Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 571
        (A) )
        (B) )
        sowie aus einem erfolgs- und leistungsabhängigen va- und 8):
        Anlage 1
        Liste der entschuldigten Abgeordneten
        * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
        Anlage 2
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/83, Frage 3):
        Trifft es zu, dass an Manager von BWI Informationstech-
        nik GmbH, ein Kooperationsunternehmen von Siemens und
        IBM, die die Milliarden Kosten des IT-Projektes Herkules
        nicht mehr in den Griff bekommen, Boni gezahlt wurden, ob-
        wohl das eindeutig gegen einen Beschluss des Haushaltsaus-
        schusses verstößt?
        Die regelmäßige Vergütung („Normalgehalt“) der Ge-
        schäftsführer der BWI Informationstechnik GmbH
        (BWI IT) setzt sich aus einem fixen Gehaltsbestandteil
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        Abgeordnete(r)
        entschuldigt bis
        einschließlich
        Barnett, Doris SPD 02.12.2009*
        Dreibus, Werner DIE LINKE 02.12.2009
        Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2009
        Glos, Michael CDU/CSU 02.12.2009
        Hunko, Andrej DIE LINKE 02.12.2009
        Kahrs, Johannes SPD 02.12.2009
        Klein-Schmeink, Maria
        Anna
        BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN
        02.12.2009
        Lach, Günter CDU/CSU 02.12.2009
        Lafontaine, Oskar DIE LINKE 02.12.2009
        Meinhardt, Patrick FDP 02.12.2009
        Möller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2009
        Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 02.12.2009
        Pflug, Johannes SPD 02.12.2009
        Schmidt (Eisleben),
        Silvia
        SPD 02.12.2009
        Schwanitz, Rolf SPD 02.12.2009
        Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2009
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        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        iablen Gehaltsbestandteil zusammen. Die Regelungen
        ur Vergütung sind Teil des Anstellungsvertrages für die
        eschäftsführer. Bei den von Ihnen angesprochenen
        oni handelt es sich demnach nicht um freiwillige, zu-
        ätzlich zum Gehalt gewährte Zahlungen an die Ge-
        chäftsführer der BWI IT.
        Grundlage für den variablen Gehaltsbestandteil sind
        uantitative und qualitative Ziele, die zwischen den An-
        eilseignern der BWI IT und ihren Geschäftsführern
        ährlich neu zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart
        erden. Soweit die Ziele erreicht werden, besteht An-
        pruch auf Auszahlung des variablen Gehaltsbestand-
        eils. Die Höhe hängt dabei vom Zielerreichungsgrad ab.
        arüber hinaus ist die variable Vergütung in ihrer Höhe
        egrenzt.
        Den Grad der Zielerreichung und damit die Höhe der
        ariablen Vergütung stellen die Anteilseigner der BWI
        T am Ende des Geschäftsjahres fest. Ein entsprechender
        eschluss, der Grundlage für eine Auszahlung der
        ariablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2008/2009
        1. Oktober 2008 bis 30. September 2009) wäre, wurde
        isher nicht gefasst. Zu einer Auszahlung ist es daher
        icht gekommen.
        nlage 3
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
        es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/83, Frage 4):
        Welche Positionen nimmt die Bundesregierung gegenüber
        der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft geplanten
        Flexibilisierung der Einsatzregeln der EU-Battle-Groups ein?
        Den Mitgliedstaaten war es bereits in der Vergangen-
        eit freigestellt, bei Bedarf ihre Kräfte aus einer Battle-
        roup im Sinne eines „Opt-out“ herauszunehmen, wenn
        er Bedarf bestand, diese Kräfte zum Beispiel in eine
        aufende oder geplante EU-Operation einzubringen. Mit
        en Ratsschlussfolgerungen vom 17. November 2009
        ur Flexibilisierung ist daher eine gangbare formale Lö-
        ung für die Mitgliedstaaten gefunden worden, die ihre
        räfte, die sie in eine Battle-Group gemeldet haben, an-
        erweitig einsetzen wollen. Auch zukünftig werden EU-
        attle-Groups nur im Rahmen einer schnellen Krisenre-
        ktion eingesetzt. Die Notwendigkeit, dieses militärische
        nstrument einzusetzen, sollte stets Gegenstand einer
        olitischen Diskussion für den konkreten Einzelfall sein.
        nlage 4
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
        bgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 7
        572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Wie ist der Vorschlag des Patientenbeauftragten der Bun-
        desregierung zu verstehen, der in seiner Rede vom 12. No-
        vember 2009 forderte, dass „die anerkannten Patientenselbst-
        hilfegruppen eine Verpflichtung zur Auskunft erhalten und …
        den Patienten gegenüber als Dienstleister agieren sollen“, und
        wie werden in diesem Kontext „anerkannte Patientenselbsthil-
        fegruppen“ definiert?
        Will die Bundesregierung damit die Funktion von Selbst-
        hilfegruppen nach innen korrigieren, und wie werden die For-
        derungen zur Auskunftspflicht und Dienstleistungsfunktion
        materiell begründet?
        Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller war
        zum Zeitpunkt seiner Rede in der 5. Sitzung des Deut-
        schen Bundestages am 12. November 2009 noch nicht
        Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der
        Patientinnen und Patienten. Die Bundesregierung kom-
        mentiert Redebeiträge der Mitglieder des Deutschen
        Bundestages nicht.
        Ich empfehle dem Gesundheitsausschuss des Bundes-
        tages, den neuen Patientenbeauftragten der Bundesregie-
        rung zu einem Austausch einzuladen.
        Anlage 5
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
        Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 9):
        Wie setzt die Bundesregierung die von ihr mit ausgearbei-
        teten und verabschiedeten Leitlinien zur Umsetzung des
        Art. 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindäm-
        mung des Tabakgebrauchs konkret in Deutschland um, und
        welche konkreten Folgerungen und Konsequenzen ergeben
        sich nach Interpretation der Bundesregierung, insbesondere
        für die Regulierung des Umgangs zwischen politischen Amts-
        und Mandatsträgern einerseits und der Tabakindustrie bzw.
        mit ihr verbundenen Organisationen andererseits?
        Deutschland hat die Tabakrahmenkonvention im Jahr
        2004 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflich-
        tet. Darin heißt es in Art. 5.3:
        Bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesund-
        heitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die
        Eindämmung des Tabakgebrauchs schützen die
        Vertragsparteien diese Maßnahmen in Übereinstim-
        mung mit innerstaatlichem Recht vor den kommer-
        ziellen und sonstigen berechtigten Interessen der
        Tabakindustrie.
        Die zu diesem Absatz entwickelten Leitlinien sollen
        den Vertragsstaaten dazu Hilfestellungen geben, sind je-
        doch rechtlich nicht bindend. An der Ausarbeitung der
        Leitlinien war Deutschland nicht beteiligt. Deutschland
        war jedoch bei den Verhandlungen zu den Leitlinien im
        Rahmen der 3. Konferenz der Vertragsstaaten 2008 in
        Durban vertreten.
        Um die Leitlinien breiter bekannt zu machen, werden
        diese in Kürze auf deutsch veröffentlicht. Neben den
        Vertragsstaaten, an die sich die Leitlinien richten, haben
        alle gesellschaftlichen Gruppen – auch politische Amts-
        und Mandatsträger – die Möglichkeit, sich an den Leit-
        linien zu orientieren.
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        nlage 6
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 13):
        Hat der im italienischen Viareggio aufgrund technischer
        Mängel entgleiste Güterwaggon vor der dortigen Katastrophe
        auf dem Weg nach Italien Strecken in Deutschland durchfah-
        ren, und welche Strecken waren dies gegebenenfalls?
        Nach Mitteilung der italienischen Untersuchungsbe-
        örde fuhr der betroffene Zug der Trenitalia S.p.A. –
        argo Division von Trecate nach Gricignano. Welche
        trecken der entgleiste Güterwagen zuvor durchfahren
        at, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
        nlage 7
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
        es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 14):
        Hält die Bundesregierung es im Hinblick auf die Bahn-
        katastrophe in Viareggio und den durch Untersuchungen be-
        legten hohen Anteil von sicherheitstechnisch zu beanstanden-
        den Güterzugwaggons für zielführend, beim Ausbau von
        intensiv befahrenen Güterzugtrassen wie der Rheintalbahn in
        Südbaden Trassenführungen mitten durch Städte und Gemein-
        den zu wählen, wenn alternative Trassenführungen das Risiko
        direkter Betroffenheiten von Anwohnerinnen und Anwohnern
        deutlich minimieren würden?
        Wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage (Anlage 18
        um Plenarprotokoll 17/6), sind Forderungen nach
        icherheitsvorkehrungen an neuen Strecken, auf denen
        üterzüge verkehren sollen, im Rahmen des jeweiligen
        lanfeststellungsverfahrens zu behandeln. Die Bundes-
        egierung geht davon aus, dass durch vorbeugende Maß-
        ahmen bei den Fahrzeugen eine größere Risikominde-
        ung erzielt wird als durch Maßnahmen an der
        nfrastruktur. Ungeachtet dessen wurde bei der Ausbau-
        trecke/Neubaustrecke Karlsruhe–Basel für die Beteili-
        ung auch der betroffenen Regionen ein Projektbeirat
        egründet, in dem derartige Forderungen eingebracht
        erden können.
        nlage 8
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 17):
        In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung
        sich die Forderungen des aktuellen Beschlusses des Europäi-
        schen Parlaments zur Klimakonferenz in Kopenhagen zu
        eigen zu machen, insbesondere hinsichtlich der konkreten
        finanziellen Hilfe in Höhe von 30 Milliarden Euro pro Jahr an
        Entwicklungsländer und, wenn nein, warum nicht?
        Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerun-
        en vom 30. Oktober 2009 auf die Abschätzung der EU-
        ommission Bezug genommen, wonach öffentliche
        inanzielle Hilfen an Entwicklungsländer im Umfang
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 573
        (A) )
        (B) )
        von 22 bis 50 Milliarden Euro per anno erforderlich sein
        werden. Der EU-Beitrag an dieser Summe wird auf 2 bis
        15 Milliarden Euro per anno geschätzt.
        Nähere Aussagen zu öffentlichen Finanztransfers an
        Entwicklungsländer müssen im Zusammenhang mit ei-
        ner Vereinbarung der Klimaschutzleistungen der Ent-
        wicklungsländer getroffen werden. Bei der Berechnung
        der finanziellen Hilfen sind auch die Beiträge des inter-
        nationalen Kohlenstoffmarktes sowie zumutbare Eigen-
        leistungen der Entwicklungsländer zu berücksichtigen.
        Anlage 9
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/83,
        Frage 20):
        Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in
        welchem Umfang die Länder und die Wirtschaft gegenwärtig
        den Studierenden Stipendienangebote zur Verfügung stellen,
        und welchen Anteil hat dieser Umfang im Finanzvolumen wie
        in der Zahl der Geförderten im Vergleich zur derzeitigen Bun-
        desförderung über die Förderwerke?
