Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 865
(A) )
(B) )
Bomben vernichtet werden sollten oder vernichtet wurden, die
von US-Flugzeugen oder Drohnen abgefeuert wurden?Thönnes, Franz SPD 16.12.2009
ben, und wie oft waren die Soldaten der Bundeswehr, die in der
Nacht vom 3./4. September 2009 mit dem Einsatz von US-
Flugzeugen gegen entwendete Tanklastkraftwagen befasst wa-
ren, vorher schon einmal an Einsätzen und Operationen in
Afghanistan beteiligt, bei denen Menschen durch Raketen oder
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 16.12.2009
Anlage 1
Liste der entschuldigt
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Bas, Bärbel SPD 16.12.2009
Bleser, Peter CDU/CSU 16.12.2009
Bülow, Marco SPD 16.12.2009
Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 16.12.2009
Dreibus, Werner DIE LINKE 16.12.2009
Glos, Michael CDU/CSU 16.12.2009
Göppel, Josef CDU/CSU 16.12.2009
Granold, Ute CDU/CSU 16.12.2009
Herrmann, Jürgen CDU/CSU 16.12.2009
Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2009
Kauch, Michael FDP 16.12.2009
Klöckner, Julia CDU/CSU 16.12.2009
Dr. Kofler, Bärbel SPD 16.12.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 16.12.2009
Dr. Miersch, Matthias SPD 16.12.2009
Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.12.2009
Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2009
Dr. Ott, Hermann BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2009
Reiche (Potsdam),
Katherina
CDU/CSU 16.12.2009
Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 16.12.2009
Roth (Augsburg),
Claudia
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
16.12.2009
Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 16.12.2009
Schlecht, Michael DIE LINKE 16.12.2009
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Anlagen zum Stenografischen Bericht
en Abgeordneten
nlage 2
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
ichen Fragen der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
ringliche Fragen 6 und 7):
Warum hat der Bundesminister der Verteidigung die Öf-
fentlichkeit bei seiner Bewertung des COMISAF-Berichtes
am 6. November 2009 nicht darüber informiert, dass die An-
griffe auf die Vernichtung von Talibananführern zielten, ob-
wohl ihm Medienberichten zufolge (Süddeutsche Zeitung und
Leipziger Volkszeitung vom 12. Dezember 2009, Der Spiegel
vom 14. Dezember 2009) diese Informationen vorlagen?
Treffen Medienberichte (Leipziger Volkszeitung vom
12. Dezember 2009) zu, dass zwischen Bundeskanzleramt,
Bundesministerium der Verteidigung und Bundesnachrichten-
dienst am 22. Juli 2009 eine neue Eskalationsstufe für den
Einsatz der Bundeswehr im Norden von Afghanistan be-
schlossen wurde, und was war Inhalt dieser Absprachen?
Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein-
chätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in
er Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese
inschätzung hat er später korrigiert.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat keine
enntnis über eine Absprache zwischen Kanzleramt und
undesnachrichtendienst.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
iche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
ringliche Frage 8):
Wie oft waren Soldaten der Bundeswehr im Jahr 2009 in
Afghanistan an kinetischen oder anderen Operationen in ir-
gendeiner Form beteiligt, bei denen Menschen – Taliban, an-
dere Aufständische oder Zivilpersonen – durch Bomben oder
Raketen von US-Flugzeugen oder Drohnen vernichtet werden
sollten oder vernichtet wurden, etwa indem sie die US-Luft-
schläge angefordert, freigegeben, geleitet oder angewiesen ha-
icklein, Andrea SPD 16.12.2009
underlich, Jörn DIE LINKE 16.12.2009
bgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Diese Fragen bedürfen in ihrer generellen Formulie-
rung und Ausprägung einer eingehenden Nachprüfung.
Unstrittig ist aber, dass die Soldaten in jedem Fall in dem
durch das Mandat und dem Auftrag eindeutig festgeleg-
ten Rechtsrahmen handeln.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
liche Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE
LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 9):
Gehört zur „neuen Afghanistan-Strategie“ der Bundesre-
gierung die Teilhabe an gezielten Tötungen, wie es das vom
Kommando Spezialkräfte assistierte Vorgehen des Oberst
Georg Klein nahelegt?
Sie zielen im Ergebnis auf die Grenzen der zulässigen
militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Einsatzes ab.
Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich zufor-
derst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanistan.
Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher-
heitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa-
ten und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und
Soldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures
to fulfil mandate).
In deutsches Recht transferiert wird diese Ermächti-
gung uneingeschränkt über Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz
durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf Antrag
der Bundesregierung.
Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Be-
teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstüt-
zungsgruppe in Afghanistan beziehen sich darauf, dass
die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe auto-
risiert ist, „alle erforderlichen Maßnahmen einschließ-
lich der Anwendung militärischer Gewalt“ zu ergreifen,
um das Mandat der Vereinten Nationen durchzusetzen.
Den im Rahmen von ISAF eingesetzten deutschen
Soldatinnen und Soldaten werden damit Befugnisse er-
teilt, die über bloße Notwehr- und Nothilferechte hinaus-
gehen.
Entsprechend hat der Kollege Staatssekretär
Kossendey bereits in einem Schreiben vom 5. März
2008 an die damalige Vorsitzende des Verteidigungsaus-
schusses in Bezug auf die Schranken der Anwendung
militärischer Gewalt zusammengefasst mitgeteilt, dass
sich militärische Lagen ergeben können, in denen so-
wohl bei der Auftragsdurchführung als auch im Rahmen
der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich wirkender
Waffen unumgänglich sein kann.
Ziel der überarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009
war es auch, diesen Punkt deutlicher und für die anwen-
denden Soldatinnen und Soldaten verständlicher heraus-
zuarbeiten.
In einem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bun-
desministerium der Verteidigung die Obleute des dama-
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igen Verteidigungsausschusses über die neue Taschen-
arte unterrichtet und dementsprechend ausgeführt:
Die Überarbeitung der Taschenkarte bedeutet keine
rweiterung der Befugnisse der unter ISAF eingesetzten
eutschen Soldatinnen und Soldaten. Hierfür bestand
uch keine Notwendigkeit, da die nationale Weisungs-
age bereits bisher dazu berechtigte, das militärische
andlungsspektrum nach Maßgabe des völkerrechtli-
hen Mandats und des Mandats des Deutschen Bundes-
ages, des Operationsplans sowie der Rules of Engage-
ent voll auszuschöpfen.
Von einem grundlegenden Strategiewechsel kann da-
er keine Rede sein.
Dass die Handlungsbefugnisse der Bundeswehr nicht
uf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und an polizeili-
hen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich bereits aus
em Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundesta-
es, in dem es heißt: „einschließlich der Anwendung mi-
itärischer Gewalt“.
Welche Maßnahmen im Sinne der Resolutionen des
icherheitsrates der Vereinten Nationen und im Sinne
er Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Durch-
etzung des Mandates erforderlich (all necessary measu-
es) sind, ist in erster Linie durch den militärischen Füh-
er vor Ort aufgrund seiner konkreten Bewertung der
ktuell gegebenen Situation zu beurteilen.
Je instabiler sich die Situation vor Ort entwickelt, je
ehr gegnerische Kräfte zu militärischen Formen von
ampfführung übergehen, desto weiter wird das Spek-
rum erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
er Sicherheit im Einsatzgebiet sein.
Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen
in Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, nie-
als über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts
inausgehen dürfen.
Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls im Raum
unduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in der sie re-
elmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten
egnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlun-
en sowie länger andauernde Gefechte verwickelt wird.
Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer-
eits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren
uftrag durchsetzen zu können.
Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter-
ationalen bewaffneten Konflikts gegeben.
Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani-
ären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls
u den Genfer Abkommen.
Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio-
alen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch
ezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so-
ern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten
eilnehmen.
Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor-
ehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu-
anitären Völkerrechts zu beachten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 867
(A) )
(B) )
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
liche Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 10):
Waren am 3./4. September 2009 im Regionalen Wieder-
aufbauteam, PRT: Provincial Reconstruction Team, in Kunduz
US-Streitkräfte anwesend und beteiligt an der Koordination
der Operation zur Zerstörung der Tanklastwagen?
Nein.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
dringlichen Fragen des Abgeordneten Andrej
Konstantin Hunko (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Drucksache 17/205, dringliche Fragen 11 und 12):
Wann wurde die Task Force 47 beim PRT Kunduz einge-
richtet, und wie setzt sie sich zusammen?
Aus welchen Gründen wurde die Operation zur Zerstörung
der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom
Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz geleitet?
Es besteht Einvernehmen in den parlamentarischen
Gremien, dass Einsätze und Zusammensetzung der Spe-
zialkräfte in der Bundeswehr einer besonderen Geheim-
haltung unterliegen. Ich bin bereit, hierzu nichtöffentlich
in der bekannten Weise zu informieren.
Der Luftangriff auf die beiden entführten Tanklastzüge
in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 wurde
vom Kommandeur des PRT Kunduz gemeinsam mit
dem ihm unterstellten Fliegerleitfeldwebel aus der Füh-
rungseinrichtung der Task Force 47 geführt, um die dort
installierten, besonders leistungsfähigen Kommunika-
tionsmittel (Rover) zum Datenaustausch mit den in dieser
Nacht eingesetzten Luftfahrzeugen nutzen zu können.
Der Luftangriff war keine Operation der Spezialkräfte
und stand auch in keinerlei Zusammenhang mit der lau-
fenden Operationsführung der Task Force 47.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
liche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
dringliche Frage 13):
Inwieweit waren das Bundeskanzleramt und die Bundeskanz-
lerin informiert und beteiligt an der Erörterung und Billigung von
Einsatzvorgaben für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, Auf-
ständische – insbesondere mutmaßliche Talibanaktivisten oder
von al-Qaida – gezielt zu töten, und wie ist die Beteiligung von
Soldaten der Bundeswehr an Bombardierungen zur Vernich-
tung von Menschen am 4. September 2009 mit der schriftli-
chen Antwort der Bundesregierung vom 14. Januar 2008 auf
meine Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 16/7794 zu verein-
baren, wonach Bundeswehrangehörige solche Tötungen „nicht
durchführen“ und derlei den durch die Bundesrepublik
Deutschland zu beachtenden völkerrechtlichen Verpflichtun-
gen „fremd“ sei?
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Ihre Frage zielt im Ergebnis auf die Grenzen der zu-
ässigen militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Ein-
atzes ab. Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich
uforderst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates
er Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanis-
an. Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher-
eitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa-
en und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und
oldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen
aßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures
o fulfil ist mandate). In deutsches Recht transferiert
ird diese Ermächtigung uneingeschränkt über Art. 24
bs. 2 GG durch Beschluss des Deutschen Bundestages
uf Antrag der Bundesregierung. Die Beschlüsse des
eutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter
eutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Interna-
ionalen Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan
eziehen sich darauf, dass die Internationale Sicherheits-
nterstützungstruppe autorisiert ist, „alle erforderlichen
aßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer
ewalt“ zu ergreifen, um das Mandat der Vereinten Na-
ionen durchzusetzen. Den im Rahmen von ISAF einge-
etzten deutschen Soldatinnen und Soldaten werden da-
it Befugnisse erteilt, die über bloße Notwehr- und
othilferechte hinausgehen. Entsprechend hat der Kol-
ege Staatssekretär Kossendey bereits in einem Schrei-
en vom 5. März 2008 an die damalige Vorsitzende des
erteidigungsausschusses in Bezug auf die Schranken
er Anwendung militärischer Gewalt zusammengefasst
itgeteilt, dass sich militärische Lagen ergeben können,
n denen sowohl bei der Auftragsdurchführung als auch
m Rahmen der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich
irkender Waffen unumgänglich sein kann. Ziel der
berarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009 war es auch,
iesen Punkt deutlicher und für die anwendenden Solda-
nnen und Soldaten verständlicher herauszuarbeiten. In
inem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bundesminis-
rium der Verteidigung die Obleute des damaligen Vertei-
igungsausschusses über die neue Taschenkarte unterrich-
t und dementsprechend ausgeführt: Die Überarbeitung
er Taschenkarte bedeutet keine Erweiterung der Befug-
isse der unter ISAF eingesetzten deutschen Soldatinnen
nd Soldaten. Hierfür bestand auch keine Notwendig-
eit, da die nationale Weisungslage bereits bisher dazu
erechtigte, das militärische Handlungsspektrum nach
aßgabe des völkerrechtlichen Mandats und des Man-
as des Deutschen Bundestages, des Operationsplans so-
ie der Rules of Engagement voll auszuschöpfen. Von
inem grundlegenden Strategiewechsel kann daher keine
ede sein. Dass die Handlungsbefugnisse der Bundes-
ehr nicht auf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und
n polizeilichen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich be-
eits aus dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen
undestages, in dem es heißt: „einschließlich der An-
endung militärischer Gewalt“. Welche Maßnahmen im
inne der Resolutionen des Sicherheitsrates der Verein-
en Nationen und im Sinne der Beschlüsse des Deut-
chen Bundestages zur Durchsetzung des Mandates er-
orderlich (all necessary measures) sind, ist in erster
inie durch den militärischen Führer vor Ort aufgrund
einer konkreten Bewertung der aktuell gegebenen
ituation zu beurteilen. Je instabiler sich die Situation
or Ort entwickelt, je mehr gegnerische Kräfte zu militä-
ischen Formen von Kampfführung übergehen, desto
868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
weiter wird das Spektrum erforderlicher Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung der Sicherheit im Einsatzgebiet sein.
Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen ein
Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, niemals
über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts hinaus-
gehen dürfen. Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls
im Raum Kunduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in
der sie regelmäßig von organisierten und militärisch
bewaffneten gegnerischen Kräften angegriffen und in
Kampfhandlungen sowie länger andauernde Gefechte
verwickelt wird.
Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer-
seits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren
Auftrag durchsetzen zu können.
Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter-
nationalen bewaffneten Konflikts gegeben.
Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani-
tären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls
zu den Genfer Abkommen.
Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio-
nalen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch
gezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so-
fern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten
teilnehmen.
Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor-
gehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu-
manitären Völkerrechts zu beachten.
Darüber hinaus haben Sie gefragt, inwieweit das Bun-
deskanzleramt und die Bundeskanzlerin an der Erörte-
rung und Billigung von Einsatzvorgaben informiert und
beteiligt waren.
Das Bundeskanzleramt war wie auch das Auswärtige
Amt bei der Aufstellung der entsprechenden rechtlichen
und operativen Rahmenbedingungen im Vorfeld der je-
weiligen Mandatserstellungen umfassend eingebunden
und insofern beteiligt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
(Drucksache 17/191, Fragen 1 und 2):
Wann wird das Ergebnis der Überprüfung und damit die
Entscheidung der Bundesregierung über die Fortführung des
Bundesprogramms Kommunal-Kombi vorliegen, und welche
weiteren arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme sind von
der Bundesregierung in Zukunft vorgesehen?
Was gedenkt die Bundesregierung speziell für Langzeit-
arbeitslose in strukturschwachen Regionen in Zukunft zu tun,
und mit welchen Maßnahmen will sie der hohen Arbeitslosig-
keit und Abwanderung von gut qualifizierten Menschen ge-
rade in Ostdeutschland begegnen?
Das befristete Bundesprogramm Kommunal-Kombi
zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in struk-
turschwachen Regionen läuft zum 31. Dezember 2009
aus. Das Programm soll über den Einsatz der bereits be-
willigten Stellen hinaus nicht fortgeführt werden. Bis
zum 1. Dezember 2009 gingen beim Bundesverwal-
tungsamt 9 704 Anträge für 18 478 Stellen ein. Von die-
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en konnten bisher 7 878 Anträge mit 15 164 Stellen be-
illigt werden. Das Bundesprogramm Kommunal-
ombi bleibt damit sehr deutlich hinter den politischen
rwartungen zurück. Der Grund hierfür liegt insbeson-
ere in der insgesamt mangelnden Akzeptanz des Pro-
ramms bei vielen Bundesländern und Kommunen.
iese insgesamt mangelnde Akzeptanz und die geringe
ahl der geschaffenen Stellen sprechen gegen eine Fort-
ührung des Programms.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Voraussetzun-
en dafür zu schaffen, dass zum Abbau der Langzeitar-
eitslosigkeit in strukturschwachen Regionen neue Lö-
ungsansätze wie zum Beispiel die „Bürgerarbeit“
rprobt werden können. Dabei soll vor allem auf den be-
tehenden Regelungen und ihren flexiblen Gestaltungs-
öglichkeiten aufgebaut werden.
Zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage unterstützt
ie Bundesregierung den wirtschaftlichen Aufholprozess
er ostdeutschen Länder mit einer breiten Palette von
nstrumenten, deren Schwerpunkte im Bereich der Innova-
ons-, Investitions- und Infrastrukturförderung liegen. Die
oalitionspartner haben zudem im Koalitionsvertrag vor
em Hintergrund der bereits bestehenden Fachkräfteknapp-
eit und der absehbaren demografischen Entwicklung in
stdeutschland vereinbart, dass die Bundesregierung im
ahmen einer „Zukunftsinitiative Fachkräftesicherung“
orrangig zusammen mit den ostdeutschen Ländern,
ammern und Sozialpartnern regionsspezifische Hand-
ungsansätze zur Verbesserung des Fachkräfteangebots
ntwickeln wird.
nlage 9
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
SPD) (Drucksache 17/191, Frage 3):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die im
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiteten
Eckpunktepapier „Neuorganisation der Aufgabenwahrneh-
mung im SGB II – Getrennte Aufgabenwahrnehmung, Ent-
fristung bestehender Optionskommunen“ vorgesehene ge-
trennte Aufgabenwahrnehmung entstehenden zusätzlichen
Kosten gegenüber dem Vollzug des SGB II durch Arbeitsge-
meinschaften, und beabsichtigt die Bundesregierung, hierfür
Haushaltsmittel für zusätzliches Personal zur Verfügung zu
stellen, und um wie viele Stellen geht es hierbei?
Im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koali-
ion haben wir uns bewusst für die getrennte Aufgaben-
ahrnehmung innerhalb des bestehenden verfassungs-
echtlichen Rahmens und ohne Finanzverschiebungen
owie für eine Entfristung der bestehenden Optionskom-
unen entschieden. Es gilt das umzusetzen, was mög-
ich und machbar ist. Die Träger sollen ihre ganze Kraft
uf die Überwindung der Hilfebedürftigkeit konzentrie-
en können.
Die Umstellung der Organisation der Grundsicherung
ür Arbeitsuchende auf eine getrennte Aufgabenwahr-
ehmung wird in dem vom Bundesministerium für Arbeit
nd Soziales erarbeiteten Eckpunktepapier zur Neuorga-
isation der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung
ür Arbeitsuchende erläutert, das mit den betroffenen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 869
(A) )
(B) )
Bundesministerien abgestimmt wurde. Auf seiner
Grundlage soll das erforderliche Gesetzgebungsverfah-
ren zu Beginn des neuen Jahres eingeleitet werden.
Mögliche Auswirkungen auf den Personalhaushalt
der Bundesagentur für Arbeit können im Frühjahr 2010
gegebenenfalls im Rahmen eines Nachtragshaushalts für
die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Hiermit
werden keine zusätzlichen Kosten verbunden sein, da es
um die Wahrnehmung von Aufgaben geht, die schon
heute vom Bund finanziert, aber in den Arbeitsgemein-
schaften von kommunalen Personal erfüllt werden.
Ob und in welchem Umfang zusätzliche Kosten ent-
stehen werden oder umgekehrt gegebenenfalls sogar
durch Effizienzsteigerungen Einsparungen möglich sind,
wird auch von den konkreten gesetzlichen Regelungen
abhängen. § 10 der Bundeshaushaltsordnung sowie die
Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
schreiben deshalb vor, dass Gesetzesvorlagen eine Über-
sicht über die finanziellen Auswirkungen beizufügen ist.
So wird dies auch hier praktiziert werden. Im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens werden die finanziellen
Auswirkungen dargestellt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
(SPD) (Drucksache 17/191, Frage 4):
Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf den Beschluss
der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, vom
26. November 2009 zu reagieren, in welchem sich diese ge-
gen die von der Bundesregierung vorgesehene getrennte Auf-
gabenwahrnehmung und für die Einrichtung von Zentren für
Arbeit und Grundsicherung, ZAG, ausgesprochen hat?
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 hat Bundes-
ministerin Dr. Ursula von der Leyen den Arbeits- und
Sozialministern der Länder sowie den kommunalen Spit-
zenverbänden das Eckpunktepapier zur Neuorganisation
der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung für Ar-
beitsuchende übersandt. Sie tritt für eine konstruktive
und lösungsorientierte Beratung der Eckpunkte ein so-
wie für die Notwendigkeit des Weges der getrennten
Aufgabenwahrnehmung innerhalb des bestehenden ver-
fassungsrechtlichen Rahmens und ohne Finanzverschie-
bungen wie auch für eine Entfristung der bestehenden
Optionskommunen.
Angesichts der herausragenden Bedeutung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende und der vom Bun-
desverfassungsgericht gesetzten Frist zum 31. Dezember
2010 ist die Entscheidung im Koalitionsvertrag ein ver-
nünftiger Weg.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
(Drucksache 17/191, Fragen 5 und 6):
Welche Gründe sind dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales dafür bekannt, dass in der Branche der Abfall-
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wirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
noch keine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen
erlassen wurde, und für wann wird gegebenenfalls damit ge-
rechnet, dass diese Verordnung in Kraft treten kann?
