Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1557
(A) (C)
(B) (D)
Deutschland nicht als Berufskrankheit anerkannt, und gibt es
* für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
sammlung des Europarates
seitens der Bundesregierung Überlegungen, das RSI in die
Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufzunehmen?
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
van Aken, Jan DIE LINKE 27.01.2010
Bahr (Münster), Daniel FDP 27.01.2010
Barnett, Doris SPD 27.01.2010*
Ernstberger, Petra SPD 27.01.2010
Fritz, Erich G. CDU/CSU 27.01.2010*
Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 27.01.2010
Gerster, Martin SPD 27.01.2010
Hörster, Joachim CDU/CSU 27.01.2010*
Hübinger, Anette CDU/CSU 27.01.2010*
Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.01.2010
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.01.2010
Lazar, Monika BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.01.2010
Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.01.2010
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.01.2010
Noll, Michaela CDU/CSU 27.01.2010
Ortel, Holger SPD 27.01.2010*
Pau, Petra DIE LINKE 27.01.2010
Pflug, Johannes SPD 27.01.2010
Pieper, Cornelia FDP 27.01.2010
Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.01.2010
Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 27.01.2010
Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.01.2010
Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
27.01.2010
Werner, Katrin DIE LINKE 27.01.2010
Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.01.2010
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Frage 5):
Inwiefern sind Empfängerinnen und Empfänger von Leis-
tungen der Eingliederungshilfe nach geltendem Recht gegen-
über Empfängerinnen und Empfängern anderer Sozialhilfe-
leistungen begünstigt (siehe Antwort der Bundesregierung auf
die schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Silvia Schmidt
(Eisleben) vom 22. Dezember 2009 auf Bundestagsdrucksa-
che 17/382)?
Eine Reihe von Leistungen der Eingliederungshilfe
wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
§ 92 Abs. 2 SGB XII enthält einen Ausnahmekatalog,
der eine Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen
auf die Leistungen zum Lebensunterhalt begrenzt. Die
anderen Leistungen der Sozialhilfe werden dagegen ge-
nerell bedürftigkeitsabhängig gewährt.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Frage 6):
Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie
derzeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention entwickelt, die Auffassung des
Kultusministers Baden-Württembergs, Helmut Rau, CDU,
wonach in Baden-Württemberg ein inklusives Schulsystem
bereits realisiert ist, obwohl 71 Prozent der Schülerinnen und
Schüler mit Behinderung in Sonderschulen unterrichtet wer-
den (vergleiche Interview in der taz, 30. Dezember 2009,
Seite 11)?
Artikel 24 des VN-Übereinkommens über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen verlangt von den Ver-
tragsstaaten ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen
und Schüler mit Behinderungen eine qualitativ hochwer-
tige Bildung erhalten und gemeinsam mit nichtbehinder-
ten Schülerinnen und Schülern lernen. Für schulische
Angelegenheiten sind entsprechend unserer föderalen
Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der
Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der
Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak-
tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen
Förderung erscheint aus Sicht der Bundesregierung ziel-
führend, die schrittweise Umsetzung des Übereinkom-
mens zu befördern.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 7):
Warum ist das Repetitive-Strain-Injury-Syndrom, RSI, in
1558 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Unter dem Begriff Repetitive-Strain-Injury-Syndrom,
RSI, wird allgemein ein Krankheitsbild zusammenge-
fasst, bei dem unspezifische Beschwerden wie Nacken-,
Schulter-, Arm- und Handbeschwerden nach sich häufig
wiederholenden Tätigkeiten auftreten. Die Beschwer-
den können sich in Erkrankungen des Sehnengleitgewe-
bes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze – häufig ver-
bunden mit Muskelverspannungen im Unterarm- und
Handwurzelbereich – darstellen.
Eine besondere Berufskrankheit RSI ist im deutschen
Berufskrankheitenrecht nicht erforderlich. In Anlage 1
zur Berufskrankheiten-Verordnung, die die Liste der aner-
kannten Berufskrankheiten enthält, ist unter der Nr. 2101
aufgeführt:
„Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Seh-
nengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze,
die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
sein können“.
Die wesentlichen Erkrankungen des Beschwerdebil-
des RSI können, bei Vorliegen der individuellen Voraus-
setzungen, damit grundsätzlich als Berufskrankheit aner-
kannt werden. Zu einer besonderen Form des RSI, dem
sogenannten Carpaltunnelsyndrom, hat das Bundesmi-
nisterium für Arbeit und Soziales im letzten Jahr eine
wissenschaftliche Empfehlung veröffentlicht, die auch
für diese Krankheit jetzt eine Anerkennung als Berufs-
krankheit ermöglicht.
Um der Entwicklung solcher Beschwerden vorzubeu-
gen, haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in
den letzten Jahren durch eigene Forschung sowie durch
Auswertung des internationalen Erkenntnisstands detail-
lierte Empfehlungen für die ergonomische Ausstattung
und Nutzung insbesondere von Bildschirmarbeitsplätzen
erstellt. Diese richten sich gezielt an Betriebsärzte, Ar-
beitgeber und Beschäftigte.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
CSU) (Drucksache 17/493, Frage 8):
Wie beurteilt die Bundesregierung bei der Entfristung und
Dekontingentierung der nach den §§ 6 a und 6 b des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch eingerichteten Optionskommunen
einen möglichen Konflikt mit dem Aufgabenübertragungsver-
bot nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dazu
unterschiedlichen Aussagen entsprechender Gutachter bzw.
der bisherigen Rechtsprechung, unter anderem des Bundes-
verfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, auch im Hin-
blick auf die mit der Aufgabenübertragung im Zusammen-
hang stehenden Sonderbedarfszuweisungen?
Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ist
vereinbart, den derzeit tätigen zugelassenen kommuna-
len Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(Optionskommunen) zu ermöglichen, diese Aufgabe
dauerhaft wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat
diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Beschluss
auf ihrer Klausurtagung am 17. und 18. November 2009
bekräftigt. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsge-
richts vom 20. Dezember 2007 ergeben sich keine ge-
setzlichen Handlungsaufträge hinsichtlich der Options-
kommunen. Auf der Grundlage des Auftrags aus der
Koalitionsvereinbarung ist in meinem Hause ein Gesetz-
entwurf erarbeitet worden. Dieser Gesetzentwurf liegt
gegenwärtig den Verfassungsressorts zur Prüfung vor.
Die Prüfung bezieht insbesondere die von Ihnen ange-
sprochenen Fragen mit ein. Dem Ergebnis der verfas-
sungsrechtlichen Prüfung kann ich nicht vorgreifen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 9):
Wie müssen das deutsche Arbeitsrecht und das Allge-
meine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, aufgrund des Urteils
des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, vom 19. Januar 2010
(C-555/07), in dem der EuGH einen Teil des deutschen Ar-
beitsrechts als diskriminierend bewertet und deutsche Ge-
richte anweist, die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 des Bür-
gerlichen Gesetzbuchs nicht weiter anzuwenden, und
aufgrund der Mahnungen der Europäischen Kommission zu
konkreten Maßnahmen im Rahmen des Vertragsverletzungs-
verfahrens gegen Deutschland nach Ansicht der Bundesregie-
rung geändert werden, und zu welchen neuen Erkenntnissen
und Sachständen ist die Bundesregierung bezüglich der in der
Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/377) angespro-
chenen Sachverhalte inzwischen gekommen?
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2010
(C-555/07) entschieden, dass die Regelung des § 622
Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ge-
gen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung
wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die
Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Be-
schäftigung und Beruf verstößt. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2
BGB sind bei der Berechnung der verlängerten Kündi-
gungsfristen im Falle einer Arbeitgeberkündigung die
Zeiten der Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen. Die Bundes-
regierung wird die Entscheidung des EuGH zum An-lass
nehmen, eine Änderung des § 622 Abs. 2 BGB vorzube-
reiten, um die Regelung europarechtsrechtskonform zu
gestalten.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksachen 17/421 und
17/377) ausgeführt, warum der Schriftverkehr zwischen
der Bundesregierung und der Europäischen Kommission
im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zum All-
gemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertraulich ist. Die
Bundesregierung ist von den Gründen, die für die Beibe-
haltung der Vertraulichkeit sprechen, überzeugt und
möchte an dieser Vorgehensweise festhalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1559
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck-
sache 17/493, Frage 12):
Warum wurde im Rahmen der Optimierung der Depot-
landschaft der Bundeswehr das Optimierte Eigenmodell,
OEM, noch nicht in allen sechs Distributionszentren, Depots,
übergenommen?
Vorbemerkung:
Entsprechend der Beschlussauflage des Haushaltsaus-
schusses des Deutschen Bundestages vom 5. November
2008 hat das Bundesministerium der Verteidigung einen
ergänzenden Bericht über das Konzept einer flächen-
deckenden Einführung eines Optimierten Eigenmodells,
OEM, für die Logistik der Bundeswehr dem Haushalts-
ausschuss vorgelegt. Der Bericht stellt dar, wie die ope-
rativen Vorgaben und Ziele der Modernisierung der Lo-
gistik in den einzelnen Teilprojekten der sogenannten
Projektskizze Logistik umgesetzt wurden.
Antwort:
Mit dem Optimierten Eigenmodell „Lagerhaltung &
Distribution“ wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen
sollten durch schnelle operative Verbesserungen die
Ausgaben gesenkt und gleichzeitig die Leistungsfähig-
keit verbessert werden. Zum anderen sollte im Rahmen
der Eigenoptimierung eine konzeptionelle Neuausrich-
tung erfolgen. Die Differenzierung in Distributionszentren
und Materiallager, der Verzicht auf logistische Zwischen-
ebenen sowie die Anpassung der Bevorratungshöhen ha-
ben die Grundlagen für weitergehende logistische Opti-
mierungsmaßnahmen geschaffen und somit ihre
Zielsetzungen erreicht. Die Realisierung des OEM „La-
gerhaltung & Distribution“ erfolgte schrittweise seit
2005 und ist im Kern umgesetzt.
Am Standort Erding hindern bisher infrastrukturelle
Defizite eine vollständige Realisierung der konzipierten
Optimierungsmaßnahmen beim dort dislozierten Distri-
butionszentrum. Zur Beseitigung erster Defizite wurde
bis April 2009 eine Leichtbauhalle (1 500 m2) errichtet
und übergeben. Von der Projektierung bis zur Übergabe
benötigte diese Maßnahme etwa drei Jahre. Somit
konnte bis Ende 2009 die Grundbefähigung für das Dis-
tributionszentrum Erding erreicht und die Versorgung im
Regionalbereich weitgehend sichergestellt werden. Bis
2013 sind weitere Baumaßnahmen geplant, die dann die
notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen für den
vollumfänglichen funktionalen Bedarf des Distributions-
zentrums Erding schaffen werden. Die Maßnahmen wer-
den mit den laufenden Aktivitäten im Zuge des Aus-
schreibungsverfahrens für ausgewählte Aspekte der
„Lagerhaltung & Distribution“ synchronisiert.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck-
sache 17/493, Frage 13):
Wie wird der vom Logistikregiment 17 mit seinen drei un-
terstellten Distributionszentren erarbeitete Einsparvorschlag
– Kostenreduzierung um circa 2,5 Millionen Euro jährlich in
drei (Ochtrup, Müritz und Wilhelmshaven) von sechs Distri-
butionscentern der Bundeswehr –, der seit dem 9. September
2009 beim Streitkräfteunterstützungskommando, SKUKdo,
liegt, im Vergleich zum Angebot der denkbaren Kooperations-
partner bewertet?
Der Vorschlag des Logistikregiments 17 referenziert
auf den Wegfall von 78 zivilen Dienstposten in den
Materialdepots Wilhelmshaven, Müritz und Ochtrup.
Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das Koopera-
tionsvorhaben „Lagerhaltung & Distribution“. Die Dis-
tributionszentren Wilhelmshaven, Müritz, Ochtrup ge-
hören zum Leistungsgegenstand dieses Vorhabens.
Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Lagereinrich-
tungen bis zum Beginn einer möglichen Öffentlich-Pri-
vaten Partnerschaft (ÖPP) am 1. Juli 2010 sicherzustellen
und gleichzeitig vorzeitige Festlegungen zu vermeiden,
welche die notwendige personalstrukturelle Flexibilität
für den Übergang in eine Kooperation beeinträchtigen
würden.
Die Struktur der Lagereinrichtungen im OEM steht
aus oben aufgeführten Gründen weiterhin unter Vorbe-
halt. Die abschließende Realisierung des OEM und der
Übergang in einen stabilen Wirkbetrieb steht dabei im
Vordergrund. Für die Personalführung bedeutet dies,
dass die Aufgabenerfüllung in diesen Einrichtungen bis
dahin unter den vorgegebenen organisatorischen Rah-
menbedingungen sichergestellt werden muss. Des Wei-
teren ist aus vergaberechtlichen Gründen sicherzustellen,
dass ein potenzieller Dienstleister bei Vertragsbeginn auf
jenes Personal zurückgreifen kann, das ihm in den Ver-
dingungsunterlagen angezeigt wurde.
Weiterführende Betrachtungen der Dienstpostenum-
fänge sind somit erst nach einer Entscheidung im anhän-
gigen Vergabeverfahren „Lagerhaltung & Distribution“
geboten. In Abhängigkeit der jeweiligen Handlungsal-
ternative wird dann das weitere Vorgehen festgelegt.
