Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 571
(A) )
(B) )
sowie aus einem erfolgs- und leistungsabhängigen va- und 8):
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
* für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/83, Frage 3):
Trifft es zu, dass an Manager von BWI Informationstech-
nik GmbH, ein Kooperationsunternehmen von Siemens und
IBM, die die Milliarden Kosten des IT-Projektes Herkules
nicht mehr in den Griff bekommen, Boni gezahlt wurden, ob-
wohl das eindeutig gegen einen Beschluss des Haushaltsaus-
schusses verstößt?
Die regelmäßige Vergütung („Normalgehalt“) der Ge-
schäftsführer der BWI Informationstechnik GmbH
(BWI IT) setzt sich aus einem fixen Gehaltsbestandteil
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Abgeordnete(r)
entschuldigt bis
einschließlich
Barnett, Doris SPD 02.12.2009*
Dreibus, Werner DIE LINKE 02.12.2009
Gabriel, Sigmar SPD 02.12.2009
Glos, Michael CDU/CSU 02.12.2009
Hunko, Andrej DIE LINKE 02.12.2009
Kahrs, Johannes SPD 02.12.2009
Klein-Schmeink, Maria
Anna
BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
02.12.2009
Lach, Günter CDU/CSU 02.12.2009
Lafontaine, Oskar DIE LINKE 02.12.2009
Meinhardt, Patrick FDP 02.12.2009
Möller, Kornelia DIE LINKE 02.12.2009
Dr. Müller, Gerd CDU/CSU 02.12.2009
Pflug, Johannes SPD 02.12.2009
Schmidt (Eisleben),
Silvia
SPD 02.12.2009
Schwanitz, Rolf SPD 02.12.2009
Dr. Westerwelle, Guido FDP 02.12.2009
(C
(D
Anlagen zum Stenografischen Bericht
iablen Gehaltsbestandteil zusammen. Die Regelungen
ur Vergütung sind Teil des Anstellungsvertrages für die
eschäftsführer. Bei den von Ihnen angesprochenen
oni handelt es sich demnach nicht um freiwillige, zu-
ätzlich zum Gehalt gewährte Zahlungen an die Ge-
chäftsführer der BWI IT.
Grundlage für den variablen Gehaltsbestandteil sind
uantitative und qualitative Ziele, die zwischen den An-
eilseignern der BWI IT und ihren Geschäftsführern
ährlich neu zu Beginn des Geschäftsjahres vereinbart
erden. Soweit die Ziele erreicht werden, besteht An-
pruch auf Auszahlung des variablen Gehaltsbestand-
eils. Die Höhe hängt dabei vom Zielerreichungsgrad ab.
arüber hinaus ist die variable Vergütung in ihrer Höhe
egrenzt.
Den Grad der Zielerreichung und damit die Höhe der
ariablen Vergütung stellen die Anteilseigner der BWI
T am Ende des Geschäftsjahres fest. Ein entsprechender
eschluss, der Grundlage für eine Auszahlung der
ariablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2008/2009
1. Oktober 2008 bis 30. September 2009) wäre, wurde
isher nicht gefasst. Zu einer Auszahlung ist es daher
icht gekommen.
nlage 3
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage
es Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/83, Frage 4):
Welche Positionen nimmt die Bundesregierung gegenüber
der von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft geplanten
Flexibilisierung der Einsatzregeln der EU-Battle-Groups ein?
Den Mitgliedstaaten war es bereits in der Vergangen-
eit freigestellt, bei Bedarf ihre Kräfte aus einer Battle-
roup im Sinne eines „Opt-out“ herauszunehmen, wenn
er Bedarf bestand, diese Kräfte zum Beispiel in eine
aufende oder geplante EU-Operation einzubringen. Mit
en Ratsschlussfolgerungen vom 17. November 2009
ur Flexibilisierung ist daher eine gangbare formale Lö-
ung für die Mitgliedstaaten gefunden worden, die ihre
räfte, die sie in eine Battle-Group gemeldet haben, an-
erweitig einsetzen wollen. Auch zukünftig werden EU-
attle-Groups nur im Rahmen einer schnellen Krisenre-
ktion eingesetzt. Die Notwendigkeit, dieses militärische
nstrument einzusetzen, sollte stets Gegenstand einer
olitischen Diskussion für den konkreten Einzelfall sein.
nlage 4
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Fragen der
bgeordneten Maria Anna Klein-Schmeink (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 7
572 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Wie ist der Vorschlag des Patientenbeauftragten der Bun-
desregierung zu verstehen, der in seiner Rede vom 12. No-
vember 2009 forderte, dass „die anerkannten Patientenselbst-
hilfegruppen eine Verpflichtung zur Auskunft erhalten und …
den Patienten gegenüber als Dienstleister agieren sollen“, und
wie werden in diesem Kontext „anerkannte Patientenselbsthil-
fegruppen“ definiert?
Will die Bundesregierung damit die Funktion von Selbst-
hilfegruppen nach innen korrigieren, und wie werden die For-
derungen zur Auskunftspflicht und Dienstleistungsfunktion
materiell begründet?
Der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller war
zum Zeitpunkt seiner Rede in der 5. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 12. November 2009 noch nicht
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten. Die Bundesregierung kom-
mentiert Redebeiträge der Mitglieder des Deutschen
Bundestages nicht.
Ich empfehle dem Gesundheitsausschuss des Bundes-
tages, den neuen Patientenbeauftragten der Bundesregie-
rung zu einem Austausch einzuladen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Daniel Bahr auf die Frage der
Abgeordneten Ulrike Höfken (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 9):
Wie setzt die Bundesregierung die von ihr mit ausgearbei-
teten und verabschiedeten Leitlinien zur Umsetzung des
Art. 5.3 des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindäm-
mung des Tabakgebrauchs konkret in Deutschland um, und
welche konkreten Folgerungen und Konsequenzen ergeben
sich nach Interpretation der Bundesregierung, insbesondere
für die Regulierung des Umgangs zwischen politischen Amts-
und Mandatsträgern einerseits und der Tabakindustrie bzw.
mit ihr verbundenen Organisationen andererseits?
Deutschland hat die Tabakrahmenkonvention im Jahr
2004 ratifiziert und sich damit zur Umsetzung verpflich-
tet. Darin heißt es in Art. 5.3:
Bei der Festlegung und Durchführung ihrer gesund-
heitspolitischen Maßnahmen in Bezug auf die
Eindämmung des Tabakgebrauchs schützen die
Vertragsparteien diese Maßnahmen in Übereinstim-
mung mit innerstaatlichem Recht vor den kommer-
ziellen und sonstigen berechtigten Interessen der
Tabakindustrie.
Die zu diesem Absatz entwickelten Leitlinien sollen
den Vertragsstaaten dazu Hilfestellungen geben, sind je-
doch rechtlich nicht bindend. An der Ausarbeitung der
Leitlinien war Deutschland nicht beteiligt. Deutschland
war jedoch bei den Verhandlungen zu den Leitlinien im
Rahmen der 3. Konferenz der Vertragsstaaten 2008 in
Durban vertreten.
Um die Leitlinien breiter bekannt zu machen, werden
diese in Kürze auf deutsch veröffentlicht. Neben den
Vertragsstaaten, an die sich die Leitlinien richten, haben
alle gesellschaftlichen Gruppen – auch politische Amts-
und Mandatsträger – die Möglichkeit, sich an den Leit-
linien zu orientieren.
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nlage 6
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 13):
Hat der im italienischen Viareggio aufgrund technischer
Mängel entgleiste Güterwaggon vor der dortigen Katastrophe
auf dem Weg nach Italien Strecken in Deutschland durchfah-
ren, und welche Strecken waren dies gegebenenfalls?
Nach Mitteilung der italienischen Untersuchungsbe-
örde fuhr der betroffene Zug der Trenitalia S.p.A. –
argo Division von Trecate nach Gricignano. Welche
trecken der entgleiste Güterwagen zuvor durchfahren
at, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
nlage 7
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Enak Ferlemann auf die Frage
es Abgeordneten Alexander Bonde (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 14):
Hält die Bundesregierung es im Hinblick auf die Bahn-
katastrophe in Viareggio und den durch Untersuchungen be-
legten hohen Anteil von sicherheitstechnisch zu beanstanden-
den Güterzugwaggons für zielführend, beim Ausbau von
intensiv befahrenen Güterzugtrassen wie der Rheintalbahn in
Südbaden Trassenführungen mitten durch Städte und Gemein-
den zu wählen, wenn alternative Trassenführungen das Risiko
direkter Betroffenheiten von Anwohnerinnen und Anwohnern
deutlich minimieren würden?
Wie bereits in meiner Antwort auf Ihre Frage (Anlage 18
um Plenarprotokoll 17/6), sind Forderungen nach
icherheitsvorkehrungen an neuen Strecken, auf denen
üterzüge verkehren sollen, im Rahmen des jeweiligen
lanfeststellungsverfahrens zu behandeln. Die Bundes-
egierung geht davon aus, dass durch vorbeugende Maß-
ahmen bei den Fahrzeugen eine größere Risikominde-
ung erzielt wird als durch Maßnahmen an der
nfrastruktur. Ungeachtet dessen wurde bei der Ausbau-
trecke/Neubaustrecke Karlsruhe–Basel für die Beteili-
ung auch der betroffenen Regionen ein Projektbeirat
egründet, in dem derartige Forderungen eingebracht
erden können.
nlage 8
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Ursula Heinen-Esser auf die
rage des Abgeordneten Dr. Hermann Ott (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 17):
In welchem Umfang beabsichtigt die Bundesregierung
sich die Forderungen des aktuellen Beschlusses des Europäi-
schen Parlaments zur Klimakonferenz in Kopenhagen zu
eigen zu machen, insbesondere hinsichtlich der konkreten
finanziellen Hilfe in Höhe von 30 Milliarden Euro pro Jahr an
Entwicklungsländer und, wenn nein, warum nicht?
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerun-
en vom 30. Oktober 2009 auf die Abschätzung der EU-
ommission Bezug genommen, wonach öffentliche
inanzielle Hilfen an Entwicklungsländer im Umfang
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 573
(A) )
(B) )
von 22 bis 50 Milliarden Euro per anno erforderlich sein
werden. Der EU-Beitrag an dieser Summe wird auf 2 bis
15 Milliarden Euro per anno geschätzt.
Nähere Aussagen zu öffentlichen Finanztransfers an
Entwicklungsländer müssen im Zusammenhang mit ei-
ner Vereinbarung der Klimaschutzleistungen der Ent-
wicklungsländer getroffen werden. Bei der Berechnung
der finanziellen Hilfen sind auch die Beiträge des inter-
nationalen Kohlenstoffmarktes sowie zumutbare Eigen-
leistungen der Entwicklungsländer zu berücksichtigen.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/83,
Frage 20):
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, in
welchem Umfang die Länder und die Wirtschaft gegenwärtig
den Studierenden Stipendienangebote zur Verfügung stellen,
und welchen Anteil hat dieser Umfang im Finanzvolumen wie
in der Zahl der Geförderten im Vergleich zur derzeitigen Bun-
desförderung über die Förderwerke?
Die Bundesregierung stützt sich bei der Beurteilung
der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden
auf die 18. Sozialerhebung des Deutschen Studenten-
werks, die 2006 durch die HIS GmbH durchgeführt
wurde.