Wird sich das Kabinett, obwohl die im Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz festgelegten Bestimmungen bei dem Abstim-
mungsergebnis des Tarifausschusses eine Kabinettsbefassung
nicht vorsehen, dennoch mit der Verordnung über zwingende
Arbeitsbedingungen in der Branche der Abfallwirtschaft ein-
schließlich Straßenreinigung und Winterdienst befassen, und
besteht wegen des von der FDP reklamierten Vetorechtes die
Gefahr, dass die Verordnung dauerhaft nicht behandelt wird
und daher nicht in Kraft treten kann?
u Frage 5:
Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
undesministerien sind Verordnungsentwürfe im Res-
ortkreis abzustimmen. Die Abstimmung im Ressort-
reis ist noch nicht abgeschlossen, soll aber zeitnah her-
eigeführt werden.
u Frage 6:
Die Verordnung wird derzeit zwischen den Bundes-
inisterien abgestimmt. Die Geschäftsordnung der Bun-
esregierung sieht geeignete Verfahren vor, um diese
bstimmung durchzuführen und die zeitnahe Behand-
ung des Verordnungsentwurfs sicherzustellen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
SPD) (Drucksache 17/191, Frage 7):
Wann werden die Ergebnisse der Pflegekommission (§ 12
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) für die zwingenden Ar-
beitsbedingungen für die Pflegebranche vorliegen, und wann
wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ver-
ordnungsgeber die Kommissionsempfehlung durch den Erlass
einer Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie alle Ar-
beitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche für
verbindlich erklären?
Die Pflegekommission ist ein unabhängiges Gre-
ium. Es kann nicht gesagt werden, wann die Pflege-
ommission ihre Beratungen abschließt. Ohne eine ab-
chließende Empfehlung der Pflegekommission zur
estsetzung von Arbeitsbedingungen kann das Bundes-
inisterium für Arbeit und Soziales nicht tätig werden.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Angelika Leißner-Krüger
SPD) (Drucksache 17/191, Frage 8):
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Min-
destlohn oder einer tariflichen Lohnuntergrenze für die Zeit-
arbeit, nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin der Tarifge-
meinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit
abgesprochen hat?
Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-
randenburg vom 7. Dezember 2009, wonach die Tarif-
emeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
und Personalserviceagenturen, CGZP, nicht tariffähig ist,
ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat
die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zuge-
lassen. Die CGZP hat angekündigt, Rechtsbeschwerde
beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die Rechtsbe-
schwerdefrist beträgt einen Monat.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/191, Fragen 9 und 10):
Wie ist die Position der Bundesregierung zur noch ausste-
henden Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick auf den
Mindestlohn für die Abfallwirtschaft, und warum hat das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher trotz ein-
stimmiger Zustimmung zum Antrag auf Allgemeinverbind-
licherklärung im Tarifausschuss keine entsprechende Rechts-
verordnung erlassen?
Wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine
Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick
auf den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft erlassen und,
wenn nein, warum nicht?
Zu Frage 9:
Die Abstimmung im Ressortkreis läuft derzeit noch,
soll aber zeitnah abgeschlossen werden.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
über den Erlass der Verordnung über zwingende Arbeits-
bedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich
Straßenreinigung und Winterdienst abschließend ent-
scheiden, wenn die Abstimmung zwischen den Bundes-
ressorts abgeschlossen ist.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 11):
Ist die Bundesregierung trotz dieses drohenden Dumping-
wettbewerbs nicht bereit, die Allgemeinverbindlichkeit der
Tarifvereinbarung der Entsorgungsbranche festzustellen, und,
wenn ja, warum nicht?
Die Abstimmung im Ressortkreis über das Mindest-
lohn-Vorhaben in der Abfallwirtschaft läuft derzeit noch,
soll aber zeitnah abgeschlossen werden.
Anlage 16
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 12):
Wie haben sich die Zahlen für die sogenannten Aufstocker
im Einzelhandel – WZ 2009, Code „47 Einzelhandel (ohne Han-
del mit Kraftfahrzeugen)“ – in den letzten zwölf Monaten entwi-
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ckelt – bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und
geringfügig entlohnten Beschäftigten aufführen –, und wie ha-
ben sich entsprechend die monatlichen Kosten für Aufstocker
im Einzelhandel insgesamt und je Aufstocker entwickelt?
Erstens. Entwicklung der Zahl der beschäftigten Ar-
eitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel
Daten zu beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern
iegen bis zum Mai 2009 vor. Danach hat die Zahl der
ozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosen-
eld-II-Bezieher im Einzelhandel im Vergleich zu Mai
008 um rund 1 600 oder 2,1 Prozent auf 73 900 und die
ahl der ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftig-
en Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel um
300 oder 1,6 Prozent auf 81 300 abgenommen (ver-
leiche nachfolgende Tabelle).
Tabelle: Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer sozial-
ersicherungspflichtigen oder ausschließlich geringfügig
ntlohnten Beschäftigung im Einzelhandel
Deutschland
Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Zweitens. Entwicklung der „Kosten der Aufstocker“
Die Frage nach Aufwendungen für Leistungen an
ufstocker von Erwerbseinkommen im Einzelhandel
Arbeitslosengeld-II-Bezieher in
einer …
sozialver-
sicherungs-
pflichtigen
Beschäftigung
ausschließlich
geringfügig
entlohnten
Beschäftigung
absolut absolut
2008 Mai 75.439 82.603
Juni 74.421 82.463
Juli 75.241 81.806
August 76.926 80.023
September 76.879 79.789
Oktober 77.081 79.509
November 73.782 79.878
Dezember 72.495 80.026
2009 Januar 71.655 77.414
Februar 73.511 78.303
März 74.791 79.681
April 75.413 80.843
Mai 73.851 81.258
Veränderung
gegen Vorjahr
absolut
in Prozent
-1.588
-2,1
-1.345
-1,6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 871
(A) )
(B) )
kann nicht beantwortet werden. So kann zwar statistisch
ermittelt werden, in welcher Höhe Bedarfsgemeinschaf-
ten mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit passive Geld-
leistungen erhalten; diese Auswertung kann aber nicht
nach der Beschäftigungsform (sozialversicherungs-
pflichtig oder geringfügig entlohnte Beschäftigung) un-
terschieden und auch nicht auf die Branche einge-
schränkt werden, in der das Einkommen verdient wurde.
Anlage 17
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 13):
Will die Bundesregierung mit der Tolerierung einer Lohn-
dumpingpraxis wie bei der Firma Schlecker den Niedriglohn-
sektor durch öffentliche Steuergelder noch mehr subventio-
nieren, und in welchem Zusammenhang steht dazu die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Minijobs zu fördern?
Zu den Zielen der Bundesregierung gehört zuallererst
die Schaffung von Anreizen zur Aufnahme voll sozial-
versicherungspflichtiger Beschäftigung. Für die Bundes-
regierung ist kein Zusammenhang zwischen diesem Ziel
und der in der Frage behaupteten Tolerierung einer
Lohndumpingpraxis erkennbar.
Es trifft zu, dass der Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode bei
den Randziffern 700 bis 720 den an die Bundesregierung
gerichteten Auftrag enthält, eine Erhöhung und Dynami-
sierung der Grenze der sozialversicherungsfreien Mini-
jobs zu prüfen; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Ein Zusammenhang zwischen diesem Auftrag und der in
der Frage behaupteten Tolerierung einer Lohndumping-
praxis ist für die Bundesregierung ebenfalls nicht er-
kennbar.
Anlage 18
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE)
(Drucksache 17/191, Frage 14):
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus dem
Entstehungsprinzip bestehenden Forderungen an Sozialversi-
cherungsbeiträgen zu sichern, die für den Fall entstünden,
dass die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen,
CGZP, auch letztinstanzlich durch das Bundesarbeitsgericht,
BAG, festgestellt wird, und wie hoch sind die Beitragsforde-
rungen, die allein den gesetzlichen Krankenkassen, der Ren-
tenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für das
Jahr 2005 entstünden, wenn wegen der Unwirksamkeit der
Tarifverträge der CGZP die Vergütungsgrundlagen der Entlei-
herfirmen zur Anwendung gebracht werden müssten?
Für die Bundesregierung ergibt sich aus nicht rechts-
kräftigen Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit re-
gelmäßig kein Handlungsbedarf. In der Sozialversiche-
rung ist das geschuldete Arbeitsentgelt maßgeblich.
Damit würde bei rechtskräftiger Entscheidung, dass die
CGZP nicht tariffähig ist, in allen Zeitarbeitsverhältnis-
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en, in denen CGZP-Tarifverträge angewandt wurden,
er gesetzliche Grundsatz der Gleichstellung gelten.
ieser besagt, dass Zeitarbeitnehmern vom Verleiher die
ür vergleichbare Arbeitnehmer in dem Betrieb des Ent-
eihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ein-
chließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren sind. In ver-
eihfreien Zeiten, für die der Gleichstellungsgrundsatz
icht gilt, müsste die Lohnhöhe durch Auslegung im
inzelfall ermittelt werden. Dann wird bis zu vier Jahre
ückwirkend das eigentliche, ohne den nichtigen Tarif-
ertrag geschuldete, Arbeitsentgelt zu errechnen und zu
erbeitragen sein.
nlage 19
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 15):
Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Arbeit
und Soziales eingeleitet, als im April 2009 die erstinstanzliche
Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes bekannt wurde,
die der CGZP die Tariffähigkeit absprach, um mögliche Bei-
tragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger vor der
Verjährung zu sichern, und in welchem Umfang wurde durch
die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gesetzlichen
Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen
ihrer Prüfungskompetenz davon Gebrauch gemacht, mögliche
Forderungen aus der seit dem 1. April 2009 bekannten Tarif-
unfähigkeit der CGZP vor der Verjährung zu schützen, indem
die Zeitarbeitsfirmen aufgefordert wurden, auf die Einrede
der Verjährung zu verzichten?
Da sich für das Bundesministerium für Arbeit aus die-
er nicht rechtskräftigen Entscheidung der Arbeits-
erichtsbarkeit kein Handlungsbedarf ergibt, ist das
undesministerium auch im April 2009 nicht tätig ge-
orden.
nlage 20
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
rage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 16):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
„verbraucherpolitischen Zwischenbilanz nach acht Jahren
Riester-Rente“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die
zum Ergebnis hatte, dass staatliche Fördergelder vor allem in
die Provisionen fließen, statt die Verbraucherinnen und Ver-
braucher zu erreichen, und Zusatzrenten ohne staatliche För-
derung zum Teil bessere Renditen für die Verbraucher bringen
als staatlich geförderte Riester-Produkte?
Die Riester-Rente ist als freiwillige private zusätzli-
he kapitalgedeckte Altersvorsorge konzipiert. Sie ist ein
ngebot des Staates an die förderberechtigten Bürgerin-
en und Bürger, im Rahmen von Lebensversicherungen,
ank-, Fonds- oder Bausparplänen eine Zusatzrente auf-
ubauen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbun-
en. Solche Kosten entstehen auch bei ungeförderten
inanzprodukten dieser Art.
Die Bundesregierung hält deshalb die Gegenüberstel-
ung bzw. Aufrechnung der Kosten dieser Produkte mit
872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
der staatlichen Förderung für rein theoretisch. Die staat-
liche Förderung geht ersichtlich in die Gesamtbeitrags-
leistung ein und führt dazu, dass die geförderten Riester-
Verträge aus Sicht der Sparer erheblich günstiger und
lukrativer sind als ungeförderte Verträge. Dies wird auch
von unabhängiger Stelle wie zum Beispiel Finanztest
immer wieder betont.
Die aus der Gegenüberstellung von staatlicher Förde-
rung und Kosten resultierenden Bewertungen wie „Die
Zulagen kommen nicht der Altersvorsorge zugute“ sind
daher unsachgemäß und nicht nachvollziehbar.
Anlage 21
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
(Drucksache 17/191, Frage 17):
Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass
Anbieter von Riester-Produkten die gesetzlich vorgeschrie-
bene Kostentransparenz anders als bisher auch tatsächlich ein-
halten – also einschließlich Abschluss-, Vertriebs- und Wech-
selkosten sowie laufenden Verwaltungsgebühren –, und wie
bewertet sie vor diesem Hintergrund den Vorschlag des Ver-
braucherzentrale Bundesverbandes, ein entsprechendes Ge-
setz zu verabschieden und ein Preisschild einzuführen?
Die Frage suggeriert, die gesetzlich vorgeschriebene
Kostentransparenz werde von den Anbietern der staat-
lich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte prak-
tisch flächendeckend nicht eingehalten. Dafür hat die
Bundesregierung keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil
belegen zum Beispiel die Untersuchungen von Finanz-
test, dass es in jedem der verschiedenen Produktkatego-
rien, in denen die Riester-Förderung möglich ist, das
ganze Spektrum von sehr guten bis – leider auch – man-
gelhaften Produkten gibt. Insofern gibt es eine ausrei-
chende Vielfalt am Markt, die es den Bürgerinnen und
Bürgern ermöglicht, solche Produkte auszusuchen, die
zu ihnen passen.
Im Übrigen setzt die neue Bundesregierung in ihrer
Verbraucherpolitik auf die Stärkung des Verbrauchers im
Markt. Leitbild ist dabei der gut informierte und zu
selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Ver-
braucher. Deshalb haben wir, auch vor dem Hintergrund
der Finanzmarktkrise, im Koalitionsvertrag vereinbart,
dass die Kunden von Finanzprodukten die wesentlichen
Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und
Provisionen möglichst schnell erkennen können sollen.
Dies läuft auf die Einführung eines sogenannten Pro-
duktinformationsblattes hinaus. Dieses soll es den Ver-
brauchern künftig ermöglichen, sich vor Vertragsab-
schluss einen knappen und verständlichen Überblick
über die wesentlichen Merkmale des Vertrages zu ver-
schaffen, inklusive der Kosten.
Die Bundesministerin Aigner ist derzeit in Gesprä-
chen mit den Anbietern, wie diese Forderung umgesetzt
werden kann. Dabei sind andere vergleichbare Arbeiten
zu berücksichtigen. So hat das Bundesministerium der
Finanzen aufgrund eines Auftrags des Bundestags-
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inanzausschusses vom November 2008 ein wissen-
chaftliches Gutachten zur „Transparenz von privaten
iester- und Basisrentenprodukten“ in Auftrag gegeben,
essen Ergebnisse im März 2010 vorliegen werden. Auf
uropäischer Ebene arbeitet die EU-Kommission an ei-
em besseren Verbraucherschutz bei „Anlageprodukten
ür Kleinanleger“. Auch hier ist im kommenden Jahr mit
rsten Legislativvorschlägen zu rechnen.
Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Bereich zu ver-
ünftigen Ergebnissen kommen werden, die dann selbst-
erständlich auch Riester-Sparern zugutekommen wer-
en.
nlage 22
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 18):
Welche Maßnahmen wurden nach der Ankündigung „ei-
ner lückenlosen Aufklärung“ in der Regierungserklärung der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 8. September 2009
zum Zwischenfall bei Kunduz eingeleitet, und in welcher
Form erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
Ergebnisse?
Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine in-
erne Arbeitsgruppe eingerichtet.
Diese interne Arbeitsgruppe untersucht zurzeit die In-
ormationsflüsse und Meldewege im Zusammenhang mit
em Luftangriff.
nlage 23
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
Drucksache 17/191, Frage 19):
Welche sachlichen Informationen, die über den ihm be-
reits bei der Amtsübernahme am 28. Oktober 2009 vorliegen-
den Bericht der NATO-Untersuchungskommission zum Zwi-
schenfall in Kunduz hinausgehen, haben den Bundesminister
der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
zu seiner Neubewertung des Luftangriffs veranlasst?
Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la-
en bei seiner Amtsübernahme für seine erste Bewer-
ung am 6. November 2009 der Untersuchungsbericht
es COMISAF, Joint Investigation Board (JIB), und der
ericht des Internationalen Komitees des Roten Kreu-
es, ICRC, vor.
Auf Nachfrage wurden dem Minister der Bericht des
berst Klein, des Oberst Neumann, der Bericht der ers-
en Untersuchungsgruppe des COMISAF, Initial Action
eams (IAT), der Bericht des Feldjägerführers, der Be-
icht der afghanischen Untersuchungskommission und
as Schreiben afghanischer Offizieller der Provinz Kun-
uz zur Kenntnis gebracht. Die Gesamtschau der Be-
ichte hat den Minister zu einer Neubewertung veran-
asst.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 873
(A) )
(B) )
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen
des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 20 und 21):
Welche konkreten Informationen und Sachverhalte – bitte
einzelne Sachverhalte vortragen –, die in den angeblich vor-
enthaltenen Berichten enthalten sind, waren in dem geheimen
NATO-Bericht und dem Bericht des Internationalen Komitees
vom Roten Kreuz, ICRC, über den Einsatz bei Kunduz nicht
enthalten bzw. lagen dem Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, nicht vor, als der
Bundesminister den Einsatz als „militärisch angemessen“
(www.bmvg.de) bewertete und zu dem Schluss kam: „Selbst
wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum
Luftschlag kommen müssen“?
Inwiefern rechtfertigten die Informationen des Berichtes
des ICRC, der die Völkerrechtskonformität des Einsatzes in
Zweifel zog und Angaben über die zahlreichen zivilen Opfer
enthielt, die Einschätzung, dass der Einsatz bei Kunduz „mili-
tärisch angemessen“ sei, bzw. was veranlasste den Bundesmi-
nister, die Informationen und Einschätzungen des ICRC-Be-
richts nur nachrangig in seine Bewertung vom 6. November
2009 einfließen zu lassen?
Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein-
schätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in
der Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese
Einschätzung hat er später korrigiert.
Der Bericht des Internationalen Komitees des Roten
Kreuzes, ICRC, führte in seinen einführenden Bemer-
kungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen Opera-
tionen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvölker-
rechts vorliegen muss, und geht in seiner abschließenden
Zusammenfassung davon aus, dass dies im Rahmen der
Untersuchung durch ISAF bewertet wird.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 22):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Rolle der Bundeswehreliteeinheit Kommando Spezialkräfte
bei dem endgültigen Befehl zum Abwurf der Bomben am
4. September 2009 nahe Kunduz?
Zu der Frage, ob und wie Soldaten des Kommandos
Spezialkräfte an der Entscheidungsfindung zum Einsatz
der Bomben am 4. September 2009 beteiligt waren, hat
sich der Bundesminister der Verteidigung am 11. De-
zember 2009 geäußert.
Demzufolge wird die Prüfung der Beteiligung von
Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Teil des Unter-
suchungsausschusses sein und somit noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 23):
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Kann die Bundesregierung die Information aus Medienbe-
richten bestätigen, nach denen die Bundeswehr bei dem Luft-
angriff in Afghanistan ursprünglich mehr Bombenabwürfe an-
gefordert haben soll als letztlich geschehen, und, wenn ja, wie
bewertet sie dieses Vorgehen?
Im Zuge der Entscheidungsfindung wurden in der
acht vom 3. auf den 4. September 2009 mehrere Hand-
ungsmöglichkeiten vom Kommandeur des Regionalen
iederaufbauteams Kunduz erwogen. Dies beinhaltete
aturgemäß auch Anzahl und Typ der möglicherweise
inzusetzenden Waffen.
Diese Vorgehensweise bezüglich des Abwägens eige-
er Handlungsmöglichkeiten entspricht den national und
nternational anerkannten Verfahren. Diese Vorgehens-
eise ist nicht zu beanstanden.
Die Prüfung der Entscheidungsabläufe vor Ort wird
eil des Untersuchungsausschusses sein und somit noch
inige Zeit in Anspruch nehmen.
nlage 27
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
en des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Fragen 24 und 25):
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung in Afghanis-
tan in den letzten acht Jahren Entschädigungen wegen der
Verletzung/Tötung von Zivilisten durch deutsche Soldaten ge-
zahlt?
Nach welchen Kriterien wird darüber entschieden, ob und
in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden?
Nach den bisher hierzu ausgewerteten Unterlagen
urden seit dem Jahr 2004 in 13 Fällen Zahlungen we-
en Verletzung bzw. Tötung von Zivilisten geleistet.
Für die Abwicklung dieser Schadensfälle gibt es kein
om Bundesministerium der Verteidigung festgelegtes
erfahren. Insofern existieren auch keine Kriterien da-
ür, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt
erden.
nlage 28
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
en des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 26
nd 27):
Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Einfluss auf
den Zeitpunkt der Veröffentlichung oder den Inhalt des
COMISAF-Berichtes über die Vorfälle am 4. September 2009
am Kunduz-Fluss genommen?
Warum hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-
Theodor Freiherr zu Guttenberg, den Luftangriff am Kunduz-
Fluss am 4. September 2009, obwohl ihm eindeutige Berichte
über eine hohe Zahl von Zivilopfern – zum Beispiel der Be-
richt des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – und
über Verfahrensverstöße – zum Beispiel COMISAF-Bericht –
vorlagen, als militärisch angemessen bezeichnet, und welche
qualitativ neuen Informationen haben ihn inzwischen dazu be-
wegt, den Angriff als militärisch unangemessen zu bewerten?
874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Das Bundesministerium der Verteidigung hat von An-
fang an großes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung
durch COMISAF bekundet.
Es hat sich erfolglos um die Herabstufung des durch
die NATO eingestuften Berichtes bemüht.
Der Bundesminister der Verteidigung war am 6. No-
vember 2009 erst wenige Tage im Amt. Die Bewertung
der Angemessenheit des Luftschlages beruhte auf den
ihm zu dem Zeitpunkt vorliegenden Informationen.
Nach persönlicher Auswertung aller vorhandenen Infor-
mationen zum Luftschlag – auch eingestufter Berichte –
hat Bundesminister zu Guttenberg seine Bewertung kor-
rigiert.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen des Abgeordneten Thomas Koenigs (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 28 und 29):
Zu welchem Zeitpunkt – bitte genaue Angaben – lag dem
Bundeskanzleramt sowie dem Bundesministerium der Vertei-
digung, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
des Innern der Bericht des Internationalen Komitees vom Ro-
ten Kreuz über das Bombardement auf die Tanklaster in Kun-
duz vor?
Wann plant der Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, dem Deutschen
Bundestag zu erläutern, auf welcher neuen Informations-
grundlage – bitte genaue Angaben – er den Bombenangriff in
Kunduz in seiner Rede am 3. Dezember 2009 nun doch als
„militärisch nicht angemessen“ bezeichnet hat?
Zu Frage 28:
Der Bericht des Internationalen Komitees vom Roten
Kreuz ging am 6. November 2009 im Bundesministe-
rium der Verteidigung ein. Am 3. Dezember wurde er
dem Auswärtigen Amt übersandt. Das Bundeskanzler-
amt hat den Bericht mit weiteren Dokumenten und Be-
richten am heutigen Tage (16. Dezember 2009) erhalten.
