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    Plenarprotokoll 17/19 Tagesordnungspunkt 4: a) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bun- desregierung (Drucksache 17/500) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 2009/10 des Sachver- ständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 17/44) . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Antrag der Abgeordneten Garrelt Duin, Hubertus Heil (Peine), Doris Barnett, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Für eine Politik der wirtschaftli- chen Vernunft – Nachhaltiges Wachs- tum und mehr Beschäftigung schaffen (Drucksache 17/521) . . . . . . . . . . . . . . . . . Garrelt Duin (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulla Lötzer (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinz Riesenhuber (CDU/CSU) . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Nadine Müller (St. Wendel) (CDU/CSU) . . . Tagesordnungspunkt 5: a) Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der 1579 C 1579 D 1579 D 1595 A 1596 C 1597 D 1599 C 1600 D 1602 B 1603 C Deutscher B Stenografisch 19. Sitz Berlin, Donnerstag, de I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag des Abgeord- neten Günter Gloser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Johannes Röring zum stellvertretenden Mitglied der Parla- mentarischen Versammlung des Europa- rates und der Versammlung der WEU . . . . Wahl der Abgeordneten Dorothee Bär zum stellvertretenden Mitglied des Stiftungsrates der Kulturstiftung des Bundes . . . . . . . . . . Wahl der Abgeordneten Lucia Puttrich in den Beirat der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr . . . . . . . . . . . Wahl des Abgeordneten Torsten Staffeldt als Schriftführer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . R H D S F C D 1579 A 1579 B 1579 B 1579 B 1579 C d) Antrag der Abgeordneten Ulla Lötzer, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, undestag er Bericht ung n 28. Januar 2010 t : weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Zukunftsprogramm für 2 Millionen Arbeitsplätze (Drucksache 17/470) . . . . . . . . . . . . . . . . ainer Brüderle, Bundesminister BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . r. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) . . . . . . . . . Hubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . ahra Wagenknecht (DIE LINKE) . . . . . . . . ritz Kuhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hristian Lindner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . r. Michael Meister (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1580 A 1580 B 1582 A 1583 D 1585 C 1586 C 1588 B 1591 A 1592 C Fraktion DIE LINKE: Lohndumping ver- hindern – Leiharbeit strikt begrenzen (Drucksache 17/426) . . . . . . . . . . . . . . . . 1605 B II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 b) Antrag der Abgeordneten Beate Müller- Gemmeke, Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zeitarbeitsbranche regulieren – Miss- brauch bekämpfen (Drucksache 17/551) . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Hiller-Ohm (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Klaus Ernst (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Beate Müller-Gemmeke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Heinrich L. Kolb (FDP) . . . . . . . . . . . . Gitta Connemann (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ute Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ottmar Schreiner (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Molitor (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Josip Juratovic (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Ulrich Lange (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 22: Antrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke, Lisa Paus, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Grauen Kapitalmarkt durch einheitliches Anlegerschutzniveau überwinden (Drucksache 17/284) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 23: a)–l) Beschlussempfehlungen des Petitionsaus- schusses: Sammelübersichten 8, 9, 10, 11, 12. 13, 14, 15, 16, 17, 18 und 19 zu Petitionen (Drucksachen 17/473, 17/474, 17/475, 17/476, 17/477, 17/478, 17/479, 17/480, 17/481, 17/482, 17/483, 17/484) . . . . . . . . T a b c d e f) g h i) j) k l) Z A n d v B D 1605 B 1605 C 1607 D 1609 D 1610 D 1612 B 1613 B 1614 D 1616 D 1617 D 1619 C 1621 B 1622 D 1623 C 1624 A 1624 C 1624 D 1626 A 1627 B 1628 D 1630 A 1630 B agesordnungspunkt 6: ) Kuratorium der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutsch- land“ (Drucksache 17/528) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Kuratorium der „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR“ (Drucksache 17/529) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Stiftungsrat der „Stiftung Caesar“ (Centre of Advanced European Studies and Research) (Drucksache 17/530) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Stiftungsrat der „Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF)“ (Drucksache 17/531) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Senat des Vereins „Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V.“ (Drucksache 17/532) . . . . . . . . . . . . . . . . Verwaltungsrat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Drucksache 17/533) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Parlamentarischer Beirat der „Stiftung für das sorbische Volk“ (Drucksache 17/534) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ (Drucksache 17/535) . . . . . . . . . . . . . . . . Verwaltungsrat der Deutschen Natio- nalbibliothek gemäß § 6 Absatz 1 Num- mer 1 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek (Drucksache 17/536) . . . . . . . . . . . . . . . . Stiftungsrat der Bundesstiftung Bau- kultur gemäß § 7 des Gesetzes zur Errichtung einer „Bundesstiftung Bau- kultur“ (Drucksache 17/537) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“ (Drucksache 17/538) . . . . . . . . . . . . . . . . Stiftungsrat der „Stiftung Berliner Schloss – Humboldtforum“ (Drucksache 17/539) . . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und der FDP: Anhalten- er Handlungsbedarf bei der Aufarbeitung on Stasi-Verstrickungen . . . . . . . . . . . . . . . ernhard Kaster (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. h. c. Wolfgang Thierse (SPD) . . . . . . . . . 1631 A 1631 A 1631 D 1631 D 1632 A 1632 A 1632 A 1632 B 1632 B 1632 C 1632 C 1632 C 1632 D 1632 D 1633 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 III Reiner Deutschmann (FDP) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE) . . . . . . Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andrea Astrid Voßhoff (CDU/CSU) . . . . . . . Brigitte Zypries (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Patrick Kurth (Kyffhäuser) (FDP) . . . . . . . . . Wolfgang Tiefensee (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . Maria Michalk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschrif- ten (Drucksache 17/506) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Daniel Volk (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Nicolette Kressl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Klaus Barthel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Mathias Middelberg (CDU/CSU) . . . . . . Tagesordnungspunkt 8: Antrag der Abgeordneten Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Petra Crone, Iris Gleicke, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Kinderschutz wirksam verbessern: Prä- vention im Kinderschutz optimieren – För- derung und frühe Hilfen für Eltern und Kinder stärken (Drucksache 17/498) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . Norbert Geis (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Heidrun Dittrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Miriam Gruß (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ekin Deligöz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katharina Landgraf (CDU/CSU) . . . . . . . . . . P E T a b c B A F M E M H E J T a 1635 A 1636 A 1637 A 1638 C 1639 D 1640 D 1642 A 1643 A 1644 B 1645 B 1645 C 1646 D 1648 A 1649 D 1651 A 1652 C 1653 A 1654 A 1655 A 1656 C 1656 D 1658 A 1659 A 1660 B 1661 C 1662 D Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . etra Crone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckhard Pols (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 9: ) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Dr. Hermann Ott, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Regierungs- und Parlamentshandeln konsequent am 40-Prozent-Klimaziel ausrichten (Drucksache 17/446) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Abgeordneten Dr. Hermann Ott, Bärbel Höhn, Hans-Josef Fell, weite- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Klima- schutzgesetz vorlegen – Klimaziele ver- bindlich festschreiben (Drucksache 17/132) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Antrag der Fraktion der SPD: Die richti- gen Lehren aus Kopenhagen ziehen (Drucksache 17/522) . . . . . . . . . . . . . . . . ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ndreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Ulrich Kelber (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . Eva Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . rank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Frank Schwabe (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . Michael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . ichael Kauch (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . eidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) . . . . . . . . va Bulling-Schröter (DIE LINKE) . . . . . . . osef Göppel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 10: ) Antrag der Fraktion der SPD: Beschäf- tigte vor Arbeitslosigkeit schützen – Konditionen für Kurzarbeit verbessern (Drucksache 17/523) . . . . . . . . . . . . . . . . 1663 A 1664 C 1665 C 1666 D 1667 A 1667 A 1667 B 1668 B 1669 B 1670 A 1670 C 1672 B 1672 C 1673 B 1673 D 1674 B 1675 A 1675 C 1676 A 1676 B 1677 B 1677 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 b) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jutta Krellmann, Klaus Ernst, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Ent- wurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Progressionsvorbehalts für Kurz- arbeitergeld (Drucksache 17/255) . . . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Sebastian Blumenthal (FDP) . . . . . . . . . . . . . Brigitte Pothmer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Olav Gutting (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 11: a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Umsatz- steuergesetzes (Drucksache 17/520) . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Umsatzsteuerermäßigung für Hotellerie zurücknehmen (Drucksache 17/447) . . . . . . . . . . . . . . . . Sabine Bätzing (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Aumer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . Richard Pitterle (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst Hinsken (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Christian Lindner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas Gambke (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Verbesserung der Rentenanwart- schaften von Langzeiterwerbslosen (Drucksache 17/256) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Peter Weiß (Emmendingen) (CDU/CSU) . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . P D M T A b te N b P (D P A W H A U T A c n n (D K D M P M P T a b 1677 D 1677 D 1679 B 1680 B 1681 C 1683 A 1684 A 1685 A 1685 B 1685 B 1687 A 1688 B 1689 B 1691 B 1692 A 1693 B 1693 D 1694 A 1694 D 1695 D 1696 A 1696 D 1698 A ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anton Schaaf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Wolfgang Strengmann-Kuhn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . ax Straubinger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 13: ntrag der Abgeordneten Priska Hinz (Her- orn), Brigitte Pothmer, Kai Gehring, wei- rer Abgeordneter und der Fraktion BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN: Mehr Jugendlichen essere Ausbildungschancen geben – Dual- lus unverzüglich umsetzen rucksache 17/541) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xel Knoerig (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . illi Brase (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . einer Kamp (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gnes Alpers (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . we Schummer (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 14: ntrag der Fraktion der SPD: Mehr Chan- engleichheit für Jugendliche – Ferienjobs icht als regelmäßiges Einkommen anrech- en rucksache 17/524) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . atja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carsten Linnemann (CDU/CSU) . . . . . . . atthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . ascal Kober (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 15: ) Antrag der Abgeordneten Christoph Strässer, Dr. Rolf Mützenich, Edelgard Bulmahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD: Syrien – Abschiebun- gen beenden, politischen Dialog (Drucksache 17/525) . . . . . . . . . . . . . . . . ) Beschlussempfehlung und Bericht des In- nenausschusses – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Nešković, weiterer Abgeordneter und der Frak- tion DIE LINKE: Abschiebungen nach Syrien stoppen – Abschiebeab- kommen aufkündigen 1699 D 1700 A 1701 A 1702 A 1703 A 1703 B 1704 A 1705 B 1706 D 1708 B 1709 A 1710 A 1710 B 1711 B 1712 A 1713 A 1714 A 1715 C 1716 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 V – zu dem Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, weiterer Abgeordne- ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Unverzügliche Aus- setzung des Deutsch-Syrischen- Rückübernahmeabkommens (Drucksachen 17/237, 17/68, 17/570) . . . Angelika Graf (Rosenheim) (SPD) . . . . . . . . Reinhard Grindel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 16: Antrag der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Tagesordnungspunkt 17: Antrag der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeord- neter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Rückschiebungen nach Grie- chenland sofort aussetzen (Drucksache 17/449) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Helmut Brandt (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Rüdiger Veit (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP) . . . . . . . . Ulla Jelpke (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1716 C 1716 D 1718 A 1720 A 1720 D 1722 A 1729 D 1729 D 1730 B 1732 C 1733 A 1733 D 1734 D Kerstin Andreae, Bärbel Höhn, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wiedereinführung der För- derung von Atomexporten stoppen – Keine Hermes-Bürgschaft für Angra 3 in Brasi- lien (Drucksache 17/540) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas G. Lämmel (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Rolf Hempelmann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Marco Bülow (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Martin Lindner (Berlin) (FDP) . . . . . . . . Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A M U E tu s A D (1 1723 B 1723 C 1724 C 1725 D 1726 C 1727 C 1728 A 1728 D nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ündliche Frage 65 lla Burchardt (SPD) ntscheidungsgrundlagen für die Einrich- ng bilateraler Wissenschafts- und For- chungseinrichtungen mit Drittstaaten ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF 8. Sitzung, Tagesordnungspunkt 3) . . . . . . 1735 A 1735 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 1579 (A) ) (B) ) 19. Sitz Berlin, Donnerstag, de Beginn: 9.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 1735 (A) ) (B) ) Thönnes, Franz SPD 28.01.2010** tionsmöglichkeiten zu erschließen, den beteiligten nieren und damit auch Werbung für den Hochschul- und Forschungsstandort Deutschland zu betreiben, An- kereinrichtungen für die bilaterale Wissenschaftskoope- ration zu schaffen, neue wissenschaftliche Koopera- Strässer, Christoph SPD 28.01.2010* Stüber, Sabine DIE LINKE 28.01.2010 Anlage 1 Liste der entschuldigte * ** A d d D in ri v d d w H v D s E b s g B Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 28.01.2010 Barnett, Doris SPD 28.01.2010* Ernstberger, Petra SPD 28.01.2010 Fischer (Karlsruhe- Land), Axel E. CDU/CSU 28.01.2010* Fritz, Erich G. CDU/CSU 28.01.2010* Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 28.01.2010 Gerster, Martin SPD 28.01.2010 Göring-Eckardt, Katrin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 28.01.2010* Holmeier, Karl CDU/CSU 28.01.2010 Dr. Hoyer, Werner FDP 28.01.2010 Hübinger, Anette CDU/CSU 28.01.2010* Hunko, Andrej Konstantin DIE LINKE 28.01.2010* Lafontaine, Oskar DIE LINKE 28.01.2010 Lazar, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2010 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 28.01.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2010 Noll, Michaela CDU/CSU 28.01.2010 Pflug, Johannes SPD 28.01.2010 Schirmbeck, Georg CDU/CSU 28.01.2010 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 28.01.2010 Schuster, Marina FDP 28.01.2010* Spatz, Joachim FDP 28.01.2010 T W D Z A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht n Abgeordneten für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates für die Teilnahme an der Jahrestagung der Ostseeparlamentarier- konferenz nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (18. Sitzung, rucksache 17/493, Frage 65): Mit welchem Konzept bemisst die Bundesregierung den Bedarf, und nach welchen Kriterien entscheidet sie gegenwär- tig über die Einrichtung bilateraler Wissenschafts- und For- schungseinrichtungen Deutschlands mit Drittstaaten? Grundlage der Maßnahmen zur Internationalisierung, klusive bilateraler Forschungs- und Wissenschaftsein- chtungen, sind die Hightech-Strategie für Deutschland om August 2006 und die Internationalisierungsstrategie er Bundesregierung vom Februar 2008. Die Wissenschafts- und Mittlerorganisationen han- eln dabei im Rahmen der Vereinbarungen mit den Zu- endungsgebern autonom. Das BMBF fördert aktuell den Aufbau verschiedener ochschulen im Ausland, die Deutsch-Ägyptische Uni- ersität, die Deutsch-Vietnamesische Universität, die eutsch-Jordanische Universität und die Deutsch-Türki- che Universität. Dabei handelt es sich ausnahmslos um inrichtungen der jeweiligen Gastländer und nicht um ilaterale Einrichtungen. Sie unterstreichen den besonderen Rang der gegen- eitigen Beziehungen. Alle Projekte dienen dem strate- ischen Ziel, deutsche Hochschulen auf interessanten ildungs- und Forschungsmärkten weltweit zu positio- rittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 28.01.2010 erner, Katrin DIE LINKE 28.01.2010 r. Westerwelle, Guido FDP 28.01.2010 immermann, Sabine DIE LINKE 28.01.2010 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 1736 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Hochschulen die Gewinnung von guten Master- und Doktorandenkandidaten zu ermöglichen und Ausbil- dung für deutsche Unternehmen vor Ort zu leisten. In diesem Sinne wird auch an den Aufbau eines Deutsch-Argentinischen Hochschulkollegs gedacht. Derzeit ist eine Absichtserklärung in Vorbereitung, die insbesondere die Einrichtung binationaler Studien- und Promotionsprogramme sowie die Anerkennung von Doppelabschlüssen vorsieht. Das Projekt soll stufen- weise vorangebracht werden, wobei das Deutsch- Argentinische Hochschulkolleg die Endstufe bildet. Die Federführung hierfür liegt beim Auswärtigen Amt. 19. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 28. Januar 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Damit schließen wir die Aussprache.