Danach haben 2 Prozent der Studierenden angegeben,
ein Stipendium zu erhalten. Im Jahr 2006 wurden 13 860
Studierende durch ein Stipendium eines Begabtenförde-
rungswerks gefördert, das heißt 0,7 Prozent. Im Jahr
2009 wurden nach gegenwärtigem Stand etwa 22 900
Studierende durch die Begabtenförderungswerke geför-
dert, mit einem Fördervolumen von 86,6 Millionen
Euro. Das entspricht einem Anteil von knapp 1,1 Pro-
zent.
Neue Zahlen über den Anteil anderer Stipendien wer-
den von der HIS GmbH gegenwärtig erhoben. Das För-
dervolumen privater oder anderer öffentlicher Stipen-
diengeber ist nicht bekannt.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
des Abgeordneten René Röspel (SPD) (Drucksache 17/
83, Frage 21):
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si-
cherstellen, dass die Wirtschaft die von der Bundesministerin
für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, genannten
Finanzmittel von rund 200 Millionen Euro für das Stipendien-
system jährlich tatsächlich erbringt?
Der Bund wird mit den Ländern das nationale Stipen-
dienprogramm aufbauen. Stipendienmittel, die die
Hochschulen bei Privaten einwerben, sollen durch einen
öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe aufgestockt wer-
den. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass die
in regionale Netzwerke integrierten Universitäten und
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achhochschulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und
en besten Zugang zu potenziellen Stipendiengebern ha-
en.
nlage 11
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/83, Frage 22):
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung si-
cherstellen, dass jede und jeder Studierende unabhängig vom
Studienort und vom Studienfach die gleiche Chance auf ein
Stipendium hat?
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch
essere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen
ür individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die
undesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen-
ien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein
tudium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von
rivaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien-
ystem initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver-
leichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein-
estfalen künftig für Studierende in allen Bundeslän-
ern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung beschlos-
en, zusammen mit den Ländern ein Nationales Stipen-
ienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Privaten,
und und Ländern (50 : 25 : 25) getragen wird. Mittel-
ristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz
eutschland von derzeit rund 2 Prozent auf 10 Prozent
teigen.
nlage 12
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
er Abgeordneten Ulla Burchardt (SPD) (Drucksache
7/83, Frage 23):
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammen-
hang die Idee, das Stipendiensystem über eine nationale
Fondslösung gegenüber regionalen und/oder fachlichen Ver-
zerrungen und Schieflagen abzusichern?
Im nationalen Stipendienprogramm sollen die Hoch-
chulen Stipendienmittel bei Privaten einwerben, die
urch einen öffentlichen Zuschuss in gleicher Höhe hälf-
ig von Bund und Ländern aufgestockt werden. Die Bun-
esregierung ist davon überzeugt, dass die in regionale
etzwerke integrierten Universitäten und Fachhoch-
chulen die beste Kenntnis ihres Umfeldes und den bes-
en Zugang zu potenziellen Stipendiengebern haben.
nlage 13
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Helge Braun auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
Drucksache 17/83, Frage 24):
574 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung – vor
allem mit Blick auf das Vorhaben zur Einführung eines natio-
nalen Stipendiensystems – bundesweit gleichwertige Lebens-
verhältnisse auch in der Studienfinanzierung sicherstellen?
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, durch
bessere Bildungsfinanzierung den Weg frei zu machen
für individuellen Bildungsaufstieg. Deshalb wird die
Bundesregierung mit dem Dreiklang aus BAföG, Stipen-
dien und Bildungsdarlehen mehr jungen Menschen ein
Studium ermöglichen. Nordrhein-Westfalen hat ein von
Privaten und Land gemeinsam finanziertes Stipendien-
system initiiert, das zum WS 2009/10 startet. Um ver-
gleichbare Stipendienmöglichkeiten wie in Nordrhein-
Westfalen künftig auch für Studierende in allen Bundes-
ländern zu ermöglichen, hat die Bundesregierung be-
schlossen, zusammen mit den Ländern ein Nationales
Stipendienprogramm (NaStip) aufzubauen, das von Pri-
vaten, Bund und Ländern (50:25:25) getragen wird. Mit-
telfristig soll damit der Anteil der Stipendiaten in ganz
Deutschland von derzeit rund zwei Prozent auf zehn Pro-
zent steigen.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Thomas Rachel auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD)
(Drucksache 17/83, Frage 25):
Welche Haltung hat die Bundesregierung zur Forderung
nach einem Bund-Länder-Pakt zur Verbesserung der Studien-
qualität und Lehre, und welche Maßnahmen wird sie hierzu
ergreifen?
Die Bundesregierung hält zusätzlich zu den von den
Ländern bereits eingeleiteten Initiativen weitere Maß-
nahmen für erforderlich, um die Qualität von Studium
und Lehre zu verbessern. Erste Schritte hat die Bundes-
regierung bereits eingeleitet, etwa durch die Fortsetzung
des Hochschulpakts 2020. Die darin vorgesehene, ge-
genüber der ersten Vereinbarung erhöhte Veranschla-
gung von 26 000 Euro pro zusätzlicher Studienanfänge-
rin bzw. Studienanfänger enthält bereits eine zusätzliche
Qualitätskomponente zur Verbesserung der Lehre.
Darüber hinaus wird die Koalition in den kommenden
vier Jahren zwölf Milliarden Euro zusätzlich in Bildung
und Forschung investieren. Im Koalitionsvertrag ist da-
bei vereinbart, gemeinsam mit den Ländern und den
Hochschulen ein „Bologna-Qualitäts- und Mobilitätspa-
ket“ zu schnüren, das die Studienreform zügig voran-
bringt und sowohl die Qualität des Studiums als auch die
Mobilität der Studierenden weiter verbessert. Bund und
Länder werden zeitnah Gespräche aufnehmen und über
eine mögliche Ausgestaltung eines solchen Pakts spre-
chen.
Anlage 15
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage der
Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) (Drucksache
17/83, Frage 27):
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Wie will die Bundesregierung auf die von deutschen und
afghanischen Entwicklungsorganisationen seit Jahren und zu-
letzt auf der Afghanistan-Konferenz des Dachverbands
VENRO am 24. November 2009 in Berlin geäußerte Kritik
reagieren, dass zivile Aufbauhilfe in Afghanistan vor allem
dort eingesetzt werde, wo ausländisches Militär stationiert sei
und militärische Auseinandersetzungen geführt würden, und
nicht dort, wo der größte Bedarf bestehe, dies angesichts der
Ankündigung des Bundesministers für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, den Aufwuchs an
ziviler Aufbauhilfe in den Distrikten – Nordafghanistan – zu
konzentrieren, in denen die Bundeswehr bzw. deutsche Pro-
vincial Reconstruction Teams stationiert sind?
Die afghanische Regierung, die Vereinten Nationen
nd auch deutsche und afghanische Entwicklungsorgani-
ationen fordern einen stärkeren zivilen Mitteleinsatz
nter anderem für Nord-Afghanistan, insbesondere im
ergleich zum Süden und Osten des Landes. Dem
ommt die Bundesregierung nach, indem sie ihr Wieder-
ufbau- und Entwicklungsengagement bereits seit Jahren
uf Nord-Afghanistan fokussiert und auch 2009/10
usätzliche Mittel für den Norden bereitstellt. Die afgha-
ische Regierung begrüßt die regionale Schwerpunktset-
ung der afghanisch-deutschen Entwicklungszusammen-
rbeit im Norden Afghanistans ausdrücklich. Darüber
inaus unterstützen wir aber auch andere Regionen
fghanistans und landesweite Programme.
nlage 16
Antwort
er Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
bgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/83, Frage 28):
Für welche Bereiche genau soll die Entwicklungshilfe in
Höhe von 700 Millionen Euro im Jahr eingesetzt werden, wel-
che das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammen-
arbeit und Entwicklung, BMZ, für die Entwicklung des länd-
lichen Raums zur Verfügung stellen will, wie der
Abteilungsleiter für globale und sektorale Aufgaben, europäi-
sche und multilaterale Entwicklungspolitik im BMZ, Adolf
Kloke-Lesch, auf einer Veranstaltung der Deutschen Welthun-
gerhilfe e. V. am 26. November 2009 angekündigt hat, und
wofür sollen die von Bundesminister Dirk Niebel von der
Bundesregierung zusätzlich zum Budget des BMZ geforder-
ten 300 Millionen Euro verwendet werden?
Der Betrag von 700 Millionen Euro pro Jahr für die
ommenden drei Jahre ergibt sich aus den Zusagen der
undesregierung auf dem G8-Gipfel in L’Aquila, die die
undesregierung vor allem über bilaterale Zusammenar-
eit und auch über multilaterale Institutionen umsetzen
ird. In der Erklärung zur Ernährungssicherheit des G8-
ipfels von L’Aquila haben die Unterzeichner inhaltliche
chwerpunkte für ein gemeinsames Vorgehen zur Über-
indung der Ernährungskrise vereinbart. Dieser sieht vor
llem Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Steige-
ung der Agrarproduktion, der guten Regierungsbildung,
er Privatsektorförderung, der an Kleinbauern und
rauen orientierten Förderung, des Schutzes der natürli-
hen Ressourcen, der Forschung und Ausbildung sowie
er Minderung von Nachernteverlusten vor. In Anwen-
ung der in Paris und Accra vereinbarten Grundsätze für
ine wirksame Entwicklungszusammenarbeit folgt da-
über hinaus, dass die jeweiligen Schwerpunkte bilatera-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 575
(A) )
(B) )
ler Maßnahmen gemeinsam mit den Partnern vereinbart
werden müssen.
Die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zu-
sammenarbeit und Entwicklung zusätzlich zu den Ansät-
zen des ersten Regierungsentwurfs für den Haushalt
2010 angemeldeten Mehrbedarfe sind Gegenstand der
momentan laufenden, regierungsinternen Haushaltsver-
handlungen.
Anlage 17
Antwort
der Parl. Staatssekretärin Gudrun Kopp auf die Frage des
Abgeordneten Niema Movassat (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/83, Frage 29):
Wie will das BMZ in der 17. Wahlperiode eine größere
Kohärenz zwischen Entwicklungs- und Handelspolitik ge-
währleisten angesichts der Tatsache, dass die Subventionen
für EU-Agrarprodukte eine Entwicklung eigenständiger
Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern immer noch
verhindern?
Die Gründe für die mangelhafte Entwicklung eigenstän-
diger Landwirtschaften in vielen Entwicklungsländern sind
vielfältig. Insbesondere schlechte Regierungsführung, feh-
lende Investitionen und eine Vernachlässigung des länd-
lichen Raums sind die Hauptursachen. Allerdings benö-
tigen diese Länder auch im internationalen Handel faire
Rahmenbedingungen. Die die Bundesregierung tragen-
den Parteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf
festgelegt, sich für einen schnellen und entwicklungsori-
entierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen ein-
zusetzen. Im Übrigen äußert sich der Koalitionsvertrag
dazu ausführlich. Zudem setzt sich die Bundesregierung
dafür ein, dass gerade ärmere Entwicklungsländer auch
weiterhin ihre Agrarmärkte vor subventionierten Agrar-
produkten schützen können. So wurden zum Beispiel in
den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Entwicklungs-
und Handelsabkommen der EU mit AKP-Staaten) Schutz-
klauseln zum Schutz des nationalen Agrarmarktes einge-
führt. Weiterhin sind im Rahmen dieser Abkommen große
Teile des Agrarmarktes in WTO-rechtlich zulässigem
Umfang von der Liberalisierung ausgenommen.
