ung
        rter Absatz, der vierte Satz
        finde ich es wichtig und
        arauf hinweist, dass die
        it ab 2015 avisiert werden,
        it heutiger Technik nicht
        re technische Entwicklun-
        unkte.
        DNIS 90/DIE GRÜ-
        Koalition werden!)
        bzw. die Aufgabe, Men-
        h zu verhelfen, ist meines
        chender, sodass die Rede-
        auf Bezug zu nehmen.
        mir sehr wünschen, dass
        nicht unser Budgethilfean-
        ammenarbeit gelegentlich
        rechnet solche Verhältnisse
        ie systematische Missach-
        ordnung aufgeführten Ausschü
        Sie damit einverstanden? – Da
        die Überweisungen so beschloss
        Liebe Kolleginnen und Koll
        Schluss unserer heutigen Tageso
        Ich berufe die nächste Sitzu
        destages auf Mittwoch, den 16.
        ein.
        Die Sitzung ist geschlossen.
        Ich wünsche Ihnen ein paar
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 803
        (A) )
        (B) )
        gleich ich folgende Bedenken zu Protokoll gebe:
        „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirt-
        schaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)“
        in der mit der Beschlussempfehlung geänderten Fassung
        bei der Beratung in zweiter und dritter Lesung zu, ob-
        Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
        Maurer, Ulrich DIE LINKE 04.12.2009
        Anlage 1
        Liste der entschuldigt
        A
        s
        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Bas, Bärbel SPD 04.12.2009
        Beck (Köln), Volker BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        04.12.2009
        Brinkmann
        (Hildesheim),
        Bernhard
        SPD 04.12.2009
        Brüderle, Rainer FDP 04.12.2009
        Bulling-Schröter, Eva DIE LINKE 04.12.2009
        Burchardt, Ulla SPD 04.12.2009
        Ernst, Klaus DIE LINKE 04.12.2009
        Ferner, Elke SPD 04.12.2009
        Gabriel, Sigmar SPD 04.12.2009
        Gerster, Martin SPD 04.12.2009
        Glos, Michael CDU/CSU 04.12.2009
        Goldmann, Hans-
        Michael
        FDP 04.12.2009
        Höhn, Bärbel BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        04.12.2009
        Hunko, Andrej
        Konstantin
        DIE LINKE 04.12.2009
        Jelpke, Ulla DIE LINKE 04.12.2009
        Kossendey, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
        Lach, Günter CDU/CSU 04.12.2009
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 04.12.2009
        Dr. Lauterbach, Karl SPD 04.12.2009
        Leutheusser-
        Schnarrenberger,
        Sabine
        FDP 04.12.2009
        Lühmann, Kirsten SPD 04.12.2009
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        en Abgeordneten
        nlage 2
        Erklärungen gemäß § 31 GO
        Zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des
        Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleuni-
        gungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
        Norbert Barthle (CDU/CSU): Ich stimme dem Ge-
        etzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP
        einhardt, Patrick FDP 04.12.2009
        öhring, Cornelia DIE LINKE 04.12.2009
        öller, Kornelia DIE LINKE 04.12.2009
        üntefering, Franz SPD 04.12.2009
        ahles, Andrea SPD 04.12.2009
        flug, Johannes SPD 04.12.2009
        achel, Thomas CDU/CSU 04.12.2009
        cheel, Christine BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        04.12.2009
        chmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 04.12.2009
        chwanitz, Rolf SPD 04.12.2009
        enger-Schäfer, Kathrin DIE LINKE 04.12.2009
        r. Steinmeier, Frank-
        Walter
        SPD 04.12.2009
        einberg, Harald DIE LINKE 04.12.2009
        erner, Katrin DIE LINKE 04.12.2009
        r. Westerwelle, Guido FDP 04.12.2009
        immermann, Sabine DIE LINKE 04.12.2009
        ypries, Brigitte SPD 04.12.2009
        bgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        804 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Ich unterstütze absolut die mit dem Gesetz beabsich-
        tigte Stärkung der Wachstumskräfte in Deutschland, da
        wir nur so die tiefgreifende Finanz- und Wirtschaftskrise
        überwinden können. Auch eine nachhaltige Sanierung
        des Bundeshaushalts ist nur möglich, wenn wir in
        Deutschland wieder zu einem stabilen Wachstum zu-
        rückkehren.
        Mit großer Skepsis betrachte ich jedoch die beabsich-
        tige Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungs-
        dienstleitungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) auf 7 Prozent.
