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    Plenarprotokoll 17/18 Zusatzfragen Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Erkenntnisse der Bundesregierung über die Ursache des Unfalls in der Urananrei- cherungsanlage in Gronau Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 4 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Von nicht korrekt berücksichtigter Kinder- gelderhöhung betroffene Hartz-IV-Emp- fänger Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511 D 1512 C 1513 A 1515 B 1515 C 1516 A 1516 B 1516 D Deutscher B Stenografisc 18. Sit Berlin, Mittwoch, de I n h a Tagesordnungspunkt 1: Fragestunde (Drucksachen 17/493, 17/517) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 1 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kenntnisse der Bundesregierung von den Ergebnissen der Auswertung des techni- schen Berichts betreffend den Unfall- hergang in der Urananreicherungsanlage Gronau Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1511 A 1511 B Zusatzfragen Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1513 A 1513 D undestag her Bericht zung n 27. Januar 2010 l t : Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingrid Arndt-Brauer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Kathrin Vogler (DIE LINKE) Gefahren für die Beschäftigten und die Bevölkerung des Münsterlandes durch den Betrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau und durch Atomtransporte durch die Region Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin 1514 A 1514 C 1515 A Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1517 A 1517 C II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Jutta Krellmann (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 5 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Korrektur fehlerhafter Bescheide auf- grund nicht korrekt berücksichtigter Kin- dergelderhöhung und Vermeidung von Rückzahlungen unter Berufung auf § 818 Abs. 3 BGB Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Katja Mast (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Hendricks (SPD) . . . . . . . . . . . . . Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin: zur internationalen Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 in London . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Angela Merkel, Bundeskanzlerin . . . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Sigmar Gabriel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Elke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Silberhorn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Holger Haibach (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 1517 D 1518 A 1518 B 1518 B 1518 C 1518 D 1519 B 1519 B 1519 C 1520 B 1520 C 1520 D 1521 B 1521 D 1521 D 1525 A 1529 D 1530 A 1530 B 1531 C 1533 B 1535 B 1537 B 1538 D 1540 B 1541 B 1543 A Tagesordnungspunkt 3: Fragestunde (Drucksachen 17/493, 17/517) . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausrichtung der Anpassungsformel des Bundesanteils für die Unterkunftskosten für ALG-II-Beziehende an der Entwick- lung der tatsächlichen Unterkunftskosten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Länderöffnungsklausel bei den Kosten für Unterkunft für ALG-II-Beziehende Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 3 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Konsequenzen aus den Ergebnissen der Umfrage des Umfrageinstituts Forsa zur Beschäftigung junger Leute mit dem Thema private Altersvorsorge Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 4 Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) Auswirkungen einer Einbeziehung der Beamten und Selbstständigen in die gesetz- liche Rentenversicherung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1544 C 1544 D 1545 A 1545 D 1545 D 1546 C 1547 A 1547 D 1548 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 III Zusatzfragen Matthias W. Birkwald (DIE LINKE) . . . . . . . Paul Lehrieder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 10 Dagmar Ziegler (SPD) Errichtung der Außenstelle des Bundes- instituts für Risikobewertung in Neurup- pin Antwort Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 11 Dagmar Ziegler (SPD) Abschluss der Prüfung zur weiteren Ver- wendung des Truppenübungsplatzes Witt- stock (Kyritz-Ruppiner Heide) Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfrage Dagmar Ziegler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 14 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vernichtung von Menschen in Afghanistan durch Operationen mit Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr im Jahr 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung des Generals Volker Wieker als Chef des ISAF-Stabs an der Bewertung des Luftangriffs bei Kunduz in Afghanistan vom 4. September 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1548 B 1548 D 1549 B 1549 C 1549 D 1549 D 1550 A 1550 B 1551 A 1551 B Mündliche Frage 17 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Notwendigkeit weiterer Ermittlungen durch das Kommando Führung Operatio- nen von Spezialkräften zur Aufklärung des Luftangriffs im Raum Kunduz im Septem- ber 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) . . . . Mündliche Frage 18 Inge Höger (DIE LINKE) Druck des „Persisch-Sprachführers für die Bundeswehr“ durch das Bundessprachen- amt Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 19 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Verhinderung der Weitergabe von Aufklä- rungsdaten an die USA und deren Verbün- dete für die Operation Enduring Freedom durch das geänderte Mandat der Mission Atalanta Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 5 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Begünstigung von Empfängern der Ein- gliederungshilfe für Behinderte gegenüber Beziehern anderer Sozialhilfeleistungen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1552 A 1552 A 1552 D 1553 A 1554 A 1554 B 1555 C 1557 A 1557 C IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Anlage 3 Mündliche Frage 6 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Umsetzung des inklusiven Schulsystems in Baden-Württemberg Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 4 Mündliche Frage 7 Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) Anerkennung des Repetitive-Strain-Injury- Syndrom (RSI) als Berufskrankheit Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 5 Mündliche Frage 8 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Mögliche Konflikte bei der Entfristung und Dekontingentierung der Optionskom- munen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 6 Mündliche Frage 9 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Erforderliche Änderungen im Arbeitsrecht und im Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetz infolge des EuGH-Urteils vom 19. Januar 2010 Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Mündliche Frage 12 Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Einführung des Optimierten Eigenmodells (OEM) in den Depots der Bundeswehr Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1557 C 1557 D 1558 B 1558 C 1559 A Anlage 8 Mündliche Frage 13 Ingrid Arndt-Brauer (SPD) Bewertung des vom Logistikregiment 17 erarbeiteten Einsparvorschlags für die Dis- tributionszentren Ochtrup, Müritz und Wilhelmshaven Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 16 Fritz Rudolf Körper (SPD) Zeitpunkt der erstmaligen Kenntnis des Bundesministers Dr. Karl-Theodor Frei- herr zu Guttenberg von der Analyse des Einsatzführungsstabes zum geheimen Untersuchungsbericht der NATO zu den Luftschlägen bei Kunduz Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 20 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zahlung des Betreuungsgeldes in Form von Gutscheinen bei ALG II-Bezug Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 21 Ute Kumpf (SPD) Vorlage der Ergebnisse des Freiwilligen- surveys 2009 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 12 Mündliche Frage 22 Ute Kumpf (SPD) Auflösung des Forschungsbeirats des Frei- willigensurveys durch das Bundesminis- terium für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend und Berufung eines neuen Fachbeirates Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1559 B 1559 D 1560 A 1560 B 1560 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 V Anlage 13 Mündliche Fragen 23 und 24 Stefan Schwartze (SPD) Förderung der politischen Jugendbildung Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 14 Mündliche Frage 25 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien für die Auswahl bei der Beset- zung der Leitung der Antidiskriminie- rungsstelle des Bundes Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 15 Mündliche Fragen 26 und 27 Harald Weinberg (DIE LINKE) Schließung der Deckungslücke für Bezie- her von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II im Basistarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Fragen 28 und 29 Maria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einschränkung des Zugangs von Patienten zu psychiatrischen Institutsambulanzen bei fehlender Vereinbarung mit den Ländern gemäß § 118 Abs. 2 SGB V Antwort Annette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Fragen 30 und 31 Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlagerung des Verkehrszuwachses auf die Schiene Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1560 D 1561 C 1562 C 1562 D 1563 A Anlage 18 Mündliche Fragen 32 und 33 Florian Pronold (SPD) Vorlage einer Prioritätenliste für die Ver- wirklichung von Schienenprojekten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 34 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Pläne der Deutschen Bahn zur Streichung des Ausbaus der Südbahn Ulm–Friedrichs- hafen–Lindau; Beteiligung des Bundes an der Hälfte der Ausbaukosten Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 35 und 36 Heinz Paula (SPD) Beibehaltung der Elektrifizierung der Strecke München–Lindau auch bei Über- arbeitung des Bedarfsplans für die Bundes- schienenwege sowie Bedingungen der Finanzierungszusagen der Schweiz Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 37 und 38 Martin Burkert (SPD) Garantie des Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg–Erfurt sowie der Elektrifizie- rung der Strecke Nürnberg–Marktred- witz–Reichenbach–Grenze Deutschland/ Tschechien auch bei Überarbeitung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 22 Mündliche Frage 39 Michael Groß (SPD) Realisierung des Rhein-Ruhr-Express Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1563 C 1563 D 1564 A 1564 C 1564 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Anlage 23 Mündliche Fragen 40 und 41 Sabine Stüber (DIE LINKE) Rechtliche Grundlage sowie Zweckbin- dung der Zahlungen zwischen der Deut- schen Gesellschaft für Wiederaufarbei- tung von Kernbrennstoffen, dem Bund, dem Land Niedersachen und niedersächsi- schen Kommunen für die Atomanlage in Gorleben Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 24 Mündliche Fragen 42 und 43 Dorothée Menzner (DIE LINKE) Übereinkünfte und entsprechende Zahlun- gen für die Atomanlagen in Gorleben zwi- schen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstof- fen, dem Bund, dem Land Niedersachsen und den betroffenen Kommunen seit 1979 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 44 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalte der Unterredung mit den Atom- kraftwerksbetreibern im Bundeskanzler- amt am 21. Januar 2010 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 45 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Verlängerung der Laufzeit des Kernkraft- werks Neckarwestheim 1 Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1565 A 1565 C 1566 B 1566 D Anlage 27 Mündliche Fragen 46 und 47 Dirk Becker (SPD) Durch das Klimaschutz-Impulsprogramm zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen angeschobene Investitionen im Bereich der kleinen Blockheizanlagen sowie Auswir- kungen einer etwaigen Beendigung des Programms Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 48 und 49 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Absenkung der Vergütung für Solarstrom und Folgen für die Solarunternehmen; Einfluss der geplanten Änderungen bei der Förderung von Fotovoltaikanlagen auf Umfang und Leistung der Anlagen Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Fragen 50 und 51 Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beibehaltung des unkonditionierten Ziels einer Senkung von Treibhausgasemissio- nen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 und Position der Bundesregierung auf EU-Ebene Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 52 René Röspel (SPD) Vorlage des Konzeptentwurfs für den Titel „Instrumente zur Stärkung der Wissen- schaft in der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft“ aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushaltsplans 2010 sowie für die Maßnahme zur Validierungsforschung Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1567 A 1567 C 1568 A 1568 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 VII Anlage 31 Mündliche Frage 53 René Röspel (SPD) Finanzieller Mehrbedarf bei den Titeln „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen“ sowie „Gesetzliche Endlageraufwendung“ im Einzelplan 30 des Bundeshaushalts 2010 sowie Entwicklung bis 2013 Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 32 Mündliche Fragen 54 und 55 Michael Gerdes (SPD) Eingeplante Mittel im Haushaltsjahr 2010 für den Bereich CO2-Speicherung; Infor- mation des Deutschen Bundestages über Beauftragung der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina als Natio- nale Akademie der Wissenschaften und Sicherstellung einer zeitnahen Beratung der dort erstellten Expertisen Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Fragen 56 und 57 Willi Brase (SPD) Ausbildungsstand sowie Erfolgsquote von Auszubildenden Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 58 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Maßnahmen zur Unterstützung von Unter- nehmen und Auszubildenden im Rahmen der geplanten Initiative zur Sicherung von Ausbildungsplätzen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 59 Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Haushaltsansatz für die Berufsorientie- rung in Berufsbildungsstätten 1568 C 1568 D 1569 C 1570 A Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 60 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Konzepte und Kriterien der geplanten Sprachstandstests für Vierjährige Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Frage 61 Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) Teilnahme frühkindlicher Fachkräfte an Weiterbildungsmaßnahmen; Beitrag des Projekts „Weiterbildungsinitiative für Frühkindliche Fachkräfte“ zur Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 62 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Teilnahme von Erzieherinnen und Erzie- hern an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Pro- jekt zur Förderung mediengestützter Qua- lifizierung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 63 Swen Schulz (Spandau) (SPD) Mittelabfluss beim Programm „Geistes- und Sozialwissenschaften“ Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 40 Mündliche Frage 64 Ulla Burchardt (SPD) Sicherstellung der zielgerichteten Verwen- dung der geplanten Bildungsgutscheine für Bildungszwecke 1570 B 1570 C 1570 D 1571 A 1571 C VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 41 Mündliche Frage 65 Ulla Burchardt (SPD) Entscheidungsgrundlagen für die Einrich- tung bilateraler Wissenschafts- und For- schungseinrichtungen mit Drittstaaten Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 42 Mündliche Frage 66 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Projekte des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung zur Förderung von begabten und benachteiligten Jugendlichen Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 67 Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) Umsetzung der Hightech-Strategie II sowie Evaluierung der Hightech-Strategie I Antwort Thomas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 68 Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kopplung finanzieller Zusagen des Bun- desministers für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung für Hilfs- organisationen in Afghanistan an eine Kooperation mit der Bundeswehr und Aus- wirkungen auf die Sicherheit der dort täti- gen Mitarbeiter Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1571 