Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1557
        (A) (C)
        (B) (D)
        Deutschland nicht als Berufskrankheit anerkannt, und gibt es
        * für die Teilnahme an den Sitzungen der Parlamentarischen Ver-
        sammlung des Europarates
        seitens der Bundesregierung Überlegungen, das RSI in die
        Liste der anerkannten Berufskrankheiten aufzunehmen?
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        van Aken, Jan DIE LINKE 27.01.2010
        Bahr (Münster), Daniel FDP 27.01.2010
        Barnett, Doris SPD 27.01.2010*
        Ernstberger, Petra SPD 27.01.2010
        Fritz, Erich G. CDU/CSU 27.01.2010*
        Dr. Fuchs, Michael CDU/CSU 27.01.2010
        Gerster, Martin SPD 27.01.2010
        Hörster, Joachim CDU/CSU 27.01.2010*
        Hübinger, Anette CDU/CSU 27.01.2010*
        Kühn, Stephan BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.01.2010
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 27.01.2010
        Lazar, Monika BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.01.2010
        Nešković, Wolfgang DIE LINKE 27.01.2010
        Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.01.2010
        Noll, Michaela CDU/CSU 27.01.2010
        Ortel, Holger SPD 27.01.2010*
        Pau, Petra DIE LINKE 27.01.2010
        Pflug, Johannes SPD 27.01.2010
        Pieper, Cornelia FDP 27.01.2010
        Dr. Schäuble, Wolfgang CDU/CSU 27.01.2010
        Dr. Schui, Herbert DIE LINKE 27.01.2010
        Tressel, Markus BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.01.2010
        Trittin, Jürgen BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        27.01.2010
        Werner, Katrin DIE LINKE 27.01.2010
        Zimmermann, Sabine DIE LINKE 27.01.2010
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Frage 5):
        Inwiefern sind Empfängerinnen und Empfänger von Leis-
        tungen der Eingliederungshilfe nach geltendem Recht gegen-
        über Empfängerinnen und Empfängern anderer Sozialhilfe-
        leistungen begünstigt (siehe Antwort der Bundesregierung auf
        die schriftliche Frage 75 der Abgeordneten Silvia Schmidt
        (Eisleben) vom 22. Dezember 2009 auf Bundestagsdrucksa-
        che 17/382)?
        Eine Reihe von Leistungen der Eingliederungshilfe
        wird einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.
        § 92 Abs. 2 SGB XII enthält einen Ausnahmekatalog,
        der eine Abhängigkeit von Einkommen und Vermögen
        auf die Leistungen zum Lebensunterhalt begrenzt. Die
        anderen Leistungen der Sozialhilfe werden dagegen ge-
        nerell bedürftigkeitsabhängig gewährt.
        Anlage 3
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Frage 6):
        Teilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie
        derzeit einen nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
        Behindertenrechtskonvention entwickelt, die Auffassung des
        Kultusministers Baden-Württembergs, Helmut Rau, CDU,
        wonach in Baden-Württemberg ein inklusives Schulsystem
        bereits realisiert ist, obwohl 71 Prozent der Schülerinnen und
        Schüler mit Behinderung in Sonderschulen unterrichtet wer-
        den (vergleiche Interview in der taz, 30. Dezember 2009,
        Seite 11)?
        Artikel 24 des VN-Übereinkommens über die Rechte
        von Menschen mit Behinderungen verlangt von den Ver-
        tragsstaaten ein Bildungssystem, in dem Schülerinnen
        und Schüler mit Behinderungen eine qualitativ hochwer-
        tige Bildung erhalten und gemeinsam mit nichtbehinder-
        ten Schülerinnen und Schülern lernen. Für schulische
        Angelegenheiten sind entsprechend unserer föderalen
        Grundordnung die Länder zuständig. Der seitens der
        Kultusministerkonferenz bereits vor Ratifizierung der
        Konvention in Deutschland begonnene Prozess zur Ak-
        tualisierung der Empfehlungen zur sonderpädagogischen
        Förderung erscheint aus Sicht der Bundesregierung ziel-
        führend, die schrittweise Umsetzung des Übereinkom-
        mens zu befördern.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 7):
        Warum ist das Repetitive-Strain-Injury-Syndrom, RSI, in
        1558 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Unter dem Begriff Repetitive-Strain-Injury-Syndrom,
        RSI, wird allgemein ein Krankheitsbild zusammenge-
        fasst, bei dem unspezifische Beschwerden wie Nacken-,
        Schulter-, Arm- und Handbeschwerden nach sich häufig
        wiederholenden Tätigkeiten auftreten. Die Beschwer-
        den können sich in Erkrankungen des Sehnengleitgewe-
        bes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze – häufig ver-
        bunden mit Muskelverspannungen im Unterarm- und
        Handwurzelbereich – darstellen.
        Eine besondere Berufskrankheit RSI ist im deutschen
        Berufskrankheitenrecht nicht erforderlich. In Anlage 1
        zur Berufskrankheiten-Verordnung, die die Liste der aner-
        kannten Berufskrankheiten enthält, ist unter der Nr. 2101
        aufgeführt:
        „Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Seh-
        nengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze,
        die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben,
        die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das
        Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder
        sein können“.
        Die wesentlichen Erkrankungen des Beschwerdebil-
        des RSI können, bei Vorliegen der individuellen Voraus-
        setzungen, damit grundsätzlich als Berufskrankheit aner-
        kannt werden. Zu einer besonderen Form des RSI, dem
        sogenannten Carpaltunnelsyndrom, hat das Bundesmi-
        nisterium für Arbeit und Soziales im letzten Jahr eine
        wissenschaftliche Empfehlung veröffentlicht, die auch
        für diese Krankheit jetzt eine Anerkennung als Berufs-
        krankheit ermöglicht.
        Um der Entwicklung solcher Beschwerden vorzubeu-
        gen, haben die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in
        den letzten Jahren durch eigene Forschung sowie durch
        Auswertung des internationalen Erkenntnisstands detail-
        lierte Empfehlungen für die ergonomische Ausstattung
        und Nutzung insbesondere von Bildschirmarbeitsplätzen
        erstellt. Diese richten sich gezielt an Betriebsärzte, Ar-
        beitgeber und Beschäftigte.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Veronika Bellmann (CDU/
        CSU) (Drucksache 17/493, Frage 8):
        Wie beurteilt die Bundesregierung bei der Entfristung und
        Dekontingentierung der nach den §§ 6 a und 6 b des Zweiten
        Buches Sozialgesetzbuch eingerichteten Optionskommunen
        einen möglichen Konflikt mit dem Aufgabenübertragungsver-
        bot nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 des Grundgesetzes, und welche
        Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den dazu
        unterschiedlichen Aussagen entsprechender Gutachter bzw.
        der bisherigen Rechtsprechung, unter anderem des Bundes-
        verfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007, auch im Hin-
        blick auf die mit der Aufgabenübertragung im Zusammen-
        hang stehenden Sonderbedarfszuweisungen?
        Im Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode ist
        vereinbart, den derzeit tätigen zugelassenen kommuna-
        len Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende
        (Optionskommunen) zu ermöglichen, diese Aufgabe
        dauerhaft wahrzunehmen. Die Bundesregierung hat
        diese Vereinbarung mit einem entsprechenden Beschluss
        auf ihrer Klausurtagung am 17. und 18. November 2009
        bekräftigt. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsge-
        richts vom 20. Dezember 2007 ergeben sich keine ge-
        setzlichen Handlungsaufträge hinsichtlich der Options-
        kommunen. Auf der Grundlage des Auftrags aus der
        Koalitionsvereinbarung ist in meinem Hause ein Gesetz-
        entwurf erarbeitet worden. Dieser Gesetzentwurf liegt
        gegenwärtig den Verfassungsressorts zur Prüfung vor.
        Die Prüfung bezieht insbesondere die von Ihnen ange-
        sprochenen Fragen mit ein. Dem Ergebnis der verfas-
        sungsrechtlichen Prüfung kann ich nicht vorgreifen.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 9):
        Wie müssen das deutsche Arbeitsrecht und das Allge-
        meine Gleichbehandlungsgesetz, AGG, aufgrund des Urteils
        des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, vom 19. Januar 2010
        (C-555/07), in dem der EuGH einen Teil des deutschen Ar-
        beitsrechts als diskriminierend bewertet und deutsche Ge-
        richte anweist, die Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 des Bür-
        gerlichen Gesetzbuchs nicht weiter anzuwenden, und
        aufgrund der Mahnungen der Europäischen Kommission zu
        konkreten Maßnahmen im Rahmen des Vertragsverletzungs-
        verfahrens gegen Deutschland nach Ansicht der Bundesregie-
        rung geändert werden, und zu welchen neuen Erkenntnissen
        und Sachständen ist die Bundesregierung bezüglich der in der
        Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/377) angespro-
        chenen Sachverhalte inzwischen gekommen?
        Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2010
        (C-555/07) entschieden, dass die Regelung des § 622
        Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ge-
        gen das unionsrechtliche Verbot der Diskriminierung
        wegen des Alters in seiner Konkretisierung durch die
        Richtlinie 2000/78/EG zur Gleichbehandlung in Be-
        schäftigung und Beruf verstößt. Nach § 622 Abs. 2 Satz 2
        BGB sind bei der Berechnung der verlängerten Kündi-
        gungsfristen im Falle einer Arbeitgeberkündigung die
        Zeiten der Betriebszugehörigkeit bis zur Vollendung des
        25. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen. Die Bundes-
        regierung wird die Entscheidung des EuGH zum An-lass
        nehmen, eine Änderung des § 622 Abs. 2 BGB vorzube-
        reiten, um die Regelung europarechtsrechtskonform zu
        gestalten.
        Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die
        Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksachen 17/421 und
        17/377) ausgeführt, warum der Schriftverkehr zwischen
        der Bundesregierung und der Europäischen Kommission
        im Rahmen der Vertragsverletzungsverfahren zum All-
        gemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertraulich ist. Die
        Bundesregierung ist von den Gründen, die für die Beibe-
        haltung der Vertraulichkeit sprechen, überzeugt und
        möchte an dieser Vorgehensweise festhalten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1559
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck-
        sache 17/493, Frage 12):
        Warum wurde im Rahmen der Optimierung der Depot-
        landschaft der Bundeswehr das Optimierte Eigenmodell,
        OEM, noch nicht in allen sechs Distributionszentren, Depots,
        übergenommen?
        Vorbemerkung:
        Entsprechend der Beschlussauflage des Haushaltsaus-
        schusses des Deutschen Bundestages vom 5. November
        2008 hat das Bundesministerium der Verteidigung einen
        ergänzenden Bericht über das Konzept einer flächen-
        deckenden Einführung eines Optimierten Eigenmodells,
        OEM, für die Logistik der Bundeswehr dem Haushalts-
        ausschuss vorgelegt. Der Bericht stellt dar, wie die ope-
        rativen Vorgaben und Ziele der Modernisierung der Lo-
        gistik in den einzelnen Teilprojekten der sogenannten
        Projektskizze Logistik umgesetzt wurden.
        Antwort:
        Mit dem Optimierten Eigenmodell „Lagerhaltung &
        Distribution“ wurden zwei Ziele verfolgt. Zum einen
        sollten durch schnelle operative Verbesserungen die
        Ausgaben gesenkt und gleichzeitig die Leistungsfähig-
        keit verbessert werden. Zum anderen sollte im Rahmen
        der Eigenoptimierung eine konzeptionelle Neuausrich-
        tung erfolgen. Die Differenzierung in Distributionszentren
        und Materiallager, der Verzicht auf logistische Zwischen-
        ebenen sowie die Anpassung der Bevorratungshöhen ha-
        ben die Grundlagen für weitergehende logistische Opti-
        mierungsmaßnahmen geschaffen und somit ihre
        Zielsetzungen erreicht. Die Realisierung des OEM „La-
        gerhaltung & Distribution“ erfolgte schrittweise seit
        2005 und ist im Kern umgesetzt.
        Am Standort Erding hindern bisher infrastrukturelle
        Defizite eine vollständige Realisierung der konzipierten
        Optimierungsmaßnahmen beim dort dislozierten Distri-
        butionszentrum. Zur Beseitigung erster Defizite wurde
        bis April 2009 eine Leichtbauhalle (1 500 m2) errichtet
        und übergeben. Von der Projektierung bis zur Übergabe
        benötigte diese Maßnahme etwa drei Jahre. Somit
        konnte bis Ende 2009 die Grundbefähigung für das Dis-
        tributionszentrum Erding erreicht und die Versorgung im
        Regionalbereich weitgehend sichergestellt werden. Bis
        2013 sind weitere Baumaßnahmen geplant, die dann die
        notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen für den
        vollumfänglichen funktionalen Bedarf des Distributions-
        zentrums Erding schaffen werden. Die Maßnahmen wer-
        den mit den laufenden Aktivitäten im Zuge des Aus-
        schreibungsverfahrens für ausgewählte Aspekte der
        „Lagerhaltung & Distribution“ synchronisiert.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Ingrid Arndt-Brauer (SPD) (Druck-
        sache 17/493, Frage 13):
        Wie wird der vom Logistikregiment 17 mit seinen drei un-
        terstellten Distributionszentren erarbeitete Einsparvorschlag
        – Kostenreduzierung um circa 2,5 Millionen Euro jährlich in
        drei (Ochtrup, Müritz und Wilhelmshaven) von sechs Distri-
        butionscentern der Bundeswehr –, der seit dem 9. September
        2009 beim Streitkräfteunterstützungskommando, SKUKdo,
        liegt, im Vergleich zum Angebot der denkbaren Kooperations-
        partner bewertet?
        Der Vorschlag des Logistikregiments 17 referenziert
        auf den Wegfall von 78 zivilen Dienstposten in den
        Materialdepots Wilhelmshaven, Müritz und Ochtrup.
        Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das Koopera-
        tionsvorhaben „Lagerhaltung & Distribution“. Die Dis-
        tributionszentren Wilhelmshaven, Müritz, Ochtrup ge-
        hören zum Leistungsgegenstand dieses Vorhabens.
        Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Lagereinrich-
        tungen bis zum Beginn einer möglichen Öffentlich-Pri-
        vaten Partnerschaft (ÖPP) am 1. Juli 2010 sicherzustellen
        und gleichzeitig vorzeitige Festlegungen zu vermeiden,
        welche die notwendige personalstrukturelle Flexibilität
        für den Übergang in eine Kooperation beeinträchtigen
        würden.
        Die Struktur der Lagereinrichtungen im OEM steht
        aus oben aufgeführten Gründen weiterhin unter Vorbe-
        halt. Die abschließende Realisierung des OEM und der
        Übergang in einen stabilen Wirkbetrieb steht dabei im
        Vordergrund. Für die Personalführung bedeutet dies,
        dass die Aufgabenerfüllung in diesen Einrichtungen bis
        dahin unter den vorgegebenen organisatorischen Rah-
        menbedingungen sichergestellt werden muss. Des Wei-
        teren ist aus vergaberechtlichen Gründen sicherzustellen,
        dass ein potenzieller Dienstleister bei Vertragsbeginn auf
        jenes Personal zurückgreifen kann, das ihm in den Ver-
        dingungsunterlagen angezeigt wurde.
        Weiterführende Betrachtungen der Dienstpostenum-
        fänge sind somit erst nach einer Entscheidung im anhän-
        gigen Vergabeverfahren „Lagerhaltung & Distribution“
        geboten. In Abhängigkeit der jeweiligen Handlungsal-
        ternative wird dann das weitere Vorgehen festgelegt.