        Ich befürchte, dass mit dieser isolierten Absenkung die
        grundsätzlich beabsichtigen Ziele der Koalition hinsicht-
        lich Steuervereinfachung und Bürokratieabbau konter-
        kariert werden und im Gegenteil zusätzliche Abgren-
        zungsprobleme entstehen. Es wäre meines Erachtens
        sinnvoller gewesen, diesen Punkt aus dem Gesetzent-
        wurf herauszulösen und zusammen mit der beabsichti-
        gen Generalrevision des Umsatzsteuergesetzes zu be-
        handeln, um auf diesem Wege eine Gesamtlösung auch
        für das Hotel- und Gaststättengewerbe zu erreichen.
        Veronika Bellmann (CDU/CSU): Ich stimme dem
        Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums
        (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) nur unter der Be-
        dingung zu, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte
        Kommission zur Überprüfung der Mehrwertsteuersätze
        schnellstmöglich ihre Arbeit aufnimmt.
        Vom Beherbergungsgewerbe erwarte ich zumindest
        eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Weitergabe der
        Steuererleichterungen in Form von Preisvorteilen, eine
        entsprechende Investitionstätigkeit sowie eine angemes-
        sene Entlohnung der Angestellten, gegebenenfalls einen
        branchenbezogenen Mindestlohn.
        Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Die Folgen der
        schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit Bestehen
        der Bundesrepublik Deutschland sind noch nicht über-
        wunden. In dieser sehr ernsten und beispiellosen wirt-
        schaftlichen Gesamtsituation setzt die neue Bundesre-
        gierung mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz als
        Sofortmaßnahme neue Impulse für einen stabilen und
        dynamischen Aufschwung.
        Mittels einer nachhaltigen, wachstumsorientierten
        Steuerpolitik mit einem jährlichen Entlastungsvolumen
        von insgesamt rund 8,5 Milliarden Euro durch gezielte
        Korrekturen im Bereich der Unternehmensteuer und der
        Erbschaftsteuer sowie der zusätzlichen Förderung von
        Familien mit Kindern beschleunigen wir den Weg aus
        der Krise.
        Darüber hinaus nimmt das Gesetz in Art. 12 und
        Art. 13 Bezug auf umweltpolitische Themen. In Art. 12
        berichtigt das Gesetz die investitionshemmende rückwir-
        kende Senkung der Vergütung modularer Anlagen zur
        Erzeugung erneuerbaren Stroms. Es leistet damit einen
        unverzichtbaren Beitrag zur Investitionssicherheit als
        Voraussetzung zum weiteren Ausbau erneuerbarer Ener-
        gien.
        In Art. 13 modifiziert das Gesetz die Förderung von
        Biokraftstoffen und sieht das Aussetzen der nach aktuel-
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        er Gesetzeslage vorgesehenen Steuererhöhungen für
        iodiesel und Pflanzenölkraftstoff für die Jahre 2010 bis
        012 vor. Damit wird eine weitere Verschlechterung der
        ituation verhindert; es ist aber nur ein erstes Signal, um
        em Verlust der Wettbewerbsfähigkeit von reinen Bio-
        raftstoffen in Deutschland zu begegnen.
        Diese Maßnahmen unterstütze ich uneingeschränkt;
        enn sie sind konjunkturgerecht, rasch wirksam und sor-
        en für einen dauerhaften, belebenden Anstoß für das
        achstum. Durch eine rasche Verabschiedung am heuti-
        en Tage kann noch in diesem Jahr der Bundesrat er-
        eicht und das Gesetz zum 1. Januar 2010 wirksam wer-
        en.
        Ich stimme dem Gesetzentwurf zu, weise aber auf fol-
        ende Notwendigkeiten in Bezug auf Art. 13 (Biokraft-
        toffe) hin: Um auch im Bereich der Mobilität den Aus-
        toß von CO2 zu reduzieren, die Abhängigkeit vom Öl
        u verringern und die Verbraucherpreise für Industrie
        nd Privathaushalte akzeptabel zu erhalten, ist im kom-
        enden Jahr – entsprechend dem Koalitionsvertrag von
        DU, CSU und FDP – ein Neubeginn in der Biokraft-
        toffstrategie zu vollziehen. Der Koalitionsvertrag sagt
        u, die Wettbewerbsfähigkeit für die heimische Produk-
        ion von Biokraftstoffen auch unter steuerlichen Ge-
        ichtspunkten zu erhalten, die Planungssicherheit für die
        ranche zu gewährleisten und den Biokraftstoffmarkt
        ieder zu beleben. Deshalb soll die Einführung von
        -10-Kraftstoff gemäß Koalitionsvertrag auf freiwilliger
        asis und als zusätzliches Angebot mit klarer Kenn-
        eichnung ermöglicht werden und die Höhe der Steuer-
        egünstigungen für Biokraftstoffe spätestens 2013 nach
        pezifischen CO2-Reduktionspotenzialen ausgelegt wer-
        en. Dazu macht die am 1. November 2009 bereits in
        raft getretene Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
        ute Vorgaben.