        Die Bundesregierung stützt sich bei der Beurteilung
        der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden
        auf die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studenten-
        werks, die 2006 durch die HIS GmbH durchgeführt
        wurde.
        Danach haben 2 Prozent der Studierenden angegeben,
        ein Stipendium zu erhalten. Im Jahr 2006 wurden 13 860
        Studierende durch ein Stipendium eines Begabtenförde-
        rungswerks gefördert, das heißt 0,7 Prozent. Im Jahr
        2009 wurden nach gegenwärtigem Stand etwa 22 900
        Studierende durch die Begabtenförderungswerke geför-
        dert, mit einem Fördervolumen von 86,6 Millionen
        Euro. Das entspricht einem Anteil von knapp 1,1 Pro-
        zent.
        Neue Zahlen über den Anteil anderer Stipendien wer-
        den von der HIS GmbH gegenwärtig erhoben. Das För-
        dervolumen privater oder anderer öffentlicher Stipen-
        diengeber ist nicht bekannt.
        Anlage 10
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
        83, Frage 21):
        Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si-
        cherstellen, dass die Wirtschaft die von der Bundesministerin
        für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten
        Finanzmittel von rund 200 Millionen Euro für das Stipendien-
        system jährlich tatsächlich erbringt?
        Der Bund wird mit den Ländern das nationale Stipen-
        dienprogramm aufbauen. Stipendienmittel, die die
        Hochschulen bei Privaten einwerben, sollen durch einen
        öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt wer-
        den. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die
        in regionale Netzwerke integrierten Universitäten und
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        achhochschulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und
        en besten Zugang zu potenziellen Stipendiengebern ha-
        en.
        nlage 11
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/83, Frage 22):
        Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si-
        cherstellen, dass jede und jeder Studierende unabhängig vom
        Studienort und vom Studienfach die gleiche Chance auf ein
        Stipendium hat?
        Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch
        essere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen
        ür individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die
        undesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen-
        ien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein
        tudium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von
        rivaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien-
        ystem initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver-
        leichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein-
        estfalen künftig für Studierende in allen Bundeslän-
        ern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung beschlos-
        en, zusammen mit den Ländern ein Nationales Stipen-
        ienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Privaten,
        und und Ländern (50 : 25 : 25) getragen wird. Mittel-
        ristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz
        eutschland von derzeit rund 2 Prozent auf 10 Prozent
        teigen.
        nlage 12
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
        7/83, Frage 23):
        Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen-
        hang die Idee, das Stipendiensystem über eine nationale
        Fondslösung gegenüber regionalen und/oder fachlichen Ver-
        zerrungen und Schieflagen abzusichern?
        Im nationalen Stipendienprogramm sollen die Hoch-
        chulen Stipendienmittel bei Privaten einwerben, die
        urch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe hälf-
        ig von Bund und Ländern aufgestockt werden. Die Bun-
        esregierung ist davon überzeugt, dass die in regionale
        etzwerke integrierten Universitäten und Fachhoch-
        chulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und den bes-
        en Zugang zu potenziellen Stipendiengebern haben.
        nlage 13
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        Drucksache 17/83, Frage 24):
        574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung – vor
        allem mit Blick auf das Vorhaben zur Einführung eines natio-
        nalen Stipendiensystems – bundesweit gleichwertige Lebens-
        verhältnisse auch in der Studienfinanzierung sicherstellen?
        Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch
        bessere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen
        für individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die
        Bundesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen-
        dien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein
        Studium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von
        Privaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien-
        system initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver-
        gleichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein-
        Westfalen künftig auch für Studierende in allen Bundes-
        ländern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung be-
        schlossen, zusammen mit den Ländern ein Nationales
        Stipendienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Pri-
        vaten, Bund und Ländern (50:25:25) getragen wird. Mit-
        telfristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz
        Deutschland von derzeit rund zwei Prozent auf zehn Pro-
        zent steigen.
        Anlage 14
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
        (Drucksache 17/83, Frage 25):
        Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Forderung
        nach einem Bund-Länder-Pakt zur Verbesserung der Studien-
        qualität und Lehre, und welche Maßnahmen wird sie hierzu
        ergreifen?
        Die Bundesregierung hält zusätzlich zu den von den
        Ländern bereits eingeleiteten Initiativen weitere Maß-
        nahmen für erforderlich, um die Qualität von Studium
        und Lehre zu verbessern. Erste Schritte hat die Bundes-
        regierung bereits eingeleitet, etwa durch die Fortsetzung
        des Hochschulpakts 2020. Die darin vorgesehene, ge-
        genüber der ersten Vereinbarung erhöhte Veranschla-
        gung von 26 000 Euro pro zusätzlicher Studienanfänge-
        rin bzw. Studienanfänger enthält bereits eine zusätzliche
        Qualitätskomponente zur Verbesserung der Lehre.
        Darüber hinaus wird die Koalition in den kommenden
        vier Jahren zwölf Milliarden Euro zusätzlich in Bildung
        und Forschung investieren. Im Koalitionsvertrag ist da-
        bei vereinbart, gemeinsam mit den Ländern und den
        Hochschulen ein „Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspa-
        ket“ zu schnüren, das die Studienreform zügig voran-
        bringt und sowohl die Qualität des Studiums als auch die
        Mobilität der Studierenden weiter verbessert. Bund und
        Länder werden zeitnah Gespräche aufnehmen und über
        eine mögliche Ausgestaltung eines solchen Pakts spre-
        chen.
        Anlage 15
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
        Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
        17/83, Frage 27):
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        Wie will die Bundesregierung auf die von deutschen und
        afghanischen Entwicklungsorganisationen seit Jahren und zu-
        letzt auf der Afghanistan-Konferenz des Dachverbands
        VENRO am 24. November 2009 in Berlin geäußerte Kritik
        reagieren, dass zivile Aufbauhilfe in Afghanistan vor allem
        dort eingesetzt werde, wo ausländisches Militär stationiert sei
        und militärische Auseinandersetzungen geführt würden, und
        nicht dort, wo der größte Bedarf bestehe, dies angesichts der
        Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusam-
        menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, den Aufwuchs an
        ziviler Aufbauhilfe in den Distrikten – Nordafghanistan – zu
        konzentrieren, in denen die Bundeswehr bzw. deutsche Pro-
        vincial Reconstruction Teams stationiert sind?
        Die afghanische Regierung, die Vereinten Nationen
        nd auch deutsche und afghanische Entwicklungsorgani-
        ationen fordern einen stärkeren zivilen Mitteleinsatz
        nter anderem für Nord-Afghanistan, insbesondere im
        ergleich zum Süden und Osten des Landes. Dem
        ommt die Bundesregierung nach, indem sie ihr Wieder-
        ufbau- und Entwicklungsengagement bereits seit Jahren
        uf Nord-Afghanistan fokussiert und auch 2009/10
        usätzliche Mittel für den Norden bereitstellt. Die afgha-
        ische Regierung begrüßt die regionale Schwerpunktset-
        ung der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammen-
        rbeit im Norden Afghanistans ausdrücklich. Darüber
        inaus unterstützen wir aber auch andere Regionen
        fghanistans und landesweite Programme.
        nlage 16
        Antwort
        er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/83, Frage 28):
        Für welche Bereiche genau soll die Entwicklungshilfe in
        Höhe von 700 Millionen Euro im Jahr eingesetzt werden, wel-
        che das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
        arbeit und Entwicklung, BMZ, für die Entwicklung des länd-
        lichen Raums zur Verfügung stellen will, wie der
        Abteilungsleiter für globale und sektorale Aufgaben, europäi-
        sche und multilaterale Entwicklungspolitik im BMZ, Adolf
        Kloke-Lesch, auf einer Veranstaltung der Deutschen Welthun-
        gerhilfe e. V. am 26. November 2009 angekündigt hat, und
        wofür sollen die von Bundesminister Dirk Niebel von der
        Bundesregierung zusätzlich zum Budget des BMZ geforder-
        ten 300 Millionen Euro verwendet werden?
        Der Betrag von 700 Millionen Euro pro Jahr für die
        ommenden drei Jahre ergibt sich aus den Zusagen der
        undesregierung auf dem G8-Gipfel in L’Aquila, die die
        undesregierung vor allem über bilaterale Zusammenar-
        eit und auch über multilaterale Institutionen umsetzen
        ird. In der Erklärung zur Ernährungssicherheit des G8-
        ipfels von L’Aquila haben die Unterzeichner inhaltliche
        chwerpunkte für ein gemeinsames Vorgehen zur Über-
        indung der Ernährungskrise vereinbart. Dieser sieht vor
        llem Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Steige-
        ung der Agrarproduktion, der guten Regierungsbildung,
        er Privatsektorförderung, der an Kleinbauern und
        rauen orientierten Förderung, des Schutzes der natürli-
        hen Ressourcen, der Forschung und Ausbildung sowie
        er Minderung von Nachernteverlusten vor. In Anwen-
        ung der in Paris und Accra vereinbarten Grundsätze für
        ine wirksame Entwicklungszusammenarbeit folgt da-
        über hinaus, dass die jeweiligen Schwerpunkte bilatera-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 575
        (A) )
        (B) )
        ler Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern vereinbart
        werden müssen.
        Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
        sammenarbeit und Entwicklung zusätzlich zu den Ansät-
        zen des ersten Regierungsentwurfs für den Haushalt
        2010 angemeldeten Mehrbedarfe sind Gegenstand der
        momentan laufenden, regierungsinternen Haushaltsver-
        handlungen.
        Anlage 17
        Antwort
        der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
        Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/83, Frage 29):
        Wie will das BMZ in der 17. Wahlperiode eine größere
        Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Handelspolitik ge-
        währleisten angesichts der Tatsache, dass die Subventionen
        für EU-Agrarprodukte eine Entwicklung eigenständiger
        Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern immer noch
        verhindern?
        Die Gründe für die mangelhafte Entwicklung eigenstän-
        diger Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern sind
        vielfältig. Insbesondere schlechte Regierungsführung, feh-
        lende Investitionen und eine Vernachlässigung des länd-
        lichen Raums sind die Hauptursachen. Allerdings benö-
        tigen diese Länder auch im internationalen Handel faire
        Rahmenbedingungen. Die die Bundesregierung tragen-
        den Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf
        festgelegt, sich für einen schnellen und entwicklungsori-
        entierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen ein-
        zusetzen. Im Übrigen äußert sich der Koalitionsvertrag
        dazu ausführlich. Zudem setzt sich die Bundesregierung
        dafür ein, dass gerade ärmere Entwicklungsländer auch
        weiterhin ihre Agrarmärkte vor subventionierten Agrar-
        produkten schützen können. So wurden zum Beispiel in
        den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Entwicklungs-
        und Handelsabkommen der EU mit AKP-Staaten) Schutz-
        klauseln zum Schutz des nationalen Agrarmarktes einge-
        führt. Weiterhin sind im Rahmen dieser Abkommen große
        Teile des Agrarmarktes in WTO-rechtlich zulässigem
        Umfang von der Liberalisierung ausgenommen.
