumogeln. Hinzu
        kommen Showeffekte sowohl des Verteidigungsminis-
        ters als auch des Außenministers, beispielsweise bei der
        Kunduz-Affäre. Die schwarz-gelbe Bundesregierung
        handelt verantwortungslos, indem sie die Sicherheit un-
        serer Bürger in Uniform gefährdet. Das kann ich nicht
        unterstützen.
        Deswegen lehne ich den Antrag der Bundesregierung
        zur Fortsetzung des ISAF-Mandats ab.
        Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem heutigen Antrag
        und insbesondere der Erhöhung der militärischen Kräfte
        kann ich aus den folgenden Gründen nicht zustimmen:
        Erstens. Der Afghanistan-Krieg ist nicht zu gewinnen.
        Alle bisherigen ausländischen Militärinterventionen sind
        am Hindukusch gescheitert, angefangen bei Alexander
        dem Großen, über das Britische Empire bis zur Sowjet-
        union. Auch für den Westen verschlechtert sich die Lage
        von Jahr zu Jahr, und eine Truppenaufstockung 2010 bei
        gleichzeitig angekündigtem Rückzugsbeginn ab 2011 er-
        gibt wenig Sinn.
        Zweitens. Der Afghanistan-Krieg hat seine Legitima-
        tion verloren. Die war nach den Terroranschlägen vom
        11. September 2001 auf New York sicherlich gegeben,
        aber seit 2002 operiert al-Qaida kaum noch von Afgha-
        nistan aus. Um zu verhindern, dass Afghanistan wieder
        Ausgangsbasis von Terroristen wird, ist ein Krieg dieses
        Umfangs nicht erforderlich; abgesehen davon, dass der
        Westen konsequenterweise dann auch gegen andere
        Ausgangsbasen vorgehen müsste. Das weitere Ziel, in
        Afghanistan einen demokratischen Rechtsstaat aufzu-
        bauen, wurde mittlerweile aufgegeben und war ohnehin
        bereits durch die Zustände in Afghanistan – Wahlfäl-
        schungen usw. – ad absurdum geführt. So bedauerlich es
        sein mag, aber wir werden uns als rückschrittlich er-
        scheinende, jahrhundertealte Traditionen eines völlig an-
        deren Kulturkreises nicht durch Bomben verändern.
        Drittens. Der Afghanistan-Krieg zerstört die Glaub-
        würdigkeit der Werte des Westens. Seit 2001 wurden in
        Afghanistan die vielfache Anzahl unschuldiger Zivilis-
        ten getötet wie bei den New Yorker Terroranschlägen.
        Die Verhältnismäßigkeit ist völlig verloren gegangen. Ir-
        gendwelche Angaben zur Anzahl der getöteten Zivilisten
        werden von der Bundesregierung nicht gegeben. Auch
        über 100 Menschen – seien es auch Taliban gewesen –
        ohne direkte Feindberührung zu „vernichten“, ist meines
        Erachtens nicht vom Mandat gedeckt gewesen. Wer Wo-
        che für Woche vor den Augen der gesamten Weltöffent-
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        ichkeit die Tötung von Zivilisten als Kollateralschaden
        illigend in Kauf nimmt, züchtet als Reaktion ständig
        eue Terroristen. Den in Afghanistan kämpfenden Sol-
        aten können hier keine Vorwürfe gemacht werden, viel-
        ehr verdient ihr Einsatz Anerkennung. Sehr wohl hat
        ber der Deutsche Bundestag diese Gesichtspunkte bei
        er heutigen Entscheidung zu berücksichtigen.
        Dr. h. c. Jürgen Koppelin (FDP): Der Fortsetzung
        es Einsatzes der Bundeswehr in Afghanistan werde ich
        icht zustimmen.
        Die Bemühungen der neuen Bundesregierung, end-
        ich Perspektiven für einen Abzug der Bundeswehr zu
        chaffen, erkenne ich durchaus an. Ich kann hier positive
        nsätze erkennen, und ich begrüße die Fortschritte, die
        n Afghanistan insbesondere beim Aufbau der Zivilge-
        ellschaft gemacht werden.
        Nach wie vor bleibt aber meine Kritik bestehen, dass
        en Angehörigen der Bundeswehr die notwendige politi-
        che wie auch materielle Unterstützung versagt wird.
        eit Jahren wird die Bundeswehr mit diesem Einsatz
        berfordert. Die Soldaten wurden zu keinem Zeitpunkt
        ür einen solchen Einsatz ausgebildet und ausgerüstet.
        ir haben in Afghanistan Aufgaben übernommen, die
        ir nicht erfüllen können. Die dringend notwendige Be-
        reuung der aus Afghanistan zurückkehrenden Soldaten
        nd insbesondere auch ihrer Familien muss verbessert
        erden. Dies sind wir den Soldaten schuldig.
        Zwar räume ich ein, dass ein sofortiger Abzug der
        undeswehr aus Afghanistan nicht möglich ist. Einer
        erlängerung werde ich aus den genannten Gründen
        ennoch nicht zustimmen.
        Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        ehr als acht Jahre nach dem Sturz der Taliban wird die
        age in Afghanistan immer dramatischer. Die Taliban
        ind in vielen Regionen auf dem Vormarsch, die Regie-
        ung Karzai gilt Vielen als korrupt und hat durch die
        assiven Wahlmanipulationen weiter an Vertrauen ein-
        ebüßt. Militäreinsätze der westlichen Truppen haben
        en Rückhalt für ISAF in Teilen der afghanischen Be-
        ölkerung erschüttert. In keinem Jahr dieses Krieges
        urden bisher so viele Menschen getötet oder verletzt
        ie 2009. Gleichzeitig sind Erfolge im Bereich des bis-
        erigen zivilen Aufbaus unverkennbar.
        Der von der US-Administration Obama vorgenom-
        ene Kurswechsel in der Afghanistan-Strategie der
        SA war vor diesem Hintergrund ein wichtiger Schritt.
        m 28. Januar 2010 fand unter Federführung der afgha-
        ischen Regierung eine eintägige internationale Konfe-
        enz in London statt, die im Wesentlichen den von der
        S-Administration eingeleiteten Strategiewechsel sowie
        ine neue Prioritätensetzung der afghanischen Regierung
        achvollzogen hat. Die Bundesregierung legt dem Bun-
        estag nun ein an die neue Afghanistan-Strategie ange-
        asstes Mandat vor. Aufgabe des Bundeswehreinsatzes
        leibt weiterhin, die Regierung Afghanistans bei der
        ufrechterhaltung der Sicherheit und insbesondere bei
        ufbau und Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte
        u unterstützen.
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        Im abzustimmenden Mandat sind einige von Bünd-
        nis 90/Die Grünen seit Jahren geforderte Punkte enthal-
        ten, darunter die erhebliche Aufstockung der Mittel im
        Bereich des zivilen Aufbaus – von vorher 220 Millionen
        Euro auf nunmehr 430 Millionen Euro pro Jahr – sowie
        die Erhöhung der Polizeikräfte im Bereich der Polizei-
        ausbildung in Afghanistan. Auch die angekündigte ver-
        änderte Schwerpunktsetzung hin zu verstärkten Ausbil-
        dungsanstrengungen im Sicherheitsbereich durch die
        Bundeswehr sowie die Einführung eines Reintegrations-
        programms sind zu begrüßen.
        Allerdings sehe ich viele unklare Punkte und Wider-
        sprüche in dem Mandat, die mich an dem tatsächlichen
        Charakter des künftigen Bundeswehreinsatzes zweifeln
        lassen:
        Im Mittelpunkt des neuen Mandats steht die Erhö-
        hung der deutschen Truppenstärke um fast 20 Prozent.
        Die Kontingentaufstockung begründet die Bundesregie-
        rung unter anderem mit dem Ziel, statt bisher 280 circa
        1 400 Soldatinnen und Soldaten für die Ausbildung der
        afghanischen Armee einzusetzen. Allerdings begrün-
        dete die Bundesregierung bereits 2008 die Erhöhung der
        Mandatsobergrenze mit der Ausbildungsunterstützung
        für die afghanische Armee, was im Rückblick zu keiner
        entsprechenden Verstärkung in diesem Bereich geführt
        hat. Es ist zu befürchten, dass so auch in diesem Fall ver-
        fahren wird. Gerade auch vor dem Hintergrund der un-
        beantworteten Frage, warum die verstärkte Ausbildung
        der afghanischen Armee nicht durch ein größeres Um-
        schichten innerhalb des bestehenden Mandats realisiert
        wird – beispielsweise durch einen Verzicht auf die über-
        flüssigen und kostspieligen RECCE-Tornados –, lehne
        ich eine Aufstockung der Truppen ab.
        Die zusätzliche Aufstockung definiert die Bundesre-
        gierung als Teil einer Schwerpunktverlagerung weg von
        einem „offensiven“ hin zu einem „defensiven“ Vorgehen
        innerhalb des Engagements der Bundeswehr in Afghanis-
        tan. Die vorliegende Formulierung, „alle erforderlichen
        Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer
        Gewalt zu ergreifen“, lässt mir zu viel Interpretations-
        spielraum, zumal mit dem Einsatz von 5 000 zusätzlichen
        US-Soldaten im Norden die Strategie des Counter Insur-
        gery einschließlich gezielter Tötung dominieren wird.
        Eine Intensivierung der offensiven Aufstandsbekämp-
        fung ist zu befürchten, und die Aussagen der Bundesre-
        gierung, die Bundeswehr verfolge in Zukunft einen de-
        fensiveren Ansatz, sind massiv zu bezweifeln.
        Spätestens seit der Bombardierung der Tanklastzüge
        vom 4. September 2009 nahe Kunduz ist klar, dass das
        ISAF-Mandat in der Realität nicht mehr eindeutig defen-
        siv umgesetzt wird. Eine gezielte Tötung von Menschen,
        selbst wenn es sich dabei um Taliban handeln sollte,
        sieht das ISAF-Mandat jedoch nicht vor. Die Verschleie-
        rungstaktiken der Regierung um die Bombardierung der
        Tanklastzüge sowie das Ausbleiben einer Zusicherung
        vonseiten der Regierung, dass derartige Einsätze in Zu-
        kunft definitiv ausgeschlossen werden können, stärken
        weder mein Vertrauen in die Regierung noch ermögli-
        chen diese Einwände mir eine Zustimmung zum Antrag
        der Regierung.
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        Angesichts der zu befürchtenden eskalierend vorange-
        riebenen Offensivstrategie ist zudem fraglich, wie das
        orhaben der Regierung, „Aufständischen die Rückkehr
        n die afghanische Gesellschaft zu ermöglichen“, gelin-
        en soll. Nötig sind vielmehr ernsthafte Verhandlungen
        m Sinne der „Regionalstrategie“ der USA mit allen um-
        iegenden Ländern und explizit auch mit den Aufständi-
        chen. Letzteres geht nicht eindeutig aus dem Antrag der
        egierung hervor. Die Formulierung, „Aufständischen
        ie Rückkehr in die afghanische Gesellschaft zu ermögli-
        hen“ innerhalb eines „Reintegrationsfonds“, lässt die
        rage offen, ob Gespräche und Verhandlungen mit Auf-
        tändischen vorgesehen sind.
        Die offensiven Kampfhandlungen müssen eingestellt
        erden, damit Gespräche mit dem Ziel einer politischen
        ösung geführt werden können. Derartige Gespräche
        üssen auf neutralem Boden stattfinden. Den Afghanen
        st dabei die Entscheidung zu überlassen, mit wem sie
        prechen wollen und mit wem nicht.
