Rede:
ID1701124200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 39
    1. der: 4
    2. Karl-Theodor: 2
    3. zu: 2
    4. Das: 1
    5. Wort: 1
    6. hat: 1
    7. Bundesminister: 1
    8. Verteidigung,Dr.: 1
    9. Guttenberg.\n: 1
    10. Dr.: 1
    11. Freiherr: 1
    12. Guttenberg,: 1
    13. Bun-desminister: 1
    14. Verteidigung:Frau: 1
    15. Präsidentin!: 1
    16. Meine: 1
    17. sehr: 1
    18. verehrten: 1
    19. Damen: 1
    20. undHerren!: 1
    21. Herr: 1
    22. Trittin,: 1
    23. „mieser: 1
    24. Stil“: 1
    25. soll: 1
    26. das: 1
    27. also: 1
    28. sein.: 1
    29. Ichfrage: 1
    30. mich,: 1
    31. wie: 1
    32. unsere: 1
    33. Soldatinnen: 1
    34. und: 1
    35. Soldaten: 1
    36. denStil: 1
    37. heutigen: 1
    38. Debatte: 1
    39. empfinden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 17/11 Tagesordnungspunkt 2: BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jens Koeppen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ulrich Petzold (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Andreas Jung (Konstanz) (CDU/CSU) . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Fragestunde (Drucksachen 17/191, 17/205) . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 2 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Information von Bundesmi- nisterium der Verteidigung und Bundes- kanzleramt über das Ziel des Luftschlags nahe Kunduz Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 811 A 811 B 811 B 811 C 811 C 811 D 812 A 812 B 812 C 812 C 815 D 816 A 823 A Deutscher B Stenografisch 11. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Befragung der Bundesregierung: Entwurf ei- nes 8. Gesetzes zur Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes; weitere Fragen zur Kabinettsitzung Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ingbert Liebing (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Michael Paul (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU) . . . . . . . . Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin J D V E B E W E 809 B 810 A 810 B 810 C 810 C 810 D Bernd Neumann, Staatsminister BK. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 812 D undestag er Bericht ung 6. Dezember 2009 t : ohannes Röring (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . r. Gerd Müller, Parl. Staatssekretär BMELV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ritta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 813 A 813 B 813 C 813 D 814 C 814 D 815 B 815 B Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 816 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) . . . . . . . . . . . . . Fritz Rudolf Körper (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . Renate Künast (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ralph Lenkert (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Dr. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jan van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Michael Groschek (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Frage 3 Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inhalt der Absprache einer veränderten Strategie in Afghanistan zwischen Bundes- kanzleramt, Bundesministerium der Ver- teidigung und Bundesnachrichtendienst vom 22. Juli 2009 Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Jürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) . . . . . . . . . Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Dringliche Fragen 4 und 5 Uwe Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Brief des früheren Staatssekretärs Dr. Peter Wichert an das Bundesministe- rium der Verteidigung betreffend die Rich- tigstellung der Presseberichte über die Umstände seiner Entlassung; Information von Bundesminister Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg am 25. November 2005 durch Generalinspekteur Wolfgang S W r A C T P V Z U H K D Z A n B D D E J J D R D T P E R T A d S t r d t n ( 7 z 816 C 816 D 817 B 817 D 818 C 818 D 819 B 819 C 820 B 821 B 822 A 822 C 822 C 822 D 823 C 824 A 824 D 824 D 825 B 825 C 826 B 827 C 828 A 829 A 829 D chneiderhan und Staatssekretär Dr. Peter ichert über das Vorliegen weiterer Be- ichte zu dem Vorfall am Kunduz-Fluss ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . eter Altmaier (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . usatzfragen we Kekeritz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ubertus Heil (Peine) (SPD) . . . . . . . . . . . . . erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rolf Mützenich (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . usatztagesordnungspunkt 1: ktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktio- en der CDU/CSU und der FDP: Einsatz der undeswehr in Afghanistan r. Andreas Schockenhoff (CDU/CSU) . . . . r. Frank-Walter Steinmeier (SPD) . . . . . . . . lke Hoff (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . an van Aken (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . ürgen Trittin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bundesminister BMVg . . . . . . . . . . . . . . . ainer Arnold (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Rainer Stinner (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . hilipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . rnst-Reinhard Beck (Reutlingen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . uprecht Polenz (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . agesordnungspunkt 3: ntrag der Bundesregierung: Fortsetzung er Beteiligung bewaffneter deutscher treitkräfte an der EU-geführten Opera- ion Atalanta zur Bekämpfung der Pirate- ie vor der Küste Somalias auf Grundlage es Seerechtsübereinkommens der Verein- en Nationen von 1982 und der Resolutio- en 1814 (2008) vom 15. Mai 2008, 1816 2008) vom 2. Juni 2008, 1838 (2008) vom . Oktober 2008, 1846 (2008) vom 2. De- ember 2008, 1897 (2009) vom 30. Novem- 831 A 831 A 831 B 831 C 832 A 832 C 833 D 834 C 835 B 836 B 837 C 838 D 840 A 841 A 843 C 844 C 845 C 847 A 848 C 849 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 III ber 2009 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Eu- ropäischen Union vom 10. November 2008 und dem Beschluss 2009/907/GASP des Ra- tes der Europäischen Union vom 8. Dezem- ber 2009 (Drucksache 17/179) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Günter Gloser (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Kossendey, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Niema Movassat (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 4: Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Opera- tion „ALTHEA“ zur weiteren Stabilisie- rung des Friedensprozesses in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der Implementie- rung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung sowie an dem NATO-Hauptquartier Sarajevo und seinen Aufgaben, auf Grundlage der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Natio- nen 1575 (2004) und folgender Resolutio- nen, zuletzt Resolution 1895 (2009) vom 18. November 2009 (Drucksache 17/180) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Guido Westerwelle, Bundesminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inge Höger (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Philipp Mißfelder (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A L A D K F d A 2 B d d e s A A C A D H A m w V A C A D W T d A C A D N B K r A C 850 B 850 D 851 D 853 B 854 C 855 B 856 B 857 B 857 C 858 C 859 C 860 C 861 B 862 B 863 C nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 ringliche Fragen 6 und 7 erstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ehlende Information des Bundesministers er Verteidigung betreffend das Ziel des ngriffs nahe Kunduz am 6. November 009; Medienberichte über den zwischen undeskanzleramt, Bundesministerium er Verteidigung und Bundesnachrichten- ienst am 22. Juli 2009 gefassten Beschluss iner neuen Eskalationsstufe für den Ein- atz der Bundeswehr im Norden von fghanistan ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 ringliche Frage 8 ans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nzahl der Operationen in Afghanistan it Beteiligung von Soldaten der Bundes- ehr im Jahr 2009 unter Inkaufnahme der ernichtung von Menschen ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ringliche Frage 9 olfgang Gehrcke (DIE LINKE) eilhabe an gezielten Tötungen als Inhalt er „neuen Afghanistan-Strategie“ ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ringliche Frage 10 iema Movassat (DIE LINKE) eteiligung von US-Streitkräften an der oordination der Operation zur Zerstö- ung der Tanklastwagen nahe Kunduz ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 865 A 865 C 865 D 866 A 867 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 6 Dringliche Fragen 11 und 12 Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) Einrichtung und Zusammensetzung der Task Force 47; Gründe für die Leitung der Operation zur Zerstörung der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz aus Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 7 Dringliche Frage 13 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Information und Beteiligung von Bundes- kanzleramt und Bundeskanzlerin an der Billigung von Vorgaben für Einsätze für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan mit dem Ziel der gezielten Tötung von Aufstän- dischen Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Fragen 1 und 2 Dagmar Ziegler (SPD) Fortführung des Kommunal-Kombis, weitere arbeitsmarktpolitische Förderprogramme; In der Zukunft geplante Maßnahmen für Langzeitarbeitslose in strukturschwachen Regionen Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 3 Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) Deckung der Zusatzkosten durch die Neu- organisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II durch Bundesmittel laut Eck- punktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M G B k r G A H A M A E A s W A H A M A E A s v A H A M A F e Z A H A M J P h d A H 867 A 867 B 868 B 868 D nlage 10 ündliche Frage 4 abriele Lösekrug-Möller (SPD) eschluss der Arbeits- und Sozialminister- onferenz vom 26. November 2009 zur Ein- ichtung von Zentren für Arbeit und rundsicherung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 11 ündliche Fragen 5 und 6 nette Kramme (SPD) rlass einer Verordnung über zwingende rbeitsbedingungen in der Abfallwirt- chaft einschließlich Straßenreinigung und interdienst ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 12 ündliche Frage 7 ngelika Krüger-Leißner (SPD) rgebnisse der Pflegekommission zu den rbeitsbedingungen in der Pflegebranche owie Erlass einer entsprechenden Rechts- erordnung ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 8 ngelika Krüger-Leißner (SPD) estlegung auf einen Mindestlohn oder auf ine tarifliche Lohnuntergrenze für die eitarbeit ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Fragen 9 und 10 utta Krellmann (DIE LINKE) osition der Bundesregierung zur ausste- enden Allgemeinverbindlichkeitserklärung es Mindestlohns für die Abfallwirtschaft ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 869 A 869 B 869 C 869 D 870 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 V Anlage 15 Mündliche Frage 11 Doris Barnett (SPD) Feststellung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifvereinbarung in der Entsorgungs- branche Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 16 Mündliche Frage 12 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Zahlenmäßige Entwicklung der sogenann- ten Aufstocker im Einzelhandel und ent- sprechende Kosten Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 17 Mündliche Frage 13 Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Tolerierung der Subventionierung des Niedriglohnsektors, insbesondere durch die angekündigte Förderung von Mini- jobs Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 14 Diana Golze (DIE LINKE) Sicherung von Forderungen an Sozialver- sicherungsbeiträgen für den Fall der letztinstanzlichen Feststellung der Tarifun- fähigkeit der Tarifgemeinschaften Christli- cher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Antwort Hans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Frage 15 Diana Golze (DIE LINKE) Verhinderung der Verjährung möglicher Beitragsnachforderungen der Sozialver- s k Z ( A H A M C K s R B A H A M C G b d A H A M F A i Ö A C A M D G s n A C 870 B 870 B 871 A 871 B icherungsträger infolge der Tarifunfähig- eit der Christlichen Gewerkschaften für eitarbeit und Personalserviceagenturen CGZP) ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 20 ündliche Frage 16 aren Lay (DIE LINKE) onsequenzen aus der „Verbraucherpoliti- chen Zwischenbilanz nach acht Jahren iester-Rente“ des Verbraucherzentrale undesverbandes ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 21 ündliche Frage 17 aren Lay (DIE LINKE) ewährleistung der gesetzlich vorgeschrie- enen Kostentransparenz von Riester-Pro- ukten ntwort ans-Joachim Fuchtel, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 22 ündliche Frage 18 ritz Rudolf Körper (SPD) ufklärung des Zwischenfalls bei Kunduz n Afghanistan sowie Unterrichtung der ffentlichkeit ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 19 r. Hans-Peter Bartels (SPD) rundlage der Neubewertung des Zwi- chenfalls in Kunduz durch den Bundesmi- ister zu Guttenberg ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 871 C 871 D 872 A 872 C 872 D VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 24 Mündliche Fragen 20 und 21 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Informationen und Sachverhalte im gehei- men NATO-Bericht und im Bericht des In- ternationalen Komitees des Roten Kreuzes (ICRC) über den Einsatz bei Kunduz; Be- rücksichtigung des Berichts des ICRC bei der Bewertung des Einsatzes bei Kunduz als „militärisch angemessen“ durch Bun- desminister zu Guttenberg Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 25 Mündliche Frage 22 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rolle der Bundeswehr-Eliteeinheit Kom- mando Spezialkräfte beim Luftangriff im afghanischen Kunduz Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 26 Mündliche Frage 23 Katja Keul (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte über die Anzahl der Bom- benabwürfe durch die Bundeswehr beim Luftangriff in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Fragen 24 und 25 Jan van Aken (DIE LINKE) Entschädigungszahlungen in Afghanistan wegen Verletzung/Tötung von Zivilisten durch deutsche Soldaten Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 26 und 27 Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) E m z t N d G A C A M T Z t b d B Z m l b A C A M A I ü T g B A C A M O K G r K E d A C 873 A 873 B 873 B 873 C influssnahme auf Veröffentlichungster- in und Inhalt des COMISAF-Berichts um Luftangriff bei Kunduz in Afghanis- an; Grundlage für die Bewertung und die eubewertung des Luftangriffes am Kun- uz-Fluss durch Bundesminister zu uttenberg ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 29 ündliche Fragen 28 und 29 homas Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitpunkt der Vorlage des Berichts des In- ernationalen Komitees des Roten Kreuzes ei Bundeskanzleramt, Bundesministerium er Verteidigung, Auswärtigem Amt und undesministerium des Innern; Geplanter eitpunkt einer Erklärung durch Bundes- inister zu Guttenberg über die Grund- age der Neubewertung des Luftangriffs ei Kunduz ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 30 ündliche Fragen 31 und 32 gnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nformation des Deutschen Bundestages ber die Existenz und den Auftrag der ask Force 47; Erstbewertung des Luftan- riffs bei Kunduz in Afghanistan durch undesminister zu Guttenberg ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 31 ündliche Fragen 33 und 34 mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) enntnisstand des Bundesministers zu uttenberg im Vorfeld seiner Pressekonfe- enz zum Luftangriff im afghanischen unduz; Gründe für die Nichtvorlage des insatzprotokolls der Task Force 47 bei en NATO-Ermittlern ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 873 D 874 A 874 B 874 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 VII Anlage 32 Mündliche Frage 35 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Einführung einer einheitlichen Entschädi- gungspolitik für NATO-Truppensteller Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister im Auswärtigen Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 33 Mündliche Frage 36 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veranstaltung von Treibjagden auf dem munitionsbelasteten Sperrgebiet in der Ky- ritz-Ruppiner Heide Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 34 Mündliche Frage 37 Christel Humme (SPD) Abruf der Bundesmittel durch die Bundes- länder für die Jahre 2008 und 2009 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 35 Mündliche Frage 38 Christel Humme (SPD) Einhaltung der Vereinbarungen zum Son- dervermögen bezüglich Beteiligung der Bundesländer am Betreuungsausbau Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 39 Caren Marks (SPD) Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung in den Bundesländern Ende 2009 Antwort Dr. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M C D m h A D A M S V B d A A A M D Z d F A J A M D R d A J A M D A B t A J 875 A 875 B 875 D 876 A 876 B nlage 37 ündliche Frage 40 aren Marks (SPD) en Bundesländern aus dem Sonderver- ögen für Investitionen zur Verfügung ste- ende Mittel ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 38 ündliche Frage 41 teffen-Claudio Lemme (SPD) erbundene Leistungskürzungen und/oder eitragssatzsteigerungen mit der angekün- igten Überprüfung der Praxisgebühr ntwort nnette Widmann-Mauz, Parl. Staatssekretärin BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 39 ündliche Fragen 42 und 43 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eitplan und Finanzierung des Ausbaus er Bahnstrecke München–Mühldorf– reilassing ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Fragen 44 und 45 aniela Kolbe (Leipzig) (SPD) echtslage für die militärische Nutzung es zivilen Flughafens Leipzig/Halle ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 46 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) ufgabe von Prestigeprojekten wie dem erliner Schloss in Anbetracht der geplan- en Neuverschuldung ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 876 C 876 D 876 D 877 A 877 D VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 42 Mündliche Fragen 47 und 48 Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Bewertung des vom Deutschen Bundestag bewilligten Kostenrahmens für den Wie- deraufbau des Berliner Stadtschlosses (Humboldt-Forum) sowie Kostensteigerun- gen infolge des verzögerten Baubeginns Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 43 Mündliche Frage 49 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Entwicklung und Bau flachgängiger und damit umweltfreundlicherer Binnenschiffe entsprechend den Wasserstraßenverhält- nissen im Osten Deutschlands Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Frage 50 Veronika Bellmann (CDU/CSU) Prüfung des Erhalts von Betriebsstellen der Bahn-Gütersparte durch die Deutsche Bahn im Freistaat Sachsen, insbesondere beim geplanten Güterverkehrszentrum Glauchau Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Frage 51 Martin Burkert (SPD) Umsetzung der im Koalitionsvertrag ange- kündigten „maßvollen Erhöhung der Lkw- Fahrzeuggrößen in geeigneten Relationen“ Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 52 Martin Burkert (SPD) M v A J A M D N z f w m A U A M B R R s b A U A M I I n G A D A U A M H E z r 878 A 878 B 878 C 878 D aßnahmen zur Verlagerung des Güter- erkehrs auf die Schiene ntwort an Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 47 ündliche Fragen 53 und 54 r. Christel Happach-Kasan (FDP) aturschutzrechtlicher Status der Neo- oen in Deutschland und Bewertung der reilebenden Nandu-Population in Schles- ig-Holstein und Mecklenburg-Vorpom- ern ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 48 ündliche Fragen 55 und 56 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) adioaktiv kontaminierte Metallteile im ecycling-Schrott der Deutschen Bahn AG owie Berücksichtigung im Strahlenschutz- ericht ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Fragen 57 und 58 ngrid Nestle (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) n den letzten fünf Jahren angefallene ichtradioaktive Giftstoffe sowie fehlender enehmigungsvorbehalt für radioaktive bfälle bei der Öl- und Gasförderung in eutschland ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Fragen 59 und 60 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) rneute Ernennung von Gerald Hennenhöfer um Abteilungsleiter im Bundesministe- ium für Umwelt, Naturschutz und Reak- 879 A 879 C 880 C 880 D Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 IX torsicherheit vor dem Hintergrund seiner Tätigkeiten für Atomkraftwerksbetreiber Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 51 Mündliche Frage 61 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Auswirkungen der Einstellung von Gerald Hennenhöfer als Abteilungsleiter auf die Informationspolitik des Bundesministe- riums für Umwelt, Naturschutz und Reak- torsicherheit Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 52 Mündliche Frage 62 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Kriterien des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Genehmigung von Strommengen- übertragungen von neueren auf ältere Atomkraftwerke Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 53 Mündliche Frage 63 Oliver Krischer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ausschluss des Sumpfsiebproblems bei Siede- und Druckwasserreaktoren Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 64 Heike Hänsel (DIE LINKE) Kritik der G77 an der Abschlusserklärung des Klimagipfels zur zugesagten Unterstüt- zung für Klimaanpassungsmaßnahmen aus den Industriestaaten Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M S U d B u A D A M M K e s B d S A D A M U M B s g A D A M U Ö s A T A M R A D t A T 881 B 881 D 882 B 882 B 882 C nlage 55 ündliche Fragen 65 und 66 wen Schulz (Spandau) (SPD) msetzung des Zehnprozentziels des Bil- ungsgipfels von Dresden für Ausgaben im ildungs- und Forschungsbereich bei Bund nd Ländern ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 56 ündliche Fragen 67 und 68 ichael Gerdes (SPD) ompensierung der zu erwartenden Steu- rmindereinnahmen der Länder durch zu- ätzliche Bildungsmittel des Bundes und ewertung der Föderalismusreform 2006 urch Bundesministerin Dr. Annette chavan ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 57 ündliche Frage 69 lla Burchardt (SPD) ehrausgaben bei Bund und Ländern im ildungs- und Forschungsbereich zur Um- etzung des Zehnprozentziels des Bildungs- ipfels von Dresden ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 58 ündliche Frage 70 lla Burchardt (SPD) ffentliche Finanzhilfen für private Hoch- chulen ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 59 ündliche Fragen 71 und 72 ené Röspel (SPD) usschreibung und Auswahlverfahren des irektors des Europäischen Forschungsra- es ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 883 A 883 C 884 A 884 B 884 C X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 60 Mündliche Frage 73 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Stärkung des Menschenrechts auf soziale Sicherheit durch den Aufbau sozialer Sicherungssysteme in Entwicklungslän- dern Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 61 Mündliche Fragen 74 und 75 Dr. Bärbel Kofler (SPD) Verstetigung der zusätzlichen Mittel für Afghanistan im Bundeshaushalt 2010 Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 62 Mündliche Frage 77 Niema Movassat (DIE LINKE) Maßnahmen gegen den Mohnanbau in Afghanistan und Äußerungen von Bundes- minister Dirk Niebel über die Verknüpfung eines Abzugs der Bundeswehr aus Afgha- nistan mit der wirksamen Verhinderung des Drogenanbaus Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 63 Mündliche Frage 79 Burkhard Lischka (SPD) Veränderungen in der Entwicklungszu- sammenarbeit mit Uganda im Fall der Ein- führung der Todesstrafe für Homosexuelle Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 64 Mündliche Fragen 80 und 81 Ute Koczy (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bundesregierung an der europäischen Sofortfinanzierung für die U b A G A M F E d z A E A M D G B 8 n A E A M A A v k E A D A M D V n n f A D 884 D 885 B 885 C 885 D nterstützung von Entwicklungsländern eim Kampf gegen den Klimawandel ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 65 ündliche Frage 82 ritz Rudolf Körper (SPD) rstmaliger Vortrag bei der nachrichten- ienstlichen Lage im Bundeskanzleramt um Zwischenfall in Kunduz ntwort ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 66 ündliche Frage 83 r. Hans-Peter Bartels (SPD) rundlage der Regierungserklärung durch undeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom . September 2009 zu den aktuellen Ereig- issen in Afghanistan ntwort ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 67 ündliche Fragen 84 und 85 ydan Özoguz (SPD) usgestaltung des geplanten Integrations- ertrags für Migranten, insbesondere Ver- nüpfung des Aufenthaltsrechts mit dem rlernen der deutschen Sprache ntwort r. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 68 ündliche Fragen 86 und 87 r. h. c. Gernot Erler (SPD) orlage des Konzepts einer neuen Afgha- istan-Gesamtstrategie für die am 28. Ja- uar 2010 vorgesehene Afghanistan-Kon- erenz in London ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 886 B 886 C 886 C 886 D 887 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 XI Anlage 69 Mündliche Fragen 88 und 89 Johannes Pflug (SPD) Position der Bundesregierung zur künfti- gen Afghanistan-Strategie in Vorbereitung der Londoner Afghanistan-Konferenz Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 70 Mündliche Fragen 90 und 91 Dr. Rolf Mützenich (SPD) Vorschläge des US-Präsidenten zur künfti- gen amerikanischen Politik in Afghanistan und Pakistan Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 71 Mündliche Frage 92 Uta Zapf (SPD) Äußerungen des CSU-Vorsitzenden Seehofer zur bisherigen Obergrenze der nach Afghanistan entsandten deutschen Soldaten Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 72 Mündliche Fragen 94 und 95 Inge Höger (DIE LINKE) Fehlende Veröffentlichung des Berichts des UN-Menschenrechtskommissars über Menschenrechtsverletzungen in der West- sahara im Zusammenhang mit dem Siche- rungskonzept der EU-Außengrenzen gegen illegale Migration Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 73 Mündliche Fragen 96 und 97 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Initiativen der Bundesregierung gegenüber der marokkanischen Regierung bezüglich Einreise der saharauischen Menschen- r W A D A M R A B o S s A A D A M J A G g A D A M W B r V A D A M W Ä A D 887 C 887 D 888 B 888 C echtsaktivistin Aminatou Haidar in die estsahara ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 74 ündliche Frage 99 aju Sharma (DIE LINKE) ufstellung von Grundsätzen durch den und zur Ablösung der auf Gesetz, Vertrag der besonderen Rechtstiteln beruhenden taatsleistungen an die Religionsgemein- chaften durch Landesgesetzgebung nach rt. 140 Grundgesetz ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 75 ündliche Frage 100 osef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ussetzung von Rückschiebungen nach riechenland aufgrund der Entscheidun- en des Bundesverfassungsgerichts ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 76 ündliche Frage 101 olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eobachtung des rechtsextremen Internet- adios „European Brotherhood“ durch den erfassungsschutz ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 77 ündliche Frage 102 olfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nderungsbedarf beim BKA-Gesetz ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 888 D 889 B 889 D 890 A 890 B XII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 78 Mündliche Frage 103 Martin Dörmann (SPD) Gewährleistung des Nichtinkrafttretens der zwischen dem BKA und Providern un- terzeichneten Verträge vor dem Hinter- grund der Aussetzung des Zugangser- schwerungsgesetzes Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 79 Mündliche Fragen 104 und 105 Brigitte Zypries (SPD) Verfahrensweise mit der bereits errichteten oder sich im Aufbau befindlichen techni- schen Infrastruktur zur Sperrung von kin- derpornografischen Inhalten sowie weite- rer Umgang mit den Sperrverträgen und dem Zugangserschwerungsgesetz Antwort Dr. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 80 Mündliche Fragen 106 und 107 Petra Pau (DIE LINKE) Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Bezug auf Sinti und Roma; erreichte Erfolge bei der Bekämp- fung der Diskriminierung von Roma und Sinti in den Medien der europäischen Mit- gliedstaaten Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 81 Mündliche Frage 108 Uta Zapf (SPD) An der Polizeiausbildung in Afghanistan beteiligte bayerische Polizeikräfte Antwort Dr. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 82 Mündliche Fragen 110 und 111 Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) U m t A D A M H G M l A D A M T E g A D A M M L a g A D A M W B d r A H 890 C 890 C 890 D 891 B msetzung der angekündigten Maßnah- en gegen das sogenannte Mietnomaden- um ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 83 ündliche Frage 112 alina Wawzyniak (DIE LINKE) eplantes Vorgehen gegen das sogenannte ietnomadentum mit gesetzlichen Rege- ungen ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 84 ündliche Frage 113 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) inführung von Zugangserschwerungsre- elungen zu Kinderpornografieseiten ntwort r. Christoph Bergner, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 85 ündliche Frage 114 artin Dörmann (SPD) öschung kinderpornografischer Inhalte uch in Ländern ohne bisheriges Vorgehen egen solche Anbieter ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 86 ündliche Frage 115 erner Schieder (Weiden) (SPD) isherige Ergebnisse und Konsequenzen es Bad-Bank-Modells der Bundesregie- ung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 891 C 891 D 892 A 892 B 892 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 XIII Anlage 87 Mündliche Frage 116 Dirk Becker (SPD) Grundlage der Berechnung der Minderung der Steuerentlastungssätze für Biokraft- stoffe für die kommenden drei Jahre Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 88 Mündliche Frage 117 Dirk Becker (SPD) Berücksichtigung des Tanktourismus von Lastkraftwagen bei der Steuerentlastung für Biokraftstoffe Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 89 Mündliche Fragen 118 und 119 Gerd Bollmann (SPD) Besteuerungsverfahren von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe zur Erhöhung der Gesamteinnahmen aus Steuern auf Kraft- stoffe Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 90 Mündliche Fragen 120 und 121 Dr. Barbara Hendricks (SPD) Einführung einer internationalen Finanz- transaktionsteuer Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 91 Mündliche Fragen 122 und 123 Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) Begründung für den Nichtanwendungser- lass vom 1. Dezember 2009 zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Januar 2009; generelle Praxis des Nichtanwendungser- l m A H A M D B m A H A M V B t A H A M I B s B c A H A M H B g ( u V w A H 892 D 893 A 893 B 893 C asses sowie Auswirkungen auf die Steuer- oral ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 92 ündliche Frage 124 r. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) esteuerung der Bonuszahlungen an Bank- anager als Beitrag zur Krise ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 93 ündliche Frage 125 eronika Bellmann (CDU/CSU) egründung der Verwendung des Solidari- ätszuschlags ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 94 ündliche Frage 126 ris Gleicke (SPD) erücksichtigung der Interessen ortsansäs- iger landwirtschaftlicher Betriebe bei der esserstellung der Alteigentümer im Flä- henerwerbsänderungsgesetz ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 95 ündliche Fragen 127 und 128 ans-Joachim Hacker (SPD) ewertung der Wirkung des Entschädi- ungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes EALG), der Flächenerwerbsverordnung nd der Privatisierungsgrundsätze zum erkauf der ehemals volkseigenen land- irtschaftlichen Nutzflächen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 894 A 894 D 895 A 895 B 895 C XIV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Anlage 96 Mündliche Fragen 129 und 130 Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) Vorlage von Ergebnissen der Bund-Län- der-Arbeitsgruppe zum BVVG-Privatisie- Anlage 100 Mündliche Fragen 135 und 136 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Tourismuspolitische Leitlinien in der 17. Legislaturperiode rungskonzept Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 97 Mündliche Frage 131 Sabine Stüber (DIE LINKE) Verständigung zwischen Bund und dem Land Brandenburg bei der Privatisierung von Seen bzw. Gewässern Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 98 Mündliche Frage 132 Karin Roth (Esslingen) (SPD) Stärkung internationaler Umwelt- und So- zialstandards, des Vorsorgeprinzips und des Verbraucherschutzes Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 99 Mündliche Fragen 133 und 134 Dr. Sascha Raabe (SPD) Verbindliche Umsetzung des Zugangs der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märk- ten der Industriestaaten in der laufenden Welthandelsrunde und durch den Ab- schluss der Doha-Entwicklungsrunde Antwort Peter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A P A M E E s A P A M D A l l A P A M S B s A P A M D F A P 896 A 896 B 896 C 896 D ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 101 ündliche Fragen 137 und 138 rnst Hinsken (CDU/CSU) inführung eines ermäßigten Mehrwert- teuersatzes in der Gastronomie ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 102 ündliche Frage 139 oris Barnett (SPD) uswirkungen der europäischen Dienst- eistungsrichtlinie auf die Lohnentwick- ung in der Entsorgungsbranche ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 103 ündliche Frage 140 teffen-Claudio Lemme (SPD) ehebung der Kreditklemme für mittel- tändische Unternehmen ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 104 ündliche Frage 141 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) esthalten am Zugangserschwerungsgesetz ntwort eter Hintze, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 897 C 898 A 898 C 898 C 899 A Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 809 (A) ) (B) ) 11. Sitz Berlin, Mittwoch, den 1 Beginn: 13.0