        Der Vertragsschluss für eine ÖPP „Lagerhaltung &
        Distribution“ ist für den 1. Juli 2010 vorgesehen. Die
        Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass ein
        Vertragsschluss mit einem privaten Anbieter nur dann
        erfolgt, wenn das wirtschaftlichste Angebot weniger
        Ausgaben verursacht als eine Eigenoptimierung. Dabei
        werden auch weitergehende Maßnahmen der Eigenopti-
        mierung wie Schließungen von Materiallagereinrichtun-
        gen und damit verbundene Personalreduzierungen be-
        rücksichtigt. Sie steht ferner unter dem Vorbehalt der
        Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen
        Bundestages. Bis dahin werden die Leistungen für die
        „Lagerhaltung & Distribution“ in den Strukturen des
        OEM erbracht.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        des Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
        sache 17/493, Frage 16):
        Trifft die Meldung der Süddeutschen Zeitung zu, dass dem
        Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr
        1560 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        zu Guttenberg, bereits vor seiner Pressekonferenz am 6. No-
        vember 2009 die Analyse des Einsatzführungsstabes zum ge-
        heimen Untersuchungsbericht der NATO zu den Luftschlägen
        in Kunduz vorlag, und, wenn nein, wann wurde dem Bundes-
        minister der Verteidigung dieses Analysepapier des Einsatz-
        führungsstabes vorgelegt?
        Die Auswertung des NATO-Untersuchungsberichts
        durch den Einsatzführungsstab im Bundesministerium
        der Verteidigung vom 3. November 2009 hat Herrn Bun-
        desminister zu Guttenberg vor der Pressekonferenz vom
        6. November 2009 vorgelegen.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 20):
        Wie schätzt die Bundesregierung die rechtlichen Möglich-
        keiten eines Betreuungsgeldmodells ein, das zwischen Eltern
        differenziert, die ALG II beziehen, und für diese die Auszah-
        lung in Form eines Gutscheins vorsieht, und jenen Eltern, die
        kein ALG II bekommen, und für diese eine Barauszahlung
        des Betreuungsgeldes vorsieht?
        Die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag lässt die
        Art der Leistungsbeziehung – Geld oder Gutschein – of-
        fen. Die Bundesregierung nimmt sich Zeit für die Aus-
        gestaltung eines erfolgreichen Modells bis zum Jahr
        2013. Wir haben dabei das erklärte Ziel vor Augen, die
        Erziehungsleistung der Eltern stärker anzuerkennen und
        zugleich die Entwicklung des Kindes zu fördern. Sie
        können sich sicher sein, dass wir dabei keine Familien
        diskriminieren oder gegeneinander ausspielen werden.
        Daher stellt sich für uns die Frage nach den rechtlichen
        Möglichkeiten, Transferleistungen als Anknüpfungs-
        punkt für die Art der Leistungsausgabe heranzuziehen,
        von vornherein nicht.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage
        der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache 17/493,
        Frage 21):
        Warum macht die Bundesregierung die Daten und Ergeb-
        nisse des Freiwilligensurveys 2009, die in einer Pressekonfe-
        renz der ehemaligen Bundesministerin für Familie, Senioren,
        Frauen und Jugend Dr. Ursula von der Leyen bereits Anfang
        Dezember 2009 hätten vorgestellt werden sollen, der Öffent-
        lichkeit nicht zugänglich, und bis wann plant das Bundesmi-
        nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Daten
        vorzustellen?
        Die für den 2. Dezember 2009 mit Frau Bundesminis-
        terin von der Leyen geplante Pressekonferenz zur Vor-
        stellung erster Ergebnisse des Freiwilligensurvey musste
        aufgrund des Leitungswechsels im Bundesministerium
        für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
        kurzfristig abgesagt werden.
        Erste Ergebnisse sollen nun zeitnah in Form einer
        Pressemitteilung und eines Kurzpapiers an die Öffent-
        lichkeit gegeben werden und werden online verfügbar
        sein. Dafür werden derzeit hausintern alle notwendigen
        Vorbereitungen getroffen. Darüber hinaus soll im April
        2010 die Veröffentlichung eines Kurzberichts sowie im
        Juni 2010 die Veröffentlichung des Gesamtberichts er-
        folgen.
        Anlage 12
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Ute Kumpf (SPD) (Drucksache
        17/493, Frage 22):
        Warum wurde der Forschungsbeirat des Freiwilligensur-
        veys, der die Entwicklung des Freiwilligensurveys seit 1999
        durch seine Arbeit erfolgreich begleitet hat, vom zuständigen
        Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
        aufgelöst, und mit welcher Zusammensetzung wird ein neuer
        Fachbeirat für den Freiwilligensurvey berufen?
        Jede Erhebungswelle des Freiwilligensurveys wird
        von einem eigenen Projektbeirat begleitet (1999/2004/
        2009), welcher das Bundesfamilienministerium zur Da-
        tenerhebung und Auswertung des Freiwilligensurveys
        berät. Mit Abschluss des jeweiligen Projektes beendet
        der Beirat seine Arbeit und es erfolgt eine offizielle Neu-
        berufung für die nächste Untersuchungswelle. So hat seit
        1999 nunmehr der dritte Projektbeirat seine Arbeit auf-
        genommen.
        Die Zusammensetzung des Projektbeirats zur 3. Welle
        des Freiwilligensurveys ist darauf bedacht, dass die
        Wahrnehmung seiner begleitenden Aufgaben auch wei-
        terhin gewährleistet wird. Der Projektbeirat zum 3. Frei-
        willigensurvey setzt sich wie bisher aus Vertretern von
        Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft, Politik und Dritt-
        Sektor-Organisationen zusammen.
        Anlage 13
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Stefan Schwartze (SPD) (Druck-
        sache 17/493, Fragen 23 und 24):
        In welcher Höhe und mit welchen Maßnahmen beabsich-
        tigt die Bundesregierung, die politische Jugendbildung in die-
        ser Legislaturperiode zu fördern?
        Welche vom Bund mitfinanzierten Projekte im Bereich der
        politischen Jugendbildung gibt es, und wie hoch ist der Etat
        des Bundes für die Förderung von Projekten der politischen
        Jugendbildung für und mit Jugendlichen für das Jahr 2010?
        Erstens. Politische Jugendbildung im KJP
        Nach dem Haushaltsentwurf 2010 für den Titel
        1702 68411 sieht die Bundesregierung im Kinder- und
        Jugendplan des Bundes einen Haushaltsansatz für die
        politische Jugendbildung, Prog. 01., in Höhe von
        9 900 000 Euro vor.
        Hierdurch werden zur nachhaltigen Sicherung und
        Stärkung der bundesweiten Infrastruktur im Rahmen von
        Projektfördermaßnahmen Personalkosten, Kurse, Ar-
        beitstagungen und Einzelmaßnahmen von Trägern der
        Freien Jugendhilfe, von Jugendbildungs- und Begeg-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1561
        (A) (C)
        (B) (D)
        nungsstätten finanziert. Die bundeszentralen Verbände
        in der politischen Jugendbildung übernehmen als Zu-
        wendungsempfänger regelmäßig die Aufgaben einer
        Zentralstelle und sichern hierdurch die bedarfs- und ziel-
        gerechte Verwendung der Fördermittel bei ihren Mitglie-
        dern.
        Die Träger der politischen Jugendbildung leisten ei-
        nen erheblichen Beitrag zur Vermittlung von Schlüssel-
        kompetenzen, wie Toleranzförderung, Partizipation und
        soziales Engagement, Selbstbewusstsein und Verantwor-
        tungsbereitschaft, gewaltfreie Konfliktbewältigung jun-
        ger Menschen.
        Zweitens. Bundesprogramm „Vielfalt tut gut. Jugend
        für Vielfalt. Toleranz und Demokratie“
        Die Maßnahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut
        gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ stel-
        len mittelbar auch Maßnahmen der politischen Jugend-
        bildung dar. Die 90 lokalen Aktionspläne und die
        90 Modellprojekte dienen der Demokratieerziehung und
        richten sich an Jugendliche als eine der wichtigsten Ziel-
        gruppe. Im Jahr 2010 sind für das Bundesprogramm
        „Vielfalt tut gut“ – wie in den Vorjahren – Finanzmittel
        in Höhe 19 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich ste-
        hen aus nicht verwendeten Mitteln des Haushalts 2009 in
        2010 2 Millionen Euro für Projekte zum Kampf gegen
        Linksextremismus und islamistischen Extremismus zur
        Verfügung.
        Drittens. Politische Jugendbildung bei der Bundes-
        zentrale für politische Bildung
        Die Bundeszentrale für politische Bildung, bpb, wen-
        det sich mit ihren Angeboten an alle interessierten Bürge-
        rinnen und Bürgern, unter anderem auch an Jugendliche.
        Eine Aufsplittung der verausgabten Haushaltsmittel auf
        Jugendliche und Erwachsene ist nicht möglich. Die bpb
        verfügt im Jahr 2010 über Haushaltsmittel in Höhe von
        38 628 000 Euro. Davon entfallen 19 723 000 Euro auf
        die eigene politische Bildungsarbeit und 6 806 000 Euro
        auf die Trägerförderung.
        Förderung:
        Die bpb fördert politische Bildungsveranstaltungen
        der anerkannten Träger der politischen Bildung. Laut
        Richtlinien können Teilnehmer ab 16 Jahren gefördert
        werden. In ihrer Statistik führt die bpb die Alterskohorte
        16 bis 27 Jahren. In den vergangenen Jahren gehörten
        circa 35 Prozent der Teilnehmenden eines Jahres dieser
        Altersgruppe an. Die politische Jugendbildung wird da-
        bei als Teil der Erwachsenenbildung behandelt.
        Eigene politische Bildungsarbeit:
        Mit den Finanzmitteln für eigene politische Bildungs-
        arbeit entwickelt die bpb Printpublikationen (Bücher,
        Zeitschriften, Broschüren), Multimediaprodukte, Veran-
        staltungen und Projekte.
        Es gibt zielgruppenspezifische Formate, die speziell
        für Kinder und Jugendliche entwickelt werden, sowie
        andere Formate, insbesondere die Website www.bpb.de
        sowie verschiedene externe Websites und viele Print-
        publikationen, die von Jugendlichen genutzt werden,
        auch wenn sie nicht speziell für diese entwickelt wurden.
        Eine Onlinebefragung aus dem Jahr 2004 kam zu dem
        Ergebnis, dass 10 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer
        von www.bpb.de bis 18 Jahre alt sind und 48 Prozent der
        Altersgruppe 19 bis 27 angehören.
        Zu den Produkten, die speziell für Jugendliche entwi-
        ckelt werden, gehören niedrigschwellige Printprodukte
        (zum Beispiel Pocket, Das junge Politik-Lexikon und an-
        dere), die Jugendzeitschrift fluter, Auflage 250 000, und
        die Website www.fluter.de. Darüber hinaus führt die bpb
        verschiedene Partizipationsprojekte – zum Beispiel im
        Jahr 2009 das Projekt „Aktion 09. Gib Deiner Meinung
        eine Stimme“ – durch und baut seit mehreren Jahren ihre
        Peer-Education-Programme, wie Team-Global und
        Young European Professionals aus, bei denen Netzwerke
        von jungen Teamerinnen und Teamern ausgebildet wer-
        den, damit sie politische Themen an Gleichaltrige zu
        vermitteln lernen. Zusätzlich werden Jugendliche auch
        über die diversen didaktischen Materialien für die
        Schule erreicht.
        Die Haushaltsansätze über die Förderung der politi-
        schen Jugendbildung des Bundes in dieser Legislatur-
        periode sind zurzeit noch in der Beratung.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 25):
        Welche anderen Kriterien angesichts der Tatsache, dass
        die bisherige Leiterin und die von der Bundesregierung be-
        stimmte Nachfolgerin über keinerlei rechtliche und tatsächli-
        che Erfahrungen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit
        verfügen – die neu ausgewählte, aber aufgrund des Beschlus-
        ses des OVG Berlin-Brandenburg nicht eingestellte Leiterin
        hat keinerlei Erfahrungen (www.bmfsfj.de, www.broken-rain
        bow.de); die bisherige Leiterin, Martina Köppen, hatte diese
        bei ihrer Einstellung ebenfalls nicht und hat dies in einer An-
        hörung vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
        Jugend am 13. Mai 2009 eingestanden (siehe Sitzungsproto-
        koll des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
        gend, Kurzprotokoll 88. Sitzung, Protokoll Nr. 16/88, Seite 34,
        erster Absatz ff); in einem Artikel des Wirtschaftsmagazins
        brand eins wird sie zitiert: „Mit dem deutschen Diskriminie-
        rungsgesetz hatte ich mich bis dahin gar nicht befasst“
        (www.brandeins.de); Gleiches geht auch aus zahlreichen
        Presseberichten hervor: www.handelsblatt.com; www.fr-
        online.de; www.taz.de –, spielen bzw. spielten bei der Aus-
        wahl für die Besetzung der Leitung der Antidiskriminierungs-
        stelle des Bundes, ADS, eine Rolle, und warum hat die Bun-
        desregierung die rechtlichen Mindestanforderungen des
        Arbeits- und Verwaltungsrechtes (OVG Berlin-Brandenburg
        am 15. Dezember 2009, Az. 6 S 47.09) bei der Bestellung von
        Christine Lüders zur neuen Leiterin der Antidiskriminierungs-
        stelle des Bundes übergangen, sodass die Stelle seit Oktober
        2009 ohne Leitung ist?
        Die Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle des Bun-
        des (ADS) und damit das der Auswahlentscheidung zu-
        grunde zu legende Anforderungsprofil an deren Leitung
        ergeben sich unmittelbar aus dem Allgemeinen Gleichbe-
        handlungsgesetz (AGG). Nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 AGG
        unterstützt die ADS Personen bei der Durchsetzung ihrer
        Rechte zum Schutz vor Benachteiligungen. Weitere Auf-
        1562 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        gaben der ADS sind die Vermittlung der Beratung durch
        andere Stellen (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 AGG), die gütliche Bei-
        legung von Konflikten bei Benachteiligungen (§ 27
        Abs. 2 Nr. 3 AGG), Öffentlichkeitsarbeit (§ 27 Abs. 3
        Nr. 1 AGG), Maßnahmen zur Verhinderung von Benach-
        teiligungen nach § 1 AGG und die Durchführung wissen-
        schaftlicher Untersuchungen hierzu (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 und 3
        AGG) sowie die Berichterstattung gegenüber dem Deut-
        schen Bundestag und die Abgabe von Empfehlungen
        (§ 27 Abs. 4 Satz 1 AGG). Außerdem kann die ADS nach
        § 27 Abs. 4 Satz 2 AGG wissenschaftliche Untersuchun-
        gen zu Benachteiligungen durchführen. § 27 Abs. 5 AGG
        sieht für bestimmte Konstellationen noch die Koopera-
        tion der ADS mit Beauftragten der Bundesregierung und
        des Deutschen Bundestages vor.
        Die Leitung der ADS vertritt und repräsentiert die
        ADS nach außen und gibt ihre fachliche Ausrichtung
        nach innen vor. Ein Schwerpunkt des Amtes liegt darauf,
        die Themen der ADS öffentlichkeitswirksam zu trans-
        portieren, für Benachteiligungsfragen wichtige Schalt-
        stellen in Politik und Wirtschaft zu sensibilisieren und
        durch eine effiziente Kommunikation und Kooperation
        für entsprechende Maßnahmen zu gewinnen.
        Vor diesem Hintergrund benötigt die künftige Leitung
        der ADS neben fachlichen Kenntnissen auf dem Gebiet
        der Benachteiligungen ausgeprägte Kommunikationsfä-
        higkeit und Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der
        Öffentlichkeitsarbeit. Um die Arbeit der ADS den fach-
        lichen Zielen entsprechend ausrichten zu können, ist au-
        ßerdem eine langjährige Führungs- und Verwaltungser-
        fahrung erforderlich.
