Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 865
        (A) )
        (B) )
        Bomben vernichtet werden sollten oder vernichtet wurden, die
        von US-Flugzeugen oder Drohnen abgefeuert wurden?Thönnes, Franz SPD 16.12.2009
        ben, und wie oft waren die Soldaten der Bundeswehr, die in der
        Nacht vom 3./4. September 2009 mit dem Einsatz von US-
        Flugzeugen gegen entwendete Tanklastkraftwagen befasst wa-
        ren, vorher schon einmal an Einsätzen und Operationen in
        Afghanistan beteiligt, bei denen Menschen durch Raketen oder
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 16.12.2009
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bas, Bärbel SPD 16.12.2009
        Bleser, Peter CDU/CSU 16.12.2009
        Bülow, Marco SPD 16.12.2009
        Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 16.12.2009
        Dreibus, Werner DIE LINKE 16.12.2009
        Glos, Michael CDU/CSU 16.12.2009
        Göppel, Josef CDU/CSU 16.12.2009
        Granold, Ute CDU/CSU 16.12.2009
        Herrmann, Jürgen CDU/CSU 16.12.2009
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.12.2009
        Kauch, Michael FDP 16.12.2009
        Klöckner, Julia CDU/CSU 16.12.2009
        Dr. Kofler, Bärbel SPD 16.12.2009
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 16.12.2009
        Dr. Miersch, Matthias SPD 16.12.2009
        Möhring, Cornelia DIE LINKE 16.12.2009
        Nestle, Ingrid BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.12.2009
        Dr. Ott, Hermann BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.12.2009
        Reiche (Potsdam),
        Katherina
        CDU/CSU 16.12.2009
        Dr. Röttgen, Norbert CDU/CSU 16.12.2009
        Roth (Augsburg),
        Claudia
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        16.12.2009
        Dr. Ruck, Christian CDU/CSU 16.12.2009
        Schlecht, Michael DIE LINKE 16.12.2009
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        nlage 2
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
        ichen Fragen der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln)
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
        ringliche Fragen 6 und 7):
        Warum hat der Bundesminister der Verteidigung die Öf-
        fentlichkeit bei seiner Bewertung des COMISAF-Berichtes
        am 6. November 2009 nicht darüber informiert, dass die An-
        griffe auf die Vernichtung von Talibananführern zielten, ob-
        wohl ihm Medienberichten zufolge (Süddeutsche Zeitung und
        Leipziger Volkszeitung vom 12. Dezember 2009, Der Spiegel
        vom 14. Dezember 2009) diese Informationen vorlagen?
        Treffen Medienberichte (Leipziger Volkszeitung vom
        12. Dezember 2009) zu, dass zwischen Bundeskanzleramt,
        Bundesministerium der Verteidigung und Bundesnachrichten-
        dienst am 22. Juli 2009 eine neue Eskalationsstufe für den
        Einsatz der Bundeswehr im Norden von Afghanistan be-
        schlossen wurde, und was war Inhalt dieser Absprachen?
        Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein-
        chätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in
        er Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese
        inschätzung hat er später korrigiert.
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat keine
        enntnis über eine Absprache zwischen Kanzleramt und
        undesnachrichtendienst.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
        iche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
        ringliche Frage 8):
        Wie oft waren Soldaten der Bundeswehr im Jahr 2009 in
        Afghanistan an kinetischen oder anderen Operationen in ir-
        gendeiner Form beteiligt, bei denen Menschen – Taliban, an-
        dere Aufständische oder Zivilpersonen – durch Bomben oder
        Raketen von US-Flugzeugen oder Drohnen vernichtet werden
        sollten oder vernichtet wurden, etwa indem sie die US-Luft-
        schläge angefordert, freigegeben, geleitet oder angewiesen ha-
        icklein, Andrea SPD 16.12.2009
        underlich, Jörn DIE LINKE 16.12.2009
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        866 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Diese Fragen bedürfen in ihrer generellen Formulie-
        rung und Ausprägung einer eingehenden Nachprüfung.
        Unstrittig ist aber, dass die Soldaten in jedem Fall in dem
        durch das Mandat und dem Auftrag eindeutig festgeleg-
        ten Rechtsrahmen handeln.
        Anlage 4
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
        liche Frage des Abgeordneten Wolfgang Gehrcke (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 9):
        Gehört zur „neuen Afghanistan-Strategie“ der Bundesre-
        gierung die Teilhabe an gezielten Tötungen, wie es das vom
        Kommando Spezialkräfte assistierte Vorgehen des Oberst
        Georg Klein nahelegt?
        Sie zielen im Ergebnis auf die Grenzen der zulässigen
        militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Einsatzes ab.
        Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich zufor-
        derst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates der
        Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanistan.
        Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher-
        heitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa-
        ten und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und
        Soldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen
        Maßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures
        to fulfil mandate).
        In deutsches Recht transferiert wird diese Ermächti-
        gung uneingeschränkt über Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz
        durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf Antrag
        der Bundesregierung.
        Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Be-
        teiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der
        NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstüt-
        zungsgruppe in Afghanistan beziehen sich darauf, dass
        die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe auto-
        risiert ist, „alle erforderlichen Maßnahmen einschließ-
        lich der Anwendung militärischer Gewalt“ zu ergreifen,
        um das Mandat der Vereinten Nationen durchzusetzen.
        Den im Rahmen von ISAF eingesetzten deutschen
        Soldatinnen und Soldaten werden damit Befugnisse er-
        teilt, die über bloße Notwehr- und Nothilferechte hinaus-
        gehen.
        Entsprechend hat der Kollege Staatssekretär
        Kossendey bereits in einem Schreiben vom 5. März
        2008 an die damalige Vorsitzende des Verteidigungsaus-
        schusses in Bezug auf die Schranken der Anwendung
        militärischer Gewalt zusammengefasst mitgeteilt, dass
        sich militärische Lagen ergeben können, in denen so-
        wohl bei der Auftragsdurchführung als auch im Rahmen
        der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich wirkender
        Waffen unumgänglich sein kann.
        Ziel der überarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009
        war es auch, diesen Punkt deutlicher und für die anwen-
        denden Soldatinnen und Soldaten verständlicher heraus-
        zuarbeiten.
        In einem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bun-
        desministerium der Verteidigung die Obleute des dama-
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        igen Verteidigungsausschusses über die neue Taschen-
        arte unterrichtet und dementsprechend ausgeführt:
        Die Überarbeitung der Taschenkarte bedeutet keine
        rweiterung der Befugnisse der unter ISAF eingesetzten
        eutschen Soldatinnen und Soldaten. Hierfür bestand
        uch keine Notwendigkeit, da die nationale Weisungs-
        age bereits bisher dazu berechtigte, das militärische
        andlungsspektrum nach Maßgabe des völkerrechtli-
        hen Mandats und des Mandats des Deutschen Bundes-
        ages, des Operationsplans sowie der Rules of Engage-
        ent voll auszuschöpfen.
        Von einem grundlegenden Strategiewechsel kann da-
        er keine Rede sein.
        Dass die Handlungsbefugnisse der Bundeswehr nicht
        uf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und an polizeili-
        hen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich bereits aus
        em Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundesta-
        es, in dem es heißt: „einschließlich der Anwendung mi-
        itärischer Gewalt“.
        Welche Maßnahmen im Sinne der Resolutionen des
        icherheitsrates der Vereinten Nationen und im Sinne
        er Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Durch-
        etzung des Mandates erforderlich (all necessary measu-
        es) sind, ist in erster Linie durch den militärischen Füh-
        er vor Ort aufgrund seiner konkreten Bewertung der
        ktuell gegebenen Situation zu beurteilen.
        Je instabiler sich die Situation vor Ort entwickelt, je
        ehr gegnerische Kräfte zu militärischen Formen von
        ampfführung übergehen, desto weiter wird das Spek-
        rum erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
        er Sicherheit im Einsatzgebiet sein.
        Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen
        in Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, nie-
        als über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts
        inausgehen dürfen.
        Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls im Raum
        unduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in der sie re-
        elmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten
        egnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlun-
        en sowie länger andauernde Gefechte verwickelt wird.
        Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer-
        eits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren
        uftrag durchsetzen zu können.
        Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter-
        ationalen bewaffneten Konflikts gegeben.
        Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani-
        ären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls
        u den Genfer Abkommen.
        Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio-
        alen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch
        ezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so-
        ern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten
        eilnehmen.
        Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor-
        ehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu-
        anitären Völkerrechts zu beachten.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 867
        (A) )
        (B) )
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
        liche Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/205, dringliche Frage 10):
        Waren am 3./4. September 2009 im Regionalen Wieder-
        aufbauteam, PRT: Provincial Reconstruction Team, in Kunduz
        US-Streitkräfte anwesend und beteiligt an der Koordination
        der Operation zur Zerstörung der Tanklastwagen?
        Nein.
        Anlage 6
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die
        dringlichen Fragen des Abgeordneten Andrej
        Konstantin Hunko (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
        (Drucksache 17/205, dringliche Fragen 11 und 12):
        Wann wurde die Task Force 47 beim PRT Kunduz einge-
        richtet, und wie setzt sie sich zusammen?
        Aus welchen Gründen wurde die Operation zur Zerstörung
        der entführten Tanklastwagen am 3./4. September 2009 vom
        Gefechtsstand der Task Force 47 beim PRT Kunduz geleitet?
        Es besteht Einvernehmen in den parlamentarischen
        Gremien, dass Einsätze und Zusammensetzung der Spe-
        zialkräfte in der Bundeswehr einer besonderen Geheim-
        haltung unterliegen. Ich bin bereit, hierzu nichtöffentlich
        in der bekannten Weise zu informieren.
        Der Luftangriff auf die beiden entführten Tanklastzüge
        in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 wurde
        vom Kommandeur des PRT Kunduz gemeinsam mit
        dem ihm unterstellten Fliegerleitfeldwebel aus der Füh-
        rungseinrichtung der Task Force 47 geführt, um die dort
        installierten, besonders leistungsfähigen Kommunika-
        tionsmittel (Rover) zum Datenaustausch mit den in dieser
        Nacht eingesetzten Luftfahrzeugen nutzen zu können.
        Der Luftangriff war keine Operation der Spezialkräfte
        und stand auch in keinerlei Zusammenhang mit der lau-
        fenden Operationsführung der Task Force 47.
        Anlage 7
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die dring-
        liche Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele
        (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/205,
        dringliche Frage 13):
        Inwieweit waren das Bundeskanzleramt und die Bundeskanz-
        lerin informiert und beteiligt an der Erörterung und Billigung von
        Einsatzvorgaben für Bundeswehrsoldaten in Afghanistan, Auf-
        ständische – insbesondere mutmaßliche Talibanaktivisten oder
        von al-Qaida – gezielt zu töten, und wie ist die Beteiligung von
        Soldaten der Bundeswehr an Bombardierungen zur Vernich-
        tung von Menschen am 4. September 2009 mit der schriftli-
        chen Antwort der Bundesregierung vom 14. Januar 2008 auf
        meine Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 16/7794 zu verein-
        baren, wonach Bundeswehrangehörige solche Tötungen „nicht
        durchführen“ und derlei den durch die Bundesrepublik
        Deutschland zu beachtenden völkerrechtlichen Verpflichtun-
        gen „fremd“ sei?
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        Ihre Frage zielt im Ergebnis auf die Grenzen der zu-
        ässigen militärischen Gewalt im Rahmen des ISAF-Ein-
        atzes ab. Wie weit diese Befugnisse gehen, richtet sich
        uforderst nach den Resolutionen des Sicherheitsrates
        er Vereinten Nationen zum ISAF-Einsatz in Afghanis-
        an. Sie ermächtigen die an der Internationalen Sicher-
        eitsunterstützungstruppe teilnehmenden Mitgliedstaa-
        en und damit die von ihnen entsandten Soldatinnen und
        oldaten, alle zur Erfüllung des Mandates notwendigen
        aßnahmen zu ergreifen (to take all necessary measures
        o fulfil ist mandate). In deutsches Recht transferiert
        ird diese Ermächtigung uneingeschränkt über Art. 24
        bs. 2 GG durch Beschluss des Deutschen Bundestages
        uf Antrag der Bundesregierung. Die Beschlüsse des
        eutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter
        eutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Interna-
        ionalen Sicherheitsunterstützungsgruppe in Afghanistan
        eziehen sich darauf, dass die Internationale Sicherheits-
        nterstützungstruppe autorisiert ist, „alle erforderlichen
        aßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer
        ewalt“ zu ergreifen, um das Mandat der Vereinten Na-
        ionen durchzusetzen. Den im Rahmen von ISAF einge-
        etzten deutschen Soldatinnen und Soldaten werden da-
        it Befugnisse erteilt, die über bloße Notwehr- und
        othilferechte hinausgehen. Entsprechend hat der Kol-
        ege Staatssekretär Kossendey bereits in einem Schrei-
        en vom 5. März 2008 an die damalige Vorsitzende des
        erteidigungsausschusses in Bezug auf die Schranken
        er Anwendung militärischer Gewalt zusammengefasst
        itgeteilt, dass sich militärische Lagen ergeben können,
        n denen sowohl bei der Auftragsdurchführung als auch
        m Rahmen der Selbstverteidigung der Einsatz tödlich
        irkender Waffen unumgänglich sein kann. Ziel der
        berarbeiteten Taschenkarte vom Juli 2009 war es auch,
        iesen Punkt deutlicher und für die anwendenden Solda-
        nnen und Soldaten verständlicher herauszuarbeiten. In
        inem Schreiben vom 24. Juli 2009 hat das Bundesminis-
        rium der Verteidigung die Obleute des damaligen Vertei-
        igungsausschusses über die neue Taschenkarte unterrich-
        t und dementsprechend ausgeführt: Die Überarbeitung
        er Taschenkarte bedeutet keine Erweiterung der Befug-
        isse der unter ISAF eingesetzten deutschen Soldatinnen
        nd Soldaten. Hierfür bestand auch keine Notwendig-
        eit, da die nationale Weisungslage bereits bisher dazu
        erechtigte, das militärische Handlungsspektrum nach
        aßgabe des völkerrechtlichen Mandats und des Man-
        as des Deutschen Bundestages, des Operationsplans so-
        ie der Rules of Engagement voll auszuschöpfen. Von
        inem grundlegenden Strategiewechsel kann daher keine
        ede sein. Dass die Handlungsbefugnisse der Bundes-
        ehr nicht auf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und
        n polizeilichen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich be-
        eits aus dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen
        undestages, in dem es heißt: „einschließlich der An-
        endung militärischer Gewalt“. Welche Maßnahmen im
        inne der Resolutionen des Sicherheitsrates der Verein-
        en Nationen und im Sinne der Beschlüsse des Deut-
        chen Bundestages zur Durchsetzung des Mandates er-
        orderlich (all necessary measures) sind, ist in erster
        inie durch den militärischen Führer vor Ort aufgrund
        einer konkreten Bewertung der aktuell gegebenen
        ituation zu beurteilen. Je instabiler sich die Situation
        or Ort entwickelt, je mehr gegnerische Kräfte zu militä-
        ischen Formen von Kampfführung übergehen, desto
        868 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        weiter wird das Spektrum erforderlicher Maßnahmen zur
        Aufrechterhaltung der Sicherheit im Einsatzgebiet sein.
        Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen ein
        Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, niemals
        über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts hinaus-
        gehen dürfen. Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls
        im Raum Kunduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in
        der sie regelmäßig von organisierten und militärisch
        bewaffneten gegnerischen Kräften angegriffen und in
        Kampfhandlungen sowie länger andauernde Gefechte
        verwickelt wird.
        Dies erfordert es, dass die deutschen Soldaten ihrer-
        seits nach militärischen Grundsätzen agieren, um ihren
        Auftrag durchsetzen zu können.
        Damit ist aber auch der Tatbestand des nicht inter-
        nationalen bewaffneten Konflikts gegeben.
        Rechtsfolge ist die unmittelbare Geltung des humani-
        tären Völkerrechts, namentlich des II. Zusatzprotokolls
        zu den Genfer Abkommen.
        Danach dürfen in der Situation eines nicht internatio-
        nalen bewaffneten Konflikts gegnerische Kräfte auch
        gezielt mit militärischen Mitteln bekämpft werden, so-
        fern und solange sie unmittelbar an den Feindseligkeiten
        teilnehmen.
        Selbstverständlich sind bei jedem militärischen Vor-
        gehen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit des hu-
        manitären Völkerrechts zu beachten.
        Darüber hinaus haben Sie gefragt, inwieweit das Bun-
        deskanzleramt und die Bundeskanzlerin an der Erörte-
        rung und Billigung von Einsatzvorgaben informiert und
        beteiligt waren.
        Das Bundeskanzleramt war wie auch das Auswärtige
        Amt bei der Aufstellung der entsprechenden rechtlichen
        und operativen Rahmenbedingungen im Vorfeld der je-
        weiligen Mandatserstellungen umfassend eingebunden
        und insofern beteiligt.
        Anlage 8
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD)
        (Drucksache 17/191, Fragen 1 und 2):
        Wann wird das Ergebnis der Überprüfung und damit die
        Entscheidung der Bundesregierung über die Fortführung des
        Bundesprogramms Kommunal-Kombi vorliegen, und welche
        weiteren arbeitsmarktpolitischen Förderprogramme sind von
        der Bundesregierung in Zukunft vorgesehen?
        Was gedenkt die Bundesregierung speziell für Langzeit-
        arbeitslose in strukturschwachen Regionen in Zukunft zu tun,
        und mit welchen Maßnahmen will sie der hohen Arbeitslosig-
        keit und Abwanderung von gut qualifizierten Menschen ge-
        rade in Ostdeutschland begegnen?
        Das befristete Bundesprogramm Kommunal-Kombi
        zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen in struk-
        turschwachen Regionen läuft zum 31. Dezember 2009
        aus. Das Programm soll über den Einsatz der bereits be-
        willigten Stellen hinaus nicht fortgeführt werden. Bis
        zum 1. Dezember 2009 gingen beim Bundesverwal-
        tungsamt 9 704 Anträge für 18 478 Stellen ein. Von die-
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        en konnten bisher 7 878 Anträge mit 15 164 Stellen be-
        illigt werden. Das Bundesprogramm Kommunal-
        ombi bleibt damit sehr deutlich hinter den politischen
        rwartungen zurück. Der Grund hierfür liegt insbeson-
        ere in der insgesamt mangelnden Akzeptanz des Pro-
        ramms bei vielen Bundesländern und Kommunen.
        iese insgesamt mangelnde Akzeptanz und die geringe
        ahl der geschaffenen Stellen sprechen gegen eine Fort-
        ührung des Programms.
        Die Bundesregierung beabsichtigt, die Voraussetzun-
        en dafür zu schaffen, dass zum Abbau der Langzeitar-
        eitslosigkeit in strukturschwachen Regionen neue Lö-
        ungsansätze wie zum Beispiel die „Bürgerarbeit“
        rprobt werden können. Dabei soll vor allem auf den be-
        tehenden Regelungen und ihren flexiblen Gestaltungs-
        öglichkeiten aufgebaut werden.
        Zur Verbesserung der Arbeitsmarktlage unterstützt
        ie Bundesregierung den wirtschaftlichen Aufholprozess
        er ostdeutschen Länder mit einer breiten Palette von
        nstrumenten, deren Schwerpunkte im Bereich der Innova-
        ons-, Investitions- und Infrastrukturförderung liegen. Die
        oalitionspartner haben zudem im Koalitionsvertrag vor
        em Hintergrund der bereits bestehenden Fachkräfteknapp-
        eit und der absehbaren demografischen Entwicklung in
        stdeutschland vereinbart, dass die Bundesregierung im
        ahmen einer „Zukunftsinitiative Fachkräftesicherung“
        orrangig zusammen mit den ostdeutschen Ländern,
        ammern und Sozialpartnern regionsspezifische Hand-
        ungsansätze zur Verbesserung des Fachkräfteangebots
        ntwickeln wird.
        nlage 9
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
        SPD) (Drucksache 17/191, Frage 3):
        Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die im
        vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeiteten
        Eckpunktepapier „Neuorganisation der Aufgabenwahrneh-
        mung im SGB II – Getrennte Aufgabenwahrnehmung, Ent-
        fristung bestehender Optionskommunen“ vorgesehene ge-
        trennte Aufgabenwahrnehmung entstehenden zusätzlichen
        Kosten gegenüber dem Vollzug des SGB II durch Arbeitsge-
        meinschaften, und beabsichtigt die Bundesregierung, hierfür
        Haushaltsmittel für zusätzliches Personal zur Verfügung zu
        stellen, und um wie viele Stellen geht es hierbei?
        Im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koali-
        ion haben wir uns bewusst für die getrennte Aufgaben-
        ahrnehmung innerhalb des bestehenden verfassungs-
        echtlichen Rahmens und ohne Finanzverschiebungen
        owie für eine Entfristung der bestehenden Optionskom-
        unen entschieden. Es gilt das umzusetzen, was mög-
        ich und machbar ist. Die Träger sollen ihre ganze Kraft
        uf die Überwindung der Hilfebedürftigkeit konzentrie-
        en können.
        Die Umstellung der Organisation der Grundsicherung
        ür Arbeitsuchende auf eine getrennte Aufgabenwahr-
        ehmung wird in dem vom Bundesministerium für Arbeit
        nd Soziales erarbeiteten Eckpunktepapier zur Neuorga-
        isation der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung
        ür Arbeitsuchende erläutert, das mit den betroffenen
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 869
        (A) )
        (B) )
        Bundesministerien abgestimmt wurde. Auf seiner
        Grundlage soll das erforderliche Gesetzgebungsverfah-
        ren zu Beginn des neuen Jahres eingeleitet werden.
        Mögliche Auswirkungen auf den Personalhaushalt
        der Bundesagentur für Arbeit können im Frühjahr 2010
        gegebenenfalls im Rahmen eines Nachtragshaushalts für
        die Bundesagentur für Arbeit umgesetzt werden. Hiermit
        werden keine zusätzlichen Kosten verbunden sein, da es
        um die Wahrnehmung von Aufgaben geht, die schon
        heute vom Bund finanziert, aber in den Arbeitsgemein-
        schaften von kommunalen Personal erfüllt werden.
        Ob und in welchem Umfang zusätzliche Kosten ent-
        stehen werden oder umgekehrt gegebenenfalls sogar
        durch Effizienzsteigerungen Einsparungen möglich sind,
        wird auch von den konkreten gesetzlichen Regelungen
        abhängen. § 10 der Bundeshaushaltsordnung sowie die
        Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
        schreiben deshalb vor, dass Gesetzesvorlagen eine Über-
        sicht über die finanziellen Auswirkungen beizufügen ist.
        So wird dies auch hier praktiziert werden. Im Rahmen
        des Gesetzgebungsverfahrens werden die finanziellen
        Auswirkungen dargestellt.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
        (SPD) (Drucksache 17/191, Frage 4):
        Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf den Beschluss
        der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, ASMK, vom
        26. November 2009 zu reagieren, in welchem sich diese ge-
        gen die von der Bundesregierung vorgesehene getrennte Auf-
        gabenwahrnehmung und für die Einrichtung von Zentren für
        Arbeit und Grundsicherung, ZAG, ausgesprochen hat?
        Mit Schreiben vom 3. Dezember 2009 hat Bundes-
        ministerin Dr. Ursula von der Leyen den Arbeits- und
        Sozialministern der Länder sowie den kommunalen Spit-
        zenverbänden das Eckpunktepapier zur Neuorganisation
        der Verwaltungsstruktur in der Grundsicherung für Ar-
        beitsuchende übersandt. Sie tritt für eine konstruktive
        und lösungsorientierte Beratung der Eckpunkte ein so-
        wie für die Notwendigkeit des Weges der getrennten
        Aufgabenwahrnehmung innerhalb des bestehenden ver-
        fassungsrechtlichen Rahmens und ohne Finanzverschie-
        bungen wie auch für eine Entfristung der bestehenden
        Optionskommunen.
        Angesichts der herausragenden Bedeutung der
        Grundsicherung für Arbeitsuchende und der vom Bun-
        desverfassungsgericht gesetzten Frist zum 31. Dezember
        2010 ist die Entscheidung im Koalitionsvertrag ein ver-
        nünftiger Weg.
        Anlage 11
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Anette Kramme (SPD)
        (Drucksache 17/191, Fragen 5 und 6):
        Welche Gründe sind dem Bundesministerium für Arbeit
        und Soziales dafür bekannt, dass in der Branche der Abfall-
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        wirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst
        noch keine Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen
        erlassen wurde, und für wann wird gegebenenfalls damit ge-
        rechnet, dass diese Verordnung in Kraft treten kann?