    Wir kommen noch zu einigen Abstimmungen, zu-
    nächst zu Tagesordnungspunkt 15 a. Dabei geht es um
    die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD
    auf Drucksache 17/525 mit dem Titel „Syrien – Abschie-
    bungen beenden, politischen Dialog fortführen“. Wer
    stimmt für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – Enthal-
    tung? – Der Antrag ist damit mit den Stimmen der Koali-
    tionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke
    abgelehnt.

    Tagesordnungspunkt 15 b: Abstimmung über die Be-
    schlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksa-
    che 17/570. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe a)
    seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags
    der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/237 mit dem
    Titel „Abschiebungen nach Syrien stoppen – Abschiebe-
    abkommen aufkündigen“. Wer stimmt für diese Be-
    schlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltung? –
    Die Beschlussempfehlung ist damit mit den Stimmen der
    Koalitionsfraktionen und großen Teilen der SPD-Frak-
    tion bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die
    Grünen und der Fraktion Die Linke sowie einer Enthal-
    tung bei der SPD-Fraktion angenommen.

    Wir sind noch beim Tagesordnungspunkt 15 b. Unter
    Buchstabe b) seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der
    Ausschuss die Ablehnung des Antrags der Fraktion
    Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 17/68 mit dem
    Titel „Unverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen
    Rückübernahmeabkommens“. Wer stimmt für diese Be-
    schlussempfehlung? – Wer ist dagegen? – Enthaltung? –
    Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der
    Koalitionsfraktionen und Teilen der SPD-Fraktion bei
    Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der
    Fraktion Die Linke und Teilen der SPD-Fraktion ange-
    nommen.

    Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 16 auf:

    Beratung des Antrags der Abgeordneten Sylvia
    Kotting-Uhl, Kerstin Andreae, Bärbel Höhn, wei-
    terer Abgeordneter und der Fraktion BÜND-
    NIS 90/DIE GRÜNEN

    Wiedereinführung der Förderung von Atom-
    exporten stoppen – Keine Hermes-Bürgschaft
    für Angra 3 in Brasilien

    – Drucksache 17/540 –
    Überweisungsvorschlag:
    Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

    Auswärtiger Ausschuss
    Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
    Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
    Entwicklung
    Haushaltsausschuss

    Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, werden die
    Reden zu Protokoll genommen. Es handelt sich dabei
    um die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen:
    Andreas Lämmel, Rolf Hempelmann, Marco Bülow,

    D
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    (C (D r. Martin Lindner, Dr. Gesine Lötzsch, Sylvia Kottinghl und Parlamentarischer Staatssekretär Peter Hintze. Dieser Antrag zeigt erneut, dass die Grünen aus gu m Grund auf der Oppositionsbank sitzen. Ihre Anträge aben ökonomisch sowie klimaund energiepolitisch einen Bezug zur Realität. Sie bevorzugen die Bequemchkeit Ihrer ideologischen Kuschelecke und verschlieen die Augen vor den Tatsachen. Worum geht es? Seit 1975 existiert ein Abkommen wischen der Bundesrepublik Deutschland und Brasilien ur friedlichen Nutzung der Kernenergie. 1976 begann er Bau der Kraftwerke Angra 2 und 3. In den 1980erahren wurden die Arbeiten an Angra 3 unterbrochen. ngra I und 2 leisten bisher einen Beitrag von 4 Prozent ur brasilianischen Stromerzeugung. Die brasilianische egierung hat im Juni 2007 die Fertigstellung von ngra 3 beschlossen. Brasilien ist ein aufstrebendes Schwellenland. Zwichen 1990 und 2005 hat sich der Stromverbrauch in rasilien um fast 75 Prozent gesteigert. Dieser Wachsmskurs ist auch zu begrüßen, da auf diesem Wege viele rasilianer der Armut entkommen konnten. Wollen wir ns als Vertreter des deutschen Volkes dieser erfreulihen Entwicklung entgegenstellen? Ist es den Kollegen on den Grünen denn lieber, wenn die Menschen in chwellenund Entwicklungsländern in Armut leben nd mit internationaler Entwicklungshilfe alimentiert erden müssen? Oder unterstützen wir ihren Weg he aus aus der Armut? Brasilien ist gegenwärtig die zehntgrößte Volkswirtchaft der Welt. Nach der kurzen Rezession des verganenen Jahres wird für 2010 ein Wachstum von 5 Prozent rwartet. Darüber hinaus verfügt Brasilien über umfangiche Devisenreserven (2009: 218,5 Milliarden US-Dolr oder 14,7 Prozent BIP)


Rede von Andreas G. Lämmel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

rasilianischen Finanzministeriums stellt also eine
laubhafte Sicherheit dar. Die finanziellen Risiken und
amit die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme
er Bürgschaft sind folglich eher gering.

Die Fortsetzung des Wachstumskurses in Brasilien
rfordert einen entsprechenden Ausbau der Stromver-
orgung. Die Internationale Energieagentur, IEA, pro-
nostiziert bis 2020 die Erhöhung des Strombedarfs um
0 Prozent. Brasilien verlässt sich an dieser Stelle bisher
umfangreichem Maße auf die Wasserkraft als Energie-
äger.

Dies ist erfreulich, und sicher können wir Deutschen
a auch noch etwas lernen, obgleich das Potenzial deut-
cher Gewässer vergleichsweise gering ist, Elbe und
hein sind weder Amazonas noch Iguaçu. Das Potenzial
um Ausbau der Wasserkraft besteht weiterhin, obgleich
icht mehr in dem Maße wie in der Vergangenheit. Wei-
rhin bedingt die Fokussierung auf einen Energieträger
uch Abhängigkeiten. Diese Erfahrung machte Brasi-
en im Jahre 2001, als in Folge einer Dürre Elektrizität
ationiert werden musste. Es ist daher verständlich, dass
rasilien sein Energieträgerportfolio erweitern will.


