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ID1700820700

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 17008

  • date_rangeDatum: 2. Dezember 2009

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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Plenarprotokoll 17/8 BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Petra Sitte (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Britta Haßelmann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alexander Ulrich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Barbara Höll (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (zur Geschäftsordnung) . . Bernhard Kaster (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 3: 524 A 525 A 525 A 525 B 525 B 525 C 525 D 525 D 528 A 528 A 528 A 528 C 528 D 529 A 529 A Deutscher B Stenografisch 8. Sitzu Berlin, Mittwoch, den 2 I n h a l Tagesordnungspunkt 1: Eidesleistung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . Präsident Dr. Norbert Lammert . . . . . . . . . . . Dr. Kristina Köhler, Bundesministerin BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Befragung der Bundesregierung: Gemein- same Eckpunkte von Bund, Ländern und Kommunen zur Errichtung einer deut- schen Digitalen Bibliothek; weitere Fragen zur Kabinettssitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bernd Neumann, Staatsminister P E P E V E A E 523 A 523 A 523 B 523 D Eckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526 A undestag er Bericht ng . Dezember 2009 t : etra Merkel (Berlin) (SPD) . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . riska Hinz (Herborn) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ckart von Klaeden, Staatsminister 526 C 526 D 527 A 527 A 527 B 527 D 527 D Fragestunde (Drucksachen 17/83, 17/104) . . . . . . . . . . . . . 530 A II Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Dringliche Frage 1 Heike Hänsel (DIE LINKE) Anerkennung des Ergebnisses der Prä- sidentschaftswahlen in Honduras vom 29. November 2009 Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Heike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . Stefan Liebich (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sevim Dağdelen (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 1 Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zeitpunkt der Kenntnisnahme und Infor- mationspolitik zum Luftangriff bei Kun- duz in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Thomas Koenigs (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Frithjof Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Omid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kathrin Vogler (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . Manuel Sarrazin (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 2 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Medienberichte zum Luftangriff auf zwei Tanklastzüge nahe Kunduz in Afghanistan Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . J H V O R D M M U F K g g A D Z U M D G m l j A D Z D M D V l S m d A D Z D 530 B 530 C 531 B 531 C 532 A 532 C 532 D 533 B 533 C 534 B 534 C 534 D 534 D 535 B 535 C 536 A 536 B erzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eike Hänsel (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . mid Nouripour (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aju Sharma (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . r. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . arieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 5 te Kumpf (SPD) ortsetzung der Förderung der Nationalen ontakt- und Informationsstelle zur Anre- ung und Unterstützung von Selbsthilfe- ruppen (NAKOS) auch im Jahr 2010 ntwort r. Hermann Kues, Parl. Staatssekretär BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen te Kumpf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 6 r. Marlies Volkmer (SPD) üte der Daten für die Ständige Impfkom- ission zur Überprüfung der Impfempfeh- ung für die Neue Grippe (H1N1) nach ob- ektiven Kriterien ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Fragen 10 und 11 r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ergabe und Ergebnisse der Wirtschaft- ichkeitsuntersuchungen für die zweite taffel von Betreibermodellen für den ehrstreifigen Autobahnausbau (A-Mo- ell) ntwort r. Andreas Scheuer, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Anton Hofreiter (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537 C 538 A 538 B 539 A 539 B 539 C 540 A 540 D 541 A 542 A 542 B 543 A 543 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 III Mündliche Frage 12 Dr. Marlies Volkmer (SPD) Sicherstellung der Finanzierung des Ausbaus der Bahnstrecke Dresden–Berlin für eine Ge- schwindigkeit von durchgängig 160 km/h Antwort Jan Mücke, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Marlies Volkmer (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 15 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Veröffentlichung der Güterverkehrspro- gnose für das Jahr 2025 und Vergleich der Prognosezahlen für die Wasserstraßen ent- lang des Verkehrsprojekts „Deutsche Ein- heit“ Nr. 17 mit den heutigen Gütertrans- portzahlen Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 16 Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Den Ausbauplänen für die Kleinmachno- wer Schleuse zugrunde liegenden Progno- sezahlen für Gütertransporte per Binnen- schiffe Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Mündliche Frage 18 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Haltung der Bundesregierung zum Be- schluss des Europäischen Rates vom De- zember 2008 zum Effort Sharing Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . M B E d k n 1 A U Z B M D Z k d A D Z D M D W b t A H Z D M G L u S A H Z G M G K m 544 C 544 D 545 C 545 C 546 B 546 B 547 A 547 C 548 A ündliche Frage 19 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Einbeziehung von Emissionsmin- erungen im Ausland in das Ziel der Sen- ung der deutschen Treibhausgasemissio- en bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 990 ntwort rsula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 39 r. Eva Högl (SPD) usammenfassung der EU-Nachhaltig- eitsstrategie mit der Nachfolgestrategie er Lissabon-Strategie ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 64 r. Eva Högl (SPD) eiterentwicklung der bisherigen Lissa- on-Strategie zur Förderung von Beschäf- igung und sozialem Zusammenhalt ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen r. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 72 erold Reichenbach (SPD) age des Automobilbaus in Deutschland nd Marktchancen von Opel nach einer anierung ntwort ans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . usatzfragen erold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . ündliche Frage 73 erold Reichenbach (SPD) riterien der Vergabe staatlicher Förder- ittel an General Motors 548 C 548 D 549 C 549 D 550 D 551 A 551 D 552 A IV Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zusatzfragen Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Zusatztagesordnungspunkt 1: Aktuelle Stunde auf Verlangen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Durchwinken des SWIFT-Abkommens durch die Bun- desregierung und Umgehung des Europäi- schen Parlaments . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Hans-Peter Uhl (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Dr. Eva Högl (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gisela Piltz (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Petra Pau (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gerold Reichenbach (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Christian Ahrendt (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Armin Schuster (Weil am Rhein) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Christine Lambrecht (SPD) . . . . . . . . . . . . . . Manfred Kolbe (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . Clemens Binninger (CDU/CSU) . . . . . . . . . . Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . Anlage 2 Mündliche Frage 3 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Etwaige Bonuszahlungen an Manager von BWI Informationstechnik GmbH Antwort Christian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A F E A C A M M V B t D s A D A M U U d k g A D A M A E e D A E A M A A i 552 C 552 D 553 B 553 B 554 C 556 A 557 B 559 A 559 D 561 B 562 C 563 C 564 C 565 D 567 A 567 D 569 C 571 A 571 B nlage 3 ündliche Frage 4 ndrej Hunko (DIE LINKE) lexibilisierung der Einsatzregeln für die U-Battle-Group ntwort hristian Schmidt, Parl. Staatssekretär BMVg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 4 ündliche Fragen 7 und 8 aria Anna Klein-Schmeink (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) orschlag des Patientenbeauftragten der undesregierung zu anerkannten Patien- enselbsthilfegruppen; Auskunftspflicht und ienstleistungsfunktion von Patienten- elbsthilfegruppen ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 5 ündliche Frage 9 lrike Höfken (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) msetzung der Leitlinien zur Umsetzung es Art. 5.3 des WHO-Rahmenüberein- ommens zur Eindämmung des Tabak- ebrauchs ntwort aniel Bahr, Parl. Staatssekretär BMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 6 ündliche Frage 13 lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) twaige Durchfahrung des in Viareggio ntgleisten Güterwaggons von Strecken in eutschland ntwort nak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 7 ündliche Frage 14 lexander Bonde (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen der Güterzugkatastrophe m italienischen Viareggio und der fest- 571 D 571 D 572 A 572 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 V gestellten Sicherheitsmängel bei Güterzug- waggons auf den Trassenausbau für Güter- züge Antwort Enak Ferlemann, Parl. Staatssekretär BMVBS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 8 Mündliche Frage 17 Dr. Hermann Ott (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Übernahme der Forderungen des Europäi- schen Parlaments zur Klimakonferenz in Kopenhagen betreffend die finanzielle Hilfe für Entwicklungsländer Antwort Ursula Heinen-Esser, Parl. Staatssekretärin BMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 9 Mündliche Frage 20 René Röspel (SPD) Stipendienangebote von Ländern und Wirtschaft und deren Anteil im Verhältnis zur Bundesförderung Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 10 Mündliche Frage 21 René Röspel (SPD) Maßnahmen zur Sicherstellung des Bei- trags der Wirtschaft zum Stipendiensystem in Höhe von 200 Millionen Euro jährlich Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 11 Mündliche Frage 22 Ulla Burchardt (SPD) Chancengleichheit beim Anspruch auf ein Stipendium unabhängig von Studienort und Studienfach Antwort Dr. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M U A e A D A M D S h v n A D A M D E V L A T A M H K d b A G A M N V f R A G 572 C 572 D 573 A 573 B 573 C nlage 12 ündliche Frage 23 lla Burchardt (SPD) bsicherung des Stipendiensystems über ine nationale Fondslösung ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 13 ündliche Frage 24 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) icherstellung gleichwertiger Lebensver- ältnisse auch in der Studienfinanzierung or dem Hintergrund der Einführung eines ationalen Stipendiensystems ntwort r. Helge Braun, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 14 ündliche Frage 25 r. Ernst Dieter Rossmann (SPD) inrichtung eines Bund-Länder-Paktes zur erbesserung der Studienqualität und ehre ntwort homas Rachel, Parl. Staatssekretär BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 15 ündliche Frage 27 eike Hänsel (DIE LINKE) ritik von Entwicklungsorganisationen an en vorrangigen Einsatzorten ziviler Auf- auhilfe in Afghanistan ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 16 ündliche Frage 28 iema Movassat (DIE LINKE) erwendung zusätzlicher Entwicklungshil- emittel für die Entwicklung des ländlichen aums ntwort udrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 573 D 573 D 574 A 574 B 574 C VI Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Anlage 17 Mündliche Frage 29 Niema Movassat (DIE LINKE) Steigerung der Kohärenz zwischen Ent- wicklungs- und Handelspolitik angesichts der Subventionen für EU-Agrarprodukte Antwort Gudrun Kopp, Parl. Staatssekretärin BMZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 18 Mündliche Frage 30 Memet Kilic (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertragsleistungen des Staates im geplan- ten Integrationsvertrag für Neuzuwande- rer Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 19 Mündliche Fragen 31 und 32 Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sicherstellung der Staatsferne des öffent- lich-rechtlichen Rundfunks Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 20 Mündliche Fragen 33 und 34 Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) Wahrung der Verfassungsgrundsätze bei der Wahl des ZDF-Chefredakteurs Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 21 Mündliche Fragen 35 und 36 Martin Dörmann (SPD) Bewertung und Konsequenzen der Wahl des ZDF-Chefredakteurs Antwort Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M T V A t li V t r A D A M V R E f m A D A M G I d s A D A M G E h A D 575 A 575 B 575 C 575 D 576 A nlage 22 ündliche Fragen 37 und 38 abea Rößner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erstoß des ZDF-Staatsvertrags gegen rt. 5 des Grundgesetzes sowie Gewährleis- ung der zukünftigen Staatsferne des öffent- ch-rechtlichen Rundfunks; Vorgehen des izevorsitzenden des ZDF-Verwaltungsra- es