        Wird sich das Kabinett, obwohl die im Arbeitnehmer-Ent-
        sendegesetz festgelegten Bestimmungen bei dem Abstim-
        mungsergebnis des Tarifausschusses eine Kabinettsbefassung
        nicht vorsehen, dennoch mit der Verordnung über zwingende
        Arbeitsbedingungen in der Branche der Abfallwirtschaft ein-
        schließlich Straßenreinigung und Winterdienst befassen, und
        besteht wegen des von der FDP reklamierten Vetorechtes die
        Gefahr, dass die Verordnung dauerhaft nicht behandelt wird
        und daher nicht in Kraft treten kann?
        u Frage 5:
        Gemäß der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
        undesministerien sind Verordnungsentwürfe im Res-
        ortkreis abzustimmen. Die Abstimmung im Ressort-
        reis ist noch nicht abgeschlossen, soll aber zeitnah her-
        eigeführt werden.
        u Frage 6:
        Die Verordnung wird derzeit zwischen den Bundes-
        inisterien abgestimmt. Die Geschäftsordnung der Bun-
        esregierung sieht geeignete Verfahren vor, um diese
        bstimmung durchzuführen und die zeitnahe Behand-
        ung des Verordnungsentwurfs sicherzustellen.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Angelika Krüger-Leißner
        SPD) (Drucksache 17/191, Frage 7):
        Wann werden die Ergebnisse der Pflegekommission (§ 12
        des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) für die zwingenden Ar-
        beitsbedingungen für die Pflegebranche vorliegen, und wann
        wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als Ver-
        ordnungsgeber die Kommissionsempfehlung durch den Erlass
        einer Rechtsverordnung für alle Arbeitgeber sowie alle Ar-
        beitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegebranche für
        verbindlich erklären?
        Die Pflegekommission ist ein unabhängiges Gre-
        ium. Es kann nicht gesagt werden, wann die Pflege-
        ommission ihre Beratungen abschließt. Ohne eine ab-
        chließende Empfehlung der Pflegekommission zur
        estsetzung von Arbeitsbedingungen kann das Bundes-
        inisterium für Arbeit und Soziales nicht tätig werden.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Angelika Leißner-Krüger
        SPD) (Drucksache 17/191, Frage 8):
        Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Min-
        destlohn oder einer tariflichen Lohnuntergrenze für die Zeit-
        arbeit, nachdem das Landesarbeitsgericht Berlin der Tarifge-
        meinschaft Christlicher Gewerkschaften die Tariffähigkeit
        abgesprochen hat?
        Der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-
        randenburg vom 7. Dezember 2009, wonach die Tarif-
        emeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
        870 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        und Personalserviceagenturen, CGZP, nicht tariffähig ist,
        ist noch nicht rechtskräftig. Das Landesarbeitsgericht hat
        die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zuge-
        lassen. Die CGZP hat angekündigt, Rechtsbeschwerde
        beim Bundesarbeitsgericht einzulegen. Die Rechtsbe-
        schwerdefrist beträgt einen Monat.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Fragen der Abgeordneten Jutta Krellmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/191, Fragen 9 und 10):
        Wie ist die Position der Bundesregierung zur noch ausste-
        henden Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick auf den
        Mindestlohn für die Abfallwirtschaft, und warum hat das
        Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher trotz ein-
        stimmiger Zustimmung zum Antrag auf Allgemeinverbind-
        licherklärung im Tarifausschuss keine entsprechende Rechts-
        verordnung erlassen?
        Wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine
        Verordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung im Hinblick
        auf den Mindestlohn für die Abfallwirtschaft erlassen und,
        wenn nein, warum nicht?
        Zu Frage 9:
        Die Abstimmung im Ressortkreis läuft derzeit noch,
        soll aber zeitnah abgeschlossen werden.
        Zu Frage 10:
        Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird
        über den Erlass der Verordnung über zwingende Arbeits-
        bedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich
        Straßenreinigung und Winterdienst abschließend ent-
        scheiden, wenn die Abstimmung zwischen den Bundes-
        ressorts abgeschlossen ist.
        Anlage 15
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Doris Barnett (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 11):
        Ist die Bundesregierung trotz dieses drohenden Dumping-
        wettbewerbs nicht bereit, die Allgemeinverbindlichkeit der
        Tarifvereinbarung der Entsorgungsbranche festzustellen, und,
        wenn ja, warum nicht?
        Die Abstimmung im Ressortkreis über das Mindest-
        lohn-Vorhaben in der Abfallwirtschaft läuft derzeit noch,
        soll aber zeitnah abgeschlossen werden.
        Anlage 16
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 12):
        Wie haben sich die Zahlen für die sogenannten Aufstocker
        im Einzelhandel – WZ 2009, Code „47 Einzelhandel (ohne Han-
        del mit Kraftfahrzeugen)“ – in den letzten zwölf Monaten entwi-
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        ckelt – bitte nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und
        geringfügig entlohnten Beschäftigten aufführen –, und wie ha-
        ben sich entsprechend die monatlichen Kosten für Aufstocker
        im Einzelhandel insgesamt und je Aufstocker entwickelt?
        Erstens. Entwicklung der Zahl der beschäftigten Ar-
        eitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel
        Daten zu beschäftigten Arbeitslosengeld-II-Beziehern
        iegen bis zum Mai 2009 vor. Danach hat die Zahl der
        ozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitslosen-
        eld-II-Bezieher im Einzelhandel im Vergleich zu Mai
        008 um rund 1 600 oder 2,1 Prozent auf 73 900 und die
        ahl der ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftig-
        en Arbeitslosengeld-II-Bezieher im Einzelhandel um
        300 oder 1,6 Prozent auf 81 300 abgenommen (ver-
        leiche nachfolgende Tabelle).
        Tabelle: Arbeitslosengeld-II-Bezieher in einer sozial-
        ersicherungspflichtigen oder ausschließlich geringfügig
        ntlohnten Beschäftigung im Einzelhandel
        Deutschland
        Statistik der Bundesagentur für Arbeit
        Zweitens. Entwicklung der „Kosten der Aufstocker“
        Die Frage nach Aufwendungen für Leistungen an
        ufstocker von Erwerbseinkommen im Einzelhandel
        Arbeitslosengeld-II-Bezieher in
        einer …
        sozialver-
        sicherungs-
        pflichtigen
        Beschäftigung
        ausschließlich
        geringfügig
        entlohnten
        Beschäftigung
        absolut absolut
        2008 Mai 75.439 82.603
        Juni 74.421 82.463
        Juli 75.241 81.806
        August 76.926 80.023
        September 76.879 79.789
        Oktober 77.081 79.509
        November 73.782 79.878
        Dezember 72.495 80.026
        2009 Januar 71.655 77.414
        Februar 73.511 78.303
        März 74.791 79.681
        April 75.413 80.843
        Mai 73.851 81.258
        Veränderung
        gegen Vorjahr
        absolut
        in Prozent
        -1.588
        -2,1
        -1.345
        -1,6
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 871
        (A) )
        (B) )
        kann nicht beantwortet werden. So kann zwar statistisch
        ermittelt werden, in welcher Höhe Bedarfsgemeinschaf-
        ten mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit passive Geld-
        leistungen erhalten; diese Auswertung kann aber nicht
        nach der Beschäftigungsform (sozialversicherungs-
        pflichtig oder geringfügig entlohnte Beschäftigung) un-
        terschieden und auch nicht auf die Branche einge-
        schränkt werden, in der das Einkommen verdient wurde.
        Anlage 17
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/191, Frage 13):
        Will die Bundesregierung mit der Tolerierung einer Lohn-
        dumpingpraxis wie bei der Firma Schlecker den Niedriglohn-
        sektor durch öffentliche Steuergelder noch mehr subventio-
        nieren, und in welchem Zusammenhang steht dazu die
        Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die Minijobs zu fördern?
        Zu den Zielen der Bundesregierung gehört zuallererst
        die Schaffung von Anreizen zur Aufnahme voll sozial-
        versicherungspflichtiger Beschäftigung. Für die Bundes-
        regierung ist kein Zusammenhang zwischen diesem Ziel
        und der in der Frage behaupteten Tolerierung einer
        Lohndumpingpraxis erkennbar.
        Es trifft zu, dass der Koalitionsvertrag zwischen
        CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode bei
        den Randziffern 700 bis 720 den an die Bundesregierung
        gerichteten Auftrag enthält, eine Erhöhung und Dynami-
        sierung der Grenze der sozialversicherungsfreien Mini-
        jobs zu prüfen; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
        Ein Zusammenhang zwischen diesem Auftrag und der in
        der Frage behaupteten Tolerierung einer Lohndumping-
        praxis ist für die Bundesregierung ebenfalls nicht er-
        kennbar.
        Anlage 18
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/191, Frage 14):
        Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die aus dem
        Entstehungsprinzip bestehenden Forderungen an Sozialversi-
        cherungsbeiträgen zu sichern, die für den Fall entstünden,
        dass die Tarifunfähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher
        Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen,
        CGZP, auch letztinstanzlich durch das Bundesarbeitsgericht,
        BAG, festgestellt wird, und wie hoch sind die Beitragsforde-
        rungen, die allein den gesetzlichen Krankenkassen, der Ren-
        tenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit für das
        Jahr 2005 entstünden, wenn wegen der Unwirksamkeit der
        Tarifverträge der CGZP die Vergütungsgrundlagen der Entlei-
        herfirmen zur Anwendung gebracht werden müssten?
        Für die Bundesregierung ergibt sich aus nicht rechts-
        kräftigen Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit re-
        gelmäßig kein Handlungsbedarf. In der Sozialversiche-
        rung ist das geschuldete Arbeitsentgelt maßgeblich.
        Damit würde bei rechtskräftiger Entscheidung, dass die
        CGZP nicht tariffähig ist, in allen Zeitarbeitsverhältnis-
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        en, in denen CGZP-Tarifverträge angewandt wurden,
        er gesetzliche Grundsatz der Gleichstellung gelten.
        ieser besagt, dass Zeitarbeitnehmern vom Verleiher die
        ür vergleichbare Arbeitnehmer in dem Betrieb des Ent-
        eihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen ein-
        chließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren sind. In ver-
        eihfreien Zeiten, für die der Gleichstellungsgrundsatz
        icht gilt, müsste die Lohnhöhe durch Auslegung im
        inzelfall ermittelt werden. Dann wird bis zu vier Jahre
        ückwirkend das eigentliche, ohne den nichtigen Tarif-
        ertrag geschuldete, Arbeitsentgelt zu errechnen und zu
        erbeitragen sein.
        nlage 19
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Diana Golze (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 15):
        Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Arbeit
        und Soziales eingeleitet, als im April 2009 die erstinstanzliche
        Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichtes bekannt wurde,
        die der CGZP die Tariffähigkeit absprach, um mögliche Bei-
        tragsnachforderungen der Sozialversicherungsträger vor der
        Verjährung zu sichern, und in welchem Umfang wurde durch
        die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gesetzlichen
        Krankenkassen und die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen
        ihrer Prüfungskompetenz davon Gebrauch gemacht, mögliche
        Forderungen aus der seit dem 1. April 2009 bekannten Tarif-
        unfähigkeit der CGZP vor der Verjährung zu schützen, indem
        die Zeitarbeitsfirmen aufgefordert wurden, auf die Einrede
        der Verjährung zu verzichten?
        Da sich für das Bundesministerium für Arbeit aus die-
        er nicht rechtskräftigen Entscheidung der Arbeits-
        erichtsbarkeit kein Handlungsbedarf ergibt, ist das
        undesministerium auch im April 2009 nicht tätig ge-
        orden.
        nlage 20
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        rage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 16):
        Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der
        „verbraucherpolitischen Zwischenbilanz nach acht Jahren
        Riester-Rente“ des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die
        zum Ergebnis hatte, dass staatliche Fördergelder vor allem in
        die Provisionen fließen, statt die Verbraucherinnen und Ver-
        braucher zu erreichen, und Zusatzrenten ohne staatliche För-
        derung zum Teil bessere Renditen für die Verbraucher bringen
        als staatlich geförderte Riester-Produkte?
        Die Riester-Rente ist als freiwillige private zusätzli-
        he kapitalgedeckte Altersvorsorge konzipiert. Sie ist ein
        ngebot des Staates an die förderberechtigten Bürgerin-
        en und Bürger, im Rahmen von Lebensversicherungen,
        ank-, Fonds- oder Bausparplänen eine Zusatzrente auf-
        ubauen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbun-
        en. Solche Kosten entstehen auch bei ungeförderten
        inanzprodukten dieser Art.
        Die Bundesregierung hält deshalb die Gegenüberstel-
        ung bzw. Aufrechnung der Kosten dieser Produkte mit
        872 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        der staatlichen Förderung für rein theoretisch. Die staat-
        liche Förderung geht ersichtlich in die Gesamtbeitrags-
        leistung ein und führt dazu, dass die geförderten Riester-
        Verträge aus Sicht der Sparer erheblich günstiger und
        lukrativer sind als ungeförderte Verträge. Dies wird auch
        von unabhängiger Stelle wie zum Beispiel Finanztest
        immer wieder betont.
        Die aus der Gegenüberstellung von staatlicher Förde-
        rung und Kosten resultierenden Bewertungen wie „Die
        Zulagen kommen nicht der Altersvorsorge zugute“ sind
        daher unsachgemäß und nicht nachvollziehbar.
        Anlage 21
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel auf die
        Frage der Abgeordneten Caren Lay (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/191, Frage 17):
        Wie will die Bundesregierung künftig sicherstellen, dass
        Anbieter von Riester-Produkten die gesetzlich vorgeschrie-
        bene Kostentransparenz anders als bisher auch tatsächlich ein-
        halten – also einschließlich Abschluss-, Vertriebs- und Wech-
        selkosten sowie laufenden Verwaltungsgebühren –, und wie
        bewertet sie vor diesem Hintergrund den Vorschlag des Ver-
        braucherzentrale Bundesverbandes, ein entsprechendes Ge-
        setz zu verabschieden und ein Preisschild einzuführen?
        Die Frage suggeriert, die gesetzlich vorgeschriebene
        Kostentransparenz werde von den Anbietern der staat-
        lich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukte prak-
        tisch flächendeckend nicht eingehalten. Dafür hat die
        Bundesregierung keinerlei Anhaltspunkte. Im Gegenteil
        belegen zum Beispiel die Untersuchungen von Finanz-
        test, dass es in jedem der verschiedenen Produktkatego-
        rien, in denen die Riester-Förderung möglich ist, das
        ganze Spektrum von sehr guten bis – leider auch – man-
        gelhaften Produkten gibt. Insofern gibt es eine ausrei-
        chende Vielfalt am Markt, die es den Bürgerinnen und
        Bürgern ermöglicht, solche Produkte auszusuchen, die
        zu ihnen passen.
        Im Übrigen setzt die neue Bundesregierung in ihrer
        Verbraucherpolitik auf die Stärkung des Verbrauchers im
        Markt. Leitbild ist dabei der gut informierte und zu
        selbstbestimmtem Handeln befähigte und mündige Ver-
        braucher. Deshalb haben wir, auch vor dem Hintergrund
        der Finanzmarktkrise, im Koalitionsvertrag vereinbart,
        dass die Kunden von Finanzprodukten die wesentlichen
        Bestandteile einer Kapitalanlage, sämtliche Kosten und
        Provisionen möglichst schnell erkennen können sollen.
        Dies läuft auf die Einführung eines sogenannten Pro-
        duktinformationsblattes hinaus. Dieses soll es den Ver-
        brauchern künftig ermöglichen, sich vor Vertragsab-
        schluss einen knappen und verständlichen Überblick
        über die wesentlichen Merkmale des Vertrages zu ver-
        schaffen, inklusive der Kosten.
        Die Bundesministerin Aigner ist derzeit in Gesprä-
        chen mit den Anbietern, wie diese Forderung umgesetzt
        werden kann. Dabei sind andere vergleichbare Arbeiten
        zu berücksichtigen. So hat das Bundesministerium der
        Finanzen aufgrund eines Auftrags des Bundestags-
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        inanzausschusses vom November 2008 ein wissen-
        chaftliches Gutachten zur „Transparenz von privaten
        iester- und Basisrentenprodukten“ in Auftrag gegeben,
        essen Ergebnisse im März 2010 vorliegen werden. Auf
        uropäischer Ebene arbeitet die EU-Kommission an ei-
        em besseren Verbraucherschutz bei „Anlageprodukten
        ür Kleinanleger“. Auch hier ist im kommenden Jahr mit
        rsten Legislativvorschlägen zu rechnen.
        Ich bin mir sicher, dass wir in diesem Bereich zu ver-
        ünftigen Ergebnissen kommen werden, die dann selbst-
        erständlich auch Riester-Sparern zugutekommen wer-
        en.
        nlage 22
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 18):
        Welche Maßnahmen wurden nach der Ankündigung „ei-
        ner lückenlosen Aufklärung“ in der Regierungserklärung der
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 8. September 2009
        zum Zwischenfall bei Kunduz eingeleitet, und in welcher
        Form erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
        Ergebnisse?
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat eine in-
        erne Arbeitsgruppe eingerichtet.
        Diese interne Arbeitsgruppe untersucht zurzeit die In-
        ormationsflüsse und Meldewege im Zusammenhang mit
        em Luftangriff.
        nlage 23
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
        Drucksache 17/191, Frage 19):
        Welche sachlichen Informationen, die über den ihm be-
        reits bei der Amtsübernahme am 28. Oktober 2009 vorliegen-
        den Bericht der NATO-Untersuchungskommission zum Zwi-
        schenfall in Kunduz hinausgehen, haben den Bundesminister
        der Verteidigung, Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
        zu seiner Neubewertung des Luftangriffs veranlasst?
        Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la-
        en bei seiner Amtsübernahme für seine erste Bewer-
        ung am 6. November 2009 der Untersuchungsbericht
        es COMISAF, Joint Investigation Board (JIB), und der
        ericht des Internationalen Komitees des Roten Kreu-
        es, ICRC, vor.
        Auf Nachfrage wurden dem Minister der Bericht des
        berst Klein, des Oberst Neumann, der Bericht der ers-
        en Untersuchungsgruppe des COMISAF, Initial Action
        eams (IAT), der Bericht des Feldjägerführers, der Be-
        icht der afghanischen Untersuchungskommission und
        as Schreiben afghanischer Offizieller der Provinz Kun-
        uz zur Kenntnis gebracht. Die Gesamtschau der Be-
        ichte hat den Minister zu einer Neubewertung veran-
        asst.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 873
        (A) )
        (B) )
        Anlage 24
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fragen
        des Abgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 20 und 21):
        Welche konkreten Informationen und Sachverhalte – bitte
        einzelne Sachverhalte vortragen –, die in den angeblich vor-
        enthaltenen Berichten enthalten sind, waren in dem geheimen
        NATO-Bericht und dem Bericht des Internationalen Komitees
        vom Roten Kreuz, ICRC, über den Einsatz bei Kunduz nicht
        enthalten bzw. lagen dem Bundesminister der Verteidigung,
        Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, nicht vor, als der
        Bundesminister den Einsatz als „militärisch angemessen“
        (www.bmvg.de) bewertete und zu dem Schluss kam: „Selbst
        wenn es keine Verfahrensfehler gegeben hätte, hätte es zum
        Luftschlag kommen müssen“?
        Inwiefern rechtfertigten die Informationen des Berichtes
        des ICRC, der die Völkerrechtskonformität des Einsatzes in
        Zweifel zog und Angaben über die zahlreichen zivilen Opfer
        enthielt, die Einschätzung, dass der Einsatz bei Kunduz „mili-
        tärisch angemessen“ sei, bzw. was veranlasste den Bundesmi-
        nister, die Informationen und Einschätzungen des ICRC-Be-
        richts nur nachrangig in seine Bewertung vom 6. November
        2009 einfließen zu lassen?
        Der Bundesminister der Verteidigung hat seine Ein-
        schätzung vom 6. November 2009 auf der Basis der in
        der Frage enthaltenen Unterlagen vorgenommen. Diese
        Einschätzung hat er später korrigiert.
        Der Bericht des Internationalen Komitees des Roten
        Kreuzes, ICRC, führte in seinen einführenden Bemer-
        kungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen Opera-
        tionen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvölker-
        rechts vorliegen muss, und geht in seiner abschließenden
        Zusammenfassung davon aus, dass dies im Rahmen der
        Untersuchung durch ISAF bewertet wird.
        Anlage 25
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 22):
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
        Rolle der Bundeswehreliteeinheit Kommando Spezialkräfte
        bei dem endgültigen Befehl zum Abwurf der Bomben am
        4. September 2009 nahe Kunduz?
        Zu der Frage, ob und wie Soldaten des Kommandos
        Spezialkräfte an der Entscheidungsfindung zum Einsatz
        der Bomben am 4. September 2009 beteiligt waren, hat
        sich der Bundesminister der Verteidigung am 11. De-
        zember 2009 geäußert.
        Demzufolge wird die Prüfung der Beteiligung von
        Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Teil des Unter-
        suchungsausschusses sein und somit noch einige Zeit in
        Anspruch nehmen.
        Anlage 26
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 23):
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        Kann die Bundesregierung die Information aus Medienbe-
        richten bestätigen, nach denen die Bundeswehr bei dem Luft-
        angriff in Afghanistan ursprünglich mehr Bombenabwürfe an-
        gefordert haben soll als letztlich geschehen, und, wenn ja, wie
        bewertet sie dieses Vorgehen?
        Im Zuge der Entscheidungsfindung wurden in der
        acht vom 3. auf den 4. September 2009 mehrere Hand-
        ungsmöglichkeiten vom Kommandeur des Regionalen
        iederaufbauteams Kunduz erwogen. Dies beinhaltete
        aturgemäß auch Anzahl und Typ der möglicherweise
        inzusetzenden Waffen.
        Diese Vorgehensweise bezüglich des Abwägens eige-
        er Handlungsmöglichkeiten entspricht den national und
        nternational anerkannten Verfahren. Diese Vorgehens-
        eise ist nicht zu beanstanden.
        Die Prüfung der Entscheidungsabläufe vor Ort wird
        eil des Untersuchungsausschusses sein und somit noch
        inige Zeit in Anspruch nehmen.
        nlage 27
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Jan van Aken (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Fragen 24 und 25):
        In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung in Afghanis-
        tan in den letzten acht Jahren Entschädigungen wegen der
        Verletzung/Tötung von Zivilisten durch deutsche Soldaten ge-
        zahlt?
        Nach welchen Kriterien wird darüber entschieden, ob und
        in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt werden?
        Nach den bisher hierzu ausgewerteten Unterlagen
        urden seit dem Jahr 2004 in 13 Fällen Zahlungen we-
        en Verletzung bzw. Tötung von Zivilisten geleistet.
        Für die Abwicklung dieser Schadensfälle gibt es kein
        om Bundesministerium der Verteidigung festgelegtes
        erfahren. Insofern existieren auch keine Kriterien da-
        ür, ob und in welcher Höhe Entschädigungen gezahlt
        erden.
        nlage 28
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 26
        nd 27):
        Hat die Bundesregierung in irgendeiner Form Einfluss auf
        den Zeitpunkt der Veröffentlichung oder den Inhalt des
        COMISAF-Berichtes über die Vorfälle am 4. September 2009
        am Kunduz-Fluss genommen?
        Warum hat der Bundesminister der Verteidigung, Dr. Karl-
        Theodor Freiherr zu Guttenberg, den Luftangriff am Kunduz-
        Fluss am 4. September 2009, obwohl ihm eindeutige Berichte
        über eine hohe Zahl von Zivilopfern – zum Beispiel der Be-
        richt des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz – und
        über Verfahrensverstöße – zum Beispiel COMISAF-Bericht –
        vorlagen, als militärisch angemessen bezeichnet, und welche
        qualitativ neuen Informationen haben ihn inzwischen dazu be-
        wegt, den Angriff als militärisch unangemessen zu bewerten?
        874 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Das Bundesministerium der Verteidigung hat von An-
        fang an großes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung
        durch COMISAF bekundet.
        Es hat sich erfolglos um die Herabstufung des durch
        die NATO eingestuften Berichtes bemüht.
        Der Bundesminister der Verteidigung war am 6. No-
        vember 2009 erst wenige Tage im Amt. Die Bewertung
        der Angemessenheit des Luftschlages beruhte auf den
        ihm zu dem Zeitpunkt vorliegenden Informationen.
        Nach persönlicher Auswertung aller vorhandenen Infor-
        mationen zum Luftschlag – auch eingestufter Berichte –
        hat Bundesminister zu Guttenberg seine Bewertung kor-
        rigiert.
        Anlage 29
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Thomas Koenigs (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 28 und 29):
        Zu welchem Zeitpunkt – bitte genaue Angaben – lag dem
        Bundeskanzleramt sowie dem Bundesministerium der Vertei-
        digung, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium
        des Innern der Bericht des Internationalen Komitees vom Ro-
        ten Kreuz über das Bombardement auf die Tanklaster in Kun-
        duz vor?
        Wann plant der Bundesminister der Verteidigung,
        Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, dem Deutschen
        Bundestag zu erläutern, auf welcher neuen Informations-
        grundlage – bitte genaue Angaben – er den Bombenangriff in
        Kunduz in seiner Rede am 3. Dezember 2009 nun doch als
        „militärisch nicht angemessen“ bezeichnet hat?