        Anlage 18
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
        Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
        NEN) (Drucksache 17/83, Frage 30):
        Welche Vertragsleistungen soll der Staat in dem von der
        Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dr. Maria Böhmer,
        ins Gespräch gebrachten Integrationsvertrag mit Neuzuwan-
        derern übernehmen, und welche Sanktionen sind gegenüber
        dem Staat für den Fall vorgesehen, dass er als Vertragspartei
        seine Vertragsleistungen nicht erfüllt?
        Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instru-
        ment eines Integrationsvertrages wird derzeit von mei-
        nem Arbeitsstab ein Konzeptpapier zur Vorlage an die
        Bundesregierung erarbeitet, in dem die Ausgestaltung
        und die Einsatzmöglichkeiten des Instruments darge-
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        tellt werden. Dabei möchte ich vielfältige Erfahrungen
        it einbeziehen. So zum Beispiel auch den „Contrat
        ’Acceuil“, der seit 2007 in Frankreich eine obligatori-
        che Voraussetzung der Zuwanderung von Neuzuwande-
        ern ist.
        nlage 19
        Antwort
        er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        er Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 31 und 32):
        Wie plant die Bundesregierung auf die Bundesländer zu-
        zugehen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass insbeson-
        dere im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rund-
        funk die Staatsferne oberstes Gebot ist?
        Welche sind die zu erwartenden Schritte der Bundesregie-
        rung, um zu gewährleisten, dass sich in Zukunft keine Vertre-
        ter der Exekutive mehr in den Gremien des öffentlich-recht-
        lichen Rundfunks befinden, vor dem Hintergrund, dass am
        24. November 2009 der Parlamentarische Staatssekretär beim
        Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim
        Otto, erklärte, Ministerpräsidenten und Vertreter der Exeku-
        tive nicht in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen
        Rundfunks haben zu wollen?
        u Frage 31:
        Die Gesetzgebungskompetenz für den öffentlich-
        echtlichen Rundfunk in Deutschland liegt ausschließ-
        ich bei den Ländern. Die Bundesregierung sieht vor die-
        em Hintergrund keinen Anlass, tätig zu werden; zudem
        eht sie davon aus, dass die Länder ihrer besonderen
        erantwortung gerecht werden.
        u Frage 32:
        Die Zusammensetzung der Gremien des öffentlich-
        echtlichen Rundfunks in Deutschland fällt in die Ge-
        etzgebungskompetenz der Länder. Sie ist in Staatsver-
        rägen bzw. Errichtungsgesetzen für Landesrundfunkan-
        talten geregelt. Die Bundesregierung hat für diese
        ragen keine Zuständigkeit.
        nlage 20
        Antwort
        er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        er Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
        ache 17/83, Fragen 33 und 34):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Versuche, den vom
        Intendanten des ZDF in seiner originären Aufgabe vorzu-
        schlagenden Chefredakteur wegen der in den Medien und von
        35 Staatsrechtlern vertretenen Einschätzung aus dem Amt zu
        entfernen?
        Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich
        hier um eine offensichtliche Verletzung der im Grundgesetz
        garantierten Rundfunkfreiheit und der Garantie der Staatsfrei-
        heit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems handelt, und
        welche Maßnahmen wird sie zur Wahrung der Verfassungs-
        grundsätze ergreifen?
        Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
        ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
        ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
        576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
        sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
        grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
        die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
        des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
        Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
        wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-
        Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter-
        grund von einer Bewertung ab.
        Anlage 21
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
        sache 17/83, Fragen 35 und 36):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des
        ZDF-Verwaltungsrates zum Vorschlag des ZDF-Intendanten,
        den derzeitigen ZDF-Chefredakteur erneut zu berufen, und
        die sich daraus ergebenden Konsequenzen?
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die offen-
        sichtlich parteipolitisch motivierten Bestrebungen und Ein-
        flussnahmen des hessischen Ministerpräsidenten und anderer
        führender Unionspolitiker auf die Berufung bzw. Nichtverlän-
        gerung des Vertrages des bisherigen Chefredakteurs erhebli-
        che Konsequenzen mit Blick auf die Rundfunkfreiheit und die
        Unabhängigkeit des ZDF und des öffentlich-rechtlichen
        Rundfunks haben, und wie will sie diesen „Kollateralschä-
        den“ begegnen?
        Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
        sind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
        Die Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
        die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
        sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
        grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
        die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
        des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
        Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
        wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-
        Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter-
        grund von einer Bewertung ab.
        Anlage 22
        Antwort
        der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
        der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 37 und 38):
        Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ZDF-
        Staatsvertrag gegen Art. 5 des Grundgesetzes, der aus Sicht
        des Bundesverfassungsgerichtes nach ständiger Rechtspre-
        chung die Staatsfreiheit des Rundfunks gebietet, verstößt,
        weil er eine politische Einflussnahme wie im Fall der Verlän-
        gerung des Vertrags des ZDF-Chefredakteurs auf die gebotene
        Staatsferne des Rundfunks ermöglicht, und, wenn ja, welche
        Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die Staats-
        ferne des Rundfunks in Zukunft zu gewährleisten?
        Wie wertet die Bundesregierung das Vorgehen des Vizevor-
        sitzenden des ZDF-Verwaltungsrates, Roland Koch, bezüglich
        der Verlängerung des Vertrags des Chefredakteurs Nikolaus
        Brender, wo es doch in der Zusammenfassung des Medien- und
        Kommunikationsberichts der Bundesregierung 2008 heißt:
        „Dreh- und Angelpunkt eines anspruchsvollen Angebots in al-
        len Medienbereichen ist und bleibt der Qualitätsjournalismus,
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        der ohne Unabhängigkeit von ökonomischen, politischen und
        weltanschaulichen Interessen Dritter undenkbar ist“?
        Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
        ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
        ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
        ie von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
        ene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
        rundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
        ie ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
        es Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
        andesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
        ärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-An-
        alt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund
        on einer Bewertung ab.
        nlage 23
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 40):
        Wie haben die Bundesregierung und die Europäische
        Union als Teil der Gebergemeinschaft gegenüber Uganda au-
        ßen- und entwicklungspolitisch auf die Absicht reagiert, für
        homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorzusehen, vor
        dem Hintergrund, dass der von Uganda gezeichnete Zivilpakt
        die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen zulässt und ein
        Verbot von Homosexualität gegen den im Zivilpakt formulier-
        ten Schutz des Privatlebens – vergleiche Toonen versus Aus-
        tralien – verstößt?
        Seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfs hat die Bun-
        esregierung gegenüber der ugandischen Seite diesen
        ehrfach kritisiert und seine Rücknahme gefordert.
        Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
        ampala handelt dabei auch im Verbund mit den Part-
        ern der Europäischen Union. Bereits im Juli 2009 the-
        atisierten die Missionschefs den Entwurf in einem Ge-
        präch mit dem ugandischen Justizminister und dem
        eneralstaatsanwalt im Rahmen des Dialogs gemäß
        rt. 8 des Cotonou-Abkommens.
        Am 13. Oktober 2009 haben sie den Gesetzentwurf
        nmittelbar vor seiner Einbringung ins Parlament im Ge-
        präch mit dem ugandischen Ministerpräsidenten Apolli
        sibambi erneut kritisch aufgegriffen.
        Die Europäische Union und die Bundesregierung ver-
        eisen im Dialog mit Uganda stets auf die Einhaltung
        on Verpflichtungen, die Uganda mit der Unterzeich-
        ung verschiedener Menschenrechtsabkommen, beson-
        ers des Internationalen Pakts über bürgerliche und poli-
        ische Rechte, eingegangen ist.
        nlage 24
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        bgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83,
        rage 41):
        Welchen Beitrag kann und will die Bundesregierung ange-
        sichts des derzeit eskalierenden Aufstands jemenitischer Re-
        bellen an der Grenze zwischen dem Jemen und Saudi-Arabien
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 577
        (A) )
        (B) )
        leisten, um – über die unbedingt notwendige humanitäre Hilfe
        für Flüchtlinge und andere Kriegsopfer hinaus – für mehr in-
        ternationale Sichtbarkeit dieses Konflikts zu sorgen und vor
        allem einen politischen Prozess zur Beendigung des Konflikts
        einzuleiten?
        Die Bundesregierung ist tief besorgt über die eskalie-
        rende Lage im Jemen, insbesondere über die humanitäre
        Lage in der jemenitischen Nordprovinz Sa'ada.
        Angesichts dieser schwierigen Situation im Jemen hat
        sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im
        Rahmen der EU für ein stärkeres internationales En-
        gagement im Jemen eingesetzt. So gehen die Schlussfol-
        gerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
        und Außenbeziehungen der Europäischen Union (RAA)
        vom 27. Oktober 2009 auf die deutsche Initiative zurück.
        Die Bundesregierung hat zu einer friedlichen Lösung
        des Konflikts und zum sofortigen Waffenstillstand auf-
        gerufen. Darüber hinaus befürwortet und unterstützt die
        Bundesregierung die Durchführung eines nationalen Dia-
        logs und die Implementierung notwendiger Reformen
        durch die jemenitische Regierung sowie die Stärkung
        demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen.
        Ein Friedensprozess könnte auch durch entwicklungs-
        politische Maßnahmen unterstützt werden. Die Bundes-
        regierung hat bereits vor Ausbruch des Konflikts Mittel
        für die Verbesserung der Wasserver- und -entsorgung
        und die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung be-
        reitgestellt, die in Sa'ada zum Einsatz kommen sollen.
        Sie ist bereit, diese Maßnahmen umzusetzen, sobald
        die Sicherheitslage dieses ermöglicht.
        Anlage 25
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83,
        Frage 42):
        Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle terroristi-
        sche Bedrohung durch Kämpfer der al-Quaida ein, soweit
        diese von der Schwächung der jemenitischen Zentralregie-
        rung profitieren und vom Jemen aus auch international operie-
        ren?
        Islamistisch motivierte Terroristen auf der arabischen
        Halbinsel haben sich nach deutlicher Schwächung durch
        saudische Abwehrmaßnahmen im vergangenen Jahr im
        Jemen unter Ausnutzung dortiger Ordnungsdefizite ge-
        sammelt und reorganisiert.
        Mit der Ausrufung der „al-Quaida auf der arabischen
        Halbinsel“ (AQaH) im Januar dieses Jahres, mit der der
        ideologische Anschluss an Kern-al-Quaida proklamiert
        wurde, setzten verstärkte terroristische Aktivitäten ein.
        Es ist davon auszugehen, dass Saudi-Arabien als Pri-
        märziel des al-Quaida nahen Terrorismus wieder ver-
        stärkt in das Blickfeld der AQaH rücken wird (sichtbars-
        tes Indiz: missglückter Selbstmordanschlag auf den
        stellvertretenden saudischen Innenminister Prinz Naif im
        August des Jahres) und westliche Interessen auf der ara-
        bischen Halbinsel weiter einer erhöhten Gefährdung aus-
        gesetzt sind.
