Rede:
ID1702125900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 11
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. erhält: 1
    4. nun: 1
    5. der: 1
    6. Kollege: 1
    7. Dr.: 1
    8. JohannWadephul: 1
    9. für: 1
    10. die: 1
    11. CDU/CSU-Fraktion.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/21 Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Fragen 3 und 4 Cornelia Möhring (DIE LINKE) In Betracht kommende Träger für Projekte gegen Linksextremismus und Islamismus; Belastbare Erkenntnisse hinsichtlich eines Bedarfs an Projekten gegen Linksextremis- mus Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Auswahlkriterien für die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 12 Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1819 D 1820 B 1820 D 1824 C 1825 A 1826 A Deutscher B Stenografisc 21. Sit Berlin, Dienstag, de I n h a Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 . . . . Erweiterung und Ablauf der Tagesordnung . . Tagesordnungspunkt 2: Fragestunde (Drucksachen 17/633, 17/645) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Engpässe bei zwei Impfstoffen für Kinder Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1819 B 1819 B 1819 B 1819 C Zusatzfragen Cornelia Möhring (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1821 B 1821 D undestag her Bericht zung n 9. Februar 2010 l t : Mündliche Fragen 7 und 8 Jörn Wunderlich (DIE LINKE) Zeitpunkt und Form der Ausschreibung für die Pilotprojekte gegen Linksextremismus und Islamismus Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jörn Wunderlich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 9 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1822 D 1823 A 1823 D Interessenkonflikte von Pricewaterhous Coopers bei der Beratung des Bundesm nisteriums für Verkehr, Bau und Stadten wicklung e- i- t- II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Gesetzliche Regelung der Barrierefreiheit in den Bereichen Verkehr, Bau, Wohnungs- wesen und Kommunikation Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 17 Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) Deckung des steigenden Bedarfs an barrie- refreien Wohnungen; Neuauflage des KfW- Förderprogramms für altersgerechten Woh- nungsumbau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Silvia Schmidt (Eisleben) (SPD) . . . . . . . . . . Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausrüstung eines der sechs Kraftwerksblö- cke des Kraftwerkes Jänschwalde mit einer CO2-Abscheidungsanlage Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1826 C 1826 D 1827 B 1827 D 1828 B 1828 C 1828 D 1829 C 1830 A 1830 C 1830 D 1831 A 1831 B Zeitplan für das Inkrafttreten eines CCS- Gesetzes Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 20 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Umsetzung des Ziels einer 30-prozentigen Reduktion von CO2 innerhalb der EU Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 23 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Energieversorgung durch Kernfusionskraft- werke Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 24 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Der Bundesregierung vorliegende Anträge auf Beförderung von Mischoxid-Brennele- menten ab dem 1. Januar 2010 1831 C 1831 D 1832 C 1832 D 1833 A 1833 C 1833 D 1834 B 1834 C 1834 D 1835 B 1835 C 1836 A 1836 B 1836 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 III Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 25 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Erteilte Genehmigungen für Anträge auf Beförderung von Mischoxid-Brennelemen- ten ab dem 1. Januar 2010 Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dorothée Menzner (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Mündliche Frage 31 Dagmar Ziegler (SPD) Weitere Förderung des Programms AQUA durch den Europäischen Sozialfonds bzw. durch Bundesmittel Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 32 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Religionslehrer- und Imamausbildung an Universitäten in Deutschland Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 35 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Konkretisierung der von Staatsministerin Dr. Maria Böhmer favorisierten verein- fachten Regelung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1836 D 1837 A 1837 C 1837 C 1838 A 1838 B 1838 C 1839 C 1840 A Mündliche Frage 36 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung der Koordination der EU-Kata- strophenhilfe für Haiti Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 37 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) EU-Beitrittsperspektive der Ukraine Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 44 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Beitrag der Bundeszentrale für politische Bildung zur Schärfung des gesellschaftli- chen Bewusstseins für Menschen mit Be- hinderungen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE: Was folgt aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regel- sätzen bei Hartz IV? . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Kipping (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Ferner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Pascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 1840 C 1840 D 1841 B 1841 C 1842 B 1842 D 1843 C 1843 C 1844 C 1846 B 1847 C 1848 D 1849 D 1850 D 1852 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 Diana Golze (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mechthild Heil (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Heike Brehmer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 5: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zur Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung (Drucksache 16/13852) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Burchardt (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Neumann (Lausitz) (FDP) . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Krista Sager (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Reinhard Brandl (CDU/CSU) . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 6: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Geset- zes zur Erweiterung des Kündigungs- schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Schutz vor Kündigung wegen eines unbedeutenden wirtschaft- lichen Schadens) (Drucksache 17/648) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Jan Korte, Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweite- rung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten (Drucksache 17/649) . . . . . . . . . . . . . . . . . Anette Kramme (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU) . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Nešković (DIE LINKE) . . . . . . . . . Johannes Vogel (Lüdenscheid) (FDP) . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1853 C 1854 C 1855 D 1856 D 1858 B 1859 B 1859 B 1860 C 1862 B 1863 A 1864 B 1865 A 1866 B 1866 B 1866 C 1867 C 1868 B 1869 C 1870 B 1872 A 1873 A 1874 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 1 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Ausdehnung des Bundesprogramms „För- derung von Beratungsnetzwerken“ auf die generelle Extremismusbekämpfung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 3 Mündliche Frage 2 Ulla Jelpke (DIE LINKE) Über Bundesprogramme gegen Rechtsex- tremismus geförderte Projekte mit extre- mistischen Charakter Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 5 Petra Pau (DIE LINKE) Einsatz der vorhandenen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus auch zur Bekämp- fung des Linksextremismus und Islamismus Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 6 Petra Pau (DIE LINKE) Wissenschaftliche Begleitung und Evalua- tion der Pilotprojekte im Bereich Links- extremismus und Islamismus Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Fragen 10 und 11 Harald Weinberg (DIE LINKE) Vorlage der Ergebnisse der ersten und zweiten Stufe der DRG-Begleitforschung 1875 A 1875 C 1875 D 1875 D 1876 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 V Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 13 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei den Vertragsverhandlungen der Deutschen Bahn über die Lieferung neuer ICx-Züge Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 14 Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Eisenbahnunternehmen mit Programmen zur Herstellung der Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 15 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Wahrnehmung der Kontrollpflichten durch die Vertreter der Bundesregierung im Auf- sichtsrat der Deutschen Bahn Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Radioaktive Abfälle bei der Kernfusion Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1876 B 1877 A 1877 B 1877 C 1877 D Kernfusion als etwaiger Bestandteil der er- neuerbaren Energien Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 26 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Transport von Uranhexafluorid von Schwe- den nach Deutschland; Verhinderung illega- ler Transporte radioaktiven Materials aus dem Ausland Antwort Katherina Reiche, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 13 Mündliche Fragen 27 und 28 Kai Gehring (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unbesetzt gebliebene Studienplätze in Fä- chern mit lokalem Numerus clausus und Wirkung der Internet-Studienplatzbörse Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Fragen 29 und 30 Nicole Gohlke (DIE LINKE) Unbesetzte Studienplätze nach Bundeslän- dern und Konsequenzen aus dem Zulas- sungschaos an den Hochschulen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Frage 34 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Änderungen im Haushaltsentwurf 2010 zur Einhaltung der Zusagen für den Glo- balen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Malaria und Tuberkulose Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1878 A 1878 B 1878 D 1879 B 1879 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 Anlage 16 Mündliche Frage 38 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Aufruf der Bundesregierung zu einem EU- weit einheitlichen Vorgehen gegenüber Honduras Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 39 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Reaktion auf die Erklärung des iranischen Präsidenten zur Urananreicherung und Vorschläge der Bundesregierung zur Lö- sung des iranischen Atomprogramms Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 40 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Anstrengungen der Bundesregierung zum im Koalitionsvertrag angekündigten Abzug der in Deutschland verbliebenen Atomwaf- fen Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 41 und 42 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Berücksichtigung von Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechten und Gender-Aspekten in der Ausbildung afghanischer Sicherheits- kräfte durch deutsche Ausbilder unter Be- achtung der afghanischen Kultur Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Frage 43 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) 1879 D 1880 A 1880 C 1881 A Fördermaßnahmen für den tertiären Bil- dungssektor in Afghanistan sowie dortige Unterstützung des Deutschen Akademi- schen Austausch-Dienstes Antwort Cornelia Pieper, Staatsministerin AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Frage 45 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Sicherstellung der beabsichtigten Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes ohne zeit- liche Verzögerung Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 46 Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Löschung rechtsextremer und volksverhet- zender Websites bei ausländischen Hosts durch das Bundeskriminalamt Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 23 Mündliche Fragen 47 und 48 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Geeignete Messgeräte für den Einsatz als Nacktscanner/Bodyscanner auf Flughäfen und anfallende Kosten Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Frage 49 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verstärkung der Polizeiausbildung in Af- ghanistan Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1881 C 1882 A 1882 A 1882 B 1882 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 VII Anlage 25 Mündliche Frage 50 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Unterstützung des Bundes für den 13. Eu- ropäischen Polizeikongress Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 51 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Abschiebung syrischer Asylbewerber noch vor Aktualisierung der Lagebewertung in Syrien durch das Auswärtige Amt Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 52 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beitrag des Bundesministeriums der Justiz zur Analyse der Finanzkrise in Deutsch- land Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Frage 53 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Fiskalische und marktliche Wirkungen ver- schiedener Vorschläge zur Sanierung der Hypo Real Estate Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 54 und 55 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Wiederzulassung von Leerverkäufen und Handhabung in den übrigen G-20-Staaten Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1882 D 1883 A 1883 B 1883 C 1884 A Anlage 30 Mündliche Frage 56 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Maßnahmen zur Entlastung der Städte und Gemeinden in der Finanzkrise Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 31 Mündliche Frage 57 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der geplanten Änderungen im Außensteuergesetz und bei der Berech- nung der Gewerbesteuer für Finanzdienst- leister auf die Steuereinnahmen der Ge- meinden Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Frage 58 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Neu geschaffene Stellen in den Bundesmi- nisterien seit der letzten Bundestagswahl Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 59 und 60 Sonja Steffen (SPD) Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Rück- übertragung der zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland enteigneten Grundstücke und Umsetzung Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Fragen 61 und 62 Günter Gloser (SPD) Stand der Umsetzung der EU-Dienstleis- tungsrichtlinie in den Bundesländern Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1884 B 1884 C 1885 A 1885 B 1885 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 Anlage 35 Mündliche Frage 63 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Konsequenzen des Gutachtens von Profes- sor Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf das deutsche Schul- system für Bund und Länder in der Bil- dungspolitik Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Fragen 64 und 65 Angelika Krüger-Leißner (SPD) Zahlung der Zusatzbeiträge der Kranken- kassen bei ALG-II-Beziehern Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 66 Anette Kramme (SPD) Überbrückungsregelung für Überzahlungen beim Arbeitslosengeld II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 67 Anette Kramme (SPD) Mindestlohn im Pflegebereich Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 68 Katja Mast (SPD) Konsequenzen aus dem Urteil des Bundes- verfassungsgericht zu den Hartz-IV-Regel- sätzen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1886 B 1886 C 1887 A 1887 B 1887 C Anlage 40 Mündliche Fragen 69 und 70 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Geplante Kürzung der Zuschüsse für die Bundesagentur für Arbeit (BA) und ent- sprechender arbeitsmarktpolitischer In- strumente sowie Rücküberweisungen der BA an den Bund seit Einführung der Hartz- Reformen Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Fragen 71 und 72 Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einfachgesetzliche Entfristung der zugelas- senen kommunalen Träger im SGB II trotz verfassungspolitischer Bedenken; Verfas- sungsänderung zur Absicherung der ge- meinsamen Arbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Arbeitsge- meinschaften des SGB II Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 73 Josip Juratovic (SPD) Gewährleistung der Mindestlöhne für Be- schäftige bei Unternehmen mit ausländi- schem Firmensitz Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 74 Josip Juratovic (SPD) Umfang der Kontingente für Werkverträge zwischen polnischen Arbeitgebern und in Deutschland ansässigen Unternehmen seit 1990 und Entwicklung für 2010 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1887 C 1888 B 1888 C 1888 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 IX Anlage 44 Mündliche Frage 75 Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährleistung des Beitrags der europäi- schen Landwirtschaft zur Reduktion von Kohlendioxid und somit zur Erreichung des Klimaziels und Erhalt der Biodiversität Antwort Dr. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Anlage 47 Mündliche Frage 78 Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahl der Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des neu vorzulegenden Mandats in Afghanistan für Ausbildung, Monito- ring, Schutz und Führungsleistungen sowie Vorbereitung der Quick Reaction Force auf die neuen Ausbildungsaufgaben Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 1890 A 1890 D Mündliche Frage 76 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz von Spezialeinheiten der US-Ar- mee bzw. -Geheimdienste in den deutschen Zuständigkeitsbereichen in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 77 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Zahl der durch die Bundeswehr im Rah- men ihres Einsatzes in Afghanistan ange- forderten Luftangriffe; verantwortliche Führungsebene der Bundeswehr bei sol- chen Angriffsbefehlen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1890 B 1890 C Mündliche Frage 79 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verantwortbarkeit des ISAF-Einsatzes von Soldaten im Rahmen des veränderten Af- ghanistan-Mandats angesichts fehlender Aus- bildung für das neue Konzept Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 49 Mündliche Frage 80 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einsatz der AWACS-Flugzeuge in Afgha- nistan; erneute Entscheidung des Bundes- tages über eine Erhöhung der Anzahl der Soldatinnen und Soldaten im Rahmen des Afghanistan-Mandats Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1891 C 1891 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1819 (A) (C) (B) (D) 21. Sit Berlin, Dienstag, de Beginn: 1
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1875 (A) (C) (B) (D) Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 1): hung der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Begleitun- gen und der Programmevaluation weiterentwickelt. Die Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Brackmann, Norbert CDU/CSU 09.02.2010 Ernstberger, Petra SPD 09.02.2010 Ferner, Elke SPD 09.02.2010 Frankenhauser, Herbert CDU/CSU 09.02.2010 Golze, Diana DIE LINKE 09.02.2010 Gunkel, Wolfgang SPD 09.02.2010 Hänsel, Heike DIE LINKE 09.02.2010 Hasselfeldt, Gerda CDU/CSU 09.02.2010 Dr. Höll, Barbara DIE LINKE 09.02.2010 Dr. Jüttner, Egon CDU/CSU 09.02.2010 Kotting-Uhl, Sylvia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.02.2010 Dr. Krogmann, Martina CDU/CSU 09.02.2010 Dr. Lammert, Norbert CDU/CSU 09.02.2010 Link (Heilbronn), Michael FDP 09.02.2010 Möller, Kornelia DIE LINKE 09.02.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.02.2010 Otto (Frankfurt), Hans- Joachim FDP 09.02.2010 Pflug, Johannes SPD 09.02.2010 Pitterle, Richard DIE LINKE 09.02.2010 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 09.02.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 09.02.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht Sieht die Bundesregierung im Bundesprogramm „Förde- rung von Beratungsnetzwerken“ ein allgemeines Antiextre- mismusprogramm, obwohl hier explizit nur von Rechtsextre- mismus gesprochen wird, und soll dieses Programm im Sinne des sogenannten Extremismusansatzes ausgebaut werden? Das Bundesprogramm „kompetent. für Demokratie – Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus“ richtet sich nach den in den Leitlinien verankerten Programm- zielen nicht nur gegen die Verfestigung rechtsextremisti- scher Strukturen, sondern in gleicher Weise gegen fremdenfeindliche und antisemitische Strukturen im Ge- meinwesen und deren gezielte Einflussnahme auf die Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger, die die demo- kratische Grundordnung unserer Gesellschaft bedroht. Der Bundesregierung ist bewusst, dass es sich bei Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus um jeweils unterschiedliche Phänomene handelt, die auch jeweils unterschiedlicher präventiver und beraten- der Ansätze bedürfen. In der vorgesehenen Sondierungsphase wird auch festzustellen sein, in welcher Weise die thematische Er- weiterung der Extremismusbekämpfung um die Berei- che Linksextremismus und Islamismus erfolgen soll. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Ulla Jelpke (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 2): Hat die Bundesregierung gegenwärtig Anhaltspunkte da- für, dass Projekte, die über die Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus gefördert werden, „extremistische Bestre- bungen“ verfolgen, und, wenn ja, um welche Projekte handelt es sich hierbei? Die Bundesregierung hat gegenwärtig keine Anhalts- punkte dafür, dass Projekte, die über die Bundespro- gramme „Vielfalt tut gut.“ und „kompetent. für Demo- kratie“ gefördert werden, „extremistische Bestrebungen“ verfolgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 5): Reicht nach Ansicht der Bundesregierung eine Pilotphase von weniger als einem Jahr aus, um auf dieser Grundlage ei- nen Umbau der vorhandenen Bundesprogramme gegen Rechtsextremismus auch zur Bekämpfung des Linksextremis- mus und Islamismus vorzunehmen? Die Bundesprogramme „Vielfalt tut gut.“ und „kom- petent. für Demokratie“ werden bis zum Start einer neuen Programmphase ab dem Jahr 2011 unter Einbezie- 1876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Bundesregierung erachtet die vorgesehene Zeit der Pilot- phase für eine thematische Erweiterung der Extremis- musprävention um die Themenfelder Linksextremismus und islamischer Fundamentalismus für ausreichend. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 6): Wer soll die geplanten Pilotprojekte im Bereich Links- extremismus und Islamismus wissenschaftlich begleiten, und wird es eine Evaluation zu dieser Arbeit geben? Zur Vorbereitung der beiden Pilotprojekte gegen Linksextremismus und Islamismus ist zunächst eine Son- dierungsphase vorgesehen. In dieser Phase werden mög- liche Forschungs- und Themenfelder, Vorgehensweisen und Zielgruppen sowie Trägerstrukturen identifiziert werden. Hierbei werden auch bereits vorliegende wissen- schaftliche und behördliche Erkenntnisse zur Ideologie, Entwicklung und Struktur des Linksextremismus sowie des Islamismus mit einbezogen. Mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren des Bundes, der Länder und der Kommunen Berlin und Hamburg werden Fragen der praktischen Prävention von Islamismus und Linksextre- mismus erörtert. Das Ziel ist es, im 2. Quartal 2010 Pro- jektideen für Forschung, Expertisen und Modellprojekte zu entwickeln und zu realisieren. Im Rahmen dieser Son- dierungsphase wird auch festgelegt, wie die Evaluation dieser Projekte vorgenommen wird. Anlage 6 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Fragen 10 und 11): Was sind die Ergebnisse aus der ersten Stufe der DRG-Be- gleitforschung – DRG: Diagnosis Related Groups –, welche die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 2 d der Klei- nen Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksache 16/13974) im September 2009 für das Ende des Jahres 2009 ankündigte, und, falls die Ergebnisse noch nicht vorliegen, weshalb verzö- gert sich dies ein weiteres Mal? Wann ist mit den Ergebnissen der zweiten Stufe der DRG- Begleitforschung zu rechnen? Zu Frage 10: Die Ergebnisse der ersten Stufe der DRG-Begleitfor- schung, die die Daten der Jahre 2004 bis 2006 umfasst, stehen unmittelbar vor der Veröffentlichung durch die nach § 17b Absatz 8 des Krankenhausfinanzierungsgeset- zes gesetzlich beauftragten Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenver- band, Verband der privaten Krankenversicherung). Nach Auskunft des DRG-Instituts ist Anfang März 2010 mit der Veröffentlichung des schriftlichen Berichts zu rechnen. Im Rahmen der Ergebnispräsentation am 19. Januar 2010 wurden vom IGES-Institut, das den ersten For- schungszyklus durchgeführt hat, unter anderem die fol- genden Ergebnisse präsentiert: Die Akzeptanz des G-DRG-Systems ist bei den Ak- teuren in der Breite hoch. Der vollzogene Einführungsprozess, einschließlich der über mehrere Jahre gestreckten Konvergenzphase, wird als insgesamt positiv bewertet. Das G-DRG-System hat maßgeblich zur Erhöhung der Transparenz des stationären Leistungsgeschehens beigetragen. Die Grundlagen für eine verbesserte ökono- mische Bewertung der stationären Leistungen und der innerbetrieblichen Leistungserstellung wurden damit verbreitert. Das G-DRG-System hat die Strukturen der Leistungs- erstellung in den Krankenhäusern verändert, zum Bei- spiel Optimierungen der Aufbau- und Ablauforganisa- tion (insbesondere auch Zentrenbildung), Einführung und Ausbau von Instrumenten zur Standardisierung und Verbesserung von Prozessen (zum Beispiel Einführung klinischer Behandlungspfade und Entlassmanagement, Einrichten von Stellen für Medizincontrolling und Do- kumentationsassistenten). Die im Rahmen der Begleitforschung analysierten Daten der externen Qualitätssicherung geben keine Hin- weise auf eine Verschlechterung der Qualität (Ergebnis- und Prozessqualität). Zur Patientenzufriedenheit sind bisher kaum belast- bare Aussagen möglich, Hinweise für eine Verschlechte- rung gibt es nicht. Bei der Arbeitszufriedenheit von Pfle- genden sowie Ärztinnen und Ärzten konnten anhand der untersuchten Studien ebenfalls keine durch die DRG- Einführung induzierten Veränderungen festgestellt wer- den. Die ausführlichen Ergebnisse können dem in Kürze von den Selbstverwaltungspartnern auf der Bundesebene veröffentlichten umfassenden Ergebnisbericht entnom- men werden. Zu Frage 11: Nach Auskunft des DRG-Instituts ist mit Ergebnissen der zweiten Stufe, die die Daten der Jahre 2006 bis 2008 analysiert, zur Jahreswende 2010/11 zu rechnen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 13): Was unternimmt die Bundesregierung, damit bei den Ver- tragsverhandlungen der Deutschen Bahn AG mit dem von ihr „bevorzugten Bieter“ Siemens AG über die Herstellung und Lieferung von bis zu 300 neuen Zügen, das sogenannte ICx- Projekt, neben der Qualität der Technik auch die Barrierefrei- heit, das heißt unter anderem das Vorhandensein fahrzeugge- bundener Einstiegshilfen, barrierefreier Toiletten und mehre- rer Plätze für Rollstuhlfahrer und -fahrerinnen, ein zentrales Thema wird? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1877 (A) (C) (B) (D) Die Eisenbahnen sind nach § 2 Abs. 3 Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung verpflichtet, Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstel- len, mit dem Ziel, eine möglichst weitreichende Barrie- refreiheit für deren Nutzung zu erreichen. Für neue Infrastrukturen und Fahrzeuge haben sie dabei auch europarechtliche Regelungen zu beachten. Hierzu wird auch auf die Angaben zum Bereich „Bahnverkehr“ im „Bericht der Bundesregierung über die Lage von Men- schen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe“ vom 17. Juli 2009, Drucksache 16/13829 ver- wiesen. Die im Wettbewerb am Verkehrsmarkt operie- renden Eisenbahnunternehmen, so auch die Deutsche Bahn AG, entscheiden in eigener unternehmerischer Ver- antwortung, welche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit ergriffen werden. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Beschlusses des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 27. Juni 1996 (Anlage 1 zu Drucksache 13/6149) kommentiert die Bundesregierung nicht die in der unternehmerischen Zuständigkeit der Deutsche Bahn AG liegenden Entscheidungen über Ein- zelmaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Es wird deshalb angeregt, wegen der betreffenden Angaben an den Vorstand der Deutsche Bahn AG heranzutreten. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 14): Welche Eisenbahnunternehmen haben Programme nach § 2 Abs. 3 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, EBO, zur Herstellung der Barrierefreiheit von Bahnanlagen und Fahrzeugen vorgelegt, und welche Eisenbahnunternehmen planen, in nächster Zeit ein ebensolches vorzulegen? Derzeit haben vier Eisenbahnunternehmen Pro- gramme zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgelegt. Diese sind im Zielvereinbarungsregister beim Bundes- ministerium für Arbeit und Soziales gelistet. Die Deutsche Bahn AG hat als erstes Eisenbahnver- kehrsunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen und dem Bundesmi- nisterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2005 ein Programm zur Herstellung von Barriere- freiheit im Eisenbahnverkehr erstellt. Darin ist festge- legt, unter welchen Voraussetzungen Bahnhöfe und Züge barrierefrei sind. Die NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG hat ein Programm für eine barrierefreie Gestal- tung von Fahrzeugen (Triebwagen Typ LINT 41/H) auf der Strecke Neumünster–Bad Oldesloe aufgestellt. Die AKN Eisenbahn AG hat ein Programm zur Barrie- refreiheit im Bereich der Infrastruktur auf den Strecken Hamburg-Eidelstedt–Neumünster und Elmshorn–Ulz- burg aufgestellt. Die Schleswig-Holstein-Bahn GmbH (100 Prozent Tochtergesellschaft der AKN Eisenbahn AG) hat ein Programm zur Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge (Triebwagen Typ LINT 41/H) auf den Strecken Neu- münster–Heide (Holst) und Heide (Holst)–Büsum aufge- legt. Die Infrastruktur auf den genannten Strecken wird von der Deutsche Bahn AG betrieben. Nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden zurzeit weitere Programme zur Barrierefreiheit von Schmalspurbahnen und Museums- bahnen wie der Harzer Schmalspurbahn GmbH, der Mansfelder Bergwerksbahn (Museumsbahn auf schmal- spurigen Werkbahngleisen) und der Dessau–Wörlitzer Eisenbahn erarbeitet. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 15): Trifft es zu, dass die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG ihren Kontrollpflichten unzureichend nachgekommen sind, wie der Bundesrech- nungshof feststellt, und welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung? Der Bund nimmt über seine Vertreter im Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG seine Kontrollmöglichkeiten im Rahmen des aktienrechtlich Zulässigen vollumfänglich wahr. Die Bundesregierung prüft derzeit den vertrauli- chen Bericht des Bundesrechnungshofes und wird hierzu gegenüber dem Bundesrechnungshof eine Stellungnahme abgeben. Anlage 10 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 21): Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach heuti- gem Kenntnisstand bei der Kernfusion radioaktive Abfälle an- fallen werden – beispielsweise Anlagenteile, die durch die Kernfusion radioaktiv werden –, und ist ihr der Kernfusions- bericht vom Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deut- schen Bundestag bekannt (Bundestagsdrucksache 14/8959)? Nach heutigem Kenntnistand der Bundesregierung werden bei der Kernfusion radioaktive Abfälle anfallen. Bei der Kernfusion verschmelzen leichte Atomkerne, zum Beispiel Deuterium und Tritium, zu Heliumkernen. Bei dieser Reaktion wird Energie frei, die sich in Strom umwandeln lässt. Dabei werden auch Neutronen freige- setzt, die das Wandmaterial des Reaktors bestrahlen. Das Wandmaterial wird dadurch radioaktiv aktiviert und muss entsorgt werden. Von der Entwicklung niedrig akti- vierbarer Wandmaterialien hängt es unter anderem ab, in welchem Umfang radioaktive Abfälle minimiert werden können. Die entstehenden Abfälle müssen bei weitem nicht so lange gelagert werden wie bei konventionellen Kernkraftwerken. 1878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Der Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (Bundestagsdrucksache 14/8959) ist der Bundesregierung bekannt. Anlage 11 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 22): Zählt die Bundesregierung die Kernfusion zu den erneuer- baren Energien, und bedeutet dies, dass die von der Bundesre- gierung langfristig angestrebte vollständige Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien den Einsatz der Kernfusion implizit umfasst? Erneuerbare Energien basieren auf nach menschli- chem Ermessen unerschöpflichen Energiequellen und kommen ohne Verbrauch nicht regenerierbarer Brenn- stoffe aus. Dies ist bei der Kernfusion nicht der Fall. In Fusionsreaktoren werden zur Gewinnung nutzbarer Energie Brennstoffe, zum Beispiel Deuterium und Tri- tium, das aus Lithium im Fusionsreaktor erbrütet werden soll, verbraucht. Die Umkehrung des Prozesses, also die Regenerierung der Ausgangsstoffe, ist nahezu unmög- lich und energetisch nicht sinnvoll. Die Kernfusion wird daher nicht als erneuerbar betrachtet. Die erneuerbaren Energien decken derzeit nach vor- läufigen Schätzungen circa 10 Prozent vom Endenergie- verbrauch und sollen zukünftig den Hauptanteil an der Energieversorgung übernehmen. Die Kernfusion ist eine Zukunftstechnologie. Mit der Fusionsforschung kann eine neue CO2-freie Energiequelle erschlossen werden. Es ist derzeit nicht kalkulierbar, wann die Kernfusion ei- nen relevanten Anteil an der Energieversorgung einneh- men kann. Anlage 12 Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 26): Kann der Transport von 1,6 Kilogramm Uranhexafluorid über Grenzen hinweg von Schweden nach Deutschland als illegal bezeichnet werden, und, wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig solch illegale Trans- porte radioaktiven Materials zu verhindern? Bei der Vorbereitung der Innenbesichtigung eines 30- Zoll-B-Behälters (ein Behälter zum Transport von ange- reichertem Uran-235 in Form von Uranhexafluorid) kam es am 21. Januar 2010 in der Urananreicherungsanlage der Firma URENCO in Gronau beim Öffnen des Behäl- terventils zu einer Freisetzung von Uranhexafluorid. Der von einem schwedischen Kunden der Firma URENCO angelieferte Behälter war als „clean and washed out“ de- klariert, enthielt jedoch etwa 1,6 Kilogramm Uranhexa- fluorid. Dieses Ereignis wurde in der Fragestunde des Deut- schen Bundestages am 27. Januar 2010 erörtert und ist Gegenstand der Beratung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 9. Februar 2010. Die durch die Kunden der Urananreicherungsanlage in Gronau entleerten Behälter enthalten in der Regel Restmengen an Uranhexafluorid (sogenannte Heels) und benötigen daher für den Transport eine Genehmigung nach § 4 des Atomgesetzes sowie eine Einfuhrgenehmi- gung nach § 3 des Atomgesetzes. Der Beförderer bzw. der Importeur hat nicht für jeden einzelnen Transport entsprechende Genehmigungen, sondern jeweils für eine größere Zahl von Transporten bzw. Einfuhren. Hierzu wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Klei- nen Anfragen 17/253 „Uranhexafluorid – Sichere Lage- rung und sachgemäßer Umgang zur Vermeidung von Um- weltrisiken“ vom 16. Dezember 2009 sowie 16/5381 „Transporte und Lagerung von Uranhexafluorid“ vom 21. Mai 2007 verwiesen. In Abstimmung mit der zuständigen Landesaufsichts- behörde in Nordrhein-Westfalen hat das BMU Kontakt zur schwedischen Atomaufsichtsbehörde aufgenom- men, die bestätigt hat, dass der Behälter aus einer schwe- dischen Brennelementfertigungsanlage (Westinghouse Electric Sweden) nach Gronau geliefert wurde. Die schwedische Atomaufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass sie weitere Untersuchungen einleitet. Das schwedische Unternehmen hat – entsprechend dem schwedischen Re- gelwerk – 30 Tage Zeit, um sich zu dem Vorfall zu äu- ßern. In einer Presseerklärung vom 28. Januar 2010 hat das Unternehmen berichtet, dass bereits mit internen Un- tersuchungen begonnen und hierüber auch die schwedi- sche Aufsichtsbehörde unterrichtet wurde. Die Verantwortung für den Transport und Einfuhr des als „clean and washed out“ deklarierten 30-Zoll-B-Be- hälters trägt der schwedische Versender. Welche Maß- nahmen zur Verhinderung der Wiederholung zu ergrei- fen sind, kann erst nach Beendigung der laufenden Untersuchungen der atomrechtlichen Behörden in Nord- rhein-Westfalen und Schweden abschließend geklärt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Kai Gehring (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Fragen 27 und 28): Welche Informationen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Zahl der Studienplätze in Fä- chern mit lokalem Numerus clausus vor, die trotz der Studien- platzbörse unbesetzt geblieben sind? Wann wird die Bundesregierung die Fakten über die Wir- kung der Internet-Studienplatzbörse im Wintersemester 2009/ 2010, die der Kultusministerkonferenz offensichtlich vorlie- gen, dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen, und wie bewertet die Bundesregierung diese Fakten? Zu Frage 27: Laut KMK-Bericht zum „Zulassungsverfahren an den staatlichen Hochschulen im Wintersemester 2009/2010“ sind in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengän- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1879 (A) (C) (B) (D) gen zum Erhebungsstand Ende Oktober 2009 noch min- destens 18 000 Studienplätze unbesetzt gewesen. Das Zulassungsverfahren war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Nach Angaben der KMK wird diese Zahl nach Abschluss der Nachrückverfahren deut- lich niedriger sein. Zu Frage 28: Der Präsident der Kultusministerkonferenz hat am 5. Februar 2010 der Bundesministerin für Bildung und Forschung den Bericht zum „Zulassungsverfahren an den staatlichen Hochschulen im WS 2009/2010“ über- sandt. Er wurde am selben Tag wie vereinbart dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sowie dem Ausschuss für Bildung und Forschung übermittelt. Hinsichtlich der Wirkung der Internet-Studienplatz- börse kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass sich diese positiv auf das derzeitige Zulassungsverfahren ausgewirkt hat. Wie zu erwarten war, hat die Studien- platzbörse Informationsdefizite mit Blick auf freie Studienplätze nach Abschluss des regulären Zulassungs- verfahrens – einschließlich Nachrückverfahrens – besei- tigt und damit zu einer besseren Auslastung der vorhan- denen Studienanfängerkapazitäten beigetragen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen der Abgeordneten Nicole Gohlke (DIE LINKE) (Druck- sache 17/633, Fragen 29 und 30): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zulassungschaos an den Hochschulen, wonach vier Wochen nach Semesterbeginn rund 18 000 Studienplätze unbesetzt blieben (vergleiche dpa vom 3. Februar 2010)? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich die Zahl der vier Wochen nach Semesterbeginn noch im- mer unbesetzten Studienplätze auf die einzelnen Bundeslän- der verteilt? Zu Frage 29: Die Defizite des derzeitigen Hochschulzulassungs- verfahrens, insbesondere dessen lange Dauer aufgrund der Mehrfachbewerbungen, sind bekannt und nur durch ein komplett neues Verfahren zu beheben. Ein Konzept der Länder für ein solches Verfahren liegt mit dem ge- planten dialogorientierten Serviceverfahren, das die künftige Stiftung für Hochschulzulassung durchführen soll, detailliert ausgearbeitet vor und wird derzeit umge- setzt. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorhaben mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 15 Millio- nen Euro. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten wird es – wie geplant – zum Wintersemester 2011/2012 ein- gesetzt werden können. Zu Frage 30: Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/633, Frage 34): Welche Veränderungen zum bisher vorgelegten Haushalts- entwurf plant die Bundesregierung in das parlamentarische Verfahren zum Haushalt 2010 einzubringen, um wie angekün- digt ihre Zusage von 200 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Malaria und Tuberkulose einzuhalten? Es ist nicht üblich, dass die Bundesregierung im Vor- hinein ankündigt, welche Anträge sie im parlamentari- schen Haushaltsaufstellungsverfahren einbringt, bzw. auf welche Weise im Zusammenwirken mit dem Parla- ment die Erfüllung von Zusagen sichergestellt wird. Fest steht, dass die Bundesregierung beabsichtigt, die für den GFATM gegebenen Zusagen einzuhalten und dieses auch im Bundeshaushalt zu manifestieren. Anlage 16 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/633, Frage 38): Wie begründet die Bundesregierung, dass sie zu einem einheitlichen EU-Vorgehen gegenüber Honduras in dem Sinne aufrief, sich seitens der EU-Mitgliedstaaten auf Geschäftsträ- gerebene an der Regierungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras am 27. Januar 2010 zu beteiligen, obwohl dieser nur dank massiver Einschränkung der Presse- und Versammlungsfreiheit, dank Einschüchterung und mindestens 24 politischer Morde seit dem Putsch an die Macht gekom- men ist, und warum hat sie nicht versucht, Einheitlichkeit im Sinne einer Nichtteilnahme herzustellen? Für die Bundesregierung kam es in der Frage der Prä- senz bei der Amtseinführung des neuen Präsidenten Porfirio Lobo darauf an, eine einheitliche Haltung der EU-Mitgliedstaaten zu wahren. Zwischen den EU-Partnern bestand Einvernehmen, keine Delegationen aus den Hauptstädten zur Amtsein- führung zu entsenden. Hinsichtlich der von einem ande- ren EU-Mitgliedstaat vorgeschlagenen Wahrnehmung durch die amtierenden Geschäftsträger vor Ort sprach sich die Bundesregierung dafür aus, diese Option offen- zuhalten und von der weiteren Entwicklung in Honduras abhängig zu machen. Tatsächlich unternahm der gewählte Präsident Lobo in den Wochen vor Amtsantritt erhebliche Anstrengun- gen in Richtung einer nationalen Versöhnung. So for- derte er De-facto-Präsident Micheletti zum Rücktritt auf, was dieser zwar nicht befolgte, jedoch ließ Micheletti seit dem 22. Januar 2010 seine öffentlichen Ämter ruhen. Ferner traf der gewählte Präsident mit dem Präsidenten der Dominikanischen Republik, Leonel Fernández, eine Vereinbarung, die Präsident Manuel Zelaya, seiner Fa- milie sowie seinen Mitarbeitern freies Geleit, die Aus- reise in die Dominikanische Republik sowie dort den Status als „Ehrengast“ zusicherte. Schließlich verpflich- 1880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) tete er sich in dem Abkommen nochmals zur Bildung ei- ner Regierung der nationalen Einheit und Versöhnung. In Würdigung dieser positiven