        Die afghanische Bevölkerung darf nicht durch einen
        bereilten Abzug im Stich gelassen werden. Die Fort-
        chritte in Afghanistan nach mehr als acht Jahren sind
        icht zu leugnen. Um Afghanistan zu mehr Eigenstän-
        igkeit und friedlichen Aufbauperspektiven zu verhelfen,
        üssen der Polizeiapparat verstärkt und die Mittel zu-
        unsten des zivilen Aufbaus verschoben werden. Die
        euen Vorschläge der Bundesregierung schaffen jedoch
        eine Transparenz über das weitere Vorgehen der Bun-
        eswehr. Eine Intensivierung der offensiven Aufstands-
        ekämpfung ist zu befürchten, und die Aussagen der
        undesregierung, die Bundeswehr verfolge in Zukunft
        inen defensiveren Ansatz, sind massiv zu bezweifeln.
        us diesen Gründen kann ich der Verlängerung des Man-
        ats in der vorliegenden Form nicht zustimmen und
        ehne es ab.
        Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP): Die Entschei-
        ung über die weitere Beteiligung der Bundeswehr an
        er Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe,
        SAF, in Afghanistan fällt mir sehr schwer. Ich ent-
        cheide mit meiner Stimmabgabe schließlich auch über
        as Menschenleben von Deutschen, aber auch über das
        eben von Afghanen.
        Dem Einsatz in Afghanistan stehe ich grundsätzlich
        ehr zurückhaltend und skeptisch gegenüber. Ich be-
        rüße allerdings ausdrücklich die nun vorgelegte neue
        trategie, um den Einsatz auf ein zeitnahes und absehba-
        es Ende hinzuführen.
        Deswegen bin ich nach Abwägung aller vorliegenden
        rkenntnisse und im Interesse einer geordneten Beendi-
        ung des Einsatzes bereit, das Engagement der Bundes-
        ehr im Rahmen dieses Mandates befristet mitzutragen.
        Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
        er Einsatz in Afghanistan, über den wir mit dem neuen
        andat befinden, ist in der Grundsache nach wie vor
        ichtig und wichtig. Trotz der eklatanten Mängel in der
        fghanistan-Politik der Bundesregierung gilt nach wie
        or, dass eine sofortige Beendigung des ISAF-Einsatzes
        as Land in einen blutigen Bürgerkrieg stürzen und die
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2243
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        unabweisbare Aufbauleistung der vergangenen acht
        Jahre zunichte machen würde.
        Dem vorliegenden Mandat stimme ich aus Gewis-
        sensgründen daher zu. Die Verantwortung für die Sicher-
        heit Afghanistans, die Deutschland übernommen hat,
        wiegt schwerer als die Bedenken. Bündnis 90/Die Grü-
        nen begleitet den Einsatz seit seinem Beginn kritisch,
        aber verantwortungsbewusst. Aus dieser Position heraus
        sehen wir die Entwicklung der Sicherheitslage im Land
        und die Politik der Bundesregierung mit Sorge.
        Das betrifft einmal die geplante Truppenaufstockung,
        die für einen erfolgreichen Einsatz in Afghanistan kei-
        nesfalls nötig ist. Die Bundesregierung ist bislang eine
        schlüssige Begründung dafür schuldig geblieben. Bereits
        bei der letzten Aufstockung wurde mit den gleichen Ar-
        gumenten gearbeitet: Man brauche einen Spielraum für
        Zeiten des Kontingentwechsels, für die Absicherung der
        Wahlen und für die erhöhten Anforderungen an die Aus-
        bildung afghanischer Soldaten. Die gleichen Effekte
        ließen sich jedoch auch mit einer Umschichtung der
        Truppen und dem Verzicht auf den ineffizienten und kos-
        tenträchtigen Einsatz der RECCE-Tornados erreichen.
        Zudem geschieht die Aufstockung in einer intransparen-
        ten Weise. Zu den 500 offiziell benannten zusätzlichen
        Soldaten kommen 350 in einer Reserve, über die nur im
        Verteidigungsausschuss beraten werden soll, und ver-
        mutlich weitere 300, wenn der Einsatz der AWACS-Auf-
        klärer tatsächlich beginnt.
        Dies lässt nur den Schluss zu, dass Alternativen zur
        Aufstockung offensichtlich nicht ernsthaft geprüft wur-
        den und die Informationspolitik hinsichtlich ihres tat-
        sächlichen Umfangs weiter in der Tradition der Intrans-
        parenz und Vertuschung steht.
        Auch weitere strategische Elemente des Mandats sind
        unausgereift. Die Bundesregierung ist eine Erklärung
        über die genaue Ausgestaltung der sogenannten Part-
        nering-Missionen in der Ausbildung von Sicherheits-
        kräften ebenso schuldig geblieben wie über die Auflö-
        sung der Quick Reaction Forces, QRF. Es ist nicht klar,
        warum die QRF, die bislang stets als Bestandteil einer
        defensiven Strategie dargestellt wurden, genau zu dem
        Zeitpunkt aufgelöst werden, da ein defensives Vorgehen
        und der Schutz der Zivilbevölkerung zu den obersten
        Maximen der ganzen ISAF-Mission ernannt werden.
        Die wirklich entscheidenden Elemente für eine Er-
        folgsperspektive in Afghanistan fehlen auch dem neuen
        Mandat. Weder werden eine unabhängige Evaluation des
        bisherigen Einsatzes, noch klare Prüfsteine für eine Ab-
        zugsstrategie vorgelegt. Zwar lässt die Regierung immer
        wieder mögliche Abzugsdaten verlautbaren, sie benennt
        aber nie klare Ziele und Zwischenschritte, die einen ver-
        antwortlichen Abzugsplan ermöglichen würden.
        Bei der zentralen Aufgabe der Polizeiausbildung ver-
        sagt die Bundesregierung weiterhin. Zwar kündigt sie
        an, die Zahl der Ausbilder auf 200 zu erhöhen. Selbst
        wenn ihr dies gelingen sollte, sind diese aber absolut un-
        zureichend. Um in absehbarer Zeit eine selbstständige
        afghanische Polizei zu etablieren, wären insgesamt etwa
        2 000 Ausbilder vonnöten, davon 500 aus Deutschland.
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        Meine Fraktion und ich werden auf der Grundlage
        ieser Erwägungen die Entwicklung der Lage in Afgha-
        istan genau beobachten, der Bundesregierung ihre Ver-
        äumnisse vorhalten und konstruktiv eigene Ansätze ent-
        ickeln.
        Aydan Özoğuz (SPD): Die Entscheidung, einer
        ortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
        treitkräfte in Afghanistan zuzustimmen, fällt mir äu-
        erst schwer. Ich habe große Zweifel am Erfolg der mili-
        ärischen Kampfhandlungen in Afghanistan und be-
        ürchte, dass wir von einem großen Teil der Bevölkerung
        icht als Freunde oder gar Befreier gesehen werden, so
        ie wir das in Deutschland gerne hätten. Ganz im Ge-
        enteil setzen wir mit dem, was bisher geschah, auch ein
        eutliches Zeichen dafür, dass wir eine Regierung unter-
        tützen, die nicht unsere Werte transportiert. Ebenso
        abe ich erhebliche Zweifel an dem propagierten „Stra-
        egiewechsel“ – zumindest was unsere Partner betrifft.
        ch befürchte, dass sie weiterhin in ähnlicher Weise mili-
        ärisch aktiv sein werden und dass neben vielen Soldaten
        uch weiterhin unschuldige Zivilisten bei diesen Einsät-
        en ums Leben kommen werden. Auch dafür tragen wir
        bgeordnete des Deutschen Bundestages die Verantwor-
        ung.
        Mir ist jedoch bewusst, dass wir diesen begonnenen
        insatz nicht Hals über Kopf beenden können. Ein plötz-
        icher Abzug aller Streitkräfte ist keine Lösung, vielmehr
        uss eine verantwortbare Abzugsperspektive eröffnet
        erden. Ich gehe davon aus, dass mit diesem neuen Man-
        at ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht
        ird. Ich begrüße ausdrücklich, dass keine neuen Kampf-
        ruppen vorgesehen sind, ein Schwerpunkt auf die Aus-
        ildung von afghanischen Sicherheitskräften gelegt und
        atsächlich eine klare Abzugperspektive aufzeigt wird.
        ch setze bei unserem Mandat große Hoffnungen in die
        iederaufbauhilfe und begrüße eine Erhöhung der zivi-
        en Mittel und der Ausbilder. Hier liegt für mich die tat-
        ächliche Chance der Hilfe für Afghanistan, und deshalb
        timme ich letztlich der Verlängerung des Mandats trotz
        roßer Bedenken zu.
        Mechthild Rawert (SPD): Seit den Terroranschlägen
        001 wurde in Afghanistan unter Beteiligung der deut-
        chen Bundeswehr militärisch versucht, den internationa-
        en Terrorismus zu bekämpfen und al-Qaida eine Rück-
        ugsbasis zu entziehen. Mit militärisch-zivilem Einsatz
        ollte das Land befriedet, nach westlichen Maßstäben de-
        okratisiert und der wirtschaftliche und soziale Wieder-
        ufbau nach mehr als 30 Jahren Bürgerkrieg gefördert
        erden. Von besonderer Bedeutung war von Anfang an
        er Aufbau und die Stärkung afghanischer Regierungsin-
        titutionen, vor allem Polizei und Armee. Nach mehr als
        cht Jahren Präsenz sind die militärischen und politischen
        iele nicht annähernd erreicht.
        Deutsche Soldaten sind ebenso gestorben wie zahlrei-
        he afghanische Kinder, Frauen und Männer. Durch ein
        n deutscher Verantwortung erfolgtes Bombardement auf
        wei entführte, in einem Flussbett feststeckende Lastwa-
        en bei Kunduz sind viele Zivilisten ums Leben gekom-
        en. Drängende Fragen und Zweifel haben sich ver-
        2244 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
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        stärkt – nach der Anwesenheit von KSK-Soldaten
        ebenso wie nach dem weiteren Sinn der Anwesenheit der
        deutschen Bundeswehr in Afghanistan.
        Ich stimme heute dem bis zum 28. Februar 2011 be-
        fristeten Mandat dennoch zu, weil es der SPD gelungen
        ist, endlich eine breite gesellschaftliche Debatte unter
        Einbeziehung vieler Bürgerinnen und Bürger zum Aus-
        landseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu führen,
        und vor allem, weil auf nachdrücklichen Druck der SPD-
        Bundestagsfraktion die Bundesregierung einem Strate-
        giewechsel für Afghanistan zugestimmt hat.
        Auf Druck der SPD-Bundestagsfraktion hat die Bun-
        desregierung in London dazu beigetragen, dass die inter-
        nationale Staatengemeinschaft den Neuansatz „Über-
        gabe in Verantwortung“ beschlossen hat, wird mit dem
        Abzug der Bundeswehr nun 2011 begonnen, werden
        nicht noch mehr „robuste“ Kampftruppen nach Afgha-
        nistan entsandt, werden die Hilfen zum Wiederaufbau
        und zum zivilen Engagement verdoppelt, erfolgt eine
        wesentliche Umschichtung innerhalb des – allerdings
        um 500 Soldatinnen und Soldaten aufgestockten – Kon-
        tingents zugunsten von mehr Ausbilderinnen und Aus-
        bildern für Polizei und Armee, sollen mehr zivile Poli-
        zeiausbilderinnen und -ausbilder entsandt werden, sollen
        auch mehr gender- und kulturgerechte Entwicklungsini-
        tiativen auf allen zivilen und politischen Ebenen erbracht
        werden.