        Josef Göppel (CDU/CSU): Erstens. Im Koalitions-
        ertrag haben sich Union und FDP darauf verständigt,
        en „Markt für reine Biokraftstoffe wieder zu beleben“.
        n Art. 13, Änderung des Energiesteuergesetzes, des
        achstumsbeschleunigungsgesetzes ist allerdings nur
        orgesehen, die ab 1. Januar 2010 vorgesehenen neuen
        teuerstufen für reine Biokraftstoffe auszusetzen.
        Das Aussetzen weiterer Steuerstufen reicht nicht aus,
        m eine Wiederbelebung des Reinkraftstoffmarktes zu
        rreichen. Der Verbrauch von Biodiesel ist in den Mona-
        en Januar bis April 2009 um 60 Prozent und der Ver-
        rauch von Pflanzenöl um 72 Prozent gegenüber dem
        orjahreszeitraum zurückgegangen. Auch der aktuelle
        iokraftstoffbericht der Bundesregierung stellt bei der
        etzigen Besteuerung eine klare Unterkompensation von
        iokraftstoffen fest. Nachdem der Markt bei einer Steu-
        rbelastung von rund 18 Cent pro Liter zusammengebro-
        hen ist, lässt er sich mit einer Beibehaltung dieses Satzes
        uch nicht wiederbeleben. Eine Absenkung der Steuer-
        ätze ist zwingend geboten, um die deutschen Klimaziele
        m Verkehrssektor zu erreichen und die Wertschöpfung in
        ändlichen Räumen zu fördern.
        Zweitens. Die im Wachstumsbeschleunigungsgesetz
        eschätzten Steuerausfälle für 2010 in Höhe von
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 805
        (A) )
        (B) )
        52 Millionen Euro legen eine B-100-Menge von etwa
        780 000 Tonnen zugrunde; dies ist bei Beibehaltung der
        aktuellen Besteuerung völlig unrealistisch. Tatsächlich
        werden bei gleichbleibender Steuerhöhe keine Minder-
        einnahmen im Vergleich zu 2009 auftreten.
        Drittens. Pflanzen für Reinkraftstoffe werden in
        Deutschland innerhalb der Fruchtfolge angebaut. Sie ha-
        ben keine Vorbelastungen aus Rodungen und erbringen
        deshalb eine mehr als 50-prozentige CO2-Reduktion.
        Damit übertreffen sie schon jetzt die ab 2017 geltende
        Mindestnorm der Nachhaltigkeitsverordnung.
        Viertens. Im Koalitionsvertrag ist weiterhin festge-
        legt, die Höhe der Steuerbegünstigungen spätestens
        2013 nach spezifischen CO2-Reduktionspotenzialen aus-
        zulegen. Der Gesetzentwurf sieht aber nun ab 1. Januar
        2013 die volle Besteuerung von Pflanzenkraftstoffen
        vor.
        Fünftens. Der Gesetzentwurf verletzt auch das Ver-
        trauen der Bürger in den Staat. Die vollständige Steuer-
        befreiung für Reinkraftstoffe war in der 15. Legislatur-
        periode bis 2009 gesetzlich festgelegt worden. Durch
        das vorzeitige Einsetzen der Besteuerung ab 2006 wur-
        den zahlreiche mittelständische Unternehmen in den
        Bankrott getrieben, die im Vertrauen auf eine klare ge-
        setzliche Vorgabe investiert hatten. Das kann ich nicht
        hinnehmen.
        Ich stimme deshalb gegen den Entwurf des Gesetzes
        zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Er wi-
        derspricht in Art. 13, Änderung des Energiesteuergeset-
        zes, der klaren Zielsetzung des Koalitionsvertrages. Es
        kann nicht sein, dass die Koalition schon mit ihrem ers-
        ten Gesetz eindeutige umweltpolitische Festlegungen
        gegenteilig entscheidet.
        Roderich Kiesewetter (CDU/CSU): Dem Gesetz-
        entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes stimme
        ich zu. Er setzt zur schnellstmöglichen Überwindung des
        Einbruchs des wirtschaftlichen Wachstums durch zahl-
        reiche Maßnahmen neue Impulse für einen stabilen und
        dynamischen Aufschwung.
        Allerdings halte ich die in Art. 5 enthaltene Einräu-
        mung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Pro-
        zent an das Beherbergungsgewerbe aus den folgenden
        Gründen für unzweckmäßig:
        Erstens. Dem 20-seitigen Katalog der ermäßigten
        Mehrwertsteuersätze fehlt ein ganzheitlich nachvollzieh-
        barer Ansatz. Er enthält zahlreiche Wertungswidersprü-
        che: Skilifte ermäßigt – Babywindeln voll, Tierfutter er-
        mäßigt – Arzneimittel voll, Hummer und Trüffel
        ermäßigt – Mineralwasser voll. Jetzt kommt mit den Be-
        herbergungsleistungen bis hin zum Luxushotel eine wei-
        tere nicht nachvollziehbare Ermäßigung dazu. Notwen-
        dig wäre eine systematische Gesamtreform.