Der Vertragsschluss für eine ÖPP „Lagerhaltung &
Distribution“ ist für den 1. Juli 2010 vorgesehen. Die
Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass ein
Vertragsschluss mit einem privaten Anbieter nur dann
erfolgt, wenn das wirtschaftlichste Angebot weniger
Ausgaben verursacht als eine Eigenoptimierung. Dabei
werden auch weitergehende Maßnahmen der Eigenopti-
mierung wie Schließungen von Materiallagereinrichtun-
gen und damit verbundene Personalreduzierungen be-
rücksichtigt. Sie steht ferner unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages. Bis dahin werden die Leistungen für die
„Lagerhaltung & Distribution“ in den Strukturen des
OEM erbracht.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
sache 17/493, Frage 16):
Trifft die Meldung der Süddeutschen Zeitung zu, dass dem
Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr
1560 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
zu Guttenberg, bereits vor seiner Pressekonferenz am 6. No-
vember 2009 die Analyse des Einsatzführungsstabes zum ge-
heimen Untersuchungsbericht der NATO zu den Luftschlägen
in Kunduz vorlag, und, wenn nein, wann wurde dem Bundes-
minister der Verteidigung dieses Analysepapier des Einsatz-
führungsstabes vorgelegt?
Die Auswertung des NATO-Untersuchungsberichts
durch den Einsatzführungsstab im Bundesministerium
der Verteidigung vom 3. November 2009 hat Herrn Bun-
desminister zu Guttenberg vor der Pressekonferenz vom
6. November 2009 vorgelegen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 20):
Wie schätzt die Bundesregierung die rechtlichen Möglich-
keiten eines Betreuungsgeldmodells ein, das zwischen Eltern
differenziert, die ALG II beziehen, und für diese die Auszah-
lung in Form eines Gutscheins vorsieht, und jenen Eltern, die
kein ALG II bekommen, und für diese eine Barauszahlung
des Betreuungsgeldes vorsieht?
Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag lässt die
Art der Leistungsbeziehung – Geld oder Gutschein – of-
fen. Die Bundesregierung nimmt sich Zeit für die Aus-
gestaltung eines erfolgreichen Modells bis zum Jahr
2013. Wir haben dabei das erklärte Ziel vor Augen, die
Erziehungsleistung der Eltern stärker anzuerkennen und
zugleich die Entwicklung des Kindes zu fördern. Sie
können sich sicher sein, dass wir dabei keine Familien
diskriminieren oder gegeneinander ausspielen werden.
Daher stellt sich für uns die Frage nach den rechtlichen
Möglichkeiten, Transferleistungen als Anknüpfungs-
punkt für die Art der Leistungsausgabe heranzuziehen,
von vornherein nicht.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/493,
Frage 21):
Warum macht die Bundesregierung die Daten und Ergeb-
nisse des Freiwilligensurveys 2009, die in einer Pressekonfe-
renz der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend Dr. Ursula von der Leyen bereits Anfang
Dezember 2009 hätten vorgestellt werden sollen, der Öffent-
lichkeit nicht zugänglich, und bis wann plant das Bundesmi-
nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Daten
vorzustellen?
Die für den 2. Dezember 2009 mit Frau Bundesminis-
terin von der Leyen geplante Pressekonferenz zur Vor-
stellung erster Ergebnisse des Freiwilligensurvey musste
aufgrund des Leitungswechsels im Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
kurzfristig abgesagt werden.
Erste Ergebnisse sollen nun zeitnah in Form einer
Pressemitteilung und eines Kurzpapiers an die Öffent-
lichkeit gegeben werden und werden online verfügbar
sein. Dafür werden derzeit hausintern alle notwendigen
Vorbereitungen getroffen. Darüber hinaus soll im April
2010 die Veröffentlichung eines Kurzberichts sowie im
Juni 2010 die Veröffentlichung des Gesamtberichts er-
folgen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
17/493, Frage 22):
Warum wurde der Forschungsbeirat des Freiwilligensur-
veys, der die Entwicklung des Freiwilligensurveys seit 1999
durch seine Arbeit erfolgreich begleitet hat, vom zuständigen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
aufgelöst, und mit welcher Zusammensetzung wird ein neuer
Fachbeirat für den Freiwilligensurvey berufen?
Jede Erhebungswelle des Freiwilligensurveys wird
von einem eigenen Projektbeirat begleitet (1999/2004/
2009), welcher das Bundesfamilienministerium zur Da-
tenerhebung und Auswertung des Freiwilligensurveys
berät. Mit Abschluss des jeweiligen Projektes beendet
der Beirat seine Arbeit und es erfolgt eine offizielle Neu-
berufung für die nächste Untersuchungswelle. So hat seit
1999 nunmehr der dritte Projektbeirat seine Arbeit auf-
genommen.
Die Zusammensetzung des Projektbeirats zur 3. Welle
des Freiwilligensurveys ist darauf bedacht, dass die
Wahrnehmung seiner begleitenden Aufgaben auch wei-
terhin gewährleistet wird. Der Projektbeirat zum 3. Frei-
willigensurvey setzt sich wie bisher aus Vertretern von
Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft, Politik und Dritt-
Sektor-Organisationen zusammen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
gen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck-
sache 17/493, Fragen 23 und 24):
In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen beabsich-
tigt die Bundesregierung, die politische Jugendbildung in die-
ser Legislaturperiode zu fördern?
Welche vom Bund mitfinanzierten Projekte im Bereich der
politischen Jugendbildung gibt es, und wie hoch ist der Etat
des Bundes für die Förderung von Projekten der politischen
Jugendbildung für und mit Jugendlichen für das Jahr 2010?
Erstens. Politische Jugendbildung im KJP
Nach dem Haushaltsentwurf 2010 für den Titel
1702 68411 sieht die Bundesregierung im Kinder- und
Jugendplan des Bundes einen Haushaltsansatz für die
politische Jugendbildung, Prog. 01., in Höhe von
9 900 000 Euro vor.
Hierdurch werden zur nachhaltigen Sicherung und
Stärkung der bundesweiten Infrastruktur im Rahmen von
Projektfördermaßnahmen Personalkosten, Kurse, Ar-
beitstagungen und Einzelmaßnahmen von Trägern der
Freien Jugendhilfe, von Jugendbildungs- und Begeg-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1561
(A) (C)
(B) (D)
nungsstätten finanziert. Die bundeszentralen Verbände
in der politischen Jugendbildung übernehmen als Zu-
wendungsempfänger regelmäßig die Aufgaben einer
Zentralstelle und sichern hierdurch die bedarfs- und ziel-
gerechte Verwendung der Fördermittel bei ihren Mitglie-
dern.
Die Träger der politischen Jugendbildung leisten ei-
nen erheblichen Beitrag zur Vermittlung von Schlüssel-
kompetenzen, wie Toleranzförderung, Partizipation und
soziales Engagement, Selbstbewusstsein und Verantwor-
tungsbereitschaft, gewaltfreie Konfliktbewältigung jun-
ger Menschen.
Zweitens. Bundesprogramm „Vielfalt tut gut. Jugend
für Vielfalt. Toleranz und Demokratie“
Die Maßnahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut
gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ stel-
len mittelbar auch Maßnahmen der politischen Jugend-
bildung dar. Die 90 lokalen Aktionspläne und die
90 Modellprojekte dienen der Demokratieerziehung und
richten sich an Jugendliche als eine der wichtigsten Ziel-
gruppe. Im Jahr 2010 sind für das Bundesprogramm
„Vielfalt tut gut“ – wie in den Vorjahren – Finanzmittel
in Höhe 19 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich ste-
hen aus nicht verwendeten Mitteln des Haushalts 2009 in
2010 2 Millionen Euro für Projekte zum Kampf gegen
Linksextremismus und islamistischen Extremismus zur
Verfügung.
Drittens. Politische Jugendbildung bei der Bundes-
zentrale für politische Bildung
Die Bundeszentrale für politische Bildung, bpb, wen-
det sich mit ihren Angeboten an alle interessierten Bürge-
rinnen und Bürgern, unter anderem auch an Jugendliche.
Eine Aufsplittung der verausgabten Haushaltsmittel auf
Jugendliche und Erwachsene ist nicht möglich. Die bpb
verfügt im Jahr 2010 über Haushaltsmittel in Höhe von
38 628 000 Euro. Davon entfallen 19 723 000 Euro auf
die eigene politische Bildungsarbeit und 6 806 000 Euro
auf die Trägerförderung.
Förderung:
Die bpb fördert politische Bildungsveranstaltungen
der anerkannten Träger der politischen Bildung. Laut
Richtlinien können Teilnehmer ab 16 Jahren gefördert
werden. In ihrer Statistik führt die bpb die Alterskohorte
16 bis 27 Jahren. In den vergangenen Jahren gehörten
circa 35 Prozent der Teilnehmenden eines Jahres dieser
Altersgruppe an. Die politische Jugendbildung wird da-
bei als Teil der Erwachsenenbildung behandelt.
Eigene politische Bildungsarbeit:
Mit den Finanzmitteln für eigene politische Bildungs-
arbeit entwickelt die bpb Printpublikationen (Bücher,
Zeitschriften, Broschüren), Multimediaprodukte, Veran-
staltungen und Projekte.
Es gibt zielgruppenspezifische Formate, die speziell
für Kinder und Jugendliche entwickelt werden, sowie
andere Formate, insbesondere die Website www.bpb.de
sowie verschiedene externe Websites und viele Print-
publikationen, die von Jugendlichen genutzt werden,
auch wenn sie nicht speziell für diese entwickelt wurden.
Eine Onlinebefragung aus dem Jahr 2004 kam zu dem
Ergebnis, dass 10 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer
von www.bpb.de bis 18 Jahre alt sind und 48 Prozent der
Altersgruppe 19 bis 27 angehören.
Zu den Produkten, die speziell für Jugendliche entwi-
ckelt werden, gehören niedrigschwellige Printprodukte
(zum Beispiel Pocket, Das junge Politik-Lexikon und an-
dere), die Jugendzeitschrift fluter, Auflage 250 000, und
die Website www.fluter.de. Darüber hinaus führt die bpb
verschiedene Partizipationsprojekte – zum Beispiel im
Jahr 2009 das Projekt „Aktion 09. Gib Deiner Meinung
eine Stimme“ – durch und baut seit mehreren Jahren ihre
Peer-Education-Programme, wie Team-Global und
Young European Professionals aus, bei denen Netzwerke
von jungen Teamerinnen und Teamern ausgebildet wer-
den, damit sie politische Themen an Gleichaltrige zu
vermitteln lernen. Zusätzlich werden Jugendliche auch
über die diversen didaktischen Materialien für die
Schule erreicht.
Die Haushaltsansätze über die Förderung der politi-
schen Jugendbildung des Bundes in dieser Legislatur-
periode sind zurzeit noch in der Beratung.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 25):
Welche anderen Kriterien angesichts der Tatsache, dass
die bisherige Leiterin und die von der Bundesregierung be-
stimmte Nachfolgerin über keinerlei rechtliche und tatsächli-
che Erfahrungen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit
verfügen – die neu ausgewählte, aber aufgrund des Beschlus-
ses des OVG Berlin-Brandenburg nicht eingestellte Leiterin
hat keinerlei Erfahrungen (www.bmfsfj.de, www.broken-rain
bow.de); die bisherige Leiterin, Martina Köppen, hatte diese
bei ihrer Einstellung ebenfalls nicht und hat dies in einer An-
hörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend am 13. Mai 2009 eingestanden (siehe Sitzungsproto-
koll des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend, Kurzprotokoll 88. Sitzung, Protokoll Nr. 16/88, Seite 34,
erster Absatz ff); in einem Artikel des Wirtschaftsmagazins
brand eins wird sie zitiert: „Mit dem deutschen Diskriminie-
rungsgesetz hatte ich mich bis dahin gar nicht befasst“
(www.brandeins.de); Gleiches geht auch aus zahlreichen
Presseberichten hervor: www.handelsblatt.com; www.fr-
online.de; www.taz.de –, spielen bzw. spielten bei der Aus-
wahl für die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes, ADS, eine Rolle, und warum hat die Bun-
desregierung die rechtlichen Mindestanforderungen des
Arbeits- und Verwaltungsrechtes (OVG Berlin-Brandenburg
am 15. Dezember 2009, Az. 6 S 47.09) bei der Bestellung von
Christine Lüders zur neuen Leiterin der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes übergangen, sodass die Stelle seit Oktober
2009 ohne Leitung ist?
Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bun-
des (ADS) und damit das der Auswahlentscheidung zu-
grunde zu legende Anforderungsprofil an deren Leitung
ergeben sich unmittelbar aus dem Allgemeinen Gleichbe-
handlungsgesetz (AGG). Nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 AGG
unterstützt die ADS Personen bei der Durchsetzung ihrer
Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Weitere Auf-
1562 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
gaben der ADS sind die Vermittlung der Beratung durch
andere Stellen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 AGG), die gütliche Bei-
legung von Konflikten bei Benachteiligungen (§ 27
Abs. 2 Nr. 3 AGG), Öffentlichkeitsarbeit (§ 27 Abs. 3
Nr. 1 AGG), Maßnahmen zur Verhinderung von Benach-
teiligungen nach § 1 AGG und die Durchführung wissen-
schaftlicher Untersuchungen hierzu (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 und 3
AGG) sowie die Berichterstattung gegenüber dem Deut-
schen Bundestag und die Abgabe von Empfehlungen
(§ 27 Abs. 4 Satz 1 AGG). Außerdem kann die ADS nach
§ 27 Abs. 4 Satz 2 AGG wissenschaftliche Untersuchun-
gen zu Benachteiligungen durchführen. § 27 Abs. 5 AGG
sieht für bestimmte Konstellationen noch die Koopera-
tion der ADS mit Beauftragten der Bundesregierung und
des Deutschen Bundestages vor.
Die Leitung der ADS vertritt und repräsentiert die
ADS nach außen und gibt ihre fachliche Ausrichtung
nach innen vor. Ein Schwerpunkt des Amtes liegt darauf,
die Themen der ADS öffentlichkeitswirksam zu trans-
portieren, für Benachteiligungsfragen wichtige Schalt-
stellen in Politik und Wirtschaft zu sensibilisieren und
durch eine effiziente Kommunikation und Kooperation
für entsprechende Maßnahmen zu gewinnen.