Anlage 18
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Frage des
Abgeordneten Memet Kilic (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) (Drucksache 17/83, Frage 30):
Welche Vertragsleistungen soll der Staat in dem von der
Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin, Dr. Maria Böhmer,
ins Gespräch gebrachten Integrationsvertrag mit Neuzuwan-
derern übernehmen, und welche Sanktionen sind gegenüber
dem Staat für den Fall vorgesehen, dass er als Vertragspartei
seine Vertragsleistungen nicht erfüllt?
Zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Instru-
ment eines Integrationsvertrages wird derzeit von mei-
nem Arbeitsstab ein Konzeptpapier zur Vorlage an die
Bundesregierung erarbeitet, in dem die Ausgestaltung
und die Einsatzmöglichkeiten des Instruments darge-
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tellt werden. Dabei möchte ich vielfältige Erfahrungen
it einbeziehen. So zum Beispiel auch den „Contrat
’Acceuil“, der seit 2007 in Frankreich eine obligatori-
che Voraussetzung der Zuwanderung von Neuzuwande-
ern ist.
nlage 19
Antwort
er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
er Abgeordneten Agnes Krumwiede (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 31 und 32):
Wie plant die Bundesregierung auf die Bundesländer zu-
zugehen, um für die Zukunft sicherzustellen, dass insbeson-
dere im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rund-
funk die Staatsferne oberstes Gebot ist?
Welche sind die zu erwartenden Schritte der Bundesregie-
rung, um zu gewährleisten, dass sich in Zukunft keine Vertre-
ter der Exekutive mehr in den Gremien des öffentlich-recht-
lichen Rundfunks befinden, vor dem Hintergrund, dass am
24. November 2009 der Parlamentarische Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hans-Joachim
Otto, erklärte, Ministerpräsidenten und Vertreter der Exeku-
tive nicht in den Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks haben zu wollen?
u Frage 31:
Die Gesetzgebungskompetenz für den öffentlich-
echtlichen Rundfunk in Deutschland liegt ausschließ-
ich bei den Ländern. Die Bundesregierung sieht vor die-
em Hintergrund keinen Anlass, tätig zu werden; zudem
eht sie davon aus, dass die Länder ihrer besonderen
erantwortung gerecht werden.
u Frage 32:
Die Zusammensetzung der Gremien des öffentlich-
echtlichen Rundfunks in Deutschland fällt in die Ge-
etzgebungskompetenz der Länder. Sie ist in Staatsver-
rägen bzw. Errichtungsgesetzen für Landesrundfunkan-
talten geregelt. Die Bundesregierung hat für diese
ragen keine Zuständigkeit.
nlage 20
Antwort
er Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
er Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen) (SPD) (Druck-
ache 17/83, Fragen 33 und 34):
Wie bewertet die Bundesregierung die Versuche, den vom
Intendanten des ZDF in seiner originären Aufgabe vorzu-
schlagenden Chefredakteur wegen der in den Medien und von
35 Staatsrechtlern vertretenen Einschätzung aus dem Amt zu
entfernen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es sich
hier um eine offensichtliche Verletzung der im Grundgesetz
garantierten Rundfunkfreiheit und der Garantie der Staatsfrei-
heit des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems handelt, und
welche Maßnahmen wird sie zur Wahrung der Verfassungs-
grundsätze ergreifen?
Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
576 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-
Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter-
grund von einer Bewertung ab.
Anlage 21
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
des Abgeordneten Martin Dörmann (SPD) (Druck-
sache 17/83, Fragen 35 und 36):
Wie bewertet die Bundesregierung die Entscheidung des
ZDF-Verwaltungsrates zum Vorschlag des ZDF-Intendanten,
den derzeitigen ZDF-Chefredakteur erneut zu berufen, und
die sich daraus ergebenden Konsequenzen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die offen-
sichtlich parteipolitisch motivierten Bestrebungen und Ein-
flussnahmen des hessischen Ministerpräsidenten und anderer
führender Unionspolitiker auf die Berufung bzw. Nichtverlän-
gerung des Vertrages des bisherigen Chefredakteurs erhebli-
che Konsequenzen mit Blick auf die Rundfunkfreiheit und die
Unabhängigkeit des ZDF und des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks haben, und wie will sie diesen „Kollateralschä-
den“ begegnen?
Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
sind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
Die Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
die von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
sene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
grundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
die ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
des Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
Landesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
wärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-
Anhalt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hinter-
grund von einer Bewertung ab.
Anlage 22
Antwort
der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer auf die Fragen
der Abgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 37 und 38):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ZDF-
Staatsvertrag gegen Art. 5 des Grundgesetzes, der aus Sicht
des Bundesverfassungsgerichtes nach ständiger Rechtspre-
chung die Staatsfreiheit des Rundfunks gebietet, verstößt,
weil er eine politische Einflussnahme wie im Fall der Verlän-
gerung des Vertrags des ZDF-Chefredakteurs auf die gebotene
Staatsferne des Rundfunks ermöglicht, und, wenn ja, welche
Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die Staats-
ferne des Rundfunks in Zukunft zu gewährleisten?
Wie wertet die Bundesregierung das Vorgehen des Vizevor-
sitzenden des ZDF-Verwaltungsrates, Roland Koch, bezüglich
der Verlängerung des Vertrags des Chefredakteurs Nikolaus
Brender, wo es doch in der Zusammenfassung des Medien- und
Kommunikationsberichts der Bundesregierung 2008 heißt:
„Dreh- und Angelpunkt eines anspruchsvollen Angebots in al-
len Medienbereichen ist und bleibt der Qualitätsjournalismus,
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der ohne Unabhängigkeit von ökonomischen, politischen und
weltanschaulichen Interessen Dritter undenkbar ist“?
Verfahren und Entscheidungen der Gremien des ZDF
ind interne Angelegenheiten dieser Rundfunkanstalt.
ie Gremien basieren auf dem ZDF-Staatsvertrag; er ist
ie von den Ministerpräsidenten der 16 Länder beschlos-
ene und von den Länderparlamenten ratifizierte Rechts-
rundlage des ZDF. Die Landesregierungen wachen über
ie ordnungsgemäße Durchführung der Bestimmungen
es Staatsvertrages. Sie üben diese Befugnis durch eine
andesregierung in zweijährigem Wechsel aus. Gegen-
ärtig liegt die Rechtsaufsicht beim Land Sachsen-An-
alt. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund
on einer Bewertung ab.
nlage 23
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 40):
Wie haben die Bundesregierung und die Europäische
Union als Teil der Gebergemeinschaft gegenüber Uganda au-
ßen- und entwicklungspolitisch auf die Absicht reagiert, für
homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorzusehen, vor
dem Hintergrund, dass der von Uganda gezeichnete Zivilpakt
die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen zulässt und ein
Verbot von Homosexualität gegen den im Zivilpakt formulier-
ten Schutz des Privatlebens – vergleiche Toonen versus Aus-
tralien – verstößt?
Seit Bekanntwerden des Gesetzentwurfs hat die Bun-
esregierung gegenüber der ugandischen Seite diesen
ehrfach kritisiert und seine Rücknahme gefordert.
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in
ampala handelt dabei auch im Verbund mit den Part-
ern der Europäischen Union. Bereits im Juli 2009 the-
atisierten die Missionschefs den Entwurf in einem Ge-
präch mit dem ugandischen Justizminister und dem
eneralstaatsanwalt im Rahmen des Dialogs gemäß
rt. 8 des Cotonou-Abkommens.
Am 13. Oktober 2009 haben sie den Gesetzentwurf
nmittelbar vor seiner Einbringung ins Parlament im Ge-
präch mit dem ugandischen Ministerpräsidenten Apolli
sibambi erneut kritisch aufgegriffen.
Die Europäische Union und die Bundesregierung ver-
eisen im Dialog mit Uganda stets auf die Einhaltung
on Verpflichtungen, die Uganda mit der Unterzeich-
ung verschiedener Menschenrechtsabkommen, beson-
ers des Internationalen Pakts über bürgerliche und poli-
ische Rechte, eingegangen ist.
nlage 24
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
bgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83,
rage 41):
Welchen Beitrag kann und will die Bundesregierung ange-
sichts des derzeit eskalierenden Aufstands jemenitischer Re-
bellen an der Grenze zwischen dem Jemen und Saudi-Arabien
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 577
(A) )
(B) )
leisten, um – über die unbedingt notwendige humanitäre Hilfe
für Flüchtlinge und andere Kriegsopfer hinaus – für mehr in-
ternationale Sichtbarkeit dieses Konflikts zu sorgen und vor
allem einen politischen Prozess zur Beendigung des Konflikts
einzuleiten?
Die Bundesregierung ist tief besorgt über die eskalie-
rende Lage im Jemen, insbesondere über die humanitäre
Lage in der jemenitischen Nordprovinz Sa'ada.
Angesichts dieser schwierigen Situation im Jemen hat
sich die Bundesregierung sowohl bilateral als auch im
Rahmen der EU für ein stärkeres internationales En-
gagement im Jemen eingesetzt. So gehen die Schlussfol-
gerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten
und Außenbeziehungen der Europäischen Union (RAA)
vom 27. Oktober 2009 auf die deutsche Initiative zurück.
Die Bundesregierung hat zu einer friedlichen Lösung
des Konflikts und zum sofortigen Waffenstillstand auf-
gerufen. Darüber hinaus befürwortet und unterstützt die
Bundesregierung die Durchführung eines nationalen Dia-
logs und die Implementierung notwendiger Reformen
durch die jemenitische Regierung sowie die Stärkung
demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen.
Ein Friedensprozess könnte auch durch entwicklungs-
politische Maßnahmen unterstützt werden. Die Bundes-
regierung hat bereits vor Ausbruch des Konflikts Mittel
für die Verbesserung der Wasserver- und -entsorgung
und die Verbesserung der Nahrungsmittelversorgung be-
reitgestellt, die in Sa'ada zum Einsatz kommen sollen.
Sie ist bereit, diese Maßnahmen umzusetzen, sobald
die Sicherheitslage dieses ermöglicht.
Anlage 25
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Günter Gloser (SPD) (Drucksache 17/83,
Frage 42):
Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle terroristi-
sche Bedrohung durch Kämpfer der al-Quaida ein, soweit
diese von der Schwächung der jemenitischen Zentralregie-
rung profitieren und vom Jemen aus auch international operie-
ren?
Islamistisch motivierte Terroristen auf der arabischen
Halbinsel haben sich nach deutlicher Schwächung durch
saudische Abwehrmaßnahmen im vergangenen Jahr im
Jemen unter Ausnutzung dortiger Ordnungsdefizite ge-
sammelt und reorganisiert.
Mit der Ausrufung der „al-Quaida auf der arabischen
Halbinsel“ (AQaH) im Januar dieses Jahres, mit der der
ideologische Anschluss an Kern-al-Quaida proklamiert
wurde, setzten verstärkte terroristische Aktivitäten ein.
Es ist davon auszugehen, dass Saudi-Arabien als Pri-
märziel des al-Quaida nahen Terrorismus wieder ver-
stärkt in das Blickfeld der AQaH rücken wird (sichtbars-
tes Indiz: missglückter Selbstmordanschlag auf den
stellvertretenden saudischen Innenminister Prinz Naif im
August des Jahres) und westliche Interessen auf der ara-
bischen Halbinsel weiter einer erhöhten Gefährdung aus-
gesetzt sind.