(A) )



(B) )

Bei der Erweiterung des Angebots an Energieträgern
setzt Brasilien auch auf fossile Energieträger. Brasilien
hat hier umfangreiche eigene Vorkommen. Im Jahr
2007 wurde das wohl drittgrößte Ölfeld der Welt – circa
33 Milliarden Barrel – vor der Küste Brasiliens ent-
deckt. An dieser Stelle zeigt sich aber auch, dass die
Grünen ein Problem mit der Realität haben. Wenn
Klimaschutz ernsthaft auf der Agenda steht, dann ist es
absolut widersprüchlich, einer aufstrebenden Volkswirt-
schaft, wie der brasilianischen, den Zugang zu emissi-
onsfreier Stromerzeugung zu verwehren. Wir können in
Deutschland und Europa gar nicht ausreichend konven-
tionelle Kraftwerke und Fabriken abschalten oder auto-
freie Sonntage veranstalten, um die globalen CO2-Emis-
sionen zu reduzieren, wenn die Brasilianer ihren
zusätzlichen Strombedarf ausschließlich durch Gas,
Kohle und Öl decken. Meinen Sie – von den Grünen – es
nun ernst mit dem Klimaschutz oder nicht?

Selbstverständlich ist beim Bau eines Kernkraftwer-
kes der Aspekt der Sicherheit von herausragender Be-
deutung, dies gilt im politischen und im technischen
Sinne. Das Projekt Angra 3 entspricht deutschen und in-
ternationalen Standards. Dies haben Untersuchungen
des deutschen Instituts für Sicherheitstechnologie, ISTec
GmbH, ergeben. Dies gilt sowohl für die Standards der
Internationalen Atomenergiebehörde, IAEA, als auch
die der deutschen Genehmigungspraxis. Bei diesen Un-
tersuchungen wurden auch regionale Risiken wir Erdbe-
ben oder Erdrutsche betrachtet und entsprechend in die
Projektplanung einbezogen. Dass die deutsche Nuklear-
technik zu den weltweit sichersten gehört, sollte an die-
ser Stelle auch erwähnt sein.

Auch im politischen Sinne ist der Export deutscher
Nukleartechnik unbedenklich. Brasilien ist eine stabile
Demokratie. Brasilien hat umfangreiche völkerrechtli-
che Abkommen ratifiziert. Jetzt hier alle aufzuzählen,
würde den Rahmen sprengen. Es seien hier die wichtigs-
ten und obligatorischen genannt: der Atomwaffensperr-
vertrag, der Nichtverbreitungsvertrag und der Atom-
waffenteststoppvertrag. Zusätzlich hat Brasilien an
einer atomwaffenfreien Zone in Südamerika mitgearbei-
tet. Des Weiteren ist die bisher betriebene und in Angra 3
vorgesehene niedrige Urananreicherung zur Herstel-
lung von Atomwaffen ungeeignet. Brasilien hat zudem
entschieden, auf die Wiederaufbereitung zu verzichten.
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch der
in der brasilianischen Verfassung niedergeschriebene
Verzicht auf Nuklearwaffen.

Das Problem der Endlagerung besteht selbstver-
ständlich auch in diesem Fall. Gegenwärtig befindet
sich am Standort Angra I und 2 ein Zwischenlager, wel-
ches bis 2017 erweitert wird. Seitens der brasilianischen
Regierung ist noch keine Entscheidung zur Endlagerung
hochradioaktiver Abfälle gefallen. Auch auf diesem Ge-
biet können die brasilianisch-deutschen Energiebezie-
hungen noch intensiviert werden.

Ein weiterer Aspekt, der mir sehr wichtig ist, sind die
Arbeitsplätze in Deutschland. 5 200 Mitarbeiter der
AREVA NP GmbH in Erlangen und weitere in kleinen
und mittleren Zulieferbetrieben sind von diesem Auftrag