D 1572 A 1572 B 1572 C 1572 D Anlage 45 Mündliche Fragen 69 und 70 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zusammenarbeit von Bundeswehr und zivilen Kräften der Entwicklungszusam- menarbeit in Afghanistan sowie Kriterien der zukünftigen Mittelvergabe an Nicht- regierungsorganisationen in diesem Zu- sammenhang Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Fragen 71 und 72 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen einer stärkeren Vermi- schung von ziviler und militärischer Hilfe für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Nichtregierungsorganisationen und ihrer Mitarbeiter Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 73 Inge Höger (DIE LINKE) Stärkere Kopplung der deutschen Ent- wicklungshilfe insbesondere in Afghanis- tan an das Militär sowie Auswirkungen auf die Sicherheit von Entwicklungshilfeorga- nisationen und deren Mitarbeiter Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 48 Mündliche Frage 74 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Im aktuellen Haushaltsentwurf für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Malaria und Tuberkulose einge- plante Mittel Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1573 B 1573 D 1574 B 1574 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 IX Anlage 49 Mündliche Frage 75 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Einigkeit der EU-Mitgliedstaaten über eine Teilnahme von Delegationen an der Regie- rungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras Antwort Dr. Wolf-Ruthart Born, Staatssekretär AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 50 Mündliche Frage 76 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Auswirkungen des irischen Referendums über das Icesave-Gesetz auf den EU-Bei- tritt Islands Antwort Dr. Wolf-Ruthart Born, Staatssekretär AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 77 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Einstellung von Lobbyisten in Bundes- ministerien Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Fragen 78 und 79 Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einstellung von Interessenvertretern in Bundesministerien; Voraussetzungen der Einrichtung einer Lobbyistendatenbank Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Fragen 80 und 81 Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) Nachmeldungen des Bundesministeriums des Innern zum Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung von Oktober 2009; Vorlage der Evaluierung der entspre- chenden allgemeinen Verwaltungsvor- schrift 1575 A 1575 A 1575 B 1575 D Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 82 Iris Gleicke (SPD) Maßnahmen des Pilotprojekts zur Verrin- gerung von Abwanderung aus Ostdeutsch- land Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 55 Mündliche Frage 83 Iris Gleicke (SPD) Ausgestaltung des Zukunftskonzepts für notleidende industrielle Kerne infolge der Wirtschaftskrise, insbesondere Hilfe für ostdeutsche Unternehmen Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 56 Mündliche Frage 84 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gewährung der doppelten Staatsbürger- schaft und Abschaffung des Options- zwangs im Staatsangehörigkeitsrecht Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 57 Mündliche Frage 85 Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung einer gerichtlichen Einzelfall- entscheidung zur Schließung der Gerech- tigkeitslücke für nicht verheiratete Väter beim gemeinsamen Sorgerecht Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1576 B 1576 D 1577 A 1577 C 1577 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Anlage 58 Mündliche Frage 86 Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der EU an nationalen Steuern Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 59 Mündliche Frage 87 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Anweisung des Bundesfinanzministers zur Nichtanwendung des Steuerhinterzie- hungsbekämpfungsgesetzes Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 60 Mündliche Fragen 88 und 89 Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kontrolle des Zusätzlichkeitskriteriums im Wachstumsbeschleunigungsgesetz sowie Auswirkungen einer Abschaffung auf In- vestitionen der Länder und Kommunen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes Antwort Steffen Kampeter, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1578 A 1578 B 1578 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1511 (A) (C) (B) (D) 18. Sit Berlin, Mittwoch, de Beginn: 1
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    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1557 (A) (C) (B) (D) Deutschland nicht als Berufskrankheit anerkannt, und gibt es * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver- sammlung des Europarates seitens der Bundesregierung Überlegungen, das RSI in die Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufzunehmen? Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich van Aken, Jan DIE LINKE 27.01.2010 Bahr (Münster), Daniel FDP 27.01.2010 Barnett, Doris SPD 27.01.2010* Ernstberger, Petra SPD 27.01.2010 Fritz, Erich G. CDU/CSU 27.01.2010* Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 27.01.2010 Gerster, Martin SPD 27.01.2010 Hörster, Joachim CDU/CSU 27.01.2010* Hübinger, Anette CDU/CSU 27.01.2010* Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2010 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.01.2010 Lazar, Monika BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2010 Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.01.2010 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2010 Noll, Michaela CDU/CSU 27.01.2010 Ortel, Holger SPD 27.01.2010* Pau, Petra DIE LINKE 27.01.2010 Pflug, Johannes SPD 27.01.2010 Pieper, Cornelia FDP 27.01.2010 Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.01.2010 Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 27.01.2010 Tressel, Markus BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2010 Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 27.01.2010 Werner, Katrin DIE LINKE 27.01.2010 Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.01.2010 Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 5): Inwiefern sind Empfängerinnen und Empfänger von Leis- tungen der Eingliederungshilfe nach geltendem Recht gegen- über Empfängerinnen und Empfängern anderer Sozialhilfe- leistungen begünstigt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Silvia Schmidt (Eisleben) vom 22. Dezember 2009 auf Bundestagsdrucksa- che 17/382)? Eine Reihe von Leistungen der Eingliederungshilfe wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt. § 92 Abs. 2 SGB XII enthält einen Ausnahmekatalog, der eine Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen auf die Leistungen zum Lebensunterhalt begrenzt. Die anderen Leistungen der Sozialhilfe werden dagegen ge- nerell bedürftigkeitsabhängig gewährt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 6): Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie derzeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention entwickelt, die Auffassung des Kultusministers Baden-Württembergs, Helmut Rau, CDU, wonach in Baden-Württemberg ein inklusives Schulsystem bereits realisiert ist, obwohl 71 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in Sonderschulen unterrichtet wer- den (vergleiche Interview in der taz, 30. Dezember 2009, Seite 11)? Artikel 24 des VN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt von den Ver- tragsstaaten ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen eine qualitativ hochwer- tige Bildung erhalten und gemeinsam mit nichtbehinder- ten Schülerinnen und Schülern lernen. Für schulische Angelegenheiten sind entsprechend unserer föderalen Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak- tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung erscheint aus Sicht der Bundesregierung ziel- führend, die schrittweise Umsetzung des Übereinkom- mens zu befördern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 7): Warum ist das Repetitive-Strain-Injury-Syndrom, RSI, in 1558 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Unter dem Begriff Repetitive-Strain-Injury-Syndrom, RSI, wird allgemein ein Krankheitsbild zusammenge- fasst, bei dem unspezifische Beschwerden wie Nacken-, Schulter-, Arm- und Handbeschwerden nach sich häufig wiederholenden Tätigkeiten auftreten. Die Beschwer- den können sich in Erkrankungen des Sehnengleitgewe- bes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze – häufig ver- bunden mit Muskelverspannungen im Unterarm- und Handwurzelbereich – darstellen. Eine besondere Berufskrankheit RSI ist im deutschen Berufskrankheitenrecht nicht erforderlich. In Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung, die die Liste der aner- kannten Berufskrankheiten enthält, ist unter der Nr. 2101 aufgeführt: „Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Seh- nengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können“. Die wesentlichen Erkrankungen des Beschwerdebil- des RSI können, bei Vorliegen der individuellen Voraus- setzungen, damit grundsätzlich als Berufskrankheit aner- kannt werden. Zu einer besonderen Form des RSI, dem sogenannten Carpaltunnelsyndrom, hat das Bundesmi- nisterium für Arbeit und Soziales im letzten Jahr eine wissenschaftliche Empfehlung veröffentlicht, die auch für diese Krankheit jetzt eine Anerkennung als Berufs- krankheit ermöglicht. Um der Entwicklung solcher Beschwerden vorzubeu- gen, haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in den letzten Jahren durch eigene Forschung sowie durch Auswertung des internationalen Erkenntnisstands detail- lierte Empfehlungen für die ergonomische Ausstattung und Nutzung insbesondere von Bildschirmarbeitsplätzen erstellt. Diese richten sich gezielt an Betriebsärzte, Ar- beitgeber und Beschäftigte. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/ CSU) (Drucksache 17/493, Frage 8): Wie beurteilt die Bundesregierung bei der Entfristung und Dekontingentierung der nach den §§ 6 a und 6 b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eingerichteten Optionskommunen einen möglichen Konflikt mit dem Aufgabenübertragungsver- bot nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dazu unterschiedlichen Aussagen entsprechender Gutachter bzw. der bisherigen Rechtsprechung, unter anderem des Bundes- verfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, auch im Hin- blick auf die mit der Aufgabenübertragung im Zusammen- hang stehenden Sonderbedarfszuweisungen? Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ist vereinbart, den derzeit tätigen zugelassenen kommuna- len Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Optionskommunen) zu ermöglichen, diese Aufgabe dauerhaft wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Beschluss auf ihrer Klausurtagung am 17. und 18. November 2009 bekräftigt. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsge- richts vom 20. Dezember 2007 ergeben sich keine ge- setzlichen Handlungsaufträge hinsichtlich der Options- kommunen. Auf der Grundlage des Auftrags aus der Koalitionsvereinbarung ist in meinem Hause ein Gesetz- entwurf erarbeitet worden. Dieser Gesetzentwurf liegt gegenwärtig den Verfassungsressorts zur Prüfung vor. Die Prüfung bezieht insbesondere die von Ihnen ange- sprochenen Fragen mit ein. Dem Ergebnis der verfas- sungsrechtlichen Prüfung kann ich nicht vorgreifen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 9): Wie müssen das deutsche Arbeitsrecht und das Allge- meine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, vom 19. Januar 2010 (C-555/07), in dem der EuGH einen Teil des deutschen Ar- beitsrechts als diskriminierend bewertet und deutsche Ge- richte anweist, die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 des Bür- gerlichen Gesetzbuchs nicht weiter anzuwenden, und aufgrund der Mahnungen der Europäischen Kommission zu konkreten Maßnahmen im Rahmen des Vertragsverletzungs- verfahrens gegen Deutschland nach Ansicht der Bundesregie- rung geändert werden, und zu welchen neuen Erkenntnissen und Sachständen ist die Bundesregierung bezüglich der in der Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/377) angespro- chenen Sachverhalte inzwischen gekommen? Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 (C-555/07) entschieden, dass die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ge- gen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Be- schäftigung und Beruf verstößt. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB sind bei der Berechnung der verlängerten Kündi- gungsfristen im Falle einer Arbeitgeberkündigung die Zeiten der Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen. Die Bundes- regierung wird die Entscheidung des EuGH zum An-lass nehmen, eine Änderung des § 622 Abs. 2 BGB vorzube- reiten, um die Regelung europarechtsrechtskonform zu gestalten. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksachen 17/421 und 17/377) ausgeführt, warum der Schriftverkehr zwischen der Bundesregierung und der Europäischen Kommission im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zum All- gemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertraulich ist. Die Bundesregierung ist von den Gründen, die für die Beibe- haltung der Vertraulichkeit sprechen, überzeugt und möchte an dieser Vorgehensweise festhalten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1559 (A) (C) (B) (D) Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck- sache 17/493, Frage 12): Warum wurde im Rahmen der Optimierung der Depot- landschaft der Bundeswehr das Optimierte Eigenmodell, OEM, noch nicht in allen sechs Distributionszentren, Depots, übergenommen? Vorbemerkung: Entsprechend der Beschlussauflage des Haushaltsaus- schusses des Deutschen Bundestages vom 5. November 2008 hat das Bundesministerium der Verteidigung einen ergänzenden Bericht über das Konzept einer flächen- deckenden Einführung eines Optimierten Eigenmodells, OEM, für die Logistik der Bundeswehr dem Haushalts- ausschuss vorgelegt. Der Bericht stellt dar, wie die ope- rativen Vorgaben und Ziele der Modernisierung der Lo- gistik in den einzelnen Teilprojekten der sogenannten Projektskizze Logistik umgesetzt wurden. Antwort: Mit dem Optimierten Eigenmodell „Lagerhaltung & Distribution“ wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollten durch schnelle operative Verbesserungen die Ausgaben gesenkt und gleichzeitig die Leistungsfähig- keit verbessert werden. Zum anderen sollte im Rahmen der Eigenoptimierung eine konzeptionelle Neuausrich- tung erfolgen. Die Differenzierung in Distributionszentren und Materiallager, der Verzicht auf logistische Zwischen- ebenen sowie die Anpassung der Bevorratungshöhen ha- ben die Grundlagen für weitergehende logistische Opti- mierungsmaßnahmen geschaffen und somit ihre Zielsetzungen erreicht. Die Realisierung des OEM „La- gerhaltung & Distribution“ erfolgte schrittweise seit 2005 und ist im Kern umgesetzt. Am Standort Erding hindern bisher infrastrukturelle Defizite eine vollständige Realisierung der konzipierten Optimierungsmaßnahmen beim dort dislozierten Distri- butionszentrum. Zur Beseitigung erster Defizite wurde bis April 2009 eine Leichtbauhalle (1 500 m2) errichtet und übergeben. Von der Projektierung bis zur Übergabe benötigte diese Maßnahme etwa drei Jahre. Somit konnte bis Ende 2009 die Grundbefähigung für das Dis- tributionszentrum Erding erreicht und die Versorgung im Regionalbereich weitgehend sichergestellt werden. Bis 2013 sind weitere Baumaßnahmen geplant, die dann die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen für den vollumfänglichen funktionalen Bedarf des Distributions- zentrums Erding schaffen werden. Die Maßnahmen wer- den mit den laufenden Aktivitäten im Zuge des Aus- schreibungsverfahrens für ausgewählte Aspekte der „Lagerhaltung & Distribution“ synchronisiert. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck- sache 17/493, Frage 13): Wie wird der vom Logistikregiment 17 mit seinen drei un- terstellten Distributionszentren erarbeitete Einsparvorschlag – Kostenreduzierung um circa 2,5 Millionen Euro jährlich in drei (Ochtrup, Müritz und Wilhelmshaven) von sechs Distri- butionscentern der Bundeswehr –, der seit dem 9. September 2009 beim Streitkräfteunterstützungskommando, SKUKdo, liegt, im Vergleich zum Angebot der denkbaren Kooperations- partner bewertet? Der Vorschlag des Logistikregiments 17 referenziert auf den Wegfall von 78 zivilen Dienstposten in den Materialdepots Wilhelmshaven, Müritz und Ochtrup. Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das Koopera- tionsvorhaben „Lagerhaltung & Distribution“. Die Dis- tributionszentren Wilhelmshaven, Müritz, Ochtrup ge- hören zum Leistungsgegenstand dieses Vorhabens. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Lagereinrich- tungen bis zum Beginn einer möglichen Öffentlich-Pri- vaten Partnerschaft (ÖPP) am 1. Juli 2010 sicherzustellen und gleichzeitig vorzeitige Festlegungen zu vermeiden, welche die notwendige personalstrukturelle Flexibilität für den Übergang in eine Kooperation beeinträchtigen würden. Die Struktur der Lagereinrichtungen im OEM steht aus oben aufgeführten Gründen weiterhin unter Vorbe- halt. Die abschließende Realisierung des OEM und der Übergang in einen stabilen Wirkbetrieb steht dabei im Vordergrund. Für die Personalführung bedeutet dies, dass die Aufgabenerfüllung in diesen Einrichtungen bis dahin unter den vorgegebenen organisatorischen Rah- menbedingungen sichergestellt werden muss. Des Wei- teren ist aus vergaberechtlichen Gründen sicherzustellen, dass ein potenzieller Dienstleister bei Vertragsbeginn auf jenes Personal zurückgreifen kann, das ihm in den Ver- dingungsunterlagen angezeigt wurde. Weiterführende Betrachtungen der Dienstpostenum- fänge sind somit erst nach einer Entscheidung im anhän- gigen Vergabeverfahren „Lagerhaltung & Distribution“ geboten. In Abhängigkeit der jeweiligen Handlungsal- ternative wird dann das weitere Vorgehen festgelegt. Der Vertragsschluss für eine ÖPP „Lagerhaltung & Distribution“ ist für den 1. Juli 2010 vorgesehen. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass ein Vertragsschluss mit einem privaten Anbieter nur dann erfolgt, wenn das wirtschaftlichste Angebot weniger Ausgaben verursacht als eine Eigenoptimierung. Dabei werden auch weitergehende Maßnahmen der Eigenopti- mierung wie Schließungen von Materiallagereinrichtun- gen und damit verbundene Personalreduzierungen be- rücksichtigt. Sie steht ferner unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Bis dahin werden die Leistungen für die „Lagerhaltung & Distribution“ in den Strukturen des OEM erbracht. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- sache 17/493, Frage 16): Trifft die Meldung der Süddeutschen Zeitung zu, dass dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr 1560 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) zu Guttenberg, bereits vor seiner Pressekonferenz am 6. No- vember 2009 die Analyse des Einsatzführungsstabes zum ge- heimen Untersuchungsbericht der NATO zu den Luftschlägen in Kunduz vorlag, und, wenn nein, wann wurde dem Bundes- minister der Verteidigung dieses Analysepapier des Einsatz- führungsstabes vorgelegt? Die Auswertung des NATO-Untersuchungsberichts durch den Einsatzführungsstab im Bundesministerium der Verteidigung vom 3. November 2009 hat Herrn Bun- desminister zu Guttenberg vor der Pressekonferenz vom 6. November 2009 vorgelegen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 20): Wie schätzt die Bundesregierung die rechtlichen Möglich- keiten eines Betreuungsgeldmodells ein, das zwischen Eltern differenziert, die ALG II beziehen, und für diese die Auszah- lung in Form eines Gutscheins vorsieht, und jenen Eltern, die kein ALG II bekommen, und für diese eine Barauszahlung des Betreuungsgeldes vorsieht? Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag lässt die Art der Leistungsbeziehung – Geld oder Gutschein – of- fen. Die Bundesregierung nimmt sich Zeit für die Aus- gestaltung eines erfolgreichen Modells bis zum Jahr 2013. Wir haben dabei das erklärte Ziel vor Augen, die Erziehungsleistung der Eltern stärker anzuerkennen und zugleich die Entwicklung des Kindes zu fördern. Sie können sich sicher sein, dass wir dabei keine Familien diskriminieren oder gegeneinander ausspielen werden. Daher stellt sich für uns die Frage nach den rechtlichen Möglichkeiten, Transferleistungen als Anknüpfungs- punkt für die Art der Leistungsausgabe heranzuziehen, von vornherein nicht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 21): Warum macht die Bundesregierung die Daten und Ergeb- nisse des Freiwilligensurveys 2009, die in einer Pressekonfe- renz der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Ursula von der Leyen bereits Anfang Dezember 2009 hätten vorgestellt werden sollen, der Öffent- lichkeit nicht zugänglich, und bis wann plant das Bundesmi- nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Daten vorzustellen? Die für den 2. Dezember 2009 mit Frau Bundesminis- terin von der Leyen geplante Pressekonferenz zur Vor- stellung erster Ergebnisse des Freiwilligensurvey musste aufgrund des Leitungswechsels im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kurzfristig abgesagt werden. Erste Ergebnisse sollen nun zeitnah in Form einer Pressemitteilung und eines Kurzpapiers an die Öffent- lichkeit gegeben werden und werden online verfügbar sein. Dafür werden derzeit hausintern alle notwendigen Vorbereitungen getroffen. Darüber hinaus soll im April 2010 die Veröffentlichung eines Kurzberichts sowie im Juni 2010 die Veröffentlichung des Gesamtberichts er- folgen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 22): Warum wurde der Forschungsbeirat des Freiwilligensur- veys, der die Entwicklung des Freiwilligensurveys seit 1999 durch seine Arbeit erfolgreich begleitet hat, vom zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgelöst, und mit welcher Zusammensetzung wird ein neuer Fachbeirat für den Freiwilligensurvey berufen? Jede Erhebungswelle des Freiwilligensurveys wird von einem eigenen Projektbeirat begleitet (1999/2004/ 2009), welcher das Bundesfamilienministerium zur Da- tenerhebung und Auswertung des Freiwilligensurveys berät. Mit Abschluss des jeweiligen Projektes beendet der Beirat seine Arbeit und es erfolgt eine offizielle Neu- berufung für die nächste Untersuchungswelle. So hat seit 1999 nunmehr der dritte Projektbeirat seine Arbeit auf- genommen. Die Zusammensetzung des Projektbeirats zur 3. Welle des Freiwilligensurveys ist darauf bedacht, dass die Wahrnehmung seiner begleitenden Aufgaben auch wei- terhin gewährleistet wird. Der Projektbeirat zum 3. Frei- willigensurvey setzt sich wie bisher aus Vertretern von Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft, Politik und Dritt- Sektor-Organisationen zusammen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra- gen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck- sache 17/493, Fragen 23 und 24): In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen beabsich- tigt die Bundesregierung, die politische Jugendbildung in die- ser Legislaturperiode zu fördern? Welche vom Bund mitfinanzierten Projekte im Bereich der politischen Jugendbildung gibt es, und wie hoch ist der Etat des Bundes für die Förderung von Projekten der politischen Jugendbildung für und mit Jugendlichen für das Jahr 2010? Erstens. Politische Jugendbildung im KJP Nach dem Haushaltsentwurf 2010 für den Titel 1702 68411 sieht die Bundesregierung im Kinder- und Jugendplan des Bundes einen Haushaltsansatz für die politische Jugendbildung, Prog. 01., in Höhe von 9 900 000 Euro vor. Hierdurch werden zur nachhaltigen Sicherung und Stärkung der bundesweiten Infrastruktur im Rahmen von Projektfördermaßnahmen Personalkosten, Kurse, Ar- beitstagungen und Einzelmaßnahmen von Trägern der Freien Jugendhilfe, von Jugendbildungs- und Begeg- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1561 (A) (C) (B) (D) nungsstätten finanziert. Die bundeszentralen Verbände in der politischen Jugendbildung übernehmen als Zu- wendungsempfänger regelmäßig die Aufgaben einer Zentralstelle und sichern hierdurch die bedarfs- und ziel- gerechte Verwendung der Fördermittel bei ihren Mitglie- dern. Die Träger der politischen Jugendbildung leisten ei- nen erheblichen Beitrag zur Vermittlung von Schlüssel- kompetenzen, wie Toleranzförderung, Partizipation und soziales Engagement, Selbstbewusstsein und Verantwor- tungsbereitschaft, gewaltfreie Konfliktbewältigung jun- ger Menschen. Zweitens. Bundesprogramm „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt. Toleranz und Demokratie“ Die Maßnahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ stel- len mittelbar auch Maßnahmen der politischen Jugend- bildung dar. Die 90 lokalen Aktionspläne und die 90 Modellprojekte dienen der Demokratieerziehung und richten sich an Jugendliche als eine der wichtigsten Ziel- gruppe. Im Jahr 2010 sind für das Bundesprogramm „Vielfalt tut gut“ – wie in den Vorjahren – Finanzmittel in Höhe 19 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich ste- hen aus nicht verwendeten Mitteln des Haushalts 2009 in 2010 2 Millionen Euro für Projekte zum Kampf gegen Linksextremismus und islamistischen Extremismus zur Verfügung. Drittens. Politische Jugendbildung bei der Bundes- zentrale für politische Bildung Die Bundeszentrale für politische Bildung, bpb, wen- det sich mit ihren Angeboten an alle interessierten Bürge- rinnen und Bürgern, unter anderem auch an Jugendliche. Eine Aufsplittung der verausgabten Haushaltsmittel auf Jugendliche und Erwachsene ist nicht möglich. Die bpb verfügt im Jahr 2010 über Haushaltsmittel in Höhe von 38 628 000 Euro. Davon entfallen 19 723 000 Euro auf die eigene politische Bildungsarbeit und 6 806 000 Euro auf die Trägerförderung. Förderung: Die bpb fördert politische Bildungsveranstaltungen der anerkannten Träger der politischen Bildung. Laut Richtlinien können Teilnehmer ab 16 Jahren gefördert werden. In ihrer Statistik führt die bpb die Alterskohorte 16 bis 27 Jahren. In den vergangenen Jahren gehörten circa 35 Prozent der Teilnehmenden eines Jahres dieser Altersgruppe an. Die politische Jugendbildung wird da- bei als Teil der Erwachsenenbildung behandelt. Eigene politische Bildungsarbeit: Mit den Finanzmitteln für eigene politische Bildungs- arbeit entwickelt die bpb Printpublikationen (Bücher, Zeitschriften, Broschüren), Multimediaprodukte, Veran- staltungen und Projekte. Es gibt zielgruppenspezifische Formate, die speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt werden, sowie andere Formate, insbesondere die Website www.bpb.de sowie verschiedene externe Websites und viele Print- publikationen, die von Jugendlichen genutzt werden, auch wenn sie nicht speziell für diese entwickelt wurden. Eine Onlinebefragung aus dem Jahr 2004 kam zu dem Ergebnis, dass 10 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer von www.bpb.de bis 18 Jahre alt sind und 48 Prozent der Altersgruppe 19 bis 27 angehören. Zu den Produkten, die speziell für Jugendliche entwi- ckelt werden, gehören niedrigschwellige Printprodukte (zum Beispiel Pocket, Das junge Politik-Lexikon und an- dere), die Jugendzeitschrift fluter, Auflage 250 000, und die Website www.fluter.de. Darüber hinaus führt die bpb verschiedene Partizipationsprojekte – zum Beispiel im Jahr 2009 das Projekt „Aktion 09. Gib Deiner Meinung eine Stimme“ – durch und baut seit mehreren Jahren ihre Peer-Education-Programme, wie Team-Global und Young European Professionals aus, bei denen Netzwerke von jungen Teamerinnen und Teamern ausgebildet wer- den, damit sie politische Themen an Gleichaltrige zu vermitteln lernen. Zusätzlich werden Jugendliche auch über die diversen didaktischen Materialien für die Schule erreicht. Die Haushaltsansätze über die Förderung der politi- schen Jugendbildung des Bundes in dieser Legislatur- periode sind zurzeit noch in der Beratung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 25): Welche anderen Kriterien angesichts der Tatsache, dass die bisherige Leiterin und die von der Bundesregierung be- stimmte Nachfolgerin über keinerlei rechtliche und tatsächli- che Erfahrungen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit verfügen – die neu ausgewählte, aber aufgrund des Beschlus- ses des OVG Berlin-Brandenburg nicht eingestellte Leiterin hat keinerlei Erfahrungen (www.bmfsfj.de, www.broken-rain bow.de); die bisherige Leiterin, Martina Köppen, hatte diese bei ihrer Einstellung ebenfalls nicht und hat dies in einer An- hörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 13. Mai 2009 eingestanden (siehe Sitzungsproto- koll des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend, Kurzprotokoll 88. Sitzung, Protokoll Nr. 16/88, Seite 34, erster Absatz ff); in einem Artikel des Wirtschaftsmagazins brand eins wird sie zitiert: „Mit dem deutschen Diskriminie- rungsgesetz hatte ich mich bis dahin gar nicht befasst“ (www.brandeins.de); Gleiches geht auch aus zahlreichen Presseberichten hervor: www.handelsblatt.com; www.fr- online.de; www.taz.de –, spielen bzw. spielten bei der Aus- wahl für die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungs- stelle des Bundes, ADS, eine Rolle, und warum hat die Bun- desregierung die rechtlichen Mindestanforderungen des Arbeits- und Verwaltungsrechtes (OVG Berlin-Brandenburg am 15. Dezember 2009, Az. 6 S 47.09) bei der Bestellung von Christine Lüders zur neuen Leiterin der Antidiskriminierungs- stelle des Bundes übergangen, sodass die Stelle seit Oktober 2009 ohne Leitung ist? Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bun- des (ADS) und damit das der Auswahlentscheidung zu- grunde zu legende Anforderungsprofil an deren Leitung ergeben sich unmittelbar aus dem Allgemeinen Gleichbe- handlungsgesetz (AGG). Nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 AGG unterstützt die ADS Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Weitere Auf- 1562 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) gaben der ADS sind die Vermittlung der Beratung durch andere Stellen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 AGG), die gütliche Bei- legung von Konflikten bei Benachteiligungen (§ 27 Abs. 2 Nr. 3 AGG), Öffentlichkeitsarbeit (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 AGG), Maßnahmen zur Verhinderung von Benach- teiligungen nach § 1 AGG und die Durchführung wissen- schaftlicher Untersuchungen hierzu (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AGG) sowie die Berichterstattung gegenüber dem Deut- schen Bundestag und die Abgabe von Empfehlungen (§ 27 Abs. 4 Satz 1 AGG). Außerdem kann die ADS nach § 27 Abs. 4 Satz 2 AGG wissenschaftliche Untersuchun- gen zu Benachteiligungen durchführen. § 27 Abs. 5 AGG sieht für bestimmte Konstellationen noch die Koopera- tion der ADS mit Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages vor. Die Leitung der ADS vertritt und repräsentiert die ADS nach außen und gibt ihre fachliche Ausrichtung nach innen vor. Ein Schwerpunkt des Amtes liegt darauf, die Themen der ADS öffentlichkeitswirksam zu trans- portieren, für Benachteiligungsfragen wichtige Schalt- stellen in Politik und Wirtschaft zu sensibilisieren und durch eine effiziente Kommunikation und Kooperation für entsprechende Maßnahmen zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund benötigt die künftige Leitung der ADS neben fachlichen Kenntnissen auf dem Gebiet der Benachteiligungen ausgeprägte Kommunikationsfä- higkeit und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Um die Arbeit der ADS den fach- lichen Zielen entsprechend ausrichten zu können, ist au- ßerdem eine langjährige Führungs- und Verwaltungser- fahrung erforderlich. In einem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene Besetzung der Leitung der ADS angestrengten Konkur- rentenstreitverfahren ist am 15. Dezember 2009 eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Bran- denburg ergangen. Nach Auffassung des Oberverwal- tungsgerichts ist auch bei der Besetzung der Leitung der ADS eine Auseinandersetzung mit etwaigen Bewerbun- gen erforderlich. Diese Pflicht entfalle lediglich bei demokratischen Wählämtern und Regierungsmitgliedern. In der Recht- sprechung wurde damit erstmalig eine entsprechende Aussage zur politischen Besetzung öffentlich-rechtlicher Ämter getroffen. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war auch wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zunächst zu bewerten. Die Besetzung der Leitung der ADS hat sich deshalb über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus verzögert. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende November noch bestätigt, dass die Auswahl der Leitung der ADS im weiten politischen Ermessen der Bundesregierung steht und nicht nach engen beamtenrechtlichen Regeln erfol- gen soll. Unter Hinweis auf die herausgehobene politi- sche Bedeutung der Leitung der Antidiskriminierungs- stelle des Bundes hatte das Verwaltungsgericht Berlin eine Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG verneint. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 26 und 27): Wann will das Bundesministerium für Gesundheit die An- kündigung des Bundesministers Dr. Philipp Rösler umsetzen, die Deckungslücke für Sozialhilfe-/ALG-II-Bezieher im Ba- sistarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen (vergleiche zum Beispiel Berliner Zeitung vom 20. Januar 2010, Seite 5), und soll dies in Form eines eigenen Gesetzes geschehen? Beinhaltet diese Regelung nicht nur die angekündigte He- raufsetzung des durch die Sozialämter/Argen gezahlten Zu- schusses für die private, sondern auch die Zahlungen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, und wird diese Regelung für die betroffenen Hilfebedürftigen auch rückwir- kend gelten? Zu Frage 26: Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung zur Lösung des in der Frage genannten Problems wird derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Gleiches gilt für die Frage nach dem hierfür erforderli- chen Gesetzgebungsverfahren. Zu Frage 27: Eine Änderung des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversiche- rung ist im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Änderung nicht beabsichtigt. Bei den Zahlungen für Hilfebedürftige in der gesetzlichen Kranken-/Pflegever- sicherung stellt sich der Sachverhalt anders dar, weil diese unabhängig von der Höhe des für sie vom zustän- digen Grundsicherungsträger gezahlten Beitrags immer Anspruch auf den vollen Leistungsumfang haben und auch keine Beitragsrückstände auflaufen. Insofern ist dieser Personenkreis von einer „Beitrags- oder De- ckungslücke“ nicht betroffen. Die Frage angemessener Beitragszahlungen an die GKV wird aber im Zusam- menhang mit der anstehenden Finanzierungsreform zu diskutieren sein. Wie mit den Beitragsrückständen umzugehen ist, die bei den von der „Beitragslücke“ betroffenen Personen seit 1. Januar 2009 aufgelaufen sind, wird geprüft. Anlage 16 Antwort der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein- Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 28 und 29): Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium für Gesundheit aus der von der Gesundheitsministerkonfe- renz, GMK, in einem Schreiben vom Dezember 2009 an den Bundesminister geäußerten Sorge, dass die Verhandlungen zu der Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften Buches So- zialgesetzbuch zu keiner Einigung führen und es deshalb zu einer erheblichen Einschränkung des Zugangs von Patienten zu psychiatrischen Institutsambulanzen kommt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1563 (A) (C) (B) (D) Was plant die Bundesregierung zu tun, damit die Befürch- tung der GMK, es komme infolge der geplanten Neuregelung zu einer existenziellen Einschränkung der ambulanten Versor- gung von schwer und mehrfach psychisch kranken Patienten, nicht Wirklichkeit wird und dies in der Folge nicht zu einem Anstieg der stationären Aufnahmen führt? In Anbetracht der derzeit noch laufenden Verhandlun- gen der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesell- schaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung) über ei- nen neuen Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch beteiligt sich das Bundesmi- nisterium für Gesundheit nicht an Spekulationen über mögliche Ergebnisse der Verhandlungen. Im Übrigen geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass die Vertragspartner bei den Verhandlungen den ih- nen nach dem Gesetz obliegenden Gestaltungsspielraum unter Beachtung der spezifischen Versorgungsanforde- rungen bei psychisch kranken Menschen verantwor- tungsbewusst nutzen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 30 und 31): Wie gedenkt die Bundesregierung den Verkehrszuwachs möglichst vollständig auf die Schiene zu bringen, wie das der Bundesminister Dr. Peter Ramsauer gegenüber der Süddeut- schen Zeitung in einem Interview angekündigt hat, und wel- che Bahnstrecken müssen hierfür erweitert bzw. neu gebaut werden? Welche zusätzlichen Haushaltsmittel werden für den vom Bundesminister Dr. Peter Ramsauer angekündigten massiven Ausbau des deutschen Schienennetzes bereitgestellt, und wie passt diese Ankündigung des Ausbaus zu den Ausführungen im Koalitionsvertrag zur Verwendung der Lkw-Mauteinnah- men in einem Finanzierungskreislauf Straße? Zu Frage 30: Die Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene und die Wasserstraße ist seit Jahrzehnten Ziel der Verkehrspolitik. Neu ist der Ansatz, durch eine Priorisierung einzelner Maßnahmen möglichst Engpässe zu vermeiden bzw. abzubauen. Gegenwärtig findet die Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienen- wege statt. Die Ergebnisse hierzu werden im 1. Halbjahr dieses Jahres erwartet. Auf dieser Grundlage wird fest- zulegen sein, welche Vorhaben prioritär umgesetzt wer- den. Es gilt, für die prognostizierten Verkehrszuwächse des Verkehrsträgers Schiene, welche die schienenaffinen Transporte umfassen, durch den gezielten Aus- und Neu- bau sowie die Erhaltung der Schieneninfrastruktur eine Basis für die effiziente Abwicklung bereitzustellen. Zu Frage 31: Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 sind fast 4,3 Milliarden Euro für Investitionen in das Schienen- netz veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzlich aus dem Investitions- und Tilgungsfonds, KP II, in 2010 und 2011 Investitionsmittel in Höhe von rund 726 Millionen Euro bereitgestellt. In der Finanzplanung 2011 bis 2013 sind jährlich mehr als 3,9 Milliarden Euro vorgesehen. Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prüfung eines Finanzkreislaufs Straße mit direkter Zuweisung der Einnahmen aus der Lkw-Maut sind auch die Auswir- kungen auf die anderen Verkehrsträger zu berücksichti- gen. Im Ergebnis muss die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Verkehrsträger bedarfsgerecht und ausgewogen sein. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Florian Pronold (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 32 und 33): Ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und dem Vorstands- vorsitzenden der DB AG, Dr. Rüdiger Grube, über eine neue Prioritätensetzung bei der Realisierung von Vorhaben des Be- darfsplans Schiene gesprochen worden, und, wenn ja, welche Projekte wurden dabei benannt? Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit eine verlässliche Prioritätenliste für die Verwirklichung von Schienenprojekten präsentieren, und welche Maßnahmen be- züglich des Baus von international vereinbarten Schienenpro- jekten wird die Bundesregierung ergreifen, um die Glaubwür- digkeit der deutschen Politik nicht zu beschädigen? Zu Frage 32: Die Bundesregierung äußert sich zum Inhalt vertrauli- cher Gespräche grundsätzlich nicht. Zu Frage 33: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- entwicklung entwickelt Kriterien zur Priorisierung von Verkehrsinvestitionen. Die voraussichtlich im 1. Halb- jahr 2010 vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung des Bedarfsplans Schiene bilden mit diesen Kriterien die Grundlage für die Entscheidungen über die zu realisie- renden Maßnahmen, die auch in einen neuen Fünfjahres- plan eingebracht werden. Die international vereinbarten Schienenprojekte wer- den dabei entsprechend Berücksichtigung finden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 34): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Me- dienberichten, laut denen der Ausbau der Südbahn Ulm–Friedrichshafen–Lindau mit Direktverbindung in die Schweiz auf einer Streichliste der Deutschen Bahn AG, DB AG, steht, und gilt die Zusage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Kosten des Aus- baus zur Hälfte zu tragen, sodass die Südbahn bis 2015 elek- trifiziert ist? 1564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Eine Streichliste der Deutschen Bahn AG liegt dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick- lung nicht vor. Die Grundlagenermittlung sowie die Vorentwurfspla- nung für den Ausbau der Strecke Ulm–Friedrichshafen– Lindau werden gegenwärtig erstellt; im Anschluss wären die Durchführung und Finanzierung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zwischen dem Land Baden- Württemberg und der Deutsche Bahn AG zu vereinba- ren. Die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme wird danach in Abhängigkeit von der dann vorhandenen Fi- nanzausstattung und in Abstimmung mit anderen vor- dringlichen Maßnahmen realisiert werden. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 35 und 36): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die drin- gend notwendige Elektrifizierung der Strecke München–Lin- dau im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsplanes, die meines Wissens bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein soll, gestrichen wird, und, wenn ja, wird der Baubeginn dieser Strecke wie geplant in diesem Jahr stattfinden? Welche Bedingungen sind an die Finanzierungszusagen der Schweiz gebunden? Zu Frage 35: Ja. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass der Baubeginn 2010 erfolgen kann. Zu Frage 36: Die Deutsche Bahn AG hat mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK, am 17. April 2009 einen Vertrag über die Gewährung ei- nes Darlehens in Höhe von 50 Millionen Euro geschlos- sen. Das ausgezahlte Darlehen ist per 31. Dezember 2025 vollständig durch die DB Netz AG zurückzuzahlen. Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellen mit der Elektrifizierung Ertüchtigungsmaßnahmen zum Ein- satz von Neigetechnik-Fahrzeugen und ggf. weiteren In- frastrukturausbauten sicher, dass eine zweistündliche di- rekte Verbindung Zürich–München mit einer Zielfahrzeit von 1:50 Stunde zwischen München und der Grenze Deutschland/Österreich erreicht werden kann. Damit kann in Abstimmung mit dem Angebot auf dem Schwei- zer Abschnitt eine Fahrzeit von 3:15 Stunden zwischen München und Zürich (Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Al- pentransversale vom 6. September 1996) angeboten wer- den. Aufschiebende Bedingung für das Inkrafttreten dieser Vereinbarung ist die Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Vertragspartner und die Genehmigung der zu- ständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Vertrags- partner. Die Genehmigung der zuständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Deutsche Bahn AG ist am 13. Januar 2010 erteilt worden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 37 und 38): Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der drin- gend notwendige Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) sowie die Elektrifizierung der Strecke Nürn- berg–Marktredwitz–Reichenbach–Grenze Deutschland/Tsche- chien(–Prag) im Rahmen der angekündigten Überarbeitung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege gestrichen oder Teile dieser Projekte gestrichen werden? Kann die Bundesregierung garantieren, dass nach der an- gekündigten Überarbeitung des Bedarfsplans für die Bundes- schienenwege der anvisierte Fertigstellungstermin für die ICE- Neu- bzw. -Ausbaustrecke Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) im Jahr 2017 eingehalten werden kann, bzw. wann ist nach der- zeitigem Stand die endgültige Fertigstellung dieses Projekts vorgesehen? Zu Frage 37: Die Ergebnisse aus der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege werden voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres vorliegen. Dies bleibt ab- zuwarten. Zu Frage 38: Die Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt im Zuge des VDE Nr. 8.1 Nürnberg–Erfurt soll wie anvisiert im De- zember 2017 fertiggestellt werden. Aus dem aktuellen Bauablauf sind gegenwärtig keine Hindernisse bekannt. Die Fertigstellung des viergleisigen Ausbaus der Strecke Nürnberg–Ebensfeld wird erst nach 2020 möglich sein. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 39): Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Rhein- Ruhr-Express auf keiner Streichliste der Deutschen Bahn AG und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung steht und dass dieses Infrastrukturprojekt im bisher vorgesehenen Zeitrahmen geplant und gebaut wird, um ins- besondere in der bevölkerungsreichsten Region der Bundesre- publik Deutschland für eine Entlastung im täglichen Pendler- verkehr zu sorgen? Es gibt keine zwischen Bahn und Bund abgestimmte Streichliste von Projekten des Bedarfsplans für die Bun- desschienenwege. Dieser ist Bestandteil des Gesetzes zum Ausbau der Schienenwege des Bundes, BSchAG, und bildet den Bedarf für Neu- und Ausbau der Schie- neninfrastruktur des Bundes ab. Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan und be- sitzt insofern auch keinen Etat, welcher einer Kürzung unterzogen werden könnte. Über den Zeitpunkt der Rea- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1565 (A) (C) (B) (D) lisierung einer im Bedarfsplan enthaltenen Bundesschie- nenwegemaßnahme entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einverneh- men mit der Deutschen Bahn AG im Rahmen der vom Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Die zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutsche Bahn AG verabredeten prioritären Projekte werden planerisch vor- angetrieben. Wenn der Planungsfortschritt den Baube- ginn und damit den Abschluss einer Finanzierungsver- einbarung erlaubt, wird das Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung im Umfang der dann geltenden Bundeshaushaltslinie entsprechende Finanzie- rungsvereinbarungen abschließen. Der Realisierung des Rhein-Ruhr-Express misst die Bundesregierung große Bedeutung bei. Damit die Deut- sche Bahn AG die Planungen zügig aufnehmen und fort- führen konnte, hat der Bund Planungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro vorab übernommen. Anlage 23 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 40 und 41): Welche rechtlichen Grundlagen liegen den Direktzahlun- gen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgegesell- schaften an den Bund bzw. das Land Niedersachsen bzw. an niedersächsische Kommunen in Zusammenhang mit der Er- richtung und dem Betrieb der Atomanlage in Gorleben zu- grunde? Warum gab es nach Kenntnis der Bundesregierung keine Zweckbindung der Zahlung von Geldern vom Bund an das Land Niedersachsen aus den Direktzahlungen der DWK, son- dern eine pauschale Auszahlung der Gelder? Zu Frage 40: Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes- republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der DWK eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen. Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts der Ein- maligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des ge- planten NEZ zur Entlastung von infrastrukturellen Kos- ten, die durch die Verwirklichung des NEZ verursacht werden“ an die öffentliche Hand einen pauschalen Be- trag von 200 Millionen DM in zehn gleichen Jahresraten zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM auf das Land Niedersachen und 130 Millionen DM auf den Bund ent- fallen sollten. Das NEZ war das damals geplante Nu- kleare Entsorgungszentrum. Für den Fall, dass das NEZ nicht verwirklicht werden könne, wurde vereinbart, die entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen abzurechnen. Die DWK hat die erste Rate am 1. März 1979 gezahlt, sah aber nach Aufkündigung des NEZ durch die Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 von weiteren Zahlungen ab. Die DWK verzichtete darauf, die 1. Rate vom Bund zurückzufordern. Zu Frage 41: Der Bund hatte im Jahr 1979 mit dem Land Nieder- sachsen eine „Verwaltungsvereinbarung über die Rege- lung der finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahrens für das Nukleare Ent- sorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben“ geschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte der Bund „anerkannt, dass die Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannen- berg von den einmaligen Infrastrukturkosten in Höhe von 24,5 Millionen DM unverzichtbarer Bestandteil der Gesamtregelung“ sei. Der Bund verpflichtete sich, unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips auf eine Zah- lung durch die Verursacher hinzuwirken. Dieser Verpflichtung ist der Bund beim Abschluss der Finanzierungsvereinbarung mit der DWK – siehe Ant- wort zu Frage 7 – nachgekommen. Die DWK hatte sich in dieser Finanzvereinbarung verpflichtet, „zur Entlas- tung von den infrastrukturellen Kosten, die durch die Verwirklichung des NEZ verursacht werden“, an den Landkreis Lüchow-Dannenberg 24,5 Millionen DM zu zahlen. Für die Zahlung der Gelder durch die DWK soll- ten nach der Vereinbarung Verträge der DWK mit den in der Vereinbarung genannten Körperschaften im Beneh- men mit dem Bund geschlossen werden. Eine Zahlung an den Landkreis Lüchow-Dannenberg durch den Bund erfolgte daher nicht. Anlage 24 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula-Heinen Esser auf die Fragen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 42 und 43): Welche Verträge bzw. Vereinbarungen zu welchen Bedin- gungen gab es in Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb der Atomanlagen in Gorleben zwischen der Betreiber- gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgege- sellschaften und dem Bund bzw. dem Land Niedersachsen und dessen untergeordneten Verwaltungsebenen – Landkrei- sen, Samtgemeinden, Gemeinden – von 1979 bis heute? In welcher Höhe und wann sind Zahlungen aus solchen Verträgen bzw. Vereinbarungen geflossen? Zu Frage 42: Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes- republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der DWK eine das Nukleare Entsorgungszentrum NEZ bei Gorleben betreffende Finanzierungsvereinbarung abge- schlossen. Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts der Einmaligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des geplanten NEZ“ an die öffentliche Hand einen pau- schalen Betrag von 200 Millionen DM in zehn gleichen Jahresraten zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM auf das Land Niedersachen und 130 Millionen DM auf den Bund entfallen sollten. Für den Fall, dass das NEZ nicht verwirklicht werden kann, wurde vereinbart, die entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen abzuwickeln. Darüber hinaus liegen folgende, zwischen dem Bund und der DWK von 1979 bis heute geschlossenen Ver- träge vor: 1566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./17.02.1983 Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 11./12.08.1983 Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 04./22.09.1980 Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./22.08.1979 Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 6.3./6.4.1979 Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 26.4./4.5.1979 Zu Frage 43: Die DWK hat die erste gemäß Finanzierungsverein- barung vom 22./29. Januar 1979 zu zahlende Rate in Höhe von 20 Millionen DM am 1. März 1979 gezahlt, sah aber nach Aufkündigung des NEZ durch die Regie- rungserklärung vom 16. Mai 1979 von weiteren Zahlun- gen ab. Die DWK verzichtete darauf, die 1. Rate vom Bund zurückzufordern. Bei den darüber hinaus zwischen dem Bund und der DWK von 1979 bis heute geschlossenen Verträgen be- trägt die jährliche Pachtzahlung derzeit 43 041,68 Euro. Dieser Betrag hat sich seit 1994 nicht verändert. Anlage 25 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 44): Was waren die konkreten Ziele und Inhalte des Gesprächs mit den Atomkraftwerksbetreibern am 21. Januar 2010 im Bundeskanzleramt? Die Monitoring-Gruppe hat auch am vergangenen Donnerstag, wie in der Vergangenheit, keine politisch- strategischen Entscheidungen getroffen. Bei der Sitzung der Monitoring-Gruppe hat es sich um eine Routinesitzung eines bestehenden Arbeits- gremiums im Rahmen der Vereinbarung der Bundesre- gierung mit den Energieversorgungsunternehmen gehan- delt. Anlage 26 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 45): Will die Bundesregierung die Laufzeit des Atomkraft- werks Neckarwestheim I verlängern, und auf welcher rechtli- chen Basis könnte dies erfolgen? Über Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke wird im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregie- rung entschieden. Vertragsart Vertragsgege Grundstückspachtvertrag Grundstücksf Ergänzung des Pachtvertrages Grundstücksf Vertrag Soleleitung Vertrag Salzrechte Nutzungsvertrag Wegerecht Grundstücksnutzungsvertrag Grundwasserm Grundstücksnutzungsvertrag Baugrundunte Grundstücksnutzungsvertrag Bohrschlamm Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb nstand Vertragsdatum läche Erkundungsbergw. 10./17.02.1984 läche Salzhalde 23./30.01.1986 25.07.1990 25.07.1990 15./21.12.1981 essstellen 25./28.11.1986 rsuchung 26.1./1.2.1984 deponie 30.7.17.8.1981 ohrungen 25.09.1980 ohrungen 15./18.09.1980 ohrungen 29.7./13.8.1980 ohrungen 18.2./3.3.1981 ohrungen 08.07.1982 ohrungen 10./14.01.1983 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1567 (A) (C) (B) (D) Anlage 27 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksa- che 17/493, Fragen 46 und 47): Welche Gesamtinvestitionen im Bereich der hocheffizien- ten kleinen Blockheizanlagen wurden in der Vergangenheit durch das Klimaschutz-Impulsprogramm für die Installation von Mini-KWK-Anlagen – KWK: Kraft-Wärme-Kopplung – angeschoben, und welcher Anteil – Anzahl der Anlagen sowie Gesamtsumme – entfiel davon auf deutsche Hersteller von kleinen Blockheizkraftwerken? Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Natur- schutz und Reaktorsicherheit die derzeitige Verunsicherung bei Herstellern von Mini-KWK-Anlagen und möglichen In- vestoren aufgrund der Dauer des langwierigen Entscheidungs- prozesses innerhalb der Bundesregierung und des dennoch zu erwartenden Aus für eine Fortführung des Impulsprogramms, und mit welchen Folgen für Hersteller – Insolvenzen, Arbeits- platzverluste, Umsatzrückgänge etc. –, Investoren – Rückstel- lung von Investitionen bzw. Umlenkungen von Investitionen auf weniger klimafreundliche Technologien etc. – und die deutsche Klimaschutzpolitik – Stichwort: 25-Prozent-Ziel KWK bis 2020 – rechnet die Bundesregierung? Zu Frage 46: Für 4 410 Mini-KWK-Anlagen wurden 33,1 Millio- nen Euro Zuschüsse im Jahr 2009 ausgezahlt. Damit wurden Investitionen in einem Umfang von 313,3 Mil- lionen Euro durchgeführt. Das ist nahezu das 10-Fache der eingesetzten Förderung. In Deutschland wurden 93 Prozent der Anlagen produziert. Zu Frage 47: Die hohe Nachfrage nach dem Programm zeigt, dass von ihm eine erhebliche Impulswirkung ausgegangen ist. Die Vorteile der Kraft-Wärme wurden zunehmend erkannt, was auch auf anhaltende positive Auswirkun- gen auf das künftige Investorenverhalten hoffen lässt. Die außerordentlich starke Nachfrage nach den Pro- grammen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat dazu geführt, dass das verfügbare Budget für 2010 bereits vollständig mit bewilligten Anträgen aus dem Jahr 2009 festgelegt ist. Das betrifft sowohl das Programm für Mini-KWK als auch Klimaschutz in Kommunen und hocheffiziente Kälteanlagen. Ursache für die jetzige Si- tuation ist der große Erfolg der Nationalen Klimaschutz- initiative bei gleichzeitig sehr begrenzter Mittelausstat- tung. Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Haus- haltsberatungen umgehend über die Fortführung des Programms entscheiden und damit belastbare Rahmen- bedingungen für Hersteller und Investoren schaffen. Ei- nen wichtigen Beitrag für das Erreichen eines Kraft- Wärme-Kopplungsanteils an der Stromerzeugung von 25 Prozent bis 2020 leistet die am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Novelle des KWK-Gesetzes. Diese sieht auch eine Zwischenüberprüfung im Jahr 2011 im Lichte bereits eingetretener oder sich abzeichnender Entwick- lungen vor. Anlage 28 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 48 und 49): Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien kom- men zu dem Ergebnis, dass eine einmalige Absenkung der Vergütung für Solarstrom für die deutschen Solarunternehmen gut verkraftbar sei, und wäre die Bundesregierung bereit, die Berechnungen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Stu- dien interessierten Abgeordneten zur Verfügung zu stellen? Mit welchen jährlich installierten Leistungen von Fotovol- taikanlagen rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 auf Basis des aktuellen Erneuerbare- Energien-Gesetzes, und mit welchen jährlich installierten Leistungen von Fotovoltaikanlagen rechnet die Bundesregie- rung im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 auf Basis der vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor- sicherheit, Dr. Norbert Röttgen, vorgelegten geplanten Ände- rungen der Fotovoltaikvergütung? Zu Frage 48: Der Bundesregierung liegen eine Reihe von Studien zur Entwicklung der Kosten-, Preis- und Marktsituation der Photovoltaikbranche vor, in denen auch die Position deutscher Solarunternehmen untersucht wird. Diese Stu- dien sind zum Beispiel EuPD Research: „Der deutsche Fotovoltaikmarkt 2009, Nachfrager verstehen – Poten- ziale erschließen“, Marktreport 2009; Photon Consul- ting: „Solar Annual 2009: Total Eclipse“, 2009; Sarasin: „Solarwirtschaft – grüne Erholung ist in Sicht“, Techno- logien, Märkte, Unternehmen im Vergleich, November 2009; LBBW: „Sector Report: Der Kongreß tanzt – PV- Landkarte wird neu gezeichnet“ und weitere. Diese Stu- dien sind frei zugänglich. Die Aussagen dieser Studien werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter anderem durch ein Forschungsvorhaben zum Erfahrungsbericht des Erneu- erbare-Energien-Gesetz, das am 28. August 2009 in Auf- trag gegeben wurde, bewertet und die Auswirkungen auf die deutsche Industrie abgeschätzt. Dieses Forschungs- vorhaben des BMU ist ein laufendes Vorhaben, Berichte liegen derzeit noch nicht vor. Soweit es um die Frage der Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze für Fotovoltaikanlagen an die aktuelle Marktentwicklung geht, hat die Prognos AG im Auftrag des Bundesminis- teriums für Wirtschaft und Technologie ein Gutachten erstellt, dessen Abschlussbericht zur Verfügung gestellt werden kann. Zu Frage 49: Das Bundesumweltministerium hat im September 2009 das Erneuerbare-Energien-Leitszenario 2009 ver- öffentlicht. Dieses Szenario ging noch von durchschnitt- lich rund 1 500 Megawatt jährlich installierter Leistung zwischen 2011 bis 2020 aus. Die Marktentwicklung im Jahr 2009 ist vor allem infolge der Preisentwicklung der PV-Module und der bestehenden gesetzlichen Regelung mit einem Zubau von circa 3 000 MW außerordentlich dynamisch verlaufen. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass auch der weitere Zubau auf Grundlage 1568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) der geltenden gesetzlichen Regelungen deutlich schnel- ler erfolgen würde als bisher angenommen. Den Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Ände- rungen der Fotovoltaikregelungen im EEG liegen durch- schnittlich rund 3 000 Megawatt installierter Leistung von 2011 bis 2020 zugrunde. Anlage 29 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 50 und 51): Hält die Bundeskanzlerin an dem unkonditionierten Ziel einer Senkung der deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 fest, oder hat sie dieses Ziel mit der Aussage aus ihrer Regierungserklärung vom 20. Januar 2010 „Was ich nicht zulassen werde – ich glaube, darüber sollten wir uns einig sein –, ist, dass wir von 30 auf 40 Prozent gehen, andere ihre Position nicht verändern und wir anschließend etwas versprechen sollen, was wir zum Schluss realistischerweise nicht halten können“ (Plenarproto- koll 17/15, Seite 1255) unter einen Vorbehalt gestellt? Hat sich die Bundesregierung auf dem informellen EU- Umweltrat vom 15. bis 17. Januar 2010 in Sevilla, beim EU- Umweltrat am 22. Dezember 2009 und bei den EU-Beratun- gen am Rande der Klimakonferenz von Kopenhagen jeweils für oder gegen eine unkonditionierte Anhebung des EU-Kli- maschutzziels für das Jahr 2020 auf 30 Prozent ausgespro- chen? Zu Frage 50: Die Bundeskanzlerin hält an dem Ziel fest, die Treib- hausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Pro- zent gegenüber 1990 zu reduzieren. Zu Frage 51: Die Bundesregierung hat sich bei den genannten Gelegenheiten entsprechend der Beschlusslage des Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2009 für ein konditioniertes EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020 von 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 ausge- sprochen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 52): Wann wird der Konzeptentwurf für den Haushaltstitel „In- strumente zur Stärkung der Wissenschaft in der Zusammenar- beit mit der Wirtschaft“ (Bundeshaushaltsplan 2010, Einzel- plan 30) sowie für die Maßnahme zur Validierungsforschung vorgelegt? Die Weiterentwicklung der Hightech-Strategie sieht vor, neue Impulse für den Wissens- und Technologie- transfer und die Validierung von Forschungsergebnissen zu geben. Im Jahr 2010 sollen mit einer Maßnahme zur Validierungsforschung sowie zu innovativen Koopera- tionsformen wie Industrie-Forschungs-Campus zwei neue Initiativen vorgelegt werden. Über Termine zur Vorlage der Konzeptentwürfe ist noch nicht entschieden. Ein Gesamtkonzept zum Wissens- und Technologie- transfer wird im Zusammenhang der Weiterentwicklung der Hightech-Strategie vorgelegt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 53): Wie erklärt sich der finanzielle Mehrbedarf bei den Titeln „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und De- monstrationsanlagen“ sowie „Gesetzliche Endlageraufwen- dung“ (jeweils Bundeshaushaltsplan 2010, Einzelplan 30) für das Haushaltsjahr 2010, und wie hoch ist zum jetzigen Zeit- punkt für diese Titelgruppe der finanzielle Bedarf in den nächsten drei Jahren einzuschätzen? Der finanzielle Mehrbedarf beim Stilllegungstitel re- sultiert aus den Projektfortschritten der einzelnen Rück- bauprojekte. Der Bedarf wird durch die jeweils anste- henden, unterschiedlich kostenintensiven Arbeitsschritte der Projekte bestimmt. Endlagervorausleistungen sind von Gesetzes wegen von jedem zukünftigen Nutzer eines Endlagers zu ent- richten. Die Höhe dieser Endlagervorausleistungspflicht wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für jedes Jahr auf Basis der gesetzlichen Vorschriften berechnet. Das BMBF hat auf die Berechnung und die Höhe der Endlagervorausleistungen keinen Einfluss. Der Mittelbedarf für die Titelgruppe (3004 Tgr. 80) dürfte bis circa 2012 eine wachsende Tendenz aufwei- sen. Nach 2013 geht der Mittelbedarf durch den Ab- schluss einer Reihe von Stilllegungsprojekten tenden- ziell zurück. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 54 und 55): Wie viel Geld ist für das Haushaltsjahr 2010 für den Be- reich CO2-Speicherung eingeplant, und welche Art von For- schungsanstrengungen soll mit dieser Summe, insbesondere bei der Betrachtung, dass bisher noch kein Standort für eine großangelegte CO2-Speicherung gefunden wurde, gefördert werden? Welches Konzept verfolgt das Bundesministerium für Bil- dung und Forschung hinsichtlich der Information des Deut- schen Bundestages bezüglich sowohl der Beauftragung der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina als Natio- nale Akademie der Wissenschaften als auch der Sicherstel- lung einer zeitnahen Beratung der von der Leopoldina erstell- ten Expertisen? Zu Frage 54: Für das Jahr 2010 hat die Bundesregierung rund 14,6 Millionen Euro für Forschungsvorhaben zur geolo- gischen Speicherung von CO2 eingeplant. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1569 (A) (C) (B) (D) Mit den Projekten sollen allgemeine Fragestellungen beantwortet sowie sicherheitsrelevante Beobachtungs- technologien und Risikoabschätzungen berücksichtigt werden, die auf unterschiedliche Standorte übertragen werden können. Zudem erfolgt eine Abschätzung des ge- nerellen Speicherpotenzials in Deutschland (Speicherka- taster). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert im Rahmen des Sonderprogramms GEOTECHNOLOGIEN sowohl standortunabhängige als auch standortgebundene Forschung zur geologischen CO2-Speicherung. Im Rahmen von standortgebundenen Projekten sollen wie zum Beispiel in der Altmark in Sachsen-Anhalt die Eignung eines potenziellen CO2-Speichers untersucht wer- den. Hinzu kommen Untersuchungen am Testspeicher am Standort Ketzin in Brandenburg. Standortunabhängige Projekte befassen sich unter anderem mit labortechni- schen Untersuchungen des Speicher- und Deckgesteins sowie langfristigen Abdichtungen von Bohrungen. Zu Frage 55: Bund und Länder haben im Rahmen der GWK im Fe- bruar 2008 beschlossen, dass die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina Deutschlands Nationale Akademie der Wissenschaften wird. Im Oktober 2008 wurde im BF-Ausschuss über die zukünftigen Aufgaben als Nationale Akademie berichtet. Diese Aufgaben nimmt die Leopoldina autonom und eigenverantwortlich wahr. Auf dem Gebiet der wissenschaftsbasierten Beratung von Politik und Gesellschaft arbeitet die Leopoldina mit Vertretern der Deutschen Akademie der Technikwissen- schaften e. V. (acatech), der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (BBAW) und den Akade- mien der Länder zusammen und bezieht deren Expertise ein. Ein von den Akademien eingesetztes Koordinierungs- gremium (9er-Gremium mit je drei Vertretern von Leo- poldina und acatech, einem Vertreter der BBAW sowie zwei weiteren Vertretern der Länderakademien unter Fe- derführung der Leopoldina) verständigt sich über die im Rahmen der wissenschaftsbasierten Politikberatung zu bearbeitenden Themen und setzt Arbeitsgruppen ein, die gegebenenfalls unter Einbeziehung der Expertise weite- rer Wissenschaftler Stellungnahmen zu politisch und ge- sellschaftlich relevanten Fragestellungen erarbeiten. Entscheidungen über das Arbeitsprogramm erfolgen also autonom. Die Leopoldina hat bereits vor ihrer Ernennung zur Nationalen Akademie stets den Informationsaustausch mit dem Parlament bzw. den jeweiligen Bundestagsaus- schüssen gesucht. Dazu zählt sowohl die Durchführung von parlamentarischen Abenden als auch die Teilnahme an Sitzungen von Bundestagsausschüssen (zuletzt im BF-Ausschuss am 17. Juni 2009). Dabei werden stets die aktuellsten Stellungnahmen, Expertisen und Empfehlun- gen vorgestellt. Um den Informationsaustausch zu ge- währleisten, hat zudem die Nationalakademie ein Büro in Berlin eröffnet. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 56 und 57): Wie viele Auszubildende haben bisher einen oder mehrere Ausbildungsbausteine durchlaufen, und wie viele davon ha- ben danach einen anerkannten Berufsabschluss erworben? Wie viele Auszubildende haben bisher alle Ausbildungs- module eines Berufes durchlaufen und danach einen aner- kannten Berufsabschluss erworben, und wie viele Auszubil- dende konnten nach dem Durchlaufen von einem oder mehreren Ausbildungsbausteinen den Übergang in die duale oder vollschulische Ausbildung erfolgreich bewältigen? Zu Frage 56: Über das Erprobungsprogramm JOBSTARTER CONNECT haben nach Angaben der geförderten regio- nalen Projekte zum Stand 5. Januar 2010 bisher 724 Ju- gendliche eine Qualifizierung über Ausbildungsbau- steine aufgenommen. Der Großteil der 724 gemeldeten Jugendlichen befindet sich aktuell in der Qualifizierung im ersten Ausbildungsbaustein. Seit Herbst 2009 werden Ausbildungsbausteine in umgestellten Maßnahmen im Übergangssystem (unter anderem Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BvB), Ein- stiegsqualifizierung (EQ), schulische Maßnahmen) bzw. in der auf Ausbildungsbausteine umgestellten außerbe- trieblichen Ausbildung (BaE integrativ oder kooperativ, Ausbildungsplatzprogramm Ost) eingesetzt. Da sich die Ausbildungsbausteine an den 2- bzw. 3-jährigen Ausbil- dungsberufen ausrichten, haben naturgemäß noch keine Jugendlichen/Auszubildenden über Ausbildungsbau- steine einen Berufsabschluss erreicht. Zu Frage 57: Die regionale Erprobung der Ausbildungsbausteine startete im Jahr 2009. Daher konnten bisher noch keine Jugendlichen/Auszubildenden alle Ausbildungsbau- steine eines Berufs durchlaufen. Die Ausbildungsbausteine des ersten Ausbildungsjah- res haben in der Regel eine Länge von einem viertel bis zu einem Jahr. Der Großteil der 724 gemeldeten Jugend- lichen befindet sich daher aktuell noch in der Qualifizie- rung im ersten Ausbildungsbaustein. Nach Auskunft der JOBSTARTER-CONNECT-Pro- jekte zum Stand 5. Januar 2010 wurden bisher 14 Ju- gendliche im Übergangssystem nach bzw. während des Durchlaufens des ersten Ausbildungsbausteins eines Be- rufsbildes in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis überführt. 1570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 58): Mit welchem Konzept will das Bundesministerium für Bildung und Forschung bei der geplanten Initiative zur Siche- rung von Ausbildungsplätzen entscheiden, ob eine struktur- schwache oder von der Wirtschaftskrise besonders betroffene Region vorliegt, und mit welchen Maßnahmen sollen betrof- fene Unternehmen und Auszubildende sowohl in der Ausbil- dungsphase als auch nach Abschluss der Ausbildung konkret unterstützt werden? Die Ausbildungsplatzsituation ist trotz der aktuellen Erholung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in vielen Regionen noch nicht befriedigend. Es ist davon auszuge- hen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 in ver- schiedenen Regionen unterschiedlich auf den Ausbil- dungsstellenmarkt durchschlagen wird. Auf der anderen Seite ist in vielen Branchen schon jetzt oder in absehba- rer Zeit ein Mangel an Facharbeitern zu erwarten. In ei- nigen Ausbildungsbereichen ist es schwierig, Jugendli- che für eine duale betriebliche Ausbildung zu gewinnen. Alles in allem können wir für den Ausbildungsmarkt ein sehr heterogenes Bild festhalten. In Hinblick auf die de- mografische Entwicklung müssen aber alle Potenziale genutzt werden. Deshalb gilt es, das Matching von Aus- zubildenden und den Ausbildungsplätzen mit den ent- sprechenden Anforderungen zu optimieren und auch einen Ost-West-Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt herzustellen. Dies bedeutet auch, gezielt Jugendliche auf eine Ausbildung hin zu begleiten. Einher geht dies mit einer Strukturierung der Maßnahmen des sogenannten Übergangssystems. Auf der anderen Seite müssen Unter- nehmen durch entsprechende Aktionen angeregt werden, Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 59): Welche konzeptionelle Erweiterung der verbesserten Be- rufsorientierung in Berufsbildungsstätten führt zu dem 4,5-fa- chen Ansatz im Haushaltsentwurf für 2010, und nach welchen Prüfkonzepten und -kriterien soll die in den geplanten außer- schulischen Initiativen zur Berufsorientierung vorgesehene Kompetenzfeststellung durchgeführt werden? Das Berufsorientierungsprogramm in überbetriebli- chen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten startete im April 2008 und erfreut sich seitdem einer ständig stei- genden Nachfrage. Es wurden bereits Maßnahmen für circa 76 000 Jugendliche bewilligt. Da dieses Pilotpro- jekt auf breiter Basis von den Jugendlichen, den Lehrern und den Ausbildern angenommen wird, streben wir an, dass möglichst allen Schülerinnen und Schülern der 8. Klasse mit Ziel Hauptschulabschluss eine derartige Maßnahme angeboten wird. Um den Jugendlichen Er- fahrung in den Berufen zu ermöglichen, für die sie ein Interesse und gewisse Fähigkeiten mitbringen, ist es sinnvoll, künftig eine Potenzialanalyse vorzuschalten, die über handlungsorientierte Verfahren den Schülerin- nen und Schülern ihre eigenen Stärken und ihre mögli- che berufliche Orientierung aufzeigt. Die Planung, Durchführung und Auswertung orientieren sich an den „Qualitätsstandards für die Kompetenzfeststellung im Übergang Schule – Beruf“. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 60): Nach welchen Konzepten und Kriterien sollen die geplan- ten Sprachstandstests für Vierjährige durchgeführt werden? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit vielfältigen, differenzierten Fragestellungen For- schung zur Diagnose von Sprachentwicklung und Sprachtests gefördert. Als ein zentrales Ergebnis wurde 2008 der „Referenz- rahmen zur altersspezifischen Sprachaneignung“ entwi- ckelt, der in der BMBF-Reihe Bildungsforschung publi- ziert wurde. Mit dem Referenzrahmen wurde nicht nur weitgehend Klarheit über zentrale Forschungsbedarfe er- langt, sondern zugleich wurde der konzeptionelle Rah- men für Sprachstandsentwicklungstests konkretisiert. So wurde zum Beispiel verdeutlicht, dass Sprachstandstests mithilfe von Screening- und Beobachtungsverfahren durchgeführt werden sollten. In ähnlicher Weise wird eine Reihe von psychologischen und sprachwissen- schaftlichen Kriterien beschrieben. Konzeptionelle Entscheidungen müssen in enger Ab- stimmung mit den Ländern getroffen werden. Ähnliches trifft auch auf die Definition der Kriterien zu, die auch eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der sprachli- chen Entwicklung von Vorschulkindern unterstützen sol- len. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 61): Wie viele frühkindliche Fachkräfte haben bisher an Wei- terbildungsinitiativen teilgenommen, die im Rahmen der BMBF-Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WIFF, – BMBF: Bundesministerium für Bildung und For- schung – konzipiert oder erarbeitet worden sind, und welchen Beitrag leistet das Projekt WIFF zur künftigen Sicherung des Fachkräftebedarfs in der frühkindlichen Bildung? Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fach- kräfte, WiFF, ist eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Robert-Bosch-Stif- tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend- institut e. V. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1571 (A) (C) (B) (D) Wesentliches Anliegen des Projektes ist die systema- tische Vernetzung der zuständigen Akteure, Entscheider und Anbieter im frühpädagogischen Arbeitsfeld. Eine Vielzahl von Institutionen und Experten der frühpädago- gischen Aus-, Fort- und Weiterbildung wird an der Kon- zeption und Umsetzung des Projektes in Form von Gre- mien und Fachausschüssen beteiligt. Dabei geht es um Unterstützung der Länder, Träger und Weiterbildungs- anbieter bei der Weiterbildung der bereits im Feld täti- gen rund 340 000 Fachkräfte und der Qualifizierung der zusätzlich benötigten Fachkräfte. Zentrale Ergebnisse werden vor allem über das Portal www.weiterbildungsinitiative.de zur Verfügung gestellt. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 62): Wie viele von den ehemals beabsichtigten 80 000 früh- kindlichen Fachkräften bzw. Erzieherinnen und Erziehern ha- ben an dem vom Bundesministerium für Bildung und For- schung geförderten Projekt zur Förderung mediengestützter Qualifizierung bisher teilgenommen, und inwieweit ist sicher- gestellt, dass die Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbil- dungsförderungsgesetz für die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher in allen Ländern gegeben ist? Um die Anstrengungen der Länder, Kommunen und Träger zur Bereitstellung zusätzlichen pädagogischen Personals für Kindertageseinrichtungen qualitativ zu unter- stützen, haben das BMBF und die Robert-Bosch-Stif- tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend- institut die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) initiiert, die die zuständigen Akteure, Entscheider und Anbieter im frühpädagogischen Ar- beitsfeld miteinander vernetzt. Über das zentrale Portal www.weiterbildungsinitiative.de werden Fort- und Wei- terbildungsanbietern qualitativ hochwertige Materialien für die Entwicklung von frühpädagogischen Weiterbil- dungsangeboten für unterschiedliche Kompetenzstufen zur Verfügung gestellt. Damit werden die Qualität, Transparenz und Durchlässigkeit des Weiterbildungssys- tems für die bereits im Feld tätigen rund 340 000 Fach- kräfte verbessert. Zusätzlich wurde eine Weiterbildungsaktion für Er- zieherinnen und Erzieher in der berufsbezogenen Nut- zung der neuen Medien gestartet, damit sie den Compu- ter und das Internet zu ihrer eigenen Weiterbildung nutzen und medienpädagogische Aspekte in ihrer päda- gogischen Arbeit berücksichtigen können. Insgesamt werden 20 000 Erzieherinnen und Erzieher, die in den Einrichtungen als Multiplikatoren tätig werden, geschult werden können. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Weiterbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen und unabhängig davon, in welcher Form die berufliche Weiterbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schu- lisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Grund- voraussetzung für eine Förderung nach dem AFBG ist jedoch, dass es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme um eine Aufstiegsfortbildung handelt. Entscheidend ist insoweit, ob die Maßnahme zum Erzieher oder zur Er- zieherin vom jeweiligen Land als Erstausbildung oder als Aufstiegsfortbildung ausgestaltet ist. Nur in letzte- rem Fall ist eine Förderung nach dem AFBG möglich. Für diejenigen, die eine Erstausbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin absolvieren, kommt eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Betracht. Die Einstufung als Erstausbildung bietet auch die Möglichkeit, für eine anschließende Aufstiegs- fortbildung eine Förderung nach dem AFBG oder für ein anschließendes Studium eine weitere Förderung nach dem BAföG zu erhalten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 63): Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den zu ge- ringen Mittelabfluss im Rahmen des Programms „Geistes- und Sozialwissenschaften“, und wie soll der Mittelabfluss zeitnah verbessert werden? Der Titel hat alle Kennzeichen eines im Wachstum begriffenen Bereiches: Mehr als die Hälfte der Vorhaben wurden im Haushaltsjahr 2009 neu begonnen. Für das kommende Jahr sind durch Verpflichtungsermächtigun- gen bereits in deutlich größerem Umfang Mittel gebun- den, als im Jahr 2009 insgesamt verausgabt wurden. Hinzu kommt, dass die Vorlauf- und Implementie- rungszeiten, die bei Antragstellungen aus den Geistes- und Sozialwissenschaften üblich sind, im Übergang von 2008 zu 2009 (mit einem Mittelzuwachs von 32,8 auf 52,8 Millionen Euro) nicht direkt zu einem entsprechend hohen Abflussvolumen führten. Der Mittelabfluss wird sich 2010 aufgrund erhöhter Auslastung des Titels und besserer Planbarkeit massiv verbessern. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 64): Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil- dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo- kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen? Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel- lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den vor- rangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde mit dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bildungs- bündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt werden sol- len, etwa durch Bildungsschecks, mit denen Kinder und 1572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Jugendliche mit ungünstigen Startvoraussetzungen die Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser Bündnisse finan- zieren können. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung hierfür ein detailliertes Kon- zept. Zu diesem Zweck werden Gespräche mit Experten aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine detaillierten Aussagen zur konkreten Ausge- staltung möglich. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 65): Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil- dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo- kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen? Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel- lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den vorrangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde mit dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bil- dungsbündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt wer- den sollen, etwa durch Bildungsschecks, mit denen Kinder und Jugendliche mit ungünstigen Startvorausset- zungen die Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser Bündnisse finanzieren können. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung hierfür ein detailliertes Konzept. Zu diesem Zweck werden Ge- spräche mit Experten aus Wissenschaft, Bildungsverwal- tung und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine detaillierten Aussa- gen zur konkreten Ausgestaltung möglich. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 66): Mit welchen Projekten des Bundesministeriums für Bil- dung und Forschung wird bzw. soll mit welchem Mittelansatz 2010 die verbesserte Identifikation, Förderung und Unterstüt- zung von „begabten“ einerseits sowie „benachteiligten“ jun- gen Menschen andererseits gefördert werden? Das BMBF fördert eine Vielzahl von Maßnahmen für besonders begabte wie auch für sogenannte benachtei- ligte Jugendliche. So werden begabte junge Menschen durch Schülerakademien, die Stipendien der Begabten- förderungswerke und die Begabtenförderung berufliche Bildung sowie durch Beratungsangebote und Wettbe- werbe wie zum Beispiel „Jugend forscht“ unterstützt. Hierfür sind im Regierungsentwurf für den Haushalt 2010 insgesamt 254,8 Millionen Euro veranschlagt. Benachteiligte Jugendliche profitieren beispielsweise vom Programm „Perspektive Berufsabschluss“, der Be- rufsorientierung oder dem Ausbildungsstrukturpro- gramm Jobstarter. Für diese Maßnahmen sind im Haus- halt 2010 insgesamt 88,5 Millionen Euro veranschlagt. Hinzu kommen zum Beispiel die Mittel der Bundesagen- tur für Arbeit im Bereich der Benachteiligtenförderung. Zur verbesserten Identifikation und Hebung von Bega- bungsreserven soll das neue Instrument der schulform- übergreifenden Schülerakademien verstärkt werden, um neben Gymnasiasten auch Haupt-, Real- und Gesamt- schüler einzubinden. Durch handlungsorientierte Poten- zialanalysen können benachteiligten Schülerinnen und Schülern ihre eigenen Stärken und eine mögliche beruf- liche Orientierung aufgezeigt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksa- che 17/493, Frage 67): Welche Schwerpunktsetzung und konkreten Vorhaben ver- folgt die Bundesregierung mit der Hightech-Strategie II, und wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der High- tech-Strategie I und ihrer Instrumente vorlegen? Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie, HTS, weiterentwickeln und auf die Anwendungsfelder Klima/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation und Sicherheit konzentrieren. Dabei wird sie die Förde- rung der Schlüsseltechnologien noch stärker auf diese gesellschaftlich relevanten Felder ausrichten und die rechtlichen Rahmenbedingungen innovationsfreundlich gestalten. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor, erfolgreiche Elemente zur Förderung des Wissens- und Technologietransfers durch neue Initiativen im Bereich der Validierung von Forschungsergebnissen sowie des Aufbaus eines Konzepts „Forschungscampus“ zu ergän- zen. Die bisherigen Ergebnisse der HTS wurden vom Bun- desministerium für Bildung und Forschung regelmäßig ausführlich dargestellt: Die HTS für Deutschland – Ers- ter Fortschrittsbericht, 2007; Bundesbericht Forschung und Innovation, 2008; Forschung und Innovation für Deutschland – Bilanz und Perspektive, 2009. Eine unab- hängige Bewertung des Gesamtkonzepts wird unter an- derem jährlich durch die Expertenkommission For- schung und Innovation vorgelegt. Ein Überblick über den Stand der Evaluationen der einzelnen Instrumente der Hightech-Strategie wird im Bundesbericht For- schung 2010 gegeben. Anlage 44 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 68): Von welchen konkreten Beiträgen zur Kooperation mit der Bundeswehr will der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung finanzielle Zusagen für Hilfsorganisationen in Afghanistan abhängig machen, und wie reagiert die Bundesregierung auf die Sorgen der EZ- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1573 (A) (C) (B) (D) Durchführungsorganisationen – EZ: Entwicklungszusammen- arbeit –, dass eine verstärkt wahrgenommene Verbindung zum Militär die Helfer in Lebensgefahr bringt? Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über- zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent- wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher- heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig- keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung seit Beginn des deutschen und internationalen Engage- ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen- trum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlechten Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si- cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben können. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi- vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un- seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur Verfügung gestellten Mittel stärker als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson- dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer- den. Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope- ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet. Anlage 45 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 69 und 70): Wie stellt sich die Bundesregierung die vom Bundesminis- ter für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, geforderte Verzahnung der Arbeit der Bundes- wehr und der zivilen Kräfte der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan vor? Von welchen Kriterien bezüglich der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr will die Bundesregierung die zukünftige Mit- telvergabe an Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan abhängig machen? Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über- zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent- wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher- heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig- keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung seit Beginn des deutschen und internationalen En- gagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlech- ten Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Prä- senz internationaler Truppen angewiesen, bis afghani- sche Sicherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben können. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi- vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un- seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen. Kon- kret geschieht diese Verzahnung vor Ort über regelmä- ßige Treffen und Abstimmungsgespräche der Vertreter von Auswärtigem Amt, Bundeswehr, Bundesministe- rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung und der deutschen Polizei. Dieser Kreis stimmt die Tätigkeiten der im Auftrag der Bundesregierung in Afghanistan tätigen Organisationen aufeinander ab. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (BMZ) beabsichtigt, die für Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur Verfügung gestellten Mittel stärker als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische Verantwortung übernom- men hat. Damit soll insbesondere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht werden. Anlage 46 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 71 und 72): Wie bewertet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Enwicklung, Dirk Niebel, die Auswirkun- gen einer stärkeren Vermischung von ziviler und militärischer Hilfe für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Nichtregie- rungsorganisationen und ihrer Mitarbeiter, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum Beispiel VENRO, der Verband Ent- wicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V., eine solche Vermischung klar kritisiert? Wie will der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in der zukünftigen Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen „eine be- sondere Bundeswehrferne“ definieren und feststellen, und 1574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) welche Konsequenzen soll dies für die betroffenen Organisa- tionen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Bundesre- gierung bzw. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung haben? Die Bundesregierung bekennt sich zum Konzept der Vernetzten Sicherheit, das auf der Überzeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Entwicklung un- trennbar miteinander verbunden sind. Insbesondere in Afghanistan kommt der Bundeswehr im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein si- cheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind dort Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines funk- tionsfähigen und legitimen afghanischen Staates und der Entwicklung des Landes. Jeder Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähigkeiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Die Gefahr ei- ner Vermischung von ziviler und militärischer Hilfe sieht die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung will vielmehr sicherstellen, dass sich zivile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung unseres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstim- mung der einzelnen Maßnahmen. Um die genannten Ziele zu erreichen, hat die Bundes- regierung seit Beginn des deutschen und internationalen Engagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Si- cherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz in- ternationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si- cherheitskräfte selbständig für ein sicheres und stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben können. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesmi- nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in Af- ghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson- dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer- den. Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope- ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet. Anlage 47 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 73): Inwiefern steht die Bundesregierung hinter den Aussagen des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, die deutsche Entwicklungshilfe insbesondere in Afghanistan stärker an das Militär koppeln zu wollen, gerade vor dem Hintergrund der Aussagen von Ent- wicklungshilfeorganisationen wie medico international oder Ärzte ohne Grenzen, die die NATO-Präsenz als Gefahr für ihre Arbeit betrachten? Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über- zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent- wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher- heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig- keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung seit Beginn des deutschen und internationalen Engage- ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen- trum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Sicher- heitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si- cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben können. Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi- vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un- seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen. Wer diesem kooperativen Ansatz nicht folgen will, gefährdet den Erfolg. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes- ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die für Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch mili- tärische Verantwortung übernommen hat. Damit soll ins- besondere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht werden. Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope- ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet. Anlage 48 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/493, Frage 74): Weshalb sieht der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundes- regierung nur 142 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vor, obwohl die Bundesregierung unter deutscher G-8-Präsident- schaft im Jahr 2007 für den Zeitraum von 2008 bis 2010 einen jährlichen Beitrag von 200 Millionen Euro zugesagt hat? Die bei der Wiederauffüllungskonferenz in Berlin 2007 angekündigten 200 Millionen Euro für 2010 wer- den wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages zum Haushaltsentwurf – leisten. Einzelhei- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1575 (A) (C) (B) (D) ten sind im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2010 zu entscheiden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 75): Inwieweit hat es zwischen den EU-Mitgliedstaaten Einig- keit über eine Teilnahme von Delegationen an der Regie- rungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras am 27. Januar 2010 gegeben, und, wenn ja, auf welche Ebene – akkreditierte Botschafter, Geschäftsträger etc. – wurde sich dabei geeinigt? Die Frage der EU-Repräsentanz ist einvernehmlich zwischen den EU-Partnern festgelegt worden. Die Entscheidung, keine Delegationen aus den jeweili- gen Hauptstädten zu entsenden, jedoch auf Geschäftsträ- gerebene an der Amtseinführung des neuen Präsidenten teilzunehmen, wurde in der zuständigen Ratsarbeits- gruppe in Brüssel am 26. Januar 2010 und im schriftli- chen Verfahren abgestimmt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf Ruthart-Born auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 76): Welche Position nimmt die Bundesregierung in der Frage ein, ob die Beitrittsperspektive Islands mit dem Ausgang des irischen Referendums über das sogenannte Icesave-Gesetz verknüpft werden sollte, und wie bewertet sie die Einfluss- nahmen auf das Referendum durch die Forderung nach einer solchen Verknüpfung? Die Bundesregierung unterstützt die Heranführung Is- lands an die EU bis hin zur Vollmitgliedschaft und teilt die Ansicht der EU-Kommission, die eine Verknüpfung zwischen dem Icesave-Gesetz und dem EU-Heranfüh- rungsprozess ablehnt. Die Bundesregierung stellt folglich keine Verknüp- fung zwischen dem Ausgang des isländischen Referen- dums zu Icesave am 6. März 2010 und der Beitrittsper- spektive des Landes her. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 77): Welche Lobbyisten wurden außer dem ehemaligen PKV- Lobbyisten Christian Weber – PKV: private Krankenversiche- rung –, der jetzt im Bundesministerium für Gesundheit das Grundsatzreferat leitet, noch in Bundesministerien eingestellt, und welche Funktionen üben sie dort aus? Der künftige Leiter der Grundsatzabteilung im Bun- desministerium für Gesundheit ist wie jeder andere An- gehörige des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl verpflichtet. Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirt- schaft oder einem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an der uneingeschränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu begründen. Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt- schaft in ein Bundesministerium dient der Gewinnung von Experten auf einem bestimmten Fachgebiet. Dabei entspricht der Austausch zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst der personalpolitischen Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt. Die Einstellung qualifizierter Personen mit Berufser- fahrung aus der Wirtschaft ist wichtig für einen leis- tungsstarken öffentlichen Dienst. Sie stellt sicher, dass dieser mit Blick auf den zu erwartenden demografischen Wandel im Verhältnis zur Wirtschaft konkurrenzfähig bleibt und Wissen und Erfahrungen aus der Wirtschaft die tägliche Arbeit der Verwaltungen bereichern. Das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat deshalb ausdrücklich das Ziel verfolgt, die Einstiegsbedingungen für Bewerber aus der Wirtschaft auf allen Funktionsebenen durch fol- gende Maßnahmen zu verbessern: Bewerber mit Berufserfahrung oder besonderen Qua- lifikationen, wie zum Beispiel einer Habilitation oder ei- ner besonderen Zusatzqualifikation, können in einem hö- heren Amt als dem Eingangsamt eingestellt werden. Auch bei den Gehaltsstufen können hauptberufliche Tätigkeiten in der Wirtschaft berücksichtigt werden (frü- her nur möglich für Zeiten im öffentlichen Dienst). Das Verfahren für die Anerkennung neuer Ausbil- dungs- und Hochschulabschlüsse (zum Beispiel Bache- lor/Master) wurde vereinfacht. Möglichkeiten für finanzielle Anreize sind erhalten geblieben (zum Beispiel durch Gewährung von Sonder- zuschlägen für den Fall, dass Dienstposten im Hinblick auf die fachliche Qualifikation und die Bewerberlage nicht anforderungsgerecht besetzt werden können). In Kombination mit der familienfreundlichen Ausrich- tung des öffentlichen Dienstes des Bundes wird sicherge- stellt, dass dem zunehmenden Bedürfnis der Verwaltung nach Fachpersonal mit Spezialwissen in bestimmten Be- reichen (insbesondere Informationstechnik, Finanzwe- sen, Wirtschaft) besser Rechnung getragen werden kann. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 78 und 79): Welche anderen Interessenvertreter als Gerald Hennenhöfer – ehemals angestellt bei Eon als Generalbevollmächtigter ge- gen den Atomausstieg – im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Christian Weber – vormals stellvertretender Direktor des PKV-Verbandes – im Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt die Bundes- regierung mit leitenden Aufgaben in Bundesministerien zu 1576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) betrauen, und mit welchen Maßnahmen soll die wachsende Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Regierungs- politik verhindert werden? Unter welchen Voraussetzungen kann sich die Bundesre- gierung vorstellen, eine Lobbyistendatenbank einzurichten, um hierdurch für mehr Transparenz zu sorgen? Zu Frage 78: Der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bun- desministerium für Umwelt, der bis 1998 in gleicher Funktion bereits im öffentlichen Dienst tätig war, und der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministe- rium für Gesundheit sind wie jeder andere Angehörige des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl verpflichtet. Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirtschaft oder bei ei- nem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an der uneinge- schränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu begründen. Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt- schaft in ein Bundesministerium dient im Einzelfall der Gewinnung von Experten auf einem bestimmten Fach- gebiet. Dabei entspricht der Austausch zwischen der Pri- vatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst der personal- politischen Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt. Zu Frage 79: Die Bundesregierung hat viel getan, um die Transpa- renz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. So berichtet zum Beispiel das Bundesministerium des Innern gemäß Ziffer 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Be- schäftigten in der Bundesverwaltung zweimal jährlich dem Innen- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bun- destages über den Einsatz von Beschäftigten aus Unter- nehmen, Verbänden oder sonstigen Interessensvertretun- gen in der Bundesverwaltung (sogenannte externe Personen). Darüber hinaus ist derzeit die Einrichtung einer Lob- byistendatenbank nicht geplant. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ole Schröder auf die Fragen des Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) (Drucksache 17/493, Fragen 80 und 81): Warum sind erst im Dritten Bericht über den Einsatz exter- ner Personen in der Bundesverwaltung aus dem Oktober 2009 vier Nachmeldungen benannt, die bereits in den vorherigen Berichten hätten aufgeführt werden müssen, und wer kontrol- liert solche etwaigen Fehlangaben? Warum liegt die im Schreiben des Bundesministeriums des Innern, BMI, an die obersten Bundesbehörden vom 14. Mai 2009 (Az. O4-013 300/3) bis zum Ende des Jahres 2009 angekündigte Evaluierung der allgemeinen Verwal- tungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundes- verwaltung – Kabinettsbeschluss vom 18. Juni 2008 – bis zum heutigen Tag nicht vor, und welche anderen vordringlichen Aufgaben beschäftigen das BMI so sehr, dass die Evaluierung laut Auskunft aus dem eigenen Hause voraussichtlich erst im ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und es zu einer Verzögerung von nicht nur wenigen Wochen, sondern von bis zu drei Monaten kommt? Zu Frage 80: Die obersten Bundesbehörden sind für die Meldungen an das für die Berichterstellung federführende Bundes- ministerium des Innern verantwortlich. Dementspre- chend tragen alle Ressorts auch eigenständig dafür Sorge, dass die externen Personen vollständig gemeldet werden. Die ordnungsgemäße Meldung wird durch ge- eignete organisatorische Vorkehrungen kontrolliert und sichergestellt. Hinsichtlich der vier Nachmeldungen stellt sich die Situation wie folgt dar: In den Fällen des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie wurden die externen Personen in den elektronischen Systemen durch ein Büroversehen zunächst fehlerhaft erfasst. Bei einer nachgeordneten Behörde im Geschäfts- bereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist zunächst angenommen worden, dass die sogenannten Altfälle (Fälle, die bereits vor Inkrafttreten der Verwal- tungsvorschrift ihren Einsatz begonnen haben) nicht ge- meldet werden müssten. Die Ministerien haben diese Fälle zum Anlass ge- nommen, die Verfahrensabläufe weiter zu optimieren. Zu Frage 81: Die Bundesverwaltung hat im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäf- tigten (externe Personen) in der Bundesverwaltung am 26. Juli 2008 beschlossen, deren Anwendung und Umset- zung zu evaluieren. Da seit dem Inkrafttreten der Verwal- tungsvorschrift aber erst knapp 1,5 Jahre vergangen sind, wurde wegen der Kürze des Erhebungszeitraums die Eva- luierung zurückgestellt. Das Bundesministerium des Innern hat auf der 3. Sit- zung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes- tages angekündigt, dass die Evaluierungsergebnisse in geeigneter Weise, spätestens mit dem 2. halbjährlichen Bericht 2010 gegenüber dem Haushaltsausschuss darge- stellt werden. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 82): Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich hinter dem auf der Kabinettsklausur am 17. November 2009 in Meseberg beschlossenen Pilotprojekt zur Verringerung von Abwande- rung aus Ostdeutschland, und inwieweit werden dabei Er- kenntnisse aus dem Programm „Demografischer Wandel – Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regio- nen“ aufgegriffen? Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur am 17./18. November 2009 in Meseberg unter anderem zur Demografiepolitik beschlossen, als Pilotprojekt einer Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1577 (A) (C) (B) (D) übergreifenden Demografiestrategie ein Handlungskon- zept mit den ostdeutschen Ländern zur Verringerung der Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentli- chen Infrastruktur in dem vom demografischen Wandel besonders betroffenen ländlichen Räumen bis zum Jahr 2011 zu entwickeln und abzustimmen, insbesondere zu den Bereichen Gesundheitsversorgung, wohnortnahe Bildungsangebote, Sicherung von Mobilität, leistungsfä- higer Internetzugang und Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit. Das Konzept für das Pilotprojekt wird derzeit erarbei- tet. Dabei werden insbesondere Erfahrungen und Er- kenntnisse aus verschiedenen Programmen und Modell- vorhaben des Bundes, die sich mit dem Umgang der Folgen des demografischen Wandels und der Zukunfts- gestaltung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus- einandergesetzt haben, berücksichtigt. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 83): Wie sind die in der Kabinettsklausur am 17. November 2009 in Meseberg beschlossenen Zukunftskonzepte für notleidende industrielle Kerne infolge der Wirtschaftskrise ausgestaltet, und welche konkreten Schritte sind seither unternommen wor- den, um den Unternehmen besonders in Ostdeutschland zu hel- fen? Die Zukunftskonzepte waren nicht Gegenstand auf der Kabinettsklausur in Meseberg. Die Koalitionspar- teien haben sich gemäß Koalitionsvertrag vorgenom- men, gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern Zu- kunftskonzepte für Regionen mit industriellen Kernen zu erarbeiten, die von der aktuellen Wirtschaftskrise beson- ders betroffen sind. Die Bundesregierung bietet hierzu ihre Unterstützung bei der Entwicklung von mittel- bis langfristigen regionalen Entwicklungskonzepten und der Sicherung insbesondere der industriellen Zukunft der Regionen im Rahmen ihrer Fördermöglichkeiten an. Hierbei sollte es insbesondere auch darum gehen, die in- dustrielle Basis zu verbreitern. Vor dem Hintergrund der schwierigen Lage im Schiffbau haben bereits erste Ge- spräche auf Arbeitsebene mit dem Ministerium für Wirt- schaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattge- funden. Kurzfristige einzelbetriebliche Hilfestellungen für betroffene Unternehmen werden wie bisher durch BMWi und die Länder geleistet. Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurden die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ um 200 Millionen Euro für alle strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik angehoben. Davon erhielten die ostdeutschen Länder 50 Prozent. Die ZIM-Mittel wurden ebenfalls für die ost- deutschen Länder für die Jahre 2009 und 2010 um 200 Millionen Euro erhöht. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 84): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorstoß des Hambur- ger Bürgermeisters Ole von Beust aufzugreifen, den Options- zwang im Staatsangehörigkeitsrecht durch die Gewährung der doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen? Mit der Einführung des Geburtserwerbs der deut- schen Staatsangehörigkeit für hier bei uns in Deutsch- land geborene Kinder ausländischer Mitbürger haben wir in dem bisher vom Abstammungsprinzip beherrsch- ten deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ein neues Kapi- tel aufgeschlagen. Seit Einführung der neuen Regelung haben über 380 000 Kinder auf diesem Wege die deut- sche Staatsangehörigkeit erworben. Bisher liegen kaum praktische Erfahrungen zum Voll- zug der Optionspflicht vor. Die Entscheidungsfrist für die ersten Optionspflichtigen endet auch erst im Jahr 2013. Daher ist es sachgerecht, erst einmal die prakti- schen Erfahrungen abzuwarten, bevor wir die Optionsre- gelung wieder ändern. Wir haben uns dem entsprechend in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Er- fahrungen mit den ersten Optionsfällen auszuwerten und auf möglichen Verbesserungsbedarf hin zu überprüfen. Belastbare Ergebnisse einer solchen Evaluierung sind je- doch frühestens für 2011/12 zu erwarten, da erst dann die Entscheidungsfrist für den ersten betroffenen Jahr- gang ausläuft. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 85): Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, durch die Einführung einer gerichtlichen Einzelfallentschei- dung die Gerechtigkeitslücke für nicht verheiratete Väter zu schließen, die der Europäische Gerichtshof für Menschen- rechte 2009 bei der deutschen Regelung zum gemeinsamen Sorgerecht angemahnt hat? Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt Anlass, sehr sorgfältig zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen ledige Väter auch ohne zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit be- kommen sollen, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhal- ten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dabei kein bestimmtes Regelungsmodell vorgegeben. Angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Mög- lichkeiten und des Stellenwertes der betroffenen Grund- rechtspositionen sowie im Hinblick auf die gesellschafts- politische Tragweite einer Änderung der einschlägigen Sorgerechtsregelung muss gut überlegt werden, welches Regelungsmodell nun vorgeschlagen werden soll. Die Prüfung dieser Möglichkeiten erfolgt derzeit im feder- führenden Bundesministerium der Justiz. 1578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 (A) (C) (B) (D) Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 86): Welche Auswirkung hat die Haltung der Bundesregierung, dass laut Koalitionsvertrag und dem Sprecher des Bundesmi- nisteriums der Finanzen (aus Die Welt vom 19. Januar 2010) eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern ausgeschlossen wird, darauf, dass bereits seit über 20 Jahren ein Anteil der na- tionalen Mehrwertsteuer zu den Eigenmitteln der EU gehört, und weigert sich Deutschland schon jetzt, den entsprechenden Beitrag an die EU abzuführen? Bei den Mehrwertsteuereigenmitteln der EU handelt es sich um keine Steuer und auch nicht um eine Beteili- gung der EU an einer nationalen Steuer. Die deutschen Umsatzsteuereinnahmen stehen allein Bund, Ländern und Gemeinden zu. Die mehrwertsteuerpflichtigen Um- sätze eines Jahres dienen lediglich als Ausgangsgröße für ein komplexes Berechnungsverfahren, in das auch die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze und Umsatz- steuerbefreiungen Eingang finden. Der so errechnete Betrag bildet die Bemessungs- grundlage für die entsprechenden deutschen Abführun- gen an die EU. Deutschland muss gemäß den jüngst in Kraft getretenen neuen Eigenmittelregelungen einen Be- trag an die EU abführen, der 0,15 Prozent dieser Bemes- sungsgrundlage entspricht. Veranschlagt wird dieser Be- trag im Bundeshaushalt als Abzugsposition, da in dieser Höhe die Steuereinnahmen des Bundes gemindert werden. Anders als der Begriff Mehrwertsteuereigenmittel vielleicht vermuten lässt, wird also nicht etwa ein Teil der deutschen Mehrwertsteuereinnahmen an die Europäi- sche Union weitergeleitet. Dass Deutschland der Pflicht zur Abführung der Mehrwertsteuereigenmittel an die EU gemäß den gelten- den Regeln nachkommt, ist selbstverständlich. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 87): Mit welcher Begründung hat der Bundesminister der Fi- nanzen in einem Schreiben an die Finanzverwaltungen der Länder angewiesen, dass das von der CDU/CSU-SPD-Bun- desregierung beschlossene Steuerhinterziehungsbekämp- fungsgesetz nicht anzuwenden ist? Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und die das Gesetz ausführende Steuerhinterziehungsbekämp- fungsverordnung werden planmäßig seit dem 1. Januar 2010 angewendet. Soweit Maßnahmen nach dem Steuer- hinterziehungsbekämpfungsgesetz an Geschäftsbezie- hungen zu unkooperativen Staaten und Gebieten an- knüpfen, sollen diese aus Gründen der Rechtssicherheit in einem mit den obersten Finanzbehörden der Länder abzustimmenden Schreiben aufgeführt werden. So ergibt es sich aus der Begründung zur Steuerhinterziehungsbe- kämpfungsverordnung. Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz können Staaten und Gebiete nur dann als „unkooperativ“ bezeichnet werden, wenn sie nicht bereit sind, mit Deutschland die Grundlagen für einen Auskunftsaus- tausch nach dem Standard der OECD zu schaffen, zum Beispiel durch entsprechende bilaterale Vereinbarun- gen. Bisher hat es kein Staat oder Gebiet nach Aufforde- rung abgelehnt, mit Deutschland einen Auskunftsaus- tausch nach dem Standard zu vereinbaren. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra- gen der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 88 und 89): Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung des Zusätz- lichkeitskriteriums, welche im Zusammenhang mit der Zu- stimmung der Bundesländer zum Wachstumsbeschleuni- gungsgesetz von der Bundesregierung nach Zeitungsberichten (Handelsblatt vom 22. Januar 2010) den Ländern zugesagt wurde, auf die tatsächliche Durchführung der derzeit im Rah- men des Zukunftsinvestitionsgesetzes lediglich bewilligten Vorhaben, und erwartet die Bundesregierung, dass die Länder und Kommunen die verbleibenden Investitionsmittel aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz für bereits vorher geplante Investi- tionsprojekte verausgaben, sodass sich kein zusätzlicher Kon- junktureffekt mehr ergibt? Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Kontrolle über die Einhaltung des Zusätzlichkeitskriteriums sicherzustellen, falls das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der abstrakten Normenkontrollklage von sechs Bundesländern gegen ein Er- hebungsrecht des Bundesrechnungshofes nach § 6 a des Zu- kunftsinvestitionsgesetzes entscheidet? Zu Frage 88: Es ist ein Erfolg, dass bereits mehr als drei Viertel des verfügbaren Gesamtvolumens des Zukunftsinvestitions- gesetzes bewilligt bzw. in Auftrag gegeben sind. Bei den nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz förderfähigen Inves- titionen handelt es sich um Vorhaben, deren Finanzie- rung nicht bereits in den Haushaltsplänen sichergestellt war. Auswirkungen einer Änderung der Regelungen zur Zusätzlichkeit auf die tatsächliche Durchführung der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes bereits bewil- ligten bzw. in Auftrag gegeben Vorhaben erwartet die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung geht auch davon aus, dass Länder und Kommunen, die die bundes- gesetzlichen Regelungen des Zukunftsinvestitionsgeset- zes in eigener Verantwortung umsetzen, sich ihrer ge- samtwirtschaftlichen Verantwortung auch beim Einsatz noch nicht belegter Bundesmittel bewusst sind. Zu Frage 89: Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht dem Normenkontrollantrag gegen das Erhebungsrecht des Bundesrechnungshofes in § 6 a Zukunftsinvestitionsgesetz stattgibt. Insoweit stellt sich die Frage für die Bundesregierung derzeit nicht. Un- abhängig davon erlauben die übrigen Regelungen des Zukunftsinvestitionsgesetzes sowie der zugehörigen Ver- waltungsvereinbarung die Prüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeitskriterien. 18. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Ja. Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine weitere

    Frage schließt sich an Ihre Antwort an. Herr Staatssekre-
    tär, ich möchte Sie fragen, ob Ihnen Zahlen bekannt sind,
    wie viele Beschäftigte bei Eintritt in das Rentenalter
    über eine betriebliche oder eine private Altersvorsorge
    verfügen und wie viele nicht, sodass klar gesagt werden
    könnte, wie stark die Verzerrung, wie Sie es genannt ha-
    ben, ist.

    H

Rede von Matthias W. Birkwald
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)


Ich habe bei der Beantwortung einer vorherigen Frage
schon ausgeführt, dass 17,5 Millionen Personen Anwart-
schaften auf eine Betriebsrente haben – mit steigender
Tendenz. Daraus ergibt sich das Volumen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans-Joachim Fuchtel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Herr Kollege Lehrieder.