        Zweitens. Der Begriff Beherbergungsleistungen soll
        eng ausgelegt werden, um die Steuermindereinnahmen
        in Grenzen zu halten. Deshalb sollen alle Nebenleistun-
        gen wie Hotelfrühstück, Minibar, TV, Telefon,
        Schwimmbad, Sauna, Wellness und Ähnliches nicht be-
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        ünstigt sein. Künftig muss jeder Schwimmbad- oder
        aunabesuch genau registriert werden, da er einem
        öheren Umsatzsteuersatz unterliegt. Dies führt zu
        bgrenzungsschwierigkeiten, und die meisten Hotel-
        echnungen werden künftig zwei verschiedene Umsatz-
        teuersätze enthalten müssen.
        Drittens. Geschäftsreisen werden deutlich teurer,
        enn verschiedene Branchen haben bereits zu erkennen
        egeben, die Steuerentlastung nur bedingt weiterzuge-
        en. Bisher konnten Unternehmen bei Geschäftsreisen
        9 Prozent Vorsteuer geltend machen, künftig nur noch
        Prozent.
        Viertens. Neue bürokratische Auswüchse drohen auch
        ei der Lohn- und Einkommensteuer: Bisher konnten
        rbeitgeber bei einheitlichen Gesamtrechnungen ihren
        itarbeitern Übernachtungen und Frühstück steuerfrei
        rstatten, und nach R 9.7 Lohnsteuerrichtlinie wurden
        ur pauschale 4,80 Euro für das Frühstück abgezogen.
        ünftig muss wegen des unterschiedlichen Umsatzsteu-
        rsatzes das Frühstück in der Hotelrechnung gesondert
        usgewiesen werden. Steuerfrei erstattet werden können
        ann nur noch die reinen Übernachtungskosten, während
        edes Frühstück über 4,80 Euro vom Arbeitnehmer ent-
        eder aus versteuertem Arbeitslohn selbst getragen
        der, sofern vom Arbeitgeber getragen, als zur Verfü-
        ung gestellte Leistung versteuert werden muss. Ebenso
        erden zusätzliche Sozialbeiträge fällig.
        Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
        es Wachstumsbeschleunigungsgesetzes stimme ich zu,
        a er zur schnellstmöglichen Überwindung des Ein-
        ruchs des wirtschaftlichen Wachstums durch zahlreiche
        aßnahmen neue Impulse für einen stabilen und dyna-
        ischen Aufschwung setzt.
        Allerdings lehne ich die in Art. 5 enthaltene Einräu-
        ung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Pro-
        ent an das Beherbergungsgewerbe aus den folgenden
        ründen ab:
        Erstens. Bereits jetzt entbehrt der 20-seitige Katalog
        er ermäßigten Mehrwertsteuersätze jeder inneren Logik
        nd enthält Wertungswidersprüche im Dutzend: Skilifte
        rmäßigt – Babywindeln voll, Tierfutter ermäßigt – Arz-
        eimittel voll, Hummer und Trüffel ermäßigt – Mineral-
        asser voll. Jetzt kommt mit den Beherbergungsleistun-
        en bis hin zum Luxushotel eine weitere nicht
        achvollziehbare Ermäßigung. Notwendig wäre eine sys-
        ematische Gesamtreform statt weiterem Stückwerk.
        Zweitens. Der Begriff Beherbergungsleistungen soll
        ng ausgelegt werden, um die Steuermindereinnahmen in
        renzen zu halten. Deshalb sollen alle Nebenleistungen
        ie Hotelfrühstück, Minibar, TV, Telefon, Schwimmbad,
        auna, Wellness und Ähnliches nicht begünstigt sein.
        ünftig muss jeder Schwimmbad- oder Saunabesuch ge-
        au registriert werden, da er einem höheren Umsatzsteu-
        rsatz unterliegt. Dies führt zu Abgrenzungsschwierig-
        eiten, und die meisten Hotelrechnungen werden künftig
        wei verschiedene Umsatzsteuersätze enthalten müssen.
        Drittens. Wegen der unterschiedlichen Umsatzsteuer-
        ätze bei Übernachtung und Nebenleistungen müssen die
        806 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
        (A) )
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        Preise hierfür künftig realitätsgerecht angesetzt werden,
        da bei einem Frühstück für etwa 99 Cent wohl eine Steu-
        erhinterziehung vorliegt. Betriebsprüfern wird hier ein
        weites Arbeitsfeld geöffnet, und die Steuerpflichtigen
        werden wohl mit zusätzlichen BMF-Schreiben zum
        „verdeckten Frühstück“ in Anlehnung an die verdeckte
        Gewinnausschüttung beglückt werden; so Professor
        Homburg in der Sachverständigenanhörung.