Vor diesem Hintergrund benötigt die künftige Leitung
der ADS neben fachlichen Kenntnissen auf dem Gebiet
der Benachteiligungen ausgeprägte Kommunikationsfä-
higkeit und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der
Öffentlichkeitsarbeit. Um die Arbeit der ADS den fach-
lichen Zielen entsprechend ausrichten zu können, ist au-
ßerdem eine langjährige Führungs- und Verwaltungser-
fahrung erforderlich.
In einem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene
Besetzung der Leitung der ADS angestrengten Konkur-
rentenstreitverfahren ist am 15. Dezember 2009 eine
Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Bran-
denburg ergangen. Nach Auffassung des Oberverwal-
tungsgerichts ist auch bei der Besetzung der Leitung der
ADS eine Auseinandersetzung mit etwaigen Bewerbun-
gen erforderlich.
Diese Pflicht entfalle lediglich bei demokratischen
Wählämtern und Regierungsmitgliedern. In der Recht-
sprechung wurde damit erstmalig eine entsprechende
Aussage zur politischen Besetzung öffentlich-rechtlicher
Ämter getroffen.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war
auch wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zunächst
zu bewerten. Die Besetzung der Leitung der ADS hat
sich deshalb über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus
verzögert.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende November
noch bestätigt, dass die Auswahl der Leitung der ADS im
weiten politischen Ermessen der Bundesregierung steht
und nicht nach engen beamtenrechtlichen Regeln erfol-
gen soll. Unter Hinweis auf die herausgehobene politi-
sche Bedeutung der Leitung der Antidiskriminierungs-
stelle des Bundes hatte das Verwaltungsgericht Berlin
eine Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG verneint.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 26 und 27):
Wann will das Bundesministerium für Gesundheit die An-
kündigung des Bundesministers Dr. Philipp Rösler umsetzen,
die Deckungslücke für Sozialhilfe-/ALG-II-Bezieher im Ba-
sistarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu
schließen (vergleiche zum Beispiel Berliner Zeitung vom
20. Januar 2010, Seite 5), und soll dies in Form eines eigenen
Gesetzes geschehen?
Beinhaltet diese Regelung nicht nur die angekündigte He-
raufsetzung des durch die Sozialämter/Argen gezahlten Zu-
schusses für die private, sondern auch die Zahlungen für die
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, und wird diese
Regelung für die betroffenen Hilfebedürftigen auch rückwir-
kend gelten?
Zu Frage 26:
Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung
zur Lösung des in der Frage genannten Problems wird
derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
Gleiches gilt für die Frage nach dem hierfür erforderli-
chen Gesetzgebungsverfahren.
Zu Frage 27:
Eine Änderung des Beitragsrechts der gesetzlichen
Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversiche-
rung ist im Rahmen der oben genannten gesetzlichen
Änderung nicht beabsichtigt. Bei den Zahlungen für
Hilfebedürftige in der gesetzlichen Kranken-/Pflegever-
sicherung stellt sich der Sachverhalt anders dar, weil
diese unabhängig von der Höhe des für sie vom zustän-
digen Grundsicherungsträger gezahlten Beitrags immer
Anspruch auf den vollen Leistungsumfang haben und
auch keine Beitragsrückstände auflaufen. Insofern ist
dieser Personenkreis von einer „Beitrags- oder De-
ckungslücke“ nicht betroffen. Die Frage angemessener
Beitragszahlungen an die GKV wird aber im Zusam-
menhang mit der anstehenden Finanzierungsreform zu
diskutieren sein.
Wie mit den Beitragsrückständen umzugehen ist, die
bei den von der „Beitragslücke“ betroffenen Personen
seit 1. Januar 2009 aufgelaufen sind, wird geprüft.
Anlage 16
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein-
Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
17/493, Fragen 28 und 29):
Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium
für Gesundheit aus der von der Gesundheitsministerkonfe-
renz, GMK, in einem Schreiben vom Dezember 2009 an den
Bundesminister geäußerten Sorge, dass die Verhandlungen zu
der Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften Buches So-
zialgesetzbuch zu keiner Einigung führen und es deshalb zu
einer erheblichen Einschränkung des Zugangs von Patienten
zu psychiatrischen Institutsambulanzen kommt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1563
(A) (C)
(B) (D)
Was plant die Bundesregierung zu tun, damit die Befürch-
tung der GMK, es komme infolge der geplanten Neuregelung
zu einer existenziellen Einschränkung der ambulanten Versor-
gung von schwer und mehrfach psychisch kranken Patienten,
nicht Wirklichkeit wird und dies in der Folge nicht zu einem
Anstieg der stationären Aufnahmen führt?
In Anbetracht der derzeit noch laufenden Verhandlun-
gen der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene
(GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesell-
schaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung) über ei-
nen neuen Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch beteiligt sich das Bundesmi-
nisterium für Gesundheit nicht an Spekulationen über
mögliche Ergebnisse der Verhandlungen. Im Übrigen
geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus,
dass die Vertragspartner bei den Verhandlungen den ih-
nen nach dem Gesetz obliegenden Gestaltungsspielraum
unter Beachtung der spezifischen Versorgungsanforde-
rungen bei psychisch kranken Menschen verantwor-
tungsbewusst nutzen.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 30 und 31):
Wie gedenkt die Bundesregierung den Verkehrszuwachs
möglichst vollständig auf die Schiene zu bringen, wie das der
Bundesminister Dr. Peter Ramsauer gegenüber der Süddeut-
schen Zeitung in einem Interview angekündigt hat, und wel-
che Bahnstrecken müssen hierfür erweitert bzw. neu gebaut
werden?
Welche zusätzlichen Haushaltsmittel werden für den vom
Bundesminister Dr. Peter Ramsauer angekündigten massiven
Ausbau des deutschen Schienennetzes bereitgestellt, und wie
passt diese Ankündigung des Ausbaus zu den Ausführungen
im Koalitionsvertrag zur Verwendung der Lkw-Mauteinnah-
men in einem Finanzierungskreislauf Straße?
Zu Frage 30:
Die Verlagerung von Transporten von der Straße auf
die Schiene und die Wasserstraße ist seit Jahrzehnten
Ziel der Verkehrspolitik. Neu ist der Ansatz, durch eine
Priorisierung einzelner Maßnahmen möglichst Engpässe
zu vermeiden bzw. abzubauen. Gegenwärtig findet die
Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienen-
wege statt. Die Ergebnisse hierzu werden im 1. Halbjahr
dieses Jahres erwartet. Auf dieser Grundlage wird fest-
zulegen sein, welche Vorhaben prioritär umgesetzt wer-
den.
Es gilt, für die prognostizierten Verkehrszuwächse
des Verkehrsträgers Schiene, welche die schienenaffinen
Transporte umfassen, durch den gezielten Aus- und Neu-
bau sowie die Erhaltung der Schieneninfrastruktur eine
Basis für die effiziente Abwicklung bereitzustellen.
Zu Frage 31:
Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 sind fast
4,3 Milliarden Euro für Investitionen in das Schienen-
netz veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzlich aus
dem Investitions- und Tilgungsfonds, KP II, in 2010 und
2011 Investitionsmittel in Höhe von rund 726 Millionen
Euro bereitgestellt. In der Finanzplanung 2011 bis 2013
sind jährlich mehr als 3,9 Milliarden Euro vorgesehen.
Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prüfung
eines Finanzkreislaufs Straße mit direkter Zuweisung
der Einnahmen aus der Lkw-Maut sind auch die Auswir-
kungen auf die anderen Verkehrsträger zu berücksichti-
gen. Im Ergebnis muss die Verteilung der zur Verfügung
stehenden Mittel auf die Verkehrsträger bedarfsgerecht
und ausgewogen sein.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Florian Pronold (SPD) (Drucksache
17/493, Fragen 32 und 33):
Ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und dem Vorstands-
vorsitzenden der DB AG, Dr. Rüdiger Grube, über eine neue
Prioritätensetzung bei der Realisierung von Vorhaben des Be-
darfsplans Schiene gesprochen worden, und, wenn ja, welche
Projekte wurden dabei benannt?
Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit
eine verlässliche Prioritätenliste für die Verwirklichung von
Schienenprojekten präsentieren, und welche Maßnahmen be-
züglich des Baus von international vereinbarten Schienenpro-
jekten wird die Bundesregierung ergreifen, um die Glaubwür-
digkeit der deutschen Politik nicht zu beschädigen?
Zu Frage 32:
Die Bundesregierung äußert sich zum Inhalt vertrauli-
cher Gespräche grundsätzlich nicht.
Zu Frage 33:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
entwicklung entwickelt Kriterien zur Priorisierung von
Verkehrsinvestitionen. Die voraussichtlich im 1. Halb-
jahr 2010 vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung des
Bedarfsplans Schiene bilden mit diesen Kriterien die
Grundlage für die Entscheidungen über die zu realisie-
renden Maßnahmen, die auch in einen neuen Fünfjahres-
plan eingebracht werden.
Die international vereinbarten Schienenprojekte wer-
den dabei entsprechend Berücksichtigung finden.
Anlage 19
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 34):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Me-
dienberichten, laut denen der Ausbau der Südbahn
Ulm–Friedrichshafen–Lindau mit Direktverbindung in die
Schweiz auf einer Streichliste der Deutschen Bahn AG,
DB AG, steht, und gilt die Zusage des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Kosten des Aus-
baus zur Hälfte zu tragen, sodass die Südbahn bis 2015 elek-
trifiziert ist?
1564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Eine Streichliste der Deutschen Bahn AG liegt dem
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
lung nicht vor.
Die Grundlagenermittlung sowie die Vorentwurfspla-
nung für den Ausbau der Strecke Ulm–Friedrichshafen–
Lindau werden gegenwärtig erstellt; im Anschluss wären
die Durchführung und Finanzierung der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung zwischen dem Land Baden-
Württemberg und der Deutsche Bahn AG zu vereinba-
ren. Die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme wird
danach in Abhängigkeit von der dann vorhandenen Fi-
nanzausstattung und in Abstimmung mit anderen vor-
dringlichen Maßnahmen realisiert werden.
Anlage 20
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/493,
Fragen 35 und 36):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die drin-
gend notwendige Elektrifizierung der Strecke München–Lin-
dau im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsplanes, die
meines Wissens bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein
soll, gestrichen wird, und, wenn ja, wird der Baubeginn dieser
Strecke wie geplant in diesem Jahr stattfinden?
Welche Bedingungen sind an die Finanzierungszusagen
der Schweiz gebunden?
Zu Frage 35:
Ja. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus,
dass der Baubeginn 2010 erfolgen kann.
Zu Frage 36:
Die Deutsche Bahn AG hat mit der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK,
am 17. April 2009 einen Vertrag über die Gewährung ei-
nes Darlehens in Höhe von 50 Millionen Euro geschlos-
sen. Das ausgezahlte Darlehen ist per 31. Dezember 2025
vollständig durch die DB Netz AG zurückzuzahlen.
Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellen mit
der Elektrifizierung Ertüchtigungsmaßnahmen zum Ein-
satz von Neigetechnik-Fahrzeugen und ggf. weiteren In-
frastrukturausbauten sicher, dass eine zweistündliche di-
rekte Verbindung Zürich–München mit einer Zielfahrzeit
von 1:50 Stunde zwischen München und der Grenze
Deutschland/Österreich erreicht werden kann. Damit
kann in Abstimmung mit dem Angebot auf dem Schwei-
zer Abschnitt eine Fahrzeit von 3:15 Stunden zwischen
München und Zürich (Vereinbarung zur Sicherung der
Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Al-
pentransversale vom 6. September 1996) angeboten wer-
den.
Aufschiebende Bedingung für das Inkrafttreten dieser
Vereinbarung ist die Unterzeichnung der Vereinbarung
durch die Vertragspartner und die Genehmigung der zu-
ständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Vertrags-
partner. Die Genehmigung der zuständigen Beschluss-
und Aufsichtsorgane der Deutsche Bahn AG ist am
13. Januar 2010 erteilt worden.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
17/493, Fragen 37 und 38):
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der drin-
gend notwendige Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Erfurt
(VDE Nr. 8.1) sowie die Elektrifizierung der Strecke Nürn-
berg–Marktredwitz–Reichenbach–Grenze Deutschland/Tsche-
chien(–Prag) im Rahmen der angekündigten Überarbeitung
des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege gestrichen oder
Teile dieser Projekte gestrichen werden?
Kann die Bundesregierung garantieren, dass nach der an-
gekündigten Überarbeitung des Bedarfsplans für die Bundes-
schienenwege der anvisierte Fertigstellungstermin für die ICE-
Neu- bzw. -Ausbaustrecke Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) im
Jahr 2017 eingehalten werden kann, bzw. wann ist nach der-
zeitigem Stand die endgültige Fertigstellung dieses Projekts
vorgesehen?
Zu Frage 37:
Die Ergebnisse aus der Überprüfung des Bedarfsplans
für die Bundesschienenwege werden voraussichtlich im
ersten Halbjahr dieses Jahres vorliegen. Dies bleibt ab-
zuwarten.
Zu Frage 38:
Die Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt im Zuge des
VDE Nr. 8.1 Nürnberg–Erfurt soll wie anvisiert im De-
zember 2017 fertiggestellt werden. Aus dem aktuellen
Bauablauf sind gegenwärtig keine Hindernisse bekannt.