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        nlage 26
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 43):
        Wie gedenkt die Bundesregierung nach der bedauerlichen
        Aufhebung des EU-Waffenembargos die Beziehungen zu Us-
        bekistan zu gestalten und die Regierung zu einer Verbesse-
        rung der fatalen Menschenrechtslage und einer unabhängigen
        Aufklärung des Andischan-Massakers zu bewegen?
        Im November 2008 beschloss der Rat für Allgemeine
        ngelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäi-
        chen Union (RAA), die gegen Usbekistan bestehenden
        U-Sanktionen im November 2009 auslaufen zu lassen.
        Der Rat verfolgte dabei einen doppelten Ansatz: ei-
        erseits die Bereitschaft zur Kooperation, andererseits
        ie klare politische Botschaft, dass Usbekistan weitere
        ubstanzielle Reformen besonders im Menschenrechts-
        ereich vornehmen muss.
        Ein weiteres wichtiges Instrument für die Förderung
        on Demokratie, den Schutz der Menschenrechte und
        echtsstaatlichkeit ist der Menschenrechtsdialog mit Us-
        ekistan im Rahmen der EU-Strategie für eine neue Part-
        erschaft mit Zentralasien, der im Juni 2009 in dritter
        unde stattfand. Die Dialoge bieten der EU die Mög-
        ichkeit, gezielt Einzelfälle von Menschenrechtsver-
        etzungen anzusprechen. Usbekistan führte mit der EU
        ereits zweimal umfassende Expertengespräche zu An-
        ischan durch.
        Auch bilateral setzt sich die Bundesregierung konti-
        uierlich gegenüber der usbekischen Regierung für eine
        eseitigung der bestehenden Defizite im Bereich des
        enschenrechtsschutzes und für rechtsstaatliche Refor-
        en ein.
        nlage 27
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 44):
        Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
        den Kontrolleuren der Internationalen Arbeitsorganisation,
        ILO, Zugang ins Land gewährt wird, um die Einhaltung der
        von Usbekistan unterzeichneten ILO-Konventionen 138 und
        182 gegen Kinderarbeit im Bereich der Baumwollindustrie zu
        überprüfen?
        Die Frage des Einsatzes von Kindern bei der Baum-
        ollernte in Usbekistan wurde im Juni 2008 sowie im
        uni 2009 im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwi-
        chen der Europäischen Union und Usbekistan ausführ-
        ich behandelt.
        Usbekistan wurde aufgefordert, unabhängiges Moni-
        oring bei der Baumwollernte zuzulassen und hierbei eng
        it dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF,
        nd der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zusam-
        enzuarbeiten.
        578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Vorrangig ist dabei die Übernahme der Instrumente des
        internationalen Menschenrechtsschutzes und ihre Umset-
        zung in nationale Gesetzgebung durch das Partnerland.
        Die Bundesregierung hat das Thema der Bekämpfung
        der Kinderarbeit gegenüber Usbekistan auch beim Men-
        schenrechtsrat in Genf im Dezember 2008 angespro-
        chen.
        UNICEF hat den Einsatz von Kinderarbeit bei der
        Baumwollernte im Jahre 2009 überprüft und konnte ge-
        genüber dem Vorjahr Verbesserungen erkennen. Unter
        anderem wurde das Mindestalter der Kinder von 14 auf
        15 Jahre angehoben und Leiter von Gebietsverwaltun-
        gen, die gegen die Weisungen verstießen, zum Teil ihrer
        Ämter enthoben.
        Nach der Bundesregierung vorliegenden Informatio-
        nen ist die ILO mit der usbekischen Regierung im Ge-
        spräch, um eine Wiedereröffnung des ILO-Büros in
        Taschkent zu prüfen, das aufgrund des mangelnden Ko-
        operationswillens der Regierung vor mehr als einem Jahr
        geschlossen wurde. In die Prüfung einbezogen werden die
        Ergebnisse eines aktuellen Berichts zu den „Schlimmsten
        Formen der Kinderarbeit“ (Kon. 182), der von der usbe-
        kischen Regierung der ILO vorgelegt wurde.
        Eine wesentliche Voraussetzung für eine Wiedereröff-
        nung ist zudem, dass den ILO-Bediensteten Zugang zur
        Baumwollindustrie gewährt wird.
        Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen der ILO.
        Anlage 28
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
        Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
        NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 45
        und 46):
        Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
        des in Untersuchungshaft kürzlich erlittenen Todes des An-
        walts Sergej Magnitskij, der die Interessen der internationalen
        Investmentgesellschaft Hermitage Capital vertrat, die nach
        Einschätzung des Europarates 2007 „das Opfer der Korrup-
        tion und Kollusion hoher Polizeibeamter und organisierter
        Krimineller“ wurde (Parlamentarische Versammlung des Eu-
        roparates, Dok. 11993 vom 7. August 2009), die rechtsstaatli-
        chen Bedingungen für Investitionen deutscher Unternehmen
        in der Russischen Föderation und die Sicherheit dieser Inves-
        titionen, und wie spiegelt sich diese Bewertung der Bundesre-
        gierung in ihren Empfehlungen an deutsche Unternehmen zu
        Investitionen in Russland wider?
        In welcher Form sollen nach Meinung der Bundesregie-
        rung vor dem Hintergrund von Fällen wie dem von Sergej
        Magnitskij die Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Investi-
        tionssicherheit im neuen Partnerschafts- und Kooperationsab-
        kommen, PKA, zwischen der EU und Russland behandelt
        werden, und wie setzt sich die Bundesregierung für die ange-
        messene Berücksichtigung dieser Fragen im zukünftigen PKA
        im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte ein?
        Zu Frage 45:
        Den tragischen Fall des in der Untersuchungshaft ver-
        storbenen Anwalts Sergej Magnitskij sieht die Bundes-
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        egierung mit Besorgnis. Er ist ein weiteres Indiz für
        chwere Defizite im russischen Strafvollzugsystem.
        Die Bundesregierung beobachtet die rechtsstaatliche
        ntwicklung in der Russischen Föderation weiterhin mit
        roßer Aufmerksamkeit. Sie wird Defizite in diesem Be-
        eich auch weiterhin kontinuierlich thematisieren.
        Vergleichbares gilt für Fragen der rechtlichen Rah-
        enbedingungen für die Tätigkeit deutscher Unterneh-
        en in Russland. Die Bundesregierung weist in ihren
        ontakten mit der russischen Regierung immer wieder
        uf die überragende Bedeutung verlässlicher rechtlicher
        ahmenbedingungen für ausländische Investoren in
        ussland hin.
        u Frage 46:
        Die Europäische Union verhandelt mit Russland der-
        eit über ein „Neues Abkommen“ als Nachfolgedoku-
        ent zum bestehenden Partnerschafts- und Koopera-
        ionsabkommen, PKA.
        Das Abkommen soll alle wichtigen Bereiche der Zu-
        ammenarbeit umfassen und die wichtigste Grundlage
        ür die Weiterentwicklung der strategischen Partner-
        chaft zwischen der EU und der Russischen Föderation
        ilden.
        Das im Mai 2008 der Kommission vom Rat gegebene
        andat für die Verhandlungen sieht vor, dass das Ab-
        ommen die Achtung demokratischer Grundsätze und
        undamentaler Menschenrechte als „essenzielles Ele-
        ent“ enthalten soll. Es soll ferner eine Klausel enthal-
        en, die die einseitige Suspendierung des Abkommens
        ür den Fall der Verletzung dieser Prinzipien ermöglicht.
        ie Frage der Einhaltung der Menschenrechte und der
        echtsstaatlichkeit, einschließlich der Frage der Investi-
        ionssicherheit, geht allen anderen thematischen Punkten
        emnach vor.
        Die Kommission führt die Verhandlungen mit Russ-
        and auf der Basis dieses Mandats. Die Bundesregierung
        weifelt nicht daran, dass die Kommission den erwähn-
        en Prinzipien den ihnen zugedachten prominenten Stel-
        enwert in den Verhandlungen beimisst.
        nlage 29
        Antwort
        es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        ache 17/83, Frage 47):
        Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Brief
        des zypriotischen Staatspräsidenten Dimitris Christofias an
        die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, in
        dem die Verweigerungshaltung der türkischen Regierung, die
        Beziehungen zur Republik Zypern zu normalisieren, kritisiert
        wird?
        Der Staatspräsident der Republik Zypern, Dimitris
        hristofias, bezieht sich in seinem Schreiben an die EU-
        taats- und -Regierungschefs auf die Schlussfolgerungen,
        ie der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
        eziehungen, RAA, am 7./8. Dezember 2009 nach Be-
        assung mit der jährlichen Mitteilung zur Erweiterungs-
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 579
        (A) )
        (B) )
        strategie und den Fortschrittsberichten der Europäischen
        Kommission ziehen wird.
        Die zyprische Führung zeigt sich unzufrieden über
        den bisherigen Verlauf der Zypern-Direktverhandlun-
        gen, die im September 2008 zwischen den Führern der
        beiden Volksgruppen, Staatspräsident Dimitris Christofias
        und Mehmet Ali Talat, begonnen wurden. Sie kritisiert
        außerdem die fortbestehende Nichtumsetzung des soge-
        nannten Ankara-Protokolls durch die Türkei. Es ver-
        pflichtet die Türkei zur Öffnung von türkischen Häfen
        und Flughäfen für Schiffe und Luftfahrzeuge aus der Re-
        publik Zypern.
        Wir begrüßen es daher, dass sich der Rat für All-
        gemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am
        7./8. Dezember umfassend mit dem Reformstand in der
        Türkei befassen will. Hierbei werden auch die vom zy-
        prischen Staatspräsidenten aufgeworfenen Aspekte eine
        wichtige Rolle spielen.
        Anlage 30
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
        Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
        sache 17/83, Frage 48):
        Über welchen Etat würde die Bundesregierung ihre Unter-
        stützung für den Aufbau somalischer Sicherheitskräfte und
        die Unterstützung der African Union bei dieser abrechnen,
        und kann die Bundesregierung ausschließen, dass hierfür in
        Deutschland oder auf der Ebene der EU Entwicklungshilfe-
        gelder, etwa aus dem European Development Fund, herange-
        zogen werden?
        Die deutsche Unterstützung für die Ausbildung der
        somalischen Polizei erfolgt aus Mitteln des Auswärtigen
        Amts. Das Gleiche gilt für bilaterale Maßnahmen zu-
        gunsten der Friedensmission der Afrikanischen Union in
        Somalia, AMISOM.
        Die Europäische Union leistet ebenfalls finanzielle
        Hilfe sowohl für die somalische Polizei als auch für
        AMISOM. Sie wird von der Europäischen Kommission
        umgesetzt. Hierfür werden Mittel aus der afrikanischen
        Friedensfazilität eingesetzt. Diese stammen wiederum
        aus dem Europäischen Entwicklungsfonds.
        Eine Mission der Europäischen Sicherheits- und Ver-
        teidigungspolitik zur Ausbildung somalischer Soldaten
        ist derzeit in Planung. Eine Entscheidung über die Ent-
        sendung ist noch nicht getroffen.