Zu Frage 29:
Hinsichtlich Ihrer Frage, wann der Bundesminister
der Verteidigung dem Deutschen Bundestag erläutert,
auf welcher neuen Informationsgrundlage er das Ereig-
nis vom 4. September 2009 neu bewertet hat, teile ich
Ihnen mit, dass der Bundesminister der Verteidigung
hierzu unter anderem im Untersuchungsausschuss Stel-
lung nehmen wird.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
gen der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 31 und 32):
Wann und inwieweit hat die Bundesregierung den Deut-
schen Bundestag von der Existenz und dem Auftrag der Task
Force 47 (laut Bild vom 10. Dezember 2009) informiert?
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Wie erklärt die Bundesregierung die erste Einschätzung
des Bundesministers der Verteidigung zum Bombenangriff
von Kunduz als „militärisch angemessen“ angesichts der Tat-
sache, dass ihm bereits bekannt war, dass dieser vom Interna-
tionalen Komitee vom Roten Kreuz als völkerrechtswidrig
und somit als Kriegsverbrechen eingestuft wurde?
Die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden
owie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des
uswärtigen Ausschusses sind von der Leitung des
MVg erstmals am 9. November 2007 über den Einsatz
on Spezialkräften der Bundeswehr zur Unterstützung
es Regionalkommandos Nord der ISAF unterrichtet
orden.
Seither ist derselbe Teilnehmerkreis in vertraulicher
itzung anlassbezogen in elf weiteren Terminen nach
ichtigen Einzeloperationen über den Einsatz der Task
orce 47 informiert worden (15. Februar 2008, 9. April
008, 23. April 2008, 20. Juni 2008, 24. September
008, 15. Oktober 2008, 12. November 2008, 4. Dezem-
er 2008, 25. März 2009, 7. Mai 2009, 13. Mai 2009).
Zusätzlich wurde am 1. Juli 2009 die vom Deutschen
undestag beschlossene, halbjährliche Unterrichtung
ber den Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr Task
orce 47 durchgeführt.
Darüber hinaus hat am 6. November 2009 der Stell-
ertretende Generalinspekteur (in Anwesenheit des Bun-
esministers der Verteidigung) bei seiner Darstellung der
reignisse des 4. September 2009 in Kunduz gegenüber
en Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags
rläutert, dass Oberst Klein die Operation in dieser
acht aus der Führungseinrichtung, Tactical Operations
enter, der Task Force 47 geführt hat
Der Bericht des ICRC sagte in seinen einführenden
emerkungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen
perationen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvöl-
errechts vorliegen muss und geht in der Zusammenfas-
ung davon aus, dass dies im Rahmen der Untersuchung
urch ISAF bewertet wird.
In dem Untersuchungsbericht von ISAF wurde kein
erstoß gegen das humanitäre Völkerrecht festgestellt.
nsofern hat sich der Minister in der Bewertung dieser
rage auf den Untersuchungsbericht von ISAF abge-
tützt. Darüber hinaus prüft die Bundesanwaltschaft den
achverhalt.
nlage 31
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 33
nd 34):
Ab wann lagen welche Berichte zum Luftangriff auf Tank-
lastzüge nahe Kunduz dem Bundesminister der Verteidigung,
Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, im Vorfeld seiner
Pressekonferenz am 6. November 2009 – bitte Einzelangaben
zu jedem Bericht – vor?
Aus welchen Gründen wurde das Einsatzprotokoll der
Task Force 47 zum Luftangriff auf Tanklastzüge nahe Kunduz
den NATO-Ermittlern nicht zur Verfügung gestellt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 875
(A) )
(B) )
Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la-
gen bei seiner Amtsübernahme als Grundlage für seine
erste Bewertung am 6. November 2009 der Untersu-
chungsbericht des COMISAF, Joint Investigation Board
(JIB), und der Bericht des Komitees des Internationalen
Roten Kreuzes (ICRC) vor.
Das Ereignisprotokoll, das den Ablauf der Entschei-
dungsfindung des Oberst Klein im Operations Center der
Task Force 47 in der Nacht zum 4. September 2009 wie-
dergibt, wurde als Anlage dem Bericht der Feldjäger
vom 9. September 2009 beigefügt.
Im abschließenden Untersuchungsbericht des durch
COMISAF eingesetzten Joint Investigation Boards, JIB,
vom 21. Oktober 2009 wird das Ereignisprotokoll als
Bezugsdokument aufgeführt.
Anlage 32
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 35):
Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber der For-
derung des ISAF-Kommandeurs General McChrystal, eine
einheitliche Entschädigungspolitik der NATO-Truppensteller
einzuführen (Süddeutsche Zeitung vom 10. Dezember 2009,
Seite 2), und welche Entschädigungskriterien muss diese er-
füllen?
Der Kommandeur der Internationalen Sicherheitsun-
terstützungsgruppe, ISAF, General Stanley McChrystal,
hat im Rahmen seiner Lagebeurteilung vom September
unter anderem vorgeschlagen, einheitliche ISAF-Ent-
schädigungsrichtlinien zu erarbeiten.
Die Bundesregierung beteiligt sich an den Beratungen
innerhalb der NATO, die sich noch in einem sehr frühen
Stadium befinden. Zu den Einzelheiten kann daher noch
nicht Stellung genommen werden.
Bisher werden Entschädigungsfragen im Rahmen der
ISAF in nationaler Verantwortung geregelt.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 36):
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Bundesforst auf
dem munitionsbelasteten Sperrgebiet in der Kyritz-Ruppiner
Heide Treibjagden mit mehreren Hundert Zivilisten veranstal-
tet, während Zivilpersonen, die nicht zu den Jagdgesellschaf-
ten gehören, das Betreten dieser Flächen unter Strafe verboten
ist?
Die Ausübung der Verwaltungsjagd auf dem Trup-
penübungsplatz (TrÜbPl) Wittstock wird vom Bundes-
forstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt für Im-
mobilienaufgaben – Sparte Bundesforst – im Auftrag der
Bundeswehr wahrgenommen. Grundlage hierfür ist § 27
der „Dachvereinbarung zwischen dem Bundesministe-
rium der Verteidigung, dem Bundesministerium der
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inanzen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufga-
en zur Umsetzung des Gesetzes über die Bundesanstalt
ür Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bun-
esministeriums der Verteidigung“.
Die Jagdausübung erfolgt in Form einer an dem Bun-
esjagdgesetz und den tierseuchenrechtlichen Vorgaben
usgerichteten professionellen Wildstandsregulierung.
Dabei werden fachlich versierte zivile Jäger unter
ührung des Bundesforstpersonals eingebunden, um den
agddruck wegen wildbiologischer Vorteile auf wenige
agden mit vielen Schützen zu beschränken. Diese Form
er konzentrierten Jagdausübung (Ansitzjagd) hat sich
erade auch auf Truppenübungsplätzen seit mehr als
ehn Jahren bewährt.
Die Wildstandsregulierung insbesondere des Rot- und
chwarzwildes auf dem TrÜbPl ist dringend erforder-
ich, um Wildschäden an der umliegenden Kulturland-
chaft zu vermeiden und Tierseuchen, die auf Nutztier-
estände übergreifen können, zu verhindern.
Die Nutzung der Übungsplätze unterscheidet sich
ach Flächen, die für Ausbildung/Üben freigegeben,
unitionsbelastungsgrad A, mit Nutzungsauflagen ver-
ehen, Munitionsbelastungsgrad B, oder gesperrt, Muni-
ionsbelastungsgrad C, sind.
Bei den Ansitzjagden auf dem Truppenübungsplatz
ittstock befanden sich die genutzten Ansitze auf Ge-
ändeteilen mit Munitionsbelastungsgrad A.
In den übrigen Bereichen werden die entsprechenden
orgaben der gültigen Vorschriften streng beachtet. Dies
edeutet insbesondere, dass Jagdgäste, die nicht Verwal-
ungsangehörige des Bundes sind, sich nur mit orts- und
achkundiger Begleitung auf dem Truppenübungsplatz
ewegen dürfen.
Der Zugang der Öffentlichkeit ist in der Zentralen
ienstvorschrift 40/11 „Übungsplätze und Schießanla-
en im Standort“ geregelt. Hier wird ausgeführt, dass die
ffentlichkeit zum Eigenschutz keinen Zugang zu
bungsplätzen hat. Ausnahmen hierzu können durch den
ommandanten nur auf den zugelassenen Straßen und
egen, bei Veranstaltungen der Bundeswehr und im Ein-
elfall für den Besuch von Kulturdenkmälern und Ge-
enkstätten gewährt werden.
nlage 34
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
Drucksache 17/191, Frage 37):
Wie hoch war der Abruf der Bundesmittel durch die ein-
zelnen Bundesländer für die Jahre 2008 und 2009?
Mit Stand 11. Dezember 2009 haben die Länder Bun-
esmittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro aus dem
ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ abgerufen.
m Jahr 2008 betrug der Mittelabruf 50 Millionen Euro,
m Jahr 2009 belief er sich auf 350 Millionen Euro.
chon diese Zahlen verdeutlichen die gegenüber dem
876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
ersten Jahr 2008 erheblich gewachsene Dynamik. Noch
aussagekräftiger hinsichtlich der tatsächlichen Nach-
frage ist die Höhe der durch die Länder bewilligten Mit-
tel.
Bundesmittel für Investitionsvorhaben dürfen näm-
lich erst bei Fälligkeit der Zahlungen, das heißt zum
Ende der Baumaßnahme bzw. bestimmter Bauab-
schnitte, von den Ländern abgerufen werden.
Darüber hinaus handelt es sich bei den geplanten
Vorhaben häufig um langfristige Baumaßnahmen mit
entsprechenden planerischen und prozessualen Vorlauf-
zeiten. Zwischen Bewilligung und Fälligkeit (= Mittel-
abruf) kann daher eine Zeitspanne von mehreren Mona-
ten liegen. Die Höhe der von den Ländern an die Träger
bewilligten Mittel beträgt aktuell insgesamt 915 Millio-
nen Euro, das bedeutet seit dem 1. April 2009 eine Stei-
gerung um 70 Prozent.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
(Drucksache 17/191, Frage 38):
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die
Einhaltung der verpflichtenden Vereinbarung durch die ein-
zelnen Bundesländer, ihren Anteil am Betreuungsausbau in
gleicher Höhe wie der Bund zu leisten, die mit der Zurverfü-
gungstellung des Sondervermögens getroffen wurde?
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsaus-
bau hat sich am 28. August 2007 darauf geeinigt, dass
sich der Bund an der Finanzierung in der Ausbauphase
bis 2013 mit 4 Milliarden Euro beteiligt. Wörtlich heißt
es hierzu: „Die Länder werden durch geeignete Maßnah-
men dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfü-
gung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich
den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt wer-
den. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Vorausset-
zungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele er-
reicht werden.“ Bund, Länder und Gemeinden haben ein
gemeinsames Interesse an der Umsetzung der Ausbau-
ziele. Für die Bundesregierung gibt es keinen Grund zu
der Annahme, dass sich aufseiten der Länder hieran et-
was geändert hat. Die von mir genannten Bewilligungs-,
Abruf- und Ausbauzahlen zeigen, dass wir hier auf ei-
nem guten Weg sind.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 39):
Wie sieht der Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung in
den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt Ende 2009 aus?
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag
gemäß § 24 a Abs. 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB VIII) jährlich einen Bericht über den Stand des
Ausbaus des Förderangebots für Kinder unter drei Jah-
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en vor. Der aktuelle „Bericht der Bundesregierung über
en Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot
n Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für
as Berichtsjahr 2008“ vom 12. März 2009 (Bundestags-
rucksache 16/12268) bezieht sich auf den Stichtag
5. März 2008. Der nächste Bericht zum Stand des Aus-
aus im Jahr 2009 wird dem Bundestag im April 2010
orgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind der Bun-
esregierung noch keine definitiven Aussagen für das
evorstehende Jahresende 2009 möglich.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 40):
Welche Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen
in Höhe von 2,15 Milliarden Euro standen 2008 und 2009 für
die 16 Bundesländer jeweils zur Verfügung, und welcher je-
weilige Anteil ist für 2010 vorgesehen?
Die Aufteilung der Finanzhilfen des Bundes aus dem
ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ folgt ge-
äß Art. 2 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung „Kin-
erbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 der Übersicht
m Ende der Verwaltungsvereinbarung. Diese Übersicht
iegt den Mitgliedern des Ausschusses für Familie,
enioren, Frauen und Jugend vor. Ich bin gerne bereit,
hnen diese Übersicht noch einmal zuzuleiten. Die Höhe
er von den Ländern an die Träger bewilligten Mittel
eträgt aktuell insgesamt 915 Millionen Euro, das sind
23 Prozent der Plafonds 2008 und 2009.
nlage 38
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
ie Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme
SPD) (Drucksache 17/191, Frage 41):
Welche Form und Größenordnung an Leistungskürzungen
und/oder Beitragssatzsteigerungen sind mit der von der neuen
Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Über-
prüfung der Praxisgebühr – und damit sich abzeichnender
Einnahmeausfälle – für die Bürgerinnen und Bürger im Land
zu erwarten?
Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit
er in der Koalitionsvereinbarung angesprochenen Über-
ührung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhe-
ungsverfahren keine Leistungskürzungen und/oder Bei-
ragssatzsteigerungen.
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 42 und 43):
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung
der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und für
welche Abschnitte der Ausbaustrecke München–Mühl-
dorf–Freilassing liegen noch keine Finanzierungsvereinbarun-
gen vor?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 877
(A) )
(B) )
Welcher Finanzierungsbedarf besteht noch für die Aus-
baustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und welche
Finanzmittel sollen in welchen Jahren bis zur voraussichtli-
chen Fertigstellung der Ausbaustrecke München–Mühl-
dorf–Freilassing nach Planung der Bundesregierung noch be-
reitgestellt werden?
Zu Frage 42:
Derzeit ist die Fertigstellung des Vollausbaus der
Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing–Grenze
Deutschland/Österreich nicht terminierbar, die Bundes-
regierung misst dem Ausbau dieser Bahnstrecke jedoch
eine hohe Priorität zu. Für die Abschnitte Amp-
fing–Mühldorf, die Innbrücke und das Elektronische
Stellwerk Burghausen sowie die Planungskosten des
Streckenabschnitts Alt-Mühldorf–Tüßling liegt eine
Finanzierungsvereinbarung vor.
Zu Frage 43:
Derzeit besteht für die durchgehende Zweigleisigkeit
mit Elektrifizierung ein weiterer Finanzierungsbedarf in
Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro. Es ist darauf hinzu-
weisen, dass die aktuell von der DB Netz AG genannten
Gesamtinvestitionen noch plausibilisiert werden.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Druck-
sache 17/191, Fragen 44 und 45):
Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage zur Nut-
zung des Flughafens Leipzig/Halle ein, der als ziviler Flugha-
fen genehmigt ist und für den keine Genehmigung für eine re-
gelmäßige militärische Nutzung erteilt wurde, dessen zivile
Infrastruktur – zivile Terminals, Lagerhallen, Parkplätze so-
wie eine Eisenbahnrampe – aber gemäß eines Berichts des
Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. November 2009 regel-
mäßig von der Bundeswehr für militärische Flüge genutzt
wird, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ber-
liner Luftfahrtrechtlers Professor Dr. Elmar Giemulla, dass
die oben genannten Vorgänge nicht durch die Betriebserlaub-
nis des Zivilflughafens gedeckt seien?
Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Gefähr-
dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens
und der zivilen Flugreisenden durch die militärische Nutzung
des Flughafens Leipzig/Halle sowie angesichts der Unklarheit
bezüglich der Betriebserlaubnis des Flughafens die versiche-
rungsrechtliche Lage ein?
Zu Frage 44:
Zuständig für die Beurteilung, ob die Verkehre am
Flughafen Leipzig/Halle vom Umfang der Betriebsge-
nehmigung des Flughafens gedeckt sind, ist grundsätz-
lich die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes
Sachsen. Es bestehen hier keine Anhaltspunkte dafür,
dass die Genehmigungsbehörde des Landes ihren Aufga-
ben nicht nachkommt.
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in
seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 – 1 BvR
3474/08 – unter Bestätigung der Ausführungen des Bun-
desverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Juli
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008 – 4 A 3001/07 – zum Flughafen Leipzig darauf
ingewiesen, dass zu militärischen Zwecken dienende
lüge in Zivilflugzeugen oder in Militärflugzeugen ei-
en Flughafen wie den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
rundsätzlich nutzen dürfen.
Flughäfen werden nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-
ulassungs-Ordnung genehmigt als Flughäfen des allge-
einen Verkehrs (Verkehrsflughäfen) oder als Flughäfen
ür besondere Zwecke (Sonderflughäfen). Das Bundes-
erfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss
usdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Kommen-
arliteratur zu § 6 Luftverkehrsgesetz, in dem die Geneh-
igung für Anlage und Betrieb eines Flugplatzes geregelt
st, ergäbe, dass auf Verkehrsflughäfen grundsätzlich je-
ermann starten und landen dürfe. Sie dienten dem Ge-
eingebrauch der Luftfahrt und seien damit allgemein
ugänglich (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk, Luftver-
ehrsgesetz, § 6 Rn. 12 <März 2004>; Reidt/Fellenberg,
n: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III Teil II 5,
4 FluglSchG Rn. 9 <April 2008>).
Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht aus-
eführt, man könne aus den Bestimmungen über die Luft-
ufsicht im Bereich der Bundeswehr (vergleiche § 30
bs. 2 Luftverkehrsgesetz) ableiten, dass Militärflug-
euge Zivilflugplätze benutzen dürfen und der Luftauf-
icht der Länder unterlägen, soweit nicht Zuständigkeiten
er Flugsicherung und des Luftfahrt-Bundesamtes gege-
en sind. Bei Starts und Landungen haben hiernach
ilitärluftfahrzeuge die für Zivilflugplätze erlassenen
estimmungen, wie zum Beispiel Nachtflugbeschrän-
ungen, einzuhalten (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk,
uftverkehrsgesetz, § 30 Rn. 20 <November 1997>;
iehe zum Ganzen auch: Schwenk/Giemulla, Handbuch
es Luftverkehrsrechts, 3. Auflage 2005, S. 199 ff.).
Seitens der Bundesregierung wird daher eine insoweit
bweichende Rechtsauffassung von Herrn Professor
r. Giemulla nicht geteilt.
u Frage 45:
Eine besondere Gefährdung der Mitarbeiterinnen und
itarbeiter des Flughafens und der zivilen Flugreisen-
en kann aus hiesiger Sicht nicht bestätigt werden.
Zur versicherungsrechtlichen Lage des Flughafens lie-
en dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
ntwicklung keine Erkenntnisse vor. Der Nachweis einer
ngemessenen Versicherung muss gegenüber der Geneh-
igungsbehörde des Landes geführt werden. Diese ist
estandteil des Genehmigungsverfahrens.
nlage 41
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 46):
Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der geplan-
ten Neuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro im nächs-
ten Jahr Prestigeprojekte, wie das Berliner Schloss, aufzuge-
ben?
878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Die Bundesregierung setzt sich für den Wiederaufbau
des Berliner Schlosses – Bau des Humboldt-Forums ent-
sprechend der Beschlusslage des Deutschen Bundestages
ein. Dies ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungs-
fraktionen für die 17. Legislaturperiode entsprechend fest-
gelegt: „Der Bundestagsbeschluss (vom 13. Dezember
2007) zum Bau des Humboldt-Forums am historischen
Ort und in der äußeren Gestalt des Berliner Stadtschlos-
ses wird realisiert.“
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 47 und 48):
Wie steht die Bundesregierung zu den aktuellen Aussagen
von Franziska Eichstädt-Bohlig und anderen Experten, mit
dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Kostenrahmen
von 552 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Berliner
Stadtschlosses – Humboldt-Forum – sei nur eine „Billig-
kopie“ (unter anderem Berliner Zeitung vom 3. Dezember
2009) möglich?
Erwartet die Bundesregierung Kostensteigerungen beim
Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses – Humboldt-Fo-
rum – aufgrund des verzögerten Baubeginns und der verlän-
gerten Bauzeit, und wie sollen diese höheren Kosten finan-
ziert werden?
Zu Frage 47:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das vom
Deutschen Bundestag beschlossene Programm zum
Wiederaufbau des Berliner Schlosses – Bau des Hum-
boldt-Forums innerhalb der vom Parlament dazu festge-
setzten Kostenobergrenze (552 Millionen Euro, Preis-
stand: Juli 2007) realisiert wird. Es wird keine
„Billigkopie“ gebaut. Über das vom Deutschen Bundes-
tag beschlossene Bauprogramm hinausgehende An-
forderungen und Wünsche sind nicht innerhalb des fest-
gelegten verbindlichen Kostenrahmens umsetzbar und
können insoweit auch nicht Gegenstand der laufenden
Planungen sein.
Zu Frage 48:
Die Bundesregierung geht weiterhin von einem Bau-
beginn spätestens 2011 aus. Der vom Deutschen Bun-
destag vorgegebene Kostenrahmen (552 Millionen Euro,
Preisstand: Juli 2007) gilt im Übrigen unabhängig von
Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 49):
Auf welche Weise hat die Bundesregierung seit 1990 ins-
besondere auch im Hinblick auf die Erwartung steigender
Binnenschifftransporte in Richtung Osteuropa die Entwick-
lung und den Bau an die Wasserstraßenverhältnisse im Osten
Deutschlands angepasster, zum Beispiel flachgängiger und
damit umweltfreundlicherer Binnenschiffe gefördert, und was
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tut sie dafür, dass diese Schiffe in Zukunft in großer Stückzahl
auf Bundeswasserstraßen verkehren werden?
Das verkehrspolitische Ziel der Bundesregierung ist
s, die wichtigsten Binnenwasserstraßen so auszubauen,
ass mit modernen Großmotorgüterschiffen wirtschaft-
ich Güterverkehr durchgeführt werden kann. Die Bun-
esregierung hat den Bau oder die Modernisierung von
lachgängigen Binnenschiffen bisher nicht gefördert, da
er Bundestag keine Haushaltsmittel für diesen Zweck
ur Verfügung gestellt hat.