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Zu Protokoll ge

(C (D bhängig. Ein Großteil der Wertschöpfung wird in eutschland stattfinden und hier bei uns Arbeitsplätze nd kommunale Gewerbesteuern sichern. Ich weiß, iese Fragen des politischen Alltags – Arbeitsplätze und teuern – sind für die Kollegen der Grünen nicht sonerliche interessant. Bedenken Sie bitte schließlich den positiven Effekt eies energiepolitischen Austausches mit Brasilien. Ich atte es am Beispiel der Wasserkraft und der Endlageung schon erwähnt. In Brasilien verfügt man über verefte Kenntnisse und Erfahrung in der Nutzung von Biothanol als Energieträger. Hier gibt es sicher auch für eutschland interessante Erkenntnisse zu gewinnen. Si her gibt es in Brasilien auch Potenzial für deutsche Meoden der Steigerung von Energieeffizienz und deutsche echniken bei den erneuerbaren Energien. Wie werden ie Verantwortlichen in Brasilien wohl reagieren, wenn ie Mitglieder des Deutschen Bundestages ihnen besserisserisch und belehrend diese Anfrage verwehren? iese Potenziale einer brasilianisch-deutschen Energieartnerschaft zur Beruhigung der grünen Psyche oder effender: Psychose zu verschenken, dient niemandem, icht in Brasilien, nicht in Deutschland und dem Weltlima schon gar nicht. Dieser Antrag ist daher abzulehnen. Er ist ökonoisch und ökologisch unkonstruktiv. Grundsätzlich begrüßen wir als SPD-Fraktion die nterstützung deutscher Investitionen im Ausland und alten das Instrument der Hermesabdeckungen für richg und wichtig. Dennoch müssen bei jedem Projekt insesondere die ökonomischen Risikoabschätzungen enau beleuchtet werden, bevor ein solcher Antrag geehmigt werden kann. Im vorliegenden Fall hat die Bunesregierung viele wichtige Aspekte entweder nicht beücksichtigt oder falsch eingeschätzt. Der Bericht der undesregierung an den Ausschuss wirft mehr Fragen uf, als er Antworten gibt. In dem Bericht werden keine ussagen zu einer Ausfallwahrscheinlichkeit getroffen. och gerade bei einer Bürgschaft in Höhe von über Milliarden Euro, für die ja im Zweifelsfall der deutche Steuerzahler geradesteht, sollte das Risiko eines usfalls genau geprüft werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweien, dass der geplante Reaktortyp Stand der Technik der 0er-Jahre in Deutschland ist und heute in Deutschland nter keinen Umständen eine Baugenehmigung erhalten ürde. Es liegt auf der Hand, dass der Einsatz derart alr Technik die ökonomischen Erfolgsaussichten dieses rojektes erheblich mindert und damit das Ausfallrisiko eutlich erhöht. Deshalb erwarten wir von der Bundesgierung klare Aussagen zu den wirklichen ökonomi chen Risiken der beantragten Bürgschaft. Im Umgang mit dieser Bürgschaft zeigt sich wieder inmal, dass die Bundesregierung das Thema Atomkraft hne Rücksicht auf Verluste in den Mittelpunkt ihres olitischen Handelns stellt: Noch vor der Diskussion um in Gesamtenergiekonzept verhandelt sie mit den großen raftwerksbetreibern über eine Laufzeitverlängerung, Andreas G. Lämmel gebene Reden ohne sich Gedanken über die negativen Auswirkungen auf Wettbewerb und Investitionen zu machen. Ihnen geht es nur darum, ein Zeichen für die Atomkraft zu setzen. Auch die Unterstützung der Bürgschaft soll außenpolitisch zeigen, dass die Regierung den breit in der deutschen Gesellschaft angelegten Konsens des Atomausstiegs wieder verlässt. Weder offensichtlich ökonomische noch sicherheitspolitische Risiken können die schwarz-gelben Ritter der Atomkraft stoppen. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Bürgschaft seitens des Bundeshaushaltes in diesem Fall wirklich das richtige Instrument darstellt; denn das deutsche Unternehmen Siemens wird sich bis Ende 2012 aus dem Areva-Konzern zurückziehen. Dann würde der deutsche Steuerzahler die Risiken eines französischen Staatsunternehmens tragen. Hier erwarten wir ebenfalls eine klare Aussage der Bundesregierung. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Prüfung des Antrags unter anderem auf Grundlage der deutschen Genehmigungspraxis für Kernkraftwerke erfolgt ist. Dies verwundert uns doch sehr, ist doch in Deutschland 1988 das letzte Kernkraftwerk ans Netz gegangen. Insofern kann in diesem Zusammenhang nicht von einer wirklichen Genehmigungspraxis gesprochen werden. Deshalb wollen wir von der Bundesregierung wissen, ob auch neuere externe Risiken, wie die Gefahr eines Terrorangriffs, bei der Beurteilung berücksichtigt wurden. Beim Export von nukleartechnischen Gütern, insbesondere in Schwellenländer, muss aus meiner Sicht stets auch die Frage der Nichtverbreitung von Atomwaffen im Mittelpunkt der Prüfung stehen. In diesem Zusammenhang sind wir beunruhigt, dass Brasilien bis heute nicht das Zusatzprotokoll zum Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet hat, welches der Internationalen Atomenergiebehörde, IAEA, unangemeldete Kontrollen ermöglicht. Da passt es ins Bild, dass Brasilien im Jahr 2006 den Kontrolleuren dieser Behörde den Zutritt zu den zentralen Urananreicherungsanlagen in Resende zunächst verweigerte und damit erhebliche Spannungen auslöste. Ich gehe auch davon aus, dass der Bundesregierung die Tatsache bekannt ist, dass Brasilien gegen internationale Konventionen verstößt, indem es über keine unabhängige Atomaufsicht verfügt. Vielmehr liegen Förderung und Kontrolle der Atomenergie in den Händen ein und derselben Behörde, was sowohl eine Verletzung des Euratom-Vertrags als auch eine Verletzung der Internationalen Konvention zur Atomsicherheit bedeutet. Im Übrigen hat der brasilianische Kongress selbst diese Vorschrift im Jahre 1998 in nationales Recht übernommen. Es sollte der Bundesregierung doch zu denken geben, dass sich die Verantwortlichen der brasilianischen Atompolitik nicht einmal an die eigenen Gesetze halten. Neben der Berücksichtigung der genannten ökonomischen Risiken und Sicherheitsbedenken ist die Bundesregierung nach OECD-Leitlinien verpflichtet, ökologische und soziale Risiken zu prüfen. Ob dies mit der notwendigen Sorgfalt geschehen ist, muss bei genauer Betrachtung stark bezweifelt werden. Denn bisher ist die Frage der Lagerung der verbrauchten Brennelemente völlig ungeklärt. Brasilien verfügt weder über ein Zwischennoch über ein Endlager für atomare Abfälle. Nach unse re lä ti d c g le d s m d d n T z k re R m n d d re A h H fa d D in D te H fo d d a im k u d N L w w k z g li e d Zu Protokoll ge (C (D n Informationen sollen die Brennstäbe auf dem Gende des Kraftwerks gelagert werden. Wie weit die dorgen Kapazitäten reichen und was bei Erschöpfung erselben mit den Abfällen passieren soll, ist offen. Zudem fordern wir von der Bundesregierung, die Siherheitssituation vor Ort zu prüfen. Denn welche Folen es für Mensch und Umwelt hat, wenn diese Brennemente nicht sachgemäß gelagert werden oder gar in ie falschen Hände gelangen, kann sich jeder selbst vortellen. In Brasilien gibt es ein potenzielles Erdbebengebiet it instabilen Gesteinsschichten. Dieses befindet sich in er Nähe des geplanten Standortes. Dies zeigte sich einrucksvoll, als bei Bauarbeiten an Angra 2 das Maschienhaus von Angra 1 absackte. Auch bezüglich dieser atsache lassen sich die Risiken kaum seriös abschäten. Es sind also noch viele Fragen offen, ohne deren lare und ausführliche Beantwortung durch die Bundesgierung eine Genehmigung dieser Bürgschaft hohe isiken mit sich bringt: für den Bundeshaushalt und dait für den deutschen Steuerzahler, für die internatioale Sicherheit und nicht zuletzt für die Menschen und ie Umwelt in Brasilien. Abschließend möchte ich noch eine Anmerkung zu em gesamten Verfahren machen, in dem die Bundesgierung eine grobe Missachtung des Parlaments zum usdruck gebracht hat. Grundsätzlich muss der Hausaltsausschuss über beantragte Bürgschaften in dieser öhe informiert werden. Ich denke, es gehört zu einem iren Umgang miteinander, dass die Abgeordneten vor er Presse und der Öffentlichkeit informiert werden. och bereits am 2. Dezember vergangenen Jahres war den Zeitungen über die geplante Bürgschaft zu lesen. en ganzen Dezember über wurde auf verschiedenen Inrnetseiten bereits über diese Pläne diskutiert. Der aushaltsausschuss dagegen wurde erst im Januar inrmiert. Dies ist aus unserer Sicht eine Missachtung es Parlaments, die so nicht hingenommen werden kann. Es ist skandalös, dass mit deutschen Steuergeldern er Bau des brasilianischen Atomkraftwerks Angra 3 bgesichert werden soll. Kaum ist die neue Regierung Amt, überhäuft sie die Atomwirtschaft mit Geschenen. Der Atomausstieg soll rückgängig gemacht werden, nd zusätzlich wird großzügig auch noch eine milliarenschwere Hermesbürgschaft für den Export von ukleartechnologie genehmigt. Willkommen in der obbyrepublik! Die Begünstigungen an die Hoteliers irken gegenüber den Geschenken an die Atomlobby ie Peanuts. Wurden von Union und FDP die Atomraftgegner häufig als ideologisch verbohrt diffamiert, eigt sich am konkreten Beispiel, wer wirklich ideoloisch verblendet handelt. Nicht nur, dass man sich generell wieder für die Mögchkeit der Kreditabsicherung für Nukleartechnologiexporte einsetzt, sondern es werden dann nicht einmal ie Bedingungen der individuellen Projekte ausführlich Rolf Hempelmann gebene Reden geprüft. Es scheint die Bundesregierung schlichtweg überhaupt nicht zu interessieren, dass es sich im Falle von Angra 3 um einen veralteten und damit noch unsichereren Reaktortyp handelt, dass Teile benutzt werden, die seit Jahren eingemottet sind, und dass der Standort im einzigen erdbebengefährdeten Gebiet Brasiliens liegt. Hinzu kommt, dass die Endlagerfrage komplett ungeklärt ist, dass Brasilien keine unabhängige Atomaufsicht besitzt und nicht einmal das Zusatzprotokoll des Atomwaffensperrvertrags unterschrieben hat. Wir dürfen doch kein Land in einer so sensiblen Technologie unterstützen, wenn es nicht einmal bereit ist, unangekündigte Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Behörde zu akzeptieren. Was ist das für ein Signal, das wir setzen? Union und FDP sprechen immer davon, dass die Atomenergie nur eine Brückentechnologie ist, aber hier unterstützen sie ein Atomprojekt, das eventuell ein halbes Jahrhundert in Betrieb sein wird und das gleichzeitig viele Projekte der erneuerbaren Energien verhindern wird. Das geplante brasilianische AKW wäre in Deutschland schon vor Jahren nicht genehmigungsfähig gewesen. In Brasilien setzt die Bundesregierung aber offenbar andere Maßstäbe an. Sie macht sich durch diese riskante Bürgschaft mitverantwortlich dafür, dass die Gesundheit vieler Menschen gefährdet wird, die im Einzugsbereich des AKW leben müssen. Zur Wirtschaftlichkeit. Alle Erfahrungen zeigen, dass AKW-Neubauten nie zum kalkulierten Preis fertiggestellt werden. Das brasilianische AKW Angra 2 war ein ökonomisches Desaster, der Neubau des finnischen AKW in Olkiluoto wird zu einem gigantischen Zuschussgeschäft für Areva, und selbst in den USA liegt das Ausfallrisiko bei AKW-Neubauten laut einer Studie des USamerikanischen Bundesrechnungshofes bei über 50 Prozent. Quintessenz: Die Kreditausfallwahrscheinlichkeit bei diesem Projekt ist hoch. Schon das argentinische AKW Atucha hat den deutschen Steuerzahler über 900 Millionen Euro gekostet. Sollte Brasilien in eine finanzielle Notlage geraten, nutzt auch die Gegengarantie des brasilianischen Finanzministeriums nicht viel. Es ist bitter: Die Motivation der Bundesregierung, die deutsche Atomwirtschaft