        Viertens. Nebenbei werden Geschäftsreisen für die
        Wirtschaft deutlich teurer, denn die Branche hat bereits
        zu erkennen gegeben, die Steuerentlastung nur bedingt
        weiterzugeben. Bisher konnten Unternehmen bei Ge-
        schäftsreisen 19 Prozent Vorsteuer geltend machen,
        künftig nur noch 7 Prozent.
        Fünftens. Neue bürokratische Auswüchse drohen
        auch bei der Lohn- und Einkommensteuer: Bisher konn-
        ten Arbeitgeber bei einheitlichen Gesamtrechnungen ih-
        ren Mitarbeitern Übernachtung und Frühstück steuerfrei
        erstatten, und nach R 9.7 Lohnsteuerrichtlinie wurden
        nur pauschale 4,80 Euro für das Frühstück abgezogen.
        Künftig muss wegen des unterschiedlichen Umsatzsteu-
        ersatzes das Frühstück in der Hotelrechnung gesondert
        ausgewiesen werden. Steuerfrei erstattet werden können
        dann nur noch die reinen Übernachtungskosten, während
        jedes Frühstück über 4,80 Euro vom Arbeitnehmer ent-
        weder aus versteuertem Arbeitslohn selbst getragen
        oder, sofern vom Arbeitgeber getragen, als zur Verfü-
        gung gestellte Leistung versteuert werden muss. Ebenso
        werden zusätzliche Sozialbeiträge fällig. Steuervereinfa-
        chung sieht anders aus!
        Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): Dem Wachs-
        tumsbeschleunigungsgesetz stimme ich zu: Es vermittelt
        Impulse für ein möglichst stetiges Wachstum unserer
        Volkswirtschaft, die eine schnelle Überwindung der
        weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise befördern sol-
        len.
        Die in Art. 5 vorgesehene Ermäßigung des allgemei-
        nen Mehrwertsteuersatzes für das Beherbergungsge-
        werbe lehne ich ab. Sie ist steuersystematisch willkür-
        lich, in der Abgrenzung verbundener Leistungen nicht
        praktikabel, schafft zusätzliche Bürokratie und unsinnige
        Einkommenseffekte. Eine „Wachstumsbeschleunigung“
        ist von dieser Regelung nicht zu erwarten.
        Dr. Carsten Linnemann (CDU/CSU): Das Wachs-
        tumsbeschleunigungsgesetz ist vom Ansatz her richtig
        und muss jetzt ohne Zeitverzug auf den Weg gebracht
        werden. Insbesondere die geplanten Erleichterungen bei
        der Unternehmensteuer betrachte ich als sinnvoll und
        zielführend.
        Kritisch sehe ich allerdings die im Wachstumsbe-
        schleunigungsgesetz vorgesehene Umsatzsteuerermäßi-
        gung für Beherbergungsleistungen im Hotelgewerbe, die
        nach meiner festen Überzeugung nicht dazu geeignet ist,
        Wachstum zu generieren. Vielmehr wird ein neuer Aus-
        nahmetatbestand in unserem Steuerrecht geschaffen, der
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        inzig und allein Partikularinteressen bedient. Gleichzei-
        ig werden andere Branchen dazu ermuntert, mit ähnli-
        hen Wünschen an den Gesetzgeber heranzutreten. So
        st schon heute absehbar, dass beispielsweise das Hand-
        erk die Diskussion um die Ausweitung des Anwen-
        ungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf
        rbeitsintensive Dienstleistungen wieder aufleben lassen
        ird.
        Ein weiteres entscheidendes Argument gegen die im
        esetz vorgesehene Steuerermäßigung ist die Verkom-
        lizierung des Steuerrechts. Gerade unser Umsatzsteuer-
        ystem ist völlig undurchschaubar und ein absurdes
        urcheinander von regulären und ermäßigten Sätzen.
        nser Ziel sollte es daher vielmehr sein, dieses System
        n Gänze auf den Prüfstand zu stellen und ein Gesamt-
        onzept zu entwickeln.
        Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Der Entwurf des
        achstumsbeschleunigungsgesetzes korrigiert an etlichen
        tellen gesetzliche Detailregelungen, die von der Union
        n der Großen Koalition um des Kompromisses willen
        ingenommen werden mussten. Das gilt zum Beispiel
        ür das Erbschaftsteuerrecht – unter anderem Lohnsum-
        enregel, Behandlung naher Verwandter wie fremde
        ritte – oder das Unternehmensteuerrecht – unter ande-
        em Zinsschranke und Verlustabzug. Korrekturbedarf
        estand etwa auch hinsichtlich der rückwirkenden Ein-
        riffsregelung beim Anlagenbegriff im EEG. Vor dem
        intergrund, dass es sich hier um ein Artikelgesetz mit
        nterschiedlichsten Themenbereichen handelt, trifft die
        ezeichnung „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ jedoch
        icht an sämtlichen Punkten den Kern des gesetzgeberi-
        chen Anliegens.