Im Rahmen des am 1. September 2009 in Kraft getrete-
en Förderprogramms „Zuwendungen zur Modernisie-
ung der deutschen Binnenschiffsflotte und Pilotvorhaben
ür innovative Techniken in der Binnenschifffahrt“ kön-
en der Neubau und/oder die Modernisierung von beson-
ers flachgängigen Binnenschiffen gefördert werden.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
Drucksache 17/191, Frage 50):
Welche konkreten Auswirkungen haben die Prüfungen der
Deutschen Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, auf
Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und insbesondere auf das
geplante Güterverkehrszentrum Glauchau – Baurecht seit
17. November 2009 –, und wie lautet die entsprechende Be-
gründung zur Auswahl bezüglich des Bestands oder der Auf-
lösung der einzelnen Betriebsstellen?
Diese Fragestellung zielt auf unternehmerische Über-
egungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft.
Als Bundestag und Bundesrat Ende 1993 in breitem
olitischen Konsens die Bahnreform vollzogen, be-
chlossen sie als ein wesentliches Ziel die strikte Tren-
ung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben.
nfolgedessen trifft der Vorstand der Deutsche Bahn AG
lle unternehmerischen Entscheidungen in eigener Ver-
ntwortung.
Daher sind der Bundesregierung Prüfungen der Deut-
che Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, nicht
ekannt. Folglich kann die Bundesregierung auch weder
eren Ergebnisse hinsichtlich ihrer konkreten Auswir-
ungen auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und ins-
esondere auf das geplante Güterverkehrszentrum
lauchau beurteilen noch Begründungen für die Aus-
ahl einzelnen Betriebsstellen hinsichtlich des weiteren
estandes oder ihrer Auflösung wiedergeben.
nlage 45
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
bgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/191,
rage 51):
Was versteht die Bundesregierung konkret unter der im
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP angekündigten
„maßvollen Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen in geeigneten
Relationen“, und wie soll ein derartiger bundesweiter Feld-
versuch aussehen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 879
(A) )
(B) )
Laut Koalitionsvertrag werden für die sogenannten
Longliner Einsatzmöglichkeiten im bestehenden Stra-
ßennetz gesehen. Auf geeigneten Routen können sie
möglicherweise einen wirtschaftlicheren und umwelt-
freundlicheren Transport vor allem von Volumengütern
bewirken – ohne negative Auswirkungen auf die Ver-
kehrssicherheit.
Die Bundesregierung will daher Chancen und Risiken
solcher Fahrzeuge in einem bundesweiten Feldversuch
einer vertieften Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse ei-
ner von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzten
Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2007 zu mo-
dularen Nutzfahrzeugen werden dazu aufgegriffen und
gemeinsam mit den Ländern fortentwickelt, um zunächst
die Rahmenbedingungen für einen Versuch nach bundes-
einheitlichen Kriterien mit derartigen Fahrzeugen festzu-
legen. Mögliche negative Auswirkungen auf den Kom-
binierten Verkehr werden einbezogen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/
191, Frage 52):
Was will die Bundesregierung unternehmen, um Güterver-
kehr auf die Schiene zu verlagern, und wie soll dies ausgestal-
tet werden, um damit die Vorreiterrolle Deutschlands im Be-
reich Klimaschutz zu stärken?
Deutschland steht infolge des zu erwartenden An-
stiegs im Güterverkehr vor großen Herausforderungen.
Neben der Erreichung der Klimaziele sollen Wirtschafts-
wachstum und Arbeitsplätze langfristig gesichert wer-
den.
Der Transport von Gütern auf der Schiene leistet ei-
nen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.
Die Bundesregierung setzt auf ein integriertes Verkehrs-
system mit einem starken Verkehrsträger Schiene. Die
Schiene soll in die Lage versetzt werden, künftig noch
mehr Anteile des Verkehrswachstums zu übernehmen.
Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen.
Aufgabe des Staates ist es zunächst, die Infrastruktur
bereitzustellen. Dazu gehört der Ausbau der Schienen-
wege sowie die Förderung des Kombinierten Verkehrs
als verkehrsträgerübergreifenden Gütertransport mit dem
Hauptlauf per Bahn oder Binnenschiff. Eine besondere
Bedeutung kommt dem Ausbau und der Förderung der
Schnittstellen zu, ohne die eine effiziente Verlagerung
nicht möglich ist:
Für den Kombinierten Verkehr und die Gleisan-
schlussförderung werden in den Jahren 2009 und 2010
jeweils 147 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, was
nahezu eine Verdoppelung der finanziellen Förderung
des Kombinierten Verkehrs bedeutet.
Für den Kombinierten Verkehr stehen insgesamt
115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Gefördert
werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung
von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht-
bundeseigene Projekte durch Baukostenzuschüsse für
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en Neu- und Ausbau leistungsfähiger Umschlagtermi-
als (Schiene/Straße bzw. Wasserstraße/Schiene/Straße).
Zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des
eu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten
leisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) ste-
en jährlich 32 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Bundesregierung fördert darüber hinaus den
ombinierten Verkehr durch ordnungs- und steuerpoliti-
che Erleichterungen wie zum Beispiel ein höheres Lkw-
esamtgewicht von 44 Tonnen beim Vor- und Nachlauf
uf der Straße, Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot
owie Steuerbefreiung oder -erstattung.
nlage 47
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan
FDP) (Drucksache 17/191, Fragen 53 und 54):
Welchen naturschutzrechtlichen Status haben Neozoen
– Wirbeltiere – in Deutschland, und gehören sie zu den jagd-
baren Arten?
Wie bewertet die Bundesregierung in naturschutzfachli-
cher Hinsicht die weitere Entwicklung der frei lebenden
Nandu-Population, die sich in den letzten Jahren in Schles-
wig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus Tieren ge-
bildet hat, die aus einer Vogelfarm entwichen sind?
u Frage 53:
Neozoen können naturschutzrechtlich zu den gebiets-
remden Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 6 des Bundesnatur-
chutzgesetzes, BNatSchG, gehören, wenn sie in dem
etreffenden Gebiet in der freien Natur nicht oder seit
ehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen. Dies be-
eutet, dass ihr Ansiedeln in der freien Natur einer Ge-
ehmigung nach § 41 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG in Ver-
indung mit dem jeweiligen Landesrecht bedarf.
Neozoen können naturschutzrechtlich aber auch zu
en heimischen Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 b)
NatSchG gehören; dazu gehören nämlich auch verwil-
erte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte
iere dann, wenn sie sich im Inland in freier Natur und
hne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als
opulation erhalten haben. Der Nandu (Rhea americana)
st möglicherweise insoweit als heimische Art zu be-
rachten. Der Status als heimische Art steht eventuell
otwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen.
Neozoen können zu den in Art. 8 h des Übereinkom-
ens über die biologische Vielfalt, CBD, genannten Ar-
en gehören, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Ar-
en gefährden. Deutschland als Vertragspartei der CBD
st aufgerufen, die Einbringung solcher Arten zu verhin-
ern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.
ies hat Rechtswirkungen für das nationale Natur-
chutzrecht. Nach § 41 Abs. 2 des geltenden BNatSchG
reffen nämlich die Länder unter Beachtung des vorste-
enden Art. 8 h CBD geeignete Maßnahmen, um Gefah-
en für die Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten
urch Ansiedlung und Ausbreitung gebietsfremder Tiere
nd Pflanzen abzuwehren.
880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Am 1. März 2010 tritt das Gesetz zur Neuregelung
des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542, BNatSchG 2010) in
Kraft. Der vorstehende § 41 Abs. 2 BNatSchG wird in
dieser Form abgelöst.
Das ab 1. März 2010 geltende neue Naturschutzrecht
führt in § 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG 2010 den Begriff der
invasiven Art ein. Neozoen sind danach invasive Arten,
wenn deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen
Verbreitungsgebiets für die dort natürlich vorkommen-
den Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches
Gefährdungspotenzial darstellt. Mit der Klassifizierung
als invasive Art sind nach künftigem Recht folgende
Wirkungen verbunden: Nach § 40 Abs. 2 BNatSchG
2010 sind Arten zu beobachten, bei denen Anhalts-
punkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten
handelt. Neu auftretende Arten invasiver Arten sind un-
verzüglich zu beseitigen bzw. deren weitere Ausbreitung
zu verhindern, § 40 Abs. 3 BNatSchG 2010.
Alle wildlebenden Tiere, also auch Neozoen, unterlie-
gen dem allgemeinen Artenschutz von § 41 BNatSchG
in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht; sie dür-
fen danach nicht mutwillig beunruhigt oder ohne ver-
nünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Soweit diese Tiere natürlich vorkommende Ökosysteme,
Lebensräume oder Arten beeinträchtigen, besteht ein
vernünftiger Grund, diese der Natur zu entnehmen. Der
allgemeine Schutz von Neozoen steht damit eventuell
notwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen.
In seltenen Einzelfällen können Neozoen, die ihre na-
türliche Verbreitung nicht hier haben, sondern sich hier
aufgrund menschlichen Einflusses verbreiten, auch in
Deutschland dem besonderen Artenschutz unterliegen.
Dies gilt zum Beispiel für den Nandu, der wegen seiner
Gefährdung in seinen Ursprungsländern durch den inter-
nationalen Handel in Anhang II des Washingtoner Ar-
tenschutzübereinkommens und in Anhang B der Verord-
nung (EG) Nummer 338/97 des Rates vom 9. Dezember
1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender
Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Han-
dels aufgenommen wurde. Diese Arten sind in Deutsch-
land nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatSchG besonders ge-
schützt, vor allem, um die notwendige Überwachung des
Handels zu sichern und zu erleichtern. Von den für be-
sonders geschützte Arten geltenden Schutzvorschriften
kann allerdings eine Ausnahme nach § 43 Abs. 8 Nr. 2
BNatSchG nach weiteren Maßgaben erteilt werden, so-
weit diese Art unter anderem die heimische Tier- und
Pflanzenwelt beeinträchtigt.
Neozoen gehören nicht ohne Weiteres zu den dem
Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Das Jagdrecht er-
fasst nur heimische Tierarten (vergleiche § 10 Abs. 2
Nr. 5 BNatSchG). Dazu zählen auch solche Arten, die
gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 b) BNatSchG heimisch gewor-
den sind. Damit eine Tierart dem Jagdrecht unterliegt,
muss sie durch Rechtssetzungsakt ins Jagdrecht auf Bun-
des- oder Landesebene aufgenommen werden. Viele
Bundesländer haben Neozoen wie den Waschbär, den
Mink und Marderhund, vereinzelt etwa auch die Nil-
gans, dem Landesjagdrecht unterstellt.
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u Frage 54:
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht hinreichend
elegt, dass der Nandu die Tier- oder Pflanzenwelt der
uropäischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt oder zu
chäden bei natürlich vorkommenden Ökosystemen,
iotopen oder Arten führt.
Es ist daher weiterhin intensiv zu beobachten, ob sol-
he schädlichen Auswirkungen entstehen, und damit die
ngesprochene Nandu-Population als invasiv anzusehen
st. Diese Erkenntnisse stellen die Grundlage für gegebe-
enfalls erforderliche Bekämpfungs- oder Management-
aßnahmen des Nandus dar.
nlage 48
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 55 und 56):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
vermehrte Auftauchen von radioaktiv kontaminierten Metall-
teilen – unter anderem aus der Öl- und Gasindustrie – im Re-
cyclingschrott der Deutschen Bahn AG?
Warum wurden die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und
Gasindustrie bisher noch nie in den jährlich erscheinenden
Strahlenschutzbericht der Bundesregierung aufgenommen,
und beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern?
u Frage 55:
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über Funde
ontaminierter Metalle bzw. Metallschrotte, die auf der
chiene und der Straße transportiert wurden, vor. Dazu
ehören auch Importe. Die Funde sind in den Berichten
ur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des
MU veröffentlicht worden. Darüber hinaus liegen dem
MU keine weiteren Erkenntnisse über kontaminierte
bfälle aus der Erdöl- und Erdgasindustrie in Recycling-
chrott bei der Deutschen Bahn vor.
u Frage 56:
In den jährlichen Berichten zur Umweltradioaktivität
nd Strahlenbelastung des BMU werden summarische
ngaben zu den Rückständen aus der Erdöl- und Erd-
asindustrie aufgeführt, die nicht jährlich aufgeschlüs-
elt bzw. aktualisiert werden. Die Bundesregierung wird
ntsprechende Angaben künftig auch in den kürzeren
ericht zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages
ufnehmen. Über Funde von Rückständen, zum Beispiel
ontaminierte Metallschrotte, berichtet die Bundesregie-
ung jährlich in den oben genannten Berichten. Zwi-
chen 2003 und 2008 wurden 67 Funde bekannt.
nlage 49
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
ragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 57 und 58):
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 881
(A) )
(B) )
Welche nichtradioaktiven Giftstoffe wie Quecksilber sind
in den letzten fünf Jahren in welchen Mengen bei der Öl- und
Gasförderung in Deutschland – bitte differenzieren nach
Schlämmen und Ablagerungen – angefallen?
Warum gilt der sonst im Strahlenschutz übliche Genehmi-
gungsvorbehalt für die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und
Gasindustrie ausdrücklich nicht?
Zu Frage 57:
Die aktuellsten Daten im Hinblick auf Bohrschlämme
und andere Bohrabfälle, die der Bundesregierung vorlie-
gen, stammen aus dem Jahr 2006 und wurden vom Sta-
tistischen Bundesamt erhoben. Grundlage für die Daten
ist die Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die
Nachweise zu führen sind. Die Daten für das Berichts-
jahr 2007 liegen noch nicht vor.
Bei den als gefährlich eingestuften Abfällen handelt es
sich um zwei Abfallarten aus dem Abfallkapitel „Ab-
fälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen so-
wie bei der physikalischen und chemischen Behandlung
von Bodenschätzen entstehen“, welches sich auf die Ge-
winnung aller Bodenschätze bezieht.
Im Wirtschaftszweig 11 „Gewinnung von Erdöl und
Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistun-
gen“ entfielen auf den Abfallschlüssel 010505* „Ölhal-
tige Bohrschlämme und -abfälle“:
2004 9 900 Tonnen bei neun Abfallerzeugern
2005 507 000 Tonnen bei neun Abfallerzeugern
2006 131 100 Tonnen bei acht Abfallerzeugern
Die Angaben zum Schlüssel 010506* „Bohrschlämme
und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthal-
ten“ unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 des Bundesstatistik-
gesetzes der Geheimhaltung.
Zu Frage 58:
Das Strahlenschutzrecht unterscheidet zwischen „Ar-
beiten“ bei denen natürliche radioaktive Stoffe anwe-
send sind, deren kernphysische Eigenschaften nicht
genutzt werden, und „Tätigkeiten“, das heißt der zielge-
richteten Nutzung kernphysischer Eigenschaften künstli-
cher und natürlicher Nuklide.
Rückstände aus Arbeiten sind ein Nebeneffekt des
menschlichen Handelns, das aufgrund anderer Vorschrif-
ten zum Beispiel Berg- oder Immissionsschutzrecht ge-
nehmigungspflichtig ist. Das Strahlenschutzrecht sieht
ergänzend hierzu ein Überwachungskonzept vor, das so-
wohl die betroffenen Arbeitnehmer als auch die Bevöl-
kerung schützt.
Anlage 50
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 59
und 60):
Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit, BMU, vor der Einstellung Gerald Hennen-
höfers als Abteilungsleiter überprüft, welchen Tätigkeiten in
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atomwirtschaftlichen oder atomrechtlichen Angelegenheiten
dieser zwischen seinem Ausscheiden aus dem BMU im Jahr
1999 und seiner jetzigen Wiedereinstellung nachgegangen ist
– insbesondere Tätigkeiten für Betreiber von Atomkraftwer-
ken, für deren Mutterkonzerne oder für Organisationen und
Unternehmen der Atomwirtschaft –, und, falls ja, welchen
derartigen Tätigkeiten ist Gerald Hennenhöfer nachgegangen?
Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass
Gerald Hennenhöfer Interessenkonflikte hat, atomkraftwerk-
betreibende Energiekonzerne zu beaufsichtigen, weil er jahre-
lang für solche tätig war, und wie will die Bundesregierung si-
cherheitsrelevante Fehlentscheidungen Gerald Hennenhöfers
aufgrund solcher Interessenkonflikte sicher ausschließen?
u Frage 59:
Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer leitete bereits
on 1994 bis 1998 die Abteilung Reaktorsicherheit und
trahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
urschutz und Reaktorsicherheit. Er hat in dieser Zeit
öchste Kompetenz auf diesem schwierigen Gebiet be-
iesen. Nach seiner Entlassung in den einstweiligen Ru-
estand unter Bundesminister Jürgen Trittin war er von
ezember 1998 bis März 2003 Generalbevollmächtigter
er VIAG AG bzw. der E.ON Energie AG für Fragen der
nergiepolitik. Dort war er im Einzelnen für die Beob-
chtung der Energiepolitik, energiepolitische Stellung-
ahmen und die Koordination energiepolitischer Ter-
ine der Unternehmensvorstände verantwortlich. Mit
em Betrieb von Kernkraftwerken, sicherheitstechni-
chen Fragestellungen oder Ähnlichem war er während
ieser Zeit nicht befasst. Die Kernkraftwerke wurden
on der VIAG-Tocher Bayernwerk, später E.ON-Kern-
raft GmbH, geführt. Auf die Führung dieser Unterneh-
en hatte Herr Hennenhöfer keinen Einfluss.
Daran schloss sich ab Januar 2004 eine Tätigkeit als
echtsanwalt und freier Mitarbeiter in der Sozietät
edeker, Sellner, Dahs und Widmaier an. Diese wurde
or der erneuten Berufung in das aktive Beamtenverhält-
is zum 30. November 2009 beendet. Die anwaltliche
ätigkeit von Herrn Hennenhöfer unterliegt dem An-
altsgeheimnis. Über diese Tätigkeiten im Detail Aus-
unft zu geben, ist der Bundesregierung daher aus recht-
ichen Gründen verwehrt.
u Frage 60:
Nein. Nach Überzeugung des Bundesministeriums für
mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist Ministe-
ialdirektor Gerald Hennenhöfer ein Fachmann mit he-
ausragender Kompetenz für seinen Dienstposten. An
einer Loyalität und der festen Bereitschaft zur strikten
nwendung von Recht und Gesetz bestehen keine Zwei-
el. Im Übrigen wird Herr Hennenhöfer konkrete Sach-
erhalte, mit denen er bereits in seiner Tätigkeit in der
nergiewirtschaft oder anwaltlich befasst war, nicht be-
rbeiten.
nlage 51
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 61):
882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Wurde im Vorfeld der Einstellung Gerald Hennenhöfers
als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Na-
turschutz und Reaktorsicherheit der von ihm mitunterzeich-
nete Vermerk zu einer Besprechung zwischen ihm und Vertre-
tern des ehemaligen Betreibers der Schachtanlage Asse II
(Besprechung vom 8. April 2008) berücksichtigt, und sieht
die Bundesregierung aufgrund der Informations- und Öffent-
lichkeitsbeteiligungspolitik, zu der Gerald Hennenhöfer dem
ehemaligen Asse-Betreiber allgemein bzw. insgesamt geraten
hat, die Gefahr, dass Gerald Hennenhöfer nun auf eine ähnli-
che Informationspolitik des BMU gegenüber der Öffentlich-
keit hinwirken könnte?
Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und freier
Mitarbeiter der Sozietät Redeker, Sellner, Dahs und
Widmaier, die dem Bundesumweltministerium bekannt
war, hat Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer im
Rahmen eines Beratungsmandats für das Helmholtz
Zentrum München (vormals GSF) als damalige Betrei-
berin des Bergwerks Asse II mitgewirkt. Er hat dabei
insbesondere zu atomrechtlichen Fragen Stellung ge-
nommen. Einblick in Unterlagen, die im Rahmen dieser
anwaltlichen Tätigkeiten entstanden sind, hat das Bun-
desumweltministerium nicht genommen. Nach Standes-
recht und den üblichen Pflichten aus dem Mandatsver-
trag wäre dies ohnehin verwehrt gewesen. Im Übrigen
ist festzuhalten, dass die Informationspolitik des Bun-
desumweltministeriums gegenüber der Öffentlichkeit
zentral von der Hausleitung und der Pressestelle gesteu-
ert wird. Die in der Fragestellung befürchtete Gefahr be-
steht nicht.
Anlage 52
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 62):
Vertritt der neue Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, die Auffassung,
dass bei der Entscheidung über Anträge auf Strommengen-
übertragungen von neueren Atomkraftwerken auf ältere
Atomkraftwerke Sicherheitsgesichtspunkte für die Zulässig-
keit derartiger Strommengenübertragungen von maßgebli-
cher Bedeutung sind, oder vertritt er die Auffassung, dass
nicht Sicherheitsgesichtspunkte, sondern vom Betreiber dar-
zulegende betriebswirtschaftliche Gründe maßgeblich sind?
Das ist eine schwierige Frage, die wir gründlich prü-
fen wollen. Dies ist noch nicht abgeschlossen, und es
gibt noch anhängige Gerichtsverfahren.
Anlage 53
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 63):
Bei welchen Siedewasserreaktoren und bei welchen
Druckwasserreaktoren ist aus Sicht der Bundesregierung
praktisch ausgeschlossen, dass es aufgrund des sogenannten
Sumpfsiebproblems zu einer Kernschmelze – bei für jeden der
insgesamt 17 deutschen Reaktoren einzeln angeben – kommt?
Das Bundesumweltministerium hat mit Rundschrei-
ben vom 10. März 2009 die Atomaufsichtsbehörden der
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änder für die in Deutschland betriebenen Druckwasser-
eaktoren um die Vorlage der Nachweise zur Beherr-
chung des Kühlmittelverluststörfalls bei unterstellter
reisetzung von Isoliermaterial („Sumpfsiebproblem“)
ebeten. Für die im Betrieb befindlichen Reaktoren ha-
en alle Länder Unterlagen übermittelt und dem BMU
itgeteilt, dass der Nachweis für die Beherrschung des
törfalls vorliegt. Das Bundesumweltministerium prüft
ie vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die grundle-
enden Fragen der Nachweisführung, um einen anlagen-
bergreifend einheitlichen Vollzug mit hohen Sicher-
eitsstandards zu gewährleisten.