Die Fertigstellung des viergleisigen Ausbaus der Strecke
Nürnberg–Ebensfeld wird erst nach 2020 möglich sein.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache
17/493, Frage 39):
Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Rhein-
Ruhr-Express auf keiner Streichliste der Deutschen Bahn AG
und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung steht und dass dieses Infrastrukturprojekt im bisher
vorgesehenen Zeitrahmen geplant und gebaut wird, um ins-
besondere in der bevölkerungsreichsten Region der Bundesre-
publik Deutschland für eine Entlastung im täglichen Pendler-
verkehr zu sorgen?
Es gibt keine zwischen Bahn und Bund abgestimmte
Streichliste von Projekten des Bedarfsplans für die Bun-
desschienenwege. Dieser ist Bestandteil des Gesetzes
zum Ausbau der Schienenwege des Bundes, BSchAG,
und bildet den Bedarf für Neu- und Ausbau der Schie-
neninfrastruktur des Bundes ab.
Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan und be-
sitzt insofern auch keinen Etat, welcher einer Kürzung
unterzogen werden könnte. Über den Zeitpunkt der Rea-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1565
(A) (C)
(B) (D)
lisierung einer im Bedarfsplan enthaltenen Bundesschie-
nenwegemaßnahme entscheidet das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einverneh-
men mit der Deutschen Bahn AG im Rahmen der vom
Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
Die zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung und der Deutsche Bahn AG
verabredeten prioritären Projekte werden planerisch vor-
angetrieben. Wenn der Planungsfortschritt den Baube-
ginn und damit den Abschluss einer Finanzierungsver-
einbarung erlaubt, wird das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau und Stadtentwicklung im Umfang der dann
geltenden Bundeshaushaltslinie entsprechende Finanzie-
rungsvereinbarungen abschließen.
Der Realisierung des Rhein-Ruhr-Express misst die
Bundesregierung große Bedeutung bei. Damit die Deut-
sche Bahn AG die Planungen zügig aufnehmen und fort-
führen konnte, hat der Bund Planungskosten in Höhe
von 20 Millionen Euro vorab übernommen.
Anlage 23
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Fragen 40 und 41):
Welche rechtlichen Grundlagen liegen den Direktzahlun-
gen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von
Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgegesell-
schaften an den Bund bzw. das Land Niedersachsen bzw. an
niedersächsische Kommunen in Zusammenhang mit der Er-
richtung und dem Betrieb der Atomanlage in Gorleben zu-
grunde?
Warum gab es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
Zweckbindung der Zahlung von Geldern vom Bund an das
Land Niedersachsen aus den Direktzahlungen der DWK, son-
dern eine pauschale Auszahlung der Gelder?
Zu Frage 40:
Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes-
republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der
DWK eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen.
Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts der Ein-
maligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des ge-
planten NEZ zur Entlastung von infrastrukturellen Kos-
ten, die durch die Verwirklichung des NEZ verursacht
werden“ an die öffentliche Hand einen pauschalen Be-
trag von 200 Millionen DM in zehn gleichen Jahresraten
zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf den Landkreis
Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM auf das Land
Niedersachen und 130 Millionen DM auf den Bund ent-
fallen sollten. Das NEZ war das damals geplante Nu-
kleare Entsorgungszentrum. Für den Fall, dass das NEZ
nicht verwirklicht werden könne, wurde vereinbart, die
entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen
abzurechnen. Die DWK hat die erste Rate am 1. März
1979 gezahlt, sah aber nach Aufkündigung des NEZ
durch die Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 von
weiteren Zahlungen ab. Die DWK verzichtete darauf,
die 1. Rate vom Bund zurückzufordern.
Zu Frage 41:
Der Bund hatte im Jahr 1979 mit dem Land Nieder-
sachsen eine „Verwaltungsvereinbarung über die Rege-
lung der finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs-
und Planfeststellungsverfahrens für das Nukleare Ent-
sorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben“ geschlossen. Im
Rahmen dieser Vereinbarung hatte der Bund „anerkannt,
dass die Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannen-
berg von den einmaligen Infrastrukturkosten in Höhe
von 24,5 Millionen DM unverzichtbarer Bestandteil der
Gesamtregelung“ sei. Der Bund verpflichtete sich, unter
Berücksichtigung des Verursacherprinzips auf eine Zah-
lung durch die Verursacher hinzuwirken.
Dieser Verpflichtung ist der Bund beim Abschluss der
Finanzierungsvereinbarung mit der DWK – siehe Ant-
wort zu Frage 7 – nachgekommen. Die DWK hatte sich
in dieser Finanzvereinbarung verpflichtet, „zur Entlas-
tung von den infrastrukturellen Kosten, die durch die
Verwirklichung des NEZ verursacht werden“, an den
Landkreis Lüchow-Dannenberg 24,5 Millionen DM zu
zahlen. Für die Zahlung der Gelder durch die DWK soll-
ten nach der Vereinbarung Verträge der DWK mit den in
der Vereinbarung genannten Körperschaften im Beneh-
men mit dem Bund geschlossen werden. Eine Zahlung
an den Landkreis Lüchow-Dannenberg durch den Bund
erfolgte daher nicht.
Anlage 24
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula-Heinen Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Fragen 42 und 43):
Welche Verträge bzw. Vereinbarungen zu welchen Bedin-
gungen gab es in Zusammenhang mit der Erstellung und dem
Betrieb der Atomanlagen in Gorleben zwischen der Betreiber-
gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung
von Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgege-
sellschaften und dem Bund bzw. dem Land Niedersachsen
und dessen untergeordneten Verwaltungsebenen – Landkrei-
sen, Samtgemeinden, Gemeinden – von 1979 bis heute?
In welcher Höhe und wann sind Zahlungen aus solchen
Verträgen bzw. Vereinbarungen geflossen?
Zu Frage 42:
Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes-
republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der
DWK eine das Nukleare Entsorgungszentrum NEZ bei
Gorleben betreffende Finanzierungsvereinbarung abge-
schlossen. Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts
der Einmaligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung
des geplanten NEZ“ an die öffentliche Hand einen pau-
schalen Betrag von 200 Millionen DM in zehn gleichen
Jahresraten zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf
den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM
auf das Land Niedersachen und 130 Millionen DM auf
den Bund entfallen sollten. Für den Fall, dass das NEZ
nicht verwirklicht werden kann, wurde vereinbart, die
entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen
abzuwickeln.
Darüber hinaus liegen folgende, zwischen dem Bund
und der DWK von 1979 bis heute geschlossenen Ver-
träge vor:
1566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./17.02.1983
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 11./12.08.1983
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 04./22.09.1980
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./22.08.1979
Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 6.3./6.4.1979
Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 26.4./4.5.1979
Zu Frage 43:
Die DWK hat die erste gemäß Finanzierungsverein-
barung vom 22./29. Januar 1979 zu zahlende Rate in
Höhe von 20 Millionen DM am 1. März 1979 gezahlt,
sah aber nach Aufkündigung des NEZ durch die Regie-
rungserklärung vom 16. Mai 1979 von weiteren Zahlun-
gen ab. Die DWK verzichtete darauf, die 1. Rate vom
Bund zurückzufordern.
Bei den darüber hinaus zwischen dem Bund und der
DWK von 1979 bis heute geschlossenen Verträgen be-
trägt die jährliche Pachtzahlung derzeit 43 041,68 Euro.
Dieser Betrag hat sich seit 1994 nicht verändert.
Anlage 25
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 44):
Was waren die konkreten Ziele und Inhalte des Gesprächs
mit den Atomkraftwerksbetreibern am 21. Januar 2010 im
Bundeskanzleramt?
Die Monitoring-Gruppe hat auch am vergangenen
Donnerstag, wie in der Vergangenheit, keine politisch-
strategischen Entscheidungen getroffen.
Bei der Sitzung der Monitoring-Gruppe hat es sich
um eine Routinesitzung eines bestehenden Arbeits-
gremiums im Rahmen der Vereinbarung der Bundesre-
gierung mit den Energieversorgungsunternehmen gehan-
delt.
Anlage 26
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 45):
Will die Bundesregierung die Laufzeit des Atomkraft-
werks Neckarwestheim I verlängern, und auf welcher rechtli-
chen Basis könnte dies erfolgen?
Über Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke
wird im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregie-
rung entschieden.
Vertragsart Vertragsgege
Grundstückspachtvertrag Grundstücksf
Ergänzung des Pachtvertrages Grundstücksf
Vertrag Soleleitung
Vertrag Salzrechte
Nutzungsvertrag Wegerecht
Grundstücksnutzungsvertrag Grundwasserm
Grundstücksnutzungsvertrag Baugrundunte
Grundstücksnutzungsvertrag Bohrschlamm
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
nstand Vertragsdatum
läche Erkundungsbergw. 10./17.02.1984
läche Salzhalde 23./30.01.1986
25.07.1990
25.07.1990
15./21.12.1981
essstellen 25./28.11.1986
rsuchung 26.1./1.2.1984
deponie 30.7.17.8.1981
ohrungen 25.09.1980
ohrungen 15./18.09.1980
ohrungen 29.7./13.8.1980
ohrungen 18.2./3.3.1981
ohrungen 08.07.1982
ohrungen 10./14.01.1983
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1567
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 27
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksa-
che 17/493, Fragen 46 und 47):
Welche Gesamtinvestitionen im Bereich der hocheffizien-
ten kleinen Blockheizanlagen wurden in der Vergangenheit
durch das Klimaschutz-Impulsprogramm für die Installation
von Mini-KWK-Anlagen – KWK: Kraft-Wärme-Kopplung –
angeschoben, und welcher Anteil – Anzahl der Anlagen sowie
Gesamtsumme – entfiel davon auf deutsche Hersteller von
kleinen Blockheizkraftwerken?
Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit die derzeitige Verunsicherung
bei Herstellern von Mini-KWK-Anlagen und möglichen In-
vestoren aufgrund der Dauer des langwierigen Entscheidungs-
prozesses innerhalb der Bundesregierung und des dennoch zu
erwartenden Aus für eine Fortführung des Impulsprogramms,
und mit welchen Folgen für Hersteller – Insolvenzen, Arbeits-
platzverluste, Umsatzrückgänge etc. –, Investoren – Rückstel-
lung von Investitionen bzw. Umlenkungen von Investitionen
auf weniger klimafreundliche Technologien etc. – und die
deutsche Klimaschutzpolitik – Stichwort: 25-Prozent-Ziel
KWK bis 2020 – rechnet die Bundesregierung?
Zu Frage 46:
Für 4 410 Mini-KWK-Anlagen wurden 33,1 Millio-
nen Euro Zuschüsse im Jahr 2009 ausgezahlt. Damit
wurden Investitionen in einem Umfang von 313,3 Mil-
lionen Euro durchgeführt. Das ist nahezu das 10-Fache
der eingesetzten Förderung. In Deutschland wurden
93 Prozent der Anlagen produziert.
Zu Frage 47:
Die hohe Nachfrage nach dem Programm zeigt, dass
von ihm eine erhebliche Impulswirkung ausgegangen
ist. Die Vorteile der Kraft-Wärme wurden zunehmend
erkannt, was auch auf anhaltende positive Auswirkun-
gen auf das künftige Investorenverhalten hoffen lässt.
Die außerordentlich starke Nachfrage nach den Pro-
grammen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat dazu
geführt, dass das verfügbare Budget für 2010 bereits
vollständig mit bewilligten Anträgen aus dem Jahr 2009
festgelegt ist. Das betrifft sowohl das Programm für
Mini-KWK als auch Klimaschutz in Kommunen und
hocheffiziente Kälteanlagen. Ursache für die jetzige Si-
tuation ist der große Erfolg der Nationalen Klimaschutz-
initiative bei gleichzeitig sehr begrenzter Mittelausstat-
tung.
Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Haus-
haltsberatungen umgehend über die Fortführung des
Programms entscheiden und damit belastbare Rahmen-
bedingungen für Hersteller und Investoren schaffen. Ei-
nen wichtigen Beitrag für das Erreichen eines Kraft-
Wärme-Kopplungsanteils an der Stromerzeugung von
25 Prozent bis 2020 leistet die am 1. Januar 2009 in
Kraft getretene Novelle des KWK-Gesetzes. Diese sieht
auch eine Zwischenüberprüfung im Jahr 2011 im Lichte
bereits eingetretener oder sich abzeichnender Entwick-
lungen vor.
Anlage 28
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 48
und 49):
Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien kom-
men zu dem Ergebnis, dass eine einmalige Absenkung der
Vergütung für Solarstrom für die deutschen Solarunternehmen
gut verkraftbar sei, und wäre die Bundesregierung bereit, die
Berechnungen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Stu-
dien interessierten Abgeordneten zur Verfügung zu stellen?
Mit welchen jährlich installierten Leistungen von Fotovol-
taikanlagen rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt der
Jahre 2011 bis 2020 auf Basis des aktuellen Erneuerbare-
Energien-Gesetzes, und mit welchen jährlich installierten
Leistungen von Fotovoltaikanlagen rechnet die Bundesregie-
rung im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 auf Basis der
vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit, Dr. Norbert Röttgen, vorgelegten geplanten Ände-
rungen der Fotovoltaikvergütung?