        Zu Frage 28:
        Der Bericht des Internationalen Komitees vom Roten
        Kreuz ging am 6. November 2009 im Bundesministe-
        rium der Verteidigung ein. Am 3. Dezember wurde er
        dem Auswärtigen Amt übersandt. Das Bundeskanzler-
        amt hat den Bericht mit weiteren Dokumenten und Be-
        richten am heutigen Tage (16. Dezember 2009) erhalten.
        Zu Frage 29:
        Hinsichtlich Ihrer Frage, wann der Bundesminister
        der Verteidigung dem Deutschen Bundestag erläutert,
        auf welcher neuen Informationsgrundlage er das Ereig-
        nis vom 4. September 2009 neu bewertet hat, teile ich
        Ihnen mit, dass der Bundesminister der Verteidigung
        hierzu unter anderem im Untersuchungsausschuss Stel-
        lung nehmen wird.
        Anlage 30
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Agnes Malczak (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 31 und 32):
        Wann und inwieweit hat die Bundesregierung den Deut-
        schen Bundestag von der Existenz und dem Auftrag der Task
        Force 47 (laut Bild vom 10. Dezember 2009) informiert?
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        Wie erklärt die Bundesregierung die erste Einschätzung
        des Bundesministers der Verteidigung zum Bombenangriff
        von Kunduz als „militärisch angemessen“ angesichts der Tat-
        sache, dass ihm bereits bekannt war, dass dieser vom Interna-
        tionalen Komitee vom Roten Kreuz als völkerrechtswidrig
        und somit als Kriegsverbrechen eingestuft wurde?
        Die Vorsitzenden, die stellvertretenden Vorsitzenden
        owie die Obleute des Verteidigungsausschusses und des
        uswärtigen Ausschusses sind von der Leitung des
        MVg erstmals am 9. November 2007 über den Einsatz
        on Spezialkräften der Bundeswehr zur Unterstützung
        es Regionalkommandos Nord der ISAF unterrichtet
        orden.
        Seither ist derselbe Teilnehmerkreis in vertraulicher
        itzung anlassbezogen in elf weiteren Terminen nach
        ichtigen Einzeloperationen über den Einsatz der Task
        orce 47 informiert worden (15. Februar 2008, 9. April
        008, 23. April 2008, 20. Juni 2008, 24. September
        008, 15. Oktober 2008, 12. November 2008, 4. Dezem-
        er 2008, 25. März 2009, 7. Mai 2009, 13. Mai 2009).
        Zusätzlich wurde am 1. Juli 2009 die vom Deutschen
        undestag beschlossene, halbjährliche Unterrichtung
        ber den Einsatz der Spezialkräfte der Bundeswehr Task
        orce 47 durchgeführt.
        Darüber hinaus hat am 6. November 2009 der Stell-
        ertretende Generalinspekteur (in Anwesenheit des Bun-
        esministers der Verteidigung) bei seiner Darstellung der
        reignisse des 4. September 2009 in Kunduz gegenüber
        en Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags
        rläutert, dass Oberst Klein die Operation in dieser
        acht aus der Führungseinrichtung, Tactical Operations
        enter, der Task Force 47 geführt hat
        Der Bericht des ICRC sagte in seinen einführenden
        emerkungen, dass bei zivilen Opfern in militärischen
        perationen nicht per se eine Verletzung des Kriegsvöl-
        errechts vorliegen muss und geht in der Zusammenfas-
        ung davon aus, dass dies im Rahmen der Untersuchung
        urch ISAF bewertet wird.
        In dem Untersuchungsbericht von ISAF wurde kein
        erstoß gegen das humanitäre Völkerrecht festgestellt.
        nsofern hat sich der Minister in der Bewertung dieser
        rage auf den Untersuchungsbericht von ISAF abge-
        tützt. Darüber hinaus prüft die Bundesanwaltschaft den
        achverhalt.
        nlage 31
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Fra-
        en des Abgeordneten Omid Nouripour (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 33
        nd 34):
        Ab wann lagen welche Berichte zum Luftangriff auf Tank-
        lastzüge nahe Kunduz dem Bundesminister der Verteidigung,
        Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg, im Vorfeld seiner
        Pressekonferenz am 6. November 2009 – bitte Einzelangaben
        zu jedem Bericht – vor?
        Aus welchen Gründen wurde das Einsatzprotokoll der
        Task Force 47 zum Luftangriff auf Tanklastzüge nahe Kunduz
        den NATO-Ermittlern nicht zur Verfügung gestellt?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 875
        (A) )
        (B) )
        Dem Bundesminister der Verteidigung persönlich la-
        gen bei seiner Amtsübernahme als Grundlage für seine
        erste Bewertung am 6. November 2009 der Untersu-
        chungsbericht des COMISAF, Joint Investigation Board
        (JIB), und der Bericht des Komitees des Internationalen
        Roten Kreuzes (ICRC) vor.
        Das Ereignisprotokoll, das den Ablauf der Entschei-
        dungsfindung des Oberst Klein im Operations Center der
        Task Force 47 in der Nacht zum 4. September 2009 wie-
        dergibt, wurde als Anlage dem Bericht der Feldjäger
        vom 9. September 2009 beigefügt.
        Im abschließenden Untersuchungsbericht des durch
        COMISAF eingesetzten Joint Investigation Boards, JIB,
        vom 21. Oktober 2009 wird das Ereignisprotokoll als
        Bezugsdokument aufgeführt.
        Anlage 32
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 35):
        Wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber der For-
        derung des ISAF-Kommandeurs General McChrystal, eine
        einheitliche Entschädigungspolitik der NATO-Truppensteller
        einzuführen (Süddeutsche Zeitung vom 10. Dezember 2009,
        Seite 2), und welche Entschädigungskriterien muss diese er-
        füllen?
        Der Kommandeur der Internationalen Sicherheitsun-
        terstützungsgruppe, ISAF, General Stanley McChrystal,
        hat im Rahmen seiner Lagebeurteilung vom September
        unter anderem vorgeschlagen, einheitliche ISAF-Ent-
        schädigungsrichtlinien zu erarbeiten.
        Die Bundesregierung beteiligt sich an den Beratungen
        innerhalb der NATO, die sich noch in einem sehr frühen
        Stadium befinden. Zu den Einzelheiten kann daher noch
        nicht Stellung genommen werden.
        Bisher werden Entschädigungsfragen im Rahmen der
        ISAF in nationaler Verantwortung geregelt.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 36):
        Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Bundesforst auf
        dem munitionsbelasteten Sperrgebiet in der Kyritz-Ruppiner
        Heide Treibjagden mit mehreren Hundert Zivilisten veranstal-
        tet, während Zivilpersonen, die nicht zu den Jagdgesellschaf-
        ten gehören, das Betreten dieser Flächen unter Strafe verboten
        ist?
        Die Ausübung der Verwaltungsjagd auf dem Trup-
        penübungsplatz (TrÜbPl) Wittstock wird vom Bundes-
        forstbetrieb Westbrandenburg der Bundesanstalt für Im-
        mobilienaufgaben – Sparte Bundesforst – im Auftrag der
        Bundeswehr wahrgenommen. Grundlage hierfür ist § 27
        der „Dachvereinbarung zwischen dem Bundesministe-
        rium der Verteidigung, dem Bundesministerium der
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        inanzen sowie der Bundesanstalt für Immobilienaufga-
        en zur Umsetzung des Gesetzes über die Bundesanstalt
        ür Immobilienaufgaben im Geschäftsbereich des Bun-
        esministeriums der Verteidigung“.
        Die Jagdausübung erfolgt in Form einer an dem Bun-
        esjagdgesetz und den tierseuchenrechtlichen Vorgaben
        usgerichteten professionellen Wildstandsregulierung.
        Dabei werden fachlich versierte zivile Jäger unter
        ührung des Bundesforstpersonals eingebunden, um den
        agddruck wegen wildbiologischer Vorteile auf wenige
        agden mit vielen Schützen zu beschränken. Diese Form
        er konzentrierten Jagdausübung (Ansitzjagd) hat sich
        erade auch auf Truppenübungsplätzen seit mehr als
        ehn Jahren bewährt.
        Die Wildstandsregulierung insbesondere des Rot- und
        chwarzwildes auf dem TrÜbPl ist dringend erforder-
        ich, um Wildschäden an der umliegenden Kulturland-
        chaft zu vermeiden und Tierseuchen, die auf Nutztier-
        estände übergreifen können, zu verhindern.
        Die Nutzung der Übungsplätze unterscheidet sich
        ach Flächen, die für Ausbildung/Üben freigegeben,
        unitionsbelastungsgrad A, mit Nutzungsauflagen ver-
        ehen, Munitionsbelastungsgrad B, oder gesperrt, Muni-
        ionsbelastungsgrad C, sind.
        Bei den Ansitzjagden auf dem Truppenübungsplatz
        ittstock befanden sich die genutzten Ansitze auf Ge-
        ändeteilen mit Munitionsbelastungsgrad A.
        In den übrigen Bereichen werden die entsprechenden
        orgaben der gültigen Vorschriften streng beachtet. Dies
        edeutet insbesondere, dass Jagdgäste, die nicht Verwal-
        ungsangehörige des Bundes sind, sich nur mit orts- und
        achkundiger Begleitung auf dem Truppenübungsplatz
        ewegen dürfen.
        Der Zugang der Öffentlichkeit ist in der Zentralen
        ienstvorschrift 40/11 „Übungsplätze und Schießanla-
        en im Standort“ geregelt. Hier wird ausgeführt, dass die
        ffentlichkeit zum Eigenschutz keinen Zugang zu
        bungsplätzen hat. Ausnahmen hierzu können durch den
        ommandanten nur auf den zugelassenen Straßen und
        egen, bei Veranstaltungen der Bundeswehr und im Ein-
        elfall für den Besuch von Kulturdenkmälern und Ge-
        enkstätten gewährt werden.
        nlage 34
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
        Drucksache 17/191, Frage 37):
        Wie hoch war der Abruf der Bundesmittel durch die ein-
        zelnen Bundesländer für die Jahre 2008 und 2009?
        Mit Stand 11. Dezember 2009 haben die Länder Bun-
        esmittel in Höhe von rund 400 Millionen Euro aus dem
        ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ abgerufen.
        m Jahr 2008 betrug der Mittelabruf 50 Millionen Euro,
        m Jahr 2009 belief er sich auf 350 Millionen Euro.
        chon diese Zahlen verdeutlichen die gegenüber dem
        876 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        ersten Jahr 2008 erheblich gewachsene Dynamik. Noch
        aussagekräftiger hinsichtlich der tatsächlichen Nach-
        frage ist die Höhe der durch die Länder bewilligten Mit-
        tel.
        Bundesmittel für Investitionsvorhaben dürfen näm-
        lich erst bei Fälligkeit der Zahlungen, das heißt zum
        Ende der Baumaßnahme bzw. bestimmter Bauab-
        schnitte, von den Ländern abgerufen werden.
        Darüber hinaus handelt es sich bei den geplanten
        Vorhaben häufig um langfristige Baumaßnahmen mit
        entsprechenden planerischen und prozessualen Vorlauf-
        zeiten. Zwischen Bewilligung und Fälligkeit (= Mittel-
        abruf) kann daher eine Zeitspanne von mehreren Mona-
        ten liegen. Die Höhe der von den Ländern an die Träger
        bewilligten Mittel beträgt aktuell insgesamt 915 Millio-
        nen Euro, das bedeutet seit dem 1. April 2009 eine Stei-
        gerung um 70 Prozent.
        Anlage 35
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Christel Humme (SPD)
        (Drucksache 17/191, Frage 38):
        Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die
        Einhaltung der verpflichtenden Vereinbarung durch die ein-
        zelnen Bundesländer, ihren Anteil am Betreuungsausbau in
        gleicher Höhe wie der Bund zu leisten, die mit der Zurverfü-
        gungstellung des Sondervermögens getroffen wurde?
        Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Betreuungsaus-
        bau hat sich am 28. August 2007 darauf geeinigt, dass
        sich der Bund an der Finanzierung in der Ausbauphase
        bis 2013 mit 4 Milliarden Euro beteiligt. Wörtlich heißt
        es hierzu: „Die Länder werden durch geeignete Maßnah-
        men dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfü-
        gung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich
        den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt wer-
        den. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Vorausset-
        zungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele er-
        reicht werden.“ Bund, Länder und Gemeinden haben ein
        gemeinsames Interesse an der Umsetzung der Ausbau-
        ziele. Für die Bundesregierung gibt es keinen Grund zu
        der Annahme, dass sich aufseiten der Länder hieran et-
        was geändert hat. Die von mir genannten Bewilligungs-,
        Abruf- und Ausbauzahlen zeigen, dass wir hier auf ei-
        nem guten Weg sind.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        Frage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 39):
        Wie sieht der Stand des Ausbaus der Kinderbetreuung in
        den einzelnen Bundesländern zum Zeitpunkt Ende 2009 aus?
        Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag
        gemäß § 24 a Abs. 5 Achtes Buch Sozialgesetzbuch
        (SGB VIII) jährlich einen Bericht über den Stand des
        Ausbaus des Förderangebots für Kinder unter drei Jah-
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        en vor. Der aktuelle „Bericht der Bundesregierung über
        en Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot
        n Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren für
        as Berichtsjahr 2008“ vom 12. März 2009 (Bundestags-
        rucksache 16/12268) bezieht sich auf den Stichtag
        5. März 2008. Der nächste Bericht zum Stand des Aus-
        aus im Jahr 2009 wird dem Bundestag im April 2010
        orgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind der Bun-
        esregierung noch keine definitiven Aussagen für das
        evorstehende Jahresende 2009 möglich.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Hermann Kues auf die
        rage der Abgeordneten Caren Marks (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 40):
        Welche Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen
        in Höhe von 2,15 Milliarden Euro standen 2008 und 2009 für
        die 16 Bundesländer jeweils zur Verfügung, und welcher je-
        weilige Anteil ist für 2010 vorgesehen?
        Die Aufteilung der Finanzhilfen des Bundes aus dem
        ondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ folgt ge-
        äß Art. 2 Abs. 5 der Verwaltungsvereinbarung „Kin-
        erbetreuungsfinanzierung“ 2008 bis 2013 der Übersicht
        m Ende der Verwaltungsvereinbarung. Diese Übersicht
        iegt den Mitgliedern des Ausschusses für Familie,
        enioren, Frauen und Jugend vor. Ich bin gerne bereit,
        hnen diese Übersicht noch einmal zuzuleiten. Die Höhe
        er von den Ländern an die Träger bewilligten Mittel
        eträgt aktuell insgesamt 915 Millionen Euro, das sind
        23 Prozent der Plafonds 2008 und 2009.
        nlage 38
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz auf
        ie Frage des Abgeordneten Steffen-Claudio Lemme
        SPD) (Drucksache 17/191, Frage 41):
        Welche Form und Größenordnung an Leistungskürzungen
        und/oder Beitragssatzsteigerungen sind mit der von der neuen
        Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Über-
        prüfung der Praxisgebühr – und damit sich abzeichnender
        Einnahmeausfälle – für die Bürgerinnen und Bürger im Land
        zu erwarten?
        Die Bundesregierung plant im Zusammenhang mit
        er in der Koalitionsvereinbarung angesprochenen Über-
        ührung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhe-
        ungsverfahren keine Leistungskürzungen und/oder Bei-
        ragssatzsteigerungen.
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 42 und 43):
        Wann rechnet die Bundesregierung mit der Fertigstellung
        der Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und für
        welche Abschnitte der Ausbaustrecke München–Mühl-
        dorf–Freilassing liegen noch keine Finanzierungsvereinbarun-
        gen vor?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 877
        (A) )
        (B) )
        Welcher Finanzierungsbedarf besteht noch für die Aus-
        baustrecke München–Mühldorf–Freilassing, und welche
        Finanzmittel sollen in welchen Jahren bis zur voraussichtli-
        chen Fertigstellung der Ausbaustrecke München–Mühl-
        dorf–Freilassing nach Planung der Bundesregierung noch be-
        reitgestellt werden?
        Zu Frage 42:
        Derzeit ist die Fertigstellung des Vollausbaus der
        Ausbaustrecke München–Mühldorf–Freilassing–Grenze
        Deutschland/Österreich nicht terminierbar, die Bundes-
        regierung misst dem Ausbau dieser Bahnstrecke jedoch
        eine hohe Priorität zu. Für die Abschnitte Amp-
        fing–Mühldorf, die Innbrücke und das Elektronische
        Stellwerk Burghausen sowie die Planungskosten des
        Streckenabschnitts Alt-Mühldorf–Tüßling liegt eine
        Finanzierungsvereinbarung vor.
        Zu Frage 43:
        Derzeit besteht für die durchgehende Zweigleisigkeit
        mit Elektrifizierung ein weiterer Finanzierungsbedarf in
        Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro. Es ist darauf hinzu-
        weisen, dass die aktuell von der DB Netz AG genannten
        Gesamtinvestitionen noch plausibilisiert werden.
        Anlage 40
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
        Abgeordneten Daniela Kolbe (Leipzig) (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Fragen 44 und 45):
        Wie schätzt die Bundesregierung die Rechtslage zur Nut-
        zung des Flughafens Leipzig/Halle ein, der als ziviler Flugha-
        fen genehmigt ist und für den keine Genehmigung für eine re-
        gelmäßige militärische Nutzung erteilt wurde, dessen zivile
        Infrastruktur – zivile Terminals, Lagerhallen, Parkplätze so-
        wie eine Eisenbahnrampe – aber gemäß eines Berichts des
        Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. November 2009 regel-
        mäßig von der Bundeswehr für militärische Flüge genutzt
        wird, und teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Ber-
        liner Luftfahrtrechtlers Professor Dr. Elmar Giemulla, dass
        die oben genannten Vorgänge nicht durch die Betriebserlaub-
        nis des Zivilflughafens gedeckt seien?
        Wie schätzt die Bundesregierung angesichts der Gefähr-
        dung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens
        und der zivilen Flugreisenden durch die militärische Nutzung
        des Flughafens Leipzig/Halle sowie angesichts der Unklarheit
        bezüglich der Betriebserlaubnis des Flughafens die versiche-
        rungsrechtliche Lage ein?
        Zu Frage 44:
        Zuständig für die Beurteilung, ob die Verkehre am
        Flughafen Leipzig/Halle vom Umfang der Betriebsge-
        nehmigung des Flughafens gedeckt sind, ist grundsätz-
        lich die zuständige Genehmigungsbehörde des Landes
        Sachsen. Es bestehen hier keine Anhaltspunkte dafür,
        dass die Genehmigungsbehörde des Landes ihren Aufga-
        ben nicht nachkommt.
        Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in
        seiner Entscheidung vom 15. Oktober 2009 – 1 BvR
        3474/08 – unter Bestätigung der Ausführungen des Bun-
        desverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 24. Juli
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        008 – 4 A 3001/07 – zum Flughafen Leipzig darauf
        ingewiesen, dass zu militärischen Zwecken dienende
        lüge in Zivilflugzeugen oder in Militärflugzeugen ei-
        en Flughafen wie den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle
        rundsätzlich nutzen dürfen.
        Flughäfen werden nach § 38 Abs. 2 Luftverkehrs-
        ulassungs-Ordnung genehmigt als Flughäfen des allge-
        einen Verkehrs (Verkehrsflughäfen) oder als Flughäfen
        ür besondere Zwecke (Sonderflughäfen). Das Bundes-
        erfassungsgericht hat in seinem Nichtannahmebeschluss
        usdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Kommen-
        arliteratur zu § 6 Luftverkehrsgesetz, in dem die Geneh-
        igung für Anlage und Betrieb eines Flugplatzes geregelt
        st, ergäbe, dass auf Verkehrsflughäfen grundsätzlich je-
        ermann starten und landen dürfe. Sie dienten dem Ge-
        eingebrauch der Luftfahrt und seien damit allgemein
        ugänglich (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk, Luftver-
        ehrsgesetz, § 6 Rn. 12 <März 2004>; Reidt/Fellenberg,
        n: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III Teil II 5,
        4 FluglSchG Rn. 9 <April 2008>).
        Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht aus-
        eführt, man könne aus den Bestimmungen über die Luft-
        ufsicht im Bereich der Bundeswehr (vergleiche § 30
        bs. 2 Luftverkehrsgesetz) ableiten, dass Militärflug-
        euge Zivilflugplätze benutzen dürfen und der Luftauf-
        icht der Länder unterlägen, soweit nicht Zuständigkeiten
        er Flugsicherung und des Luftfahrt-Bundesamtes gege-
        en sind. Bei Starts und Landungen haben hiernach
        ilitärluftfahrzeuge die für Zivilflugplätze erlassenen
        estimmungen, wie zum Beispiel Nachtflugbeschrän-
        ungen, einzuhalten (vergleiche Grabherr/Reidt/Wysk,
        uftverkehrsgesetz, § 30 Rn. 20 <November 1997>;
        iehe zum Ganzen auch: Schwenk/Giemulla, Handbuch
        es Luftverkehrsrechts, 3. Auflage 2005, S. 199 ff.).
        Seitens der Bundesregierung wird daher eine insoweit
        bweichende Rechtsauffassung von Herrn Professor
        r. Giemulla nicht geteilt.
        u Frage 45:
        Eine besondere Gefährdung der Mitarbeiterinnen und
        itarbeiter des Flughafens und der zivilen Flugreisen-
        en kann aus hiesiger Sicht nicht bestätigt werden.
        Zur versicherungsrechtlichen Lage des Flughafens lie-
        en dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadt-
        ntwicklung keine Erkenntnisse vor. Der Nachweis einer
        ngemessenen Versicherung muss gegenüber der Geneh-
        igungsbehörde des Landes geführt werden. Diese ist
        estandteil des Genehmigungsverfahrens.
        nlage 41
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        bgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 46):
        Ist die Bundesregierung bereit, in Anbetracht der geplan-
        ten Neuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro im nächs-
        ten Jahr Prestigeprojekte, wie das Berliner Schloss, aufzuge-
        ben?
        878 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Die Bundesregierung setzt sich für den Wiederaufbau
        des Berliner Schlosses – Bau des Humboldt-Forums ent-
        sprechend der Beschlusslage des Deutschen Bundestages
        ein. Dies ist auch im Koalitionsvertrag der Regierungs-
        fraktionen für die 17. Legislaturperiode entsprechend fest-
        gelegt: „Der Bundestagsbeschluss (vom 13. Dezember
        2007) zum Bau des Humboldt-Forums am historischen
        Ort und in der äußeren Gestalt des Berliner Stadtschlos-
        ses wird realisiert.“
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Fragen der
        Abgeordneten Bettina Herlitzius (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 47 und 48):
        Wie steht die Bundesregierung zu den aktuellen Aussagen
        von Franziska Eichstädt-Bohlig und anderen Experten, mit
        dem vom Deutschen Bundestag bewilligten Kostenrahmen
        von 552 Millionen Euro für den Wiederaufbau des Berliner
        Stadtschlosses – Humboldt-Forum – sei nur eine „Billig-
        kopie“ (unter anderem Berliner Zeitung vom 3. Dezember
        2009) möglich?
        Erwartet die Bundesregierung Kostensteigerungen beim
        Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses – Humboldt-Fo-
        rum – aufgrund des verzögerten Baubeginns und der verlän-
        gerten Bauzeit, und wie sollen diese höheren Kosten finan-
        ziert werden?
        Zu Frage 47:
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass das vom
        Deutschen Bundestag beschlossene Programm zum
        Wiederaufbau des Berliner Schlosses – Bau des Hum-
        boldt-Forums innerhalb der vom Parlament dazu festge-
        setzten Kostenobergrenze (552 Millionen Euro, Preis-
        stand: Juli 2007) realisiert wird. Es wird keine
        „Billigkopie“ gebaut. Über das vom Deutschen Bundes-
        tag beschlossene Bauprogramm hinausgehende An-
        forderungen und Wünsche sind nicht innerhalb des fest-
        gelegten verbindlichen Kostenrahmens umsetzbar und
        können insoweit auch nicht Gegenstand der laufenden
        Planungen sein.
        Zu Frage 48:
        Die Bundesregierung geht weiterhin von einem Bau-
        beginn spätestens 2011 aus. Der vom Deutschen Bun-
        destag vorgegebene Kostenrahmen (552 Millionen Euro,
        Preisstand: Juli 2007) gilt im Übrigen unabhängig von
        Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung.
        Anlage 43
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        Abgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 49):
        Auf welche Weise hat die Bundesregierung seit 1990 ins-
        besondere auch im Hinblick auf die Erwartung steigender
        Binnenschifftransporte in Richtung Osteuropa die Entwick-
        lung und den Bau an die Wasserstraßenverhältnisse im Osten
        Deutschlands angepasster, zum Beispiel flachgängiger und
        damit umweltfreundlicherer Binnenschiffe gefördert, und was
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        tut sie dafür, dass diese Schiffe in Zukunft in großer Stückzahl
        auf Bundeswasserstraßen verkehren werden?