Die Erkenntnisse, die im Jahr 2008 eine erneute inten-
ive aufsichtliche Befassung mit dem „Sumpfsiebpro-
lem“ erforderlich machten, ergaben sich aus dem Ri-
iko einer erhöhten Siebbelegung mit Fasermaterial und
orrosionsstoffen bei Druckwasserreaktoren.
Das Bundesumweltministerium hat vor dem Hinter-
rund dieser Erkenntnisse daher auch eine anlagenüber-
reifende Bewertung der Sachlage bei den deutschen
iedewasserreaktoren durch die Reaktor-Sicherheits-
ommission eingeleitet.
nlage 54
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 64):
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
der diese Woche – 50. Kalenderwoche – in Kopenhagen von
der G 77 geäußerten Kritik an dem Entwurf der Abschlusser-
klärung des Klimagipfels, dass die vagen und zu niedrigen
Summen, welche die Industrieländer für Klimaanpassungs-
maßnahmen in den armen Ländern diskutieren, gerade einmal
ausreichten, um Särge für die durch den Klimawandel gestor-
benen Menschen anzuschaffen?
Entscheidungen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der
limarahmenkonvention in Kopenhagen zur Finanzie-
ung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern werden
rst Ende dieser Woche erwartet. Während der laufenden
erhandlungen kann die Bundesregierung keine Aus-
age zu möglichen Ergebnissen treffen.
Das Kopenhagener Übereinkommen sollte Bestim-
ungen über Sofortmaßnahmen enthalten, mit deren
msetzung 2010 begonnen wird. Der Europäische Rat
at am 11. Dezember 2009 erklärt, dass hierfür eine um-
angreichere finanzielle Unterstützung erforderlich ist
nd festgestellt, dass eine internationale Anschubfinan-
ierung aus öffentlichen Mitteln eine gezielte und sepa-
ate Unterstützung für Anpassungs- und Minderungs-
aßnahmen, unter anderem im Bereich der Wald- und
orstwirtschaft und für den Kapazitätsaufbau, beinhalten
ollte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die ge-
ährdeten und am wenigsten entwickelten Länder zu le-
en ist.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, für eine
nschubfinanzierung, Fast-Start-Finanzierung, zum Kli-
aschutz in Entwicklungsländern im Zeitraum 2010 bis
012 jeweils 2,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 883
(A) )
(B) )
zu stellen. Dies entspricht mehr als einem Drittel des von
der Europäischen Kommission geschätzten globalen Be-
darfs an Anschubfinanzierung in Höhe von 5 bis 7 Mil-
liarden Euro jährlich.
Die Bundesregierung wird hiervon einen Anteil von
420 Millionen Euro jährlich übernehmen.
Der Europäische Rat hat am 11. Dezember ferner an-
erkannt, dass bis 2020 die öffentlichen und privaten
Finanzströme deutlich verstärkt werden müssen und auf
seine Schlussfolgerungen von Oktober 2009 verwiesen.
Damals hatte der Europäische Rat der Schätzung der
Kommission zugestimmt, die besagt, dass sich die
Netto-Zusatzkosten für Minderungs- und Anpassungs-
maßnahmen in den Entwicklungsländern bis 2020 auf
insgesamt etwa 100 Milliarden Euro jährlich belaufen
könnten, die durch eine Kombination aus Eigenleistun-
gen der Entwicklungsländer, aus einer Finanzierung über
den internationalen CO2-Markt und aus internationalen
öffentlichen Mitteln zu decken wären. Der Europäische
Rat bestätigte erneut, dass die EU ihren Anteil an der in-
ternationalen öffentlichen Unterstützung übernehmen
wird.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
(Drucksache 17/191, Fragen 65 und 66):
Mit welchen konkreten Finanzierungsvorschlägen des
Bundes zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels von Dresden
geht die Bundesregierung in die Beratungen anlässlich der
Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am
16. Dezember 2009, und wie bewertet die Bundesregierung
die Forderungen der Länder, auf den Mehrbedarf Ausgaben
wie Pensionsleistungen, Kindergeld für Volljährige oder steu-
erliche Vergünstigungen zusätzlich als Bildungsaufwendun-
gen anzurechnen?
Welche konkreten Vorschläge für daraus zu finanzierende
gemeinsame bildungs- und forschungspolitische Bund-Länder-
Initiativen will der Bund in dieselben Beratungen einbringen?
Bund und Länder orientieren sich bei der Umsetzung
des auf dem Qualifizierungsgipfel am 22. Oktober 2008
in Dresden vereinbarten Ziels, dass in Deutschland der
Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung
gesamtstaatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandspro-
dukts bis zum Jahr 2015 gesteigert werden soll, 10-Pro-
zent-Ziel, an einer umfassenden und sachgerechten Aus-
weisung der Bildungs- und Forschungsaufwendungen.
Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes-
kanzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs-
chefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die
Bundesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be-
rücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei-
ten in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern
– insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung
und Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs-
schwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch-
schulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie-
rung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau
eines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern.
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(D
Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali-
ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr
013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und
orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem
eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten.
nlage 56
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
ache 17/191, Fragen 67 und 68):
Welches konkrete Angebot möchte die Bundesregierung
den Ländern anlässlich der Konferenz der Regierungschefs
von Bund und Ländern am 16. Dezember 2009 machen, um,
wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
Dr. Annette Schavan, angekündigt, die zu erwartenden Steu-
ermindereinnahmen der Länder mit zusätzlichen Bildungs-
mitteln des Bundes zu kompensieren, und wie bewertet die
Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge der Länder
zur Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundes-
ministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,
derzufolge die Föderalismusreform 2006 ein Fehler gewesen
sei und insbesondere die Zusammenarbeit von Bund und Län-
dern im Bildungsbereich erheblich beeinträchtige, und welche
Initiativen plant die Bundesregierung zur Abhilfe?
u Frage 67:
Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der
änder anlässlich des Qualifizierungsgipfels am 22. Ok-
ober 2008 in Dresden das gemeinsame Ziel vereinbart,
ass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für
ildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent
es Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 gesteigert
erden soll.
Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes-
anzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs-
hefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die
undesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be-
ücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei-
en in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern
insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung
nd Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs-
chwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch-
chulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie-
ung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau
ines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern.
Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali-
ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr
013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und
orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem
eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten.
u Frage 68:
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Bun-
esministerin für Bildung und Forschung, Professor
r. Annette Schavan, dass es richtig war, mit der 2006
rfolgten Reform zur Modernisierung der bundesstaatli-
hen Ordnung, Föderalismusreform I, die Zuständigkei-
en zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen (verglei-
he Interview in DIE ZEIT vom 10. Dezember 2009,
884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Seite 6). Die von der Bundesministerin in diesem Inter-
view geäußerte Kritik zielt darauf ab, dass Art. 104 b
GG nur in eng begrenzten Fällen Finanzhilfen des Bun-
des an Länder und Gemeinden als Ausnahme vom soge-
nannten Kooperationsverbot zulässt.
Mit der Föderalismusreform I wurde Art. 104 b in das
Grundgesetz eingefügt. Anders als seine Vorgängernorm
in Art. 104 a Abs. 4 a. F. GG beschränkt diese Norm Fi-
nanzierungshilfen des Bundes für besonders bedeutsame
Investitionen der Länder und der Gemeinden auf Gegen-
stände, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz
zusteht. Nur dort, wo der Bund im Bildungsbereich
Kompetenzen hat, blieben unter den Voraussetzungen
des Art. 104 b Finanzhilfen weiterhin zulässig. Abwei-
chend davon kann der Bund seit der Änderung des Art.
104 b GG, die im Zuge der im Sommer 2009 in Kraft ge-
tretenen Reform zur Modernisierung der Bund-Länder-
Finanzbeziehungen, Föderalismusreform II, erfolgte, in
Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entzie-
hen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti-
gen, Finanzhilfen gewähren.
Im Übrigen hat Frau Bundesministerin Professor
Dr. Schavan darauf hingewiesen, dass es auch innerhalb
der bestehenden föderalen Kompetenzordnung Wege
gibt, die Qualität der Bildung zu verbessern.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/191, Frage 69):
Von welchem jährlichen Mittelmehrbedarf von Bund und
Ländern, um bis 2015 das 10-Prozent-Ziel von Dresden zu er-
reichen, geht die Bundesregierung in den Beratungen anläss-
lich der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Län-
dern am 16. Dezember 2009 aus?
Die Quantifizierung des finanziellen Mehrbedarfs zur
Erreichung des zwischen der Bundeskanzlerin und den
Regierungschefs der Länder anlässlich des Qualifizie-
rungsgipfels am 22. Oktober 2008 in Dresden vereinbar-
ten Ziels, in Deutschland bis zum Jahr 2015 den Anteil
der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamt-
staatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei-
gern, wird Gegenstand der Besprechung der Bundeskanz-
lerin mit der Regierungschefin und den Regierungschefs
der Länder am 16. Dezember 2009 sein. Dem Ergebnis
dieser Besprechung sollte nicht vorgegriffen werden.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
17/191, Frage 70):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Höhe der öffentlichen Bezuschussung von staatlich anerkann-
ten Hochschulen in privater Trägerschaft in der Bundesrepu-
blik Deutschland vor?
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Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betru-
en im Jahr 2007 die Gesamtausgaben der privaten
ochschulen 1 166 Millionen Euro. Etwa 144 Millionen
uro, das ist ein Anteil von 9,8 Prozent dieser Ausgaben,
urden öffentlich finanziert.
nlage 59
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des
bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/191,
ragen 71 und 72):
War die jetzt erfolgte Ausschreibung des Direktors des
Europäischen Forschungsrates, ERC, Verhandlungsgegen-
stand beim Wettbewerbsrat, und was war das Verhandlungs-
ziel der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung die nunmehr erfolgte
Ausschreibung und das folgende Auswahlverfahren bezüglich
des Direktors des Europäischen Forschungsrates, ERC, vor
dem Hintergrund der gebotenen Autonomie des Europäischen
Forschungsrates gegenüber den Mitgliedstaaten und der Euro-
päischen Kommission?
u Frage 71:
Nein. Die Zusammenlegung der Ämter des General-
ekretärs und des Direktors der Exekutivagentur, ERCEA,
st eine der Empfehlungen, Empfehlung 4, des Experten-
erichts zur Zwischenevaluierung des ERC, die vom
issenschaftlichen Rat, Scientific Council, des ERC un-
erstützt wird. In der Stellungnahme der KOM zum Ex-
ertenbericht kündigte sie die schnelle Durchführung
ieser Empfehlung an. Die Ausschreibung erfolgte eben-
alls in Abstimmung mit dem Scientific Council, SC. In
ahrung der Autonomie des SC sowie in der vollen
berzeugung der Sinnhaftigkeit des Vorschlags, hat die
räsidentschaft davon abgesehen, dies zu einem geson-
erten Verhandlungsgegenstand des Rates zu machen.
ie Notwendigkeit ist nicht ersichtlich.
u Frage 72:
Die geplante Zusammenlegung der Ämter des Gene-
alsekretärs des ERC und des Direktors der Exekutiv-
gentur ist zu begrüßen. Es kommt jetzt darauf an, dass
ie Durchführung des Verfahrens bis zur Besetzung so
estaltet wird, dass am Ende der ERC gestärkt wird.
ies kann vor allem dadurch erreicht werden, indem
ine exzellente Forscherin oder ein exzellenter Forscher
on herausragendem Format gefunden wird, die oder der
berdurchschnittliche Erfahrung an der Schnittstelle
wischen Wissenschaft und Administration, Wissen-
chaftsmanagement, mitbringt.
nlage 60
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 73):
In welcher Form wird die Bundesregierung das Men-
schenrecht auf soziale Sicherheit achten und den von der Gro-
ßen Koalition der CDU/CSU und SPD beschlossenen Schwer-
punkt des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen in
Entwicklungsländern fortsetzen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 885
(A) )
(B) )
Seit dem Bundestagsbeschluss (März 2008) hat das
BMZ erhebliche Anstrengungen zur Ausweitung des
Engagements im Bereich Soziale Sicherung unternom-
men. Im BMZ wie in seinen Durchführungsorganisatio-
nen hat das Thema soziale Sicherung stark an Bedeutung
gewonnen.
So wurden mit dem Sektorkonzept Soziale Sicherung
(Juni 2009) nun auch die konzeptionellen Grundlagen
geschaffen, um den Bereich soziale Sicherung in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen.
Das Sektorkonzept bezieht sich ganz explizit auf soziale
Sicherheit als ein Menschenrecht. Das BMZ und seine
Durchführungsorganisationen unterstützen unsere Part-
nerländer dabei, dieses Menschenrecht schrittweise zu
verwirklichen.
Neben unseren deutschen Anstrengungen sind drei
weitere Gründe hervorzuheben, die den Ausbau des Be-
reichs soziale Sicherung vorantreiben:
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Relevanz und
Notwendigkeit des Ausbaus von sozialen Sicherungssys-
temen noch verstärkt.
Im internationalen Kontext, G8, G20, setzt sich im-
mer mehr die Einsicht durch, dass soziale Sicherung
ebenso ein modernes Instrument der Armutsbekämpfung
wie auch der Abfederung und Bewältigung von Wirt-
schaftskrisen ist.
Die Nachfrage der Partnerländer nach deutscher Un-
terstützung beim Aufbau von sozialen Sicherungssyste-
men nimmt zu.
Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das
Gesamtvolumen des deutschen Engagements im Bereich
soziale Sicherung im Jahr 2009 110 Millionen Euro be-
trägt und sich damit seit 2007 fast verdoppelt hat
(60 Millionen Euro in 2007).
Anlage 61
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck-
sache 17/191, Fragen 74 und 75):
Wie wird die Bundesregierung die in der Presse hervorge-
hobenen Mittel für zusätzliche Maßnahmen in Afghanistan
– 52 Millionen Euro aus Umschichtungen und 80 Millionen
Euro aus Verpflichtungsermächtigungen – im Haushalt 2010
als zusätzliche Mittel verstetigen?
Auf welcher Grundlage und zulasten welcher Länder und
welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Entschei-
dung für die Umschichtung von 52 Millionen Euro im Ent-
wicklungshaushalt zugunsten zusätzlicher Maßnahmen in
Afghanistan getroffen?
Zu Frage 74:
Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2010
ist noch nicht abgeschlossen, die Höhe zusätzlicher Mit-
tel kann deshalb noch nicht beziffert werden.
Zu Frage 75:
Die Umschichtung wurde innerhalb des für Asien zur
Verfügung stehenden Rahmens aufgrund der politischen
Bedeutung des Landes vorgenommen.
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nlage 62
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/191, Frage 77):
Welche konkreten verbesserten Maßnahmen will der Bun-
desminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung, Dirk Niebel, gegen den Mohnanbau ergreifen angesichts
der Tatsache, dass eine umfassende Verhinderung des Dro-
genanbaus in Afghanistan von Experten als unmöglich einge-
stuft wird, und auf welche Art und Weise soll dann ein Abzug
der Bundeswehr möglich werden, wenn für ihn, wie im Inter-
view mit der Süddeutschen Zeitung am 4. Dezember 2009 an-
gegeben, die Bedingung für einen Abzug der Bundeswehr aus
Afghanistan ist, „dass die Menschen den Lebensunterhalt
ohne Drogenanbau verdienen können“, weil es sonst „…
keine dauerhafte Sicherheit und Selbstständigkeit der Afgha-
nen geben wird“?
Hauptgründe für den Mohnanbau sind die schlechte
icherheitslage verbunden mit einer schwachen staatli-
hen afghanischen Struktur, insbesondere in der Präven-
ion und Strafverfolgung. Die weitverbreitete Korruption
owie Kriminalität und Armut tragen zudem zu einer
erschärfung des Mohnanbauproblems bei. Flankierend
ur nationalen afghanischen Drogenbekämpfungsstrate-
ie, National Drug Control Strategy, NDCS, setzt die
undesregierung zum einen auf die Ausbildung und
usstattung von afghanischen Institutionen der Drogen-
ekämpfung, insbesondere der Polizei. Zum anderen un-
erstützt die Bundesregierung gezielte Programme zur
chaffung alternativer Einkommensquellen, Alternative
ivelihoods, in ehemals vom Drogenanbau betroffenen
istrikten in den Provinzen Kandahar, Baghlan, Takhar,
adakhshan und Nangahar.
Daneben werden durch Programme zur Verbesserung
er ländlichen Basisinfrastruktur und der Mikrokredit-
ergabe (ländliche) Wirtschaftskreisläufe wiederbelebt
nd dadurch Einkommen für die afghanische Bevölke-
ung geschaffen. Die deutsche Entwicklungszusammen-
rbeit stützt sich dabei zukünftig verstärkt auf die Förde-
ung der landwirtschaftlichen Produktion (Ackerbau und
iehhaltung) zur Eigenversorgung sowie zur Beliefe-
ung der lokalen, nationalen und internationalen Märkte.
udem unterstützt die Bundesregierung nationale afgha-
ische Programme wie das „National Solidarity Pro-
ramme“ zur Förderung der Dorf- und Gemeindeent-
icklung. Diese Programme tragen dazu bei, die
äuerlichen Betriebs- und Haushaltssysteme zu stärken,
m damit deren Abhängigkeit gegenüber der Drogen-
konomie langfristig zu reduzieren.
nlage 63
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 79):
Sieht die Bundesregierung für den Fall, dass in Uganda die
Todesstrafe für homosexuelle Handlungen eingeführt wird,
konkrete Veränderungen in der Entwicklungszusammenarbeit
vor, zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit einzu-
stellen, und erwägt die Bundesregierung vor dem Hinter-
886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
grund, dass homosexuelle Handlungen in mehr als 80 Staaten
weltweit, darunter in vielen in Afrika, unter Strafe stehen, die
Gelder für Entwicklungszusammenarbeit dann auch für wei-
tere Länder zu stoppen?
Die Bundesregierung tritt in ihrer Außen- und Ent-
wicklungspolitik konsequent für die Achtung und Ge-
währleistung der Menschenrechte ein und verfolgt daher
die Diskussion über die Verschärfung der strafrechtli-
chen Vorschriften in Bezug auf Homosexualität in
Uganda intensiv. Die ablehnende Haltung der Bundes-
regierung wurde der ugandischen Seite bereits dargelegt,
bevor der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht
wurde.
In Abstimmung mit den europäischen Partnern wird
die Bundesregierung weiterhin jede geeignete Gelegen-
heit nutzen, die „Anti Homosexuality Bill“ gegenüber
der ugandischen Regierung anzusprechen und ihre ab-
lehnende Haltung mit Nachdruck vertreten.
Im Rahmen unserer Entwicklungspolitik werden wir
alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, den Dialog mit
Regierungen und Zivilgesellschaften der Partnerländer
zur Verwirklichung aller Menschenrechte – einschließ-
lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Rechte – zu fördern.
Bezogen auf Uganda hat der Staatssekretär im BMZ,
Hans-Jürgen Beerfeltz, in einem Gespräch mit dem Bot-
schafter Ugandas die Position der Bundesregierung zu
dem Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht und die Er-
wartung zum Ausdruck gebracht, dass die ugandische
Regierung sich von diesem Gesetzentwurf distanziert.
Konsequenzen für unsere Zusammenarbeit wurden dabei
nicht ausgeschlossen, falls das Gesetz in der vorliegen-
den Form verabschiedet und umgesetzt wird.
Anlage 64
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/191, Fragen 80 und 81):
Mit welchen Summen und ab wann wird sich die Bundes-
regierung an der europäischen Sofortfinanzierung für die Un-
terstützung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den
Klimawandel in den nächsten Jahren beteiligen?
Über welche Programme/Fonds und über welche Institu-
tionen sollen diese zugesagten Summen fließen?
Zu Frage 80:
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich in den Jahren
2010 bis 2012 mit insgesamt 1,260 Milliarden Euro an
der europäischen Sofortfinanzierung für die Unterstüt-
zung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den
Klimawandel zu beteiligen.
Zu Frage 81:
Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Unterstüt-
zung insbesondere über die bestehenden Instrumente der
bilateralen Technischen und Finanziellen Zusammen-
arbeit, die Internationale Klimaschutzinitiative und die
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nstrumente der multilateralen Zusammenarbeit wie die
lobale Umweltfazilität, die Klimainvestitionsfonds und
ie Wald-Kohlenstoff-Partnerschaftsfazilität bei der
eltbank zu leisten.
nlage 65
Antwort
es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 82):
Wer trug bei der nachrichtendienstlichen Lage im Bundes-
kanzleramt erstmals zum Zwischenfall bei Kunduz vor, und an
wen wurden die dort vorgebrachten Erkenntnisse weitergeleitet?
Der Vertreter des Bundesministeriums der Verteidi-
ung trug bei der nachrichtendienstlichen Lage am
. September 2009 erstmals zum Zwischenfall in Kun-
uz vor. Seine mündlichen Informationen dienten der
nterrichtung der Teilnehmer an der nachrichtlichen-
ienstlichen Lage.
nlage 66
Antwort
es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
Drucksache 17/191, Frage 83):
War die Meldung des deutschen Mitglieds im ISAF-Unter-
suchungsteam zum Luftschlag bei Kunduz vom 6. September
2009 mit in die Kanzlervorlage über die vorläufigen Ermitt-
lungsergebnisse eingeflossen, und welche weiteren Erkennt-
nisse bildeten die Grundlage für die Regierungserklärung der
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 8. September 2009?
Bei der Erstellung von Kanzlervorlagen werden
rundsätzlich alle dem Amt zum jeweiligen Zeitpunkt be-
annten Informationen berücksichtigt. Dies gilt auch für
egierungserklärungen der Bundeskanzlerin. Darüber hi-
aus verweise ich auf die im Rahmen der Fragestunde
urch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt
egebenen Antworten.
nlage 67
Antwort
er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
er Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
ache 17/191, Fragen 84 und 85):
Welche Rechte und Pflichten legt der Integrationsvertrag,
den die Bundesregierung als neues Instrument einführen will,
sowohl für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch
für bereits seit längerer Zeit hier lebende Migrantinnen und
Migranten fest, und wie soll eine spätere kontinuierliche
Überprüfung ausgestaltet werden?