Zu Frage 48:
Der Bundesregierung liegen eine Reihe von Studien
zur Entwicklung der Kosten-, Preis- und Marktsituation
der Photovoltaikbranche vor, in denen auch die Position
deutscher Solarunternehmen untersucht wird. Diese Stu-
dien sind zum Beispiel EuPD Research: „Der deutsche
Fotovoltaikmarkt 2009, Nachfrager verstehen – Poten-
ziale erschließen“, Marktreport 2009; Photon Consul-
ting: „Solar Annual 2009: Total Eclipse“, 2009; Sarasin:
„Solarwirtschaft – grüne Erholung ist in Sicht“, Techno-
logien, Märkte, Unternehmen im Vergleich, November
2009; LBBW: „Sector Report: Der Kongreß tanzt – PV-
Landkarte wird neu gezeichnet“ und weitere. Diese Stu-
dien sind frei zugänglich. Die Aussagen dieser Studien
werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit (BMU) unter anderem durch ein
Forschungsvorhaben zum Erfahrungsbericht des Erneu-
erbare-Energien-Gesetz, das am 28. August 2009 in Auf-
trag gegeben wurde, bewertet und die Auswirkungen auf
die deutsche Industrie abgeschätzt. Dieses Forschungs-
vorhaben des BMU ist ein laufendes Vorhaben, Berichte
liegen derzeit noch nicht vor. Soweit es um die Frage der
Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze für
Fotovoltaikanlagen an die aktuelle Marktentwicklung
geht, hat die Prognos AG im Auftrag des Bundesminis-
teriums für Wirtschaft und Technologie ein Gutachten
erstellt, dessen Abschlussbericht zur Verfügung gestellt
werden kann.
Zu Frage 49:
Das Bundesumweltministerium hat im September
2009 das Erneuerbare-Energien-Leitszenario 2009 ver-
öffentlicht. Dieses Szenario ging noch von durchschnitt-
lich rund 1 500 Megawatt jährlich installierter Leistung
zwischen 2011 bis 2020 aus. Die Marktentwicklung im
Jahr 2009 ist vor allem infolge der Preisentwicklung der
PV-Module und der bestehenden gesetzlichen Regelung
mit einem Zubau von circa 3 000 MW außerordentlich
dynamisch verlaufen. Vor diesem Hintergrund ist davon
auszugehen, dass auch der weitere Zubau auf Grundlage
1568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
der geltenden gesetzlichen Regelungen deutlich schnel-
ler erfolgen würde als bisher angenommen. Den
Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Ände-
rungen der Fotovoltaikregelungen im EEG liegen durch-
schnittlich rund 3 000 Megawatt installierter Leistung
von 2011 bis 2020 zugrunde.
Anlage 29
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 50 und 51):
Hält die Bundeskanzlerin an dem unkonditionierten Ziel
einer Senkung der deutschen Treibhausgasemissionen bis
2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 fest, oder hat sie dieses
Ziel mit der Aussage aus ihrer Regierungserklärung vom
20. Januar 2010 „Was ich nicht zulassen werde – ich glaube,
darüber sollten wir uns einig sein –, ist, dass wir von 30 auf
40 Prozent gehen, andere ihre Position nicht verändern und
wir anschließend etwas versprechen sollen, was wir zum
Schluss realistischerweise nicht halten können“ (Plenarproto-
koll 17/15, Seite 1255) unter einen Vorbehalt gestellt?
Hat sich die Bundesregierung auf dem informellen EU-
Umweltrat vom 15. bis 17. Januar 2010 in Sevilla, beim EU-
Umweltrat am 22. Dezember 2009 und bei den EU-Beratun-
gen am Rande der Klimakonferenz von Kopenhagen jeweils
für oder gegen eine unkonditionierte Anhebung des EU-Kli-
maschutzziels für das Jahr 2020 auf 30 Prozent ausgespro-
chen?
Zu Frage 50:
Die Bundeskanzlerin hält an dem Ziel fest, die Treib-
hausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Pro-
zent gegenüber 1990 zu reduzieren.
Zu Frage 51:
Die Bundesregierung hat sich bei den genannten
Gelegenheiten entsprechend der Beschlusslage des
Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2009 für ein
konditioniertes EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020
von 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 ausge-
sprochen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493,
Frage 52):
Wann wird der Konzeptentwurf für den Haushaltstitel „In-
strumente zur Stärkung der Wissenschaft in der Zusammenar-
beit mit der Wirtschaft“ (Bundeshaushaltsplan 2010, Einzel-
plan 30) sowie für die Maßnahme zur Validierungsforschung
vorgelegt?
Die Weiterentwicklung der Hightech-Strategie sieht
vor, neue Impulse für den Wissens- und Technologie-
transfer und die Validierung von Forschungsergebnissen
zu geben. Im Jahr 2010 sollen mit einer Maßnahme zur
Validierungsforschung sowie zu innovativen Koopera-
tionsformen wie Industrie-Forschungs-Campus zwei
neue Initiativen vorgelegt werden. Über Termine zur
Vorlage der Konzeptentwürfe ist noch nicht entschieden.
Ein Gesamtkonzept zum Wissens- und Technologie-
transfer wird im Zusammenhang der Weiterentwicklung
der Hightech-Strategie vorgelegt.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493,
Frage 53):
Wie erklärt sich der finanzielle Mehrbedarf bei den Titeln
„Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und De-
monstrationsanlagen“ sowie „Gesetzliche Endlageraufwen-
dung“ (jeweils Bundeshaushaltsplan 2010, Einzelplan 30) für
das Haushaltsjahr 2010, und wie hoch ist zum jetzigen Zeit-
punkt für diese Titelgruppe der finanzielle Bedarf in den
nächsten drei Jahren einzuschätzen?
Der finanzielle Mehrbedarf beim Stilllegungstitel re-
sultiert aus den Projektfortschritten der einzelnen Rück-
bauprojekte. Der Bedarf wird durch die jeweils anste-
henden, unterschiedlich kostenintensiven Arbeitsschritte
der Projekte bestimmt.
Endlagervorausleistungen sind von Gesetzes wegen
von jedem zukünftigen Nutzer eines Endlagers zu ent-
richten. Die Höhe dieser Endlagervorausleistungspflicht
wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für jedes
Jahr auf Basis der gesetzlichen Vorschriften berechnet.
Das BMBF hat auf die Berechnung und die Höhe der
Endlagervorausleistungen keinen Einfluss.
Der Mittelbedarf für die Titelgruppe (3004 Tgr. 80)
dürfte bis circa 2012 eine wachsende Tendenz aufwei-
sen. Nach 2013 geht der Mittelbedarf durch den Ab-
schluss einer Reihe von Stilllegungsprojekten tenden-
ziell zurück.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
17/493, Fragen 54 und 55):
Wie viel Geld ist für das Haushaltsjahr 2010 für den Be-
reich CO2-Speicherung eingeplant, und welche Art von For-
schungsanstrengungen soll mit dieser Summe, insbesondere
bei der Betrachtung, dass bisher noch kein Standort für eine
großangelegte CO2-Speicherung gefunden wurde, gefördert
werden?
Welches Konzept verfolgt das Bundesministerium für Bil-
dung und Forschung hinsichtlich der Information des Deut-
schen Bundestages bezüglich sowohl der Beauftragung der
Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina als Natio-
nale Akademie der Wissenschaften als auch der Sicherstel-
lung einer zeitnahen Beratung der von der Leopoldina erstell-
ten Expertisen?
Zu Frage 54:
Für das Jahr 2010 hat die Bundesregierung rund
14,6 Millionen Euro für Forschungsvorhaben zur geolo-
gischen Speicherung von CO2 eingeplant.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1569
(A) (C)
(B) (D)
Mit den Projekten sollen allgemeine Fragestellungen
beantwortet sowie sicherheitsrelevante Beobachtungs-
technologien und Risikoabschätzungen berücksichtigt
werden, die auf unterschiedliche Standorte übertragen
werden können. Zudem erfolgt eine Abschätzung des ge-
nerellen Speicherpotenzials in Deutschland (Speicherka-
taster).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) fördert im Rahmen des Sonderprogramms
GEOTECHNOLOGIEN sowohl standortunabhängige als
auch standortgebundene Forschung zur geologischen
CO2-Speicherung.
Im Rahmen von standortgebundenen Projekten sollen
wie zum Beispiel in der Altmark in Sachsen-Anhalt die
Eignung eines potenziellen CO2-Speichers untersucht wer-
den. Hinzu kommen Untersuchungen am Testspeicher am
Standort Ketzin in Brandenburg. Standortunabhängige
Projekte befassen sich unter anderem mit labortechni-
schen Untersuchungen des Speicher- und Deckgesteins
sowie langfristigen Abdichtungen von Bohrungen.
Zu Frage 55:
Bund und Länder haben im Rahmen der GWK im Fe-
bruar 2008 beschlossen, dass die Deutsche Akademie
der Naturforscher Leopoldina Deutschlands Nationale
Akademie der Wissenschaften wird. Im Oktober 2008
wurde im BF-Ausschuss über die zukünftigen Aufgaben
als Nationale Akademie berichtet. Diese Aufgaben
nimmt die Leopoldina autonom und eigenverantwortlich
wahr.
Auf dem Gebiet der wissenschaftsbasierten Beratung
von Politik und Gesellschaft arbeitet die Leopoldina mit
Vertretern der Deutschen Akademie der Technikwissen-
schaften e. V. (acatech), der Berlin-Brandenburgischen
Akademie der Wissenschaften (BBAW) und den Akade-
mien der Länder zusammen und bezieht deren Expertise
ein.
Ein von den Akademien eingesetztes Koordinierungs-
gremium (9er-Gremium mit je drei Vertretern von Leo-
poldina und acatech, einem Vertreter der BBAW sowie
zwei weiteren Vertretern der Länderakademien unter Fe-
derführung der Leopoldina) verständigt sich über die im
Rahmen der wissenschaftsbasierten Politikberatung zu
bearbeitenden Themen und setzt Arbeitsgruppen ein, die
gegebenenfalls unter Einbeziehung der Expertise weite-
rer Wissenschaftler Stellungnahmen zu politisch und ge-
sellschaftlich relevanten Fragestellungen erarbeiten.
Entscheidungen über das Arbeitsprogramm erfolgen also
autonom.
Die Leopoldina hat bereits vor ihrer Ernennung zur
Nationalen Akademie stets den Informationsaustausch
mit dem Parlament bzw. den jeweiligen Bundestagsaus-
schüssen gesucht. Dazu zählt sowohl die Durchführung
von parlamentarischen Abenden als auch die Teilnahme
an Sitzungen von Bundestagsausschüssen (zuletzt im
BF-Ausschuss am 17. Juni 2009). Dabei werden stets die
aktuellsten Stellungnahmen, Expertisen und Empfehlun-
gen vorgestellt. Um den Informationsaustausch zu ge-
währleisten, hat zudem die Nationalakademie ein Büro
in Berlin eröffnet.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/493,
Fragen 56 und 57):
Wie viele Auszubildende haben bisher einen oder mehrere
Ausbildungsbausteine durchlaufen, und wie viele davon ha-
ben danach einen anerkannten Berufsabschluss erworben?
Wie viele Auszubildende haben bisher alle Ausbildungs-
module eines Berufes durchlaufen und danach einen aner-
kannten Berufsabschluss erworben, und wie viele Auszubil-
dende konnten nach dem Durchlaufen von einem oder
mehreren Ausbildungsbausteinen den Übergang in die duale
oder vollschulische Ausbildung erfolgreich bewältigen?
Zu Frage 56:
Über das Erprobungsprogramm JOBSTARTER
CONNECT haben nach Angaben der geförderten regio-
nalen Projekte zum Stand 5. Januar 2010 bisher 724 Ju-
gendliche eine Qualifizierung über Ausbildungsbau-
steine aufgenommen. Der Großteil der 724 gemeldeten
Jugendlichen befindet sich aktuell in der Qualifizierung
im ersten Ausbildungsbaustein.
Seit Herbst 2009 werden Ausbildungsbausteine in
umgestellten Maßnahmen im Übergangssystem (unter
anderem Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BvB), Ein-
stiegsqualifizierung (EQ), schulische Maßnahmen) bzw.
in der auf Ausbildungsbausteine umgestellten außerbe-
trieblichen Ausbildung (BaE integrativ oder kooperativ,
Ausbildungsplatzprogramm Ost) eingesetzt. Da sich die
Ausbildungsbausteine an den 2- bzw. 3-jährigen Ausbil-
dungsberufen ausrichten, haben naturgemäß noch keine
Jugendlichen/Auszubildenden über Ausbildungsbau-
steine einen Berufsabschluss erreicht.
Zu Frage 57:
Die regionale Erprobung der Ausbildungsbausteine
startete im Jahr 2009. Daher konnten bisher noch keine
Jugendlichen/Auszubildenden alle Ausbildungsbau-
steine eines Berufs durchlaufen.
Die Ausbildungsbausteine des ersten Ausbildungsjah-
res haben in der Regel eine Länge von einem viertel bis
zu einem Jahr. Der Großteil der 724 gemeldeten Jugend-
lichen befindet sich daher aktuell noch in der Qualifizie-
rung im ersten Ausbildungsbaustein.
Nach Auskunft der JOBSTARTER-CONNECT-Pro-
jekte zum Stand 5. Januar 2010 wurden bisher 14 Ju-
gendliche im Übergangssystem nach bzw. während des
Durchlaufens des ersten Ausbildungsbausteins eines Be-
rufsbildes in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis
überführt.
1570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/493, Frage 58):
Mit welchem Konzept will das Bundesministerium für
Bildung und Forschung bei der geplanten Initiative zur Siche-
rung von Ausbildungsplätzen entscheiden, ob eine struktur-
schwache oder von der Wirtschaftskrise besonders betroffene
Region vorliegt, und mit welchen Maßnahmen sollen betrof-
fene Unternehmen und Auszubildende sowohl in der Ausbil-
dungsphase als auch nach Abschluss der Ausbildung konkret
unterstützt werden?
Die Ausbildungsplatzsituation ist trotz der aktuellen
Erholung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in vielen
Regionen noch nicht befriedigend. Es ist davon auszuge-
hen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 in ver-
schiedenen Regionen unterschiedlich auf den Ausbil-
dungsstellenmarkt durchschlagen wird. Auf der anderen
Seite ist in vielen Branchen schon jetzt oder in absehba-
rer Zeit ein Mangel an Facharbeitern zu erwarten. In ei-
nigen Ausbildungsbereichen ist es schwierig, Jugendli-
che für eine duale betriebliche Ausbildung zu gewinnen.