        Das verkehrspolitische Ziel der Bundesregierung ist
        s, die wichtigsten Binnenwasserstraßen so auszubauen,
        ass mit modernen Großmotorgüterschiffen wirtschaft-
        ich Güterverkehr durchgeführt werden kann. Die Bun-
        esregierung hat den Bau oder die Modernisierung von
        lachgängigen Binnenschiffen bisher nicht gefördert, da
        er Bundestag keine Haushaltsmittel für diesen Zweck
        ur Verfügung gestellt hat.
        Im Rahmen des am 1. September 2009 in Kraft getrete-
        en Förderprogramms „Zuwendungen zur Modernisie-
        ung der deutschen Binnenschiffsflotte und Pilotvorhaben
        ür innovative Techniken in der Binnenschifffahrt“ kön-
        en der Neubau und/oder die Modernisierung von beson-
        ers flachgängigen Binnenschiffen gefördert werden.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage der
        bgeordneten Veronika Bellmann (CDU/CSU)
        Drucksache 17/191, Frage 50):
        Welche konkreten Auswirkungen haben die Prüfungen der
        Deutschen Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, auf
        Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und insbesondere auf das
        geplante Güterverkehrszentrum Glauchau – Baurecht seit
        17. November 2009 –, und wie lautet die entsprechende Be-
        gründung zur Auswahl bezüglich des Bestands oder der Auf-
        lösung der einzelnen Betriebsstellen?
        Diese Fragestellung zielt auf unternehmerische Über-
        egungen der Deutschen Bahn Aktiengesellschaft.
        Als Bundestag und Bundesrat Ende 1993 in breitem
        olitischen Konsens die Bahnreform vollzogen, be-
        chlossen sie als ein wesentliches Ziel die strikte Tren-
        ung von staatlichen und unternehmerischen Aufgaben.
        nfolgedessen trifft der Vorstand der Deutsche Bahn AG
        lle unternehmerischen Entscheidungen in eigener Ver-
        ntwortung.
        Daher sind der Bundesregierung Prüfungen der Deut-
        che Bahn AG, insbesondere der Bahn-Gütersparte, nicht
        ekannt. Folglich kann die Bundesregierung auch weder
        eren Ergebnisse hinsichtlich ihrer konkreten Auswir-
        ungen auf Betriebsstellen im Freistaat Sachsen und ins-
        esondere auf das geplante Güterverkehrszentrum
        lauchau beurteilen noch Begründungen für die Aus-
        ahl einzelnen Betriebsstellen hinsichtlich des weiteren
        estandes oder ihrer Auflösung wiedergeben.
        nlage 45
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        bgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/191,
        rage 51):
        Was versteht die Bundesregierung konkret unter der im
        Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP angekündigten
        „maßvollen Erhöhung der Lkw-Fahrzeuggrößen in geeigneten
        Relationen“, und wie soll ein derartiger bundesweiter Feld-
        versuch aussehen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 879
        (A) )
        (B) )
        Laut Koalitionsvertrag werden für die sogenannten
        Longliner Einsatzmöglichkeiten im bestehenden Stra-
        ßennetz gesehen. Auf geeigneten Routen können sie
        möglicherweise einen wirtschaftlicheren und umwelt-
        freundlicheren Transport vor allem von Volumengütern
        bewirken – ohne negative Auswirkungen auf die Ver-
        kehrssicherheit.
        Die Bundesregierung will daher Chancen und Risiken
        solcher Fahrzeuge in einem bundesweiten Feldversuch
        einer vertieften Prüfung unterziehen. Die Ergebnisse ei-
        ner von der Verkehrsministerkonferenz eingesetzten
        Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus dem Jahr 2007 zu mo-
        dularen Nutzfahrzeugen werden dazu aufgegriffen und
        gemeinsam mit den Ländern fortentwickelt, um zunächst
        die Rahmenbedingungen für einen Versuch nach bundes-
        einheitlichen Kriterien mit derartigen Fahrzeugen festzu-
        legen. Mögliche negative Auswirkungen auf den Kom-
        binierten Verkehr werden einbezogen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Jan Mücke auf die Frage des
        Abgeordneten Martin Burkert (SPD) (Drucksache 17/
        191, Frage 52):
        Was will die Bundesregierung unternehmen, um Güterver-
        kehr auf die Schiene zu verlagern, und wie soll dies ausgestal-
        tet werden, um damit die Vorreiterrolle Deutschlands im Be-
        reich Klimaschutz zu stärken?
        Deutschland steht infolge des zu erwartenden An-
        stiegs im Güterverkehr vor großen Herausforderungen.
        Neben der Erreichung der Klimaziele sollen Wirtschafts-
        wachstum und Arbeitsplätze langfristig gesichert wer-
        den.
        Der Transport von Gütern auf der Schiene leistet ei-
        nen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaziele.
        Die Bundesregierung setzt auf ein integriertes Verkehrs-
        system mit einem starken Verkehrsträger Schiene. Die
        Schiene soll in die Lage versetzt werden, künftig noch
        mehr Anteile des Verkehrswachstums zu übernehmen.
        Dafür werden die Voraussetzungen geschaffen.
        Aufgabe des Staates ist es zunächst, die Infrastruktur
        bereitzustellen. Dazu gehört der Ausbau der Schienen-
        wege sowie die Förderung des Kombinierten Verkehrs
        als verkehrsträgerübergreifenden Gütertransport mit dem
        Hauptlauf per Bahn oder Binnenschiff. Eine besondere
        Bedeutung kommt dem Ausbau und der Förderung der
        Schnittstellen zu, ohne die eine effiziente Verlagerung
        nicht möglich ist:
        Für den Kombinierten Verkehr und die Gleisan-
        schlussförderung werden in den Jahren 2009 und 2010
        jeweils 147 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, was
        nahezu eine Verdoppelung der finanziellen Förderung
        des Kombinierten Verkehrs bedeutet.
        Für den Kombinierten Verkehr stehen insgesamt
        115 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Gefördert
        werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung
        von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nicht-
        bundeseigene Projekte durch Baukostenzuschüsse für
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        en Neu- und Ausbau leistungsfähiger Umschlagtermi-
        als (Schiene/Straße bzw. Wasserstraße/Schiene/Straße).
        Zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des
        eu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung von privaten
        leisanschlüssen (Gleisanschlussförderrichtlinie) ste-
        en jährlich 32 Millionen Euro zur Verfügung.
        Die Bundesregierung fördert darüber hinaus den
        ombinierten Verkehr durch ordnungs- und steuerpoliti-
        che Erleichterungen wie zum Beispiel ein höheres Lkw-
        esamtgewicht von 44 Tonnen beim Vor- und Nachlauf
        uf der Straße, Ausnahmen vom Wochenendfahrverbot
        owie Steuerbefreiung oder -erstattung.
        nlage 47
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan
        FDP) (Drucksache 17/191, Fragen 53 und 54):
        Welchen naturschutzrechtlichen Status haben Neozoen
        – Wirbeltiere – in Deutschland, und gehören sie zu den jagd-
        baren Arten?
        Wie bewertet die Bundesregierung in naturschutzfachli-
        cher Hinsicht die weitere Entwicklung der frei lebenden
        Nandu-Population, die sich in den letzten Jahren in Schles-
        wig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern aus Tieren ge-
        bildet hat, die aus einer Vogelfarm entwichen sind?
        u Frage 53:
        Neozoen können naturschutzrechtlich zu den gebiets-
        remden Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 6 des Bundesnatur-
        chutzgesetzes, BNatSchG, gehören, wenn sie in dem
        etreffenden Gebiet in der freien Natur nicht oder seit
        ehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommen. Dies be-
        eutet, dass ihr Ansiedeln in der freien Natur einer Ge-
        ehmigung nach § 41 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG in Ver-
        indung mit dem jeweiligen Landesrecht bedarf.
        Neozoen können naturschutzrechtlich aber auch zu
        en heimischen Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 b)
        NatSchG gehören; dazu gehören nämlich auch verwil-
        erte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte
        iere dann, wenn sie sich im Inland in freier Natur und
        hne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als
        opulation erhalten haben. Der Nandu (Rhea americana)
        st möglicherweise insoweit als heimische Art zu be-
        rachten. Der Status als heimische Art steht eventuell
        otwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen.
        Neozoen können zu den in Art. 8 h des Übereinkom-
        ens über die biologische Vielfalt, CBD, genannten Ar-
        en gehören, welche Ökosysteme, Lebensräume oder Ar-
        en gefährden. Deutschland als Vertragspartei der CBD
        st aufgerufen, die Einbringung solcher Arten zu verhin-
        ern, diese Arten zu kontrollieren oder zu beseitigen.
        ies hat Rechtswirkungen für das nationale Natur-
        chutzrecht. Nach § 41 Abs. 2 des geltenden BNatSchG
        reffen nämlich die Länder unter Beachtung des vorste-
        enden Art. 8 h CBD geeignete Maßnahmen, um Gefah-
        en für die Tier- und Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten
        urch Ansiedlung und Ausbreitung gebietsfremder Tiere
        nd Pflanzen abzuwehren.
        880 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Am 1. März 2010 tritt das Gesetz zur Neuregelung
        des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
        vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542, BNatSchG 2010) in
        Kraft. Der vorstehende § 41 Abs. 2 BNatSchG wird in
        dieser Form abgelöst.
        Das ab 1. März 2010 geltende neue Naturschutzrecht
        führt in § 7 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG 2010 den Begriff der
        invasiven Art ein. Neozoen sind danach invasive Arten,
        wenn deren Vorkommen außerhalb ihres natürlichen
        Verbreitungsgebiets für die dort natürlich vorkommen-
        den Ökosysteme, Biotope oder Arten ein erhebliches
        Gefährdungspotenzial darstellt. Mit der Klassifizierung
        als invasive Art sind nach künftigem Recht folgende
        Wirkungen verbunden: Nach § 40 Abs. 2 BNatSchG
        2010 sind Arten zu beobachten, bei denen Anhalts-
        punkte dafür bestehen, dass es sich um invasive Arten
        handelt. Neu auftretende Arten invasiver Arten sind un-
        verzüglich zu beseitigen bzw. deren weitere Ausbreitung
        zu verhindern, § 40 Abs. 3 BNatSchG 2010.
        Alle wildlebenden Tiere, also auch Neozoen, unterlie-
        gen dem allgemeinen Artenschutz von § 41 BNatSchG
        in Verbindung mit dem jeweiligen Landesrecht; sie dür-
        fen danach nicht mutwillig beunruhigt oder ohne ver-
        nünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
        Soweit diese Tiere natürlich vorkommende Ökosysteme,
        Lebensräume oder Arten beeinträchtigen, besteht ein
        vernünftiger Grund, diese der Natur zu entnehmen. Der
        allgemeine Schutz von Neozoen steht damit eventuell
        notwendigen Abwehrmaßnahmen nicht entgegen.
        In seltenen Einzelfällen können Neozoen, die ihre na-
        türliche Verbreitung nicht hier haben, sondern sich hier
        aufgrund menschlichen Einflusses verbreiten, auch in
        Deutschland dem besonderen Artenschutz unterliegen.
        Dies gilt zum Beispiel für den Nandu, der wegen seiner
        Gefährdung in seinen Ursprungsländern durch den inter-
        nationalen Handel in Anhang II des Washingtoner Ar-
        tenschutzübereinkommens und in Anhang B der Verord-
        nung (EG) Nummer 338/97 des Rates vom 9. Dezember
        1996 über den Schutz von Exemplaren wild lebender
        Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Han-
        dels aufgenommen wurde. Diese Arten sind in Deutsch-
        land nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatSchG besonders ge-
        schützt, vor allem, um die notwendige Überwachung des
        Handels zu sichern und zu erleichtern. Von den für be-
        sonders geschützte Arten geltenden Schutzvorschriften
        kann allerdings eine Ausnahme nach § 43 Abs. 8 Nr. 2
        BNatSchG nach weiteren Maßgaben erteilt werden, so-
        weit diese Art unter anderem die heimische Tier- und
        Pflanzenwelt beeinträchtigt.
        Neozoen gehören nicht ohne Weiteres zu den dem
        Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Das Jagdrecht er-
        fasst nur heimische Tierarten (vergleiche § 10 Abs. 2
        Nr. 5 BNatSchG). Dazu zählen auch solche Arten, die
        gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5 b) BNatSchG heimisch gewor-
        den sind. Damit eine Tierart dem Jagdrecht unterliegt,
        muss sie durch Rechtssetzungsakt ins Jagdrecht auf Bun-
        des- oder Landesebene aufgenommen werden. Viele
        Bundesländer haben Neozoen wie den Waschbär, den
        Mink und Marderhund, vereinzelt etwa auch die Nil-
        gans, dem Landesjagdrecht unterstellt.
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        u Frage 54:
        Nach derzeitigem Kenntnisstand ist nicht hinreichend
        elegt, dass der Nandu die Tier- oder Pflanzenwelt der
        uropäischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt oder zu
        chäden bei natürlich vorkommenden Ökosystemen,
        iotopen oder Arten führt.
        Es ist daher weiterhin intensiv zu beobachten, ob sol-
        he schädlichen Auswirkungen entstehen, und damit die
        ngesprochene Nandu-Population als invasiv anzusehen
        st. Diese Erkenntnisse stellen die Grundlage für gegebe-
        enfalls erforderliche Bekämpfungs- oder Management-
        aßnahmen des Nandus dar.
        nlage 48
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 55 und 56):
        Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das
        vermehrte Auftauchen von radioaktiv kontaminierten Metall-
        teilen – unter anderem aus der Öl- und Gasindustrie – im Re-
        cyclingschrott der Deutschen Bahn AG?
        Warum wurden die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und
        Gasindustrie bisher noch nie in den jährlich erscheinenden
        Strahlenschutzbericht der Bundesregierung aufgenommen,
        und beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern?
        u Frage 55:
        Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse über Funde
        ontaminierter Metalle bzw. Metallschrotte, die auf der
        chiene und der Straße transportiert wurden, vor. Dazu
        ehören auch Importe. Die Funde sind in den Berichten
        ur Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung des
        MU veröffentlicht worden. Darüber hinaus liegen dem
        MU keine weiteren Erkenntnisse über kontaminierte
        bfälle aus der Erdöl- und Erdgasindustrie in Recycling-
        chrott bei der Deutschen Bahn vor.
        u Frage 56:
        In den jährlichen Berichten zur Umweltradioaktivität
        nd Strahlenbelastung des BMU werden summarische
        ngaben zu den Rückständen aus der Erdöl- und Erd-
        asindustrie aufgeführt, die nicht jährlich aufgeschlüs-
        elt bzw. aktualisiert werden. Die Bundesregierung wird
        ntsprechende Angaben künftig auch in den kürzeren
        ericht zur Unterrichtung des Deutschen Bundestages
        ufnehmen. Über Funde von Rückständen, zum Beispiel
        ontaminierte Metallschrotte, berichtet die Bundesregie-
        ung jährlich in den oben genannten Berichten. Zwi-
        chen 2003 und 2008 wurden 67 Funde bekannt.
        nlage 49
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        ragen der Abgeordneten Ingrid Nestle (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 57 und 58):
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 881
        (A) )
        (B) )
        Welche nichtradioaktiven Giftstoffe wie Quecksilber sind
        in den letzten fünf Jahren in welchen Mengen bei der Öl- und
        Gasförderung in Deutschland – bitte differenzieren nach
        Schlämmen und Ablagerungen – angefallen?
        Warum gilt der sonst im Strahlenschutz übliche Genehmi-
        gungsvorbehalt für die radioaktiven Abfälle aus der Öl- und
        Gasindustrie ausdrücklich nicht?
        Zu Frage 57:
        Die aktuellsten Daten im Hinblick auf Bohrschlämme
        und andere Bohrabfälle, die der Bundesregierung vorlie-
        gen, stammen aus dem Jahr 2006 und wurden vom Sta-
        tistischen Bundesamt erhoben. Grundlage für die Daten
        ist die Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die
        Nachweise zu führen sind. Die Daten für das Berichts-
        jahr 2007 liegen noch nicht vor.
        Bei den als gefährlich eingestuften Abfällen handelt es
        sich um zwei Abfallarten aus dem Abfallkapitel „Ab-
        fälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen so-
        wie bei der physikalischen und chemischen Behandlung
        von Bodenschätzen entstehen“, welches sich auf die Ge-
        winnung aller Bodenschätze bezieht.
        Im Wirtschaftszweig 11 „Gewinnung von Erdöl und
        Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistun-
        gen“ entfielen auf den Abfallschlüssel 010505* „Ölhal-
        tige Bohrschlämme und -abfälle“:
        2004 9 900 Tonnen bei neun Abfallerzeugern
        2005 507 000 Tonnen bei neun Abfallerzeugern
        2006 131 100 Tonnen bei acht Abfallerzeugern
        Die Angaben zum Schlüssel 010506* „Bohrschlämme
        und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthal-
        ten“ unterliegen gemäß § 16 Abs. 1 des Bundesstatistik-
        gesetzes der Geheimhaltung.
        Zu Frage 58:
        Das Strahlenschutzrecht unterscheidet zwischen „Ar-
        beiten“ bei denen natürliche radioaktive Stoffe anwe-
        send sind, deren kernphysische Eigenschaften nicht
        genutzt werden, und „Tätigkeiten“, das heißt der zielge-
        richteten Nutzung kernphysischer Eigenschaften künstli-
        cher und natürlicher Nuklide.
        Rückstände aus Arbeiten sind ein Nebeneffekt des
        menschlichen Handelns, das aufgrund anderer Vorschrif-
        ten zum Beispiel Berg- oder Immissionsschutzrecht ge-
        nehmigungspflichtig ist. Das Strahlenschutzrecht sieht
        ergänzend hierzu ein Überwachungskonzept vor, das so-
        wohl die betroffenen Arbeitnehmer als auch die Bevöl-
        kerung schützt.
        Anlage 50
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Fragen des Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 59
        und 60):
        Hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
        Reaktorsicherheit, BMU, vor der Einstellung Gerald Hennen-
        höfers als Abteilungsleiter überprüft, welchen Tätigkeiten in
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        atomwirtschaftlichen oder atomrechtlichen Angelegenheiten
        dieser zwischen seinem Ausscheiden aus dem BMU im Jahr
        1999 und seiner jetzigen Wiedereinstellung nachgegangen ist
        – insbesondere Tätigkeiten für Betreiber von Atomkraftwer-
        ken, für deren Mutterkonzerne oder für Organisationen und
        Unternehmen der Atomwirtschaft –, und, falls ja, welchen
        derartigen Tätigkeiten ist Gerald Hennenhöfer nachgegangen?
        Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass
        Gerald Hennenhöfer Interessenkonflikte hat, atomkraftwerk-
        betreibende Energiekonzerne zu beaufsichtigen, weil er jahre-
        lang für solche tätig war, und wie will die Bundesregierung si-
        cherheitsrelevante Fehlentscheidungen Gerald Hennenhöfers
        aufgrund solcher Interessenkonflikte sicher ausschließen?
        u Frage 59:
        Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer leitete bereits
        on 1994 bis 1998 die Abteilung Reaktorsicherheit und
        trahlenschutz des Bundesministeriums für Umwelt, Na-
        urschutz und Reaktorsicherheit. Er hat in dieser Zeit
        öchste Kompetenz auf diesem schwierigen Gebiet be-
        iesen. Nach seiner Entlassung in den einstweiligen Ru-
        estand unter Bundesminister Jürgen Trittin war er von
        ezember 1998 bis März 2003 Generalbevollmächtigter
        er VIAG AG bzw. der E.ON Energie AG für Fragen der
        nergiepolitik. Dort war er im Einzelnen für die Beob-
        chtung der Energiepolitik, energiepolitische Stellung-
        ahmen und die Koordination energiepolitischer Ter-
        ine der Unternehmensvorstände verantwortlich. Mit
        em Betrieb von Kernkraftwerken, sicherheitstechni-
        chen Fragestellungen oder Ähnlichem war er während
        ieser Zeit nicht befasst. Die Kernkraftwerke wurden
        on der VIAG-Tocher Bayernwerk, später E.ON-Kern-
        raft GmbH, geführt. Auf die Führung dieser Unterneh-
        en hatte Herr Hennenhöfer keinen Einfluss.
        Daran schloss sich ab Januar 2004 eine Tätigkeit als
        echtsanwalt und freier Mitarbeiter in der Sozietät
        edeker, Sellner, Dahs und Widmaier an. Diese wurde
        or der erneuten Berufung in das aktive Beamtenverhält-
        is zum 30. November 2009 beendet. Die anwaltliche
        ätigkeit von Herrn Hennenhöfer unterliegt dem An-
        altsgeheimnis. Über diese Tätigkeiten im Detail Aus-
        unft zu geben, ist der Bundesregierung daher aus recht-
        ichen Gründen verwehrt.
        u Frage 60:
        Nein. Nach Überzeugung des Bundesministeriums für
        mwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist Ministe-
        ialdirektor Gerald Hennenhöfer ein Fachmann mit he-
        ausragender Kompetenz für seinen Dienstposten. An
        einer Loyalität und der festen Bereitschaft zur strikten
        nwendung von Recht und Gesetz bestehen keine Zwei-
        el. Im Übrigen wird Herr Hennenhöfer konkrete Sach-
        erhalte, mit denen er bereits in seiner Tätigkeit in der
        nergiewirtschaft oder anwaltlich befasst war, nicht be-
        rbeiten.
        nlage 51
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 61):
        882 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Wurde im Vorfeld der Einstellung Gerald Hennenhöfers
        als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Umwelt, Na-
        turschutz und Reaktorsicherheit der von ihm mitunterzeich-
        nete Vermerk zu einer Besprechung zwischen ihm und Vertre-
        tern des ehemaligen Betreibers der Schachtanlage Asse II
        (Besprechung vom 8. April 2008) berücksichtigt, und sieht
        die Bundesregierung aufgrund der Informations- und Öffent-
        lichkeitsbeteiligungspolitik, zu der Gerald Hennenhöfer dem
        ehemaligen Asse-Betreiber allgemein bzw. insgesamt geraten
        hat, die Gefahr, dass Gerald Hennenhöfer nun auf eine ähnli-
        che Informationspolitik des BMU gegenüber der Öffentlich-
        keit hinwirken könnte?
        Während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und freier
        Mitarbeiter der Sozietät Redeker, Sellner, Dahs und
        Widmaier, die dem Bundesumweltministerium bekannt
        war, hat Ministerialdirektor Gerald Hennenhöfer im
        Rahmen eines Beratungsmandats für das Helmholtz
        Zentrum München (vormals GSF) als damalige Betrei-
        berin des Bergwerks Asse II mitgewirkt. Er hat dabei
        insbesondere zu atomrechtlichen Fragen Stellung ge-
        nommen. Einblick in Unterlagen, die im Rahmen dieser
        anwaltlichen Tätigkeiten entstanden sind, hat das Bun-
        desumweltministerium nicht genommen. Nach Standes-
        recht und den üblichen Pflichten aus dem Mandatsver-
        trag wäre dies ohnehin verwehrt gewesen. Im Übrigen
        ist festzuhalten, dass die Informationspolitik des Bun-
        desumweltministeriums gegenüber der Öffentlichkeit
        zentral von der Hausleitung und der Pressestelle gesteu-
        ert wird. Die in der Fragestellung befürchtete Gefahr be-
        steht nicht.
        Anlage 52
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 62):
        Vertritt der neue Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
        und Reaktorsicherheit, Dr. Norbert Röttgen, die Auffassung,
        dass bei der Entscheidung über Anträge auf Strommengen-
        übertragungen von neueren Atomkraftwerken auf ältere
        Atomkraftwerke Sicherheitsgesichtspunkte für die Zulässig-
        keit derartiger Strommengenübertragungen von maßgebli-
        cher Bedeutung sind, oder vertritt er die Auffassung, dass
        nicht Sicherheitsgesichtspunkte, sondern vom Betreiber dar-
        zulegende betriebswirtschaftliche Gründe maßgeblich sind?
        Das ist eine schwierige Frage, die wir gründlich prü-
        fen wollen. Dies ist noch nicht abgeschlossen, und es
        gibt noch anhängige Gerichtsverfahren.
        Anlage 53
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        Frage des Abgeordneten Oliver Krischer (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 63):
        Bei welchen Siedewasserreaktoren und bei welchen
        Druckwasserreaktoren ist aus Sicht der Bundesregierung
        praktisch ausgeschlossen, dass es aufgrund des sogenannten
        Sumpfsiebproblems zu einer Kernschmelze – bei für jeden der
        insgesamt 17 deutschen Reaktoren einzeln angeben – kommt?
        Das Bundesumweltministerium hat mit Rundschrei-
        ben vom 10. März 2009 die Atomaufsichtsbehörden der
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        änder für die in Deutschland betriebenen Druckwasser-
        eaktoren um die Vorlage der Nachweise zur Beherr-
        chung des Kühlmittelverluststörfalls bei unterstellter
        reisetzung von Isoliermaterial („Sumpfsiebproblem“)
        ebeten. Für die im Betrieb befindlichen Reaktoren ha-
        en alle Länder Unterlagen übermittelt und dem BMU
        itgeteilt, dass der Nachweis für die Beherrschung des
        törfalls vorliegt. Das Bundesumweltministerium prüft
        ie vorgelegten Unterlagen im Hinblick auf die grundle-
        enden Fragen der Nachweisführung, um einen anlagen-
        bergreifend einheitlichen Vollzug mit hohen Sicher-
        eitsstandards zu gewährleisten.