        Der deutsche Anteil an den Gemeinkosten und die
        Ausgaben für eine eventuelle Entsendung deutscher Teil-
        nehmer würden aus dem Haushalt des Bundesministe-
        riums für Verteidigung bezahlt.
        Anlage 31
        Antwort
        des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
        Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
        che 17/83, Frage 49):
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        Betrachtet es die Bundesregierung als ihr souveränes
        Recht, über die Stationierung von Atomwaffen dritter Staaten
        auf ihrem Territorium zu entscheiden?
        Die Stationierung von Atomwaffen unserer NATO-
        artner in der Bundesrepublik Deutschland hat stets mit
        er Zustimmung der jeweiligen Bundesregierungen
        tattgefunden.
        Die NATO hat mit ihren Strategien erheblich zur Si-
        herheit unseres Landes beigetragen. Dazu gehörte in
        er Vergangenheit auch die Stationierung von Nuklear-
        affen. Es gehörte dazu aber auch die mit dem Harmel-
        ericht erstmals klar festgelegte Politik der ausgestreck-
        en Hand.
        Auch für die jetzige Bundesregierung bleibt die
        ATO zentrales Element unserer Sicherheits- und Ver-
        eidigungspolitik. Wir haben kein Interesse daran, die
        ATO insgesamt durch unilaterales Handeln zu schwä-
        hen. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag ver-
        inbart, unser Ziel eines Rückzugs der in Deutschland
        erbliebenen Atomwaffen mit unseren Bündnispartnern
        esprechen. Wir sind zuversichtlich, dass sich dies in die
        iskussionen über das neue strategische Konzept der
        ATO wird einbetten lassen.
        nlage 32
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
        IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 50):
        Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der
        Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesminister des In-
        nern Dr. Ole Schröder, der in der parlamentarischen Frage-
        stunde vom 25. November 2009 darauf hinwies, dass es im
        Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA
        über das SWIFT-Abkommen oberstes Verhandlungsziel der
        Bundesregierung sei, die innerhalb der EU geltenden hohen
        datenschutzrechtlichen Standards durchzusetzen, der Auffas-
        sung, dass dieses Verhandlungsziel erreicht wurde und nun-
        mehr keine Gefahr besteht, dass sensible Bankdaten von Bür-
        gerinnen und Bürgern der EU an Dritte weitergegeben werden
        können, ohne dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU aus-
        reichende Rechtsmittel zur Verfügung stehen?
        Ausgangspunkt der Datenschutzregelungen des auf
        eun Monate befristeten „Abkommens zwischen der EU
        nd den USA über die Verarbeitung von Zahlungsver-
        ehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die
        SA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der
        inanzierung des Terrorismus“ sind die Zusicherungen,
        ie die USA der EU im Jahr 2007 gegeben hatten
        EU-ABI. C 166 vom 20. Juli 2007, Seite 18). Auf dieser
        rundlage hatte die EU zu den Übermittlungen in den
        SA den Standpunkt bezogen, dass SWIFT und die be-
        agten Finanzinstitute ihrer jeweiligen gesetzlichen Ver-
        ntwortung im Rahmen der europäischen Datenschutz-
        orschriften genügen (EU-ABI. C 166 vom 20. Juli
        007, Seite 26). Darüber hinaus hat 2008 der französi-
        che Richter Bruguiere den Umgang mit den Daten in
        en USA als unabhängige, von der EU benannte Persön-
        ichkeit überprüft und bestätigt, dass die USA die Daten-
        chutzvorgaben strikt beachten.
        580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Dieser Ausgangsstandard wird mit dem Übergangsab-
        kommen zwar in einzelnen Punkten verbessert. So prüft
        künftig eine mitgliedstaatliche Behörde, ob die Voraus-
        setzungen eines Übermittlungsersuchens vorliegen.
        Ferner erfolgt nach sechs Monaten eine gemeinsame
        Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzregelungen
        in den USA unter Einbezug europäischer Datenschutz-
        beauftragter.
        Unbeschadet dessen sind noch deutliche datenschutz-
        rechtliche Verbesserungen erforderlich. Die Rechte Be-
        troffener – einschließlich eines Rechts auf effektiven ge-
        richtlichen Rechtsschutz und Löschung der Daten – und
        die Regelungen, die darauf zielen, die zu übermittelnden
        Daten tatbestandlich einzugrenzen, ihre Menge gering
        zu halten und eine strikte Zweckbindung ihrer Verwen-
        dung zu gewährleisten, sind aus Sicht der Bundesregie-
        rung nicht in jeder Hinsicht bestimmt und befriedigend
        geregelt. Außerdem vermisst die Bundesregierung eine
        Regelung, die sicherstellt, dass eine Verwendung der er-
        haltenen Daten in Strafverfahren nur mit Zustimmung
        des Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgt, aus
        dem diese Daten ursprünglich stammen. Deutschland
        konnte dem Abkommen daher trotz wesentlicher Fort-
        schritte insgesamt nicht zustimmen.
        Für den Datenschutz in Europa bleibt hervorzuheben,
        dass die am 1. Februar 2010 beginnende vorläufige An-
        wendung des Interimsabkommens die nationalen Daten-
        schutzstandards in Belgien, Sitz von SWIFT, und den
        Niederlanden, Sitz des SWIFT-Servers, unberührt lässt.
        Übermittlungen an die USA erfolgen nur im Rahmen des
        geltenden nationalen Rechts.
        Anlage 33
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/83, Frage 51):
        Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
        den Behindertensport bei der Vorbereitung und Durchführung
        der Paralympics in Vancouver im März 2010?
        Das Bundesministerium des Innern fördert den Leis-
        tungssport auf der Grundlage des Leistungssportpro-
        gramms vom 28. September 2005 und der hierzu ergange-
        nen Förderrichtlinien. Die Kriterien hierfür entsprechen
        grundsätzlich denen der Förderung des Leistungssports
        von Nichtbehinderten. Die spezifischen Belange der
        Menschen mit Behinderung werden dabei berücksichtigt.
        Vor diesem Hintergrund sind im Haushalt des Bundes-
        ministeriums des Innern für die Vorbereitung und Entsen-
        dung der deutschen Mannschaft zu den Paralympischen
        Winterspielen Vancouver 2010 Mittel in Höhe von circa
        550 000 Euro eingeplant.
        Anlage 34
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
        der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 52 und 53):
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        In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt
        die Bundesregierung die von der Fraktionsvorsitzenden der
        FDP, Birgit Homburger, am 23. November 2009 in der Bild
        angekündigte und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
        und FDP vorgesehene Vereinheitlichung der Kündigungsfris-
        ten für Mieter und Vermieter auszugestalten?
        Welche Auswirkungen für den Wohnungsmarkt erhofft
        sich die Bundesregierung von der geplanten Angleichung der
        Kündigungsfristen?
        u Frage 52:
        Seit Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 galten
        is 2001 für Mieter und Vermieter gleiche Kündigungs-
        risten. Diese wurde im Jahr 2001 geändert. Nach § 573 c
        GB beträgt die vom Vermieter einzuhaltende Kündi-
        ungsfrist zunächst drei Monate und verlängert sich nach
        ünfjähriger Mietdauer auf sechs und nach achtjähriger
        ietdauer auf neun Monate. Die vom Mieter einzuhal-
        ende Kündigungsfrist beträgt dagegen stets nur drei Mo-
        ate. Diese Ungleichbehandlung will die Bundesregierung
        soweit sie nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt
        t – beseitigen. Mieter und Vermieter sollen künftig die
        leichen Kündigungsfristen einhalten müssen. Dabei ist
        och nicht entschieden, wie lang die Kündigungsfristen
        ünftig sein sollen. Diese Frage wird die Bundesregie-
        ung zunächst eingehend mit allen Beteiligten, insbeson-
        ere auch den Verbänden der Mieter und Eigentümer, er-
        rtern, um sodann nach Abwägung aller Argumente einen
        orschlag für eine Gesetzesänderung vorzulegen. Als
        eitlinie gilt dabei: Der soziale Charakter des Mietrechts
        leibt erhalten.
        u Frage 53:
        Allgemein kann festgestellt werden, dass Einschrän-
        ungen der Verfügungsbefugnis – wie sie etwa auch die
        ängeren Kündigungsfristen für Vermieter darstellen – die
        ereitschaft zu Investitionen beeinträchtigen können.
        ventuelle Auswirkungen einer Angleichung der Kündi-
        ungsfristen auf den Wohnungsmarkt werden sorgfältig
        eprüft.
        nlage 35
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des
        bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 54):
        Will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Miet-
        rechtsnovelle und Angleichung der Kündigungsfristen die
        – bisher längere – Kündigungsfrist für Wohnraumvermieter
        (§ 573 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB)
        kürzen auf die für Mieter geltende Frist, wie große Woh-
        nungswirtschaftsverbände im Vermieterinteresse fordern, und
        will die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle ferner
        tatsächlich – gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung, Seite 109 –
        das bisherige Mietminderungsrecht von Mietern wegen der
        mit energetischen Haussanierungen verbundenen Beeinträch-
        tigungen ausschließen, obwohl eigentlich die zunehmende
        Kostenbelastung von Mietern gerade in Sanierungsgebieten
        eher verringert werden müsste, etwa durch Mietobergrenzen,
        um Gentrifizierung und Mieterverdrängung entgegenzuwir-
        ken?
        Es ist noch nicht entschieden, ob die Bundesregierung
        ur Angleichung der Kündigungsfristen eine Verkürzung
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 581
        (A) )
        (B) )
        der Frist für den Vermieter, oder eine Verlängerung der
        Frist für den Mieter vorschlagen wird. Diese Frage wird
        die Bundesregierung zunächst eingehend mit allen Be-
        teiligten, insbesondere auch den Verbänden der Mieter
        und Eigentümer, erörtern, um sodann einen Vorschlag
        für eine Gesetzesänderung vorzulegen.
        Bei den energetischen Sanierungen geht es um ein
        umweltfreundliches Anliegen. Die Emissionen von Koh-
        lendioxid sollen bis zum Jahr 2020 um rund 40 Prozent
        gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden.
        Der Anteil der Endenergie, der für Gebäudewärme
        – also Heizung und Warmwasser – aufgewendet wird,
        beträgt in Deutschland über 30 Prozent des gesamten
        Energieverbrauchs. Daher bestehen hohe Einsparmög-
        lichkeiten. Das weitaus größte Potenzial zur Minderung
        der Kohlendioxidemissionen liegt dabei bei den Be-
        standsgebäuden. Rund drei Viertel der in Deutschland
        vorhandenen Wohngebäude wurden vor Inkrafttreten der
        1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Um zu
        erreichen, dass diese Gebäude durch Wärmedämmung
        und andere Maßnahmen energetisch saniert werden,
        müssen die Eigentümer anfänglich finanzielle Belastun-
        gen auf sich nehmen, die öffentliche Hand Förderpro-
        gramme auflegen und auch die Mieter ihren Beitrag leis-
        ten. Vor dem Hintergrund, dass eine energetische
        Sanierung nicht nur dem Vermieter nützt, sondern auch
        für den Mieter Vorteile in Gestalt niedrigerer Betriebs-
        kosten hat, sollen derartige Maßnahmen nicht mehr ge-
        nerell zur Mietminderung berechtigen. Eine Belastung
        des Mieters mit unangemessenen Kosten wird hiermit
        nicht verbunden sein.