        In einem gegen die vom Bundeskabinett beschlossene
        Besetzung der Leitung der ADS angestrengten Konkur-
        rentenstreitverfahren ist am 15. Dezember 2009 eine
        Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Bran-
        denburg ergangen. Nach Auffassung des Oberverwal-
        tungsgerichts ist auch bei der Besetzung der Leitung der
        ADS eine Auseinandersetzung mit etwaigen Bewerbun-
        gen erforderlich.
        Diese Pflicht entfalle lediglich bei demokratischen
        Wählämtern und Regierungsmitgliedern. In der Recht-
        sprechung wurde damit erstmalig eine entsprechende
        Aussage zur politischen Besetzung öffentlich-rechtlicher
        Ämter getroffen.
        Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war
        auch wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung zunächst
        zu bewerten. Die Besetzung der Leitung der ADS hat
        sich deshalb über den vorgesehenen Zeitpunkt hinaus
        verzögert.
        Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Ende November
        noch bestätigt, dass die Auswahl der Leitung der ADS im
        weiten politischen Ermessen der Bundesregierung steht
        und nicht nach engen beamtenrechtlichen Regeln erfol-
        gen soll. Unter Hinweis auf die herausgehobene politi-
        sche Bedeutung der Leitung der Antidiskriminierungs-
        stelle des Bundes hatte das Verwaltungsgericht Berlin
        eine Bindung an Art. 33 Abs. 2 GG verneint.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen des Abgeordneten Harald Weinberg (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/493, Fragen 26 und 27):
        Wann will das Bundesministerium für Gesundheit die An-
        kündigung des Bundesministers Dr. Philipp Rösler umsetzen,
        die Deckungslücke für Sozialhilfe-/ALG-II-Bezieher im Ba-
        sistarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu
        schließen (vergleiche zum Beispiel Berliner Zeitung vom
        20. Januar 2010, Seite 5), und soll dies in Form eines eigenen
        Gesetzes geschehen?
        Beinhaltet diese Regelung nicht nur die angekündigte He-
        raufsetzung des durch die Sozialämter/Argen gezahlten Zu-
        schusses für die private, sondern auch die Zahlungen für die
        gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, und wird diese
        Regelung für die betroffenen Hilfebedürftigen auch rückwir-
        kend gelten?
        Zu Frage 26:
        Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung
        zur Lösung des in der Frage genannten Problems wird
        derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.
        Gleiches gilt für die Frage nach dem hierfür erforderli-
        chen Gesetzgebungsverfahren.
        Zu Frage 27:
        Eine Änderung des Beitragsrechts der gesetzlichen
        Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversiche-
        rung ist im Rahmen der oben genannten gesetzlichen
        Änderung nicht beabsichtigt. Bei den Zahlungen für
        Hilfebedürftige in der gesetzlichen Kranken-/Pflegever-
        sicherung stellt sich der Sachverhalt anders dar, weil
        diese unabhängig von der Höhe des für sie vom zustän-
        digen Grundsicherungsträger gezahlten Beitrags immer
        Anspruch auf den vollen Leistungsumfang haben und
        auch keine Beitragsrückstände auflaufen. Insofern ist
        dieser Personenkreis von einer „Beitrags- oder De-
        ckungslücke“ nicht betroffen. Die Frage angemessener
        Beitragszahlungen an die GKV wird aber im Zusam-
        menhang mit der anstehenden Finanzierungsreform zu
        diskutieren sein.
        Wie mit den Beitragsrückständen umzugehen ist, die
        bei den von der „Beitragslücke“ betroffenen Personen
        seit 1. Januar 2009 aufgelaufen sind, wird geprüft.
        Anlage 16
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        die Fragen der Abgeordneten Maria Anna Klein-
        Schmeink (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache
        17/493, Fragen 28 und 29):
        Welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium
        für Gesundheit aus der von der Gesundheitsministerkonfe-
        renz, GMK, in einem Schreiben vom Dezember 2009 an den
        Bundesminister geäußerten Sorge, dass die Verhandlungen zu
        der Vereinbarung gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften Buches So-
        zialgesetzbuch zu keiner Einigung führen und es deshalb zu
        einer erheblichen Einschränkung des Zugangs von Patienten
        zu psychiatrischen Institutsambulanzen kommt?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1563
        (A) (C)
        (B) (D)
        Was plant die Bundesregierung zu tun, damit die Befürch-
        tung der GMK, es komme infolge der geplanten Neuregelung
        zu einer existenziellen Einschränkung der ambulanten Versor-
        gung von schwer und mehrfach psychisch kranken Patienten,
        nicht Wirklichkeit wird und dies in der Folge nicht zu einem
        Anstieg der stationären Aufnahmen führt?
        In Anbetracht der derzeit noch laufenden Verhandlun-
        gen der Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene
        (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesell-
        schaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung) über ei-
        nen neuen Vertrag gemäß § 118 Abs. 2 des Fünften
        Buches Sozialgesetzbuch beteiligt sich das Bundesmi-
        nisterium für Gesundheit nicht an Spekulationen über
        mögliche Ergebnisse der Verhandlungen. Im Übrigen
        geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus,
        dass die Vertragspartner bei den Verhandlungen den ih-
        nen nach dem Gesetz obliegenden Gestaltungsspielraum
        unter Beachtung der spezifischen Versorgungsanforde-
        rungen bei psychisch kranken Menschen verantwor-
        tungsbewusst nutzen.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 30 und 31):
        Wie gedenkt die Bundesregierung den Verkehrszuwachs
        möglichst vollständig auf die Schiene zu bringen, wie das der
        Bundesminister Dr. Peter Ramsauer gegenüber der Süddeut-
        schen Zeitung in einem Interview angekündigt hat, und wel-
        che Bahnstrecken müssen hierfür erweitert bzw. neu gebaut
        werden?
        Welche zusätzlichen Haushaltsmittel werden für den vom
        Bundesminister Dr. Peter Ramsauer angekündigten massiven
        Ausbau des deutschen Schienennetzes bereitgestellt, und wie
        passt diese Ankündigung des Ausbaus zu den Ausführungen
        im Koalitionsvertrag zur Verwendung der Lkw-Mauteinnah-
        men in einem Finanzierungskreislauf Straße?
        Zu Frage 30:
        Die Verlagerung von Transporten von der Straße auf
        die Schiene und die Wasserstraße ist seit Jahrzehnten
        Ziel der Verkehrspolitik. Neu ist der Ansatz, durch eine
        Priorisierung einzelner Maßnahmen möglichst Engpässe
        zu vermeiden bzw. abzubauen. Gegenwärtig findet die
        Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesschienen-
        wege statt. Die Ergebnisse hierzu werden im 1. Halbjahr
        dieses Jahres erwartet. Auf dieser Grundlage wird fest-
        zulegen sein, welche Vorhaben prioritär umgesetzt wer-
        den.
        Es gilt, für die prognostizierten Verkehrszuwächse
        des Verkehrsträgers Schiene, welche die schienenaffinen
        Transporte umfassen, durch den gezielten Aus- und Neu-
        bau sowie die Erhaltung der Schieneninfrastruktur eine
        Basis für die effiziente Abwicklung bereitzustellen.
        Zu Frage 31:
        Im Entwurf für den Bundeshaushalt 2010 sind fast
        4,3 Milliarden Euro für Investitionen in das Schienen-
        netz veranschlagt. Darüber hinaus werden zusätzlich aus
        dem Investitions- und Tilgungsfonds, KP II, in 2010 und
        2011 Investitionsmittel in Höhe von rund 726 Millionen
        Euro bereitgestellt. In der Finanzplanung 2011 bis 2013
        sind jährlich mehr als 3,9 Milliarden Euro vorgesehen.
        Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prüfung
        eines Finanzkreislaufs Straße mit direkter Zuweisung
        der Einnahmen aus der Lkw-Maut sind auch die Auswir-
        kungen auf die anderen Verkehrsträger zu berücksichti-
        gen. Im Ergebnis muss die Verteilung der zur Verfügung
        stehenden Mittel auf die Verkehrsträger bedarfsgerecht
        und ausgewogen sein.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Florian Pronold (SPD) (Drucksache
        17/493, Fragen 32 und 33):
        Ist zwischen dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
        Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, und dem Vorstands-
        vorsitzenden der DB AG, Dr. Rüdiger Grube, über eine neue
        Prioritätensetzung bei der Realisierung von Vorhaben des Be-
        darfsplans Schiene gesprochen worden, und, wenn ja, welche
        Projekte wurden dabei benannt?
        Bis wann wird die Bundesregierung der Öffentlichkeit
        eine verlässliche Prioritätenliste für die Verwirklichung von
        Schienenprojekten präsentieren, und welche Maßnahmen be-
        züglich des Baus von international vereinbarten Schienenpro-
        jekten wird die Bundesregierung ergreifen, um die Glaubwür-
        digkeit der deutschen Politik nicht zu beschädigen?
        Zu Frage 32:
        Die Bundesregierung äußert sich zum Inhalt vertrauli-
        cher Gespräche grundsätzlich nicht.
        Zu Frage 33:
        Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        entwicklung entwickelt Kriterien zur Priorisierung von
        Verkehrsinvestitionen. Die voraussichtlich im 1. Halb-
        jahr 2010 vorliegenden Ergebnisse der Überprüfung des
        Bedarfsplans Schiene bilden mit diesen Kriterien die
        Grundlage für die Entscheidungen über die zu realisie-
        renden Maßnahmen, die auch in einen neuen Fünfjahres-
        plan eingebracht werden.
        Die international vereinbarten Schienenprojekte wer-
        den dabei entsprechend Berücksichtigung finden.
        Anlage 19
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 34):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Me-
        dienberichten, laut denen der Ausbau der Südbahn
        Ulm–Friedrichshafen–Lindau mit Direktverbindung in die
        Schweiz auf einer Streichliste der Deutschen Bahn AG,
        DB AG, steht, und gilt die Zusage des Bundesministeriums
        für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Kosten des Aus-
        baus zur Hälfte zu tragen, sodass die Südbahn bis 2015 elek-
        trifiziert ist?
        1564 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Eine Streichliste der Deutschen Bahn AG liegt dem
        Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwick-
        lung nicht vor.
        Die Grundlagenermittlung sowie die Vorentwurfspla-
        nung für den Ausbau der Strecke Ulm–Friedrichshafen–
        Lindau werden gegenwärtig erstellt; im Anschluss wären
        die Durchführung und Finanzierung der Entwurfs- und
        Genehmigungsplanung zwischen dem Land Baden-
        Württemberg und der Deutsche Bahn AG zu vereinba-
        ren. Die Realisierung der Infrastrukturmaßnahme wird
        danach in Abhängigkeit von der dann vorhandenen Fi-
        nanzausstattung und in Abstimmung mit anderen vor-
        dringlichen Maßnahmen realisiert werden.
        Anlage 20
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Heinz Paula (SPD) (Drucksache 17/493,
        Fragen 35 und 36):
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die drin-
        gend notwendige Elektrifizierung der Strecke München–Lin-
        dau im Rahmen der Überarbeitung des Bedarfsplanes, die
        meines Wissens bis Mitte dieses Jahres abgeschlossen sein
        soll, gestrichen wird, und, wenn ja, wird der Baubeginn dieser
        Strecke wie geplant in diesem Jahr stattfinden?
        Welche Bedingungen sind an die Finanzierungszusagen
        der Schweiz gebunden?
        Zu Frage 35:
        Ja. Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus,
        dass der Baubeginn 2010 erfolgen kann.
        Zu Frage 36:
        Die Deutsche Bahn AG hat mit der Schweizerischen
        Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für
        Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, UVEK,
        am 17. April 2009 einen Vertrag über die Gewährung ei-
        nes Darlehens in Höhe von 50 Millionen Euro geschlos-
        sen. Das ausgezahlte Darlehen ist per 31. Dezember 2025
        vollständig durch die DB Netz AG zurückzuzahlen.
        Die Eisenbahninfrastrukturunternehmen stellen mit
        der Elektrifizierung Ertüchtigungsmaßnahmen zum Ein-
        satz von Neigetechnik-Fahrzeugen und ggf. weiteren In-
        frastrukturausbauten sicher, dass eine zweistündliche di-
        rekte Verbindung Zürich–München mit einer Zielfahrzeit
        von 1:50 Stunde zwischen München und der Grenze
        Deutschland/Österreich erreicht werden kann. Damit
        kann in Abstimmung mit dem Angebot auf dem Schwei-
        zer Abschnitt eine Fahrzeit von 3:15 Stunden zwischen
        München und Zürich (Vereinbarung zur Sicherung der
        Leistungsfähigkeit des Zulaufs zur neuen Eisenbahn-Al-
        pentransversale vom 6. September 1996) angeboten wer-
        den.
        Aufschiebende Bedingung für das Inkrafttreten dieser
        Vereinbarung ist die Unterzeichnung der Vereinbarung
        durch die Vertragspartner und die Genehmigung der zu-
        ständigen Beschluss- und Aufsichtsorgane der Vertrags-
        partner. Die Genehmigung der zuständigen Beschluss-
        und Aufsichtsorgane der Deutsche Bahn AG ist am
        13. Januar 2010 erteilt worden.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Fragen
        des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache
        17/493, Fragen 37 und 38):
        Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der drin-
        gend notwendige Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg–Erfurt
        (VDE Nr. 8.1) sowie die Elektrifizierung der Strecke Nürn-
        berg–Marktredwitz–Reichenbach–Grenze Deutschland/Tsche-
        chien(–Prag) im Rahmen der angekündigten Überarbeitung
        des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege gestrichen oder
        Teile dieser Projekte gestrichen werden?
        Kann die Bundesregierung garantieren, dass nach der an-
        gekündigten Überarbeitung des Bedarfsplans für die Bundes-
        schienenwege der anvisierte Fertigstellungstermin für die ICE-
        Neu- bzw. -Ausbaustrecke Nürnberg–Erfurt (VDE Nr. 8.1) im
        Jahr 2017 eingehalten werden kann, bzw. wann ist nach der-
        zeitigem Stand die endgültige Fertigstellung dieses Projekts
        vorgesehen?
        Zu Frage 37:
        Die Ergebnisse aus der Überprüfung des Bedarfsplans
        für die Bundesschienenwege werden voraussichtlich im
        ersten Halbjahr dieses Jahres vorliegen. Dies bleibt ab-
        zuwarten.
        Zu Frage 38:
        Die Neubaustrecke Ebensfeld–Erfurt im Zuge des
        VDE Nr. 8.1 Nürnberg–Erfurt soll wie anvisiert im De-
        zember 2017 fertiggestellt werden. Aus dem aktuellen
        Bauablauf sind gegenwärtig keine Hindernisse bekannt.
        Die Fertigstellung des viergleisigen Ausbaus der Strecke
        Nürnberg–Ebensfeld wird erst nach 2020 möglich sein.
        Anlage 22
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        des Abgeordneten Michael Groß (SPD) (Drucksache
        17/493, Frage 39):
        Kann die Bundesregierung garantieren, dass der Rhein-
        Ruhr-Express auf keiner Streichliste der Deutschen Bahn AG
        und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtent-
        wicklung steht und dass dieses Infrastrukturprojekt im bisher
        vorgesehenen Zeitrahmen geplant und gebaut wird, um ins-
        besondere in der bevölkerungsreichsten Region der Bundesre-
        publik Deutschland für eine Entlastung im täglichen Pendler-
        verkehr zu sorgen?
        Es gibt keine zwischen Bahn und Bund abgestimmte
        Streichliste von Projekten des Bedarfsplans für die Bun-
        desschienenwege. Dieser ist Bestandteil des Gesetzes
        zum Ausbau der Schienenwege des Bundes, BSchAG,
        und bildet den Bedarf für Neu- und Ausbau der Schie-
        neninfrastruktur des Bundes ab.