Alles in allem können wir für den Ausbildungsmarkt ein
sehr heterogenes Bild festhalten. In Hinblick auf die de-
mografische Entwicklung müssen aber alle Potenziale
genutzt werden. Deshalb gilt es, das Matching von Aus-
zubildenden und den Ausbildungsplätzen mit den ent-
sprechenden Anforderungen zu optimieren und auch
einen Ost-West-Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt
herzustellen. Dies bedeutet auch, gezielt Jugendliche auf
eine Ausbildung hin zu begleiten. Einher geht dies mit
einer Strukturierung der Maßnahmen des sogenannten
Übergangssystems. Auf der anderen Seite müssen Unter-
nehmen durch entsprechende Aktionen angeregt werden,
Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu
stellen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/493, Frage 59):
Welche konzeptionelle Erweiterung der verbesserten Be-
rufsorientierung in Berufsbildungsstätten führt zu dem 4,5-fa-
chen Ansatz im Haushaltsentwurf für 2010, und nach welchen
Prüfkonzepten und -kriterien soll die in den geplanten außer-
schulischen Initiativen zur Berufsorientierung vorgesehene
Kompetenzfeststellung durchgeführt werden?
Das Berufsorientierungsprogramm in überbetriebli-
chen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten startete
im April 2008 und erfreut sich seitdem einer ständig stei-
genden Nachfrage. Es wurden bereits Maßnahmen für
circa 76 000 Jugendliche bewilligt. Da dieses Pilotpro-
jekt auf breiter Basis von den Jugendlichen, den Lehrern
und den Ausbildern angenommen wird, streben wir an,
dass möglichst allen Schülerinnen und Schülern der
8. Klasse mit Ziel Hauptschulabschluss eine derartige
Maßnahme angeboten wird. Um den Jugendlichen Er-
fahrung in den Berufen zu ermöglichen, für die sie ein
Interesse und gewisse Fähigkeiten mitbringen, ist es
sinnvoll, künftig eine Potenzialanalyse vorzuschalten,
die über handlungsorientierte Verfahren den Schülerin-
nen und Schülern ihre eigenen Stärken und ihre mögli-
che berufliche Orientierung aufzeigt. Die Planung,
Durchführung und Auswertung orientieren sich an den
„Qualitätsstandards für die Kompetenzfeststellung im
Übergang Schule – Beruf“.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/493, Frage 60):
Nach welchen Konzepten und Kriterien sollen die geplan-
ten Sprachstandstests für Vierjährige durchgeführt werden?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
hat mit vielfältigen, differenzierten Fragestellungen For-
schung zur Diagnose von Sprachentwicklung und
Sprachtests gefördert.
Als ein zentrales Ergebnis wurde 2008 der „Referenz-
rahmen zur altersspezifischen Sprachaneignung“ entwi-
ckelt, der in der BMBF-Reihe Bildungsforschung publi-
ziert wurde. Mit dem Referenzrahmen wurde nicht nur
weitgehend Klarheit über zentrale Forschungsbedarfe er-
langt, sondern zugleich wurde der konzeptionelle Rah-
men für Sprachstandsentwicklungstests konkretisiert. So
wurde zum Beispiel verdeutlicht, dass Sprachstandstests
mithilfe von Screening- und Beobachtungsverfahren
durchgeführt werden sollten. In ähnlicher Weise wird
eine Reihe von psychologischen und sprachwissen-
schaftlichen Kriterien beschrieben.
Konzeptionelle Entscheidungen müssen in enger Ab-
stimmung mit den Ländern getroffen werden. Ähnliches
trifft auch auf die Definition der Kriterien zu, die auch
eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der sprachli-
chen Entwicklung von Vorschulkindern unterstützen sol-
len.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
(SPD) (Drucksache 17/493, Frage 61):
Wie viele frühkindliche Fachkräfte haben bisher an Wei-
terbildungsinitiativen teilgenommen, die im Rahmen der
BMBF-Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte,
WIFF, – BMBF: Bundesministerium für Bildung und For-
schung – konzipiert oder erarbeitet worden sind, und welchen
Beitrag leistet das Projekt WIFF zur künftigen Sicherung des
Fachkräftebedarfs in der frühkindlichen Bildung?
Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fach-
kräfte, WiFF, ist eine Initiative des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung und der Robert-Bosch-Stif-
tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend-
institut e. V.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1571
(A) (C)
(B) (D)
Wesentliches Anliegen des Projektes ist die systema-
tische Vernetzung der zuständigen Akteure, Entscheider
und Anbieter im frühpädagogischen Arbeitsfeld. Eine
Vielzahl von Institutionen und Experten der frühpädago-
gischen Aus-, Fort- und Weiterbildung wird an der Kon-
zeption und Umsetzung des Projektes in Form von Gre-
mien und Fachausschüssen beteiligt. Dabei geht es um
Unterstützung der Länder, Träger und Weiterbildungs-
anbieter bei der Weiterbildung der bereits im Feld täti-
gen rund 340 000 Fachkräfte und der Qualifizierung der
zusätzlich benötigten Fachkräfte.
Zentrale Ergebnisse werden vor allem über das Portal
www.weiterbildungsinitiative.de zur Verfügung gestellt.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/493, Frage 62):
Wie viele von den ehemals beabsichtigten 80 000 früh-
kindlichen Fachkräften bzw. Erzieherinnen und Erziehern ha-
ben an dem vom Bundesministerium für Bildung und For-
schung geförderten Projekt zur Förderung mediengestützter
Qualifizierung bisher teilgenommen, und inwieweit ist sicher-
gestellt, dass die Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbil-
dungsförderungsgesetz für die Ausbildung zur Erzieherin
bzw. zum Erzieher in allen Ländern gegeben ist?
Um die Anstrengungen der Länder, Kommunen und
Träger zur Bereitstellung zusätzlichen pädagogischen
Personals für Kindertageseinrichtungen qualitativ zu unter-
stützen, haben das BMBF und die Robert-Bosch-Stif-
tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend-
institut die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte (WiFF) initiiert, die die zuständigen Akteure,
Entscheider und Anbieter im frühpädagogischen Ar-
beitsfeld miteinander vernetzt. Über das zentrale Portal
www.weiterbildungsinitiative.de werden Fort- und Wei-
terbildungsanbietern qualitativ hochwertige Materialien
für die Entwicklung von frühpädagogischen Weiterbil-
dungsangeboten für unterschiedliche Kompetenzstufen
zur Verfügung gestellt. Damit werden die Qualität,
Transparenz und Durchlässigkeit des Weiterbildungssys-
tems für die bereits im Feld tätigen rund 340 000 Fach-
kräfte verbessert.
Zusätzlich wurde eine Weiterbildungsaktion für Er-
zieherinnen und Erzieher in der berufsbezogenen Nut-
zung der neuen Medien gestartet, damit sie den Compu-
ter und das Internet zu ihrer eigenen Weiterbildung
nutzen und medienpädagogische Aspekte in ihrer päda-
gogischen Arbeit berücksichtigen können. Insgesamt
werden 20 000 Erzieherinnen und Erzieher, die in den
Einrichtungen als Multiplikatoren tätig werden, geschult
werden können.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist
ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche
Weiterbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen
und unabhängig davon, in welcher Form die berufliche
Weiterbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schu-
lisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Grund-
voraussetzung für eine Förderung nach dem AFBG ist
jedoch, dass es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme
um eine Aufstiegsfortbildung handelt. Entscheidend ist
insoweit, ob die Maßnahme zum Erzieher oder zur Er-
zieherin vom jeweiligen Land als Erstausbildung oder
als Aufstiegsfortbildung ausgestaltet ist. Nur in letzte-
rem Fall ist eine Förderung nach dem AFBG möglich.
Für diejenigen, die eine Erstausbildung zum Erzieher
bzw. zur Erzieherin absolvieren, kommt eine Förderung
nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
in Betracht. Die Einstufung als Erstausbildung bietet
auch die Möglichkeit, für eine anschließende Aufstiegs-
fortbildung eine Förderung nach dem AFBG oder für ein
anschließendes Studium eine weitere Förderung nach
dem BAföG zu erhalten.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/493, Frage 63):
Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den zu ge-
ringen Mittelabfluss im Rahmen des Programms „Geistes-
und Sozialwissenschaften“, und wie soll der Mittelabfluss
zeitnah verbessert werden?
Der Titel hat alle Kennzeichen eines im Wachstum
begriffenen Bereiches: Mehr als die Hälfte der Vorhaben
wurden im Haushaltsjahr 2009 neu begonnen. Für das
kommende Jahr sind durch Verpflichtungsermächtigun-
gen bereits in deutlich größerem Umfang Mittel gebun-
den, als im Jahr 2009 insgesamt verausgabt wurden.
Hinzu kommt, dass die Vorlauf- und Implementie-
rungszeiten, die bei Antragstellungen aus den Geistes-
und Sozialwissenschaften üblich sind, im Übergang von
2008 zu 2009 (mit einem Mittelzuwachs von 32,8 auf
52,8 Millionen Euro) nicht direkt zu einem entsprechend
hohen Abflussvolumen führten.
Der Mittelabfluss wird sich 2010 aufgrund erhöhter
Auslastung des Titels und besserer Planbarkeit massiv
verbessern.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/493, Frage 64):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen,
dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil-
dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur
Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo-
kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen?
Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel-
lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den vor-
rangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde mit
dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bildungs-
bündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt werden sol-
len, etwa durch Bildungsschecks, mit denen Kinder und
1572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Jugendliche mit ungünstigen Startvoraussetzungen die
Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser Bündnisse finan-
zieren können. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium
für Bildung und Forschung hierfür ein detailliertes Kon-
zept. Zu diesem Zweck werden Gespräche mit Experten
aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Vertretern der
Zivilgesellschaft geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind
noch keine detaillierten Aussagen zur konkreten Ausge-
staltung möglich.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/493, Frage 65):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen,
dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil-
dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur
Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo-
kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen?
Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel-
lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den
vorrangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde
mit dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bil-
dungsbündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt wer-
den sollen, etwa durch Bildungsschecks, mit denen
Kinder und Jugendliche mit ungünstigen Startvorausset-
zungen die Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser
Bündnisse finanzieren können. Derzeit erarbeitet das
Bundesministerium für Bildung und Forschung hierfür
ein detailliertes Konzept. Zu diesem Zweck werden Ge-
spräche mit Experten aus Wissenschaft, Bildungsverwal-
tung und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt. Zum
jetzigen Zeitpunkt sind noch keine detaillierten Aussa-
gen zur konkreten Ausgestaltung möglich.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
(Drucksache 17/493, Frage 66):
Mit welchen Projekten des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung wird bzw. soll mit welchem Mittelansatz
2010 die verbesserte Identifikation, Förderung und Unterstüt-
zung von „begabten“ einerseits sowie „benachteiligten“ jun-
gen Menschen andererseits gefördert werden?
Das BMBF fördert eine Vielzahl von Maßnahmen für
besonders begabte wie auch für sogenannte benachtei-
ligte Jugendliche. So werden begabte junge Menschen
durch Schülerakademien, die Stipendien der Begabten-
förderungswerke und die Begabtenförderung berufliche
Bildung sowie durch Beratungsangebote und Wettbe-
werbe wie zum Beispiel „Jugend forscht“ unterstützt.
Hierfür sind im Regierungsentwurf für den Haushalt
2010 insgesamt 254,8 Millionen Euro veranschlagt.
Benachteiligte Jugendliche profitieren beispielsweise
vom Programm „Perspektive Berufsabschluss“, der Be-
rufsorientierung oder dem Ausbildungsstrukturpro-
gramm Jobstarter. Für diese Maßnahmen sind im Haus-
halt 2010 insgesamt 88,5 Millionen Euro veranschlagt.
Hinzu kommen zum Beispiel die Mittel der Bundesagen-
tur für Arbeit im Bereich der Benachteiligtenförderung.
Zur verbesserten Identifikation und Hebung von Bega-
bungsreserven soll das neue Instrument der schulform-
übergreifenden Schülerakademien verstärkt werden, um
neben Gymnasiasten auch Haupt-, Real- und Gesamt-
schüler einzubinden. Durch handlungsorientierte Poten-
zialanalysen können benachteiligten Schülerinnen und
Schülern ihre eigenen Stärken und eine mögliche beruf-
liche Orientierung aufgezeigt werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der
Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksa-
che 17/493, Frage 67):
Welche Schwerpunktsetzung und konkreten Vorhaben ver-
folgt die Bundesregierung mit der Hightech-Strategie II, und
wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der High-
tech-Strategie I und ihrer Instrumente vorlegen?
Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie,
HTS, weiterentwickeln und auf die Anwendungsfelder
Klima/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation
und Sicherheit konzentrieren. Dabei wird sie die Förde-
rung der Schlüsseltechnologien noch stärker auf diese
gesellschaftlich relevanten Felder ausrichten und die
rechtlichen Rahmenbedingungen innovationsfreundlich
gestalten. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor,
erfolgreiche Elemente zur Förderung des Wissens- und
Technologietransfers durch neue Initiativen im Bereich
der Validierung von Forschungsergebnissen sowie des
Aufbaus eines Konzepts „Forschungscampus“ zu ergän-
zen.
Die bisherigen Ergebnisse der HTS wurden vom Bun-
desministerium für Bildung und Forschung regelmäßig
ausführlich dargestellt: Die HTS für Deutschland – Ers-
ter Fortschrittsbericht, 2007; Bundesbericht Forschung
und Innovation, 2008; Forschung und Innovation für
Deutschland – Bilanz und Perspektive, 2009. Eine unab-
hängige Bewertung des Gesamtkonzepts wird unter an-
derem jährlich durch die Expertenkommission For-
schung und Innovation vorgelegt. Ein Überblick über
den Stand der Evaluationen der einzelnen Instrumente
der Hightech-Strategie wird im Bundesbericht For-
schung 2010 gegeben.