        Anlage 36
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
        (Drucksache 17/83, Frage 55):
        Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in
        den letzten Jahren ins Leben gerufen, um die Ursachen und
        die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise untersu-
        chen zu lassen, und welche Ergebnisse liegen bereits vor?
        Das BMF hat seit Beginn der letzten Legislaturpe-
        riode zur Untersuchung von Ursachen und Auswirkun-
        gen der Wirtschafts- und Finanzkrise folgende For-
        schungsprojekte beauftragt:
        – Arbeitsweise der Bankenaufsicht vor dem Hinter-
        grund der Finanzmarktkrise, Bearbeiter: Institut der
        deutschen Wirtschaft, Köln;
        – Finanzierungsstrukturen und marktökonomische Sta-
        bilität in den Ländern Südosteuropas, in der Türkei
        und in den GUS-Staaten, Bearbeiter: Frankfurt
        School of Finance and Management;
        – Szenariorechnung und Projektion Kreditvergabe
        Deutschland, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft,
        IfW, Kiel;
        Die Forschungsergebnisse sind abgeschlossen und
        ihre Ergebnisse liegen vor.
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        Darüber hinaus wurde in dem betrachteten Zeitraum
        m Auftrag des BMF eine Reihe von wissenschaftlichen
        orkshops zur angesprochenen Thematik durchgeführt.
        ie Themen dieser Workshops waren:
        Politikwerkstatt „Krisenanfälligkeit von Schwellen-
        ländern im Lichte der aktuellen Finanzmarktturbulen-
        zen“, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft, IfW,
        Kiel;
        Geldpolitik und Wirkungszusammenhänge in einer
        globalisierten Welt. Rückwirkungen auf den Euro-
        raum und Deutschland: Zinsen, Wechselkurse, Ver-
        mögenspreise, Finanzmärkte, Bearbeiter: Institut für
        Weltwirtschaft, IfW, Kiel;
        Konjunkturgerechte Politik in Deutschland, Bearbei-
        ter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel.
        Bei solchen Workshops stehen der unmittelbare Wis-
        ensaustausch und die Vernetzung mit externen Experten
        m Vordergrund. Auf umfängliche Schlussberichte oder
        onstige Veröffentlichungen wird bei solchen Work-
        hops naturgemäß nicht abgestellt.
        nlage 37
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
        Drucksache 17/83, Fragen 56 und 57):
        Wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung eine
        zum Beispiel für die Abfallentsorgung anfallende deutliche
        Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger, die aus
        der laut Koalitionsvertrag – „Wir streben Wettbewerbsgleich-
        heit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der
        Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitio-
        nen zu ermöglichen“, Seite 14 f. – anvisierten gleichen Be-
        steuerung von kommunalen und privaten Unternehmen resul-
        tieren würde?
        Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch eine
        „Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter“
        bei der Umsatzsteuer und den Wegfall des Steuerprivilegs für
        kommunale Versorger die Leistungsfähigkeit der kommuna-
        len öffentlichen Daseinsvorsorge massiv gefährdet wird,
        wenn immer weniger Bereiche als „öffentliche Aufgaben“
        eingestuft werden, die mit einem Steuerprivileg ausgestattet
        sind, weil sie dem Gemeinwohl dienen?
        u Frage 56:
        Der Koalitionsvertrag avisiert keine Besteuerung der
        ommunalen Abfallentsorgung. Er weist ausdrücklich
        arauf hin, dass Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht
        ber die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich be-
        astet werden sollen. Hierunter fällt auch die kommunale
        ausmüllentsorgung.
        u Frage 57:
        Ich verweise auf die Antwort zu Ihrer ersten Frage.
        er Koalitionsvertrag enthält keine Vorgabe, nach der
        mmer mehr der öffentlichen Hand eigentümliche und
        orbehaltene Aufgaben der Besteuerung zugeführt wer-
        en sollen.
        582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Anlage 38
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 58):
        Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach
        nach der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfas-
        sungsgerichts eingetragene Lebenspartnerschaften Eheleuten
        auch im Beihilfe- und Steuerrecht grundsätzlich gleichzustel-
        len sind (vergleiche Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen
        Bundestages, Ausarbeitung WD 3-391/09)?
        Die Bundesregierung hat die Prüfung der Frage noch
        nicht abgeschlossen, welche Auswirkungen der Be-
        schluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsge-
        richts vom 7. Juli 2009, der Ende Oktober bekannt gege-
        ben wurde, auf das Beihilfe- und Steuerrecht hat.
        In dem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Diens-
        tes des Bundestages wird ausdrücklich auf die unter-
        schiedlichen Rechtsansichten der obersten Bundesge-
        richte und innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes
        verwiesen.
        Vonseiten der obersten Bundesgerichte wurden die
        Fachfragen im Zusammenhang mit der rechtlichen
        Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern bis-
        lang je nach konkretem Sachgebiet differenziert geprüft
        und beurteilt. So hat sich der Bundesfinanzhof mehrfach
        mit der Frage auseinandergesetzt, ob eingetragene Le-
        benspartnerschaften und Ehegatten gleich zu behandeln
        sind, und dies verneint. [Zum Splitting: BFH
        19. Oktober 2006, BFH/NV 2007, 663 und BFH 20. Juli
        2006, BStBl II 06, 883; zur Erbschaftsteuer: BFH
        20. Juni 2007, BStBl II 2007, 649. Es sind aber noch Re-
        visionen anhängig. Der BFH hat mit Rücksicht auf die
        noch anhängigen Verfassungsbeschwerden die Revisio-
        nen zugelassen (vgl. BFH 14. Dezember 2007, BFH/NV
        2008, 779).]
        Das Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
        weist darauf hin, dass sich die Entscheidung des Ersten
        Senates des Bundesverfassungsgerichts also gegen die
        bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des
        Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs
        richtet. Es verweist außerdem ausdrücklich auf die un-
        terschiedlichen Rechtsansichten im Bundesverfassungs-
        gericht (vergleiche zum Beispiel Kammerentscheidung
        des Zweiten Senats, der für Einkommensteuer zuständig
        ist). In dem Kurzgutachten wird dabei die Auffassung
        vertreten, dass die Entscheidung gegenüber den anderen
        Entscheidungen „höherrangig“ sei.
        Bei dieser Gelegenheit will ich allerdings darauf auf-
        merksam machen, dass die steuerlichen Erleichterungen
        durch das Splittingverfahren, die Splittingwirkung zu
        circa 90 Prozent Eheleuten mit Kindern zugutekommen.
        Die Splittingwirkung trifft also im Falle einer eingetra-
        genen Lebenspartnerschaft typischerweise auf einen an-
        deren Sachverhalt. Dies könnte auch verfassungsrecht-
        lich von Bedeutung sein. (BMI hat diesen Beitrag
        mitgezeichnet, BMJ lehnt diese Sachinformation ohne
        Begründung ab.)
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        Im Übrigen gibt es im geltenden Einkommensteuerrecht
        § 33 a Abs. 1 EStG bereits eine (begrenzte) Abzugsmög-
        chkeit für Unterhaltszahlungen bei eingetragenen Lebens-
        artnern. (BMI hat diesen Beitrag mitgezeichnet, BMJ
        ehnt diese Sachinformation ohne Begründung ab.)
        nlage 39
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 59):
        In welcher Höhe werden entsprechend den Anpassungen
        infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gemäß Fas-
        sung des Kabinettsbeschlusses des Gesetzes ab 1. Januar 2013
        reiner Biodiesel und reine Pflanzenöle als Kraftstoffe besteu-
        ert, und wie hoch ist die jeweilige derzeitige Besteuerung die-
        ser beiden Kraftstoffe?
        Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgeset-
        es, der im Kabinett als Formulierungshilfe beschlossen
        orden ist und nunmehr als Gesetzesentwurf der Frak-
        ionen der CDU/CSU und FDP dem Deutschen Bundes-
        ag vorliegt (Bundestagsdrucksache 17/15), sieht für den
        eitraum nach dem 1. Januar 2013 den gegenüber der
        eltenden Rechtslage unveränderten Steuerentlastungs-
        etrag von 2,14 Cent/Liter für reinen Biodiesel und
        flanzenöl vor. Die Steuerbelastung beträgt ab 1. Januar
        013 – unter Berücksichtigung des bei einer Beimi-
        chungsquote von 6,25 Prozent entlastungsfähigen An-
        eils (sogenannte fiktive Quote) – einheitlich 45,03 Cent/
        iter.
        Die jeweilige Steuerbelastung nach geltendem Recht
        eträgt:
        nlage 40
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
        RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 60):
        Hält die Bundesregierung im Sinne ihrer Klimaschutzziele
        eine Verlängerung der Steuerentlastung für Biogas als Heiz-
        stoff über den 1. Januar 2010 hinaus für sinnvoll, und mit wel-
        chem Steuervolumen rechnet die Bundesregierung im Jahr
        Jahr
        Quote/entlas-
        tungsfähiger
        Anteil
        Biodiesel Pflanzenöl
        in % Steuerbelastung in Cent/Liter
        2009 5,25/94,75 18,29 18,15
        2010 6,25/93,75 24,50 26,33
        2011 6,25/93,75 30,41 33,22
        2012 6,25/93,75 42,22 45,03
        2013 6,25/93,75 45,03 45,03
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 583
        (A) )
        (B) )
        2010 für den Fall, dass ab 1. Januar 2010 Biogas als Heizstoff
        besteuert wird?
        Biogas als Heizstoff ist fünf Jahre lang gefördert wor-
        den. Aktuell sieht die Bundesregierung keine Veranlas-
        sung, die auslaufende Regelung zu verlängern. Über die
        resultierenden Steuermehreinnahmen sind – mangels ge-
        sonderter Erfassung der als Heizstoff eingesetzten Bio-
        gase – keine verlässlichen Aussagen möglich.
        Anlage 41
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
        des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
        GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 61):
        Wie sollen mögliche Steuermindereinnahmen von jährlich
        circa 12 Milliarden Euro im Bundeshaushalt berücksichtigt
        werden, wenn nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanz-
        gerichts zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
        das Bundesverfassungsgericht zu einer gleichlautenden Grund-
        satzentscheidung kommt, und hält die Bundesregierung vor
        diesem Hintergrund dann weiter an den für 2010 und 2011 be-
        reits vorgesehenen Steuerentlastungen von etwas über 20 Mil-
        liarden Euro fest?
        Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des
        Niedersächsischen Finanzgerichts, dass der Solidaritäts-
        zuschlag verfassungswidrig ist. Insoweit bleibt das Ur-
        teil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.