        Speziell den Bereich Biokraftstoffe betrifft Folgen-
        es: Mit Art. 13 des Entwurfs des Wachstumsbeschleu-
        igungsgesetzes – betrifft: Änderung des Energiesteuer-
        esetzes – wird die vorgesehene höhere Besteuerung von
        einen Biokraftstoffen zeitweilig ausgesetzt. Dies ist in-
        ofern richtig, als sich die Union und FDP im Koali-
        ionsvertrag die Aufgabe gesetzt haben, den Markt für
        ie reinen Biokraftstoffe wiederzubeleben. Allerdings ist
        estzuhalten, dass allein das Aussetzen weiterer Steuerstu-
        en nicht ausreichen wird, um eine Wiederbelebung des
        iokraftstoffmarktes herbeizuführen – dies insbesondere
        ann nicht, wenn am Ende das Damoklesschwert der
        ollbesteuerung weiter im Raum steht. Es ist insofern
        in erster Schritt getan, um eine weitere Schädigung des
        arktes zu verhindern. Für die notwendige und ge-
        ünschte Revitalisierung des Reinkraftstoffmarktes ist
        ine neue Biokraftstoffstrategie unabdingbar.
        Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Entwurf des
        achstumsbeschleunigungsgesetzes insgesamt zu. Im
        ereich des Art. 13 des Entwurfs des Wachstumsbe-
        chleunigungsgesetzes weise ich aber explizit darauf
        in, dass der im Koalitionsvertrag niedergelegten Ziel-
        etzung der Wiederbelebung des Biokraftstoffmarktes
        amit noch nicht Rechnung getragen wurde und unver-
        üglich weitere Schritte folgen müssen.
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009 807
        (A) )
        (B) )
        Anlage 3
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Johannes Vogel (Lüdenscheid)
        und Florian Toncar (beide FDP) zur namentli-
        chen Abstimmung über den Entwurf eines Ge-
        setzes zur Beschleunigung des Wirtschafts-
        wachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)
        (Tagesordnungspunkt 13 a)
        Das System der ermäßigten Mehrwertsteuersätze ist
        ein undurchschaubares Dickicht und für die meisten
        Bürgerinnen und Bürger völlig unverständlich. Deshalb
        ist es richtig, dass sich die Regierungskoalition mit der
        Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Ka-
        talog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befassen
        wird. Das Vorziehen der Beschäftigung mit einzelnen
        Ausnahmetatbeständen und damit die Absenkung des
        Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen im Ho-
        tel- und Gastronomiegewerbe halten wir jedoch für be-
        dauerlich.
        Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bündelt eine
        Reihe von überfälligen und notwendigen Maßnahmen,
        um kurzfristig neue Impulse für einen stabilen und dyna-
        mischen Aufschwung zu setzen. Mehr Wachstum und
        damit mehr Arbeitsplätze zu ermöglichen, ist ein vor-
        dringliches Ziel dieser Regierungskoalition. Daher ist es
        entscheidend, dass die Koalitionsfraktionen das Wachs-
        tumsbeschleunigungsgesetz in Gänze tragen.
        Deshalb stimmen wir dem Gesetz trotz meiner Be-
        denken bei einer der Maßnahmen aus übergeordneten
        Motiven zu.
        Anlage 4
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus,
        Sebastian Blumenthal, Dr. Christel Happach-
        Kasan und Dr. h. c. Jürgen Koppelin (alle FDP)
        zur namentlichen Abstimmung über den Ent-
        wurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des
        Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleuni-
        gungsgesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
        Wir begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung des Wachs-
        tumsbeschleunigungsgesetzes und unterstützen alle im
        Gesetz vorgesehenen Maßnahmen, die insbesondere zu
        Steuersenkungen führen. Dieses Gesetz dient dazu, eine
        notwendige Wachstumspolitik in Deutschland zu fördern.
        Nur mit Wachstum können langfristig die Einnahmen des
        Bundes verbessert werden.
        Wir werden diesem Gesetz zustimmen.
        Wir verbinden mit unserer Zustimmung jedoch die
        Auffassung, dass die finanzielle Belastung der Bundes-
        länder bis zur Entscheidung im Bundesrat noch abgemil-
        dert werden kann.
        Mit großer Sorge sehen wir insbesondere, dass mit
        diesem Gesetz die Belastung unseres Bundeslandes
        Schleswig-Holstein in einer finanziellen Höhe erfolgt,
        die den Haushalt des Landes übermäßig belastet.