zu hofieren, scheint größer zu sein als ihre Motivation, den Steuerzahler vor zusätzlichen Lasten zu schützen. Hinzu kommt, dass die Exportgarantie in Milliardenhöhe einem Unternehmen gewährt wird, das nur zu einem Drittel in deutscher Hand ist und in absehbarer Zeit komplett in französischen Besitz übergeht. Zusammenfassend stelle ich fest: Das Vorgehen der Bundesregierung ist sicherheitstechnisch, energiepolitisch und auch ökonomisch unsinnig und es ist gefährlich. Leider kommt es noch schlimmer: Die Anträge für AKW-Projekte in Pakistan und Kaliningrad liegen den Ministerien schon vor, und auch in diesen Fällen soll es Befürworter geben. Die Bundesregierung wird zum Sponsor dafür, dass auch in sensiblen Regionen wieder mehr auf Atomenergie statt auf saubere Zukunftstechnologien gesetzt wird. Ich möchte daran erinnern: Auch das iranische AKW Buschehr, welches aufgrund seiner G w e in s m s E k r v te A S r E a m G A li te S g k Z fo ti li h n r S d d r s fo F R D k w z s s A tu h le w s d Zu Protokoll ge (C (D efahr für den Weltfrieden weltweit im Fokus steht, urde mit Hermesbürgschaften abgesichert. Lernen Sie endlich aus Ihren Fehlern. Wir brauchen ine Regierung, welche Sicherheit und Zukunftsfähigkeit die globale Energiepolitik bringt und keine Lobbyge chenke verteilt. In Zeiten einer gerade zögerlich wieder in Fahrt kom enden Wirtschaft haben wir in der Koalition beschlosen, „die Entscheidungsverfahren für die Garantien für xportkredite, Investitionen und ungebundene Finanzredite zu beschleunigen und vorrangig an der Sicheung des Standortes Deutschland und der Förderung on Wirtschaft und Beschäftigung im Inland“ auszurichn. Genau diese Ziele können durch die Bürgschaft für ngra 3 in Brasilien erreicht werden: zum einen das tärken des Standortes Deutschland durch die Absicheung eines Auftrages an ein Unternehmen mit Sitz in rlangen und 5 200 Beschäftigen in Deutschland, zum nderen die Förderung eines Hochtechnologieunternehens auf internationale Ebene. Der vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die rünen beruht auf Unwissenheit und dem Schüren der ngst. Doch die Lage der Sicherheit stellt sich tatsächch wie folgt dar: Erstens. Durch das Deutsche Institut für Sicherheitschnologie wurden die vorliegenden brasilianischen tudien und die erteilten Umweltund Baugenehmigunen geprüft auf Umweltverträglichkeit, Sicherheitsonzept, Brennstoffkreislauf sowie Betriebsführung. usätzlich wurden die relevanten Standards und Anrderungen der Internationalen Atomenergieorganisaon, der EU sowie die Nuclear Guidelines der staatchen US-Exportkreditagentur US Ex-Im Bank erangezogen. Das Projekt hält also deutsche und interationale Standards ein. Auch die neuen Herausfordeungen durch mögliche terroristische Aktionen, wie die icherheit bei Flugzeugabstürzen, wurden bedacht. Bei er Festlegung des Konzepts wurden seinerzeit gemäß er internationalen Praxis die IAEA Safety Guides beücksichtigt. In diesem Rahmen wurde die Luftverkehrsituation im Bereich der Anlage berücksichtigt. Demzulge sind in der Umgebung des Projektgebietes keine lugplätze vorhanden, und es besteht auch kein erhöhtes isiko durch Flugaufkommen von Militärmaschinen. ie Anlage kann, wie auch bei deutschen Kernkraftwer en üblich, mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen versehen erden, um auch gegen einen etwaigen gezielten Flug eugabsturz – terroristischer Anschlag – gerüstet zu ein. Diese Maßnahmen bestehen beispielsweise in vertärkter Luftraumüberwachung in Kombination mit der bschaltung des Reaktors sowie Vernebelungseinrichngen. Zudem zeigen neuere Studien, dass die Beton ülle der Reaktorgebäude größere Explosionsdruckweln, als bisher angenommen, abtragen können. Auch seismische Studien waren Gegenstand der Umeltstudien. Weltweit betrachtet gehört der brasiliani che Schild zu den geologisch stabilsten Formationen er Erde. Die brasilianische Umweltgenehmigung um Marco Bülow gebene Reden fasste auch Auflagen hinsichtlich der Risiken im Falle eines Erdbebens sowie weitergehende Auflagen zur Überwachung von Gebieten und zur Stabilisierung von Hängen, die Anzeichen für Erdrutsche aufweisen. Die vorgeschriebenen Untersuchungen wurden allesamt zur Zufriedenheit der brasilianischen Umweltbehörde abgeschlossen. Zweitens. Genau wie in Deutschland ist der Betreiber des Kraftwerks – hier Eletronuclear – für die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente am Standort verantwortlich. Am Projektstandort Angra sind Zwischenlager für Brennelemente in Betrieb. Mittelfristig ist neben den schon bestehenden Nassund Trockenlagern ein weiteres Nasslager bis 2017 geplant. Die Endlagerung liegt im Verantwortungsbereich des Staates und somit bei der nationalen Nuklearenergiekommission. Drittens. Brasilien hat den Atomwaffensperrvertrag ratifiziert, das später hinzugekommene und freiwillige Zusatzprotokoll aus Gründen des Eingriffs in die Staatssouveränität und zum Schutz gegen Industriespionage indes nicht. Brasilien bemüht sich allerdings, die Kontrollen entsprechend der Vorgaben der IAEO gleichwohl zu erfüllen. Brasilien hat daneben eine Reihe von Verträgen unterschrieben, wie den Atomwaffenstopp-Vertrag und das Abkommen über das Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Atomwaffen, und hat an einer atomwaffenfreien Zone in Südamerika mitgewirkt. Zur behaupteten Sorge der Oppositionsparteien, Brasilien könne Atomwaffen bauen, ist zu entgegnen, dass die beiden bisher betriebenen Anlagen und das geplante Projekt Angra 3 nur eine niedrige Urananreicherung besitzen. Diese Anlage ist zur Herstellung von Atomwaffen ungeeignet, zumal Brasilien sich entschieden hat, auf eine Wiederaufbereitung zu verzichten. Ferner hat Brasilien zusammen mit Argentinien eine regionale Aufsichtsbehörde zur Kontrolle von Nuklearmaterial gegründet und sogar in der Verfassung den Verzicht auf Atomwaffen aufgenommen. Brasilien als zehntgrößte Volkswirtschaft der Welt ist ein wirtschaftlich stabiles Land. Im Hinblick auf die Garantie des brasilianischen Finanzministeriums und die vergleichbar geringe internationale Verschuldung und die hohen Devisenreserven bestehen auch haushaltspolitisch keine Bedenken. Sogar im Verlauf der Krise hatte Brasilien lediglich eine Minirezession und verzeichnete zwischen April und Juni 2009 bereits wieder Wachstum. Laut German Trade and Invest wird Brasilien schon 2010 wieder ein Wachstum von circa 5 Prozent erreichen. Viertens. Bei dem Antragsteller handelt es sich um das deutsche Unternehmen Areva NP GmbH in Erlangen mit 5 200 Mitarbeitern. In die Areva NP sind die Nuklearaktivitäten der Siemens AG aufgegangen. Gerade mit Blick auf den Erhalt und die Sicherung der Arbeitsplätze im Hochtechnologiesektor ist somit eine Absicherung dieses Projekts mit einer Hermesbürgschaft mehr als geeignet. Zum einen trägt das Projekt in erheblichem Umfang zur Sicherung des stetig steigenden brasilianischen Energiebedarfs sowie zur Diversifizierung des S te A c m s B w B b B D d w E m a e B s B s m p d h im B u s is C d D d R n d s s v e s ti S s P tr s d in Zu Protokoll ge (C (D trommixes bei. Zum anderen werden durch die verbriefn deutschen Lieferungen und Leistungen zahlreiche rbeitsplätze in Deutschland gesichert. Dementsprehend begrüßt meine Fraktion die Vergabe einer Heresbürgschaft für Angra 3 in Brasilien. Bündnis 90/Die Grünen ist eine Klientelpartei, die ich ausschließlich auf ein bestimmtes Segment im ereich regenerativer Energien konzentriert. Verantortungsvolle Regierungspolitik hat wieder die volle andbreite eines vernünftigen Energiemixes im Auge zu ehalten. Darüber hinaus ist es unsere Pflicht, einen eitrag zum Erhalt hochwertiger Arbeitsplätze in eutschland zu leisten. Daher lehnen wir den Antrag er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Die Bundesregierung will den Bau des Atomkraft erks Angra 3 in Brasilien durch Siemens mit einer xportkreditgarantie ermöglichen. Die Steuerzahler üssten mit 2,5 Milliarden Euro haften. Im Haushaltsusschuss haben wir sehr ausführlich über die Risiken ines solchen Geschäfts diskutiert. Die Vertreter der undesregierung konnten auf unsere Fragen keine seriöen Antworten geben. Es ist nicht akzeptabel, dass die undesrepublik solche Risikotechnologien weiter untertützt und dafür noch die Steuerzahler in Haftung nehen will. Umweltorganisationen benennen vier Kritikunkte an diesem Risikogeschäft. Ökonomische Risiken. Gerade bei Atomanlagen ist as Ausfallrisiko für Bürgschaften enorm hoch, da sie ohe Anfangsinvestitionen erfordern und es oftmals zu mensen Kostenund Bauzeitüberschreitungen kommt. ereits der Bau von Angra 2 hat mit 25 Jahren Bauzeit nd einem zweibis dreimal höheren Preis als veranchlagt enorm zur Verschuldung Brasiliens beigetragen. Politische Risiken. Die brasilianische Atomaufsicht t nicht unabhängig, denn ein und dieselbe Behörde, die NEN ie Förderung und Kontrolle von Atomkraft zuständig. ie Internationale Konvention zur Atomsicherheit, die er brasilianische Kongress 1997/98 in nationales echt übernommen hat, schreibt eine funktionale Trenung zwischen Aufsichtsbehörde und Förderern/Nutzern er Atomenergie vor. Die bestehende Struktur entspricht omit nicht einmal geltendem brasilianischen Recht, gechweige denn europäischen Standards. Sicherheitsrisiken. Vom Stand der Technik ist Angra 3 ergleichbar mit dem in den 70er-Jahren in Deutschland rrichteten Kraftwerk Grafenrheinfeld. Dabei handelt es ich um einen Druckwasserreaktor der zweiten Generaon. Der Neubau eines Atomkraftwerkes nach diesen tandards wäre heute in Westeuropa nicht mehr durchetzbar. Ungelöste Müllentsorgung. Zentrales ökologisches roblem der Anlage ist die auch nach 20 Jahren Beiebslaufzeit von Angra 1 noch immer sehr provisori che Lösung für die radioaktiven Abfälle. Zurzeit lagert er radioaktive Müll der Atomreaktoren Angra 1 und 2 sogenannten blauen Schwimmbecken unter Wasser. Dr. Martin Lindner gebene Reden Der brasilianische Umweltminister Minc kritisiert diese Lagerung als völlig unzureichend und fordert endlich eine Langzeitlösung für die Abfälle. Tatsächlich empfehlen sich die geologischen Verhältnisse in diesem von Erdbeben und Erdrutschen gefährdeten Küstengebirge zwischen Rio und São Paulo weder für sensible Bauwerke noch für die Zwischenlagerung von strahlendem Müll. Dieser Analyse ist nur hinzuzufügen, dass die Bundesregierung im Wissen um die genannten Probleme trotzdem an einer Hermesbürgschaft festhält. Das zeigt, dass die Bundesregierung der Atomlobby blindlings folgt. Offensichtlich wird Politik nicht mehr gewählt, sondern nur noch bestellt. Die Linke als großspendenfreie Partei folgt den Empfehlungen der Umweltverbände und lehnt die Bürgschaft ab. 2001 wurde in Deutschland die Exportförderung von Atomtechnologie beendet. Das hatte seine guten Gründe, die bis heute ungeschmälert gelten. Zur Deckung des weltweiten Energiebedarfs spielt Atomkraft eine geradezu verschwindende Rolle. Daran ändert auch der ständige Versuch der Liebhaber dieser Technologie, das anders darzustellen, nichts. Atomenergie wird global weder für die künftige Energieversorgung noch für den Klimaschutz von größerer Bedeutung sein. Demgegenüber stehen die unverantwortbaren Risiken der Atomkraft, die dort noch steigen, wo keine unabhängige Atomaufsicht besteht oder Atomanlagen in erdbebengefährdeten Gebieten geplant werden. Beides trifft auf Brasilien zu, für