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 865 (A) ) (B) ) Bomben vernichtet werden sollten oder vernichtet wurden, die von US-Flugzeugen oder Drohnen abgefeuert wurden?Thönnes, Franz SPD 16.12.2009 ben, und wie oft waren die Soldaten der Bundeswehr, die in der Nacht vom 3./4. September 2009 mit dem Einsatz von US- Flugzeugen gegen entwendete Tanklastkraftwagen befasst wa- ren, vorher schon einmal an Einsätzen und Operationen in Afghanistan beteiligt, bei denen Menschen durch Raketen oder Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 16.12.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt A d l ( d s d E K B A d l ( d Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Bas, Bärbel SPD 16.12.2009 Bleser, Peter CDU/CSU 16.12.2009 Bülow, Marco SPD 16.12.2009 Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 16.12.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 16.12.2009 Glos, Michael CDU/CSU 16.12.2009 Göppel, Josef CDU/CSU 16.12.2009 Granold, Ute CDU/CSU 16.12.2009 Herrmann, Jürgen CDU/CSU 16.12.2009 Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.12.2009 Kauch, Michael FDP 16.12.2009 Klöckner, Julia CDU/CSU 16.12.2009 Dr. Kofler, Bärbel SPD 16.12.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 16.12.2009 Dr. Miersch, Matthias SPD 16.12.2009 Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.12.2009 Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.12.2009 Dr. Ott, Hermann BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.12.2009 Reiche (Potsdam), Katherina CDU/CSU 16.12.2009 Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 16.12.2009 Roth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 16.12.2009 Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 16.12.2009 Schlecht, Michael DIE LINKE 16.12.2009 W W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten nlage 2 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring- ichen Fragen der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, ringliche Fragen 6 und 7): Warum hat der Bundesminister der Verteidigung die Öf- fentlichkeit bei seiner Bewertung des COMISAF-Berichtes am 6. November 2009 nicht darüber informiert, dass die An- griffe auf die Vernichtung von Talibananführern zielten, ob- wohl ihm Medienberichten zufolge (Süddeutsche Zeitung und Leipziger Volkszeitung vom 12. Dezember 2009, Der Spiegel vom 14. Dezember 2009) diese Informationen vorlagen? Treffen Medienberichte (Leipziger Volkszeitung vom 12. Dezember 2009) zu, dass zwischen Bundeskanzleramt, Bundesministerium der Verteidigung und Bundesnachrichten- dienst am 22. Juli 2009 eine neue Eskalationsstufe für den Einsatz der Bundeswehr im Norden von Afghanistan be- schlossen wurde, und was war Inhalt dieser Absprachen? Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein- chätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in er Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese inschätzung hat er später korrigiert. Das Bundesministerium der Verteidigung hat keine enntnis über eine Absprache zwischen Kanzleramt und undesnachrichtendienst. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring- iche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, ringliche Frage 8): Wie oft waren Soldaten der Bundeswehr im Jahr 2009 in Afghanistan an kinetischen oder anderen Operationen in ir- gendeiner Form beteiligt, bei denen Menschen – Taliban, an- dere Aufständische oder Zivilpersonen – durch Bomben oder Raketen von US-Flugzeugen oder Drohnen vernichtet werden sollten oder vernichtet wurden, etwa indem sie die US-Luft- schläge angefordert, freigegeben, geleitet oder angewiesen ha- icklein, Andrea SPD 16.12.2009 underlich, Jörn DIE LINKE 16.12.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Diese Fragen bedürfen in ihrer generellen Formulie- rung und Ausprägung einer eingehenden Nachprüfung. Unstrittig ist aber, dass die Soldaten in jedem Fall in dem durch das Mandat und dem Auftrag eindeutig festgeleg- ten Rechtsrahmen handeln. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring- liche Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 9): Gehört zur „neuen Afghanistan-Strategie“ der Bundesre- gierung die Teilhabe an gezielten Tötungen, wie es das vom Kommando Spezialkräfte assistierte Vorgehen des Oberst Georg Klein nahelegt? Sie zielen im Ergebnis auf die Grenzen der zulässigen militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Einsatzes ab. Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich zufor- derst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanistan. Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher- heitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa- ten und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und Soldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures to fulfil mandate). In deutsches Recht transferiert wird diese Ermächti- gung uneingeschränkt über Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf Antrag der Bundesregierung. Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Be- teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstüt- zungsgruppe in Afghanistan beziehen sich darauf, dass die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe auto- risiert ist, „alle erforderlichen Maßnahmen einschließ- lich der Anwendung militärischer Gewalt“ zu ergreifen, um das Mandat der Vereinten Nationen durchzusetzen. Den im Rahmen von ISAF eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten werden damit Befugnisse er- teilt, die über bloße Notwehr- und Nothilferechte hinaus- gehen. Entsprechend hat der Kollege Staatssekretär Kossendey bereits in einem Schreiben vom 5. März 2008 an die damalige Vorsitzende des Verteidigungsaus- schusses in Bezug auf die Schranken der Anwendung militärischer Gewalt zusammengefasst mitgeteilt, dass sich militärische Lagen ergeben können, in denen so- wohl bei der Auftragsdurchführung als auch im Rahmen der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich wirkender Waffen unumgänglich sein kann. Ziel der überarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009 war es auch, diesen Punkt deutlicher und für die anwen- denden Soldatinnen und Soldaten verständlicher heraus- zuarbeiten. In einem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bun- desministerium der Verteidigung die Obleute des dama- l k E d a l H c t m h a c d g l S d s r r a m K t d e m h K g g g s A n t z n g f t g m (C (D igen Verteidigungsausschusses über die neue Taschen- arte unterrichtet und dementsprechend ausgeführt: Die Überarbeitung der Taschenkarte bedeutet keine rweiterung der Befugnisse der unter ISAF eingesetzten eutschen Soldatinnen und Soldaten. Hierfür bestand uch keine Notwendigkeit, da die nationale Weisungs- age bereits bisher dazu berechtigte, das militärische andlungsspektrum nach Maßgabe des völkerrechtli- hen Mandats und des Mandats des Deutschen Bundes- ages, des Operationsplans sowie der Rules of Engage- ent voll auszuschöpfen. Von einem grundlegenden Strategiewechsel kann da- er keine Rede sein. Dass die Handlungsbefugnisse der Bundeswehr nicht uf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und an polizeili- hen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich bereits aus em Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundesta- es, in dem es heißt: „einschließlich der Anwendung mi- itärischer Gewalt“. Welche Maßnahmen im Sinne der Resolutionen des icherheitsrates der Vereinten Nationen und im Sinne er Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Durch- etzung des Mandates erforderlich (all necessary measu- es) sind, ist in erster Linie durch den militärischen Füh- er vor Ort aufgrund seiner konkreten Bewertung der ktuell gegebenen Situation zu beurteilen. Je instabiler sich die Situation vor Ort entwickelt, je ehr gegnerische Kräfte zu militärischen Formen von ampfführung übergehen, desto weiter wird das Spek- rum erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung er Sicherheit im Einsatzgebiet sein. Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen in Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, nie- als über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts inausgehen dürfen. Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls im Raum unduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in der sie re- elmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten egnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlun- en sowie länger andauernde Gefechte verwickelt wird. Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer- eits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren uftrag durchsetzen zu können. Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter- ationalen bewaffneten Konflikts gegeben. Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani- ären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls u den Genfer Abkommen. Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio- alen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch ezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so- ern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten eilnehmen. Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor- ehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu- anitären Völkerrechts zu beachten. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 867 (A) ) (B) ) Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring- liche Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 10): Waren am 3./4. September 2009 im Regionalen Wieder- aufbauteam, PRT: Provincial Reconstruction Team, in Kunduz US-Streitkräfte anwesend und beteiligt an der Koordination der Operation zur Zerstörung der Tanklastwagen? Nein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dringlichen Fragen des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, dringliche Fragen 11 und 12): Wann wurde die Task Force 47 beim PRT Kunduz einge- richtet, und wie setzt sie sich zusammen? Aus welchen Gründen wurde die Operation zur Zerstörung der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz geleitet? Es besteht Einvernehmen in den parlamentarischen Gremien, dass Einsätze und Zusammensetzung der Spe- zialkräfte in der Bundeswehr einer besonderen Geheim- haltung unterliegen. Ich bin bereit, hierzu nichtöffentlich in der bekannten Weise zu informieren. Der Luftangriff auf die beiden entführten Tanklastzüge in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 wurde vom Kommandeur des PRT Kunduz gemeinsam mit dem ihm unterstellten Fliegerleitfeldwebel aus der Füh- rungseinrichtung der Task Force 47 geführt, um die dort installierten, besonders leistungsfähigen Kommunika- tionsmittel (Rover) zum Datenaustausch mit den in dieser Nacht eingesetzten Luftfahrzeugen nutzen zu können. Der Luftangriff war keine Operation der Spezialkräfte und stand auch in keinerlei Zusammenhang mit der lau- fenden Operationsführung der Task Force 47. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring- liche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 13): Inwieweit waren das Bundeskanzleramt und die Bundeskanz- lerin informiert und beteiligt an der Erörterung und Billigung von Einsatzvorgaben für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, Auf- ständische – insbesondere mutmaßliche Talibanaktivisten oder von al-Qaida – gezielt zu töten, und wie ist die Beteiligung von Soldaten der Bundeswehr an Bombardierungen zur Vernich- tung von Menschen am 4. September 2009 mit der schriftli- chen Antwort der Bundesregierung vom 14. Januar 2008 auf meine Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 16/7794 zu verein- baren, wonach Bundeswehrangehörige solche Tötungen „nicht durchführen“ und derlei den durch die Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden völkerrechtlichen Verpflichtun- gen „fremd“ sei? l s z d t h t S M t w A a D d t b u M G t s m N l b V d m i i w ü d ti e te d te d n u k b M d w e R w a r B w S t s f L s S v r (C (D Ihre Frage zielt im Ergebnis auf die Grenzen der zu- ässigen militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Ein- atzes ab. Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich uforderst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates er Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanis- an. Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher- eitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa- en und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und oldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen aßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures o fulfil ist mandate). In deutsches Recht transferiert ird diese Ermächtigung uneingeschränkt über Art. 24 bs. 2 GG durch Beschluss des Deutschen Bundestages uf Antrag der Bundesregierung. Die Beschlüsse des eutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter eutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Interna- ionalen Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan eziehen sich darauf, dass die Internationale Sicherheits- nterstützungstruppe autorisiert ist, „alle erforderlichen aßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer ewalt“ zu ergreifen, um das Mandat der Vereinten Na- ionen durchzusetzen. Den im Rahmen von ISAF einge- etzten deutschen Soldatinnen und Soldaten werden da- it Befugnisse erteilt, die über bloße Notwehr- und othilferechte hinausgehen. Entsprechend hat der Kol- ege Staatssekretär Kossendey bereits in einem Schrei- en vom 5. März 2008 an die damalige Vorsitzende des erteidigungsausschusses in Bezug auf die Schranken er Anwendung militärischer Gewalt zusammengefasst itgeteilt, dass sich militärische Lagen ergeben können, n denen sowohl bei der Auftragsdurchführung als auch m Rahmen der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich irkender Waffen unumgänglich sein kann. Ziel der berarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009 war es auch, iesen Punkt deutlicher und für die anwendenden Solda- nnen und Soldaten verständlicher herauszuarbeiten. In inem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bundesminis- rium der Verteidigung die Obleute des damaligen Vertei- igungsausschusses über die neue Taschenkarte unterrich- t und dementsprechend ausgeführt: Die Überarbeitung er Taschenkarte bedeutet keine Erweiterung der Befug- isse der unter ISAF eingesetzten deutschen Soldatinnen nd Soldaten. Hierfür bestand auch keine Notwendig- eit, da die nationale Weisungslage bereits bisher dazu erechtigte, das militärische Handlungsspektrum nach aßgabe des völkerrechtlichen Mandats und des Man- as des Deutschen Bundestages, des Operationsplans so- ie der Rules of Engagement voll auszuschöpfen. Von inem grundlegenden Strategiewechsel kann daher keine ede sein. Dass die Handlungsbefugnisse der Bundes- ehr nicht auf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und n polizeilichen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich be- eits aus dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen undestages, in dem es heißt: „einschließlich der An- endung militärischer Gewalt“. Welche Maßnahmen im inne der Resolutionen des Sicherheitsrates der Verein- en Nationen und im Sinne der Beschlüsse des Deut- chen Bundestages zur Durchsetzung des Mandates er- orderlich (all necessary measures) sind, ist in erster inie durch den militärischen Führer vor Ort aufgrund einer konkreten Bewertung der aktuell gegebenen ituation zu beurteilen. Je instabiler sich die Situation or Ort entwickelt, je mehr gegnerische Kräfte zu militä- ischen Formen von Kampfführung übergehen, desto 868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) weiter wird das Spektrum erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Einsatzgebiet sein. Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen ein Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, niemals über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts hinaus- gehen dürfen. Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls im Raum Kunduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in der sie regelmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten gegnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlungen sowie länger andauernde Gefechte verwickelt wird. Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer- seits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren Auftrag durchsetzen zu können. Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter- nationalen bewaffneten Konflikts gegeben. Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani- tären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls zu den Genfer Abkommen. Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio- nalen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch gezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so- fern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen. Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor- gehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu- manitären Völkerrechts zu beachten. Darüber hinaus haben Sie gefragt, inwieweit das Bun- deskanzleramt und die Bundeskanzlerin an der Erörte- rung und Billigung von Einsatzvorgaben informiert und beteiligt waren. Das Bundeskanzleramt war wie auch das Auswärtige Amt bei der Aufstellung der entsprechenden rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen im Vorfeld der je- weiligen Mandatserstellungen umfassend eingebunden und insofern beteiligt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 1 und 2): Wann wird das Ergebnis der Überprüfung und damit die Entscheidung der Bundesregierung über die Fortführung des Bundesprogramms Kommunal-Kombi vorliegen, und welche weiteren arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme sind von der Bundesregierung in Zukunft vorgesehen? Was gedenkt die Bundesregierung speziell für Langzeit- arbeitslose in strukturschwachen Regionen in Zukunft zu tun, und mit welchen Maßnahmen will sie der hohen Arbeitslosig- keit und Abwanderung von gut qualifizierten Menschen ge- rade in Ostdeutschland begegnen? Das befristete Bundesprogramm Kommunal-Kombi zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in struk- turschwachen Regionen läuft zum 31. Dezember 2009 aus. Das Programm soll über den Einsatz der bereits be- willigten Stellen hinaus nicht fortgeführt werden. Bis zum 1. Dezember 2009 gingen beim Bundesverwal- tungsamt 9 704 Anträge für 18 478 Stellen ein. Von die- s w K E d g D Z f g b s e s m d d I ti K d h O R v K l e A d F ( t w r s m l a r f n u n f (C (D en konnten bisher 7 878 Anträge mit 15 164 Stellen be- illigt werden. Das Bundesprogramm Kommunal- ombi bleibt damit sehr deutlich hinter den politischen rwartungen zurück. Der Grund hierfür liegt insbeson- ere in der insgesamt mangelnden Akzeptanz des Pro- ramms bei vielen Bundesländern und Kommunen. iese insgesamt mangelnde Akzeptanz und die geringe ahl der geschaffenen Stellen sprechen gegen eine Fort- ührung des Programms. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Voraussetzun- en dafür zu schaffen, dass zum Abbau der Langzeitar- eitslosigkeit in strukturschwachen Regionen neue Lö- ungsansätze wie zum Beispiel die „Bürgerarbeit“ rprobt werden können. Dabei soll vor allem auf den be- tehenden Regelungen und ihren flexiblen Gestaltungs- öglichkeiten aufgebaut werden. Zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage unterstützt ie Bundesregierung den wirtschaftlichen Aufholprozess er ostdeutschen Länder mit einer breiten Palette von nstrumenten, deren Schwerpunkte im Bereich der Innova- ons-, Investitions- und Infrastrukturförderung liegen. Die oalitionspartner haben zudem im Koalitionsvertrag vor em Hintergrund der bereits bestehenden Fachkräfteknapp- eit und der absehbaren demografischen Entwicklung in stdeutschland vereinbart, dass die Bundesregierung im ahmen einer „Zukunftsinitiative Fachkräftesicherung“ orrangig zusammen mit den ostdeutschen Ländern, ammern und Sozialpartnern regionsspezifische Hand- ungsansätze zur Verbesserung des Fachkräfteangebots ntwickeln wird. nlage 9 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller SPD) (Drucksache 17/191, Frage 3): Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die im vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiteten Eckpunktepapier „Neuorganisation der Aufgabenwahrneh- mung im SGB II – Getrennte Aufgabenwahrnehmung, Ent- fristung bestehender Optionskommunen“ vorgesehene ge- trennte Aufgabenwahrnehmung entstehenden zusätzlichen Kosten gegenüber dem Vollzug des SGB II durch Arbeitsge- meinschaften, und beabsichtigt die Bundesregierung, hierfür Haushaltsmittel für zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, und um wie viele Stellen geht es hierbei? Im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koali- ion haben wir uns bewusst für die getrennte Aufgaben- ahrnehmung innerhalb des bestehenden verfassungs- echtlichen Rahmens und ohne Finanzverschiebungen owie für eine Entfristung der bestehenden Optionskom- unen entschieden. Es gilt das umzusetzen, was mög- ich und machbar ist. Die Träger sollen ihre ganze Kraft uf die Überwindung der Hilfebedürftigkeit konzentrie- en können. Die Umstellung der Organisation der Grundsicherung ür Arbeitsuchende auf eine getrennte Aufgabenwahr- ehmung wird in dem vom Bundesministerium für Arbeit nd Soziales erarbeiteten Eckpunktepapier zur Neuorga- isation der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung ür Arbeitsuchende erläutert, das mit den betroffenen Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 869 (A) ) (B) ) Bundesministerien abgestimmt wurde. Auf seiner Grundlage soll das erforderliche Gesetzgebungsverfah- ren zu Beginn des neuen Jahres eingeleitet werden. Mögliche Auswirkungen auf den Personalhaushalt der Bundesagentur für Arbeit können im Frühjahr 2010 gegebenenfalls im Rahmen eines Nachtragshaushalts für die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Hiermit werden keine zusätzlichen Kosten verbunden sein, da es um die Wahrnehmung von Aufgaben geht, die schon heute vom Bund finanziert, aber in den Arbeitsgemein- schaften von kommunalen Personal erfüllt werden. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Kosten ent- stehen werden oder umgekehrt gegebenenfalls sogar durch Effizienzsteigerungen Einsparungen möglich sind, wird auch von den konkreten gesetzlichen Regelungen abhängen. § 10 der Bundeshaushaltsordnung sowie die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien schreiben deshalb vor, dass Gesetzesvorlagen eine Über- sicht über die finanziellen Auswirkungen beizufügen ist. So wird dies auch hier praktiziert werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden die finanziellen Auswirkungen dargestellt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 4): Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, vom 26. November 2009 zu reagieren, in welchem sich diese ge- gen die von der Bundesregierung vorgesehene getrennte Auf- gabenwahrnehmung und für die Einrichtung von Zentren für Arbeit und Grundsicherung, ZAG, ausgesprochen hat? Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 hat Bundes- ministerin Dr. Ursula von der Leyen den Arbeits- und Sozialministern der Länder sowie den kommunalen Spit- zenverbänden das Eckpunktepapier zur Neuorganisation der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung für Ar- beitsuchende übersandt. Sie tritt für eine konstruktive und lösungsorientierte Beratung der Eckpunkte ein so- wie für die Notwendigkeit des Weges der getrennten Aufgabenwahrnehmung innerhalb des bestehenden ver- fassungsrechtlichen Rahmens und ohne Finanzverschie- bungen wie auch für eine Entfristung der bestehenden Optionskommunen. Angesichts der herausragenden Bedeutung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der vom Bun- desverfassungsgericht gesetzten Frist zum 31. Dezember 2010 ist die Entscheidung im Koalitionsvertrag ein ver- nünftiger Weg. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 5 und 6): Welche Gründe sind dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür bekannt, dass in der Branche der Abfall- Z B s k b Z m d A l A d F ( m k s F m A d F ( B g (C (D wirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst noch keine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen erlassen wurde, und für wann wird gegebenenfalls damit ge- rechnet, dass diese Verordnung in Kraft treten kann? Wird sich das Kabinett, obwohl die im Arbeitnehmer-Ent- sendegesetz festgelegten Bestimmungen bei dem Abstim- mungsergebnis des Tarifausschusses eine Kabinettsbefassung nicht vorsehen, dennoch mit der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Branche der Abfallwirtschaft ein- schließlich Straßenreinigung und Winterdienst befassen, und besteht wegen des von der FDP reklamierten Vetorechtes die Gefahr, dass die Verordnung dauerhaft nicht behandelt wird und daher nicht in Kraft treten kann? u Frage 5: Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der undesministerien sind Verordnungsentwürfe im Res- ortkreis abzustimmen. Die Abstimmung im Ressort- reis ist noch nicht abgeschlossen, soll aber zeitnah her- eigeführt werden. u Frage 6: Die Verordnung wird derzeit zwischen den Bundes- inisterien abgestimmt. Die Geschäftsordnung der Bun- esregierung sieht geeignete Verfahren vor, um diese bstimmung durchzuführen und die zeitnahe Behand- ung des Verordnungsentwurfs sicherzustellen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner SPD) (Drucksache 17/191, Frage 7): Wann werden die Ergebnisse der Pflegekommission (§ 12 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) für die zwingenden Ar- beitsbedingungen für die Pflegebranche vorliegen, und wann wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ver- ordnungsgeber die Kommissionsempfehlung durch den Erlass einer Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie alle Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche für verbindlich erklären? Die Pflegekommission ist ein unabhängiges Gre- ium. Es kann nicht gesagt werden, wann die Pflege- ommission ihre Beratungen abschließt. Ohne eine ab- chließende Empfehlung der Pflegekommission zur estsetzung von Arbeitsbedingungen kann das Bundes- inisterium für Arbeit und Soziales nicht tätig werden. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Angelika Leißner-Krüger SPD) (Drucksache 17/191, Frage 8): Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Min- destlohn oder einer tariflichen Lohnuntergrenze für die Zeit- arbeit, nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin der Tarifge- meinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit abgesprochen hat? Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin- randenburg vom 7. Dezember 2009, wonach die Tarif- emeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit 870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) und Personalserviceagenturen, CGZP, nicht tariffähig ist, ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zuge- lassen. Die CGZP hat angekündigt, Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die Rechtsbe- schwerdefrist beträgt einen Monat. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Fragen 9 und 10): Wie ist die Position der Bundesregierung zur noch ausste- henden Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick auf den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft, und warum hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher trotz ein- stimmiger Zustimmung zum Antrag auf Allgemeinverbind- licherklärung im Tarifausschuss keine entsprechende Rechts- verordnung erlassen? Wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick auf den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft erlassen und, wenn nein, warum nicht? Zu Frage 9: Die Abstimmung im Ressortkreis läuft derzeit noch, soll aber zeitnah abgeschlossen werden. Zu Frage 10: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird über den Erlass der Verordnung über zwingende Arbeits- bedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst abschließend ent- scheiden, wenn die Abstimmung zwischen den Bundes- ressorts abgeschlossen ist. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 11): Ist die Bundesregierung trotz dieses drohenden Dumping- wettbewerbs nicht bereit, die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifvereinbarung der Entsorgungsbranche festzustellen, und, wenn ja, warum nicht? Die Abstimmung im Ressortkreis über das Mindest- lohn-Vorhaben in der Abfallwirtschaft läuft derzeit noch, soll aber zeitnah abgeschlossen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 12): Wie haben sich die Zahlen für die sogenannten Aufstocker im Einzelhandel – WZ 2009, Code „47 Einzelhandel (ohne Han- del mit Kraftfahrzeugen)“ – in den letzten zwölf Monaten entwi- b l s g 2 Z t 1 g v e © A (C (D ckelt – bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und geringfügig entlohnten Beschäftigten aufführen –, und wie ha- ben sich entsprechend die monatlichen Kosten für Aufstocker im Einzelhandel insgesamt und je Aufstocker entwickelt? Erstens. Entwicklung der Zahl der beschäftigten Ar- eitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel Daten zu beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern iegen bis zum Mai 2009 vor. Danach hat die Zahl der ozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosen- eld-II-Bezieher im Einzelhandel im Vergleich zu Mai 008 um rund 1 600 oder 2,1 Prozent auf 73 900 und die ahl der ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftig- en Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel um 300 oder 1,6 Prozent auf 81 300 abgenommen (ver- leiche nachfolgende Tabelle). Tabelle: Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer sozial- ersicherungspflichtigen oder ausschließlich geringfügig ntlohnten Beschäftigung im Einzelhandel Deutschland Statistik der Bundesagentur für Arbeit Zweitens. Entwicklung der „Kosten der Aufstocker“ Die Frage nach Aufwendungen für Leistungen an ufstocker von Erwerbseinkommen im Einzelhandel Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer … sozialver- sicherungs- pflichtigen Beschäftigung ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigung absolut absolut 2008 Mai 75.439 82.603 Juni 74.421 82.463 Juli 75.241 81.806 August 76.926 80.023 September 76.879 79.789 Oktober 77.081 79.509 November 73.782 79.878 Dezember 72.495 80.026 2009 Januar 71.655 77.414 Februar 73.511 78.303 März 74.791 79.681 April 75.413 80.843 Mai 73.851 81.258 Veränderung gegen Vorjahr absolut in Prozent -1.588 -2,1 -1.345 -1,6 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 871 (A) ) (B) ) kann nicht beantwortet werden. So kann zwar statistisch ermittelt werden, in welcher Höhe Bedarfsgemeinschaf- ten mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit passive Geld- leistungen erhalten; diese Auswertung kann aber nicht nach der Beschäftigungsform (sozialversicherungs- pflichtig oder geringfügig entlohnte Beschäftigung) un- terschieden und auch nicht auf die Branche einge- schränkt werden, in der das Einkommen verdient wurde. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 13): Will die Bundesregierung mit der Tolerierung einer Lohn- dumpingpraxis wie bei der Firma Schlecker den Niedriglohn- sektor durch öffentliche Steuergelder noch mehr subventio- nieren, und in welchem Zusammenhang steht dazu die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Minijobs zu fördern? Zu den Zielen der Bundesregierung gehört zuallererst die Schaffung von Anreizen zur Aufnahme voll sozial- versicherungspflichtiger Beschäftigung. Für die Bundes- regierung ist kein Zusammenhang zwischen diesem Ziel und der in der Frage behaupteten Tolerierung einer Lohndumpingpraxis erkennbar. Es trifft zu, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode bei den Randziffern 700 bis 720 den an die Bundesregierung gerichteten Auftrag enthält, eine Erhöhung und Dynami- sierung der Grenze der sozialversicherungsfreien Mini- jobs zu prüfen; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ein Zusammenhang zwischen diesem Auftrag und der in der Frage behaupteten Tolerierung einer Lohndumping- praxis ist für die Bundesregierung ebenfalls nicht er- kennbar. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 14): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus dem Entstehungsprinzip bestehenden Forderungen an Sozialversi- cherungsbeiträgen zu sichern, die für den Fall entstünden, dass die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, CGZP, auch letztinstanzlich durch das Bundesarbeitsgericht, BAG, festgestellt wird, und wie hoch sind die Beitragsforde- rungen, die allein den gesetzlichen Krankenkassen, der Ren- tenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2005 entstünden, wenn wegen der Unwirksamkeit der Tarifverträge der CGZP die Vergütungsgrundlagen der Entlei- herfirmen zur Anwendung gebracht werden müssten? Für die Bundesregierung ergibt sich aus nicht rechts- kräftigen Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit re- gelmäßig kein Handlungsbedarf. In der Sozialversiche- rung ist das geschuldete Arbeitsentgelt maßgeblich. Damit würde bei rechtskräftiger Entscheidung, dass die CGZP nicht tariffähig ist, in allen Zeitarbeitsverhältnis- s d D f l s l n E r v v A d F ( s g B w A d F ( c A n B z d F l (C (D en, in denen CGZP-Tarifverträge angewandt wurden, er gesetzliche Grundsatz der Gleichstellung gelten. ieser besagt, dass Zeitarbeitnehmern vom Verleiher die ür vergleichbare Arbeitnehmer in dem Betrieb des Ent- eihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ein- chließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren sind. In ver- eihfreien Zeiten, für die der Gleichstellungsgrundsatz icht gilt, müsste die Lohnhöhe durch Auslegung im inzelfall ermittelt werden. Dann wird bis zu vier Jahre ückwirkend das eigentliche, ohne den nichtigen Tarif- ertrag geschuldete, Arbeitsentgelt zu errechnen und zu erbeitragen sein. nlage 19 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 15): Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeleitet, als im April 2009 die erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes bekannt wurde, die der CGZP die Tariffähigkeit absprach, um mögliche Bei- tragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger vor der Verjährung zu sichern, und in welchem Umfang wurde durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gesetzlichen Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen ihrer Prüfungskompetenz davon Gebrauch gemacht, mögliche Forderungen aus der seit dem 1. April 2009 bekannten Tarif- unfähigkeit der CGZP vor der Verjährung zu schützen, indem die Zeitarbeitsfirmen aufgefordert wurden, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten? Da sich für das Bundesministerium für Arbeit aus die- er nicht rechtskräftigen Entscheidung der Arbeits- erichtsbarkeit kein Handlungsbedarf ergibt, ist das undesministerium auch im April 2009 nicht tätig ge- orden. nlage 20 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die rage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 16): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der „verbraucherpolitischen Zwischenbilanz nach acht Jahren Riester-Rente“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die zum Ergebnis hatte, dass staatliche Fördergelder vor allem in die Provisionen fließen, statt die Verbraucherinnen und Ver- braucher zu erreichen, und Zusatzrenten ohne staatliche För- derung zum Teil bessere Renditen für die Verbraucher bringen als staatlich geförderte Riester-Produkte? Die Riester-Rente ist als freiwillige private zusätzli- he kapitalgedeckte Altersvorsorge konzipiert. Sie ist ein ngebot des Staates an die förderberechtigten Bürgerin- en und Bürger, im Rahmen von Lebensversicherungen, ank-, Fonds- oder Bausparplänen eine Zusatzrente auf- ubauen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbun- en. Solche Kosten entstehen auch bei ungeförderten inanzprodukten dieser Art. Die Bundesregierung hält deshalb die Gegenüberstel- ung bzw. Aufrechnung der Kosten dieser Produkte mit 872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) der staatlichen Förderung für rein theoretisch. Die staat- liche Förderung geht ersichtlich in die Gesamtbeitrags- leistung ein und führt dazu, dass die geförderten Riester- Verträge aus Sicht der Sparer erheblich günstiger und lukrativer sind als ungeförderte Verträge. Dies wird auch von unabhängiger Stelle wie zum Beispiel Finanztest immer wieder betont. Die aus der Gegenüberstellung von staatlicher Förde- rung und Kosten resultierenden Bewertungen wie „Die Zulagen kommen nicht der Altersvorsorge zugute“ sind daher unsachgemäß und nicht nachvollziehbar. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 17): Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass Anbieter von Riester-Produkten die gesetzlich vorgeschrie- bene Kostentransparenz anders als bisher auch tatsächlich ein- halten – also einschließlich Abschluss-, Vertriebs- und Wech- selkosten sowie laufenden Verwaltungsgebühren –, und wie bewertet sie vor diesem Hintergrund den Vorschlag des Ver- braucherzentrale Bundesverbandes, ein entsprechendes Ge- setz zu verabschieden und ein Preisschild einzuführen? Die Frage suggeriert, die gesetzlich vorgeschriebene Kostentransparenz werde von den Anbietern der staat- lich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte prak- tisch flächendeckend nicht eingehalten. Dafür hat die Bundesregierung keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil belegen zum Beispiel die Untersuchungen von Finanz- test, dass es in jedem der verschiedenen Produktkatego- rien, in denen die Riester-Förderung möglich ist, das ganze Spektrum von sehr guten bis – leider auch – man- gelhaften Produkten gibt. Insofern gibt es eine ausrei- chende Vielfalt am Markt, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, solche Produkte auszusuchen, die zu ihnen passen. Im Übrigen setzt die neue Bundesregierung in ihrer Verbraucherpolitik auf die Stärkung des Verbrauchers im Markt. Leitbild ist dabei der gut informierte und zu selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Ver- braucher. Deshalb haben wir, auch vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise, im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Kunden von Finanzprodukten die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und Provisionen möglichst schnell erkennen können sollen. Dies läuft auf die Einführung eines sogenannten Pro- duktinformationsblattes hinaus. Dieses soll es den Ver- brauchern künftig ermöglichen, sich vor Vertragsab- schluss einen knappen und verständlichen Überblick über die wesentlichen Merkmale des Vertrages zu ver- schaffen, inklusive der Kosten. Die Bundesministerin Aigner ist derzeit in Gesprä- chen mit den Anbietern, wie diese Forderung umgesetzt werden kann. Dabei sind andere vergleichbare Arbeiten zu berücksichtigen. So hat das Bundesministerium der Finanzen aufgrund eines Auftrags des Bundestags- F s R d e n f e n v d A d d s t f d A d d ( g t d B z O t T r d d r l (C (D inanzausschusses vom November 2008 ein wissen- chaftliches Gutachten zur „Transparenz von privaten iester- und Basisrentenprodukten“ in Auftrag gegeben, essen Ergebnisse im März 2010 vorliegen werden. Auf uropäischer Ebene arbeitet die EU-Kommission an ei- em besseren Verbraucherschutz bei „Anlageprodukten ür Kleinanleger“. Auch hier ist im kommenden Jahr mit rsten Legislativvorschlägen zu rechnen. Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Bereich zu ver- ünftigen Ergebnissen kommen werden, die dann selbst- erständlich auch Riester-Sparern zugutekommen wer- en. nlage 22 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 18): Welche Maßnahmen wurden nach der Ankündigung „ei- ner lückenlosen Aufklärung“ in der Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 8. September 2009 zum Zwischenfall bei Kunduz eingeleitet, und in welcher Form erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse? Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine in- erne Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese interne Arbeitsgruppe untersucht zurzeit die In- ormationsflüsse und Meldewege im Zusammenhang mit em Luftangriff. nlage 23 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Drucksache 17/191, Frage 19): Welche sachlichen Informationen, die über den ihm be- reits bei der Amtsübernahme am 28. Oktober 2009 vorliegen- den Bericht der NATO-Untersuchungskommission zum Zwi- schenfall in Kunduz hinausgehen, haben den Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, zu seiner Neubewertung des Luftangriffs veranlasst? Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la- en bei seiner Amtsübernahme für seine erste Bewer- ung am 6. November 2009 der Untersuchungsbericht es COMISAF, Joint Investigation Board (JIB), und der ericht des Internationalen Komitees des Roten Kreu- es, ICRC, vor. Auf Nachfrage wurden dem Minister der Bericht des berst Klein, des Oberst Neumann, der Bericht der ers- en Untersuchungsgruppe des COMISAF, Initial Action eams (IAT), der Bericht des Feldjägerführers, der Be- icht der afghanischen Untersuchungskommission und as Schreiben afghanischer Offizieller der Provinz Kun- uz zur Kenntnis gebracht. Die Gesamtschau der Be- ichte hat den Minister zu einer Neubewertung veran- asst. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 873 (A) ) (B) ) Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 20 und 21): Welche konkreten Informationen und Sachverhalte – bitte einzelne Sachverhalte vortragen –, die in den angeblich vor- enthaltenen Berichten enthalten sind, waren in dem geheimen NATO-Bericht und dem Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, ICRC, über den Einsatz bei Kunduz nicht enthalten bzw. lagen dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, nicht vor, als der Bundesminister den Einsatz als „militärisch angemessen“ (www.bmvg.de) bewertete und zu dem Schluss kam: „Selbst wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum Luftschlag kommen müssen“? Inwiefern rechtfertigten die Informationen des Berichtes des ICRC, der die Völkerrechtskonformität des Einsatzes in Zweifel zog und Angaben über die zahlreichen zivilen Opfer enthielt, die Einschätzung, dass der Einsatz bei Kunduz „mili- tärisch angemessen“ sei, bzw. was veranlasste den Bundesmi- nister, die Informationen und Einschätzungen des ICRC-Be- richts nur nachrangig in seine Bewertung vom 6. November 2009 einfließen zu lassen? Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein- schätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in der Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese Einschätzung hat er später korrigiert. Der Bericht des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes, ICRC, führte in seinen einführenden Bemer- kungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen Opera- tionen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvölker- rechts vorliegen muss, und geht in seiner abschließenden Zusammenfassung davon aus, dass dies im Rahmen der Untersuchung durch ISAF bewertet wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 22): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Rolle der Bundeswehreliteeinheit Kommando Spezialkräfte bei dem endgültigen Befehl zum Abwurf der Bomben am 4. September 2009 nahe Kunduz? Zu der Frage, ob und wie Soldaten des Kommandos Spezialkräfte an der Entscheidungsfindung zum Einsatz der Bomben am 4. September 2009 beteiligt waren, hat sich der Bundesminister der Verteidigung am 11. De- zember 2009 geäußert. Demzufolge wird die Prüfung der Beteiligung von Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Teil des Unter- suchungsausschusses sein und somit noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 23): N l W n e n i w T e A d g ( w g v V f w A d g N u (C (D Kann die Bundesregierung die Information aus Medienbe- richten bestätigen, nach denen die Bundeswehr bei dem Luft- angriff in Afghanistan ursprünglich mehr Bombenabwürfe an- gefordert haben soll als letztlich geschehen, und, wenn ja, wie bewertet sie dieses Vorgehen? Im Zuge der Entscheidungsfindung wurden in der acht vom 3. auf den 4. September 2009 mehrere Hand- ungsmöglichkeiten vom Kommandeur des Regionalen iederaufbauteams Kunduz erwogen. Dies beinhaltete aturgemäß auch Anzahl und Typ der möglicherweise inzusetzenden Waffen. Diese Vorgehensweise bezüglich des Abwägens eige- er Handlungsmöglichkeiten entspricht den national und nternational anerkannten Verfahren. Diese Vorgehens- eise ist nicht zu beanstanden. Die Prüfung der Entscheidungsabläufe vor Ort wird eil des Untersuchungsausschusses sein und somit noch inige Zeit in Anspruch nehmen. nlage 27 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Fragen 24 und 25): In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung in Afghanis- tan in den letzten acht Jahren Entschädigungen wegen der Verletzung/Tötung von Zivilisten durch deutsche Soldaten ge- zahlt? Nach welchen Kriterien wird darüber entschieden, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden? Nach den bisher hierzu ausgewerteten Unterlagen urden seit dem Jahr 2004 in 13 Fällen Zahlungen we- en Verletzung bzw. Tötung von Zivilisten geleistet. Für die Abwicklung dieser Schadensfälle gibt es kein om Bundesministerium der Verteidigung festgelegtes erfahren. Insofern existieren auch keine Kriterien da- ür, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt erden. nlage 28 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 26 nd 27): Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Einfluss auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung oder den Inhalt des COMISAF-Berichtes über die Vorfälle am 4. September 2009 am Kunduz-Fluss genommen? Warum hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl- Theodor Freiherr zu Guttenberg, den Luftangriff am Kunduz- Fluss am 4. September 2009, obwohl ihm eindeutige Berichte über eine hohe Zahl von Zivilopfern – zum Beispiel der Be- richt des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – und über Verfahrensverstöße – zum Beispiel COMISAF-Bericht – vorlagen, als militärisch angemessen bezeichnet, und welche qualitativ neuen Informationen haben ihn inzwischen dazu be- wegt, den Angriff als militärisch unangemessen zu bewerten? 874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Das Bundesministerium der Verteidigung hat von An- fang an großes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung durch COMISAF bekundet. Es hat sich erfolglos um die Herabstufung des durch die NATO eingestuften Berichtes bemüht. Der Bundesminister der Verteidigung war am 6. No- vember 2009 erst wenige Tage im Amt. Die Bewertung der Angemessenheit des Luftschlages beruhte auf den ihm zu dem Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Nach persönlicher Auswertung aller vorhandenen Infor- mationen zum Luftschlag – auch eingestufter Berichte – hat Bundesminister zu Guttenberg seine Bewertung kor- rigiert. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen des Abgeordneten Thomas Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 28 und 29): Zu welchem Zeitpunkt – bitte genaue Angaben – lag dem Bundeskanzleramt sowie dem Bundesministerium der Vertei- digung, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern der Bericht des Internationalen Komitees vom Ro- ten Kreuz über das Bombardement auf die Tanklaster in Kun- duz vor? Wann plant der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, dem Deutschen Bundestag zu erläutern, auf welcher neuen Informations- grundlage – bitte genaue Angaben – er den Bombenangriff in Kunduz in seiner Rede am 3. Dezember 2009 nun doch als „militärisch nicht angemessen“ bezeichnet hat? Zu Frage 28: Der Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ging am 6. November 2009 im Bundesministe- rium der Verteidigung ein. Am 3. Dezember wurde er dem Auswärtigen Amt übersandt. Das Bundeskanzler- amt hat den Bericht mit weiteren Dokumenten und Be- richten am heutigen Tage (16. Dezember 2009) erhalten. Zu Frage 29: Hinsichtlich Ihrer Frage, wann der Bundesminister der Verteidigung dem Deutschen Bundestag erläutert, auf welcher neuen Informationsgrundlage er das Ereig- nis vom 4. September 2009 neu bewertet hat, teile ich Ihnen mit, dass der Bundesminister der Verteidigung hierzu unter anderem im Untersuchungsausschuss Stel- lung nehmen wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- gen der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 31 und 32): Wann und inwieweit hat die Bundesregierung den Deut- schen Bundestag von der Existenz und dem Auftrag der Task Force 47 (laut Bild vom 10. Dezember 2009) informiert? s A B v d w S w F 2 2 b B ü F v d E d e N C B O k s d V I F s S A d g N u (C (D Wie erklärt die Bundesregierung die erste Einschätzung des Bundesministers der Verteidigung zum Bombenangriff von Kunduz als „militärisch angemessen“ angesichts der Tat- sache, dass ihm bereits bekannt war, dass dieser vom Interna- tionalen Komitee vom Roten Kreuz als völkerrechtswidrig und somit als Kriegsverbrechen eingestuft wurde? Die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden owie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des uswärtigen Ausschusses sind von der Leitung des MVg erstmals am 9. November 2007 über den Einsatz on Spezialkräften der Bundeswehr zur Unterstützung es Regionalkommandos Nord der ISAF unterrichtet orden. Seither ist derselbe Teilnehmerkreis in vertraulicher itzung anlassbezogen in elf weiteren Terminen nach ichtigen Einzeloperationen über den Einsatz der Task orce 47 informiert worden (15. Februar 2008, 9. April 008, 23. April 2008, 20. Juni 2008, 24. September 008, 15. Oktober 2008, 12. November 2008, 4. Dezem- er 2008, 25. März 2009, 7. Mai 2009, 13. Mai 2009). Zusätzlich wurde am 1. Juli 2009 die vom Deutschen undestag beschlossene, halbjährliche Unterrichtung ber den Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr Task orce 47 durchgeführt. Darüber hinaus hat am 6. November 2009 der Stell- ertretende Generalinspekteur (in Anwesenheit des Bun- esministers der Verteidigung) bei seiner Darstellung der reignisse des 4. September 2009 in Kunduz gegenüber en Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags rläutert, dass Oberst Klein die Operation in dieser acht aus der Führungseinrichtung, Tactical Operations enter, der Task Force 47 geführt hat Der Bericht des ICRC sagte in seinen einführenden emerkungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen perationen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvöl- errechts vorliegen muss und geht in der Zusammenfas- ung davon aus, dass dies im Rahmen der Untersuchung urch ISAF bewertet wird. In dem Untersuchungsbericht von ISAF wurde kein erstoß gegen das humanitäre Völkerrecht festgestellt. nsofern hat sich der Minister in der Bewertung dieser rage auf den Untersuchungsbericht von ISAF abge- tützt. Darüber hinaus prüft die Bundesanwaltschaft den achverhalt. nlage 31 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra- en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 33 nd 34): Ab wann lagen welche Berichte zum Luftangriff auf Tank- lastzüge nahe Kunduz dem Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, im Vorfeld seiner Pressekonferenz am 6. November 2009 – bitte Einzelangaben zu jedem Bericht – vor? Aus welchen Gründen wurde das Einsatzprotokoll der Task Force 47 zum Luftangriff auf Tanklastzüge nahe Kunduz den NATO-Ermittlern nicht zur Verfügung gestellt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 875 (A) ) (B) ) Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la- gen bei seiner Amtsübernahme als Grundlage für seine erste Bewertung am 6. November 2009 der Untersu- chungsbericht des COMISAF, Joint Investigation Board (JIB), und der Bericht des Komitees des Internationalen Roten Kreuzes (ICRC) vor. Das Ereignisprotokoll, das den Ablauf der Entschei- dungsfindung des Oberst Klein im Operations Center der Task Force 47 in der Nacht zum 4. September 2009 wie- dergibt, wurde als Anlage dem Bericht der Feldjäger vom 9. September 2009 beigefügt. Im abschließenden Untersuchungsbericht des durch COMISAF eingesetzten Joint Investigation Boards, JIB, vom 21. Oktober 2009 wird das Ereignisprotokoll als Bezugsdokument aufgeführt. Anlage 32 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 35): Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber der For- derung des ISAF-Kommandeurs General McChrystal, eine einheitliche Entschädigungspolitik der NATO-Truppensteller einzuführen (Süddeutsche Zeitung vom 10. Dezember 2009, Seite 2), und welche Entschädigungskriterien muss diese er- füllen? Der Kommandeur der Internationalen Sicherheitsun- terstützungsgruppe, ISAF, General Stanley McChrystal, hat im Rahmen seiner Lagebeurteilung vom September unter anderem vorgeschlagen, einheitliche ISAF-Ent- schädigungsrichtlinien zu erarbeiten. Die Bundesregierung beteiligt sich an den Beratungen innerhalb der NATO, die sich noch in einem sehr frühen Stadium befinden. Zu den Einzelheiten kann daher noch nicht Stellung genommen werden. Bisher werden Entschädigungsfragen im Rahmen der ISAF in nationaler Verantwortung geregelt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 36): Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Bundesforst auf dem munitionsbelasteten Sperrgebiet in der Kyritz-Ruppiner Heide Treibjagden mit mehreren Hundert Zivilisten veranstal- tet, während Zivilpersonen, die nicht zu den Jagdgesellschaf- ten gehören, das Betreten dieser Flächen unter Strafe verboten ist? Die Ausübung der Verwaltungsjagd auf dem Trup- penübungsplatz (TrÜbPl) Wittstock wird vom Bundes- forstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt für Im- mobilienaufgaben – Sparte Bundesforst – im Auftrag der Bundeswehr wahrgenommen. Grundlage hierfür ist § 27 der „Dachvereinbarung zwischen dem Bundesministe- rium der Verteidigung, dem Bundesministerium der F b f d d a F J J d g z S l s b n M s t W l V b t f b D g Ö Ü K W z d A d F ( d S I i S (C (D inanzen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufga- en zur Umsetzung des Gesetzes über die Bundesanstalt ür Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bun- esministeriums der Verteidigung“. Die Jagdausübung erfolgt in Form einer an dem Bun- esjagdgesetz und den tierseuchenrechtlichen Vorgaben usgerichteten professionellen Wildstandsregulierung. Dabei werden fachlich versierte zivile Jäger unter ührung des Bundesforstpersonals eingebunden, um den agddruck wegen wildbiologischer Vorteile auf wenige agden mit vielen Schützen zu beschränken. Diese Form er konzentrierten Jagdausübung (Ansitzjagd) hat sich erade auch auf Truppenübungsplätzen seit mehr als ehn Jahren bewährt. Die Wildstandsregulierung insbesondere des Rot- und chwarzwildes auf dem TrÜbPl ist dringend erforder- ich, um Wildschäden an der umliegenden Kulturland- chaft zu vermeiden und Tierseuchen, die auf Nutztier- estände übergreifen können, zu verhindern. Die Nutzung der Übungsplätze unterscheidet sich ach Flächen, die für Ausbildung/Üben freigegeben, unitionsbelastungsgrad A, mit Nutzungsauflagen ver- ehen, Munitionsbelastungsgrad B, oder gesperrt, Muni- ionsbelastungsgrad C, sind. Bei den Ansitzjagden auf dem Truppenübungsplatz ittstock befanden sich die genutzten Ansitze auf Ge- ändeteilen mit Munitionsbelastungsgrad A. In den übrigen Bereichen werden die entsprechenden orgaben der gültigen Vorschriften streng beachtet. Dies edeutet insbesondere, dass Jagdgäste, die nicht Verwal- ungsangehörige des Bundes sind, sich nur mit orts- und achkundiger Begleitung auf dem Truppenübungsplatz ewegen dürfen. Der Zugang der Öffentlichkeit ist in der Zentralen ienstvorschrift 40/11 „Übungsplätze und Schießanla- en im Standort“ geregelt. Hier wird ausgeführt, dass die ffentlichkeit zum Eigenschutz keinen Zugang zu bungsplätzen hat. Ausnahmen hierzu können durch den ommandanten nur auf den zugelassenen Straßen und egen, bei Veranstaltungen der Bundeswehr und im Ein- elfall für den Besuch von Kulturdenkmälern und Ge- enkstätten gewährt werden. nlage 34 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) Drucksache 17/191, Frage 37): Wie hoch war der Abruf der Bundesmittel durch die ein- zelnen Bundesländer für die Jahre 2008 und 2009? Mit Stand 11. Dezember 2009 haben die Länder Bun- esmittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro aus dem ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ abgerufen. m Jahr 2008 betrug der Mittelabruf 50 Millionen Euro, m Jahr 2009 belief er sich auf 350 Millionen Euro. chon diese Zahlen verdeutlichen die gegenüber dem 876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) ersten Jahr 2008 erheblich gewachsene Dynamik. Noch aussagekräftiger hinsichtlich der tatsächlichen Nach- frage ist die Höhe der durch die Länder bewilligten Mit- tel. Bundesmittel für Investitionsvorhaben dürfen näm- lich erst bei Fälligkeit der Zahlungen, das heißt zum Ende der Baumaßnahme bzw. bestimmter Bauab- schnitte, von den Ländern abgerufen werden. Darüber hinaus handelt es sich bei den geplanten Vorhaben häufig um langfristige Baumaßnahmen mit entsprechenden planerischen und prozessualen Vorlauf- zeiten. Zwischen Bewilligung und Fälligkeit (= Mittel- abruf) kann daher eine Zeitspanne von mehreren Mona- ten liegen. Die Höhe der von den Ländern an die Träger bewilligten Mittel beträgt aktuell insgesamt 915 Millio- nen Euro, das bedeutet seit dem 1. April 2009 eine Stei- gerung um 70 Prozent. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 38): Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Einhaltung der verpflichtenden Vereinbarung durch die ein- zelnen Bundesländer, ihren Anteil am Betreuungsausbau in gleicher Höhe wie der Bund zu leisten, die mit der Zurverfü- gungstellung des Sondervermögens getroffen wurde? Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsaus- bau hat sich am 28. August 2007 darauf geeinigt, dass sich der Bund an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Milliarden Euro beteiligt. Wörtlich heißt es hierzu: „Die Länder werden durch geeignete Maßnah- men dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfü- gung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt wer- den. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Vorausset- zungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele er- reicht werden.“ Bund, Länder und Gemeinden haben ein gemeinsames Interesse an der Umsetzung der Ausbau- ziele. Für die Bundesregierung gibt es keinen Grund zu der Annahme, dass sich aufseiten der Länder hieran et- was geändert hat. Die von mir genannten Bewilligungs-, Abruf- und Ausbauzahlen zeigen, dass wir hier auf ei- nem guten Weg sind. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 39): Wie sieht der Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung in den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt Ende 2009 aus? Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag gemäß § 24 a Abs. 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus des Förderangebots für Kinder unter drei Jah- r d a d d 1 b v d b A d F s S m d a l S I d b 1 A d d ( d f b t A d A G (C (D en vor. Der aktuelle „Bericht der Bundesregierung über en Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot n Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für as Berichtsjahr 2008“ vom 12. März 2009 (Bundestags- rucksache 16/12268) bezieht sich auf den Stichtag 5. März 2008. Der nächste Bericht zum Stand des Aus- aus im Jahr 2009 wird dem Bundestag im April 2010 orgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind der Bun- esregierung noch keine definitiven Aussagen für das evorstehende Jahresende 2009 möglich. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 40): Welche Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen in Höhe von 2,15 Milliarden Euro standen 2008 und 2009 für die 16 Bundesländer jeweils zur Verfügung, und welcher je- weilige Anteil ist für 2010 vorgesehen? Die Aufteilung der Finanzhilfen des Bundes aus dem ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ folgt ge- äß Art. 2 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung „Kin- erbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 der Übersicht m Ende der Verwaltungsvereinbarung. Diese Übersicht iegt den Mitgliedern des Ausschusses für Familie, enioren, Frauen und Jugend vor. Ich bin gerne bereit, hnen diese Übersicht noch einmal zuzuleiten. Die Höhe er von den Ländern an die Träger bewilligten Mittel eträgt aktuell insgesamt 915 Millionen Euro, das sind 23 Prozent der Plafonds 2008 und 2009. nlage 38 Antwort er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf ie Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme SPD) (Drucksache 17/191, Frage 41): Welche Form und Größenordnung an Leistungskürzungen und/oder Beitragssatzsteigerungen sind mit der von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Über- prüfung der Praxisgebühr – und damit sich abzeichnender Einnahmeausfälle – für die Bürgerinnen und Bürger im Land zu erwarten? Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit er in der Koalitionsvereinbarung angesprochenen Über- ührung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhe- ungsverfahren keine Leistungskürzungen und/oder Bei- ragssatzsteigerungen. nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 42 und 43): Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und für welche Abschnitte der Ausbaustrecke München–Mühl- dorf–Freilassing liegen noch keine Finanzierungsvereinbarun- gen vor? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 877 (A) ) (B) ) Welcher Finanzierungsbedarf besteht noch für die Aus- baustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und welche Finanzmittel sollen in welchen Jahren bis zur voraussichtli- chen Fertigstellung der Ausbaustrecke München–Mühl- dorf–Freilassing nach Planung der Bundesregierung noch be- reitgestellt werden? Zu Frage 42: Derzeit ist die Fertigstellung des Vollausbaus der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing–Grenze Deutschland/Österreich nicht terminierbar, die Bundes- regierung misst dem Ausbau dieser Bahnstrecke jedoch eine hohe Priorität zu. Für die Abschnitte Amp- fing–Mühldorf, die Innbrücke und das Elektronische Stellwerk Burghausen sowie die Planungskosten des Streckenabschnitts Alt-Mühldorf–Tüßling liegt eine Finanzierungsvereinbarung vor. Zu Frage 43: Derzeit besteht für die durchgehende Zweigleisigkeit mit Elektrifizierung ein weiterer Finanzierungsbedarf in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro. Es ist darauf hinzu- weisen, dass die aktuell von der DB Netz AG genannten Gesamtinvestitionen noch plausibilisiert werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Druck- sache 17/191, Fragen 44 und 45): Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage zur Nut- zung des Flughafens Leipzig/Halle ein, der als ziviler Flugha- fen genehmigt ist und für den keine Genehmigung für eine re- gelmäßige militärische Nutzung erteilt wurde, dessen zivile Infrastruktur – zivile Terminals, Lagerhallen, Parkplätze so- wie eine Eisenbahnrampe – aber gemäß eines Berichts des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. November 2009 regel- mäßig von der Bundeswehr für militärische Flüge genutzt wird, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ber- liner Luftfahrtrechtlers Professor Dr. Elmar Giemulla, dass die oben genannten Vorgänge nicht durch die Betriebserlaub- nis des Zivilflughafens gedeckt seien? Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Gefähr- dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens und der zivilen Flugreisenden durch die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle sowie angesichts der Unklarheit bezüglich der Betriebserlaubnis des Flughafens die versiche- rungsrechtliche Lage ein? Zu Frage 44: Zuständig für die Beurteilung, ob die Verkehre am Flughafen Leipzig/Halle vom Umfang der Betriebsge- nehmigung des Flughafens gedeckt sind, ist grundsätz- lich die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Sachsen. Es bestehen hier keine Anhaltspunkte dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Landes ihren Aufga- ben nicht nachkommt. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 – 1 BvR 3474/08 – unter Bestätigung der Ausführungen des Bun- desverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Juli 2 h F n g Z m f v a t m i d m z k i § g a A z s d b M B k L s d a D Z M d g e a m B A d A ( (C (D 008 – 4 A 3001/07 – zum Flughafen Leipzig darauf ingewiesen, dass zu militärischen Zwecken dienende lüge in Zivilflugzeugen oder in Militärflugzeugen ei- en Flughafen wie den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle rundsätzlich nutzen dürfen. Flughäfen werden nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs- ulassungs-Ordnung genehmigt als Flughäfen des allge- einen Verkehrs (Verkehrsflughäfen) oder als Flughäfen ür besondere Zwecke (Sonderflughäfen). Das Bundes- erfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss usdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Kommen- arliteratur zu § 6 Luftverkehrsgesetz, in dem die Geneh- igung für Anlage und Betrieb eines Flugplatzes geregelt st, ergäbe, dass auf Verkehrsflughäfen grundsätzlich je- ermann starten und landen dürfe. Sie dienten dem Ge- eingebrauch der Luftfahrt und seien damit allgemein ugänglich (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk, Luftver- ehrsgesetz, § 6 Rn. 12 <März 2004>; Reidt/Fellenberg, n: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III Teil II 5, 4 FluglSchG Rn. 9 <April 2008>). Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht aus- eführt, man könne aus den Bestimmungen über die Luft- ufsicht im Bereich der Bundeswehr (vergleiche § 30 bs. 2 Luftverkehrsgesetz) ableiten, dass Militärflug- euge Zivilflugplätze benutzen dürfen und der Luftauf- icht der Länder unterlägen, soweit nicht Zuständigkeiten er Flugsicherung und des Luftfahrt-Bundesamtes gege- en sind. Bei Starts und Landungen haben hiernach ilitärluftfahrzeuge die für Zivilflugplätze erlassenen estimmungen, wie zum Beispiel Nachtflugbeschrän- ungen, einzuhalten (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk, uftverkehrsgesetz, § 30 Rn. 20 <November 1997>; iehe zum Ganzen auch: Schwenk/Giemulla, Handbuch es Luftverkehrsrechts, 3. Auflage 2005, S. 199 ff.). Seitens der Bundesregierung wird daher eine insoweit bweichende Rechtsauffassung von Herrn Professor r. Giemulla nicht geteilt. u Frage 45: Eine besondere Gefährdung der Mitarbeiterinnen und itarbeiter des Flughafens und der zivilen Flugreisen- en kann aus hiesiger Sicht nicht bestätigt werden. Zur versicherungsrechtlichen Lage des Flughafens lie- en dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt- ntwicklung keine Erkenntnisse vor. Der Nachweis einer ngemessenen Versicherung muss gegenüber der Geneh- igungsbehörde des Landes geführt werden. Diese ist estandteil des Genehmigungsverfahrens. nlage 41 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 46): Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der geplan- ten Neuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro im nächs- ten Jahr Prestigeprojekte, wie das Berliner Schloss, aufzuge- ben? 878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Die Bundesregierung setzt sich für den Wiederaufbau des Berliner Schlosses – Bau des Humboldt-Forums ent- sprechend der Beschlusslage des Deutschen Bundestages ein. Dies ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungs- fraktionen für die 17. Legislaturperiode entsprechend fest- gelegt: „Der Bundestagsbeschluss (vom 13. Dezember 2007) zum Bau des Humboldt-Forums am historischen Ort und in der äußeren Gestalt des Berliner Stadtschlos- ses wird realisiert.“ Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 47 und 48): Wie steht die Bundesregierung zu den aktuellen Aussagen von Franziska Eichstädt-Bohlig und anderen Experten, mit dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Kostenrahmen von 552 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses – Humboldt-Forum – sei nur eine „Billig- kopie“ (unter anderem Berliner Zeitung vom 3. Dezember 2009) möglich? Erwartet die Bundesregierung Kostensteigerungen beim Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses – Humboldt-Fo- rum – aufgrund des verzögerten Baubeginns und der verlän- gerten Bauzeit, und wie sollen diese höheren Kosten finan- ziert werden? Zu Frage 47: Die Bundesregierung geht davon aus, dass das vom Deutschen Bundestag beschlossene Programm zum Wiederaufbau des Berliner Schlosses – Bau des Hum- boldt-Forums innerhalb der vom Parlament dazu festge- setzten Kostenobergrenze (552 Millionen Euro, Preis- stand: Juli 2007) realisiert wird. Es wird keine „Billigkopie“ gebaut. Über das vom Deutschen Bundes- tag beschlossene Bauprogramm hinausgehende An- forderungen und Wünsche sind nicht innerhalb des fest- gelegten verbindlichen Kostenrahmens umsetzbar und können insoweit auch nicht Gegenstand der laufenden Planungen sein. Zu Frage 48: Die Bundesregierung geht weiterhin von einem Bau- beginn spätestens 2011 aus. Der vom Deutschen Bun- destag vorgegebene Kostenrahmen (552 Millionen Euro, Preisstand: Juli 2007) gilt im Übrigen unabhängig von Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 49): Auf welche Weise hat die Bundesregierung seit 1990 ins- besondere auch im Hinblick auf die Erwartung steigender Binnenschifftransporte in Richtung Osteuropa die Entwick- lung und den Bau an die Wasserstraßenverhältnisse im Osten Deutschlands angepasster, zum Beispiel flachgängiger und damit umweltfreundlicherer Binnenschiffe gefördert, und was e d l d f d z n r f n d A d A ( l p s n I a a s b d k b G w B A d A F (C (D tut sie dafür, dass diese Schiffe in Zukunft in großer Stückzahl auf Bundeswasserstraßen verkehren werden? Das verkehrspolitische Ziel der Bundesregierung ist s, die wichtigsten Binnenwasserstraßen so auszubauen, ass mit modernen Großmotorgüterschiffen wirtschaft- ich Güterverkehr durchgeführt werden kann. Die Bun- esregierung hat den Bau oder die Modernisierung von lachgängigen Binnenschiffen bisher nicht gefördert, da er Bundestag keine Haushaltsmittel für diesen Zweck ur Verfügung gestellt hat. Im Rahmen des am 1. September 2009 in Kraft getrete- en Förderprogramms „Zuwendungen zur Modernisie- ung der deutschen Binnenschiffsflotte und Pilotvorhaben ür innovative Techniken in der Binnenschifffahrt“ kön- en der Neubau und/oder die Modernisierung von beson- ers flachgängigen Binnenschiffen gefördert werden. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU) Drucksache 17/191, Frage 50): Welche konkreten Auswirkungen haben die Prüfungen der Deutschen Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und insbesondere auf das geplante Güterverkehrszentrum Glauchau – Baurecht seit 17. November 2009 –, und wie lautet die entsprechende Be- gründung zur Auswahl bezüglich des Bestands oder der Auf- lösung der einzelnen Betriebsstellen? Diese Fragestellung zielt auf unternehmerische Über- egungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft. Als Bundestag und Bundesrat Ende 1993 in breitem olitischen Konsens die Bahnreform vollzogen, be- chlossen sie als ein wesentliches Ziel die strikte Tren- ung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben. nfolgedessen trifft der Vorstand der Deutsche Bahn AG lle unternehmerischen Entscheidungen in eigener Ver- ntwortung. Daher sind der Bundesregierung Prüfungen der Deut- che Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, nicht ekannt. Folglich kann die Bundesregierung auch weder eren Ergebnisse hinsichtlich ihrer konkreten Auswir- ungen auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und ins- esondere auf das geplante Güterverkehrszentrum lauchau beurteilen noch Begründungen für die Aus- ahl einzelnen Betriebsstellen hinsichtlich des weiteren estandes oder ihrer Auflösung wiedergeben. nlage 45 Antwort es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des bgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/191, rage 51): Was versteht die Bundesregierung konkret unter der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP angekündigten „maßvollen Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen in geeigneten Relationen“, und wie soll ein derartiger bundesweiter Feld- versuch aussehen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 879 (A) ) (B) ) Laut Koalitionsvertrag werden für die sogenannten Longliner Einsatzmöglichkeiten im bestehenden Stra- ßennetz gesehen. Auf geeigneten Routen können sie möglicherweise einen wirtschaftlicheren und umwelt- freundlicheren Transport vor allem von Volumengütern bewirken – ohne negative Auswirkungen auf die Ver- kehrssicherheit. Die Bundesregierung will daher Chancen und Risiken solcher Fahrzeuge in einem bundesweiten Feldversuch einer vertieften Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse ei- ner von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2007 zu mo- dularen Nutzfahrzeugen werden dazu aufgegriffen und gemeinsam mit den Ländern fortentwickelt, um zunächst die Rahmenbedingungen für einen Versuch nach bundes- einheitlichen Kriterien mit derartigen Fahrzeugen festzu- legen. Mögliche negative Auswirkungen auf den Kom- binierten Verkehr werden einbezogen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/ 191, Frage 52): Was will die Bundesregierung unternehmen, um Güterver- kehr auf die Schiene zu verlagern, und wie soll dies ausgestal- tet werden, um damit die Vorreiterrolle Deutschlands im Be- reich Klimaschutz zu stärken? Deutschland steht infolge des zu erwartenden An- stiegs im Güterverkehr vor großen Herausforderungen. Neben der Erreichung der Klimaziele sollen Wirtschafts- wachstum und Arbeitsplätze langfristig gesichert wer- den. Der Transport von Gütern auf der Schiene leistet ei- nen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele. Die Bundesregierung setzt auf ein integriertes Verkehrs- system mit einem starken Verkehrsträger Schiene. Die Schiene soll in die Lage versetzt werden, künftig noch mehr Anteile des Verkehrswachstums zu übernehmen. Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen. Aufgabe des Staates ist es zunächst, die Infrastruktur bereitzustellen. Dazu gehört der Ausbau der Schienen- wege sowie die Förderung des Kombinierten Verkehrs als verkehrsträgerübergreifenden Gütertransport mit dem Hauptlauf per Bahn oder Binnenschiff. Eine besondere Bedeutung kommt dem Ausbau und der Förderung der Schnittstellen zu, ohne die eine effiziente Verlagerung nicht möglich ist: Für den Kombinierten Verkehr und die Gleisan- schlussförderung werden in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 147 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, was nahezu eine Verdoppelung der finanziellen Förderung des Kombinierten Verkehrs bedeutet. Für den Kombinierten Verkehr stehen insgesamt 115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Gefördert werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht- bundeseigene Projekte durch Baukostenzuschüsse für d n N G h K s G a s A d F ( Z f s b m d n b d B d T o P i t n m t t i d D s t h r d u (C (D en Neu- und Ausbau leistungsfähiger Umschlagtermi- als (Schiene/Straße bzw. Wasserstraße/Schiene/Straße). Zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des eu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten leisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) ste- en jährlich 32 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung fördert darüber hinaus den ombinierten Verkehr durch ordnungs- und steuerpoliti- che Erleichterungen wie zum Beispiel ein höheres Lkw- esamtgewicht von 44 Tonnen beim Vor- und Nachlauf uf der Straße, Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot owie Steuerbefreiung oder -erstattung. nlage 47 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan FDP) (Drucksache 17/191, Fragen 53 und 54): Welchen naturschutzrechtlichen Status haben Neozoen – Wirbeltiere – in Deutschland, und gehören sie zu den jagd- baren Arten? Wie bewertet die Bundesregierung in naturschutzfachli- cher Hinsicht die weitere Entwicklung der frei lebenden Nandu-Population, die sich in den letzten Jahren in Schles- wig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus Tieren ge- bildet hat, die aus einer Vogelfarm entwichen sind? u Frage 53: Neozoen können naturschutzrechtlich zu den gebiets- remden Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 6 des Bundesnatur- chutzgesetzes, BNatSchG, gehören, wenn sie in dem etreffenden Gebiet in der freien Natur nicht oder seit ehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen. Dies be- eutet, dass ihr Ansiedeln in der freien Natur einer Ge- ehmigung nach § 41 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG in Ver- indung mit dem jeweiligen Landesrecht bedarf. Neozoen können naturschutzrechtlich aber auch zu en heimischen Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 b) NatSchG gehören; dazu gehören nämlich auch verwil- erte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte iere dann, wenn sie sich im Inland in freier Natur und hne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als opulation erhalten haben. Der Nandu (Rhea americana) st möglicherweise insoweit als heimische Art zu be- rachten. Der Status als heimische Art steht eventuell otwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen. Neozoen können zu den in Art. 8 h des Übereinkom- ens über die biologische Vielfalt, CBD, genannten Ar- en gehören, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Ar- en gefährden. Deutschland als Vertragspartei der CBD st aufgerufen, die Einbringung solcher Arten zu verhin- ern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen. ies hat Rechtswirkungen für das nationale Natur- chutzrecht. Nach § 41 Abs. 2 des geltenden BNatSchG reffen nämlich die Länder unter Beachtung des vorste- enden Art. 8 h CBD geeignete Maßnahmen, um Gefah- en für die Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten urch Ansiedlung und Ausbreitung gebietsfremder Tiere nd Pflanzen abzuwehren. 880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Am 1. März 2010 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542, BNatSchG 2010) in Kraft. Der vorstehende § 41 Abs. 2 BNatSchG wird in dieser Form abgelöst. Das ab 1. März 2010 geltende neue Naturschutzrecht führt in § 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG 2010 den Begriff der invasiven Art ein. Neozoen sind danach invasive Arten, wenn deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets für die dort natürlich vorkommen- den Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches Gefährdungspotenzial darstellt. Mit der Klassifizierung als invasive Art sind nach künftigem Recht folgende Wirkungen verbunden: Nach § 40 Abs. 2 BNatSchG 2010 sind Arten zu beobachten, bei denen Anhalts- punkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten handelt. Neu auftretende Arten invasiver Arten sind un- verzüglich zu beseitigen bzw. deren weitere Ausbreitung zu verhindern, § 40 Abs. 3 BNatSchG 2010. Alle wildlebenden Tiere, also auch Neozoen, unterlie- gen dem allgemeinen Artenschutz von § 41 BNatSchG in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht; sie dür- fen danach nicht mutwillig beunruhigt oder ohne ver- nünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Soweit diese Tiere natürlich vorkommende Ökosysteme, Lebensräume oder Arten beeinträchtigen, besteht ein vernünftiger Grund, diese der Natur zu entnehmen. Der allgemeine Schutz von Neozoen steht damit eventuell notwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen. In seltenen Einzelfällen können Neozoen, die ihre na- türliche Verbreitung nicht hier haben, sondern sich hier aufgrund menschlichen Einflusses verbreiten, auch in Deutschland dem besonderen Artenschutz unterliegen. Dies gilt zum Beispiel für den Nandu, der wegen seiner Gefährdung in seinen Ursprungsländern durch den inter- nationalen Handel in Anhang II des Washingtoner Ar- tenschutzübereinkommens und in Anhang B der Verord- nung (EG) Nummer 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Han- dels aufgenommen wurde. Diese Arten sind in Deutsch- land nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatSchG besonders ge- schützt, vor allem, um die notwendige Überwachung des Handels zu sichern und zu erleichtern. Von den für be- sonders geschützte Arten geltenden Schutzvorschriften kann allerdings eine Ausnahme nach § 43 Abs. 8 Nr. 2 BNatSchG nach weiteren Maßgaben erteilt werden, so- weit diese Art unter anderem die heimische Tier- und Pflanzenwelt beeinträchtigt. Neozoen gehören nicht ohne Weiteres zu den dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Das Jagdrecht er- fasst nur heimische Tierarten (vergleiche § 10 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG). Dazu zählen auch solche Arten, die gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 b) BNatSchG heimisch gewor- den sind. Damit eine Tierart dem Jagdrecht unterliegt, muss sie durch Rechtssetzungsakt ins Jagdrecht auf Bun- des- oder Landesebene aufgenommen werden. Viele Bundesländer haben Neozoen wie den Waschbär, den Mink und Marderhund, vereinzelt etwa auch die Nil- gans, dem Landesjagdrecht unterstellt. Z b e S B c a i n m A d F D Z k S g z B B A s Z u A g s e B a k r s A d F D (C (D u Frage 54: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht hinreichend elegt, dass der Nandu die Tier- oder Pflanzenwelt der uropäischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt oder zu chäden bei natürlich vorkommenden Ökosystemen, iotopen oder Arten führt. Es ist daher weiterhin intensiv zu beobachten, ob sol- he schädlichen Auswirkungen entstehen, und damit die ngesprochene Nandu-Population als invasiv anzusehen st. Diese Erkenntnisse stellen die Grundlage für gegebe- enfalls erforderliche Bekämpfungs- oder Management- aßnahmen des Nandus dar. nlage 48 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 55 und 56): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das vermehrte Auftauchen von radioaktiv kontaminierten Metall- teilen – unter anderem aus der Öl- und Gasindustrie – im Re- cyclingschrott der Deutschen Bahn AG? Warum wurden die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und Gasindustrie bisher noch nie in den jährlich erscheinenden Strahlenschutzbericht der Bundesregierung aufgenommen, und beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern? u Frage 55: Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über Funde ontaminierter Metalle bzw. Metallschrotte, die auf der chiene und der Straße transportiert wurden, vor. Dazu ehören auch Importe. Die Funde sind in den Berichten ur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des MU veröffentlicht worden. Darüber hinaus liegen dem MU keine weiteren Erkenntnisse über kontaminierte bfälle aus der Erdöl- und Erdgasindustrie in Recycling- chrott bei der Deutschen Bahn vor. u Frage 56: In den jährlichen Berichten zur Umweltradioaktivität nd Strahlenbelastung des BMU werden summarische ngaben zu den Rückständen aus der Erdöl- und Erd- asindustrie aufgeführt, die nicht jährlich aufgeschlüs- elt bzw. aktualisiert werden. Die Bundesregierung wird ntsprechende Angaben künftig auch in den kürzeren ericht zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages ufnehmen. Über Funde von Rückständen, zum Beispiel ontaminierte Metallschrotte, berichtet die Bundesregie- ung jährlich in den oben genannten Berichten. Zwi- chen 2003 und 2008 wurden 67 Funde bekannt. nlage 49 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die ragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 57 und 58): Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 881 (A) ) (B) ) Welche nichtradioaktiven Giftstoffe wie Quecksilber sind in den letzten fünf Jahren in welchen Mengen bei der Öl- und Gasförderung in Deutschland – bitte differenzieren nach Schlämmen und Ablagerungen – angefallen? Warum gilt der sonst im Strahlenschutz übliche Genehmi- gungsvorbehalt für die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und Gasindustrie ausdrücklich nicht? Zu Frage 57: Die aktuellsten Daten im Hinblick auf Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die der Bundesregierung vorlie- gen, stammen aus dem Jahr 2006 und wurden vom Sta- tistischen Bundesamt erhoben. Grundlage für die Daten ist die Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind. Die Daten für das Berichts- jahr 2007 liegen noch nicht vor. Bei den als gefährlich eingestuften Abfällen handelt es sich um zwei Abfallarten aus dem Abfallkapitel „Ab- fälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen so- wie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen“, welches sich auf die Ge- winnung aller Bodenschätze bezieht. Im Wirtschaftszweig 11 „Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistun- gen“ entfielen auf den Abfallschlüssel 010505* „Ölhal- tige Bohrschlämme und -abfälle“: 2004 9 900 Tonnen bei neun Abfallerzeugern 2005 507 000 Tonnen bei neun Abfallerzeugern 2006 131 100 Tonnen bei acht Abfallerzeugern Die Angaben zum Schlüssel 010506* „Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthal- ten“ unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 des Bundesstatistik- gesetzes der Geheimhaltung. Zu Frage 58: Das Strahlenschutzrecht unterscheidet zwischen „Ar- beiten“ bei denen natürliche radioaktive Stoffe anwe- send sind, deren kernphysische Eigenschaften nicht genutzt werden, und „Tätigkeiten“, das heißt der zielge- richteten Nutzung kernphysischer Eigenschaften künstli- cher und natürlicher Nuklide. Rückstände aus Arbeiten sind ein Nebeneffekt des menschlichen Handelns, das aufgrund anderer Vorschrif- ten zum Beispiel Berg- oder Immissionsschutzrecht ge- nehmigungspflichtig ist. Das Strahlenschutzrecht sieht ergänzend hierzu ein Überwachungskonzept vor, das so- wohl die betroffenen Arbeitnehmer als auch die Bevöl- kerung schützt. Anlage 50 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 59 und 60): Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, BMU, vor der Einstellung Gerald Hennen- höfers als Abteilungsleiter überprüft, welchen Tätigkeiten in Z v S t h w h D d E a n m d s d v k m R R v n T w k l Z U r r s A f v E a A d F N (C (D atomwirtschaftlichen oder atomrechtlichen Angelegenheiten dieser zwischen seinem Ausscheiden aus dem BMU im Jahr 1999 und seiner jetzigen Wiedereinstellung nachgegangen ist – insbesondere Tätigkeiten für Betreiber von Atomkraftwer- ken, für deren Mutterkonzerne oder für Organisationen und Unternehmen der Atomwirtschaft –, und, falls ja, welchen derartigen Tätigkeiten ist Gerald Hennenhöfer nachgegangen? Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass Gerald Hennenhöfer Interessenkonflikte hat, atomkraftwerk- betreibende Energiekonzerne zu beaufsichtigen, weil er jahre- lang für solche tätig war, und wie will die Bundesregierung si- cherheitsrelevante Fehlentscheidungen Gerald Hennenhöfers aufgrund solcher Interessenkonflikte sicher ausschließen? u Frage 59: Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer leitete bereits on 1994 bis 1998 die Abteilung Reaktorsicherheit und trahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Na- urschutz und Reaktorsicherheit. Er hat in dieser Zeit öchste Kompetenz auf diesem schwierigen Gebiet be- iesen. Nach seiner Entlassung in den einstweiligen Ru- estand unter Bundesminister Jürgen Trittin war er von ezember 1998 bis März 2003 Generalbevollmächtigter er VIAG AG bzw. der E.ON Energie AG für Fragen der nergiepolitik. Dort war er im Einzelnen für die Beob- chtung der Energiepolitik, energiepolitische Stellung- ahmen und die Koordination energiepolitischer Ter- ine der Unternehmensvorstände verantwortlich. Mit em Betrieb von Kernkraftwerken, sicherheitstechni- chen Fragestellungen oder Ähnlichem war er während ieser Zeit nicht befasst. Die Kernkraftwerke wurden on der VIAG-Tocher Bayernwerk, später E.ON-Kern- raft GmbH, geführt. Auf die Führung dieser Unterneh- en hatte Herr Hennenhöfer keinen Einfluss. Daran schloss sich ab Januar 2004 eine Tätigkeit als echtsanwalt und freier Mitarbeiter in der Sozietät edeker, Sellner, Dahs und Widmaier an. Diese wurde or der erneuten Berufung in das aktive Beamtenverhält- is zum 30. November 2009 beendet. Die anwaltliche ätigkeit von Herrn Hennenhöfer unterliegt dem An- altsgeheimnis. Über diese Tätigkeiten im Detail Aus- unft zu geben, ist der Bundesregierung daher aus recht- ichen Gründen verwehrt. u Frage 60: Nein. Nach Überzeugung des Bundesministeriums für mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist Ministe- ialdirektor Gerald Hennenhöfer ein Fachmann mit he- ausragender Kompetenz für seinen Dienstposten. An einer Loyalität und der festen Bereitschaft zur strikten nwendung von Recht und Gesetz bestehen keine Zwei- el. Im Übrigen wird Herr Hennenhöfer konkrete Sach- erhalte, mit denen er bereits in seiner Tätigkeit in der nergiewirtschaft oder anwaltlich befasst war, nicht be- rbeiten. nlage 51 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 61): 882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Wurde im Vorfeld der Einstellung Gerald Hennenhöfers als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Na- turschutz und Reaktorsicherheit der von ihm mitunterzeich- nete Vermerk zu einer Besprechung zwischen ihm und Vertre- tern des ehemaligen Betreibers der Schachtanlage Asse II (Besprechung vom 8. April 2008) berücksichtigt, und sieht die Bundesregierung aufgrund der Informations- und Öffent- lichkeitsbeteiligungspolitik, zu der Gerald Hennenhöfer dem ehemaligen Asse-Betreiber allgemein bzw. insgesamt geraten hat, die Gefahr, dass Gerald Hennenhöfer nun auf eine ähnli- che Informationspolitik des BMU gegenüber der Öffentlich- keit hinwirken könnte? Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und freier Mitarbeiter der Sozietät Redeker, Sellner, Dahs und Widmaier, die dem Bundesumweltministerium bekannt war, hat Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer im Rahmen eines Beratungsmandats für das Helmholtz Zentrum München (vormals GSF) als damalige Betrei- berin des Bergwerks Asse II mitgewirkt. Er hat dabei insbesondere zu atomrechtlichen Fragen Stellung ge- nommen. Einblick in Unterlagen, die im Rahmen dieser anwaltlichen Tätigkeiten entstanden sind, hat das Bun- desumweltministerium nicht genommen. Nach Standes- recht und den üblichen Pflichten aus dem Mandatsver- trag wäre dies ohnehin verwehrt gewesen. Im Übrigen ist festzuhalten, dass die Informationspolitik des Bun- desumweltministeriums gegenüber der Öffentlichkeit zentral von der Hausleitung und der Pressestelle gesteu- ert wird. Die in der Fragestellung befürchtete Gefahr be- steht nicht. Anlage 52 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 62): Vertritt der neue Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, die Auffassung, dass bei der Entscheidung über Anträge auf Strommengen- übertragungen von neueren Atomkraftwerken auf ältere Atomkraftwerke Sicherheitsgesichtspunkte für die Zulässig- keit derartiger Strommengenübertragungen von maßgebli- cher Bedeutung sind, oder vertritt er die Auffassung, dass nicht Sicherheitsgesichtspunkte, sondern vom Betreiber dar- zulegende betriebswirtschaftliche Gründe maßgeblich sind? Das ist eine schwierige Frage, die wir gründlich prü- fen wollen. Dies ist noch nicht abgeschlossen, und es gibt noch anhängige Gerichtsverfahren. Anlage 53 Antwort der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 63): Bei welchen Siedewasserreaktoren und bei welchen Druckwasserreaktoren ist aus Sicht der Bundesregierung praktisch ausgeschlossen, dass es aufgrund des sogenannten Sumpfsiebproblems zu einer Kernschmelze – bei für jeden der insgesamt 17 deutschen Reaktoren einzeln angeben – kommt? Das Bundesumweltministerium hat mit Rundschrei- ben vom 10. März 2009 die Atomaufsichtsbehörden der L r s F g b m S d g ü h s b s K g g S k A d F ( K r e V s m U h f u z r m F s f g A m 2 (C (D änder für die in Deutschland betriebenen Druckwasser- eaktoren um die Vorlage der Nachweise zur Beherr- chung des Kühlmittelverluststörfalls bei unterstellter reisetzung von Isoliermaterial („Sumpfsiebproblem“) ebeten. Für die im Betrieb befindlichen Reaktoren ha- en alle Länder Unterlagen übermittelt und dem BMU itgeteilt, dass der Nachweis für die Beherrschung des törfalls vorliegt. Das Bundesumweltministerium prüft ie vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die grundle- enden Fragen der Nachweisführung, um einen anlagen- bergreifend einheitlichen Vollzug mit hohen Sicher- eitsstandards zu gewährleisten. Die Erkenntnisse, die im Jahr 2008 eine erneute inten- ive aufsichtliche Befassung mit dem „Sumpfsiebpro- lem“ erforderlich machten, ergaben sich aus dem Ri- iko einer erhöhten Siebbelegung mit Fasermaterial und orrosionsstoffen bei Druckwasserreaktoren. Das Bundesumweltministerium hat vor dem Hinter- rund dieser Erkenntnisse daher auch eine anlagenüber- reifende Bewertung der Sachlage bei den deutschen iedewasserreaktoren durch die Reaktor-Sicherheits- ommission eingeleitet. nlage 54 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 64): Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der diese Woche – 50. Kalenderwoche – in Kopenhagen von der G 77 geäußerten Kritik an dem Entwurf der Abschlusser- klärung des Klimagipfels, dass die vagen und zu niedrigen Summen, welche die Industrieländer für Klimaanpassungs- maßnahmen in den armen Ländern diskutieren, gerade einmal ausreichten, um Särge für die durch den Klimawandel gestor- benen Menschen anzuschaffen? Entscheidungen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der limarahmenkonvention in Kopenhagen zur Finanzie- ung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern werden rst Ende dieser Woche erwartet. Während der laufenden erhandlungen kann die Bundesregierung keine Aus- age zu möglichen Ergebnissen treffen. Das Kopenhagener Übereinkommen sollte Bestim- ungen über Sofortmaßnahmen enthalten, mit deren msetzung 2010 begonnen wird. Der Europäische Rat at am 11. Dezember 2009 erklärt, dass hierfür eine um- angreichere finanzielle Unterstützung erforderlich ist nd festgestellt, dass eine internationale Anschubfinan- ierung aus öffentlichen Mitteln eine gezielte und sepa- ate Unterstützung für Anpassungs- und Minderungs- aßnahmen, unter anderem im Bereich der Wald- und orstwirtschaft und für den Kapazitätsaufbau, beinhalten ollte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die ge- ährdeten und am wenigsten entwickelten Länder zu le- en ist. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, für eine nschubfinanzierung, Fast-Start-Finanzierung, zum Kli- aschutz in Entwicklungsländern im Zeitraum 2010 bis 012 jeweils 2,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 883 (A) ) (B) ) zu stellen. Dies entspricht mehr als einem Drittel des von der Europäischen Kommission geschätzten globalen Be- darfs an Anschubfinanzierung in Höhe von 5 bis 7 Mil- liarden Euro jährlich. Die Bundesregierung wird hiervon einen Anteil von 420 Millionen Euro jährlich übernehmen. Der Europäische Rat hat am 11. Dezember ferner an- erkannt, dass bis 2020 die öffentlichen und privaten Finanzströme deutlich verstärkt werden müssen und auf seine Schlussfolgerungen von Oktober 2009 verwiesen. Damals hatte der Europäische Rat der Schätzung der Kommission zugestimmt, die besagt, dass sich die Netto-Zusatzkosten für Minderungs- und Anpassungs- maßnahmen in den Entwicklungsländern bis 2020 auf insgesamt etwa 100 Milliarden Euro jährlich belaufen könnten, die durch eine Kombination aus Eigenleistun- gen der Entwicklungsländer, aus einer Finanzierung über den internationalen CO2-Markt und aus internationalen öffentlichen Mitteln zu decken wären. Der Europäische Rat bestätigte erneut, dass die EU ihren Anteil an der in- ternationalen öffentlichen Unterstützung übernehmen wird. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 65 und 66): Mit welchen konkreten Finanzierungsvorschlägen des Bundes zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels von Dresden geht die Bundesregierung in die Beratungen anlässlich der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Dezember 2009, und wie bewertet die Bundesregierung die Forderungen der Länder, auf den Mehrbedarf Ausgaben wie Pensionsleistungen, Kindergeld für Volljährige oder steu- erliche Vergünstigungen zusätzlich als Bildungsaufwendun- gen anzurechnen? Welche konkreten Vorschläge für daraus zu finanzierende gemeinsame bildungs- und forschungspolitische Bund-Länder- Initiativen will der Bund in dieselben Beratungen einbringen? Bund und Länder orientieren sich bei der Umsetzung des auf dem Qualifizierungsgipfel am 22. Oktober 2008 in Dresden vereinbarten Ziels, dass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandspro- dukts bis zum Jahr 2015 gesteigert werden soll, 10-Pro- zent-Ziel, an einer umfassenden und sachgerechten Aus- weisung der Bildungs- und Forschungsaufwendungen. Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes- kanzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs- chefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die Bundesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be- rücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei- ten in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern – insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung und Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs- schwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch- schulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie- rung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau eines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern. t 2 F W A d d s Z L t d B d w k c B r t – u s s r e t 2 F W Z d D e c t c (C (D Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali- ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr 013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten. nlage 56 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck- ache 17/191, Fragen 67 und 68): Welches konkrete Angebot möchte die Bundesregierung den Ländern anlässlich der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Dezember 2009 machen, um, wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, angekündigt, die zu erwartenden Steu- ermindereinnahmen der Länder mit zusätzlichen Bildungs- mitteln des Bundes zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge der Länder zur Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundes- ministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, derzufolge die Föderalismusreform 2006 ein Fehler gewesen sei und insbesondere die Zusammenarbeit von Bund und Län- dern im Bildungsbereich erheblich beeinträchtige, und welche Initiativen plant die Bundesregierung zur Abhilfe? u Frage 67: Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der änder anlässlich des Qualifizierungsgipfels am 22. Ok- ober 2008 in Dresden das gemeinsame Ziel vereinbart, ass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für ildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent es Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 gesteigert erden soll. Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes- anzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs- hefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die undesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be- ücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei- en in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung nd Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs- chwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch- chulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie- ung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau ines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern. Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali- ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr 013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten. u Frage 68: Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Bun- esministerin für Bildung und Forschung, Professor r. Annette Schavan, dass es richtig war, mit der 2006 rfolgten Reform zur Modernisierung der bundesstaatli- hen Ordnung, Föderalismusreform I, die Zuständigkei- en zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen (verglei- he Interview in DIE ZEIT vom 10. Dezember 2009, 884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Seite 6). Die von der Bundesministerin in diesem Inter- view geäußerte Kritik zielt darauf ab, dass Art. 104 b GG nur in eng begrenzten Fällen Finanzhilfen des Bun- des an Länder und Gemeinden als Ausnahme vom soge- nannten Kooperationsverbot zulässt. Mit der Föderalismusreform I wurde Art. 104 b in das Grundgesetz eingefügt. Anders als seine Vorgängernorm in Art. 104 a Abs. 4 a. F. GG beschränkt diese Norm Fi- nanzierungshilfen des Bundes für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden auf Gegen- stände, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz zusteht. Nur dort, wo der Bund im Bildungsbereich Kompetenzen hat, blieben unter den Voraussetzungen des Art. 104 b Finanzhilfen weiterhin zulässig. Abwei- chend davon kann der Bund seit der Änderung des Art. 104 b GG, die im Zuge der im Sommer 2009 in Kraft ge- tretenen Reform zur Modernisierung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen, Föderalismusreform II, erfolgte, in Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entzie- hen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti- gen, Finanzhilfen gewähren. Im Übrigen hat Frau Bundesministerin Professor Dr. Schavan darauf hingewiesen, dass es auch innerhalb der bestehenden föderalen Kompetenzordnung Wege gibt, die Qualität der Bildung zu verbessern. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 69): Von welchem jährlichen Mittelmehrbedarf von Bund und Ländern, um bis 2015 das 10-Prozent-Ziel von Dresden zu er- reichen, geht die Bundesregierung in den Beratungen anläss- lich der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Län- dern am 16. Dezember 2009 aus? Die Quantifizierung des finanziellen Mehrbedarfs zur Erreichung des zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder anlässlich des Qualifizie- rungsgipfels am 22. Oktober 2008 in Dresden vereinbar- ten Ziels, in Deutschland bis zum Jahr 2015 den Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamt- staatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei- gern, wird Gegenstand der Besprechung der Bundeskanz- lerin mit der Regierungschefin und den Regierungschefs der Länder am 16. Dezember 2009 sein. Dem Ergebnis dieser Besprechung sollte nicht vorgegriffen werden. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 70): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der öffentlichen Bezuschussung von staatlich anerkann- ten Hochschulen in privater Trägerschaft in der Bundesrepu- blik Deutschland vor? g H E w A d A F Z s i b W t p d f W Ü P d D Z r a d g D e v ü z s A d A s (C (D Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betru- en im Jahr 2007 die Gesamtausgaben der privaten ochschulen 1 166 Millionen Euro. Etwa 144 Millionen uro, das ist ein Anteil von 9,8 Prozent dieser Ausgaben, urden öffentlich finanziert. nlage 59 Antwort es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/191, ragen 71 und 72): War die jetzt erfolgte Ausschreibung des Direktors des Europäischen Forschungsrates, ERC, Verhandlungsgegen- stand beim Wettbewerbsrat, und was war das Verhandlungs- ziel der Bundesregierung? Wie bewertet die Bundesregierung die nunmehr erfolgte Ausschreibung und das folgende Auswahlverfahren bezüglich des Direktors des Europäischen Forschungsrates, ERC, vor dem Hintergrund der gebotenen Autonomie des Europäischen Forschungsrates gegenüber den Mitgliedstaaten und der Euro- päischen Kommission? u Frage 71: Nein. Die Zusammenlegung der Ämter des General- ekretärs und des Direktors der Exekutivagentur, ERCEA, st eine der Empfehlungen, Empfehlung 4, des Experten- erichts zur Zwischenevaluierung des ERC, die vom issenschaftlichen Rat, Scientific Council, des ERC un- erstützt wird. In der Stellungnahme der KOM zum Ex- ertenbericht kündigte sie die schnelle Durchführung ieser Empfehlung an. Die Ausschreibung erfolgte eben- alls in Abstimmung mit dem Scientific Council, SC. In ahrung der Autonomie des SC sowie in der vollen berzeugung der Sinnhaftigkeit des Vorschlags, hat die räsidentschaft davon abgesehen, dies zu einem geson- erten Verhandlungsgegenstand des Rates zu machen. ie Notwendigkeit ist nicht ersichtlich. u Frage 72: Die geplante Zusammenlegung der Ämter des Gene- alsekretärs des ERC und des Direktors der Exekutiv- gentur ist zu begrüßen. Es kommt jetzt darauf an, dass ie Durchführung des Verfahrens bis zur Besetzung so estaltet wird, dass am Ende der ERC gestärkt wird. ies kann vor allem dadurch erreicht werden, indem ine exzellente Forscherin oder ein exzellenter Forscher on herausragendem Format gefunden wird, die oder der berdurchschnittliche Erfahrung an der Schnittstelle wischen Wissenschaft und Administration, Wissen- chaftsmanagement, mitbringt. nlage 60 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 73): In welcher Form wird die Bundesregierung das Men- schenrecht auf soziale Sicherheit achten und den von der Gro- ßen Koalition der CDU/CSU und SPD beschlossenen Schwer- punkt des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen in Entwicklungsländern fortsetzen? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 885 (A) ) (B) ) Seit dem Bundestagsbeschluss (März 2008) hat das BMZ erhebliche Anstrengungen zur Ausweitung des Engagements im Bereich Soziale Sicherung unternom- men. Im BMZ wie in seinen Durchführungsorganisatio- nen hat das Thema soziale Sicherung stark an Bedeutung gewonnen. So wurden mit dem Sektorkonzept Soziale Sicherung (Juni 2009) nun auch die konzeptionellen Grundlagen geschaffen, um den Bereich soziale Sicherung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen. Das Sektorkonzept bezieht sich ganz explizit auf soziale Sicherheit als ein Menschenrecht. Das BMZ und seine Durchführungsorganisationen unterstützen unsere Part- nerländer dabei, dieses Menschenrecht schrittweise zu verwirklichen. Neben unseren deutschen Anstrengungen sind drei weitere Gründe hervorzuheben, die den Ausbau des Be- reichs soziale Sicherung vorantreiben: Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Relevanz und Notwendigkeit des Ausbaus von sozialen Sicherungssys- temen noch verstärkt. Im internationalen Kontext, G8, G20, setzt sich im- mer mehr die Einsicht durch, dass soziale Sicherung ebenso ein modernes Instrument der Armutsbekämpfung wie auch der Abfederung und Bewältigung von Wirt- schaftskrisen ist. Die Nachfrage der Partnerländer nach deutscher Un- terstützung beim Aufbau von sozialen Sicherungssyste- men nimmt zu. Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das Gesamtvolumen des deutschen Engagements im Bereich soziale Sicherung im Jahr 2009 110 Millionen Euro be- trägt und sich damit seit 2007 fast verdoppelt hat (60 Millionen Euro in 2007). Anlage 61 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck- sache 17/191, Fragen 74 und 75): Wie wird die Bundesregierung die in der Presse hervorge- hobenen Mittel für zusätzliche Maßnahmen in Afghanistan – 52 Millionen Euro aus Umschichtungen und 80 Millionen Euro aus Verpflichtungsermächtigungen – im Haushalt 2010 als zusätzliche Mittel verstetigen? Auf welcher Grundlage und zulasten welcher Länder und welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Entschei- dung für die Umschichtung von 52 Millionen Euro im Ent- wicklungshaushalt zugunsten zusätzlicher Maßnahmen in Afghanistan getroffen? Zu Frage 74: Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2010 ist noch nicht abgeschlossen, die Höhe zusätzlicher Mit- tel kann deshalb noch nicht beziffert werden. Zu Frage 75: Die Umschichtung wurde innerhalb des für Asien zur Verfügung stehenden Rahmens aufgrund der politischen Bedeutung des Landes vorgenommen. A d A s S c t s V z g B A b t S L D B d v u r a r V r Z n g w b u ö A d A s (C (D nlage 62 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- ache 17/191, Frage 77): Welche konkreten verbesserten Maßnahmen will der Bun- desminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung, Dirk Niebel, gegen den Mohnanbau ergreifen angesichts der Tatsache, dass eine umfassende Verhinderung des Dro- genanbaus in Afghanistan von Experten als unmöglich einge- stuft wird, und auf welche Art und Weise soll dann ein Abzug der Bundeswehr möglich werden, wenn für ihn, wie im Inter- view mit der Süddeutschen Zeitung am 4. Dezember 2009 an- gegeben, die Bedingung für einen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan ist, „dass die Menschen den Lebensunterhalt ohne Drogenanbau verdienen können“, weil es sonst „… keine dauerhafte Sicherheit und Selbstständigkeit der Afgha- nen geben wird“? Hauptgründe für den Mohnanbau sind die schlechte icherheitslage verbunden mit einer schwachen staatli- hen afghanischen Struktur, insbesondere in der Präven- ion und Strafverfolgung. Die weitverbreitete Korruption owie Kriminalität und Armut tragen zudem zu einer erschärfung des Mohnanbauproblems bei. Flankierend ur nationalen afghanischen Drogenbekämpfungsstrate- ie, National Drug Control Strategy, NDCS, setzt die undesregierung zum einen auf die Ausbildung und usstattung von afghanischen Institutionen der Drogen- ekämpfung, insbesondere der Polizei. Zum anderen un- erstützt die Bundesregierung gezielte Programme zur chaffung alternativer Einkommensquellen, Alternative ivelihoods, in ehemals vom Drogenanbau betroffenen istrikten in den Provinzen Kandahar, Baghlan, Takhar, adakhshan und Nangahar. Daneben werden durch Programme zur Verbesserung er ländlichen Basisinfrastruktur und der Mikrokredit- ergabe (ländliche) Wirtschaftskreisläufe wiederbelebt nd dadurch Einkommen für die afghanische Bevölke- ung geschaffen. Die deutsche Entwicklungszusammen- rbeit stützt sich dabei zukünftig verstärkt auf die Förde- ung der landwirtschaftlichen Produktion (Ackerbau und iehhaltung) zur Eigenversorgung sowie zur Beliefe- ung der lokalen, nationalen und internationalen Märkte. udem unterstützt die Bundesregierung nationale afgha- ische Programme wie das „National Solidarity Pro- ramme“ zur Förderung der Dorf- und Gemeindeent- icklung. Diese Programme tragen dazu bei, die äuerlichen Betriebs- und Haushaltssysteme zu stärken, m damit deren Abhängigkeit gegenüber der Drogen- konomie langfristig zu reduzieren. nlage 63 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 79): Sieht die Bundesregierung für den Fall, dass in Uganda die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen eingeführt wird, konkrete Veränderungen in der Entwicklungszusammenarbeit vor, zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit einzu- stellen, und erwägt die Bundesregierung vor dem Hinter- 886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) grund, dass homosexuelle Handlungen in mehr als 80 Staaten weltweit, darunter in vielen in Afrika, unter Strafe stehen, die Gelder für Entwicklungszusammenarbeit dann auch für wei- tere Länder zu stoppen? Die Bundesregierung tritt in ihrer Außen- und Ent- wicklungspolitik konsequent für die Achtung und Ge- währleistung der Menschenrechte ein und verfolgt daher die Diskussion über die Verschärfung der strafrechtli- chen Vorschriften in Bezug auf Homosexualität in Uganda intensiv. Die ablehnende Haltung der Bundes- regierung wurde der ugandischen Seite bereits dargelegt, bevor der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht wurde. In Abstimmung mit den europäischen Partnern wird die Bundesregierung weiterhin jede geeignete Gelegen- heit nutzen, die „Anti Homosexuality Bill“ gegenüber der ugandischen Regierung anzusprechen und ihre ab- lehnende Haltung mit Nachdruck vertreten. Im Rahmen unserer Entwicklungspolitik werden wir alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, den Dialog mit Regierungen und Zivilgesellschaften der Partnerländer zur Verwirklichung aller Menschenrechte – einschließ- lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte – zu fördern. Bezogen auf Uganda hat der Staatssekretär im BMZ, Hans-Jürgen Beerfeltz, in einem Gespräch mit dem Bot- schafter Ugandas die Position der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht und die Er- wartung zum Ausdruck gebracht, dass die ugandische Regierung sich von diesem Gesetzentwurf distanziert. Konsequenzen für unsere Zusammenarbeit wurden dabei nicht ausgeschlossen, falls das Gesetz in der vorliegen- den Form verabschiedet und umgesetzt wird. Anlage 64 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/191, Fragen 80 und 81): Mit welchen Summen und ab wann wird sich die Bundes- regierung an der europäischen Sofortfinanzierung für die Un- terstützung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den Klimawandel in den nächsten Jahren beteiligen? Über welche Programme/Fonds und über welche Institu- tionen sollen diese zugesagten Summen fließen? Zu Frage 80: Die Bundesregierung beabsichtigt, sich in den Jahren 2010 bis 2012 mit insgesamt 1,260 Milliarden Euro an der europäischen Sofortfinanzierung für die Unterstüt- zung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den Klimawandel zu beteiligen. Zu Frage 81: Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Unterstüt- zung insbesondere über die bestehenden Instrumente der bilateralen Technischen und Finanziellen Zusammen- arbeit, die Internationale Klimaschutzinitiative und die I G d W A d d s g 8 d U d A d d ( g k R n d g A d d s (C (D nstrumente der multilateralen Zusammenarbeit wie die lobale Umweltfazilität, die Klimainvestitionsfonds und ie Wald-Kohlenstoff-Partnerschaftsfazilität bei der eltbank zu leisten. nlage 65 Antwort es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 82): Wer trug bei der nachrichtendienstlichen Lage im Bundes- kanzleramt erstmals zum Zwischenfall bei Kunduz vor, und an wen wurden die dort vorgebrachten Erkenntnisse weitergeleitet? Der Vertreter des Bundesministeriums der Verteidi- ung trug bei der nachrichtendienstlichen Lage am . September 2009 erstmals zum Zwischenfall in Kun- uz vor. Seine mündlichen Informationen dienten der nterrichtung der Teilnehmer an der nachrichtlichen- ienstlichen Lage. nlage 66 Antwort es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD) Drucksache 17/191, Frage 83): War die Meldung des deutschen Mitglieds im ISAF-Unter- suchungsteam zum Luftschlag bei Kunduz vom 6. September 2009 mit in die Kanzlervorlage über die vorläufigen Ermitt- lungsergebnisse eingeflossen, und welche weiteren Erkennt- nisse bildeten die Grundlage für die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 8. September 2009? Bei der Erstellung von Kanzlervorlagen werden rundsätzlich alle dem Amt zum jeweiligen Zeitpunkt be- annten Informationen berücksichtigt. Dies gilt auch für egierungserklärungen der Bundeskanzlerin. Darüber hi- aus verweise ich auf die im Rahmen der Fragestunde urch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt egebenen Antworten. nlage 67 Antwort er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen er Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck- ache 17/191, Fragen 84 und 85): Welche Rechte und Pflichten legt der Integrationsvertrag, den die Bundesregierung als neues Instrument einführen will, sowohl für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch für bereits seit längerer Zeit hier lebende Migrantinnen und Migranten fest, und wie soll eine spätere kontinuierliche Überprüfung ausgestaltet werden? Welche Rechtsgrundlage liegt einer in den Medien berich- teten Praxis zugrunde, wonach neue Zuwanderer Verträge un- terschreiben müssen, in denen sie sich unter anderem zum Er- lernen der deutschen Sprache verpflichten, und wonach eine Nichteinhaltung zur Ausweisung führen soll, wobei Behör- denmitarbeiterinnen/Behördenmitarbeiter und Mitarbeiterin- nen/Mitarbeiter der Träger tatsachenfeststellende und beurtei- lende Instanz sein sollen, und wann wird sie eingeführt? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 887 (A) ) (B) ) Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instrument eines Integrationsvertrages stimmt sich die Bundesregie- rung derzeit intern ab. Die Ausgestaltung und Anwen- dungsmöglichkeiten des Integrationsvertrages können da- her noch nicht abschließend bestimmt und hier dargestellt werden. Der Integrationsvertrag ist eine Vereinbarung, die im Interesse beider Partner der Vereinbarung auf eine er- folgsorientierte, zügigere, besser strukturierte, besser vernetzte und verbindlichere Durchführung von Integra- tionsmaßnahmen abzielt. In die Konzeption einbezogen werden die Erfahrungen vieler Länder und Kommunen zu individuellen Integrationsvereinbarungen. Anlage 68 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksa- che 17/191, Fragen 86 und 87): Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über ihre eigenen konzeptionellen Vor- stellungen informieren, die sie in die internationalen Beratun- gen über eine neue Afghanistan-Gesamtstrategie bei der für den 28. Januar 2010 in London vorgesehenen Afghanistan- Konferenz einbringen wird? Wie sehen die einzelnen Schritte der Bundesregierung aus, um sich auf die Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 vorzubereiten, und welche Beiträge von welchen Bundesmi- nisterien sind dazu vorgesehen? Zu Frage 86: Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag bereits in der heutigen Sitzung des Auswärtigen Aus- schusses über den Stand ihrer Vorbereitung auf die Afghanistan-Konferenz informiert. Die Bundesregierung plant außerdem, den Deutschen Bundestag im Vorfeld der Konferenz erneut zu unter- richten. Im Interesse einer breitestmöglichen Unterstützung für das deutsche Afghanistan-Engagement wird die Bun- desregierung – über die reinen Unterrichtungen hinaus – auch weiterhin den Dialog mit dem Bundestag suchen. Zu Frage 87: Die Bundesregierung befindet sich seit längerem in einem intensiven Vorbereitungsprozess auf die Afgha- nistan-Konferenz. Hierzu nutzt sie unter anderem existierende Gremien wie die regelmäßig tagende sogenannte Afghanistan- Runde der Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesvertei- digungsministerium und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie dem außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin. Die Ministerien tragen entsprechend ihrer Zuständigkeit zu diesem Prozess bei. Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für Afghanistan und Pakistan, Botschafter Mützelburg, koordiniert die Vorbereitung der Konferenz unter den betroffenen Ressorts. E b A d A F Z d a B A Z A d t P ß j t f f z m z A b A d A 1 (C (D Überdies beschloss die Bundesregierung heute die inrichtung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ka- inettsausschusses Afghanistan. nlage 69 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des bgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/191, ragen 88 und 89): Wird sich die Bundesregierung bei der Vorbereitung der Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 auf die Definition möglicher deutscher Beiträge zu einer künftigen Afghanistan-Strategie beschränken oder auch deutsche Vor- stellungen über eine Gesamtstrategie vorlegen? Welches sind aus der Sicht der Bundesregierung die wich- tigsten festzulegenden Punkte bei einer künftigen Afghanis- tan-Strategie als wünschenswertes Ergebnis der Londoner Konferenz am 28. Januar 2010? u Frage 88: Die Bundesregierung wird sich an der Erarbeitung es Ergebnisses der Londoner Afghanistan-Konferenz ktiv mit eigenen Vorschlägen beteiligen. Grundlage hierfür ist das am 18. November 2009 im undeskabinett verabschiedete Dokument „Afghanistan. uf dem Weg zu Übergabe in Verantwortung“. u Frage 89: Aus der Sicht der Bundesregierung soll die Londoner fghanistan-Konferenz mit konkreten Vereinbarungen en Weg aufzeigen für eine „Übergabe in Verantwor- ung“. Diese Konferenz bietet damit die Möglichkeit, den rozess der strategischen Neubestimmung abzuschlie- en und die gemeinsamen Ziele in Afghanistan neu zu ustieren. Hierzu sind auf der einen Seite klare Selbstverpflich- ungen der afghanischen Regierung insbesondere zu ef- ektiver Korruptionsbekämpfung, besserer Regierungs- ührung und energischer Umsetzung von Maßnahmen ur wirtschaftlich-sozialen Entwicklung notwendig. Auf der anderen Seite wird die internationale Ge- einschaft bekräftigen, Afghanistan hierbei weiterhin u unterstützen und vor allem die Anstrengungen bei der usbildung afghanischer Sicherheitskräfte und zur Ver- esserung der eigenen Regierungsführung zu verstärken. nlage 70 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache 7/191, Fragen 90 und 91): Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen die Vor- schläge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Barack Obama, zur amerikanischen Politik für die Zukunft in Afghanistan und Pakistan vom 1. Dezember 2009? 888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Welche Einschätzungen und Ratschläge der Bundeskanz- lerin Dr. Angela Merkel, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barack Obama, nach Pressemeldungen vor seiner Rede am 1. Dezember 2009 kontaktiert wurde, sind in diese Rede eingeflossen? Zu Frage 90: Die Bundesregierung begrüßt die von US-Präsident Barack Obama in seiner Rede am 1. Dezember 2009 dar- gelegten Planungen der USA für ihr weiteres Vorgehen in Afghanistan. Die Entscheidung der US-Administration, ihr ziviles und militärisches Engagement zu erhöhen und gleichzei- tig eine Perspektive für den Beginn des militärischen Abzugs anzukündigen, wurde von der Bundesregierung auf dem NATO-Außenminister-Treffen am 4. Dezember 2009 positiv bewertet. Diese Einschätzung wird von den Bündnispartnern geteilt. Die Bundesregierung stimmt mit der US-Regierung überein, dass die Schaffung selbsttragender afghanischer Sicherheitsstrukturen Voraussetzung für eine Abzugsper- spektive der Internationalen Sicherheitsunterstützungs- truppe, ISAF, ist. Die Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan hat einen darüber hinaus reichenden Zeitho- rizont. Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der USA, dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit Pakistan und die Unterstützung für die dortige zivile Regierung eng mit der Stabilisierung der Situation in Afghanistan ver- bunden ist. Zu Frage 91: Zum Inhalt vertraulicher Telefonate der Bundeskanz- lerin können keine Angaben gemacht werden. Anlage 71 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 92): Bedeuten die jüngsten Äußerungen des CSU-Vorsitzenden Horst Seehofer, die bisherige Obergrenze der nach Afghanis- tan entsandten deutschen Soldaten von 4 500 sei ausreichend, eine Änderung der bisherigen Haltung der Bundesregierung, erst nach der Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 über den künftigen Umfang des deutschen Engagements in Afgha- nistan zu entscheiden, und, wenn nicht, was bedeuten sie dann? Die Position der Bundesregierung ist unverändert: Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme des bisherigen afghanischen und internationalen Engage- ments im Zuge der Afghanistan-Konferenz Ende Januar 2010 wird erst über die Ziele, dann über die Strategie und schließlich über die zur Umsetzung dieser Strategie erforderlichen Mittel entschieden werden. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerun- gen des CSU-Vorsitzenden zu kommentieren. A d A s Z M d G t e k M r W f d i k Z ö s F d t w s s m A d A s (C (D nlage 72 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck- ache 17/191, Fragen 94 und 95): Hat sich die frühere Bundesregierung als Mitglied im Menschenrechtsrat dafür eingesetzt, dass der im September 2006 verfasste Bericht des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, der auf einer Delegationsreise im Mai 2006 in die Westsahara beruhte, öffentlich wird, und, wenn nein, wird sich die jetzige Bundesregierung dafür einsetzen, dass er öffentlich zugänglich gemacht wird? Inwieweit würde die Veröffentlichung des Berichts des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte die Zusam- menarbeit der EU mit einem Staat wie Marokko an den Außengrenzen bezogen auf Maßnahmen zur Verhinderung der sogenannten illegalen Migration und zur Sicherung der EU- Außengrenzen aus Sicht der Bundesregierung infrage stellen, wenn darin die systematische Verletzung von Menschenrech- ten in der Westsahara und auch gegenüber Flüchtlingen, Asyl- bewerbern und Migranten kritisiert würde? u Frage 94: Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für enschenrechte, Navanethem Pillay, und ihr Büro sind em Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstellt. egenüber den Mitgliedern des VN-Menschenrechtsra- es sind sie unabhängig. Das Büro der Hochkommissarin entscheidet daher in igenen Zuständigkeit über die Frage der „Öffentlich- eit“ oder „Nichtöffentlichkeit“ ihrer Berichte. Der enschenrechtsrat hat gegenüber dem Hochkommissa- iat keine Aufsichtsfunktion. Der Bericht über die im Mai 2006 durchgeführte estsahara-Reise ist vom Büro der Hochkommissarin ür Menschenrechte als nicht öffentlich eingestuft wor- en. Die Bundesregierung akzeptiert diese Entscheidung n Anerkenntnis der Unabhängigkeit des Amts der Hoch- ommissarin für Menschenrechte. u Frage 95: Der Bericht wurde vom Hochkommisariat als nicht ffentlich eingestuft. Eine Revision dieses Beschlusses teht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an. Die rage ist also hypothetisch. Ich bitte um Verständnis, ass die Bundesregierung von einer Beantwortung hypo- hetischer Fragen absehen möchte. Dessen ungeachtet eist die Bundesregierung darauf hin, dass die Europäi- che Union die Westsahara-Problematik auch unter Ge- ichtspunkten des Menschenrechtsschutzes regelmäßig it ihren Kontakten in Marokko thematisiert. nlage 73 Antwort es Staatsminsters Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/191, Fragen 96 und 97): Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Zusam- menhang mit der saharauischen Menschenrechtsaktivistin Aminatou Haidar gegenüber der marokkanischen Regierung ergriffen, um deren Einreise in die Westsahara zu erwirken, die ihr am 13. November 2009 verweigert wurde? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 889 (A) ) (B) ) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die marokkanischen Behörden Aminatou Haidar vor ihrer Ab- schiebung nach Lanzarote den Pass abgenommen haben und sie damit gar nicht in Spanien bzw. in die EU hätte einreisen dürfen und Spanien sich gegenüber den marokkanischen Be- hörden hätte weigern können, Aminatou Haidar von Bord ge- hen zu lassen, zumal sie dies nur unter der Zusicherung der spanischen Behörden tat, mit dem nächsten Flugzeug wieder zurückfliegen zu dürfen? Zu Frage 96: Die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorge den sich verschlechternden Gesundheitszustand der sa- haruischen Aktivistin Aminatou Haidar, die sich auf Lanzarote im Hungerstreik befindet. Wir begrüßen die vermittelnden Bemühungen der Vereinten Nationen und ihres Generalsekretärs und rufen alle Beteiligten auf, konstruktiv nach einem Ausweg aus dieser ernsten Situation zu suchen. Die Bundesregierung steht in Kontakt mit marokkani- schen Stellen und anderen Beteiligten. Der Fall von Frau Haidar wurde – auch auf deutsche Bitte hin – unter ande- rem im EU-Assoziationsrat am 8. Dezember 2009 mit Marokko angesprochen. Ich möchte zudem auf die Erklärung der EU-Präsi- dentschaft vom 10. Dezember 2009 hinweisen, in der noch einmal der Sorge um Frau Haidar Ausdruck verlie- hen und zu einer raschen Lösung aufgerufen wird. Zu Frage 97: Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen be- lastbaren Erkenntnisse der genauen Umstände der ver- suchten Einreise von Frau Aminatou Haidar am Flugha- fen von Laayoune am 13. November 2009. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Raju Sharma (DIE LINKE) (Druck- sache 17/191, Frage 99): Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung den seit 1919 bzw. 1949 bestehenden Verfassungsauftrag aus Art. 140 des Grundgesetzes, GG, in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, WRV, zu erfüllen, demzufolge der Bund Grundsätze aufzustellen hat, die es den Ländern ermöglichen, ihre Verpflichtung aus Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Satz 1 WRV zu erfüllen, die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch Landes- gesetzgebung abzulösen? Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung, WRV, behandelt den Be- sitzstand der Religionsgesellschaften aus der Zeit vor 1919, soweit er in den bis dahin geleisteten Staatsleis- tungen zum Ausdruck kommt. Indem schon Art. 138 Abs. 1 WRV den Auftrag erteilte, eine Ablösung der be- treffenden Staatsleistungen vorzubereiten, erkannte er diese zugleich als dem Grund nach weiterhin berechtigt an. Wie die anderen in Art. 140 GG genannten Bestim- mungen der Weimarer Reichsverfassung ist Art. 138 A g t t l S w A g G a z d s L S e e l g A l S t g r D z v A d d D s s d d r D s n V h s g (C (D bs. 1 WRV Bestandteil des Grundgesetzes und damit eltendes Verfassungsrecht. Nach Art. 138 Abs. 1 WRV sind die auf Gesetz, Ver- rag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleis- ungen durch die Landesgesetzgebung abzulösen. „Ab- ösung“ bedeutet aber nicht, dass die überkommenen taatsleistungen ersatzlos wegfallen oder eingestellt erden dürften. Nach allgemeiner Rechtsmeinung lässt rt. 138 Abs. 1 WRV die Aufhebung der Staatsleistun- en nur gegen eine angemessene Entschädigung zu. Die rundsätze hierfür stellt das Reich, nunmehr der Bund uf. Die Norm weist daher dem Bund die Zuständigkeit ur Festlegung von Grundsätzen für die Ablösung durch ie Landesgesetzgebung zu. Nach herrschender Auffas- ung in der Literatur setzt eine Aufhebung durch die änder erst eine bundesrechtliche Grundsatzregelung im inne des Art. 138 Abs. 1 Satz 2 WRV voraus. Anstelle iner solchen landesgesetzlichen Regelung ist nach benfalls herrschender Auffassung jedoch auch eine Ab- ösung durch Vereinbarung zwischen Land und Reli- ionsgesellschaft zulässig. Der Bund hat bisher Grundsätze im Sinne des rt. 138 Abs. 1 WRV nicht erlassen. Dabei waren vor al- em folgende Überlegungen maßgebend: In den neueren Kirchenverträgen der Länder sind die taatsleistungen einvernehmlich neu und in vereinfach- er Form geregelt. Insoweit wird für den Bundesgesetz- eber kein Handlungsbedarf gesehen. Die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwie- igkeiten einer Ablösung sind nicht zu unterschätzen. ie Länder haben es bei der Anwendung ihrer Pflicht ur Rückgabe von säkularisiertem Grundvermögen stets orgezogen, eine Geldrente zu leisten. nlage 75 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 100): Wird die Bundesregierung nach dem nunmehr sechsten er- folgreichen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vom 8. Dezember 2009 – 2 BvR 2780/09 – Rückschiebungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens sofort zu- mindest bis zur Hauptsacheentscheidung aussetzen und, wenn nein, warum nicht? Das Bundesverfassungsgericht hat die Erfolgsaus- icht der Verfassungsbeschwerden offengelassen und ich auf eine Abwägung zwischen den Folgen gestützt, ie ohne Erlass der einstweiligen Anordnung entstün- en, wenn die Hauptsache für den Antragsteller erfolg- eich wäre, und den Folgen für den umgekehrten Fall. ie Beschlüsse enthalten keine Aussagen zur Verfas- ungsmäßigkeit der die Zulässigkeit der Überstellung ach Griechenland bestätigenden Entscheidungen der orinstanzen oder zur geplanten Abschiebung. Insoweit aben die bisherigen Beschlüsse des Bundesverfas- ungsgerichts über den Erlass einstweiliger Anordnun- en hinaus daher keine rechtlichen Konsequenzen. 890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Gleichwohl wird die neue Bundesregierung bzw. die zuständigen Behörden die Ausübung des in der Dublin-II- Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts gegen- über Griechenland im Lichte der Beschlüsse des Bun- desverfassungsgerichts in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 101): Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über die Tä- tigkeit des rechtsextremistischen Internetradios European Brotherhood, und in welchem Umfang gab es einen Aus- tausch mit den Landesämtern für Verfassungsschutz über die Beobachtung dieses Internetradios? Nach Kenntnis der Bundesregierung diente das über einen US-amerikanischen Server operierende „European Brotherhood Radio“ (EBR) vorwiegend der Verbreitung strafrechtsrelevanter rechtsextremistischer Musik- und Textbeiträge. Die den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder dazu vorliegenden Erkenntnisse wurden zum Zwecke der Strafverfolgung an die hierfür zuständigen Behörden weitergeleitet. Am 30. November 2009 verurteilte das Landgericht Berlin die sieben Betreiber des rechtsextremistischen In- ternetradios „European Brotherhood Radio“ wegen Bil- dung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung, Verstoßes gegen das WaffG und Verwendens von Kenn- zeichen verfassungswidriger Organisationen zu Strafen von einem Jahr auf Bewährung bis zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Der Betrieb des Internetradios EBR war bereits un- mittelbar im Anschluss an die im Frühjahr 2009 bei den Betreibern durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen eingestellt worden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 102): Sieht der Bundesminister des Innern – wie er bei der Jah- restagung des Bundeskriminalamtes, BKA, im November 2009 in Wiesbaden erklärte – tatsächlich keinerlei Bedarf zur Änderung des BKA-Gesetzes, und in welchem Verhältnis steht diese Äußerung zu den Vereinbarungen im Koalitions- vertrag? Der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de Maizière, hat im Rahmen seiner Rede anlässlich der Herbsttagung des Bundeskriminalamts am 25. Novem- ber 2009 nicht geäußert, dass keinerlei Änderungsbedarf am BKA-Gesetz bestehe. Er hat hierzu ausgeführt, dass die Neuregelungen des BKA-Gesetzes in allen wichtigen Punkten bestehen bleiben. Ein Widerspruch zu den Ver- e n A d d s ß s d w A d g s Z r Z d T B J d A d F ( (C (D inbarungen im Koalitionsvertrag ist in dieser Äußerung icht enthalten. nlage 78 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 103): Wie will die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der angekündigten Aussetzung des Zugangserschwerungsgeset- zes – sicherstellen, dass die unterzeichneten und derzeit ru- henden Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Providern nicht in Kraft treten bzw. aktiviert werden, und fin- den diesbezüglich entsprechende Gespräche mit dem BKA und den Providern statt? Die angesprochenen Verträge sehen teilweise ein Au- erkrafttreten für den Fall des Inkrafttretens einer ge- etzlichen Sperrverpflichtung vor. Im Übrigen behalten ie Verträge ihre Gültigkeit, soweit sie nicht gekündigt erden. Ob dies geschehen soll, wird derzeit geprüft. nlage 79 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra- en der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck- ache 17/191, Fragen 104 und 105): Wie soll mit der – auf der Basis der entsprechenden Ver- träge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Providern – bereits errichteten oder sich im Aufbau befindlichen techni- schen Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornografischen Inhalten und zur Umleitung auf den Stoppserver verfahren werden, und wann ist mit einem entsprechenden Rückbau zu rechnen? Welche Bundesministerien sind an den Überlegungen der Bundesregierung zum weiteren Umgang mit den Sperrverträ- gen und dem Zugangserschwerungsgesetz beteiligt, und wann werden diese Überlegungen abgeschlossen sein? u Frage 104: Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundes- egierung noch nicht abgeschlossen. u Frage 105: An den Überlegungen sind das Bundesministerium es Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und echnologie, das Bundesministerium der Justiz und das undesministerium für Familie, Senioren, Frauen und ugend beteiligt. Wann diese Arbeiten beendet sein wer- en, kann derzeit nicht prognostiziert werden. nlage 80 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die ragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Fragen 106 und 107): Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Anstren- gungen bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 891 (A) ) (B) ) Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Bezug auf Roma und Sinti, und auf welchen Gebieten sieht die Bundes- regierung besondere Schwierigkeiten oder gar Rückschläge? Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang die erreichten Erfolge bei der Bekämpfung der Diskrimi- nierung von Roma und Sinti in den Medien der europäischen Mitgliedstaaten, und welche weiteren Maßnahmen müssen in diesem Zusammenhang – nach Ansicht der Bundesregierung – noch umgesetzt werden? Der Bundesregierung ist bekannt, dass in einer Reihe von Mitgliedstaaten des Europarates noch Defizite bei der Wahrung und Förderung der Rechte der Roma und Sinti bestehen. Dies ergibt sich unter anderem aus den Berichten des Beratenden Ausschusses zum Rahmen- übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und aus den auf diesen aufbauenden Be- schlüssen des Ministerkomitees des Europarates. Ebenso bestehen noch Defizite hinsichtlich der Bekämpfung der Diskriminierung von Roma und Sinti in den Medien von Mitgliedstaaten des Europarates. Die Bundesregierung teilt die vom Deutschen Bundes- tag mit Beschluss vom 17. Januar 2008 (Bundestagsproto- koll 16/136, Seite 14385 f.) in der Ausschussfassung vom 16. Januar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/7768) vorge- nommene Einschätzung der Lage der Roma und Sinti in Europa und die dort gegebenen Empfehlungen. In die- sem Beschluss wird unter anderem dargelegt, dass Roma in vielen Staaten Europas stark von sozialen Problemen, Bildungsdefiziten und Arbeitslosigkeit betroffen seien, nicht mit angemessenem Wohnraum versorgt würden, bei hoher Säuglings- und Kindersterblichkeit teilweise eine geringe Lebenserwartung hätten. Die schulische Versorgung sei in manchen Staaten unzureichend. Roma seien Diskriminierungen und Benachteiligun- gen ausgesetzt, wozu auch eine undifferenzierte Bericht- erstattung in den Medien beitragen könne. Die Bundesregierung unterstützt alle von der Euro- päischen Union, dem Europarat und der OSZE initiierten Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti in Europa. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 108): In welchem Umfang sind bisher Polizeikräfte und Polizei- ausbilder aus dem Freistaat Bayern an den bilateralen sowie europäischen Missionen zur Polizeiausbildung in Afghanistan beteiligt? Es besteht die Vereinbarung der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe Internationale Polizeimissionen, wonach Zahlen, die eine Vergleichbarkeit der Länder untereinan- der ermöglicht, grundsätzlich nicht veröffentlicht wer- den, da sie als Momentaufnahme keine beständige Grundaussage über die individuelle Länderbeteiligung zulässt. Der Freistaat Bayern ist seit 1. Dezember 2009 am bi- lateralen deutsch-afghanischen Polizeiprojekt (German P l A A d d G Z m z s l f M s i Z B z w A d d ( m z 1 s c s „ Z (C (D olice Project Team – GPPT AFG) beteiligt. Eine Betei- igung an der Polizeimission der Europäischen Union in fghanistan (EUPOL AFG) besteht bisher nicht. nlage 82 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 110 und 111): In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen gegen das sogenannte Mietnomadentum auszu- gestalten? Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei einer Veränderung der geltenden Rechtslage die Rechte der Mieterinnen und Mieter im gewohnten Maße gewahrt bleiben und nicht die große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter auf- grund des Fehlverhaltens einer Minderheit rechtliche Nach- teile erfährt? u Frage 110: Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah- en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“ u begegnen. Diese Maßnahmen müssen einerseits wirk- am sein. Zugleich dürfen sie die Grundsätze des sozia- en Mietrechts und rechtsstaatlicher Verfahren nicht in- rage stellen. Die große Mehrheit der Mieterinnen und ieter verhält sich rechtstreu. Vor diesem Hintergrund ind sorgfältige Abwägungen erforderlich; diese Prüfung st noch nicht abgeschlossen. u Frage 111: Rechtstreue Mieterinnen und Mieter haben wegen der ekämpfung des „Mietnomadentums“ keine Nachteile u befürchten. Auf die Antwort zu Frage 110 wird ver- iesen. nlage 83 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage er Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 112): Welche Fälle des sogenannten Mietnomadentums sollen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzlich geregelt und ihnen damit wirksam begegnet werden, und aufgrund welcher empirischen Datenlage – aufschlüsseln nach Fällen pro Jahr ab 2005 und Gesamtschaden – hält die Bundesregierung die- ses Problem für regelungsbedürftig? Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah- en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“ u begegnen (siehe Antwort auf die mündlichen Fragen 10 und 111 der Abgeordneten Daniela Wagner). Zu die- er Prüfung gehört zunächst auch die Frage, ob mögli- herweise verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden ind. Differenziertes statistisches Datenmaterial liegt zum Mietnomadentum“ nicht vor. Selbst wenn die absolute ahl der Fälle im Vergleich zu der Gesamtzahl der beste- 892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) henden und jährlich abgeschlossenen bzw. beendeten Mietverträge gering ist, so können im Einzelfall jedoch erhebliche Belastungen für den betroffenen Vermieter eintreten. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 113): Ist davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der hiesigen möglichen Verfassungswidrig- keit des Zugangserschwerungsgesetzes und der durch Evalua- tion zu prüfenden Effektivität bisheriger Maßnahmen auf EU- Ebene für Zugangserschwerungsregelungen zu Kinderporno- grafieseiten einsetzen wird, wie sie der EU-Justizkommissar Jacques Barrot vorgeschlagen hat? Der im März 2009 von der Kommission vorgeschla- gene Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuel- len Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornogra- fie sah in Art. 18 eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der Zugang zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten, gesperrt werden kann. Die Bundesregierung hat sich mit dieser Vorschrift nicht einverstanden erklärt und inso- weit einen Vorbehalt eingelegt. Die Verhandlungen zu dem Vorschlag für einen Rah- menbeschluss sind in der Ratsarbeitsgruppe Materielles Strafrecht nicht nur in Bezug auf diese Vorschrift, son- dern zum Beispiel auch in Bezug auf die Strafrahmen sehr kontrovers verlaufen. Es ist bislang nicht gelungen, in wesentlichen Punkten ein Einvernehmen der Mit- gliedstaaten zu erreichen. Wegen des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon können die Verhandlungen zum Vorschlag nicht weiter- geführt werden. Die Kommission wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres einen entsprechenden Richtlinienvorschlag unterbreiten. Bei Verhandlungen hierzu wird sich die Bundesregierung von der entspre- chenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag, insbeson- dere von dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“, leiten lassen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 114): Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung in welchem Zeitraum ergreifen, um die tatsächliche Löschung von kinderpornografischen Inhalten auch in den Ländern er- reichen zu können, in denen dies bislang nicht durchgesetzt werden konnte, vor dem Hintergrund entsprechender Ankün- digungen seitens der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in den Medien? Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung sind hierzu noch nicht abgeschlossen. A d d ( r s d H z u s w z t a I t u d w c a K t E A h E z A d d 1 v d e m (C (D nlage 86 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Werner Schieder (Weiden) (SPD) Drucksache 17/191, Frage 115): Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Er- fahrung, dass das Angebot an die Banken, die sogenannten to- xischen Wertpapiere im Rahmen der derzeit geltenden gesetz- lichen Regelungen in sogenannte Bad Banks auszulagern, von keiner einzigen deutschen Privatbank angenommen wird, und beabsichtigt die Bundesregierung, das die gegenwärtige Re- gelung kennzeichnende Freiwilligkeitsprinzip zugunsten einer die Banken verpflichtenden Lösung aufzugeben? Eine nachhaltige Bilanzbereinigung und Restrukturie- ung zur Sicherung tragfähiger wettbewerbsfähiger Ge- chäftsmodelle sind wesentliche Herausforderungen für en deutschen Bankensektor. Die Bewältigung dieser erausforderungen erfolgt typischerweise als Marktpro- ess und benötigt Zeit. Um die Prozesse in der Krise zu nterstützen und zu beschleunigen, hat der Bund die In- trumente des SoFFin um die Modelle für Bad Banks er- eitert. Die Nutzung beruht jedoch auf Freiwilligkeit. Das Prinzip der Freiwilligkeit hat den Vorzug, dass es ugleich das Wissen im Kreditsektor um die Eigenkapi- alausstattung und die Geschäftslage nutzt sowie die Ver- ntwortung für Restrukturierungsentscheidungen bei den nstituten belässt. Eine aktive Identifizierung unterkapi- alisierter Finanzinstitute könnte den Staat überfordern nd zu schwer rückgängig zu machenden Fehlentschei- ungen führen. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass eine zwangs- eise Nutzung der SoFFin-Instrumente einen erhebli- hen Eingriff in Eigentumsrechte darstellen würde, der llein noch nicht geeignet ist, das weitergehende Ziel, die reditvergabe zu stärken, zu fördern. Hierzu wären wei- ere Eingriffe in die Geschäftspolitik der Banken und inzelentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich. ußerdem liefe eine zwangsweise Nutzung den Bemü- ungen auf nationaler und insbesondere europäischer bene zuwider, Strukturmaßnahmen stufenweise zurück- ufahren. nlage 87 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/ 91, Frage 116): Auf welcher Datenbasis bzw. auf welchen genauen An- nahmen basiert die Berechnung der Minderung der Steuerent- lastungssätze für Biokraftstoffe – Biodiesel sowie Pflanzen- öle – für die kommenden drei Jahre – 2010: 52 Millionen Euro, 2011: 102 Millionen Euro, 2012: 127 Millionen Euro – im Hinblick auf die von der Bundesregierung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes geplanten Änderung des Energiesteuergesetzes? Bei den Berechnungen wurden die für das Jahr 2009 oraussichtlich zu erwartenden Absatzmengen für Bio- iesel und Pflanzenölkraftstoff unter Berücksichtigung iner – aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Rah- enbedingungen (insbesondere höhere Preise für fossi- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 893 (A) ) (B) ) len Diesel) zu erwartenden – leichten Marktbelebung zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Steuerminderein- nahmen (52 Millionen Euro in 2010, 102 Millionen Euro in 2011 und 127 Millionen Euro in 2012) ergeben sich aus der Differenz der Höhe der Steuersubventionen bei Zugrundelegung der neuen Rechtslage (Fortschreibung der Steuerentlastungssätze 2009 für die Jahre 2010 bis 2012) einerseits und der Höhe der Steuersubventionen bei Beibehaltung des Status quo (stufenweise Reduzie- rung der Steuerentlastungssätze in den Jahren 2010 bis 2012) andererseits. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 117): Gibt es eine Abschätzung darüber, wie sich der sogenannte Tanktourismus von Lastkraftwagen im Hinblick auf die Steuerentlastungen für Biokraftstoffe entwickelt, und ist diese Abschätzung in die Berechnung der genannten Mindereinnah- men aus der Energiesteuer eingeflossen? Eine genaue Bezifferung der Steuermindereinnahmen, die aus dem Tanktourismus resultieren, ist aus methodi- schen Gründen nicht möglich. Die verschiedenen Insti- tute, die diese Frage untersucht haben, weisen zumeist selbst darauf hin, dass sich die Untersuchungen als sehr schwieriger Forschungskomplex darstellen, bei dem nicht alle Faktoren Berücksichtigung finden konnten. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksa- che 17/191, Fragen 118 und 119): Um welche Beträge würden sich die spezifischen Steuer- einnahmen unter der Annahme einer erhöhten Steuerentlas- tung mit einem effektiven Steuersatz von 10 Cent pro Liter Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff reduzieren? Könnten sich die Gesamteinnahmen aus Steuern auf Kraft- stoffe möglicherweise sogar erhöhen, wenn man Biokraft- stoffe steuerlich stärker entlasten würde – 10 Cent pro Liter –, und wie müsste sich danach der Absatz fossiler Kraftstoffe entwickeln, um die Mindereinnahmen aufgrund der steuerli- chen Entlastung von Biokraftstoffen zu kompensieren? Zu Frage 118: Eine Steuerbelastung von 10 Cent je Liter entspräche ungefähr der steuerlichen Behandlung von Biodiesel im Jahr 2007 und von Pflanzenölkraftstoff im Jahr 2008. Unter Berücksichtigung der in diesen Jahren realisierten Absatzmengen wäre – unter Zugrundelegung der derzeit noch geltenden Rechtslage (also ohne Berücksichtigung der im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen Fortschreibung der Steuersätze des Jahres 2009 für die Jahre 2010 bis 2012) – mit Steuermindereinnahmen des Bundes in den Jahren 2010 bis 2012 in Höhe von insge- samt deutlich über 2 Milliarden Euro zu rechnen. Z b d D n s d 1 g m r s D A d g ( Z t d K w r f E l z k n Z ( e F E s d t (C (D u Frage 119: Fossile Dieselkraftstoffe auf der einen und Biodiesel zw. Pflanzenölkraftstoff auf der anderen Seite stehen in er Regel in einem Konkurrenzverhältnis zueinander. as bedeutet, dass bei zunehmender Nachfrage nach rei- en Biokraftstoffen der Absatz von fossilem Diesel ent- prechend zurückgeht. Es ist deshalb ausgeschlossen, ass sich bei einem Steuersatz für Biokraftstoffe von 0 Cent pro Liter die Gesamteinnahmen aus der Ener- iesteuer erhöhen könnten. Ganz im Gegenteil: Es wäre it ganz erheblichen Steuerausfällen des Bundes zu echnen, da für jeden getankten Liter Biokraftstoff per aldo circa 37 Cent Steuereinnahmen aus dem ersetzten ieselkraftstoff wegfallen würden. nlage 90 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD) Drucksache 17/191, Fragen 120 und 121): Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer? Wie bewertet die Bundesregierung den Sachstand, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklä- rung zum Amtsantritt am 10. November 2009 ihre Unterstüt- zung für eine internationale Finanztransaktionssteuer geäußert hat: „... denn wir müssen alles tun, damit sich eine solche Krise nie wiederholt. Wenn wir international übereinkommen, bin ich sehr dafür, dass wir zum Beispiel über eine Börsenum- satzsteuer international die Banken an der Begleichung der Schäden, die diese Krise angerichtet hat, beteiligen“, im Zu- sammenhang mit der Einlassung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2009, er lehne die Einführung einer inter- nationalen Finanztransaktionssteuer ab? u Frage 120: Die Bundesregierung diskutiert derzeit mit ihren in- ernationalen Partnern Möglichkeiten zur Beteiligung es Finanzsektors – als Mitverursacher der aktuellen rise – an den Kosten der Krisenbewältigung. Hierbei urde ein Prüfauftrag an den IWF erteilt, der unter ande- em eine internationale Finanztransaktionssteuer um- asst. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Die rgebnisse der weiteren Abstimmungen im internationa- en Bereich sind abzuwarten – insbesondere die diesbe- ügliche Ausarbeitung des IWF, die für April 2010 ange- ündigt ist, und die anschließende Diskussion beim ächsten Gipfeltreffen der G20. u Frage 121: Derzeit erarbeitet der Internationale Währungsfonds IWF) im Auftrag der G20-Staats- und -Regierungschefs inen Bericht zu Möglichkeiten der Beteiligung des inanzsektors an den Kosten, die durch die staatlichen ingriffe zur Stützung des Bankwesens entstehen. Die- er Bericht wird sich voraussichtlich unter anderem mit er Option der Einführung einer internationalen Finanz- ransaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich- 894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an den Krisenkosten untersuchen. Die Analyse des IWF und die weitere internationale Diskussion bleiben abzu- warten. Ein nationales Vorgehen ist aus Gründen des Standortwettbewerbs und zu erwartender Ausweichreak- tionen nicht sinnvoll. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) (Drucksache 17/191, Fragen 122 und 123): Wie begründet die Bundesregierung den Nichtanwen- dungserlass im Schreiben des Bundesministeriums der Finan- zen vom 1. Dezember 2009 (IV B 8 – S 7105/09/10003) zu dem für den Steuerpflichtigen günstigen Urteil des Bundes- finanzhofs vom 29. Januar 2009 (V R 67/7), und wieso han- delt die Bundesregierung im Widerspruch zur Aussage im Ko- alitionsvertrag, dass sich Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen auf die Auslegung der Gesetze beschränken (sollen) und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurück- geführt wird? Hält die Bundesregierung weiterhin an der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2009 fest (BMF-Newsletter: „Anwenden oder nicht anwenden?“), dass es nicht Ziel eines Nichtanwendungserlasses sei, Steuermehr- einnahmen zu erzielen, sondern dem Bundesfinanzhof Gelegen- heit zu geben, in einem neuen Verfahren seine Rechtsauffas- sung zu überprüfen, und, wenn ja, sieht die Bundesregierung nicht eine Erosion der Steuermoral, wenn Steuerpflichtige – ob- gleich ein oberstes Bundesgericht in einem vergleichbaren Fall bereits zu ihren Gunsten entschieden hat – erneut vor Ge- richt ziehen müssen? Zu Frage 122: Mit Urteil vom 29. Januar 2009 – V R 67/07 – hat der BFH entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstä- tigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsverstei- gerung angeordnet wird. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind zwar mit dem BFH im Ergebnis der Auffas- sung, dass das Organschaftsverhältnis im Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung endet. Die Ursache liegt jedoch im Wegfall der organi- satorischen Eingliederung. Die wirtschaftliche Einglie- derung besteht über den Zeitpunkt der Anordnung der Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung hinaus fort und entfällt erst mit dem tatsächlichen Ende der Nut- zungsüberlassung. Der Nichtanwendungserlass war erforderlich gewor- den, weil ansonsten Konsequenzen für die für das Beste- hen einer Organschaft wesentlichen Voraussetzungen der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliede- rung zu befürchten gewesen wären, was sich durchaus auch zu Ungunsten der Steuerpflichtigen auswirken könnte. Eine wirtschaftliche Eingliederung in das Unterneh- men des Organträgers ist gegeben, wenn zwischen dem O s l B t w m f w h m s D O e d s A Z d e d o w z n o m d R b h A d d ( B d K u b h 2 n T s (C (D rganträger und der Organgesellschaft aufgrund gegen- eitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerheb- iche wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Da bei der eurteilung einer Organschaft auf das Gesamtbild der atsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, fallen diese irtschaftlichen Beziehungen bei einer Grundstücksver- ietung nicht schon dadurch weg, dass für das betref- ende Grundstück die Zwangsversteigerung angeordnet ird. Das Nutzungsverhältnis besteht über diesen Akt inaus. Die wirtschaftliche Eingliederung entfällt erst it der Versteigerung bzw. dem Übergang des wirt- chaftlichen Eigentums an dem Grundstück auf einen ritten. Das BFH-Urteil hätte zur Konsequenz, dass ein rganschaftsverhältnis im Regelfall schon bei einer rnsthaft bestehenden Verkaufsabsicht wegfiele, ohne ass es auf die tatsächliche Veräußerung ankäme. Das BMF-Schreiben steht insoweit nicht in Wider- pruch zur Koalitionsvereinbarung, als es sich auf die uslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG beschränkt. u Frage 123: Wie bereits in Ihrer ersten Frage ausgeführt, soll nach em Koalitionsvertrag die Praxis der Nichtanwendungs- rlasse zurückgeführt werden. Wie dies umgesetzt wer- en kann, wird zurzeit geprüft. Anweisungen, ein Urteil der einen Beschluss des Bundesfinanzhofs ausnahms- eise nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an- uwenden, werden nicht vom Bundesministerium der Fi- anzen allein, sondern nur nach Abstimmung mit den bersten Finanzbehörden der Länder getroffen. Die Bundesregierung sieht keine Erosion der Steuer- oral, wenn Steuerpflichtige nach einem Nichtanwen- ungserlass in ihrem Steuerfall vor Gericht ziehen müssen. echtskräftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs inden nämlich nur die am Rechtsstreit Beteiligten und aben keine allgemeinverbindliche Wirkung. nlage 92 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Drucksache 17/191, Frage 124): Wird die Bundesregierung dem Beispiel der britischen Re- gierung folgen und eine Sondersteuer auf sogenannte Banker- boni erheben, damit die Banker wenigstens zum Teil an der Finanzierung der Krisenfolgen beteiligt werden, oder welchen Weg wählt die Bundesregierung, um die Banker an den Lasten der Krise zu beteiligen? Die Bundesregierung wird keine Sondersteuer für anker-Boni einführen. Die Bundesregierung diskutiert erzeit gemeinsam mit ihren internationalen Partnern onzepte zur Beteiligung des Finanzsektors als Mitver- rsacher der aktuellen Krise an den Kosten der Krisen- ewältigung. Die Staats- und Regierungschefs der G20 aben bei ihrem Treffen in Pittsburgh im September 009 den Internationalen Währungsfonds beauftragt, ei- en Bericht zu dieser Thematik bis zu ihrem nächsten reffen im Juni 2010 vorzulegen. Dieser Bericht wird ich voraussichtlich unter anderem mit der Option der Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 895 (A) ) (B) ) Einführung einer international abgestimmten Finanz- transaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich- keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an den Krisenkosten untersuchen. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/CSU) (Drucksache 17/191, Frage 125): Inwiefern unterläuft die Verwendung des Solidaritätszu- schlages die Regel, nach der sich der Bund mit den Ländern die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu teilen hat, und wie ist diese Abweichung von der Regel zu begründen? Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsab- gabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz dar und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körper- schaftsteuer erhoben. Nach der Festlegung des Grundge- setzes stehen die Erträge aus der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer allein dem Bund zu und dienen zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbe- darfs des Bundes. Der zurzeit bestehende unbefristete Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umset- zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom 23. Juni 1993 (BGBl. I Seite 944) mit Wirkung vom Ver- anlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Das Gesetz dient der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränder- ten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der Deutschen Einheit. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Druck- sache 17/191, Frage 126): Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der angekündigten Besserstellung der Alteigentümer im Flächen- erwerbsänderungsgesetz die Interessen ortsansässiger land- wirtschaftlicher Betriebe beim Flächenverkauf gleichwertig berücksichtigt werden? Die Bundesregierung sieht den Auftrag des Koali- tionsvertrages, „Verbesserungen beim Flächenerwerbs- änderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer“ durchzu- setzen, in einem engen Zusammenhang mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzung, „die Ver- wertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Ver- waltungs GmbH (BVVG) unter verstärkter Berücksichti- gung agrarstruktureller Belange zügig“ voranzubringen und die „gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG“ zu überprüfen. Diese genannten Aufgaben sind unter Be- achtung ihrer wechselseitigen agrarstrukturellen, politi- schen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu lösen. Hinsichtlich der geforderten Verbesserungen für Alt- eigentümer ist davon auszugehen, dass die Preisentwick- lung für BVVG-Flächen in den letzten Jahren dazu führt, dass Alteigentümer, deren Erwerbsmöglichkeiten von der Bescheidung ihrer Ansprüche auf Ausgleichsleistung a g d A e b n n E i g m s b u A d g ( Z W A g z n v b l t d d d V S d l 3 n d (C (D bhängen, mit fortschreitendem Zeitablauf immer weni- er Flächen erwerben können. Damit wird die Intention er ursprünglichen Regelung des Entschädigungs- und usgleichsleistungsgesetzes bereits jetzt nicht mehr voll rreicht. Vor dem Hintergrund, dass sich die endgültige Bear- eitung der Anträge auf Ausgleichsleistung durch die euen Länder nach den derzeitigen Prognosen noch ei- ige Jahre hinziehen wird, ist eine Fortsetzung dieser ntwicklung zu erwarten. Ziel eines zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes st es nicht, eine einseitige Bevorzugung einer Erwerber- ruppe zu erreichen, sondern Nachteile für Alteigentü- er auszugleichen, die dadurch entstehen, dass ihre An- prüche später beschieden werden. Eine konkrete Festlegung, auf welche Art diese Ver- esserung der Erwerbsmöglichkeiten für Alteigentümer mgesetzt wird, ist derzeit noch nicht erfolgt. nlage 95 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD) Drucksache 17/191, Fragen 127 und 128): Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Ent- schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, der Flächenerwerbsverordnung und der Privatisierungsgrundsätze zum Verkauf der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Nutzflächen? Ist die Bundesregierung bereit, den Kompromiss im Ent- schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bezüglich der Flächenverkäufe an Alteigentümer aufrechtzuerhalten? u Frage 127: Alle drei Regelungen hatten und haben eine positive irkung auf die Herausbildung leistungsfähiger, intakter grarstrukturen in den neuen Bundesländern. Insbesondere die im Entschädigungs- und Aus- leichsleistungsgesetz, EALG, im Jahr 1994 nach seiner- eit schwierigen und kontroversen Beratungen gefunde- en Regelungen über den verbilligten Erwerb ehemals olkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen ha- en sich, auch unter Berücksichtigung der zwischenzeit- ichen Änderungen, grundsätzlich bewährt. Mit den Privatisierungsgrundsätzen wird der berech- igte Wunsch der landwirtschaftlichen Betriebe, sich urch Flächenankäufe zum Verkehrswert möglichst bald ie Existenzgrundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit auerhaft zu sichern, gefördert. Die Kombination aus erpachtung und Verkauf schafft den notwendigen pielraum der landwirtschaftlichen Unternehmen für an- ere produktive Investitionen. Bis zum Jahresende wird die BVVG etwa 625 000 ha andwirtschaftliche Flächen verkauft haben, davon circa 90 000 ha zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte ach dem EALG. Etwa 400 000 ha hat die BVVG derzeit verpachtet, arunter 330 000 langfristig. 896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Zu Frage 128: Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gesetzliche Änderungen zu initiieren, die den im Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz gefundenen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen zulasten einer der im Gesetz genannten Erwerbergruppen ver- schieben würden. Dies schließt punktuelle Änderungen, die der Erreichung der mit der ursprünglichen Regelung verfolgten Ziele dienen, nicht aus. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt) (SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 129 und 130): Bis wann ist mit einem Ergebnis der Bund-Länder-Ar- beitsgruppe zum BVVG-Privatisierungskonzept zu rechnen, in der die Verfahren zur Preisbildung für Verkäufe und Pacht und die Verfahren für Direktverkäufe so definiert werden sol- len, dass Preissprünge wie in der Vergangenheit vermieden und agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt werden, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung dazu entwickelt? Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Sicherung der Existenz ortsansässiger Unternehmen, die landwirtschaft- liche Flächen von der BVVG gepachtet haben, bestehende Pachtverträge vorrangig zu verlängern? Zu Frage 129: Die Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass ein Abschluss nunmehr sehr kurz- fristig erzielt werden kann. Die Bundesregierung – und auch die Länder – verbin- den diese Gespräche mit den Vorstellungen, die agrar- strukturellen Belange der Länder noch stärker zu berück- sichtigen, eine einvernehmliche Regelung für das Verfahren der Preisfindung zu verabreden und die Inte- ressen aller potenziellen Erwerbergruppen an landwirt- schaftlichen Flächen der BVVG zu berücksichtigen. Ziel der Gespräche kann es nicht sein, Preise auf dem Ver- waltungswege festzulegen. Basis für die Ermittlung der Preise ist der Verkehrswert. Zu Frage 130: Die zwischen dem Bund und den Ländern abge- stimmten Privatisierungsgrundsätze enthalten Klauseln, die Pächter vor Existenz gefährdenden Flächenverlusten schützen. Diese Klauseln sind nicht Gegenstand der lau- fenden Verhandlungen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck- sache 17/191, Frage 131): Wie ist der Stand der Verständigung zwischen dem Bund und dem Land Brandenburg zum künftigen Verfahren der Pri- vatisierung von Seen bzw. Gewässern? B r s G A d A s E a Z u a O G z b b b I r d D v s s m V h V m V m w r m A d d s (C (D Das Land Brandenburg ist bisher gar nicht an den und herangetreten, um sich über ein künftiges Verfah- en zur Privatisierung von Seen und Gewässern zu ver- tändigen. Die Bundesregierung hat den betroffenen Ländern ein esprächsangebot zu den Seen unterbreitet. nlage 98 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 132): In welcher Weise wird sich die Bundesregierung in Um- setzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages (zum Bei- spiel auf den Bundestagsdrucksachen 16/556 und 16/3810) weiterhin für die Stärkung der internationalen Umwelt- und Sozialstandards sowie des Vorsorgeprinzips und des Verbrau- cherschutzes einsetzen und für die Einhaltung internationaler Abkommen auf diesen Gebieten durch das Regime der Welt- handelsorganisation, WTO, eintreten? Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der U-Kommission aktiv für die Förderung international nerkannter Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards ein. ur Verbesserung der Kohärenz auf multilateraler Ebene nterstützt die Bundesregierung die stärkere Zusammen- rbeit zwischen WTO, IAO und anderen internationalen rganisationen im Bereich der sozialen Dimension der lobalisierung. Die Etablierung des „Standing Forum“ u Arbeits- und Sozialstandards würde eine gute Basis ilden. Unter den WTO-Mitgliedern konnte dazu aber isher keine Einigung erzielt werden. In Sinne einer ver- esserten Zusammenarbeit veröffentlichten WTO und AO im Februar 2007 eine gemeinsame Studie zu empi- ischen und theoretischen Zusammenhängen von Han- elsliberalisierung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt. arüber hinaus wird der Bereich der Sozialstandards on der EU im Rahmen der regelmäßigen handelspoliti- chen Überprüfungen aller WTO-Mitglieder themati- iert. Die verbesserte Zusammenarbeit zwischen WTO und ultilateralen Umweltabkommen ist Bestandteil der erhandlungen im Rahmen der Doha-Runde. Die Ver- andlungen beinhalten neben Fragen des rechtlichen erhältnisses zwischen multilateralen Umweltabkom- en und WTO-Regeln auch Verhandlungen über die erbesserung des Informationsaustausches zwischen ultilateralen Umweltabkommen und der WTO. So ird ein Beobachterstatus der Sekretariate von multilate- alen Umweltabkommen in den relevanten WTO-Gre- ien angestrebt. nlage 99 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen es Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck- ache 17/191, Fragen 133 und 134): Welche Schritte wird die Bundesregierung in der EU und mit der EU unternehmen, um nach der siebten WTO-Minister- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 897 (A) ) (B) ) konferenz in Genf den Abschluss der Doha-Entwicklungs- runde voranzutreiben und die Vereinbarungen von Hongkong 2005 insbesondere über den vollständigen Abbau der Agrarex- portsubventionen bis 2013, den zoll- und quotenfreien Zugang der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märkten der Industrie- länder und den erleichterten Zugang der Entwicklungsländer zu Präparaten gegen Massenepidemien verbindlich umzuset- zen? Wird die Bundesregierung im Falle des Scheiterns eines Gesamtabschlusses der laufenden Welthandelsrunde an den in Hongkong vereinbarten Zugeständnissen an die Entwick- lungsländer – zum Beispiel Abbau der Agrarexportsubventio- nen bis 2013, Aid-for-Trade-Paket – festhalten? Zu Frage 133: Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der EU und in Gesprächen mit Drittstaaten für einen ehrgeizigen, zü- gigen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde ein. Die Hauptstreitpunkte liegen derzeit jedoch zwischen USA und den Schwellenländern – US-Forderungen nach verbessertem Marktzugang im Agrar- und Industriegü- terbereich. Die Vereinbarungen aus der 6. WTO-Ministerkonfe- renz in Hongkong 2005 sind an den Gesamtabschluss der Doha-Runde gebunden. Dennoch gewährt die EU bereits jetzt zoll- und quotenfreien Marktzugang für die am wenigsten entwickelten Länder, LDC. Die Agrar- exportsubventionen sind wie in der Ministererklärung von Hongkong vereinbart im internationalen Vergleich abzubauen. Bereits vor der Ministerkonferenz in Hongkong ge- lang es in Genf am 6. Dezember 2005, eine Ergänzung des WTO-Abkommens für geistiges Eigentum, TRIPS, zu verabschieden, die es ermöglicht, Zwangslizenzen für Medikamente zur Bekämpfung von unter anderem Mala- ria und Aids zugunsten solcher Länder zu erteilen, die über keine eigene Pharmaproduktion verfügen. Dadurch wird erleichtert, dass in den Entwicklungsländern güns- tige Arzneimittel zur Verfügung stehen. Diese TRIPS- Änderung wurde von Deutschland und der EU bereits ra- tifiziert, in der EU wurde zudem mit der Verordnung 816/2006 eine einheitliche Grundlage für Exportzwangs- lizenzen geschaffen. Es fehlt jedoch noch die Ratifika- tion von zahlreichen Entwicklungsländern für die erfor- derliche Zweidrittelmehrheit der WTO-Mitglieder, damit die TRIPS-Änderung in Kraft treten kann. Auch solange die formelle TRIPS-Änderung nicht erfolgt ist, besteht aber die Möglichkeit der Erteilung von Zwangs- lizenzen für Medikamente aufgrund der fortgeltenden vorläufigen WTO-Ausnahmeregelung aus dem Jahr 2003, „waiver“. Zu Frage 134: Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Doha- Runde nicht scheitern wird, deshalb stellt sich diese Frage nicht. Der Aid-for-Trade-Prozess, handelsbezogene Hilfen, und die in Hongkong gemachten Zusagen der WTO-Mit- glieder zu Aid for Trade sind unabhängig von der Doha- Runde. 2 1 d A d A s Z r r t L r g d l Z s l d n P b w d K a G I Z w u s m r b (C (D Die EU-Aid-for-Trade-Strategie sieht ab 2010 bis zu Milliarden Euro jährlich für Entwicklungsländer vor: Milliarde Euro durch das EU-Budget, 1 Milliarde Euro urch die EU-Mitgliedstaaten. nlage 100 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck- ache 17/191, Fragen 135 und 136): Welche der in der 16. Wahlperiode beschlossenen – neun – Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung bleiben auch in der 17. Wahlperiode gültige Arbeitsgrundlage für die Bundesregierung, und in welcher Hinsicht sollen – siehe Koalitionsvertrag – alle bzw. einzelne Leitlinien „fortentwi- ckelt“ werden? Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die am 8. Dezember 2009 vorgestellte Studie „Deutsche Kinder- und Jugendreisen 2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Vo- lumen“ im Jahr 2010, um der in den Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung formulierten Aufgabe „Ziel der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozia- len oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können“ noch besser gerecht werden zu können? u Frage 135: Die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregie- ung sind unverändert Arbeitsgrundlage der Bundes- egierung. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koali- ionsvertrag vereinbart, dass die Tourismuspolitischen eitlinien fortentwickelt werden. Dort sind konkrete tou- ismuspolitische Arbeitsschwerpunkte für die neue Le- islaturperiode genannt. Die Bundesregierung wird iese Arbeitsschwerpunkte im Kontext der Fortentwick- ung der Tourismuspolitischen Leitlinien umsetzen. u Frage 136: Im Kontext der Tourismuspolitischen Leitlinien hatte ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno- ogie, BMWi, entschlossen, die Studie „Deutsche Kin- er- und Jugendreisen in 2008“ zu fördern. Die Ergeb- isse der Studie wurden am 8. Dezember 2008 durch den arlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Ernst Burg- acher, MdB, der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie urde in einer ersten Auflage von 500 Exemplaren ge- ruckt. Zudem werden 1 500 Infoflyer an Akteure des inder- und Jugendreisebereichs versandt. Außerdem werden zwei bis drei Aufstellposter unter nderem für die ITB, die DIDACTA und diverse andere roßveranstaltungen erstellt. Der bereits bestehenden nternetpräsentation auf www.bundesforum.de wird eine weite folgen, die mehrsprachig sein wird. In Kürze ird die Studie auch zum Download auf der Homepage nter www.bundesforum.de verfügbar sein. Die Studie gibt Planungshilfen für Politik und Wirt- chaft, für kleine und mittlere Unternehmen der Touris- uswirtschaft und für die Akteure vor Ort. Die Bundes- egierung erwartet, dass die Ergebnisse der Studie dazu eitragen, die Entscheidungen der Akteure in Politik und 898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Wirtschaft über Investitionen und Maßnahmen vor allem im Bereich Kinder- und Jugendtourismus zu erleichtern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, BMFSFJ, unterstützt die Qualität von Kin- der- und Jugendreisen mit den bekannten Mitteln – Qua- litätsprojekte des BundesForum Kinder- und Jugendrei- sen insbesondere im Bereich Personal und Unterkünfte – und fördert Kinder- und Jugendverbände und andere Träger der Kinder- und Jugendhilfen, die ein breites Spektrum an Kinder- und Jugendreisen, -begegnungen und -austausche durchführen. Für viele Kinder und Ju- gendliche sind die Angebote der Kinder- und Jugendhil- fen eine echte Alternative zum klassischen Tourismus. Der Kinder- und Jugendplan des Bundes sieht vor, dass damit Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial schwächeren Schichten erreicht und unterstützt werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck- sache 17/191, Fragen 137 und 138): Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass in Deutsch- land ein reduzierter Mehrwertsteuersatz im Gastronomie- gewerbe zur Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen im Vergleich zu den europäischen Nachbarländern eingeführt werden muss? Wann wird die Bundesregierung das Versprechen des jet- zigen Mittelstands- und Tourismusbeauftragten der Bundes- regierung, Ernst Burgbacher, und des jetzigen Bundesminis- ters des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, im Hinblick auf die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für Hotellerie und Gastronomie in Deutschland für den Gastronomiebereich umsetzen, was beide in einem an Tausende Gastronomen der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Brief vom 28. März 2009 gefordert haben? Zu Frage 137: Niedrige Umsatzsteuersätze erhöhen grundsätzlich die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche. Ein verringer- ter Steuersatz kann durch eine Preissenkung unmittelbar an die Verbraucher weitergegeben werden. Andernfalls verbleiben beim Anbieter mehr Mittel für Investitionen, mit denen die Produktqualität gesteigert werden kann. Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheben den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gastronomieleis- tungen – 12 der 27 EU-Mitgliedstaaten. Zu Frage 138: Die neue Bundesregierung hat die Erhebung des er- mäßigten Umsatzsteuersatzes anstelle des Regelsatzes auf Beherbergungsleistungen in das Gesetz zur Be- schleunigung des Wirtschaftswachstums – „Wachstums- beschleunigungsgesetz“ – eingebracht. Sie beabsichtigt, dies zum 1. Januar 2010 umzusetzen. Die Koalitionspar- teien haben außerdem im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Die Um- satzsteuer auf Gastronomieleistungen wird in diesen Ge- samtkontext gestellt und vor dem Hintergrund von Wett- b H A d g F d c U b A d A s m s t M g k B h U h 2 d r e k g f F s t c z z g U (C (D ewerbsaspekten sowie der Situation der öffentlichen aushalte beurteilt. nlage 102 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab- eordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/191, rage 139): Welche Auswirkungen wird die zum 1. Januar 2010 in Kraft tretende europäische Dienstleistungsrichtlinie auf die Entwicklung der Entsorgungsbranche bezüglich der Lohnent- wicklung haben? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über ie künftige Lohnentwicklung in der Entsorgungsbran- he vor. Inwieweit sich Veränderungen nach Ablauf der msetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie ergeben, leibt abzuwarten. nlage 103 Antwort es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des bgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Druck- ache 17/191, Frage 140): Welche Maßnahmen oder Regelungen gedenkt die neue Bundesregierung im Zusammenhang mit der von mittelständi- schen Unternehmen wie Fachleuten beklagten Kreditklemme gegenüber den unter dem Rettungsschirm befindlichen Ban- ken zu ergreifen, um ein Abwürgen der Konjunktur besonders in den immer noch strukturschwachen Regionen Ostdeutsch- lands zu verhindern? Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Unterneh- ensfinanzierung seit Beginn der Finanz- und Wirt- chaftskrise sehr aufmerksam und steht in engem Kon- akt mit Unternehmen und Banken. Die umfangreichen aßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung haben maß- eblich dazu beigetragen, bisher eine allgemeine Kredit- lemme zu verhindern. Seit Ausbruch der Krise hat die undesregierung ein ganzes Bündel darüber hinaus ge- ender Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, um die nternehmensfinanzierung zu sichern. Als Stichwort sei ier insbesondere das KfW-Sonderprogramm genannt. Beim Konjunkturgipfel im Bundeskanzleramt am . Dezember 2009 wurden weitere konkrete Vorhaben er Bundesregierung vorgestellt, um einer Verschlechte- ung der Kreditversorgung entgegenzuwirken. So wird in Kreditmediator eingesetzt, das Programm für Waren- reditversicherer gestartet sowie das KfW-Sonderpro- ramm weiter flexibilisiert. Die Bundesregierung wird erner zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und inanzwirtschaft prüfen, ob es weitere geeignete An- ätze zur Schaffung zusätzlicher Spielräume für die Mit- elstandsfinanzierung gibt und ob es dafür einer staatli- hen Unterstützung bedarf. Daneben haben die Banken beim Konjunkturgipfel ugesagt, eigene Fondsmodelle zu prüfen, durch welche usätzliche Kredite für den Mittelstand zur Verfügung estellt werden können, sowie die Eigenkapitalbasis der nternehmen gestärkt werden kann. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 899 (A) (C) (B) (D) Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dafür vor, dass es nennenswerte regionale Unterschiede bei der Kreditversorgung der Wirtschaft gibt. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 141): Vertreten die zuständigen Fachministerien, nachdem etli- che Juristen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen – Zugangserschwerungsgesetz, ZugErschwG – bezweifelt haben und der Bundespräsident Horst Köhler den Wunsch nach einer vertieften Prüfung des Gesetzes geäußert hat, auch vor dem Hintergrund des im Ko- alitionsvertrag beschlossenen einjährigen Moratoriums weiter- hin die Ansicht, dass an dem Gesetz festgehalten werden sollte, oder gibt es vonseiten der Bundesregierung und der zuständi- gen Fachministerien Überlegungen, die Anwendung des Ge- setzes noch während der vertiefenden Prüfung durch den Bun- despräsidenten Horst Köhler mit einem Erlass oder einer neuen Gesetzesinitiative zu stoppen? Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen, in dem das von Ihnen angespro- chene Zugangserschwerungsgesetz enthalten ist, liegt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Er hat die Aus- fertigung des Gesetzes bisher nicht vorgenommen, son- dern die Bundesregierung um eine ergänzende Stellung- nahme gebeten, die zurzeit erarbeitet wird. Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zur Umset- zung der Koalitionsvereinbarung sind noch nicht abge- schlossen. 11. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54 Anlage 55 Anlage 56 Anlage 57 Anlage 58 Anlage 59 Anlage 60 Anlage 61 Anlage 62 Anlage 63 Anlage 64 Anlage 65 Anlage 66 Anlage 67 Anlage 68 Anlage 69 Anlage 70 Anlage 71 Anlage 72 Anlage 73 Anlage 74 Anlage 75 Anlage 76 Anlage 77 Anlage 78 Anlage 79 Anlage 80 Anlage 81 Anlage 82 Anlage 83 Anlage 84 Anlage 85 Anlage 86 Anlage 87 Anlage 88 Anlage 89 Anlage 90 Anlage 91 Anlage 92 Anlage 93 Anlage 94 Anlage 95 Anlage 96 Anlage 97 Anlage 98 Anlage 99 Anlage 100 Anlage 101 Anlage 102 Anlage 103 Anlage 104
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber

    Herr Kollege Schockenhoff, ich hätte mir von Ihnen ge-
    wünscht, dass Sie an dieser Stelle wenigstens eingeste-
    hen, dass in der Regierungserklärung am 8. September
    dieses Jahres von der Frau Bundeskanzlerin und in der
    anschließenden Debatte vom damals amtierenden Vertei-
    digungsminister nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde.
    Sie haben darauf hingewiesen, die Fraktionen seien un-
    terrichtet worden, dass es auch um die Tötung von Tali-
    ban gegangen sei. Ich empfehle Ihnen: Lesen Sie das
    Protokoll der Regierungserklärung. Sie werden feststel-
    len: Die Darstellung, die in diesem Hause abgegeben
    worden ist, lautete: Wir mussten die Tanklastzüge bom-
    bardieren, um eine unmittelbare Gefahr für die Soldaten
    im Lager Kunduz abzuwehren. – Meine Damen und
    Herren, das war zumindest nicht die ganze Wahrheit.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    Die ganze Wahrheit findet sich im Bericht von Oberst
    Klein. Dort heißt es: Es ging darum, an dieser Stelle Ta-
    liban zu vernichten. – Ich sage Ihnen, dass dies mit dem
    Mandat, das der Deutsche Bundestag erteilt hat, nicht zu
    vereinbaren ist.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist Ihre Sicht! Lesen Sie das Mandat!)