Entwicklungen wurde auf Vorschlag der spanischen EU-Ratspräsidentschaft in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe in Brüssel am 26. Ja- nuar 2010 Konsens zur EU-Teilnahme auf Botschafts- ebene (vor Ort anwesende Geschäftsträger bzw. Vertre- ter von in Nachbarstaaten von Honduras akkreditierten EU-Botschaften) erzielt. Anlage 17 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 39): Wie reagiert die Bundesregierung insbesondere hinsicht- lich der laufenden Vorbereitungen härterer Sanktionen auf die Erklärung des iranischen Präsidenten, dass das iranische Uran im Ausland angereichert werden könne, und mit welchen Schritten beabsichtigt sie die iranische Regierung darin zu be- stärken, dass es der eigenen Sicherheit dient, einen sichtbaren Beitrag für eine atomwaffenfreie Welt zu leisten? Die in der Frage erwähnte Erklärung von Mahmud Ahmadinedschad vom 2. Februar 2010, die nie offiziell bestätigt wurde, ist mittlerweile überholt. Der iranische Präsident hat am 7. Februar 2010 die iranische Atomenergiebehörde angewiesen, Vorbereitun- gen für die Höheranreicherung iranischen Urans auf 20 Prozent zu treffen. Die Nachrichten aus Teheran be- stärken den Eindruck, dass Iran an seiner Verweige- rungshaltung festhält und nicht auf den Vorschlag der In- ternationalen Atomenergiebehörde, IAEO, von Ende Oktober 2009 zur Brennstoffversorgung des Teheraner Forschungsreaktors eingehen will. Der Vorschlag sah die Höheranreicherung iranischen Urans in der Russischen Föderation und die Verarbeitung zu Brennelementen für diesen Reaktor in Frankreich vor. Iran sollte endlich for- mell und verbindlich auf dieses Angebot der IAEO ant- worten. Fortschritte beim Thema Teheraner Forschungsreak- tor – die derzeit nicht absehbar sind – könnten nur einen Einstieg bieten. Substanzielle Nukleargespräche, die dazu dienen sollen, sicherzustellen, dass das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient, und denen sich Iran weiterhin verweigert, werden dadurch nicht ersetzt. Iran bleibt, unter anderem durch Resolutionen des Si- cherheitsrats der Vereinten Nationen, unmissverständ- lich dazu aufgefordert, die bestehenden Zweifel der Staatengemeinschaft am angeblich ausschließlich fried- lichen Charakter seines Nuklearprogramms auszuräu- men. In den Gesprächen mit Iran verfolgen die E3+3 einen zweigleisigen Ansatz von Verhandlungsbemühungen und Angeboten und – da Iran bisher nicht kooperiert, sondern sein Nuklearprogramm noch ausbaut und die Anreicherung fortsetzt – auf der zweiten Schiene mit Sanktionen, um Iran an den Verhandlungstisch zu brin- gen. Das weiterhin gültige Angebotspaket der E3+3 enthält umfassende Ansätze für Zusammenarbeit unter anderem in den Bereichen Sicherheits- und Wirtschafts- politik. Davon würde Iran profitieren, wenn das Land sich bei der Frage des Nuklearprogramms zu Koopera- tion und Transparenz bereit zeigt. Die Bundesregierung fordert Iran auf, umgehend in substanzielle Gespräche über das iranische Nuklearpro- gramm auf der Basis der Genfer Vereinbarungen einzu- willigen. Das Angebot liegt auf dem Tisch, allerdings schafft Iran durch die fortgesetzte Anreicherung von Uran Zeitdruck. Sollte Iran seine Blockadehaltung fort- setzen, werden wir zügig umfangreiche weitere wirt- schaftliche Maßnahmen beschließen müssen. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 40): Welche konkreten Anstrengungen hat die Bundesregie- rung seit Beginn der Legislaturperiode im Dialog mit der amerikanischen Regierung und anderen NATO-Partnern un- ternommen, damit die in Deutschland verbliebenen Atomwaf- fen, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigt, abgezogen werden? Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Politik für Rüstungs- kontrolle und Abrüstung und im Zuge der Erarbeitung eines neuen strategischen Konzepts der NATO für einen Abzug der verbliebenen US-Nuklearwaffen aus Deutsch- land einsetzen wird. Vertreter der Bundesregierung haben in bilateralen Gesprächen mit den USA und anderen NATO-Partnern sowie in den dafür vorgesehenen NATO-Gremien für das Anliegen geworben und einen Prozess zu dessen Umsetzung angestoßen. So hat der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, die Angelegenheit mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf der Sitzung der NATO- Außenminister am 4. Dezember 2009 aufgenommen. Auch im Rahmen der laufenden Arbeiten an einem neuen strategischen Konzept hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen bei der Expertengruppe des NATO- Generalsekretärs eingebracht und wird dies auch im wei- teren Prozess fortsetzen. Die Annahme des neuen strate- gischen Konzepts ist auf dem nächsten NATO-Gipfel im Herbst 2010 in Portugal vorgesehen. Die Bundesregie- rung stimmt sich über das weitere Vorgehen kontinuier- lich ab. Anlage 19 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/633, Fragen 41 und 42): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1881 (A) (C) (B) (D) In welcher Form und welchem Umfang finden Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Inhalte der Menschenrechte und Gen- deraspekte in der Ausbildung der afghanischen Sicherheits- kräfte durch deutsche Ausbilder Berücksichtigung? Inwieweit werden bei der Ausbildung kulturelle und soziologische Besonderheiten der afghanischen Gesellschaft berücksichtigt? Zu Frage 41: Der Schwerpunkt der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte durch deutsche Ausbilder und Ausbil- derinnen liegt grundsätzlich im taktischen bzw. opera- tiven Bereich. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Gender- aspekte werden unter Berücksichtigung der Besonder- heiten des Einsatzlandes durch deutsche Soldatinnen und Soldaten im Umgang mit den Soldaten der afghanischen Streitkräfte angemessen berücksichtigt. Dieses wird in Form von Unterrichten vermittelt und in der praktischen Ausbildung berücksichtigt. Das auf die Vorbildfunktion abzielende Verhalten der deutschen Soldatinnen und Soldaten hat dabei eine große Bedeutung. Die Grundsätze der Inneren Führung werden vorgelebt. Ganz bewusst setzten wir auch Soldatinnen in der Ausbildungsunterstützung der Nationalen Afghani- schen Sicherheitskräfte (ANSF) ein. Auch die Polizeiausbildung beinhaltet die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, Inhalte der Menschenrechte und Genderaspekte in allen Ausbildungsgängen. Es werden Theorieschulungen durch deutsche Polizeiausbilderin- nen und -ausbilder in den Bereichen „Umgang mit fest- genommenen Personen“, „Trennungsgebot von Männern und Frauen“ und „Menschenrechte“ durchgeführt. Während der Praxisausbildung in polizeilichen Ein- griffsmaßnahmen werden die theoretisch erlernten Be- reiche unter Anleitung intensiviert. Darüber hinaus werden Trainingsprogramme angebo- ten, in denen afghanische Polizistinnen und Polizisten im Kampf gegen häusliche Gewalt geschult werden. Dies betrifft besonders die Gewalt gegenüber afghani- schen Frauen und Mädchen. Die Schulungsprojekte wurden in Zusammenarbeit mit dem afghanischen Innenministerium und internatio- nalen Partnern entwickelt. Viele afghanische Polizistin- nen und Polizisten sind Analphabeten. Die Trainings- unterlagen sind entsprechend konzipiert. Zu Frage 42: Die kulturellen und soziologischen Besonderheiten der afghanischen Gesellschaft finden in der Ausbildung der Sicherheitskräfte besondere Berücksichtigung. Praktische Ausbildungsinhalte werden grundsätzlich nur gleichgeschlechtlich durchgeführt. Darüber hinaus wird in den Ausbildungsphasen besondere Rücksicht auf religiöse Befindlichkeiten genommen. Kulturelle und soziologische Besonderheiten der af- ghanischen Gesellschaft werden aber auch in der Ausbil- dung aller deutschen Soldatinnen und Soldaten ange- messen berücksichtigt. Der Verbesserung der interkulturellen Kompetenzen aller Soldaten wird während der Einsatzvorbereitung ein besonderer Stellenwert beigemessen. Dieses erfolgt in Form von Unterrichten und ist Bestandteil der prakti- schen Ausbildung innerhalb der einsatzvorbereitenden Ausbildung. Anlage 20 Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/633, Frage 43): Welche konkreten Fördermaßnahmen plant die Bundes- regierung im tertiären Bildungssektor in Afghanistan, und mit welchen gezielten Instrumenten plant sie die Arbeit des Deut- schen Akademischen Austauschdienstes im Hinblick auf Afghanistan zu unterstützen? In Fortsetzung unserer bisherigen Förderung plant der Deutsche Akademische Austauschdienst im Auftrag der Bundesregierung für 2010 eine Reihe von Maßnahmen, für die das Auswärtigen Amt derzeit eine konkrete Finanzierung prüft. Die vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren sich auf die Schwerpunktregionen Kabul, Herat und Mazar-i- Sharif, beziehen aber auch fast alle weiteren 23 staatli- chen Hochschulen Afghanistans in übergreifenden Maß- nahmen ein (zum Beispiel im Kooperationsprogramm zur Weiterbildung aller afghanischen Wirtschaftsdozen- ten). Im Einzelnen sind unter anderem geplant: Maßnah- menpakete zum Aufbau von Fachbereichen an verschie- denen Universitäten (unter anderem in den Fachbereichen Informationstechnologie, Wirtschaftswissenschaften, Ger- manistik, Medizin, Naturwissenschaften sowie Geowis- senschaften), Einsatz von Kurz- und Langzeitdozenturen deutscher Wissenschaftler und Stipendien, Studienauf- enthalte und lokale Fortbildungsmaßnahmen. Die Zustimmung des Deutschen Bundestags voraus- gesetzt, wird das Auswärtige Amt zudem sein Engage- ment bei der Verwaltungs- und Justizausbildung erhöhen und dafür zusätzlich etwa 10 Millionen Euro bereitstel- len. Damit will das Auswärtige Amt unter anderem einen Beitrag zum Aufbau eines Netzwerks von Verwaltungs- akademien auf regionaler Ebene, vor allem in Masar-i- Sharif, leisten. Außerdem fördert das Auswärtige Amt den Bau einer Landwirtschaftsfakultät im nordafghanischen Taloqan und finanziert den Wiederaufbau des größten akademi- schen Lehrkrankenhauses Nordafghanistans in Masar-i- Sharif. 1882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 45): Wie gedenkt die Bundesregierung im Falle des Inkrafttre- tens des Zugangserschwerungsgesetzes die im Koalitionsver- trag beabsichtigte Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr ohne zeitliche Verzögerung sicherzustellen? Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundes- regierung noch nicht abgeschlossen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 46): Wie viele Versuche hat das Bundeskriminalamt im Jahr 2009 auf eigene Initiative hin unternommen, im Ausland ge- hostete Websites mit rechtsextremistischen und volksverhet- zenden Inhalten löschen zu lassen, und wie viele auf Initiative der Staatsanwaltschaften? Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im Jahr 2009 kei- nen Versuch unternommen, im Ausland gehostete Web- sites mit rechtsextremistischen und volksverhetzenden Inhalten löschen zu lassen. Das BKA wird insbesondere auf Ersuchen der Länder im Zusammenhang mit Ermittlungs- bzw. Strafverfahren sowie in Wahrnehmung landesrechtlicher Gefahrenab- wehrbefugnissen tätig. Im vergangenen Jahr ist kein ent- sprechendes Unterstützungsersuchen an das BKA heran- getragen worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksache 17/633, Fragen 47 und 48): Welche Form von Messgeräten in Bezug auf das physische Messverfahren – Frequenz, aktiv oder passiv – erwägt die Bundesregierung an Flughäfen als Nacktscanner/Bodyscanner einzusetzen? Welche Kosten werden vermutlich pro Bodyscanner anfal- len, das heißt für Anschaffung, Wartung, eventuell geschultes Personal, und bestehen bereits Verträge über Forschungsauf- träge, Produktion und Abnahme dieser Geräte mit Unterneh- men? Zu Frage 47: Bei der Bundespolizei wird derzeit ein Körperscanner getestet, der mit aktiven Millimeterwellen (24,25 GHz bis 30 GHz) arbeitet. Millimeterwellen werden vom menschlichen Körper reflektiert und können zur Anzeige von Gegenständen, die in oder unter der Kleidung getra- gen werden, genutzt werden. Ob der zurzeit im Test be- findliche Körperscanner an Flughäfen eingesetzt wird, hängt von der Weiterentwicklung der Geräte ab. Zu Frage 48: Es bestehen keine Lieferverträge für Körperscanner. Für Körperscanner, wie dem derzeit bei der Bundespoli- zei getesteten, ist von Anschaffungskosten in Höhe von circa 130 000 Euro je Gerät auszugehen. Weitere Kosten könnten erst nach öffentlicher Vergabe beziffert werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 49): Inwieweit trifft die Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern Dr. Ole Schröder auf dem Europäischen Polizeikongress am 2. Fe- bruar 2010 zu, wonach 80 zusätzliche deutsche Polizeiausbil- der in den nächsten dreieinhalb Jahren 15 000 afghanische Polizisten ausbilden würden, zunehmend auch „in [der] Flä- che“, allerdings „nur in befriedeten Gebieten ..., nicht in Re- gionen, in denen Bürgerkrieg herrscht“, und wie viele dieser 15 000 afghanischen Polizisten will die Bundesregierung je- weils weiterhin in Kursen zwischen sechs Monaten bis drei Jahren an der Polizeischule Kabul beschulen bzw. in den acht- wöchigen Schnellkursen? Das Begleitpapier der Bundesregierung zur Londoner Konferenz „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwor- tung“ sieht vor, dass im Rahmen des deutschen Afgha- nistan-Engagements nach der Londoner Konferenz die Zahl der deutschen Polizisten im bilateralen Polizeiaus- bildungsprojekt von derzeit rund 120 bis Mitte 2010 auf 200 erhöht wird. In den im Bau bzw. Ausbau befindli- chen deutschen Trainingszentren in Afghanistan mit ei- ner beabsichtigten Gesamtkapazität von rund 1 000 Aus- bildungsplätzen können jährlich circa 5 000 afghanische Polizisten aus- und fortgebildet werden. Ein Teil der 200 deutschen Polizisten des bilateralen Ausbildungs- projekts ist dafür vorgesehen, bis Ende 2012 circa 2 500 afghanische Polizisten im Rahmen des „Focused District Development Programms“ (FDD) in bis zu 40 Distrikten im Norden von Afghanistan in circa elf Monate dauernden Programmen zu qualifizieren. Die Gefährdungslage für den Einsatz deutscher PVB in den Provinzen und Distrikten wird wie bisher fortlaufend er- hoben und bewertet. Die Anzahl der Absolventen der Polizeiakademie Ka- bul bis Ende 2012 ist abhängig von den Einstellungszah- len der afghanischen Polizei. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 50): Mit welchem finanziellen, personellen und sonstigen Auf- wand hat der Bund den 13. Europäischen Polizeikongress un- terstützt? Personelle Unterstützung: Vertreter des Bundes haben beim 13. Europäischen Polizeikongress Fachvorträge Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1883 (A) (C) (B) (D) gehalten bzw. Thesendebatten und Foren moderiert. Konkret handelte es sich dabei um Vertreter des BMI, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei, des Bun- desamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, des THW, der Bundesagentur für Arbeit, des Zollkriminal- amtes, der Bundesdruckerei und des Bundesamtes für Justiz (siehe ergänzend anliegendes Tagesprogramm). Finanzielle Unterstützung: Für Behördenangehörige ist die Teilnahme am Polizeikongress gebührenfrei. Für einen Messestand, an dem die Bundespolizei zusammen mit anderen Behörden beteiligt war, fielen anteilige Standkosten für die Bundespolizei in Höhe von 4 125,56 Euro an. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 51): Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trotz der Bitte bezüglich syrischer Staatsangehöriger, vorerst keine Ableh- nungen von Asylanträgen als offensichtlich unbegründet aus- zusprechen und Entscheidungen über Folgeanträge vorläufig zurückzustellen, bis eine aktualisierte Lagebewertung durch das Auswärtige Amt erfolgt ist, syrische Staatsangehörige, wie zum Beispiel A. N. A. T., trotz Asylfolgeantrags noch vor erfolgter Aktualisierung der Lagebewertung in Syrien durch das Auswärtige Amt abzuschieben plant? Die Abschiebung ausländischer Staatsangehöriger ob- liegt nicht dem BAMF, sondern ist nach § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) Aufgabe der Aus- länderbehörden der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Länder diese in ihrer Zuständigkeit liegende Aufgabe verantwor- tungsvoll handhaben. Zudem hat das Bundesministerium des Innern in Bezug auf Syrien die Länder für die Thema- tik der Rückführung abgelehnter Asylbewerber nochmals sensibilisiert und ergänzend zu der ohnehin bestehenden gesetzlichen Verpflichtung gebeten, Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 52): Welchen Beitrag wird das Bundesministerium der Justiz für eine „ehrliche und schonungslose Analyse der Finanzkrise in Deutschland“ leisten (vgl. Der Spiegel, 1. Februar 2010, S. 71)? Die Finanzkrise aufzuarbeiten, daraus Schlussfolge- rungen zu ziehen und diese umzusetzen ist eine Auf- gabe, der sich die Bundesregierung insgesamt stellt. Das Bundesministerium der Justiz hat für seinen Zuständig- keitsbereich, insbesondere im Gesellschafts-, Bilanz- und Insolvenzrecht, die Ursachen und Folgen der Finanzkrise analysiert und insbesondere mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung – VorstAG und dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG bereits gesetzgeberische Konsequenzen gezogen. Wei- tere Arbeiten sind zurzeit im Gange. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 53): Hat die Bundesregierung den vom HRE-Vorstand – HRE: Hypo Real Estate – vorgeschlagenen Weg der mit einer um- fangreichen Auslagerung von Geschäftsteilen verbundenen Sanierung und anschließenden Privatisierung der HRE in Bezug auf die fiskalischen und marktlichen Wirkungen mit ei- ner vollständigen Abwicklung der HRE verglichen bzw. ihre Überlegungen einem entsprechenden Vergleich anderer insbe- sondere unabhängiger Institutionen zugrunde gelegt? Der Lenkungsausschuss des SoFFin hat die Frage, ob die HRE fortgeführt oder abgewickelt werden soll, vor seiner Entscheidung sorgfältig und auf Grundlage unab- hängiger Gutachten geprüft. Im Einzelnen: Die von der HRE beauftragten Wirt- schaftsprüfer haben verschiedene Geschäftsmodelle detailliert geprüft, darunter auch die vollständige Ab- wicklung des Institutes. Im Ergebnis war das Geschäfts- modell der Fortführung der HRE und der Auslagerung von Geschäftsbereichen in eine Abwicklungsanstalt aus wirtschaftlicher Sicht gegenüber der Abwicklung vorzu- ziehen. Ein weiteres von der HRE in Auftrag gegebenes Gutachten einer anderen Wirtschaftprüfungsgesellschaft hat dies ausdrücklich bestätigt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung ihrerseits un- abhängige Experten beauftragt, die Prüfung und Bewer- tung der Geschäftsmodelle in einem ausführlichen Gut- achten zu untersuchen. Dieses Gutachten bestätigte, dass das Geschäftsmodell der Fortführung aus fiskalischer Sicht vorzuziehen sei und dass die Abwicklung von nicht strategischen Geschäftsbereichen über eine nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabili- sierung – „Bad Bank-Gesetz“ – zu schaffende Abwick- lungsanstalt vorteilhafter sei als eine interne Abwick- lung. Sämtliche drei genannten Gutachten werden dem Gremium nach § 10 a des Finanzmarktstabilisierungs- fondsgesetzes vorgelegt. (Wird in der 6. Kalenderwoche erfolgen.) Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) (Drucksache 17/633, Fragen 54 und 55): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, soge- nannte Leerverkäufe wieder zuzulassen? Wie verhalten sich in dieser Hinsicht die übrigen 19 G-20- Staaten? 1884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Zu Frage 54: Die BaFin hatte am 19. und 21. September 2008 durch zwei Allgemeinverfügungen (ungedeckte) Leer- verkäufe untersagt. Das Verbot war zunächst bis zum 31. Dezember 2008 befristet und war drei Mal verlängert worden, zuletzt im Mai 2009 bis zum 31. Januar 2010. Das Verbot wurde vor dem Hintergrund der Verbesse- rung der Lage an den Finanzmärkten in den letzten Mo- naten nicht erneut verlängert und ist am 31. Januar 2010 ausgelaufen. Aus Sicht der Bundesregierung ist die Ent- scheidung der BaFin sachgerecht. Die BaFin prüft lau- fend die Entwicklung an den Finanzmärkten und wird bei einer erneuten Verschärfung neue Leerverkaufsregu- lierungen erlassen. Zu Frage 55: Soweit Informationen vorliegen, ergibt sich ein un- einheitliches Bild über das Verhalten der übrigen G-20- Staaten außer Deutschland. (Anmerkung: Die G 20 be- stehen aus 19 Staaten und nicht – wie in der Frage unter- stellt – aus 20; 20. Mitglied ist die Europäische Union vertreten durch Rat und EZB.) Folgende Länder haben nach Recherchen der BaFin Leerverkaufsverbote zwischenzeitlich wieder aufgeho- ben bzw. keine Verbote erlassen: Großbritannien, Brasi- lien, Italien, Kanada, USA. In folgenden Ländern bestehen derzeit weiterhin Leerverkaufsverbote: Australien, Frankreich, Japan, Südkorea. Zur Situation in den übrigen G-20-Ländern (Argenti- nien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Türkei) konnten noch keine Informationen beschafft werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 56): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung den kommunalen Spitzenverbänden vorzuschlagen, um die Städte und Gemeinden in der Finanzkrise zu entlasten? Trotz der Zuständigkeit der Länder für eine angemes- sene Finanzausstattung der Kommunen bekennt sich der Bund zu seiner Mitverantwortung für eine funktionie- rende kommunale Selbstverwaltung. Die aktuellen Mel- dungen zeigen, dass nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kommunen als Folge der Finanz- und Wirt- schaftskrise eine schlechtere Finanzsituation zu verzeich- nen haben. Aus diesem Grund wird dem Kabinett bei sei- ner Sitzung am 24. Februar 2010 ein Beschlussvorschlag vorliegen, sehr kurzfristig eine unter dem Vorsitz des Bun- desministers der Finanzen tagende Regierungskommis- sion zur Gemeindefinanzierung einzuberufen, der auch Vertreter der Länder und der kommunalen Spitzenver- bände angehören werden. Diese Kommission soll die kommunalen Einnahmen und Ausgaben analysieren und Alternativen aufzeigen. Trotz dieses breiten Aufgaben- spektrums soll die Kommission möglichst zügig einen Bericht vorlegen. Den Kommunen wäre nicht geholfen, wenn den Ergebnissen der Kommission durch übereilte Sofortmaßnahmen vorgegriffen werden würde. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 57): Welche Auswirkungen haben die geplante Ausweitung der Ausnahmen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen für Finanzdienstleister und die geplante Änderung bei Funk- tionsverlagerungen im Außensteuergesetz auf die Steuerein- nahmen der Kommunen? Die geplante Änderung bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Finanzdienstleistungsunternehmen führt zu keinen finanziellen Auswirkungen. Die Rege- lung führt insbesondere dazu, dass Umstrukturierungen in Unternehmen, die auch Leistungen im Sinne der be- reits bestehenden Vorschrift ausführen, unterbleiben können. Diese Umstrukturierungen wären sonst bis Ende 2010 vorzunehmen gewesen. Bislang konnte die Regelung in den Fällen, in denen neben Finanzdienstleistungen auch andere Tätigkeiten ausgeführt wurden, nur durch Auslagerung der Finanz- dienstleistungen in ein neues Unternehmen (zum Bei- spiel Tochtergesellschaft) erreicht werden. Dies ist jetzt nicht mehr zwingend erforderlich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass solche Auslagerungen in den Fällen, die bisher in größerem Umfang Finanzdienstleis- tungen ausgeführt haben, durchgeführt worden wären und sich somit keine zusätzlichen Steuermindereinnah- men ergeben. Die geplante Änderung bei Funktionsverlagerungen im Außensteuergesetz stellt im Kern eine Vereinfachung für die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung dar. Steuerausfälle sind nicht zu erwarten. Das erleichterte Verfahren auf der Grundlage von Einzelverrechnungspreisen ist an die Voraussetzung ge- knüpft, dass der Steuerpflichtige alle von der Funktions- verlagerung betroffenen, wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter – auch soweit sie noch nicht bilanziert worden sind – genau bezeichnet. Ansonsten bleibt es beim bisherigen Verfahren (Bewertung auf der Grund- lage des Transferpakets). Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 58): Wie viele Stellen wurden seit der letzten Bundestagswahl in den jeweiligen Bundesministerien neu geschaffen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1885 (A) (C) (B) (D) Seit der letzten Bundestagswahl im September 2009 wurden in den Ministerien (jeweils Kapitel 01) im Ver- gleich zum ersten RegE 2010 insgesamt 51 Planstellen und Stellen neu im zweiten Regierungsentwurf des Bun- deshaushalts 2010 ausgebracht. Diese Zahl verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Ministerien: Für alle nicht genannten Ministerien wurden keine neuen Planstellen und Stellen ausgebracht. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Sonja Steffen (SPD) (Drucksache 17/633, Fragen 59 und 60): Wie sehen die ersten Ergebnisse der vom Bundesministe- rium der Finanzen eingerichteten Arbeitsgruppe zur Rück- übertragung der zwischen 1945 und 1949 in Ostdeutschland enteigneten Grundstücke aus? Wann ist mit einer Umsetzung der Ergebnisse zu rechnen? Zu Frage 59: Die Arbeitsgruppe mit dem Arbeitstitel „SBZ-Enteig- nungen“ hat sich am 27. Januar 2010 konstituiert. Sie wird entsprechend dem im Koalitionsvertrag artikulier- ten Ziel prüfen, ob es noch Möglichkeiten gibt, Grund- stücke, die in der Zeit von 1945 bis 1949 unter sowje- tischer Besatzung enteignet wurden und sich noch in öffentlichem Eigentum befinden, den Betroffenen zum bevorzugten Erwerb anzubieten. Dies umfasst alle zwischen 1945 und 1949 unter so- wjetischer Besatzungshoheit enteigneten Flächen, land- und forstwirtschaftliche sowie Industrie- und Gewerbe- flächen. Diese Flächen sind nach geltendem Recht nicht in natura zurückzugeben. Die Alteigentümer erhalten für das enteignete Vermögen eine Ausgleichsleistung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz. Auswärtiges Amt 9 (4 in Kap. 0501, 5 in Kap. 0503 – Vertretungen des Bundes im Aus- land) Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung 2 Bundesministerium für Gesund- heit 1 Bundesministerium für Umwelt 7 Bundesministerium für Wirt- schaftliche Zusammenarbeit 4 Bundesministerium für Bildung und Forschung 25 Die betroffenen Flächen können sich im Eigentum unterschiedlicher Stellen der öffentlichen Hand befinden (Bund, Länder, Kommunen, andere öffentliche Einrich- tungen). Im Bundesbereich ist in erster Linie die BVVG Bo- denverwertungs- und -verwaltungs GmbH betroffen. In- frage kommen zum Beispiel auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die TLG Immobilien GmbH, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsge- sellschaft mbH, möglicherweise auch das Eisenbahnver- mögen und das Bundesministerium der Verteidigung. Die BMF-interne Arbeitsgruppe hat sich aus Effi- zienzgründen darauf verständigt, ihre Überlegungen zu- nächst auf die Ermittlung des infrage kommenden Grundstücksbestandes zu konzentrieren. Im weiteren Verlauf ist beabsichtigt, die Arbeitsgruppe auf die übri- gen betroffenen Bundesressorts auszudehnen und die be- troffenen Länder hinzuzuziehen. Zu Frage 60: Die Identifizierung der in Betracht kommenden Grundstücke wird schwierig und aufwendig sein, weil sie nicht nach ihrer Herkunft aus Enteignungen regis- triert sind. Die Nennung eines genauen Zeitrahmens ist im ge- genwärtigen Stadium nicht möglich. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/633, Fragen 61 und 62): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Umset- zung der EU-Dienstleistungsrichtlinie durch die 16 Bundes- länder, die bis zum 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein sollte, und inwieweit sind insbesondere in allen Ländern die sogenannten One-Stop-Ansprechstellen für ausländische In- vestoren tatsächlich eingerichtet und arbeitsfähig? Wie sieht die Bundesregierung in den jeweiligen Regelun- gen der Länder und des Bundes die Verpflichtung zur Ge- währleistung eines hohen Maßes an sozialem Schutz gewähr- leistet, die in Erwägungsgrund 1 der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt gefordert wird? Zu Frage 61: Alle Bundesländer haben sehr intensiv die Umset- zung der Dienstleistungsrichtlinie betrieben und insbe- sondere zahlreiche Gesetzesanpassungen vorgenommen. Nach Aussagen von Länderseite haben in allen 16 Län- dern die Einheitlichen Ansprechpartner ihre Arbeit auf- genommen. Die Bundesregierung hat durch eine sehr aufwendige Gesamtkoordinierung gemeinsam mit der Wirtschafts- ministerkonferenz auf Länderseite dafür gesorgt, dass ein intensiver Informations- und Meinungsaustausch stattgefunden hat. Dies betraf insbesondere zahlreiche schwierige rechtliche und organisatorische Fragen, unter 1886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) anderem im Zusammenhang mit der Errichtung der Ein- heitlichen Ansprechpartner. Zu Frage 62: Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein nationa- les Internetportal eingerichtet, damit die Einheitlichen Ansprechpartner in den Ländern gut auffindbar sind. Dieses Portal steht in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung. Zum einen ist darauf hinzuweisen, dass sensible Be- reiche vom Anwendungsbereich der Dienstleistungs- richtlinie ausgenommen sind. Dies betrifft insbesondere das Arbeitsrecht einschließlich des Entsenderechts, das Recht der sozialen Sicherheit sowie nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern sichergestellt, dass der Inhalt der Richtlinie und die Ausnahmebereiche im elektronischen Normen- prüfraster abgebildet wurden. Dieses wurde von allen Prüfebenen (Bund, Länder, Kommunen, Kammern) bei der Überprüfung des dienstleistungsbezogenen Rechts auf seine Richtlinienkonformität, der sogenannten Nor- menprüfung, genutzt. Für den Bereich des Bundes achtet die Bundesregie- rung im Übrigen bei allen Gesetzgebungsvorhaben auf die Gewährleistung eines hohen Maßes an sozialem Schutz. Sie hat dies auch bei der Anpassung von Rege- lungen an die Dienstleistungsrichtlinie getan. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 63): Inwieweit begrüßt die Bundesregierung ebenso wie der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, das Gutachten von Professor Dr. Eibe Riedel zur Wirkung der internationalen Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihres Fa- kultativprotokolls auf das deutsche Schulsystem (siehe Pres- semitteilung des Beauftragten vom 28. Januar 2010), nach dem behinderte Kinder und Jugendliche bereits jetzt ein Recht auf die Aufnahme in die allgemeine Schule haben, ohne dass dem entgegengehalten werden könnte, es stünden nicht genü- gend finanzielle, organisatorische oder logistische Mittel zur Verfügung, und welche Konsequenzen hat dieses Gutachten für Bund und Länder in der Bildungspolitik? Die Bundesregierung begrüßt das Gutachten von Pro- fessor Dr. Riedel als weiteres Element der Debatte um die Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Na- tionen über die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen. Für die Umsetzung der in Art. 24 des Übereinkom- mens vorgesehenen inklusiven Bildungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und damit auch die Beurteilung der praktischen Konsequen- zen des Gutachtens in der Bildungspolitik sind jedoch al- lein die Länder zuständig. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner (SPD) (Drucksache 17/633, Fragen 64 und 65): Plant die Bundesregierung, die Bezieher von Arbeitslosen- geld II, ALG II, zu verpflichten, die Zusatzbeiträge der Kran- kenkassen selbst zu zahlen, und, wenn ja, sieht sie damit das Existenzminimum der ALG-II-Bezieher unterschritten? Unter welchen Bedingungen könnten die Zusatzbeiträge durch den Bund übernommen werden, und plant die Bundes- regierung, die Bezieher von ALG II – für den Fall, dass der Bund die Kosten übernimmt – zu verpflichten, die Kranken- kasse zu wechseln? Zu Frage 64: Bislang haben erst einige Krankenkassen die Erhe- bung eines Zusatzbeitrages beschlossen oder angekün- digt. Zahlreiche Krankenkassen haben bereits angedeu- tet, ihre Leistungen weiterhin ohne einen Zusatzbeitrag anzubieten. Sofern der ALG-II-Bezieher Mitglied einer Krankenkasse ist, die erstmals einen Zusatzbeitrag er- hebt, hat er diesen – wie alle anderen Mitglieder auch – grundsätzlich selbst zu tragen. § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V räumt den Mitgliedern aber bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrages ein Sonderkündi- gungsrecht ein, sodass es den ALG-II-Beziehern mög- lich ist, die Belastung durch den Zusatzbeitrag mit einem Wechsel der Krankenkasse zu vermeiden. Insoweit er- gibt sich keine Änderung für das verfügbare Einkommen der ALG-II-Bezieher. Allerdings ist ein Kassenwechsel nach geltendem Recht nicht notwendig, wenn es für den Hilfebedürftigen eine besondere Härte bedeuten würde (siehe Antwort zu Frage 65). Zu Frage 65: Der Grundsicherungsträger kann die Aufwendungen für den Zusatzbeitrag übernehmen, wenn der Kranken- kassenwechsel für den ALG-II-Bezieher eine besondere Härte bedeuten würde (§ 26 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, SGB II). In diesem Fall besteht keine Verpflichtung zum Wechsel der Krankenkasse. Die Bundesregierung prüft zurzeit, in welchen medizinisch, wirtschaftlich oder so- zial begründeten Fällen typischerweise davon auszuge- hen ist, dass eine besondere Härte vorliegt. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/633, Frage 66): Warum verzichtet die Bundesregierung darauf, ähnlich wie im Vorjahr eine Überbrückungsregelung in die Arbeitslo- sengeld II/Sozialgeld-Verordnung zur Nichtanrechnung der aktuellen Kindergelderhöhung auf das Arbeitslosengeld II aufzunehmen, um Überzahlungen beim Arbeitslosengeld II und damit aufwendige Rückforderungen von den Arbeitsu- chenden zu vermeiden, und beabsichtigt die Bundesregierung, bei ihrer Haltung zu bleiben, dass sie eine Überbrückungs- regelung ablehnt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1887 (A) (C) (B) (D) Eine Übergangsregelung führt zu erheblicher Un- gleichbehandlung und ist damit unter sozialen Erwägun- gen nicht zu rechtfertigen: Die Bewilligungszeiträume umfassen regelmäßig sechs Monate. Bei einer Über- gangsregelung wäre es von dem Zufall des Beginns des Bewilligungszeitraums abhängig gewesen, ob im Höchst- fall 100 Euro pro Kind (entsprechend einem Zeitraum von fünf Monaten in 2009) angerechnet worden wären oder nicht. Aufgrund des gegebenenfalls langen Über- gangszeitraums wäre es teilweise zu erheblichen Über- zahlungen gekommen. Der Verzicht auf eine Übergangsregelung ist auch kei- nesfalls unwirtschaftlich. Bei einer Übergangsregelung wären (saldierte) Mehrkosten in Höhe von etwa 50 bis 55 Millionen Euro entstanden. Zum jetzigen Zeitpunkt eine rückwirkende Übergangsregelung zu verabschieden, würde neben dem bereits angefallenen Verwaltungsauf- wand weiteren, nicht verantwortbaren Aufwand produzie- ren. Denn aus Gründen der Gleichbehandlung müssten die von den Grundsicherungsstellen bereits vorgenommenen Änderungen dann wieder rückgängig gemacht werden. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/633, Frage 67): Wann rechnet die Bundesregierung mit einem Ergebnis der Kommission für den Mindestlohn im Pflegebereich, und sind nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen für eine Ermäch- tigung der Mindestlohnverordnung durch das zuständige Bun- desministerium für Arbeit und Soziales auch dann erfüllt, wenn kein einstimmiges Pflegekommissionsergebnis vorlie- gen sollte? Bei der Ersten Kommission zur Erarbeitung von Ar- beitsbedingungen in der Alten- und ambulanten Kran- kenpflege (Pflegekommission) handelt es sich um ein unabhängiges Gremium, das in eigener Verantwortung über Zeitplan und Inhalt seiner Beratungen entscheidet. Die Bundesregierung kann daher keine Auskunft da- rüber geben, wann die Pflegekommission ihre Beratun- gen abschließen wird. Die Bundesregierung wird zum gegebenen Zeitpunkt auf der Grundlage einer Empfehlung der Pflegekommis- sion unter Beachtung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziele und der im Koalitionsvertrag und der darauf aufbau- enden von den Regierungsfraktionen gemeinsam verabre- deten Grundsätze des politischen Handelns über den Er- lass einer Mindestlohnverordnung in der Pflegebranche entscheiden. Die Bundesregierung wird dabei im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung berücksichtigen, ob das Vo- tum der Pflegekommission einstimmig getroffen wurde. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage der Abgeordneten Katja Mast (SPD) (Druck- sache 17/633, Frage 68): Welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregie- rung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Regelleistungen bei der Grundsiche- rung für Arbeitsuchende, insbesondere für Kinder? Urteile des Bundesverfassungsgerichts sind stets voll- ständig und in allen Belangen umzusetzen. Die Bundes- regierung wird deshalb die Entscheidungen genau analy- sieren und die erforderlichen Schritte dann einleiten. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Fragen 69 und 70): Erwägt die Bundesregierung, die geplanten Zuschüsse für die Bundesagentur für Arbeit bzw. Arbeitslosenversicherung von 16 Milliarden Euro zu kürzen, und wie viel Geld musste die Bundesagentur für Arbeit seit Einführung der Hartz-Re- formen durch den Aussteuerungsbetrag bzw. Eingliederungs- beitrag bisher – bitte für die einzelnen Jahre aufführen – ab- führen? Ist im Rahmen möglicher Planungen, die Zuschüsse für die Bundesagentur für Arbeit zu reduzieren, vorgesehen, im Gegenzug Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zu kürzen, und wird die Bundesregierung vor der Som- merpause 2010 einen Vorschlag zu der in ihrem Koalitions- vertrag in Aussicht gestellten Straffung der arbeitsmarktpoliti- schen Instrumente vorlegen? Zu Frage 69: Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2010 sind 16 Milliarden Euro als Zuschuss an die Bundes- agentur für Arbeit veranschlagt. Die Höhe des ausge- brachten Zuschusses basiert auf dem im vergangenen Dezember von der Bundesregierung genehmigten Haus- halt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2010. Dieser Haushalt wurde auf den zum damaligen Zeit- punkt geltenden Wirtschaftsannahmen sowie der Ein- schätzung des voraussichtlichen Ergebnisses für das Jahr 2009 aufgestellt. Zurzeit befindet sich der Entwurf zum Bundeshaushalt 2010 in den parlamentarischen Beratun- gen, deren Ergebnis abzuwarten bleibt. Für den Aussteuerungsbetrag sind von der Bundes- agentur für Arbeit in den Jahren 2005 bis 2007 folgende Beträge gezahlt worden: 2005: rund 4,6 Milliarden Euro, 2006: rund 3,3 Milliarden Euro und 2007: rund 1,9 Mil- liarden Euro. Ab dem Jahr 2008 hat die Bundesagentur für Arbeit in folgender Höhe den Eingliederungsbeitrag abgeführt: 2008: 5 Milliarden Euro und 2009: rund 4,9 Milliarden Euro. Umgekehrt hat sich der Bund seit dem Jahr 2007 nach § 363 Abs. 1 SGB III mit folgenden Beträgen an der Finanzierung der Ausgaben der Bundesagentur für Ar- beit beteiligt: 2007: 6,5 Milliarden Euro, 2008: 7,6 Mil- liarden Euro und 2009: 7,8 Milliarden Euro. Zu Frage 70: Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrem Haushalts- plan die nach ihrer Einschätzung für die aktive Arbeits- 1888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) marktpolitik benötigten Mittel eingestellt. Die Bundes- regierung hat den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2010 am 16. Dezember 2009 genehmigt. Dieser ist haushaltsrechtliche Grundlage für die von der Bundesagentur für Arbeit zu erbringenden Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Förderung der Qualifizierung. Die Bundesregierung wird bis zur Sommerpause kei- nen Gesetzentwurf zur nochmaligen Überprüfung der ar- beitsmarktpolitischen Instrumente vorlegen. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fragen der Abgeordneten Brigitte Pothmer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Fragen 71 und 72): Aus welchen Gründen plant die Bundesregierung trotz der im Schreiben von der Bundesministerin für Arbeit und Sozia- les, Dr. Ursula von der Leyen, dem Bundesminister des In- nern, Dr. Thomas de Maizière, und dem Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, an die Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 29. Oktober 2009 geäußerten erheb- lichen verfassungspolitischen Bedenken lediglich die einfach- gesetzliche Entfristung der bestehenden zugelassenen kom- munalen Träger im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, und nimmt damit sehenden Auges das Risiko neuerlicher Kla- gen in Kauf? Mit welchen konkreten Vorschlägen und in welchem Zeit- raum will die Bundesregierung der Forderung der Unions-Mi- nisterpräsidenten Roland Koch, Horst Seehofer und anderer nach einer Verfassungsänderung zur Absicherung der gemein- samen Arbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in den Arbeitsgemeinschaften des SGB II – Jobcenter – und für die Ausweitung der Möglichkeit, als kommunaler Träger zugelassen zu werden, entsprechen, um zeitnah eine Lösung im Sinne der Arbeitsuchenden mit ausreichenden Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat sicherzustellen? Zu Frage 71: Die Frage geht von unzutreffenden Voraussetzungen aus (siehe Antwort zu Frage 72). Zu Frage 72: Ein Partner der Regierungskoalition hat seine Posi- tion in dieser Frage inzwischen weiterentwickelt. Vor diesem Hintergrund prüft die Bundesregierung derzeit, ob ein Vorschlag für eine Verfassungsänderung vorge- legt werden soll. Die Prüfung dauert noch an. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 73): Wie garantiert die Bundesregierung die Überwachung be- stehender Mindestlöhne für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber ihren Firmensitz außerhalb Deutschlands haben und die folg- lich ihre Ansprüche nicht vor deutschen Gerichten geltend ma- chen und hier vollstrecken lassen können, und welche Möglich- keiten sieht die Bundesregierung, um eventuell bestehende Defizite zu beseitigen? Nach § 15 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ha- ben grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre auf das AEntG gestützten Ansprüche auch vor einem deutschen Gericht für Arbeitssachen ein- zuklagen. Dies ist eine zusätzliche Klagemöglichkeit, die neben die bereits nach Heimatrecht bestehenden Mög- lichkeiten gerichtlichen Rechtsschutzes tritt. Im Übrigen wird die Einhaltung der auf das AEntG ge- stützten branchenspezifischen Mindestlöhne auch staatli- cherseits durch die Zollbehörden kontrolliert – §§ 16 ff. AEntG. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Frage des Abgeordneten Josip Juratovic (SPD) (Druck- sache 17/633, Frage 74): In welchem Umfang wurden die Kontingente für Werkver- träge zwischen polnischen Arbeitgebern und in Deutschland ansässigen Unternehmen für den Zugang polnischer Arbeit- nehmer zum deutschen Arbeitsmarkt unter Berücksichtigung der einzelnen Sektoren jährlich seit 1990 abgerufen und wel- che Entwicklung erwartet die Bundesregierung diesbezüglich für das aktuelle Jahr? Polen verfügte von 1990 bis 1992 über ein durch- schnittliches Jahreskontingent in Höhe von 34 806 Werk- vertragsarbeitnehmern. Tatsächlich beschäftigt waren in diesem Zeitraum 36 236 Arbeitnehmer, das entspricht einem Ausschöpfungsgrad von 104 Prozent. Auch in den Folgejahren wurde das zur Verfügung stehende Kontin- gent mehrfach überschritten mit der Folge, dass die Kon- tingenthöhe im darauffolgenden Jahr entsprechend redu- ziert werden musste. Ab dem Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 konnten Dienstleistungserbringungen in Wirtschaftbereichen, die nicht unter die Übergangsrege- lungen zur Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit fielen, frei erbracht werden. Somit gab es die Regelun- gen der Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen ab 1. Mai 2004 nur noch in den Bereichen Baugewerbe und verwandte Bereiche, der Gebäudereinigung und der In- nendekoration. Die Höhe des ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Kontingents wurde entsprechend reduziert. Insbesondere seit dem Beitritt Polens zur Europäi- schen Union ist der Ausschöpfungsgrad der Werkver- tragsarbeitnehmerkontingente rückläufig. Während im Jahr 2004 der Ausschöpfungsgrad noch 82 Prozent be- trug, betrug er im Jahr 2009 nur noch 39 Prozent. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1889 (A) (C) (B) (D) Im Einzelnen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: Mit der Herstellung der uneingeschränkten Dienstleistungserbringung durch entsandte Arbeitnehmer zum 1. Mai 2011 sind die Regelungen der Werkvertragsarbeitnehmer-Vereinbarungen obsolet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Inanspruchnahme bis dahin umso geringer wird, je näher der Zeitpunkt des Auslaufens rückt. Zahlen über die im Jahresdurchschnitt beschäftigten polnischen Werkvertragsarbeitnehmer untergliedert nach Branchen liegen erst ab dem Jahr 1997 vor. Sie lauten wie folgt: Jahr Kontingent Anzahl Arbeitnehmer Ausschöpfungsgrad bis 1992 34.806 36.236 104 % 1993 27.731 31.190 112 % 1994 20.238 11.688 58 % 1995 22.560 22.336 99 % 1996 22.900 25.996 114 % 1997 19.611 22.322 114 % 1998 14.817 16.996 115 % 1999 19.724 17.792 90 % 2000 21.550 18.240 85 % 2001 22.710 20.892 92 % 2002 22.950 21.905 95 % 2003 22.290 20.497 92 % 2004 17.995 18.546 103 % 2005 13.185 10.824 82 % 2006 12.370 9.202 74 % 2007 12.740 7.525 59 % 2008 13.980 5.869 42 % 2009 14.670 5.761 39 % 2010 14.670 Jahr Land-, Forstwirt- schaft, Energie, Bergbau, Chemie, Kunst- stoffe Eisen-, Stahl- erzeug. Ver- arbeiten- des Gewerbe Bau Bau- ver- wandte Bereiche Isolierer Restaura-teure Fleischer- handwerk Ins- gesamt 1997 1.845 3.886 3.082 8.681 1.840 1.327 524 21.184 1998 1.683 3.845 2.165 6.566 1.321 897 466 16.942 1999 1.722 4.275 1.996 6.857 1.690 1.323 380 18.243 2000 1.566 5.027 1.882 6.167 2.192 1.397 306 18.537 2001 1.445 6.295 2.336 7.029 2.861 1.847 242 22.055 2002 1.217 5.736 2.501 6.596 2.493 2.057 221 371 21.193 2003 1.526 5.855 1.558 5.583 2.032 2.076 231 1.867 20.727 2004 1.397 3.811 772 5.581 1.836 2.091 277 781 16.546 2005 881 394 61 4.867 2.227 1.452 167 10.049 2006 548 17 0 4.865 2.113 1.348 135 9.026 2007 441 0 0 3.272 2.044 1.217 110 7.084 2008 355 3 0 2.673 1.733 940 65 5.769 2009 353 0 0 2.580 1.733 967 45 5.678 2010 am 26.01. 224 0 0 1.523 1.649 688 22 4.106 1890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Gerd Müller auf die Frage des Abgeordneten Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 75): Wie will die Bundesregierung mit ihrer auf Intensivierung und Exportorientierung ausgerichteten Agrarpolitik, die sie einem jetzt veröffentlichten Papier aus dem Bundesministe- rium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zufolge auch über 2013 hinaus in der europäischen Gemeinsa- men Agrarpolitik verankern will, gewährleisten, dass die eu- ropäische Landwirtschaft ihren Beitrag zur Reduktion von CO2 und somit für die Erreichung der Klimaziele – Kopenha- gen – und den Erhalt der Biodiversität leistet? Die Agrarpolitik der Bundesregierung ist nicht auf In- tensivierung und ausschließliche Exportorientierung der landwirtschaftlichen Produktion ausgerichtet. Dies wird auch in dem Papier des Bundesministeriums für Ernäh- rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) für die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpoli- tik nach 2013 nicht gefordert. Die Treibhausgasemissionen der deutschen Landwirt- schaft sind unter anderem aufgrund des technischen und züchterischen Fortschritts seit 1990 erheblich gesunken. Die Politik der Bundesregierung zielt darauf ab, dass diese Emissionen weiter zurückgehen und die Biodiver- sität einschließlich der Agrobiodiversität besser ge- schützt wird. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 76): Inwieweit trifft es zu (vergleiche Spiegel Online vom 4. Ja- nuar 2010), dass die Spezialeinheiten der US-Armee bzw. -Ge- heimdienste in Afghanistan unter ISAF-Kommando agieren oder aber im Rahmen der Operation Enduring Freedom – wie bei der Geheimoperation ab 2. November 2009 in der eigent- lich deutsch befehligten Region Kunduz; vergleiche Spiegel Online vom 8. November 2009 –, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung – bitte genau auflisten nach Datum, Herkunft der Einheiten, Unterstellungsverhältnis und Folgen des Einsatzes – über die bisher in den deutschen Zuständig- keitsbereichen in Afghanistan von solchen Spezialeinheiten durchgeführten Aktionen? US-amerikanische Spezialkräfte werden unter natio- naler US-amerikanischer Führung eingesetzt und unter- stützen sowohl OEF als auch ISAF im Vorgehen gegen Terrorverdächtige und Angehörige der Führungsriege der Taliban. In seinem Verantwortungsbereich wird COM RC (N) über die jeweiligen Operationen US-ame- rikanischer Spezialkräfte informiert. Über der Bundesregierung bekannte Informationen zum Einsatz von Spezialkräften anderer Nationen im Verantwortungsbereich des Regionalkommandos Nord (RC North) werden die Vorsitzenden, die stellvertreten- den Vorsitzenden und die Obleute des Verteidigungsaus- schusses und des Auswärtigen Ausschusses regelmäßig auf vertraulicher Basis unterrichtet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 77): Wie viele Luftangriffe wurden im Rahmen des Bundes- wehreinsatzes in Afghanistan durch die Bundeswehr angefor- dert (www.zeit.de), und durch welche Führungsebene der Bundeswehr wurde die Entscheidung zu den Angriffsbefehlen jeweils getroffen? Zunächst möchte ich festhalten, dass durch die Bun- deswehr Luftnahunterstützung angefordert wird und keine Luftangriffe. Wie die Luftnahunterstützung eingesetzt wird, also mit oder ohne Waffeneinsatz, ist immer abhängig von der Lage und den Gegebenheiten vor Ort. Luftnahunterstüt- zung wird überwiegend als Überflug des Luftfahrzeuges ohne Waffeneinsatz, sogenannter Show of Force, zur Ab- schreckung eingesetzt. Die Antwort für den gesamten Afghanistaneinsatz erfordert eine umfangreiche Recher- che. Bisher könnten die Daten für den Zeitraum März bis Dezember 2009 zusammengestellt werden. Im Jahr 2009 sind im Zeitraum März bis Dezember in insgesamt 57 Fällen Einsätze im Rahmen der Luftnahun- terstützung durch deutsche Kräfte angefordert worden. Von diesen Anforderungen wurde in 47 Fällen ein Luft- fahrzeug zugewiesen. Im Rahmen dieser Zuweisung kam es in 30 Fällen zum Einsatz von Show of Force und in neun Fällen zum Waffeneinsatz. In acht Fällen wurde das Flugzeug nicht eingesetzt, da die Notwendigkeit nicht mehr bestand. Die Anforderung der Luftnahunter- stützung erfolgt bei ISAF durch den militärischen Führer vor Ort. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Tom Koenigs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 78): Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten plant die Bundesregierung im Rahmen des neu vorzulegenden Mandats in Afghanistan jeweils für Ausbildung, Monitoring, Schutz und Führungsleistungen einzusetzen, und wie sollen die Sol- datinnen und Soldaten der Quick Reaction Force auf ihre neuen Ausbildungsaufgaben vorbereitet werden? Unter Vorbehalt eines entsprechenden Kabinettsbe- schlusses und der Zustimmung des Deutschen Bundesta- ges gehen die Planungen derzeit dahin, dass neben einer Schwerpunktsetzung auf den Bereich des zivilen Wie- deraufbaus und der Entwicklung auch eine deutliche Stärkung des Sicherheitssektors erfolgen wird. Eine Fähigkeit „Monitoring“ ist im deutschen Ein- satzkontingent ISAF nicht abgebildet. Ich gehe davon aus, dass mit „Monitoring“ das „Mentoring“ im Rahmen der Operational Mentor and Liaison Teams (OMLT) ge- meint ist. Eine Differenzierung der Fähigkeiten auf den Einzel- dienstposten wird grundsätzlich nicht möglich sein, da Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21. Sitzung. Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 1891 (A) (C) (B) (D) viele Kräfte mehrere Fähigkeiten abbilden. So führen beispielsweise die OMLT sowohl „Mentoring“ als auch Bundesregierung verantwortbar, diese Soldatinnen und Solda- ten in einen Einsatz zu entsenden, für den sie nicht ausgebil- det sind und der erhebliche Risiken für Leib und Leben zur „Ausbildung“ durch. Sie fragen nach wesentlichen, wenngleich nicht allen zu stellenden Fähigkeiten des deutschen Einsatzkontin- gents ISAF. Im Einzelnen ist derzeit davon auszugehen, dass zukünftig etwa 22 Prozent des Kontingents mit Aufgaben aus dem Bereich „Führungsleistungen“ betraut sein werden (rund 1 150 Soldatinnen und Soldaten). Für die Aufgaben „Ausbildung“ und „Schutz“ sind insge- samt rund 28 Prozent eines Kontingents vorgesehen. Das entspricht rund 1 400 Soldaten. Für die Aufgabe „Mentoring“ bleibt es in der jetzigen Größenordnung von rund 6 Prozent (rund 280 Soldatin- nen und Soldaten), die aber in der oben genannten Zahl für die Aufgabe „Ausbildung“ bereits enthalten sind. Die einsatzvorbereitende Ausbildung der deutschen Soldatinnen und Soldaten beginnt nach der Beschluss- fassung des Deutschen Bundestages zum ISAF-Mandat mit dem Ziel, erstmals ab dem 24. Einsatzkontingent (voraussichtlich Oktober 2010) in das Einsatzgebiet ver- legt zu werden. Unverändert bleibt der Schwerpunkt der Einsatzvor- bereitung – auch für die Soldatinnen und Soldaten der derzeitigen Quick Reaction Force (QRF) – auf die indi- viduellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Soldatinnen und Soldaten ausgerichtet. Ergänzend wird beispiels- weise verstärkt das Thema „interkulturelle Kompetenz“ vermittelt. Die einsatzvorbereitende Ausbildung der Soldatin- nen und Soldaten orientiert sich nicht an der Art der je- weiligen Gesamtoperationsführung. Neben individuellen Grundfertigkeiten werden allen Soldatinnen und Solda- ten im Rahmen ihrer Ausbildung zunächst Fähigkeiten und Kenntnisse auf allen Ebenen und unabhängig vom aktuellen Dienstposten vermittelt, die für Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung benötigt werden. Die weiterführende Ausbildung be- rücksichtigt dann die jeweilige Bedrohungslage sowie Besonderheiten der Lage im Einsatzgebiet und umfasst im Weiteren einem auf den jeweiligen Auftrag und Sta- tionierungsort hin optimiertes sechsmonatiges Ausbil- dungsprogramm. Diese Ausbildung erfolgt dann wie bis- her im Team. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 79): Inwieweit trifft es zu, dass die für den kommenden ISAF- Einsatz – ISAF: International Security Assistance Force – vorgesehenen Soldatinnen und Soldaten, zum Beispiel der Quick Reaction Force, gemäß dem alten – von der Bundesre- gierung als eher offensiv beschriebenem – Einsatzkonzept ausgebildet worden sind, und inwieweit ist es aus Sicht der Folge hat? Zwischen dem operativen Gesamtansatz im Regional- kommando Nord und den Zielen, Grundlagen und der Methodik der Einsatzvorbereitenden Ausbildung der Bundeswehr ist zu unterscheiden. Die Einsatzvorberei- tende Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten orien- tiert sich nicht an der Art der Gesamtoperationsführung. Neben individuellen Grundfertigkeiten werden allen Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihrer Ausbildung zunächst Fähigkeiten und Kenntnisse auf allen Ebenen und unabhängig vom aktuellen Dienstposten vermittelt, die für Einsätze im Rahmen der Konfliktverhütung und Krisenbewältigung benötigt werden. Die weiterführende Ausbildung berücksichtigt dann die jeweilige Bedrohungslage sowie Besonderheiten der Lage im Einsatzgebiet und umfasst im Weiteren ein auf den jeweiligen Auftrag und Stationierungsort hin opti- miertes sechsmonatiges Ausbildungsprogramm. Ziel der Einsatzvorbereitenden Ausbildung ist es, die Soldatinnen und Soldaten in die Lage zu versetzen, ihren Auftrag zu erfüllen und auf jede denkbare Situation hin reagieren zu können. Das Bundesministerium der Verteidigung wird die Einsatzausbildung für die Einsatzkräfte in den zukünfti- gen Ausbildungs- und Schutzbataillonen dahingehend anpassen, dass die Soldatinnen und Soldaten ähnlich wie die Operational Mentor und Liaison Teams befähigt wer- den, im Sinne des angestrebten Partnerings eng mit den afghanischen Sicherheitskräften zusammenzuarbeiten. Insofern wird das Bundesministerium der Verteidigung weiterhin dafür Sorge tragen, dass die Soldatinnen und Soldaten gut vorbereitet und ausgebildet in den Einsatz gehen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/633, Frage 80): Inwieweit sind die Voraussetzungen für einen Afghanis- tan-Einsatz der AWACS-Flugzeuge inzwischen weitgehend erfüllt, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass der Deutsche Bundestag in den nächsten Sitzungswochen – zum Beispiel nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen – nicht erneut über eine Erhöhung des Bundeswehrumfangs für den Afghanistan-Einsatz – vermutlich in der Größenordnung von weiteren 300 Soldatinnen und Soldaten – entscheiden muss? Die Voraussetzungen für einen Einsatz von NATO- AWACS liegen derzeit noch nicht vor. Es ist die Absicht der Bundesregierung, den Bundestag erst dann mit einer möglichen deutschen Beteiligung an einem AWACS- Einsatz zu befassen, wenn alle Voraussetzungen für die- sen AWACS-Einsatz vorliegen. 21. Sitzung Berlin, Dienstag, den 9. Februar 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Anette Kramme