dessen geplantes Atomkraftwerk Angra 3 Siemens/Areva eine Hermesbürgschaft von bis zu 2,5 Milliarden Euro beantragt. Wir wissen, dass der Bau von Atomkraftwerken in vielen Ländern insgeheim mit der Hoffnung verbunden ist, darüber in den Kreis der Atommächte aufzusteigen. Atomtechnik birgt immer die Gefahr des militärischen Missbrauchs. Die internationale Debatte um das Atomprogramm des Iran zeigt exemplarisch die große Sorge, die viele Staaten hier umtreibt. Das Ziel der Bundesregierung 2001 war, solche Risiken durch den Ausschluss der Förderung für Atomtransporte zu verringern. Dazu gehörte die Haltung, weltweit für den Ausstieg aus der zivilen wie militärischen Nutzung der Atomenergie zu werben, sich für eine Stärkung des Nicht-Verbreitungsregimes von Atomwaffen einzusetzen und die Atommächte bezüglich ihrer Abrüstungsverpflichtungen zu mahnen. CDU, CSU und FDP haben sich nun laut Koalitionsvertrag entschieden, die gute Praxis der Hermes-Umweltleitlinien nicht mehr anzuwenden. Wenige Monate nach der Regierungsübernahme durch Schwarz-Gelb steht der Antrag von Siemens/Areva als Präzedenzfall zur Entscheidung an. Nichts an diesem Antrag spricht dafür, ihn zu bewilligen. Hermesbürgschaften für Atomtechnologie bergen grundsätzlich ein hohes Risiko für den Bundeshaushalt. Die ständigen Begleiter der jüngsten AKW-Projekte, als da wären: explodierende Kosten, Verzögerungen im Bau u s g h e a lo g k z n n g K n m d k la Ih d g fü a B m S re m b n m In d k s w E p D w d d la re A d H z p fa te F Zu Protokoll ge (C (D nd schlechte Planungen, erhöhen das Kreditausfallriiko überdurchschnittlich, wie das Congressional Budet Office, eine Art amerikanischer Bundesrechnungsof, errechnet hat. Aber eine Bürgschaft für den Bau ines Atomreaktors in Angra dos Reis ist noch aus ganz nderen, darüber hinausgehenden Gründen abzulehnen. Die erdbebengefährdete Region liegt nur rund 100 Kimeter von der Millionenstadt Rio de Janeiro entfernt, anz sicher nicht der geeignete Standort für ein Atomraftwerk. Brasilien hat ein wichtiges Zusatzprotokoll um Atomwaffensperrvertrag bis heute nicht unterzeichet und hat keine unabhängige Atomaufsicht. Die funktioelle Trennung von Betrieb und Aufsicht über Atomanlaen ist also nicht möglich. Auch wenn mir Ihre, verehrte olleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktioen, Haltung zur Atomkraft bei allem Unverständnis einerseits bewusst ist, so gehe ich doch davon aus, ass Sie solche Unsicherheitsfaktoren nicht gutheißen önnen. Sie bereiten die Rückkehr zur Atomkraft in Deutschnd derzeit auf allen Kanälen vor. Unsere Einschätzung rer Absicht kennen Sie, und wir werden uns mit Ihnen arüber weiterhin gründlich auseinandersetzen. Heute eht es um die Frage einer Bürgschaft mit Steuergeldern r ein ökonomisch unsinniges und ökologisch nicht ver ntwortbares Projekt. Sie müssen diesen Antrag auf ürgschaft ablehnen. Eine Lex Siemens in Verbindung it der Inkaufnahme extremer Risiken, für die vor allem ie, meine Damen und Herren von der FDP, sich bei Ihm ständigen Gerede von Mittelstandsförderung schäen müssten, ist nicht das, was dieses Land derzeit raucht. P Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt ir heute Gelegenheit, über ein ganz entscheidendes strument der Außenwirtschaftsförderung zu sprechen: ie Exportkreditgarantien des Bundes. Erstens. Die Exportkreditgarantien des Bundes, beannter unter dem Namen Hermesdeckungen, haben ich gerade in der jetzigen Finanzkrise besonders beährt. 2009 war ein schwieriges Jahr für die deutsche xportwirtschaft, und auch in diesem Jahr wird die Exortwirtschaft vor großen Herausforderungen stehen. ie Bundesregierung unterstützt die deutsche Exportirtschaft gerade jetzt mit Hermesdeckungen. Mit iesem Instrument ermöglicht und erleichtert die Bunesregierung den Zugang deutscher Exporteure zu Ausndsmärkten und schützt – gegen Zahlung risikogechter Prämien – vor dem Ausfall ihrer uslandsforderungen. Das gilt für alle Bereiche der eutschen Exportwirtschaft. Das heißt für mich auch: ermesdeckungen müssen für alle zulässigen Exporte ur Verfügung stehen. Das schließt den zulässigen Exort von Nukleartechnologie mit ein. Auch hier müssen ire Wettbewerbsbedingungen für unsere Industrie geln. Zweitens. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und DP wurde festgeschrieben, dass die sogenannten Dr. Gesine Lötzsch gebene Reden Parl. Staatssekretär Peter Hintze OECD-Umweltleitlinien alleiniger Maßstab für die Umweltprüfung bei den Hermesdeckungen sind. Diese international anerkannten Leitlinien erlauben Deckungen bei Exporten von Nukleartechnologie. Demgegenüber machte eine in der rot-grünen Koalition eingeführte Praxis Hermesdeckungen für solche Exporte leider unmöglich. Diese Praxis, die einseitig zulasten der deutschen Industrie ging, haben wir nun beendet. Die seinerzeitige Praxis war ohnehin durch die inzwischen international vereinheitlichten Regelungen überholt. Würde die Bundesregierung auch weiterhin Exportkreditgarantien in diesem Bereich verweigern, könnte dies dramatische Folgen für deutsche Exporteure haben. Diese könnten sich im internationalen Wettbewerb ohne staatliche Risikoabsicherungen nur schwer behaupten; denn ihre Wettbewerber in Frankreich, Japan oder den USA haben die Möglichkeit, staatliche Sicherungen zu erhalten. Im Übrigen bliebe die Entscheidung anderer souveräner Staaten, Nuklearanlagen zu errichten, durch einen Ausschluss von Deckungsmöglichkeiten in Deutschland gänzlich unberührt. Selbstverständlich gilt für die Bundesregierung, dass vor der Entscheidung für eine Deckung eine gründliche Prüfung durchgeführt wird. Eine solche Prüfung ist gerade auch bei Exporten von Nukleartechnologie neben der Prüfung des Ausfuhrrechts dringend geboten. Drittens. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht das Projekt Angra 3 in Brasilien an. Eine Deckung über circa 1,5 Milliarden Euro für den Weiterbau des Kernkraftwerks Angra 3 wurde beantragt. Die Bundesregierung hat den Haushaltsausschuss wegen des großen Deckungsvolumens am Mittwoch dieser Woche über den Antrag unterrichtet. Die Verträge für den Bau dieses Kernkraftwerks wurden bereits 1976 geschlossen, ruhten jedoch aufgrund der damaligen Finanzschwierigkeiten Brasiliens. Die vertraglichen Vereinbarungen sehen allerdings die Verpflichtung zur Fertigstellung von Angra 3 vor. Die brasilianische Regierung hat sich für die Fertigstellung entschieden. Dieses Vorhaben bewegt sich auch im Rahmen der zwischen Brasilien und Deutschland geschlossenen Verträge. So wurde unter der Regierung von Bundeskanzler Schmidt 1975 das deutsch-brasilianische Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie geschlossen. Das im Mai 2008 unterzeichnete deutsch-brasilianische Energieabkommen lässt das Abkommen aus 1975 unberührt. Die Bundesregierung hält das zugrunde liegende Exportgeschäft für förderungswürdig: Erstens sichert der Exporteur durch diese Exporte für den Weiterbau von Angra 3 in erheblichem Maße Arbeitsplätze in Deutschland. Zweitens trägt das Projekt zur Sicherung des deutschen Know-hows in der Nukleartechnologie bei, und drittens hilft dieses Projekt Brasilien, seinen stetig wachsenden Energiebedarf zu decken und seinen Energiemix zu diversifizieren. Lassen Sie mich noch zwei weitere, bereits häufig aufgegriffene Punkte ansprechen: Dies betrifft zum einen d h s B tr S E u B li tu Z A n li s w d w ü D fü v Ü d u H u G g d P n D d s S g (C (D ie Umweltauswirkungen und zum anderen die Sichereitsaspekte. Auch das Projekt Angra 3 wurde selbstvertändlich nach den OECD-Umweltleitlinien geprüft. Die undesregierung hat einen externen Gutachter beaufagt. Dieser hat die Umweltverträglichkeit und das icherheitskonzept untersucht und ist zu einem positiven rgebnis gekommen. Das Projekt hält internationale nd nationale Standards ein. Zum anderen liegen uns keine Hinweise vor, dass rasilien sein Kernenergieprogramm nicht ausschließch zivil nutzen will. Brasilien hat den Nichtverbreingsvertrag unterzeichnet, an einer atomwaffenfreien one in Südamerika mitgewirkt und den Verzicht auf tomwaffen in die Verfassung aufgenommen. Viertens. Die Bundesregierung wird die Indeckungahme von Nukleartechnologieexporten selbstverständch intensiv prüfen. Vor jeder Deckungsentscheidung chauen wir uns mögliche Auswirkungen – seien es Umeltoder seien es Sicherheitsaspekte – genau an. Auf er Grundlage einer solchen gründlichen Prüfung sind ir hier zum Ergebnis gekommen, dass die Deckung bernommen werden sollte. Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf rucksache 17/540 an die in der Tagesordnung aufgehrten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit ein erstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann ist die berweisung so beschlossen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 17 auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck ter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rückschiebungen nach Griechenland sofort aussetzen – Drucksache 17/449 – Überweisungsvorschlag: Innenausschuss Auch hier ist in der Tagesordnung ausgewiesen, dass ie Reden zu Protokoll gegeben werden. Dabei geht es m die Reden folgender Kolleginnen und Kollegen: elmut Brandt, Rüdiger Veit, Hartfrid Wolff, Ulla Jelpke nd Josef Philip Winkler. In ihrem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90/Die rünen die Bundesregierung auf, weitere Überstellunen von Asylbewerbern nach Griechenland im Rahmen er Dublin-II-Verordnung sofort auszusetzen und die rüfung der Asylanträge durch die Ausübung des sogeannten Selbsteintrittsrechts gemäß Art. 3 Abs. 2 der ublin-II-Verordnung im nationalen Asylverfahren urchzuführen. Hintergrund des vorliegenden Antrags ind Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, das seit eptember 2009 durch mehrere einstweilige Anordnunen Überstellungen von Asylbewerbern gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland ausgesetzt hat. Eine erste Entscheidung in der Hauptsache wird bis zum Sommer dieses Jahres erwartet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag damit, eine Fortsetzung von Überstellungen nicht besonders Schutzbedürftiger nach Griechenland sei zum einen eine Brüskierung des Bundesverfassungsgerichts. Zum anderen sei nach Berichten internationaler Menschenrechtsorganisationen in Griechenland der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet. Den Antrag lehnen wir aus mehreren Gründen ab. Meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, Sie versuchen in Ihrem Antrag den Eindruck zu vermitteln, als seien nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts Rücküberstellungen nach Griechenland derzeit unzulässig. Das ist unseriös. Zumindest die Juristen unter Ihnen wissen doch – jedenfalls gehe ich davon aus, dass sie es wissen –, dass Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts ausschließlich auf einer Abwägung zwischen den Folgen, die ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung eintreten, wenn die Hauptsache für den Antragsteller erfolgreich wäre, und den Folgen für den umgekehrten Fall beruhen. Das heißt, die einstweiligen Anordnungen, auf die Sie in Ihrer Begründung abstellen, enthalten gerade keine Aussagen zur Zulässigkeit der Überstellungen nach Griechenland. Sie enthalten auch keine Beurteilung der Situation in Griechenland. Vielmehr lassen sie gerade die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde offen. In diesem Zusammenhang noch Folgendes: Sie sprechen von einer Brüskierung des Bundesverfassungsgerichts. Meines Wissens haben Sie jedoch bereits vor den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts in Anknüpfung an entsprechende Forderungen von UNHCR und Pro Asyl unter anderem eine vollständige Aussetzung von Überstellungen gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland befürwortet. Es wird Sie deshalb sicherlich nicht überraschen, dass ich Ihnen Ihre Besorgnis um das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts nicht abnehme. Ihrer Forderung wurde bzw. wird aus folgenden Gründen nicht entsprochen: Für sogenannte DublinRückkehrer besteht in Griechenland grundsätzlich Zugang zu Asylverfahren. Die griechische Regierung hat im Jahr 2008 erklärt, dass es aufgrund des unverhältnismäßig hohen Zustroms von Asylbewerbern und Migranten erhebliche Probleme bei der Aufnahme und der Durchführung von Verfahren gegeben habe, die Lage sich aber deutlich verbessert habe. Auch der UNHCR stellt in seinen Studien aus den Jahren 2007 und 2008 fest, dass Dublin-Rückkehrer grundsätzlich die Möglichkeit haben, einen Asylantrag zu stellen. Griechenland hatte bereits 2007 gegenüber den Dubliner Büros der Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass die sogenannte Abbruchpraxis nicht mehr vollzogen wird. Im Sommer 2009 hat die griechische Regierung das Asylantragsverfahren dezentralisiert. Es ist aber noch zu früh, um Aussagen über die Auswirkungen des neuen Verfahrens zu treffen. Die Bewertung der Vereinbarkeit von Re g li s la e m d s g d 3 w a d re Ü D d li d w g r E k A k u V A re G B a s s li la lu d D s n e s z s v d b Zu Protokoll ge (C (D elungen des griechischen Asylrechts mit EG-Recht obegt im Übrigen der Europäischen Kommission. Gegen den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen pricht auch, dass bislang Belgien, Dänemark, Finnnd, Frankreich, Großbritannien, Italien und andere uropäische Staaten grundsätzlich Überstellungen geäß der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland urchführen. Auch nach der höchstrichterlichen Rechtprechung dieser Mitgliedstaaten sind Rücküberstellunen nach Griechenland möglich. Nach einer Entscheiung des niederländischen Raad van State vom 1. August 2009 kann nach Griechenland überstellt erden. Der österreichische Asylgerichtshof entschied m 16. Januar 2009, dass eine Überstellung nach Griechenland keinesfalls eine Verletzung des Art. 3 EMRK und somit auch keinen Anlass zur zwingenden Ausübung des Selbsteintrittsrechtes Österreichs arstelle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenchte hat mit Entscheidung vom 2. Dezember 2008 eine berstellung nach Griechenland für zulässig erklärt. ie Bundesregierung geht daher zu Recht nach wie vor avon aus, dass die griechische Regierung die erforderchen Maßnahmen ergreift bzw. bereits ergriffen hat, um ie mit dem hohen Zustrom von Migranten und Asylbeerbern verbundenen Schwierigkeiten zu bewältigen. Zwar erscheint nicht gänzlich ausgeschlossen, dass egenwärtig und in Zukunft im Einzelfall noch Schwieigkeiten bei der Durchführung von Asylverfahren, wie insatz von Dolmetschern, Bereitstellung von Unterünften, möglich sind. Dies mag auch bei einzelnen sylbewerbern zu persönlichen Härten und Schwierigeiten führen können. Aber der Bundesregierung und nserer Fraktion liegen keine Hinweise auf gravierende erstöße gegen fundamentale Gewährleistungen des sylrechts oder Kerngewährleistungen des Flüchtlingschts oder der Menschenrechte in Griechenland vor. riechenland selbst weist zudem auf eine bevorzugte ehandlung sogenannter Dublin-Rückkehrer hin. Ich möchte darüber hinaus auf folgendes Problem ufmerksam machen: Nur bei einer gerichtlichen Entcheidung zur vorübergehenden Aussetzung verlängern ich Fristen zur Überstellung. Würde ohne eine gerichtche Entscheidung von Überstellungen nach Griechennd abgesehen, entstünde wegen Ablaufs der Überstelngsfrist eine deutsche Zuständigkeit zur Durchführung er Asylverfahren. Das wollen wir nicht. Außerdem würde der sogenannte Pull-Faktor nach eutschland noch weiter verstärkt, wenn durch die zu tändigen Behörden generell Dublin-Überstellungen ach Griechenland ausgesetzt würden. Schon 2009 war in sprunghafter Anstieg unerlaubter Einreisen an deutchen Flughäfen bei Flügen aus Griechenland zu vereichnen. Nach den vorliegenden Feststellungen haben ich die unerlaubten Einreisen gegenüber 2008 mehr als ervierfacht. Auch das wollen wir verhindern. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trägt er Situation in Griechenland Rechnung, indem es bei esonders schutzbedürftigen Personen, zum Beispiel für Helmut Brandt gebene Reden Minderjährige, für Flüchtlinge hohen Alters oder bei denen Schwangerschaft, ernsthafte Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit oder eine besondere Hilfebedürftigkeit vorliegen, von seinem Selbsteintrittsrecht gemäß Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung sehr großzügig Gebrauch macht und von einer Überstellung nach Griechenland absieht. So machte das Bundesamt 2009 in circa 700 Fällen Gebrauch von seinem Selbsteintrittsrecht. Dem standen circa 200 Überstellungen gegenüber. Im Jahr 2008 war das Größenverhältnis noch umgekehrt: 222 Überstellungen standen 130 Selbsteintritten gegenüber. Ich finde, das beweist einen sehr verantwortungsvollen Umgang des Bundesamtes mit der tatsächlichen Situation. Ferner wird der Überstellungszeitraum grundsätzlich ausgeschöpft, um so durch eine zeitliche Streckung der Überstellungen eine Entlastung Griechenlands zu erreichen. Es existieren mehrere bilaterale Hilfsangebote: Deutschland hat Griechenland mehrfach bilaterale Unterstützung bei der Durchführung von Asylverfahren angeboten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat schriftlich seine Unterstützung angeboten, zum Beispiel beim Einsatz von Dolmetschern im Asylverfahren, dem Zugriff auf sein Informationssystem zu Herkunftsländern und bei Recherchen zu länderkundlichen Themen sowie bei der Zurverfügungstellung von Schulungspersonal und Formblättern. Außerdem wurde Griechenland die Entsendung eines BAMF-Verbindungsbeamten an die griechische Asylbehörde angeboten. Der Einsatz des Verbindungsbeamten könnte neben der Unterstützung im Dublin-II-Verfahren auch den Austausch von Herkunftsländerinformationen oder von Informationen über Strukturen und Abläufe im Asylverfahren umfassen. Außerdem möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass Griechenland finanzielle Hilfe der EU, zum Beispiel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds, und voraussichtlich künftig neben der finanziellen Hilfe auch organisatorische und personelle Unterstützung vom EU-Asylunterstützungsbüro erhält bzw. erhalten wird. Abschließend stelle ich klar, dass kein Zweifel daran besteht, dass die Bundesregierung bzw. die dafür zuständigen Behörden die Ausübung des in der Dublin-II-Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts gegenüber Griechenland im Lichte der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts auch weiterhin in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen werden. Der Aussetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist damit zurückzuweisen. Seit Beginn des Jahres 2008 wurden wir verstärkt durch viele NGOs auf die schwierige Lage von Flüchtlingen in Griechenland und insbesondere bei Rücküberstellungen gemäß der Dublin-II-Verordnung hingewiesen. Es erfolgten Berichte seitens des Innenministeriums an den Innenausschuss über die Prüfung des Selbsteintrittsrechts bei Dublin-II-Verfahren gegenüber Griechenland. Schließlich hatte ich die Gelegenheit, mir a s la S A g v jä 2 B N 1 s le A w g n H c v tr g b d n n s s c m s a s g k – b b a n A b v tr A li A D H h e s lä h h d Zu Protokoll ge (C (D nlässlich einer Reise einer Delegation des Innenauschusses des Deutschen Bundestages nach Griechennd vom 8. bis 12. Juni 2009 selbst ein Bild über die ituation der Flüchtlinge und die Durchführung des sylverfahrens vor Ort zu machen. In Griechenland werden jährlich rund 150 000 illeale Flüchtlinge registriert; die Dunkelziffer dürfte aber iel höher sein. Demgegenüber ist die Ziffer der hrlichen Erstbearbeitungen von Asylanträgen mit 0 000 auffallend gering. Nicht besser sieht es bei der earbeitung der Einspruchsbescheide in 2. Instanz aus: ach einem Bericht des Auswärtigen Ausschuss vom 3. März 2009 werden im Jahr etwa rund 3 000 Einpruchsbescheide bei 30 000 offenen Entscheidungsfäln und jährlich mindestens 10 000 Neuzugängen erteilt. llein das Verhältnis dieser Zahlen verdeutlicht gut, was ir im Rahmen der Delegation als Fazit mit nach Hause enommen haben: Griechenland hat weder materiell och personell die Mittel, um des Flüchtlingsstroms err zu werden. So werden Flüchtlinge, die erst gar kein Schutzersuhen vortragen, zwar dazu aufgefordert, das Land zu erlassen; eine Ausreiseüberwachung oder sonstige Beeuung findet aber nicht statt. Zudem sind Rückführunen von Griechenland in andere Länder meistens prolematisch. Insbesondere Rückführungen in die Türkei, em Land also, aus dem fast alle asiatischen und afrikaischen Flüchtlinge nach Griechenland einreisen, könen kaum durchgeführt werden. Die Flüchtlinge werden chlicht sich selbst überlassen. Nicht viel besser sieht die Situation der Asylantragteller aus. Diese werden zwar im besten Fall als Asylsuhende registriert und erhalten ein „rosa Dokument“ it einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten. Mit die er Bescheinigung halten sie sich legal in Griechenland uf und sind berechtigt, zu arbeiten. Theoretisch haben ie einen Anspruch auf Unterkunft, Gesundheitsversorung und ein Recht auf Zugang zu Bildung. In der Praxis önnen diese Rechte aufgrund von Kapazitätsmängeln es soll zum Beispiel nur rund 700 Wohnplätze für Asylewerber geben – selten gewährleistet werden. Das Prolem beginnt allerdings schon damit, dass längst nicht lle Flüchtlinge die tatsächliche Möglichkeit haben, eien Asylantrag zu stellen und sich registrieren zu lassen. Die große Mehrheit der Asylanträge wird bei der usländerbehörde in der „Petrou Ralli-Straße“ in Athen earbeitet. Diese hat eine Kapazität zur Bearbeitung on maximal 80 Fällen am Tag, also maximal 400 Anägen in der Woche und im besten Fall 20 000 im Jahr. us eigener Anschauung weiß ich, dass es vielen Flüchtngen erst gar nicht gelingt, zu einem Schalter in der usländerbehörde vorzudringen. Wir haben bei unserer elegationsreise gesehen, dass Flüchtlinge unter freiem immel zu Hunderten vor der Ausländerbehörde ansteen, um überhaupt erst einen Termin zur Vorsprache zu rhalten. In der Praxis werden auch sie zumeist sich elbst überlassen. Uns wurde zwar gesagt, dass die Ausnderbehörde in Athen Dublin-II-Fälle bevorzugt be andelt; doch angesichts der geschilderten Eindrücke abe ich erhebliche Zweifel an der Durchführbarkeit ieser Aussage. Helmut Brandt gebene Reden Das in dem Antrag angesprochene Beobachtungsergebnis internationaler Menschenrechtsorganisationen, dass die Situation für Asylsuchende in Griechenland seit langem gegen internationale und europäische Standards für Verfahren zur Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft verstößt und dass vor allem der Zugang zum Asylverfahren nicht gewährleistet ist, deckt sich mithin mit den Erfahrungen der Teilnehmer der Delegationsreise des Innenausschusses