    Die NATO – nicht Jürgen Trittin, sondern die NATO –
    stellt fest: Es sind essenzielle Regeln verletzt worden.
    Herr Klein hätte keine Luftunterstützung anfordern dür-
    fen, da dies Troops in Contact vorausgesetzt hätte. Die
    NATO stellt fest: Diese Voraussetzung war nicht erfüllt.


    (Kerstin Müller [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das alles geschah auch noch willentlich!)


    Ich kann das fortsetzen: Warum ist die abziehende
    Menschenmenge nicht durch vorherigen Tiefflug ge-
    warnt worden? Ist das Ihr Verständnis davon, wie zivile
    Opfer in Afghanistan zu vermeiden sind? Oder ist eine
    solche Praxis nicht eher geeignet, die Zahl der zivilen
    Opfer in Afghanistan zu erhöhen?


    (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


    Wenn das so ist, dann stellt sich die Frage: Was besa-
    gen die ISAF-Regeln? Was ist der Befehl des Oberkom-
    mandierenden dort eigentlich wert, der gesagt hat: „Die
    Vermeidung ziviler Opfer hat oberste Priorität. Luftan-
    griffe sind künftig an sehr enge Voraussetzungen zu
    knüpfen“? Wenn die NATO feststellt, dass diese Voraus-
    setzungen nicht eingehalten worden sind, Sie sich also
    nicht an die Regeln gehalten haben, dann haben Sie ge-
    gen die Regeln des ISAF-Mandates verstoßen. Schließ-
    lich wurde nicht etwa von einer Oppositionsfraktion,
    sondern in dem Bericht, der diesem Hause vorliegt, fest-
    gestellt, dass der Einsatz am 4. September dieses Jahres
    nicht durch das Mandat gedeckt war.

    D
    v

    v
    s
    E
    m
    h
    S

    d
    i
    m

    w
    M
    I
    d
    F
    P

    N
    H
    F
    Z
    s
    e
    U
    B

    i
    w
    H
    f
    a

    h
    d
    K
    s
    d
    m
    d
    w

    (C (D (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


    enn ISAF-Regeln sind rechtsverbindlich und nicht un-
    erbindliche Handlungsempfehlungen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Deswegen frage ich mich, sehr geehrter Herr Bundes-
    erteidigungsminister: Wie konnten Sie in Kenntnis die-
    es Berichts, in Kenntnis dieser Feststellungen zu dem
    rgebnis kommen, dass der Angriff militärisch ange-
    essen, ja sogar – wie Sie in der Pressekonferenz erklärt

    aben – unabweisbar gewesen sei? Das ist ganz mieser
    til gewesen, Herr Minister.

    Sie können nicht den Obleuten und den Ausschüssen
    es Bundestages das Material zur Verfügung stellen, aber
    mmer unter der Maßgabe, dass man das geheimhalten
    uss, und Sie treten dann vor die Presse und erklären
    übrigens in einer Bewertung – das Gegenteil von dem,
    as in diesen Berichten steht. Erst nachdem man Sie drei
    al – ich in diesem Plenum zwei Mal – aufgefordert hat,

    hre Bewertung endlich zu korrigieren, korrigieren Sie
    iese, aber beschimpfen diejenigen, die Sie auf diesen
    ehler hingewiesen haben. Das ist ein Umgang mit dem
    arlament, der ist eines Bundesministers nicht würdig.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)


    Die Art und Weise, wie Sie dann – übrigens ohne
    ot – hier begründet haben, dass Sie Herrn Wichert und
    errn Schneiderhan entlassen haben, wirft die nächste
    rage auf. Wenn Sie heute von Herrn Schneiderhan per
    eit bescheinigt bekommen, dass nach seiner Auffas-
    ung Sie die Unwahrheit sagen, sage ich Ihnen: Das wird
    in sehr spannender Untersuchungsausschuss; denn im
    ntersuchungsausschuss geht es nicht zu wie bei
    eckmann,


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    m Untersuchungsausschuss ist die Unwahrheit strafbe-
    ehrt. Ich sage Ihnen: Wenn Herr Schneiderhan und
    err Wichert bei ihrer Aussage bleiben, dann sehe ich

    ür Ihre Zukunft in diesem Amte erhebliche Probleme
    uf Sie zukommen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)


    Ich will Ihnen deswegen für Ihre Rede, die wir jetzt
    ören werden, ein Zitat von Herrn Schneiderhan mit auf
    en Weg geben. Er hat zu seiner Verabschiedung
    onfuzius zitiert: Der Schüler fragt den Meister: Was ist

    ittliches Verhalten? Der Meister antwortet: Wer sich
    urch sittliches Verhalten auszeichnet, wählt seine Worte
    it Bedacht. Der Schüler fragt weiter: Mit Bedacht re-

    en, das soll sittliches Verhalten sein? Der Meister ant-
    ortet mit einer Gegenfrage: Das Handeln ist so schwie-

    Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 841


    (A) )



    (B) )


    Jürgen Trittin
    rig; darf da das Reden unbedacht sein? – Ich würde mir
    bei Ihnen mehr Konfuzius wünschen.


    (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Das war nicht Konfuzius, das war Konfusion!)




Rede von Jan van Aken
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DIE LINKE.)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE LINKE.)

Das Wort hat der Bundesminister der Verteidigung,

Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)


Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bun-
desminister der Verteidigung:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und
Herren! Herr Trittin, „mieser Stil“ soll das also sein. Ich
frage mich, wie unsere Soldatinnen und Soldaten den
Stil der heutigen Debatte empfinden.


(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Ulrich Kelber [SPD]: Es geht um Sie! – Weitere Zurufe von der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wort hat der

    Minister.

    Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, Bun-
    desminister der Verteidigung:

    Ich frage mich, was unsere Soldatinnen und Soldaten
    empfinden, wenn Sie an einem Tag, wo ein Soldat
    schwer verwundet in Kunduz liegt, wo ein weiterer Sol-
    dat offenbar verletzt wurde, wo Soldaten im Gefecht
    sind, mit solchem Gebrüll antworten und lediglich in-
    nenpolitische Gefechte abfeiern. Das entspricht über-
    haupt nicht dem erforderlichen Niveau, meine Herren!


    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Widerspruch bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


    Unsere Soldaten hätten Verständnis dafür, dass wir
    hier Debatten führen, wie man für Rechtssicherheit sor-
    gen kann. Unsere Soldaten hätten Verständnis dafür,
    dass wir, wenn wir über das Thema, wie man in Afgha-
    nistan – –


    (Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sollten sich schämen, die Soldaten zu Ihren Personenschützern zu machen!)