Welche Rechtsgrundlage liegt einer in den Medien berich-
teten Praxis zugrunde, wonach neue Zuwanderer Verträge un-
terschreiben müssen, in denen sie sich unter anderem zum Er-
lernen der deutschen Sprache verpflichten, und wonach eine
Nichteinhaltung zur Ausweisung führen soll, wobei Behör-
denmitarbeiterinnen/Behördenmitarbeiter und Mitarbeiterin-
nen/Mitarbeiter der Träger tatsachenfeststellende und beurtei-
lende Instanz sein sollen, und wann wird sie eingeführt?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 887
(A) )
(B) )
Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instrument
eines Integrationsvertrages stimmt sich die Bundesregie-
rung derzeit intern ab. Die Ausgestaltung und Anwen-
dungsmöglichkeiten des Integrationsvertrages können da-
her noch nicht abschließend bestimmt und hier dargestellt
werden. Der Integrationsvertrag ist eine Vereinbarung, die
im Interesse beider Partner der Vereinbarung auf eine er-
folgsorientierte, zügigere, besser strukturierte, besser
vernetzte und verbindlichere Durchführung von Integra-
tionsmaßnahmen abzielt. In die Konzeption einbezogen
werden die Erfahrungen vieler Länder und Kommunen zu
individuellen Integrationsvereinbarungen.
Anlage 68
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksa-
che 17/191, Fragen 86 und 87):
Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung den
Deutschen Bundestag über ihre eigenen konzeptionellen Vor-
stellungen informieren, die sie in die internationalen Beratun-
gen über eine neue Afghanistan-Gesamtstrategie bei der für
den 28. Januar 2010 in London vorgesehenen Afghanistan-
Konferenz einbringen wird?
Wie sehen die einzelnen Schritte der Bundesregierung aus,
um sich auf die Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010
vorzubereiten, und welche Beiträge von welchen Bundesmi-
nisterien sind dazu vorgesehen?
Zu Frage 86:
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag
bereits in der heutigen Sitzung des Auswärtigen Aus-
schusses über den Stand ihrer Vorbereitung auf die
Afghanistan-Konferenz informiert.
Die Bundesregierung plant außerdem, den Deutschen
Bundestag im Vorfeld der Konferenz erneut zu unter-
richten.
Im Interesse einer breitestmöglichen Unterstützung
für das deutsche Afghanistan-Engagement wird die Bun-
desregierung – über die reinen Unterrichtungen hinaus –
auch weiterhin den Dialog mit dem Bundestag suchen.
Zu Frage 87:
Die Bundesregierung befindet sich seit längerem in
einem intensiven Vorbereitungsprozess auf die Afgha-
nistan-Konferenz.
Hierzu nutzt sie unter anderem existierende Gremien
wie die regelmäßig tagende sogenannte Afghanistan-
Runde der Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt,
dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesvertei-
digungsministerium und dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
dem außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin. Die
Ministerien tragen entsprechend ihrer Zuständigkeit zu
diesem Prozess bei.
Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für
Afghanistan und Pakistan, Botschafter Mützelburg,
koordiniert die Vorbereitung der Konferenz unter den
betroffenen Ressorts.
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Überdies beschloss die Bundesregierung heute die
inrichtung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ka-
inettsausschusses Afghanistan.
nlage 69
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
bgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/191,
ragen 88 und 89):
Wird sich die Bundesregierung bei der Vorbereitung der
Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 auf die
Definition möglicher deutscher Beiträge zu einer künftigen
Afghanistan-Strategie beschränken oder auch deutsche Vor-
stellungen über eine Gesamtstrategie vorlegen?
Welches sind aus der Sicht der Bundesregierung die wich-
tigsten festzulegenden Punkte bei einer künftigen Afghanis-
tan-Strategie als wünschenswertes Ergebnis der Londoner
Konferenz am 28. Januar 2010?
u Frage 88:
Die Bundesregierung wird sich an der Erarbeitung
es Ergebnisses der Londoner Afghanistan-Konferenz
ktiv mit eigenen Vorschlägen beteiligen.
Grundlage hierfür ist das am 18. November 2009 im
undeskabinett verabschiedete Dokument „Afghanistan.
uf dem Weg zu Übergabe in Verantwortung“.
u Frage 89:
Aus der Sicht der Bundesregierung soll die Londoner
fghanistan-Konferenz mit konkreten Vereinbarungen
en Weg aufzeigen für eine „Übergabe in Verantwor-
ung“.
Diese Konferenz bietet damit die Möglichkeit, den
rozess der strategischen Neubestimmung abzuschlie-
en und die gemeinsamen Ziele in Afghanistan neu zu
ustieren.
Hierzu sind auf der einen Seite klare Selbstverpflich-
ungen der afghanischen Regierung insbesondere zu ef-
ektiver Korruptionsbekämpfung, besserer Regierungs-
ührung und energischer Umsetzung von Maßnahmen
ur wirtschaftlich-sozialen Entwicklung notwendig.
Auf der anderen Seite wird die internationale Ge-
einschaft bekräftigen, Afghanistan hierbei weiterhin
u unterstützen und vor allem die Anstrengungen bei der
usbildung afghanischer Sicherheitskräfte und zur Ver-
esserung der eigenen Regierungsführung zu verstärken.
nlage 70
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
7/191, Fragen 90 und 91):
Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen die Vor-
schläge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika,
Barack Obama, zur amerikanischen Politik für die Zukunft in
Afghanistan und Pakistan vom 1. Dezember 2009?
888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Welche Einschätzungen und Ratschläge der Bundeskanz-
lerin Dr. Angela Merkel, die vom Präsidenten der Vereinigten
Staaten, Barack Obama, nach Pressemeldungen vor seiner
Rede am 1. Dezember 2009 kontaktiert wurde, sind in diese
Rede eingeflossen?
Zu Frage 90:
Die Bundesregierung begrüßt die von US-Präsident
Barack Obama in seiner Rede am 1. Dezember 2009 dar-
gelegten Planungen der USA für ihr weiteres Vorgehen
in Afghanistan.
Die Entscheidung der US-Administration, ihr ziviles
und militärisches Engagement zu erhöhen und gleichzei-
tig eine Perspektive für den Beginn des militärischen
Abzugs anzukündigen, wurde von der Bundesregierung
auf dem NATO-Außenminister-Treffen am 4. Dezember
2009 positiv bewertet. Diese Einschätzung wird von den
Bündnispartnern geteilt.
Die Bundesregierung stimmt mit der US-Regierung
überein, dass die Schaffung selbsttragender afghanischer
Sicherheitsstrukturen Voraussetzung für eine Abzugsper-
spektive der Internationalen Sicherheitsunterstützungs-
truppe, ISAF, ist. Die Entwicklungszusammenarbeit mit
Afghanistan hat einen darüber hinaus reichenden Zeitho-
rizont.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der USA,
dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit Pakistan und
die Unterstützung für die dortige zivile Regierung eng
mit der Stabilisierung der Situation in Afghanistan ver-
bunden ist.
Zu Frage 91:
Zum Inhalt vertraulicher Telefonate der Bundeskanz-
lerin können keine Angaben gemacht werden.
Anlage 71
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 17/191,
Frage 92):
Bedeuten die jüngsten Äußerungen des CSU-Vorsitzenden
Horst Seehofer, die bisherige Obergrenze der nach Afghanis-
tan entsandten deutschen Soldaten von 4 500 sei ausreichend,
eine Änderung der bisherigen Haltung der Bundesregierung,
erst nach der Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 über
den künftigen Umfang des deutschen Engagements in Afgha-
nistan zu entscheiden, und, wenn nicht, was bedeuten sie
dann?
Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme des
bisherigen afghanischen und internationalen Engage-
ments im Zuge der Afghanistan-Konferenz Ende Januar
2010 wird erst über die Ziele, dann über die Strategie
und schließlich über die zur Umsetzung dieser Strategie
erforderlichen Mittel entschieden werden.
Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerun-
gen des CSU-Vorsitzenden zu kommentieren.
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nlage 72
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/191, Fragen 94 und 95):
Hat sich die frühere Bundesregierung als Mitglied im
Menschenrechtsrat dafür eingesetzt, dass der im September
2006 verfasste Bericht des UNO-Hochkommissariats für
Menschenrechte, der auf einer Delegationsreise im Mai 2006
in die Westsahara beruhte, öffentlich wird, und, wenn nein,
wird sich die jetzige Bundesregierung dafür einsetzen, dass er
öffentlich zugänglich gemacht wird?
Inwieweit würde die Veröffentlichung des Berichts des
UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte die Zusam-
menarbeit der EU mit einem Staat wie Marokko an den
Außengrenzen bezogen auf Maßnahmen zur Verhinderung der
sogenannten illegalen Migration und zur Sicherung der EU-
Außengrenzen aus Sicht der Bundesregierung infrage stellen,
wenn darin die systematische Verletzung von Menschenrech-
ten in der Westsahara und auch gegenüber Flüchtlingen, Asyl-
bewerbern und Migranten kritisiert würde?
u Frage 94:
Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
enschenrechte, Navanethem Pillay, und ihr Büro sind
em Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstellt.
egenüber den Mitgliedern des VN-Menschenrechtsra-
es sind sie unabhängig.
Das Büro der Hochkommissarin entscheidet daher in
igenen Zuständigkeit über die Frage der „Öffentlich-
eit“ oder „Nichtöffentlichkeit“ ihrer Berichte. Der
enschenrechtsrat hat gegenüber dem Hochkommissa-
iat keine Aufsichtsfunktion.
Der Bericht über die im Mai 2006 durchgeführte
estsahara-Reise ist vom Büro der Hochkommissarin
ür Menschenrechte als nicht öffentlich eingestuft wor-
en. Die Bundesregierung akzeptiert diese Entscheidung
n Anerkenntnis der Unabhängigkeit des Amts der Hoch-
ommissarin für Menschenrechte.
u Frage 95:
Der Bericht wurde vom Hochkommisariat als nicht
ffentlich eingestuft. Eine Revision dieses Beschlusses
teht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an. Die
rage ist also hypothetisch. Ich bitte um Verständnis,
ass die Bundesregierung von einer Beantwortung hypo-
hetischer Fragen absehen möchte. Dessen ungeachtet
eist die Bundesregierung darauf hin, dass die Europäi-
che Union die Westsahara-Problematik auch unter Ge-
ichtspunkten des Menschenrechtsschutzes regelmäßig
it ihren Kontakten in Marokko thematisiert.
nlage 73
Antwort
es Staatsminsters Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/191, Fragen 96 und 97):
Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Zusam-
menhang mit der saharauischen Menschenrechtsaktivistin
Aminatou Haidar gegenüber der marokkanischen Regierung
ergriffen, um deren Einreise in die Westsahara zu erwirken,
die ihr am 13. November 2009 verweigert wurde?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 889
(A) )
(B) )
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
die marokkanischen Behörden Aminatou Haidar vor ihrer Ab-
schiebung nach Lanzarote den Pass abgenommen haben und
sie damit gar nicht in Spanien bzw. in die EU hätte einreisen
dürfen und Spanien sich gegenüber den marokkanischen Be-
hörden hätte weigern können, Aminatou Haidar von Bord ge-
hen zu lassen, zumal sie dies nur unter der Zusicherung der
spanischen Behörden tat, mit dem nächsten Flugzeug wieder
zurückfliegen zu dürfen?
Zu Frage 96:
Die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorge
den sich verschlechternden Gesundheitszustand der sa-
haruischen Aktivistin Aminatou Haidar, die sich auf
Lanzarote im Hungerstreik befindet.
Wir begrüßen die vermittelnden Bemühungen der
Vereinten Nationen und ihres Generalsekretärs und rufen
alle Beteiligten auf, konstruktiv nach einem Ausweg aus
dieser ernsten Situation zu suchen.
Die Bundesregierung steht in Kontakt mit marokkani-
schen Stellen und anderen Beteiligten. Der Fall von Frau
Haidar wurde – auch auf deutsche Bitte hin – unter ande-
rem im EU-Assoziationsrat am 8. Dezember 2009 mit
Marokko angesprochen.
Ich möchte zudem auf die Erklärung der EU-Präsi-
dentschaft vom 10. Dezember 2009 hinweisen, in der
noch einmal der Sorge um Frau Haidar Ausdruck verlie-
hen und zu einer raschen Lösung aufgerufen wird.
Zu Frage 97:
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen be-
lastbaren Erkenntnisse der genauen Umstände der ver-
suchten Einreise von Frau Aminatou Haidar am Flugha-
fen von Laayoune am 13. November 2009.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Raju Sharma (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/191, Frage 99):
Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung den seit
1919 bzw. 1949 bestehenden Verfassungsauftrag aus Art. 140
des Grundgesetzes, GG, in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1
Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, WRV, zu erfüllen,
demzufolge der Bund Grundsätze aufzustellen hat, die es den
Ländern ermöglichen, ihre Verpflichtung aus Art. 140 GG in
Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Satz 1 WRV zu erfüllen, die
auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden
Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch Landes-
gesetzgebung abzulösen?
Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der
Weimarer Reichsverfassung, WRV, behandelt den Be-
sitzstand der Religionsgesellschaften aus der Zeit vor
1919, soweit er in den bis dahin geleisteten Staatsleis-
tungen zum Ausdruck kommt. Indem schon Art. 138
Abs. 1 WRV den Auftrag erteilte, eine Ablösung der be-
treffenden Staatsleistungen vorzubereiten, erkannte er
diese zugleich als dem Grund nach weiterhin berechtigt
an. Wie die anderen in Art. 140 GG genannten Bestim-
mungen der Weimarer Reichsverfassung ist Art. 138
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bs. 1 WRV Bestandteil des Grundgesetzes und damit
eltendes Verfassungsrecht.
Nach Art. 138 Abs. 1 WRV sind die auf Gesetz, Ver-
rag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleis-
ungen durch die Landesgesetzgebung abzulösen. „Ab-
ösung“ bedeutet aber nicht, dass die überkommenen
taatsleistungen ersatzlos wegfallen oder eingestellt
erden dürften. Nach allgemeiner Rechtsmeinung lässt
rt. 138 Abs. 1 WRV die Aufhebung der Staatsleistun-
en nur gegen eine angemessene Entschädigung zu. Die
rundsätze hierfür stellt das Reich, nunmehr der Bund
uf. Die Norm weist daher dem Bund die Zuständigkeit
ur Festlegung von Grundsätzen für die Ablösung durch
ie Landesgesetzgebung zu. Nach herrschender Auffas-
ung in der Literatur setzt eine Aufhebung durch die
änder erst eine bundesrechtliche Grundsatzregelung im
inne des Art. 138 Abs. 1 Satz 2 WRV voraus. Anstelle
iner solchen landesgesetzlichen Regelung ist nach
benfalls herrschender Auffassung jedoch auch eine Ab-
ösung durch Vereinbarung zwischen Land und Reli-
ionsgesellschaft zulässig.
Der Bund hat bisher Grundsätze im Sinne des
rt. 138 Abs. 1 WRV nicht erlassen. Dabei waren vor al-
em folgende Überlegungen maßgebend:
In den neueren Kirchenverträgen der Länder sind die
taatsleistungen einvernehmlich neu und in vereinfach-
er Form geregelt. Insoweit wird für den Bundesgesetz-
eber kein Handlungsbedarf gesehen.
Die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwie-
igkeiten einer Ablösung sind nicht zu unterschätzen.
ie Länder haben es bei der Anwendung ihrer Pflicht
ur Rückgabe von säkularisiertem Grundvermögen stets
orgezogen, eine Geldrente zu leisten.
nlage 75
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 100):
Wird die Bundesregierung nach dem nunmehr sechsten er-
folgreichen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vom
8. Dezember 2009 – 2 BvR 2780/09 – Rückschiebungen nach
Griechenland im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens sofort zu-
mindest bis zur Hauptsacheentscheidung aussetzen und, wenn
nein, warum nicht?
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erfolgsaus-
icht der Verfassungsbeschwerden offengelassen und
ich auf eine Abwägung zwischen den Folgen gestützt,
ie ohne Erlass der einstweiligen Anordnung entstün-
en, wenn die Hauptsache für den Antragsteller erfolg-
eich wäre, und den Folgen für den umgekehrten Fall.
ie Beschlüsse enthalten keine Aussagen zur Verfas-
ungsmäßigkeit der die Zulässigkeit der Überstellung
ach Griechenland bestätigenden Entscheidungen der
orinstanzen oder zur geplanten Abschiebung. Insoweit
aben die bisherigen Beschlüsse des Bundesverfas-
ungsgerichts über den Erlass einstweiliger Anordnun-
en hinaus daher keine rechtlichen Konsequenzen.
890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Gleichwohl wird die neue Bundesregierung bzw. die
zuständigen Behörden die Ausübung des in der Dublin-II-
Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts gegen-
über Griechenland im Lichte der Beschlüsse des Bun-
desverfassungsgerichts in jedem Einzelfall sorgfältig
prüfen.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 101):
Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über die Tä-
tigkeit des rechtsextremistischen Internetradios European
Brotherhood, und in welchem Umfang gab es einen Aus-
tausch mit den Landesämtern für Verfassungsschutz über die
Beobachtung dieses Internetradios?
Nach Kenntnis der Bundesregierung diente das über
einen US-amerikanischen Server operierende „European
Brotherhood Radio“ (EBR) vorwiegend der Verbreitung
strafrechtsrelevanter rechtsextremistischer Musik- und
Textbeiträge.
Die den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und
der Länder dazu vorliegenden Erkenntnisse wurden zum
Zwecke der Strafverfolgung an die hierfür zuständigen
Behörden weitergeleitet.
Am 30. November 2009 verurteilte das Landgericht
Berlin die sieben Betreiber des rechtsextremistischen In-
ternetradios „European Brotherhood Radio“ wegen Bil-
dung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung,
Verstoßes gegen das WaffG und Verwendens von Kenn-
zeichen verfassungswidriger Organisationen zu Strafen
von einem Jahr auf Bewährung bis zu zwei Jahren und
neun Monaten Haft.
Der Betrieb des Internetradios EBR war bereits un-
mittelbar im Anschluss an die im Frühjahr 2009 bei den
Betreibern durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen
eingestellt worden.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 102):
Sieht der Bundesminister des Innern – wie er bei der Jah-
restagung des Bundeskriminalamtes, BKA, im November
2009 in Wiesbaden erklärte – tatsächlich keinerlei Bedarf zur
Änderung des BKA-Gesetzes, und in welchem Verhältnis
steht diese Äußerung zu den Vereinbarungen im Koalitions-
vertrag?
Der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de
Maizière, hat im Rahmen seiner Rede anlässlich der
Herbsttagung des Bundeskriminalamts am 25. Novem-
ber 2009 nicht geäußert, dass keinerlei Änderungsbedarf
am BKA-Gesetz bestehe. Er hat hierzu ausgeführt, dass
die Neuregelungen des BKA-Gesetzes in allen wichtigen
Punkten bestehen bleiben. Ein Widerspruch zu den Ver-
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inbarungen im Koalitionsvertrag ist in dieser Äußerung
icht enthalten.
nlage 78
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 103):
Wie will die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
angekündigten Aussetzung des Zugangserschwerungsgeset-
zes – sicherstellen, dass die unterzeichneten und derzeit ru-
henden Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den
Providern nicht in Kraft treten bzw. aktiviert werden, und fin-
den diesbezüglich entsprechende Gespräche mit dem BKA
und den Providern statt?
Die angesprochenen Verträge sehen teilweise ein Au-
erkrafttreten für den Fall des Inkrafttretens einer ge-
etzlichen Sperrverpflichtung vor. Im Übrigen behalten
ie Verträge ihre Gültigkeit, soweit sie nicht gekündigt
erden. Ob dies geschehen soll, wird derzeit geprüft.
nlage 79
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra-
en der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck-
ache 17/191, Fragen 104 und 105):
Wie soll mit der – auf der Basis der entsprechenden Ver-
träge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Providern –
bereits errichteten oder sich im Aufbau befindlichen techni-
schen Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornografischen
Inhalten und zur Umleitung auf den Stoppserver verfahren
werden, und wann ist mit einem entsprechenden Rückbau zu
rechnen?
Welche Bundesministerien sind an den Überlegungen der
Bundesregierung zum weiteren Umgang mit den Sperrverträ-
gen und dem Zugangserschwerungsgesetz beteiligt, und wann
werden diese Überlegungen abgeschlossen sein?
u Frage 104:
Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundes-
egierung noch nicht abgeschlossen.
u Frage 105:
An den Überlegungen sind das Bundesministerium
es Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und
echnologie, das Bundesministerium der Justiz und das
undesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
ugend beteiligt. Wann diese Arbeiten beendet sein wer-
en, kann derzeit nicht prognostiziert werden.
nlage 80
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
ragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Fragen 106 und 107):
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Anstren-
gungen bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens des
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 891
(A) )
(B) )
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Bezug auf
Roma und Sinti, und auf welchen Gebieten sieht die Bundes-
regierung besondere Schwierigkeiten oder gar Rückschläge?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang die erreichten Erfolge bei der Bekämpfung der Diskrimi-
nierung von Roma und Sinti in den Medien der europäischen
Mitgliedstaaten, und welche weiteren Maßnahmen müssen in
diesem Zusammenhang – nach Ansicht der Bundesregierung –
noch umgesetzt werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in einer Reihe
von Mitgliedstaaten des Europarates noch Defizite bei
der Wahrung und Förderung der Rechte der Roma und
Sinti bestehen. Dies ergibt sich unter anderem aus den
Berichten des Beratenden Ausschusses zum Rahmen-
übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
Minderheiten und aus den auf diesen aufbauenden Be-
schlüssen des Ministerkomitees des Europarates. Ebenso
bestehen noch Defizite hinsichtlich der Bekämpfung der
Diskriminierung von Roma und Sinti in den Medien von
Mitgliedstaaten des Europarates.