        Die meisten Afghanen wünschen sich vor allem weni-
        ger Gewalt und Kriminalität, weniger Not und weniger
        Unfreiheit. Dazu bedarf es insbesondere des Aufbaus ei-
        ner öffentlichen Infrastruktur, bedarf es eines funktionie-
        renden staatlichen Rechtssystems. Erst eine für jeden er-
        lebbare Rechtssicherheit und Gerechtigkeit stärkt den
        Glauben in den Staat.
        Ich kündige an, dass ich 2011 mit Nein stimmen
        werde, wenn die Bundesregierung nicht nachweislich da-
        für steht, dass der Schutz der zivilen afghanischen Bevöl-
        kerung im Mittelpunkt jeglichen zivilen und militäri-
        schen Engagements steht, eine Initiative – diplomatisch,
        wirtschaftlich – zur stärkeren Einbindung und zur Über-
        nahme von mehr regionaler Verantwortung für eine sta-
        bile und friedliche Entwicklung der gesamten Region un-
        ter aktiver Einbeziehung der Anrainerstaaten erfolgt, zur
        Ausbildung und Ausstattung der afghanischen Sicher-
        heitskräfte die Zahl der Polizeiausbilderinnen und -ausbil-
        der mindestens verdoppelt wird, mit dem Abzug tatsäch-
        lich 2011 begonnen wird und nachhaltige Vorbereitungen
        dafür laufen, dass die afghanische Regierung bis zum
        Jahr 2015 die volle Sicherheitsverantwortung für ihr ei-
        genes Land übernimmt, Hilfen beim zivilen Aufbau nicht
        auf die Zeit des militärischen Einsatzes begrenzt werden,
        eine umfassende aktive Armutsbekämpfung erfolgt, zu
        der unter anderem insbesondere eine Förderung der land-
        wirtschaftlichen Entwicklung, Capacity Building, die
        Schaffung von Arbeitsplätzen nicht nur in den Städten,
        sondern auch auf dem Lande gehören, Schutz und Rechte
        insbesondere von Frauen und Kindern gestärkt werden.
        Auch die Taskforce Afghanistan-Pakistan der SPD-
        Bundestagsfraktion hat umfassend darauf hingewiesen:
        Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg.
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        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele,
        Winfried Hermann, Memet Kilic, Sylvia
        Kotting-Uhl, Agnes Krumwiede, Monika Lazar,
        Lisa Paus, Dorothea Steiner und Dr. Harald
        Terpe (alle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur
        namentlichen Abstimmung zu dem Antrag:
        Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deut-
        scher Streitkräfte an dem Einsatz der Interna-
        tionalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Af-
        ghanistan (International Security Assistance
        Force, ISAF) unter Führung der NATO auf
        Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) und
        folgender Resolutionen, zuletzt Resolution 1890
        (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Natio-
        nen (Tagesordnungspunkt 18)
        Das neue Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in
        fghanistan ist trotz gegenteiliger Ankündigung der
        undesregierung weitgehend das alte, das wir im De-
        ember 2009 abgelehnt haben, allerdings mit einer Trup-
        enaufstockung von fast 20 Prozent.
        Seit mehr als acht Jahren sind die deutschen Soldaten
        it diesem Mandat in Afghanistan.
        Aber trotz der ständigen Erhöhung der Truppenstärke
        st die Sicherheitslage in den letzten Jahren nicht besser,
        ondern dramatisch schlechter geworden. Die Zahl der
        eutschen Soldaten mit ISAF-Mandat wurde inzwischen
        ast verzehnfacht. Trotzdem können die Soldaten etwa
        as Feldlager Kunduz nicht oder nur in Konvois mit ge-
        anzerten Fahrzeugen verlassen. Ein normaler Kontakt
        ur Bevölkerung ist kaum möglich. In keinem Jahr zuvor
        urden so viele Menschen in diesem Krieg getötet oder
        erletzt wie 2009, vor allem immer mehr Zivilisten.
        Die Antwort von NATO und Bundesregierung auf die
        esolate Sicherheitslage ist: mehr Soldaten, mehr Offen-
        iveinsätze, mehr Krieg. Wie nie zuvor seit Kriegsbe-
        inn wird die Gesamtzahl der Soldaten um fast 40 000,
        nd die der deutschen um 850, erhöht. Gleichzeitig be-
        innt die größte Militäroffensive seit 2001 im Süden des
        andes. Der militärische Konflikt wird verschärft, nicht
        eendet, die Offensivstrategie erweitert, nicht gestoppt
        nd die Anzahl der getöteten Menschen droht weiter an-
        usteigen. In diesem Jahr wurden schon wieder mehr als
        00 Zivilpersonen durch Bombardierungen der NATO
        etötet.
        Ursprünglich sollte das deutsche ISAF-Mandat, an-
        ers als das für OEF, auf Eigensicherung und Schutz der
        evölkerung beschränkt sein. Spätestens seit der Bom-
        ardierung der Tanklastwagen und Menschenmenge auf
        eutschen Befehl am 4. September 2009 nahe Kunduz
        issen wir, dass die Bundeswehr an Offensiveinsätzen
        nd der tödlichen Jagd auf Aufständische beteiligt ist.
        ehenden Auges wurden über 100 Menschen getötet, da-
        unter viele Zivilpersonen und Kinder. Das defensive
        andat gibt es faktisch nicht mehr.
        OEF- und ISAF-Mandat sind in der Praxis nicht zu
        nterscheiden. Derselbe General ist der Kommandeur
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2245
        (A) )
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        für beide. Ohne Rücksicht auf das jeweilige Mandat
        werden die Soldaten eingesetzt, auch die der Bundes-
        wehr. Aber die gezielte Vernichtung von Menschen,
        selbst dann, wenn sie für Aufständische gehalten wer-
        den, sieht das ISAF-Mandat nicht vor. Es berechtigt zum
        Einsatz von militärischer Gewalt nur in Notsituationen
        zur Nothilfe oder Notwehr. Die Bundesregierung wei-
        gert sich aber bis heute, verbindlich zu erklären, dass sie
        die Bombardierung vom 4. September 2009 und über-
        haupt Einsätze mit dem Ziel der Vernichtung von Men-
        schen ohne Notsituation vom ISAF-Mandat als nicht ge-
        deckt ansieht. Sie stellt gegenüber der Truppe nichts
        klar. Weitere solche Einsätze will die Bundesregierung
        also offensichtlich nicht ausschließen.
        In der Begründung des Antrages verspricht die Bun-
        desregierung, das zivile Engagement nahezu zu verdop-
        peln. Sie schließt sich den Plänen der US-Regierung
        ohne eigenes Friedens- und Ausstiegskonzept an, eine
        Übergabe der Verantwortung an die afghanische Regie-
        rung ab 2011 einzuleiten.
        Pläne einer Abzugsstrategie sowie Bekenntnisse zu
        Versöhnung, Ausstiegsprogrammen und Verhandlungen
        mit den Aufständischen sind richtig, aber unglaubwür-
        dig, weil gleichzeitig die verhängnisvolle Offensivstrate-
        gie mit viel mehr Soldaten unversöhnlich fortgesetzt und
        intensiviert wird. Wie will man die, die man jagt, um sie
        auszuschalten, davon überzeugen, an den Verhandlungs-
        tisch zu kommen? Das passt nicht zusammen. Der Krieg
        wird verschärft, anstatt ihn zu beenden oder zumindest
        für einige Zeit auszusetzen, um den Verhandlungen eine
        Chance zu geben.
        Jedes weitere Jahr werden Tausende Menschen in
        diesem Krieg getötet und verletzt. Nach UN-Angaben
        wurden 2009 über 600 Zivilisten Opfer von NATO-Luft-
        schlägen, und mindestens 1 600 wurden durch Aufstän-
        dische getötet. Das angeblich oberste Ziel der Vermei-
        dung von zivilen Opfern wird immer wieder verfehlt.
        Seit Beginn der „Operation Muschtarak“ steigt deren
        Zahl wieder rapide. Neuer Hass wird geschürt und die
        Gewaltspirale dreht sich weiter.
        Gerade auch im Norden, also im Verantwortungsbe-
        reich der Bundeswehr, werden US-Kampftruppen in ei-
        ner Stärke eingesetzt, die erheblich größer ist als die der
        Bundeswehrsoldaten (circa 5 000). Mit den zusätzlichen
        US-Soldaten wird die US-Einsatzstrategie des „Counter
        Insurgency“ einschließlich gezielter Tötungen in allen
        Provinzen die militärischen Operationen dominieren.
        Damit würde auch eine andere „deutsche Strategie“ kon-
        terkariert.
        Der zivile Aufbau wurde jahrelang vernachlässigt.
        Trotzdem gibt es Erfolge bei der Strom-, Wasser- und
        Gesundheitsversorgung, beim Straßenbau, bei der Er-
        richtung von Schulen und anderen Bildungseinrichtun-
        gen. Es bleibt aber viel zu tun. Die Zivilgesellschaft
        muss mehr einbezogen werden, damit die internationa-
        len Hilfsgelder bei der Bevölkerung ankommen und
        Korruption zurückgedrängt wird. Der Aufbau einer zivi-
        len Polizei für Friedenszeiten ist unzureichend. Es fehlt
        an Ausbildern aus Europa und Deutschland und an
        einem geeigneten Konzept. Angesichts der Zahl von
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        0 Prozent Analphabeten bei den Polizeibewerbern rei-
        hen acht Wochen Ausbildungszeit nicht aus.
        Eine verantwortbare Exit-Strategie heißt nicht, Af-
        hanistan im Stich zu lassen. Sicherheit für die Bevölke-
        ung und ziviler Aufbau kann aber nachhaltig nicht er-
        eicht werden mit mehr NATO-Soldaten und einer
        trategie zur Vernichtung des Feindes. Bemühungen um
        rnsthafte Verhandlungen mit allen unter Einbeziehung
        ämtlicher Nachbarstaaten sowie um Versöhnung sind
        er richtige Weg. Die Tür dafür scheint einen Spalt of-
        en. Dieser Weg einer politischen Lösung muss gegan-
        en werden. Alles, was dem im Weg steht und diese Be-
        ühungen konterkariert, muss unterbleiben.
        Daher fordern wir den Stopp der offensiven Kampf-
        andlungen und Bombenangriffe. Das Mandat, das mit
        ehr Soldaten die Eskalation des Krieges fördert, Ver-
        andlungen erschwert und einer Abzugsperspektive ent-
        egensteht, lehnen wir ab.
        nlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Agnes Malczak, Katja Dörner,
        Uwe Kekeritz, Sven-Christian Kindler, Maria
        Anna Klein-Schmeink, Beate Müller-Gemmeke
        und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn (alle
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur namentlichen
        Abstimmung zu dem Antrag: Fortsetzung der
        Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte
        an dem Einsatz der Internationalen Sicherheits-
        unterstützungstruppe in Afghanistan (Interna-
        tional Security Assistance Force, ISAF) unter
        Führung der NATO auf Grundlage der Resolu-
        tionen 1386 (2001) und folgender Resolutionen,
        zuletzt Resolution 1890 (2009) des Sicherheits-
        rates der Vereinten Nationen (Tagesordnungs-
        punkt 18)
        Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundes-
        ehr gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die
        bgeordnete des Deutschen Bundestages zu treffen ha-
        en, und fordert wie kaum eine andere das Gewissen und
        erz der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Dem
        ngagement der in Afghanistan eingesetzten zivilen
        elferinnen und Helfer, Soldatinnen und Soldaten sowie
        hren Familienangehörigen gilt unsere große Wertschät-
        ung und zutiefst empfundener Dank.