Roland Koch bei der Vertragsverlänge- ung des Chefredakteurs Nikolaus Brender ntwort r. Maria Böhmer, Staatsministerin BK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 23 ündliche Frage 40 olker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) eaktion der Bundesregierung und der uropäischen Union auf die geplante Ein- ührung der Todesstrafe in Uganda für ho- osexuelle Handlungen ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 24 ündliche Frage 41 ünter Gloser (SPD) nitiativen der Bundesregierung zur Been- igung des aktuellen Grenzkonflikts zwi- chen dem Jemen und Saudi-Arabien ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 25 ündliche Frage 42 ünter Gloser (SPD) inschätzung der terroristischen Bedro- ung durch Al-Qaida-Kämpfer im Jemen ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 576 B 576 C 576 D 577 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 VII Anlage 26 Mündliche Frage 43 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gestaltung der Beziehungen zu Usbekistan nach der Aufhebung des EU-Waffen- embargos Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 27 Mündliche Frage 44 Viola von Cramon-Taubadel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Zugang von Kontrolleuren der Internatio- nalen Arbeitsorganisation nach Usbekistan Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 28 Mündliche Fragen 45 und 46 Marieluise Beck (Bremen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Rechtsstaatlichkeit und Investitionssicher- heit für deutsche Unternehmen in Russ- land sowie Berücksichtigung im Partner- schafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der EU und Russland Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 29 Mündliche Frage 47 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Schlüsse der Bundesregierung zum Brief des zypriotischen Staatspräsidenten an die EU-Mitgliedstaaten über die Verweige- rungshaltung der türkischen Regierung bei der Normalisierung der Beziehungen Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 30 Mündliche Frage 48 Sevim Dağdelen (DIE LINKE) Ausschluss der Finanzierung des Aufbaus somalischer Sicherheitskräfte aus EU-Ent- wicklungshilfegeldern Antwort Dr. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M A E v D A D A M D D D s S A D A M D U d P A D A M D A s g s m A D 577 C 577 D 578 B 578 D 579 A nlage 31 ündliche Frage 49 ndrej Hunko (DIE LINKE) ntscheidungsrecht über die Stationierung on Atomwaffen dritter Staaten in eutschland ntwort r. Werner Hoyer, Staatsminister AA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 32 ündliche Frage 50 r. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) urchsetzung des EU-Standards beim atenschutz in den Verhandlungen zwi- chen der EU und den USA über das WIFT-Abkommen ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 33 ündliche Frage 51 r. Ilja Seifert (DIE LINKE) nterstützung des Behindertensports bei er Vorbereitung und Durchführung der aralympics in Vancouver 2010 ntwort r. Ole Schröder, Parl. Staatssekretär BMI . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 34 ündliche Fragen 52 und 53 aniela Wagner (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) usgestaltung und Zeitrahmen der vorge- ehenen Vereinheitlichung der Kündi- ungsfristen für Mieter und Vermieter owie Auswirkungen auf den Wohnungs- arkt ntwort r. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579 B 579 C 580 B 580 B VIII Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Anlage 35 Mündliche Frage 54 Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vereinheitlichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern und Ände- rung des Mietminderungsrechts im Rah- men der geplanten Mietrechtsnovelle Antwort Dr. Max Stadler, Parl. Staatssekretär BMJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 36 Mündliche Frage 55 Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) Forschungsprojekte zu Ursachen und Aus- wirkungen der Wirtschafts- und Finanz- krise Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 37 Mündliche Fragen 56 und 57 Harald Koch (DIE LINKE) Gebührenerhöhung bei der Abfallentsor- gung infolge des geplanten Wegfalls des Steuerprivilegs kommunaler Versorger und etwaige Gefährdung der kommunalen öffentlichen Daseinsvorsorge Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 38 Mündliche Frage 58 Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gleichstellung von eingetragenen Lebens- partnerschaften zu Eheleuten im Beihilfe- und Steuerrecht Antwort Hartmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 39 Mündliche Frage 59 Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Besteuerung von Biokraftstoff und Pflan- zenöl ab 2013 sowie Höhe der derzeitigen Besteuerung A H A M H V B S r A H A M S A d h l A H A M S B b s s w D A H A M B Z d t 580 D 581 B 581 C 582 A ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 40 ündliche Frage 60 ans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) erlängerung der Steuerentlastung für iogas als Heizstoff über 2010 hinaus bzw. teuereinnahmen im Fall einer Besteue- ung ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 41 ündliche Frage 61 tephan Kühn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) uswirkungen eines möglichen Wegfalls es Solidaritätszuschlags auf den Bundes- aushalt und die vorgesehenen Steuerent- astungen ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 42 ündliche Fragen 62 und 63 ahra Wagenknecht (DIE LINKE) eteiligung privater Akteure bei der Erar- eitung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung teuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer teuerrechtlicher Regelungen sowie Aus- irkungen auf den Universaldienst bei der eutschen Post AG ntwort artmut Koschyk, Parl. Staatssekretär BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 43 ündliche Frage 65 ärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) ulassung von Hermesbürgschaften für en Export von Atomanlagen und Atom- echnik 582 C 582 D 583 A 583 B Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 IX Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 44 Mündliche Fragen 66 und 67 Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vorlage von Anträgen auf Hermesbürg- schaften für Exporte von Nukleartechnik und Prüfung der Ausfallrisiken Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 45 Mündliche Fragen 68 und 69 Hubertus Heil (Peine) (SPD) Bewertung der von General Motors neu vorgelegten Sanierungspläne für Opel und Aussage der Bundeskanzlerin in ihrer Re- gierungserklärung vom 10. November 2009 zum Erhalt der Opel-Standorte Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 46 Mündliche Frage 70 Garrelt Duin (SPD) Aussagen von Bundesminister Rainer Brüderle zu Hilfsmaßnahmen für Opel und General Motors seitens des Bundes; ent- sprechende Abstimmung des Bundes mit den Ländern und betroffenen europäischen Staaten Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 47 Mündliche Frage 71 Garrelt Duin (SPD) Gewährleistung eines zielgenauen Einsat- zes möglicher staatlicher Hilfen für Opel sowie Verhinderung eines Abflusses in die USA nach Auflösung der Opel-Treuhand Antwort Hans-Joachim Otto, Parl. Staatssekretär BMWi . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A M D F K A D A M G E R n N A D A M M A d A D A M D G K A D A M S E i g n A D 583 C 583 D 584 A 584 B 584 C nlage 48 ündliche Frage 74 agmar Ziegler (SPD) ortführung des Programms Kommunal- ombi über das Jahr 2009 hinaus ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 49 ündliche Frage 75 abriele Lösekrug-Möller (SPD) inrichtung eines Optionsrechts im echtskreis des SGB II für große Kommu- en und für jedes Bundesland; geplante euverteilung der Optionskommunen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 50 ündliche Fragen 76 und 77 arkus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) nhebung und bedarfsgerechte Ermittlung er Kinderregelsätze ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 51 ündliche Frage 78 r. Dagmar Enkelmann (DIE LINKE) eplante Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für inder ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 52 ündliche Fragen 79 und 80 abine Zimmermann (DIE LINKE) rlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung n den Jahren 2005 bis 2009; Verstöße ge- en Auflagen seitens der Zeitarbeitsunter- ehmen ntwort r. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 584 D 584 D 585 A 585 D 586 D X Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Anlage 53 Mündliche Fragen 81 und 82 Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) Ausgezahlte Saisonaufwandsentschädigun- gen im Bereich der Agrarwirtschaft für 2008 und 2009 sowie Auswirkungen des Wegfalls im Jahr 2010 Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anlage 54 Mündliche Frage 83 Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Entwicklung eines Aktionsplans zur Um- setzung der UN-Behindertenrechtskonven- tion Antwort Dr. Ralf Brauksiepe, Parl. Staatssekretär BMAS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 587 B 587 C Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 523 (A) ) (B) ) 8. Sitzu Berlin, Mittwoch, den 2 Beginn: 13.0
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      Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 571 (A) ) (B) ) sowie aus einem erfolgs- und leistungsabhängigen va- und 8): Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 3): Trifft es zu, dass an Manager von BWI Informationstech- nik GmbH, ein Kooperationsunternehmen von Siemens und IBM, die die Milliarden Kosten des IT-Projektes Herkules nicht mehr in den Griff bekommen, Boni gezahlt wurden, ob- wohl das eindeutig gegen einen Beschluss des Haushaltsaus- schusses verstößt? Die regelmäßige Vergütung („Normalgehalt“) der Ge- schäftsführer der BWI Informationstechnik GmbH (BWI IT) setzt sich aus einem fixen Gehaltsbestandteil r z G B s s q t j w s t D b v I B v ( b n A d d s h G d l d z s K d B a I p A d A N Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Barnett, Doris SPD 02.12.2009* Dreibus, Werner DIE LINKE 02.12.2009 Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2009 Glos, Michael CDU/CSU 02.12.2009 Hunko, Andrej DIE LINKE 02.12.2009 Kahrs, Johannes SPD 02.12.2009 Klein-Schmeink, Maria Anna BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 02.12.2009 Lach, Günter CDU/CSU 02.12.2009 Lafontaine, Oskar DIE LINKE 02.12.2009 Meinhardt, Patrick FDP 02.12.2009 Möller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2009 Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 02.12.2009 Pflug, Johannes SPD 02.12.2009 Schmidt (Eisleben), Silvia SPD 02.12.2009 Schwanitz, Rolf SPD 02.12.2009 Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2009 (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht iablen Gehaltsbestandteil zusammen. Die Regelungen ur Vergütung sind Teil des Anstellungsvertrages für die eschäftsführer. Bei den von Ihnen angesprochenen oni handelt es sich demnach nicht um freiwillige, zu- ätzlich zum Gehalt gewährte Zahlungen an die Ge- chäftsführer der BWI IT. Grundlage für den variablen Gehaltsbestandteil sind uantitative und qualitative Ziele, die zwischen den An- eilseignern der BWI IT und ihren Geschäftsführern ährlich neu zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart erden. Soweit die Ziele erreicht werden, besteht An- pruch auf Auszahlung des variablen Gehaltsbestand- eils. Die Höhe hängt dabei vom Zielerreichungsgrad ab. arüber hinaus ist die variable Vergütung in ihrer Höhe egrenzt. Den Grad der Zielerreichung und damit die Höhe der ariablen Vergütung stellen die Anteilseigner der BWI T am Ende des Geschäftsjahres fest. Ein entsprechender eschluss, der Grundlage für eine Auszahlung der ariablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2008/2009 1. Oktober 2008 bis 30. September 2009) wäre, wurde isher nicht gefasst. Zu einer Auszahlung ist es daher icht gekommen. nlage 3 Antwort es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck- ache 17/83, Frage 4): Welche Positionen nimmt die Bundesregierung gegenüber der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft geplanten Flexibilisierung der Einsatzregeln der EU-Battle-Groups ein? Den Mitgliedstaaten war es bereits in der Vergangen- eit freigestellt, bei Bedarf ihre Kräfte aus einer Battle- roup im Sinne eines „Opt-out“ herauszunehmen, wenn er Bedarf bestand, diese Kräfte zum Beispiel in eine aufende oder geplante EU-Operation einzubringen. Mit en Ratsschlussfolgerungen vom 17. November 2009 ur Flexibilisierung ist daher eine gangbare formale Lö- ung für die Mitgliedstaaten gefunden worden, die ihre räfte, die sie in eine Battle-Group gemeldet haben, an- erweitig einsetzen wollen. Auch zukünftig werden EU- attle-Groups nur im Rahmen einer schnellen Krisenre- ktion eingesetzt. Die Notwendigkeit, dieses militärische nstrument einzusetzen, sollte stets Gegenstand einer olitischen Diskussion für den konkreten Einzelfall sein. nlage 4 Antwort es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der bgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 7 572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Wie ist der Vorschlag des Patientenbeauftragten der Bun- desregierung zu verstehen, der in seiner Rede vom 12. No- vember 2009 forderte, dass „die anerkannten Patientenselbst- hilfegruppen eine Verpflichtung zur Auskunft erhalten und … den Patienten gegenüber als Dienstleister agieren sollen“, und wie werden in diesem Kontext „anerkannte Patientenselbsthil- fegruppen“ definiert? Will die Bundesregierung damit die Funktion von Selbst- hilfegruppen nach innen korrigieren, und wie werden die For- derungen zur Auskunftspflicht und Dienstleistungsfunktion materiell begründet? Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller war zum Zeitpunkt seiner Rede in der 5. Sitzung des Deut- schen Bundestages am 12. November 2009 noch nicht Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Bundesregierung kom- mentiert Redebeiträge der Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht. Ich empfehle dem Gesundheitsausschuss des Bundes- tages, den neuen Patientenbeauftragten der Bundesregie- rung zu einem Austausch einzuladen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 9): Wie setzt die Bundesregierung die von ihr mit ausgearbei- teten und verabschiedeten Leitlinien zur Umsetzung des Art. 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindäm- mung des Tabakgebrauchs konkret in Deutschland um, und welche konkreten Folgerungen und Konsequenzen ergeben sich nach Interpretation der Bundesregierung, insbesondere für die Regulierung des Umgangs zwischen politischen Amts- und Mandatsträgern einerseits und der Tabakindustrie bzw. mit ihr verbundenen Organisationen andererseits? Deutschland hat die Tabakrahmenkonvention im Jahr 2004 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflich- tet. Darin heißt es in Art. 5.3: Bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesund- heitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die Eindämmung des Tabakgebrauchs schützen die Vertragsparteien diese Maßnahmen in Übereinstim- mung mit innerstaatlichem Recht vor den kommer- ziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie. Die zu diesem Absatz entwickelten Leitlinien sollen den Vertragsstaaten dazu Hilfestellungen geben, sind je- doch rechtlich nicht bindend. An der Ausarbeitung der Leitlinien war Deutschland nicht beteiligt. Deutschland war jedoch bei den Verhandlungen zu den Leitlinien im Rahmen der 3. Konferenz der Vertragsstaaten 2008 in Durban vertreten. Um die Leitlinien breiter bekannt zu machen, werden diese in Kürze auf deutsch veröffentlicht. Neben den Vertragsstaaten, an die sich die Leitlinien richten, haben alle gesellschaftlichen Gruppen – auch politische Amts- und Mandatsträger – die Möglichkeit, sich an den Leit- linien zu orientieren. A d d D h C S h A d d D z S G P r n r I s g g w A d F N g K f (C (D nlage 6 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 13): Hat der im italienischen Viareggio aufgrund technischer Mängel entgleiste Güterwaggon vor der dortigen Katastrophe auf dem Weg nach Italien Strecken in Deutschland durchfah- ren, und welche Strecken waren dies gegebenenfalls? Nach Mitteilung der italienischen Untersuchungsbe- örde fuhr der betroffene Zug der Trenitalia S.p.A. – argo Division von Trecate nach Gricignano. Welche trecken der entgleiste Güterwagen zuvor durchfahren at, ist der Bundesregierung nicht bekannt. nlage 7 Antwort es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 14): Hält die Bundesregierung es im Hinblick auf die Bahn- katastrophe in Viareggio und den durch Untersuchungen be- legten hohen Anteil von sicherheitstechnisch zu beanstanden- den Güterzugwaggons für zielführend, beim Ausbau von intensiv befahrenen Güterzugtrassen wie der Rheintalbahn in Südbaden Trassenführungen mitten durch Städte und Gemein- den zu wählen, wenn alternative Trassenführungen das Risiko direkter Betroffenheiten von Anwohnerinnen und Anwohnern deutlich minimieren würden? Wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage (Anlage 18 um Plenarprotokoll 17/6), sind Forderungen nach icherheitsvorkehrungen an neuen Strecken, auf denen üterzüge verkehren sollen, im Rahmen des jeweiligen lanfeststellungsverfahrens zu behandeln. Die Bundes- egierung geht davon aus, dass durch vorbeugende Maß- ahmen bei den Fahrzeugen eine größere Risikominde- ung erzielt wird als durch Maßnahmen an der nfrastruktur. Ungeachtet dessen wurde bei der Ausbau- trecke/Neubaustrecke Karlsruhe–Basel für die Beteili- ung auch der betroffenen Regionen ein Projektbeirat egründet, in dem derartige Forderungen eingebracht erden können. nlage 8 Antwort er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 17): In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung sich die Forderungen des aktuellen Beschlusses des Europäi- schen Parlaments zur Klimakonferenz in Kopenhagen zu eigen zu machen, insbesondere hinsichtlich der konkreten finanziellen Hilfe in Höhe von 30 Milliarden Euro pro Jahr an Entwicklungsländer und, wenn nein, warum nicht? Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerun- en vom 30. Oktober 2009 auf die Abschätzung der EU- ommission Bezug genommen, wonach öffentliche inanzielle Hilfen an Entwicklungsländer im Umfang Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 573 (A) ) (B) ) von 22 bis 50 Milliarden Euro per anno erforderlich sein werden. Der EU-Beitrag an dieser Summe wird auf 2 bis 15 Milliarden Euro per anno geschätzt. Nähere Aussagen zu öffentlichen Finanztransfers an Entwicklungsländer müssen im Zusammenhang mit ei- ner Vereinbarung der Klimaschutzleistungen der Ent- wicklungsländer getroffen werden. Bei der Berechnung der finanziellen Hilfen sind auch die Beiträge des inter- nationalen Kohlenstoffmarktes sowie zumutbare Eigen- leistungen der Entwicklungsländer zu berücksichtigen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/83, Frage 20): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in welchem Umfang die Länder und die Wirtschaft gegenwärtig den Studierenden Stipendienangebote zur Verfügung stellen, und welchen Anteil hat dieser Umfang im Finanzvolumen wie in der Zahl der Geförderten im Vergleich zur derzeitigen Bun- desförderung über die Förderwerke? Die Bundesregierung stützt sich bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden auf die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studenten- werks, die 2006 durch die HIS GmbH durchgeführt wurde. Danach haben 2 Prozent der Studierenden angegeben, ein Stipendium zu erhalten. Im Jahr 2006 wurden 13 860 Studierende durch ein Stipendium eines Begabtenförde- rungswerks gefördert, das heißt 0,7 Prozent. Im Jahr 2009 wurden nach gegenwärtigem Stand etwa 22 900 Studierende durch die Begabtenförderungswerke geför- dert, mit einem Fördervolumen von 86,6 Millionen Euro. Das entspricht einem Anteil von knapp 1,1 Pro- zent. Neue Zahlen über den Anteil anderer Stipendien wer- den von der HIS GmbH gegenwärtig erhoben. Das För- dervolumen privater oder anderer öffentlicher Stipen- diengeber ist nicht bekannt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/ 83, Frage 21): Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si- cherstellen, dass die Wirtschaft die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten Finanzmittel von rund 200 Millionen Euro für das Stipendien- system jährlich tatsächlich erbringt? Der Bund wird mit den Ländern das nationale Stipen- dienprogramm aufbauen. Stipendienmittel, die die Hochschulen bei Privaten einwerben, sollen durch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt wer- den. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die in regionale Netzwerke integrierten Universitäten und F d b A d d 1 b f B d S P s g W d s d B f D s A d d 1 s d t d N s t A d d ( (C (D achhochschulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und en besten Zugang zu potenziellen Stipendiengebern ha- en. nlage 11 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/83, Frage 22): Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si- cherstellen, dass jede und jeder Studierende unabhängig vom Studienort und vom Studienfach die gleiche Chance auf ein Stipendium hat? Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch essere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen ür individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die undesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen- ien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein tudium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von rivaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien- ystem initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver- leichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein- estfalen künftig für Studierende in allen Bundeslän- ern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung beschlos- en, zusammen mit den Ländern ein Nationales Stipen- ienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Privaten, und und Ländern (50 : 25 : 25) getragen wird. Mittel- ristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz eutschland von derzeit rund 2 Prozent auf 10 Prozent teigen. nlage 12 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache 7/83, Frage 23): Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen- hang die Idee, das Stipendiensystem über eine nationale Fondslösung gegenüber regionalen und/oder fachlichen Ver- zerrungen und Schieflagen abzusichern? Im nationalen Stipendienprogramm sollen die Hoch- chulen Stipendienmittel bei Privaten einwerben, die urch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe hälf- ig von Bund und Ländern aufgestockt werden. Die Bun- esregierung ist davon überzeugt, dass die in regionale etzwerke integrierten Universitäten und Fachhoch- chulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und den bes- en Zugang zu potenziellen Stipendiengebern haben. nlage 13 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) Drucksache 17/83, Frage 24): 574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung – vor allem mit Blick auf das Vorhaben zur Einführung eines natio- nalen Stipendiensystems – bundesweit gleichwertige Lebens- verhältnisse auch in der Studienfinanzierung sicherstellen? Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch bessere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen für individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die Bundesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen- dien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von Privaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien- system initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver- gleichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein- Westfalen künftig auch für Studierende in allen Bundes- ländern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung be- schlossen, zusammen mit den Ländern ein Nationales Stipendienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Pri- vaten, Bund und Ländern (50:25:25) getragen wird. Mit- telfristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz Deutschland von derzeit rund zwei Prozent auf zehn Pro- zent steigen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD) (Drucksache 17/83, Frage 25): Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Forderung nach einem Bund-Länder-Pakt zur Verbesserung der Studien- qualität und Lehre, und welche Maßnahmen wird sie hierzu ergreifen? Die Bundesregierung hält zusätzlich zu den von den Ländern bereits eingeleiteten Initiativen weitere Maß- nahmen für erforderlich, um die Qualität von Studium und Lehre zu verbessern. Erste Schritte hat die Bundes- regierung bereits eingeleitet, etwa durch die Fortsetzung des Hochschulpakts 2020. Die darin vorgesehene, ge- genüber der ersten Vereinbarung erhöhte Veranschla- gung von 26 000 Euro pro zusätzlicher Studienanfänge- rin bzw. Studienanfänger enthält bereits eine zusätzliche Qualitätskomponente zur Verbesserung der Lehre. Darüber hinaus wird die Koalition in den kommenden vier Jahren zwölf Milliarden Euro zusätzlich in Bildung und Forschung investieren. Im Koalitionsvertrag ist da- bei vereinbart, gemeinsam mit den Ländern und den Hochschulen ein „Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspa- ket“ zu schnüren, das die Studienreform zügig voran- bringt und sowohl die Qualität des Studiums als auch die Mobilität der Studierenden weiter verbessert. Bund und Länder werden zeitnah Gespräche aufnehmen und über eine mögliche Ausgestaltung eines solchen Pakts spre- chen. Anlage 15 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 27): u s u V k a a z n z a h A A d A s k B B b w G S w a r d F c d d e r (C (D Wie will die Bundesregierung auf die von deutschen und afghanischen Entwicklungsorganisationen seit Jahren und zu- letzt auf der Afghanistan-Konferenz des Dachverbands VENRO am 24. November 2009 in Berlin geäußerte Kritik reagieren, dass zivile Aufbauhilfe in Afghanistan vor allem dort eingesetzt werde, wo ausländisches Militär stationiert sei und militärische Auseinandersetzungen geführt würden, und nicht dort, wo der größte Bedarf bestehe, dies angesichts der Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, den Aufwuchs an ziviler Aufbauhilfe in den Distrikten – Nordafghanistan – zu konzentrieren, in denen die Bundeswehr bzw. deutsche Pro- vincial Reconstruction Teams stationiert sind? Die afghanische Regierung, die Vereinten Nationen nd auch deutsche und afghanische Entwicklungsorgani- ationen fordern einen stärkeren zivilen Mitteleinsatz nter anderem für Nord-Afghanistan, insbesondere im ergleich zum Süden und Osten des Landes. Dem ommt die Bundesregierung nach, indem sie ihr Wieder- ufbau- und Entwicklungsengagement bereits seit Jahren uf Nord-Afghanistan fokussiert und auch 2009/10 usätzliche Mittel für den Norden bereitstellt. Die afgha- ische Regierung begrüßt die regionale Schwerpunktset- ung der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammen- rbeit im Norden Afghanistans ausdrücklich. Darüber inaus unterstützen wir aber auch andere Regionen fghanistans und landesweite Programme. nlage 16 Antwort er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- ache 17/83, Frage 28): Für welche Bereiche genau soll die Entwicklungshilfe in Höhe von 700 Millionen Euro im Jahr eingesetzt werden, wel- che das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung, BMZ, für die Entwicklung des länd- lichen Raums zur Verfügung stellen will, wie der Abteilungsleiter für globale und sektorale Aufgaben, europäi- sche und multilaterale Entwicklungspolitik im BMZ, Adolf Kloke-Lesch, auf einer Veranstaltung der Deutschen Welthun- gerhilfe e. V. am 26. November 2009 angekündigt hat, und wofür sollen die von Bundesminister Dirk Niebel von der Bundesregierung zusätzlich zum Budget des BMZ geforder- ten 300 Millionen Euro verwendet werden? Der Betrag von 700 Millionen Euro pro Jahr für die ommenden drei Jahre ergibt sich aus den Zusagen der undesregierung auf dem G8-Gipfel in L’Aquila, die die undesregierung vor allem über bilaterale Zusammenar- eit und auch über multilaterale Institutionen umsetzen ird. In der Erklärung zur Ernährungssicherheit des G8- ipfels von L’Aquila haben die Unterzeichner inhaltliche chwerpunkte für ein gemeinsames Vorgehen zur Über- indung der Ernährungskrise vereinbart. Dieser sieht vor llem Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Steige- ung der Agrarproduktion, der guten Regierungsbildung, er Privatsektorförderung, der an Kleinbauern und rauen orientierten Förderung, des Schutzes der natürli- hen Ressourcen, der Forschung und Ausbildung sowie er Minderung von Nachernteverlusten vor. In Anwen- ung der in Paris und Accra vereinbarten Grundsätze für ine wirksame Entwicklungszusammenarbeit folgt da- über hinaus, dass die jeweiligen Schwerpunkte bilatera- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 575 (A) ) (B) ) ler Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern vereinbart werden müssen. Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zu- sammenarbeit und Entwicklung zusätzlich zu den Ansät- zen des ersten Regierungsentwurfs für den Haushalt 2010 angemeldeten Mehrbedarfe sind Gegenstand der momentan laufenden, regierungsinternen Haushaltsver- handlungen. Anlage 17 Antwort der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck- sache 17/83, Frage 29): Wie will das BMZ in der 17. Wahlperiode eine größere Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Handelspolitik ge- währleisten angesichts der Tatsache, dass die Subventionen für EU-Agrarprodukte eine Entwicklung eigenständiger Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern immer noch verhindern? Die Gründe für die mangelhafte Entwicklung eigenstän- diger Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern sind vielfältig. Insbesondere schlechte Regierungsführung, feh- lende Investitionen und eine Vernachlässigung des länd- lichen Raums sind die Hauptursachen. Allerdings benö- tigen diese Länder auch im internationalen Handel faire Rahmenbedingungen. Die die Bundesregierung tragen- den Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, sich für einen schnellen und entwicklungsori- entierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen ein- zusetzen. Im Übrigen äußert sich der Koalitionsvertrag dazu ausführlich. Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass gerade ärmere Entwicklungsländer auch weiterhin ihre Agrarmärkte vor subventionierten Agrar- produkten schützen können. So wurden zum Beispiel in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Entwicklungs- und Handelsabkommen der EU mit AKP-Staaten) Schutz- klauseln zum Schutz des nationalen Agrarmarktes einge- führt. Weiterhin sind im Rahmen dieser Abkommen große Teile des Agrarmarktes in WTO-rechtlich zulässigem Umfang von der Liberalisierung ausgenommen. Anlage 18 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Drucksache 17/83, Frage 30): Welche Vertragsleistungen soll der Staat in dem von der Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dr. Maria Böhmer, ins Gespräch gebrachten Integrationsvertrag mit Neuzuwan- derern übernehmen, und welche Sanktionen sind gegenüber dem Staat für den Fall vorgesehen, dass er als Vertragspartei seine Vertragsleistungen nicht erfüllt? Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instru- ment eines Integrationsvertrages wird derzeit von mei- nem Arbeitsstab ein Konzeptpapier zur Vorlage an die Bundesregierung erarbeitet, in dem die Ausgestaltung und die Einsatzmöglichkeiten des Instruments darge- s m d s r A d d D Z r l s g V Z r s t s F A d d s s D (C (D tellt werden. Dabei möchte ich vielfältige Erfahrungen it einbeziehen. So zum Beispiel auch den „Contrat ’Acceuil“, der seit 2007 in Frankreich eine obligatori- che Voraussetzung der Zuwanderung von Neuzuwande- ern ist. nlage 19 Antwort er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen er Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 31 und 32): Wie plant die Bundesregierung auf die Bundesländer zu- zugehen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass insbeson- dere im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rund- funk die Staatsferne oberstes Gebot ist? Welche sind die zu erwartenden Schritte der Bundesregie- rung, um zu gewährleisten, dass sich in Zukunft keine Vertre- ter der Exekutive mehr in den Gremien des öffentlich-recht- lichen Rundfunks befinden, vor dem Hintergrund, dass am 24. November 2009 der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim Otto, erklärte, Ministerpräsidenten und Vertreter der Exeku- tive nicht in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben zu wollen? u Frage 31: Die Gesetzgebungskompetenz für den öffentlich- echtlichen Rundfunk in Deutschland liegt ausschließ- ich bei den Ländern. Die Bundesregierung sieht vor die- em Hintergrund keinen Anlass, tätig zu werden; zudem eht sie davon aus, dass die Länder ihrer besonderen erantwortung gerecht werden. u Frage 32: Die Zusammensetzung der Gremien des öffentlich- echtlichen Rundfunks in Deutschland fällt in die Ge- etzgebungskompetenz der Länder. Sie ist in Staatsver- rägen bzw. Errichtungsgesetzen für Landesrundfunkan- talten geregelt. Die Bundesregierung hat für diese ragen keine Zuständigkeit. nlage 20 Antwort er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen er Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck- ache 17/83, Fragen 33 und 34): Wie bewertet die Bundesregierung die Versuche, den vom Intendanten des ZDF in seiner originären Aufgabe vorzu- schlagenden Chefredakteur wegen der in den Medien und von 35 Staatsrechtlern vertretenen Einschätzung aus dem Amt zu entfernen? Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich hier um eine offensichtliche Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit und der Garantie der Staatsfrei- heit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems handelt, und welche Maßnahmen wird sie zur Wahrung der Verfassungs- grundsätze ergreifen? Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt. ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist 576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos- sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts- grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen- wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen- Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter- grund von einer Bewertung ab. Anlage 21 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck- sache 17/83, Fragen 35 und 36): Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates zum Vorschlag des ZDF-Intendanten, den derzeitigen ZDF-Chefredakteur erneut zu berufen, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die offen- sichtlich parteipolitisch motivierten Bestrebungen und Ein- flussnahmen des hessischen Ministerpräsidenten und anderer führender Unionspolitiker auf die Berufung bzw. Nichtverlän- gerung des Vertrages des bisherigen Chefredakteurs erhebli- che Konsequenzen mit Blick auf die Rundfunkfreiheit und die Unabhängigkeit des ZDF und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben, und wie will sie diesen „Kollateralschä- den“ begegnen? Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF sind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt. Die Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos- sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts- grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen- wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen- Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter- grund von einer Bewertung ab. Anlage 22 Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 37 und 38): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ZDF- Staatsvertrag gegen Art. 5 des Grundgesetzes, der aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes nach ständiger Rechtspre- chung die Staatsfreiheit des Rundfunks gebietet, verstößt, weil er eine politische Einflussnahme wie im Fall der Verlän- gerung des Vertrags des ZDF-Chefredakteurs auf die gebotene Staatsferne des Rundfunks ermöglicht, und, wenn ja, welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die Staats- ferne des Rundfunks in Zukunft zu gewährleisten? Wie wertet die Bundesregierung das Vorgehen des Vizevor- sitzenden des ZDF-Verwaltungsrates, Roland Koch, bezüglich der Verlängerung des Vertrags des Chefredakteurs Nikolaus Brender, wo es doch in der Zusammenfassung des Medien- und Kommunikationsberichts der Bundesregierung 2008 heißt: „Dreh- und Angelpunkt eines anspruchsvollen Angebots in al- len Medienbereichen ist und bleibt der Qualitätsjournalismus, s D d s g d d L w h v A d A G d m K n m s G A u s N w v n d t A d A F (C (D der ohne Unabhängigkeit von ökonomischen, politischen und weltanschaulichen Interessen Dritter undenkbar ist“? Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt. ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist ie von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos- ene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts- rundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über ie ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen es Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine andesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen- ärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-An- alt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund on einer Bewertung ab. nlage 23 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 40): Wie haben die Bundesregierung und die Europäische Union als Teil der Gebergemeinschaft gegenüber Uganda au- ßen- und entwicklungspolitisch auf die Absicht reagiert, für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorzusehen, vor dem Hintergrund, dass der von Uganda gezeichnete Zivilpakt die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen zulässt und ein Verbot von Homosexualität gegen den im Zivilpakt formulier- ten Schutz des Privatlebens – vergleiche Toonen versus Aus- tralien – verstößt? Seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfs hat die Bun- esregierung gegenüber der ugandischen Seite diesen ehrfach kritisiert und seine Rücknahme gefordert. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in ampala handelt dabei auch im Verbund mit den Part- ern der Europäischen Union. Bereits im Juli 2009 the- atisierten die Missionschefs den Entwurf in einem Ge- präch mit dem ugandischen Justizminister und dem eneralstaatsanwalt im Rahmen des Dialogs gemäß rt. 8 des Cotonou-Abkommens. Am 13. Oktober 2009 haben sie den Gesetzentwurf nmittelbar vor seiner Einbringung ins Parlament im Ge- präch mit dem ugandischen Ministerpräsidenten Apolli sibambi erneut kritisch aufgegriffen. Die Europäische Union und die Bundesregierung ver- eisen im Dialog mit Uganda stets auf die Einhaltung on Verpflichtungen, die Uganda mit der Unterzeich- ung verschiedener Menschenrechtsabkommen, beson- ers des Internationalen Pakts über bürgerliche und poli- ische Rechte, eingegangen ist. nlage 24 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des bgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83, rage 41): Welchen Beitrag kann und will die Bundesregierung ange- sichts des derzeit eskalierenden Aufstands jemenitischer Re- bellen an der Grenze zwischen dem Jemen und Saudi-Arabien Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 577 (A) ) (B) ) leisten, um – über die unbedingt notwendige humanitäre Hilfe für Flüchtlinge und andere Kriegsopfer hinaus – für mehr in- ternationale Sichtbarkeit dieses Konflikts zu sorgen und vor allem einen politischen Prozess zur Beendigung des Konflikts einzuleiten? Die Bundesregierung ist tief besorgt über die eskalie- rende Lage im Jemen, insbesondere über die humanitäre Lage in der jemenitischen Nordprovinz Sa'ada. Angesichts dieser schwierigen Situation im Jemen hat sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU für ein stärkeres internationales En- gagement im Jemen eingesetzt. So gehen die Schlussfol- gerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäischen Union (RAA) vom 27. Oktober 2009 auf die deutsche Initiative zurück. Die Bundesregierung hat zu einer friedlichen Lösung des Konflikts und zum sofortigen Waffenstillstand auf- gerufen. Darüber hinaus befürwortet und unterstützt die Bundesregierung die Durchführung eines nationalen Dia- logs und die Implementierung notwendiger Reformen durch die jemenitische Regierung sowie die Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen. Ein Friedensprozess könnte auch durch entwicklungs- politische Maßnahmen unterstützt werden. Die Bundes- regierung hat bereits vor Ausbruch des Konflikts Mittel für die Verbesserung der Wasserver- und -entsorgung und die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung be- reitgestellt, die in Sa'ada zum Einsatz kommen sollen. Sie ist bereit, diese Maßnahmen umzusetzen, sobald die Sicherheitslage dieses