        Die Erkenntnisse, die im Jahr 2008 eine erneute inten-
        ive aufsichtliche Befassung mit dem „Sumpfsiebpro-
        lem“ erforderlich machten, ergaben sich aus dem Ri-
        iko einer erhöhten Siebbelegung mit Fasermaterial und
        orrosionsstoffen bei Druckwasserreaktoren.
        Das Bundesumweltministerium hat vor dem Hinter-
        rund dieser Erkenntnisse daher auch eine anlagenüber-
        reifende Bewertung der Sachlage bei den deutschen
        iedewasserreaktoren durch die Reaktor-Sicherheits-
        ommission eingeleitet.
        nlage 54
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 64):
        Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
        der diese Woche – 50. Kalenderwoche – in Kopenhagen von
        der G 77 geäußerten Kritik an dem Entwurf der Abschlusser-
        klärung des Klimagipfels, dass die vagen und zu niedrigen
        Summen, welche die Industrieländer für Klimaanpassungs-
        maßnahmen in den armen Ländern diskutieren, gerade einmal
        ausreichten, um Särge für die durch den Klimawandel gestor-
        benen Menschen anzuschaffen?
        Entscheidungen der 15. Vertragsstaatenkonferenz der
        limarahmenkonvention in Kopenhagen zur Finanzie-
        ung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern werden
        rst Ende dieser Woche erwartet. Während der laufenden
        erhandlungen kann die Bundesregierung keine Aus-
        age zu möglichen Ergebnissen treffen.
        Das Kopenhagener Übereinkommen sollte Bestim-
        ungen über Sofortmaßnahmen enthalten, mit deren
        msetzung 2010 begonnen wird. Der Europäische Rat
        at am 11. Dezember 2009 erklärt, dass hierfür eine um-
        angreichere finanzielle Unterstützung erforderlich ist
        nd festgestellt, dass eine internationale Anschubfinan-
        ierung aus öffentlichen Mitteln eine gezielte und sepa-
        ate Unterstützung für Anpassungs- und Minderungs-
        aßnahmen, unter anderem im Bereich der Wald- und
        orstwirtschaft und für den Kapazitätsaufbau, beinhalten
        ollte, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die ge-
        ährdeten und am wenigsten entwickelten Länder zu le-
        en ist.
        Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind bereit, für eine
        nschubfinanzierung, Fast-Start-Finanzierung, zum Kli-
        aschutz in Entwicklungsländern im Zeitraum 2010 bis
        012 jeweils 2,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 883
        (A) )
        (B) )
        zu stellen. Dies entspricht mehr als einem Drittel des von
        der Europäischen Kommission geschätzten globalen Be-
        darfs an Anschubfinanzierung in Höhe von 5 bis 7 Mil-
        liarden Euro jährlich.
        Die Bundesregierung wird hiervon einen Anteil von
        420 Millionen Euro jährlich übernehmen.
        Der Europäische Rat hat am 11. Dezember ferner an-
        erkannt, dass bis 2020 die öffentlichen und privaten
        Finanzströme deutlich verstärkt werden müssen und auf
        seine Schlussfolgerungen von Oktober 2009 verwiesen.
        Damals hatte der Europäische Rat der Schätzung der
        Kommission zugestimmt, die besagt, dass sich die
        Netto-Zusatzkosten für Minderungs- und Anpassungs-
        maßnahmen in den Entwicklungsländern bis 2020 auf
        insgesamt etwa 100 Milliarden Euro jährlich belaufen
        könnten, die durch eine Kombination aus Eigenleistun-
        gen der Entwicklungsländer, aus einer Finanzierung über
        den internationalen CO2-Markt und aus internationalen
        öffentlichen Mitteln zu decken wären. Der Europäische
        Rat bestätigte erneut, dass die EU ihren Anteil an der in-
        ternationalen öffentlichen Unterstützung übernehmen
        wird.
        Anlage 55
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        des Abgeordneten Swen Schulz (Spandau) (SPD)
        (Drucksache 17/191, Fragen 65 und 66):
        Mit welchen konkreten Finanzierungsvorschlägen des
        Bundes zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels von Dresden
        geht die Bundesregierung in die Beratungen anlässlich der
        Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern am
        16. Dezember 2009, und wie bewertet die Bundesregierung
        die Forderungen der Länder, auf den Mehrbedarf Ausgaben
        wie Pensionsleistungen, Kindergeld für Volljährige oder steu-
        erliche Vergünstigungen zusätzlich als Bildungsaufwendun-
        gen anzurechnen?
        Welche konkreten Vorschläge für daraus zu finanzierende
        gemeinsame bildungs- und forschungspolitische Bund-Länder-
        Initiativen will der Bund in dieselben Beratungen einbringen?
        Bund und Länder orientieren sich bei der Umsetzung
        des auf dem Qualifizierungsgipfel am 22. Oktober 2008
        in Dresden vereinbarten Ziels, dass in Deutschland der
        Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung
        gesamtstaatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandspro-
        dukts bis zum Jahr 2015 gesteigert werden soll, 10-Pro-
        zent-Ziel, an einer umfassenden und sachgerechten Aus-
        weisung der Bildungs- und Forschungsaufwendungen.
        Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes-
        kanzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs-
        chefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die
        Bundesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be-
        rücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei-
        ten in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern
        – insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung
        und Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs-
        schwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch-
        schulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie-
        rung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau
        eines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern.
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        Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali-
        ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr
        013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und
        orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem
        eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten.
        nlage 56
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Fragen
        es Abgeordneten Michael Gerdes (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 67 und 68):
        Welches konkrete Angebot möchte die Bundesregierung
        den Ländern anlässlich der Konferenz der Regierungschefs
        von Bund und Ländern am 16. Dezember 2009 machen, um,
        wie von der Bundesministerin für Bildung und Forschung,
        Dr. Annette Schavan, angekündigt, die zu erwartenden Steu-
        ermindereinnahmen der Länder mit zusätzlichen Bildungs-
        mitteln des Bundes zu kompensieren, und wie bewertet die
        Bundesregierung die diesbezüglichen Vorschläge der Länder
        zur Neuverteilung des Umsatzsteueraufkommens?
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Bundes-
        ministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan,
        derzufolge die Föderalismusreform 2006 ein Fehler gewesen
        sei und insbesondere die Zusammenarbeit von Bund und Län-
        dern im Bildungsbereich erheblich beeinträchtige, und welche
        Initiativen plant die Bundesregierung zur Abhilfe?
        u Frage 67:
        Die Bundeskanzlerin hat mit den Regierungschefs der
        änder anlässlich des Qualifizierungsgipfels am 22. Ok-
        ober 2008 in Dresden das gemeinsame Ziel vereinbart,
        ass in Deutschland der Anteil der Aufwendungen für
        ildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent
        es Bruttoinlandsprodukts bis zum Jahr 2015 gesteigert
        erden soll.
        Anlässlich der regulären Besprechung der Bundes-
        anzlerin mit der Regierungschefin und den Regierungs-
        hefs der Länder am 16. Dezember 2009 wird die
        undesregierung den Ländern anbieten, sie unter Be-
        ücksichtigung der verfassungsrechtlichen Zuständigkei-
        en in prioritären bildungspolitischen Handlungsfeldern
        insbesondere in den Bereichen frühkindliche Bildung
        nd Sprachförderung, individuelle Förderung leistungs-
        chwacher Kinder und Jugendlicher sowie im Hoch-
        chulbereich – zu unterstützen und die Studienfinanzie-
        ung durch den Ausbau des BAföG und den Aufbau
        ines nationalen Stipendienprogramms zu verbessern.
        Die Bundesregierung wird entsprechend dem Koali-
        ionsvertrag für die 17. Legislaturperiode bis zum Jahr
        013 zusätzlich zwölf Milliarden Euro in Bildung und
        orschung investieren und damit ihren Beitrag auf dem
        eg zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels leisten.
        u Frage 68:
        Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Bun-
        esministerin für Bildung und Forschung, Professor
        r. Annette Schavan, dass es richtig war, mit der 2006
        rfolgten Reform zur Modernisierung der bundesstaatli-
        hen Ordnung, Föderalismusreform I, die Zuständigkei-
        en zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen (verglei-
        he Interview in DIE ZEIT vom 10. Dezember 2009,
        884 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Seite 6). Die von der Bundesministerin in diesem Inter-
        view geäußerte Kritik zielt darauf ab, dass Art. 104 b
        GG nur in eng begrenzten Fällen Finanzhilfen des Bun-
        des an Länder und Gemeinden als Ausnahme vom soge-
        nannten Kooperationsverbot zulässt.
        Mit der Föderalismusreform I wurde Art. 104 b in das
        Grundgesetz eingefügt. Anders als seine Vorgängernorm
        in Art. 104 a Abs. 4 a. F. GG beschränkt diese Norm Fi-
        nanzierungshilfen des Bundes für besonders bedeutsame
        Investitionen der Länder und der Gemeinden auf Gegen-
        stände, für die dem Bund eine Gesetzgebungskompetenz
        zusteht. Nur dort, wo der Bund im Bildungsbereich
        Kompetenzen hat, blieben unter den Voraussetzungen
        des Art. 104 b Finanzhilfen weiterhin zulässig. Abwei-
        chend davon kann der Bund seit der Änderung des Art.
        104 b GG, die im Zuge der im Sommer 2009 in Kraft ge-
        tretenen Reform zur Modernisierung der Bund-Länder-
        Finanzbeziehungen, Föderalismusreform II, erfolgte, in
        Fällen von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
        Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entzie-
        hen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchti-
        gen, Finanzhilfen gewähren.
        Im Übrigen hat Frau Bundesministerin Professor
        Dr. Schavan darauf hingewiesen, dass es auch innerhalb
        der bestehenden föderalen Kompetenzordnung Wege
        gibt, die Qualität der Bildung zu verbessern.
        Anlage 57
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/191, Frage 69):
        Von welchem jährlichen Mittelmehrbedarf von Bund und
        Ländern, um bis 2015 das 10-Prozent-Ziel von Dresden zu er-
        reichen, geht die Bundesregierung in den Beratungen anläss-
        lich der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Län-
        dern am 16. Dezember 2009 aus?
        Die Quantifizierung des finanziellen Mehrbedarfs zur
        Erreichung des zwischen der Bundeskanzlerin und den
        Regierungschefs der Länder anlässlich des Qualifizie-
        rungsgipfels am 22. Oktober 2008 in Dresden vereinbar-
        ten Ziels, in Deutschland bis zum Jahr 2015 den Anteil
        der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamt-
        staatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu stei-
        gern, wird Gegenstand der Besprechung der Bundeskanz-
        lerin mit der Regierungschefin und den Regierungschefs
        der Länder am 16. Dezember 2009 sein. Dem Ergebnis
        dieser Besprechung sollte nicht vorgegriffen werden.
        Anlage 58
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        der Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        17/191, Frage 70):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
        Höhe der öffentlichen Bezuschussung von staatlich anerkann-
        ten Hochschulen in privater Trägerschaft in der Bundesrepu-
        blik Deutschland vor?
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        Nach Angaben des Statistischen Bundesamts betru-
        en im Jahr 2007 die Gesamtausgaben der privaten
        ochschulen 1 166 Millionen Euro. Etwa 144 Millionen
        uro, das ist ein Anteil von 9,8 Prozent dieser Ausgaben,
        urden öffentlich finanziert.
        nlage 59
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Fragen des
        bgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/191,
        ragen 71 und 72):
        War die jetzt erfolgte Ausschreibung des Direktors des
        Europäischen Forschungsrates, ERC, Verhandlungsgegen-
        stand beim Wettbewerbsrat, und was war das Verhandlungs-
        ziel der Bundesregierung?
        Wie bewertet die Bundesregierung die nunmehr erfolgte
        Ausschreibung und das folgende Auswahlverfahren bezüglich
        des Direktors des Europäischen Forschungsrates, ERC, vor
        dem Hintergrund der gebotenen Autonomie des Europäischen
        Forschungsrates gegenüber den Mitgliedstaaten und der Euro-
        päischen Kommission?
        u Frage 71:
        Nein. Die Zusammenlegung der Ämter des General-
        ekretärs und des Direktors der Exekutivagentur, ERCEA,
        st eine der Empfehlungen, Empfehlung 4, des Experten-
        erichts zur Zwischenevaluierung des ERC, die vom
        issenschaftlichen Rat, Scientific Council, des ERC un-
        erstützt wird. In der Stellungnahme der KOM zum Ex-
        ertenbericht kündigte sie die schnelle Durchführung
        ieser Empfehlung an. Die Ausschreibung erfolgte eben-
        alls in Abstimmung mit dem Scientific Council, SC. In
        ahrung der Autonomie des SC sowie in der vollen
        berzeugung der Sinnhaftigkeit des Vorschlags, hat die
        räsidentschaft davon abgesehen, dies zu einem geson-
        erten Verhandlungsgegenstand des Rates zu machen.
        ie Notwendigkeit ist nicht ersichtlich.
        u Frage 72:
        Die geplante Zusammenlegung der Ämter des Gene-
        alsekretärs des ERC und des Direktors der Exekutiv-
        gentur ist zu begrüßen. Es kommt jetzt darauf an, dass
        ie Durchführung des Verfahrens bis zur Besetzung so
        estaltet wird, dass am Ende der ERC gestärkt wird.
        ies kann vor allem dadurch erreicht werden, indem
        ine exzellente Forscherin oder ein exzellenter Forscher
        on herausragendem Format gefunden wird, die oder der
        berdurchschnittliche Erfahrung an der Schnittstelle
        wischen Wissenschaft und Administration, Wissen-
        chaftsmanagement, mitbringt.
        nlage 60
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 73):
        In welcher Form wird die Bundesregierung das Men-
        schenrecht auf soziale Sicherheit achten und den von der Gro-
        ßen Koalition der CDU/CSU und SPD beschlossenen Schwer-
        punkt des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen in
        Entwicklungsländern fortsetzen?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 885
        (A) )
        (B) )
        Seit dem Bundestagsbeschluss (März 2008) hat das
        BMZ erhebliche Anstrengungen zur Ausweitung des
        Engagements im Bereich Soziale Sicherung unternom-
        men. Im BMZ wie in seinen Durchführungsorganisatio-
        nen hat das Thema soziale Sicherung stark an Bedeutung
        gewonnen.
        So wurden mit dem Sektorkonzept Soziale Sicherung
        (Juni 2009) nun auch die konzeptionellen Grundlagen
        geschaffen, um den Bereich soziale Sicherung in der
        deutschen Entwicklungszusammenarbeit auszubauen.
        Das Sektorkonzept bezieht sich ganz explizit auf soziale
        Sicherheit als ein Menschenrecht. Das BMZ und seine
        Durchführungsorganisationen unterstützen unsere Part-
        nerländer dabei, dieses Menschenrecht schrittweise zu
        verwirklichen.
        Neben unseren deutschen Anstrengungen sind drei
        weitere Gründe hervorzuheben, die den Ausbau des Be-
        reichs soziale Sicherung vorantreiben:
        Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Relevanz und
        Notwendigkeit des Ausbaus von sozialen Sicherungssys-
        temen noch verstärkt.
        Im internationalen Kontext, G8, G20, setzt sich im-
        mer mehr die Einsicht durch, dass soziale Sicherung
        ebenso ein modernes Instrument der Armutsbekämpfung
        wie auch der Abfederung und Bewältigung von Wirt-
        schaftskrisen ist.
        Die Nachfrage der Partnerländer nach deutscher Un-
        terstützung beim Aufbau von sozialen Sicherungssyste-
        men nimmt zu.
        Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das
        Gesamtvolumen des deutschen Engagements im Bereich
        soziale Sicherung im Jahr 2009 110 Millionen Euro be-
        trägt und sich damit seit 2007 fast verdoppelt hat
        (60 Millionen Euro in 2007).
        Anlage 61
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        der Abgeordneten Dr. Bärbel Kofler (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Fragen 74 und 75):
        Wie wird die Bundesregierung die in der Presse hervorge-
        hobenen Mittel für zusätzliche Maßnahmen in Afghanistan
        – 52 Millionen Euro aus Umschichtungen und 80 Millionen
        Euro aus Verpflichtungsermächtigungen – im Haushalt 2010
        als zusätzliche Mittel verstetigen?
        Auf welcher Grundlage und zulasten welcher Länder und
        welcher Maßnahmen hat die Bundesregierung ihre Entschei-
        dung für die Umschichtung von 52 Millionen Euro im Ent-
        wicklungshaushalt zugunsten zusätzlicher Maßnahmen in
        Afghanistan getroffen?
        Zu Frage 74:
        Das Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2010
        ist noch nicht abgeschlossen, die Höhe zusätzlicher Mit-
        tel kann deshalb noch nicht beziffert werden.
        Zu Frage 75:
        Die Umschichtung wurde innerhalb des für Asien zur
        Verfügung stehenden Rahmens aufgrund der politischen
        Bedeutung des Landes vorgenommen.
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        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/191, Frage 77):
        Welche konkreten verbesserten Maßnahmen will der Bun-
        desminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
        lung, Dirk Niebel, gegen den Mohnanbau ergreifen angesichts
        der Tatsache, dass eine umfassende Verhinderung des Dro-
        genanbaus in Afghanistan von Experten als unmöglich einge-
        stuft wird, und auf welche Art und Weise soll dann ein Abzug
        der Bundeswehr möglich werden, wenn für ihn, wie im Inter-
        view mit der Süddeutschen Zeitung am 4. Dezember 2009 an-
        gegeben, die Bedingung für einen Abzug der Bundeswehr aus
        Afghanistan ist, „dass die Menschen den Lebensunterhalt
        ohne Drogenanbau verdienen können“, weil es sonst „…
        keine dauerhafte Sicherheit und Selbstständigkeit der Afgha-
        nen geben wird“?
        Hauptgründe für den Mohnanbau sind die schlechte
        icherheitslage verbunden mit einer schwachen staatli-
        hen afghanischen Struktur, insbesondere in der Präven-
        ion und Strafverfolgung. Die weitverbreitete Korruption
        owie Kriminalität und Armut tragen zudem zu einer
        erschärfung des Mohnanbauproblems bei. Flankierend
        ur nationalen afghanischen Drogenbekämpfungsstrate-
        ie, National Drug Control Strategy, NDCS, setzt die
        undesregierung zum einen auf die Ausbildung und
        usstattung von afghanischen Institutionen der Drogen-
        ekämpfung, insbesondere der Polizei. Zum anderen un-
        erstützt die Bundesregierung gezielte Programme zur
        chaffung alternativer Einkommensquellen, Alternative
        ivelihoods, in ehemals vom Drogenanbau betroffenen
        istrikten in den Provinzen Kandahar, Baghlan, Takhar,
        adakhshan und Nangahar.
        Daneben werden durch Programme zur Verbesserung
        er ländlichen Basisinfrastruktur und der Mikrokredit-
        ergabe (ländliche) Wirtschaftskreisläufe wiederbelebt
        nd dadurch Einkommen für die afghanische Bevölke-
        ung geschaffen. Die deutsche Entwicklungszusammen-
        rbeit stützt sich dabei zukünftig verstärkt auf die Förde-
        ung der landwirtschaftlichen Produktion (Ackerbau und
        iehhaltung) zur Eigenversorgung sowie zur Beliefe-
        ung der lokalen, nationalen und internationalen Märkte.
        udem unterstützt die Bundesregierung nationale afgha-
        ische Programme wie das „National Solidarity Pro-
        ramme“ zur Förderung der Dorf- und Gemeindeent-
        icklung. Diese Programme tragen dazu bei, die
        äuerlichen Betriebs- und Haushaltssysteme zu stärken,
        m damit deren Abhängigkeit gegenüber der Drogen-
        konomie langfristig zu reduzieren.
        nlage 63
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Burkhard Lischka (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 79):
        Sieht die Bundesregierung für den Fall, dass in Uganda die
        Todesstrafe für homosexuelle Handlungen eingeführt wird,
        konkrete Veränderungen in der Entwicklungszusammenarbeit
        vor, zum Beispiel die Entwicklungszusammenarbeit einzu-
        stellen, und erwägt die Bundesregierung vor dem Hinter-
        886 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        grund, dass homosexuelle Handlungen in mehr als 80 Staaten
        weltweit, darunter in vielen in Afrika, unter Strafe stehen, die
        Gelder für Entwicklungszusammenarbeit dann auch für wei-
        tere Länder zu stoppen?
        Die Bundesregierung tritt in ihrer Außen- und Ent-
        wicklungspolitik konsequent für die Achtung und Ge-
        währleistung der Menschenrechte ein und verfolgt daher
        die Diskussion über die Verschärfung der strafrechtli-
        chen Vorschriften in Bezug auf Homosexualität in
        Uganda intensiv. Die ablehnende Haltung der Bundes-
        regierung wurde der ugandischen Seite bereits dargelegt,
        bevor der Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht
        wurde.
        In Abstimmung mit den europäischen Partnern wird
        die Bundesregierung weiterhin jede geeignete Gelegen-
        heit nutzen, die „Anti Homosexuality Bill“ gegenüber
        der ugandischen Regierung anzusprechen und ihre ab-
        lehnende Haltung mit Nachdruck vertreten.
        Im Rahmen unserer Entwicklungspolitik werden wir
        alle geeigneten Möglichkeiten nutzen, den Dialog mit
        Regierungen und Zivilgesellschaften der Partnerländer
        zur Verwirklichung aller Menschenrechte – einschließ-
        lich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
        Rechte – zu fördern.
        Bezogen auf Uganda hat der Staatssekretär im BMZ,
        Hans-Jürgen Beerfeltz, in einem Gespräch mit dem Bot-
        schafter Ugandas die Position der Bundesregierung zu
        dem Gesetzentwurf sehr deutlich gemacht und die Er-
        wartung zum Ausdruck gebracht, dass die ugandische
        Regierung sich von diesem Gesetzentwurf distanziert.
        Konsequenzen für unsere Zusammenarbeit wurden dabei
        nicht ausgeschlossen, falls das Gesetz in der vorliegen-
        den Form verabschiedet und umgesetzt wird.
        Anlage 64
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Fragen
        der Abgeordneten Ute Koczy (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/191, Fragen 80 und 81):
        Mit welchen Summen und ab wann wird sich die Bundes-
        regierung an der europäischen Sofortfinanzierung für die Un-
        terstützung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den
        Klimawandel in den nächsten Jahren beteiligen?
        Über welche Programme/Fonds und über welche Institu-
        tionen sollen diese zugesagten Summen fließen?
        Zu Frage 80:
        Die Bundesregierung beabsichtigt, sich in den Jahren
        2010 bis 2012 mit insgesamt 1,260 Milliarden Euro an
        der europäischen Sofortfinanzierung für die Unterstüt-
        zung von Entwicklungsländern beim Kampf gegen den
        Klimawandel zu beteiligen.
        Zu Frage 81:
        Die Bundesregierung beabsichtigt, diese Unterstüt-
        zung insbesondere über die bestehenden Instrumente der
        bilateralen Technischen und Finanziellen Zusammen-
        arbeit, die Internationale Klimaschutzinitiative und die
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        nstrumente der multilateralen Zusammenarbeit wie die
        lobale Umweltfazilität, die Klimainvestitionsfonds und
        ie Wald-Kohlenstoff-Partnerschaftsfazilität bei der
        eltbank zu leisten.
        nlage 65
        Antwort
        es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
        es Abgeordneten Fritz Rudolf Körper (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 82):
        Wer trug bei der nachrichtendienstlichen Lage im Bundes-
        kanzleramt erstmals zum Zwischenfall bei Kunduz vor, und an
        wen wurden die dort vorgebrachten Erkenntnisse weitergeleitet?
        Der Vertreter des Bundesministeriums der Verteidi-
        ung trug bei der nachrichtendienstlichen Lage am
        . September 2009 erstmals zum Zwischenfall in Kun-
        uz vor. Seine mündlichen Informationen dienten der
        nterrichtung der Teilnehmer an der nachrichtlichen-
        ienstlichen Lage.
        nlage 66
        Antwort
        es Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Hans-Peter Bartels (SPD)
        Drucksache 17/191, Frage 83):
        War die Meldung des deutschen Mitglieds im ISAF-Unter-
        suchungsteam zum Luftschlag bei Kunduz vom 6. September
        2009 mit in die Kanzlervorlage über die vorläufigen Ermitt-
        lungsergebnisse eingeflossen, und welche weiteren Erkennt-
        nisse bildeten die Grundlage für die Regierungserklärung der
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 8. September 2009?