        Da die Sicherheitslage in Afghanistan acht Jahre nach
        eginn der OEF und des ISAF-Einsatzes sehr kritisch ist
        nd sich in jüngster Zeit dramatisch zugespitzt hat, voll-
        og die US-Administration einen grundlegenden Strate-
        iewechsel und gewann hierfür die Unterstützung der
        fghanischen Regierung und der internationalen Ge-
        einschaft. In diesem Zusammenhang passte auch die
        undesregierung ihren Ansatz an und legt dem Bundes-
        ag ein neues Mandat für den Einsatz der Bundeswehr in
        fghanistan vor, das sich deutlich vom letzten unter-
        cheidet.
        Für eine gewissenhafte Abstimmung ist daher eine
        ifferenzierte Bewertung dieser Unterschiede unabding-
        ich. Einerseits greift das neue Mandat mit der Verständi-
        2246 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        (A) )
        (B) )
        gung auf eine Abzugsperspektive, der Akzentuierung
        auf Ausbildung von Sicherheitskräften, der signifikanten
        Aufstockung der Mittel für den zivilen Aufbau und der
        Unterstützung einer Lösung durch Verhandlungen mit
        den Taliban zentrale grüne Forderungen auf und erweckt
        somit den Eindruck eines Kurswechsels in die richtige
        Richtung. Andererseits gibt die beabsichtigte Umset-
        zung dieser Ziele, insbesondere die geplante Ausgestal-
        tung der Ausbildung von Sicherheitskräften im Rahmen
        des Partnering-Konzeptes, Grund zur Sorge. Am proble-
        matischsten ist jedoch die Einbettung dieser Komponen-
        ten in eine Gesamtstrategie, die in einem ersten Schritt
        auf militärische Offensive und Truppenaufstockung setzt
        und somit die große Gefahr einer zunehmenden Eskala-
        tion mit zahlreichen Opfern und Toten heraufbeschwört,
        sowohl unter den Soldatinnen und Soldaten als auch un-
        ter der Zivilbevölkerung.
        Die klare Formulierung einer Abzugsperspektive
        stellt eine grundlegende Verbesserung zum früheren
        Mandat dar. Der Abzug der Bundeswehr soll 2011 einge-
        leitet werden und in fünf Jahren mit der Übergabe der
        Verantwortung für die innere und äußere Sicherheit des
        Landes an die afghanische Regierung abgeschlossen
        sein. Allerdings ist unklar, nach welchen überprüfbaren
        Kriterien sich die einzelnen Etappen des Abzugs richten
        sollen und welche Handlungsoptionen für den Fall vor-
        gesehen sind, dass diese Ziele nicht erreicht werden. Es
        sollte außerdem gewährleistet sein, dass auch für die
        Zeit nach der Übergabe und dem Abzug der Bundeswehr
        die zivile Hilfe fortgesetzt wird.
        Das neue Ausbildungskonzept des Partnerings orien-
        tiert sich am amerikanischen Vorbild und sieht den ge-
        meinsamen Einsatz von deutschen Ausbildern (überwie-
        gend Feldjäger) und afghanischen Sicherheitskräften in
        der Fläche vor. Das konkrete Konzept des deutschen
        Partnerings konnte von der Bundesregierung trotz mehr-
        facher Erkundigungen nicht ausreichend dargestellt wer-
        den. Da es hierbei auch um die Rückgewinnung der
        Kontrolle in von Taliban beherrschten Gebieten im Nor-
        den geht, besteht die Gefahr, dass Kampfeinsätze unver-
        meidbar werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass der
        Wechsel zum Ausbildungskonzept des Partnerings mit
        einer Zunahme offensiver Kampfeinsätze im Rahmen
        gemeinsamer Operationen mit den afghanischen Sicher-
        heitskräften einhergeht. Vor diesem Hintergrund kann
        die verstärkte Gewichtung der Ausbildung innerhalb des
        Mandates nicht als defensives Element gewertet werden,
        sondern unterstreicht im Gegenteil dessen offensiven
        Charakter.
        Bei der Unterstützung des Aufbaus eines funktionie-
        renden afghanischen Sicherheitsapparates kommt der Po-
        lizeiaufbau viel zu kurz. Die Polizeiausbildung müsste
        viel deutlicher verstärkt und die Zahl der europäischen
        Ausbilder den Aufwuchszielen der ANP entsprechend
        auf 2 000 erhöht werden. Hierzu wären 500 deutsche Po-
        lizisten notwendig. Die angekündigte Erhöhung der Poli-
        zeikräfte für das bilaterale Polizeiprojekt auf 200 sowie
        die geplante Aufstockung des Beitrages zur Europäischen
        Polizeimission EUPOL auf 60 Polizistinnen und Polizis-
        ten reichen nicht aus. Es bestehen außerdem Unklarheiten
        darüber, welche Konsequenzen eine rechtliche Bewer-
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        ung des Afghanistan-Einsatzes als „nicht internationaler
        ewaffneter Konflikt“ auf den Einsatz von deutschen Po-
        izeikräften in Afghanistan hat.
        Innerhalb der neuen Afghanistan-Strategie der Bun-
        esregierung rückt der zivile Aufbau verstärkt in den Vor-
        ergrund. So sollen die Ausgaben für die Entwicklungs-
        usammenarbeit bis 2013 auf jährlich rund 430 Mil-
        ionen Euro (Zuwachs von circa 210 Millionen Euro)
        esteigert werden. Das ist im Vergleich zu den vergange-
        en Jahren deutlich mehr, im Verhältnis zu den ebenso
        teigenden Ausgaben für die militärische Komponente
        Zuwachs von circa 275 Millionen Euro) jedoch immer
        och geringer. Die Konzentration auf militärische Kapa-
        itäten zeigt sich auch an der chronischen Vernachlässi-
        ung der im politischen Auftrag stehenden UN-Mission
        NAMA in Afghanistan, die im Vergleich zur NATO-
        ission völlig unterfinanziert ist.
        Der zunehmende Rückzug von Hilfsorganisationen
        us Afghanistan und die Schwierigkeiten beim Mittelab-
        luss machen außerdem deutlich, dass eine Fokussierung
        uf die Erhöhung der Mittel zu kurz gedacht ist. Es muss
        or allem die Wirksamkeit der Mittel sichergestellt wer-
        en. Hierzu bedarf es einer verbesserten Koordination
        es zivilen Aufbaus, der Bekämpfung der massiven Kor-
        uption als eines der Haupthindernisse für den wirksa-
        en Einsatz der Mittel, einer verstärkten Einbeziehung
        er afghanischen Bevölkerung sowie einer sinnvollen
        chwerpunktsetzung. Die Bundesregierung hat keine
        lausiblen Vorschläge, wie diese Effektivitätslücken ge-
        chlossen werden können. Ihr fehlt auch ein Konzept für
        ie Wirtschaftsentwicklung Afghanistans. Ein solches ist
        ber als Rahmen für einen erfolgreichen zivilen Aufbau
        ringend notwendig und müsste den von der Bundesre-
        ierung vernachlässigten, jedoch für die afghanische
        irtschaft zentralen landwirtschaftlichen Sektor beson-
        ers berücksichtigen.
        Der Erfolg der Entwicklungszusammenarbeit in Afgha-
        istan ebenso wie der Aufbau des Sicherheitssektors
        etzt funktionierende Governance-Strukturen voraus. Es
        ibt jedoch keine Auskunft über den zur Verbesserung
        zw. Schaffung solcher Strukturen benötigten deutschen
        eitrag. Statt diese Mängel zu beheben, verzichtet das
        andat sogar völlig auf eine nähere Beschreibung des
        ivilen Engagements Deutschlands in Afghanistan. Es
        piegelt daher keine umfassende Strategie wider und
        leibt militärfixiert – die grüne Forderung zur Vorlage
        ines Gesamtmandates, das die zivile und militärische
        omponente umfasst, wird nicht umgesetzt.
        Die Unterstützung der afghanischen Regierung um
        ine politische Verhandlungslösung unter Einbeziehung
        er Taliban ist zweifellos richtig und notwendig. Das
        odell des Reintegrationsfonds, der von der Bundesre-
        ierung mit 50 Millionen Euro mitfinanziert wird, muss
        edoch kritisch betrachtet werden. Für die Durchführung
        es Taliban-Aussteigerprogramms ist allein die afghani-
        che Regierung verantwortlich. Dabei ist unklar, wie si-
        hergestellt werden soll, dass die zur Verfügung gestell-
        en Mittel zweckmäßig eingesetzt werden und der
        issbrauch für machtpolitische Partikularinteressen so-
        ie durch Korruption ausgeschlossen ist. Außerdem
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2247
        (A) )
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        stellt sich die Frage, wie bei der Umsetzung zwischen
        moderaten und radikalen Taliban unterschieden und die
        Erfüllung der Bedingungen für die Teilnahme am Tali-
        ban-Aussteigerprogramm (Verzicht auf Gewalt und Ter-
        ror, Abbruch aller Kontakte zu al-Qaida, Anerkennung
        der afghanischen Verfassung) wirksam überprüft werden
        soll. Die Belohnung von Taliban-Führern, die für Men-
        schenrechtsverletzungen und die Tötung zahlreicher un-
        beteiligter Zivilisten verantwortlich sind, erzeugt außer-
        dem ein gravierendes Gerechtigkeitsproblem, das sich
        negativ auf die Unterstützung derer, die bisher mit den
        internationalen Kräften kooperiert haben, auswirken
        kann und somit eine nachhaltige Versöhnung gefährdet.
        Schließlich steht der Versöhnungscharakter und somit
        der Erfolg des Taliban-Aussteigerprogramms aufgrund
        der parallelen Ausweitung der Offensive insgesamt in-
        frage.
        Die im Rahmen der neuen amerikanischen Afghanis-
        tan-Politik von der Bundesregierung mitgetragene mili-
        tärische Eskalationsstrategie und die damit zusammen-
        hängende Truppenaufstockung zur Bekämpfung der
        Taliban sind der Hauptgrund dafür, dass wir dieses Man-
        dat ablehnen. Wir halten den unsachlichen Umgang der
        Bundesregierung mit der Frage der Truppenerhöhung für
        völlig verantwortungslos. Der Kompromiss zwischen
        Außenminister Westerwelle und Verteidigungsminister
        zu Guttenberg erfolgte nicht auf Grundlage einer sachli-
        chen Prüfung, sondern einer Logik des Kuhhandels und
        der Vermeidung von Gesichtsverlust. Dieses narzissti-
        sche Vorgehen wird dem Ernst des Einsatzes in Af-
        ghanistan nicht gerecht. Heraus kam eine Kontingent-
        aufstockung der Bundeswehr um 850 auf insgesamt
        5 350 Soldatinnen und Soldaten, von denen 350 als so-
        genannte flexible Reserve verwendet werden sollen.
        Dies wird von der Bundesregierung insbesondere mit der
        Erhöhung der Zahl der ausbildenden Soldaten von 280
        auf 1 400 begründet. Sowohl der Einsatz der Reserve als
        auch das tatsächliche Kontingent der ausbildenden Sol-
        daten bleiben zweifelhaft vor dem Hintergrund, dass die
        letzte Erhöhung der Mandatsobergrenze von 3 500 auf
        4 500 Soldaten im Jahr 2008 ebenfalls mit der Ausbil-
        dungsunterstützung für die afghanische Armee begrün-
        det wurde, jedoch bis heute nur ein Bruchteil davon in
        der Ausbildung eingesetzt wird. Die Bundesregierung
        bleibt eine Antwort darauf schuldig, warum eine ver-
        stärkte Ausbildung der afghanischen Armee nicht auch
        durch ein größeres Umschichten innerhalb des bestehen-
        den Mandates erreicht werden kann. Auch der Verzicht
        auf die ineffizienten und teuren RECCE-Tornados wurde
        hierzu nicht in Erwägung gezogen.