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nlage 26
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 43):
Wie gedenkt die Bundesregierung nach der bedauerlichen
Aufhebung des EU-Waffenembargos die Beziehungen zu Us-
bekistan zu gestalten und die Regierung zu einer Verbesse-
rung der fatalen Menschenrechtslage und einer unabhängigen
Aufklärung des Andischan-Massakers zu bewegen?
Im November 2008 beschloss der Rat für Allgemeine
ngelegenheiten und Außenbeziehungen der Europäi-
chen Union (RAA), die gegen Usbekistan bestehenden
U-Sanktionen im November 2009 auslaufen zu lassen.
Der Rat verfolgte dabei einen doppelten Ansatz: ei-
erseits die Bereitschaft zur Kooperation, andererseits
ie klare politische Botschaft, dass Usbekistan weitere
ubstanzielle Reformen besonders im Menschenrechts-
ereich vornehmen muss.
Ein weiteres wichtiges Instrument für die Förderung
on Demokratie, den Schutz der Menschenrechte und
echtsstaatlichkeit ist der Menschenrechtsdialog mit Us-
ekistan im Rahmen der EU-Strategie für eine neue Part-
erschaft mit Zentralasien, der im Juni 2009 in dritter
unde stattfand. Die Dialoge bieten der EU die Mög-
ichkeit, gezielt Einzelfälle von Menschenrechtsver-
etzungen anzusprechen. Usbekistan führte mit der EU
ereits zweimal umfassende Expertengespräche zu An-
ischan durch.
Auch bilateral setzt sich die Bundesregierung konti-
uierlich gegenüber der usbekischen Regierung für eine
eseitigung der bestehenden Defizite im Bereich des
enschenrechtsschutzes und für rechtsstaatliche Refor-
en ein.
nlage 27
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Viola von Cramon-Taubadel (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 44):
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass
den Kontrolleuren der Internationalen Arbeitsorganisation,
ILO, Zugang ins Land gewährt wird, um die Einhaltung der
von Usbekistan unterzeichneten ILO-Konventionen 138 und
182 gegen Kinderarbeit im Bereich der Baumwollindustrie zu
überprüfen?
Die Frage des Einsatzes von Kindern bei der Baum-
ollernte in Usbekistan wurde im Juni 2008 sowie im
uni 2009 im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwi-
chen der Europäischen Union und Usbekistan ausführ-
ich behandelt.
Usbekistan wurde aufgefordert, unabhängiges Moni-
oring bei der Baumwollernte zuzulassen und hierbei eng
it dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, UNICEF,
nd der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO, zusam-
enzuarbeiten.
578 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Vorrangig ist dabei die Übernahme der Instrumente des
internationalen Menschenrechtsschutzes und ihre Umset-
zung in nationale Gesetzgebung durch das Partnerland.
Die Bundesregierung hat das Thema der Bekämpfung
der Kinderarbeit gegenüber Usbekistan auch beim Men-
schenrechtsrat in Genf im Dezember 2008 angespro-
chen.
UNICEF hat den Einsatz von Kinderarbeit bei der
Baumwollernte im Jahre 2009 überprüft und konnte ge-
genüber dem Vorjahr Verbesserungen erkennen. Unter
anderem wurde das Mindestalter der Kinder von 14 auf
15 Jahre angehoben und Leiter von Gebietsverwaltun-
gen, die gegen die Weisungen verstießen, zum Teil ihrer
Ämter enthoben.
Nach der Bundesregierung vorliegenden Informatio-
nen ist die ILO mit der usbekischen Regierung im Ge-
spräch, um eine Wiedereröffnung des ILO-Büros in
Taschkent zu prüfen, das aufgrund des mangelnden Ko-
operationswillens der Regierung vor mehr als einem Jahr
geschlossen wurde. In die Prüfung einbezogen werden die
Ergebnisse eines aktuellen Berichts zu den „Schlimmsten
Formen der Kinderarbeit“ (Kon. 182), der von der usbe-
kischen Regierung der ILO vorgelegt wurde.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Wiedereröff-
nung ist zudem, dass den ILO-Bediensteten Zugang zur
Baumwollindustrie gewährt wird.
Die Bundesregierung begrüßt das Vorgehen der ILO.
Anlage 28
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Fragen der
Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen) (BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 45
und 46):
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund
des in Untersuchungshaft kürzlich erlittenen Todes des An-
walts Sergej Magnitskij, der die Interessen der internationalen
Investmentgesellschaft Hermitage Capital vertrat, die nach
Einschätzung des Europarates 2007 „das Opfer der Korrup-
tion und Kollusion hoher Polizeibeamter und organisierter
Krimineller“ wurde (Parlamentarische Versammlung des Eu-
roparates, Dok. 11993 vom 7. August 2009), die rechtsstaatli-
chen Bedingungen für Investitionen deutscher Unternehmen
in der Russischen Föderation und die Sicherheit dieser Inves-
titionen, und wie spiegelt sich diese Bewertung der Bundesre-
gierung in ihren Empfehlungen an deutsche Unternehmen zu
Investitionen in Russland wider?
In welcher Form sollen nach Meinung der Bundesregie-
rung vor dem Hintergrund von Fällen wie dem von Sergej
Magnitskij die Fragen von Rechtsstaatlichkeit und Investi-
tionssicherheit im neuen Partnerschafts- und Kooperationsab-
kommen, PKA, zwischen der EU und Russland behandelt
werden, und wie setzt sich die Bundesregierung für die ange-
messene Berücksichtigung dieser Fragen im zukünftigen PKA
im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte ein?
Zu Frage 45:
Den tragischen Fall des in der Untersuchungshaft ver-
storbenen Anwalts Sergej Magnitskij sieht die Bundes-
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egierung mit Besorgnis. Er ist ein weiteres Indiz für
chwere Defizite im russischen Strafvollzugsystem.
Die Bundesregierung beobachtet die rechtsstaatliche
ntwicklung in der Russischen Föderation weiterhin mit
roßer Aufmerksamkeit. Sie wird Defizite in diesem Be-
eich auch weiterhin kontinuierlich thematisieren.
Vergleichbares gilt für Fragen der rechtlichen Rah-
enbedingungen für die Tätigkeit deutscher Unterneh-
en in Russland. Die Bundesregierung weist in ihren
ontakten mit der russischen Regierung immer wieder
uf die überragende Bedeutung verlässlicher rechtlicher
ahmenbedingungen für ausländische Investoren in
ussland hin.
u Frage 46:
Die Europäische Union verhandelt mit Russland der-
eit über ein „Neues Abkommen“ als Nachfolgedoku-
ent zum bestehenden Partnerschafts- und Koopera-
ionsabkommen, PKA.
Das Abkommen soll alle wichtigen Bereiche der Zu-
ammenarbeit umfassen und die wichtigste Grundlage
ür die Weiterentwicklung der strategischen Partner-
chaft zwischen der EU und der Russischen Föderation
ilden.
Das im Mai 2008 der Kommission vom Rat gegebene
andat für die Verhandlungen sieht vor, dass das Ab-
ommen die Achtung demokratischer Grundsätze und
undamentaler Menschenrechte als „essenzielles Ele-
ent“ enthalten soll. Es soll ferner eine Klausel enthal-
en, die die einseitige Suspendierung des Abkommens
ür den Fall der Verletzung dieser Prinzipien ermöglicht.
ie Frage der Einhaltung der Menschenrechte und der
echtsstaatlichkeit, einschließlich der Frage der Investi-
ionssicherheit, geht allen anderen thematischen Punkten
emnach vor.
Die Kommission führt die Verhandlungen mit Russ-
and auf der Basis dieses Mandats. Die Bundesregierung
weifelt nicht daran, dass die Kommission den erwähn-
en Prinzipien den ihnen zugedachten prominenten Stel-
enwert in den Verhandlungen beimisst.
nlage 29
Antwort
es Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
bgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
ache 17/83, Frage 47):
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Brief
des zypriotischen Staatspräsidenten Dimitris Christofias an
die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, in
dem die Verweigerungshaltung der türkischen Regierung, die
Beziehungen zur Republik Zypern zu normalisieren, kritisiert
wird?
Der Staatspräsident der Republik Zypern, Dimitris
hristofias, bezieht sich in seinem Schreiben an die EU-
taats- und -Regierungschefs auf die Schlussfolgerungen,
ie der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außen-
eziehungen, RAA, am 7./8. Dezember 2009 nach Be-
assung mit der jährlichen Mitteilung zur Erweiterungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 579
(A) )
(B) )
strategie und den Fortschrittsberichten der Europäischen
Kommission ziehen wird.
Die zyprische Führung zeigt sich unzufrieden über
den bisherigen Verlauf der Zypern-Direktverhandlun-
gen, die im September 2008 zwischen den Führern der
beiden Volksgruppen, Staatspräsident Dimitris Christofias
und Mehmet Ali Talat, begonnen wurden. Sie kritisiert
außerdem die fortbestehende Nichtumsetzung des soge-
nannten Ankara-Protokolls durch die Türkei. Es ver-
pflichtet die Türkei zur Öffnung von türkischen Häfen
und Flughäfen für Schiffe und Luftfahrzeuge aus der Re-
publik Zypern.
Wir begrüßen es daher, dass sich der Rat für All-
gemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen am
7./8. Dezember umfassend mit dem Reformstand in der
Türkei befassen will. Hierbei werden auch die vom zy-
prischen Staatspräsidenten aufgeworfenen Aspekte eine
wichtige Rolle spielen.
Anlage 30
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage der
Abgeordneten Sevim Dağdelen (DIE LINKE) (Druck-
sache 17/83, Frage 48):
Über welchen Etat würde die Bundesregierung ihre Unter-
stützung für den Aufbau somalischer Sicherheitskräfte und
die Unterstützung der African Union bei dieser abrechnen,
und kann die Bundesregierung ausschließen, dass hierfür in
Deutschland oder auf der Ebene der EU Entwicklungshilfe-
gelder, etwa aus dem European Development Fund, herange-
zogen werden?
Die deutsche Unterstützung für die Ausbildung der
somalischen Polizei erfolgt aus Mitteln des Auswärtigen
Amts. Das Gleiche gilt für bilaterale Maßnahmen zu-
gunsten der Friedensmission der Afrikanischen Union in
Somalia, AMISOM.
Die Europäische Union leistet ebenfalls finanzielle
Hilfe sowohl für die somalische Polizei als auch für
AMISOM. Sie wird von der Europäischen Kommission
umgesetzt. Hierfür werden Mittel aus der afrikanischen
Friedensfazilität eingesetzt. Diese stammen wiederum
aus dem Europäischen Entwicklungsfonds.
Eine Mission der Europäischen Sicherheits- und Ver-
teidigungspolitik zur Ausbildung somalischer Soldaten
ist derzeit in Planung. Eine Entscheidung über die Ent-
sendung ist noch nicht getroffen.
Der deutsche Anteil an den Gemeinkosten und die
Ausgaben für eine eventuelle Entsendung deutscher Teil-
nehmer würden aus dem Haushalt des Bundesministe-
riums für Verteidigung bezahlt.
Anlage 31
Antwort
des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des
Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksa-
che 17/83, Frage 49):
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Betrachtet es die Bundesregierung als ihr souveränes
Recht, über die Stationierung von Atomwaffen dritter Staaten
auf ihrem Territorium zu entscheiden?
Die Stationierung von Atomwaffen unserer NATO-
artner in der Bundesrepublik Deutschland hat stets mit
er Zustimmung der jeweiligen Bundesregierungen
tattgefunden.