Die Bundesregierung teilt die vom Deutschen Bundes-
tag mit Beschluss vom 17. Januar 2008 (Bundestagsproto-
koll 16/136, Seite 14385 f.) in der Ausschussfassung vom
16. Januar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/7768) vorge-
nommene Einschätzung der Lage der Roma und Sinti in
Europa und die dort gegebenen Empfehlungen. In die-
sem Beschluss wird unter anderem dargelegt, dass Roma
in vielen Staaten Europas stark von sozialen Problemen,
Bildungsdefiziten und Arbeitslosigkeit betroffen seien,
nicht mit angemessenem Wohnraum versorgt würden,
bei hoher Säuglings- und Kindersterblichkeit teilweise
eine geringe Lebenserwartung hätten. Die schulische
Versorgung sei in manchen Staaten unzureichend.
Roma seien Diskriminierungen und Benachteiligun-
gen ausgesetzt, wozu auch eine undifferenzierte Bericht-
erstattung in den Medien beitragen könne.
Die Bundesregierung unterstützt alle von der Euro-
päischen Union, dem Europarat und der OSZE initiierten
Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma und
Sinti in Europa.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
Frage der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 108):
In welchem Umfang sind bisher Polizeikräfte und Polizei-
ausbilder aus dem Freistaat Bayern an den bilateralen sowie
europäischen Missionen zur Polizeiausbildung in Afghanistan
beteiligt?
Es besteht die Vereinbarung der Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe Internationale Polizeimissionen, wonach
Zahlen, die eine Vergleichbarkeit der Länder untereinan-
der ermöglicht, grundsätzlich nicht veröffentlicht wer-
den, da sie als Momentaufnahme keine beständige
Grundaussage über die individuelle Länderbeteiligung
zulässt.
Der Freistaat Bayern ist seit 1. Dezember 2009 am bi-
lateralen deutsch-afghanischen Polizeiprojekt (German
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olice Project Team – GPPT AFG) beteiligt. Eine Betei-
igung an der Polizeimission der Europäischen Union in
fghanistan (EUPOL AFG) besteht bisher nicht.
nlage 82
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 110 und 111):
In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt
die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten
Maßnahmen gegen das sogenannte Mietnomadentum auszu-
gestalten?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei
einer Veränderung der geltenden Rechtslage die Rechte der
Mieterinnen und Mieter im gewohnten Maße gewahrt bleiben
und nicht die große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter auf-
grund des Fehlverhaltens einer Minderheit rechtliche Nach-
teile erfährt?
u Frage 110:
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah-
en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“
u begegnen. Diese Maßnahmen müssen einerseits wirk-
am sein. Zugleich dürfen sie die Grundsätze des sozia-
en Mietrechts und rechtsstaatlicher Verfahren nicht in-
rage stellen. Die große Mehrheit der Mieterinnen und
ieter verhält sich rechtstreu. Vor diesem Hintergrund
ind sorgfältige Abwägungen erforderlich; diese Prüfung
st noch nicht abgeschlossen.
u Frage 111:
Rechtstreue Mieterinnen und Mieter haben wegen der
ekämpfung des „Mietnomadentums“ keine Nachteile
u befürchten. Auf die Antwort zu Frage 110 wird ver-
iesen.
nlage 83
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
er Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 112):
Welche Fälle des sogenannten Mietnomadentums sollen,
wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzlich geregelt und
ihnen damit wirksam begegnet werden, und aufgrund welcher
empirischen Datenlage – aufschlüsseln nach Fällen pro Jahr
ab 2005 und Gesamtschaden – hält die Bundesregierung die-
ses Problem für regelungsbedürftig?
Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah-
en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“
u begegnen (siehe Antwort auf die mündlichen Fragen
10 und 111 der Abgeordneten Daniela Wagner). Zu die-
er Prüfung gehört zunächst auch die Frage, ob mögli-
herweise verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden
ind.
Differenziertes statistisches Datenmaterial liegt zum
Mietnomadentum“ nicht vor. Selbst wenn die absolute
ahl der Fälle im Vergleich zu der Gesamtzahl der beste-
892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
henden und jährlich abgeschlossenen bzw. beendeten
Mietverträge gering ist, so können im Einzelfall jedoch
erhebliche Belastungen für den betroffenen Vermieter
eintreten.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 113):
Ist davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung vor
dem Hintergrund der hiesigen möglichen Verfassungswidrig-
keit des Zugangserschwerungsgesetzes und der durch Evalua-
tion zu prüfenden Effektivität bisheriger Maßnahmen auf EU-
Ebene für Zugangserschwerungsregelungen zu Kinderporno-
grafieseiten einsetzen wird, wie sie der EU-Justizkommissar
Jacques Barrot vorgeschlagen hat?
Der im März 2009 von der Kommission vorgeschla-
gene Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuel-
len Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornogra-
fie sah in Art. 18 eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten
vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der
Zugang zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten,
gesperrt werden kann. Die Bundesregierung hat sich mit
dieser Vorschrift nicht einverstanden erklärt und inso-
weit einen Vorbehalt eingelegt.
Die Verhandlungen zu dem Vorschlag für einen Rah-
menbeschluss sind in der Ratsarbeitsgruppe Materielles
Strafrecht nicht nur in Bezug auf diese Vorschrift, son-
dern zum Beispiel auch in Bezug auf die Strafrahmen
sehr kontrovers verlaufen. Es ist bislang nicht gelungen,
in wesentlichen Punkten ein Einvernehmen der Mit-
gliedstaaten zu erreichen.
Wegen des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon
können die Verhandlungen zum Vorschlag nicht weiter-
geführt werden. Die Kommission wird voraussichtlich
im Laufe des nächsten Jahres einen entsprechenden
Richtlinienvorschlag unterbreiten. Bei Verhandlungen
hierzu wird sich die Bundesregierung von der entspre-
chenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag, insbeson-
dere von dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“, leiten
lassen.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 114):
Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
in welchem Zeitraum ergreifen, um die tatsächliche Löschung
von kinderpornografischen Inhalten auch in den Ländern er-
reichen zu können, in denen dies bislang nicht durchgesetzt
werden konnte, vor dem Hintergrund entsprechender Ankün-
digungen seitens der Bundesministerin der Justiz, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, in den Medien?
Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung
sind hierzu noch nicht abgeschlossen.
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nlage 86
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Werner Schieder (Weiden) (SPD)
Drucksache 17/191, Frage 115):
Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Er-
fahrung, dass das Angebot an die Banken, die sogenannten to-
xischen Wertpapiere im Rahmen der derzeit geltenden gesetz-
lichen Regelungen in sogenannte Bad Banks auszulagern, von
keiner einzigen deutschen Privatbank angenommen wird, und
beabsichtigt die Bundesregierung, das die gegenwärtige Re-
gelung kennzeichnende Freiwilligkeitsprinzip zugunsten einer
die Banken verpflichtenden Lösung aufzugeben?
Eine nachhaltige Bilanzbereinigung und Restrukturie-
ung zur Sicherung tragfähiger wettbewerbsfähiger Ge-
chäftsmodelle sind wesentliche Herausforderungen für
en deutschen Bankensektor. Die Bewältigung dieser
erausforderungen erfolgt typischerweise als Marktpro-
ess und benötigt Zeit. Um die Prozesse in der Krise zu
nterstützen und zu beschleunigen, hat der Bund die In-
trumente des SoFFin um die Modelle für Bad Banks er-
eitert. Die Nutzung beruht jedoch auf Freiwilligkeit.
Das Prinzip der Freiwilligkeit hat den Vorzug, dass es
ugleich das Wissen im Kreditsektor um die Eigenkapi-
alausstattung und die Geschäftslage nutzt sowie die Ver-
ntwortung für Restrukturierungsentscheidungen bei den
nstituten belässt. Eine aktive Identifizierung unterkapi-
alisierter Finanzinstitute könnte den Staat überfordern
nd zu schwer rückgängig zu machenden Fehlentschei-
ungen führen.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass eine zwangs-
eise Nutzung der SoFFin-Instrumente einen erhebli-
hen Eingriff in Eigentumsrechte darstellen würde, der
llein noch nicht geeignet ist, das weitergehende Ziel, die
reditvergabe zu stärken, zu fördern. Hierzu wären wei-
ere Eingriffe in die Geschäftspolitik der Banken und
inzelentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich.
ußerdem liefe eine zwangsweise Nutzung den Bemü-
ungen auf nationaler und insbesondere europäischer
bene zuwider, Strukturmaßnahmen stufenweise zurück-
ufahren.
nlage 87
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/
91, Frage 116):
Auf welcher Datenbasis bzw. auf welchen genauen An-
nahmen basiert die Berechnung der Minderung der Steuerent-
lastungssätze für Biokraftstoffe – Biodiesel sowie Pflanzen-
öle – für die kommenden drei Jahre – 2010: 52 Millionen
Euro, 2011: 102 Millionen Euro, 2012: 127 Millionen Euro –
im Hinblick auf die von der Bundesregierung im Rahmen des
Wachstumsbeschleunigungsgesetzes geplanten Änderung des
Energiesteuergesetzes?
Bei den Berechnungen wurden die für das Jahr 2009
oraussichtlich zu erwartenden Absatzmengen für Bio-
iesel und Pflanzenölkraftstoff unter Berücksichtigung
iner – aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Rah-
enbedingungen (insbesondere höhere Preise für fossi-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 893
(A) )
(B) )
len Diesel) zu erwartenden – leichten Marktbelebung
zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Steuerminderein-
nahmen (52 Millionen Euro in 2010, 102 Millionen Euro
in 2011 und 127 Millionen Euro in 2012) ergeben sich
aus der Differenz der Höhe der Steuersubventionen bei
Zugrundelegung der neuen Rechtslage (Fortschreibung
der Steuerentlastungssätze 2009 für die Jahre 2010 bis
2012) einerseits und der Höhe der Steuersubventionen
bei Beibehaltung des Status quo (stufenweise Reduzie-
rung der Steuerentlastungssätze in den Jahren 2010 bis
2012) andererseits.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 117):
Gibt es eine Abschätzung darüber, wie sich der sogenannte
Tanktourismus von Lastkraftwagen im Hinblick auf die
Steuerentlastungen für Biokraftstoffe entwickelt, und ist diese
Abschätzung in die Berechnung der genannten Mindereinnah-
men aus der Energiesteuer eingeflossen?
Eine genaue Bezifferung der Steuermindereinnahmen,
die aus dem Tanktourismus resultieren, ist aus methodi-
schen Gründen nicht möglich. Die verschiedenen Insti-
tute, die diese Frage untersucht haben, weisen zumeist
selbst darauf hin, dass sich die Untersuchungen als sehr
schwieriger Forschungskomplex darstellen, bei dem nicht
alle Faktoren Berücksichtigung finden konnten.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksa-
che 17/191, Fragen 118 und 119):
Um welche Beträge würden sich die spezifischen Steuer-
einnahmen unter der Annahme einer erhöhten Steuerentlas-
tung mit einem effektiven Steuersatz von 10 Cent pro Liter
Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff reduzieren?
Könnten sich die Gesamteinnahmen aus Steuern auf Kraft-
stoffe möglicherweise sogar erhöhen, wenn man Biokraft-
stoffe steuerlich stärker entlasten würde – 10 Cent pro Liter –,
und wie müsste sich danach der Absatz fossiler Kraftstoffe
entwickeln, um die Mindereinnahmen aufgrund der steuerli-
chen Entlastung von Biokraftstoffen zu kompensieren?
Zu Frage 118:
Eine Steuerbelastung von 10 Cent je Liter entspräche
ungefähr der steuerlichen Behandlung von Biodiesel im
Jahr 2007 und von Pflanzenölkraftstoff im Jahr 2008.
Unter Berücksichtigung der in diesen Jahren realisierten
Absatzmengen wäre – unter Zugrundelegung der derzeit
noch geltenden Rechtslage (also ohne Berücksichtigung
der im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen
Fortschreibung der Steuersätze des Jahres 2009 für die
Jahre 2010 bis 2012) – mit Steuermindereinnahmen des
Bundes in den Jahren 2010 bis 2012 in Höhe von insge-
samt deutlich über 2 Milliarden Euro zu rechnen.
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u Frage 119:
Fossile Dieselkraftstoffe auf der einen und Biodiesel
zw. Pflanzenölkraftstoff auf der anderen Seite stehen in
er Regel in einem Konkurrenzverhältnis zueinander.
as bedeutet, dass bei zunehmender Nachfrage nach rei-
en Biokraftstoffen der Absatz von fossilem Diesel ent-
prechend zurückgeht. Es ist deshalb ausgeschlossen,
ass sich bei einem Steuersatz für Biokraftstoffe von
0 Cent pro Liter die Gesamteinnahmen aus der Ener-
iesteuer erhöhen könnten. Ganz im Gegenteil: Es wäre
it ganz erheblichen Steuerausfällen des Bundes zu
echnen, da für jeden getankten Liter Biokraftstoff per
aldo circa 37 Cent Steuereinnahmen aus dem ersetzten
ieselkraftstoff wegfallen würden.
nlage 90
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
Drucksache 17/191, Fragen 120 und 121):
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Einführung
einer internationalen Finanztransaktionssteuer?
Wie bewertet die Bundesregierung den Sachstand, dass die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklä-
rung zum Amtsantritt am 10. November 2009 ihre Unterstüt-
zung für eine internationale Finanztransaktionssteuer geäußert
hat: „... denn wir müssen alles tun, damit sich eine solche
Krise nie wiederholt. Wenn wir international übereinkommen,
bin ich sehr dafür, dass wir zum Beispiel über eine Börsenum-
satzsteuer international die Banken an der Begleichung der
Schäden, die diese Krise angerichtet hat, beteiligen“, im Zu-
sammenhang mit der Einlassung des Bundesministers für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk
Niebel, in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages
am 2. Dezember 2009, er lehne die Einführung einer inter-
nationalen Finanztransaktionssteuer ab?
u Frage 120:
Die Bundesregierung diskutiert derzeit mit ihren in-
ernationalen Partnern Möglichkeiten zur Beteiligung
es Finanzsektors – als Mitverursacher der aktuellen
rise – an den Kosten der Krisenbewältigung. Hierbei
urde ein Prüfauftrag an den IWF erteilt, der unter ande-
em eine internationale Finanztransaktionssteuer um-
asst. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Die
rgebnisse der weiteren Abstimmungen im internationa-
en Bereich sind abzuwarten – insbesondere die diesbe-
ügliche Ausarbeitung des IWF, die für April 2010 ange-
ündigt ist, und die anschließende Diskussion beim
ächsten Gipfeltreffen der G20.
u Frage 121:
Derzeit erarbeitet der Internationale Währungsfonds
IWF) im Auftrag der G20-Staats- und -Regierungschefs
inen Bericht zu Möglichkeiten der Beteiligung des
inanzsektors an den Kosten, die durch die staatlichen
ingriffe zur Stützung des Bankwesens entstehen. Die-
er Bericht wird sich voraussichtlich unter anderem mit
er Option der Einführung einer internationalen Finanz-
ransaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich-
894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an
den Krisenkosten untersuchen. Die Analyse des IWF
und die weitere internationale Diskussion bleiben abzu-
warten. Ein nationales Vorgehen ist aus Gründen des
Standortwettbewerbs und zu erwartender Ausweichreak-
tionen nicht sinnvoll.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
(Drucksache 17/191, Fragen 122 und 123):
Wie begründet die Bundesregierung den Nichtanwen-
dungserlass im Schreiben des Bundesministeriums der Finan-
zen vom 1. Dezember 2009 (IV B 8 – S 7105/09/10003) zu
dem für den Steuerpflichtigen günstigen Urteil des Bundes-
finanzhofs vom 29. Januar 2009 (V R 67/7), und wieso han-
delt die Bundesregierung im Widerspruch zur Aussage im Ko-
alitionsvertrag, dass sich Schreiben des Bundesministeriums
der Finanzen auf die Auslegung der Gesetze beschränken
(sollen) und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurück-
geführt wird?
Hält die Bundesregierung weiterhin an der Auffassung des
Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2009 fest
(BMF-Newsletter: „Anwenden oder nicht anwenden?“), dass
es nicht Ziel eines Nichtanwendungserlasses sei, Steuermehr-
einnahmen zu erzielen, sondern dem Bundesfinanzhof Gelegen-
heit zu geben, in einem neuen Verfahren seine Rechtsauffas-
sung zu überprüfen, und, wenn ja, sieht die Bundesregierung
nicht eine Erosion der Steuermoral, wenn Steuerpflichtige – ob-
gleich ein oberstes Bundesgericht in einem vergleichbaren
Fall bereits zu ihren Gunsten entschieden hat – erneut vor Ge-
richt ziehen müssen?
Zu Frage 122:
Mit Urteil vom 29. Januar 2009 – V R 67/07 – hat der
BFH entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung
aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die
räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstä-
tigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für
das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsverstei-
gerung angeordnet wird.
Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der
Länder sind zwar mit dem BFH im Ergebnis der Auffas-
sung, dass das Organschaftsverhältnis im Zeitpunkt der
Anordnung der Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung
endet. Die Ursache liegt jedoch im Wegfall der organi-
satorischen Eingliederung. Die wirtschaftliche Einglie-
derung besteht über den Zeitpunkt der Anordnung der
Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung hinaus fort
und entfällt erst mit dem tatsächlichen Ende der Nut-
zungsüberlassung.
Der Nichtanwendungserlass war erforderlich gewor-
den, weil ansonsten Konsequenzen für die für das Beste-
hen einer Organschaft wesentlichen Voraussetzungen
der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliede-
rung zu befürchten gewesen wären, was sich durchaus
auch zu Ungunsten der Steuerpflichtigen auswirken
könnte.
Eine wirtschaftliche Eingliederung in das Unterneh-
men des Organträgers ist gegeben, wenn zwischen dem
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rganträger und der Organgesellschaft aufgrund gegen-
eitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerheb-
iche wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Da bei der
eurteilung einer Organschaft auf das Gesamtbild der
atsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, fallen diese
irtschaftlichen Beziehungen bei einer Grundstücksver-
ietung nicht schon dadurch weg, dass für das betref-
ende Grundstück die Zwangsversteigerung angeordnet
ird. Das Nutzungsverhältnis besteht über diesen Akt
inaus. Die wirtschaftliche Eingliederung entfällt erst
it der Versteigerung bzw. dem Übergang des wirt-
chaftlichen Eigentums an dem Grundstück auf einen
ritten. Das BFH-Urteil hätte zur Konsequenz, dass ein
rganschaftsverhältnis im Regelfall schon bei einer
rnsthaft bestehenden Verkaufsabsicht wegfiele, ohne
ass es auf die tatsächliche Veräußerung ankäme.
Das BMF-Schreiben steht insoweit nicht in Wider-
pruch zur Koalitionsvereinbarung, als es sich auf die
uslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG beschränkt.
u Frage 123:
Wie bereits in Ihrer ersten Frage ausgeführt, soll nach
em Koalitionsvertrag die Praxis der Nichtanwendungs-
rlasse zurückgeführt werden. Wie dies umgesetzt wer-
en kann, wird zurzeit geprüft. Anweisungen, ein Urteil
der einen Beschluss des Bundesfinanzhofs ausnahms-
eise nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an-
uwenden, werden nicht vom Bundesministerium der Fi-
anzen allein, sondern nur nach Abstimmung mit den
bersten Finanzbehörden der Länder getroffen.
Die Bundesregierung sieht keine Erosion der Steuer-
oral, wenn Steuerpflichtige nach einem Nichtanwen-
ungserlass in ihrem Steuerfall vor Gericht ziehen müssen.
echtskräftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
inden nämlich nur die am Rechtsstreit Beteiligten und
aben keine allgemeinverbindliche Wirkung.
nlage 92
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
Drucksache 17/191, Frage 124):
Wird die Bundesregierung dem Beispiel der britischen Re-
gierung folgen und eine Sondersteuer auf sogenannte Banker-
boni erheben, damit die Banker wenigstens zum Teil an der
Finanzierung der Krisenfolgen beteiligt werden, oder welchen
Weg wählt die Bundesregierung, um die Banker an den Lasten
der Krise zu beteiligen?
Die Bundesregierung wird keine Sondersteuer für
anker-Boni einführen. Die Bundesregierung diskutiert
erzeit gemeinsam mit ihren internationalen Partnern
onzepte zur Beteiligung des Finanzsektors als Mitver-
rsacher der aktuellen Krise an den Kosten der Krisen-
ewältigung. Die Staats- und Regierungschefs der G20
aben bei ihrem Treffen in Pittsburgh im September
009 den Internationalen Währungsfonds beauftragt, ei-
en Bericht zu dieser Thematik bis zu ihrem nächsten
reffen im Juni 2010 vorzulegen. Dieser Bericht wird
ich voraussichtlich unter anderem mit der Option der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 895
(A) )
(B) )
Einführung einer international abgestimmten Finanz-
transaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich-
keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an
den Krisenkosten untersuchen.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/CSU)
(Drucksache 17/191, Frage 125):
Inwiefern unterläuft die Verwendung des Solidaritätszu-
schlages die Regel, nach der sich der Bund mit den Ländern
die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer
zu teilen hat, und wie ist diese Abweichung von der Regel zu
begründen?
Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsab-
gabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz dar
und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körper-
schaftsteuer erhoben. Nach der Festlegung des Grundge-
setzes stehen die Erträge aus der Ergänzungsabgabe zur
Einkommen- und Körperschaftsteuer allein dem Bund
zu und dienen zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbe-
darfs des Bundes. Der zurzeit bestehende unbefristete
Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umset-
zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom
23. Juni 1993 (BGBl. I Seite 944) mit Wirkung vom Ver-
anlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Das Gesetz dient
der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränder-
ten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der
Deutschen Einheit.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Druck-
sache 17/191, Frage 126):
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der
angekündigten Besserstellung der Alteigentümer im Flächen-
erwerbsänderungsgesetz die Interessen ortsansässiger land-
wirtschaftlicher Betriebe beim Flächenverkauf gleichwertig
berücksichtigt werden?