Anlage 44
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 68):
Von welchen konkreten Beiträgen zur Kooperation mit der
Bundeswehr will der Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung finanzielle Zusagen für
Hilfsorganisationen in Afghanistan abhängig machen, und
wie reagiert die Bundesregierung auf die Sorgen der EZ-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1573
(A) (C)
(B) (D)
Durchführungsorganisationen – EZ: Entwicklungszusammen-
arbeit –, dass eine verstärkt wahrgenommene Verbindung zum
Militär die Helfer in Lebensgefahr bringt?
Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
ziviler Wiederaufbau möglich ist.
Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
Ziel hin.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
seit Beginn des deutschen und internationalen Engage-
ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen-
trum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlechten
Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz
internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles
Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
können.
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in
Afghanistan zur Verfügung gestellten Mittel stärker als
bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region
zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische
Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson-
dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer-
den.
Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
Anlage 45
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 69 und 70):
Wie stellt sich die Bundesregierung die vom Bundesminis-
ter für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
Dirk Niebel, geforderte Verzahnung der Arbeit der Bundes-
wehr und der zivilen Kräfte der Entwicklungszusammenarbeit
in Afghanistan vor?
Von welchen Kriterien bezüglich der Zusammenarbeit mit
der Bundeswehr will die Bundesregierung die zukünftige Mit-
telvergabe an Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan
abhängig machen?
Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
ziviler Wiederaufbau möglich ist.
Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
Ziel hin.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
seit Beginn des deutschen und internationalen En-
gagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins
Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlech-
ten Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Prä-
senz internationaler Truppen angewiesen, bis afghani-
sche Sicherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und
stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung
dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg
haben können.
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen. Kon-
kret geschieht diese Verzahnung vor Ort über regelmä-
ßige Treffen und Abstimmungsgespräche der Vertreter
von Auswärtigem Amt, Bundeswehr, Bundesministe-
rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung und der deutschen Polizei. Dieser Kreis stimmt die
Tätigkeiten der im Auftrag der Bundesregierung in
Afghanistan tätigen Organisationen aufeinander ab.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung (BMZ) beabsichtigt, die für
Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur Verfügung
gestellten Mittel stärker als bisher auf die Nordprovinzen
und damit auf die Region zu konzentrieren, für die
Deutschland auch militärische Verantwortung übernom-
men hat. Damit soll insbesondere hier eine verstärkte
Flächenwirkung erreicht werden.
Anlage 46
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 71 und 72):
Wie bewertet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Enwicklung, Dirk Niebel, die Auswirkun-
gen einer stärkeren Vermischung von ziviler und militärischer
Hilfe für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Nichtregie-
rungsorganisationen und ihrer Mitarbeiter, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass zum Beispiel VENRO, der Verband Ent-
wicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V.,
eine solche Vermischung klar kritisiert?
Wie will der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in der zukünftigen
Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen „eine be-
sondere Bundeswehrferne“ definieren und feststellen, und
1574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
welche Konsequenzen soll dies für die betroffenen Organisa-
tionen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Bundesre-
gierung bzw. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung haben?
Die Bundesregierung bekennt sich zum Konzept der
Vernetzten Sicherheit, das auf der Überzeugung basiert,
dass Sicherheit, Wiederaufbau und Entwicklung un-
trennbar miteinander verbunden sind.
Insbesondere in Afghanistan kommt der Bundeswehr
im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein si-
cheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau
möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind
dort Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines funk-
tionsfähigen und legitimen afghanischen Staates und der
Entwicklung des Landes. Jeder Verantwortungsbereich
handelt dabei nach seinen Fähigkeiten und Kompetenzen
auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Die Gefahr ei-
ner Vermischung von ziviler und militärischer Hilfe sieht
die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung will
vielmehr sicherstellen, dass sich zivile und militärische
Maßnahmen bei der Erreichung unseres Gesamtziels
bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstim-
mung der einzelnen Maßnahmen.
Um die genannten Ziele zu erreichen, hat die Bundes-
regierung seit Beginn des deutschen und internationalen
Engagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins
Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Si-
cherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz in-
ternationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
cherheitskräfte selbständig für ein sicheres und stabiles
Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
können.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesmi-
nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
wicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in Af-
ghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker als
bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region
zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische
Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson-
dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer-
den.
Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
Anlage 47
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
17/493, Frage 73):
Inwiefern steht die Bundesregierung hinter den Aussagen
des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Dirk Niebel, die deutsche Entwicklungshilfe
insbesondere in Afghanistan stärker an das Militär koppeln zu
wollen, gerade vor dem Hintergrund der Aussagen von Ent-
wicklungshilfeorganisationen wie medico international oder
Ärzte ohne Grenzen, die die NATO-Präsenz als Gefahr für
ihre Arbeit betrachten?
Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
ziviler Wiederaufbau möglich ist.
Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
Ziel hin.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
seit Beginn des deutschen und internationalen Engage-
ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen-
trum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Sicher-
heitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz
internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles
Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
können.
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
eine enge Abstimmung
der einzelnen Maßnahmen. Wer diesem kooperativen
Ansatz nicht folgen will, gefährdet den Erfolg.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes-
ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ), die für Entwicklungsmaßnahmen
in Afghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker
als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die
Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch mili-
tärische Verantwortung übernommen hat. Damit soll ins-
besondere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht
werden.
Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
Anlage 48
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/493, Frage 74):
Weshalb sieht der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundes-
regierung nur 142 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur
Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vor,
obwohl die Bundesregierung unter deutscher G-8-Präsident-
schaft im Jahr 2007 für den Zeitraum von 2008 bis 2010 einen
jährlichen Beitrag von 200 Millionen Euro zugesagt hat?
Die bei der Wiederauffüllungskonferenz in Berlin
2007 angekündigten 200 Millionen Euro für 2010 wer-
den wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen
Bundestages zum Haushaltsentwurf – leisten. Einzelhei-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1575
(A) (C)
(B) (D)
ten sind im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt
2010 zu entscheiden.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born auf die
Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Frage 75):
Inwieweit hat es zwischen den EU-Mitgliedstaaten Einig-
keit über eine Teilnahme von Delegationen an der Regie-
rungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras am
27. Januar 2010 gegeben, und, wenn ja, auf welche Ebene
– akkreditierte Botschafter, Geschäftsträger etc. – wurde sich
dabei geeinigt?
Die Frage der EU-Repräsentanz ist einvernehmlich
zwischen den EU-Partnern festgelegt worden.
Die Entscheidung, keine Delegationen aus den jeweili-
gen Hauptstädten zu entsenden, jedoch auf Geschäftsträ-
gerebene an der Amtseinführung des neuen Präsidenten
teilzunehmen, wurde in der zuständigen Ratsarbeits-
gruppe in Brüssel am 26. Januar 2010 und im schriftli-
chen Verfahren abgestimmt.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf Ruthart-Born auf die
Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko
(DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 76):
Welche Position nimmt die Bundesregierung in der Frage
ein, ob die Beitrittsperspektive Islands mit dem Ausgang des
irischen Referendums über das sogenannte Icesave-Gesetz
verknüpft werden sollte, und wie bewertet sie die Einfluss-
nahmen auf das Referendum durch die Forderung nach einer
solchen Verknüpfung?
Die Bundesregierung unterstützt die Heranführung Is-
lands an die EU bis hin zur Vollmitgliedschaft und teilt
die Ansicht der EU-Kommission, die eine Verknüpfung
zwischen dem Icesave-Gesetz und dem EU-Heranfüh-
rungsprozess ablehnt.
Die Bundesregierung stellt folglich keine Verknüp-
fung zwischen dem Ausgang des isländischen Referen-
dums zu Icesave am 6. März 2010 und der Beitrittsper-
spektive des Landes her.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Fragen 77):
Welche Lobbyisten wurden außer dem ehemaligen PKV-
Lobbyisten Christian Weber – PKV: private Krankenversiche-
rung –, der jetzt im Bundesministerium für Gesundheit das
Grundsatzreferat leitet, noch in Bundesministerien eingestellt,
und welche Funktionen üben sie dort aus?
Der künftige Leiter der Grundsatzabteilung im Bun-
desministerium für Gesundheit ist wie jeder andere An-
gehörige des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl
verpflichtet. Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirt-
schaft oder einem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an
der uneingeschränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu
begründen.
Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt-
schaft in ein Bundesministerium dient der Gewinnung
von Experten auf einem bestimmten Fachgebiet. Dabei
entspricht der Austausch zwischen der Privatwirtschaft
und dem öffentlichen Dienst der personalpolitischen
Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt.
Die Einstellung qualifizierter Personen mit Berufser-
fahrung aus der Wirtschaft ist wichtig für einen leis-
tungsstarken öffentlichen Dienst. Sie stellt sicher, dass
dieser mit Blick auf den zu erwartenden demografischen
Wandel im Verhältnis zur Wirtschaft konkurrenzfähig
bleibt und Wissen und Erfahrungen aus der Wirtschaft
die tägliche Arbeit der Verwaltungen bereichern.
Das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete
Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat deshalb ausdrücklich
das Ziel verfolgt, die Einstiegsbedingungen für Bewerber
aus der Wirtschaft auf allen Funktionsebenen durch fol-
gende Maßnahmen zu verbessern:
Bewerber mit Berufserfahrung oder besonderen Qua-
lifikationen, wie zum Beispiel einer Habilitation oder ei-
ner besonderen Zusatzqualifikation, können in einem hö-
heren Amt als dem Eingangsamt eingestellt werden.
Auch bei den Gehaltsstufen können hauptberufliche
Tätigkeiten in der Wirtschaft berücksichtigt werden (frü-
her nur möglich für Zeiten im öffentlichen Dienst).
Das Verfahren für die Anerkennung neuer Ausbil-
dungs- und Hochschulabschlüsse (zum Beispiel Bache-
lor/Master) wurde vereinfacht.
Möglichkeiten für finanzielle Anreize sind erhalten
geblieben (zum Beispiel durch Gewährung von Sonder-
zuschlägen für den Fall, dass Dienstposten im Hinblick
auf die fachliche Qualifikation und die Bewerberlage
nicht anforderungsgerecht besetzt werden können).
In Kombination mit der familienfreundlichen Ausrich-
tung des öffentlichen Dienstes des Bundes wird sicherge-
stellt, dass dem zunehmenden Bedürfnis der Verwaltung
nach Fachpersonal mit Spezialwissen in bestimmten Be-
reichen (insbesondere Informationstechnik, Finanzwe-
sen, Wirtschaft) besser Rechnung getragen werden kann.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 78 und 79):
Welche anderen Interessenvertreter als Gerald Hennenhöfer
– ehemals angestellt bei Eon als Generalbevollmächtigter ge-
gen den Atomausstieg – im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit und Christian Weber –
vormals stellvertretender Direktor des PKV-Verbandes – im
Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt die Bundes-
regierung mit leitenden Aufgaben in Bundesministerien zu
1576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
betrauen, und mit welchen Maßnahmen soll die wachsende
Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Regierungs-
politik verhindert werden?
Unter welchen Voraussetzungen kann sich die Bundesre-
gierung vorstellen, eine Lobbyistendatenbank einzurichten,
um hierdurch für mehr Transparenz zu sorgen?
Zu Frage 78:
Der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bun-
desministerium für Umwelt, der bis 1998 in gleicher
Funktion bereits im öffentlichen Dienst tätig war, und
der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministe-
rium für Gesundheit sind wie jeder andere Angehörige
des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl verpflichtet.
Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirtschaft oder bei ei-
nem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an der uneinge-
schränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu begründen.
Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt-
schaft in ein Bundesministerium dient im Einzelfall der
Gewinnung von Experten auf einem bestimmten Fach-
gebiet. Dabei entspricht der Austausch zwischen der Pri-
vatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst der personal-
politischen Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird
nicht geführt.
Zu Frage 79:
Die Bundesregierung hat viel getan, um die Transpa-
renz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. So berichtet
zum Beispiel das Bundesministerium des Innern gemäß
Ziffer 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Be-
schäftigten in der Bundesverwaltung zweimal jährlich
dem Innen- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
destages über den Einsatz von Beschäftigten aus Unter-
nehmen, Verbänden oder sonstigen Interessensvertretun-
gen in der Bundesverwaltung (sogenannte externe
Personen).
Darüber hinaus ist derzeit die Einrichtung einer Lob-
byistendatenbank nicht geplant.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Ole Schröder auf die Fragen des
Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD)
(Drucksache 17/493, Fragen 80 und 81):
Warum sind erst im Dritten Bericht über den Einsatz exter-
ner Personen in der Bundesverwaltung aus dem Oktober 2009
vier Nachmeldungen benannt, die bereits in den vorherigen
Berichten hätten aufgeführt werden müssen, und wer kontrol-
liert solche etwaigen Fehlangaben?
Warum liegt die im Schreiben des Bundesministeriums
des Innern, BMI, an die obersten Bundesbehörden vom
14. Mai 2009 (Az. O4-013 300/3) bis zum Ende des Jahres
2009 angekündigte Evaluierung der allgemeinen Verwal-
tungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundes-
verwaltung – Kabinettsbeschluss vom 18. Juni 2008 – bis zum
heutigen Tag nicht vor, und welche anderen vordringlichen
Aufgaben beschäftigen das BMI so sehr, dass die Evaluierung
laut Auskunft aus dem eigenen Hause voraussichtlich erst im
ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und es zu einer
Verzögerung von nicht nur wenigen Wochen, sondern von bis
zu drei Monaten kommt?