        Die am 15. Februar 2010 gestartete „Muschtarak“-Of-
        fensive in Helmand fordert fast täglich zivile Opfer. Es
        ist davon auszugehen, dass auch der Einsatz der Bundes-
        wehr aufgrund der Eskalationsdynamik und im Rahmen
        von Kampfeinsätzen zur Rückeroberung der von Taliban
        beherrschten Gebiete die Zivilbevölkerung trifft. Bereits
        die tödlichen Luftangriffe auf die beiden Tanklastzüge
        am 4. September 2009 haben gezeigt, dass in der Umset-
        zung des Mandates das Primat des Schutzes der Zivilbe-
        völkerung nicht gewährleistet ist. Dies wird mit der Sta-
        tionierung von rund 5 000 US-Soldatinnen und Soldaten
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        m Regionalbereich Nord, von denen viele in bestimm-
        en Gebieten zum Zweck der Aufstandsbekämpfung ein-
        esetzt werden, noch viel weniger der Fall sein. Dass die
        merikanischen Streitkräfte im Norden bei diesem Ver-
        ältnis dem deutschen Regionalkommandeur General
        eidenberger unterstehen, ist trotz offizieller Verlautba-
        ungen mehr als fraglich.
        Auch die mangelnde und fehlerhafte Informations-
        olitik der Bundesregierung im Zusammenhang mit den
        orfällen am Kunduz-Fluss begründen erhebliche Zwei-
        el am künftigen Charakter des Bundeswehreinsatzes in
        fghanistan. Dabei wirft insbesondere die Rolle der
        ask Force 47 und der darin integrierten KSK-Kräfte
        ntscheidende Fragen auf, deren Beantwortung noch
        ussteht.
        Das neue Mandat unterstützt durch die Truppenerhö-
        ung die Einsatzstrategie der von den Amerikanern be-
        riebenen militärisch offensiven Aufstandsbekämpfung
        nd entfernt sich somit vom ursprünglichen ISAF-Rah-
        en des Stabilisierungseinsatzes. Diese falsche Ausrich-
        ung des militärischen Engagements überwiegt die ge-
        annten Verbesserungen im zivilen Bereich gegenüber
        em letzten Mandat.
        Unsere Nein-Stimme richtet sich gegen eine Strate-
        ie, die als defensiv verkauft wird, jedoch eindeutig
        ffensiv ist und bei der viele Fragen bleiben. Unsere Ab-
        ehnung des Mandates ist nicht gleichzusetzen mit der
        orderung nach einem Sofortabzug, den wir ausdrück-
        ich zurückweisen, würde er doch die Situation in Af-
        hanistan noch weiter destabilisieren. Unser Votum rich-
        et sich auch nicht gegen die in Afghanistan eingesetzten
        oldatinnen und Soldaten, sondern gegen die falsche
        fghanistan-Politik der Bundesregierung. Als Mitglie-
        er des Bundestages fühlen wir uns unseren Soldatinnen
        nd Soldaten und ihren Familien gegenüber dazu ver-
        flichtet, einen Einsatz, der auf Eskalation setzt und so-
        it die afghanische Zivilbevölkerung ebenso wie die
        eutschen Einsatzkräfte auf unverantwortliche Weise
        iner größeren Gefahr aussetzt, strikt abzulehnen.
        nlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler, Burkhard
        Lischka und Sonja Steffen (alle SPD) zur na-
        mentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Fort-
        setzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
        Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen
        Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan
        (International Security Assistance Force, ISAF)
        unter Führung der NATO auf Grundlage der
        Resolutionen 1386 (2001) und folgender Resolu-
        tionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des Si-
        cherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages-
        ordnungspunkt 18)
        Wir unterstützen ausdrücklich das bisherige und ge-
        enwärtige Engagement Deutschlands für die Stabilisie-
        ung Afghanistans und begrüßen ebenfalls ausdrücklich
        2248 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        (A) )
        (B) )
        den mit dem Beschluss beabsichtigten Strategiewechsel
        Deutschlands, stärker in den zivilen Aufbau des Landes
        und in die Ausbildung der afghanischen Sicherheits-
        kräfte zu investieren und 2011 mit einem Abzug der
        deutschen Soldatinnen und Soldaten zu beginnen.
        Mit der beabsichtigten Truppenaufstockung von
        500 Einsatzkräften und 350 Reservisten sind wir jedoch
        nicht einverstanden. Der Antrag der Bundesregierung
        enthält diesbezüglich keinerlei nachprüfbare Angaben
        darüber, warum nicht die vorgenannten Ziele auch im
        Rahmen des bestehenden Truppenkontingents erreicht
        werden können. Insbesondere im Hinblick auf die „stille
        Reserve“ von 350 Einsatzkräften erscheint es uns nicht
        akzeptabel, eine Truppenaufstockung lediglich mit dem
        unklaren Begriff einer „besonderen Situation“ zu defi-
        nieren und zu begründen. Dies ist im Hinblick auf die
        Tragweite des Mandates weder angemessen noch verant-
        wortbar.
        Die deutschen Soldaten, die sich künftig der Ausbil-
        dung afghanischer Sicherheitskräfte widmen, sollen
        nach dem Antrag der Bundesregierung einen neuen An-
        satz verfolgen. Damit ist gemeint, dass die Soldaten die
        Feldlager öfter verlassen und die afghanischen Sicher-
        heitskräfte auf ihren Patrouillen begleiten.
        Wir befürchten dadurch, gerade angesichts der beab-
        sichtigten Aufstockung der Streitkräfte, eine Fortsetzung
        und Intensivierung der kriegerischen Auseinanderset-
        zungen und weitere zivile und militärische Opfer. Seit
        Oktober vergangenen Jahres hat der Einsatz der Bundes-
        wehr nicht mehr Sicherheit für die Bevölkerung ge-
        bracht, sondern die Sicherheitslage hat sich seitdem zu-
        nehmend verschlechtert, und damit auch die Sicherheit
        für unsere Soldaten.
        Deshalb werden wir dem Antrag zur Fortsetzung der
        Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem
        Einsatz der ISAF heute nicht zustimmen.
        Anlage 6
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Ute Koczy und Ingrid Nestle
        (beide BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur na-
        mentlichen Abstimmung zu dem Antrag: Fort-
        setzung der Beteiligung bewaffneter deutscher
        Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen
        Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanis-
        tan (International Security Assistance Force,
        ISAF) unter Führung der NATO auf Grundlage
        der Resolutionen 1386 (2001) und folgender Re-
        solutionen, zuletzt Resolution 1890 (2009) des
        Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (Tages-
        ordnungspunkt 18)
        Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen. Das
        liegt daran, dass ein Nein, selbst wenn es sehr gut be-
        gründet ist, doch auch von denen instrumentalisiert wer-
        den kann, die glauben, ein Abzug der Truppen sei jetzt
        das Beste für Afghanistan. Dieser Auffassung müssen
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        ir entschieden widersprechen. Das ist nicht unsere
        osition.
        Aber unsere Position findet sich auch nicht mehr in
        iner Enthaltung wieder. Wir hätten bei der letzten Ent-
        cheidung über das ISAF-Mandat im Dezember 2009
        it Nein gestimmt, wenn wir gewusst hätten, was einige
        age später über den Vorfall am Kunduz-Fluss, aber
        uch über die Mechanismen im Verteidigungsministe-
        ium bekannt geworden ist. Mit unserer Enthaltung hat-
        en wir der neuen Bundesregierung einen Vertrauens-
        orschuss gegeben, der sich als nicht gerechtfertigt
        erausgestellt hat.
        Jetzt liegt uns ein verändertes Mandat mit einem
        euen Ansatz zur Entscheidung vor. Als Entwicklungs-
        olitikerinnen können wir positiv festhalten, dass sich
        it der Aufstockung der Gelder für den zivilen Aufbau
        uf jährlich 430 Millionen Euro etwas bewegt hat. Aber
        u der Umsetzung der Gelder haben wir so viele unbe-
        ntwortete Fragen, dass wir eine grundsätzliche Verbes-
        erung der Lage nicht erkennen bzw. uns eine Bewer-
        ung nicht erlauben können. Hier wäre eine Enthaltung
        uch wegen zahlreicher Veränderungen und positiver
        ntwicklungen in einigen Städten und Kommunen für
        ns möglich gewesen. Wir wollen ganz klar festhalten,
        ass es auch Fortschritte gibt, die viel zu wenig bekannt
        ind und in unserer Debatte immer nur am Rande stehen.
        Unser ausdrücklicher Dank geht daher an die in
        fghanistan eingesetzten zivilen Helferinnen und Hel-
        er, an die Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Fami-
        ienangehörigen, die diese Fortschritte erst möglich ma-
        hen.
        Aber das von der Bundesregierung vorgestellte ISAF-
        andat ist kein ziviles Mandat, sondern es begleitet die
        S-amerikanische Strategie auf militärischem Weg –
        nd dies, ohne eine eigene Strategie zu definieren. Es ist
        icht klar, was aus Sicht der Bundesregierung das
        auptziel in Afghanistan ist. Unsere stetige Forderung
        ach einer Gesamtbilanz und der Möglichkeit, darüber
        ffentlich und breit zu diskutieren, wird auch unter die-
        er Bundesregierung nicht erfüllt. Es findet sich im Man-
        at nur ein neuer Ansatz, aber keine neue Strategie.
        inzu lassen sich im Mandat miteinander konkurrie-
        ende Ziele nachweisen. Unsere Zweifel daran, dass es
        ich mit diesem Mandat um einen „defensiveren“ Ansatz
        andelt, konnten nicht ausgeräumt werden.
        Die militärische Eskalation lehnen wir ab, die Trup-
        enaufstockung daher ebenso. Wir teilen daher die Ar-
        umente unserer Kollegin Agnieszka Malczak, die sie
        nd andere in ihrer persönlichen Erklärung vorgelegt ha-
        en. Schwer wiegt aus unserer Sicht auch, dass es immer
        och nicht gelungen ist, die Polizeiausbildung so zu in-
        ensivieren, dass sie ein Erfolg sein kann. Es ist ein
        kandal, dass Deutschland und Europa ihre Versprechen
        n diesem entscheidenden Bereich nicht einhalten kön-
        en, was unserer Meinung nach das Ziel einer „Über-
        abe in Verantwortung“ nicht möglich macht.
        Dies sind in aller Kürze die wesentlichen Überlegun-
        en, warum wir diesmal mit Nein stimmen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2249
        (A) )
        (B) )
        Anlage 7
        Zu Protokoll gegebene Reden
        zur Beratung des Antrags: Datenschutz für Be-
        schäftigte stärken (Tagesordnungspunkt 21)
        Gitta Connemann (CDU/CSU): Früher ging man-
        ches gemächlicher – aber manches auch sicherer. Wer
        ein Arbeitsverhältnis begann, der unterschrieb einen
        Vertrag. Er füllte einen Personalbogen aus. Der wurde in
        einer Akte verwaltet, verwahrt zwischen zwei Pappde-
        ckeln, verräumt in einem Stahlschrank. Es gab weder
        E-Mails noch GPS-Ortung, weder genetische Analysen
        noch Chipkarten.
        Nun wünscht sich heute niemand mehr Pappdeckel
        und Stahlschrank zurück. Das Beispiel zeigt aber, wie ra-
        sant sich unsere Welt entwickelt hat. Die Möglichkeit,
        persönliche Daten zu erheben, ist inzwischen scheinbar
        unbegrenzt. Der gläserne Mensch macht uns Angst. Zu
        Recht. Denn die Gefahr der Ausspähung besteht, wie ak-
        tuell durch Google Earth oder aber durch Konzerne wie
        die Bahn, Discounter und andere.
        Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein
        Recht, vor Ausspähung geschützt zu werden. Daten-
        schutz ist ein Grundrecht – und in einem Abhängigkeits-
        verhältnis von besonderer Bedeutung.
        Deutschland verfügt über ein im internationalen Ver-
        gleich sehr hohes Datenschutzniveau. Dennoch haben
        die Datenschutzskandale in Großunternehmen Arbeitge-
        ber wie Arbeitnehmer verunsichert. Diese fragen sich:
        Welche Maßnahmen sind dem Arbeitgeber erlaubt? Wo
        beginnt der Arbeitnehmerdatenschutz? Deshalb haben
        wir im letzten Jahr gehandelt. Wir haben eine neue Re-
        gelung speziell für den Schutz von Arbeitnehmerdaten
        geschaffen. § 32 Bundesdatenschutzgesetz bestimmt
        jetzt, zu welchen Zwecken, unter welchen Voraussetzun-
        gen personenbezogene Daten vor, im und nach dem Be-
        schäftigungsverhältnis erhoben, verarbeitet und genutzt
        werden dürfen. Dabei wurden auch die Rechte des be-
        trieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt.
        Es zeigt sich aber in der Praxis, dass nach wie vor
        Rechtsunsicherheit besteht. Deshalb haben Union und
        FDP vereinbart, den Arbeitnehmerdatenschutz besser zu
        regeln als bisher. Wir wollen mehr Klarheit, für Arbeit-
        nehmer und für Arbeitgeber.
        Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der Linken,
        hilft dabei überhaupt nicht. Ihr Antrag ist vieles, nur ei-
        nes ist er nicht: ausgewogen. Wegen Ihrer pauschalen
        Vorurteile gegen Arbeitgeber sehen Sie offenbar nur
        noch rot, aber nicht mehr klar. Sie zeichnen ein verzerr-
        tes Bild. Bei Ihnen steht jeder Arbeitgeber unter Gene-
        ralverdacht. Aber im Mittelstand wird in der Regel das
        Miteinander gelebt – kein Gegeneinander. Der Bäcker
        vor Ort ist nicht Lidl. Chef und Geselle stehen nebenein-
        ander in der Backstube, in der Werkstatt oder auf der
        Baustelle. Diese Wirklichkeit in unseren kleinen und
        mittelständischen Betrieben ignorieren Sie. Deshalb ist
        Ihr Antrag auch einseitig. Dies zeigt sich schon an seiner
        Ausrichtung.
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        Schutzwürdig sind aus Ihrer Sicht nur die Daten von
        rbeitnehmern. Aber es gibt eben auch Daten des Ar-
        eitgebers wie Geschäftsgeheimnisse, die Schutz verdie-
        en. Diese Unausgewogenheit kennzeichnet auch den
        ntrag der SPD-Fraktion, den wir im Dezember 2009
        iskutiert haben, woraus die Linke offensichtlich sehr
        iel gespickt hat, leider nur die Forderungen, für die Fol-
        endes gilt: unausgewogen, lebensfremd, widersprüch-
        ich, bürokratisch.
        Ich möchte dies nur an einem Beispiel deutlich ma-
        hen. Nach dem Willen der Linken soll in jedem Betrieb
        it mehr als fünf Arbeitnehmern ein Beschäftigungsda-
        enschutzbeauftragter bestellt werden. Dies gilt für den
        lumenladen um die Ecke ebenso wie für die Tischlerei
        n der Nachbarschaft. Noch absurder wird es in den Be-
        rieben, die schon einen betrieblichen Datenschutzbeauf-
        ragten haben. Dieser soll allein nicht reichen. Auch dort
        oll es dann noch einen Beschäftigungsdatenschutzbe-
        uftragten geben. Der soll dann tun, was der betriebliche
        atenschutzbeauftragte heute schon tut. Und die Reihe
        ieser Absurditäten ließe sich fortsetzen. Deshalb wer-
        en wir uns alleine der Aufgabe eines verbesserten
        echtes stellen müssen. Dafür gelten folgende Leitli-
        ien:
        Es darf kein eigenes Beschäftigtendatenschutzgesetz
        eben, das neben dem Bundesdatenschutzgesetz steht.
        ie Folge wären Dopplungen, Widersprüche und mehr
        echtsunsicherheit.
        Das Bundesdatenschutzgesetz darf nicht als „Ersatz-
        rbeitsgesetzbuch“ missbraucht werden. Es besteht kein
        rund, dort eine neue Regelung zu Vorstellungskosten
        u treffen, die es im BGB schon gibt.
        Das neue Recht sollte keine Konkurrenz zu bestehen-
        en Gesetzen wie dem AGG, dem Betriebsverfassungs-
        esetz oder dem Gendiagnostikgesetz darstellen. In die-
        en Gesetzen sind Themen wie das Fragerecht bei
        instellungen, das Einsichtsrecht in Personalakten oder
        ie Rechtmäßigkeit gesundheitlicher Untersuchungen
        eregelt.
        Begrifflichkeiten wie zum Beispiel „des/der Beschäf-
        igten“ müssen mit Definitionen in anderen Gesetzen
        ie im Steuer- oder Sozialrecht übereinstimmen.
        Dies sind nur einige der Aufgaben, die wir lösen müs-
        en. Aber wir werden uns diesen stellen. Wir werden
        echtliche Grauzonen beseitigen. Wir werden ein ausge-
        ogenes Verhältnis herstellen zwischen dem berechtig-
        en Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers und dem legiti-
        en Kontrollinteresse des Arbeitgebers.
        Michael Frieser (CDU/CSU): Um der Nachhaltig-
        eit der Debatte willen möchte ich im Wesentlichen auf
        as von mir schon einmal Gesagte verweisen: Der Da-
        enschutz wird zunehmend zum bestimmenden Thema
        er parlamentarischen Arbeit. Beim Umgang mit Daten
        uält uns fast alle ein zunehmendes Unsicherheitsgefühl,
        n erster Linie die Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitge-
        er.
        2250 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        (A) )
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        Dass wir hier eine Regelung finden müssen, das ist,
        glaube ich, eine einheitliche Haltung in diesem Haus. Da
        eint uns der Konsens. Gerade deshalb geht der Koali-
        tionsvertrag genau dieses Problem, wie ich meine, sogar
        sehr detailliert an. Um dieses Thema etwas grundsätzli-
        cher zu fassen, muss man auf die Aussage verweisen:
        Ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Das ist der alte Hum-
        boldtsche Satz. Er ist auch die Grundlage für das Regie-
        rungshandeln in dieser Frage. Denn es geht genau da-
        rum, dass der Umgang mit den persönlichen, mit den
        eigenen Daten auch die Grundlage für eine persönliche
        Freiheit ist und bleiben kann. Deshalb bedarf es der Re-
        gelung.
        Es ist klar – davon geht der Koalitionsvertrag eben
        genau aus –, dass es keine Bespitzelung am Arbeitsplatz
        geben darf, dass der Arbeitnehmer davor geschützt wer-
        den muss. Deshalb ist auch klar, dass nur Daten verar-
        beitet werden können, die für das Arbeitsverhältnis auch
        wirklich erforderlich sind. Wir können in der Koalition
        jedenfalls von einem ausgehen: dass der Koalitionsver-
        trag in der Opposition angekommen ist. Er wird dort
        – zwar mit Verspätung – gelesen. Es ist nicht das erste,
        nicht das einzige Thema, welches von der Opposition
        auf diesem Wege gefunden und dann ins Parlament hi-
        neingejagt wird. Das wird uns vermehrt passieren. In der
        Opposition wird man schauen, dass man mit heraushän-
        gender Zunge möglichst der Erste ist, der dieses Thema
        draußen noch irgendwie besetzen kann. Aber ich kann
        nur sagen: Mit solcherlei Flickwerk, mit solcherlei Un-
        zulänglichkeit lässt sich auch in dieser Frage kein Staat
        machen.
        Es wird Sie nicht wundern, dass wir von der CDU/
        CSU-Fraktion und auch die Kolleginnen und Kollegen
        von der FDP diesen Entwurf ablehnen. Das gilt aber na-
        türlich nur für den Inhalt des Entwurfs. Es gilt ausge-
        sprochen nicht für das Thema des Arbeitnehmerdaten-
        schutzes. Es ist in der Tat so: Wir haben immer wieder
        skandalträchtige Vorkommnisse. Es geht um pauschale
        Videobeobachtungen, es geht um Nötigungen mittels
        Privatdetektive, und es geht darum, dass erhobene Daten
        am Arbeitsplatz tatsächlich auch ein Handlungsprofil ei-
        nes Arbeitnehmers erahnen oder nachverfolgen lassen.
        Das sind alles Zustände, die wir in der Tat regeln müs-
        sen. Ich bin auch fest davon überzeugt, dass wir das
        Ganze zügig regeln müssen.
        Dieser Handlungsdruck sollte uns jedoch nicht daran
        hindern, dass wir diese Frage genau und präzise bearbei-
        ten müssen. Vor allem können wir bei dem Thema nicht
        mit den Ungenauigkeiten arbeiten, die der Gesetzent-
        wurf der Linksfraktion beinhaltet. Wir dürfen den wohl-
        gesetzten, abwägenden Prozess an dieser Stelle nicht un-
        terbrechen. Ich kann nicht ganz verstehen, warum dieser
        Gesetzentwurf jetzt aus Ihrer Schublade herauskommt.
        Aber er hätte besser ein Ladenhüter bleiben sollen.
        Sie wissen, dass dieses Thema erstmals am 16. Fe-
        bruar des letzten Jahres im Bundesinnenministerium un-
        ter der Verantwortung des damaligen Bundesinnenminis-
        ters Schäuble besprochen wurde. Dort wurden zwei
        Dinge vereinbart: Erstens die Tatsache, dass man dieses
        Thema innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes regeln
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        ann, um Doppelbegrifflichkeiten zu vermeiden und die
        inheitlichkeit von Definitionen herzustellen. Das ist ei-
        es der großen Probleme des von Ihnen hier eingebrach-
        en Gesetzentwurfes – er ist in weiten Teilen hinreichend
        nkonkret, redundant und schwammig. Ich will nicht
        lle fachlichen Mängel aufzählen; einige habe ich schon
        enannt. Zweitens sollte eine gründliche Abstimmung
        it den Tarifparteien stattfinden, mit den Arbeitnehmer-
        ertretern und den Arbeitgebern.
        Was Sie heute vorlegen, ist hingegen ein unabge-
        timmter Entwurf. Deshalb ist er abzulehnen. Wir kön-
        en an dieser Stelle so nicht weitermachen. Man muss
        em Parlament die Chance geben, auf einen Entwurf der
        egierung zu reagieren und zu versuchen, die selber für
        otwendig gehaltene Abstimmung gemeinsam mit den
        olitischen Meinungsträgern herbeizuführen. Letztend-
        ich muss sogar angezweifelt werden, dass der jetzt vor-
        elegte Entwurf mit der EG-Datenschutzrichtlinie in
        eiten Zügen zu vereinbaren ist. Da kann ich nur sagen,
        erte Kollegen: Auch in der Opposition muss man prä-
        ise formulieren und arbeiten. Es reicht nicht, auf die
        chnelle einen Entwurf vorzulegen.