Die NATO hat mit ihren Strategien erheblich zur Si-
herheit unseres Landes beigetragen. Dazu gehörte in
er Vergangenheit auch die Stationierung von Nuklear-
affen. Es gehörte dazu aber auch die mit dem Harmel-
ericht erstmals klar festgelegte Politik der ausgestreck-
en Hand.
Auch für die jetzige Bundesregierung bleibt die
ATO zentrales Element unserer Sicherheits- und Ver-
eidigungspolitik. Wir haben kein Interesse daran, die
ATO insgesamt durch unilaterales Handeln zu schwä-
hen. Deshalb werden wir, wie im Koalitionsvertrag ver-
inbart, unser Ziel eines Rückzugs der in Deutschland
erbliebenen Atomwaffen mit unseren Bündnispartnern
esprechen. Wir sind zuversichtlich, dass sich dies in die
iskussionen über das neue strategische Konzept der
ATO wird einbetten lassen.
nlage 32
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
es Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz (BÜND-
IS 90/DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 50):
Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der
Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesminister des In-
nern Dr. Ole Schröder, der in der parlamentarischen Frage-
stunde vom 25. November 2009 darauf hinwies, dass es im
Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA
über das SWIFT-Abkommen oberstes Verhandlungsziel der
Bundesregierung sei, die innerhalb der EU geltenden hohen
datenschutzrechtlichen Standards durchzusetzen, der Auffas-
sung, dass dieses Verhandlungsziel erreicht wurde und nun-
mehr keine Gefahr besteht, dass sensible Bankdaten von Bür-
gerinnen und Bürgern der EU an Dritte weitergegeben werden
können, ohne dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU aus-
reichende Rechtsmittel zur Verfügung stehen?
Ausgangspunkt der Datenschutzregelungen des auf
eun Monate befristeten „Abkommens zwischen der EU
nd den USA über die Verarbeitung von Zahlungsver-
ehrsdaten und deren Übermittlung aus der EU an die
SA für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der
inanzierung des Terrorismus“ sind die Zusicherungen,
ie die USA der EU im Jahr 2007 gegeben hatten
EU-ABI. C 166 vom 20. Juli 2007, Seite 18). Auf dieser
rundlage hatte die EU zu den Übermittlungen in den
SA den Standpunkt bezogen, dass SWIFT und die be-
agten Finanzinstitute ihrer jeweiligen gesetzlichen Ver-
ntwortung im Rahmen der europäischen Datenschutz-
orschriften genügen (EU-ABI. C 166 vom 20. Juli
007, Seite 26). Darüber hinaus hat 2008 der französi-
che Richter Bruguiere den Umgang mit den Daten in
en USA als unabhängige, von der EU benannte Persön-
ichkeit überprüft und bestätigt, dass die USA die Daten-
chutzvorgaben strikt beachten.
580 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Dieser Ausgangsstandard wird mit dem Übergangsab-
kommen zwar in einzelnen Punkten verbessert. So prüft
künftig eine mitgliedstaatliche Behörde, ob die Voraus-
setzungen eines Übermittlungsersuchens vorliegen.
Ferner erfolgt nach sechs Monaten eine gemeinsame
Überprüfung der Einhaltung der Datenschutzregelungen
in den USA unter Einbezug europäischer Datenschutz-
beauftragter.
Unbeschadet dessen sind noch deutliche datenschutz-
rechtliche Verbesserungen erforderlich. Die Rechte Be-
troffener – einschließlich eines Rechts auf effektiven ge-
richtlichen Rechtsschutz und Löschung der Daten – und
die Regelungen, die darauf zielen, die zu übermittelnden
Daten tatbestandlich einzugrenzen, ihre Menge gering
zu halten und eine strikte Zweckbindung ihrer Verwen-
dung zu gewährleisten, sind aus Sicht der Bundesregie-
rung nicht in jeder Hinsicht bestimmt und befriedigend
geregelt. Außerdem vermisst die Bundesregierung eine
Regelung, die sicherstellt, dass eine Verwendung der er-
haltenen Daten in Strafverfahren nur mit Zustimmung
des Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgt, aus
dem diese Daten ursprünglich stammen. Deutschland
konnte dem Abkommen daher trotz wesentlicher Fort-
schritte insgesamt nicht zustimmen.
Für den Datenschutz in Europa bleibt hervorzuheben,
dass die am 1. Februar 2010 beginnende vorläufige An-
wendung des Interimsabkommens die nationalen Daten-
schutzstandards in Belgien, Sitz von SWIFT, und den
Niederlanden, Sitz des SWIFT-Servers, unberührt lässt.
Übermittlungen an die USA erfolgen nur im Rahmen des
geltenden nationalen Rechts.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
(Drucksache 17/83, Frage 51):
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
den Behindertensport bei der Vorbereitung und Durchführung
der Paralympics in Vancouver im März 2010?
Das Bundesministerium des Innern fördert den Leis-
tungssport auf der Grundlage des Leistungssportpro-
gramms vom 28. September 2005 und der hierzu ergange-
nen Förderrichtlinien. Die Kriterien hierfür entsprechen
grundsätzlich denen der Förderung des Leistungssports
von Nichtbehinderten. Die spezifischen Belange der
Menschen mit Behinderung werden dabei berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund sind im Haushalt des Bundes-
ministeriums des Innern für die Vorbereitung und Entsen-
dung der deutschen Mannschaft zu den Paralympischen
Winterspielen Vancouver 2010 Mittel in Höhe von circa
550 000 Euro eingeplant.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Fragen
der Abgeordneten Daniela Wagner (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 52 und 53):
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In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt
die Bundesregierung die von der Fraktionsvorsitzenden der
FDP, Birgit Homburger, am 23. November 2009 in der Bild
angekündigte und im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und FDP vorgesehene Vereinheitlichung der Kündigungsfris-
ten für Mieter und Vermieter auszugestalten?
Welche Auswirkungen für den Wohnungsmarkt erhofft
sich die Bundesregierung von der geplanten Angleichung der
Kündigungsfristen?
u Frage 52:
Seit Inkrafttreten des BGB am 1. Januar 1900 galten
is 2001 für Mieter und Vermieter gleiche Kündigungs-
risten. Diese wurde im Jahr 2001 geändert. Nach § 573 c
GB beträgt die vom Vermieter einzuhaltende Kündi-
ungsfrist zunächst drei Monate und verlängert sich nach
ünfjähriger Mietdauer auf sechs und nach achtjähriger
ietdauer auf neun Monate. Die vom Mieter einzuhal-
ende Kündigungsfrist beträgt dagegen stets nur drei Mo-
ate. Diese Ungleichbehandlung will die Bundesregierung
soweit sie nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt
t – beseitigen. Mieter und Vermieter sollen künftig die
leichen Kündigungsfristen einhalten müssen. Dabei ist
och nicht entschieden, wie lang die Kündigungsfristen
ünftig sein sollen. Diese Frage wird die Bundesregie-
ung zunächst eingehend mit allen Beteiligten, insbeson-
ere auch den Verbänden der Mieter und Eigentümer, er-
rtern, um sodann nach Abwägung aller Argumente einen
orschlag für eine Gesetzesänderung vorzulegen. Als
eitlinie gilt dabei: Der soziale Charakter des Mietrechts
leibt erhalten.
u Frage 53:
Allgemein kann festgestellt werden, dass Einschrän-
ungen der Verfügungsbefugnis – wie sie etwa auch die
ängeren Kündigungsfristen für Vermieter darstellen – die
ereitschaft zu Investitionen beeinträchtigen können.
ventuelle Auswirkungen einer Angleichung der Kündi-
ungsfristen auf den Wohnungsmarkt werden sorgfältig
eprüft.
nlage 35
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf die Frage des
bgeordneten Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 54):
Will die Bundesregierung im Rahmen der geplanten Miet-
rechtsnovelle und Angleichung der Kündigungsfristen die
– bisher längere – Kündigungsfrist für Wohnraumvermieter
(§ 573 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB)
kürzen auf die für Mieter geltende Frist, wie große Woh-
nungswirtschaftsverbände im Vermieterinteresse fordern, und
will die Bundesregierung im Rahmen dieser Novelle ferner
tatsächlich – gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung, Seite 109 –
das bisherige Mietminderungsrecht von Mietern wegen der
mit energetischen Haussanierungen verbundenen Beeinträch-
tigungen ausschließen, obwohl eigentlich die zunehmende
Kostenbelastung von Mietern gerade in Sanierungsgebieten
eher verringert werden müsste, etwa durch Mietobergrenzen,
um Gentrifizierung und Mieterverdrängung entgegenzuwir-
ken?
Es ist noch nicht entschieden, ob die Bundesregierung
ur Angleichung der Kündigungsfristen eine Verkürzung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 581
(A) )
(B) )
der Frist für den Vermieter, oder eine Verlängerung der
Frist für den Mieter vorschlagen wird. Diese Frage wird
die Bundesregierung zunächst eingehend mit allen Be-
teiligten, insbesondere auch den Verbänden der Mieter
und Eigentümer, erörtern, um sodann einen Vorschlag
für eine Gesetzesänderung vorzulegen.
Bei den energetischen Sanierungen geht es um ein
umweltfreundliches Anliegen. Die Emissionen von Koh-
lendioxid sollen bis zum Jahr 2020 um rund 40 Prozent
gegenüber dem Vergleichsjahr 1990 gesenkt werden.
Der Anteil der Endenergie, der für Gebäudewärme
– also Heizung und Warmwasser – aufgewendet wird,
beträgt in Deutschland über 30 Prozent des gesamten
Energieverbrauchs. Daher bestehen hohe Einsparmög-
lichkeiten. Das weitaus größte Potenzial zur Minderung
der Kohlendioxidemissionen liegt dabei bei den Be-
standsgebäuden. Rund drei Viertel der in Deutschland
vorhandenen Wohngebäude wurden vor Inkrafttreten der
1. Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet. Um zu
erreichen, dass diese Gebäude durch Wärmedämmung
und andere Maßnahmen energetisch saniert werden,
müssen die Eigentümer anfänglich finanzielle Belastun-
gen auf sich nehmen, die öffentliche Hand Förderpro-
gramme auflegen und auch die Mieter ihren Beitrag leis-
ten. Vor dem Hintergrund, dass eine energetische
Sanierung nicht nur dem Vermieter nützt, sondern auch
für den Mieter Vorteile in Gestalt niedrigerer Betriebs-
kosten hat, sollen derartige Maßnahmen nicht mehr ge-
nerell zur Mietminderung berechtigen. Eine Belastung
des Mieters mit unangemessenen Kosten wird hiermit
nicht verbunden sein.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE)
(Drucksache 17/83, Frage 55):
Welche Forschungsprojekte hat die Bundesregierung in
den letzten Jahren ins Leben gerufen, um die Ursachen und
die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise untersu-
chen zu lassen, und welche Ergebnisse liegen bereits vor?
Das BMF hat seit Beginn der letzten Legislaturpe-
riode zur Untersuchung von Ursachen und Auswirkun-
gen der Wirtschafts- und Finanzkrise folgende For-
schungsprojekte beauftragt:
– Arbeitsweise der Bankenaufsicht vor dem Hinter-
grund der Finanzmarktkrise, Bearbeiter: Institut der
deutschen Wirtschaft, Köln;
– Finanzierungsstrukturen und marktökonomische Sta-
bilität in den Ländern Südosteuropas, in der Türkei
und in den GUS-Staaten, Bearbeiter: Frankfurt
School of Finance and Management;
– Szenariorechnung und Projektion Kreditvergabe
Deutschland, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft,
IfW, Kiel;
Die Forschungsergebnisse sind abgeschlossen und
ihre Ergebnisse liegen vor.
