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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 16/232 eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenhei- ten der Europäischen Union (Drucksache 16/13923) . . . . . . . . . . . . . . . b) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifi- zierung des Vertrags von Lissabon (Drucksache 16/13924) . . . . . . . . . . . . . . . c) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Geset- zes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bun- Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Gregor Gysi (DIE LINKE) . . . . . . . . . . . Rainder Steenblock (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Axel Schäfer (Bochum) (SPD) . . . . . . . . . . . Mechthild Dyckmans (FDP) . . . . . . . . . . . . . Hartmut Koschyk (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Gert Weisskirchen (Wiesloch) (SPD) . . . . Dr. Diether Dehm (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Jerzy Montag (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU) . . . . . . . Jörg Tauss (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . 26251 D 26251 D 26256 C 26258 C 26260 C 26262 B 26264 A 26265 A 26266 B 26267 C 26268 C 26269 C 26270 C Deutscher B Stenografisch 232. Sitz Berlin, Mittwoch, den I n h a l Glückwünsche zum Geburtstag der Abgeord- neten Peter Rzepka, Dr. Hans-Peter Uhl, Jochen-Konrad Fromme, Susanne Jaffke- Witt, Bartholomäus Kalb, Wolfgang Meckelburg und Otto Schily . . . . . . . . . . . . Begrüßung des neuen Abgeordneten Dr. Steffen Hultsch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Berufung von 16 deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments zur Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für die An- gelegenheiten der Europäischen Union . . . Tagesordnungspunkt 1: a) Erste Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs d e T J 26251 A 26251 B 26251 C destag in Angelegenheiten der Europäi- schen Union (Drucksache 16/13925) . . . . . . . . . . . . . . . 26252 A undestag er Bericht ung 26. August 2009 t : ) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegen- heiten der Europäischen Union (Drucksache 16/13926) . . . . . . . . . . . . . . ) Erste Beratung des von den Abgeordneten Wolfgang Nešković, Dr. Diether Dehm, Alexander Ulrich, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrach- ten Entwurfs eines Gesetzes zur Ände- rung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93) (Drucksache 16/13928) . . . . . . . . . . . . . . homas Oppermann (SPD) . . . . . . . . . . . . . . örg van Essen (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26252 B 26252 C 26252 D 26255 B Dr. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . Michael Stübgen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 26271 C 26272 D II Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 Tagesordnungspunkt 3: a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichte- rung der Sanierung von Unternehmen (Drucksache 16/13927) . . . . . . . . . . . . . . . b) Verordnung der Bundesregierung: Fünf- undachtzigste Verordnung zur Ände- rung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 16/13920) . . . . . . . . . . . . . . . c) Verordnung der Bundesregierung: Ein- hundertachte Verordnung zur Ände- rung der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung – (Drucksache 16/13921) . . . . . . . . . . . . . . . Michael Hartmann (Wackernheim) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Norman Paech (DIE LINKE) . . . . . . . . . . Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . Dr. Kristina Köhler (Wiesbaden) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Hellmut Königshaus (FDP) . . . . . . . . . . . . . . 26274 B 26274 B 26274 B 26277 C 26279 B 26280 C 26280 D 26281 A 26282 A 26283 A 26284 C Tagesordnungspunkt 4: a) Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, weiterer Ab- geordneter und der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Risiko-Reakto- ren abschalten (Drucksache 16/13864) . . . . . . . . . . . . . . . b) Antrag der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Hellmut Königshaus, wei- terer Abgeordneter und der Fraktion der FDP: Entscheidungen des Bundesver- fassungsgerichts zur Stärkung der Par- lamentsrechte unverzüglich umsetzen (Drucksache 16/13865) . . . . . . . . . . . . . . . Tagesordnungspunkt 2: Vereinbarte Debatte: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Frage- und Informationsrecht des Bundestages so- wie zu den Rechten eines Untersuchungs- ausschusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Siegfried Kauder (Villingen- Schwenningen) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . Dr. Max Stadler (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . D S N A L A E ( n k Z n u n A A 26274 C 26274 D 26274 D 26275 A 26276 A Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . r. Carl-Christian Dressel (SPD) . . . . . . . . . . tephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) . . . . ächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 1 iste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . nlage 2 rklärung des Abgeordneten Jörg van Essen FDP) zur Abstimmung über den Entwurf ei- es Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucher- reditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der ahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuord- ung der Vorschriften über das Widerrufs- nd Rückgaberecht (230. Sitzung, Tagesord- ungspunkt 77 b) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . nlage 3 mtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26285 B 26286 B 26287 C 26288 D 26289 A 26290 A 26290 A Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26251 (A) ) (B) ) 232. Sitz Berlin, Mittwoch, den Beginn: 13.0
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    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26289 (A) ) (B) ) DIE GRÜNEN Zapf, Uta SPD 26.08.2009 Koczy, Ute BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Lührmann, Anna BÜNDNIS 90/ 26.08.2009 Dr. Wiefelspütz, Dieter SPD 26.08.2009 Anlage 1 Liste der entschuldigt Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Akgün, Lale SPD 26.08.2009 Altmaier, Peter CDU/CSU 26.08.2009 Andreae, Kerstin BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Annen, Niels SPD 26.08.2009 Aydin, Hüseyin-Kenan DIE LINKE 26.08.2009 Barth, Uwe FDP 26.08.2009 Dr. Berg, Axel SPD 26.08.2009 Bluhm, Heidrun DIE LINKE 26.08.2009 Blumentritt, Volker SPD 26.08.2009 Bodewig, Kurt SPD 26.08.2009 Burkert, Martin SPD 26.08.2009 Claus, Roland DIE LINKE 26.08.2009 Dreibus, Werner DIE LINKE 26.08.2009 Edathy, Sebastian SPD 26.08.2009 Faße, Annette SPD 26.08.2009 Fell, Hans-Josef BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 Gradistanac, Renate SPD 26.08.2009 Hänsel, Heike DIE LINKE 26.08.2009 Hartenbach, Alfred SPD 26.08.2009 Hauer, Nina SPD 26.08.2009 Hempelmann, Rolf SPD 26.08.2009 Hübinger, Anette CDU/CSU 26.08.2009 M M D M D M M P R R R S S S S S D D S V W A (C (D Anlagen zum Stenografischen Bericht en Abgeordneten anzewski, Dirk SPD 26.08.2009 attheis, Hilde SPD 26.08.2009 r. Meister, Michael CDU/CSU 26.08.2009 erz, Friedrich CDU/CSU 26.08.2009 r. Müller, Gerd CDU/CSU 26.08.2009 üller (Düsseldorf), Michael SPD 26.08.2009 ulthaupt, Gesine SPD 26.08.2009 ieper, Cornelia FDP 26.08.2009 amelow, Bodo DIE LINKE 26.08.2009 oth (Augsburg), Claudia BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 upprecht (Weiden), Albert CDU/CSU 26.08.2009 charf, Hermann-Josef CDU/CSU 26.08.2009 chauerte, Hartmut CDU/CSU 26.08.2009 chieder, Marianne SPD 26.08.2009 chmidbauer, Bernd CDU/CSU 26.08.2009 chmidt (Nürnberg), Renate SPD 26.08.2009 r. Schwanholz, Martin SPD 26.08.2009 r. Sitte, Petra DIE LINKE 26.08.2009 taffelt, Grietje BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN 26.08.2009 eit, Rüdiger SPD 26.08.2009 ellenreuther, Ingo