nach Griechenland. Von den gravierenden humanitären und sozialen Problemen bis hin zu sozialer Verelendung, die aus dem Fehlen fast jeglicher staatlicher Fürsorge für Flüchtlinge resultieren, konnten wir uns vor Ort leider selbst überzeugen. Entscheidend ist aber schließlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht in sechs Beschlüssen dafür ausgesprochen hat, im Eilverfahren die Überstellung nach Griechenland in Dublin-II-Fällen zu stoppen. Das oberste deutsche Gericht hielt in diesen sechs Beschlüssen die Verletzung elementarer Rechte für die Zurückzuführenden für möglich. Im Beschluss 2 BvQ 56/09 führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass „bereits die Erreichbarkeit des Antragstellers in Griechenland für die Durchführung des Hauptsacheverfahrens nicht sichergestellt“ sei, „sollte ihm, wie von ihm, gestützt auf ernstzunehmende Quellen, befürchtet, in Griechenland eine Registrierung faktisch unmöglich sein und ihm die Obdachlosigkeit drohen“. Und die Gefahr der Obdachlosigkeit realisiert sich für Flüchtlinge täglich hundertfach in Griechenland. Wenn selbst das Bundesverfassungsgericht die Gefahr sieht, dass die Rechte von Flüchtlingen bei einer Rückführung nach Griechenland verletzt werden, so darf sich die Bundesregierung dem nicht verschließen. Es kann nicht sein, dass sie die Rechte von Flüchtlingen weiter sehenden Auges gefährdet. Rückführungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens sind zumindest bis zur Entscheidung in der Hauptsache des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen und die Prüfung des Asylantrages im Wege des Selbsteintrittsrechts durchzuführen. Ich möchte hier kurz erwähnen, dass es uns immerhin schon unter der Großen Koalition gelungen ist, zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine flexible Rückführungspraxis einzuführen, die besonders schutzbedürftige Personen von der Rückführung nach Griechenland ausgenommen hat. An dieser Stelle muss jedoch deutlich gesagt werden, dass wir uns in Zukunft als Europäer konkrete Gedanken über die Entwicklung eines echten Lastenteilungssystems in der EU machen müssen, das die Dublin-II-Verordnung als reinen Zuständigkeitsmechanismus sinnvoll ergänzt. Die Vermeidung der konstanten einseitigen Überlastung einzelner Staaten wie zum Beispiel Malta oder eben Griechenland ist erstens Voraussetzung für einen effektiven Flüchtlingsschutz und zweitens ein Gebot europäischer Solidarität. In diesem Sinne hat sich während unserer Delegationsreise nach Griechenland unsere Sorge bezüglich einiger hundert Zurückgeführter im Rahmen von Dublin II hin zu dem Massenphänomen der totalen V la h d G s D d s U M b V e s d w s te U e c r O c g w s a s s A b n la ih a In A M F d fü s c P d s a L m te re le E c Zu Protokoll ge (C (D erelendung von Flüchtlingen in den vollkommen übersteten Staaten der EU-Außengrenzen gewendet. Für eute empfehle ich jedoch aus den genannten Gründen ie Zustimmung zu dem Antrag von Bündnis 90/Die rünen. Hartfrid Wolff Ziel der Dublin-Verordnung ist es, den EU-Mitglied taat festzulegen, der für die Prüfung eines von einem rittstaatsangehörigen gestellten Asylantrages zustänig ist. Dadurch soll verhindert werden, dass eine Peron in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen nion einen Asylantrag stellt. Zuständig ist meist der itgliedstaat, den der Antragsteller als Erstes in der EU etreten hat. Eine wichtige praktische Folge aus dieser erordnung ist, dass ein unzuständiger Mitgliedstaat die ntsprechenden Drittstaatsangehörigen an den als zutändig festgestellten Mitgliedsstaat abschiebt. Dort soll ann ein entsprechendes Asylverfahren durchgeführt erden. Die Abschiebungen nach Griechenland stehen bereits eit längerer Zeit unter massiver Kritik von den bekannn Organisationen Pro Asyl, Amnesty International und NHCR. Hauptprobleme sind dabei: Griechenland hat ine besonders geringe Anerkennungsquote für Asylsuhende. Asylsuchende werden bereits für die Durchfühung von Asylverfahren in Haftanlagen untergebracht. ft können sie gar keinen Asylantrag stellen. Anwaltli he Vertretung wird ihnen nicht gewährt. In die Überleungen muss andererseits sicherlich mit einbezogen erden, dass Griechenland aufgrund seiner geografi chen Lage eine besonders hohe Anzahl an Flüchtlingen ufzunehmen hat. Auch wird von allen Seiten, einchließlich des UNHCR und der EU, darauf hingewieen, dass Griechenland in den letzten Jahren erhebliche nstrengungen unternommen habe, um die Bedingungen ei den Asylverfahren zu verbessern, jedoch besteht achweislich noch deutlicher Nachholbedarf. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesrepublik Deutschnd auf dem letzten Rat der Justizund Innenminister re Hilfe gegenüber Griechenland in praktischer Art ngeboten hat. Staatssekretär Peter Altmaier führte im nenausschuss vom 18. Juni 2008 aus, dass sich das ngebot der Bundesregierung auf die Entsendung von itarbeitern des Bundesamtes für Migration und lüchtlinge bezog. Diese sollten bei der Bewältigung er praktischen Probleme Hilfe leisten. Das Bundesamt r Migration und Flüchtlinge ist besonders angewie en, jeden Einzelfall der Rücküberstellung nach Griehenland sorgfältig zu überprüfen. Nach Angabe von ro Asyl werde auch generell bei besonders schutzwürigen Gruppen, wie Minderjährigen und Kranken beipielsweise, in Einzelfällen jeweils von der Abschiebung bgesehen. Es erscheint jedoch angesichts der prekären age der Asylantragsteller in Griechenland sinnvoll, omentan auf Rücküberstellungen dorthin zu verzichn. Die Bundesregierung sollte daher generell von ihm Selbsteinstrittsrecht Gebrauch machen. Ein generels Selbsteintrittsrecht nimmt momentan innerhalb uropas ausschließlich Norwegen wahr. Die diesbezüglihe Forderung der Grünen läuft letztlich auf eine deut Rüdiger Veit gebene Reden sche Sonderolle hinaus. Dies ist auf Dauer nicht vernünftig. Griechenland sollte nicht von seiner unabweisbaren Verpflichtung der Einhaltung der Menschenrechtsstandards bzw. der Vorgaben der EU bei den Asylverfahren entbunden werden. Allerdings ist mittelfristig eine gerechtere Verteilung der Lasten anzustreben. Da gerade die Bundesrepublik Deutschland in den 90er-Jahren die Hauptlast der Balkan-Flüchtlinge getragen hat, liegt die Verantwortung nun eigentlich bei anderen Staaten der EU. Es wäre wünschenswert, wenn auch die Grünen ihre an sich berechtigte Kritik vor allem an die Regierung Griechenlands, aber auch anderer EU-Staaten richteten, und nicht die Missstände in Griechenland zulasten Deutschlands entschuldigen. Wenn Europa flüchtlingsfreundlicher werden soll, darf kein Staat aus seiner Verantwortung für ein korrektes Verfahren entlassen werden. Der Antrag der Grünen ist aber ein Aufruf, die Situation in Griechenland zu lassen, wie sie ist, und die Probleme einfach nach Deutschland zu verlagern. Das ist inakzeptabel. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergange nen Monaten in mehreren Fällen entschieden, dass über Griechenland eingereiste Asylbewerber nicht zurückgeschoben werden dürfen. Nach der geltenden Rechtslage müssen Flüchtlinge in dem Staat ihr Asylverfahren betreiben, über den sie in die EU eingereist sind. In sechs Fällen hat das höchste deutsche Gericht die Rückschiebungen per einstweiliger Anordnung ausgesetzt. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung keine Veranlassung sieht, von Rücküberstellungen nach Griechenland generell Abstand zu nehmen und das Asylverfahren in Deutschland zu betreiben. Wie eine Kleine Anfrage unserer Fraktion ergeben hat, gibt es ja nicht nur die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Auch zahlreiche Verwaltungsund Oberverwaltungsgerichte haben in die gleiche Richtung entschieden. Sogar das bayerische Staatsministerium des Innern hat angewiesen, von Rücküberstellungen nach Griechenland zunächst abzusehen. Nur die Bundesregierung stellt sich wieder einmal stur und schiebt Asylbewerber ins Elend ab. Denn genau das droht ihnen in Griechenland, weil die Versorgung von Flüchtlingen dort weiterhin die EUStandards verletzt. Das wird sich angesichts der schweren Haushaltsund Finanzkrise in Griechenland auch erst einmal nicht ändern. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinen Entscheidungen auf diese Zustände im griechischen Asylsystem berufen. Das Gericht hat vor diesem Hintergrund aber auch allgemein Zweifel an der sogenannten Sichere-Drittstaaten-Regelung geäußert. Nach dieser Regelung gilt ein Asylantrag in Deutschland als unerheblich, wenn der Antragsteller über einen sicheren Drittstaat eingereist ist. Ob dieser Drittstaat im konkreten Fall wirklich sicher ist, wird im Asylverfahren nicht mehr geprüft. Auf dieser Grundlage funktioniert auch das Asylsystem der EU. In diesem Sinne will das Bun d n n ü r d d r li in is d C la T A li e D d m le ih m te d n A s a B s S E m s te S d m d E N A G d n m tr s e Zu Protokoll ge (C (D esverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung och einmal grundsätzlich überdenken. Daran anknüpfend, fordert die Fraktion der Grünen un, dass keine Asylbewerber mehr nach Griechenland berstellt werden sollen. Bis das Bundesverfassungsgeicht in der Hauptsache entschieden hat, solle die Bunesrepublik das Asylverfahren durchführen. Diese Forerung ist in der aktuellen Situation nahe liegend und ichtig. Aber sie geht am Kern des Problems vorbei. Der egt ganz woanders: Selbst die EU-Kommission musste zwischen einräumen, dass die EU weit davon entfernt t, ein harmonisches Asylsystem geschaffen zu haben, as wirklich allen Flüchtlingen in jedem Land gleiche hancen bietet, erfolgreich ein Asylverfahren zu durchufen. Die Zahlen sind ja bekannt: Während beispielsweise schetschenen in einigen EU-Staaten keine Chance auf syl haben, werden sie in anderen Ländern als Flüchtnge anerkannt. Auch bei irakischen Flüchtlingen gibt s EU-weit ganz unterschiedliche Anerkennungsquoten. avon abgesehen gibt es für jeden Flüchtling auch anere gute Motive, sich ein bestimmtes Land als Aufnaheland auszusuchen. Die Linke hat aus all diesen Gründen bereits in der tzten Legislaturperiode gefordert, dass Asylsuchende r Aufnahmeland eigenständig aussuchen können. Dait soll auch dem Problem begegnet werden, dass Staan an den Außengrenzen der EU, die sich mit der Zahl er Asylsuchenden in ihrem Land überfordert sehen, icht zu einer äußerst restriktiven Anerkennungsund ufnahmepraxis greifen, um weitere Flüchtlinge abzuchrecken. Die Bundesregierung, sowohl die letzte als auch die mtierende, betätigt sich auf europäischer Ebene als remserin des Ausbaus eines harmonisierten europäichen Asylsystems. Beispielsweise hat sich Wolfgang chäuble in die Phalanx derer eingereiht, die aus dem uropäischen Asylbüro einen zahnlosen Papiertiger geacht haben. Die Äußerungen seines Nachfolgers las en vermuten, dass die Misere des europäischen Asylsysms weitergehen wird. Der Antrag der Fraktion der Grünen ist uns in diesem inne nicht weitgehend genug. Jenen Schutzsuchenden, enen die Rückschiebung nach Griechenland droht, uss selbstverständlich geholfen werden. Das kann aber ie Weiterentwicklung des Flüchtlingsschutzes in der uropäischen Union nicht ersetzen. Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜEN)

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rolf Hempelmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)





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