        Der Bedarfsplan ist kein Finanzierungsplan und be-
        sitzt insofern auch keinen Etat, welcher einer Kürzung
        unterzogen werden könnte. Über den Zeitpunkt der Rea-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1565
        (A) (C)
        (B) (D)
        lisierung einer im Bedarfsplan enthaltenen Bundesschie-
        nenwegemaßnahme entscheidet das Bundesministerium
        für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einverneh-
        men mit der Deutschen Bahn AG im Rahmen der vom
        Parlament zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
        Die zwischen dem Bundesministerium für Verkehr,
        Bau und Stadtentwicklung und der Deutsche Bahn AG
        verabredeten prioritären Projekte werden planerisch vor-
        angetrieben. Wenn der Planungsfortschritt den Baube-
        ginn und damit den Abschluss einer Finanzierungsver-
        einbarung erlaubt, wird das Bundesministerium für Ver-
        kehr, Bau und Stadtentwicklung im Umfang der dann
        geltenden Bundeshaushaltslinie entsprechende Finanzie-
        rungsvereinbarungen abschließen.
        Der Realisierung des Rhein-Ruhr-Express misst die
        Bundesregierung große Bedeutung bei. Damit die Deut-
        sche Bahn AG die Planungen zügig aufnehmen und fort-
        führen konnte, hat der Bund Planungskosten in Höhe
        von 20 Millionen Euro vorab übernommen.
        Anlage 23
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Fragen 40 und 41):
        Welche rechtlichen Grundlagen liegen den Direktzahlun-
        gen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von
        Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgegesell-
        schaften an den Bund bzw. das Land Niedersachsen bzw. an
        niedersächsische Kommunen in Zusammenhang mit der Er-
        richtung und dem Betrieb der Atomanlage in Gorleben zu-
        grunde?
        Warum gab es nach Kenntnis der Bundesregierung keine
        Zweckbindung der Zahlung von Geldern vom Bund an das
        Land Niedersachsen aus den Direktzahlungen der DWK, son-
        dern eine pauschale Auszahlung der Gelder?
        Zu Frage 40:
        Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes-
        republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der
        DWK eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen.
        Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts der Ein-
        maligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung des ge-
        planten NEZ zur Entlastung von infrastrukturellen Kos-
        ten, die durch die Verwirklichung des NEZ verursacht
        werden“ an die öffentliche Hand einen pauschalen Be-
        trag von 200 Millionen DM in zehn gleichen Jahresraten
        zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf den Landkreis
        Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM auf das Land
        Niedersachen und 130 Millionen DM auf den Bund ent-
        fallen sollten. Das NEZ war das damals geplante Nu-
        kleare Entsorgungszentrum. Für den Fall, dass das NEZ
        nicht verwirklicht werden könne, wurde vereinbart, die
        entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen
        abzurechnen. Die DWK hat die erste Rate am 1. März
        1979 gezahlt, sah aber nach Aufkündigung des NEZ
        durch die Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 von
        weiteren Zahlungen ab. Die DWK verzichtete darauf,
        die 1. Rate vom Bund zurückzufordern.
        Zu Frage 41:
        Der Bund hatte im Jahr 1979 mit dem Land Nieder-
        sachsen eine „Verwaltungsvereinbarung über die Rege-
        lung der finanziellen Auswirkungen des Genehmigungs-
        und Planfeststellungsverfahrens für das Nukleare Ent-
        sorgungszentrum (NEZ) bei Gorleben“ geschlossen. Im
        Rahmen dieser Vereinbarung hatte der Bund „anerkannt,
        dass die Entlastung des Landkreises Lüchow-Dannen-
        berg von den einmaligen Infrastrukturkosten in Höhe
        von 24,5 Millionen DM unverzichtbarer Bestandteil der
        Gesamtregelung“ sei. Der Bund verpflichtete sich, unter
        Berücksichtigung des Verursacherprinzips auf eine Zah-
        lung durch die Verursacher hinzuwirken.
        Dieser Verpflichtung ist der Bund beim Abschluss der
        Finanzierungsvereinbarung mit der DWK – siehe Ant-
        wort zu Frage 7 – nachgekommen. Die DWK hatte sich
        in dieser Finanzvereinbarung verpflichtet, „zur Entlas-
        tung von den infrastrukturellen Kosten, die durch die
        Verwirklichung des NEZ verursacht werden“, an den
        Landkreis Lüchow-Dannenberg 24,5 Millionen DM zu
        zahlen. Für die Zahlung der Gelder durch die DWK soll-
        ten nach der Vereinbarung Verträge der DWK mit den in
        der Vereinbarung genannten Körperschaften im Beneh-
        men mit dem Bund geschlossen werden. Eine Zahlung
        an den Landkreis Lüchow-Dannenberg durch den Bund
        erfolgte daher nicht.
        Anlage 24
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula-Heinen Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Dorothée Menzner (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Fragen 42 und 43):
        Welche Verträge bzw. Vereinbarungen zu welchen Bedin-
        gungen gab es in Zusammenhang mit der Erstellung und dem
        Betrieb der Atomanlagen in Gorleben zwischen der Betreiber-
        gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung
        von Kernbrennstoffen mbH, DWK, bzw. deren Nachfolgege-
        sellschaften und dem Bund bzw. dem Land Niedersachsen
        und dessen untergeordneten Verwaltungsebenen – Landkrei-
        sen, Samtgemeinden, Gemeinden – von 1979 bis heute?
        In welcher Höhe und wann sind Zahlungen aus solchen
        Verträgen bzw. Vereinbarungen geflossen?
        Zu Frage 42:
        Am 22./29. Januar 1979 wurde zwischen der Bundes-
        republik Deutschland, vertreten durch das BMI, und der
        DWK eine das Nukleare Entsorgungszentrum NEZ bei
        Gorleben betreffende Finanzierungsvereinbarung abge-
        schlossen. Darin verpflichtete sich die DWK „angesichts
        der Einmaligkeit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung
        des geplanten NEZ“ an die öffentliche Hand einen pau-
        schalen Betrag von 200 Millionen DM in zehn gleichen
        Jahresraten zu zahlen, wovon 24,5 Millionen DM auf
        den Landkreis Lüchow-Dannenberg, 45,5 Millionen DM
        auf das Land Niedersachen und 130 Millionen DM auf
        den Bund entfallen sollten. Für den Fall, dass das NEZ
        nicht verwirklicht werden kann, wurde vereinbart, die
        entstandenen Kosten im gegenseitigen Einvernehmen
        abzuwickeln.
        Darüber hinaus liegen folgende, zwischen dem Bund
        und der DWK von 1979 bis heute geschlossenen Ver-
        träge vor:
        1566 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./17.02.1983
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 11./12.08.1983
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 04./22.09.1980
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsbohrungen 16./22.08.1979
        Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 6.3./6.4.1979
        Grundstücks- und Salznutzungsv. geologisch-hydrogeolog. Bohrungen 26.4./4.5.1979
        Zu Frage 43:
        Die DWK hat die erste gemäß Finanzierungsverein-
        barung vom 22./29. Januar 1979 zu zahlende Rate in
        Höhe von 20 Millionen DM am 1. März 1979 gezahlt,
        sah aber nach Aufkündigung des NEZ durch die Regie-
        rungserklärung vom 16. Mai 1979 von weiteren Zahlun-
        gen ab. Die DWK verzichtete darauf, die 1. Rate vom
        Bund zurückzufordern.
        Bei den darüber hinaus zwischen dem Bund und der
        DWK von 1979 bis heute geschlossenen Verträgen be-
        trägt die jährliche Pachtzahlung derzeit 43 041,68 Euro.
        Dieser Betrag hat sich seit 1994 nicht verändert.
        Anlage 25
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 44):
        Was waren die konkreten Ziele und Inhalte des Gesprächs
        mit den Atomkraftwerksbetreibern am 21. Januar 2010 im
        Bundeskanzleramt?
        Die Monitoring-Gruppe hat auch am vergangenen
        Donnerstag, wie in der Vergangenheit, keine politisch-
        strategischen Entscheidungen getroffen.
        Bei der Sitzung der Monitoring-Gruppe hat es sich
        um eine Routinesitzung eines bestehenden Arbeits-
        gremiums im Rahmen der Vereinbarung der Bundesre-
        gierung mit den Energieversorgungsunternehmen gehan-
        delt.
        Anlage 26
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 45):
        Will die Bundesregierung die Laufzeit des Atomkraft-
        werks Neckarwestheim I verlängern, und auf welcher rechtli-
        chen Basis könnte dies erfolgen?
        Über Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke
        wird im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregie-
        rung entschieden.
        Vertragsart Vertragsgege
        Grundstückspachtvertrag Grundstücksf
        Ergänzung des Pachtvertrages Grundstücksf
        Vertrag Soleleitung
        Vertrag Salzrechte
        Nutzungsvertrag Wegerecht
        Grundstücksnutzungsvertrag Grundwasserm
        Grundstücksnutzungsvertrag Baugrundunte
        Grundstücksnutzungsvertrag Bohrschlamm
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        Grundstücks- und Salznutzungsv. Erkundungsb
        nstand Vertragsdatum
        läche Erkundungsbergw. 10./17.02.1984
        läche Salzhalde 23./30.01.1986
        25.07.1990
        25.07.1990
        15./21.12.1981
        essstellen 25./28.11.1986
        rsuchung 26.1./1.2.1984
        deponie 30.7.17.8.1981
        ohrungen 25.09.1980
        ohrungen 15./18.09.1980
        ohrungen 29.7./13.8.1980
        ohrungen 18.2./3.3.1981
        ohrungen 08.07.1982
        ohrungen 10./14.01.1983
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1567
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 27
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksa-
        che 17/493, Fragen 46 und 47):
        Welche Gesamtinvestitionen im Bereich der hocheffizien-
        ten kleinen Blockheizanlagen wurden in der Vergangenheit
        durch das Klimaschutz-Impulsprogramm für die Installation
        von Mini-KWK-Anlagen – KWK: Kraft-Wärme-Kopplung –
        angeschoben, und welcher Anteil – Anzahl der Anlagen sowie
        Gesamtsumme – entfiel davon auf deutsche Hersteller von
        kleinen Blockheizkraftwerken?
        Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Natur-
        schutz und Reaktorsicherheit die derzeitige Verunsicherung
        bei Herstellern von Mini-KWK-Anlagen und möglichen In-
        vestoren aufgrund der Dauer des langwierigen Entscheidungs-
        prozesses innerhalb der Bundesregierung und des dennoch zu
        erwartenden Aus für eine Fortführung des Impulsprogramms,
        und mit welchen Folgen für Hersteller – Insolvenzen, Arbeits-
        platzverluste, Umsatzrückgänge etc. –, Investoren – Rückstel-
        lung von Investitionen bzw. Umlenkungen von Investitionen
        auf weniger klimafreundliche Technologien etc. – und die
        deutsche Klimaschutzpolitik – Stichwort: 25-Prozent-Ziel
        KWK bis 2020 – rechnet die Bundesregierung?
        Zu Frage 46:
        Für 4 410 Mini-KWK-Anlagen wurden 33,1 Millio-
        nen Euro Zuschüsse im Jahr 2009 ausgezahlt. Damit
        wurden Investitionen in einem Umfang von 313,3 Mil-
        lionen Euro durchgeführt. Das ist nahezu das 10-Fache
        der eingesetzten Förderung. In Deutschland wurden
        93 Prozent der Anlagen produziert.
        Zu Frage 47:
        Die hohe Nachfrage nach dem Programm zeigt, dass
        von ihm eine erhebliche Impulswirkung ausgegangen
        ist. Die Vorteile der Kraft-Wärme wurden zunehmend
        erkannt, was auch auf anhaltende positive Auswirkun-
        gen auf das künftige Investorenverhalten hoffen lässt.
        Die außerordentlich starke Nachfrage nach den Pro-
        grammen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat dazu
        geführt, dass das verfügbare Budget für 2010 bereits
        vollständig mit bewilligten Anträgen aus dem Jahr 2009
        festgelegt ist. Das betrifft sowohl das Programm für
        Mini-KWK als auch Klimaschutz in Kommunen und
        hocheffiziente Kälteanlagen. Ursache für die jetzige Si-
        tuation ist der große Erfolg der Nationalen Klimaschutz-
        initiative bei gleichzeitig sehr begrenzter Mittelausstat-
        tung.
        Die Bundesregierung wird nach Abschluss der Haus-
        haltsberatungen umgehend über die Fortführung des
        Programms entscheiden und damit belastbare Rahmen-
        bedingungen für Hersteller und Investoren schaffen. Ei-
        nen wichtigen Beitrag für das Erreichen eines Kraft-
        Wärme-Kopplungsanteils an der Stromerzeugung von
        25 Prozent bis 2020 leistet die am 1. Januar 2009 in
        Kraft getretene Novelle des KWK-Gesetzes. Diese sieht
        auch eine Zwischenüberprüfung im Jahr 2011 im Lichte
        bereits eingetretener oder sich abzeichnender Entwick-
        lungen vor.
        Anlage 28
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 48
        und 49):
        Welche unabhängigen wissenschaftlichen Studien kom-
        men zu dem Ergebnis, dass eine einmalige Absenkung der
        Vergütung für Solarstrom für die deutschen Solarunternehmen
        gut verkraftbar sei, und wäre die Bundesregierung bereit, die
        Berechnungen dieser unabhängigen wissenschaftlichen Stu-
        dien interessierten Abgeordneten zur Verfügung zu stellen?
        Mit welchen jährlich installierten Leistungen von Fotovol-
        taikanlagen rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt der
        Jahre 2011 bis 2020 auf Basis des aktuellen Erneuerbare-
        Energien-Gesetzes, und mit welchen jährlich installierten
        Leistungen von Fotovoltaikanlagen rechnet die Bundesregie-
        rung im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2020 auf Basis der
        vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
        sicherheit, Dr. Norbert Röttgen, vorgelegten geplanten Ände-
        rungen der Fotovoltaikvergütung?
        Zu Frage 48:
        Der Bundesregierung liegen eine Reihe von Studien
        zur Entwicklung der Kosten-, Preis- und Marktsituation
        der Photovoltaikbranche vor, in denen auch die Position
        deutscher Solarunternehmen untersucht wird. Diese Stu-
        dien sind zum Beispiel EuPD Research: „Der deutsche
        Fotovoltaikmarkt 2009, Nachfrager verstehen – Poten-
        ziale erschließen“, Marktreport 2009; Photon Consul-
        ting: „Solar Annual 2009: Total Eclipse“, 2009; Sarasin:
        „Solarwirtschaft – grüne Erholung ist in Sicht“, Techno-
        logien, Märkte, Unternehmen im Vergleich, November
        2009; LBBW: „Sector Report: Der Kongreß tanzt – PV-
        Landkarte wird neu gezeichnet“ und weitere. Diese Stu-
        dien sind frei zugänglich. Die Aussagen dieser Studien
        werden im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit (BMU) unter anderem durch ein
        Forschungsvorhaben zum Erfahrungsbericht des Erneu-
        erbare-Energien-Gesetz, das am 28. August 2009 in Auf-
        trag gegeben wurde, bewertet und die Auswirkungen auf
        die deutsche Industrie abgeschätzt. Dieses Forschungs-
        vorhaben des BMU ist ein laufendes Vorhaben, Berichte
        liegen derzeit noch nicht vor. Soweit es um die Frage der
        Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze für
        Fotovoltaikanlagen an die aktuelle Marktentwicklung
        geht, hat die Prognos AG im Auftrag des Bundesminis-
        teriums für Wirtschaft und Technologie ein Gutachten
        erstellt, dessen Abschlussbericht zur Verfügung gestellt
        werden kann.