        Bei der Erstellung von Kanzlervorlagen werden
        rundsätzlich alle dem Amt zum jeweiligen Zeitpunkt be-
        annten Informationen berücksichtigt. Dies gilt auch für
        egierungserklärungen der Bundeskanzlerin. Darüber hi-
        aus verweise ich auf die im Rahmen der Fragestunde
        urch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schmidt
        egebenen Antworten.
        nlage 67
        Antwort
        er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        er Abgeordneten Aydan Özoğuz (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 84 und 85):
        Welche Rechte und Pflichten legt der Integrationsvertrag,
        den die Bundesregierung als neues Instrument einführen will,
        sowohl für Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer als auch
        für bereits seit längerer Zeit hier lebende Migrantinnen und
        Migranten fest, und wie soll eine spätere kontinuierliche
        Überprüfung ausgestaltet werden?
        Welche Rechtsgrundlage liegt einer in den Medien berich-
        teten Praxis zugrunde, wonach neue Zuwanderer Verträge un-
        terschreiben müssen, in denen sie sich unter anderem zum Er-
        lernen der deutschen Sprache verpflichten, und wonach eine
        Nichteinhaltung zur Ausweisung führen soll, wobei Behör-
        denmitarbeiterinnen/Behördenmitarbeiter und Mitarbeiterin-
        nen/Mitarbeiter der Träger tatsachenfeststellende und beurtei-
        lende Instanz sein sollen, und wann wird sie eingeführt?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 887
        (A) )
        (B) )
        Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instrument
        eines Integrationsvertrages stimmt sich die Bundesregie-
        rung derzeit intern ab. Die Ausgestaltung und Anwen-
        dungsmöglichkeiten des Integrationsvertrages können da-
        her noch nicht abschließend bestimmt und hier dargestellt
        werden. Der Integrationsvertrag ist eine Vereinbarung, die
        im Interesse beider Partner der Vereinbarung auf eine er-
        folgsorientierte, zügigere, besser strukturierte, besser
        vernetzte und verbindlichere Durchführung von Integra-
        tionsmaßnahmen abzielt. In die Konzeption einbezogen
        werden die Erfahrungen vieler Länder und Kommunen zu
        individuellen Integrationsvereinbarungen.
        Anlage 68
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
        Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD) (Drucksa-
        che 17/191, Fragen 86 und 87):
        Wann und in welcher Weise wird die Bundesregierung den
        Deutschen Bundestag über ihre eigenen konzeptionellen Vor-
        stellungen informieren, die sie in die internationalen Beratun-
        gen über eine neue Afghanistan-Gesamtstrategie bei der für
        den 28. Januar 2010 in London vorgesehenen Afghanistan-
        Konferenz einbringen wird?
        Wie sehen die einzelnen Schritte der Bundesregierung aus,
        um sich auf die Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010
        vorzubereiten, und welche Beiträge von welchen Bundesmi-
        nisterien sind dazu vorgesehen?
        Zu Frage 86:
        Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag
        bereits in der heutigen Sitzung des Auswärtigen Aus-
        schusses über den Stand ihrer Vorbereitung auf die
        Afghanistan-Konferenz informiert.
        Die Bundesregierung plant außerdem, den Deutschen
        Bundestag im Vorfeld der Konferenz erneut zu unter-
        richten.
        Im Interesse einer breitestmöglichen Unterstützung
        für das deutsche Afghanistan-Engagement wird die Bun-
        desregierung – über die reinen Unterrichtungen hinaus –
        auch weiterhin den Dialog mit dem Bundestag suchen.
        Zu Frage 87:
        Die Bundesregierung befindet sich seit längerem in
        einem intensiven Vorbereitungsprozess auf die Afgha-
        nistan-Konferenz.
        Hierzu nutzt sie unter anderem existierende Gremien
        wie die regelmäßig tagende sogenannte Afghanistan-
        Runde der Staatssekretäre aus dem Auswärtigen Amt,
        dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesvertei-
        digungsministerium und dem Bundesministerium für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie
        dem außenpolitischen Berater der Bundeskanzlerin. Die
        Ministerien tragen entsprechend ihrer Zuständigkeit zu
        diesem Prozess bei.
        Der Sonderbeauftragte des Auswärtigen Amtes für
        Afghanistan und Pakistan, Botschafter Mützelburg,
        koordiniert die Vorbereitung der Konferenz unter den
        betroffenen Ressorts.
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        Überdies beschloss die Bundesregierung heute die
        inrichtung des im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ka-
        inettsausschusses Afghanistan.
        nlage 69
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
        bgeordneten Johannes Pflug (SPD) (Drucksache 17/191,
        ragen 88 und 89):
        Wird sich die Bundesregierung bei der Vorbereitung der
        Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 auf die
        Definition möglicher deutscher Beiträge zu einer künftigen
        Afghanistan-Strategie beschränken oder auch deutsche Vor-
        stellungen über eine Gesamtstrategie vorlegen?
        Welches sind aus der Sicht der Bundesregierung die wich-
        tigsten festzulegenden Punkte bei einer künftigen Afghanis-
        tan-Strategie als wünschenswertes Ergebnis der Londoner
        Konferenz am 28. Januar 2010?
        u Frage 88:
        Die Bundesregierung wird sich an der Erarbeitung
        es Ergebnisses der Londoner Afghanistan-Konferenz
        ktiv mit eigenen Vorschlägen beteiligen.
        Grundlage hierfür ist das am 18. November 2009 im
        undeskabinett verabschiedete Dokument „Afghanistan.
        uf dem Weg zu Übergabe in Verantwortung“.
        u Frage 89:
        Aus der Sicht der Bundesregierung soll die Londoner
        fghanistan-Konferenz mit konkreten Vereinbarungen
        en Weg aufzeigen für eine „Übergabe in Verantwor-
        ung“.
        Diese Konferenz bietet damit die Möglichkeit, den
        rozess der strategischen Neubestimmung abzuschlie-
        en und die gemeinsamen Ziele in Afghanistan neu zu
        ustieren.
        Hierzu sind auf der einen Seite klare Selbstverpflich-
        ungen der afghanischen Regierung insbesondere zu ef-
        ektiver Korruptionsbekämpfung, besserer Regierungs-
        ührung und energischer Umsetzung von Maßnahmen
        ur wirtschaftlich-sozialen Entwicklung notwendig.
        Auf der anderen Seite wird die internationale Ge-
        einschaft bekräftigen, Afghanistan hierbei weiterhin
        u unterstützen und vor allem die Anstrengungen bei der
        usbildung afghanischer Sicherheitskräfte und zur Ver-
        esserung der eigenen Regierungsführung zu verstärken.
        nlage 70
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Rolf Mützenich (SPD) (Drucksache
        7/191, Fragen 90 und 91):
        Wie beurteilt die Bundesregierung im Einzelnen die Vor-
        schläge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika,
        Barack Obama, zur amerikanischen Politik für die Zukunft in
        Afghanistan und Pakistan vom 1. Dezember 2009?
        888 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Welche Einschätzungen und Ratschläge der Bundeskanz-
        lerin Dr. Angela Merkel, die vom Präsidenten der Vereinigten
        Staaten, Barack Obama, nach Pressemeldungen vor seiner
        Rede am 1. Dezember 2009 kontaktiert wurde, sind in diese
        Rede eingeflossen?
        Zu Frage 90:
        Die Bundesregierung begrüßt die von US-Präsident
        Barack Obama in seiner Rede am 1. Dezember 2009 dar-
        gelegten Planungen der USA für ihr weiteres Vorgehen
        in Afghanistan.
        Die Entscheidung der US-Administration, ihr ziviles
        und militärisches Engagement zu erhöhen und gleichzei-
        tig eine Perspektive für den Beginn des militärischen
        Abzugs anzukündigen, wurde von der Bundesregierung
        auf dem NATO-Außenminister-Treffen am 4. Dezember
        2009 positiv bewertet. Diese Einschätzung wird von den
        Bündnispartnern geteilt.
        Die Bundesregierung stimmt mit der US-Regierung
        überein, dass die Schaffung selbsttragender afghanischer
        Sicherheitsstrukturen Voraussetzung für eine Abzugsper-
        spektive der Internationalen Sicherheitsunterstützungs-
        truppe, ISAF, ist. Die Entwicklungszusammenarbeit mit
        Afghanistan hat einen darüber hinaus reichenden Zeitho-
        rizont.
        Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der USA,
        dass eine verstärkte Zusammenarbeit mit Pakistan und
        die Unterstützung für die dortige zivile Regierung eng
        mit der Stabilisierung der Situation in Afghanistan ver-
        bunden ist.
        Zu Frage 91:
        Zum Inhalt vertraulicher Telefonate der Bundeskanz-
        lerin können keine Angaben gemacht werden.
        Anlage 71
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Drucksache 17/191,
        Frage 92):
        Bedeuten die jüngsten Äußerungen des CSU-Vorsitzenden
        Horst Seehofer, die bisherige Obergrenze der nach Afghanis-
        tan entsandten deutschen Soldaten von 4 500 sei ausreichend,
        eine Änderung der bisherigen Haltung der Bundesregierung,
        erst nach der Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 über
        den künftigen Umfang des deutschen Engagements in Afgha-
        nistan zu entscheiden, und, wenn nicht, was bedeuten sie
        dann?
        Die Position der Bundesregierung ist unverändert:
        Im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme des
        bisherigen afghanischen und internationalen Engage-
        ments im Zuge der Afghanistan-Konferenz Ende Januar
        2010 wird erst über die Ziele, dann über die Strategie
        und schließlich über die zur Umsetzung dieser Strategie
        erforderlichen Mittel entschieden werden.
        Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, Äußerun-
        gen des CSU-Vorsitzenden zu kommentieren.
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        nlage 72
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
        bgeordneten Inge Höger (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 94 und 95):
        Hat sich die frühere Bundesregierung als Mitglied im
        Menschenrechtsrat dafür eingesetzt, dass der im September
        2006 verfasste Bericht des UNO-Hochkommissariats für
        Menschenrechte, der auf einer Delegationsreise im Mai 2006
        in die Westsahara beruhte, öffentlich wird, und, wenn nein,
        wird sich die jetzige Bundesregierung dafür einsetzen, dass er
        öffentlich zugänglich gemacht wird?
        Inwieweit würde die Veröffentlichung des Berichts des
        UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte die Zusam-
        menarbeit der EU mit einem Staat wie Marokko an den
        Außengrenzen bezogen auf Maßnahmen zur Verhinderung der
        sogenannten illegalen Migration und zur Sicherung der EU-
        Außengrenzen aus Sicht der Bundesregierung infrage stellen,
        wenn darin die systematische Verletzung von Menschenrech-
        ten in der Westsahara und auch gegenüber Flüchtlingen, Asyl-
        bewerbern und Migranten kritisiert würde?
        u Frage 94:
        Die Hochkommissarin der Vereinten Nationen für
        enschenrechte, Navanethem Pillay, und ihr Büro sind
        em Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstellt.
        egenüber den Mitgliedern des VN-Menschenrechtsra-
        es sind sie unabhängig.
        Das Büro der Hochkommissarin entscheidet daher in
        igenen Zuständigkeit über die Frage der „Öffentlich-
        eit“ oder „Nichtöffentlichkeit“ ihrer Berichte. Der
        enschenrechtsrat hat gegenüber dem Hochkommissa-
        iat keine Aufsichtsfunktion.
        Der Bericht über die im Mai 2006 durchgeführte
        estsahara-Reise ist vom Büro der Hochkommissarin
        ür Menschenrechte als nicht öffentlich eingestuft wor-
        en. Die Bundesregierung akzeptiert diese Entscheidung
        n Anerkenntnis der Unabhängigkeit des Amts der Hoch-
        ommissarin für Menschenrechte.
        u Frage 95:
        Der Bericht wurde vom Hochkommisariat als nicht
        ffentlich eingestuft. Eine Revision dieses Beschlusses
        teht nach Kenntnis der Bundesregierung nicht an. Die
        rage ist also hypothetisch. Ich bitte um Verständnis,
        ass die Bundesregierung von einer Beantwortung hypo-
        hetischer Fragen absehen möchte. Dessen ungeachtet
        eist die Bundesregierung darauf hin, dass die Europäi-
        che Union die Westsahara-Problematik auch unter Ge-
        ichtspunkten des Menschenrechtsschutzes regelmäßig
        it ihren Kontakten in Marokko thematisiert.
        nlage 73
        Antwort
        es Staatsminsters Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 96 und 97):
        Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Zusam-
        menhang mit der saharauischen Menschenrechtsaktivistin
        Aminatou Haidar gegenüber der marokkanischen Regierung
        ergriffen, um deren Einreise in die Westsahara zu erwirken,
        die ihr am 13. November 2009 verweigert wurde?
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 889
        (A) )
        (B) )
        Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass
        die marokkanischen Behörden Aminatou Haidar vor ihrer Ab-
        schiebung nach Lanzarote den Pass abgenommen haben und
        sie damit gar nicht in Spanien bzw. in die EU hätte einreisen
        dürfen und Spanien sich gegenüber den marokkanischen Be-
        hörden hätte weigern können, Aminatou Haidar von Bord ge-
        hen zu lassen, zumal sie dies nur unter der Zusicherung der
        spanischen Behörden tat, mit dem nächsten Flugzeug wieder
        zurückfliegen zu dürfen?
        Zu Frage 96:
        Die Bundesregierung beobachtet mit großer Sorge
        den sich verschlechternden Gesundheitszustand der sa-
        haruischen Aktivistin Aminatou Haidar, die sich auf
        Lanzarote im Hungerstreik befindet.
        Wir begrüßen die vermittelnden Bemühungen der
        Vereinten Nationen und ihres Generalsekretärs und rufen
        alle Beteiligten auf, konstruktiv nach einem Ausweg aus
        dieser ernsten Situation zu suchen.
        Die Bundesregierung steht in Kontakt mit marokkani-
        schen Stellen und anderen Beteiligten. Der Fall von Frau
        Haidar wurde – auch auf deutsche Bitte hin – unter ande-
        rem im EU-Assoziationsrat am 8. Dezember 2009 mit
        Marokko angesprochen.
        Ich möchte zudem auf die Erklärung der EU-Präsi-
        dentschaft vom 10. Dezember 2009 hinweisen, in der
        noch einmal der Sorge um Frau Haidar Ausdruck verlie-
        hen und zu einer raschen Lösung aufgerufen wird.
        Zu Frage 97:
        Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen be-
        lastbaren Erkenntnisse der genauen Umstände der ver-
        suchten Einreise von Frau Aminatou Haidar am Flugha-
        fen von Laayoune am 13. November 2009.
        Anlage 74
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Raju Sharma (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/191, Frage 99):
        Wie und wann beabsichtigt die Bundesregierung den seit
        1919 bzw. 1949 bestehenden Verfassungsauftrag aus Art. 140
        des Grundgesetzes, GG, in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1
        Satz 2 der Weimarer Reichsverfassung, WRV, zu erfüllen,
        demzufolge der Bund Grundsätze aufzustellen hat, die es den
        Ländern ermöglichen, ihre Verpflichtung aus Art. 140 GG in
        Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Satz 1 WRV zu erfüllen, die
        auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden
        Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften durch Landes-
        gesetzgebung abzulösen?
        Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der
        Weimarer Reichsverfassung, WRV, behandelt den Be-
        sitzstand der Religionsgesellschaften aus der Zeit vor
        1919, soweit er in den bis dahin geleisteten Staatsleis-
        tungen zum Ausdruck kommt. Indem schon Art. 138
        Abs. 1 WRV den Auftrag erteilte, eine Ablösung der be-
        treffenden Staatsleistungen vorzubereiten, erkannte er
        diese zugleich als dem Grund nach weiterhin berechtigt
        an. Wie die anderen in Art. 140 GG genannten Bestim-
        mungen der Weimarer Reichsverfassung ist Art. 138
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        bs. 1 WRV Bestandteil des Grundgesetzes und damit
        eltendes Verfassungsrecht.
        Nach Art. 138 Abs. 1 WRV sind die auf Gesetz, Ver-
        rag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleis-
        ungen durch die Landesgesetzgebung abzulösen. „Ab-
        ösung“ bedeutet aber nicht, dass die überkommenen
        taatsleistungen ersatzlos wegfallen oder eingestellt
        erden dürften. Nach allgemeiner Rechtsmeinung lässt
        rt. 138 Abs. 1 WRV die Aufhebung der Staatsleistun-
        en nur gegen eine angemessene Entschädigung zu. Die
        rundsätze hierfür stellt das Reich, nunmehr der Bund
        uf. Die Norm weist daher dem Bund die Zuständigkeit
        ur Festlegung von Grundsätzen für die Ablösung durch
        ie Landesgesetzgebung zu. Nach herrschender Auffas-
        ung in der Literatur setzt eine Aufhebung durch die
        änder erst eine bundesrechtliche Grundsatzregelung im
        inne des Art. 138 Abs. 1 Satz 2 WRV voraus. Anstelle
        iner solchen landesgesetzlichen Regelung ist nach
        benfalls herrschender Auffassung jedoch auch eine Ab-
        ösung durch Vereinbarung zwischen Land und Reli-
        ionsgesellschaft zulässig.
        Der Bund hat bisher Grundsätze im Sinne des
        rt. 138 Abs. 1 WRV nicht erlassen. Dabei waren vor al-
        em folgende Überlegungen maßgebend:
        In den neueren Kirchenverträgen der Länder sind die
        taatsleistungen einvernehmlich neu und in vereinfach-
        er Form geregelt. Insoweit wird für den Bundesgesetz-
        eber kein Handlungsbedarf gesehen.
        Die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwie-
        igkeiten einer Ablösung sind nicht zu unterschätzen.
        ie Länder haben es bei der Anwendung ihrer Pflicht
        ur Rückgabe von säkularisiertem Grundvermögen stets
        orgezogen, eine Geldrente zu leisten.
        nlage 75
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 100):
        Wird die Bundesregierung nach dem nunmehr sechsten er-
        folgreichen Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht vom
        8. Dezember 2009 – 2 BvR 2780/09 – Rückschiebungen nach
        Griechenland im Rahmen des Dublin-II-Verfahrens sofort zu-
        mindest bis zur Hauptsacheentscheidung aussetzen und, wenn
        nein, warum nicht?
        Das Bundesverfassungsgericht hat die Erfolgsaus-
        icht der Verfassungsbeschwerden offengelassen und
        ich auf eine Abwägung zwischen den Folgen gestützt,
        ie ohne Erlass der einstweiligen Anordnung entstün-
        en, wenn die Hauptsache für den Antragsteller erfolg-
        eich wäre, und den Folgen für den umgekehrten Fall.
        ie Beschlüsse enthalten keine Aussagen zur Verfas-
        ungsmäßigkeit der die Zulässigkeit der Überstellung
        ach Griechenland bestätigenden Entscheidungen der
        orinstanzen oder zur geplanten Abschiebung. Insoweit
        aben die bisherigen Beschlüsse des Bundesverfas-
        ungsgerichts über den Erlass einstweiliger Anordnun-
        en hinaus daher keine rechtlichen Konsequenzen.
        890 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Gleichwohl wird die neue Bundesregierung bzw. die
        zuständigen Behörden die Ausübung des in der Dublin-II-
        Verordnung vorgesehenen Selbsteintrittsrechts gegen-
        über Griechenland im Lichte der Beschlüsse des Bun-
        desverfassungsgerichts in jedem Einzelfall sorgfältig
        prüfen.
        Anlage 76
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 101):
        Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung über die Tä-
        tigkeit des rechtsextremistischen Internetradios European
        Brotherhood, und in welchem Umfang gab es einen Aus-
        tausch mit den Landesämtern für Verfassungsschutz über die
        Beobachtung dieses Internetradios?
        Nach Kenntnis der Bundesregierung diente das über
        einen US-amerikanischen Server operierende „European
        Brotherhood Radio“ (EBR) vorwiegend der Verbreitung
        strafrechtsrelevanter rechtsextremistischer Musik- und
        Textbeiträge.
        Die den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und
        der Länder dazu vorliegenden Erkenntnisse wurden zum
        Zwecke der Strafverfolgung an die hierfür zuständigen
        Behörden weitergeleitet.
        Am 30. November 2009 verurteilte das Landgericht
        Berlin die sieben Betreiber des rechtsextremistischen In-
        ternetradios „European Brotherhood Radio“ wegen Bil-
        dung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung,
        Verstoßes gegen das WaffG und Verwendens von Kenn-
        zeichen verfassungswidriger Organisationen zu Strafen
        von einem Jahr auf Bewährung bis zu zwei Jahren und
        neun Monaten Haft.
        Der Betrieb des Internetradios EBR war bereits un-
        mittelbar im Anschluss an die im Frühjahr 2009 bei den
        Betreibern durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen
        eingestellt worden.
        Anlage 77
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 102):
        Sieht der Bundesminister des Innern – wie er bei der Jah-
        restagung des Bundeskriminalamtes, BKA, im November
        2009 in Wiesbaden erklärte – tatsächlich keinerlei Bedarf zur
        Änderung des BKA-Gesetzes, und in welchem Verhältnis
        steht diese Äußerung zu den Vereinbarungen im Koalitions-
        vertrag?
        Der Bundesminister des Innern, Herr Dr. Thomas de
        Maizière, hat im Rahmen seiner Rede anlässlich der
        Herbsttagung des Bundeskriminalamts am 25. Novem-
        ber 2009 nicht geäußert, dass keinerlei Änderungsbedarf
        am BKA-Gesetz bestehe. Er hat hierzu ausgeführt, dass
        die Neuregelungen des BKA-Gesetzes in allen wichtigen
        Punkten bestehen bleiben. Ein Widerspruch zu den Ver-
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        inbarungen im Koalitionsvertrag ist in dieser Äußerung
        icht enthalten.
        nlage 78
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 103):
        Wie will die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der
        angekündigten Aussetzung des Zugangserschwerungsgeset-
        zes – sicherstellen, dass die unterzeichneten und derzeit ru-
        henden Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den
        Providern nicht in Kraft treten bzw. aktiviert werden, und fin-
        den diesbezüglich entsprechende Gespräche mit dem BKA
        und den Providern statt?
        Die angesprochenen Verträge sehen teilweise ein Au-
        erkrafttreten für den Fall des Inkrafttretens einer ge-
        etzlichen Sperrverpflichtung vor. Im Übrigen behalten
        ie Verträge ihre Gültigkeit, soweit sie nicht gekündigt
        erden. Ob dies geschehen soll, wird derzeit geprüft.
        nlage 79
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Fra-
        en der Abgeordneten Brigitte Zypries (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 104 und 105):
        Wie soll mit der – auf der Basis der entsprechenden Ver-
        träge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Providern –
        bereits errichteten oder sich im Aufbau befindlichen techni-
        schen Infrastruktur zur Sperrung von kinderpornografischen
        Inhalten und zur Umleitung auf den Stoppserver verfahren
        werden, und wann ist mit einem entsprechenden Rückbau zu
        rechnen?
        Welche Bundesministerien sind an den Überlegungen der
        Bundesregierung zum weiteren Umgang mit den Sperrverträ-
        gen und dem Zugangserschwerungsgesetz beteiligt, und wann
        werden diese Überlegungen abgeschlossen sein?
        u Frage 104:
        Die Überlegungen hierzu sind innerhalb der Bundes-
        egierung noch nicht abgeschlossen.
        u Frage 105:
        An den Überlegungen sind das Bundesministerium
        es Innern, das Bundesministerium für Wirtschaft und
        echnologie, das Bundesministerium der Justiz und das
        undesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
        ugend beteiligt. Wann diese Arbeiten beendet sein wer-
        en, kann derzeit nicht prognostiziert werden.
        nlage 80
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        ragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Fragen 106 und 107):
        Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Anstren-
        gungen bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens des
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 891
        (A) )
        (B) )
        Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten in Bezug auf
        Roma und Sinti, und auf welchen Gebieten sieht die Bundes-
        regierung besondere Schwierigkeiten oder gar Rückschläge?
        Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen-
        hang die erreichten Erfolge bei der Bekämpfung der Diskrimi-
        nierung von Roma und Sinti in den Medien der europäischen
        Mitgliedstaaten, und welche weiteren Maßnahmen müssen in
        diesem Zusammenhang – nach Ansicht der Bundesregierung –
        noch umgesetzt werden?
        Der Bundesregierung ist bekannt, dass in einer Reihe
        von Mitgliedstaaten des Europarates noch Defizite bei
        der Wahrung und Förderung der Rechte der Roma und
        Sinti bestehen. Dies ergibt sich unter anderem aus den
        Berichten des Beratenden Ausschusses zum Rahmen-
        übereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler
        Minderheiten und aus den auf diesen aufbauenden Be-
        schlüssen des Ministerkomitees des Europarates. Ebenso
        bestehen noch Defizite hinsichtlich der Bekämpfung der
        Diskriminierung von Roma und Sinti in den Medien von
        Mitgliedstaaten des Europarates.