        Doch möchte ich die Frage des Beauftragten für den
        eschäftigtendatenschutz ansprechen. Dieser soll Ihrem
        ntrag zufolge eine herausgehobene Stellung erhalten
        nd bereits bei Kleinunternehmern von fünf Mitarbeitern
        ufwärts eingesetzt werden. Sie wissen, dass Sie mit Ih-
        em Antrag der SPD-Fraktion und den Grünen hinterher-
        echeln. Bei den Grünen ist diese Forderung dann je-
        och über Nacht verschwunden. Sie halten daran fest.
        urch diese Forderung machen Sie Arbeit teurer und
        ernichten Beschäftigungsverhältnisse.
        Der Duktus der Sprache des Entwurfes – auch das
        ill ich einmal deutlich sagen – geht mit einer Vorverur-
        eilung des Arbeitgebers einher. Die meisten Arbeitgeber
        erhalten sich nicht nur gesetzestreu, sondern auch im
        inne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Vor-
        erurteilung und ein An-den-Pranger-Stellen durch den
        prachduktus halte ich nicht für angebracht. Es geht
        uch darum, die Frage eines fehlenden Schutzinteresses
        es Mitarbeiters in Einklang mit den Verpflichtungen ei-
        es Unternehmens zu bringen. Dabei geht es um die Fra-
        en der Korruptionsbekämpfung und der Datenerhe-
        ung, die auch etwas mit der wirtschaftlichen Tätigkeit
        u tun haben. Beides müssen wir aufeinander abstim-
        en, auch gemeinsam mit den entscheidenden Verbän-
        en. Das fehlt schon im Denkansatz bei Ihrem Forde-
        ungskatalog. Auch deshalb ist er abzulehnen.
        Abschließend kann ich nur sagen, dass es eines Ar-
        eitsauftrages nicht bedurfte. Das Innenministerium ar-
        eitet bereits daran. Das Ergebnis wird in den nächsten
        ochen vorgelegt. Ich kann Sie nur auffordern, liebe
        olleginnen und Kollegen: Lehnen Sie mit uns den An-
        rag der Linksfraktion ab.
        Josip Juratovic (SPD): Noch nicht einmal drei Mo-
        ate ist es her, dass wir hier über den Arbeitnehmerda-
        enschutz gesprochen haben. Ich freue mich, dass das
        hema heute wieder auf der Tagesordnung steht. Dies
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2251
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        zeigt die Wichtigkeit einer schnellen und umfassenden
        Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes.
        Wie Sie sicher aus meiner letzten Rede wissen, kenne
        ich den Arbeitnehmerdatenschutz aus der betrieblichen
        Realität. Als Bandarbeiter und Betriebsrat habe ich mit-
        erlebt, wie sich die Datenverarbeitung von einer Kartei-
        karte hin zu elektronischen Programmen verändert hat.
        Der Bundestag hat diese Veränderung aktiv begleitet.
        In der 16. Legislaturperiode gab es zwei gemeinsame
        Beschlussempfehlungen aller Fraktionen, mit denen die
        Bundesregierung aufgefordert wurde, ein Arbeitnehmer-
        datenschutzgesetz zu erarbeiten.
        Auch heute soll die Bundesregierung aufgefordert
        werden, einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdaten-
        schutz vorzulegen. Das haben wir als Parlament in den
        letzten Jahren schon oft getan. Nur passiert ist fast
        nichts.
        In der Großen Koalition war immer wieder umstrit-
        ten, ob denn nun das Innenministerium oder das Arbeits-
        ministerium zuständig ist. Herr Schäuble hat einen Ge-
        setzentwurf aber nach Kräften verhindert. Nachdem von
        Schäuble nichts kam, hat Olaf Scholz im Arbeitsministe-
        rium gehandelt.
        Meine Damen und Herren von der FDP, fassen Sie
        das als Ratschlag auf: Wir Sozialdemokraten mussten
        immer wieder feststellen, dass die Union sich nach Kräf-
        ten gegen einen effektiven Arbeitnehmerdatenschutz
        wehrt. Sie stellt die Wirtschaftsinteressen und deren
        Lobbyarbeit über die Interessen der Arbeitnehmer. Seien
        Sie also darauf gefasst, dass die Union auch die Verwirk-
        lichung Ihrer Pläne, die Sie machmal in den Reden hier
        im Plenum vortragen, auf die lange Bank schieben wird.
        Lassen Sie mich kurz darauf eingehen, warum eine
        Neuregelung des Arbeitnehmerdatenschutzes dringlich
        ist, und dies nicht nur wegen der zahlreichen uns be-
        kannten Skandale:
        Erstens. Arbeitnehmerdatenschutz soll derzeit haupt-
        sächlich über betriebliche Vereinbarungen zwischen Be-
        triebsrat und Unternehmen geregelt werden. Was pas-
        siert aber in Betrieben, in denen gar kein Betriebsrat
        existiert? Das sind rechtsfreie Räume im Bereich des Ar-
        beitnehmerdatenschutzes. Diese müssen wir durch ein
        einheitliches Gesetz schließen und Arbeitnehmerdaten-
        schutz für alle Beschäftigten gewährleisten.
        Zweitens. Wir müssen festlegen, welche Daten in Be-
        werbungsverfahren abgefragt werden dürfen. Diese
        müssen in einem Verhältnis zur Beschäftigung stehen.
        Hier brauchen wir klare Regeln, damit die Arbeitnehmer
        ihre Rechte kennen und Arbeitgeber wissen, was sie ver-
        langen dürfen und wo die Grenzen sind.
        Drittens. Wir müssen regeln, wann gesundheitliche
        Überprüfungen zulässig sind und was dabei untersucht
        werden darf. Gesundheitliche Tests dürfen nur dann zu-
        gelassen werden, wenn sie direkt mit dem Arbeitsplatz
        zusammenhängen.
        Viertens. Wir müssen klären, wann eine private Tele-
        fon- und Internetnutzung am Arbeitsplatz zulässig ist.
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        enn eine private Nutzung erlaubt wird, muss klar sein,
        ass der Arbeitgeber nicht mitliest.
        Fünftens. Videoüberwachung und sonstige Formen
        er Überwachung müssen gesetzlich beschränkt werden.
        ine heimliche Videoüberwachung ist unzulässig. Dies
        st derzeit nirgends gesetzlich geregelt.
        Sechstens. Wir wollen Beauftragte für den Arbeitneh-
        erdatenschutz in Betrieben ab fünf Personen schaffen.
        amit soll auch die Sensibilität der Beschäftigten für
        en Umgang mit ihren Daten gestärkt werden.
        Siebtens. Wir müssen klare Kontrollrechte für die Be-
        chäftigten schaffen. Sie müssen benachrichtigt werden,
        enn Daten von ihnen gespeichert werden. Sie müssen
        in Recht auf Einsicht und auf Auskunft bekommen.
        Achtens. Wir müssen klare Regeln für Schadenersatz
        efinieren. Was bekommen Beschäftigte für den materi-
        llen oder immateriellen Schaden, den sie erleiden, wenn
        hre Daten missbraucht werden? Auch müssen wir Sank-
        ionen für Missbrauch festlegen.
        Das sind wichtige Themen für ein Arbeitnehmerda-
        enschutzgesetz. Diese Themen sind zu wichtig, als dass
        ie „verwurschtelt“ werden und in zahlreiche bisher be-
        tehende Gesetze eingearbeitet werden können. Wir
        rauchen ein Gesetz aus einem Guss.
        Immer wieder reden wir von Bürokratieabbau. Fakt
        st, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber auf
        echtsberater angewiesen sind, um die derzeit unüber-
        ichtliche Lage im Arbeitnehmerdatenschutz überhaupt
        u verstehen.
        Meine Kollegen von der Unionsfraktion, wer wirklich
        ürokratie abbauen will, muss mit klaren und verständli-
        hen Gesetzen anfangen. Dazu brauchen wir ein eigenes
        rbeitnehmerdatenschutzgesetz. Wir als SPD-Fraktion
        aben in der Debatte am 3. Dezember einen umfassen-
        en Gesetzentwurf eingebracht, in dem all diese Punkte
        ehandelt werden.
        Meine Kolleginnen und Kollegen von der Linken,
        ier möchte ich auf Ihren Antrag zu sprechen kommen.
        uch Sie behandeln viele der Punkte, die ich gerade an-
        esprochen habe. Aber das meiste haben wir auch schon
        n der vergangenen Debatte besprochen. Daher empfehle
        ch Ihnen, sich noch einmal unseren Gesetzentwurf an-
        uschauen.
        Wie ich Ihnen bereits dargelegt habe, wird mit der
        nion nichts passieren. Der Lobbydruck auf diese Partei
        st zu groß, als dass die Union wirklich die Arbeitneh-
        erinteressen für mehr Datenschutz in den Mittelpunkt
        tellt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung wird hier
        o schnell nicht auftauchen.
        Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, von
        en Grünen – Sie haben ja auch bereits einen Antrag zu
        iesem Thema gestellt – und liebe Kolleginnen und Kol-
        egen der FDP: Sie sind gut beraten, nicht auf die Minis-
        erien der Union zu warten. Nutzen Sie die Chance, an
        nserem soliden Gesetzentwurf, der nun federführend
        eim Innenausschuss liegt, mitzuarbeiten. Es gibt in die-
        em Hause eine Mehrheit für einen besseren Arbeitneh-
        2252 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
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        merdatenschutz! Nur gemeinsam können wir etwas im
        Sinne der Arbeitnehmer und gegen die Lobbyinteressen
        der Wirtschaft erreichen.
        Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.
        Gisela Piltz (FDP): Arbeitnehmerdatenschutz be-
        schäftigt den Deutschen Bundestag, und es beschäftigt
        diese christlich-liberale Koalition. Die Notwendigkeit
        zur Schaffung klarer Strukturen liegt für diesen Bereich
        klar auf der Hand. Gerade während eines Beschäfti-
        gungsverhältnisses sammeln sich umfangreiche perso-
        nenbezogene Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
        ter an, deren Handhabung sich oft in Grauzonen bewegt.
        Auch wenn sich in der betrieblichen Praxis mit der Zeit
        bestimmte Standards im Umgang mit personenbezoge-
        nen Daten herauskristallisiert haben, entbindet das den
        Gesetzgeber nicht von der Vorgabe eindeutiger Rahmen-
        bedingungen, und auch wenn das Bundesdatenschutzge-
        setz schon in seiner aktuellen Fassung für die Arbeits-
        welt gilt, sind die hier normierten Abwägungsgrundsätze
        für den Einzelfall, gerade solche Einzelfälle am Arbeits-
        platz, in den meisten Fällen ungeeignet.
        Es war die FDP-Bundestagsfraktion, die gemeinsam
        mit den Grünen und der Linken in der zurückliegenden
        Legislaturperiode Vorschläge zur Verbesserung des Da-
        tenschutzes am Arbeitsplatz eingebracht hat, und es wa-
        ren die Anträge eben jener drei Fraktionen, die im Mai
        des vergangenen Jahres Grundlage der öffentlichen An-
        hörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales waren.
        Vergebens hatten wir stets auf einen Antrag des seiner-
        zeit zuständigen SPD-geführten Arbeitsministeriums ge-
        wartet. Mit diesem eklatanten gesetzgeberischen Versa-
        gen ist in dieser Legislatur endlich Schluss. Wir werden
        als christlich-liberale Koalition hier endlich Fakten
        schaffen.
        Der Antrag, über den wir heute debattieren, ist zum
        überwiegenden Teil eine Kopie Ihres Antrages aus der
        16. Wahlperiode, meine Damen und Herren von der Lin-
        ken. Ich gebe gerne zu, dass Ihr Antrag an einigen Stel-
        len durchaus eine gewisse Schnittmenge mit dem Antrag
        der FDP aus der zurückliegenden Legislatur aufweist.