        Zu Frage 49:
        Das Bundesumweltministerium hat im September
        2009 das Erneuerbare-Energien-Leitszenario 2009 ver-
        öffentlicht. Dieses Szenario ging noch von durchschnitt-
        lich rund 1 500 Megawatt jährlich installierter Leistung
        zwischen 2011 bis 2020 aus. Die Marktentwicklung im
        Jahr 2009 ist vor allem infolge der Preisentwicklung der
        PV-Module und der bestehenden gesetzlichen Regelung
        mit einem Zubau von circa 3 000 MW außerordentlich
        dynamisch verlaufen. Vor diesem Hintergrund ist davon
        auszugehen, dass auch der weitere Zubau auf Grundlage
        1568 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        der geltenden gesetzlichen Regelungen deutlich schnel-
        ler erfolgen würde als bisher angenommen. Den
        Eckpunkten des Bundesumweltministeriums zur Ände-
        rungen der Fotovoltaikregelungen im EEG liegen durch-
        schnittlich rund 3 000 Megawatt installierter Leistung
        von 2011 bis 2020 zugrunde.
        Anlage 29
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 50 und 51):
        Hält die Bundeskanzlerin an dem unkonditionierten Ziel
        einer Senkung der deutschen Treibhausgasemissionen bis
        2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 fest, oder hat sie dieses
        Ziel mit der Aussage aus ihrer Regierungserklärung vom
        20. Januar 2010 „Was ich nicht zulassen werde – ich glaube,
        darüber sollten wir uns einig sein –, ist, dass wir von 30 auf
        40 Prozent gehen, andere ihre Position nicht verändern und
        wir anschließend etwas versprechen sollen, was wir zum
        Schluss realistischerweise nicht halten können“ (Plenarproto-
        koll 17/15, Seite 1255) unter einen Vorbehalt gestellt?
        Hat sich die Bundesregierung auf dem informellen EU-
        Umweltrat vom 15. bis 17. Januar 2010 in Sevilla, beim EU-
        Umweltrat am 22. Dezember 2009 und bei den EU-Beratun-
        gen am Rande der Klimakonferenz von Kopenhagen jeweils
        für oder gegen eine unkonditionierte Anhebung des EU-Kli-
        maschutzziels für das Jahr 2020 auf 30 Prozent ausgespro-
        chen?
        Zu Frage 50:
        Die Bundeskanzlerin hält an dem Ziel fest, die Treib-
        hausgasemissionen in Deutschland bis 2020 um 40 Pro-
        zent gegenüber 1990 zu reduzieren.
        Zu Frage 51:
        Die Bundesregierung hat sich bei den genannten
        Gelegenheiten entsprechend der Beschlusslage des
        Europäischen Rates vom 10./11. Dezember 2009 für ein
        konditioniertes EU-Emissionsreduktionsziel bis 2020
        von 30 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 ausge-
        sprochen.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493,
        Frage 52):
        Wann wird der Konzeptentwurf für den Haushaltstitel „In-
        strumente zur Stärkung der Wissenschaft in der Zusammenar-
        beit mit der Wirtschaft“ (Bundeshaushaltsplan 2010, Einzel-
        plan 30) sowie für die Maßnahme zur Validierungsforschung
        vorgelegt?
        Die Weiterentwicklung der Hightech-Strategie sieht
        vor, neue Impulse für den Wissens- und Technologie-
        transfer und die Validierung von Forschungsergebnissen
        zu geben. Im Jahr 2010 sollen mit einer Maßnahme zur
        Validierungsforschung sowie zu innovativen Koopera-
        tionsformen wie Industrie-Forschungs-Campus zwei
        neue Initiativen vorgelegt werden. Über Termine zur
        Vorlage der Konzeptentwürfe ist noch nicht entschieden.
        Ein Gesamtkonzept zum Wissens- und Technologie-
        transfer wird im Zusammenhang der Weiterentwicklung
        der Hightech-Strategie vorgelegt.
        Anlage 31
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/493,
        Frage 53):
        Wie erklärt sich der finanzielle Mehrbedarf bei den Titeln
        „Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und De-
        monstrationsanlagen“ sowie „Gesetzliche Endlageraufwen-
        dung“ (jeweils Bundeshaushaltsplan 2010, Einzelplan 30) für
        das Haushaltsjahr 2010, und wie hoch ist zum jetzigen Zeit-
        punkt für diese Titelgruppe der finanzielle Bedarf in den
        nächsten drei Jahren einzuschätzen?
        Der finanzielle Mehrbedarf beim Stilllegungstitel re-
        sultiert aus den Projektfortschritten der einzelnen Rück-
        bauprojekte. Der Bedarf wird durch die jeweils anste-
        henden, unterschiedlich kostenintensiven Arbeitsschritte
        der Projekte bestimmt.
        Endlagervorausleistungen sind von Gesetzes wegen
        von jedem zukünftigen Nutzer eines Endlagers zu ent-
        richten. Die Höhe dieser Endlagervorausleistungspflicht
        wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für jedes
        Jahr auf Basis der gesetzlichen Vorschriften berechnet.
        Das BMBF hat auf die Berechnung und die Höhe der
        Endlagervorausleistungen keinen Einfluss.
        Der Mittelbedarf für die Titelgruppe (3004 Tgr. 80)
        dürfte bis circa 2012 eine wachsende Tendenz aufwei-
        sen. Nach 2013 geht der Mittelbedarf durch den Ab-
        schluss einer Reihe von Stilllegungsprojekten tenden-
        ziell zurück.
        Anlage 32
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen
        des Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Drucksache
        17/493, Fragen 54 und 55):
        Wie viel Geld ist für das Haushaltsjahr 2010 für den Be-
        reich CO2-Speicherung eingeplant, und welche Art von For-
        schungsanstrengungen soll mit dieser Summe, insbesondere
        bei der Betrachtung, dass bisher noch kein Standort für eine
        großangelegte CO2-Speicherung gefunden wurde, gefördert
        werden?
        Welches Konzept verfolgt das Bundesministerium für Bil-
        dung und Forschung hinsichtlich der Information des Deut-
        schen Bundestages bezüglich sowohl der Beauftragung der
        Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina als Natio-
        nale Akademie der Wissenschaften als auch der Sicherstel-
        lung einer zeitnahen Beratung der von der Leopoldina erstell-
        ten Expertisen?
        Zu Frage 54:
        Für das Jahr 2010 hat die Bundesregierung rund
        14,6 Millionen Euro für Forschungsvorhaben zur geolo-
        gischen Speicherung von CO2 eingeplant.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1569
        (A) (C)
        (B) (D)
        Mit den Projekten sollen allgemeine Fragestellungen
        beantwortet sowie sicherheitsrelevante Beobachtungs-
        technologien und Risikoabschätzungen berücksichtigt
        werden, die auf unterschiedliche Standorte übertragen
        werden können. Zudem erfolgt eine Abschätzung des ge-
        nerellen Speicherpotenzials in Deutschland (Speicherka-
        taster).
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        (BMBF) fördert im Rahmen des Sonderprogramms
        GEOTECHNOLOGIEN sowohl standortunabhängige als
        auch standortgebundene Forschung zur geologischen
        CO2-Speicherung.
        Im Rahmen von standortgebundenen Projekten sollen
        wie zum Beispiel in der Altmark in Sachsen-Anhalt die
        Eignung eines potenziellen CO2-Speichers untersucht wer-
        den. Hinzu kommen Untersuchungen am Testspeicher am
        Standort Ketzin in Brandenburg. Standortunabhängige
        Projekte befassen sich unter anderem mit labortechni-
        schen Untersuchungen des Speicher- und Deckgesteins
        sowie langfristigen Abdichtungen von Bohrungen.
        Zu Frage 55:
        Bund und Länder haben im Rahmen der GWK im Fe-
        bruar 2008 beschlossen, dass die Deutsche Akademie
        der Naturforscher Leopoldina Deutschlands Nationale
        Akademie der Wissenschaften wird. Im Oktober 2008
        wurde im BF-Ausschuss über die zukünftigen Aufgaben
        als Nationale Akademie berichtet. Diese Aufgaben
        nimmt die Leopoldina autonom und eigenverantwortlich
        wahr.
        Auf dem Gebiet der wissenschaftsbasierten Beratung
        von Politik und Gesellschaft arbeitet die Leopoldina mit
        Vertretern der Deutschen Akademie der Technikwissen-
        schaften e. V. (acatech), der Berlin-Brandenburgischen
        Akademie der Wissenschaften (BBAW) und den Akade-
        mien der Länder zusammen und bezieht deren Expertise
        ein.
        Ein von den Akademien eingesetztes Koordinierungs-
        gremium (9er-Gremium mit je drei Vertretern von Leo-
        poldina und acatech, einem Vertreter der BBAW sowie
        zwei weiteren Vertretern der Länderakademien unter Fe-
        derführung der Leopoldina) verständigt sich über die im
        Rahmen der wissenschaftsbasierten Politikberatung zu
        bearbeitenden Themen und setzt Arbeitsgruppen ein, die
        gegebenenfalls unter Einbeziehung der Expertise weite-
        rer Wissenschaftler Stellungnahmen zu politisch und ge-
        sellschaftlich relevanten Fragestellungen erarbeiten.
        Entscheidungen über das Arbeitsprogramm erfolgen also
        autonom.
        Die Leopoldina hat bereits vor ihrer Ernennung zur
        Nationalen Akademie stets den Informationsaustausch
        mit dem Parlament bzw. den jeweiligen Bundestagsaus-
        schüssen gesucht. Dazu zählt sowohl die Durchführung
        von parlamentarischen Abenden als auch die Teilnahme
        an Sitzungen von Bundestagsausschüssen (zuletzt im
        BF-Ausschuss am 17. Juni 2009). Dabei werden stets die
        aktuellsten Stellungnahmen, Expertisen und Empfehlun-
        gen vorgestellt. Um den Informationsaustausch zu ge-
        währleisten, hat zudem die Nationalakademie ein Büro
        in Berlin eröffnet.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Willi Brase (SPD) (Drucksache 17/493,
        Fragen 56 und 57):
        Wie viele Auszubildende haben bisher einen oder mehrere
        Ausbildungsbausteine durchlaufen, und wie viele davon ha-
        ben danach einen anerkannten Berufsabschluss erworben?
        Wie viele Auszubildende haben bisher alle Ausbildungs-
        module eines Berufes durchlaufen und danach einen aner-
        kannten Berufsabschluss erworben, und wie viele Auszubil-
        dende konnten nach dem Durchlaufen von einem oder
        mehreren Ausbildungsbausteinen den Übergang in die duale
        oder vollschulische Ausbildung erfolgreich bewältigen?
        Zu Frage 56:
        Über das Erprobungsprogramm JOBSTARTER
        CONNECT haben nach Angaben der geförderten regio-
        nalen Projekte zum Stand 5. Januar 2010 bisher 724 Ju-
        gendliche eine Qualifizierung über Ausbildungsbau-
        steine aufgenommen. Der Großteil der 724 gemeldeten
        Jugendlichen befindet sich aktuell in der Qualifizierung
        im ersten Ausbildungsbaustein.
        Seit Herbst 2009 werden Ausbildungsbausteine in
        umgestellten Maßnahmen im Übergangssystem (unter
        anderem Berufsvorbereitungsmaßnahmen (BvB), Ein-
        stiegsqualifizierung (EQ), schulische Maßnahmen) bzw.
        in der auf Ausbildungsbausteine umgestellten außerbe-
        trieblichen Ausbildung (BaE integrativ oder kooperativ,
        Ausbildungsplatzprogramm Ost) eingesetzt. Da sich die
        Ausbildungsbausteine an den 2- bzw. 3-jährigen Ausbil-
        dungsberufen ausrichten, haben naturgemäß noch keine
        Jugendlichen/Auszubildenden über Ausbildungsbau-
        steine einen Berufsabschluss erreicht.
        Zu Frage 57:
        Die regionale Erprobung der Ausbildungsbausteine
        startete im Jahr 2009. Daher konnten bisher noch keine
        Jugendlichen/Auszubildenden alle Ausbildungsbau-
        steine eines Berufs durchlaufen.
        Die Ausbildungsbausteine des ersten Ausbildungsjah-
        res haben in der Regel eine Länge von einem viertel bis
        zu einem Jahr. Der Großteil der 724 gemeldeten Jugend-
        lichen befindet sich daher aktuell noch in der Qualifizie-
        rung im ersten Ausbildungsbaustein.
        Nach Auskunft der JOBSTARTER-CONNECT-Pro-
        jekte zum Stand 5. Januar 2010 wurden bisher 14 Ju-
        gendliche im Übergangssystem nach bzw. während des
        Durchlaufens des ersten Ausbildungsbausteins eines Be-
        rufsbildes in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis
        überführt.
        1570 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/493, Frage 58):
        Mit welchem Konzept will das Bundesministerium für
        Bildung und Forschung bei der geplanten Initiative zur Siche-
        rung von Ausbildungsplätzen entscheiden, ob eine struktur-
        schwache oder von der Wirtschaftskrise besonders betroffene
        Region vorliegt, und mit welchen Maßnahmen sollen betrof-
        fene Unternehmen und Auszubildende sowohl in der Ausbil-
        dungsphase als auch nach Abschluss der Ausbildung konkret
        unterstützt werden?
        Die Ausbildungsplatzsituation ist trotz der aktuellen
        Erholung auf dem Ausbildungsstellenmarkt in vielen
        Regionen noch nicht befriedigend. Es ist davon auszuge-
        hen, dass die Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 in ver-
        schiedenen Regionen unterschiedlich auf den Ausbil-
        dungsstellenmarkt durchschlagen wird. Auf der anderen
        Seite ist in vielen Branchen schon jetzt oder in absehba-
        rer Zeit ein Mangel an Facharbeitern zu erwarten. In ei-
        nigen Ausbildungsbereichen ist es schwierig, Jugendli-
        che für eine duale betriebliche Ausbildung zu gewinnen.
        Alles in allem können wir für den Ausbildungsmarkt ein
        sehr heterogenes Bild festhalten. In Hinblick auf die de-
        mografische Entwicklung müssen aber alle Potenziale
        genutzt werden. Deshalb gilt es, das Matching von Aus-
        zubildenden und den Ausbildungsplätzen mit den ent-
        sprechenden Anforderungen zu optimieren und auch
        einen Ost-West-Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt
        herzustellen. Dies bedeutet auch, gezielt Jugendliche auf
        eine Ausbildung hin zu begleiten. Einher geht dies mit
        einer Strukturierung der Maßnahmen des sogenannten
        Übergangssystems. Auf der anderen Seite müssen Unter-
        nehmen durch entsprechende Aktionen angeregt werden,
        Jugendlichen einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu
        stellen.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/493, Frage 59):
        Welche konzeptionelle Erweiterung der verbesserten Be-
        rufsorientierung in Berufsbildungsstätten führt zu dem 4,5-fa-
        chen Ansatz im Haushaltsentwurf für 2010, und nach welchen
        Prüfkonzepten und -kriterien soll die in den geplanten außer-
        schulischen Initiativen zur Berufsorientierung vorgesehene
        Kompetenzfeststellung durchgeführt werden?
        Das Berufsorientierungsprogramm in überbetriebli-
        chen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten startete
        im April 2008 und erfreut sich seitdem einer ständig stei-
        genden Nachfrage. Es wurden bereits Maßnahmen für
        circa 76 000 Jugendliche bewilligt. Da dieses Pilotpro-
        jekt auf breiter Basis von den Jugendlichen, den Lehrern
        und den Ausbildern angenommen wird, streben wir an,
        dass möglichst allen Schülerinnen und Schülern der
        8. Klasse mit Ziel Hauptschulabschluss eine derartige
        Maßnahme angeboten wird. Um den Jugendlichen Er-
        fahrung in den Berufen zu ermöglichen, für die sie ein
        Interesse und gewisse Fähigkeiten mitbringen, ist es
        sinnvoll, künftig eine Potenzialanalyse vorzuschalten,
        die über handlungsorientierte Verfahren den Schülerin-
        nen und Schülern ihre eigenen Stärken und ihre mögli-
        che berufliche Orientierung aufzeigt. Die Planung,
        Durchführung und Auswertung orientieren sich an den
        „Qualitätsstandards für die Kompetenzfeststellung im
        Übergang Schule – Beruf“.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 60):
        Nach welchen Konzepten und Kriterien sollen die geplan-
        ten Sprachstandstests für Vierjährige durchgeführt werden?
        Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
        hat mit vielfältigen, differenzierten Fragestellungen For-
        schung zur Diagnose von Sprachentwicklung und
        Sprachtests gefördert.
        Als ein zentrales Ergebnis wurde 2008 der „Referenz-
        rahmen zur altersspezifischen Sprachaneignung“ entwi-
        ckelt, der in der BMBF-Reihe Bildungsforschung publi-
        ziert wurde. Mit dem Referenzrahmen wurde nicht nur
        weitgehend Klarheit über zentrale Forschungsbedarfe er-
        langt, sondern zugleich wurde der konzeptionelle Rah-
        men für Sprachstandsentwicklungstests konkretisiert. So
        wurde zum Beispiel verdeutlicht, dass Sprachstandstests
        mithilfe von Screening- und Beobachtungsverfahren
        durchgeführt werden sollten. In ähnlicher Weise wird
        eine Reihe von psychologischen und sprachwissen-
        schaftlichen Kriterien beschrieben.
        Konzeptionelle Entscheidungen müssen in enger Ab-
        stimmung mit den Ländern getroffen werden. Ähnliches
        trifft auch auf die Definition der Kriterien zu, die auch
        eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der sprachli-
        chen Entwicklung von Vorschulkindern unterstützen sol-
        len.
        Anlage 37
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Marianne Schieder (Schwandorf)
        (SPD) (Drucksache 17/493, Frage 61):
        Wie viele frühkindliche Fachkräfte haben bisher an Wei-
        terbildungsinitiativen teilgenommen, die im Rahmen der
        BMBF-Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte,
        WIFF, – BMBF: Bundesministerium für Bildung und For-
        schung – konzipiert oder erarbeitet worden sind, und welchen
        Beitrag leistet das Projekt WIFF zur künftigen Sicherung des
        Fachkräftebedarfs in der frühkindlichen Bildung?
        Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fach-
        kräfte, WiFF, ist eine Initiative des Bundesministeriums
        für Bildung und Forschung und der Robert-Bosch-Stif-
        tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend-
        institut e. V.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1571
        (A) (C)
        (B) (D)
        Wesentliches Anliegen des Projektes ist die systema-
        tische Vernetzung der zuständigen Akteure, Entscheider
        und Anbieter im frühpädagogischen Arbeitsfeld. Eine
        Vielzahl von Institutionen und Experten der frühpädago-
        gischen Aus-, Fort- und Weiterbildung wird an der Kon-
        zeption und Umsetzung des Projektes in Form von Gre-
        mien und Fachausschüssen beteiligt. Dabei geht es um
        Unterstützung der Länder, Träger und Weiterbildungs-
        anbieter bei der Weiterbildung der bereits im Feld täti-
        gen rund 340 000 Fachkräfte und der Qualifizierung der
        zusätzlich benötigten Fachkräfte.
        Zentrale Ergebnisse werden vor allem über das Portal
        www.weiterbildungsinitiative.de zur Verfügung gestellt.
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/493, Frage 62):
        Wie viele von den ehemals beabsichtigten 80 000 früh-
        kindlichen Fachkräften bzw. Erzieherinnen und Erziehern ha-
        ben an dem vom Bundesministerium für Bildung und For-
        schung geförderten Projekt zur Förderung mediengestützter
        Qualifizierung bisher teilgenommen, und inwieweit ist sicher-
        gestellt, dass die Förderfähigkeit nach dem Aufstiegsfortbil-
        dungsförderungsgesetz für die Ausbildung zur Erzieherin
        bzw. zum Erzieher in allen Ländern gegeben ist?
        Um die Anstrengungen der Länder, Kommunen und
        Träger zur Bereitstellung zusätzlichen pädagogischen
        Personals für Kindertageseinrichtungen qualitativ zu unter-
        stützen, haben das BMBF und die Robert-Bosch-Stif-
        tung in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugend-
        institut die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
        Fachkräfte (WiFF) initiiert, die die zuständigen Akteure,
        Entscheider und Anbieter im frühpädagogischen Ar-
        beitsfeld miteinander vernetzt. Über das zentrale Portal
        www.weiterbildungsinitiative.de werden Fort- und Wei-
        terbildungsanbietern qualitativ hochwertige Materialien
        für die Entwicklung von frühpädagogischen Weiterbil-
        dungsangeboten für unterschiedliche Kompetenzstufen
        zur Verfügung gestellt. Damit werden die Qualität,
        Transparenz und Durchlässigkeit des Weiterbildungssys-
        tems für die bereits im Feld tätigen rund 340 000 Fach-
        kräfte verbessert.
        Zusätzlich wurde eine Weiterbildungsaktion für Er-
        zieherinnen und Erzieher in der berufsbezogenen Nut-
        zung der neuen Medien gestartet, damit sie den Compu-
        ter und das Internet zu ihrer eigenen Weiterbildung
        nutzen und medienpädagogische Aspekte in ihrer päda-
        gogischen Arbeit berücksichtigen können. Insgesamt
        werden 20 000 Erzieherinnen und Erzieher, die in den
        Einrichtungen als Multiplikatoren tätig werden, geschult
        werden können.
        Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist
        ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche
        Weiterbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen
        und unabhängig davon, in welcher Form die berufliche
        Weiterbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schu-
        lisch/außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht). Grund-
        voraussetzung für eine Förderung nach dem AFBG ist
        jedoch, dass es sich bei der Weiterbildungsmaßnahme
        um eine Aufstiegsfortbildung handelt. Entscheidend ist
        insoweit, ob die Maßnahme zum Erzieher oder zur Er-
        zieherin vom jeweiligen Land als Erstausbildung oder
        als Aufstiegsfortbildung ausgestaltet ist. Nur in letzte-
        rem Fall ist eine Förderung nach dem AFBG möglich.
        Für diejenigen, die eine Erstausbildung zum Erzieher
        bzw. zur Erzieherin absolvieren, kommt eine Förderung
        nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
        in Betracht. Die Einstufung als Erstausbildung bietet
        auch die Möglichkeit, für eine anschließende Aufstiegs-
        fortbildung eine Förderung nach dem AFBG oder für ein
        anschließendes Studium eine weitere Förderung nach
        dem BAföG zu erhalten.
        Anlage 39
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/493, Frage 63):
        Welche Gründe sieht die Bundesregierung für den zu ge-
        ringen Mittelabfluss im Rahmen des Programms „Geistes-
        und Sozialwissenschaften“, und wie soll der Mittelabfluss
        zeitnah verbessert werden?
        Der Titel hat alle Kennzeichen eines im Wachstum
        begriffenen Bereiches: Mehr als die Hälfte der Vorhaben
        wurden im Haushaltsjahr 2009 neu begonnen. Für das
        kommende Jahr sind durch Verpflichtungsermächtigun-
        gen bereits in deutlich größerem Umfang Mittel gebun-
        den, als im Jahr 2009 insgesamt verausgabt wurden.
        Hinzu kommt, dass die Vorlauf- und Implementie-
        rungszeiten, die bei Antragstellungen aus den Geistes-
        und Sozialwissenschaften üblich sind, im Übergang von
        2008 zu 2009 (mit einem Mittelzuwachs von 32,8 auf
        52,8 Millionen Euro) nicht direkt zu einem entsprechend
        hohen Abflussvolumen führten.
        Der Mittelabfluss wird sich 2010 aufgrund erhöhter
        Auslastung des Titels und besserer Planbarkeit massiv
        verbessern.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/493, Frage 64):
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen,
        dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil-
        dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur
        Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo-
        kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen?
        Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel-
        lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den vor-
        rangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde mit
        dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bildungs-
        bündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt werden sol-
        len, etwa durch Bildungsschecks, mit denen Kinder und
        1572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Jugendliche mit ungünstigen Startvoraussetzungen die
        Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser Bündnisse finan-
        zieren können. Derzeit erarbeitet das Bundesministerium
        für Bildung und Forschung hierfür ein detailliertes Kon-
        zept. Zu diesem Zweck werden Gespräche mit Experten
        aus Wissenschaft, Bildungsverwaltung und Vertretern der
        Zivilgesellschaft geführt. Zum jetzigen Zeitpunkt sind
        noch keine detaillierten Aussagen zur konkreten Ausge-
        staltung möglich.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/493, Frage 65):
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen,
        dass die geplanten Bildungsgutscheine zielgerichtet für Bil-
        dungszwecke verwendet werden, und welches Konzept zur
        Auswahl förderungswürdiger Bildungsangebote sollen die lo-
        kalen Bildungsbündnisse berücksichtigen?
        Die Bekämpfung von Bildungsarmut und die Herstel-
        lung von mehr Bildungsgerechtigkeit gehören zu den
        vorrangigen Zielen der Bundesregierung. Deshalb wurde
        mit dem Koalitionsvertrag festgelegt, dass lokale Bil-
        dungsbündnisse vor Ort in ihrer Arbeit unterstützt wer-
        den sollen, etwa durch Bildungsschecks, mit denen
        Kinder und Jugendliche mit ungünstigen Startvorausset-
        zungen die Teilnahme an Fördermaßnahmen dieser
        Bündnisse finanzieren können. Derzeit erarbeitet das
        Bundesministerium für Bildung und Forschung hierfür
        ein detailliertes Konzept. Zu diesem Zweck werden Ge-
        spräche mit Experten aus Wissenschaft, Bildungsverwal-
        tung und Vertretern der Zivilgesellschaft geführt. Zum
        jetzigen Zeitpunkt sind noch keine detaillierten Aussa-
        gen zur konkreten Ausgestaltung möglich.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD)
        (Drucksache 17/493, Frage 66):
        Mit welchen Projekten des Bundesministeriums für Bil-
        dung und Forschung wird bzw. soll mit welchem Mittelansatz
        2010 die verbesserte Identifikation, Förderung und Unterstüt-
        zung von „begabten“ einerseits sowie „benachteiligten“ jun-
        gen Menschen andererseits gefördert werden?
        Das BMBF fördert eine Vielzahl von Maßnahmen für
        besonders begabte wie auch für sogenannte benachtei-
        ligte Jugendliche. So werden begabte junge Menschen
        durch Schülerakademien, die Stipendien der Begabten-
        förderungswerke und die Begabtenförderung berufliche
        Bildung sowie durch Beratungsangebote und Wettbe-
        werbe wie zum Beispiel „Jugend forscht“ unterstützt.
        Hierfür sind im Regierungsentwurf für den Haushalt
        2010 insgesamt 254,8 Millionen Euro veranschlagt.
        Benachteiligte Jugendliche profitieren beispielsweise
        vom Programm „Perspektive Berufsabschluss“, der Be-
        rufsorientierung oder dem Ausbildungsstrukturpro-
        gramm Jobstarter. Für diese Maßnahmen sind im Haus-
        halt 2010 insgesamt 88,5 Millionen Euro veranschlagt.
        Hinzu kommen zum Beispiel die Mittel der Bundesagen-
        tur für Arbeit im Bereich der Benachteiligtenförderung.
        Zur verbesserten Identifikation und Hebung von Bega-
        bungsreserven soll das neue Instrument der schulform-
        übergreifenden Schülerakademien verstärkt werden, um
        neben Gymnasiasten auch Haupt-, Real- und Gesamt-
        schüler einzubinden. Durch handlungsorientierte Poten-
        zialanalysen können benachteiligten Schülerinnen und
        Schülern ihre eigenen Stärken und eine mögliche beruf-
        liche Orientierung aufgezeigt werden.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der
        Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Drucksa-
        che 17/493, Frage 67):
        Welche Schwerpunktsetzung und konkreten Vorhaben ver-
        folgt die Bundesregierung mit der Hightech-Strategie II, und
        wann wird die Bundesregierung eine Evaluation der High-
        tech-Strategie I und ihrer Instrumente vorlegen?
        Die Bundesregierung wird die Hightech-Strategie,
        HTS, weiterentwickeln und auf die Anwendungsfelder
        Klima/Energie, Gesundheit, Mobilität, Kommunikation
        und Sicherheit konzentrieren. Dabei wird sie die Förde-
        rung der Schlüsseltechnologien noch stärker auf diese
        gesellschaftlich relevanten Felder ausrichten und die
        rechtlichen Rahmenbedingungen innovationsfreundlich
        gestalten. Der Koalitionsvertrag sieht unter anderem vor,
        erfolgreiche Elemente zur Förderung des Wissens- und
        Technologietransfers durch neue Initiativen im Bereich
        der Validierung von Forschungsergebnissen sowie des
        Aufbaus eines Konzepts „Forschungscampus“ zu ergän-
        zen.
        Die bisherigen Ergebnisse der HTS wurden vom Bun-
        desministerium für Bildung und Forschung regelmäßig
        ausführlich dargestellt: Die HTS für Deutschland – Ers-
        ter Fortschrittsbericht, 2007; Bundesbericht Forschung
        und Innovation, 2008; Forschung und Innovation für
        Deutschland – Bilanz und Perspektive, 2009. Eine unab-
        hängige Bewertung des Gesamtkonzepts wird unter an-
        derem jährlich durch die Expertenkommission For-
        schung und Innovation vorgelegt. Ein Überblick über
        den Stand der Evaluationen der einzelnen Instrumente
        der Hightech-Strategie wird im Bundesbericht For-
        schung 2010 gegeben.
        Anlage 44
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 68):
        Von welchen konkreten Beiträgen zur Kooperation mit der
        Bundeswehr will der Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung finanzielle Zusagen für
        Hilfsorganisationen in Afghanistan abhängig machen, und
        wie reagiert die Bundesregierung auf die Sorgen der EZ-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1573
        (A) (C)
        (B) (D)
        Durchführungsorganisationen – EZ: Entwicklungszusammen-
        arbeit –, dass eine verstärkt wahrgenommene Verbindung zum
        Militär die Helfer in Lebensgefahr bringt?
        Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
        vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
        zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
        wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
        Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
        Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
        ziviler Wiederaufbau möglich ist.
        Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
        Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
        heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
        Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
        keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
        Ziel hin.
        Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
        seit Beginn des deutschen und internationalen Engage-
        ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen-
        trum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlechten
        Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz
        internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
        cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles
        Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
        dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
        können.
        Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
        vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
        seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
        eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen.
        Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes-
        ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in
        Afghanistan zur Verfügung gestellten Mittel stärker als
        bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region
        zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische
        Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson-
        dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer-
        den.
        Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
        ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
        Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
        Anlage 45
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 69 und 70):
        Wie stellt sich die Bundesregierung die vom Bundesminis-
        ter für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung,
        Dirk Niebel, geforderte Verzahnung der Arbeit der Bundes-
        wehr und der zivilen Kräfte der Entwicklungszusammenarbeit
        in Afghanistan vor?
        Von welchen Kriterien bezüglich der Zusammenarbeit mit
        der Bundeswehr will die Bundesregierung die zukünftige Mit-
        telvergabe an Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan
        abhängig machen?
        Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
        vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
        zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
        wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
        Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
        Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
        ziviler Wiederaufbau möglich ist.
        Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
        Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
        heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
        Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
        keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
        Ziel hin.
        Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
        seit Beginn des deutschen und internationalen En-
        gagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins
        Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Wegen der schlech-
        ten Sicherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Prä-
        senz internationaler Truppen angewiesen, bis afghani-
        sche Sicherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und
        stabiles Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung
        dafür, dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg
        haben können.
        Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
        vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
        seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
        eine enge Abstimmung der einzelnen Maßnahmen. Kon-
        kret geschieht diese Verzahnung vor Ort über regelmä-
        ßige Treffen und Abstimmungsgespräche der Vertreter
        von Auswärtigem Amt, Bundeswehr, Bundesministe-
        rium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
        lung und der deutschen Polizei. Dieser Kreis stimmt die
        Tätigkeiten der im Auftrag der Bundesregierung in
        Afghanistan tätigen Organisationen aufeinander ab.
        Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung (BMZ) beabsichtigt, die für
        Entwicklungsmaßnahmen in Afghanistan zur Verfügung
        gestellten Mittel stärker als bisher auf die Nordprovinzen
        und damit auf die Region zu konzentrieren, für die
        Deutschland auch militärische Verantwortung übernom-
        men hat. Damit soll insbesondere hier eine verstärkte
        Flächenwirkung erreicht werden.
        Anlage 46
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 71 und 72):
        Wie bewertet der Bundesminister für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Enwicklung, Dirk Niebel, die Auswirkun-
        gen einer stärkeren Vermischung von ziviler und militärischer
        Hilfe für die Sicherheit und Unabhängigkeit der Nichtregie-
        rungsorganisationen und ihrer Mitarbeiter, insbesondere vor
        dem Hintergrund, dass zum Beispiel VENRO, der Verband Ent-
        wicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V.,
        eine solche Vermischung klar kritisiert?
        Wie will der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in der zukünftigen
        Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen „eine be-
        sondere Bundeswehrferne“ definieren und feststellen, und
        1574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        welche Konsequenzen soll dies für die betroffenen Organisa-
        tionen im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der Bundesre-
        gierung bzw. dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung haben?
        Die Bundesregierung bekennt sich zum Konzept der
        Vernetzten Sicherheit, das auf der Überzeugung basiert,
        dass Sicherheit, Wiederaufbau und Entwicklung un-
        trennbar miteinander verbunden sind.
        Insbesondere in Afghanistan kommt der Bundeswehr
        im Rahmen dieses Ansatzes die Aufgabe zu, für ein si-
        cheres Umfeld zu sorgen, in dem ziviler Wiederaufbau
        möglich ist. Zivile und militärische Maßnahmen sind
        dort Teil einer Gesamtstrategie zum Aufbau eines funk-
        tionsfähigen und legitimen afghanischen Staates und der
        Entwicklung des Landes. Jeder Verantwortungsbereich
        handelt dabei nach seinen Fähigkeiten und Kompetenzen
        auf ein gemeinsam festgelegtes Ziel hin. Die Gefahr ei-
        ner Vermischung von ziviler und militärischer Hilfe sieht
        die Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung will
        vielmehr sicherstellen, dass sich zivile und militärische
        Maßnahmen bei der Erreichung unseres Gesamtziels
        bestmöglich ergänzen. Das erfordert eine enge Abstim-
        mung der einzelnen Maßnahmen.
        Um die genannten Ziele zu erreichen, hat die Bundes-
        regierung seit Beginn des deutschen und internationalen
        Engagements zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins
        Zentrum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Si-
        cherheitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz in-
        ternationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
        cherheitskräfte selbständig für ein sicheres und stabiles
        Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
        dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
        können.
        Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundesmi-
        nisterium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent-
        wicklung, BMZ, die für Entwicklungsmaßnahmen in Af-
        ghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker als
        bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die Region
        zu konzentrieren, für die Deutschland auch militärische
        Verantwortung übernommen hat. Damit soll insbeson-
        dere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht wer-
        den.
        Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
        ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
        Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
        Anlage 47
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Drucksache
        17/493, Frage 73):
        Inwiefern steht die Bundesregierung hinter den Aussagen
        des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung, Dirk Niebel, die deutsche Entwicklungshilfe
        insbesondere in Afghanistan stärker an das Militär koppeln zu
        wollen, gerade vor dem Hintergrund der Aussagen von Ent-
        wicklungshilfeorganisationen wie medico international oder
        Ärzte ohne Grenzen, die die NATO-Präsenz als Gefahr für
        ihre Arbeit betrachten?
        Die Bundesregierung verfolgt in Afghanistan einen
        vernetzten zivil-militärischen Ansatz, der auf der Über-
        zeugung basiert, dass Sicherheit, Wiederaufbau und Ent-
        wicklung untrennbar miteinander verbunden sind. Der
        Bundeswehr kommt im Rahmen dieses Ansatzes die
        Aufgabe zu, für ein sicheres Umfeld zu sorgen, in dem
        ziviler Wiederaufbau möglich ist.
        Zivile und militärische Maßnahmen sind Teil einer
        Gesamtstrategie zur Schaffung selbsttragender Sicher-
        heit und funktionstüchtiger staatlicher Strukturen. Jeder
        Verantwortungsbereich handelt dabei nach seinen Fähig-
        keiten und Kompetenzen auf ein gemeinsam festgelegtes
        Ziel hin.
        Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung
        seit Beginn des deutschen und internationalen Engage-
        ments zivilen Wiederaufbau und Entwicklung ins Zen-
        trum ihrer Bemühungen gestellt. Bei schlechter Sicher-
        heitslage sind zivile Akteure aber auf die Präsenz
        internationaler Truppen angewiesen, bis afghanische Si-
        cherheitskräfte selbstständig für ein sicheres und stabiles
        Umfeld sorgen können. Dies ist Voraussetzung dafür,
        dass Entwicklungsprogramme nachhaltig Erfolg haben
        können.
        Die Bundesregierung will sicherstellen, dass sich zi-
        vile und militärische Maßnahmen bei der Erreichung un-
        seres Gesamtziels bestmöglich ergänzen. Das erfordert
        eine enge Abstimmung
        der einzelnen Maßnahmen. Wer diesem kooperativen
        Ansatz nicht folgen will, gefährdet den Erfolg.
        Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Bundes-
        ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
        Entwicklung (BMZ), die für Entwicklungsmaßnahmen
        in Afghanistan zur Verfügung gestellten Mitteln stärker
        als bisher auf die Nordprovinzen und damit auf die
        Region zu konzentrieren, für die Deutschland auch mili-
        tärische Verantwortung übernommen hat. Damit soll ins-
        besondere hier eine verstärkte Flächenwirkung erreicht
        werden.
        Es gibt keine belastbaren Hinweise, dass eine Koope-
        ration mit der Bundeswehr in der oben beschriebenen
        Form die Sicherheit von zivilen Akteuren gefährdet.
        Anlage 48
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/493, Frage 74):
        Weshalb sieht der aktuelle Haushaltsentwurf der Bundes-
        regierung nur 142 Millionen Euro für den Globalen Fonds zur
        Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria vor,
        obwohl die Bundesregierung unter deutscher G-8-Präsident-
        schaft im Jahr 2007 für den Zeitraum von 2008 bis 2010 einen
        jährlichen Beitrag von 200 Millionen Euro zugesagt hat?
        Die bei der Wiederauffüllungskonferenz in Berlin
        2007 angekündigten 200 Millionen Euro für 2010 wer-
        den wir – vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen
        Bundestages zum Haushaltsentwurf – leisten. Einzelhei-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1575
        (A) (C)
        (B) (D)
        ten sind im parlamentarischen Verfahren zum Haushalt
        2010 zu entscheiden.
        Anlage 49
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf-Ruthart Born auf die
        Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Frage 75):
        Inwieweit hat es zwischen den EU-Mitgliedstaaten Einig-
        keit über eine Teilnahme von Delegationen an der Regie-
        rungsübernahme durch Porfirio Lobo Sosa in Honduras am
        27. Januar 2010 gegeben, und, wenn ja, auf welche Ebene
        – akkreditierte Botschafter, Geschäftsträger etc. – wurde sich
        dabei geeinigt?
        Die Frage der EU-Repräsentanz ist einvernehmlich
        zwischen den EU-Partnern festgelegt worden.
        Die Entscheidung, keine Delegationen aus den jeweili-
        gen Hauptstädten zu entsenden, jedoch auf Geschäftsträ-
        gerebene an der Amtseinführung des neuen Präsidenten
        teilzunehmen, wurde in der zuständigen Ratsarbeits-
        gruppe in Brüssel am 26. Januar 2010 und im schriftli-
        chen Verfahren abgestimmt.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf Ruthart-Born auf die
        Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko
        (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 76):
        Welche Position nimmt die Bundesregierung in der Frage
        ein, ob die Beitrittsperspektive Islands mit dem Ausgang des
        irischen Referendums über das sogenannte Icesave-Gesetz
        verknüpft werden sollte, und wie bewertet sie die Einfluss-
        nahmen auf das Referendum durch die Forderung nach einer
        solchen Verknüpfung?
        Die Bundesregierung unterstützt die Heranführung Is-
        lands an die EU bis hin zur Vollmitgliedschaft und teilt
        die Ansicht der EU-Kommission, die eine Verknüpfung
        zwischen dem Icesave-Gesetz und dem EU-Heranfüh-
        rungsprozess ablehnt.
        Die Bundesregierung stellt folglich keine Verknüp-
        fung zwischen dem Ausgang des isländischen Referen-
        dums zu Icesave am 6. März 2010 und der Beitrittsper-
        spektive des Landes her.
        Anlage 51
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Fragen 77):
        Welche Lobbyisten wurden außer dem ehemaligen PKV-
        Lobbyisten Christian Weber – PKV: private Krankenversiche-
        rung –, der jetzt im Bundesministerium für Gesundheit das
        Grundsatzreferat leitet, noch in Bundesministerien eingestellt,
        und welche Funktionen üben sie dort aus?
        Der künftige Leiter der Grundsatzabteilung im Bun-
        desministerium für Gesundheit ist wie jeder andere An-
        gehörige des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl
        verpflichtet. Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirt-
        schaft oder einem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an
        der uneingeschränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu
        begründen.
        Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt-
        schaft in ein Bundesministerium dient der Gewinnung
        von Experten auf einem bestimmten Fachgebiet. Dabei
        entspricht der Austausch zwischen der Privatwirtschaft
        und dem öffentlichen Dienst der personalpolitischen
        Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird nicht geführt.
        Die Einstellung qualifizierter Personen mit Berufser-
        fahrung aus der Wirtschaft ist wichtig für einen leis-
        tungsstarken öffentlichen Dienst. Sie stellt sicher, dass
        dieser mit Blick auf den zu erwartenden demografischen
        Wandel im Verhältnis zur Wirtschaft konkurrenzfähig
        bleibt und Wissen und Erfahrungen aus der Wirtschaft
        die tägliche Arbeit der Verwaltungen bereichern.
        Das in der letzten Legislaturperiode verabschiedete
        Dienstrechtsneuordnungsgesetz hat deshalb ausdrücklich
        das Ziel verfolgt, die Einstiegsbedingungen für Bewerber
        aus der Wirtschaft auf allen Funktionsebenen durch fol-
        gende Maßnahmen zu verbessern:
        Bewerber mit Berufserfahrung oder besonderen Qua-
        lifikationen, wie zum Beispiel einer Habilitation oder ei-
        ner besonderen Zusatzqualifikation, können in einem hö-
        heren Amt als dem Eingangsamt eingestellt werden.
        Auch bei den Gehaltsstufen können hauptberufliche
        Tätigkeiten in der Wirtschaft berücksichtigt werden (frü-
        her nur möglich für Zeiten im öffentlichen Dienst).
        Das Verfahren für die Anerkennung neuer Ausbil-
        dungs- und Hochschulabschlüsse (zum Beispiel Bache-
        lor/Master) wurde vereinfacht.
        Möglichkeiten für finanzielle Anreize sind erhalten
        geblieben (zum Beispiel durch Gewährung von Sonder-
        zuschlägen für den Fall, dass Dienstposten im Hinblick
        auf die fachliche Qualifikation und die Bewerberlage
        nicht anforderungsgerecht besetzt werden können).
        In Kombination mit der familienfreundlichen Ausrich-
        tung des öffentlichen Dienstes des Bundes wird sicherge-
        stellt, dass dem zunehmenden Bedürfnis der Verwaltung
        nach Fachpersonal mit Spezialwissen in bestimmten Be-
        reichen (insbesondere Informationstechnik, Finanzwe-
        sen, Wirtschaft) besser Rechnung getragen werden kann.
        Anlage 52
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fragen
        der Abgeordneten Ingrid Hönlinger (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 78 und 79):
        Welche anderen Interessenvertreter als Gerald Hennenhöfer
        – ehemals angestellt bei Eon als Generalbevollmächtigter ge-
        gen den Atomausstieg – im Bundesministerium für Umwelt,
        Naturschutz und Reaktorsicherheit und Christian Weber –
        vormals stellvertretender Direktor des PKV-Verbandes – im
        Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt die Bundes-
        regierung mit leitenden Aufgaben in Bundesministerien zu
        1576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        betrauen, und mit welchen Maßnahmen soll die wachsende
        Einflussnahme von Interessenvertretern auf die Regierungs-
        politik verhindert werden?
        Unter welchen Voraussetzungen kann sich die Bundesre-
        gierung vorstellen, eine Lobbyistendatenbank einzurichten,
        um hierdurch für mehr Transparenz zu sorgen?
        Zu Frage 78:
        Der Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Bun-
        desministerium für Umwelt, der bis 1998 in gleicher
        Funktion bereits im öffentlichen Dienst tätig war, und
        der Leiter der Grundsatzabteilung im Bundesministe-
        rium für Gesundheit sind wie jeder andere Angehörige
        des öffentlichen Dienstes dem Gemeinwohl verpflichtet.
        Eine frühere Tätigkeit in der Privatwirtschaft oder bei ei-
        nem Verband ist nicht geeignet, Zweifel an der uneinge-
        schränkten Erfüllung dieser Verpflichtung zu begründen.
        Die Einstellung von Personen aus der privaten Wirt-
        schaft in ein Bundesministerium dient im Einzelfall der
        Gewinnung von Experten auf einem bestimmten Fach-
        gebiet. Dabei entspricht der Austausch zwischen der Pri-
        vatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst der personal-
        politischen Zielsetzung. Eine Statistik hierüber wird
        nicht geführt.
        Zu Frage 79:
        Die Bundesregierung hat viel getan, um die Transpa-
        renz des Verwaltungshandelns zu erhöhen. So berichtet
        zum Beispiel das Bundesministerium des Innern gemäß
        Ziffer 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
        Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Be-
        schäftigten in der Bundesverwaltung zweimal jährlich
        dem Innen- und Haushaltsausschuss des Deutschen Bun-
        destages über den Einsatz von Beschäftigten aus Unter-
        nehmen, Verbänden oder sonstigen Interessensvertretun-
        gen in der Bundesverwaltung (sogenannte externe
        Personen).
        Darüber hinaus ist derzeit die Einrichtung einer Lob-
        byistendatenbank nicht geplant.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Ole Schröder auf die Fragen des
        Abgeordneten Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD)
        (Drucksache 17/493, Fragen 80 und 81):
        Warum sind erst im Dritten Bericht über den Einsatz exter-
        ner Personen in der Bundesverwaltung aus dem Oktober 2009
        vier Nachmeldungen benannt, die bereits in den vorherigen
        Berichten hätten aufgeführt werden müssen, und wer kontrol-
        liert solche etwaigen Fehlangaben?