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        Das Land Schleswig-Holstein hat sich verpflichtet,
        is 2020 einen ausgeglichenen Landeshaushalt zu errei-
        hen. Die CDU/FDP-Landesregierung bekennt sich zu
        iesem Ziel, und wir wollen sie dabei unterstützen. Die-
        es Ziel, kann jedoch nur erreicht werden, wenn durch
        ntscheidungen des Bundes nicht zusätzliche Belastun-
        en für den Landeshaushalt eintreten.
        Wir erwarten, dass der Bund seine Zusage, das Land
        chleswig-Holstein bei der Erreichung des Ziels eines
        usgeglichenen Landeshaushalts bis 2020 zu unterstüt-
        en, einhält und durch die zusätzlichen Belastungen mit
        em Wachstumsbeschleunigungsgesetz nicht einseitig
        ufkündigt.
        Wir bleiben auch bei unserer Forderung, dass unser
        teuersystem einfach, niedrig und gerecht sein soll. Da-
        ei darf die Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für Be-
        erbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiege-
        erbe nicht zu einem erhöhten Bürokratieaufwand in
        iesen Unternehmen führen. Negative Folgen für andere
        ranchen müssen ebenfalls ausgeschlossen werden.
        Unsere Bedenken bleiben.
        nlage 5
        Erklärung nach § 31 GO
        der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan,
        Horst Meierhofer, Rainer Erdel, Jimmy Schulz
        und Dr. Edmund Peter Geisen (alle FDP) zur
        namentlichen Abstimmung über den Entwurf
        eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirt-
        schaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungs-
        gesetz) (Tagesordnungspunkt 13 a)
        Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflich-
        et, bis 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Pri-
        ärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu steigern. Die
        örderung biogener Kraftstoffe dient diesem Ziel. Sie
        ind wie auch Strom aus erneuerbaren Energien bis jetzt
        hne Förderung nicht wettbewerbsfähig. Ihre Nutzung
        st ökologisch und ökonomisch sinnvoll und notwendig.
        In der letzten Legislaturperiode hat die gesamte Bran-
        he durch die Einführung einer Sondersteuer auf Bio-
        raftstoffe einen massiven Einbruch erlitten, sodass viele
        nternehmen Konkurs anmelden mussten und zahlreiche
        rbeitsplätze verloren gingen. Vor dem Hintergrund die-
        er Fehlentwicklung wurde im Koalitionsvertrag von
        DP, CDU und CSU eine Wiederbelebung des Reinbio-
        raftstoffmarktes festgeschrieben. Wörtlich heißt es:
        Wir wollen den Markt für reine Biokraftstoffe wiederbe-
        eben und werden dafür einen Gesetzentwurf mit Wirk-
        amkeit zum 1. Januar 2010 vorlegen.“
        Die Biokraftstoffbranche ist mittelständig geprägt und
        st insbesondere in den ländlichen Räumen ein wichtiger
        rbeitgeber. Das heute zu beschließende Wachstumsbe-
        chleunigungsgesetz enthält mit dem Einfrieren der Be-
        teuerung statt der im Energiesteuergesetz vorgesehenen
        eiteren Erhöhung der Steuer lediglich einen ersten
        chritt zur Wiedererlangung der Wettbewerbsfähigkeit
        er biogenen Kraftstoffe. Das ist nicht ausreichend und
        808 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 10. Sitzung. Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
        (A) )
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        keine vollständige Umsetzung des Koalitionsvertrages.
        Deshalb stimmen wir dem Wachstumsbeschleunigungs-
        gesetz nur zu, weil die weiterhin notwendige Steuerab-
        senkung für reine Biokraftstoffe für den Beginn des Jah-
        res 2010 fest vereinbart ist.
        Anlage 6
        Erklärungen nach § 31 GO
        zur Abstimmung über den Entwurf eines Sechs-
        ten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
        Sozialgesetzbuch (Tagesordnungspunkt 15 a)
        Manfred Kolbe (CDU/CSU): Dem Gesetzentwurf
        kann ich nicht zustimmen, da angesichts der schwierigen
        Haushaltslage vieler Kammern diesen weitere Belastun-
        gen nicht zumutbar sind. Die Rückführung des Bundes-
        zuschusses von 26,0 Prozent 2009 auf nur noch
        23,6 Prozent 2010 führt aber zu einer solchen Mehrbe-
        lastung.
        Ingbert Liebing (CDU/CSU): Dem Entwurf eines
        Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches
        Sozialgesetzbuch stimme ich nur mit Bedenken zu.
        Dem Vierten Gesetz zur Änderung des Zweiten Bu-
        ches Sozialgesetzbuch hatte ich in der Sitzung des Deut-
        schen Bundestages am 25. Juni 2008 nicht zugestimmt.