Die Bundesregierung sieht den Auftrag des Koali-
tionsvertrages, „Verbesserungen beim Flächenerwerbs-
änderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer“ durchzu-
setzen, in einem engen Zusammenhang mit der ebenfalls
im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzung, „die Ver-
wertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Ver-
waltungs GmbH (BVVG) unter verstärkter Berücksichti-
gung agrarstruktureller Belange zügig“ voranzubringen
und die „gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG“ zu
überprüfen. Diese genannten Aufgaben sind unter Be-
achtung ihrer wechselseitigen agrarstrukturellen, politi-
schen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu lösen.
Hinsichtlich der geforderten Verbesserungen für Alt-
eigentümer ist davon auszugehen, dass die Preisentwick-
lung für BVVG-Flächen in den letzten Jahren dazu führt,
dass Alteigentümer, deren Erwerbsmöglichkeiten von
der Bescheidung ihrer Ansprüche auf Ausgleichsleistung
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bhängen, mit fortschreitendem Zeitablauf immer weni-
er Flächen erwerben können. Damit wird die Intention
er ursprünglichen Regelung des Entschädigungs- und
usgleichsleistungsgesetzes bereits jetzt nicht mehr voll
rreicht.
Vor dem Hintergrund, dass sich die endgültige Bear-
eitung der Anträge auf Ausgleichsleistung durch die
euen Länder nach den derzeitigen Prognosen noch ei-
ige Jahre hinziehen wird, ist eine Fortsetzung dieser
ntwicklung zu erwarten.
Ziel eines zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes
st es nicht, eine einseitige Bevorzugung einer Erwerber-
ruppe zu erreichen, sondern Nachteile für Alteigentü-
er auszugleichen, die dadurch entstehen, dass ihre An-
prüche später beschieden werden.
Eine konkrete Festlegung, auf welche Art diese Ver-
esserung der Erwerbsmöglichkeiten für Alteigentümer
mgesetzt wird, ist derzeit noch nicht erfolgt.
nlage 95
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
Drucksache 17/191, Fragen 127 und 128):
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Ent-
schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, der
Flächenerwerbsverordnung und der Privatisierungsgrundsätze
zum Verkauf der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen
Nutzflächen?
Ist die Bundesregierung bereit, den Kompromiss im Ent-
schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bezüglich der
Flächenverkäufe an Alteigentümer aufrechtzuerhalten?
u Frage 127:
Alle drei Regelungen hatten und haben eine positive
irkung auf die Herausbildung leistungsfähiger, intakter
grarstrukturen in den neuen Bundesländern.
Insbesondere die im Entschädigungs- und Aus-
leichsleistungsgesetz, EALG, im Jahr 1994 nach seiner-
eit schwierigen und kontroversen Beratungen gefunde-
en Regelungen über den verbilligten Erwerb ehemals
olkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen ha-
en sich, auch unter Berücksichtigung der zwischenzeit-
ichen Änderungen, grundsätzlich bewährt.
Mit den Privatisierungsgrundsätzen wird der berech-
igte Wunsch der landwirtschaftlichen Betriebe, sich
urch Flächenankäufe zum Verkehrswert möglichst bald
ie Existenzgrundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit
auerhaft zu sichern, gefördert. Die Kombination aus
erpachtung und Verkauf schafft den notwendigen
pielraum der landwirtschaftlichen Unternehmen für an-
ere produktive Investitionen.
Bis zum Jahresende wird die BVVG etwa 625 000 ha
andwirtschaftliche Flächen verkauft haben, davon circa
90 000 ha zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte
ach dem EALG.
Etwa 400 000 ha hat die BVVG derzeit verpachtet,
arunter 330 000 langfristig.
896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Zu Frage 128:
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gesetzliche
Änderungen zu initiieren, die den im Entschädigungs-
und Ausgleichsleistungsgesetz gefundenen Kompromiss
zwischen den verschiedenen Interessengruppen zulasten
einer der im Gesetz genannten Erwerbergruppen ver-
schieben würden. Dies schließt punktuelle Änderungen,
die der Erreichung der mit der ursprünglichen Regelung
verfolgten Ziele dienen, nicht aus.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
(SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 129 und 130):
Bis wann ist mit einem Ergebnis der Bund-Länder-Ar-
beitsgruppe zum BVVG-Privatisierungskonzept zu rechnen,
in der die Verfahren zur Preisbildung für Verkäufe und Pacht
und die Verfahren für Direktverkäufe so definiert werden sol-
len, dass Preissprünge wie in der Vergangenheit vermieden
und agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt
werden, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung
dazu entwickelt?
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Sicherung
der Existenz ortsansässiger Unternehmen, die landwirtschaft-
liche Flächen von der BVVG gepachtet haben, bestehende
Pachtverträge vorrangig zu verlängern?
Zu Frage 129:
Die Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern
sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass ein Abschluss nunmehr sehr kurz-
fristig erzielt werden kann.
Die Bundesregierung – und auch die Länder – verbin-
den diese Gespräche mit den Vorstellungen, die agrar-
strukturellen Belange der Länder noch stärker zu berück-
sichtigen, eine einvernehmliche Regelung für das
Verfahren der Preisfindung zu verabreden und die Inte-
ressen aller potenziellen Erwerbergruppen an landwirt-
schaftlichen Flächen der BVVG zu berücksichtigen. Ziel
der Gespräche kann es nicht sein, Preise auf dem Ver-
waltungswege festzulegen. Basis für die Ermittlung der
Preise ist der Verkehrswert.
Zu Frage 130:
Die zwischen dem Bund und den Ländern abge-
stimmten Privatisierungsgrundsätze enthalten Klauseln,
die Pächter vor Existenz gefährdenden Flächenverlusten
schützen. Diese Klauseln sind nicht Gegenstand der lau-
fenden Verhandlungen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/191, Frage 131):
Wie ist der Stand der Verständigung zwischen dem Bund
und dem Land Brandenburg zum künftigen Verfahren der Pri-
vatisierung von Seen bzw. Gewässern?
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Das Land Brandenburg ist bisher gar nicht an den
und herangetreten, um sich über ein künftiges Verfah-
en zur Privatisierung von Seen und Gewässern zu ver-
tändigen.
Die Bundesregierung hat den betroffenen Ländern ein
esprächsangebot zu den Seen unterbreitet.
nlage 98
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 132):
In welcher Weise wird sich die Bundesregierung in Um-
setzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages (zum Bei-
spiel auf den Bundestagsdrucksachen 16/556 und 16/3810)
weiterhin für die Stärkung der internationalen Umwelt- und
Sozialstandards sowie des Vorsorgeprinzips und des Verbrau-
cherschutzes einsetzen und für die Einhaltung internationaler
Abkommen auf diesen Gebieten durch das Regime der Welt-
handelsorganisation, WTO, eintreten?
Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der
U-Kommission aktiv für die Förderung international
nerkannter Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards ein.
ur Verbesserung der Kohärenz auf multilateraler Ebene
nterstützt die Bundesregierung die stärkere Zusammen-
rbeit zwischen WTO, IAO und anderen internationalen
rganisationen im Bereich der sozialen Dimension der
lobalisierung. Die Etablierung des „Standing Forum“
u Arbeits- und Sozialstandards würde eine gute Basis
ilden. Unter den WTO-Mitgliedern konnte dazu aber
isher keine Einigung erzielt werden. In Sinne einer ver-
esserten Zusammenarbeit veröffentlichten WTO und
AO im Februar 2007 eine gemeinsame Studie zu empi-
ischen und theoretischen Zusammenhängen von Han-
elsliberalisierung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
arüber hinaus wird der Bereich der Sozialstandards
on der EU im Rahmen der regelmäßigen handelspoliti-
chen Überprüfungen aller WTO-Mitglieder themati-
iert.
Die verbesserte Zusammenarbeit zwischen WTO und
ultilateralen Umweltabkommen ist Bestandteil der
erhandlungen im Rahmen der Doha-Runde. Die Ver-
andlungen beinhalten neben Fragen des rechtlichen
erhältnisses zwischen multilateralen Umweltabkom-
en und WTO-Regeln auch Verhandlungen über die
erbesserung des Informationsaustausches zwischen
ultilateralen Umweltabkommen und der WTO. So
ird ein Beobachterstatus der Sekretariate von multilate-
alen Umweltabkommen in den relevanten WTO-Gre-
ien angestrebt.
nlage 99
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen
es Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck-
ache 17/191, Fragen 133 und 134):
Welche Schritte wird die Bundesregierung in der EU und
mit der EU unternehmen, um nach der siebten WTO-Minister-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 897
(A) )
(B) )
konferenz in Genf den Abschluss der Doha-Entwicklungs-
runde voranzutreiben und die Vereinbarungen von Hongkong
2005 insbesondere über den vollständigen Abbau der Agrarex-
portsubventionen bis 2013, den zoll- und quotenfreien Zugang
der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märkten der Industrie-
länder und den erleichterten Zugang der Entwicklungsländer
zu Präparaten gegen Massenepidemien verbindlich umzuset-
zen?
Wird die Bundesregierung im Falle des Scheiterns eines
Gesamtabschlusses der laufenden Welthandelsrunde an den in
Hongkong vereinbarten Zugeständnissen an die Entwick-
lungsländer – zum Beispiel Abbau der Agrarexportsubventio-
nen bis 2013, Aid-for-Trade-Paket – festhalten?
Zu Frage 133:
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der EU und
in Gesprächen mit Drittstaaten für einen ehrgeizigen, zü-
gigen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde
ein.
Die Hauptstreitpunkte liegen derzeit jedoch zwischen
USA und den Schwellenländern – US-Forderungen nach
verbessertem Marktzugang im Agrar- und Industriegü-
terbereich.
Die Vereinbarungen aus der 6. WTO-Ministerkonfe-
renz in Hongkong 2005 sind an den Gesamtabschluss
der Doha-Runde gebunden. Dennoch gewährt die EU
bereits jetzt zoll- und quotenfreien Marktzugang für die
am wenigsten entwickelten Länder, LDC. Die Agrar-
exportsubventionen sind wie in der Ministererklärung
von Hongkong vereinbart im internationalen Vergleich
abzubauen.
Bereits vor der Ministerkonferenz in Hongkong ge-
lang es in Genf am 6. Dezember 2005, eine Ergänzung
des WTO-Abkommens für geistiges Eigentum, TRIPS,
zu verabschieden, die es ermöglicht, Zwangslizenzen für
Medikamente zur Bekämpfung von unter anderem Mala-
ria und Aids zugunsten solcher Länder zu erteilen, die
über keine eigene Pharmaproduktion verfügen. Dadurch
wird erleichtert, dass in den Entwicklungsländern güns-
tige Arzneimittel zur Verfügung stehen. Diese TRIPS-
Änderung wurde von Deutschland und der EU bereits ra-
tifiziert, in der EU wurde zudem mit der Verordnung
816/2006 eine einheitliche Grundlage für Exportzwangs-
lizenzen geschaffen. Es fehlt jedoch noch die Ratifika-
tion von zahlreichen Entwicklungsländern für die erfor-
derliche Zweidrittelmehrheit der WTO-Mitglieder,
damit die TRIPS-Änderung in Kraft treten kann. Auch
solange die formelle TRIPS-Änderung nicht erfolgt ist,
besteht aber die Möglichkeit der Erteilung von Zwangs-
lizenzen für Medikamente aufgrund der fortgeltenden
vorläufigen WTO-Ausnahmeregelung aus dem Jahr
2003, „waiver“.
Zu Frage 134:
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Doha-
Runde nicht scheitern wird, deshalb stellt sich diese
Frage nicht.
Der Aid-for-Trade-Prozess, handelsbezogene Hilfen,
und die in Hongkong gemachten Zusagen der WTO-Mit-
glieder zu Aid for Trade sind unabhängig von der Doha-
Runde.
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Die EU-Aid-for-Trade-Strategie sieht ab 2010 bis zu
Milliarden Euro jährlich für Entwicklungsländer vor:
Milliarde Euro durch das EU-Budget, 1 Milliarde Euro
urch die EU-Mitgliedstaaten.
nlage 100
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/191, Fragen 135 und 136):
Welche der in der 16. Wahlperiode beschlossenen – neun –
Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung bleiben
auch in der 17. Wahlperiode gültige Arbeitsgrundlage für die
Bundesregierung, und in welcher Hinsicht sollen – siehe
Koalitionsvertrag – alle bzw. einzelne Leitlinien „fortentwi-
ckelt“ werden?
Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die
am 8. Dezember 2009 vorgestellte Studie „Deutsche Kinder-
und Jugendreisen 2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Vo-
lumen“ im Jahr 2010, um der in den Tourismuspolitischen
Leitlinien der Bundesregierung formulierten Aufgabe „Ziel
der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise
am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozia-
len oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können“
noch besser gerecht werden zu können?
u Frage 135:
Die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregie-
ung sind unverändert Arbeitsgrundlage der Bundes-
egierung. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koali-
ionsvertrag vereinbart, dass die Tourismuspolitischen
eitlinien fortentwickelt werden. Dort sind konkrete tou-
ismuspolitische Arbeitsschwerpunkte für die neue Le-
islaturperiode genannt. Die Bundesregierung wird
iese Arbeitsschwerpunkte im Kontext der Fortentwick-
ung der Tourismuspolitischen Leitlinien umsetzen.
u Frage 136:
Im Kontext der Tourismuspolitischen Leitlinien hatte
ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
ogie, BMWi, entschlossen, die Studie „Deutsche Kin-
er- und Jugendreisen in 2008“ zu fördern. Die Ergeb-
isse der Studie wurden am 8. Dezember 2008 durch den
arlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Ernst Burg-
acher, MdB, der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie
urde in einer ersten Auflage von 500 Exemplaren ge-
ruckt. Zudem werden 1 500 Infoflyer an Akteure des
inder- und Jugendreisebereichs versandt.
Außerdem werden zwei bis drei Aufstellposter unter
nderem für die ITB, die DIDACTA und diverse andere
roßveranstaltungen erstellt. Der bereits bestehenden
nternetpräsentation auf www.bundesforum.de wird eine
weite folgen, die mehrsprachig sein wird. In Kürze
ird die Studie auch zum Download auf der Homepage
nter www.bundesforum.de verfügbar sein.
Die Studie gibt Planungshilfen für Politik und Wirt-
chaft, für kleine und mittlere Unternehmen der Touris-
uswirtschaft und für die Akteure vor Ort. Die Bundes-
egierung erwartet, dass die Ergebnisse der Studie dazu
eitragen, die Entscheidungen der Akteure in Politik und
898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Wirtschaft über Investitionen und Maßnahmen vor allem
im Bereich Kinder- und Jugendtourismus zu erleichtern.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, BMFSFJ, unterstützt die Qualität von Kin-
der- und Jugendreisen mit den bekannten Mitteln – Qua-
litätsprojekte des BundesForum Kinder- und Jugendrei-
sen insbesondere im Bereich Personal und Unterkünfte –
und fördert Kinder- und Jugendverbände und andere
Träger der Kinder- und Jugendhilfen, die ein breites
Spektrum an Kinder- und Jugendreisen, -begegnungen
und -austausche durchführen. Für viele Kinder und Ju-
gendliche sind die Angebote der Kinder- und Jugendhil-
fen eine echte Alternative zum klassischen Tourismus.
Der Kinder- und Jugendplan des Bundes sieht vor, dass
damit Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial
schwächeren Schichten erreicht und unterstützt werden.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
sache 17/191, Fragen 137 und 138):
Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass in Deutsch-
land ein reduzierter Mehrwertsteuersatz im Gastronomie-
gewerbe zur Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen im
Vergleich zu den europäischen Nachbarländern eingeführt
werden muss?
Wann wird die Bundesregierung das Versprechen des jet-
zigen Mittelstands- und Tourismusbeauftragten der Bundes-
regierung, Ernst Burgbacher, und des jetzigen Bundesminis-
ters des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, im Hinblick auf
die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für Hotellerie
und Gastronomie in Deutschland für den Gastronomiebereich
umsetzen, was beide in einem an Tausende Gastronomen der
Bundesrepublik Deutschland gerichteten Brief vom 28. März
2009 gefordert haben?
Zu Frage 137:
Niedrige Umsatzsteuersätze erhöhen grundsätzlich
die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche. Ein verringer-
ter Steuersatz kann durch eine Preissenkung unmittelbar
an die Verbraucher weitergegeben werden. Andernfalls
verbleiben beim Anbieter mehr Mittel für Investitionen,
mit denen die Produktqualität gesteigert werden kann.
Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheben
den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gastronomieleis-
tungen – 12 der 27 EU-Mitgliedstaaten.
Zu Frage 138:
Die neue Bundesregierung hat die Erhebung des er-
mäßigten Umsatzsteuersatzes anstelle des Regelsatzes
auf Beherbergungsleistungen in das Gesetz zur Be-
schleunigung des Wirtschaftswachstums – „Wachstums-
beschleunigungsgesetz“ – eingebracht. Sie beabsichtigt,
dies zum 1. Januar 2010 umzusetzen. Die Koalitionspar-
teien haben außerdem im Koalitionsvertrag vereinbart,
eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog
der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Die Um-
satzsteuer auf Gastronomieleistungen wird in diesen Ge-
samtkontext gestellt und vor dem Hintergrund von Wett-
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ewerbsaspekten sowie der Situation der öffentlichen
aushalte beurteilt.
nlage 102
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab-
eordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/191,
rage 139):
Welche Auswirkungen wird die zum 1. Januar 2010 in
Kraft tretende europäische Dienstleistungsrichtlinie auf die
Entwicklung der Entsorgungsbranche bezüglich der Lohnent-
wicklung haben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
ie künftige Lohnentwicklung in der Entsorgungsbran-
he vor. Inwieweit sich Veränderungen nach Ablauf der
msetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie ergeben,
leibt abzuwarten.
nlage 103
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
bgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Druck-
ache 17/191, Frage 140):
Welche Maßnahmen oder Regelungen gedenkt die neue
Bundesregierung im Zusammenhang mit der von mittelständi-
schen Unternehmen wie Fachleuten beklagten Kreditklemme
gegenüber den unter dem Rettungsschirm befindlichen Ban-
ken zu ergreifen, um ein Abwürgen der Konjunktur besonders
in den immer noch strukturschwachen Regionen Ostdeutsch-
lands zu verhindern?
Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Unterneh-
ensfinanzierung seit Beginn der Finanz- und Wirt-
chaftskrise sehr aufmerksam und steht in engem Kon-
akt mit Unternehmen und Banken. Die umfangreichen
aßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung haben maß-
eblich dazu beigetragen, bisher eine allgemeine Kredit-
lemme zu verhindern. Seit Ausbruch der Krise hat die
undesregierung ein ganzes Bündel darüber hinaus ge-
ender Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, um die
nternehmensfinanzierung zu sichern. Als Stichwort sei
ier insbesondere das KfW-Sonderprogramm genannt.
Beim Konjunkturgipfel im Bundeskanzleramt am
. Dezember 2009 wurden weitere konkrete Vorhaben
er Bundesregierung vorgestellt, um einer Verschlechte-
ung der Kreditversorgung entgegenzuwirken. So wird
in Kreditmediator eingesetzt, das Programm für Waren-
reditversicherer gestartet sowie das KfW-Sonderpro-
ramm weiter flexibilisiert. Die Bundesregierung wird
erner zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und
inanzwirtschaft prüfen, ob es weitere geeignete An-
ätze zur Schaffung zusätzlicher Spielräume für die Mit-
elstandsfinanzierung gibt und ob es dafür einer staatli-
hen Unterstützung bedarf.
Daneben haben die Banken beim Konjunkturgipfel
ugesagt, eigene Fondsmodelle zu prüfen, durch welche
usätzliche Kredite für den Mittelstand zur Verfügung
estellt werden können, sowie die Eigenkapitalbasis der
nternehmen gestärkt werden kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 899
(A) (C)
(B) (D)
Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dafür
vor, dass es nennenswerte regionale Unterschiede bei der
Kreditversorgung der Wirtschaft gibt.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 141):
Vertreten die zuständigen Fachministerien, nachdem etli-
che Juristen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur
Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten
in Kommunikationsnetzen – Zugangserschwerungsgesetz,
ZugErschwG – bezweifelt haben und der Bundespräsident
Horst Köhler den Wunsch nach einer vertieften Prüfung des
Gesetzes geäußert hat, auch vor dem Hintergrund des im Ko-
alitionsvertrag beschlossenen einjährigen Moratoriums weiter-
hin die Ansicht, dass an dem Gesetz festgehalten werden sollte,
oder gibt es vonseiten der Bundesregierung und der zuständi-
gen Fachministerien Überlegungen, die Anwendung des Ge-
setzes noch während der vertiefenden Prüfung durch den Bun-
despräsidenten Horst Köhler mit einem Erlass oder einer neuen
Gesetzesinitiative zu stoppen?
Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in
Kommunikationsnetzen, in dem das von Ihnen angespro-
chene Zugangserschwerungsgesetz enthalten ist, liegt dem
Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Er hat die Aus-
fertigung des Gesetzes bisher nicht vorgenommen, son-
dern die Bundesregierung um eine ergänzende Stellung-
nahme gebeten, die zurzeit erarbeitet wird. Die
Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zur Umset-
zung der Koalitionsvereinbarung sind noch nicht abge-
schlossen.
11. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54
Anlage 55
Anlage 56
Anlage 57
Anlage 58
Anlage 59
Anlage 60
Anlage 61
Anlage 62
Anlage 63
Anlage 64
Anlage 65
Anlage 66
Anlage 67
Anlage 68
Anlage 69
Anlage 70
Anlage 71
Anlage 72
Anlage 73
Anlage 74
Anlage 75
Anlage 76
Anlage 77
Anlage 78
Anlage 79
Anlage 80
Anlage 81
Anlage 82
Anlage 83
Anlage 84
Anlage 85
Anlage 86
Anlage 87
Anlage 88
Anlage 89
Anlage 90
Anlage 91
Anlage 92
Anlage 93
Anlage 94
Anlage 95
Anlage 96
Anlage 97
Anlage 98
Anlage 99
Anlage 100
Anlage 101
Anlage 102
Anlage 103
Anlage 104