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Darüber hinaus wurde in dem betrachteten Zeitraum
m Auftrag des BMF eine Reihe von wissenschaftlichen
orkshops zur angesprochenen Thematik durchgeführt.
ie Themen dieser Workshops waren:
Politikwerkstatt „Krisenanfälligkeit von Schwellen-
ländern im Lichte der aktuellen Finanzmarktturbulen-
zen“, Bearbeiter: Institut für Weltwirtschaft, IfW,
Kiel;
Geldpolitik und Wirkungszusammenhänge in einer
globalisierten Welt. Rückwirkungen auf den Euro-
raum und Deutschland: Zinsen, Wechselkurse, Ver-
mögenspreise, Finanzmärkte, Bearbeiter: Institut für
Weltwirtschaft, IfW, Kiel;
Konjunkturgerechte Politik in Deutschland, Bearbei-
ter: Institut für Weltwirtschaft, IfW, Kiel.
Bei solchen Workshops stehen der unmittelbare Wis-
ensaustausch und die Vernetzung mit externen Experten
m Vordergrund. Auf umfängliche Schlussberichte oder
onstige Veröffentlichungen wird bei solchen Work-
hops naturgemäß nicht abgestellt.
nlage 37
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
en des Abgeordneten Harald Koch (DIE LINKE)
Drucksache 17/83, Fragen 56 und 57):
Wie begründet und rechtfertigt die Bundesregierung eine
zum Beispiel für die Abfallentsorgung anfallende deutliche
Gebührenerhöhung für die Bürgerinnen und Bürger, die aus
der laut Koalitionsvertrag – „Wir streben Wettbewerbsgleich-
heit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der
Umsatzsteuer an, um Arbeitsplätze zu sichern und Investitio-
nen zu ermöglichen“, Seite 14 f. – anvisierten gleichen Be-
steuerung von kommunalen und privaten Unternehmen resul-
tieren würde?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass durch eine
„Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter“
bei der Umsatzsteuer und den Wegfall des Steuerprivilegs für
kommunale Versorger die Leistungsfähigkeit der kommuna-
len öffentlichen Daseinsvorsorge massiv gefährdet wird,
wenn immer weniger Bereiche als „öffentliche Aufgaben“
eingestuft werden, die mit einem Steuerprivileg ausgestattet
sind, weil sie dem Gemeinwohl dienen?
u Frage 56:
Der Koalitionsvertrag avisiert keine Besteuerung der
ommunalen Abfallentsorgung. Er weist ausdrücklich
arauf hin, dass Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht
ber die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich be-
astet werden sollen. Hierunter fällt auch die kommunale
ausmüllentsorgung.
u Frage 57:
Ich verweise auf die Antwort zu Ihrer ersten Frage.
er Koalitionsvertrag enthält keine Vorgabe, nach der
mmer mehr der öffentlichen Hand eigentümliche und
orbehaltene Aufgaben der Besteuerung zugeführt wer-
en sollen.
582 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 58):
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, wonach
nach der Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfas-
sungsgerichts eingetragene Lebenspartnerschaften Eheleuten
auch im Beihilfe- und Steuerrecht grundsätzlich gleichzustel-
len sind (vergleiche Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen
Bundestages, Ausarbeitung WD 3-391/09)?
Die Bundesregierung hat die Prüfung der Frage noch
nicht abgeschlossen, welche Auswirkungen der Be-
schluss des Ersten Senates des Bundesverfassungsge-
richts vom 7. Juli 2009, der Ende Oktober bekannt gege-
ben wurde, auf das Beihilfe- und Steuerrecht hat.
In dem Kurzgutachten des wissenschaftlichen Diens-
tes des Bundestages wird ausdrücklich auf die unter-
schiedlichen Rechtsansichten der obersten Bundesge-
richte und innerhalb des Bundesverfassungsgerichtes
verwiesen.
Vonseiten der obersten Bundesgerichte wurden die
Fachfragen im Zusammenhang mit der rechtlichen
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern bis-
lang je nach konkretem Sachgebiet differenziert geprüft
und beurteilt. So hat sich der Bundesfinanzhof mehrfach
mit der Frage auseinandergesetzt, ob eingetragene Le-
benspartnerschaften und Ehegatten gleich zu behandeln
sind, und dies verneint. [Zum Splitting: BFH
19. Oktober 2006, BFH/NV 2007, 663 und BFH 20. Juli
2006, BStBl II 06, 883; zur Erbschaftsteuer: BFH
20. Juni 2007, BStBl II 2007, 649. Es sind aber noch Re-
visionen anhängig. Der BFH hat mit Rücksicht auf die
noch anhängigen Verfassungsbeschwerden die Revisio-
nen zugelassen (vgl. BFH 14. Dezember 2007, BFH/NV
2008, 779).]
Das Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
weist darauf hin, dass sich die Entscheidung des Ersten
Senates des Bundesverfassungsgerichts also gegen die
bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des
Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesfinanzhofs
richtet. Es verweist außerdem ausdrücklich auf die un-
terschiedlichen Rechtsansichten im Bundesverfassungs-
gericht (vergleiche zum Beispiel Kammerentscheidung
des Zweiten Senats, der für Einkommensteuer zuständig
ist). In dem Kurzgutachten wird dabei die Auffassung
vertreten, dass die Entscheidung gegenüber den anderen
Entscheidungen „höherrangig“ sei.
Bei dieser Gelegenheit will ich allerdings darauf auf-
merksam machen, dass die steuerlichen Erleichterungen
durch das Splittingverfahren, die Splittingwirkung zu
circa 90 Prozent Eheleuten mit Kindern zugutekommen.
Die Splittingwirkung trifft also im Falle einer eingetra-
genen Lebenspartnerschaft typischerweise auf einen an-
deren Sachverhalt. Dies könnte auch verfassungsrecht-
lich von Bedeutung sein. (BMI hat diesen Beitrag
mitgezeichnet, BMJ lehnt diese Sachinformation ohne
Begründung ab.)
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Im Übrigen gibt es im geltenden Einkommensteuerrecht
§ 33 a Abs. 1 EStG bereits eine (begrenzte) Abzugsmög-
chkeit für Unterhaltszahlungen bei eingetragenen Lebens-
artnern. (BMI hat diesen Beitrag mitgezeichnet, BMJ
ehnt diese Sachinformation ohne Begründung ab.)
nlage 39
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 59):
In welcher Höhe werden entsprechend den Anpassungen
infolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes gemäß Fas-
sung des Kabinettsbeschlusses des Gesetzes ab 1. Januar 2013
reiner Biodiesel und reine Pflanzenöle als Kraftstoffe besteu-
ert, und wie hoch ist die jeweilige derzeitige Besteuerung die-
ser beiden Kraftstoffe?
Der Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgeset-
es, der im Kabinett als Formulierungshilfe beschlossen
orden ist und nunmehr als Gesetzesentwurf der Frak-
ionen der CDU/CSU und FDP dem Deutschen Bundes-
ag vorliegt (Bundestagsdrucksache 17/15), sieht für den
eitraum nach dem 1. Januar 2013 den gegenüber der
eltenden Rechtslage unveränderten Steuerentlastungs-
etrag von 2,14 Cent/Liter für reinen Biodiesel und
flanzenöl vor. Die Steuerbelastung beträgt ab 1. Januar
013 – unter Berücksichtigung des bei einer Beimi-
chungsquote von 6,25 Prozent entlastungsfähigen An-
eils (sogenannte fiktive Quote) – einheitlich 45,03 Cent/
iter.
Die jeweilige Steuerbelastung nach geltendem Recht
eträgt:
nlage 40
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
es Abgeordneten Hans-Josef Fell (BÜNDNIS 90/DIE
RÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 60):
Hält die Bundesregierung im Sinne ihrer Klimaschutzziele
eine Verlängerung der Steuerentlastung für Biogas als Heiz-
stoff über den 1. Januar 2010 hinaus für sinnvoll, und mit wel-
chem Steuervolumen rechnet die Bundesregierung im Jahr
Jahr
Quote/entlas-
tungsfähiger
Anteil
Biodiesel Pflanzenöl
in % Steuerbelastung in Cent/Liter
2009 5,25/94,75 18,29 18,15
2010 6,25/93,75 24,50 26,33
2011 6,25/93,75 30,41 33,22
2012 6,25/93,75 42,22 45,03
2013 6,25/93,75 45,03 45,03
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 583
(A) )
(B) )
2010 für den Fall, dass ab 1. Januar 2010 Biogas als Heizstoff
besteuert wird?
Biogas als Heizstoff ist fünf Jahre lang gefördert wor-
den. Aktuell sieht die Bundesregierung keine Veranlas-
sung, die auslaufende Regelung zu verlängern. Über die
resultierenden Steuermehreinnahmen sind – mangels ge-
sonderter Erfassung der als Heizstoff eingesetzten Bio-
gase – keine verlässlichen Aussagen möglich.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Frage
des Abgeordneten Stephan Kühn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 61):
Wie sollen mögliche Steuermindereinnahmen von jährlich
circa 12 Milliarden Euro im Bundeshaushalt berücksichtigt
werden, wenn nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanz-
gerichts zur Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags
das Bundesverfassungsgericht zu einer gleichlautenden Grund-
satzentscheidung kommt, und hält die Bundesregierung vor
diesem Hintergrund dann weiter an den für 2010 und 2011 be-
reits vorgesehenen Steuerentlastungen von etwas über 20 Mil-
liarden Euro fest?
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des
Niedersächsischen Finanzgerichts, dass der Solidaritäts-
zuschlag verfassungswidrig ist. Insoweit bleibt das Ur-
teil des Bundesverfassungsgerichtes abzuwarten.
Die Bundesregierung stellt derzeit den Haushalt 2010
und im Frühjahr des kommenden Jahres den Haushalt
2011 auf der Grundlage der geltenden Rechtslage auf.
Insoweit ergibt sich derzeit kein Handlungsbedarf.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hartmut Koschyk auf die Fra-
gen der Abgeordneten Sahra Wagenknecht (DIE
LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 62 und 63):
Welche privaten Akteure – Verbände, Unternehmen, Bera-
ter usw. – waren an der Erarbeitung des Referentenentwurfs
für ein Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben so-
wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen beteiligt, und wann
soll dieser Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einge-
bracht werden?
Wurden Berechnungen angestellt, welche Folgen sich aus
dem geplanten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorga-
ben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen für die Auf-
rechterhaltung des Universaldienstes bei der Deutschen Post
AG ergeben, und welche Änderungen am Umfang des Uni-
versaldienstes wird das Gesetz nach Ansicht der Bundesregie-
rung mit sich bringen?
Zu Frage 62:
An der Erstellung des Referentenentwurfs für ein Ge-
setz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben so-
wie weiterer steuerrechtlicher Regelungen waren keine
privaten Akteure beteiligt.
Da noch kein Kabinettsbeschluss zu dem Gesetzent-
wurf erfolgt ist, kann keine Aussage zum Zeitpunkt der
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inbringung in den Deutschen Bundestag getroffen wer-
en.
u Frage 63:
Die Angaben in dem von Ihnen angesprochenen Re-
erentenentwurf, welche finanziellen Auswirkungen sich
urch die Neuregelung der Umsatzbesteuerung von
ostdienstleistungen in § 4 Nr. 11 b Umsatzsteuergesetz
oraussichtlich ergeben werden, sind lediglich grob ge-
chätzt. Berechnungen, welche Folgen sich aus dieser
nderung für die Aufrechterhaltung des Postuniversal-
ienstes durch das private Unternehmen Deutsche Post
G ergeben, wurden nicht angestellt.