        Die Bundesregierung teilt die vom Deutschen Bundes-
        tag mit Beschluss vom 17. Januar 2008 (Bundestagsproto-
        koll 16/136, Seite 14385 f.) in der Ausschussfassung vom
        16. Januar 2008 (Bundestagsdrucksache 16/7768) vorge-
        nommene Einschätzung der Lage der Roma und Sinti in
        Europa und die dort gegebenen Empfehlungen. In die-
        sem Beschluss wird unter anderem dargelegt, dass Roma
        in vielen Staaten Europas stark von sozialen Problemen,
        Bildungsdefiziten und Arbeitslosigkeit betroffen seien,
        nicht mit angemessenem Wohnraum versorgt würden,
        bei hoher Säuglings- und Kindersterblichkeit teilweise
        eine geringe Lebenserwartung hätten. Die schulische
        Versorgung sei in manchen Staaten unzureichend.
        Roma seien Diskriminierungen und Benachteiligun-
        gen ausgesetzt, wozu auch eine undifferenzierte Bericht-
        erstattung in den Medien beitragen könne.
        Die Bundesregierung unterstützt alle von der Euro-
        päischen Union, dem Europarat und der OSZE initiierten
        Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Roma und
        Sinti in Europa.
        Anlage 81
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die
        Frage der Abgeordneten Uta Zapf (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 108):
        In welchem Umfang sind bisher Polizeikräfte und Polizei-
        ausbilder aus dem Freistaat Bayern an den bilateralen sowie
        europäischen Missionen zur Polizeiausbildung in Afghanistan
        beteiligt?
        Es besteht die Vereinbarung der Bund-Länder-Ar-
        beitsgruppe Internationale Polizeimissionen, wonach
        Zahlen, die eine Vergleichbarkeit der Länder untereinan-
        der ermöglicht, grundsätzlich nicht veröffentlicht wer-
        den, da sie als Momentaufnahme keine beständige
        Grundaussage über die individuelle Länderbeteiligung
        zulässt.
        Der Freistaat Bayern ist seit 1. Dezember 2009 am bi-
        lateralen deutsch-afghanischen Polizeiprojekt (German
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        olice Project Team – GPPT AFG) beteiligt. Eine Betei-
        igung an der Polizeimission der Europäischen Union in
        fghanistan (EUPOL AFG) besteht bisher nicht.
        nlage 82
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        er Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/191, Fragen 110 und 111):
        In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt
        die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigten
        Maßnahmen gegen das sogenannte Mietnomadentum auszu-
        gestalten?
        Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass bei
        einer Veränderung der geltenden Rechtslage die Rechte der
        Mieterinnen und Mieter im gewohnten Maße gewahrt bleiben
        und nicht die große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter auf-
        grund des Fehlverhaltens einer Minderheit rechtliche Nach-
        teile erfährt?
        u Frage 110:
        Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah-
        en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“
        u begegnen. Diese Maßnahmen müssen einerseits wirk-
        am sein. Zugleich dürfen sie die Grundsätze des sozia-
        en Mietrechts und rechtsstaatlicher Verfahren nicht in-
        rage stellen. Die große Mehrheit der Mieterinnen und
        ieter verhält sich rechtstreu. Vor diesem Hintergrund
        ind sorgfältige Abwägungen erforderlich; diese Prüfung
        st noch nicht abgeschlossen.
        u Frage 111:
        Rechtstreue Mieterinnen und Mieter haben wegen der
        ekämpfung des „Mietnomadentums“ keine Nachteile
        u befürchten. Auf die Antwort zu Frage 110 wird ver-
        iesen.
        nlage 83
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        er Abgeordneten Halina Wawzyniak (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 112):
        Welche Fälle des sogenannten Mietnomadentums sollen,
        wie im Koalitionsvertrag vereinbart, gesetzlich geregelt und
        ihnen damit wirksam begegnet werden, und aufgrund welcher
        empirischen Datenlage – aufschlüsseln nach Fällen pro Jahr
        ab 2005 und Gesamtschaden – hält die Bundesregierung die-
        ses Problem für regelungsbedürftig?
        Die Bundesregierung prüft derzeit, welche Maßnah-
        en in Betracht kommen, um dem „Mietnomadentum“
        u begegnen (siehe Antwort auf die mündlichen Fragen
        10 und 111 der Abgeordneten Daniela Wagner). Zu die-
        er Prüfung gehört zunächst auch die Frage, ob mögli-
        herweise verschiedene Fallgruppen zu unterscheiden
        ind.
        Differenziertes statistisches Datenmaterial liegt zum
        Mietnomadentum“ nicht vor. Selbst wenn die absolute
        ahl der Fälle im Vergleich zu der Gesamtzahl der beste-
        892 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        henden und jährlich abgeschlossenen bzw. beendeten
        Mietverträge gering ist, so können im Einzelfall jedoch
        erhebliche Belastungen für den betroffenen Vermieter
        eintreten.
        Anlage 84
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage
        der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 113):
        Ist davon auszugehen, dass sich die Bundesregierung vor
        dem Hintergrund der hiesigen möglichen Verfassungswidrig-
        keit des Zugangserschwerungsgesetzes und der durch Evalua-
        tion zu prüfenden Effektivität bisheriger Maßnahmen auf EU-
        Ebene für Zugangserschwerungsregelungen zu Kinderporno-
        grafieseiten einsetzen wird, wie sie der EU-Justizkommissar
        Jacques Barrot vorgeschlagen hat?
        Der im März 2009 von der Kommission vorgeschla-
        gene Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur
        Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuel-
        len Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornogra-
        fie sah in Art. 18 eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten
        vor, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit der
        Zugang zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten,
        gesperrt werden kann. Die Bundesregierung hat sich mit
        dieser Vorschrift nicht einverstanden erklärt und inso-
        weit einen Vorbehalt eingelegt.
        Die Verhandlungen zu dem Vorschlag für einen Rah-
        menbeschluss sind in der Ratsarbeitsgruppe Materielles
        Strafrecht nicht nur in Bezug auf diese Vorschrift, son-
        dern zum Beispiel auch in Bezug auf die Strafrahmen
        sehr kontrovers verlaufen. Es ist bislang nicht gelungen,
        in wesentlichen Punkten ein Einvernehmen der Mit-
        gliedstaaten zu erreichen.
        Wegen des Inkrafttretens des Vertrages von Lissabon
        können die Verhandlungen zum Vorschlag nicht weiter-
        geführt werden. Die Kommission wird voraussichtlich
        im Laufe des nächsten Jahres einen entsprechenden
        Richtlinienvorschlag unterbreiten. Bei Verhandlungen
        hierzu wird sich die Bundesregierung von der entspre-
        chenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag, insbeson-
        dere von dem Grundsatz „Löschen statt Sperren“, leiten
        lassen.
        Anlage 85
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 114):
        Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung
        in welchem Zeitraum ergreifen, um die tatsächliche Löschung
        von kinderpornografischen Inhalten auch in den Ländern er-
        reichen zu können, in denen dies bislang nicht durchgesetzt
        werden konnte, vor dem Hintergrund entsprechender Ankün-
        digungen seitens der Bundesministerin der Justiz, Sabine
        Leutheusser-Schnarrenberger, in den Medien?
        Die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung
        sind hierzu noch nicht abgeschlossen.
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        nlage 86
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Werner Schieder (Weiden) (SPD)
        Drucksache 17/191, Frage 115):
        Welche Konsequenz zieht die Bundesregierung aus der Er-
        fahrung, dass das Angebot an die Banken, die sogenannten to-
        xischen Wertpapiere im Rahmen der derzeit geltenden gesetz-
        lichen Regelungen in sogenannte Bad Banks auszulagern, von
        keiner einzigen deutschen Privatbank angenommen wird, und
        beabsichtigt die Bundesregierung, das die gegenwärtige Re-
        gelung kennzeichnende Freiwilligkeitsprinzip zugunsten einer
        die Banken verpflichtenden Lösung aufzugeben?
        Eine nachhaltige Bilanzbereinigung und Restrukturie-
        ung zur Sicherung tragfähiger wettbewerbsfähiger Ge-
        chäftsmodelle sind wesentliche Herausforderungen für
        en deutschen Bankensektor. Die Bewältigung dieser
        erausforderungen erfolgt typischerweise als Marktpro-
        ess und benötigt Zeit. Um die Prozesse in der Krise zu
        nterstützen und zu beschleunigen, hat der Bund die In-
        trumente des SoFFin um die Modelle für Bad Banks er-
        eitert. Die Nutzung beruht jedoch auf Freiwilligkeit.
        Das Prinzip der Freiwilligkeit hat den Vorzug, dass es
        ugleich das Wissen im Kreditsektor um die Eigenkapi-
        alausstattung und die Geschäftslage nutzt sowie die Ver-
        ntwortung für Restrukturierungsentscheidungen bei den
        nstituten belässt. Eine aktive Identifizierung unterkapi-
        alisierter Finanzinstitute könnte den Staat überfordern
        nd zu schwer rückgängig zu machenden Fehlentschei-
        ungen führen.
        Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass eine zwangs-
        eise Nutzung der SoFFin-Instrumente einen erhebli-
        hen Eingriff in Eigentumsrechte darstellen würde, der
        llein noch nicht geeignet ist, das weitergehende Ziel, die
        reditvergabe zu stärken, zu fördern. Hierzu wären wei-
        ere Eingriffe in die Geschäftspolitik der Banken und
        inzelentscheidungen der Geschäftsleitung erforderlich.
        ußerdem liefe eine zwangsweise Nutzung den Bemü-
        ungen auf nationaler und insbesondere europäischer
        bene zuwider, Strukturmaßnahmen stufenweise zurück-
        ufahren.
        nlage 87
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Drucksache 17/
        91, Frage 116):
        Auf welcher Datenbasis bzw. auf welchen genauen An-
        nahmen basiert die Berechnung der Minderung der Steuerent-
        lastungssätze für Biokraftstoffe – Biodiesel sowie Pflanzen-
        öle – für die kommenden drei Jahre – 2010: 52 Millionen
        Euro, 2011: 102 Millionen Euro, 2012: 127 Millionen Euro –
        im Hinblick auf die von der Bundesregierung im Rahmen des
        Wachstumsbeschleunigungsgesetzes geplanten Änderung des
        Energiesteuergesetzes?
        Bei den Berechnungen wurden die für das Jahr 2009
        oraussichtlich zu erwartenden Absatzmengen für Bio-
        iesel und Pflanzenölkraftstoff unter Berücksichtigung
        iner – aufgrund der verbesserten wirtschaftlichen Rah-
        enbedingungen (insbesondere höhere Preise für fossi-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 893
        (A) )
        (B) )
        len Diesel) zu erwartenden – leichten Marktbelebung
        zugrunde gelegt. Die zu erwartenden Steuerminderein-
        nahmen (52 Millionen Euro in 2010, 102 Millionen Euro
        in 2011 und 127 Millionen Euro in 2012) ergeben sich
        aus der Differenz der Höhe der Steuersubventionen bei
        Zugrundelegung der neuen Rechtslage (Fortschreibung
        der Steuerentlastungssätze 2009 für die Jahre 2010 bis
        2012) einerseits und der Höhe der Steuersubventionen
        bei Beibehaltung des Status quo (stufenweise Reduzie-
        rung der Steuerentlastungssätze in den Jahren 2010 bis
        2012) andererseits.
        Anlage 88
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
        Frage des Abgeordneten Dirk Becker (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 117):
        Gibt es eine Abschätzung darüber, wie sich der sogenannte
        Tanktourismus von Lastkraftwagen im Hinblick auf die
        Steuerentlastungen für Biokraftstoffe entwickelt, und ist diese
        Abschätzung in die Berechnung der genannten Mindereinnah-
        men aus der Energiesteuer eingeflossen?
        Eine genaue Bezifferung der Steuermindereinnahmen,
        die aus dem Tanktourismus resultieren, ist aus methodi-
        schen Gründen nicht möglich. Die verschiedenen Insti-
        tute, die diese Frage untersucht haben, weisen zumeist
        selbst darauf hin, dass sich die Untersuchungen als sehr
        schwieriger Forschungskomplex darstellen, bei dem nicht
        alle Faktoren Berücksichtigung finden konnten.
        Anlage 89
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Gerd Bollmann (SPD) (Drucksa-
        che 17/191, Fragen 118 und 119):
        Um welche Beträge würden sich die spezifischen Steuer-
        einnahmen unter der Annahme einer erhöhten Steuerentlas-
        tung mit einem effektiven Steuersatz von 10 Cent pro Liter
        Biodiesel bzw. Pflanzenölkraftstoff reduzieren?
        Könnten sich die Gesamteinnahmen aus Steuern auf Kraft-
        stoffe möglicherweise sogar erhöhen, wenn man Biokraft-
        stoffe steuerlich stärker entlasten würde – 10 Cent pro Liter –,
        und wie müsste sich danach der Absatz fossiler Kraftstoffe
        entwickeln, um die Mindereinnahmen aufgrund der steuerli-
        chen Entlastung von Biokraftstoffen zu kompensieren?
        Zu Frage 118:
        Eine Steuerbelastung von 10 Cent je Liter entspräche
        ungefähr der steuerlichen Behandlung von Biodiesel im
        Jahr 2007 und von Pflanzenölkraftstoff im Jahr 2008.
        Unter Berücksichtigung der in diesen Jahren realisierten
        Absatzmengen wäre – unter Zugrundelegung der derzeit
        noch geltenden Rechtslage (also ohne Berücksichtigung
        der im Wachstumsbeschleunigungsgesetz vorgesehenen
        Fortschreibung der Steuersätze des Jahres 2009 für die
        Jahre 2010 bis 2012) – mit Steuermindereinnahmen des
        Bundes in den Jahren 2010 bis 2012 in Höhe von insge-
        samt deutlich über 2 Milliarden Euro zu rechnen.
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        u Frage 119:
        Fossile Dieselkraftstoffe auf der einen und Biodiesel
        zw. Pflanzenölkraftstoff auf der anderen Seite stehen in
        er Regel in einem Konkurrenzverhältnis zueinander.
        as bedeutet, dass bei zunehmender Nachfrage nach rei-
        en Biokraftstoffen der Absatz von fossilem Diesel ent-
        prechend zurückgeht. Es ist deshalb ausgeschlossen,
        ass sich bei einem Steuersatz für Biokraftstoffe von
        0 Cent pro Liter die Gesamteinnahmen aus der Ener-
        iesteuer erhöhen könnten. Ganz im Gegenteil: Es wäre
        it ganz erheblichen Steuerausfällen des Bundes zu
        echnen, da für jeden getankten Liter Biokraftstoff per
        aldo circa 37 Cent Steuereinnahmen aus dem ersetzten
        ieselkraftstoff wegfallen würden.
        nlage 90
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en der Abgeordneten Dr. Barbara Hendricks (SPD)
        Drucksache 17/191, Fragen 120 und 121):
        Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Einführung
        einer internationalen Finanztransaktionssteuer?
        Wie bewertet die Bundesregierung den Sachstand, dass die
        Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklä-
        rung zum Amtsantritt am 10. November 2009 ihre Unterstüt-
        zung für eine internationale Finanztransaktionssteuer geäußert
        hat: „... denn wir müssen alles tun, damit sich eine solche
        Krise nie wiederholt. Wenn wir international übereinkommen,
        bin ich sehr dafür, dass wir zum Beispiel über eine Börsenum-
        satzsteuer international die Banken an der Begleichung der
        Schäden, die diese Krise angerichtet hat, beteiligen“, im Zu-
        sammenhang mit der Einlassung des Bundesministers für
        wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk
        Niebel, in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung des Deutschen Bundestages
        am 2. Dezember 2009, er lehne die Einführung einer inter-
        nationalen Finanztransaktionssteuer ab?
        u Frage 120:
        Die Bundesregierung diskutiert derzeit mit ihren in-
        ernationalen Partnern Möglichkeiten zur Beteiligung
        es Finanzsektors – als Mitverursacher der aktuellen
        rise – an den Kosten der Krisenbewältigung. Hierbei
        urde ein Prüfauftrag an den IWF erteilt, der unter ande-
        em eine internationale Finanztransaktionssteuer um-
        asst. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Die
        rgebnisse der weiteren Abstimmungen im internationa-
        en Bereich sind abzuwarten – insbesondere die diesbe-
        ügliche Ausarbeitung des IWF, die für April 2010 ange-
        ündigt ist, und die anschließende Diskussion beim
        ächsten Gipfeltreffen der G20.
        u Frage 121:
        Derzeit erarbeitet der Internationale Währungsfonds
        IWF) im Auftrag der G20-Staats- und -Regierungschefs
        inen Bericht zu Möglichkeiten der Beteiligung des
        inanzsektors an den Kosten, die durch die staatlichen
        ingriffe zur Stützung des Bankwesens entstehen. Die-
        er Bericht wird sich voraussichtlich unter anderem mit
        er Option der Einführung einer internationalen Finanz-
        ransaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich-
        894 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an
        den Krisenkosten untersuchen. Die Analyse des IWF
        und die weitere internationale Diskussion bleiben abzu-
        warten. Ein nationales Vorgehen ist aus Gründen des
        Standortwettbewerbs und zu erwartender Ausweichreak-
        tionen nicht sinnvoll.
        Anlage 91
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dr. Barbara Höll (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/191, Fragen 122 und 123):
        Wie begründet die Bundesregierung den Nichtanwen-
        dungserlass im Schreiben des Bundesministeriums der Finan-
        zen vom 1. Dezember 2009 (IV B 8 – S 7105/09/10003) zu
        dem für den Steuerpflichtigen günstigen Urteil des Bundes-
        finanzhofs vom 29. Januar 2009 (V R 67/7), und wieso han-
        delt die Bundesregierung im Widerspruch zur Aussage im Ko-
        alitionsvertrag, dass sich Schreiben des Bundesministeriums
        der Finanzen auf die Auslegung der Gesetze beschränken
        (sollen) und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurück-
        geführt wird?
        Hält die Bundesregierung weiterhin an der Auffassung des
        Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2009 fest
        (BMF-Newsletter: „Anwenden oder nicht anwenden?“), dass
        es nicht Ziel eines Nichtanwendungserlasses sei, Steuermehr-
        einnahmen zu erzielen, sondern dem Bundesfinanzhof Gelegen-
        heit zu geben, in einem neuen Verfahren seine Rechtsauffas-
        sung zu überprüfen, und, wenn ja, sieht die Bundesregierung
        nicht eine Erosion der Steuermoral, wenn Steuerpflichtige – ob-
        gleich ein oberstes Bundesgericht in einem vergleichbaren
        Fall bereits zu ihren Gunsten entschieden hat – erneut vor Ge-
        richt ziehen müssen?
        Zu Frage 122:
        Mit Urteil vom 29. Januar 2009 – V R 67/07 – hat der
        BFH entschieden, dass die wirtschaftliche Eingliederung
        aufgrund der Vermietung eines Grundstücks, das die
        räumliche und funktionale Grundlage der Geschäftstä-
        tigkeit der Organgesellschaft bildet, entfällt, wenn für
        das Grundstück Zwangsverwaltung und Zwangsverstei-
        gerung angeordnet wird.
        Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der
        Länder sind zwar mit dem BFH im Ergebnis der Auffas-
        sung, dass das Organschaftsverhältnis im Zeitpunkt der
        Anordnung der Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung
        endet. Die Ursache liegt jedoch im Wegfall der organi-
        satorischen Eingliederung. Die wirtschaftliche Einglie-
        derung besteht über den Zeitpunkt der Anordnung der
        Zwangsverwaltung/Zwangsversteigerung hinaus fort
        und entfällt erst mit dem tatsächlichen Ende der Nut-
        zungsüberlassung.
        Der Nichtanwendungserlass war erforderlich gewor-
        den, weil ansonsten Konsequenzen für die für das Beste-
        hen einer Organschaft wesentlichen Voraussetzungen
        der wirtschaftlichen und organisatorischen Eingliede-
        rung zu befürchten gewesen wären, was sich durchaus
        auch zu Ungunsten der Steuerpflichtigen auswirken
        könnte.
        Eine wirtschaftliche Eingliederung in das Unterneh-
        men des Organträgers ist gegeben, wenn zwischen dem
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        rganträger und der Organgesellschaft aufgrund gegen-
        eitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerheb-
        iche wirtschaftliche Beziehungen bestehen. Da bei der
        eurteilung einer Organschaft auf das Gesamtbild der
        atsächlichen Verhältnisse abzustellen ist, fallen diese
        irtschaftlichen Beziehungen bei einer Grundstücksver-
        ietung nicht schon dadurch weg, dass für das betref-
        ende Grundstück die Zwangsversteigerung angeordnet
        ird. Das Nutzungsverhältnis besteht über diesen Akt
        inaus. Die wirtschaftliche Eingliederung entfällt erst
        it der Versteigerung bzw. dem Übergang des wirt-
        chaftlichen Eigentums an dem Grundstück auf einen
        ritten. Das BFH-Urteil hätte zur Konsequenz, dass ein
        rganschaftsverhältnis im Regelfall schon bei einer
        rnsthaft bestehenden Verkaufsabsicht wegfiele, ohne
        ass es auf die tatsächliche Veräußerung ankäme.
        Das BMF-Schreiben steht insoweit nicht in Wider-
        pruch zur Koalitionsvereinbarung, als es sich auf die
        uslegung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG beschränkt.
        u Frage 123:
        Wie bereits in Ihrer ersten Frage ausgeführt, soll nach
        em Koalitionsvertrag die Praxis der Nichtanwendungs-
        rlasse zurückgeführt werden. Wie dies umgesetzt wer-
        en kann, wird zurzeit geprüft. Anweisungen, ein Urteil
        der einen Beschluss des Bundesfinanzhofs ausnahms-
        eise nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an-
        uwenden, werden nicht vom Bundesministerium der Fi-
        anzen allein, sondern nur nach Abstimmung mit den
        bersten Finanzbehörden der Länder getroffen.
        Die Bundesregierung sieht keine Erosion der Steuer-
        oral, wenn Steuerpflichtige nach einem Nichtanwen-
        ungserlass in ihrem Steuerfall vor Gericht ziehen müssen.
        echtskräftige Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
        inden nämlich nur die am Rechtsstreit Beteiligten und
        aben keine allgemeinverbindliche Wirkung.
        nlage 92
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        er Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        Drucksache 17/191, Frage 124):
        Wird die Bundesregierung dem Beispiel der britischen Re-
        gierung folgen und eine Sondersteuer auf sogenannte Banker-
        boni erheben, damit die Banker wenigstens zum Teil an der
        Finanzierung der Krisenfolgen beteiligt werden, oder welchen
        Weg wählt die Bundesregierung, um die Banker an den Lasten
        der Krise zu beteiligen?
        Die Bundesregierung wird keine Sondersteuer für
        anker-Boni einführen. Die Bundesregierung diskutiert
        erzeit gemeinsam mit ihren internationalen Partnern
        onzepte zur Beteiligung des Finanzsektors als Mitver-
        rsacher der aktuellen Krise an den Kosten der Krisen-
        ewältigung. Die Staats- und Regierungschefs der G20
        aben bei ihrem Treffen in Pittsburgh im September
        009 den Internationalen Währungsfonds beauftragt, ei-
        en Bericht zu dieser Thematik bis zu ihrem nächsten
        reffen im Juni 2010 vorzulegen. Dieser Bericht wird
        ich voraussichtlich unter anderem mit der Option der
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 895
        (A) )
        (B) )
        Einführung einer international abgestimmten Finanz-
        transaktionsteuer befassen, aber auch weitere Möglich-
        keiten zur finanziellen Beteiligung des Finanzsektors an
        den Krisenkosten untersuchen.
        Anlage 93
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Veronica Bellmann (CDU/CSU)
        (Drucksache 17/191, Frage 125):
        Inwiefern unterläuft die Verwendung des Solidaritätszu-
        schlages die Regel, nach der sich der Bund mit den Ländern
        die Einnahmen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer
        zu teilen hat, und wie ist diese Abweichung von der Regel zu
        begründen?
        Der Solidaritätszuschlag stellt eine Ergänzungsab-
        gabe im Sinne des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 Grundgesetz dar
        und wird als Zuschlag zur Einkommen- und Körper-
        schaftsteuer erhoben. Nach der Festlegung des Grundge-
        setzes stehen die Erträge aus der Ergänzungsabgabe zur
        Einkommen- und Körperschaftsteuer allein dem Bund
        zu und dienen zur Deckung eines zusätzlichen Finanzbe-
        darfs des Bundes. Der zurzeit bestehende unbefristete
        Solidaritätszuschlag wurde durch das Gesetz zur Umset-
        zung des Föderalen Konsolidierungsprogramms vom
        23. Juni 1993 (BGBl. I Seite 944) mit Wirkung vom Ver-
        anlagungszeitraum 1995 an eingeführt. Das Gesetz dient
        der Anpassung von Staat und Wirtschaft an die veränder-
        ten Bedingungen und Aufgaben nach der Herstellung der
        Deutschen Einheit.
        Anlage 94
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die
        Frage der Abgeordneten Iris Gleicke (SPD) (Druck-
        sache 17/191, Frage 126):
        Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass bei der
        angekündigten Besserstellung der Alteigentümer im Flächen-
        erwerbsänderungsgesetz die Interessen ortsansässiger land-
        wirtschaftlicher Betriebe beim Flächenverkauf gleichwertig
        berücksichtigt werden?