CDU/CSU 26.08.2009 bgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich 26290 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Jörg van Essen (FDP) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditricht- linie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs- diensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rück- gaberecht (230. Sitzung, Tagesordnungs- punkt 77 b) Hiermit erkläre ich im Namen der Fraktion der FDP, dass unser Votum „Enthaltung“ lautet. Anlage 3 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10. Juli 2009 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzu- stimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen: – … Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 45d) – Gesetz zur Fortentwicklung der parlamentari- schen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bun- des – Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti- kel 87d) – Gesetz zur Änderung luftverkehrsrechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsam- tes für Flugsicherung und zur Änderung und An- passung weiterer Vorschriften – Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettie- rungsgesetzes und des Düngegesetzes – Fünftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes – Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozial- gesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungs- ausgleichskasse und zur Änderung anderer Ge- setze – Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksich- tigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerent- lastungsgesetz Krankenversicherung) – Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften – Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus – Gesetz zur diamorphingestützten Substitutions- behandlung – Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz – TSG- ÄndG) – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – (C (D Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbe- sondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität ... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präven- tionshilfe (... StrÄndG) Gesetz zur Regelung der Verständigung im Straf- verfahren Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnah- men Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaft- rechts Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechts- verkehrs und der elektronischen Akte im Grund- buchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vor- schriften (ERVGBG) Gesetz zu der Genfer Fassung vom 2. Juli 1999 (Genfer Akte) des Haager Abkommens vom 6. November 1925 über die internationale Eintra- gung gewerblicher Muster und Modelle Erstes Gesetz zur Änderung des Geschmacksmus- tergesetzes Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergü- tung (VorstAG) Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungs- rechts Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Natur- schutzes und der Landschaftspflege Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtioni- sierender Strahlung Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Ge- schäftsbereich des Bundesministeriums für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Rechts- bereinigungsgesetz Umwelt – RGU) Sechstes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtli- cher Vorschriften Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26291 (A) ) (B) ) – Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtli- nie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvor- schriften – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Siche- rung der Bauforderungen – Gesetz zu der Änderung des Übereinkommens vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informa- tionen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entschei- dungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Erstes Aarhus-Ände- rungs-Übereinkommen) – Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol- Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkom- mens und zur Änderung des Europol-Gesetzes – Gesetz zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Überein- kommens vom 10. September 1998 über das Ver- fahren der vorherigen Zustimmung nach In- kenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schäd- lingsbekämpfungsmittel im internationalen Han- del – Gesetz zu dem Vertrag vom 3. September 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Feh- marnbeltquerung – Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisa- tionen und der Direktzahlungen – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digital- funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz) – Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Re- gelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk – Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nach- trags zum Bundeshaushaltsplan für das Haus- haltsjahr 2009 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009) – Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht – Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz) – Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktsta- bilisierung – Gesetz zur Modernisierung des Haushaltsgrund- sätzegesetzes (Haushaltsgrundsätzemodernisie- rungsgesetz – HGrGMoG) – Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vor- schriften – Gesetz zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland – – – – – ß s e V n 2 a l f c u S d g B d b L e n A s A d l d A d T g (C (D und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Oktober 2008 über die Vertie- fung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkredit- richtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungs- diensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vor- schriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissio- nen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsre- formgesetz) Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vor- schriften des Heimgesetzes nach der Föderalis- musreform Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschlie- ung gefasst: Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, im Jahres- teuergesetz 2010 die Aufwandsentschädigung der hrenamtlichen Betreuer nach § 1908i Absatz 1 Satz 1 in erbindung mit § 1835a BGB entsprechend der soge- annten „Übungsleiterpauschale“ in Höhe von jährlich 100 Euro von der Einkommensteuerpflicht zu befreien. Der Bundesrat hat dieses Anliegen bereits mehrfach n den Bundestag herangetragen, zuletzt in seinen Stel- ungnahmen zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ür ein Jahressteuergesetz 2008 (Bundesratsdrucksa- he 544/07) und zu dem Gesetz zur Änderung des Erb- nd Verjährungsrechts (Bundesratsdrucksache 96/08, eite 9 ff.). Das dahinter stehende Problem wird unter- essen immer größer: Die Betreuungszahlen steigen und leichzeitig geht der Anteil der ehrenamtlich geführten etreuungen – die nach dem Betreuungsrecht eigentlich er Regelfall sein sollen – zurück. Immer höhere Ausga- en für Berufsbetreuer belasten damit die Haushalte der änder. Ein Hemmnis für die Übernahme von mehr als zwei hrenamtlichen Betreuungen ist die für die Betreuer icht nachvollziehbare Besteuerung ihrer jährlichen ufwandspauschale (323 Euro je Betreuungsfall), wenn ie dem Finanzamt die mit der Betreuung verbundenen ufwendungen nicht konkret nachweisen. Dabei ist iese Pauschale eigens vorgesehen, um den ehrenamt- ichen Betreuern die Dokumentation und den Gerichten ie Überprüfung des mit der Betreuung verbundenen ufwands (z. B. Fahrt- und Telefonkosten) zu ersparen. Das geltende Recht behandelt ehrenamtliche Betreuer amit auch grundlos schlechter als andere ehrenamtlich ätige. Warum das von § 3 Nummer 26 EStG privile- ierte Engagement in einem Sportverein einen höheren 26292 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) Freibetrag rechtfertigt als die von ehrenamtlichen Be- treuern übernommene Rechtsfürsorge für Alte, Kranke und