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)


    Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und

    Kollegen! Es gibt kaum eine Kleinigkeit des alltäglichen
    Lebens, die nicht vor einem Arbeitsgericht verhandelt
    wurde. Es gibt den Fall mit den zwei gebratenen Fischen
    und den drei Fischbrötchen. Es gibt den Fall mit dem
    Aufstrich für ein Brötchen und zwei belegten Brötchen-
    hälften. Es gibt den Fall mit dem Schluck Cola und dem
    Schnapsfläschchen. Es gibt den Fall mit dem Frischkäse
    und einen weiteren Fall mit Schnittkäse. Die Frikadelle
    und die Maultaschen sind berühmt geworden.


    (Christian Lange [Backnang] [SPD]: Fleischpflanzerl!)


    Die Urteile lesen sich wie eine Typologie geringwer-
    tiger Produkte. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem
    Essbaren. Man muss überlegen, wie andere Rechtsge-
    biete mit Kleindiebstählen und kleinen Unterlassungen
    umgehen.

    Schauen wir uns den Bereich des Strafrechtes an.
    Dort existiert eine relative Großzügigkeit. Bei Diebstäh-
    len bis zu 50 Euro – so der typische Wert, manchmal et-
    was niedriger, manchmal etwas höher – werden die Ver-
    fahren eingestellt. Im Bereich des Zivilrechts haben wir
    eine ähnliche Situation. Es gibt eine Entscheidung des
    OLG Celle, nach der einem Geschäftsführer nicht ge-
    kündigt werden kann, nur weil dieser 164 DM zu Un-
    recht an sich genommen hat. Das Beamtenrecht geht
    besonders weit. Dort heißt es: Der Diebstahl einer nur
    geringfügigen Sache belege doch, dass der Beamte die
    Eigentumsordnung des Dienstherrn dem Grunde nach
    rechtfertige.

    Sie alle haben in den letzten Wochen und Monaten
    mitbekommen: Das Arbeitsrecht ist streng. Centbeträge
    können ausreichen, um die Kündigung eines Arbeitneh-
    mers zu rechtfertigen. Das wirft eine Menge Fragen auf:
    Warum sollen die Interessen eines Geschäftsführers so
    viel stärker gewichtet werden als die Interessen eines Ar-
    beitnehmers? Warum sollen die Interessen eines Arbeit-
    gebers so viel mehr wert sein als die Interessen eines Ar-
    beitnehmers?

    Für die Arbeitsnehmer sind die Konsequenzen am
    weitreichendsten: Er wird erhebliche Schwierigkeiten
    bei der Jobsuche haben, insbesondere wenn es zu einem
    ungeraden Beendigungstermin kommt. Der Arbeitneh-
    mer hat eine Sperrzeit hinzunehmen; die Bezugsdauer
    beim Arbeitslosengeld ist verkürzt. Manchmal hat man
    auch ein ganz klein wenig den Verdacht, dass da Willkür
    existiert, den Verdacht eines vorgeschobenen Kündi-
    gungsgrundes. Ein Beispiel, das mir einfällt: Eine Ar-
    beitnehmerin klaut eine Rolle Klopapier. Der Arbeitge-
    ber ist bereit, Tausende von Euro für einen Vergleich zu
    zahlen; er ist aber nicht bereit, das Risiko einer Weiter-
    beschäftigung einzugehen, das Risiko, dass vielleicht
    noch einmal ein ähnlicher Vorfall passiert. Ich kann dazu
    nur sagen: merkwürdig.






    (A) (C)



    (B) (D)


    Anette Kramme
    Wir sehen das nicht ein. Wir wollen Arbeitnehmer
    und Arbeitnehmerinnen vor Bagatelldelikten schützen.
    Wir wollen aber auch den Arbeitgebern sagen: So ein-
    fach ist es nicht.


    (Beifall bei der SPD – Dr. Heinrich L. Kolb [FDP]: Warum erst jetzt, Frau Kramme?)


    Im Arbeitsrecht ist es so, lieber Herr Kolb, dass bei ver-
    haltensbedingten oder bei fristlosen Kündigungen zuvor
    Abmahnungen ausgesprochen worden sein müssen. Es
    gilt der Grundsatz des Abmahnungserfordernisses. Al-
    lerdings macht die Rechtsprechung eine Ausnahme bei
    Bagatelldelikten: Die Abmahnung sei in diesem Fall
    ohne Sinn, weil der Arbeitnehmer wisse, dass er rechts-
    widrig handle, dass er nicht klauen dürfe. Der zweite
    Grund, das Abmahnungserfordernis entfallen zu lassen,
    ist, dass eine unwiderrufliche Zerstörung des Vertrauens-
    verhältnisses vorliegt.

    Meines Erachtens kann beides infrage gestellt wer-
    den.


    (Wolfgang Nešković [DIE LINKE]: Muss!)


    Liegt wirklich immer ein Unrechtsbewusstsein vor,
    wenn eine Bulette vom Buffet genommen wird? Liegt
    wirklich Unrechtsbewusstsein vor, wenn Dinge aus dem
    Abfall des Arbeitgebers mitgenommen werden? Zerstört
    es wirklich unwiderruflich das Vertrauen, wenn es um
    eine Bagatelle geht? Sicherlich, Vertrauen ist etwas, was
    flüchtig ist. Wenn die Wurst den Besitzer wechselt, dann
    entsteht mit Sicherheit ein kleiner Riss in dem, was sich
    Vertrauen nennt.


    (Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Der Besitzer ist Eigentümer!)


    Ich sage aber auch: Dieser Riss kann verheilen.

    Wir wollen Folgendes machen: Wir wollen, dass es
    grundsätzlich auch bei Bagatelldelikten zu einer Abmah-
    nung kommt. Wir lassen aber durchaus zu, dass, wenn es
    besondere Umstände der Tatausführung gibt, wenn be-
    sondere Umstände es zwingend machen, ausnahmsweise
    sehr wohl sofort die Kündigung ausgesprochen werden
    kann. Pauschal sagen wir aber: Es muss das Prinzip der
    zweiten Chance gelten, so wie es im gesamten Arbeits-
    recht und auch im Zivilrecht gilt.


    (Beifall bei der SPD)


    Der Arbeitnehmer, der zu spät kommt, bekommt eine
    Abmahnung. Der Arbeitnehmer, der beispielsweise mit
    Gegenständen des Arbeitgebers nicht sorgfältig umgeht,
    erhält ebenfalls eine Abmahnung.


    (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Frau Kramme, weswegen fällt Ihnen das jetzt ein?)


    Es gibt keinen Grund, hier eine andere Beurteilung vor-
    zunehmen, zumal selbst das Strafrecht keinen Grund
    sieht, mit voller Härte zuzuschlagen.

    Liebe Kollegen und Kolleginnen, lassen Sie mich ab-
    schließend Folgendes sagen: Es ist sicherlich richtig,
    dass es manchem Arbeitnehmer an Stil oder Benehmen
    mangelt. Aber ein Arbeitsverhältnis ist existenziell, und
    es ist sicherlich nicht der richtige Ort für die Erziehung.
    Deshalb sagen wir ganz klar und deutlich: Die Abmah-
    nung rügt; sie bringt regelmäßig berufliche Nachteile
    und Nachteile beim beruflichen Fortkommen. Ebenso
    sagen wir klar und deutlich: Nach dem zweiten Mal ist
    Schluss. Eine Chance reicht. In diesem Sinne ist das,
    was wir vorgelegt haben, eine sehr vernünftige Sache.

    Ganz herzlichen Dank.


    (Beifall bei der SPD)




Rede von Dr. Norbert Lammert
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

Das Wort erhält nun der Kollege Dr. Johann

Wadephul für die CDU/CSU-Fraktion.


(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johann Wadephul


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und

    Herren! Die Kollegin Kramme hat hier den Untergang
    des sozialpolitischen Abendlandes an die Wand gemalt.


    (Dr. Ernst Dieter Rossmann [SPD]: Nö! – Gabriele Lösekrug-Möller [SPD]: Was? – Katja Mast [SPD]: Stimmt doch gar nicht!)


    Ich muss sagen: Das, was die SPD-Fraktion hier vorge-
    legt hat, ist erstens offensichtlich der Versuch, der Links-
    partei in populistischen Forderungen nachzueilen, und
    zweitens ein Sammelsurium von handwerklich schlech-
    ten Vorschlägen.


    (Beifall bei der CDU/CSU)


    Es ist klar: Das Kündigungsschutzrecht der Bundes-
    republik Deutschland gehört zu den sozialpolitischen Er-
    rungenschaften unseres Landes. Es hat mit all seinen Fa-
    cetten im Kündigungsschutzgesetz, im BGB, wo wir den
    Grundsatz von Treu und Glauben anwenden, unterhalb
    des Kündigungsschutzgesetzes im Sonderkündigungs-
    schutz für Schwangere, für Betriebsräte und andere eine
    weite Ausprägung erhalten und ist letzten Endes ein
    wichtiger Bestandteil des Erfolgsmodells der sozialen
    Marktwirtschaft.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


    Der Gesetzgeber ist sicherlich auch gehalten, an der
    einen oder anderen Stelle zu überprüfen, was die Recht-
    sprechung macht. Aber, Frau Kramme, der Gesetzgeber
    ist nicht gehalten, es in jedem Falle besser zu wissen als
    die Rechtsprechung. Ich mache darauf aufmerksam, dass
    im Gegensatz zu dem Hohen Hause hier und zu den Ge-
    richtsbarkeiten, die Sie genannt haben, in der Arbeitsge-
    richtsbarkeit der große Vorteil besteht, dass dort nicht
    nur Juristen sitzen, sondern auch zwei ehrenamtliche
    Richter, die mit entscheiden; in aller Regel sind dies ein
    Arbeitnehmer- und ein Arbeitgebervertreter. Da ist sehr
    viel Sachverstand. Wir würden uns im Deutschen Bun-
    destag verheben, wenn wir auch nur anstrebten, die Fülle
    von Fällen, die Sie genannt haben, hier im Einzelnen zu
    regeln. Das ist nicht unsere Aufgabe, sondern Aufgabe
    der Rechtsprechung, die wir unterstützen sollten und der
    wir klare Regeln – diese sind gar nicht so schlecht – an
    die Hand geben sollten.


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)







    (A) (C)



    (B) (D)


    Dr. Johann Wadephul
    Wenn man sich das Arbeitsrecht wie auch sonst
    Rechtsgebiete in Deutschland ansieht, stellt man sehr
    schnell fest, dass wir nicht zu wenig geregelt haben, son-
    dern eher viel. Die Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“
    der CDU/CSU-Fraktion war gerade in Dänemark. Däne-
    mark ist ja nun nicht gerade ein Hort des Neoliberalis-
    mus, wie Sie wahrscheinlich sagen würden, sondern eher
    ein Staat, der zumindest für Sozialdemokraten immer als
    Musterländle gegolten hat. In Dänemark gibt es keinen
    Kündigungsschutz.


    (Burkhardt Müller-Sönksen [FDP]: Hört! Hört!)


    Wir haben dort mit Gewerkschaften gesprochen. Sie
    werden in Dänemark keinen Gewerkschafter finden, der
    fordert, dass es dort auch nur im Ansatz Regelungen ge-
    ben soll, wie wir sie im Kündigungsschutzrecht in
    Deutschland haben. Die fahren gut damit,


    (Gitta Connemann [CDU/CSU]: Ja! Das kann ich bestätigen!)


    sogar mit der Folge, Herr Pronold, dass die EU das Mo-
    dell der Flexicurity übernommen und als einen Standard
    für ganz Europa vorgegeben hat.

    Am deutschen Wesen soll nicht immer die Welt gene-
    sen. Es lohnt, einmal in ein kleines Land wie Dänemark
    zu schauen. Die machen uns in diesem Bereich manches
    vor. Ich denke, wir haben jeden Anlass, uns daran ein
    Beispiel zu nehmen.


    (Beifall bei der CDU/CSU – Anette Kramme [SPD]: Bei der Dauer des Arbeitslosengeldes! Bei den Steuerzahlungen!)