        Warum liegt die im Schreiben des Bundesministeriums
        des Innern, BMI, an die obersten Bundesbehörden vom
        14. Mai 2009 (Az. O4-013 300/3) bis zum Ende des Jahres
        2009 angekündigte Evaluierung der allgemeinen Verwal-
        tungsvorschrift zum Einsatz externer Personen in der Bundes-
        verwaltung – Kabinettsbeschluss vom 18. Juni 2008 – bis zum
        heutigen Tag nicht vor, und welche anderen vordringlichen
        Aufgaben beschäftigen das BMI so sehr, dass die Evaluierung
        laut Auskunft aus dem eigenen Hause voraussichtlich erst im
        ersten Quartal 2010 abgeschlossen sein wird und es zu einer
        Verzögerung von nicht nur wenigen Wochen, sondern von bis
        zu drei Monaten kommt?
        Zu Frage 80:
        Die obersten Bundesbehörden sind für die Meldungen
        an das für die Berichterstellung federführende Bundes-
        ministerium des Innern verantwortlich. Dementspre-
        chend tragen alle Ressorts auch eigenständig dafür
        Sorge, dass die externen Personen vollständig gemeldet
        werden. Die ordnungsgemäße Meldung wird durch ge-
        eignete organisatorische Vorkehrungen kontrolliert und
        sichergestellt.
        Hinsichtlich der vier Nachmeldungen stellt sich die
        Situation wie folgt dar:
        In den Fällen des Bundesministeriums des Innern und
        des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
        wurden die externen Personen in den elektronischen
        Systemen durch ein Büroversehen zunächst fehlerhaft
        erfasst.
        Bei einer nachgeordneten Behörde im Geschäfts-
        bereich des Bundesministeriums für Gesundheit ist
        zunächst angenommen worden, dass die sogenannten
        Altfälle (Fälle, die bereits vor Inkrafttreten der Verwal-
        tungsvorschrift ihren Einsatz begonnen haben) nicht ge-
        meldet werden müssten.
        Die Ministerien haben diese Fälle zum Anlass ge-
        nommen, die Verfahrensabläufe weiter zu optimieren.
        Zu Frage 81:
        Die Bundesverwaltung hat im Zusammenhang mit dem
        Inkrafttreten der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
        Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäf-
        tigten (externe Personen) in der Bundesverwaltung am
        26. Juli 2008 beschlossen, deren Anwendung und Umset-
        zung zu evaluieren. Da seit dem Inkrafttreten der Verwal-
        tungsvorschrift aber erst knapp 1,5 Jahre vergangen sind,
        wurde wegen der Kürze des Erhebungszeitraums die Eva-
        luierung zurückgestellt.
        Das Bundesministerium des Innern hat auf der 3. Sit-
        zung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
        tages angekündigt, dass die Evaluierungsergebnisse in
        geeigneter Weise, spätestens mit dem 2. halbjährlichen
        Bericht 2010 gegenüber dem Haushaltsausschuss darge-
        stellt werden.
        Anlage 54
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493,
        Frage 82):
        Welche konkreten Maßnahmen verbergen sich hinter dem
        auf der Kabinettsklausur am 17. November 2009 in Meseberg
        beschlossenen Pilotprojekt zur Verringerung von Abwande-
        rung aus Ostdeutschland, und inwieweit werden dabei Er-
        kenntnisse aus dem Programm „Demografischer Wandel –
        Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regio-
        nen“ aufgegriffen?
        Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur
        am 17./18. November 2009 in Meseberg unter anderem
        zur Demografiepolitik beschlossen, als Pilotprojekt einer
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010 1577
        (A) (C)
        (B) (D)
        übergreifenden Demografiestrategie ein Handlungskon-
        zept mit den ostdeutschen Ländern zur Verringerung der
        Abwanderung und Sicherung der privaten und öffentli-
        chen Infrastruktur in dem vom demografischen Wandel
        besonders betroffenen ländlichen Räumen bis zum Jahr
        2011 zu entwickeln und abzustimmen, insbesondere zu
        den Bereichen Gesundheitsversorgung, wohnortnahe
        Bildungsangebote, Sicherung von Mobilität, leistungsfä-
        higer Internetzugang und Stärkung der interkommunalen
        Zusammenarbeit.
        Das Konzept für das Pilotprojekt wird derzeit erarbei-
        tet. Dabei werden insbesondere Erfahrungen und Er-
        kenntnisse aus verschiedenen Programmen und Modell-
        vorhaben des Bundes, die sich mit dem Umgang der
        Folgen des demografischen Wandels und der Zukunfts-
        gestaltung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum aus-
        einandergesetzt haben, berücksichtigt.
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage der
        Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Drucksache 17/493,
        Frage 83):
        Wie sind die in der Kabinettsklausur am 17. November 2009
        in Meseberg beschlossenen Zukunftskonzepte für notleidende
        industrielle Kerne infolge der Wirtschaftskrise ausgestaltet,
        und welche konkreten Schritte sind seither unternommen wor-
        den, um den Unternehmen besonders in Ostdeutschland zu hel-
        fen?
        Die Zukunftskonzepte waren nicht Gegenstand auf
        der Kabinettsklausur in Meseberg. Die Koalitionspar-
        teien haben sich gemäß Koalitionsvertrag vorgenom-
        men, gemeinsam mit den ostdeutschen Ländern Zu-
        kunftskonzepte für Regionen mit industriellen Kernen zu
        erarbeiten, die von der aktuellen Wirtschaftskrise beson-
        ders betroffen sind. Die Bundesregierung bietet hierzu
        ihre Unterstützung bei der Entwicklung von mittel- bis
        langfristigen regionalen Entwicklungskonzepten und der
        Sicherung insbesondere der industriellen Zukunft der
        Regionen im Rahmen ihrer Fördermöglichkeiten an.
        Hierbei sollte es insbesondere auch darum gehen, die in-
        dustrielle Basis zu verbreitern. Vor dem Hintergrund der
        schwierigen Lage im Schiffbau haben bereits erste Ge-
        spräche auf Arbeitsebene mit dem Ministerium für Wirt-
        schaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern stattge-
        funden. Kurzfristige einzelbetriebliche Hilfestellungen
        für betroffene Unternehmen werden wie bisher durch
        BMWi und die Länder geleistet.
        Im Rahmen des Konjunkturprogramms wurden die
        Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
        regionalen Wirtschaftsstruktur“ um 200 Millionen Euro
        für alle strukturschwachen Regionen der Bundesrepublik
        angehoben. Davon erhielten die ostdeutschen Länder
        50 Prozent. Die ZIM-Mittel wurden ebenfalls für die ost-
        deutschen Länder für die Jahre 2009 und 2010 um
        200 Millionen Euro erhöht.
        Anlage 56
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 84):
        Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vorstoß des Hambur-
        ger Bürgermeisters Ole von Beust aufzugreifen, den Options-
        zwang im Staatsangehörigkeitsrecht durch die Gewährung der
        doppelten Staatsbürgerschaft abzuschaffen?
        Mit der Einführung des Geburtserwerbs der deut-
        schen Staatsangehörigkeit für hier bei uns in Deutsch-
        land geborene Kinder ausländischer Mitbürger haben
        wir in dem bisher vom Abstammungsprinzip beherrsch-
        ten deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ein neues Kapi-
        tel aufgeschlagen. Seit Einführung der neuen Regelung
        haben über 380 000 Kinder auf diesem Wege die deut-
        sche Staatsangehörigkeit erworben.
        Bisher liegen kaum praktische Erfahrungen zum Voll-
        zug der Optionspflicht vor. Die Entscheidungsfrist für
        die ersten Optionspflichtigen endet auch erst im Jahr
        2013. Daher ist es sachgerecht, erst einmal die prakti-
        schen Erfahrungen abzuwarten, bevor wir die Optionsre-
        gelung wieder ändern. Wir haben uns dem entsprechend
        in der Koalitionsvereinbarung darauf verständigt, die Er-
        fahrungen mit den ersten Optionsfällen auszuwerten und
        auf möglichen Verbesserungsbedarf hin zu überprüfen.
        Belastbare Ergebnisse einer solchen Evaluierung sind je-
        doch frühestens für 2011/12 zu erwarten, da erst dann
        die Entscheidungsfrist für den ersten betroffenen Jahr-
        gang ausläuft.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Dörner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 85):
        Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein,
        durch die Einführung einer gerichtlichen Einzelfallentschei-
        dung die Gerechtigkeitslücke für nicht verheiratete Väter zu
        schließen, die der Europäische Gerichtshof für Menschen-
        rechte 2009 bei der deutschen Regelung zum gemeinsamen
        Sorgerecht angemahnt hat?
        Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
        Menschenrechte gibt Anlass, sehr sorgfältig zu prüfen,
        unter welchen Voraussetzungen ledige Väter auch ohne
        zwingende Zustimmung der Mutter eine Möglichkeit be-
        kommen sollen, ein gemeinsames Sorgerecht zu erhal-
        ten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
        hat dabei kein bestimmtes Regelungsmodell vorgegeben.
        Angesichts der Bandbreite der rechtspolitischen Mög-
        lichkeiten und des Stellenwertes der betroffenen Grund-
        rechtspositionen sowie im Hinblick auf die gesellschafts-
        politische Tragweite einer Änderung der einschlägigen
        Sorgerechtsregelung muss gut überlegt werden, welches
        Regelungsmodell nun vorgeschlagen werden soll. Die
        Prüfung dieser Möglichkeiten erfolgt derzeit im feder-
        führenden Bundesministerium der Justiz.
        1578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 18. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        (A) (C)
        (B) (D)
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        des Abgeordneten Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Frage 86):
        Welche Auswirkung hat die Haltung der Bundesregierung,
        dass laut Koalitionsvertrag und dem Sprecher des Bundesmi-
        nisteriums der Finanzen (aus Die Welt vom 19. Januar 2010)
        eine Beteiligung der EU an nationalen Steuern ausgeschlossen
        wird, darauf, dass bereits seit über 20 Jahren ein Anteil der na-
        tionalen Mehrwertsteuer zu den Eigenmitteln der EU gehört,
        und weigert sich Deutschland schon jetzt, den entsprechenden
        Beitrag an die EU abzuführen?
        Bei den Mehrwertsteuereigenmitteln der EU handelt
        es sich um keine Steuer und auch nicht um eine Beteili-
        gung der EU an einer nationalen Steuer. Die deutschen
        Umsatzsteuereinnahmen stehen allein Bund, Ländern
        und Gemeinden zu. Die mehrwertsteuerpflichtigen Um-
        sätze eines Jahres dienen lediglich als Ausgangsgröße
        für ein komplexes Berechnungsverfahren, in das auch
        die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze und Umsatz-
        steuerbefreiungen Eingang finden.
        Der so errechnete Betrag bildet die Bemessungs-
        grundlage für die entsprechenden deutschen Abführun-
        gen an die EU. Deutschland muss gemäß den jüngst in
        Kraft getretenen neuen Eigenmittelregelungen einen Be-
        trag an die EU abführen, der 0,15 Prozent dieser Bemes-
        sungsgrundlage entspricht. Veranschlagt wird dieser Be-
        trag im Bundeshaushalt als Abzugsposition, da in dieser
        Höhe die Steuereinnahmen des Bundes gemindert werden.
        Anders als der Begriff Mehrwertsteuereigenmittel
        vielleicht vermuten lässt, wird also nicht etwa ein Teil
        der deutschen Mehrwertsteuereinnahmen an die Europäi-
        sche Union weitergeleitet.
        Dass Deutschland der Pflicht zur Abführung der
        Mehrwertsteuereigenmittel an die EU gemäß den gelten-
        den Regeln nachkommt, ist selbstverständlich.
        Anlage 59
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/493, Frage 87):
        Mit welcher Begründung hat der Bundesminister der Fi-
        nanzen in einem Schreiben an die Finanzverwaltungen der
        Länder angewiesen, dass das von der CDU/CSU-SPD-Bun-
        desregierung beschlossene Steuerhinterziehungsbekämp-
        fungsgesetz nicht anzuwenden ist?
        Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz und die
        das Gesetz ausführende Steuerhinterziehungsbekämp-
        fungsverordnung werden planmäßig seit dem 1. Januar
        2010 angewendet. Soweit Maßnahmen nach dem Steuer-
        hinterziehungsbekämpfungsgesetz an Geschäftsbezie-
        hungen zu unkooperativen Staaten und Gebieten an-
        knüpfen, sollen diese aus Gründen der Rechtssicherheit
        in einem mit den obersten Finanzbehörden der Länder
        abzustimmenden Schreiben aufgeführt werden. So ergibt
        es sich aus der Begründung zur Steuerhinterziehungsbe-
        kämpfungsverordnung.
        Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz
        können Staaten und Gebiete nur dann als „unkooperativ“
        bezeichnet werden, wenn sie nicht bereit sind, mit
        Deutschland die Grundlagen für einen Auskunftsaus-
        tausch nach dem Standard der OECD zu schaffen, zum
        Beispiel durch entsprechende bilaterale Vereinbarun-
        gen. Bisher hat es kein Staat oder Gebiet nach Aufforde-
        rung abgelehnt, mit Deutschland einen Auskunftsaus-
        tausch nach dem Standard zu vereinbaren.
        Anlage 60
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Steffen Kampeter auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Kerstin Andreae (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/493, Fragen 88 und 89):
        Welche Auswirkungen hätte eine Abschaffung des Zusätz-
        lichkeitskriteriums, welche im Zusammenhang mit der Zu-
        stimmung der Bundesländer zum Wachstumsbeschleuni-
        gungsgesetz von der Bundesregierung nach Zeitungsberichten
        (Handelsblatt vom 22. Januar 2010) den Ländern zugesagt
        wurde, auf die tatsächliche Durchführung der derzeit im Rah-
        men des Zukunftsinvestitionsgesetzes lediglich bewilligten
        Vorhaben, und erwartet die Bundesregierung, dass die Länder
        und Kommunen die verbleibenden Investitionsmittel aus dem
        Zukunftsinvestitionsgesetz für bereits vorher geplante Investi-
        tionsprojekte verausgaben, sodass sich kein zusätzlicher Kon-
        junktureffekt mehr ergibt?
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Kontrolle über
        die Einhaltung des Zusätzlichkeitskriteriums sicherzustellen,
        falls das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der abstrakten
        Normenkontrollklage von sechs Bundesländern gegen ein Er-
        hebungsrecht des Bundesrechnungshofes nach § 6 a des Zu-
        kunftsinvestitionsgesetzes entscheidet?
        Zu Frage 88:
        Es ist ein Erfolg, dass bereits mehr als drei Viertel des
        verfügbaren Gesamtvolumens des Zukunftsinvestitions-
        gesetzes bewilligt bzw. in Auftrag gegeben sind. Bei den
        nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz förderfähigen Inves-
        titionen handelt es sich um Vorhaben, deren Finanzie-
        rung nicht bereits in den Haushaltsplänen sichergestellt
        war. Auswirkungen einer Änderung der Regelungen zur
        Zusätzlichkeit auf die tatsächliche Durchführung der im
        Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes bereits bewil-
        ligten bzw. in Auftrag gegeben Vorhaben erwartet die
        Bundesregierung nicht. Die Bundesregierung geht auch
        davon aus, dass Länder und Kommunen, die die bundes-
        gesetzlichen Regelungen des Zukunftsinvestitionsgeset-
        zes in eigener Verantwortung umsetzen, sich ihrer ge-
        samtwirtschaftlichen Verantwortung auch beim Einsatz
        noch nicht belegter Bundesmittel bewusst sind.
        Zu Frage 89:
        Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das
        Bundesverfassungsgericht dem Normenkontrollantrag
        gegen das Erhebungsrecht des Bundesrechnungshofes in
        § 6 a Zukunftsinvestitionsgesetz stattgibt. Insoweit stellt
        sich die Frage für die Bundesregierung derzeit nicht. Un-
        abhängig davon erlauben die übrigen Regelungen des
        Zukunftsinvestitionsgesetzes sowie der zugehörigen Ver-
        waltungsvereinbarung die Prüfung der Einhaltung der
        Zusätzlichkeitskriterien.
        18. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 27. Januar 2010
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60