        Die Bundesregierung stellt derzeit den Haushalt 2010
        und im Frühjahr des kommenden Jahres den Haushalt
        2011 auf der Grundlage der geltenden Rechtslage auf.
        Insoweit ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf.
        Anlage 42
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 62 und 63):
        Welche privaten Akteure – Verbände, Unternehmen, Bera-
        ter usw. – waren an der Erarbeitung des Referentenentwurfs
        für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben so-
        wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen beteiligt, und wann
        soll dieser Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einge-
        bracht werden?
        Wurden Berechnungen angestellt, welche Folgen sich aus
        dem geplanten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorga-
        ben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen für die Auf-
        rechterhaltung des Universaldienstes bei der Deutschen Post
        AG ergeben, und welche Änderungen am Umfang des Uni-
        versaldienstes wird das Gesetz nach Ansicht der Bundesregie-
        rung mit sich bringen?
        Zu Frage 62:
        An der Erstellung des Referentenentwurfs für ein Ge-
        setz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben so-
        wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen waren keine
        privaten Akteure beteiligt.
        Da noch kein Kabinettsbeschluss zu dem Gesetzent-
        wurf erfolgt ist, kann keine Aussage zum Zeitpunkt der
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        inbringung in den Deutschen Bundestag getroffen wer-
        en.
        u Frage 63:
        Die Angaben in dem von Ihnen angesprochenen Re-
        erentenentwurf, welche finanziellen Auswirkungen sich
        urch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von
        ostdienstleistungen in § 4 Nr. 11 b Umsatzsteuergesetz
        oraussichtlich ergeben werden, sind lediglich grob ge-
        chätzt. Berechnungen, welche Folgen sich aus dieser
        nderung für die Aufrechterhaltung des Postuniversal-
        ienstes durch das private Unternehmen Deutsche Post
        G ergeben, wurden nicht angestellt.
        Der Umfang des zu erbringenden Postuniversaldiens-
        es wird nicht durch das Umsatzsteuergesetz, sondern
        urch das Postgesetz und die Post-Universaldienstleis-
        ungsverordnung bestimmt. Änderungen hierzu sind der-
        eit von der Bundesregierung nicht geplant.
        nlage 43
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 65):
        Stimmt es, dass die Bundesregierung plant, Hermesbürg-
        schaften in Zukunft auch für den Export von Atomanlagen
        und Atomtechnik ins Ausland zuzulassen, und wie möchte die
        Bundesregierung damit verbundene Proliferationsrisiken aus-
        schließen?
        Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für
        xporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der
        oalitionsvereinbarung geprüft.
        nlage 44
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen
        er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
        IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 66 und 67):
        Für welche Exporte von Nukleartechnik liegen der Bun-
        desregierung bereits Anträge für Hermesbürgschaften vor,
        und für welche derartigen Exporte erwartet die Bundesregie-
        rung Anträge, beispielsweise aufgrund von Voranfragen oder
        Gesprächen von bzw. mit potenziellen Antragstellern?
        In welcher Weise prüft die Bundesregierung das Ausfallri-
        siko von Hermesbürgschaften für Exporte von Nukleartech-
        nik, und hält die Bundesregierung für derartige Bürgschaften
        ein transparenteres Entscheidungsverfahren als das gängige
        im interministeriellen Ausschuss grundsätzlich für erstrebens-
        wert?
        u Frage 66:
        Aufgrund schutzwürdiger Rechte Dritter (Betriebs-
        nd Geschäftsgeheimnisse) ist es nicht zulässig, die
        amen der Exporteure und Besteller ohne deren Einver-
        tändnis offenzulegen. Die jeweils notwendige Zustim-
        ung konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage
        isher nicht eingeholt werden.
        584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 67:
        Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für
        Exporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der
        Koalitionsvereinbarung geprüft.
        Anlage 45
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Hubertus Heil (Peine) (SPD)
        (Drucksache 17/83, Fragen 68 und 69):
        Wie bewertet die Bundesregierung die neuen von General
        Motors, GM, vorgelegten Sanierungspläne – insbesondere in
        Bezug auf die Auswirkungen auf deutsche Standorte und Ar-
        beitsplätze – im Vergleich zu dem zwischen Magna/Sberbank
        und GM ausgehandelten Konzept?
        Was bedeutet die Aussage der Bundeskanzlerin in ihrer
        Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der
        Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel-
        standorte hierzu möglich ist, werden wir tun“ konkret?
        Zu Frage 68:
        General Motors bzw. die Adam Opel GmbH haben
        der Bundesregierung bisher keine Sanierungspläne vor-
        gelegt. Bisher liegt der Bundesregierung nur eine erste
        Zusammenfassung der Pläne vor, die wesentliche Fragen
        offen lässt. Entsprechende Bewertungen können gegen-
        wärtig daher nicht abgegeben werden.
        Zu Frage 69:
        Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei-
        nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH
        auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen.
        Anlage 46
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
        che 17/83, Frage 70):
        Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechende Aussa-
        gen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie,
        Rainer Brüderle, zur Frage von Fördermitteln für GM: „Ich
        habe mit Interesse die Einschätzung von GM-Chef Henderson
        und GM-Verwaltungsratschef Whitacre gelesen, der Mutter-
        konzern könne das alleine stemmen. Ich hielte das auch für
        geboten“ (Hamburger Abendblatt, 21. November 2009), vor
        dem Hintergrund der Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer
        Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der
        Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel-
        standorte hierzu möglich ist, werden wir tun. Darauf können
        sich alle verlassen“, und wie erfolgen das weitere Vorgehen
        und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit
        den Ländern für mögliche Hilfsmaßnahmen der Adam Opel
        GmbH und GM Europe im Hinblick auf eine europäische Lö-
        sung im Zusammenwirken mit den anderen betroffenen euro-
        päischen Staaten?
        Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei-
        nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH
        auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen. Dabei wird
        auch untersucht, ob das antragstellende Unternehmen
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        uf die staatliche Hilfe angewiesen ist, oder ob ausrei-
        hende eigene Mittel zur Verfügung stehen. Die allge-
        einen Verfahren sehen eine Abstimmung zwischen
        undesregierung und betroffenen Bundesländern, bei-
        pielsweise im Interministeriellen Bürgschaftsausschuss,
        or.
        nlage 47
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
        rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
        ache 17/83, Frage 71):
        Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – nach
        der Auflösung der Opel-Treuhand –, zu verhindern, dass mög-
        liche staatliche Hilfen in Form von Bürgschaften oder Kredi-
        ten in die USA abfließen, bzw. sicherzustellen, dass diese ziel-
        genau für Opel Europa verwandt werden?
        Die Bundesregierung erwartet, dass zusammen mit ei-
        em eventuellen Antrag der Adam Opel GmbH auf
        taatliche Hilfen auch ein Konzept vorgelegt wird, das
        ine finanzielle Abschottung der europäischen Einheiten
        egenüber der amerikanischen Muttergesellschaft si-
        herstellt. Es muss gewährleistet sein, dass etwaige Hil-
        en europäischer Mitgliedstaaten ausschließlich den
        uropäischen Aktivitäten von Opel/GM zugute kommen.
        ntsprechende Konzepte sind der inzwischen vorliegen-
        en Zusammenfassung des Restrukturierungsplanes
        icht zu entnehmen.
        nlage 48
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck-
        ache 17/83, Frage 74):
        Wird die Bundesregierung das Programm Kommunal-
        Kombi, womit vor allem ältere Langzeitarbeitslose in sozial-
        versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gebracht werden,
        über das Jahr 2009 hinaus fortführen und somit in Regionen
        mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit
        weiterhin zusätzliche Arbeitsplätze fördern?
        Die Bundesregierung bewertet derzeit das Bundes-
        rogramm Kommunal-Kombi und prüft, ob eine Fort-
        ührung sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob das Bundes-
        rogramm fortgeführt werden sollte, steht daher noch
        us.
        nlage 49
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
        SPD) (Drucksache 17/83, Frage 75):
        Wird die Bundesregierung den in einem Schreiben des Se-
        nators für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt
        Hamburg an den Bundesminister für Arbeit und Soziales er-
        hobenen Forderungen, den großen Kommunen künftig im
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 585
        (A) )
        (B) )
        Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, das Op-
        tionsrecht zu ermöglichen und jedem Bundesland mindestens
        ein Optionsrecht einzuräumen, damit keine Region von dieser
        Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung des SGB II ausge-
        schlossen sei, im Rahmen der Neuorganisation der Verwal-
        tungsstrukturen im Bereich des SGB II Rechnung tragen, und
        beabsichtigt die Bundesregierung bei Beibehaltung der bisher
        69 Optionskommunen eine regionale Neuverteilung der Options-
        kommunen?
        CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag ver-
        einbart, dass die bestehenden Optionskommunen ihre
        Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können sollen, und
        dass es dabei möglich sein muss, kommunalen Neuglie-
        derungen Rechnung zu tragen. Anderslautende Absich-
        ten hat die Bundesregierung nicht.
        Anlage 50
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
        DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 76 und 77):
        Wie gedenkt die Bundesregierung der Aufforderung der
        Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder an die Bun-
        desregierung, schnell einen eigenen und damit höheren Hartz-
        IV-Satz für Kinder zu ermitteln, nachzukommen?
        Ist die Bundesregierung der von der bayerischen Staatsmi-
        nisterin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
        Christine Haderthauer, am Ende der Arbeits- und Sozialminis-
        terkonferenz der Länder in Berchtesgaden geäußerten Auffas-
        sung, man dürfe in dieser Frage nicht dem Bundesverfas-
        sungsgericht allein das Feld überlassen, und, wenn ja, welche
        Aktivitäten gedenkt die Bundesregierung zu entfalten, um
        Kindern einen bedarfsgerechten, dem jeweiligen Alter ange-
        messenen Regelsatz zukommen zu lassen?
        Die Bundesregierung ist nach dem SGB XII ver-
        pflichtet, bei Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkom-
        mens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, die Bemessung
        der Regelsätze zu überprüfen und gegebenenfalls weiter-
        zuentwickeln. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der
        EVS 2008 werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen
        und als Basis einer Neubemessung der Regelsätze die-
        nen.
        Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze
        im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen
        im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein
        umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da-
        ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti-
        gen sind.
        Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der
        16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das
        Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer-
        tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst-
        mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus
        der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter
        Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch
        statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund-
        lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie
        „Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das
        Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit
        Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten
        „
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        Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den
        onsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech-
        ung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da
        ie EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts-
        onsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa-
        ilienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen,
        ass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf
        rwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über-
        iegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei-
        ung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative
        estlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder
        ntfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der
        MFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten
        erteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer-
        ung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben
        on Kindern verwandt.
        Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar-
        aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis
        um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für
        inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach
        em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder
        wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha-
        en als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck-
        egelsatzes abdeckte. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass
        ie regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder
        on 0 bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den
        egelsätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden
        ie Regelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz
        ach dem SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter
        on 6 bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf
        0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des
        ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re-
        elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere
        inder blieben unverändert. Die Einführung der zusätz-
        ichen Altersstufe ist wegen der anstehenden Überprü-
        ung der Regelsätze insgesamt ausdrücklich bis zum
        1. Dezember 2011 befristet. Für diese Überprüfung
        ird die Bundesregierung erneut eine Sonderauswertung
        uf der Basis der EVS 2008 vom Statistischen Bundes-
        mt durchführen lassen.
        Zusammengefasst bedeutet dies, dass für eine kurz-
        ristige Neubemessung der Regelsätze im SGB XII bzw.
        er Regelleistungen im SGB II noch vor dem Vorliegen
        er Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008 we-
        er eine rechtliche Grundlage besteht noch die hierfür
        rforderlichen Daten vorliegen.
        Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
        ntscheidung des BVerfG abzuwarten ist, da diese Aus-
        irkungen auf die Bemessung der Regelsätze haben
        ann. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen für die
        uswertung der EVS 2008 auf den Weg gebracht.
        nlage 51
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
        INKE) (Drucksache 17/83, Frage 78):
        586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        (A) )
        (B) )
        In welchem Zeitraum will die Bundesregierung der Auf-
        forderung der Arbeits- und Sozialminister der Länder nach-
        kommen und einen eigenen, höheren Hartz-IV-Satz für Kinder
        ermitteln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-
        rung, im Vorgriff auf die Neuermittlung bereits zu Beginn des
        Jahres 2010 einen vorläufig erhöhten Hartz-IV-Regelsatz für
        Kinder in Kraft zu setzen?
        Die Bundesregierung hat schon im Jahre 2008/2009
        eine eigenständige Ermittlung der Kinderregelsätze
        durchgeführt. Sie ist nach dem SGB XII verpflichtet, bei
        Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkommens- und Ver-
        brauchsstichprobe (EVS) die Bemessung der Regelsätze
        zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
        Die Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008
        werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen und als Ba-
        sis einer Neubemessung der Regelsätze dienen. Hierbei
        werden auch die Konsumausgaben für Kinder – soweit
        in einer Haushaltsbefragung möglich – ermittelt werden.
        Da es bei dieser Bemessung zu umfassenden Prüfungen
        der EVS-Daten kommt und hierzu weitere Auswertun-
        gen der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt nö-
        tig sein können, wird sich die Zeit für die Überprüfung
        der Bemessung bzw. der Weiterentwicklung bis in das
        Jahr 2011 erstrecken.
        Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze
        im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen
        im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein
        umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da-
        ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti-
        gen sind.
        Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der
        16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das
        Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer-
        tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst-
        mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus
        der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter
        Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch
        statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund-
        lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie
        „Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das
        Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit
        Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten
        „Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den
        Konsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech-
        nung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da
        die EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts-
        konsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa-
        milienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen,
        dass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf
        Erwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über-
        wiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei-
        lung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative
        Festlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder
        entfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der
        BMFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten
        Verteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer-
        tung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben
        von Kindern verwandt.
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        Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar-
        aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis
        um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für
        inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach
        em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder
        wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha-
        en, als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck-
        egelsatzes abdeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass die
        egelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder von
        bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den Regel-
        ätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die
        egelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz nach
        em SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter von
        bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf
        0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des
        ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re-
        elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere
        inder blieben unverändert.
        Die Einführung der zusätzlichen Altersstufe ist wegen
        er anstehenden Überprüfung der Regelsätze insgesamt
        usdrücklich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Für
        iese Überprüfung wird die Bundesregierung erneut eine
        olche Sonderauswertung auf der Basis der EVS 2008
        om Statistischen Bundesamt durchführen lassen.
        Da bis Anfang 2010 keine neuen EVS-Daten vorlie-
        en werden, besteht für eine kurzfristige Veränderung
        er Regelsätze weder eine Rechtsgrundlage noch ein
        nlass. Die Bundesregierung wird daher das vorgese-
        ene Verfahren der Bemessung der Regelsätze auf Basis
        VS 2008 konsequent und unter Berücksichtigung der
        rkenntnisse aus dem Urteil des BVerfG durchführen.
        nlage 52
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Ralf Brauksiepe auf die Fragen
        er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
        Drucksache 17/83, Fragen 79 und 80):
        Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung
        zu Frage 30 (Bundestagsdrucksache 17/48) genannten abge-
        lehnten, widerrufenen und zurückgenommenen Erlaubnisse
        zur Arbeitnehmerüberlassung auf die Jahre 2005, 2006, 2007,
        2008 und 2009, und wie hoch war jeweils in 2005, 2006,
        2007, 2008 und 2009 die Gesamtzahl der Erlaubnisse zur Ar-
        beitnehmerüberlassung?
        Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten, die Höhe der
        nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die
        sich aus den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30
        genannten abgelehnten, widerrufenen und zurückgenomme-
        nen Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung ergeben, und
        um welche Art der „Verstöße gegen Auflagen seitens der Zeit-
        arbeitsunternehmen“ (Antwort zu Frage 30) handelt es sich?
        u Frage 79:
        Die Gesamtzahl der vorhandenen Verleiherlaubnisse
        owie die Zahl der versagten, widerrufenen und zurück-
        enommenen Erlaubnisse haben sich in den Jahren 2005
        is 2009 wie folgt entwickelt:
        Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 587
        (A) )
        (B) )
        Zu Frage 80:
        Zu der Zahl der betroffenen Zeitarbeitnehmerinnen
        und Zeitarbeitnehmer und der Höhe der nicht gezahlten
        Sozialversicherungsbeiträge und Steuern liegen der Bun-
        desregierung keine Erkenntnisse vor.
        Die Verleiherlaubnis kann unter Bedingungen erteilt
        und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustel-
        len, dass keine Tatsachen eintreten, die die Versagung
        der Erlaubnis rechtfertigen. Auflagen kommen unter an-
        derem in Betracht, um sicherzustellen, dass die Regeln
        des Arbeitsschutzes beachtet werden oder dass die Be-
        triebsorganisation des Verleihers ausreicht. Eine syste-
        matische Erfassung der Art der Auflagen sowie Verstöße
        gegen diese nimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht
        vor.
        Anlage 53
        Antwort
        des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
        gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
        LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 81 und 82):
        Wie begründet die Bundesregierung den geplanten Weg-
        fall der staatlichen Unterstützung in Form der sogenannten
        Saisonaufwandsentschädigung, und welche Konsequenzen
        sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür im Jahr 2010 im
        Bereich der Agrarwirtschaft zu erwarten?
        Für wie viele Saisonarbeitskräfte im Bereich der Agrar-
        wirtschaft wurde in den Jahren 2008 und 2009 – bitte nach
        Bundesländern aufschlüsseln – eine solche Aufwandsentschä-
        digung ausgezahlt?
        Zu Frage 81:
        Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Sai-
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        Jahr Verleiherlaubnisse Versagun
        2005 12.670 78
        2006 13.674 63
        2007 14.795 67
        2008 15.964 78
        2009
        (bis einschl.
        3. Quartal)
        16.484 66
        (C
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        Da die Aufnahme einer Saisonbeschäftigung in der
        andwirtschaft auch im nächsten Jahr aus Mitteln der
        rbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsu-
        hende unterstützt werden kann, erwartet die Bundes-
        egierung keine Konsequenzen für die Landwirtschaft
        m Jahr 2010.
        u Frage 82:
        Zur Anzahl der Förderfälle sogenannter Aufwands-
        ntschädigungen liegen nach Angaben der Bundesagen-
        ur für Arbeit keine Daten vor.
        nlage 54
        Antwort
        es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
        rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
        Drucksache 17/83, Frage 83):
        In welcher Weise plant die Bundesregierung den Aktions-
        plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
        der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, und wie wird
        dabei die Einbeziehung der Betroffenen gewährleistet?
        Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitions-
        ertrag vereinbart, dass zur Umsetzung des VN-Über-
        inkommens ein Aktionsplan entwickelt wird. Ebenso
        at der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Sep-
        ember 2009 zum Behindertenbericht die Bundesre-
        ierung aufgefordert, einen Aktionsplan unter Einbe-
        iehung der Länder und der Interessenvertretungen
        ehinderter Frauen und Männer zu entwickeln. Das Bun-
        esministerium für Arbeit und Soziales befindet sich da-
        er in konzeptionellen Überlegungen zum weiteren Vor-
        ehen.
        Basis ist das Handbuch der Vereinten Nationen über
        gen Widerrufe Rücknahmen
        139 4
        78 7
        77 3
        61 4
        79 3
        sonbeschäftigungen in der Landwirtschaft ändern sich
        zum Jahreswechsel nicht. Vielmehr besteht weiterhin die
        Möglichkeit, mit dem Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II
        Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Tätigkeiten zu
        setzen. Im Rechtskreis SGB III gibt es zwar keine Mög-
        lichkeit, pauschale Anreizprämien zu gewähren. Aller-
        dings können, auch in pauschaler Form, die mit der Auf-
        nahme einer Saisonbeschäftigung tatsächlich entstehenden
        Aufwände aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III
        übernommen werden; diese Fördermöglichkeit besteht
        auch im Bereich des SGB II.
        Aktionspläne für Menschenrechte („Hand-book on Na-
        tional Human Rights Plans of Action“, 2008).
        Selbstverständlich wird das Bundesministerium für
        Arbeit und Soziales mit Beginn der konkreten Planung
        die behinderten Menschen und ihre Verbände sowie wei-
        tere Akteure, wie die Länder und Kommunen, mit einbe-
        ziehen. Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums
        für Arbeit und Soziales mit der bzw. dem Beauftragten
        für die Belange behinderter Menschen als Koordinie-
        rungsmechanismus nach Art. 33 Abs. 1 des Überein-
        kommens wird diese Einbeziehung sicherstellen.
        8. Sitzung
        Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
        Inhalt:
        Redetext
        Anlagen zum Stenografischen Bericht
        Anlage 1
        Anlage 2
        Anlage 3
        Anlage 4
        Anlage 5
        Anlage 6
        Anlage 7
        Anlage 8
        Anlage 9
        Anlage 10
        Anlage 11
        Anlage 12
        Anlage 13
        Anlage 14
        Anlage 15
        Anlage 16
        Anlage 17
        Anlage 18
        Anlage 19
        Anlage 20
        Anlage 21
        Anlage 22
        Anlage 23
        Anlage 24
        Anlage 25
        Anlage 26
        Anlage 27
        Anlage 28
        Anlage 29
        Anlage 30
        Anlage 31
        Anlage 32
        Anlage 33
        Anlage 34
        Anlage 35
        Anlage 36
        Anlage 37
        Anlage 38
        Anlage 39
        Anlage 40
        Anlage 41
        Anlage 42
        Anlage 43
        Anlage 44
        Anlage 45
        Anlage 46
        Anlage 47
        Anlage 48
        Anlage 49
        Anlage 50
        Anlage 51
        Anlage 52
        Anlage 53
        Anlage 54