        Die Bundesregierung sieht den Auftrag des Koali-
        tionsvertrages, „Verbesserungen beim Flächenerwerbs-
        änderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer“ durchzu-
        setzen, in einem engen Zusammenhang mit der ebenfalls
        im Koalitionsvertrag genannten Zielsetzung, „die Ver-
        wertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Ver-
        waltungs GmbH (BVVG) unter verstärkter Berücksichti-
        gung agrarstruktureller Belange zügig“ voranzubringen
        und die „gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG“ zu
        überprüfen. Diese genannten Aufgaben sind unter Be-
        achtung ihrer wechselseitigen agrarstrukturellen, politi-
        schen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu lösen.
        Hinsichtlich der geforderten Verbesserungen für Alt-
        eigentümer ist davon auszugehen, dass die Preisentwick-
        lung für BVVG-Flächen in den letzten Jahren dazu führt,
        dass Alteigentümer, deren Erwerbsmöglichkeiten von
        der Bescheidung ihrer Ansprüche auf Ausgleichsleistung
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        bhängen, mit fortschreitendem Zeitablauf immer weni-
        er Flächen erwerben können. Damit wird die Intention
        er ursprünglichen Regelung des Entschädigungs- und
        usgleichsleistungsgesetzes bereits jetzt nicht mehr voll
        rreicht.
        Vor dem Hintergrund, dass sich die endgültige Bear-
        eitung der Anträge auf Ausgleichsleistung durch die
        euen Länder nach den derzeitigen Prognosen noch ei-
        ige Jahre hinziehen wird, ist eine Fortsetzung dieser
        ntwicklung zu erwarten.
        Ziel eines zweiten Flächenerwerbsänderungsgesetzes
        st es nicht, eine einseitige Bevorzugung einer Erwerber-
        ruppe zu erreichen, sondern Nachteile für Alteigentü-
        er auszugleichen, die dadurch entstehen, dass ihre An-
        prüche später beschieden werden.
        Eine konkrete Festlegung, auf welche Art diese Ver-
        esserung der Erwerbsmöglichkeiten für Alteigentümer
        mgesetzt wird, ist derzeit noch nicht erfolgt.
        nlage 95
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Hans-Joachim Hacker (SPD)
        Drucksache 17/191, Fragen 127 und 128):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Ent-
        schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, EALG, der
        Flächenerwerbsverordnung und der Privatisierungsgrundsätze
        zum Verkauf der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen
        Nutzflächen?
        Ist die Bundesregierung bereit, den Kompromiss im Ent-
        schädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz bezüglich der
        Flächenverkäufe an Alteigentümer aufrechtzuerhalten?
        u Frage 127:
        Alle drei Regelungen hatten und haben eine positive
        irkung auf die Herausbildung leistungsfähiger, intakter
        grarstrukturen in den neuen Bundesländern.
        Insbesondere die im Entschädigungs- und Aus-
        leichsleistungsgesetz, EALG, im Jahr 1994 nach seiner-
        eit schwierigen und kontroversen Beratungen gefunde-
        en Regelungen über den verbilligten Erwerb ehemals
        olkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen ha-
        en sich, auch unter Berücksichtigung der zwischenzeit-
        ichen Änderungen, grundsätzlich bewährt.
        Mit den Privatisierungsgrundsätzen wird der berech-
        igte Wunsch der landwirtschaftlichen Betriebe, sich
        urch Flächenankäufe zum Verkehrswert möglichst bald
        ie Existenzgrundlage ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit
        auerhaft zu sichern, gefördert. Die Kombination aus
        erpachtung und Verkauf schafft den notwendigen
        pielraum der landwirtschaftlichen Unternehmen für an-
        ere produktive Investitionen.
        Bis zum Jahresende wird die BVVG etwa 625 000 ha
        andwirtschaftliche Flächen verkauft haben, davon circa
        90 000 ha zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte
        ach dem EALG.
        Etwa 400 000 ha hat die BVVG derzeit verpachtet,
        arunter 330 000 langfristig.
        896 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 128:
        Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, gesetzliche
        Änderungen zu initiieren, die den im Entschädigungs-
        und Ausgleichsleistungsgesetz gefundenen Kompromiss
        zwischen den verschiedenen Interessengruppen zulasten
        einer der im Gesetz genannten Erwerbergruppen ver-
        schieben würden. Dies schließt punktuelle Änderungen,
        die der Erreichung der mit der ursprünglichen Regelung
        verfolgten Ziele dienen, nicht aus.
        Anlage 96
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
        (SPD) (Drucksache 17/191, Fragen 129 und 130):
        Bis wann ist mit einem Ergebnis der Bund-Länder-Ar-
        beitsgruppe zum BVVG-Privatisierungskonzept zu rechnen,
        in der die Verfahren zur Preisbildung für Verkäufe und Pacht
        und die Verfahren für Direktverkäufe so definiert werden sol-
        len, dass Preissprünge wie in der Vergangenheit vermieden
        und agrarstrukturelle Belange angemessen berücksichtigt
        werden, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung
        dazu entwickelt?
        Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Sicherung
        der Existenz ortsansässiger Unternehmen, die landwirtschaft-
        liche Flächen von der BVVG gepachtet haben, bestehende
        Pachtverträge vorrangig zu verlängern?
        Zu Frage 129:
        Die Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern
        sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung
        geht davon aus, dass ein Abschluss nunmehr sehr kurz-
        fristig erzielt werden kann.
        Die Bundesregierung – und auch die Länder – verbin-
        den diese Gespräche mit den Vorstellungen, die agrar-
        strukturellen Belange der Länder noch stärker zu berück-
        sichtigen, eine einvernehmliche Regelung für das
        Verfahren der Preisfindung zu verabreden und die Inte-
        ressen aller potenziellen Erwerbergruppen an landwirt-
        schaftlichen Flächen der BVVG zu berücksichtigen. Ziel
        der Gespräche kann es nicht sein, Preise auf dem Ver-
        waltungswege festzulegen. Basis für die Ermittlung der
        Preise ist der Verkehrswert.
        Zu Frage 130:
        Die zwischen dem Bund und den Ländern abge-
        stimmten Privatisierungsgrundsätze enthalten Klauseln,
        die Pächter vor Existenz gefährdenden Flächenverlusten
        schützen. Diese Klauseln sind nicht Gegenstand der lau-
        fenden Verhandlungen.
        Anlage 97
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Sabine Stüber (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/191, Frage 131):
        Wie ist der Stand der Verständigung zwischen dem Bund
        und dem Land Brandenburg zum künftigen Verfahren der Pri-
        vatisierung von Seen bzw. Gewässern?
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        Das Land Brandenburg ist bisher gar nicht an den
        und herangetreten, um sich über ein künftiges Verfah-
        en zur Privatisierung von Seen und Gewässern zu ver-
        tändigen.
        Die Bundesregierung hat den betroffenen Ländern ein
        esprächsangebot zu den Seen unterbreitet.
        nlage 98
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der
        bgeordneten Karin Roth (Esslingen) (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 132):
        In welcher Weise wird sich die Bundesregierung in Um-
        setzung der Beschlüsse des Deutschen Bundestages (zum Bei-
        spiel auf den Bundestagsdrucksachen 16/556 und 16/3810)
        weiterhin für die Stärkung der internationalen Umwelt- und
        Sozialstandards sowie des Vorsorgeprinzips und des Verbrau-
        cherschutzes einsetzen und für die Einhaltung internationaler
        Abkommen auf diesen Gebieten durch das Regime der Welt-
        handelsorganisation, WTO, eintreten?
        Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der
        U-Kommission aktiv für die Förderung international
        nerkannter Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards ein.
        ur Verbesserung der Kohärenz auf multilateraler Ebene
        nterstützt die Bundesregierung die stärkere Zusammen-
        rbeit zwischen WTO, IAO und anderen internationalen
        rganisationen im Bereich der sozialen Dimension der
        lobalisierung. Die Etablierung des „Standing Forum“
        u Arbeits- und Sozialstandards würde eine gute Basis
        ilden. Unter den WTO-Mitgliedern konnte dazu aber
        isher keine Einigung erzielt werden. In Sinne einer ver-
        esserten Zusammenarbeit veröffentlichten WTO und
        AO im Februar 2007 eine gemeinsame Studie zu empi-
        ischen und theoretischen Zusammenhängen von Han-
        elsliberalisierung und Entwicklungen am Arbeitsmarkt.
        arüber hinaus wird der Bereich der Sozialstandards
        on der EU im Rahmen der regelmäßigen handelspoliti-
        chen Überprüfungen aller WTO-Mitglieder themati-
        iert.
        Die verbesserte Zusammenarbeit zwischen WTO und
        ultilateralen Umweltabkommen ist Bestandteil der
        erhandlungen im Rahmen der Doha-Runde. Die Ver-
        andlungen beinhalten neben Fragen des rechtlichen
        erhältnisses zwischen multilateralen Umweltabkom-
        en und WTO-Regeln auch Verhandlungen über die
        erbesserung des Informationsaustausches zwischen
        ultilateralen Umweltabkommen und der WTO. So
        ird ein Beobachterstatus der Sekretariate von multilate-
        alen Umweltabkommen in den relevanten WTO-Gre-
        ien angestrebt.
        nlage 99
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen
        es Abgeordneten Dr. Sascha Raabe (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 133 und 134):
        Welche Schritte wird die Bundesregierung in der EU und
        mit der EU unternehmen, um nach der siebten WTO-Minister-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 897
        (A) )
        (B) )
        konferenz in Genf den Abschluss der Doha-Entwicklungs-
        runde voranzutreiben und die Vereinbarungen von Hongkong
        2005 insbesondere über den vollständigen Abbau der Agrarex-
        portsubventionen bis 2013, den zoll- und quotenfreien Zugang
        der ärmsten Entwicklungsländer zu den Märkten der Industrie-
        länder und den erleichterten Zugang der Entwicklungsländer
        zu Präparaten gegen Massenepidemien verbindlich umzuset-
        zen?
        Wird die Bundesregierung im Falle des Scheiterns eines
        Gesamtabschlusses der laufenden Welthandelsrunde an den in
        Hongkong vereinbarten Zugeständnissen an die Entwick-
        lungsländer – zum Beispiel Abbau der Agrarexportsubventio-
        nen bis 2013, Aid-for-Trade-Paket – festhalten?
        Zu Frage 133:
        Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der EU und
        in Gesprächen mit Drittstaaten für einen ehrgeizigen, zü-
        gigen und ausgewogenen Abschluss der Doha-Runde
        ein.
        Die Hauptstreitpunkte liegen derzeit jedoch zwischen
        USA und den Schwellenländern – US-Forderungen nach
        verbessertem Marktzugang im Agrar- und Industriegü-
        terbereich.
        Die Vereinbarungen aus der 6. WTO-Ministerkonfe-
        renz in Hongkong 2005 sind an den Gesamtabschluss
        der Doha-Runde gebunden. Dennoch gewährt die EU
        bereits jetzt zoll- und quotenfreien Marktzugang für die
        am wenigsten entwickelten Länder, LDC. Die Agrar-
        exportsubventionen sind wie in der Ministererklärung
        von Hongkong vereinbart im internationalen Vergleich
        abzubauen.
        Bereits vor der Ministerkonferenz in Hongkong ge-
        lang es in Genf am 6. Dezember 2005, eine Ergänzung
        des WTO-Abkommens für geistiges Eigentum, TRIPS,
        zu verabschieden, die es ermöglicht, Zwangslizenzen für
        Medikamente zur Bekämpfung von unter anderem Mala-
        ria und Aids zugunsten solcher Länder zu erteilen, die
        über keine eigene Pharmaproduktion verfügen. Dadurch
        wird erleichtert, dass in den Entwicklungsländern güns-
        tige Arzneimittel zur Verfügung stehen. Diese TRIPS-
        Änderung wurde von Deutschland und der EU bereits ra-
        tifiziert, in der EU wurde zudem mit der Verordnung
        816/2006 eine einheitliche Grundlage für Exportzwangs-
        lizenzen geschaffen. Es fehlt jedoch noch die Ratifika-
        tion von zahlreichen Entwicklungsländern für die erfor-
        derliche Zweidrittelmehrheit der WTO-Mitglieder,
        damit die TRIPS-Änderung in Kraft treten kann. Auch
        solange die formelle TRIPS-Änderung nicht erfolgt ist,
        besteht aber die Möglichkeit der Erteilung von Zwangs-
        lizenzen für Medikamente aufgrund der fortgeltenden
        vorläufigen WTO-Ausnahmeregelung aus dem Jahr
        2003, „waiver“.
        Zu Frage 134:
        Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Doha-
        Runde nicht scheitern wird, deshalb stellt sich diese
        Frage nicht.
        Der Aid-for-Trade-Prozess, handelsbezogene Hilfen,
        und die in Hongkong gemachten Zusagen der WTO-Mit-
        glieder zu Aid for Trade sind unabhängig von der Doha-
        Runde.
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        Die EU-Aid-for-Trade-Strategie sieht ab 2010 bis zu
        Milliarden Euro jährlich für Entwicklungsländer vor:
        Milliarde Euro durch das EU-Budget, 1 Milliarde Euro
        urch die EU-Mitgliedstaaten.
        nlage 100
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        bgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/191, Fragen 135 und 136):
        Welche der in der 16. Wahlperiode beschlossenen – neun –
        Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregierung bleiben
        auch in der 17. Wahlperiode gültige Arbeitsgrundlage für die
        Bundesregierung, und in welcher Hinsicht sollen – siehe
        Koalitionsvertrag – alle bzw. einzelne Leitlinien „fortentwi-
        ckelt“ werden?
        Was unternimmt die Bundesregierung mit Blick auf die
        am 8. Dezember 2009 vorgestellte Studie „Deutsche Kinder-
        und Jugendreisen 2008 – Aktuelle Daten zu Struktur und Vo-
        lumen“ im Jahr 2010, um der in den Tourismuspolitischen
        Leitlinien der Bundesregierung formulierten Aufgabe „Ziel
        der Bundesregierung ist die Teilhabe aller Bevölkerungskreise
        am Tourismus. Auch Menschen mit gesundheitlichen, sozia-
        len oder finanziellen Einschränkungen sollen reisen können“
        noch besser gerecht werden zu können?
        u Frage 135:
        Die Tourismuspolitischen Leitlinien der Bundesregie-
        ung sind unverändert Arbeitsgrundlage der Bundes-
        egierung. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Koali-
        ionsvertrag vereinbart, dass die Tourismuspolitischen
        eitlinien fortentwickelt werden. Dort sind konkrete tou-
        ismuspolitische Arbeitsschwerpunkte für die neue Le-
        islaturperiode genannt. Die Bundesregierung wird
        iese Arbeitsschwerpunkte im Kontext der Fortentwick-
        ung der Tourismuspolitischen Leitlinien umsetzen.
        u Frage 136:
        Im Kontext der Tourismuspolitischen Leitlinien hatte
        ich das Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-
        ogie, BMWi, entschlossen, die Studie „Deutsche Kin-
        er- und Jugendreisen in 2008“ zu fördern. Die Ergeb-
        isse der Studie wurden am 8. Dezember 2008 durch den
        arlamentarischen Staatssekretär im BMWi, Ernst Burg-
        acher, MdB, der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Studie
        urde in einer ersten Auflage von 500 Exemplaren ge-
        ruckt. Zudem werden 1 500 Infoflyer an Akteure des
        inder- und Jugendreisebereichs versandt.
        Außerdem werden zwei bis drei Aufstellposter unter
        nderem für die ITB, die DIDACTA und diverse andere
        roßveranstaltungen erstellt. Der bereits bestehenden
        nternetpräsentation auf www.bundesforum.de wird eine
        weite folgen, die mehrsprachig sein wird. In Kürze
        ird die Studie auch zum Download auf der Homepage
        nter www.bundesforum.de verfügbar sein.
        Die Studie gibt Planungshilfen für Politik und Wirt-
        chaft, für kleine und mittlere Unternehmen der Touris-
        uswirtschaft und für die Akteure vor Ort. Die Bundes-
        egierung erwartet, dass die Ergebnisse der Studie dazu
        eitragen, die Entscheidungen der Akteure in Politik und
        898 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Wirtschaft über Investitionen und Maßnahmen vor allem
        im Bereich Kinder- und Jugendtourismus zu erleichtern.
        Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
        und Jugend, BMFSFJ, unterstützt die Qualität von Kin-
        der- und Jugendreisen mit den bekannten Mitteln – Qua-
        litätsprojekte des BundesForum Kinder- und Jugendrei-
        sen insbesondere im Bereich Personal und Unterkünfte –
        und fördert Kinder- und Jugendverbände und andere
        Träger der Kinder- und Jugendhilfen, die ein breites
        Spektrum an Kinder- und Jugendreisen, -begegnungen
        und -austausche durchführen. Für viele Kinder und Ju-
        gendliche sind die Angebote der Kinder- und Jugendhil-
        fen eine echte Alternative zum klassischen Tourismus.
        Der Kinder- und Jugendplan des Bundes sieht vor, dass
        damit Kinder und Jugendliche insbesondere aus sozial
        schwächeren Schichten erreicht und unterstützt werden.
        Anlage 101
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Fragen des
        Abgeordneten Ernst Hinsken (CDU/CSU) (Druck-
        sache 17/191, Fragen 137 und 138):
        Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass in Deutsch-
        land ein reduzierter Mehrwertsteuersatz im Gastronomie-
        gewerbe zur Reduzierung von Wettbewerbsverzerrungen im
        Vergleich zu den europäischen Nachbarländern eingeführt
        werden muss?
        Wann wird die Bundesregierung das Versprechen des jet-
        zigen Mittelstands- und Tourismusbeauftragten der Bundes-
        regierung, Ernst Burgbacher, und des jetzigen Bundesminis-
        ters des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, im Hinblick auf
        die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für Hotellerie
        und Gastronomie in Deutschland für den Gastronomiebereich
        umsetzen, was beide in einem an Tausende Gastronomen der
        Bundesrepublik Deutschland gerichteten Brief vom 28. März
        2009 gefordert haben?
        Zu Frage 137:
        Niedrige Umsatzsteuersätze erhöhen grundsätzlich
        die Wettbewerbsfähigkeit einer Branche. Ein verringer-
        ter Steuersatz kann durch eine Preissenkung unmittelbar
        an die Verbraucher weitergegeben werden. Andernfalls
        verbleiben beim Anbieter mehr Mittel für Investitionen,
        mit denen die Produktqualität gesteigert werden kann.
        Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union erheben
        den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Gastronomieleis-
        tungen – 12 der 27 EU-Mitgliedstaaten.
        Zu Frage 138:
        Die neue Bundesregierung hat die Erhebung des er-
        mäßigten Umsatzsteuersatzes anstelle des Regelsatzes
        auf Beherbergungsleistungen in das Gesetz zur Be-
        schleunigung des Wirtschaftswachstums – „Wachstums-
        beschleunigungsgesetz“ – eingebracht. Sie beabsichtigt,
        dies zum 1. Januar 2010 umzusetzen. Die Koalitionspar-
        teien haben außerdem im Koalitionsvertrag vereinbart,
        eine Kommission einzusetzen, die sich mit dem Katalog
        der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befasst. Die Um-
        satzsteuer auf Gastronomieleistungen wird in diesen Ge-
        samtkontext gestellt und vor dem Hintergrund von Wett-
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        ewerbsaspekten sowie der Situation der öffentlichen
        aushalte beurteilt.
        nlage 102
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage der Ab-
        eordneten Doris Barnett (SPD) (Drucksache 17/191,
        rage 139):
        Welche Auswirkungen wird die zum 1. Januar 2010 in
        Kraft tretende europäische Dienstleistungsrichtlinie auf die
        Entwicklung der Entsorgungsbranche bezüglich der Lohnent-
        wicklung haben?
        Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über
        ie künftige Lohnentwicklung in der Entsorgungsbran-
        he vor. Inwieweit sich Veränderungen nach Ablauf der
        msetzungsfrist der Dienstleistungsrichtlinie ergeben,
        leibt abzuwarten.
        nlage 103
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        bgeordneten Steffen-Claudio Lemme (SPD) (Druck-
        ache 17/191, Frage 140):
        Welche Maßnahmen oder Regelungen gedenkt die neue
        Bundesregierung im Zusammenhang mit der von mittelständi-
        schen Unternehmen wie Fachleuten beklagten Kreditklemme
        gegenüber den unter dem Rettungsschirm befindlichen Ban-
        ken zu ergreifen, um ein Abwürgen der Konjunktur besonders
        in den immer noch strukturschwachen Regionen Ostdeutsch-
        lands zu verhindern?
        Die Bundesregierung verfolgt die Lage der Unterneh-
        ensfinanzierung seit Beginn der Finanz- und Wirt-
        chaftskrise sehr aufmerksam und steht in engem Kon-
        akt mit Unternehmen und Banken. Die umfangreichen
        aßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung haben maß-
        eblich dazu beigetragen, bisher eine allgemeine Kredit-
        lemme zu verhindern. Seit Ausbruch der Krise hat die
        undesregierung ein ganzes Bündel darüber hinaus ge-
        ender Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, um die
        nternehmensfinanzierung zu sichern. Als Stichwort sei
        ier insbesondere das KfW-Sonderprogramm genannt.
        Beim Konjunkturgipfel im Bundeskanzleramt am
        . Dezember 2009 wurden weitere konkrete Vorhaben
        er Bundesregierung vorgestellt, um einer Verschlechte-
        ung der Kreditversorgung entgegenzuwirken. So wird
        in Kreditmediator eingesetzt, das Programm für Waren-
        reditversicherer gestartet sowie das KfW-Sonderpro-
        ramm weiter flexibilisiert. Die Bundesregierung wird
        erner zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und
        inanzwirtschaft prüfen, ob es weitere geeignete An-
        ätze zur Schaffung zusätzlicher Spielräume für die Mit-
        elstandsfinanzierung gibt und ob es dafür einer staatli-
        hen Unterstützung bedarf.
        Daneben haben die Banken beim Konjunkturgipfel
        ugesagt, eigene Fondsmodelle zu prüfen, durch welche
        usätzliche Kredite für den Mittelstand zur Verfügung
        estellt werden können, sowie die Eigenkapitalbasis der
        nternehmen gestärkt werden kann.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009 899
        (A) (C)
        (B) (D)
        Der Bundesregierung liegen keine Hinweise dafür
        vor, dass es nennenswerte regionale Unterschiede bei der
        Kreditversorgung der Wirtschaft gibt.
        Anlage 104
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Peter Hintze auf die Frage des
        Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/191, Frage 141):
        Vertreten die zuständigen Fachministerien, nachdem etli-
        che Juristen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes zur
        Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten
        in Kommunikationsnetzen – Zugangserschwerungsgesetz,
        ZugErschwG – bezweifelt haben und der Bundespräsident
        Horst Köhler den Wunsch nach einer vertieften Prüfung des
        Gesetzes geäußert hat, auch vor dem Hintergrund des im Ko-
        alitionsvertrag beschlossenen einjährigen Moratoriums weiter-
        hin die Ansicht, dass an dem Gesetz festgehalten werden sollte,
        oder gibt es vonseiten der Bundesregierung und der zuständi-
        gen Fachministerien Überlegungen, die Anwendung des Ge-
        setzes noch während der vertiefenden Prüfung durch den Bun-
        despräsidenten Horst Köhler mit einem Erlass oder einer neuen
        Gesetzesinitiative zu stoppen?
        Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in
        Kommunikationsnetzen, in dem das von Ihnen angespro-
        chene Zugangserschwerungsgesetz enthalten ist, liegt dem
        Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Er hat die Aus-
        fertigung des Gesetzes bisher nicht vorgenommen, son-
        dern die Bundesregierung um eine ergänzende Stellung-
        nahme gebeten, die zurzeit erarbeitet wird. Die
        Überlegungen innerhalb der Bundesregierung zur Umset-
        zung der Koalitionsvereinbarung sind noch nicht abge-
        schlossen.
        11. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 16. Dezember 2009
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54
        Anlage 55
        Anlage 56
        Anlage 57
        Anlage 58
        Anlage 59
        Anlage 60
        Anlage 61
        Anlage 62
        Anlage 63
        Anlage 64
        Anlage 65
        Anlage 66
        Anlage 67
        Anlage 68
        Anlage 69
        Anlage 70
        Anlage 71
        Anlage 72
        Anlage 73
        Anlage 74
        Anlage 75
        Anlage 76
        Anlage 77
        Anlage 78
        Anlage 79
        Anlage 80
        Anlage 81
        Anlage 82
        Anlage 83
        Anlage 84
        Anlage 85
        Anlage 86
        Anlage 87
        Anlage 88
        Anlage 89
        Anlage 90
        Anlage 91
        Anlage 92
        Anlage 93
        Anlage 94
        Anlage 95
        Anlage 96
        Anlage 97
        Anlage 98
        Anlage 99
        Anlage 100
        Anlage 101
        Anlage 102
        Anlage 103
        Anlage 104