Der Umfang des zu erbringenden Postuniversaldiens-
es wird nicht durch das Umsatzsteuergesetz, sondern
urch das Postgesetz und die Post-Universaldienstleis-
ungsverordnung bestimmt. Änderungen hierzu sind der-
eit von der Bundesregierung nicht geplant.
nlage 43
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage der Abgeordneten Bärbel Höhn (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Frage 65):
Stimmt es, dass die Bundesregierung plant, Hermesbürg-
schaften in Zukunft auch für den Export von Atomanlagen
und Atomtechnik ins Ausland zuzulassen, und wie möchte die
Bundesregierung damit verbundene Proliferationsrisiken aus-
schließen?
Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für
xporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der
oalitionsvereinbarung geprüft.
nlage 44
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fragen
er Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/
IE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 66 und 67):
Für welche Exporte von Nukleartechnik liegen der Bun-
desregierung bereits Anträge für Hermesbürgschaften vor,
und für welche derartigen Exporte erwartet die Bundesregie-
rung Anträge, beispielsweise aufgrund von Voranfragen oder
Gesprächen von bzw. mit potenziellen Antragstellern?
In welcher Weise prüft die Bundesregierung das Ausfallri-
siko von Hermesbürgschaften für Exporte von Nukleartech-
nik, und hält die Bundesregierung für derartige Bürgschaften
ein transparenteres Entscheidungsverfahren als das gängige
im interministeriellen Ausschuss grundsätzlich für erstrebens-
wert?
u Frage 66:
Aufgrund schutzwürdiger Rechte Dritter (Betriebs-
nd Geschäftsgeheimnisse) ist es nicht zulässig, die
amen der Exporteure und Besteller ohne deren Einver-
tändnis offenzulegen. Die jeweils notwendige Zustim-
ung konnte aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage
isher nicht eingeholt werden.
584 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
Zu Frage 67:
Der Umgang mit Anträgen auf Hermesdeckungen für
Exporte von Nukleartechnik wird derzeit im Lichte der
Koalitionsvereinbarung geprüft.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die Fra-
gen des Abgeordneten Hubertus Heil (Peine) (SPD)
(Drucksache 17/83, Fragen 68 und 69):
Wie bewertet die Bundesregierung die neuen von General
Motors, GM, vorgelegten Sanierungspläne – insbesondere in
Bezug auf die Auswirkungen auf deutsche Standorte und Ar-
beitsplätze – im Vergleich zu dem zwischen Magna/Sberbank
und GM ausgehandelten Konzept?
Was bedeutet die Aussage der Bundeskanzlerin in ihrer
Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der
Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel-
standorte hierzu möglich ist, werden wir tun“ konkret?
Zu Frage 68:
General Motors bzw. die Adam Opel GmbH haben
der Bundesregierung bisher keine Sanierungspläne vor-
gelegt. Bisher liegt der Bundesregierung nur eine erste
Zusammenfassung der Pläne vor, die wesentliche Fragen
offen lässt. Entsprechende Bewertungen können gegen-
wärtig daher nicht abgegeben werden.
Zu Frage 69:
Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei-
nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH
auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
Frage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Drucksa-
che 17/83, Frage 70):
Wie beurteilt die Bundesregierung entsprechende Aussa-
gen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie,
Rainer Brüderle, zur Frage von Fördermitteln für GM: „Ich
habe mit Interesse die Einschätzung von GM-Chef Henderson
und GM-Verwaltungsratschef Whitacre gelesen, der Mutter-
konzern könne das alleine stemmen. Ich hielte das auch für
geboten“ (Hamburger Abendblatt, 21. November 2009), vor
dem Hintergrund der Aussagen der Bundeskanzlerin in ihrer
Regierungserklärung vom 10. November 2009: „Das, was der
Bundesregierung und den Landesregierungen der vier Opel-
standorte hierzu möglich ist, werden wir tun. Darauf können
sich alle verlassen“, und wie erfolgen das weitere Vorgehen
und die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit
den Ländern für mögliche Hilfsmaßnahmen der Adam Opel
GmbH und GM Europe im Hinblick auf eine europäische Lö-
sung im Zusammenwirken mit den anderen betroffenen euro-
päischen Staaten?
Die Bundesregierung wird im Rahmen der allgemei-
nen Verfahren eventuelle Anträge der Adam Opel GmbH
auf staatliche Hilfe ergebnisoffen prüfen. Dabei wird
auch untersucht, ob das antragstellende Unternehmen
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uf die staatliche Hilfe angewiesen ist, oder ob ausrei-
hende eigene Mittel zur Verfügung stehen. Die allge-
einen Verfahren sehen eine Abstimmung zwischen
undesregierung und betroffenen Bundesländern, bei-
pielsweise im Interministeriellen Bürgschaftsausschuss,
or.
nlage 47
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Hans-Joachim Otto auf die
rage des Abgeordneten Garrelt Duin (SPD) (Druck-
ache 17/83, Frage 71):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung – nach
der Auflösung der Opel-Treuhand –, zu verhindern, dass mög-
liche staatliche Hilfen in Form von Bürgschaften oder Kredi-
ten in die USA abfließen, bzw. sicherzustellen, dass diese ziel-
genau für Opel Europa verwandt werden?
Die Bundesregierung erwartet, dass zusammen mit ei-
em eventuellen Antrag der Adam Opel GmbH auf
taatliche Hilfen auch ein Konzept vorgelegt wird, das
ine finanzielle Abschottung der europäischen Einheiten
egenüber der amerikanischen Muttergesellschaft si-
herstellt. Es muss gewährleistet sein, dass etwaige Hil-
en europäischer Mitgliedstaaten ausschließlich den
uropäischen Aktivitäten von Opel/GM zugute kommen.
ntsprechende Konzepte sind der inzwischen vorliegen-
en Zusammenfassung des Restrukturierungsplanes
icht zu entnehmen.
nlage 48
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dagmar Ziegler (SPD) (Druck-
ache 17/83, Frage 74):
Wird die Bundesregierung das Programm Kommunal-
Kombi, womit vor allem ältere Langzeitarbeitslose in sozial-
versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gebracht werden,
über das Jahr 2009 hinaus fortführen und somit in Regionen
mit besonders hoher und verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit
weiterhin zusätzliche Arbeitsplätze fördern?
Die Bundesregierung bewertet derzeit das Bundes-
rogramm Kommunal-Kombi und prüft, ob eine Fort-
ührung sinnvoll ist. Die Entscheidung, ob das Bundes-
rogramm fortgeführt werden sollte, steht daher noch
us.
nlage 49
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Gabriele Lösekrug-Möller
SPD) (Drucksache 17/83, Frage 75):
Wird die Bundesregierung den in einem Schreiben des Se-
nators für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt
Hamburg an den Bundesminister für Arbeit und Soziales er-
hobenen Forderungen, den großen Kommunen künftig im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 585
(A) )
(B) )
Rechtskreis Zweites Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, das Op-
tionsrecht zu ermöglichen und jedem Bundesland mindestens
ein Optionsrecht einzuräumen, damit keine Region von dieser
Möglichkeit der Aufgabenwahrnehmung des SGB II ausge-
schlossen sei, im Rahmen der Neuorganisation der Verwal-
tungsstrukturen im Bereich des SGB II Rechnung tragen, und
beabsichtigt die Bundesregierung bei Beibehaltung der bisher
69 Optionskommunen eine regionale Neuverteilung der Options-
kommunen?
CDU/CSU und FDP haben im Koalitionsvertrag ver-
einbart, dass die bestehenden Optionskommunen ihre
Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können sollen, und
dass es dabei möglich sein muss, kommunalen Neuglie-
derungen Rechnung zu tragen. Anderslautende Absich-
ten hat die Bundesregierung nicht.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen des Abgeordneten Markus Kurth (BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) (Drucksache 17/83, Fragen 76 und 77):
Wie gedenkt die Bundesregierung der Aufforderung der
Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder an die Bun-
desregierung, schnell einen eigenen und damit höheren Hartz-
IV-Satz für Kinder zu ermitteln, nachzukommen?
Ist die Bundesregierung der von der bayerischen Staatsmi-
nisterin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
Christine Haderthauer, am Ende der Arbeits- und Sozialminis-
terkonferenz der Länder in Berchtesgaden geäußerten Auffas-
sung, man dürfe in dieser Frage nicht dem Bundesverfas-
sungsgericht allein das Feld überlassen, und, wenn ja, welche
Aktivitäten gedenkt die Bundesregierung zu entfalten, um
Kindern einen bedarfsgerechten, dem jeweiligen Alter ange-
messenen Regelsatz zukommen zu lassen?
Die Bundesregierung ist nach dem SGB XII ver-
pflichtet, bei Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkom-
mens- und Verbrauchsstichprobe, EVS, die Bemessung
der Regelsätze zu überprüfen und gegebenenfalls weiter-
zuentwickeln. Die Ergebnisse der Sonderauswertung der
EVS 2008 werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen
und als Basis einer Neubemessung der Regelsätze die-
nen.
Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze
im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen
im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein
umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da-
ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti-
gen sind.
Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der
16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das
Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer-
tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst-
mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus
der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter
Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch
statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund-
lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie
„Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das
Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit
Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten
„
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Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den
onsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech-
ung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da
ie EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts-
onsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa-
ilienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen,
ass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf
rwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über-
iegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei-
ung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative
estlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder
ntfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der
MFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten
erteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer-
ung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben
on Kindern verwandt.
Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar-
aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis
um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für
inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach
em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder
wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha-
en als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck-
egelsatzes abdeckte. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass
ie regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder
on 0 bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den
egelsätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden
ie Regelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz
ach dem SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter
on 6 bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf
0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des
ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re-
elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere
inder blieben unverändert. Die Einführung der zusätz-
ichen Altersstufe ist wegen der anstehenden Überprü-
ung der Regelsätze insgesamt ausdrücklich bis zum
1. Dezember 2011 befristet. Für diese Überprüfung
ird die Bundesregierung erneut eine Sonderauswertung
uf der Basis der EVS 2008 vom Statistischen Bundes-
mt durchführen lassen.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass für eine kurz-
ristige Neubemessung der Regelsätze im SGB XII bzw.
er Regelleistungen im SGB II noch vor dem Vorliegen
er Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008 we-
er eine rechtliche Grundlage besteht noch die hierfür
rforderlichen Daten vorliegen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die
ntscheidung des BVerfG abzuwarten ist, da diese Aus-
irkungen auf die Bemessung der Regelsätze haben
ann. Sie hat die erforderlichen Vorbereitungen für die
uswertung der EVS 2008 auf den Weg gebracht.
nlage 51
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann (DIE
INKE) (Drucksache 17/83, Frage 78):
586 Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
(A) )
(B) )
In welchem Zeitraum will die Bundesregierung der Auf-
forderung der Arbeits- und Sozialminister der Länder nach-
kommen und einen eigenen, höheren Hartz-IV-Satz für Kinder
ermitteln, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-
rung, im Vorgriff auf die Neuermittlung bereits zu Beginn des
Jahres 2010 einen vorläufig erhöhten Hartz-IV-Regelsatz für
Kinder in Kraft zu setzen?