        Damals hatte ich zwar anerkannt, dass der damalige Ge-
        setzentwurf Bestandteil einer Paketlösung des Vermitt-
        lungsausschusses ist, mit dem zugleich das Wohngeld
        angehoben und die Bundesleistungen für die Grundsi-
        cherung im Alter (Sozialgesetzbuch XII) dynamisiert auf
        angemessenem Niveau gesichert werden. Allerdings
        habe ich mich seinerzeit dagegen gewandt, dass der ak-
        tuelle Berechnungsmaßstab für die Bundesbeteiligung
        an den Kosten der Unterkunft über das Jahr 2010 hinaus
        auf Dauer festgeschrieben wird. Diese Entfristung habe
        ich für nicht sachgerecht empfunden, da die Bemes-
        sungsgrundlage nach Zahl der Bedarfsgemeinschaften
        kein die kommunalen Belange angemessen berücksichti-
        gender Maßstab ist. Ich hätte eine Korrektur im Jahr
        2010 für sachgerecht empfunden.
        Diese Chance besteht heute nicht mehr, nachdem im
        Jahr 2008 die Entfristung durch den Deutschen Bundes-
        tag mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt ist. Insofern
        handelt es sich bei dem Sechsten Gesetz zur Änderung
        des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch lediglich um die
        rechtstechnische Aktualisierung auf der Basis eines fest-
        stehenden Bemessungsgrundsatzes. Dieser Logik fol-
        gend stimme ich dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.
        Allerdings erwarte ich, dass im Rahmen eines Ge-
        samtpaketes eine Überprüfung des angemessenen Be-
        messungsmaßstabes für eine Bundesbeteiligung an den
        Kosten der Unterkunft erfolgt.
        Der aktuelle Bemessungsmaßstab bildet Be- und Ent-
        lastungen nicht gerecht ab. Der Vergleich des Jahres
        2007 mit den angenommenen Daten für das Jahr 2010
        zeigt, dass die Gesamtausgaben für Kosten der Unter-
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        unft um 2,2 Milliarden Euro steigen. Allerdings steigen
        ie kommunalen Ausgaben um 2,8 Milliarden Euro,
        ährend der Bund 632 Millionen Euro weniger erstattet.
        enn der kommunale Anteil stärker steigt als die Ge-
        amtkosten, kann dies hinsichtlich der Bundesbeteili-
        ung kein gerechter Maßstab sein.
        Ich erwarte deshalb eine ausstehende Überprüfung
        er Bemessungsgrundlage. Die Koalitionsparteien haben
        ich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Kosten der
        nterkunft transparent und rechtssicher auszugestalten.
        o sollen Energie- und Nebenkosten sowie gegebenen-
        alls die Kosten der Unterkunft pauschaliert werden.
        iese Gesamtüberprüfung des Systems sollte genutzt
        erden, um zu einem gerechten Interessenausgleich
        wischen Bund und Kommunen zu gelangen. Dies ist
        uch vor dem Hintergrund notwendig, dass sich die Ko-
        litionspartner vorgenommen haben, die Finanzausstat-
        ung der Kommunen in einer Kommission generell zu
        berprüfen.
        Zielsetzung bleibt ein Bemessungsmaßstab, in dem
        eide Partner, Bund und Kommunen, gemeinsam ihren
        nteil an den nicht beeinflussbaren Kostenbestandteilen
        ragen.
        Nur in diesem Gesamtkontext stimme ich dem vorlie-
        enden Gesetzentwurf mit Bedenken zu.
        nlage 7
        Amtliche Mitteilungen
        Die Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitge-
        eilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Satz 2 der
        eschäftsordnung von einer Berichterstattung zu der
        achstehenden Vorlage absieht:
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 12 25 Titel 632 01 – Wohngeld nach
        dem Wohngeldgesetz – bis zur Höhe von 120 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/8, 17/28 Nr. 1 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 22 – Erstattung von
        Aufwendungen der Deutschen Rentenversicherung
        Bund aufgrund der Überführung von Zusatzversor-
        gungssystemen in die Rentenversicherung in den neuen
        Ländern (einschl. ehemaliges Ost-Berlin) – bis zur
        Höhe von 32 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/43, 17/85 Nr. 1.2 –
        – Unterrichtung durch die Bundesregierung
        Haushaltsführung 2009
        Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 der Bundeshaushalts-
        ordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige
        Ausgabe bei Kapitel 11 13 Titel 636 82 – Zuschuss des
        Bundes an die allgemeine Rentenversicherung in den
        neuen Ländern (einschließlich ehemaliges Ost-Berlin) –
        bis zur Höhe von 43 Mio. Euro
        – Drucksachen 17/49, 17/85 Nr. 1.3 –
        10. Sitzung
        Berlin, Freitag, den 4. Dezember 2009
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7