Zu Frage 80:
Die obersten Bundesbehörden sind für die Meldungen
an das für die Berichterstellung federführende Bundes-
ministerium des Innern verantwortlich. Dementspre-
chend tragen alle Ressorts auch eigenständig dafür
Sorge, dass die externen Personen vollständig gemeldet
werden. Die ordnungsgemäße Meldung wird durch ge-
eignete organisatorische Vorkehrungen kontrolliert und
sichergestellt.
Hinsichtlich der vier Nachmeldungen stellt sich die
Situation wie folgt dar:
In den Fällen des Bundesministeriums des Innern und
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
wurden die externen Personen in den elektronischen
Systemen durch ein Büroversehen zunächst fehlerhaft
erfasst.
Bei einer nachgeordneten Behörde im Geschäfts-
bereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist
zunächst angenommen worden, dass die sogenannten
Altfälle (Fälle, die bereits vor Inkrafttreten der Verwal-
tungsvorschrift ihren Einsatz begonnen haben) nicht ge-
meldet werden müssten.
Die Ministerien haben diese Fälle zum Anlass ge-
nommen, die Verfahrensabläufe weiter zu optimieren.
Zu Frage 81:
Die Bundesverwaltung hat im Zusammenhang mit dem
Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäf-
tigten (externe Personen) in der Bundesverwaltung am
26. Juli 2008 beschlossen, deren Anwendung und Umset-
zung zu evaluieren. Da seit dem Inkrafttreten der Verwal-
tungsvorschrift aber erst knapp 1,5 Jahre vergangen sind,
wurde wegen der Kürze des Erhebungszeitraums die Eva-
luierung zurückgestellt.
Das Bundesministerium des Innern hat auf der 3. Sit-
zung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages angekündigt, dass die Evaluierungsergebnisse in
geeigneter Weise, spätestens mit dem 2. halbjährlichen
Bericht 2010 gegenüber dem Haushaltsausschuss darge-
stellt werden.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493,
Frage 82):
Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich hinter dem
auf der Kabinettsklausur am 17. November 2009 in Meseberg
beschlossenen Pilotprojekt zur Verringerung von Abwande-
rung aus Ostdeutschland, und inwieweit werden dabei Er-
kenntnisse aus dem Programm „Demografischer Wandel –
Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regio-
nen“ aufgegriffen?
Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur
am 17./18. November 2009 in Meseberg unter anderem
zur Demografiepolitik beschlossen, als Pilotprojekt einer
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1577
(A) (C)
(B) (D)
übergreifenden Demografiestrategie ein Handlungskon-
zept mit den ostdeutschen Ländern zur Verringerung der
Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentli-
chen Infrastruktur in dem vom demografischen Wandel
besonders betroffenen ländlichen Räumen bis zum Jahr
2011 zu entwickeln und abzustimmen, insbesondere zu
den Bereichen Gesundheitsversorgung, wohnortnahe
Bildungsangebote, Sicherung von Mobilität, leistungsfä-
higer Internetzugang und Stärkung der interkommunalen
Zusammenarbeit.
Das Konzept für das Pilotprojekt wird derzeit erarbei-
tet. Dabei werden insbesondere Erfahrungen und Er-
kenntnisse aus verschiedenen Programmen und Modell-
vorhaben des Bundes, die sich mit dem Umgang der
Folgen des demografischen Wandels und der Zukunfts-
gestaltung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus-
einandergesetzt haben, berücksichtigt.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der
Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493,
Frage 83):
Wie sind die in der Kabinettsklausur am 17. November 2009
in Meseberg beschlossenen Zukunftskonzepte für notleidende
industrielle Kerne infolge der Wirtschaftskrise ausgestaltet,
und welche konkreten Schritte sind seither unternommen wor-
den, um den Unternehmen besonders in Ostdeutschland zu hel-
fen?
Die Zukunftskonzepte waren nicht Gegenstand auf
der Kabinettsklausur in Meseberg. Die Koalitionspar-
teien haben sich gemäß Koalitionsvertrag vorgenom-
men, gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern Zu-
kunftskonzepte für Regionen mit industriellen Kernen zu
erarbeiten, die von der aktuellen Wirtschaftskrise beson-
ders betroffen sind. Die Bundesregierung bietet hierzu
ihre Unterstützung bei der Entwicklung von mittel- bis
langfristigen regionalen Entwicklungskonzepten und der
Sicherung insbesondere der industriellen Zukunft der
Regionen im Rahmen ihrer Fördermöglichkeiten an.
Hierbei sollte es insbesondere auch darum gehen, die in-
dustrielle Basis zu verbreitern. Vor dem Hintergrund der
schwierigen Lage im Schiffbau haben bereits erste Ge-
spräche auf Arbeitsebene mit dem Ministerium für Wirt-
schaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattge-
funden. Kurzfristige einzelbetriebliche Hilfestellungen
für betroffene Unternehmen werden wie bisher durch
BMWi und die Länder geleistet.
Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurden die
Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ um 200 Millionen Euro
für alle strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik
angehoben. Davon erhielten die ostdeutschen Länder
50 Prozent. Die ZIM-Mittel wurden ebenfalls für die ost-
deutschen Länder für die Jahre 2009 und 2010 um
200 Millionen Euro erhöht.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 84):
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorstoß des Hambur-
ger Bürgermeisters Ole von Beust aufzugreifen, den Options-
zwang im Staatsangehörigkeitsrecht durch die Gewährung der
doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen?
Mit der Einführung des Geburtserwerbs der deut-
schen Staatsangehörigkeit für hier bei uns in Deutsch-
land geborene Kinder ausländischer Mitbürger haben
wir in dem bisher vom Abstammungsprinzip beherrsch-
ten deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ein neues Kapi-
tel aufgeschlagen. Seit Einführung der neuen Regelung
haben über 380 000 Kinder auf diesem Wege die deut-
sche Staatsangehörigkeit erworben.
Bisher liegen kaum praktische Erfahrungen zum Voll-
zug der Optionspflicht vor. Die Entscheidungsfrist für
die ersten Optionspflichtigen endet auch erst im Jahr
2013. Daher ist es sachgerecht, erst einmal die prakti-
schen Erfahrungen abzuwarten, bevor wir die Optionsre-
gelung wieder ändern. Wir haben uns dem entsprechend
in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Er-
fahrungen mit den ersten Optionsfällen auszuwerten und
auf möglichen Verbesserungsbedarf hin zu überprüfen.
Belastbare Ergebnisse einer solchen Evaluierung sind je-
doch frühestens für 2011/12 zu erwarten, da erst dann
die Entscheidungsfrist für den ersten betroffenen Jahr-
gang ausläuft.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 85):
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein,
durch die Einführung einer gerichtlichen Einzelfallentschei-
dung die Gerechtigkeitslücke für nicht verheiratete Väter zu
schließen, die der Europäische Gerichtshof für Menschen-
rechte 2009 bei der deutschen Regelung zum gemeinsamen
Sorgerecht angemahnt hat?
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte gibt Anlass, sehr sorgfältig zu prüfen,
unter welchen Voraussetzungen ledige Väter auch ohne
zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit be-
kommen sollen, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhal-
ten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat dabei kein bestimmtes Regelungsmodell vorgegeben.
Angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Mög-
lichkeiten und des Stellenwertes der betroffenen Grund-
rechtspositionen sowie im Hinblick auf die gesellschafts-
politische Tragweite einer Änderung der einschlägigen
Sorgerechtsregelung muss gut überlegt werden, welches
Regelungsmodell nun vorgeschlagen werden soll. Die
Prüfung dieser Möglichkeiten erfolgt derzeit im feder-
führenden Bundesministerium der Justiz.
1578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
(A) (C)
(B) (D)
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 86):
Welche Auswirkung hat die Haltung der Bundesregierung,
dass laut Koalitionsvertrag und dem Sprecher des Bundesmi-
nisteriums der Finanzen (aus Die Welt vom 19. Januar 2010)
eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern ausgeschlossen
wird, darauf, dass bereits seit über 20 Jahren ein Anteil der na-
tionalen Mehrwertsteuer zu den Eigenmitteln der EU gehört,
und weigert sich Deutschland schon jetzt, den entsprechenden
Beitrag an die EU abzuführen?
Bei den Mehrwertsteuereigenmitteln der EU handelt
es sich um keine Steuer und auch nicht um eine Beteili-
gung der EU an einer nationalen Steuer. Die deutschen
Umsatzsteuereinnahmen stehen allein Bund, Ländern
und Gemeinden zu. Die mehrwertsteuerpflichtigen Um-
sätze eines Jahres dienen lediglich als Ausgangsgröße
für ein komplexes Berechnungsverfahren, in das auch
die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze und Umsatz-
steuerbefreiungen Eingang finden.
Der so errechnete Betrag bildet die Bemessungs-
grundlage für die entsprechenden deutschen Abführun-
gen an die EU. Deutschland muss gemäß den jüngst in
Kraft getretenen neuen Eigenmittelregelungen einen Be-
trag an die EU abführen, der 0,15 Prozent dieser Bemes-
sungsgrundlage entspricht. Veranschlagt wird dieser Be-
trag im Bundeshaushalt als Abzugsposition, da in dieser
Höhe die Steuereinnahmen des Bundes gemindert werden.
Anders als der Begriff Mehrwertsteuereigenmittel
vielleicht vermuten lässt, wird also nicht etwa ein Teil
der deutschen Mehrwertsteuereinnahmen an die Europäi-
sche Union weitergeleitet.
Dass Deutschland der Pflicht zur Abführung der
Mehrwertsteuereigenmittel an die EU gemäß den gelten-
den Regeln nachkommt, ist selbstverständlich.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/493, Frage 87):
Mit welcher Begründung hat der Bundesminister der Fi-
nanzen in einem Schreiben an die Finanzverwaltungen der
Länder angewiesen, dass das von der CDU/CSU-SPD-Bun-
desregierung beschlossene Steuerhinterziehungsbekämp-
fungsgesetz nicht anzuwenden ist?
Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und die
das Gesetz ausführende Steuerhinterziehungsbekämp-
fungsverordnung werden planmäßig seit dem 1. Januar
2010 angewendet. Soweit Maßnahmen nach dem Steuer-
hinterziehungsbekämpfungsgesetz an Geschäftsbezie-
hungen zu unkooperativen Staaten und Gebieten an-
knüpfen, sollen diese aus Gründen der Rechtssicherheit
in einem mit den obersten Finanzbehörden der Länder
abzustimmenden Schreiben aufgeführt werden. So ergibt
es sich aus der Begründung zur Steuerhinterziehungsbe-
kämpfungsverordnung.
Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
können Staaten und Gebiete nur dann als „unkooperativ“
bezeichnet werden, wenn sie nicht bereit sind, mit
Deutschland die Grundlagen für einen Auskunftsaus-
tausch nach dem Standard der OECD zu schaffen, zum
Beispiel durch entsprechende bilaterale Vereinbarun-
gen. Bisher hat es kein Staat oder Gebiet nach Aufforde-
rung abgelehnt, mit Deutschland einen Auskunftsaus-
tausch nach dem Standard zu vereinbaren.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
gen der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 88 und 89):
Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung des Zusätz-
lichkeitskriteriums, welche im Zusammenhang mit der Zu-
stimmung der Bundesländer zum Wachstumsbeschleuni-
gungsgesetz von der Bundesregierung nach Zeitungsberichten
(Handelsblatt vom 22. Januar 2010) den Ländern zugesagt
wurde, auf die tatsächliche Durchführung der derzeit im Rah-
men des Zukunftsinvestitionsgesetzes lediglich bewilligten
Vorhaben, und erwartet die Bundesregierung, dass die Länder
und Kommunen die verbleibenden Investitionsmittel aus dem
Zukunftsinvestitionsgesetz für bereits vorher geplante Investi-
tionsprojekte verausgaben, sodass sich kein zusätzlicher Kon-
junktureffekt mehr ergibt?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Kontrolle über
die Einhaltung des Zusätzlichkeitskriteriums sicherzustellen,
falls das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der abstrakten
Normenkontrollklage von sechs Bundesländern gegen ein Er-
hebungsrecht des Bundesrechnungshofes nach § 6 a des Zu-
kunftsinvestitionsgesetzes entscheidet?
Zu Frage 88:
Es ist ein Erfolg, dass bereits mehr als drei Viertel des
verfügbaren Gesamtvolumens des Zukunftsinvestitions-
gesetzes bewilligt bzw. in Auftrag gegeben sind. Bei den
nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz förderfähigen Inves-
titionen handelt es sich um Vorhaben, deren Finanzie-
rung nicht bereits in den Haushaltsplänen sichergestellt
war. Auswirkungen einer Änderung der Regelungen zur
Zusätzlichkeit auf die tatsächliche Durchführung der im
Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes bereits bewil-
ligten bzw. in Auftrag gegeben Vorhaben erwartet die
Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung geht auch
davon aus, dass Länder und Kommunen, die die bundes-
gesetzlichen Regelungen des Zukunftsinvestitionsgeset-
zes in eigener Verantwortung umsetzen, sich ihrer ge-
samtwirtschaftlichen Verantwortung auch beim Einsatz
noch nicht belegter Bundesmittel bewusst sind.
Zu Frage 89:
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das
Bundesverfassungsgericht dem Normenkontrollantrag
gegen das Erhebungsrecht des Bundesrechnungshofes in
§ 6 a Zukunftsinvestitionsgesetz stattgibt. Insoweit stellt
sich die Frage für die Bundesregierung derzeit nicht. Un-
abhängig davon erlauben die übrigen Regelungen des
Zukunftsinvestitionsgesetzes sowie der zugehörigen Ver-
waltungsvereinbarung die Prüfung der Einhaltung der
Zusätzlichkeitskriterien.
18. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60