Die Bundesregierung hat schon im Jahre 2008/2009
eine eigenständige Ermittlung der Kinderregelsätze
durchgeführt. Sie ist nach dem SGB XII verpflichtet, bei
Vorliegen neuer Ergebnisse einer Einkommens- und Ver-
brauchsstichprobe (EVS) die Bemessung der Regelsätze
zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln.
Die Ergebnisse der Sonderauswertung der EVS 2008
werden im zweiten Halbjahr 2010 vorliegen und als Ba-
sis einer Neubemessung der Regelsätze dienen. Hierbei
werden auch die Konsumausgaben für Kinder – soweit
in einer Haushaltsbefragung möglich – ermittelt werden.
Da es bei dieser Bemessung zu umfassenden Prüfungen
der EVS-Daten kommt und hierzu weitere Auswertun-
gen der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt nö-
tig sein können, wird sich die Zeit für die Überprüfung
der Bemessung bzw. der Weiterentwicklung bis in das
Jahr 2011 erstrecken.
Bei der anstehenden Neubemessung der Regelsätze
im SGB XII, deren Ergebnisse für die Regelleistungen
im SGB II übernommen werden, handelt es sich um ein
umfangreiches Verfahren, bei dem eine Vielzahl an Da-
ten sowie Vorgaben und Vorstellungen zu berücksichti-
gen sind.
Mit der im Auftrag der Bundesregierung bereits in der
16. Legislaturperiode, im Jahre 2008/2009, durch das
Statistische Bundesamt vorgenommenen Sonderauswer-
tung der EVS 2003 wurde der Bedarf von Kindern erst-
mals gesondert ermittelt. Damit werden die bislang aus
der Leistung für alleinlebende Erwachsene (sogenannter
Eckregelsatz) abgeleiteten Leistungen für Kinder durch
statistisch ermittelte Verbrauchsausgaben ersetzt. Grund-
lage für die Sonderauswertung war die BMFSFJ-Studie
„Kosten eines Kindes“. Das BMFSFJ hatte durch das
Statistische Bundesamt modellhaft für alle Haushalte mit
Kindern auf Basis EVS 1998 und 2003 die gesamten
„Kinderausgaben“ ermitteln lassen. Dies ist nur über den
Konsum von „Familien mit Kindern“ und die Berech-
nung entsprechender Verteilungsschlüssel möglich, da
die EVS eine Haushaltsbefragung ist, die den Haushalts-
konsum insgesamt, aber nicht den Konsum einzelner Fa-
milienmitglieder erhebt. Diese „Berechnungen“ zeigen,
dass sich nicht sämtliche Verbrauchsausgaben exakt auf
Erwachsene und Kinder verteilen lassen. Bei dem über-
wiegenden Teil der Verbrauchsausgaben ist eine Vertei-
lung auf Erwachsene und Kinder nur durch normative
Festlegungen möglich. Welche Ausgaben auf Kinder
entfallen, wurde von Wissenschaftlern im Rahmen der
BMFSFJ-Studie festgestellt. Diese dort festgestellten
Verteilungsschlüssel wurden auch bei der Sonderauswer-
tung zu den regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben
von Kindern verwandt.
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Die Ergebnisse dieser Sonderauswertung für Paar-
aushalte mit einem Kind bestätigten insgesamt das bis
um 30. Juni 2009 geltende Niveau der Regelsätze für
inder. Nur bei einer stärkeren Differenzierung nach
em Alter der Kinder stellte sich heraus, dass Kinder
wischen 6 und 13 Jahren einen höheren Verbrauch ha-
en, als der damalige Regelsatz von 60 Prozent des Eck-
egelsatzes abdeckt. Dabei hat sich gezeigt, dass die
egelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben für Kinder von
bis 5 Jahren und von 14 bis 17 Jahren unter den Regel-
ätzen liegen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden die
egelleistung nach dem SGB II bzw. der Regelsatz nach
em SGB XII für hilfebedürftige Kinder im Alter von
bis 13 Jahren zum 1. Juli 2009 von 60 Prozent auf
0 Prozent der Regelleistung für Alleinlebende bzw. des
ckregelsatzes für Haushaltsvorstände erhöht. Die Re-
elleistungen bzw. Regelsätze für jüngere und ältere
inder blieben unverändert.
Die Einführung der zusätzlichen Altersstufe ist wegen
er anstehenden Überprüfung der Regelsätze insgesamt
usdrücklich bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Für
iese Überprüfung wird die Bundesregierung erneut eine
olche Sonderauswertung auf der Basis der EVS 2008
om Statistischen Bundesamt durchführen lassen.
Da bis Anfang 2010 keine neuen EVS-Daten vorlie-
en werden, besteht für eine kurzfristige Veränderung
er Regelsätze weder eine Rechtsgrundlage noch ein
nlass. Die Bundesregierung wird daher das vorgese-
ene Verfahren der Bemessung der Regelsätze auf Basis
VS 2008 konsequent und unter Berücksichtigung der
rkenntnisse aus dem Urteil des BVerfG durchführen.
nlage 52
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Ralf Brauksiepe auf die Fragen
er Abgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE)
Drucksache 17/83, Fragen 79 und 80):
Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung
zu Frage 30 (Bundestagsdrucksache 17/48) genannten abge-
lehnten, widerrufenen und zurückgenommenen Erlaubnisse
zur Arbeitnehmerüberlassung auf die Jahre 2005, 2006, 2007,
2008 und 2009, und wie hoch war jeweils in 2005, 2006,
2007, 2008 und 2009 die Gesamtzahl der Erlaubnisse zur Ar-
beitnehmerüberlassung?
Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten, die Höhe der
nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträge und Steuern, die
sich aus den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 30
genannten abgelehnten, widerrufenen und zurückgenomme-
nen Erlaubnissen zur Arbeitnehmerüberlassung ergeben, und
um welche Art der „Verstöße gegen Auflagen seitens der Zeit-
arbeitsunternehmen“ (Antwort zu Frage 30) handelt es sich?
u Frage 79:
Die Gesamtzahl der vorhandenen Verleiherlaubnisse
owie die Zahl der versagten, widerrufenen und zurück-
enommenen Erlaubnisse haben sich in den Jahren 2005
is 2009 wie folgt entwickelt:
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 8. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009 587
(A) )
(B) )
Zu Frage 80:
Zu der Zahl der betroffenen Zeitarbeitnehmerinnen
und Zeitarbeitnehmer und der Höhe der nicht gezahlten
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern liegen der Bun-
desregierung keine Erkenntnisse vor.
Die Verleiherlaubnis kann unter Bedingungen erteilt
und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustel-
len, dass keine Tatsachen eintreten, die die Versagung
der Erlaubnis rechtfertigen. Auflagen kommen unter an-
derem in Betracht, um sicherzustellen, dass die Regeln
des Arbeitsschutzes beachtet werden oder dass die Be-
triebsorganisation des Verleihers ausreicht. Eine syste-
matische Erfassung der Art der Auflagen sowie Verstöße
gegen diese nimmt die Bundesagentur für Arbeit nicht
vor.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die Fra-
gen der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann (DIE
LINKE) (Drucksache 17/83, Fragen 81 und 82):
Wie begründet die Bundesregierung den geplanten Weg-
fall der staatlichen Unterstützung in Form der sogenannten
Saisonaufwandsentschädigung, und welche Konsequenzen
sind nach Ansicht der Bundesregierung dafür im Jahr 2010 im
Bereich der Agrarwirtschaft zu erwarten?
Für wie viele Saisonarbeitskräfte im Bereich der Agrar-
wirtschaft wurde in den Jahren 2008 und 2009 – bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln – eine solche Aufwandsentschä-
digung ausgezahlt?
Zu Frage 81:
Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung von Sai-
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Jahr Verleiherlaubnisse Versagun
2005 12.670 78
2006 13.674 63
2007 14.795 67
2008 15.964 78
2009
(bis einschl.
3. Quartal)
16.484 66
(C
(D
Da die Aufnahme einer Saisonbeschäftigung in der
andwirtschaft auch im nächsten Jahr aus Mitteln der
rbeitsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsu-
hende unterstützt werden kann, erwartet die Bundes-
egierung keine Konsequenzen für die Landwirtschaft
m Jahr 2010.
u Frage 82:
Zur Anzahl der Förderfälle sogenannter Aufwands-
ntschädigungen liegen nach Angaben der Bundesagen-
ur für Arbeit keine Daten vor.
nlage 54
Antwort
es Parl. Staatssekretärs Dr. Ralf Brauksiepe auf die
rage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert (DIE LINKE)
Drucksache 17/83, Frage 83):
In welcher Weise plant die Bundesregierung den Aktions-
plan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
der Bundesrepublik Deutschland zu entwickeln, und wie wird
dabei die Einbeziehung der Betroffenen gewährleistet?
Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitions-
ertrag vereinbart, dass zur Umsetzung des VN-Über-
inkommens ein Aktionsplan entwickelt wird. Ebenso
at der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 18. Sep-
ember 2009 zum Behindertenbericht die Bundesre-
ierung aufgefordert, einen Aktionsplan unter Einbe-
iehung der Länder und der Interessenvertretungen
ehinderter Frauen und Männer zu entwickeln. Das Bun-
esministerium für Arbeit und Soziales befindet sich da-
er in konzeptionellen Überlegungen zum weiteren Vor-
ehen.
Basis ist das Handbuch der Vereinten Nationen über
gen Widerrufe Rücknahmen
139 4
78 7
77 3
61 4
79 3
sonbeschäftigungen in der Landwirtschaft ändern sich
zum Jahreswechsel nicht. Vielmehr besteht weiterhin die
Möglichkeit, mit dem Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II
Anreize zur Aufnahme niedrig entlohnter Tätigkeiten zu
setzen. Im Rechtskreis SGB III gibt es zwar keine Mög-
lichkeit, pauschale Anreizprämien zu gewähren. Aller-
dings können, auch in pauschaler Form, die mit der Auf-
nahme einer Saisonbeschäftigung tatsächlich entstehenden
Aufwände aus dem Vermittlungsbudget nach § 45 SGB III
übernommen werden; diese Fördermöglichkeit besteht
auch im Bereich des SGB II.
Aktionspläne für Menschenrechte („Hand-book on Na-
tional Human Rights Plans of Action“, 2008).
Selbstverständlich wird das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales mit Beginn der konkreten Planung
die behinderten Menschen und ihre Verbände sowie wei-
tere Akteure, wie die Länder und Kommunen, mit einbe-
ziehen. Die Zusammenarbeit des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales mit der bzw. dem Beauftragten
für die Belange behinderter Menschen als Koordinie-
rungsmechanismus nach Art. 33 Abs. 1 des Überein-
kommens wird diese Einbeziehung sicherstellen.
8. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 2. Dezember 2009
Inhalt:
Redetext
Anlagen zum Stenografischen Bericht
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Anlage 24
Anlage 25
Anlage 26
Anlage 27
Anlage 28
Anlage 29
Anlage 30
Anlage 31
Anlage 32
Anlage 33
Anlage 34
Anlage 35
Anlage 36
Anlage 37
Anlage 38
Anlage 39
Anlage 40
Anlage 41
Anlage 42
Anlage 43
Anlage 44
Anlage 45
Anlage 46
Anlage 47
Anlage 48
Anlage 49
Anlage 50
Anlage 51
Anlage 52
Anlage 53
Anlage 54