ermöglicht. Anlage 25 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83, Frage 42): Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle terroristi- sche Bedrohung durch Kämpfer der al-Quaida ein, soweit diese von der Schwächung der jemenitischen Zentralregie- rung profitieren und vom Jemen aus auch international operie- ren? Islamistisch motivierte Terroristen auf der arabischen Halbinsel haben sich nach deutlicher Schwächung durch saudische Abwehrmaßnahmen im vergangenen Jahr im Jemen unter Ausnutzung dortiger Ordnungsdefizite ge- sammelt und reorganisiert. Mit der Ausrufung der „al-Quaida auf der arabischen Halbinsel“ (AQaH) im Januar dieses Jahres, mit der der ideologische Anschluss an Kern-al-Quaida proklamiert wurde, setzten verstärkte terroristische Aktivitäten ein. Es ist davon auszugehen, dass Saudi-Arabien als Pri- märziel des al-Quaida nahen Terrorismus wieder ver- stärkt in das Blickfeld der AQaH rücken wird (sichtbars- tes Indiz: missglückter Selbstmordanschlag auf den stellvertretenden saudischen Innenminister Prinz Naif im August des Jahres) und westliche Interessen auf der ara- bischen Halbinsel weiter einer erhöhten Gefährdung aus- gesetzt sind. A d A N A s E n d s b v R b n R l l b d n B M m A d A N w J s l t m u m (C (D nlage 26 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 43): Wie gedenkt die Bundesregierung nach der bedauerlichen Aufhebung des EU-Waffenembargos die Beziehungen zu Us- bekistan zu gestalten und die Regierung zu einer Verbesse- rung der fatalen Menschenrechtslage und einer unabhängigen Aufklärung des Andischan-Massakers zu bewegen? Im November 2008 beschloss der Rat für Allgemeine ngelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäi- chen Union (RAA), die gegen Usbekistan bestehenden U-Sanktionen im November 2009 auslaufen zu lassen. Der Rat verfolgte dabei einen doppelten Ansatz: ei- erseits die Bereitschaft zur Kooperation, andererseits ie klare politische Botschaft, dass Usbekistan weitere ubstanzielle Reformen besonders im Menschenrechts- ereich vornehmen muss. Ein weiteres wichtiges Instrument für die Förderung on Demokratie, den Schutz der Menschenrechte und echtsstaatlichkeit ist der Menschenrechtsdialog mit Us- ekistan im Rahmen der EU-Strategie für eine neue Part- erschaft mit Zentralasien, der im Juni 2009 in dritter unde stattfand. Die Dialoge bieten der EU die Mög- ichkeit, gezielt Einzelfälle von Menschenrechtsver- etzungen anzusprechen. Usbekistan führte mit der EU ereits zweimal umfassende Expertengespräche zu An- ischan durch. Auch bilateral setzt sich die Bundesregierung konti- uierlich gegenüber der usbekischen Regierung für eine eseitigung der bestehenden Defizite im Bereich des enschenrechtsschutzes und für rechtsstaatliche Refor- en ein. nlage 27 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 44): Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass den Kontrolleuren der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, Zugang ins Land gewährt wird, um die Einhaltung der von Usbekistan unterzeichneten ILO-Konventionen 138 und 182 gegen Kinderarbeit im Bereich der Baumwollindustrie zu überprüfen? Die Frage des Einsatzes von Kindern bei der Baum- ollernte in Usbekistan wurde im Juni 2008 sowie im uni 2009 im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwi- chen der Europäischen Union und Usbekistan ausführ- ich behandelt. Usbekistan wurde aufgefordert, unabhängiges Moni- oring bei der Baumwollernte zuzulassen und hierbei eng it dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF, nd der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zusam- enzuarbeiten. 578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Vorrangig ist dabei die Übernahme der Instrumente des internationalen Menschenrechtsschutzes und ihre Umset- zung in nationale Gesetzgebung durch das Partnerland. Die Bundesregierung hat das Thema der Bekämpfung der Kinderarbeit gegenüber Usbekistan auch beim Men- schenrechtsrat in Genf im Dezember 2008 angespro- chen. UNICEF hat den Einsatz von Kinderarbeit bei der Baumwollernte im Jahre 2009 überprüft und konnte ge- genüber dem Vorjahr Verbesserungen erkennen. Unter anderem wurde das Mindestalter der Kinder von 14 auf 15 Jahre angehoben und Leiter von Gebietsverwaltun- gen, die gegen die Weisungen verstießen, zum Teil ihrer Ämter enthoben. Nach der Bundesregierung vorliegenden Informatio- nen ist die ILO mit der usbekischen Regierung im Ge- spräch, um eine Wiedereröffnung des ILO-Büros in Taschkent zu prüfen, das aufgrund des mangelnden Ko- operationswillens der Regierung vor mehr als einem Jahr geschlossen wurde. In die Prüfung einbezogen werden die Ergebnisse eines aktuellen Berichts zu den „Schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ (Kon. 182), der von der usbe- kischen Regierung der ILO vorgelegt wurde. Eine wesentliche Voraussetzung für eine Wiedereröff- nung ist zudem, dass den ILO-Bediensteten Zugang zur Baumwollindustrie gewährt wird. Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen der ILO. Anlage 28 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 45 und 46): Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in Untersuchungshaft kürzlich erlittenen Todes des An- walts Sergej Magnitskij, der die Interessen der internationalen Investmentgesellschaft Hermitage Capital vertrat, die nach Einschätzung des Europarates 2007 „das Opfer der Korrup- tion und Kollusion hoher Polizeibeamter und organisierter Krimineller“ wurde (Parlamentarische Versammlung des Eu- roparates, Dok. 11993 vom 7. August 2009), die rechtsstaatli- chen Bedingungen für Investitionen deutscher Unternehmen in der Russischen Föderation und die Sicherheit dieser Inves- titionen, und wie spiegelt sich diese Bewertung der Bundesre- gierung in ihren Empfehlungen an deutsche Unternehmen zu Investitionen in Russland wider? In welcher Form sollen nach Meinung der Bundesregie- rung vor dem Hintergrund von Fällen wie dem von Sergej Magnitskij die Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Investi- tionssicherheit im neuen Partnerschafts- und Kooperationsab- kommen, PKA, zwischen der EU und Russland behandelt werden, und wie setzt sich die Bundesregierung für die ange- messene Berücksichtigung dieser Fragen im zukünftigen PKA im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte ein? Zu Frage 45: Den tragischen Fall des in der Untersuchungshaft ver- storbenen Anwalts Sergej Magnitskij sieht die Bundes- r s E g r m m K a R R Z z m t s f s b M k f m t f D R t d l z t l A d A s C S d b f (C (D egierung mit Besorgnis. Er ist ein weiteres Indiz für chwere Defizite im russischen Strafvollzugsystem. Die Bundesregierung beobachtet die rechtsstaatliche ntwicklung in der Russischen Föderation weiterhin mit roßer Aufmerksamkeit. Sie wird Defizite in diesem Be- eich auch weiterhin kontinuierlich thematisieren. Vergleichbares gilt für Fragen der rechtlichen Rah- enbedingungen für die Tätigkeit deutscher Unterneh- en in Russland. Die Bundesregierung weist in ihren ontakten mit der russischen Regierung immer wieder uf die überragende Bedeutung verlässlicher rechtlicher ahmenbedingungen für ausländische Investoren in ussland hin. u Frage 46: Die Europäische Union verhandelt mit Russland der- eit über ein „Neues Abkommen“ als Nachfolgedoku- ent zum bestehenden Partnerschafts- und Koopera- ionsabkommen, PKA. Das Abkommen soll alle wichtigen Bereiche der Zu- ammenarbeit umfassen und die wichtigste Grundlage ür die Weiterentwicklung der strategischen Partner- chaft zwischen der EU und der Russischen Föderation ilden. Das im Mai 2008 der Kommission vom Rat gegebene andat für die Verhandlungen sieht vor, dass das Ab- ommen die Achtung demokratischer Grundsätze und undamentaler Menschenrechte als „essenzielles Ele- ent“ enthalten soll. Es soll ferner eine Klausel enthal- en, die die einseitige Suspendierung des Abkommens ür den Fall der Verletzung dieser Prinzipien ermöglicht. ie Frage der Einhaltung der Menschenrechte und der echtsstaatlichkeit, einschließlich der Frage der Investi- ionssicherheit, geht allen anderen thematischen Punkten emnach vor. Die Kommission führt die Verhandlungen mit Russ- and auf der Basis dieses Mandats. Die Bundesregierung weifelt nicht daran, dass die Kommission den erwähn- en Prinzipien den ihnen zugedachten prominenten Stel- enwert in den Verhandlungen beimisst. nlage 29 Antwort es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- ache 17/83, Frage 47): Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Brief des zypriotischen Staatspräsidenten Dimitris Christofias an die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, in dem die Verweigerungshaltung der türkischen Regierung, die Beziehungen zur Republik Zypern zu normalisieren, kritisiert wird? Der Staatspräsident der Republik Zypern, Dimitris hristofias, bezieht sich in seinem Schreiben an die EU- taats- und -Regierungschefs auf die Schlussfolgerungen, ie der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außen- eziehungen, RAA, am 7./8. Dezember 2009 nach Be- assung mit der jährlichen Mitteilung zur Erweiterungs- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 579 (A) ) (B) ) strategie und den Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission ziehen wird. Die zyprische Führung zeigt sich unzufrieden über den bisherigen Verlauf der Zypern-Direktverhandlun- gen, die im September 2008 zwischen den Führern der beiden Volksgruppen, Staatspräsident Dimitris Christofias und Mehmet Ali Talat, begonnen wurden. Sie kritisiert außerdem die fortbestehende Nichtumsetzung des soge- nannten Ankara-Protokolls durch die Türkei. Es ver- pflichtet die Türkei zur Öffnung von türkischen Häfen und Flughäfen für Schiffe und Luftfahrzeuge aus der Re- publik Zypern. Wir begrüßen es daher, dass sich der Rat für All- gemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am 7./8. Dezember umfassend mit dem Reformstand in der Türkei befassen will. Hierbei werden auch die vom zy- prischen Staatspräsidenten aufgeworfenen Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Anlage 30 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck- sache 17/83, Frage 48): Über welchen Etat würde die Bundesregierung ihre Unter- stützung für den Aufbau somalischer Sicherheitskräfte und die Unterstützung der African Union bei dieser abrechnen, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass hierfür in Deutschland oder auf der Ebene der EU Entwicklungshilfe- gelder, etwa aus dem European Development Fund, herange- zogen werden? Die deutsche Unterstützung für die Ausbildung der somalischen Polizei erfolgt aus Mitteln des Auswärtigen Amts. Das Gleiche gilt für bilaterale Maßnahmen zu- gunsten der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia, AMISOM. Die Europäische Union leistet ebenfalls finanzielle Hilfe sowohl für die somalische Polizei als auch für AMISOM. Sie wird von der Europäischen Kommission umgesetzt. Hierfür werden Mittel aus der afrikanischen Friedensfazilität eingesetzt. Diese stammen wiederum aus dem Europäischen Entwicklungsfonds. Eine Mission der Europäischen Sicherheits- und Ver- teidigungspolitik zur Ausbildung somalischer Soldaten ist derzeit in Planung. Eine Entscheidung über die Ent- sendung ist noch nicht getroffen. Der deutsche Anteil an den Gemeinkosten und die Ausgaben für eine eventuelle Entsendung deutscher Teil- nehmer würden aus dem Haushalt des Bundesministe- riums für Verteidigung bezahlt. Anlage 31 Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa- che 17/83, Frage 49): P d s c d w B t N t N c e v b D N A d d N n u k U F d ( G U s a v 2 s d l s (C (D Betrachtet es die Bundesregierung als ihr souveränes Recht, über die Stationierung von Atomwaffen dritter Staaten auf ihrem Territorium zu entscheiden? Die Stationierung von Atomwaffen unserer NATO- artner in der Bundesrepublik Deutschland hat stets mit er Zustimmung der jeweiligen Bundesregierungen tattgefunden. Die NATO hat mit ihren Strategien erheblich zur Si- herheit unseres Landes beigetragen. Dazu gehörte in er Vergangenheit auch die Stationierung von Nuklear- affen. Es gehörte dazu aber auch die mit dem Harmel- ericht erstmals klar festgelegte Politik der ausgestreck- en Hand. Auch für die jetzige Bundesregierung bleibt die ATO zentrales Element unserer Sicherheits- und Ver- eidigungspolitik. Wir haben kein Interesse daran, die ATO insgesamt durch unilaterales Handeln zu schwä- hen. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag ver- inbart, unser Ziel eines Rückzugs der in Deutschland erbliebenen Atomwaffen mit unseren Bündnispartnern esprechen. Wir sind zuversichtlich, dass sich dies in die iskussionen über das neue strategische Konzept der ATO wird einbetten lassen. nlage 32 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND- IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 50): Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesminister des In- nern Dr. Ole Schröder, der in der parlamentarischen Frage- stunde vom 25. November 2009 darauf hinwies, dass es im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das SWIFT-Abkommen oberstes Verhandlungsziel der Bundesregierung sei, die innerhalb der EU geltenden hohen datenschutzrechtlichen Standards durchzusetzen, der Auffas- sung, dass dieses Verhandlungsziel erreicht wurde und nun- mehr keine Gefahr besteht, dass sensible Bankdaten von Bür- gerinnen und Bürgern der EU an Dritte weitergegeben werden können, ohne dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU aus- reichende Rechtsmittel zur Verfügung stehen? Ausgangspunkt der Datenschutzregelungen des auf eun Monate befristeten „Abkommens zwischen der EU nd den USA über die Verarbeitung von Zahlungsver- ehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die SA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der inanzierung des Terrorismus“ sind die Zusicherungen, ie die USA der EU im Jahr 2007 gegeben hatten EU-ABI. C 166 vom 20. Juli 2007, Seite 18). Auf dieser rundlage hatte die EU zu den Übermittlungen in den SA den Standpunkt bezogen, dass SWIFT und die be- agten Finanzinstitute ihrer jeweiligen gesetzlichen Ver- ntwortung im Rahmen der europäischen Datenschutz- orschriften genügen (EU-ABI. C 166 vom 20. Juli 007, Seite 26). Darüber hinaus hat 2008 der französi- che Richter Bruguiere den Umgang mit den Daten in en USA als unabhängige, von der EU benannte Persön- ichkeit überprüft und bestätigt, dass die USA die Daten- chutzvorgaben strikt beachten. 