Behinderte, ist nicht einzusehen. Die Erstreckung der „Übungsleiterpauschale“ auf die ehrenamtlichen Betreuer wirkt nicht nur den steigen- den Ausgaben für Berufsbetreuungen entgegen und baut Bürokratie ab, sondern setzt auch ein klares Sig- nal, wie wichtig dem Gesetzgeber das bürgerschaftli- che Engagement für die Schwachen in unserer Gesell- schaft ist. – Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes Der Bundesrat hat ferner die nachfolgende Entschlie- ßung gefasst: Der Bundesrat begrüßt den Gesetzesbeschluss zur Änderung des Energiesteuergesetzes, mit dem der 350 Euro-Selbstbehalt und die Verbrauchsobergrenze von 10 000 Litern für zwei Jahre ausgesetzt werden, als wichtigen Beitrag zur Linderung der auch die Land- und Forstwirtschaft massiv treffenden negativen Auswirkun- gen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, alles daran zu setzen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe bald- möglichst Nutzen aus der Gesetzesänderung ziehen kön- nen. Eine erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr auf der Basis des Agrardieselverbrauchs des Jahres 2008 erfolgen. Die damit verbundene, dringend erforderliche Verbesserung der Liquidität kann wesentlich dazu beitra- gen, die landwirtschaftlichen Betriebe und damit Ar- beitsplätze im ländlichen Raum zu sichern. Der Bundes- rat sieht damit auch die von der EU im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geforderte Anreizwirkung der Maßnahme als gegeben. Im Hinblick auf das Ziel einer dauerhaften Verbesse- rung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- wirtschaft gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten be- züglich der Energiebesteuerung ist der Bundesrat der Auffassung, dass die jetzt im Gesetz vorgesehene Befris- tung auf zwei Jahre nicht sachgerecht ist. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Rücknahme von Selbstbehalt und Höchstgrenze beim Agrardiesel aus, solange eine europäische Harmonisierung in diesem Bereich nicht er- folgt ist. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Bundesrat seine mit der Änderung der Richtlinie 2003/96/EG erho- bene Bitte an die Bundesregierung (Bundesratsdruck- sache 196/07 – Beschluss – Ziffer 5), auch für den Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaues, der Forst- wirtschaft und der Fischzucht auf eine Harmonisierung der Besteuerung von Gasöl auf EU-Ebene hinzuwirken und so die nicht binnenmarktkonformen Wettbewerbs- verzerrungen abzubauen. In einem ersten Schritt ist ver- stärkt auf den von der Kommission ursprünglich bereits 2008 vorzulegenden Bericht zu den Agrardieselvergüns- tigungen zu drängen. – f a b c (C (D Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: ) Der Bundesrat hat bereits mehrfach seiner Sorge Ausdruck verliehen, dass sich im Zusammenhang mit der Gesetzgebung des Bundes im Bereich der So- zialversicherung zunehmend Tendenzen manifestie- ren, den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland durch zentralistische Strukturen deut- lich zu schwächen. ) Auch im vorliegenden Gesetz sind Regelungen ent- halten, die diesen Trend bestätigen. So sehen sich die landesunmittelbaren Krankenkassen zukünftig auf Grund der Vorgaben des neuen § 273 SGB V neben Prüfungen durch die Landesprüfungsämter und den Bundesrechnungshof auch Vor-Ort-Prüfungen durch das Bundesversicherungsamt ausgesetzt. Wurden in der Vergangenheit Auffälligkeiten im Zusammen- hang mit der Durchführung des Risikostrukturaus- gleichs durch Prüfungen der Landesprüfungsämter „im Auftrag“ des Bundesversicherungsamtes auf- geklärt, soll nunmehr dem Bundesversicherungsamt ein originäres Prüfrecht zustehen. Überzeugende Gründe, die den damit verbundenen Eingriff in die föderale Grundordnung rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich. ) Der Bundesrat fordert vor diesem Hintergrund noch- mals in aller Deutlichkeit, zukünftig den bundespoli- tischen Bestrebungen zum Zentralismus Einhalt zu gebieten und dem föderalen Staatsaufbau sowie den berechtigten Interessen der Länder umfassend Rech- nung zu tragen. Begründung: Die Regelung in § 273 Absatz 3 Satz 5 SGB V – neu – ist nicht erforderlich. Soweit zur Aufklärung von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Durch- führung des Risikostrukturausgleichs Vor-Ort-Prü- fungen bei landesunmittelbaren Krankenkassen er- forderlich sind, können diese von den mit der Prüfung nach § 274 befassten Stellen durchgeführt werden. Eine entsprechende Systematik gilt heute bereits im Rahmen des § 15a der Risikostruktur-Aus- gleichsverordnung. Demgegenüber ist die Befugnis des Bundesversiche- rungsamtes zur Vor-Ort-Prüfung landesunmittelba- rer Krankenkassen mit der für die Sozialversicherun- gen geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht vereinbar und widerspricht dem im Grundgesetz als Ausfluss des föderalen Staatsaufbaus verankerten Grundsatz, dass Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausfüh- ren (Artikel 83 des Grundgesetzes). Damit stellt die Regelung einen weiteren Schritt in Richtung Zentralisierung der gesetzlichen Kranken- versicherung dar. Das ist entschieden zu missbilli- gen. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26293 (A) ) (B) ) – Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffge- setzes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- fasst: 1. Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Novellie- rung des Sprengstoffgesetzes Artikel 2 Nummer 9 (§§ 6 und 6a 1. SprengV) durch eine Ausnahme da- hin gehend zu ändern, dass für pyrotechnische Ge- genstände für Fahrzeuge (z. B. Gasgeneratoren für Airbags) die Anzeigepflicht mit Zuteilung einer Identifikationsnummer entfällt. Begründung: Gemäß Artikel 2 Nummer 9 zur Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind Explosiv- stoffe und pyrotechnische Gegenstände vor der erst- maligen Verwendung im Geltungsbereich des Ge- setzes der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) anzuzeigen. Darüber hi- naus ist eine Anleitung nach Anhang I Nummer 3 Buchstabe h der Richtlinie 2007/23/EG (Pyrotech- nik-Richtlinie) beizufügen. Die Bundesanstalt ver- gibt zum Nachweis der Anzeige eine Identifikations- nummer. Für pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge (z. B. Gasgeneratoren für Airbags) sind eine Anzeige- pflicht, die Zuteilung einer Identifikationsnummer und die Aufnahme in eine Anleitung nicht konform mit der Richtlinie 2007/23/EG. Ziel der Richtlinie 2007/23/EG sind die Harmonisie- rung bisheriger nationaler Zulassungs- und Registrie- rungsverfahren und die Einführung eines EU- gültigen CE-Konformitätsbewertungsverfahrens. Im Rahmen dieses Verfahrens sieht die Pyrotechnik- Richtlinie vor, dass pyrotechnischen Gegenständen für Fahrzeuge nach entsprechenden Prüfungen EU- anerkannte CE-Registrierungsnummern zugewiesen werden. Die Richtlinie sieht keine zusätzliche nationale An- zeigepflicht vor. Damit ginge die vorgesehene Regelung für pyrotech- nische Gegenstände für Fahrzeuge über eine 1:1 Um- setzung hinaus. 2. Der Bundesrat begrüßt die im vorliegenden Gesetz enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes, die unter Mitwirkung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht, des Bundesministerium des Innern und der Fraktionen CDU/CSU und SPD entstanden sind. Der Bundesrat hält es für erforderlich, über die beab- sichtigten Änderungen hinaus im Dialog mit den Schießsportverbänden zu prüfen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaf- fen weiter eingeschränkt werden sollte. Insbesondere ist dabei zu prüfen, a) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schweren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung – f d d d h n r g k L a (C (D von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; da- bei ist vor allem zu untersuchen – eine Begrenzung der Magazine auf fünf Pa- tronen, – eine Erschwerung und damit zeitliche Verzö- gerung des Magazinwechsels, – eine Begrenzung der Schussenergie von groß- kalibrigen Waffen; b) ob der Umgang mit großkalibrigen Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft, das heißt, erst nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen, zugelassen wer- den sollte. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz- Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu über- prüfen und die Genehmigung von Sportord- nungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Ein- vernehmen mit den Ländern zu erteilen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Genehmigungen von Sportordnungen insoweit zu widerrufen, als sie IPSC-Schießen enthalten, da es sich dabei um Schießübungen mit einem kampfmäßigen Charakter handelt, die sonst nur in Spezialeinheiten der Polizei und des Militärs trainiert werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das im Bezug auf die Bitten unter Ziffer 2 und 3 Veran- lasste dem Bundesrat bis zum 31. Dezember 2009 zu berichten. Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Infor- mationstechnik des Bundes Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bun- estages in zu Bundesratsdrucksache 578/09. Der Bun- esrat erwartet, dass die zuständigen Stellen des Bundes ie zuständigen Behörden der Länder in den in Rede ste- enden Bereichen (Standardsetzung, technische Richtli- ien und Bereitstellung von IT-Sicherheitsprodukten) echtzeitig informieren, an der Erarbeitung der einschlä- igen Regelungen beteiligen und nur mit dem Arbeits- reis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und ändern oder dessen jeweiliger Nachfolgeorganisation bgestimmte Entscheidungen treffen. Begründung: Der Bundesrat hatte am 6. März 2009 zu dem Ge- setzentwurf ausführlich Stellung genommen – Bun- desratsdrucksache 62/09 (Beschluss) – und u. a. um Einfügung zusätzlicher Regelungen in § 8 Absatz 4 26294 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) ) (B) ) gebeten. Mit diesen zusätzlichen Regelungen sollte sichergestellt werden, dass die Länderinteressen ins- besondere bei Vorgaben und Festlegungen im Be- reich Standardisierung, die sich auf die Informati- onstechnik in der Verantwortung der Länder und Kommunen auswirken können, gewahrt bleiben. Der Bundesrat erkennt grundsätzlich das berechtigte Interesse des Bundes an, seine IT-Systeme durch ge- eignete Maßnahmen zu schützen, indem er techni- sche Vorgaben für die Sicherung der Informa- tionstechnik in der Bundesverwaltung festlegt und Maßnahmen ergreift, um Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Er will das weitere Gesetzgebungsverfahren daher nicht verzögern. Andererseits muss den berechtigten Inter- essen der Länder Rechnung getragen werden. – Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkredi- tierungsstellengesetz – AkkStelleG) Ferner hat der Bundesrat folgende Entschließung ge- fasst: Der Bundesrat stellt fest, dass Begutachtungstätigkei- ten gemäß § 2 Absatz 3 des Akkreditierungsstellengeset- zes (AkkStelleG) auch zukünftig unmittelbar in den Händen der bisher akkreditierenden staatlichen Aner- kennungsstellen bleiben, deren Begutachtungssysteme sich in der Vergangenheit etabliert und bewährt haben. Diese Anerkennungsstellen sind derzeit u. a. AKS-Han- nover (Staatliche Akkreditierungsstelle Hannover) und SAL (Staatliche Anerkennungsstelle der Lebensmittel- überwachung). Sie sind Befugnis erteilende Behörden im Sinne des Gesetzes. In ihre Zuständigkeit fallen auch die Begutachtungen und Anerkennungen staatlicher Konformitätsbewertungsstellen (z. B. Untersuchungs- ämter), die eine Akkreditierung als Voraussetzung für ihr Tätigwerden im Rahmen bereits gegebener Zuständig- keiten benötigen. Der Vollzug des Rechts in den in § 1 Absatz 2 AkkStelleG genannten sensiblen Bereichen ist grund- sätzlich Angelegenheit der Länder. Begutachtungs- und Übewachungstätigkeiten in diesen Bereichen sollen al- lein in staatlicher Hand bleiben. Dazu wird bekräftigt, dass die in den Ziffern 6 und 20 der Stellungnahme des Bundesrates vom 12. Juni 2009 (vgl. Bundesratsdrucksa- che 373/09 [Beschluss]) ausdrücklich genannten staatli- chen Stellen die Begutachtungen durchführen sollen und dass Anerkennungen staatlicher Konformitätsbewer- tungsstellen, wie sie z. B. durch die AKS-Hannover und die SAL erfolgen, vom Begriff „Befugniserteilung“ im Sinne des Gesetzes mit erfasst werden. – Gesetz zu dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zu- sammenarbeit bei der Verhinderung und Be- kämpfung schwerwiegender Kriminalität f 1 2 (C (D Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung ge- asst: . Der Bundesrat begrüßt die Entschließung des Bun- destages. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesre- gierung bei der Durchführung des Abkommens auf die Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus hin- wirkt und die Aspekte, die der Bundesrat in seinem Beschluss zum Gesetzentwurf kritisch geltend ge- macht hat, bei künftigen Verhandlungen berücksich- tigt. . Die Bundesregierung wird gebeten, mit der Regie- rung der Vereinigten Staaten von Amerika Nachver- handlungen zu dem oben genannten Abkommen auf- zunehmen. In das Abkommen sollten verbindliche Definitionen der Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terroristische Straftaten“ aufgenommen werden. Die Regelung in Artikel 12 betreffend besonders sen- sible Daten bedarf der Überarbeitung in Bezug auf die Voraussetzungen für eine Übermittlung be- sonders sensibler Daten sowie hinsichtlich der auf- gezählten Datenkategorien (insbesondere Daten betreffend die Gewerkschaftsmitgliedschaft, die Ge- sundheit oder das Sexualleben). Insgesamt bedarf es einer Verbesserung des Daten- schutzniveaus, insbesondere hinsichtlich der Ge- währleistung von Rechten der Betroffenen auf Aus- kunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung ihrer Daten. Begründung zu Ziffer 1: Der Bundesrat hat am 15. Mai 2009 zu dem Gesetz- entwurf ausführlich Stellung genommen (Bundes- ratsdrucksache 331/09 [Beschluss]) und darauf hin- gewiesen, dass der in dem Abkommen vom 1. Oktober 2008 vorgesehene intensive Austausch personenbezogener Daten insbesondere eine umfas- sende Auseinandersetzung mit dem verfassungs- rechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung voraussetzt. Er hatte dabei vor allem auf den problematischen Zuschnitt von Arti- kel 12 des Abkommens hingewiesen, mit dem an die Übermittlung von personenbezogenen Daten beson- derer Kategorien strengere Anforderungen geknüpft werden sollten, aber die Voraussetzungen nicht hin- reichend bestimmt worden waren. Er hat desweiteren darauf aufmerksam gemacht, dass das Abkommen keine verbindlichen Löschungs- bzw. Prüffristen festlegt und auch eine verbindliche Definition der schwerwiegenden Kriminalität sowie der terroristi- schen Straftaten fehlt. Der Bundesrat hat aber auch anerkannt, dass eine partnerschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepu- blik Deutschland mit anderen Staaten von wesentli- cher Bedeutung ist und will das Inkrafttreten des Ab- kommens nicht verzögern. Andererseits muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ge- wahrt bleiben. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26295 (A) ) (B) ) Begründung zu Ziffer 2: Die Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität und insbesondere des internationalen Terrorismus ist eine wichtige, nur in internationaler Zusammenarbeit zu bewältigende Aufgabe. Dennoch müssen hierbei die Grundrechte gewahrt bleiben. Das Abkommen mit den USA ermöglicht ei- nen weitreichenden Austausch von personenbezoge- nen Daten. Hierbei ist das Grundrecht auf informa- tionelle Selbstbestimmung zu beachten. In der derzeitigen Fassung genügt das Abkommen nicht den Anforderungen, die an einen grundrechts- konformen Umgang mit personenbezogenen Daten zu stellen sind. Es enthält zunächst keine Definition der Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terroristische Straftaten“, die für Zweck und Zuläs- sigkeit der Datenübermittlung maßgebend sind. Dies widerspricht dem Bestimmtheitsgebot sowie der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, wonach der Zweck der Datenerhebung und -verwendung im Ge- setz hinreichend klar festgelegt sein muss. Artikel 12 des Abkommens regelt Anforderungen an die Übermittlung besonders sensibler Daten, darunter Angaben betreffend die Gewerkschaftszugehörig- keit, die Gesundheit und das Sexualleben. Da nicht erkennbar ist, welche Relevanz diese Angaben für die Verhinderung terroristischer Straftaten haben, sollte ihre Übermittlung generell ausgeschlossen werden. Außerdem sind die Voraussetzungen für eine Übermittlung besonders sensibler Daten nicht hinrei- chend bestimmt geregelt. Weder ist der Übermitt- lungszweck gegenüber den „Zwecken dieses Abkommens“ begrenzt noch wird die als Übermitt- lungsvoraussetzung geforderte „besondere Rele- vanz“ der Daten näher definiert. Ferner enthält das Abkommen nur unzureichende Regelungen über den Schutz der übermittelten Da- ten. Insbesondere wird den Betroffenen selbst weder ein Auskunftsrecht noch ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer Daten eingeräumt. Auch fehlt es in den USA an einer den deutschen Da- tenschutzbeauftragten vergleichbaren unabhängigen Kontrollstelle für die Einhaltung datenschutzrechtli- cher Vorschriften. Vor diesem Hintergrund begegnet auch die Regelung in Artikel 13, die die Nutzung der übermittelten Daten zu anderen Zwecken als denen des Abkommens in weitem Umfang ermöglicht, Be- denken. Vor diesem Hintergrund sind Nachverhandlungen mit dem Ziel der Festlegung verbindlicher Begriffs- definitionen sowie der Verbesserung des Daten- schutzniveaus erforderlich. – Fünftes Gesetz zur Änderung des Straßenver- kehrsgesetzes Der Bundesrat hat ferner nachfolgende Entschließung gefasst: 1. Der Bundesrat stellt fest, dass das Gesetz weit hinter der vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Mai 2009 2 (C (D empfohlenen und am 5. Juni 2009 von den Innen- ministern und -senatoren der Länder befürworteten Lösung zurückbleibt. Der Bundesrat nimmt auch zur Kenntnis, dass für die vom Bundesrat empfohlene Lösung derzeit die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag nicht zu erreichen sind. Der Bundesrat be- hält sich deshalb Vorstöße für eine Nachbesserung in der nächsten Legislaturperiode vor. . Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Führerschein- Richtlinie die Feuerwehren, die freiwilligen Hilfs- organisationen, die nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, die technischen Hilfsdienste und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als Be- standteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freimacht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich ent- sprechend der Stellungnahme des Bundesrates (vgl. Bundesratsdrucksache 330/09 [Beschluss]) weiter dafür einzusetzen, – dass Einsatzkräfte der unter 1. genannten Organi- sationen, die im Besitz der Fahrerlaubnis B sind, die Berechtigung erhalten, Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen zu führen. Dies soll auf der Basis ei- ner ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu er- teilenden Fahrberechtigung möglich sein. – für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse nach einer praktischen Unterwei- sung, d. h. ohne Ausbildung und ohne Prüfung, eine Fahrberechtigung erteilt werden soll, sofern mindestens zwei Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden ist. Begründung: Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ist im Hinblick auf die gewünschten Erleichterungen für die ehrenamtlich Tätigen unzureichend. Er ist nicht geeignet, die Nachwuchsproblematik bei den Feuerwehren im Bereich der Fahrzeugführer zu be- wältigen. Durch das Gesetz werden unnötige büro- kratische Hürden aufgestellt, die durch Landesrecht nicht angemessen ergänzt werden können. Die Erhal- tung der Einsatzfähigkeit der betroffenen Organisa- tionen wird durch die vorgesehene Regelung nicht ausreichend sichergestellt. Die Regelung stellt ledig- lich einen ersten Schritt dar und ist umgehend zu er- weitern. Eine umfassende und den Herausforderungen in die- sem Bereich angemessene Lösung ermöglicht hin- gegen der Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2009 (vgl. Bundesrats- drucksache 330/09 [Beschluss]), der auch durch die Innenminister und -senatoren der Länder entspre- chend unterstützt wird. Der Vorschlag bietet eine ein- fache und unbürokratische Lösung. Gleichzeitig ist dieser Vorschlag auch mit europäischem Recht ver- einbar. Dies wurde auch von der Kommission in ih- rem Schreiben vom 13. Mai 2009 grundsätzlich be- stätigt. 26296 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 (A) (C) (B) ) Die in der Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 2009 genannten Organisationen mit ihrem beachtlichen personellen und sachlichen Potential sind integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes in Deutschland. Die Gewährleistung des Brandschut- zes und der Menschenrettung stellt ebenso wie der Schutz vor Naturkatastrophen etc. Fachaufgaben des Katastrophenschutzes dar. Der im europäischen Recht eröffnete Gestaltungs- spielraum sollte deshalb umfassend genutzt werden. Eine weitere Gesetzesänderung ist daher im Interesse der Einsatzfähigkeit der Organisationen alsbald er- forderlich. Die Vorsitzenden der folgenden Ausschüsse haben mitgeteilt, dass der Ausschuss gemäß § 80 Absatz 3 Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Strategie der Bundesregierung zur Internationalisie- rung von Wissenschaft und Forschung – Deutschlands Rolle in der globalen Wissensgesellschaft stärken – Drucksache 16/8338 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Nationaler Bildungsbericht 2008 – Bildung in Deutsch- land und Stellungnahme der Bundesregierung – Drucksache 16/10206 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Berufsbildungsbericht 2009 – Drucksache 16/12640 – Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung zu den nachstehenden Vorlagen absieht: Auswärtiger Ausschuss – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2008 – Drucksache 16/12858 – – Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Eu- roparats vom 1. Juli bis 31. Dezember 2008 – Drucksache 16/12859 – Innenausschuss – Unterrichtung durch den Bundesbeauftragten für den Da- tenschutz und die Informationsfreiheit Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007 – Drucksache 16/8500 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Zehnter Bericht der Bundesregierung über den Stand der Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zu- sammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwor- tung und Zukunft“ – Drucksachen 16/12657, 16/12949 Nr. 3 – (D Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über ihre Bemühungen zur Stärkung der gesetzgeberischen Befugnisse des Eu- ropäischen Parlaments 2008 – Drucksachen 16/11777, 16/11963 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über den Stand der Un- terzeichnung und Ratifikation europäischer Abkom- men und Konventionen durch die Bundesrepublik Deutschland für den Zeitraum Juni 2007 bis März 2009 – Drucksachen 16/12272, 16/12524 Nr. 3 – – Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Ostseeparlamentarierkonferenz 17. Jahrestagung der Ostseeparlamentarierkonferenz vom 31. August bis 2. September 2008 in Visby, Schwe- den – Drucksache 16/12399 – Ausschuss für Kultur und Medien – Bericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ – Drucksache 16/7000 – 91, 1 0, T 232. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 Inhalt: Redetext Anlagen zum Stenografischen Bericht Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Michael Stübgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)


    Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

    ls das Bundesverfassungsgericht am 30. Juni dieses
    ahres sein Urteil zu den Klagen gegen den Lissabon-
    ertrag – die Begleitgesetze und vor allem das Zustim-
    ungsgesetz – gesprochen hat, war das ein bemerkens-
    ertes Urteil. Wichtig ist, noch einmal auf Folgendes
    inzuweisen – das haben zwar schon mehrere Redner
    etan, aber als letzter Redner wiederhole ich es –: Das
    undesverfassungsgericht hat den Lissabon-Vertrag ein-

    chließlich des Zustimmungsgesetzes für verfassungs-
    onform erklärt.


    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: In seiner Interpretation!)


    ie Klagen – von den Linken zum Beispiel ist vorgetra-
    en worden, mit dem Lissabon-Vertrag werde sich die
    nion zu einer unkontrollierten Militärunion entwickeln

    Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26273


    (A) )



    (B) )


    Michael Stübgen
    und das Sozialstaatsprinzip werde aufgehoben – sind
    wörtlich als unbegründet zurückgewiesen worden.


    (Beifall der Abg. Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD] – Dr. Diether Dehm [DIE LINKE]: In der Interpretation des Bundesverfassungsgerichtes!)


    Aber das Bundesverfassungsgericht hat – das richtet sich
    an unsere Adresse – das Begleitgesetz als unzureichend
    tituliert. Deshalb müssen wir es nachbessern.

    Dabei geht es vor allen Dingen um Folgendes: Das
    Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die parlamenta-
    rische Beteiligung bei den durch den Lissabon-Vertrag
    ermöglichten vereinfachten Veränderungen beim Pri-
    märrecht unzureichend ist. Damit hat das Verfassungs-
    gericht – ich weiß nicht, ob es ihm so klar war – Bundes-
    tag und Bundesrat unter einen enormen Zeitdruck
    gesetzt. Weil wir die europäische Taktung des Prozesses
    von Lissabon nicht einfach verändern oder anhalten kön-
    nen, müssen wir noch in dieser Legislaturperiode ein
    neues Gesetz verabschieden, das den verfassungsrechtli-
    chen Vorgaben entspricht und das es ermöglicht, in die-
    ser Legislaturperiode die Urkunde in Rom zu hinterle-
    gen.

    Wir hatten nicht nur das Problem, in kürzester Frist
    eine äußerst komplexe Rechtsmaterie zu regeln; wir
    mussten dies auch noch in einer Zeit tun, wenige Wo-
    chen vor der Bundestagswahl, wo – das ist auch ein
    wichtiger Prozess in einer lebendigen Demokratie – die
    Parteien eher damit beschäftigt sind, sich gegeneinander
    zu profilieren, als damit, bei komplexen Sachverhalten
    nach einem gemeinsamen Weg, nach einer gemeinsamen
    Lösung zu suchen.

    Das Ergebnis ist, dass wir heute vier Gesetzentwürfe
    zur ersten Lesung vorlegen. Bemerkenswert – vor allem
    angesichts der kurzen Zeit und der in Kürze anstehenden
    Wahlen – ist: Diese Gesetzentwürfe werden von den
    gleichen Fraktionen mitgetragen, die seinerzeit dem Lis-
    sabon-Vertrag sowie dem Verfassungsvertrag zuge-
    stimmt haben.

    Mit dem Integrationsverantwortungsgesetz tragen wir
    dem zwingenden Umsetzungsbedarf Rechnung, den das
    Bundesverfassungsgericht bezüglich des vereinfachten
    Vertragsveränderungsverfahrens verlangt hat; denn wann
    immer, durch den Lissabon-Vertrag ermöglicht, ein ver-
    einfachtes Verfahren zur Änderung des Primärrechts als
    Projekt in Angriff genommen wird, müssen Bundestag
    und Bundesrat im Rahmen ihrer Rechtsetzungskompe-
    tenzen der Auslöser dieses Verfahrens sein. Dieses Ver-
    langen des Bundesverfassungsgerichts wird mit diesem
    Gesetz umgesetzt.