        Geht man jedoch ins Detail, findet sich leider aber auch
        viel Unbrauchbares, findet sich zum Teil bereits gesetz-
        lich Geregeltes, finden sich Forderungen, die an der be-
        trieblichen Praxis weit vorbeigehen.
        So halte ich ihre Forderung nach einem gesonderten
        Arbeitnehmerdatenschutzrecht nach wie vor für falsch.
        Nach meiner festen Überzeugung tut der Gesetzgeber
        gut daran, das Datenschutzrecht nicht durch immer neue
        bereichsspezifische Regelungen weiter aufzufächern.
        Rechtszersplitterung hat noch nie zu einer verbesserten
        Handhabung des Rechts beigetragen. Gerade eine ver-
        besserte Lesbarkeit des Rechts und damit eine bessere
        Anwendbarkeit des Rechts müssen aber die Leitlinie ge-
        setzgeberischen Handelns in der Zukunft sein.
        Einzelne Forderungen aus Ihrem Antrag sind daneben
        geradezu weltfremd. Die Datenverarbeitung aufgrund ei-
        ner Einwilligung des Betroffenen völlig zu verbieten,
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        eht an den Anforderungen der Praxis genauso vorbei
        ie der von Ihnen an vielen Stellen propagierte Gleich-
        auf der Mitbestimmungsrechte von betrieblichen Daten-
        chutzbeauftragten auf der einen und Betriebsrat auf der
        nderen Seite. Viele Ihrer Forderungen würden den Ab-
        auf in den Betrieben in kürzester Zeit lahmlegen.
        Der dringend nötige verbesserte Schutz von Arbeit-
        ehmerdaten darf doch aber nicht dazu führen, dass den
        nternehmen bürokratische Hürden auferlegt werden,
        ie selbst bei bestem Willen nicht zu meistern sind. Al-
        ein die von Ihnen geforderten Informationspflichten wä-
        en für viele Unternehmen schlicht nicht leistbar.
        Neue Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerda-
        en werden nur dann erfolgreich sein, wenn zugleich die
        nteressen der Unternehmen nicht vernachlässigt wer-
        en. Compliance und Revision sind Tagesgeschäft in
        en Unternehmen. Gerade deshalb haben auch die Un-
        ernehmen ein großes Interesse an und einen Anspruch
        uf Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Letztlich liegt
        ie Bekämpfung von Mobbing, Spionage oder Korrup-
        ion im Interesse aller, das heißt auch im Interesse der
        rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst.
        Die Bundesregierung bekennt sich klar zur Notwen-
        igkeit neuer gesetzlicher Regelungen im Bereich des
        rbeitnehmerdatenschutzes. Sie können sich sicher sein
        und das sage ich vor allem an die Adresse der Kolle-
        innen und Kollegen der SPD –: Diese neue Bundesre-
        ierung nimmt die datenschutzrechtlichen Belange der
        rbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ernst. Die Ab-
        timmung zwischen den beteiligten Ressorts und den
        oalitionsfraktionen ist in vollem Gange. Parallel hierzu
        uss auch von den Unternehmen selbst ein Umdenken
        ingefordert werden. Der Schutz und die Achtung von
        rbeitnehmerdaten müssen ein Teil der Kultur des Un-
        ernehmens sein. Die Persönlichkeitsrechte des Einzel-
        en enden nun einmal nicht am Werkstor. So wenig der
        taat einen Anspruch auf den gläsernen Bürger hat, so
        enig steht dem Unternehmer ein allumfassendes Profil
        einer Belegschaft zu. Für die Rahmenbedingungen wer-
        en wir in diesem Jahr endlich sorgen.
        Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        EN): Jetzt hat auch die Linke einen Vorschlag zum Be-
        chäftigtendatenschutz vorgelegt. Es zeigt sich: Die Op-
        osition denkt bei diesem Thema ähnlich. Das ist eine
        ute Grundlage für eine weitere Zusammenarbeit.
        Vor allem aber würde ich mich freuen, wenn es beim
        eschäftigtendatenschutz eine fraktionsübergreifende Zu-
        ammenarbeit geben würde, also auch mit der CDU/CSU
        nd mit der FDP. Es wäre gut, wenn wir Parlamentarier
        en Bürgerinnen und Bürgern einmal zeigen würden,
        ass wir auch fraktionsübergreifend zusammenarbeiten
        önnen. Insbesondere mit der FDP, die sich die Bürger-
        echte auf die Fahnen geschrieben hat, könnte ich mir
        ei diesem Thema auch einmal eine Zusammenarbeit
        orstellen. Zumindest wenn ich die Äußerungen der
        DP-Justizministerin lese, glaube ich, dass es auch mit
        eilen der FDP eine grundsätzliche Einigkeit gibt. Denn
        eschäftigte sind auch Bürgerinnen und Bürger, die ei-
        en besonderen Schutz ihrer Privatsphäre brauchen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010 2253
        (A) )
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        Die Datenschutzskandale in zahlreichen Unternehmen
        – bei der Bahn, bei der Telekom, bei Lidl oder bei Daim-
        ler – stehen im Raum, und ich bin mir sicher, dass noch
        einige folgen werden. Wir müssen also die rechtlichen
        Grauzonen beseitigen und brauchen baldmöglichst eine
        sichere Rechtsgrundlage für alle Beteiligten. Deswegen
        appelliere ich an die Regierungsfraktionen: Schaffen Sie
        endlich Klarheit. Bringen Sie ein eigenständiges Arbeit-
        nehmerdatenschutzgesetz auf den Weg, das die Persön-
        lichkeitsrechte der Beschäftigten stärkt, Datenklau am
        Arbeitsplatz verhindert und den berechtigten Interessen
        der Arbeitgeber Rechnung trägt. So kann die Politik zu
        einer guten Unternehmenskultur und zu einem vertrau-
        ensvollen Miteinander im Betrieb beitragen.
        Die grüne Fraktion bleibt dabei: Wir wollen ein ei-
        genständiges Gesetz, und dafür gibt es gute Gründe:
        Erstens wird der Beschäftigtendatenschutz bisher
        durch verschiedene Gesetze geregelt, zum Beispiel
        durch das Betriebsverfassungsgesetz, das Bundesdaten-
        schutzgesetz, das Telemediengesetz und individuelle Be-
        triebs- oder Dienstvereinbarungen. Durch die Zersplitte-
        rung der Rechtsgrundlage entstehen Gesetzeslücken.
        Chaos, Verwirrung und Missbrauch werden gefördert.
        Zweitens kritisieren Datenschützer, dass die derzeiti-
        gen Gesetze die komplexen Abläufe der Arbeitswelt
        nicht mehr ausreichend berücksichtigen.
        Drittens fordert auch der Bundesdatenschutzbeauf-
        tragte ein eigenständiges Gesetz, da die allgemeinen Re-
        geln des Bundesdatenschutzgesetzes für den Schutz der
        Beschäftigtendaten nicht ausreichen. Personenbezogene
        Daten können erhoben, verarbeitet und genutzt werden,
        wenn die Betroffenen einwilligen. An dieser Stelle ist
        das problematisch, da ein Arbeitsverhältnis auch immer
        ein Abhängigkeitsverhältnis ist. Bitte nehmen Sie den
        Bundesdatenschutzbeauftragten endlich ernst.
        Wichtig ist uns Grünen aber auch, dass die Daten der
        Arbeitsuchenden, die von der Bundesagentur für Arbeit
        betreut werden, besser geschützt werden. Wir wollen hö-
        here Strafen bei Datenmissbrauch; Datenklau ist nun
        einmal kein Kavaliersdelikt. Zudem wollen wir ein Kla-
        gerecht für Betriebsräte und für Gewerkschaften, damit
        auch Beschäftigte – ohne eine betriebliche Interessen-
        vertretung – zu ihrem Recht kommen können.
        lch sage es nochmal: Ich hoffe, dass alle Fraktionen
        über ihren Schatten springen und bei diesem wichtigen,
        mit wenig Ideologie beladenen Thema zusammenarbei-
        ten – im Interesse der Beschäftigten. Lassen Sie uns eine
        Reform des Beschäftigtendatenschutzes gemeinsam an-
        packen.
        Anlage 8
        Amtliche Mitteilungen
        Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit-
        geteilt, dass sie den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhe-
        bung des Beschlusses des Deutschen Bundestages
        vom 18. Juni 2009 über das Gesetz zur Bekämpfung
        der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen
        auf Drucksache 17/661 zurückzieht.
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        (C
        (D
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        itgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2
        er Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
        achstehenden Vorlage absieht:
        Auswärtiger Ausschuss
        – Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parla-
        mentarischen Versammlung der OSZE
        18. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung
        der OSZE vom 29. Juni bis 3. Juli 2009 in Wilna, Li-
        tauen
        – Drucksachen 17/7, 17/85 Nr. 1.1 –
        [Berichtigung: Die in der Amtlichen Mitteilung vom 22. Ja-
        nuar 2010 für den Ausschuss für die Ange-
        legenheiten der Europäischen Union mitge-
        teilte Kenntnisnahme der Drucksache 17/7
        ist hinfällig.]
        Haushaltsausschuss
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 12 03 Titel 811 31 – Erwerb von
        Fahrzeugen – bis zur Höhe von 26,459 Mio. Euro
        – Drucksachen 16/14114, 17/591 Nr. 1.31 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 17 02 Titel 684 22 – Förderung von
        Modellprojekten zur Einrichtung von Mehrgeneratio-
        nenhäusern – bis zur Höhe von 8,838 Mio. Euro
        – Drucksachen 16/14155, 17/591 Nr. 1.41 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 11 10 Titel 681 01 – Versorgungsbe-
        züge für Beschädigte – bis zur Höhe von 8 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/299, 17/503 Nr. 1.1 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 08 04 Titel 688 04 – Zahlungen an
        die EU für abzuführende Zölle, soweit diese nicht einge-
        nommen worden sind, einschließlich Zinsen gemäß Ar-
        tikel 11 der Verordnung Nr. 1150/2000 – bis zur Höhe
        von 4,901 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/353, 17/503 Nr. 1.3 –
        Ausschuss für Arbeit und Soziales
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Bericht der Bundesregierung über die gesetzliche Ren-
        tenversicherung, insbesondere über die Entwicklung
        der Einnahmen und Ausgaben, der Nachhaltigkeits-
        rücklage sowie des jeweils erforderlichen Beitragssatzes
        in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenversiche-
        rungsbericht 2009)
        – Drucksachen 17/52, 17/317 Nr. 1 –
        2254 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25. Sitzung. Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Lagebericht der Bundesregierung über die Alterssiche-
        rung der Landwirte 2009
        – Drucksachen 17/55, 17/317 Nr. 2 –
        Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben
        mitgeteilt, dass der Ausschuss die nachstehenden Unions-
        dokumente zur Kenntnis genommen oder von einer Bera-
        tung abgesehen hat.
        Auswärtiger Ausschuss
        Drucksache 17/178 Nr. A.1
        Ratsdokument 14610/2/09 REV 2
        Drucksache 17/178 Nr. A.2
        Ratsdokument 15872/09
        Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
        Verbraucherschutz
        Drucksache 17/136 Nr. A.61
        Ratsdokument 10769/09
        Drucksache 17/136 Nr. A.64
        Ratsdokument 11948/09
        Ausschuss für Gesundheit
        Drucksache 17/178 Nr. A.29
        Ratsdokument 15243/09
        Drucksache 17/178 Nr. A.30
        Ratsdokument 15450/09
        Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
        Drucksache 17/178 Nr. A.31
        Ratsdokument 15469/09
        Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit
        und Entwicklung
        Drucksache 17/136 Nr. A.104
        Ratsdokument 11863/09
        25. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 26. Februar 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8