580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Dieser Ausgangsstandard wird mit dem Übergangsab- kommen zwar in einzelnen Punkten verbessert. So prüft künftig eine mitgliedstaatliche Behörde, ob die Voraus- setzungen eines Übermittlungsersuchens vorliegen. Ferner erfolgt nach sechs Monaten eine gemeinsame Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzregelungen in den USA unter Einbezug europäischer Datenschutz- beauftragter. Unbeschadet dessen sind noch deutliche datenschutz- rechtliche Verbesserungen erforderlich. Die Rechte Be- troffener – einschließlich eines Rechts auf effektiven ge- richtlichen Rechtsschutz und Löschung der Daten – und die Regelungen, die darauf zielen, die zu übermittelnden Daten tatbestandlich einzugrenzen, ihre Menge gering zu halten und eine strikte Zweckbindung ihrer Verwen- dung zu gewährleisten, sind aus Sicht der Bundesregie- rung nicht in jeder Hinsicht bestimmt und befriedigend geregelt. Außerdem vermisst die Bundesregierung eine Regelung, die sicherstellt, dass eine Verwendung der er- haltenen Daten in Strafverfahren nur mit Zustimmung des Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgt, aus dem diese Daten ursprünglich stammen. Deutschland konnte dem Abkommen daher trotz wesentlicher Fort- schritte insgesamt nicht zustimmen. Für den Datenschutz in Europa bleibt hervorzuheben, dass die am 1. Februar 2010 beginnende vorläufige An- wendung des Interimsabkommens die nationalen Daten- schutzstandards in Belgien, Sitz von SWIFT, und den Niederlanden, Sitz des SWIFT-Servers, unberührt lässt. Übermittlungen an die USA erfolgen nur im Rahmen des geltenden nationalen Rechts. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 51): Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Behindertensport bei der Vorbereitung und Durchführung der Paralympics in Vancouver im März 2010? Das Bundesministerium des Innern fördert den Leis- tungssport auf der Grundlage des Leistungssportpro- gramms vom 28. September 2005 und der hierzu ergange- nen Förderrichtlinien. Die Kriterien hierfür entsprechen grundsätzlich denen der Förderung des Leistungssports von Nichtbehinderten. Die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderung werden dabei berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind im Haushalt des Bundes- ministeriums des Innern für die Vorbereitung und Entsen- dung der deutschen Mannschaft zu den Paralympischen Winterspielen Vancouver 2010 Mittel in Höhe von circa 550 000 Euro eingeplant. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 52 und 53): Z b f B g f M t n – is g n k r d ö V L b Z k l B E g g A d A D z (C (D In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Bundesregierung die von der Fraktionsvorsitzenden der FDP, Birgit Homburger, am 23. November 2009 in der Bild angekündigte und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vorgesehene Vereinheitlichung der Kündigungsfris- ten für Mieter und Vermieter auszugestalten? Welche Auswirkungen für den Wohnungsmarkt erhofft sich die Bundesregierung von der geplanten Angleichung der Kündigungsfristen? u Frage 52: Seit Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 galten is 2001 für Mieter und Vermieter gleiche Kündigungs- risten. Diese wurde im Jahr 2001 geändert. Nach § 573 c GB beträgt die vom Vermieter einzuhaltende Kündi- ungsfrist zunächst drei Monate und verlängert sich nach ünfjähriger Mietdauer auf sechs und nach achtjähriger ietdauer auf neun Monate. Die vom Mieter einzuhal- ende Kündigungsfrist beträgt dagegen stets nur drei Mo- ate. Diese Ungleichbehandlung will die Bundesregierung soweit sie nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt t – beseitigen. Mieter und Vermieter sollen künftig die leichen Kündigungsfristen einhalten müssen. Dabei ist och nicht entschieden, wie lang die Kündigungsfristen ünftig sein sollen. Diese Frage wird die Bundesregie- ung zunächst eingehend mit allen Beteiligten, insbeson- ere auch den Verbänden der Mieter und Eigentümer, er- rtern, um sodann nach Abwägung aller Argumente einen orschlag für eine Gesetzesänderung vorzulegen. Als eitlinie gilt dabei: Der soziale Charakter des Mietrechts leibt erhalten. u Frage 53: Allgemein kann festgestellt werden, dass Einschrän- ungen der Verfügungsbefugnis – wie sie etwa auch die ängeren Kündigungsfristen für Vermieter darstellen – die ereitschaft zu Investitionen beeinträchtigen können. ventuelle Auswirkungen einer Angleichung der Kündi- ungsfristen auf den Wohnungsmarkt werden sorgfältig eprüft. nlage 35 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 54): Will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Miet- rechtsnovelle und Angleichung der Kündigungsfristen die – bisher längere – Kündigungsfrist für Wohnraumvermieter (§ 573 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB) kürzen auf die für Mieter geltende Frist, wie große Woh- nungswirtschaftsverbände im Vermieterinteresse fordern, und will die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle ferner tatsächlich – gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung, Seite 109 – das bisherige Mietminderungsrecht von Mietern wegen der mit energetischen Haussanierungen verbundenen Beeinträch- tigungen ausschließen, obwohl eigentlich die zunehmende Kostenbelastung von Mietern gerade in Sanierungsgebieten eher verringert werden müsste, etwa durch Mietobergrenzen, um Gentrifizierung und Mieterverdrängung entgegenzuwir- ken? Es ist noch nicht entschieden, ob die Bundesregierung ur Angleichung der Kündigungsfristen eine Verkürzung Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 581 (A) ) (B) ) der Frist für den Vermieter, oder eine Verlängerung der Frist für den Mieter vorschlagen wird. Diese Frage wird die Bundesregierung zunächst eingehend mit allen Be- teiligten, insbesondere auch den Verbänden der Mieter und Eigentümer, erörtern, um sodann einen Vorschlag für eine Gesetzesänderung vorzulegen. Bei den energetischen Sanierungen geht es um ein umweltfreundliches Anliegen. Die Emissionen von Koh- lendioxid sollen bis zum Jahr 2020 um rund 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden. Der Anteil der Endenergie, der für Gebäudewärme – also Heizung und Warmwasser – aufgewendet wird, beträgt in Deutschland über 30 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. Daher bestehen hohe Einsparmög- lichkeiten. Das weitaus größte Potenzial zur Minderung der Kohlendioxidemissionen liegt dabei bei den Be- standsgebäuden. Rund drei Viertel der in Deutschland vorhandenen Wohngebäude wurden vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Um zu erreichen, dass diese Gebäude durch Wärmedämmung und andere Maßnahmen energetisch saniert werden, müssen die Eigentümer anfänglich finanzielle Belastun- gen auf sich nehmen, die öffentliche Hand Förderpro- gramme auflegen und auch die Mieter ihren Beitrag leis- ten. Vor dem Hintergrund, dass eine energetische Sanierung nicht nur dem Vermieter nützt, sondern auch für den Mieter Vorteile in Gestalt niedrigerer Betriebs- kosten hat, sollen derartige Maßnahmen nicht mehr ge- nerell zur Mietminderung berechtigen. Eine Belastung des Mieters mit unangemessenen Kosten wird hiermit nicht verbunden sein. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Frage 55): Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ins Leben gerufen, um die Ursachen und die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise untersu- chen zu lassen, und welche Ergebnisse liegen bereits vor? Das BMF hat seit Beginn der letzten Legislaturpe- riode zur Untersuchung von Ursachen und Auswirkun- gen der Wirtschafts- und Finanzkrise folgende For- schungsprojekte beauftragt: – Arbeitsweise der Bankenaufsicht vor dem Hinter- grund der Finanzmarktkrise, Bearbeiter: Institut der deutschen Wirtschaft, Köln; – Finanzierungsstrukturen und marktökonomische Sta- bilität in den Ländern Südosteuropas, in der Türkei und in den GUS-Staaten, Bearbeiter: Frankfurt School of Finance and Management; – Szenariorechnung und Projektion Kreditvergabe Deutschland, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel; Die Forschungsergebnisse sind abgeschlossen und ihre Ergebnisse liegen vor. i W D – – – s i s s A d g ( Z k d ü l H Z D i v d (C (D Darüber hinaus wurde in dem betrachteten Zeitraum m Auftrag des BMF eine Reihe von wissenschaftlichen orkshops zur angesprochenen Thematik durchgeführt. ie Themen dieser Workshops waren: Politikwerkstatt „Krisenanfälligkeit von Schwellen- ländern im Lichte der aktuellen Finanzmarktturbulen- zen“, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel; Geldpolitik und Wirkungszusammenhänge in einer globalisierten Welt. Rückwirkungen auf den Euro- raum und Deutschland: Zinsen, Wechselkurse, Ver- mögenspreise, Finanzmärkte, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel; Konjunkturgerechte Politik in Deutschland, Bearbei- ter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel. Bei solchen Workshops stehen der unmittelbare Wis- ensaustausch und die Vernetzung mit externen Experten m Vordergrund. Auf umfängliche Schlussberichte oder onstige Veröffentlichungen wird bei solchen Work- hops naturgemäß nicht abgestellt. nlage 37 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE) Drucksache 17/83, Fragen 56 und 57): Wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung eine zum Beispiel für die Abfallentsorgung anfallende deutliche Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger, die aus der laut Koalitionsvertrag – „Wir streben Wettbewerbsgleich- heit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitio- nen zu ermöglichen“, Seite 14 f. – anvisierten gleichen Be- steuerung von kommunalen und privaten Unternehmen resul- tieren würde? Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch eine „Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter“ bei der Umsatzsteuer und den Wegfall des Steuerprivilegs für kommunale Versorger die Leistungsfähigkeit der kommuna- len öffentlichen Daseinsvorsorge massiv gefährdet wird, wenn immer weniger Bereiche als „öffentliche Aufgaben“ eingestuft werden, die mit einem Steuerprivileg ausgestattet sind, weil sie dem Gemeinwohl dienen? u Frage 56: Der Koalitionsvertrag avisiert keine Besteuerung der ommunalen Abfallentsorgung. Er weist ausdrücklich arauf hin, dass Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht ber die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich be- astet werden sollen. Hierunter fällt auch die kommunale ausmüllentsorgung. u Frage 57: Ich verweise auf die Antwort zu Ihrer ersten Frage. er Koalitionsvertrag enthält keine Vorgabe, nach der mmer mehr der öffentlichen Hand eigentümliche und orbehaltene Aufgaben der Besteuerung zugeführt wer- en sollen. 582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 58): Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach nach der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfas- sungsgerichts eingetragene Lebenspartnerschaften Eheleuten auch im Beihilfe- und Steuerrecht grundsätzlich gleichzustel- len sind (vergleiche Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung WD 3-391/09)? Die Bundesregierung hat die Prüfung der Frage noch nicht abgeschlossen, welche Auswirkungen der Be- schluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsge- richts vom 7. Juli 2009, der Ende Oktober bekannt gege- ben wurde, auf das Beihilfe- und Steuerrecht hat. In dem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Diens- tes des Bundestages wird ausdrücklich auf die unter- schiedlichen Rechtsansichten der obersten Bundesge- richte und innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen. Vonseiten der obersten Bundesgerichte wurden die Fachfragen im Zusammenhang mit der rechtlichen Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern bis- lang je nach konkretem Sachgebiet differenziert geprüft und beurteilt. So hat sich der Bundesfinanzhof mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt, ob eingetragene Le- benspartnerschaften und Ehegatten gleich zu behandeln sind, und dies verneint. [Zum Splitting: BFH 19. Oktober 2006, BFH/NV 2007, 663 und BFH 20. Juli 2006, BStBl II 06, 883; zur Erbschaftsteuer: BFH 20. Juni 2007, BStBl II 2007, 649. Es sind aber noch Re- visionen anhängig. Der BFH hat mit Rücksicht auf die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden die Revisio- nen zugelassen (vgl. BFH 14. Dezember 2007, BFH/NV 2008, 779).] Das Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes weist darauf hin, dass sich die Entscheidung des Ersten Senates des Bundesverfassungsgerichts also gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs richtet. Es verweist außerdem ausdrücklich auf die un- terschiedlichen Rechtsansichten im Bundesverfassungs- gericht (vergleiche zum Beispiel Kammerentscheidung des Zweiten Senats, der für Einkommensteuer zuständig ist). In dem Kurzgutachten wird dabei die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung gegenüber den anderen Entscheidungen „höherrangig“ sei. Bei dieser Gelegenheit will ich allerdings darauf auf- merksam machen, dass die steuerlichen Erleichterungen durch das Splittingverfahren, die Splittingwirkung zu circa 90 Prozent Eheleuten mit Kindern zugutekommen. Die Splittingwirkung trifft also im Falle einer eingetra- genen Lebenspartnerschaft typischerweise auf einen an- deren Sachverhalt. Dies könnte auch verfassungsrecht- lich von Bedeutung sein. (BMI hat diesen Beitrag mitgezeichnet, BMJ lehnt diese Sachinformation ohne Begründung ab.) in li p l A d d G z w t t Z g b P 2 s t L b A d d G (C (D Im Übrigen gibt es im geltenden Einkommensteuerrecht § 33 a Abs. 1 EStG bereits eine (begrenzte) Abzugsmög- chkeit für Unterhaltszahlungen bei eingetragenen Lebens- artnern. (BMI hat diesen Beitrag mitgezeichnet, BMJ ehnt diese Sachinformation ohne Begründung ab.) nlage 39 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 59): In welcher Höhe werden entsprechend den Anpassungen infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gemäß Fas- sung des Kabinettsbeschlusses des Gesetzes ab 1. Januar 2013 reiner Biodiesel und reine Pflanzenöle als Kraftstoffe besteu- ert, und wie hoch ist die jeweilige derzeitige Besteuerung die- ser beiden Kraftstoffe? Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgeset- es, der im Kabinett als Formulierungshilfe beschlossen orden ist und nunmehr als Gesetzesentwurf der Frak- ionen der CDU/CSU und FDP dem Deutschen Bundes- ag vorliegt (Bundestagsdrucksache 17/15), sieht für den eitraum nach dem 1. Januar 2013 den gegenüber der eltenden Rechtslage unveränderten Steuerentlastungs- etrag von 2,14 Cent/Liter für reinen Biodiesel und flanzenöl vor. Die Steuerbelastung beträgt ab 1. Januar 013 – unter Berücksichtigung des bei einer Beimi- chungsquote von 6,25 Prozent entlastungsfähigen An- eils (sogenannte fiktive Quote) – einheitlich 45,03 Cent/ iter. Die jeweilige Steuerbelastung nach geltendem Recht eträgt: nlage 40 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 60): Hält die Bundesregierung im Sinne ihrer Klimaschutzziele eine Verlängerung der Steuerentlastung für Biogas als Heiz- stoff über den 1. Januar 2010 hinaus für sinnvoll, und mit wel- chem Steuervolumen rechnet die Bundesregierung im Jahr Jahr Quote/entlas- tungsfähiger Anteil Biodiesel Pflanzenöl in % Steuerbelastung in Cent/Liter 2009 5,25/94,75 18,29 18,15 2010 6,25/93,75 24,50 26,33 2011 6,25/93,75 30,41 33,22 2012 6,25/93,75 42,22 45,03 2013 6,25/93,75 45,03 45,03 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 583 (A) ) (B) ) 2010 für den Fall, dass ab 1. Januar 2010 Biogas als Heizstoff besteuert wird? Biogas als Heizstoff ist fünf Jahre lang gefördert wor- den. Aktuell sieht die Bundesregierung keine Veranlas- sung, die auslaufende Regelung zu verlängern. Über die resultierenden Steuermehreinnahmen sind – mangels ge- sonderter Erfassung der als Heizstoff eingesetzten Bio- gase – keine verlässlichen Aussagen möglich. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 61): Wie sollen mögliche Steuermindereinnahmen von jährlich circa 12 Milliarden Euro im Bundeshaushalt berücksichtigt werden, wenn nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanz- gerichts zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags das Bundesverfassungsgericht zu einer gleichlautenden Grund- satzentscheidung kommt, und hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dann weiter an den für 2010 und 2011 be- reits vorgesehenen Steuerentlastungen von etwas über 20 Mil- liarden Euro fest? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts, dass der Solidaritäts- zuschlag verfassungswidrig ist. Insoweit bleibt das Ur- teil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten. Die Bundesregierung stellt derzeit den Haushalt 2010 und im Frühjahr des kommenden Jahres den Haushalt 2011 auf der Grundlage der geltenden Rechtslage auf. Insoweit ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra- gen der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 62 und 63): Welche privaten Akteure – Verbände, Unternehmen, Bera- ter usw. – waren an der Erarbeitung des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben so- wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen beteiligt, und wann soll dieser Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einge- bracht werden? Wurden Berechnungen angestellt, welche Folgen sich aus dem geplanten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorga- ben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen für die Auf- rechterhaltung des Universaldienstes bei der Deutschen Post AG ergeben, und welche Änderungen am Umfang des Uni- versaldienstes wird das Gesetz nach Ansicht der Bundesregie- rung mit sich bringen? Zu Frage 62: An der Erstellung des Referentenentwurfs für ein Ge- setz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben so- wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen waren keine privaten Akteure beteiligt. Da noch kein Kabinettsbeschluss zu dem Gesetzent- wurf erfolgt ist, kann keine Aussage zum Zeitpunkt der E d Z f d P v s Ä d A t d t z A d F D E K A d d D Z u N s m b (C (D inbringung in den Deutschen Bundestag getroffen wer- en. u Frage 63: Die Angaben in dem von Ihnen angesprochenen Re- erentenentwurf, welche finanziellen Auswirkungen sich urch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von ostdienstleistungen in § 4 Nr. 11 b Umsatzsteuergesetz oraussichtlich ergeben werden, sind lediglich grob ge- chätzt. Berechnungen, welche Folgen sich aus dieser nderung für die Aufrechterhaltung des Postuniversal- ienstes durch das private Unternehmen Deutsche Post G ergeben, wurden nicht angestellt. Der Umfang des zu erbringenden Postuniversaldiens- es wird nicht durch das Umsatzsteuergesetz, sondern urch das Postgesetz und die Post-Universaldienstleis- ungsverordnung bestimmt. Änderungen hierzu sind der- eit von der Bundesregierung nicht geplant. nlage 43 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 65): Stimmt es, dass die Bundesregierung plant, Hermesbürg- schaften in Zukunft auch für den Export von Atomanlagen und Atomtechnik ins Ausland zuzulassen, und wie möchte die Bundesregierung damit verbundene Proliferationsrisiken aus- schließen? Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für xporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der oalitionsvereinbarung geprüft. nlage 44 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/ IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 66 und 67): Für welche Exporte von Nukleartechnik liegen der Bun- desregierung bereits Anträge für Hermesbürgschaften vor, und für welche derartigen Exporte erwartet die Bundesregie- rung Anträge, beispielsweise aufgrund von Voranfragen oder Gesprächen von bzw. mit potenziellen Antragstellern? In welcher Weise prüft die Bundesregierung das Ausfallri- siko von Hermesbürgschaften für Exporte von Nukleartech- nik, und hält die Bundesregierung für derartige Bürgschaften ein transparenteres Entscheidungsverfahren als das gängige im interministeriellen Ausschuss grundsätzlich für erstrebens- wert? u Frage 66: Aufgrund schutzwürdiger Rechte Dritter (Betriebs- nd Geschäftsgeheimnisse) ist es nicht zulässig, die amen der Exporteure und Besteller ohne deren Einver- tändnis offenzulegen. Die jeweils notwendige Zustim- ung konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage isher nicht eingeholt werden. 584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) Zu Frage 67: Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für Exporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der Koalitionsvereinbarung geprüft. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra- gen des Abgeordneten Hubertus Heil (Peine) (SPD) (Drucksache 17/83, Fragen 68 und 69): Wie bewertet die Bundesregierung die neuen von General Motors, GM, vorgelegten Sanierungspläne – insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen auf deutsche Standorte und Ar- beitsplätze – im Vergleich zu dem zwischen Magna/Sberbank und GM ausgehandelten Konzept? Was bedeutet die Aussage der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel- standorte hierzu möglich ist, werden wir tun“ konkret? Zu Frage 68: General Motors bzw. die Adam Opel GmbH haben der Bundesregierung bisher keine Sanierungspläne vor- gelegt. Bisher liegt der Bundesregierung nur eine erste Zusammenfassung der Pläne vor, die wesentliche Fragen offen lässt. Entsprechende Bewertungen können gegen- wärtig daher nicht abgegeben werden. Zu Frage 69: Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei- nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa- che 17/83, Frage 70): Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechende Aussa- gen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle, zur Frage von Fördermitteln für GM: „Ich habe mit Interesse die Einschätzung von GM-Chef Henderson und GM-Verwaltungsratschef Whitacre gelesen, der Mutter- konzern könne das alleine stemmen. Ich hielte das auch für geboten“ (Hamburger Abendblatt, 21. November 2009), vor dem Hintergrund der Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel- standorte hierzu möglich ist, werden wir tun. Darauf können sich alle verlassen“, und wie erfolgen das weitere Vorgehen und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern für mögliche Hilfsmaßnahmen der Adam Opel GmbH und GM Europe im Hinblick auf eine europäische Lö- sung im Zusammenwirken mit den anderen betroffenen euro- päischen Staaten? Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei- nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen. Dabei wird auch untersucht, ob das antragstellende Unternehmen a c m B s v A d F s n s e g c f e E d n A d F s p f p a A d F ( (C (D uf die staatliche Hilfe angewiesen ist, oder ob ausrei- hende eigene Mittel zur Verfügung stehen. Die allge- einen Verfahren sehen eine Abstimmung zwischen undesregierung und betroffenen Bundesländern, bei- pielsweise im Interministeriellen Bürgschaftsausschuss, or. nlage 47 Antwort es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck- ache 17/83, Frage 71): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – nach der Auflösung der Opel-Treuhand –, zu verhindern, dass mög- liche staatliche Hilfen in Form von Bürgschaften oder Kredi- ten in die USA abfließen, bzw. sicherzustellen, dass diese ziel- genau für Opel Europa verwandt werden? Die Bundesregierung erwartet, dass zusammen mit ei- em eventuellen Antrag der Adam Opel GmbH auf taatliche Hilfen auch ein Konzept vorgelegt wird, das ine finanzielle Abschottung der europäischen Einheiten egenüber der amerikanischen Muttergesellschaft si- herstellt. Es muss gewährleistet sein, dass etwaige Hil- en europäischer Mitgliedstaaten ausschließlich den uropäischen Aktivitäten von Opel/GM zugute kommen. ntsprechende Konzepte sind der inzwischen vorliegen- en Zusammenfassung des Restrukturierungsplanes icht zu entnehmen. nlage 48 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck- ache 17/83, Frage 74): Wird die Bundesregierung das Programm Kommunal- Kombi, womit vor allem ältere Langzeitarbeitslose in sozial- versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gebracht werden, über das Jahr 2009 hinaus fortführen und somit in Regionen mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin zusätzliche Arbeitsplätze fördern? Die Bundesregierung bewertet derzeit das Bundes- rogramm Kommunal-Kombi und prüft, ob eine Fort- ührung sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob das Bundes- rogramm fortgeführt werden sollte, steht daher noch us. nlage 49 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller SPD) (Drucksache 17/83, Frage 75): Wird die Bundesregierung den in einem Schreiben des Se- nators für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg an den Bundesminister für Arbeit und Soziales er- hobenen Forderungen, den großen Kommunen künftig im Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 585 (A) ) (B) ) Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, das Op- tionsrecht zu ermöglichen und jedem Bundesland mindestens ein Optionsrecht einzuräumen, damit keine Region von dieser Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung des SGB II ausge- schlossen sei, im Rahmen der Neuorganisation der Verwal- tungsstrukturen im Bereich des SGB II Rechnung tragen, und beabsichtigt die Bundesregierung bei Beibehaltung der bisher 69 Optionskommunen eine regionale Neuverteilung der Options- kommunen? CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag ver- einbart, dass die bestehenden Optionskommunen ihre Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können sollen, und dass es dabei möglich sein muss, kommunalen Neuglie- derungen Rechnung zu tragen. Anderslautende Absich- ten hat die Bundesregierung nicht. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 76 und 77): Wie gedenkt die Bundesregierung der Aufforderung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder an die Bun- desregierung, schnell einen eigenen und damit höheren Hartz- IV-Satz für Kinder zu ermitteln, nachzukommen? Ist die Bundesregierung der von der bayerischen Staatsmi- nisterin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, Christine Haderthauer, am Ende der Arbeits- und Sozialminis- terkonferenz der Länder in Berchtesgaden geäußerten Auffas- sung, man dürfe in dieser Frage nicht dem Bundesverfas- sungsgericht allein das Feld überlassen, und, wenn ja, welche Aktivitäten gedenkt die Bundesregierung zu entfalten, um Kindern einen bedarfsgerechten, dem jeweiligen Alter ange- messenen Regelsatz zukommen zu lassen? Die Bundesregierung ist nach dem SGB XII ver- pflichtet, bei Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkom- mens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und gegebenenfalls weiter- zuentwickeln. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008 werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen und als Basis einer Neubemessung der Regelsätze die- nen. Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da- ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti- gen sind. Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der 16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer- tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst- mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund- lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie „Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten „ K n d k m d E w l F e B V t v h z K d z b r d v R d n v 7 E g K l f 3 w a a f d d d e E w k A A d F L (C (D Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den onsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech- ung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da ie EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts- onsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa- ilienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen, ass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf rwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über- iegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei- ung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative estlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder ntfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der MFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten erteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer- ung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben on Kindern verwandt. Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar- aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha- en als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck- egelsatzes abdeckte. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass ie regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder on 0 bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den egelsätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden ie Regelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz ach dem SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter on 6 bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf 0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re- elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere inder blieben unverändert. Die Einführung der zusätz- ichen Altersstufe ist wegen der anstehenden Überprü- ung der Regelsätze insgesamt ausdrücklich bis zum 1. Dezember 2011 befristet. Für diese Überprüfung ird die Bundesregierung erneut eine Sonderauswertung uf der Basis der EVS 2008 vom Statistischen Bundes- mt durchführen lassen. Zusammengefasst bedeutet dies, dass für eine kurz- ristige Neubemessung der Regelsätze im SGB XII bzw. er Regelleistungen im SGB II noch vor dem Vorliegen er Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008 we- er eine rechtliche Grundlage besteht noch die hierfür rforderlichen Daten vorliegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die ntscheidung des BVerfG abzuwarten ist, da diese Aus- irkungen auf die Bemessung der Regelsätze haben ann. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen für die uswertung der EVS 2008 auf den Weg gebracht. nlage 51 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE INKE) (Drucksache 17/83, Frage 78): 586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 (A) ) (B) ) In welchem Zeitraum will die Bundesregierung der Auf- forderung der Arbeits- und Sozialminister der Länder nach- kommen und einen eigenen, höheren Hartz-IV-Satz für Kinder ermitteln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie- rung, im Vorgriff auf die Neuermittlung bereits zu Beginn des Jahres 2010 einen vorläufig erhöhten Hartz-IV-Regelsatz für Kinder in Kraft zu setzen? Die Bundesregierung hat schon im Jahre 2008/2009 eine eigenständige Ermittlung der Kinderregelsätze durchgeführt. Sie ist nach dem SGB XII verpflichtet, bei Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkommens- und Ver- brauchsstichprobe (EVS) die Bemessung der Regelsätze zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008 werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen und als Ba- sis einer Neubemessung der Regelsätze dienen. Hierbei werden auch die Konsumausgaben für Kinder – soweit in einer Haushaltsbefragung möglich – ermittelt werden. Da es bei dieser Bemessung zu umfassenden Prüfungen der EVS-Daten kommt und hierzu weitere Auswertun- gen der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt nö- tig sein können, wird sich die Zeit für die Überprüfung der Bemessung bzw. der Weiterentwicklung bis in das Jahr 2011 erstrecken. Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da- ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti- gen sind. Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der 16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer- tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst- mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund- lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie „Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten „Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den Konsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech- nung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da die EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts- konsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa- milienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen, dass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf Erwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über- wiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei- lung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative Festlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder entfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der BMFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten Verteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer- tung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben von Kindern verwandt. h z K d z b r r 0 s R d 6 7 E g K d a d s v g d A h E E A d d ( Z s g b (C (D Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar- aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha- en, als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck- egelsatzes abdeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass die egelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder von bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den Regel- ätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die egelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz nach em SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter von bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf 0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re- elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere inder blieben unverändert. Die Einführung der zusätzlichen Altersstufe ist wegen er anstehenden Überprüfung der Regelsätze insgesamt usdrücklich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Für iese Überprüfung wird die Bundesregierung erneut eine olche Sonderauswertung auf der Basis der EVS 2008 om Statistischen Bundesamt durchführen lassen. Da bis Anfang 2010 keine neuen EVS-Daten vorlie- en werden, besteht für eine kurzfristige Veränderung er Regelsätze weder eine Rechtsgrundlage noch ein nlass. Die Bundesregierung wird daher das vorgese- ene Verfahren der Bemessung der Regelsätze auf Basis VS 2008 konsequent und unter Berücksichtigung der rkenntnisse aus dem Urteil des BVerfG durchführen. nlage 52 Antwort es Parl. Staatssekretärs Ralf Brauksiepe auf die Fragen er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) Drucksache 17/83, Fragen 79 und 80): Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 (Bundestagsdrucksache 17/48) genannten abge- lehnten, widerrufenen und zurückgenommenen Erlaubnisse zur Arbeitnehmerüberlassung auf die Jahre 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009, und wie hoch war jeweils in 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 die Gesamtzahl der Erlaubnisse zur Ar- beitnehmerüberlassung? Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten, die Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die sich aus den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30 genannten abgelehnten, widerrufenen und zurückgenomme- nen Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung ergeben, und um welche Art der „Verstöße gegen Auflagen seitens der Zeit- arbeitsunternehmen“ (Antwort zu Frage 30) handelt es sich? u Frage 79: Die Gesamtzahl der vorhandenen Verleiherlaubnisse owie die Zahl der versagten, widerrufenen und zurück- enommenen Erlaubnisse haben sich in den Jahren 2005 is 2009 wie folgt entwickelt: Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 587 (A) ) (B) ) Zu Frage 80: Zu der Zahl der betroffenen Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer und der Höhe der nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern liegen der Bun- desregierung keine Erkenntnisse vor. Die Verleiherlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustel- len, dass keine Tatsachen eintreten, die die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. Auflagen kommen unter an- derem in Betracht, um sicherzustellen, dass die Regeln des Arbeitsschutzes beachtet werden oder dass die Be- triebsorganisation des Verleihers ausreicht. Eine syste- matische Erfassung der Art der Auflagen sowie Verstöße gegen diese nimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht vor. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra- gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 81 und 82): Wie begründet die Bundesregierung den geplanten Weg- fall der staatlichen Unterstützung in Form der sogenannten Saisonaufwandsentschädigung, und welche Konsequenzen sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür im Jahr 2010 im Bereich der Agrarwirtschaft zu erwarten? Für wie viele Saisonarbeitskräfte im Bereich der Agrar- wirtschaft wurde in den Jahren 2008 und 2009 – bitte nach Bundesländern aufschlüsseln – eine solche Aufwandsentschä- digung ausgezahlt? Zu Frage 81: Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Sai- L A c r i Z e t A d F ( v e h t g z b d h g Jahr Verleiherlaubnisse Versagun 2005 12.670 78 2006 13.674 63 2007 14.795 67 2008 15.964 78 2009 (bis einschl. 3. Quartal) 16.484 66 (C (D Da die Aufnahme einer Saisonbeschäftigung in der andwirtschaft auch im nächsten Jahr aus Mitteln der rbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsu- hende unterstützt werden kann, erwartet die Bundes- egierung keine Konsequenzen für die Landwirtschaft m Jahr 2010. u Frage 82: Zur Anzahl der Förderfälle sogenannter Aufwands- ntschädigungen liegen nach Angaben der Bundesagen- ur für Arbeit keine Daten vor. nlage 54 Antwort es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE) Drucksache 17/83, Frage 83): In welcher Weise plant die Bundesregierung den Aktions- plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, und wie wird dabei die Einbeziehung der Betroffenen gewährleistet? Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitions- ertrag vereinbart, dass zur Umsetzung des VN-Über- inkommens ein Aktionsplan entwickelt wird. Ebenso at der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Sep- ember 2009 zum Behindertenbericht die Bundesre- ierung aufgefordert, einen Aktionsplan unter Einbe- iehung der Länder und der Interessenvertretungen ehinderter Frauen und Männer zu entwickeln. Das Bun- esministerium für Arbeit und Soziales befindet sich da- er in konzeptionellen Überlegungen zum weiteren Vor- ehen. Basis ist das Handbuch der Vereinten Nationen über gen Widerrufe Rücknahmen 139 4 78 7 77 3 61 4 79 3 sonbeschäftigungen in der Landwirtschaft ändern sich zum Jahreswechsel nicht. Vielmehr besteht weiterhin die Möglichkeit, mit dem Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Tätigkeiten zu setzen. Im Rechtskreis SGB III gibt es zwar keine Mög- lichkeit, pauschale Anreizprämien zu gewähren. Aller- dings können, auch in pauschaler Form, die mit der Auf- nahme einer Saisonbeschäftigung tatsächlich entstehenden Aufwände aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III übernommen werden; diese Fördermöglichkeit besteht auch im Bereich des SGB II. Aktionspläne für Menschenrechte („Hand-book on Na- tional Human Rights Plans of Action“, 2008). Selbstverständlich wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Beginn der konkreten Planung die behinderten Menschen und ihre Verbände sowie wei- tere Akteure, wie die Länder und Kommunen, mit einbe- ziehen. Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit der bzw. dem Beauftragten für die Belange behinderter Menschen als Koordinie- rungsmechanismus nach Art. 33 Abs. 1 des Überein- kommens wird diese Einbeziehung sicherstellen. 8. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24 Anlage 25 Anlage 26 Anlage 27 Anlage 28 Anlage 29 Anlage 30 Anlage 31 Anlage 32 Anlage 33 Anlage 34 Anlage 35 Anlage 36 Anlage 37 Anlage 38 Anlage 39 Anlage 40 Anlage 41 Anlage 42 Anlage 43 Anlage 44 Anlage 45 Anlage 46 Anlage 47 Anlage 48 Anlage 49 Anlage 50 Anlage 51 Anlage 52 Anlage 53 Anlage 54

    Rede von Ursula Heinen
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Gerda Hasselfeldt


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


      (A) )


      (B) )