    Wir haben uns dabei an eine klare Konzeption gehal-
    ten, die wir auch in den zurückliegenden Jahren berück-
    sichtigt haben. Wir wollen bei diesen Fragen den maxi-
    malen Einfluss der Legislative, das heißt der Bundestages
    und des Bundesrates, auf europäische Rechtsetzung bei
    Erhalt der optimalen Durchsetzungskraft der Bundesre-
    gierung bei den europäischen Räten. Deutschland wird
    mit diesem Gesetzespaket weder zur Integrationsbremse,
    was gelegentlich behauptet worden ist, noch werden wir

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    (C (D nsere Minister in den europäischen Räten neutralisieren. anz im Gegenteil: Mit diesen Gesetzen erreichen wir, ass europäisches Handeln öffentlicher und transparenter ird. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Integration der uropapolitik; denn die Menschen werden besser versteen, was geschieht, und können sich an die wenden, die es u verantworten haben. Lassen Sie mich noch kurz auf einen kosmetischen akel hinweisen – das ist mir wichtig –: Am Ende sind es wei Begleitgesetze geworden. Das hat nichts mit unseer Regelungswut zu tun, sondern ist durch die praktische msetzung sehr widersprüchlicher Vorgaben durch den weiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes bedingt. er Zweite Senat hat uns aufgefordert, die Hinterlegung er Ratifizierungsurkunde erst nach Inkrafttreten des Beleitgesetzes zu ermöglichen. Dabei hat er allerdings bersehen, dass wesentliche Teile des Begleitgesetzes, ämlich die Verfassungsänderung in Art. 23, zwingend rst mit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages – hoffentich irgendwann in diesem Jahr – umgesetzt werden könen. Die Lösung dieser Aufgabe gleicht der Quadratur es Kreises. Deshalb gibt es jetzt zwei Gesetzentwürfe. as Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen st das zweite Gesetz, das zusammen mit dem Lissabonertrag in Kraft tritt. Ich sage ganz deutlich: Bei einer etas sorgfältigeren Arbeit des Zweiten Senates wäre das icht notwendig gewesen. Ich möchte kurz noch auf den nach meiner Einschätung größten Erfolg der letzten fünf Wochen eingehen, ämlich auf die Tatsache, dass wir es geschafft haben, us der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bunestag und Bundesregierung ein Zusammenarbeitsgesetz u machen nd dieses hier gemeinschaftlich vorzulegen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Das war gar nicht so leicht gegen die SPD!)


    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


    ch halte das schon rein symbolisch für besonders be-
    eutsam; denn in der Tat – darüber haben wir ja disku-
    iert, auch mit der Bundesregierung – war diese Ände-
    ung nicht zwingend von Karlsruhe vorgegeben. Ich
    alte es für ein Defizit, dass Karlsruhe sich einerseits mit
    en Primärrechtsänderungen sehr intensiv beschäftigt
    at – logisch nachvollziehbar in seinen Beschlüssen –,
    ber in der Frage der täglichen europäischen Rechtset-
    ung nahezu nichts ausgeführt hat, was uns in der Argu-
    entation geholfen hätte.

    Wir haben es allerdings nicht nötig, immer auf Karls-
    uhe zu warten.


    (Hartmut Koschyk [CDU/CSU]: Sehr richtig!)


    n der Frage der Parlamentsrechte leisten wir seit vielen
    ahren erfolgreiche Arbeit. Wir haben eine gute Chance,
    nd wir nutzen sie. Wir haben eine zweieinhalbjährige

    26274 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009


    (A) )



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    Michael Stübgen
    Erfahrung mit der Zusammenarbeitsvereinbarung. Wir
    haben in zwei Monitoring-Prozessen definiert, in wel-
    chen Bereichen sie noch nicht ausreichend funktioniert,
    und haben das in einer Entschließung im Mai dieses Jah-
    res im Bundestag beschlossen. Wenn auch die Beschluss-
    fassung nicht ganz einheitlich war, waren die Debatten
    doch durchaus einvernehmlich. Wir haben es geschafft,
    dieses Gesetz mit den Änderungsnotwendigkeiten umzu-
    setzen. Das ist ein Quantensprung, was die Europafähig-
    keit und die Europaarbeit des Bundestages betrifft.

    Allerdings – auch das ist von mehreren Rednern
    schon gesagt worden – ist auch wichtig, festzuhalten:
    Diese Rechte werden natürlich nur Wirksamkeit entfal-
    ten und mehr Öffentlichkeit für die europäische Politik
    bewirken, wenn der Deutsche Bundestag und seine
    Fachausschüsse sie ausreichend nutzen. Das bleibt die
    Herausforderung in der nächsten Legislaturperiode. Wir
    als Parlamentarier im Bundestag werden uns dieser He-
    rausforderung stellen.

    Ich danke für die Aufmerksamkeit.


    (Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)




Rede von Gerda Hasselfeldt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf
den Drucksachen 16/13923, 16/13924, 16/13925,
16/13926 und 16/13928 an die in der Tagesordnung auf-
geführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit
einverstanden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann sind die
Überweisungen so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 3 a bis 3 c auf:

a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/
CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen

– Drucksache 16/13927 –
Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)

Finanzausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

b) Verordnung der Bundesregierung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung
der Außenwirtschaftsverordnung

– Drucksache 16/13920 –
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie (f)

Auswärtiger Ausschuss

c) Verordnung der Bundesregierung

Einhundertachte Verordnung zur Änderung
der Ausfuhrliste – Anlage AL zur Außenwirt-
schaftsverordnung –

– Drucksache 16/13921 –

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(C (D Überweisungsvorschlag: Ausschuss für Wirtschaft und Technologie Auswärtiger Ausschuss Rechtsausschuss Es handelt sich um Überweisungen im vereinfachen Verfahren ohne Debatte. Interfraktionell wird vorgeschlagen, die Vorlagen an ie in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse zu berweisen. – Ich sehe, auch damit sind Sie einverstanen. Dann sind die Überweisungen so beschlossen. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 4 a und 4 b. abei handelt es sich um Beschlussfassungen zu Vorlaen, zu denen keine Aussprache vorgesehen ist. Tagesordnungspunkt 4 a: Beratung des Antrags der Abgeordneten Renate Künast, Bärbel Höhn, Jürgen Trittin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Risiko-Reaktoren abschalten – Drucksache 16/13864 – Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – nthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der oalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion gegen die timmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der raktion Die Linke abgelehnt. Tagesordnungspunkt 4 b: Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jörg van Essen, Hellmut Königshaus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung der Parlamentsrechte unverzüglich umsetzen – Drucksache 16/13865 – Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer ist dagegen? – nthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der oalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke gegen ie Stimmen der Fraktion der FDP und der Fraktion ündnis 90/Die Grünen ebenfalls abgelehnt. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 auf: Vereinbarte Debatte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Frageund Informationsrecht des Bundestages sowie zu den Rechten eines Untersuchungsausschusses Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die ussprache eine Stunde vorgesehen. – Ich höre dazu keien Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat der ollege Siegfried Kauder das Wort für die CDU/CSUraktion. Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009 26275 Siegfried Kauder CSU)


(Beifall bei der CDU/CSU)


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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kolle-
gen! Im März 2007 – 2007, nicht 2009 – hat die Opposi-
tion einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht ge-
stellt, weil man der Meinung war, die Bundesregierung
habe nicht alle Akten, die man haben wollte, herausge-
geben. Das Gericht hat nach zwei Jahren entschieden.
Am 17. Juni 2009, da war der Markt verlaufen: Der Un-
tersuchungsausschuss hatte seine Arbeit abgeschlossen.
Also nutzen die Akten, die man damals heraus haben
wollte, nichts mehr.


(Dr. Max Stadler [FDP]: Mir schon!)


– Der Kollege Stadler sagt „Mir schon“.

Auf welcher Rechtsgrundlage will man die Akten
jetzt haben? Es war Akteneinsicht für den Untersu-
chungsausschuss zu Beweiszwecken nach § 18 des Par-
lamentarischen Untersuchungsausschussgesetzes bean-
tragt. Zu Beweiszwecken geht nun einmal nicht mehr,
weil es den Untersuchungsausschuss nicht mehr gibt.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind wir anderer Meinung!)


Wenn ich nun Bundesregierung wäre, was ich nicht
bin, würde ich auf Ihr Akteneinsichtnahmegesuch ant-
worten: Dazu bin ich bereit im sogenannten Vorsitzen-
denverfahren, weil es sich um sensible Akten handelt.
Vorsitzende gibt es aber nicht mehr. – Sie sehen also,
dass Sie schon aus formellen Gründen mit Ihrem An-
sinnen nicht durchdringen können.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da sind Sie wohl froh!)


Nun versucht die Opposition, aus der Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts Honig zu saugen. Wenn
es schon das Recht, die Akten einzusehen, nicht mehr
gibt, muss doch irgendetwas übrig bleiben, was man der
Bundesregierung ans Bein packen kann.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unter Ihrer Würde!)


Man muss die Entscheidung richtig lesen. Die ersten
paar Seiten kann man überfliegen. Spannend wird es ab
Randziffer 138. Es ist nämlich nicht so, dass das Bun-
desverfassungsgericht der Bundesregierung aufgegeben
hat, dass die Akten herauszugeben sind.


(Zuruf des Abg. Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


– Herr Kollege Ströbele, so ist es. – Das Bundesverfas-
sungsgericht hat etwas völlig anderes entschieden. Es
hat nämlich gesagt, dass eine Sperrerklärung einzelfall-
bezogen zu begründen ist.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)


Das heißt, wäre die Entscheidung früher gefallen, hätte
die Bundesregierung die Begründung für die Sperrerklä-
rung nachbessern können.

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(C (D (Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Falls sie Gründe gehabt hätte!)


Es gibt Grenzen, die festlegen, wann die Bundes-
egierung Akten vorzulegen hat. Das eine ist der Unter-
uchungsauftrag. Danach ist abzugrenzen: Was außer-
alb des Untersuchungsauftrages liegt, gehört nicht zu
en Akten, die der Untersuchungsausschuss einzusehen
atte. Auch das Staatswohl und der Kernbereich exekuti-
er Eigenverantwortung – Gewaltenteilung nennt man
as – waren zu berücksichtigen. Ich glaube schon, dass
ich die Bundesregierung ernsthaft Mühe gemacht hat,
iese Spielregeln einzuhalten. Mancher von Ihnen mag
as anders sehen.


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts!)


ber genau das hat das Bundesverfassungsgericht, Kol-
ege Ströbele, nicht zu entscheiden vermocht, weil es
icht anstand. Man sollte einmal die Entscheidung be-
üglich des Flick-Untersuchungsausschusses nachlesen
dies steht im 67. Band der Entscheidungen des Bun-
esverfassungsgerichts, Seite 100 ff. –, in der das Bun-
esverfassungsgericht genau diese Spielregeln aufge-
tellt hat, die meines Erachtens eingehalten worden sind.

Was heute zur Diskussion steht, ist also eine Schau-
ensterdebatte; denn sie bewirkt in der Sache nichts
ehr. Dies wird das Leben in Untersuchungsausschüs-

en in Zukunft sicherlich beeinflussen. Es ist eine Hand-
ungsanleitung an die Bundesregierung, wie man in Zu-
unft Sperrerklärungen zu verfassen hat. Dies bedeutet
eine Stärkung der Parlamentsrechte,


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Rede ist unter Ihrer Würde, Herr Kollege!)


ondern ist eine Handlungsanleitung, vorgegeben durch
in Gericht.

In dem Antrag, über den wir heute debattieren, wird
ine zweite Gerichtsentscheidung des Bundesverfas-
ungsgerichts als Grundlage herangezogen, um zu versu-
hen, Rechte des Parlaments zu stärken. Es ist die Ent-
cheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli
009. Das ist ein Themenbereich, über den wir sensibler
iskutieren müssen. Diese Entscheidung befasst sich mit
er Frage, ob eine Kleine Anfrage des Parlaments, die
ich mit dem hochsensiblen Bereich der Beobachtung
on Parlamentariern durch die Geheimdienste befasst,
u beantworten ist. Auch Parlamentarier bewegen sich
icht in einem rechtsfreien Raum; auch sie sind dem
rundgesetz und dem Recht unterworfen. Es ist

chlimm genug, dass das Bundesamt für Verfassungs-
chutz Anlass sieht, Abgeordnete zu beobachten, um zu
ehen, ob sie die Verfassung einhalten. Aber auch da
ind Spielregeln einzuhalten. Die Entscheidung des Bun-
esverfassungsgerichts sagt dies auch; damit werden wir
ns ernsthaft befassen müssen. Das ist ein hochsensibler
ereich, der nicht nur denjenigen betrifft, der beobachtet
ird, sondern das Parlament insgesamt.

26276 Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 232. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 26. August 2009


(A) )



(B) )


Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen)


(Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! Genau!)


Da werden Parlamentsrechte beeinflusst. Wir müssen
uns Gedanken darüber machen, ob es ausreicht, wenn in
diesem hochsensiblen Bereich das Parlamentarische
Kontrollgremium eingeschaltet wird, sodass der einzelne
Abgeordnete und das gesamte Parlament keinen Ein-
blick in die Umstände bekommen, warum beobachtet
wird.

Darüber können wir sicherlich diskutieren; dies ist es
auch wert. Aber man sollte die beiden Entscheidungen
nicht in einen Topf werfen, rühren und damit Stimmung
machen. Diese Themen sind viel zu sensibel.

Die Beobachtung von Abgeordneten durch die Nach-
richtendienste ist diskussionswürdig. In diese Diskus-
sion würde ich gerne einsteigen. Die erste Entscheidung
eignet sich dafür nicht. Deswegen konnten wir dem An-
trag der FDP auch nicht zustimmen.


(Beifall bei der CDU/CSU)



  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerda Hasselfeldt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)


    Nächster Redner ist der Kollege Dr. Max Stadler für

    die FDP-Fraktion.


    (Beifall bei der FDP)